Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren, ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf:
Fragestunde
- Drucksache 9/1591 Die Frage 1 des Herrn Abgeordneten Dr. Friedmann aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär, daß Sie hergekommen sind. Weitere Fragen liegen zu Ihrem Geschäftsbereich nicht vor.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit auf.
Wir kommen zur Frage 2 des Herrn Abgeordneten Dreßler, der heute noch in dieser Eigenschaft als Fragesteller hier ist:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß in Wuppertal in der Nacht vom 9./10. Januar 1982 ein zweieinhalbjähriges Mädchen nach dem Genuß von Nickelsulfatkristallen, die sein 11jähriger Bruder aus einem handelsüblichen Kinderexperimentierkasten ({0}) hergestellt hat, gestorben ist ({1}), und gedenkt die Bundesregierung auf dem Verordnungsweg Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen, wie z. B. Warnhinweise oder Altersangabe zwingend vorzuschreiben?
Der Herr Parlamentarische Staatssekretär Zander steht zur Beantwortung zur Verfügung. - Bitte, Herr Staatssekretär.
Herr Abgeordneter, das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hat sofort nach Bekanntwerden des Unglücksfalles Informationen über die näheren Umstände eingeholt. Sie liegen der Bundesregierung inzwischen vor.
Der Unglücksfall war Anlaß für das Bundesgesundheitsamt, kurzfristig einen Katalog von Maßnahmen aufzustellen, die dazu führen sollen, die Gefahr durch Chemikalien aus chemischem Spielzeug zu verringern. Danach soll unter anderem auf gefährliche Chemikalien gänzlich verzichtet werden, sollen keine Versuche beschrieben werden, bei denen Stoffe in bedenklicher Menge entstehen können, und eindeutige und gut erkennbare Warnhinweise auf mögliche Gesundheitsgefahren mit Chemikalien angebracht werden. Auf chemischen Experimentierkästen sollten auch die Altersstufen angegeben werden, von denen ab Kinder damit umgehen dürfen.
Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat die Verbände der beteiligten Wirtschaft aufgefordert, die Empfehlungen des Bundesgesundheitsamtes zu beachten. Die für die Überwachung zuständigen obersten Landesgesundheitsbehörden sind gebeten worden, darauf zu achten, daß diese Vorsichtsmaßnahmen eingehalten werden.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter? - Keine Zusatzfrage.
Ich rufe Frage 3 des Abgeordneten Dreßler auf:
Gedenkt die Bundesregierung darüber hinaus, ein Verbot der Verharmlosung derartiger Stoffe in den Gebrauchsanweisungen und Richtlinien für die Herstellerexpertisen, welche den Giftzentralen vorzulegen sind, zu erlassen, nachdem der offizielle Obduktionsbefund ergeben hat, daß das Kind an einer Mindestmenge von fünf bis sechs Gramm Nickelsulfat gestorben ist?
Herr Abgeordneter, das Bundesgesundheitsamt beabsichtigt, über die kurzfristig aufgestellten Empfehlungen hinaus die von ihm einberufene Kommission „Erkennung und Behandlung von Vergiftungen" mit der Frage nach weiteren Maßnahmen zur Einschränkung der Gefahr durch Chemikalien aus chemischem Spielzeug zu befassen. Dabei wird unter anderem auch geprüft werden, ob bei den Gebrauchsanleitungen für derartiges Spielzeug deutlichere Hinweise und Warnungen verlangt werden müssen und ob und gegebenenfalls welche Angaben die Hersteller über ihre Erzeugnisse den Giftzentralen mitzuteilen haben.
Haben Sie eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter?
({0}) - Keine Zusatzfrage.
Dann rufe ich Frage 4 des Herrn Abgeordneten Schartz ({1}) auf:
Vizepräsident Frau Renger
Sieht die Bundesregierung - vor dem Hintergrund der bekanntgewordenen Skandale um ausländischen Wein - die Notwendigkeit, anstatt stichprobenweise künftig jede einzelne Weinlieferung beim Grenzübertritt zu überprüfen?
Herr Abgeordneter, die ursprünglich geltende obligatorische Einfuhruntersuchung für ausländische Weine mußte auf Grund entgegenstehenden EG-Rechts durch die Zweite Weinrechts-Änderungsverordnung vom 14. Januar 1975 aufgehoben werden und ist durch die auch jetzt noch geltende stichprobenweise Untersuchung ersetzt worden. Gleichzeitig ist aber, um den Bundesländern eine ausreichende Kontrolle zu ermöglichen, der inländische Empfänger des ausländischen Weines verpflichtet worden, die nach Landesrecht bestimmte Stelle durch Übersendung einer Durchschrift oder Ablichtung des Begleitdokuments oder des Einfuhrdokuments zu unterrichten, bevor er das Erzeugnis im Inland in Verkehr bringt, verwendet oder verwertet.
Im Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes ist nun bei Verstoß gegen die Meldepflicht eine Geldbuße bis zu 50 000 DM angedroht. Sie soll den wirtschaftlichen Vorteil übersteigen, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat. Bei gröblichem, beharrlichem oder wiederholtem Zuwiderhandeln ist Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vorgesehen. Daneben ist die Einbeziehung des Weines oder, falls er schon veräußert ist, des Wertersatzes möglich.
Die Bundesregierung geht davon aus, daß diese angedrohten Sanktionen die Verpflichteten zur Abgabe der vorgeschriebenen Meldung veranlassen und den Behörden der Bundesländer die erforderliche Überwachung ermöglichen werden.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schartz.
Herr Staatssekretär, Sie beziehen sich auf EG-Vorschriften, die eine obligatorische Untersuchung an der Grenze nicht mehr möglich machen. Nun gibt es diese offensichtlich vielen Verfehlungen in allen Bundesländern. Hat die Bundesregierung die Absicht, bei der EG Schritte zu unternehmen, um wieder einen Rechtszustand zu erreichen, der eine obligatorische Kontrolle an der Grenze möglich macht?
Ich glaube, es kommt ganz entscheidend darauf an, Herr Abgeordneter, daß man die Mißstände durch die Kombination von Maßnahmen, der stichprobenweisen Kontrolle und der Verschärfung der Sanktionen, wie sie in dem in der Beratung befindlichen neuen Weingesetz angestrebt werden, beseitigt. Es ist im übrigen so, daß durch Zusammenwirken mit dem Bundesminister der Finanzen vorübergehend auch bei Weinimporten eine Information an die Länder gegeben wird, so daß sie ihren jetzt schon bestehenden Überwachungsaufgaben nachkommen können.
Eine zweite Zusatzfrage, bitte, Herr Abgeordneter.
Habe ich Sie richtig verstanden, Herr Staatssekretär, daß Sie also nicht die Absicht haben, eine obligatorische Kontrolle bei der EG zu beantragen?
Herr Abgeordneter, ich halte das für wenig aussichtsreich.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Dann rufe ich die Frage 5 des Herrn Abgeordneten Schartz auf:
Ist die Bundesregierung - vor dem Hintergrund der bekanntgewordenen Skandale um ausländischen Wein - bereit, entsprechende Vorschriften zu erlassen, die eine obligatorische Kontrolle ausländischer Weine vor ihrem „Inverkehrbringen" vorschreiben?
Herr Abgeordneter, unter Würdigung der geschilderten Sach- und Rechtslage ist die Bundesregierung der Auffassung, daß zunächst die Wirkung der im Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes vorgesehenen Sanktionen abgewartet werden sollte. Falls der erwartete Präventiveffekt nicht eintritt, wird sich die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern unter Berücksichtigung der durch den EG-Vertrag gezogenen und durch die Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften konkretisierten Grenzen um weitere Kontrollmöglichkeiten bemühen, die Manipulationen mit ausländischem Wein ausschließen.
Eine Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, könnte dies auch zum Inhalt haben, daß eine obligatorische Kontrolle vor dem Inverkehrbringen ausländischer Weine durchgeführt wird, wie es ja bei deutschen Weinen der Fall ist?
Ausschließen kann man das zum jetzigen Zeitpunkt nicht.
Keine weiteren Zusatzfragen. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Wir kommen nun zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr. Herr Parlamentarischer Staatssekretär Mahne steht zur Beantwortung der Fragen zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 6 des Herrn Abgeordneten Merker auf:
Wie hoch war der Krankenstand ({0}) in den letzten Jahren bei der Deutschen Bundesbahn?
Frau Präsidentin, wenn der Herr Kollege Merker es gestattet, möchte ich seine beiden Fragen zusammen beantworten.
({0})
Dann rufe ich noch die Frage 7 des Herrn Abgeordneten Merker auf:
Vizepräsident Frau Renger
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß der Krankenstand bei der Deutschen Bundesbahn erheblich über dem der Deutschen Bundespost liegt, und welche Gründe gibt es gegebenenfalls hierfür?
Der Krankenstand bei der Deutschen Bundesbahn betrug im Jahr 1979 9,53 %, während er bei der Deutschen Bundespost 7,41 % betrug. Die entsprechenden Zahlen für das Jahr 1980 belaufen sich auf 9,06 % bei der Deutschen Bundesbahn und 7,28 % bei der Deutschen Bundespost. Die Zahlen für 1981 lauten: Deutsche Bundesbahn: 8,67 %, Deutsche Bundespost: 6,92 %. Die Gründe für die Differenz sind überwiegend in den spezifischen Besonderheiten des Eisenbahndienstes zu suchen.
Nach den Feststellungen der Deutschen Bundesbahn werden im einzelnen folgende Gründe genannt:
Erstens. Durch den von 1974 bis 1979 von der Deutschen Bundesbahn zu befolgenden Einstellungsstopp wurde die Altersstruktur zwangsläufig verschlechtert, so daß die Krankheitsanfälligkeit entsprechend anstieg.
Zweitens: höhere physische und psychische Belastungen bei einem größeren Mitarbeiteranteil als bei der Deutschen Bundespost, bedingt durch die hohen Anforderungen für eine sichere Betriebsführung.
Drittens: größerer Anteil von Tätigkeiten, die im Freien zu verrichten sind und somit die Mitarbeiter unterschiedlichen Witterungsbedingungen aussetzen.
Viertens: erheblich höherer Anteil von Tätigkeiten im Wechseldienst, der nicht nur als Früh-, Spät- und Nachtdienst, sondern in vielen Fällen fahrplanbedingt zu unterschiedlichen Zeiten für Dienstbeginn und Dienstende zu leisten ist.
Fünftens: höherer Unfallkrankenstand bei der Deutschen Bundesbahn durch die besondere Gefahrengeneigtheit eisenbahnspezifischer Tätigkeiten.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Merker.
Herr Staatssekretär, gibt es eine Möglichkeit, die von Ihnen genannten Zahlen weiter aufzuschlüsseln? Gibt es beispielsweise die Möglichkeit, den bei der Post und bei der Bahn stattfindenden Wechseldienst miteinander zu vergleichen? Wechseldienst gibt es ja nicht nur bei der Bundesbahn, sondern auch bei der Bundespost. Insofern müßte ein Vergleich angestellt werden können. Das gleiche gilt für den Dienst in freier Natur. Auch der Postbote wird, wie Sie sich erinnern, seinen Dienst weitgehend in freier Natur verrichten können.
Herr Kollege Merker, ich kann nicht sagen, inwieweit es eine Möglichkeit gibt, die Zahlen noch weiter aufzuschlüsseln. Ich werde mich gern darum bemühen und Sie das Ergebnis wissen lassen. Im übrigen ist eine Vergleichbarkeit auch bei der von Ihnen genannten und als vergleichbar bezeichneten Tätigkeiten nicht immer gegeben. Denken Sie z. B. daran, daß ein Lokomotivführer nicht nur einen Wechseldienst in Tag- und Nachtschicht zu leisten hat, sondern darüber hinaus seinen Dienst täglich zu wechselnden Zeiten antreten muß. Das hat natürlich wiederum sehr starke Folgen für seinen Gesundheitszustand.
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Lowack.
Ihre Antwort legt schon die Frage nahe: Seit wann sieht die Bundesregierung eigentlich frische Luft als besonders krankheitsfördernd an?
Ich entnehme Ihrer Frage, Herr Kollege, daß Sie die Arbeitsbedingungen z. B. von Mitarbeitern auf Rangierbahnhöfen sicherlich wenig beurteilen können. Dies ist nicht immer nur eine Frage der frischen Luft, sondern diese sind allen Unbilden der Witterung ausgesetzt.
({0})
Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Simonis.
Herr Staatssekretär, sehen Sie die Möglichkeit, dem Herrn Fragesteller, der diese Frage gerade gestellt hat, die Möglichkeit zu verschaffen, 14 Tage lang einmal die „gesundheitsfördernden Wirkungen" des Wechsel- und Schichtdienstes im Freien an sich selber auszuprobieren?
({0})
Ich würde ihn wie alle anderen Kollegen, gern dazu einladen, weil ich glaube, daß es ganz gut ist, wenn wir auch die Arbeitsbedingungen vor Ort kennen, um daraus auch für uns eine etwas realitätsbezogenere Beurteilung abzuleiten.
({0})
Gibt es noch Zusatzfragen dazu? - Das ist nicht der Fall.
Ich rufe die Frage 8 der Frau Abgeordneten Simonis auf:
Sieht die Bundesregierung angesichts der hohen Bleikonzentration unter Hochbrücken, die bei der Sanierung von Stahlbauten auftritt, die Möglichkeit andere Methoden zur Ablösung des Rostes bzw. bleifreien Korrosionsschutzes nach den Empfehlungen des Bundesumweltamts anzuwenden?
Frau Kollegin Simonis, die Bundesregierung kann die in Ihrer Frage enthaltene Unterstellung nicht bestätigen. Sie ist vielmehr der Auffassung, daß die heutige Technik bei der Sanierung von Hochbrücken eine Bleibelastung des Bodens unter den Brücken nicht erwarten läßt. Entrostungs- und Beschichtungsarbeiten im Rahmen von Korrosionsschutzmaßnahmen an stählernen Brücken werden seit einiger Zeit nur noch unter umfangreichen Schutz- und Vorsorgemaßnahmen durchgeführt, die schädigende Einflüsse auf den Boden unter den Brücken ausschließen. Im übri5782
gen liegen Empfehlungen des Umweltbundesamtes zum bleifreien Korrosionsschutz nicht vor.
Eine Zusatzfrage, Frau Abgeordnete?
Ja, bitte. - Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß das Land Schleswig-Holstein auf Grund der Vorfälle um die sogenannte Rendsburger Hochbrücke den Boden unter sämtlichen Hochbrücken auf höheren Bleigehalt untersuchen lassen wird?
Das ist mir bekannt.
Eine weitere Zusatzfrage?
Herr Staatssekretär, darf ich daraus schließen, daß Ihre erste Antwort vielleicht doch nicht ganz so hundertprozentig zutreffend ist, daß ein höherer Bleigehalt unter Hochbrücken nicht festzustellen ist?
Frau Kollegin, es ist bisher nur unter der Osterrönfelder EisenbahnHochbrücke bei Rendsburg eine höhere Bleikonzentration festgestellt worden wegen Abblätterns des Farbanstrichs.
({0})
Weitere Fragen hierzu liegen nicht vor.
Die Fragen 9 und 10 des Abgeordneten Milz werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 11 des Herrn Abgeordneten Immer auf:
Welche Gründe haben dazu geführt, daß der Rhein wegen eines Schiffsunglücks auf der Höhe von Unkel, bei dem über 60 Container im Rhein versanken, mehr als eine Woche lang für die Schiffahrt blockiert war, obwohl die Männer der Freiwilligen Feuerwehr Unkel und andere Augenzeugen in der Lage waren, genauere Angaben über die Eintauchstellen der Container und deren vermutliche Lage hätten machen können?
Herr Kollege Immer, Sie dürfen davon ausgehen, daß alles versucht worden ist, um den Schiffahrtsweg so schnell wie möglich wieder befahrbar zu machen. Abgesehen davon, daß aus Sicherheitsgründen die Bergungsaktion nicht während der Nacht durchgeführt werden konnte, standen eine Menge Schwierigkeiten einer noch schnelleren Bergung entgegen.
Die in Ihrer Frage enthaltene Kritik vermag ich nicht zu teilen. Ich möchte vielmehr allen an den Bergungsaktionen Beteiligten im Namen der Bundesregierung für ihren schnellen und umsichtigen Einsatz zur Beseitigung der Störung an dieser wichtigen internationalen Wasserstraße herzlich danken.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Immer.
In meiner Frage ist enthalten, inwieweit und warum örtliche Einsatzgruppen, die zwar nicht von der Schiffahrtsverwaltung eingesetzt waren, sondern z. B. zum Löschen des havarierten Kahnes eingesetzt wurden, nicht im Zuge der Feststellung bzw. Ortung der Container befragt worden sind.
Herr Kollege, ich glaube, daß alle, die an der Beseitigung des Unfallgeschehens beteiligt werden konnten und auch Ratschläge geben konnten, beteiligt wurden. Für mich gibt es keine Erkenntnisse, daß hiervon irgendwelche Gruppen ausgeschlossen wurden.
Aber es standen einer schnellen Bergung erhebliche Schwierigkeiten entgegen. So mißlang u. a. die Ortung der Container durch Hubschrauber wegen des trüben Wassers. Angaben der Feuerwehr und weiterer Augenzeugen über die Eintauchstellen der Container konnten wegen der starken Strömung nur Anhaltspunkte sein. Das systematische Absuchen der Strecke mit Peilschiffen war dringend notwendig. Wegen der großen Zahl der zu bergenden Container - es waren immerhin 50 - bestand ein ungewöhnlich hoher Bedarf an Befestigungs- und Halteleinen, Hebeseilen, schwerem Hebegerät, Taucher-schilden, schweren Ankern und Spezialtauchern. Ich könnte diese Liste der Schwierigkeiten noch um viele Punkte ergänzen.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Herr Staatssekretär, wenn ich Sie frage, wie es zu diesem Unfall und seinen Folgen kommen konnte, würden Sie dann bestätigen, daß zwei Anrainerstaaten die Vorschläge der Bundesregierung, auch Decksladungen zu befestigen, in der Zentralkommission für die Rheinschiffahrt abgelehnt haben?
Es sind mehr als zwei Anrainerstaaten gewesen, die diese Vorschläge nicht bejaht haben. Aber ich würde deshalb den Unfallhergang, wie Sie ihn dargestellt haben, von mir aus, ausdrücklich nicht bestätigen wollen, weil dies natürlich einer Untersuchung, die zur Zeit läuft, und deren Ergebnis vorbehalten bleibt.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Merker.
Herr Staatssekretär, können Sie bestätigen, daß anläßlich der Suche nach den verlorengegangenen Containern ein zusätzlicher Container gefunden worden ist?
Ein zusätzlicher Müllcontainer, Herr Kollege, ja.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Peter.
Herr Staatssekretär, ist im Rahmen der Bergungsarbeiten auch festgestellt worden, ob der Inhalt der Container in irgendeiner Form wasserempfindlich und damit umweltschädigend gewesen ist?
Mir liegen zur Zeit keine Angaben darüber vor. Ich will dieser Frage aber gerne nachgehen und Ihnen die Antwort zukommen lassen.
({0})
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 12 des Herrn Abgeordneten Immer auf:
Aus welchen Standorten wurden bundeseigene Bergungsgeräte und Bergungsfachleute zum Einsatz gebracht, und warum wurden nicht näher stationierte Spezialeinheiten der Bundeswehr, z. B. die Flußpionierkompanien in Neuwied, eingeschaltet?
Herr Kollege Immer, die bundeseigenen Bergungsgeräte, einschließlich Personal, kamen aus Mannheim, Schierstein, Koblenz, Duisburg, Rees und Münster. Die Bundeswehr hatte angesichts der Ausbildung und Ausrüstung ihrer Flußpioniere Bedenken, diese für die Bergung einzusetzen.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Immer.
Herr Staatssekretär, können Sie Meldungen bestätigen, nach denen für die Ortung der Container zu Anfang Bundeswehrspezialisten eingesetzt waren, diese aber, so wird behauptet, nicht mehr eingesetzt worden sind mit der Bemerkung, daß sie nur fähig seien, nach Muscheln zu tauchen, daß aber dahintersteht, daß die anderen Spezialisten Sorge hatten, auf die Bergungsprämie verzichten zu müssen?
Den mit Ihrer Formulierung angesprochenen Sachverhalt kann ich nicht bestätigen. Ich kann dagegen bestätigen, daß die Ausbildung der Bundeswehrpioniere für diese Art Bergung nicht ausreichen würde.
Haben Sie noch eine Zusatzfrage? - Bitte, Herr Kollege.
Herr Staatssekretär, nachdem Sie diese Bergungsvorgänge dargestellt haben, frage ich Sie: Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um solche Havarien, verursacht durch Verschieben von Decksladungen und ähnliches, in Zukunft zu verhindern?
Wir werden diesen Unfall zum Anlaß nehmen, um erneut Vorschläge in die Zentralkommission für die Rheinschiffahrt einzubringen, die eine verstärkte Sicherheit auf dem Rhein ermöglichen.
({0})
Die Frage 13 und 14 des Herrn Abgeordneten Dr. Ehmke können nicht beantwortet werden, weil er nicht im Saal ist.
Ich rufe die Frage 15 des Herrn Abgeordneten Gilges auf:
Wieweit ist die Erklärung des Bundesverkehrsministers vom 17. November 1981 ({0}) durch den Vorstand der Deutschen Bundesbahn vollzogen worden, in den frei zugänglichen Videospielgeräten im Bundesbahnbereich keine Kriegsspiele oder kriegsspielähnlichen Programme mehr zu verwenden?
Herr Kollege Gilges, nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn ist die Auswechselung überwiegend durchgeführt; nur in Einzelfällen haben sich Verzögerungen ergeben. Die Deutsche Bundesbahn wird sich darum bemühen, daß auch die letzten Programme mit Kriegsspielen oder kriegsspielähnlichem Charakter bis Mitte Mai dieses Jahres ausgewechselt sind.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter? - Keine Zusatzfrage.
Dann rufe ich die Frage 16 des Herrn Abgeordneten Gilges auf:
Kann die Bundesregierung ihre Kriterien und die des Vorstands der Deutschen Bundesbahn mitteilen, die zur Beurteilung von Kriegsspielen oder kriegsspielähnlichen Programmen bei den frei zugänglichen Videospielgeräten im Bundesbahnbereich herangezogen wurden?
Herr Kollege, als Kriegsspiele oder kriegsspielähnlich werden von der Bundesregierung und der Deutschen Bundesbahn solche Programme angesehen, bei denen unter Simulierung kriegerischer Ereignisse durch Einsatz von Waffen Gewalt gegen Menschen oder Sachen ausgeübt und ein Erfolgserlebnis im Falle der Vernichtung vermittelt werden soll.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Könnten sie diese Kritik ein bißchen näher ausformulieren und mir das zur Verfügung stellen?
Das will ich gern machen.
({0})
Ich rufe die Frage 17 des Herrn Abgeordneten Dolata auf:
Warum hat die Bundesregierung zur Klärung der meinen Fragen 28 und 29 ({0}) zugrundeliegenden Vorgänge - wonach von Dienststellen der Deutschen Bundesbahn Beamte und Angestellte kommunaler Behörden u. a. innerhalb ihrer Arbeitszeit zu sogenannten Arbeitsessen und ganztägigen Informationsreisen in bekannte Erholungsgebiete ({1}) lediglich gegen Zahlung eines Betrags von 30 DM eingeladen werden - nicht die Deutsche Bundesbahn um entsprechende Auskunft ersucht, und wie hätte diese Auskunft pflichtgemäß zu lauten?
Herr Kollege Dolata, Sie dürfen davon ausgehen, daß die Bundesregierung vor der Beantwortung Ihrer Fragen die Deutsche Bundesbahn um eine Stellungnahme ersucht hat. Diese führte dann zu der Ihnen gegebenen Antwort.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dolata.
Herr Staatssekretär, wenn dies so ist, woran ich keinen Grund haben sollte zu zweifeln, warum haben Sie dann in der ersten Beantwortung nicht das gesagt, was Sie jetzt sagen?
Herr Kollege, ich habe in der ersten Antwort gesagt: „Der Bundesregierung ist nicht bekannt, auf welche Vorgänge sich Ihre Angaben beziehen." Ich darf Ihnen die Antwort mitteilen, die uns die Deutsche Bundesbahn zu Ihrer Frage gegeben hat und die meiner Antwort zugrunde gelegen hat. Hier heißt es: „Diese Fragestellung läßt die zugrunde liegenden Tatbestände nicht erkennen."
Eine weitere Zusatzfrage?
({0})
- Keine Zusatzfrage.
Dann rufe ich die Frage 18 des Herrn Kollegen Dolata auf:
Warum hat die Bundesregierung die in den Fragen 28 und 29 ({1}) enthaltene Fragestellung, wie die Bundesregierung „Einladungen" solcher Art von einer Einrichtung der öffentlichen Hand, Deutsche Bundesbahn an Beamte und Angestellte anderer Einrichtungen der öffentlichen Hand, z. B. Sozialämter, gerade auch im Zusammenhang mit dem Prinzip der Sparsamkeit beurteilt, nicht beantwortet, und wie beurteilt die Bundesregierung inzwischen solche Einladungen von Behörden an Behördenmitarbeiter?
Herr Kollege Dolata, die Bundesregierung hat sich außerstande gesehen, auf derart allgemein gehaltene Fragen im einzelnen zu antworten. Auch jetzt sind Sie mit Ihrer Fragestellung nicht bereit, der Bundesregierung Detailinformationen zur Verfügung zu stellen, zu denen die Deutsche Bundesbahn Stellung nehmen könnte.
Die Bundesregierung kann daher lediglich grundsätzlich feststellen:
Erstens. Die Deutsche Bundesbahn begreift sich als ein Wirtschaftsunternehmen, sofern nicht im Einzelfall der Behördencharakter durch Gesetz vorgegeben ist.
Zweitens. Es gehört zur Geschäftspolitik der Deutschen Bundesbahn, die Beziehungen zu maßgebenden Kräften des Wirtschaftslebens und auch des öffentlichen Lebens, insbesondere zu seinen Kunden und Kundenrepräsentanten, zu festigen und zu vertiefen.
Drittens. Im Rahmen dieser Aktivitäten sind auch gemeinsame Fahrten zu Fremdenverkehrszentren denkbar.
Die Bundesregierung sieht somit grundsätzlich keine Veranlassung, die Haltung der Deutschen Bundesbahn zu beanstanden.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dolata.
Herr Staatssekretär, Sie gehen dabei von Grundsätzen aus. Gehört es nicht zu den Grundsätzen Ihres Hauses, das Prinzip des sparsamen Wirtschaftens, das in anderen Zusammenhängen hier seit Monaten diskutiert wird, auch in diesem Bereich anzuwenden?
Grundsätzlich will ich erst einmal bestätigen, daß die Bundesregierung selbst dieses Prinzip in ihrem Verhalten beachtet und daß auch die Bundesbahn von uns angehalten wird, mit ihren Mitteln sparsam umzugehen. Aber solche Ausgaben für Werbemaßnahmen sind notwendig. Die Bundesbahn steht in der Konkurrenz mit anderen Verkehrsträgern und Verkehrsmitteln. Ich glaube, sie hat auch die Verpflichtung, im Rahmen dieses Wettbewerbes alle Möglichkeiten zu nutzen, die das Verkehrsaufkommen der Bundesbahn positiv beeinflussen. Von daher sind diese Werbeausgaben durchaus zu bejahen.
Noch eine Zusatzfrage? - Bitte.
Herr Staatssekretär, gehört es im Rahmen der Dienstaufsicht nicht zu Ihren Aufgaben und den Aufgaben Ihres Hauses, auch die Werbeausgaben, die Sie jetzt pauschal verteidigen, im Hinblick auf den Gesichtspunkt der Sparsamkeit laufend zu überprüfen, unabhängig von Einzelvorgängen und -vorkommnissen?
Die Bundesbahn unterliegt der Kontrolle des Hauptprüfungsamtes der Deutschen Bundesbahn und auch der Kontrolle des Bundesrechnungshofs und damit auch der parlamentarischen Kontrolle. Bisher sind Beanstandungen der von Ihnen dargestellten Art durch diese Am-ter noch nicht erfolgt.
Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Simonis.
Herr Staatssekretär, teilen Sie meine Ansicht, daß die positive Wirkung aus einer solchen Art von Werbung, daß man Beamte aus Sozialämtern, die auch nicht diskriminiert werden sollen, in nette Gegenden der Bundesrepublik fährt, unter Umständen dadurch zunichte gemacht werden kann, daß man Serviceleistungen der Bundesbahn an anderer Stelle einschränkt wie z. B. die Annahme von Expreßgut und Koffern?
Auch dies ist eine Frage der Wirtschaftlichkeit. Die Bundesbahn hat ihre Leistungen sicherlich bedarfsgerecht zu erbringen. Ich glaube, es gibt verschiedene Bereiche, in denen der Bedarf nicht in derselben Form wie das Leistungsangebot der Bundesbahn vorhanden ist. Hier muß es dann zu entsprechenden Leistungsanpassungen an den veränderten Bedarf kommen.
Die Frage 19 des Abgeordneten Dr. Jobst wird auf Antrag des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 20 des Abgeordneten Dr. Rose auf:
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Gallus, der bezüglich des Rhein-Main-Donau-Kanals laut Straubinger Tagblatt vom 16. April 1982 sagte, „Jetzt den Bau noch zu stoppen wäre unklug und würde mit Sicherheit keine Einsparungen mehr bringen"?
Herr Kollege Dr. Rose, die Bundesregierung hat den Bundesminister für Verkehr am 27. Januar 1982 beauftragt, mit dem Freistaat Bayern Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen, finanzwirtschaftlich, ökonomisch und ökologisch abgewogene Konzepte für das weitere Vorgehen beim Projekt Main-Donau-Wasserstraße, d. h. Main-Donau-Kanal und Donauausbau, zu finden.
Bei den Verhandlungen ist auch die Möglichkeit einer qualifizierten Beendigung des Vorhabens in der Kanalstrecke zwischen Nürnberg und Kelheim einzubeziehen. In den Verhandlungen werden alle mit der Wasserstraße zusammenhängenden Aspekte einschließlich der Frage möglicher Einsparungen erörtert. Diese Verhandlungen werden demnächst beginnen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Beabsichtigt die Bundesregierung auf Grund der Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs Georg Gallus, statt mehr als einmal darüber zu reden, die Sache vor diesen Verhandlungen lieber anzuschauen und auch weitere Mitglieder der Bundesregierung zu bitten, den Kanal und die Baumaßnahmen dort selber in Augenschein zu nehmen?
Herr Kollege, ich gehe davon aus, daß sich interessierte Mitglieder der Bundesregierung wie auch interessierte Mitglieder dieses Hauses den Kanalbau vor Ort angesehen haben oder dies tun werden, falls sie daran interessiert sind. Ich glaube, daß wir mit der Bereitschaft, jetzt Gespräche zwischen der Bundesregierung und der Bayerischen Staatsregierung zu führen, in eine Phase eingetreten sind, in der wir im Dialog miteinander die weiteren Schritte überlegen sollten. Ich bitte um Verständnis dafür, daß ich hier auch nicht durch weitere, darüber hinausgehende Äußerungen diesen Dialog von hier aus erschweren oder bereits präjudizieren möchte.
Zweite Zusatzfrage, bitte.
Muß ich, verehrter Herr Staatssekretär, aus Ihrer jetzigen Äußerung, in der Sie sagten, daß interessierte Mitglieder der Bundesregierung dorthin gingen oder in Zukunft hingehen, schließen, daß der Herr Bundesverkehrsminister, der bisher noch nicht dort war, entweder nicht interessiert ist oder aber in Zukunft doch hingeht, um sich das selber anzusehen?
Dies ist nicht eine Frage von offiziellen Besuchen, sondern die Inaugenscheinnahme kann auch in einer anderen Form als in einem offiziellen Rahmen erfolgen.
({0})
Vielleicht fährt er doch noch hin.
Zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, sind Sie bereits von Ihrem Kollegen Herrn Gallus gebeten worden, selber diese Baustelle zu besichtigen, und wissen Sie, ob Herr Gallus bereits mit dem Herrn Verkehrsminister Hauff darüber gesprochen hat, daß er diese Besichtigung vornimmt, und ist Herr Gallus bereit, auf seinen Kollegen Herrn Baum einzuwirken, daß auch dieser die Baustelle besichtigt, bevor weitere unzutreffende Aussagen getroffen werden?
Es gibt eine Menge mehr vor Ort gesammelte Erkenntnisse als die, die hier in Frage gestellt worden sind.
Keine weitere Zusatzfrage.
({0})
- Sie haben eine Antwort bekommen.
Ich will gerne, wenn Sie diese Frage noch zulassen, eine ergänzende Auskunft geben. Ich kenne die Baustelle vor Ort.
Hervorragend. Damit ist dies beantwortet.
Ich rufe die Frage 21 des Herrn Abgeordneten Ewen auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, wieviel Zünder in den Containern waren, die unlängst von Bord eines dänischen Schiffs gespült worden sind und wieviel davon von deutschen und niederländischen Behörden bisher gesichert werden konnten?
Herr Kollege Ewen, das dänische Schiff „Ellen Bagge" verlor auf der Reise von Zeebrügge mit Ladung für Saudi-Arabien bei schwerem Wetter Ende Februar 1982 im nördlichen Eingang zum englischen Kanal drei Container. Zwei enthielten Sprengstoffgranaten und müssen sofort untergegangen sein. Der dritte enthielt in Styropor verpackte Zünder und blieb daher trotz Beschädigung schwimmfähig. Die niederländische Marine barg diesen Container in der ersten Märzwoche etwa in Höhe von Scheveningen. Dabei ist offensichtlich zunächst nicht bemerkt worden, daß drei Pakete mit 42 Zündern aus dem Container verlorengegangen waren.
Nachdem niederländische Fischer am 19. März 1982 zwei Zünder sichteten und eine daraufhin durchgeführte Kontrolle der Ladungspapiere den Sachverhalt aufklärte, wurde eine gezielte Suche nach den restlichen Zündern eingeleitet. Insgesamt wurden bisher 34 Zünder geborgen. 8 sind noch nicht gefunden.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ewen.
Herr Staatssekretär, unter welchen Umständen können diese Zünder explodieren?
Herr Kollege, nach Auskunft der niedersächsischen Wasserschutzpolizei können die Zünder nur dann explodieren, wenn sie aus ihrer Verpackung genommen und gewaltsam geöffnet werden.
Zweite Zusatzfrage!
Ist bekannt, ob in der Vergangenheit Zünder explodiert sind?
Soweit der niedersächsischen Wasserschutzpolizei, die in dem Bereich zuständig ist, bekannt ist, ist keiner von den von der „Ellen Bagge" verlorengegangenen Zündern explodiert. Derartige Zünder sind allerdings in anderen Fällen bei unsachgemäßer Behandlung schon explodiert.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Hirsch.
Herr Staatssekretär, nachdem Sie hier angeführt haben, daß die Zünder für Saudi-Arabien bestimmt waren, frage ich: Können Sie dann etwas über die Herkunft der Zünder sagen?
Darüber liegen mir keine Unterlagen vor. Der Versandort ist auch nicht ein deutscher Hafen gewesen.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schröder ({0}).
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, bei den zuständigen Behörden darauf hinzuwirken, daß die Bevölkerung an der Küste über die Gefährlichkeit der noch nicht aufgefundenen acht Zünder informiert wird?
Erstens. Dies ist geschehen.
Zweitens. Das fällt in die Zuständigkeit der Landesregierung Niedersachsen. Wir stehen aber auch hier in enger Zusammenarbeit. Wie gesagt, es ist bereits geschehen.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Tietjen.
Herr Staatssekretär, wenn bereits nach dem Herstellungsland und dem Lieferland gefragt worden ist, habe ich die Frage: Ist der Bundesregierung bekannt, daß diese Granaten und Sprengsätze in schwedischem Auftrage von Belgien nach Saudi-Arabien geliefert werden sollten?
Ich glaube, dies ist in meiner Antwort eben schon deutlich gemacht worden.
({0})
Herr Staatssekretär ist der Meinung.
Frau Präsidentin, wenn Sie gestatten, müßte ich da noch einmal in den Unterlagen nachsehen.
Ja.
Die Antwort ist nein. Entschuldigung. Ich habe gesagt „auf der Reise von Zeebrügge mit Ladung für Saudi-Arabien bei schwerem Wetter".
Das ist klar. Herr Abgeordneter Gärtner.
Herr Staatssekretär, sind Sie denn, nachdem Sie die Auskunft gegeben haben, wohin das gehen sollte und nicht sagen konnten, welcher Produzent das war, in der Lage, nach Aufspüren mindestens eines Zünders dem Parlament und den Fragestellern zu sagen, wo er hergestellt worden ist, damit man klären kann, wo beispielsweise dieses Produkt hergestellt worden ist? An wen es gesendet werden sollte, wissen wir.
Aus den mir vorliegenden Unterlagen geht darüber nichts hervor. Mir sind lediglich der Versandort und der Empfängerstaat bekannt.
Ich rufe dann die Frage 22 des Herrn Abgeordneten Ewen auf:
Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß die auf den Meeresboden gesunkenen Kisten mit Zündern unbedingt geortet und gesichert werden müssen?
Herr Kollege Ewen, von den auf den Meeresboden gesunkenen Containern mit Granaten geht weder für die Schiffahrt noch für die Meeresumwelt Gefahr aus. Auf eine sehr aufwendige Ortung und Bergung der Container kann deshalb verzichtet werden.
Die bisher nicht aufgefundenen Zünder treiben entweder noch im Meer oder sind an Land gespült worden. Die auf See treibenden Zünder bergen für die Schiffahrt keine Gefahr. Die Suche ist deshalb eingestellt worden. Bei unsachgemäßer Behandlung sind allerdings die angetriebenen Zünder für die Bevölkerung nicht ungefährlich. Deshalb hat die Wasserschutzpolizei Niedersachsen informiert und gewarnt.
Zusatzfrage, Abgeordneter Ewen.
Herr Staatssekretär, könnte es sein, daß auf Grund der frühzeitigen Veröffentlichungen auch Unbefugte in den Besitz der Zünder gelangt sind und sich von daher möglicherweise ein Potential an Waffen in unbefugter Hand befindet?
Herr Kollege, Sie werden verstehen, daß ich das nicht beantworten kann; das ist eine hypothetische Frage. Ich würde aber die Möglichkeit nicht ausschließen.
Weitere Zusatzfrage? - Sie wünschen keine weitere Zusatzfrage.
Zusatzfrage, Frau Noth.
Herr Staatssekretär, wie können Sie etwas über die Qualität der Zünder sagen - Sie haben nämlich gesagt, sie explodieren nicht -, wenn Sie nicht die Herstellerfirma kennen?
Ich bitte um Entschuldigung, diese Angaben sind uns von der Wasserschutzpolizei und den dafür zuständigen Experten gemacht worden. Ich muß mich in meiner Beantwortung der Fragen natürlich auf diese Angaben beziehen. Aus diesen Angaben waren Angaben über den Hersteller für mich nicht erkennbar.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Tietjen.
Herr Staatssekretär, nachdem ich in Ihrer Antwort auf die Frage des Kollegen Ewen zu meiner Überraschung gehört habe, daß neben dem Container mit den Zündern noch weitere zwei Container mit Granaten über Bord gegangen sind, habe ich die Frage, ob es hinsichtlich der von der Bundesregierung als nicht notwendig erachteten Ortung und Sicherung dieser Container eine internationale Abstimmung gegeben hat.
Ja, Herr Kollege, niederländische und deutsche Behörden, Polizei und Marine beider Länder, haben gemeinsam nach den ursprünglich vermißten 42 Zündern gesucht. Nachdem diese Suche inzwischen abgebrochen wurde, besteht keine Notwendigkeit für eine weitere Zusammenarbeit.
Ich rufe Frage 23 des Herrn Abgeordneten Tietjen auf:
Welche bundesdeutschen Behörden sind über den Schiffsunfall im Ärmelkanal, bei dem unlängst mindestens ein Container mit Explosivstoffen von Bord eines dänischen Schiffs gespült worden ist, informiert worden, und was ist daraufhin veranlaßt worden?
Herr Kollege Tietjen, am 19. März 1982 stellten niederländische Behörden auf Grund von Mitteilungen einiger Fischer fest, daß die niederländische Marine nicht wie angenommen alle Zünder geborgen hatte, die in einem Ende Februar über Bord eines dänischen Schiffes gegangenen Container enthalten waren. Interpol Den Haag unterrichtete am 29. März 1982 die Landeskriminalpolizeiämter der vier Küstenländer über den Vorfall. Das niedersächsische Kriminalpolizeiamt gab die
Meldung unverzüglich an die örtlich zuständigen Landespolizeibehörden, insbesondere auch an die Wasserschutzpolizei in Oldenburg weiter. Von hier aus wurde auch das Wasser- und Schiffahrtsamt Emden eingeschaltet.
Zusatzfrage, Abgeordneter Tietjen.
Herr Staatssekretär, ist denn die Mitteilung, die in der Presse zu lesen war, richtig, daß das Bundeskriminalamt bereits Anfang März informiert worden sei, es sich aber für nicht kompetent gehalten habe, diese Information weiterzugeben?
Herr Kollege, ich kenne diese Mitteilung nicht und kann sie deshalb weder bestätigen noch dementieren.
Zweite Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, hat es in der internationalen Zusammenarbeit irgendwelche Differenzen gegeben, die das Bergen dieser Explosivstoffe schwieriger gestaltet hätten als eigentlich notwendig?
Nein.
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe Frage 24 des Herrn Abgeordneten Tietjen auf:
Welche Sicherheitsmaßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet bzw. wird sie einleiten, nachdem durch den Schiffsunfall besonders die ostfriesischen Nordseeinseln betroffen sind?
Herr Kollege Tietjen, die niederländische Marine nahm zusammen mit Hubschraubern der niedersächsischen Polizei und der Bundesmarine die Suche nach den zunächst vermißten 42 Zündern auf. Im Rahmen dieser Aktion wurden bis heute - teilweise auf dem Meer, teilweise an Land - 34 geborgen. Die Suche ist inzwischen abgebrochen worden.
Weil wegen der im englischen Kanal herrschenden Strömung - wie sich später herausstellte: zu Recht - vermutet wurde, daß einige Zünder auf die ostfriesischen Inseln und an die niedersächsische Küste getrieben würden, informierte und warnte die Polizei des Landes Niedersachsen die Öffentlichkeit über Presse und Rundfunk.
Herr Kollege!
Herr Staatssekretär, da Sie ja schon oft in Ostfriesland waren und deshalb auch etwas von der Schiffahrt verstehen sollten - zumal es Ihr Dienstbereich ist -, habe ich die Frage, ob meine Vermutung richtig ist, daß die Container, die über Bord gespült worden sind, offenbar an Deck dieses Schiffes nicht richtig gesichert gewesen sein können.
Herr Kollege, ich bitte Sie sehr herzlich um Verständnis: Ich kann diese Frage, die Sie gestellt haben, nicht bejahen, weil ich mich da natürlich auch nur auf Vermutungen stützen müßte. Aber ich würde auch das nicht ausschließen können.
Noch eine Zusatzfrage, Herr Kollege Tietjen.
Noch eine Frage, Herr Staatssekretär. Ist bei den Überprüfungen bestätigt worden, daß ein Teil der Schiffsladung - dieser Teil jedenfalls - von einem schwedischen Unternehmen für Saudi-Arabien bestellt war?
Dazu habe ich mich bereits in der ersten Antwort auf die Frage des Kollegen Ewen geäußert.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Hirsch.
Herr Staatssekretär, da die Sicherheitsmaßnahmen, die hier in Rede stehen, unter Umständen in Zusammenarbeit mit dem Hersteller der Zünder und Granaten getroffen werden müssen, frage ich: sind Sie bereit, die Zusatzfragen, die Sie bisher mit Nichtwissen beantwortet haben - zu den Fragen 21 ff. -, uns im Laufe dieser Woche schriftlich zu beantworten?
Meinen Sie mit „Nichtwissen" die Hersteller?
So ist es.
Für die Verladung sind eigentlich weniger die Hersteller als die Schiffseigner zuständig. Wir haben uns hier natürlich erst einmal auch daran zu halten, ob die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen und die Ladevorschriften, die durch die Reeder, durch die Schiffseigner getroffen werden müssen, entsprechend eingehalten worden sind.
Ich will mich darüber hinaus gern bemühen, auch die Hersteller festzustellen und auch festzustellen, inwieweit diese durch eine nicht entsprechende Verpackung des Materials in den Containern zu dem Unfall mit beigetragen haben.
Und uns das schriftlich mitzuteilen?
Und Ihnen das schriftlich mitzuteilen.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ewen.
Herr Staatssekretär, unter der Voraussetzung, daß die Deckladung nicht ordnungsgemäß gesichert war, frage ich: Gibt es die Möglichkeit, Regreßansprüche durchzusetzen, damit die nicht unerheblichen Aufwendugen bei der Bergung und Sicherung der Zünder finanziell abgegolten werden können?
Ich kann nicht sagen, wie diese rechtliche Situation ist. Denn ich bitte, zu bedenken, daß der Unfall in internationalen Gewässern passiert ist. Ich will auch diese Frage gern überprüfen lassen.
({0})
Nein, Sie hatten nur eine. Da gibt es keine weiteren mehr.
Danke schön, Herr Staatssekretär. Ihr Fragenbereich ist damit beendet.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Forschung und Technologie auf. Herr Parlamentarischer Staatssekretär Stahl steht zur Beantwortung zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 25 des Herrn Abgeordneten Weirich auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung das Restrisiko bei der Gen-Technologie, und kann sie mit absoluter Sicherheit ausschließen, daß es in der Bundesrepublik Deutschland zu gravierenden Unfällen im Bereich der Gen-Technologie jemals kommen wird?
Herr Kollege Weirich, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage zum Gen-Technologie-Gesetz vom 21. Juli 1981, Bundestagsdrucksache 9/682, ausgeführt hat, bestehen bei der Anwendung der Technik der ({0})Neukombination von Nukleinsäuren Risiken, insbesondere bei Verwendung von Krankheitserregern.
Allerdings hat sich die vor einigen Jahren noch gehegte Befürchtung, daß bei gentechnologischen Experimenten zufällig neuartige und besonders gefährliche Krankheitserreger entstehen könnten, zwischenzeitlich als wenig wahrscheinlich erwiesen. Unfälle können aber nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden. Deshalb müssen die Forschungsexperimente unter Sicherheitsvorkehrungen durchgeführt werden. Die Bundesregierung hat entsprechende Richtlinien zum Schutz vor Gefahren durch neukombinierte Nukleinsäuren erlassen.
Zusatzfrage, Abgeordneter Weirich.
Herr Staatssekretär, gibt es überhaupt Untersuchungen oder neuere Untersuchungen der Bundesregierung zu diesem Bereich? Oder greifen Sie auf das Ergebnis internationaler Forschungen zurück?
({0})
Herr Kollege Weirich, ich greife auf Erfahrungen der Bundesregierung, aber natürlich auch auf internationale Erfahrungen zurück. Ich kann Ihnen folgendes sagen: z. B. wurden in der Bundesrepublik Deutschland bisher insgesamt 480 Vorhaben in den verschiedenen Sicherheitsstufen durchgeführt, und zwar in der Stufe L 1/ B 2 acht, Sicherheitsstufe L 2/B 1 zweihundertzweiundsechzig, Sicherheitsstufe L 3 einhundertfünfParl. Staatssekretär Stahl
zehn und Sicherheitsstufe 4 null; sonstige Sicherheitsstufen: 95. Es sind also insgesamt 480 in der Bundesrepublik Deutschland, und zwar in 89 Labors.
Zusatzfrage des Abgeordneten Weirich.
Herr Staatssekretär, die Bundesregierung hat bereits vor Jahren angekündigt, dem Hohen Haus ein Gen-Technologie-Gesetz vorzulegen: Wann wird ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung hier ins Hohe Haus kommen?
Herr Kollege Weirich, hier möchte ich auf die Drucksache 9/682 verweisen, die ich schon einmal genannt habe, also die Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten der CDU/ CSU, in der auch Ihr Name steht. Wir von seiten der Bundesregierung haben darin zu diesem Thema eine sehr ausführliche Auskunft gegeben.
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Catenhusen.
Herr Staatssekretär, welche Forschungsprojekte werden zur Zeit vom Bundesministerium für Forschung und Technologie hinsichtlich der Abschätzung möglicher Folgewirkungen neuer biologischer Techniken auf die Gesellschaft gefördert?
Herr Kollege Catenhusen, ich habe eben die Zahl in bezug auf neukombinierte Nukleinsäuren genannt. Sie haben die gesamte biotechnologische Forschung angesprochen. Ich habe die Zahlen nicht im Kopf. Ich kann Ihnen aber in etwa die finanzielle Größenordnung, in der sich das bewegt, sagen. Das sind für den Bereich Gen-Technologie etwa 15 Millionen DM pro Jahr und für den Bereich Biotechnologie etwa 40 Millionen DM pro Jahr.
Ich darf hinzufügen, Herr Kollege Catenhusen, daß der Bereich der Biotechnologien ein Schwerpunkt im Bereich des Bundesforschungsministers für die nächsten Jahre ist, weil wir glauben, daß dies eine der zukunftsreichen Möglichkeiten für unser Land sein könnte.
Zusatzfrage des Abgeordneten Peter. Herr Abgeordneter, ich bitte Sie, sich das nächsten Mal etwas früher zu melden.
Herr Staatssekretär, wenn ich die Frage des Kollegen Catenhusen richtig verstanden habe, ging es dabei um den Bereich der Sicherheitsforschung bei Genmanipulationen.
Herr Kollege, ich darf darauf verweisen - und dies habe ich in der Antwort auf die Frage des Kollegen Weirich sehr ausführlich dargestellt -, daß wir in der Bundesrepublik Deutschland Richtlinien für diesen Bereich erlassen haben. Diese Richtlinien sind verbindlich für die Wissenschaft und Forschung im Bereich der
Hochschulen sowie die von uns geförderten Vorhaben im Bereich der Industrie.
Ich habe in der Antwort auf eine Zusatzfrage die Anzahl der Projekte in den verschiedenen Sicherheitsstufen aufgeführt.
Keine weiteren Zusatzfragen mehr.
Ich rufe die Frage 26 des Abgeordneten Weirich auf:
Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung grundsätzliche Unterschiede zwischen einem möglichen Restrisiko im Bereich der Gen-Technologie und der Kernenergienutzung, und wie kann dies gegebenenfalls im einzelnen begründet werden?
Herr Kollege Weirich, die Unterschiede zwischen den Risiken in den Bereichen der Gen-Technologie und der Kernenergieforschung sind grundsätzlicher Art.
Man kennt die Bedingungen, unter den radioaktives Material entsteht, und weiß, wie es sich verhält. Die Wirkung radioaktiver Strahlen ist bekannt. Das mit der Kernenergienutzung verbundene Risiko ist auch unter Einbeziehung hypothetischer Schadensmöglichkeiten eingehend untersucht worden und wird als vertretbar angesehen.
Die Risiken bei der Gen-Technologie sind ausschließlich hypothetischer Natur. Sie sind im Denkmodell konstruierbar und werden als Möglichkeit diskutiert. Die Wahrscheinlichkeit, durch gentechnische Experimente Krankheitserreger gefährlicher zu machen, als sie ohnehin schon sind, bzw. Krankheitserreger aus ungefährlichen Organismen zu konstruieren, ist außerordentlich gering.
Zusatzfrage des Abgeordneten Catenhusen.
Herr Staatssekretär, stimmen Sie der Bewertung zu, daß wir heute das Potential der Gefahren, die bei einer Anwendung der Gen-Technologie auf den Menschen selbst entstehen können - Stichwort: Um- und Neukonstruktion des Menschen -, heute noch nicht abschätzen können?
Herr Kollege Catenhusen, ich stimme Ihnen nur in Teilen dessen, was Sie hier angeführt haben, zu.
Ich möchte nochmals auf die sehr ausführliche Beantwortung der Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion vom 21. Juli 1981 verweisen, in der wir auch zu gesetzlichen Regelungen auf dem Gebiet der Gen-Forschung insgesamt Auskunft gegeben und gesagt haben, weshalb wir ein Gesetz, das in der Diskussion stand, nicht weiter in Bewegung gesetzt haben. Nur ganz kurz dazu: Die Erkenntnisse in diesem Bereich haben ergeben, daß die Gefährlichkeit insgesamt überschätzt wurde. Dies gilt nicht nur für die Bundesrepublik Deutschland, sondern für die gesamte Wissenschaft der internationalen Welt.
Keine weiteren Zusatzfragen mehr.
Vizepräsident Wurbs
Ich rufe die Frage 27 des Abgeordneten Kirschner auf.
Wie hoch sind die finanziellen Gesamtaufwendungen, die in der Bundesrepublik Deutschland bisher zur Erforschung und Entwicklung der Atomenergie aufgewendet wurden?
Herr Kollege Kirschner, Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: Die Gesamtaufwendungen der öffentlichen Hand für Erforschung und Entwicklung der Kernenergietechnologien werden in der Bundesrepublik Deutschland aufgebracht durch direkte Förderung von Projekten aus Mitteln des Bundeshaushalts, durch die Förderung der Forschungszentren des Bundes, in denen auch Forschungsentwicklungsarbeiten auf dem Gebiet der Kernenergie durchgeführt werden, sowie durch den 10%igen Anteil der Sitzländer dieser Forschungszentren.
Auf dem Gebiet der Leichtwasserreaktortechnologie werden heute nur noch Forschungs- und Entwicklungsarbeiten für den Brennstoffkreislauf und für Reaktorsicherheitsforschung öffentlich gefördert. Die Förderung der Leichtwasserreaktortechnologie selbst wurde 1975 mit der Kommerzialisierung dieser Reaktorlinie eingestellt. Für die Förderung der Leichtwasserreaktortechnologien wurden von 1956 bis 1981 einschließlich etwa 7,4 Milliarden DM an öffentlichen Mitteln aufgewandt.
Für die Entwicklung der Brutreaktortechnologie wurden im gleichen Zeitraum ca. 3,5 Milliarden DM und für die Hochtemperaturreaktorlinie ca. 2,7 Milliarden DM an öffentlichen Mitteln aufgewandt.
Eine Zusatzfrage stellt der Abgeordnete Kirschner.
Herr Staatssekretär, können Sie auch sagen, wie hoch die Mittel sind, die bisher von der Wirtschaft für diese Projekte aufgewendet wurden, die Sie insgesamt genannt haben?
Herr Kollege Kirschner, das kann ich nicht genau sagen. Aber es ist wohl unbestritten, daß sich die Wirtschaft bei etwas marktnäheren Projekten natürlich auch zu einem Teil beteiligt, z. B. bei der Finanzierung des Schnellbrutreaktors und des Hochtemperaturreaktors, die beide als Demonstrationsprojekte auch noch in den Bereich der Forschung fallen.
Hinzugefügt werden muß wohl, daß sich die Wirtschaft auch im Bereich der Wiederaufarbeitung z. B. beteiligt, in dem Verträge zwischen der Wirtschaft und den einschlägigen Forschungszentren bestehen. Die genaue Zahl kann ich Ihnen nicht sagen.
Eine weitere Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, sind in den von Ihnen genannten Zahlen auch die Etats der Kernforschungszentren mit enthalten?
Herr Kollege Kirschner, in diesen Zahlen sind auch die Kernforschungszentren insgesamt enthalten. Lassen Sie mich am
Beispiel des Leichtwasserreaktors einmal die verschiedenartigen Zahlen aufführen. Diese 7,4 Milliarden DM setzen sich in etwa wie folgt zusammen: 3,55 Milliarden DM seit 1956 für den Brennstoffkreislauf insgesamt, etwa 1,8 Milliarden DM für Reakatorsicherheitsforschung und etwa 2,05 Milliarden DM für die Reaktoren selbst, also z. B. Forschungsreaktoren, wenn sie aus dem Energieforschungsprogramm des Forschungsministers bezahlt wurden, die zum Teil auch an den Hochschulen sind. Dies nur als Beispiel.
Eine weitere Zusatzfrage stellt der Abgeordnete Catenhusen.
Herr Staatssekretär, halten Sie eine Schätzung, wonach sich die öffentlichen Ausgaben zur Erforschung und Entwicklung der Atomenergie auf mittlerweile ca. 20 Milliarden DM belaufen, für zu hoch gegriffen, wenn man bedenkt, daß einerseits auch ein erheblicher Teil der Grundlagenforschung im Bereich der Kernphysik nach dem Zweiten Weltkrieg in der Bundesrepublik in engem Zusammenhang mit der friedlichen Nutzung der Kernenergie gestanden hat und andererseits etwa 70% der Etats der Kernforschungszentren unmittelbar diesem Bereich zuzuordnen sind?
Herr Kollege Catenhusen, ich habe auf die Zusatzfrage des Herrn Kollegen Kirschner, glaube ich, sehr deutlich dargestellt, daß der Bere ich, den Sie soeben angesprochen haben, in dieser Zahl enthalten ist. Ich kann die Zahl, die Sie hier hypothetisch genannt haben, in dieser Größenordnung nicht bestätigen.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Peter.
Herr Staatssekretär, sind Sie denn bereit, die Aufwendungen aus dem Bereich der Privatwirtschaft für die angesprochenen Themen ermitteln zu 1 assen und mir nachzureichen?
Herr Kollege, ich glaube, daß es sehr schwierig ist, dies insgesamt durchzuführen, weil selbst beim Bau eines normalen Leichtwasserreakto.rs in verschiedenen Bereichen natürlich gewisse Forschungs- und Entwicklungsarbeiten anfallen, weil die derzeitigen Kernkraftwerke nicht alle nach einem Konzept erstellt werden. Somit wird es, glaube ich, äußerst schwierig sein, Ihrem Wunsch zu entsprechen, die Zahlen für Forschung und Entwicklung im Bereich der Privatwirtschaft genau aufzulisten. Ich bitte da wirklich um Verständnis.
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Gilges.
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, wieviel von den zirka 13,6 Milliarden DM, die Sie genannt haben - wenn man das zusammenrechnet, sind es 13,6 Milliarden DM -, werden von den Zuschußnehmern., z. B. der Elektroindustrie, wieder zurückfließen, oder sind diese 13,6 Milliarden DM ausschließlich verlorene Zuschüsse, während
die Gewinne der Elektrounternehmer allein in deren Kasse gehen? Oder sind diese Unternehmer verpflichtet, einen Teil der Gewinne, die sie auf Grund der Forschungsergebnisse erzielen konnten, zumindest diese 13,6 Milliarden DM, an die Bundesregierung zurückzuzahlen, und, wenn j a, wann werden diese 13,6 Milliarden DM an die Bundesregierung zurückgezahlt?
Herr Kollege Gilges, die Förderung der Energieforschung in unserem Lande ist eine Aufgabe des Staates und natürlich auch eine Aufgabe der Privatwirtschaft. Wenn wir uns einmal die Relationen und die Zahlen dafür ansehen, was z. B. die Kernkraft in unserem Land für die Energieversorgung dieses Landes heute insgesamt vom Volumen her zur Verfügung stellt, dann werden Sie feststellen, daß etwa 14 % der Stromversorgung in unserem Land derzeit aus Kernreaktoren stammen. Dies entspricht einem Steinkohlevolumen von etwa 17 Millionen Tonnen pro Jahr. Wenn Sie darüber hinaus bedenken, daß derzeit weltweit 141 000 Megawatt im Jahre 1980 insgesamt am Netz waren und dies einem Volumen von etwa 170 Millionen Tonnen Steinkohle entspricht, und wenn Sie dabei bedenken, daß die Bundesregierung in ihrem Energieprogramm und auch die Sozialdemokratische Partei, z. B. das letzte Mal in München, beschlossen haben, daß das „Weg vom Öl" in unserem Lande eine sehr hohe Priorität hat, und wenn Sie bedenken, daß sich die Zahl, die ich soeben genannt habe, auf die Preise am Weltmarkt für Energie kolossal auswirkt, dann muß man, glaube ich, die Relationen der Forschungsaufwendungen auch zur notwendigen volkswirtschaftlichen Sicherung der Energieversorgung ins Verhältnis setzen und dabei bedenken, daß man damit gleichzeitig den Ländern der Dritten Welt hilft; denn sie leiden unter der Energieknappheit und den hohen Preisen am meisten. Wenn Sie dies, Herr Kollege Gilges, in der von mir dargestellten Art einmal betrachten, so ist, glaube ich, eine Diskussion darüber entbehrlich, wer 50 Pfennig mehr oder 500 Millionen DM weniger für das eine oder andere ausgegeben hat.
({0})
Herr Abgeordneter, Sie haben nur eine Zusatzfrage.
Herr Präsident, vielleicht darf ich dann noch zwei Sätze zusätzlich sagen.
Bitte sehr.
Herr Kollege Gilges, es ist Ihnen bekannt, daß der Bereich der Energieforschung wie alle anderen Bereiche im Bereich des Forschungsministeriums behandelt wird. In der Regel ist es so, daß bei Projekten die Industrie einen Anteil von 50 % und der Staat einen Anteil von 50 % zu zahlen haben. Bei besonders risikoreichen Technologien - dies gilt für einen großen Teil der Energieforschung - sind die Sätze, die der Staat zu zahlen hat, höher. Eine Rückzahlung der Fördermittel
wird nur bei einem kleinen Teil besonders marktnaher Projekte vereinbart.
Keine weitere Zusatzfrage. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft auf. Die Fragen 28 bis 32 werden nach Nr. 2 Abs. 2 der Richtlinien schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe Frage 33 des Abgeordneten Graf von Waldburg-Zeil auf:
Sieht die Bundesregierung die als Schüler-BAföG geleisteten Zahlungen mehr als Ausgleich zu den an einen Auszubildenden gezahlten Vergütungen an den jeweiligen Schüler oder mehr als Zuschuß zum Familieneinkommen?
Die Ausbildungsförderung wird nach der gesetzlichen Definition in § 11 Abs. 1 BAföG für den Lebensunterhalt und die Ausbildung geleistet. Schüler sind, obwohl sie selbst den Anspruch haben, nach dem Unterhaltsrecht verpflichtet, die erhaltenen Förderungsleistungen in die Wirtschaftsgemeinschaft der Familie einzubringen.
Entsprechend der vorbeschriebenen Rechtslage wertet die Bundesregierung die den Schülern geleisteten Förderungsbeträge als Zuschuß zum Familieneinkommen, der einkommensabhängig und damit nicht allen Schülern gewährt wird. Insoweit ist die Ausbildungsförderung für Schüler nicht mit der von Betrieben an alle Auszubildenden gezahlten Ausbildungsvergütung vergleichbar. Die Familiensozialleistung BAföG erleichtert jedoch den Eltern die Entscheidung für eine weiterführende schulische Ausbildung ihrer Kinder, für die keine Ausbildungsvergütung gezahlt wird.
Zusatzfrage des Abgeordneten Graf von Waldburg-Zeil, bitte sehr.
Herr Staatssekretär, wenn Sie BAföG richtig als einen Zuschuß zum Familieneinkommen werten, wie verträgt sich dann damit das Problem, wenn der Ernährer einer Familie durch Tod ausfällt und nunmehr weniger Einkommen für die Familie zur Verfügung steht, daß die Waisen, die übrigbleiben, möglicherweise schlechter gestellt werden, weil das Waisengeld bei Ihnen angerechnet wird?
Sie haben uns, Herr Kollege, zu diesem Fall schon einmal geschrieben. Wir haben Ihnen auch eine der gegenwärtigen Rechtslage entsprechende Antwort gegeben. Wahrscheinlich sollten wir noch einmal darüber diskutieren, ob bei der nächsten Novellierung des Gesetzes, die sicher irgendwann kommen wird, auch dieser Tatbestand berücksichtigt werden kann.
Weitere Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, darf ich Ihre Antwort auch so werten, daß El5792
tern, die erfahren, daß in der Schule Lehrer den Kindern sagen, BAföG stünde ihnen zu, einwandfrei nicht nach dem alten Sprichwort „Der Lehrer hat immer recht", sondern in diesem Falle nach dem Satz „Der Lehrer hat evident unrecht" verfahren dürfen?
Ich gehe davon aus, daß die Eltern heute in der Regel nicht mehr glauben, daß der Lehrer immer recht hat, und daß sie in einem solchen Falle z. B. in einer Elternversammlung in der Schule solche Fragen aufklärend ansprechen.
Keine Zusatzfrage mehr.
Ich rufe Frage 34 des Abgeordneten Schirmer auf:
Welche Initiativen hat die Bundesregierung unternommen, um die Beibehaltung der Trägerschaft des „Aktionsprogramms Schulsport" ({0}) auch bei der Fortschreibung sicherzustellen, und wann rechnet die Bundesregierung mit der Verabschiedung der Neufassung dieses Gemeinschaftsprogramms?
Herr Kollege, auf Anregung der Bundesregierung hatte sich 1980 die Deutsche Sportkonferenz mit der Fortschreibung des Aktionsprogramms für den Schulsport befaßt. Die Bundesregierung hat ihr Interesse an einer unveränderten Trägerschaft und ihre fortdauernde Bereitschaft zur notwendigen Kooperation aller Verantwortlichen in diesem Bereich unterstrichen.
Mit dem Deutschen Sportbund stand und steht die Bundesregierung in dieser Frage in ständigem Kontakt. Die letzte Anfrage aus dem Deutschen Bundestag nach dem Stand der Fortschreibung und der Bundesbeteiligung im März dieses Jahres hat die Bundesregierung zum Anlaß genommen, sich beim Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland schriftlich nach dem Sachstand zu erkundigen und eine erste Besprechung aller am Aktionsprogramm von 1972 Beteiligten im Herbst dieses Jahres vorzuschlagen. Unser Vorschlag ist dem zuständigen Gremium der Kultusministerkonferenz zugeleitet worden.
Nach Auffassung der Bundesregierung muß der voraussichtlich noch 1982 zustande kommende gemeinsame Entwurf der Länder und des Deutschen Sportbundes für die Fortschreibung sowohl mit der Bundesregierung als auch mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt werden. Unter diesen Voraussetzungen rechnet die Bundesregierung nicht mit einer Verabschiedung des neuen Aktionsprogramms vor der ersten Hälfte 1983.
Zusatzfrage, bitte, Herr Abgeordneter.
Herr Staatssekretär, wären Sie bereit, in Ihre Intention die hier im Deutschen Bundestag einvernehmlich gefaßte Entschließung einfließen zu lassen, daß die Kultusminister der Bundesländer, der Deutsche Sportbund, die kommunalen Spitzenverbände dieses Programm gemeinsam nach den neueren Erkenntnissen fortschreiben, weil hier im Bundestag, wie gesagt, Einvernehmen darüber bestand und auch wohl weiter besteht und damit die hier vertretenen Fraktionen und Parteien hinter diesem Programm stehen, auch in seiner gesamten Fortschreibung?
Herr Kollege, wir nehmen diese Unterstützung durch das Parlament natürlich auch mit auf den Weg in weitere Gespräche zu diesem Thema. Die Bundesregierung geht davon aus, daß es sich hier um einen Sachverhalt handelt, der unter Art. 91 b Grundgesetz fällt, wo eine gemeinsame Kompetenz von Bund und Ländern für die Bildungsplanung festgelegt ist.
Wir sehen uns allerdings dem etwas mißlichen Tatbestand gegenüber, daß der Deutsche Sportbund und die Kultusministerkonferenz im Januar 1980 vereinbart haben, daß die Trägerschaft so wie 1972 gestaltet werden sollte, daß zunächst jedoch nur die Kultusministerkonferenz und der Deutsche Sportbund die Fortschreibung als zwei Partner in Angriff nehmen wollten.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter. Bitte sehr.
Herr Staatssekretär, ist es richtig, wenn ich daraus folgere, daß die Bundesregierung ihrerseits keinen eigenen Entwurf erarbeitet hat und auch nicht erarbeiten wird, und ist es - dabei nehme ich auf Ihre zuvor gegebene Antwort Bezug - richtig, daß Sie nun in dem Sinne Einfluß zu nehmen versuchen, der auch vom Parlament so deutlich zum Ausdruck gebracht worden ist?
Der Bundesbildungsminister wird nach der Neuwahl des Präsidiums des Deutschen Sportbundes mit großer Wahrscheinlichkeit noch im Mai zu einem Spitzengespräch auch über dieses Thema mit dem Präsidium des Deutschen Sportbundes zusammentreffen.
Ich rufe die Frage 35 des Herrn Abgeordneten Schirmer auf:
Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für erforderlich, um baldmöglichst den Abbau der Benachteiligung des Sports in den Grund-, Haupt-, Sonder- und berufsbildenden Schulen gegenüber dem gymnasialen Bereich zu erreichen?
Diese Frage berührt in erster Linie Zuständigkeiten der Länder. Die angesprochenen Probleme im Sport an Grund-, Haupt-, Sonder- und berufsbildenden Schulen sind durch einen Mangel an fachlich qualifizierten Lehrern, in den berufsbildenden Schulen darüber hinaus auch durch einen Mangel an geeigneten Sportstätten verursacht. Die Bundesregierung hält es aus bildungsplanerischer Sicht für erforderlich, diesen Defiziten durch verbesserte Ausbildung von Sportlehrern und den Bau von Sportstätten für Berufsschulen zu begegnen. In die Fortschreibung des Aktionsprogramms sollten hierzu entsprechende Zielsetzungen und Maßnahmenvorschläge aufgenommen werden. Die Bundesregierung ist im Rahmen
ihrer Zuständigkeiten und Möglichkeiten zur konstruktiven Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Stellen der Länder und Gemeinden bei der Verbesserung des Schulsports bereit.
Eine Zusatzfrage. Bitte, Herr Abgeordneter.
Herr Staatssekretär, wäre die Bundesregierung bereit, diese Überlegungen nicht nur bei den Erwägungen zur Fortschreibung des Aktionsprogramms für den Sport an Schule und Hochschule einzubeziehen, sondern auch - wenn dies zusätzlich als nützlich und hilfreich angesehen wird - bei den Beratungen der Deutschen Sportkonferenz?
Die Bundesregierung ist auch dazu bereit.
Eine Zusatzfrage. Bitte, Herr Abgeordneter von Waldburg-Zeil.
Herr Staatssekretär, können Sie, obwohl Sie mit Recht gesagt haben, daß es sich hier um eine Länderangelegenheit handelt, bestätigen, daß es Länder gibt, in denen eine Benachteiligung der Grund- und Hauptschulen gegenüber den Gymnasien in keiner Weise besteht, und könnten Sie dabei vielleicht auch den Spitzenreiter und den „Minusreiter" nennen?
Das kann ich im Augenblick nicht, Herr Kollege. Ich liefere Ihnen die Zahlen aber gerne nach. Wir haben in Beantwortung einer Kleinen Anfrage - die Drucksachennummer kann ich Ihnen im Moment nicht nennen - schon einmal aufgelistet, wie sich der Schulsport in den Ländern in den letzten zehn Jahren seit dem ersten Aktionsprogramm für den Schulsport entwickelt hat. Es gibt in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedliche Entwicklungen. Was ich hier zu den Defizitbereichen festgestellt habe, gilt also im Durchschnitt aller Länder. Während sich der Schulsport an den Gymnasien relativ gut entwickelt hat, liegen die Defizitbereiche, generell gesehen, immer noch bei den Grund-, Haupt-, Sonder- und vor allem bei den berufsbildenden Schulen.
Keine weiteren Zusatzfragen. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. Zur Beantwortung steht Herr Parlamentarischer Staatssekretär von Schoeler zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 45 des Herrn Abgeordneten Auch auf:
Kann die Bundesregierung die Spitzenstellung der Bundesrepublik Deutschland in der EG im durchschnittlichen Jahresverbrauch an Cadmium bestätigen, und schließt sie sich der Forderung der EG-Kommission an, den Gebrauch von Cadmium stärker einzuschränken, zu kontrollieren und es für Recycling zu nutzen?
Herr Kollege Auch, ich wäre Ihnen dankbar, wenn ich Ihre beiden Fragen zusammenfassend beantworten könnte.
Sind Sie einverstanden, Herr Abgeordneter? - Das ist der Fall.
Dann rufe ich noch die Frage 46 des Herrn Abgeordneten Auch auf:
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher getroffen, und welche konkreten Vorstellungen hat sie künftig zur Einschränkung und zum beschleunigten Abbau des Cadmiumverbrauchs?
Der Verbrauch von Cadmium in der Bundesrepublik Deutschland lag im Jahr 1980 bei 1 800 t. Zum Vergleich dazu: In Belgien und Luxemburg lag er zusammen bei 1 700 t, in Großbritannien bei 1 300 t und in Frankreich bei 1 200 t. Der Verbrauch von Cadmium ist in der Bundesrepublik Deutschland wie in den meisten anderen Mitgliedstaaten der EG seit Mitte der 70er Jahre leicht rückläufig. Eine weitere Verminderung des Cadmiumverbrauchs in der Bundesrepublik Deutschland um etwa 100 t jährlich wird auf Grund der Zusage des Industrieverbandes Kunststoffbahnen gegenüber dem Bundesminister des Innern, die Verwendung von Cadmium vom 1. Juli 1982 an um die Hälfte zu reduzieren, eintreten. Von der absoluten Verbrauchshöhe kann allerdings nicht auf den Grad der Umweltgefährdung geschlossen werden - das ist das Entscheidende -, da eine Gefährdung durch Cadmium von der jeweiligen Verwendungsart abhängt. Im übrigen spielen die Emissionen von Cadmium aus ortsfesten Anlagen im Hinblick auf mögliche Umweltbelastungen eine größere Rolle als der Verbrauch in Produkten.
Die Bundesregierung hat bereits eine Reihe von Maßnahmen zur Verminderung der Emissionen und des Verbrauchs von Cadmium eingeleitet. Ich erwähne einige Beispiele.
Erstens. Das Abwasserabgabengesetz sieht die Erhebung einer Abwasserabgabe von 120 DM pro kg Cadmium im Jahre 1981 und von 400 DM pro kg Cadmium im Jahr 1986 vor.
Zweitens. In Verbindung damit ist in den Verwaltungsvorschriften nach § 7 a des Wasserhaushaltsgesetzes vorgesehen, daß für einige bedeutende Cadmium-Einleiter besondere Anforderungen festgelegt werden.
Drittens. Der von der Bundesregierung und dem Bundesrat vorgelegte Entwurf einer Klärschlammverordnung sowie der vom Bundesminister des Innern erarbeitete Entwurf der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft sollen die Belastung der Umwelt durch Cadmium ganz erheblich herabsetzen.
Neben diesen Beispielen sei noch auf folgendes hingewiesen: Die Bundesregierung hat zur Cadmiumfrage vom 2. bis 4. November 1981 eine Anhörung von Fachleuten durchgeführt. Diese Anhörung wird zu Zeit ausgewertet. Nach Abschluß der Auswertung wird die Bundesregierung entscheiden, ob und welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind.
Eine Zusatzfrage. Bitte, Herr Abgeordneter.
Herr Staatssekretär, wie beurteilen Sie die Feststellung, die in einem Bericht der EG-Kommission und der Gesellschaft für Strahlen- und Umweltforschung enthalten ist, daß im Durchschnitt der letzten zehn Jahre der Verbrauch in den EG-Staaten um etwas über 2 % gestiegen ist, in der Bundesrepublik aber um fast 8 %? - Dies steht in eindeutigem Widerspruch zu dem, was Sie hier gerade vorgetragen haben.
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Auch, ich habe mich in Vorbereitung auf die Fragestunde bemüht, die Äußerung der EG-Kommission, auf die Sie sich in Ihrer Fragestellung beziehen, zu bekommen. Das ist mir nicht gelungen. Auch eine Rückfrage bei dem Direktor der entsprechenden Abteilung der EG-Kommission hat keinen Hinweis auf eine solche Äußerung ergeben. Ich wäre Ihnen also dankbar, wenn Sie mir, falls Sie eine bestimmte Äußerung meinen, diese zur Verfügung stellen könnten. Ich kann das im Augenblick nicht erkennen.
Die Zahlen, die ich Ihnen genannt habe, belegen, daß bereits vor 1980 ein leichter Rückgang da ist und daß auf Grund der erwähnten Maßnahmen weitere Rückgänge zu erwarten sind. Das ist auch unser politisches Ziel.
Eine weitere Zusatzfrage? - Bitte.
Meinen Sie nicht, Herr Staatssekretär, daß in diesem Bereich ein noch stärkerer Druck auf die Industrie und auf die Verarbeiter angebracht wäre? Denn letztlich hat doch der Staat und haben damit alle Bürger für die Folgeschäden geradezustehen, und solche Zusagen sind nach den bisher vorliegenden Ergebnissen doch einfach zu unverbindlich.
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, wir haben mit Zusagen der Industrie im Bereich der Umweltpolitik teilweise sehr gute Erfahrungen gemacht. Das setzt natürlich auch voraus, daß wir die Einhaltung solcher Zusagen genau beobachten und uns immer vorbehalten - für den Fall, daß Zusagen nicht eingehalten werden - , auch entsprechende gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen.
Ich will Sie aber noch einmal darauf hinweisen, daß der Verbrauch von Cadmium bei der Produkterstellung zwar ein wichtiger Bereich ist, aber unter dem Gesichtspunkt der Gefährdung der Umwelt nicht entscheidende. Entscheidend ist der Bereich der Emissionen. Wir haben mit unseren Maßnahmen in beiden Bereichen - Emissionsbegrenzung auf der einen Seite und Verbrauchsabsenkung auf der anderen Seite - angesetzt, und ich glaube, daß diese Politik der Bundesregierung richtig ist und auch den Intentionen Ihrer Frage entspricht. Insofern sehe ich keine Differenz.
Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Auch.
Herr Staatssekretär, wie funktioniert in diesem Bereich die Zusammenarbeit mit den Ländern?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, es gibt seitens des Bundesministers des Innern keinen Anlaß, über eine mangelnde Zusammenarbeit in diesem Bereich zu klagen.
Eine letzte Zusatzfrage bitte.
Wie schätzen Sie dann den Sachverhalt ein, daß Sie Herr Staatssekretär, mir schon vor einem Jahr im Zusammenhang mit der Frage der Beseitigung von Flußschlämmen eine Übersicht darüber zugesagt haben, wie die Länder dies bewerkstelligen, diese Übersicht aber bisher noch nicht vorliegt?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich muß den Vorgang aufklären. Ich kann Ihnen das im Augenblick nicht aus dem Kopf sagen, bin aber bereit, Ihnen das schriftlich zu beantworten.
({0})
Keine weiteren Zusatzfragen!
Die Frage 47 des Abgeordneten Dr. Hennig wird schriftlich beantwortet.
Ich rufe die Frage 48 des Abgeordneten Bühling auf:
Trifft es zu, daß sowohl die Bundesregierung als auch der Senat von Berlin die Gründung eines Museums für Deutsche Geschichte an verschiedenen Orten planen?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Bühling, ich wäre dankbar, wenn ich Ihre beiden Fragen zusammen beantworten könnte.
({0})
Ich rufe dann auch die Frage 49 auf:
In welcher Weise erscheint es der Bundesregierung möglich, beide Bemühungen zusammenzuführen und Berlin als Sitz dieses Museums vorzusehen?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Es trifft zu, daß in Berlin erste Überlegungen angestellt worden sind, im Anschluß an die Preußen-Ausstellung ein „Deutsches Historisches Museum" einzurichten. Im Bereich des Bundes wird unter dem Gesichtspunkt der politischen Bildung überlegt, wie den Besuchern Bonns die Grundlagen und die Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland dargestellt werden können.
Eine erste Kontaktaufnahme zu diesem Problemkreis hat zwischen Bundesinnenminister Baum und dem Senator für Wissenschaft und kulturelle Angelegenheiten, Professor Dr. Kewenig, am 21. April dieses Jahres stattgefunden. Dabei wurden Möglichkeiten der Zusammenarbeit erörtert. Konkrete Ergebnisse liegen in einem so frühen Stadium der Überlegungen naturgemäß noch nicht vor.
Zusatzfrage des Abgeordneten Bühling.
Herr Staatssekretär, wenn Sie auch von einem sehr frühen Stadium sprechen, so wissen Sie vielleicht doch, daß die öffentliche Diskussion - ich darf auf entsprechende Presseberichte verweisen - schon ziemlich weit gediehen ist. Glauben Sie nicht, daß auch in einem sehr frühen Stadium schon die Grundsatzentscheidung gefällt werden sollte, wie ich sie in Frageform angedeutet habe, nämlich daß man in erster Linie einmal prüft, ob man das in Berlin machen könne?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Bühling, sicherlich muß diese Grundsatzentscheidung dann, wenn konzeptionelle Überlegungen für die inhaltliche Gestaltung solcher Museen vorliegen, getroffen werden. Ich habe auf Grund der Gespräche, auch mit dem Berliner Senator für kulturelle Angelegenheiten, den Eindruck, daß es hier zu einer Abstimmung beider Vorstellungen kommen kann. Ich glaube, daß diese Abstimmung nicht beinhalten wird, daß wir in Bonn darauf verzichten müssen, unter dem Gesichtspunkt der politischen Bildung ein Angebot der dargestellten Art zu machen. Ich würde es auch bedauern, wenn es in Bonn nicht möglich wäre, eine Darstellung der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Wurzeln vorzunehmen.
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Bühling? - Bitte.
Sie glauben also, Herr Staatssekretär, wenn ich Sie recht verstanden habe, daß man beide Pläne thematisch auseinanderhalten kann, wenngleich gewisse Überschneidungen in Randfragen natürlich nicht auszuschließen sind?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Bühling, im Augenblick sind die Fachleute dabei - sowohl in Berlin als auch bei uns in Bonn -, konzeptionelle Überlegungen anzustellen. Ich gehe davon aus, daß das, was Sie fragen, möglich ist. Wirklich beantworten kann ich Ihre Frage erst, wenn die Fachleute ihre konzeptionellen Vorstellungen in Berlin und bei uns auf den Tisch gelegt haben, aber ich bin zuversichtlich.
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Bühling.
Herr Staatssekretär, welche Dringlichkeit messen Sie diesen Plänen im Hinblick darauf bei - ich habe es vorhin schon erwähnt -, daß schon eine breite öffentliche Erörterung im Gange ist und daß man außerdem auch sehen muß, daß im anderen Teil der Stadt ein Museum besteht, das sich diesen Fragen sehr ausführlich widmet?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Bühling, was die Planungen in Berlin betrifft, so sind diese selbstverständlich in allererster Linie Sache des Berliner Senats; auch die Frage der Dringlichkeit ist in allererster Linie von ihm zu beantworten.
Was die Überlegungen der Bundesregierung betrifft, sowohl den Berliner Senat zu unterstützen, soweit ihr das möglich ist, als auch ihre eigenen Vorstellungen hier in Bonn zu entwickeln, so glaube ich, daß die Sache eine große Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland hat.
Keine weitere Zusatzfrage mehr.
Ich rufe die Frage 50 des Abgeordneten Peter ({0}) auf:
Wodurch ist nach Meinung der Bundesregierung die Ausrüstung des Bundesgrenzschutzes mit dem Panzerabwehrgerät 101 mm zu rechtfertigen?
Herr Kollege Peter, der Entschluß zur Einführung des Panzerabwehrgeräts 101 mm war im Jahre 1960 gefaßt worden. Zur Zeit wird das Panzerabwehrgerät im Bundesgrenzschutz nicht eingesetzt; das Gerät wird ausgesondert werden. Zur Zeit wird für polizeiliche Zwecke ein deckungsbrechendes Waffensystem erprobt, über dessen Einführung nach Abschluß der Erprobungsversuche entschieden werden wird.
Zusatzfrage? - Bitte sehr.
Herr Staatssekretär, halten Sie es im Hinblick auf die Aufgabenstellung des Bundesgrenzschutzes als Polizeieinheit für angemessen, die Ausrüstung des Grenzschutzes mit diesen panzerungsbrechenden Waffen zu erneuern?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich habe darauf hingewiesen, daß es jetzt um eine Entscheidung geht, die im Jahre 1960 gefällt worden ist. Dies liegt weit vor all den Entwicklungen, die es im Bereich der Deutschlandpolitik Gott sei Dank gegeben hat: ich erinnere nur beispielhaft an den Grundlagenvertrag. Ich bin deshalb der Meinung, daß für die zukünftige Ausbildung des Bundesgrenzschutzes nicht die Frage panzerabwehrender Waffen, sondern die Frage von Einsatzmitteln im Vordergrund steht, die für polizeiliche Zwecke geeignet sind. Dabei wird man allerdings auch berücksichtigen müssen, daß für polizeiliche Zwecke auch Waffensysteme erforderlich sein können, die eine dekkungsbrechende Wirkung ermöglichen, z. B. dann, wenn es um das Öffnen verbarrikadierter Räume oder ähnliches geht. In diesem Bereich bewegen sich im Augenblick die laufenden Erprobungsversuche, die ich erwähnt habe.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, steht nicht eine Ausbildung an diesen deckungsbrechenden Geräten im Widerspruch zu den Grundsätzen über den Einsatz von Schußwaffen im Zusammenhang mit der Ausbildung der Grenzschutzbeamten?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Nein, Herr Kollege, das kann ich angesichts der besonderen Aufgabenstellung des Bundesgrenzschutzes nicht als einen Widerspruch empfinden.
Keine weitere Zusatzfrage zu dieser Frage.
Vizepräsident Wurbs
Ich rufe die Frage 51 des Abgeordneten Peter auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung Pressemeldungen, nach denen im Umkreis des Kernkraftwerks Neckarwestheim verstärkt Mißbildungen aufgetreten sind?
Die Pressemeldungen, Herr Kollege, stützen sich auf eine im Auftrag der Grünen in Baden-Württemberg erstellte Studie des Instituts für Energie- und Umweltforschung ({0}) in Heidelberg. In dieser Studie werden die Zahlen der Mißbildungen Neugeborener in den Landkreisen Ludwigsburg und Heilbronn vor und nach Inbetriebnahme des Gemeinschaftskernkraftwerkes Neckarwestheim verglichen. Nach Ansicht des IFEU weisen die Mißbildungsraten in den vier Jahren nach Inbetriebnahme des Kernkraftwerkes 1976 eine Verdoppelung bzw. Verdreifachung auf. Diese Aussage ist wissenschaftlich schon deshalb nicht haltbar, weil die ermittelten Fallzahlen zu gering sind, um statistisch schlüssige Unterschiede in der Mißbildungsrate verschiedener Regionen aufzuzeigen, und Vergleichsuntersuchungen fehlen.
Zusatzfrage, bitte.
In welcher Form wird .die Bundesregierung diesen Zahlen trotzdem nachgehen, um Gefährdungen auszuschließen?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die wissenschaftlichen Schlußfolgerungen, die an diese Zahlen geknüpft worden sind, sind so unzutreffend und - das möchte ich auch deutlich sagen - unseriös, daß kein Anlaß besteht, dem nachzugehen. Es gibt zahlreiche Untersuchungen, die sich mit ähnlichen Problemstellungen beschäftigen. Wir hatten vor einigen Jahren Diskussionen um Untersuchungen von einem Professor Sternglass aus den Vereinigten Staaten von Amerika. Alle diese Vermutungen haben sich als nicht haltbar, als nicht nachweisbar erwiesen. Das ist sicherlich auch hier der Fall.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Laufs.
Herr Staatssekretär, können Sie also bestätigen, daß es keine signifikanten statistischen Abweichungen gibt bei der Zahl der Mißbildungen im Umfeld des Kernkraftwerkes Neckarwestheim oder irgendeines anderen Kernkraftwerkes vom Durchschnitt der Mißbildungen, wenn man ihn langfristig betrachtet?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Es gibt keinerlei nachweisbaren Zusammenhang zwischen diesen beiden Zahlen.
Keine Zusatzfrage mehr.
Ich rufe die Frage 52 des Herrn Abgeordneten Dr. Laufs auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des Heidelberger Instituts für Energie und Umweltforschung IFEU, daß sich nach Inbetriebnahme des Kernkraftwerks Neckarwestheim die Zahl der Mißbildungen bei Neugeborenen in den Landkreisen Heilbronn und Ludwigsburg um 100 bzw. 200
Prozent erhöht habe ({0}), und wie wird sich die Bundesregierung bei der weiteren Förderung des IFEU-Instituts mit öffentlichen Mitteln verhalten?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Bezüglich der Beurteilung der Aussagen des Instituts für Energie- und Umweltforschung in Heidelberg über erhöhte Mißbildungsraten wiederhole ich die Wertung, die ich bereits eben in der Antwort auf die Frage des Kollegen Peter gegeben habe: die IFEU hat aus den vorliegenden Daten statistisch unzutreffende und wissenschaftlich unhaltbare Schlußfolgerungen gezogen.
Zum zweiten Teil Ihrer Frage möchte ich feststellen, daß die Bundesregierung die Vergabe von Zuwendungen für Forschungs- und Entwicklungsarbeiten grundsätzlich von den haushaltsrechtlich geforderten Qualifikationsvoraussetzungen, nicht aber vom Wohlverhalten des Antragstellers gegenüber der Politik der Bundesregierung abhängig gemacht hat. Bei der Entscheidung über eventuelle weitere Forschungsanträge des IFEU wird deshalb auch weiterhin ausschließlich auf die Qualifikation abgestellt und danach entschieden werden.
Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Laufs, bitte.
Herr Staatssekretär, stimmen Sie also meiner Beurteilung zu, daß das Vorgehen des IFEU-Instituts in diesem Fall mit Sicherheit als wissenschaftlich unseriös zu bezeichnen ist?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Laufs, ich weise darauf hin, daß wir hier im Augenblick über drei Seiten einer Studie von insgesamt 216 Seiten reden. Wir haben uns nach den Pressemeldungen und nach den Anfragen im Bundestag selbstverständlich bemüht, diese Studie zu bekommen. Ich habe sie heute morgen auf den Tisch bekommen. Ich kann keine umfassende Wertung dieser Studie unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten abgeben, nachdem sie erst wenige Stunden im BMI vorliegt. Aber die drei Seiten haben wir uns genau angesehen; sie sind wissenschaftlich in keiner Weise haltbar.
Eine weitere Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, würden Sie mir im Grundsatz zustimmen, daß es höchst bedenklich ist, wenn Steuergelder an Institute gegeben werden, die wissenschaftlich unseriös vorgehen?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Laufs, ich stimme Ihnen insoweit zu, als die Frage der Qualifikation eines Instituts bei jeder Auftragsvergabe das entscheidende Kriterium sein muß. Wir haben das in der Vergangenheit beachtet. Wir haben als Bundesinnenministerium bisher dem IFEU einen abgeschlossenen Auftrag gegeben, dessen Ergebnis unseren Vorstellungen, was die Qualität der Arbeit angeht, voll entsprochen hat. Wir hatten also bisher aus eigener Erfahrung keinen Anlaß, an der Qualifikation zu zweifeln. Aber wir werden uns diese
Parl. Staatssekretär von Schoeler
Studie jetzt sehr genau ansehen und unsere Schlußfolgerungen daraus ziehen, wenn das unter Qualitätsgesichtspunkten erforderlich ist.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Jansen. Bitte.
Herr Staatssekretär, gibt es statistische Erhebungen über alle Standorte deutscher Kernkraftwerke oder im internationalen Bereich, die beweisen, daß das Institut im vorgelegten Bericht unseriös berichtet hat?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich darf vielleicht zunächst einmal, damit der Sachverhalt klarer wird, darauf hinweisen, daß es hier um Fallzahlen zwischen 3 und 21 geht, daß die Dunkelziffer bei Meldungen von Mißbildungen sehr hoch ist, daß die Behörden in den entsprechenden Landkreisen in den letzten Jahren in diesem konkreten Fallmehrfach aufgerufen haben, Mißbildungen verstärkt zu melden, daß im Jahre 1981 - diese Zahlen liegen mir jetzt vor; die lagen dem IFEU noch nicht vor - ein deutliches Absinken gegenüber 1980 bei den gemeldeten Mißbildungen festzustellen war. Wenn Sie nur diese wenigen erwähnten Daten nehmen, werden Sie feststellen, daß die Wertung, die ich hier abgegeben habe, nicht aus der Luft gegriffen ist, sondern sich auf einige Fakten stützt. Auf Grund einer so geringen Fallzahl sind die wissenschaftlichen Wertungen absolut unzulässig. Hier handelt es sich fast um Verdreifachung oder um Verdoppelung von Mißbildungsraten. Das Material, das mir bezüglich anderer Kernkraftwerke zur Verfügung steht - um auf diesen Teil der Frage einzugehen -, Ihnen zur Verfügung zu stellen, bin ich gern bereit.
Weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Susset.
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht mit mir der Meinung, daß dieses Institut, auch wenn es unseriöse Ergebnisse liefert, dadurch aufgewertet wird, daß es staatliche Unterstützung erhält?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich möchte noch einmal darauf hinweisen, daß wir uns bei der Vergabe von Aufträgen nicht daran orientieren, ob das Institut, dem wir einen Auftrag geben, unsere Politik für richtig hält. Ich habe gesagt, daß ich im Augenblick von diesen 216 Seiten einer Studie drei Seiten genauer angesehen habe, daß sie sich die Mitarbeiter des BMI genau angesehen haben; die kann ich werten. Ich möchte meine Gesamteinstellung auch zu diesem Institut - und das gilt für das Bundesministerium des Innern - davon abhängig machen, wie die Arbeiten dieses Instituts insgesamt wissenschaftlich zu werten sind, und möchte jetzt nicht im Vorgriff auf Grund von drei Seiten auf Ihr Drängen hin eine Antwort abgeben, die ich unter Umständen korrigieren müßte, wenn ich das gesamte Gutachten gelesen habe. Das kann ich zur Zeit nicht ausschließen. Dafür müßten Sie eigentlich Verständnis haben; denn, wie gesagt, das Gutachten liegt mir insgesamt erst seit etwa vier Stunden vor.
Herr Staatssekretär, es lag in Ihrem Ermessen, die Frage zu beantworten, weil die Frage eine Wertung enthielt und normalerweise derartige Fragen nicht zulässig sind. - Zu dieser Frage keine weiteren Zusatzfragen mehr.
Ich rufe die Frage 53 des Herrn Abgeordneten Dr. Laufs auf:
Welche Kriterien im einzelnen wendet die Bundesregierung bei der Abwägung von Risiken der Strahlenexposition gegen wirtschaftliche und soziale Folgen möglicher staatlicher Verbotsmaßnahmen an, nachdem die Bundesregierung in ihrem Bericht an den Innenausschuß des Deutschen Bundestages vom 30. Dezember 1981 über die Strahlenexposition durch Baustoffe und mögliche Maßnahmen zur Verwendungsbeschränkung bestimmter Baustoffe der Auffassung der SSK vom Dezember 1977 beigetreten ist und von einem Verbot bestimmter radium- und thoriumhaltiger Baustoffe absieht, weil sie sich noch nicht auf eine hinreichend gesicherte Risiko-Nutzen-Analyse der Gesamtstrahlenexposition unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und sozialen Konsequenzen stützen kann?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Laufs, für das Verwendungsverbot eines bestimmten Baustoffes ist primär die Höhe der individuellen effektiven Jahresäquivalentdosis bestimmend, der die Bewohner eines Hauses ausgesetzt wären, wenn es unter Verwendung des betreffenden Baustoffes errichtet würde. Auf internationaler Ebene, insbesondere bei der Internationalen Strahlenschutzkommission, wird derzeit diskutiert, ob daneben auch die kollektive Jahresäquivalentdosis als Beurteilungskriterium angewendet werden sollte, mit deren Einführung auch der Zahl der betroffenen Personen bzw. dem Umfang, in dem der betreffende Baustoff eingesetzt wird, Rechnung getragen würde.
Bei der Festlegung konkreter Grenzwerte wird sichergestellt, daß die wirtschaftlichen und sozialen Konsequenzen der Grenzwertfestlegungen durch die Reduzierung des Strahlenriskos für den einzelnen und die Allgemeinheit zu rechtfertigen sind.
Die Bundesregierung achtet im übrigen bei der Diskussion über die Festlegung von Grenzwerten darauf, daß durch die Grenzwertfestlegungen Arbeitsplatzverluste in der Baustoffe herstellenden Industrie und Kostensteigerungen für Baustoffe nach Möglichkeit vermieden werden.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter, bitte.
Herr Staatssekretär, habe ich Ihre Antwort richtig dahin verstanden, daß Sie die Strahlenexposition durch Radon aus Baustoffen anders bewerten als die Exposition durch die sehr viel geringeren Aquivalentdosen aus der Kerntechnik, in deren Bereich unter Umständen ja auch sehr viele Arbeitsplätze auf dem Spiele stehen?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Bundesregierung verfügt, wie sie in dem von Ihnen zitierten Bericht dargelegt hat, bisher noch nicht über genügende Informationen, um Rechtsvorschriften zur Limitierung der Strahlenexposition in Wohnräumen zu erlassen, zumal sich inzwischen ergeben hat, daß Erhöhungen der Strahlenexpositionen in Wohnräumen nicht allein auf die verwende5798
Parl. Staatssekretär von Schoeler
ten Baustoffe, sondern auch auf den Baugrund und bestimmte Konstruktionsmerkmale der betreffenden Gebäude zurückzuführen sind. Dies ist der entscheidende Unterschied im Vergleich zu der von Ihnen angesprochenen Frage der Strahlenexposition durch nukleare Anlagen.
Letzte Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, kann ich davon ausgehen, daß die Bundesregierung das Strahlenminimierungsgebot der Strahlenschutzverordnung nach dem Grundsatz, daß Sicherheit vor
Wirtschaftlichkeit geht, gleichmäßig in allen Bereichen, in denen Expositionen auftreten, anwendet?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, das ist einer der Grundsätze des Atomrechts. Selbstverständlich hält sich die Bundesregierung daran.
Meine Damen und Herren, wir sind damit am Ende der Fragestunde angelangt.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen 9 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen.