Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet. Wir treten in die
Fragestunde
- Drucksache 9/97 ein.
Wir beginnen mit dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz. Zur Beantwortung der Fragen steht uns Herr Parlamentarischer Staatssekretär de With zur Verfügung.
Ich rufe Frage 1 des Herrn Abgeordneten Sauer ({0}) auf:
Wann und in welcher Form ist die Bundesregierung dem seit Monaten andauernden massiven politischen und propagandistischen Druck durch die DDR ({1}) gegen die Tätigkeit der Zentralen Erfassungsstelle der Landesjustizverwaltungen in Salzgitter entgegengetreten, die bestimmte Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die innerhalb der DDR oder an der Zonengrenze durch das DDR-Regime begangen werden, registriert?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Dr. de With, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz: Die zuletzt in einem Leitartikel im „Neuen Deutschland" vom 8. Januar 1981 gegen die Zentrale Erfassungsstelle der Landesjustizverwaltungen in Salzgitter erhobenen Angriffe sind vom Vorsitzenden der Konferenz der Justizminister und -senatoren der Länder unverzüglich mit einer Presseerklärung vom 8. Januar 1981 zurückgewiesen worden. Die Bundesregierung hat ihrerseits jeweils unmittelbar, wenn ihr gegenüber Vertreter der Deutschen Demokratischen Republik gegen die Existenz der Stelle protestiert haben, diese Proteste unverzüglich und mit Entschiedenheit zurückgewiesen. Dies ist zuletzt bei der Zurückweisung des Protestes der Deutschen Demokratischen Republik gegen das Urteil des BGH vom 26. November 1980 zur Strafbarkeit der politischen Verdächtigung nach § 241 a StGB am 27. November 1980 im Bundeskanzleramt geschehen.
Im übrigen läßt sich die Bundesregierung die Themen ihrer Deutschlandpolitik nicht durch die Medien der Deutschen Demokratischen Republik aufdrängen.
Zusatzfrage.
Herr Staatsminister, kann ich also davon ausgehen, daß die Bundesregierung die von der DDR geforderte Auflösung dieser Ländereinrichtung für nicht verhandlungsfähig hält?
Zur Orientierung: Staatssekretär, nicht Staatsminister.
({0})
Herr Staatssekretär, lassen Sie sich nicht aus der Ruhe bringen.
Das lasse ich mich auch nicht, Herr Präsident.
Es gibt überhaupt keinen Grund anzunehmen, daß hier eine Auflösung im Gange wäre oder an sie gedacht würde.
Eine weitere Zusatzfrage.
Das würde auch bedeuten, daß die Bundesregierung diese Angelegenheit wegen der Menschenrechtsverletzungen nicht als verhandlungswürdig betrachtet?
Die Bundesregierung hat überhaupt keinen Anlaß, daran zu denken, daß darüber debattiert werden sollte.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe Frage 2 des Herrn Abgeordneten Dr. Möller auf. Sie wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft auf. Zur Beantwortung der Frage steht uns Herr Parlamentarischer Staatssekretär Engholm zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 3 des Herrn Abgeordneten Lennartz auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Zulassungschancen der Sogenannten Altwarter im neuen Zulassungsverfahren bei den medizinischen Fächern, und sieht sie Möglichkeiten der Verbesserung?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Herr Kollege Lennartz, wie Sie wissen, sind nach dem Grundgesetz für die Einzelausgestaltung des Zulassungsverfahrens die Länder zuständig. Die Länder haben die Ergebnisse des Vergabeverfahrens zum Wintersemester 1980/81 in den medizinischen Studiengängen überprüft und auf Drängen auch des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft im Oktober 1980 in den zuständigen Gremien der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland und der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen beschlossen, die Zulassungschancen der ältesten Altwarter im Rahmen der Altwarterquote zu erhöhen und außerdem den am härtesten betroffenen Altwartern im Rahmen der Härtefallquote zu helfen. Über die Härtefallquote wird danach unter bestimmten Voraussetzungen Medizin- und Tiermedizin-Studienbewerbern mit mindestens fünf Jahren maßgeblicher Wartezeit und Zahnmedizin-Studienbewerbern mit mindestens sieben Jahren maßgeblicher Wartezeit voraussichtlich innerhalb der nächsten zwei bis drei Vergabeverfahren geholfen werden können. Mit dieser Ergänzung der Altwarterregelung dürfte ein Weg gefunden worden sein, um außergewöhnliche Härten bei den ältesten Altwartern zu vermeiden. Es bleibt nur noch abzuwarten, ob die Länder auf Grund der Auswirkung dieser Regelung auch weitere Verbesserungen ins Auge fassen werden.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, was versteht die Bundesregierung unter dem Begriff „Altwarter"?
Herr Kollege, ich muß einfach einmal auf meinen Zettel gucken, weil dies, wie Sie schon bei meiner ersten Antwort gemerkt haben, ein immens kompliziertes Verfahren ist. Altwarter sind nach den Regelungen der Länder im Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen und in der Vergabeordnung Studienbewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung bis einschließlich 30. September 1978 erworben haben und die in dem ZVS-Vergabeverfahren bis einschließlich Sommersemester 1980 nach den damals geltenden Vorschriften nach Wartezeit nicht hätten ausgewählt werden können.
Ich bedaure, daß dieses Verfahren so kompliziert ist. Ich füge hinzu, daß ich nur froh bin, daß ich nicht selbst einer von den Altwartern bin.
({0})
Herr Abgeordneter, darf ich Sie darauf aufmerksam machen: Wenn Sie eine Zusatzfrage stellen wollen, geben Sie bitte das Zeichen. - Bitte schön.
Herr Staatssekretär, wie viele Bewerber für das Medizinstudium können von dieser neuen Regelung, die Sie eben vorgetragen haben, profitieren?
Herr Kollege Lennartz, wir haben nach neuesten Mitteilungen der ZVS unter den etwa 27 250 Bewerbern, die sich im Wintersemester 1980/81 bei der ZVS mit Hauptantrag für die Medizin beworben haben, 13 200 Altwarter. Unter den insgesamt von der ZVS für das Fach Medizin zugelassenen etwa 7 200 Bewerbern waren etwa 2 900 Altwarter, die berücksichtigt werden konnten.
Sie haben noch eine Frage, Herr Abgeordneter? - Keine.
Herr Daweke, darf ich bitten.
Herr Staatssekretär, wie wirkt sich denn die bevorzugte Berücksichtigung der Altwarter auf die Chancen der sich neu für das Studienfach Medizin anmeldenden Bewerber aus, anders gefragt: Schaffen Sie sich nicht ständig neue Altwarter?
Ich muß noch einmal zur Verdeutlichung sagen, wir schaffen sie uns nicht. Die Bewerbung zum Medizinstudium ist eine individuelle Entscheidung von Leuten, die entweder eine sehr hohe Motivation für diesen Beruf haben, oder die, schlichtweg gesagt, Vatis Praxis gerne übernehmen möchten. Beides ist legitim.
Sie haben allerdings recht, daß auf der anderen Seite mit einer weiterhin erhöhten Altwarter- oder Altaltwarterzulassung die Möglichkeiten der neu hinzukommenden Studienbewerber aus den geburtenstarken Jahrgängen nicht gerade vergrößert werden. - Das gebe ich gerne zu.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 4 des Herrn Abgeordneten Lennartz auf:
Können die für die Altwarter vorgesehenen Quoten erhöht werden, und warum werden berufspraktische Erfahrungen nicht stärker berücksichtigt?
Ist die Frage 4 damit schon erledigt, Herr Abgeordneter?
Durch meine Zusatzfrage zur Frage 3 hat sich diese Frage 4 erledigt.
Gut, hat sich erledigt.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit auf. Zur Beantwortung der Fragen steht uns Herr Parlamentarischer Staatssekretär Brück zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 5 des Herrn Abgeordneten Kühbacher auf:
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Zahl und die Stoßrichtung von Forschungsvorhaben auch ohne Zustimmung des Fachausschusses, des Haushaltsausschusses und des Bundestages zu vergeben, die das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit in einer überregionalen Tageszeitung bereits Anfang Dezember 1980 für das Haushaltsjahr 1981 ausgelobt hat?
Herr Kollege Kühbacher, die vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit für 1981 vorgesehenen .Forschungsthemen wurden - wie auch in den Vorjahren üblich - Ende 1980 durch Anzeigen mit dem Ziel bekanntgegeben, mögliche Bewerber aufzuforParl. Staatssekretär Brück
dern, ihr Interesse an der Durchführung der Vorhaben zu bekunden. Danach werden die sechs bis sieben qualifiziertesten Bewerber aufgefordert werden, ein Angebot abzugeben. Eine Auftragsvergabe erfolgt in allen Fällen jedoch erst nach der Verabschiedung des Haushalts 1981.
Zusatzfrage, bitte sehr.
Herr Staatssekretär, würden Sie mir darin zustimmen, daß sich die Vorjahre von diesem Haushaltsjahr dadurch unterscheiden, daß die Haushaltspläne bereits zum Ende des vorhergehenden Jahres verabschiedet waren, während das in diesem Jahr nach der Planung dieses Parlaments erst im Juni der Fall sein wird, und liegt nicht der Verdacht nahe, daß die Mittel für Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums noch rasch ausgegeben werden sollten, um den Titel auszuschöpfen?
Herr Kollege Kühbacher, es handelt sich hier nicht um Mittel für Öffentlichkeitsarbeit, sondern um Mittel für Forschungsaufträge des Ministeriums. Wir müssen diese Vorlaufzeit haben, um dies ordnungsgemäß abwickeln zu können. Die Tatsache, daß wir Bewerber auffordern, führt dazu, daß wir viele qualifizierte Bewerber erhalten und daß wir dann unter ihnen die besten für eine Ausschreibung aussuchen können. Dies führt auch dazu, daß wir qualitativ gute Ergebnisse erzielen und dies auf der anderen Seite auch preiswert durchführen können.
Eine weitere Zusatzfrage, bitte sehr.
Herr Staatssekretär, kann ich davon ausgehen, daß Sie bei der Beratung der Einzelpläne im Fachausschuß und im Haushaltsausschuß über die Anzahl der eingegangenen Bewerbungen zu den 23 Forschungsvorhaben werden berichten und auch über die Qualität der Bewerber eine Auskunft geben können, um damit deutlich zu machen, worin der besondere Schwerpunkt der Forschungsarbeit im nächsten Jahr liegen soll?
Herr Kollege Kühbacher, wir haben im Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit die Übung, daß diesem mitgeteilt wird, welche Ergebnisse der Forschung wir haben. Wenn der Ausschuß sich dann für die Einzelheiten interessiert, stehen wir jederzeit für Auskünfte zur Verfügung. Wenn der Haushaltsausschuß oder der Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit es wünschen, dann sind wir auch gerne bereit, ihnen die Bewerber im voraus mitzuteilen.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe Frage 6 des Herrn Abgeordneten Kühbacher auf:
Was versteht die Bundesregierung unter einem Forschungsvorhaben „Internationaler Liberalisierungsplan" und „Motive und Erwartungen potentieller Transmigranten- Analyse der sozio-ökonomischen und sozio-kulturellen Rahmenbedingungen in den Herkunftsregionen der Transmigranten in Indonesien", und insbesondere welche entwicklungspolitischen Anstoßwirkungen aus so bezeichneten Forschungsvorhaben werden erwartet?
Nach ihren entwicklungspolitischen Grundlinien von 1980 setzt sich die Bundesregierung dafür ein, daß - ähnlich wie nach Gründung der EWG nationale Zölle und mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen über Jahre und in Stufen abgebaut wurden - die Handelsliberalisierung gegenüber den Entwicklungsländern schrittweise fortgesetzt wird.
Dies könnte in Form eines internationalen Liberalisierungsplans erfolgen. Ziel der Vergabe des Forschungsthemas „Internationaler Liberalisierungsplan" ist es, durch einen qualifizierten und erfahrenen Wissenschaftler detaillierte Unterlagen für die Ausarbeitung eines solchen internationalen Liberalisierungsplans erstellen zu lassen.
Das Forschungsthema „Motive und Erwartungen potentieller Transmigranten - Analyse der sozioökonomischen und sozio-kulturellen Rahmenbedingungen in den Herkunftsländern der Transmigranten in Indonesien" ist im Zusammenhang mit den indonesischen Bemühungen zu sehen, Menschen von den übervölkerten auf den weniger bevölkerten Inseln umzusiedeln. Von dieser Maßnahme sind im Rahmen des laufenden Fünf-Jahre-Plans 500 000 Familien, d. h. etwa 3,5 Millionen Menschen betroffen.
Das Forschungsvorhaben soll die Motive und Erwartungen möglicher Umsiedler, die Transmigran-ten genannt werden, untersuchen. Weiterhin sollen die sozio-ökonomischen und sozio-kulturellen Rahmenbedingungen in den Herkunftsregionen der Transmigranten in Indonesien analysiert werden. Die Arbeit soll, hierauf aufbauend, Vorschläge für die Siedlungsplanung, Errichtung von Beratungsdiensten und weiteren Maßnahmen des Transmigrantenprojekts liefern, das in Ostkalimantan durch deutsche bilaterale Entwicklungshilfe gefördert wird.
Herr Staatssekretär, ich möchte auf Ihre letzte Antwort eingehen. Kann ich davon ausgehen, daß die Regierung von Indonesien ausdrücklich wünscht, daß das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit der Bundesrepublik mit bundesdeutschen Wissenschaftlern diese Fragen untersucht? Und in welchem Umfang werden sich Reisenotwendigkeiten für diesen hochqualifizierten Wissenschaftler ergeben, um nach Indonesien zu fahren und dort vor Ort die sozio-ökonomischen Rahmenbedingungen der Bevölkerung auf den übervölkerten Inseln zu studieren?
Herr Kollege Kühbacher, es ist so, daß wir seit langem mit deutschen Entwicklungshilfeexperten in diesem Projekt engagiert sind. Ziel des Forschungsvorhabens ist es, her- auszufinden, ob das, was wir machen, richtig gemacht wird, ob es auch den Wünschen der Menschen dort entspricht. Ich glaube, es ist gut, daß wir unsere eigene Arbeit auch durch Außenstehende überprüfen lassen.
Keine weitere Zusatzfrage?
Doch, ich habe noch eine Frage zu dem internationalen Liberalisierungsplan, der
sich auf Freihandel bezieht. Herr Staatssekretär, würden Sie mir nicht zustimmen, daß in allen Ländern, an die eine solche Untersuchung gerichtet ist, es sehr seltsam anmuten muß, wenn dieses Vorhaben aus einem hochindustrialisierten Land kommt? Wäre es nicht besser, eine solche Untersuchung von der OECD durchführen zu lassen, um die Breite der Liberalisierung deutlich werden zu lassen? Wäre eine solche Untersuchung aus politischer Sicht nicht besser beim Außenministerium angesiedelt, wo Liberalisierung j a ganz hoch steht?
Herr Kollege Kühbacher, die Bundesregierung drängt seit vielen Jahren international, aber auch im Rahmen der EG darauf, daß wir unseren Handel liberalisieren. Der Bundesaußenminister hat im August des vergangenen Jahres vor der Sonderversammlung der Vereinten Nationen gesagt, daß die Bundesregierung einen solchen internationalen Liberalisierungsplan fordert. Aufgabe des Forschungsvorhabens ist es, von einem qualifizierten Wissenschaftler auch Vorschläge zu erhalten.
Eine weitere Zusatzfrage, bitte, Herr Abgeordneter Dr. Linde.
Herr Staatssekretär, in bezug auf den internationalen Liberalisierungsplan habe ich die Frage, ob Sie die Hoffnung haben, daß die Wissenschaftler, die Sie hier ansprechen, auch etwas zur praktischen Verwirklichung der internationalen Liberalisierung des Handels werden beitragen können.
Ich habe die Hoffnung, daß sie Vorschläge machen, die man in die Praxis umsetzen kann. Ob das dann politisch zu verwirklichen ist, steht auf einem anderen Blatt.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf. Zur Beantwortung der Fragen steht uns Herr Parlamentarischer Staatssekretär Buschfort zur Verfügung.
Ich rufe Frage 7 des Herrn Abgeordneten Lampersbach auf:
Welche neuen Aufgaben soll der Bundesbeauftragte für Behindertenfragen übernehmen, und wie soll der organisatorische Unterbau dieses Amts beschaffen sein?
Herr Kollege Lampersbach, durch die Berufung des Beauftragten . der Bundesregierung für die Belange der Behinderten ist die Ankündigung realisiert worden, die der Herr Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung vom 24. November 1980 gemacht hat. Die Bundesregierung unterstreicht damit das besondere Interesse an einer wirksamen Integration und Rehabilitation der Behinderten.
Der Beauftragte soll ein zentraler Ansprechpartner der Behinderten für ihre individuellen Probleme und Fragen sein. Er soll ihnen möglichst schnell und im unmittelbaren Kontakt helfen. Die Verbindung zu den Verbänden und Organisationen, deren Arbeit den Behinderten dient, soll verstärkt werden. Angesichts der Vielzahl von Rehabilitationsträgern liegt eine sehr wichtige Aufgabe auch darin, das Zusammenwirken dieser verschiedenen Institutionen sinnvoll zu koordinieren.
Dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Behinderten ist ein Arbeitsstab zur Verfügung gestellt worden, der sich aus Mitarbeitern des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung und anderen Bundesressorts zusammensetzt.
Bitte sehr, Herr Kollege Lampersbach.
Herr Staatssekretär, Sie betonen die Klammerfunktion, die Sie in Zukunft haben werden. Bedeutet das, daß die bereits vorhandenen Rehabilitationseinrichtungen z. B. der Bundesanstalt für Arbeit und der Rentenversicherungsträger, um nur einige zu nennen, mit einbezogen sind?
Herr Kollege, wir wollen dem Gesamtbereich der Organisationen und auch den öffentlichen Bereichen, die sich mit Behindertenfragen befassen, als Ansprechpartner dienen und für eine sinnvolle Koordination sorgen.
Eine weitere Zusatzfrage, bitte.
Habe ich Sie richtig verstanden, daß keine neue Oberbehörde geschaffen werden soll?
Herr Kollege, der Beauftragte der Bundesregierung ist zweifellos keine Oberbehörde. Ich kann auch nicht gesetzesinitiativ werden, sondern dies obliegt weiterhin den Fraktionen, dem Bundesrat und der Bundesregierung. Ich kann allerdings Anregungen geben und an Hand der bei mir eingegangenen Eingaben feststellen, wo besondere Schwerpunkte sind. Ich bin sicher, daß ich den Politikern, vielleich auch der Regierung und den Organisationen, dadurch gute Anregungen geben kann.
({0})
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe Frage 8 des Herrn Abgeordneten Franke auf:
Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung die langfristigen Belastungen der gesetzlichen Rentenversicherung durch Einräumung von Ausfallzeiten für solche arbeitsuchend gemeldete Personengruppen, die keine Leistungen erhalten und für die dementsprechend auch keine Beiträge an die Rentenversicherung abgeführt werden?
Herr Präsident, wenn es gestattet ist, würde ich die Fragen 8 und 9 wegen des Sachzusammenhangs gern gemeinsam beantworten.
Präsident .Stücklen: Ich würde es gern gestatten; aber gestattet es auch der Herr Abgeordnete, der die Fragen eingereicht hat? - Ja.
Präsident Stücklen
Dann rufe ich auch Frage 9 des Herrn Abgeordneten Franke auf:
Wie hoch schätzt die Bundesregierung insbesondere die langfristigen Folgekosten auf Grund der ungeschmälerten Ausfallzeitenregelung für Teilzeitarbeitsuchende ohne Leistungsansprüche - auch unter Berücksichtigung der Tatsache, daß bei insgesamt steigender Arbeitslosigkeit dieses Personenkreises z. Z. einer offenen Arbeitsstelle etwa zehn Arbeitsuchende gegenüberstehen und damit nur geringe Vermittlungschancen bestehen?
Bitte sehr.
Buschfort, Pari. Staatssekretär: Herr Kollege Franke, zu Ihrer ersten Frage ist festzustellen, daß die Anrechnung von Ausfallzeiten für Zeiten der Arbeitslosigkeit auf Grund der gesetzlichen Regelung in § 1259 RVO nur in den Fällen in Frage kommt, in denen durch die Arbeitslosigkeit eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung unterbrochen worden ist und in denen im Anschluß an die Zahlung von Arbeitslosengeld Arbeitslosenhilfe nur wegen des zu berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens nicht geleistet worden ist. Nach der letzten veröffentlichten Strukturanalyse der „Bestände an Arbeitslosen und offenen Stellen" von Ende Mai 1980 umfaßt dieser Personenkreis maximal 9,2 % aller Arbeitslosen. Im Jahresdurchschnitt 1980 entspricht dies etwa 82 000 Arbeitslosen, davon rund 23 000 Männer und 59 000 Frauen. In welchem Umfang diesen Personen später Ausfallzeiten bei der Rentenberechnung angerechnet werden, läßt sich nicht ermitteln, da heute nicht feststellbar ist, inwieweit bei dem in Betracht kommenden Personenkreis im Leistungsfall die sogenannte Halbbelegung erfüllt ist und die Ausfallzeiten anrechenbar sind. Insbesondere bei Frauen muß berücksichtigt werden, daß wegen Fehlens der Halbbelegung die leistungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Anrechnung häufig nicht gegeben sein dürften.
Zu Ihrer zweiten Frage kann ich Ihnen den Hinweis geben, daß von den vorgenannten 23 000 betroffenen Männern nach der Strukturanalyse von Ende Mai 1980 weniger als 3 % Teilzeitarbeit wünschten. Bei den 59 000 Frauen belief sich dieser Anteil auf rund 50 v. H. Auch für diesen Personenkreis gilt das oben Gesagte, daß nämlich die voraussichtlich anzurechnenden Ausfallzeiten heute nicht zu ermitteln sind. Insbesondere ist die Auswirkung der von Ihnen unterstellten steigenden Arbeitslosigkeit und entsprechend verminderter Vermittlungschancen dieses Personenkreises nicht zu quantifizieren.
Zusatzfrage, bitte.
Sind potentielle spätere Ansprüche auf Ausfallzeiten für Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Geldleistungsanspruch als Sozialleistungen im Sinne der §§ 60 bis 67 des Allgemeinen Teils des Sozialgesetzbuches anzusehen, die u. a. nach § 64 des Allgemeinen Teils des Sozialgesetzbuches bei Arbeitslosigkeit - und jetzt kommt ein Zitat - „auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers" die Verpflichtung zur Teilnahme an berufsfördernden Maßnahmen auslösen können - wenn j a, welcher „zuständige Leistungsträger" kann dies verlangen?
Herr Kollege Franke, Ihre Frage ist so kompliziert und bezieht
sich auf viele Einzelparagraphen, die ich hier jetzt nicht zur Verfügung habe. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie damit einverstanden wären, daß ich diese Frage schriftlich beantworte.
Aber selbstverständlich.
Eine weitere Zusatzfrage, bitte.
Trifft es zu, daß bestimmte Gruppen von Arbeitslosen und hier namentlich ältere Arbeitslose mit geringer Ausbildung - leider sind das 58 % der älteren Arbeitslosen - kaum in den Arbeitsprozeß vermittelt werden können, und hat dies möglicherweise für größere Personengruppen zur Folge, daß die Registrierung als Arbeitsuchender beim späteren Rentenfall zur Anerkennung längerer Ausfallzeiten führen kann?
Herr Kollege, wenn sich der Arbeitslose so verhält, wie Sie das sagen, zweifellos. Nach derzeitiger Rechtslage kann der Arbeitsuchende bei einer Meldung beim Arbeitsamt erwarten, daß die Meldung registriert wird. Dies führt in vielen Fällen sicherlich später auch zur Gewährung von Ausfallzeiten bei der Rentenberechnung. Insofern muß man sagen, wenn man die derzeitige Rechtslage beurteilt: wenn sich der ältere Arbeitslose nicht meldet, kann das zu Nachteilen führen.
Weitere Zusatzfrage.
Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, daß für Arbeitsuchende ohne Geldleistungsanspruch die Kosten der Zeiten der Arbeitslosigkeit als Ausfallzeit im wesentlichen von den Beitragszahlern in der Rentenversicherung zu tragen sind, und hält sie es gegebenenfalls für möglich, daß die Rentenversicherungsträger für dieses besondere Risiko über die derzeitigen Bundeszuschüsse hinaus vom Bund einen Finanzausgleich erhalten?
Herr Kollege, ich glaube, die Frage, ob die Bundesregierung das für berechtigt hält, ist eigentlich nicht erlaubt. Denn der Bundestag hat die gesetzlichen Bestimmungen so beschlossen. Die Bundesregierung hat hier nur zu vollziehen, was der Deutsche Bundestag beschlossen hat.
({0})
Letzte Zusatzfrage, bitte.
Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung eine Rechtfertigung für gelegentlich öffentlich ausgesprochene Spekulationen, daß die Arbeitslosenstatistik viele Personen erfasse, die nicht echt Arbeitsuchende seien - falls ja, würde dies dann insbesondere für die Gruppen von Arbeitslosen ohne Anspruch auf Lohnersatzleistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz gelten?
Herr Kollege, ich bin Ihrer Auffassung, daß es Personengruppen gibt, die in der Arbeitslosenstatistik erfaßt werden, aber nicht ernsthaft Arbeit suchen. Das ändert nichts an der Gesamtproblematik der Arbeitslosigkeit in der Bundesrepublik. Wenn wir hier korrigieren, sind wir, glaube ich, gut beraten, wenn wir die Nebenwirkungen, die durch eine solche statistische Bereinigung entstehen könnten, gebührend berücksichtigen. Denn es hat keinen Sinn, an einer Stelle zu heilen, um an einer anderen Stelle neue Wunden zu reißen. Von daher stimme ich Ihnen zu, daß wir die Nebenwirkungen, die eintreten können, mit bedenken müssen.
Keine weiteren Zuatzfragen.
Die Fragen 10 und 11 der Frau Abgeordneten Steinhauer werden auf ihren Wunsch schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 12 des Herrn Abgeordneten Horstmeier auf:
Teilt die Bundesregierung die Auffassung verschiedener mit diesem Problem befaßter Stellen, daß das Gesetz der Altershilfe für Landwirte im Falle einer Ehescheidung keinen Versorgungsausgleich durch Begründung von Rentenanwartschaften zuläßt, weil nur Teile eines Anspruchs übertragen werden könnten, aber ein Anspruch erst entsteht, wenn der Beitragspflichtige bis zu seinem 60. Lebensjahr Beiträge entrichtet hat, und wenn ja, welche Änderungen schlägt sie vor?
Herr Kollege Horstmeier, wenn Sie einverstanden wären, würde ich auch Ihre Fragen gerne zusammenhängend beantworten.
({0})
Ich rufe dann noch die Frage 13 des Herrn Abgeordneten Horstmeier auf:
Welche Möglichkeiten bietet nach Ansicht der Bundesregierung das Gesetz über die landwirtschaftliche Altershilfe, dem geschiedenen Ehegatten und seinen Kindern auch in den ersten 60 Monaten nach der Ehescheidung, wenn sie mit einem Wechsel in der Person des landwirtschaftlichen Unternehmers und damit Beitragzahlers verbunden ist, die gebotene soziale Sicherung zukommen zu lassen, bzw. welche Änderungen erscheinen der Bundesregierung zu diesem Zweck erforderlich?
Herr Kollege Horstmeier, die Bundesregierung teilt nicht die von Ihnen dargelegte Auffassung zur Durchführung des Versorgungsausgleichs in der Altershilfe für Landwirte. Der Versorgungsausgleich wird nach geltendem Recht unabhängig davon durchgeführt, ob der landwirtschaftliche Unternehmer bis zum 60. Lebensjahr Beiträge entrichtet hat. Bei der Ehescheidung wird die Rentenanwartschaft aus der Altershilfe für Landwirte auf den Zeitpunkt der Vollendung des 65. Lebensjahrs hochgerechnet und wertmäßig anteilig entsprechend der Dauer der Ehe auf die Ehegatten aufgeteilt. In diesem Umfang hat der ausgleichspflichtige Ehegatte Rentenanwartschaften durch Beitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung zu begründen.
Zu Ihrer zweiten Frage verweise ich auf meine Antwort in der Fragestunde am 18. Dezember 1980. Aus den in der Antwort genannten Gründen sieht die Bundesregierung keinen Anlaß zu einer Gesetzesänderung. Der geschiedene Ehegatte, der erst nach der Scheidung ein landwirtschaftliches Unternehmen bewirtschaftet, wird in der Altershilfe für
Landwirte entsprechend dem Gebot der Gleichbehandlung wie jeder beitragspflichtige Unternehmer behandelt.
Sollte - was ich vermute - Ihrer Anfrage ein konkreter Einzelfall zugrunde liegen, bin ich gerne bereit, ihn zu überprüfen.
Zusatzfrage. Bitte.
Herr Staatssekretär, können Sie mir bestätigen, daß die Übertragung von Ansprüchen aus der Altershilfe im Rahmen des Versorgungsausgleichs, den Sie soeben zitiert haben, von der freiwilligen Weiterentrichtung von Beiträgen des Betriebsleiters, der nach der Scheidung nicht mehr Betriebsleiter ist und sich freiwillig weiterversichern müßte, nicht abhängt?
Herr Kollege, ich glaube nicht, daß wir hierauf abstellen dürfen. Es gibt meines Wissens in der Rentenversicherung keinen Unterschied zwischen dem aus dem landwirtschaftlichen Bereich herausgenommenen Betriebsleiter und einem anderen Rentenversicherten; grundsätzlich geht es um die anteilmäßige Berücksichtigung. Um noch einmal zu verdeutlichen: In jedem Fall muß die zuständige Stelle den Beitrag hochrechnen und dann anteilig die Ehejahre berücksichtigen; dies gilt für den landwirtschaftlichen Bereich wie auch für den übrigen Rentenversicherungsbereich.
Zusatzfrage? - Bitte.
Ist wie in Rentenversicherungsfällen die Regelung nach BGB möglich?
Herr Kollege, meines Wissens sind auch andere Abfindungsformen möglich. Ich will allerdings hinzufügen, daß diese Frage der Regelung - nach BGB - in dem letzten Verfassungsgerichtsurteil nicht eingehend behandelt worden ist. Ob sich aus der Auslegung dieses Verfassungsgerichtsurteils noch Konsequenzen für uns ergeben, wäre sicher einer juristischen Prüfung zu unterziehen.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, halten Sie es für gerechtfertigt, daß dann, wenn - wie Sie es als Möglichkeit aufgezeigt haben - beide Teile weiter Beiträge in die landwirtschaftliche Alterskasse entrichten können, beide volle Beiträge zahlen müssen, aber nachher nur Leistungen für Alleinstehende erhalten?
Herr Kollege, das ist im übrigen Rentenbereich genauso. Wenn die Frau aus der gemeinsamen Ehezeit heraus einen Anspruch hat und wenn anschließend beide rentenversicherungspflichtig sind, dann müssen beide volle Beiträge zahlen. Hier sollte man keinen Unterscheid zwischen landwirtschaftlichem Bereich und den übrigen Rentenversicherten machen.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, im Rentenrecht werden dann die vollen Leistungen gezahlt. Bei der Altershilfe ist es meines Wissens nicht so. Bei vollen Beiträgen werden dann nur die Leistungen für Alleinstehende gezahlt. Das sind nur etwa drei Viertel des gesamten Anspruchs.
Herr Kollege, es ist richtig, daß in beiden Systemen unterschiedliche Ergebnisse zustande kommen können. Das hat etwas mit der Struktur des Personenkreises und auch mit der Beitragsleistung zu tun. Aber es ist nicht richtig, daß andere ihre vollen Leistungen erhalten. Vielleicht kommen wir diesem Wunsch mit der späteren Gesetzgebung einmal etwas näher, aber in der Vergangenheit war es so, daß die Ansprüche der Frau bei ihrem Tode in aller Regel völlig entfielen und der Mann trotz Beitragsleistung der Frau keinen Anspruch auf Leistung hatte.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich komme nun zum Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung.
Die Fragen 14 und 15 des Abgeordneten Dr. Voss sowie die Fragen 16 und 17 des Abgeordneten Biehle werden auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich komme jetzt zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit. Zur Beantwortung der Fragen steht uns Herr Parlamentarischer Staatssekretär Zander zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 20 des Herrn Abgeordneten Kroll-Schlüter auf:
Worin liegen nach Meinung der Bundesregierung die Ursachen dafür, daß gegenwärtig etwa 20000 Menschen ein Kind adoptieren wollen, aber nur etwa 4000 bis 5000 Kinder dafür freigegeben werden?
Herr Kollege Kroll-Schlüter, die Zahl der bei den Adoptionsvermittlungsstellen registrierten Adoptionsbewerber übersteigt die Zahl der für eine Adoption freigegebenen Kinder seit vielen Jahren. Nach der Jugendhilfestatistik hat sie 1979 mit rund 20 000 Bewerbern den bisherigen Höhepunkt erreicht. Erfahrungsberichte aus der Adoptionsvermittlungspraxis deuten aber darauf hin, daß diese Zahl infolge von Mehrfachzählungen - viele Adoptionswillige bewerben sich gleichzeitig bei mehreren Adoptionsvermittlungsstellen im Bundesgebiet - um 20 bis 40 % überhöht ist. Die tatsächliche Gesamtzahl der registrierten Adoptionsbewerber dürfte daher im Jahre 1979 im Bundesgebiet bei etwa 15 000 gelegen haben. In dieser immer noch großen Zahl dokumentiert sich ein erstaunliches und begrüßenswertes Engagement vieler Ehepaare, die elternlosen Kindern helfen wollen.
Demgegenüber schwankt die Zahl der jährlich abgeschlossenen Adoptionen seit 1975 um 10 000, mit einem Höhepunkt von deutlich mehr als 11 000 Adoptionen im Jahre 1978. Ihre Frage geht daher zu Unrecht davon aus, daß nur etwa 4 000 bis 5 000 Kinder zur Adoption freigegeben werden. Vielmehr haben seit dem Inkrafttreten des Adoptionsvermittlungsgesetzes etwa 40 000 Kinder vom 1. Januar 1977 bis heute durch Adoption neue Eltern gefunden. Die Mehrzahl dieser Kinder war bei der Adoption noch nicht drei Jahre alt; etwa ein Drittel der Kinder wurde von Verwandten adoptiert.
Hier hat sich also die Adoptionsreform erkennbar hilfreich ausgewirkt. Insbesondere ist es offenbar gelungen, mit Hilfe der neuen Meldepflicht für Säuglings- und Kinderheime sogenannte vergessene Heimkinder zur Adoption oder in Familienpflege zu vermitteln. Ein wesentliches Anliegen der Reform konnte damit realisiert werden.
Eine Zusatzfrage? - Bitte.
Darf ich aus dieser Antwort, Herr Staatssekretär, schlußfolgern, daß die Bundesregierung mit der jetzt seit Jahren gültigen Regelung zufrieden ist und keine Notwendigkeit für eine Fortschreibung dessen sieht, was wir jetzt im Hinblick auf die Vermittlung haben?
Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit einer Änderung der gesetzlichen Grundlage, die - das wird von Fachleuten immer wieder bestätigt - offenbar zu einer wesentlichen Verbesserung der Situation, d. h. zur Vermittlung von mehr Kindern aus Heimen in Familien, geführt hat; das war der Sinn. Zwar mag es hier und da, an einzelnen Stellen noch Mängel in der Praxis geben, doch bitte ich dabei zu berücksichtigen, daß die Reform noch nicht so lange zurückliegt, als daß nun in jedem Landesjugendamt oder Jugendamt eine optimale Praxis hätte gefunden werden können. Davon abgesehen könnte man die Öffentlichkeitsarbeit der Adoptionsvermittlungsstellen vielleicht verbessern. Aber wie gesagt: Abgesehen von diesen einzelnen, räumlich begrenzten Mängeln in der Praxis ist die Entwicklung im großen und ganzen sehr erfreulich.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Herr Abgeordneter Kroll-Schlüter, ist Ihre Frage 22 damit auch beantwortet?
({0})
Ich rufe also die Frage 22 des Abgeordneten KrollSchlüter auf:
Sind der Bundesregierung Mängel an Kinder- und Familienfreundlichkeit in der Gesellschaft und deren Ursachen bekannt, und wenn ja, was kann die Bundesregierung gegebenenfalls innerhalb ihres Verantwortlichkeitsbereichs dagegen unternehmen?
Herr Kollege Kroll-Schlüter, Kinder- und Familienfeindlichkeit ist von einer Vielzahl von Faktoren abhängig, die sowohl in persönlichen Einstellungen des einzelnen als auch in der sozialen Umwelt zu beobachten sind. Manche gesellschaftlichen Entwicklungen enthalten die Gefahr, daß die Bedürfnisse der Schwächeren, also besonders auch der Kinder, nicht genügend Berücksichtigung und Verständnis finden. In die Bemühungen, die Entwicklungsbedingungen für Kinder und die Situation der Familien zu verbessern, sind deshalb alle gesellschaftlichen Kräfte einzubeziehen.
Für die Bundesregierung stehen der Schutz und das Wohl der Familien und ihrer Kinder im Mittel418
punkt familienpolitischer Maßnahmen und Planungen. Welchen Problembereichen und welchen Einflüssen auf die Einstellung zu Kindern verstärkt Rechnung zu tragen ist, hat die von der Bundesregierung initiierte und geförderte Nationale Kommission für das Internationale Jahr des Kindes in ihrem umfangreichen Programm herausgestellt.
Einen Überblick über die Maßnahmen und Aktivitäten, die zugunsten von Kindern und ihren Familien getroffen oder eingeleitet wurden, gibt die von der Nationalen Kommission im Mai 1980 vorgelegte Zwischenbilanz. Welche Schwerpunkte die Bundesregierung gesetzt hat und auch in den kommenden Jahren im Rahmen ihrer Jugend- und Familienpolitik beibehalten wird, ist z. B. in der Antwort auf die Kleine Anfrage zum Schutz der Kinder dargelegt, die mit der Bundestagsdrucksache 8/4456 vom 25. August 1980 veröffentlicht worden ist.
Zusatzfrage, bitte.
Die Bundesregierung geht also davon aus, daß es in erheblichem Maße Kinderfeindlichkeit in der Gesellschaft gibt?
Herr Kollege KrollSchlüter, ich möchte das, was Sie in Ihrer Frage mit „in erheblichem Umfang" unterstellt haben, nicht quantifizieren. Es gibt Tendenzen und es gibt Einstellungen einzelner Menschen in unserer Gesellschaft, die wir als kinderfeindlich bezeichnen können. Wir bemühen uns und haben uns bemüht, besonders im Internationalen Jahr des Kindes, dagegen anzugehen. Ich glaube, es ist eine ganze Reihe von Erfolgen erzielt worden, auch im Bereich etwa der Kommunalpolitik und in anderen gesellschaftlichen Bereichen. Wir sollten uns darüber freuen, sollten diese Entwicklung verstärken. Ein Bild einer generellen Kinderfeindlichkeit in unserer Gesellschaft würde ich aber für überzeichnet halten.
Weitere Zusatzfrage.
Wird nicht dieses generelle Bild dadurch immer wieder neu gekennzeichnet, daß die Bundesregierung von dieser Kinderfeindlichkeit in dieser Gesellschaft spricht, und müßte sie sich nicht zuerst fragen, ob diese Kinderfeindlichkeit, wenn es eine in der Gesellschaft gibt, nicht auch im Staat vorhanden ist?
Herr Kollege Kroll-Schlüter, ich habe eben aufgezeigt, daß die Entwicklung für solche kinderfeindlichen Tendenzen im gesellschaftlichen Bereich vielfältige Ursachen hat. Davon ist der Staat mit Sicherheit nicht auszunehmen. Die Anstrengungen müssen darauf gerichtet sein, solchen Tendenzen, die in der Gesellschaft immer wieder neu auftreten können - ich nenne nur das Stichwort Medienpolitik, um anzudeuten, wo neue Probleme auftreten können -, entgegenzuwirken. Dem dient es sicher nicht, wenn man diese Tendenzen überzeichnet; man sollte sie allerdings auch nicht verharmlosen. Ich glaube, die Bundesregierung hat einen Weg gefunden, die Probleme zu sehen und deutlich zu machen und zugleich Hilfen zu geben, wie man dagegen angehen, wie man die Situation bessern kann.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe Frage 21 des Herrn Abgeordneten Dr. Bötsch auf:
Stimmen Meldungen, wonach bei Verhandlungen der Europäischen Gemeinschaft in Brüssel über den Rechtsschutz des fränkischen Bocksbeutels vom britischen Vertreter der „schwere politische Druck", der in dieser Sache „von Herrn Strauß in München" ausgeübt werde, beklagt wurde und daß dieser deshalb durchblicken ließ, daß man dem wohl nicht nachgeben dürfe, und in welcher Weise hat der Vertreter der Bundesregierung gegebenenfalls auf diese Stellungnahme reagiert?
Herr Kollege Dr. Bötsch, die Bundesregierung kann diese Meldungen weder bestätigen noch dementieren, da die Arbeiten des Ausschusses nach seiner Geschäftsordnung vertraulich sind.
Die Haltung der Bundesregierung in der Frage des Bocksbeutelschutzes ergibt sich aus ihrem an die Kommission gerichteten Antrag, der Ihnen mit Schreiben vom 24. November 1980 übermittelt worden ist. Die Bundesregierung vertritt diesen Antrag auf Schaffung einer Schutzvorschrift für die Bocksbeutelflasche im Gemeinschaftsrecht bei den Beratungen in Brüssel mit allem Nachdruck.
Zusatzfrage, bitte.
Würden Sie also, um das zu ergänzen, das Recht des bayerischen Ministerpräsidenten - und nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht - anerkennen, sich auf den ihm zur Verfügung stehenden Kanälen und mit den ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ebenfalls mit allem Nachdruck für das Anliegen einzusetzen?
Das Recht steht in einem demokratischen Rechtsstaat jedem Bürger zu. Es ist selbstverständlich, daß das auch für den bayerischen Ministerpräsidenten gilt.
Herr Abgeordneter Bötsch, es steht der Bundesregierung nicht zu, eine Bewertung eines Ministerpräsidenten, ganz gleich, aus welchem Lande er kommt, abzugeben. Ich würde Sie also bitten, dies nicht zu provozieren.
({0})
Sie bekommen die Möglichkeit zu einer zweiten Zusatzfrage.
({1}) Danke schön.
Ich rufe Frage 23 der Frau Abgeordneten Dr. Martiny-Glotz auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die gesundheitlichen Gefahren der radioaktiven Bestrahlung von Lebensmitteln zur Verbesserung der Haltbarkeit, und wie steht sie zu den Forderungen der Internationalen Atomenergieagentur ({2}) und der Weltgesundheitsorganisation ({3}) der Vereinten Nationen und einiger unserer Nachbarländer nach Erlaubnis der nuklearen Konservierungsmethode in der Bundesrepublik Deutschland?
Frau Abgeordnete Dr. Martiny-Glotz, die Bundesregierung sieht in der Bestrahlung von Lebensmitteln zur Verlängerung der Haltbarkeit unter Beachtung der von der Weltgesundheitsorganisation empfohlenen Dosis keine gesundheitlichen Gefahren. Die WeltgesundheitsParl. Staatssekretär Zander
kommission hat in einem gemeinsamen Expertenkomitee von WHO, FAO und IAEA auf Grund jahrelanger Untersuchungen 1980 die Bestrahlung von Lebensmitteln allgemein mit einer mittleren Dosis von einem Megarad als gesundheitlich unbedenklich erklärt und weitere toxikologische Untersuchungen über bestrahlte Lebensmittel in diesem Bereich für nicht erforderlich gehalten.
Von einer Forderung der IAEA, der WHO, der UNO und einiger unserer Nachbarländer, von der Sie in Ihrer Frage sprechen, oder auch sonstiger Gremien oder Länder an die Bundesrepublik Deutschland zur Erlaubnis der Strahlenkonservierung von Lebensmitteln in der Bundesrepublik Deutschland ist der Bundesregierung nichts bekannt.
Zusatzfrage? - Bitte.
Herr Staatssekretär, zur Zeit scheint es so zu sein, daß die chemische Behandlung von Lebensmitteln zur Konservierung billiger ist als die Bestrahlung, zumindest auf dem deutschen Markt. Das könnte sich ja einmal umkehren. Würden Sie glauben, daß dann ein Druck entstünde, die Bestrahlung von Lebensmitteln zur Haltbarmachung auch für Deutschland zuzulassen?
Frau Kollegin, ich kann Ihnen über Kostenvergleiche in der Bundesrepublik Deutschland deshalb keine Angaben machen - und auch keine derartigen Vergleiche anstellen -, weil bei uns die Bestrahlung von Lebensmitteln verboten ist und nicht stattfindet.
Noch eine Zusatzfrage.
Darf ich Sie dann fragen, wie Sie bei der Abwägung von Risiken bewerten, ob die chemische Behandlung oder die Strahlenbehandlung von Lebensmitteln stärker der Gesundheit dient oder diese stärker beeinträchtigt?
Ich kann Ihnen nur sagen, daß in der Bundesrepublik Deutschland bei Überlegungen in dieser Richtung der Gesundheitsschutz - und nicht Kosten-Nutzen-Überlegungen - der ausschlaggebende Faktor sein wird. Die Frage des Verbraucher- und Gesundheitsschutzes steht im Vordergrund. Es gibt aber keinerlei aktuelle Überlegungen, das Verbot in der Bundesrepublik Deutschland zu lockern oder aufzuheben.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe Frage 24 der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz auf:
Welche Untersuchungsergebnisse liegen der Bundesregierung über die Wirkungen der radioaktiven Bestrahlung von Lebensmitteln ({0}) auf deren chemische Zusammensetzung, Vitamingehalt und Geschmack vor, und kann sichergestellt werden, daß das Verbot der Bestrahlung von Lebensmitteln gemäß § 13 des Lebensmittelgesetzes beim Import z. B. von bestrahlten Pilzen, Kartoffeln, Zwiebeln, Hähnchen, Knoblauch, Erdbeeren und Gewürzen eingehalten wird?
Frau Kollegin, der Bundesregierung liegen zahlreiche Untersuchungen über die Wirkungen der Bestrahlung von Lebensmitteln vor. Die Bundesforschungsanstalt für Ernährung hat jahrelang entsprechende Untersuchungen durchgeführt, und aus vielen Ländern liegen ebenfalls Untersuchungen vor. Zuletzt war die Bundesrepublik mit 23 anderen Ländern an einem internationalen Projekt auf dem Gebiet der Lebensmittelbestrahlung beteiligt, das 1970 begonnen wurde und Ende 1981 ausläuft.
Das Bundesgesundheitsamt hat sich seit Jahren mit der Bestrahlung von Lebensmitteln befaßt. Bei Tierversuchen mit Lebensmitteln, die bis zu einem Megarad bestrahlt worden sind, konnten keine toxischen Wirkungen beobachtet werden. Über chemische Veränderungen der Inhaltsstoffe von bestrahlten Lebensmitteln liegen ebenso wie bei konventionellen Methoden, z. B. Erhitzen, keine flächendekkenden Untersuchungen vor; jedoch hat man in Teilbereichen bei bestrahlten Lebensmitteln die gleichen Stoffe gefunden, wie sie sich auch bei konventionell behandelten Lebensmitteln bilden. Es sind indessen auch Stoffe gefunden worden, die bei konventionellen Verfahren nicht festgestellt wurden, deren Unbedenklichkeit in Tierversuchen aber erwiesen wurde.
Untersuchungen bestrahlter Kunststoff-Verpakkungen sind in den USA durchgeführt worden. Die zuständige amerikanische Gesundheitsbehörde hat nur bestimmte getestete Kunststoffe für die Bestrahlung von verpackten Lebensmitteln zugelassen.
Die Bundesforschungsanstalt für Ernährung hat sich eingehend mit dem Verhalten von Vitaminen bei der Bestrahlung beschäftigt. Das Ausmaß der Veränderungen hängt von der Strahlendosis ab und ist - ähnlich wie bei der Hitzebehandlung - bei verschiedenen Vitaminen unterschiedlich.
Bis jetzt hat man weltweit nur unverarbeitete Lebensmittel ohne Zusatz von Zusatzstoffen behandelt - die Bestrahlung soll j a gerade den Einsatz von Konservierungsmitteln ersetzen -, so daß über die Wirkung der Bestrahlung von Zusatzstoffen nur wenige Untersuchungen vorliegen.
Die Bestrahlung von Lebensmitteln bis zu einem Megarad ist nicht mit Sicherheit nachweisbar. In den Ländern, die die Bestrahlung von bestimmten Lebensmitteln zulassen, ist die Kenntlichmachung der Bestrahlung vorgeschrieben. Nur insoweit läßt sich die Einhaltung der Verbote des § 13 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes überwachen. Eine besondere Importkontrolle wird von den für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Ländern nicht durchgeführt.
Eine Zusatzfrage? - Bitte.
Nun liegen, wenn ich richtig informiert bin, die Gefahren darin, daß durch die Bestrahlung als Spaltprodukte Chemikalien entstehen, die möglicherweise gesundheitsschädlich sind. Zum anderen geht es um die Langzeitwirkung, die man nicht beurteilen kann. Eine einzelne Bestrahlung mag ungefährlich sein; über Jahre hinweg mag sich eine Gefahr ergeben. Wie beurteilt die Bundesregierung diesen Sachverhalt?
Die Bundesregierung kann sich hier nur auf die Forschungsergebnisse stützen. Ich kann noch einmal wiederholen, daß hier in ungewöhnlich intensiver Weise und über einen langen Zeitraum - mehr als ein Jahrzehnt - hinweg entsprechende Untersuchungen angestellt worden sind und daß die bisher vorliegenden Ergebnisse ganz eindeutig ausweisen, daß eine Strahlendosis in Höhe von einem Megarad keinerlei nachteilige Wirkungen hat.
Eine weitere Zusatzfrage? - Bitte.
Herr Staatssekretär, ist bekannt, daß die Niederländer beispielsweise bei Hähnchen und in ganz starkem Umfang bei Kartoffeln und auch die Dänen bei Kartoffeln diese Art von Konservierung auf Grund der dortigen gesetzlichen Vorschriften bereits ausüben? Wie können Sie sicherstellen, daß unsere lebensmittelrechtlichen Bestimmungen, die eine Bestrahlung verbieten, eingehalten werden?
Wir können das sicherstellen, weil in allen Ländern - ich betone es noch einmal -, in denen die Bestrahlung zugelassen ist, zugleich eine Kenntlichmachung vorgeschrieben ist, so daß bei Importen erkennbar ist, ob es sich um bestrahlte oder unbestrahlte Lebensmittel handelt.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Die Fragen 80 und 81 des Abgeordneten Dr. Kunz ({0}) werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr. Zur Beantwortung der Fragen steht uns der Parlamentarische Staatssekretär Mahne zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 25 der Frau Abgeordneten Pack auf:
Treffen Zeitungsberichte zu ({1}), wonach die Bundesregierung erwägt, bei der Erfüllung ihrer Verpflichtung beim Saarausbau eine Denkpause einzulegen und z. B. die Mittel für den vergabereifen Bau der Staustufe Serrig und Mettlach zu strecken?
Herr Präsident, wenn es die Frau Abgeordnete gestattet, würde ich die beiden von ihr gestellten Fragen gern zusammen beantworten.
Die Fragestellerin ist einverstanden. Ich rufe daher auch die Frage 26 der Frau Abgeordneten Pack auf:
Sind bei der Bundesregierung Überlegungen im Gange, aus Finanzgründen den Ausbau der Saar über das Jahr 1985 hinaus zu strecken?
Frau Kollegin, die politische Zielsetzung, die Ausweitung des Bundeshaushaltes 1981 und die Neuverschuldung in Grenzen zu halten, hat Auswirkungen auch im Investitionshaushalt des Bundesministers für Verkehr. Dies wird unter anderem eine zeitliche Streckung
des Saarausbaus über das Jahr 1985 hinaus unumgänglich machen.
Nach Verabschiedung des Haushaltsentwurfs 1981 durch das Bundeskabinett hat der Bundesminister für Verkehr zwischenzeitlich Verbindung mit der saarländischen und der rheinland-pfälzischen Regierung aufgenommen und Gespräche über das weitere Vorgehen vorgeschlagen.
Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, um wieviel Jahre würde der Saarausbau von der Mosel bis Dillingen durch die Haushaltsansätze in der neuen mittelfristigen Finanzplanung hinausgezögert?
Unter der Voraussetzung, daß die Mittel weiter auf dem Niveau dieses Jahres und der mittelfristigen Finanzplanung fließen werden, würde der Saarausbau bis zum Jahre 1995 voll realisiert werden können.
Weitere Zusatzfrage.
Welche Mittel, Herr Staatssekretär, wären im Bundeshaushalt 1981 notwendig, um bei einer noch im Januar erfolgenden Vergabe der beiden Aufträge für die Staustufe Mettlach und die Strecke Saarburg-Serrig den Termin 1985 für Dillingen noch einzuhalten?
Bei der Vergabe dieser beiden Aufträge müßten zusätzliche Mittel von insgesamt 150 Millionen DM bereitgestellt werden.
Weitere Zusatzfrage.
Wann ist bei Nichteinhaltung der Vergabefrist Ende Januar, wie sie vorgesehen war, der frühestmögliche Zeitpunkt für die nächste Vergabe?
Der frühestmögliche Zeitpunkt wäre Ende 1982/Anfang 1983.
Noch eine Zusatzfrage.
Welche Verteuerungen bringt jedes Jahr Verzögerung für die Baukosten beim Saarausbau, und ist die Bundesregierung bereit, diese zusätzlichen Aufwendungen zu tragen?
Frau Kollegin, ich muß mich hier auch auf das Verwaltungsabkommen beziehen, das zwischen der Bundesrepublik, dem Saarland und Rheinland-Pfalz getroffen worden ist. In diesem Verwaltungsabkommen wird deutlich gemacht, daß sich der Ausbau nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel vollziehen kann.
Zu einer weiteren Zusatzfrage Herr Abgeordneter Haar, bitte sehr.
Herr Staatssekretär, reicht nach Meinung der Bundesregierung die Kapazität des Schienenverkehrs aus, um im Fall von Beschränkungen des Saarausbaus den auf die Wasserstraße entfallenden Verkehr aufzunehmen und auch künftig zu bewältigen?
Herr Kollege Haar, das Bundesverkehrsministerium hat eine Berechnung vorgenommen, die von einer Maximalbelastung im Bereich des Binnenwasserweges ausgeht. Diese Belastung würde sich zwischen Trier und Dillingen insgesamt auf 6,4 Millionen t im Empfang und auf 1,2 Millionen t im Versand stellen. Unter Zugrundelegung der vorhandenen Kapazität der Bundesbahn würde das bedeuten, daß zwischen Trier und Dillingen in Zukunft 53 Züge statt heute 38 Züge im Empfang und 28 Züge statt heute 25 Züge im Versand eingesetzt werden müßten. Die Kapazität der Deutschen Bundesbahn, sowohl was den Schienenweg als auch den Wagenpark anlangt, reicht dafür völlig aus.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Kollege Mahne, muß nicht angesichts der Tatsache, daß der Bund mit zwei Dritteln der Investitionskosten den Hauptanteil des Wasserstraßenausbaus finanziert und darüber hinaus nach Fertigstellung auch die Unterhaltungskosten zu tragen hat, befürchtet werden, daß er ein drittes Mal, nämlich in Form von Transportverlusten der Deutschen Bundesbahn, zahlen muß, und kann die Bundesregierung Auskunft über zu erwartende zusätzliche Verluste der Deutschen Bundesbahn durch diese Entwicklung geben?
Herr Kollege, die Bundesregierung erwartet Transportverluste für die Deutsche Bundesbahn durch Tarifanpassungsmaßnahmen von insgesamt 24 Millionen DM.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schreiner.
Herr Staatssekretär, wie erklärt sich die Bundesregierung die Preisentwicklung für den Kanalausbau innerhalb des Zeitraums von Mitte 1977 bis Ende 1980? Innerhalb dieser zweieinhalb Jahre sind die Kosten nach Angaben der zuständigen Behörde von 1 Milliarde DM auf 1,5 Milliarden DM gestiegen, also um 50 %. Gibt es ähnliche Kostenexplosionen bei vergleichbaren Projekten innerhalb der Bundesrepublik?
Herr Kollege Schreiner, hierbei muß man natürlich sehen, daß der ursprüngliche Preisstand für die Berechnung des Kanalausbaus das Jahr 1977 war. In der Zwischenzeit sind die Preise natürlich fortgeschrieben worden, und sie mußten fortgeschrieben werden, auch für den Zeitraum bis zum Endausbau. Die Preiserhöhung erklärt sich u. a. auch dadurch.
Ein zweiter Punkt ist, daß wir in den vergangenen Jahren eine völlige Ausschöpfung der vorhandenen Tiefbaukapazitäten gehabt haben, die sich sicherlich auch noch im Preis niedergeschlagen hat.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ganz.
Herr Staatssekretär, waren es ausschließlich Gründe der zukünftigen Haushaltsgestaltung des Bundes, oder gab es auch andere Überlegungen oder Verhandlungen, die zu dieser Ihrer Entscheidung geführt haben?
Nein, Herr Kollege, es gibt keine anderen Überlegungen. Die Bundesregierung steht zu dem Verwaltungsabkommen. Es sind ausschließlich die von mir dargestellten Haushaltsgründe.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Müller ({0}).
Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung bekannt, daß die für die saarländische Montanindustrie gewährten Unterstützungstarife nur einen Teil der mit einem Wasserstraßenanschluß verbundenen Frachtvorteile brächten?
Das ist der Bundesregierung natürlich bekannt. Aber die Ausnahmetarife im Saarkanal bewirken sicher, daß Standortnachteile weitestgehend ausgeglichen werden.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die EG-Kommission Wettbewerbstarife der Deutschen Bundesbahn für bestimmte Montangüter nur dann genehmigen würde, wenn die Saar in dem Umfang, wie eben schon ausgeführt wurde, ausgebaut würde bzw. würden solche Tarife einer Klage beim Europäischen Gerichtshof standhalten?
Herr Kollege, die Bundesregierung beabsichtigt, noch in der ersten Hälfte dieses Jahres den Antrag zu stellen, den Abbau der Ausnahmetarife, der für die nächsten Jahre vorgesehen ist, hinauszuschieben. Dieser Antrag muß gestellt werden und kann nur für jeweils zwei Jahre genehmigt werden. Die Bundesregierung geht davon aus, daß es ihr gelingt, diesen Ausnahmetarif auch für die Zukunft bis zur Fertigstellung des Saarkanals in der EG-Kommission durchzusetzen.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Antretter.
Herr Staatssekretär, ich darf noch einmal ganz konkret fragen: Ist die Bundesregierung bereit, sich bei der EG für eine Verlängerung der zur Zeit gültigen Unterstützungstarife einzusetzen?
Ich kann das ganz eindeutig mit Ja beantworten. Unsere Anträge werden in den nächsten Monaten hinausgehen, und wir rechnen damit, daß sie Ende dieses Jahres, im Herbst dieses Jahres, genehmigt sind.
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Conrad ({0}).
Mit welchen Chancen rechnet die Bundesregierung bei dem Antrag auf Verlängerung der Tarife - wir wissen, daß es bereits in der Vergangenheit erhebliche Schwie422
Conrad ({0})
rigkeiten gegeben hat -, und werden derartige Verhandlungen über 1985 hinaus bis 1990, bis wann sich der Saarausbau verzögern soll, in der EG erreichbar sein?
Ich kann mich nur noch einmal auf meine Antwort auf die vorige Frage beziehen. Wir rechnen fest damit, daß wir in diesem Jahr die Genehmigung durch die EG-Kommission erhalten.
({0})
- Für die nächsten zwei Jahre; wir können immer nur für zwei Jahre sprechen. Aber ich gehe davon aus, daß diese Genehmigung der EG-Kommission auch bis zur Fertigstellung des Saarkanals zu erhalten sein wird.
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 27 des Abgeordneten Conrad ({0}) auf:
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der zügige Ausbau der Saar zu einer Großschiffahrtsstraße eine wesentliche Voraussetzung zur Restrukturierung der saarländischen Eisen- und Stahlindustrie darstellt?
Herr Kollege, die Bundesregierung beabsichtigt nicht, vom Ziel des Saarausbaus abzurücken. Zeitliche Verschiebungen der bisher geplanten Termine werden nicht vermeidbar sein. Der Ausbauabschnitt von der Mosel bis zum Standort Dillingen, auf den sich das Restrukturierungskonzept konzentriert, wird Vorrang haben. Im übrigen reicht die Kapazität - darauf hatte ich schon hingewiesen - der Deutschen Bundesbahn aus, um die Importerze an die Saar zu befördern.
Eine Zusatzfrage, bitte.
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Geschäftsführungen der beiden beteiligten saarländischen Stahlunternehmen und darüber hinaus auch die Arbeitnehmer-und Arbeitgeberverbände im Saarland sehr wohl einen Zusammenhang zwischen der Verzögerung des Saarausbaus und der Beschäftigungslage im Saarland sehen? Wie will die Bundesregierung bei dieser Verzögerung unter Umständen mit anderen Maßnahmen die Beschäftigungslage im Saarland verbessern?
Herr Kollege, die Bundesregierung vermag den ursächlichen Zusammenhang zwischen der Kanalbaumaßnahme und der Beschäftigungslage im Saarland nicht zu sehen. Ich habe dargestellt, daß sowohl im Bereich der Kapazitäten bei der Deutschen Bundesbahn als auch im Bereich der Verlängerung der Ausnahmetarife alle Voraussetzungen gegeben sind, um einen möglichst billigen und preisgünstigen Transport von Gütern vom Saarland und in das Saarland zu gewährleisten. Wir werden weiter sehr intensiv darum bemüht sein.
Ich möchte noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, daß der Bundesverkehrsminister Dr. Hauff sowohl der saarländischen Landesregierung als auch der rheinland-pfälzischen Landesregierung Gespräche über das weitere Vorgehen angeboten hat. Wir sind uns natürlich auch darüber im klaren, daß es intensiver Gespräche sowohl im Bereich der Tarifpartner, der Industrie und der Gewerkschaften, als auch im Bereich der politisch Verantwortlichen bedarf, um hier durch entsprechende gemeinsame konzertierte Maßnahmen Nachteile vom Saarland abzuwenden.
Noch eine Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, habe ich Sie richtig verstanden, daß die Bundesregierung also keinen Zusammenhang zwischen einem rechtzeitigen, nicht verzögerten Saarausbau und der Restrukturierung der saarländischen Stahlindustrie sieht, die zur Zeit in eine entscheidende Phase getreten ist?
Diesen Zusammenhang sieht die Bundesregierung ganz sicher nicht; denn wenn die Bundesregierung diesen Zusammenhang sähe, hätte sie nicht auf der einen Seite Milliardenbeträge sowohl durch Bürgschaften als auch durch Zuschüsse für die Restrukturierungsmaßnahmen an die betreffenden Unternehmen und an das Saarland gegeben. Auf der anderen Seite ist sichergestellt, daß durch die vorhandenen Verkehrswege - das muß ich noch einmal sagen - keine Arbeitsplätze in Gefahr geraten, da die An- und Abfuhr der Güter sichergestellt ist.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schreiner.
Herr Staatssekretär, sind der Bundesregierung Zahlen darüber bekannt, welche Frachtkostenersparnisse die Stahlunternehmer hätten, wenn der Saarkanal fertiggestellt wäre?
Ich bitte um Entschuldigung, Herr Kollege, hierzu liegen mir keine Zahlen vor. Ich bin gern bereit, das überprüfen zu lassen und Ihnen das Ergebnis an die Hand zu geben.
Eine weitere Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Pack.
Herr Staatssekretär, ich möchte gern das vertiefen, was mein Vorredner, Herr Conrad, gefragt hat: Beabsichtigt die Bundesregierung vielleicht, über die vorhin hier bereits angekündigten Initiativen zur Verlängerung der Unterstützungstarife bis 1983 hinaus weitere Maßnahmen zugunsten der saarländischen Industrie zu ergreifen, wenn durch die verminderte Mittelbereitstellung weitere Verzögerungen im Saarausbau eintreten?
Frau Kollegin, ich habe darauf hingewiesen, daß die Bundesregierung einen Betrag in Milliardenhöhe für die saarländische Industrie zur Verfügung gestellt hat, der sicherlich eine positive Restrukturierung bewirken wird.
Ich glaube, hier ist die Bundesregierung bis an die Grenzen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit gegangen.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Müller ({0}).
Herr Staatssekretär, darf ich Sie in Anknüpfung an Ihre Aussage, die Sie eben getroffen haben, noch einmal fragen, ob es richtig ist, daß die Bezuschussungen bzw. Bürgschaften, die die Bundesregierung in Milliardenhöhe für die Restrukturierung der saarländischen Stahlindustrie übernommen hat, durch die Verzögerung des Saarausbaus nach Ihrer Ansicht nicht gefährdet werden?
Nein, sie werden nicht gefährdet.
Wir setzen die Saarstunde mit der Frage 28 des Herrn Abgeordneten Ganz ({0}) fort:
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß angesichts der sich abzeichnenden konjunkturellen Verschlechterung die eventuelle Zurücknahme der beabsichtigten Investition für den Ausbau der Saar gerade im strukturschwachen Saarland eine zusätzliche Belastung des Arbeitsmarkts bedeuten würde?
Herr Kollege, die Beschränkung der Nettokreditaufnahme des Bundes und das begrenzte Wachstum des Bundeshaushalts 1981 führen bei Berücksichtigung unabweisbarer Aufgaben in anderen Bereichen u. a. auch zu Kürzungen im Haushalt des Bundesministers für Verkehr. Dies hat auch Auswirkungen auf den Wasserstraßenbau und damit auch auf das Tempo des laufenden und weiterhin geplanten Saarausbaus. Die Bundesregierung ist bemüht, im Rahmen aller Investitionen der verschiedenen Verkehrssektoren regional ungleichgewichtige Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt in Grenzen zu halten.
Herr Staatssekretär, wären Sie in der Lage, das zu konkretisieren? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, dies zu kompensieren?
Ich habe eben deutlich gemacht, daß wir neben der Finanzhilfe, von der ich hier wiederholt gesprochen habe, auch angeboten haben, in Gespräche mit der Landesregierung des Saarlandes einzutreten, um gemeinsam zu überlegen, in welcher Weise Nachteile für das Saarland ausgeglichen werden können.
Ist der Bundesregierung -
Herr Kollege Ganz, Sie brauchen mir nur zu sagen, Sie möchten noch eine Zusatzfrage stellen. Bitte sehr.
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die saarländische Bauindustrie mit einem Verlust von Tausenden von Arbeitsplätzen rechnet, wenn die Aufträge, wie sie vorgesehen waren, jetzt nicht vergeben werden?
Mir ist eine solche Äußerung bekannt. Eine detaillierte Berechnung liegt der Bundesregierung aber nicht vor und ist ihr von der Industrie bisher auch nicht an die Hand gegeben worden.
Ich möchte hier eine allgemeine Bemerkung machen. Ich glaube, diese Frage stellt sich nicht nur für den Saarkanal und für die Investitionen, die dort getätigt werden. Hier ist vielmehr doch auch die Frage zu stellen, inwieweit wir zu der politischen Zielsetzung stehen, die Ausweitung des Bundeshaushaltes und die Neuverschuldung in Grenzen zu halten. Ich will einmal darauf verweisen, daß die CDU/CW-
Fraktion gestern in Berlin beschlossen hat, in diesem Jahr keine den Haushalt belastenden Anträge zu stellen und insofern auch keine Anträge zu stellen, die ein höheres Investitionsvolumen für den Saarkanal vorsehen. Die Länder und Gemeinden stehen ja nach einer Mitteilung im „Plato-Brief" in der gleichen Situation, Investitionen zu reduzieren.
Bitte führen wir jetzt keine Haushaltsdebatte, denn diese haben wir noch vor uns.
Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Pack.
Herr Staatssekretär, ich habe hier eine Pressemeldung aus der einzigen saarländischen Zeitung, der „Saarbrücker Zeitung". Die Headline lautet: Lambsdorff will sich in Bonn für zügigen Saarausbau starkmachen. - Nun kann es ja sein, daß der Herr Wirtschaftsminister tiefere Einblicke in die Auswirkungen auf die Saarländische Wirtschaft hat als der Herr Verkehrsminister. Wäre es daher möglich, daß sich die Bundesregierung diesem Wunsch des Herrn Lambsdorff öffnet und vielleicht doch noch das tut, was sie 1973 eingentlich versprochen hat?
Frau Kollegin, es handelt sich bei dem Haushaltsentwurf, der dem Parlament vorliegt, und der mittelfristigen Finanzplanung um Kabinettsentscheidungen, die von allen Kabinettsmitgliedern getragen werden. Ich habe Ihnen gesagt, daß wir bereit sind, mit dem Saarland in Überlegungen einzutreten, inwieweit wir Maßnahmen ergreifen können, die die gegebenen Nachteile gegebenenfalls ausgleichen können. Ich bitte sehr darum, daß diese Gespräche, die sehr bald geführt werden sollen, erst einmal zu Ende gebracht werden, um dann an Hand des Ergebnisses dieser Gespräche Ihre Frage beurteilen und beantworten zu können.
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Müller ({0}).
Herr Staatssekretär, darf ich nach den Ausführungen hinsichtlich der Haushaltslage, die Sie eben hier gemacht haben, wonach wir allgemein vor den Zwiespalt Wirtschaftlichkeit einerseits und Sparsamkeit andererseits gestellt sind, fragen, wie angesichts der Tatsache, daß bei der Baumaßnahme, von der wir sprechen, 520 Millionen DM bereits abgerechnet bzw. geordert sind, verfahren werden soll?
Es wird keinen Eingriff in laufende Baumaßnahmen geben. Die Aufträge, die vergeben worden sind, werden weiter abgewickelt werden können. Das Finanzvolumen, das uns zur Verfügung steht, macht dieses möglich.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 29 des Herrn Abgeordneten Müller ({0}) auf:
Strebt die Bundesregierung an. das am 28. März 1974 zwischen der Bundesregierung und den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland abgeschlossene Verwaltungsabkommen über den Ausbau der Saar zwischen Saarbrücken und der Mündung abzuändern?
Herr Hollege, eine Änderung des Verwaltungsabkommens vom 28. März 1974 über den Ausbau der Saar wird von der Bundesregierung nicht angestrebt.
Zusatzfrage, bitte.
Bedeutet diese verneinende Aussage Ihrerseits, Herr Staatssekretär, daß dies auch für den Umfang der Baumaßnahme gilt, d. h. von Saarbrücken-St. Arnual bis zur Mündung in die Mosel?
Sie wissen, daß es in Saarbrücken selbst Überlegungen gibt, eventuell die Baumaßnahme vor Saarbrücken enden zu lassen. Ich glaube, dies ist eine Frage, die erst einmal im Saarland zwischen den Betroffenen und zwischen den politisch Verantwortlichen dort geklärt werden muß.
Keine Zusatzfragen mehr.
Ich rufe die Frage 30 des Herrn Abgeordneten Müller ({0}) auf:
Hat die Bundesregierung bei ihren eventuellen Plänen zur Streckung des Saarausbaus berücksichtigt, daß sich für den Saarausbau in Frage kommende Firmen kapazitätsmäßig auf die Gesamtmaßnahmen eingestellt haben und die Verzögerung der Baumaßnahmen diese Firmen vor ganz erhebliche Auslastungsprobleme stellen würde?
Die Wirkung auf die Beschäftigung in der Bauindustrie gehört zu den Fragen, denen die Bundesregierung bei Investitionsentscheidungen große Bedeutung beimißt. Die Beschränkung der Nettokreditaufnahme des Bundes und das begrenzte Wachstum des Bundeshaushalts 1981 führen bei Berücksichtigung unabweisbarer Aufgaben in anderen Bereichen unter anderem auch zu Kürzungen im Haushalt des Bundesministers für Verkehr. Die sich daraus ergebenden Fragen wird der Bundesminister für Verkehr auch mit der Bauindustrie und der Gewerkschaft Bau, Steine, Erden erörtern.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß angesichts der steigenden Energiepreise die Wasserstraßen, ganz allgemein gesehen, wieder wesentlich konkurrenzfähiger werden, insbesondere bei Massengütern?
Die Bundesregierung sieht unter den energiepolitischen Gesichtspunkten durchaus Vorteile des Wasserstraßenbaus. Aber darüber hinaus müssen wir feststellen, daß der Kostendeckungsgrad im Bereich der Wegekosten bei den Binnenwasserstraßen äußerst gering ist.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, können Sie mir mitteilen, wann die letzte Sitzung der Arbeitsgruppe nach § 8 des Verwaltungsabkommens über die hier in Rede stehende Baumaßnahme stattgefunden hat und wann die nächste Sitzung stattfinden wird?
Ich bitte um Entschuldigung, ich habe das nicht im Kopf. Ich glaube, ich habe es auch nicht in meinen Unterlagen. Darf ich es Ihnen mitteilen?
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 31 des Herrn Abgeordneten Duve auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die jüngsten Verschmutzungskatastrophen in Nord- und Ostsee im Lichte der Enthüllungen der Zeitschrift GEO ({0}), die zeigen, auf welch skandalöse Weise Reedereien der sogenannten Billig-Flaggen ({1}) das internationale Übereinkommen für die Ausbildung, Befähigung und den Wachdienst von Seeleuten unterlaufen, und welche wirksamen Maßnahmen außer der beschleunigten Ratifizierung des Abkommens plant die Bundesregierung zur besseren Kontrolle der unter FOC-Flaggen einlaufenden Schiffe, da die Kontrolle durch die Lotsen oder Hafenbehörden im Gefahrenfalle zu spät greifen?
Herr Kollege Duve, unabhängig von dem geschilderten Vorfall ist die Bundesregierung nach wie vor bemüht, nicht nur das Inkrafttreten internationaler Abkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung voranzutreiben, sondern auch deren Anwendung und Kontrolle sicherzustellen. So befaßt sich der EG-Ministerrat auf Initiative der Bundesregierung zur Zeit mit dem Entwurf einer „Richtlinie über die Durchsetzung von internationalen Normen für die Sicherheit im Seeverkehr und die Verhütung von Meeresverschmutzung in bezug auf den Schiffsverkehr in den Häfen der Gemeinschaft". Das geschieht mit dem Ziel, einheitliche und verbindliche Kontrollverfahren zur Gewährleistung der wirksamen Anwendung der Sicherheitsvorschriften festzulegen, um sogenannten Sub-Standard-Ships das Anlaufen von EG-Häfen zu erschweren.
Mit der Verstärkung der Hafenstartkontrollen hat sich ebenso die Pariser Ministerkonferenz über Sicherheit im Seeverkehr befaßt, an der alle westeuropäischen Küstenstaaten teilgenommen haben. Eine Arbeitsgruppe ist beauftragt worden, bis spätestens zum 1. Juli 1981 zweckdienliche Vorschläge vorzulegen.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, diese „Billigflaggen" sind j a in der Regel Scheinflaggen. Sie haben wenig Verbindung zu ihrem sogenannten Heimatland. Welche Maßnahmen kann die Bundesregierung ergreifen. um der UNCTAD-Forderung Rechnung zu tragen, daß eine echte Verbindung zwischen Reederei und Flagge, also zwischen Schiff und Nationalstaat hergestellt wird?
Herr Kollege, die Bundesregierung hat sich in der letzten UNCTAD-Konferenz zur Frage der sogenannten offenen Schiffsregister geäußert und sich hier für eine viel stärkere Verbindung zwischen Schiff und Flaggenstaat eingesetzt. Dies wird sie auch weiterhin tun. Allerdings sind die Aussichten - auch das will ich hier ganz deutlich machen -, im Rahmen der UNCTAD eine Einigung über diese Frage zu erzielen, nicht sehr groß.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Dann rufe ich die Frage 32 - des Herrn Abgeordneten Duve - auf:
Erscheint es der Bundesregierung nicht sinnvoller, weil billiger und sicherer, die bundesdeutschen Häfen generell für FOC-Schiffe zu sperren und auch entsprechende Initiativen in der EG zu ergreifen?
Herr Kollege Duve, die Bundesregierung hat zur Zeit keine rechtlichen Möglichkeiten, deutsche Häfen generell für Schiffe unter FOC-Flaggen zu sperren. Zu bedenken ist hierbei auch, daß keineswegs alle Schiffe unter solchen Flaggen Anlaß zu Beanstandungen geben. Auch wäre bei einer solchen gravierenden Maßnahme ein abgestimmtes Vorgehen zumindest der EG-Staaten wünschenswert, um Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der deutschen Häfen zu vermeiden.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, welche zusätzlichen Sicherheitsvorkehrungen könnte denn die Bundesregierung für die Bundesrepublik gemeinsam mit den Häfen anordnen, damit die Sicherheitsfrage besser als bisher gelöst wird? Denn die Zahlen der geringen Kontrollen - da werden Sie mir zustimmen - sprechen ja eine andere Sprache als das, was Sie eben gesagt haben.
In der Bundesrepublik Deutschland, Herr Kollege, werden die Schiffe - das möchte ich ausdrücklich feststellen - wesentlich schärfer und häufiger kontrolliert, als das in anderen westeuropäischen Staaten der Fall ist. Die Bundesregierung tritt daher dafür ein, daß zumindest in den anderen EG-Staaten zunächst in einem vergleichbaren Umfang wie bei uns kontrolliert wird.
Sollte sich bei Abschluß der erwähnten Beratungen über gemeinsame Hafenstaatkontrollen herausstellen, daß zusätzliches Personal erforderlich ist, wird die Bundesregierung sich selbstverständlich darum bemühen, auch dieses Personal einzustellen.
Weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, im Falle besonders ungünstigen Wetters hat der Lotse noch viel weniger Möglichkeit, auch noch die Papiere so zu kontrollieren, wie sie kontrolliert werden sollen. Wir kennen solche Listen, die dann abgehakt werden, und in Wahrheit hat er nichts von den Papieren gesehen. Wäre es nicht sinnvoll, daß zwei Lotsen eingesetzt würde, d. h. daß bei klarem Wetter alle Schiffe über 35 000 BRT und bei Nebel bereits alle Schiffe über 25 000 BRT mit einem zweiten Lotsen ausgestattet würden?
Herr Kollege, haben Sie bitte Verständnis dafür, daß ich mich hier gern bereit erkläre, Ihre Frage zu überprüfen und Ihnen darauf eine Antwort zu geben. Aber hier fühle ich mich einfach überfordert, Ihnen diese Frage jetzt so zu beantworten.
Ich möchte aber gern noch auf die Besetzung mit Lotsen hinweisen. Wir haben auf der Elbe eine Regelung, die die Schiffahrt freiwillig befolgt, nämlich zwei Lotsen an Bord zu nehmen. Nach Einführung der allgemeinen Lotsenannahmepflicht, die jetzt zum 1. April 1981 in Kraft tritt, wird die Bundesregierung noch einmal prüfen, ob eine verbindliche Regelung in der Lotsordnung zweckmäßiger ist.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 33 des Herrn Abgeordneten Paterna auf:
Kann die Bundesregierung Angaben darüber machen, wie häufig im vergangenen Jahr bundesdeutsche Seehäfen von Schiffen unter BilligFlaggen ({0}) angelaufen worden sind und wie oft dabei die Sicherheitseinrichtungen und die Papiere der Schiffsführung kontrolliert wurden?
Herr Kollege Paterna, im Jahre 1979 liefen 5 153 Schiffe unter sogenannten Offen- Register- Flaggen bundesdeutsche Seehäfen an. Sie verteilen sich wie folgt auf die Länder: Zypern 2 618, Panama 1 095, Liberia 806 und Singapur 634. Angaben des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 1980 sind noch nicht verfügbar.
Grundsätzlich, Herr Kollege, unterliegen alle deutsche Seehäfen anlaufenden Schiffe einer Eingang- bzw. Ausgangsabfertigung durch die Wasserschutzpolizeien der Länder, die auch die Kontrolle der Schiffspapiere einschließt. Offensichtliche Mängel werden an die für die Schiffssicherheit zuständige See-Berufsgenossenschaft weitergemeldet, die die Schiffe besichtigt und je nach dem Ergebnis entweder für die Beseitigung der Mängel bis zum Auslaufen sorgt oder Auflagen für die Weiterfahrt auferlegt oder Auslaufverbote verhängt.
Berichte über auf Schiffen unter fremder Flagge festgestellte wesentliche Mängel werden an die IMCO und an den jeweiligen Flaggenstaat des Schiffes weitergegeben.
Die auf den von den Wasserschutzpolizeien gemeldeten ausländischen Schiffen durchgeführten Besichtigungen der See-Berufsgenossenschaft haben in den Jahren 1978 und 1979 sowie im ersten Halbjahr 1980 zu folgenden Ergebnissen geführt: Bei 109 Besichtigungen im Jahr 1978 wurden insgesamt 100 Schiffe mit Mängeln vorgefunden, die die zu 14 Auslaufverboten und 11 Mängelberichten an die IMCO führten. Die restlichen Schiffe konnten während der Liegezeit die Mängel beseitigen.
1979 wurden 176 Schiffe besichtigt, 159 hiervon wiesen Mängel auf, die zu 43 Auslaufverboten und 21 Mängelberichten führten. Im ersten Halbjahr 1980 wurden bei 110 besichtigten Schiffen Mängel an
55 Schiffen festgestellt, von denen 10 mit einem Auslaufverbot belegt und bei 10 Mängelberichte an die IMCO als notwendig angesehen wurden.
Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, teilt die Bundesregierung meine Einschätzung, daß Schiffsunfälle in erster Linie nicht auf Grund technischer Mängel, sondern auf Grund von Fehlern der Schiffsführung entstehen, und wenn dies so ist, welche Möglichkeiten haben die Hafenbehörden, zu überprüfen, ob es sich nicht um Gefälligkeitspatente handelt?
Herr Kollege, die Hafenbehörden können die Patente kontrollieren. Wenn sich diese Patente als echt herausstellen - Sie denken an den Fall, der in „GEO" beschrieben worden ist -, haben sie keine Möglichkeit, dagegen vorzugehen. Die Bundesregierung ist hier bemüht, international sicherzustellen, daß es nicht zu solchen Gefälligkeitspatenten kommt. Soweit Patente erschlichen werden, muß man das sicherlich mit kriminellem Verhalten gleichstellen. Gegen kriminelle Verhaltensweisen kann man natürlich soweit wie möglich vorbeugende Maßnahmen ergreifen, aber letztlich können Sie einen Mißbrauch - verursacht durch kriminelle Verhaltensweisen - nie ganz ausschließen.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, in sogenannten „eingeweihten Kreisen" an der Küste werden immer bestimmte Staaten genannt, bei deren Konsulaten man angeblich für geringe Markbeträge solche Patente erhalten könne. Kann die Bundesregierung solche Gerüchte bestätigen und - wenn j a - was ist unternommen worden, um dem in Verhandlungen mit den zuständigen Regierungen vorzubeugen?
Der in „GEO" konkret beschriebene Fall hat die Bundesregierung veranlaßt, das betreffende Land aufzufordern, diese Praxis zu überprüfen und sie zu verändern oder einzustellen.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 34 des Herrn Abgeordneten Dr. Kübler auf:
Warum wird eine einheitliche Ausrüstung aller Fahrzeuge durch zusätzliche Bremsleuchten gesetzlich nicht vorgeschrieben, obwohl einerseits die Bundesregierung die Auffassung vertritt, daß zusätzliche Bremsleuchten Auffahrunfälle wesentlich verringern, und andererseits eine unterschiedliche Ausrüstung der Fahrzeuge mit Bremsleuchten zu einer Verunsicherung der Verkehrsteilnehmer führen kann?
Herr Kollege, die einheitliche Ausrüstung aller in der Bundesrepublik zugelassenen Kraftfahrzeuge mit zusätzlichen Bremsleuchten wird nur bewirkt, wenn sowohl eine entsprechende Vorschrift in die StVZO als auch eine gleichlautende Forderung in das in der Bundesrepublik ebenfalls geltende EG-Recht eingeführt werden. Die EG-Kommission hat zugesagt, die Einführung von Bestimmungen über zusätzliche Bremsleuchten in das EGRecht zu prüfen. Hier ist zunächst das Ergebnis abzuwarten.
Zusatzfrage? - Keine Zusatzfrage.
Die Frage 35 des Herrn Abgeordneten Dr. Jobst wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet.
Die Fragen 36 und 37 des Herrn Abgeordneten Milz sollen auf Wunsch des Fragestellers ebenfalls schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 38 des Herrn Abgeordneten Börnsen auf:
Wird die Bundesregierung angesichts der zu erwartenden Entwicklung des Individualverkehrs und der eingeschränkten finanziellen Maglichkeiten des Bundes an dem Bau einer Eckverbindung zwischen der BAB 27 und der B 74 über den Verteilerkreis Bremen-Nord festhalten, oder ist sie bereit, alternative Planungen vorzunehmen?
Herr Kollege Börnsen, die bremische Straßenbauverwaltung wird unter Heranziehung neuester Verkehrsdaten die Eckverbindung von der A 27 zur B 74 über den Verteilerkreis neu beurteilen. Entsprechende Vorarbeiten sind bereits eingeleitet. Die Entscheidung hierüber wird bis zur Vorlage der Ergebnisse und der anschließenden Diskussion im zuständigen bremischen Ortsbeirat im Einvernehmen mit der für den Bau zuständigen niedersächsischen Straßenbauverwaltung zurückgestellt.
Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, wird bei den Untersuchungen, die dann durchgeführt werden, auch geprüft, ob die Alternative der stärkeren Verwendung der Bundesbahn für den öffentlichen Nahverkehr herangezogen werden kann?
Aus den mir vorliegenden Unterlagen geht das nicht hervor, Herr Kollege.
Keine weitere Zusatzfrage.
Wir kommen dann zum Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen. Ich rufe die Frage 39 des Herrn Abgeordneten Weirich auf:
Wie viele Anbieter und Testteilnehmer hatten die Bildschirm-Textfeldversuche der Deutschen Bundespost in Düsseldorf/Neuss und Berlin zum 1. Januar 1981, und wie viele Anbieter und Textteilnehmer hatten diese Versuche bei ihrem Start?
Herr Kollege Weirich, die Bildschirmtextversuche hatten am 1. Januar 1981 in Düsseldorf/Neuss 453 Anbieter und 1 196 Teilnehmer und in Berlin 444 Anbieter und 1 552 Teilnehmer. Eine täglich aktualisierte Statistik steht im Bildschirmtextsystem abrufbar zur Verfügung. Die Zahl der Anbieter, die zu Versuchsbeginn Anfang Juni 1980 die erforderliche landesbehördliche Teilnahmebescheinigung besaßen und bereits Informationen anboten, betrug in Düsseldorf/Neuss und in Berlin zusammen 1 350. Zu diesem Zeitpunkt hatten 640 Anbieterinteressenten eine Vereinbarung über die Teilnahme an den bis dahin laufenden
nichtöffentlichen technischen Versuchen abgeschlossen. Die Anschließung der Teilnehmer begann in beiden Versuchsgebieten auf Grund landesgesetzlicher Regelung erst mit dem Versuchsbeginn. Zu diesem Zeitpunkt hatten in Düsseldorf/Neuss 2 600 und in Berlin 2 200 Interessenten eine Teilnahmezusage erhalten; von diesen hatten sich aber erst 585 bzw. 526 das notwendige Bildschirmtext-Fernsehgerät gekauft.
Ich möchte ein Versäumnis nachholen: Die Beantwortung der Fragen aus diesem Geschäftsbereich erfolgt durch den Parlamentarischen Staatssekretär Becker.
Bitte, eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wie kommt es denn, daß die vorgeschriebene Zahl noch lange nicht erreicht ist, und trifft es zu, daß inzwischen bereits Geräte verschenkt werden, um für die Post eine repräsentative Testgemeinschaft zu erreichen?
Herr Kollege Weirich, insgesamt sind zum 1. Januar von der Sollzahl in beiden Bereichen 54,3 bzw. 45,8 % der Teilnehmer angeschlossen. In vielen Fällen haben diejenigen, die sich ursprünglich bereit erklärt haben, an diesem Versuch teilzunehmen, sich die erforderlichen Fernsehgeräte noch nicht gekauft. Das ist die eine Frage.
Die zweite Frage ist wie folgt zu beantworten. Um einen Bevölkerungsquerschnitt zu haben, sind mit Hilfe von Sozialämtern 30 sozialschwache Familien ermittelt worden. Ihnen sind die Geräte kostenlos zur Verfügung gestellt worden.
Zusatzfrage. Bitte.
Herr Staatssekretär, trifft es zu, daß die Lieferfristen viel zu lang waren und die Vorbereitungsarbeiten durch die Montagetrupps der Post sehr schleppend vorangegangen sind? Und wie viele Anträge auf den Anschluß externer Speicher haben Sie vorliegen, wo eine Rückverbindung zu jeweils einer Zentrale möglich ist und beispielsweise besondere Dienste empfangbar sind?
Die letzte Frage kann ich Ihnen jetzt nicht beantworten. Das werde ich gern schriftlich nachholen.
Zu den beiden vorher angerissenen Problemen muß ich Ihnen sagen: Diejenigen, die diese Fernsehgeräte haben wollten, haben sie von den Montagetrupps des Post eigentlich sofort angeschlossen bekommen. Es sind keine Fälle bekannt, wo da Verzögerungen eingetreten sind.
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 45 des Herrn Abgeordneten Weirich auf:
Plant der Bundespostminister angesichts des Vandalismus bei der Zerstörung der Einrichtungen in öffentlichen Fernsprechzellen -50 810 Fälle an 121 000 öffentlichen Münzapparaten 1979 - künftig getreu dem britischen Vorbild Münzfernsprecher vom Typ PP 2000 einzurichten, die in Fällen von Zerstörungswut selbsttätig den Polizeinotruf alarmieren?
Herr Kollege Weirich, die Deutsche Bundespost bemüht sich seit Jahren, die Beschädigung öffentlicher Fernsprechzellen unmöglich zu machen oder zumindest einzuschränken. Im Rahmen der Bemühungen werden auch einzelne besonders gefährdete Münzfernsprecher an Alarmanlagen angeschlossen und von den Betriebssicherungsbeamten der Deutschen Bundespost im Zusammenwirken mit der Polizei überwacht. Die allgemeine Einführung von Münzfernsprechern, die bei Beschädigung selbsttätig den Polizeinotruf auslösen würden, ist jedoch aus Kostengründen nicht beabsichtigt.
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 40 des Herrn Abgeordneten Dr. Olderog auf:
Ist der Bundesregierung der Unmut der Bevölkerung darüber bekannt, daß es im Telefonverkehr innerhalb der Bundesrepublik Deutschland auf Grund fehlender technischer Kapazitäten am Abend sowie an Sonn- und Feiertagen weitgehend unmöglich ist, die gewünschte Telefonverbindung herzustellen, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um auf eine Verbesserung der gegenwärtigen Situation hinzuwirken?
Herr Kollege Dr. Olderog, der Bundesregierung ist bekannt, daß es im Telefonfernnetz gegenwärtig an Werktagen zwischen 18.00 Uhr und 20.00 Uhr und sonntags zwischen etwa 11.00 Uhr und 12.00 Uhr sowie 19.00 Uhr und 20.00 Uhr schwierig ist, bestimmte gewünschte Fernverbindungen zu erhalten. Noch im Laufe dieses Jahres werden sich aber erhebliche Verbesserungen einstellen, da die Deutsche Bundespost ihr Netz mit sehr hohen Investitionen ausbaut. So hat sie zwischen 1977 und 1981 das jährliche Investitionsvolumen für das Fernnetz verdreifacht. 1980 hat sie 2,2 Milliarden DM ausgegeben, und ab 1981 wird sie über mehrere Jahre hin jeweils 2,8 Milliarden DM in die Fernnetze investieren.
Zusatzfrage. Bitte.
Herr Staatssekretär, können Sie sagen, ob die Engpässe und Schwierigkeiten im Telefonverkehr in bestimmten Regionen der Bundesrepublik, insbesondere in den ländlichen Bereichen der Flächenländer, ganz besonders gravierend sind?
Ja. Das kann man bestätigen. Es gibt nicht eine totale Netzblockade, sondern es sind einige Bereiche besonders betroffen. Die Post bemüht sich, hier verstärkt zu helfen.
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 41 des Herrn Abgeordneten Dr. Olderog auf:
Hält es die Bundesregierung für vertretbar, daß die Deutsche Bundespost in intensiver Form und mit großem Aufwand öffentlich dafür wirbt, daß noch mehr Telefonapparate installiert und noch mehr Telefongespräche geführt werden, ohne daß die Deutsche Bundespost der durch die Werbung noch gesteigerten Nachfrage nachkommen kann?
Herr Kollege Dr. Olderog, es ist nicht richtig, daß die Deutsche Bundespost der in den letzten Jahren gestiegenen Nachfrage nach Telefonapparaten und Gesprächsverbindungen nicht nachkommen kann. Vielmehr wurden in den Jahren 1979 und 1980 je 1,6 Millionen neue Hauptanschlüsse eingerichtet. Gleichzeitig konnte
die Warteliste der länger als vier Wochen auf ihren Hauptanschluß Wartenden von 140 000 auf 90 000 abgebaut werden. Diese Zahl ist, gemessen an den eingerichteten Hauptanschlüssen, äußerst gering und ist häufig auf technische Schwierigkeiten zurückzuführen.
Die Werbung der Deutschen Bundespost hat nicht nur die Aufgabe, die Nutzung der von ihr angebotenen Dienstleistungen zu fördern, sondern sie informiert gleichzeitig die Bürger über das vielseitige Dienstleistungsangebot. Der Verkehrssituation wird dabei natürlich im Einzelfall Rechnung getragen. So hat die Deutsche Bundespost in den Jahren 1979 und 1980 keine Werbung für die Einrichtung von neuen Telefonanschlüssen betrieben; sie wird auch 1981 dafür nichts aufwenden. Beim Fernsprechfernverkehr wird seit 1980 fast nur noch für den Auslandsverkehr geworben, da über die Bedingungen, Gebühren und Besonderheiten beim Aufbau von Auslandsferngesprächen nach unseren Feststellungen immer noch weitgehend unklare Vorstellungen bestehen. Die Deutsche Bundespost bemüht sich, dieses Informationsdefizit über die Werbung abzubauen.
Zusatzfrage? - Bitte.
Herr Staatssekretär, ist mein in Schleswig-Holstein gewonnener Eindruck falsch, daß die Schwierigkeiten im Telefonverkehr auf Grund eines überlasteten Netzes gerade in den letzten Jahren zugenommen haben?
Nein, dieser Eindruck, den Sie haben, ist zweifellos richtig.
Keine weiteren Zusatzfragen? - Wir sind am Ende der Fragestunde.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Donnerstag, den 22. Januar, 9 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.