Plenarsitzung im Deutschen Bundestag am 4/12/1978

Zum Plenarprotokoll

Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Die Sitzung ist eröffnet. Die Bundesregierung hat mir mitgeteilt, daß der Herr Bundeskanzler beabsichtigt, zu Beginn der Sitzung am kommenden Donnerstag eine Regierungserklärung über die Ergebnisse der NATORats-Tagung vom 7. April 1978 in Brüssel und die Tagung des Europäischen Rates vom 7./8. April in Kopenhagen abzugeben. Infraktionell ist vereinbart worden, daß die Tagesordnung weiter ergänzt wird um die Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP betreffend Parlamentarische Kontrollkommission - Drucksache 8/1695 -. Dieser Punkt soll morgen um 15.30 Uhr aufgerufen werden. Punkt 3 der Tagesordnung ist durch interfraktionelle Vereinbarung abgesetzt. Ist das Haus damit einverstanden? - Ich höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen. Es liegt Ihnen zudem eine Liste von Vorlagen nach dem Stande vom 14. März 1978 vor, die keiner Beschlußfassung bedürfen und die gemäß § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen werden sollen: Betr.: Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Problemen der Klein- und Mittelbetriebe in der Gemeinschaft ({0}) zuständig: Ausschuß für Wirtschaft ({1}) Finanzausschuß Betr.: Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Zeitpunkt für die Direktwahl des Europäischen Parlaments ({2}) zuständig: Auswärtiger Ausschuß ({3}) Innenausschuß Betr.: Entschließung des Europäischen Parlaments zu einer einheitlichen Bezeichnung für die Gemeinschaft ({4}) zuständig: Auswärtiger Aussdiuß Betr.: Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im IV. Vierteljahr des Haushaltsjahres 1977 Bezug: § 37 Abs. 4 BHO ({5}) zuständig: Haushaltsausschuß Erhebt sich gegen die vorgeschlagenen Überweisungen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann ist so beschlossen. Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 17. März 1978 beschlossen, zu den nachstehenden Gesetzen keinen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG zu stellen: Gesetz zur Änderung kostenrechtlicher Vorschriften auf dem Gebiet des Seeverkehrs Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes Gesetz zu den Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den Mitgliedstaaten dieser Gemeinschaft einerseits, der Tunesischen Republik, der Demokratischen Volksrepublik Algerien und dem Königreich Marokko andererseits sowie zu den Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und diesen Staaten Gesetz zur Entlastung der Gerichte in der Verwaltungs-und Finanzgerichtsbarkeit Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat eine Entschließung gefaßt, die als Anlage 2 diesem Protokoll beigefügt ist. In seiner Sitzung am 17. März 1978 hat der Bundesrat ferner beschlossen, hinsichtlich des Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß einberufen wird. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/1644 verteilt. Der Vermittlungsausschuß hat in seiner Sitzung am 23. März 1978 das Gesetz zur Änderung der Strafprozeßordnung bestätigt. Sein Schreiben ist als Drudcsache 8/1673 verteilt. Der Bundesminister des Innern hat mit Schreiben vom 15. März 1978 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Eyrich, Spranger, Broll, Dr. Laufs, Biechele, Dr. Jentsch ({6}), Schwarz, Dr. Miltner, Regenspurger, Dr. Langguth und der Fraktion der CDU/CSU betr. Unterwanderung politischer und gesellschaftlicher Organisationen durch die Bündnispolitik der orthodoxen Kommunisten in der Bundesrepublik Deutschland - Drucksache 8/1498 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/1640 verteilt. Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat mit Schreiben vom 17. März 1978 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Burger, Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Frau Karwatzki, Franke, Dr. Hammans, Frau Schleicher, Hasinger, Dr. Reimers, Braun, Dr. George, Frau Geier, Köster, Bühler ({7}), Dr. Becker ({8}), Höpfinger, Dr. Kunz ({9}), Ziegler, Pohlmann, Susset, Kolb, Würzbach, Dr. Blüm, Frau Krone-Appuhn und der Fraktion der CDU/CSU betr. Beeinträchtigung der menschlichen Atmosphäre im Krankenhaus - Drucksache 8/1571 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/1652 verteilt. Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft hat im Schreiben vom 17. März 1978 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Warnke, Schmidhuber, Röhner, Böhm ({10}), Dr. von Geldern, Hauser ({11}), Dr. Hubrig, Kittelmann, Dr. Köhler ({12}), Kolb, Dr. Kunz ({13}), Dr. Möller, Pieroth, Dr. Ritz, Spilker, Dr. Sprung, Susset, Dr. Schwarz-Schilling, Dr. Riesenhuber, Dr. Stavenhagen und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Regionale Strompreisdisparitäten - Drucksache 8/1568 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/1654 verteilt. Der Bundesminister des Innern hat mit Schreiben vom 21. März 1978 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Eyrich, Spranger, Broll, Dr. Laufs, Biechele, Dr. Jentsch ({14}), Regenspurger, Gerlach ({15}), Dr. Miltner, Dr. Langguth, Dr. Jenninger und der Fraktion der CDU/CSU betr. Komitee für Frieden, Abrüstung und Zusammenarbeit ({16}) - Drucksache 8/1486 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/1661 verteilt. Der Bundesminister des Innern hat mit Schreiben vom 22. März 1978 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Laufs, Spranger, Dr. Eyrich, Biechele, Krey, Broll, Dr. Jentsch ({17}), Dr. Stark ({18}), Petersen, Susset, Volmer, Gerlach ({19}), Hartmann, Dr. Langguth, Dr. Bötsch, Regenspurger und der Fraktion der CDU/CSU betr. Konzept für das polizeiliche Informations- und Auskunftssystem - Drucksache 8/1465 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/1666 verteilt. Vizepräsident Frau Funcke Der Bundesminister des Innern hat mit Schreiben vom 22. März 1978 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Erhard ({20}), Dr. Eyrich, Spranger, Regenspurger, Dr. Laufs, Dr. Jentsch ({21}), Dr. Lenz ({22}), Picard, Dr. Langner, Dr. Riesenhuber, Dr. Mende, Lenzer, Zeyer, Link, Pfeffermann, Dr. Köhler ({23}), Neuhaus, Dr. Wittmann ({24}) und Genossen betr. fälschungssichere Personalausweise - Drucksache 8/1592 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/1667 verteilt. Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit Schreiben vom 21. März 1978 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Neumeister, Braun, Burger, Hasinger, Dr. Reimers, Frau Schleicher, Dr. Becker ({25}), Broll, Helmrich, Lagershausen, Köster, Nordlohn, Bühler ({26}), Dr. Gruhl, Geisenhofer, Frau Karwatzki, Dreyer und der Fraktion der CDU/CSU betr. Bekämpfung von Krankenhausinfektionen in der Bundesrepublik Deutschland - Drucksache 8/1593 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/1668 verteilt. Der Bundesminister der Finanzen hat mit Schreiben vom 5. April 1978 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Waigel, Dr. Häfele, Windelen, Haase ({27}), Dr. Althammer, Dr. Riedl ({28}), Glos, Schmidhuber, Dr. Bötsch, Carstens ({29}), Regenspurger, Dr. Möller, Dr. Köhler ({30}) und der Fraktion der CDU/CSU betr. Sanierung der Haushalte der Gebietskörperschaften - Drucksache 8/1650 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/1691 verteilt. Die Monopolverwaltung für Branntwein Berlin hat am 28. März 1978 gemäß den §§ 6 und 9 des Gesetzes über das Branntweinmonopol den Geschäftsbericht der Monopolverwaltung für Branntwein Berlin und die Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung der Verwertungsstelle für das Geschäftsjahr 1976/77 ({31}) übersandt. Der Bericht wird als Drucksache 8/1674 verteilt. Der Präsident des Deutschen Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Deutschen Bundestages am 15. Dezember 1977 die in der Zeit vom 8. bis 14. März 1978 eingegangenen EG-Vorlagen an die aus Drucksache 8/1639 ersichtlichen Ausschüsse überwiesen. Die in Drucksache 8/1639 aufgeführten EG-Vorlagen sind bzw. werden als Drucksachen verteilt: Nr. 1 Empfehlung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung ({32}) des Rates zum Abschluß des Handelsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Volksrepublik China als Drucksache 8/1686 Nr. 2 Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Notwendigkeit und Orientierungslinien für Gemeinschaftsmaßnahmen zur Förderung Europäischer Investitionen in den Entwicklungsländern als Drucksache 8/1675 Nr. 3 Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat über die Einführung eines gemeinschaftlichen Beihilfesystems zugunsten des innergemeinschaftlichen Austausches von Kraftwerkskohle als Drucksache 8/1687 Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mit Schreiben vom 15. März 1978 mitgeteilt, daß der Ausschuß von der nachstehenden, bereits verkündeten EG-Vorlage Kenntnis genommen hat: Verordnung des Rates zur Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften sowie der Berichtigungskoeffizienten, die auf diese Dienst- und Versorgungsbezüge anwendbar sind ({33}) Ich rufe nun Punkt 1 der Tagesordnung auf: Fragestunde - Drucksache 8/1689 Als erster Geschäftsbereich ist der des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau vorgesehen. Die Frage i des Herrn Abgeordneten Dr. Schneider soll auf Bitte des Fragestellers schriftlich beantwortet werden. Dem wird entsprochen. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt. Da für diesen Geschäftsbereich keine weiteren Fragen vorliegen, danke ich Ihnen, Herr Parlamentarischer Staatssekretär Sperling, für Ihre Anwesenheit. Wir kommen nunmehr zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft. Zur Beantwortung der Fragen steht Herr Staatssekretär Jochimsen zur Verfügung. Herr Abgeordneter Dr. Steger hat um schriftliche Beantwortung seiner Frage 2 gebeten. Dieser Bitte wird entsprochen. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt. Ich rufe die Frage 3 des Herrn Abgeordneten Dr. Jobst auf: Ist die Bundesregierung im Hinblick auf den Mangel an Ausbildungsplätzen in einigen Bereichen der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere in Ostbayern, bereit, Maßnahmen zur Förderung von Ausbildungskapazitäten zu ergreifen und hierbei die Bundesanstalt für Arbeit einzuschalten?

Not found (Staatssekretär:in)

Bei den Beratungen des Berufsbildungsberichtes 1978 hat die Frage der unterschiedlichen Versorgung der einzelnen Regionen mit Ausbildungsplätzen eine besondere Rolle gespielt. Trotz des insgesamt ausgeglichenen Verhältnisse von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungsstellenmarkt bestehen regional erhebliche Abweichungen vom Gesamtdurchschnitt. Zu dieser für die dort lebenden Ausbildungsplatzsuchenden wichtigen Frage finden sich in diesem Bericht eingehende Darstellungen. Der Bundesregierung sind die Probleme bewußt. Aus der Einsicht, daß eine nachhaltige Verbesserung der Ausbildungsstruktur und Erhöhung der Ausbildungskapazitäten besonders in strukturschwachen Gebieten nur durch investive und investitionsfördernde Maßnahmen erreicht werden kann, führt die Bundesregierung bereits eine ganze Reihe von entsprechenden Programmen und Maßnahmen durch. Hierzu zählen: Das Programm für Zukunftsinvestitionen, nach dem Bayern von 1977 bis 1980 insgesamt 44,1 Millionen DM Bundesmittel zur Verfügung stehen, die weitgehend der Schaffung betrieblicher Ausbildungsplätze dienen sollen. Die Anmeldungen des Landes sind für die nächste Zukunft angekündigt. Zonenrandförderungsgesetz: Das Bundesministerium bewilligt für die Förderung beruflicher Bildungsstätten in Ostbayern laufend Mittel nach dem Zonenrandförderungsgesetz. Seit 1971 wurden 19,4 Millionen DM ausgezahlt. Schwerpunktprogramm überbetriebliche Ausbildungsstätten: Die Ausbildungsstruktur in Ostbayern wird durch überbetriebliche Ausbildungsstätten verbessert, deren Trägern in Bayern seit 1974 rund 30 Millionen DM Bundesmittel bewilligt worden sind. Stufenplan zu Schwerpunkten der beruflichen Bildung: Im Rahmen dieses Planes erhält Bayern zum Ausbau des beruflichen Schulwesens in den Jahren 1976 bis 1979 rund 72 Millionen DM Bundesmittel, die es in Ostbayern gezielt einsetzen kann. Schließlich tragen auch die Investitionskostenverbilligungen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" zur Verstärkung der Ausbildungsmöglichkeiten in diesen Gebieten bei. Das Bundeskabinett hat im Rahmen der Erörterung des Berufsbildungsberichtes 1978 auch die Frage geprüft, wie die verfügbaren Ausbildungskapazitäten des Bundes voll genutzt und darüber hinaus zusätzliche Ausbildungsplätze - entsprechend der steigenden Nachfrage - angeboten werden können. Die Bundesregierung hat beschlossen, in ihrem Bereich zusätzliche Ausbildungsplätze anzubieten und dabei insbesondere die Ausbildungskapazitäten der ausbildungsintensiven Sondervermögen Bahn und Post auszuschöpfen. Diese werden sich auch bemühen, Ausbildungsplätze, die für den eigenen Bedarf nicht benötigt werden, voll zu nutzen. Bei der Vermittlung von geeigneten Bewerbern, Herr Abgeordneter, wird die Bundesanstalt für Arbeit eingeschaltet.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Eine Zusatzfrage, bitte.

Dr. Dionys Jobst (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001029, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ist die Bundesregierung bereit, den spürbaren Mangel an Ausbildungsplätzen, gerade in strukturschwächeren Gebieten, damit zu beheben, daß hier die Bundesanstalt für Arbeit stärker eingeschaltet wird, daß Ausbildungskapazitäten durch das Benutzen von privaten Ausbildungseinrichtungen, durch die Übernahme der Kosten für bestimmte Kurse und dergleichen gefördert werden, um den jungen Menschen eine Chance zu geben, sich für einen Beruf ausbilden zu lassen?

Not found (Staatssekretär:in)

Ich glaube, daß von seiten der Bundesregierung alles Erforderliche veranlaßt ist, um hier in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Arbeit die notwendigen Maßnahmen zu treffen. Ich habe, was die überbetrieblichen Ausbildungsstätten angeht, einen Überblick gegeben. Ich mache darauf aufmerksam, daß im Haushaltsjahr 1978 erstmals auch Mittel bereitstehen, um den neu geschaffenen überbetrieblichen Ausbildungsstätten die Durchführung solcher Maßnahmen zu erleichtern.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Eine weitere Zusatzfrage.

Dr. Dionys Jobst (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001029, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, stimmen Sie mit mir überein, daß die bisherigen Maßnahmen angesichts des erheblichen Defizits an Ausbildungsplätzen in verschiedenen Gebieten, insbesondere, wie ich gesagt habe, in wirtschaftlich schwächer strukturierten Gebieten, nicht ausreichen, daß also mehr getan werden muß, daß meiner Meinung nach insbesondere die Bundesanstalt für Arbeit hier die Möglichkeit hätte, mit eingeschaltet zu werden, und daß gerade diese Anstalt prädestiniert wäre, dieses Defizit mit auszugleichen?

Not found (Staatssekretär:in)

Ich glaube nicht, daß die Bundesanstalt für Arbeit ein solches Defizit ausgleichen kann. Wie die Bundesregierung in ihrem Beschluß zum Berufsbildungsbericht 1978 festgestellt hat, ist es Sache aller Verantwortlichen und Beteiligten, ein ausreichendes Ausbildungsplatzangebot, gerade auch vor Ort und regional, zu gewährleisten. Dies trifft die Landesregierungen genauso wie die Gemeinden und die anderen Verwaltungsinstanzen, im übrigen aber auch Arbeitgeber und Gewerkschaften vor Ort. Ich darf hier erwähnen, daß im Mai im Hauptausschuß des Bundesinstituts für Berufsbildung genau darüber beraten werden wird, wie aus den Erkenntnissen des Berufsbildungsberichts der Bundesregierung 1978 nun regional, vor Ort - es ist hier zwar nur wenig Zeit, aber doch noch einige Zeit, bis das neue Ausbildungsjahr beginnt - alle Voraussetzungen konkret dafür geschaffen werden können, daß Ausbildungsplätze in genügender Zahl zur Verfügung stehen. Die Wirtschaft hat ja gegenüber der Bundesregierung erklärt, daß im Jahre 1978 allen denjenigen, die eine betriebliche Ausbildung wünschen, real ein entsprechendes Angebot gemacht werden soll; davon gehe ich aus.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Keine weiteren Zusatzfragen? - Dann sind die Fragen aus Ihrem Geschäftsbereich beantwortet. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär Jochimsen. Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten; zu ihrer Beantwortung ist Herr Bundesminister Ertl anwesend. Ich rufe Frage 49 des Herrn Abgeordneten Susset auf: Wie steht die Bundesregierung zu den von der Presse aufgenommenen öffentlichen Ausführungen des für die Haushaltspolitik verantwortlichen Mitglieds der EG-Kommission, Christopher Tugendhat, nach denen angeblich die Bundesregierung einen großen Teil der Verantwortung dafür trage, daß die Ausgaben für die Agrarpolitik der Gemeinschaft weiterhin ständig stiegen, da der Löwenanteil der Agrarüberschüsse gegenwärtig in Deutschland produziert würde?

Josef Ertl (Minister:in)

Politiker ID: 11000493

Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter, da die beiden Fragen in einem engen Zusammenhang stehen, wäre ich Ihnen dankbar, wenn ich beide gemeinsam beantworten könnte.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Keine Bedenken. Dann rufe ich zusätzlich die Frage 50 des Herrn Abgeordneten Susset auf: Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diesen in der deutschen Öffentlichkeit Unruhe auslösenden Behauptungen in der dargestellten Form durch Hinweise darauf zu begegnen, daß das System der EG-Agrarpolitik auf der Annahme fester Wechselkurse aufgebaut ist, daß dessen Wegfall nicht die Schuld der deutschen Agrarpolitik sein kann, daß man nicht von einer künstlich unterbewerteten „grünen Mark" sprechen kann, die den Bauern hohe Preise sichert, da infolge Währungsänderungen der letzten Jahre, insbesondere durch die Abwertung, der Preisanstieg in den Abwertungsländern für Agrarprodukte wesentlich stärker gewesen ist als in der Bundesrepublik Deutschland, und daß die währungsbedingte Preisänderungsrate seit 1969 für die Bundesrepublik Deutschland bei minus 15 v. H. liegt, während sie z. B. für Italien bei plus 75 v. H. liegt?

Josef Ertl (Minister:in)

Politiker ID: 11000493

Herr Abgeordneter, mein Pressereferent hat die Äußerungen des EG-Kommissars Tugendhat bereits am 10. März 1978 in der Sache zurückgewiesen und damit meine persönliche Auffassung zum-Ausdruck gebracht. So entbehrt die Behauptung, in Deutschland werde der Löwenanteil der Agrarüberschüsse erzeugt, jeglicher Grundlage, und zwar aus folgenden Gründen. Erstens. Die Bundesrepublik Deutschland ist der Welt größter Nahrungsmittelimporteur. Im Jahre 1977 beliefen sich die Einfuhren auf 39,3 Milliarden DM. Dabei ist das Defizit im Agrarhandel ständig gestiegen, in den letzten zehn Jahren von 14,1 auf 25,6 Milliarden DM. Der deutsche Markt hat also gerade anderen Ländern für ihre zum Teil überschüssigen Erzeugnisse wachsende Absatzmöglichkeiten eröffnet. Andererseits ist dank des größeren europäischen Marktes und unserer weltweiten Handelsverflechtung auch der deutsche Agrarexport beachtlich gestiegen, 1977 auf 13,7 Milliarden DM. Zweitens. Die Entwicklung der deutschen Agrarerzeugung hat eher entschärfend als verschärfend zur Lage auf einigen Agrarmärkten beigetragen. Denn von 1967 bis 1976 stiegen die pflanzliche Erzeugung in Deutschland um 1,1 % jährlich, dagegen in der Europäischen Gemeinschaft um 1,7 % jährlich, die tierische Erzeugung in Deutschland um 1,3 °/o jährlich, dagegen in der Europäischen Gemeinschaft um 2,6 % jährlich und die Erzeugung von Milch in Deutschland um 0,2 % jährlich, dagegen in der Europäischen Gemeinschaft um 1,9 % jährlich. Der Selbstversorgungsgrad hat in der Bundesrepublik Deutschland nur bei Milch und Zucker die 100%-Schwelle überschritten. Er liegt insgesamt - wenn Man die Erzeugung, die aus Futtermitteleinfuhren resultiert, hinzurechnet - bei 85 °/o und - wenn man diese abzieht - bei 68 %, wobei dieser Wert, bedingt durch das Dürrejahr 1976, etwas niedriger als im langjährigen Durchschnitt ausgefallen ist. Drittens. Was nun die in der Bundesrepublik Deutschland befindlichen Interventionsbestände betrifft, so sind diese das Ergebnis der in der Europäischen Gemeinschaft bestehenden Gemeinschaftsregelungen und Marktgegebenheiten. Eine starke Währung wie die D-Mark übt naturgemäß eine starke Anziehungskraft aus; auch mag das bei uns relativ reibungslos und zügig praktizierte Interventionsverfahren eine gewisse Rolle spielen, so insbesondere das pünktliche Auszahlen. Eines aber geht gewiß nicht: Die deutsche Agrarpolitik kann nicht dafür verantwortlich gemacht werden, daß Waren aus währungsschwächeren Ländern ihren Weg in ein währungsstarkes Land nehmen, wobei natürlich auch Interventionsmöglichkeiten in Deutschland durch andere Länder der Gemeinschaft genutzt werden. Das Konzept des gemeinsamen Agrarmarkts verlangt unverändert nach festen Wechselkursen. Daß es diese nicht mehr gibt, ist nicht die Schuld der deutschen Politik und schon gar nicht der deutschen Agrarpolitik. Der gemeinsame Agrarmarkt kann seine Funktionsfähigkeit auf absehbare Zeit nur über das System des Grenzausgleichs behaupten. Dabei fällt ein beachtlicher Teil an Kosten für die Stützung der Nahrungsmittelpreise in Mitgliedstaaten mit schwächeren Währungen an. Dies sollte bei der Diskussion über die Ausgabenentwicklung nicht übersehen werden. Der gemeinsame Agrarmarkt ist ein komplexes Ganzes, das nicht danach beurteilt werden kann, ob es dem einen nützt oder dem anderen schadet. Eines ist gewiß: Europa wäre ohne den gemeinsamen Agrarmarkt um ein wesentliches Element der Stabilität ärmer und seine Stellung in der Welt stärker gefährdet.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Herr Susset, eine Frage.

Egon Susset (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002293, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Minister, welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung, Herrn Tugendhat und die Öffentlichkeit davon zu überzeugen, daß die von Herrn Tugendhat genannte Belastung in Höhe von 149 DM pro Einwohner der Bundesrepublik, 192 DM pro Einwohner Belgiens und 205 DM pro Einwohner der Niederlande auf Grund eines gemeinsam erarbeiteten Finanzierungsschlüssels erhoben wird und daß diese Mittel nicht nur der Agrarpolitik dienen, sondern Voraussetzung für die Fortentwicklung eines vereinten Europas sind?

Josef Ertl (Minister:in)

Politiker ID: 11000493

Herr Abgeordneter, soweit ich das verfolgen konnte - ich nehme an, Sie werden es verfolgt haben -, ist die Presseerklärung, auf die ich eingangs hingewiesen habe - sie selbst habe ich hier nicht wiedergegeben, sondern ich habe unmittelbar auf Ihre Fragen geantwortet -, von der deutschen Öffentlichkeit und darüber hinaus von der europäischen Öffentlichkeit zur Kenntnis genommen worden. Dies nicht zuletzt deshalb, weil sie nicht nur in der Bundesrepublik Deutschland, sondern auch in allen anderen Ländern über die Medien verbreitet wurde. Den zweiten Teil Ihrer Frage möchte ich dahin gehend beantworten: Ich habe darüber auch mit dem zuständigen Agrarkommissar Gundelach gesprochen, und ich bin davon überzeugt, daß Herr Gundelach mit seinem Kollegen Tugendhat gesprochen hat. Es ist unbestritten, daß auch ein Kommissar unverändert seine persönliche Meinung sagen kann. Ebenso meine ich, daß es notwendig war, sachliche Unrichtigkeiten richtigzustellen.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Eine weitere Zusatzfrage.

Egon Susset (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002293, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ohne das Recht auf persönliche Meinungsäußerung hier nun schmälern zu wollen, möchte ich trotzdem fragen: Was können Sie noch zur Aufklärung - sowohl in der gesamten EG als auch in der Öffentlichkeit - tun, um angesichts der Äußerung, nach der 73 % der Butterbestände, 61 % der Bestände an Magermilchpulver und 22 % der Interventionskäufe von Rindfleisch hier in der Bundesrepublik lagern, der Öffentlichkeit klarzumachen, daß diese Produkte doch auch aus anderen Ländern kommen?

Josef Ertl (Minister:in)

Politiker ID: 11000493

Herr Abgeordneter, ich möchte hier zur Objektivierung beitragen. Die Zahlen, die Herr Tugendhat genannt hat, stimmen. Der relativ größte Prozentsatz dieser Mengen an Interventionsprodukten stammt aus deutscher Produktion. Das muß man fairerweise zugeben. Aber dies ist zum Teil wiederum durch das System bedingt oder - um noch deutlicher zu differenzieren - durch das System verschärft worden, weil es eben in der jetzigen Währungssituation kaum möglich ist, daß z. B. von einem Hartwährungsland in ein Weichwährungsland Magermilchpulver abfließt, so daß unsere Produktion viel schwieriger in den Markt zu bringen ist. Dies ist ein Problem der Währungsunterschiede. Es trifft sicherlich zu, daß auch Waren aus den Niederlanden und möglicherweise auch aus anderen Partnerstaaten bei uns lagern. Die Zahlen als solche stimmen. Nur, wer das System kennt, der muß feststellen: Das ist nicht Folge einer Überschußproduktion in Deutschland, wenn wir auch bei Magermilchpulver und Butter im Selbstversorgungsgrad über 100 % liegen, sondern es wird im wesentlichen dadurch verursacht, daß wir ein Hartwährungsland sind, uns zudem auch korrekt verhalten, sehr schnell und pünktlich auszahlen und daher natürlich auch besondere Anreize dafür schaffen, daß nicht nur deutsche Hersteller von Magermilchpulver, sondern möglicherweise auch niederländische oder auch andere sich gern der deutschen Interventionsstellen bedienen. Zusätzlich haben wir dann noch die Schwierigkeit, daß aus einem Hartwährungsland kaum etwas in ein Weichwährungsland abfließt.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Eine weitere Frage.

Egon Susset (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002293, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Kann ich Ihrer Antwort entnehmen, daß Sie mit mir der Meinung sind, daß nicht die Agrarpolitik ständig neue EG-Probleme schafft, sondern die mangelnde Koordinierung der Währungs- und Wirtschaftspolitik ständig neue Probleme für die Agrarpolitik verursacht?

Josef Ertl (Minister:in)

Politiker ID: 11000493

Ich kann gegenwärtig auch nicht sagen, Herr Abgeordneter, wie man die Währungspolitik besser koordinieren könnte. Es müßten die Inflationsraten in unseren Partnerstaaten geringer werden. Hier liegt die Ursache. Das ist das Problem. Man kann natürlich alles koordinieren. Wir könnten auch sagen: Wir nähern uns dem Inflationspegel der anderen an. Dies mag sogar der Wunsch mancher Partner sein. Ich würde das aus grundsätzlichen Überlegungen als eine - auch rein ökonomisch - sehr gefährliche Verhaltensweise bezeichnen. Denn eines ist sicher: Das Wichtigste für eine Landwirtschaft ist, daß soweit wie möglich Stabilitätspolitik getrieben wird. Wenn Sie sich die Zahlen anschauen, dann stellen Sie fest, daß die landwirtschaftliche Produktion in Ländern mit einer höheren Stabilität nicht nur effizienter, sondern auch erfolgreicher als in Ländern mit hoher Inflation ist. Alles das spielt in diesem Komplex eine Rolle. Aber auch dies muß noch einmal gesagt werden: Das Konzept des gemeinsamen Agrarmarkts war auf festen Wechselkursen aufgebaut. Man glaubte in den 60er Jahren, diese seien für alle Zeiten gegeben. Die wirtschaftliche Entwicklung in Europa und in der Welt hat diese Voraussetzung zunichte gemacht. Dies macht das System immer schwieriger praktizierbar und bringt solche Mißverständnisse hervor, wie sie offensichtlich Herr Tugendhat hier in Deutschland in seinem Vortrag zum Ausdruck gebracht hat. Dies steht im übrigen im Gegensatz zu dem, was die Kommission selber veröffentlicht. Ich habe keinen Grund, Schleichwerbung für Veröffentlichungen der Kommission zu machen. Aber ich kann eigentlich nur empfehlen, die Broschüre zu lesen - und ich werde sie auch Herrn Tugendhat gelegentlich zusenden lassen -, die das Presse- und Informationsbüro der Kommission der Europäischen Gemeinschaften in Bonn herausgebracht hat. Diese geht übrigens sehr sachkundig auf die Problematik ein.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Sie wünschen noch eine Frage zu stellen.

Egon Susset (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002293, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Welche Möglichkeiten haben Sie dann, auf die einzelnen Kommissionsmitglieder einzuwirken, damit nicht - wie Sie soeben in Ihrer Antwort sagten - die Kommission Broschüren mit anderen Zahlen herausgibt, die der für den Haushalt verantwortliche Kommissar anscheinend nicht zur Kenntnis nimmt?

Josef Ertl (Minister:in)

Politiker ID: 11000493

Zum Beispiel, sie Herrn Kommissar Tugendhat zu schicken und ihn zu bitten, das zu lesen, was die eigene Kommission herausgibt. ({0})

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Eine Frage des Herrn Abgeordneten Kiechle.

Ignaz Kiechle (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001091, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Bundesminister, ist Ihnen und Ihrem Haus bekannt, daß die sogenannte AGV in ihren Mitteilungen Herrn Tugendhats Be-. hauptungen unkritisch übernommen, wohlwollend kommentiert und in der Diktion als von dem einzigen, der noch Kritik am Agrarmarkt zu üben wage, stammend lobend herausgekehrt hat? Wenn ja: Haben Sie gegen diese falsche Veröffentlichung etwas unternommen?

Josef Ertl (Minister:in)

Politiker ID: 11000493

Nein, Herr Abgeordneter, ich habe das nicht gelesen. Ich habe auch nicht Zeit, alle Presseerklärungen jeder Organisation zu lesen. Denn dann müßte ich einen 48-Stunden-Tag haben. ({0}) Außerdem habe ich durch meinen Pressereferenten deutlich genug geantwortet.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Herr Kollege, Sie haben noch eine Frage.

Ignaz Kiechle (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001091, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Da ich davon ausgehe, daß die Pressemitteilungen des auch aus dem Haushalt Ihres Hauses finanzierten Unternehmens AGV wenigstens von Ihrem Pressereferenten beachtet werden, frage ich: Sind Sie bereit, diese falsche Behaup6480 tung widerlegen zu lassen und die Veröffentlichung einer Gegendarstellung zu fordern?

Josef Ertl (Minister:in)

Politiker ID: 11000493

Herr Abgeordneter, erstens habe ich zu dem Gesamtkomplex eine Erklärung durch meinen Pressereferenten abgegeben. Wir leben im Land der Pressefreiheit. Ich würde niemals jemandem vorschreiben, daß er eine Erklärung von mir abdrucken muß. Das würde meinem Freiheitsverständnis widersprechen. Aber ich erwarte, daß ein Vertreter einer Organisation, der Presse, des Rundfunks oder des Fernsehens fairerweise eine Gegendarstellung bringt, wenn er feststellt, daß eine Erklärung im Widerspruch zu einer anderen Meldung steht. Das gebietet die Fairneß. Ich möchte etwas richtigstellen, Herr Abgeordneter. Sie haben wiederholt behauptet, die AGV werde aus meinem Haushalt finanziert. Das ist so nicht richtig. Die AGV ist keine Organisation - das können Sie im Haushaltsplan nachlesen -, die generell unterstützt wird. Sie wird für Sachaufgaben, gezielte Sachaufträge unterstützt, die mit meinem Haus abzustimmen sind, z. B. im Sektor Verbraucheraufklärung. Die anderweitige Finanzierung hat mit meinem Hause nichts zu tun. Darauf möchte ich in diesem Zusammenhang hinweisen. ({0})

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Ritz.

Dr. Burkhard Ritz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001859, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Bundesminister, nach Ihren überzeugenden Argumenten gegen die Ausführungen von Herrn Tugendhat darf ich Sie fragen, ob Sie meine Beurteilung teilen, daß man unter Berücksichtigung dieser Ihrer Argumente annehmen muß, daß Herrn Tugendhat entweder mangelnde Sachkenntnis oder eine bewußte politische Provokation vorzuwerfen ist.

Josef Ertl (Minister:in)

Politiker ID: 11000493

Ich will das nicht so hart verurteilen. Ich bin Bundesminister. Ich will auch mit der Kommission ein erträgliches Verhältnis behalten. Aber ich begrüße es nicht, wenn man sich dort in einer Form öffentlich äußert, die sachlich nicht haltbar ist. Dies muß ich in aller Deutlichkeit sagen. Ich hätte es begrüßt, wenn es in dieser Form nicht geschehen wäre.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Eine Frage des Herrn Abgeordneten Paintner.

Johann Paintner (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001672, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Bundesminister, können Sie mir sagen, nachdem wir mit den Aussagen des Kommissars Tugendhat soviel Arger gehabt haben, wer nun den Herrn Kommissar überhaupt eingeladen hat?

Josef Ertl (Minister:in)

Politiker ID: 11000493

Wenn ich richtig informiert bin, der bayerische Ministerpräsident ({0}) und die Gesellschaft für Auslandskunde im Zusammenhang mit politischen Konsultationen bei der Zusammenarbeit der Konservativen im Hinblick auf die Europa-Wahl.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Herr Ritz, Sie haben noch eine Frage.

Dr. Burkhard Ritz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001859, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Bundesminister, halten Sie es nicht dennoch für unabdingbar notwendig, daß unabhängig von Meinungsverschiedenheiten auch Bundesländer Kontakt mit Kommissaren der Brüsseler Behörde halten?

Josef Ertl (Minister:in)

Politiker ID: 11000493

Dagegen habe ich nichts. Jeder kann einladen, wen er will. Ich wäre ein schlechter Liberaler, wenn ich einen anderen Grundsatz vertreten würde. Ich muß auch hinzufügen, Herr Tugendhat hat mir freundlicherweise einen Brief geschrieben, daß er eingeladen sei. Darin bot er mir an, in München mit mir zu sprechen. Dies war terminlich nicht möglich. Insoweit muß ich sagen: natürlich kann jeder jeden einladen. Nur, ein. Gast muß dann auch besonders die Probleme eines Landes sehen. Das kommt dann hinzu.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Eine Frage des Herrn Abgeordneten Jäger.

Claus Jäger (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001002, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Bundesminister, Sie teilen also die Auffassung, daß man weder die Bundesregierung noch irgendeine Landesregierung für ,die Äußerungen eines ausländischen Staatsgastes verantwortlich machen kann, den sie eingeladen hat?

Josef Ertl (Minister:in)

Politiker ID: 11000493

Ja, die teile ich vollauf. Ich sehe auch die Frage von Herrn Paintner nicht in dieser Weise. Herr Paintner hat gefragt, wer denn eigentlich Herrn Tugendhat nach Deutschland eingeladen habe. Da habe ich fairerweise gesagt: der bayerische Ministerpräsident und die Gesellschaft für Auslandskunde, soweit ich informiert bin. ({0})

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Keine Frage mehr? - Die Frage 51 des Herrn Abgeordneten Dr. Kunz ({0}) soll auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet werden. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt. Herr Bundesminister, ich danke. Ihnen für die Beantwortung der bisherigen Fragen. Ich rufe das Ressort des Bundesministers des Innern auf. Zur Beantwortung steht Herr Parlamentarischer Staatssekretär von Schoeler zur Verfügung. Die Frage 4 ist von Herrn Abgeordneten Augstein eingebracht worden. Der Herr Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt. Die Frage 5 des Herrn Abgeordneten Rühe soll auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantworVizepräsident Frau Funcke tet werden. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt. Ich rufe die Frage 6 des Herrn Abgeordneten Dr. Langguth auf: Warum sind nach Auffassung der Bundesregierung vor allem die .Deutschen Jungdemokraten" Ziel ideologischer Beeinflussungsbemühungen durch kommunistische Funktionsträger ({1}) oder östlicher Nachrichtendienste ({2})? von Schoeler, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Herr Kollege, die Bundesregierung hat entgegen dem Eindruck, den Sie durch Ihre Frage hervorzurufen versuchen, zu keiner Zeit eine solche Auffassung geäußert.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Herr Kollege, möchten Sie eine Zusatzfrage stellen?

Prof. Dr. Gerd Langguth (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001287, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ja. Ich möchte noch einmal nachfassend zu einer früheren Frage die Frage stellen, wie die Bundesregierung die Tatsache beurteilt, daß der ehemalige FDJ-Funktionär Norbert Stein in einer Sendung von „Report" ausgerechnet in besonderer Weise die „Deutschen Jungdemokraten" aufgegriffen und ihnen vorgeworfen hat, sie würden von kommunistischen Funktionsträgern unterwandert werden, und warum ausgerechnet die „Deutschen Jungdemokraten" z. B. auch im Verfassungsschutzbericht des Jahres 1976 genannt wurden und nicht andere Organisationen, wie z. B. die „Jungsozialisten". ({0}) von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich habe hier das Interview von Herrn Stein. Trotz Bemühungen kann ich das Zitat, das Sie ihm in den Mund gelegt haben, zumindest im Wortlaut so nicht finden und auch die Behauptungen so nicht da sehen. Im übrigen ist dieses Interview bereits mehrfach Gegenstand von Fragen und Antworten hier im Plenum des Deutschen Bundestages gewesen, auf die ich verweise. Es hat keinen Sinn, aus diesem Interview oder aus den Antworten der Bundesregierung herauszulesen, als ob hier seitens der Bundesregierung irgend ein Verdacht über eine Juugendorganisation geäußert oder ein solcher Verdacht von der Bundesregierung bestätigt worden wäre. Das war nie der Fall. In Ihrer Frage wird so getan, als ob meine Antwort auf Ihre letzte Frage einen solchen Verdacht gegenüber den Deutschen Jungdemokraten enthielt. Dies ist mitnichten der Fall. Von daher habe ich den bisherigen Erklärungen, die wir zu diesem Thema abgegeben haben, aber auch nichts hinzuzufügen.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Eine weitere Zusatzfrage.

Prof. Dr. Gerd Langguth (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001287, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Da Sie in Ihrer schriftlichen Antwort auf meine Frage vom 15. März 1978 - Anlage 4 zum Stenographischen Bericht - erklärt haben, das Interview von Herrn Stein habe „keine neuen Erkentnisse" erbracht, Sie sich aber auch ansonsten inhaltlich von diesem Interview nicht distanziert haben, frage ich Sie: Handelt es sich also bei den Ausführungen von Herrn Stein letzthin nach Ihrer Auffassung um alte Erkenntnisse, die Ihrem Haus und dem Bundesamt für Verfassungsschutz zur Verfügung stehen? von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich halte es - die Wertung gestattet mir die Präsidentin vielleicht - für eine Zumutung, von der Bundesregierung zu verlangen, daß sie sich von der Äußerung eines ehemaligen FDJ-Funktionärs zu distanzieren habe. ({0}) Die Bundesregierung hat ihre Meinung und Einschätzung zur Westarbeit der SED in den jährlichen Verfassungsschutzberichten mehrfach dargelegt. Dies hat sie im Bundestag wiederholt. Ich sehe den Anlaß für weitere Fragen wirklich nicht, wenn ich mir die nochmalige Bewertung gestatten darf.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Keine weitere Frage. Ich rufe Frage 7 des Herrn Abgeordneten Dr. Langguth auf: Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache - auch im Zusammenhang mit entsprechender Erwähnung der Ostkontakte der FDP-Jugendorganisationen „Deutsche Jungdemokraten" im Verfassungsschutzbericht des Jahrs 1976 -, daß der frühere Referent für Internationales im Bundesvorstand der „Deutschen Jungdemokraten", Gernot Gutsch, der nach Zeitungsmeldungen eine Wahlvorschlagsliste der DKP unterschrieben hat und gegen den deshalb ein Ausschlußverfahren in der FDP lief, am Internationalen Sommerlager der „FDJ" in Potsdam 1977 laut „FDJ"-Zeitschrift „Junge Welt" vom 12./14. August 1977 teilnahm, und sieht hier die Bundesregierung einen Zusammenhang mit entsprechenden Infiltrationsbemühungen der „FDJ" und des DDRStaatssicherheitsdienstes auf eine politische Jugendorganisation in der Bundesrepublik Deutschland? von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Bundesregierung hat wiederholt betont, daß sie es nicht für ihre Aufgabe hält, die von demokratischen Organisationen der Bundesrepublik Deutschland frei von staatlicher Einflußnahme und in eigener Verantwortung mit Organisationen in der DDR vereinbarten Kontakte zu bewerten. Dies gilt auch und gerade bezüglich des Verhaltens einzelner an solchen Kontakten beteiligter Personen.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Zusatzfrage.

Prof. Dr. Gerd Langguth (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001287, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Da Sie soeben zum Ausdruck gebracht haben, daß Sie es nicht für eine Aufgabe der Bundesregierung halten, eine Bewertung von Verhaltensweisen z. B. politischer Jugendorganisationen der FDP, vorzunehmen, möchte ich dennoch die Frage wiederholen, warum ausgerechnet die Deutschen Jungdemokraten im Verfassungsschutzbericht des Jahres 1976 hervorgehoben wurden. Ist mit dieser Hervorhebung in dem Verfassungsschutzbericht des Jahres 1976 nicht auch eine Bewertung der entsprechenden Kontakte der Deutschen Jungdemokraten mit der FDJ verbunden? von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Bundesregierung hat in Antworten auf Anfragen zu diesem Thema mehrfach erklärt, daß dieses nicht der Fall ist. Sie hat ausdrücklich erklärt und Parl. Staatssekretär von Schoeler darauf hingewiesen, daß es im Verfassungsschutzbericht in dem Abschnitt, den Sie ansprechen, darum geht, die Westarbeit der SED und die Absichten, die von drüben mit dieser Arbeit verfolgt werden, darzustellen, keineswegs aber darum, die Einschätzung demokratischer Organisationen, an deren demokratischer Einstellung die Bundesregierung gar keinen Anlaß zu zweifeln hat, hier darzustellen.

Prof. Dr. Gerd Langguth (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001287, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Können Sie denn zumindest das Faktum bestätigen, daß z. B. der Jungdemokraten-Funktionär Gutsch am internationalen Sommerlager der FDJ in Potsdam 1977 teilgenommen hat, und würden Sie eine solche Teilnahme eines führenden Funktionärs der Deutschen Jungdemokraten als einen Teil der Ergebnisse der Westarbeit der DDR, der FDJ und der SED ansehen? von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich glaube nicht, daß es den von uns allen gemeinsam für notwendig gehaltenen Bemühungen, die Westarbeit der SED darzustellen und die Gefahren, die damit verbunden sind, aufzuzeigen, dient, wenn wir in der Fragestunde des Parlaments das Handeln einer einzelnen Person oder einzelner Personen, die namentlich genannt werden, in aller Öffentlichkeit ausbreiten und Bewertungen dazu vornehmen. ({0}) Dieses ist nicht die Aufgabe der Bundesregierung, und das habe ich auch in meiner Antwort auf Ihre erste Frage gesagt. Deswegen enthalte ich mich hier jeglicher Bewertung.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Eine Frage des Herrn Abgeordneten Roth.

Wolfgang Roth (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001891, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Staatssekretär, würden Sie mir bestätigen, daß die Bundesregierung Jugendbegegnungen zwischen Ost und West für erwünscht hält, demzufolge auch in der gemeinsamen Nation, d. h. zwischen beiden deutschen Staaten, und würden Sie mir zustimmen, daß diese Jugendbewegungen auf Grund der inneren Situation der DDR auch über die FDJ laufen können, zum Teil laufen müssen? von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Ich habe keinen Anlaß, dem nicht zuzustimmen, Herr Kollege.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Eine Frage des Herrn Abgeordneten Conradi.

Peter Conradi (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000335, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Staatssekretär, teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß die Unterschrift unter einen Wahlvorschlag der DKP, auf die sich der Herr Fragesteller in der Frage bezieht, demselben Schutz des Wahlgeheimnisses unterliegt wie die Stimmabgabe bei der Wahl selbst? von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, das ist keine politische Frage, sondern eine Rechtsfrage, die ich eigentlich nicht aus dem hohlen Bauch heraus beantworten möchte. Ich bin aber gern bereit, sie Ihnen schriftlich zu beantworten. ({0})

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Eine Frage des Herrn Abgeordneten Spranger.

Carl Dieter Spranger (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002205, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung nicht im Rahmen der Aufgabe des positiven Verfassungsschutzes nahezu verpflichtet, die Öffentlichkeit über die Westarbeit der SED aufzuklären, um dadurch unseren Staat und die entsprechenden Organisationen vor der Gefahr derartiger Westarbeit rechtzeitig zu schützen? von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Ja, das tut die Bundesregierung auch. Allerdings erfordert das nicht das, was hier von der Opposition als Antwort auf Fragestellungen verlangt wird.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Keine Zusatzfrage. Dann rufe ich die Frage 8. des Herrn Abgeordneten Sauter auf: Zu welchem Zeitpunkt hat sich der Bundesinnenminister für die Ausrüstung der Bereitschaftspolizei und des Bundesgrenzschutzes mit der P 225 entschieden, und welches waren die Gründe für diese Entscheidung? von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Ich wäre dankbar, Herr Kollege, wenn ich die Fragen 8 und 9 wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantworten könnte.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Da der Herr Fragesteller damit einverstanden ist, rufe ich auch die Frage 9 des Herrn Abgeordneten Sauter auf: Trifft es zu, daß die P 225 wesentlich teurer ist als die Pistole der Firma Heckler & Koch aus Oberndorf, und hat die PSP die geforderten Bedingungen erfüllt? von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Am 20. Februar 1978 hat der Bundesminister des Innern nach sorgfältiger Prüfung aller für diese Entscheidung relevanten Fakten entschieden, die Pistole P 225 einheitlich für die Bereitschaftspolizeien der Länder und für den Bundesgrenzschutz zu beschaffen. Von der ausgewählten Waffe wurden insbesondere folgende Forderungen des Pflichtenheftes am besten erfüllt: 1. Funktionssicherheit, Treffleistung und Haltbarkeit ({0}) 2. Handhabung, Bedienbarkeit, Zuverlässigkeit und Sicherheit - bei einfacher Handhabung und leichter Bedienbarkeit muß ein Höchstmaß an Schützen- und Handhabungssicherheit gewährleistet werden -; 3. Feuerbereitschaft nach Ladezeit und Fallsicherheit; 4. Verhalten der Waffe beim Schuß; 5. Treffleistung vor, während und nach Abschluß der 10 000-Schuß-Lebensdauerprüfung sowie Einhaltung der ballistischen Kennwerte; 6. Trage- und Ziehmöglichkeiten aus unterschiedlichen Holstern im Zustand der erhöhten Feuerbereitschaft. Parl. Staatssekretär von Schoeler Die Waffe erfordert wegen ihres einfachen Aufbaus einen geringen Ausbildungsaufwand und ist in höchstem Maße zuverlässig, sicher und haltbar. Im Gesamturteil ist sie die beste und ausgereifteste dem Pflichtenheft entsprechende neue Polizeipistole, die sowohl taktischen als auch technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten optimal gerecht wird. Zu dieser Bewertung ist im übrigen auch die Mehrheit der Bundesländer in selbständiger Meinungsbildung gelangt. Sinn und Ziel der gesamten Entwicklung neuer Polizeipistolen und der umfangreichen und aufwendigen Auswahlerprobungen und Nacherprobungen war letztlich, die beste und ausgereifteste neue Polizeipistole zu ermitteln und auszuwählen. Hierbei war sowohl taktischen als auch technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten optimal gerecht zu werden. Dieses Ziel wurde erreicht. Insofern ist der für die P 225 zu zahlende Preis nicht als „wesentlich teurer", sondern produktbezogen als angemessen zu bezeichnen.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Eine Zusatzfrage.

Franz Sauter (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001926, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, wurde bei der endgültigen Entscheidung auch das Ergebnis der Prüfung, die vom 16. bis 20. Januar in Meppen durchgeführt worden ist, berücksichtigt? Wie hat dieses Ergebnis ausgesehen, was die Qualität der geprüften Waffen betrifft? von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, das Ergebnis, das ich Ihnen soeben vorgetragen habe, bezieht alle Untersuchungen mit ein, die mit dieser Waffe durchgeführt worden sind, also auch diejenige in Meppen, die Sie soeben erwähnt haben. Diese Untersuchungen haben keinen Anlaß gegeben, an der Entscheidung des Bundesministers des Innern für die P 225 nach den Erprobungen durch die Fachleute und nach Anraten der Fachleute - und zwar sowohl der Techniker als auch ,der Ausbilder; es handelte sich sowohl um Bundes- als auch um Landesbeamte - irgend etwas zu ändern.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Eine weitere Zusatzfrage.

Franz Sauter (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001926, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, trifft es zu, daß das Bundesministerium, bevor eine abschließende Beurteilung dieser neuen Waffensysteme möglich gewesen ist, im Vorgriff bereits 2 000 Waffen des Typs P 225 erworben hat? Glauben Sie nicht, daß dieser Vorgriff eine Rückwirkung auf die Entscheidung der Länder gehabt hat? von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, mir ist der Vorgang, auf den Sie mit Ihrer Frage anspielen, nicht bekannt. Ich kann von daher im Augenblick dazu nichts sagen. Ich will nur noch einmal sagen, daß sieben Bundesländer bei ihrer Entscheidung dem Ratschlag der Fachleute, die Pistole P 225 zu beschaffen, gefolgt sind. Die Erprobung ist nicht nur von Bundes-, sondern ebenso von Landesbeamten vorgenommen worden. Von daher ist es eine sachgerechte, von den Fachleuten angeratene und die den Bedürfnissen der Polizei am besten entsprechende Entscheidung gewesen. Eine solche mußten wir ja wohl treffen. Ihre Ausgangsfrage stellt demgegenüber die Preisfrage mit in den Vordergrund. Aber ich möchte die Gelegenheit gern nutzen, an dieser Stelle Einverständnis darüber zu erzielen, daß die Erfordernisse für die polizeiliche Alltagsarbeit bei der Entscheidung über die neue Pistole den Ausschlag geben sollten.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Eine weitere Zusatzfrage.

Franz Sauter (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001926, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, warum wurden, nachdem die Prüfungen in Meppen durchgeführt worden waren und sich dort erwiesen hatte, daß die geprüften Waffensysteme die Bedingungen des Pflichtenheftes hundertprozentig erfüllen, nicht Truppenversuche durchgeführt, um auf diese Art und Weise festzustellen, welche Qualitäten die einzelnen Waffen haben? von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, es ist richtig, daß bei der von Ihnen angesprochenen Untersuchung auch eine weitere Pistole - nach meinem jetzigen Erinnerungsvermögen über diesen Vorgang - die Anforderungen des Pflichtenheftes erfüllt hat. Nur ist das für die Entscheidung, welche Waffe beschafft werden soll, nicht das alleinige Kriterium. Nach allen Untersuchungen steht unverändert fest, daß nach den Urteilen der Fachleute - da hat es keinen Sinn, daß wir als Politiker anfangen, uns darüber zu streiten - die Waffe, für die sich der Bundesminister des Innern in Übereinstimmung mit sieben Bundesländern entschieden hat, die beste Sicherheit bei der Handhabung bietet. Das ist für uns im Interesse der Polizeibeamten ein ganz erhebliches Entscheidungskriterium. Darüber hinaus steht nach Abschluß aller Untersuchungen fest, daß die Waffe, für die wir uns entschieden haben, im Rückstoßverhalten die günstigsten Ergebnisse erzielt hat. Sie können nicht allein darauf abstellen, ob eine Waffe die Anforderungen des Pflichtenheftes erfüllt. Es bleiben auch dann noch Entscheidungskriterien übrig. Zwei davon habe ich Ihnen eben genannt, die für die Entscheidung, die wir getroffen haben, ins Feld zu führen sind.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Letzte Zusatzfrage.

Franz Sauter (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001926, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Darf ich Sie mit der Tatsache vertraut machen, daß es sehr wohl eine unterschiedliche Bewertung der verschiedenen Waffensysteme durch die Fachleute gibt? Und könnten Sie mir hier wenigstens in etwa den Preisunterschied zwischen den einzelnen Waffensystemen nennen? von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, es ist klar, daß es bei der Beurteilung von Waffen ebenso wie bei der Beurteilung anderen technischen Geräts immer Fachleute gibt, die Mindermeinungen vertreten. Allerdings ist das Ergebnis der Erprobungen in Bund und Ländern überzeugend zugunsten der Waffe ausgefallen, für die sich der Bundesinnenminister entschieden hat. Daher ist es angebracht, diese Mindermeinung als eine kleine Mindermeinung zu bezeichnen. Anders wäre es nicht erklärbar, daß sich außer dem Bund bisher sieben Bundesländer für die P 225 entschieden haben und sich bisher kein einziges Bundesland für eine andere Waffe entschieden hat. Sie sehen schon daraus, daß sich jedes Land, welches sich entschieden hat, der Entscheidung des Bundesministers des Innern angeschlossen bzw. aus eigener Überzeugung die gleiche Entscheidung gefällt hat. Von daher verstehe ich nicht, wieso hier bezweifelt werden kann, daß es sich um einen einhelligen Ratschlag der Fachleute handelt. ({0})

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Zu einer Zusatzfrage Frau Abgeordnete Simonis.

Heide Simonis (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002178, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Staatssekretär, können Sie mir vielleicht sagen, ob unter den sieben Bundesländern auch das Land Baden-Württemberg ist? von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Das Land Baden-Württemberg ist nicht unter diesen sieben Bundesländern.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Becker.

Dr. h. c. Helmuth Becker (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000127, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Staatssekretär, liegen Ihnen schon Erkenntnisse und Erfahrungen der diensttuenden Beamten vor? Haben diese sich darüber geäußert, wie sie diese Waffe beurteilen? von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, positive Äußerungen solcher Art gibt es nur in Einzelfällen. Aber da handelt es sich um meine sehr persönlichen Erfahrungen aus Gesprächen mit Beamten, in denen keine Erfahrungen mitgeteilt wurden, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt hier im Bundestag irgendeine generalisierende Wiedergabe rechtfertigen würden. Ich weise auf das Datum der Entscheidung hin: 20. Februar 1978.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Keine Zusatzfrage mehr. Ich rufe die Frage 10 des Herrn Abgeordneten Dr. Hennig auf: Sieht die Bundesregierung nicht doch die Notwendigkeit, sich auf eine geeignete Abkürzung für den Namen unseres Landes zu einigen, wo doch fast alle Staaten mit relativ langen Namensbezeichnungen eine solche haben ({0}), und es manchmal aus technischen Gründen zwingend ist, eine Abkürzung zu verwenden, wie z. B. auf internationalen Sportveranstaltungen, und hält die Bundesregierung als Kürzel für die Bundesrepublik Deutschland das im internationalen Straßenverkehr verbindliche Kennzeichen „D" für geeignet und durchsetzbar? von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich möchte erneut auf den Beschluß der Regierungschefs des Bundes und der Länder vom 31. Mai 1974 hinweisen, nach dem im amtlichen Sprachgebrauch für unseren Staat die Bezeichnung des Grundgesetzes, und zwar „Bundesrepublik Deutschland" gebraucht werden sollte. Abkürzungen des vollständigen Staatsnamens sollten deshalb so weit wie möglich vermieden werden. Auch in amtlichen Statistiken und anderen Zusammenstellungen wird es oftmals durch 'die Wahl einer geeigneten Drucktechnik möglich sein, von einer Kurzbezeichnung Abstand zu nehmen. Soweit dagegen ausnahmsweise aus technischen Gründen eine Abkürzung nicht zu umgehen ist, erfolgt von Fall zu Fall eine Abstimmung der zuständigen Stellen.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Eine Zusatzfrage.

Dr. Ottfried Hennig (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000871, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, da ich nicht nur nach den amtlichen Abkürzungen gefragt habe, möchte ich Sie fragen, welchen Rat Sie einem Abgeordneten oder, besser gesagt, einem Bundesbürger im allgemeinen geben würden, der z. B. einen Antrag auf Erteilung eines Visums für die Tschechoslowakei stellen möchte und dabei auch das Land, aus dem er kommt, eintragen muß und feststellt, daß das Kästchen, das für diesen Zweck vorgesehen ist, ungefähr einen halben Quadratzentimeter groß ist. von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, in diesem Fall würde ich den Rat erteilen, sich nicht an dem Platz zu orientieren, den die Bürokratie auf dem Formular vorgesehen hat, sondern sich mehr Platz zu nehmen, um den ganzen Namen auszuschreiben.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Eine weitere Zusatzfrage.

Dr. Ottfried Hennig (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000871, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, da es sich doch kaum bestreiten läßt, ,daß gelegentlich die Notwendigkeit auftaucht, Abkürzungen zu verwenden, frage ich Sie: Was spricht eigentlich dagegen, dasselbe zu tun, was die DDR tut, nämlich unser internationales Kfz-Kennzeichen für diesen Fall zu benutzen? von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, dem in Ihrer Frage schon erwähnten Hinweis auf die Verwendung des Kraftfahrzeugkennzeichens kann ich nur eines entgegensetzen, was aber sehr wichtig ist. Die Verwendung dieses Kraftfahrzeugkennzeichens beruht auf internationalen Vereinbarungen. Die Problematik der Verwendung eines Kürzels taucht aber in einer Fülle von Bereichen - beispielsweise bei Sportveranstaltungen - auf, bei denen das im Kraftfahrzeugbereich verwendete Kürzel nicht verwendbar ist. Bei Sportveranstaltungen werden in der Regel drei Buchstaben für die Abkürzung verwendet. Es gibt andere Kürzelbezeichnungen bei privaten Veranstaltern; sie verwenden zwei Buchstaben. Daraus können sich „D", Parl. Staatssekretär von Schoeler „DE", „DEU" als Abkürzungen ergeben. Es kann also kein einheitliches Kürzel geben, das überall Verwendung findet. Jedenfalls ist das Kraftfahrzeugkennzeichen, auf das Sie in Ihrer Frage abstellen, für den Straßenverkehrsbereich auf Grund internationaler Vereinbarungen verbürgt, aber auf andere Bereiche wegen der dortigen besonderen Gegebenheiten nicht übertragbar.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Eine Frage des Herrn Abgeordneten Nordlohne.

Franz Josef Nordlohne (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001624, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, ich möchte Sie unter Bezugnahme auf die Antwort, die Sie meinem Kollegen Dr. Hennig gaben, und unter Hinweis auf den Beschluß der Regierungschefs fragen, ob Sie bereit sind, bei der Deutschen Bundesbahn darauf hinzuwirken, daß auf der Streckennetzkarte, die in sämtlichen Zügen aushängt, der Begriff „BRD" entfernt wird. von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich bin gerne bereit, das zu prüfen. Ich müßte mich vor einer Stellungnahme mit dem Sachverhalt vertraut machen, der für mich jetzt überraschend ist.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Keine weitere Zusatzfrage. Dann rufe ich die Frage 11 des Herrn Abgeordneten Dr. Hennig auf: Ist die Bundesregierung - nachdem sie in der Fragestunde vom 17. Februar 1978 mitgeteilt hat, ihre Überlegungen, wie der 17. Juni 1978 seiner Bedeutung entsprechend begangen werden könne, seien noch nicht abgeschlossen - inzwischen zu einem Abschluß ihrer Meinungsbildung gelangt, und wie gedenkt sie, den 25. Jahrestag des Volksaufstands in Mitteldeutschland öffentlich zu begehen? von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, mit Genehmigung des Präsidenten des Deutschen Bundestages findet am Sonnabend, dem 17. Juni 1978, im Plenarsaal des Deutschen Bundestages eine Gedenkstunde statt, auf der der Herr Bundespräsident eine Ansprache halten wird. Die Veranstaltung wird vom „Kuratorium Unteilbares Deutschland" ausgerichtet, dessen geschäftsführender Vorsitzender, Herr Kollege Dr. Gradl, die gemeinsame Erklärung des Kuratoriums verlesen wird.. Es entspricht der Auffassung der Vertreter der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien im „Kuratorium Unteilbares Deutschland", daß dies die zentrale Veranstaltung zum 25. Jahrestag des 17. Juni 1953 sein soll. Die weiteren Einzelheiten der Veranstaltung sollen in den nächsten Tagen abschließend zwischen den beteiligten Stellen erörtert werden.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Eine Zusatzfrage.

Dr. Ottfried Hennig (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000871, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, da meine Frage sich im besonderen auf das, was die Bundesregierung unternimmt, bezieht, möchte ich Sie ergänzend fragen, ob es über diese Veranstaltung hinaus etwa eine Erklärung der Bundesregierung, eine Fernsehansprache des Bundeskanzlers oder ähnliche Dinge nicht geben wird. von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich habe darauf hingewiesen, daß die Feierstunde hier im Deutschen Bundestag nach dem Willen der Vertreter der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien im „Kuratorium Unteilbares Deutschland" die zentrale Veranstaltung sein soll. Darüber, ob es darüber hinaus Einzelmaßnahmen geben wird, ist noch nicht entschieden. Selbstverständlich gilt der allgemeine Beflaggungserlaß, den die Bundesregierung schon in früheren Jahren erlassen hat, auch in diesem Jahr fort. Es kann sein, daß es daneben noch einzelne Dinge geben wird. Darüber ist noch nicht entschieden, und ich kann es Ihnen daher noch nicht sagen.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Eine weitere Zusatzfrage.

Dr. Ottfried Hennig (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000871, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Weiter möchte ich Sie fragen, ob in der Bundesregierung noch Überlegungen angestellt werden, diesen Feiertag abzuschaffen, wie das in der Vergangenheit gelegentlich diskutiert worden ist? von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Es gibt keinen Anlaß, aktuelle Überlegungen in dieser Richtung anzustellen.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Sauer.

Helmut Sauer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001921, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, können Sie mir ohne Rücksprache mit dem Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen so aus der hohlen Hand die Frage beantworten, ob die Bundesregierung plant, eine Briefmarke angesichts dieses Gedenktages herauszugeben, wie das in früheren Jahren geschehen ist, und, wenn nicht, welche Gründe dagegen bestehen? von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Aus der von Ihnen zitierten „hohlen Hand" gesagt, kann ich mir das nicht vorstellen.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Müller.

Johannes Müller (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001554, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, hat die Bundesregierung die Absicht, über die von Ihnen geplanten und vorgetragenen Veranstaltungen hinaus im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit diesen Tag der Bevölkerung wieder ins Gedächtnis zurückzurufen? von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, wenn alle demokratischen Parteien hier im Plenum des Bundestages eine Gedenkstunde veranstalten, so entspricht das wohl dieser Intention. ({0})

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Kunz.

Gerhard Kunz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001256, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, dem 17. Juni in diesem Jahr dadurch eine besondere Sinngebung zu verleihen, daß die Bundesregierung dazu aufruft, allseits mit größerer Wahrhaftigkeit die innere Situation der DDR zu diskutieren? ({0}) von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Darf ich fragen, ob das noch im Zusammenhang mit der gestellten Frage steht?

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Es steht in Ihrem Ermessen, zu antworten. Es ist eine Grenzfrage, ob der unmittelbare Zusammenhang noch gegeben ist. Man kann darüber streiten. ({0}) Es liegt bei Ihnen, die Entscheidung zu fällen. ({1}) - Entschuldigung, Herr Kollege Kunz, darum ging es nicht. Es ging darum, ob die Frage noch im inneren Zusammenhang mit der ursprünglichen Frage stand. Die Entscheidung darüber ({2}) obliegt dem Präsidenten, und in Grenzfällen steht es dem Herrn Staatssekretär durchaus frei, zu sagen - ({3}) - Wir wollen uns hier jetzt nicht über die Geschäftsordnung streiten. Es steht jedem Beantworter frei, eine Frage zu beantworten oder dies nicht zu tun. In diesem Hause kann es keinen Zwang zu Aussagen geben. ({4}) Herr Staatssekretär, Sie können darüber hinweggehen, wenn Sie es wünschen. Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Bekker.

Dr. h. c. Helmuth Becker (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000127, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Staatssekretär, nachdem sich der Vorsitzende des „Kuratoriums Unteilbares Deutschland" ebenso wie die Parteien für die zentrale Veranstaltung hier im Bundestag ausgesprochen hat, frage ich: Ist Ihnen bekannt, ob andere Parteien Sonderveranstaltungen zu diesem Tag planen? von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Ich habe gehört, daß es für den Tag davor und den Tag selbst Planungen geben soll; aber ich kann darüber im einzelnen keine Auskunft geben, weil es um die Planungen der Parteien geht. Ich bitte um Verständnis dafür.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Kittelmann.

Peter Kittelmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001106, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, würde es noch unter den Begriff einer öffentlichen Begehung des 25. Jahrestages des Volksaufstandes fallen, wenn die Bundesregierung im Verein mit den Ländern darauf hinwirkte, daß man sich in den Schulen bei einer Veranstaltung anläßlich des 25. Jahrestages etwas spezieller und eingehender mit dem Problem der DDR heute beschäftigt? von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, es wäre sicherlich zu begrüßen, wenn man sich in den Schulen überhaupt, und zwar nicht nur aus Anlaß von Gedenktagen intensiv mit den Verhältnissen in beiden deutschen Staaten und dem Verhältnis der beiden zueinander beschäftigen würde. Allerdings muß man dann alle Fakten einbeziehen, die zur Bewertung dieser Politik gehören, und nicht nur einzelne Erscheinungen nennen. Das wäre dabei wichtig. Darin stimmen wir wahrscheinlich überein.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Frau Kollegin Berger, eine Zusatzfrage.

Lieselotte Berger (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000149, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, ich möchte die Frage meines Kollegen Kunz aufgreifen und Sie fragen, wie Sie den 25. Jahrestag des Volksaufstandes in Mitteldeutschland öffentlich zu begehen wünschen und ob dazu auch eine Darstellung der Zustände in der DDR gehört. von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, die Bundesregierung gibt jährlich zum Anfang des Jahres einen Bericht zur Lage der Nation, und sie benutzt verschiedene andere Gelegenheiten immer wieder, um sowohl hier im Plenum des Deutschen Bundestages als auch in der Öffentlichkeit die Fragen des Verhältnisses zwischen den beiden deutschen Staaten in aller Ausführlichkeit darzustellen. Ich habe allerdings auf Grund der Fragen, die hier gestellt werden, den Eindruck, daß es doch eine Meinungsverschiedenheit darüber gibt, inwieweit die Begehung solcher Gedenktage geeignet ist, eine vernünftige Politik der Entspannung voranzutreiben.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Jäger.

Claus Jäger (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001002, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, hat die Bundesregierung Überlegungen darüber angestellt, ob es der Bedeutung dieses 25. Jahrestages des Volksaufstandes nicht angemessen wäre, wenn sich der Bundeskanzler an diesem Tag selber nach Berlin begeben und dort der Toten dieses Aufstandes gedenken würde? von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Die im „Kuratorium Unteilbares Deutschland" vertretenen Parteien sind übereinstimmend der Meinung gewesen, daß die zentrale Veranstaltung hier stattfinden und auf ihr der Bundespräsident und der Kollege Dr. Gradl sprechen sollten. Die Bundesregierung hat keinerlei Anlaß, von dieser dort erzielten Einigung abzugehen und eigene Veranstaltungen als „Konkurrenzunternehmen" durchzuführen. ({0})

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Langguth.

Prof. Dr. Gerd Langguth (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001287, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Darf ich um Präzisierung Ihrer Ausführungen bitten, daß die Diskussion im Deutschen 'Bundestag zur Frage des 25. Jahrestages des Volksaufstandes eine Politik der Entspannung möglicherweise nicht vorantreiben könnte, wie Sie es soeben zum Ausdruck gebracht haben. von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich bin gerne bereit, das zu präzisieren. Ich habe gesagt, daß die Fragen bei mir den Eindruck erwekken, als ob Meinungsverschiedenheiten darüber bestehen, wie durch die Begehung eines solchen Tages eine Politik der Entspannung insgesamt vorangebracht sowie Verständnis für den 17. Juni erreicht werden kann. Ich bin zu dieser Aussage gekommen, weil ich auf Grund der Fragen und der Fülle der Vorschläge zur Gestaltung dieses Tages den Eindruck hatte, als ob dieser spezielle Tag in einer bestimmten Art und Weise zum Anlaß von Beschäftigungen mit dem deutsch-deutschen Verhältnis und den Zuständen in beiden deutschen Staaten gemacht werden sollte, die der Sache nicht angemessen sind, weil uns dieses Thema über diesen Tag hinaus und nicht nur aus Anlaß von Gedenktagen beschäftigen muß.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Keine weitere Zusatzfrage. Dann rufe ich die Frage 12 des Herrn Abgeordneten Friedmann auf: Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, betroffenen Bauherren die Kosten für Schallschutzmaßnahmen im Rahmen der Schallschutzauflagen gegen Fluglärm in gleicher Weise zu erstatten, wie dies nach dem Entwurf eines Gesetzes zum Schutz gegen Verkehrslärm an Straßen und Schienenwegen der Fall sein soll, und wird sie hierzu eine entsprechende gesetzliche Regelung dem Parlament vorlegen? von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, der Entwurf eines Gesetzes zum Schutz gegen Verkehrslärm an Straßen und Schienenwegen, wie ihn die Bundesregierung am 21. Dezember 1977 verabschiedet hat, sieht eine Erstattung der Kosten für Schallschutzmaßnahmen bei der Errichtung von Gebäuden nicht vor, sondern lediglich unter bestimmten Voraussetzungen bei bestehenden Gebäuden. Aus diesem Gesetzentwurf kann sonach die Forderung nach Erstattung der Mehrkosten für Schallschutzmaßnahmen an Neubauten, wie sie nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm vom 30. März 1971 für beide Schutzzonen vorgeschrieben sind, nicht hergeleitet werden. Ungeachtet dieser Situation prüft die Bundesregierung bei der Vorbereitung ihres Fluglärmberichtes, inwieweit auf Grund der bisherigen Erfahrungen mit dem Vollzug des Fluglärmgesetzes eine Verbesserung der Erstattungsregelung erforderlich ist.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Eine Zusatzfrage.

Prof. Dr. Bernhard Friedmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000589, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, warum betreibt die Bundesregierung unterschiedliche Kostenerstattungsregelungen, was die Schallschutzmaßnahmen gegen Straßenlärm einerseits und gegen Fluglärm andererseits betrifft? von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, soweit ich Ihre Frage richtig verstanden habe, gehen Sie von einer falschen Voraussetzung aus. Auch in dem Entwurf des Verkehrslärmgesetzes ist nur bezüglich der Altbauten, also bereits errichteter Gebäude, eine Erstattungsregelung vorgesehen. Insoweit entspricht der Entwurf eines Verkehrslärmgesetzes dem Fluglärmgesetz.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Eine weitere Zusatzfrage.

Prof. Dr. Bernhard Friedmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000589, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, bei ihren weiteren Arbeiten darauf Bedacht zu nehmen, daß in Berlin das dortige Fluglärmgesetz Kostenerstattungen für Maßnahmen gegen Fluglärm auch in der Schutzzone 2 zuläßt, und bejahendenfalls eine ähnliche Regelung für das Bundesgebiet anzustreben? von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, das alles sind Fragen, die im Bundestag wiederholt gestellt und beantwortet worden sind, die darüber hinaus Gegenstand des Fluglärmberichtes sein werden, den die Bundesregierung vorlegen wird und dem ich jetzt nicht vorgreifen kann, weil die Experten, in Zusammenarbeit mit den Ländern, noch an ihm sitzen. ({0})

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Nordlohne.

Franz Josef Nordlohne (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001624, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, im Zusammenhang mit der Vorlage des Fluglärmberichts, auf den Sie hingewiesen haben, und vor dem Hintergrund der Tatsache, daß die Bundesregierung eine Verbesserung der Erstattungsregelung für erforderlich hält, frage ich Sie: Ist die Bundesregierung bereit, in dem Zusammenhang möglicherweise auch die gestaffelte Kostenerstattung für den Schutzzonenbereich 2 zu überprüfen? von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, das ist auch eine Frage, die in diesem Bericht - auf Grund der Erfahrungen, die der Bericht verwertet - angesprochen werden muß.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Hennig.

Dr. Ottfried Hennig (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000871, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, da die Zeit bis zur Sommerpause jetzt nur noch aus wenigen Tagungswochen besteht: Können Sie inzwischen genau sagen, wann die Bundesregierung den Fluglärmbericht vorlegen wird? von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Mein Kollege Baum hat, glaube ich, in der letzten oder vorletzten Fragestunde die Frage beantwortet. Er hat die Vorlage dieses Berichts für den Sommer dieses Jahres angekündigt. Daran hat sich nichts geändert. Wir werden das auch einhalten.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Keine Zusatzfrage. Dann rufe ich die Frage 13 des Herrn Abgeordneten Laufs auf: Treffen Presseberichte darüber zu, daß zwischen Bundeskriminalamt und Kraftfahrt-Bundesamt ein reger Datenaustausch stattfindet, und falls ja, in welchem Umfang werden Daten von Kraftfahrzeughaltern und polizeilich Gesuchten zwischen diesen Behörden ausgetauscht, und hält die Bundesregierung diesen Austausch mit den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes für vereinbar? von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ein ständiger Datenaustausch zwischen dem Bundeskriminalamt und dem Kraftfahrt-Bundesamt bezieht sich grundsätzlich lediglich auf den Abgleich von Daten über gestohlene oder sonst abhanden gekommene Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugkennzeichen, nicht jedoch auf den Austausch von Daten über Kraftfahrzeughalter oder politisch gesuchte Personen. Von dieser Antwort unabhängig zu sehen sind natürlich einzelne Auskunftsersuchen an das Kraftfahrt-Bundesamt im Rahmen polizeilicher Ermittlungstätigkeit.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Zusatzfrage.

Prof. Dr. Paul Laufs (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001293, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, gehen Sie also davon aus, daß es sich bei dieser Übermittlung von Daten nicht um die Übermittlung personenbezogener Daten handelt? von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Soweit es darum geht, gestohlene oder sonst abhanden gekommene Kraftfahrzeuge oder Kraftfahrzeugkennzeichen zu ermitteln, handelt es sich nach meinem Dafürhalten nicht um personenbezogene Daten.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Weitere Zusatzfrage.

Prof. Dr. Paul Laufs (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001293, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, glauben Sie nicht, daß der § 2 des Bundesdatenschutzgesetzes dahin gehend interpretiert werden kann, daß auch solche Kraftfahrzeugkennzeichen als Einzelangaben über sachliche Verhältnisse natürlicher Personen aufgefaßt werden können? von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich teile die Auffassung nicht. Ich muß auch darauf hinweisen, zu welchem Ergebnis das führen würde. Es würde dazu führen, daß wir nur eine sehr behinderte Fahndung nach .gestohlenen Kraftfahrzeugen durchführen könnten, weil, wenn Diebstahlsmeldungen kämen, Nachfragen beim Kraftfahrzeugbundesamt im Zusammenhang mit diesen Kennzeichen nicht möglich wären. Beispielsweise wäre es nicht möglich, Auskunft auf die Frage zu erhalten, ob die Nummer eines abgemeldeten Fahrzeugs wieder verwendet worden ist und die Angabe, die den polizeilichen Stellen zugänglich ist, noch stimmt oder schon durch eine Entscheidung des Kraftfahrt-Bundesamtes überholt ist. Polizeiliche Maßnahmen sind ohne einen Abgleich der Frage, ob ein bestimmtes Kraftfahrzeug oder ein bestimmtes Kraftfahrzeugkennzeichen gestohlen worden ist, nicht möglich. Ich sehe vom Datenschutz her keinerlei Gründe, die einem solchen Datenaustausch entgegenstehen.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Eine Frage des Herrn Abgeordneten Voigt.

Karsten D. Voigt (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002388, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Staatssekretär, schließt Ihre Antwort auch aus, daß Daten von Personen, die Automobile entliehen haben, oder von Automobilen, die entliehen worden sind, an das Bundeskriminalamt weitergegeben werden? von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Das ist - wie ich in meiner Antwort gesagt habe - grundsätzlich ausgeschlossen. Es gibt Ausnahmen im Rahmen polizeilicher Ermittlungstätigkeit. Dann handelt es sich um ein normales Auskunftsersuchen von Behörde zu Behörde.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Keine weitere Zusatzfrage. Die Fragen 15 des Herrn Abgeordneten Milz und 16 des Herrn Abgeordneten Engelsberger werden auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt. Ich rufe die Frage 17 des Herrn Abgeordneten Wittmann auf: Ist es richtig, daß der sowjetische Generalleutnant Loshkin mehrfach die Grenzschutzsondergruppe 9 ({0}) besucht hat, und in welchem Umfang wurde er dort über Ausrüstung, Taktik usw. informiert? von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, der sowjetische Generalleutnant Loshkin ist mit Sicherheitsaufgaben anläßlich der Spiele der XXII. Olympiade 1980 in Moskau betraut. Er besuchte im Februar 1978 im Rahmen einer sowjetischen Sportdelegation die Bundesrepublik Deutschland. Bei dieser Gelegenheit bat er im Hinblick auf seinen Sonderauftrag auch darum - wegen der Erfahrungen bei den Olympischen Spielen 1972 in München -, Sicherheitseinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland, darunter die Grenzschutzgruppe 9, kennenlernen zu dürfen. Die Grenzschutzgruppe 9 wurde von Generalleutnant Loshkin einmal, am 16. Februar 1978, für die Dauer von etwa eineinhalb Stunden besucht. Zu seiner Unterrichtung hielt der Kommandeur der GSG 9 einen Lichtbildervortrag und beantwortete einige Fragen. Der Vortrag hielt sich im Rahmen der allgemeinen Informationen über die GSG 9, wie sie auch der Öffentlichkeit bekanntgeworden sind. Es wurde nichts mitgeteilt, was der Geheimhaltung unterliegt oder sonstwie nicht zur Veröffentlichung geeignet war. Waffen, Ausrüstungen oder sonstige Einrichtungen der GSG 9 wurden dem Besucher nicht vorgeführt.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Eine Zusatzfrage.

Dr. Fritz Wittmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002540, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, wurden dem Besucher eventuell Einsatzmodelle oder - im Wege der Darstellung - Einsatzübungen gezeigt? von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Nach meiner Kenntnis nicht, Herr Kollege.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Eine weitere Zusatzfrage.

Dr. Fritz Wittmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002540, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

War sich die Bundesregierung bei diesem Besuch bewußt, daß gerade sowjetische Sicherheitsstellen engsten Kontakt zu Terroristen aus dem Nahen Osten unterhalten? von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, es ist für mich kein Grund ersichtlich, wieso ein Vortrag über allgemeine Fragen der Errichtung der Grenzschutzgruppe 9 nach den Münchener Ereignissen 1972 gegenüber Herrn Loshkin in irgendeiner Weise zu beanstanden wäre. Von daher ist die Frage, wie das, was da gesagt worden ist, verwendet wird - jedenfalls so, wie Sie sie gestellt haben -, ohne jeden Ausgangspunkt.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Langguth.

Prof. Dr. Gerd Langguth (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001287, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

War die Spitze Ihres Ministeriums über den Besuch von Anfang an informiert, hat sie diesen Besuch genehmigt, oder ist dieser Besuch über den „kleinen Dienstweg" zustande gekommen? von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Es waren im Bundesministerium des Innern alle Zuständigen informiert. Im übrigen benutze ich Ihre Frage gerne, um auf etwas einzugehen, was in den Zeitungen stand: daß nämlich der Inspekteur des BGS nicht informiert gewesen sei. Dies ist unzutreffend. Zwar war der Inspekteur zu dieser Zeit in Urlaub - das ist richtig -, aber sein Ständiger Vertreter, der dafür zuständig war, war informiert. Insofern bedanke ich mich für die Frage, weil sie mir Gelegenheit gibt, Pressemeldungen, die es in diesem Punkte gab, zu widerlegen. ({0})

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Jobst.

Dr. Dionys Jobst (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001029, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, könnte der Vortrag, der dem sowjetischen Generalleutnant gehalten worden ist, auch jedem Bürger in der Bundesrepublik zugänglich gemacht werden? von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Ich habe in meiner Antwort dargestellt, daß nichts vorgetragen wurde, was nicht auch der Öffentlichkeit bekannt ist. Insofern kann ich Ihre Frage bejahen.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Spranger.

Carl Dieter Spranger (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002205, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, was wan dann eigentlich, wenn Ihre letzte Behauptung zutrifft, der Sinn und Zweck des Besuchs des sowjetischen Generals? von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, es ist ein Wunsch geäußert worden, und es gab keinen Grund, diesem Wunsch zu widersprechen. Es ist, glaube ich, nicht meine Aufgabe, zu beurteilen, aus welchen Motiven oder aus welchem Grund ein Wunsch geäußert worden ist.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Keine weiteren Zusatzfragen. Ich rufe nunmehr die Frage 18 des Herrn Abgeordneten Spranger auf. Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die durch zunehmenden Mißbrauch des deutschen Asylrechts, durch unkontrollierten Zugang von Asylbewerbern über Ost-Berlin und durch viel zu lange dauernde Asylverfahren unerträglich angestiegene Zahl von Asylbewerbern auf das rechtsstaatlich, wirtschaftlich und politisch zumutbare Maß zu beschränken? von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, der Innenausschuß des Deutschen Bundestages hat sich auf seiner Sitzung am 18. Januar 1978 in einer Aussprache über den Bericht des Bundesministers des Innern vom 8. November 1977 über aktuelle Probleme des deutschen Asylverfahrens eingehend mit dem von Ihnen angesprochenen Fragenkreis befaßt. Der Ausschuß teilte dabei die Auffassung der Bundesregierung - auch Ihre Auffassung -, daß möglichst bald wirksame Maßnahmen zur Beschleunigung des Asylverfahrens getroffen werden müssen. Er bat den Bundesminister des Innern, eine kommentierte Auflistung der denkbaren Beschleunigungsmöglichkeiten vorzulegen, verbunden mit einer Äußerung der Bundesregierung, welche Richtung sie einzuschlagen gedenke und wann mit der Vorlage eines Gesetzentwurfs zu rechnen sei. Ein mit dem Bundesminister der Justiz abgestimmter Entwurf dieses Berichts soll morgen mit den Innenressorts der Länder auf Staatssekretärsebene erörtert werden. Der Bundesminister des Innern ist um eine größtmögliche Beschleunigung des Abstimmungsverfahrens bemüht. Es ist beabsichtigt, den Bericht dem Innenausschuß noch im Laufe dieses Monats zuzuleiten.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Eine Zusatzfrage.

Carl Dieter Spranger (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002205, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um auf die DDR einzuwirken, daß der asylrechtsmißbräuchliche Einstrom, insbesondere pakistanischer Asylbewerber, über Berlin in die Bundesrepublik Deutschland gestoppt wird? von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Spranger, bei Anfragen zu diesem Thema im Plenum des Deutschen Bundestages haben der Kollege Baum und ich mehrfach darauf hingewiesen, daß die Einzelheiten dieser Problematik zwecks Vermeidung von Anreizwirkung besser nicht im Plenum des Deutschen Bundestages, sondern im Innenausschuß diskutiert werden. Dies ist zuletzt wieder im November des letzten Jahres geschehen. Ich glaube, auch Sie haben Verständnis dafür, wenn- wir diese diese Praxis beibehalten.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Eine weitere Zusatzfrage.

Carl Dieter Spranger (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002205, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ist die Bundesregierung bei der Bejahung der Notwendigkeit der Beschleunigung des Asylverfahrens nunmehr bereit, Initiativen auf Abschaffung des Widerspruchsverfahrens und des Berufungsverfahrens zu unterstützen? von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich habe darauf hingewiesen, daß der Bericht, der die verschiedenen, kommentierten Möglichkeiten für eine Beschleunigung des Asylverfahrens darstellt, im Augenblick in der Abstimmung zwischen dem Bundesminister der Justiz und uns ist, und daß er noch im Laufe dieses Monats dem Innenausschuß zugeleitet wird. Ich glaube, es hat keinen Sinn, wenn ich hier zum gegenwärtigen Zeitpunkt, wo die Abstimmung auch mit den Ländern noch nicht erfolgen konnte, Einzelheiten ausbreite.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Meyer zu Bentrup.

Not found (Mitglied des Bundestages)

, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, den Ländern, besonders den Städten und den Gemeinden, die enormen finanziellen Aufwendungen für die Unterbringung und die Betreuung der hier angesprochenen Asylbewerber zu erstatten? von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, auf Grund der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern bezweifle ich, daß es dafür eine finanzverfassungsrechtliche Grundlage gibt. ({0})

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Keine weitere Frage. Der Abgeordnete Reddemann bittet darum, die von ihm gestellten Fragen 19 und 20 schriftlich zu beantworten. Dementsprechend werden die Antworten als Anlage abgedruckt. Die Frage 21 ist vom Fragesteller, dem Herrn Abgeordneten Braun, zurückgezogen worden. Ich rufe Frage 22 der Frau Abgeordneten Dr. Däubler-Gmelin auf: Trifft es zu, daß ein Beamter des Bundesamts für Verfassungsschutz seit dem 29. November 1977 wegen Verdachts der Weitergabe geheimen Materials inhaftiert ist? von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Es trifft zu, Frau Kollegin, daß ein Beamter des Bundesamtes für Verfassungsschutz am 29. November 1977 wegen des Verdachts der Weitergabe geheimen Materials vorläufig festgenommen und am 30. November 1977 auf Grund richterlichen Haftbefehls in Untersuchungshaft genommen wurde. Der Beamte ist seit 17. März 1978 wieder auf freiem Fuß, nachdem auf Antrag der Staatsanwaltschaft das zuständige Amtsgericht Haftverschonung unter Auflage gewährt hatte, weil zwischenzeitlich die Ermittlungen so weit vorangetrieben werden konnten, daß Verdunkelungsgefahr weitestgehend ausgeschlossen erschien.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Keine Zusatzfrage. Frage 23 soll auf Wunsch des Fragestellers, des Herrn Abgeordneten Thüsing, schriftlich beantwortet werden; die Antwort wird als Anlage abgedruckt. Ich rufe Frage 24 des Herrn Abgeordneten Roth auf: Welche dienstrechtlichen und strafrechtlichen Schritte sind bisher gegen die für den rechtswidrigen Einbruch in das Haus Traube ({0}) verantwortlichen Beamten eingeleitet worden? von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, dienst- oder strafrechtliche Maßnahmen gegen Beamte, die die Lauschoperation gegen Dr. Klaus Traube angeordnet oder durchgeführt haben, waren von der Bundesregierung nicht zu veranlassen, weil die Amtshandlung nach Art. 13 Abs. 3 des Grundgesetzes zur Abwehr einer gemeinen Gefahr nach der damaligen Erkenntnislage geboten war.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Eine Zusatzfrage.

Wolfgang Roth (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001891, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Sind inzwischen damals entscheidende Beamte befördert worden? von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich muß die Beantwortung dieser Frage aus einem ganz einfachen Grund ablehnen: Es könnte so mißverstanden werden, als machte die Bundesregierung diese Beamten und ihre Beförderung oder Nichtbeförderung zum Gegenstand besonderer Überlegungen, was etwa politisch einen Rückschluß darauf erlauben könnte, daß sich diese Beamten nicht korrekt verhalten haben. Das ist nicht der Fall, und daher möchte ich die Frage nicht beantworten. Ich Ich könnte sie im Augenblick auch nicht beantworten, weil ich natürlich die Daten nicht zur Hand habe.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Sie haben eine weitere Zusatzfrage.

Wolfgang Roth (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001891, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Können Sie mir sagen, ob der Betroffene, Herr Traube, inzwischen eine Beschäftigung gefunden hat? von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich bin darüber amtlich nicht informiert. Ich habe dazu keine anderen Quellen als Sie, nämlich die Zeitungen, aber die möchte ich hier nicht zitieren, weil ich es selber nicht weiß.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Conradi; ich wäre aber dankbar, wenn sie sich im Rahmen der Ursprungsfrage hielte. ({0}) Damit sind die Fragen aus Ihrem Geschäftsbereich beantwortet; ich danke Ihnen, Herr Parlamentarischer Staatssekretär von Schoeler. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz. Zur Beantwortung steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Dr. de With zur Verfügung. Ich rufe Frage 25 des Herrn Abgeordneten Voigt ({1}) auf: Was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun, daß Haftpflichtversicherungen sich weigern können, notwendige Heilmaßnahmen zur Rehabilitation eines Unfallschwergeschädigten zu finanzieren, obwohl ein rechtlicher Anspruch an die Versicherung des Schädigers besteht?

Dr. Hans With (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002536

Wenn nach einem Unfall Heilmaßnahmen zur Rehabilitation des Geschädigten durchgeführt werden, entscheiden die Regeln des Bürgerlichen Rechts darüber, ob der Schädiger zum Ersatz der Kosten verpflichtet ist. Dies bedeutet, daß u. a. ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Schädigung und den Heilmaßnahmen bestehen und im Streitfall nachgewiesen werden muß. Soweit es um die Haftung eines Kraftfahrzeughalters geht, besteht unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 1 des Pflichtversicherungsgesetzes vom 5. April 1965 für den Geschädigten zusätzlich die Möglichkeit, seinen Schaden unmittelbar gegenüber der Haftpflichtversicherung des Schädigers geltend zu machen. Weigert sich die Haftpflichtversicherung, einen nach dem Gesetz gegebenen Anspruch zu erfüllen, kann sie wie jeder andere säumige Schuldner mit Mitteln des Prozeßrechts zur Leistung gezwungen werden. - Für eine Änderung dieser Rechtslage sehe ich keinen Anlaß.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Eine Zusatzfrage? - Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich Frage 26 des Herrn Abgeordneten Voigt ({0}) auf: Was gedenkt die Bundesregierung ferner dagegen zu tun, daß diese Unfallopfer von der Justizkasse und der Haftpflichtversicherung des Schädigers gepfändet werden und für alle bisher entstandenen Kosten selbst aufkommen müssen, weil ihnen durch ein negatives Fachgutachten - obwohl andere Fachgutaditen zu ihren Gunsten sprachen - das Armenrecht zur Klageführung verweigert wurde?

Dr. Hans With (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002536

Bei der Frage ist offenbar an den Fall gedacht, Herr Kollege, daß einem Unfallgeschädigten das Armenrecht für eine Klage gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers wegen nicht hinreichender Erfolgsaussichten verweigert worden. Im dennoch geführten Prozeß ist er unterlegen. Er wird anschließend von der Justizkasse auf Zahlung der Gerichtskosten und vom Prozeßgegner auf Zahlung von dessen außergerichtlichen Kosten in Anspruch genommen. Dieser Fall dürfte keine Besonderheit aufweisen, die eine Abänderung der auf ihn anwendbaren prozeßrechtlichen Regeln nahelegen würde. Nach den Vorschriften der Zivilprozeßordnung ist das sogenannte Armenrecht nur zu bewilligen, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung eine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Die Prüfung der Erfolgsaussicht ist notwendig und dient - wie gerade der vorliegende Fall zeigt - dem wohlverstandenen Interesse desjenigen, der das sogenannte Armenrecht beantragt. Denn im Fall seines Unterliegens wäre er dem Kostenerstattungsanspruch der obsiegenden Partei ausgesetzt. Diese Regelungen werden bei den weiteren Überlegungen zur Umwandlung des bisherigen Armenrechts in ein modernes Recht der Prozeßkostenhilfe zu überarbeiten, im Grunde aber wohl beizubehalten sein. Führt nun derjenige, dem das sogenannte Armenrecht wegen nicht hinreichender Erfolgsaussicht seiner Klage versagt worden ist, dennoch einen Prozeß, so muß er, wie jede andere prozeßführende Partei, auch das damit verbundene Risiko selbst tragen. Das bedeutet, daß er nach den allgemeinen Vorschriften unseres Prozeßrechts dann, wenn er den Prozeß verliert, die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Auch an diesem allgemeinen Grundsatz unseres Prozeßrechts, der in das Rechtsbewußtsein der Bürger übergegangen ist, sollte im wesentlichen festgehalten werden. Bei der Vollstreckung von Kostenerstattungsansprüchen sind im übrigen zugunsten des Schuldners die allgemeinen Regeln des Vollstreckungsschutzes anwendbar.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Zusatzfrage.

Karsten D. Voigt (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002388, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Staatssekretär, wann beabsichtigen Sie, die Verfahrensneuregelungen einzuleiten, die Sie eben in Ihrer Antwort angekündigt haben?

Dr. Hans With (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002536

Sie sind bereits eingeleitet. Es liegen recht konkrete Überlegungen im Bundesministerium der Justiz vor. Was jetzt zu tun ist, sind Abstimmungen mit den Finanzministern.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Keine Zusatzfrage? - Dann rufe ich die Frage 27 der Frau Abgeordneten Simonis auf: Treffen Berichte zu, daß die Bundesregierung das 1974 geschaffene 2. Wohnraumkündigungsschutzgesetz derart ändern will, daß zukünftig nicht mehr an der sogenannten Vergleichsmiete festgehalten wird, und welche anderen Formen des Mieterschutzes sieht die Bundesregierung bejahendenfalls vor?

Dr. Hans With (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002536

Derartige Berichte sind unzutreffend. Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, beabsichtigt die Bundesregierung, Anfang 1979 einen Bericht über die Auswirkungen des 2. Wohnraumkündigungsschutzgesetzes vorzulegen, wie es der Deutsche Bundestag bei der Verabschiedung des Gesetzes erbeten hat. Auf der Grundlage dieses Berichts wird geprüft werden, ob einzelne Änderungen des geltenden Mietrechts angebracht sind. Die Bundesregierung hat gegenwärtig keine Anhaltspunkte dafür, daß es dabei erforderlich werden könnte, den nach geltendem Recht gegebenen Schutz des Mieters vor unangemessenen Mieterhöhungen in Gestalt des Vergleichsmietensystems durch andere Formen des Mieterschutzes zu ersetzen.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Zusatzfrage.

Heide Simonis (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002178, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Staatssekretär, darf ich daraus entnehmen, daß Sie dann auch nicht die dahinterstehende Meinung teilen, daß die Vergleichsmiete, die im Kündigungsschutzgesetz eingeführt worden ist, für die mangelnde Bautätigkeit im Wohnungsbau verantwortlich zu machen wäre?

Dr. Hans With (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002536

So ist es.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Jäger.

Claus Jäger (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001002, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Erfahrungen, die man in der Zwischenzeit mit dem Verfahren zur Ermittlung der Vergleichsmiete gemacht hat, nicht gerade besonders günstig waren, sondern dieses Verfahren dazu geführt hat, daß in sehr vielen Fällen auch gerade kleine Hausbesitzer aus dem Kreis der Arbeitnehmer kaum noch in der Lage waren, kostendeckende Mieten zu erheben?

Dr. Hans With (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002536

Das sind zwei Fragen. Was die erste Frage anlangt, so läßt die bisherige Erfahrung einen solchen Schluß nicht zu. Was die zweite Frage anlangt, so hat sie mit der Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Simonis zu tun, nämlich damit, ob durch das Vergleichsmietensystem kostendeckende Mieten verhindert werden. Ich habe gesagt: nein - was nicht ausschließt, daß diese Frage am Rande eine Rolle spielen kann. Aber hier sind hauptsächlich andere Ursachen die Begründung dafür, daß es Schwierigkeiten in bezug auf die Rentabilität gibt.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Keine weitere Frage? - Dann rufe ich die Frage 28 des Herrn Abgeordneten Conradi auf: Hat die Bundesanwaltschaft bei ihrer Strafanzeige gegen den Journalisten Hans-Georg Faust wegen verfassungsfeindlicher Sabotage" ({0}) im Auftrag, auf Weisung oder mit Wissen der Bundesregierung gehandelt?

Dr. Hans With (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002536

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hat gegen Hans-Georg Faust ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Vergehens nach § 88 StGB geführt. Das Verfahren hat der Generalbundesanwalt inzwischen an die Staatsanwaltschaft in Bonn abgegeben, da Faust nach dem Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 14. Dezember 1977 nicht mehr eines in die Ermittlungszuständigkeit der Bundesanwaltschaft fallenden Vergehens der verfassungsfeindlichen Sabotage nach § 88 StGB, sondern eines Vergehens der unbefugten Weitergabe geheimer Gegenstände oder Nachrichten nach § 353 c StGB verdächtig ist. Zur Einleitung des Ermittlungsverfahrens ist die Bundesanwaltschaft auf Grund des in § 152 der Strafprozeßordnung verankerten Legalitätsprinzips verpflichtet gewesen. Die Bundesanwaltschaft ist daher mit der Einleitung des Ermittlungsverfahrens ihrem gesetzlichen Auftrag nachgekommen. Sie hat dabei weder auf Grund eines Auftrages noch auf Weisung der Bundesregierung gehandelt. Von der Einleitung, dem Fortgang und der Abgabe des Ermittlungsverfahrens hat der Generalbundesanwalt das Bundesjustizministerium entsprechend der allgemeinen Berichtspraxis in Staatsschutzstrafsachen unterrichtet.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Eine Zusatzfrage.

Peter Conradi (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000335, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Staatssekretär, teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß durch die Veröffentlichung der Affäre im Nachrichtenmagazin „Der Spiegel" zu keiner Zeit der Tatbestand des § 88 Abs. 1 Nr. 4 StGB erfüllt war - der gegeben ist, wenn der Täter absichtlich Dienststellen den bestimmungsmäßigen Zwecken entzieht und sich dadurch absichtlich gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt - und daß durch die Strafanzeige unter diesem Paragraphen der Eindruck entstehen könnte, Verfassungsverletzungen gehörten zu den „bestimmungsmäßigen Zwecken" des Verfassungsschutzes?

Dr. Hans With (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002536

Meines Wissens ist Anklage nicht erhoben. Ich sagte jedoch, daß das Verfahren nicht mehr beim Generalbundesanwalt läuft. Im übrigen - Herr Kollege, verzeihen Sie, daß ich darauf hinweise - darf ich an einen Grundsatz aller Bundesregierungen erinnern, daß diese zu Entscheidungen von Gerichten nicht Stellung nehmen. Und hier lagen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vor, die auf die Anwendung des § 88 gegründet sind.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Eine weitere Zusatzfrage.

Peter Conradi (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000335, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Staatssekretär, ich habe Sie nicht um einen Kommentar zu einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs gebeten, sondern gefragt, ob auch die Bundesregierung mittlerweile der Auffassung ist, daß der Tatbestand des § 88 Abs. 1 Nr. 4 StGB nicht erfüllt war.

Dr. Hans With (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002536

Ich glaube, ich habe mich deutlich genug ausgedrückt. Es liegen hier Gerichtsentscheidungen vor. Das Verfahren, das noch schwebt, läuft nicht, mehr beim Generalbundesanwalt. Retrospektiv entspricht es den guten Gepflogenheiten der Bundesregierungen, zu Entscheidungen unabhängiger Gerichte nicht Stellung zu nehmen.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Herr Voigt, wollen Sie eine Zusatzfrage stellen? - Bitte schön.

Karsten D. Voigt (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002388, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Staatssekretär, können Sie mir Auskunft geben, wie viele Strafanzeigen bzw. Verfahren es wegen des § 88 StGB seit 1969 gegeben hat?

Dr. Hans With (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002536

Wenn ich mich erinnere, ist das Gegenstand einer schriftlichen Frage. Ich darf darauf Bezug nehmen.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Eine Frage des Herrn Abgeordneten Roth.

Wolfgang Roth (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001891, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Von welcher Stelle kam der Anstoß, das Ermittlungsverfahren gegen den Journalisten Hans-Georg Faust mit dem § 88 zu begründen?

Dr. Hans With (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002536

Wenn ich es recht in Erinnerung habe, gibt oder gab es zwei Ermittlungsverfahren: eines bei der Staatsanwaltschaft Bonn und eines beim Generalbundesanwalt. Wenn ich es weiter recht in Erinnerung habe, gab es zu letzterem Hinweise vom Bundesamt für Verfassungsschutz.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Dr. Däubler-Gmelin.

Dr. Herta Däubler-Gmelin (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000347, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Staatssekretär, war in der turnusmäßigen Informierung der Bundesregierung durch den Generalbundesanwalt die Begründung enthalten, warum hier überhaupt nach § 88 StGB und nicht sofort nach § 353 c StGB vorgegangen wurde?

Dr. Hans With (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002536

Ich bin über die laufende Berichterstattung nicht im einzelnen informiert. Aber ich gehe selbstredend davon aus, daß nach der jeweiligen Lage sowohl der Sachverhalt als auch die rechtliche Subsumierung geschildert wurden. Ich gebe noch einmal zu bedenken, daß hier Gerichtsentscheidungen vorliegen, die auf § 88 StGB Bezug nehmen. Dem habe ich nichts hinzuzufügen.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Keine Zusatzfrage mehr. Ich rufe die Frage 29 des Herrn Abgeordneten Conradi auf: Hat die Bundesregierung die Strafverfolgungsbehörden ermächtigt, den Journalisten Hans-Georg Faust wegen der Weitergabe geheimen Materials und geheimer Nachrichten ({0}) zu verfolgen?

Dr. Hans With (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002536

In dem Ermittlungsverfahren gegen Hans-Georg Faust wegen eines Vergehens nach § 353 c StGB hat der Bundesminister des Innern am 14. Dezember 1977 für die Bundesregierung die für die Strafverfolgung erforderliche Ermächtigung nach § 353 c Abs. 4 StGB erteilt.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Eine Zusatzfrage.

Peter Conradi (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000335, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Staatssekretär, teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß die Diskussion der Verfassungsverletzungen in der Affäre Traube im öffentlichen Interesse lag und daß damit der Tatbestand des § 353 c StGB, der ausdrücklich eine Gefährdung öffentlicher Interessen voraussetzt, hier keinesfalls in Frage kam?

Dr. Hans With (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002536

Ich darf noch einmal daran erinnern, daß das Verfahren noch schwebt und daß es guten und wohlverstandenen Gepflogenheiten der Bundesregierung entspricht, zu laufenden Verfahren nicht Stellung zu nehmen.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Eine weitere Zusatzfrage.

Peter Conradi (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000335, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Wie beurteilt die Bundesregierung, Herr Staatssekretär, den Widerspruch, daß das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel" nach der Veröffentlichung der Affäre nicht belangt wurde und ihm die Wahrung der Informationspflicht gegenüber der Öffentlichkeit zugestanden wurde, während der als Informant verdächtigte Journalist beschuldigt wurde, wichtige öffentliche Interessen gefährdet zu haben?

Dr. Hans With (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002536

Ob hier ein Widerspruch vorliegt, darüber möchte ich nicht befinden. Ich habe Ihre Frage zu beantworten gehabt, ob die Ermächtigung erteilt wurde. Dies habe ich bejaht, und zwar durch den Bundesminister des Innern. Er hatte darüber zu befinden, ob eine Ermächtigung erteilt werden sollte.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Roth.

Wolfgang Roth (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001891, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß bei Verabschiedung des § 353 c StGB von Rednern im Deutschen Bundestag ausgeführt wurde, daß in Übereinstimmung zwischen Regierung und Bundestag dieser § 353 c StGB nicht für Journalisten und Presseorgane Anwendung finden solle?

Dr. Hans With (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002536

Zunächst wäre die Frage zu beantworten, ob es hier um journalistische Vorgänge ging. Dies ist Sache des zuständigen Ermittlungsbeamten und möglicherweise der Richter. Im übrigen kann dahingestellt bleiben, solange das Verfahren schwebt und noch nicht abgeschlossen ist, ob hier mit Rücksicht auf die Äußerungen, von denen Sie sprachen, ein Fehlverhalten in der Beurteilung der Tatbestände vorliegt.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Keine Zusatzfrage. - Die Frage 30 soll schriftlich beantwortet werden. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt. Ich rufe die Frage 31 des Herrn Abgeordneten Roth auf. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte die Durchsuchung der Wohnung des Journalisten Hans-Georg Faust, auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte die Beschlagnahme der sichergestellten Gegenstände, und wann wurde das Material zurückgegeben?

Dr. Hans With (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002536

Nach Auskunft des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof ist die Wohnung des Beschuldigten Faust auf Grund des Durchsuchungsbeschlusses des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes vom 24. November 1977 wegen des Verdachts von Vergehen nach §§ 88, 89 StGB gemäß § 102 StPO durchsucht worden. Im Rahmen dieser Durchsuchung wurde in einem von Faust angelegten Versteck ein Koffer mit amtlich geheimgehaltenen Unterlagen aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz vorgefunden. Darunter befanden sich u. a. folgende Verschluß-Sachen: 1. Dienstvorschrift des Bundesamtes für Verfassungsschutz für die Nachrichtenbeschaffung, 2. Leitfaden des Bundesamtes für Verfassungsschutz für die Auswertung von Nachrichten, 3. zahlreiche Organisationsverfügungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz, 4. Anordnung über Verhaltensmaßnahmen, die sich aus der konspirativen Unterbringung der Abteilung Terrorismus des Bundesamtes für Verfassungsschutz ergaben, 5. eine Quartalsübersicht über den Stand der Nachrichtenbeschaffung, über die Zahl und Honorierung geheimer Quellen, 6. Ausarbeitung des Bundesamtes für Verfassungsschutz über Erfahrungen in der operativen Arbeit auf dem Ausländersektor, 7. Ablichtungen aus den Akten „Operation Muell". Ferner wurden auch Archivmaterial sowie schriftliche Aufzeichnungen über das Bundesamt für Verfassungsschutz aufgefunden. Das gesamte Material wurde gemäß § 94 StPO sichergestellt. Eine richterliche Beschlagnahme nach § 98 StPO ist durch die Bundesanwaltschaft nicht beantragt worden, weil der Beschuldigte Faust bis zur Abgabe des Verfahrens an die Staatsanwaltschaft Bonn am 16. Dezember 1977 der Sicherstellung nicht widersprochen hatte. Ich darf insoweit auf § 98 Abs. 2 Satz 1 StPO verweisen. Eine Rückgabe der sichergestellten Unterlagen an den Beschuldigten ist von der Bundesanwaltschaft bis zur Abgabe des Verfahrens nicht verfügt worden. Wieweit die nunmehr zuständige Staatsanwaltschaft Bonn eine richterliche Beschlagnahme des sichergestellten Materials veranlaßt bzw. eine Rückgabe von Material an den Beschuldigten vorgenommen worden ist, ist der Bundesregierung zur Zeit nicht bekannt.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Keine Zusatzfrage? Dann rufe ich die Frage 32 des Herrn Abgeordneten Wittmann auf. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, daß wegen des Wegfalls der sogenannten Schlüssigkeitsprüfung das Mahnverfahren zur Geltendmachung überhöhter Forderungen mißbraucht wird, und wenn ja, welche Konsequenzen wird sie daraus ziehen?

Dr. Hans With (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002536

Die durch die Vereinfachungsnovelle eingeführten neuen Vorschriften des Mahnverfahrens sind am 1. Juli 1977 in Kraft getreten. In dem kurzen Zeitraum, der seither verstrichen ist, konnten noch keine Erkenntnisse gewonnen werden, die ein sicheres Urteil darüber zulassen, wie sich die neuen Vorschriften in der Praxis bewähren. Bisher liegen mir lediglich Berichte von zwei Landesjustizverwaltungen vor. Danach hat die überwiegende Zahl der Gerichte dieser Länder mitgeteilt, die Neuregelung des Mahnverfahrens habe nicht zu Mißbräuchen geführt. Nur einzelne Gerichte haben berichtet, daß Anträge im Mahnverfahren eingegangen seien, bei denen erkennbar gewesen sei, daß der Antragsgegner möglicherweise zu Unrecht in Anspruch genommen werde. Dies *sei aber durch entsprechende Beanstandun- gen behoben worden. Demgegenüber hat der Bund Deutscher Rechtspfleger in einem an das Bundesministerium der Justiz gerichteten Schreiben mitgeteilt, daß ihm von seinen Mitgliedern Mängel des neuen Mahnverfahrens angezeigt worden seien, und Fälle zusammengestellt, in denen ungerechtfertigte Ansprüche geltend gemacht worden seien. Der Bund Deutscher Rechtspfleger vertritt die Auffassung, daß derartige Mißbrauchsfälle auf den Wegfall der sogenannten Schlüssigkeitsprüfungen zurückzuführen seien. Dazu ist folgendes zu bemerken: Schon nach altem Recht konnte im Mahnverfahren eine Schlüssigkeitsprüfung in der Art, wie sie etwa beim Erlaß eines Versäumnisurteils vorzunehmen ist, nicht stattfinden. Auch früher konnte ein Rechtspfleger die Berechtigung eines im Mahnverfahren erhobenen Anspruchs nicht vollständig nachprüfen, weil er allein auf die Angaben des Antragstellers angewiesen war und diese sich überdies nur auf äußerst knappe mehr oder weniger typisierte Anspruchsbezeichnungen beschränkten. Ob eine Forderung überhöht war, konnte der Rechtspfleger auch in dem früheren Verfahren in der Regel nicht feststellen. Andererseits besagen die neuen Vorschriften nicht, daß im Mahnverfahren überhaupt keine Prüfung des Anspruchs mehr stattfinden dürfe. Die gleichzeitig mit den neuen Vorschriften eingeführten bundeseinheitlichen Vordrucke berücksichtigen in starkem Umfange die Belange des Antraggegners. Sie zwingen den Antragsteller zu genauen Anspruchsbezeichnungen, insbesondere auch zu Angaben über die Abhängigkeit des Anspruchs von einer Gegenleistung. Widersprüchliche oder unzulängliche Angaben oder Fehlen notwendiger Angaben sind zu beanstanden - wie gesagt, nach neuem Recht. Unsinnige, unklagbare oder erkennbar ungerechtfertigte Forderungen dürfen nicht zum Erlaß eines Mahnbescheides führen. Wie schon den ersten Berichten aus der Praxis zu entnehmen ist, wird Anträgen auf Erlaß von Mahnbescheiden, die mit derartigen Mängeln behaftet sind, auch nicht stattgegeben. Das Bundesministerium der Justiz und die Landesjustizverwaltungen werden die weitere Handhabung der neuen Vorschriften über das Mahnverfahren sorgfältig beobachten. Der Bundesminister der Justiz hat die Landesjustizverwaltungen bereits gebeten, nach Ablauf des Jahres 1978 und sodann noch einmal nach Ablauf des Jahres 1979 darüber zu berichten, ob die Änderungen des Mahnverfahrens zu Mißbräuchen geführt haben, denen mit bestehenden Rechtsvorschriften nicht ausreichend begegnet werden kann und die Veranlassung geben könnten, die Frage der Einführung ergänzender Strafvorschriften zu prüfen. Hierüber wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag, wie von diesem gefordert, sodann berichten.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Keine Zusatzfrage. Die Fragen 33 und 34 des Abgeordneten Coppik sollen auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt. Damit ist nur noch eine Frage offen. Ich darf das Haus mit Rücksicht auf die Zeitdisposition von Herrn de With, der sonst morgen noch einmal kommen müßte, bitten, daß ich diese Frage noch aufrufen darf. Es ist die Frage 35 der Frau Abgeordneten Dr. Däubler-Gmelin: Trifft es zu, daß der Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof für den Untersuchungsgefangenen Hans-Georg Faust verschärfte Haftbedingungen angeordnet hat, zum Beispiel keine Teilnahme an Gemeinschaftsveranstaltungen, kein Fernsehempfang, kein Kirchgang, kein gemeinsamer Hofgang, kein Zeitungsbezug, und auf welcher rechtlichen Grundlage wurde diese Kontaktunterbindung angeordnet?

Dr. Hans With (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002536

Nach Auskunft des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs am 30. November 1977 den Vollzug des am 24. November 1977 u. a. wegen Verdunkelungsgefahr erlassenen Haftbefehls angeordnet und in dem an die Justizvollzugsanstalt Köln gerichteten Aufnahmeersuchen gemäß § 119 Abs. 6 der Strafprozeßordnung verfügt: Die Unterbringung in gemeinsamer Haft ist nicht zulässig, der Beschuldigte ist mit Rücksicht auf den Gegenstand des Verfahrens von anderen Gefangenen und von der Außenwelt streng getrennt zu halten. In .einem weiteren Beschluß des Ermittlungsrichters vom 6. Dezember 1977 wurde dem Beschuldigten dagegen gestattet, eine eigene Schreibmaschine sowie ein eigenes Rundfunkgerät zu benutzen, bis zu vier Tageszeitungen sowie bis zu vier wöchentlich oder monatlich erscheinende Zeitschriften oder Illustrierte zu beziehen.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Keine Zusatzfrage. Damit sind wir am Ende der heutigen Fragestunde und der heutigen Sitzung. Ich bedanke mich bei Ihnen, Herr Parlamentarischer Staatssekretär de With. Ich berufe das Haus auf morgen, Donnerstag, den 13. April, 9.00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen.