Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren, in der 70. Sitzung des Deutschen Bundestages am 27. Januar 1978 ist der Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Haushaltsgesetzes 1978 - Einzelplan 11, Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung - auf Drucksache 8/1468 an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung überwiesen worden.
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll in Abänderung dieses Beschlusses der Entschließungsantrag nunmehr dem Haushaltsausschuß - federführend - und dem Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung - mitberatend- überwiesen werden. - Kein Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit Schreiben vom 1. Februar 1978 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hasinger, Müller ({0}), Dr. Hammans, Breidbach, Frau Karwatzki, Bühler ({1}), Müller ({2}), von der Heydt Freiherr von Massenbach, Feinendegen, Milz, Dr. Möller, Krey, Dr. Kraske, Frau Fischer, Dr. Unland, Werner und Genossen betr. Gesundheitsschädliche Auswirkungen selbstgedrehter Zigaretten - Drucksache 8/1429 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/1491 verteilt.
Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat mit Schreiben vom 8. Februar 1978 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit und dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die Kleine Anfrage der Abgeordneten Windelen, Pfeifer, Rühe, Frau Dr. Wilms, Frau Dr. Wisniewski, Frau Benedix, Frau Krone-Appuhn, Dr. Hornhues, Daweke, von der Heydt Freiherr von Massenbach, Prangenberg, Berger ({3}), Dr. Rose, Dr. Müller und der Fraktion der CDU/CSU betr. Ausbau der Kapazitäten im Studienfach Zahnmedizin - Drucksache 8/1438 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/1499 verteilt.
Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat mit Schreiben vom 8. Februar 1978 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Pfeifer, Rühe, Daweke, Prangenberg, Frau Benedix, Frau Krone-Appuhn, Frau Dr. Wisniewski, Frau Dr. Wilms, Dr. Hornhues, Berger ({4}), Dr. Müller, von der Heydt Freiherr von Massenbach, Dr. Rose, Dr. Pfennig, Dr. Langguth, Sauter ({5}) und der Fraktion der CDU/CSU betr. Gemeinsame Erklärung der sozialdemokratischen und liberalen Kultus- und Wissenschaftsminister des Bundes und der Länder zum Wintersemester 1977/1978 - Drucksache 8/1439 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/1502 verteilt.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft hat mit Schreiben vom 10. Februar 1978 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jobst, Dr. Zimmermann, Dr. Aigner, Geisenhofer, Dr. Warnke, Dr. Rose, Dr. Waigel, Stücklen, Schedl, Regenspurger, Glos und Genossen betr. Krise der oberpfälzischen Stahlindustrie - Drucksache 8/1467 - beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 8/1504 verteilt.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mit Schreiben vom 30. Januar 1978 mitgeteilt, daß der Ausschuß von den nachstehenden Vorlagen Kenntnis genommen hat;
Vorschlag einer Verordnung des Rates zur Änderung der
Verordnung ({6}) Nr. 1035/72 über eine gemeinsame
Marktorganisation für Obst und Gemüse und der Verordnung ({7}) Nr. 2601/69 über Sondermaßnahmen zur Förderung der Verarbeitung bestimmter Apfelsinensorten ({8})
Vorschläge der Kommission für die Programme 1978 für eine Hilfe in Form von Getreide, Magermilchpulver und Butteröl ({9})
Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mit Schreiben vom 24. Januar 1978 mitgeteilt, daß die Kommission der Europäischen Gemeinschaften die nachstehende Vorlage zurückgezogen hat und sich daher eine Beratung im Ausschuß erübrigt:
Vorschlag für einen Beschluß des Rates der EWG zur Änderung des Beschlusses des Rates vom 22. Juli 1975 zur Festlegung von gemeinsamen Forschungsprogrammen und Programmen zur Koordinierung der Forschung in den Bereichen Tierleukosen, Tierzuchtabfälle, Rindfleischerzeugung und Erzeugung von pflanzlichem Eiweiß ({10})
Die in Drucksache 8/1477 unter Nr. 10 aufgeführte EG-Vorlage
Siebente Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsame Regelung über die Anwendung der Mehrwertsteuer auf Umsätze von Kunstgegenständen, Sammlungsstücken, Antiquitäten und Gebrauchtgegenständen
ist als Drucksache 8/1492 verteilt.
Die in Drucksache 8/1435 unter Nr. 53 aufgeführte EG-Vorlage
Entschließung des Rates der Europäischen Gemeinschaften über ein Aktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaften für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
ist als Drucksache 8/1487 verteilt.
Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf: Fragestunde
- Drucksache 8/1497 Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung! Der Parlamentarische Staatssekretär Dr. von Bülow steht zur Beantwortung zur Verfügung.
Frage 1 des Herrn Abgeordneten Biehle:
Welche Stellungnahme bezieht die Bundesregierung zu dem vom Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages dem Bundesfinanzministerium zugeleiteten Beschluß des Verteidigungsausschusses vom 7. Dezember 1977 über die Aufhebung des Verwaltungskostenbeitrags bei der Truppenverpflegung der Bundeswehr, und wann gibt sie diese Entscheidung weiter, damit der Haushaltsausschuß Entsprechendes veranlassen kann?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.
Herr Kollege, der Bundesminister der Verteidigung vertritt den gleichen Standpunkt wie der Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages. Er ist mit ihm der Auffassung, daß im Interesse einer gerechten Behandlung aller im Bundesdienst Tätigen der vom Haushaltsausschuß gefaßte Beschluß nicht aufrechterhalten werden kann.
Der Beschluß des Verteidigungsausschusses vom 7. Dezember 1977 wurde vom Haushaltsausschuß in seiner Sitzung am 15. Dezember 1977 erörtert. Der Haushaltsausschuß hat sich nicht entschließen können, der Empfehlung des Verteidigungsausschusses zu folgen. Er hat jedoch die Absicht, sich noch in diesem Jahr auf Grund von Berichten des Bundesrechnungshofes und des Bundesfinanzministeriums erneut mit der Angelegenheit zu befassen.
Zusatzfrage, Herr Kollege.
Herr Staatssekretär, darf ich Sie fragen, was - unabhängig von den Aktivitäten des Haushaltsausschusses, von denen Sie soeben sprachen - das Verteidigungsministerium als zuständiges Ressort unternommen hat, um dem Finanzministerium klarzumachen, daß das Verpflegungsgeld für die Truppenverpflegung um nahezu 30 % verteuert worden ist, ohne daß dabei Quantität oder Qualität verbessert wurden?
Herr Kollege, es ist nicht die Intention des Verteidigungsministeriums und auch nicht die der Bundesregierung gewesen, diesen Verwaltungskostenzuschlag einzuführen. Diese Regelung, die wir sehr bedauern und die zu zu sehr aufwendigen Verwaltungsmaßnahmen geführt hat, geht auf Bemerkungen des Bundesrechnungshofes zurück, die vom Rechnungsprüfungsausschuß und vom Haushaltsausschuß dieses Parlaments aufgenommen worden sind und uns mehr oder weniger zwangsweise über die Haushaltsansätze der Jahre 1977 und 1978 oktroyiert worden sind. Es besteht nirgend ein Zweifel daran, daß wir diese Regelung für falsch halten. Wir tun alles, um zu erreichen, daß sie zu Fall kommt. Aber dazu ist es erforderlich, daß der einstimmige Beschluß des Haushaltsausschusses, der für die vor uns liegende Zeit, für den Haushalt 1978, noch einmal einstimmig bestätigt wurde, abgeändert wird.
Zweite Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß der Haushaltsausschuß - so lautet zumindest die Auskunft seines Sekretariats - die Stellungnahme des Verteidigungsausschusses mit der Bitte an das Finanzministerium weitergegeben hat, dazu Stellung zu nehmen? Deswegen meine Frage an Sie: Was hat das Verteidigungsministerium unternommen, um Einfluß auf die Stellungnahme des Finanzministeriums gegenüber dem Haushaltsausschuß zu nehmen?
Sie sehen das vielleicht etwas falsch. Der Haushaltsausschuß - ich war bei den Beratungen selbst zugegen und habe versucht, dafür zu kämpfen, daß diese Regelung wieder rückgängig gemacht wurde - war zu der Zeit einstimmig der Meinung, die früher getroffene Entscheidung nicht zu revidieren, die Entscheidung in der Sache selbst aber davon abhängig zu machen, welche Vergünstigungen den Bundesbediensteten in anderen Ressorts gewährt werden. Das heißt also, der Haushaltsausschuß ist sich sehr wohl bewußt, daß die Regelung, die er beschlossen hat, eine Ungleichbehandlung der Bundesbediensteten mit sich bringt. Er möchte jetzt seine weitere Beschlußfassung davon abhängig machen, welche ähnlichen Belastungen oder Vergünstigungen anderen Ressorts, beispielsweise beim Zoll, auferlegt bzw. zur Verfügung gestellt werden, um dann möglicherweise die Entscheidung zu revidieren. Wir sind hier zur Zeit nicht gefragt.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Josten.
Herr Staatssekretär, nachdem Sie vorhin erwähnten, man rechne mit der Aufhebung in diesem Jahr - und es ist jetzt erst Februar -, darf ich Sie fragen, ob Ihnen bekannt ist, daß die Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Wunsch betreffend die Aufhebung des Verwaltungskostenbeitrags bei der Truppenverpflegung der Bundeswehr seit Wochen schon von allen Betroffenen erwartet wird?
Herr Kollege, ich kann Ihnen nur raten, in der nächsten Fragestunde eine entsprechende Frage an den. Finanzminister zu richten. Dann werden Sie von dort kompetente Auskunft erhalten; denn er ist der dafür federführende Teil der Bundesregierung.
({0})
Keine weitere Zusatzfrage. Schönen Dank, Herr Staatssekretär.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. Zur Beantwortung der Fragen steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär von Schoeler zur Verfügung.
Die Frage 3 des Herrn Abgeordneten Daweke wird auf seinen Wunsch schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 4 des Herrn Abgeordneten Männing auf:
Wann und auf welchem Weg hat die Bundesregierung von der Möglichkeit erfahren, daß ein Satellit der UdSSR über deutschem Gebiet in die Atmosphäre eintauchen und abstürzen könne, und wie groß war die Wahrscheinlichkeit, daß dies Ereignis hätte eintreten können?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
von Schoeler, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Herr Kollege, die Bundesregierung ist am 20. Januar 1978 durch die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika unterrichtet worden, daß ein defekter sowjetischer Satellit der Kosmos-Serie mit einem kleinen Reaktor an Bord in den nächsten Tagen in die Erdatmosphäre eintreten und wahrscheinlich verglühen werde. Der Satellit überflog, bevor er am 24. Januar 1978 in Kanada niederging, mehrmals das Gebiet der Bundesrepublik
Parl. Staatssekretär von Schoeler
Deutschland. Die Überflugzeit betrug dabei jeweils maximal zwei Minuten.
Zur Abschätzung des Risikos, für das es bisher keinen Präzedenzfall gab, und zur Vorbereitung eventuell erforderlicher Schadensabwehr bildete die Bundesregierung unter Hinzuziehung von Sachverständigen einen Einsatzstab beim Bundesminister des Innern, der die Absturzwahrscheinlichkeit über dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland untersucht hat. Bei den gegebenen Bahndaten erwies sich in diesen Beratungen die Wahrscheinlichkeit eines Absturzes über dem Bundesgebiet als gering. Sie war kleiner als 1 : 1 000. Sie darf nicht mit der Wahrscheinlichkeit des Eintretens eines nuklearen Schadensfalls oder überhaupt eines Schadensfalls verwechselt werden. Diese waren um ein Vielfaches geringer.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Herr Staatssekretär, sind nach Ihrem derzeitigen Erkenntnisstand ähnliche Ereignisse wie der Absturz des Satelliten „Kosmos 954" in nächster Zukunft zu befürchten?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, das ist Gegenstand einer weiteren Frage. Es liegen der Bundesregierung derzeit keine derartigen Erkenntnisse vor.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schäfer.
Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch das Gefährdungspotential der gegenwärtigen 24 Atomsatelliten bei einem vergleichbaren Absturz wäre?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich kann nur noch einmal wiederholen, daß der Bundesregierung keinerlei Erkenntnisse darüber vorliegen, daß in absehbarer Zeit mit einem ähnlichen Ereignis zu rechnen ist. Die Satelliten, die sich zur Zeit in einer Umlaufbahn befinden und die ähnliche nukleare Anlagen an Bord haben, befinden sich in einer sehr hohen Erdumlaufbahn. Über die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Absturzes überhaupt habe ich eben Angaben gemacht. Die Wahrscheinlichkeit eines Schadensfalles ist sehr viel geringer. Die Wahrscheinlichkeit eines nuklearen Schadensfalles ist noch einmal um ein Vielfaches geringer. Das, was ich jetzt gesagt habe, sind Angaben, die uns die zu dem Einsatzstab beim Bundesminister des Innern hinzugezogenen Sachverständigen gemacht haben und auf die wir uns verlassen.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Laermann.
Herr Staatssekretär, können Sie Auskunft darüber geben, wie lang die durchschnittliche Lebensdauer eines solchen Satelliten angesetzt wird und welche technischen konstruktiven Maßnahmen für die notwendige Außerbetriebsetzung eines solchen Satelliten vorgesehen sind, damit keine Gefährdung der irdischen Atmosphäre auftreten kann?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, Sie haben nach der Lebensdauer dieses Satelliten gefragt. In dem konkreten Fall ging es nicht um den Ablauf einer solchen Dauer, sondern darum, daß der Satellit nicht mehr so gesteuert werden konnte, wie das vorgesehen war. Angaben über die Lebenszeit solcher Satelliten zu machen, bin ich im Augenblick nicht in der Lage. Ich bin aber gerne bereit, wenn wir darüber etwas wissen, Ihnen das mitzuteilen.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Conradi.
Herr Staatssekretär, darf ich die Frage meines Kollegen Schäfer aufnehmen und Sie fragen, ob Sie, wenn Sie hier nicht in der Lage sind, das Gefährdungspotential aus der Summierung der Atomsatelliten zu nennen, bereit sind, das Haus schriftlich über das aufsummierte Gefährdungspotential der 24 atomaren Satelliten zu unterichten?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, das ist eine Frage, die wahrscheinlich kein Wissenschaftler beantworten kann; denn Sie zählen in Ihrer Frage offenbar verschiedene potentielle Risiken zusammen, die man so nicht zusammenzählen kann. Es gibt drei unterschiedliche Risiken, die zu bedenken sind. Das erste Risiko betrifft die Wahrscheinlichkeit, daß überhaupt ein Satellit - welcher Art auch immer - in die Erdatmosphäre eintritt. Das zweite Risiko betrifft die Wahrscheinlichkeit, daß der betreffende Satellit nicht in der Erdatmosphäre verglüht, sondern daß zumindest Teile auf die Erdoberfläche niederschlagen. Das dritte Risiko bezieht sich auf die Wahrscheinlichkeit, daß dabei ein Schaden eintritt, sei es an Menschen, sei es an Sachen. Zusätzlich geht es um die Frage, ob es sich um einen Schaden nuklearer Art handeln könnte. All dies kann man nicht auf eine einfache Formel bringen. Wir können zwar sagen, daß in dem konkreten Fall des konkreten Satelliten angesichts der konkreten Abweichungen von der vorgesehenen Umlaufbahn das Risiko eines Niedergehens auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland 1 : 1 000 betrug, aber weitere Angaben sind nicht möglich.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Spranger.
Herr Staatssekretär, hat die Bundesregierung wegen dieses Falles in ähnlicher Weise gegenüber der Sowjetunion protestiert wie die schwedische Regierung?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Bundesregierung ist von den beteiligten Seiten in etwa gleichzeitig über den für die Bundesrepublik
Parl. Staatssekretär von Schoeler
Deutschland bedeutsamen Teil dieses Vorganges unterrichtet worden. Sie hat nicht protestiert.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Männing.
Herr Staatssekretär, ware es nach Ihren bisherigen Ausführungen nicht wünschenswert, recht bald zu einem international vereinbarten Vorwarnsystem für Satellitenabstürze zu kommen, um nicht länger von den freundlichen Hinweisen solcher Staaten abhängig zu sein, die derartige Vorgänge wie Veränderungen von Umlaufbahnen bei Satelliten auf Grund ihrer eigenen technischen Möglichkeiten zu beabachten und festzustellen imstande sind?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die entsprechenden Stellen in der Bundesrepublik sind technisch prinzipiell durchaus in der Lage, die Umlaufbahnen von Satelliten zu beobachten, und für andere Staaten gilt dies ebenfalls. Aber Sie haben völlig recht, Herr Kollege, daß eine enge internationale Zusammenarbeit bei der Voraussage möglicher Unfälle dieser Art und ihrer Abwehr sehr notwendig ist.
Herr Kollege Laermann, im Augenblick können Sie keine weitere Zusatzfrage stellen. Vielleicht stellen Sie sie zur nächsten Frage. - Übrigens: was ein Staatssekretär alles weiß, das ist ganz erstaunlich!
Ich rufe die Frage 5 des Herrn Abgeordneten Männing auf:
Welche Auswirkungen wären zu erwarten gewesen, und welche Vorkehrungen wurden zum Schutze der Bevölkerung und zur Schadensabwendung getroffen?
Herr Kollege, die Bundesregierung ist bei der Beurteilung der Risikolage davon ausgegangen, daß der Satellit zum größten Teil bereits beim Wiedereintritt in die Erdatmosphäre verglühen würde. Sie war unterrichtet worden, daß der Satellit sich beim Eintritt in die Erdatmosphäre selbst zerlegen und verglühen würde. Gleichwohl hat die Bundesregierung für den unwahrscheinlichen Fall, daß auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Satellitenteile mit radioaktiver Strahlung auftreffen sollten, eine Reihe von Vorsorgemaßnahmen eingeleitet. Ich bitte um Verständnis dafür, daß . der Bundesminister des Innern hierüber im einzelnen zunächst heute mittag den Innenausschuß des Deutschen Bundestages zusammenfassend unterrichten möchte. Der Vorsitzende des Innenausschusses hatte einen solchen Bericht bereits unmittelbar nach dem Satellitenunfall erbeten.
Möchte jemand eine Zusatzfrage stellen? - Das ist nicht der Fall.
Die Fragen 6 und 7 des Herrn Abgeordneten Dr. Diederich ({0}) werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 8 des Herrn Abgeordneten Regenspurger auf:
Hat die Bundesregierung die Absicht, den Hamburger Parteitagsbeschluß der SPD zur Reform des öffentlichen Dienstes dadurch zu verwirklichen, daß das Beamtenrecht in täglicher Kleinarbeit Schritt um Schritt verändert werden soll, weil z. Z. für eine Grundgesetzänderung keine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat erreichbar ist, und wenn nein, wird die Bundesregierung Bestrebungen entgegentreten, das Beamtenrecht in der beschriebenen Art schrittweise zu verändern?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, was die Bundesregierung auf dem Gebiet der Dienstrechtsreform beabsichtigt, hat sie in dem Aktionsprogramm zur Dienstrechtsreform vom Mai 1976 erklärt. Alle dort genannten Reformvorhaben werden auf den gesicherten Grundlagen der Verfassung verwirklicht, wie dies auch in der Regierungserklärung vorn 16. Dezember 1976 ausgeführt wurde. Daran hat sich nichts geändert.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Regenspurger.
Herr Staatssekretär, entsprach die Umwandlung von über 1 500 Beamtenstellen des hoheitlichen Aufgabenbereichs in Angestelltenstellen, die die Mehrheit dieses Hauses entgegen dem Haushaltsentwurf der Bundesregierung durchgesetzt hat, den verwaltungspolitischen Absichten der Bundesregierung, oder sieht sie darin - mit mir - eine deutliche erste Niederlage ihrer Vorstellungen?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, es ist wohl eine der vornehmsten Aufgaben einer Bundesregierung, die Entscheidungen eines Ausschusses dieses Hohen Hauses voll zu akzeptieren.
({0})
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Herr Staatssekretär, wird die Bundesregierung in Zukunft von sich aus die Tendenz befolgen, die die Mehrheit dieses Hauses mit der Umwandlung der Beamtenstellen in Angestelltenstellen zum Ausdruck gebracht hat, und unter entsprechender Voraussetzung schon von sich aus weitere Umwandlungen vorschlagen, oder will sie es auf erneute Veränderungen ihrer Haushaltsentwürfe durch die Koalitionsfraktionen ankommen lassen?
Der Zusammenhang mit der eingereichten Frage ist schwer zu erkennen, und der Herr Staatssekretär scheint nicht in der Lage zu sein, darauf zu antworten. Ich kann die Frage daher nicht zulassen. Vielleicht kann sie später noch einmal schriftlich aufgenommen werden.
Herr Abgeordneter Berger, Sie haben eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, gibt es mit Ausnahme der FDP-Minister Mitglieder der Bundesregierung, die dem Beschluß des SPD-Parteitags von Hamburg auf Einführung des Status-und Folgerechts sowie des Streikrechts für alle Beamten nicht zugestimmt haben?
({0})
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Berger, es ist weder meine Aufgabe, den Ablauf des Parteitages einer Partei, die in diesem Hohen Hause vertreten ist, hier im Plenum des Deutschen Bundestages darzustellen, noch ist es meine Aufgabe, dieses zu beurteilen. Ich kann Ihnen Auskunft über die Meinung der Bundesregierung zu dem in der Frage angesprochenen Sachverhalt geben. Diese Meinung ist im Aktionsprogramm vom Mai 1976 und in der Regierungserklärung des Herrn Bundeskanzlers vom 16. Dezember 1976 eindeutig klargelegt.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Spranger.
Herr Staatssekretär, kann Ihrer Antwort und Ihrem Hinweis auf die Dienstrechtsreformvorstellungen 1976 entnommen werden, daß Sie der Meinungsbildung in Hamburg trotz der dort anwesenden Regierungsmitglieder keinerlei Bedeutung zumessen?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, für die Bundesregierung kann ich nur meine Ausführungen von vorhin wiederholen, daß es nicht unsere Aufgabe ist, Beschlüsse des Parteitages zu kommentieren oder den Meinungsbildungsprozeß einzelner Mitglieder der Bundesregierung hier im Plenum des Deutschen Bundestages zu analysieren und zu skizzieren, sondern es geht darum, Ihnen das Ergebnis dieser Meinungsbildung so, wie es im Aktionsprogramm und in der Regierungserklärung dargestellt ist, wiederzugeben.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Laufs.
Herr Staatssekretär, hält die Bundesregierung die Umwandlung von 1 500 Beamtenstellen in Angestelltenstellen für vereinbar mit dem von Ihnen gerade genannten Aktionsprogramm zur Reform des öffentlichen Dienstes vom Frühjahr 1976?
Auch hier sehe ich keinen Zusammenhang mit der ursprünglichen Frage und kann sie deshalb nicht zulassen.
Ich rufe die Frage 9 des Herrn Abgeordneten Dr. Laufs auf:
Wird die Bundesregierung aus dem Beschluß des Hamburger SPD-Parteitags, das Beamten-, Richter- und Soldatenrecht durch ein einheitliches öffentliches Dienstrecht zu ersetzen, in welchem nur die grundsätzlichen Rechte und Pflichten aller Beschäftigten durch Gesetz geregelt werden, alle übrigen Fragen aber „einschließlich der finanziellen" durch Tarifverträge, Folgerungen ziehen, und wenn ja, welche?
Ich möchte dazu eine Bemerkung machen. Da diese Frage einschließlich des Zusammenhangs mit dem SPD-Parteitag angenommen worden ist, kann ich sie jetzt nicht zurückweisen, und sie muß in der Form beantwortet werden.
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Bundesregierung hat im Mai 1976 ihr Aktionsprogramm zur Dienstrechtsreform vorgelegt. Die darin enthaltenen Reformvorhaben werden auf den gesicherten Grundlagen der Verfassung verwirklicht. Das bedeutet, daß die unterschiedlichen Regelungsverfahren ({0}) beibehalten werden mit der Folge, daß für die Beamten der Funktionsvorbehalt des Art. 33 Abs. 4 des Grundgesetzes, die Bindung an die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums nach Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes, die gesetzliche Regelung des Dienstrechts und das Streikverbot ebenso unberührt bleiben wie die Tarifautonomie und das Streikrecht im Arbeitnehmerbereich. Daran hat sich nichts geändert.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Laufs.
Herr Staatssekretär, kann ich Ihre Antwort dahin gehend interpretieren, daß die Bundesregierung die Absicht des Hamburger SPD-Parteitags nicht für richtig hält, Arbeitskämpfe von Beamten im Grundsatz zuzulassen?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Ja.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Herr Staatssekretär, stimmt die Bundesregierung mit meiner Ansicht überein, daß ein Einheitsdienstrecht mit Tarifverträgen und Streikrecht, wie es der Parteitag der SPD fordert, ihren eigenen Bekundungen und Programmen direkt entgegengesetzt ist?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Bundesregierung hat in dem bereits mehrfach erwähnten Aktionsprogramm dargestellt, daß die Veränderungen im Recht des öffentlichen Dienstes, die von ihr angestrebt werden, die Unterschiede betreffen, die nicht durch die Funktion bedingt sind. Im Aktionsprogramm ist im übrigen eindeutig dargestellt, daß an Veränderungen des Grundgesetzes nicht gedacht ist.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 10 des Herrn Abgeordneten Dr. Laufs auf:
Wie und auf welcher Rechtsgrundlage werden die Mittel für die von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt durchzuführenden Arbeiten für die Endlagerung radioaktiver Abfälle bereitgestellt?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Physikalisch-Technische Bundesanstalt ist nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 des Atomgesetzes zuständig für Errichtung und Betrieb von Bundesanlagen, nach § 9 a Abs. 3 des Atomgesetzes zur Sicherstellung und Endlagerung radioaktiver Abfälle. In diesem Zusammenhang obliegen ihr Planungsaufgaben, Investitionen und späterer Betrieb, für die Kosten entstehen. Diese Kosten sind nach dem Verursacherprinzip von denjenigen zu tragen, deren radioaktive Abfälle von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zur Sicherstellung bzw. Endlagerung übernommen werden.
Zur Zeit stehen derartige Aufwendungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt für die im Entsorgungszentrum geplanten Anlagen des Teilprojektes 6 - Abfallendlagerung - zur Diskussion. Ablieferer der dorthin gelangenden radioaktiven Abfälle wird nach heutiger Konzeption ausschließlich die Deutsche Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen, DWK, sein. Solange die DWK noch keine Teilerrichtungsgenehmigung hat und somit noch keine Ablieferungspflicht gegeben ist, sind die erforderlichen Mittel zunächst von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt bereitzustellen. Im Bundeshaushalt ist entsprechende Vorsorge getroffen. Die DWK wird diese vom Bund verauslagten Kosten später erstatten.
Für die Benutzung der Anlagen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zur Sicherstellung bzw. Endlagerung radioaktiver Abfälle werden nach § 21 Abs. 3 des Atomgesetzes von den Ablieferungspflichtigen Kosten - Gebühren und Aufwendungen - oder ein Entgelt in gleicher Höhe erhoben. Die Gebühren sollen kostendeckend sein. Von den Abfallproduzenten können Vorausleistungen verlangt werden, wenn zum Zeitpunkt der Genehmigung einer abfallproduzierenden Tätigkeit mit dem Eintritt der Ablieferungspflicht gerechnet werden muß. Die Kostenregelung soll gemäß § 21 Abs. 6 nach den Grundsätzen des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juli 1970 erfolgen.
Im hier angesprochenen Fall könnten von der DWK mit der Erteilung einer ersten Teilerrichtungsgenehmigung Vorausleistungen zur Deckung der Aufwendungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt gefordert werden. Zur Zeit sind Gespräche darüber im Gange, ob und gegebenenfalls in welchem Umfange die DWK sogar schon vor der ersten Teilerrichtungsgenehmigung zu derartigen Vorausleistungen bereit ist. Es sollten nicht nur die späteren Betriebskosten, sondern nach dem Verursacherprinzip alle und damit auch die bei Planung und Errichtung entstehenden Kosten vom Ablieferungspflichtigen getragen werden. Bei der bereits in Vorbereitung befindlichen fünften Novelle zum Atomgesetz soll § 21 rechtsklarstellend so überarbeitet werden, daß keinerlei Zweifel mehr entstehen können.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Laufs.
Herr Staatssekretär, teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß § 21 des
Atomgesetzes nur die Übernahme der Kosten für den Betrieb des Endlagers regelt, jedoch nicht die Kosten der zu seiner Errichtung erforderlichen Investitionen betrifft und daß damit keine Rechtsgrundlage dafür besteht, daß diese investiven Aufwendungen in der Form von Vorausleistungen, wie Sie sie gerade genannt haben, von der betroffenen Energiewirtschaft eingefordert werden können?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, in welchem Umfange die Bundesregierung Ihre Auffassung nicht teilt, können Sie meiner Antwort auf Ihre schriftliche Frage entnehmen. Das war ja genau der Punkt, zu dem ich Ihnen Antwort erteilt habe.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Wird die Bundesregierung die nach meiner Ansicht bestehende Gesetzeslücke, was die Finanzierung der Errichtung des Endlagers für radioaktive Abfälle betrifft, wie Sie sagten, im Rahmen der angekündigten fünften Novelle oder schon vorher in einer sogenannten Vorschaltnovelle schließen, und, falls letzteres zutrifft, bis wann würde eine solche Vorschaltnovelle dem Bundestag vorgelegt werden?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Ich habe bereits darauf hingewiesen, daß unsere Überlegungen dahin gehen, dies in der in Vorbereitung befindlichen fünften Atomgesetznovelle rechtsklarstellend zu tun.
Keine weitere Zusatzfrage. Dann rufe ich Frage 11 des Herrn Abgeordneten Benz auf:
Hat der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern - wie von dpa im Zusammenhang mit den Vorgängen in der „Stern"-Redaktion gemeldet - von einer Bedrohung der Pressefreiheit durch Zeitungsunternehmer gesprochen, und wenn ja, was versteht er darunter?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege wenn Sie einverstanden sind, möchte ich gern Ihre beiden Fragen zusammenfassend beantworten.
({0})
Sind Sie damit einverstanden?
({0})
- Dann rufe ich zusätzlich die Frage 12 des Herrn Abgeordneten Benz auf:
Was veranlaßt den Parlamentarischen Staatssekretär gegebenenfalls zur Analogie der Interventionsmöglichkeiten von Zeitungsverlegern und Politikern?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, Baum, hat sich am 5. Januar 1978 in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der Medien-Kommission der FDP zu den Vorgängen bei der Illustrierten „Stern" geäußert. Er hat in dieser Erklärung seiner
Parl. Staatssekretär von Schoeler
Betroffenheit darüber Ausdruck gegeben, daß ein Verleger eine ihn persönlich betreffende journalistische Berichterstattung in einem seiner Blätter zum Anlaß einer Intervention genommen hat. Würde man z. B. Politikern - so hat Herr Baum weiter ausgeführt - vergleichbare Interventionsmöglichkeiten einräumen, wenn sie Gegenstand von Presseveröffentlichungen seien, die nicht allen journalistischen Ansprüchen genügten, wäre die Pressefreiheit binnen kurzem ausgehöhlt. Mit diesen Feststellungen wird dem Verleger keineswegs die publizistische und wirtschaftliche Verantwortung für seine Zeitschrift abgesprochen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Benz.
Herr Staatssekretär, welche Rechte würden Sie oder Herr Baum einem Verleger bei der Beurteilung der Arbeit eines Redakteurs in seinem Hause, die er nicht für hinreichend recherchiert hält, zumessen?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich möchte zunächst einmal darauf hinweisen, daß die Bundesregierung nicht zu dem Vorgang, zu den Ereignissen und Diskussionen innerhalb der Redaktion einer Zeitschrift in der Bundesrepublik Deutschland Stellung nehmen kann. Deswegen habe ich darauf aufmerksam gemacht, daß Herr Kollege Baum als Vorsitzender der Medienkommission der FDP eine Stellungnahme zu diesen Vorgängen abgegeben hat. Insofern kann ich Ihre Frage nur generell, d. h. losgelöst von diesem Fall, beantworten.
Ich muß darauf hinweisen, daß diese Frage sowohl Gegenstand der ausführlichen Erörterungen zwischen den Verlegern und den Redakteuren als auch Gegenstand gesetzgeberischer Überlegungen im Zusammenhang mit der Regelung der inneren Pressefreiheit durch ein Presserechtsrahmengesetz in der letzten Legislaturperiode war. Sie haben sicherlich Verständnis dafür, daß ich nun hier nicht alle Einzelheiten dieser Diskussion erwähnen kann.
({0})
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Benz? - Bitte schön.
Kennt die Bundesregierung den Unterschied einer Intervention eines Politikers zu einer Publikation, gesteht sie dem Politiker das Recht zu, sich damit auseinanderzusetzen, und kennt sie auch die Rechte eines Verlegers innerhalb seines Hauses?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Die Antwort lautet ja, Herr Kollege Benz. Herr Kollege Baum wollte mit diesem Vergleich die Problematik der Diskussion, die in der Öffentlichkeit ja breit geführt worden ist, verdeutlichen.
({0})
Sind beide Fragen damit beantwortet? - Danke schön.
Ich rufe die Frage 13 des Herrn Abgeordneten Zywietz auf. - Der Fragesteller ist nicht im Saal. Frage 14 ist von demselben Fragesteller eingereicht. Die Fragen 13 und 14 werden schriftlich beantwortet; die Antworten werden als Anlagen abgedrückt.
Ich rufe Frage 15 des Herrn Abgeordneten Horstmeier auf:
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von aufgetretenen Rechtsunsicherheiten bei den sogenannten nichtgenehmigungspflichtigen Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ({0}) ({1})?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege wenn Sie einverstanden sind, würde ich gern beide Fragen zusammen beantworten.
Dann rufe ich auch Frage 16 des Herrn Abgeordneten Horstmeier auf:
Hat die Bundesregierung vor, in absehbarer Zeit gemäß § 23 BImSchG eine Verordnung zu erlassen, und wenn ja, wie wird sie aussehen?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Der Bundesregierung sind bisher keine Fälle bekannt geworden, in denen Rechtsunsicherheiten hinsichtlich nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz aufgetreten sind.
Auf Grund des §. 23 Bundesimmissionsschutzgesetz hat die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats bereits folgende Verordnungen erlassen: 1. die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes ({0}) vom 28. August 1974, 2. die Zweite Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes ({1}) vom 28. August 1974, 3. die Siebente Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes ({2}) vom 18: Dezember 1975.
Darüber hinaus prüft die Bundesregierung, ob für ortsbewegliche Bitumenmischanlagen, Metallentfettungsanlagen und Druckereien der Erlaß einer Rechtsverordnung nach § 23 des Bundesimmissionsschutzgesetzes geboten ist.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Horstmeier.
Herr Staatssekretär, ist es vorgesehen, auch auf dem Gebiet der landwirtschaftlichen Veredelungswirtschaft bezüglich der Abstände zu Wohnhäusern eine Verordnung zu erlassen?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, das ist mir im Augenblick nicht bekannt. Ich bin aber gerne bereit, Ihnen das mitzuteilen. Ich gehe davon aus, daß das nicht der Fall ist, aber ich kann es Ihnen im Augenblick nicht sagen.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Die Frage 17 des Herrn Abgeordneten Dr. Steger wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 20 des Herr Abgeordneten Dr. Laermann auf:
Welche Informationen hat die Bundesregierung über den Absturz des sowjetischen Satelliten mit Radionuklidbatterien über Kanada und seine Folgen, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, der sowjetische Satellit Kosmos 954, der seit einiger Zeit nicht mehr steuerbar war, ist am 24. Januar 1978 um 11.54 Uhr MEZ über der Westküste von Kanada in die dichteren Schichten der Erdatmosphäre eingetreten. Der Satellit war nach Mitteilung der sowjetischen Regierung mit einem kleinen Kernreaktor, nicht mit einer Radionuklidbatterie ausgerüstet, der zur Stromversorgung seiner Beobachtungssysteme diente.
Die Bundesregierung wird über diesen Weltraumunfall durch die Botschaften in Ottawa und Washington laufend unterrichtet. Bisher ist ihr bekannt, daß nördlich des Großen Sklavensees einige Bruchstücke des Satelliten gefunden wurden, eines davon mit hoher Radioaktivität.
Die bisher vorliegenden Angaben reichen zu einer genauen Analyse des Satellitenabsturzes und seiner Folgen nicht aus. Ein kanadisch-amerikanischer Untersuchungsbericht ist angekündigt. Er ist nach der Sachlage allerdings nicht kurzfristig zu erwarten.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Laermann.
Herr Staatssekretär, ich möchte Sie in diesem Zusammenhang fragen, durch wen die Bundesregierung über den möglichen bevorstehenden Absturz dieses außer Kontrolle geratenen Satelliten unterrichtet worden ist?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich habe bereits in einer Antwort auf eine frühere Anfrage darauf hingewiesen, daß die Bundesregierung durch die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika am 20. Januar 1978 informiert wurde und daß etwa gleichzeitig auch eine Unterrichtung von sowjetischer Seite erfolgte.
Zweite Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, darf ich in Ergänzung einer bereits vorhin gegebenen Antwort noch einmal nachfragen, ob die Bundesregierung Maßnahmen für notwendig hält, die darauf abzielen, zu internationalen Übereinkünften bezüglich der Unterrichtung über den Start von Satelliten mit Radionuklidbatterien oder mit Kernreaktoren und über den Ablauf der Missionen dieser Satelliten zu gelangen?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß eine gute und enge internationale Zusammenarbeit auf diesem Gebiet notwendig ist. Das habe ich bereits vorhin in einer Antwort gesagt. Auf welchem Wege dies geschehen sollte, ist eine Frage, die ich Ihnen im Augenblick noch nicht beantworten kann.
Ich rufe die Frage 21 des Herrn Abgeordneten Dr.-Ing. Laermann auf:
Gibt es internationale Bemühungen zur Begrenzung der Gefahren, die aus radioaktiven Materialien im Weltraum herrühren, und um welche Mengen an radioaktivem Material und um wieviel Satelliten mit welcher Lebensdauer handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung?
Herr Kollege, Gefahren Kren, die aus radioaktiven Materialien im Weltraum herrühren können, werden nach geltendem Völkerrecht durch zwei internationale Abkommen begrenzt. Das Moskauer Atomteststoppabkommen vom 5. August 1963 verbietet Kernwaffenversuche in der Atmosphäre, im Weltraum oder unter Wasser. Im Weltraumgrundsatzvertrag vom 27. Januar 1967 haben sich die Vertragsparteien in Art. 4 insbesondere verpflichtet, keine Kernwaffen oder andere Massenvernichtungsmittel im Weltraum oder auf Himmelskörpern zu stationieren. Beide Abkommen hat auch die Bundesrepublik Deutschland ratifiziert.
Darüber hinaus ist Präsident Carter am 31. Januar 1978 mit dem Vorschlag an die Offentlichkeit getreten, den Betrieb atomar ausgerüsteter Satelliten in relativ erdnahen Umlaufbahnen mit der Sowjetunion vertraglich generell auszuschließen. Der amerikanische Präsident begrenzte seinen Vorschlag auf Satelliten in relativer Erdnähe, bei denen sich das Risiko einer Destabilisierung besonders kritisch stellen kann. Dies berücksichtigt technologische Erfordernisse der Weltraumforschung, insbesondere den Bedarf starker Energieleistungen bei hochfliegenden Satelliten. Die Auswirkungen des Carter-Vorschlags auf niedrigfliegende Satelliten - d. h. unter 200 km über der Erdoberfläche fliegenden Satelliten - lassen sich noch nicht abschließend beurteilen. Nach derzeitigen Erkenntnissen ist davon auszugehen, daß etwa 4 600 Objekte die Erde in Höhen zwischen 1 200 und 36 000 km im Weltraum umkreisen. Dies sind Erkenntnisse, die keine eigenen Erkenntnisse der Bundesregierung sind, die uns aber vorliegen.
Ihre weiteren Fragen nach der Menge des radioaktiven Materials, das diese Satelliten mit sich führen, und nach der Lebensdauer solcher Satelliten, ist zu sagen: Dies unterliegt völkerrechtlich einer Registrierungspflicht. Auch diese Fragen werden von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe geprüft, die unter Mitwirkung von Sachverständigen vorsorglich einen Katastrophenabwehrplan für Unfälle mit Weltraumflugkörpern erarbeitet. Derzeit gibt es keine Erkenntnisse, daß ein weiterer Satellit mit
Parl. Staatssekretär von Schoeler
nuklearer Energieversorgung aus seiner Umlaufbahn abstürzen und eine Gefährdungssituation verursachen könnte. Darauf habe ich vorhin bereits hingewiesen.
Lassen Sie mich ergänzend sagen, daß die 4 600 Objekte, die die Erde in der vorhin angegebenen Höhe umkreisen, alle Flugkörper sind, die die Erde umkreisen. Nach den Erkenntnissen, die der Bundesregierung bekanntgeworden sind - die, wie ich schon gesagt habe, keine eigenen Erkenntnisse sind -, sind etwa zwei Dutzend davon mit nuklearer Energieversorgung ausgerüstet.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, darf ich Ihren Ausführungen entnehmen, daß die Bundesregierung sich darum bemühen wird, daß ein internationales Abkommen abgeschlossen wird, das den Einsatz von nuklear betriebenen Reaktoren im erdnahen Weltraum untersagt? Und welche Maßnahmen könnten dabei vorgesehen werden, um beim Durchfliegen des erdnahen Weltraums, d. h. bei der Startphase des Satelliten, mögliche Gefährdungen auszuschließen?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Frage eines internationalen Abkommens hängt mit sehr komplizierten wissenschaftlichen Problemen zusammen. Ich glaube, es wäre voreilig, wenn die Bundesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt Festlegungen treffen würde, bevor es ausführliche Erörterungen gegeben haben kann. Aber ich weise noch einmal darauf hin, daß die Bundesregierung an einer engen internationalen Zusammenarbeit auf diesem Gebiet interessiert ist.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schäfer ({0}).
Darf ich Ihre bisher gegebenen Antworten so verstehen, daß es momentan bei einem außer Kontrolle geratenen Satelliten keine Vorkehrungsmaßnahmen gibt, ihn zu kontrollieren?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, daß das nicht richtig ist, ersehen Sie schon daraus, daß die Bundesrepublik Deutschland rechtzeitig über den möglichen Fall eines Eintretens in die Erdatmosphäre über dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland unterrichtet wurde.
({0})
Keine Bemerkungen dieser Art, bitte, Herr Kollege! - Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Hasinger.
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, die Erforschung der Gefahren derartiger Unfälle auch selbst zu fördern, oder wird sie sich darauf beschränken, derartige Erkenntnisse von befreundeten Ländern, beispielsweise den Vereinigten Staaten, zu übernehmen?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Bundesregierung tut dies bereits. Sie wird dies auch fortsetzen. Sie hat ja, wie ich bereits ganz zu Anfang auf eine Frage sagte, Experten, Wissenschaftler zu den Beratungen des Einsatzstabes beim Bundesminister des Innern hinzugezogen. Der dort vorhandene Sachverstand konnte überhaupt nur für unsere Arbeit mobilisiert werden, weil bereits entsprechende Arbeiten vorhanden sind.
Ich rufe die Frage 22 des Herrn Abgeordneten Schäfer ({0}) auf:
Wie vertragen sich amtliche Erklärungen des Bundesinnenministeriums, das „Verglühen" eines Kosmossatelliten in der Atmosphäre über Wohngebieten sei ungefährlich, mit der Tatsache, daß Uran 235 in Form von Urancarbid eine höhere Verglühtemperatur als der eigentliche Satellit hat, und wie läßt sich die behauptete „Ungefährlichkeit" mit dem Vorhandensein von Spaltstoffen und Plutonium in den verglühten Satelliten vereinbaren?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, der Bundesminister des Innern hat zu keinem Zeitpunkt erklärt, das Verglühen eines Kosmossatelliten in der Atmosphäre über Wohngebieten sei ungefährlich. Beim Verglühen eines defekten Satelliten, der mit einem kleinen, durch Uran 235 betriebenen Kernreaktor ausgestattet ist, kann Urankarbid aus der Graphitmasse der Matrix des Reaktors austreten und zu Urandioxyd verbrennen. Die hierdurch auch nach Verglühen eines solchen Satelliten in der dichteren Erdatmosphäre erhaltene Radioaktivität ist indessen sehr gering. Sie wird in hohen Luftschichten fein verteilt. Anhaltspunkte für das Vorhandensein von Plutonium in dem defekten Raumflugkörper, der am 24. Januar 1978 wieder in die Erdatmosphäre eintrat, waren und sind nach Kenntnis der Bundesregierung nicht gegeben. Auch die bisherigen kanadischen Berichte erhalten keine derartigen Hinweise.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schäfer.
Herr Staatssekretär, Sie würden demnach Meldungen nicht bestätigen können, daß bei dem Absturz alle vorhandene Radioaktivität freigesetzt worden ist und es sich demnach vom Prinzip - es ist von der Menge des Urans allein nicht vergleichbar - um das handelte, was man bei kerntechnischen Anlagen den Super-GAU nennt?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, über den genauen Ablauf nach dem Eintreten des Satelliten in die Erdatmosphäre wird man erst Angaben machen können, wenn der amerikanisch-kanadische Abschlußbericht über die Untersuchungen vorliegt. Ich möchte deshalb auch im Augenblick weder Wertungen noch Sachverhaltsdarstellungen darüber abgeben, weil die Bundesregierung hier, wie Sie wissen, keine eigenen Untersuchungen macht und
Parl. Staatssekretär von Schoeler
auf die amerikanischen und kanadischen Angaben angewiesen ist.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schäfer.
Wenn ich auch das richtig verstanden habe, ist momentan nicht auszuschließen, daß sich durch diesen Absturz der Plutoniumgehalt in der Atmosphäre durchaus erhöhen kann.
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, Fragen danach, ob etwas nicht auszuschließen ist, sind per se sehr spekulativer Natur. Je spekulativer sie sind, desto mehr kann man sie mit Ja beantworten, was ich hiermit tue.
Ich rufe die Frage 23 des Herrn Abgeordneten Schäfer auf:
Welche nationalen und internationalen Vorkehrungen bestehen zur Zeit zum Schutz der Bevölkerung vor solchen Unfällen, und hält die Bundesregierung diese Maßnahmen im Interesse eines optimalen Bevölkerungsschutzes für ausreichend?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Zum Schutze der Bevölkerung vor etwaigen Gefahren, die bei einem Weltraumunfall entstehen können, bestehen die Polizei- und Katastrophenschutzgesetze der Länder und die darauf beruhenden Katastrophenabwehrpläne. Die Bundesregierung hat im Rahmen des Bundesgesetzes zur Erweiterung des Katastrophenschutzes Vorkehrungen zur Ausrüstung und Ausbildung von ABC-Zügen getroffen. Aus Anlaß des Satellitenunfalls vom 24. Januar 1978 hat die Bundesregierung im Einvernehmen mit den Ländern eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Sachverständigen eingesetzt. Die Arbeitsgruppe befaßt sich mit der Risikoabschätzung von Raumfahrtunfällen und vorsorglich auch mit einem speziellen Katastrophenabwehrplan zur Begegnung von Gefahren aus Weltraumunfällen.
International besteht auf Grund des Weltraumgrundsatzvertrages vom 27. Januar 1967 eine völkerrechtliche Gefährdungshaftung für Satellitenunfälle. Auf kanadische Initiative befaßt sich zunächst der wissenschaftliche Unterausschuß des Weltraumausschusses der Vereinten Nationen mit dem Satellitenunfall und daraus zu ziehenden Folgerungen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Ist davon auszugehen, Herr Staatssekretär, daß erst auf Grund dieses Vorgangs entsprechende Vorkehrungen von seiten des Bundesinnenministeriums in die Wege geleitet wurden?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, es bestand nur in diesem Fall sowohl von der Aufgaben- und Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern als auch von den praktischen Notwendigkeiten her Anlaß für ein Tätigwerden des
Bundesministers des Innern. Dies ist sehr zügig und in guter Zusammenarbeit mit allen beteiligten Stellen gemacht worden.
Die zweite Zusatzfrage, bitte.
Heißt das, man hat aus dem einige Jahre zurückliegenden ähnlichen Vorkommnis, nämlich dem Absturz eines Atom- generators im Jahre 1964 - 3 % des heutigen Plutoniumgehalts in der Atmosphäre rühren daher; das war der spekulative Hintergrund zuvor -, keine Konsequenzen gezogen?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich bitte Sie, zunächst einmal die Kompetenzverteilung auf diesem Gebiet zwischen Bund und Ländern in Ihre Überlegungen mit einzubeziehen. Die Bundesregierung ist sehr froh, daß die Bund-LänderArbeitsgruppe gegründet worden ist und sich mit diesen Fragen beschäftigt. Ich glaube, wir sollten das alle als einen Erfolg unserer Bemühungen anerkennen.
Keine weitere Zusatzfrage.
Die Fragen 24 und 25 des Abgeordneten Gerlach ({0}) werden auf seinen Wunsch schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 26 des Abgeordneten Schirmer auf:
Welche Erfahrungen bzw. Erkenntnisse sind gewonnen worden bei der Durchführung der von der Bundesregierung geförderten Modellversuche zum „Sport im Arbeitsleben"?
Herr Kollege, Schirmer, wenn Sie einverstanden sind, würde ich gern Ihre beiden Fragen zusammen beantworten.
({0})
Dann rufe ich auch die Frage 27 des Abgeordneter Schirmer auf:
Wird die Bundesregierung künftig ähnliche Versuche fördern, und in welcher Weise ist vorgesehen, dabei die Tarifvertragsparteien und die Sportorganisationen einzubeziehen?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Die Bundesregierung hält Untersuchungen im Bereich der Sportwissenschaft und der Arbeitswissenschaft für erforderlich, um die nötigen theoretischen und empirischen Grundlagen für die Weiterentwicklung des Sports im Arbeitsleben zu schaffen. Die Bundesregierung hat deshalb einen Forschungsauftrag zum Thema „Sport im Betrieb" vergeben, der die Möglichkeiten des Sports untersuchen soll, einen Beitrag zur Gesunderhaltung und zum Wohlbefinden des arbeitenden Menschen im Interesse der Humanisierung des Arbeitslebens zu leisten.
Im Rahmen dieses Forschungsvorhabens, dessen wissenschaftliche Projektbegleitung bei dem zum
Parl. Staatssekretär von Schoeler
Geschäftsbereich des Bundesministers de Innern gehörenden Bundesinstitut für Sportwissenschaft liegt, werden u. a. Sportangebotsmodelle entwickelt, die auf die Möglichkeiten verschiedener Branchen und Betriebsgrößen zugeschnitten sind. Im Jahre 1976 wurde die letzte Untersuchungsphase des Projekts abgeschlossen, so daß der Schlußbericht voraussichtlich im Frühjahr dieses Jahres vorliegen wird. Die Bundesregierung erwartet, daß es die Ergebnisse des Forschungsprojekts nahelegen werden, die konzipierten Angebotsformen zum Sport im Arbeitsleben in Modellversuchen zu erproben und hierbei praxisbezogene Erfahrungen bzw. Erkenntnisse zu gewinnen.
In diesem Fall wird die Bundesregierung Art und Durchführungsmodalitäten entsprechender Versuche mit den Tarifvertragsparteien und den Sportorganisationen abstimmen. Damit sollen zugleich die kooperativen Gespräche fortgesetzt werden, die der Deutsche Sportbund unter Beteiligung der Bundesregierung in der Vergangenheit innerhalb seiner Ad-hoc-Kommission „Sport im Arbeitsleben" mit Vertretern der Arbeitnehmerorganisationen und der Arbeitgeberverbände geführt hat. Als ehemaligem Vorsitzenden dieser Kommission sind Ihnen diese Beratungen und deren Ergebnisse ja aus eigener Anschauung in allen Einzelheiten bekannt, Herr Kollege Schirmer.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Schirmer.
Herr Staatssekretär, können Sie sagen, wieviel solcher Modellversuche von der Bundesregierung bisher gefördert worden sind?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Bundesregierung fördert im Augenblick keine solchen Modellversuche. Sie erarbeitet zunächst durch den erwähnten Forschungsauftrag die theoretischen Angebote, die man den Tarifvertragsparteien und den Betrieben machen kann. Erst wenn diese Angebote formuliert sind, können wir von unserer Seite aus an die Tarifvertragsparteien herantreten und das Verfahren beschreiten, das ich Ihnen eben dargestellt habe.
Weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, werden Sie die mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund und Tarifvertragsparteien wie auch mit dem DSB-Präsidi um lose begonnenen Gespräche mit dem von Ihnen aufgezeigten Ziel fortsetzen und dabei gleichzeitig konkrete Erfahrungen einzubringen versuchen, die sich ergeben werden?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Sobald wir die Ergebnisse des Forschungsprojekts vorliegen haben, womit im Frühjahr dieses Jahres zu rechnen ist, wird die Bundesregierung dies tun.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Die Fragen 28 und 29 des Abgeordneten Egert, die Fragen 32 und 33 des Abgeordneten Dr. Wittmann ({0}), die Frage 34 des Abgeordneten Dr. Czaja sowie die Frage 36 des Abgeordneten Nordlohne werden auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 38 des Abgeordneten Conradi auf:
Hat eine Bundesbehörde - wenn ja, welche - veranlaßt, daß der Publizist Jürgen Holtkamp ({1}) am 7. Januar 1978 in Antwerpen von der belgischen Polizei im Hotel festgenommen und auf das Polizeipräsidium mitgenommen wurde, wobei die Festnahme mit dem „Ersuchen deutscher Behörden" begründet und der Festgenommene erst nach knapp drei Stunden wieder entlassen worden ist?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ein Ersuchen einer Bundesbehörde an die belgische Polizei, den Journalisten Jürgen Holtkamp festzunehmen, hat es nicht gegeben. Die Umstände, die die belgische Polizei zu ihren Maßnahmen gegen Herrn Holtkamp veranlaßt haben, sind der Bundesregierung nicht bekannt.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Herr Staatssekretär, nachdem dem Publizisten Holtkamp von der belgischen Polizei mitgeteilt worden ist, er sei auf Ersuchen deutscher Behörden dort festgehalten, frage ich Sie: Können Sie mir bestätigen, daß die fortgesetzten Maßnahmen den Verdacht rechtfertigen, der Bundesgrenzschutz führte in Fahndungskarteien auch die Namen unliebsamer, kritischer Publizisten?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Nein, Herr Kollege, diese Annahme ist nicht gerechtfertigt. Ich möchte ergänzend auf folgendes hinweisen. Das Bundeskriminalamt hat sich bei den zuständigen belgischen Behörden über die Umstände der Festnahme von Herrn Holtkamp erkundigt, d. h. darum bemüht, Einzelheiten in Erfahrung zu bringen. Ich bin gerne bereit, Ihnen dieses Ergebnis, wenn es mir vorliegt, mitzuteilen.
Eine weitere Zusatzfrage.
Ich wäre dafür dankbar.
Herr Staatssekretär, können deutsche Bürger, die den Eindruck haben, ihre Namen seien in dem Fahndungskatalog des Bundesgrenzschutzes enthalten, erfahren, ob sie dort geführt werden, und können sie verlangen, daß ihre Namen dort gelöscht werden?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, jeder Bundesbürger hat das Recht, sich, wenn er seine Rechte unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten verletzt sieht, an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz ebenso wie an den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages zu wenden. Dar5632
Parl. Staatssekretär von Schoeler
aufhin können diese Gremien überprüfen, ob Rechtsverletzungen vorliegen.
Ich rufe die Frage 56 des Herrn Abgeordneten Konrad auf:
Sind der Bundesregierung Einzelheiten des Vorfalls bekannt, bei dem das in Neustadt in Holstein beheimatete Hochseeanglerschiff „Silberland" Berührung mit einem Wachboot der DDR hatte, und welche Maßnahmen, auch durch den Einsatz der Boote des Bundesgrenzschutzes See, könnten zum Schutz der in der Bundesrepublik Deutschland beheimateten Fischkutter und Hochseeanglerschiffe getroffen werden?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, am 29. Januar 1978 kollidierte auf ,der Ostsee der Angelkutter „Silberland", Bundesrepublik Deutschland, mit dem DDR-Wachboot G 422. Nach Angaben des Schiffsführers der „Silberland" rammte das DDR-Wachboot sein Schiff etwa .38 km nordöstlich Travemünde auf dem Schiffahrtszwangsweg 3 auf einer Position, die etwa 1 km weit in der von der DDR beanspruchten Fischereischutzzone liegt. Die „Silberland" befand sich auf Fahrt mit Sportanglern auf offener See. Gegen 9.20 Uhr lief das DDR-Wachboot von rückwärts an, fuhr in etwa 5 m Abstand rechts an der „Silberland" vorbei und drehte in Höhe des Buges nach links. Die „Silberland" kuppelte sofort die Maschinen aus, konnte einen Zusammenstoß jedoch nicht mehr verhindern.
Durch den Aufprall wurde der Steven der „Silberland" etwa 1 m oberhalb der Wasserlinie eingedrückt. An dem DDR-Wachboot entstand eine Beule im Mitschiffsbereich des Rumpfes. Durch den Zusammenstoß erlitt ein Fahrgast der „Silberland" Prellungen am linken Unterarm und an der Hüfte. Ärztliche Hilfe wurde nicht in Anspruch genommen.
Die „Silberland" meldete die Kollision über Funk und bat BGS See um Hilfe. BG 14 traf gegen 9.35 Uhr am Unfallort ein und nahm mit beiden Schiffen Kontakt auf. Das DDR-Wachboot forderte den Schiffsführer der „Silberland" auf, zur Aufnahme eines Unfallberichtes an Bord zu kommen. Er lehnte das ab, ließ jedoch über BG 14 seine Personalien und seine Heimatanschrift an das Wachboot übermitteln. Nachdem der Schiffsführer der „Silberland" einem von BG 14 entsandten Kommando den Geschehensablauf geschildert hatte, setzte er seine Angeltour fort.
Bei dem Vorkommnis handelt es sich um die erste Kollision zwischen einem Schiff der Bundesrepublik Deutschland und einem DDR-Wachboot auf der Ostsee. Es ist nicht auszuschließen, daß die DDR durch diese Maßnahme versuchte, auf die von ihr ab Januar 1978 beanspruchte Fischereizone hinzuweisen bzw. auf deren Beachtung einzuwirken.
Der BGS See führt tägliche Patrouillenfahrten in der Lübecker Bucht und der offenen See durch. Diese Patrouillenfahrten werden durch Hubschrauberflüge in der Lübecker Bucht ergänzt. Dabei ist sichergestellt, daß berechtigten Unterstützungs- und Hilfeersuchen aller Art nachgekommen werden kann, so wie dies im vorliegenden Fall nach 15 Minuten geschah.
Maßnahmen ,der DDR zur Sicherung ihrer am 1. Januar 1978 errichteten Fischereizone können allerdings nicht als rechtswidrige Übergriffe angesehen werden. Die seewärtige und seitliche Begrenzung dieser Fischereizone ist noch nicht endgültig geklärt.
Zur vorbeugenden Gefahrenabwehr informiert außer dem Bundesminister für Verkehr auch der Bundesgrenzschutz in mündlicher und schriftlicher Form wiederholt die Berufs- und Sportschiffahrt über mögliche Gefahren auf der Ostsee, die auf Grund der Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR eintreten können.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Konrad.
Herr Staatssekretär, kann ich Ihre Antwort so verstehen, daß der Ort, an dem das Boot des Bundesgrenzschutzes - BG 14 - zur Unterstützung der „Silberland" eingetroffen ist, außerhalb der von der DDR beanspruchten Fischereizone lag?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich bin in diesem Punkt jetzt selber unsicher. Ich glaube aber, daß dies nicht der Fall war. Ich bin gerne bereit, Ihnen den Ort des Zusammentreffens des BG 14-Schiffes mit dem kollidierenden Schiff noch einmal mitzuteilen.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Konrad?
Ja, ich habe noch eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, da Sie erwähnt haben, daß die Festlegung der Grenzen der von der DDR beanspruchten Fischereizone noch nicht endgültig ist, möchte ich Sie fragen: Kann ich eine Auskunft darüber erhalten, ob dabei auch eine Rolle spielt, daß die Insel Fehmarn bei der Festlegung der Mittellinie berücksichtigt werden muß.
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich bitte um Verständnis, daß ich Ihnen diese Frage lieber schriftlich beantworten möchte, damit Sie eine möglichst exakte Auskunft erhalten.
Ich rufe die Frage 67 des Herrn Abgeordneten Amling auf:
Hält die Bundesregierung das ab 1. Januar 1979 in Schweden vorgesehene Verbot von Aerosolsprays - mit dem Treibmittel Freon hergestellte Deo-, Insekten- oder Haarsprays - fur nachahmenswert, und gedenkt sie, ein solches Verbot auch in der Bundesrepublik Deutschland einzuführen?
Herr Kollege, ich wäre Ihnen dankbar, wenn ich die beiden Fragen zusammenfassend beantworten dürfte.
({0})
Dann rufe ich auch Frage 68 auf:
Vizepräsident Frau Renger
Hält die Bundesregierung entsprechende internationale Abkommen für möglich und erstrebenswert, und ist sie gegebenenfalls bereit, sich zum Schutze der Atmosphäre für solche Abkommen nach schwedischem Vorbild einzusetzen?
In Schweden ist die Herstellung und Einfuhr von Spraydosen, die als Treibmittel Fluorkohlenwasserstoff enthalten, ab 1. Juli 1979 verboten. Das globale Problem der Fluor-kohlenwasserstoffe kann wirksam nur international gelöst werden. Daher hat die Bundesregierung im Rahmen einer internationalen Konferenz im April 1977 in Washington mit der Mehrheit der dort vertretenen Regierungen die Absicht bekundet, in Richtung auf eine Verminderung der Emissionen voranzuschreiten, wobei primär an eine freiwillige Umstellung der Industrie auf Spraydosen mit mechanischen Pumpen oder mit umweltfreundlichen Treibgasen gedacht ist.
Die Bundesregierung hat in - langwierigen Verhandlungen mit der deutschen chemischen Industrie bereits erreicht, daß diese auf freiwilliger Basis die Verwendung von Fluorkohlenwasserstoffen auf dem Aerosolgebiet bis 1979 um 25 %, bezogen auf das Jahr 1975, einschränken wird.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Amling?
({0}) - Zu beiden Fragen keine Zusatzfrage.
Frage 69 wird auf Wunsch des Fragestellers, des Herrn Abgeordneten Gansel, schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Herr Staatssekretär, wir sind am Ende Ihres Geschäftsbereichs.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen. Herr Parlamentarischer Staatssekretär Haehser steht zur Beantwortung zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 39 des Herrn Abgeordneten Horn auf:
Trifft es zu, daß - wie von der Gewerkschaft ÖTV, Abteilung Stationierungsstreitkräfte, behauptet - bei den US-Streitkräften in der Bundesrepublik Deutschland über 14 500 US-Touristen und Familienangehörige auf Stellen, die nach Artikel IX Abs. 4 des NATO-Truppenstatuts aus dem Arbeitsmarkt des Aufnahmestaats - also der Bundesrepublik Deutschland - gedeckt werden müssen, beschäftigt sind, und wenn ja, entspricht es auch den Tatsachen, daß diese US-Staatsbürger entgegen den arbeitsrechtlichen Vorschriften für Angehörige sogenannter Drittländer -zur Arbeitsaufnahme ist eine Arbeitsgenehmigung der zuständigen Arbeitsverwaltung erforderlich - durch illegitime Behandlung unter Umgehung geltender deutscher Rechtsnormen beschäftigt werden?
Frau Präsidentin, ich würde gerne die Fragen 39 und 40 mit Erlaubnis des Abgeordneten zusammen beantworten.
({0})
Dann rufe ich auch die Frage 40 auf:
Welche Schritte hat die Bundesregierung gegebenenfalls unternommen, um die US-Streitkräfte zu veranlassen, sich an die international verbindlichen Rechtsnormen des NATO-Truppenstatuts zu halten, bzw. in welcher Weise gedenkt die Bundesregierung einzuschreiten, falls die US-Streitkräfte weiterhin gegen geltende Vereinbarungen - also gegen das NATO-Truppenstatut - verstoßen?
Nach Auskunft der amerikanischen Streitkräfte sind zur Zeit 10 958 zivile amerikanische Staatsangehörige auf ursprünglich für zivile Ortskräfte vorgesehenen Arbeitsplätzen beschäftigt. Das US-Hauptquartier hat damit die von mir in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 15. Dezember 1977 bereits genannte Zahl bestätigt.
Darüber hinaus sind nach Mitteilung der amerikanischen Streitkräfte etwa 4 500 zivile amerikanische Staatsangehörige auf Teilzeit- oder Aushilfsarbeitsplätzen eingesetzt, die aber nach der hierzu erbetenen Auskunft des US-Hauptquartiers zu keiner Zeit für die Beschäftigung von zivilen Ortskräften zur Disposition gestanden haben.
In der von der Gewerkschaft ÖTV genannten Zahl von 14 500 sind offenbar auch die auf diesen Arbeitsplätzen beschäftigten zivilen US-Staatsangehörigen enthalten.
Es trifft zu, Herr Kollege Horn, daß die Beschäftigung von US-Staatsangehörigen auf Arbeitsplätzen für zivile Ortskräfte nach Auffassung der Bundesregierung mit den Vorschriften des NATO-Truppenstatuts nicht in. Einklang steht. Ich habe in der Beantwortung einer Frage in der Fragestunde am 2. Juni 1976 bereits darauf hingewiesen, daß über die Umstände und Bedingungen, nach denen die Streitkräfte gemäß dem Truppenstatut amerikanische Staatsangehörige beschäftigen dürfen, unterschiedliche Rechtsauffassungen bestehen.
In den Verhandlungen zwischen dem Auswärtigen Amt und der US-Botschaft konnte die erhoffte Annäherung der gegensätzlichen Standpunkte nicht erzielt werden. Es wurde aber erreicht, daß die amerikanischen Streitkräfte die Erlaubnis zur Einstellung von US-Staatsangehörigen auf freien Stellen für zivile Ortskräfte grundsätzlich nur noch für Familienangehörige amerikanischer Soldaten in Anspruch nehmen und die Anzahl der von Familienangehörigen besetzten Stellen Sauf 11 000 begrenzen. Das amerikanische Hauptquartier hat dem Bundesminister der Finanzen ausdrücklich bestätigt, daß es zu dieser Vereinbarung nach wie vor steht.
Die Frage der Arbeitserlaubnispflicht stellt sich für die Mitglieder einer Truppe oder eines zivilen Gefolges und deren Angehörigen nicht. Diese gehören zu dem Personenkreis, der den Vorschriften des Ausländergesetzes nicht unterliegt. Sie bedürfen daher gemäß § 9 Nr. 8 der Arbeitserlaubnisverordnung zur Aufnahme einer Tätigkeit im Bundesgebiet auch keiner besonderen Arbeitserlaubnis. Das gilt jedoch nicht für sonstige US-Staatsangehörige, z. B. Touristen. Diese benötigen zur Aufnahme einer unselbständigen Erwerbstätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland wie alle anderen ausländischen Arbeitnehmer - ausgenommen solche aus EG-Staaten - eine Arbeitserlaubnis. Das amerika5634
nische Hauptquartier ist hierüber unterrichtet. In den Verhandlungen zwischen dem Auswärtigen Amt und der US-Botschaft bestand Einvernehmen, daß die amerikanischen Streitkräfte gehalten sind, entsprechend zu verfahren.
Sie entschuldigen, Herr Kollege Horn, daß die Antwort etwas umfangreich ausgefallen ist. Wegen des offenbar großen Interesses an dieser Frage habe ich diese Ausführlichkeit der Beantwortung gewählt.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Horn.
Recht schönen Dank, Herr Staatssekretär. Da diese Sache von Interesse ist, bin ich sehr dankbar für die Ausführlichkeit der Auskunft.
Als Zusatzfrage: Ist die Behauptung der ÖTV, auf die sich - das muß ich zugeben - viele meiner Kenntnisse stützen, zutreffend, daß diese US-Staatsbürger nach amerikanischem Arbeitsrecht behandelt und nach US-Tarifen auf Dollarbasis entlohnt werden?
Herr Kollege Horn, gerade auch diese Frage ist Gegenstand von Verhandlungen zwischen dem Auswärtigen Amt und der US-Botschaft. Die Bundesregierung bemüht sich darum, daß Vorschriften des US-Verteidigungsministeriums, die der Anwendung des deutschen Arbeits- und Tarifsrechts auf diesen Personenkreis entgegenstehen, geändert werden.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Horn.
Schönen Dank; das ist also bejaht worden.
Wie werden nun diese US-Staatsbürger steuerund sozialrechtlich behandelt? Kommen sie in den Genuß von Leistungen, die mit Mitteln des deutschen Steuerzahlers finanziert werden, z. B. bei Einschreibung von Kindern in deutschen Schulen, Bezug von Kindergeld usw.?
Anteil an den Leistungen nach deutschen Sozialgesetzen haben US-Staatsangehörige nur dann, wenn auf ihr Arbeitsverhältnis das deutsche Arbeits- und Sozialrecht anzuwenden ist und sie die hiernach geltenden Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Kunz.
Herr Staatssekretär, Sie haben in Ihrer Antwort darauf hingewiesen, daß bei der Auslegung dieses Passus des Truppenstatuts über die Beschäftigung ausländischer Angehöriger der Stationierungsstreitkräfte keine Einigung erzielt worden sei. Ich möchte Sie deshalb fragen: Gibt es eine Vereinbarung über eine Schiedsstelle, die über die Auslegung des Truppenstatuts befinden könnte?
Die gibt es meines Wissens nicht, Herr Kollege Kunz. Aber die Verhandlungen über die Auslegung und den Inhalt des Statuts selber gehen ja weiter.
Ich rufe die Frage 41 der Frau Abgeordneten Will-Feld auf:
Ist bei der Bundesregierung zu irgendeinem Zeitpunkt erwogen worden, ob die Einrichtung einer bundesweiten Informationszentrale für den Steuerfahndungsdienst der gesetzlichen Ermächtigung durch ein Bundesgesetz bedurft hätte?
Frau Kollegin Will-Feld, die Einrichtung der Informationszentrale für den Steuerfahndungsdienst ist durch § 9 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes gedeckt, wonach das Speichern personenbezogener Daten zulässig ist, wenn es zur rechtmäßigen Erfüllung der in der Zuständigkeit der speichernden Stelle liegenden Aufgaben erforderlich ist. Die Zuständigkeit für die Organisation der Steuerfahndung liegt bei den Ländern. Diese haben eine Vereinbarung getroffen, wonach beim Finanzamt Wiesbaden II eine Informationszentrale für den Steuerfahndungsdienst geschaffen werden sollte. Im übrigen beschränkt sich die Tätigkeit der Informationszentrale auf die Sammlung von Informationen und die Auskunfterteilung gegenüber den anfragenden Fahndungsstellen.
Eine Zusatzfrage, Frau Kollegin.
Herr Staatssekretär, teilen Sie die Auffassung, daß eine solche Institution, die so tiefgreifend in die Rechte der Bürger eingreift, durch einen gesonderten Rechtsstatus geschützt sein sollte?
Die Antwort, Frau Kollegin, habe ich Ihnen eigentlich schon gegeben, indem ich mich auf Idas Datenschutzgesetz bezogen habe, das in dem von mir zitierten § 9 lautet:
Das Speichern und das Verändern personenbezogener Daten ist zulässig, wenn es zur rechtmäßigen Erfüllung der in der Zuständigkeit der speichernden Stelle liegenden Aufgaben erforderlich ist.
Sie wollen, wie ich Ihrer Frage entnehme, eine spezielle Gesetzgebung. Die Bundesregierung hat zur Zeit nicht die Absicht, eine Anregung dieser Art aufzugreifen.
Zweite Zusatzfrage zu diesem Komplex? - Bitte sehr.
Herr Staatssekretär, Ihr Herr Kollege hat mir bereits auf Fragen zu dem Sektor „Informationszentrale" geantwortet. Darf ich in diesem Zusammenhang noch eine Zusatzfrage stellen, die meiner Hauptfrage zuzuordnen ist: Was verstehen Sie darunter, wenn Sie sagen, „kleine
Steuersünder" sollten von dieser Informationszentrale nicht erfaßt werden?
Frau Kollegin, da ich Ihren Beruf kenne, weiß ich, was Sie darunter verstehen, und das deckt sich ungefähr mit ,dem, was die Bundesregierung darunter versteht.
({0})
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Hüsch.
Herr Staatssekretär, da die übrigen anwesenden Kollegen nicht wissen, was die Frau Kollegin denkt, und infolgedessen nicht wissen, was Sie denken, würden Sie sich nun doch der Mühe unterziehen, das, was Sie darunter verstehen, hier darzulegen?
({0})
Ich könnte Sie auch an Ihre Fraktionskollegin Frau Will-Feld verweisen; aber das steht mir nicht zu, Herr Kollege. Hier ist der strafrechtliche Tatbestand in Abgrenzung zum „kleinen Steuersünder" gemeint. Frau Kollegin Will-Feld weiß sehr genau, was das ist, und nun auch Sie.
({0})
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 42 der Frau Abgeordneten Will-Feld auf:
Kann die Bundesregierung die Information bestätigen, wonach der Bundesfinanzminister der Bundessteuerkammer mitgeteilt haben soll, daß auf den Karteiblättern der Steuerstraftäter neben anderen Daten auch die Namen derjenigen Personen aufgeführt werden, die den Steuerpflichtigen steuerlich beraten haben?
Frau Kollegin, ich bestätige diese Information.
Zusatzfrage, Frau Kollegin.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, dem Finanzausschuß des Deutschen Bundestages die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern hinsichtlich der Etablierung dieser Informationszentrale zur Verfügung zu stellen?
Selbstverständlich ist die Bundesregierung dazu bereit.
Herr Staatssekretär, erlauben Sie, daß ich noch einmal auf die Frage 37 des Herrn Abgeordneten Conradi zurückkomme, da es vorhin ein Mißverständnis war. Könnten Sie sie jetzt vielleicht beantworten? Er ist nunmehr im Raum.
Ich rufe also die Frage 37 des Herrn Abgeordneten Conradi auf:
Wie viele weitere Reisende außer dem Bundesjugendsekretär der Naturfreundejugend, Rudi Bergmann, hat die Zollverwaltung als „Stichproben" am 19. Dezember 1977 auf dem Grenzbahnhof Kehl aus dem Zug herausgeholt und einer Leibesvisitation unterzogen, und wie viele der als „Stichproben" untersuchten Reisenden haben dadurch die Weiterfahrt nicht mit dem genannten Zug, sondern erst mit einem späteren Zug antreten können?
Herr Kollege, zur Sache selber hat Ihnen mein Kollege Herr von Schoeler vom Bundesministerium des Innern in der Fragestunde am 19. Januar 1978 eine Antwort gegeben.
Ihre darüber hinaus gehende Frage beantworte ich damit, daß ich Ihnen sage: Herr Bergmann war der einzige Reisende, der am 19. Dezember am Grenzübergang Kehl-Bahnhof körperlich durchsucht wurde.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Conradi.
Herr Staatssekretär, würden Sie bitte mitteilen, welche Anhaltspunkte die Zollverwaltung veranlaßt haben, Herrn Bergmann zu einer Stichprobe aus dem Zug zu holen, und ob Sie es unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit zollamtlicher Maßnahmen für gerechtfertigt halten, einen einzelnen Reisenden als Stichprobe aus dem Zug zu holen, so daß er die Weiterfahrt nicht antreten konnte.
Es ist Ihnen in der bereits erwähnten Fragestunde mitgeteilt worden, daß die Beamten, um die es geht, nicht wußten, um wen es sich handelte. Das Eigentümliche an Stichproben ist, daß manchmal einzelne Reisende betroffen werden. Wenn es Sie beruhigt, Herr Kollege Conradi: ich war selber schon einmal das Opfer einer solchen Stichprobe, wenngleich eine Leibesvisitation bei mir nicht vorgenommen worden ist.
({0})
- Negativ natürlich!
({1})
Noch eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter?
Herr Staatssekretär, ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie hier den Inhalt von § 7 des Zollgesetzes mitteilten, auf den sich die Bundesregierung in Beantwortung meiner letzten Frage bezogen hat. Ich habe mir diesen Paragraphen hinterher angeschaut. Ich sehe keine Eingriffsmöglichkeit dieser Art nach § 7 des Zollgesetzes.
({0})
Wir haben uns hier auf § 71 Abs. 3 zu beziehen, Herr Kollege, der lautet:
Im Zollgrenzbezirk hat jedermann bei Verdacht, daß Zollgut in oder unter seiner Kleidung verborgen ist, zu dulden, daß er bei der nächsten Zollstelle oder einer anderen geeigneten Dienststelle, auf Schiffen oder in fahrenden Zügen auch in einem geeigneten Raum, körperlich durchsucht wird.
Dann folgen Verfahrensbestimmungen bezüglich des Umgangs mit Männern und Frauen.
({0})
Keine weiteren Fragen dazu.
Ich rufe die Frage 43 des Herrn Abgeordneten Fiebig! out:
Wie gedenkt die Bundesregierung bei den Privatkrankenkassen den erklärten Willen des 7. Deutschen Bundestages zur gleichberechtigten Behandlung aller therapeutischen Richtungen durchzusetzen, so daß die nichtversicherungspflichtigen Bundesbürger die therapeutische Richtung, der sie sich anvertrauen wollen, auch frei wählen können, die privaten Krankenkassen nach Mitteilung der Zeitschrift Die private Krankenversicherung, 1978/1, Seite 8" nur noch die Kosten „wissenschaftlich anerkannter Arzneien" tragen und sie diese Einschränkung nach meinen Erfahrungen ausschließlich dahin gehend anwenden, sich ihrer Kostenerstattungspflicht bei Arzneimitteln der besonderen Heilverfahren zu entledigen?
Frau Präsidentin, Herr Kollege Hammans ist nicht im Saal. Er hat eine Frage zum gleichen Komplex gestellt. Ich beantworte jetzt die Frage des Herrn Kollegen Fiebig.
Herr Kollege Fiebig, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen werden von den privaten Versicherungsunternehmen aufgestellt. Sie dürfen nur mit Genehmigung des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen verwendet werden. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherungen bestimmen in § 5 Abs. 1 Buchstabe f:
Keine Leistungspflicht besteht für wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Untersuchungsund Behandlungsmethoden und Arzneimittel.
Diese Wissenschaftlichkeitsklausel konnte vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz nicht abgelehnt werden, da keiner der dort niedergelegten Ablehnungsgründe vorliegt.
Solche Gründe ergeben sich auch nicht aus dem Arzneimittelgesetz. § 25 Abs. 6 und 7 dieses Gesetzes, der von der Gleichberechtigung aller therapeutischen Richtungen ausgeht, hat nur für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln Bedeutung, verpflichtet aber die privaten Versicherer nicht, für alle in den Verkehr gebrachten Arzneimittel Versicherungsschutz anzubieten.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Fiebig.
Herr Staatssekretär, wie steht es dann mit Medikamenten, die vom Bundesgesundheitsamt genehmigt bzw. nach dem neuen Arzneimittelgesetz registriert worden sind? Kann eine private Versicherung auch bei solchen registrierten bzw. zugelassenen Medikamenten die Erstattung ablehnen?
Da ich auf diese Frage, die nur durch unsere Zuständigkeit für das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen in meinen Bereich hineingehört, so, wie das in der Fragestunde üblich ist, aus dem Handgelenk antworten muß, lautet die Antwort: Mir scheint, daß das eigentlich nicht abgelehnt werden dürfte. Aber ich gehe der Frage nach, Herr Kollege Fiebig, und werde darauf zurückkommen.
Zusatzfrage, Herr Dr. Becker ({0}).
Herr Staatssekretär, können Sie bestätigen, daß die gleiche Einschränkungsklausel auch für die gesetzliche Krankenversicherung besteht?
Diese Wissenschaftlichkeitsklausel besteht meines Wissens auch für die gesetzliche Krankenversicherung.
Keine weitere Zusatzfrage.
Die Frage 44 der Frau Abgeordneten Dr. Martiny-Glotz wird auf ihren Wunsch schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 45 des Herrn Abgeordneten Hasinger auf:
Trifft ein Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 25. Januar 1978 zu, wonach seit dem 1. Januar dieses Jahres private Alten- und Pflegeheime in weit größerem Umfang als bisher Mehrwertsteuern zu zahlen haben, wodurch viele Heimbewohner zu Sozialhilfeempfängern werden, und welche Überlegungen gibt es ggf. bei der Bundesregierung, diese sozialpolitisch verfehlten Auswirkungen wieder zu beseitigen?
Herr Kollege Hasinger, private Altenheime sind von der Mehrwertsteuer befreit, wenn mindestens zwei Drittel ihrer Leistungen den in § 53 Nr. 2 der Abgabenordnung genannten Personen zugute kommen. Dies sind Personen, deren Bezüge rund 1 200 DM nicht übersteigen. Die bis zum 1. Januar 1977 geltende Einkommensgrenze betrug rund 1 440 DM. Von den Verbänden des privaten Altenheimgewerbes wird die ab 1. Januar 1977 geltende Regelung mit der Behauptung angegriffen, daß die Umsatzsteuerbefreiung nur noch in wenigen Ausnahmefällen von den privaten Altenheimen in Anspruch genommen werden könne.
Die gesetzgebenden Körperschaften haben die in § 53 Nr. 2 der Abgabenordnung getroffene Regelung besonders eingehend beraten und einstimmig beschlossen. Sie haben sich hierbei von dem Grundsatz leiten lassen, daß die Einkommensgrenzen für die Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen in einem angemessenen Verhältnis zu den Durchschnittseinkommen der Erwerbstätigen stehen müssen. Die Masse der arbeitenden Bevölkerung sollte nicht durch Gesetz zu wirtschaftlich hilfsbedürftiParl. Staatssekretär Haehser
gen Personen erklärt werden. Außerdem sollte ein steuerlicher Anreiz erhalten bleiben, Personen mit niedrigem Einkommen bevorzugt in Altenheime aufzunehmen. Bei der getroffenen Regelung wurde auch berücksichtigt, daß der Vermietungsanteil der Leistungen ,der Altenheime - etwa 30 bis 40 Prozent des Pflegesatzes - in jedem Fall kraft. Gesetzes von der Umsatzsteuer befreit ist.
Der Bundesminister der Finanzen - dies zum zweiten Teil Ihrer Frage, - hat Anweisung gegeben, ohne Zeitverzug zu prüfen, ob angesichts der Kostenentwicklung die Grenzen für die wirtschaftliche Hilfsbedürftigkeit zu erhöhen sind. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit bemüht sich zur Zeit, nähere Unterlagen über die Kostenentwicklung in den Altenheimen zu erlangen. Erst wenn 'diese Unterlagen vorliegen, wird endgültig darüber entschieden werden können, welche Gesetzesänderung den gesetzgebenden Körperschaften vorgeschlagen werden soll.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Hasinger.
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, ist es nicht auch nach Ihrer Auffassung wenig sachgerecht, bei diesem Sachverhalt auf das Durchschnittseinkommen von Arbeitnehmern abzustellen, und wäre es nicht viel richtiger, statt dessen die Kosten eines Platzes im Altenheim, insbesondere in einem Altenpflegeheim, zu Grunde zu legen, die, jedenfalls bei den Pflegeheimen höher als 1 200 DM liegen werden, weil die Leute bei der jetzigen Regelung praktisch in die Sozialhilfe abgedrängt werden?
Herr Kollege Hasinger, es obliegt dem Vertreter der Bundesregierung nicht, die Sachgerechtigkeit der Beschlüsse des Parlaments zu beurteilen, sondern es obliegt dem Vertreter der Bundesregierung, Ihnen zuzusichern, daß die Beschlüsse des Parlaments eingehalten werden.
Im übrigen aber habe ich Ihnen soeben gesagt, daß wir überprüfen, welche Änderungen des derzeitigen Gesetzes gegebenenfalls angebracht erscheinen.
Zweite Frage, Herr Abgeordneter Hasinger.
Könnte die dankenswerterweise in Aussicht gestellte Überprüfung auch in der Richtung stattfinden, daß in Zukunft der Prozentsatz wirtschaftlich hilfsbedürftiger Heimbewohner niedriger als zwei Drittel angesetzt wird?
Ich will das gerne als Prüfungsauftrag den entsprechenden Instanzen weitergeben.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Fiebig.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, bei der Beratung der Sechsten EG-Richtlinie zur Harmonisierung der Umsatzsteuer dieses Problem anzugehen und auch in unserer Gesetzgebung entsprechend zu berücksichtigen?
Herr Kollege Fiebig, ich bevorzuge eigentlich den Weg, den ich vorhin aufgezeigt habe. Es liegt im übrigen auch in der Macht des Parlaments, eine entsprechende Gesetzesänderung herbeizuführen; denn Gesetzentwürfe dürfen nicht nur von der Bundesregierung, sondern natürlich auch von Ihnen eingebracht werden. Ich bleiben also dabei, daß ich zunächst einmal den Weg bevorzuge, wie ich ihn vorhin beschrieben habe.
Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Will-Feld.
Herr Staatssekretär, trifft die Bemerkung der zitierten „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" zu, wonach die Besteuerung in größerem Umfang als bisher bei Normierung der gesetzlichen Vorschriften nicht bedacht worden ist?
Frau Kollegin, ich bin nach diesem Zitat der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" gefragt worden und kann die Frage nur so beantworten, wie ich es vorhin in der Antwort auf die Frage des Kollegen Hasinger getan habe. Ich habe die Beweggründe des Gesetzgebers und die Konsequenzen des Gesetzgebungsvorgangs geschildert, die wohl von der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" aufgegriffen worden sind, und ich habe in Aussicht gestellt, daß wir den Gesetzgebungsvorgang daraufhin überprüfen, ob gegebenfalls eine Änderung erforderlich ist.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Hüsch.
Herr Staatssekretär, unterstellt, es käme zu einer von Ihnen soeben angeregten parlamentarischen Initiative zur Gesetzgebung im Sinne der Wortmeldung des Kollegen Fiebig: Können Sie schon heute zusichern, daß die Bundesregierung diese Absicht unterstützen wird?
Ich kann es Ihnen nicht zusichern. Ich kann Ihnen nur sagen, daß wir parlamentarische Initiativen nicht nur nicht verhindern können, sondern auch nicht verhindern wollen. Wie wir eine solche Initiative beurteilen, ist eine zweite Frage. Nur habe ich Ihnen gesagt, daß wir selber ohne Zeitverzug prüfen, ob angesichts der Kostenentwicklung die Grenzen für die wirtschaftliche Hilfsbedürftigkeit zu erhöhen sind. Wir wollen uns allerdings, Herr Kollege, auf Angaben stützen, die zur Zeit vom Fachressort erarbeitet werden.
Keine weitere Zusatzfragen.
Vizepräsident Frau Renger
Die Frage 46 der Frau Abgeordneten Simonis wird auf ihren Wunsch schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 47 des Herrn Abgeordneten Dr. Hammans auf:
Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen oder hält sie für notwendig, um zur Wahrung der Interessen der in privaten Krankenkassen Versicherten die Beachtung des erklärten Willens des 7. Deutschen Bundestages zur Gleichstellung aller therapeutischen Richtungen durchzusetzen, so daß der Versicherte nicht mehr dem unkalkulierbaren Risiko ausgesetzt ist, daß ihm unter Mißachtung der Grundsätze des § 25 Abs. 6 des Arzneimittelgesetzes die Erstattung von Arzneimitteln der besonderen Heilverfahren mit der kartellähnlich vertretenen Begründung der fehlenden allgemeinen wissenschaftlichen Anerkennung versagt wird, wie dies von Krankenversicherungen praktiziert wird?
Ich bedaure, daß die Reihenfolge nicht besser geordnet worden ist, weil dieses Thema schon behandelt wurde. Dennoch muß ich Sie um Beantwortung bitten, Herr Staatssekretär.
Hierzu muß ich das gleiche wie vorhin beim Kollegen Fiebig vortragen.
Das ist unabänderlich, da der Herr Abgeordnete Ihre Antwort nicht kennt.
Deswegen wiederhole ich das auch. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, Herr Kollege Hammans, werden von den privaten Versicherungsunternehmen aufgestellt. Sie dürfen nur mit Genehmigung des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen verwendet werden. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung bestimmen in § 5 Abs. 1 Buchstabe f:
Keine Leistungspflicht besteht für wissenschaftlich nicht allgemein anerkannte Untersuchungsund Behandlungsmethoden und Arzneimittel.
Diese Wissenschaftlichkeitsklausel konnte vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz nicht abgelehnt werden, da keiner der dort niedergelegten Ablehnungsgründe vorliegt.
Solche Gründe ergeben sich auch nicht aus dem Arzneimittelgesetz. § 25 Abs. 6 und 7 dieses Gesetzes, der von der Gleichberechtigung aller therapeutischen Einrichtungen ausgeht, hat nur für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln Bedeutung, verpflichtet aber die privaten Versicherer nicht, für alle in den Verkehr gebrachten Arzneimittel Versicherungsschutz anzubieten.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Hammans.
Herr Staatssekretär, welche Möglichkeiten sehen Sie im Hinblick darauf, daß hier wirklich nur eine juristische Frage tangiert ist, dafür Sorge zu tragen, daß es nicht auf diesem Weg zu Arzneimitteln erster und zweiter Ordnung kommt?
Es wird, wie Sie vielleicht wissen, die Beurteilung der Arzneimittel bzw. Heilmethoden von dem Urteil des Lehrstuhls einer Universität abhängig gemacht. Ich denke, hier ist genügend Sachverstand vorhanden, um die Gefahren zu vermeiden, die Sie zu sehen scheinen. Ich bin aber gern bereit, Herr Kollege Hammans, einer Frage nachzugehen, die Sie mir konkret vielleicht noch geben, wo Sie den Eindruck haben, daß eine Schlechterbehandlung eines an sich guten Arzneimittels erfolgt.
Eine zweite Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, es handelt sich um eine ganze Liste von Versicherungen, die es ablehnen; aber ich bin gern bereit, sie Ihnen zu überreichen.
Sie kämen mir damit entgegen.
Ich rufe die Frage 48 des Herrn Abgeordneten Schröder ({0}) auf:
Hat es die Bundesregierung als einflußreicher Anteilseigner der VEBA zugelassen, daß sich die VEBA durch den Verkauf der Frisia-Raffinerie an die Bomin-Gruppe aus der sozialen Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern dieses Unternehmens „herausgekauft" hat, und, wenn ja, wie will die Bundesregierung dies den Mitarbeitern der Frisia-Raffinerie Emden verständlich machen?
Herr Kollege Schröder, Ihre Frage betrifft eine Entscheidung, die der Vorstand der VEBA in eigener aktienrechtlichen Verantwortung zu treffen hatte. Der Vorstand ist - auch gegenüber den Kleinaktionären, die mit über 56 % an der Gesellschaft beteiligt sind - verpflichtet, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um den notleidenden Raffineriebereich aus der Verlustzone zu führen. Im Rahmen dieser Bemühungen sah er sich gezwungen, die entstandenen Überkapazitäten schrittwiese abzubauen. Dadurch war auch die Raffinerie, von der Sie sprechen, von der Stillegung bedroht.
In dieser Situation trat die Bomin-Gruppe an die VEBA mit dem Vorschlag heran, die Frisia zu übernehmen. Bomin verfügte bislang zwar über eine weltweite Handelsorganisation, nicht aber über eine eigene Raffinerie. Daher ließ sich die Frisia nach einer gewissen Umstrukturierung sinnvoll in die unternehmerische Konzeption der Bomin einfügen. Angesichts der Alternative, entweder die Frisia aller Voraussicht nach unter Verlust der Arbeitsplätze stillegen zu müssen oder sie unter Erhaltung der Arbeitsplätze an ein zum Weiterbetrieb entschlossenes Unternehmen zu veräußern, haben sich die zuständigen Unternehmensorgane für die Veräußerung entschieden. Die Belegschaftsvertreter der Frisia waren über die Entscheidungsgründe unterrichtet. Die Bundesregierung geht davon aus, daß diese Entscheidung im Interesse der Frisia und damit ihrer Arbeitsplätze lag.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Heißt das im Klartext, Herr Staatssekretär, daß die Bundesregierung auch diesem Verkauf zugestimmt und zu dem Zeitpunkt nicht erkannt hat, daß durch die Übernahme der Bomin-Gruppe ein ernsthaftes Risiko für die Arbeitsplätze entstehen könnte?
Herr Kollege Schröder, die Bundesregierung hat ein ernsthaftes Risiko im Weiterbetrieb der Raffinerie durch den damaligen Eigentümer, die VEBA, gesehen; denn die VEBA, an der der Bund mit über 40 % beteiligt ist, die aber zu 56 % Kleinaktionären gehört, hatte uns über die Verlustentwicklung im Raffineriebereich informiert. Wir konnten und durften die VEBA nach unserem Verständnis von der Marktwirtschaft nicht hindern, eine unternehmenspolitische Entscheidung zu treffen.
Eine zweite Zusatzfrage.
Wäre es für die Bundesregierung nicht geboten gewesen, wenn schon Raffineriekapazitäten stillgelegt werden müssen, das in einem anderen Bereich und nicht in einem Gebiet zu tun, das seit vielen Jahren 10 % Arbeitslose hat?
Herr Kollege Schröder, Sie wissen, daß die Bundesregierung keine Raffinerie betreibt und daß sie demzufolge auch keine stillegen oder errichten kann.
({0})
- Das ist eine andere Frage. Wir haben aber natürlich auch das Unternehmen in seiner Wirtschaftlichkeit zu sehen. Sie wissen, daß wir Unternehmen haben, die zur Zeit auf Hilfen des Steuerzahlers angewiesen sind. Wenn die Bundesregierung nicht sehen will, daß das für weitere Unternehmen geschieht, dann muß sie sich in der unternehmenspolitischen Beurteilung solcher Vorgänge zurückhalten.
Ich rufe Frage 49 des Herrn Abgeordneten Schröder ({0}) auf:
Gilt die Aussage des Bundeskanzlers anläßlich des SPD-Bezirksparteitags vom 11. Juni 1977 noch, „Die Frisia ist für uns kein Problem mehr, durch die Übernahme der Frisia durch die Bomin sind die Arbeitsplätze sicher", und wenn ja, was gedenkt der Bundeskanzler zur Bekräftigung seiner Aussage zu unternehmen, nachdem sich die Bomin schon etwa drei Wochen nach Übernahme der Raffinerie mit der Absicht trägt, dieses Werk zu schließen, es sei denn, daß durch große Investitionen und hohe Kreditaufnahmen mit Bundes- und Landesbürgschaften die Fortführung des Unternehmens ermöglicht wird?
Herr Kollege Schröder, die Bomin-Gruppe stellt gegenwärtig Überlegungen zu einer Umstrukturierung der Frisia-Raffinerie an. Das Bundeswirtschaftsministerium hat hierüber mit Unternehmensvertretern und dem Land
Niedersachsen Gespräche geführt. Der Sachstand ist zur Zeit der, daß das Unternehmen ein detailliertes Konzept einschließlich der Vorstellungen über dessen Finanzierung vorlegen wird. Erst dann kann unter Einschaltung der „Treuarbeit" geprüft werden, ob dieses Konzept als volkswirtschaftlich förderungswürdig zu betrachten ist, so daß öffentliche Bürgschaften dafür gewährt werden können.
Eine Zusatzfrage.
Da mir bekannt ist, daß dieses Unternehmen bereits zwei Investitionskonzepte vorgelegt hat, eines in einer Größenordnung von 440 Millionen, das zweite in Höhe von 160 Millionen DM, möchte ich gern fragen: Handelt es sich bei dem jetzigen um eines dieser beiden Konzepte, oder sind bereits neuere Pläne vorgelegt worden?
Ich kann weder bestätigen noch widersprechen, daß es so ist, wie Sie vermuten, Herr Kollege Schröder. Hier handelt es sich um Firmenvorgänge, die mir nicht geeignet erscheinen, im Deutschen Bundestag erörtert zu werden, zumal es sich ja unter Umständen um Bürgschaftsfälle handelt. Sie haben aber Gelegenheit, im Haushaltsausschuß - dem Sie ja zu meiner Freude, wenn ich das sagen darf, angehören -nähere Auskünfte über die Dinge, die Sie hier erfahren möchten, zu verlangen und von mir auch zu bekommen.
Die zweite Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, darf ich Ihrer Antwort entnehmen, daß die Bundesregierung dann, wenn die fachliche Prüfung dieser Investitionspläne abgeschlossen .ist, grundsätzlich bereit ist, Bürgschaften für solche Investitionsvorhaben zu übernehmen?
Sie dürfen meiner Antwort nicht entnehmen, daß wir bereit sind, Bürgschaften zu gewähren, wenn die Prüfung abgeschlossen ist, sondern Sie dürfen meiner Antwort entnehmen, daß wir dann bereit sind, Bürgschaften zu gewähren, wenn die Prüfung abgeschlossen ist und wenn sie ergeben hat, daß das, was man vorhat, volkswirtschaftlich förderungswürdig ist.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Hüsch.
Herr Staatssekretär, wird sich die Bundesregierung bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Erteilung von Bürgschaften ausschließlich an den Kriterien orientieren, die bisher angewandt wurden, oder wird sie dabei und bei ihrer Entscheidung auch die Worte des Kanzlers auf einem SPD-Parteitag in besonderer Weise positiv berücksichtigen?
Sie wissen, welches Gewicht der Bundeskanzler nicht nur in der Bundesregierung kraft Gesetzes, sondern auch im ganzen Volk der Bundesrepublik Deutschland hat. Selbstverständlich wird das, was der Bundeskanzler gesagt hat, auch beachtet werden, denn der Bundeskanzler hat dies ja für ein Gebiet, in dem es in der Tat Arbeitslosigkeit gibt, gesagt. Aber bei der Gewährung von Bürgschaften spielen die Kriterien eine Rolle, die ich vorhin genannt habe.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Die Fragen 57 und 58 des Herrn Abgeordneten Glos werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet; die Antworten werden als Anlage abgedruckt. - Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft auf. Der Parlamentarische Staatssekretär Grüner steht zur Beantwortung der Fragen zur Verfügung.
Ich rufe Frage 50 des Herrn Abgeordneten Di. Jens auf:
Wann wird die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Abschöpfung der Sondergewinne einiger Mineralölkonzerne aus deutschem Erdöl vorlegen, und wie beurteilt die Bundesregierung die verfassungsrechtliche Problematik im Zusammenhang mit einem derartigen Gesetzentwurf?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Grüner, Pari. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft: Die Bundesregierung hat in der Zweiten Fortschreibung des Energieprogramms festgestellt, ,daß eine höhere Belastung der inländischen Förderung von Erdöl und Erdgas gerechtfertigt ist. Sie hat Gespräche mit den hauptsächlich betroffenen Bundesländern aufgenommen, um eine Lösung zu suchen, die den jeweiligen Interessen gerecht wird.
Angesichts des Standes sowohl dieser Gespräche als auch der Verhandlungen der Bundesländer mit der betroffenen Wirtschaft können Entscheidungen der Bundesregierung über gesetzliche Maßnahmen noch nicht getroffen werden. Die bisherigen Prüfungen haben indessen ergeben, daß eine solche Maßnahme des Bundes verfassungskonform ausgestaltet werden kann.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jens.
Herr Staatssekretär, können Sie mir bestätigen, daß auf alle Fälle die Ölpreisexplosion dazu geführt hat, daß diejenigen Unternehmen, die keinen Anteil am deutschen Erdöl haben, außerordentliche Wettbewerbsnachteile hinnehmen mußten, und daß diese Wettbewerbsverzerrungen eben dazu führen können, daß demnächst verstärkt Raffinerien stillgelegt werden und Arbeitsplätze in Gefahr geraten?
Ich kann bestätigen, daß durch solche „Sondergewinne" Wettbewerbsverzerrungen entstehen - übrigens nicht nur auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, sondern selbstverständlich auch in den internationalen Zusammenhängen.
Zweite Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, durch diese Wettbewerbsverzerrungen wird natürlich von Tag zu Tag - so würde ich sagen - die Machtposition einiger multinationaler Unternehmen, die einen Anteil am deutschen Erdölmarkt haben, ständig gestärkt, und diese Verzerruug der Machtposition kann natürlich auch wiederum zu großen Einbrüchen auf dem Mineralölmarkt führen, die wir alle nicht wünschen können.
Ich kann nur noch einmal bestätigen, daß solche Vorteile auf der einen Seite Nachteilen auf der anderen gegenüberstehen. Allerdings muß man auch hinzufügen, daß gerade solche Unternehmen auf eine Abschöpfung dieser Vorteile drängen, die selber im internationalen Zusammenhang außerordentlich von solchen Vorteilen profitieren. Ich unterstreiche aber noch einmal, daß die Bundesregierung der Meinung ist, daß derartige Vorteile auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in angemessener Weise abgeschöpft werden sollen.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kolb.
Herr Staatssekretär, können Sie mir bestätigen, daß die Firmen, die diese Bohrungen in der Zeit vor der Ölkrise vorgenommen haben, wesentliche Verschlechterungen hinnehmen mußten, weil die Kosten der Produktion damals im Inland wesentlich höher lagen als die internationalen Preise?
Herr Kollege, es ist richtig, daß die Aktivität der Firmen, die damals auf deutschem Boden gebohrt haben, bei den Verhandlungen über eine Abschöpfung selbstverständlich mit berücksichtigt werden müssen. Aber für uns ist in der jetzigen Lage nicht die Vergangenheit entscheidend, sondern die Ergebnisse, die sich aus den Preissteigerungen ergeben und damit die Wettbewerbsverhältnisse der Unternehmen auf deutschem Boden beeinflussen.
Keine Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 51 des Herrn Abgeordneten Gerstein auf. - Der Abgeordnete ist nicht im Saal. Frage 51 wird - ebenso wie Frage 52 - schriftlich beantwortet; die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Vizepräsident Frau Renger
Ich rufe Frage 53 des Herrn Abgeordneten Dr. Kunz ({0}) auf:
Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, welche Unterschiede die Energiekosten im Jahresdurchschnitt in Form von Heizöl, Steinkohle, Erdgas und elektrischem Strom für industrielle Zwecke ({1}) für die Standorte Essen ({2}) und Weiden ({3}) aufweisen und wenn ja, welche Auswirkungen haben diese Unterschiede längerfristig für die Wirtschaft und die Arbeitsplätze im Zonenrandgebiet?
Herr Kollege, Angaben über Energiekostenunterschiede bei Industrieunternehmen können regelmäßig nur durch die Befragung der betroffenen Unternehmen selbst ermittelt werden. Diese Angaben unterliegen aber dann der Vertraulichkeit. Der Bundesregierung ist jedoch bekannt, daß es in gewissem Umfange regionale Energiepreisunterschiede gibt.
Beim Bezug deutscher Steinkohle z. B. bestehen solche Unterschiede in Höhe der Frachtkosten. Beim Erdgas ist es in den letzten Jahren im ganzen tendenziell zu einem Abbau der regionalen Preisunterschiede gekommen.
Die Preise für Heizöle bilden sich frei im Wettbewerb, wobei Faktoren wie Raffinerienähe, Transportmöglichkeiten, Importmöglichkeiten u. a. eine Rolle spielen. Im Vergleich der von Ihnen genannten Standorte bedeuten diese Faktoren seit Jahren einen gewissen Preisvorteil für die Region Gelsenkirchen. Dieser Vorteil hatte in den Jahren 1976 und 1977 einen Umfang von zwei bis drei Prozent bei schwerem Heizöl - im Vergleich der Standorte Gelsenkirchen/Ingolstadt - bzw. von drei bis sechs Prozent bei leichtem Heizöl - im Vergleich der Standorte Düsseldorf/Ingolstadt. Dieser Vorteil erhöht sich noch dadurch, daß die Transportkosten ab Raffinerie bzw. ab Lager für den Verbraucher in Weiden höher sind als für den in Gelsenkirchen.
Was die Strompreisdisparitäten anbetrifft, so möchte ich Sie auf die Informationen hinweisen, die ich Ihnen mit Schreiben vom Juni 1977 übermittelt habe.
Die Bundesregierung hat in der Zweiten Fortschreibung des Energieprogramms vom 14. Dezember 1977 ausdrücklich darauf hingewiesen, daß sich die Energiepreise an den Kosten orientieren sollten. Der von Bund und Ländern gebildete Arbeitskreis zur Untersuchung der regional unterschiedlichen Energiekosten hat inzwischen seine Arbeiten mit einem Bericht abgeschlossen. Sobald er verabschiedet ist, werde ich Ihnen diesen Bericht zur Verfügung stellen.
Von den Energiekostenunterschieden allein können noch keine Auswirkungen auf Wirtschaft und Arbeitsplätze im Zonenrandgebiet abgeleitet werden, da die besonderen Präferenzen für dieses Gebiet sowie eventuelle Lohn- und Gehaltskostenunterschiede berücksichtigt werden müssen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß genau diese Aussage, die Sie soeben getroffen haben, für einen praktischen Fall nicht zutrifft, weil die Stromkostenunterschiede zwischen dem Zonenrandgebiet und den Ballungsräumen bei der notwendigen Einführung einer neuen Technologie eine Entscheidung darüber erzwingen, ob der Standort des Werkes im Zonenrandgebiet oder im Ballungsraum gewählt wird?
Herr Kollege, ich kenne das von Ihnen angeführte Beispiel im Augenblick nicht. Ich möchte nur noch einmal unterstreichen, daß für solche Standortentscheidungen unter Kostengesichtspunkten eine Fülle von Faktoren ausschlaggebend ist - bei energieintensiven Unternehmen ganz zweifellos auch die Höhe der Energiekosten. Mit diesen Unterschieden müssen wir leben. Aber ich betone: Nur ein konkreter Vergleich der hier in Frage stehenden Unternehmen läßt eine wirklich gültige Aussage zu.
Die zweite Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung angesichts der nicht wegzudiskutierenden Auswirkungen der Marktferne und der zum großen Teil dadurch bedingten Unterschiede insbesondere bei den Energiekosten bereit, zusätzliche Mittel bereitzustellen und Maßnahmen zu treffen, um dafür zu sorgen und mitzuhelfen, daß die etwa 10 000 neuen Arbeitsplätze ergänzend geschaffen werden können, die in diesem überschaubaren kleinen Bereich der nördlichen Oberpfalz innerhalb der nächsten zehn Jahre notwendig werden?
Die Bundesregierung ist dazu bereit im Rahmen des regionalen Strukturprogramms, das wir ja gemeinsam mit den Ländern durchführen.
({0})
Herr Kollege Ey, bitte verzichten Sie auf Ihre Zusatzfrage. Dann kann ich noch die eine Frage aufrufen, zu deren Beantwortung sich der Herr Parlamentarischer Staatssekretär Gallus bereit hält.
({0})
Danke schön, Herr Parlamentarischer Staatssekretär Grüner.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf. Der Herr Parlamentarische Staatssekretär Gallus steht zur Beantwortung zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 55 des Herrn Abgeordneten Konrad auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, ob bei den Kutterfischern in der Ostsee keine Klarheit über die Grenze der von der DDR
Vizepräsident Frau Renger
proklamierten Fischereizone besteht, und welche Maßnahmen wird sie gegebenenfalls ergreifen, um die Kutterfischer vor Ge. fahren und Schäden zu bewahren, die bei unverschuldetem Einlaufen in die Fischereizone der DDR entstehen können?
Herr Kollege Konrad! Über die Grenze der von der DDR proklamierten Fischereizone in der Ostsee besteht noch keine Klarheit. Wie den Kutterfischern bekannt ist, hat die DDR bei der Proklamation ihrer Fischereizone keine Koordinaten bezeichnet, sondern sich auf das Mittellinien-Prinzip als Abgrenzungskriterium berufen, sofern mit einem gegenüberliegenden bzw. angrenzenden Nachbarstaat nichts anderes vereinbart wird. Die Bundesregierung hat bezüglich einer Mittellinie eine rechtswahrende Erklärung abgegeben. Zugleich hat sie ihre Bereitschaft zu Verhandlungen über die Grenzlinien erklärt.
Solange die Begrenzung der Fischereizone der DDR bzw. eine Abgrenzung zwischen der Fischereizone der DDR und der Fischereizone der Bundesrepublik Deutschland in der Ostsee, deren Errichtung die Bundesregierung gegenwärtig vorbereitet, offen ist, besteht für die betroffenen Fischer eine bedauerliche Unsicherheit. Die Bundesregierung prüft daher z. Z., inwieweit bis zu einer einvernehmlichen Regelung der Grenzfrage das Risiko für die Kutterfischer aufgefangen werden kann.
Begnügen Sie sich mit einer einzigen Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Konrad?
Herr Staatssekretär, ist Ihnen etwas darüber bekannt, ob dann zur Hilfe und zur Herstellung der notwendigen Klarheit für die Kutterfischer auch Boote des BGS See eingesetzt werden können?
Herr Kollege, darüber ist mir nichts bekannt.
Die Frage 54 des Herrn Abgeordneten Niegel wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Damit ist dieser Geschäftsbereich abgeschlossen. Ich danke Ihnen, Herr Parlamentarischer Staatssekretär.
Ich berufe die nächste Sitzung auf Donnerstag, den 16. Februar, 9 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.