Plenarsitzung im Deutschen Bundestag am 1/20/1978

Zum Plenarprotokoll

Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.

Dr. Karl Carstens (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000321

Meine Damen und Herren, die Sitzung ist eröffnet. Es liegt Ihnen eine Liste von Vorlagen - Stand: 17. Januar 1978 - vor, die keiner Beschlußfassung bedürfen und die gemäß § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen werden sollen: Betr.: Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 5. bis 13. Oktober 1977 in Straßburg ({0}) zuständig: Auswärtiger Ausschuß Betr.: UNESCO-Empfehlung über den Schutz historischer Anlagen und ihre Rolle in der Gegenwart ({1}) zuständig: Innenausschuß ({2}), Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Betr.: UNESCO-Empfehlung zum Rechtsschutz für Übersetzer und Übersetzungen und die praktischen Mittel zur Verbesserung der Lage der Übersetzer sowie eine Stellungnahme der Bundesregierung ({3}) zuständig: Rechtsausschuß ({4}), Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung, Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Betr.: Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Möglichkeit der Einführung einer Vollverzinsung im Steuerrecht - Bericht über die Vollverzinsung ({5}) zuständig: Finanzausschuß ({6}), Ausschuß für Wirtschaft Betr.: Zweiter Bericht des Auswärtigen Amts über den Stand der Reform des Auswärtigen Dienstes ({7}) zuständig: Auswärtiger Ausschuß ({8}), Innenausschuß, Haushaltsausschuß Betr.: Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Versammlung der Westeuropäischen Union über den Zweiten Teil der 23. ordentlichen Sitzungsperiode der Versammlung der Westeuropäischen Union vom 28. bis 30. November 1977 ({9}) zuständig: Auswärtiger Ausschuß ({10}), Verteidigungsausschuß Betr.: Haushaltsführung 1977; hier: Zustimmung zu überplanmäßigen Haushaltsausgaben bei Kap. 11 11 - Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz und gleichartige Leistungen Bezug: § 37 Abs. 4 BHO ({11}) zuständig: Haushaltsausschuß Betr.: Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im I. bis III. Vierteljahr des Haushaltsjahres 1977 Bezug: § 37 Abs. 4 BHO ({12}) zuständig: Haushaltsausschuß Erhebt sich gegen die vorgeschlagenen Überweisungen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall; ich stelle fest, daß das Haus einverstanden ist. Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 15. Dezember 1977 die in der Zeit vom 15. Dezember 1977 bis 17. Januar 1978 eingegangenen EG-Vorlagen an die aus Drucksache 8/1435 ersichtlichen Ausschüsse überwiesen: Die EG-Vorlage Mitteilung der Kommission über eine Sanierung des Schiffbaus in der Gemeinschaft ({13}) ist als Drucksache 8/1406 verteilt. Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß dés Bundestages vom 23. Februar 1962 die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Aufhebbare Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs ({14}) ({15}) Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts dem Plenum am 20. April 1978 Aufhebbare Verordnung zur Änderung des Deutschen TeilZolltarifs ({16}) ({17}) Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts dem Plenum am 20. April 1978 Aufhebbare Fünfunddreißigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste - Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung - ({18}) Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts dem Plenum am 20. April 1978 Aufhebbare Neununddreißigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung ({19}) Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts dem Plenum am 27. April 1978 Aufhebbare Dreiundsechzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste - Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz - ({20}) Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts dem Plenum am 27. April 1978 Ich rufe nunmehr die Tagesordnungspunkte 3 und 4 auf: Präsident Carstens 3. Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 27. Januar 1977 zur Bekämpfung des Terrorismus - Drucksache 8/1204 Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses ({21}) - Drucksache 8/1416 Berichterstatter: Abgeordneter Sieglerschmidt Abgeordneter Dr. Wittmann ({22}) ({23}) 4. Beratung der Entschließung des Europäischen Parlaments zum Terrorismus in der Gemeinschaft - Drucksache 8/1300 -Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Rechtsausschuß ({24}) Auswärtiger Ausschuß Innenausschuß Im Ältestenrat ist verbundene Debatte zu diesen beiden Tagesordnungspunkten vereinbart worden. Ist das Haus damit einverstanden? - Das ist der Fall. Wünscht einer der Herren Berichterstatter das Wort? - Das ist nicht der Fall. Das Wort in der Aussprache hat der Herr. Abgeordnete Dr. Wittmann ({25}).

Dr. Fritz Wittmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002540, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben hier ein erstes Abkommen vor uns liegen, das einen Ansatzpunkt für die internationale Bekämpfung des Terrorismus bietet; aber sowohl die Analysen in der ersten Lesung als auch - in weit stärkerem Maße - unsere Erörterungen im Rechtsausschuß haben ergeben, daß das Übereinkommen den hochtrabenden Titel „Europäisches Übereinkommen ... zur Bekämpfung des Terrorismus" eigentlich nicht verdient. ({0}) Wir haben feststellen müssen, daß die Staaten auf Grund verschiedener Klauseln in dem Übereinkommen das Übereinkommen praktisch jederzeit in seiner Substanz kündigen können. ({1}) Ich will das hier nicht alles wiederholen, denn es ist von den Sprechern aller Parteien sowohl hier im Plenum als auch im Ausschuß bedauernd festgestellt worden. Ich glaube aber, wir können übereinstimmend feststellen, daß es wenigstens ein erster Schritt dazu ist, den Terrorismus aus der Tabuisierung des Politischen herauszunehmen, so daß bestimmte Straftaten eben nicht mehr als politische qualifiziert werden können. Meine Damen und Herren, diese eigentlich negative Betrachtung dieses Übereinkommens sollte uns nicht davon abhalten, die Staatengemeinschaft - vor allem in Europa - zu ermutigen, weitere Lösungen zu suchen, um den Terrorismus wirksam bekämpfen zu können. Ich muß leider auch hier sagen, daß nicht nur innerstaatlich die Bundesregierung und die Koalition - wir haben gestern darüber gesprochen und werden in den nächsten Wochen darüber zu sprechen haben - halbherzig, mit viel zu geringen Anstrengungen und mit viel zu wenig wirksamen Maßnahmen den Terrorismus angehen; es ist leider auch im internationalen Bereich so. Wir haben dieses Übereinkommen schon seit Januar 1977, und bekanntlich kann man Übereinkommen nicht mehr ändern. Es bedarf also keiner sehr großen Gesetzgebungswerke, sieht man von der Übersetzung ab. Das Übereinkommen hätte also schon im Frühjahr vorigen Jahres vorgelegt werden können, denn bereits im April hat man zwischen der Schweiz, Osterreich und der Bundesrepublik die Übersetzung fertiggestellt gehabt. Die Vorlage erfolgte offenbar erst wieder unter dem Eindruck der Gewalttaten des Herbstes des vergangenen Jahres. Wieder einmal hat sich die Bundesregierung - ich habe ja entsprechende Fragen gestellt, und man hat mich immer wieder vertröstet - erst durch das Stattfinden von Gewalttaten eine Aktion abnötigen lassen. Meine Damen und Herren, internationale Maßnahmen sind dringender denn je. Der politisch motivierte, der nachgeahmte, der aus reinem Streben nach Gewaltanwendung resultierende Terrorismus hat längst die Staatengrenzen überschritten. Der internationale Terrorismus hat auch zu einer Zusammenarbeit von Terrorbanden unabhängig von ihren Zielsetzungen geführt. Auch die sogenannten Befreiungsbewegungen, die Gewalt anwenden, die durch ihre angewandten Mittel, die durch ihre Ideologisierung beweisen, daß sie längst nicht mehr die legitimen Interessen ihrer Völker und Volksgruppen vertreten, müssen wir heute unter den Begriff Terrorismus fassen und nicht nur unsere Gruppen der Anarchisten, abgesehen davon, daß diese Befreiungsbewegungen längst die Ausbildungszentren für unsere Terroristen stellen. Es kommt hinzu, daß diese terroristischen Befreiungsbewegungen letzten Endes Ersatzkriege führen und daß sie in den Ländern, in denen sie sich betätigen und für die sie vorgeben, Befreiungsaktionen zu machen, unerhörte Grausamkeiten gegen Unschuldige begehen. So schrieb der „Daily Telegraph", als in Rhodesien Priester und Nonnen von Terroristen ermordet wurden, den Politikern eigentlich aller Staaten ins Stammbuch - ich darf zitieren: Angesichts solcher Taten ist es unerträglich, daß die britische und amerikanische Regierung weiterhin nur ihre Trauer zum Ausdruck bringen, aber Smith alle Schuld darfür geben, daß er sich den Forderungen der afrikanischen Nationalisten nicht beugt. Es ist ebenso empörend, daß sie weiterhin den sogenannten afrikanischen Frontpräsidenten, aus deren Ländern die Terroristen operieren, und dem Terroristenführer Mugave und seinem Partner Nkomo, die als zukünftige Herrscher Rhodesiens begünstigt werden, ihre unkritische Unterstützung geben. All diese Leute sollten doch wohl aufgefordert werden, dafür zu sorgen, daß mit derartigen Greueltaten Schluß ist. Dr. Wittmann ({2}) Wie sollen aber auch wir im Kampf gegen den Terrorismus international glaubwürdig sein, wenn z. B. der SPD-Vorsitzende in einem Interview am 19. Januar 1978 in Lusaka gegenüber einem Korrespondenten der hinreichend bekannten „Frankfurter Rundschau" fordert, keinen Unterschied mehr zwischen Politik und Wirtschaft zu machen und die Staaten - nicht etwa die Befreiungsbewegungen oder die die Befreiungsbewegungen unterstützenden Staaten, sondern die Staaten, in denen diese Befreiungsbewegungen Terror verursachen - zu bewegen, daß sie die Macht geben an die „patriotische Front, die gleichbedeutend ist mit denen, die sich zu bewaffneten Auseinandersetzungen entschlossen haben" ? So Willy Brandt in diesem Interview. Wir haben doch anläßlich der Debatte über die Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem vorliegenden Übereinkommen alle miteinander, vor allem auch in den Diskussionen im Rechtsausschuß bedauert, daß ein Nachbarstaat den Terroristen Abu Daud, der für das Massaker bei der Olympiade im Jahre 1972 in München mitverantwortlich ist, nicht ausgeliefert, sondern freigelassen hat. Das war im Februar 1977. Ein Dreivierteljahr später, im November 1977, trafen der SPD-Vorsitzende Willy Brandt und seine beiden Helfer Bahr und Wischnewski mit dem Terroristenführer Dr. Sartaoui zusammen ({3}) - Helfershelfer kann man auch sagen, jawohl -, der sich selbst gerühmt hat - da lachen Sie, Herr Wehner; offenbar ist es für Sie lächerlich, mit Terroristen zusammenzutreffen -, ({4}) gegen Bonn zu kämpfen, und das Attentat auf dem Flughafen München-Riem im Jahre 1970 befohlen hat. Dessen hat er sich selbst gegenüber dem „stern" bezichtigt, einer hinreichend bekannten Hauspostille der Bundesregierung und Ihrer Partei, Herr Wehner, auch wenn sie Ihnen manchmal nicht so recht zur Hand gehen will. Aber immerhin hat es niemand dementiert. Niemand hat auf Grund dieser Berichte Ermittlungsverfahren eingeleitet, obwohl die Dinge auf der Hand liegen. ({5}) - Hier verlieren wir unsere internationale Glaubwürdigkeit, Herr Wehner. Aber das rührt Sie ja alles nicht, weil es Ihnen wahrscheinlich egal ist, wie ich Ihrem Lachen entnehme. ({6}) Ich glaube, daß es richtig ist, zu fordern, daß die westeuropäischen Staaten gerade auf Grund ihrer hoffentlich noch vorhandenen gemeinsamen Wertvorstellungen die Chance ergreifen, sich für eine einheitliche Terroristenbekämpfung im strafrechtlichen Bereich zu entscheiden. Dieses Übereinkommen ist erst ein kleiner, winziger Anfang. Sicherlich ist die Forderung des französischen Staatspräsidenten, die Europäische Gemeinschaft möge aus ihrem einheitlichen Rechtsbereich heraus insgesamt Maßnahmen treffen, kurzfristig nicht realisierbar. Aber kurzfristig realisierbar sollten sein die Schaffung einheitlicher Normen im Waffenrecht, die Schaffung gleichartiger Strafrahmen, ferner die Abhaltung einer europäischen Konferenz zur Verbrechensbekämpfung, um einmal die möglichen sofortigen Maßnahmen zu katalogisieren und eine enge Zusammenarbeit auch wirklich institutionell zu vereinbaren, wiewohl es im Einzelfall - das muß anerkennend gesagt werden - bei Begehung von Taten immer wieder klappt, daß die Polizeien und die Strafverfolgungsbehörden ad hoc zusammenarbeiten. Aber ein System scheint hier noch nicht gefunden zu sein. Schließlich müßten sich die europäischen Staaten auch einmal darauf verständigen, ob und welche gemeinsamen Sanktionen sie gegen Staaten ergreifen, die Terroristen unterstützen oder in ihrem Lande dulden. Wäre das erreicht, dann wäre schon sehr viel gewonnen. Meine Damen und Herren, eine vorausschauende Politik der Bekämpfung des internationalen Terrorismus muß weitergehen, als es nur das Strafrecht oder das Polizeirecht oder tatsächliche Maßnahmen gebieten. Ich glaube, man muß den Terroristen gerade im internationalen Bereich den ' Vorwand nehmen, Rechte nationaler Minderheiten und Volksgruppen innerhalb von Staaten von außen her zu verfechten. Dies könnte geschehen, wenn sich z. B. die europäischen Staaten vorangehend auf eine Charta eines europäischen Minderheiten- und Volksgruppenrechts einigen könnten. Ich weiß, wir sind davon noch weit entfernt. Dann würden sich aber Radikale und Ideologen nicht der legitimen Rechte von nationalen Minderheiten und Volksgruppen zur Ausübung von Terror bedienen können. Sie würden genauso entlarvt und erkannt werden wie die Nationalsozialisten, die berechtigte Beschwerden deutscher Minderheiten außerhalb der Reichsgrenzen dazu benutzt haben, den Zweiten Weltkrieg zu entfesseln und ihre Greueltaten zu rechtfertigen. Ich glaube, wir müssen auch hier einmal in die Geschichte schauen und dürfen nicht immer nur einen kleinen Schritt tun, indem wir, wenn etwas passiert ist, danach rufen, die Staaten sollten bei der Bekämpfung des Verbrechens zusammenarbeiten. Ich meine, daß es an der Zeit ist, die Wurzeln auch in diesem Bereich beim internationalen Terrorismus anzugehen. ({7})

Dr. Karl Carstens (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000321

Das Wort hat der Abgeordnete Sieglerschmidt.

Hellmut Sieglerschmidt (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002171, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Herr Kollege Wittmann hat die bekannte Auffassung der Opposition zur Frage der Anwendung von Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung vorgetragen. Herr Kollege Wittmann, ich bin nach wie vor, obwohl ich schon weiß, was von Ihrer Seite dazu gesagt wird, darüber entsetzt, daß Sie hier wieder eine völlige Gleichsetzung von Terroristen auf der einen Seite und Widerstands- oder Befreiungsbewegungen auf der anderen Seite vorgenommen haben. ({0}) Wenn Sie das konsequent durchhalten wollen, Herr Kollege Wittmann, wenn Sie nur auf die Mittel, die angewandt worden sind, die Gewalt als Mittel in der politischen Auseinandersetzung abstellen, dann war auch Graf Stauffenberg ein Terrorist. Das wollen Sie doch gewiß nicht sagen. ({1}) Ich sage Ihnen: Natürlich gibt es auch auf dem Felde der Befreiungsbewegungen exzessive Aktionen, die im Verhältnis von Zweck und Mittel nicht mehr zu rechtfertigen sind. Aber die pauschale Gleichsetzung, die Sie hier bringen, ist eine schreckliche Sache. ({2}) - Nein, das war schon sehr deutlich, was der Kollege Wittmann gesagt hat. Eine zweite Vorbemerkung möchte ich zu dem machen, was nun wieder über die Vorlage dieses Übereinkommens durch die Bundesregierung gesagt worden ist. Ich habe' schon anläßlich der ersten Lesung hier darauf hingewiesen, daß - wenn man die Prozeduren kennt, die bei der Vorlage solcher internationalen Vereinbarungen und Verträge einzuhalten sind, wenn man weiß, was da notwendig ist - das ein durchaus zügiges Verfahren gewesen ist. Ende Januar vergangenen Jahres ist dieses Übereinkommen unterzeichnet worden. Im Juni, also noch vor der Sommerpause, wenn ich das richtig in Erinnerung habe, hat die Bundesregierung das Ratifizierungsgesetz verabschiedet. Wir haben darüber dann im Herbst beraten, und, nachdem der Bundesrat beraten hatte, ist es schon wenige Tage später hier zur ersten Lesung auf der Tagesordnung gewesen. Meine Damen und Herren, bei dieser ersten Lesung mögen sich manche die Frage gestellt haben, ob denn nun ein so weit gefaßtes Übereinkommen sinnvoll ist, ob es nicht besser wäre, ein solches Übereinkommen auf die Europäische Gemeinschaft zu beschränken. In der Tat hat die Regierung eines Mitgliedstaates erkennen lassen, daß sie erst bereit ist, dieses Übereinkommen zu ratifizieren, wenn ein entsprechendes Vertragsinstrument für den Bereich der Neun geschaffen worden ist. Ich muß sagen: ich bedaure diese Haltung. Wir alle sollten hoffen und, soweit wir das können, darauf hinwirken, daß diese Regierung ihre Haltung, dieses Junktim noch einmal mit dem Ziele seiner Auflösung überprüft. Inzwischen wissen wir nämlich, daß zwei deutsche Terroristen, aus Frankreich kommend, in der Schweiz verhaftet worden sind, daß davor eine Geiselnahme in Österreich stattgefunden hat, die der Geldbeschaffung diente, und zwar übrigens auch für diese beiden Terroristen, die in der Schweiz festgenommen worden sind. Diese und andere Vorfälle zeigen, daß wir uns bei der Bekämpfung des Terrorismus keineswegs auf den Bereich der Europäischen Gemeinschaft beschränken können, und wie notwendig es ist, eine solche internationale Regelung auf ein möglichst weit gefaßtes Vertragsgebiet zu erstrecken. Ich möchte hier die Gelegenheit benutzen, meine Damen und Herren, nachdem ich von den Vorfällen in Osterreich und insbesondere auch in der Schweiz gesprochen habe - ich denke, hier kann ich einmal das ganze Haus sprechen -, den vielen pflichtgetreuen Polizeibeamten in europäischen Ländern, die bei der Fahndung nach deutschen Terroristen nicht nur mit großem Erfolg ihren Aufgaben nachgegangen sind, sondern zum Teil auch ihr Leben eingesetzt haben, diesen Terroristen unseren besonderen Dank auszusprechen. ({3}) - Verzeihen Sie: diesen Polizisten. ({4}) - Ich glaube, Sie wollen doch hier daraus nichts machen; das wäre geschmacklos. ({5}) - Sie können es ja hinterher, Herr Kollege Kohl. - Ich denke dabei insbesondere - damit Sie jetzt klatschen können - an Polizeibeamte in Frankreich, in den Niederlanden und in der Schweiz. ({6}) Doch so positiv es nun - trotz aller Bedenken, Herr Kollege Wittmann - zu werten sein wird, daß wir in absehbarer Zeit ein europäisches Übereinkommen gegen den Terrorismus haben werden, das einen Geltungsbereich vom Nordkap bis Sizilien und von Ostanatolien bis Gibraltar haben wird, dies reicht eben noch nicht aus. Wir müssen weltweite Abkommen anstreben, um der internationalen Seuche des Terrorismus Herr zu werden. Meine Fraktion begrüßt es deshalb ausdrücklich, daß das Europäische Parlament in seiner Entschließung, die hier Gegenstand der Beratung ist, darauf dringt, das Abkommen der Vereinten Nationen gegen Geiselnahme, das auf Initiative der Bundesregierung in der Generalversammlung der Vereinten Nationen beraten wird, beschleunigt zu verabschieden. Auch wir sollten ausdrücklich darauf drängen, dies zu tun. Das europäische Übereinkommen, von dem hier gesprochen werden muß, ist nicht nur zur besseren Verfolgung terroristischer Straftäter geschaffen worden, sondern es soll auch der Begehung weiterer Verbrechen auf diesem Gebiet entgegenwirken, d. h., es soll auch der Abschreckung dienen. Jeder, der sich mit diesen Dingen beschäftigt, weiß, daß Abschreckung zuallerletzt durch die Höhe der angedrohten Strafen erreicht wird; ich denke, alle diejenigen, die hier solche Gesetzentwürfe einbringen, wissen das auch. Das Wichtigste ist, daß derarSieglerschmidt tigen Kriminellen durch praktische Erfahrungen die hohe Wahrscheinlichkeit ihrer Ergreifung und ihrer beschleunigten Verurteilung vor Augen geführt wird. Dem dient auch dieses Übereinkommen unter anderem, denn die Ergreifung eines in ein anderes Land übergewechselten Täters wird nach dem geltenden Recht nicht ohne weiteres stattfinden können, wenn die Polizei ohnehin weiß, daß es sich um eine sogenannte politisch motivierte Straftat handelt, also eine Auslieferung nicht in Frage kommt. Selbst angesichts der Mängel des Abkommens, die hier schon mehrfach erörtert worden sind, gilt auch, daß dieses Übereinkommen der Beschleunigung der Aburteilung dient, weil die Entscheidung über die Auslieferung erleichtert wird und weil, wie wir alle wissen - auch das ist hier schon erörtert worden -, wenn der Prozeß im Aufenthaltsland stattfindet, das Gericht sehr leicht in Beweismittelnot geraten kann. Aber die Vorzüge der Auslieferung gegenüber dem Strafverfahren im Aufenthaltsland oder gar gegenüber der Nichtauslieferung ohne Bestrafung gewinnen doch erst praktische Bedeutung, wenn der Betreffende festgenommen worden ist. Hier gilt das alte Sprichwort: Die Nürnberger henken keinen, sie hätten ihn denn. Der Schwerpunkt der Anstrengungen der Mitgliedstaaten muß daher der Verbesserung der bestehenden Zusammenarbeit auf diesem Gebiet dienen. Man muß sich doch fragen, wieso eigentlich diese terroristischen Gewalttäter ein Chance darin sehen, ihr internationales Versteckspiel zu treiben, obwohl Ausländer doch erfahrungsgemäß eher auffallen als Einheimische und obwohl sie - zwar stark liberalisierte - Grenzkontrollen passieren müssen. Es gibt dafür verschiedene Gründe. Der wichtigste scheint mir die Schwierigkeit der internationalen Zusammenarbeit der Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden zu sein. Ich brauche hier in diesem Hause nur darauf hinzuweisen, welche Schwierigkeiten sich schon bei der Aufgabenverteilung auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nach unserem Verfassungssystem zwischen Bund und Ländern ergeben. Ich will es nicht ändern; es hat seine unbestreitbaren Vorzüge. Aber Probleme sind da. Um wieviel mehr gilt das natürlich in der Europäischen Gemeinschaft oder gar in dem loseren Verbund des Europarates! Außerdem - lassen Sie mich das hier ganz freimütig sagen - sind natürlich auch Polizeibeamte in anderen Ländern Menschen, und man kann dort gelegentlich die Mentalität antreffen, die sich am besten in einer abgewandelten Form jenes Stoßgebetes an den heiligen Florian ausdrücken läßt: Ich bitt Dich lieber Terrormann, verschon' mein Haus, zünd andere an! So etwas gibt es auch. Was kann nun noch geschehen, damit die Zusammenarbeit unter den Neun, wie sie in der Entschließung des Europäischen Parlaments gefordert wird, verbessert wird? Kollege Wittmann, im Waffenrecht wird der Europarat demnächst - ich sage: endlich, weil ich vor Jahren diese Konvention zur Harmonisierung des Waffenrechts auf den Weg gebracht habe - eine Konvention zur Harmonisierung des Waffenrechts zur Unterzeichnung auflegen. Die Innenminister bemühen sich schon seit Jahren um eine Intensivierung der Kontakte der Polizeibehörden. Aber das Wichtigste, das wir in diesem Zusammenhang erreichen müssen, Herr Bundesminister der Justiz, ist, daß tatsächlich unmittelbare Kontakte zwischen den Polizeibehörden von einem Land zum anderen stattfinden können, ohne daß beiderseits ein umständlicher Dienstweg begangen werden muß. ({7}) Wir sollten die Beamten nicht in Versuchung führen, diese umständlichen Prozeduren ein bißchen außerhalb der Legalität - ich darf einmal dieses bekannte Zitat benutzen - zu unterlaufen. Alle, die dieses Geschäft kennen, wissen, wovon ich spreche und an welche geographischen Bereiche ich da denke. Wir sollten dafür sorgen, daß ein pflichtgetreuer Beamter, der einen Fahndungserfolg anstrebt, nicht auf solche Wege verwiesen wird. ({8}) Eine letzte Bemerkung: Die französische Zeitung „Humanité", das Organ der französischen kommunistischen Partei, hat kürzlich einen Artikel zu diesem Problembereich mit der bemerkenswerten Überschrift veröffentlicht: „L'Europe de la Polizei". In diesem Artikel wird ein Horrorgemälde der Herrschaft der deutschen Polizei über Europa gemalt. Ich meine: Alle Franzosen und alle übrigen Europäer sollten sich durch eine solche Polemik nicht in dem beirren lassen, was notwendig ist. Denken wir an die Anfänge der europäischen Bewegung! Damals hat man mit großem Enthusiasmus - manche werden mit dabeigewesen sein und sich daran erinnern - Grenzpfähle verbrannt. Wenn wir nun wenigstens die ärgerniserregenden Kontrollen an den innereuropäischen Grenzen abschaffen wollen, dann ist zweierlei notwendig: einmal - das steht hier heute nicht zur Debatte - eine Harmonisierung des Steuer- und Abgabenrechts, damit die Zollbeamten dann vielleicht an die Außengrenzen der Europäischen Gemeinschaft versetzt werden, um etwas mehr für die Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität oder ähnliches zu tun. Die zweite Seite der Medaille ist eine Harmonisierung im Bereich der öffentlichen Sicherheit und der Strafverfolgung in der Gemeinschaft. Denn nur so können die grenzpolizeilichen Kontrollen überflüssig gemacht werden.

Dr. Karl Carstens (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000321

Herr Abgeordneter, kommen Sie bitte zum Ende.

Hellmut Sieglerschmidt (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002171, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Ich weiß, Herr Präsident, daß das nicht heute oder morgen geschehen wird. Aber diese Überlegungen sollen deutlich machen, daß es uns nicht um ein Europa der Angst geht - weder der Angst nach außen noch der Angst nach innen -, sondern um den Mut und den Willen zu einer positiven europäischen Zukunft. ({0})

Dr. Karl Carstens (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000321

Das Wort hat der Herr Abgeordnete Wolfgramm.

Torsten Wolfgramm (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002557, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Herr Kollege Wittmann, die CDU hat ja im vergangenen Jahr - und ich meine, das ist positiv zu sehen und verdienstvoll - ein Symposium über den Terrorismus veranstaltet. Dabei ist ziemlich differenziert diskutiert worden, auch über das Problem der Freiheitsbewegungen und das Problem des internationalen Terrorismus. Ich wundere mich ein wenig, daß Sie hier eine so sehr pauschale Position bezogen haben. Aber ich habe lesen müssen, daß sehr wenige Mitglieder der Bundestagsfraktion der CDU/CSU an dem Symposium teilgenommen haben. Vielleicht erklärt das ihre Pauschalierung. ({0}) Sonst wäre es sicher nützlich, das nachzulesen. ({1}) - Dann werden Sie feststellen, Herr Kollege Kohl, daß dort sehr differenziert diskutiert worden ist. Ja, das ist sehr positiv. Nur, Sie sollten das auf das Plenum des Deutschen Bundestages übertragen. ({2}) Herr Kollege Wittmann, die Bundesregierung hat, meine ich, hier sehr schnell gehandelt. Sie ist ja schließlich der Urheber dieser Konvention. Sie hat nämlich im Mai 1975 in der Sitzung der Justizminister die Anregung gegeben. Wenn ich andere Abkommen betrachte, die zum Teil sehr viel längere Zeit brauchen, meine ich: Wenn wir als dritter Staat jetzt zur Ratifikation schreiten und damit das Inkraftsetzen des Abkommens nach drei Monaten bewirken, dann ist uns vom Zeitablauf her kein Verzug vorzuwerfen. Wir meinen, daß wir sehr rasch und sehr positiv gehandelt haben. Dieses Lob sollten wir der Bundesregierung nicht vorenthalten. Die heute ebenfalls diskutierte Empfehlung des Europäischen Parlaments geht zusätzlich dahin, in der Frage der Geiselnahme rasch zu positiven Ergebnissen zu kommen. Sie haben die Haltung der Bundesregierung pauschal abqualifiziert, daß die Bundesregierung hier nicht energisch und tatkräftig, sondern nur halbherzig tätig gewesen sei. Wir meinen, daß auch hier die Bundesregierung bei der UNO sehr aktiv gewesen ist. Die Initiative der Bundesregierung in der UNO hat bewirkt, daß am 16. Dezember 1977 einstimmig eine Resolution beschlossen worden ist, die vorsieht, daß ein Sonderausschuß eine entsprechende Vereinbarung ausarbeiten soll. Dieser Sonderausschuß wird, wenn ich recht unterrichtet bin, im kommenden Februar in Genf erstmals zusammentreten. Diese beiden Tatsachen machen deutlich, daß hier nicht nur kein Versäumnis vorliegt, sondern daß positiv und aktiv gehandelt worden ist - von einem Staat, der durch Terroristen außerordentlich getroffen worden ist. Ich will jetzt nicht im einzelnen auf dieses Abkommen eingehen; das ist in der ersten Lesung schon ausführlich geschehen. Wir meinen, daß es nur ein erster Schritt sein kann und daß dieser Weg weiter beschritten werden muß. In der Frage der präventiven Verbrechensbekämpfung und in der Frage der Fahndung, aber auch in der Frage der gemeinsamen politischen Zielsetzung der europäischen und der außereuropäischen Staaten muß noch erheblich mehr geschehen. Die Solidaritätswelle, die begonnen hat, muß hier zu einer gemeinsamen Haltung werden. Wir meinen, daß die Position, die sich bei einigen Staaten gezeigt hat und möglicherweise noch Gegenstand ihrer Politik ist, nämlich Terrorismus als Werkzeug ihrer Politik einzusetzen, entschieden verurteilt werden muß und daß wir alles daransetzen müssen, daß diese Politik - Sie kennen die Staaten; ich brauche sie hier nicht namentlich zu nennen - auf eine zunehmende Isolierung stößt, so daß sie diese Politik aufgeben müssen. Ich meine, das ist ein zweiter wichtiger Punkt, den wir in der Frage der aktiven Bekämpfung des Terrorismus beachten müssen. Übrigens - wenn ich mit Genehmigung des Herrn Präsidenten zitieren darf - gibt es ja schon berühmte Vorgänger aus der Geschichte. Der historische Bezug ist ja vorhin auch vom Kollegen Wittmann als beachtenswert angesprochen worden. Ich darf vielleicht als Niedersachse aus der ,,Vereinbarung über Auslieferung und sonstige Rechtshilfe" zwischen dem Königreich Hannover und den Niederlanden vom Jahre 1817 zitieren, in der in Art. 14 gesagt wird: Es soll auch die Stellung eines oder mehrerer Verbrecher zur Konfrontation verlangt werden können, sobald solche für nützlich oder nötig erachtet wird, und es soll den desfallsigen Requisitionen stets mit Bereitwilligkeit genügt werden. Wir hoffen auf die Bereitwilligkeit der ratifizierenden Staaten und meinen, daß es auch nach diesem Abkommen noch viel guten Willens bedarf, um es dann auch in dem Einzelfall durchzuführen. Der Weg, der in der Konvention beschritten worden ist, die jetzt in Kraft tritt, macht uns Hoffnung, daß die Gefahren des weltweiten Terrorismus erkannt sind. Die im Europarat vertretenen Staaten haben gezeigt, daß sie bereit sind, auf eigensüchtige Souveränitätsrechte zu verzichten, um der Gefahr zu begegnen. Es ist nicht nur ein moralisch-politisches Zeichen, daß Europa hier gemeinsam handelt, es ist ein Schritt auf dem Wege zum gemeinsamen Europa, für das wir Liberale uns immer engagiert haben. ({3})

Dr. Karl Carstens (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000321

Das Wort hat der Bundesminister der Justiz.

Dr. Hans Jochen Vogel (Minister:in)

Politiker ID: 11002379

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Fortschritte im Kampf gegen den Terrorismus können selbstverständlich nur auf dem Wege der Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit erreicht werden. Diese internationale Zusammenarbeit hat in den letzten Monaten bereits deutliche FortBundesminister Dr. Vogel schritte gemacht. Die schon erwähnten Festnahmen in Holland und in der Schweiz, aber auch die intensiven Anstrengungen der französischen Behörden nach dem tragischen Ende des Entführungsfalles Schleyer, haben das sehr deutlich gemacht. Auch für die Bundesregierung möchte ich mich dem hier schon ausgesprochenen Dank an die genannten Länder, aber auch an die übrigen europäischen Länder, die uns unterstützen, anschließen. Das vorliegende Abkommen ist ein weiterer wichtiger Schritt, um diese Zusammenarbeit noch effektiver zu machen. Es ist völlig zuzugeben, daß eine Reihe von Vorbehalten der Vertragspartner den Wert des Übereinkommens mindern. Das gilt insbesondere für den Art. 13, der für einige Staaten die Möglichkeit schafft, letzten Endes unter Würdigung aller Gesichtspunkte doch wieder zu dem Ergebnis zu kommen, diese oder jene Straftat sei eine politische Straftat. Diese Einschränkung mußte aber hingenommen werden, weil eine Reihe von Vertragspartnern einfach auf Grund ihrer Verfassung zu solchen Vorbehalten gezwungen ist und weil man mit einem solchen Abkommen nicht warten kann, bis Länder etwa Verfassungsänderungen in Gang setzen. Dessenungeachtet ist das Abkommen von erheblicher Bedeutung. Erstmals wird der Grundsatz, daß bei Straftaten der hier aufgezählten Art entweder ausgeliefert oder von dem Aufenthaltsstaat selber ein Strafverfahren durchgeführt wird, in das internationale Recht aufgenommen. Wichtiger noch erscheint mir die Übereinstimmung in der Bewertung der hier in Rede stehenden Taten, der Konsens, der sich zwischen den europäischen Staaten bildet. Herr Kollege Wittmann hat auch in diesem Zusammenhang sein Pflichtsoll an Polemik erfüllt. Herr Kollege Sieglerschmidt hat darauf schon geantwortet. Herr Kollege Wittmann, es ist kein gutes Zeichen, wenn die Magensäureproduktion schon in der frühen Morgenstunde zu so bitteren ({0}) und überzogenen Ausfällen führt, Ausfällen, bei denen der Zusammenhang geradezu an den Haaren herbeigezogen ist. Lieber Herr Kollege Wittmann, ich greife aus diesen Vorwürfen nur einen heraus, und das ist die völlig abwegige und Ihnen ja auch als abwegig bekannte Behauptung, die Bundesregierung habe dieses Abkommen erst unter dem Druck neuer Terroranschläge in das Gesetzgebungsverfahren gegeben. Herr Kollege Wittmann, wir kennen uns aus langer Zeit. Dies ist einfach unter Niveau, und wir sollten bei der Polemik wenigstens die Regel einhalten, daß wir uns gegenseitig nicht Dinge vorwerfen, von deren Gegenteil wir überzeugt sind. ({1}) Sie wissen doch ganz genau, daß nach der Unterzeichnung für die deutschsprachigen Vertragsteilnehmer zunächst ein gemeinsamer Text hergestellt werden mußte. Dann wissen Sie ebenso genau, daß wir in der Umsetzung des Vertrages durch unser Grundgesetz - Art. 19 - gehalten sind, für die Gerichte meßbare Kriterien zu schaffen; dies ist im Art. 2 geschehen. Außerdem wissen Sie auch - wenn Sie es wirklich vergessen haben sollten, dann darf ich Ihnen das noch einmal in Erinnerung rufen -, daß dieses Abkommen einer gemeinsamen deutsch-französischen Initiative überhaupt seine Entstehung verdankt. Es waren der Kollege Lecanuet und ich, die wir im Mai 1975 - nicht 1974 - in Obernai die Initiative zu diesem Abkommen ergriffen haben. Wie man sich dann hinstellen und sagen kann, erst unter dem Druck - ich hab ja gedacht: der Opposition, aber nein - der Terroristen hätten wir unser eigenes Abkommen vorgelegt, Herr Kollege Wittmann, dies ist schlechterdings unverständlich. Ich verstehe das auch nicht. Es gibt ja Dinge zu kritisieren. Warum wird der Wert kritischer Beiträge dadurch gemindert, daß man geradezu Abstruses behauptet, offenbar nur mit dem Ziel, Vorurteile in Richtung auf das hier zur Debatte stehende Thema immer wieder aufs neue zu befestigen?! Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich meine, daß dieses Übereinkommen die sich bereits entwickelnde Solidarität unter den 20 Mitgliedstaaten des Europarates in der Bekämpfung des Terrorismus unterstreicht, daß es darüber hinaus aber auch die grundsätzliche Übereinstimmung der Staats- und Gesellschaftsordnungen der Europaratsstaaten zeigt. Dies scheint mir überhaupt der größte Fortschritt: daß 20 europäische Staaten in der Übereinstimmung ihrer Gesellschaftsordnungen so weit gediehen sind, daß sie eine gemeinsame Haltung in der Abwehr von Straftaten gegen diese Gesellschaftsordnungen beziehen können. Dies ist in der Geschichte der europäischen Einigung ein Novum. Gerade auch aus diesem Grunde begrüße ich namens der Bundesregierung die Verabschiedung des Zustimmungsgesetzes, wie auch die Annahme der Entschließung des Europäischen Parlaments zum Terrorismus. Damit wird die Voraussetzung dafür geschaffen, daß nach Schweden und Osterreich die Bundesrepublik als dritter Europaratsstaat die Ratifizierungsurkunde hinterlegen kann und daß damit dieses Abkommen in Kraft tritt. Ich verbinde damit den Wunsch, daß die übrigen Unterzeichnerstaaten sich dem Vorgehen Österreichs, Schwedens und der Bundesrepublik so rasch wie möglich anschließen, damit wir hier eine neue Qualität der rechtlichen Zusammenarbeit in Europa erreichen. ({2})

Dr. Karl Carstens (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000321

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die allgemeine Aussprache. Wir kommen jetzt zur Einzelberatung in zweiter Beratung und zur Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 27. Januar 1977 zur Bekämpfung des Terrorismus - Drucksache 8/1204 - unter Tagesordnungspunkt 3. Ich rufe auf Art. 1 bis 4, Einleitung und Überschrift. Die Abstimmung hierüber wird mit der Schlußabstimmung verbunden. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Ich bitte um die Gegen- Präsident Carstens probe. - Enthaltungen? - Das Gesetz ist einstimmig angenommen. Zum Tagesordnungspunkt 4: Beratung der Entschließung des Europäischen Parlaments zum Terrorismus in der Gemeinschaft - Drucksache 8/1300 - schlägt der Ältestenrat Überweisung an den Rechtsausschuß - federführend - sowie zur Mitberatung an den Auswärtigen Ausschuß und den Innenausschuß vor. Ist das Haus damit einverstanden? - Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern - Drucksache 8/1039 - a) Bericht des Haushaltsausschusses ({0}) gemäß § 96 der Geschäftsordnung - Drucksache 8/1430 -Berichterstatter: Abgeordneter Löffler b) Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses ({1}) - Drucksache 8/1341 Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Langner Abgeordneter Dr. Spöri ({2}) Von den Berichterstattern wünscht als solcher keiner das Wort. Dann eröffne ich die allgemeine Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Langner.

Dr. Manfred Langner (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001288, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Verhältnis der Beteiligung von Bund und Ländern an der Umsatzsteuer schwankt von 70 : 30 % bis 65 : 35 %. Aber diese Schwankungsbreite von 5% ist das Salz in der Suppe des Bund-Länder-Verhältnisses und gelegentlich auch - und wenn unser Finanzminister da wäre, könnte er dies bestätigen - im Verhältnis zwischen Finanzminister und Kanzler. Doch es mag den amtierenden Finanzminister trösten, daß auch schon sein Vorgänger, der jetzige Kanzler, diese Verhandlungen als Störfaktor im Bund-Länder-Verhältnis begriffen hat - so jedenfalls in seiner Stellungnahme damals gegenüber der Enquete-Kommission Verfassungsreform. Ich meine, diese Verhandlungen, die manchmal hart geführt werden, sind sicher kein Störfaktor, sondern gehören zu einem lebendigen Bundesstaat. Dem vorliegenden Finanzausgleichsgesetz, das für 1977 das Beteiligungsverhältnis von 1976 mit 69 : 31 % wiederholt und das den Ländern in diesem Jahr, 1978, eine Verbesserung auf 32,5 % gewährt, stimmt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu. Aber wenn sich das Parlament heute bei dieser Debatte nicht nur als Notar begreifen will, der eine Vereinbarung zwischen Ministerpräsidenten und Kanzler beglaubigt und sanktioniert, dann sind doch einige kritische Bemerkungen an die Adresse von Regierung und Koalition mehr als angebracht. Drei Themenkreise sind dabei anzusprechen: erstens das unzulässige Junktim der Bundesregierung von Finanzausgleich und Mehrwertsteuererhöhung, zweitens die Andeutung eines Junktims von Umsatzsteuerverteilung und Verbesserung der Beteiligung der Gemeinden an der Einkommensteuer von seiten der SPD; drittens kann zur Zeit ein Finanzausgleichsgesetz natürlich nicht verabschiedet werden, ohne die Problematik der Mischfinanzierung zu erörtern, die durch das Scheitern des Konjunkturprogramms der Bundesregierung in diesen Tagen sehr deutlich geworden ist! Am 1. Juli 1977 haben sich Kanzler und Ministerpräsidenten auf das neue Beteiligungsverhältnis geeinigt. Daraufhin hat das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung folgende Erklärung verbreitet - ich zitiere, Herr Präsident, mit Ihrer Genehmigung daraus -: Sofern das Steuergesetz 1977 in der vorliegenden Fassung die Zustimmung des Bundesrates findet, wird die Bundesregierung alsbald danach - alsbald danach! einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Umsatzsteuerverteilung zwischen Bund und Ländern für die Jahre 1977 und 1978 vorlegen. Dieses Junktim von Finanzausgleich und Mehrwertsteuererhöhung war ein verfassungsrechtlich sehr bedenklicher Vorgang. Die Bundesregierung hat nämlich hier ein Junktim letztlich zu Lasten der Steuerpflichtigen durchgesetzt. Bei der Abstimmung der Deckungsbedürfnisse von Bund und Ländern ist ja nicht nur auf die Bedürfnisse von Bund und Ländern Rücksicht zu nehmen, nein, unsere Verfassung schreibt in Art. 106 Abs. 3 Nr. 2 des Grundgesetzes ausdrücklich vor, daß auch eine Überbelastung der Steuerpflichtigen vermieden werden muß. Ich meine deshalb, daß die CDU/CSU-Bundestagsfraktion gut daran tut, die Steuererhöhungspolitik der Bundesregierung in diesem Zusammenhang weiterhin abzulehnen. ({0}) Wir von der Union haben bekanntlich auch einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Beteiligung der Gemeinden an der Einkommensteuer von 14 % auf 15 % verbessern soll. Dieser Entwurf - Sie können das überall lesen - findet draußen in der Bevölkerung, bei den Kommunen weitgehend positive Resonanz. In den Ausschußberatungen deuten nun unsere Kollegen von der SPD an, daß dies eine Frage ist, die an und für sich erst im Zusammenhang mit einer Neufestlegung der Umsatzsteuerbeteiligung zwischen Bund und Ländern anzupacken sei. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das hat überhaupt nichts miteinander zu tun: Die Einkommensteuerbeteiligung verschafft den Gemeinden eigene, originäre Einnahmen. Nach unserer Auffassung von kommunaler Selbstverwaltung, von Selbstverantwortlichkeit gehören solche eigenständigen Einnahmen eben dazu. Der Länderanteil der UmsatzsteuerDr. Langner wirkt sich ja lediglich über den kommunalen Finanzausgleich für Städte, Kreise und Gemeinden aus. Auch das sind freilich verfassungskräftig verbürgte Einnahmen der Gemeinden, aber es sind abgeleitete Einnahmen. Es besteht sicherlich überhaupt kein Streit darüber, daß die Länder ihre verbesserten Einnahmen im Jahre 1978 zum Teil auch an die Kommunen weiterzugeben haben. Das eignet sich auch nicht für eine parteipolitische Kontroverse, weil es gemeindefreundlichere und gemeindefeindlichere Länder auf beiden Seiten gibt. Aber eines jedenfalls ist klar: So wie es keine Junktims zu Lasten der Steuerpflichtigen beim Finanzausgleich geben darf, so darf es auch keine Junktims zu Lasten der Gemeinden geben. ({1}) Nun einiges zu der aktuellen Diskussion über die Mischfinanzierung von Bund und Ländern, die das Energiesparprogramm der Bundesregierung ausgelöst hat. Hier ist zunächst einmal zu sagen, daß der rüde Ton, mit dem sich der Kanzler und der Wirtschaftsminister in den letzten Tagen zu grundlegenden Fragen des Bund-Länder-Verhältnisses geäußert haben, verurteilt werden muß. ({2}) Die vom Wirtschaftsminister gestern versuchte - und damit komme ich zum Konkreten - Rechtfertigung mit dem Hinweis auf eine weltpolitische Dimension der Energiesparmaßnahmen schien mir an den Haaren herbeigezogen zu sein. Der Versuch, für einen unbefriedigenden Konjunkturverlauf Schuldige zu suchen - diesmal nicht im Ausland, sondern bei Bundesländern -, ist doch allzu durchsichtig. ({3}) Wenn der Wirtschaftsminister am Montag auf einer Betriebsversammlung in Mülheim ({4}) ausgerufen hat: „Wir können uns bei Filbinger bedanken!", so ist ihm in aller Ruhe zu erwidern: Wir können uns bei Lambsdorff für eine Wirtschaftspolitik bedanken, die staatliche Programme immer wieder und immer mehr notwendig macht. Denn dieser Wirtschaftsminister ist es ja, der durch seine liberalen Reden draußen im Lande den Bodensatz noch in der FDP verbliebener Liberaler über die wahre Politik dieser Partei täuscht, Herr Mischnick, ({5}) und ihnen dadurch den Einzug ins Parlament ermöglicht, hier aber eine Politik unterstützt - früher als Parlamentarier, heute als Regierungsmitglied -, die immer mehr staatliche Programme, den Ausbau einer staatlichen Subventionsbürokratie, die Verwischung der finanzpolitischen Verantwortlichkeit von Bund und Ländern und den damit verbundenen Verlust an parlamentarischer Kontrolle bewirkt. Das ist der Zusammenhang, um den es geht. ({6}) Daß der Kanzler dabei gestern in der Debatte über seine Regierungserklärung dem Wirtschaftsminister selbst in seiner Wortwahl beigesprungen ist, verwundert allerdings überhaupt nicht; denn die Zahl der länderfeindlichen Äußerungen des Kanzlers ist ja unterdessen Legion. Wenn Kanzler und Wirtschaftsminister nun allerdings für einen behaupteten - vielerorts ja gar nicht festzustellenden; ich kann ihn jedenfalls in meinem Wahlkreis nicht feststellen - Attentismus in manchen Branchen einige Länderministerpräsidenten verantwortlich machen wollen, so ist in diesem Zusammenhang doch einmal eine Gegenfrage zu stellen, die Frage nämlich, ob nicht die Untätigkeit der Bundesregierung in der Steuerpolitik von Juli bis Mitte September 1977 und dann in der Folge die Vorlage einer Minilösung nach dem 14. September 1977 - jenes unzulängliche Steuerprogramm - in Wirklichkeit Attentismus bewirkt haben. Es geht hier um eine sehr ernste und grundsätzliche Frage, die mit der Ablehnung des Programms der Bundesregierung durch Baden-Württemberg erhellt und ins öffentliche Bewußtsein gerückt worden ist. ({7}) - Das ist keine krampfhafte Entlastung, sondern die Frage lautet konkret: Wie weit kann die Mischfinanzierung von Bund und Ländern überhaupt noch ausgedehnt werden, ohne daß daraus Mischmasch wird? Das ist die Frage, um die es wirklich geht. ({8}) - Das werden Sie in der Folge noch zu hören bekommen. ({9}) 1977 betrug allein der Bundesanteil an gemeinsamen Finanzierungen 16,2 Milliarden DM. Das Gesamtvolumen gemeinsam finanzierter Maßnahmen betrug über 30 Milliarden DM allein im Haushaltsjahr 1977. Der schmale Rest freier, nicht gesetzlich gebundener Gestaltungsmöglichkeiten der Länderhaushalte wird heute zum großen Teil - das ist von Land zu Land im Prozentsatz verschieden, aber der Sachverhalt als solcher besteht überall - durch Bundesprogramme, Gemeinschaftsaufgaben, Bildungsplanung, Forschungsförderung, Geldleistungsgesetze und Finanzhilfen belegt. ({10}) Unter den abschirmenden Begriffsbildungen des kooperativen Föderalismus oder der Politikverflechtung hat sich hier eine Gemengelage von Kompetenzverflechtung, Kompetenzverschiebung, Doppeltätigkeit, neuen Bürokratien, psychologischem Zwang zu gleichgerichtetem Verhalten entwickelt - oft auch gegen die eigene Überzeugung oder gegen andersartiges Wollen -, daß es geradezu befreiend wirkt, wenn ein Bundesland einmal sagt: Verzeihung, ich würde auch gerne einmal mitreden und dieses oder jenes anders machen; ({11}) befreiend auch für die Parlamentarier in den Ländern und hier im Bundestag, die bei dieser Art der Mischfinanzierung, bei dieser Art der Verwaltung des Finanzvolumens von 30 Milliarden DM jedenfalls den kürzeren ziehen. Am 10. Februar 1977 hat der Parlamentarische Staatssekretär Haehser für die Bundesregierung auf eine Frage des Kollegen Kreile geantwortet, daß diese Art des Zusammenwirkens von Bund und Ländern, wie ich sie beschrieben habe, zwangsläufig Mehrarbeit verursache. Am 11. November 1977 führte er auf eine Frage des Kollegen Schröder ({12}) aus, daß die Mischfinanzierungsprogramme auf das notwendigste Maß beschränkt werden müßten, also eher eingeschränkt als ausgedehnt werden sollten. Was soll denn jetzt diese gekünstelte Aufregung darüber, daß ein Bundesland nicht -nur ständig die Hacken zusammenschlagen will, wenn Bonn kommandiert? Diese Frage muß doch bei der Beratung eines Finanzausgleichsgesetzes deutlich gestellt werden. Warum versucht die Bundesregierung jetzt, ihre unsittliche Finanzierungsabsicht in Form des Bundesanteils - durch Erhöhung der Heizölsteuer nämlich - als ordnungspolitisch richtige Energiesparpolitik zu bemänteln, wie das gestern Graf Lambsdorff versucht hat? Der zeitliche Zusammenhang zwischen diesem Programm und diesen Steuererhöhungsplänen ist doch allzu offenkundig. Wird man uns vielleicht demnächst auch noch einreden wollen, daß eine fälschlich so genannte Verbrauchsteuer für in Deutschland gefördertes Öl auch unter ordnungspolitischen Gesichtspunkten im Schoße der Regierung erwogen wird? Meine Damen und Herren, es wird, glaube ich, höchste Zeit ({13}) - das sowieso, Herr Kollege Lenzer -, daß die Bundesregierung durch Ernstnehmen der Ländereinwände das Bund-Länder-Verhältnis wieder entspannt. Gerade das vorliegende Finanzausgleichsgesetz - und das schließt den Kreis - macht doch sehr deutlich, daß nicht derjenige, der die markigsten Sprüche von sich gibt, nachher am besten fährt. Eine geschicktere Vertretung der Finanzinteressen des Bundes mit Augenmaß, frei von Junktims mit Steuererhöhungen, aber auch frei von verbalen Kraftakten - das bleibt zu wünschen. ({14})

Dr. Karl Carstens (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000321

Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Spöri.

Dr. Dieter Spöri (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002203, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, Herr Kollege Langner, Sie haben mit dem großen Gewicht, das Sie auf die Ausführungen zur Mischfinanzierung gelegt haben, hier doch etwas das Thema verfehlt, obwohl ich zugeben muß, daß natürlich die Mischfinanzierung an sich ein sehr wichtiges, diskussionswürdiges Thema ist. Ich denke, wir vollziehen hier etwas nach, nämlich eine Umsatzsteuerneuregelung, Herr Kollege Langner - und das steht ja heute im Mittelpunkt der Debatte oder sollte wenigstens im Mittelpunkt stehen -, die längst praktiziert wird, und dementsprechend ist das Interesse in diesem Hause eben relativ gering. Ich kann sicher - auch nach Ihren Ausführungen, Herr Kollege Langner - davon ausgehen, daß auch die Union mit uns darin übereinstimmt, daß bei verringerten Wachstumsraten und verknappten öffentlichen Finanzmitteln durchaus nach einem Tastengerechten Ausgleich zwischen Bund und Ländern bei den öffentlichen Einnahmeströmen gesucht werden soll. Die einschlägigen Verfassungsnormen sind ja bekannt; sie stehen in Art. 106 Abs. 3 und 4 des Grundgesetzes. Das allseitige Zustimmen zu diesen einschlägigen Verfassungsnormen schließt aber, meine Damen und Herren, Streit im konkreten Anwendungsfall dieser Verfassungsnormen nicht aus. Auch das hier zu diskutierende neue Umsatzsteuerverhältnis zwischen Bund und Ländern ist keineswegs etwa ein aus diesen Verfassungsnormen der Verteilungsgerechtigkeit zwischen Bund und Ländern logisch abgeleitetes, unumstrittenes Rechenergebnis; es ist vielmehr vor allem Ausdruck der Stärke der Verhandlungspositionen der Partner, also des Bundes und der Länder, in der konkreten Verhandlungssituation im letzten Jahr. Und hier, Herr Kollege Langner, hat es keinen Zweck, um die realen Fakten herumzureden. Sie sind einfach nicht auf diese Zwangssituation, in der der Bund gestanden hat, eingegangen, aber als Bundespolitiker sollte man das eigentlich tun. Das Ergebnis, das Sie angesprochen haben, nämlich 69 % Umsatzsteueranteil für 1977 und die Senkung auf 67,5 % in diesem Jahr, ist nämlich nur aus der Zwangssituation des Bundes in der Verhandlungslage im letzten Jahr erklärbar, aus dem Zwang, unbedingt für eine Verabschiedung des Steueränderungsgesetzes 1977 sorgen zu müssen. Diese Zwangslage bestand konkret darin, daß der Bund aus konjunktur- und beschäftigungspolitischer Verantwortung in der Verhandlungsphase gleichzeitig für eine Mehrheit des Steueränderungs- und Entlastungsgesetzes 1977 im Bundesrat sorgen mußte. Dies führt in diesem Jahr - und diese Zahl muß hier genannt werden - immerhin zu einer Umschichtung von Steuereinnahmen zugunsten der Länder in Höhe von 1,086 Milliarden DM. Mit diesem Zugeständnis ist der Bund sicherlich weit hinter sei-, ne verfassungsmäßigen Ansprüche zugunsten der Länder zurückgegangen. Dies sollte, Herr Kollege Langner, für uns einmal abseits von all den Standardplatten, die es da gibt und die man immer wieder abspielen kann, auf beiden Seiten Anlaß dafür sein, darauf hinzuweisen, daß in der nächsten Umsatzsteuerrunde, im Rahmen der nächsten Verhandlungen für 1979 dafür gesorgt werden muß, daß die Belange des Bundes, seine steigenden Aufgabenlasten stärker berücksichtigt werden müssen. ({0}) Meine Damen und Herren, es muß doch wirklich jeden in diesem Hause höchst hellhörig machen, es muß doch jeden nachdenklich stimmen, wenn man feststellt, daß seit 1974 die finanzpolitischen Dekkungsquoten des Bundes eindeutig unter die Werte der Länder inklusive Gemeinden abgesackt sind. So waren im letzten Jahr nur noch 87 % der Gesamtausgaben beim Bund durch Einnahmen abgedeckt. Bei den Ländern lag die Deckungsquote inklusive der Kommunen bei 95 % und damit beim gleichen Wert wie 1972. Selbstverständlich kann man da jetzt den Vorwurf machen - und einige Verschwendungsphilosophen tun das auch -, daß der Bund selbst schuld an der ungünstigen Entwicklung seiner finanzpolitischen Deckungsquote sei. Was war aber die angebliche unsolide Finanzpolitik, die zu dieser Auseinanderentwicklung der Deckungsquoten zwischen Bund und Ländern geführt hat? Welches waren die Hauptfaktoren der Entwicklung der Deckungsquoten? War unsolide Finanzpolitik etwa die Tatsache, daß der Bund nach 1974 die Hauptlast der antizyklischen Finanzpolitik bei einem sogar sinkenden Anteil an den gesamtstaatlichen Steuereinnahmen getragen hat? War unsolide Finanzpolitik etwa die Tatsache, daß der Bund in steigendem Maße internationale Verpflichtungen im Rahmen der EG und im Rahmen der Zusammenarbeit mit unterentwikkelten Staaten wahrgenommen hat? Dies waren die großen Faktoren, die Ursachen für die negative Entwicklung der Deckungsquoten beim Bund. Herr Kollege Langner, wer vor diesen Faktoren nicht bewußt die Augen verschließt, der muß hier auch nicht die tibetanischen Gebetsmühlen von Verschwendungspolitik oder sonstiges bemühen, um sich zu erklären, warum der Bund gegenwärtig eine ungünstigere Ausgaben-Einnahmen-Relation 'aufweist als die Länder. ({1}) Völlig absurd wird die Situation schließlich, wenn einige Verschwendungstheoretiker von seiten der Länder in der letzten Sitzung des Finanzplanungsrates in Zweifel gezogen haben, daß der Bund in diesem Jahr die kreditpolitische Ausnahmeregelung des Art. 115 in Anspruch nehmen kann. Das kann doch wirklich nur ein Witz sein. Es ist doch glatter Hohn, wenn das genau dieselben Länder sind, die im letzten Jahr in der vordersten Reihe derjenigen waren, die versucht haben, im Rahmen der Umsatzsteuerneuverteilung den Bund zu schröpfen, genau jene, die den Bund in diesem Jahr in eine Situation hineingedrängt haben, daß er, wenn er die antizyklische Finanzpolitik in der gegenwärtig labilen konjunkturellen Lage machen will, gezwungen ist, die kreditpolitische Ausnahmeregelung des Art. 115 in Anspruch zu nehmen. Man kann hier sicherlich sagen: das klingt alles wie Hohn. Der Bund hat seine finanzpolitischen Verpflichtungen gegenüber den Ländern mit dieser Umsatzsteuerneuverteilung sicherlich erfüllt. Er wird im Finanzplanungsrat dann von rechts aus den Ländern Baden-Württemberg, Niedersachsen und RheinlandPfalz gefoult. Das ist einfach nicht ernstzunehmen, was da gelaufen ist. ({2}) Meine Damen und Herren, der Bund hat mit dieser Neuregelung, der auch meine Fraktion heute zustimmt, nicht nur seine Aufgabe, seine verteilungspolitische Verpflichtungen gegenüber den Ländern wahrgenommen, sondern er hat auch dafür gesorgt, daß über die Neuregelung eine Verbesserung der kommunalen Finanzausstattung in diesem Jahr möglich ist. ({3}) So wird der erhöhte Umsatzsteueranteil der Länder in diesem Jahr automatisch zu Mehreinnahmen der Kommunen in Höhe von 200 Millionen DM führen. ({4}) Wenn die Länder ihr Versprechen tatsächlich wahrmachen ({5}) und die Umsatzsteueranteile tatsächlich dazu nutzen, um die kommunale Finanzausstattung zu verbessern, dann müssen sie den kommunalen Finanzausgleich im Jahre 1978 auch zugunsten der Gemeinden verbessern. ({6}) Wir werden hier im Bundestag sehr aufmerksam zu verfolgen haben, was in diesem Jahr auf diesem Gebiet passiert, und wir werden sehr aufmerksam verfolgen, ob die Länder tatsächlich, wie in der Umsatzsteuerrunde versprochen, die Verhandlungserfolge weitergeben. Diese Erfahrung wird auch Grundlage unserer künftigen Steuerpolitik sein müssen. Herr Kollege Dr. Langner, Sie haben eine sehr breite Passage Ihrer Ausführungen der gestrigen Diskussion über die Mischfinanzierung gewidmet. Ich bin nicht unbedingt der Auffassung, daß das hier direkt zum Thema gehört; aber es gehört indirekt durchaus dazu. Ich möchte Ihnen zugestehen, daß es im Bereich der Mischfinanzierung und auch der Gemeinschaftsaufgaben durchaus Problempunkte gibt, die uns interessieren und die wir eventuell mittelfristig im Hinblick auf eine Veränderung und eine Reformierung in diesem Bereich diskutieren wollen. Aber, meine Damen und Herren von der Opposition, Sie werden doch nicht etwa im Ernst glauben, daß es eine seriöse und tatsächlich konstruktive Diskussion in diesem Bereich ist, wenn Herr Ministerpräsident Filbinger in der letzten Verhandlungsphase des Energiesparprogramms, nicht in der ersten, mit derartigen Grundsatzeinwendungen, mit derartigen föderalistischen Bedenken kommt, nachdem er vorher bei den ersten Verhandlungsrunden durch seine eigenen Vertreter konstruktiv und im Detail die einzelnen Regelungen für das Energiesparprogramm mit ausarbeiten ließ. ({7}) - Ach, mein lieber Herr, der Herr Filbinger hat doch in dieser Frage Herrn Schiess, den zuständigen Fachminister, eindeutig im Regen stehenlassen. ({8}) Meine Damen und Herren, wer sich auf diese Art und Weise zum Schluß aus einem Energiesparpro5062 gramm mit Grundsatzeinwendungen abseilt, die er bei Verhandlungsbeginn hätte erheben müssen, wenn sie tatsächlich seriös hätten vorgebracht werden sollen, ({9}) der entlarvt seine eigene Argumentation. Sie erweist sich als höchst fadenscheinig, auch unter Berücksichtigung der höchst dünnen Pflichtvorstellung von Minister Adorno am gestrigen Tag in der Debatte über die Regierungserklärung. ({10}) Herr Kollege Langner, vielleicht schenken Sie mir noch einmal kurz Ihre Aufmerksamkeit. Wer aus wahltaktischen Gründen ({11}) - Sie können ruhig schreien; ich spreche trotzdem weiter ({12}) diese sinnvolle ({13}) - strengen Sie sich ruhig an; ich bin lauter - energiepolitische, volkswirtschaftliche, beschäftigungspolitische und auch außenpolitisch wichtige - Sie haben anscheinend nicht begriffen, was gestern Graf Lambsdorff gesagt hat - gemeinsame Anstrengung von Bund und Ländern torpediert, ({14}) der diskutiert nicht seriös ({15}) über eine sinnvolle Fortentwicklung der finanzpolitischen Grundlagen eines funktionsfähigen Föderalismus, der diskutiert überhaupt nicht mehr konstruktiv in diesem Bereich, der torpediert unter Mißbrauch der föderalistischen Flagge eine sinnvolle Diskussion über die finanzpolitischen Funktionsgrundlagen des Föderalismus in der Bundesrepublik. ({16})

Dr. Karl Carstens (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000321

Das Wort hat der Abgeordnete Gärtner.

Klaus Gärtner (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000627, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist sicherlich keine Überraschung, wenn ich für die Fraktion der Freien Demokraten erkläre, daß wir dem Entwurf des Finanzausgleichsgesetzes hier zustimmen. ({0}) - Herr Stavenhagen, ich weiß, ich kenne Ihre Überraschungsmomente mittlerweile auch. Nach dem, was Sie eben auf den Kollegen Spöri zu formulieren versucht haben, könnten Sie vielleicht doch einmal von hier aus Stellung beziehen. Es würde mich zumindest in diesem Punkt interessieren, da Sie ja im Haushaltsausschuß dazu, mit Verlaub gesagt, ohne ein Geheimnis zu brechen, eine relativ vernünftige Position hatten. ({1}) Das Schöne an diesem Gesetzentwurf ist ja, daß die Hauptnutznießer, wie man sieht, heute nicht da sind. ({2}) Die Länder haben abkassiert und sind nach Hause gegangen. Nun wundere ich mich eigentlich, daß sich hier in diesem Raum nicht die Solidarität der Geschröpften breit macht. Das müßte natürlich sein, weil ein Bundeshaushaltspolitiker, wie beispielsweise Herr Stavenhagen einer ist, natürlich dem jede Träne nachweinen müßte, was an die Länder abgegeben worden ist. ({3}) - Gibt es eine Internationale der Geschröpften, oder was wollten Sie sagen? ({4}) - Ja, natürlich habe ich ein Zuhause. Von daher bin ich auch der Meinung, daß wir uns einmal darüber unterhalten sollten, wie sehr gewisse Leute bei allen Mischfinanzierungsprogrammen, die ja auch in diesem Fall angesprochen worden sind, ihr Zuhause besonders gut bedenken, insbesondere dann, wenn es eine bestimmte Druckposition gibt. Ich will ja nicht noch einmal an das Zukunftsinvestitionsprogramm erinnern, gegen das die Opposition in diesem Hause massiven Widerstand geleistet hat oder dessen Qualität sie zumindestens bestritten hat. Damals haben die Länder, insbesondere unter Anführung des Landes Baden-Württemberg, um jedes Zehntel Prozent hinter dem Komma gekämpft und anschließend dem Programm zugestimmt, obwohl sie zunächst auch nicht zustimmen wollten. Nur erfolgte die Zustimmung damals wohl, weil der Geldbetrag etwas höher gewesen war. Jedenfalls war das mein Eindruck. Auf dem Deckblatt des Gesetzentwurfes ist unter dem Buchstaben C. formuliert: Alternativen - keine. Ich bin allerdings sicher, daß man sich auch im Zusammenhang mit dem Diskussionsgegenstand, den wir in der nächsten Woche hier haben werden, Alternativen denken könnte. Nur darf man sich, auch wenn es sich um eine zustimmungsbedürftige Vorlage handelt, nicht der Illusion hingeben, daß wir hier irgendeine Änderung formulieren könnten. Ich habe den Eindruck, das Parlament hat hier eine exekutive Funktion, und zwar insoweit, als wir das exekutieren, was der Bundeskanzler und die Länderchefs ausgehandelt haben. Wenn man das akzeptiert, was die Verfassungsreformkommission beschrieben hat - ich darf das einmal zitieren -, daß dies eine Pufferzone für politisches Ringen sei, was nicht zu vermeiden sei, es könne also hingenomGärtner men werden, daß zwischen Bund und Ländern ein Verfahren stattfinde, das quasi nur in der Exekutive angesiedelt sei, dann sollte man dennoch auch einmal die Frage kritisch diskutieren, daß nicht nur dieses Parlament als Haushaltsgesetzgeber, sondern auch die Parlamente in den Ländern eigentlich an diesem Verfahren relativ wenig beteiligt sind. Meine Damen und Herren, man kann auch anmerken, daß die Länderchefs, die bei der Verteilung der Steuereinnahmen im Rahmen des Finanzausgleichs an der Klagemauer des Bundes stehen, bei allem Klagen über ihre eigenen Sorgen übersehen, daß diese Klagen in keinem Verhältnis zu den bunt gedruckten Leistungsbilanzen vor den jeweiligen Landtagswahlen stehen. ({5}) Es ist richtig, daß die Länder die Steuereinnahmen bekommen sollten, damit sie ihre Aufgaben selbständig erfüllen können. Dies gilt ebenso für die Gemeinden und die Gemeindeverbände. Dies hat ja auch die Enquete-Kommission in etwa formuliert, als man sich dort überlegte, ob man nicht die Finanzausstattung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden noch einmal überdenken sollte. Ich bin sicher, daß wir dann auf sehr konstruktive Beiträge von Ihnen rechnen können, weil Sie ja diesen Punkt auch insoweit angesprochen haben - jedenfalls habe ich das so gehört -, daß man über die Reform der Finanzverfassung nachdenken sollte. Diese Diskussion wird dann auch im Zusammenhang mit der Aufgabenverteilung zu führen sein, weil man nicht nur das Geld anders als bisher verteilen kann, sondern auch die Aufgaben anders verteilen muß. Nur so wird das Problem der Mischfinanzierung im richtigen Zusammenhang gesehen werden können. Herr Kollege Langner, daß die CDU - ich sage es einmal so - so feinfühlig ist, wenn es um den Ton der Auseinandersetzung geht, kann ich verstehen. Insbesondere in einem gewissen Innenverhältnis sind Sie ja schon so viel gewohnt, daß man nach außen immer dünnhäutiger wird. Das verstehe ich ja. Die Charakterisierung dessen, was mit dem Programm aus baden-württembergischer Sicht passiert ist, hat der Bundeswirtschaftsminister gestern durchaus korrekt wiedergegeben. Es ist überhaupt nicht einzusehen, daß am Ende des Verfahrens ausgerechnet Baden-Württemberg, nur ein Land, das berühmte Haar in der Suppe findet und sagt: Jetzt haben wir die Grundsatzdebatte entdeckt. Das ist, mit Verlaub gesagt, keine exekutive Glanzleistung dieses Landes, weil mit Sicherheit ausgerechnet dann derjenige - ({6}) - Ach, wissen Sie, das stimmt ja nun überhaupt nicht. Das haben Sie gestern hier auch schon einmal darzustellen versucht. Das ist gestern korrigiert worden. Die Länder, die Sie jetzt hier immer erwähnen, haben überhaupt nichts dagegen, dieses Programm so durchzuführen. Der Kollege Albrecht, der in Niedersachsen zunächst ja auch seine Bedenken hatte, hat sich nachher durchgerungen, diesem zuzustimmen. In Rheinland-Pfalz gab es keine Gegenstimmen. Warum dies ausgerechnet jetzt in Baden-Württemberg gemacht worden ist, ist mir unverständlich. ({7}) - Ich bin zwar in Obersontheim in Baden-Württemberg geboren. Von daher hätte ich also vielleicht so ganz im Hinterkopf noch etwas Verständnis dafür. Aber das ist wohl zu kurz gewesen, um - ich will keine Ausdrücke verwenden, die nicht parlamentarisch sind - diese ganze besondere Art und Weise des Verhaltens zu verstehen. Ich darf nur noch darauf hinweisen: In Baden-Württemberg gibt es ja auch noch vernünftige Stimmen. Vielleicht gibt es auch in Ihrer Partei da Unterschiede in der Bewertung. ({8}). - Es gibt noch ein paar Sozialdemokraten, ach so. Es soll ja auch noch ein paar Christdemokraten geben, die diesen Namen zu Recht tragen, meine ich. Aber sehen Sie einmal auf der anderen Seite, daß es den Oberbürgermeister der Stadt Stuttgart gibt, den Herrn Rommel, der natürlich aus seiner Sicht heraus dieses Programm bewertet und empfohlen hat zuzustimmen - ({9}) - Er hätte etwas davon. Wenn es nach dem Bezahlen gehen würde, müßte sich Baden-Württemberg wie in vielen anderen Fällen auch in diesem Falle so verhalten wie vorher; denn dann hätte es ja Geld bekommen. Aber nein, Baden-Württemberg macht ganz einfach ein eigenes Programm. ({10}) Ich finde es ein bißchen ungerecht, daß ein Land aus seiner bevorzugten haushaltspolitischen Situation heraus ein Programm torpediert, von dem andere zehn Bundesländer etwas haben könnten. ({11}) Von Herrn Langner ist eben das Problem der Mischfinanzierung unter dem Gesichtspunkt des Gängelungsprinzips diskutiert worden. Herr Langner, wir sollten doch auch einmal, wenn wir an eine Debatte über Mischfinanzierung und alles, was dazu gehört, herangehen, die Gemeinschaftsaufgaben nicht vergessen. Ich weiß, daß sich Väter an ihre Kinder nicht mehr erinnern, wenn sie mißraten sind. Die Gemeinschaftsaufgaben sind keine Erfindung der Freien Demokraten, sondern eine Erfindung der Großen Koalition. Wie so vieles ist die Gemeinschaftsaufgabe eine Mißgeburt aus dieser Zeit. Nur sollten wir dann auch darüber diskutieren. Auch in diesem Falle sieht man, wie sich im Planungsausschuß die CDU-regierten Länder um jeden Schwerpunktort streiten, um jeden Prozentsatz, der in den Schwerpunktorten zu finanzieren ist, die immer mehr Geld vom Bund haben wollen, die also Mischfinanzierung im Sinne der Gemeinschaftsauf5064 gabe immer dann annehmen, wenn sie das Beste davon haben, aber alles andere, was so ein bißchen mit Ländersolidarität zusammenhängt, ablehnen. Das alles finde ich ein bißchen merkwürdig. Es wird mit Sicherheit nicht so sein, daß wir Mischfinanzierung als Institut insgesamt ausschalten können, weil der Bund - das ist korrekt so - in diesem Falle auch den Art. 28 ernst nehmen, d. h. dafür Sorge tragen muß, daß in allen Ländern dieser Republik eine gleichmäßige Entwicklung stattfindet. Dies ist nun mal nicht in allen Bereichen eine Last, die ein einzelnes Land tragen kann. Das sehen wir beispielsweise bei der Energieversorgung, wo dennoch zwei Länder, insbesondere ein Land - und da komme ich auf mein Heimatland bzw., wo ich herkomme, auf Nordrhein-Westfalen - einen ganz erklecklichen Beitrag dazu leistet, daß die Lichter in Baden-Württemberg nicht ausgehen. ({12}) - Es wäre vielleicht nicht so schlimm, weil auch dann, wenn das Licht bei Ihnen aus ist, Sie immer noch Schatten werfen können, weil Sie so dunkel sind. Die Entscheidung der baden-württembergischen Landesregierung, 1967/68 ihre ganzen Kraftwerke von Kohle auf Heizöl und auf Gas umzustellen, ist eine weise Entscheidung gewesen, wie man heute weiß. Oder? ({13}) - Sie müßten jetzt nur noch sagen: Auch diese Entscheidung war die Entscheidung einer Großen Koalition. Von daher sollten Sie gewarnt sein, solche Überlegungen jemals noch einmal anzustellen. Im übertragenen Sinne vollzieht sich natürlich auch die Mischfinanzierung in den Gemeinden und Gemeindeverbänden, und von daher gibt es für jeden von uns, der in der Kommune aktiv ist, auch dort das Geschäft in Fragen der Schlüsselzuweisungen und der Zweckzuweisungen. Man weiß auch dort, daß Gängelungen immer nur dann als Gängelungen verstanden werden, wenn man programmatische Positionen mit durchsetzen muß, auch einmal solche, die man nicht voll trägt. Ein letzter Punkt. Wir sollten uns als Parlament insgesamt einmal darüber verständigen, ein besseres Verfahren zu finden, um die Beteiligungsrechte des Parlaments bei einem solchen Gesetzentwurf zu sichern. Ich finde es nicht sehr angebracht, wenn wir im Bund quasi vor vollendete Tatsachen gestellt werden - wie in den Ländern und wie dann anschließend in den Kommunen -, so daß sich die eigentliche Entscheidung, das berühmte Budgetrecht, mehr oder weniger in die Verwaltung hineinverlagert hat. Die Behandlung eines Finanzausgleichsgesetzes entspricht dann nämlich dem Verfahren eines Ratifizierungsgesetzes. Ich meine, dies kann nicht im Interesse der Parlamente sein, und wir sollten alle gemeinsam darüber nachdenken. ({14})

Dr. Karl Carstens (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000321

Das Wort hat der Herr Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen.

Karl Haehser (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000776

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und meine Herren! Herr Kollege Langner, aus Ihrer längeren Rede hat die Bundesregierung vor allen Dingen die Zustimmung der Opposition zum Fünften Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern herausgehört. Die Opposition hält es wohl mit ihrer Auffassung vom Wesen der Opposition nicht für vereinbar, zu einem Gesetzentwurf einfach einmal ja zu sagen. Das Ja muß vielmehr mit einem großen Mantel kritischer Bemerkungen umgeben werden, damit selbst die Zustimmung richtig oppositionell wirkt. ({0}) Ich kann - ich will es auch nicht - nicht zuletzt deswegen nicht auf alles eingehen, was gesagt worden ist, um nicht eine Fortführung der Debatte hinaufzubeschwören; aber ich meine, auf wenige Bemerkungen nicht verzichten zu können. Herr Kollege Langner, Sie sprachen von dem Junktim, das zwischen dem Steuerpaket und dem Entwurf des Gesetzes gegeben sei, das heute zur Beratung steht. Dazu will ich Ihnen nur sagen, daß der Bundesrat diesen Zusammenhang hergestellt hat. Er hat in seiner Sitzung am 24. Juni 1977 auf Empfehlung des Finanzausschusses und des Ausschusses für innere Angelegenheiten beschlossen, seine Beratung des Steueränderungsgesetzes 1977 bis zur Einigung über die Umsatzsteuerneuverteilung zurückzustellen. Hieraus kann man also der Bundesregierung keinen Vorwurf machen. Ich finde, es ist auch kein Vorwurf gegenüber dem Bundesrat gerechtfertigt. Es gibt nun einmal Zusammenhänge zwischen dem einen und dem anderen Thema, die man nicht leugnen kann. Zur Mischfinanzierung sind Worte von den Herren Abgeordneten der Koalitionsparteien gesprochen worden, die ich unterstreichen kann. Da ich aber zitiert worden bin, möchte ich auch noch ein paar Bemerkungen anfügen. Die Mischfinanzierung ist nicht etwa aus einem Gefühl des Übermutes des Bundes entstanden, sich in Finanzierungskompetenzen der Länder einzumischen. Vielmehr waren die Länder immer wieder an den Bund herangetreten, der Bund möge bei der Bewältigung dieser oder jener Aufgabe finanziell helfen. Der Bund hat bei der Bewältigung dieser oder jener Aufgabe finanziell geholfen, und mit den Gemeinschaftsaufgaben wurde das gewissermaßen verrechtlicht. Man kann über die Gemeinschaftsaufgaben viele kritische Bemerkungen finden. Ich schließe mich hin und wieder diesen kritischen Bemerkungen an. ({1}) Sie aber als verfehlt abzutun, hieße, eine unter der Großen Koalition zustande gekommene Leistung als verfehlt abzutun. Nein, sie tragen schon viel zur Vermeidung eines noch größeren Ungleichgewichts zwischen den Bundesländern bei. Wenn Sie die Mischfinanzierung kritisieren, dann muß ich vor diesem Hohen Hause einmal darauf hinweisen dürfen, daß die Sparförderung und die Finanzierung des Wohnungsbaus durch Mischfinanzierung zustande kommen und daß die Straßenbaufinanzierung ein typisches System der Mischfinanzierung hat. Hier habe ich Länderaufgaben genannt, bei deren Bewältigung der Bund den Ländern mithilft. ({2}) Ohne die Mithilfe des Bundes würde auf den genannten und auf anderen Gebieten weniger geschehen, und zwar vor allem in jenen Ländern weniger geschehen, die finanziell weniger leistungsfähig sind, z. B. in dem Land, aus dem ich komme. Wenn Sie nun ausgerechnet das Energiesparprogramm zum Aufhänger Ihrer doch sehr umfangreichen gestrigen und heutigen Kritik an der Mischfinanzierung nehmen, so muß ich gerade hierzu darauf hinweisen dürfen, daß ohne Beteiligung des Bundes in dem Bereich, den das Gesetz abdeckt, eben weniger geschieht. Nur so ist es zu erklären, daß finanzschwache Länder, z. B. Rheinland-Pfalz mit Herrn Gaddum, eine durchaus positive Grundeinstellung zu diesem Gesetz haben, das Ihnen ja nun bald vorliegen wird. ({3}) Sie wissen, daß mit der getroffenen Verteilung der Steuereinnahmen zwischen Bund und Ländern auch das Bundesfinanzministerium nicht durchweg glücklich ist. Damit verrate ich überhaupt kein Geheimnis. Aber wenn eine Situation eingetreten zu sein scheint, in der am Schluß nicht mehr von den Argumenten, sondern von der Mehrheit bestimmt wird, wie ein Gesetz aussieht, ({4}) dann nimmt das Finanzministerium dies zur Kenntnis und legt einen Gesetzentwurf wie den, den Sie heute zur Beratung vorliegen haben, vor. Ich habe aus allen heute gehaltenen Reden Ihre Zustimmung herausgehört. Dafür bedanke ich mich. ({5})

Dr. Karl Carstens (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000321

Zu diesem Punkt liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die allgemeine Aussprache. Wir kommen jetzt zur Einzelberatung und Abstimmung in zweiter Beratung. Ich rufe Art. 1 bis 3 mit den vom Ausschuß empfohlenen Änderungen sowie Einleitung und Überschrift auf. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Das Gesetz ist in zweiter Beratung einstimmig angenommen. Wir treten in die dritte Beratung ein. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Ich bitte um die Gegen- probe. - Enthaltungen? - Das Gesetz ist einstimmig angenommen. Ich rufe den Punkt 6 der Tagesordnung auf: Beratung des Antrags der Abgeordneten Lenzer, Pfeifer, Dr. Probst, Benz, Engelsberger, Gerstein, Dr. Hubrig, Dr. Riesenhuber, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Laufs, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz, Burger, Dr. Gruhl, Gerlach ({0}), Dr. Müller und der Fraktion der CDU/CSU Förderung der Solartechnik in der Bundesrepublik Deutschland - Drucksache 8/1268 Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß für Forschung und Technologie ({1}) Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Haushaltsausschuß Zur Begründung des Antrags hat Herr Abgeordneter Lenzer das Wort.

Christian Lenzer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001327, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist mir eine ausgesprochene Freude, vor einem solch erlauchten Kreis hier diesen Antrag begründen zu dürfen. Ich glaube, uns ist heute mal wieder der Umschlag von der Quantität in die Qualität voll gelungen. Zur Begründung dieses Antrags: Ich möchte ihn zunächst einmal in den energiepolitischen Zusammenhang stellen. Oberstes Ziel der Energiepolitik ist die sichere, umweltfreundliche und kostengünstige Energieversorgung in der Bundesrepublik Deutschland. Das bedeutet: Hohe Abhängigkeit von Importenergien, besonders Erdgas und Erdöl, muß gemindert werden. Die Vorräte sind begrenzt und teilweise in politisch besonders riskanten Regionen zu finden. Die unverzügliche Nutzung aller Energieeinsparungsmöglichkeiten muß in Angriff genommen werden. Es geht weiter darum, durch Substitution teurer und knapper Primärenergieträger eine Entlastung unserer Energiebilanz herbeizuführen. Dazu gehört auch ein größeres Engagement im Bereich der nichtnuklearen, regenerativen Energiequellen, z. B. der Sonnenenergie. Wir wissen, daß Forschung, Entwicklung und Markteinführung neuer Energietechnologien große Zeiträume benötigen, und müssen deswegen bereits heute die entsprechenden Voraussetzungen schaffen. ({0}) Die Sonnenenergie bietet angesichts ihres fast unbegrenzten Potentials und ihrer Umweltfreundlich5066 keit große Chancen. Ihre zukünftigen Möglichkeiten der Nutzung in bestimmten Bereichen der Energieversorgung werden heute von Fachleuten mittel- und langfristig durchaus positiv beurteilt. Die geographischen, meteorologischen und klimatologischen Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland erfordern jedoch eine besonders leistungsfähige Technik und einen relativ hohen Aufwand. Auf absehbare Zeit ist es jedoch wegen der gegenwärtigen Energiepreise für die Solartechnik noch nicht möglich, in einen wirtschaftlichen Wettbewerb mit anderen Energieträgern zu treten. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Aussagen, die im Programm „Technologien zur Nutzung der Sonnenenergie" vom Bundesforschungsministerium gemacht sind. Obwohl auch in Zukunft vermehrte Anstrengungen auf dem Gebiete der Forschung und Entwicklung der Solartechnik außer Frage stehen, soll der vorliegende Antrag der CDU/CSU nicht eine bereits mehrfach geführte Debatte über eine neue und zweifellos interessante Technologie herbeiführen. Er unternimmt vielmehr den Versuch, auf Hemmnisse und Schwierigkeiten hinzuweisen, die einer Stärkung und Verbreiterung der Anwendung der Solartechnik im administrativen und in anderen Bereichen entgegenstehen. Gerade in der Anfangsphase der Nutzung der Sonnenenergie kommen Gesetzgebung und Verwaltung eine besondere Bedeutung bei der Markteinführung bereits bekannter Solartechniken zu. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat in einer umfangreichen Befragung der mit der Solartechnik befaßten Wirtschaft den Eindruck gewonnen, daß im gesetzgeberischen, insbesondere im steuerlichen und auch im administrativen Bereich eine Fülle von Möglichkeiten bestehen, die Anwendung der Sonnenenergie beim Verbraucher zu stimulieren. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit greift der Antrag im wesentlichen folgende Maßnahmen heraus, die ich kurz skizzieren möchte: Erstens. Am Anfang aller Überlegungen sollte eine eine kritische Bestandsaufnahme derjenigen Rechtsvorschriften stehen, die sich auf die breite Anwendung der Solartechnik prohibitiv auswirken können. Dies schließt auch in Zusammenarbeit mit den kommunalen Körperschaften eine Untersuchung der bestehenden Vorschriften des Bau- und Planungsrechts ein: Zur Stunde wird nämlich die Anwendung der Solartechnik durch eine Fülle staatlicher Rechtsvorschriften, z. B. Bauvorschriften, die nur eine bestimmte Dachneigung zulassen - es gibt andere Beispiele - behindert. Auch Auflagen über die Anbringung von Fensterflächen und ähnliches erweisen sich als hemmend. Zweitens. Eine weitere Schwierigkeit ist die Tatsache, daß bei der Behandlung von Bauanträgen, die sich mit Solartechnik beschäftigen, von den regionalen Baubehörden unterschiedlich verfahren wird. So sollte es nicht ohne weiteres hingenommen werden, daß ein Bauamt z. B. das Anbringen von Solarkollektoren als eine Verunstaltung der Landschaft bezeichnet, andererseits im gleichen Gebiet das Anbringen von Blechbedachungen als besonders wohltuend empfunden wird. Hier sollten in Zusammenarbeit zwischen Bundesregierung und Bundesländern Empfehlungen ausgearbeitet werden, die den Ermessensspielraum der örtlichen Baubehörden einschränken und eine einheitliche Genehmigungspraxis bei der Anwendung der Solartechnik gewährleisten. Die Anträge sollten möglichst großzügig und unbürokratisch behandelt werden. ({1}) - Sie sehen, ich ahne Ihre Zwischenrufe immer voraus, weil ich Sie schon länger kenne, Herr Kollege. Drittens. Ein zentraler Punkt unseres Antrages ist die sogenannte Solarprämie. In Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern wird das vorerst gescheiterte Programm für „Heizenergiesparende Investitionen" dahin gehend geändert, daß eine Investitionszulage für Anlagen der direkten und indirekten Nutzung der Solarenergie, z. B. Einbau von Solarkollektoren, eventuell in Verbindung mit Wärmepumpen, als sogenannte Solarprämie gewährt wird. Die Solarprämie wird im Rahmen der Gesamtfinanzierung eines Bauprojektes über das Bankensystem beantragt, das wiederum die Mittel aus den staatlichen Haushalten erhält. Im Interesse der Erzielung eines größtmöglichen Einsparungseffekts haben wir ausdrücklich und bewußt auf eine Begrenzung der begünstigten Aufwendungen verzichtet. Um den finanziellen Rahmen nicht zu sprengen, bieten wir als Deckungsvorschlag an, daß der Abfluß der Mittel in dem bereits vorgesehenen Rahmen der 4,35 Milliarden DM gehalten wird, die uns dann sicherlich in irgendeiner anderen Weise nach Ankündigung der Bundesregierung wiederbegegnen werden. ({2}) Ich brauche sicherlich nicht auf die guten Erfahrungen hinzuweisen, die wir im Rahmen der Bausparförderung mit der Gewährung der Bausparprämie gemacht haben. Viertens. Um neben dem privaten Verbraucher auch der gewerblichen Wirtschaft einen Anreiz zu geben, sollten im Rahmen der ERP-Programme zinsgünstige Darlehen für Solaranlagen gewährt werden. Fünftens. Da staatliche Nachfrage gerade im Bausektor besonders stark auftritt, könnten die öffentlichen Hände durch entsprechende Förderung von Demonstrationsanlagen für die Nutzung der Solartechnik eine Vorreiterfunktion erfüllen. Nach unserer Auffassung kann der hierfür erforderliche zusätzliche Finanzbedarf im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung durchaus eingespart werden. Sechstens. Neben den von der Bundesregierung vorgesehenen Forschungs- und Entwicklungsgeldern für Solarenergienutzung sieht die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Gewährung von Markteinführungsbeihilfen für kleine und mittlere Unternehmen als besonders bedeutsam an, damit diese auch im Rahmen der Kooperation einen leichteren Zugang zum Markt für Solartechnik erhalten. Wegen ihres dezentralen Einsatzes ist die Nutzung der Solartechnik gerade für kleine und mittlere Unternehmen in beLenzer sonderer Weise interessant, dies um so mehr, als z. B. das finanzielle Engagement der öffentlichen Hand zur Forschung und Entwicklung etwa der Kernenergie doch überwiegend Großunternehmen zugute kommt. Darüber hinaus versprechen wir uns von einer derartigen Praxis auch nicht unbeträchtliche Beschäftigungsimpulse in der mittelständischen Wirtschaft. ({3}) - Herr Kollege, ich schlage vor, daß Sie erst mal zuhören, später dann über die Dinge nachdenken und zweitens den Fahrdienst des Deutschen Bundestages anrufen; er ist unter Nr. 21 62 zu erreichen. Ich darf Ihnen schon jetzt ein schönes Wochenende wünschen. ({4}) Siebtens. Von besonderer energiepolitischer Bedeutung wird in Zukunft die kombinierte Nutzung der Solarenergie mit Wärmepumpen sein. Wir nehmen mit Befriedigung zur Kenntnis, daß sich die Bundesregierung in der Zwischenzeit dem Vorschlag der CDU/CSU angeschlossen hat, die Besteuerung von Dieselwärmepumpen aufzuheben. Es ist ja, wie wir wissen, eine entsprechende Initiative angekündigt worden. Achtens. Seit der Ölkrise ist ein spürbar wachsendes Interesse des Verbrauchers an neuen Energietechnologien festzustellen. Während noch vor einiger Zeit diese Thematik nur in Fachzirkeln behandelt wurde, haben sich inzwischen die Medien mit besonderer Begeisterung dieses Themas angenommen. Es soll darüber hinaus jedoch nicht vergessen werden, daß gerade Personenkreise wie Architekten, Handwerker oder andere Personen mit starkem Multiplikationscharakter stärker über die Möglichkeiten der Nutzung der Solartechnik informiert werden sollten. Lassen Sie mich abschließend feststellen: Die Nutzung der Solarenergie ist ein wichtiges Instrument im Rahmen einer langfristigen Energiepolitik. Es soll der Tatsache Rechnung tragen, daß die Energieversorgung unseres Landes nur auf der Basis eines breitgefächerten Angebots aus den verschiedensten Energiequellen gesichert werden kann. Dabei müssen bereits jetzt auch solche Optionen ausgeschöpft werden, die kurzfristig keine nennenswerte Entlastung unserer Energiebilanz bringen können. Ich spreche namens der CDU/CSU die Hoffnung aus, daß es im Laufe einer sorgfältigen parlamentarischen Beratung gelingen wird, bei allen Fraktionen des Hauses eine breite Zustimmung für die Beseitigung der der Anwendung der Solarenergie entgegenstehenden Hemmnisse zu finden. Ich darf bereits jetzt die herzliche Bitte an die Koalitionsfraktionen richten, nicht schon deswegen dem Antrag ein Begräbnis erster Klasse zuzusichern, weil er aus unserer Feder stammt. ({5})

Dr. Karl Carstens (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000321

Das Wort hat der Herr Abgeordnete Stahl ({0}).

Erwin Stahl (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002212, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der Opposition, Herr Lenzer, zur Förderung der Solartechnik soll den Anschein wahren oder zumindest erwecken, die Opposition gehe einen mutigen Schritt nach vorn, um ({0}) einer neuen Technologie zum Druchbruch zu verhelfen und deren Einführunng im Markt zu fördern. Bei Nähe besehen, meine Damen und Herren der Opposition, entbehrt diese Turnübung heute nicht einer gewissen Komik, ({1}) da wir im zuständigen Ausschuß gemeinsam über den Stand der Solartechnik sprachen, die seit 1973 sehr intensiv von seiten der Bundesregierung gefördert wird. Sie wissen, Herr Lenzer, daß die Bundesregierung zu jedem Zeitpunkt bereit ist, darüber im Ausschuß Rechenschaft abzugeben. Die in diesem Antrag formulierten zehn Fragen zeigen, daß die Opposition die Programme der Bundesregierung nicht liest. Herr Lenzer, ich würde sagen, daß Ihr Informationsstand in diesem Bereich mehr als mangelhaft bezeichnet werden muß. ({2}) Dieses Nachhaken der Forderungen in den zehn Punkten des Antrags möchte ich nun einmal im einzelnen aufzeigen. Zu 1. Die Opposition fordert mit ihrem Antrag vom 29. November 1977 von der Bundesregierung die Erarbeitung einer Dokumentation über rechtliche Hemmnisse bei der Einführung der Solartechnik. Eine entsprechende Studie hat die Bundesregierung bereits im Mai 1976 - also anderthalb Jahre vorher - in Auftrag gegeben. Die Studie wird voraussichtlich noch Ende dieses Monats dem Parlament oder zumindest den Ausschüssen vorliegen. ({3}) Zu 2. Die Opposition fordert von der Bundesregierung eine Überprüfung des Bau- und Planungsrechts in Zusammenarbeit mit den Kommunen. Abgesehen von der Tatsache, Herr Lenzer, daß dies vor allem Ländersache und daher die Bundesregierung der falsche Adressat ist, scheint der Opposition auch unbekannt zu sein, daß - wie das CDU- regierte Land Baden-Württemberg - die Länder eigene Programme zur Energieersparnis verfolgen oder sich an Förderungsprogrammen der Bundesregierung beteiligen. Zu 3. Die Opposition fordert von der Bundesregierung die Entwicklung von Empfehlungen für die großzügige Auslegung von bestehenden Vorschriften für den Einbau von Solaranlagen in Zusammenarbeit mit den Ländern. Hier sei die Opposition auf § 13 des Bundesbaugesetzes verwiesen. Weiterhin - Herr Kollege Lenzer, das sollte Ihnen eigentlich bekannt sein - hat sich die Bundesregierung mit der Bitte, den Einbau von Sonnen5068 Stahl ({4}) anlagen zu erleichtern, zu beschleunigen und bei der Beurteilung baugestalterischer Anforderungen großzügig zu sein, an die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Siedlungswesen der zuständigen Länderminister gewandt. Hier ist ein Ausschuß schon seit einiger Zeit in Tätigkeit, der versucht, dies in aller Ruhe und Vernunft zu koordinieren. ({5}) Der pseudoliberalen Forderung der Opposition, von einer Normung in der Solartechnik abzusehen, muß energisch widersprochen werden. Entweder hält die Opposition die Solartechnik für noch nicht ausgereift - dann ist ihr Antrag auf Förderung der Markteinführung unverantwortlich -, oder sie verhält sich verbraucher- bzw. anwenderfeindlich, indem sie einen Leistungsvergleich der verschiedenen Typen von vornherein boykottieren will. Herr Lenzer, gerade der Leistungsvergleich aber ist, um einen echten Wettbewerb zu ermöglichen und den Markt transparent zu machen, bei einer neuen Technologie nötig, um die Anwender und Nutzer in ihren Erwartungen nicht zu enttäuschen. ({6}) Sie wissen genau, daß die Fachleute zu diesem Bereich noch durchaus verschiedene Meinungen vertreten. Die Bemühungen der Arbeitsgemeinschaft Solarenergie um die Erstellung eines Wirkungsgradtests für Solarkollektoren, die Erarbeitung von Normen und Richtlinien für Gebrauchstauglichkeit, sicherheitstechnische Ausführungen und Leistungsprüfung von Solaranlagen sind daher ausdrücklich zu begrüßen. Zu 4. Die Opposition fordert die Gewährung einer besonderen Solarprämie. Diese Forderung ist unsachgemäß und daher abzulehnen. Die Bundesregierung hat bereits ein Gesamtprogramm zur Energieersparnis auch in der zweiten Fortschreibung ihres Energieprogramms vorgelegt. Dieses Programm sieht prinzipiell gleiche Fördersätze für die einzelnen Maßnahmen vor. Die Notwendigkeit, für Solaranlagen, im Gegensatz beispielsweise zu Wärmepumpen, besonders hohe Fördersätze zu gewähren, ist nirgends zu erkennen, es sei denn, die Opposition macht . neuerdings modische Politik. Die Mode verlangt ja derzeit Sonnenenergie. Herr Lenzer, dies müssen Sie doch zugeben: für so dumm sollte man Sie nicht halten. Zu 5. Die Opposition fordert, besonders zinsgünstige Darlehen für Solaranlagen im Rahmen des ERP-Programms für die gewerbliche Wirtschaft bereitzustellen. Aber zum einen soll das ERP-Programm sowieso besonders für kleine und mittlere Unternehmen Investitionsmittel bereitstellen; zum anderen ist dies im Rahmen der bestehenden ERP- Programme schon jetzt möglich. Zu 6. Die Opposition meint, sie müsse die Bundesregierung auffordern, kontinuierlich steigende Mittel für die Anwendung der Solartechnik bei Bundesbauten aufzuwenden. Auch dies ist längst geschehen. Im Rahmen des Programms für Zukunftsinvestitionen sind in bundeseigenen Gebäuden bis 1980 etwa für 31 Millionen DM Solaranlagen vorgesehen. Sie sollten also einmal den Bundeshaushalt lesen. ({7}) Zu 7. Die Opposition fordert über die für F- und E- spezifischen Mittel hinaus die Beteiligung der Bundesregierung an der Markteinführung der Solartechnik. Auch dies ist im Rahmen des Förderungsprogramms für die beschleunigte Markteinführung neuer energiesparender Verfahren und Produkte, für das mehrere Millionen DM im Haushalt des Bundesministers für Wirtschaft eingesetzt sind, schon heute möglich. Zu 8. Nachdem schon mehrfach von der Opposition die Beteiligung mittlerer und kleiner Unternehmen am Solartechnikprogramm hervorgehoben worden ist, macht die Opposition hier einen weiteren Bückling und fordert die bevorzugte Behandlung dieser Unternehmen bei der Auftragsvergabe durch den Staat. Herr Kollege Lenzer, in den Richtlinien der Bundesregierung vom Mai 1976 ist eine angemessene Beteiligung kleiner und mittlerer Betriebe bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ausdrücklich erwähnt und vorgesehen. ({8}) Zu 9. Sachfremd, wenn auch nicht abwegig fordert die Opposition in diesem Antrag die Aufhebung der Besteuerung von Dieselöl zum Betrieb von Wärmepumpen. Abgesehen von der Tatsache, daß dies mit Solartechnik nichts zu tun hat, beabsichtigt die Bundesregierung ohnedies, die Besteuerung des Dieselöls für den Betrieb von dezentralisierten Systemen zur Erzeugung von Wärme und Strom um 39 Pf auf knapp 2 Pf pro Liter zu senken. ({9}) Mehr darüber ist in der zweiten Fortschreibung ties Energieprogramms zu lesen, die diesem Hause vorliegt. - Herr Stavenhagen und Herr Kollege Lenzer, eigentlich sollten Sie besser informiert sein, als es aus dem hervorgeht, was Sie jetzt von sich geben. Zu 10. Die Forderung der Opposition, die Bundesregierung möge über Solartechnik besser informieren, grenzt an - mit Verlaub gesagt - Unverschämtheit. ({10}) Auf der einen Seite verunglimpft die Opposition den zuständigen Minister dahin, seine Informationspolitik sei extensiv, auf der anderen Seite aber fordert sie eine Ausweitung seiner Informationstätigkeit. Die Opposition scheint sich auch hier nicht im klaren darüber zu sein, was sie selber will. Dies ist doch wohl eine Tatsache. ({11}) - Die Fragestunden dieses Hauses bekunden dies doch. Auf der einen Seite fordern Sie mehr Information und werfen der Bundesregierung im Lande Stahl ({12}) laufend vor, sie verwende die Mittel unvernünftig, auf der anderen Seite fordern Sie die Bundesregierung auf - hier in solchen Anträgen -, sie solle mehr tun. Sagen Sie doch einmal, was Sie eigentlich wollen! ({13}) - Es dürfte der Opposition eigentlich nicht entgangen sein, daß es über die Solartechnik eine ganze Menge von sachlichen Informationen gibt. Abschließend, meine Damen und Herren von der Opposition: Dieser Antrag hätte eigentlich von Ihren Parteifreunden in den Landtagen von BadenWürttemberg und Niedersachsen gestellt werden müssen mit dem Ziel, die Landesregierung oder deren Ministerpräsidenten zu verpflichten, sich am Energieprogramm der Bundesregierung zu beteiligen. Dieses Programm hätte - abgesehen vom Auftragsvolumen von über 20 Milliarden DM, das gerade den kleinen und mittleren Unternehmen zugute käme - auch der Solartechnik und ihrer Markteinführung eine große Chance gegeben. Dieses unverantwortliche Verhalten von Herrn Filbinger haben Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, ohne Kommentar entgegengenommen. Bezogen auf den vorliegenden Antrag und seine Forderungen wirken Sie deshalb unglaubwürdig. ({14}) Soweit eine erste Stellungnahme. Wir werden Gelegenheit haben, dieses Thema in den Beratungen der Ausschüsse, denen dieser Antrag überwiesen werden soll, zu vertiefen. Ich stimme dem Überweisungsvorschlag namens der SPD- Fraktion - trotz. der Unzulänglichkeiten dieses Antrages - zu, obwohl es sinnvoller wäre, wenn Sie als Opposition diesen Antrag zurückzögen, da er nicht mehr aktuell ist. ({15})

Dr. Karl Carstens (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000321

Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Laermann.

Prof. Dr. - Ing. Karl Hans Laermann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001266, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir genießen zur Zeit den besonderen Vorzug, über ein erfreuliches Thema zu sprechen, über die Sonne nämlich, die uns heute draußen einmal wieder in aller Herrlichkeit strahlt und Energie liefert. ({0}) - Strahlung hat nicht unbedingt etwas mit Wärme zu tun. ({1}) Aber ich wollte hier keinen Physik-Vortrag halten. Ich möchte hier zum Antrag der CDU/CSU-Opposition sprechen. - Ich bin mit den Antragstellern darüber einig ({2}) Sie sind recht voreilig; Sie sollten doch den folgenden Halbsatz noch mit anhören ({3}) - nun lassen Sie nicht nur die Sonne strahlen, sondern lassen Sie auch einmal die Opposition vor Freude strahlen -, daß der Förderung der Entwicklung und der verstärkten Markteinführung der Solartechnik in der Bundesrepublik große Bedeutung zukommt, die energiepolitische Notwendigkeit dafür besteht und die Chancen für die Nutzung dieser erneuerbaren Energiequellen gut sind. Es ist deshalb zu begrüßen, daß nunmehr auch die Opposition die energiepolitische Notwendigkeit und die Bedeutung dieser erneuerbaren Energiequelle erkannt hat und damit Absichten und Ziele der Bundesregierung bestätigt und unterstützt. Herzlichen Dank! ({4}) Die FDP hatte übrigens schon sehr früh, im Jahre 1973/74, ein eigenes Forschungs- und Entwicklungsprogramm für die Nutzung der Sonnenenergie gefordert. Herr Kollege Stahl hat vorhin bereits ausführlich dargelegt, wie beachtlich inzwischen die F- und E-Aufwendungen und die bereits erzielten Ergebnisse auf diesem Gebiet sind. Er hat sie quantifiziert dargestellt; ich brauche das sicherlich nicht zu wiederholen. Im übrigen kann Ihrem Informationsbedürfnis, Herr Kollege Lenzer, abgeholfen werden. Es gibt darüber genügend Schriften und Informationen, die Sie ja auch gefordert haben. Hier schließe ich mich der Bemerkung von Herrn Stahl an. Das ist alles nachlesbar. ({5}) - Schönen Dank. Wir werden das ja im Protokoll nachlesen können. Ich werde mir den Spruch über den Schreibtisch hängen. ({6}) - Herr Kollege Lampersbach, mit den eigenen Sonnen hat das so seine Bewandtnis. Wir dürfen uns nicht darauf beschränken oder dem Irrtum unterliegen, als ob es sich nur um die eine Sonne handelt, die uns strahlt. Es gibt da noch ein paar andere. ({7}) - Ich kenne Ihre Bescheidenheit, Herr Kollege Probst. Lassen Sie mich noch einmal hervorheben, daß in Mitteleuropa die dezentrale Nutzung der Sonnenenergie, d. h. die Nutzung als Sekundärenergie ohne Zwischenschaltung von weiteren Versorgungssystemen im Bereich der Niedrigtemperatur in erster Linie zur Brauchwassererwärmung wie zur Raumheizung - hier in Verbindung mit Wärmepumpen und der Entwicklung geeigneter Speichermöglichkeiten -, gute Chancen hat, einen durchaus beachtlichen Anteil des Energiebedarfs mittel- und vor allen Dingen langfristig zu decken. Darüber hinaus sollte aber auch nicht die wirtschaftliche Bedeutung der Entwicklung und des Einsatzes zentraler Nutzungsmöglichkeiten vergessen werden, also etwa zur Erzeugung von elektrischer Energie, zur Erzeugung von Wasserstoff als Energieträger oder auch beispielsweise zur Meerwasserentsalzung; das etwa in hoch konzentrierenden Hochtemperaturkollektorsystemen oder durch terrestrische fotoelektrische Nutzung der Globalstrahlung in Bereichen der Erde mit einer höheren Intensität der Globalstrahlung, als das in unseren Breiten der Fall ist. Hier ist vor allen Dingen an Bereiche um den Äquator zu denken. Ich betrachte die Nutzung der Sonnenenergie - einschließlich der Windenergie; das möchte ich ausdrücklich betonen - erstens als einen wichtigen Beitrag zur Lösung der Weltenergieprobleme in der Zukunft, zweitens als einen bedeutenden Beitrag zur Entwicklungshilfe - gerade für die Entwicklungsländer dürfte diese Technologie wegen der Möglichkeit ihres dezentralen Einsatzes von besonderer Bedeutung sein -, drittens aber auch als eine gute Möglichkeit, neue Märkte für neue Produkte mit außerordentlich guten Exportchancen zu erschließen und damit für unser rohstoffarmes und energieimportabhängiges Land den unvermeidbaren Strukturwandel einzuleiten, damit Arbeitsplätze und Wirtschaftskraft der Zukunft zu sichern. Die Nutzung der Sonnenenergie besitzt darüber hinaus, wie schon erwähnt, eine ausgesprochen mittelstandspolitische Komponente. Die Forderungen der Opposition nach Abbau administrativer Hemmnisse, die der verstärkten Nutzung der Solartechnik entgegenstehen, können nur unterstützt werden. ({8}) Hier ist aber anzumerken, daß das Planungs- und Baurecht Angelegenheit der Länder ist, die ja, wie wir gerade im Zusammenhang mit dem Energieeinsparprogramm bitter erlebt haben, sehr nachdrücklich auf ihre Zuständigkeit pochen. Auf Grund Ihres Antrages, verehrte Kollegen von der Opposition, kann ich wohl davon ausgehen, daß Sie sich für die entsprechenden Änderungen in den Landesbauordnungen einsetzen, besonders in den Ländern, in denen Sie die Regierung stellen; denn gerade aus diesen Ländern liegen mir erstaunlicherweise die meisten Beschwerden , und Nachrichten über administrative Erschwernisse vor. ({9}) Hier meine ich, daß Sie, von Ihrem Informationsstand ausgehend, Ihren Kollegen in den Landesparlamenten doch entsprechende Informationen zukommen lassen könnten; Sie bräuchten dazu den Informationsfonds der Bundesregierung nicht ausdrücklich noch einmal zu strapazieren. Die Bundesregierung hat die Förderung der Solartechnik in das Programm zur Förderung heizenergiesparender Investitionen mit einbezogen, und das gilt auch für die Wärmepumpen. Ich möchte jetzt zum Scheitern dieses Programms und zur Obstruktion des baden-württembergischen Ministerpräsidenten nichts sagen; es ist bereits viel darüber gesprochen worden, und es wird in der anschließenden Runde wohl noch einiges dazu bemerkt werden. ({10}) Ich will den Streit an dieser Stelle nicht weiterführen, da ja offensichtlich die Kollegen von der Opposition hier im Deutschen Bundestag die Absicht der Bundesregierung, Energie zu sparen und Wärmepumpen- und Solartechnik zu fördern, positiv sehen, wie ich auch ihrem energiepolitischen Programm vom 20. Dezember 1977 entnehmen kann. ({11}) - Ich stimme Ihnen zu; das darf ich noch einmal ausdrücklich betonen. Ich empfehle den Kollegen von der Opposition, sich mit ihren Kollegen in den Landtagen in Verbindung zu setzen und eben Information zu betreiben. ({12}) - Ja, wenn Sie dies schon einmal einsehen, Herr Kollege Probst, ist ja schon der erste Schritt getan. Der Weg zur Besserung sollte dann für Sie leichter zu finden sein. ({13})

Dr. h. c. Richard Stücklen (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002281

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Prof. Dr. - Ing. Karl Hans Laermann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001266, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Ja, bitte schön.

Hermann Scheffler (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001951, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Professor Dr. Laermann, Sie haben in Ihren Ausführungen sinngemäß gesagt, daß Sie in der Anwendung der Solarenergie eine wichtige Möglichkeit der Energieeinsparung sehen. Halten Sie es nicht für korrekt, daß wir dann auch darauf hinweisen, daß das zwar eine Einsparmöglichkeit ist, diese aber noch nicht endgültig zum Tragen kommen kann, solange das Speicherproblem nicht gelöst ist, und daß auch dann, wenn es gelöst sein sollte, die graduelle Beteiligung dieser Energieart nicht von der Größenordnung sein kann, daß wir damit aller Sorgen ledig wären? ({0})

Prof. Dr. - Ing. Karl Hans Laermann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001266, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Kollege Scheffler, ich stimme Ihnen zu, aber ich meine, daß hier nicht der richtige Ort ist, über technische Details zu sprechen. Ich stimme Ihnen vor allen Dingen im Hinblick auf Ihre Bemerkungen bezüglich des SpeicherDr.-Ing. Laermann problems zu. Wir würden die Nutzung der Solarenergie erheblich verbessern können, wenn wir das Speicherproblem - nicht nur bezüglich der Tagesspeicher, sondern vor allen Dingen auch bezüglich der Saisonalspeicher - lösen könnten. Aber der Anteil dürfte durchaus beachtlich sein, selbst wenn wir bis zum Jahr 2000 nur mit einer Größenordnung von 5 bis 6 % Nutzenergieanteil rechnen, denn die Wasserkraftenergie hat zur Zeit nur einen Anteil von 1,5 % an der Gesamtenergiebedarfsdeckung und wird ja auch als besonders bedeutungsvoll angesehen, insbesondere im Hinblick auf die auf diesem Gebiet getätigten und in der Welt noch zu tätigenden Investitionen. Darf ich nun an meine vorherigen Ausführungen anschließen: Ich bin _daher sicher, daß wir wegen der Übereinstimmung in den Absichten durch gemeinsame Bemühungen zwischen den Koalitionsfraktionen und mit den Kollegen der Opposition bei der Beratung des Antrages zu den volkswirtschaftlich und energiepolitisch notwendigen und richtigen Lösungen kommen werden, da ja auch die Bundesregierung den Weg bereits beschritten hat und wir davon ausgehen können, daß Sie diesen Weg der Bundesregierung in Zukunft stärker als bisher unterstützen werden. ({0}) Ich stimme daher im Namen meiner Fraktion der Überweisung des Antrages an den Ausschuß zu. ({1})

Dr. h. c. Richard Stücklen (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002281

Das Wort hat der Herr Abgeordnete Stavenhagen.

Dr. Lutz G. Stavenhagen (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002223, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Beiträge, die gestern und heute zum Energiesparprogramm und jetzt auch zu unserem Antrag „Förderung der Solartechnik" geleistet wurden, machen es erforderlich, zunächst einmal ein Mißverständnis auszuräumen: Wir sind nicht gegen Energiesparen, wir sind nur gegen Etikettenschwindel. Das einzige nämlich, was die Bundesregierung konkret zum Thema ,,Energiesparen" gebracht hat, war der Vorschlag des Forschungsministers Matthöfer, den Hausfrauen mittags das Kochen zu verteuern, und das zweite war dieses Styropor-Förderungsprogramm, das aber mit Energiesparen zunächst einmal überhaupt nichts zu tun hat. ({0}) - Ich will Ihnen gern zum Thema etwas sagen, ({1}) denn eben diesem Thema Energiesparen und Erschließung neuer Energiequellen dient unser Antrag. Sie, Herr Stahl, haben gerade eben, als Sie zu unserem Antrag sprachen, versucht, wieder Polemiken einzubringen. Deswegen muß man sagen, daß das Energieeinsparprogramm, das die Bundesregierung vorgebracht hat und das nicht zum Tragen kam, eben kein Energieeinsparprogramm ist. Das soll etwas ganz anderes, es soll nämlich dem Herrn Ravens in Niedersachsen helfen, außerdem soll es die Konjunktur fördern, ({2}) aber ein Energieeinspareffekt ist bei dem ganzen Programm überhaupt nicht zu sehen. Deswegen ist es sehr wohl notwendig, daß man sich sorgfältig und ausführlich mit unserem Antrag beschäftigt. ({3})

Dr. h. c. Richard Stücklen (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002281

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Stahl?

Dr. Lutz G. Stavenhagen (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002223, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ja, bitte.

Erwin Stahl (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002212, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Kollege Stavenhagen, würden Sie mir zustimmen, daß der Antrag, den Herr Lenzer eben begründet hat, von der Fragestellung her schon überholt ist und daß Ihre Aussage, daß das Energiesparprogramm - wie Sie z. B. im Pressedienst ihrer Fraktion ausführen - nicht dazu beitragen werde, Arbeitsplätze zu sichern, doch nun hoffentlich kein Witz ist, den Sie dort von sich gegeben haben? ({0}) Dr. Stavenhagen ({1}) : Herr Kollege, wenn Sie einmal nachrechnen wollen, welcher Arbeitskräfteeffekt ausgelöst wird, ({2}) so können wir schätzen, daß bei einer Milliarde D-Mark gewerblicher Investitionen etwa 24 000 oder 25 000 Arbeitsplätze geschaffen werden. Welche gewerblichen Investitionen durch dieses Programm ausgelöst werden, das zunächst nur Aufträge beim Ausbaugewerbe bringt, ist überhaupt nicht abzuschätzen. Deswegen ist die von Herrn Ravens genannte Zahl von 390 000 Arbeitsplätzen vollkommen aus der Luft gegriffen. Ein Zweites. Wenn Sie sagen, das haben wir längst alles, das ist alles obsolet, dann muß ich Ihnen sagen: offenbar erlaubt es Ihre Zeit nicht, sich einmal draußen zu erkundigen, welche gesetzlichen und vorschriftsmäßigen Hemmnisse vorhanden sind, wenn Solaranlagen installiert werden sollen. ({3}) - Da nützen die ganzen Daten, die im Februar kommen sollen, überhaupt nichts. Deswegen sagen wir ja: Stellen Sie einmal einen Katalog zusammen, ({4}) worin dargestellt ist, was wir beseitigen müssen. Sie haben angekündigt, dieser Katalog kommt Ende Januar/Anfang Februar. Wir sind äußerst gespannt darauf. ({5})

Dr. h. c. Richard Stücklen (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002281

Herr Abgeordneter, gestatten Sie noch eine Zwischenfrage des Abgeordneten Wolfram? Ich bitte aber die Abgeordneten, die Zwischenfragen stellen, das nicht zu einer Diskussion auszuweiten. Sie ist in der Geschäftsordnung nicht vorgesehen, obwohl ich so ein Zwiegepräch für sehr sinnvoll halten würde. - Bitte schön!

Erich Wolfram (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002558, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Kollege, wollen Sie bestätigen, daß das Handwerk, weite Kreise der mittelständischen Wirtschaft große Erwartungen in dieses Programm gesetzt haben und daß sie überhaupt kein Verständnis für die Haltung der CDU und ihren krampfhaften Versuch haben, das Eigentor des Herrn Filbinger ein bißchen zu kaschieren? ({0})

Dr. Lutz G. Stavenhagen (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002223, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Kollege, ich bestätige, daß das Handwerk und auch andere große Erwartungen bezüglich dieses Programms gehegt haben. Als sie das Programm dann aber gelesen haben, waren sie bitter enttäuscht. ({0}) Darin ist zu lesen: Sie bekommen etwas für Rolläden und für Wärmedämmassen, wenn diese mindestens 30 Millimeter stark sind; wenn sie dünner sind, bekommen sie nichts. Das ist Verwaltungsperfektionismus, das ist neue Subventionsbürokratie. Das bringt unser Problem nicht weiter. ({1})

Dr. h. c. Richard Stücklen (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002281

Herr Abgeordneter, einen Augenblick. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bitte doch, die Zwischenrufe so zu dosieren, daß sie a) von den Stenographen aufgenommen werden können, ({0}) b) auch der Redner am Pult in der Lage ist, auf die Zwischenrufe einzugehen, ({1}) c) das Präsidium nicht einschreiten muß, weil es die Ruhe stört. ({2}) Wenn Sie diese drei Kriterien einhalten, können wir so fortfahren. Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine letzte Zwischenfrage?

Dr. Lutz G. Stavenhagen (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002223, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ja, eine letzte Zwischenfrage, bitte.

Dr. Ulrich Steger (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002227, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Stavenhagen, ist Ihnen bekannt, daß es, seitdem es in Deutschland, das alte Preußen eingeschlossen, eine Bauaufsicht gibt, immer schon üblich war, daß die technisch zu erreichenden Normen in gewisse Vorschriften umgesetzt worden sind, die quantitativ möglichst eindeutig und für jedermann verständlich waren, und daß es von daher auch ganz klar ist, daß Sie, wenn Sie bestimmte Wärmedämmwerte erreichen müssen, dies umsetzen müssen - das ist unter Beteiligung baden-württembergischer Ministerialbeamter geschehen - in bestimmte Vorschriften? ({0}) - Ich habe ihn gefragt, ob ihm das bekannt oder nicht bekannt ist. ({1}) - Nein, wenn die Frage mit Ja zu beantworten wäre, hätte er anders argumentiert.

Dr. h. c. Richard Stücklen (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002281

Herr Abgeordneter, ich habe Ihnen nur zur Stellung einer Frage das Wort gegeben, nicht zum Zwiegespräch. Das können Sie viel einfacher dahinten haben.

Dr. Lutz G. Stavenhagen (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002223, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Kollege, mir ist klar, daß sich hier einige Ministeriale ausgetobt haben. Mir ist aber genauso klar, daß Wirtschaftsminister Graf Lambsdorff das lieber in seinem Hause gemacht hätte,, weil er es dann nämlich anders gemacht hätte. Aber das war nicht drin, weil Wir ja in Niedersachsen Wahlkampf haben und dort ein Bundesminister antreten soll. Das ist der zentrale Punkt. ({0}) Deswegen ist dieses Programm eben in dieses Haus gepackt worden, und dort ist das herausgekommen, was wir jetzt haben. ({1}) Gestern hat Graf Lambsdorff hier einige polemische Äußerungen über das Land Baden-Württemberg gemacht. Er kann heute nicht hier sein; das verstehe ich selbstverständlich. Dazu möchte ich folgendes sagen. Wieso ist denn „Attentismus" bei diesem Programm eingetreten? Weil die Bundesregierung im September erste Signale hochgehoben hat und dann nichts mehr kam. ({2}) Dann konnte man sich zunächst einmal im Kabinett nicht einigen. ({3}) Man war sich nicht darüber im klaren, wie man das Programm überhaupt machen sollte. Danach hat man bis Dezember herumgemärt. Das ist die Ursache, warum eben falsche Erwartungen geweckt wurden, die heute bitter enttäuscht werden. ({4}) Das Programm ist fachlich dilettantisch; das wird Ihnen jeder bestätigen. Es ist ordnungspolitisch äußerst bedenklich - das ist gestern und heute hier schon dargelegt worden -, ({5}) und es ist wirtschaftspolitisch fragwürdig, weil der arbeitsplatzschaffende Effekt, der ihm hier unterstellt wird, überhaupt nicht zu sehen ist. ({6}) Wenn Sie ernsthaft Energieeinsparungsmaßnahmen treffen wollen, dann setzen Sie sich mit uns zusammen, nehmen Sie unseren Antrag, ({7}) lassen Sie Verwaltungsbürokratie beiseite, ({8}) beseitigen Sie rechtliche Hemmnisse, kommen Sie zu vernünftigen, marktkonformen, ordnungspolitisch sauberen Vorschlägen. Dann sind wir dabei, aber nicht bei solchem Unsinn. ({9}) Ich hoffe sehr, daß unser Antrag zur Förderung der Solartechnik die Diskussion belebt und Gelegenheit schafft, etwas Vernünftiges auf die Reise zu bringen. Wir wenden uns gegen dieses aus der Hüfte geschossene Programm, um das es wirklich nicht schade ist. ({10})

Dr. h. c. Richard Stücklen (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002281

Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Böhme.

Dr. Rolf Böhme (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000221, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin dem Kollegen Stavenhagen wirklich dankbar für die Rede, die er hier gehalten hat. Denn eines ist klargeworden, nämlich daß in dieser Argumentation viel von Wahlkampf, aber herzlich wenig von unserem Anliegen, von Energieeinsparung, die Rede war. ({0}) Da hier von „Etikettenschwindel" die Rede war, möchte ich einige Sätze dazu sagen, auch zur Ablehnung des Energiesparprogramms durch die CDU/CSU, eines Programms, welches insbesondere von der Landesregierung in Baden-Württemberg zu Fall gebracht wurde. In diesem Programm zur Förderung heizenergiesparender Investitionen war ein wichtiger Punkt auch das, was heute hier zur Debatte steht, nämlich die finanzielle Förderung des Einbaus von Wärmepumpen oder Solaranlagen einschließlich der Anbindung an ein konventionelles Heizsystem. ({1}) Dieses Programm hat die CDU über ihre Regierungen in Niedersachsen und Baden-Württemberg zu Fall gebracht. Die Stellungnahme des Bundeslandes Baden-Württemberg wurde von Ihnen gestern hier im Bundestag mit Beifall quittiert, womit offensichtlich Ihre Freude darüber zum Ausdruck kommen sollte, daß Baden-Württemberg der Bundesregierung in Bonn wieder einmal eins ausgewischt hat. ({2}) Dieses Zusammenspiel der Opposition in Bonn mit den CDU-regierten Ländern muß noch einmal herausgestellt und dingfest gemacht werden, weil hier ein erschreckendes Musterbeispiel dafür vorliegt, wie die CDU den Parteinutzen vor den Bürgernutzen stellt ({3}) und kalt berechnend das Gemeinwohl dem Parteiwohl opfert, wenn sie glaubt, der Bundesregierung schaden zu können. ({4}) Tatsächlich aber hat die CDU/CSU dem ganzen Volk geschadet. Ihr jetziger Antrag zur Förderung der Solartechnik erweist sich als ziemliche Heuchelei, weil Sie heute das fordern, was Ihre Freunde in den Ländern gestern - mit Ihrem Beifall quittiert - abgelehnt oder abgeblockt haben. ({5}) Zu den allgemeinen Argumenten, die gegen die ablehnende Begründung der Landesregierung von Baden-Württemberg sprechen, möchte ich hier nichts mehr nachtragen, sondern nur auf drei Punkte hinweisen, welche die besondere Obstruktionsrolle der Landesregierung von Baden-Württemberg in dieser Frage zeigen und beweisen, daß das Kabinett in Stuttgart hier einen besonders unrühmlichen Schwabenstreich geliefert hat. ({6}) Erstens. Noch im Dezember 1977, also vor wenigen Wochen, meine Damen und Herren, wurde allen Haushaltungen von Baden-Württemberg eine Zeitungsbeilage ins Haus geschickt, in der auf eine Energiesparfibel hingewiesen wurde. ({7}) Da heißt es: „Mit Energie in eine sichere Zukunft - Weihnachten, Dezember 1977. Tips und Tricks zum sinnvollen Einsparen wertvoller Energie." ({8}) Dr. Böhme ({9}) In dieser Energiesparfibel - es kommt noch schöner - heißt es unter dem Motto „Sich regen, bringt Segen" wörtlich: ({10}) Noch 1977 werden Bund und Länder ein Programm über die Förderung heizenergiesparender Investitionen in bestehenden Gebäuden vorlegen. Nähere Auskünfte ... Wir - die Landesregierung Baden-Württemberg bleiben dabei und gehen mit Energie in eine sichere Zukunft. Machen Sie es - so heißt es dort wie ich: Ich spare Energie. Und Sie? ({11}) Tatsache aber ist -

Dr. h. c. Richard Stücklen (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002281

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Hubrig?

Dr. Rolf Böhme (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000221, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Bitte sehr.

Dr. Hans Hubrig (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000970, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Böhme, haben Sie irgendwann eine Äußerung aus dem Lande BadenWürttemberg gehört, die gegen das Energiesparen war?

Dr. Rolf Böhme (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000221, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Entschuldigung, ich habe eine Äußerung gehört. Das, was konkret auf dem Tisch lag, nämlich ein Programm, eine Strategie bundeseinheitlicher Energieeinsparung im Wert von 4,3 Milliarden DM und mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 20 Milliarden DM wurde von Ihnen und Ihren Freunden in Niedersachsen und Baden-Württemberg aus rein wahltaktischen Gründen zu Fall gebracht. Das ist die Wahrheit. ({0}) Ich sage Ihnen nochmals: Die Landesregierung, die im Dezember den Schwaben und den Badenern in aufwendigen Prospekten diese Sache angepriesen hat, hat wenige Tage, jedenfalls wenige Wochen später, genau das gleiche Programm abgelehnt. ({1}) Die „Stuttgarter Zeitung" meldete wie eine Siegesmeldung: „Filbinger versetzte dem Energiesparplan überraschend den letzten Schlag." ({2}) Zweitens. Baden-Württemberg hätte aus dem Programm vom Bund 313 Millionen DM erhalten, 1978 allein 54 Millionen DM. Nun will die Landesregierung ein eigenes Programm im Jahre 1978 mit 50 Millionen DM aufstellen. Tatsächlich hätte die Landesregierung mit diesem Eigenanteil vom Bund noch einmal die gleiche Summe dazu bekommen, weil der Bund zu den Eigenmitteln des Landes noch einmal den gleichen Betrag dazugeben wollte. Das bedeutet schlicht und ergreifend, daß Baden-Württemberg im wahrsten Sinne des Wortes Millionen verschenkt hat. Mich wundert - ich sage es als Badener sehr extrem -, daß dies ausgerechnet im Schwabenland geschehen konnte. ({3})

Dr. h. c. Richard Stücklen (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002281

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Stavenhagen?

Dr. Rolf Böhme (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000221, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Wenn es mir nicht auf die Redezeit angerechnet wird, bitte sehr.

Dr. h. c. Richard Stücklen (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002281

Die Großzügigkeit des Präsidenten hat hier ihre Grenze.

Dr. Lutz G. Stavenhagen (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002223, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Kollege, sind Sie sich darüber im klaren, daß das Land zwar vom Bund über die Gesamtlaufzeit des Programms 300 Millionen DM bekommen hätte, aber über die Erhöhung der Heizölsteuer 400 Millionen DM hätte abliefern müssen?

Dr. Rolf Böhme (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000221, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Das ist mein' dritter Punkt, den ich jetzt vortragen will. Drittens. Die Heizölsteuererhöhung ist unabhängig von dem Energiesparprogramm. Dies war von Anfang an klar. Jetzt kommt die Steuererhöhung auch. Sie kommt aber ohne die Zuschüsse aus dem Heizenergieprogramm. Hat dies, so frage ich Sie - ich frage auch die Bürger in Baden-Württemberg oder in Niedersachsen -, für unser Land Baden-Württemberg einen Vorteil gebracht? Nein, im Gegenteil. Herr Filbinger, der sich sonst bei uns zu Hause gern als Landesvater feiern läßt, hat sich in dieser Frage für mein Land Baden-Württemberg als Rabenvater erwiesen. ({0})

Dr. h. c. Richard Stücklen (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002281

Herr Kollege, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Narjes?

Dr. Rolf Böhme (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000221, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Bitte.

Dr. Karl Heinz Narjes (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001582, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Kollege Böhme, ist Ihnen bekannt, daß man durch einen Beschluß aller Landesfinanzminister vor Weihnachten den Weg des Verwaltungsabkommens nach Artikel 104 a GG für dieses Verfahren abgelehnt hat, daß man den gesetzgeberischen Weg vorzieht?

Dr. Rolf Böhme (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000221, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Ich kann Ihnen dies nicht bestätigen, Herr Kollege, weil es am 19. Dezember bei der damaligen Verhandlung des Bundesministers mit den Ländern so gewesen ist, daß die Sache im Grunde unterschriftsreif war, nachdem Baden-Württemberg ja vorher formell seine Zustimmung gegeben hatte und es nur noch um die Frage der Zustimmung und der Unterschrift des Dr. Böhme ({0}) Landes Niedersachsen ging. Es war meines Erachtens gerade umgekehrt, als Sie hier vorgetragen haben. ({1}) Ich möchte noch ein paar Punkte aus der Beurteilung vortragen, welcher Schaden durch die Ablehnung des Energiesparprogramms insgesamt diesem Land erwachsen ist. Erstens. Unsere Arbeitnehmer sind geschädigt worden, weil durch die energiesparenden Investitionen zusätzliche Dauerarbeitsplätze im Ausbaugewerbe und in der Zulieferindustrie geschaffen worden wären. ({2}) - Natürlich stimmt das. Die Zahlen über die Auswirkungen mögen im Einzelfall, das will ich gerne einräumen, zu tief oder zu hoch gegriffen sein. Aber sicher ist, daß die Energieeinsparungsmaßnahmen ein Markt mit Zukunft sind und andere Bereiche wie die Altbauerneuerung, Klima- und Sanitärbranche, Fensterherstellung usw. davon mit betroffen werden. Eine bundesweite Förderung - ({3}) - Nein, ich täusche mich nicht. Ich weise das zurück. Ich wiederhole das, was der Zentralverband des Deutschen Handwerks vorgetragen hat. ({4}) Sagen Sie bitte diesen Verbänden, auch dem Verband der Klimatechnik und der Sanitäranlagen, daß sie hier die Unwahrheit sagen. Es ist ein Vorwurf an diese Verbände. ({5}) Eine bundesweite Förderung gerade dieser mittelständischen Betriebe .hat jetzt ein engstirniges Länderdiktat zunichte gemacht. Das ist die Wahrheit. ({6}) Zweitens. Die Unternehmer und die Handwerker sind ebenfalls geschädigt worden - ich sagte es eben -, weil ihnen die Aufträge fehlen werden, die durch die Zuschüsse angeheizt werden sollten. ({7}) - Ich weiß, das trifft Sie, deswegen trage ich das ja vor. Diese CDU-Absage trifft vor allem mittelständische Betriebe. ({8}) Diejenigen Politiker bei Ihnen, die sonst immer das Wort von der Förderung des Mittelstands im Munde führen, haben jetzt genau diesem Mittelstand eine zukunftsträchtige Förderung zunichte gemacht. ({9}) Außerdem ist es ein borniertes und die Interessen des Bundesstaates zutiefst ,verletzendes Argument, wenn der Staatsminister von Baden-Württemberg sich hier im Bundestag hinstellt und sagt: Bei uns in Baden-Württemberg ist das Ausbaugewerbe ausgelastet. Einmal stimmt dies nicht, weil durch das Programm nicht nur das Ausbaugewerbe betroffen wird, und zum anderen haben die Länder - ich bitte Sie - in unserem Bundesstaat doch wohl auch an ihre Nachbarn, d. h. an die anderen Bundesländer, zu denken und nicht nur ihre eigenen Verhältnisse zum Maßstab ihrer Entscheidungen zu machen. Dies war das Gegenteil bundesfreundlichen Verhaltens. ({10}) Geschädigt sind schließlich auch die Hausbesitzer, weil zu ihrem Vorteil die Maßnahmen an den Gebäuden durchgeführt und die Häuser dadurch wertvoller geworden sind. Dies trifft gerade auch die Besitzer der kleinen Häusle. Viertens. Geschädigt sind aber auch - dies halte ich für einen wichtigen Punkt - die Mieter in den nicht wärmegedämmten Wohnungen, weil die ständig steigenden Nebenkosten der Miete besonders durch die Heizungskosten verursacht werden. Die Mieter vor allem sind die Leidtragenden. Sie zahlen die Zeche dieser Ihrer Politik, wenn die Wohnungen schlecht wärmegedämmt sind und ungenützt die Heizenergie durch Fenster und Türen ins Freie entweichen kann. ({11})

Dr. h. c. Richard Stücklen (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002281

Herr Abgeordneter, eine weitere Zwischenfrage ist aus terminlichen Gründen nicht möglich, denn der Redner hat bereits seine Redezeit überschritten.

Dr. Rolf Böhme (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000221, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Ich bin auch gleich am Schluß. Fünftens. Der größte Schaden freilich wurde dadurch angerichtet, daß eine bundesweite und bundeseinheitliche Strategie zum Sparen bei der Heizenergie und zur Förderung neuer Energiearten wie Wärmepumpen und Solaranlagen zu Fall gebracht wurde. ({0}) Viele Menschen in unserem Land haben sich in den letzten Jahren kritisch und in großer Sorge mit der künftigen Energiepolitik auseinandergesetzt. Die Kernenergie wurde für viele Menschen zum Menetekel einer überzivilisierten Welt. Eine Überzeugung gab es in dieser Diskussion, ja, eine Hoffnung, Dr. Böhme ({1}) die von allen Parteien und Gruppen gleichermaßen geteilt wurde; daß nämlich die wichtigste, die billigste und auch humanste Energiepolitik der Zukunft eine Energiesparpolitik ist. Weltweit wurden diese Probleme erkannt und die Pläne sowie Programme zur Energieeinsparung auch im Heizungsbereich, gerade im Heizungsbereich -

Dr. h. c. Richard Stücklen (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002281

Herr Abgeordneter, ich muß Sie bitten, die Redezeit einzuhalten.

Dr. Rolf Böhme (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000221, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Ja, ich komme zum Schluß. Die Bundesregierung wollte hier einen Beitrag leisten zum Nutzen von uns allen. Das Nein aus der Provinz, gestern von der Opposition im Deutschen Bundestag mit Beifall bedacht, ist ein Akt der Engstirnigkeit und des parteiischen Kleingeistes, zugleich ein Angriff auf den föderativen Gedanken der Verfassung und der Bundestreue. Filbinger und Albrecht haben unserem Staat und den Bürgern Schaden zugefügt. ({0})

Dr. h. c. Richard Stücklen (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002281

Das Wort hat der Herr Abgeordnete Haussmann.

Prof. Dr. Helmut Haussmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000836, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte es kurz machen; aber etwas möchte ich aus wirtschaftspolitischer Sicht zu dem sagen, was gestern Herr Adorno und gerade Herr Stavenhagen noch einmal vorgebracht haben. Ich glaube in der Tat, daß dies nicht ein Problem Ravens ist, sondern daß es ein Problem von Herrn Filbinger ist. Ich finde es unerhört, daß wir jeden Tag in Baden-Württemberg Klagen über das Problem bekommen, daß die Bundesregierung dazu beitrüge, Rahmenbedingungen für den Mittelstand in Frage zu stellen, daß sie für investitionshemmende Maßnahmen verantwortlich wäre. Wenn Sie lesen, wenn Sie mit dem Zentralverband des Handwerks sprechen, wenn Sie Gespräche mit der Industrie- und Handelskammer in Baden-Württemberg führen, so herrscht dort keinerlei Verständnis für diese Maßnahme. ({0}) Herr Stavenhagen, es ist nicht richtig, daß dies ausschließlich ein überlastetes Ausbaugewerbe treffen würde. Die Sekundäreffekte, die Multiplikatoreffekte, die Zuliefereffekte haben Sie hier völlig herausgelassen. Im übrigen zeigt es sich, daß die Struktur des Programms der baden-württembergischen Landesregierung ähnlich angelegt ist. Mich hat besonders entsetzt, daß Herr Adorno gestern gesagt hat, es sei mit ein Grund für die Ablehnung gewesen, daß damit andere Prioritäten der badenwürttembergischen Landesregierung tangiert gewesen wären, nämlich einmal der weitere Ausbau von Arbeitsplätzen für jüngere Arbeitnehmer und zum anderen mittelständische Fördermaßnahmen. Daß dieser Zusammenhang zwischen dem Energiesparprogramm, neuen Arbeitsplätzen für jüngere Arbeitnehmer und dem Mittelstand nicht gesehen wird, sondern daß dies von der Landesregierung scheinbar alternativ gesehen wird, stellt dem ökonomischen Sachverstand dieser Regierung ein schlechtes Zeugnis aus. ({1})

Dr. h. c. Richard Stücklen (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002281

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Stavenhagen?

Prof. Dr. Helmut Haussmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000836, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Gerne.

Dr. Lutz G. Stavenhagen (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002223, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Kollege, ist Ihnen klar, daß der Bund seinen Anteil aus der Erhöhung der Mineralölsteuer finanziert, die Länder das aber aus ihren Kassen bestreiten müssen, was bei ausgeschöpftem steuerlichen Rahmen notwendigerweise dazu führt, daß man woanders etwas streichen muß?

Prof. Dr. Helmut Haussmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000836, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Stavenhagen, Herr Böhme hat zu Recht darauf hingewiesen, daß die Erhöhung der Mineralölsteuer die eine, aber das Bundesprogramm eine andere Sache ist. Der Nettobetrag für Baden-Württemberg ändert sich nicht. Sie hätten in diesem Jahr 1978 52 Millionen DM zu diesem Bund-Länder-Programm beigetragen, und nun stellt die baden-württembergische Landesregierung ebenfalls ein Programm mit 50 Millionen DM auf, so daß der Nettobetrag nicht schlechter ist. Ein zweiter Punkt kommt hinzu. Herr Adorno hat gestern - auch Sie haben das getan, Herr Stavenhagen - ordnungspolitische Gesichtspunkte angeführt. Das verstehe ich überhaupt nicht. Ich glaube, daß die Struktur dieses Programms ordnungspolitisch sehr sinnvoll ist. Es wird nichts verordnet, sondern es werden incentives, Anreize, gegeben. Jedermann kann, aber er muß nicht davon Gebrauch machen. Daß das ordnungspolitische Argument für den anderen Bereich gelten soll, den Sie jetzt auch an- führen, nämlich für eine minimale, langsame Steuererhöhung im Energiebereich, halte ich für sehr wichtig; denn es ist ein marktwirtschaftliches Prinzip, den Preis für knappe Marktgüter langsam aber sicher zu erhöhen. Alles andere muß zur Reglementierung führen. Was Graf Lambsdorff als Bundeswirtschaftsminister hierzu gesagt hat, ({0}) hat eine deutliche Sprache gesprochen. Es hat gezeigt, daß die Baden-Württemberger ihrer Gesamtverantwortung für ein bundesweites Energiesparprogramm nicht gerecht geworden sind ({1}) und daß sie auch dem Grundgesetzauftrag, für gleiche Lebenschancen in den verschiedenen Regionen der Bundesrepublik Deutschland zu sorgen, nicht gerecht geworden sind; denn die baden-württembergische Landesregierung wird den finanzschwachen Ländern mit dieser Entscheidung einen Bärendienst erweisen. ({2}) Der letzte Grund, der, wie ich glaube, auch für uns großen Schaden anrichtet, ist gesellschaftspolitischer Natur. Herr Böhme hat das kurz angeschnitten. Es ist inzwischen sehr schwer geworden, mit kritischen Bürgern gerade im Energiebereich zu diskutieren. Sie verstehen diese parteipolitischen Winkelzüge zwischen Bund und Land nicht, und sie sagen: Ein wichtiger Teil eines Energiesparprogramms wird zunichte gemacht. Eine Wintersaison ist verloren worden. Wir verlieren wichtige Zeit. Die Verbraucher haben vergeblich gewartet. Ich möchte es kurz machen und abschließend sagen: Erstens. Dem Mittelstand wurde damit ein Bärendienst erwiesen. Zweitens. Für eine glaubwürdige umweltschützende Energiepolitik ist ein weiterer Rückschlag eingetreten. ({3}) Drittens. Wir werden weltweit große Schwierigkeiten haben, die Legitimation der Bundesrepublik darzutun, ({4}) damit auch die USA und andere Länder, die in dem Bereich drastischer vorgehen, uns abnehmen, daß wir es im eigenen Bereich sehr ernst nehmen. Als Abschluß eine Bitte an Herrn Stavenhagen: Die FDP-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg hat einen Antrag auf Einrichtung eines Lehrstuhls für Solartechnik gestellt. Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie im Zusammenhang mit Ihrem Antrag auf Ihre baden-württembergischen Landtagskollegen einwirken könnten, diese sinnvolle Initiative in Baden-Württemberg zu unterstützen. ({5})

Dr. h. c. Richard Stücklen (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002281

Das Wort hat der Herr Parlamentarische Staatssekretär Dr. Hauff.

Dr. Volker Hauff (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000828

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der hier zur Beratung stehende Antrag der Fraktion der CDU/CSU ist sachlich richtig und politisch peinlich. Er ist sachlich richtig - worauf mein Kollege Stahl schon hingewiesen hat-, weil eine Reihe von Forderungen erhoben wird, die in diesem Haus unstrittig sind und von der Bundesregierung geteilt werden, um zu einer Markteinführung der Solartechnologie zu kommen. Das bezieht sich nicht nur auf die administrativen Hemmnisse, sondern auch auf Förderungsmaßnahmen, wie sie im einzelnen hier aufgeführt sind. ({0}) Alles, was in diesem Antrag zur Sache gesagt ist, betrifft Maßnahmen, die von der Bundesregierung bereits beschlossen sind und den Ländern vorgelegt wurden oder in Arbeit sind. Es gibt keinen einzigen Punkt, der neu ist. ({1}) Insofern ist dieser Antrag sachlich richtig. Er ist politisch peinlich, weil all das, was Sie hier in Bonn vorschlagen, von Ihren eigenen politischen Freunden in Baden-Württemberg und Niedersachsen abgelehnt wurde. ({2}) Es wäre der Diskussion der Sache dienlich, wenn Sie das zugäben. Ich möchte zunächst ein sachliches Mißverständnis ausräumen, Herr Narjes. Sie haben vorhin sehr lebhaft reagiert. Wenn Sie sich nicht nur mit Zahlen, die von Ihren Assistenten aufgeschrieben wurden, befaßten, sondern wenn Sie hinausgingen und die Unternehmen fragten, was das eigentliche Problem ist, um der Solartechnologie zum Durchbruch zu verhelfen, dann würden Sie sehr rasch feststellen, daß das wirkliche Problem darin besteht, einen Markt für diese neuen Produkte zu schaffen, die doch auf der Linie des Sachverständigenrats liegen, der sagt, in diesem Bereich müsse weitergearbeitet werden. Das Problem liegt deswegen nicht darin, vorhandene Kapazitäten auszunutzen, sondern darin, neue Kapazitäten im Bereich der Produktion von Solartechnologie zu schaffen, ({3}) d. h., zu neuen Ufern aufzubrechen und auf diese Weise auch einen Beitrag zum Abbau der Arbeitslosigkeit zu schaffen. Deswegen ist die Tatsache, daß dieses Programm abgelehnt wurde, auch so zu werten, daß hier ganz bewußt Arbeitslosigkeit in Kauf genommen wird. ({4})

Dr. h. c. Richard Stücklen (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002281

Herr Staatssekretär, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Narjes?

Dr. Volker Hauff (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000828

Ja.

Dr. h. c. Richard Stücklen (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002281

Bitte schön.

Dr. Karl Heinz Narjes (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001582, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Kollege Hauff, sind Sie sich darüber klar, daß es überhaupt keinen Widerspruch und keine Meinungsverschiedenheit über die Frage des Ziels gibt, ({0}) daß aber, um dieses Ziel zu erreichen, das in dem heute zur Abstimmung stehenden Antrag Geforderte für die Solartechnik eine bessere Einführung bedeuten würde, als wenn Sie die Ziffer 7 des Verwaltungsabkommens nehmen? Denn die Gesamtförderung ist nach diesem Antrag gerade für Solartechnik und Wärmepumpen höher als nach Ziffer 7 des Verwaltungsabkommens. Es ist im übrigen - von allen anderen Unterstellung Ihrer sehr persönlichen Ausführungen abgesehen - auch vom Stil her besser, wenn wir von der Sache her sprechen.

Dr. Volker Hauff (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000828

Herr Narjes, womit ich mich beschäftigt habe - und ich bitte Sie, davon nicht abzulenken -, ist Ihr Argument, daß Förderungsmaßnahmen beschäftigungspolitisch deswegen nicht greifen, weil die Kapazitäten im Ausbaugewerbe bereits ausgeschöpft werden. Mein Argument war: das Hauptziel eines Förderungsprogramms der Solartechnologie muß sein, neue Kapazitäten zu schaffen. ({0})

Dr. h. c. Richard Stücklen (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002281

Gestatten Sie noch eine Zusatzfrage? - Keine mehr.

Dr. Volker Hauff (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000828

Ich möchte noch ein Wort zu meinem Kollegen Stavenhagen sagen. Irgendwann müssen Sie sich entscheiden, Herr Stavenhagen, ob Sie den Vorwurf erheben wollen, dies sei ein schlechtes Programm, bei dem sich die Ministerialbürokratien ausgetobt hätten, oder ob Sie sagen wollen, es sei ein gutes Programm, das nur aus Wahlkampfgründen verabschiedet worden sei. Sie müssen sich irgendwann einmal entscheiden, welches der beiden Argumente eigentlich richtig ist. Ich halte die Ablehnung dieses Programms für unverantwortlich, und zwar hauptsächlich aus einem Grund. Es wird sehr viel von Staatsverdrossenheit, von Parteiverdrossenheit und von mangelnder Konsensfähigkeit in der Energiepolitik gesprochen. Dies ist nach der Frage der Entsorgung das zweite Beispiel, wo ein CDU-Ministerpräsident aus wahltaktischen Gründen lebenswichtige Fragen für unser Volk verzögert oder blockiert. ({0}) Man darf sich nicht darüber wundern, wenn dann draußen die Menschen daran zweifeln, daß die demokratischen Politiker in diesem Land wirklich die Kraft haben, die entscheidenden Fragen dieser Nation anzugehen. Daß die Frage der Energieeinsparung - und zwar nicht nur als Lippenbekenntnis, wo man den Mund spitzt, aber nicht pfeift, sondern als eine der großen Aufgaben, durch politische Entscheidungen gestaltend einzugreifen ({1}) eine wirkliche Schicksalsfrage für unser Land ist, kann niemand bezweifeln. Es bleibt dabei: Das Programm war energiepolitisch notwendig, weil es unbedingt erforderlich ist, die rationelle Energieverwendung und das Energiesparen zu einem Hauptziel unserer energiepolitischen Entscheidungen zu machen. Es war beschäftigungspolitisch sinnvoll, weil damit neue Arbeitsplätze geschaffen werden könnten. ({2}) Es war ordnungspolitisch unbedenklich, weil es bei voller Aufrechterhaltung der dezentralen autonomen Entscheidung des Konsumenten, des Bürgers in diesem Land, ({3}) Rahmenbedingungen setzt, die dazu führen, daß hier durch ein Anreizsystem die Entwicklung in die richtige Richtung geht. Und es war umweltpolitisch erwünscht. Alle Ihre Reden, Herr Stavenhagen, können nicht darüber hinwegtäuschen, daß Ihre Opposition gegen dieses Programm nicht sachlich motiviert ist, sondern daß es Ihnen hier ausschließlich um parteitaktische Kleinigkeiten geht, die dazu führen sollen, eine richtige Sache zu blockieren. ({4})

Dr. h. c. Richard Stücklen (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002281

Wortmeldungen liegen nicht mehr vor. Ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Antrag auf der Drucksache 8/1268 zur Federführung an den Ausschuß für Forschung und Technologie sowie zur Mitberatung an den Ausschuß für Wirtschaft, den Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau und den Haushaltsausschuß zu überweisen. Ist das Haus damit einverstanden? - Ich sehe keine gegenteilige Meinung; es ist so beschlossen. ({0}) Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Bundesberggesetzes ({1}) - Drucksache 8/1315 Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß für Wirtschaft ({2}) Rechtsausschuß Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO Das Wort zur Einbringung hat der Parlamentarische Staatssekretär Grüner.

Martin Grüner (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000738

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Mit der Drucksache 8/1315 wird die in der Regierungserklärung vom 16. Dezember 1976 angekündigte Reform zum Bergrecht eingebracht. Das Bergrecht gehört zu den ältesten kodifizierten Gebieten unserer Rechtsordnung. Die Anfänge territorial begrenzter Regelungen reichen weit in die deutsche Geschichte zurück. Ein erster Anlauf zu einer großräumigen regionalen Vereinheitlichung ist vor mehr als 100 Jahren unternommen worden, als das Allgemeine Berggesetz für die preußischen Staaten von 1865 erlassen wurde. Die Bemühungen zu einer weitergehenden Vereinheitlichung sind aber fast ebenso alt und vielfältig. Mit dem vorliegenden Entwurf wird den parlamentarischen Körperschaften eine Gesetzesinitiative zugeleitet, die zum ersten Mal in umfassender Weise das Bergrecht für die ganze Bundesrepublik Deutschland regelt. Ziel des Gesetzentwurfs ist nicht nur eine Vereinheitlichung, sondern auch eine Neuordnung des Bergrechts. Der Gesetzentwurf soll den ordnungspolitischen Rahmen für bergbauliche Tätigkeiten schaffen und hat damit besondere Bedeutung für die Versorgung des Marktes mit mineralischen Rohstoffen und fossilen Energieträgern. Da Bodenschätze zu den lebenswichtigen Gütern einer Volkswirtschaft gehören, mißt die Bundesregierung dem Vorhaben grundsätzliche Bedeutung bei. Dabei unterstreicht sie zugleich den hohen Stellenwert, den sie der Sicherheit der bergbaulichen Betriebe und vor allem dem Schutz der in ihnen Beschäftigten beimißt. Auch für die sicherheitlichen Belange sollen wesentliche Grundlagen geschaffen werden. Der Gesetzentwurf verdient also keineswegs nur das Interesse der Fachleute, auch wenn es sich nicht um eine weithin bekannte Materie handelt. Neben der erforderlichen formellen und materiellen Vereinheitlichung ist zur Konzeption des Gesetzentwurfs schwerpunktmäßig folgendes zu bemerken: Es geht um eine Neuabgrenzung des Geltungsbereichs des Bergrechts; um die Sicherung der Oberflächennutzung und um die Schaffung eines modernen, elastischen Konzessionssystems, bei gleichzeitiger Bereinigung und Inventur bestehender Bergbauberechtigungen. Das spezifische bergrechtliche Instrumentarium wird weiterentwickelt. Es sind Ermächtigungen für erstmals bundeseinheitliche Sicherheits- und' Arbeitsschutzverordnungen im Bergbau vorgesehen. Das Bergschadensrecht wird neu geordnet durch stärkere Verankerung schadensverhütender Maßnahmen, Abrundung des Haftungsumfanges und des Schutzes Geschädigter. Artverwandte neue technische Entwicklungen - zum Beispiel unterirdische behälterlose Speicherung, Gewinnung von Erdwärme - werden berücksichtigt. Die mit dem Festlandsockel zusammenhängenden innerstaatlichen Fragen werden einer abschließenden Regelung zugeführt. Das Bergrecht soll von ihm fremden Rechtsmaterien entlastet werden; überholte bergrechtliche Institute werden aufgehoben. Ich kann an dieser Stelle nicht auf alle die Fragen eingehen, die dieser Gesetzentwurf aufwirft. Für eine Beschränkung auf wenige grundsätzliche Punkte werden sie auch im Blick auf die Zeit Verständnis haben. Im Bundesrat ist das Bedürfnis für eine bundeseinheitliche Regelung von drei Ländern in Frage gestellt worden. Das Grundgesetz ordnet das Recht des Bergbaus ausdrücklich der konkurrierenden Gesetzgebung zu. Die Bundesregierung hält es nach langen und eingehenden Vorarbeiten für geboten, nunmehr von der grundgesetzlichen Kompetenz Gebrauch zu machen. Für sie besteht kein Zweifel an einem Bedürfnis für eine bundeseinheitliche Rege. lung. Es ist aber keineswegs nur der Bund, der die Notwendigkeit einer Vereinheitlichung und Reform des Bergrechts betont. Vielmehr ist auch von allen Ländern, die in der letzten Zeit bergrechtliche Novellen erlassen oder vorbereitet haben, hervorgehoben worden, daß sie ihr Vorhaben auf ein Bundesgesetz abstellen, seinen Erlaß als erforderlich ansehen oder mit Rücksicht darauf an sich notwendige landesrechtliche Regelungen zurückstellen würden. Wenn man für Bergbautreibende, gleichgültig, ob sie Kohle, Kalisalze, Erze oder Erdöl gewinnen, für Hausund Grundeigentümer, für alle von bergbaulichen Einwirkungen Betroffene, für öffentliche Verkehrsanlagen und nicht zuletzt für alle im Bergbau Beschäftigten materiell gleiche und den heutigen Anforderungen entsprechende Regelungen will, gibt es keine Alternative zu einem Bundesgesetz. Der Bundesrat hat zu dem Gesetzentwurf eine Reihe von Änderungen mit unterschiedlichem Gewicht vorgeschlagen. In der weit überwiegenden Zahl der Fälle geht es nicht um Fragen, die die Grundkonzeption des Gesetzentwurfes berühren oder verändern. Die Bundesregierung konnte daher in ihrer Gegenäußerung den meisten Wünschen des Bundesrates ohne - oder ohne gravierende - Einschränkungen Rechnung tragen. Folgende Punkte sind jedoch auch nach der Stellungnahme des Bundesrates von besonderer Bedeutung, und ihnen wird im Rahmen der Beratungen dieses Hohen Hauses ein maßgebliches Gewicht zukommen. Erstens. In der Frage, ob die Kompetenzen der Berufsgenossenschaft im bisherigen Umfange beibehalten oder ob sie erweitert werden sollen, hat die Bundesregierung die Vorstellungen des Bundesrates übernommen. Es ist jetzt vorgesehen, im Bergbau auch künftig keine sicherheitlichen Bestimmungen auf Grund verschiedener Rechtsbereiche erlassen zu können. Dagegen hält - zweitens - die Bundesregierung die im Gesetzentwurf vorgesehenen Ermächtigungen zur Vereinheitlichung und Harmonisierung der Sicherheits- und Arbeitsschutzvorschriften im Bergbau auf Bundesebene unverändert für einen wesentlichen Punkt der Reform und nicht, wie dies im Bundesrat vertreten worden ist, für einen Rückschritt. In der regionalen Bezogenheit der heute geltenden Sicherheitsvorschriften, die es in keinem Wirtschaftszweig außerhalb des Bergbaus - auch nicht in unseren Nachbarstaaten - gibt, kann die Bundesregierung keinen Vorteil sehen. Das mit unterschiedlichen Anforderungen an Betriebssicherheit sowie Arbeitsschutz für Beschäftigte und Betriebe verbundene Risiko sollte nicht' länger hingenommen werden. Die Auswirkungen solcher Unterschiede, auch im Hinblick auf die Wettbewerbslage der Unternehmen, sind nicht gering zu veranschlagen. Diese Auffassung wird auch von der Vertretung der Arbeitnehmer im Bergbau voll geteilt. Der regionale Erlaß von Bergverordnungen war im übrigen mit der wich5080 tigste Anlaß für die erste Behandlung der Bergrechtsreform in diesem Hohen Hause. Drittens. Um die notwendigen objektiven sicherheitstechnischen Prüfungen zu gewährleisten, sieht der Gesetzentwurf die Errichtung einer Bundesprüfanstalt vor. Derartige Prüfungen werden im Bergbau in einigen wichtigen Bereichen von Instituten vorgenommen, die finanziell und personell von den zu prüfenden Unternehmen abhängig sind oder sogar unmittelbar zu ihnen gehören. Ein Teil der Länder hält die Streichung der Vorschriften über die Prüfanstalt für unverzichtbar, obwohl der Bundesrat auch jetzt wieder in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf einräumt, daß es im Sinne einer objektiven Prüfung noch „bedenkliche" Prüfinstitute gibt. Die Bundesregierung ist nicht unabänderlich auf die vorgeschlagene Regelung festgelegt, sondern auch für andere Lösungen offen, die eine objektive Prüfung, wie sie auch in anderen Bereichen unserer Rechtsordnung verlangt wird, gewährleisten. ({0}) Nach Ansicht der Bundesregierung sollte aber eine Entscheidung im Rahmen der Beratungen des Bundesberggesetzes getroffen werden. Für die im Bundesrat erwartete Eigeninitiative des Bergbaus ist sicher bis zur dritten Lesung des Gesetzentwurfs noch Zeit. Es wird daher auch an den Beteiligten liegen, auf welche Weise das Problem einer angemessenen Lösung zugeführt werden kann. Meine Damen und Herren, der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf ist intensiv und umfassend vorbereitet worden. Die Beratungen nicht nur mit den Ländern, sondern auch mit einer Vielzahl von Verbänden der Beteiligten haben einige Jahre in Anspruch genommen. Es liegt in der Natur der Sache, daß dabei nicht allen Wünschen und Forderungen Rechnung getragen werden konnte. Die Komplexität der Materie und die häufig widerstrebenden Interessen lassen das nicht zu. Die Bundesregierung ist gleichwohl der Auffassung, daß sie mit diesem Gesetzentwurf ein in sich geschlossenes, abgewogenes Konzept vorlegt. Der Zeitpunkt ist gekommen, in dem das Parlament über ein modernes und für die Bundesrepublik einheitliches Bergrecht für die nächsten Jahrzehnte zu entscheiden hat. Es ist notwendig, das seit mehr als 100 Jahren auseinandergewachsene Bergrecht neu zu ordnen. Den Bergbauunternehmen muß es ermöglicht werden, auf dem Boden unserer marktwirtschaftlichen Ordnung in allen Teilen der Bundesrepublik unter den gleichen Chancen und Bedingungen tätig zu werden. Zugleich muß gewährleistet sein, daß der Schutz der in diesen Unterehmen arbeitenden Menschen bundesweit an gleichen Maßstäben ausgerichtet ist. ({1})

Dr. h. c. Richard Stücklen (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002281

Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Luda.

Dr. Manfred Luda (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001382, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Feststellung der Bundesregierung, das geltende Bergrecht sei in eine Vielzahl von Berggesetzen, Nebengesetzen und Verordnungen zersplittert, kann nur unterstrichen werden. Diese Rechtslage ist vor allem eine Folge der Tatsache, daß es sich bisher um landesrechtliche Regelungen handelt, deren Ursprung tatsächlich teilweise bis in die Mitte des vorigen Jahrhunderts zurückreicht. Einschränkend muß allerdings gesagt werden, daß bei den Ländern - das gilt vor allem für die Bergbauländer - seit langem Anpassungstendenzen wirksam sind, dies in verstärktem Maße seit Begründung der Bundesrepublik Deutschland. Immerhin: Der Umfang der Rechtszersplitterung ist unverkennbar. Er ergibt sich besonders anschaulich aus der Aufzählung der Normen des Bundes und der Bundesländer, welche mit dem Inkrafttreten des Gesetzes außer Kraft treten sollen. Sie umfaßt etwa sieben Seiten der Bundestagsdrucksache 8/1315. Somit ist auch die Absicht einer Zusammenfassung aller Bestimmungen in einem Bundesgesetz durchaus verständlich. Dies gilt jedenfalls bei überwiegend juristischer Betrachtungsweise. Eine derart extreme Rechtszersplitterung fordert den Juristen und den Verwaltungsexperten natürlich leicht heraus, eine Vereinheitlichung zu verlangen. Hier erhebt sich aber die Frage, ob die Erfahrung der jahrelangen und tagtäglichen wirtschaftlichen Praxis gleichfalls eine Reform im Sinne einer grundlegenden Zusammenfassung erforderlich erscheinen läßt. Die Anpassungsfähigkeit der unternehmerischen Wirtschaft darf ja bekanntlich nicht unterschätzt werden. Ich will diese Frage jedoch nicht im vorhinein beantworten. Ich meine, daß wir bei der Ausschußberatung dieser sehr komplizierten, sehr technischen Materie ohne die Heranziehung maßgebender Vertreter der Bergbaupraxis, der Bergaufsicht und auch von Wissenschaft und Forschung keine Chance sachgerechter Entscheidung haben, so daß ein Anhörungsverfahren durchzuführen sein wird. Erst danach wird man abschließend beurteilen können, ob bzw. welche Nachteile die bisherige Rechtszersplitterung in der Praxis zur Folge hatte. Das gilt vor allem für drei Bereiche: Erstens für den Bergbau - die Unternehmen und ihre Arbeitnehmer gleichermaßen -; zweitens für das öffentliche Interesse, vor allem für das an einer Sicherung der Rohstoffversorgung und optimalen Verwertung heimischer Rohstoffe und am Umweltschutz; drittens für private Dritte, z. B. den betroffenen Haus- und Grundbesitz. Alles das ist wichtig und muß- mit Sorgfalt beachtet werden. Zweifellos legt die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes und die zwischenzeitlich dazu ergangene Rechtsprechung eine gesetzliche Neuregelung des Rechts der Grundabtretung nahe. Ferner ist auf Grund von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs auf dem Gebiete des Bergschadensrechts Vorsorge dafür zu treffen, daß Ersatzansprüche auch dann noch verwirklicht werden können, wenn das ersatzpflichtige Unternehmen nicht mehr existiert. Das gilt, obwohl die zwischenzeitlich eingetretene Unternehmenskonzentration eine Wiederholung der drei vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fälle wohl kaum noch befürchten läßt. Zur Frage der praktischen Notwendigkeit einer Reform des Bergrechts heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs lediglich, die Rechtszersplitterung erschwere die Durchführung aufeinander abgestimmter Maßnahmen und die einheitliche Behandlung gleicher Sachverhalte. Sicher wird die Bundesregierung im Wirtschaftsausschuß Gelegenheit nehmen, dies durch Darlegung gravierender konkreter Einzelfälle zu verdeutlichen. Warten wir also die notwendigen weiteren Informationen und das Ergebnis der Anhörung ab! Man muß sich aber von Anfang an darüber im klaren sein, wie man an eine Reform herangehen will. Unseres Erachtens sollten alle besonderen Wert darauf legen, Institutionen des Landesrechts, die sich bewährt und somit auf der Ebene der Länder durchgesetzt haben, zu übernehmen und im übrigen die unterschiedlichen landesrechtlichen Regelungen zur Deckung zu bringen. Bei völlig neuen Institutionen und Vorschlägen ist aus verschiedensten Gründen besondere Sorgfalt und auch Vorsicht geboten. An Reformen um jeden Preis dürfte inzwischen auf allen Seiten dieses Hauses kein Bedarf mehr bestehen. Das Bergrecht berührt sehr stark öffentliche und private Interessen. Wie stets, so muß der Gesetzgeber auch hier im Zweifel dem Gemeinwohl Vorrang einräumen. Die Sicherung der Versorgung unserer Bevölkerung mit Energie und den erforderlichen mineralischen Rohstoffen gewinnt laufend an Bedeutung. Es liegt daher im allgemeinen Interesse, daß Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung der sich ständig verringernden heimischen Bodenschätze gesetzlich wohlgeordnet, aber vom Gesetzgeber auch nicht unnötig erschwert werden. In diesem Zusammenhang ist z. B. ein besonders wichtiger Bereich zu erwähnen, der landesrechtlich in Nordrhein-Westfalen vorbildlich geregelt worden ist: Das Land Nordrhein-Westfalen trägt den Erfordernissen vor allem auch großräumiger Tagebauvorhaben, die hier ja für den Braunkohlenbergbau und somit für die öffentliche Stromversorgung von besonderer Bedeutung sind, dadurch Rechnung, daß in einem gesonderten landesplanerischen Verfahren bereits alle in Betracht kommenden Kriterien zur Festlegung von Abbaugrenzen gegeneinander abgewägt und festgelegt werden. Bergfreie Mineralien, vor allem Kohle und Braunkohle, sind gesamtwirtschaftlich von besonderer Bedeutung. Hier ist es daher gerechtfertigt, gesetzlich zu gewährleisten, daß in der konkreten örtlichen Planung generell vom Vorrang des Gemeinwohls ausgegangen wird. Überläßt man diese Entscheidung bei bergbaulichen Planungen der Einzelfallregelung durch die Gerichte, so wird die Rechtsprechung zweifellos überfordert und die Durchführung des Vorhabens durch Geltendmachung privater Einsprüche oft für unabsehbare Zeit unmöglich gemacht. Dem öffentlichen Interesse kann dadurch ebensolcher Schaden entstehen, wie das derzeit beim Straßen- und Kraftwerksbau vielfältig geschieht, was allgemein beklagt wird. Auf dem Gebiete des Bergrechts jetzt zusätzlich solche Entwicklungen zu ermöglichen, wäre geradezu fahrlässig. Der entsprechende Passus des Gesetzentwurfes der Bundesregierung bedarf daher der Überprüfung. Schwieriger ist die Interessenabwägung, wenn die Belange öffentlicher Körperschaften denen des Bergbaus gegenüberstehen. Die im Verhältnis des Bergbaus zu den öffentlichen Verkehrsträgern vorgesehene Neuregelung hat eine erhebliche Mehrbelastung des Bergbaus zur Folge. Es kommt hinzu, daß sich das Schadensrisiko schon wegen der laufend zunehmenden Investitionen auf dem Gebiet des öffentlichen Verkehrs ständig erhöhen wird. Diesem Thema wird daher bei den Beratungen des Wirtschaftsausschusses eine besondere Bedeutung zukommen. Durch die - wie schon betont - notwendige Neuordnung des Bergschadensrechts erfährt das überkommene Nachbarrecht eine angemessene und zeitgemäße Fortentwicklung. Der Grundsatz „Schaden verhüten ist besser als Schaden vergüten" nützt allen Beteiligten. Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Bergschadensvermutung bedarf gründlicher Überprüfung. Die somit vorgesehene Umkehr der Beweislast würde zweifellos gleichfalls zu einer finanziellen Mehrbelastung des Bergbaus führen, der wegen des überkommenen Grundsatzes der Gefährdungshaftung ohnehin für alle von ihm verursachten Schäden aufzukommen hat. Bedenklich erscheint der Vorschlag der Bundesregierung, eine Bergschadensausfallkasse einzurichten. Daß laut Urteil des Bundesgerichtshofes das Risiko des Ausfalls einer Bergschadensforderung ausgeschlossen werden muß, wurde bereits erwähnt. Hierbei handelt es sich aber um ein Problem, das sehr wohl durch privatrechtliche Vereinbarung der betroffenen Bergbauunternehmen gelöst werden kann. Das hat sich in letzter Zeit in Parallelfällen mehrfach erwiesen, z. B. bei Einrichtung des Soge' nannten Feuerwehrfonds der Banken, durch den die Spareinlagen für den Konkursfall der Bank abgesichert werden, sowie im Zusammenhang mit dem Betriebsrentengesetz, wo dieses analoge Problem zur Gründung des Pensionssicherungsvereins auf Gegenseitigkeit geführt hat. Zur Absicherung der Bergschadensforderungen würde gleichfalls die Vereinbarung einer privatrechtlichen Solidargemeinschaft eine voll befriedigende Regelung darstellen, weshalb der Staat auch hier allen Grund hat, Abstinenz zu üben. Auch insoweit sind natürlich für den Bergbau Mehrkosten zu erwarten. Mehr Staat würde es unnötigerweise auch bedeuten, wenn es zu der vorgeschlagenen Bundesprüfanstalt für den Bergbau käme. Es ist zweifellos nicht sachgerecht, wenn die notwendige Prüfung nur durch eine entsprechende Betriebsabteilung des Unternehmens vollzogen wird. Hier ist eine Objektivierung erforderlich. Bis jetzt sind mit diesen Aufgaben jedoch weit überwiegend die Berufsgenossenschaften sowie die Gemeinschaftseinrichtungen des Bergbaus befaßt. Das hat bisher zur allseitigen Zufriedenheit funktioniert und keinerlei Beanstandungen zur Folge gehabt. Es besteht daher für den Staat auch hier kein Anlaß, sich einzumischen. Der Bundesrat warnt gleichfalls vor Einrichtung einer derartigen neuen Behörde, und zwar auch aus Kostengründen. Jedenfalls wäre auch hier mit Mehrkosten für den Bergbau zu rechnen. Ich habe auf diesen Kostengesichtspunkt wiederholt hingewiesen, um darzutun, daß die Meinung der Bundesregierung, Mehrbelastungen des Verbrauchers seien nicht zu erwarten, zweifelhaft erscheint. Immerhin ist das ein Gesichtspunkt, der nicht nur im Hinblick auf die derzeitige Lage des Steinkohlenbergbaus und der allgemeinen Konjunktur von Bedeutung ist. Über die Frage - das ist der letzte Punkt -, inwieweit künftig der Bund oder die Bundesländer zum Erlaß von Rechtsverordnungen zuständig sein sollen, ist es zu Meinungsverschiedenheiten gekommen. Bei der Entscheidung dieser Frage sollte man sich ausschließlich von praktischen Erwägungen und Erfahrungen leiten lassen. Die Sachargumente sprechen dafür, den Ländern die Zuständigkeit zu erhalten und der Bundesregierung das Verordnungsrecht nur für den Fall unabweislicher Notwendigkeit einheitlicher Regelung vorzubehalten. Hier geht es nämlich im allgemeinen um faktische und technische Einzelheiten, die nur vor Ort erkannt und beurteilt werden können. Die Bergaufsicht hat damit laufend zu tun. Die Bergaufsicht richtet sich nach dem Landesrecht. Deshalb sollte man auch die Verordnungszuständigkeit bei den Ländern belassen, es sei denn, es handelt sich um EG-Vereinheitlichungen oder ähnliches. Da gilt natürlich etwas anderes. Die CDU/CSU geht davon aus, daß der Entwurf in den Ausschüssen in allen Einzelheiten gründlich beraten wird. Sie sieht dabei dem Votum der aus allen Bereichen der wirtschaftlichen und verwaltungsmäßigen Praxis anzuhörenden Sachverständigen mit besonderem Interesse entgegen. ({0})

Dr. h. c. Richard Stücklen (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002281

Das Wort hat der Abgeordnete Wolfram.

Erich Wolfram (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002558, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem das durch die CDU zum Scheitern gebrachte wichtige Energieeinsparprogramm die Gemüter erhitzt hat, führt das jetzt in erster Lesung zur Beratung anstehende Berggesetz wieder zu der sachlichen Ernüchterung. Ich bitte Sie um Verständnis, daß wir Sie noch einige Minuten aufhalten. Ich verspreche Ihnen - ich werde dieses Versprechen halten -, mich kurz zu fassen. Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Bundesberggesetzes strebt die Vereinheitlichung und Neuordnung des gesamten Bergrechts an. Die Zersplitterung in eine Vielzahl von Gesetzen, Nebengesetzen, Verordnungen und Landesrecht - zum Teil aus dem vorigen Jahrhundert - soll beseitigt werden. Die SPD-Fraktion hält dieses Ziel des Gesetzentwurfes für richtig. Der Gesetzentwurf strebt ein elastisches Konzessionssystem an. Er entwickelt das Instrumentarium zur vorbeugenden und laufenden Regelung des Betriebes und zu dessen Überwachung. Erstmals werden bundeseinheitliche Sicherheits- und Arbeitsschutzverordnungen angestrebt, was wir im Interesse des Arbeitsschutzes und der Sicherheit der im Bergbau und in der Gewinnung von Mineralien beschäftigten Arbeitnehmer für sehr wichtig halten. Die Unfallverhütungsmaßnahmen werden verbessert, und das Verhältnis zu den Berufsgenossenschaften soll neu gestaltet werden. Das Bergschadensrecht wird ebenfalls neu geregelt. Neue Technologien werden, was wichtig ist, berücksichtigt, und auch die Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen im Festlandssockel ist berücksichtigt. Das Gesetz setzt sich ehrgeizige Ziele. Ich verhehle nicht, daß es sich bei diesem umfangreichen Gesetzeswerk um eine schwierige, vielschichtige, unterschiedliche Interessen berührende Materie handelt. Es wird nicht leicht sein, die Vorschläge des Bundes mit abweichenden Ländervorschlägen, die Vorstellungen der IG Bergbau und Energie, der Wirtschaftsvereinigung Bergbau, der Berufsgenossenschaften und des Städtetages - um nur einige Beteiligte und Betroffene zu nennen - unter einen Hut zu bringen. Es wird intensiver Arbeit in den Ausschüssen und gründlicher Prüfung aller Vorschläge bedürfen, um ein vereinheitlichtes, praktikables und für die Zukunft effizientes Bergrecht, mit dem alle Beteiligten leben und arbeiten können, zu schaffen. Wir haben deshalb auch interfraktionell abgestimmt, daß wir heute noch nicht letzte Wertungen abgeben, obwohl dazu schon vieles zu sagen wäre. Wir werden in die Beratungen und Abstimmungen mit der Erkenntnis gehen, daß der Gewinnung von Bodenschätzen aus heimischen Lagerstätten zur Sicherung der zukünftigen Energie- und Rohstoffversorgung ein hoher Stellenwert einzuräumen ist. Dafür muß es klare und bundeseinheitliche Rechtsgrundlagen geben. Wir werden objektiv zu prüfen und abzuwägen haben, wer zukünftig Berg-, Arbeitsstätten- und Arbeitsstoff-Verordnungen erlassen soll. Ich wiederhole: Oberstes Ziel auf diesem Gebiet wird für die SPD-Fraktion ein Höchstmaß an Arbeitsschutz und Sicherheit für Arbeitnehmer nach einheitlichen Grundsätzen und Prinzipien in der Bundesrepublik sein. Wir werden kritisch prüfen müssen, ob den Besonderheiten bergbaulicher Tätigkeiten, wie z. B. der örtlichen Abhängigkeit der Bergbaubetriebe von der Lagerstätte, der Standortgebundenheit und den Erfordernissen einer langfristigen Planung mit hohem Finanzaufwand, im Gesetzentwurf angemessen Rechnung getragen wird. Wir werden abzuwägen haben, was besser und kostengünstiger ist: erfahrene, leistungsfähige, durch Satzung neu zweckmäßig organisierte Bergbauprüfinstitute, durch die die Verbindung zu Forschung, Entwicklung und Ausbildung gesichert ist, unter Beteiligung der öffentlichen Hand bei Wahrung der Mitbestimmung der Bergarbeitergewerkschaft oder die im Gesetz zur Neugründung vorgesehene Bundesprüfanstalt für den Bergbau. Herr Staatssekretär, ich danke Ihnen in diesem Zusammenhang ausdrücklich dafür, daß Sie hier schon Ihre Kompromißbereitschaft angedeutet haben. Ich schließe mich Ihrem Appell an die Beteiligten an, uns sehr bald eine Lösung vorzulegen, die als Alternative zu der im Gesetz vorgesehenen Regelung auch für uns akzeptabel sein könnte. Wolfram ({0}) Wir werden die Anregungen der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände sachlich zu prüfen haben. Wir werden dabei, wie es der Kollege Dr. Luda schon gesagt hat, die Privatinteressen zu berücksichtigen haben. Wir werden dafür zu sorgen haben, daß die Neuordnung des Bergschadensrechts, das Verhältnis von Bergrecht und Immissionsschutzrecht und viele andere Problembereiche sinnvoll geregelt werden. Es geht, meine Damen und Herren, aber auch darum, ein praktikables Gesetz zu machen: mit nur so viel Bürokratie wie nötig. Verfahrensvorschriften müssen vereinfacht, nicht verkompliziert werden. Wir sind damit einverstanden, daß wir noch einmal alle Betroffenen im Wirtschaftsausschuß hören. Wir halten das auch für sinnvoll und notwendig. Meine Damen und Herren, die Reform und Vereinheitlichung des Bergrechts ist nötig. Allerdings sage ich in diesem Zusammenhang auch ganz offen, daß nach meiner Einschätzung der Prioritäten eine Novellierung des Energiewirtschaftsrechts sowie andere energiepolitische Entscheidungen wie z. B. die Umsetzung der zweiten Fortschreibung des Energieprogramms in konkretes Handeln aller in der Energiewirtschaft Verantwortlichen Vorrang haben sollten. Trotzdem müssen wir aber auch die Novellierung und Vereinheitlichung des Bergrechts anpacken. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion wird in den zuständigen Fachausschüssen gemeinsam mit den Vertretern der anderen Fraktionen und im Dialog mit allen an der Reform des Bergrechts Beteiligten nach einer optimalen Gestaltung des Bergrechts suchen. Mit diesem Gesetz ist ein weiterer Baustein im Rahmen des in sich geschlossenen Energiekonzepts der Bundesrepublik und der Bundesregierung vorgelegt worden. Wir werden uns konstruktiv an der Beratung und Beschlußfassung beteiligen. ({1})

Dr. h. c. Richard Stücklen (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002281

Das Wort hat der Abgeordnete Angermeyer.

Joachim Angermeyer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000039, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der FDP begrüßt, daß es nach langen und intensiven Bemühungen gelungen ist, dem Parlament den Entwurf eines Bundesberggesetzes vorzulegen. Der Bundesregierung gebührt Dank, daß sie die Vorbereitungen zu diesem Vorhaben entsprechend der Ankündigung im Regierungsprogramm für diese Legislaturperiode rechtzeitig abschließen konnte. Was schon oft versucht worden ist, und zwar nicht nur in der jüngsten Vergangenheit, sondern über viele Jahrzehnte hinweg, aber zu keiner Zeit verwirklicht wurde, ist jetzt realisiert. Zum ersten Mal soll das Bergrecht für die ganze Bundesrepublik Deutschland vereinheitlicht und zugleich so geordnet werden, daß es den Anforderungen an die gesetzliche Regelung eines Sach- und Lebensbereichs im Rahmen einer modernen Wirtschaftsordnung gerecht wird. Die FDP-Fraktion ist sich der Bedeutung des Vorhabens für die Produktion von Bodenschätzen und damit für unsere Volkswirtschaft durchaus bewußt. Der vorliegende Entwurf faßt, wie sonst in keinem anderen Bereich der Wirtschaft, weitgehend alle spezifischen Rechtsbeziehungen eines Wirtschaftszweiges in einem Gesetz zusammen. Der Entwurf regelt nicht nur das Verhältnis der Bergbautreibenden zum Staat im engeren Sinne wie bei der Vergabe von Bergbauberechtigungen und der Zulassung bergbaulicher Tätigkeiten und deren staatliche Überwachung. Er befaßt sich auch eingehend mit den Beziehungen zwischen Bergbau und Grundeigentum, sei es, daß der Bergbau, wie besonders im Braunkohlentagebau, fremde Grundstücke für seine Tätigkeiten in Anspruch nehmen muß, sei es, daß er auf fremde Grundstücke einwirkt. Bei allen Tätigkeiten spielen die Betriebssicherheit und der Schutz der Beschäftigten eine herausragende Rolle. Das gilt auch, soweit der Entwurf Vorschriften über dem Bergbau artverwandte Tätigkeiten und neue Techniken enthält. Hierbei ist meines Erachtens die Untergrundspeicherung z. B. für die Gasversorgung und unsere Mineralölbevorratung, ferner die Gewinnung von Erdwärme von Bedeutung. Schon dieser kurze Überblick zeigt deutlich zweierlei: 1. Der Gesetzentwurf regelt nicht nur bergbauliche Belange, sondern berührt in starkem Maße auch Interessen weiter Teile unserer Bevölkerung, vor allem in den Gebieten, in denen Bergbau betrieben wird. 2. Zum anderen treten bei der vielschichtigen Materie zwangsläufig Interessenkonflikte auf. Eine Erfüllung aller Wünsche und Forderungen ist jedenfalls ausgeschlossen. Vorbehaltlich der weiteren Beratungen erscheint der FDP-Fraktion der Entwurf als eine die vielfältigen Interessen der Beteiligten ausgewogen berücksichtigende Lösung. Natürlich kann man zu einigen Punkten andere Vorstellungen als die Bundesregierung haben. Wir werden darüber ja noch in den Beratungen der einzelnen Ausschüsse eingehend zu sprechen haben. Hierbei werden wir aber nicht nur die wichtigen Themen aus der Stellungnahme des Bundesrates, auf die der Vertreter der Bundesregierung schon eingegangen ist, behandeln müssen. Wir werden insbesondere bei der Frage der Einrichtung einer Bundesprüfanstalt für den Bergbau darauf achten, daß eine Regelung getroffen wird, die nicht zu einer Aushöhlung der Aufgaben unabhängiger Prüfanstalten der Länder führt, sondern allen Rechnung trägt. Die FDP-Fraktion begrüßt das Bestreben des Entwurfs, für die Unternehmen des Bergbaus in allen Teilen der Bundesrepublik gleiche Wettbewerbsvoraussetzungen zu schaffen. Das gilt besonders für die Bedingungen zum Erwerb von Bergbauberechtigungen auf der Grundlage einer liberalen Konzeption in gleichem Maße wie für die Ausübung bergbaulicher Tätigkeiten und für einheitliche Anforderungen an Betriebssicherheit und Arbeitsschutz. Die Bedeutung des Entwurfs für den Bürger sieht die FDP in erster Linie in der Weiterentwicklung des Bergschadensrechts, in der Ausgestaltung der Inanspruchnahme fremden Grund und Bodens durch den Bergbau nach den Erfordernissen der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes und in der Wahrung umweltschutzrelevanter Belange, z. B. bei der Wiedernutzbarmachung der Oberfläche nach dem Abbau. Die Vorschriften des Entwurfs, die das Ziel haben, die Betriebssicherheit und den Schutz der Beschäftigten zu gewährleisten, verdienen die Aufmerksamkeit aller. In Zukunft sollte es keine unterschiedlichen sicherheitlichen Anforderungen für Bleiche Sachverhalte mehr geben. Triftige Gründe, die dafür sprechen, die Ausnahmestellung des Bergbaus hinsichtlich regional beschränkter Sicherheitsvorschriften unverändert aufrechtzuerhalten, sind mir nicht bekannt. Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf hat grundlegende Bedeutung für den deutschen Bergbau. Die Fraktion der FDP stimmt dem Entwurf in seinen Grundlinien zu und wird sich für eine zügige Behandlung in diesem Hohen Hause einsetzen. ({0})

Dr. h. c. Richard Stücklen (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002281

Weitere Wortmeldungen liegen nicht mehr vor. Ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf an den Auschuß für Wirtschaft - federführend -, an den Rechtsausschuß und den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung - mitberatend - und an den Haushaltsausschuß - mitberatend und gemäß § 96 der Geschäftsordnung - zu überweisen. Ist das Haus damit einverstanden? - Ich höre keine gegenteilige Meinung; es ist so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf: Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechte am Festlandsockel - Drucksache 8/1018 -Überweisungsvorsdilag des Ältestenrates: Ausschuß für Wirtschaft ({0}) Auswärtiger Ausschuß Das Wort zur Einbringung wird nicht gewünscht. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf an den Ausschuß für Wirtschaft - federführend - und an den Auswärtigen Ausschuß - mitberatend - zu überweisen. Ist das Haus damit einverstanden? - Ich höre keine gegenteilige Meinung; es ist so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 24. Oktober 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zu dem Europäischen Übereinkommen vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen - Drucksache 8/211 - Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses ({1}) - Drucksache 8/1343 ({2}) Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Schöfberger Abgeordneter Dr. Wittmann ({3}) ({4}) Keiner der Berichterstatter wünscht das Wort. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen jetzt zur Einzelberatung in zweiter Lesung. Ich rufe Art. 1 bis 6, Einleitung und Überschrift, auf. Die Abstimmung hierüber wird mit der Schlußabstimmung verbunden. Wer dem Gesetz als Ganzem seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Gesetz ist einstimmig angenommen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen - aus Drucksache 8/693 Erste Beschlußempfehlung und erster Bericht des Rechtsausschusses ({5}) - Drucksache 8/1414 Berichterstatter: Abgeordneter Klein ({6}) Abgeordneter Erhard ({7}) ({8}) Wünscht einer der Berichterstatter das Wort? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur zweiten Beratung. Ich rufe die Art. 1 bis 6 in der Ausschußfassung, Einleitung und Überschrift, auf. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Gesetz ist in zweiter Beratung angenommen. Wir treten in die dritte Beratung ein. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Gesetz ist einstimmig angenommen. Der Ausschuß empfiehlt auf Drucksache 8/1414 unter Nr. 2, die zu dem Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen für erledigt zu erklären. Ist das Haus damit einverstanden? - Ich höre keine gegenteilige Meinung; es ist so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 31. Oktober 1975 zwischen der Regierung der Vizepräsident Stücklen Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Volksrepublik China über den Zivilen Luftverkehr - Drucksache 8/1135 Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen ({9}) Drucksache 8/1349 Berichterstatter: Abgeordneter Feinendegen ({10}) Der Berichterstatter wünscht nicht das Wort. Wir kommen zur zweiten Beratung. Ich rufe Art. 1 und 2, Einleitung und Überschrift auf. Die Abstimmung hierüber wird mit der Schlußabstimmung verbunden. Wer dem Gesetz als Ganzem seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Gesetz ist einstimmig angenommen. Ich rufe Punkt 12 der Tagesordnung auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Biersteuergesetzes - Drucksache 8/1040 Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses ({11}) - Drucksache 8/1335 Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Langner ({12}) Der Berichterstatter wünscht nicht das Wort. Wir kommen jetzt zur Einzelberatung in zweiter Beratung. Ich rufe Art. 1 bis 3, Einleitung und Überschrift auf. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Gesetz ist in zweiter Beratung einstimmig angenommen. Wir treten in die dritte Beratung ein. - Das Wort wird nicht gewünscht. Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Gesetz ist einstimmig angenommen. Ich rufe die Punkte 13 und 14 der Tagesordnung auf: 13. Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses ({13}) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Risikobeteiligung des Bundes im Bereich der Kernenergie ({14}) hier : Einwilligung zu einer überplanmäßigen Ausgabe im Haushaltsjahr 1977 - Kap. 30 05 Tit. 683 15 -- Drucksachen 8/1012, 8/1316 - Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Dübber 14. Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses ({15}) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 06 40 Tit. 681 06 - Eingliederungshilfen und Ausgleichsleistungen an ehemalige politische Häftlinge -- Drucksachen 8/1005, 8/1340 Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Riedl ({16}) Wünscht einer der Berichterstatter das Wort? - Das ist nicht der Fall. Wird das Wort zur Aussprache verlangt? - Das ist auch nicht der Fall. Ist das Haus damit einverstanden, daß wir der Einfachheit halber über beide Vorlagen gemeinsam abstimmen? - Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Die Zustimmung ist also gegeben. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlußempfehlungen des Haushaltsausschusses auf den Drucksachen 8/1316 und 8/1340. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen. Ich rufe Punkt 15 der Tagesordnung auf: Beratung des Antrags des Präsidenten des Bundesrechnungshofes Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 1976 - Einzelplan 20 -- Drucksache 8/1324 -Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Haushaltsausschuß Das Wort wird nicht gewünscht. Der Ältestenrat schlägt Überweisung des Antrages auf Drucksache 8/1324 an den Haushaltsausschuß vor. Ist das Haus damit einverstanden? - Ich sehe keine gegenteilige Meinung. Es ist so beschlossen. Ich rufe Punkt 16 der Tagesordnung auf: Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Veräußerung einer 29,9 ha großen Grundstücksfläche aus dem bundeseigenen Gelände in Bonn-Hardtberg an die Deutsche Bau- und Grundstücks-AG - Drucksache 8/1327 Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Haushaltsausschuß Das Wort wird nicht gewünscht. Der Ältestenrat schlägt Überweisung des Antrags auf Drucksache 8/1327 an den Haushaltsausschuß vor. Ist das Haus damit einverstanden? - Ich sehe keine gegenteilige Meinung. Es ist so beschlossen. Ich rufe Punkt 17 der Tagesordnung auf: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses ({17}) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vizepräsident Stücklen Bericht der Bundesregierung über „Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahre 1975" - Drucksachen 8/311, 8/1329 Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Laufs Abgeordneter Konrad Das Wort wird nicht gewünscht. Der Ausschuß empfiehlt auf Drucksache 8/1329, den Bericht der Bundesregierung auf Drucksache 8/311 zur Kenntnis zu nehmen. Ist das Haus damit einverstanden? - Ich sehe keine gegenteilige Meinung. Es ist so beschlossen. Ich rufe die Punkte 18 bis 24 der Tagesordnung auf: 18. Beratung der Beschlußempfehlung und des Bericht des Innenausschusses ({18}) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Empfehlung des Rates vom 8. August 1977 über Fluorkohlenwasserstoffe in der Umwelt - Drucksachen 8/894, 8/1328 Berichterstatter: Abgeordneter Volmer Abgeordneter Konrad 19. Beratung der Beschlußempfehlung und des Bericht des Ausschusses für Forschung und Technologie ({19}) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für ein mehrjähriges Forschungs- und Entwicklungsprogramm auf dem Gebiet primärer Rohstoffe ({20}) ({21}) - Drucksachen 8/752, 8/1334 Berichterstatter: Abgeordneter Dr.-Ing. Laermann Abgeordneter Lenzer 20. Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft ({22}) zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung über die Rohstoffversorgung in der Gemeinschaft - Drucksachen 8/368, 8/1321 Berichterstatter: Abgeordneter Breidbach 21. Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft ({23}) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat betreffend die Leitlinien für die gemeinschaftliche Regionalpolitik - Drucksachen 8/689, 8/1326 Berichterstatter: Abgeordneter Männing Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft ({24}) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Zweiter Bericht über die Verwirklichung der Ziele der gemeinschaftlichen Energiepolitik für 1985 - Drucksachen 8/845, 8/1308 Berichterstatter: Abgeordneter Wolfram ({25}) Abgeordneter Russe 21. Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft ({26}) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Mitteilung der Kommission an den Rat über Energieeinsparungen durch Modernisierung von Altbauten - Drucksachen 8/660, 8/1309 Berichterstatter: Abgeordneter Wolfram ({27}) 24. Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft ({28}) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Entwurf einer Entschließung des Ministerrates über die gemeinschaftliche Abstimmung über Fragen der Standortwahl beim Bau von Kernkraftwerken Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Einrichtung eines gemeinschaftlichen Konsultationsverfahrens für Kraftwerke, von denen Auswirkungen auf das Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates ausgehen könnten - Drucksachen 8/29, 8/1310 Berichterstatter: Abgeordneter Wolfram ({29}) Wünscht einer der Berichterstatter das Wort? - Das ist nicht der Fall. Wird das Wort zur Aussprache verlangt? - Das ist auch nicht der Fall. Ist das Haus damit einverstanden, daß wir der Einfachheit halber über alle Vorlagen gemeinsam abstimmen? - Ich sehe keinen Widerspruch. Es wird so verfahren. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlußempfehlungen der Ausschüsse auf den Drucksachen 8/1328, 8/1334, 8/1321, 8/1326, 8/1308, 8/1309 und 8/1310. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig angenommen. Wir sind am Ende der Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Dienstag, den 24. Januar 1978, 9 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen.