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Die Sitzung ist eröffnet.
Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen hat mit Schreiben vom 13. April 1978 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Narjes, Dr. Marx, Dr. Abelein, Kunz ({0}), Kittelmann, Breidbach, Dr. Hüsch, Lenzer, Dr. Köhler ({1}), Dr. Stercken, Dr. von Geldern, Dr. Hoffacker, Baron von Wrangel, Niegel und der Fraktion der CDU/ CSU betr. Außenwirtschaftsprobleme der DDR - Drucksache 8/1649 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/1711 verteilt.
Der Bundesminister des Innern hat mit Schreiben vom 11. April 1978 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Spranger, Dr. Miltner, Dr. Eyrich, Dr. Langguth, Berger ({2}), Broll, Dr. Müller und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Veröffentlichung von Vorgängen aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz -Drucksache 8/1628 - beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 8/1714 verteilt.
Der Präsident des Deutschen Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Deutschen Bundestages am 15. Dezember 1977 die in der Zeit vom 15. März bis 11. April 1978 eingegangenen EG-Vorlagen an die aus Drucksache 8/1705 ersichtlichen Ausschüsse überwiesen.
Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf: Fragestunde
- Drucksache 8/1704 Wir beginnen mit den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit. Zur Beantwortung steht uns Frau Bundesminister Huber zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 1 des Herrn Abgeordneten Wehner auf:
Welche Ergebnisse hat die Prüfung gehabt, die von der Bundesregierung in der Fragestunde vom 16. Februar 1978 zu der Frage zugesagt worden ist, wie der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften zu größerer Wirksamkeit bei der Abwehr von nationalsozialistischem Propagandamaterial verholfen werden kann?
Herr Präsident! Herr Abgeordneter Wehner, auf die Frage, welche Ergebnisse die Prüfung gehabt hat, die von der Bundesregierung in der Fragestunde vom 16. Februar 1978 zu der Frage zugesagt worden ist, wie der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften zu größerer Wirksamkeit bei der Abwehr von nationalsozialistischem Propagandamaterial verholfen werden kann, antworte ich wie folgt.
Ich habe inzwischen zwei Sammelanträge an die Bundesprüfstelle geleitet mit Materialien zur Indizierung in der Liste der jugendgefährdenden Schriften.
Erstens handelt es sich um einen Sammelantrag, der 16 Langspielplatten betrifft, mit Tondokumenten nationalsozialistischer Propaganda, u. a. Hitler-und Goebbels-Reden, Berichte der Propagandakompanien und ähnliches, die wegen ihrer kriegsverherrlichenden und verfassungsfeindlichen Tendenzen als erheblich jugendgefährdend zu beurteilen sind.
Zweitens habe ich beantragt, die 1977 von einem deutschen Verlag in fünf großformatigen Bildbänden herausgegebenen Nachdrucke aus Originalheften der Wehrmachtspropagandazeitschrift „Signal" der Jahre 1940 bis 1945 wegen ihres kriegsverherrlichenden bzw. -verharmlosenden und daher ebenfalls erheblich jugendgefährdenden Inhalts zu indizieren.
Ich gehe davon aus, daß die Bundesprüfstelle über diese Indizierungsanträge in dem nächstmöglichen Termin entscheiden wird.
Außerdem soll im Laufe der nächsten 14 Tage die Verordnung des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit zur Erweiterung des Kreises der antragsberechtigten Stellen um alle Jugendämter und Landesjugendämter im Bundesgebiet erlassen werden. Ich rechne damit, daß das Plenum des Bundesrats dieser Verordnung am 21. April dieses Jahres zustimmen wird, nachdem sein zuständiger Ausschuß die Zustimmung einstimmig vorgeschlagen hat.
Hauptziel dieser Verordnung ist es, günstigere Voraussetzungen für eine Beobachtung zu schaffen, bei der die Aufmerksamkeit in erster Linie auf „verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhaß anreizende sowie den Krieg verherrlichende Schriften" und solche mit verfassungsfeindlichen Tendenzen gerichtet ist. Ich hoffe, daß auch durch diese Verordnung die Abwehr jugendgefährdenden nationalsozialistischen Schrifttums verbessert wird.
Schließlich habe ich, und zwar vor Ihrer ersten Frage hier im Deutschen Bundestag, Herr Kollege Wehner, die obersten Jugendbehörden der Länder um Intensivierung auch ihrer Bemühungen auf diesem Sektor gebeten. Soweit mir inzwischen Antworten vorliegen - das ist bei einer Reihe von Ländern der Fall -, ist mir dies zugesichert worden.
Eine Zusatzfrage.
Kann man annehmen, daß die von Ihnen, Frau Bundesminister, hier dargelegten Schritte in einer absehbaren Zeit zu einer Ubersicht bei Ihnen und, soweit das erforderlich und möglich ist, zu Maßnahmen führen werden?
Wir haben eine ganze Reihe von Katalogen, in denen solche Schriften angeboten werden. Ich kann aber nicht zusichern, daß wir eine allumfassende Ubersicht erstellen können. Denn es ist sehr schwierig, an manches Material heranzukommen. Es handelt sich zum Teil um dubiose kleine Wohnzimmerfirmen, die sehr schnell wechseln und wieder aufgelöst werden. Zum Teil handelt es sich um Briefkastenfirmen, die in anderen Ländern angesiedelt sind. Wir haben Mühe, verschiedene Schriften zu bekommen, um sie indizieren zu lassen. Ich kann nur sagen, daß wir uns auf diesem Wege weiter bemühen werden.
Dessenungeachtet möchte ich aber sagen, daß die Gefahren, die von solchen Schriften und Platten ausgehen, der Öffentlichkeit in allen Ländern mehr bekanntgemacht werden sollten. Sicher wäre es auch hilfreich, wenn die jüngste deutsche Vergangenheit im Schulunterricht eingehender behandelt werden würde, als es bisher der Fall ist.
Eine weitere Zusatzfrage.
Sind die in anderen Ländern hergestellten oder von dort nach hier expedierten Schriften und anderen Gegenstände schwer zu erfassen oder aufzuhalten? Oder ist man dabei auf einen - wenn man das so sagen darf - Appell an jene anderen Länder beschränkt?
Teilweise ist man bei grenzüberschreitendem Schriftenverkehr natürlich auf Appelle angewiesen. Große Schwierigkeiten liegen darin, daß diese Schriften nicht handelsüblich angeboten werden. Wenn man sie in normalen Buchhandlungen sucht, so wird man nur die finden, die kommentiert sind. Hier entfällt im allgemeinen die Indizierung, In den anderen Fällen müssen wir diese Schriften an Hand von Beilagen, die in Zeitschriften sind, oder aus Katalogen, die sonst umlaufen, beziehen. Es ist wie gesagt oft recht schwierig, an das Material heranzukommen.
Ich möchte aber sagen, daß die Bundesregierung nicht den Eindruck erwecken will, als hätten die rechtsextremistischen Aktivitäten ein überaus großes Echo. Wir haben im Gegenteil festgestellt, daß die Bemühungen extremistischer Gruppen in den letzten Jahren auf nicht so große Resonanz gestoßen sind. Vielleicht ist dies nunmehr der Versuch, über eine neue Welle - über Marschmusik, angebliches Heldentum und Verherrlichung von nationalistischen Tendenzen - Leute zu mobilisieren, bei denen man auf militante Haltungen hoffen kann. Wir denken, daß diesen Anfängen gewehrt werden muß. Wir haben aber keinen Anlaß, hieraus zu
schließen, daß der Rechtsextremismus sehr weit verbreitet ist.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kroll-Schlüter.
Frau Bundesminister, darf ich davon ausgehen, daß infolge der Aktivitäten des Kollegen Wehner das gesamte extreme Schrifttum unter dem Aspekt der möglichen Indizierung betrachtet und beobachtet wird?
Sie können davon ausgehen, daß dies der Fall ist.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jahn.
Frau Bundesminister, sind Sie bereit, in engem Zusammenwirken mit den Landesbehörden - der Unterstützung der Landtage werden Sie dabei sicher sein können - die Möglichkeiten der noch intensiveren Erfassung des Materials und die Aufgabe, diesem Thema im Bereich des Schulunterrichts mehr Aufmerksamkeit zuzuwenden, zu erörtern und zu versuchen, zu einer möglichst weitgehenden Verständigung zu kommen?
Dies will ich gerne tun. Das Problem dabei ist, daß weder die Bundesregierung noch die Landesregierungen eine flächendeckende Beobachtung sicherstellen können. Wir erhoffen deshalb von der Herunterzonung des Antragsrecht auf die Jugendämter eine größere Unterstützung in dieser Frage.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Becker.
Frau Ministerin, wann wurde seitens der Bundesregierung der letzte Indizierungsantrag gestellt; gegebenenfalls: Warum erfolgte er so spät?
Der letzte Indizierungsantrag wurde 1971 gestellt. Ich muß Ihnen sagen, daß die Frage der Anträge ungefähr zehn Jahre lang von dem Thema der Pornographie beherrscht war. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hat es als Dienstaufsichtsbehörde nicht als seine vorrangige Aufgabe angesehen, von sich aus laufend Anträge zu stellen. In einigen Jahren kamen ja auch reichlich Anträge aus den Ländern.
Als wir im letzten Herbst festgestellt hatten, daß diese neue Literatur auf den Markt strömt, haben wir uns gleich Gedanken gemacht. Ich habe eben vorgetragen, daß ich ein Schreiben an die obersten Landesjugendbehörden gerichtet habe, nachdem wir das Thema bei uns kritisch abgeklopft hatten. Wir haben jetzt eigene Anträge gestellt, nachdem wir Material erhalten hatten. Wir haben das Material natürlich sehr gründlich gesichtet und die Begründung formuliert.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Fiebig.
Was unternimmt der Bundesjugendminister in Zusammenarbeit mit seinen Kollegen aus den Ländern, um zu verhindern, daß arbeitslose Jugendliche von neonazistischen Jugendorganisationen eingefangen werden und dort ihre Freizeit verbringen, wie die evangelische Kirche aus Hamburg zu berichten weiß?
Herr Abgeordneter Fiebig, es ist ein anderes Thema, was die Bundesregierung unternimmt, um die Freizeitgestaltung arbeitsloser Jugendlicher zu beeinflussen. Ich denke, dies ist ein breites Feld. Wir tun, was wir können, zur Unterstützung der Bemühungen von bekannten und bewährten Institutionen, die sich um die arbeitslosen Jugendlichen kümmern.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Lampersbach.
Frau Bundesminister, würden Sie zu den jugendgefährdenden Schriften aus dem politischen Bereich auch Schriften rechnen, in denen Anleitungen zum Basteln von Sprengkörpern oder ähnlichen zerstörerischen Anlagen gegeben werden?
Herr Abgeordneter Lampersbach, solche Anleitungen fallen unter § 130 a StGB. Ich gehe davon aus, daß Herr Kollege Vogel oder sein Staatssekretär hier heute noch zu demselben Thema Stellung nehmen wird.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ey.
Frau Ministerin, wird in Ihrem Hause das gesamte verfassungswidrige und jugendgefährdende Schrifttum, insbesondere auch das des Linksradikalismus, entsprechend überprüft und kontrolliert?
Ich bin ganz sicher, daß wir sehr viele Hinweise auf Linksradikalismus bekommen. Wir haben immer mehr solcher Hinweise als Hinweise auf Rechtsradikalismus bekommen, Herr Abgeordneter. Sie können aber davon ausgehen, daß wir die gesamte Palette beobachten.
Ich rufe die Frage 2 des Herrn Abgeordneten Amling auf:
Ist die Bundesregierung bereit, dem Beispiel Schwedens zu folgen, den Verkauf von Oxychinolin-Präparaten wie Mexaform, Entero-Vioform, Mexase, Intestopan und anderer Mittel gegen Durchfall in der Bundesrepublik Deutschland zu verbieten, da diese Präparate allein in Japan 900 Todesfälle hervorgerufen haben sollen?
Herr Abgeordneter Amling, auf Ihre Frage möchte ich Ihnen antworten, daß die von Ihnen genannten Präparate in der Bundesrepublik Deutschland der Verschreibungspflicht
unterliegen. Seit der Einführung der Verschreibungspflicht ist der Verbrauch stark rückläufig. Bezüglich Dosierung und Anwendungsdauer sind exakte Richtlinien formuliert und der Ärzteschaft bekanntgegeben worden. Damit ist der bestimmungsgemäße Gebrauch weitgehend sichergestellt. Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch ist in der Bundesrepublik kein Fall unerwünschter Wirkungen bekanntgeworden.
Nach den hier vorliegenden Informationen besteht auch ein beträchtlicher Unterschied bezüglich der Anwendungsgewohnheiten d. h. Verbrauch pro Patient, von halogenierten Hydroxychinolinen in Japan und in der Bundesrepublik. Es ist wahrscheinlich, daß dieser Faktor bei der Häufung der unerwünschten Wirkungen in Japan eine wesentliche Rolle gespielt hat.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Becker.
Frau Ministerin, können Sie bestätigen, daß bisher in Deutschland überhaupt keine Fälle von Smon-Krankheit, die in Japan eben diese Erkrankung darstellt, bekanntgeworden sind?
Ich kann Ihnen bestätigen, daß seit der Verschreibungspflicht kein Fall bekanntgeworden ist. Aus persönlicher Kenntnis kann ich weiteres nicht bestätigen. Ich gehe zwar davon aus, daß überhaupt kein Fall vorliegt, aber ich möchte es nicht expressis verbis bestätigen, ohne es nochmals nachgeprüft zu haben.
Die Frage 69 des Herrn Abgeordneten Gerster wird auf Wunsch des Abgeordneten schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau auf. Die Fragen 3 und 4 des Herrn Abgeordneten Dr. Jahn ({0}) werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen auf. Zur Beantwortung steht uns Herr Parlamentarischer Staatssekretär Haehser zur Verfügung.
Ich rufe Frage 6 des Herrn Abgeordneten Braun auf:
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, damit die Kosten für den Kindergartenbesuch von Kindern hörgeschädigter Eltern als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG geltend gemacht werden können?
Haehser, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Herr Kollege Braun, die Frage, ob Aufwendungen schwerhöriger oder tauber Eltern für den Kindergartenbesuch ihrer Kinder als außergewöhnliche Belastungen nach dem § 33 des Einkommensteuergesetzes berücksichtigt werden können, ist kürzlich mit Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder erörtert worden. Dabei stimmte man überein, daß eine solche Berücksichti6690
gung nach geltendem Recht nicht möglich ist. Maßgebend dafür war, daß der Kindergartenbesuch nicht schulpflichtiger Kinder heutzutage weitgehend üblich ist. Deshalb können die dadurch entstehenden Kosten auch dann nicht als außergewöhnlich im Sinne des § 33 des Einkommensteuergesetzes angesehen werden, wenn eine Hörschädigung der Eltern vorliegt. Diese Kosten gehören vielmehr zu den typischen Kosten des Unterhalts, der Erziehung und der Pflege eines Kindes, die nach der Regelung des Einkommensteuerreformgesetzes von 1975 durch das Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz abgegolten werden.
Eine Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht mit mir der Meinung, daß es notwendig wäre, dann das geltende Recht zu ändern? Denn die Eltern, die angesprochen sind, haben meines Erachtens nicht die Möglichkeit der Wahl, ob ihre Kinder den Kindergarten besuchen; sondern sie müssen geradezu diesen Besuch ermöglichen, damit ihre Kinder genügend Kontakt auch mit normal sprechenden Kindern bekommen.
Herr Kollege Braun, wenn ich mit Ihnen der Meinung wäre, daß hier das Gesetz geändert werden müßte, und zwar im Gegensatz zur Auffassung aller entsprechenden Referenten aller Bundesländer, dann hätte ich Ihnen nicht die Antwort gegeben, wie ich sie Ihnen gegeben habe. Es ist so, daß heute - und das ging aus meiner Hauptantwort hervor = der Kindergartenbesuch nicht schulpflichtiger Kinder üblich ist, also auch der Kindergartenbesuch von Kindern hörgeschädigter Eltern.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht der Meinung, daß es hier nicht allein auf den sicherlich geschätzten Rat der Referenten der Länder ankommt, sondern daß man hier auch die betroffenen Eltern und deren Lage berücksichtigen müßte und dabei wiederum besonders berücksichtigen muß, daß die Eltern nicht in der Lage sind, an der Stimmund Spracherziehung ihrer eigenen Kinder mitzuwirken?
Herr Kollege, Sie wissen, daß wir hier im Jahre 1974 miteinander die Steuerreformgesetzgebungswerke verabschiedet haben. Damals wäre Raum für Anregungen dieser Art gewesen. Ich will nicht gerne eine fast typische Antwort geben: Es ist natürlich jedem Abgeordneten des Hohen Hauses unbenommen, eine Initiative zu ergreifen, die über die Anfrage in einer Fragestunde hinausgeht.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Becker.
Herr Staatssekretär, wären Sie bereit, bei der hier anwesenden Frau Minister für Jugend, Gesundheit und Familie Erkundigungen einzuziehen, in welchem Maße Kinder, die nicht in einem normalen Sprachumgangsmilieu aufwachsen, die Beziehung zur Sprache für ihre Fortentwicklung benötigen?
Ich bin gerne bereit dazu, Herr Kollege Becker, zumal mir dies einen Anlaß gibt, wieder dienstlichen Kontakt mit der von mir hochgeschätzten Frau Bundesminister aufzunehmen.
Ich rufe Frage 7 des Abgeordneten Kroll-Schlüter auf:
Wie hoch schätzt der Bundesfinanzminister die Kosten für ein Jugendhilfegesetz, dessen Referentenentwurf durch den Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit im Oktober 1977 vorgelegt wurde?
Herr Präsident, mit Einverständnis des Herrn Abgeordneten würde ich gerne beide Fragen zusammen beantworten.
Ich rufe auch noch Frage 8 des Abgeordneten Kroll-Schlüter auf:
Worauf stützt sich diese Kostenschätzung?
Ich danke Ihnen sehr, Herr Kollege.
Herr Kollege Kroll-Schlüter, zu dem vom Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit vorgelegten Referentenentwurf eines Jugendhilfegesetzes werden gegenwärtig innerhalb der beteiligten Ressorts Kostenermittlungen durchgeführt. In diese Prüfung werden insbesondere die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände sowie des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge einzubeziehen sein. Ihre Frage nach einer Kostenschätzung kann deshalb erst nach Abschluß dieser Prüfungen und Abstimmungen beantwortet werden.
Eine Zusatzfrage.
Warum werden denn denjenigen Verbänden z. B., die bisher zum Referentenentwurf gehört worden sind, Zahlen entgegengehalten, die nach Ihrer eigenen Aussage noch gar nicht als zuverlässig genannt werden können?
Sie haben in der Tat recht, wenn Sie auf Zahlen verweisen, die den Verbänden und Organisationen bekannt sein können. Ich will Ihnen einmal ein paar Zahlen nennen. Es gibt im Referentenentwurf eine Kostenschätzung, die liegt bei 550 Millionen DM jährlich. Es gibt bei den kommunalen Spitzenverbänden einen Kostenschätzung, die liegt um rund 300 Millionen DM höher, und es gibt andere Kostenschätzungen, die liegen wiederum einige hundert Millionen DM höher. Gerade deswegen ist eine Abstimmung unter allen Beteiligten erforderlich, nicht daß man so über den Daumen peilt und sagt, auf diese Summe einigen wir uns jetzt, sondern nachdem man selbstverständParl. Staatssekretär Haehser
lieh gerechnet haben wird, Herr Kollege Kroll-Schlüter.
Weitere Zusatzfrage, bitte.
Wir müssen also davon ausgehen, daß erst der Kabinettsentwurf zuverlässige Zahlenangaben enthalten wird?
Ja. Da Sie den Kabinettsentwurf ansprechen, Herr Kollege, möchte ich Ihnen gerne zur Kenntnis bringen, daß wir davon ausgehen, daß vor der Sommerpause das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet wird.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Frage 9 des Abgeordneten Spöri wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe Frage 10 des Herrn Abgeordneten Ey auf:
Ist die auf der Lohnunternehmertagung in Münster im Dezember 1978 von dem Parlamentarischen Staatssekretär Gallus angekündigte alsbaldige Einbeziehung der mehrbetrieblichen Maschinenverwendung in der Landwirtschaft in die Mehrwertsteuerbegünstigung von der Bundesregierung abgelehnt worden, und wenn ja, mit welcher Begründung?
Herr Kollege, die Bundesregierung hat die Einführung des ermäßigten Steuersatzes für bestimmte Umsätze an land- und forstwirtschaftliche Betriebe nicht abgelehnt. In den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Umsatzsteuergesetzes 1979 konnte indessen diese Regelung nicht aufgenommen werden. Dieses soeben erwähnte Gesetz dient vorrangig der Anpassung des Umsatzsteuerrechts an die 6. EG-Richtlinie und muß spätestens zum 1. Januar 1979 in Kraft treten. Da Wirtschaft und Verwaltung eine ausreichende Übergangszeit benötigen, sollte das Gesetz noch vor den Parlamentsferien verabschiedet werden. Die bis dahin zur Verfügung stehende Zeit würde für eine eingehende Beratung aller Änderungswünsche nicht ausreichen. Die Bundesregierung ist deshalb der Auffassung, daß neben den Anpassungsmaßnahmen an die 6. Richtlinie - also dem Hauptzweck des Gesetzes - in dem Gesetz nur solche Änderungen berücksichtigt werden sollen, die nicht aufgeschoben werden können.
Hierzu rechnet die von Ihnen angesprochene Maßnahme nicht. Die Nichtberücksichtigung bedeutet jedoch keine grundsätzliche Ablehnung durch die Bundesregierung. Es wird vielmehr geprüft werden, ob die Angelegenheit später im Rahmen eines anderen Gesetzgebungsvorhabens aufgegriffen werden kann.
Eine Zusatzfrage? - Bitte schön.
Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Meinung, daß besonders die Frage der mehrbetrieblichen oder überbetrieblichen Maschinennutzung in der Landwirtschaft dringend einer besseren Regelung bedarf, da der gegenwärtige Zustand die kleineren Betriebe bei der Maschinenanwendung benachteiligt und die größeren im Grunde begünstigt?
Herr Kollege Ey, ich will nicht so weit gehen, zu sagen, daß ich mit Ihnen einer Meinung wäre. Aber ich will doch wiederholen - und daraus können Sie selbstverständlich Ihre Schlüsse ziehen -, daß die Bundesregierung nicht grundsätzlich gegen das Anliegen ist, das in Ihrer Frage zum Ausdruck kommt.
Eine weitere Zusatzfrage? - Bitte.
Herr Staatssekretär, halten Sie es nicht für merkwürdig, daß ein Sprecher der Regierung bereits im Dezember letzten Jahres die alsbaldige Neuregelung der Mehrwertsteuerbegünstigung für den Bereich der Lohnunternehmer ankündigte?
Sie wollen mich jetzt sicher nicht aufs Glatteis führen; ich nehme an, Sie meinen eine Äußerung meines Kollegen Herrn Gallus vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Herr Gallus hat im Dezember 1977 den damaligen Stand der Gesetzgebungsvorbereitungen korrekt wiedergegeben. In der Zwischenzeit haben aber die Ihnen geschilderten Gründe überwogen, und das hat dazu geführt, daß nur die Anpassung vorgenommen wird und die unaufschiebbaren Teile der Regelung jetzt Ihrer Zustimmung anheimgestellt werden. Aber seinerzeit, im Dezember 1977, hatte Herr Gallus den Gesetzgebungsstand korrekt wiedergegeben.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft. Zur Beantwortung der Fragen steht uns der Parlamentarische Staatssekretär Grüner zur Verfügung.
Frage 11 des Abgeordneten Dr. Spöri wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe Frage 12 der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz auf:
Ist der Bundesregierung das unterschiedliche Vorgehen der Industrie- und Handelskammern bei der Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen bekannt, das z. B. in Hamburg zu einem hohen Fehlbedarf an öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in verbrauchernahen Bereichen geführt hat, und welche Möglichkeiten sieht sie, darauf hinzuwirken, daß im Interesse eines wirksamen Verbraucherschutzes z. B. gegenüber Versicherungen genügend unabhängige Sachverständige öffèntlich bestellt und vereidigt werden?
Der Bundesregierung ist bekannt, Frau Kollegin, daß die Handelskammer Hamburg bei der Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen anders als andere Industrie- und Handelskammern verfährt. Nach Auskunft der zuständigen Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Landwirtschaft in Hamburg haben sich Schwierigkeiten aus dem von der Handelskammer Hamburg gewählten Verfahren bisher nicht ergeben, da die Gerichte und die betroffenen Wirtschaftskreise auf Grund langjähriger Übung offensichtlich den Aussagewert eines von Fall zu Fall von der Kammer benannten Sachverständigen gegenüber dem von
förmlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ohne Vorbehalt als gleichwertig anerkennen,
Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, zu veranlassen, daß Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt werden, da dies in die Zuständigkeit der Länder fällt. Das von der Handelskammer zu beachtende Verfahren ist in der auf Grund des § 36 der Gewerbeordnung erlassenen Sachverständigenverordnung vom 17. Oktober 1961 niedergelegt. Nach § 1 können Sachverständige nach Bedarf öffentlich bestellt und vereidigt werden. Die Aufsicht über die Einhaltung der vorgenannten Vorschriften obliegt nicht dem Bundesminister für Wirtschaft, sondern dem Hamburger Wirtschaftssenator.
Eine Zusatzfrage? - Bitte schön.
Herr Staatssekretär, nach Auskünften des Deutschen Industrie- und Handelstages wird diese Praxis nicht nur in Hamburg geübt. Könnten Sie Auskünfte darüber geben, wie sich das in anderen Bundesländern verhält und ob hier nicht doch ein besorgniserregender Tatbestand vorliegt?
Ich kann mich danach gern erkundigen. Eine solche Information liegt mir bisher nicht vor. Ich betone aber noch einmal, daß der Senator für Wirtschaft in Hamburg uns mitgeteilt hat, daß aus der in Hamburg praktizierten Regelung bisher keine Nachteile erwachsen sind.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, liegen der Bundesregierung Zahlen vor, beispielsweise auf dem Gebiet der Versicherungen, die in etwa die Relation zwischen den Sachverständigen, die bei Versicherungen fest angestellt sind, und den freipraktizierenden, amtlich zugelassenen, vereidigten Sachverständigen angeben?
Mir sind derartige Zahlen im Augenblick nicht bekannt. Ich kann die Frage nicht beantworten, werde aber gerne schriftlich darauf zurückkommen.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 13 der Frau Abgeordneten Hürland auf:
Kann ich der Antwort des Staatssekretärs Grüner vorn 13. April 1978 auf meine mündliche Anfrage bezüglich auslaufender Anlagen der Ruhr-Kohle AG entnehmen, daß die Schachtanlage Fürst-Leopold-Wulfen in Dorsten weder in naher noch in mittlerer Zukunft von Stillegung bedroht ist?
Wie in meiner Antwort vom 13. April 1978 dargelegt, hat die Ruhrkohle AG in den bisherigen Verhandlungen über die Gewährung einer Bergbau-Sonderhilfe kein Papier vorgelegt, in dem unter bestimmten Prämissen einzelne Schachtanlagen benannt wurden, die als Auslaufanlagen in Frage kommen könnten. Eine Aussage über die Zukunft der Schachtanlage FürstLeopold-Wulfen in Dorsten kann die Bundesregierung aus diesem Grunde nicht machen.
Eine Zusatzfrage, bitte.
Welche Bedeutung messen Sie dem. Antrag der Ruhrkohle AG bei, bei der Aufstellung des Bebauungsplans der Stadt Marl eine Bahnlinie an der Strecke Buer-Nord-Haltern von Polsum aus zum geplanten Steag-Kraftwerk vorzusehen?
Ich kann auf diese Frage leider keine Antwort geben, da sie nicht in dem Sachzusammenhang steht, der mir die Vorbereitung der Beantwortung auch dieser Frage ermöglicht hätte.
Der Herr Parlamentarische Staatssekretär wird dann sicherlich schriftlich die Ergänzung nachliefern.
Noch eine Zusatzfrage, bitte.
Dann jetzt nicht, gleich.
Ich rufe nunmehr die Frage 14 der Frau Abgeordneten Hürland auf:
Für welche Anlagen sind die im Einzelplan 09 Titel 68310-631 ausgewiesenen Mittel des Haushalts 1977 „Zuschüsse zu den Schrumpfungslasten des Steinkohlenbergbaus" und in welcher Höhe gezahlt worden, und für welche Anlagen und in welcher Höhe sind sie im Jahr 1978 vorgesehen?
Die Veranschlagung und Auszahlung der auf die einzelnen Bergbauunternehmen entfallenden Beihilfen zu den Schrumpfungslasten erfolgt entsprechend der auf bestimmte Abrechnungszeiträume entfallenden Förderreduzierung der von Schrumpfungsmaßnahmen betroffenen Schachtanlagen. Dabei erstreckt sich eine Schrumpfungsmaßnahme in der Regel über mehrere Abrechnungszeiträume. Die für einen Abrechnungszeitraum festgesetzte Beihilfe wird wiederum in fünf Jahresraten ausgezahlt. Die im Haushalt veranschlagten Mittel setzen sich somit aus Raten früherer Abrechnungszeiträume sowie ersten Raten des laufenden Abrechnungszeitraums zusammen.
Die Ist-Ausgabe des Jahres 1977 in Höhe von 62,1 Millionen DM entfällt mit 51 Millionen DM auf Raten der Abrechnungszeiträume 1973 bis 1976 und mit 11,1 Millionen DM auf erste Raten des Abrechnungszeitraums November 1976 bis Oktober 1977, und zwar hierbei auf die Schrumpfungsmaßnahmen der Schachtanlagen Sachsen, Friedrich Thyssen 2/5, Hansa ({0}), Friedrich der Große, Ibbenbüren ({1}).
Der Haushaltsansatz für 1978 beinhaltet in seiner Gesamthöhe von 77 Millionen DM Zahlungen für bereits abgeschlossene bzw. für die genannten, in 1977 begonnenen Schrumpfungsmaßnahmen.
Eine Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, ist es so, daß man unter Schrumpfungsmaßnahmen Schrumpfung innerhalb einer jeden Schachtanlage verstehen kann, oder ist bei der Beratung dieses Titels auch vorgesehen, daß Stillegungen möglich sind?
Beides kann unter diesem Begriff zusammengefaßt werden, aber das _ läßt keine Aussage über die Einzelmaßnahme zu.
({0})
Keine weitere Zusatzfrage?
({0})
- Bitte, ja.
Die Ruhrkohle AG weist, wenn ich das eingangs mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, kurz sagen darf, darauf hin, daß zur Erhaltung der Schachtanlage Fürst-Leopold-Wulfen eine Investition von 110 Millionen DM kurzfristig nötig ist. Wird bei der von Ihnen vorgesehenen Investitions- oder Uberbrückungshilfe von 760 Millionen DM eine Auflage gemacht oder vorgesehen werden dergestalt, daß diese zur Erhaltung der Schachtanlage notwendige Investition sichergestellt ist?
Frau Kollegin, Aussagen über Überbrückungshilfen können erst gemacht werden, wenn die Bundesregierung eine Entscheidung getroffen hat. Ich kann deshalb zu dieser Frage im Augenblick leider nicht Stellung nehmen.
Ich rufe die Frage 15 des Abgeordneten Dr. Friedmann auf:
Wie weit sind die Überlegungen der Bundesregierung gediehen, ein Rückbürgschaftsinstrument zu schaffen, das mittelständische Unternehmen bei der Stellung von Bietungs- und Leistungsgarantien im Exportgeschäft unterstützen soll?
Das Kabinett hat sich am. 12. April 1978 intensiv mit der Frage der Einführung eines bundeseinheitlichen Rückbürgschaftsinstruments für die mittelständische Wirtschaft befaßt. Das Kabinett hat dabei insbesondere auch die Konsequenzen erörtert, die sich aus der Tatsache ergeben können, daß mittlerweile bereits in acht Bundesländern Rückbürgschaftsprogramme bestehen, die in ihrer Ausgestaltung zum Teil recht wesentlich voneinander abweichen.
Die Bundesregierung sieht hierin die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen zwischen den mittelständischen Unternehmen in den einzelnen Bundesländern. Sie hält es deshalb für erforderlich, die rechtlichen Voraussetzungen für die Übernahme von Rückbürgschaften zu vereinheitlichen und vor allem auch eine einheitliche Entscheidungspraxis zu gewährleisten. Das Kabinett hat deshalb den Bundesminister für Wirtschaft und den Bundesminister der Finanzen gebeten, gemeinsam mit den Landesregierungen die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Rückbürgschaften zu prüfen.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär Grüner, darf ich aus Ihrer Antwort schließen, daß die Bundesregierung die Notwendigkeit eines solchen Rückbürgschaftsinstruments erkannt hat, und - wenn ja - bis wann glauben. Sie, dann eine entsprechende Regelung auf den Tisch legen zu können?
Die Notwendigkeit derartiger Rückbürgschaften bzw. ihre Wünschbarkeit wird von der Bundesregierung gesehen. Wie sich die Verhandlungen mit den Ländern, insbesondere angesichts der Tatsache, daß wir ja eine umfassende Regelung anstreben müssen, gestalten werden, läßt sich im Hinblick auf den zeitlichen Ablauf im Augenblick nicht vorausbestimmen.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, können Sie jetzt schon sagen, welche Partner sich in einem solchen Rückbürgschaftsinstrument zusammenfinden müssen, damit eine mit der Sozialen Marktwirtschaft zu vereinbarende Lösung zustande kommt?
Es würde genügen, wenn in allen Ländern einheitliche Regelungen praktiziert würden, d. h., wenn es zu einer Vereinheitlichung käme.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf. Zur Beantwortung steht uns der Parlamentarische Staatssekretär Buschfort zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 17 der Frau Abgeordneten Simonis auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele ausländische Krankenschwestern - insbesondere asiatische - zur Zeit noch in der Bundesrepublik Deutschland arbeiten bzw. wie viele in der nächsten Zeit wieder in ihre Heimat zurückkehren werden, und was wird die Bundesregierung unternehmen, um diesen Rückkehrern die Wiedereingliederung in ihren Heimatländern zu erleichtern?
Frau Kollegin, die Zahl der in der Krankenpflege beschäftigten Ausländer wird in den amtlichen Statistiken nicht gesondert ausgewiesen. Nach Schätzungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft arbeiten etwa 5 600 Koreanerinnen, 2 500 Philippininnen und 2 000 Inderinnen in der deutschen Kranken- und Altenpflege.
Über die Zahl der ausländischen Pflegekräfte, die in der nächsten Zeit in ihr Herkunftsland zurückkehren wollen, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
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Die Bundesregierung kann zwar für die berufliche Eingliederung rückkehrender Krankenpflegekräfte im Heimatland keine Gewähr übernehmen. Sie unterstützt jedoch im Rahmen der entwicklungspolitisdien Förderung der beruflichen Wiedereingliederung rückkehrender ausländischer Krankenpflegekräfte als ein erstes Erprobungsprogramm die Umschulung einer Gruppe koreanischer Krankenschwestern zu Fremdsprachenkorrespondentinnen aus Mitteln des Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit. Damit soll ein Beitrag zur Deckung eines speziellen Fachkräftebedarfs in Korea geleistet werden. Dem Programm liegt eine rückkehrbezogene Selbsthilfeaktion der geförderten Krankenschwestern zugrunde.
Es ist in diesem Zusammenhang zu erwähnen, daß die Bundesregierung mit 15 Millionen DM Kapitalhilfe das Krankenhausprojekt der Yonsei-Universität fördert. Auf deutschen Wunsch wird im Rahmen dieses Vorhabens der Wiedereingliederung des aus der Bundesrepublik Deutschland zurückkehrenden koreanischen Krankenpflegepersonals besondere Bedeutung beigemessen. Das Krankenhaus soll als Anlaufstation die gesellschaftliche und berufliche Reintegration erlechtern helfen. Das Projekt befindet sich im Vorbereitungsstadium.
Eine Zusatzfrage, bitte schön.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen die Auffassung einzelner sozialer Träger bekannt, daß sehr wohl noch - im Gesundheitswesen, wie auch in naheliegenden sozialen Bereichen - ein Be- darf an Pflegepersonal besteht? Wären Sie eventuell gewillt, bei der Aufzeichnung solcher Möglichkeiten behilflich. zu sein, um den Schwestern, die aus den unterschiedlichsten Gründen nicht mehr in ihre Heimatländer zurückkehren können - das hat sehr viel mit den dortigen Lebensverhältnissen und der dort vorhandenen Aufnahmefähigkeit zu tun die Möglichkeit zu geben, hier bei uns vorhandene Stellen auszufüllen?
Buschfort, ParL Staatssekretär: Frau Kollegin, wir sind dazu bereit, denn die Mehrzahl der ausländischen Krankenschwestern befindet sich bereits fünf Jahre in der Bundesrepublik. Diese Krankenschwestern haben einen Rechtsanspruch auf eine Verlängerung der Arbeitserlaubnis. Von daher ist aus der Sicht der Arbeitsmarktpolitik hier kein besonderes Problem zu erkennen.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, darf ich daraus auch entnehmen, daß Sie es unterstützen würden, daß den Krankenschwestern, die diese Voraussetzungen erfüllen, unter Umständen auch durch ein Umschulungsprogramm ermöglicht wird, artverwandte Berufe hier bei uns in der Bundesrepublik auszuüben?
Frau Kollegin, diese Krankenschwestern haben - wie die deutschen Arbeitnehmer, - Ansprüche auf Leistungen nach dem AFG. Idi will gerne noch einmal den Einzelheiten nachgehen und Ihnen dann eine konkrete Antwort zuleiten.
({0})
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe Frage 18 des Herrn Abgeordneten Conradi auf. - Der Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet; die Antwort wird
als Anlage abgedruckt.
Ich rufe Frage 19 der Frau Abgeordneten MartinyGlotz auf:
In welchem Umfang hat die Bundesregierung in Verordnungen und Richtlinien für. ihre Beamten bisher die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen in bezug auf Prüf- und Gutachtertätigkeit berücksichtigt, und wird sie in Zukunft neben den Sachverständigen der TÜV den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen stärker Zuständigkeiten einräumen, z. B. bei der Verordnung zur Änderung der Dampfkesselverordnung, Druckgasverordnung, Aufzugsverordnung, Verordnung über elektrische Anlagen usw., um einer Monopolisierung der TÜV im Interesse eines möglichst wirksamen Verbraucherschutzes entgegenzuwirken?
Frau Kollegin Martiny, die Gewerbeordnung, und zwar § 24 c, stellt den Grundsatz. auf, daß die Prüfung der technischen Anlagen von amtlichen oder amtlich anerkannten Sachverständigen, die in technischen Überwachungsorganisationen zusammengefaßt sind, durchgeführt werden. Die bisher erlassenen Verordnungen über überwachungsbedürftige Anlagen sehen von diesem Grundsatz nur in bestimmten Fällen Ausnahmen vor. Dabei handelt es sich um die sogenannte Eigenüberwachung. In diesen Fallen können in großen Unternehmen beschäftigte Sachverständige amtlich anerkannt werden, soweit es sich um die Prüfung von Anlagen handelt, die in dem Unternehmen betrieben, installiert oder hergestellt werden.
Die Zusammenfassung der amtlich anerkannten Sachverständigen in den Technischen Überwachungsvereinen gewährleistet den Sachverständigen eine unabhängige Position. Die Technischen Überwachungsvereine führen einen Erfahrungsaustausch durch, in den die Sachverständigen ihre Prüferfahrungen einbringen und durch den die Sachverständigen über die neuesten technischen Erkenntnisse und Entwicklungen informiert werden. Die Technischen Überwachungsvereine sorgen ferner für eine gleichmäßige Durchführung der Sachverständigenprüfungen.
Im Interesse eines wirksamen Verbraucherschutzes sollte an dem bestehenden System nichts geändert werden.
Eine Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, daraus ergeben sich einige bedenkliche Folgen, und daher frage ich Sie: Teilen Sie meine Ansicht, daß die Bundesregierung dann ihrerseits für bestimmte
Kontrollen über die Technischen Überwachungsvereine, die doch in der Tat staatliche Hoheitsaufgaben wahrnehmen, sorgen müßte, weil die Technischen Überwachungsvereine Überwachungsaufträge, die gesetzlich vorgeschrieben sind,- auf privatwirtschaftlicher Grundlage durchführen?
Frau Kollegin, Probleme, die in diesem Zusammenhang an uns herangetragen werden, müssen und werden wir eingehend und sorgfältig prüfen. Ich bin im übrigen der. Auffassung, daß gerade der Zusammenschluß in Überwachungsvereinen dazu beiträgt, notwendige Prüfungsbereiche zu erkennen. Sollten Lücken bestehen - wir haben ja gerade im medizinischen Bereich eine Diskussion erlebt -, werden wir das gern prüfen und soweit wie möglich diese Lücken schließen. Nur, ich darf noch einmal darauf hinweisen: Wenn wir für den gleichen Überwachungsbereich verschiedene Überwachungsorganisationen zulassen sollten, so könnten wir möglicherweise auf Grund der Konkurrenzsituation zwar preisgünstigere Prüfungen erzielen, die aber von der Prüf-Qualität her vielleicht zu beanstanden wären.
Eine weitere Zusatzfrage, bitte.
Unabhängig davon, daß ich mit Ihnen hierin nicht übereinstimme, da die gesetzliche Grundlage, auf der die Prüfung zu geschehen hat, ja einigermaßen gesichert ist, frage ich Sie: Teilen Sie die Ansicht, daß die Novellierung des Gesetzes über technische Arbeitsmittel eine günstige Grundlage ist, diesen ganzen Komplex bei der anstehenden Gesetzesberatung zu erörtern und dabei auch die Frage der Überwachung von medizinischen Geräten einzubeziehen?
Frau Kollegin, ich bin davon überzeugt, daß uns im Rahmen der Beratungen entsprechende Eingaben erreichen werden. Ich bin auch sicher, daß unsere Fachabteilung bereits bestimmte Vorstellungen hat. Wir werden alle Eingaben und auch Ihre heutige Anfrage selbstverständlich in die Beratungen einbeziehen.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Lampersbach.
Herr Staatssekretär, hat das öffentliche Anhörungsverfahren zum Maschinen.schutzgesetz, das Frau Kollegin Martiny-Glotz gerade ansprach, nicht klar und eindeutig erwiesen, daß der Technische Überwachungsverein, also der TÜV, für eine derartige Aufgabe überfordert ist?
Herr Kollege, ich kann Ihre Auffassung so nicht teilen. Ich bin allerdings auch gerne bereit einzugestehen, daß ich die schriftlichen Äußerungen der Sachverständigen nicht selbst gelesen und auch die Anhörung nicht miterlebt habe. Aber nach dem Eindruck, den ich aus den bisherigen Gesprächen gewonnen habe, kann ich Ihrer Einlassung nicht zustimmen.
Keine weitere Zusatzfrage, - Dann rufe ich die Frage 21 des Abgeordneten Dr. Becker ({0}) auf:
Ist die Bundesregierung bereit, einen generellen Vorsorgetest zur Früherkennung der angeborenen Schilddrüsenunterfunktion
bei Neugeborenen wie in der Schweiz und Österreich in das Vorsorgeprogramm einzubeziehen, nachdem bekannt ist, daß die angeborene unbehandelte Hypothyreose die Gehirnentwicklung in den ersten drei bis sechs Monaten irreversibel sdiädigt und diese Erkrankung doppelt so häufig vorkommt wie die Phenylketonurie, für die eine Vorsorgeuntersuchung besteht?
Herr Kollege Dr. Becker, in der Bundesrepublik ist die Schilddrüsenunterfunktion in den Katalog der Krankheiten aufgenommen, die für die Krankheitsfrüherkennungsmaßnahmen bei Kindern in Betracht kommen. Allerdings waren bisher keine allgemeinen Reihenuntersuchungen vorgesehen, weil einige methodische und organisatorische Probleme für eine generelle Empfehlung noch nicht ausreichend geklärt sind.
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat seit Anfang des Jahres intensive fachliche Kontakte zur Sektion Schilddrüse der Deutschen Gesellschaft für Endokrinologie aufgenommen. Diese bemüht sich darum, eine bundeseinheitliche Methode in den für diese Untersuchung in Frage kommenden klinischen Laboratorien einzuführen.
In diesen Tagen findet im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung eine Anhörung der Fachgesellschaft statt. Die Auswertung der dort vorgetragenen Informationen wird ergeben, ob die technischen und organisatorischen Voraussetzungen nunmehr die Empfehlung einer generellen Reihenuntersuchung für Neugeborene gestatten. Wenn diese Frage positiv beantwortet werden kann, wird der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung an den Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen herantreten. Der Bundesausschuß wird dann prüfen, ob diese Untersuchungsmethode die Voraussetzungen des § 181 a Abs, 1 Nrn. 1 bis 4 RVO erfüllt, damit die Richtlinie für die Durchführung dieser Untersuchung im Rahmen der Früherkennungsuntersuchungen für Kinder entsprechend geändert werden kann.
Zusatzfrage, bitte.
Ist der Bundesregierung bekannt, daß in der Schweiz und auch in Osterreich teilweise eine einfache Blutentnahme bei dem Säugling zu einer Untersuchung in einem Labor auf einen bestimmten Stoff man nennt ihn T 3 bzw. T 4 - genügt, um diese Erkrankung festzustellen?
Herr Kollege, ich gehe davon aus, daß den Fachleuten im Ministerium das bekannt ist. Ich kann . Ihnen bestätigen, daß bereits in .den USA, in Belgien, Dänemark, Osterreich und der Schweiz Vorsorgeuntersuchungen an allen Neugeborenen vorgenommen werden.
Keine weiteren Zusatzfragen,
Vizepräsident Stücklen
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung auf. Zur Beantwortung steht uns der Parlamentarische Staatssekretär Dr. von Bülow zur Verfügung.
Ich rufe Frage 16 - des Abgeordneten Lampersbach - auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß ein Arbeitgeber verpflichtet ist, auch denjenigen Arbeitnehmern, die nach Ableisten des Wehrdienstes arbeitsunfähig oder krank entlassen werden, Lohnfortzahlung für die sechs Wochen unmittelbar ab Entlassung aus dem Wehrdienst zu zahlen, und ist die Bundesregierung bereit, dem Deutschen Bundestag Vorschläge zur Novellierung der betreffenden Gesetze zu unterbreiten mit dem Ziel, daß den betreffenden Arbeitgebern Ersatzansprüche wegen eines Wehrdienstschadens eines Wehrdienstpflichtigen oder Wehrdienstleistenden zugestanden werden?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Herr Kollege, es ist richtig, daß der Arbeitgeber verpflichtet ist, seinem aus der Bundeswehr entlassenen Arbeitnehmer im Krankheitsfall das Arbeitsentgelt auch dann fortzuzahlen, wenn die Krankheit während des Wehrdienstes eingetreten oder gar durch den Wehrdienst verursacht worden ist. Einen Ersatzanspruch hat der Arbeitgeber in derartigen Fällen nicht.
Der Bundesregierung ist diese Problematik bekannt. Sie wird prüfen, ob die gegenwärtige Rechtslage weiterhin vertretbar ist oder durch eine Novellierung der entsprechenden Gesetze geändert werden muß. Ich werde Sie über das Ergebnis dieser Prüfung unterrichten.
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe Frage 23 - des Abgeordneten Lattmann - auf. - Er ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe Frage 24 - des Abgeordneten Biehle
- auf. - Auch er ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Das gleiche gilt für Frage 25 des Abgeordneten Biehle.
Ich rufe Frage 26 - des Abgeordneten Spranger
- auf:
Welche Grundlagen gab es für die Ermittlungen gegen Angehörige des Militärischen Abschirmdienstes, die in der Zeitschrift „Stern" vom 6. April 1978, Seite 110 ff., geschildert werden, und was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun, daß die Arbeit von Angehörigen -von Nachrichtendiensten in der Öffentlichkeit behandelt wird?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Herr Kollege, ich gehe davon aus, daß Ihre Frage sich nicht auf die Ausgabe der Zeitschrift „Stern" vom 6. April 1978 bezieht, sondern daß Sie die Ausgabe vom 30. März 1978 meinen. Dort findet sich auf Seite 110 ff. ein Artikel „Wieder mal auf falscher Fährte", in dem über Ermittlungen gegen Angehörige des Militärischen Abschirmdienstes berichtet wird.
Hierzu kann ich Ihnen folgendes mitteilen. Die operative Bearbeitung war in diesem Falle aufgenommen worden, weil Hinweise vorlagen, die eine
Klärung - vor allem auch im Interesse der Betroffenen - erforderlich machten. Die beiden Angehörigen des Militärischen Abschirmdienstes wurden voll rehabilitiert.
Zum zweiten Teil Ihrer Frage, Herr Kollege Spranger, darf ich folgendes bemerken. Die gegenwärtige extensive Behandlung der Tätigkeit der Nachrichtendienste in der Öffentlichkeit erfüllt die Bundesregierung mit Sorge. Die Effektivität der Spionageabwehr setzt erstens strikte Geheimhaltung und zweitens Vertrauen der Bevölkerung zu den Staatsschutzorganen voraus. Diesen Zielen dient eine Presseberichterstattung nicht, die häufig auf Indiskretionen beruht, sensitive Informationen an die Oberfläche spielt und zeitweise die Form einer Kampagne gegen die Nachrichtendienste annimmt. Der Bundesregierung liegt es jedoch fern, hiergegen etwas zu unternehmen. Sie bestreitet den Massenmedien nicht das Recht und die Pflicht, vermutlichen Pannen und Rechtsbrüchen nachzugehen. Sie appelliert aber an das Verantwortungsgefühl der Journalisten, im Einzelfall sorgfältig abzuwägen zwischen dem Informationsbedürfnis der Bevölkerung und der Pressefreiheit einerseits und der Funktionsfähigkeit der Nachrichtendienste andererseits.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter?
Herr Staatssekretär, entspricht der von Ihnen erwähnte Bericht diesem Verantwortungsbewußtsein, das Sie zu Recht den Massenmedien abverlangen?
Ich möchte Ihre Frage verneinen.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Spranger.
Herr Staatssekretär, lassen sich Angaben darüber machen, welche Teile des Berichts den Tatsachen entsprechen oder der freien Phantasie des Autors entsprungen sind?
Diese Angaben kann ich Ihnen vor diesem Gremium nicht machen. Ich bin aber gern bereit, dies in einer persönlichen Unterrichtung zu tun.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Althammer.
Herr Staatssekretär, hat die Bundesregierung den Versuch unternommen, mit den Redaktionen dieser Zeitungen darüber zu sprechen, daß diese Gesichtspunkte, die Sie soeben genannt haben, beachtet werden, und hat die Bundesregierung den Versuch unternommen, ihr Wissen anzubieten, bevor solche Veröffentlichungen erfolgen?
Um den letzten Teil Ihrer Frage zu beantworten: In der Regel wird das Sachwissen der Bundesregierung von diesen Journalisten überhaupt nicht in Anspruch genommen; denn sonst könnten sehr häufig einseitige, aber seitenfüllende Artikel überhaupt nicht erscheinen. Was die Bemühungen der Bundesregierung angeht, so versuchen wir in Einzelgesprächen - man kann das nicht als eine offizielle Aktion der Bundesregierung starten - die Journalisten darauf hinzuweisen, in welchem Terrain sie sich bewegen.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen auf. Zur Beantwortung steht uns der Parlamentarische Staatssekretär Wrede zur Verfügung.
Die Frage 30 der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius, die Frage 36 des Abgeordneten Dr. Steger sowie die Frage 37 der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius werden auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 27 des Herrn Abgeordneten Broll auf:
Welche Gründe waren maßgebend, daß die Deutsche Bundesbahn zwei Anzeigen in der kommunistischen Zeitung „Extra elan & rote blätter, Das Jugendmagazin" aufgegeben hat?
Herr Kollege Broll, nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn ist aus kommerziellen Gründen im Zusammenhang mit der Bestellung von Sonderzügen zum Bundestreffen der Sozialistischen Deutschen Arbeiterjugend in Dortmund nur eine Anzeige in den Beilagen der Zeitung „Unsere Welt" mit dem Thema „DB-Juniorenpaß" aufgegeben worden. Die zweite Anzeige wurde von der Redaktion der Blätter als Füller eingebaut. Wie schon dem Abgeordneten Dr. Langguth auf seine Frage in der Fragestunde am 12./13. April 1978 zum gleichen Thema schriftlich mitgeteilt wurde, kann diese Anzeige nach Auffassung der Bundesregierung mit kommerziellen Gründen nicht gerechtfertigt werden. Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn wurde inzwischen entsprechend informiert und gebeten, dies bei künftigen Anzeigevergaben zu berücksichtigen.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, welche Stelle der Deutschen Bundesbahn für Vergabe von Anzeigenaufträgen überhaupt zuständig ist?
Herr Kollege Broll, in diesem Fall ist nicht der Vorstand der Deutschen Bundesbahn tätig geworden, sondern die Zuständigkeit liegt bei der Generalvertretung in Dortmund, und diese hat das aus den vorgenannten Gründen unter kommerziellen Gesichtspunkten entschieden.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wird sichergestellt sein, daß die für die Vergabe von Anzeigenaufträgen zuständigen Stellen in Zukunft in dieser Hinsicht korrekt verfahren?
Herr Kollege, ich gehe davon aus, daß der Vorstand der Deutschen Bundesbahn auf Grund der Mitteilung der Meinung der Bundesregierung zu diesem Thema seine nachgeordneten Stellen entsprechend informiert.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 28 des Herrn Abgeordneten Wüster auf:
Wieviel Fälle des Fahrens auf falscher Autobahnspur hat es im Jahr 1977 auf den Autobahnen gegeben und wieviel endeten mit Unfall bzw. tödlich?
Herr Kollege Wüster, für das Jahr 1977 können keine bundesweit gültigen Angaben über Falschfahrten auf Bundesautobahnen gemacht werden. Systematische Erhebungen sind im Januar 1978 im Zusammenhang mit einer Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen angelaufen. Diese Untersuchung soll Ursachen und Häufigkeit der Falschfahrten ermitteln und gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge erbringen.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wann werden diese Ermittlung bzw. das Gutachten der Bundesanstalt für Straßenwesen zur Auswertung vorliegen?
Herr Kollege, ich kann Ihnen im Augenblick kein Datum sagen; aber es ist sicher, daß diese Untersuchung etwas längerfristig angelegt sein muß, damit kein Zufallsergebnis zustande kommt, sondern damit wir tatsächlich einen einigermaßen objektiven Überblick über das Verkehrsgeschehen in diesem Zusammenhang bekommen.
Eine weitere Zusatzfrage.
Darf ich davon ausgehen, daß das noch im Verlaufe dieses Jahres der Fall ist?
Herr Kollege, das glaube ich nicht. Ich nehme an, daß sich der Untersuchungszeitraum sicherlich über zwei bis drei Jahre erstrecken muß.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 29 des Herrn Abgeordneten Wüster auf:
Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um auf Autobahnen kurzfristig das Falschfahren auf der Gegenspur zu verhindern?
Herr Kollege Wüster, neben der soeben erwähnten Untersuchung sind die Länder gebeten worden, als kurzfristig realisierbare Maßnahme zur Verringerung von Falschfahrten auf Bundesautobahnen im Bereich der Trenninselspitze der Verbindungsrampe zur Autobahn ein zusätzliches Zeichen 267 StVO - das ist das Zeichen „Verbot der Einfahrt" - auf der rechten Seite aufzustellen. Beide Zeichen - das Zeichen Nr. 267 sowie das in der Trenninselspitze stehende Zeichen Nr. 222, nämlich „vorgeschriebene Vorbeifahrt: rechts" -sollen, wenn erforderlich, in Übergröße aufgestellt werden. Soweit der Bundesregierung bekannt, haben die Bundesländer der Bitte entsprochen.
Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, gibt es Erkenntnisse darüber, ob die Wahrscheinlichkeit des Gegen-die-Fahrtrichtung-Fahrens vom technischen Stand bzw. vom Alter einer Autobahn abhängt?
Nein, Herr Kollege, darüber gibt es keine Erfahrungen. Dem Zweck, so etwas in Erfahrung zu bringen, dient die von mir schon angesprochene Untersuchung.
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 31 des Herrn Abgeordneten Schäfer ({0}) auf. Der Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt. Dasselbe gilt für die Frage 32.
Ich rufe die Frage 33 des Herrn Abgeordneten Böhm ({1}) auf. Der Abgeordnete ist ebenfalls nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Die Fragen 34 und 35 des Herrn Abgeordneten Kittelmann werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Wir kommen damit zu den Fragen 38 und 39 des Herrn Abgeordneten Kolb. Der Fragesteller hat um schriftliche Beantwortung gebeten. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Fragen 40 und 41 des Herrn Abgeordneten Schäfer ({2}) auf. Der Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Fragen werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Sehen Sie, Herr Staatssekretär, noch einen Abgeordneten, den ich nicht als Fragesteller erkannt habe?
Ich glaube, der Kollege Steger ist eben gekommen.
Er hat aber keine Frage ,gestellt. Es sind einige Abgeordnete im Saal, die Sie kennen, die aber keine Fragen gestellt haben.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. Zur Beantwortung der Fragen steht uns Herr Parlamentarischer Staatssekretär Baum zur Verfügung. Ich rufe zunächst die Frage 42 des Herrn Abgeordneten Braun auf:
Trifft der Bericht der Wirtschaftswoche, Nr. 12 vom 17. März 1978, über die Trunkenheit am Schreibtisch in Bonner Ministerien zu, und welche Maßnahmen hält die Bundesregierung gegebenenfalls für geeignet, um den Alkoholmißbrauch während der Dienstzeit zu unterbinden?
Herr Kollege Braun, die Zahl der Alkoholfälle in den Bonner Ministerien ist nicht höher als in vergleichbaren Verwaltungen und Betrieben. Sie hat nicht, wie in dem Artikel der „Wirtschaftswoche", Nr. 12 vom 17. März 1978, behauptet wird, in erheblichem Umfang zugenommen.
Anlaß des Schreibens des Ärztlichen und Sozialen Dienstes der obersten Bundesbehörden, durch den Alkoholkranke betreut werden, war, eine Verbesserung der Behandlung zu erreichen. Gleichzeitig sollten den Personalreferenten Möglichkeiten der Hilfe in solchen Fällen aufgezeigt und ihre Mitarbeit gewonnen werden.
Bei den zitierten Passagen handelt es sich nicht um Leitlinien irgendeines Ministeriums, sondern um den Entwurf eines Vortrags einer Sozialarbeiterin.
Eine Zusatzfrage, bitte.
Aus Ihrer Antwort darf ich aber entnehmen, Herr Staatssekretär, daß ein generelles Verbot des Alkoholgenusses in den Bundesministerien nicht besteht?
Nein, es besteht nicht; ebensowenig, wie es in diesem Hause besteht.
({0})
Herr Abgeordneter Kroll-Schlüter, es gibt hier keine Diskussionen von der Abgeordnetenbank zur Regierungsbank. Es gibt nur Zusatzfragen. Das Recht steht Ihnen zu. Die Zusatzfrage muß nur in ursächlichem Zusammenhang mit der gestellten Frage stehen.
Bitte, die zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Braun.
Ich gehe aber richtig in der Annahme, daß auch der Deutsche Bundestag beschließen kann - beispielsweise bei Nachtsitzungen -, einen Alkoholausschank zu unterbinden? Er hat sicherlich auch davon Gebrauch gemacht.
Ja. Es ist diesem Artikel u. a. zu entnehmen, daß das früher der Fall gewesen sein soll - ich habe das nicht nachprüfen können -, daß von einer bestimmten Zeit an der Alkoholausschank hier untersagt war.
Es gibt natürlich allgemeine Dienstvorschriften, die es ganz ausgeschlossen erscheinen lassen, daß am Arbeitsplatz mit Alkohol operiert wird. Ich meinte jetzt ganz allgemein den Bereich der MiniParl. Staatssekretär, Baum
sterien, wie ich hier auch allgemein den Bereich des Parlaments und natürlich nicht diesen Raum gemeint habe.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ey.
Herr Staatssekretär, wenn Ihre Aussage stimmt, daß der Alkoholikeranteil den Durchschnitt nicht übersteigt, reicht dann nicht die Massierung der eigenen Beamten- und Angestelltenschaft in diesem Raum für die Einrichtung einer eigenen Heilstätte aus?
Herr Kollege, das wäre eine weit übertriebene Vorsorgemaßnahme, die von uns überhaupt nicht erwogen wird. Es wäre eine Diskreditierung der Bundesbehörden hier in Bonn, wenn man solche Gedanken wirklich ernsthaft erwöge.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Kunz.
Herr Staatssekretär, wie lauten die Untersuchungsergebnisse, die Ihnen vorliegen und die Sie zur Grundlage Ihrer, wie mir scheint, sehr bedeutungsvollen Aussage gemacht haben?
Ich weiß nicht, ob meine Aussage so überraschend oder so bedeutungsvoll ist. Es müßten ja besondere Gründe vorliegen, die Anlaß zu einem besonders hohen Alkoholverbrauch bei der betroffenen Beamtenschaft gäben. Ich sehe solche Gründe nicht. Deshalb haben wir' auch keinen Anlaß für besondere Untersuchungen gesehen. Es liegt ein einziger Anhaltspunkt vor, den der Kollege auch herausgezogen hat; das ist das Schreiben der Personalabteilung im Bundesfinanzministerium. Aber auch dieses Schreiben läßt nicht den Schluß zu, daß im Bundesfinanzministerium der Alkoholgenuß ein Problem ist.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Becker.
Herr Staatssekretär, kann ich Ihrer Antwort entnehmen, daß die Trunkenheit am Schreibtisch in Bonner Ministerien zwar nicht übermäßig, aber eben doch zugenommen hat?
Nein, das können Sie nicht. Es gibt keine Trunkenheit am Schreibtisch und schon gar keine Zunahme der Trunkenheit am Schreibtisch.
Und, Herr Parlamentarischer Staatssekretär, Sie können auch noch bestätigen, daß auch die Beamten des Finanzministeriums nicht steuerfrei Alkohol genießen können.
Auch das kann ich gerne bestätigen.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Broil.
Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Meinung, daß der Alkoholmißbrauch in den Bundesbehörden, in den Ministerien hier, nicht nur nicht größer sein sollte als in anderen Behörden, sondern deutlich geringer?
Herr Kollege, ich weiß nicht, ob wir so puritanisch sein sollten. Es gibt hier keine Sonderbehandlung oder Sonderbeurteilung von Mitarbeitern in Bundesbehörden, würde ich sagen. Ich bin zufrieden, wenn es so ist wie anderswo auch.
Ich rufe die Frage 43 des Abgeordneten Brandt ({0}) auf:
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob und in welchem Umfang das Bundesamt für Verfassungsschutz oder Landesämter für Verfassungsschutz die Ausleihe. von Büchern aus öffentlichen Bibliotheken in bestimmten Fällen überwachen lassen?
Ich wäre dankbar, wenn ich beide Fragen zusammen beantworten könnte, wenn der Fragesteller damit einverstanden ist.
Der Fragesteller ist einverstanden. Ich rufe auch die Frage 44 des Abgeordneten Brandt ({0}) auf:
Hält die Bundesregierung - falls solche Fälle in Ihrem Verantwortungsbereich bestätigt werden sollten - diese Praxis für vereinbar mit dem Geist unserer Verfassung und Insbesondere mit Sinn und Wortlaut von Artikel 5 des Grundgesetzes?
Herr Kollege Brandt, eine Überwachung der Ausleihe von Büchern aus öffentlichen Bibliotheken durch das Bundesamt für. Verfassungsschutz findet nicht statt. Die Bundesregierung ,kann hierzu nur Stellung nehmen, soweit ihr eigener Verantwortungsbereich angesprochen ist. Ich kann also nicht zu dem Verantwortungsbereich der Länder Stellung nehmen. Was aber das Bundesamt für Verfassungsschutz angeht, so möchte ich diese klare -Aussage machen.
Eine Zusatzfrage?
Wird auf Grund des hier zugrunde liegenden Artikels auch die Ankündigung von Ihnen ernstgenommen, daß die Bibliothekare an die Öffentlichkeit treten. wollen, weil sie glauben, daß es dafür Indizien gebe - wer auch immer es gemacht haben soll -, und werden diese Veröffentlichungen dann sehr genau von Ihnen beobachtet, und wird gegebenenfalls auch einmal darauf ,gedrängt, daß, wenn solche Veröffentlichungen angekündigt werden, sie dann auch erfolgen, damit man nachprüfen kann, was an Wahrheitsgehalt dahintersteckt?
Ja, Herr Kollege, ich nehme das sehr ernst, daß in einer bestimmten Berufsgruppe und darüber hinaus offenbar der Eindruck besteht, daß der Verfassungsschutz an öffentlichen Bibliotheken tätig wird und gewisse Schlußfolgerungen daraus zieht, welche Bücher entliehen werden. Ich würde dies für ein ganz unmögliches Verfahren halten. Ich_ kenne den Artikel in der „Frankfurter Rundschau"; ich habe ihn mir- noch einmal sehr genau angesehen. Der Artikel selbst gibt mir keine beweiskräftigen Anhaltspunkte, denen ich nachgehen könnte - unabhängig davon, ob das im Bundes- oder Landesbereich stattfindet. Aber ich glaube, wir sollten ein Interesse daran haben, daß sich im Lande nicht eine Stimmung ausbreitet, daß so etwas geschehe. Wo kommen wir hin, wenn wir Leute allein danach verdächtigen, welche Bücher sie aus welchen Motiven auch immer lesen!
Eine weitere Zusatzfrage, Abgeordneter Steger.
Herr Staatssekretär, gibt es denn für die Bundesregierung eine mögliche Rechtsgrundlage, gegebenenfalls durch entsprechende Anweisungen sicherzustellen, daß ein solches Verhalten, wie Sie es für den Bundesverfassungsschutz verneint haben, auch für die Landesverfassungsschutzämter unterbunden wird?
Herr Kollege, ich möchte jetzt nicht zu jedem denkbaren, hypothetischen Fall Stellung nehmen. Eine Rechtsgrundlage wäre sicher die Verfassung, ohne daß ich Ihnen jetzt genau sagen könnte, welcher Artikel zum Zuge kommen könnte. Man könnte sich beispielsweise Art. 2 vorstellen. Es gibt die gesetzlichen Grundlagen, die spezialgesetzlichen Grundlagen im Bundesgesetz für den Verfassungsschutz und die landesgesetzlichen Grundlagen, soweit solche bestehen. Aber man müßte dann wirklich jeden einzelnen Fall - in der „Frankfurter Rundschau" werden ja ganz unterschiedliche Fälle genannt - analysieren und bewerten.
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 45 des Abgeordneten Kretkowski auf:
Ist der Bericht der Frankfurter Rundschau vom 30. März zutreffend, wonach der Verfassungsschutz in mehreren Fällen die Karteien öffentlicher Bibliotheken benutzt hat, um Erkenntnisse über bestimmte Personen durch die von diesen entliehene Literatur zu gewinnen, und wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage beruht diese Praxis?
Herr Präsident, auch hier würde ich die beiden Fragen des Fragestellers gern zusammen beantworten.
Der Fragesteller ist einverstanden. Daher rufe ich auch die Frage 46 des Abgeordneten Kretkowski auf:
Ist es zutreffend, daß der Verfassungsschutz darüber hinaus die Leihkarten bestimmter Bildher benutzt, um den Leserkreis dieser Bücher zu erfassen, und wenn ja, welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Art dieser "Risikobücher"?
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat Karteien öffentlicher Bibliotheken nicht dazu benutzt, Erkenntnisse über Personen dadurch zu sammeln, daß es die Unterlagen über die Ausleihe bestimmter Bücher einsieht oder auswertet. Ich verweise auf ,die Antwort, die ich eben dem Herrn Kollegen Brandt gegeben habe.
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 48 des Abgeordneten Dr. Steger auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß das Statistische Bundesamt seit 1970 für die Wissenschaft keine Mikrodaten mehr zur Verfügung stellt, obwohl dies in so anonymisierter Form geschehen kennte, daß dies auch nach dem Datenschutzgesetz zulässig wäre, und wie will die Bundesregierung künftig eine angemessene Datenbasis, insbesondere für die Sozialforschung, sicherstellen?
Herr Kollege Dr. Steger, der Bundesregierung ist bekannt, daß das Statistische Bundesamt in den letzten Jahren von verschiedenen Forschungseinrichtungen um die Freigabe von Einzelangaben, also personenbezogener Daten aus amtlichen Statistiken, für die Durchführung bestimmter sozialwissenschaftlicher Forschungsprojekte gebeten wurde. Es handelt sich dabei um Einzelangaben aus dem Mikrozensus, einer jährlichen Stichprobenbefragung der Bevölkerung, sowie aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1973, einer ebenfalls auf Stichprobenbasis durchgeführten Haushaltsbefragung.
Das Statistische Bundesamt ist nach sorgfältiger und, wie ich hinzufügen darf, wohlwollender Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, daß nach den für die amtliche Statistik geltenden Geheimhaltungsvorschriften des § 12 des Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke eine Weiterleitung von Einzelangaben in diesem Fall nicht zulässig ist.
Entsprechend der Subsidiaritätsregelung nach § 45 des Bundesdatenschutzgesetzes gehen die strengeren Geheimhaltungsbestimmungen des Statistikgesetzes vor: Die heute vom Statistischen Bundesamt praktizierte engere Auslegung, die Sie kritisieren, wurde insbesondere im Hinblick auf das Vorhandensein zahlreicher Personendateien im öffentlichen und privaten Bereich sowie angesichts der ständigen Fortschritte der EDV-Technik und der damit verbundenen wesentlich erleichterten Identifizierungsmöglichkeiten für anonymisierte Daten erforderlich. Wir erfüllen hier also eine Forderung des Datenschutzes.
Eine Zusatzfrage, bitte schön.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß durch diese sehr restriktive Handhabung auch öffentlich geförderte Forschungsprojekte behindert werden, die wichtige politische Entscheidungsgrundlagen liefern sollen? Und ist es in Anbetracht dieser Tatsachen nicht möglich, hier Regelungen zu finden, die sowohl die Schaffung der politischen Entscheidungsgrundlagen - Bedarf an statistischen Angaben - wie auch den Datenschutz sicherstellen? Das hieße konkret: die engere Fassung des Statistikgesetzes zu ändern.
Es gibt Gesetze, in denen die aus diesen Gründen die Weitergabe bei der Aufgabenzuweisung an das Statistische Bundesamt ausdrücklich als möglich genannt wird. Aber Sie meinen Fälle, die darüber hinausgehen. Hier befinden wir uns in der Tat in einem Konflikt zwischen dem Interesse der Wissenschaft einerseits und dem Datenschutz andererseits. Wir haben den Konflikt zugunsten des Datenschutzes gelöst. Im Einzelfall müßte untersucht werden, Herr Kollege, ob man den Konflikt nicht auch einmal zugunsten der Wissenschaft lösen muß. Aber generell möchte ich doch ,an der Meinung festhalten, daß wir diese restriktivere Praxis im Interesse der Bürger beibehalten sollten.
Zu einer weiteren Zusatzfrage Herr Abgeordneter Broll.
Herr Staatssekretär, stimmen Sie mir zu, daß, wenn man zu einer sehr lockeren Praxis der Weitergabe solcher Daten käme, die Gefahr bestehen würde, daß diejenigen, die befragt werden, nicht mehr die Wahrheit sagen würden in der Befürchtung, von ihren privaten Daten könnte zuviel weitergegeben werden? Die restriktive Praxis würde letztlich also auch der wissenschaftlichen Sauberkeit der Statistik dienen.
Das ist sicher der Fall, Herr Kollege. Es handelt sich hier aber auch um den Bereich anonymisierter Daten. Selbst dort sind wir restriktiv, weil die Gefahr nicht auszuschließen ist, daß durch Nutzung der modernen Verknüpfungsmöglichkeiten eben doch Rückschlüsse auf die Identität stattfinden. Wir glauben, wir haben jetzt einen Stand unseres Bewußtseins für den Datenschutz erreicht, bei dem es notwendig ist, daß wir uns wirklich restriktiv verhalten. Wir können in unserem Ministerium nicht einerseits sehr restriktive Datenschutzvorstellungen vertreten und andererseits im Bereich eigener Anwendung dann davon abgehen. Allerdings gebe ich zu, daß die Spezialvorschrift, die hier zur Debatte steht, noch etwas restriktiver ist als das allgemeine Datenschutzrecht.
Keine weitere Zusatzfrage.
Die Frage 47 des Herrn Abgeordneten Dr. Hüsch, die Frage 49 des Herrn Abgeordneten Conradi und die Frage 51 des Herrn Abgeordneten Dr. Jentsch werden auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 50 des Herrn Abgeordneten Dr. Kunz ({0}) auf:
Hat die Bundesregierung Verhandlungen mit der CSSR aufgenommen - wenn ja, mit welchem Erfolg - wegen der widerlich riechenden Abgase aus dem Kohlevergasungswerk bei Falkenau, die seit ca. einem Jahr eine erhebliche Belästigung der Bevölkerung in den im Westen angrenzenden deutschen Gebieten bis zu einer Tiefe von zeitweilig 100 km, aber auch eine wirtschaftliche Schädigung eines wichtigen Wirtschaftszweigs in diesem Raum zur Folge hat?
Herr Kollege Dr. Kunz, die deutsche Botschaft in Prag verhandelt bereits seit Anfang des Jahres in dieser Angelegenheit mit dem tschechischen Außenministerium. Von tschechischer Seite wurde eine Prüfung zugesagt. Die periodisch auftretende erhebliche Belästigung der Bevölkerung diesseits der Grenze wurde auch anläßlich des Besuchs des tschechischen Staats- und Parteichefs Gustav Husak in Bonn zwischen dem Staatssekretär im bayerischen Umweltministerium, Max Fischer, und dem stellvertretenden tschechoslowakischen Ministerpräsidenten Hula besprochen. Der stellvertretende tschechische Ministerpräsident will sich nunmehr des Problems persönlich annehmen. Staatssekretär Fischer reist am 18. und 19. April - also heute - nach Prag, um mit der tschechoslowakischen Seite Einzelheiten zu besprechen. Das Ergebnis werde ich Ihnen gerne mitteilen.
Zwischenzeitlich wurde in Bayern der Ausbau der Meßstationen fortgesetzt, die die Luftverunreinigungen analysieren und die Ursache aufklären sollen. Derzeit wird eine zweite ortsfeste Meßstation in Schirnding in unmittelbarer Grenznähe errichtet.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, hat die Bundesregierung bei ihren Kontakten mit der Regierung der CSSR versucht, die Zustimmung zur Einsetzung einer gemeinsamen Kommission zu erreichen, in der die Ursachen und die Entstehungsumstände der Schadstoffe in der Luft in den von mir angesprochenen Gebieten ermittelt werden sollen?
Beide Seiten waren sich darüber einig, daß man gemeinsam diese Ursachenermittlung vornehmen sollte. Ob das in einer Kommission geschieht, die eigens dazu eingerichtet wird, ist eine andere Frage. Aber auch der Besuch, der jetzt stattfindet, dient diesem Zweck.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung bekannt, daß von den Schadstoffen mehrere hunderttausend Menschen und einige tausend Quadratkilometer Fläche betroffen sind? Ich möchte dabei insbesondere die Frage aufwerfen, wer für die wirtschaftlichen Schäden aufkommt, die der Grenzlandbevölkerung in diesem Raum zugefügt werden?
Der Bundesregierung ist bekannt, daß erhebliche Beeinträchtigungen stattfinden. Über Entschädigungsleistungen kann ich Ihnen hier nichts sagen. Ich müßte schriftlich mitteilen, wer dafür in Frage käme und ob man überhaupt einen Anspruch an die andere Seite richten kann. Das dürfte sehr schwierig, wenn nicht ausgeschlossen sein.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 52 des Herrn Abgeordneten Dr. Becker ({0}) auf:
Warum genügen nicht die nach Aussage der Bundesregierung in der Regel vorhandenen Datenkenntnisse der Länder über psychisch Kranke zur Erfüllung des Bundeswahlgesetzes, die nach Aussage der Bundesregierung vom 16. März 1978 alleiniger Grund für die Aufnahme von Daten über psychisch Kranke in den Entwurf des Bundesmeldegesetzes sind, und wird nicht durch eine Zentralisierung die Gefahr des Datenmißbrauchs gefördert?
Herr Dr. Becker, Daten über die Tatsachen der Unterbringung nach § 63 des Strafgesetzbuches oder nicht nur einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen Geisteskrankheit oder wegen Geistesschwäche infolge Richterspruchs auf Grund landesrechtlicher Vorschriften werden von den Meldebehörden in den Ländern nicht nur auf Grund des § 13 Nr. 3 und 4 des Bundeswahlgesetzes, sondern auch im Hinblick auf die entsprechenden Vorschriften des Landeswahlgesetzes und der Kommunalwahlgesetze gespeichert.
Unabhängig hiervon prüft die Bundesregierung alle Anregungen zu diesem Komplex mit der gebotenen Sorgfalt. In diesem Zusammenhang wird gegenwärtig gemeinsam mit den Innenressorts der Länder und den kommunalen Spitzenverbänden erneut geprüft, ob die in § 13 des Bundeswahlgesetzes enthaltenen Wahlausschlußgründe in ihrer bisherigen Form in der Anlage zum Entwurf des Bundesmeldegesetzes erhalten bleiben müssen oder ob es ausreicht, daß den Meldebehörden lediglich die Tatsache des Ausschlusses vom aktiven und passiven Wahlrecht als solche mitgeteilt und von ihnen gespeichert wird. Dieser Möglichkeit würde ich persönlich den Vorzug geben.
Eine Speicherung dieser Daten in zentralen Registern, wie Sie annehmen, Herr Kollege - z. B. in den im Entwurf des Gesetzes vorgesehenen Landesadreßregistern; ich möchte hinzufügen, daß dieser Gesetzentwurf noch gar nicht das Bundeskabinett passiert hat -, scheidet schon deshalb aus, weil diese Daten nicht in dem für diese Register in Aussicht genommenen Minimaldatensatz enthalten sind. Sie sollen dort also gar nicht gespeichert werden. Diese Daten würden also auch bei Einführung von Landesadreßregistern ausschließlich bei den örtlich zuständigen Meldebehörden gespeichert werden.
Eine Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, kann ich bei Ihrer Antwort davon ausgehen, daß Sie persönlich die Aufnahme von Daten von psychisch Kranken in das Bundesmeldegesetz restriktiv handhaben bzw. sogar ablehnen werden und daß Ihnen weiterhin das Interview des Staatssekretärs Wolters vom Ministerium für Jugend, Familie und Gesundheit bekannt ist, der ebenfalls davon abrät und hier diese Daten herausgenommen sehen will?
Herr Kollege, wir sind dabei, diesen ganzen Komplex, den ganzen Anhang, alle Daten, die im Referentenentwurf des Bundesmeldegesetzes enthalten waren, zu überprüfen. Ich bin persönlich der Meinung, daß man den Zweck, die Nachprüfbarkeit des aktiven Wahlrechts, auch auf andere Weise erreichen kann. Wir werden den Entwurf auch in dieser Hinsicht noch einmal überarbeiten. Wir haben die Kritik in der Öffentlichkeit sehr genau registriert, die zum Teil allerdings von falschen Voraussetzungen ausgegangen ist.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 53 des Herrn Abgeordneten Wohlrabe auf:
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Erstattung von Umzugskosten nach den Bundesvorschriften für Aussiedler auch für Mitbürger, die aus der DDR übersiedeln, gelten sollen, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus?
Herr Präsident, ich möchte gerne beide Fragen zusammen beantworten, wenn es möglich ist.
Der Fragesteller ist einverstanden. Ich rufe auch Frage 54 auf:
Ab wann ist damit zu rechnen, daß auch Mitbürger aus dem anderen Teil Deutschlands in den Genuß dieser Hilfsmöglichkeit kommen?
Herr Kollege Wohlrabe, die Vorschrift des § 15 des Ersten Überleitungsgesetzes in der Fassung vom 28. April 1955 läßt die Gewährung von Rückführungskosten nur zu an Deutsche, die aus dem Ausland oder aus den unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Gebietsteilen in die Bundesrepublik kommen. Die auf dieser Vorschrift beruhenden Richtlinien über die Verrechnungsfähigkeit der Kosten der Rückführung in der Fassung vom 1. Oktober 1973 können daher die Erstattung von Umzugskosten an die aus der DDR zuziehenden Bürger nicht vorsehen. Das ist die Lage.
Soweit Umzugskosten im Bereich der DDR anfallen, ,werden sie von den Übersiedlern dort gezahlt. Bei Übersiedlern aus der DDR, die das Bundesnotaufnahmeverfahren in Gießen durchlaufen, wird das in Gießen eintreffende Umzugsgut vom hessischen Notaufnahmelager an den künftigen Wohnort weitergeleitet. Die Frachtkosten werden bei vorliegender Hilfsbedürftigkeit, die in der Regel gegeben ist, übernommen. Fallen darüber hinaus Kosten im Bundesgebiet an, die nicht von den Übersiedlern selbst oder ihren Angehörigen getragen werden können, tritt die Sozialhilfe ein.
Ein über diese Regelung hinausgehendes Bedürfnis ist bisher generell nicht aufgetreten. Ich möchte aber hinzufügen, Herr Kollege, sollten hier in vermehrtem Umfang Probleme auftreten, wird sich die Bundesregierung in Fällen sozialer Härte um eine Lösung bemühen.
Eine Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, wie erklären Sie sich dann, daß in der Öffentlichkeit - dadurch bin ich überhaupt auf dieses Problem gestoßen - mehrfach der Eindruck erweckt worden
ist, daß Übersiedlern aus der DDR nicht entsprechende Hilfe gerade beim Umzugsgut zuteil wird?
Herr Kollege, ich kann mir nicht erklären, worauf diese Information zurückzuführen ist. Wie die Lage ist, wie tatsächlich verfahren wird, habe ich Ihnen gesagt. Es ist eine etwas andere Situation als bei den Aussiedlern, schon durch die Entfernung. Die gesetzliche Grundlage ist eindeutig. Die Verwaltung hat versucht, in Fällen der Hilfsbedürftigkeit andere Regelungen, die ich dargelegt habe, zu treffen, so daß ich im Moment, Herr Kollege, für eine Novellierung des Gesetzes keinen Anlaß sehen würde.
Eine weitere Zusatzfrage.
Es ist doch aber richtig, daß bei den Aussiedlern, die nicht aus der DDR kommen, praktisch ein Rechtsanspruch für die Übernahme der Gesamtkosten besteht, bei Deutschen aus der DDR dies aber eine Ermessensfrage ist, d. h. eine sogenannte Antragsnotwendigkeit besteht?
Das ist richtig, Herr Kollege. Die gesetzliche Grundlage, die für Übersiedler aus der DDR gilt, stammt aus dem Jahre 1955. Ich möchte nicht ausschließen, daß der Gesetzgeber, wenn er heute zu entscheiden hätte, sich möglicherweise anders entscheiden würde, da in der Zwischenzeit für den anderen Personenkreis andere Regelungen getroffen worden sind.
Eine weitere Zusatzfrage.
Könnte der Bundesminister des Innern denn sicherstellen, daß dieses Problem gerade weil doch immer wieder Deutsche aus der DDR, vor allem im Rentneralter, in größerer Zahl zureisen - einmal überprüft wird, und könnte er vielleicht zu gegebener Zeit dem Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages anläßlich der Etatberatung 1979 darüber einen kurzen Bericht vorlegen?
Ja, Herr Kollege, das werden wir gern tun. Wir sind selber daran interessiert, zu wissen, ob es hier Probleme gibt. Wir können die Menschen aus der DDR keinesfalls in eine Situation bringen, daß sie Schwierigkeiten haben, diesen Umzug zu finanzieren.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe Frage 55 des Herrn Abgeordneten Thüsing auf:
Trifft es zu, daß - wie der Nachrichtendienst „Der Bunker" in seiner Ausgabe vom 3. April 1978 meldet - neuerdings im Computer des Bundeskriminalamts auch die Namen sogenannter „Geistiger Komplizen" der Terroristenszene, so beispielsweise die Namen von Redakteuren kritischer Medienbeiträge, die sich mit dem Terrorismus auseinandersetzen, gespeichert werden, und wie beurteilt die Bundesregierung diesen Sachverhalt?
Herr Kollege Thüsing, ich kann Ihnen versichern, daß kein Journalist in den Unterlagen des Bundeskriminalamts oder den
Computern deshalb gespeichert wird, weil er sich als Verfasser kritischer Medienbeiträge mit dem Terrorismus auseinandersetzt.
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz auf. Die Frage 56 des Abgeordneten Dr. Hüsch und die Fragen 57 und 58 des Abgeordneten Dr. Hoffacker werden auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Die Frage 59 wurde vom Fragesteller zurückgezogen.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Zur Beantwortung steht uns der Herr Parlamentarische Staatssekretär Gallus zur Verfügung.
Ich rufe Frage 60 des Herrn Abgeordneten Schartz ({0}) auf:
Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß das Urteil des europäischen Gerichtshofs vom 20. Februar 1975 über die Bezeichnung „Prädikatsekt" wirtschaftliche Nachteile für die Produzenten deutscher Sektgrundweine mit sich gebracht hat, und was gedenkt sie zur Besserstellung dieser Winzer zu tun?
Herr Kollege Schartz, die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht, wenngleich sie nicht verkennt, daß das von Ihnen genannte Urteil des Europäischen Gerichtshofs eine gewisse Unruhe bei Winzern, die Sekt und Weine herstellen, und bei den aufnehmenden Sektkellereien ausgelöst hat.
Eine amtliche Statistik über den zur Sektherstellung verwendeten deutschen Wein ist nicht verfügbar. Aus den vom Verband deutscher Sektkellereien ermittelten Zahlen ist zu entnehmen, daß der Anteil deutscher Sektgrundweine von 1966 bis 1975 im jährlichen Durchschnitt 20 bis 23 % des Gesamtbedarfs umfaßte, mit Ausnahme des Jahres 1971, in dem er 28 % erreichte.
Die Verwendung deutscher Sektgrundweine ging 1976 auf rund 15 % und 1977 auf rund 10 % des Gesamtbedarfs der Sektkellereien zurück. Ursache dafür war das für die Sektherstellung vorhandene Angebot an neutralen, relativ säurereichen Weinen, die in den für Trinkwein qualitativ hervorragenden Jahren 1975 und 1976 nur in geringem Umfang anfielen und deshalb schnell und - insbesondere aus der Ernte 1976 - zu hohen Preisen verkauft waren. Über Wein des Jahres 1977, der zur Sektherstellung besser geeignet ist, liegen noch keine Zahlen vor.
Um zu einer größeren Verwendung deutscher Sektgrundweine anzuregen, hat die Bundesregierung durch die 1977 erfolgte Änderung der SchaumweinBranntwein-Verordnung die Verwendung geographischer Angaben für Qualitätsschaumwein ({0}) neu geregelt. Danach darf Sekt künftig als engere geographische Bezeichnung nur noch die Namen der Weinbaugebiete bzw. ihrer Untergebiete tragen, und zwar nur dann, wenn die verwendeten Ausgangsstoffe zu mindestens 75 v. H. aus dem angegebenen Raum stammen, der Sekt die für die Herkunft der Trauben typische Art verkörpert und bei der amt6704
lichen Qualitätsprüfung mindestens 15 Punkte, also drei mehr als für Sekt ohne engere geographische Bezeichnung, erreicht.
Mit dieser Regelung soll der Wirtschaft ein Anreiz geboten werden, Sekte mit engerer geographischer Bezeichnung in guter Qualität und ausreichender Menge herzustellen, die mittels eines modernen Marketing und über geeignete Absatzwege alle Verbraucher erreichen. Voraussetzung für die Erreichung dieses Zieles ist jedoch, daß die Erzeugerseite sich zusammenschließt, um über Jahre hinweg, gegebenenfalls durch Lagerhaltung, ein ausreichendes Grundweinangebot zur Verfügung zu stellen. Die Abnehmerseite müßte sich über längerfristige Lieferverträge zur Abnahme des Grundweines verpflichten und einen entsprechenden Markt für Sekt mit geographischen Bezeichnungen aufbauen.
Zusatzfrage, bitte schön.
Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung bekannt, daß in einigen deutschen Weinbaugebieten, die sich speziell mit der Erzeugung von Sektgrundweinen beschäftigen, eine gewisse Stagnation der Nachfrage wie auch eine gewisse Stagnation der Preisbildung seit diesem Luxemburger Urteil erfolgt ist?
Die Bundesregierung hat mit der Änderung der Schaumwein-BranntweinVerordnung alle Voraussetzungen dafür geschaffen, daß solcher Grundwein die Möglichkeit hat, abzufließen, wenn entsprechend der Verordnung Qualitätsschaumwein hergestellt wird, bei dem dann die Voraussetzungen gegeben sein müssen, die ich genannt habe.
Weitere Zusatzfragen.
Schartz ({0}) CDU/CSU) : Herr Kollege, stimmen Sie mir zu, wenn ich feststelle, daß diese neuen gebietsbezogenen Qualitätsschaumweine nicht genügend bekannt sind, und ist die Bundesregierung bereit, öffentliche Mittel - entweder nationale oder Mittel der EG - zur Verfügung zu stellen, um einen größeren Bekanntheitsgrad für diese neuen Sektbezeichnungen zu schaffen?
Die Bundesregierung ist sich darüber im klaren, daß wir beim Qualitätsschaumwein am Beginn einer neuen Entwicklung stehen. Hier müßte man die Frage klären, ob der Stabilisierungsfonds für Wein bezüglich der Werbung für eine solche Förderung herangezogen werden kann. Das will ich gerne prüfen lassen.
Herr Abgeordneter, ist damit auch Ihre andere Frage schon beantwortet?
({0})
- Gut, dann rufe ich Frage 61 des Abgeordneten Schartz ({1}) auf:
Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, gesetzliche Bestimmungen zu schaffen, die sicherstellen, daß in den Schaumweinen, die unter der Bezeichnung „deutscher Sekt" angeboten werden, auch tatsächlich deutsche Weine enthalten sind?
Bei Schaumwein, Herr Kollege Schartz, wird bei der Angabe eines Landes traditionell nicht auf die Herkunft der Ausgangsstoffe, sondern auf den Ort der Herstellung bzw. der Abfüllung abgestellt. Dies war bereits in den früheren deutschen Weingesetzen aus den Jahren 1901, 1909 und 1930 entsprechend geregelt, da bei Schaumwein und Qualitätsschaumwein bzw. Sekt der Verarbeitungsvorgang gegenüber der Herkunft der Ausgangsstoffe im Vordergrund steht.
Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat dem Ministerrat einen Vorschlag zur Regelung der Bezeichnung von Schaumwein und Qualitätswein in Aussicht gestellt, mit dessen Vorlage in absehbarer Zeit gerechnet werden kann. Um Wirtschaft und Verbraucher vor Verwirrung durch zu häufige Rechtsänderungen zu bewahren, sollten nach Auffassung der Bundesregierung die geltenden deutschen Vorschriften bis zur Anwendung der EG-Regelung beibehalten werden.
Eine Zusatzfrage? - Bitte.
Herr Staatssekretär, würden Sie mir zustimmen, wenn ich feststelle, daß die Bezeichnung „deutscher Sekt" beim Verbraucher durchaus den Eindruck erwecken kann, in diesem Sekt seien hochwertige deutsche Weine enthalten, während es sich in Wirklichkeit in der Regel um billige ausländische Erzeugnisse handelt?
Dies, Herr Kollege Schartz, wird ja in der Zukunft dadurch abgemildert, daß dann, wenn die gebietsbezogenen Qualitätsschaumweine auf den Markt kommen, außer der Bezeichnung „deutsch" die Gebietsbezeichnung auf die deutsche Herkunft des Grundweines hinweist; der Verbraucher wird dann zwangsläufig darauf stoßen, daß eine andere Bezeichnung eben dieser Tatsache der Gebietsbezogenheit nicht Rechnung trägt.
Es ist ja, wie ich ausgeführt habe, nach den deutschen Weingesetzen seit über 70 Jahren so, daß eben ein Großteil von Grundweinen zur Herstellung von Sekt mit der Bezeichnung „deutscher Sekt" aus dem Ausland kommt, weil hier nicht die Herkunft der Grundweine, sondern der Ort der Herstellung des Sekts entscheidend ist.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, würden Sie nicht meinen, daß Ihre Antwort soeben doch von einer Erwartung für die Zukunft ausgegangen ist, die zur Zeit noch keinen praktischen Wert hat, und daß die Bundesregierung demzufolge zum Schutz der Verbraucher Überlegungen anstellen sollte, wie man diese Täuschung, ausländische Weine unter der Bezeichnung „deutscher Sekt" auf den Markt zu bringen verhindern kann?
Herr Kollege Schartz, ich glaube, daß ich hier deutlich gemacht habe, daß wir nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes alles getan haben, um dem deutschen Grundwein zur Herstellung von Sekt eine Chance zu geben. Ich habe zugleich 'ausgeführt, daß die EG-Kommission eine Verordnung vorbereitet, bei der auch die nationalen Belange Berücksichtigung finden sollen. Ich bin sicher, daß in einer europäischen Regelung alle Möglichkeiten, die das Urteil des Europäischen Gerichtshofes bietet ausgeschöpft werden.
Keine weiteren Zusatzfragen. Dann rufe ich Frage 62 des Abgeordneten Kiechle auf:
Treffen Informationen zu, wonach es in Italien Bestrebungen gibt, von Amts wegen den zulässigen Nitratgehalt in Käse auf eine Höhe festzusetzen, die die Einfuhr von Käse nach Italien praktisch lahmlegt, und wenn ja, was hat die Bundesregierung getan bzw. was wird sie tun, um eine solche Entwicklung zu verhindern?
Herr Kollege Kiechle, die von mehreren Seiten an mich herangetragene Information, in Italien würden in Kürze einschneidende, die Einfuhr von Käse behindernde Bestimmungen über den Nitratgehalt erlassen, hat die Bundesregierung veranlaßt, in dieser Frage Kontakte mit der italienischen Regierung auf verschiedenen Ebenen aufzunehmen.
Dabei hat sich ergeben, daß in Italien eine Novellierung des Milchrechts vorgesehen ist, bei der auch eine Einbeziehung hygienischer Vorschriften, darunter auch von Nitrathöchstgrenzen, geprüft wird. Angesichts des noch nicht sehr fortgeschrittenen Diskussionsstandes sieht sich die italienische Regierung gegenwärtig außerstande, über die aus Gründen des Gesundheitsschutzes für erforderlich gehaltene Höchstgrenze eine definitive Angabe zu machen. - Die Bundesregierung wird die Entwicklung weiter im Auge behalten und zu gegebener Zeit die erforderlichen Maßnahmen ergreifen.
Eine Zusatzfrage? - Bitte schön.
Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung bekannt, daß es ernsthafte Bestrebungen von seiten italienischer Wirtschaftskreise gibt, die italienische Regierung zu veranlassen, im Zusammenhang mit dieser Novellierung des italienischen Milchrechts einen Nitrathöchstgehalt festzulegen, der so niedrig ist, daß selbst das im natürlichen Zustand in der Frischmilch vorkommende Nitrat damit noch erfaßt würde, und daß auf diesem Umweg 'die befürchteten Restriktionen eingeführt werden könnten?
Dies, Herr Kollege Kiechle, ist der Bundesregierung nicht bekannt.
({0})
- Sehr gerne! - Tatsache aber ist, daß es über die
gesundheitliche Bewertung von Nitratrückständen in
Lebensmitteln in europäischen Ländern unterschiedliche Auffassungen und Vorschriften gibt. Sollte in einem Mitgliedstaat der Nitrathöchstgehalt ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der Errichtung von Einfuhrerschwernissen festgesetzt werden, so dürfte ein solches Vorgehen, auch wenn die gesundheitlichen Vorschriften der Gemeinschaft noch nicht harmonisiert sind, mit dem Geist des EWG-Vertrages nicht vereinbar sein; deshalb werden wir uns dagegen wenden, sollte es dazu kommen.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, darf ich Ihrer Antwort entnehmen, daß sich die Bundesregierung ganz entschieden einer Bestrebung widersetzen würde, wenn man sich bei der Festsetzung der Höchstgrenze des Nitratgehalts in Käse nicht an der Volkgesundheit, sondern an den Überlegungen von Export- oder Importerschwernissen orientierte?
Herr Kollege Kiechle, Sie können davon ausgehen, daß sich die Bundesregierung daran orientiert, inwieweit die italienische Regierung bei der beabsichtigten Novellierung des Milchrechts gesundheitliche Aspekte zum Maßstab ihres Handelns erhebt. Sollte die italienische Regierung beabsichtigen, gegenüber dem deutschen Export von Käse nach Italien einfuhrhemmende Restriktionen aufzubauen, werden wir uns dagegen ganz entschieden wenden.
({0})
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ey.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung mit mir der Meinung, daß die unterschiedlichen Dosierungen der Nitratmittel bei Käse auf die Dauer zu schweren Wettbewerbsbenachteilungen der deutschen Käsehersteller führen können?
Ich bin, Herr Kollege Ey, nicht dieser Auffassung. Ich habe hier ausgeführt, daß in der EG unterschiedliche Auffassungen bestehen. Ich glaube allerdings, daß es vernünftig und gut wäre, wenn man sich auf der Basis der deutschen Regelungen EG-weit einigen könnte.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Wir kommen nunmehr zum letzten Geschäftsbereich dieser Fragestunde, zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft. Zur Beantwortung der Fragen steht uns der Parlamentarische Staatssekretär Engholm zur Verfügung. Wir haben noch zweieinhalb Minuten.
Ich rufe die Frage 63 des Herrn Abgeordneten Egert auf:
Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung mit dem Problem der funktionalen Analphabeten gemacht, und was ist bisher - insbesondere zur sozialen Eingliederung dieses Personenkreises - unternommen worden, um Abhilfe zu schaffen?
Bitte schön.
Herr Kollege Egert, die Tatsache, daß es in der Bundesrepublik besondere Probleme einer nicht unbeträchtlichen Zahl von deutschen erwachsenen Analphabeten gibt, wird erst seit relativ kurzer Zeit diskutiert. Feststellungen hierüber werden, soweit es sich nicht um ausgesprochen geistig Behinderte handelt, insbesondere dadurch erschwert, daß die Betroffenen ihre Defizite vor der Umwelt zu verbergen suchen. Bekannt ist, daß es sich um unterschiedlich ausgeprägte Lese- und Lernschwächen bei Erwachsenen handelt.
Einmal handelt es sich dabei um Personengruppen, die auf Grund ihrer besonderen Behinderung oder von Mängeln im Sonderschulwesen ungeschult bleiben mußten. Daneben scheinen bei Erwachsenen Lesefähigkeiten zu verkümmern, wenn sie den wachsenden Anforderungen komplizierter Texte nicht folgen können. Insofern handelt es sich um das Problem, inwieweit jeder Erwachsene die allgemeine Grundbildung bewahren oder verbessern muß, um am gesellschaftlichen Leben und an der Berufswelt voll teilhaben zu können.
Eine Anfrage beim Deutschen VolkshochschulVerband hat ergeben, daß es in den Volkshochschulen eine Reihe von speziellen Angeboten für behinderte Personen und in jünster Zeit auch einige sehr wenige Angebote für nicht behinderte Analphabeten gibt. Dabei wird auch der Zusammenhang mit sozialpädagogischen Maßnahmen sehr wohl gesehen. Die Durchführung entsprechender Kurse fällt in die Zuständigkeit der Länder, der Gemeinden und der Organisationen und Einrichtungen der Weiterbildung. Bei der Bundesregierung liegen zur Zeit keine weitergehenden Erfahrungen auf diesem Gebiet vor.
Eine Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, wäre die Bundesregierung bereit, sich diesem Problem auf diesem Erkenntnishintergrund mittels geeigneter Forschungsvorhaben verstärkt zuzuwenden?
Wir werden - vorbehaltlich des Ergebnisses unserer Prüfung auf diesem Felde - Forschungsvorhaben oder eine Kooperation mit geeigneten Weiterbildungsträgern ins Auge fassen.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung auch bekannt, daß es bei Jugendlichen hinsichtlich dieser Frage drei besondere Problemgruppen gibt, nämlich die Kinder der Schausteller, die der Binnenschiffer und die der Zigeuner?
Da bin ich überfragt. Aber ich würde Ihnen empfehlen, in einer der nächsten Fragestunden konkret nach diesen Gruppen und nach dem Erkenntnisstand der Bundesregierung zu fragen.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe Frage 64 der Abgeordneten Frau Schuchardt auf. - Die Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet; die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe Frage 22 des Abgeordneten Thüsing auf:
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Absolventen der Hochschulen von Bremen, Frankfurt, Marburg Heidelberg und Berlin weniger Chancen haben, in der Privatwirtschaft Arbeitsplätze zu finden ({0})?
Engholm, Pari. Staatssekretär: Herr Abgeordneter Thüsing, der Bundesregierung liegen zu dieser Frage keine Informationen vor.
Die erwähnte Umfrage von Professor Reinhart Schmidt aus Kiel ist der Bundesregierung nur in Form eines Berichts des Autors im „Managermagazin", Heft 4/1978, bekannt. Soweit danach Personalleiter und Personalberater befragt wurden, stützt sich die Untersuchung auf die Antworten von insgesamt 53 Personen, von denen zwischen 12 und 29 ein negatives Urteil über die in der Frage genannten Hochschulen abgegeben haben. Die Bundesregierung wird den Autor um einen vollständigen Text der Untersuchung - einschließlich der Fragestellungen - bitten. Sie wird erst dann beurteilen können, auf welchen Grundlagen die weitreichenden hochschulpolitischen Schlußfolgerungen des Autors beruhen und inwieweit sie dem Anspruch auf Repräsentativität und dem hohen Maß an Verantwortung, das breit publizierte Aussagen auf diesem Gebiet erfordern, gerecht werden.
Ich füge hinzu, daß die Gefahr, daß durch undifferenzierte Aussagen und Veröffentlichungen die Chancen von Hochschulabgängern bestimmter Universitäten pauschal verschlechtert werden, nicht von der Hand zu weisen ist; sie werden in der Regel den wirklichen Ausbildungsleistungen der Hochschulen und Studenten in keiner Weise gerecht. Ich werde Sie zu geeigneter Zeit über das weitere Ergebnis unserer Prüfung unterrichten.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Kunz ({0}).
Herr Staatssekretär, sollte es tatsächlich so sein - es gibt markante Anhaltspunkte dafür -, daß die Absolventen der Universitäten Bremen, Frankfurt, Marburg, Heidelberg und Berlin in der Tat verminderte Chancen haben, könnte das Ihrer Erkenntnis nach daran liegen, daß sich die Ausbildung an diesen Universitäten in wesentlichen Teilen nicht mit der Qualität der Ausbildung an anderen, hier nicht genannten Universitäten messen kann?
Auf Grund des breiten Spektrums der in dem von mir zitierten Artikel genannten Universitäten - wohlgemerkt UniParl. Staatssekretär Engholm
versitäten, die sowohl in sozialliberal wie christlichdemokratisch regierten Ländern liegen - halte ich das für unwahrscheinlich. Wir glauben nach unseren Erkenntnissen über die deutschen Universitäten, daß die Ausbildungsleistungen generell einen hohen Standard haben und daß geringfügige Ausnahmen in der Regel keine Schlußfolgerungen rechtfertigen, wie Sie sie in Ihrer Frage angedeutet haben.
Wir sind am Ende der Fragestunde.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Donnerstag, den 20. April 1978, 9 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.