Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet.
Auf Vorschlag der Fraktion der CDU/CSU soll für den aus dem Vermittlungsausschuß ausscheidenden Abgeordneten Franke der Abgeordnete Pfeifer als ordentliches Mitglied bestellt werden. Ich frage das Haus, ob es mit diesem Vorschlag einverstanden ist. - Ich sehe keine gegenteilige Meinung. Damit ist der Abgeordnete Pfeifer als ordentliches Mitglied des Vermittlungsausschusses bestimmt.
Im interfraktionellen Einvernehmen wird für die erste Sitzungswoche im Oktober 1977 folgende Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde empfohlen: In der Woche vom 3. Oktober 1977 finden keine Fragestunden statt. Jedes Mitglied des Hauses ist jedoch berechtigt, für diese Sitzungswoche bis zu vier Fragen an die Bundesregierung zu richten, die schriftlich beantwortet werden.
Diese Abweichung von der Geschäftsordnung muß vom Bundestag nach § 127 der Geschäftsordnung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Ich bitte diejenigen, die ihre Zustimmung geben wollen, um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Die erforderliche Mehrheit ist gegeben. Die Empfehlung ist damit angenommen.
Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Verordnung ({0}) des Rates zur Änderung der Verordnung ({1}) Nr. 878/77 hinsichtlich der in der Landwirtschaft anzuwendenden Umrechnungskurse für die dänische Krone ({2})
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Fünf Empfehlungen für Verordnungen des Rates über den Abschluß von Abkommen in Form von Briefwechseln zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Israel, Ägypten, Jordanien, Libanon und der Türkei über die Einfuhren von frischen Orangen, Mandarinen, einschließlich Tangerinen und Satsumas, Clementinen, Wilkings und anderen ähnlichen Kreuzungen von Zitrusfrüchten in die Gemeinschaft
Verordnung ({3}) des Rates zur Änderung der Verordnung ({4}) Nr. 1180/77 des Rates vom 17. Mai 1977 über die Einfuhr bestimmter landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit Ursprung in der Türkei in die Gemeinschaft ({5})
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft ({6}), Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Empfehlung des Rates vom 8. August 1977 über Fluorkohlenwasserstoffe in der Umwelt ({7})
überwiesen an den Innenausschuß ({8}), Ausschuß für Forschung und Technologie mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Der Staatsminister im Auswärtigen Amt hat mit Schreiben vom 14. September 1977 die Kleine Anfrage der Frakion der CDU/ CSU betr. Kürzungen der Mittel zur Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland im Haushalt 1977; hier: Hochschulferienkurs-und Feriensprachkursstipendien des Deutschen Akademischen Austauschdienstes ({9}) ({10}) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/912 verteilt.
Der Bundesminister für Forschung und Technologie hat mit Schreiben vom 16. September 1977 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Dollinger, Breidbach, Ey, Dr. Narjes, Dr. Müller-Hermann und der Fraktion der CDU/CSU betr. Energieketten ({11}) ({12}) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/914 verteilt.
Der Bundesminister für Forschung und Technologie hat mit Schreiben vom 21. September 1977 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit, dem Bundesminister der Justiz und dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dürr, Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Spitzmüller und Genossen betr. Risiken bei der Neukombination von Genen ({13}) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/924 verteilt.
Zu dem von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Steuerentlastung und Investitionsförderung ({14}) ist als Nachtrag eine Einkommensteuer-Grundtabelle und eine Einkommensteuer-Splittingtabelle als Drucksache 8/905 verteilt worden.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mit Schreiben vom 20. September 1977 mitgeteilt, daß der Ausschuß gegen die nachstehende, bereits verkündete Vorlage keine Bedenken erhoben hat:
Verordnung ({15}) des Rates über den Abschluß von Abkommen in Form von Briefwechseln zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Barbados, Fidschi, der Republik Guayana, Jamaika, der Republik Kenia, der Demokratischen Republik Madagaskar, der Republik Malawi, Mauritius, der Republik Surinam, dem Königreich Swasiland, der Vereinigten Republik Tansania, Trinidad und Tobago, der Republik Uganda und der Volksrepublik Kongo ({16})
Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mit Schreiben vom 13. September 1977 mitgeteilt, daß der Ausschuß gegen die nachstehenden, bereits verkündeten Vorlagen keine Bedenken erhoben hat:
Verordnung ({17}) des Rates zur Änderung der Verordnungen ({18}) Nr. 816/70, Nr. 2893/74 und Nr. 817/70 in bezug auf den höchsten Gesamtschwefeldioxidgehalt von Wein außer Likörwein ({19})
Verordnungen ({20}) des Rates
zur Änderung der Verordnung ({21}) Nr. 2749/75 über die Verringerung der Abschöpfung bei bestimmten Einfuhren von Futtergetreide in die Italienische Republik vom Wirtschaftsjahr 1973/74 an
zur Änderung der Verordnung ({22}) Nr. 1163/76 über die Gewährung einer Umstellungsprämie im Weinbau
über die Gewährung einer Prämie bei der Geburt von Kälbern im Wirtschaftsjahr 1977/78 ({23})
Verordnung ({24}) des Rates zur Änderung der Verordnung ({25}) Nr. 2727/75 über die gemeinsame Marktorganisation für Getreide ({26})
Richtlinie des Rates ({27}) zur Änderung der Verordnung ({28}) Nr. 816/70 zur Festlegung ergänzender Vorschriften für die gemeinsame Marktorganisation für Wein ({29})
Vizepräsident Stücklen
Verordnung des Rates über den Abschluß eines Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Fischtätigkeit vor den Küsten der Vereinigten Staaten und zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen ({30})
Verordnung ({31}) des Rates über den Transfer von Magermilchpulver an die italienische Interventionsstelle durch die Interventionsstellen anderer Mitgliedstaaten ({32})
Verordnung ({33}) des Rates zur Änderung der Verordnung
({34}) Nr. 447/68 zur Festlegung der allgemeinen Regeln für
Interventionen durch den Kauf von Zucker ({35})
Verordnungen ({36}) des Rates
über die Lieferung von Magermilchpulver an den Catholic Relief Service zugunsten bestimmter Bevölkerungsgruppn in Chile als Nahrungsmittelsoforthilfe im Rahmen der Verordnung ({37}) Nr. 1299/76
über die Lieferung von Magermilchpulver an den Catholic Relief Service zugunsten bestimmter Bevölkerungsgruppen in Chile als Nahrungsmittelsoforthilfe im Rahmen der Verordnung ({38}) Nr. 2018/76
über die Grundregeln für die Lieferung von Butteroil an den Catholic Relief Service zugunsten bestimmter Bevölkerungsgruppen in Chile im Rahmen des Nahrungsmittelhilfeprogramms 1977 ({39})
Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 75/271/EWG über das Gemeinschaftsverzeichnis der benachteiligten landwirtschaftlichen Gebiete im Sinne der Richtlinie 75/268/EWG ({40}) ({41})
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll die Tagesordnung dieser Woche ergänzt werden um die erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz - Drucksache 8/935 -.
Es ist vorgesehen, heute vor der Fragestunde in erster Beratung den Gesetzentwurf ohne Aussprache dem zuständigen Rechtsausschuß zu überweisen und die zweite und dritte Beratung morgen nach der Fragestunde durchzuführen. Ist das Haus damit einverstanden? - Ich sehe keine gegenteilige Meinung.
Ich rufe also auf:
Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz
- Drucksache 8/935
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Rechtsausschuß
Wird das Wort gewünscht? - Das Wort wird nicht gewünscht. Der Gesetzentwurf soll dem Rechtsausschuß überwiesen werden. Ist das Haus mit diesem Vorschlag einverstanden? - Ich höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf: Fragestunde
- Drucksache 8/926 Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung auf. Zur Beantwortung steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Dr. von Bülow zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 1 des Abgeordneten Dr. Voss auf:
Ist die Bundesregierung - gemäß der Ankündigung des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. von Bülow vom 15. Juni 1977 - nunmehr bereit und in der Lage, die tatsächliche Höhe der Kosten anzugeben, die für den Flug des SPD-Parteivorsitzenden Brandt nach Tel Aviv auf Grund der Beanstandungen cles Bundesrechnungshofes in Rechnung gestellt worden sind?
Herr Kollege, wie bereits mitgeteilt, wurden für diesen Flug die Kosten erhoben, die bei der Benutzung der 1. Klasse des öffentlichen Linienverkehrs entstanden wären; diese hat der SPD-Parteivorstand inzwischen bezahlt.
Von einer Nachforderung auf Grund der Beanstandung des Bundesrechnungshofs bis zur Höhe der Charterkosten für das benutzte Flugzeug soll abgesehen werden, da künftig die Vorsitzenden aller vier im Bundestag vertretenen Parteien für dienstliche Auslandsflüge Luftfahrzeuge der Flugbereitschaft des BMVg benutzen dürfen, wenn ihre Sicherheit bei Benutzung von Luftfahrzeugen des gewerblichen Linienverkehrs nach der Stellungnahme des Bundesministeriums des Innern gefährdet erscheint. Für diese Flüge werden der Bundeswehr die Kosten der 1. Klasse des öffentlichen Linienverkehrs zu erstatten sein.
Die Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen zu einer entsprechenden Ergänzung meiner „Richtlinien für den Einsatz von Luftfahrzeugen der Flugbereitschaft BMVg zur Beförderung von Personen des politischen und parlamentarischen Bereichs" vom 16. Dezember 1974 wird in Kürze erwartet.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Voss.
Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Meinung, daß in diesem Fall eine krasse Ungerechtigkeit vorliegt, weil nämlich dem Vorsitzenden der CSU, Franz Josef Strauß, für einen vergleichbaren Flug 100 000 DM an Kosten abverlangt worden sind, wohingegen dem Vorsitzenden der SPD nur 18 000 DM, wie Sie gerade ausgeführt haben, in Rechnung gestellt worden sind?
Herr Voss, dies ist keine zutreffende Darstellung des Sachverhalts. Herr Strauß wurde damals - ähnlich wie der Vorstand der Sozialdemokratischen Partei - darauf hingewiesen, daß hierüber ein Streit zwischen dem Ressort und dem Bundesrechnungshof bestehe und daß, falls die Auffassung des Bundesrechnungshofes zum Tragen kommen würde, möglicherweise Kosten in Höhe von 100 000 DM in Rechnung gestellt werden müßten. Wir haben diese Frage durch die neue Regelung geklärt. Es wird für alle Parteivorsitzenden, sofern die Sicherheitsbedenken in gleichem Umfang aufrechterhalten oder vorgetragen werden, eine Gleichbehandlung herbeigeführt.
Zu einer weiteren Zusatzfrage Herr Abgeordneter Voss.
Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Auffassung, daß Sie, selbst wenn man das als richtig unterstellt, was Sie gerade ausgeführt
haben, in diesem Fall dennoch gegen die geltenden Bestimmungen verstoßen haben, weil Sie nämlich bei einem derartigen Nachlaß die vorherige Zustimmung des Finanzministeriums hätten einholen müssen, was nachweislich nicht geschehen ist?
Wir standen in der besonders schwierigen Situation, daß das Bundeskriminalamt gefordert hatte, diesen Flug nicht mit dem normalen Linienflug durchzuführen. Daraus entstand dann die Diskussion, wie solche Flüge aus dem politischen Leitungsbereich abzuwickeln seien. Ich glaube, es ist eine vernünftige Regelung im Interesse aller Parteien, daß bei solchen Bedenken die Kosten des Linienflugs 1. Klasse erstattet werden und nicht darüber hinaus die gesamten Gemeinkosten eines Charterflugzeugs erhoben werden.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Kunz.
Herr Staatssekretär, können Sie mir sagen, wann genau die Erstattung, von der Sie gesprochen haben, erfolgt ist?
Das kann ich Ihnen nicht sagen.
({0})
- Ich bin gern bereit, Ihnen das schriftlich zu geben.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Wittmann.
Herr Staatssekretär, ist man unter diesen Umständen und bei der Rechtslage, wie Sie sie geschildert haben, bereit, dem Vorsitzenden der CSU den Differenzbetrag zu erstatten?
Es wurden ja keine solchen Kosten verursacht. Deswegen besteht gar kein Anlaß. Es ist ein allgemeiner Grundsatz des deutschen Schadenrechts, daß nur Schaden erstattet wird, nicht aber nicht eingetretener Schaden; letzteres wäre sonst der Fall.
Keine weiteren Zusatzfragen. Der Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung ist damit abgeschlossen.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft. Es ehrt uns, Herr Parlamentarischer Staatssekretär Engholm, daß Sie hier anwesend sind. Aber die Fragesteller der beiden Fragen 2 und 3, die Abgeordneten Frau Schuchardt und Löffler, haben um schriftliche Beantwortung ihrer Fragen gebeten. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Nun folgen die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. Zur Beantwortung
steht der Parlamentarische Staatssekretär von Schoeler zur Verfügung.
Die Fragen 5 des Abgeordneten Gerlach ({0}), 10 des Abgeordneten Dr. Schäuble, 150 und 151 des Abgeordneten Dr. Langguth werden auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Die Frage 14 des Abgeordneten Dr. Spöri wird zurückgezogen.
Ich rufe die Frage 4 des Abgeordneten Schäfer ({1}) auf. - Der Fragesteller ist nicht im Saal.
Ich rufe die Fragen 6 und 7 des Abgeordneten Kühbacher auf:
Aus welchen Gründen sind die Wachdienste beim Bundesgrenzschutz von der Bezahlung nach § 3 Abs. 2 der Erschwerniszulagenverordnung ausgenommen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, da bei den Polizeidiensten der Länder diese Wachdienste anders als beim Bundesgrenzschutz finanziell abgegolten werden, eine entsprechende Lösung auch für den Bundesgrenzschutz einzuführen, und mit welchen Kosten wäre dies verbunden?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Die Erschwerniszulagenverordnung vom 26. April 1976 regelt die Gewährung von Zulagen zur Abgeltung besonderer, bei der Bewertung des Amtes nicht berücksichtigter Erschwernisse. Sie sieht unter bestimmten Voraussetzungen auch für Dienst zu ungünstigen Zeiten eine Zulage vor, und zwar in den §§ 3 ff. Ausgenommen von der Zulage ist u. a. der Wachdienst ({2}). Sein Ausschluß ist vor allem darauf zurückzuführen, daß der Wachdienst bei den Beamten und Soldaten, die diesen Dienst typischerweise ausüben, zu den normalen Dienstaufgaben gehört, die als solche bei der Bewertung ihres Amtes bereits mitberücksichtigt sind. Als Wachdienst im Sinne der Erschwerniszulagenverordnung wird nur die Bewachung eigener Einrichtungen und Anlagen angesehen, beim BGS also nur die Bewachung BGS-eigener Objekte, z. B. von BGS-Unterkünften.
In diesem Sinne hat auch die Mehrheit der Länder den Begriff des Wachdienstes interpretiert und dabei die Bewachung polizeieigener Objekte ausdrücklich als nicht zulagefähig bezeichnet.
Die Bundesregierung sieht deshalb keine Möglichkeit, die Bewachung BGS-eigener Einrichtungen in die Zulagengewährung einzubeziehen. Eine derartige Einbeziehung könnte auch nicht auf den BGS beschränkt werden und würde besonders bei einer Einbeziehung der Bundeswehr erhebliche Mehrkosten verursachen. Sie wäre überdies nur durch eine Änderung der Erschwerniszulagenverordnung zu erreichen, die wiederum der Zustimmung der Länder bedürfte.
Eine Zusatzfrage, bitte schön.
Herr Staatssekretär, Sie haben eben in Ihrer Antwort von Soldaten gesprochen. Ist es richtig, daß sich der BGS ebenso behandelt füh3274
len sollte wie die Polizei der Länder, und halten Sie es nicht mit mir für unverständlich, wenn BGS-Polizeibeamte in Kalkar oder in Grohnde, neben Polizeibeamten der Länder eingesetzt, andere Zulagen bekommen als diese, was dazu führen muß, daß sie ihren Dienst nicht besonders freudig ausüben?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich habe von Soldaten im Zusammenhang mit dem Geltungsbereich der Erschwerniszulagenverordnung gesprochen. Die Rechtslage bei den Ländern ist uneinheitlich, so daß daraus nicht die von Ihnen gezogene Schlußfolgerung gezogen werden kann.
Die Frage ist beantwortet.
Da der Abgeordnete Schäfer ({0}) beim Aufruf seiner Frage bereits so halb im Plenarsaal war, aber den Aufruf nicht ganz mitbekommen hat, möchte ich seine Frage 4 noch einmal aufrufen:
Für welche Kernkraftwerke in der Bundesrepublik Deutschland bestehen zur Zeit Entsorgungsverträge ({1}) mit ausländischen Wiederaufbereitungsanlagen, und welche Mengen abgebrannter Brennelemente sind bisher im Rahmen dieser Verträge wiederaufgearbeitet worden und zu welchen Kosten?
Darf ich bitten, Herr Parlamentarischer Staatssekretär, daß Sie die Frage 4 des Herrn Abgeordneten Schäfer nunmehr mündlich beantworten.
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, den Betreibern von Kernkraftwerken in der Bundesrepublik steht für die Wiederaufarbeitung verbrauchter Brennelemente im Ausland zur Zeit nur die französische Anlage der COGEMA in La Hague zur Verfügung. Mit Ausnahme des Kernkraftwerks Lingen, dessen Entsorgung früher vertraglich durch die englische Anlage der BNFL in Windskale bis his 1985 gesichert wurde, nehmen die übrigen Kernkraftwerke die Anlage La Hague in Anspruch.
Vertragliche Vereinbarungen bestehen für Gundremmingen, Würgassen, Biblis A und Philippsburg II. Bei den übrigen Kernkraftwerken bestehen weitgehende Optionen auf Wiederaufarbeitungsleistungen bis 1979.
Verhandlungen der Deutschen Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen mit COGEMA über die mittelfristige Entsorgung bis 1989 für den Anteil der bis dahin anfallenden Brennelemente aller Kernkraftwerke im Bundesgebiet, der im Ausland aufzuarbeiten ist, stehen vor dem Abschluß. Bilaterale Verhandlungen auf Regierungsebene zur flankierenden Absicherung der Verträge sind von beiden Seiten in Aussicht genommen.
Der für die Wiederaufarbeitung von oxydischen Brennelementen aus Leichtwasserreaktoren bestimmte Anlagenteil der Anlage in La Hague hat bei seinem ersten erfolgreichen Betrieb im Jahre 1976 noch keine Brennelemente aus Kernkraftwerken der Bundesrepublik Deutschland wiederaufgearbeitet.
Ein zweiter Lauf ist für Oktober 1977 vorgesehen. Voraussichtlich werden dann erstmals Brennelemente aus deutschen Kernkraftwerken aufgearbeitet werden.
Die Wiederaufarbeitungskosten betragen, bezogen auf das Jahr 1977, etwa 1 000 DM pro kg Uran.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schäfer.
Herr Staatssekretär, können Sie mir die Kapazität der abgebrannten Brennelemente aus deutschen Kernkraftwerken, die zur Zeit in La Hague gelagert sind, angeben und können Sie mir sagen, wie groß die Kapazität der Lagerbecken in La Hague generell ist?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Ich bin im Augenblick nicht in der Lage, Ihnen dazu exakte Zahlen zu sagen. Soweit sie uns vorliegen, bin ich gern bereit, sie Ihnen nachzuliefern. Der Bearbeitungsgang im Oktober 1977, von dem ich eben gesprochen habe, wird etwa einen Umfang von 30 Tonnen haben.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, hat sich die Bundesregierung, als sie die atomrechtliche Genehmigung für Philippsburg II erteilte, davon vergewissert, ob die Lagerungskapazität in La Hague für Philippsburg sichergestellt ist?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, bei der Genehmigung von Philippsburg II ist geprüft worden, ob die Lagerung bis 1995 in Frankreich vertraglich sichergestellt ist.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kühbacher.
Herr Staatssekretär, können Sie namens der Bundesregierung diesem Hause die Frage beantworten, ob die Verträge zum Inhalt haben, daß der nach der Wiederaufbereitung nicht zu verwendende Müll von der Bundesrepublik wieder abgenommen werden muß, und ob es in diesem Zusammenhang nicht etwas fahrlässig ist, von Entsorgungsverträgen zu sprechen? Es handelt sich doch wohl um eine Zwischenverwendung.
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, um die Frage zu beantworten, müßte man auf die einzelnen Vertragsbeziehungen eingehen, die durchaus unterschiedlich sein können. Deswegen kann Ihre Frage so generell nicht beantwortet werden.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 8 des Abgeordneten Dr. von Geldern auf:
Was hat die Bundesregierung gegen das unverantwortliche Verhalten der DDR unternommen, die permanent Kaliendlaugen in einer um das 20fache zu hohen Konzentration in die Werra leitet und damit den gesamten Fischbestand der oberen Weser zu vernichten droht, und welchen Erfolg haben gegebenenfalls die Bemühungen der Bundesregierung gehabt?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Versalzung von Werra und Weser ist das wichtigste Umweltproblem im Verhältnis zur DDR. Die Bundesregierung hält daher seine Lösung für vorrangig. Bereits bei der ersten Gesprächsrunde der Umweltverhandlungen mit der DDR im November 1973 war die Werra-Versalzung ein vordringliches Thema. Die DDR hat, obwohl die Fortsetzung der Verhandlung für Anfang 1974 bereits ins Auge gefaßt war, zur zweiten Gesprächsrunde nicht mehr eingeladen. Zu weiteren Verhandlungen über Gewässerfragen ist es trotz entsprechender Bemühungen der Bundesregierung nicht gekommen. Inzwischen hat die Dringlichkeit des Problems der WerraVersalzung noch zugenommen. Die Bundesregierung strebt deshalb mit Nachdruck die alsbaldige Aufnahme erfolgversprechender Gespräche an. Die hierzu notwendigen Schritte sind eingeleitet worden. Zugleich hat die Bundesregierung darauf hingewirkt, daß die in Kontakt mit den Ländern aufgenommenen Verhandlungsvorbereitungen entsprechend intensiviert werden.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, habe ich Ihre Antwort so zu verstehen, daß ein konkreter Erfolg bei dem Bemühen, zu verhindern, daß die Oberweser durch die Einleitungen auf dem Gebiet der DDR ein toter Fluß wird, bisher nicht erzielt werden konnte?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, wie Sie der Antwort entnehmen können, bemüht sich die Bundesregierung, alles in ihren Kräften Stehende zu tun, um den von Ihnen angestrebten Erfolg zu erreichen.
Eine weitere Zusatzfrage? - Ich bitte doch die Fragesteller, mir ein Handzeichen zu geben. Dann gibt es keine Verwechslungen. - Bitte schön!
Herr Staatssekretär, können Sie denn für absehbare Zeit eine positive Prognose geben, oder sind Sie nicht in der Lage, hier der Hoffnung auf einen Erfolg bei diesem Bemühen Ausdruck zu geben?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich glaube, Sie stimmen mit mir darin überein, daß es für die Position der Bundesrepublik Deutschland nicht gut wäre, wenn ich mich hier in diesem Sinne spekulativ äußern würde.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Böhm.
Herr Staatssekretär, hat es auf die erneuten Bemühungen der Bundesregierung in dieser Frage schon irgendein positives oder negatives Echo aus der DDR gegeben?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, auch hinsichtlich dieser Frage möchte ich darauf hinweisen, daß die Ausbreitung von Einzelheiten in diesem Stadium nicht unbedingt positiv zu werten wäre.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ey.
Herr Staatssekretär, werden durch die Kali-Versalzung der Weser weitgehend auch Trinkwasserregionen bis in den Unterweser-Bereich hinein gefährdet?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Bundesregierung hat in der Beantwortung mehrerer Anfragen hier im Plenum des Deutschen Bundestages zu den Auswirkungen der Werra-Versalzung im einzelnen Stellung genommen. Ich habe dem nichts hinzuzufügen. Daran hat sich auch nichts geändert.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jäger.
Herr Staatssekretär, wird die Bundesregierung die bisherige mangelnde Bereitschaft der DDR, zu konkreten Verhandlungen über dieses Thema zu kommen, zum Anlaß nehmen, um die Frage bei dem Folgegespräch über die KSZE-Vereinbarungen in Belgrad auf den Tisch zu bringen, in denen am 1. August 1975 ja ebenfalls die Zusammenarbeit in Umweltfragen vereinbart worden ist?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, wie ich in meiner Antwort schon zum Ausdruck gebracht habe, wird die Bundesregierung die mangelnde Verhandlungsbereitschaft, von der Sie gesprochen haben, zunächst zum Anlaß nehmen, um alle Maßnahmen zu ergreifen, die auf erfolgreiche Gespräche und Gesprächsergebnisse hinwirken können.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Nordlohne.
Herr Staatssekretär, da Sie vorhin darauf hingewiesen haben, daß dieses Thema das wichtigste Umweltproblem zwischen der Bundesrepublik und der DDR sei, würde ich von Ihnen gern die Antwort auf die Frage hören wollen, warum die DDR zu dem letzten Gespräch dann nicht mehr eingeladen hat.
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich habe mehrfach, wie auch in Antworten der Bundesregierung auf Anfragen im Parlament mehrfach dargelegt worden ist, darauf hingewiesen, daß die Bundesregierung alles in ihren Kräften Stehende tut, um zu erfolgreichen Gesprächen zu kommen. Es führt, glaube ich, nicht zu einer Stärkung dieser Position, wenn wir hier Spekulationen über Motiva3276
Parl. Staatssekretär von Schoeler
tionen und ähnliches anstellen. Es sollte uns, glaube ich, darauf ankommen, konkrete Erfolge zu erreichen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Sieglerschmidt.
Herr Staatssekretär, sind Sie der Auffassung, daß Belgrad ein geeigneter Ort ist, um die Frage der Werra-Versalzung zu einer erfolgreichen Klärung zu bringen?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, auf alle Fälle sollten zunächst alle Möglichkeiten, zu Erfolgen zu kommen, ausgelotet werden.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Möller.
Herr Staatssekretär, im Anschluß an die Frage des Kollegen Jäger: Auf welcher Ebene werden diese Verhandlungen mit der DDR geführt?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Auf den üblichen Ebenen für die Gespräche, die zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland, wie Sie wissen, laufen.
({0})
Keine Zusatzfragen mehr.
Ich rufe dann die Frage 9 des Abgeordneten Dr. Laufs auf:
Welche Gründe liegen dafür vor, daß die Bundesregierung den Bundesbeauftragten für den Datenschutz, der gemäß § 17 des Bundesdatenschutzgesetzes zum 1. Juli 1977 hatte bestellt werden müssen, Mitte September 1977 immer noch nicht bestellt hat?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, wie schon dem Herrn Kollegen Thüsing in der Antwort auf seine entsprechende Anfrage während der Sommerpause des Deutschen Bundestags mitgeteilt wurde, ist zum 1. Juli 1977, wie im Bundesdatenschutzgesetz vorgesehen, die Dienststelle des Bundesbeauftragten für den Datenschutz beim Bundesminister des Innern eingerichtet worden.
Was die Person des Bundesbeauftragten für den Datenschutz angeht, darf ich ebenfalls auf die erwähnte Antwort an den Herrn Kollegen Thüsing verweisen. Die seit längerer Zeit mit geeigneten Persönlichkeiten geführten Verhandlungen konnten wegen der Bedeutung, welche die Bundesregierung den Aufgaben des Bundesbeauftragten beimißt, und wegen der vielschichtigen damit verbundenen, sich insbesondere aus dem Bundesdatenschutzgesetz selbst ergebenden Einzelfragen nicht abgeschlossen werden. Es ist jedoch zu erwarten, daß die Gespräche in Kürze positiv zu Ende geführt werden können.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wie bebeurteilt die Bundesregierung ihr Versäumnis im Hinblick auf § 42 des Bundesdatenschutzgesetzes, der die nicht rechtzeitige Bestellung eines Datenschutzbeauftragten in der privaten Wirtschaft als Ordnungswidrigkeit ahndet, die mit einer Geldbuße bis zu 50 000 DM belegt werden kann?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich kann das in Ihrer Frage unterstellte Versäumnis schon deshalb nicht sehen, weil, worauf ich in meiner Antwort bereits hingewiesen habe, die Dienststelle des Bundesbeauftragten für den Datenschutz eingerichtet ist.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, zuzugeben, daß die Bundesregierung die Bestellung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz nicht rechtzeitig und nicht gründlich genug vorbereitet hat, oder glaubt die Bundesregierung, mit ihrem Verhalten ein Vorbild dafür gegeben zu haben, wie die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes vollzogen werden können?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Dienststelle des Bundesbeauftragten für den Datenschutz ist eingerichtet. Die Arbeiten, die in diesem Bereich zum jetzigen Zeitpunkt möglich sind, können erledigt werden und werden erledigt. Auch die Beamten des Bundesministeriums des Innern stehen unterstützend jederzeit zur Verfügung. Deswegen kann ich die Grundlage Ihrer Frage nicht akzeptieren und Ihre Schlußfolgerungen nicht teilen.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Simpfendörfer.
Herr Staatssekretär, ist es möglich, daß die eingetretenen Verzögerungen auch damit zusammenhängen, daß ein in Aussicht genommener Kandidat finanzielle Forderungen hatte, die weit über das hinausgehen, was für das Amt unmittelbar vorgesehen ist?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich habe in meiner Antwort bereits darauf hingewiesen, daß auch die einzelnen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes bei den Gesprächen mit geeigneten Persönlichkeiten eine Rolle spielen; das ist selbstverständlich. Aber im übrigen kann ich das, was Sie sagen, insofern nicht bestätigen, als eine zeitliche Verzögerung aus den in Ihrer Frage zum Ausdruck kommenden Gründen nicht eingetreten ist.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Gerster.
Herr Staatssekretär, finden Sie angesichts der bindenden Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes, im öffentlichen und im privaten Bereich Datenschutzbeauftragte zu berufen, nicht merkwürdig, daß Sie die Unfähigkeit der BunGerster ({0})
desregierung, zu dem gesetzlich vorgeschriebenen Zeitpunkt einen Bundesbeauftragten für den Datenschutz zu benennen und zu installieren, mit dem Hinweis, es gebe eine Datenschutzstelle, verwischen wollen, und wie wollen Sie
({1})
private Firmen anhalten, fristgerecht ihre Datenschutzbeauftragten zu installieren, wenn der Bund weder in der Lage noch bereit ist, dies fristgemäß durchzuführen?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Antwort lautet: Nein.
({2})
Herr Abgeordneter Hansen, es ist nicht üblich, den Präsidenten auf derlei aufmerksam zu machen. Im übrigen hat der Herr Abgeordnete Gerster seine Fragen so geschickt in einen Satz gefaßt, daß ich sie gern zugelassen habe. - Darf ich bitten, Herr Parlamentarischer Staatssekretär.
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Die Frage ist schon beantwortet.
Schon beantwortet? Gut.
({0})
Ich rufe die Frage 11 des Herrn Abgeordneten Wolfgramm ({1}) auf. - Der Herr Abgeordnete ist nicht da. Die Frage wird daher schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 13 des Herrn Abgeordneten Spranger auf. - Er ist nicht im Saal. Die Frage wird daher schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 15 des Herrn Abgeordneten Böhm ({2}) auf.
Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit und wie hoch sind die Kosten für eine Salzwasser-Pipeline von der Werra zur Nordsee, um die starke Versalzung der Werra durch Kaliabwässer aus der DDR zu beseitigen, und gibt es bereits konkrete Pläne für ein solches Projekt?
Bitte schön, Herr Parlamentarischer Staatssekretär.
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, der Bau einer Pipeline ist eine von mehreren erörterten technischen Möglichkeiten, dem Problem der Werra-Versalzung abzuhelfen. Die Realisierungsmöglichkeiten werden gegenwärtig geprüft, wobei das Land Hessen als Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Weser nähere Untersuchungen übernommen hat, die auch Kostenfragen einschließen.
Im Rahmen der angestrebten Gespräche mit der DDR über Umweltschutzfragen, bei denen die Verringerung der Salzbelastung der Werra unser vor- dringlichstes Anliegen ist, wird sicher auch die Frage nach dem Bau einer Pipeline, die gegebenenfalls Abwässer aus Kali-Betrieben in der DDR und in Hessen aufnehmen könnte, wieder gestellt werden.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Böhm ({0}).
Herr Staatssekretär, falls die Bundesregierung im Zuge oder am Ende der Verhandlungen der DDR gestatten würde, die von ihr verursachte Kaliversalzung auf diese Weise abzubauen, würde dann von Anfang an bei den Verhandlungen auf entsprechende Gegenleistungen z. B. bei der Entsorgung oder Versorgung Berlins hingewirkt?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich habe die Frage nicht verstanden, muß ich Ihnen leider sagen.
Darf ich sie wiederholen?
Bitte.
Für den Fall, daß die Bundesregierung während oder am Schluß der Verhandlungen sich entschließt, der DDR die Möglichkeit einzuräumen, die von der DDR verursachte Werra-Versalzung mittels einer solchen Pipeline abzubauen, würde die Bundesregierung unter diesem Gesichtspunkt von Anfang an in den Werhandlungen darauf hinwirken, daß die DDR entsprechende Gegenleistungen erbringt, die z. B. bei der Ent- und Versorgung Berlins gesehen werden könnten?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, wir müßten eigentlich Einverständnis darüber haben, daß das Plenum des Deutschen Bundestages der falsche Ort und heute der falsche Zeitpunkt ist, um die in Ihrer Frage am Anfang stehende Annahme eines Nachgebens der Bundesrepublik Deutschland zum Gegenstand öffentlicher Erörterungen zu machen, bevor die Gespräche zu diesem Punkt überhaupt geführt worden sind.
({0})
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wegen Erfahrungen, die wir in der Vergangenheit mit dieser Bundesregierung haben sammeln müssen, stelle ich die Frage, ob die Bundesregierung von Anfang an das Problem einer möglichen Pipeline unter dem Gesichtspunkt sieht, daß damit der DDR etwas gestattet wird, für das sie entsprechende Gegenleistungen zu erbringen haben wird.
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Bundesregierung hat bei den verschiedenen Ge3278
Parl. Staatssekretär von Schoeler
legenheiten der Erörterung dieses Themas im Plenum des Deutschen Bundestages keinerlei Zweifel daran gelassen, daß sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland in den Gesprächen mit allem Nachdruck vertreten wird.
Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Jäger.
Herr Staatssekretär, darf ich diese Ihre Antwort so verstehen, daß die Bundesregierung das im Umweltschutz von ihr ständig vertretene Prinzip der Verursacherverantwortung für Umweltschäden auch in diesem Fall voll anwenden wird?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Soweit die Bundesregierung Möglichkeiten hat, dieses durchzusetzen, wird sie das versuchen.
Keine weiteren Zusatzfragen. Ich rufe die Frage 16 des Abgeordneten Tillmann auf:
Sieht auch die Bundesregierung - wie, Pressemeldungen zufolge, der Präsident des Deutschen Sportbundes, Willi Weyer - einen Anlaß, hinsichtlich der Entwicklung der Sportpolitik vor „ideologischer Gängelung und staatlichem Dirigismus" zu warnen, und welche Auffassung vertritt die Bundesregierung in dieser Hinsicht grundsätzlich und für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland im besonderen?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, wenn Sie einverstanden sind, beantworte ich die beiden Fragen wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam.
Bitte schön.
Dann rufe ich auch die Frage 17 des Abgeordneten Tillmann auf:
Ist nach Auffassung der Bundesregierung auch bei uns - wie der Präsident des Deutschen Sportbundes meint - für den Spitzensport gelegentlich die Gefahr gegeben, politisch mißbraucht zu werden, und wenn ja, welche Umstände begründen diese Gefahr und wie sollte ihr nach Auffassung der Bundesregierung begegnet werden?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Die Sportpolitik der Bundesregierung ist, wie unter anderem im dritten Sportbericht der Bundesregierung ausgeführt wird, dadurch gekennzeichnet, daß der Sport innerhalb des historisch gewachsenen Rahmens Sache der Sportorganisationen ist. Die Autonomie des Sports ist die Grundlage des von der Bundesregierung angestrebten partnerschaftlichen Zusammenwirkens mit den Sportorganisationen. Dieser Standpunkt bestimmt auch Inhalt und Form der Förderungsmaßnahmen der Bundesregierung.
Freilich dürfen und können hierdurch nicht die Verantwortung der Bundesregierung gegenüber dem Parlament und damit die mit der Vergabe öffentlicher Mittel zwangsläufig verbundenen Überwachungsfunktionen eingeschränkt werden.
Dies wurde vom Präsidenten des Deutschen Sportbunds verkannt, wenn er die in Pressemitteilungen ihm zugeschriebenen Äußerungen auch tatsächlich und in dem dargestellten Zusammenhang abgegeben hat, woran zu zweifeln ich Gründe habe. Anders als aus einem solchen Mißverständnis heraus sind nach Auffassung der Bundesregierung Behauptungen, auch beim Spitzensport unseres Landes bestehe die Gefahr, politisch mißbraucht zu werden, nicht zu erklären.
Ein Anlaß, hinsichtlich der Entwicklung der Sportpolitik vor „ideologischer Gängelung und staatlichem Dirigismus" zu warnen, besteht allerdings im internationalen Raum. Boykottmaßnahmen und Boykottdrohungen aus politischen Gründen haben selbst die Olympischen Spiele nicht verschont. Darüber hinaus sind Probleme für die Freiheit des Sports dadurch entstanden, daß im Rahmen der UNESCO Forderungen nach einer neuen Weltordnung des Sports erhoben worden sind.
Die Bundesregierung tritt diesen Tendenzen entschieden entgegen. Sie hält die uneingeschränkte Anerkennung der Autonomie der internationalen Sportorganisationen für erforderlich. Sie geht hierbei davon aus, daß andererseits die internationalen Verbände die Verpflichtung der Regierungen akzeptieren und respektieren, ihre Sportförderungsaktivitäten - insbesondere die Mittelvergabe - wirtschaftlich und zweckmäßig zu gestalten. Die Bundesregierung befürwortet in diesem Zusammenhang den Erfahrungs- und Meinungsaustausch zwischen den Regierungen und den nationalen wie internationalen Sportorganisationen.
Ziel muß es sein, einen Konsens auf breiter Basis herzustellen und auftretende Fragen und Meinungsverschiedenheiten im gegenseitigen Dialog zu klären. Die Bundesregierung begrüßt es, daß sich neben den Sportministern des Europarates auch der sogenannte Interimsausschuß für Leibeserziehung und Sport der UNESCO auf einer Sitzung im Juli 1977 in Paris diesen Standpunkt zu eigen gemacht hat.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Tillmann.
Herr Staatssekretär, nachdem Sie in Ihrer Antwort die Autonomie der Sportverbände - speziell auch des Deutschen Sportbundes - angesprochen haben, darf ich Sie fragen, ob es denn richtig ist, daß der Deutsche Sportbund nicht autonom z. B. über die Einstellung, die Besoldung oder auch die Höhergruppierung von Mitarbeitern wie z. B. Trainern befinden kann?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich habe in der Antwort bereits darauf hingewiesen, daß es selbstverständlich eine Verantwortlichkeit der Regierung gegenüber dem Parlament bezüglich der Verwendung von Mitteln gibt und daß dies zu gewissen Schlußfolgerungen führt. Im übrigen, glaube ich, kann man die Zusammenarbeit zwischen dem Sportbund und der Bundesregierung nur als ausgesprochen positiv bezeichnen.
Weitere Zusatzfrage.
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, Herr Staatssekretär, daß es einen Unterschied zwischen einer reglementierenden Kontrolle und einer rechtlich verbindlich abgesicherten Regelung der Sportförderung gibt, und ist sie nicht bereit, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß die Sportförderung transparenter, effektiver und weniger reglementierend gestaltet wird?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich glaube nicht, daß man angesichts der Gestaltung der Sportförderung von Reglementierung im Bereich des Sports sprechen kann. Ich weise noch einmal darauf hin, daß entsprechende Äußerungen dem zitierten Zeitungsartikel auch nicht zugrunde liegen.
Weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär: welche Maßstäbe gelten denn dann für die Ermittlung des Mittelbedarfs der Verbände, da doch die bewilligten Mittel in der Regel häufig von den beantragten Mitteln abweichen?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, daß die bewilligten Mittel von den beantragten Mitteln abweichen, ist kein Spezifikum des Sportes; das gibt es in mehreren Bereichen. Daraus die von Ihnen genannte Schlußfolgerung zu ziehen, wäre schon deshalb verfehlt.
Letzte Zusatzfrage.
Meine Frage haben Sie nicht beantwortet. Ich fragte - unabhängig davon, ob die Mittel übereinstimmen, die beantragt und bewilligt sind - nach den Maßstäben, die bei der Ermittlung des Mittelbedarfs angelegt werden.
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, Sie werden verstehen, daß ich die Frage so generell, wie sie gestellt wird, nicht beantworten kann. Es kommt natürlich jeweils auf die bereichsspezifischen Probleme und Gesichtspunkte an, die bei den Gesprächen auch zwischen den Fachverbänden, dem Deutschen Sportbund und den anderen Sportorganisationen, und der Bundesregierung berücksichtigt werden.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schirmer.
Herr Staatssekretär, können Sie bestätigen, daß zwischen dem Präsidium des Deutschen Sportbundes und der Bundesregierung sowie den sie tragenden Fraktionen in den vergangenen Jahren eine zunehmend bessere Zusammenarbeit und eine Partnerschaft im besten Sinne gestaltet worden sind?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich habe bereits darauf hingewiesen, daß die Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung und dem Deutschen Sportbund positiv gestaltet ist. Deswegen kann ich die Aussage Ihrer Frage bestätigen.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Becker.
Herr Staatssekretär, können Sie bestätigen, daß, soweit es sich um Zuschüsse aus staatlichen Mitteln handelt, im wesentlichen Wert darauf gelegt wird, den Stellungnahmen der verschiedenen Sportfachverbände zu folgen?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Ja!
Herr Abgeordneter Schirmer.
Herr Staatssekretär, können Sie bestätigen, daß die Gespräche zwischen Ihnen und den Vertretern Ihres Hauses mit den Fachverbänden des Deutschen Sportbundes zu einer Förderung der Sportler geführt haben - soweit die Bundesregierung dafür zuständig ist -, wie sie in den Jahren zuvor, sogar in den Jahrzehnten zuvor auch nicht annähernd erreicht worden ist?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Auch dies kann ich bestätigen, Herr Kollege.
Keine Zusatzfragen mehr.
Dann rufe ich die Frage 18 des Herrn Abgeordneten Thüsing auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Begründung für die Ablehnung eines Asylgesuchs durch das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vom 29. April 1977, in der es unter anderem heißt: „Auch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland will nicht Personen gegen Verfolgung schützen, die eine mit dem Grundgesetz unvereinbare Ordnung verwirklichen wollen"?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich bitte um Ihr Einverständnis, daß ich die Fragen zusammen beantworte.
({0})
Ich rufe auch Frage 19 des Herrn Abgeordneten Thüsing auf:
Sieht die Bundesregierung in dieser Entscheidung einen Widerspruch zu ihrer Antwort in der Fragestunde des Bundestages vom 7. September, wo festgestellt wurde, „Die Sicherheitsüberprüfung bezweckt nicht die politische Beurteilung eines Asylsuchenden. Sie dient auch nicht der Feststellung, ob der Asylsuchende aktiv für unser Grundgesetz einzutreten bereit ist ..."?
Herr Kollege, die Begründung des Bescheides des weisungsunabhängigen Widerspruchsausschusses des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vom 29. April 1977 entspricht nicht der inzwischen geänderten Rechtsprechung des Bundesver3280
Parl. Staatssekretär von Schoeler
waltungsgerichts. Ich verweise insoweit auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Oktober 1975 mit dem Aktenzeichen I C 46.69.
Nach einer Eingabe von „amnesty international" ist bereits vor einigen Monaten durch den Leiter des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in Abstimmung mit dem Bundesminister des Innern darauf hingewiesen worden, daß auch Ausländer, die für eine Herrschaftsform eintreten, die nicht der freiheitlich-demokratischen Grundordnung entspricht, grundsätzlich den Schutz des Asylrechts genießen.
In dem von Ihnen angesprochenen Fall hat der Asylbegehrende Klage erhoben, so daß die Entscheidung über seinen Asylantrag nunmehr dem Verwaltungsgericht obliegt.
Zwischen der Antwort der Bundesregierung in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 8. September 1977 und der Begründung des Widerspruchsbescheides des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge vom 29. April 1977 besteht kein Zusammenhang. Die Antwort der Bundesregierung bezog sich auf die Aufnahme von Personen aus dem Ausland aus humanitären Gründen. In diesem Zusammenhang wurden die Gründe für die vor der Aufnahmeentscheidung durchzuführende Sicherheitsüberprüfung dargelegt.
Die Aufnahme eines Ausländers aus humanitären Gründen durch Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ist keine Asylentscheidung. In der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 24. September 1975 ist dies im einzelnen dargelegt worden.
Keine Zusatzfragen?
({0})
- Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Hansen.
Herr Staatssekretär, wie beurteilen Sie im Zusammenhang mit Ihrer Antwort die Tatsache, daß einige Bundesländer, namentlich Baden-Württemberg und Bayern, die Gewährung von Asyl in der Bundesrepublik z. B. für chilenische Flüchtlinge dadurch erschweren, daß sie im Zusammenhang mit der Stellung der Anträge noch eigene Nachprüfungen durchführen?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Anträge, die im Zusammenhang mit der Aufnahmeaktion bezüglich Chile gestellt werden, sind keine Asylanträge. Es handelt sich vielmehr um ein Aufnahmeverfahren aus humanitären Gründen. Es wird also kein Asylverfahren durchgeführt. Darauf habe ich in der Antwort hingewiesen; mir liegt daran, dies noch einmal klarzustellen.
Im übrigen ist in letzter Zeit zunehmend erreicht worden, daß die Abwicklung der Anträge aus Chile sowohl beim Bund als auch bei den Ländern mit höchster Beschleunigung durchgeführt wird.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Sieglerschmidt.
Herr Staatssekretär, kann es als gewährleistet angesehen werden, daß die von Ihnen zitierte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus 1975 in Zukunft bei allen in Frage kommenden Instanzen in der Frage von Asylanträgen Beachtung findet, und, falls das nicht der Fall ist, was kann die Bundesregierung noch tun, damit dies geschieht?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich muß zunächst auf die Weisungsunabhängigkeit der Anerkennungs- und Widerspruchsausschüsse hinweisen. Selbstverständlich ist dafür Sorge getragen worden, daß nach Verkündung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts diese den Mitarbeitern des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zugänglich gemacht worden ist.
Wie ich bereits in der Antwort dargelegt habe, ist darüber hinaus eine Eingabe von „amnesty international", die sich auf den vom Fragesteller konkret herangezogenen Fall bezog, noch einmal zum Anlaß genommen worden, um die Mitarbeiter erneut auf die geänderte Rechtsprechung hinzuweisen. Es sind der Bundesregierung auch keine Entscheidungen in dem Sinne wie die hier kritisierte mehr bekannt geworden.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ey.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung mit mir der Meinung, daß durchaus die Überprüfung der Asylsuchenden durch die Länder in deren Kompetenzbereich gehört?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Ey, ich habe bereits darauf hingewiesen, daß es sich bei der Aufnahmeaktion für Chilenen nicht um ein Asylverfahren, sondern um ein Aufnahmeverfahren aus humanitären Gründen handelt. Für dieses Aufnahmeverfahren gelten besondere Regeln, die ich dargsetellt habe und deren Funktionieren ich gern bestätigen kann.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abdeordneter Schäfer.
Herr Staatssekretär, unterscheidet sich der Rechtsstatus der beiden Gruppen, die Sie jetzt voneinander unterschieden haben - Asylverfahren oder Aufnahme aus humanitären Gründen -, oder ist der Rechtsstatus für die Betreffenden nachher, wenn sie sich hier aufhalten, derselbe?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Es gibt Unterschiede im Rechtsstatus, Herr Kollege Schäfer. Es steht allerdings denjenigen, die im Rahmen des Aufnahmeverfahrens in der Bundesrepublik Deutschland Aufenthalt gewährt bekommen, frei, dann hier ein normales Asylverfahren anzustrengen. Davon wird auch in einigen Fällen Gebrauch gemacht.
({0})
Keine weiteren Zusatzfragen. Wir kommen zu Frage 52 des Abgeordneten Spranger. Der Abgeordnete Spranger ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet, und die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe Frage 142 des Abgeordneten Dr. Wittmann ({0}) auf:
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, daß die Genehmigungen von Ausreiseanträgen von Spätaussiedlern in den Herkunftsländern davon abhängig gemacht werden, daß die Spätaussiedler sich verpflichten, nachrichtendienstliche Tätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland auszuüben?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, der Bundesregierung sind Fälle bekannt, in denen Nachrichtendienste kommunistisch regierter Staaten versucht haben, Personen, die in die Bundesrepublik Deutschland übersiedeln wollen, für ihre Zwecke einzusetzen und dabei die Ausreisegenehmigung von einer Verpflichtungserklärung abhängig zu machen. Der Bundesminister des Innern hat in den Verfassungsschutzberichten seit Jahren darüber berichtet. Die Erfolge der Nachrichtendienste sind u. a. deshalb begrenzt, weil sich viele der betroffenen Aussiedler nach ihrer Ankunft in der Bundesrepublik Deutschland den zuständigen Behörden anvertrauen und die nachrichtendienstliche Ansprache mitteilen.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Wittmann.
Herr Staatssekretär, können Sie eine Zahl, etwa für die letzten Jahre, nennen?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Nein, Herr Kollege, die kann ich Ihnen nicht nennen.
Keine weiteren Zusatzfragen. Damit sind wir am Ende des Geschäftsbereichs des Bundesministers des Innern.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen auf. Zur Beantwortung steht uns der Parlamentarische Staatssekretär Offergeld zur Verfügung.
Zunächst Frage 29 des Herrn Abgeordneten Höpfinger:
Welche Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums liegt der Entscheidung der Oberfinanzdirektion München vom 25. März 1977 zugrunde, in der den Schachclubs die Möglichkeit, Spendenbescheinigungen gem. § 10 b EStG auszustellen, entzogen wird?
Herr Kollege Höpfinger, es gibt keine Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums, auf der die von Ihnen angeführte Entscheidung der Oberfinanzdirektion München beruhen könnte.
Keine Zusatzfrage? - Dann rufe ich die Frage 30 des Abgeordneten Höpfinger auf:
Kommt die Auffassung, daß Schachspiele letztlich nur einen Teilbereich von Freizeitbeschäftigungen darstellen und steuerlich nicht über den Begriff „Sport" im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 2 AO 1977 eingeordnet werden können, im gesamten Bundesgebiet oder nur in einigen Ländern zur Anwendung?
Herr Kollege, nachdem der Deutsche Sportbund umfangreiches Material zum Sportcharakter des Schachspiels vorgelegt hat, wird die von Ihnen aufgeworfene Frage zur Zeit mit den obersten Finanzbehörden der Länder erörtert. Das Ergebnis der Erörterungen wird voraussichtlich zu Verfügungen führen, die für alle Finanzbehörden in der Bundesrepublik verbindlich sind.
Keine Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 31 des Abgeordneten Dr. Jens auf:
Ist die Bundesregierung der Meinung, daß die Steuerfreiheit des ADAC unverändert aufrechterhalten werden soll, obgleich aus den zahlreichen Veröffentlichungen in der Presse zu entnehmen ist, daß ein Hauptzweck des ADAC im Betrieb von Wirtschaftsunternehmen verschiedener Art zu sehen ist?
Herr Kollege Dr. Jens, der Allgemeine Deutsche Automobilclub ({0}) ist ein eingetragener Verein. Vereine unterliegen grundsätzlich der Körperschaftsteuer und der Umsatzsteuer. Für die Körperschaftsteuer bleiben jedoch echte Mitgliedsbeiträge bei der Ermittlung des Einkommens außer Ansatz; auch eine Umsatzsteuerpflicht ist insoweit nicht gegeben. Im Einzelfall ist jedoch zu prüfen, ob die Beiträge der Mitglieder in vollem Umfang als echte Mitgliederbeiträge angesehen werden können oder ob darin Entgelte für die Gewährung besonderer wirtschaftlicher Vorteile enthalten sind, die damit zur Steuerpflicht führen. Für die Heranziehung des ADAC zur Steuer ist die Finanzverwaltung des Landes Bayern zuständig. Eine Offenbarung der steuerlichen Verhältnisse des ADAC im einzelnen kann ich aus Gründen des Steuergeheimnisses hier nicht vornehmen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Jens.
Herr Staatssekretär, teilt die Bundesregierung die in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfe, daß durch die Verbindung zwischen dem ADAC als Club und dem ADAC-Wirtschaftsunternehmen möglicherweise beachtliche Vorteile zugunsten eines Clubs entstehen, die mit der allgemeinen Steuergerechtigkeit nicht mehr zu vereinbaren sind?
Herr Kollege Dr. Jens, was die Verhältnisse des ADAC im einzelnen betrifft, kann ich, wie ich bereits gesagt habe, wegen des Steuergeheimnisses nicht Stellung nehmen. Im Prinzip ist es aber so, daß wirtschaftliche Betätigung auch eines Vereins der Steuerpflicht unterliegt. Wir haben keinen Anlaß, anzunehmen, daß die Finanzverwaltung die steuerlichen Vorschriften nicht beachtet.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Dr. Jens.
Herr Staatssekretär, stimmen Sie dann vielleicht meiner These zu, daß hier mit finanzieller Hilfe der Bundesregierung und des Landes
Bayern unkontrollierte wirtschaftliche Macht aufgebaut worden ist, und was ist zu tun, um diese unkontrollierte Macht entsprechend den Grundsätzen unserer Gesellschaftsordnung besser in den Griff zu bekommen?
Herr Kollege, zum einen handelt es sich bei einem Verein um eine kontrollierte Institution. Zum anderen haben Sie von Mitteln der Bundesregierung und des Landes Bayern gesprochen. Soweit öffentliche Mittel verwendet werden, gibt es ja eine Kontrolle sowohl durch das Parlament wie auch durch die Rechnungshöfe.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Möller.
Herr Staatssekretär, beziehen sich Ihre Ausführungen nur auf den ADAC oder auch auf andere Automobilclubs ähnlicher Art?
Ich bin hier nur nach dem ADAC gefragt worden; daher konnte sich meine Antwort nur auf ihn erstrecken.
Keine weitere Zusatzfrage. Ich rufe die Frage 32 des Abgeordneten Dr. Langner auf:
Ist die Bundesregierung der Meinung, daß es sich bei den Gleichlautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder zur Neuorganisation der Finanzämter und Neuordnung des Besteuerungsverfahrens" ({0}) nicht nur um einen innerbehördlichen Organisationserlaß handelt, sondern um einen Erlaß mit Außenwirkung, und ist er deshalb im Bundessteuerblatt veröffentlicht worden?
Die „Gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden zur Neuorganisation der Finanzämter und Neuordnung des Besteuerungsverfahrens", die sogenannten GNOFA, enthalten innerdienstliche Verwaltungsanweisungen, die die Regelungen der Abgabenordnung über die Sachverhaltsermittlung - z. B. §§ 88, 92 und 164 AO - näher konkretisieren, um eine gleichmäßige Verwaltungspraxis bei allen Finanzämtern sicherzustellen. Die Bekanntgabe der Erlasse im Bundessteuerblatt ändert überhaupt nichts daran, daß es sich bei diesen Erlaßregelungen um innerdienstliche Verwaltungsanweisungen handelt. Derartige innerdienstliche Verwaltungsanweisungen werden gelegentlich in gewichtigen Fällen im Bundessteuerblatt veröffentlicht, damit eine einheitliche Besteuerungspraxis gesichert wird und die Bürger und ihre steuerlichen Berater unterrichtet sind. Diese Gründe waren auch für die Bekanntgabe der Erlasse zur Neuorganisation der Finanzämter und Neuordnung des Besteuerungsverfahrens maßgebend.
Zusatzfrage.
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, liegt nicht mindestens eine mittelbare Außenwirkung der GNOFÄ nach Auffassung der Bundesregierung schon darin, daß mit ihr eine Verkürzung der Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen beabsichtigt ist und sich hierbei erhebliche Schwierigkeiten für die Angehörigen der steuerberatenden Berufe ergeben?
Nein, Herr Kollege Dr. Langner, die Fristen zur Abgabe der Steuererklärung beruhen nicht auf der GNOFÄ, sie beruhen auf anderen Vorschriften. Diese werden auch durch die GNOFÄ nicht berührt.
Weitere Zusatzfrage.
Sieht die Bundesregierung nicht zumindest eine mittelbare Außenwirkung darin, daß die GNOFÄ drei Fallgruppen unterscheidet und eine dieser Gruppen, nämlich die Gruppe zwei, nur überschlägig geprüft wird?
Sie wird in der Regel nur überschlägig geprüft. Das war sicherlich auch bisher weitgehend so. Es gibt aber auch Ausnahmen von dieser Regel, wenn der Finanzbeamte dafür besondere Anhaltspunkte hat. Wir sehen auch hierin keine Außenwirkung. Eine mittelbare Außenwirkung kann nur insoweit eintreten, als die Finanzverwaltung effizienter und rascher arbeitet. Das ist der Grund dafür, daß die Steuererklärungen jetzt von den Finanzämtern zum Teil zeitnaher angefordert werden als früher. Dies war aber auch ein Ziel, das durch die GNOFA erreicht werden sollte. Der Erlaß geht im wesentlichen auf Anregungen des Bundesrechnungshofes zurück.
Eine Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Will-Feld.
Herr Staatssekretär, wie ist nach Auffassung der Bundesregierung die Außenwirkung zu beurteilen, wenn der Steuerfall A gründlich, der Steuernachbarfall B weniger gründlich geprüft wird? Das heißt im Klartext: Wer soll diejenigen kontrollieren, die die Gewichte setzen?
Die werden erstens durch die Verwaltung kontrolliert, durch die Vorgesetzten, im übrigen steht die Finanzverwaltung unter der Kontrolle der Rechnungshöfe, wie Sie wissen.
Weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist damit zu rechnen, daß in Auswirkung der GNOFÄ die Zahl der selbständigen Finanzämter zurückgehen wird, und wenn ja, um wieviel bitte?
Ich glaube nicht, daß das in Auswirkung der GNOFÄ der Fall sein wird. Im übrigen ist das aber ausschließliche Organisationskompetenz der Bundesländer. Ich kann Ihnen dazu keine verbindliche Auskunft geben.
Keine weiteren Zusatzfragen. Ich rufe Frage 33 des Abgeordneten Dr. Langner auf:
Vizepräsident Stücklen
Wie steht die Bundesregierung zu der Klage der Steuerzahler und der Steuerberaterschaft, daß mit der GNOFÄ für den Bürger die Besteuerung noth komplizierter geworden ist und daß die Verwaltung einen Teil der ihr zugeordneten Arbeit auf die Bürger abwälzt?
Offergeld, Pari. Staatssekretär: Da die sogenannten GNOFÄ lediglich Regelungen zum verwaltungsinternen Besteuerungsverfahren und zur Organisation der Finanzämter enthalten und dem Bürger keine besonderen Rechte einräumen oder gar Pflichten für ihn begründen, kann nicht davon ausgegangen werden, daß sie die Besteuerung für den Bürger komplizieren oder ihm sogar bestimmte, der Verwaltung obliegende Arbeiten übertragen würden. Ein wesentliches Ziel der GNOFÄ ist es vielmehr, die Verwaltungsarbeit rationeller zu gestalten, damit die Steuern schneller als bisher festgesetzt und erstattet werden können. Hierzu ist es allerdings erforderlich, daß die Steuererklärungen fristgerecht, wie es den gesetzlichen Vorschriften entspricht, beim Finanzamt eingehen.
Es soll andererseits nicht verkannt werden, daß auch für den Bürger und seinen Berater die Umstellung auf die neuen Organisationsformen der Gewöhnung bedarf. Die Neuverteilung der Zuständigkeiten der Veranlagungsabteilung des neuorganisierten Finanzamts bringt es mit sich, daß es in Einzelfällen nicht immer leicht sein mag, zunächst einmal den jeweils zuständigen Bearbeiter zu finden. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, daß diese Schwierigkeiten, soweit sie aufgetreten sein sollten, in absehbarer Zeit behoben sein werden.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, ist es nicht so, daß neben der von Ihnen zugestandenen Schwierigkeit infolge noch mangelnder Gewöhnung eine systemimmanente Schwierigkeit durch wechselnde Sachbearbeiter bei Festsetzung der Vorauszahlung, der Erstveranlagung, der endgültigen Veranlagung und der veranlagenden Betriebsprüfung, also insgesamt vier wechselnde Sachbearbeiter, besteht, die einen Reibungsverlust zur Folge hat und damit eine Erschwernis für den Bürger bedeutet?
Nein, wir glauben, daß die GNOFÄ eine der heutigen Zeit entsprechende Organisationsform für die Finanzämter geschaffen haben. Die Finanzämter haben im bisherigen Verfahren noch mit Organisationsformen gearbeitet, die dem jetzigen Stand der Automation nicht entsprachen. Es gab Probebetriebe in vielen Finanzämtern, bevor die GNOFÄ allgemein erlassen wurden. Dazu hat der Bundesrechnungshof Anregungen gegeben.
Ich glaube also nicht, daß die hier von Ihnen vorgetragenen Bedenken zutreffen. Es geht vielmehr um eine Spezialisierung der Finanzbeamten und damit um eine höhere Leistungsfähigkeit.
Eine Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Simonis.
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht mit mir der Meinung, daß die komplizierte Art der Steuerformulare, die in diesem Jahr neu eingeführt worden ist, dazu beiträgt, daß dem Steuerzahler unter Umständen Nachteile entstehen können, weil er entweder mit einem Steuerberater verheiratet oder selber einer sein muß, um diese Formulare vernünftig ausfüllen zu können.
Das zielt natürlich auf die Ausgestaltung unseres Steuerrechts. Unserem Steuerrecht ist eine gewisse Kompliziertheit eigen, was damit zusammenhängt, daß es versucht, möglichst gerecht zu sein. Auf diese Kompliziertheit ist auch die Kompliziertheit der Steuerformulare zurückzuführen.
Wir haben von diesem Jahr an neue Steuerformulare eingeführt, die aber im Vergleich zu den früheren - die man allerdings gewohnt war - einfacher und auch maschinengerecht sind. Frau Kollegin, auch Sie werden mir nach einer Gewöhnung, wenn Sie das zweite Mal die Formulare ausgefüllt haben, zustimmen - so hoffe ich -, daß sie einfacher sind als die früheren.
Ich bin gern bereit, Ihnen mit einer Erläuterung der Formulare Hilfestellung zu leisten.
Eine Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Will-Feld.
Herr Staatssekretär, teilen Sie die Meinung, daß Ausdrücke wie APSt, ÜSt, VVSt, RWSt, ERSt und UVSt zur Sprachbarriere zwischen Steuerbürger und Finanzamt werden können?
Das sind Abkürzungen, die im Kreis von Eingeweihten verwandt werden. Wenn man mit einem Laien verkehrt, sollte man schon die vollständigen Bezeichnungen verwenden.
({0})
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Simpfendörfer.
Herr Staatssekretär, sind in diesen Erlassen, kurz GNOFÄ genannt, auch Anweisungen an die Finanzbehörden enthalten, die Bundestagsgeordneten zur rechtzeitigen Steuervorauszahlung aufzufordern?
Nein, die GNOFÄ wären dazu nicht der rechte Ort. Es ergibt sich aus den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen, daß grundsätzlich jeder Einkommensteuerpflichtige zu Vorauszahlungen heranzuziehen ist.
({0})
- Das geschieht im übrigen auch, soweit ich informiert bin. Ich weiß nicht, welcher Anlaß für Sie besteht, dies zu bezweifeln.
Herr Abgeordneter Friedmann.
Herr Staatssekretär, teilen Sie die Befürchtungen vieler Finanzbeamter, daß durch die mit den GNOFÄ verbundenen Spezialisierungen eine Entfremdung zwischen Steuerbeamten und Steuerzahlern eintritt und daß infolge der Tatsache, daß viele Steuerbeamte ab jetzt an einer Steuererklärung arbeiten, eine zeitliche Verzögerung eintreten wird, so daß Sie letztlich genau das Gegenteil von dem erreichen, was der Rechnungshof erreichen wollte?
Herr Kollege, ich teile die im ersten Abschnitt Ihrer Frage genannten Befürchtungen nicht. Die im zweiten Teil Ihrer Frage enthaltene Behauptung, daß es nicht zu einer Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren kommen werde, sondern zu einer Verlangsamung, ist auf Grund der bisherigen Erfahrungen schon eindeutig widerlegt.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Langner.
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, eine abschließende Frage: Hegen Sie nicht nach Ihrem freundlichen Angebot an die Frau Kollegin, ihr in Steuerfragen behilflich zu sein, die Befürchtung - gerade unter dem Gesichtspunkt der GNOFÄ -, in Zukunft einer verschärften Überprüfung bei Ihren Nebentätigkeiten unterzogen zu werden?
Ich habe der Frau Kollegin Simonis keine Steuerberatung angeboten, sondern ich wollte ihr bei der Erläuterung der Formulare behilflich sein, um das ganz genau zu fassen. Eine Steuerberatung wäre mir nicht erlaubt.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter von der Heydt.
von der Heydt Freiherr von Massenbach ({0}) : Herr Staatssekretär, sind Sie auch bereit, mir zu helfen, meine Formulare auszufüllen?
({1})
Ich bin auch bei Ihnen bereit, obwohl ich es für überflüssig halte, weil Sie das Ausfüllen der Formulare sicherlich trefflich beherrschen. Ich bin aber bereit, auch Ihnen, falls sich die Notwendigkeit ergeben sollte, die Formulare zu erläutern.
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, damit der Gleichheitsgrundsatz im Parlament gewahrt wird - dafür ist das Präsidium verantwortlich -, würde ich vorschlagen, daß Sie alle Abgeordneten des Hauses beraten.
({0}) Darauf brauchen Sie keine Antwort zu geben.
Keine Zusatzfragen mehr? - Ich rufe die Frage 34 des Herrn Abgeordneten von der Heydt auf:
Wie sieht die Bundesregierung die Rechtsgültigkeit der „Gleidilautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Neuorganisation der Finanzämter und Neuordnung des Besteuerungsverfahrens" ({1}), die zum Zwecke der Durchführung der Steuergesetze nadi sehr pauschalen Richtlinien unterschiedliche Gruppen von Steuerpflichtigen schafft, deren Angaben in der Steuererklärung gar nicht oder kursorisch oder intensiv geprüft werden, unter Beachtung des § 85 AO und insbesondere unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten?
Herr Kollege, die Bundesregierung sieht keinen Anlaß, die Rechtmäßigkeit der Grundsätze zur Neuorganisation der Finanzämter und Neuordnung des Besteuerungsverfahrens, also die sogenannte GNOFÄ, in Zweifel zu ziehen. Insbesondere verstoßen die Neuregelungen zur Fallgruppeneinteilung nicht gegen den Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung, wie er in § 85 der Abgabenordnung enthalten ist.
Die Regelungen der GNOFÄ legen im Interesse einer einheitlichen Verwaltungspraxis fest, wie die Verwaltung bei der Aufklärung des steuerlichen Sachverhalts von dem ihr vom Gesetzgeber eingeräumten Ermessen Gebrauch zu machen hat.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten von der Heydt.
von der Heydt Freiherr von Massenbach ({0}) : Herr Staatssekretär, darf ich Sie so verstehen, daß Sie der Auffassung sind, daß die GNOFÄ nicht gesetzlich hier vom Parlament hätte erlassen werden müssen,sondern daß das auf Verwaltungsebene so entschieden werden konnte?
Jawohl, das ist ununsere Auffassung, im übrigen auch die Auffassung aller Bundesländer.
Keine weiteren Zusatzfragen? - Dann rufe ich die Frage 35 des Herrn Abgeordneten von der Heydt auf:
Hat die Bundesregierung es bisher versäumt, ausnahmslos ausgereifte steuerliche Gesetzentwürfe vorzulegen, welche auch die Vereinfachung des Steuerrechts im Auge haben und die Übel des Besteuerungsverfahrens an der Wurzel fassen?
Es ist stets ein besonderes Anliegen der Bundesregierung, ihre Gesetzentwürfe so einfach wie möglich zu gestalten. Die dennoch nicht zu bestreitende Kompliziertheit des Steuerrechts beruht auf vielerlei Gründen: Es ist z. B. nicht zu verkennen, daß in vielen Fällen einer einfachen Gesetzgebung durch das Gebot der Rechtsstaatlichkeit, das leichter verständliche Generalklauseln ausschließt, Schranken gesetzt werden. Weitere Grenzen für eine Vereinfachung stellen bekanntlich z. B. die vielfältigen wirtschafts- und sozialpolitischen Zwecke, die mit steuerrechtlichen Mitteln verfolgt werden, und die zunehmende internationale Verflechtung dar.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten von der Heydt.
von der Heydt Freiherr von Massenbach ({0}) : Herr Staatssekretär, trifft es zu, daß die ersten Überlegungen über GNOFÄ schon weit über zehn Jahre zurückliegen, daß sie von der Steuergewerkschaft ausgegangen sind und daß eigentlichder Hauptgrund für diese Überlegungen war, daß die Anzahl von Steuerfestsetzungsfällen pro Jahr für die Finanzverwaltung immer weniger beherrschbar wurde und inzwischen auf über 110, 115 Millionen Fälle pro Jahr angewachsen ist?
Das sind alles Gründe, die zu GNOFÄ geführt haben, auch Anregungen der Steuergewerkschaft, aber auch insbesondere Impulse, die von einem ausführlichen Bericht des Bundesrechungshofes ausgegangen sind.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter von der Heydt.
von der Heydt Freiherr von Massenbach ({0}) : Herr Staatssekretär, darf ich Ihre Antwort auf meine Frage so verstehen, daß Sie bei den Bemühungen um eine Vereinfachung des Steuerrechts und der Steuergesetze wegen der Gründe, die Sie für diese Kompliziertheit genannt haben, keine Aussichten sehen, Erfolge zu erzielen?
Herr Kollege, ich spreche ja zu Ihnen als einem Sachverständigen. Sie wissen, daß wir im Finanzausschuß oft um Formulierungen, um Zielsetzungen in Steuergesetzen ringen. Leider gibt es meistens Zielkonflikte: einmal Einfachheit, auf der anderen Seite aber viele andere Ziele: Gerechtigkeit, sozialpolitische, wirtschaftspolitische Gesichtspunkte. Man muß sich von Fall zu Fall entscheiden. Daß es zu einer durchgreifenden Vereinfachung des Steuerrechts käme, die nun einem jeden Laien die Ausfüllung einer Steuererklärung für eine Aktiengesellschaft ermöglichte, halte ich nicht für durchsetzbar.
Weitere Zusatzfragen werden nicht gewünscht. - Ich rufe die Frage 36 des Herrn Abgeordneten Dr. Kunz auf:
Wie hoch ist der Anteil der Unternehmer, deren Einkommen niedriger ist als das eines Facharbeiters, und welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser Tatsache für ihre Steuerpolitik gegenüber diesem Personenkreis?
Herr Kollege, Ihre Frage läßt sich an Hand des zur Verfügung stehenden Materials leider nicht beantworten. Für Unternehmereinkommen nach Größenklassen stehen nur Ergebnisse der Einkommensteuerstatistik nach steuerrechtlicher Abgrenzung zur Verfügung. So sind z. B. im Gegensatz zum Bruttojahresverdienst bzw. Jahresarbeitslohn der Arbeitnehmer, in denen die Werbungskosten noch enthalten sind, bei den Selbständigen in der Statistik die Betriebsausgaben bereits abgesetzt. Für Facharbeiter stehen in der erforderlichen Abgrenzung überhaupt keine Daten zur Verfügung. Die vorliegenden Daten der Einkommensteuerstatistik, die zuletzt für das Jahr 1971 vorliegen, sind außerdem veraltet und haben nur noch bedingten Aussagewert.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kunz.
Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung nicht bekannt, daß nahezu jeder zweite Unternehmer weniger verdient als im Durchschnitt der Facharbeiter, daß in den letzten Jahren fast jeder zweite Unternehmer den größten Teil seines Vermögens und Eigenkapitals aufzehren mußte und daß fast jeder zweite Unternehmer gezwungen war, für den Unterhalt seiner Familie Kredite aufzunehmen?
Herr Kollege, der erste Teil Ihrer Frage, in dem Sie behauptet haben, jeder zweite Unternehmer verdiene weniger als ein Facharbeiter, wird durch die uns vorliegenden statistischen Unterlagen in gar keiner Weise gedeckt. Selbst wenn man zu Schätzungen greift, meine ich, müßte man zu ganz anderen Ergebnissen kommen.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kunz.
Herr Staatssekretär, wie stellt sich die Bundesregierung zu der meines Erachtens sinnvollen Forderung, die Gewerbesteuer und die Lohnsummensteuer nicht nur zu verringern, sondern ganz abzuschaffen, um eine weitere Gefährdung der Arbeitsplätze, wie sie in den letzten Jahren gerade auch durch diese Steuern eingetreten ist, zu vermeiden?
Herr Kollege, es ist schwierig, im Rahmen einer Fragestunde auf diese sehr komplizierte Frage eine Antwort zu geben. Ich muß Sie darauf hinweisen, daß das Aufkommen an Gewerbesteuer sehr hoch ist und daß es dafür - insbesondere für die Gemeinden - ja einen Ausgleich geben müßte. Ich erinnere Sie insbesondere an die Klagen aus Ihrer Fraktion über die Lage der Gemeindefinanzen. Wie dieser Ausgleich beim Wegfall der Gewerbesteuer geschaffen werden könnte, sehe ich im Augenblick nicht. Man wird allenfalls schrittweise zu einem weiteren Abbau kommen. Wir haben ja bereits wichtige Schritte im Rahmen der Steuerreform unternommen. Im Rahmen der europäischen Harmonisierung wird dann vielleicht weiter über diese Frage nachzudenken sein.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Gerster.
Herr Staatssekretär, würden Sie aus der Tatsache, daß sich immer weniger Bürger für eine freiberufliche Tätigkeit oder für ein eigenes Unternehmen interessieren, den Schluß ziehen, daß vor allem im mittelständischen Bereich die Einkommensverhältnisse so gefährdet erscheinen, daß sich ein Abhängigenverhältnis in der Tat mehr lohnt als ein Unternehmerdasein.
Herr Kollege, ich kann die Ihrer Frage zugrunde liegende Behauptung nicht bestätigen und deswegen natürlich auch Ihre Frage nicht bejahen.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 37 des Herrn Abgeordneten Breidbach auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß der Bundeswirtschaftsminister im Gegensatz zu den vom Kabinett beschlossenen steuerpolitischen Maßnahmen einen höheren Betrag als das von der Regierung ins Auge gefaßte Entlastungsvolumen von 7,5 Milliarden DM für angebracht hält?
Herr Kollege, im Vorfeld der getroffenen Entscheidungen über den Bundeshaushalt und die bekannten steuerlichen Maßnahmen haben die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung die Handlungsspielräume und -erfordernisse sowie die Handlungsalternativen eingehend erörtert. Nach eingehender Diskussion im Bundeskabinett, die sich auf Art und Umfang der zu ergreifenden Maßnahmen bezog, hat sich die Bundesregierung in ihren Beschlüssen vom 14. September 1977 für die bekannten Maßnahmen entschieden. Diese Beschlüsse werden vom Bundesminister für Wirtschaft mit getragen.
Keine Zusatzfragen. Damit stehen wir am Ende dieses Geschäftsbereichs.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft auf. Die Frage 41 des Herrn Abgeordneten Dr.-Ing. Laermann, die Fragen 46 und 47 des Herrn Abgeordneten Schmidt ({0}) und die Frage 51 des Herrn Abgeordneten Dr. Voss sollen auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ein Teil der Fragen aus diesem Geschäftsbereich wird von dem Herrn Bundesminister für Wirtschaft beantwortet,
({1})
ein anderer Teil von dem Herrn Parlamentarischen Staatssekretär. Wenn dies Ihrem Wunsch entspricht, Herr Bundesminister, würde ich unter dem Gesichtspunkt der Rangordnung und der Dringlichkeit der Amtsgeschäfte den Fragen, die Sie beantworten wollen - dies sind, soweit mir bekannt ist, die Fragen 55 ff. -, den Vorrang geben. Können wir so verfahren?
Ich überlasse das dem Präsidenten.
Das Plenum ist mit dieser Änderung der Reihenfolge der Fragen einverstanden.
Ich rufe die Frage 55 des Herrn Abgeordneten Wissmann auf:
Hält die Bundesregierung die wirtschaftspolitische Einschätzung des Bundeswirtschaftsministers für gerechtfertigt, wonach der Inflationsauftrieb und die Häufigkeit von Währungsunruhen in näherer Zukunft zunehmen werden?
Herr Abgeordneter, Sie beziehen sich offensichtlich auf eine Ausarbeitung, die im Bundesministerium für Wirtschaft zur internationalen Konjunkturlage erstellt wurde. Unter den potentiellen Risiken - ich unterstreiche das Wort „potentiell" - in der weltwirtschaftlichen Entwicklung wird darin unter anderem auch auf die Möglichkeiten neuer Wechselkursunruhen hingewiesen. Es wird in der Ausarbeitung aber nicht festgestellt, daß der Inflationsauftrieb und die Häufigkeit von Währungsunruhen in näherer Zukunft zunehmen werden. Die Bundesregierung sieht derzeit auch keine Veranlassung zu einer solchen Feststellung.
Eine Zusatzfrage.
Herr Minister halten Sie es angesichts der unsicheren Lage gerade auch im Bereich der Wechselkurse für sinnvoll, daß Ausarbeitungen mit derartigen Vermutungen entwickelt und an die Öffentlichkeit gebracht werden?
Herr Abgeordneter, ich halte es für erforderlich, daß die Mitarbeiter der Ministerien die Ausarbeitungen anfertigen, die sie auf Grund der internationalen Lage für geboten halten.
Keine Zusatzfrage mehr.
Ich rufe die Frage 56 des Abgeordneten Wissmann auf:
Teilt die Bundesregierung die in der Öffentlichkeit wiedergegebene Auffassung, daß durch das Ausscheiden des jetzigen Bundeswirtschaftsministers die in der Regierungserklärung festgelegten marktwirtschaftlichen Grundsätze der Wirtschaftspolitik künftig nicht mehr durchsetzbar sein werden?
Nein, der Wechsel im Amt des Bundeswirtschaftsministers am 7. Oktober 1977 gibt dazu keinen Anlaß.
Herr Abgeordneter Wissmann zu einer Zusatzfrage.
Herr Minister, halten Sie es angesichts der gegenwärtigen Lage mit einer Arbeitslosigkeit, die bei etwa 1 Million liegt, und angesichts der in der von Ihnen soeben zitierten Studie Ihres Hauses angesprochenen Unsicherheiten in der weltwirtschaftlichen Entwicklung denn für verantwortbar, genau zu diesem Zeitpunkt den Stuhl zu verlassen, auf dem Sie bis jetzt gesessen haben?
Wenn ich es nicht für verantwortbar gehalten hätte, hätte ich die Entscheidung nicht getroffen. Ich konnte mir den Termin allerdings nicht aussuchen.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Friedmann.
Herr Minister, Sind Sie demnach der Meinung, daß der bevorstehende WechDr. Friedmann
sel in der Spitze Ihres Hauses eine absolute Ausnahmesituation darstellt, nachdem ansonsten jeder Wechsel bei führenden Personen natürlich zu einer neuen Vertrauensgrundlage führen muß?
Ich bin davon überzeugt, daß die alte Vertrauensgrundlage bestehenbleibt, weil in den politischen Überzeugungen des jetzigen Amtsinhabers und seines Nachfolgers keinerlei Unterschiede festzustellen sind.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Kittelmann.
Herr Minister, halten Sie Ihren bevorstehenden Rücktritt für die bisher durchgeführte Wirtschaftspolitik der Bundesregierung für ermutigend oder für erschwerend?
Ich verstehe Ihre Frage nicht, Herr Abgeordneter.
Würden Sie die Frage bitte wiederholen; es könnte an der Akustik gelegen haben.
Herr Minister, sind Sie persönlich der Meinung, daß Ihr Rücktritt für die Durchsetzung der Grundsätze der Wirtschaftspolitik der Bundesregierung, die bei der Auswahl der Minister in Ihrer Person mit symbolisiert wurden, als ein ermutigendes Zeichen oder als Erschwernis zu werten ist?
Ich halte die Gelegenheit für geeignet, das Bisherige fortzusetzen und durchzusetzen.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Breidbach.
Herr Bundesminister, darf ich Ihrer Antwort, die Sie meinem Kollegen Wissmann gegeben haben, entnehmen, daß Sie eine bestimmte Beunruhigung im Bereich der Wirtschaft nach der Erklärung Ihrer Rücktrittsabsicht im Rahmen Ihrer Verantwortung durchaus mit in Kauf genommen haben?
Herr Abgeordneter, es gab eine Vielzahl von Zuschriften unterschiedlichen Inhalts. Daß man auch Spekulationen in Kauf nehmen muß, ist eine Selbstverständlichkeit.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordnenter Hennig.
Herr Minister, nachdem Graf Lambsdorff in der Vergangenheit mehrfach Gelegenheit hatte, dem Bundesminister für Wirtschaft in kritischen Situationen im Parlament beizuspringen, möchte ich Sie fragen, wer diese Rolle in Zukunft übernehmen wird.
Der zukünftige wirtschaftspolitische Sprecher seiner Fraktion.
({0})
- Dies fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Ey.
Herr Minister, halten Sie in Ihrer künftigen Position die Wahrung der Grundsätze der freien Marktwirtschaft für besser realisierbar als bisher?
Herr Abgeordneter, ich kann die Frage deswegen nicht zu Ihrer Zufriedenheit beantworten, weil es zwischen dem Institut. das Sie ansprechen, und mir bis zur Stunde kein Vertragsverhältnis gibt und sich der Aufsichtsrat über die Wahl eines neuen Vorstandsmitglieds noch nicht entschieden hat.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneten Gerster.
Herr Bundesminister Friedrichs, macht die gesamtwirtschaftliche Lage heute im Vergleich zu derjenigen bei Ihrem Amtsantritt im Jahr 1972 Ihre Mitarbeit im Dienst der Bundesregierung weniger erforderlich?
({0})
Niemand ist unersetzbar.
({0})
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 57 des Abgeordneten Pieroth auf:
Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zu den in der Öffentlichkeit gemachten Vorwürfen ein, daß die Rücktrittserklärung des Bundesministers für Wirtschaft als Resignation auf die Erkenntnis zurückgeführt wird, daß die wirtschaftspolitische Zielprojektion der Bundesregierung nicht mehr erfüllbar sei?
Herr Abgeordneter, Vorwürfe, wie Sie sie zitieren, sind unbegründet. Der Bundesminister für Wirtschaft hat auf Grund der auch in anderen Ländern eingetretenen Abschwächung des Wirtschaftswachstums, wie jedermann weiß, zusammen mit dem Bundesminister der Finanzen die Beschlüsse der Bundesregierung zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung vom 14. September vorbereitet, die dazu beitragen sollen, die Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik wieder auf einen besseren Entwicklungspfad zu bringen. Wir werden in der nächsten Woche Gelegenheit haben, darüber in diesem Hause zu debattieren.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Pieroth.
Herr Minister, treffen Meldungen zu, wonach Sie schon im Frühjahr die Zielprojektion für unerreichbar gehalten haben?
Herr Abgeordneter, ich nehme an, daß Sie sich auf eine Diskussion in der Bundespressekonferenz beziehen. Wenn der Herr Präsident es erlaubt, würde ich gern aus dieser Bundespressekonferenz zitieren. Ich habe dort auf Fragen gesagt:
Ich will kein Hehl daraus machen, daß mir ein Teil der Daten, die von dritter, unabhängiger Stelle als Prognose geliefert wurden, viel zu optimistisch waren. Um es Ihnen klar zu sagen: Dort lagen die Daten zwischen 5 und 6% Wachstum für dieses Jahr. Ich habe dies nicht für möglich gehalten und habe auch auf eine Frage im Kabinett, was ich denn persönlich glauben würde, was als Wachstum herauskommen könnte, ohne diese ganzen Datenreihen, gesagt: Ich glaube an nicht viel mehr als 4 %. Aber eine Regierung kann doch nicht 4 % projizieren, wenn alle Prognosen außer einer einzigen, nämlich die vom Institut in Essen, weit darüber liegen. Die Forschungsinstitute lagen bei 5,5 %.
Ich habe dann weiter ausgeführt, daß die Projektion nicht nur durch den gesamten Datenkranz objektiv gerechtfertigt gewesen sei, sondern daß sie von mir mit beschlossen worden ist und von mir getragen wird.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Pieroth.
Herr Minister, hätten Sie dann nicht Ihre weniger optimistische Einschätzung deutlich machen müssen, um die Tarifverhandlungen vor dem Ergebnis zu bewahren, zu dem wir inzwischen gekommen sind?
Herr Abgeordneter, es ist nicht die Aufgabe der Regierung oder eines Kabinettsmitglieds, subjektive Empfindungen, die aus dem Datenkranz heraus nicht begründbar sind, zum Gegenstand der öffentlichen Politik zu machen. Herr Abgeordneter, Sie wissen, daß ich die Opposition mehrfach darauf hingewiesen habe, daß ich diese Methode für falsch hielte; sie hat sie ja meist angewendet. Die Daten am 23. Januar 1977 schienen eindeutig zu sein. Ich darf Sie darauf hinweisen, Herr Abgeordneter, daß das Wachstum im 4. Quartal 1976 bei rund 6 % lag.
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Kittelmann.
Herr Bundesminister, würden Sie mir zustimmen, daß es durchaus nicht unehrenhaft wäre, die Möglichkeit eines Rücktritts zu
nutzen, wenn man die Überzeugung gewonnen hat, daß die Grundsätze der Wirtschaftspolitik, die man sich ursprünglich vorgenommen hat, nicht mehr durchsetzbar seien?
Dies ist theoretisch kein unehrenhafter Grund.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Breidbach.
Herr Bundeswirtschaftsminister, nachdem weder Resignation noch eine falsche Praxis gegenüber den Prognosen, die Sie gestellt haben, die Rücktrittsursachen waren, kann man so formulieren: Das Amt hätte mir zwar Spaß gemacht, aber an einem anderen hätte ich mehr Freude?
Herr Abgeordneter, es steht der Bundesregierung nicht zu, Ihre eigene Interpretation zu korrigieren. Meine Interpretation ist es nicht.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kiechle.
Herr Bundesminister, welche Fakten und Daten lagen denn Ihrer Einschätzung - entgegen der der meisten wirtschaftswissenschaftlichen Institute - bei der Urteilsfindung zugrunde, daß es wohl nicht zu 5,5 % Wirtschaftswachstum, sondern höchstens zu 4 % oder ganz knapp darüber kommen würde?
Herr Abgeordneter, keine Fakten und keine Daten.
Raten Sie das nur?
Ich bitte um Entschuldigung, es kommt doch auch vor, daß man so das Gefühl hat. Herr Abgeordneter, wir werden nächste Woche darüber sprechen können. Wenn Sie sich die Entwicklung der einzelnen Aggregate der Volkswirtschaft in diesem Jahr anschauen, dann sehen Sie eines sehr deutlich, daß nämlich keines der Aggregate in sich einen Zusammenbruch erlebt hat, daß aber mehrere Aggregate ganz knapp unter der Projektion und insbesondere unter den Prognosen der unabhängigen Institute lagen.
Ich will nur ein Beispiel sagen. Die Prognose der OECD für das Wachstum des Welthandels, das für das Wirtschaftswachstum der Bundesrepublik eine ganze entscheidende Bedeutung hat, ist nicht erreicht worden. Der Welthandel ist in seinem Wachstum hinter der OECD-Prognose zurückgeblieben. Damit ist auch der deutsche Export, der seinen Anteil hat halten können, hinter der Projektion zurückgeblieben. Insbesondere, Herr Abgeordneter, hat sich die konjunkturelle Entwicklung in den Ländern schwächer entwickelt, die Hauptabnehmerländer der Bundesrepublik Deutschland sind. Die
konjunkturelle Entwicklung in Frankreich und Großbritannien ist schwächer verlaufen als in anderen Industrienationen der westlichen Welt, z. B. in Japan und den USA. Aber Großbritannien und Frankreich sind Hauptabnehmerländer deutscher Produkte. Sie wissen, Frankreich ist der Hauptabnehmer Nummer eins für die Produkte aus der Bundesrepublik.
({0})
Herr Abgeordneter Kiechle, es tut mir leid, ich kann eine weitere Zusatzfrage von Ihnen jetzt nicht zulassen, wenngleich ich durchaus verstehe, daß Sie gerne herausbekommen möchten, wieweit die Gefühle des Bundeswirtschaftsministers noch zu erforschen sind.
({0})
Aber das muß dann in einem anderen Zusammenhang geschehen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Wissmann.
Herr Bundesminister, konnte man denn nach dem hohen Exportzuwachs des Jahres 1976 realistischerweise von einer ähnlichen Entwicklung auch für das Jahr 1977 ausgehen?
Erstens. Man konnte davon ausgehen, daß wir unseren Anteil am Welthandel mindestens halten. Denn die Struktur unserer Exporte, Herr Abgeordneter, ist so, daß sie durch die Entwicklung begünstigt wurde. Die Nachfrage aus den OPEC-Ländern hat überproportional zugenommen. Dies ist primär eine Nachfrage nach Investitionsgütern. Deutschland ist ein Spitzenproduzent von Investitionsgütern.
Zweitens. Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft hat gegenüber den Mitbewerbern in den letzten zwei Jahren auf Grund des unterschiedlichen Kostenauftriebs hier und draußen eher zugenommen. Daher mußten wir davon ausgehen, die OECD-Prognose - wie immer - als richtig unterstellt, daß unser Anteil gehalten ist. Er ist auch gehalten worden, aber die Prognose war für alle Industrienationen der westlichen Welt um ein bis zwei Punkte zu hoch.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Kunz.
Herr Minister, Sie haben vorhin gesagt, daß Sie sich bei Ihrer Aussage auf das Gefühl verlassen haben. Ich möchte Sie fragen: An wen sollen wir uns dann künftig wenden, wenn Sie nicht mehr da sind, wobei wir die Hoffnung haben, daß der Betreffende dann in der Lage ist, gefühlsmäßig richtige Prognosen zu geben?
Herr Abgeordneter, es ist immer schlecht, sich in politischen Fragen ans Gefühl zu halten. Sie werden sich an die Diskussion des Jahreswirtschaftsberichts für das Jahr 1976
erinnern, in der ich eine Projektion gemacht hatte, die bei rund 5% lag. Die Opposition hat dies, ihrem Gefühl folgend, für völlig bombastisch und übertrieben erklärt. Erreicht haben wir dann 5,5 °/o. Sie sehen, wo man landet, wenn man sich auf das Gefühl verläßt.
({0})
- An die Bundesregierung, wenn Sie die amtliche Projektion, wie vom Gesetz für jedes Jahr vorgeschrieben, haben wollen. Ich hatte angenommen, Herr Abgeordneter, daß die Jahresprojektion zu der Zeit, als Ihre Partei den Bundeswirtschaftsminister gestellt hat, nach gleichen Methoden erstellt worden ist.
({1})
Herr Abgeordneter Gerster, Sie haben bereits eine Zusatzfrage gestellt.
({0})
- Nein, die Frage 58 des Abgeordneten Pieroth ist noch nicht aufgerufen worden. Sie wird erst aufgerufen. Daher gibt es für Sie nur eine Zusatzfrage. Deshalb konnte auch der Abgeordnete Pieroth als Fragesteller nur zwei Zusatzfragen stellen. Wenn seine beiden Fragen zusammen beantwortet worden wären, hätte er selbstverständlich vier Zusatzfragen stellen können. Sie haben also keine weitere Zusatzfrage.
({1})
- Trifft das zu? - Dann wollen wir nicht kleinlich sein. Bitte, Herr Gerster, stellen Sie Ihre Frage.
Herr Bundesminister, würden Sie diesem Hohem Hause und der Öffentlichkeit sagen wollen, daß Sie geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, d. h. ein bestelltes Haus, zurücklassen, wenn Sie zurücktreten?
Ja:
({0})
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 58 des Herrn Abgeordneten Pieroth auf:
Sieht die Bundesregierung die Ursachen für die Ankündigung des Rücktritts des Bundeswirtschaftsministers mit darin begründet, daß entgegen ursprünglicher Prognose der Bundesregierung wieder mit steigender Arbeitslosigkeit gerechnet werden muß?
Herr Abgeordneter, Ihre Frage beantworte ich mit Nein. Mißdeutungen - dessen war ich mir bewußt - hat mein Entschluß
Spielraum gegeben. So hat z. B., Herr Abgeordneter, laut „Donauwörther-Zeitung" vom 12. September 1977 ein bayerischer Staatsminister - laut Presse - gesagt, daß einer von der Viererbande plötzlich nicht mehr da sei. Herr Abgeordeter, der Bundesregierung ist zwar bekannt, daß der amtierende Bundeswirtschaftsminister sich in dienstlicher Mission mehrere Tage in der Volksrepublik China aufgehalten hat. Aber die Bundesregierung geht davon aus, daß er sich während dieser Zeit nicht in die innenpolitischen Verhältnisse der Volksrepublik China eingemischt hat. Die Bundesregierung ist vielmehr davon überzeugt, daß er nicht der Viererbande beigetreten ist, und sie glaubt - um im heutigen Sprachgebrauch zu bleiben -, daß er auch nicht zur Sympathisantenszene zu rechnen ist.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Pieroth.
Herr Minister, da ich meinem bisherigen Wahlkreiskonkurrenten gern bescheinigen will, daß ich ihn nie zum Mitglied der Viererbande in dem Sinn gerechnet habe, möchte ich nur wissen, wie Ihr „subjektives Empfinden" die Möglichkeit einer Zunahme der Arbeitslosigkeit im Frühjahr dieses Jahres eingeschätzt hat. Sie haben vorhin vom subjektiven Empfinden gesprochen. Ich darf den Ausdruck aufnehmen.
Herr Abgeordneter Pieroth, lassen Sie jetzt mal den Vorspann weg - der ist ja nun schon angebracht - und kommen Sie bitte nochmals zu dieser Frage.
Der Vorspann war aber doch schön! Ich möchte wissen, ob auch Sie in diesem Frühjahr damit gerechnet haben, Herr Minister, daß die Arbeitslosigkeit noch einmal zunimmt.
Nein. - Nein! Schlicht und einfach: Nein.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Pieroth.
Wie paßt dieses Nein zu dem subjektiven Empfinden, das Sie vorhin geschildert haben, daß die Prognosewerte zu hoch gewesen seien?
Herr Abgeordneter, wenn Sie den Produktivitätszuwachs und meine subjektive Empfindung miteinander vergleichen, stellen Sie fest, daß sie gleich hoch liegen. Und das bedeutet: Keine Verschlechterung des Beschäftigungsstands.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Kiechle.
Herr Bundesminister, könnten Sie akzeptieren, daß der in der von Ihnen genannten Zeitung zitierte Ausspruch in Form einer Abwandlung insofern zustande gekommen sein könnte, daß es einmal in allen deutschen Tageszeitungen geheißen hat: „Die Vier, auf die es ankommt" ?
Herr Abgeordneter, ich kann nicht ausschließen, daß jener bayerische Staatsminister diesen Slogan gekannt hat.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Breidbach.
Herr Bundeswirtschaftsminister, kann man nach der Interpretation des Begriffs „Viererbande" nun annehmen, daß es jetzt in einem bestimmten Bereich nur noch drei gibt, auf die es ankommt?
({0})
Herr Abgeordneter, wenn Sie sich weiterhin in der politischen Realität bewegen wollen, empfehle ich Ihnen, von dieser Annahme nicht auszugehen.
Ich bitte die Damen und Herren des Hauses, ein Zeitungszitat nicht so zu wiederholen, als ob es sich in der Tat um eine Viererbande handelte.
({0})
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Kittelmann.
Herr Minister, könnte man auf Grund Ihrer Beantwortung der Anfragen, wo Sie zugeben, daß Sie sich geirrt haben, sagen, daß der Eindruck in der Öffentlichkeit, daß Sie ein sinkendes Schiff verlassen, von Ihnen dadurch korrigiert wird, daß Sie Ihren Rücktritt im wesentlichen damit motivieren, daß Sie sich in Ihren Zielprojektionen sehr häufig zuungunsten der Bundesregierung geirrt haben?
Ich kann die Tatsachenbehauptungen, die Sie Ihrer Frage unterlegen, nicht teilen und Ihre Frage daher nur so beantworten, daß ich sie, wenn ich sie global beantworten muß, mit einem klaren Nein beantworte.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Nordlohne.
Herr Minister, da sie vor einigen Wochen als Kabinettsmitglied und, wie ich finde, auch als Mitglied dieses Hauses sich dahin äußerten, daß die Regierungskoalition bis 1980 fortgesetzt werde, darf ich Sie fragen, wie angesichts Ihres jetzigen Rücktritts und Ihres Ausscheidens auch aus diesem Hause sowie Ihres Aufgebens bestimmter Parteiämter sich beim Bürger die Glaubwürdigkeit in einer solchen Richtung noch erhalten läßt.
Herr Abgeordneter, ich habe immer wieder die Meinung vertreten und unabhängig von meinem jetzigen konkreten Schritt für mich auch zu verwirklichen beabsichtigt, daß es einen stärkeren Wechsel zwischen Wirtschaft und Politik in Deutschland geben muß. Die Entscheidung, die ich für mich persönlich getroffen habe, würde in den Vereinigten Staaten von Amerika nicht den geringsten Anlaß zu einer Spekulation bedeuten. Ich halte es für eine gesunde Entscheidung, daß Menschen, die sich eine gewisse Zeit lang mit ihrer ganzen Arbeitskraft politisch betätigt haben, diese Kraft nun auch einmal in der Privatwirtschaft einsetzen - und, wie Sie an der Person meines Nachfolgers sehen, umgekehrt. Ich wünschte mir, dies würde häufiger geschehen. Dann wären die Mißdeutungen, die zum Teil gezielt gestreut worden sind, auch unmöglich.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter von der Heydt.
von der Heydt Freiherr von Massenbach ({0}) : Herr Bundesminister, darf ich Sie fragen, ob Sie durch Ihren Rücktritt eine Schwächung oder eine Stärkung oder eine überhaupt nicht festzustellende Veränderung für die Bundesregierung sehen.
Herr Abgeordneter, ich weiß nicht, welches Urteil Sie sich über mich bilden würden, wenn ich diese bewertende Frage bewertend beantworten würde. Sie betrifft meine Person.
Keine weitere Zusatzfrage. Ich rufe die Frage 59 des Herrn Abgeordneten Breidbach auf:
Haben die von der Bundesregierung beschlossenen Entlastungsmaßnahmen im Steuerrecht, die nach Meinung des Bundeswirtschaftsministers zu gering sind, um die notwendigen konjunkturanregenden Impulse zu vermitteln, zu der Rücktrittserklärung des Bundeswirtschaftsministers beigetragen?
Ich beantworte die Frage mit Nein. Die Beschlüsse der Bundesregierung zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung sind mit Zustimmung des Bundesministers für Wirtschaft gefaßt worden. Mißdeutungen, wie sie der Frage offenbar zugrunde liegen, ist der Bundesminister für Wirtschaft bereits mit seiner persönlichen Erklärung vom 9. September entgegengetreten.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Breidbach.
Herr Bundesminister für Wirtschaft, habe ich Sie richtig verstanden, daß Sie bestreiten, daß in Ihrem Hause und auch mit Ihrer Unterrichtung, vielleicht sogar mit Ihrem Anstoß andere steuerpolitische Konzepte entwickelt worden sind als die, die nachher von der Bundesregierung beschlossen wurden?
Herr Abgeordneter, es hat eine Vielzahl von additiven und alternativen Möglichkeiten gegeben. Dies ist hinreichend bekannt. Aus dieser Vielzahl muß sich eine Regierung dann auf ein konkretes, in sich ausgewogenes Konzept konzentrieren.
Das Interesse des Bundesministers für Wirtschaft lag zunächst und in erster Linie darin, für das Jahr 1978 eine zusätzliche Kaufkraft durch Entscheidungen der Regierung von rund 15 bis 20 Milliarden DM zu bewirken. Dieses Ziel wird mit den Beschlüssen der Bundesregierung dann verwirklicht, wenn die gesetzgebenden Körperschaften diesen Beschlüssen zustimmen werden.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Breidbach.
Herr Bundeswirtschaftsminister, das würde also bedeuten, daß Sie das Konzept, das nun beschlossen ist, für ebenso wirksam halten wie das Konzept, dem Sie ganz offensichtlich in Ihrem Hause eine andere Prioritätenordnung gegeben haben?
Herr Abgeordneter, um es ganz klar zu sagen - ich finde es lächerlich, hier ein Versteckspiel zu treiben -: Sie wollten einen zehnprozentigen Abschlag nach dem Stabilitäts- und Wachstumsgesetz.
({0})
- Nein. Diese Frage beantworte ich mit einem eindeutigen Nein. Ich werde es nächste Woche begründen, warum ich dies für nicht gut halte.
Die Idee im Hause war dann: Nimmt man den Grundfreibetrag, nimmt man einen Konjunkturfreibetrag oder welche Maßnahme auch immer?
Ich habe zu keiner Zeit für die Anwendung des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes in dieser Situation plädiert, weil ich die Ergebnisse nicht für situationsangemessen halte.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter von der Heydt.
von der Heydt Freiherr von Massenbach ({0}) : Herr Bundesminister, können Sie uns sagen, wer denn innerhalb der Bundesregierung - zumindest vorübergehend - für die Anwendung des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes plädiert hat, nachdem doch der Sprecher der Bundesregierung der deutschen Öffentlichkeit die Lektüre dieses Gesetzes nach der Konferenz am Brahmsee dringend ans Herz gelegt hat?
Ich habe an keiner Konferenz am Brahmsee teilgenommen. Ich war zu einer Besprechung beim Bundeskanzler in Hamburg. Dort lag die Priorität nicht bei der Anwendung des Stabilitätsgesetzes. Es ist allerdings ebenso wie alle anderen möglichen Maßnahmen diskutiert worden. Dies halte ich für selbstverständlich.
Eine weitere Zusatzfrage
des Abgeordneten Wissmann.
Herr Minister, wie bewerten Sie denn heute die Tatsache, daß die Bundesregierung noch vor der Sommerpause unter anderem aus finanzpolitischen Gründen die Erhöhung der Mehrwertsteuer für zwingend erforderlich gehalten hat, während sie wenige Wochen danach Entlastungsmaßnahmen aus konjunkturpolitischen Gründen für erforderlich hielt?
Herr Abgeordneter, ich halte den Schritt deswegen für richtig, weil er in der Steuerstruktur eine Tendenz einleitet, die ich für zwingend geboten erachte, nämlich über die Besteuerung - in diesem Fall eine höhere Besteuerung des Konsums - die Möglichkeit zu erreichen, Finanzmittel freizubekommen, um die Besteuerung der Einkommen erträglicher zu gestalten.
Keine weitere Zusatzfrage. Ich rufe die Frage 60 des Herrn Abgeordneten Dr. Pfennig auf:
Haben die Widerstände innerhalb der beiden Koalitionsparteien gegen die offizielle Energiepolitik der Bundesregierung, insbesondere zum weiteren Ausbau der Kernkraftenergie, die Beweggründe des Bundeswirtschaftsministers verstärkt, aus dem Kabinett auszuscheiden?
Herr Abgeordneter, die Frage ist sehr einfach zu beantworten: im Gegenteil.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Kittelmann.
Herr Minister, wenn Sie sagen „im Gegenteil", würden Sie mir zustimmen, daß auf Grund der Beschlüsse in den Parteien der Eindruck entsteht, daß die führenden Minister immer mehr Einfalt beweisen müssen, um sich in ihren Parteien durchzusetzen, und die Ergebnisse eher vom Gegenteil zeugen?
Herr Abgeordneter, ich würde Ihnen nicht zustimmen, daß sie Einfalt beweisen müssen - bei „Einfallsreichtum" hätte ich zugestimmt.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Breidbach.
Herr Bundeswirtschaftsminister, halten Sie eine Regierungspolitik für optimal, die in entscheidenden Positionen der Energiepolitik Ihren eigenen Auffassungen konträr läuft, die aber von Ihnen vollzogen werden muß, obwohl Sie andere Konzeptionen vertreten?
Herr Abgeordneter, die Energiepolitik der Bundesregierung hat sich von der Verabschiedung des Ersten Energieprogramms im Sommer 1973 bis zur Verabschiedung der Eckwerte im Frühjahr dieses Jahres konsequent
fortgesetzt. Sie hat klare Ziele für die einzelnen Primärenergiesektoren gesetzt, einschließlich des Bereichs Kernenergie.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Nordlohne.
Herr Bundesminister, wenn Ihre Haltung in den Kernenergiefragen in der Vergangenheit doch sehr eindeutig war und die Äußerung an diesem Wochenende doch ganz erheblich von der bei Ihnen und auch bei uns vorhandenen Meinung abweicht, kann denn dann nicht sehr deutlich dem zugestimmt werden, was in der Presse, unter dem Strich zusammengezogen, festgestellt wurde: wenn der Rücktritt von Hans Friderichs eine Logik hat, dann die, daß auf die Dauer eine Regierungscrew nicht ständig gegen die zunehmende Strömung in ihren eigenen Parteien anregieren kann und die Wirtschaft dieser Regierung ihr Vertrauen entzogen hat?
Herr Abgeordneter, wenn ich die Fragestunde richtig verstehe, richten sich die Fragen des Parlaments an die Bundesregierung. Die Bundesregierung hat ihre energiepolitische Haltung nicht geändert. Dies will ich Ihnen hier gerne bestätigen. Was der vor Ihnen Stehende in seiner Eigenschaft als Mitglied einer politischen Partei zu sagen hat, pflegt er auf seinem Parteitag zu tun.
Sollte die Energiepolitik jedoch in der nächsten Woche bei der Haushaltsdebatte eine Rolle spielen, will ich die Chance gerne nutzen, meine Position hier noch einmal zu verdeutlichen. Sie werden allerdings keine Überraschung dabei erleben. -Keine, habe ich gesagt!
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Pieroth.
Herr Minister, gerade weil ich seit Jahren die von Ihnen hier vorgetragene Ansicht vertrete, daß die Grenzen zwischen Politik und Wirtschaft durchlässiger sein sollten und es an und für sich begrüßenswert wäre, wenn man häufiger hin und zurück wechselte, möchte ich Sie fragen, warum Sie dann im Juni/Juli verschiedentlich der Presse gegenüber geäußert haben, daß Rücktritt Resignation gleichkäme und daß das nicht in Frage komme.
Ich verstehe, Herr Abgeordneter, unter einem Rücktritt etwas anderes als unter einer Entscheidung, in der man ein klares Ja zu einer neuen Aufgabe mit gesamtwirtschaftlichem Rang sagt und weiß, daß der Nachfolger in der genauso zusammengesetzten Regierung in den entscheidenden Punkten mit einem selbst total übereinstimmt. Das gilt auch für die Energiepolitik.
Im übrigen, Herr Abgeordneter, haben Sie mir in unserem Wahlkreis mehrfach geraten, ich sollte
Bundesminister Friderichs
L) irgendwann doch einmal Unternehmer werden. Ich habe Ihren Rat ernst genommen.
({0})
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Pfennig.
Herr Bundesminister, darf ich Ihre bisherigen Antworten zu den gestellten Fragen so verstehen, daß Sie davon ausgehen, daß die Widerstände in den Koalitionsparteien gegen die bisherige Energiepolitik der Bundesregierung sowieso nicht zu einer Änderung dieser Energiepolitik führen werden?
Herr Abgeordneter, ich habe Ihnen nicht vorzuschreiben, wovon Sie ausgehen dürfen. Sie sind frei gewählter Abgeordneter.
Eine letzte Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Simpfendörfer.
Herr Minister, halten Sie es für demokratisch und legitim, daß die politischen Parteien am Willensbildungsprozeß teilnehmen und daß infolgedessen auch Spannungsverhältnisse zwischen Regierung und den sie tragenden Parteien entstehen können?
({0})
Herr Abgeordneter, ich halte dies für eine Selbstverständlichkeit - um es in aller Klarheit zu sagen -, und ich bin in der Energiefrage oder, lassen Sie es mich eingrenzen, in der Kernenergiefrage von Anbeginn an der Meinung gewesen, daß es sich hier um einen sehr schwierigen, sehr komplizierten und politisch mit hoher Verantwortung belasteten Politikbereich handelt. Daraus habe ich nie einen Hehl gemacht.
Ich habe mir meine Einstellung zum Ja eines Ausbaus in bestimmten Grenzen nicht leichtgemacht, habe Risiken und Vorteile abgewogen und bin aus meiner Erkenntnis dazu gekommen, mich so entscheiden zu sollen, wie ich es getan habe und wie es von dieser Bundesregierung gemeinsam vertreten wurde. Aber ich halte es für eine Selbstverständlichkeit, daß auch diese Frage in den politischen Parteien - in welchen auch immer - diskutiert werden kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben noch zwei Fragen, die der Bundeswirtschaftsminister selbst beantworten will. Ich möchte Sie bitten, damit einverstanden zu sein, daß wir, obwohl die Fragestunde an und für sich zeitlich abgelaufen ist, diese zwei Fragen noch behandeln. - Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Ich rufe also Frage 61 des Abgeordneten Kittelmann auf:
Treffen Presseberichte zu, daß unterschiedliche Auffassungen über die künftige Wirtschafts- und Konjunkturpolitik wesentlich
dazu beigetragen haben, daß der Bundeswirtschaftsminister beabsichtigt, in Kürze zurückzutreten?
Herr Abgeordneter, derartige Presseberichte treffen nicht zu. Sie sind, wie sowohl aus der persönlichen Erklärung des Bundeswirtschaftsministers vom 9. September als auch aus der Pressekonferenz vom 15. September über die Beschlüsse der Bundesregierung zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung leicht zu ersehen ist, unbegründet. Ich habe in der Beantwortung vorheriger Fragen darauf bereits hingewiesen.
Eine Zusatzfrage.
Herr Minister, würden Sie mir darin zustimmen, daß dann, wenn die gesamte Öffentlichkeit dies mißverständlich deuten mußte, die Informationspolitik Ihres Hauses überprüft werden müßte?
Ich werde meinem Nachfolger dies empfehlen.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe Frage 62 des Abgeordneten Kittelmann auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Erklärung des amtierenden Bundeswirtschaftsministers, daß er die amtliche Zielprojektion für die geltenden Wachstumsannahmen der Bundesregierung von Anfang an für unerfüllbar gehalten habe?
Herr Abgeordneter, ich beantworte die Frage wie folgt: Der Bundeswirtschaftsminister hat keine solche Erklärung, wie sie in der Frage zugrunde gelegt worden ist, abgegeben. Er hat die amtliche Zielprojektion des Jahreswirtschaftsberichts 1977 nicht für unerfüllbar gehalten, sie allerdings von Anfang an als ehrgeizig angesehen.
Nicht für möglich gehalten hat er darüber hinausgehende Projektionen zwischen 5 und 6 % Wachstum, wie sie damals von anderen, unabhängigen Institutionen vorgelegt wurden. Dies war die Aussage des Bundeswirtschaftsministers auch in der Pressekonferenz vom 15. September; ich bin darauf vorhin eingegangen.
Eine Zusatzfrage.
Herr Minister, würden Sie dem Hause die Chance geben, zu erfahren, wie Sie Herrn Bundesfinanzminister Apel dann klargemacht haben, daß seine Reaktion in der Öffentlichkeit auf Ihre nicht getane Äußerung nicht angemessen war?
Mir ist nicht bekannt, daß sich der Bundesminister der Finanzen zu dieser meiner Äußerung öffentlich geäußert hätte. Er saß nämlich neben mir, als ich diese Aussage in der Bundespressekonferenz gemacht habe, und hat sie ergänzt.
Keine weitere Zusatzfrage.
Bevor ich die Fragestunde schließe, darf ich noch bekanntgeben, daß Frau Abgeordnete Simonis darum bittet, die Frage 42 schriftlich zu beantworten. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Die Fragestunde ist beendet. Ich berufe die nächste Sitzung für Donnerstag, 29. September 1977, 9 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.