Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung habe ich Ihnen einige Mitteilungen zu machen. Nach einer Vereinbarung im Ältestenrat soll die heutige Tagesordnung um einen Zusatzpunkt erweitert werden. Dieser Zusatzpunkt ist in der Mitteilung „Zusatzpunkt zur Tagesordnung" aufgeführt, der Ihnen vorliegt:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1982 ({0})
- Drucksache 9/1576 Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß für Wirtschaft ({1}) Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen Haushaltsausschuß
Erhebt sich gegen diese Erweiterung der Tagesordnung Widerspruch? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Die Tagesordnung ist damit um diesen Zusatzpunkt erweitert.
Die Fraktion der CDU/CSU schlägt für den aus dem Deutschen Bundestag ausgeschiedenen Abgeordneten Baron von Wrangel den Abgeordneten Würzbach als stellvertretendes Mitglied des Gemeinsamen Ausschusses nach Art. 53a des Grundgesetzes vor. Ich frage das Haus, ob es damit einverstanden ist. Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Damit ist der Abgeordnete Würzbach für den ausgeschiedenen Abgeordneten Baron von Wrangel als stellvertretendes Mitglied des Gemeinsamen Ausschusses nach Art. 53a des Grundgesetzes bestimmt.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 15 auf:
Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze
- Drucksache 9/1480 Überweisungsvorschlag d. Ältestenrates:
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung ({2}) Ausschuß für Wirtschaft
Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit
Wird das Wort gewünscht? Dies ist nicht der Fall. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf des Bundesrates auf Drucksache 9/1480 zur federführenden Beratung an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung und zur Mitberatung an den Ausschuß für Wirtschaft und den Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit zu überweisen. Ich frage das Haus, ob es mit den vorgeschlagenen Überweisungen einverstanden ist. - Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Dann ist dies so beschlossen.
Ich rufe dann den Tagesordnungspunkt 16 auf:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Spranger, Dr. Dregger, Dr. Miltner, Dr. Jentsch ({3}), Erhard ({4}), Dr. Waffenschmidt, Biehle, Fellner, Feinendegen, Dr. von Geldern, Gerlach ({5}), Dr. Götz, Krey, Dr. Kunz ({6}), Dr. Laufs, Regenspurger, Volmer, Röhner und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU Bereinigung des Verwaltungsverfahrensrechts
- Drucksache 9/1415 Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Innenausschuß ({7})
Rechtsausschuß
Meine Damen und Herren, im Ältestenrat ist für die Aussprache ein Beitrag von bis zu 10 Minuten für jede Fraktion vereinbart worden. Darf ich das Haus fragen, ob es dieser Regelung zustimmt. - Ich stelle dies fest.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Ich eröffne dann die Aussprache. Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Miltner.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit unserem Antrag verfolgt die CDU/CSU das Ziel, auf dem Gebiet des Verwaltungsverfahrens mehr Klarheit und Rechtssicherheit für den Bürger, aber auch für die Verwaltung und die Rechtsprechung zu erreichen.
Ausgangspunkt unseres Antrages ist die einstimmige Entschließung des Deutschen Bundestages vom Januar 1976, als das Verwaltungsverfahrensgesetz abschließend beraten wurde. Ich möchte Ihnen zu Beginn dieser Debatte die damalige Entschließung des Deutschen Bundestages nicht vorenthalten und mit Genehmigung des Präsidenten den Wortlaut zitieren:
Die Bundesregierung wird ersucht, dafür Sorge zu tragen, daß die durch das Verwaltungsverfahrensgesetz angestrebte Vereinheitlichung des Verwaltungsverfahrensrechts binnen acht Jahren nach dem Inkrafttreten des Gesetzes verwirklicht sein wird.
Das Verwaltungsverfahrensgesetz gilt nach § 1 nur subsidiär. Es ist also nicht anwendbar, soweit Rechtsvorschriften des Bundes inhaltsgleiche oder entgegenstehende Regelungen enthalten. Solche dem Verwaltungsverfahrensgesetz vorgehende Verfahrensvorschriften bestehen in großer Zahl. Eine weitgehende Vereinheitlichung des Verwaltungsverfahrensrechts ist somit nur durch eine umfassende Rechtsbereinigung zu erreichen. Die Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes müssen von allen verwaltungsverfahrensrechtlichen Sonderregelungen befreit werden, die nicht durch zwingende Gründe gerechtfertigt sind.
Die Bundesregierung wird ersucht, zum 1. Januar 1982 einen 1. Bericht über die bis dahin erfolgten Maßnahmen sowie die vorgesehenen weiteren Schritte zur Herbeiführung eines einheitlichen Verfahrensrechtes vorzulegen.
Mit diesem Votum hatte der Bundestag die Bundesregierung also vor nunmehr sechs Jahren einstimmig aufgefordert, erstens einmal dafür Sorge zu tragen, die angestrebte Vereinheitlichung des Verwaltungsverfahrensrechts binnen acht Jahren zu erreichen und zweitens zum 1. Januar 1982 einen ersten Bericht dazu vorzulegen. Sie sehen, meine Damen und Herren, die relativ große Zeitvorgabe von acht Jahren zeigt, daß wir uns damals des Umfangs der Arbeit bewußt waren.
Anstatt jedoch den geforderten Bericht nun zum 1. Januar 1982 vorzulegen, hat der Bundesinnenminister nach Ablauf dieser Frist dem Präsidenten des Deutschen Bundestages brieflich mitgeteilt, er habe aus Personalmangel die für die Bereinigung des Verfahrensrechts notwendigen Vorarbeiten nicht durchgeführt; er bitte, das Vorhaben zumindest für diese Wahlperiode zurückzustellen und ihn, da er nichts zu berichten habe, auch von der Berichtspflicht zu entbinden.
Meine Damen und Herren, erst nach Ablauf der Frist zu kommen und zu sagen, man sei nicht in der Lage, den Bericht vorzulegen, geschweige denn innerhalb zweier Legislaturperioden die auferlegte Aufgabe zu erledigen, ist kein Umgang mit dem Parlament.
({0})
Wenn das Parlament noch etwas auf sich hält, muß es dieses Verhalten mißbilligen.
Mit diesem seinen Schreiben räumte der Bundesminister des Innern ein, daß die Bundesregierung in den letzten sechs Jahren nichts zur Erfüllung der ihr vom Deutschen Bundestag übertragenen Aufgabe getan hat. Die Bundesregierung war wie in vielen anderen Bereichen auch hier säumig. Der Hinweis seitens der Regierung, bei Novellierung verschiedener Gesetze dafür gesorgt zu haben, daß ein weiteres Auseinanderlaufen des Verwaltungsverfahrensrechts verhindert wurde, ist nicht geeignet, ihr Versäumnis heute zu verkleinern. Es ist die selbstverständliche ständige Pflicht der Regierung, eine weitere Verschlechterung des bereits bestehenden Zustands beim heute heillos uneinheitlichen Verwaltungsverfahrensrecht des Bundes zu verhindern. Mit der Entschließung von 1976 wurde allerdings eine darüber hinausgehende, besondere Anstrengung zur Vereinheitlichung aufgegeben. Dem ist also die Regierung nicht nachgekommen.
Meine Damen und Herren, dabei könnte gerade ein weitgehend einheitliches Verfahrensrecht die Arbeitsweise der Behörden entscheidend erleichtern und verbessern. Es könnte neben den Behörden auch die Bürger entlasten. Gerade in einer Zeit knapper Finanzmittel ist möglichst effizienter und rationeller Einsatz der den Verwaltungsbehörden zur Verfügung stehenden Kräfte und Mittel geboten. Je übersichtlicher und einheitlicher Verwaltungsverfahren gestaltet sind, desto höher ist die Effektivität der Verwaltung. Ein einheitliches Verfahrensrecht brächte auch eine Homogenisierung der Verwaltung im Aufbau und in der Arbeitstechnik mit sich, wodurch wiederum eine generelle Verwaltungsvereinfachung erreicht werden könnte. Solche Einheitlichkeit schüfe gleiche Ausbildungsvoraussetzungen, erleichterte damit auch den Austausch von Verwaltungskräften und die Anpassung an sich ändernde Aufgaben und Prioritäten der Verwaltung.
Vereinheitlichung des Verwaltungsverfahrensrechts macht die Tätigkeit der Behörden darüber hinaus für den Bürger übersichtlicher, durchschaubarer und verständlicher. Einheitliches Verfahrensrecht fördert auch die Rechtssicherheit auf dem Gebiet des Verwaltungsverfahrens und erleichtert die Rechtsprechung der Gerichte.
Die aus der bisherigen Untätigkeit der Bundesregierung sprechende Geringschätzung der Vorteile einer Bereinigung des Verwaltungsverfahrensrechts steht in auffälligem Gegensatz zu verbalen Beteuerungen aus ihren Reihen, gegen eine zunehmend unübersichtlichere und undurchsichtigere Bürokratie einmal tatkräftig vorgehen zu wollen. Ich erinnere nur an die Regierungserklärung des Bundeskanzlers vom 16. Dezember 1976, in der er die Unverständlichkeit bürokratischer Bescheide beklagte, und ich erinnere auch an die Ausführungen von Bundesinnenminister Baum auf der 21. Beamtenpolitischen Arbeitstagung des Deutschen Beamtenbundes. Hier führte er aus:
Der Drang zu immer perfekteren, in sich auch sehr wohl begründbaren Vorschriften führt jedoch dazu, daß häufig sinnvolle Privatinitiativen erlahmen und daß mancher Bürger das ReDr. Miltner
gelungsgeflecht der Verwaltungsverfahren nicht mehr durchschaut und somit die ihm eingeräumten Vorteile nicht mehr nutzen kann.
In der Debatte vom Januar 1976 hat er noch darauf hingewiesen, daß der Erfolg des Verwaltungsverfahrensgesetzes „entscheidend von seiner Breiten- und Tiefenwirkung" abhänge; nur wenn es für möglichst viele Sparten und Ebenen der Verwaltung gelte, würden seine Ziele erreicht; die Frage des Anwendungsbereichs sei daher das zentrale Problem des Gesetzes. Auch die Sprecher der SPD haben damals auf diese Merkmale hingewiesen. Für meine Fraktion hatte der Kollege Gerlach auf die große Bedeutung einer weitgehenden Vereinheitlichung von Verwaltungsvorgängen und -abläufen für den Bürger und für die Arbeitseffizienz der Verwaltung hingewiesen.
Wer aber glaubt, ein derartiger Konsens im Deutschen Bundestag von damals sei für die Bundesregierung Anlaß und Grundlage, etwas zu tun, sieht sich heute getäuscht. Diese Regierung neigt dazu - wie von ihr schon so oft bewiesen -, Worte den Taten vorzuziehen.
({1})
Ihre Untätigkeit auch mit den Arbeiten auf dem Gebiet des Ausländer- und Asylverfahrensrechts entschuldigen zu wollen, wie das in dem Schreiben an den Bundestag versucht wird, ist nur als unverfrorene Verdrehung zu bewerten. Weiß doch fast jedermann in dieser Republik nur zu gut um die Versäumnisse dieser Regierung gerade auf dem Felde des Ausländer- und Asylrechts. Ihre Tätigkeit auf einem Gebiet also mit ihrer Untätigkeit oder Verhinderungstätigkeit auf einem anderen Gebiet zu begründen, geht natürlich nicht.
({2})
Nun, meine Damen und Herren, die Bundesregierung muß nachdrücklich aufgefordert werden, ihre Untätigkeit aufzugeben und die Arbeiten zur Vorbereitung der dringend notwendigen Bereinigung des Verwaltungsverfahrensrechts sofort aufzunehmen. Wir von der CDU/CSU gehen davon aus, daß die Einsichten, die 1976 zu dem einstimmigen Beschluß geführt haben, heute - nicht nur bei der CDU/CSU - noch gültig sind. Wir bitten Sie daher alle, die Bundesregierung zur Aufgabe ihrer bisherigen Untätigkeit und zur sofortigen Aufnahme der Vorbereitungsaufgaben für die notwendige Rechtsbereinigung anzuhalten. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
({3})
Das Wort hat der Herr Bundesminister des Innern.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich sage hier ganz freimütig, Herr Kollege Miltner: Auch die Bundesregierung bedauert, daß die Aufforderung, die in dem Entschließungsantrag vom Parlament zur verfahrensrechtlichen Bereinigung des öffentlichen Bundesrechts ausgesprochen worden ist, nicht erfüllt worden ist, jedenfalls nicht so, wie es sich das Parlament bei der Beschlußfassung vorgestellt hatte und wie es das erwartet hatte. Das ist das Faktum. Ich bedauere dies in Respekt vor diesem Parlament, das diese Entschließung verabschiedet hat, und wegen der unbestrittenen Notwendigkeit der Aufgabe. Ich stimme mit Ihnen, Herr Miltner, voll darin überein, daß die Aufgabe wichtig ist; sonst hätten wir diesen Beschluß damals nicht gefaßt. Die Aufgabe heißt: einheitliche Kodifikation des Verwaltungsverfahrens im Bund.
Herr Kollege Miltner, es gibt natürlich auch einige Gründe dafür, daß das nicht so geschehen ist. Diese will ich Ihnen darlegen, ohne hier auszuweichen und ohne etwas zu bemänteln, Herr Kollege Schäuble. Die Fakten liegen j a auf dem Tisch.
Im übrigen ist es so, daß Sie meines Erachtens nicht den Eindruck erwecken können, als wäre diese Aufgabe ein Allheilmittel gegen die Auswüchse der Bürokratisierung. Dazu gehört eine Menge anderer Dinge, nicht nur das Verwaltungsverfahrensgesetz. Dazu gehört eine Selbstkritik des Parlaments im Hinblick auch auf andere Teile unserer Gesetzgebung. 'Wir sollten nicht so tun, als wäre nur diese Aufgabe zu erledigen, und damit sei all das beseitigt, was wir hier gemeinsam kritisieren und was ich auch vor den Beamten Anfang des Jahres kritisiert habe.
({0})
Jetzt also dies alles auf den Punkt zu bringen, Herr Kollege Miltner, und zu sagen, nur dieser Auftrag müsse erfüllt sein, dann sei alles in Ordnung, das ist etwas übertrieben. Deshalb sollten wir uns hier in Nüchternheit begeben.
Ich halte die Aufforderung der Opposition, das Verhalten der Bundesregierung in der Weise zu mißbilligen, wie das ihr Antrag zum Ausdruck bringt, nicht für angemessen und möchte Ihnen einige Gründe dazu sagen.
Erstens. Es gab und gibt Gründe, die es bisher verhinderten, das Vorhaben so zu fördern, wie es seiner Bedeutung und seinem Umfang entsprechen würde. Bei der Vereinheitlichung des Verwaltungsverfahrensrechts des Bundes handelt es sich um eine außerordentlich komplexe Aufgabe. Sie haben darauf hingewiesen. Das gesamte, auch das materielle, öffentliche Recht, soweit es in den Anwendungsbereich des Verwaltungsverfahrensgesetzes fällt, muß erhoben und überprüft werden. Tausende von Vorschriften, Hunderte von Gesetzen und Verordnungen müssen in diese Prüfung einbezogen werden. Änderungsvorschriften müssen erarbeitet und abgestimmt werden. Ich darf hier zitieren, was ein Kollege aus den Ländern, nämlich Herr Kollege Dr. Schnoor in Nordrhein-Westfalen, bei der Einbringung des Entwurfs eines Verwaltungsverfahrensrechts-Anpassungsgesetzes für Nordrhein-Westfalen im Febraur 1982 zu der Materie gesagt hat. Er hat ausgeführt, daß „die Rechtsbereinigung auf Bundesebene natürlich ungleich schwieriger ist. Einmal ist der Bestand bundesrechtlicher Gesetze wesentlich umfangreicher, zum anderen sind Materien betroffen, bei denen die Möglichkeiten verfahrens5918
rechtlicher Bereinigung umstrittener sind als bei landesrechtlichen Regelungen".
Wir werden nämlich dann auch wieder zu einer politischen Diskussion kommen; denn in den Verfahrensregeln zeigen sich politische Optionen. Meine Kollegen, denken Sie doch nur an das aktuellste Beispiel, das Asylverfahrensrecht, das heute im Rechtsausschuß beraten wird. Je nachdem, wie man politisch zu der Sache steht, gestaltet man doch auch das Verfahren. Das heißt, alles, was hier zu machen ist, ist letztlich doch dann auch eine politische Aufgabe, nicht nur eine Aufgabe, die Sie einem Arbeitskreis von fähigen Beamten übertragen können. Ich weise nur auf die Schwierigkeiten hin, ohne das Ziel in Frage zu stellen. Ich betone das.
Zweitens. Es ist richtig - wir haben darauf hingewiesen -, daß haushaltsbedingte Personalknappheit bei gleichzeitger Aufgabenvermehrung zu Engpässen geführt hat. Ich will die Aufgaben gar nicht aufführen. Ich weiß, daß das kein sehr angenehmes Argument ist. Aber ich muß doch sagen, auch im Interesse der Beamten in der zuständigen Abteilung: Die sehr starke Ausweitung des Aufgabenbereichs Ausländer- und Asylrecht hat hier zu Engpässen geführt. Daß wir kein zusätzliches Personal bekommen, brauche ich Ihnen an dieser Stelle nicht zu sagen. Im Gegenteil, es gibt ja jetzt schon im zweiten Jahr Personalverkürzungen.
Drittens. Ich habe dem Präsidenten des Deutschen Bundestages im Januar einen Brief geschrieben. Sie haben ihn zitiert, Herr Kollege Miltner. Ich habe aber vorher, also vor Ablauf der Frist, Mitte des letzten Jahres den Vorsitzenden des Innenausschusses über mein Dilemma in einem Schreiben an den Innenausschuß informiert. Ich gebe hier zu: vielleicht war das zu spät. Das hätte man vielleicht früher machen sollen. Aber ich habe immerhin vor Ablauf der Frist - nicht, wie Sie jetzt dargestellt haben, erst nach Ablauf - das Parlament informiert. Ich habe angeregt, der Ausschuß möge sich für einen zeitlichen Aufschub des Vorhabens, für einen Verzicht auf einen Bericht der Bundesregierung zum 1. Januar aussprechen.
Herr Kollege Dr. Wernitz hat dankenswerterweise die Schwierigkeiten anerkannt. Seine Anregung, noch zu prüfen, ob nicht externe personelle Kapazitäten genutzt werden könnten, habe ich aufgegriffen. Ich habe mit dem Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer Kontakt aufgenommen. Es ist jetzt vereinbart worden, daß dort ein Teil der Aufgaben übernommen werden wird. Dies habe ich dann dem Präsidenten des Deutschen Bundestages mitgeteilt.
({1})
- Nun gut, aber ich habe ihm in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Innenausschusses in der Erwartung - ich weiß gar nicht, ob er das gemacht hat
- geschrieben, daß er natürlich auch die Obleute
unterrichtet. Ich habe ihn nicht in seiner Eigenschaft als Politiker einer Partei unterrichtet.
Viertens. Ich möchte den Vorwurf der Untätigkeit relativieren, Herr Kollege Miltner. Sie übersehen bei Ihrem Vorwurf, daß die Rechtsbereinigung schon jetzt fortlaufend stattfindet, zwar nur partiell, aber permanent. Sie setzte schon ein, als das Verwaltungsverfahrensgesetz noch in der parlamentarischen Beratung war. Ich erinnere an die Novellierung des Bundesfernstraßengesetzes und an das Abfallbeseitigungsgesetz. Bei jeder Änderung von Gesetzen und Rechtsverordnungen aus anderem Anlaß wird seitdem geprüft, ob den Zielen der Entschließung vom 15. Januar 1976 Rechnung getragen wird. Das heißt, jedesmal wenn wir eine Rechtsmaterie in diesem Parlament aufgreifen, wird geprüft, ob die Regeln des Verwaltungsverfahrensgesetzes eingehalten worden sind. Insofern findet doch, ohne daß bisher das Gesamtprojekt bewegt wurde, eine permanente Angleichung an die Verfahrensregelung statt, wie das der Entschließungsantrag zum Ausdruck bringt. Entsprechendes gilt bei allen neuen Gesetzen und Verordnungen.
Lassen Sie mich in dem Zusammenhang noch einen weiteren Punkt erwähnen, der Sie ja, Herr Kollege Miltner, immer wieder interessiert hat. Das Zehnte Buch des Sozialgesetzbuches, das das Verwaltungsverfahren für die Sozialleistungsbereiche regelt, stimmt in weiten Passagen bereits mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz überein.
({2})
Wir haben mit Erfolg darauf geachtet, daß es hier zu einer ganz starken Harmonisierung zwischen diesen beiden allgemeinen Verfahrensgesetzen gekommen ist, wie das ja auch im Verhältnis zwischen Verwaltungsverfahrensgesetz und Abgabenordnung bereits der Fall ist. Möglicherweise wird dieser ständige Prozeß der Rechtsbereinigung und Rechtsvereinheitlichung nicht so deutlich wahrgenommen, weil eben dabei andere gesetzgeberische Motive im Vordergrund stehen.
Fünftens. In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal darauf hinweisen, daß es eben politische Entscheidungen sind. Es gibt eben Fälle - und das geschieht zur Zeit gerade beim Asylverfahrensgesetz -, wo wir alle aus berechtigten sachlichen Gründen von den Regeln, die wir 1976 festgelegt haben, abweichen. Wir weichen bewußt beim Asylverfahrensgesetz davon ab und tun das, weil wir bewußt eine andere politische Richtung einschlagen, eine andere politische Entscheidung treffen wollen. Insofern können Sie auch nicht sagen, daß wir alles über einen Kamm scheren könnten. Diesen Gestaltungsraum müssen wir uns alle hier im Parlament erhalten.
Wir blicken jetzt in die Zukunft. Bei realistischer Betrachtungsweise wird es der Bundesregierung bis zum Ende dieser Legislaturperiode möglich sein, einen wirklich aussagekräftigen Bericht vorzulegen. Wir hätten Ihnen ja einen Bericht machen können, den Sie wahrscheinlich dann nicht als ausreichend anerkannt hätten. Der Bericht setzt Vorarbeiten vorBundesminister Baum
aus. Er wird dann einen Überblick auf die zu regelnde Materie enthalten, eine Darlegung des Standes der Lösungsansätze, die erarbeitet werden müssen, und einen konkreten Ausblick auf das weitere Vorgehen. Ich meine, daß hier Gründlichkeit erforderlich ist und daß angesichts der häufigen Verknüpfung von Verfahrensfragen mit materiellen Problemen diese Gründlichkeit auch beachtet werden muß.
Das Gesetzgebungsverfahren könnte dann Schritt für Schritt im Laufe der zweiten Hälfte der 80er Jahre erfolgen, soweit es nicht durch Aufgreifen der Materie bei der laufenden Gesetzgebungsarbeit ohnehin geschieht. Dabei wird es angesichts des Umfangs und der Unterschiedlichkeit der Materie keinen umfassenden Gesetzentwurf geben können, der alles auf einmal regelt. Es wird vielmehr Teilschritte für einzelne Sachgebiete nach Geschäftsbereichen geben. Ich werde auch die anderen Bundesressorts an ihre Verantwortung in bezug auf den Beschluß von 1976 erinnern und hier ein klares Vorgehen mit ihnen vereinbaren.
Dem Parlament wird dann jeweils zur Entscheidung vorgelegt werden, was entscheidungsreif ist. Bei alledem wird auch zu berücksichtigen sein, daß politische Erwägungen im Einzelfall Vorrang vor einer Verfahrensbereinigung haben können. Gerade unter diesem Aspekt beabsichtige ich, den für meinen Bereich zuständigen Innenausschuß bei der Beratung darüber, welche Gesetzgebungsbereiche hier in Betracht kommen und wie die Regelungen dann stattfinden sollen, frühzeitig zu beteiligen.
Ich habe am Anfang gesagt: es ist gar kein Zweifel, hier ist eine Entscheidung des Parlaments nicht so ausgefüllt worden, wie das Parlament es sich vorgestellt hat. Ich haben Ihnen einige Gründe genannt. Ich räume aber ein, daß auch auf seiten der Bundesregierung Anlaß besteht, diese Entwicklung zu bedauern.
Ich kann nur sagen, daß ich in Zukunft, Herr Kollege Miltner, dem Parlament regelmäßig berichten werde über den Stand der Dinge, damit Sie sich über die Sache selbst ein Bild machen können. Dies hätte - auch das räume ich ein - in den letzten Jahren früher geschehen können, als es erfolgt ist; im letzten Jahr war es wohl zu spät, als ich den Vorsitzenden des Innenausschusses informiert habe. Aber ich möchte auf der anderen Seite in Erinnerung rufen, daß es eine Aufgabe ist, die nicht so ohne weiteres zu lösen ist. Ich möche Sie bitten, auch zu respektieren, daß der damalige Beschluß vielleicht nicht ganz im Bewußtsein der Schwierigkeiten gefaßt worden ist.
({3})
Ich gebe das Wort dem Abgeordneten Bühling.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst eine allgemeine Vorbemerkung machen. Der Schwerpunkt der Betrachtungen sollte nicht so sehr auf dem bisherigen Verfahren der Bundesregierung liegen, obwohl dieses schon zur Verbesserung des zukünftigen Verfahrens sicherlich im einzelnen im Ausschuß sachlich gewürdigt werden muß. Das gilt um so mehr, als sich Herr Bundesminister Baum ja schon zu einzelnen Punkten, die verbessert werden müssen und die Anlaß geben müssen, Abhilfe zu schaffen, im einzelnen und, wie ich meine, auch befriedigend geäußert hat.
Die Hauptfrage ist vielmehr, daß die Arbeit an der Vereinheitlichung des Verwaltungsverfahrensrechts möglichst schnell und möglichst effektiv weitergeht. Schließlich können wir auch nicht darauf verzichten, daß sowohl im Interesse der Sache als auch im Interesse aller Beteiligten ein klarer Zeit-. plan aufgestellt wird. Damit können wir nach den Ausführungen des Ministers wohl auch rechnen. Und wenn es sich auch um eine rechtliche Materie handelt, so darf ich doch vorsorglich hinzufügen, sollte dieser Zeitplan nicht bis zu einer Erledigung durch das Jüngste Gericht ausgedehnt werden.
Im einzelnen möchte ich zu den drei verschiedenen Forderungen der Antragsteller folgendes bemerken. Im Grunde besteht sicherlich Einigkeit darüber, daß die Sachbehandlung durch die Bundesregierung nicht glücklich war. Ich darf es noch einmal wiederholen, weil es in diesem Zusammenhang notwendig ist. Aber nicht nur in der Annahme, sondern jetzt auch in der Gewißheit, daß die Regierung das ebenso sieht, erscheint es nicht mehr notwendig und erschiene es, Herr Miltner, glaube ich, auch in den Ausschußberatungen nicht mehr notwendig, diesen Punkt zu vertiefen. Es ist ja auch nicht zu verkennen, daß die eingetretene Verzögerung sicherlich in erheblichem Umfang durch unvorhergesehene Arbeitsbelastung bedingt ist. Deswegen erscheint bei aller Kritik durch die Antragsteller, deren Anlaß durchaus verständlich ist und vor allem vor den Ausführungen des Ministers verständlich war, der Ausdruck einer förmlichen Mißbilligung jetzt schon gar nicht mehr am Platze. Eine Mißbilligung enthält j a, gerade wenn man diese Umstände in Betracht zieht, ein Werturteil, das in diesem Zusammenhang nicht und jetzt schon gar nicht mehr angebracht ist.
({0})
- Nein, wir brauchen es jetzt nicht mehr zu billigen; der Punkt ist für uns erledigt. Ich habe ja gesagt, daß Abhilfe geschaffen worden ist. Ich brauche auch nicht das zu wiederholen, was hier Herr Minister Baum gesagt hat. Wir brauchen das auch nicht zu billigen, wir wollen in der Sache weiterarbeiten, wenn ich das noch einmal wiederholen darf.
Die gesetzgebende Körperschaft darf, auch wenn sie ein allzu langes Zuwarten der Bundesregierung nicht gerne sehen möchte und Wege zur Beschleunigung überlegt, sicherlich nicht vergessen, daß sie selbst durch vielfältige Aufträge gerade an den Bundesminister des Innern mit eine Ursache für die starke Überlastung gesetzt hat. Formell wäre der Ordnung halber zu bemerken, daß die Mitteilung, ein Auftrag könne nicht befolgt werden - aber das ist hier auch schon zugegeben worden -, wohl besser vor Fristablauf als nachher an den Bundestag gesandt wird. Das wäre wohl bloß deshalb anzumer5920
ken, damit kein Präzedenzfall geschaffen wird. Mehr dürfte zum ersten Punkt des vorliegenden Antrages nicht zu sagen sein, da wir davon ausgehen können, daß für die Zukunft entsprechende Schlußfolgerungen gezogen werden bzw. schon gezogen worden sind.
Doch nun zur Frage: Wie geht es weiter? Dabei bestehen keine Bedenken, den Ausgangspunkt der Antragsteller zu Punkt 2 zugrunde zu legen. Das gilt nicht nur dem Inhalt nach, sondern auch gegen den Wortlaut dürften unsererseits keine Bedenken bestehen. Schließlich ist das Verwaltungsverfahrensgesetz trotz vieler Einzeldifferenzen gegen Ende der 7. Wahlperiode in der Schlußabstimmung einstimmig angenommen worden. Das gleiche gilt für die Entschließung vom 15. Januar 1976, die hier von dem Sprecher der CDU/CSU-Fraktion mehrfach erwähnt worden ist, anläßlich der Verabschiedung des Gesetzes. Aus dieser Entschließung geht hervor, daß das damalige Gesetz nur der erste Schritt innerhalb einer weitergehenden Konzeption zur Rationalisierung und zur Rechtsvereinheitlichung war. Diese Ziele bestehen unverändert fort; sie sind eher noch dringender geworden. Demnach müssen alle Fraktionen noch ein starkes Interesse an der Weiterführung des gesamten Werkes haben.
Welches sind nun die Mittel und Wege, um diese weitere Vereinheitlichung für den Bürger und die Verwaltung trotz aller Schwierigkeiten, Behörden- und Ressortegoismen voranzutreiben? Sicherlich werden wir uns hiermit im einzelnen im Ausschuß befassen müssen. Da aber hier der entscheidende Punkt des Antrages liegt, sollte schon jetzt etwas dazu gesagt werden. Gerade wenn der Bundestag auf Beschleunigung drängt, sollte er selbst Vorschläge machen, die eine möglichst nachdrückliche Weiterarbeit erreichen lassen. Die Antragsteller haben jedenfalls in der schriftlichen Begründung hierzu noch nichts gesagt, weil sie sich meiner Ansicht nach ja zu sehr auf die Vergangenheit anstatt auf die Zukunft bezogen haben.
({1})
Lassen Sie mich noch einige Überlegungen vortragen. Zunächst ist also an das zu denken, was Herr Kollege Wernitz als Vorsitzender des Innenausschusses der Bundesregierung vorgeschlagen hat, sie möge sich bei vorübergehendem Fehlen eigener personeller Kapazitäten externen Sachverstandes bedienen. Dies soll auch geschehen, und zwar durch Einschaltung der Verwaltungshochschule in Speyer. Allerdings müßte man dann das Augenmerk auch darauf richten, daß diese sehr geschätzte Institution ihrerseits mit genug Arbeitskapazität und entsprechender Beschleunigung an die Sache herangeht. Geschieht das nicht, wird das Problem nicht nur verlagert, sondern auch noch kompliziert.
Darüber hinaus sollte sich die Bundesregierung einmal überlegen, welche Institutionen oder Personen außer der Verwaltungshochschule Speyer noch in die vorbereitenden Arbeiten der Bestandsaufnahme und Rechtsvereinheitlichung einbezogen werden können. Es gibt sicherlich Interesse an dieser Arbeit auch über Bonn und Speyer hinaus. Es gibt genug Einrichtungen, die der Bund durch Haushaltsmittel oder auf andere Weise unterstützt. Gegebenenfalls sollte die Bundesregierung umgekehrt auch einmal um entsprechende Hilfe und Unterstützung bitten. Vielfach hat sie sicherlich auch ein moralisches Recht dazu.
Schließlich spielt die Mitwirkung der Länder eine außerordentliche Rolle. Die CDU/CSU-Fraktion hätte sich sicherlich, da sie in den Ländern und im Bundesrat über viele Freunde mit ausgedehnten Wirkungsmöglichkeiten verfügt, schon einschalten können, und man hätte dann vielleicht dem allgemein erstrebten Ziel schon bisher ein erhebliches Stück näherkommen können.
({2})
- Ich komme darauf noch; hier verzahnen sich Bundes- und Landesrecht. - Aber das kann noch nachgeholt werden. Der Bund muß ja zwangsläufig an die Länder herantreten. Einmal ist der Vollzug der Gesetze nach unserem Verfassungsaufbau im wesentlichen Sache der Länder. Auf deren Erfahrung kann also keinesfalls verzichtet werden. Zum zweiten beruht schon das Verwaltungsverfahrensgesetz von 1976 zum erheblichen Teil auf den Vorarbeiten und der Mitarbeit der Länder, die sich seinerzeit über lange Zeiträume hinweg intensiv engagiert haben. Ich sehe keinen Grund, daß sie das nicht wieder tun sollten. Schließlich wird ein Maximum an Klarheit und Durchsichtigkeit nur zustande kommen, wenn die Länder nicht nur bei der Bundesregelung intensiv mitwirken, sondern auch im eigenen gesetzgeberischen Bereich die gleichen Schlußfolgerungen ziehen wie der Bund selbst. Auch das legt enge Zusammenarbeit nahe.
Selbst wenn Bundesregierung und Bundestag, wie Herr Minister Baum ausgeführt hat, im Januar 1976 den zeitlichen Horizont für eine weitere Vereinfachung überschätzt haben und die Entschließung des Bundestages insofern geändert werden muß, kann doch auf einen weiteren Fortschritt noch in dieser Wahlperiode nicht verzichtet werden. Die eingetretenen objektiven Schwierigkeiten bedeuten nicht, daß in der 9. Wahlperiode des Bundestages keine Ergebnisse mehr erzielt werden können. Wenn ein Endergebnis nicht mehr erzielbar ist, erscheinen doch verschiedene Teilergebnisse durchaus möglich.
Es gehört dazu auch die Darstellung, ob und mit welchem Erfolg - auch das ist schon angesprochen worden - die Bundesregierung bei neuen Gesetzen und Rechtsmaterien das bisher erreichte Maß von Einheitlichkeit und Bürgerfreundlichkeit im Verfahren wahrt, welche Widerstände aufgetreten und überwunden worden sind und - last not least - welche Zielkonflikte bei der Gesetzgebung und ihrer Vorbereitung im Bereich der Bundesregierung zu verzeichnen sind.
Auch dort, wo besondere Sachnotwendigkeiten eine vollkommen einheitliche Regelung nicht möglich erscheinen lassen, bedeutet das noch keine zwangsläufige Resignation. Ich erinnere an den Verfahrensteil des Sozialgesetzbuchs, der in diesem
Hause 1978 bis 1979 behandelt worden ist. Dort ist unseres Erachtens ein Maximum an Deckungsgleichheit mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz erzielt worden. Ich bin im Gegensatz zu Ihnen, Herr Miltner, der Meinung, daß, wenn es aus sachlichen Notwendigkeiten des Sozialrechts wirklich ganz zwingend erforderlich ist, man auch die Vereinheitlichung von Verfahrensgesichtspunkten gelegentlich zurückstellen muß.
Insofern hat die Bundesregierung sicherlich mehrere Möglichkeiten, auch bei starker Personalbelastung des zuständigen Ministeriums dem Bundestag zu berichten und den erstrebten Zweck wesentlich zu fördern. Ein Zeitplan erscheint mir, wie schon gesagt, dazu unbedingt erforderlich. Deswegen kann am Ende der Beratung auch nur eine Änderung des Ersuchens des Deutschen Bundestages in Betracht kommen. Ein gänzlicher Wegfall jedes Berichtsauftrages erscheint weder von der Sache her geboten noch mit den gemeinsamen Zielen des Bundestages und der Bundesregierung vereinbar. Es widerspräche wohl auch unserem Selbstverständnis, durch völliges Zurückziehen des Ersuchens eine völlige Resignation zu erkennen zu geben.
Abschließend möchte ich betonen, daß die Bundesregierung die Sammlung und Auswertung entsprechenden Materials zur konkreten Novellierung und Ergänzung des geltenden Gesetzes nicht aus dem Auge verlieren sollte. Es ist sehr gut, daß der Bundesminister des Innern beim Umweltrecht und im öffentlichen Dienstrecht mit gutem Beispiel vorangehen will. Das wird vielleicht auch die Egoismen anderer Ressorts entsprechend dämpfen.
Vielleicht wird es auch hilfreich sein, daß besondere Arbeitsbelastungen z. B. durch das Asylrecht in absehbarer Zeit entfallen werden.
Lassen Sie mich zusammenfassend sagen, daß Bund und Länder über Jahre, ja fast über Jahrzehnte hinweg ein sehr starkes Engagement zur Vereinheitlichung des Verwaltungsverfahrensgesetzes aufgebracht haben. Wenn wir heute von einem Zeitabschnitt gesprochen haben, in dem die Weiterführung des Unternehmens nicht sehr glücklich verlaufen ist, so hoffen wir, daß das eine Episode bleibt. Schließlich wird gerade die Bundesregierung ein Interesse daran haben, daß ihre erheblichen Anstrengungen nicht damit enden, daß sie einen Torso geschaffen hat. Ich zweifle nicht daran, daß dies auch erkannt worden ist, die Weiterführung des begonnenen Werkes allseits für notwendig gehalten wird und die Regierung alles Entsprechende tun wird.
Der Deutsche Bundestag sollte, soweit das im gegenwärtigen Stadium möglich ist, die entsprechende Arbeit der Bundesregierung unterstützen und zur Beschleunigung beitragen. Das sollte auch der Leitgedanke der Ausschußarbeit sein.
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Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Dr. Wendig.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen! Meine Herren! Gestatten Sie auch mir zunächst eine Vorbemerkung, eine sehr kurze:
Der Antrag der Opposition, über den wir heute beraten, enthält drei Elemente, erstens den Antrag, das Verhalten des Bundesministers des Innern zu beanstanden - ich formuliere es mal so -, zweitens, einen früheren, im Jahre 1976 einstimmig gefaßten Beschluß des Deutschen Bundestages neu zu bestätigen, und drittens die Aufforderung an den Bundesinnenminister, diesen Beschluß mit Nachdruck auszuführen. Für diese Debatte und die kommende Erörterung im Innenausschuß wird am Ende im wesentlichen das dritte Element von Bedeutung sein, das wir, damit etwas herauskommt, um die Frage anreichern sollten, welche Hilfen auch das Parlament dem Bundesinnenminister bei der Durchführung dieser sehr schwierigen Aufgabe geben könnte. Einiges davon ist eben beim Kollegen Bühling angeklungen.
Meine Damen, meine Herren, mit dieser Feststellung will ich nun keineswegs der Frage zu 1. ausweichen. Festzuhalten ist: Mit dem im Januar 1976 verabschiedeten Verwaltungsverfahrensgesetz ist auf dem Gebiete der Rechts- und Verfahrensvereinfachung im Verwaltungsverfahren ein Gesetzgebungsakt von grundsätzlicher Bedeutung gelungen. Zu Recht haben wir - und diejenigen, die das damals bearbeitet haben, sind mit im Saal -, da dies - ich erinnere mich noch genau an die lange Debatte um den § 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, Herr Miltner - nur subsidiär wirkt, in unserem Entschließungsantrag im Januar 1976 darauf hingewirkt, daß die angestrebte Vereinheitlichung des Rechts des Verwaltungsverfahrens in absehbarer Zeit zum Abschluß geführt wird. Hierbei haben wir einen Zeitraum von acht Jahren für ausreichend angesehen. Der Bundesinnenminister hat soeben auf die Schwierigkeiten hingewiesen, die der Durchführung dieser Aufgabe entgegenstehen - auch schon in seinem Schreiben an den Herrn Präsidenten des Bundestages. Gleichwohl bedaure auch ich, daß wir trotz dieser Schwierigkeiten auf diesem Feld nicht weiter sind. Das ist gar keine Frage.
Wir, meine Damen und Herren, müssen uns ehrlicherweise, aber auch ein wenig kritisch fragen, ob wir in Anbetracht der besonderen Schwierigkeiten, die der Erfüllung eines solchen umfassenden Bereinigungsauftrages entgegenstehen, und zwar schon entgegenstanden, bei der Fristsetzung im Januar 1976 nicht zu kurz gegriffen haben. Eine Fülle von Verwaltungsvorschriften in allen Bereichen der Bundesverwaltung, die Verklammerung mit einschlägigem Landesrecht - ich verweise auch hier auf das, was Herr Bühling gesagt hat - und vieles andere mehr, sind Fakten, die erkennen lassen, daß es sich hier um einen Prozeß handelt, der nur über längere Zeiträume in Gang und zum Abschluß gebracht werden kann.
Den Ausführungen des Bundesinnenministers entnehme ich im übrigen mit Genugtuung, daß bei der laufenden Gesetzgebung seit 1976, aber auch schon davor, die Regelungen des Verfahrensgesetzes von 1976 berücksichtigt worden sind, wo dies möglich war. Sicherlich ist dies selbstverständlich oder sollte es sein. Aber, meine Damen und Herren,
hier wird deutlich, welche Zeitdimensionen bei dieser Arbeit zu berücksichtigen sind.
Zu Punkt 1, meine Damen und Herren, also der Vergangenheit, wird man doch wohl erst im Innenausschuß konkreter zu sprechen und abzuwägen haben. Heute sehe ich keinen Anlaß, mich mit dieser Frage weiter zu beschäftigen.
Die Nummern 2 und 3 des Antrags halte ich, auch aus der Sicht meiner Fraktion, für - sagen wir - selbstverständlich. Das Verwaltungsverfahrensgesetz von 1976 bliebe Stückwerk, wenn es in absehbarer Zeit nicht gelänge - ich nenne kein Jahr -, die Bereinigung aller Verwaltungsverfahrensvorschriften, überall da, wo sie sachlich geboten ist, zu vollenden. Dies ist in der Tat eine Forderung, von der wir nicht ablassen dürfen, so spröde diese Materie für den Außenstehenden auch sein mag. Deswegen kommen ein Wegfall des Auftrags und auch ein Verzicht auf irgendwelche Fristen - wenn auch nicht die alten; das geht sowieso nicht mehr - für mich nicht in Frage. Ein schnelles und zügiges Verwaltungsverfahren, Übersichtlichkeit der Vorschriften für Verwaltung und Bürger, Kostenersparnis, Verbesserungen bei der Ausbildung in der Verwaltung - auch Herr Kollege Miltner hat einige dieser Beispiele vorhin genannt -: das alles sind Ziele, die auch wir unverändert anstreben und anstreben müssen.
Dies gilt um so mehr, als bei allem guten Willen zur Beschränkung vor der Gesetzgebung im allgemeinen doch immer wieder Sachprobleme auftauchen, die ein Handeln des Gesetzgebers verlangen. Ich denke z. B. an den umfassenden Bereich des Umweltschutzes und der Umweltschutzgesetzgebung im weitesten Sinne.
Noch eines! Auch wenn dieser Akt der Bereinigung des Verwaltungsverfahrensrechts gelingt, müssen wir wissen, daß auch dies nur ein Ausschnitt aus dem sehr viel umfassenderen Bereich der Rechtsbereinigung ist, an dem wir als Parlament mitwirken müssen.
Die von mir genannten Schwierigkeiten der Materie dürfen sicher nicht zur Folge haben - ich habe das schon gesagt -, daß nicht zügig an dieser Aufgabe gearbeitet wird. Ich möchte der Erörterung im Innenausschuß nicht vorgreifen, könnte mir aber vorstellen, daß man in kleinen Schritten, nach Ressorts geordnet, dort vielleicht sogar nach Abteilungen gegliedert, mit entsprechenden Querverbindungen an die Bereinigung herangeht. Dies würde den Bundesminister des Innern in die Lage versetzen, in kleineren, kürzeren Abschnitten dem Parlament zu berichten, möglicherweise, Herr Bundesinnenminister, auch darüber, ob personelle Schwierigkeiten der Bearbeitung entgegenstehen. Denn das müssen auch wir wissen. Welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind, werden wir dann ja sehen.
Das bedeutet, daß ein Zeitplan der Bearbeitung für uns, das Parlament, deutlich werden muß. In dieser Richtung begrüße ich den Hinweis des Herrn Bundesministers des Innern, daß er in der nächsten Phase bei bestimmten Teilaufgaben das Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der
Hochschule in Speyer eingeschaltet hat. Die Opposition hätte bei der Formulierung ihres Antrags aus dem Schreiben des Bundesinnenministers an den Herrn Präsidenten des Bundestages vom 28. Januar ja wohl auch erkennen können, daß da schon etwas in Bewegung ist.
Lassen Sie uns für die Aufgabe, dieses Problem zügig zu lösen, nicht nach rückwärts, sondern nach vorn blicken. Entscheidend ist, was in der Zukunft geschieht, um die große Aufgabe der Rechtsbereinigung mit Erfolg anzugehen und natürlich auch sehr bald abzuschließen. Polemik bringt hier nichts. Ich gehe allerdings wie meine Herren Vorredner davon aus, daß das Bundesinnenministerium uns noch in dieser Wahlperiode über den erfolgreichen Abschluß erster Abschnitte berichten kann.
({0})
Für die Fraktion der FDP sage ich dem Bundesinnenministerium unsere volle Unterstützung dabei zu.
Wenn Sie mir einen kleinen, gar nicht so polemisch gemeinten Satz nicht übel nehmen, meine Damen und Herren von der Opposition, füge ich hinzu: Es wäre ganz schön, wenn Sie die Mehrheit Ihrer Fraktion von der Notwendigkeit dieser Aufgabe überzeugen könnten. Ich sage das, weil ich die jetzige Präsenz Ihrer Fraktion, die ja diesen Antrag gestellt hat, in diesem Haus sehe.
Im übrigen beantrage ich - und damit will ich schließen - auch für meine Fraktion die Überweisung des Antrages an den Innenausschuß, in dem sehr viel konkreter über diese Probleme wird gesprochen werden können. - Ich danke Ihnen.
({1})
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache.
Interfraktionell wird vorgeschlagen, den Antrag der Abgeordneten Spranger, Dr. Dregger, Dr. Miltner und weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 9/1415 zur federführenden Beratung an den Innenausschuß und zur Mitberatung an den Rechtsausschuß und den Finanzausschuß zu überweisen. Ist das Haus mit den vorgeschlagenen Überweisungen einverstanden? - Ich stelle dies fest. Dann ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 17 der Tagesordnung auf:
Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen vom 2. Dezember 1946 zur Regelung des Walfangs
- Drucksache 9/1411 Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ({0})
- Drucksache 9/1496 Berichterstatter: Abgeordneter Rainer ({1})
Vizepräsident Windelen
Im Ältestenrat ist auch für die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt ein Beitrag von bis zu zehn Minuten für jede Fraktion vereinbart worden. Ich darf fragen, ob das Haus damit einverstanden ist. - Ich stelle dies fest.
Wird das Wort zur Berichterstattung gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Dann eröffne ich die allgemeine Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. von Geldern.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Im Ozean herrscht der Wal allein, ein König hoch und hehr. Ein Riese an Macht, und Macht gibt Recht in seinem Reich, dem Meer." So lautet das Walfanglied. Der römische Dichter Plinius schreibt: „Der Indische Ozean bringt die meisten und größten Fische hervor, die es gibt, unter denen die Wale, die man Balaene nennt, eine Größe von 4 Acker oder Morgen Landes erreichen." In der Genesis heißt es: „Und Gott schuf große Walfische." Schließlich lesen wir in den Psalmen über das Meer: „Daselbst gehen die Schiffe, da sind Walfische, die du gemacht hast, daß sie darin spielen." Während diese Zitate aus Herman Melvilles „Moby Dick" nicht nur aus alter Zeit stammen, sondern auch von einer Natur berichten, die es so offenbar heute nicht mehr gibt, lauten jetzt die Schlagzeilen deutscher Zeitungen z. B.: „Keine Schonzeit für Wale" - „Die Zeit" -, „Die Japaner lassen Moby Dick keine Chance" - „Die Welt" -, aber auch: „Abgeordnete fordern Schutz für Wale" - „Rheinische Post" - und „Bonn will die Walfanglobby harpunieren" - „Kölner Stadtanzeiger" -, und damit sind wir beim Thema.
Die CDU/CSU begrüßt, daß die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen vom 2. Dezember 1946 zur Regelung des Walfangs dem Deutschen Bundestag zugeleitet hat. Wir werden diesem Gesetz unsere Zustimmung geben.
Die Zielsetzung lautet knapp, aber deutlich: Das internationale Übereinkommen zur Regelung des Walfangs bezweckt die Aufrechterhaltung eines wirtschaftlichen Walfangs und die Erhaltung stark angegriffener Arten. Wegen der übermäßigen Ausbeutung der Walbestände hat der Gesichtspunkt des Artenschutzes immer mehr an Bedeutung gewonnen. Durch einen Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Übereinkommen soll diese Ausrichtung bestärkt werden. Wie es in einem der erwähnten Zeitungsartikel heißt, kann künftig die Bundesrepublik Deutschland für einen Jahresbeitrag von 30 000 DM „das Schicksal der Meeressäugetiere mitbestimmen". Wie das nach unserem Beitritt geschehen könnte, das wird die nicht ganz leicht zu lösende Aufgabe nach der heutigen Entscheidung für die künftige deutsche Delegation sein.
Ich möchte hier ausdrücklich davor warnen, von diesem begrüßenswerten deutschen Engagement zu rasch zu viel zu erwarten. Die Bundesrepublik Deutschland kann als Mitglied der Internationalen Walfangkommission keine radikale, emotionale, womöglich militant naturschützerische Position einnehmen, wie sie einige zweifelhafte Organisationen propagieren, und wir dürfen auch Vertretern solcher Organisationen keineswegs über die deutsche Delegation den Zugang zur Bühne der Jahrestagungen der Internationalen Walfangkommission gestatten. Dies würde nämlich unser Ziel, zur Erhaltung der bedrohten Arten beizutragen, nicht fördern, sondern, ganz im Gegenteil, ernsthaft gefährden. Der Austritt Kanadas aus der Walfangkommission sollte uns rechtzeitig gewarnt haben. Die nach wie vor am Walfang interessierten Nationen werden überzogenen Vorstellungen der nicht walfangenden naturschützenden Mitglieder der Kommission notfalls mit ihrem Austritt quittieren. Der „Kölner Stadtanzeiger" formuliert das so: Eine internationale Interessengemeinschaft der Fangnationen, die auf diese Weise entstehen könnte, ohne die Naturschützer, wäre „das größte Desaster seit Erfindung der Harpunenkanone 1864 für die Wale".
Nicht alle Walarten sind von der Ausrottung bedroht. Die, die bedroht sind, müßten durch sinnvolle Nutzungsregime, Schonzeiten, Schongebiete und andere Maßnahmen erhalten werden. Bei den anderen muß man eine planmäßige und vorsichtige Bejagung oder Befischung oder Nutzung in entsprechend sinnvollen Nutzungsregimen gestatten. Hier gilt das Wort „Blinder Eifer schadet nur" in ganz besonderer Weise.
Auf der anderen Seite sollten wir einen ernsthaften und effektiven Beitrag dadurch leisten, daß wir deutsche Forschungskapazitäten anbieten, um das Wissen über das heutige Vorkommen dieses größten Lebewesens der Schöpfung zu vermehren. Unser Beitrag als Mitglied der Internationalen Walfangkommission wird und muß also der Beitrag eines wissenschaftlich fundiert urteilenden Naturschützers sein, der weder Interesse am Walfang hat - es gibt j a seit Jahrzehnten, seit Beginn des Zweiten Weltkrieges keine deutsche Aktivität mehr auf diesem Gebiet - noch als Eiferer ohne Kenntnisse die großen Walfangnationen, wie etwa Japan und die Sowjetunion, oder auch die Länder, in denen Bevölkerungsminderheiten, wie etwa in Dänemark die Grönländer oder die Eskimos in Kanada und Alaska, traditionell Walfang betreiben, aus der Kommission vertreibt und zu einem neuen, gefährlichen Walfangbündnis zusammentreibt. Die japanischen Stimmen sollten ernstgenommen werden, die auch die Anrufung des Internationalen Gerichtshofes gegen eine auf der nächsten Jahreskonferenz im Juli im englischen Seebad Brighton mögliche Entscheidung über die Festsetzung einer Fangquote für die japanischen Pottwalfänger oder die Verhängung eines totalen Fangverbots im nördlichen Pazifik ankündigen oder sogar den Austritt Japans androhen.
Nutzen wir diese internationale Kommission, wenn wir Mitglieder sind, um Sachverstand in die notwendige Naturschutzdebatte zugunsten des Erhalts aller Walarten einzubringen, nutzen wir unsere Mitgliedschaft im Antarktis-Pakt, um in diesem Bereich mit derselben Zielsetzung zu wirken, nutzen wir auch die durch die Seerechtskonferenz der Vereinten Nationen entstandene und im übrigen für uns ja sehr nachteilige neue Verfügungsgewalt der Küstenstaaten über die 200-Seemeilen-Wirtschaftszo5924
nen in dieser Frage insofern, als wir mithelfen, alle Länder aufzuklären, ihnen Hinweise zu geben, wie sie in ihren Bereichen bestandsschützend und naturerhaltend tätig werden können.
Durch den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland entsteht eine neue Pflicht für uns, die dann zu einer unbequemen Last werden könnte, wenn wir das notwendige Fingerspitzengefühl vermissen lassen und uns als Eiferer unnötig Schwierigkeiten schaffen, die doch dem Ziel, das wir verfolgen, nicht dienen.
Betrachten wir diesen Beitritt andererseits als eine Chance mitzuhelfen, j a vielleicht sogar einen besonderen Beitrag dafür zu leisten, daß eines Tages wieder ein Dichter wie Elizabeth Oakes-Smith sagen kann: „Ein Matrose nachts in den Wanten hing und der Wind pfiff sehr. Bald hell, bald trübe der Mond bleich schien, mit glimmender Spur zog der Wal dahin, wie er spielt im Meer."
({0})
Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Müller ({0}).
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf schafft die Voraussetzungen für einen Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Internationalen Übereinkommen zur Regelung des Walfangs. Dieses Walfangübereinkommen existiert seit mehr als 35 Jahren. Als dieses Abkommen 1946 unterzeichnet wurde, war es Deutschland als traditioneller Walfangnation infolge des unseligen Krieges verwehrt, daran mitzuwirken. In den 50er und 60er Jahren standen bei den Mitgliedstaaten des Übereinkommens wirtschaftliche Überlegungen im Vordergrund. Für Nicht-Walfangnationen erschien ein Beitritt sinnlos.
Erst seit gut zehn Jahren hat sich weltweit das Verantwortungsbewußtsein für die Erhaltung und den Schutz dieser einzigartigen Säugetiere durchgesetzt. Die Denkschrift der Bundesregierung zu dem Übereinkommen stellt dies deutlich heraus. Deshalb sind in den letzten Jahren immer mehr Nicht-Walfangnationen diesem Übereinkommen beigetreten. Inzwischen haben diese Nationen, deren oberstes Anliegen nicht der Walfang sondern der Schutz der Wale ist, im Kreis der Mitgliedstaaten die Mehrheit.
Wie notwendig ein Schutz der Wale ist, mögen folgende Zahlen verdeutlichen. Von einst 56 000 Grönlandwalen leben heute bestenfalls noch 2 000 bis 2 600, von 350 000 Finnwalen nur noch 70 000. Die Zahl der Buckelwale wurde von 100 000 auf ca. 3 000 reduziert. Diese Zahlen dürften eher zu hoch als zu niedrig angesetzt sein. Es liegt auf der Hand, daß nur schnelle und durchgreifende Maßnahmen noch helfen können, diese Walbestände, die größten Säugetiere auf unserer Erde, zu erhalten.
Bei alledem möchte ich jedoch keinesfalls den Eindruck erwecken, als sei bisher ohne deutsche Beteiligung in der Internationalen Walfangkommission nichts Nutzbringendes geschehen. Das hieße, der Mehrzahl der 32 Staaten Unrecht zu tun, die aus demselben Grund, der jetzt die Bundesrepublik zum Beitritt veranlaßt, Mitglied in diesem Gremium wurden.
Leider hat sich aber immer wieder gezeigt, daß alle Schutzmaßnahmen nur sehr schwer gegen die Handvoll Nationen - allen voran die UdSSR und Japan - durchzusetzen sind, die 'noch kommerziellen Walfang betreiben. Nur ein weltweiter und andauernd lautstark geäußerter Protest wird die Walfangnationen zur Aufgabe der Jagd auf Wale zwingen. Der Beitritt der Bundesrepublik zum Internationalen Übereinkommen zur Regelung des Walfangs ist sicher die beste Möglichkeit, die Front gegenüber den Walfängern zu verstärken.
Schließlich haben diese auch nicht mehr das in früheren Jahren stichhaltige Argument, der kommerzielle Walfang sei für die Menschheit notwendig; denn es gibt heute kein einziges Walprodukt mehr, das nicht durch einen anderen Rohstoff ersetzt werden könnte.
Die SPD-Fraktion begrüßt daher, daß die an der wirtschaftlichen Nutzung der Walbestände nicht interessierte Bundesrepublik Deutschland dem Abkommen beitritt. Dies ist ein Bekenntnis zum Artenschutz auf internationaler Ebene. Es ist zugleich auch ein Bekenntnis, daß nicht alle Schätze dieser Welt zur Ausbeutung durch den Menschen freigegeben sind, sondern daß der Mensch sie über seine eigene Generation hinaus zu hegen und seinen Nachfahren zu erhalten hat.
({0})
Weiter ist zu hoffen, daß nach diesem Beitritt die Stimme der Bundesrepublik im EG-Ministerrat mehr Gewicht erhält in Richtung auf den angestrebten Beitritt der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zu diesem Übereinkommen.
Der federführende Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat sich einmütig für den Beitritt ausgesprochen. Ich bitte Sie daher, meine sehr verehrten Damen und Herren, dem Votum des Ausschusses zu folgen und dem vorliegenden Gesetzentwurf in der Ausschußfassung zuzustimmen. - Herzlichen Dank.
({1})
Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Bredehorn.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit „Wahlen" haben Politiker in einer repräsentativen Demokratie häufig zu tun, gilt es doch, auf verschiedensten Ebenen und in verschiedensten Gremien Mandate zu erringen und Mehrheiten zu sichern als Voraussetzung für sachliche und inhaltliche parlamentarische Arbeit. Mit „Walen" ganz anderer Art, nämlich dieser außergewöhnlichen Tierart, diesen im Meer lebenden Säugetieren haben wir uns heute in diesem Hohen Hause zu befassen.
Ziel des Gesetzentwurfs, der uns heute zur zweiten Beratung und zur Schlußabstimmung vorliegt, ist es, die Voraussetzungen für einen Beitritt der
Bundesrepublik Deutschland zu dem Internationalen Übereinkommen zur Regelung des Walfangs zu schaffen. Wie meine verehrten Herren Vorredner schon dargelegt haben, ist dieses Übereinkommen im Jahr 1946 von den damaligen Walfangnationen in erster Linie zur Erhaltung langfristiger Fangmöglichkeiten, also primär aus wirtschaftlichen Gründen geschlossen worden. Inzwischen sind wir - und das, obwohl seit 1946 verschiedene Staaten den Walfang ganz eingestellt haben - mit der Tatsache konfrontiert, daß infolge der starken Ausbeutung der Bestände bei modernster technischer Ausrüstung der Schiffe und neuartiger Fang- und Verarbeitungsmethoden einige der 90 Walarten vom Aussterben bedroht sind. Für uns alle muß daher der Gesichtspunkt des Artenschutzes, das Gefühl der Verantwortung zu Erhaltung dieser außergewöhnlichen Tierart zunehmend an Bedeutung gewinnen.
({0})
Grundsätzlich möchte ich zum Artenschutz und zum Naturschutz feststellen: Als Landwirt macht es mich manchmal sehr betroffen, zu beobachten, daß das Anliegen des Naturschutzes, des Artenschutzes in den Medien häufiger Schlagzeilen macht und in der Öffentlichkeit viel mehr Sympathie erzielt als die ökonomische Naturnutzung, die für Ernährungssicherheit und industrielle Rohstoffe sorgt. Dies entspricht einem auch in anderen Industriestaaten verbreiteten Naturverständnis, das hauptsächlich gefühlsbetont ist, zur Praxis teilweise wenig Bezug hat und existentielle Nöte wie Hunger, Energie- oder Rohstoffknappheit kaum mehr kennt. Ich halte es daher für eine Aufgabe, die uns allen, den Politikern, den verantwortungsvollen Landwirten und eigentlich allen Bürgern gestellt ist, dieses reduzierte Naturverständnis aus der einseitig emotionalen Sichtweise herauszuführen und die Gesamtzusammenhänge sachlich darzustellen. Dabei können wir weder die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Notwendigkeiten noch die Tatsache ignorieren, daß bestimmte Tier- und Pflanzenarten heute in der Tat in einem gefährlichen und bisher nicht gekannten Ausmaß von Ausrottung bedroht sind. Deshalb muß dort, wo es nötig ist, mit allen Mitteln eingeschritten werden. Bei den Walen hat das Erkennen dieser Gefahr in den letzten Jahren dazu geführt, daß die Unterzeichnerstaaten des Walfangübereinkommens in ihrer Mehrheit schon heute aus Nichtwalfangnationen bestehen, die ausschließlich an der Arterhaltung interessiert sind.
Die Bundesrepublik Deutschland kann aber dennoch mit ihrem Beitritt zum Übereinkommen insofern einen wichtigen Beitrag zur Durchsetzung der Ziele des Artenschutzes leisten, als die Internationale Walfangkommission Fangbeschränkungen für Wale mit Dreiviertelmehrheit beschließen kann. Allerdings bin ich bei der zu beobachtenden Polarisierung in der Walfangkommission zwischen Walfängern und Natur- bzw. Artenschützern davon überzeugt, daß ein besseres Stimmenverhältnis zugunsten der Nichtwalfangnationen allein keinen Fortschritt im Sinne der Arterhaltung dieser Meeressäugetiere bringen kann. Vielmehr glaube ich, daß es hier wie auch bei anderen Interessenkonflikten letztlich ganz entscheidend darauf ankommen wird, berechtigte Interessen abzuwägen, besonnen zu verhandeln, eine strenge Ausrichtung an wissenschaftlichen Erkenntnissen zu erreichen, die auch die Walfangnationen zu überzeugen vermögen, und dadurch der Internationalen Walfangkommission zu einem Erfolg zu verhelfen.
In der Hoffnung, daß dies gelingen und der Beitritt der Bundesrepublik zu dem Übereinkommen zur Durchsetzung der Ziele des Artenschutzes in der Internationalen Walfangkommission beitragen möge, begrüßen wir Freien Demokraten den Beitritt zum Walfangübereinkommen und stimmen dem vorliegenden Gesetzentwurf zu. - Schönen Dank.
({1})
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Einzelberatung und Schlußabstimmung. Ich rufe die Art. 1 bis 6, Einleitung und Überschrift mit der vom Ausschuß empfohlenen Änderung auf. Die Abstimmung hierüber wird mit der Schlußabstimmung verbunden.
Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das Gesetz ist einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 18 der Tagesordnung auf:
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses ({0}) zu dem Antrag der Abgeordneten Graf Huyn, Dr. Kunz ({1}), Dr. Wörner, Höffkes, Lowack, Dr. Althammer, Dr. Hupka, Frau Krone-Appuhn, Lintner, Dr. Rose, Jäger ({2}), Dr. Abelein, Baron von Wrangel, Lorenz, Schulze ({3}), Dr. Warnke, Dr. Todenhöfer, Frau Hoffmann ({4}), Dr. Lenz ({5}), Weiskirch ({6}), Dr. Jenninger, Biehle, Dr. Bötsch, Regenspurger, Handlos, Glos, Engelsberger, Dr. Müller, Kraus, Dr. Stavenhagen, Sauer ({7}) und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU
Kriegsgräber in der Sowjetunion
- Drucksachen 9/447, 9/1447 Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Schuchardt
Meine Damen und Herren, im Ältestenrat ist für die Aussprache ein Beitrag von bis zu zehn Minuten für jede Fraktion vereinbart worden. Darf ich Sie fragen, ob Sie mit dieser Regelung einverstanden sind? - Ich stelle Ihr Einvernehmen fest.
Wird das Wort als Berichterstatter gewünscht? - Dies ist nicht der Fall.
Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Neumann ({8}).
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da ich annehme, daß eine Reihe der Kollegen und sicher auch die Zuhörer nicht wissen, was Gegenstand dieses Antrages ist, erlauben Sie mir, daß ich ihn kurz vorlese. Er besteht
Neumann ({0})
aus wenigen Sätzen. Der Bundestag soll in diesem Antrag folgendes beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, Verhandlungen mit den staatlichen sowjetischen Stellen aufzunehmen, um die Erfassung und Pflege deutscher Kriegsgräber in der. Sowjetunion zu ermöglichen. Über das Ergebnis der Verhandlungen soll der Bundestag fortlaufend unterrichtet werden.
Der Auswärtige Ausschuß hat einstimmig empfohlen, diesen Antrag anzunehmen.
Irgend jemand hat einmal gesagt, daß das Verhältnis zu seinen Toten viel über ein Volk aussagt. Ich glaube, daß sich unser Wille, den Frieden auf dieser Welt zu erhalten und zu fördern, wo wir es können, oder ihn herzustellen, auch darin manifestiert, wie wir uns um die Pflege der Kriegsgräber bemühen. Dies gilt für die Kriegsgräber in allen Ländern, auch die in der Bundesrepublik. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um ein französisches, russisches oder ein deutsches Kriegsgrab handelt. Der Tot vereinigt die Gegner - zu spät. Insofern hat der vorliegende Antrag einen guten Sinn und verdient die Unterstützung aller in diesem Haus. Er bemüht sich, die Bundesregierung zu unterstützen bei den Verhandlungen über die Pflege deutscher Kriegsgräber in der Sowjetunion. Dies ist allerdings nur ein Teilbereich des generellen Problems der Pflege deutscher Kriegsgräber in Ostblockstaaten.
Der Bundeskanzler hat - wie bereits vor diesem Antrag und auch bei dem Besuch des Generalsekretärs Breschnew im November 1981 - die Frage der Erfassung und Pflege deutscher Kriegsgräber zur Sprache gebracht und darauf hingewiesen - worüber wir uns alle einig sind -, daß die Pflege der Kriegsgräber im Interesse aller Deutschen liegt, der Verständigung und Versöhnung dient und den Frieden fördert.
Ich will in Erinnerung rufen, weil es nicht häufig genug gesagt werden kann, daß der Zweite Weltkrieg den Tod von 55 Millionen Menschen gefordert hat. 27 Millionen Soldaten sind darunter, von denen über dreieinhalb Millionen Deutsche in Osteuropa getötet worden sind. Allein in der Sowjetunion haben 2,2 Millionen Deutsche den Tod gefunden. Die meisten sind bei Kriegshandlungen umgekommen, viele aber auch als Kriegsgefangene oder als Zivilbevölkerung.
Die Bemühungen der Bundesregierung haben dazu geführt, daß nunmehr der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge, der mit der Kriegsgräberfürsorge im Ausland beauftragt worden ist, bei der Erfassung und Pflege deutscher Kriegsgräber in der Sowjetunion Fortschritte erzielen konnte. Vom 21. bis 27. März dieses Jahres konnte eine Delegation des Volksbundes mit dem sowjetischen Roten Kreuz über die Möglichkeiten deutscher Kriegsgräberfürsorge in der Sowjetunion reden.
Das Ergebnis der Gespräche ist im wesentlichen folgendes: Neben den bereits bisher deutschen Besuchern zugänglichen Friedhöfen in der Nähe von Moskau - Ljublino und Krasnogorsk - hat sich das sowjetische Rote Kreuz bereit erklärt, drei weitere deutsche Kriegsgräberstätten in der Sowjetunion - Morschansk, Kirsanow und Tambow -, die zwischen Moskau und Wolgograd liegen, freizugeben. Hierbei handelt es sich um Gefangenenfriedhöfe, d. h. um Friedhöfe, die in der Nähe von Gefangenenlagern angelegt worden sind und auf denen in der Gefangenschaft gestorbene deutsche Soldaten ruhen. Über weitere Einzelheiten der Zugänglichkeit und Pflege dieser Friedhöfe wird in Kürze in Deutschland verhandelt. Der Gegenbesuch des sowjetischen Roten Kreuzes in Bonn soll noch in diesem Jahr erfolgen.
Ein weiteres Ergebnis der in Moskau geführten Gespräche ist die Erklärung des sowjetischen Roten Kreuzes, daß deutsche Kriegsgräberstätten auf sowjetischem Boden, die während der Kämpfe angelegt worden waren, nicht mehr vorhanden sind. Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge glaubt, daß diese Aussage im wesentlichen richtig, zumindest nicht widerlegbar ist.
Der lange Zeitraum, nämlich 37 Jahre, den es gedauert hat, bis nunmehr intensive Gespräche über die Pflege deutscher Kriegsgräber stattfinden können, zeigt, wie weit wir noch von einer Aussöhnung mit dem sowjetischen Volk entfernt sind. Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge sieht aber allein in der Tatsache, daß schon Gespräche geführt werden können, einen Erfolg, weil solche Gespräche auch im Hinblick auf Verhandlungen mit anderen Staaten des Ostblocks Bedeutung haben, die bisher jegliche Gespräche abgelehnt haben.
Ich möchte diese Länder und die Sowjetunion von dieser Stelle aus daran erinnern, daß viele Millionen Menschen in Deutschland darauf warten, zu wissen, wo ihre Söhne und Väter begraben sind, um eine Verbindung zu der Vergangenheit herzustellen, die auch immer wieder den Friedenswillen erneuern wird. Viele Menschen werden nämlich dann fragen, warum ihre Väter und Söhne nicht in Deutschland, sondern in fremden Ländern begraben sind.
Der Bundespräsident hat die Arbeit des Volksbundes als eine Arbeit für den Frieden bezeichnet. Sie dient der Versöhnung über die Gräber hinweg.
Ich möchte noch auf einen Teil der Arbeit des Volksbundes hinweisen, der mich stark beeindruckt. Ich meine die internationalen Jugendlager im In-und Ausland, die der Pflege und dem Ausbau der Kriegsgräberstätten dienen. Seit 1953 fanden in 22 Ländern Jugendlager mit über 100 000 Teilnehmern statt, darunter natürlich auch Ausländer. Auch in der Bundesrepublik gab es solche Jugendlager, die die Kriegsgräberstätten insbesondere der Kriegstoten aus der Sowjetunion und osteuropäischen Staaten pflegten. Ein Lager konnte bereits in der Sowjetunion, 8 in Polen und 26 in der Tschechoslowakei stattfinden.
Es gehört zu den positiven Bildern dieser Zeit, daß sich junge Menschen um die Kriegsgräber von Soldaten aller Nationen bemühen. Denn keiner dieser Jugendlichen wird ohne die Frage nach dem Sinn des Krieges und ohne den Willen, den Krieg zu verhindern, wieder nach Hause fahren. Die vielen Millionen Kriegsgräber sind eine stille Demonstration
Neumann ({1})
für den Frieden, und sie erinnern daran, was sich die Völker Europas nach den Bomben und den Konzentrationslagern, nach den Vertreibungen und dem Exil einmal versprochen hatten: Nie wieder Krieg!
({2})
Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Graf Huyn.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann mit der Frage der Erfassung und Pflege deutscher Kriegsgräber in der Sowjetunion eine Angelegenheit ansprechen, in der die Unionsparteien das Verständnis und die Kooperation der Bundesregierung, besonders auch der deutschen Botschaft in Moskau, mit Dankbarkeit verzeichnen können. Wir von der Union hegen auch die berechtigte Hoffnung, in dieser Frage ein Einvernehmen aller Fraktionen dieses Hauses erzielen zu können.
Wir sind der Auffassung, daß uns allen die Toten diese Krieges eine eindringliche Botschaft hinterlassen haben. Wir alle müssen die Kräfte unseres Herzens, unseres Willens und unseres Verstandes anstrengen, um unserem Land bei Wahrung seiner Freiheit und Unabhängigkeit den Frieden zu erhalten.
({0})
Wie Sie wissen, hat die Fraktion der CDU/CSU am 15. Mai 1981 den Beschlußantrag eingebracht, die Bundesregierung zur Aufnahme von Verhandlungen mit der Sowjetunion über die Frage der deutschen Kriegsgräber in ihrem Gebiet aufzufordern. Dieser Antrag wurde vom Auswärtigen Ausschuß am 8. März 1982 einmütig gebilligt und dem Hohen Hause zur Annahme empfohlen, nachdem der mitberatende Innenausschuß ein inhaltsgleiches Votum abgegeben hatte.
Zum Hintergrund folgendes. Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge hat auf Grund eines Auftrags des damaligen Bundeskanzlers Adenauer aus dem Jahr 1954 mit 54 westlichen Ländern Obereinkünfte zur gegenseitigen Pflege der Gräber der Kriegstoten des Zweiten Weltkriegs vorbereitet, die von der Bundesregierung abgeschlossen wurden. Der Volksbund hat in zäher, aufopferungsvoller Arbeit in der ganzen vom Kriege berührten Welt die Gräber deutscher Soldaten erfaßt, würdig neu gestaltet, teils zusammengelegt und den Besuch durch Angehörige und durch andere ermöglicht.
Meine Damen und Herren, ich möchte - ich glaube hier im Namen des gesamten Hohen Hauses zu sprechen - dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge für seinen unsere Geschichte mitprägenden Beitrag zur Erhaltung der Würde unserer Kriegstoten, aber auch der Toten unserer früheren Kriegsgegner, den herzlichen Dank aussprechen.
({1})
Die Bemühungen des Volksbundes, entsprechende Abkommen mit der Sowjetunion, mit Polen, Bulgarien, Albanien, Rumänien, der CSSR und Jugoslawien zustande zu bringen, hatten bislang keinen Erfolg.
Ich hatte deshalb die Angelegenheit am 20. März 1980 im Plenum des Deutschen Bundestages angesprochen und mich Ende Juni 1980 brieflich an den Bundesminister des Auswärtigen, Herrn Genscher, mit der Bitte gewandt, das Anliegen des Volksbundes bei der Moskaureise des Herrn Bundeskanzlers zu unterstützen, was dankenswerterweise auch geschah. Staats- und Parteichef Breschnew sagte dem Bundeskanzler im Juni 1980 zu, das sowjetische Rote Kreuz werde den Präsidenten des Volksbundes in die Sowjetunion einladen, um über die Angelegenheit zu verhandeln. Trotz Erinnerungen der Deutschen Botschaft in Moskau ließ die Einladung zunächst auf sich warten.
Im November vorigen Jahres hatte ich Gelegenheit, in Moskau mit Professor Arbatow, Mitglied des ZK der KPdSU und des Obersten Sowjets sowie Chefberater Breschnews für westpolitische Fragen, über die Angelegenheit zu sprechen. Es war mein Eindruck, daß sich die sowjetische Seite unserem Anliegen nicht mehr länger verschloß.
Dies bestätigte sich auch, als der Herr Bundeskanzler diese Bitte anläßlich des Breschnew-Besuches in Bonn erneut vorbrachte und schließlich dann die Einladung zu einem Besuch an den Volksbund erging. Dies war ein zwar später Schritt, aber schließlich doch ein Schritt in die richtige Richtung.
Im März 1982 hat nun eine Delegation des Volksbundes mit dem Präsidenten Dr. Schneeberger, den Vizepräsidenten Weber und Richard Wagner sowie dem Generalsekretär, Herrn Neumann, die Sowjetunion besucht. Ich möchte hier einfügen, daß ohne die Intervention der Bundesregierung, insbesondere aber des Deutschen Bundestages diese Einladung wahrscheinlich so bald nicht gekommen wäre. Wir können nur hoffen, daß die Verhandlungen des Volksbundes auch mit der Unterstützung der Bundesregierung fortgesetzt werden können.
Das Ergebnis der Reise des Volksbundes ist folgendes.
Erstens. Von den über 2,2 Millionen in Rußland begrabenen deutschen Soldaten ist etwa die Hälfte im Kampf gefallen, die andere Hälfte in sowjetischer Gefangenschaft umgekommen.
Zweitens. Die ganz große Mehrzahl ihrer Gräber in der Sowjetunion ist endgültig nicht mehr auffindbar. Millionen der Angehörigen müssen von der Hoffnung Abschied nehmen, jemals vom Grab ihres gefallenen Angehörigen Kenntnis zu erlangen oder es sogar je besuchen zu können.
Ich sage dies auch im ausdrücklichen Einvernehmen mit dem Volksbund, und ich sage es mit großer Trauer. Um die Lage aber richtig zu verstehen, muß man wissen, daß die sowjetische Seite ihre eigenen gefallenen Soldaten, deren Anzahl bei 7 Millionen liegt, ebenfalls anonym beigesetzt hat, so daß die Gräber nicht mehr auffindbar sind.
Wir können daher die Behandlung der Kriegstoten insgesamt nur bedauern, vermögen aber - dies sollte auch gesagt werden - keine die deutsche Seite eigens belastende Diskriminierung zu erkennen.
Drittens. Es gibt noch fünf Plätze in der Sowjetunion, in denen sich deutsche Kriegsgräber des Zweiten Weltkriegs befinden: die Friedhöfe Ljublino in Moskau mit 476 Gräbern, Krasnogorsk in Moskau mit 211 Gräbern, das Ehrenmal in Wedenskoje bei Moskau mit 20 Gräbern deutscher Soldaten aus dem Ersten Weltkrieg, zusammen also 707 Gräber; ferner drei Plätze im Gebiet zwischen Moskau und dem früheren Stalingrad, heute Wolgograd, nämlich in Tam-bow mit etwa 800 Gräbern, Morschansk mit 300 und Kirsanow mit etwa 170 Gräbern.
Viertens. Die sowjetische Seite - dort verhandelt das sowjetische Rote Kreuz - hat dem Volksbund angeboten, die rund 1 270 Gräber dieser drei zuletzt genannten Plätze zu erfassen. Einzelheiten sind noch offen. Die deutsche Seite hat vorgebracht, Inschriften mit den Namen und gegebenenfalls weitere Zeichen des Gedenkens anzubringen. Dazu hat sich die sowjetische Seite noch nicht erklärt. Wir hoffen sehr, daß mit Hilfe der Bundesregierung die weiteren erforderlichen Gespräche zu einem guten Abschluß geführt werden.
Fünftens. Die sowjetische Seite hat ihrerseits den Wunsch geäußert, Einblick in die Listen von 326 000 sowjetischen Soldaten zu erlangen, die in deutscher Kriegsgefangenschaft gestorben sind und im Bundesgebiet begraben liegen. Von ihnen sind 50 000 namentlich bekannt. Wir sollten auf der Grundlage weiterer sowjetischer Kooperation in der Kriegsgräberfrage, meine ich, diesem Wunsch stattgeben.
Sechstens. Der Volksbund hat seinerseits den Wunsch, die zentrale Gräberkartei des deutschen Oberkommandos der Wehrmacht, die bei Kriegsende in Thüringen in sowjetische Hand fiel und sich dem Vernehmen nach im Ost-Berliner Herrschaftsbereich befindet, benutzen zu können. Er bittet die Bundesregierung, ihm gegebenenfalls bei der Verwirklichung dieses Wunsches zu helfen. Ich meine, hier sollte jede Unterstützung gegeben werden.
Siebtens hat der Volksbund den Wunsch, eine umfassende wissenschaftliche Dokumentation über die gefallenen und verstorbenen Soldaten des Zweiten Weltkrieges zu verfassen. Dies sollte geschehen. Auch hierin verdient der Volksbund unsere und der Bundesregierung Unterstützung.
Schließlich meine ich, daß angesichts der Tatsache, daß es bis auf die von mir erwähnten etwa 2 000 Gräber in der Sowjetunion keine Gedenkstätte für die Millionen deutscher Soldaten gibt, die in der Sowjetunion oder sonst irgendwo auf der Welt in irgendeiner Himmelsrichtung an unbekanntem Ort begraben liegen, auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ein entsprechendes Mahnmal errichtet werden sollte - ähnlich wie das Marineehrenmal bei Laboe an der Kieler Förde eine Gedenkstätte für die Soldaten ist, die ein Seemannsgrab erhalten haben oder mit ihren Schiffen untergegangen sind. Wenn Bonn der Platz für eine solche Gedenkstätte würde, könnte damit zugleich die seit Jahren erörterte Frage eines Ehrenmals in der Bundeshauptstadt eine würdige Lösung finden.
Auch brauchte die Angelegenheit nicht ausschließlich Sache des Volksbundes zu sein, ja, sie sollte nicht einmal allein Sache der Bundesregierung, des Bundestages und der hier vertretenen Parteien sein. Man könnte vielmehr erwägen, eine Art Volksstiftung zur Errichtung eines solchen Mahnmals zu schaffen. An ihr könnten alle diejenigen teilhaben, die durch Verlust von Angehörigen und Freunden im letzten Kriege persönlich besonders berührt sind. Ein solches Grabmal des unbekannten Soldaten würde uns allen Mahnung für die Verständigung unter den Völkern und für die Wahrung unserer Freiheit in Frieden sein.
Ich danke Ihnen.
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Ich erteile der Frau Abgeordneten Schuchardt das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als 1919 der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge gegründet wurde, stand sicherlich der Gedanke im Vordergrund, die einzelnen Kriegstoten aus ihrer Namenlosigkeit herauszuholen. Aber ebenso bestand das Interesse, einen notwendigen Umdenkprozeß gegenüber Kriegen einzuleiten. Wenn früher eher Siegessäulen an Kriege erinnerten, so sollten es künftig die sinnlosen Opfer von Kriegen sein, die Neugierige davor warnen, neue Kriegsabenteuer zu beginnen. Ich glaube, daß dieses eine besondere Aufgabe des Volksbundes geworden ist.
Während es in der Tat - meine Vorredner haben ja darauf hingewiesen - gelungen ist, daß bereits in 17 westlichen Ländern 1,4 Millionen Gräber betreut werden, ist dies in den östlichen Ländern nicht gelungen. Dabei ist es doch genau der zweite Gedanke, der hier wichtig sein sollte, nämlich der Gedanke an dieses Stück Friedenssicherung, gegenseitig auf die sinnlosen Opfer hinzuweisen, um künftig Kriege zu verhindern. Ich meine, daß diesem Gedanken gerade im Verhältnis zur Sowjetunion eine besondere Bedeutung zukommt und daß er vielleicht in den Vordergrund gestellt werden sollte.
Gerade bei den Menschen in der Sowjetunion und den Deutschen ist die Furcht voreinander und die Angst, daß es zu erneuten Kriegen kommen könnte, besonders groß. Ich glaube, daß es deshalb darauf ankommt, diese Furcht abzubauen, weil in ihr j a auch, wie wir alle wissen, immer ein Stück Gefahr von Kriegen begründet ist. Deshalb sollte man - und ich danke Herrn Neumann dafür, daß er besonders auf diesen Gedanken hingewiesen hat - es nicht unterschätzen, daß das Zusammenführen junger Menschen über die Grenzen hinweg zur Pflege dieser Gräber gerade ein Stück Abbau von Furcht voreinander ist und insofern einen nicht unerheblichen Beitrag zur Friedenssicherung leisten kann. Ich meine, wir sollten die Politik in den östlichen Ländern gerade darauf hinweisen, daß es sicherlich notwendig ist, daß sich politische Jugendgruppen von West und Ost zusammenfinden. Vielleicht sollte gerade auf dieser Ebene die Zusammenführung junger Menschen betont werden, weil sie möglicherweise noch mehr geeignet ist, durch die Erinnerung
an das Vergangene und an die sinnlosen Opfer einen Umdenkprozeß einzuleiten.
Meine Damen und Herren, die Bundesregierung hat natürlich die Ende der 60er Jahre begonnene intensivere diplomatische Verbindung mit den Ländern des Ostblocks nutzen können, in den Verhandlungen und Begegnungen auf dieses Thema hinzuweisen. Frau Staatsminister Hamm-Brücher wird sicherlich dazu noch einiges sagen. Der Erfolg läßt allerdings - darüber wollen wir gar nicht hinwegtäuschen - zu wünschen übrig. Er könnte besser sein. Dennoch, wenn erste Kontakte zwischen dem Volksbund und der UdSSR gefunden worden sind, so ist dies ein erster guter Schritt. Meine Partei begrüßt deshalb den Antrag der Union und unterstützt ihn. Wir fordern die Sowjetunion auf, Verständnis und Unterstützung für diese Form der Friedenssicherung und des Friedensdienstes zu finden. Wir möchten gleichzeitig die Bundesregierung erneut ermutigen, in ihrem Bemühen nicht nachzulassen, die Voraussetzungen dafür in Verhandlungen zu schaffen.
Auch ich möchte nicht aufhören, ohne unseren Dank auszusprechen, einmal den Organisationen, die in dieser Aufgabe tätig sind, nämlich dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge, aber auch dem Deutschen Roten Kreuz und besonders den vielen ehrenamtlich arbeitenden Menschen, die sich der Aufgabe der Pflege der Gräber von Opfern von Krieg und Gewaltherrschaft bisher gewidmet haben.
Meine Damen und Herren, allein der letzte Krieg hat ungefähr 55 Millionen Opfer gefordert. Die Aufgabe der Politik muß es sein, ihren Teil dazu beizutragen, daß zu den vielen Opfern, über die wir heute hier reden, künftig nicht weitere hinzukommen. - Ich bedanke mich.
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Das Wort hat Frau Staatsminister Dr. Hamm-Brücher.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die Bundesregierung brauche ich den übereinstimmenden Ausführungen der Sprecher aus allen Fraktionen nicht mehr viel hinzuzufügen. Die Bundesregierung begrüßt diesen Antrag. Die Bundesregierung unterstützt mit voller Überzeugung und aus vollem Herzen das Anliegen des Antrages. Ich bin dem Sprecher der Opposition, Graf Huyn, sehr dankbar, daß er gewürdigt hat, daß hier die Zusammenarbeit seit vielen Jahren immer wieder übereinstimmend und ohne jede Schwierigkeiten verlaufen ist. Wir werden Ihren Dank auch gern an unsere Botschaft in Moskau weitergeben.
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Meine Damen und Herren, ich bin sicher, daß die ständigen und wiederholten Diskussionen und Fragen hier in diesem Hohen Hause dazu beigetragen haben, daß wir jetzt immerhin so weit gekommen sind, daß der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge die seit langem immer wieder monierten Gespräche nun hat führen können. Es wird Sie vielleicht interessieren, daß bereits vor dem Besuch von sowjetischer Seite, vom sowjetischen Roten Kreuz immerhin an zwei weiteren Friedhöfen mit ersten Arbeiten begonnen worden ist. Das ist also außer dem Besuch auch ein Zeichen dafür, daß die ständigen Bemühungen einen kleinen Erfolg hatten.
Wir bemühen uns im übrigen - auch das ist von Ihnen angesprochen worden - auch darum, mit anderen osteuropäischen Ländern in dieser Frage weiterzukommen. So war erst vor Ostern ein Vertreter des Auswärtigen Amtes in Prag, um die Frage der Kriegsgräber in der Tschechoslowakei zu besprechen. Wir hoffen, daß wir auch die Tschechoslowakei zu einem Entgegenkommen bewegen werden. Mehr kann ich im Augenblick noch nicht sagen, aber immerhin waren diese Gespräche nicht negativ.
Wir wollen den jetzt begonnenen Dialog zwischen dem Volksbund und dem sowjetischen Roten Kreuz weiter fördern, und wenn die Bundesregierung hier neuerlich tätig werden muß, wird sie das umgehend tun.
Im übrigen kann ich mich dem Gedanken der Pflege von Gräbern gefallener Soldaten aus früher verfeindeten Ländern durch unsere eigenen deutschen Landsleute nur anschließen. Das möge eine Warnung und eine Mahnung für die nachfolgende Generation sein, daß Kriege nicht mehr stattfinden und Kriegstote nicht wieder zu beklagen sein dürfen. - Ich danke Ihnen.
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Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses auf Drucksache 9/1447, den Antrag der Abgeordneten Graf Huyn, Dr. Kunz ({0}), Dr. Wörner und weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 9/447 anzunehmen, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen.- Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Die Beschlußempfehlung des Ausschusses ist damit einstimmig angenommen.
Ich rufe den Zusatzpunkt zur Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1982 ({1})
- Drucksache 9/1576 Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß für Wirtschaft ({2}) Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen Haushaltsausschuß
Ich frage, ob das Wort dazu gewünscht wird. - Dies ist nicht der Fall.
Vizepräsident Windelen
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 9/1576 zur federführenden Beratung an den Ausschuß für Wirtschaft und zur Mitberatung an den Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen und an den Haushaltsausschuß zu überweisen. Ich frage das Haus, ob es mit den vorgeschlagenen Überweisungen einverstanden ist. - Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.
Meine Damen und Herren, wir sind damit am Schluß unserer Tagesordnung angelangt. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Mittwoch, den 12. Mai 1982, 13 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.