Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet.
Nach einer Vereinbarung im Ältestenrat soll Punkt 11 - Erste Beratung des Gesetzentwurfs über die Rentenanpassung - von der Tagesordnung abgesetzt und die heutige Tagesordnung um mehrere Zusatzpunkte erweitert werden. Diese Zusatzpunkte sind in der Liste „Zusatzpunkte zur Tagesordnung" aufgeführt, die Ihnen vorliegt:
1. Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes ({0}) zu dem Gesetz zur Beschleunigung des Asylverfahrens ({1})
- Drucksache 9/1792 Berichterstatter: Abgeordneter Jahn ({2})
2. Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Bundes-Apothekerordnung
- Drucksache 9/564 Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit ({3})
- Drucksache 9/1765 Berichterstatter: Abgeordneter Stöckl ({4})
3. Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abschaffung des Zündwarenmonopols
- Drucksache 9/1518 Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses ({5})
- Drucksache 9/1789 Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Kübler ({6})
4. Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. Juli 1981 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kanada zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und bestimmter anderer Steuern
- Drucksache 9/1620 Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses ({7})
- Drucksache 9/1790 Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Kreile ({8})
5. Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 3. Dezember 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlaß-, Erbschaft- und Schenkungsteuern
- Drucksache 9/1357 Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses ({9})
- Drucksache 9/1791 Berichterstatter: Abgeordneter Poß ({10})
6. Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses ({11}) zu einer dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht
- Drucksache 9/1787 - Berichterstatterin: Frau Abgeordnete Dr. Däubler-Gmelin
7. Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Außerplanmäßige Ausgabe bei Kap. 1112 Tit. apl. 68104 -Bildungsbeihilfen für arbeitslose Jugendliche - Drucksache 9/1784 Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Haushaltsausschuß
Ist das Haus mit dieser Änderung der Tagesordnung und auch damit einverstanden, daß für die Zusatzpunkte 1 und 3 bis 7 von der Frist unserer Geschäftsordnung für den Beginn der Beratung abgewichen wird? - Ich stelle fest, daß Sie diesem Vorschlag nicht widersprechen. Dann ist dies mit der erforderlichen Mehrheit so beschlossen.
Vizepräsident Windelen
Punkt 11 der Tagesordnung ist, wie Sie soeben beschlossen haben, abgesetzt.
Ich rufe die Tagesordnungspunkte 12 und 13 auf:
12. Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sozialgesetzbuchs ({12}) - Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten -
- Drucksache 9/95 -
a) Bericht des Haushaltsausschusses ({13}) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
- Drucksache 9/1754 -
Berichterstatter: Abgeordnete Sieler Dr. Friedmann
b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung ({14})
- Drucksache 9/1753 Berichterstatter: Abgeordneter Seehofer
({15})
13. Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes
- Drucksache 9/1602 Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit ({16})
- Drucksache 9/1762 Berichterstatter: Abgeordneter Jaunich
({17})
Meine Damen und Herren, im Ältestenrat ist verbundene Debatte für die Tagesordnungspunkte 12 und 13 vereinbart worden. Darf ich feststellen, daß sie mit diesem Vorschlag einverstanden sind? - Ich stelle Ihre Zustimmung fest.
Wird das Wort zur Berichterstattung gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Seehofer.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der jetzt zur zweiten und dritten Beratung vorliegende Entwurf des Sozialgesetzbuches über die Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten hat im Vergleich zu dem Entwurf, den die Bundesregierung am 12. Februar 1981, also bereits vor einem Jahr und vier Monaten eingebracht hat, doch einige bedeutsame Änderungen und Erweiterungen erfahren. So sollen jetzt im Zusammenhang mit diesem Entwurf auch verschiedene Maßnahmen korrigiert werden, die erst im Dezember des letzten Jahres im Zusammenhang mit der sogenannten Operation '82 beschlossen wurden und die, wie wir alle wissen, in der Praxis zu Härten geführt haben und in den letzten Wochen und Monaten in der Öffentlichkeit stark in der Diskussion standen.
Ich nenne hier im besonderen die Geringfügigkeitsgrenze für die Sozialversicherungspflicht sowie die Neuregelungen im Bundessozialhilfegesetz über die Gewährung von Taschengeld für Heimbewohner, über die Kostentragung bei Heimunterbringung von behinderten Kindern und Jugendlichen und schließlich auch über die Anrechnung von Blindenhilfe auf das Pflegegeld. Auf diesen Komplex des Bundessozialhilfegesetzes wird mein Kollege Braun in der nächsten Debattenrunde im einzelnen eingehen.
Mein Schwerpunkt ist das eigentliche Sozialgesetzbuch. Auch hier gab es bei den Beratungen im Ausschuß zum Teil erhebliche Veränderungen des Regierungsentwurfs, wobei insbesondere eine ganze Reihe von Anregungen des Bundesrats übernommen wurden, die der redaktionellen und rechtlichen Klarstellung des Gewollten dienen.
Dennoch, trotz dieser Übernahme vieler Anregungen des Bundesrates, haben wir gegen einige Vorschriften nach wie vor erhebliche Bedenken, wobei wir, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Koalition vor allem mehr Mut zu weniger Paragraphen gewünscht hätten.
({0})
Unsere stärksten Bedenken bestehen nach wie vor gegen die Regelungen über die Arbeitsgemeinschaften von Sozialleistungsträgern. Zwar sind die entsprechenden Vorschriften, die im Regierungsentwurf noch sechs Paragraphen umfaßten, gestrafft und in einer Norm zusammengefaßt worden, aber in der Substanz hat sich praktisch nichts geändert. Es bleibt die rechtliche Institutionalisierung der Arbeitsgemeinschaften, es bleiben die Vorschriften über das Verwaltungshandeln, insbesondere die Ermächtigung zum Erlaß von Verwaltungsakten, und es bleiben auch die Regelungen über die Aufsicht. Damit bleiben auch unsere Einwände, die wir bereits bei der ersten Beratung vorgebracht haben, unsere Einwände, die vor allem aus dem Grundsatz der Subsidiarität folgen, wonach man einer größeren Einheit niemals Aufgaben übertragen soll, die eine kleinere Einheit genauso gut erledigen kann.
({1})
Genau das Gegenteil bewirkt der Vorschlag der SPD und der FDP. Durch diesen Vorschlag werden neue Verwaltungsebenen und Überkörperschaften gesetzlich normiert, die letztlich einen Einstieg in die schrittweise Vereinheitlichung und Beseitigung des bewährten gegliederten und dezentralen Sozialleistungssystems bedeuten - mit der ganz natürlichen Folge, daß die Bürgernähe verlorengeht, die Bürokratie ausgeweitet wird, mehr Kosten und mehr Rechtsunsicherheiten entstehen und es vor alSeehofer
len Dingen zu einer Aushöhlung des Selbstverwaltungsrechts der Leistungsträger kommt.
Für mich - und auch für meine Fraktion - besteht darüber hinaus überhaupt kein Zweifel daran, daß dieser erste Schritt weitere gesetzliche Folgeregelungen nach sich ziehen wird. Denn wer, wie es hier durch die Einführung einer staatlichen Aufsicht über die Arbeitsgemeinschaften vorgesehen ist, mehr Staat schafft, legt den Grundstein für weitere gesetzliche Regelungen. Mehr Staat bedeutet mehr Gesetze.
({2})
Meine Damen und Herren, die Bildung und das Handeln von Arbeitsgemeinschaften sind auch derzeit bereits möglich. Es gibt Arbeitsgemeinschaften, die schon seit Jahrzehnten ganz gut funktionieren, ohne daß es dafür irgendeine gesetzliche Grundlage gegeben hätte. Niemand hat bis heute belegt - auch nicht bei den Beratungen im Ausschuß -, daß für eine derartige gesetzliche Regelung überhaupt eine Notwendigkeit besteht. Es gibt kein sachbezogenes, kein konkretes Bedürfnis aus der Praxis. Wir meinen deshalb, daß wir auf diese Vorschriften über die Arbeitsgemeinschaften völlig verzichten können.
Gleiches gilt hinsichtlich der vorgesehenen Regelungen über die Zusammenarbeit der Leistungsträger auf dem Gebiet der Planung und Forschung. Diese Vorschriften halten wir für absolut entbehrlich. Wir möchten der Koalition heute wieder einmal sagen, daß sie sich endlich von der Vorstellung befreien sollte, daß jeder Lebenssachverhalt, der in der Praxis draußen vorkommt, gesetzlich reglementiert werden muß.
({3})
Wir sollten hier auch einmal den Mut zur Lücke haben, insbesondere nachdem die Praxis bewiesen hat, daß Gesetze in diesem Falle absolut unnötig sind.
Besonders erfreulich war es bei den Beratungen im Ausschuß, daß es zu zwei wichtigen sozialpolitischen Fragen im Laufe der Beratungen eine Verständigung zwischen allen Fraktionen gegeben hat. Dies gilt erstens für das sehr schwierige Problem, wie man einen Schadensersatzanspruch zwischen dem Geschädigten und dem Sozialversicherungsträger aufteilt, wenn der Ersatzanspruch nicht zur Dekkung des gesamten Schadens ausreicht, beispielsweise weil ein Mitverschulden des Geschädigten vorliegt. Hier ist die im Regierungsentwurf vorgesehene Lösung auf Empfehlung des Rechtsausschusses durch die sogenannte relative Theorie ersetzt worden, die für die Praxis eine leichtere und gerechtere Handhabung verspricht. Hier wird die Belastung, die sich aus dem verminderten Ersatzanspruch ergibt, gleichmäßig auf den Geschädigten und auf den Sozialversicherungsträger aufgeteilt. Dies ist auch sozialpolitisch sehr zu begrüßen, weil damit der Geschädigte besser gestellt wird als nach dem derzeit geltenden Recht, wonach der Leistungsträger immer den ersten Zugriff hat.
Sehr positiv ist auch zu bewerten - dies ist der zweite Punkt, wo eine Verständigung im Laufe der Beratungen stattgefunden hat -, daß nun die Frage der Zuständigkeit für Kinderheilbehandlungen sowie Nach- und Festigungskuren wegen Geschwulsterkrankungen für Angehörige von Versicherten eine endgültige und dauerhafte Lösung und Klärung erfahren hat, obwohl sich der Regierungsentwurf zu dieser Frage ausgeschwiegen hat. Sie sieht so aus, daß die ursprünglich bis Ende dieses Jahres befristete Zuständigkeit der Rentenversicherungsträger nun auf Dauer erhalten bleiben wird. Dies ist sachlich erwünscht und gerechtfertigt, weil bei den Rentenversicherungsträgern - anders als bei den Krankenversicherungsträgern - spezielle Einrichtungen und Erfahrungen auf diesem Gebiet vorhanden sind.
Einige Worte zur vorgesehenen Korrektur der Sozialversicherungsfreiheit bei geringfügiger Beschäftigung. Die Koalitionsfraktionen wollen die durch das Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetz erfolgte Einengung in der Weise korrigieren, daß künftig auch wieder derjenige versicherungsfrei sein soll, der zwar mehr als 390 DM, aber weniger als ein Sechstel des Gesamteinkommens in der Nebenbeschäftigung verdient.
({4})
Dies ist auch notwendig, hat doch die jetzige Regelung vielen durch eine Nebenbeschäftigung einen vollen Versicherungsschutz zum Billigsttarif beschert.
Wir halten dieses „Heilmittel", diesen ersten Schritt allerdings nicht für ausreichend, um den kranken „Patienten" wieder gesund zu machen. Wir wollen zusätzlich, über die Einführung dieser Sechstelgrenze hinaus, daß die Dynamisierung der Geringfügigkeitsgrenze wieder eingeführt wird und vor allen Dingen die bis Ende 1984 ausgelegte Befristung der Geringfügigkeitsregelung entfällt. Wenn nämlich das derzeit gültige Recht bestehen bleibt, wird nach dem Jahre 1984 jede Beschäftigung, sei sie auch noch so geringfügig, der Sozialversicherunspflicht unterliegen. Nur wenn wir hier Nägel mit Köpfen machen, werden unerwünschte und schädliche Auswirkungen, die wir derzeit in der Praxis zur Genüge feststellen, für die Betroffenen, für die Sozialversicherungsträger und auch für die Volkswirtschaft vermieden. Wir müssen hier den Mut haben, Nägel mit Köpfen zu machen.
({5})
Die CDU/CSU-Fraktion hat bereits bei der Beratung des Beschäftigungsförderungsgesetzes im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung den Antrag gestellt, hier zum alten Rechtszustand vor Verabschiedung des Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetzes zurückzukehren. Wir stellen diesen Antrag heute hier erneut, weil wir damals leider keine Mehrheit - ich richte mich vor allen Dingen an die FDP - gefunden haben. Ich bitte Sie sehr herzlich, heute unserem Antrag zuzustimmen.
({6})
Meine Damen und Herren, wenn dieser Gesetzentwurf heute verabschiedet wird, ist der vierte Schritt zur Schaffung des Sozialgesetzbuchs getan. Es liegen dann nach dem allgemeinen Teil des SGB, den gemeinsamen Vorschriften für die Sozialversicherung und zum Verwaltungsverfahren sowie zum Schutz der Sozialdaten die übergreifenden Gesetzesvorschriften vor, die gewissermaßen den Rahmen für die Einordnung der besonderen Sozialleistungsbereiche bilden.
Die CDU/CSU-Fraktion hat sehr intensiv an der Beratung dieses heute vorliegenden Gesetzentwurfs mitgewirkt. Sie wird sich heute bei der Schlußabstimmung über diesen Gesetzentwurf der Stimme enthalten. Ich möchte dafür zwei Gründe anführen.
Erstens. Wir stehen dem Vorhaben, daß man das Sozialrecht zusammenfaßt, daß man es überschaubarer gestaltet, daß man es vereinfacht, grundsätzlich absolut positiv gegenüber. Es gibt auch in diesem Gesetzentwurf viele positive Elemente. Ich möchte nur zwei Beispiele herausgreifen. Da ist einmal die Beschleunigung der Zusammenarbeit zwischen den Leistungsträgern. Hier gab es oft in der Praxis das Ärgernis, daß beispielsweise Rentenversicherungsträger Nachzahlungen von Renten unvertretbar lange zurückgehalten haben, um mit anderen Leistungsträgern zu verrechnen, und der Betroffene, der auf die Nachzahlung gewartet hat, mußte oft monatelang darauf warten. Dies wird jetzt dadurch beschleunigt, daß der Rentenversicherungsträger oder ein anderer Leistungsträger spätestens nach zwei Monaten seine Leistung zur Auszahlung bringen muß. Das heißt, wenn innerhalb dieser zwei Monate die Verrechnung mit anderen Leistungsträgern nicht stattgefunden hat, ist er gesetzlich verpflichtet auszuzahlen. Dies ist für den Bürger draußen sehr wichtig, dies stärkt die Stellung des Bürgers draußen.
Ich möchte ein zweites anfügen. Das ist die Vermeidung ärztlicher Mehrfachuntersuchungen durch die Leistungsträger, wo jetzt die Voraussetzungen dafür geschaffen wurden, daß diese Mehrfachuntersuchungen unter bestimmten Voraussetzungen unterbleiben. Sie wissen, daß es für einen Patienten, für einen Antragsteller, für einen Betroffenen oft sehr belastend, sehr beschwerlich sein kann, wenn er von einer Behörde zu anderen weitergereicht wird und überall unter Umständen die gleichen ärztlichen Untersuchungen erfährt. Dies stößt draußen auf Unverständnis. Deshalb ist es im Grundsatz sehr zu begrüßen, daß hier die Voraussetzungen geschaffen werden, daß die einzelnen Behörden, die einzelnen Stellen ihre Untersuchungsergebnisse untereinander austauschen können, natürlich unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Wir haben im Ausschuß sehr deutlich gemacht, daß wir davon ausgehen, daß die Datenschutzbestimmungen des Sozialgesetzbuchs hier natürlich ihre Anwendung finden.
Wir stimmen dem eigentlichen Sozialgesetzbuch in den allermeisten Einzelbestimmungen auch zu.
Aber unsere Bedenken gegen die rechtliche Institutionalisierung der Arbeitsgemeinschaften
({7})
sind so schwerwiegend - ich habe versucht, dies in aller Kürze auszuführen -, daß wir dem Gesetzentwurf insgesamt aus diesem ersten Grunde nicht zustimmen können, obwohl wir die Einzelbestimmungen überwiegend mittragen.
({8})
Jetzt komme ich zu dem zweiten Grund für die Stimmenthaltung. Auch die Union, Herr Kollege Löffler, hält eine Korrektur der Operation '82 in den eingangs angesprochenen Bereichen für absolut notwendig, damit die in der Praxis aufgetretenen Härten schnellstmöglich beseitigt werden. Wir verweisen auf unsere Anträge, die heute vorliegen. Wir verweisen auch auf die sonstigen Initiativen, wie die Gesetzentwürfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und des Freistaats Bayern bezüglich des Taschengeldes für Altenheimbewohner, auf den Gesetzentwurf des Landes Baden-Württemberg bezüglich der Kostenbeiträge für die Unterbringung behinderter Kinder und Jugendlicher in Heimen.
Wir waren in der Vergangenheit auf diesen Feldern bereits initiativ, ebenso wie bei der 390-MarkRegelung im Zusammenhang mit dem Beschäftigungsförderungsgesetz.
({9})
Wir stimmen heute bei den Einzelabstimmungen auch anstehenden Korrekturen zu. Wir stimmen zu, wenn es um die Wiederherstellung des vor dem 1. Januar 1982 geltenden Rechts beim Kostenbeitrag für die Heimunterbringung von behinderten Kindern und Jugendlichen geht. Ebenso stimmen wir der jetzt gefundenen Lösung bei der Anrechnung von Blindenhilfe auf das Pflegegeld zu, wonach nämlich nicht eine hundertprozentige, sondern maximal eine 50prozentige Anrechnung erfolgt. Wir stimmen diesen beiden Korrekturen ausdrücklich zu. Bei den behinderten Kindern und Jugendlichen bedeutet das die Wiederherstellung des alten Rechts.
Nicht zustimmen - das ist der zweite wesentliche Grund, warum wir dem SGB insgesamt heute bei der Schlußabstimmung unsere Stimme nicht geben - können wir jedoch der von SPD und FDP angestrebten Regelung bezüglich des Taschengeldes für Altenheimbewohner. Wir stellen hier als Alternative erneut unseren Antrag auf Wiederherstellung des Rechts vor Inkrafttreten des Zweiten Haushaltsstrukturgesetzes.
({10})
Herr Abgeordneter, sind Sie mit einer Zwischenfrage des Abgeordneten Franke einverstanden?
Herr Kollege Seehofer, bedauern Sie nicht auch mit uns allen, daß die Regierung ihr „großes" Interesse an dieser wichtigen Gesetzgebung dadurch dokumentiert, daß sie hier nur durch drei Parlamentarische Staatssekretäre auf der Regierungsbank vertreten ist?
({0})
Herr Kollege Franke, ich stimme Ihnen zu, diese Themen hätten verdient, durch die Regierung und durch die Koalitionsfraktionen nicht nur in Presseverlautbarungen behandelt zu werden, sondern auch hier in der Diskussion durch die Anwesenheit.
({0})
Ich möchte jetzt in Anwesenheit des Bundesaußenministers wiederholen: Wir stimmen also diesen beiden Korrekturen zu,
({1})
nicht aber den Regelungen, die jetzt SPD und FDP - auch die FDP; an die möchte ich mich besonders wenden ({2})
bei der Taschengeldregelung für Altenheimbewohner anstreben. Hierauf wird mein Kollege Braun noch im einzelnen eingehen, weil dies ja auch zum BSHG zählt.
Eine Bemerkung möchte ich mir hier doch erlauben, weil sie ein bißchen unterstreicht, wie gravierend unsere Bedenken gegen diese Regelungen sind und weil sie überzeugend begründet, warum wir dem Gesetzentwurf insgesamt nicht zustimmen können.
Meine Damen und Herren von der Koalition, insbesondere von der FDP, die Lösung, die Sie jetzt anstreben, widerspricht dem Bedarfsdeckungsprinzip, widerspricht dem Prinzip der Individualität - beides tragende Säulen des Sozialhilferechts.
({3})
Diese Lösung widerspricht insbesondere dem Leistungsprinzip, weil sie denjenigen bestraft, der zeit seines Lebens für die Altersversorgung selber Vorsorge getroffen hat.
({4})
Hier wird eine Umverteilung, eine Nivellierung vorgenommen, eine Gleichmacherei. Mein Kollege Braun wird dies, wie gesagt noch im einzelnen begründen. Aber ich wiederhole: Wenn jemand zeit seines Lebens in die Rentenversicherung einzahlt und
dann bei einer Rente von 1200 Mark nur ein Zusatztaschengeld von maximal 27 Mark bekommt, wie es jetzt die Lösung der Koalition vorsieht, dann ist das eine Bestrafung seiner Leistung. Unsere Bedenken dagegen sind so gravierend, daß wir in diesem Punkt nicht zustimmen können und damit - das ist der zweite wesentliche Punkt - dem Gesetzentwurf insgesamt bei der Schlußabstimmung nicht zustimmen können. Wir werden uns deshalb enthalten.
({5})
Wir werden uns auch bei der in der Beschlußempfehlung aufgeführten Entschließung enthalten, und zwar zur Ziffer 1, weil wir der Meinung sind, daß der Behandlung der Großen Anfrage von SPD und FDP über die Behindertenpolitik nach dem internationalen Jahr der Behinderten nicht vorgegriffen werden sollte. Wir werden hier erst einmal die Antwort der Bundesregierung abwarten. Dann besteht genügend Gelegenheit, zu diesen Themen hier im Hohen Hause zu diskutieren.
Meine Damen und Herren, ich möchte als Berichterstatter allen beteiligten Bediensteten im Bundesarbeitsministerium und im Ausschußsekretariat sehr herzlich für die Unterstützung danken.
({6})
Mein Dank gilt auch den Kollegen Heyenn und Hölscher für die nützlichen und sachlichen, ich möchte meinen, in vielen Punkten auch sehr fruchtbaren interfraktionellen Gespräche, wenngleich nicht alle unterschiedlichen Standpunkte überbrückt werden konnten.
Eine kleine Kritik am Rande: Wir haben es in der Endphase der Beratung dieses Gesetzentwurfes wieder erlebt, daß offensichtlich aus koalitionsinternen Gründen - der Gesetzentwurf wurde vor einem Jahr und vier Monaten eingebracht - unter zeitlichem Druck, gewissermaßen mit heißer Nadel genäht werden mußte.
({7})
Ich meine, falls die Koalition überhaupt noch lange dazu Gelegenheit haben wird,
({8})
sollte sie Vorsorge treffen, damit dies künftig nicht mehr der Fall ist. Das hat die Beratungen sehr erschwert.
Ich möchte mir zum Schluß die Anmerkung erlauben, daß wir von der CDU/CSU bei der Schlußberatung im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung angeregt haben, daß die Diskussion der letzten Wochen und Monate darüber, wer denn nun die Verantwortung hinsichtlich der negativen Ergebnisse des Vermittlungsausschusses zur Operation '82 zu tragen habe, ein Ende finden sollte, weil sie letzten Endes niemandem dient, am wenigsten den Betroffenen draußen. Wir können erfreut feststellen, daß unsere ausgestreckte Hand - so jedenfalls die Signale, insbesondere auch vom Kollegen Jaunich - aufgegriffen wurde. Es sind bemerkenswerte, positive und richtige Signale. Wir sollten nicht vergessen, daß die6664
sen Maßnahmen, die wir heute korrigieren, und damit den Fehlern, die hier begangen wurden, schließlich alle Fraktionen dieses Hohen Hauses zugestimmt haben.
({9})
Meine Damen und Herren, es schadet dem Ansehen dieses Parlaments überhaupt nicht und es schadet auch unserer Demokratie überhaupt nicht, wenn wir heute den Mut haben festzustellen, daß wir alle gemeinsam einen Fehler begangen haben.
({10})
Ich möchte umgekehrt sagen: Die Menschen draußen verstünden es überhaupt nicht - und das wäre Wasser auf die Mühlen der Staatsverdrossenheit, der Kritik an diesem Parlament -, wenn wir ihnen trotz dieser eindeutigen Sachlage etwas anderes vormachen wollten. Deshalb sollten wir klar feststellen: Der Fehler wurde von allen gemeinsam begangen. Wir sollten alle gemeinsam den Mut haben, dies festzustellen, und wir sollten alle gemeinsam den Mut haben, den Fehler heute wieder zu korrigieren.
Leider sehen wir uns außerstande
({11})
- aus ordnungspolitischen Gründen -, Ihren Vorstellungen in einem Punkt zu folgen. Wir sind aber in diesem sehr wichtigen Punkt nicht ohne Alternative. Wir stellen einen Alternativantrag, Herr Kollege Löffler, und bitten sehr herzlich, daß Sie dieser Alternative zustimmen. Ich richte diese Bitte insbesondere auch an die FDP, weil es doch nicht ihr Interesse sein kann, hier nivellierend, umverteilend zu Lasten derer, die eine eigene Leistung eingebracht haben, zu wirken. - Vielen Dank.
({12})
Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Heyenn.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben eben einen bemerkenswerten Eiertanz erlebt,
({0})
als der Kollege Seehofer die Enthaltung der CDU/ CSU-Fraktion zu begründen versuchte. Das ist ein bemerkenswerter Eiertanz, denn wir, die wir an den Beratungen beteiligt waren, wissen, daß sich partiell Vorstellungen der CDU/CSU und partiell Vorstellungen der Koalition durchgesetzt haben. Dann sollte man, wie ich meine, auch den Mut haben, das Ergebnis eines Kompromisses aus den Ausschußberatungen hier im Parlament gemeinsam zu tragen.
Wir beraten in zweiter und dritter Lesung den Entwurf eines Sozialgesetzbuches, meine Damen und Herren, und zwar den Teilbereich Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten, die Bildung von Arbeitsgemeinschaften der Sozialversicherungsträger und ihrer Verbände, die Verbesserung der materiellen Situation Sozialversicherter, die unter Beteiligung von Dritten einen Unfall erlitten haben, die Vermeidung von Doppeluntersuchungen und unterschiedlichen Beurteilungen durch mehrere Sozialversicherungsträger, um auch Nahtlosigkeit in den Ansprüchen herzustellen.
Wesentlich ist aber auch - darauf ist hingewiesen worden -, daß wir mit diesem Gesetz unüberlegte Änderungen des Bundessozialhilfegesetzes durch das 2. Haushaltsstrukturgesetz reparieren. Die Fraktionen von FDP und SPD haben diese Korrekturen an das Sozialgesetzbuch angehängt, weil auf diese Weise eine schnelle Realisierung dieser erforderlichen Reparaturen möglich ist. Es handelt sich um eine Neuregelung des Taschengeldes für Heimbewohner, um die Wiederherstellung des alten Rechtszustands bei der Kostenbeteiligung der Eltern, deren behinderte Kinder in Heimen untergebracht sind, und um eine Verbesserung bei der Anrechnung des Blindengeldes auf das Pflegegeld.
Meine Damen und Herren, im Bundesarbeitsministerium haben vor mehr als zehn Jahren die Arbeiten zum Sozialgesetzbuch begonnen. Vor nahezu neun Jahren hat der Deutsche Bundestag den ersten Teilbereich des Sozialgesetzbuchs in erster Lesung beraten. Ich möchte die heutige Gelegenheit wahrnehmen, allen Beteiligten in Ministerien, Ausschußbüros und in den Fraktionen meinen Dank für die gründliche Arbeit auszusprechen; ich möchte diesen Dank für meine Fraktion personifizierend an den Kollegen Norbert Gansel richten, der acht Jahre lang Vorsitzender unserer Arbeitsgruppe „Sozialgesetzbuch" gewesen ist.
({1})
Wir schließen heute einen ersten großen Teilbereich ab. Wir alle wissen, daß eine umfassende Kodifikation, d. h. eine systematische Zusammenfassung der beinahe unzähligen Einzelgesetze des Sozialrechts, nur stufenweise erfolgen kann. Ziel der gesamten Kodifikation ist es, das Sozialrecht zusammenzufassen, zu vereinheitlichen und zu vereinfachen; wir wollen es verständlicher, in sich widerspruchsfrei und überschaubar machen. Wir Sozialdemokraten erfüllen damit eine Forderung unseres Godesberger Programms, die da lautet, die gesamte Sozialgesetzgebung einheitlich und übersichtlich in ein Sozialgesetzbuch einzubringen.
Um die Bedeutung dieses Sozialgesetzbuchs kurz zu beschreiben, möchte ich § 1 Abs. 1 des Sozialgesetzbuchs, den wir schon vor Jahren verabschiedet haben, zitieren:
Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten. Es soll dazu beitragen,
ein menschenwürdiges Dasein zu sichern,
gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen,
die Familie zu schützen und zu fördern,
den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und
besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen.
Das dritte Kapitel des Zehnten Buchs beendet mit neuformulierten und vereinheitlichten Vorschriften die Arbeiten für die übergreifenden Grundlagen- und Verfahrensvorschriften aller Sozialleistungsbereiche. Es wird die Einordnung der einzelnen Leistungsbereiche Unfallversicherung, Rentenversicherung und Krankenversicherung noch folgen. Auch dazu wird der Bundestag sicher wieder mehrere Legislaturperioden benötigen.
Wenn wir uns zu diesem Zeitpunkt selbstkritisch fragen, ob wir den uns ursprünglich gesetzten Zielen gerecht geworden sind, dann müssen allerdings leichte Zweifel angebracht sein. Wir haben zusammengefaßt, vereinfacht, widerspruchsfreier gemacht. Überschaubarer und verständlicher ist das leider in wesentlichen Teilbereichen nicht geworden. Ich habe jedesmal, wenn zum Beispiel das Quotenvorrecht der Sozialversicherungsträger zur Beratung in der Arbeitsgruppe, im Arbeitskreis oder sonstwo anstand, dieses erst einmal wieder gründlich lesen müssen, um die schwierige Materie in den Griff zu bekommen. Wie soll das dann ein Versicherter verstehen?
Dennoch: Der hier zu beratende Entwurf bringt dem Bürger und der Sozialversicherung ein Mehr an Rechtssicherheit, er bringt materielle Verbesserungen, und er bringt eine Rechtsvereinheitlichung. Das ist positiv zu beurteilen. Ich will das kurz an Beispielen darlegen.
Wer als Mitglied der Kranken-, Unfall- oder Rentenversicherung in der Vergangenheit einen Unfall erlitt, mußte häufig zusehen, wie sein Schadensersatzanspruch an den Schädiger zur vollen Abdekkung der vom Sozialversicherungsträger zu erbringenden Leistung an diesen überging. Die jetzt vorgenommene Neuregelung bringt dem Betroffenen teilweise gravierende materielle Verbesserungen, die monatlich je nach Fallgestaltung mehrere hundert Mark ausmachen können. Auf den Versicherungsträger oder den Träger der Sozialhilfe geht vom Ersatzanspruch des Geschädigten nur noch der Anteil über, der dem Prozentsatz entspricht, für den der Schädiger ersatzpflichtig ist.
Wir haben die Bundesregierung aufgefordert, bis 1985 die finanziellen Auswirkungen darzulegen, um dann zu ermitteln, ob wir weitere Verbesserungen - vielleicht in Form des vollen Quotenvorrechts für den Versicherten - einführen können.
Ein weiterer Punkt: Es war in der Vergangenheit nicht selten, daß ein gesundheitlich eingeschränkter Arbeitnehmer vom Arbeitsamt für nicht mehr vermittlungsfähig gehalten wurde. Die Krankenkasse meinte, Arbeitsunfähigkeit liege aber nicht vor, und die Rentenversicherung sagte: Berufsunfähigkeit ist auch nicht eingetreten. Dieser Arbeitnehmer saß bei solchen Situationen zwischen den Stühlen. Durch die Neuregelung im Bereich der ärztlichen Untersuchung wollen wir dies in Zukunft vermeiden und die Nahtlosigkeit aneinander anschließender Ansprüche herstellen.
Nun ein Wort zu den Arbeitsgemeinschaften. Es gibt sie, diese Arbeitsgemeinschaften, teilweise seit Jahrzehnten. Sie erbringen zum Teil ökonomisch und bürgernah Sozialleistungen. Nur dies geschah im rechtsfreien, nicht geregelten Raum. Wir wollen für diese Arbeitsgemeinschaften eine rechtlich gesicherte Basis schaffen.
Mir sind die Einwendungen der Opposition schlicht unverständlich; denn alle Sozialversicherungsträger unterliegen der Rechtsaufsicht. Dann gehört dazu auch, daß die von ihnen gebildeten Arbeitsgemeinschaften in die Rechtsaufsicht hineingenommen werden, weil wir anderenfalls möglicherweise ein Herausschleichen aus der Rechtsaufsicht konstatieren könnten.
Diese Arbeitsgemeinschaften können bei gleichartigen Aufgaben institutionelle und regionale Hemmnisse überwinden. Sie sind ein flexibles Instrument in den Händen der Sozialversicherungsträger. Wenn Herr Seehofer hier meinte, wir hätten den Mut zu weniger Paragraphen haben sollen, dann darf ich ihm gegenüber in Erinnerung rufen, daß wir zum Beispiel in diesem Bereich aus fünf Paragraphen einen gemacht haben und insofern unsere gemeinsamen Vorstellungen nach Vereinfachung partiell auch einbringen konnten.
Im Bereich des Rehabilitationsangleichungsgesetzes haben wir die Zuständigkeit für Kinderheilbehandlungen bei den Rentenversicherungsträgern gelassen; das gilt ebenfalls für die Nachbehandlung von Geschwulsterkrankungen. Wir haben diese Aufgabe hiermit nicht mehr an die Krankenversicherung verwiesen, wie das ursprünglich unsere Absicht war. Wir erhalten damit Hunderte von Arbeitsplätzen in den Einrichtungen der Rentenversicherung. Wir erhalten damit dieses Instrument der Gesundheitsvorsorge; denn die Krankenversicherung war nur in geringem Umfang geneigt, das wahrzunehmen.
Aus Gründen des Datenschutzes sind wir einem Wunsch des Innenausschusses nicht nachgekommen. Wir mußten einer generellen Zulässigkeit der Offenbarung personenbezogener Daten eines Ausländers an die Ausländerbehörden unsere Zustimmung versagen. Der Datenschutz hatte hier Vorrang vor anderen Überlegungen.
({2})
Wenn der Bezug von Sozialhilfe eines Ausländers den Ausländerbehörden mitgeteilt werden soll - das ist j a ein Ausweisungstatbestand -, bedarf es hierzu weiterer gründlicher Überlegungen und auch einschränkender Formulierungen zu dem allgemeinen Grundsatz. Das wäre nach unserer Auffassung Aufgabe im Rahmen einer Novellierung des Ausländergesetzes.
Ebenfalls aus Datenschutzgründen haben wir in voller Übereinstimmung mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten formuliert - ich glaube, das ist sehr wichtig -, daß es eine medizinische Zentraldatei in der Bundesrepublik nicht geben wird.
Was die Anträge der Opposition angeht, so lassen Sie mich von dieser Stelle aus nur zum Antrag über die Geringfügigkeit Stellung nehmen. Wir haben das
korrigiert, was nach der Begründung Ihres Antrags das Wesentliche war, nämlich die Möglichkeit der Beamten, sich mit geringen Beiträgen in die Pflicht der Kranken- und der Rentenversicherung nehmen zu lassen. Sie haben in Ihrer Begründung geschrieben, die Änderung habe insbesondere wegen des Wegfalls des letzten Halbsatzes des § 8 Abs. 1 Nr. 1 - „bei höheren Arbeitsentgelten ein Sechstel des Gesamteinkommens nicht übersteigt" - zu Problemen in der Praxis geführt. Genau das korrigieren wir, aber wir sind nicht bereit, weitergehende Korrekturen hin zum alten Rechtszustand vorzunehmen.
({3})
- Da bin ich sehr skeptisch.
Gestatten Sie mir abschließend einige Worte zu Art. II des Gesetzentwurfes, der die Änderungen beim Sozialhilferecht betrifft. Mit dieser Bestimmung soll ein Teil der Sozialhilfekürzungen korrigiert werden, die vom Bundesrat über den Vermittlungsausschuß im Rahmen des 2. Haushaltsstrukturgesetzes gegen unseren Willen durchgesetzt worden sind. Der Deutsche Bundestag - darin stimmen wir überein, Herr Kollege Seehofer - hat sich hier insgesamt nicht mit Ruhm bekleckert. Allerdings muß auch festgestellt werden, daß die CDU/CSU-regierten Länder diese Sozialhilfekürzungen mit kaltem Vorsatz eingebracht haben.
({4})
Und wir Sozialdemokraten haben in der Hektik der Beratungen allerdings auch die erforderliche Sensibilität vermissen lassen. Wir werden daraus lernen. Ich werde darauf aber noch einmal zurückkommen müssen. Man kann das nicht unter den Tisch kehren, sondern es muß in diesem Zusammenhang gestattet sein, dazu auch noch einiges zu sagen, wenn wir alle gegenseitig an uns Appelle richten, mit der gegenseitigen Schuldzuweisung Schluß zu machen.
Ich möchte von dieser Stelle aus die CDU/CSU-regierten Länder auffordern, ein umgehendes Inkrafttreten dieses Gesetzes zu ermöglichen und nicht den Vermittlungsausschuß anzurufen.
({5})
Wir sind uns einig in der Frage des § 43 Abs. 2 BSHG: Eltern mit behinderten Kindern in Einrichtungen. Wir sind uns einig - siehe interfraktionellen Antrag - in der Frage der Neuregelung des Blindengeldes. Es gibt nur eine Differenz, und die betrifft das Taschengeld. Ich richte an die hier nicht vertretenen CDU/CSU-regierten Länder die Frage, ob wir es noch verantworten können, wenn auf Grund dieser Differenz der Vermittlungsausschuß angerufen wird. Ich glaube, wegen parteipolitischer Rechthaberei sollte eine Verzögerung bis in den späten Herbst nicht erfolgen.
({6})
Für solche Spielereien sind einfach zu viele individuelle Schicksale betroffen. Ich appelliere an die CDU/ CSU-regierten Bundesländer, das zu unterlassen.
Ich will den Appell des Kollegen Seehofer aufnehmen: Wir sind bereit, mit weiteren Schuldzuweisungen aufzuhören. Ich sage das allerdings auch an die Adresse des Ministerpräsidenten des nördlichsten Bundeslandes und an die Adresse der Ehefrau des Ministerpräsidenten des südlichsten Bundeslandes.
({7})
Sie sind - das wissen wir, und damit möchte ich diesen Themenkreis beenden - mit der Wahrheit, ich glaube, zumindest grob fahrlässig in der Vergangenheit umgegangen.
({8})
Lassen Sie uns die Schuldzuweisungen beenden.
Aber noch einmal an die CDU/CSU-regierten Länder: eine Anrufung des Vermittlungsausschusses nur wegen der differenzierten Auffassung in der Frage des Taschengeldes würde von niemandem begriffen werden. Das würde zu Lasten der Glaubwürdigkeit unserer parlamentarischen Demokratie gehen. Lassen wir den Bundesrat wissen, daß wir für solche Spielereien im Interesse der Betroffenen kein Verständnis aufzubringen in der Lage sind.
Vielen Dank.
({9})
Ich gebe das Wort dem Abgeordneten Hölscher.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Seehofer, Sie haben eine faire und sachliche Rede gehalten. Ich bin fast versucht zu sagen: CSU-atypisch. Aber Sie haben sich bei dem Kollegen Heyenn und mir für die kollegiale Zusammenarbeit bedankt. Ich möchte den Dank zurückgeben. Wir haben durch unsere praktische Arbeit über die Fraktionsgrenzen hinweg gezeigt, was möglich ist, wenn die Fenster geschlossen sind und nicht die Versuchung besteht, nach draußen zu reden.
Um so mehr bedaure ich allerdings in dem Zusammenhang, daß es aus organisatorischen Gründen auf Ihrer Seite nicht möglich war, z. B. auch noch eine einvernehmliche interfraktionelle Regelung in der Frage der Arbeitsgemeinschaften zu erarbeiten. Aber ich muß noch einmal sagen: es war ein Beispiel für eine gute kollegiale Zusammenarbeit im Interesse der Sache.
Wir hatten es uns zur Aufgabe gesetzt, durch die Kodifizierung eines Sozialgesetzbuches das gesamte Sozialrecht grundlegend zu vereinfachen und damit insbesondere für den Bürger überschaubarer und verständlicher zu machen. Es war j a nicht der Anfang der Arbeit am Sozialgesetzbuch. Nach der Verwirklichung des Allgemeinen Teils des Sozialgesetzbuchs, der Gemeinsamen Vorschriften für die Sozialversicherung, dem Einbau der sozialrechtlichen Verwaltungsvorschriften sowie der Vorschriften über den Schutz der Sozialdaten durch das Erste und Zweite Kapitel des Zehnten Buches ist dieser
Entwurf bereits der vierte Schritt zur Schaffung einer Art Grundgesetz im Sozialbereich.
Dabei sind gerade für uns Liberale Entbürokratisierung und Verwaltungsvereinfachung ständige Aufgaben. Wir begrüßen, daß mit dem jetzt vorliegenden Entwurf einiges im geltenden Verfahrensrecht weiter bereinigt, modernisiert, vereinfacht und so weit wie möglich auch vereinheitlicht wird.
Ich will nicht im einzelnen noch auf das eingehen, was der Gesetzentwurf regelt. Das haben meine beiden Vorredner getan. Ich möchte nur darauf hinweisen, daß auch die Zusammenarbeit der Leistungsträger, wie sie in dem Entwurf geregelt wird, und ihre Beziehungen zu Dritten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Regelungen des Zweiten Kapitels des Zehnten Buches zu erfolgen haben.
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Bei den parlamentarischen Beratungen standen die Arbeitsgemeinschaften, das Quotenvorrecht und der Datenschutz im Mittelpunkt unserer Erörterungen. Dazu möchte ich noch folgende Anmerkungen machen.
Erstens. Im Hinblich auf die im Regierungsentwurf enthaltenen Regelungen über die Arbeitsgemeinschaften hatten wir, die FDP, bereits in der ersten Lesung deutlich gemacht, daß wir unser Augenmerk darauf richten würden, daß keine neuen vermeidbaren Bürokratisierungen verursacht und die Kompetenzen der einzelnen Selbstverwaltungen nicht eingeschränkt werden. Die ursprünglichen Regelungen über die Arbeitsgemeinschaften sind nun durch eine Vorschrift ersetzt, die eine gesetzliche Basis für die Tätigkeiten der Arbeitsgemeinschaften bildet und diese Tätigkeiten unter Rechtsaufsicht stellt. Wir sind der Auffassung, daß dieser Kompromiß einerseits dem Bedürfnis nach einer gesetzlichen Grundlage Rechnung trägt, andererseits aber die Kompetenzen der Selbstverwaltungen der Leistungsträger erhält und vor allem auf die Einbeziehung Dritter verzichtet, welche der Bundesrat mit Recht beanstandet hatte. Dennoch bleiben bei uns Restbedenken. Ich will dies gar nicht verhehlen. Kompromiß ist aber nun einmal die Grundlage des politischen Handelns. Im Wege dieses Kompromisses erfolgte die Einigung in den Koalitionsfraktionen. Sollte aber die möglicherweise normative Kraft dieser neuen Regelung zu einem unerwünschten bürokratischen Überbau, zu Zentralismus und damit zum Unterlaufen der Rechte der Selbstverwaltungen führen, werden wir die ersten sein, die sich für eine gesetzliche Korrektur einsetzen werden.
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Zweitens. Die gegenüber dem Regierungsentwurf vorgenommene Änderung der Regelungen über den Übergang von Schadensersatzansprüchen der Versicherten auf den Versicherungsträger in § 122 Abs. 3 beinhaltet die Übernahme der sogenannten relativen Theorie. Ich müßte das jetzt übersetzen, vielleicht auch für unsere Zuhörer auf der Tribüne.
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- Die Übersetzung würde es vielleicht noch schwieriger machen, Herr Kollege Jaunich, da dies sehr kompliziert ist. Weil es wichtig ist, muß ich es hier aber ansprechen. Manchmal fragt man sich, ob es nicht notwendig ist, einem Dolmetscher in diesem Hause für die Übertragung dieser Fachsprache einzustellen, damit das, was wir hier zu entscheiden haben, auch für den Bürger draußen verständlich ist.
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- Das mag auch sein, Herr Kollege.
Wir haben hier einen Vorschlag übernommen, der zweifellos die Rechte des Geschädigten stärker berücksichtigt, einen Vorschlag, der von den Versicherern, aber auch - das war für uns sehr wichtig - von den Juristen des Verkehrsgerichtstages akzeptiert und zum Teil sogar selbst angeregt wurde. Wir begrüßen, daß wir hier diesen Kompromiß gefunden haben, weil die jetzt getroffene Regelung zweifellos systemgerechter, sozial ausgewogener, praktikabler, für den Betroffenen transparenter ist als das, was der Regierungsentwurf zunächst vorsah.
Meine Damen und Herren, wir wollen die Bundesregierung aber auch auffordern, bis Ende 1985 über die finanziellen Auswirkungen der neuen Regelung zu berichten, um überhaupt einmal einen Überblick über den Umfang von eventuellen Einnahmeausfällen zu bekommen, die entstanden wären, wenn wir jetzt ein Quotenvorrecht des Versicherten vorgesehen hätten. Danach werden wir entscheiden, ob nicht - das wäre ja wohl begrüßenswert - auch im Bereich der Sozialversicherung zu einem Quotenvorrecht des Geschädigten übergegangen werden kann.
Drittens. Der Kollege Heyenn hat etwas zum Datenschutz gesagt. Das ist sehr wichtig. Ich möchte dies unterstreichen. Wir begrüßen, daß nunmehr auf Empfehlung des Rechtsausschusses den Arzt gegenüber dem Leistungsträger bzw. den Leistungsträger gegenüber dem behandelnden Arzt eine Auskunftspflicht nur dann trifft, wenn der Betroffene dies verlangt. Voraussetzung ist also ein eigener Willensakt. Es gibt kein automatisiertes Verfahren, etwa durch das Unterschreiben eines hektographierten Formulars, in dem noch ganz andere Dinge stehen, sondern es ist ein individueller Entscheidungsakt erforderlich.
Aus Gründen des Schutzes der persönlichen Daten wurde im Gesetz übrigens auch die klarstellende Feststellung getroffen, daß die Erstellung einer medizinischen Zentralkartei der Leistungsträger unzulässig ist. Damit es in dieser Hinsicht gar keine Mißverständnisse gibt, wurde dies gesetzlich klargestellt.
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Viertens. Wir haben darüber hinaus im Zusammenhang mit dem Zehnten Buch im Bereich der Kuren für Angehörige von Versicherten in der Rentenversicherung Änderungen vorgesehen, um den Bedürfnissen der Praxis Rechnung zu tragen. Die Neuregelung des § 1305 RVO mit der Streichung des § 41 des Reha-Angleichungsgesetzes ermöglicht nun
den Rentenversicherungsträgern die Durchführung solcher Kuren auf Dauer. Damit wird dem nahezu übereinstimmenden Votum der Sozialversicherungsträger entsprochen und die augenblicklich bestehende Unsicherheit hinsichtlich der zukünftigen Durchführung von Kinderkuren und Krebsnachkuren beseitigt.
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Die Voraussetzungen für die Gewährung solcher Kuren entsprechen grundsätzlich denjenigen, unter denen der Versicherte selbst Leistungen zur Rehabilitation erhalten kann. Die in der Neufassung des § 1305 RVO enthaltene Begrenzung der Kinderheilbehandlungen zielt darauf ab, die bisherige Zuständigkeitsaufteilung für diese Leistungen zwischen Kranken- und Rentenversicherungsträgern aufrechtzuerhalten.
Fünftens und letztens. Es bedarf auch der mit dem Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetz vorgenommenen Änderung bei der Geringfügigkeitsgrenze für die Sozialversicherungspflicht einer kurzen Erwähnung. Die Kollegen sind schon darauf eingegangen. Durch das AFKG wurde die Versicherungsfreiheit geringfügiger Beschäftigung eingeschränkt. Zwar blieb die bisher schon gültige Grenze von 390 DM maßgebend, jedoch war die Regelung, wonach Beschäftigungen mit einem höheren Arbeitsentgelt versicherungsfrei waren, wenn ein Sechstel des Gesamteinkommens nicht überschritten wurde, weggefallen. Dies hat zu dem unerwünschten und nicht vertretbaren Ergebnis geführt, daß vorwiegend Beamte und Selbständige mit geringen Beiträgen Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten, wenn die Entgeltgrenze von 390 DM in einer ausgeübten Nebenbeschäftigung überschritten ist. Zur Vermeidung dieser Folgen wird nunmehr der vor dem 1. Januar 1982 geltende Rechtszustand wiederhergestellt, wie das übrigens der Berichterstatter aus dem Vermittlungsausschuß, Herr Minister Gaddum, j a schon einmal von diesem Platz aus festgestellt hatte. Nur hatte sich der Herr Berichterstatter da geirrt.
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Zu den im Rahmen des Sozialgesetzbuches beabsichtigten Änderungen des Sozialhilfegesetzes wird mein Kollege Eimer sprechen. Im Rahmen einer mittelständischen Teamarbeit und Aufgabenteilung will ich dazu auch nichts weiter sagen. Wir hoffen jedenfalls, daß beides zügig im Bundesrat verabschiedet wird, sowohl das, was j a der eigentliche Anlaß dieser Beratung ist - das Sozialgesetzbuch -, aber auch das, was wir als Container in den Dampfer „Sozialgesetzbuch" eingepackt haben. Wir hoffen, daß es möglichst erst gar nicht zu einem Vermittlungsbegehren kommt. Wir hoffen, daß damit eine parlamentarisch erfolgreiche Arbeit auch sehr schnell Gesetzeskraft erhält. - Ich danke Ihnen.
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Ich erteile dem Abgeordneten Braun das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Es ist sonst üblich, daß der Herr Präsident zum Geburtstag gratuliert. Heute hat der Herr Präsident selbst Geburtstag. Ich darf Ihnen, Herr Präsident, sicherlich im Namen aller Anwesenden ganz herzlich gratulieren.
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Vor einem halben Jahr hat das Hohe Haus nach langen Verhandlungen im Vermittlungsausschuß verschiedene Maßnahmen im Rahmen des Zweiten Haushaltsstrukturgesetzes beschlossen, die wir heute korrigieren, weil die damals getroffenen Regelungen für die Betroffenen unzumutbar sind. Ich möchte insbesondere auf drei Punkte eingehen, nämlich auf die Ausgestaltung des sogenannten Zusatztaschengeldes, auf die erhöhte Kostenbelastung für Eltern, deren behinderte Kinder in einem Heim oder in einer ähnlichen Einrichtung untergebracht werden müssen und auf die Anrechnung des Blindengeldes auf das Pflegegeld.
Im April dieses Jahres hat die CDU/CSU-Fraktion einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine Änderung des Bundessozialhilfegesetzes vorsah, um bei dem Zusatztaschengeld für Heimbewohner den Rechtszustand wiederherzustellen, der vor Inkrafttreten des Zweiten Haushaltsstrukturgesetzes, also bis Dezember 1981, bestanden hatte. Diese Lösung hielten wir für notwendig und sozialpolitisch gerechtfertigt, um den in Heimen lebenden Bürgern, die einen Eigenanteil zu den Heimkosten leisten, zumindest auch einen Teil ihrer Rente oder ihres Einkommens für sich selbst zur freien Verfügung zu belassen, ohne damit zu Almosenempfängern des Staates abgestempelt zu werden.
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Meine Damen und Herren, wenn ich nun selbst gegen meine Überzeugung von Taschengeld gesprochen habe, dann nur, um vor der Öffentlichkeit deutlich zu machen, um was es sich handelt, und weil sich dieser Begriff leider inzwischen eingebürgert hat.
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Wir können heute im Rahmen dieser Korrektur dieses Problem der Begriffsbestimmung nicht lösen,
({3})
aber wir müssen in Zusammenarbeit mit den Rentenversicherungsträgern zu einer Regelung kommen, daß der Begriff „Taschengeld" nicht nur verschwindet, sondern daß in Zukunft durch den jeweiligen Rentenversicherungsträger z. B. zwei Überweisungen vorgenommen werden, eine an den Träger des Heimes, in dem die Unterbringung erfolgt, und eine an den Rentenempfänger selbst.
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So ist nicht nur der Begriff „Taschengeld" verschwunden, sondern es erfolgt auch keine Gewährung einer bestimmten Leistung durch das Sozialamt.
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In dem nun heute von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vorgelegten Änderungsantrag zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten
Entwurfs eines Sozialgesetzbuches haben wir erneut die Wiederherstellung der bis zum 31. Dezember 1981 gültigen Regelung gefordert. Wir bedauern es sehr, daß SPD und FDP nicht bereit waren, unserem Gesetzentwurf, den wir mit Drucksache 9/1602 vorgelegt hatten, zu folgen. Wäre man unserem Vorschlag gefolgt - Änderung des BSHG -, wären keine Verzögerungen eingetreten, eine längere Belastung der Betroffenen wäre vermieden worden.
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Unsere Regelung sah vor, daß ein Zusatztaschengeld bereits ab 1. Juli dieses Jahres gewährt werden sollte. Nach der von der Koalition vorgeschlagenen Regelung erfolgt die Gewährung erst zwei Monate nach Verkündung des Gesetzes.
In diesem Zusammenhang, Herr Kollege Heyenn, sind sicherlich auch die Appelle an den Bundesrat und insbesondere an die CDU/CSU-regierten Länder etwas blauäugig. Sie hätten hier schon vor einigen Wochen Gelegenheit gehabt, unserem Vorschlag auf Änderung des Bundessozialhilfegesetzes zuzustimmen.
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Sicherlich sind auch in diesem Zusammenhang die Vorwürfe, die Sie eben nach Nord und Süd ausgesandt haben, ebenfalls unbegründet.
Meine Damen und Herren, der von der Koalition vorgelegte Vorschlag zu diesem Thema hat auch nichts mit der Herstellung des früheren Rechtszustandes zu tun.
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Unverständlich ist vor allen Dingen die Beharrlichkeit, mit der die SPD versucht, ihre Vorstellungen durchzudrücken. Für alle, die sich in den vergangenen Monaten mit der Problematik, die hier zur Diskussion steht, befaßt haben, ist unverkennbar, daß es sich bei dem Vorschlag, so wie er uns heute vorliegt, darum handelt, ohne Rücksicht auf die Leistungen, die ein Heimbewohner oft durch jahrzehntelange Beitragszahlungen zu einer Rentenversicherung selbst erbracht hat, allen eine Barleistung in gleicher Höhe zur persönlichen Verfügung zu gewähren. Ein solcher Lösungsvorschlag, der die Eigenleistung völlig unberücksichtigt läßt, paßt natürlich voll in das ideologische Bild der SPD, alles über einen Kamm zu scheren und gleichzubehandeln.
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Jeglicher Anreiz zur Leistung fällt weg. Der Weg, der hier beschritten wird, ist der Weg in die Einheitsversorgung, den wir nicht mitmachen können.
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Meine Damen und Herren, lassen Sie mich bei dieser Gelegenheit darauf hinweisen, daß heute 90% der Heimbewohner auf Sozialhilfe angewiesen sind. Ich möchte in diesem Zusammenhang an den Antrag, den ich bei der Kommunaldebatte am 5. Februar in diesem Hohen Hause für die CDU/CSU begründet habe, erinnern. Die Bundesregierung sollte baldmöglichst einen Bericht vorlegen und an Alternativen aufzeigen, wie das Problem der Kostenregelung insbesondere bei Pflegebedürftigen gelöst werden kann. Für viele ältere Menschen ist es doch geradezu ein Alptraum, wenn sie daran denken, was werden soll, wenn sie einmal pflegebedürftig werden.
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Der Gang zum Sozialamt kann sicherlich nicht die Lösung sein,
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die wir wollen und als einzige vorzuschlagen haben.
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Meine Damen und Herren, neben der wünschenswerten Korrektur der Vorschrift des § 21 des Bundessozialhilfegesetzes, eben der Taschengeldregelung, ist zu begrüßen, daß die erheblichen Belastungen, die die Eltern behinderter Kinder, die ein Kind in einem Heim, in einer Tagesstätte oder in einer Sonderschule unterbringen mußten, zu tragen hatten, nun zurückgenommen werden sollen.
Nach der Regelung, die bis Ende Dezember 1981 galt, hatten die Eltern für die Unterbringung eines Kindes lediglich die Kosten der häuslichen Ersparnis aufzubringen, Kosten, die sich monatlich auf maximal 150 bis 200 DM beliefen. Alle Fraktionen des Deutschen Bundestages sind sich darin einig, daß es den betroffenen Eltern über die ohnehin schon starke seelische Belastung hinaus, die eine Behinderung eines Angehörigen zwangsläufig mit sich bringt, nicht zugemutet werden sollte, auch noch durch eine erhebliche finanzielle Belastung die private Sphäre weiter einzuschränken.
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Immerhin stieg die Belastung der Eltern auf Grund des 2. Haushaltsstrukturgesetzes von ca. 200 DM im Monat auf 800 bis 850 DM pro Monat. Die Wiedereinsetzung der Vorschrift des § 43 Abs. 2 des Bundessozialhilfegesetzes in der bis zum 31. Dezember 1981 gültigen Fassung soll rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres erfolgen.
Ich habe in diesem Zusammenhang die große Bitte an die zuständigen Verwaltungsdienststellen, Maßnahmen gegen die betroffenen Eltern einzustellen, auch wenn dieses Gesetz noch nicht offiziell in Kraft ist.
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Der einmütige Wille dieses Hohen Hauses ist klar und erkennbar.
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Meine sehr verehrten Damen und Herren, über diese Korrektur hinaus konnte interfraktionell Einigkeit darüber erzielt werden, daß die durch das 2. Haushaltsstrukturgesetz eingetretene Streichung des Blindengeldes nun wieder in der Weise abgeändert werden soll, daß nur die Hälfte des Blindengeldes auf das Pflegegeld angerechnet wird. Dies betrifft zwar einen zahlenmäßig nicht sehr großen Personenkreis, doch ist diese Maßnahme wegen der
besonderen Belastung, die mehrfachbehinderte Blinde zu tragen haben, notwendig und begründet.
In den vergangenen Wochen und Monaten war, nachdem die Auswirkungen des 2. Haushaltsstrukturgesetzes spürbar wurden, sehr viel Unruhe und zum Teil Bitterkeit bei den Betroffenen und auch bei nicht Betroffenen festzustellen. Gerade die Maßnahmen, die im Bereich der Sozialhilfe getroffen wurden, stießen in der Bevölkerung auf Unverständnis und Enttäuschung.
Wir sollten allerdings nicht verkennen, daß uns manches erspart geblieben wäre, wenn die Bundesregierung nicht seit Jahren eine verfehlte Wirtschafts-, Finanz- und Arbeitsmarktpolitik betreiben würde.
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Es fehlt bis heute, bis zur Stunde, eine klare Konzeption in der gesamten Haushalts- und Finanzpolitik.
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Auf der anderen Seite müssen wir alle einsehen, daß die unter Zeitdruck erfolgten Entscheidungen des 2. Haushaltsstrukturgesetzes ein Beispiel dafür sind, wie sich der Bürger - und ich meine, mit Recht - gegenüber Maßnahmen zur Wehr setzt, die sozialpolitisch unausgewogen und für die Betroffenen unvertretbar sind. Der Kollege Seehofer hat vorhin deutlich gemacht, daß wir Fehler eingestehen. Wir sollten bei diesem Eingeständnis allerdings auch an alle Betroffenen - an Bundesregierung, Bundesrat und uns selbst - appellieren, gleiche Fehler insbesondere in den nächsten Monaten nicht zu wiederholen, damit uns dieses Spiel auch der Korrektur, die wir heute vorzunehmen haben, in Zukunft erspart bleibt.
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Ich erteile dem Herrn Abgeordneten Jaunich das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich in meinem Beitrag ausschließlich auf Art. 2 § 12 beschränken. Dies sind jene Bestimmungen, die diesem Gesetzentwurf zusätzliches Gewicht verleihen, nämlich die schon mehrfach angesprochenen Korrekturen des Bundessozialhilfegesetzes. Da im Verlaufe des 10. Buches des Sozialgesetzbuches ohnehin Rechtsvorschriften des Bundessozialhilfegesetzes, die keinen materiellen Inhalt haben, zu überarbeiten waren, lag es nahe, daß die Koalitionsfraktionen ihre Vorstellungen zur Reparatur einiger Entscheidungen im Zusammenhang mit dem 2. Haushaltsstrukturgesetz in dieser Form in die Gesetzgebung eingebracht haben.
Herr Kollege Braun, was Sie eben zu Ihrem Taschengeldantrag gesagt haben, ist insofern nicht richtig, als es gar keine frühere Gelegenheit gegeben hat, über Ihren Antrag zu entscheiden, wie das heute geschieht, nämlich durch Ablehnung durch die Mehrheit dieses Hauses.
Der Weg, den wir gewählt haben, hat sich als tragfähig erwiesen, hat allerdings auch bewirkt, daß die Federführung von dem an sich zuständigen Bundestagsausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung übergegangen ist. Dies ist dann auch durch die Bestimmung der Redner deutlich geworden und erklärt vielleicht auch, daß von dem ersten Redner der CDU/CSU-Fraktion hier Prinzipien des Bundessozialhilfegesetzes genannt wurden, die mit der Wirklichkeit nun weiß Gott nichts zu tun haben, zumindest bei einem. Ich sehe es Ihnen also nach, Herr Kollege Seehofer. Nur wäre es gut gewesen, wenn wenigstens der Herr Kollege Braun dies korrigiert hätte. Leistungsprinzip ist kein tragender Bestandteil von Bundessozialhilfe und darf es niemals werden.
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Ein sehr tragendes Prinzip der Bundessozialhilfe ist allerdings Subsidiarität, das heißt Nachrangigkeit. Dies hat nicht nur für die Trägerschaft Bedeutung, sondern auch für die Leistungen innerhalb dieses Rechtsbereiches.
Herr Abgeordneter Jaunich, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Seehofer zu?
Ja, bitte.
Herr Kollege, würden Sie zur Kenntnis nehmen und vielleicht bereit sein, das Protokoll daraufhin nachzulesen, daß ich im Zusammenhang mit den Grundsätzen des Bundessozialhilfegesetzes nur vom Prinzip der Bedarfsdeckung und der Individualität gesprochen und dann das Leistungsprinzip angefügt habe, aber nicht bezogen auf das BSHG?
Nun, Sie haben von einer Leistung aus dem BSHG gesprochen und in diesen Zusammenhang das Leistungsprinzip gesetzt. Also war meine Einlassung hier durchaus berechtigt.
({0})
Aber auch ganz konkret bezogen auf diese Zusatztaschengeldregelung, Herr Kollege Seehofer: wenn Sie dort das Prinzip von Leistung und Gegenleistung aufstellen, könnte Ihre Rechnung nicht lauten, wie aufgemacht: 1 200 DM Rente und 27 DM Zusatztaschengeld, sondern dann müßte die Rechnung lauten: 1 200 DM eingebrachte Rente, 27 DM Zusatztaschengeld davon abgesetzt, aber Gegenleistung: 2 000 und mehr DM an Pflegekosten, die die öffentliche Hand aufzubringen hat. Wie gesagt, das BSHG wird vorrangig von dem Gesichtspunkt der Subsidiarität durchdrungen. Dies dürfen Sie bei Ihren Betrachtungen nicht außer acht lassen.
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Nun, wenn der Streit hier jetzt um das Wie geht - wie wir bei der Taschengeldregelung vorgehen, und das ist ja Gott sei Dank der alleinige Streitpunkt, nachdem in diesem Hause nicht mehr in Frage steht, daß wir hier korrigieren wollen -, dann müßten Sie, lieber Herr Kollege, Ihre Argumentation auch einJaunich
mal an das anlegen, was an Gesetzgebungsinitiative aus dem Freistaat Bayern gekommen ist. Sie werden ja wohl nicht bestreiten können, daß die dort entwickelten Vorschläge unseren näher sind als die Vorschläge, die Sie hier als Fraktion eingebracht haben, nämlich zurück zum alten Rechtszustand. Der alte Rechtszustand war in der Tat unbefriedigend. Dies ist uns doch aus den Protesten, die in vielfältiger Form auf uns zugekommen sind, deutlich gemacht worden. Durch diese Proteste haben wir doch, meine Damen und Herren, in Erinnerung gebracht bekommen, daß bis zum 31. Dezember des vergangenen Jahres, also auf der Basis des geltenden Rechts, das Sie wiederherstellen wollen, rund 10 % der Heimbewohner von einem Taschengeld leben müssen, welches den Bedarf nicht deckt. Als aus den 10 % durch die Beschlüsse zum 2. Haushaltsstrukturgesetz 50 bis 60 % geworden sind, hat es spürbaren Protest gegeben, und wir nehmen diesen Protest auf. Aber wir können ihn doch nicht so aufnehmen, daß wir den alten Zustand herstellen, weil dann nur noch 10 % betroffen sind, die keinen Krawall machen oder sich nicht melden.
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Nein, dann müssen wir doch an die Wurzel, und da haben wir festgestellt, daß die ländergesetzlichen Regelungen für die Höhe des Grundtaschengeldes nicht ausreichend sind, daß man also von diesen Beträgen den Bedarf nicht decken kann. Bedarfsdekkung ist in der Tat ein tragendes Prinzip des Bundessozialhilfegesetzes. Also müssen wir uns am. Bedarf orientieren, und der Bedarf kann wohl nicht deswegen unterschiedlich sein, weil der eine früher, bevor er hilfsbedürftig wurde, ein hohes Arbeitseinkommen erzielt hat und der andere dazu nicht in der Lage war.
Meine Damen und Herren, ich habe immer noch und immer wieder den Verdacht, daß Sie diese Klientel unter dem Gesichtspunkt betrachten: Hier handelt es sich um Penner und Arbeitsscheue. Gehen Sie doch einmal in die Heime und stellen Sie fest, wer nicht in den Genuß von Zusatztaschengeld kommt! Dies sind Damen und Herren, die ein schweres Lebensschicksal hinter sich haben,
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und die müssen sich die Flasche Mineralwasser und das Stückchen Kuchen auch kaufen können. Es ist also zu durchsichtig, uns hier Leistungsfeindlichkeit etc. vorzuwerfen.
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Dann müssen Sie mir erklären, wieso Sie zu der Auffassung kommen, daß der Bedarf im Hinblick darauf unterschiedlich sein kann, ob ich früher ein hohes Arbeitseinkommen erzielt oder nicht erzielt habe. Da ist der Behinderte, der niemals eine Rente hat aufbauen können, nicht schlechter als derjenige zu behandeln, der keine Behinderung erfahren hat.
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Sie werden dies nicht nur uns, sondern Sie werden dies den Menschen erklären müssen, die in dieser Frage durch die Proteste sensibler geworden sind, und dazu gehören Gott sei Dank auch viele Kollegen in diesem Hause hier. Diesen Widerspruch werden Sie also selbst auflösen müssen.
In den anderen Fragen, was die Beteiligung der Eltern an den Heimkosten behinderter Kinder anbelangt, haben wir auf den Antrag von SPD und FDP in den Ausschüssen eine Übereinstimmung erzielt. Ich bin froh darüber, ich bin dankbar dafür, und ich hoffe, daß dies dann auch trägt und eine tragfähige Basis für die Beschlüsse ist, die der Bundesrat in dieser Frage zu fällen hat.
Dasselbe gilt auch für die Bestimmung, die sich mit der Anrechnung des Blindengeldes auf das Pflegegeld befaßt. Da haben wir im Ausschuß auch einmütig einen Abschmelzungsprozeß beschlossen und danach, nachdem wir interfraktionell noch einmal Verständigung haben erzielen können, hier einen Antrag in die zweite und dritte Beratung eingebracht, der diesen Abschmelzungsprozeß auf 50 % beschränkt. Dies, meine ich, ist eine gute Basis, und auch dies sollte die Zustimmung des Bundesrats erhalten. Ich denke ein paar Jahre in die Zukunft: Auf der Basis dieses Beschlusses kann es eines Tages möglich sein, mehrfach Behinderten anderer Art auch eine weitere Hilfe zur Ertragung ihres schweren Lebensschicksals zu gewährleisten.
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Herr Kollege Seehofer, ich nehme gern auf, daß wir, wenn die Beratungen hier abgeschlossen sind, aus den Gräben herauskommen sollten. Ich habe die Auseinandersetzung in der Taschengeldfrage allein um das Wie und nicht mehr um das Ob geführt, weil das offensichtlich auch nicht nötig ist. Nur setzt dies eben voraus, daß man auch alle Voraussetzungen dafür schafft, daß dieser Grabenkrieg nicht fortgesetzt wird. Da muß ich Ihnen sagen, daß es mich schmerzlich enttäuscht hat, daß im Rahmen dieser Debatte niemand von Ihrer Fraktion Gelegenheit genommen hat, diese Unsinnigkeit, diese Infamie hier zurückzunehmen, die Monate in der Öffentlichkeit kolportiert worden ist, nämlich dies mit dem sogenannten Glombig-Papier.
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Es wäre ein Akt der Glaubwürdigkeit, der Verständigung gewesen, dies hier zurückzunehmen, und niemand hätte sich da etwas vergeben. Denn einer der Herren aus dem Vermittlungsausschuß, der Ihrer Fraktion zuzurechnen ist - mehr kann ich nicht sagen, denn sonst hätte ich ihn namentlich benannt, und das möchte ich nicht - hat dies in einem Gespräch mit dem Kollegen Glombig längst eingeräumt und zugegeben, daß es ein solches Papier, eine solche Initiative nicht gegeben hat.
({8})
- Vogel ({9}). Im übrigen können Sie die Frage in Ihrer Fraktionssitzung stellen. Der Kollege wird sich zu erkennen
geben. Es ist so und es ist unbefriedigend, daß dazu nicht wenigstens ein Satz gesagt worden ist.
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Letzte Bemerkung. Mit diesem Gesetzgebungsakt treffen wir in § 88 des Bundessozialhilfegesetzes eine Regelung, die wir bereits in der vorigen Legislaturperiode bei der Vierten BSHG-Novelle gewollt haben: Wir wollen einen besseren Schutz des kleinen bebauten Hausgrundstückes. Hier hat es durch verwaltungsgerichtliche Entscheidungen eine Vielzahl von Problemen gegeben, die wir durch eine Neufassung des Gesetzestextes, wie er Ihnen vorliegt, ausräumen wollen.
Ich komme zum Schluß. Die Koalitionsfraktionen sind froh darüber, daß wir im Rahmen dieses Gesetzgebungsaktes einige Sozialhilfeveränderungen aus dem Zweiten Haushaltsstrukturgesetz wieder korrigieren können. Ich muß hinzufügen: Es bleiben andere Teile in der Welt, die aus der gleichen Quelle stammen und eine Vielzahl von Bürgern in ungerechtfertigter Weise belasten und bedrücken.
({11})
Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Eimer.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, ich kann es nach den Vorreden sehr kurz machen und brauche Sie nicht sehr lange auf die Urlaubswünsche des Präsidenten warten zu lassen.
In der Sache hat sich seit den Ausführungen, die ich in der 103. Sitzung am 27. Mai gemacht habe, nichts geändert. Ich glaube, Wiederholungen ändern nichts an der Richtigkeit der Argumente, die ich damals vorgebracht habe. In einem Punkt jedoch sind wir von den Freien Demokraten heute hier gefordert worden, nämlich dadurch, daß uns der Kollege Seehofer und Herr Braun in der Frage der sogenannten Taschengeldregelung angesprochen haben.
Ich habe bereits damals in der 103. Sitzung darauf hingewiesen, daß uns eine stärkere Berücksichtigung der eigenen Leistung sehr sympathisch ist. Ich habe außerdem darauf hingewiesen, daß die ursprüngliche Regelung unserer Meinung nach deshalb nicht mehr machbar ist, weil die einzelnen Bundesländer durch Schnellschüsse versucht haben, ihren Murks zu beseitigen. Ich glaube also, die ursprüngliche Regelung gerade im Bereich des Taschengeldes ist heute gar nicht mehr möglich.
Lassen Sie mich aber noch eine kurze Bemerkung dazu machen. Ich glaube, daß es sehr viele Rentner in unserem Land gibt, die nicht das Glück haben, einen Heimplatz zu bekommen, und die wahrscheinlich weniger Geld zur freien Verfügung haben, als diejenigen, die heute in Heimen leben.
({0})
In der Frage der Heimunterbringung von behinderten Kindern und des Blindengeldes gibt es keine Differenzen zwischen den Fraktionen. Ich brauche deshalb nur auf die Vorredner zu verweisen. An Vergangenheitsbewältigungen und Schuldzuweisungen werden wir uns nicht beteiligen. Wir haben das Gesetz auf den Weg gebracht. Jetzt beginnt die Verantwortung des Bundesrates.
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Das Wort hat der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ihnen ist bekannt, daß das geltende Sozialrecht auf Grund seiner langen geschichtlichen Entwicklung in einer fast unübersehbaren Zahl von Gesetzen und Verordnungen geregelt ist. Diese schon wegen ihrer Vielzahl unübersichtliche Flut an Vorschriften läßt zum Teil auch eine innere Geschlossenheit vermissen. Der Grund dafür ist vor allem, daß die einzelnen Sozialleistungsbereiche aus unterschiedlichen Traditionen hervorgegangen und ihre gesetzlichen Grundlagen in großen zeitlichen Abständen geschaffen worden sind. Diese Schwierigkeiten des Sozialrechts belasten Verwaltung und Rechtsprechung oft in unnötiger Weise. Sie führen zuweilen sogar dazu, daß die erforderlichen und vom Gesetzgeber gewollten Sozialleistungen den Berechtigten nicht oder nicht rechtzeitig zugute kommen. Vor allem aber ist das Sozialrecht für den betroffenen Bürger häufig schwer durchschaubar. Der Weg, um zu den Leistungen der sozialen Sicherheit zu kommen, ist oft so gestaltet, daß der durchsetzungsfähigere und der durchsetzungswilligere Mitbürger eher zum Erfolg kommt. Sehr oft hat die besten Erfolgschancen, wer das Anliegen kurz und verständlich, besser schriftlich als mündlich, bei der zuständigen Behörde darlegt. Formulare lesbar und vollständig ausfüllen und Unterlagen sofort beifügen kann. Aber neben diesen Durchsetzungsfähigen darf das gute Drittel der Bürger nicht vergessen werden, das Angst vor Ämtern und Formularen hat und für das der Weg, die Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, allzu leicht zu einem Hindernislauf gerät.
({0})
Um diese Hürden abzubauen und das Sozialrecht für Bürger und Verwaltung durchsichtiger zu machen, ist bereits in der Regierungserklärung des ersten sozialdemokratischen Bundeskanzlers der Auftrag enthalten gewesen, mit der rechtlichen Neuordnung des Sozialrechts und der Zusammenfassung der verschiedenen Sozialleistungsbereiche zu einem umfassenden Sozialgesetzbuch zu beginnen. Dabei bestand von Anbeginn Einvernehmen darüber, daß die Zusammenfassung der verschieden ausgestalteten Sozialleistungsbereiche wie z. B. des Sozialversicherungsrechts, des sozialen Entschädigungsrechts oder des Sozial- und Jugendhilferechts in einem Gesetzbuch das Wesen und die Grundprinzipien der verschiedenen Rechtsgebiete nicht antasten sollte. Leitbild des Sozialgesetzbuchs ist ein modernes, in sich geschlossenes Sozialleistungssystem, das bei aller erforderlichen Gliederung den inneren ZusamParl. Staatssekretär Egert
menhang wahrt. Dieses mit der Arbeit am Sozialgesetzbuch verfolgte Ziel ist von Beginn an auch im Deutschen Bundestag breit unterstützt worden. Die Notwendigkeit, das rechtlich zersplitterte, unübersichtlich gewordene Sozialrecht nach einheitlichen Grundsätzen neu zu ordnen, ist kaum umstritten.
Gerade auch auf Grund der konstruktiven Mitwirkung aller politischen Parteien konnte in den letzten Jahren mit dem Allgemeinen Teil, den Gemeinsamen Vorschriften für die Sozialversicherung sowie den Vorschriften für das Verwaltungsverfahren und den Schutz der Sozialdaten die ersten drei Teile dieses umfassend angelegten Gesetzesvorhabens in Kraft treten.
Mit dem nunmehr abschließend beratenen Gesetzentwurf zur Neuordnung der Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihrer Beziehung zu Dritten wird der letzte Teil, der alle Sozialleistungsbereiche des Sozialgesetzbuches umfaßt, hoffentlich bald in Kraft treten. Dann haben wir den Rahmen, innerhalb dessen dann zügig die einzelnen Sozialleistungsbereiche in das Sozialgesetzbuch eingepaßt werden können. Wir haben also heute einen Punkt erreicht, an dem wir eine entscheidende Phase in der Entwicklung des Sozialgesetzbuchs abschließen.
Sie gestatten, daß ich mit Dank und Anerkennung an die Adresse aller, die an diesem Vorhaben bisher mitgewirkt haben, feststelle: Es ist eine beachtliche Leistung vollbracht worden, die zeigt, daß trotz aller gesellschaftspolitischen Unterschiede die Zusammenarbeit in unserem Parlament funktionieren kann. Die Kodifikation des Sozialrechts - dies kann nur eine Erwartung sein, die ich hier ausspreche - sollte in Zukunft auch da, wo es um den inhaltlichen Teil geht, im Konsens weiterentwickelt werden.
Das Ergebnis der Beratungen dieses Gesetzentwurfs in den Fachausschüssen mit den vielen Änderungen, die der Regierungsentwurf erfahren hat, zeigt, welches Interesse von allen Seiten an der rechtlichen Fortentwicklung des Sozialrechts besteht. Der Entwurf ist nicht nur auf Grund von Anträgen der Koalitionsfraktionen weiterentwickelt worden; es wurde auch eine Fülle von Anregungen aus den Beratungen des Bundesrates aufgegriffen. Der Entwurf ist mit sozialpolitischen Regelungen angereichert worden, die sich wegen der Auswirkungen der zu Beginn dieses Jahres in Kraft getretenen Gesetze als notwendig erwiesen haben.
({1})
Mein parlamentarisches Verständnis verbietet mir, hier zu kommentieren, was die Fraktionen in der Debatte gerade zu diesem Teil sehr ausführlich begründet haben. Ich weiß mich in den Gründen mit ihnen einig, stelle das für die Bundesregierung fest und begrüße ausdrücklich, daß wir diese sozialpolitischen Regelungen ergänzend in den Entwurf des Sozialgesetzbuches aufgenommen haben. In erster Linie schafft das Gesetz mit diesem sperrigen Titel jedoch Klarheit auf Gebieten, auf denen bisher nur lückenhafte Regelungen bestanden, die zudem nicht aufeinander abgestimmt waren.
Herr Kollege Seehofer, Sie haben vorhin die Koalitionsfraktionen zum Mut zur Abschaffung überflüssiger Vorschriften ermuntert. Ich darf Ihnen sagen, daß wir mit diesem Gesetzentwurf 55 überflüssig gewordene Vorschriften aufheben und auf diese Weise ein Stückchen dazu beitragen, die allseits als Belastung empfundene Normenflut zu bekämpfen. Was das angeht, so kann etwas mehr davon durchaus noch besser sein; aber man sollte dem farbenfrohen Chor, der da ständig über die Flut der Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Ausführungsbestimmungen und Richtlinien lamentiert, auch vorhalten, daß hier ein Beispiel gegeben wird; dieses Ergebnis sollten auch Sie in der Würdigung des Gesetzgebungsvorhabens zur Kenntnis nehmen.
Was tut der Gesetzentwurf nun im Blick auf den Bürger? Ich habe ja von dem sperrigen Titel gesprochen. Entscheidend ist, daß der Entwurf in einer Vielzahl von Fällen Streitfragen, die aufgetaucht sind, beantwortet und damit allen Beteiligten eine berechenbare Grundlage an die Hand gibt. Dies nützt in erster Linie dem Bürger; es kommt zwar auch den Beziehungen der Leistungsträger untereinander zugute, aber entscheidend ist, daß der Betroffene von diesen sicheren Grundlagen einen Vorteil hat.
Lassen Sie mich drei Komplexe herausgreifen, die für den Bürger unmittelbar positive Wirkungen haben.
Da gibt es das schon erwähnte Beispiel der Nachzahlung von Sozialleistungen z. B. bei rückwirkender Rentenfeststellung. Die Frist, die wir den Leistungsträgern einräumen, ihren Streit, der zu Lasten des Bürgers geht, auszutragen, schafft die Voraussetzung für eine schnellere Abwicklung und dient dem Interesse des Bürgers, daß sein Leistungsanspruch auch wirklich eingelöst wird.
Im Bereich der medizinischen Versorgung wird sichergestellt, daß Doppeluntersuchungen künftig vermieden werden. Dies mindert in erster Linie die Belastung des Patienten und hat den Charme, daß es auch noch Kosten senken kann. Der Gesetzentwurf sieht vor, überflüssige Mehrfachuntersuchúngen im gesamten vom Sozialgesetzbuch erfaßten Bereich zu vermeiden. Die Leistungsträger werden angehalten, ihre ärztlichen Untersuchungen so zu erbringen, daß es möglich ist, diese Untersuchungsergebnisse in die Prüfungen einzubeziehen, die bei anderen Leistungsträgern unter Umständen erforderlich sind. Die Untersuchungsbefunde der Labors wie auch die Röntgenbilder sollen mit dem betroffenen Bürger „mitwandern", und er soll nicht immer wieder ein Objekt von Mehrfachuntersuchungen sein. Einmal vorgenommene Untersuchungen sollen die Grundlage darstellen, auf der die Sozialleistungsträger ihre jeweiligen Entscheidungen treffen können.
Ein weiteres zentrales Anliegen des Gesetzentwurfs ist es, das Zusammenwirken zwischen den Leistungsträgern durch die Gründung von Arbeitsgemeinschaften zu verbessern. Ich habe hier die Kritik gehört, daß diese Bestimmungen zu umfassend seien. An dieser Stelle hat der Kollege Seehofer gesagt, hier wäre eine Chance gewesen, noch ein Stück Bürokratie abzubauen. Diese Kritik wird von mir
nicht geteilt. Ich habe im Gegenteil den Eindruck, daß die Beratungen diese Bestimmungen auf das Minimum dessen zurückgeführt haben, was für das Funktionieren der Arbeitsgemeinschaften unerläßlich ist. Im übrigen ist die Ausgestaltung der Arbeit im einzelnen den Arbeitsgemeinschaften und damit der Selbstverwaltung der Träger überlassen geblieben.
Meine Damen und Herren, die weiteren Arbeiten am Sozialgesetzbuch setzen voraus, daß die neuen Vorschriften, die Ihnen heute zur Abstimmung vorliegen, verabschiedet werden. Dabei sind alle Seiten in den strittigen Fragen aufeinander zugegangen, so daß zu hoffen bleibt, daß an der Einordnung der besonderen Leistungsbereiche zügig gearbeitet werden kann. In absehbarer Zeit wird dann mit weiteren Gesetzentwürfen zum Sozialgesetzbuch zu rechnen sein. Ziel ist es, aufeinander abgestimmte Entwürfe für das gesamte Sozialversicherungsrecht zu erstellen. Diese Arbeit erfolgreich abzuschließen hieße, daß wir im Ergebnis die Reichsversicherungsordnung, die seit ihrer letzten Bekanntmachung vom Jahre 1924 rund 250 Novellierungen erfahren hat, ablösen würden.
Ich bitte Sie zum Schluß ganz herzlich, dem vorliegenden Entwurf zuzustimmen und damit einen weiteren Beitrag zu leisten, das Sozialrecht zu bereinigen und neu zu ordnen. Ich verbinde dies mit dem Dank an alle an der Arbeit Beteiligten. - Vielen Dank für Ihre Geduld.
({2})
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Einzelberatung und Abstimmung über den Entwurf eines Sozialgesetzbuches. Die Fraktion der CDU/CSU hat Einzelabstimmung über eine Reihe von Vorschriften verlangt. Deswegen müssen wir der Reihe nach vorgehen.
Ich rufe zuerst Art. I § 86 und §§ 88 bis 94 auf. Wer diesen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig so beschlossen.
Ich rufe Art. I §§ 95 und 101 auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Mit Mehrheit so beschlossen.
Ich rufe Art. I §§ 102 bis 125 sowie Art. II §§ 1 bis 11 und § 12 Nr. 1, 2 und 3 Buchstabe a auf. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Ist so beschlossen.
Ich rufe Art. II § 12 Nr. 3 Buchstabe b auf. Hierzu liegt auf Drucksache 9/1774 unter Ziffer 1 Buchstabe a ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU vor. Gleichzeitig werden dort unter Ziffer 1 Buchstabe b und der Ziffer 2 Folgeänderungen zu Nr. 4 und 21 und zu § 19 für den Fall der Annahme des Änderungsantrages unter 1 a beantragt.
Wer dem Änderungsantrag der CDU/CSU zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dieser Antrag mit den erwähnten Folgeänderungen ist abgelehnt.
Wer Art. II § 12 Nr. 3 Buchstabe b in der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - In der Ausschußfassung angenommen.
Ich rufe Art. II § 12 Nr. 4 auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - In der Ausschußfassung angenommen.
Ich rufe Art. II § 12 Nr. 5 bis 7 auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Ist angenommen.
Ich rufe Art. II § 12 Nr. 8 auf. Hierzu liegt auf Drucksache 9/1779 ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, der SPD und der FDP auf Neufassung der Bestimmung vor. Wer dem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dieser Antrag ist angenommen.
Ich rufe Art. II § 12 Nr. 8 in der so geänderten Fassung auf. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Es ist so beschlossen.
Ich rufe Art. II § 12 Nr. 9 bis 20 auf. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Ist so beschlossen.
Ich rufe Art. II § 12 Nr. 21 auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Ist so beschlossen.
Ich rufe Art. II §§ 13 und 13 a Nr. 1 auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. Gegenprobe! - Enthaltungen? - Ist so beschlossen.
Ich rufe Art. II § 13 a Nr. 2 auf. Hierzu liegt auf Drucksache 9/1775 ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU vor. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dieser Antrag ist abgelehnt.
Wer der Vorschrift in der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Die Vorschrift ist in der Ausschußfassung angenommen.
Ich rufe Art. II § 13 a Nr. 3 bis 5, §§ 14 bis 18 und § 19 Abs. 1 auf. Wer den Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Die Vorschriften sind angenommen.
Ich rufe § 19 Abs. 2 auf. Wer ihm zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Die Vorschrift ist angenommen.
Ich rufe § 19 Abs. 3 auf. Wer ihm zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - GeVizepräsident Frau Renger
genprobe! - Enthaltungen? - Die Vorschrift ist angenommen.
Ich rufe § 19 Abs. 4 und 5 auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - § 19 Abs. 4 und 5 sind angenommen.
Es bleibt noch über Einleitung und Überschrift abzustimmen. Wer der Einleitung und der Überschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Es ist so beschlossen.
Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen. Wir treten in die
dritte Beratung
und Schlußabstimmung ein. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Bei Enthaltungen der CDU/CSU ist das Gesetz in dritter Lesung mit Mehrheit verabschiedet worden.
Es ist noch über eine Beschlußempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung auf Drucksache 9/1753 unter II auf Seite 4 abzustimmen. Die Fraktion der CDU/CSU hat getrennte Abstimmung über die Ziffern 1 und 2 dieser Beschlußempfehlung beantragt.
Ich lasse zunächst über II Ziffer 1 der Beschlußempfehlung auf Drucksache 9/1753 abstimmen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Die Ziffer 1 ist bei Enthaltung der CDU/CSU angenommen.
Ich lasse jetzt über II Ziffer 2 abstimmen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen.
Wir müssen jetzt noch über den von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes - Tagesordnungspunkt 13 - abstimmen. Der Ausschuß empfiehlt auf Drucksache 9/1762, den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 9/1602 für erledigt zu erklären. Wird dieser Beschlußempfehlung widersprochen?
({0})
- Gegen Widerspruch aus der Fraktion der CDU/ CSU wird dieser Empfehlung mit Mehrheit gefolgt.
Ich rufe den Zusatzpunkt 1 der Tagesordnung auf:
Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes ({1}) zu dem Gesetz zur Beschleunigung des Asylverfahrens ({2})
- Drucksache 9/1792 Berichterstatter:
Abgeordneter Jahn ({3})
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Jahn.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Namens des Vermittlungsausschusses erstatte ich dem Hause folgenden Bericht über die Beratungen zum Asylverfahrensgesetz.
Der Bundesrat hatte am 19. Dezember 1980 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Asylverfahrens einzubringen, den die Bundesregierung am 10. März 1981 mit ihrer Stellungnahme dem Deutschen Bundestag zugeleitet hatte. Am 7. Oktober 1981 hatten die Fraktionen der SPD und FDP einen Gesetzentwurf zum Asylverfahren eingebracht. Der Bundestag hat die Gesetzentwürfe zusammengeführt und nach erheblicher Umgestaltung am 14. Mai 1982 als Asylverfahrensgesetz verabschiedet.
Hierauf rief der Bundesrat in seiner 512. Sitzung am 28. Mai 1982 den Vermittlungsausschuß an. Der Bundesrat war der Auffassung, daß der Gesetzesbeschluß dem Anliegen, unter Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze eine weitere Beschleunigung des Asylverfahrens zu erzielen, nicht gerecht werde.
In seinem Anrufungsbegehren verfolgte der Bundesrat im wesentlichen folgende Ziele: die Befugnis der Ausländerbehörden dahin zu erweitern, daß diese über offensichtlich unbegründete Asylanträge entscheiden und sofort vollziehbare aufenthaltsbeendende Maßnahmen ergreifen können, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts im vorläufigen Rechtsschutzverfahren in diesen Fällen als unanfechtbar zu gestalten, die Entscheidung in Verwaltungsprozessen über Asylsachen durch einen Einzelrichter vorzusehen, die Zulassungsberufung unter Ausschluß der Nichtzulassungsbeschwerde einzuführen und an Stelle des vom Deutschen Bundestag vorgesehenen länderübergreifenden Verteilungsverfahrens samt Festlegung der Länderquoten nur ein landesinternes Verteilungsverfahren vorzusehen. Daneben umfaßt das Anrufungsbegehren weitere kleine Änderungen, die sich zum Teil auch als Folgeänderungen darstellen.
Der Vermittlungsausschuß hat sich in zwei Sitzungen, am 8. und am 23. Juni 1982, in langwierigen und intensiven Beratungen mit den Anrufungsbegehren befaßt. Er legt Ihnen mit der Drucksache 9/ 1792 einen Einigungsvorschlag vor, der folgende Kernpunkte enthält.
Erstens. Zum Verfahren vor den Ausländerbehörden ist der Vermittlungsausschuß mehrheitlich dem Anliegen des Bundesrates nicht gefolgt, den Ausländerbehörden die Befugnis zur Entscheidung über offensichtlich unbegründete Asylanträge und insoweit aufenthaltsbeendende Maßnahmen zu übertragen. Die Zuständigkeit des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge bleibt also erhalten.
Jedoch soll folgende Straffung des gerichtlichen Verfahrens stattfinden. Über Asylanträge, die deswegen unbeachtlich sind, weil der Bewerber bereits in einem anderen Staat Zuflucht gefunden hat oder weil er einen bereits abgelehnten Antrag ohne neue Gründe wiederholt, soll in einem abgekürzten Verfahren entschieden werden, allerdings entgegen dem Vorschlag des Bundesrates mit der Möglichkeit der Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht we6676
Jahn ({0})
gen des Sofortvollzugs. Für eine Übergangszeit von zwei Jahren soll diese Regelung auch für Asylanträge gelten, die vom Bundesamt für offensichtlich unbegründet erklärt werden. Auf diese Weise soll erprobt werden, ob diese Regelung sich bewährt und später fortgesetzt werden kann.
Zweitens. Der Bundesrat begehrte im gerichtlichen Verfahren über Asylanträge den Einzelrichter zwingend vorzusehen. Der Vermittlungsausschuß schlägt dazu als Kompromiß vor, der Kammer entsprechend dem Entwurf einer Verwaltungsprozeßordnung die Entscheidung zu überlassen, ob der Rechtsstreit dem Einzelrichter übertragen werden soll.
Drittens. Zu der Frage, welche Rechtsmittel gegen gerichtliche Entscheidungen in Asylsachen zulässig sein sollen, legt der Vermittlungsausschuß - auch mit Blick auf die Einführung des Einzelrichters - folgenden Kompromiß vor. Es bleibt bei den Vorschriften in § 28 Abs. 1 bis 4, wonach Berufung und Revision im Prinzip ausgeschlossen sind, aber eine Nichtzulassungsbeschwerde an das Oberverwaltungsgericht führt, das hinwiederum seine Entscheidung nicht begründen muß. Hat die Kammer - also nicht der Einzelrichter - die Klage als offensichtlich unzulässig oder als offensichtlich unbegründet abgewiesen, sind Berufung und Revision ausgeschlossen.
Viertens. Ein besonders wichtiger Punkt ist die Verteilung der Asylbewerber auf Länder und Gemeinden. Der Deutsche Bundestag hatte im Gesetzesbeschluß vorgesehen, daß die Bewerber von einem Beauftragten der Bundesregierung nach einem festen Anteil, dem sogenannten Königsteiner Schlüssel, auf die Länder verteilt werden. Der Bundesrat hielt demgegenüber eine gesetzliche Regelung der Verteilung von Asylbewerbern auf die Länder für entbehrlich. In seinem Anrufungsbegehren sah er allein Bestimmungen über die landesinterne Verteilung der asylsuchenden Ausländer auf die Gemeinden vor. Der Vermittlungsausschuß schlägt Ihnen hierzu folgende Einigung vor.
Die Länder können über die Verteilung unter sich eine Verwaltungsvereinbarung abschließen. In diesem Zusammenhang nahm der Vermittlungsausschuß zur Kenntnis und ausdrücklich in diesen seinen Bericht auf, daß seine Mitglieder aus den Ländern die feste Absicht äußerten, eine Verwaltungsvereinbarung mit folgendem Verteilungsschlüssel abzuschließen: Baden-Württemberg 15,2 v. H., Bayern 17,4 v. H., Berlin 2,7 v. H., Bremen 1,3 v. H., Hamburg 3,3 v. H., Hessen 9,3 v. H., Niedersachen 11,6 v. H. Nordrhein-Westfalen 28,0 v. H., Rheinland-Pfalz 5,9 v. H., Saarland 1,8 v. H. und Schleswig-Holstein 3,5 v. H. Dabei waren sich die Mitglieder aus den Ländern darüber einig, daß die Frage der sogenannten Altlast nach dem bisherigen, von der Konferenz der Innenminister festgelegten Schlüssel eine gesonderte Frage ist und unter den Ländern zu Erörterungen und Vereinbarungen führen kann, die getrennt von der beabsichtigten Quotenregelung getroffen werden können. Der Vermittlungsausschuß im ganzen hat den Bundesländern den Abschluß einer Verwaltungsvereinbarung mit dem vorgenannten Schlüssel empfohlen.
Für den Fall, daß eine Verwaltungsvereinbarung bis zum 31. Oktober 1982 nicht zustande kommt oder später fortfällt, richtet sich die Verteilung nach der gesetzlichen Vorschrift, wie in § 20 Abs. 2 des Gesetzesbeschlusses niedergelegt. In diesem Falle würden die Altlasten keine Berücksichtigung finden, sondern nur die Asylbewerber erfaßt, die ab Inkrafttreten des Gesetzes Anträge stellen.
Fünftens: Der Bundesrat wünschte außerdem eine Vorschrift, wonach Sammelunterkünfte für Asylbewerber verbindlich gemacht werden. Der Vermittlungsausschuß schlägt Ihnen eine abgewandelte Regelung vor, wonach Ausländer, die einen Asylantrag gestellt haben, in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden sollen.
Die weiteren Anrufungsbegehren des Bundesrates wurden zu einem erheblichen Teil angenommen, zum Teil abgelehnt. Aus Gründen der Zeitersparnis erlaube ich mir, auf den Ihnen vorliegenden Vorschlag des Ausschusses in Drucksache 9/1792 zu verweisen.
Abschließend teile ich Ihnen mit, daß der Vermittlungsausschuß gemäß § 10 Abs. 3 seiner Geschäftsordnung beschlossen hat, daß über seine Änderungsvorschläge gemeinsam abzustimmen ist.
Namens des Vermittlungsausschusses bitte ich, den Einigungsvorschlag, der nach schwierigen Verhandlungen zustande gekommen ist, anzunehmen. - Vielen Dank.
({1})
Ich danke Ihnen, Herr Berichterstatter. Erklärungen seitens der Fraktionen werden nicht gewünscht.
Wir kommen dann zu der vorgesehenen gemeinsamen Abstimmung. Wer der Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses auf Drucksache 9/1792 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist die Beschlußempfehlung bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung angenommen.
Zur Abstimmung hat der Abgeordnete Thüsing gemäß § 31 der Geschäftsordnung eine schriftliche Erklärung abgegeben. Sie wird zu Protokoll genommen.
Ich rufe Zusatzpunkt 2 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Bundes-Apothekerordnung
- Drucksache 9/564 Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit ({0})
- Drucksache 9/1765
Abgeordneter Stöckl
({0})
Wünscht der Berichterstatter das Wort? - Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Einzelberatung und Abstimmung. Ich rufe die Art. 1 bis 3 sowie Einleitung und Überschrift in der Ausschußfassung auf. Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Es ist so beschlossen.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein. Wer dem Gesetz im ganzen zuzustimmen wünscht, bitte ich, sich zu erheben. Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig so beschlossen.
Ich rufe Zusatzpunkt 3 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abschaffung des Zündwarenmonopols
- Drucksache 9/1518 Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses ({1})
- Drucksache 9/1789 Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Kübler
({2})
Die Berichterstatter wünschen nicht das Wort.
Ich komme zur Einzelberatung und Abstimmung. Ich rufe die Art. 1 bis 5, Einleitung und Überschrift mit der vom Ausschuß vorgeschlagenen Änderung auf. Wer den vorgeschlagenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig so beschlossen.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein. Wer dem Gesetz im ganzen zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig so beschlossen.
Ich rufe Zusatzpunkt 4 der Tagesordnung auf:
Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. Juli 1981 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kanada zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und bestimmter anderer Steuern
- Drucksache 9/1620 Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses ({3})
- Drucksache 9/1790 - Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Kreile
({4})
Der Berichterstatter wünscht nicht das Wort.
Die Einzelberatung wird mit der Schlußabstimmung verbunden. Ich rufe die Art. 1 bis 4, Einleitung und Überschrift auf. Wer dem Gesetz im ganzen zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig so beschlossen.
Ich rufe Zusatzpunkt 5 der Tagesordnung auf:
Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 3. Dezember 1980 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlaß-, Erbschaft- und Schenkungsteuern
- Drucksache 9/1357 Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses ({5})
- Drucksache 9/1791 Berichterstatter: Abgeordneter Poß
({6})
Der Berichterstatter wünscht nicht das Wort.
Wir kommen zur Einzelberatung und Abstimmung. Ich rufe die Art. 1 bis 5, Einleitung und Überschrift auf. Die Abstimmung wird mit der Schlußabstimmung verbunden. Wer dem Gesetz zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig so beschlossen.
Ich rufe Zusatzpunkt 6 der Tagesordnung auf:
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses ({7}) zu einer dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht
- Drucksache 9/1787 Berichterstatterin:
Frau Abgeordnete Dr. Däubler-Gmelin
Das Wort wird nicht begehrt. Wir kommen zur Abstimmung.
Der Rechtsausschuß empfiehlt auf Drucksache 9/1787, von einer Äußerung oder einem Verfahrensbeitritt zu der in der vorgenannten Drucksache aufgeführten Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht abzusehen. Das Haus ist damit einverstanden? - Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.
Ich rufe Zusatzpunkt 7 der Tagesordnung auf:
Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vizepräsident Frau Renger
Außerplanmäßige Ausgabe bei Kap. 1112 Tit. apl. 681 04 - Bildungsbeihilfen für arbeitslose Jugendliche - Drucksache 9/1784 Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Haushaltsausschuß
Das Wort wird nicht gewünscht.
Der Ältestenrat schlägt Überweisung der Vorlage an den Haushaltsausschuß vor. - Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist auch dies so beschlossen.
Ich rufe Punkt 14 der Tagesordnung auf:
Beratung der Sammelübersicht 39 des Petitionsausschusses ({8}) über Anträge zu Petitionen
- Drucksache 9/1734 Das Wort wird nicht gewünscht.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 9/1734 - Sammelübersicht 39 - und den darin enthaltenen Anträgen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig so beschlossen.
Ich rufe die Punkte 15 und 16 der Tagesordnung auf:
15. Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft ({9}) zu der Verordnung der Bundesregierung
Zustimmungsbedürftige Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs
({10})
- Drucksachen 9/1666, 9/1755 Berichterstatter:
Abgeordneter Dr. Mitzscherling
16. Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft ({11}) zu der Verordnung der Bundesregierung
Zustimmungsbedürftige Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs
({12})
- Drucksachen 9/1669, 9/1756 Berichterstatter: Abgeordneter Echternach
Auch hier wird das Wort nicht gewünscht.
Ist das Haus mit den Beschlußempfehlungen auf den Drucksachen 9/1755 und 9/1756 einverstanden?
- Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist auch dies so beschlossen.
Meine Damen und Herren, wir sind damit am Ende der Tagesordnung.
Jemand wünscht eine persönliche Erklärung zu Punkt 12 der Tagesordnung? - Punkt 12 der Tagesordnung haben wir schon erledigt. Das ist mir zu spät vorgelegt worden.
({13})
- Nachträglich? Nein. Punkt 12 der Tagesordnung ist erledigt. Es tut mir furchtbar leid, Herr Kollege, das ist mir zu spät vorgelegt worden.
Wir sind tatsächlich am Schluß der Beratungen dieser Woche angekommen.
Hatten Sie einen Wunsch, Herr Abgeordneter?
({14})
- Die können wir nicht alle erfüllen. Wir können aber hier den Wunsch aussprechen, daß wir Ihnen und uns eine gute Erholung wünschen und ein gesundes Wiedersehen.
Die Sitzung ist geschlossen.