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Die Sitzung ist eröffnet. Wir treten ein in die
Fragestunde
- Drucksache 9/41-Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz auf. Zur Beantwortung der Fragen steht uns der Herr Parlamentarische Staatssekretär Dr. de With zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 1 des Herrn Abgeordneten Kuhlwein auf:
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Herstellung und den Vertrieb von Kriegsspielzeug zu verhindern, und welche Schritte dazu hat sie gegebenenfalls eingeleitet?
Herr Bundesminister Dr. Vogel hat schon in einer Rede vor der Arbeitsgemeinschaft Spielzeug e. V. am 3. Oktober 1978 in Bamberg dazu aufgerufen, bei der Herstellung und beim Handel mit Kriegsspielzeug Selbstkontrolle und Selbstbeschränkung zu üben. Über die Auswirkungen dieses Appells habe ich bereits in meinen Antworten vom 22. Juni 1979 auf die Frage der Kollegin Frau Dr. Martiny-Glotz und vom 16. November 1979 auf die Frage des Kollegen Dr. Jens berichtet.
Der damals von mir angedeutete Trend eines erheblichen Rückgangs des Marktanteils von Kriegsspielzeug ist durch die Auswertung des Ergebnisses einer Ende 1979 beim Fachhandel durchgeführten Umfrage im wesentlichen bestätigt worden. Zugleich ist mit Genugtuung zur Kenntnis zu nehmen, daß das öffentliche Bewußtsein von den möglichen negativen psychologischen und pädagogischen Wirkungen des Umgangs mit Kriegsspielzeug wächst. Immer mehr Bürger lehnen Kriegsspielzeug ab und geben diese Ablehnung auch öffentlich kund, z. B. bei Umtauschaktionen, mit denen für pädagogisch sinnvolleres Spielzeug geworben wird, oder auch in Zuschriften an das Bundesministerium der Justiz.
Gleichwohl haben die bisherigen Anstrengungen noch nicht zu einem voll befriedigenden Ergebnis geführt. Deswegen haben sich soeben Frau Bundesminister Huber und Herr Bundesminister Dr. Vogel in einem gemeinsamen Appell erneut an die Spielwarenhersteller und -händler sowie an die Schausteller gewandt mit dem Ziel, den Verkauf von Kriegsspielzeug noch weiter zurückzudrängen. Zugleich sind die Vertreter aller betroffenen Verbände für Anfang 1981 zu einer Zusammenkunft nach Bonn eingeladen worden, in der die Ergebnisse der bisherigen Bemühungen erörtert werden sollen.
Zusatzfrage? - Bitte.
Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung in Erinnerung, daß der Deutsche Bundestag in seiner 72. Sitzung der ersten Legislaturperiode am 23. Juni 1950 fast einstimmig ein Verbot der Herstellung und des Vertriebs von Kriegsspielzeug gefordert hat,
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und hat sie daraufhin Konsequenzen vorgeschlagen, oder will sie welche vorschlagen?
Ich versuchte mit meiner Antwort darzulegen, Herr Kollege, daß zunächst der Versuch unternommen wurde und wird, durch Vereinbarungen Kriegsspielzeug in der Herstellung und im Vertrieb zurückzudrängen. Dies ist, wiewohl eine Vereinbarung noch nicht abgeschlossen werden konnte, bereits zum Teil gelungen. Hierfür gibt es nicht nur deutliche Anzeichen, sondern das beweist die von mir zitierte Statistik. Wir werden abwarten, was sich auf Grund der Einladung des Bundesministers der Justiz für Anfang 1981 ergibt.
Eine weitere Zusatzfrage, bitte.
Hält die Bundesregierung ein gesetzliches Verbot für den Fall in Reserve, daß auch die jetzt vorgetragenen weiteren Appelle und das vorgesehene Gespräch im Januar zu keinem nachhaltigen Erfolg führen?
Die Bundesregierung wartet zunächst ab, was das Gespräch Anfang des Jahres 1981 ergeben wird, und wird dann weiter prüfen, welche Maßnahmen getroffen werden müssen. Ich darf darauf verweisen, daß bisher kein Land bekannt ist, in dem Kriegsspielzeug verboten wird.
Das gilt auch für Schweden, von dem fälschlicherweise oft gesagt wird, dort gebe es ein gesetzliches Verbot. Es gibt dort eine Vereinbarung.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Lambinus.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, die von Ihnen genannten Verhandlungen auch auf die Hersteller und Aufsteller von Kriegsspielautomaten in den Spielsalons, wie wir sie allerorts antreffen, auszudehnen?
Es müßte genau geprüft werden, was Sie unter „Kriegsspielautomaten" verstehen. Es ist gleichwohl ein Unterschied. Die Bundesregierung hat jedenfalls schon ihre Meinung bezüglich Automaten deutlich gemacht, die, wenn ich es einmal sehr vergröbert ausdrücken will, gegen Grundsätze der Menschlichkeit verstoßen. Zum Beispiel gab es einen Fall - nicht in der Bundesrepublik Deutschland -, in dem der Spieler an einem Automaten auf Menschen fahren konnte, die auf einer Mattscheibe abgebildet waren. Wir haben deutlich gemacht, daß dies in der Bundesrepublik Deutschland nicht möglich ist und nicht möglich sein darf.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kroll-Schlüter.
Da ich nicht weiß, welche Geschenke das Christkind unseren Kindern in diesem Jahr bringen wird, möchte ich fragen, ob der Bundesregierung gesicherte Erkenntnisse darüber vorliegen, daß der Umgang mit Kriegsspielzeug negative Auswirkungen auf die Kinder hat.
Wir gehen davon aus. Sonst hätten wir die Maßnahmen, von denen ich sprach, nicht getroffen.
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- Ich habe gesagt: Wir gehen davon aus; sonst hätten wir diese Maßnahmen nicht getroffen.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Franke.
Herr Staatssekretär, was hält die Bundesregierung von der Tatsache, daß im anderen Teil Deutschlands, in der DDR, Kriegsspielzeug als „patriotisches Spielzeug" betrachtet wird?
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Die Bundesrepublik mischt sich insoweit nicht in Haltungen und Auffassungen ein, die jenseits dieser Grenze offensichtlich in Publikationen dargeboten werden.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Reddemann.
Herr Staatssekretär, können Sie dem Hause mitteilen, was nach Auffassung der Bundesregierung unter den Begriff „Kriegsspielzeug" fällt?
Dazu bedürfte es eines langen Kataloges. Ich bin gern bereit, wenn Sie ein Gespräch mit mir führen wollen, dies zu tun. Ich glaube, daß sich die Fragestunde dazu nicht eignet. Außerdem ist ganz offenkundig, daß es bei gewissen Spielzeugen Abgrenzungsschwierigkeiten gibt, weil sie, wenn man will, zu Randbereichen gehören.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 2 des Herrn Abgeordneten Dr. Jahn ({0}) auf:
Mit welchen Auswirkungen rechnet die Bundesregierung bei der Tendenz der Rechtsprechung, auch auf an Studenten vermietete möblierte Zimmer den vollen Kündigungsschutz des § 564 b Abs. 1 bis 6 BGB anzuwenden, insbesondere im Hinblick auf die Bereitschaft des Privatmanns, Wohnraum für Studenten zur Verfügung zu stellen?
Die Bundesregierung rechnet nicht mit negativen Auswirkungen.
In der Rechtsprechung scheint sich in der Tat die Auffassung zu verfestigen, daß der Kündigungsschutz auch für die Vermietung von außerhalb der Vermieterwohnung gelegenem Wohnraum an Studenten, zumal in Studentenwohnheimen, gilt. Dieser Auffassung hat sich in der letzten Zeit in einer stark beachteten Entscheidung auch das Oberlandesgericht Hamm angeschlossen.
In dieser Frage ist aber nicht etwa eine neue Situation entstanden. Ich darf daran erinnern, daß bereits der Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages in seinem Bericht zum Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetz ausdrücklich festgehalten hat, daß auch die Bewohner von Wohnheimen grundsätzlich vor unberechtigten Kündigungen geschützt sein müßten.
Die Einbeziehung der studentischen Mietverhältnisse in den Kündigungsschutz bedeutet jedoch keineswegs zwangsläufig, daß der Träger eines Studentenwohnheims jeden Spielraum verliert. Es ergibt sich vielmehr die weitere Rechtsfrage, ob nicht das Interesse des Trägers an einem turnusmäßigen Wechsel, dem sogenannten Rotationssystem, einen berechtigenden Grund zur Kündigung darstellt. Diese Frage ist in der Rechtsprechung noch offen. Auch die zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm läßt sie offen. Der Rechtsausschuß hat seinerzeit zum Ausdruck gebracht, daß ein wegen der Knappheit an Plätzen durch Satzung oder in ähnlicher Weise festgelegtes Rotationssystem als berechtigtes Interesse an der Kündigung anzuerkennen sei. Auf dem Boden dieser Auffassung ist eine unangemessene Einengung der Träger von Studentenwohnheimen nicht erkennbar.
Der Gesetzgeber hat inzwischen durch Gesetz vom 5. Juni 1980 die Voraussetzungen dafür geschaffen, daß auch Rechtsfragen, wie sie hier in Frage stehen, im Interesse einer obergerichtlichen Klärung im Wege des sogenannten Rechtsentscheids an die Oberlandesgerichte und gegebenenfalls an den Bundesgerichtshof herangetragen werden können. Dieser Abklärungsprozeß sollte abgewartet werden.
Ich benutze die Gelegenheit um klarzustellen, daß alle diese Fragen keine Rolle spielen, wenn ein möbliertes Zimmer vermietet wird, das Teil der vom
Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist. Mietverhältnisse dieser Art fallen nach dem klaren Wortlaut des Gesetzes nicht unter den Kündigungsschutz. Das ergibt sich aus § 564b Abs. 7 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Für die, um es so zu formulieren, „klassische Studentenbude" ist somit alles beim alten geblieben.
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Bitte sehr, eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, damit generell mehr Zimmer für Studenten bereitgestellt werden, habe ich noch einmal die Frage an die Bundesregierung: Ist die Bundesregierung zu einer Änderung des Mietrechts bereit, wodurch an Studenten vermietete möblierte Zimmer vom strengen Kündigungsschutz des Bürgerlichen Gesetzbuches ausgenommen werden?
Ich dachte, ich hätte diese Ihre Frage im Grunde beantwortet, wobei die Antwort differenzierter ausfallen mußte, weil man sehr wohl zu unterscheiden hat zwischen Studentenwohnheimen, die staatlich gefördert werden und deren Träger ein Studentenwerk ist, privaten Wohnheimen, wo ganz sicher der Profit im Vordergrund steht, und den Studentenbuden. Ich glaube nicht, daß durch die bestehende Gesetzgebung und die Rechtsprechung hierzu das Rotieren gestört wird. Sie dürfen nicht verkennen, daß auch der Student, wenn er nicht die typische Studentenbude hat, ein Interesse daran haben muß, daß er nicht von heute auf morgen hinausgesetzt werden kann und daß seine Miete nicht unziemlich erhöht wird.
Keine weiteren Zusatzfragen.
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- Ich darf vielleicht zu Beginn dieser Legislaturperiode wiederholen, daß der Präsident natürlich nur dann zu einer Zusatzfrage das Wort erteilen kann, wenn er die Meldung erkennen kann. Wenn ein Mitglied des Hauses nur am Mikrophon oder in der Nähe des Mikrophons steht und aufgerufen wird, dann kann es in die peinliche Situation kommen, zu sagen: Ich stehe nur so herum.
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Herr Abgeordneter Jahn, bitte zu einer weiteren Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ich darf also feststellen, daß die Bundesregierung im gegenwärtigen Zeitpunkt keine Veranlassung für eine Gesetzesnovelle sieht?
Dies ist hierzu völlig korrekt, Herr Kollege.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau auf. Zur Beantwortung der Fragen steht uns Herr
Parlamentarischer Staatssekretär Sperling zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 74 des Herrn Abgeordneten Dr.Ing. Laermann auf:
Ist die Bundesregierung bereit, eine Ergänzung des Bundesbaugesetzes dahin gehend vorzunehmen, daß die Errichtung von privaten Windenergieanlagen zulässig wird, und ist sie auch bereit, auf entsprechende Änderungen der Landesbauordnungen hinzuwirken?
Herr Kollege Laermann, die Errichtung von privaten Windenergieanlagen ist bereits nach geltendem Recht durchaus möglich. In Bebauungsplänen können Festsetzungen für solche Anlagen getroffen werden. Enthält der Bebauungsplan keine entsprechenden Festsetzungen, dann können Windenergieanlagen als untergeordnete Nebenanlagen im Sinne des § 14 Abs. 1 der Baunutzungsverordnung zulässig sein, wenn sie dem Nutzungszweck der in dem Baugebiet gelegenen Grundstücke oder des Baugebietes selbst dienen und der Eigenart dieses Baugebiets nicht widersprechen.
Die Zulässigkeit von Windkraftanlagen innerhalb der im Zusammenhang gebauten Ortsteile richtet sich entscheidend danach, ob sich diese Anlagen unter den einzelnen genannten Voraussetzungen des § 34 des Bundesbaugesetzes in den Zusammenhang „einfügen". Dabei kommt es dann halt auf den konkreten Einzelfall an.
Im Außenbereich, außerhalb der bebauten Ortsteile, können Windenergieanlagen ebenfalls zulässig sein, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden.
Ob und inwieweit besondere Erleichterungen für die Zulassung solcher Anlagen künftig geschaffen werden sollten, bedarf einer sorgfältigen Prüfung. Vor allem müssen Erfahrungen gesammelt werden, bevor beurteilt werden kann, ob das geltende Recht wirklich - wie Sie in Ihrer Frage ein wenig unterstellen - änderungsbedürftig ist. In der Arbeitsgemeinschaft der für das Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder, mit der wir in dieser Frage in engem Kontakt stehen, werden zur Zeit die Erfahrungen bei der Genehmigung von Windkraftanlagen ausgetauscht und ausgewertet. Aber die Ergebnisse dieser Erfahrungsberichte der Länder liegen noch nicht vor.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Laermann.
Herr Staatssekretär, wie beurteilen Sie dann die beiden Urteile des Oberverwaltungsgerichts in Nordrhein-Westfalen, die gerade darauf abheben, daß eben nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 und nach § 34 des Bundesbaugesetzes und nach §§ 84 und 88 der Landesbauordnung von Nordrhein-Westfalen diese Anlagen nicht zulässig sind? Wie soll man eigentlich Erfahrungen sammeln können, wenn von vornherein die Errichtung solcher privaten Windanlagen nicht genehmigt wird?
Herr Kollege Laermann, das Oberverwaltungsgericht Münster, das diese Urteile gesprochen hat, hat unter anderem auch den Leitsatz erlassen, der da lautet:
Eine Windenergieanlage kann eine zulässige untergeordnete Nebenanlage zu einem Einfamilienhaus sein, wenn dieses in einem Bereich liegt, der nach der vorhandenen Bebauung der Eigenart eines reinen Wohngebietes entspricht.
Das heißt, das Gericht hat selbst gesagt, es gebe die Möglichkeit, solche Anlagen zuzulassen, und hat die Ablehnung der Baugenehmigung auf Grund des vorhandenen Rechts nur für diesen Einzelfall bekräftigt, wie sie vorher durch Verwaltungsentscheidung und eine vorgängige Gerichtsentscheidung ergangen war.
Eine weitere Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, ob die durch das Forschungsministerium geförderten Windenergieanlagen gerade diesen Maßgaben und Vorstellungen der Gerichte entsprechen, denn es wird wohl nicht zu verkennen sein, daß Windenergieanlagen nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts sich nach ihrer Eigenart wohl kaum in die nähere Umgebung einpassen?
Dies, Herr Kollege Laermann, hängt wieder von der Art der Anlage, vom Standort und davon ab, wie groß diese Anlage ist. Nicht die Forschungsanlagen des Forschungsministeriums mit ihrer Größenordnung sind überall geeignet. Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß wir diese Anlagen für überall geeignet erklären wollen.
Ich darf vielleicht auf die Parallele hinweisen, die auch in den Gerichtsurteilen gezogen wird. Wenn wir überall Windenergieanlagen genehmigen wollten, hätten wir dieselben Probleme zu befürchten, die heute beim Errichten von Hochspannungsleitungen entstehen. Von daher wird man die Windenergieanlagen nicht schlechthin privilegieren können und sagen, wo sie gebaut werden, können sie zulässig sein. Es wird vielmehr immer auf die Beurteilung von Einzelfällen ankommen, ob sie da als eine so große Anlage oder als kleinere Anlage zulässig sein können. Da wird die Frage, ob das geltende Recht zur Genehmigung von standortangemessenen Anlagen ausreicht, in der Tat überprüft werden müssen, aber erst, nachdem mehr Erfahrungen mit solchen Fällen gesammelt worden sind.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Daweke.
Herr Staatssekretär Sperling, kann die Bundesregierung, die ja private Investoren ermutigen will, derartige Versuche zu machen, sagen, wie groß eine „Windmühle", wie ich einmal unterstelle, in einem Wohngebiet und in einem Mischgebiet sein darf, um zugelassen zu werden?
Nein, Herr Kollege Daweke, das kann die Bundesregierung nicht sagen. Hier wird sich der Interessent, der Investor, der Bauherr gescheiterweise mit dem Bauamt am Ort und mit denen, die in der Nachbarschaft wohnen, zusammensetzen müssen, um herauszubekommen, ob eine solche Anlage, wie er sie haben möchte, nicht z. B. Nachbarschaftsrechte beeinträchtigt und ob die Bauplaner am Ort meinen, dies sei ein zulässiges Vorhaben.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft auf. Zur Beantwortung steht uns Herr Parlamentarischer Staatssekretär Engholm zur Verfügung.
Ich rufe Frage 3 des Herrn Abgeordneten Dr. Jahn ({0}) auf:
Mit welchen Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung der Wohnungsnot der Studenten zu begegnen, trifft es insbesondere zu, daß sie die Bundesförderung von Studentenwohnheimen einschränken oder gar einstellen will?
Herr Kollege Dr. Jahn, die Bundesregierung hat durch erhebliche finanzielle Leistungen deutlich gemacht, daß sie dem Studentenwohnraumbau große Bedeutung beimißt. Sie hat gemeinsam mit den Ländern in der Zeit von 1970 bis 1980 mit einem Gesamtaufwand von rund 766 Millionen DM an Bundeszuwendungen rund 53 000 Wohnraumplätze zusätzlich geschaffen. Die Bundesregierung hält es aus grundsätzlichen und finanzpolitischen Erwägungen für notwendig, Vorstellungen von einer Entmischung der Aufgaben von Bund und Ländern aufzugreifen, die von Länderseite bereits seit längerer Zeit verstärkt in die Diskussion gebracht worden sind. Hierüber hat der Herr Bundeskanzler am 8. Dezember mit den Regierungschefs der Länder gesprochen. Ein weiteres Gespräch ist im März 1981 vorgesehen. In jedem Falle werden jedoch die Studentenwohnraumvorhaben, deren Förderung durch den Bund bewilligt worden ist, mit finanzieller Beteiligung des Bundes zu Ende geführt werden.
Der Bundeskanzler hat in der Regierungserklärung für die Studentenwohnraumförderung eine alleinige Finanzierung durch die Länder vorgeschlagen. Das Ausmaß der jetzt noch in Betracht kommenden Bundesfinanzierung wird bei den Beratungen über den Haushalt 1981 zu klären sein. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Länder allein in der Lage sind, diese Aufgaben weiterhin sachgerecht und den Bedürfnissen entsprechend zu erfüllen, zumal das Finanzvolumen für das einzelne Bundesland in Grenzen bleibt.
Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, wenn die Förderung künftig, wie aus Ihren Worten zu entnehmen ist, Ländersache werden soll, wird die Bundesregierung dann dafür Sorge tragen, daß die Länder dafür auch zusätzliche Finanzierungsmittel bekommen?
Herr Kollege, die Bundesregierung wird dafür Sorge tragen, daß sämtliche Aufgaben, für die sie eine auch rechtliche Kompetenz besitzt, erfüllt werden. Sie wissen, daß es sich hier um eine schwierige Frage von Mischfinanzierung handelt, die von den Ländern bereits seit geraumer Zeit zur Diskussion gestellt wird. Ich kann nur wiederholen, daß sämtliche Vorhaben, die bislang vom Bund bewilligt worden sind - und das ist eine ganze Reihe -, vom Bund weiterhin in den kommenden Jahren mitfinanziert werden.
Weitere Zusatzfrage. Bitte.
Herr Staatssekretär, wie wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung die Wohnraumversorgung der Studenten im Hinblick auf Angebot und Nachfrage in den nächsten Semestern entwickeln?
Dies ist eine Frage, die ich nicht in ganz wenigen Sätzen beantworten kann, weil der Generaltrend der studentischen Wohnraumfrage nicht in die klassischen Quartiere des studentischen Wohnens hineingeht. Sie wissen, daß es immense Verschiebungen der Wohnraumwünsche der Studenten gibt. Das heißt, man wird nicht nur sagen können, daß der zusätzliche Bau klassischer Wohnbauten für Studenten allein die Nachfrage befriedigen wird. Es werden sehr differenzierte Ansätze nötig sein - Sie haben auch bei Ihrer vorherigen Frage an meinen Kollegen darauf hingewiesen -, um diese studentischen Wohnraumwünsche zu befriedigen.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Weisskirchen.
Herr Staatssekretär, würden Sie uns vielleicht einmal ganz kurz, soweit Sie jetzt Zahlen zur Verfügung haben, darstellen, wie die einzelnen Bundesländer bisher darauf reagiert haben? Das heißt - kurz gefragt -: Gibt es Beispiele dafür, daß die Bundesländer bisher ihren Finanzrahmen, der ihnen gegeben worden ist, noch gar nicht ausgeschöpft haben?
Herr Kollege Weisskirchen, ich habe in der Fragestunde der vorigen Woche schon darauf hingewiesen, daß mit Ausnahme von zwei Bundesländern alle Bundesländer ihren möglichen Anteil am Finanzrahmen in den letzten Jahren nicht voll ausgeschöpft haben. Allerdings muß ich zusätzlich darauf hinweisen, daß nach meinen Informationen die Bundesländer für das kommende Haushaltsjahr ca. 130 Millionen DM für den studentischen Wohnraumbau eingestellt haben. Das ist mehr, als Bund und Länder im ablaufenden Jahr 1980 gemeinsam investiert haben.
Eine weitere Zusatzfrage. Herr Abgeordneter Jäger.
Herr Staatssekretär, wird die Bundesregierung angesichts der noch immer bestehenden erheblichen Wohnungsnot der Studenten in einzelnen Hochschulstädten sich aus dieser Mischfinanzierung auf jeden Fall oder nur
dann zurückziehen, wenn gesichert ist, daß anstelle der Bundesregierung alle beteiligten Landesregierungen dies übernehmen und auch übernehmen können?
Dies, Herr Kollege, ist Gegenstand des Gesprächs des Herrn Bundeskanzlers mit den Ministerpräsidenten der Länder bei den beiden Gesprächsrunden, die ich erwähnt habe. Es kommt hinzu, daß wir für die kommenden drei Jahre eine auslaufende Finanzierung haben, um die gröbste Not auch von Bundesseite her mitbeheben zu können. Danach sollte es bei den derzeitigen Finanzplanungen der Länder möglich sein, daß ohne große administrative Überschneidungen, die die Länder immer wieder beklagt haben, diese Aufgabe von den Ländern allein gelöst wird.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Daweke.
Herr Staatssekretär, ist es nicht so gewesen, daß sich die Bundesländer am Studentenwohnraumbau auch deshalb nicht in der gewünschten Weise beteiligen konnten, weil sich die Bundesregierung viele Monate lang geweigert hat, die Kostenrichtwerte anzupassen, und insofern immer eine Restfinanzierung bei den Ländern verblieb, die sie nicht tragen konnten?
Es hat verschiedentlich - nicht nur ein einziges Mal - Streitigkeiten über die richtige Höhe der Kostenrichtwerte für den studentischen Wohnraumbau gegeben. Es ist ganz natürlich, daß die, die vor Ort studentische Wohnheime errichten, immer höhere Kostenwerte für richtig halten als der Bund, der ja generell dem Steuerzahler gegenüber zur sparsamen Verwendung von Haushaltsmitteln verpflichtet ist.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Rühe.
Herr Staatssekretär, wie begegnen Sie dem Vorwurf, daß die Bundesregierung durch die Streichung der Mittel für den Studentenwohnheimbau einen neuen sozialen Numerus clausus für die Studenten schafft?
Dies halte ich für einen übertriebenen Vorwurf. Gleichwohl will ich Ihnen recht geben, daß die Behebung der studentischen Wohnraumnot nicht das geringste Problem der Studentenschaft von heute darstellt.
Keine weiteren Wortmeldungen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern auf. Zur Beantwortung der Fragen steht uns der Herr Parlamentarische Staatssekretär von Schoeler zur Verfügung.
Die Frage 6 des Herrn Abgeordneten Regenspurger soll auf Bitte des Fragestellers schriftlich beantwortet werden. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Präsident Stücklen
Ich rufe die Frage 4 des Herrn Abgeordneten Dr. Hupka auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die im Fernsehen der DDR am 1. Dezember 1980 aufgestellte Behauptung, daß man in der DDR „allein zwischen 1973 und 1978 mit mehr als 6 900 Grenzverletzungen und -provokationen an der Staatsgrenze zur Bundesrepublik Deutschland beziehungsweise zu West-Berlin konfrontiert" gewesen sei?
Herr Kollege, die Behauptungen entbehren schon deshalb jeder Grundlage, weil die DDR jegliches Betreten ihres Hoheitsgebiets durch Bewohner der Bundesrepublik Deutschland - auch ein versehentliches Betreten - als Grenzverletzung und Provokation wertet. In der deutsch-deutschen Grenzkommission sind jedenfalls von den Vertretern der DDR pro Jahr kaum mehr als zehn Fälle zur Sprache gebracht worden.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Hupka.
Herr Staatssekretär, warum bedarf es da eigentlich erst einer Frage, warum weist also die Bundesregierung diese unrichtigen Behauptungen nicht von sich aus zurück?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Hupka, Ihre Vermutung trifft nicht zu. Die Behauptungen sind gegenüber der anderen Seite zurückgewiesen worden, und zwar unverzüglich, nämlich schon am 3. Dezember 1980. Was die Öffentlichkeit betrifft, Herr Kollege Hupka, so gibt Ihre Frage Gelegenheit, das auch öffentlich zu tun.
Im übrigen denke ich, daß niemand in der Bundesrepublik Deutschland, Sie eingeschlossen, diesen Behauptungen geglaubt hat.
Eine weitere Zusatzfrage.
Wie differenziert die andere Seite in ihrer Propaganda zwischen Grenzverletzung und Grenzprovokation?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Hupka, ich betrachte es nicht als meine Aufgabe, hier die Propaganda der anderen Seite darzulegen.
({0})
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jäger ({0}).
Herr Staatssekretär, da die DDR dies ja nicht nur in ihren Medien, sondern auch beim KSZE-Folgetreffen in Madrid vorgetragen hat, frage ich Sie: In welcher Weise ist die Bundesregierung dort diesen Beschuldigungen entgegengetreten?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Jäger, nur um klarzustellen, worüber wir reden: Zugrunde lag der Frage des Kollegen Hupka eine Äußerung des stellvertretenden Verteidigungsministers der DDR. Mir ist nicht bekannt, ob das DDR-Fernsehen diese Äußerung, wie in der Frage dargelegt wurde, aufgegriffen hat.
Was die Gespräche und Verhandlungen in Madrid betrifft, so bitte ich Sie, Ihre Frage an das Auswärtige Amt zu richten. Ich kann Ihnen dazu im Augenblick keine Informationen geben.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 7 des Abgeordneten Dr. Laufs auf:
Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für geboten, um die ständige Anpassung der kerntechnischen Anlagen an den jeweiligen Stand von Wissenschaft und Technik bei der Planung, der Errichtung und dem Betrieb praktikabel zu gewährleisten, wenn für jede sicherheitsgerichtete Änderung ein zeitraubendes Offenlegungs- und Anhörungsverfahren entsprechend den Beschlüssen von Verwaltungsgerichten ({0}) durchgeführt werden muß?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Laufs, die Bundesregierung sieht keinen Widerspruch zwischen der Notwendigkeit, kerntechnische Anlagen an den jeweiligen Stand von Wissenschaft und Technik anzupassen, und einer angemessenen Beteiligung der Öffentlichkeit nach der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung.
Eine unter Beteiligung der Öffentlichkeit sorgfältig vorbereitete behördliche Entscheidung mag zwar auf den ersten Blick zeitaufwendig erscheinen, sichert aber eine frühzeitige Berücksichtigung aller relevanten Gesichtspunkte bereits im Verwaltungsverfahren. Dadurch werden die Gerichte entlastet, die Gerichtsverfahren abgekürzt, und die Rechtssicherheit wird verbessert. Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zum Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich die grundrechtsschützende Funktion der Bürgerbeteiligung ausdrücklich hervorgehoben.
Im übrigen hat nicht jede sicherheitsgerichtete Änderung eine Offenlegungs- oder Anhörungspflicht zur Folge. Nach § 4 Abs. 2 der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung kann von der Bekanntmachung und Auslegung der Antragsunterlagen abgesehen werden, wenn für die betreffende Anlage bereits früher eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt worden ist und eine erneute Bekanntmachung und Auslegung keine weiteren Umstände offenbaren würde, die für die Belange Dritter erheblich sein können. Bei ausschließlich sicherheitsgerichteten Änderungen, die keine möglichen Nachteile für Dritte zur Folge haben können, ist deshalb eine Öffentlichkeitsbeteiligung grundsätzlich nicht erforderlich. Diese Bestimmung ist auch von der in Ihrer Frage zitierten vorläufigen Zwischenentscheidung des OVG Lüneburg nicht in Zweifel gezogen worden.
Die Bundesregierung beabsichtigt, gemeinsam mit den Ländern die Ausnahmeregelung des § 4 Abs. 2 der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung mit dem Ziel zu konkretisieren, ausschließlich sicherheitsgerichtete Verbesserungen ohne erneute Bekanntmachung und Auslegung weiterhin zu ermöglichen, so daß die Erfordernisse der Bürgerbeteiligung mit dem fortbestehenden Anreiz zu einer ständigen technischen Innovation, die nicht zuletzt auch einer stetigen Verbesserung der Sicherheit zugute kommt, im Einklang bleiben.
Eine Zusatzfrage? - Bitte.
Herr Staatssekretär, kann ich Ihrer Antwort die Auffassung der Bundesregierung entnehmen, daß sich aus dem Beschluß des OVG Lüneburg vom 28. August 1980 keine zusätzlichen Offenlegungs- und Anhörungsverfahren im Rahmen der üblichen Genehmigungspraxis und damit keine zusätzlichen zeitlichen Verzögerungen ergeben werden?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Laufs, das ist eine Frage, die ich Ihnen unter so spezieller Bezugnahme auf die Entscheidung des OVG Lüneburg nicht beantworten kann. Ich wäre aber gerne bereit, das nach einer Auswertung des Urteils auf schriftlichem Wege nachzuholen.
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Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 8 des Herrn Abgeordneten Dr. Laufs auf:
Wird die Bundesregierung ihre Auffassung. das Ausmaß der Strahlenbelastung durch Radonzerfallsprodukte in der Raumluft von Häusern hänge nicht direkt von den empfohlenen Energiesparmaßnahmen des Abdichtens von Fenstern und Türen ab, entsprechend anderslautenden Feststellungen der Strahlenschutzkommission ({0}) im Bundesanzeiger Nr. 208 vom 6. November 1980 korrigieren, und welche konkreten Schlußfolgerungen will die Bundesregierung hinsichtlich ihres erklärten Zieles, die radioaktive Strahlenbelastung der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland generell abzusenken, nunmehr aus der SSK-Erkenntnis ziehen, daß die Strahlenexposition der Lunge infolge des erhöhten Radonpegels in Wohnungen erheblich höher als die natürliche Strahlenbelastung aller anderen Organe bzw. Gewebe des menschlichen Körpers ist?
Die im Bundesanzeiger vom 6. November 1980 veröffentlichte Stellungnahme der Strahlenschutzkommission zur Radonexposition der Bevölkerung stellt noch keine endgültige Beurteilung dieses Problems dar. Wie die Strahlenschutzkommission im letzten Absatz ihrer Stellungnahme erklärt, wird sie dieses Problem weiter verfolgen und erst später eine Bewertung der Strahlenexposition der Lunge durch Inhalation von Radonzerfallprodukten in Häusern vornehmen.
Nach Auffassung der Strahlenschutzkommission, die auf den Ergebnissen der bisherigen Messungen der Konzentration von Radon und seinen Zerfallprodukten in Wohnräumen beruht, ist die Konzentration dieser radioaktiven Stoffe in der Raumluft unserer Häuser im Mittel etwa fünfmal höher als in der Luft im Freien. Da die bisherigen Messungen jedoch noch kein abschließendes Urteil erlauben, wird dieses Problem in den nächsten zwei bis drei Jahren unter Einschaltung von insgesamt acht Forschungsinstituten wesentlich umfassender als bisher untersucht werden. Falls die abschließende Bewertung der Strahlenexposition der Lunge durch Inhalation von Radonzerfallprodukten ergeben sollte, daß in bestimmten Fällen gesundheitliche Schäden durch die Exhalation von Radon aus Baustoffen nicht ausgeschlossen werden können, wird die Bundesregierung angemessene Schritte unternehmen, um das Strahlenrisiko so weit wie möglich zu verringern.
Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, welche unmittelbar zu ziehenden Konsequenzen sieht die
Bundesregierung hinsichtlich des Gegensatzes zwischen ihrem intensiven Bemühen, die radioaktive Strahlenbelastung durch kerntechnische Anlagen und die Röntgendiagnostik zu minimieren, und ihrem langen untätigen Zuwarten hinsichtlich der ohne Zweifel beträchtlichen Radonexposition eines Teiles der Bevölkerung?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Laufs, angesichts des geschilderten Sachverhalts und der von der Bundesregierung eingeleiteten Untersuchungen zu diesem Thema kann man nicht von einem hinhaltenden Verhalten der Bundesregierung sprechen. Damit entfällt die Voraussetzung für Ihre Frage, und damit erübrigt sich auch eine weitere Beantwortung.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, da nach Feststellung der Strahlenschutzkommission in etwa 10 % unserer Häuser enorme jährliche Äquivalentdosen von mehr als 1 800 bis 4 200 Millirem im Bronchialepithel und 600 bis 1200 Millirem im Alveolarbereich der Lunge auftreten und durch Abdichten der Fenster und Türen nochmals vervielfacht werden können, frage ich: Ist die Bundesregierung im Sinne einer Vorsorgemaßnahme bereit, zu prüfen, ob für die besonders belastenden Bauweisen entsprechend der regionalen Verbreitung besonders radioaktiver Baumaterialien die Regierungsempfehlungen zum Energiesparen geändert werden sollten?
von Schoeler, Parl Staatssekretär: Herr Kollege Laufs, im letzten Teil der Frage kann ich sagen: Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß, aus den von Ihnen dargelegten Gründen auf Teile des Energiesparprogramms - d. h. konkret die Maßnahmen zur Wärmeisolierung - zu verzichten. Sie hielte das für eine unangemessene Lösung, auch angesichts der Erkenntnisse, die wir über die Exposition der Bevölkerung durch Radoninhalation gewonnen haben. Die Bundesregierung ist vielmehr in Übereinstimmung mit der Strahlenschutzkommission der Auffassung, daß die ernst zu nehmenden Untersuchungsergebnisse, die uns bisher vorliegen, dazu zwingen, weitere Untersuchungen anzustellen, die in zwei Richtungen gehen: einmal in die Richtung, festzustellen, wie hoch die Strahlenexposition denn nun genau ist - über das, was dazu bisher an Erkenntnissen vorliegt, hinaus -, und zweitens in die Richtung, festzustellen, welche Wirkungen diese Strahlenexposition hat. Denn auch dazu liegen bisher - auch nach Auffassung der Strahlenschutzkommission - noch keine ausreichenden Unterlagen vor; sie sind jedenfalls nicht ausreichend, um eine genaue Bewertung abzugeben.
Zu einer weiteren Zusatzfrage Herr Abgeordneter Laermann.
Herr Staatssekretär, wenn die Angaben, die Herr Kollege Laufs gemacht hat, zutreffen und er ein Handeln der Regierung verlangt, können Sie sich dann vorstellen, daß Sie sofort alle energiesparenden, wärmedämmenden Maßnah350
men untersagen und außerdem empfehlen, daß Wohnen in Zukunft nur noch als Freiluftveranstaltung stattzufinden hat?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: In der Tat wirft die Ansicht von Herrn Laufs eine solche Fragestellung, wie Sie sie nun anschließen, auf, weil sie die notwendige Abwägung zwischen unterschiedlichen Gesichtspunkten nicht enthält, die hier ohne Zweifel vorzunehmen ist. Ich kann aber nicht im einzelnen darlegen, welche Motive Herrn Kollegen Laufs zu seiner Frage bewogen haben, vor allem nicht, welche Schlußfolgerungen er mit ihnen verknüpft haben möchte. Ich nehme an, daß sich das außerhalb der Fragestunde und ohne ihre strengen Spielregeln besser erörtern ließe.
Herr Abgeordneter Laermann, ich habe diese Zwischenfrage zwar durchgehen lassen, aber was die Bezugnahme auf Abgeordnete angeht, gibt es andere Begegnungsstätten im Hause.
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- Ich habe das schon verstanden. Die Regierung ist zu befragen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kunz.
Herr Staatssekretär, kennt die Bundesregierung die Radonhaltigkeit der einzelnen bei uns üblichen Baustoffe, und ist sie bereit, diese der Öffentlichkeit möglichst kurzfristig auch bekanntzumachen?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, was uns dazu an Informationen vorliegt, ist bekanntgemacht. Spezielle Angaben der von Ihnen gewünschten Art habe ich im Augenblick nicht vorliegen. Ich bin aber gerne bereit, sie Ihnen im Anschluß an die Fragestunde zugänglich zu machen.
Keine weiteren Zusatzfragen. Ich rufe die Frage 9 des Herrn Abgeordneten Dr. Kunz ({0}) auf:
Reichen die bestehenden Strahlenschutzbestimmungen aus, oder ergeben sich aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung - z. B. aus dem sogenannten Grundrechtsschutzurteil des Bundesverfassungsgerichts in der Mülheim-Kärlich-Entscheidung - Folgerungen für eine Verschärfung der Strahlenschutzbestimmungen für Wohngebiete im unmittelbaren Einzugsbereich des geplanten Zentrallagers für schwach- und mittelradioaktiven Abfall aus Kernkraftwerken in Mitterteich?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Mit den bestehenden Strahlenschutzvorschriften wird, Herr Kollege, der Grundrechtsschutz des Bürgers gewährleistet, wenn Anlagen - wie in Mitterteich erörtert - errichtet werden. Das steht im Einklang mit den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zum Grundrechtsschutz. Es sieht z. B. einen dynamischen Grundrechtsschutz für Leben und Gesundheit der Bürger dort gewährleistet, wo die Anforderungen an die Sicherheit nicht an starren Regeln, sondern an den sich ständig fortentwickelnden Erkenntnissen in Wissenschaft und Technik gemessen werden. Nach Meinung des Bundesverfassungsgerichts wurde mit dem Atom- und Strahlenschutzrecht ein umfassendes und ineinander greifendes Gefüge von Normen geschaffen, das eine lückenlose hoheitliche Kontrolle und Überwachung aller Verhaltensweisen und Anlagen zur friedlichen Nutzung der Kernenergie gewährleisten soll, wenn davon Gefahren ausgehen könnten.
Diese Bewertung des Grundrechtsschutzes an Hand bestehender Gesetze erfolgte durch das Bundesverfassungsgericht aus Anlaß der Errichtung eines Kernkraftwerkes. Sie gilt ebenso für die unvergleichbar geringeren Risiken für die Gesundheit bei der Errichtung von Anlagen zur Lagerung von schwach- und mittelradioaktivem Abfall.
Durch strikte Einhaltung der Anforderungen der Strahlenschutzverordnung wird der Schutz von Leben und Gesundheit für diesen Bereich gewährleistet. Die bisher vorliegenden Erfahrungen bei Bund und Ländern bei der Zwischenlagerung von schwach-und mittelradioaktivem Abfall in größerem Umfang haben keinen Anlaß gegeben, die bestehenden Bestimmungen zu verschärfen.
Eine Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, nachdem der Bund den Ländern durch das Atomgesetz die Aufgabe übertragen hat, für die Zwischenlagerung der in ihrem Gebiet angefallenen radioaktiven Abfälle Landessammelstellen einzurichten, frage ich die Bundesregierung - vielleicht zusammenfassend -: Welche gesundheitlichen und genetischen Gefahren drohen den Anwohnern eines solchen Sammellagers?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Kunz, für die Bundesregierung gilt bei der Genehmigung aller solcher Anlagen, daß die Sicherheit der Bevölkerung absolute Priorität hat. Das gilt z. B. auch hinsichtlich der von Ihnen in der Ausgangsfrage angesprochenen Vorschriften für den Strahlenschutz. Insofern bin ich durchaus zu der Aussage berechtigt, daß die Sicherheit der Bevölkerung in jedem Falle gewährleistet sein wird.
Eine weitere Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, wie stellt sich die Bundesregierung zur Aussage von Politikern, daß eine Landesregierung mit der Errichtung eines solchen Sammellagers in diesem Land eine Kloake errichten wolle?
Herr Abgeordneter Dr. Kunz, das ist auch so eine typische Dreiecksfrage. Aber da ich heute einen großzügigen Tag habe - bitte, wenn Sie antworten wollen, Herr Parlamentarischer Staatssekretär.
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Präsident, da mir der dritte Punkt des Dreiecks nicht bekannt ist, kann ich die Frage ganz unbelastet beantworten.
Eine solche Auffassung, wie Sie sie zitiert haben, entspräche nicht dem Atomgesetz, das die Länder zur Errichtung von Landessammelstellen verpflichtet. Ich meine, es ist auch unverantwortlich, auf der
Parl. Staatssekretär von Schoeler
einen Seite Anlagen zu betreiben, die schwach- und mittelradioaktive Abfälle produzieren, auf der anderen Seite aber nicht für eine Zwischenlagerung dieser Abfälle zu sorgen.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 10 des Herrn Abgeordneten Bindig auf:
Hat die Bundesregierung die Absicht, sich über die Ergebnisse der Untersuchungen der gemeinsamen Tochtergesellschaft der Esso und der Shell ({0}) im Bodensee im Januar 1981 ausführlich zu informieren und sie der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, und wie beurteilt die Bundesregierung dieses Vorhaben unter dem Aspekt des Schutzes und der Reinhaltung des Bodensees?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Die Bundesregierung wird sich über die Ergebnisse der im Januar 1981 vorgesehenen seismischen Messungen informieren. Sie geht davon aus, daß die zuständigen Behörden des Landes Baden-Württemberg die Unterrichtung der Öffentlichkeit vornehmen.
Die vorgesehenen seismischen Messungen, die nach dem Prinzip des Echolots durchgeführt werden sollen, sind aus der Sicht des Umweltschutzes unproblematisch. Weitere Maßnahmen, die eine Gefährdung des Bodensees darstellen könnten, sind nach Kenntnis der Bundesregierung nicht geplant.
Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, ob diese Untersuchungen der Erbauung oder der allgemeinen Erweiterung des wissenschaftlichen Wissens dienen, oder werden sie in der Absicht vorgenommen, sie kommerziell auszuwerten?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, dieser Teil Ihrer Frage ist zur Beantwortung dem Wirtschaftsministerium zugewiesen worden. Die Reihenfolge der Ressorts hier im Rahmen der Fragestunde hat es mit sich gebracht, daß die eigentliche Ausgangsfrage ganz offensichtlich noch nicht beantwortet worden ist.
Ich will der Antwort des Wirtschaftsministers nicht völlig vorgreifen, kann hier aber sagen, daß die Messungen nach meiner Information der Schließung einer Lücke in den seismischen Messungen im Voralpengebiet dienen sollen, daß sie aber nicht, wie teilweise befürchtet worden ist, Erdöl- oder Erdgasbohrungen für kommerzielle Zwecke im Bodenseegebiet vorbereiten sollen. Jedenfalls haben die zuständigen Behörden erklärt, daß sie solche Bohrungen nicht genehmigen würden.
Keine weiteren Zusatzfragen. Wir kommen damit zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen. Zur Beantwortung der Fragen steht uns Herr Parlamentarischer Staatssekretär Haehser zur Verfügung. Die Fragen 13 und 14 des Herrn Abgeordneten Dr. Corterier, die Frage 16 des Herrn Abgeordneten Dr. Steger sowie die Frage 19 des Herrn Abgeordneten Stiegler werden auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 11 des Herrn Abgeordneten Löffler auf:
Wie stellt sich die Bundesregierung die Finanzierung des EG-Haushalts 1982 vor angesichts der Tatsache, daß die EG-Kommission die Mehrwertsteuereigenmittel bereits für 1981 um über 50 v. H. steigern will und damit ca. 95 v. H. dieses Plafonds ausschöpfen wird?
Herr Präsident, wenn der Abgeordnete damit einverstanden ist, würde ich gern beide Fragen zusammen beantworten.
Einverstanden. Dann rufe ich auch die Frage 12 des Herrn Abgeordneten Löffler auf:
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den deutschen Beitrag zur Finanzierung der EG im Jahr 1982 in der Annahme, daß keine wesentliche Änderung in der EG-Agrarpolitik eintreten wird und die Zahlungserleichterungen für Großbritannien fortgesetzt werden?
Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter Lothar Löffler.
({0})
Herr Kollege, die Bundesregierung ist der Auffas-sung, daß sich die Finanzierung des EG-Haushalts 1982 innerhalb des bestehenden Eigenmittelsystems zu vollziehen hat und daß dies auch möglich ist. Bei begrenzten Deckungsmitteln haben sich die Ausgaben nach den Einnahmen zu richten und nicht umgekehrt. Ihnen, dem stellvertretenden Vorsitzenden des Haushaltsausschusses, sage ich damit eine Selbstverständlichkeit.
({1})
Es trifft zwar zu, daß der Vorentwurf des EG-Haushalts 1981, den die Kommission vorgelegt hatte, den 1 %-Mehrwertsteuersatz zu 95% ausnutzte. Der Rat hat diesen Vorentwurf gekürzt, so daß sich beim jetzigen Stand des Haushaltsverfahrens ein Ausnutzungsgrad von 89 % ergibt.
Das Europäische Parlament wird in dieser Woche den EG-Haushalt 1981 endgültig festlegen. Die Bundesregierung geht dabei davon aus, daß der Ausnutzungsgrad nicht wesentlich über 90 % liegen wird. Da die Eigenmittel nicht statisch sind, sondern sich in etwa wie das Bruttosozialprodukt der Gemeinschaft entwickeln, stehen der Gemeinschaft 1982 mehr Eigenmittel zur Verfügung als 1981. Der Finanzrahmen der EG für 1982 wird auf 22,6 Milliarden Europäische Rechnungseinheiten geschätzt. Bei einem Haushaltsvolumen des EG-Haushalts 1981 von etwa 19,5 Milliarden Europäischen Rechnungseinheiten könnten die Ausgaben der EG von 1981 zu 1982 um bis zu 15,8 % steigen.
Damit dieser Finanzrahmen eingehalten werden kann, hat der Rat der Kommission das Mandat erteilt, bis zum 1. Juli 1981 Vorschläge zur strukturellen Änderung des EG-Haushalts vorzulegen, die 1982 finanzwirksam werden sollen. Nach Auffassung der Bundesregierung müssen die Vorschläge der Kommission u. a. wirksame Maßnahmen zum Abbau der Agrarüberschüsse vorsehen.
Die Regelung für die Zahlungserleichterungen für Großbritannien, die der Rat am 30. Mai 1980 be352
schlossen hat, sieht vor, daß die sich auf das Jahr 1981 beziehende britische Entlastung im EG-Haushalt 1982 zu veranschlagen ist. Es handelt sich um einen Betrag von rund 1,5 Milliarden Rechnungseinheiten. Würde es also zu keinen wesentlichen Veränderungen der EG-Agrarpolitik kommen, wäre damit zu rechnen, daß wir 1982 Mehrwertsteuereinnahmen in voller Höhe von 1 % der Bemessungsgrundlage abführen müßten. Das wären nach unseren neuesten Schätzungen 9,45 Milliarden DM.
Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, wenn es so ist, daß sich die Ausgaben nach den Einnahmen zu richten haben, wie kann es dann erklärt werden, daß sich die EG-Kommission schon vor vielen Monaten Gedanken darüber gemacht hat und auch schon Verhandlungen darüber geführt worden sind, wie der Einnahmerahmen der EG kräftig erweitert werden kann?
Herr Kollege Lothar Löffler, ich habe dafür keine Erklärung, weil ja die Bundesregierung nie einen Zweifel daran gelassen hat, daß es bei 1 % verbleiben muß.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, angesichts der ziemlich sicheren Vermutung, daß die vor uns liegenden 6 Monate genauso vergehen werden wie die 23 760 Monate seit unserer Zeitrechnung, möchte ich Sie fragen, ob sich denn überhaupt reale Aussichten abzeichnen, die Ausgaben für die teure EG-Agrarpolitik so zu senken, daß eine Entlastung des EG-Haushalts eintreten kann.
Nun, Herr Kollege Löffler, die Not macht erfinderisch. Hier haben wir es j a im Zusammenhang mit der Finanzierung der Mehrforderungen des Mitgliedslandes Großbritannien mit einer sehr deutlichen Absichtserklärung der Bundesregierung und damit zu tun, daß, wie ich vorhin sagte, der Rat der Kommission das Mandat erteilt hat, Vorschläge zur strukturellen Änderung des EG-Haushalts vorzulegen. Nun haben zwar nicht während der vielen Jahre unserer Zeitrechnung Erfahrungen mit der Finanzwirtschaft der Europäischen Gemeinschaft gesammelt werden können, aber es konnten doch genügend Erfahrungen gesammelt werden, um jetzt auch mit Vorschlägen aufzuwarten, wie man das Finanzgebaren verbessern kann.
Eine weitere Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, eingedenk der von Ihnen zitierten Volksweisheit, daß Not erfinderisch macht, interpretiere ich Ihre Ausführungen so, daß die Not dann eintritt, wenn 100 % des Plafonds der Mehrwertsteuer-Eigenmittel ausgenutzt sind. Ich frage allerdings, warum man dann nicht schon seine Erfindungsgabe bei 90 % oder bei 95 % in Bewegung setzt.
({0})
Herr Kollege Löffler, ich werde diese Frage gern an die dafür noch zuständigeren Instanzen weiterreichen, zu denen wir dadurch einen günstigeren Draht haben, daß es seit neuestem frei gewählte europäische Abgeordnete gibt.
({0})
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Hoffmann.
Herr Staatssekretär, ist der. Hintergrund dieser Frage nicht der, daß wir durch ausbleibende Agrarreformen in der Europäischen Gemeinschaft die finanzielle Decke überspannt haben, daß damit für alle anderen Bereiche, wie Energiepolitik, Raumordnungspolitik und Regionalpolitik, keine entsprechenden Mittel mehr zur Verfügung stehen, und - wenn die Position, die ich hier formuliere, richtig ist - wie beugen Sie diesen Problemen vor?
Ich kann Ihre Frage erst dann beantworten, wenn ich den Kollegen Löffler gefragt habe, ob dies der Hintergrund seiner Frage war.
({0})
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Stutzer.
Herr Staatssekretär, Sie sprachen von der Absichtserklärung der Bundesregierung, die Agrarüberschüsse abzubauen. Wie stellt sich die Bundesregierung den Abbau dieser Agrarüberschüsse vor?
Herr Kollege, wenn Sie sich die Fragen des Kollegen Löffler ansehen, dann müssen Sie zugeben, daß ich diese korrekt beantwortet habe. Würde ich jetzt über alle Vorschläge, die es auf diesem Gebiet gibt und die vielleicht noch nicht einmal genügen, berichten, dann würde etwas eintreten, was der Präsident rügen müßte: der Rahmen der Fragestunde würde gesprengt werden. Ich bin sicher, daß die nächsten Monate genügend Gelegenheit geben werden, mit allen damit Befaßten, auch hier im Deutschen Bundestag, ausführliche Gespräche zu führen.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Brunner.
Herr Staatssekretär, wenn die Bundesregierung andere als nur fiskalpolitische Gesichtspunkte mit der Europapolitik verbindet, welche Verlagerungen innerhalb des EG-Haushaltes halten Sie für wünschenswert und jetzt für den nächsten Haushalt für absolut erforderlich?
Herr Kollege Brunner, ich meine, aus Ihrer bisherigen Tätigkeit würden Sie da wahrscheinlich ganz gute Antworten geben können.
({0})
Ich habe auf die ganz begrenzte Fragestellung einzugehen, die sich aus den Fragen 11 und 12 des Kollegen Löffler ergibt. Es entspricht der Übung der Fragestunde, daß ich auf diese und auf solche Fragen eingehe, die damit in einem Zusammenhang stehen. Ich kann durch lange Ausführungen meinerseits, die viele Fragen Ihrerseits nach sich ziehen würden, keine EG-Politik in die Fragestunde hineinbringen.
Herr Parlamentarischer Staatssekretär Haehser, ob die Frage in den Bereich hineinpaßt, entscheidet der Präsident. Sie als Parlamentarischer Staatssekretär haben jederzeit das Recht, eine Frage nicht zu beantworten.
({0})
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Spöri.
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, es ist immerhin denkbar, daß man sich in der Frage einer Reform des Agrarrechts auf EG-Ebene nicht in den geplanten Fristen mit dem entsprechenden Entlastungseffekt für die EG-Finanzen einigt. Ist es in einem solchen Fall denkbar, daß die Bundesregierung von sich aus die Grenze der EG-Abführung auf 1 % der Mehrwertsteuer festsetzt?
Ich will Ihre Frage besonders vorsichtig beantworten, weil, wenn ich diese Vorsicht außer acht ließe, ich Ihre Zweifel teilen würde, daß unter Umständen die Maßnahmen zur Bereinigung auf dem Agrarsektor bis zum gesteckten Ziel nicht ergriffen sein könnten. Angesichts der Haushaltssituation, in der wir uns befinden - diese ist auch durch die Beratungen gestern im Kabinett und durch die Berichterstattung heute deutlich geworden -, wird es das Bestreben der Bundesregierung sein müssen, mit dem Betrag auszukommen, den wir gemäß derzeitig gültiger Gesetze bereitstellen. Die Bundesregierung würde sich sehr freuen, wenn sie bei ihrem Bemühen, damit auszukommen, die Unterstützung des ganzen Deutschen Bundestages hätte.
Der Herr Abgeordnete Brunner hat noch eine zweite Zusatzfrage, die ich übersehen habe. Ich bitte, das zu entschuldigen. Bitte sehr!
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, könnten Sie sich für die nächsten Jahre vorstellen, daß die Ein-Prozent-Grenze, die man jetzt aus offensichtlichen Gründen halten will, einmal modifiziert wird und auch überschritten werden kann, damit neue europäische Tätigkeiten finanziert werden können?
Herr Kollege, ich möchte diese Frage angesichts einer Nettokreditaufnahme von über 27 Milliarden DM, wie sie für den Bundeshaushalt 1981 erforderlich ist, gern zurückgeben: Können Sie sich vorstellen, daß wir mehr abgeben und gleichzeitig unsere nationalen und internationalen Aufgaben außerhalb Europas erfüllen können?
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Eigen.
Herr Staatssekretär, könnten Sie Äußerungen darüber machen, ob die Bundesregierung im Ministerrat vertreten war, als kostenwirksame Beschlüsse wie meinetwegen Lome-Abkommen, Beitritt Griechenlands, Assoziierungsabkommen mit Jugoslawien, Maghreb-Abkommen gefaßt worden sind, die nur bedingt - z. B. auch die Verhandlungen mit Großbritannien - oder gar nichts mit Agrarpolitik zu tun haben?
Herr Kollege, ich habe gesagt: Damit dieser Finanzrahmen, nach dem Herr Kollege Lothar Löffler gefragt hatte, eingehalten werden kann, hat der Rat der Kommission das Mandat erteilt, Vorschläge zur strukturellen Änderung des EG-Haushalts vorzulegen, die 1982 finanzwirksam werden sollen. Nach Auffassung der Bundesregierung müssen die Vorschläge der Kommission u. a. wirksame Maßnahmen zum Abbau der Agrarüberschüsse vorsehen. Ich habe also hier nicht etwa sagen wollen und demzufolge auch nicht gesagt, allein das Problem der Agrarüberschüsse sei gegeben. Es gibt auch andere Probleme. Und selbstverständlich war die Bundesregierung vertreten, als Beschlüsse der von Ihnen zitierten Art gefaßt worden sind, weil es zu ihren Aufgaben gehört, bei Beratungen dieser Art vertreten zu sein.
Meine Damen und Herren, darf ich darauf aufmerksam machen, daß diese Frage des Herrn Abgeordneten Löffler nicht zu einer allgemeinen Agrar-Fragestunde in bezug auf die EG führen kann.
({0})
Die Fragen müssen bezogen sein auf die Mehrwertsteuer-Eigenmittel. Das ist der Kern der Frage. Ich bitte also sehr, sich auf diese Frage zu konzentrieren. - Herr Abgeordneter Eigen, Sie haben noch eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wirkt sich diese Ihre Haltung zu dem Finanzrahmen der EG auf die Beitrittsverhandlungen mit Spanien und Portugal aus?
Ich habe hier gesagt, Herr Kollege Eigen, was das Ziel der Bundesregierung ist, das bisher überhaupt nicht umstritten war, auch nicht in diesem Parlament. Wir müssen mit dem Finanzrahmen auskommen, der für.uns alle in Europa gesteckt ist. Sie kennen diesen Finanzrahmen. Er beträgt übrigens für das Jahr 1981 8,5 Milliarden DM Mittel des deutschen Steuerzahlers. In diesen Finanzráhmen muß sich Europa einpassen, nicht umgekehrt muß für alles, was wünschenswert ist, ein neuer Finanzrahmen geschaffen werden.
({0})
Dem Fragesteller möchte ich gern seine vierte Zusatzfrage zubilligen. Herr Abgeordneter Löffler, bitte.
Herr Staatssekretär, stimmen Sie mir zu, daß die Europäische Gemeinschaft auch in finanzieller Hinsicht eine weltpolitische Veranstaltung ist und nicht eine Veranstaltung für einen einzigen Berufsstand?
Ich stimme Ihnen zu, Herr Kollege Lothar Löffler.
({0})
Weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Susset.
Herr Staatssekretär, würden Sie vielleicht mitteilen, wie hoch der Grad der prozentualen Ausschöpfung im Jahre 1980 war, und würden Sie vielleicht einige Zahlen nennen, in welcher Höhe Mittel auf Grund der veränderten Weltmarktlage auf den Agrarmärkten dieses Jahres nicht verbraucht wurden, die hierfür vorgesehen waren?
Sie haben gefragt, Herr Kollege, ob ich Ihnen das mitteilen würde. Meine Antwort lautet: j a. Sie kriegen von mir eine schriftliche Mitteilung. Aber ich muß noch einmal darauf hinweisen, um was es bei den bisherigen Fragen ging. Der Herr Präsident hat das dankenswerterweise gesagt: Es ging um den Grad der Ausschöpfung der Mittel, die für Europa bereitgestellt sind, und es ging darum, was 1982 zur Verfügung gestellt wird. Ich denke, meine Damen und Herren und Herr Kollege Susset, daß ich diese Frage nun wirklich erschöpfend beantwortet habe.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, nachdem Sie dem Kollegen Löffler zugestanden haben, daß die EG-Agrarpolitik als eine weltpolitische Veranstaltung zu verstehen ist, frage ich Sie: Würden Sie dann die 10 bis 15 % der Kosten, die jetzt für die Lieferung von Nahrungsmitteln nach Polen unter dem Weltmarktpreis von der EG oder national übernommen werden, auch in diese weltpolitische Kategorie einbeziehen oder als eine agrarpolitische Maßnahme ansehen?
Ich habe dem Kollegen Löffler etwas zugestanden, was eine bare Selbstverständlichkeit ist und was hoffentlich auch nicht auf Ihre Kritik stößt, nämlich daß Europa mehr ist als eine Veranstaltung für die Landwirte in allen Ländern Europas.
({0})
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Oostergetelo.
Herr Staatssekretär, gehe ich recht in der Annahme, daß die Schwierigkeiten, bei der Finanzierung im EG-Bereich den Finanzrahmen einzuhalten, nicht darin begründet liegen, daß die Gelder für entwicklungs- und strukturpolitische
Maßnahmen gestiegen sind, sondern daß die eigentlichen Schwierigkeiten durch die für den Agrarmarkt auszugebenden Gelder entstanden sind?
Herr Kollege Oostergetelo, das ist zweifellos das Hauptproblem, und jedermann, der sich ein bißchen auskennt, zweifelt das auch nicht an.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 15 des Herrn Abgeordneten Klein ({0}) auf:
In welchem Umfang konnten die Zollämter in den letzten Jahren Postsendungen und Warenlieferungen aus dem Ausland, die NS-Propagandamittel oder Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ({1}) enthielten, sicherstellen, und aus welchen Ländern kamen diese Sendungen hauptsächlich?
Herr Kollege Klein, die Zolldienststellen haben in der Zeit vom 1. Januar 1978 bis zum 30. September 1979 insgesamt 200 Sendungen, davon 187 Postsendungen und 13 Sendungen bei anderen Verkehrsarten, mit rechtsextremistischem bzw. neonazistischem Inhalt nach dem § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Überwachung strafrechtlicher oder anderer Verbringungsverbote vom 24. Mai 1961 der zuständigen Staatsanwaltschaft zur weiteren Verfolgung vorgelegt. Die Sendungen enthielten Bücher, Zeitschriften, Kennzeichen, Orden, Filme, Tonbänder, Schallplatten und in einem Fall fünf Hitlerbüsten mit Hakenkreuzemblemen. Sie kamen überwiegend aus Kanada. In Einzelfällen kamen sie aus den Vereinigten Staaten, aus Großbritannien und aus Frankreich.
Für das Jahr 1980 werden der Bundesregierung die Gesamtangaben erst Anfang 1981 vorliegen. Ich kann Ihnen heute lediglich mitteilen, daß im ersten Halbjahr 1980 20 Sendungen mit entsprechendem Material aus Kanada von den Zolldienststellen der Staatsanwaltschaft zur weiteren Veranlassung übergeben wurden. Ich bin selbstverständlich - auch aus eigenem Interesse - gern bereit, Ihnen die Gesamtzahl für das Jahr 1980 so bald wie möglich schriftlich nachzureichen.
Zusatzfrage.
Drängt diese etwas dürre Ausbeute, Herr Staatssekretär, nicht die Frage auf, daß es möglicherweise eine Grauzone, eine Dunkelziffer gibt, daß es möglicherweise Transporte über grüne Grenzen gibt, um der Zollfahndung zu entgehen?
Herr Kollege, ohne das genauer geprüft zu haben, würde ich sagen: Ich glaube nicht, daß hier das Thema „grüne Grenze" eine besondere Rolle spielt. Sondern es ist der normale Verkehr, der Massenverkehr über die Grenzen zur Bundesrepublik Deutschland, der j a nur stichprobenweise geprüft werden kann. Aber Sie können davon ausgehen, daß wir dem Problem, das Sie mit Ihrer Fragestellung anschneiden, besondere Aufmerksamkeit widmen werden.
({0})
Herr Abgeordneter Klein ({0}), Sie brauchen mir nur ein Zeichen zu geben, dann gebe ich Ihnen gerne das Wort zu einer Zusatzfrage. - Bitte schön.
Können Sie vielleicht, Herr Staatssekretär, diese Dunkelziffer etwas quantifizieren, die Sie vage umrissen haben? Und wäre es nicht sinnvoll, daß die Bundesregierung auf die Regierungen der von Ihnen genannten Länder einzuwirken versuchte mit dem Ziel, daß die Herstellung dieser Produkte in Kanada, in den USA, in Großbritannien und sonstwo unterbleibt?
Herr Kollege Klein, bei der Vorbereitung auf diese Fragestunde hat gerade das zuletzt von Ihnen angeschnittene Problem eine Rolle gespielt: Wie können wir mit den Herkunftsländern Kontakt aufnehmen? Die mir gegebenen Antworten haben mich noch nicht zufriedengestellt. Sie können davon ausgehen, daß ich gerade dieser Frage nachgehen werde.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe Frage 17 - des Herrn Abgeordneten Franke - auf:
Hält es die Bundesregierung sozialpolitisch für gerechtfertigt, dad einerseits in vielen Fällen Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Schlechtwettergeldbezug und Berufsförderungs- und Umschulungsmaßnahmen wegen der Auswirkungen auf den Lohnsteuerjahresausgleich und auf einkommensabhängige Sozialleistungen für die Berechtigten höhere verfügbare Einkommen zur Folge haben als durchgehende Beschäftigung während eines Kalenderjahrs, während andererseits viele Ernährer von Familien im Falle der Arbeitslosigkeit selbst dann auf Sozialhilfe angewiesen sind, wenn sie vorher überdurchschnittliche Löhne und Gehälter bezogen haben?
Herr Kollege Franke, würden auch Sie einverstanden sein, daß ich beide Fragen zusammen beantworte?
({0}) - Ich danke Ihnen sehr.
Ich rufe auch die Frage 18 - des Herrn Abgeordneten Franke - auf:
Beabsichtigt die Bundesregierung für die Zukunft eine Bereinigung der derzeitigen Mißverhältnisse und Ungerechtigkeiten, die nicht nur für die Beitrags- und Steuerzahler unzumutbar sind, sondern auch die Besetzung freier Stellen verzögern, nachdem frühere Zusagen einer Überprüfung ohne Ergebnisse geblieben sind?
Die Bundesregierung teilt nicht die in Ihrer Frage zum Ausdruck kommende Auffassung, daß in vielen Fällen die Arbeitslosen zusammen mit Steuererstattungsbeträgen und einkommensabhängigen Sozialleistungen ein höheres Einkommen haben als durchgehend beschäftigte Arbeitnehmer. Das kommt allenfalls in Einzelfällen vor, was ich allerdings gern einräume.
Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß auch derartige Ausnahmefälle nach Möglichkeit vermieden werden müssen. Sie hat deshalb schon in der vergangenen Legislaturperiode die zuständigen Ressorts gebeten, praktikable Lösungen zu erarbeiten. Eine Lösung konnte jedoch wegen der sozialpolitischen, finanzwirtschaftlichen, verfassungsrechtlichen und verwaltungsmäßigen Folgewirkungen bisher noch nicht gefunden werden. Diese Probleme sowie die Tatsache der umfangreichen steuerlichen Gesetzgebungsarbeiten zum Ende der abgelaufenen
Legislaturperiode haben es zeitlich nicht zugelassen, eine der Bedeutung des Komplexes angemessene sorgfältige Abwägung des Für und Wider abzuschließen. Die Bundesregierung wird sich deshalb bemühen, die Arbeit möglichst bald abzuschließen und Lösungsvorschläge vorzulegen.
Mit dem zweiten Teil Ihrer ersten Frage unterstellen Sie, daß viele Ernährer von Familien im Falle der Arbeitslosigkeit selbst dann auf Sozialhilfe angewiesen sind, wenn sie vorher einen überdurchschnittlich hohen Lohn bezogen haben. Auch dies kann vorkommen, wenn auch nach unseren Erkenntnissen nur in Einzelfällen. Im Kern wird es Ihnen, Herr Kollege Franke, darum gehen, arbeitslose Eltern durch zusätzliche kinderbezogene Leistungen davor zu bewahren, Sozialhilfe in Anspruch nehmen zu müssen.
Einen speziellen, im Rahmen der Arbeitslosenversicherung gewährten Familienlastenausgleich haben wir seit 1975 nicht mehr. Die Bundesregierung sieht auch keinen Anlaß, die damals vorgenommene Vereinheitlichung des Familienlastenausgleichs ganz oder teilweise rückgängig zu machen, weil dies eine ungerechtfertigte Bevorzugung der Arbeitslosen gegenüber den beschäftigten Arbeitnehmern mit geringerem Arbeitsentgelt wäre.
Zusatzfrage.
Hält es die Bundesregierung für vertretbar, daß 1981 beispielsweise ein lediger Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von 3 300 DM - die Beispiele können beliebig gewählt werden - im Falle des Bezuges von Krankengeld für die Dauer von sechs Monaten durch Einsparungen bei der Lohnsteuer und der Kirchensteuer ein um über 1800 DM oder 7,6 % höheres Nettojahreseinkommen erzielt als ein vergleichbarer Kollege, der ein ganzes Jahr durchgearbeitet hat?
Die Bundesregierung hält das selbstverständlich nicht für vertretbar. Nur kann sie es zur Zeit nach der derzeitigen Rechtslage nicht ausschließen.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, stimmt die Bundesregierung mit mir darin überein, daß sich unter Zugrundelegung des derzeitigen Rechts die bestehenden Ungerechtigkeiten und Verzerrungen 1982 wegen steigender Beitragsbemessungsgrenzen und stärkerer Auswirkungen der Steuerprogression noch verschärfen werden, und zwar zu Lasten der beitrags- und steuerzahlenden Arbeitnehmer?
Herr Kollege, wenn das so ist, wie Sie es vermuten oder gar befürchten - und die Bundesregierung wird bei einer Prüfung womöglich zu den gleichen Ergebnissen kommen oder bereits gekommen sein -, dann macht das die Klärung der derzeitigen Rechtsverhältnisse um so dringlicher. Ich hatte gesagt, welche objektiven Schwierigkeiten entgegenstehen, und würde Ihnen das gern einmal an Hand einer kurzen Darstellung vorlegen.
Wer z. B. daran denkt, um den Effekt Nummer eins, von dem wir gesprochen haben, zu vermeiden, das Arbeitslosenentgelt nach entsprechender Erhöhung - das wäre ja die Voraussetzung - der Besteuerung zu unterwerfen, der müßte berücksichtigen, daß diese Lösung einerseits die Erhöhung der Beiträge zur Bundesanstalt für Arbeit und/oder auch der Bundeszuschüsse sowie andererseits eine Korrektur des Finanzausgleichs mit den Ländern und Gemeinden, denen die vom Arbeitslosengeld einzubehaltende Lohnsteuer teilweise zufließen würde, erfordert. Außerdem würde die Durchführung dieser Lösungsmöglichkeit für die Bundesanstalt für Arbeit zu erheblichen zusätzlichen Verwaltungsbelastungen führen.
Wollte man unter Beibehaltung der bisherigen Steuerbefreiung des Arbeitslosengeldes die mit der Steuerbefreiung verbundenen unerwünschten Rückwirkungen auf die Besteuerung des im selben Kalenderjahr bezogenen Arbeitslohnes sachgerecht einschränken, wäre auch die Einführung eines modifizierten Progressionsvorbehalts denkbar. Bei der Realisierung einer solchen Lösungsmöglichkeit müßten jedoch über die Zielsetzung hinausgehende Rechtsverschlechterungen für Arbeitnehmerehepaare und eine weitere, ganz erhebliche Komplizierung des Einkommensteuerrechts in Kauf genommen werden. Wegen der Gleichbehandlung müßten wohl auch andere mit dem Arbeitslosengeld vergleichbare Lohnersatzleistungen, z. B. Kurzarbeitergeld, Schlechtwettergeld, Krankengeld und das Mutterschaftsgeld, einbezogen werden.
Mit anderen Worten, Herr Kollege Franke: Die Problematik, die Sie mit Ihrer Frage angeschnitten haben, ist der Bundesregierung bekannt. Ich bin sicher, daß Sie, da Sie zu den Fachleuten auf diesem Gebiet zählen, auch zugeben müssen, daß Ihnen die von mir geschilderte Problematik bekannt ist.
Weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, sehen Sie nur die Möglichkeiten, die Sie hier gerade angedeutet haben, die ich nicht mit einer zusätzlichen Besteuerung lösen möchte - um das hier zu bekennen -, oder glauben Sie, daß durch den vermehrten Sachverstand, der selbstverständlich in den Ministerien vorhanden ist, andere Lösungsmöglichkeiten gefunden werden können, um hier zu einer Entzerrung dieser Situation, die doch hauptsächlich zu Lasten der Arbeitnehmer geht, gelangen zu können?
Es gibt auch andere Lösungsmöglichkeiten, Herr Kollege Franke. Sie sind ähnlich kompliziert, mit ähnlich vielen Auswirkungen.
Ich möchte aber die Gelegenheit gerne nutzen, um zum Ausdruck zu bringen, daß der Gesetzgeber ja wohl bei allem, was er tut, an denjenigen denkt, der vernünftigen Gebrauch von dem Gesetzgebungsangebot macht, und nicht bei allem, was er tut, an den denken kann, der mißbräuchlich oder die Gesetze falsch gebrauchend davon Gebrauch macht.
({0})
An die Dinge kann der Gesetzgeber bei allem nicht denken. Würde er das tun, so würden wir uns über noch mehr Gesetze, über noch kompliziertere Bestimmungen beklagen müssen.
Ich will aber damit keineswegs einschränken, daß die von Ihnen aufgeworfene, nicht neue Problematik bekannt ist und daß wir sie beachten müssen. Allerdings: das setzt komplizierte Regelungen voraus. Übrigens habe ich selber einmal vor vielen Jahren, als es sehr viel unpopulärer war, solche Fragen zu stellen, in Speyer bei einer Veranstaltung diese Problematik angesprochen und bin prompt von Angehörigen Ihrer Fraktion hier im Deutschen Bundestag in der Fragestunde zur Rechenschaft gezogen worden. - Sie erinnern sich?
({1})
Eine letzte Zusatzfrage, bitte.
Ich kann leider jetzt nicht mit Ihnen debattieren.
Sind der Bundesregierung die Forschungsergebnisse des Instituts zur Erforschung sozialer Chancen in Köln bekannt, wonach in Nordrhein-Westfalen die Einkommen vieler Haushalte von Arbeitslosen unter dem Sozialhilfeniveau liegen und es sich hier vornehmlich um Familien mit mehreren Kindern handelt?
Herr Kollege, diese Untersuchungen werden der Bundesregierung sicher bekannt sein. Ich glaube, durch einen Blick zu meiner Kollegin Anke Fuchs finde ich das bestätigt.
Es geht aber auch aus meiner Antwort hervor, daß der Bundesregierung das bekannt ist. Sonst hätte ich nicht, richtig vermutend, Sie so interpretiert, daß Sie insbesondere an Fälle denken, wo arbeitslose Eltern durch zusätzliche kinderbezogene Leistungen unter Umständen davor bewahrt werden sollen, Sozialhilfe in Anspruch nehmen zu müssen.
({0})
Dabei haben Sie schon heraushören können, daß ich diese Problematik kenne.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Stutzer.
Herr Staatssekretär, Sie sagten, daß die Bundesregierung nicht mehr bereit sei, zu den Leistungen des Arbeitsamtes Familienzuschläge zu gewähren, wie wir sie beim Arbeitslosengeld und bei der Arbeitslosenhilfe, glaube ich, bis 1975 hatten. Daran schließt sich meine Frage an: Wieso macht man hier Unterschiede zwischen dem Arbeitslosengeld und der Arbeitslosenhilfe auf der einen Seite und dem Kurzarbeitergeld und dem Schlechtwettergeld auf der anderen Seite; denn beim Kurzarbeiter- und Schlechtwettergeld, die praktisch Ersatz für das Arbeitslosengeld sind, spielen der Familienstand und die Kinderzahl eine Rolle?
Auch hier muß ich sagen, was bei einem anderen Teil der Fragestunde eine Rolle gespielt hat: Man kann bei einer so eng begrenzten Frage nicht zu einer umfassenden sozialpolitischen Debatte kommen. In einem hätte ich aber doch gerne eine Übereinstimmung: daß nämlich niemand daran denkt, die Segnungen des Kindergeldes - um das geht es ja -, auf die viele deutsche Familien gewartet haben, als die derzeitigen Oppositionsparteien noch regierten, rückgängig zu machen. Ich hoffe, daß ich davon ausgehen kann.
({0})
Eine Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, habe ich mich falsch ausgedrückt, daß Sie glaubten, in meiner Frage sei enthalten gewesen, Sie wollten das Kindergeld abschaffen?
Fragen Sie sich einmal, ob Sie sich falsch ausgedrückt haben. Ich habe es so verstanden, als müßte ich Ihnen jetzt etwas zum Kindergeld sagen.
({0})
Herr Abgeordneter Stutzer, der Herr Parlamentarische Staatssekretär hält sich zwar nicht ganz im Rahmen der Regelungen für die Fragestunde, aber er macht das doch scharmant.
({0})
- Das ist eine Bewertung, Herr Abgeordneter Reddemann, der ich nicht widersprechen, aber auch nicht zustimmen möchte.
({1})
Herr Abgeordneter Pohlmann, eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, nachdem Sie die Ungerechtigkeiten, die Verzerrungen bestätigt und auch gesagt haben, daß Korrekturen notwendig seien, die Zeitfrage aber offengelassen haben, darf ich Sie konkret fragen, ob die Bundesregierung Möglichkeiten sieht, diese Ungerechtigkeiten und diese Verzerrungen schon im Kalenderjahr 1981 zu beseitigen.
Ich will zunächst einmal sagen, daß ich Herrn Kollegen Franke nicht darin zustimme, daß solche Ungerechtigkeiten und Verzerrungen in vielen Fällen auftreten oder gar eine allgemeine Erscheinung sind. Ich habe vielmehr gesagt, daß ich die Ausnahmefälle, die mir bekannt sind und die der Bundesregierung bekannt sind, zugebe. Ich habe wörtlich gesagt, daß ich gerne einräume, daß es solche Fälle gibt. Ich habe ferner gesagt, daß die Bundesregierung der Ansicht ist, daß auch die Ausnahmefälle vermieden werden müssen, und daß sie deshalb schon in der vergangenen Legislaturperiode begonnen hat, Lösungsvorschläge zu erarbeiten.
Aus dem, was ich Herrn Kollegen Franke gesagt habe - ich könnte noch zwei oder drei Seiten lang Schwierigkeiten aufzeigen, die es bei der Lösung dieser Problematik gibt -, wird deutlich, daß es sich um einen Prozeß von Gesetzesänderungen, von Novellierungen handelt, der wegen seiner vielfältigen Wirkungen in ganz verschiedene Rechtsgebiete hinein nicht von heute auf morgen ablaufen kann. Verstehen Sie deswegen bitte, daß ich Ihnen nicht sage: 1981 wird das Problem abgehakt. 1981 wird aber weiter an der Lösung des Problems gearbeitet, und ich hoffe, daß die in Frage kommenden Fachausschüsse genügend Zeit haben, sich mit der Materie zu befassen, und auch eine Priorität setzen. Ich würde auch anraten, dies als ein Thema anzusehen, dessen Problematik besonders dringlich der Lösung bedarf.
Eine weitere Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, wenn ich Sie richtig verstanden habe, ist die Bundesregierung der Auffassung, daß diese Ungerechtigkeiten und Verzerrungen nicht ausschließlich durch Änderung des Lohnsteuerrechts zu korrigieren sind, sondern daß auch Konsequenzen für einige Leistungsgesetze gezogen werden müssen.
Sie haben mich richtig verstanden, das macht es so schwierig.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jaunich.
Herr Staatssekretär, wird die Bundesregierung bei den von Ihnen angekündigten Untersuchungen auch den mit einer Lösung des Problems verbundenen bürokratischen Aufwand ermitteln?
Wir haben ihn, Herr Kollege Jaunich, nicht ermittelt. Aber aus den Darlegungen, die ich soeben vor dem Hohen Hause gemacht habe, geht hervor, daß wir einen hohen Verwaltungsaufwand befürchten.
Weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Pieroth.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß Professor Nell-Breuning schon vor Jahrzehnten davor gewarnt hat, bei Gesetzen die Moral der Bürger zu überfordern, und können Sie sagen, wann uns die von Ihnen angekündigten praktikablen Lösungsvorschläge vorgelegt werden mit dem Ziel, die von Ihnen beklagte schreckliche Kompliziertheit der Rechtslage dahin zu reformieren, daß im Interesse der Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlenden Arbeitnehmer in kürzester Zeit dafür gesorgt wird, daß ein Arbeitnehmer, der nur sieben Monate im Jahr tätig ist, netto nicht mehr als der, der zwölf Monate arbeitet, haben kann und daß der, der zwölf Monate im Jahr arbeitet, spürbar mehr als der hat, der nicht ein ganzes Jahr arbeitet?
Lieber Herr Kollege, wenn ich mir einen generellen Ratschlag an die
verehrten Mitglieder des Hohen Hauses gestatten darf, dann ist es der, daß man bei solchen Auseinandersetzungen, wie wir sie miteinander führen - zum Teil gleiche Urteile in der Sache vorbringend -, sehr davor hüten, eine Stimmung entstehen oder eine vorhandene Stimmung stärker werden zu lassen, die sich gegen die Arbeitslosen schlechthin richtet. Das wäre aufs höchste bedauerlich.
({0})
Ich weiß, das ist nicht beabsichtigt. Aber es kann durchaus eine solche Stimmung entstehen.
({1})
Ich muß hier wiederholen, Herr Kollege Pieroth, was ich auch auf die Frage vorhin geantwortet habe: Wir können Ihnen keinen Zeitpunkt nennen, zu dem wir mit der Prüfung all der schwierigen Fragen zu Ende sind. Ich kann Ihnen nur sagen, daß wir sehr intensiv bei der Arbeit sind. Wir erbitten zur rechten Zeit die Mitarbeit des ganzen Hohen Hauses.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Paterna.
Herr Staatssekretär, wenn die Ausgangsfrage 18 Unzumutbarkeiten für Beitrags- und Steuerzahler zum wesentlichen Gegenstand hat und in diesem Zusammenhang von Ungerechtigkeiten, Verzerrungen, Einnahmeeinbußen und der Moral der Bürger geredet wird, fällt dann unter diesem Gesichtspunkt der verstärkten Gerechtigkeit der Bundesregierung noch anderes ein, z. B. der Bereich des Arzneimittelrechts oder der Wirtschaftskriminalität - um nur zwei Stichworte zu nennen -?
({0})
Herr Abgeordneter Paterna, das sprengt den Rahmen natürlich total.
({0})
Die Punkte, die Sie in Ihrer Zusatzfrage als Beispiele genannt haben, fallen mit Sicherheit nicht in den Geschäftsbereich des Bundesfinanzministers.
({1}) - Arzneimittelrecht? Nein.
({2})
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, wollen Sie diese Zusatzfrage - bis auf die zwei letzten Punkte - beantworten?
Ja, Herr Präsident, und zwar mit dem kleinen Hinweis, daß mir bei einer solchen Fragestunde sehr viel einfällt, sogar der
Mißbrauch im Umgang mit einem ganz liebenswerten Produkt, nämlich mit Wein. Es gibt kaum ein Gebiet, das mir bei einer solchen Fragestunde nicht einfällt.
({0})
Die zwei letzten Zusatzfragen, Frau Abgeordnete Simonis.
Herr Staatssekretär, da mir im Laufe der Diskussion das politische Ziel der Fragen verlorengegangen ist, frage ich Sie, ob Sie mir beantworten können, was das größere politische Gewicht hat: jene Arbeitslosen, die, wie es in den Fragen 17 und 18 anklingt, höhere Bezüge als die Arbeitnehmer, die gleichmäßig durchgearbeitet haben, erzielen, oder jene Arbeitslosen, die nach einer Untersuchung des genannten Instituts geringere Einkommen haben und zu den angeblich „familienreichen" Einkommensschichten gehören.
Zweifellos ist, Frau Kollegin, schon von der Zahl her das Gewicht bei denen größer, die ein bißchen mehr Geld brauchen könnten, wenn sie arbeitslos sind.
({0})
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 20 des Herrn Abgeordneten Reddemann auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die von deutschen Banken federführend aufgelegte Anleihe von 100 Millionen DM zugunsten der Republik Chile?
Herr Kollege Reddemann, ausländische Kreditaufnahmen auf dem deutschen Kapitalmarkt einschließlich der DM-Auslandsanleihen unterliegen grundsätzlich keiner amtlichen Genehmigungspflicht. Insofern kann ich Ihnen auch eine Beurteilung durch die Bundesregierung nicht vermitteln.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, da ich bezüglich der Rechtslage völlig mit Ihnen übereinstimme, möchte ich fragen, ob die Bundesregierung nicht eine politische Wertung dieses Vorgangs geben kann.
Danach bin ich nicht gefragt worden.
({0})
Herr Parlamentarischer Staatssekretär Haehser, da muß ich den Abgeordneten des Hauses aber kräftig in Schutz nehmen.
({0})
Die Frage lautete: „Wie beurteilt die Bundesregierung ...".
({1})
Präsident Stücklen
Sie brauchen nicht darauf zu antworten, aber die Frage lautete so.
Herr Präsident, ich darf unter diesen Umständen - ich nehme Ihre Ermahnung durchaus ernst - die Antwort so vorlesen, wie ich sie ursprünglich vorgesehen hatte. Aber die Antwort bleibt kurz.
({0})
Ausländische Kreditaufnahmen auf dem deutschen Kapitalmarkt einschließlich der DM-Auslandsanleihen unterliegen grundsätzlich keiner amtlichen Genehmigungspflicht. In einem Land mit freiem Kapitalverkehr sind Auslandskredite nicht anders als Inlandskredite eine Angelegenheit geschäftspolitischer Entscheidungen der Beteiligten. Dies mußte auch für die schon im Juli 1980 aufgelegte Anleihe der Republik Chile von 100 Millionen DM unter Konsortialführung deutscher Banken gelten.
Eine Zusatzfrage? - Bitte.
Herr Staatssekretär, ist die Anleihe aufgelegt worden, damit die Republik Chile in Deutschland bestellte U-Boote bezahlen kann?
Wir haben die Republik Chile danach nicht gefragt. Ich nehme an, sie hat sie aufgelegt, weil sie D-Mark haben wollte.
({0})
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft auf. Zur Beantwortung der Fragen steht uns Herr Staatssekretär Dr. von Würzen zur Verfügung.
Darf ich zunächst feststellen, Herr Staatssekretär, daß die Frage 22 auf Wunsch des Fragestellers, des Abgeordneten Dr. Steger, schriftlich beantwortet werden soll. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt. Die Frage 25 des Abgeordneten Kretkowski ist zurückgezogen worden.
Die Fragen 27 und 28 sollen auf Wunsch des Fragestellers, des Abgeordneten Kolb, schriftlich beantwortet werden. Auch hier werden die Antworten als Anlage abgedruckt.
Nunmehr rufe ich Frage 21 des Herrn Abgeordneten Kroll-Schlüter auf:
Wie hoch ist das Bruttosozialprodukt der Bundesrepublik Deutschland, und ist der Bundesregierung bekannt, welchen Beitrag dazu die Hausfrauen geleistet haben?
Das Bruttosozialprodukt in jeweiligen Preisen betrug im Jahre 1979 nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes 1 404 Milliarden DM. Im Rahmen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung soll das Sozialprodukt in zusammengefaßter Form ein Bild der wirtschaftlichen Leistung einer Volkswirtschaft wiedergeben. Die Darstellung knüpft - entsprechend den
Empfehlungen internationaler Organisationen - im wesentlichen an die sich innerhalb der Volkswirtschaft vollziehenden Marktprozesse an.
Entsprechend diesem internationalen Konzept wird die Tätigkeit der Hausfrauen im privaten Bereich in die Berechnung des Bruttosozialprodukts nicht einbezogen. Aus dieser statistischen Abgrenzung, Herr Abgeordneter, ergibt sich allerdings kein Werturteil über die Bedeutung der Arbeit der Hausfrau. Die Bundesregierung ist sich selbstverständlich bewußt, welchen wertvollen Beitrag die Hausfrauen leisten.
Bitte, eine Zusatzfrage.
Ist der Bundesregie- rung ein Land innerhalb der EG oder Amerikas bekannt, das in diesem Rahmen tatsächlich die Leistungen der Hausfrauen ausweist?
Ich kenne keines. Wir richten uns bei der Berechnung des Bruttosozialprodukts nach internationalen Vereinbarungen, nach denen sowohl in der UNO als auch in der OECD und in der Europäischen Gemeinschaft die Berechnung einheitlich ist. Dort wird diese Größe nicht einbezogen. Da die Berechnung des Bruttosozialprodukts natürlich einen begrenzten Aussagewert hat, können wir auch wegen der Vergleichbarkeit dieser Statistiken, die auch vielen anderen Zwecken dienen, nicht abweichen.
Eine weitere Zusatzfrage.
Hält die Bundesregierung es für ausreichend, die Leistungen der Hausfrauen immer nur in allgemeinen Wendungen zu unterstreichen und keine Möglichkeit zu haben, sie der Öffentlichkeit einmal in konkreten Zahlen oder Angaben vorzustellen?
Ich glaube, daß es durchaus Schätzungen gibt. Ich kenne sie aber jetzt nicht im einzelnen. Es ist auch mehrfach darüber diskutiert worden, ob man da eine ähnliche Genauigkeit wie bei der Berechnung des Bruttosozialproduktes erreichen kann. Das hängt allerdings von sehr vielen zusätzlichen Untersuchungen ab. Die Leistungen der Hausfrauen sind sehr unterschiedlich. Man müßte zahlreiche Prüfungen und ständige Erhebungen durchführen, um hier ein ähnlich genaues Bild zu bekommen.
Zu einer Zusatzfrage Frau Abgeordnete Simonis.
Herr Staatssekretär, gehe ich recht in der Annahme, daß bei der Einrechnung des Wertes der Arbeit der Hausfrauen, wie immer Sie diese Arbeit berechnen, der sogenannte Staatsanteil am Bruttosozialprodukt viel geringer ausfallen würde, als er heute berechnet wird?
Wenn man die Hausfrauenarbeit einbezöge, würde die Bezugsbasis
größer, und damit würde der Staatsanteil - rein mathematisch - sicher sinken.
({0})
Zu einer weiteren Zusatzfrage Herr Abgeordneter Spöri.
Herr Staatssekretär, ist es nicht so, daß in unserer Gesellschaft die Dienstleistungen, die am Markt nicht direkt bezahlt werden, von der Methode her generell schwer zu quantifizieren sind und daß die deutsche Sozialproduktsberechnung deswegen diese Dienstleistungen, wie sie auch in anderen Bereichen vollbracht werden - z. B. von Sportvereinen oder anderen Vereinen -, nicht aufgenommen hat?
Herr Abgeordneter, wenn man die definitorische Abgrenzung der Bruttosozialproduktsberechnung im Auge hat und weiß, daß das Bruttosozialprodukt einen begrenzten Erkenntniswert hat - es sagt sicher nichts über den Wohlstand eines Landes, einer Nation insgesamt aus -, dann kann man mit dieser Berechnung umgehen, ohne die Bedeutung von Dingen, die Sie eben erwähnt haben, irgendwie zu vernachlässigen.
Zu einer weiteren Zusatzfrage Frau Abgeordnete Zutt.
Könnte sich die Bundesregierung vorstellen, daß in Zukunft eine differenziertere Berechnung des Sozialprodukts vorgenommen wird, indem man bei den Hausfrauen unterscheidet die mithelfenden Familienangehörigen - z. B. bei kleinen und mittleren Betrieben - und die große Anzahl der in der Landwirtschaft beschäftigten Hausfrauen?
Frau Abgeordnete, da die Leistung der Hausfrau, der Ehefrau in die Berechnung des Bruttosozialprodukts nicht eingeht - ich habe darauf hingewiesen, daß dieses deshalb natürlich einen begrenzteren Erkenntniswert hat -, können wir so etwas nicht machen. Aber ich könnte mir durchaus denken, daß etwa im Bereich von Statistiken innerhalb des Ernährungsministeriums oder des Ministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit derartige Überlegungen angestellt werden könnten.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, könnten Sie sich vorstellen, daß auch die Leistungen eines Hausmanns nicht in die Berechnung des Bruttosozialprodukts eingehen?
Ich darf Ihnen versichern, daß sie aus den gleichen Gründen nicht darin eingehen.
Keine Zusatzfragen mehr.
Ich rufe die Frage 23 des Abgeordneten Sauer ({0}) auf:
Ist die Bundesregierung bereit, für den Fall einer Energiekrise eine Notstandsplanung auszuarbeiten und diese dem Parlament und der Bevölkerung zugänglich zu machen'?
Die Bundesregierung hat der Energiekrisenvorsorge immer eine hohe Priorität eingeräumt. Im Vordergrund steht dabei die Versorgung mit Mineralöl. Bereits die erste Fortschreibung des Energieprogramms widmet der Krisenvorsorge einen eigenen Abschnitt. Die dort vorgesehenen Maßnahmen sind beschlossen und im vergangenen Jahr unbefristet verlängert worden, z. B. durch das Energiesicherungsgesetz.
Die Bundesrohölreserve wurde aufgebaut und hat inzwischen einen Stand von 6,8 Millionen t erreicht. Die Pflichtbevorratung ist neu geregelt und der Erdölbevorratungsverband ist gegründet worden. Das Parlament und die Öffentlichkeit sind über diese Maßnahme unterrichtet. Insgesamt haben wir unter Einbeziehung der kommerziellen Vorräte bei Raffinerien zur Zeit Vorräte für 127 Tage.
Gegenwärtig werden vorsorglich für den Fall einer ernsten Versorgungskrise Rahmenverordnungen zur Rationierung von Kraftstoffen und leichtem Heizöl vorbereitet. Sie werden im nächsten Jahr nach Verabschiedung durch das Kabinett dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet werden.
Diese Verordnungen regeln vorsorglich die Grundzüge eines Rationalisierungssystems und sollen insbesondere Länder und Gemeinden in den Stand setzen, notwendige organisatorische Vorkehrungen zu treffen. Die vorsorgliche Ausarbeitung einer solchen Regelung folgt auch aus internationalen Vereinbarungen, an denen die Bundesregierung beteiligt ist. Auch hierzu haben wir im Parlament in Fragestunden Antworten gegeben und versucht, die Öffentlichkeit vollständig zu unterrichten.
Eine Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, halten Sie diese Antwort für ausreichend, wenn man berücksichtigt, daß wir eine negative Leistungsbilanz haben, die Lage im Nahen Osten sehr unsicher ist und der Kraftwerkbau in der Bundesrepublik nicht erfolgt?
Herr Abgeordneter, ich habe nicht den Eindruck, daß der Kraftwerk-bau in der Bundesrepublik nicht erfolgt. Wir wissen, daß heute beim Kraftwerkbau zahlreiche gesetzliche Vorschriften des Umweltschutzrechts und andere Dinge berücksichtigt werden müssen. Aber ich habe nicht den Eindruck, daß kein Kraftwerkbau mehr erfolgt.
Eine Zusatzfrage, bitte, Herr Abgeordneter Brunner.
Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung für den Krisenfall im Bereich der Stromversorgung getroffen?
Herr Abgeordneter, wir haben gegenwärtig für den Normalbedarf ausreichend Kraftwerke, und es gibt eine gewisse Spitzenreserve. Soweit die Kraftwerke auf deutStaatssekretär Dr. von Würzen
scher Kohle fahren, ist ihre Brennstoffversorgung vollständig gesichert. Für den Fall eines Mehrbedarfs haben wir auch noch Kohlenhalden. Soweit sie auf Öl fahren - der Ölanteil ist relativ gering; er liegt bei 6 % -, gibt es hinreichende Krisenbevorratung. Auch die Versorgung der Kernkraftwerke mit nuklearem Brennstoff ist nicht gefährdet.
Ich rufe die Frage 24 des Herrn Abgeordneten Sauer ({0}) auf:
Welche vorsorgenden Maßnahmen werden im Verantwortungsbereich der Bundesregierung für den Ernstfall vorbereitet, um eine solche Situation im Bereich der privaten Haushalte, der Wirtschaft und der Arbeitsplätze zu mildern?
Verbrauchseinschränkungsmaßnahmen in einer Mineralölversorgungskrise werden weitgehend von der Höhe eines Versorgungsausfalls abhängig sein. Allgemeiner Grundsatz der geplanten Maßnahmen ist, daß möglichst geringe Auswirkungen auf den Wirtschaftsablauf eintreten und damit negative Folgen für das Bruttosozialprodukt und die Arbeitsplätze soweit wie möglich vermieden werden.
Soweit ein Mineralölversorgungsausfall überhaupt administrative Maßnahmen erforderlich macht, soll deshalb zunächst versucht werden, mit sogenannten Maßnahmen der leichten Hand auszukommen. Dazu gehören u. a. Geschwindigkeitsbeschränkungen, Wochenendfahrverbote sowie bei leichtem Heizöl eine Empfehlung an die Mineralölwirtschaft, leichtes Heizöl in beschränktem Maße auszuliefern. Derartige Maßnahmen sind bereits aus der Ölkrise 1973/74 bekannt.
Erst bei Versorgungsausfällen größeren Ausmaßes ist an eine Rationierung zu denken. Für diesen Fall werden die erwähnten Rahmenverordnungen, die ich genannt habe, vorbereitet.
Eine Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, haben Sie diese Planungen in letzter Zeit auch mit den Ländern und den Kommunen abgesprochen?
Ja, das ist geschehen. Wir stehen in einem laufenden Meinungsaustausch gerade mit den Ländern und Gemeinden, der in Kürze, wie ich sagte, beendet ist, so daß wir Anfang des Jahres diese Verordnungen vorlegen können.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, sind Sie dann in der Lage, mir zu sagen, was auf dem Gebiete der Großstädte - und hier speziell im öffentlichen Nahverkehr - im Falle einer Energiekrise erfolgen soll?
Ich sagte schon, Herr Abgeordneter, daß man nicht schlechthin von Krise sprechen kann, sondern daß es sich um einen sehr differenzierten Vorgang handelt, je nachdem, wie groß der Ausfall ist. Wenn es sich um einen geringeren Ausfall handelt, ist der öffentliche Nahverkehr gar nicht betroffen. Selbstverständlich würden
wir dem öffentlichen Nahverkehr auch bei einem größeren Ausfall, wenn eine Rationierung nötig ist, Priorität einräumen müssen.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 26 des Herrn Abgeordneten Bindig auf:
Ist der Bundesregierung über ihre Mitwirkung in der Internationalen Bodenseekommission bekannt, ob Pressemeldungen ({0}) zutreffen, wonach eine gemeinsame Tochtergesellschaft der Esso und der Shell ({1}) im Bodensee im Januar 1981 seismische Messungen mit dem Ziel der Ölsuche aufnehmen wird, wer der Auftraggeber für diese Vorhaben ist und ob - gegebenenfalls in welcher kommerziellen Absicht - diese Untersuchungen betrieben werden?
Zum Teil ist diese Frage j a schon durch das beantwortet, was Herr von Schoeler gesagt hat. Ich darf noch einmal zusammenf assen.
Die Gewerkschaft Brigitta und Elwerath, eine gemeinsame Tochtergesellschaft der Firmen Esso und Shell, hat von den zuständigen Bergbehörden des Landes Baden-Württemberg die Erlaubnis erhalten, Anfang 1981 seismische Messungen auf dem Bodensee durchzuführen. Die Messungen dienen dazu, eine Lücke in den bisherigen seismischen Messungen im Voralpengebiet zu schließen. Die zuständigen Behörden haben von vornherein erklärt, daß eine Erdöl- oder Erdgasbohrung für eine kommerzielle Nutzung im Bodensee oder im Uferbereich nicht genehmigt würde.
Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, werden diese Messungen nicht auch noch in irgendeiner kommerziellen Absicht vorgenommen?
Nein, Herr Abgeordneter. Sie wissen sicher, daß einige deutsche Erdölgesellschaften im Voralpengebiet eine Reihe von Untersuchungsbohrungen vorgenommen haben, weil die geologischen Formationen des Voralpengebiets Anlaß zu der Annahme bieten, daß unterhalb von 3 000 m Tiefe mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit Erdgas vorhanden ist, vielleicht sogar Erdöl.
Ich glaube, die reinen Explorationsmessungen müssen, um die Schichten verfolgen zu können, auch im Bodenseegebiet erfolgen. Ich sage noch einmal: An eine kommerzielle Bohrung nach Öl oder Gas im Bodensee ist nicht gedacht; sie ist auszuschließen.
Weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, Sie hatten eben ausgeführt, daß die Gewerkschaft „Brigitta und Elwerath" die Erlaubnis erhalten hat, diese Bohrungen durchzuführen. Jetzt frage ich mich: Wer bezahlt denn diese Untersuchungen? Macht das die Gewerkschaft einfach deshalb, weil sie meint, es wäre gut, Wissen über diese Zusammenhänge dort zu haben? Ist Ihnen bekannt, ob die Gewerkschaft „Brigitta und Elwerath" vielleicht wegen des hohen Erkenntnisdrangs, der in dieser Firma vorhanden ist, auch in anderen Gebieten Messungen vornimmt, um das allgemeine Wissen zu erweitern?
Ich habe nicht gesagt, Herr Abgeordneter, daß sie Bohrungen im Bodensee vornimmt, sondern nur seismische Messungen.
({0})
Sie hat, wenn ich recht unterrichtet bin, bereits Versuchsbohrungen im Voralpengebiet durchgeführt, und zwar wegen der Vermutung auf Ö1 und Gas. Ich halte es eigentlich für schlechterdings notwendig angesichts unserer Erdölabhängigkeit, die gerade in der Frage vorher zur Sprache kam, daß wir die Chancen, irgendwo im Bundesgebiet Öl oder Gas zu finden, nutzen.
. Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 29 des Herrn Abgeordneten Tietjen auf:
In welcher Höhe sind welche Objekte in Niedersachsen aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm des Bundes gefördert worden, und wie beurteilt die Bundesregierung die damit verbundene Arbeitsplatzschaffung bzw. -stabilisierung in Niedersachsen?
Aus dem Programm für Zukunftsinvestitionen entfallen auf das Land Niedersachsen rund 1,2 Milliarden DM Bundesmittel. Damit und mit den von den Ländern, Gemeinden sowie von Dritten eingesetzten Mitteln sollen bisher Investitionen von insgesamt rund 2 Milliarden DM gefördert werden. Das Ems-Dollart-Projekt ist darin nicht enthalten.
Die Schwerpunkte der Investitionen liegen im Verkehrssektor - rund 600 Millionen DM -, bei der Verbesserung der Wohnumwelt - ca. 700 Millionen DM - und bei wasserwirtschaftlichen Maßnahmen - ca. 500 Millionen DM. Dahinter stehen zahlreiche Einzelprojekte, für deren Auswahl, soweit es keine Bundesmaßnahmen sind, die Länder zuständig sind. Im einzelnen ist dies in der zur Abwicklung des Zukunftsinvestitionsprogramms mit den Ländern geschlossenen Verwaltungsvereinbarung festgelegt.
Als Investitionsprogramm zur wachstums- und umweltpolitischen Vorsorge hat dieses Programm mehrere Zielsetzungen: die Verbesserung der Infrastruktur, die Abstützung des wirtschaftlichen Strukturwandels, höhere Investitionsanteile der öffentlichen Haushalte und die Leistung eines Beitrags zur höheren Beschäftigung.
Nachdem ein großer Teil des Programms abgewickelt ist, lassen die vorliegenden Ergebnisse erkennen, daß dieses Programm seinen Anteil zur Erreichung der gesetzten Ziele wohl geleistet hat. Von diesem Programm sind neben den direkten Wirkungen aus der Auftragsvergabe auch erhebliche indirekte Wirkungen ausgegangen. Zuverlässige quantitative Aussagen zur Arbeitsplatzbeschaffung bzw. -stabilisierung sind kaum möglich. Generell geht die Bundesregierung jedoch davon aus, daß sich das Programm auf den Arbeitsmarkt in Niedersachsen positiv ausgewirkt hat.
Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, ich danke Ihnen für die überaus positive Antwort auf diese Frage. Ich frage Sie, ob Sie mit mir der Meinung sind, daß neben der in Art. 91 a des Grundgesetzes festgeschriebenen Gemeinschaftsaufgabe dieses Investitionsprogramm ganz besonders den Kommunen, Gemeinden und Städten in Niedersachsen, aber auch im Bundesgebiet insgesamt bei der Bewältigung der infrastrukturellen Schwierigkeiten sehr geholfen hat?
Dies war das Ziel des Programms.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Spöri.
Herr Staatssekretär, zeigt nicht dieses von Ihnen als positiv geschilderte Programm mit seinen Erfolgen für die Kommunen, aber auch für den Arbeitsmarkt - diese Auswirkungen konnten Sie nicht näher quantifizieren -, daß man bei derartigen Programmen grundsätzlich nicht auf die Form der Mischfinanzierung verzichten kann?
Das ist eine Frage, Herr Abgeordneter, die zum großen Teil in die Zuständigkeit des Finanzministers gehört. Aber -wenn Sie mir die Bemerkung erlauben - es geht ja bei der gegenwärtigen Debatte um die Frage, in welchem Umfange Mischfinanzierung zulässig ist.
({0})
- Sicherlich wird man auch diese in die generelle Prüfung der Frage, inwieweit Mischfinanzierung zulässig, sinnvoll und nützlich ist, einbeziehen.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 5 des Abgeordneten Klein ({0}) auf:
Wie hoch ist nach den Kenntnissen der Bundesregierung der geschätzte Mehraufwand an Elektro- und Heizenergie, der durch die gleitende Arbeitszeit bei Bundesbehörden entsteht, und gedenkt die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dab zumindest während der Heizperiode feste Arbeitszeiten - statt der Gleitzeit - vereinbart werden mit dem Ziel, Energie einzusparen?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob und inwieweit die gleitende Arbeitszeit bei Bundesbehörden zu einem Mehrverbrauch an Strom und Heizenergie führt. Für eine genaue Abschätzung eines eventuellen Mehrverbrauchs fehlen u. a. statistische Daten über die Inanspruchnahme der gleitenden Arbeitszeit, vor allem aber auch über die konkrete Handhabung der Heizungsregelungen in den einzelnen Dienststellen der Bundesbehörden.
Zu berücksichtigen wäre bei einer Gesamtbetrachtung wohl außerdem auch, daß verbrauchsmindernde Auswirkungen der gleitenden Arbeitszeit wahrscheinlich sind, z. B. durch die Entzerrung des Berufsverkehrs.
Selbst wenn eine intensive Prüfung insgesamt einen Mehrverbrauch ergäbe, kann das nicht zwangsläufig zu einer Abschaffung der gleitenden Arbeitszeit führen. Es müßte vielmehr sorgfältig abgewogen werden, ob die Gründe, die zur Einführung der gleitenden Arbeitszeit geführt haben, wie z. B. Humanisierung der Arbeitswelt, die Steigerung der Leistungsbereitschaft und die flexible Regelung von
Überstunden und kurzfristigen Abwesenheiten, gegenüber der Forderung nach Energieeinsparung in den Hintergrund treten sollten.
Da überdies keine Anzeichen für einen gravierenden Energiemehrverbrauch sprechen, will die Bundesregierung derzeit nicht darauf hinwirken, daß in Bundesbehörden während der Heizperiode die gleitende Arbeitszeit abgeschafft wird.
Soweit durch eine kurzfristige Umfrage bei den Bundesressorts aus Anlaß Ihrer Frage festgestellt werden konnte, Herr Abgeordneter, gibt es eher Anhaltspunkte dafür, daß die Einführung der gleitenden Arbeitszeit in der Bundesverwaltung keinen nennenswerten Einfluß auf den Energieverbrauch gehabt hat.
Eine Zusatzfrage, bitte sehr.
Gestatten Sie mir die Bemerkung, daß ich mit Ihrer Antwort nicht zufrieden bin, Herr Staatssekretär, und darf ich empfehlen, daß sich die Bundesregierung vielleicht einmal die Beobachtungen zu eigen macht, die bei den kommunalen Verwaltungen gemacht worden sind, bei denen - zumindest in der Heizperiode - im Einvernehmen mit dem Personalrat die Gleitzeiten abgeschafft oder eingeschränkt worden sind, wobei man durchaus positive Ergebnisse und Erkenntnisse gewonnen hat?
Wir werden das sicher gern tun, Herr Abgeordneter.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf.
Frage 33 der Frau Abgeordneten Simonis wird von der Fragestellerin zurückgezogen.
Ich rufe Frage 30 des Herrn Abgeordneten KrollSchlüter auf:
Gibt es überhaupt keine Möglichkeit mehr, im Interesse der Verbraucher und der Landwirte auch in diesem Jahr verbilligte Weihnachtsbutter anzubieten?
Herr Kollege, wie Sie wissen, hat die Kommission den Vorstoß von Bundesminister Ertl, auch in diesem Jahr eine „Weihnachtsbutteraktion" durchzuführen, abgelehnt.
Die Kommission, die allein über ein Vorschlagsrecht an den EG-Ministerrat verfügt, hat ihre Ablehnung damit begründet, daß angesichts der im Vergleich zum Vorjahr niedrigeren Lagerbestände, der günstigen Entwicklung des Butterabsatzes sowie der angespannten EG-Haushaltssituation nach ihrer Auffassung eine Butterverbilligungsaktion nicht zu rechtfertigen sei. Von anderen Mitgliedstaaten wurde das deutsche Bemühen nicht unterstützt.
Nach den bisherigen Erfahrungen sind für die Vorbereitung einer derartigen Maßnahme zwischen der Beschlußfassung und der Verfügbarkeit der Butter für die Verbraucher im gesamten Einzelhandel etwa 6 Wochen erforderlich.
Aus diesen Gründen ist es nicht mehr möglich, in diesem Jahr verbilligte „Weihnachtsbutter" auf den Markt zu bringen.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, welche Gründe hatten denn die anderen EG-Mitgliedstaaten für die Ablehnung der Initiative der Bundesregierung?
Herr Kollege, die gleichen wie die Kommission. Ich habe sie Ihnen genannt: Im Vergleich zum Vorjahr niedrigere Lagerbestände, günstige Entwicklung des Butterabsatzes, die angespannte EG-Haushaltssituation und zusätzlich vielleicht auch die Tatsache, daß Frankreich immer daran interessiert war, Butterexporte aus der EG heraus zu betreiben.
Noch eine Zusatzfrage.
Darf ich daraus schließen, daß es zur Zeit und auf absehbare Zeit den viel zitierten Butterberg nicht gibt?
Herr Kollege, die Butterlagerbestände sind sowohl bei der öffentlichen als auch bei der privaten Lagerung zurückgegangen.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Eigen.
Herr Staatssekretär, ist es Ihnen nicht bekannt, daß es EG-Richtlinien gibt, die eine Verbilligung von Butter - das können wir auch bei der Weihnachtsbutter so machen - von 1,57 DM je Kilogramm erlauben, wenn der nationale Staat ein Viertel dieser Summe zuzahlt?
Herr Kollege, es gibt verschiedene Möglichkeiten. Wir haben immer das Verfahren gewählt, bei dem die EG die Verbilligung übernimmt, und darum geht es auch dieses Mal. Eine andere Lösung können wir nicht anstreben, da wir auch auf unsere nationale Finanzsituation Rücksicht nehmen müssen.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Oostergetelo.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, wie viele Kilo Butter man verbilligen muß, um ein Kilo Butter mehr abzusetzen?
Ja, man muß fünf bis sechs Kilo verbilligen, um ein Kilo mehr absetzen zu können. Das ist mit ein Grund dafür, daß diese Weihnachtsbutteraktionen für die EG im Grunde teurer sind, als wenn Butter aus der EG exportiert wird. Trotzdem sind wir, d. h. Bundesminister Ertl, in Brüssel für die Verbilligungsaktion eingetreten, auch wenn sie teurer ist.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter von Schorlemer.
Herr Staatssekretär, wann hat Herr Bundesminister Ertl den Vorstoß wegen der verbilligten Weihnachtsbutter unternommen?
Beizeiten, Herr Kollege,
({0})
mehrmals in diesem Jahr, bei mehrmaligen Sitzungen hintereinander. Zeitlich hätte es gut ausgereicht, um diese Aktion zu vollziehen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Susset.
Herr Staatssekretär, dann trifft also jetzt im Dezember die mir im August oder im September gegebene Antwort nicht mehr zu, daß es allein mangels Masse nicht möglich sei, Weihnachtsbutter zur Verfügung zu stellen.3
Herr Kollege, ich habe im Grundsatz immer die gleiche Auskunft gegeben, daß es nämlich mehrere Gründe gibt, die die Kommission bewogen haben, unserem Vorschlag nicht zuzustimmen. Dem haben sich dann auch die anderen Mitgliedstaaten angeschlossen.
({0})
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kirschner.
Herr Staatssekretär, wäre den Interessen der deutschen Verbraucher nicht viel mehr gedient und wäre es nicht auch viel billiger für die Verbraucher, die ja in der Regel auch Steuerzahler sind, wenn statt verbilligter Weihnachtsbutterverkäufe das Ziel der sogenannten EG-Agrarmarktordnung nicht in erster Linie darin gesehen würde, am Markt vorbeizuproduzieren - was Milliarden DM Steuermittel kostet, um die Marktgarantien und die Lagerhaltung zu finanzieren -, sondern darin, im marktwirtschaftlichen Sinne zu handeln?
Herr Kollege, ich bin der Auffassung, daß es im Grundsatz sowohl bei der Kommission als auch bei allen EG-Ländern keinen Zweifel darüber gibt, daß in den sensiblen Bereichen der Agrarproduktion, wo - insbesondere in der Milchproduktion - entsprechende Überschüsse produziert werden, für deren Beseitigung dann erhebliche Mittel erforderlich sind, in bezug auf ein Marktgleichgewicht erhebliche Anstrengungen unternommen werden müssen. Das beweist auch der Vorschlag, der jetzt erst herausgekommen ist. Es geht jetzt im Hinblick auf die neue Kommission darum, Vorschläge zu machen, was alles getan werden soll. Das muß in die Diskussion gebracht werden, und dann werden wir sehen, was sich daraus ergibt.
Eine Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Pack.
Herr Staatssekretär, können Sie die Antwort, die Sie dem Kollegen von Schorlemer gegeben haben, etwas spezifizieren und mir sagen, was „beizeiten" bedeutet und wann Herr Bundesminister Ertl zum erstenmal vorstellig geworden ist?
Frau Kollegin, ich bin gern bereit, Ihnen das schriftlich mitzuteilen.
({0})
- Im Augenblick habe ich die Daten der Sitzungen nicht bei mir. Auf jeden Fall hätte aber die Frist für eine solche Aktion gut ausgereicht. Schon im Sommer wurde dieser Vorschlag bei der EG gemacht.
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 31 des Herrn Abgeordneten Eigen auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch nach ihren Erkenntnissen die Preise für Dieselöl in den neun Ländern der Europäischen Gemeinschaft für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei - brutto und nach Abzug der Mineralölsteuervergütung - sind?
Herr Kollege Eigen, nach den letzten verfügbaren Angaben des Statistischen Amtes der EG bewegen sich in der Europäischen Gemeinschaft die Einkaufspreise der Landwirte für Dieselkraftstoff - einschließlich Mehrwertsteuer, aber nach Abzug von Rückerstattungen, Beihilfen und ähnlichem mehr - Mitte 1980 zwischen umgerechnet 78 DM für 100 1 im Vereinigten Königreich und 25 DM für 100 1 in Italien.
In der Bundesrepublik Deutschland betrug der Einkaufspreis für Dieselkraftstoff zu dieser Zeit 75 DM, in den Niederlanden 76 DM, Belgien 60 DM, Luxemburg 64 DM und Dänemark 68 DM je 100 1. Für Irland liegen uns keine Angaben vor.
Die Verfahren zur Verbilligung des Dieselkraftstoffs für die Landwirtschaft sind in den EG-Ländern sehr unterschiedlich. Sie reichen von der deutschen Methode der Gasölverbilligung bis zu amtlich festgesetzten Preisen mit Bezugscheinverfahren in Italien. Entsprechend stark weicht der Einkaufspreis der Landwirte für Dieselkraftstoff von dem Verbraucherpreis an den Tankstellen ab. Dieser Verbraucherpreis einschließlich Mehrwertsteuer und Mineralölsteuer betrug in der Bundesrepublik Deutschland Mitte 1980 117 DM für 100 1 und wurde in der EG lediglich im Vereinigten Königreich mit 126 DM für 100 1 übertroffen. In den übrigen Ländern waren die Verbraucherpreise wie folgt: Frankreich 105 DM, Belgien und Niederlande jeweils 91 DM, Dänemark 88 DM und Italien 70 DM je 100 1.
Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir einer Meinung, daß schon wegen der möglichen Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Ländern der Europäischen Gemeinschaft eine Veränderung in bezug auf die Mineralölsteuerrückvergütung gar nicht möglich ist?
Herr Kollege, zunächst muß ich feststellen, daß die HauptproduzenParl. Staatssekretär Gallus
ten der EG beinahe den gleichen Preis für Dieselöl haben: die Bundesrepublik 75 DM, Frankreich 71 DM, die Niederlande - unser Hauptkonkurrent, wenn Sie so wollen - 76 DM und das Vereinigte Königreich 78 DM für 100 1. Die anderen Länder liegen mit den Dieselpreisen etwas niedriger. Mit 25 DM macht Italien eine Ausnahme. Aber dort sind auch die agrarwirtschaftlichen Verhältnisse anders.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist dieser Umstand, daß in anderen Ländern der EG Dieselöl netto für die Landwirtschaft noch billiger ist als in der Bundesrepublik Deutschland, von Finanzminister Matthöfer und vom Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung nicht beachtet worden?
Herr Kollege, ich empfehle Ihnen, diese Frage an den Herrn Finanzminister direkt zu stellen.
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Spöri.
Herr Staatssekretär, ist der von Ihnen gegebene Überblick über die Praxis der Subvention bei Dieselöl in der Landwirtschaft der EG nicht zu Recht Anlaß für den Bundesfinanzminster, die energiepolitische Forderung zu formulieren, daß generell, abgestimmt auf EG-Ebene, die Ölpreise in der Landwirtschaft nicht mehr subventioniert werden sollen?
Herr Kollege, die Bundesregierung hat angekündigt, daß nach der Übergangszeit von drei Jahren, in der die Bezuschussung umgestellt wird, eine Überprüfung in bezug auf die EG stattfinden soll. Das setzt voraus, daß auch die anderen EG-Staaten bereit sind, diese Auffassung zu vertreten. Anderenfalls wird es innerhalb der europäischen Landwirtschaft zu einem gewaltigen Wettbewerbsproblem kommen, was die Kostensituation anbetrifft.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Hoffmann.
Herr Staatssekretär, da Sie jetzt wiederum auf die Vergleichbarkeit gegenüber anderen EG-Staaten, was diese Subventionierungen angeht, hingewiesen haben, frage ich Sie: Ist diese Antwort nicht so lange unzureichend, als in die Antwort nicht eingeht, wie hoch der jeweilige Mechanisierungs- und Maschinisierungsgrad ist, und bedeutet das nicht, daß wir hier schon deshalb eine Verzerrung des Wettbewerbs haben, weil in der Landwirtschaft der Gemeinschaft sehr starke
Unterschiede des Maschinisierungsgrades, in diesem Fall zugunsten der hochindustrialisierten Regionen der Europäischen Gemeinschaft, bestehen?
Herr Kollege, ich kann darin nichts Nachteiliges erblicken. Eine fortschrittliche Landwirtschaft ist hoch mechanisiert und hat damit einen Teil ihrer Arbeitskräfte in die Landmaschinenfabriken verlagert.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Susset.
Herr Staatssekretär, würden Sie mir darin zustimmen, daß es sich bei dieser Beihilfe nur um eine Steuerrückvergütung handelt, weil die landwirtschaftlichen Maschinen ja auf dem Akker tätig sind und nicht auf den Straßen, und daß die Steuer hier - ähnlich wie bei der Schiffahrt - nicht erhoben werden kann, weil die Mineralölsteuer ursprünglich einmal für den Straßenbau vorgesehen war?
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Herr Kollege, ich kann Ihrer Auffassung teilweise zustimmen.
Letzte Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Simonis.
Herr Staatssekretär, teilen Sie meine Auffassung, daß die nationalen Gasölbeihilfen für die Landwirtschaft sich nach der Leistungsfähigkeit der jeweiligen nationalen Landwirtschaft zu richten haben, und teilen Sie darüber hinaus meine Auffassung, daß die deutsche Landwirtschaft leistungsfähiger als die italienische ist?
Frau Kollegin, dem würde ich zustimmen. Allerdings braucht ein Schlepper in Italien, soweit er eingesetzt wird, natürlich genausoviel Dieselkraftstoff wie ein Schlepper in Deutschland. Das gleiche gilt für die sonstigen Kosten. Andererseits gibt es - und das haben wir hier gesagt - besondere strukturelle und auch sonstige schwierige Verhältnisse in der dortigen Landwirtschaft, insbesondere in Mittel- und Süditalien.
Wir sind am Ende der Fragestunde.
Ich berufe die nächste Sitzung auf Donnerstag, 18. Dezember 1980, 14 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.