Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet.
Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung
Von den in Drucksache 8/1435 aufgeführten EG-Vorlagen sind als Drucksachen verteilt die
Nr. 17
Vorschlag einer Verordnung ({0}) des Rates über die Bestimmung des Ursprungs von Textilwaren der Kapitel 51 und 53 bis 62 des Gemeinsamen Zolltarifs
Vorschlag einer Verordnung ({1}) des Rates über die Ursprungsnachweise für die Textilwaren der Kapitel 51 und 53 bis 62 des Gemeinsamen Zolltarifs bei der Einfuhr in die Gemeinschaft sowie die Voraussetzungen, unter denen diese Nachweise anerkannt werden können
als Drucksache 8/1556 Nr. 54
Entwurf einer Empfehlung des Rates an die Mitgliedstaaten betreffend Verfahren zur Berechnung der Umweltschutzkosten der Industrie
als Drucksache 8/1555.
Von den in Drucksache 8/1477 aufgeführten EG-Vorlagen sind als Drucksachen verteilt die
Nr. 4
Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie des Rates vom 20. Dezember 1968 zur Verpflichtung der Mitgliedstaaten der EWG, Mindestvorräte an Erdöl und/oder Erdölerzeugnissen zu halten
als Drucksache 8/1557 Nr. 13
Entwurf einer Verordnung ({2}) des Rates zur Durchführung einer Arbeitskostenerhebung in der Industrie, im Groß- und Einzelhandel, Bank- und Versicherungsgewerbe
als Drucksache 8/1560 Nr. 14
Vorschlag einer Verordnung ({3}) des Rates zur Durchführung einer Erhebung über Struktur und Verteilung der Löhne und Gehälter im Groß- und Einzelhandel, Bank- und Versicherungsgewerbe
als Drucksache 8/1558 Nr. 15
Vorschlag einer Richtlinie ({4}) des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über gemeinsame Volschriften für Werkzeugmaschinen und für gleichartige Maschinen zur Bearbeitung von Metallen, Holz, Papier und sonstigen Werkstoffen
Vorschlag einer Richtlinie ({5}) des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über handgeführte motorgetriebene Schleifmaschinen
als Drucksache 8/1559.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen hat mit Schreiben vom 23. Februar 1978 im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesminister für Wirtschaft die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wohlrabe, Dr. Sprung, Dr. Jenninger, Dr. Häfele und der Fraktion der CDU/CSU betr. Zahlungen an die DDR und die anderen Ostblockstaaten sowie Warenaustausch mit der DDR und den anderen Ostblockstaaten in den Jahren 1970 bis 1977 einschließlich ({6}) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/1554 verteilt.
Der Bundesminister für Forschung und Technologie hat mit Schreiben vom 2. März 1978 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Warnke, Dr. Waigel, Röhner, Spilker, Dr. von Wartenberg, Dr. Stavenhagen, Dr. Kunz ({7}), Engelsberger, Dr. Friedmann, Niegel, Kiechle, Glos, Hartmann, Höffkes, Regenspurger, Metz, Frau Pieser, Frau Will-Feld, Schröder ({8}) und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU Faktenbericht 1977 zum Bundesbericht Forschung, hier: Regionale Verteilung der Zuwendungen des Bundesministeriums für Forschung und Technologie ({9}) an Unternehmen der Wirtschaft 1974 bis 1976 ({10}) ({11}) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/1576 verteilt.
Der Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz hat mit Schreiben vom 2. März 1978 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Lenz ({12}), Erhard ({13}), Regenspurger, Krey, Dr. Langguth, Dr. Miltner, Spranger, Broll, Dr. Laufs, Volmer, Berger, Dr. Jentsch ({14}) und der Fraktion der CDU/CSU Verhalten von Personen, die terroristischer Gewalttaten verdächtigt oder deswegen verurteilt wurden, nach ihrer Haftentlassung ({15}) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/1575 verteilt.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für. Arbeit und Sozialordnung hat mit Schreiben vom 2. März 1978 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Pfeifer, Dr. George, Schedl, Franke, Frau Dr. Wilms, Rühe, Tillmann, Frau Benedix, Daweke, Neuhaus, Frau Berger ({16}), Dr. Rose, Dr. Kunz ({17}), Dr. Stavenhagen, Pohlmann, Kroll-Schlüter, Höpfinger, Dr. Becker ({18}), Dr. Laufs, Regenspurger, Biehle, Dr. Möller, Dr. Stark ({19}), Würzbach, Dr. Jenninger, Niegel und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Überprüfung des Jugendarbeitsschutzgesetzes im Hinblick auf die in der Anwendungspraxis aufgetretenen Probleme ({20}) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/1574 verteilt.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen hat mit Schreiben vorn 3. März 1978 nach Abstimmung mit dem Bundeskanzleramt, dem Auswärtigen Amt, den Bundesministern des Innern, der Justiz, der Finanzen und für Verkehr sowie der Landesvertretung Berlin die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kunz ({21}), Straßmeir, Dr. Marx, Dr. Schulte ({22}), Kittelmann, Luster, Dr. Pfennig, Sick, Dr. Waffenschmidt, Lagershausen, Frau Hoffmann ({23}), Dreyer, Tillmann, Hanz, Milz, Jäger ({24}), Feinendegen, Lemmrich, Böhm ({25}), Sauer ({26}), Dr. Hennig, Baron von Wrangel, Dr. Köhler ({27}), Dr. Abelein, Lintner, Graf Huyn, Klein ({28}), Niegel, Amrehn, Dr. Stercken, Regenspurger, Reddemann, Dr. Todenhöfer, Graf Stauffenberg und der Fraktion der CDU/CSU Vertragswidrige Kontrollen und Behinderungen auf den Transitstrecken von und nach Berlin ({29}) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/1582 verteilt.
Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf: Fragestunde
- Drucksache 8/1573 Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft auf. Die Fragen 1 und 2 sollen auf Wunsch des Fragestellers, des Herrn Abgeordneten Wolfgramm, schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft. Zur Beantwortung steht uns der Herr Parlamentarische Staatssekretär Grüner zur Verfügung.
Vizepräsident Stücklen
Ich rufe die Frage 3 des Herrn Abgeordneten Kittelmann auf:
Wie, sieht die Bundesregierung die Entwicklung der Reallöhne in den letzten drei Jahren, und welche Bedeutung mißt sie deren Höhe und Entwicklung für wirtschaftliches Wachstum und Beschäftigung bei?
Herr Präsident, ich würde gerne, wenn Sie erlauben, die beiden von Herrn Abgeordneten Kittelmann eingebrachten Fragen im Zusammenhang beantworten.
Sind Sie einverstanden?
Ich würde es begrüßen, wenn sie einzeln beantwortet werden könnten. Ich habe aber grundsätzlich auch nichts gegen eine gemeinsame Beantwortung.
Sie haben dann trotzdem vier Zusatzfragen.
Das ist mir bekannt.
Dann rufe ich noch die Frage 4 des Herrn Abgeordneten Kittelmann auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung und die Höhe der Lohnstückkosten in der Bundesrepublik Deutschland absolut im Verhältnis zu den wichtigsten Handelspartnern. und welchen Stellenwert mißt sie ihnen für Wachstum und Beschäftigung bei?
Herr Kollege, die Reallöhne in der Bundesrepublik Deutschland stiegen in den drei Jahren von 1975 bis 1977 insgesamt brutto um 6 1/2 %, netto und unter Einschluß der Kindergeldreform von 1975 um knapp 6 %. Die Nettolöhne stellen eine wichtige Einkommensquelle für den privaten Verbrauch dar, der mit zirka 55 % des Bruttosozialprodukts den größten Anteil aller Nachfragekomponenten hat. Im Anstieg der Reallöhne sieht die Bundesregierung daher einen wichtigen Faktor für Wachstum und Beschäftigung. Geht der Anstieg der Bruttolöhne und -gehälter jedoch über den Produktivitätsanstieg hinaus, erhöhen sich die Lohnstückkosten in der Volkswirtschaft. Bei begrenztem Überwälzungsspielraum geht der Lohnstückkostenanstieg zu Lasten der Unternehmenserträge und führt damit zu einer Beeinträchtigung der Investitionsfähigkeit und -bereitschaft. Dabei fällt nicht nur kurzfristig Investitionsnachfrage aus, die Wachstum und Beschäftigung unmittelbar beeinflußt; auch mittelfristig verschlechtern sich die Wachstums- und Beschäftigungsmöglichkeiten wegen des dann verminderten Anstiegs des Produktionspotentials.
In den letzten drei Jahren stiegen die Lohnstückkosten in der Gesamtwirtschaft um insgesamt zirka 12 1/2 % an. Im internationalen Vergleich liegt die Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland damit am unteren Ende der Skala. Anders sieht es dagegen aus, wenn man die eingetretenen Wechselkursveränderungen berücksichtigt. Durch die Höherbewertung der D-Mark stiegen die Lohnstückkosten, ausgedrückt in einer einheitlichen Währungseinheit, in der Bundesrepublik Deutschland stärker an als in einer Reihe von Partnerländern, insbesondere gegenüber den USA. Daher ist bei, einem wichtigen Wettbewerbsfaktor eine Verschlechterung eingetreten. Es gilt daher gesamtwirtschaftlich stets zwischen der Kosten- und der Nachfragewirkung von Lohnerhöhungen abzuwägen, wie die Bundesregierung im letzten Jahreswirtschaftsbericht betont. Dabei sieht sie in der gegenwärtigen Situation stärkere Risiken in einer zu starken als in einer zu niedrigen Lohnerhöhung.
Eine Zusatzfrage.
Darf ich dann davon ausgehen, daß nach Ihren Ausführungen die Aussage des Wirtschaftspolitikers Koschnick, daß die Arbeitnehmer zur Zeit einen nackten, brutalen Klassenkampf von oben erleben - Koschnick fordert dazu auf, bei Zahlen von 3,5 % oder Zahlen in dieser Größenordnung eine solidarische Antwort zu geben -, nicht in das Konzept der Bundesregierung paßt?
Herr Kollege, ich sehe keinen Zusammenhang dieser Zusatzfrage mit der hier beantworteten Frage nach den Wirkungen der Reallohnsteigerungen auf Beschäftigung und Wachstum.
Eine weitere Zusatzfrage.
Würden Sie den Zusammenhang auch angesichts dessen nicht erkennen, daß in den Lohndiskussionen der letzten Zeit und auch im Jahreswirtschaftsbericht Lohnsteigerungen genannt wurden, denen sich die Bundesregierung im Prinzip angeschlossen hat, die sich nicht sehr weit von der Zahl bewegen, die Herr Koschnick als einen brutalen Klassenkampf von oben bezeichnet hat?
Die Bundesregierung hat immer wieder deutlich gemacht, daß sie sich zu Tariflohnerhöhungen nicht im Sinne von Leitlinien äußert. Sie hat in ihrem gesamtwirtschaftlichen Konzept die Voraussetzungen genannt, unter denen das Ziel eines Wachstums des Bruttosozialprodukts um 31/2 °/o real erreichbar erscheint.
Eine weitere Zusatzfrage.
Nachdem Sie mir in der zweiten Frage, wie ich es empfunden habe, doch in einer kritischen Würdigung recht gegeben haben, darf ich Sie fragen, ob Sie den schlichten Satz, die Reallohnposition habe sich in der Bundesrepublik Deutschland seit 1975 nicht gebessert - das ist ja von seiten der sozialliberalen Koalition vor kurzem geäußert worden -, für eine zu harte Kritik an der Wirtschaftspolitik der augenblicklichen SPD/FDP-
Koalition halten oder aber für eine Bemerkung, aus der wirtschaftspolitischer Unsachverstand spricht.
Mir ist keine Äußerung bekannt, es habe seit 1975 keine ReallohnsteiParl. Staatssekretär Grüner
gerung gegeben. Ich habe diese Reallohnsteigerung in der Antwort auf Ihre Frage hier beziffert.
Die letzte Zusatzfrage, bitte.
Würde es Ihnen denn hilfreich sein, wenn in der Öffentlichkeit dieser Äußerung, die in der letzten Wirtschaftsdebatte hier im Deutschen Bundestag von dem Wirtschaftspolitiker Dr. Jens gemacht wurde, widersprochen und gesagt würde, daß dies keine wirtschaftspolitische Aussage ist, die von der Bundesregierung getragen werden kann?
Herr Kollege, ich habe nur auf das Faktum hinzuweisen, wie die Reallohnsteigerungen gewesen sind. Das ist die Haltung der Bundesregierung. Daß wir dies auch sehr positiv bewerten, möchte ich noch hinzufügen - ungeachtet der Tatsache, daß sich die angegebene Reallohnsteigerung in der Gewichtung natürlich auf die einzelnen Jahre unterschiedlich verteilt hat.
({0})
Herr Abgeordneter, dann gibt es auch keine Debatte mehr. - Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Breidbach.
Herr Staatssekretär, kann sich die Bundesregierung vorstellen, daß die Sorge, die Sie gerade im Hinblick auf zu starke Reallohnsteigerungen und im Hinblick auf eine zu starke Erhöhung der Lohnstückkosten dargelegt haben, das Motiv des hessischen Wirtschaftsministers, Karry, war, unter Mißachtung der Tarifautonomie einen Lohnstopp mit der Zielsetzung zu fordern, langfristig zu Lohnzuwachsraten zu kommen, die weit unter dem liegen, was die Tarifpartner in den ersten Abschlüssen vereinbart haben?
Herr Kollege, die Bundesregierung hat im Jahreswirtschaftsbericht und in der Debatte darüber sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, daß sie die Kaufkraftfunktion der Löhne ebenso sieht. Auf der Grundlage dieser Überlegungen haben wir unseren Jahreswirtschaftsbericht und unsere Erwartungen hinsichtlich des erreichbaren Wachstums dem Parlament dargelegt.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Breidbach.
Herr Staatssekretär, darf ich Ihrer Antwort entnehmen, daß die Bundesregierung zu der Auffassung des hessischen Wirtschaftsministers in dieser konkreten Frage überhaupt keine Meinung hat? Denn nur so kann ich Ihre Antwort interpretieren.
Ich kenne diese Äußerung des hessischen Wirtschaftsministers nicht.
Aber die Bundesregierung hat, wie Sie hier in der Debatte über den Jahreswirtschaftsbericht sicher verfolgt haben, nicht den Standpunkt vertreten, daß etwa eine Lohnpause in die wirtschaftspolitische Landschaft passen würde.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Pieroth.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, zur Erleichterung der Tarifverhandlungen schnellstmöglich die Gewinn- und Kapitalbeteiligung der Arbeitnehmer zu begünstigen, die durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung herbeigeführt wird?
Dazu ist die Bundesregierung bereit. Ich weise aber darauf hin, daß sehr viel weitergehende und sehr viel wirksamere Maßnahmen in Form der Steuerentlastungen, die am 1. Januar 1978 in Kraft getreten sind, vom Parlament schon beschlossen sind.
Eine weitere Zusatzfrage.
Würden Sie, Herr Staatssekretär, da Sie dazu bereit sind, dann der Meinung ,des Wirtschaftspolitikers Dr. Jens widersprechen, der sagte, daß eine solche Initiative in dieser Sache zur Zeit völlig fehl am Platze sei?
Wenn eine solche Äußerung gefallen sein sollte, was ich nicht weiß, würde ich ihr widersprechen und darauf hinweisen, daß die Bundesregierung in ihrer Regierungserklärung solche Initiativen angekündigt hat.
({0})
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Spöri.
Herr Staatssekretär, teilt die Bundesregierung auf Grund der von Ihnen zitierten Entwicklung der Lohnstückkosten mit mir die Auffassung, daß sich die deutschen Gewerkschaften in der Vergangenheit in einem Grade darum bemüht haben, gesamtwirtschaftliche Entwicklungen in die Tarifrunden mit einzubeziehen, wie das in keinem Vergleichsland der Fall war?
Wir haben immer betont, daß, über einen größeren Zeitraum hinweg betrachtet, die deutschen Gewerkschaften aus der Sicht der Bundesregierung eine verantwortungsbewußte, im Interesse des Gemeinwohls liegende Lohnpolitik betrieben haben, die den gesamtwirtschaftlichen Erfordernissen im ganzen Rechnung getragen hat.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Spöri.
Herr Staatssekretär, hält die Bundesregierung eine außenwirtschaftliche Strategie für sinnvoll und realisierbar, die davon ausgeht, daß die aus dem Dollarverfall entstehenden Verteuerungseffekte für inländische Waren auf ausländischen Märkten durch nationale Lohnverzichte kompensiert werden können?
Herr Kollege, wir haben bereits im Rahmen des Jahreswirtschaftsberichts sehr deutlich gemacht, was wir in dieser konkreten Lage auch vor dem Hintergrund der Abwertung des Dollars und ihrer außenwirtschaftlichen Folgen im Rahmen eines gesamtwirtschaftlichen Wachstums von seiten der Lohnpolitik erwarten, nicht im Sinne von Lohnleitlinien, sondern im Sinne eines gesamtverantwortlichen Verhaltens. Ich habe dem, was im Jahreswirtschaftsbericht von der Bundesregierung dargelegt worden ist, nichts hinzuzufügen.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jens.
Herr Staatssekretär, da in der Volkswirtschaft Löhne auch Nachfrage sind, wie Sie selbst eben betont haben, halten Sie es angesichts der mangelnden Nachfrage in unserer Wirtschaft für richtig, durch vermögenspolitische Maßnahmen dafür zu sorgen, daß weitere Nachfrage zur Zeit ausfällt?
Eine solche Rechnung läßt sich so nicht aufstellen, Herr Kollege Jens. Ich möchte Ihnen aber bestätigen, daß selbstverständlich der Streit darum, wie in einer konkreten wirtschaftlichen Situation richtig reagiert wird, ob etwa durch höhere Löhne oder weniger hohe Löhne, einer Wanderung über einen schmalen Grat gleichkommt, wie wir immer wieder betont haben, zwischen Nachfrageorientierung der Löhne und Kostenorientierung. Die Bundesregierung hat aber deutlich gemacht, daß sie die Gefahr zu hoher Lohnabschlüsse für unsere wirtschaftliche Entwicklung in der konkreten Situation für größer hält als die zu niedriger Lohnabschlüsse.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jens.
Herr Staatssekretär, in der Tabelle 14 des jüngsten Gutachtens des Sachverständigenrates wird gesagt, daß sich die Reallohnposition der deutschen Arbeitnehmer 1975 um minus 0,6 % verändert habe, 1976 um minus 2,9 % und 1977 um plus 0,6 %. Halten Sie diese Angaben des Sachverständigenrates für falsch?
Ich kann den Zusammenhang, in dem der Sachverständigenrat diese Zahlen vorgetragen hat, die Sie hier vorgelesen haben, nicht überblicken. Ich kann nur noch einmal auf die Antwort verweisen, die ich Herrn Kollegen Kittelmann auf seine Anfrage gegeben habe, wie die
Reallöhne von 1975 bis 1977 tatsächlich gestiegen sind.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Stutzer.
Herr Staatssekretär, wieviel Arbeitsplätze sind nach Schätzung der Bundesregierung seit Beginn der Rezession verlorengegangen, weil wegen der hohen Lohnstückkosten deutsche Unternehmen mit Betrieben aus Niedriglohnländern nicht mehr konkurrieren konnten?
Herr Kollege, diese Frage hat keinen Zusammenhang mit der Anfrage hier. Ich bin aber gerne bereit, Ihnen darauf eine schriftliche Antwort zu geben.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, inwieweit hat der Arbeitskräfteverleih nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nachteiligen Einfluß auf die Höhe der Lohnstückkosten, und hat sich die Bundesregierung überlegt, ob sie das AUG novellieren oder den Arbeitskräfteverleih ganz verbieten soll, wie es in Italien der Fall ist?
Ich wäre Ihnen dankbar, Herr Kollege, wenn Sie auch eine solche Frage hier in die Fragestunde einbrächten. Aber ich nehme sie zum Anlaß, auch darauf schriftlich zu antworten.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ey.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung mit mir der Meinung, daß auf jeden Fall sehr stark ansteigende Lohnstückkosten angesichts der veränderten Dollarsituation zu einer teilweisen Umkehrung der Warenströme im Außenhandelsbereich führen können?
Darauf habe ich hingewiesen, daß die Lohnstückkosten bei uns nicht so stark gestiegen sind wie in vielen anderen Ländern, was sehr positiv ist, daß sich aber auf Grund der Umrechnung über den Wechselkurs eine Veränderung ergeben hat, die unsere Wettbewerbsfähigkeit sehr stark berührt.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Nordlohne.
Herr Staatssekretär, darf ich Sie unter Hinweis auf die vorhin von Ihnen meinem Kollegen Breidbach gegebene Antwort, der Bundesregierung sei eine Äußerung des hessischen Wirtschaftsministers Karry nicht bekannt, fragen, ob in der Tat in der Pressestelle des Bundeswirtschaftsministeriums die Presseausgaben vom 23. Februar 1978 mit den Schlagworten „Karrys Lohnstopp" - „Frankfurter Neue Presse" -, „IG Metall
wirft Minister Karry Unkenntnis vor" - aus der „Welt" - und „Lohnverhandlungen erst einmal unterbrechen" - Forderung von Herrn Karry in der „Bild-Zeitung" - nicht bekannt sind und, wenn ja, ob man bereit ist, diese Dinge nachlesen zu lassen?
({0})
Herr Kollege, ich habe vielleicht mit der Formel „die Bundesregierung" etwas verschleiert, daß es sich um meine persönliche Unkenntnis handelt. Ich kann nicht unterstellen, daß eine solche Äußerung gefallen ist, weil ich das nicht weiß. Aber selbstverständlich habe ich die Antwort gegeben, auf die es hier ankam. Die Antwort war: Die Bundesregierung hält es nicht für richtig - auch wenn solche Forderungen erhoben worden sein sollten -, eine Lohnpause zu fordern.
Ich rufe die Frage 5 des Abgeordneten Schmidhuber auf:
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die angebotsorientierte Seite der Wirtschaftspolitik für das Wachstum wichtiger und bedeutsamer ist als die nachfrageorientierte?
Die Unterscheidung zwischen angebotsorientierter und nachfrageorientierter Wirtschaftspolitik wirft Probleme auf, weil viele wirtschaftspolitische Maßnahmen gleichzeitig beiden Kategorien zugerechnet werden können. Aber selbst wenn man diese Unterscheidung akzeptieren würde, hat nach Ansicht der Bundesregierung eine Politik zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums beide Aspekte zu berücksichtigen. Die Bundesregierung hat sich daher einerseits durch die Initiierung von Maßnahmen wie das Programm für Zukunftsinvestitionen, die Senkung der Vermögen- und der Gewerbesteuer, die Verbesserung der degressiven Abschreibungsmöglichkeiten und die Erleichterung der Unternehmensneugründungen bereits in der Vergangenheit intensiv darum bemüht, ein größeres Produktionsvolumen rentabel zu machen. Mit der noch für diesen Monat beabsichtigten Verabschiedung eines forschungs- und technologiepolitischen Gesamtkonzepts wird diese angebotsorientierte Politik fortgesetzt.
Andererseits wurden 1977 mit kräftigen lohn- und einkommensteuerlichen Erleichterungen, der expansiven Gestaltung des Bundeshaushalts 1978, der Anhebung des Kindergeldes und der Ausweitung der Wohnungsbauförderung aber auch deutliche Nachfrageimpulse gegeben, die eine Selbstverstärkung der Auftriebskräfte in der Wirtschaft erleichtern sollen. Es kommt jetzt entscheidend darauf an, daß alle diese staatlichen Impulse von den am Wirtschaftsleben Beteiligten aufgenommen und nicht durch neue Kostenbelastungen unterlaufen werden.
Eine Zusatzfrage.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, Herr Staatssekretär, stellt die Bundesregierung auf eine gewisse Gleichgewichtigkeit von angebots- und nachfrageorientierter Konjunkturpolitik ab. Wie ist dann aber die Äußerung des Herrn Bundeswirtschaftsministers in der Debatte vom 23. Februar 1978 zu verstehen, wo er erklärte - ich zitiere mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten Ich habe nie einen Zweifel daran gelassen, so oft ich hier gesprochen habe, daß mir die anbotsorientierte Seite der Wachstumspolitik die wichtigere und die bedeutsamere ist.
Herr Kollege, einmal muß man sehen, was der Wirtschaftsminister in dieser Debatte insgesamt zu diesem Thema gesagt hat, nämlich genau das, was ich hier auch in der Antwort auf Ihre Frage ausgeführt habe. Zum anderen hat der Wirtschaftsminister aus dem Zusammenhang der Diskussion heraus reagiert und deutlich machen wollen, daß die angebotsorientierte Seite dieser Wirtschafts- und Wachstumspolitik natürlich politisch sehr viel schwerer durchzusetzen ist. Ich verweise darauf, daß ein Teil dieser angebotsorientierten Politik die Erhöhung der Mehrwertsteuer war, die uns in die Lage versetzt hat, im Bereich der direkten Steuern Erleichterungen vorzunehmen. Gerade der Sachverständigenrat hat auf die Bedeutung einer solchen angebotsorientierten Politik - bedauerlicherweise gegen den heftigen Widerstand der CDU/CSU-Opposition - aufmerksam gemacht. Das u. a. hatte der Wirtschaftsminister im Auge, als er auf die Bedeutung der angebotsorientierten Wachstumspolitik hingewiesen hat.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, muß ich Sie so verstehen, daß Sie nicht bestätigen können, daß die Bundesregierung den Akzent stärker auf die angebotsorientierte Konjunkturpolitik als auf die nachfrageorientierte legt?
Eine solche Frage ist nicht mit Ja oder Nein zu beantworten. Es wird jeweils in der konkreten wirtschaftspolitischen Situation erneut zu entscheiden sein, ob der Akzent stärker auf der nachfrageorientierten oder auf der angebotsorientierten Politik zu liegen hat. Es kommt darauf an, die wirtschaftspolitischen Maßnahmen so zu mischen, daß die Wachstumskräfte der Wirtschaft zu einer sich selbst tragenden Konjunktur führen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abordneter Jens.
Herr Staatssekretär, können Sie mir bestätigen, daß in vielen Wirtschaftszweigen unseres Landes die vorhandenen Kapazitäten, Maschinen und Arbeitskräfte nicht ausgelastet sind und daß es deshalb, um weitere Investitionen zu forcieren, vor allem darauf ankommt, Nachfrage zu schaffen, damit die Kapazitäten besser ausgelastet werden?
Ich kann Ihnen bestätigen, Herr Kollege, daß eines der Probleme unserer derzeitigen Wirtschaftssituation und insbesondere Beschäftigungssituation darin liegt, daß durch Nichtauslastung vorhandener Kapazitäten die von uns erwünschten Erweiterungsinvestitionen bisher nicht im notwendigen Umfang stattgefunden haben und daß von daher auch der wachstumsorientierten Wirtschaftspolitik im Sinne der Nachfragesteigerung eine hohe Bedeutung zukommt.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Breidbach.
Herr Staatssekretär, können Sie sich vorstellen, daß der bisher nicht durchschlagende Erfolg Ihrer Maßnahmen zur angebotsorientierten Politik u. a. auch darin eine Ursache haben könnte, daß die Mehrwertsteuererhöhung einerseits und die steuerlichen Erleichterungen andererseits gewissermaßen ein Instrument des Gegeneinanders im Sinn einer nach vorne gehenden angebotsorientierten Wirtschaftspolitik gewesen sind?
Ich kann mir das eigentlich nicht vorstellen, sondern ich bin mit dem Sachverständigenrat der Meinung, daß in der gegenwärtigen Lage eine solche Politik richtig war und daß diese Politik trotz der negativen Wirkungen, die die Mehrwertsteuererhöhung etwa im Bereich der Preisstabilität natürlich hat, ein Gebot der Stunde war, wie das auch der Sachverständigenrat gesehen hat.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Spöri.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung mit mir der Auffassung, daß angesichts ,der konjunkturell unterschiedlichen Konstellation, d. h. speziell der Möglichkeit einer Übernachfragesituation oder einer Unternachfragesituation, eine endgültige Klärung wachstumstheoretischer Schulrichtungen in der Fragestunde des Deutschen Bundestages nicht möglich ist?
Ich teile Ihre Meinung in vollem Umfang, Herr Kollege.
({0})
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Pieroth.
Herr Staatssekretär, da Sie der Ansicht sind, daß Angebots- und Nachfrageorientierung in den letzten Konjunkturprogrammen in etwa ausgeglichen waren, frage ich: Wie stehen Sie zu der Ziffer 437 des letzten Jahresgutachtens des Sachverständigenrates, in der festgestellt wird, daß - ich zitiere - „die Angebotspolitik im Vergleich zur Nachfragepolitik nicht stark genug dosiert" ist und außerdem zu spät gestartet worden ist?
Herr Kollege, das sind Bewertungsfragen, und diese Äußerung des Sachverständigenrates hat nicht die tatsächlich ergriffenen und insbesondere die am 1. Januar 1978 in Kraft getretenen und vor allem auch die im Augenblick in der Diskussion befindlichen Maßnahmen eingeschlossen. Aber es ist selbstverständlich, Herr Kollege, daß in der Bewertung dieses Gesamtkomplexes die Akzente sehr unterschiedlich gesetzt werden können und dabei nie in vollem Umfang Übereinstimmung erzielt werden kann.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kittelmann.
Herr Staatssekretär, bei der von Ihnen gegebenen Antwort würde mich interessieren, ob die Bundesregierung der Auffassung ist, daß das zur Zeit gepflegte erhöhte Sparen der Verbraucher der Bundesregierung anzeigt, daß der Sparer erhöhtes Vertrauen in die Regierung hat, oder, wenn dies nicht der Fall ist, wie sie sich erklärt, daß die Sparquote in Zeiten der Rezession immer besonders ansteigt, und wie das mit dem von Ihnen vorher Gesagten in Einklang zu bringen ist.
Herr Kollege, es gibt niemanden, der das Ansteigen oder Absinken der Sparquote monokausal erklären kann.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Sick.
Herr Staatssekretär, Sie sprachen soeben von Dingen, die in der Diskussion sind. Ich möchte Sie fragen, ob die Wirtschaftspolitik der Bundesregierung jetzt futuristische Züge annimmt, so daß etwas einbezogen wird, was es noch gar nicht gibt.
Nein, Herr Kollege, ich hatte dabei das angekündigte Förderungsprogramm der Bundesregierung zur Förderung der Forschung und Entwicklung bei mittleren und kleinen Unternehmen und das in der Beratung befindliche Investitionszulagengesetz mit diesem Gesamtbereich im Auge.
Ich rufe Frage 6 des Abgeordneten Dr. Spöri auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, ob der niedersächsische Ministerpräsident Albrecht beabsichtigt, in Niedersachsen künftig kein Kohlekraftwerk mehr bauen zu lassen, und wenn ja, sind die Ziele des fortgeschriebenen Energieprogramms der Bundesregierung mit dieser Absicht zu vereinbaren?
In der uns vorliegenden Antwort vom 17. Februar 1978 auf eine Große Anfrage hat die niedersächsische Landesregierung dargelegt, daß für den künftigen Kraftwerkszubau auch in Niedersachsen im wesentlichen nur Kernkraftwerke und Steinkohlekraftwerke in Betracht kommen. Sie hat ausgeführt, daß insbesondere anParl. Staatssekretär Grüner
gesichts der Relation der Stromerzeugungskosten bei Steinkohle und Kernenergie im Grundlastbereich der Zubau weitgehend auf Basis von Kernkraftwerken erwartet wird.
Die Bundesregierung geht davon aus, daß zur Abdeckung des längerfristigen Zubaubedarfs im Mittellastbereich auch in Niedersachsen neue Steinkohlekraftwerke errichtet werden. Ein Steinkohlekraftwerk mit 660 Megawatt befindet sich derzeit in Bau und soll 1979 in Betrieb gehen.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, sind der Bundesregierung aus der Reaktion der einzelnen Bundesländer auf das fortgeschriebene Energieprogramm der Bundesregierung andere Fälle bekannt, in denen Bundesländer für ihr Gebiet die in der Fortschreibung enthaltene Priorität der Kohleverstromung abgelehnt haben?
Ich kann eine solche Ablehnung aus keinem Bereich feststellen, Herr Kollege.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung der Auffassung - und wenn ja, aus welchen Gründen -, daß sich die in der Fortschreibung enthaltene Planung über zusätzliche Kohlekraftwerkskapazitäten in der Bundesrepublik möglichst gleichmäßig sowohl über die einzelnen Bundesländer, also auch über die revierfernen Bundesländer verteilen sollte?
Herr Kollege, das wäre wünschenswert; aber die Entscheidung darüber treffen die Energieversorgungsunternehmen selbst, und zwar nach Planungen, die insbesondere den Landesregierungen obliegen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Stutzer.
Herr Staatssekretär, aus den Fragen des Kollegen Spöri klingt die Sorge um das Energieprogramm der Bundesregierung. Daran schließt sich meine Frage an: Sind die Ziele des fortgeschriebenen Energieprogramms der Bundesregierung mit der Absicht der schleswig-holsteinischen SPD zu vereinbaren, die, wenn sie die Regierung in diesem Lande übernähme, was ich keinem Schleswig-Holsteiner wünsche, den Bau von Kernkraftwerken nicht zulassen würde?
Herr Kollege, die Bundesregierung ist der Meinung, daß diese Entscheidung von jeder Landesregierung unter Beachtung der gegebenen energiepolitischen Situation im Lande selbstverantwortlich zu treffen ist. Die Bundesregierung hat in ihrer Fortschreibung des Energieprogramms den Rahmen dafür geschaffen, daß sowohl Kohlekraftwerke als auch Kernkraftwerke da gebaut werden können, wo die Investoren das für notwendig halten, wo es von der Verbrauchsnachfrage her richtig ist und wo die Voraussetzungen landesplanerischer und anderer Art geschaffen werden können.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ey.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung mit mir der Meinung, daß die Energiepolitik der niedersächsischen Landesregierung - darauf zielte die Frage des Abgeordneten Spöri ab - als besonders umsichtig und vorausschauend zu beurteilen ist?
Herr Kollege, es steht mir nicht zu, hier eine positive Qualifikation oder negative Qualifikation abzugeben.
({0})
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Becker.
Herr Staatssekretär, wäre die Bundesregierung bereit, auf die niedersächsische Landesregierung einzuwirken, das in ihren Kräften Stehende zu tun, um für das geplante Kohlekraftwerk in Ibbenbühren die notwendigen Voraussetzungen der Stromabnahme zu schaffen?
Herr Kollege, wir stehen in dieser Frage in ständigem Kontakt. Es ist selbstverständlich, daß die Bundesregierung alles in ihren Kräften Stehende tun wird, um das Energieprogramm der Bundesregierung zu verwirklichen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kiechle.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, all denen rechtzeitig und energisch genug entgegenzutreten, die sich offensichtlich mit dem Gedanken tragen, die Kohle dreimal um Deutschland herumzufahren, bevor sie sie in irgendeinem Kraftwerk verheizen, und das dann durch die Pfennige der Abnehmer von Strom wieder finanzieren zu lassen?
Herr Kollege, mir sind derartige Bestrebungen bisher nicht bekannt.
({0})
Herr Abgeordnete Kiechle, keine Diskussion!
Eine Frage, Herr Abgeordneter Hubrig.
Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Auffassung, 'daß es notwendig ist, erst einmal die zweite Fortschreibung des Energie6080
programms zu verabschieden, bevor man hier von
der anderen Seite Fragen stellt, wie es wohl aussehen würde, wenn es verabschiedet worden wäre?
Herr Kollege, es ist ja richtig, das Programm, das allgemein bekannt und veröffentlicht ist, hier zu diskutieren. Ich sehe da keinen Grund, auf diese Fragen nicht einzugehen.
Noch eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wie beurteilen Sie die Forderung eines SPD-Ortsvereins, in diesem Fall die verstromte Kohle nach Frankreich zu liefern?
Herr Kollege, auch hierzu möchte ich keine Äußerung abgeben, weil es die Kapazität nicht nur des Parlamentarischen Staatssekretärs, sondern auch der Bundesregierung überschreiten würde, zu allen Äußerungen, die in diesem Zusammenhang fallen, Stellungnahmen abzugeben.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kuhlwein.
Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung bekannt, daß der einzige in Schleswig-Holstein bisher stillgelegte Kernkraftwerksbau nicht durch Beschluß der SPD Schleswig-Holstein, sondern durch Beschlüsse unabhängiger Gerichte stillgelegt worden ist?
Das ist allgemein bekannt.
Keine Zusatzfragen mehr.
Ich rufe die Frage 7 ,des Herrn Abgeordneten Dr. Spöri auf:
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, standortbedingte Kostennachteile von Kohlekraftwerken in revierfernen Bundesländern abzubauen?
Bereits die geltenden Verstromungshilfen, Herr Kollege, führen praktisch zu einem Frachtkostenausgleich beim Steinkohleeinsatz in revierfernen Kraftwerken. Bei der durch die letzte Novelle für ein Drittel ,der Kohlebezüge vorgesehenen Verbilligung auf den halben Preis frei Kraftwerk werden die Kohletransportkosten voll erstattet, so daß diese Teilmengen an jedem Kraftwerksstandort in der Bundesrepublik Deutschland zu gleichen Kosten bezogen und eingesetzt werden können.
Der Heizölausgleich für die restlichen Mengen hat im Ergebnis den gleichen Effekt, da die Heizölpreise frei Kraftwerk nur relativ geringe regionale Unterschiede aufweisen und durchaus nicht immer in den Steinkohlerevieren selbst am niedrigsten liegen. Für einen zusätzlichen Frachtkostenausgleich bleibt daher kein Raum. Eine Finanzierung über den
Bundeshaushalt sollte im übrigen schon deswegen ausscheiden, weil dann mittelbar eine neue Strompreissubvention eingeführt würde, die in der gegenwärtigen energiepolitischen Situation nicht verantwortet werden kann.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, sieht die Bundesregierung in einer noch stärkeren regionalen Differenzierung der Umlagen, die zur Finanzierung des Kohlepfennigs dienen, eine Möglichkeit, zu einer gleichmäßigeren Verteilung der geplanten Kohlekraftwerkskapazitäten zu kommen?
Wir halten die jetzt getroffene Regelung für eine vertretbare Lösung, die insbesondere auch durch die Abstimmung mit den Ländern regionale Unterschiede in dem gegenwärtigen Zeitpunkt ausreichend berücksichtigt.
Noch eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Spöri.
Herr Staatssekretär, teilt die Bundesregierung die Auffassung des baden-württembergischen Ministerpräsidenten, daß die steigenden Aufwendungen für die Erhaltung der Leistungskraft des Kohlebergbaus, die in dem fortgeschriebenen Energieprogramm der Bundesregierung zum Ausdruck kommen, einseitig nur den reviernahen Bundesländern Vorteile brächten?
Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Sie sieht zwar die Belastung unserer Volkswirtschaft durch diese Aufwendungen, aber sie findet die Begründung dafür vor allem in den Versorgungs- und Sicherheitsaspekten, die dem Energieprogramm zugrunde liegen, gerechtfertigt.
Keine weitere Zusatzfrage.
' Ich rufe Frage 8 des Abgeordneten Dr. Dübber auf:
In welcher Weise sind nach dem Wissensstand der Bundesregierung deutsche Behörden, insbesondere das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft, an der Ausfuhr von militärischen Eiazeteilen beteiligt, die auf dem Wege der Koproduktion mit NATO-Staaten in Spannungsgebiete erfolgt, und wie weit vermag die Bundesregierung dabei den Zielen des Kriegswaffengesetzes zur Beachtung zu verhelfen?
Für die Ausfuhr militärischer Einzelteile, die nach der mit dem Kooperationspartner vereinbarten Arbeitsteilung in der Bundesrepublik Deutschland hergestellt werden, gelten - hierin gibt es keinen Unterschied zu den übrigen Rüstungsexporten - das Außenwirtschaftsgesetz und, wenn es sich bei den Einzelteilen um Kriegswaffen handelt, das Kriegswaffenkontrollgesetz. Dementsprechung sind bei Exporten derartiger Zulieferteile die Genehmigungsbehörden, insbesondere das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft, insoweit beteiligt, als sie die erforderlichen Ausfuhrgenehmigungen erteilen müssen. Die Erteilung der Genehmigungen steht mit den Bestimmungen der genannten Gesetze in Einklang, weil diesen Bestimmungen nur die Zulieferschiene vom deutschen Koproduktionsunternehmen zum atlantischen Kooperationspartner unterliegt. Eine andere Betrachtungsweise wäre auch praxisfremd, da die deutschen Einzelteile und Baugruppen zum Zeitpunkt ihrer Ausfuhr keinem bestimmten Exportvorhaben des Kooperationspartners zugeordnet werden können.
Keine Zusatzfragen.
Dann rufe ich Frage 9 des Abgeordneten Dr. Hubrig auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, ein „System des Frachtkostenausgleichs für revierferne Bundesländer beim Einsatz von Steinkohlekraftwerken in diesen Bundesländern zu schaffen und dieses System gegebenenfalls über den Bundeshaushalt zu finanzieren, und welche Folgerungen zieht sie daraus?
Bereits die geltenden Verstromungshilfen führen praktisch zu einem Frachtkostenausgleich beim Steinkohleeinsatz in revierfernen Kraftwerken. Bei der durch die letzte Novelle für ein Drittel der Kohlebezüge vorgesehenen Verbilligung auf den halben Preis frei Kraftwerk werden die Kohletransportkosten voll erstattet, so daß diese Teilmengen an jedem Kraftwerksstandort in der Bundesrepublik zu gleichen Kosten bezogen und eingesetzt werden können.
Der Heizölausgleich für die restlichen Mengen hat im Ergebnis den gleichen Effekt, da die Heizöl- preise frei Kraftwerk nur relativ geringe regionale Unterschiede aufweisen und durchaus nicht immer in den Steinkohlenrevieren selbst am niedrigsten liegen. Für einen zusätzlichen Frachtkostenausgleich bleibt daher kein Raum. Eine Finanzierung über den Bundeshaushalt sollte schon deswegen ausscheiden, weil dann mittelbar eine neue Strompreissubvention eingeführt würde, die in der gegenwärtigen energiepolitischen Situation nicht verantwortet werden kann.
Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, wenn ich Sie recht verstanden habe, sieht die Bundesregierung zur Zeit keine Möglichkeit, den Vorschlägen der SPD-Fraktionsvorsitzendenkonferenz zu folgen und einen gesonderten Frachtkostenausgleich auf Bundeskosten festzuschreiben.
Wir haben diese Regelung, die ich gerade zitiert habe, verabschiedet. Wir sehen in der gegenwärtigen Situation keine Möglichkeit, darüber hinauszugehen. Wir sehen auch enorme Schwierigkeiten, dafür einen politischen Konsens zu erreichen.
Noch eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, gibt es Berechnungen über die Höhe der Kosten, die durch die anderen Maßnahmen, die Sie vorhin zitiert haben, entstanden sind, aus denen sich feststellen läßt, wie sich die Kohle in den anderen Bundesländern jeweils am Standort des Kraftwerkes verteuern würde?
Darüber gibt es Berechnungen, die insbesondere von den einzelnen Kraftwerksbetreibern angestellt werden, ehe sie ihre Investitionsentscheidungen treffen.
Herr Abgeordneter Sick, bitte schön.
Herr Staatssekretär, sieht die Bundesregierung, daß es sich hierbei nicht nur um eine Frage der Energiepolitik, sondern auch um eine standortpolitische Frage von erheblicher regionalpolitischer Bedeutung handelt?
Das sieht die Bundesregierung, und sie ist darüber auch in einem ständigen Gedankenaustausch mit den Länderwirtschaftsministern.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Dann rufe ich die Frage 10 des Abgeordneten Dr. Hubrig auf:
Welche volkswirtschaftlichen Kosten entstehen der Bundesrepublik Deutschland nach dem Wissensstand der Bundesregierung, wenn mit Vorrang Kraftwerke auf Steinkohlebasis in allen Bundesländern auch für den Grundlastbereich gebaut werden, und welcher Schaden entsteht für die Wirtschaft der Bundesrepublik Deutschland?
Da in der Bundesrepublik Deutschland für Kraftwerksneubauten außer Kohle- und Kernenergie andere Energieträger in größerem Umfang künftig nicht mehr in Frage kommen, ist nur ein Vergleich der Stromerzeugungskosten aus Kohlekraftwerken und Kernkraftwerken realistisch. Das vom Energiewirtschaftlichen Institut an der Universität Köln und von der Forschungsstelle für Energiewirtschaft in München im Auftrag des Wirtschaftsministeriums erstellte Gutachten über die Stromerzeugungskosten bei Kohle- und Kernkraftwerken errechnet im Grundlastbereich einen Kostenvorteil für 1985 in Betrieb gehende Kernkraftwerke von 5,4 Pf je Kilowattstunde gegenüber reviernahen Kraftwerken auf der Basis deutscher Steinkohle. Selbst wenn man nur einen Kostenvorteil von etwa 3 Pf je Kilowattstunde unterstellt, ergäben sich beim Grundlastbetrieb Mehrkosten für die Steirikohlestromerzeugung von rund 250 Millionen DM pro Jahr gegenüber einem 1 300-MW-Kernkraftwerksblock. Diese Zahl für ein Kraftwerk gibt eine Vorstellung von der Größenordnung der Mehrbelastung, wenn man Kernenergie im Grundlasteinsatz durch Steinkohle ersetzen wollte.
Der Umfang der wettbewerbsfähigen Produktionsmöglichkeiten einer Volkswirtschaft hängt entscheidend auch von ihrem Kostenniveau ab. Eine Erhö6082
hung des Kostenniveaus der Volkswirtschaft würde daher im ganzen zu einer Verminderung der in ihr gegebenen Beschäftigungsmöglichkeiten führen.
Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, vielen Dank für diese Informationen. Sind Sie mit mir der Meinung, daß es gut wäre, auch diese Daten in der Offentlichkeit bekanntzugeben, um eine falsche, einseitige Orientierung in Richtung Steinkohlekraftwerke im Grundlastbereich zu vermeiden, der Wahrheit eine Gasse zu schlagen und nicht einen falschen Eindruck über die unterschiedlichen Kosten in diesem Bereich entstehen zu lassen?
Es ist selbstverständlich, daß das in der Debatte über die Energiefortschreibung mit all den Imponderabilien und Schwierigkeiten bei der Berechnung zukünftiger Kostenentwicklungen und der Stellung zutreffender Prognosen ebenso klargestellt wird, wie ich das hier tue.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Spöri.
Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Auffassung, daß die Bedeutung und Funktion der Aufwendungen für die deutsche Steinkohle nicht in den Kategorien einer betriebswirtschaftlichen Kostenrechnung begriffen werden kann, sondern daß es sich per saldo, volkswirtschaftlich gesehen, um die Sicherstellung der energiepolitischen Unabhängigkeit der Bundesrepublik bis zu einem gewissen Grade und damit um eine nationale Aufgabe höchster Priorität handelt?
({0})
Ich teile diese Auffassung, Herr Kollege, wobei selbstverständlich in diesem Komplex die betriebswirtschaftliche Seite eine sehr wichtige Rolle spielt. Das darf bei aller Zustimmung zu der von Ihnen hier dargelegten Priorität nicht übersehen werden.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Becker.
Herr Staatssekretär, spielen bei diesen Überlegungen aber nicht struktur-
und arbeitsmarktpolitische Erwägungen sowie auch deren finanzielle Auswirkungen eine ganz besondere Rolle?
Das trifft zu.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Dann kommen wir zum Geschäftsbereich des Bundesminister der Verteidigung. Zur Beantwortung der Fragen steht uns der Parlamentarische Staatssekretär Dr. von Bülow zur Verfügung.
Ich rufe Frage 11 des Abgeordneten Berger ({0}) auf:
Ist die Bundesregierung mit mir der Auffassung, daß im Interesse eines geordneten Dienstbetriebs und auch des Zusammenhalts der Bundeswehr auf den sogenannten Verwaltungskostenbeitrag für die freiwilligen Teilnehmer an der Truppenverpflegung, der außerdem, weil er unter verschiedenen Voraussetzungen in unterschiedlicher Höhe erhoben wird, einen großen Verwaltungsaufwand erfordert, unabhängig von anderen Regelungen in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes verzichtet werden soll, und ist die Bundesregierung bereit, dazu gegenüber dem Parlament bzw. dem Haushaltsausschuß in geeigneter Weise die Initiative zu ergreifen?
Herr Kollege, der Haushaltsausschuß des Bundestages wird die Frage der Bezahlung des „Verwaltungskostenbeitrags" durch die freiwillig an der Truppenverpflegung teilnehmenden Soldaten und Zivilbediensteten der Bundeswehr noch in diesem Jahr erneut beraten. Ich darf mich hierzu, Herr Kollege, auf meine Antwort in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 15. Februar beziehen.
Das Bundesministerium der Verteidigung geht davon aus, daß es bei dieser Beratung die Möglichkeit haben wird, seinen den „Verwaltungskostenbeitrag" ablehnenden Standpunkt nochmals vor dem Ausschuß darzulegen.
Eine Zusatzfrage? - Bitte.
Herr Staatssekretär, warum glaubt die Bundesregierung ausgerechnet in dieser auch für den geordneten Dienstbetrieb der Bundeswehr so wichtigen Frage vorher keine Initiative ergreifen zu können, sondern abwarten zu müssen, inwieweit andere Bereiche des öffentlichen Dienstes ähnliche Regelungen für durchführbar halten?
Herr Berger, wir als Fachressort haben alle Initiativen ergriffen, die überhaupt denkbar waren, um den Haushaltsausschuß davon abzubringen, diesen „Verwaltungskostenzuschlag" einzuführen oder zu erzwingen. Es ist uns nicht gelungen.
Wir haben unsere Auffassung im Verteidigungsausschuß dargelegt. Wir haben eine einstimmige Entscheidung des Verteidigungsausschusses gegen die Einführung dieses „Verwaltungskostenzuschlags" bekommen. Wir haben vor dem Haushaltsausschuß ebenfalls plädiert. Die Entscheidung des Haushaltsausschusses war, sich dieses Themenbereiches im Laufe dieses Jahres erneut anzunehmen.
Bei dieser ganz klaren Sach- und Geschäftslage gibt es keine Möglichkeit, in .die souveränen Entscheidungen des Ausschusses bzw. dieses Parlaments einzugreifen. Es bleibt Ihnen unbenommen, auf Ihrem Wege Ihre Kollegen in Ihrer Fraktion dazu zu bringen, das Thema in den nächsten Wochen erneut im Haushaltsausschuß aufzugreifen und dann zu einer vernünftigen Erledigung zu bringen.
Noch eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, bedeutet dies, daß die Bundesregierung den Erfordernissen des Dienstbetriebs der Bundeswehr Vorrang vor eventueller Gleichbehandlung in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes einräumt?
Wir halten die Entscheidung für falsch; wir halten sie für verwaltungskostenträchtig und für kompliziert. Wir sind der Meinung, sie muß aufgehoben werden. Ich glaube auch nicht, daß es sinnvoll ist, sie auf die ganze Bundesverwaltung auszudehnen. Von daher ist unser Standpunkt völlig klar, und wir hoffen nur, daß auch in diesem Parlament in dem entsprechenden Ausschuß diese Einsicht reifen wird.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Josten.
Herr Staatssekretär, teilen Sie meine Meinung, daß die betroffenen Teilnehmer an der Truppenverpflegung die Stellungnahme des Bundeswehrverbandes, welche Ihnen ja sicher bekannt ist - und Sie erwähnten vorhin auch die Antwort von Mitte Februar hier in der Fragestunde -, kennen und daher auf eine Initiative der Bundesregierung warten?
Herr Kollege, ich weiß nicht, welches Verständnis Sie von diesem Parlament und Ihrer Tätigkeit in diesem Parlament haben. Dann, wenn es eine Konfliktlage zwischen Parlament und Bundesregierung gibt, wenn die Bundesregierung ihre Auffassung sehr deutlich zum Ausdruck gebracht hat und wenn gleichwohl dieses Parlament, vertreten durch einen seiner Ausschüsse, auf seiner Haltung beharrt, muß dort - in diesem Parlament - die Entscheidung fallen, die zur Abhilfe führt.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Pawelczyk.
Herr Staatssekretär, trifft es zu, daß eine Intervention in dieser Frage zugunsten des Bundesgrenzschutzes erfolgreich war?
Da die Regelung beim Bundesgrenzschutz, soweit ich informiert bin, nicht eingeführt worden ist, hat es dort keine Intervention gegeben, sie wieder abzuschaffen. Es ist eine ausschließlich auf den Bundeswehrbereich zugeschnittene, aus einer Prüfbemerkung des Rechnungshofes resultierende Aktion; die, wie gesagt, nur auf die Bundeswehr, nicht jedoch auf den Bundesgrenzschutz zugeschnitten ist.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Gerster.
Herr Staatssekretär: hätten Sie die Freundlichkeit, diesem Hohen Hause mitzuteilen, welche Meinung der Bundesfinanzminister im Haushaltsausschuß zu dieser Frage geäußert hat?
Der Finanzminister hat sich, wenn ich mich recht entsinne - dies genau festzustellen wird sicher durch Nachprüfen der Protokolle möglich sein -, in der Richtung geäußert, daß der Haushaltsausschuß entschieden hat. Er hat nämlich die entsprechenden Mittel verweigert und sie in die Einnahmeposition aus diesen Verwaltungskostenbeiträgen eingestellt. Damit war gar keine Grundlage mehr dafür gegeben, dies aus Bundesmitteln zu zahlen.
({0})
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Nordlohne.
Herr Staatssekretär, da Sie meinen Fraktionskollegen Berger baten, die Mitglieder des Haushaltsausschusses in den eigenen Reihen noch einmal anzusprechen, darf ich Sie fragen: Verfügen Sie als früheres Mitglied des Haushaltsausschusses noch über derartige Beziehungen zu Ihren eigenen Fraktionskollegen, um dadurch vielleicht zu erreichen, daß im Haushaltsausschuß eine solche Beratung früher durchgeführt wird?
Ich pflege diese Beziehungen intensiv und werde sie auch weiter pflegen. Ich glaube auch, daß ich auf meiner Seite durchaus eine gewisse Bereitschaft erzeugt habe.
({0})
Ich habe aber den Eindruck, daß dieser Ausschuß noch eine gewisse Ehrenrunde drehen wird, bis er sich darauf verständigt, diese Regelung wieder aufzuheben.
Eine weitere Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Krone-Appuhn.
Herr Staatssekretär, kann man es verantworten, daß im Haushaltsausschuß Ehrenrunden gedreht werden, während doch gerade diese Frage in der Truppe eine erhebliche Beunruhigung -hervorruft, weil dieser Verwaltungskostenzuschuß als etwas sehr Ungerechtes empfunden wird?
Ich bin völlig Ihrer Meinung, Frau Krone-Appuhn, und wäre sehr dankbar, wenn Sie auf Ihrem Transmissionsriemen in den Haushaltsausschuß hinein ebenfalls die Bereitschaft erzeugen könnten, das Thema - noch in den nächsten Wochen - ernsthaft aufzugreifen und einer Lösung zuzuführen.
Bei dieser konzentrierten Aktion müßte es möglich sein, daß die Mehrheit des Bundestages den Haushaltsausschuß überstimmt.
Vizepräsident Stücklen
Ich rufe nun die Frage 14 des Abgeordneten Pawelczyk auf:
Trifft es zu, daß mit Wirkung vom 1. September 1977 für alle Unteroffiziere und Offiziere, die freiwillig amtliche Unterkunft in Anspruch nehmen, die Unterkunftspauschalen ohne Vorankündigung um bis zu 45 v. H. erhöht wurden?
Auf die Fragen 12 und 13 des Abgeordneten Dr. Enders komme ich noch zurück, Herr Parlamentarischer Staatssekretär.
Es trifft zu, Herr Kollege, daß die Unterkunftspauschalen für freiwillig in Anspruch genommene amtliche Unterkunft mit Wirkung vom 1. September 1977 auf Grund gestiegener Liegenschaftsbetriebskosten erhöht worden sind. Von dieser Erhöhung sind jedoch nicht alle Unteroffiziere, Feldwebel und Offiziere betroffen. Sie ist vielmehr auf den Personenkreis beschränkt, der bereits jetzt in vergrößerten Unterkünften wohnt.
Ich darf Ihnen das an zwei Beispielen erläutern: Für einen Unteroffizier oder Stabsunteroffizier wurde nach der alten Raum- und Flächennorm eine Quadratmeterfläche von 6,75 zugrunde gelegt, nach der neuen - ab Mai 1971 geltenden - Raum- und Flächennorm beträgt die Quadratmeterfläche 13,50. Eine höhere Pauschale wird jedoch erst ab einer Unterkunftsfläche von 10 qm erhoben. Die vergleichbaren Zahlen für Feldwebel liegen bei 13,5 qm - alt - und 20,25 qm - neu -. Eine höhere Pauschale wird hier erst ab 16 qm erhoben.
Der Bundesverband und die Gewerkschaft ÖTV wurden Anfang Juli 1977 über die beabsichtigten Maßnahmen unterrichtet. Die Wehrbereichsverwaltungen wurden mit Erlaß vom 1. August 1977 angewiesen, die sofortige Unterrichtung der von einer Erhöhung betroffenen Personen sicherzustellen. Darüber hinaus enthielt auch der für die Truppe bestimmte „G-1-Hinweis" vom 19. August 1977 eine ausführliche Information über diese Maßnahmen.
Eine Zusatzfrage? - Keine Zusatzfrage.
Dann komme ich auf die zurückgestellten Fragen zurück und rufe zunächst die Frage 12 des Abgeordneten Dr. Enders auf:
Ist der Bundesregierung die Zahl der Wehrpflichtigen bekannt, die noch einen Restgrundwehrdienst abzuleisten haben, und welche Bedeutung mißt sie der kurzfristigen Einberufung dieser bereits ausgebildeten Männer für die Verteidigungsbereitschaft der Bundeswehr zu?
Gestatten Sie, daß ich beide Fragen im Zusammenhang beantworte?
Bitte. Dann rufe ich auch die Frage 13 des Herrn Abgeordneten Dr. Enders auf:
Hält es die Bundesregierung im Hinblick auf die Wehrgerechtigkeit für vertretbar, daß den Wehrpflichtigen, die nach langjährigem Vollzugsdienst beim Bundesgrenzschutz aus unabwendbaren Gründen vor Beendigung der Verpflichtungszeit ausscheiden müssen, die geleistete Dienstzeit unter 12 Monaten ({0}) nicht auf die Wehrzeit angerechnet wird, und wenn nein, welche Folgerungen zieht sie daraus?
Herr Kollege Enders, der Bundesregierung ist die Zahl der Wehrpflichtigen, die einen Restgrundwehrdienst abzuleisten haben, nicht bekannt. Derartige Erhebungen werden, da ihr Ergebnis für Planungszwecke unerheblich ist, nicht durchgeführt.
Zum zweiten Teil Ihrer Frage darf ich darauf hinweisen, daß der fünfzehnmonatige Grundwehrdienst ein durchlaufendes Ausbildungsprogramm darstellt, in dem die notwendigen Grundkenntnisse vermittelt werden. Ein Verzicht auf die Ableistung des Restgrundwehrdienstes ist trotz gewisser Schwierigkeiten bei der Eingliederung in den jeweiligen Ausbildungsablauf im Interesse der Gleichbehandlung aller Wehrpflichtigen nicht vertretbar.
Ihre zweite Frage, Herr Kollege Enders, beantworte ich wie folgt. Für Wehrpflichtige, die im Polizeivollzugsdienst des Bundesgrenzschutzes mindestens drei Jahre Dienst geleistet haben, erlischt die Pflicht, Wehrdienst zu leisten. Ist der Wehrpflichtige vor Ablauf von 18 Monaten aus dem Vollzugsdienst entlassen worden, so ist er zum Wehrdienst heranzuziehen, sofern er sich nicht auf eine gesetzliche Wehrdienstausnahme berufen kann.
Herr Kollege Enders, ich sehe hierin keine Probleme der Wehrgerechtigkeit. Ich darf in Erinnerung rufen, daß bis zum Inkrafttreten der 6. Novelle zum Wehrpflichtgesetz im Januar 1969 die Pflicht, Wehrdienst zu leisten, bereits erlosch, wenn Wehrpflichtige im Polizeivollzugsdienst mindestens 18 Monate Dienst geleistet hatten.
Diese Vorschrift führte dazu, daß Wehrpflichtige häufig an Stelle ihrer damals achtzehnmonatigen Grundwehrdienstzeit die gleiche Zeit im Vollzugsdienst der Polizei ableisteten, bei der sie eine höhere Vergütung als bei der Bundeswehr erhielten. Nach 18 Monaten schieden viele aus dem Polizeidienst aus. Der organische Aufbau der Polizei der Länder wurde erheblich gestört; den Ländern entstanden in großem Umfang nicht nutzbringende Ausbildungskosten. Um dem vorzubeugen, wurde auf Initiative des Bundesrats das Wehrpflichtgesetz entsprechend geändert.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, da die Zahl der Restgrundwehrdienstleistenden gering ist, wie können Sie sich dann erklären, daß eine Wehrbehörde einen Schriftverkehr über vier Jahre führt, um jemanden noch für fünf Monate einzuberufen?
Dies hängt ganz sicher mit dem Grundsatz zusammen, daß sich, wenn in diesem Einzelfall zu große Nachgiebigkeit an den Tag gelegt wird, dort natürlich eine Solldurchbruchstelle bildet, um sich in bequemer Form vom Wehrdienst zu befreien.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, rechtfertigen es aber der Arbeitsaufwand und der sinnvolle Einsatz der bei der Behörde Beschäftigten, sich über Jahre hinweg mit solchen kleinen oder kurzfristigen Einberufungen zu befassen?
Es ist schwierig, eine generelle Entscheidung auf eine offensichtlich spezielle Frage hin zu treffen. Wenn es dazu diente, grundlegende Fehlentwicklungen zu verbauen, hielte ich selbst einen solchen Aufwand für durchaus tragbar. Wenn es aber nur aus Spaß am Streit geschieht, dann ist es natürlich anders zu beurteilen.
Weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ich danke Ihnen für diese Brücke. Können Sie sich vorstellen, daß es dringende persönliche Gründe - etwa die Aufnahme eines zukunftssicheren Arbeitsplatzes - dafür gibt, vorzeitig aus dem BGS auszuscheiden? Stimmen Sie mir zu, daß bei angemessener Dienstzeit keine automatische Einberufung zur Bundeswehr erfolgen sollte?
Auch dies ist generell nicht so zu sehen. Ich würde Sie bitten, wenn Sie einen Einzelfall haben - auf einen solchen stützen Sie ja offensichtlich Ihre Fragen ab -, mir diesen mitzuteilen, damit man dem in den Einzelheiten nachgehen kann.
Letzte Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, das tue ich sehr gern.
Ich möchte zur allgemeinen Beurteilung noch hinzufügen, daß der Vorteil in solchen Fällen doch meistens bei der Behörde liegt, die keine Verpflichtungsprämie an jemanden zu zahlen braucht, der etwa einen oder zwei Monate vor Beendigung der Dienstzeit ausscheidet.
Das war die Frage schon?
Das war eine problematische Feststellung, weil natürlich zwei verschiedene Bundeseinheiten beteiligt sind: auf der einen Seite die Bundeswehr, auf der anderen Seite der Bundesgrenzschutz. Beide müssen mit ihren Interessen gesehen werden.
Die Fragen 15 und 16 des Herrn Abgeordneten Höpfinger sowie die Fragen 19 und 20 des Herrn Abgeordneten Dr. Miltner werden auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe nunmehr die Frage 17 der Abgeordneten Frau Krone-Appuhn auf:
Trifft es zu, daß grundwehrdienstpflichtige Ärzte in militärfachlicher Verwendung als Sanitätsoffizier keine Möglichkeit haben, eine fachärztliche Ausbildung zu beginnen oder fortzusetzen, da die ärztliche Versorgung der Truppe sichergestellt werden muß, während approbierte Ärzte, die den Wehrdienst verweigerten, in deutschen Kliniken die fachärztliche Ausbildung beginnen oder fortsetzen können?
Frau Kollegin, der Bedarf der Bundeswehr an grundwehrdienstleistenden Sänitätsoffizieren liegt vordringlich im Bereich des truppenärztlichen Dienstes. Deshalb kommt während der Dienstzeit bei der Bundeswehr in den meisten Fällen eine fachärztliche Ausbildung nicht in Betracht. An der Verwendung von grundwehrdienstleistenden Sanitätsoffizieren in einem Bundeswehrkrankenhaus, wo das möglich wäre, besteht grundsätzlich kein Bedarf.
Approbierte Ärzte, die den Kriegsdienst verweigert haben, können, soweit bei den Beschäftigungsstellen ein dahin gehender Bedarf vorhanden ist, wie die anderen Zivildienstleistenden auch entsprechend ihrer Ausbildung eingesetzt werden.
Die Frage, ob und in welchem Umfang die Tätigkeit im Zivildienst auf eine spätere fachärztliche Ausbildung angerechnet werden kann, richtet sich nach den jeweils geltenden Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern. Diese werden mit Zustimmung der Landesfachminister erlassen und stehen somit außerhalb der Einflußnahme der Bundesregierung.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, befürchten Sie nicht, daß angesichts dieser Usancen - daß wehrdienstpflichtige Ärzte, die den Wehrdienst nicht verweigern, keine fachärztliche Ausbildung bekommen, während wehrdienstverweigernde Ärzte eine fachärztliche Ausbildung bekommen können, z. B. in München - die an sich wehrwilligen wehrpflichtigen approbierten Ärzte dazu verleitet werden, künftig auch den Wehrdienst zu verweigern?
Frau Kollegin, ich glaube, Ihre Zusatzfrage hängt mit Ihrer zweiten Frage zusammen. Vielleicht kann ich darauf zunächst eine Antwort geben. Die Antwort würde sich auch auf Ihre Zusatzfrage beziehen.
Die Fragestellerin ist einverstanden. Dann rufe ich auch die Frage 18 der Abgeordneten Frau Krone-Appuhn auf:
Hält die Bundesregierung gegebenenfalls diese unterschiedliche Behandlung von dienstleistenden und wehrdienstverweigernden approbierten Ärzten für gerecht, und was gedenkt die Bundesregierung im Falle der Verneinung zu tun, um eine Gleichbehandlung von wehrdienstleistenden und wehrdienstverweigernden Ärzten sicherzustellen?
Die unterschiedliche ärztliche Verwendung approbierter Ärzte während des Wehrdienstes bzw. des Zivildienstes ergibt sich aus den unterschiedlichen Einsatzmöglichkeiten dieser Dienste. Die Bundeswehr deckt mit den grundwehrdienstleistenden Sanitätsoffizieren einen vorerst noch unabweisbaren Bedarf. Der Zivildienst orientiert sich demgegenüber an den vorhandenen Zivildienstplätzen für kriegsdienstverweigernde approbierte Ärzte. Nach Auffassung der Bundesregierung stellt das keinen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz dar.
Zur Frage, ob die Weiterbildungsordnungen eine Anrechnung des im Rahmen des Zivildienstes geleisteten ärztlichen Dienstes überhaupt zulassen, hat die Bundesregierung Erhebungen eingeleitet. Der
Sozialminister des Landes Schleswig-Holstein hat bereits mitgeteilt, daß eine Anrechnung nicht möglich ist. Über die weiteren Ergebnisse aus den anderen Ländern werde ich Sie unaufgefordert unterrichten.
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 21 des Herrn Abgeordneten Dr. Langner auf:
Trifft es zu, daß beim Bundesverteidigungsministerwechsel von Schmidt auf Leber 130 000 DM für den Kauf von Bildern des neuen Bundesministers für die Amtsstuben aufgewandt wurden, und welchem Verwendungszweck werden diese jetzt zugeführt?
Gestatten Sie bitte, daß ich beide Fragen im Zusammenhang beantworte.
Der Fragesteller ist einverstanden. Dann rufe ich auch die Frage 22 des Herrn Abgeordneten Dr. Langner auf:
Besteht die Absicht, im Bereich von Bundesministerium und Bundeswehr nunmehr Apel-Bilder aufzuhängen, und wenn ja, welche Kosten entstehen hierdurch?
Herr Kollege Langner, es ist nicht richtig, daß für den Ankauf von Bildern des Bundesministers a. D. Leber Kosten in Höhe von 130 000 DM entstanden sind. Die Bilder wurden vielmehr im eigenen Bereich im Kunstdruckverfahren hergestellt. Die Kosten hierfür betrugen genau 2 254,86 DM.
Für die Anfertigung von etwa 6 500 Bildern des Bundesministers Dr. Apel werden die Kosten voraussichtlich 2 500. DM nicht übersteigen. Die Bilder werden im Bereich der Bundeswehr verteilt. Die bereits bei einem früheren Ministerwechsel beschafften Bilderrahmen werden natürlich weiter verwendet.
({0})
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, da Wechselrahmen in diesem Bereich eine besonders große Rolle spielen, darf ich fragen, ob die Anfertigung der Bilder des seinerzeitigen Verteidigungsministers Helmut Schmidt in der Tat rund 129 000 DM gekostet haben?
Mit Rahmen!
({0})
Die Bilder haben, wenn ich mich richtig erinnere, damals etwa 80 000 DM gekostet.
Eine weitere Zusatzfrage.
Sind die von Ihnen für die neuerliche Umtauschaktion jetzt genannten zirka 2 500 DM die reinen Herstellungskosten, oder sind dabei schon Vorhaltekosten der hauseigenen Druckerei, Kosten der Verteilung und des Umtausches mitkalkuliert?
Ich nehme an, daß diese Angaben, die mir unterbreitet wurden, auf der kameralistischen Buchführung beruhen und damit den Gemeinkostenzuschlag nicht enthalten.
Eine weitere Zusatzfrage.
Warum sind überhaupt Konterfeis - Sie nannten eben die Zahl von 6 500 - eines Verteidigungsministers, der nach eigenen Angaben keine besondere persönliche Beziehung zum Militärischen hat, notwendig?
Herr Kollege, ich möchte Sie darauf hinweisen, daß er dies b i s h e r gesagt hat. Diese Beziehungen ändern sich ja, wie Sie wissen, zur Zeit.
({0})
Herr Kollege, dies hängt einfach mit der grundgesetzlichen Konstruktion zusammen, daß dieser Minister in Friedenszeiten der oberste Befehlshaber der Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland ist. Von daher ergibt sich gerade bei dem starken Durchlauf auch an Wehrpflichtigen die sinnvolle Usance, die Bilder des Oberbefehlshabers aushängen zu lassen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Josten.
Herr Staatssekretär, kann man davon ausgehen, daß die Beschaffungsstelle Ihres Hauses in kluger Voraussicht, daß in der Demokratie immer ein Wechsel der Regierungen erfolgt, nur Wechselrahmen angeschafft hat?
Ich glaube, jeder treusorgende Familienvater wird auch die Bilder seiner Kinder auf seinem Schreibtisch in der Regel in Wechselrahmen aufbewahren. So ist dies auch bei der Bundeswehr.
({0})
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, Sie werden damit aber doch nicht sagen wollen, daß die Väter und Mütter und Kinder so gewechselt werden wie Minister?
({0})
Nein, die Kinder werden nicht gewechselt, aber ihr Aussehen verändert sich im Ablauf der Zeit.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Conradi.
Herr Staatssekretär, hat das Bundesministerium der Verteidigung Vorsorge dafür getroffen, daß die Bilder von früheren Verteidigungsministern aufbewahrt werden, so daß sie für den Fall, daß der Verteidigungsminister BundeskanzConradi
ler wird, von anderen Behörden wieder verwendet werden können?
({0})
Ich glaube, daß ein solcher, an sich sehr sinnvoller Kreislauf die Ressortgrenzen noch nicht überschreitet.
({0})
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Broll.
Herr Staatssekretär, ist sichergestellt, daß der Rahmen für den neuen Minister nicht zu groß ist?
({0})
Wie Sie wissen, ist bei der Bundeswehr alles normiert. Auch der Rahmen wird jeweils auf eine bestimmte Norm festgelegt. Diese Norm muß dann durch die jeweiligen Minister ausgefüllt werden.
({0})
Ich mache darauf aufmerksam, daß weitere Wortmeldungen zu Zusatzfragen, die diesen Punkt betreffen, bei mir keine Aussicht haben, berücksichtigt zu werden. Herr Jaunich, Sie kommen aber selbstverständlich noch dran.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, kann ich aus Ihrem Vergleich mit den Bildern heranwachsender Kinder entnehmen, daß Sie die Hoffnung haben, daß der Verteidigungsminister im Amt noch wachse?
Nein, das dürfen Sie nicht tun.
({0})
Ich gehe aber als Demokrat davon aus, daß es natürlich einen selbstverständlichen demokratischen Wechsel im Laufe der Jahre und der Legislaturperioden geben kann. Auch dafür sind Wechselrahmen natürlich durchaus gut geeignet.
Eine letzte Zusatzfrage zu den Wechselrahmen.
Herr Präsident, meine Frage bezieht sich nicht auf die Wechselrahmen, sondern auf den Vorgang. Herr Staatssekretär, halten Sie es - auch im internationalen Vergleich - für einen ungewöhnlichen Vorgang, daß das Bildnis des Oberbefehlshabers der Truppe in Amtsstuben ausgehängt wird?
Nein, ich halte das für einen normalen Vorgang.
Ich rufe die Frage 23 des Herrn Abgeordneten Conradi auf:
Ist nach Ansicht der Bundesregierung zu erwarten, daß nach der Entlassung des Bundeswehrkochs Norbert Spröer in Zukunft das Küchenpersonal im öffentlichen Dienst des Bundes insgesamt auf seine Weltanschauung überprüft wird?
Herr Kollege, die Sicherheitsüberprüfung wird für alle Angehörigen der Bundeswehr - Soldaten, Beamte, Richter und Arbeitnehmer - und nicht nur für eine bestimmte Personengruppe in der Regel vor der Einstellung durchgeführt.
Grundlage für die Sicherheitsüberprüfung sind die für alle Bundesbehörden verbindlichen „Sicherheitsrichtlinien", die die Bundesregierung im Jahre 1971 beschlossen hat.
Ziel der Sicherheitsüberprüfung in der Bundeswehr ist es, festzustellen, ob bei den zu überprüfenden Personen Sicherheitsrisiken gegeben sind, die der Verwendung in der Bundeswehr, der Ausübung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit oder der Beschäftigung als Bundesweh r-Rahmenpersonal entgegenstehen. Sicherheitsrisiken - auch politischer Art - können nur nach Lage des Einzelfalls beurteilt werden.
Als politische Sicherheitsrisiken sind insbesondere in Betracht zu ziehen eine jetzige oder frühere Mitgliedschaft oder Betätigung in Organisationen, die für verfassungswidrig erklärt oder verboten sind oder die mit ihren politischen Zielen in einem derartigen Gegensatz zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung oder ,den Bündnisverpflichtungen der Bundesrepublik stehen, daß ein überzeugter Anhänger - je nach Art seines Tätigkeitsgebietes - in Versuchung geraten kann, seine Dienstpflichten zu verletzen.
Im Falle des Küchenmeisters Norbert Spröer ist zur Zeit noch ein Arbeitsrechtsstreit vor dem Arbeitsgericht Braunschweig anhängig. Der Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung wurde auf den 10. Mai 1978 festgesetzt. Sie werden Verständnis dafür haben, daß ich mich vor Abschluß des Arbeitsrechtsstreits in dieser Angelegenheit nicht äußern möchte, um nicht in ein schwebendes Verfahren einzugreifen.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung bekannt, ob der Bundeswehrkoch Norbert Spröer seine die Sicherheit der Bundeswehr gefährdende Gesinnung dadurch ausgedrückt hat, daß er auffällig oft Rote Grütze, Rotkohl oder Rote Beete serviert hat?
({0})
Ich glaube, man kann auch mit einer anderen Gesinnung gute Rote Grütze kochen. Daran ist gar kein Zweifel. Nur darf in diesem Fall nicht übersehen werden, daß der Mann die Fragen nach Mitgliedschaft in kommunistischen Vereinigungen wahrheitswidrig beant6088
wortet hat. Dies wird auch in der Presse nicht beachtet.
({0})
Eine weitere Zusatzfrage.
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Wehrbereichsverwaltung II in Hannover, daß für - ich zitiere Personen, deren Gesinnung und ideologisches Bewußtsein erwiesenermaßen anders geartet ist, in der Bundeswehr kein Platz
sei, und ist zu erwarten, daß für solche „anders geartete" Personen in Zukunft der Begriff der Wehrunwürdigkeit wieder eingeführt wird?
Ich weiß nicht, ob ich mich so ausdrücken würde. Ich würde dieses Zitat gern im Zusammenhang lesen. Fest steht, daß dieser Koch Mitglied der SDAJ gewesen ist und dies bei seiner Einstellung verschwiegen hat. Aus diesem Grund ist das Arbeitsverhältnis gelöst worden, nicht weil er aus einer bestimmten geistigen Haltung heraus Rote Grütze gekocht hat.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jäger ({0}).
Herr Staatssekretär, teilen Sie meine Auffassung, daß die Beschäftigung von Verfassungsfeinden in einer Tätigkeit - und sei es auch die eines Kochs -, die ihnen jederzeitigen ungehinderten Zugang zu militärischem Gelände und zu Kasernen eröffnet, schon deswegen einer strengen Prüfung zu unterziehen ist?
Dies ist der Hintergrund der Entscheidung der Bundesregierung, diese Richtlinien so herauszugeben.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Simpfendörfer.
Herr Staatssekretär, wie beurteilen Sie in diesem Zusammenhang die Tatsache, daß der Betreffende seit 1971 zuerst Grundwehrdienst geleistet hat, anschließend Zeitsoldat war und den Rang eines Stabsunteroffiziers erreicht hat und erst danach bei der Bundeswehr als Koch weiterverwendet wurde?
Dies dürfte nicht völlig ausgeschlossen sein. Wenn entsprechende Merkmale bei der Einberufung als Wehrdienstleistender nicht bekannt sind, wird es natürlich automatisch zur Ableistung des Wehrdienstes kommen. Er wird seine Mitgliedschaft vielleicht bei der Einberufung genauso verschwiegen haben wie später bei seiner Einstellung.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit. Zur Beantwortung der Fragen steht uns der Parlamentarische Staatssekretär Zander zur Verfügung.
Die Fragen 24, 25, 27, 30 und 115 - diese herausgenommen aus dem Geschäftsbereich für Arbeit und Sozialordnung - werden auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
({0})
- In Ordnung; Sie sind ja anwesend.
Ich rufe zunächst die Frage 26 des Herrn Abgeordneten Dr. Becker ({1}) auf. - Er ist nicht da; die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 28 des Herrn Abgeordneten Kuhlwein auf:
Trifft es zu, daß die Mehrwertsteuer auf den Pflegesatz für Sozialhilfeempfänger in privaten Alten- und Pflegeheimen vom Sozialhilfeträger übernommen werden muß, und wenn nein, wird die Bundesregierung eine Initiative zur Änderung dieser Rechtslage ergreifen?
Herr Abgeordneter Kuhlwein, Ihre Frage ist mit Ja zu beantworten. Die Mehrwertsteuer ist entsprechend ihrem Charakter als allgemeine Verbrauchsteuer vom Endverbraucher zu tragen. In den Fällen, in denen ein privates Alten- oder Pflegeheim Mehrwertsteuer zu entrichten hat, wird diese Steuerbelastung in aller Regel zu einer Erhöhung der Pflegesätze führen. Der Sozialhilfeträger hat im Einzelfall auch den erhöhten Pflegesatz zu übernehmen.
Eine Zusatzfrage.
Ist der Bundesregierung bekannt, daß in dieser Frage bisher nur im Bundesland Hamburg eine einheitliche Regelung getroffen worden ist und daß beispielsweise in Schleswig-Holstein von den Sozialämtern in Bescheiden an die privaten Altenheime darauf verwiesen wird, daß den Anträgen auf Pflegesatzerhöhung erst dann entsprochen werden könne, wenn endgültig feststehe, daß durch die Einbeziehung der Leistungen der Sozialhilfe als Bezüge des jeweiligen Hilfeempfängers die bisherige Steuerfreiheit ende?
Nein. Einzelheiten über unterschiedliche Handhabung durch die Sozialämter sind mir nicht bekannt.
Eine weitere Zusatzfrage.
Das wäre praktisch schon die nächste Frage. Vielleicht könnte der Herr Staatssekretär die Frage 29 mitbeantworten, bevor ich zu weiteren Zusatzfragen komme.
Bitte schön:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß Sozialämter Mehrwertsteuerzuschläge zu den Pflegesätzen für Sozialhilfeempfänger in privaten Altenheimen verweigern, die seit dem 1. Januar 1978 auf Grund der Abgabenordnung 1977 mehrwertsteuerpflichtig geworden sind, und was wird sie gegebenenfalls dagegen unternehmen?
Herr Kollege Kuhlwein, die Antwort auf die Frage 29 lautet wie folgt:
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß Sozialämter Mehrwertsteuerzuschläge zu den Pflegesätzen für Sozialhilfeempfänger in privaten Altenheimen verweigern. Ich darf Sie jedoch davon unterrichten, daß die Bundesregierung im Entwurf eines neuen Umsatzsteuergesetzes eine Neufassung der hier in Betracht kommenden Bestimmung des Umsatzsteuergesetzes vorschlagen wird. Hiernach sollen zusätzlich zu den wirtschaftlich hilfsbedürftigen auch die pflegebedürftigen alten Menschen in die Zweidrittelgrenze des § 4 Nr. 16 Buchstabe c des Umsatzsteuergesetzes einbezogen werden. Pflegebedürftig sind nach § 68 Abs. 1 des Bundessozialhilfegesetzes Personen, die infolge Krankheit oder Behinderung so hilflos sind, daß sie nicht ohne Wartung und Pflege bleiben können.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß mit einer solchen Regelung die steuerlichen Probleme der privaten Altenheime gelöst sein werden.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, bis wann ist mit der Einbringung im Bundestag und mit der Verabschiedung dieses Gesetzes zu rechnen? Wann könnte es in Kraft treten?
Ich will nicht darüber spekulieren, wann es in Kraft treten kann. Das hängt von der Verabschiedung im Parlament ab. Der Entwurf dazu ist jetzt in der ersten Phase der Ressortabstimmung. Ich kann Ihnen nicht sagen, weil ein anderes Ressort federführend ist, nämlich der Finanzminister, wann die entsprechenden Termine - Kabinett und dann Zuleitung zu den gesetzgebenden Körperschaften - sein werden.
Weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung, da 1978 noch das alte Umsatzsteuerrecht gelten würde, bereit, gegenüber den Sozialministern der Länder eindeutig klarzumachen, daß die Mehrwertsteuer als Bestandteil der Sozialhilfe beim Pflegesatz zu übernehmen ist?
Die Bundesregierung hat bereits gegenüber den Arbeits- und Sozialministern, zuletzt in der vergangenen Woche bei ihrer Zusammenkunft in Bremen, auf dieses Problem hingewiesen und auch angekündigt, daß eine entsprechende Regelung beabsichtigt ist. Ich stimme Ihnen zu, daß es aus den Gründen, die Sie auch in Ihrer Frage angedeutet haben, wünschenswert wäre, wenn die Regelung bald zustande käme.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jäger ({0}).
Herr Staatssekretär, können Sie mir Auskunft darüber geben, welchen Betrag zur Zeit nach den Erkenntnissen der Bundesregierung dieser Teil des Verschiebebahnhofs im kommunalen Finanzausgleich über die Umsatzsteuer zwischen dem Bund und den Gemeinden, die diese Umsatzsteuer über die Sozialhilfe praktisch wieder entrichten müssen, derzeit ausmacht?
Das kann ich Ihnen nicht sagen aus den Gründen, die ich eben nannte, weil der Finanzminister natürlich auch für solche Fragen des Finanzausgleichs und der Finanzverteilung zuständig ist.
Keine weiteren Zusatzfragen. Ich rufe Frage 115 des Herrn Abgeordneten Fiebig auf:
Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung für die Kosteneindämmung auf dem Arzneimittelsektor der gesetzlichen Krankenkassen aus den Ergebnissen der zumindest indirekt auch mit Mitteln der Bundesrepublik Deutschland finanzierten, vor acht Jahren begonnenen und für fünf Jahre angesetzten, in fünf Ländern durchgeführten Lipidsenker-Studie der Weltgesundheitsorganisation zu ziehen?
Herr Kollege Fiebig, die Ergebnisse der von Ihnen zitierten Studie liegen der Bundesregierung noch nicht vor. Die Weltgesundheitsorganisation hat auf Anfrage mitgeteilt, daß die Studie noch nicht abgeschlossen sei. Ergebnisse sollen voraussichtlich im Juli 1978 vorliegen und dann veröffentlicht werden. Sobald der Bundesregierung die Ergebnisse zugänglich sind, wird sie diese auch hinsichtlich notwendiger Kompetenzen auf dem Arzneimittelsektor überprüfen.
Keine Zusatzfragen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen auf, und zwar die Frage 31 des Abgeordneten Kiechle:
Welche Maßnahmen oder Verhandlungen hat die Bundesregierung bisher zu dem Zweck eingeleitet, die von der Republik Österreich geplante Straßenbenutzungsgebühr zu verhindern bzw. zu kompensieren?
Schon vor zwei Jahren hat die Bundesregierung in Brüssel darauf aufmerksam gemacht, daß die Transitländer auf die Dauer die Belastung ihrer Verkehrsinfrastruktur nicht hinnehmen werden. Der Bundesminister für Verkehr hat unmittelbar nach Bekanntwerden des österreichischen Gesetzentwurfs dem Präsidenten des Rates der Europäischen Gemeinschaft vorgeschlagen, die Kommission durch den Ministerrat zu beauftragen, für die Gemeinschaft Verhandlungen mit der österreichischen Regierung aufzunehmen. Ziel dieser Verhandlungen soll es sein, die österreichische Seite zu überzeugen, daß ein isoliertes einzelstaatliches Vorgehen nicht zu einer befriedigenden Lösung des Problems in Europa beiträgt. Abdruck dieses Schreibens hat
der Bundesminister für Verkehr auch den Verkehrsministern der Mitgliedstaaten sowie Österreichs und der Schweiz zugeleitet.
Der österreichische Verkehrsminister ist außerdem mit Schreiben des Bundesministers für Verkehr vom 15. Februar dieses Jahres darauf hingewiesen worden, daß die deutsche Seite rechtliche Widersprüche zwischen dem österreichischen Gesetzesvorhaben und bestimmten bilateralen deutsch-österreichischen Lkw-Steuerabkommen sieht. Wir haben darüber, Herr Kollege, auch in einer der letzten Sitzungen des Verkehrsausschusses eingehend berichtet. Auch der Bundesminister der Finanzen und der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten haben in Schreiben an ihre österreichischen Kollegen Bedenken gegen den österreichischen Plan - insbesondere wegen der beabsichtigten Höhe der Abgabe und der Gefahr einer Diskriminierung deutscher Verkehrs- und Wirtschaftsunternehmen - geäußert.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kiechle.
Herr Staatssekretär, wie hoch wäre in etwa - in D-Mark ausgedrückt - die Frachtbelastung, die hier zusätzlich für die betroffene deutsche Wirtschaft entstünde?
Da in der Zwischenzeit schon Verhandlungen stattgefunden haben, aus denen erkennbar war, daß sich die zu erwartende Belastung wesentlich verringern wird, läßt sich das im Augenblick noch nicht genau quantifizieren, Herr Kollege.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, treffen Informationen zu, wonach die österreichische Regierung schon geraume Zeit vor Bekanntwerden ihrer jetzigen Absicht Kontakte mit der Bundesregierung wegen der möglichen Reaktionen der deutschen Bundesregierung aufgenommen haben soll, und trifft es zu, daß die Bundesregierung damals zu erkennen gegeben hat, sie plane eine wohlwollende Behandlung dieser Absicht?
Herr Kollege, das ist der Bundesregierung nicht bekannt.
({0}) - Nein!
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jobst.
Herr Staatssekretär, nachdem der österreichische Außenminister vor einigen Tagen in München bekräftigt hat, daß sein Land diese Straßenbenutzungsgebühr schon zum 1. Juli dieses Jahres einführen werde, frage ich Sie, welche konkreten Maßnahmen die Bundesregierung gegen eine solche Gebühr ergreifen wird, da hierdurch nicht nur die deutsche Verkehrswirtschaft, sondern die deutsche Wirtschaft insgesamt erheblich betroffen wird.
Es ist Ihnen sicher nicht unbekannt, Herr Kollege Dr. Jobst, daß die österreichische Bundesregierung auf Grund der bisher entwickelten Aktivitäten, die auch durch die Europäische Gemeinschaft unterstützt werden, zu einer Verringerung der vorgesehenen Belastung bereit ist. Wir werden diese Gespräche weiter führen. Ich bin davon überzeugt, daß es Regelungen geben wird, die auch von der Europäischen Gemeinschaft 'unterstützt werden, obwohl wir eine Verhinderung der Vorhaben der österreichischen Bundesregierung nicht erwarten dürfen.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 32 auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die von Osterreich geplante Straßenbenutzungsgebühr allein für die bayerische Milchwirtschaft eine Mehrbelastung von ca. 20 Millionen DM bedeuten würde und daß in diesem Fall für den betroffenen Erzeugerbereich eine Erlösminderung von 2,7 Pf. pro kg Milch befürchtet werden muß, und wenn ja, welche Folgerungen wird die Bundesregierung daraus ziehen?
Der Bundesregierung
ist bekannt, daß der Straßenverkehrsbeitrag besonders stark die Exportgüter der bayerischen Milchwirtschaft trifft und z. B. bei der Ausfuhr von frischer Milch nach Italien zu einer Verteuerung von
etwa 5 % des Warenwertes führen würde. Die Bundesregierung ist deswegen bemüht, unter Einschaltung des österreichischen Landwirtschaftsministeriums die Beförderung von Agrarprodukten möglichst weitgehend von der in Aussicht genommenen
Belastung durch den Straßenverkehrsbeitrag auszunehmen. Die Bundesregierung wird hierbei durch
die Kommission der Europäischen Gemeinschaft
unterstützt.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kiechle.
Herr Staatssekretär, wird die Bundesregierung in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen - und auf eine Verhinderung hinwirken -, daß durch die jetzt geplante Steuermaßnahme der österreichischen Regierung - in welcher Höhe auch immer sie erfolgen wird - bei den Agrarmarktordnungsgütern und deren freien Austausch eine erneute Wettbewerbsverzerrung entstünde?
Das ist bereits ausführlich und schriftlich zwischen den Ressorts erfolgt, Herr Kollege.
Noch eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, erwägt die Bundesregierung bei ihren Verhandlungen in Osterreich auch darauf hinzuweisen, daß es langfristig oder mittelfristig möglich sein könnte, daß
auch österreichische Lastzüge, die unser Land durchqueren, ähnliche Abgaben zahlen müssen?
Ich finde, daß wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt uns darum bemühen sollten, in gutem nachbarlichen Einvernehmen zu Lösungen zu kommen, die auch auf ,die bisherigen vertraglichen Bindungen in diesem Bereich bezogen sind, und das ist ja ohnehin nicht umstritten. Ich glaube, der Wink mit Gegenmaßnahmen würde in dieser Situation im Augenblick nicht weiterhelfen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Simpfendörfer.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bzw. die Deutsche Bundesbahn darauf vorbereitet, gegebenenfalls, wenn der Straßengüterverkehr durch Österreich auf diese Weise verteuert würde, mit entsprechenden Tarifangeboten so zu reagieren, daß die Bundesbahn möglicherweise einen Teil des in Frage stehenden Transportaufkommens übernehmen könnte?
Das gehört schon zur Gesamtproblematik der internationalen Erörterungen in bezug auf eine Verbesserung des Angebots im Eisenbahnverkehr. Ich mache allerdings darauf aufmerksam, daß die Situation im Durchgangsverkehr nach Italien natürlich auch von den Möglichkeiten der Verbesserung der Anlagen auch unserer Nachbarstaaten im Eisenbahnbereich abhängt.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Jobst.
Herr Staatssekretär, erwägt die Bundesregierung bei ihren Maßnahmen auch die Kündigung des Doppelbesteuerungsabkommens über den Straßenverkehr mit Österreich?
Ich habe bereits darauf hingewiesen, daß die vertraglichen Vereinbarungen bei den Verhandlungen mit zur Diskussion stehen. Ich bitte um Verständnis dafür, daß ich mit meiner Antwort heute nicht darüber hinausgehen möchte.
Eine Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Funcke.
Herr Staatssekretär, können Sie sich vorstellen, daß die Tatsache, daß der Freistaat Bayern kürzlich eine Straßenbenutzungsgebühr für Schwertransporte eingeführt hat, die Österreicher geradezu ermutigt, einen solchen Schritt zu unternehmen?
Frau Kollegin, hier richten sich die Art der Belastung, die Höhe und die Eingrenzung nach den bestehenden Möglichkeiten, die die Länder haben. Darauf werde ich nachher in einem anderen Zusammenhang noch zurückkommen, Frau Kollegin. Ich glaube nicht, daß das in einem Zusammenhang zu sehen ist.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jäger ({0}).
Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung bekannt, daß die Ausweichmöglichkeit, auf die der Kollege Simpfendörfer in seiner Zusatzfrage hingewiesen hat, deswegen sehr eingeschränkt ist, weil eine Beförderung von Milch mit der Bundesbahn, wenn überhaupt, nur in ganz beschränktem Umfang möglich ist?
Herr Kollege Jäger, ich habe die Frage des Kollegen Simpfendörfer nicht allein unter dem Gesichtspunkt von Agrarprodukten gesehen und beantwortet.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 33 des Herrn Abgeordneten Pensky auf:
Treffen Mitteilungen eines in Bonn erschienenen Informationsdienstes zu, wonach Polizeifahnder, welche in Reisezügen der Deutschen Bundesbahn Schwerverbrecher zu beschatten hatten, von den Zugführern „festgenommen" worden sind, wenn diese nicht mehr dazu gekommen waren, sich Fahrkarten zu beschaffen, und wie beurteilt die Bundesregierung gegebenenfalls eine solche Verfahrensweise?
Vorfälle dieser Art sind der Deutschen Bundesbahn nicht bekannt; sie kann sich auch keine Übergriffe ihres Zugbegleitpersonals gegenüber Polizeifahndern vorstellen. Auf Grund der Veröffentlichung in der offensichtlich von Ihnen gemeinten Zeitschrift „Sicherheitsberater" Nr. 4 dieses Jahres ist der Herausgeber um Mitteilung von Einzelheiten gebeten worden. Das Ergebnis steht noch aus.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, haben Sie hierbei nur die Ihrem Ministerium nachgeordneten Behörden oder haben Sie hierzu auch Dienststellen der Polizei des Bundes und der Länder befragt?
Das müßte ich zunächst an Hand meiner Unterlagen überprüfen; ich will Ihnen das gern mitteilen.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, liegen Erkenntnisse darüber vor - was ebenfalls kolportiert wird -, daß von Landesbehörden Fahnundungsersuchen im fahrenden Zuge nur wegen der dadurch entstehenden Kosten unterblieben sind?
Das kann ich mir im Grunde nicht vorstellen. Vielleicht darf ich dazu gleich Ihre zweite Frage beantworten, wodurch deutlich wird, um welche Situation es sich hier handelt, Herr Kollege.
Dann rufe ich auch die Frage 34 des Herrn Abgeordneten Pensky auf:
Erwägt die Bundesregierung Maßnahmen, den Polizeibeamten bei Fahndungsmaßnahmen in Reisezügen der Deutschen Bundesbahn eine kostenfreie Fahrt zu ermöglichen?
Die Benutzung der Deutschen Bundesbahn durch Polizeibeamte im Zusammenhang mit Fahndungsmaßnahmen ist in den Personenabfertigungsvorschriften der Deutschen Bundesbahn geregelt. Die Deutsche Bundesbahn stellt den Polizeibehörden Blankofahrkarten zur Verfügung, die der Polizeibeamte selbst ausfertigen kann. Er ist somit völlig unabhängig. Eine Änderung des bisherigen Verfahrens wird deshalb auch nicht für erforderlich gehalten.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Pensky.
Herr Staatssekretär, gehe ich recht in der Annahme, daß alle Polizeibehörden des Bundes und der Länder über die von Ihnen benannten Blankofahrkarten verfügen, und welche Kosten müssen die Behörden in solchen Fällen gegebenenfalls für diesen Streckenabschnitt aufbringen, in dem eine Fahndung betrieben wird?
Ich kann die Größenordnung der entstehenden Belastungen für die Bun- desbahn im Augenblick nicht quantifizieren. Aber ich darf vielleicht grundsätzlich folgendes dazu sagen.
Für Polizeibeamte sind solche Blankofahrkarten aufgelegt; sie können sie sich auch selbst ausfertigen. Dadurch sind die Beamten unabhängig und brauchen vor einem Einsatz keine Fahrkarte bei der Fahrkartenausgabe zu kaufen. Die Ausgabe, das Ausfertigen und das Abrechnen dieser Fahrkarte ist in den Bestimmungen über Blankokarten für Polizei- und Zollfahndungsbeamte - Abschnitt III zur Personenabfertigungsvorschrift - geregelt. Dieses Polizeifahrkartenverfahren ist den besonderen Einsatzaufgaben der Polizeibeamten angepaßt und hat sich bislang bewährt.
Zur kostenfreien Fahrt von Polizeibeamten in Personenzügen der Bundesbahn bei Erfüllung polizeilicher Aufgaben ist noch festzuhalten, daß nach den Vorschriften über die Abgeltung von Leistungen der Bundesbahn für andere Verwaltungen Leistungen der Bahn für den Bund und seine Unternehmen, für die Länder, für die Gemeinden und für die Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts angemessen abgegolten werden. Für Zwecke der öffentlichen Verwaltung, für Wohlfahrtszwecke und für den Eisenbahndienst sind Preisermäßigungen und sonstige Vergünstigungen durch Genehmigung des Bundesministers für Verkehr zulässig.
Ich biete Ihnen an, Ihnen diese Verwaltungsvorschrift zukommen zu lassen, damit Sie im einzelnen prüfen können, wo sich hier noch Möglichkeiten der Überprüfung ergeben.
Eine letzte Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Pensky.
Herr Staatssekretär, ich bedanke mich für das Angebot und nehme es aus anderen Gründen gern an.
Ich muß aber hierbei weiterhin auf die Beantwortung meiner Frage Wert legen, die Sie möglicherweise nicht beantworten können. Ich habe gefragt, ob nach der bisherigen Praxis Fahndungsersuchen von Behörden des Bundes oder anderer Länder nur deshalb unterblieben sind, weil hierfür dann das jeweilige Land die Kosten zu tragen hat. Herr Staatssekretär, wenn Sie mir diese Frage nicht beantworten können, wären Sie dann bereit, mir Ihre schriftliche Antwort nachzureichen, nachdem Sie entsprechende Erhebungen angestellt haben?
Wir werden diese Frage gern noch einmal überprüfen. Ich kann Ihnen im Augenblick nach den mir vorliegenden Unterlagen noch folgendes mitteilen.
Lediglich in einem akuten Fahndungsfall im letzten Jahr wurden von der Deutschen Bundesbahn 100 unpersönliche Gebietszeitkarten für das Bundesministerium des Innern bereitgehalten, das die Fahrkarten im Bedarfsfall abgegolten hätte. Es wurde aber keine Fahrkarte abgerufen.
Das heißt, daß die Möglichkeiten zur Ausgabe nach wie vor auch in Zusammenarbeit mit den Ländern bestehen. Ich will aber gerne überprüfen lassen, wo es zu einer derartigen Schwierigkeit auf Länderebene gekommen sein könnte.
Ich glaube, wenn der Herr Parlamentarische Staatssekretär diese Frage noch einmal nachliest, werden Sie in Ergänzung zu Ihrer Frage die konkrete schriftliche Antwort bekommen.
({0})
Ich rufe Frage 35 des Abgeordneten Josten auf:
In welcher Weise wird die Bundesregierung die neuen Pläne zum Ausbau des Nürburgrings unterstützen, nachdem sich Vertreter aller demokratischen Parteien für den Erhalt und Ausbau der Rennstrecke im Sinne des internationalen Rennsports ausgesprochen haben?
Die Bundesregierung sowie der Mitgesellschafter Rheinland-Pfalz legen besonderen Wert darauf, daß ihren Entscheidungen über den Bau einer neuen Kurzstrecke auf dem Nürburgring Planungen zugrunde gelegt werden, die mit den maßgeblichen nationalen und internationalen Motorsportverbänden und Motorsportorganisationen abgestimmt sind. Nur so kann die größtmögliche Sicherheit erreicht werden, daß in Zukunft ein neuer Ring angenommen wird und sich Vorgänge wie in den letzten Jahren nicht wiederholen.
Die Erörterung der Pläne auf internationaler Ebene am 6. Januar in Frankfurt am Main hat ergeben, daß noch einzelne Details hinsichtlich der Trassenführung und dem sogenannten Start-ZielBereich abgeändert werden sollten. Über die von
einer Sachverständigenkommission überarbeiteten Pläne wird auf einer Tagung der CSI voraussichtlich bis zum 15. März dieses Jahres abgestimmt und dadurch auch entschieden.
Übrigens schon in den nächsten Tagen wird sich der Aufsichtsrat der Nürburgring AG ebenfalls mit den geänderten Plänen befassen. Im Haushalt 1978 ist eine Verpflichtungsermächtigung mit qualifiziertem Sperrvermerk über 5 Millionen DM ausgebracht.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, kann ich auf Grund Ihrer Äußerungen davon ausgehen, daß die Bundesregierung angesichts der Bedeutung des Nürburgrings in jedem Fall den Bau einer kürzeren Rennstrecke im Bereich des Nürburgrings finanziell über die von Ihnen genannten 5 Millionen DM hinaus unterstützen wird? Denn damit allein kann das Vorhaben ja nicht realisiert werden.
Ich gehe davon aus, daß mit der Annahme der Planungen auf internationaler Ebene eine solche Unterstützung aller Beteiligten möglich sein wird.
Herr Staatssekretär, wären Sie bereit, mir, dem zuständigen Abgeordneten des Wahlkreises Ahrweiler, die Entscheidung über den finanziellen Beitrag, welchen die Bundesregierung für den Bau der neuen Rennstrecke einplanen wird, auf Grund der Pläne, die Sie nun erwarten, so bald wie möglich mitzuteilen?
Wenn die Entscheidungen gefallen sind, bin ich gerne bereit, Ihnen konkret eine Information zukommen zu lassen.
({0})
Wir sind am Ende der Fragestunde angelangt.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Donnerstag, den 9. März, vormittags 9 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.