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Die Sitzung ist eröffnet. Wir treten ein in die
Fragestunde
- Drucksache 9/226 -
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit auf. Zur Beantwortung der Fragen steht uns Herr Parlamentarischer Staatssekretär Brück zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 120 des Herrn Abgeordneten Herberholz auf:
Kann die Bundesregierung Pressemeldungen bestätigen, wonach die Nahrungsmittelhilfe. der Europäischen Gemeinschaft in diesem Wirtschaftsjahr nur zögernd verläuft, und wenn ja, kann sie Ursachen dafür angeben?
B)
Herr Kollege Herberholz, für das laufende Wirtschaftsjahr 1981 ist das Nahrungsmittelhilfe-Programm noch nicht verabschiedet. Ihre Frage dürfte sich auf das abgelaufene Wirtschaftsjahr 1980 beziehen.
Der Bundesregierung ist bekannt, daß es in der zweiten Jahreshälfte 1980 - abgesehen von den üblichen Schwierigkeiten bei der Abwicklung solcher Programme wie z. B. fehlender Lagermöglichkeiten der Empfängerländer - infolge vorübergehender personeller Schwierigkeiten innerhalb der zuständigen Dienststellen der EG-Kommission, die jetzt abgestellt sind, zu geringfügigen zusätzlichen Verzögerungen bei der Ausschreibung von Nahrungsmittelhilfe-Lieferungen gekommen ist.
Trotzdem wurden im letzten Jahr insgesamt 480 000 Tonnen Weizen verschifft. Im Jahr zuvor waren es am Jahresende 521 000 Tonnen. Die Abwicklung der Restmengen des Vorjahres hat in den ersten Monaten dieses Jahres stattgefunden bzw. findet zur Zeit statt.
Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, eventuell nicht abgerufene Posten von Getreide aus der Nahrungsmittelhilfe der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen zur Verfügung zu stellen, um so deren jüngstem Hilfeappell
zur Abwendung der bevorstehenden Hungersnot in Ostafrika zu entsprechen?
Herr Kollege Herberholz, es handelt sich nicht um nicht abgerufene Nahrungsmittel, sondern es handelt sich um im Nahrungsmittel-Hilfeprogramm der EG vorgesehene Mengen, die im Rahmen des internationalen Weizenabkommens geliefert werden. Es handelt sich nur um eine Verzögerung in der Lieferung, aber es steht fest, wer sie erhalten soll und wer sie braucht.
Eine weitere Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, Teile der europäischen Nahrungsmittelhilfe Brasilien zur Verfügung zu stellen zur Beseitigung der Hungersnot im Nordosten des Landes, die dort auf Grund der andauernden Dürrekatastrophe herrscht?
Herr Kollege Herberholz, bei dem Nahrungsmittelhilfe-Programm der Gemeinschaft handelt es sich um Hilfe zur Überbrückung oder zur Linderung von Not. Würden wir jetzt beispielsweis diese Hilfe an Brasilien geben, müßten wir sie sonstwo abziehen, wo sie auch benötigt wird. Wir haben abzuwägen, wo die Not am drängendsten ist. Die Anforderungen an die Nahrungsmittelhilfe der Gemeinschaft sind immer höher als das, was wir zur Verfügung haben.
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 121 des Herrn Abgeordneten Herberholz auf:
Kann die Bundesregierung Pressemeldungen bestätigen, wonach 300 000 t für die Nahrungsmittelhilfe der Europäischen Gemeinschaft zur Verfügung gestellter Weizen dem kommerziellen Export zugeführt werden sollen?
Herr Kollege Herberholz, der Bundesregierung sind solche Pressemeldungen nicht bekannt. In der Sache sind weder 300 000 Tonnen Weizen, der für Nahrungsmittel-
Zwecke bestimmt war bzw. ist, für den kommerziellen Export verwendet worden noch bestehen derartige Absichten für die Zukunft.
Die im Nahrungsmittelhilfeschema 1980 vorgesehenen Weizenmengen wurden bzw. werden geliefert. Dies wird 1981 nicht anders sein, sobald das diesjährige Schema verabschiedet ist, zumal die von den Entwicklungsländern beantragten Mengen ohnehin die verfügbare Masse übersteigen, wie ich bereits auf Ihre Zusatzfrage geantwortet habe.
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr auf. Zur Beantwortung der Fragen steht uns Herr Parlamentarischer Staatssekretär Mahne zur Verfügung.
Frage 3 des Abgeordneten Dr. Hüsch, die Fragen 8 und 9 des Abgeordneten Wimmer ({0}), 10 und 11 des Abgeordneten Bamberg, 12 und 13 des Abgeordneten Amling, 14 und 15 des Abgeordneten Weinhofer sowie 16 und 17 des Abgeordneten Feile werden auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe Frage 4 des Herrn Abgeordneten Stockleben auf:
Nach welchen Bestimmungen und unter welchen Bedingungen ist in der Bundesrepublik Deutschland der Transport von Kohlestaub gestattet, gibt es hierzu regionale Ausnahmeregelungen, und ist die Bundesregierung bereit, diese gegebenenfalls zu ändern?
Herr Kollege Stockleben, die maßgebenden Bestimmungen für die Beförderung von künstlich aufbereitetem Staub von Steinkohle, Braunkohle und Braunkohlenkoks sind in der Gefahrgutverordnung Eisenbahn, der Gefahrgutverordnung Straße, der Gefahrgutverordnung See und der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf dem Rhein geregelt.
Danach dürfen Kohlenstäube nur in Gefäßen aus Metall, Holz oder in widerstandsfähigen Säcken verpackt und befördert werden. Die Bestimmungen enthalten darüber hinaus detaillierte Vorschriften über die Bezettelung, die Zusammenpackung, die Versandart, die Frachtbriefeintragungen und dergleichen mehr. Gemäß § 11 Abs. 3 der Gefahrgutverordnung Straße können die Bundesländer Ausnahmegenehmigungen zulassen.
Im Hinblick auf die notwendige Harmonisierung aller Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter, national wie aber auch international, ist es unumgänglich, eine Neuregelung in den maßgeblichen internationalen Gremien abzustimmen. Sobald dies geschehen ist, werden die Ausnahmeregelungen der Länder durch eine bundesweit und international geltende Regelung abgelöst werden.
Keine weiteren Zusatzfragen?
({0})
Dann rufe ich Frage 5 des Herrn Abgeordneten Lenzer auf:
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, bei der Deutschen Bundesbahn durch technische Maßnahmen Problemlösungen für Behinderte anzubieten ({1})?
Herr Kollege Lenzer, wegen des Sachzusammenhangs möchte ich die Fragen 5 und 6 gemeinsam beantworten.
({0})
Dann rufe ich auch Frage 6 des Herrn Abgeordneten Lenzer auf:
Welche Vorhaben, um Behinderten das Reisen zu erleichtern, hat die Deutsche Bundesbahn bisher verwirklicht bzw. wird sie speziell als Beitrag zum Jahr der Behinderten verwirklichen?
Die Deutsche Bundesbahn, die sich bereits seit längerem um Reiseerleichterungen für behinderte und ältere Fahrgäste bemüht, berücksichtigt bei ihren Planungen und Investitionsvorhaben folgende technische Maßnahmen. Seit Jahren erhalten alle Neubaureisezugwagen sowie vorhandene Fahrzeuge anläßlich einer größeren Revision eine vierte klappbare Trittstufe, die den Stufenabstand verringert und einen flacheren Treppenwinkel ermöglicht.
Bei allen von Fernzügen angefahrenen Bahnhöfen wird angestrebt, die Bahnsteige in einem Langfrist-Programm auf 76 cm über Schienenoberkante anzuheben. Im reinen S-Bahn-Verkehr werden Fahrzeugeinstiege und Bahnsteighöhen optimal aufeinander abgestimmt, so daß Einstiegstufen gänzlich entfallen können.
Bei Neu- und größeren Umbauten von Bahnhöfen werden Zu- und Abgänge und die Bahnhofsanlagen selbst behindertengerecht ausgebildet, soweit der Aufwand vertretbar ist. Auf Bahnhöfen mit regelmäßig anfallendem Schwerbehindertenverkehr, z. B. in Kurorten, werden von der Deutschen Bundesbahn besondere Einstieghilfen erprobt. In Zusammenarbeit mit dem Forschungszentrum für Rehabilitation und Prävention in Heidelberg hat die Deutsche Bundesbahn Prototypen eines sogenannten eisenbahngerechten Rollstuhls entwickelt; dieser ist derzeit in Erprobung.
Die Bemühung um eine Verbesserung der Reisebedingungen für Behinderte werden seitens der Deutschen Bundesbahn nach Maßgabe der verfügbaren Mittel auch im Jahre 1981 fortgeführt.
Zusatzfrage, bitte.
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, kann man davon ausgehen, daß es sich in diesem Zusammenhang nicht nur um Aktionen Ihres Hauses zum „Jahr der Behinderten" handelt, sondern daß es von Ihnen quasi als eine Art Daueraufgabe angesehen wird?
Dies ist eine Daueraufgabe und muß eine Daueraufgabe sein, Herr Kollege Lenzer, und zwar schon aus einem ganz einfachen Grund: Wir können den Wagenpark der Deutschen Bundesbahn nicht von heute auf morgen erneuern und der Beförderung von Schwerbehinderten anpassen, sondern dies muß im Rahmen der jährlichen Ersatzbeschaffungen erfolgen. Darüber hinaus sind die Umbaumaßnahmen auch bei den Bahnhöfen und bei den Bahnsteigen ein dauernder Prozeß. Sie mögen das außerdem daran erkennen, daß die Bundesbahn den eisenbahngerechten Rollstuhl seit zwei Jahren erprobt. Wie rechnen damit, daß die ErParl. Staatssekretär Mahne
probungsphase Ende dieses Jahres abgeschlossen werden kann.
Zusatzfrage, bitte.
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, läßt sich diese Aktivität in irgendeiner Weise quantifizieren?
Die bisherigen Ausgaben der Deutschen Bundesbahn im Behindertenbereich kann ich an einigen Beispielen darstellen. So sind für die Entwicklung, Beschaffung und Erprobung eisenbahngerechter Rollstühle, von denen ich eben sprach, bisher 200 000 DM ausgegeben worden. Dann sind für den Druck und die Verteilung einer Broschüre für Reisen Behinderter bisher insgesamt 250 000 DM ausgegeben worden. Darüber hinaus werden erhebliche Investitionsmittel für eine behindertengerechte Gestaltung von Bahnanlagen bereitgestellt. Sie lassen sich nicht genau quantifizieren, weil sie natürlich jeweils in die allgemeinen Kosten für die Umbaumaßnahmen einfließen. Aber hier handelt es sich um erhebliche zusätzliche Aufwendungen.
Prasident Stücklen: Eine Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, mir zu dieser Thematik noch einiges an schriftlichen Unterlagen aus Ihrem Hause zugänglich zu machen bzw. mich auch über das zu informieren, was eventuell von Ihrem Hause in Zusammenarbeit mit der privaten Wirtschaft an gemeinsamen Forschungs- und Entwicklungsprogrammen geplant ist?
Ich will das gern zusagen, wobei ich heute nicht genau den Zeitpunkt festlegen kann, wann das erfolgt. Ich glaube im übrigen, daß diese Information für alle Kollegen des Deutschen Bundestages sehr interessant ist.
Eine weitere Zusatzfrage, bitte, Herr Kollege Curdt.
Herr Staatssekretär, würden Sie die Freundlichkeit haben, mir die Frage zu beantworten, ob die Beförderung von Behinderten ausschließlich von der Deutschen Bundesbahn vorgenommen wird oder ob an der Beförderung - insbesondere im Personennahverkehr - nicht auch private Konzessionslinieninhaber beteiligt sind, und wäre es nicht Aufgabe derer, die diese Fragen immer stellen, auch diesen Bereich des Nahverkehrs und die dabei anfallenden Kosten zu bedenken?
Natürlich ist es so, daß das eine Aufgabe aller Verkehrsträger ist. Darüber hinaus ist es natürlich eine Aufgabe der öffentlichen Hand insgesamt, für die Mobilität von Schwerbehinderten Sorge zu tragen.
Kann ich also davon ausgehen, Herr Staatssekretär, daß sich die von der Bundesregierung dem Abgeordneten Lenzer zugesagte Antwort auch auf die Bereiche des privaten Verkehrsgewerbes erstrecken und die finanziellen Konsequenzen aufzeigen wird?
Aber selbstverständlich.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Laufs.
Herr Staatssekretär, handelt es sich hier um eine von der Bundesregierung als vorrangig einzuschätzende Frage oder werden die Vorhaben der Deutschen Bundesbahn im Behindertenbereich entsprechend der Finanzlage des Bundes unter Umständen zeitlich verzögert werden müssen?
Die Mobilität der Schwerbehinderten hat für die Bundesregierung eine hohe Priorität. Das mögen Sie auch daran erkennen, daß dieses Haus im vorigen Jahr das Gesetz für die unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten im Nahverkehr beschlossen hat. Darüber hinaus müssen wir natürlich bei allen Maßnahmen, die dieser Mobilität dienen, auch daran denken, in welchem Rahmen wir sie durchführen können. Sicherlich wird jeder verstehen, daß hierbei auch der finanzielle Rahmen eine Rolle spielt.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 7 des Herrn Abgeordneten Dr. Kübler auf:
ist der Bundesregierung bekannt, dab ein Modellversuch in Roermond ({0}) gute Ergebnisse bei der ländlichen Nahverkehrsversorgung ergeben hat, dergestalt, dali sogenannte Nachbarschaftsbusse ({1}), gefahren von ortsansässigen Führerscheininhabern, den Pendelverkehr zu den Nahverkehrsbahnhöfen aufrechterhalten, und gedenkt die Bundesregierung, einen solchen Modellversuch auch in der Bundesrepublik Deutschland durchzuführen?
Herr Kollege Kübler, der Bundesregierung ist das sogenannte Nachbarschaftsbusprojekt in Roermond ({0}) bekannt wie auch noch andere ähnliche Versuche im Ausland. Diese Modellversuche sind nicht ohne weiteres auf deutsche Verhältnisse übertragbar. Bevor in der Bundesrepublik ein ähnlicher Versuch durchgeführt werden kann, müssen noch rechtliche, organisatorische und wirtschaftliche Fragen geklärt werden. Erst danach kann entschieden werden, ob ein Modellversuch zweckmäßig und sinnvoll ist.
Bei einer etwaigen Realisierung wäre die Bereitschaft zur Mitwirkung der für die Ausgestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs zuständigen Genehmigungsbehörden der Länder mitentscheidend.
Eine Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, wäre die Bundesregierung eventuell bereit, den Versuch vor der Prüfung von haftungsrechtlichen und versicherungsrechtlichen Fragen durchzuführen, um festzustellen, ob das Modell in der Tagespraktikabilität . überhaupt positiv bewertet werden kann?
Herr Kollege, ich darf darauf hinweisen, daß derzeit verschiedene Versuche laufen. Anhand dieser Modellversuche soll unParl. Staatssekretär Mahne
tersucht werden, wie eine Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs gerade in ländlichen Räumen möglich ist. Es soll mit diesen Versuchen eine flächendeckende Verkehrsbedienung in den ländlichen Bereichen erreicht werden. Wir müssen bei unseren Versuchen natürlich vom derzeitigen deutschen Personenbeförderungs- und Straßenverkehrsrecht ausgehen. Ich möchte die Ergebnisse dieser Versuche abwarten, um dann zu einer entsprechendes Beurteilung zu kommen.
Eine weitere Zusatzfrage.
Ist für die Versuche schon ein Zeitrahmen absehbar?
Der Modellversuch Hohenlohe läuft derzeit. Es ist absehbar, daß wir bis zum Jahre 1983 auswertbare Ergebnisse vorliegen haben.
Zu einer weiteren Zusatzfrage Herr Abgeordneter Merker.
Herr Staatssekretär, ich gehe davon aus, daß sich Ihre Bemerkung bezüglich der Nichtanwendbarkeit auf deutsche Verhältnisse auf die rechtliche Situation bezieht; denn topographisch und bevölkerungspolitisch ist das Gebiet um Roermond, wenige Kilometer von der deutschen Grenze entfernt, sicherlich vergleichbar.
Deswegen frage ich Sie: Was würden Sie einer Bürgerinitiative oder einer anderen Gruppe antworten, die mit dem Vorschlag an die Bundesregierung herantritt, eine ähnliche Initiative, wie wir sie in Roermond erleben, auf deutsche Bereiche zu übertragen?
Herr Kollege Merker, Sie haben schon zu Recht darauf hingewiesen - ich will auf meine vorherige Antwort verweisen -, daß wir hier ein anderes Personenbeförderungs- und Straßenverkehrsrecht haben. Es gibt in den Niederlanden Flächenkonzessionen, während wir hier Linienkonzessionen haben. Man muß sehen. inwieweit hier andere Verkehrsträger beeinträchtigt sind.
Im übrigen bejaht und fördert die Bundesregierung jede Privatinitiative, die einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrsbedienung in den ländlichen Bereichen leisten kann.
Keine weiteren Zusatzfragen
Ich rufe die Frage 18 des Herrn Abgeordneten Börnsen auf:
Ist der Bundesregierung die Anordnung der Bundesbahndirektion Hannover bekannt, welche vorschreibt, bei kommunalpolitisch tätigen Beamten die nach der Mandatsausübung verbleibende Zeit bis zum Ende der Schicht ({0}) als „Minderleistung" zu bewerten?
Herr Kollege, der Bundesregierung wurde von der Deutschen Bundesbahn fernmündlich bestätigt, daß die genannte Anordnung von der Bundesbahndirektion Hannover erlassen wurde. Sie entspricht der Rechtslage.
Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, meinen Sie nicht, daß diese Anordnung der Deutschen Bundesbahn besonders für solche Bediensteten, die sich im Schichtdienst befinden, zu einer Minderung der Möglichkeiten der Tätigkeit in kommunalen Parlamenten führt, nämlich dann, wenn den Bediensteten auferlegt wird, die im Schichtdienst nicht mehr wahrzunehmende Zeit als Zusatzdienst oder als Sonderurlaub in Anspruch zu nehmen?
Herr Kollege, gemäß § 89 des Bundesbeamtengesetzes erhält ein Bundesbeamter, der in einer kommunalen Vertretung tätig ist, für diese Tätigkeit den erforderlichen Urlaub unter Weiterzahlung der Besoldung.
Soweit die rechtlichen Vorschriften. In einer Beschlußempfehlung hat der Innenausschuß des Deutschen Bundestages mit Befremden davon Kenntnis genommen, daß sich eine Reihe von Bundesbeamten bei vollen Bezügen für die Tätigkeit als Mitglied der kommunalen Vertretung vom Dienst haben gänzlich freistellen lassen. Der Ausschuß ist in seinem Bericht davon ausgegangen, daß die Freistellung vom Dienst lediglich in dem erforderlichen Umfang erfolgen darf und daß das Maß der Erforderlichkeit immer unter dem Gesichtspunkt der ehrenamtlichen Tätigkeit gesehen werden muß. Dies hat seinen Niederschlag in der von Ihnen angesprochenen Verfügung der Bundesbahndirektion Hannover gefunden.
Zweite Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, auch wenn man der Definition „erforderlicher Urlaub" und den daraus resultierenden Konsequenzen sicherlich zustimmen kann: Sind Sie nicht mit mir der Meinung, daß gerade den im Schichtdienst Tätigen eine ungehinderte Übernahme und Ausübung des Ratsmandats ermöglicht werden muß und daß diese ungehinderte Übernahme ihnen nicht ermöglicht wird, wenn die Bundesbahn nicht in der Lage ist, durch innerorganisatorische Umstellungen dem im Gemeinderat Tätigen, wenn er sich wieder zur Arbeit zur Verfügung stellt, auch außerhalb der Schicht die Arbeit zu ermöglichen?
Es ist so, daß die Restschicht, die Zeit, die nicht durch die Tätigkeit im Rat in Anspruch genommen wurde, nachgearbeitet werden mull. Falls dieses nicht möglich ist, wird diese Restschicht mit Überstunden verrechnet.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 19 des Herrn Abgeordneten Börnsen auf:
Ist die Bundesregierung bejahendenfalls bereit, die Bundesbahndirektion Hannover aufzufordern, die gesamte Dienstschicht als „erforderlichen Urlaub" im Sinne von § 89 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes anzuerkennen?
Herr Kollege, die Bundesregierung kann hierzu nicht bereit sein. Wenn nur Teile einer Dienstschicht für die Tätigkeit in einer kommunalen Vertretungskörperschaft benötigt werden, kann nicht die gesamte Dienstschicht als der für diese Tätigkeit erforderliche Urlaub anerkannt werden. Eine andere Auslegung ließe § 89
Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes nicht zu. Der Bundestag hat bei der Beschlußfassung eine extensive Anwendung abgelehnt.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Meinung, daß bei dieser Auslegung insbesondere die im Schichtdienst Tätigen benachteiligt werden?
Ich glaube, grundsätzlich kann man das nicht sagen, da die Bundesbahn sicherlich die Möglichkeit hat, entsprechende Ersatzdienste anzubieten, in denen der Beschäftigte dann die notwendigen Stunden ableisten kann. Hier müssen wir den öffentlichen Betrieb im Vergleich zur Privatwirtschaft sehen, in der wir auch den Schichtarbeitenden die Möglichkeit der ehrenamtlichen Mitarbeit in Ratsgremien einräumen wollen.
Weitere Zusatzfrage.
Verstehe ich Sie richtig, Herr Staatssekretär, daß Sie der Bundesbahn empfehlen, den Arbeitnehmern die Restarbeit außerhalb der Schichttätigkeit zu ermöglichen?
Außerhalb der Schichttätigkeit oder, falls dies nicht möglich ist, durch die Anrechnung von Überstunden.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 20 des Herrn Abgeordneten Dr. Laufs auf:
Laßt sich nach Auffassung der Bundesregierung der landschaftsökologische Wert der Autobahngrünstreifen als Naturrefugien noch dadurch steigern, dad ihre Bepflanzung mit widerstandsfähigen Pflanzenarten, insbesondere mit solchen :Arten, die unempfindlich gegen Auftausalze sind, intensiviert wird, und plant die Bundesregierung, entsprechende Maßnahmen einzuleiten?
Herr Kollege Dr. Laufs, die Bundesregierung hat etwaige Auswirkungen auftauender Stoffe, Stein- und Siedesalz, auf Pflanzen im Straßenraum sorgfältig verfolgt. Über die Anpflanzung weniger salzempfindlicher Gehölze im Fahrbahnbereich liegen positive Erfahrungen vor, so daß der erste Teil der Frage bejaht werden kann.
Geeignete diesbezügliche Maßnahmen wurden wiederholt mit den obersten Straßenbaubehörden der Länder erörtert. Die Erfahrungen sind in den vor kurzem vom Bundesminister für Verkehr für die Bundesfernstraßen eingeführten Richtlinien für die Anlage von Straßen - Teil Landschaftsgestaltung - berücksichtigt worden.
Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung bekannt, daß in England langjährige Versuche über ökologische Wirkungen von Auftausalzen an Autobahnen durchgeführt worden sind, deren Ergebnisse jetzt vorliegen, und ist die Bundesregierung der Auffassung, daß diese Ergebnisse schon durch die Richtlinien abgedeckt sind, die Sie gerade genannt haben?
Ich kenne diese Untersuchungen nicht. Ich will dem gern nachgehen.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 21 des Herrn Abgeordneten Dr. Kunz ({0}) auf:
Welche Überlegungen gibt es bei der Deutschen Bundesbahn im Hinblick auf die zukünftige Organisation des Betriebswerks Weiden über 1985 hinaus?
Herr Kollege Dr. Kunz, die Deutsche Bundesbahn, die über Organisationsmaßnahmen auf der Dienststellenebene in eigener Zuständigkeit und in unternehmerischer Verantwortung entscheidet, beabsichtigt, das Bahnbetriebswerk Weiden mittelfristig, d. h. voraussichtlich im Zeitraum 1985 bis 1987, als selbständige Hauptdienststelle aufzuheben und als Bahnbetriebswerksaußenstelle weiterzuführen.
Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, wie viele Arbeitsplätze bleiben künftig beim Bahnbetriebswerk Weiden überhaupt erhalten?
Der Personalstand des BW Weiden beläuft sich derzeit auf 335 Mitarbeiter und 24 Auszubildende. Bei einem rechnerischen Bedarf von 304 Mitarbeitern gegenwärtig besteht zur Zeit ein Überhang von 21 Beschäftigten. Diese Bedarfszahl - so teilt die Bundesbahn mit - ist jedoch nicht als echt anzusehen, weil dem BW als Stützungsmaßnahme Zugförderungsleistungen von anderen BWs übertragen wurden, die von Weiden nur mit höherem Aufwand erbracht werden können und deshalb zu gegebener Zeit den Dienststellen zurückgegeben werden müssen.
Außerdem sind 39 Kräfte des Starkstromdienstes, die nicht am Ort wohnen, in diesem Personalbestand enthalten und ferner 54 Mitarbeiter des kraftfahrtechnischen Dienstes, die jetzt in dem Betriebswerk beschäftigt sind. Die genauen Zahlen über die künftige Entwicklung sind von der Bundesbahn noch nicht errechnet worden. Diese Maßnahme steht ja auch erst Mitte der 80er Jahre an.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wäre es nicht sinnvoller, die Bediensteten der Bundesbahn, statt sie zu versetzen und sie dann von den Ballungsräumen oder von den Zentren ihrer Einsatzstelle wieder in die dünner besiedelten Flächenräume zu schicken, draußen zu lassen und sie gegebenenfalls in die Ballungsräume zu delegieren und dort einzusetzen?
Mahne Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, wir müssen erst einmal sehen, daß die Bundesbahn gerade im Vorhaltebereich vor unbedingt notwendigen Rationalisierungsmaßnahmen steht; denn mit der Veränderung, auch in der Betriebsführung, gibt es natürlich auch notwendige Veränderungen bei den Betriebseinrichtungen. Die Umstellung von der Dampflo zur Diesello und wiederum die Umstellung von der Diesello zur E-Lo haben auch entsprechende
Auswirkungen auf den gesamten Werkstättenbereich. Wir haben im Werkstättenbereich bei der Bundesbahn durch diese Umstellungen erhebliche Überkapazitäten. Diese Kapazitäten müssen für die Zukunft auch so eingesetzt werden, daß für das Material selber nicht zu lange Fahrwege entstehen; denn diese wären dann so kostenintensiv, daß letztlich nur durch entsprechende Zuschüsse des Bundes ein Ausgleich herbeigeführt werden könnte.
Natürlich versucht die Bundesbahn, bei all ihren Maßnahmen die strukturellen und die regionalen Belange auch mit zu sehen, aber sie muß über diese die betriebswirtschaftlichen und die finanziellen Belange stellen. Ich glaube, dies ist ein Anliegen, das in diesem Hause gemeinsam von allen Fraktionen vertreten worden ist.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Sick.
Herr Staatssekretär, anschließend an das, was der Kollege Kunz zu der Regionalbezogenheit gesagt hat, frage ich Sie: Ist Ihnen bekannt, daß es mehr solche Dinge gibt - ich habe in meinem Wahlkreis in Husum so etwas - und daß es sicher wünschenswert wäre, als Verkehrspolitiker eine halbwegs vernünftige Übersicht über das zu bekommen, was die Bundesbahn wirklich plant, um beurteilen zu können, wohin denn die Reise geht; und wäre Ihr Haus in der Lage und bereit, die Bundesbahn aufzufordern, uns einmal ein Konzept zu zeigen, wenn es so etwas gibt?
Es gibt ein solches Konzept der Deutschen Bundesbahn. Dieses Konzept hat ja zu der Frage des Kollegen Kunz geführt. Wir haben durchaus die Möglichkeit, dieses Konzept im Verkehrsausschuß des Deutschen Bundestages beratend zur Kenntnis zu nehmen. Ich will hier aber noch einmal herausstellen, daß die Bundesbahn in diesem Bereich - auch nach dem Bundesbahngesetz - eigenverantwortlich tätig ist und sich der Deutsche Bundestag - die Bundesregierung tut es jedenfalls nicht - nicht in diese Eigenverantwortlichkeit hineinbegeben sollte. Wir sollten die Zuständigkeiten respektieren und anerkennen.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jobst.
Herr Staatssekretär, wäre es nicht zweckmäßiger - und könnte die Bundesregierung auf die Bundesbahn in diesem Sinne einwirken -, den Dienststellen in den ländlichen Bereichen Leistungen von Dienststellen aus den Ballungsräumen zu übertragen, statt Dienststellen in den ländlichen Bereichen abzubauen, und stimmen Sie mir zu, daß es hier eine Reihe von Möglichkeiten gäbe, diesen Dienststellen solche Leistungen zuzuweisen?
Herr Kollege Dr. Jobst, ich habe darauf hingewiesen, daß die Bundesbahn neben ihren betriebswirtschaftlichen und finanzwirtschaftlichen Betrachtungen natürlich auch solche strukturpolitischen und regionalpolitischen
Bewertungen vornimmt, aber daß sie diese Bewertungen letztlich den finanzpolitischen und betriebswirtschaftlichen Betrachtungen unterordnen muß, wenn sie wirtschaftlich arbeiten soll, was wir von der Deutschen Bundesbahn verlangen.
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 22 des Herrn Abgeordneten Dr. Kunz ({0}) auf:
Welche Möglichkeiten werden von der Bundesregierung in Erwägung gezogen, um das Ausbesserungswerk Weiden mit einem derzeitigen Bestand von ca. 600 Arbeitsplätzen langfristig mit Arbeitsprogrammen zu versorgen, unter besonderer Berücksichtigung des hohen Schwerbehindertenanteils dieser Dienststelle?
Herr Kollege Kunz, nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn ist der Fortbestand des Ausbesserungswerks Weiden nicht gefährdet. Die künftige Belegschaftsstärke richtet sich nach dem Arbeitsanfall, der dem Werk DB-intern in den nächsten Jahren von der Zentralstelle für den Werkstättendienst zugewiesen werden kann.
Eine Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, darf ich Ihre Antwort so verstehen, daß die Bundesregierung und damit die Bundesbahn angesichts der Tatsache, daß jedes Jahr 30 bis 40 Leute im Ausbesserungswerk Weiden in Rente bzw. in Pension gehen und die Bundesregierung schon in früheren Antworten darauf hingewiesen hat, daß ein Ausbesserungswerk bei Unterschreitung eines Personalbestandes von 500 Arbeitsplätzen unrentabel ist, stets dafür sorgen werde, daß die kritische Grenze von 500 Beschäftigten im Ausbesserungswerk Weiden nicht unterschritten wird?
Herr Kollege, diese Frage möchte ich so nicht bejahen. Die Deutsche Bundesbahn muß flexibel sein, um sich den jeweiligen betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten anzupassen.
Eine zweite Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, da Sie die Flexibilität ansprechen und damit auch die Auslastung des Werkes einbeziehen, möchte ich Sie fragen, warum die Deutsche Bundesbahn die Überholung und die Ausbesserung der Güterwaggons mit Computern nicht so steuert, daß die Güterwaggons am Ende ihrer vorgesehenen Laufzeit beispielsweise in einem Ausbesserungswerk des Zonenrandgebietes landen, was angesichts der personellen Schwierigkeiten der Ausbesserungswerke in den Ballungsräumen richtig, personalpolitisch sicherlich zweckmäßig, vor allem aber regionalwirtschaftlich ausgezeichnet wäre?
Herr Kollege, ich habe wiederholt auf die eigene Zuständigkeit des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn hingewiesen. Ich werde Ihre Frage an den Vorstand weiterleiten und um die Beantwortung durch den Vorstand direkt an Sie bitten.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Sick.
Herr Staatssekretär, ich möchte die Gelegenheit benutzen, meine Frage zu vertiefen. Die Zuständigkeit der Deutschen Bundesbahn ist unbestritten; aber es hat sich hier erneut gezeigt, daß es für uns als Verkehrspolitiker wichtig ist, zu erkennen, wohin die verkehrspolitische Linie auch der Deutschen Bundesbahn geht, um andererseits erkennen zu können, wo wir verkehrspolitisch hinsichtlich des öffentlichen Personennahverkehrs, der Fläche und der Struktur etwas tun müssen.
Herr Kollege, ich meine, die Deutsche Bundesbahn ist in erster Linie ein Verkehrsunternehmen, das sicherzustellen hat, daß der Bürger nicht nur in den Ballungszentren, sondern auch in ländlichen Bereichen Beförderungsbedingungen vorfindet, die seinen Forderungen und seinen Wünschen entsprechen. Dies ist schon sehr kostenintensiv, und ich brauche Ihnen hier nichts über die Finanzsituation der Bundesbahn zu sagen. Wenn wir die Bundesbahn neben diesen betriebswirtschaftlichen und verkehrlichen Notwendigkeiten vorrangig auch noch als ein Unternehmen einsetzen, mit dem wir Strukturpolitik machen, dann ist die Bundesbahn sicherlich überfordert. Dies ist einfach nicht bezahlbar. Ich glaube, das müssen wir bei allen Forderungen, die wir immer wieder an die Bundesbahn stellen, auch sehen und entsprechend bewerten.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Merker.
Herr Staatssekretär, glauben Sie, daß das von Ihnen eben postulierte Ziel, die Bundesbahn habe auch in ländlichen Bereichen in der Personenbeförderung eine angemessene Transportleistung sicherzustellen, zur Zeit auch nur annähernd erreicht ist?
Herr Präsident, diese Zusatzfrage steht zwar nicht mehr in ursächlichem Zusammenhang mit der Frage, aber ich will gern darauf antworten. Ich bin durchaus der Auffassung, daß sich die Bundesbahn sehr bemüht, die Erreichung dieses Ziels durch entsprechende Verkehrsleistungen sicherzustellen. Das braucht nicht allein über die Schiene zu erfolgen, sondern kann auch durch die hervorragenden Leistungen der Bundesbahn und der Bundespost, die auf der Straße mit dem Busverkehr erbracht werden, geschehen.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen. Zur Beantwortung der Fragen steht uns Herr Parlamentarischer Staatssekretär Becker zur Verfügung.
Die Fragen 23 und 24 des Abgeordneten Pfeffermann werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 25 des Abgeordneten Weirich auf:
Welche Anstrengungen unternimmt die Deutsche Bundespost, um insbesondere in für öffentliche Sendungen im Hochfrequenzbereich ({0}) empfangstechnisch benachteiligten Orten mit weniger als 800 Rundfunk- oder Fernsehteilnehmern für eine angemessene Rundfunkversorgung Sorge zu tragen?
Herr Kollege Weirich, im UKW-Hörfunkbereich sind der Bundesregierung in den letzten Jahren Versorgungsprobleme nicht bekanntgeworden.
Unabhängig davon war die Bundesregierung allerdings aktiv. Sie hat für die Versorgung von Lükken mit weniger als 800 unversorgten Einwohnern eine gemeinsame Arbeitsgruppe der Bundespost und der Rundfunkanstalten eingesetzt. Diese hat Vorschläge erarbeitet. Die Vorschläge werden zur Zeit mit einer besonderen Arbeitsgruppe der Rundfunkreferenten der Länder abgestimmt. Als Lösungen bieten sich die bisherige Technik der drahtlosen Versorgung und alternativ die Errichtung drahtgebundener Rundfunkversorgungsanlagen an.
Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, halten Sie es im Hinblick auf die grundgesetzlich verbürgte Informationsfreiheit der Bürger nicht für problematisch, daß Bürger in strukturschwachen Gebieten teilweise Tausende von Mark selber aufbringen müssen, um ein Programm empfangen zu können, weil sie auf Grund der topographischen Lage sonst nur die Programme der DDR empfangen können?
Herr Kollege Weirich, ich hatte schon darauf hingewiesen, daß der Bundesregierung Versorgungsprobleme nicht bekanntgeworden sind. Aber überall da, wo dieses Problem in den letzten Jahren überhaupt aufgetreten ist, hat man die beiden Wege beschritten, die ich vorhin angedeutet habe: entweder drahtlose oder - alternativ - drahtgebundene Versorgung. Damit sind die Bürger finanziell natürlich nicht belastet worden.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wenn der Bundesregierung Versorgungsprobleme nicht bekanntgeworden sind, dann darf ich Sie konkret darauf hinweisen, daß es im nordhessischen Raum zahlreiche Gemeinden gibt, in denen solche Versorgungsprobleme aufgetreten sind. Vielleicht könnte sich Ihr Ministerium, das dafür ja zuständig ist, einmal darum kümmern.
Herr Kollege Weirich, ich werde mich, sobald die Vorschläge in der Arbeitsgruppe der Rundfunkreferenten der Länder abgestimmt sind, um dieses Problem kümmern.
Zu einer weiteren Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Friedmann.
Herr Staatssekretär, wissen Sie, daß die jetzige Regelung bei topographisch ungünstigen Verhältnissen - z. B. in den Sei1130
tentälern des Schwarzwaldes - dazu führt, daß viele Bürger unterversorgt sind und auf diese Weise zur Selbsthilfe gezwungen werden, wodurch das Fernmeldemonopol der Post letztlich unterlaufen und durchlöchert wird?
Herr Kollege Dr. Friedmann, ich sehe das so nicht. Denn wenn eine solche Unterversorgung vorliegt, haben die Bürger durchaus die Möglichkeit, sich sowohl über die Kommune wie aber auch über die Bundespost direkt bemerkbar zu machen. Nach den bisherigen Verfahren ist dann jeweils mit den Rundfunkanstalten überlegt worden, ob man eine drahtlose oder eine drahtgebundene Versorgung sicherstellt.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 28 des Abgeordneten Hauser ({0}) auf. - Der Fragesteller ist nicht im Saal. Dann wird nach den Richtlinien für die Fragestunde verfahren. Das gleiche gilt für die Frage 29 des Abgeordneten Hauser ({1}).
Dann kommen wir zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau. Zur Beantwortung der Fragen steht uns der Herr Parlamentarische Staatssekretär Dr. Sperling zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 30 des Herrn Abgeordneten Ruf auf.
Ist der Bundesregierung bekannt, wieviel Wohnungen in der Bundesrepublik Deutschland leerstehen'?
Herr Präsident, ich würde gern die Fragen 30 und 31 im Zusammenhang beantworten, falls der Kollege Ruf zustimmt.
({0}) - Schönen Dank!
Ich rufe auch die Frage 31 des Herrn Abgeordneten Ruf auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, wie sich die leerstehenden Wohnungen auf die einzelnen Bundesländer verteilen?
Herr Kollege Ruf, theoretisch könnte ich Ihnen sagen, daß die Fragen, die Sie gestellt haben, schon in Antworten auf Fragen beantwortet wurden, die die Kollegen Bahner und Dr. Kansy gestellt haben. Damit könnten Sie unmöglich zufrieden sein. Deswegen sage ich: Der Sache nach ist der Bundesregierung nicht bekannt, wie viele Wohnungen derzeit in der Bundesrepublik leerstehen. Das Material, das wir haben, stammt aus der sogenannten Wohnungsstichprobe von 1978. Es ist relativ repräsentativ, aber für den damaligen Zeitpunkt. Danach kann man aufschlüsseln, wie sich die leerstehenden Wohnungen damals auf die einzelnen Bundesländer verteilt haben. Ich möchte Ihnen gern anschließend diese Tabelle überreichen, damit Sie diesen Überblick bekommen können. Ich hoffe, daß ausnahmsweise der Herr Bundestagspräsident dem wohlwollend zustimmt, weil diese Tabelle auch in der Antwort enthalten ist, die dem Kollegen Bahner am 9. März 1981 gegeben wurde und folglich im Plenarprotokoll allen zugänglich sein müßte.
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, trotz Ihrer freundlichen Ermunterung kann ich dieser Tabelle nicht zustimmen, weil ich sie nicht kenne. Wenn Sie aber die Absicht haben, sie dem Abgeordneten Ruf zur Verfügung zu stellen, so ist dagegen nichts einzuwenden.
({0})
- Eine Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, beabsichtigt die Bundesregierung irgendwelche Maßnahmen, um die leerstehenden Wohnungen ihrer Zweckbestimmung wieder zuzuführen? Wenn ja: Welche Maßnahmen sind es, und sind sie marktwirtschaftlich orientiert?
Herr Kollege Ruf, leerstehende Wohnungen ihrer Verwendung zuzuführen, ist nach geltendem Recht schon durch Satzungsbeschlüsse etwa von Gemeinden möglich, indem sie über Wohnungsaufsichtsrecht oder über Verfahren der Nutz- und Zweckentfremdungsverordnung sich bemühen, solche Wohnungen der Verwendung wieder zuzuführen. Hier ist also für die Bundesregierung kein unmittelbarer Handlungsbedarf gegeben.
({0})
Eine weitere Zusatzfrage. Bitte, Herr Abgeordneter.
Herr Staatssekretär, können Sie bestätigen, daß z. B. in Berlin von den leerstehenden Wohnungen nur ungefähr 20% noch in der Hand von privaten Eigentümern sind, während der Rest ungefähr zur Hälfte dem Berliner Senat und gemeinnützigen Wohnungsunternehmen zur Verfügung steht, die sehr oft auch mit dem Senat in Verbindung stehen?
Herr Kollege, ich kann Ihnen nicht die präzisen Ziffern nennen. Aber ich kann Ihnen sagen, daß mehr als die Hälfte der in Berlin leerstehenden Wohnungen auf die eine oder die andere Weise der öffentlichen Hand zuzurechnen ist, weil sie halt die Wohnungen entweder direkt als Eigentümer oder aber indirekt über Wohnungsbaugesellschaften, in denen die Stadt Berlin oder öffentliche Hände das Sagen haben, besitzt.
Eine weitere Zusatzfrage. Herr Abgeordneter, bitte schön.
Herr Staatssekretär, sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen den zahlreichen leerstehenden Wohnungen und der Mieterschutzgesetzgebung?
({0})
Herr Kollege, es gibt einen sehr kompliziert über vielerlei Gründe möglicherweise vermittelten Zusammenhang über einen Teil des leerstehenden Wohnraums, aber nur für einen begrenzten Teil; und die Frage, ob für diesen Teil und im Zusammenhang mit anderen Vermittlungsmechanismen die Einführung oder die Zulassung befristeter Mietverhältnisse eine Abhilfe gewähren kann, ist etwas, was allseits geprüft wird.
Keine weiteren Zusatzfragen. Herr Abgeordneter Ruf, sind Sie der Meinung, daß Ihre Frage 31 schon beantwortet ist?
Jawohl. Sie ist zusammen mit Frage 30 behandelt worden.
Ich rufe die Frage 32 des Herrn Abgeordneten Magin auf:
Welche Steigerung in absoluten Zahlen und Prozentzahlen ({0}) erwartet die Bundesregierung in den nächsten fünf Jahren bei der Zahl der Wohnungssuchenden?
Beeilen Sie sich bitte, an ein Mikrophon zu treten, am besten gleich zu Nummer 7, etwas rückwärts von Ihnen; das ist Ihnen am nächsten.
Herr Kollege Magin, eine Ermittlung der Zahl der jährlich Wohnungssuchenden ist praktisch unmöglich. Durchschnittlich wechseln im Jahr zur Zeit etwa 2 Millionen Haushalte ihre Wohnungen. Wieviel Haushalte darüber hinaus ihre Wohnung wechseln möchten, also Wohnungen suchen, aber keine finden, ist nicht bekannt.
Im übrigen dürfte die Zahl dieser Personen, die also Wohnungen suchen, aber keine finden und deren Zahl unbekannt ist, sehr stark von einer Reihe sehr unterschiedlicher Faktoren abhängen: der sich jährlich ändernden Zusammensetzung der Bevölkerung nach Altersgruppen, der konjunkturellen Entwicklung und der sich ändernden beruflichen Mobilität der Bundesbürger, die regional eben unterschiedlich ist.
({0})
Die Frage 33 der Frau Abgeordneten Roitzsch, die Fragen 34 und 35 des Abgeordneten Kühbacher sowie die Frage 36 des Abgeordneten Dr. Jahn ({0}) werden auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich komme nunmehr zum Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen. Zur Beantwortung der Fragen steht uns der Herr Parlamentarische Staatssekretär Haehser zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 54 des Herrn Abgeordneten Conradi auf:
Wie gedenkt die Bundesregierung die Zukunft der Stuttgarter Weißenhof-Siedlung, insbesondere deren Wiederherstellung und Erhalt als Baudenkmal internationalen Ranges, zu sichern?
Herr Präsident, wenn der Abgeordnete einverstanden ist, würde ich gern beide Fragen zusammen beantworten.
Gern, Herr Staatssekretär.
Ich rufe also auch die Frage 55 des Herrn Abgeordneten Conradi auf:
Ist die Bundesregierung bereit, die beteiligten und interessierten Stellen, insbesondere die Stadt Stuttgart, das Land Baden-Württemberg, die Architektenkammer Baden-Württemberg, den Verein der Freunde der Weißenhof-Siedlung u. a. m. zu einem gemeinsamen Gespräch über die Zukunft der Siedlung einzuladen?
Herr Kollege Conradi, die Landeshauptstadt Stuttgart hat einen Erwerb der Weißenhof-Siedlung abgelehnt. Sie hat sich jedoch bereit erklärt, zu den Sanierungskosten einen Betrag bis zu 3 Millionen DM zu zahlen. Das hat mir auch Herr Oberbürgermeister Rommel in einem Gespräch bestätigt.
Der Bund hat sich deshalb entschlossen, die Weißenhof-Siedlung zu behalten und sie im Rahmen eines Mehrjahresprogrammes zu sanieren. Dabei werden die Belange des Denkmalschutzes - entsprechend der Bedeutung der Weißenhof-Siedlung - angemessen berücksichtigt werden. Die Bauverwaltung des Landes Baden-Württemberg wird die Baumaßnahmen für den Bund planen und durchführen.
Wegen der Belange der Denkmalspflege hält der Bund bereits Kontakt zu den Landesdenkmalbehörden, die hier ausschließlich zuständig sind. Soweit andere interessierte Stellen Anregungen geben möchten, hält der Bund es für sachgerecht, daß sich diese zunächst unmittelbar mit den Landesbehörden in Verbindung setzen. Alle Interessenten hatten Gelegenheit, in einer Besprechung am 16. März 1981 - die Einladung war von der Oberfinanzdirektion Stuttgart ausgegangen - ihre Vorstellungen sowohl den Vertretern des Bundes als auch den ebenfalls geladenen Vertretern der Denkmalschutzbehörden darzulegen.
Der Bund hat im übrigen beim Land Baden-Württemberg angefragt, ob es als Träger der Kulturhoheit bereit sei, ebenfalls einen Zuschuß zu den entstehenden Kosten zu leisten.
Eine Zusatzfrage'? - Bitte.
Herr Staatssekretär, der Gemeinderat der Stadt Stuttgart hat am 20. November 1980 u. a. seine Bereitschaft erklärt, sich an einer Stiftung Weißenhof-Siedlung zu beteiligen. Meine Frage: Warum hat der Bundesfinanzminister diesen Weg, der dem Bund Kosten ersparen und eine sachgemäße Wiederherstellung der Weißenhof-Siedlung ermöglichen hätte können, nicht weiter verfolgt?
Herr Kollege, der Gedanke der Stiftung ist uns bisher immer als Ausweg für den Fall erschienen, daß der Bund sein Eigentum an dieser Siedlung aufgeben wolle. Da er aber nun - sich seiner Verpflichtung durchaus bewußt - das Eigentum an dieser Siedlung beibehalten will, stellt sich die Frage der Stiftung nach unserem Dafürhalten nicht mehr.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es sich bei der
Weißenhof-Siedlung um ein Architekturdenkmal internationaler Bedeutung handelt, dessen Rang der Bund als Eigentümer bisher in keiner Weise gerecht geworden ist?
Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß es sich um ein Architekturdenkmal besonderen Ranges handelt. Das war ja auch der Grund dafür, Herr Kollege, daß ich mir die Siedlung vor einiger Zeit selber angesehen habe. Ich will mich ein anders Mal gern durch Sie sachkundig führen lassen.
Die Bundesregierung teilt nicht die Einschätzung, daß sie bisher ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. Im Rahmen der seinerzeitigen Verkaufsabsichten konnten natürlich keine besonders großen Aufwendungen gemacht werden. Aber es sind immerhin Aufwendungen geleistet worden, die das Herunterkommen der Siedlung verhinderten, wovon ich mich an Ort und Stelle überzeugt habe. Nun, da wir uns entschlossen haben, sie in unserem Eigentum zu behalten, wird - sicher auch in Ihrem Sinne - alsbald mit der ordentlichen Gestaltung der Siedlung unter Einbeziehung aller Aspekte des Denkmalschutzes begonnen werden.
Weitere Zusatzfrage.
Hält die Bundesregierung eine der Bedeutung der Siedlung angemessene Wiederherstellung für gesichert, wenn dafür ausgerechnet die Bundesvermögensverwaltung zuständig ist, die die Siedlung - ich zitiere aus der „Stuttgarter Zeitung" - jahrzehntelang nach dem südamerikanischen Mañana-Prinzip - „machen wir morgen", hat verkommen lassen, wenn hier also der Bock zum Gärtner bestellt wird?
Herr Kollege, Sie wissen, wie hoch ich die Journalisten einschätze, aber nicht alles, was sie schreiben, beruht auf eigener Kenntnis. Nun mag es auch sein, daß über die Siedlung von Journalisten berichtet wird, die sich nicht die Mühe machen, einmal hineinzugehen und die Geschichte zu studieren. Die Siedlung war j a nicht auf Dauer errichtet; sie sollte nur für eine begrenzte Zeit bleiben. Das war die Absicht in den 20er Jahren. So mag es sein, daß man sich nicht an Ort und Stelle unterrichtet hat.
Es geht nicht darum, daß wir das, was heute fällig ist, auf morgen verschieben, sondern darum, daß wir das, was fällig ist, alsbald anpacken.
Im übrigen habe ich Ihnen gesagt, daß die Bundesvermögensverwaltung nicht zuständig ist, sondern daß die Bauverwaltung des Landes Baden-Württemberg die Maßnahmen planen und durchführen wird und daß die Denkmalschutzbehörden aufs engste eingeschaltet sind und eingeschaltet werden müssen.
Letzte Zusatzfrage.
Darf ich Ihre Zusage, die ich begrüße, Herr Staatssekretär, daß die denkmalpflegerischen Belange berücksichtigt werden, dahin verstehen, daß eine dauernde Begleitung der Planung und der Ausführung der vorgesehenen Maßnahmen durch die Denkmalpflege gewährleistet ist?
So dürfen Sie es verstehen, Herr Kollege Conradi. Bitte, gehen Sie davon aus, daß auch ich selber als der Vertreter des Eigentümers mich um den Fortgang der Arbeiten kümmern werde.
({0})
Keine weiteren Zusatzfragen? -Ich rufe die Frage 56 des Herrn Abgeordneten Dr. Jobst auf:
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Autofahrer in besonderer Weise von der Teuerung betroffen sind, und daß deshalb Personen, die auf kein öffentliches Verkehrsmittel umsteigen können, sondern auf die Benutzung ihres Personenkraftwagens weiterhin angewiesen sind, vor allem den Pendlern in ländlichen Gebieten, auf Grund der Erhöhung der Mineralölsteuer ein finanzieller Ausgleich zu gewähren ist?
Herr Kollege Jobst, wenn auch Sie nichts dagegen haben, würde ich gern Ihre beiden Fragen zusammen beantworten.
Einverstanden.
Ich rufe die Frage 57 ebenfalls auf:
Ist die Bundesregierung bereit, eine Erhöhung der Kilometerpauschale in die Wege zu leiten?
Die Bundesregierung hat gegenwärtig nicht die Absicht, die Kilometerpauschale für Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte zu erhöhen. Die Gründe, die Ihnen mein Kollege Böhme in der Fragestunde am 13. Februar 1980 auf Ihre Frage genannt hat, gelten auch heute noch, nämlich: es wäre energiepolitisch widersprüchlich, in einer Zeit, in der es entscheidend darauf ankommt, den Mineralölverbrauch einzuschränken, Benzinkosten steuerlich besser zu berücksichtigen. Zweitens, die Belastung für den Bundeshaushalt wäre unvertretbar hoch; denn eine Anhebung der Kilometerpauschale auf 50 Pf hätte Steuermindereinnahmen von ca. 1 200 Millionen DM zur Folge.
Auch auf die Problematik von Sonderregelungen für Arbeitnehmer, die ihr Kraftfahrzeug besonders benötigen, hat die Bundesregierung wiederholt hingewiesen. Ich darf noch einmal auf die Schwierigkeiten bei der Feststellung des zu begünstigenden Personenkreises und auf die damit verbundenen Verwaltungserschwernisse hinweisen. Da das Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs in ländlichen und städtischen Bereichen nicht einheitlich schlecht bzw. einheitlich gut ist, würde eine gerechte Lösung deswegen nicht gerade erleichtert werden.
Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär teilen Sie meine Meinung, daß die Menschen, die keine Alternative zum Auto haben, insbesondere die Berufspendler und die Bürger in den ländlichen Regionen, durch die Benzinverteuerung, die ab 1. April durch die Mineralölsteuererhöhung staatlich angeheizt
wird, in unzumutbarer Weise benachteiligt werden?
Herr Kollege, ich weiß nicht nur, was Sie erfragen, sondern weiß auch, um was es geht, wenn ich antworte; denn Sie wissen, daß mein erster Wohnsitz Trier ist, und die schöne Stadt Trier ist von wunderschönem ländlichen Gebiet umgeben. Ich weiß also, wovon ich rede.
Ich verstehe, wenn in strukturschwachen Räumen die Forderung nach einer Anhebung der Kilometerpauschale erhoben wird, aber ich sage Ihnen, daß die Gründe, die bisher die Bundesregierung davon abgehalten haben, dieser Forderung zu entsprechen, doch ein ziemliches Gewicht haben. Erinnern Sie sich bitte an die Debatte, die wir - gerade im Zusammenhang mit dem 5. Oktober des vergangenen Jahres - über die Staatsverschuldung hatten. Die Anhebung der Kilometerpauschale auf 50 Pfennige würde - ich wiederhole die Zahl und bitte Sie, sie sich einzuprägen - 1 200 Millionen DM Steuermindereinnahmen für den Bund bedeuten.
Eine weitere Zusatzfrage? - Bitte.
Herr Staatssekretär, könnten Sie sich trotz Ihrer Erklärung nicht auch in die Menschen hineinversetzen, die bereits durch die laufenden Benzinpreiserhöhungen und jetzt erneut durch die Erhöhung der Mineralölsteuer doch ganz erheblich betroffen sind, nämlich vor allem in die Bürger in den ländlichen Gebieten, die nicht auf andere Verkehrsmittel umsteigen können?
Ich kann mich sehr wohl, Herr Kollege Dr. Jobst, in die Gedankengänge dieser Mitbürger hineinversetzen, und ich denke, wir sollten auch über Möglicheiten nachdenken, die - ohne auf die gewählten Verkehrsmittel Rücksicht zu nehmen - auf Erleichterungen insbesondere für Pendler hinauslaufen. Darüber sollten wir in der Tat miteinander nachdenken.
Eine Zusatzfrage, bitte.
Darf ich Sie so verstehen, daß die Bundesregierung bereit ist, Maßnahmen in die Wege zu leiten, die eine Erhöhung der Kilometerpauschale wenigstens für solche Autofahrer, die ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können, vorsehen?
So dürfen Sie mich nicht verstehen, denn so habe ich es ja nicht gesagt.
({0})
Die letzte Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, hat die Bundesregierung jemals - vielleicht durch Vergabe eines Forschungsauftrags - ernstlich nach einem Verfahren gesucht, die Kilometerpauschale für Autofahrer, die ein öffentliches Verkehrsmittel nicht benutzen können, zu erhöhen?
Ich kann Ihnen diese Frage im Augenblick nicht beantworten, weil das j a das Gebiet anderer Ministerien wäre. Aber, Herr Kollege Dr. Jobst, Sie wissen, daß überlegt wird, z. B. Fahrgemeinschaften zu fördern. Wenn Sie vorhin gefragt haben, ob Sie mich so verstehen dürfen, wie ich es gar nicht gesagt habe, so will ich Ihnen jetzt sagen: Sie dürfen mich so verstehen, daß z. B. über die Förderung von Fahrgemeinschaften gründlich nachgedacht wird. Wir sollten dieses Nachdenken vielleicht miteinander fortsetzen.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Stutzer.
Herr Staatssekretär, die Bundesregierung ist im Zusammenhang mit der Mineralölsteuererhöhung von der Koalition aufgefordert worden, etwas für die Tagespendler zu tun, sie also zu entlasten. Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung? Wie will sie dieser Aufforderung nachkommen?
Die Bundesregierung weiß sehr wohl, wozu sie aufgefordert worden ist, und ich weiß es deswegen ganz besonders gut, weil ich bei der Debatte über diese Problematik in meiner Fraktion zugegen war und aufmerksam zugehört habe.
Von der Bundesregierung ist bei dieser Gelegenheit gesagt worden, daß es dabei nicht um eine kurzfristige Entscheidung, die jetzt - im Zusammenhang mit der Mineralölsteuererhöhung - vielleicht möglich wäre, gehen kann; aber es ist von der Bundesregierung eingeräumt worden, daß im Zusammenhang mit allen auf den Kraftfahrer zukommenden Belastungen unter Umständen Überlegungen angestellt werden müssen.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Stutzer.
Herr Staatssekretär, Sie sagen, hier werde etwas nicht kurzfristig gemacht. Was verstehen Sie unter „nicht kurzfristig"?
„Nicht kurzfristig" muß nicht „langfristig" heißen.
({0})
Herr Kollege, ich will damit sagen, daß im Zusammenhang mit den in dieser Woche anstehenden Entscheidungen nicht an die Realisierung von Vorschlägen gedacht ist, wie sie hier und dort als Anregungen auf die Bundesregierung zukommen.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Weirich.
Herr Staatssekretär, was halten Sie denn von der Äußerung von Ministerpräsident Börner bei einer Pressekonferenz in Wiesbaden im Hinblick auf die Kommunalwahl am Sonntag, er habe erste ganz deutliche Anzeichen bei den Regierenden in Bonn festgestellt, daß es zu einer Erhöhung der Kilometerpauschale komme? Bei wem hat er die ersten deutlichen Anzeichen festgestellt?
Vielleicht hat der Herr Kollege Börner geahnt, was ich hier heute nachmittag sagen wollte. Denn ich habe j a gesagt: Wir sollten trotzdem - trotz meiner Antwort also - über neue Möglichkeiten nachdenken, die insbesondere für Pendler auf Erleichterungen ohne Rücksicht auf das im Einzelfall benutzte Verkehrsmittel hinauslaufen. Vielleicht hat Herr Börner das gemeint. Sie wissen ja, daß er nicht nur zu mir, sondern auch zu anderen Mitgliedern der Bundesregierung guten Kontakt hat.
Und dies, Herr Parlamentarischer Staatssekretär, nicht kurzfristig, aber auch nicht langfristig, sondern mit einem neuen Zeitwert.
Ich will Ihnen nicht widersprechen, nachdem ich j a vorhin eine Interpretation gegeben habe, Herr Präsident.
({0})
Eine weitere Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, Herr Börner hat Ihnen gleich einen Finanzierungsvorschlag mit unterbreitet. Er hat vorgeschlagen, die Mineralölsteuer um 11 Pfennig zu erhöhen und dadurch die Anhebung der Kilometerpauschale zu finanzieren. Was halten Sie von einem solchen Vorschlag?
Alle Vorschläge, Herr Kollege, werden geprüft. Uns sind Vorschläge, die auch die finanziellen Auswirkungen berücksichtigen, allemal lieber als nur propagandistische Forderungen.
({0})
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kübler.
Ist die Bundesregierung nicht der Auffasssung, daß sich der Vorschlag von Ministerpräsident Holger Börner durchaus mit dem Beschluß deckt, den die SPD-Bundestagsfraktion vor einiger Zeit gefaßt hat, durch den sie die Regierung gebeten hat, in dieser Richtung Überlegungen anzustellen?
({0})
Herr Kollege Kübler, wenn das von Ihnen akzeptiert wird, was ich vorhin als Teilnehmer an der seinerzeitigen Sitzung empfunden habe, daß das nicht zwangsläufig für die Entscheidung in dieser Woche gelte, kann ich Ihre Frage mit Ja beantworten.
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Böhm ({0}).
Herr Staatssekretär, da Sie die Frage der Bildung von Fahrgemeinschaften hiermit angeschnitten haben und da Sie angedeutet haben, daß darüber nachgedacht werden solle oder nachgedacht werde, möchte ich Sie fragen:
Gibt es schon konkrete Ergebnisse dieses Nachdenkens, oder haben Sie mit dem Nachdenken noch nicht angefangen, und wäre es nicht richtig gewesen, im Zusammenhang mit den Mineralölpreiserhöhungen zum 1. April - bedingt durch die Steuererhöhung - so rechtzeitig nachzudenken, daß dadurch nicht unsoziale Folgen für die Arbeitnehmer in den ländichen Räumen entstehen?
Herr Kollege, schon die Tatsache, daß es den Ausdruck „Fahrgemeinschaften" gibt, zeigt Ihnen, daß man sich Gedanken gemacht hat. Ich will Ihnen aber gerne einmal einen zweiten Aspekt der Maßnahmen, die mit der Erhöhung der Mineralölsteuer beschlossen werden sollen, in Erinnerung rufen. Es ist ja nicht nur der Bundeshaushalt, um den es hier geht, sondern es ist ja auch der ernste Wille des Gesetzgebers - jedenfalls in seiner Mehrheit - seine Beiträge dazu zu leisten, daß der Mineralölverbrauch zurückgeht. Ich bitte, auch diesen Aspekt unbedingt zu sehen. Deswegen habe ich ja auch gesagt, daß es zur Zeit energiepolitisch widersprüchlich wäre, den Mineralölverbrauch einzuschränken, Benzinkosten zukünftig aber steuerlich besser berücksichtigt zu sehen.
Eine weitere Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, da der Herr Bundesfinanzminister am vergangenen Wochenende an den hessischen Finanzminister die Aufforderung gerichtet hat, er solle im Zusammenhang mit den Kilometergeldabrechnungen der Arbeitnehmer nicht so pingelig sein, möchte ich Sie bitten, hier nähere Auskünfte über die Vorstellungen des Bundesfinanzministers zu geben, damit man in Hessen weiß, woran man ist.
Wenn ich das Gefühl hätte, Herr Kollege, daß Sie darüber Auskünfte brauchten, dann würde ich sie geben. Aber wegen des sehr diffizilen Sachverhalts, den jeder Kenner der Materie verstehen kann, möchte ich im Interesse derjenigen, um die es geht, Interpretationen in der Öffentlichkeit nicht geben.
Weitere Zusatzfragen? - Herr Abgeordneter Linsmeier.
Herr Staatssekretär, nachdem Sie den in der Frage 56 enthaltenen Vorschlag des Kollegen Dr. Jobst u. a. auch deshalb als unrealisierbar hingestellt haben, weil er einen zu hohen bürokratischen Aufwand erfordere - die Unterscheidung zwischen denen, die auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen können, und denen, die auf die Benutzung ihres Pkws angewiesen sind -, darf ich Sie fragen, welchen Stellenwert der bürokratische Aufwand bei der Erfassung und Abrechnung von Fahrgemeinschaften in Ihrer Überlegung einnimmt.
Ihre Frage, Herr Kollege, geht von einer falschen Prämisse aus. Ich hatte nämlich nicht gesagt, daß die Anregung des Herrn Kollegen Jobst „unrealisierbar" sei, sondern ich hatte gesagt: „Ich darf noch einmal auf die
Schwierigkeiten" - Schwierigkeiten, wohlgemerkt - „bei der Feststellung des zu begünstigenden Personenkreises und die damit verbundenen Verwaltungserschwernisse hinweisen." Das wird aber doch wohl erlaubt sein, und das würde man auch bedenken müssen, wenn es um die Förderung von Fahrgemeinschaften geht.
Dies alles ist eine sehr komplizierte Angelegenheit, wie j a oft Steuererleichterungen mit Verwaltungserschwernissen verbunden sind. Das alles muß wohl bedacht sein, und ich denke, daß Sie sich mit meiner Formulierung, wir sollten trotz der gegebenen Auskünfte über neue Möglichkeiten nachdenken, die auf Erleichterungen, insbesondere für Pendler, hinauslaufen, zufriedengeben können.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wenn ich Ihre vorhin gegebene Antwort noch richtig in Erinnerung habe, dann haben Sie außer dem durch die Erfassung entstehenden bürokratischen Aufwand ein weiteres Argument gegen den Vorschlag des Kollegen Dr. Jobst angeführt, indem Sie betont haben, ..
Herr Abgeordneter Linsmeier, bitte keine Diskussion; stellen Sie bitte eine Frage!
... gegenwärtig wäre diese Erleichterung energiepolitisch widersprüchlich und von den Belastungen des Bundeshaushalts her nicht erträglich. Würden Sie bitte das Wort „gegenwärtig" ergänzen, und wann halten Sie es - kurz-, mittel-oder langfristig - im Hinblick auf den Bundeshaushalt für möglich, diesen Vorschlag zu realisieren?
Herr Kollege, ich erinnere mich zwar gut, das Wort „gegenwärtig" gesagt zu haben, aber ich habe es längst nicht so stark betont wie Sie.
({0})
Also der Ton macht die Musik.
Herr Abgeordneter Dr. Friedmann.
Herr Staatssekretär, sehen Sie einen direkten Zusammenhang zwischen der doch recht hoffnungsfrohen Äußerung des Ministerpräsidenten Börner bezüglich der Kilometerpauschale und den Kommunalwahlen am kommenden Sonntag, und - falls nein - ist dies Teil der zur Zeit häufig zu beobachtenden Strategie, wonach die Regierung das eine, aber die Basis draußen das andere sagt?
Herr Kollege Friedmann, die Rücksichtnahme auf Kommunalwahlen bei einer Äußerung des Herrn hessischen Ministerpräsidenten wäre sachfremd, und Sachfremdheit ist bei Herrn Börner nicht vorauszusetzen.
({0})
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Graf Huyn.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung überhaupt bereit, irgendwelche sozialen Ausgleichsmaßnahmen für die besondere Belastung gerade der Arbeitnehmer in ländlichen Gebieten zu treffen?
Herr Kollege, haben Sie bitte Verständnis dafür, daß ich über die gegebenen Auskünfte hinaus - ich kann das gerne noch einmal wiederholen -, daß wir miteinander über neue Möglichkeiten nachdenken, die auf Erleichterungen, insbesondere für Pendler, hinauslaufen, nun nicht weitere Erörterungen anstellen möchte.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, Verständnis dafür zu haben, wenn ich über die bis jetzt angemeldeten Zusatzfragen hinaus keine weiteren Zusatzfragen mehr zulasse.
Zu einer weiteren Zusatzfrage Herr Abgeordneter Jäger ({0}).
Herr Staatssekretär, da doch zweifellos schon heute eine große Zahl von Arbeitnehmern im ländlichen Raum solche Kosten hat, daß sie bei Geltendmachung der tatsächlichen Kosten, die ja das Führen eines Fahrtenbuches und genaue Aufzeichnungen und dergleichen voraussetzt, mehr geltend machen kann, als die Pauschale ausmacht, frage ich Sie: Zwingt die ablehnende Haltung der Bundesregierung die Arbeitnehmer nicht im Grunde zu einem unnötigen und sinnlosen Belege-Sammeln und zu einem Bürokratismus, der durch eine erhöhte Pauschale vermieden werden könnte?
Herr Kollege, hier geht es um die Wahrnehmung eigener Interessen des Arbeitnehmers. Von Zwang kann also keine Rede sein.
Ich will aber gerne einmal die Gelegenheit nutzen, dem Hohen Hause mitzuteilen: Die Erörterungen lassen häufig außer acht, daß die Benzinkosten in den letzten 20 .Jahren um nicht ganz 100 %, die Einkünfte - auch der Arbeitnehmer - aber um rund 400 % gestiegen sind. Das erklärt nicht die Schwierigkeiten, die heute für manch einen entstehen. Aber daß das in der öffentlichen Diskussion völlig außer acht gelassen wird, das beklage ich hin und wieder.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Kansy.
Herr Staatssekretär, habe ich Sie richtig verstanden, daß Sie, obwohl das Gesetzgebungsverfahren für die erste Erhöhung der Mineralölsteuer noch nicht abgeschlossen ist, bereits darüber nachdenken - und zwar nicht langfristig, wie Sie gesagt haben -, eine weitere Erhöhung der Mineralölsteuer von 8 auf 11 Pfennig vorzunehmen?
Sie haben mich falsch verstanden.
Keine weiteren Zusatzfragen. -Ich rufe die Frage 58 des Herrn Abgeordneten Böhm ({0}) auf:
Wann wird die Bundesregierung die Kilometerpauschale für Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte den gestiegenen Kraftfahrzeugbetriebskosten anpassen, unter denen besonders die Arbeitnehmer im ländlichen Raum zu leiden haben, und in welcher Höhe und Form ist mit einer solchen Erhöhung zu rechnen?
Herr Kollege Böhm, im Grunde genommen haben wir die Thematik erörtert, die Ihre Frage beinhaltet.
Eine Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, ich stimme dem zu, darf aber - möglicherweise abschließend - noch einmal die Frage stellen: Gibt es über die angedeuteten Überlegungen hinaus zur Zeit die Möglichkeit irgendwelcher konkreter Zusagen der Bundesregierung, den Arbeitnehmern im ländlichen Raum in der schon diskutierten Weise zu helfen?
Über die Zusage oder auch Anregung - je nachdem, wie man es auffaßt - hinaus, darüber miteinander nachzudenken, kann ich Ihnen heute keine Zusage geben, Herr Kollege Böhm.
Eine letzte Zusatzfrage zu diesem Themenkreis.
Herr Staatssekretär, unser Steuerrecht geht doch grundsätzlich davon aus, daß die Werbungskosten in voller Höhe von den Einkünften abzuziehen sind. Darf ich Sie folgendes fragen: Auf welchen Betrag schätzt die Bundesregierung die steuerliche Belastung, die von den Autofahrern insgesamt dadurch zu tragen ist, daß die Kilometerpauschale erheblich niedriger ist als die dem Grunde nach zu den Werbungskosten oder Betriebsausgaben gehörenden durchschnittlich entstehenden tatsächlichen Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle mit dem Pkw?
Ich kann mir nicht denken, Herr Kollege, daß es eine Schätzung dieser Art gibt. Aber ich lese Ihre Frage noch einmal nach und werde dann schriftlich auf sie zurückkommen.
Ich rufe die Frage 61 des Herrn Abgeordneten Repnik auf:
Wie erklärt sich die Bundesregierung, daß entgegen ihrer Antwort auf meine Fragen vom 19. Februar 1981 beim Hauptzollamt Singen sogenannte Aufgriffslisten nicht nur für statistische Zwecke geführt werden, sondern nach Aussage des Vorstehers des Hauptzollamts Singen auch zur Leistungsbeurteilung der Beamten herangezogen werden?
Herr Kollege Repnik, wenn Sie nichts dagegen haben, würde ich beide Fragen gerne zusammen beantworten.
Der Fragesteller ist einverstanden. Dann rufe ich auch die Frage 62 des Herrn Abgeordneten Repnik auf:
Was gedenkt die Bundesregierung gegen solche im Widerspruch zu den Richtlinien für die Beurteilung der Beamten der Zollverwaltung vom 24. März 1976 stehenden Praktiken zu unternehmen?
Herr Kollege, meine Antwort zu Ihren Fragen vom 19. Februar 1981 lautete: Nein. Diese Aussage wird heute von mir nochmals bestätigt. Gestatten Sie mir aber hierzu einige erläuternde Sätze.
Sogenannte Aufgriffslisten führen Zolldienststellen mit Kontrollfunktion zu statistischen Zwecken. An Hand dieser Angaben wird ein Überblick über die Schmuggelbekämpfung und den Beitrag der Zollverwaltung zur Gefahrenabwehr an den Grenzen der Bundesrepublik Deutschland gewonnen. Diese Listen waren und sind weder direkt noch indirekt Grundlage für die Beurteilung von Beamten.
Die angebliche Aussage des Vorstehers des Hauptzollamts Singen zur Auswertung von Aufgriffslisten für die dienstliche Beurteilung von Beamten geht auf mißverstandene Äußerungen anläßlich einer Personalversammlung in diesem Bezirk im Oktober letzten Jahres zurück. Hierzu hat ein Schriftwechsel zwischen der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr und dem Bundesministerium der Finanzen stattgefunden, den die Gewerkschaft im Dezember letzten Jahres in ihren „Informationen" veröffentlicht hat. In diesem Schriftwechsel wurde klargestellt, daß die Leistung eines Beamten nicht an Hand von Aufgriffslisten ausgezählt werden kann.
Die Oberfinanzdirektion Freiburg hat Anfang Februar die betroffenen Dienstvorgesetzten ausdrücklich darauf hingewiesen, daß jede Verwendung von Aufgriffslisten als Beurteilungsgrundlage unzulässig ist.
Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß in der von Ihnen soeben zitierten Personalversammlung der Vorsteher des Hauptzollamts Singen nicht nur diese Auffassung vertreten, sondern geradezu bekräftigt hat, im Rahmen der Ermessensfreiheit auf das Kriterium der Aufgriffslisten zurückgreifen zu können?
Zweite Zusatzfrage, Herr Staatssekretär: Trifft es zu, daß in diesem Frühjahr ein Gespräch im Finanzministerium unter Beteiligung des Finanzpräsidenten aus Freiburg sowie des Vorstehers des Hauptzollamts Singen mit dem Ergebnis stattgefunden hat, daß diese Listen zwar nicht für die Beurteilung herangezogen werden dürften, aber in Personalgesprächen durchaus zur Motivation der Beamten herangezogen werden können?
Herr Kollege Repnik, ich hatte selber darauf hingewiesen, daß es sich wohl um eine Äußerung des Vorstehers des Hauptzollamts Singen handeln müsse, die Anlaß für Ihre Frage war. Mir ist gesagt worden, die Äußerungen des Vorstehers seien mißverstanden worden. Wir haben aber, um jedes Mißverständnis auszuräumen, den von mir zitierten Briefwechsel zwischen der ÖTV und dem Bundesministerium der Finanzen gehabt. Mir scheint, jetzt ist das, was ausgeräumt werden konnte, ausgeräumt.
Um nun ein übriges zu tun, findet am 30. März 1981 eine Dienstbesprechung der FinanzpräsidenParl. Staatssekretär Haehser
ten „Zoll" statt, und bei dieser Gelegenheit werden wir, das Bundesministerium der Finanzen, noch einmal darauf hinweisen, daß die Listen, um die es hier geht, keinesfalls für eine dienstliche Beurteilung der Beamten herangezogen werden dürfen.
Würde mir, Herr Kollege Repnik, ein einziger Fall konkret bekanntwerden, ich würde mit allen mir zu Gebote stehenden Mitteln dagegen vorgehen.
Weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ich bin Ihnen sehr dankbar für diese Ausführungen. Ich möchte Sie dennoch fragen, ob Sie nicht der Meinung sind, daß Ihre Antwort, die Sie mir auf die erste Frage gegeben hatten, nämlich „nein", insofern nicht korrekt ist, als Sie jetzt zugestanden haben, daß der Vorsteher des Hauptzollamts Singen - möglicherweise irrtümlich - ursprünglich für Beurteilungen in seinem Hauptzollamtsbereich Aufgriffslisten mit herangezogen hat.
Herr Kollege, wenn ich Ihnen recht gäbe, würde ich damit zugeben, daß ich nicht korrekt geantwortet hätte. Das können Sie von mir nicht verlangen. Nur: Ich kann nicht in jedem Fall wissen, was in dem Kopf meiner Kollegen Abgeordneten vorgeht. Ich mußte erst recherchieren, um welchen Fall es sich gehandelt haben könnte. Bei diesen Recherchen bin ich auf den Vorgang Singen gestoßen.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Die Frage 64 des Herrn Abgeordneten Dr. Jahn ({0}) wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 63 des Herrn Abgeordneten Dr. Friedmann auf:
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Verkehrswert ihres verwertbaren Vermögens?
Herr Kollege Dr.
Friedmann, der Verkehrswert des verwertbaren Bundesvermögens wird aus folgenden Gründen nicht ermittelt.
Im Vordergrund der Vermögensberechnung des Bundes, die jährlich den gesetzgebenden Körperschaften vorgelegt wird, steht die Erfassung des Bestandes des Bundesvermögens und nicht des Wertes, weil die Tätigkeit der öffentlichen Hand nicht auf Gewinnerzielung gerichtet ist.
Von der Bewertung des Sachvermögens - dazu gehört neben dem beweglichen Vermögen, wie z. B. Fahrzeugen und Gerät, das Grundvermögen mit Autobahnen, Bundesstraßen, Bundeswasserstraßen und sonstigen Liegenschaften - ist im Einvernehmen mit dem Bundesrechnungshof auch im Hinblick auf die Bewertungsschwierigkeiten und den erheblichen Verwaltungsaufwand Abstand genommen worden. Davon hat der Rechnungsprüfungsausschuß des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags im Februar 1980 - wohl zustimmend - Kenntnis genommen. Sachvermögen wird daher nur bewertet, wenn eine Veräußerung tatsächlich vorgesehen ist. Nur dies halte ich übrigens auch für verwaltungsökonomisch sinnvoll.
Das übrige Vermögen, wie z. B. Forderungen oder Beteiligungen, die sich im Besitz des Bundes befinden, geht aus der Vermögensrechnung hervor, die wir alljährlich allen Abgeordneten des Deutschen Bundestages zur Verfügung stellen.
Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, nachdem in diesen Tagen die seriöse Presse darauf hingewiesen hat, daß der Verkehrswert - ich betone: der Verkehrswert - des Bundesvermögens bei 260 Milliarden DM liege, und nachdem feststeht, daß die Schulden des Bundes noch in diesem Jahr über 260 Milliarden DM hinausgehen werden, möchte ich Sie fragen: Wann gedenkt der Herr Finanzminister dasselbe zu tun, was ein Privatmann in gleicher Situation tun müßte, nämlich den Konkurs zu beantragen?
Herr Kollege, ich weiß nicht, ob ich bei dem polemischen Gehalt der Frage so antworten kann, wie das erlaubt ist.
Sehen Sie einmal, unsere beiden Köpfe haben auch einen Verkehrswert, und dennoch wollen wir sie nicht verkaufen.
({0})
Darüber wollen wir weiter nicht diskutieren. Die Voraussetzung wäre j a, daß erst einmal der Kopf ab wäre:
({0})
denn den ganzen Korpus nimmt uns sowieso keiner ab.
({1})
Ich rufe die Frage 65 des Herrn Abgeordneten Dr. Schöfberger auf:
Entspricht das sogenannte Bauherrnmodell auch dann noch den fis-kal-, verteilungs- und wohnungspolitischen Vorstellungen der Bundesregierung, wenn, wie es im Münchner Stadtteil Giesing geschieht, mehr als siebenhundert Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt, anschließend mit einem Aufwand von 1 000 DM/m 2 luxusmodernisiert und im Bauherrnmodell an Kapitalanleger veräußert werden, wobei spitzenverdienende Erwerber im Erwerbsjahr 205 Prozent ihrer Eigenfinanzierung ({2}) von der Steuer absetzen können, dadurch pro Quadratmeter 72,23 DM mehr an Steuern ersparen als sie aufwenden, auch in den Folgejahren nach Abzug aller Annuitäten und Lasten pro Quadratmeter 3,21 DM „verdienen", praktisch also die Wohnung ohne Aufwand und mit erheblichem Gewinn auf Kosten des Fiskus erwerben, während hunderte meist einkommensschwacher Mieter vertrieben werden?
Herr Kollege Dr. Schöfberger, die Bundesregierung ist der Auffassung, daß Auswüchse bei der Ausnutzung steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten verhindert werden müssen. Deshalb beobachtet sie auch den Markt der sogenannten Steuersparbranche sorgfältig.
Aus fiskalpolitischer, verteilungspolitischer und wohnungspolitischer Sicht sind Modelle wie das von Ihnen geschilderte fragwürdig, in denen vermietete Wohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt und anschließend luxusmodernisiert werden.
Die Bundesregierung beabsichtigt, wie in der Regierungserklärung angekündigt ist, nicht nur bei solParl. Staatssekretär Haehser
chen Modellen, sondern ganz allgemein den Schutz der Mieter vor Verdrängung etwa durch Luxusmodernisierungen oder bei Umwandlungen von Mietin Eigentumswohnungen zu verbessern. Ein entsprechender Referentenentwurf ist in diesen Tagen vom Bundesministerium der Justiz an Länder und Verbände versandt worden.
Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, ist auch daran gedacht, Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesfinanzhofes zum Bauherrnmodell vom April 1980 zu ziehen und Steuergesetze so zu verändern, daß dieses Bauherrnmodell, jedenfalls bei der Anwendung auf Altbausubstanz, nicht mehr in der von mir geschilderten Weise wirkt`?
Ich mache Ihnen den Vorschlag, Herr Kollege Schöfberger, daß ich Ihnen den zitierten Referentenentwurf vorab zur Verfügung stelle. Wir können dann miteinander prüfen, ob auch an diesen Fall gedacht ist.
Eine weitere Zusatzfrage, bitte.
Hat die Bundesregierung bei ihrem Gesetzgebungsvorhaben auch bedacht, daß die Kommunen, um die Mieter in einem solchen Fall überhaupt noch in den Stand zu versetzen, dort wohnen zu bleiben - in München erhöht sich über das Bauherrnmodell die Miete von bisher 3,60 DM, kalt, pro Quadratmeter auf 12 DM, kalt, pro Quadratmeter -, Millionen D-Mark an Wohngeld und Sozialhilfe ausgeben müssen und daß dies neben den Steuernachlässen, die auf Grund des Bauherrnmodells entstehen, auch zum Verlust von öffentlichen Geldern führt?
Die Bundesregierung, Herr Kollege Dr. Schöfberger, wird bei ihren Gesetzgebungsvorhaben auch an diese Sachverhalte denken müssen.
Es liegen keine weiteren Zusatzfragen mehr vor.
Die Fragen 59 und 60 des Herrn Abgeordneten Milz, Herr Parlamentarischer Staatssekretär, werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt. - Wir haben noch sechs Minuten.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft auf. Zur Beantwortung steht uns Herr Parlamentarischer Staatssekretär Grüner zur Verfügung.
Die Frage 71 des Herrn Abgeordneten Urbaniak wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 66 des Herrn Abgeordneten Rapp ({0}) auf:
Ware die Aufstellung örtlicher Versorgungskonzepte nach Aufiassung der Bundesregierung ein geeignetes Instrument, urn die Ausbreitung der Fernwärmenutzung in dem energiepolitisch erwünschten Ausmaß zu fördern und die dazu außerdem nötigen finanziellern Anreize wirksam werden zu lassen?
Ich bitte um die Genehmigung, die beiden Fragen zusammen zu beantworten.
Einverstanden? - Rapp ({0}) ({1}): Ja.
Dann rufe ich auch die Frage 67 des Herrn Abgeordneten Rapp ({0}) auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung den derzeitigen Stand des Fernwärmeausbaus und wie die weiteren Ausbaumöglichkeiten?
Vorsorgungskonzepte, Herr Kollege Rapp, sollen sicherstellen, daß die vorhandenen Potentiale für den Ausbau der leitungsgebundenen Energien sinnvoll aufeinander abgestimmt werden. Dabei geht es vor allem um das Zusammenwirken von Strom, Gas, der Nutzung des wirtschaftlichen Fernwärmepotentials auf der Basis von Kraft-Wärme-Koppelungen und der industriellen Abwärme sowie der Integration neuer Energietechnologien wie der Wärmepumpe. Versorgungskonzepte können daher auch gerade dazu beitragen, örtlich vorhandene Fernwärmepotentiale besser zu erschließen und die hierfür notwendigen Beteiligten - Gemeinden, Fernwärmewirtschaft, Kraftwerkswirtschaft und gegebenenfalls Industrie - an einen Tisch zu bringen.
Die Bundesregierung hat daher bereits in der Zweiten Fortschreibung des Energieprogramms die Gemeinden zur Erstellung von Versorgungskonzepten aufgefordert. Der Appell ist auch aufgegriffen worden; die Verbände der kommunalen Unternehmen sowie der leitungsgebundenen Energiewirtschaft haben detaillierte Grundsätze für örtliche Versorgungskonzepte entwickelt, und es werden zunehmend konkrete Versorgungskonzepte in den Gemeinden erstellt.
Der Ausbau der Fernwärme hat in den letzten beiden Jahren erfreuliche Fortschritte gemacht. Gegenwärtig werden rund 9 % des Raumwärmebedarfs durch Fernwärme gedeckt. Im internationalen Vergleich nimmt die Bundesrepublik damit eine gute Mittelposition ein. Nach den Erfahrungen mit dem Zukunftsinvestitionsprogramm und auf Grund der Ländermeldungen für das Nachfolgeprogramm scheint bei weiterer Förderung in etwa eine Verdoppelung des gegenwärtigen Anschiußwertes bis zum Jahre 1990 erreichbar.
Entscheidende Voraussetzung hierfür ist allerdings das Zustandekommen des Nachfolgeprogramms zum Zukunftsinvestitionsprogramm. Da nach ZIP nur bis Ende 1981 erteilte Aufträge gefördert werden können, ist die Verabschiedung des Anschlußprogramms äußerst dringlich. Sicherlich hat sich die Wettbewerbslage der Fernwärme in den letzten zwei Jahren verbessert, wobei vor allem Preissteigerungen bei Öl und Gas sowie erhebliche Staatshilfen insbesondere durch das Zukunftsinvestitionsprogramm eine Rolle gespielt haben. Ausweitung und Aufbau neuer Netze sowie die Errichtung entsprechender Erzeugungskapazitäten erfordern jedoch außerordentlich hohe Investitionen. Sie sind, wie die Erfahrungen mit dem ZukunftsinvestitionsproDeutscher Bundestag -- 9. Wahlperiode Parl. Staatssekretär Grüner
gramm zeigen, mit erheblichen Anlaufverlusten verbunden, die von den - meist kommunalen und wenig kapitalkräftigen - Unternehmen nicht allein überbrückt werden können.
Ohne die Förderung durch das geplante Programm zum Bau von Kohleheizkraftwerken und zum Ausbau der Fernwärme wäre mit einer ganz erheblichen Verlangsamung des Investitionstempos zu rechnen. Die nach Auslaufen des Zukunftsinvestitionsprogramms noch verbleibenden Hilfen reichen für einen forcierten Ausbau der Fernwärme nicht aus. Wichtige Chancen zur Ölsubstitution blieben dadurch ungenutzt. Auch bei der verstärkten Nutzung industrieller Abwärme würden die notwendigen Fortschritte erschwert.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Rapp.
Herr Staatssekretär, im Fernwärmebericht des Forschungsministeriums ist gesagt, daß bis zum Jahre 2000 etwa 22 % des Wärmebedarfs für Raumheizung und Warmwasserbereitung durch Fernwärme gedeckt werden können; gibt es in Ihrem Hause Schätzungen über die Investitionsvolumina, die bewegt werden könnten und die zu realisieren wären?
Nein, derartige Schätzungen haben wir nicht angestellt, weil die Voraussetzungen solcher Schätzungen außerordentlich variabel sind.
Eine weitere Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, welche Hemmnisse stehen einer umfassenden Inangriffnahme von Fernwärmeprojekten entgegen, und sind Sie der Auffassung, daß es sich um einen Tatbestand der Mischfinanzierung handeln muß?
Es gibt zwei entscheidende Hemmnisse. Zum einen ist das Finanzproblem, also die Finanzierung der Rentabilitätslücken zu nennen. Zum anderen werden von den Kommunen mit gleichem Gewicht die Umweltprobleme als Hemmnis für den Ausbau der Fernwärme geltend gemacht.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Spöri.
Herr Staatssekretär, treffen in diesem Zusammenhang Meldungen aus der letzten Woche zu, daß das gegenwärtig laufende Energiesparprogramm im Umfang von 4,35 Milliarden DM in ein Fernwärmeprogramm umgewandelt werden soll?
Es ist darüber gesprochen worden. Die Fortsetzung dieses Programms und seine Ausgestaltung wird mit Sicherheit gerade dem Thema der Fernwärme ein besonderes Gewicht beimessen. Entscheidungen sind allerdings noch nicht getroffen worden.
Die letzte Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jens.
Herr Staatssekretär, ist es richtig, daß sich das Land Schleswig-Holstein mittlerweile bereit erklärt hat, die Mischfinanzierung für den Ausbau der Fernwärme zu akzeptieren?
Es ist richtig, daß sich eine Annäherung der Standpunkte abzeichnet, ohne daß ich das im einzelnen qualifizieren möchte.
Wir sind am Ende der Fragestunde.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:
Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD und FDP auf Zurückweisung des Einspruchs des Bundesrates gegen das Mineralöl- und Branntweinsteuer-Änderungsgesetz 1981
- Drucksachen 9/231, 9/232 Meine Damen und Herren, ich bitte, Platz zu nehmen.
Das Wort zur Abgabe einer Erklärung hat der Herr Abgeordnete Dr. Schäuble.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die CDU/CSU lehnt die Erhöhung der Mineralöl- und Branntweinsteuer ab. Sie bittet deshalb, den Antrag der Koalitionsfraktionen auf Zurückweisung des Einspruchs des Bundesrats abzulehnen. Wir halten Steuererhöhungen für den falschen Weg zur Begrenzung der Neuverschuldung des Bundes.
({0})
Die notwendige Konsolidierung des Bundeshaushalts geht nur auf dem Weg über Sparbeschlüsse, über die Verringerung der Ausgaben. Insbesondere die drastische Erhöhung der Mineralölsteuer wird unsere konjunktur- und wirtschaftspolitischen Probleme weiter verschärfen.
({1})
Wir haben in den Beratungen in diesem Hause eindeutig dargelegt, daß die Erhöhung der Mineralölsteuer nicht zu einem nennenswerten Einspareffekt beim Ölverbrauch und damit zu einer Entlastung unseres Leistungsbilanzdefizits führen wird. Wir müssen deshalb noch einmal daran erinnern, daß die Erhöhung der Mineralölsteuer auch in ihrer Verteilung ausgesprochen ungerecht ist. Sie wird insbesondere die Arbeitnehmer im ländlichen Raum zusätzlich und unzumutbar belasten.
({2})
Wir hören in diesen Tagen und Wochen viele gute Absichten aus den Koalitonsfraktionen, daß die Kilometerpauschale für Arbeitnehmer erhöht werden soll; aber es fehlt die Realisierung dieser Absichtserklärung. Die Bundesregierung hat sich nicht zu einer Erhöhung der Kilometerpauschale bereit erklärt.
Wir müssen auch darauf hinweisen, daß die Erhöhung der Branntweinsteuer in einer für unsere
Landwirtschaft ohnedies schwierigen Lage die Probleme unserer Landwirtschaft zusätzlich verschärfen wird. Schließlich muß noch einmal darauf hingewiesen werden, daß die Neubesteuerung auch der Isopropylalkohole für die Herstellung von Kosmetikprodukten zahlreiche Arbeitsplätze sowohl in der chemischen und kosmetischen Industrie als auch im mittelständischen Einzelhandel und im Friseurhandwerk gefährden wird. Aus all diesen Gründen lehnen wir dieses Steuererhöhungsgesetz ab. Die Bundesregierung, die Koalition gehen nach Auffassung der CDU/CSU den falschen Weg, wenn sie mit Steuererhöhungen versuchen, die Probleme vor sich herzuschieben. Sie lösen kein Problem; nur die notwendigen Sparbeschlüsse werden unsere wirtschaftlichen Probleme lösen. Deswegen werden wir den Antrag von SPD und FDP ablehnen.
({3})
Bevor ich dem nächsten Redner zur Abgabe einer Erklärung das Wort erteile, bitte ich die Damen und Herren, Platz zu nehmen. Ich darf auch die beiden Herren in der Mitte, halbrechts, bitten, Platz zu nehmen.
Das Wort hat Herr Abgeordneter Westphal.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir Sozialdemokraten beantragen zusammen mit unserem Koalitionspartner FDP die Zurückweisung des Einspruchs der Mehrheit des Bundesrates gegen das Mineralöl- und Branntweinsteuergesetz 1981. Wir tun dies nicht leichtfertig. Wir haben die Entscheidung, gerade nachdem der Vermittlungsausschuß das Gesetz positiv bestätigt hat in dem Sinne, wie es in diesem Hause beschlossen worden ist, durchaus noch einmal genau durchdacht. Seit Ankündigung der notwendig werdenden Erhöhung dieser beiden Steuern, die bereits im Juni 1980 erfolgte, haben wir mit den Bürgern über die Belastung - und es ist eine Belastung - diskutiert. Dabei wissen wir, daß die Belastung nicht jeden gleichermaßen trifft. Deshalb nehmen wir auch die Forderung nach einem Teilausgleich von Belastungen begrenzter Personengruppen, insbesondere der Fernpendler, durchaus ernst. Wir haben die Bundesregierung aufgefordert, Möglichkeiten dafür zu prüfen.
Aber jeder muß wissen, daß steigende Energiekosten, insgesamt gesehen, nicht ausgeglichen werden können. Sie werden zum ganz überwiegenden Teil durch andere, nämlich durch die Ölförderländer und auch durch die Mineralölgesellschaften, bewirkt. Die Rechnung für das 01 ist also an andere - außerhalb unserer Volkswirtschaft - zu bezahlen. Das Geld dafür steht nicht mehr im eigenen Land, nicht mehr für hiesige volkswirtschaftliche Prozesse zur Verfügung.
Außerdem sei darauf hingewiesen, daß der Benzinpreis in Europa nur in Luxemburg niedriger ist als bei uns, daß die Mineralölsteuer nur in Griechenland und - bei Normalbenzin - in Luxemburg niedriger ist als bei uns und daß wir auch nach der Steuererhöhung bezüglich der Steuerbelastung im unteren Drittel der vergleichbaren europäischen Länder liegen. Arbeitnehmer mußten bei uns 1970
für zehn Liter Benzin 54 Minuten arbeiten. 1980 waren es 52 Minuten, also trotz aller inzwischen eingetretenen Preissteigerungen weniger.
Meine Damen und Herren, vielfach ist darüber diskutiert worden, ob die Erhöhung der Mineralölsteuer den Sinn des Haushaltsausgleichs oder den Sinn des Einsparens von aus Öl gewonnener Energie habe. Unserer Entscheidung liegen beide Ansätze zugrunde. Es gibt leider keinen Zweifel, daß wir, wenn wir nicht in den sozialen Leistungsstandard unseres Landes einschneiden wollen - und wir wollen dies nicht -, neben einem niedrigeren Haushaltswachstum, neben kräftigen, schmerzhaften Kürzungen und Einsparungen, neben dem Abbau von Subventionen auch - in einem im Vergleich dazu geringeren Maße - zusätzliche Steuereinnahmen benötigen.
In gleichem Maße ist die Anhebung der Mineralölsteuer aber eine Maßnahme, die das wohl oder übel wirksamste Mittel der Preiserhöhung nutzt, um den Ölverbrauch einzuschränken. Man wundert sich manchmal, wie die sich als Gralshüter der Marktwirtschaft aufspielende Opposition an der Wirksamkeit einer Preiserhöhung in Richtung auf Verbrauchseinschränkung zweifelt.
Die Haltung der Mehrheit des Bundesrates und der Opposition ist überhaupt schwer verständlich. Sie sieht Steuererhöhungen - das haben Sie, Herr Schäuble, eben gesagt - nicht als ein geeignetes Mittel zur Begrenzung der Staatsverschuldung an. Aber es gibt eben bis heute keinen einzigen auch nur in irgendeiner Weise relevanten Einsparungsvorschlag seitens der Opposition. Auch das, was Herr Schäuble hier eben gesagt hat, waren eher Ausgabenwünsche oder Forderungen oder ähnliche Andeutungen als etwa Einsparungsvorschläge.
Die Bundesratsmehrheit hat im Gegenteil bei ihren Aussagen zum Etatentwurf eine beachtliche Zahl von Ausgabenerhöhungen und Ablehnungen von Ausgabenkürzungen vorgetragen. Dieselbe Bundesratsmehrheit hat praktisch keine der beabsichtigten Maßnahmen zum Subventionsabbau un-kritisiert gelassen. Ja, die Bundesratsmehrheit hat sich mit der energiesparpolitischen Begründung der Mineralölsteuererhöhung überhaupt nicht auseinandergesetzt. Das ist nicht nur schwach. Das ist in der Situation, in der wir uns befinden und in der wir alles tun müssen, um vom 01 wegzukommen, nicht auf der Höhe der Zeit. Der Bürger hat da mehr Einsichtsfähigkeit und auch mehr Einsichtsbereitschaft. Darauf bauen wir unsere nüchterne und notwendige Entscheidung.
Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.
({0})
Meine Damen und Herren, ich bitte noch einmal, die Plätze einzunehmen und den Rednern, die Erklärungen abgeben, Aufmerksamkeit zu schenken.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Rentrop.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eine Erhöhung der Mineralölsteuer ist im
I Grundsatz bereits im Juni 1980 von der Bundesregierung beschlossen worden. Sie kündigte an, zum 1. Januar 1981 eine Erhöhung um 3 Pfennige für Benzin und Super und um 2 Pfennige für Diesel vorzunehmen, wenn sich die Länder nicht an der Finanzierung der Mehrbelastungen beteiligen, die für den Bundeshaushalt durch die Verminderung der EG-Beiträge Großbritanniens entstehen. Die Länder haben einer Mitfinanzierung nicht zugestimmt. Die Bundesrepublik hat ihre Verpflichtungen in der EG zu erfüllen. Die Mineralölsteuererhöhung ist daher unumgänglich, wenn wir einer weiteren Verschuldung des Bundes entgegenwirken wollen. In diesem Zusammenhang ist es bedauerlich, daß diese Bereitschaft der Bundesregierung, Großbritannien zu helfen, in diesen Tagen von der Regierung Großbritanniens bei den Verhandlungen über die Fischereirechte so wenig honoriert wird.
({0})
Daß eine solche Erhöhung höher, als ursprünglich angekündigt, auffallen muß, kann keinen überraschen, der die wirtschaftliche Entwicklung seit der Ankündigung verfolgt hat und sie mit dem finanzpolitischen Ziel einer Verminderung der öffentlichen Neuverschuldung in Einklang zu bringen sucht. Außerdem sollte man nicht übersehen, daß selbst die erhöhte Mineralölsteuer einen Mittelwert der Belastungen in Europa darstellt.
Die Erhöhung der Branntweinsteuer schließlich bedeutet im Ergebnis eine Mehrbelastung von 1 DM auf jede Flasche Trinkbranntwein. Diese Mehrbelastung ist nach unserer Auffassung ein richtiger Beitrag zum richtigen Zeitpunkt zur finanzpolitischen Konsolidierung.
Wir bitten daher, nach unserem Antrag auf Drucksache 9/232 den Einspruch des Bundesrats zurückzuweisen.
({1})
Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung. Um den Einspruch des Bundesrates, den dieser mit der Mehrheit seiner Stimmen beschlossen hat, zurückzuweisen, bedarf es nach Art. 77 Abs. 4 des Grundgesetzes der Mehrheit der Mitglieder des Hauses. Das sind 249 Stimmen. Wer den Einspruch des Bundesrates zurückweisen will, muß mit Ja stimmen.
Es ist namentliche Abstimmung beantragt; dieser Antrag ist von einer Fraktion unterstützt.
Ich eröffne die namentliche Abstimmung.
Meine Damen und Herren, ich schließe die namentliche Abstimmung und bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen.
Ich unterbreche die Sitzung für 15 Minuten.
({0})
Die Sitzung ist wieder eröffnet. Ich bitte die Damen und Herren, Platz zu nehmen.
An der Abstimmung haben nicht teilnehmen können: wegen europäischer Verpflichtungen 7 Abgeordnete, wegen Krankheit 14 Abgeordnete, wegen einer Dienstreise 1 Abgeordneter, zusammen also 22 Abgeordnete.
Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über die Zurückweisung des Einspruchs des Bundesrates gemäß Drucksache 9/232 bekannt. Von den voll stimmberechtigten Mitgliedern des Hauses haben 481 ihre Stimme abgegeben. Ungültig: keine Stimme. Mit Ja haben 264 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 217 Abgeordnete. 17 Berliner Abgeordnete haben ihre Stimme abgegeben. Davon ungültig: keine; mit Ja haben 7 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 10 Abgeordnete.
({1})
Ergebnis
Abgegebene Stimmen 481 und 17 Berliner Abgeordnete; davon
j a: 264 und 7 Berliner Abgeordnete
nein: 217 und 10 Berliner Abgeordnete
Nein
CDU/CSU
Dr. Abelein
Dr. van Aerssen Dr. Althammer Dr. Arnold
Dr. Barzel
Bayha
Frau Benedix-Engler Biehle
Dr. Blüm
Böhm ({2}) Dr. Bötsch
Bohl
Borchert
Braun
Breuer
Broll
Brunner
Bühler ({3}) Dr. Bugl
Burger
Carstens ({4}) Clemens
Conrad ({5})
Dr. Czaja
Dallmeyer
Daweke
Deres
Dörflinger
Dr. Dollinger
Echternach
Eigen
Engelsberger
Erhard ({6}) Eymer ({7})
Dr. Faltlhauser Feinendegen
Fellner
Frau Fischer
Fischer ({8}) Francke ({9}) Franke
Dr. Friedmann Ganz ({10}) Frau Geier
Frau Geiger
Dr. von Geldern Dr. George
Gerlach ({11}) Gerstein
Gerster ({12})
Glos
Dr. Götz
Günther
Haase ({13})
Dr. Häfele Handlos
Hanz ({14})
Hartmann Hauser ({15})
Hauser ({16})
Frau Dr. Hellwig
Helmrich Dr. Hennig Herkenrath Hinsken
Höffkes
Höpfinger
Frau Hoffmann ({17})
Dr. Hornhues
Horstmeier Frau Hürland
Dr. Hüsch Dr. Hupka Graf Huyn Jäger ({18})
Jagoda
Dr. Jahn ({19})
Dr. Jenninger
Dr. Jentsch ({20})
Jung ({21})
Frau Karwatzki
Keller
Kiechle
Kiep
Dr. Klein ({22})
Klein ({23})
Dr. Köhler ({24})
Dr. Köhler ({25}) Köster
Dr. Kohl Kolb
Kraus
Dr. Kreile Krey
Kroll-Schlüter
Frau Krone-Appuhn
Dr. Kunz ({26})
Lamers
Dr. Lammert
Lampersbach
Landré
Präsident Stücklen
Dr. Langner Dr. Laufs Lemmrich
Dr. Lenz ({27}) Lenzer
Link
Linsmeier Lintner
Löher
Louven
Lowack
Maaß
Magin
Dr. Marx
Dr. Mertes ({28}) Metz
Dr. Meyer zu Bentrup Michels
Dr. Mikat Dr. Miltner Milz
Dr. Möller Dr. Müller
Müller ({29}) Müller ({30})
Nelle
Neuhaus
Frau Dr. Neumeister Niegel
Dr. Olderog Frau Pack Petersen
Pfeffermann Pfeifer
Pieroth
Dr. Pinger Pohlmann
Dr. Pohlmeier Prangenberg
Dr. Probst Rainer
Rawe
Regenspurger
Dr. Riedl ({31})
Dr. Riesenhuber
Röhner
Dr. Rose
Rossmanith Rühe
Sauer ({32})
Sauer ({33})
Sauter ({34})
Sauter ({35})
Dr. Schäuble Schartz ({36})
Schmitz ({37}) Schmöle
Dr. Schneider
Freiherr von Schorlemer Dr. Schroeder ({38}) Schröder ({39}) Schröder ({40}) Dr. Schulte ({41}) Schwarz
Dr. Schwarz-Schilling
Dr. Schwörer
Seehofer Seiters
Dr. Freiherr Spies von Büllesheim
Spilker
Spranger Dr. Sprung Dr. Stark ({42})
Graf Stauffenberg
Dr. Stavenhagen
Dr. Stercken Stücklen
Susset
Tillmann
Dr. Todenhöfer
Dr. Unland
Frau Verhülsdonk Vogel ({43})
Vogt ({44})
Volmer
Dr. Voss
Dr. Waffenschmidt
Dr. Waigel
Graf von Waldburg-Zeil Dr. Warnke
Dr. von Wartenberg Weirich
Weiskirch ({45})
Weiß
Werner
Frau Dr. Wex
Frau Will-Feld
Frau Dr. Wilms Wimmer ({46}) Windelen
Frau Dr. Wisniewski Wissmann
Dr. Wittmann
Dr. Wörner
Baron von Wrangel Würzbach
Dr. Wulff Zierer
Dr. Zimmermann
Zink
Berliner Abgeordnete
Amrehn Bahner
Frau Berger ({47}) Dr. Hackel
Kalisch Kittelmann
Kunz ({48})
Lorenz
Schulze ({49}) Straßmeir
Ja
SPD
Dr. Ahrens Amling
Antretter Dr. Apel Auch
Baack
Bahr
Bamberg
Dr. Bardens
Becker ({50}) Bernrath
Berschkeit Biermann Bindig
Frau Blunck
Börnsen Brandt
Brandt ({51}) Brück
Büchler ({52})
Dr. von Bülow Buschfort Catenhusen
Collet
Conradi Coppik
Dr. Corterier
Frau Dr. Däubler-Gmelin Daubertshäuser
Dr. von Dohnanyi
Dreßler
Duve
Dr. Ehmke Dr. Ehrenberg Eickmeyer
Dr. Emmerlich
Dr. Enders Engholm
Esters
Ewen
Feile
Fiebig
Fischer ({53}) Fischer ({54}) Franke ({55})
Frau Fuchs Gansel
Gerstl ({56})
Dr. Geßner Gilges
Ginnuttis Glombig
Gnädinger Gobrecht Grobecker Grunenberg Dr. Haack Haar
Haase ({57})
Hansen
Frau Dr. Hartenstein Hauck
Dr. Hauff Heistermann
Herberholz Herterich Heyenn
Hoffmann ({58}) Hofmann ({59})
Dr. Holtz Horn
Frau Huber Huonker Ibrügger
Immer ({60}) Jahn ({61})
Jansen
Jaunich
Junghans Jungmann Kirschner Klein ({62})
Dr. Klejdzinski
Kolbow
Kretkowski
Dr. Kreutzmann
Dr. Kübler Kühbacher Kuhlwein Lambinus Leber
Lennartz Leonhart
Frau Dr. Lepsius Leuschner Liedtke
Dr. Linde Lutz
Marschall
Frau Dr. Martiny-Glotz Matthöfer
Meinike ({63}) Meininghaus
Menzel
Dr. Mertens ({64}) Möhring
Müller ({65}) Müller ({66})
Dr. Müller-Emmert
Müntefering
Nagel
Nehm
Neumann ({67}) Neumann ({68})
Dr. Nöbel Offergeld Oostergetelo
Dr. Osswald
Paterna Pauli
Dr. Penner Pensky
Peter ({69})
Polkehn Poß
Purps
Rapp ({70})
Rappe ({71}) Rayer
Frau Renger
Reschke Reuschenbach
Reuter
Rohde
Rosenthal Roth
Sander
Dr. Schachtschabel Schäfer ({72}) Schätz
Dr. Scheer Schirmer Schlaga Schlatter Schluckebier
Frau Schmedt ({73}) Dr. Schmidt ({74}) Schmidt ({75}) Schmidt ({76})
Frau Schmidt ({77}) Schmidt ({78}) Schmidt ({79}) Schmitt ({80})
Dr. Schmude
Schreiber ({81}) Schröder ({82}) Schröer ({83}) Schulte ({84})
Dr. Schwenk ({85}) Sielaff
Sieler
Frau Simonis
Frau Dr. Skarpelis-Sperk Dr. Soell
Dr. Spöri
Stahl ({86})
Dr. Steger Steiner
Frau Steinhauer
Stiegler Stockleben Stöckl
Dr. Struck Frau Terborg
Thüsing Tietjen
Frau Dr. Timm
Topmann Frau Traupe
Dr. Ueberschär
Urbaniak Vogelsang Voigt ({87})
Vosen
Waltemathe
Walther Wehner Weinhofer
Weisskirchen ({88})
Präsident Stücklen
Dr. Wernitz Westphal
Frau Weyel Dr. Wieczorek
Wieczorek ({89}) Wiefel
von der Wiesche
Wimmer ({90}) Wimmer ({91}) Wischnewski
Witek
Dr. de With
Wolfram ({92}) Wrede
Würtz
Wuttke
Zander
Zeitler
Frau Zutt
Berliner Abgeordnete Dr. Diederich ({93}) Dr. Dübber
Egert
Löffler
Frau Luuk
Wartenberg ({94})
FDP
Frau Dr. Adam-Schwaetzer Baum
Beckmann Bergerowski
Frau von Braun-Stützer Bredehorn
Cronenberg Eimer ({95})
Engelhard Ertl
Dr. Feldmann
Frau Fromm Funke
Gärtner
Gallus
Gattermann Genscher Grüner
Frau Dr. Hamm-Brücher Dr. Haussmann
Dr. Hirsch Hölscher Hoffie
Holsteg
Kleinert
Dr.-Ing. Laermann
Frau Matthäus-Maier Merker
Mischnick Möllemann Neuhausen Frau Noth Paintner
Popp
Dr. Riemer
Rösch
Ronneburger
Dr. Rumpf
Schäfer ({96}) Schmidt ({97}) von Schoeler
Frau Schuchardt Dr. Solms
Timm
Dr. Vohrer
Wolfgramm ({98}) Wurbs
Dr. Zumpfort
Zywietz
Berliner Abgeordneter Hoppe
Meine Damen und Herren, damit ist nach Art. 77 Abs. 4 des Grundgesetzes die erforderliche Stimmenmehrheit von 249 Stimmen zur Zurückweisung des Einspruchs des Bundesrates erreicht worden. Der Einspruch des Bundesrates ist damit zurückgewiesen.
Damit sind wir am Ende unserer Tagesordnung.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Donnerstag, den 19. März 1981, 9 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.