Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Meine
Damen und Herren, die Sitzung ist eröffnet.
Es liegt Ihnen eine Liste von Vorlagen - Stand 10. Mai 1977, 15 Uhr - vor, die keiner Beschlußfassung bedürfen und die gemäß § 76 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen werden sollen:
Betr.: Bericht der Bundesregierung über ihre Erfahrungen mit freiwilligen Tilgungen niedrigverzinslicher Schuldverschreibungen durch Hypothekenbanken und öffentlich-rechtliche Kreditanstalten ({0})
zuständig: Finanzausschuß ({1}), Ausschuß für Wirtschaft, Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
Betr.: Halbjahresbericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats und der Westeuropäischen Union für die Zeit vorn 1. Oktober 1976 bis 31. März 1977 ({2})
zuständig: Auswärtiger Ausschuß ({3}), Verteidigungsausschuß
Erhebt sich gegen die vorgeschlagenen Überweisungen Widerspruch? - Ich stelle fest, daß das nicht der Fall ist.
Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Überweisung von EG-Vorlagen
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Verordnung ({4}) des Rates über die Anwendung des Beschlusses vom 21. April 1970 über die Ersetzung der Finanzbeiträge der Mitgliedstaaten durch eigene Mittel der Gemeinschaften auf die Mehrwertsteuer Eigenmittel ({5})
überwiesen an den Finanzausschuß ({6}), Haushaltsausschuß mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung ({7}) des Rates zur Anwendung des Finanzprotokolls mit der Republik Malta ({8})
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung ({9}) des Rates zur dritten Änderung der Verordnung ({10}) Nr. 2133/74 zur Aufstellung allgemeiner Regeln für die Bezeichnung und Aufmachung der Weine und der Traubenmoste ({11})
überwiesen , an den Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit ({12}), Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung ({13}) des Rates zur Verlängerung des Nordseeheringfangverbots ({14})
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung ({15}) des Rates
zur Änderung der Verordnung ({16}) Nr. 471/76 bezüglich
der Dauer der Aussetzung der Preisbedingung, der die
Einfuhr frischer Zitronen mit Ursprung in einigen Ländern
des Mittelmeerraums in die Gemeinschaft unterliegt
zur Änderung der Verordnung ({17}) Nr. 471/76 über die Aussetzung der Anwendung der Preisbedingung, der die Einfuhr frischer Zitronen mit Ursprung in einigen Ländern des Mittelmeerraums in die Gemeinschaft unterliegt ({18})
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung ({19}) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für bestimmte Weine mit Ursprungsbezeichnung der Tarifstelle ex 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Algerien ({20})
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um rechtzeitige Vorlage des Berichts vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung ({21}) Nr. 723/77 des Rates vom 5. April 1977 zur Änderung der Verordnung ({22}) Nr. 557/76 hinsichtlich der in der Landwirtschaft anzuwendenden Umrechnungskurse für die dänische Krone
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen den Vorschlag erhoben werden
Wir fahren in der Beratung von Punkt 3 der Tagesordnung fort:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Zwanzigsten Rentenanpassung und zur Verbesserung der Finanzgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung ({23}) - Drucksache 8/165 -
a) Bericht des Haushaltsausschusses ({24}) gemäß § 96 der Geschäftsordnung - Drucksache 8/351 -
Berichterstatter: Abgeordneter
Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein
b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung ({25})
- Drucksache 8/337 Berichterstatter:
Abgeordneter Franke
Abgeordneter Glombig
Abgeordneter Schmidt ({26})
({27})
Wir sind gestern in den späten Abendstunden mit der Einzelberatung so weit vorangekommen, daß
Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
sie abgeschlossen ist und wir jetzt in die Abstimmungen eintreten können.
Erlauben Sie mir den Hinweis, daß das ein verhältnismäßig umständliches und zeitraubendes, aber notwendiges Verfahren ist. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn wir alle einander die Arbeit bei diesen Abstimmungen erleichtern würden.
Ich rufe nun zur Einzelabstimmung über den Entwurf des Zwanzigsten Rentenanpassungsgesetzes in der zweiten Beratung auf.
Ich rufe zunächst den Art. 1 auf. Wer dem § 1 zuzustimmen wünscht, - ({28})
- In der zweiten Beratung müssen wir erst über jene Paragraphen abstimmen, die nicht strittig sind, Herr Kollege.
Es wird eine Fülle von Abstimmungen geben. Es tut mir sehr leid, aber ich muß Ihnen das noch einmal sagen.
Ich rufe zunächst Art. 1 § 1 auf. Wer dem § 1 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen.
- Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig angenommen.
Ich rufe § 2 auf. Wer dem § 2 zustimmen will, den bitte ich um das Zeichen. - Danke. Gegenprobe! Einstimmig gebilligt.
Ich rufe § 3 auf. Hierzu liegt auf Drucksache 8/374 ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU vor, die Fassung der Regierungsvorlage wiederherzustellen. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Danke. Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist abgelehnt.
Wer dem § 3 in der Fassung des Ausschußbeschlusses - Drucksache 8/337 - zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Gegen die Stimmen der Opposition angenommen.
Ich rufe § 4 auf. Dazu liegt der Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf der Drucksache 8/375 vor. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist abgelehnt.
Wer dem § 4 in der vorliegenden Fassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Gegen die Stimmen der CDU/CSU angenommen.
Ich rufe nunmehr mehrere Paragraphen gleichzeitig auf. Ich gehe davon aus, daß wir das wie auch sonst machen können.
Ich rufe die §§ 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 auf. Wer den aufgerufenen Paragraphen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig gebilligt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den gesamten Art. 1. Mir ist gesagt worden, daß hierzu ein Antrag der CDU/CSU gestellt wird.
({29})
- Sie beantragen namentliche Abstimmung. Ich gehe davon aus, daß der Antrag hinreichend unterstützt wird.
Wir treten in die namentliche Abstimmung über den Art. 1 in seiner Gesamtheit ein. Die Abstimmung ist eröffnet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich frage zum letztenmal, ob ein Mitglied des Hohen Hauses seine Stimmkarte noch nicht abgegeben hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich muß doch noch einmal sagen, wenn aufgerufen wird zur namentlichen Abstimmung, bitte ich, nach vorn zu gehen und nicht auf den Plätzen zu bleiben und dann erst in letzter Minute mit der Stimmkarte zu kommen; sonst werden wir die Prozedur nicht zu Ende bekommen.
({30})
Die Abstimmung ist geschlossen.
Meine Damen und Herren, ich schlage vor, daß wir während der Auszählung mit den weiteren Abstimmungen fortfahren. Ich bitte daher, Platz zu nehmen.
Ich rufe Art. 2 auf. Dazu liegt Ihnen auf Drucksache 8/376 unter Teil A ein Gesamtantrag der Fraktion der CDU/CSU vor. Ich gehe im Einvernehmen mit den Antragstellern davon aus, daß der Antrag in seiner Gesamtheit zur Abstimmung gestellt wird.
- Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist abgelehnt.
Meine Damen und Herren, ich rufe Teil B auf Drucksache 8/376 auf. Auch hier gehe ich davon aus, daß über den Antrag in seiner Gesamtheit abgestimmt wird. - Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe!
({31})
- Herr Kollege Kohl, wenn Sie den Antrag auf
Auszählung stellen wollen, können wir danach verfahren. Nach unserer Übersicht war das erste nicht die Mehrheit. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Ich komme nunmehr zu den Einzelanträgen und rufe zunächst § 1 Nr. 1 auf. Hierzu liegt auf Drucksache 8/377 ein Änderungsantrag der CDU/CSU-Fraktion vor. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Danke.
({32})
- Meine Damen und Herren, die Kollegin im Sitzungsvorstand ist sich im Zweifel, so daß ich hier nunmehr auszählen lassen muß. Wir kommen zum Hammelsprung.
Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
Ich weise die Damen und Herren des Hauses, die jetzt in der Wandelhalle sind, noch einmal darauf hin, daß wir jetzt über den Änderungsantrag der CDU/CSU-Fraktion auf Drucksache 8/377 Buchstabe a abstimmen. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, muß mit Ja stimmen; wer ihm nicht zustimmt, muß mit Nein stimmen oder durch die Stimmenthaltungs-Tür gehen.
Ich hoffe, daß damit Klarheit über die Abstimmungsprozedur besteht, und bitte nunmehr, sämtliche Türen zu schließen. Ich bitte, mit der Auszählung zu beginnen.
({33})
- Über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU auf Drucksache 8/377. Es geht um den Buchstaben a. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, muß mit Ja stimmen; wer nicht zustimmen will, muß mit Nein stimmen bzw. Stimmenthaltung üben. - Meine Damen und Herren, ich bitte, nunmehr mit der Abstimmung zu beginnen.
Meine Damen und Herren, ich gebe das Ergebnis der Abstimmung bekannt. Mit Ja haben 217, mit Nein 251 Mitglieder des Hohen Hauses gestimmt.
({34})
Damit ist der Antrag abgelehnt.
Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt. An der namentlichen Abstimmung über Art. 1 haben sich 428 uneingeschränkt stimmberechtigte Mitglieder des Hauses und 20 Berliner Kolleginnen und Kollegen beteiligt. Mit Ja haben 428 uneingeschränkt stimmberechtigte Mitglieder des Hauses und 20 Berliner Abgeordnete gestimmt.
Ergebnis
Abgegebene Stimmen 428 und 20 Berliner Abgeordnete; davon
ja: 428 und 20 Berliner Abgeordnete
nein: Ja
CDU/CSU
Dr. Althammer Dr. Arnold
Bayha
Dr. Becher ({35}) Dr. Becker ({36}) Benz
Biechele
Dr. Biedenkopf Biehle
Dr. von Bismarck Dr. Blüm
Blumenfeld
Böhm ({37}) Dr. Bötsch
Braun
Broll
Bühler ({38}) Burger
Carstens ({39}) Conrad ({40})
Dr. Czaja
Daweke
Dr. Dollinger
Dreyer Engelsberger
Erhard ({41}) Ernesti
Ey
Eymer ({42})
Dr. Eyrich
Feinendegen
Frau Fischer
Francke ({43}) Franke
Dr. Friedmann
Dr. Fuchs
Frau Geier
Geisenhofer
Dr. von Geldern
Dr. George
Gerlach ({44}) Gerstein
Gierenstein
Glos
Dr. Gölter Dr. Gruhl Haase ({45})
Haberl
Dr. Häfele Dr. Hammans
Hanz
Hasinger
von Hassel Hauser ({46}) Helmrich
Dr. Hennig
von der Heydt Freiherr
von Massenbach Höffkes
Höpfinger
Dr. Hoffacker
Frau Hoffmann ({47}) Dr. Hornhues Horstmeier
Dr. Hubrig Frau Hürland
Dr. Hüsch Dr. Hupka Graf Huyn Dr Jaeger Jäger ({48})
Dr. Jahn ({49})
Dr. Jenninger
Dr. Jentsch ({50}) Dr. Jobst
Josten
Frau Karwatzki
Kiechle
Dr. Klein ({51}) Klein ({52}) Klinker
Dr. Köhler ({53}) Köster
Dr. Kohl
Krampe
Dr. Kraske Kraus
Dr. Kreile Krey
Frau Krone-Appuhn
Dr. Kunz ({54}) Lagershausen Lampersbach
Landré
Dr. Langguth
Dr. Langner Dr. Laufs Leicht
Lemmrich
Dr. Lenz ({55}) Lenzer
Link
Lintner
Löher
Dr. Luda
Dr. Marx
Dr. Mertes ({56}) Metz
Dr. Meyer zu Bentrup Dr. Mikat
Dr. Miltner Milz
Dr. Möller Dr. Müller
Müller ({57}) Müller ({58})
Dr. Narjes Neuhaus
Frau Dr. Neumeister Niegel
Nordlohne
Dr. Nothhelfer
Frau Pack Petersen Pfeffermann Pfeifer
Picard
Pohlmann Dr. Probst Rainer
Rawe
Reddemann Regenspurger
Dr. Reimers
Dr. Riedl ({59})
Dr. Riesenhuber
Dr. Ritz
Röhner
Dr. Rose Rühe
Sauer ({60})
Sauter ({61})
Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein Dr. Schäuble
Schartz ({62})
Schedl
Frau Schleicher Schmidhuber
Schmidt ({63})
Schmitz ({64})
Dr. Schröder ({65}) Schröder ({66}) Schröder ({67}) Dr. Schulte ({68}) Schwarz
Dr. Schwarz-Schilling Seiters
Sick
Dr. Freiherr Spies von Büllesheim
Spilker
Spranger Dr. Sprung Stahlberg Dr. Stark ({69})
Graf Stauffenberg
Dr. Stercken
Stommel Stücklen Stutzer
Susset
de Terra Tillmann Dr. Unland Frau Verhülsdonk
Vogel ({70})
Vogt ({71})
Volmer
Dr. Voss
Dr. Waffenschmidt
Dr. Waigel Dr. Wallmann
Dr. von Wartenberg Wawrzik
Weber ({72}) Weiskirch ({73})
Werner
Frau Dr. Wex
Frau Dr. Wilms
Windelen
Frau Dr. Wisniewski Wissmann
Dr. Wittmann ({74}) Würzbach
Dr. Wulff Zeyer
Ziegler
Dr. Zimmermann
Berliner Abgeordnete
Amrehn
Dr. Gradl
Kittelmann
Kunz ({75}) Luster
Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
Müller ({76})
Dr. Pfennig Straßmeir Wohlrabe
SPD
Adams
Ahlers
Dr. Ahrens Amling
Arendt
Augstein Baack
Dr. Bardens Batz
Dr. Bayerl
Becker ({77}) Biermann
Bindig
Blank
Dr. Böhme ({78})
Frau von Bothmer
Brandt
Brandt ({79})
Brück
Buchstaller Büchler ({80})
Büchner ({81})
Dr. von Bülow
Buschfort
Dr. Bußmann
Collet
Conradi Coppik
Dr. Corterier
Curdt
Frau Dr. Däubler-Gmelin Daubertshäuser
Dr. von Dohnanyi
Dürr
Dr. Ehmke
Frau Eilers ({82})
Dr. Emmerlich
Dr. Enders Engholm Frau Erler Esters
Ewen
Fellermaier Fiebig
Dr. Fischer Flämig
Frau Dr. Focke
Franke ({83}) Friedrich ({84}) Gansel
Gerstl ({85})
Dr. Geßner Glombig Dr. Glotz Gobrecht Grobecker Gscheidle Dr. Haack Haar
Haase ({86})
Haehser
Frau Dr. Hartenstein Hauck
Dr. Hauff Henke
Heyenn
Höhmann
Hofmann ({87})
Horn
Frau Huber Huonker Ibrügger
Immer ({88}) Jahn ({89})
Jaunich
Dr. Jens
Junghans Jungmann Junker
Kaffka
Kirschner
Klein ({90})
Koblitz
Konrad
Kratz
Kretkowski
Dr. Kreutzmann
Krockert Kühbacher Kuhlwein Lattmann Dr. Lauritzen
Leber
Lemp
Lenders
Liedtke
Dr. Linde Lutz
Mahne
Marquardt Marschall Matthöfer
Dr. Meinecke ({91}) Meinike ({92}) Meininghaus
Möhring
Müller ({93})
Müller ({94}) Müller ({95})
Dr. Müller-Emmert Müntefering
Nagel
Neumann Dr. Nöbel Offergeld Oostergetelo
Paterna
Pawelczyk Peiter
Dr. Penner Pensky
Peter
Polkehn Porzner
Rapp ({96})
Rappe ({97}) Ravens
Frau Renger Reuschenbach
Rohde
Rosenthal Roth
Saxowski
Dr. Schachtschabel
Schäfer ({98})
Dr. Schäfer ({99}) Scheffler
Scheu
Schirmer Schlaga
Schluckebier
Dr. Schmidt ({100}) Schmidt ({101}) Schmidt ({102}) Schmidt ({103})
Dr. Schmitt-Vockenhausen Dr. Schmude
Dr. Schöfberger
Schreiber Schulte ({104})
Schwabe
Dr. Schwencke ({105}) Dr. Schwenk ({106}) Seefeld
Sieler
Frau Simonis Simpfendörfer
Dr. Sperling
Dr. Spöri
Stahl ({107})
Dr. Steger Stockleben
Stöckl
Sund
Sybertz Thüsing Frau Dr. Timm
Tönjes
Topmann Frau Traupe
Ueberhorst
Urbaniak
Dr. Vogel ({108}) Vogelsang
Voigt ({109}) Waltemathe
Walther
Dr. Weber ({110})
Wehner Wendt Dr. Wernitz
Westphal Wiefel Wilhelm
Wimmer ({111})
Dr. de With
Wittmann ({112}) Wolfram ({113}) Wrede
Würtz
Wuttke Wuwer Zander Zebisch Zeitler
Berliner Abgeordnete
Bühling
Dr. Diederich ({114}) Dr. Dübber
Egert Löffler
Männing
Mattick
Frau Schlei
Schulze ({115}) Sieglerschmidt
FDP
Angermeyer Baum
Cronenberg Eimer ({116}) Engelhard Ertl
Frau Funcke Gärtner
Gallus
Gattermann Genscher
Grüner
Dr. Haussmann
Hoffie
Jung
Dr.-Ing. Laermann Ludewig
Dr. Dr. h. c. Maihofer Frau Matthäus-Maier Mischnick
Möllemann O11esch
Paintner
Peters ({117}) Schmidt ({118})
von Schoeler Frau Schuchardt Spitzmüller
Dr. Vohrer Dr. Wendig
Wolfgramm ({119}) Wurbs
Zywietz
Berliner Abgeordneter Hoppe
Damit ist Art. 1 in namentlicher Abstimmung angenommen.
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über Nr. 1 unter Berücksichtigung der Ablehnung des Änderungsantrags. Wer Nr. 1 zustimmt, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Die Nr. 1 in der Ausschußfassung ist angenommen.
Ich rufe Nr. 1 a auf. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 8/378 vor. Jetzt muß ich die Kollegen von der CDU/ CSU fragen, wie wir darüber abstimmen sollen.
({120})
Meine Damen und Herren, wer dem Antrag der CDU/CSU auf Drucksache 8/378 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Der Antrag ist abgelehnt.
Wer der Nr. 1 a in der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen.
Ich lasse nun über Nr. 2 in der Ausschußfassung abstimmen. Wer der Nr. 2 zuzustimmen wünscht,
Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig so beschlossen.
Jetzt rufe ich Nr. 2 a auf. Es handelt sich um den Ausschußantrag. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Gegen die Stimmen der CDU/CSU angenommen.
Jetzt kommen wir zu Nr. 2 b in der Fassung des Ausschußantrags. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Antrag ist in der Ausschußfassung gegen die Stimmen der CDU/CSU angenommen.
Meine Damen und Herren, wir kommen zu Nr. 3, der nach dem Ausschußantrag entfallen soll. Dazu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU auf Drucksache 8/379 vor. Wir stimmen über diesen Änderungsantrag ab. Wer ihm zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Antrag ist abgelehnt.
Nr. 4 entfällt. Dazu ist kein Antrag gestellt.
Nr. 5 soll unverändert angenommen werden. Wer Nr. 5 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen gegen die der Opposition beschlossen.
Jetzt kommen wir zu Nr. 6.
({121})
- Bis Buchstabe c. Sind Sie einverstanden? - Die Wünsche zu den Abstimmungen sind sehr vielfältig. Wir stimmen also über Buchstaben a und b ab.
Wer den Buchstaben a und b zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig so beschlossen.
Wir kommen zum Buchstaben c. Wer dem Buchstaben c zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Mit den Stimmen der Regierungsparteien gegen die Opposition so beschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung über die Nrn. 7 und 8. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Gegen die Stimmen der Opposition so beschlossen.
Bei Nr. 9 wird Einzelabstimmung zu dem Buchstaben a gewünscht. Wer dem Buchstaben a zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? Gegen die Stimmen der Opposition so beschlossen.
Wir kommen zum Buchstaben b in der Ausschußfassung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Einstimmig so beschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung über Nr. 10. Wer der Nr. 10 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig so beschlossen.
Ich rufe die Nrn. 11 bis 14 gemeinsam auf. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Zeichen. Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Ohne Stimmenthaltungen mit Mehrheit angenommen.
Zu Nr. 15 werden Einzelabstimmungen gewünscht. Wir kommen zu Buchstabe a. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Es ist so beschlossen.
Wer dem Buchstaben b zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Gegen die Stimmen der Opposition angenommen.
Bei dem Buchstaben c bin ich gebeten worden, über aa gesondert und dann über bb abstimmen zu lassen. Wer aa zustimmt, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Es ist so beschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung über bb. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Gegen die Stimmen der Opposition angenommen.
Wir kommen zur gesonderten Abstimmung über den Buchstaben c 1. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Gegen die Stimmen der Opposition angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Buchstaben d. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Einstimmig angenommen.
Ich rufe Buchstabe e auf. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Gegen die Stimmen der Opposition angenommen.
Wir kommen jetzt zu Nr. 15 a. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf der Drucksache 3/380 vor. Ich gehe davon aus, daß wir über diesen Antrag geschlossen abstimmen können. Wer dem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über Nr. 15 a. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Die Ausschußfassung ist damit angenommen.
Wir kommen zu Nr. 16. Hierzu liegt ein Änderungsantrag auf Drucksache 8/381 vor. Es ist um Einzelabstimmung zu den Buchstaben a und b gebeten worden. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag abstimmen. Wer dem Änderungsantrag auf Drucksache 8/381 zuzustimmen wünscht, den bitte ich uni das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Der Änderungsantrag ist abgelehnt.
Ich lasse wunschgemäß über die einzelnen Buchstaben gesondert abstimmen und rufe zunächst Buchstabe a der Ausschußvorlage auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltung? - Es ist so beschlossen.
Jetzt Buchstabe b. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig so beschlossen.
Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
Wir kommen nunmehr zu Nr. 17. Wer der Nr. 17 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Gegen die Stimmen der Opposition angenommen.
Über die Nr. 18 und 19 a kann ich wohl gemeinsam abstimmen lassen. - Keine Bedenken. Wer den Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Es ist so beschlossen.
Ich komme nunmehr zu der Nr. 20. Hierzu liegt ein Änderungsantrag auf der Drucksache 8/382 vor. Zunächst lasse ich über diesen Änderungsantrag abstimmen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Der Änderungsantrag ist abgelehnt.
Wir stimmen jetzt über Buchstabe a der Nr. 20 betr. § 1262 ab. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig so beschlossen.
Wir kommen zu Buchstabe b. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Gegen die Stimmen der Opposition angenommen.
Nr. 20 a! Hierzu liegen keine Änderungsanträge vor. Wer der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig so beschlossen.
Ich rufe nunmehr Nr. 21 auf. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf der Drucksache 8/383 vor. Ich schlage vor, zunächst über diesen Änderungsantrag und dann über die Ausschußfassung abzustimmen.
Wer dem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist abgelehnt.
Wer der Ausschußvorlage zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Mit den Stimmen der Regierungsparteien gegen die Stimmen der Opposition angenommen.
Ich rufe nunmehr die Nr. 22 auf. Hier steht die Ausschußfassung zur Abstimmung. Wer ihr zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Gegen die Stimmen der Opposition angenommen.
Wir kommen zu Nr. 23. Hier wird, wie ich feststelle, Einzelabstimmung über die Buchstaben a und b gewünscht.
Wer dem Buchstaben a zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Keine Gegenstimmen. - Stimmenthaltungen? - Buchstabe a ist einstimmig angenommen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Buchstabe b. Wer ihm zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Gegen die Stimmen der Opposition angenommen.
Wir kommen zu Nr. 24. Ich gehe davon aus, daß ich gleichzeitig Nr. 24 a aufrufen kann. - Einverstanden. Wer den beiden aufgerufenen Nummern zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig angenommen.
Ich rufe jetzt Nr. 24 b und Nr. 24 c auf, über die wir wohl gemeinsam abstimmen können. Wer den Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Die Vorschriften sind mit den Stimmen der Regierungsparteien gegen die Stimmen der Opposition angenommen.
Ich rufe Nr. 25 auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig angenommen.
Darf ich Nr. 26 und Nr. 27 gemeinsam aufrufen? - Keine Bedenken. Wer diesen Nummern zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Nr. 26 und Nr. 27 sind mit den Stimmen der Regierungsparteien gegen die Stimmen der Opposition angenommen.
Zu Nr. 27 a liegt auf der Drucksache 8/384 ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU vor. Ich lasse zunächst über diesen Änderungsantrag abstimmen. Wer ihm zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen dann zur Abstimmung über Nr. 27 a in der Ausschußfassung. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Gegen die Stimmen der Opposition angenommen.
Ich rufe Nr. 27 b auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig so beschlossen.
Zu Nr. 28 liegt auf Drucksache 8/385 ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU vor. Bevor wir über die Ausschußvorlage abstimmen, stimmen wir über den Änderungsantrag ab. Wer dem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist abgelehnt.
Wir stimmen nunmehr über Nr. 28 in der Ausschußfassung ab. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist Nr. 28 in der Ausschußfassung gegen die Stimmen der Opposition angenommen.
Die Nummern 29 und 30 rufe ich gemeinsam auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit sind die Nummern 29 und 30 mit den Stimmen der Regierungsparteien gegen die Stimmen der Opposition angenommen.
Ich rufe nunmehr Nr. 31 auf. Hierzu liegt auf Drucksache 8/386 ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU vor. Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag ab und werden danach über die Buchstaben der Nr. 31 einzeln abstimmen. Wer dem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den
Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist abgelehnt.
Wir stimmen nun wunschgemäß zunächst über Nr. 31 Buchstabe a ab. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Gegen die Stimmen der Opposition angenommen.
Wer Nr. 31 Buchstabe b zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Einstimmig angenommen.
Ich rufe die Nummern 32 bis 34 auf. Ich gehe davon aus, daß ich über diese Nummern gemeinsam abstimmen lassen kann. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig so gebilligt.
Ich rufe nunmehr Nr. 35 auf. Hierzu liegen keine Änderungsanträge vor. Wir stimmen zunächst über Nr. 35 Buchstabe a ab. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Nr. 35 Buchstabe a ist mit den Stimmen der Regierungsparteien gegen die Stimmen der Opposition gebilligt.
Wer Nr. 35 Buchstaben b und c zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig so gebilligt.
Ich rufe die Nummern 35 a, 36 und 37 gemeinsam auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Es ist einstimmig so beschlossen.
Ich rufe nunmehr Nr. 38 auf. Hierzu liegt auf der Drucksache 8/387 ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU vor. Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag ab. Wer ihm zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über Nr. 38. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Keine. Damit ist Nr. 38 Mit den Stimmen der Regierungsparteien gegen die Stimmen der Opposition gebilligt.
Die Nummern 39 und 40 kann ich nach den vorhergehenden Abstimmungen gemeinsam aufrufen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig so gebilligt.
Ich rufe Nr. 40 a auf, die darauf abzielt, § 1405 a Abs. 1 Satz 2 RVO zu streichen. Hierzu liegt auf Drucksache 8/388 ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU vor. Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Änderungsantrag. Wer ihm zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist abgelehnt.
Wir stimmen nun über Nr. 40 a ab. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Keine. Damit ist die Ausschußvorlage mit den Stimmen der Regierungsparteien gegen die Stimmen der Opposition angenommen.
Ich rufe nunmehr die Nr. 42 auf. Hierzu liegt ein Änderungsantrag auf der Drucksache 8/389 vor. Ich schlage vor, daß wir zunächst über diesen Änderungsantrag abstimmen. Wer ihm zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Keine. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über die Nr. 42 in der Ausschußfassung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Die Ausschußfassung ist gegen die Stimmen der Opposition gebilligt.
Ich rufe nunmehr § 2 auf. Wer der Nr. 1 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig gebilligt.
Die Nummern 1 a, 1 b und 4 kann ich jetzt wohl gemeinsam aufrufen. Einverstanden? - Danke. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Meine Damen und Herren, die Nummern 1 a, 1 b und 4 sind damit mit Mehrheit gegen die Stimmen der Opposition gebilligt.
Ich rufe Nr. 5 auf. Ich schlage vor, daß wir über die Buchstaben a und b gemeinsam, über c gesondert abstimmen. Wer den Buchstaben a und b zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmige Beschlußfassung des Hauses.
Wer dem Buchstaben c zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Keine. Der Buchstabe c ist mit Mehrheit gegen die Stimmen der Opposition gebilligt.
Bei den Nummern 6 und 7 schlage ich gemeinsame Abstimmung vor. - Kein Bedenken. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Keine. Mit den bisherigen Mehrheiten sind die Nummern 6 und 7 gebilligt.
Wir kommen zur Nr. 8. Hier schlage ich vor, daß wir zunächst über den Buchstaben a abstimmen. Wer ihm zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Meine Damen und Herren, der Buchstabe a ist mit den Stimmen der Regierungsparteien gegen die Stimmen der Opposition gebilligt.
Wer dem Buchstaben b zuzustimmen wünscht, tien bitte ich um das Zeichen. - Gegenstimmen? - Keine. Stimmenthaltungen? - Keine. Damit ist dieser Buchstabe einstimmig gebilligt.
Ich rufe nunmehr die Nr. 9 auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig gebilligt.
Die Nummern 10 bis 13 rufe ich gemeinsam auf.
- Keine Bedenken. Wer den Nummern 10 bis 13 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen.
- Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Meine
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Damen und Herren, damit sind die Nummern 10 bis 13 gebilligt.
Ich rufe nunmehr die Nr. 14 auf. Hier bestehen sehr vielfältige Abstimmungswünsche. Wir kommen insgesamt zu sieben Einzelabstimmungen. Ich rufe zunächst den Buchstaben a auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig so beschlossen.
Wir kommen zu Buchstabe b. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Keine. Mit der Mehrheit der Regierungsparteien gegen die Stimmen der Opposition angenommen.
Ich rufe nunmehr aa des Buchstaben c auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen.
- Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig so beschlossen.
Wir kommen zu bb von Buchstabe c. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltungen. Mit den Stimmen der Regierungsparteien gegen die Opposition angenommen.
Bei dem Buchstaben c 1 wird auch eine Einzelabstimmung erbeten. Wer ihm zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltungen. Mit den bisherigen Mehrheiten gebilligt.
Ich rufe den Buchstaben d auf. Wer ihm zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig so beschlossen.
Wir kommen zum Buchstaben e. Wer dem Buchstaben e zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltungen. Mit den bisherigen Mehrheiten angenommen.
Die Nr. 14 a rufe ich gesondert zur Abstimmung auf. Wer ihr zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen?
- Damit ist die Ausschußfassung mit Mehrheit gebilligt.
Ich rufe die Nr. 15 auf.
Wir stimmen zunächst über den Buchstaben a ab. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Mit Mehrheit gegen die Stimmen der Opposition gebilligt.
Ich rufe den Buchstaben b auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig gebilligt.
Ich rufe nunmehr die Nr. 16 in der Ausschußfassung auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltungen. Mit Mehrheit gebilligt.
Ich rufe die Nummern 17 und 18 a auf. Es wird keine gesonderte Abstimmung gewünscht. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig gebilligt.
Ich rufe die Nr. 19 auf. Über Buchstabe a und Buchstabe b stimmen wir gesondert ab.
Wer dem Buchstaben a zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Gebilligt.
Wer dem Buchstaben b zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Mit Mehrheit, nämlich den Stimmen der Regierungsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition, gebilligt.
Ich rufe Nr. 19 a in der Ausschußfassung auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen.
- Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig gebilligt.
Ich rufe die Nummern 20 und 21 in der Fassung der Ausschußvorlage auf und lasse gemeinsam abstimmen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Mit Mehrheit so beschlossen.
Ich rufe die Nr. 22 auf. Wir stimmen über Buchstabe a und Buchstabe b gesondert ab.
Wer dem Buchstaben a zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig gebilligt.
Ich bitte um das Zeichen für die Zustimmung zu dem Buchstaben b. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltungen. Der Buchstabe b ist mit Mehrheit gebilligt.
Ich rufe die Nummern 23 und 23 a in der Ausschußfassung auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig so beschlossen.
Ich rufe die Nummern 23 b und 23 c gemeinsam auf. Wer zustimmt, den bitte ich um das Zeichen.
- Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltungen. Mit Mehrheit gegen die Stimmen der Opposition so beschlossen.
Ich rufe die Nr. 24 auf. Wer ihr zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig so beschlossen.
Ich rufe die Nummern 25, 26 und 26 a gemeinsam auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe!.- Stimmenthaltungen?
- Die drei Nummern sind gegen die Stimmen der Opposition gebilligt.
Ich rufe Nr. 26 b auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig gebilligt.
Ich rufe die Nummern 27, 28 und 29 gemeinsam auf. Gegen den gemeinsamen Aufruf bestehen keine Bedenken. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltungen. Mit Mehrheit gebilligt.
Ich rufe die Nr. 30 auf. Hier wird Einzelabstimmung zu den Buchstaben a und b gewünscht. Ich
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rufe zunächst den Buchstaben a auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltungen. Mit Mehrheit gebilligt.
Nunmehr kommt der Buchstabe b zur Abstimmung. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen?
- Einstimmig gebilligt.
Die Nummern 31, 32 und 33 kann ich gemeinsam aufrufen. - Dagegen bestehen keine Bedenken. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen.
- Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig gebilligt.
Ich rufe die Nr. 34 auf. Ich schlage vor, zunächst über den Buchstaben a und dann gemeinsam über die Buchstaben b und c abzustimmen.
Wer dem Buchstaben a zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Mit Mehrheit gebilligt.
Wir kommen zur gemeinsamen Abstimmung über die Buchstaben b und c. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig gebilligt.
Zu Nr. 34 a liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 8/390 vor. Ich lasse zunächst über diesen Änderungsantrag abstimmen. Wer ihm zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist mit Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschußvorlage. Wer ihr zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig gebilligt.
Ich rufe nunmehr die Nummern 35 und 36 auf. Ich gehe davon aus, daß ich über beide Nummern gemeinsam abstimmen lassen kann. - Wer ihnen zustimmt, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - So gebilligt.
Ich rufe nunmehr die Nummern 37, 37 a und 39 auf. Kann ich davon ausgehen, daß ich sie gemeinsam zur Abstimmung stellen kann? - Das ist der Fall. Wer ihnen zustimmt, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltungen. Mit Mehrheit gebilligt.
Wir kommen dann zu den Abstimmungen zu § 3. Zunächst zur Nr. 1. Wer der Nr. 1 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig gebilligt.
Die Nummern 1 a, 1 b und 3 rufe ich gemeinsam auf. Einverstanden? - Wer ihnen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Mit Mehrheit angenommen.
Ich rufe nunmehr die Nr. 4 auf, und zwar zunächst die Buchstaben a und b, über die wir gemeinsam abstimmen. Wer den Buchstaben a und b zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig so beschlossen.
Ich rufe den Buchstaben c auf. Wer ihm zustimmt, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Mit Mehrheit angenommen.
Nunmehr kann ich die Nummern 5 und 6 gemeinsam aufrufen. Wer ihnen zustimmt, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenenthaltungen? - Keine. Damit sind die Nummern 5 und 6 mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über die Nr. 7. Ich rufe zunächst den Buchstaben a auf. Wer ihm zustimmt, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Gegen die Stimmen der Opposition angenommen.
Ich rufe Buchstabe b auf. Wer ihm zustimmt, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Keine, so daß der Buchstabe b einstimmig angenommen ist.
Ich rufe die Nr. 8 auf. Wer ihr zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig so gebilligt.
Ich rufe die Nummern 9 bis 12 gemeinsam auf. Keine Bedenken? - Wer ihnen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? Keine. Mit Mehrheit gebilligt.
Ich rufe die Nr. 13 auf. Hier müssen wir sieben Abstimmungen durchführen.
Ich rufe zunächst den Buchstaben a in der Ausschußfassung auf. Wer ihm zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig so gebilligt.
Ich rufe Buchstabe b auf. Wer ihm zustimmt, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltungen. - Gegen die Stimmen der Opposition mit Mehrheit gebilligt.
Ich rufe Buchstabe c auf, und zwar zunächst aa. Wer zustimmt, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig gebilligt.
Wir stimmen ab über bb. Wer zustimmt, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltungen. Mit Mehrheit so gebilligt.
Ich rufe den Buchstaben c 1 auf. Wer ihm zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Gegen die Stimmen der Opposition gebilligt.
Ich rufe den Buchstaben d auf. Wer ihm zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig angenommen.
Ich rufe Buchstabe e auf. Wer ihm zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Mit Mehrheit angenommen.
Ich rufe nunmehr die Nr. 13 a auf. Wer der Nr. 13 a in der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Mit Mehrheit angenommen.
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Ich rufe Nr. 14 auf. Auch hier ist gebeten worden, über die Buchstaben a und b getrennt abzustimmen.
Ich rufe zunächst den Buchstaben a auf. Wer ihm zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Mit Mehrheit angenommen.
Ich rufe Buchstabe b auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig so gebilligt.
Ich rufe Nr. 15 auf. Wer dieser Nummer der Ausschußvorlage zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Gegen die Stimmen der Opposition beschlossen.
Die Nummern 16 und 16 a rufe ich zur gemeinsamen Abstimmung auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig beschlossen.
Von Nr. 17 der Ausschußvorlage rufe ich zunächst Buchstabe a auf. Wer ihm zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig beschlossen.
Nun rufe ich Buchstabe b auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltungen. Gegen die Stimmen der Opposition gebilligt.
Ich rufe Nr. 17 a auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig beschlossen.
Über die Nummern 18 und 19 kann ich gemeinsam abstimmen lassen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltungen. Die Nummern 18 und 19 sind mit Mehrheit gegen die Stimmen der Opposition gebilligt.
Ich rufe Nr. 20 auf. Hier ist ebenfalls darum gebeten worden, über die Buchstaben a und b gesondert abzustimmen. Ich komme dieser Bitte nach.
Wer Buchstabe a zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Keine Gegenstimmen, auch keine Stimmenthaltungen. Einstimmig beschlossen.
Ich rufe Buchstabe b auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Mit Mehrheit gegen die Stimmen der Opposition angenommen.
Ich rufe Nr. 20 a auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen.
Ich rufe Nummern 20 b und c auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltungen. Mit Mehrheit gebilligt.
Nummern 21 und 22 rufe ich ebenfalls gemeinsam auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Einstimmig angenommen.
Nun rufe ich Nr. 22 a auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltungen. Gegen die Stimmen der Opposition gebilligt.
Nr. 22 b. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig angenommen.
Die Nummern 23 und 25 kann ich gemeinsam zur Abstimmung aufrufen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenstimmen?
- Stimmenthaltungen? - Ohne Stimmenthaltungen mit Mehrheit angenommen.
Ich rufe Nr. 26 der Ausschußvorlage auf. Ich lasse zunächst über Buchstabe a abstimmen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Keine Gegenstimmen? - Keine Enthaltungen? - Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Ich rufe Buchstabe b und Buchstabe c zur gemeinsamen Abstimmung auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Mit Mehrheit ohne Stimmenthaltungen gebilligt.
Ich rufe Buchstaben d und e zur gemeinsamen Abstimmung auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltungen. Einstimmig angenommen.
Die Nummern 26 a und 27 rufe ich gemeinsam auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen?
- Mit Mehrheit ohne Stimmenthaltungen gebilligt.
Meine Damen und Herren, wir kommen zu § 4. Hier rufe ich zunächst Nr. 1 auf. Wer ihr zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig gebilligt.
Ich rufe die Nummern 1 a und 1 b zur Abstimmung auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Keine Enthaltungen. Mit Mehrheit gebilligt.
Dann rufe ich Nr. 2 auf, Buchstabe a und anschließend Buchstabe b. Wer a zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig gebilligt.
Jetzt kommt Buchstabe b zur Abstimmung. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen.
- Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltungen. Mit Mehrheit gebilligt.
Meine Damen und Herren, ich komme nunmehr zur Abstimmung über Nr. 2 a. Wer ihr zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig gebilligt.
Ich rufe Nr. 3 auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltungen. Mit Mehrheit gegen die Stimmen der Opposition gebilligt.
Ich rufe die Nummern 4 und 4 a auf und verbinde die Abstimmung. - Wer dem zuzustimmen wünscht,
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den bitte ich um das Zeichen. - Stimmenthaltungen? - Gegenprobe! - Einstimmig so gebilligt.
Ich rufe nunmehr die Nummern 5, 6 und 6 a auf und verbinde die Abstimmung. - Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Mit Mehrheit ohne Stimmenthaltungen angenommen.
Ich rufe Nr. 7 auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig so gebilligt.
Meine Damen und Herren, ich rufe nunmehr § 5 auf, und zwar zunächst Nr. 1. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig so gebilligt.
Ich verbinde die Abstimmung über die Nummern 1 a und 1 b der Ausschußfassung. - Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Keine. Gegen die Stimmen der Opposition mit Mehrheit gebilligt.
Ich rufe Nr. 2 der Ausschußvorlage auf. Hier stimmen wir zunächst über Buchstabe a ab. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Einstimmig so gebilligt.
Ich rufe Nr. 2 Buchstabe b auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Keine. Nr. 2 Buchstabe b ist mit Mehrheit angenommen.
Ich rufe Nr. 2 a auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig so gebilligt.
Ich rufe Nr. 3 auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Keine. Mit Mehrheit gebilligt.
Ich verbinde die Abstimmungen über die Nummern 4 und 4 a. - Wir kommen zur Abstimmung. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Keine Gegenstimmen, keine Enthaltungen. Einstimmig gebilligt.
Ich verbinde nunmehr die Abstimmung über die Nummern 5, 6 und 6 a. - Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Keine. Mit Mehrheit angenommen.
Ich rufe Nr. 7 auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen.
Ich rufe nunmehr § 6 auf, und zwar zunächst die Nummern 01 und 02. Ich kann die Abstimmung darüber verbinden. - Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? Ohne Stimmenthaltungen mit Mehrheit gebilligt.
Bei Nr. 1 werden wir über jeden Buchstaben gesondert abstimmen. Ich beginne mit Buchstabe a. Wer zustimmt, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig gebilligt.
Buchstabe b. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Keine. Gegen die Stimmen der Opposition gebilligt.
Buchstabe c. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig gebilligt.
Ich verbinde die Abstimmung über die Nummern 2 und 2 a. - Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Keine. Mit Mehrheit angenommen.
Ich rufe die Nummern 2 b und 4 auf und verbinde die Abstimmung hierzu. - Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig so gebilligt.
Ich rufe die Nummern 4 a und 5 auf und verbinde die Abstimmung. - Wer dafür ist, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltung? - Keine Stimmenthaltungen. Gegen die Stimmen der Opposition mit Mehrheit gebilligt.
Ich kann nunmehr § 7 aufrufen. Wer § 7 in der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig gebilligt.
Ich rufe § 8 auf.
Ich stelle zunächst Nr. 1 zur Abstimmung. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Es ist so beschlossen.
Ich rufe Nr. 2 Buchstabe a auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig gebilligt.
Buchstabe b. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltungen. Mit Mehrheit gebilligt.
Ich rufe Nr. 3 auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Gegen die Stimmen der Opposition mit Mehrheit gebilligt.
Ich rufe § 8 a auf. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Keine. Einstimmig so beschlossen.
Ich rufe § 9 auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Keine. Mit Mehrheit angenommen.
Ich rufe die §§ 10 bis 14 auf und lasse gemeinsam abstimmen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig so beschlossen.
Ich rufe Art. 3 auf, und zwar zunächst § 1. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Keine. Mit Mehrheit angenommen.
Wir stimmen über die §§ 2 bis 4, Einleitung und Überschrift ab. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Den Bestimmungen ist zugestimmt.
Damit ist die zweite Beratung des Zwanzigsten Rentenanpassungsgesetzes abgeschlossen.
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Wir fahren in der Behandlung des Punktes 4 der Tagesordnung fort:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Dämpfung der Ausgabenentwicklung und zur Strukturverbesserung in der gesetzlichen Krankenversicherung ({122})
- Drucksachen 8/166, 8/173, 8/338 Ich rufe zunächst Art. 1 § 1 Nr. 1 und 2 auf. Ich lasse gemeinsam abstimmen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig so beschlossen.
Wir kommen zu Nr. 3. Dazu liegt ein Änderungsantrag der CDU/CSU-Fraktion auf Drucksache 8/391 vor. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Keine. Der Änderungsantrag ist abgelehnt.
Ich lasse nunmehr über die Ausschußvorlage zu Nr. 3 nach den Buchstaben a und b getrennt abstimmen. Wer bei a zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltungen. Gegen die Stimmen der Opposition mit Mehrheit gebilligt.
Wer dem Buchstaben b zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Keine. Einstimmig gebilligt.
Es kommt jetzt Nr. 4 der Ausschußvorlage zur Abstimmung. Wer zustimmt, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig so beschlossen.
Wir kommen zu Nr. 5. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 8/392 vor. Ich lasse zunächst über diesen Antrag abstimmen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über Nr. 5. Auch hier lasse ich nun zunächst über den Buchstaben a abstimmen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Keine. Mit Mehrheit angenommen.
Wir stimmen über b ab. Wer zuzustimmen wünscht, gebe das Zeichen. - Keine Gegenstimmen, keine Enthaltungen; es ist so beschlossen. Damit ist Nr. 5 erledigt.
Die Nummern 6 bis 9 der Ausschußvorlage rufe ich gemeinsam auf. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig so beschlossen.
Damit kann ich Nr. 10 und den Änderungsantrag der CDU/CSU-Fraktion auf Drucksache 8/393 auf ersatzlose Streichung der Nr. 10 aufrufen. Wer diesen Änderungsantrag annehmen will, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Keine. Der Änderungsantrag ist abgelehnt.
Jetzt muß noch über Nr. 10 in der Ausschußfassung abgestimmt werden. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltungen. Es ist so beschlossen.
Die Nummern 11 bis 16 kann ich gemeinsam aufrufen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig so beschlossen.
Ich rufe Nr. 17 auf. Dazu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 8/394 vor. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. -Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltungen. Der Antrag ist abgelehnt.
Ich lasse nunmehr über den Buchstaben a der Nr. 17 abstimmen. Wer zustimmt, gebe bitte das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltungen. Mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen zu b. Wer zuzustimmen wünscht, gebe bitte das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Keine. Einstimmig angenommen.
Ich rufe den Buchstaben c zur Abstimmung auf. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Keine. Mit Mehrheit angenommen.
Die Nummern 18 bis 27 kann ich gemeinsam aufrufen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig so beschlossen.
Ich rufe nunmehr die Nr. 27 a Buchstabe a der Ausschußvorlage auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig gebilligt.
Ich komme nunmehr zu Buchstabe b. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Keine. Mit Mehrheit gebilligt.
Ich rufe Nr. 28 auf. Hierzu liegen zwei Änderungsanträge auf den Drucksachen 8/395 und 8/396 vor. Kann ich darüber gemeinsam abstimmen lassen? - Sie haben keine Bedenken. Dann verbinde ich die Abstimmung über die beiden Anträge. Wer ihnen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Keine. Die beiden Anträge sind abgelehnt.
Jetzt lasse ich aber einzeln abstimmen, und zwar zunächst über den Buchstaben a. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Keine. Mit Mehrheit angenommen.
Ich lasse jetzt weiter über Buchstabe b Doppelbuchstabe aa abstimmen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Keine. Mit Mehrheit angenommen.
Ich rufe nunmehr Buchstabe b Doppelbuchstabe bb auf. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig so beschlossen.
Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
Ich komme nun zu Nr. 29. Dazu liegen auf den Drucksachen 8/397 und 8/398 ebenfalls zwei Änderungsanträge vor. Ich frage die Antragsteller, ob ich auch hier gemeinsam abstimmen lassen kann. - Das ist der Fall. Wer den Änderungsanträgen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Keine. Damit sind die beiden Änderungsanträge abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschußvorlage. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen?
- Die Ausschußvorlage ist mit Mehrheit ohne Stimmenthaltungen gebilligt.
Ich rufe nunmehr die Nr. 30 auf. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 8/399 auf ersatzlose Streichung vor. Meine Damen und Herren, wer den Änderungsantrag annehmen will, darf jetzt Nr. 30 nicht zustimmen. Ich verbinde also die Abstimmung über den Änderungsantrag mit der Abstimmung über Nr. 30 in der Ausschußvorlage. Können wir so verfahren?
({123})
- Dann stimmen Sie dagegen! - Wer der Nr. 30 zustimmen will, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Es ist so beschlossen.
Ich rufe die Nr. 31 auf. Hierzu liegt ein Änderungsantrag auf der Drucksache 8/400 vor. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltungen. Der Antrag ist abgelehnt.
Ich rufe Buchstabe a Abs. 1 bis 5 auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen.
- Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig gebilligt.
Ich rufe Buchstabe a Abs. 5 a und 6 auf. Wer diesen Absätzen zustimmen will, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Mit Mehrheit ohne Stimmenthaltungen gebilligt.
Ich rufe nunmehr den Buchstaben b auf. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Mit Mehrheit gebilligt.
Ich rufe jetzt Nr. 32 auf. Wer Nr. 32 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig so gebilligt.
Ich rufe Nr. 33 auf. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 8/401 auf ersatzlose Streichung vor. Hier ist das Verfahren ähnlich wie bei Nr. 30. Wir stimmen über Nr. 33 ab. Wer den Änderungsantrag annehmen will, darf Nr. 33 in der Abstimmung nicht zustimmen. Wer Nr. 33 zustimmt, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Nr. 33 ist mit Mehrheit gebilligt.
Ich rufe nunmehr Nr. 34 auf. Hierzu liegen Änderungsanträge der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksachen 8/402 und 8/403 vor. Ich schlage vor, daß wir darüber gemeinsam abstimmen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Die Anträge sind mit Mehrheit abgelehnt.
Ich lasse nun zunächst über die Buchstaben a und b abstimmen. Wer den Buchstaben a und b zustimmen will, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig so gebilligt.
Ich rufe zur Abstimmung über Buchstaben c bis e auf. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Keine. Mit Mehrheit gebilligt.
Ich rufe Nr. 35 auf. Hier stimmen wir zunächst über Buchstabe a ab. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Mit Mehrheit gebilligt.
Ich rufe Buchstabe b auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig gebilligt.
Ich rufe Nr. 35 a auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig gebilligt.
Ich rufe nunmehr Nr. 36 auf. Es liegen hierzu Änderungsanträge auf den Drucksachen 8/404, 8/405 und 8/406 vor. Ich frage die Antragsteller, ob ich darüber gemeinsam abstimmen kann. - Das ist der Fall. Wer den Änderungsanträgen zu Nr. 36 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltungen. Die Anträge sind abgelehnt.
Wer Nr. 36 in der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Keine. Mit Mehrheit angenommen.
Ich rufe Nr. 37 auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? Einstimmig angenommen.
Ich rufe Nr. 38 auf. Hierzu liegt ein Änderungsantrag auf der Drucksache 8/407 vor. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über Nr. 38. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Mit Mehrheit ohne Stimmenthaltungen angenommen.
Ich rufe Nr. 39 auf. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 8/408 vor. Wer dem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Der Änderungsantrag ist mit Mehrheit ohne Stimmenthaltungen abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über Nr. 39. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Keine. Mit Mehrheit angenommen.
Ich rufe nunmehr die Nummern 40 bis 43 auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen.
Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
- Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Es ist einstimmig so beschlossen.
Ich rufe nunmehr den Änderungsantrag auf Drucksache 8/409 betr. Einfügung einer Nr. 43 a auf. Wer dem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltungen. Der Änderungsantrag ist abgelehnt.
Ich lasse über die Nummern 44 bis 47 gemeinsam abstimmen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig so beschlossen.
Ich rufe Nr. 48 auf. Hierzu liegt ein Änderungsantrag auf Drucksache 8/410 vor. Wer dem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Stimmenthaltungen? - Keine. Mit Mehrheit abgelehnt.
Ich schlage vor, daß wir jetzt eine Einzelabstimmung über Abs. 2, 3 und 4 vornehmen. Sie sind einverstanden. Wer Abs. 2 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig so beschlossen.
Ich rufe Abs. 3 auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Keine. Mit Mehrheit gebilligt.
Ich rufe Abs. 4 auf. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Abs. 4 ist einstimmig gebilligt.
Wer Nr. 48 in der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Keine. Mit Mehrheit angenommen.
Ich rufe die Nummern 49 und 50 auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Keine. Angenommen.
Ich rufe Nr. 51 auf. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Keine. Mit Mehrheit angenommen.
Ich rufe Nr. 52 auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig so gebilligt.
Wir nehmen jetzt die Gesamtabstimmung über § 2 vor. Wer zuzustimmen wübnscht, den bitte ich um das Zeichen. Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Keine. Mit Mehrheit gebilligt.
Wir kommen zu § 3. Ich rufe zunächst Nr. 1 auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Keine. Einstimmig gebilligt.
Ich rufe Nr. 2 auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Keine. Mit Mehrheit gebilligt.
Über die Nummern 3 bis 7 stimmen wir gemeinsam ab. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenstimmen? - Einstimmig gebilligt.
Ich rufe Nr. 8 auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Keine. Mit Mehrheit gebilligt.
Ich rufe die Nummern 9 bis 11 auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Keine. Einstimmig gebilligt.
Wir kommen zu Nr. 12. Hier rufe ich zunächst den Buchstaben a auf. Wer zustimmt, den bitte ich das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen?
- Keine. Mit Mehrheit gebilligt.
Buchstabe b. Wer stimmt zu? - Gegenstimmen?
- Keine. Enthaltungen? - Keine. Einstimmig gebilligt.
Buchstabe c. Wer stimmt zu? - Gegenstimmen?
- Enthaltungen? - Keine. Mit Mehrheit gebilligt.
Ich rufe Nr. 13 auf. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Keine. Einstimmig gebilligt.
Ich rufe Nr. 14 auf. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Keine. Mit Mehrheit gebilligt.
Ich rufe Nummern 15 bis 17 gemeinsam auf. Wer zustimmt, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig gebilligt.
Nr. 18. Wer stimmt zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Keine. Mit Mehrheit gebilligt.
Nr. 19. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen?
- Keine. Einstimmig gebilligt.
Wir stimmen über die Nummern 20 und 21 ab. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Zeichen.
- Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Keine. Mit Mehrheit gebilligt.
Ich rufe Nr. 22 auf. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Keine. Einstimmig gebilligt.
Ich rufe § 4 Nr. 1 auf. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 8/411 auf ersatzlose Streichung der Nr. 1 vor. Wir stimmen über Nr. 1 ab. Wer den Änderungsantrag annehmen will, darf nicht zustimmen. Wer Nr. 1 zustimmen will, den bitte ich um das Zeichen.
- Gegenprobe? - Stimmenthaltungen? - Keine. Mit Mehrheit gebilligt. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Wir kommen zu Nr. 2. Dazu liegt der Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 8/412 vor. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe!
- Stimmenthaltungen? - Keine. Der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschußvorlage. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Keine. Mit Mehrheit gebilligt.
Ich rufe Nr. 3 auf. Dazu liegt der Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 8/413 vor, die Nr. 3 ersatzlos zu streichen. Wir stimmen jetzt über Nr. 3 ab und involvieren dabei den AnVizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
derungsantrag. Wer Nr. 3 zustimmen will, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Keine. Damit ist Nr. 3 mit Mehrheit gebilligt.
Wir kommen zu Nr. 3 a. Dazu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 8/414 vor, die Nr. 3 a ersatzlos zu streichen. Wir stimmen in gleicher Weise wie bisher ab. Wer den Änderungsantrag annehmen will, darf Nr. 3 a jetzt nicht zustimmen. Wer Nr. 3 a zustimmen will, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Keine. Damit ist Nr. 3 a mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen zu Nr. 4. Wer Nr. 4 zustimmen will, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig so beschlossen.
Jetzt kommen wir zu Nr. 6. Dazu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 8/415 vor. Hierzu hat die Fraktion der CDU/ CSU namentliche Abstimmung beantragt. Wer für "den Änderungsantrag ist, muß mit Ja stimmen, wer ihn ablehnt, mit Nein.
Ich bitte, mit der namentlichen Abstimmung zu beginnen.
Meine Damen und Herren, ich schlage vor, daß wir wie bei der ersten namentlichen Abstimmung verfahren und die weiteren Abstimmungen durchführen. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie alle Platz nähmen, damit die Mehrheitsverhältnisse sichbar werden und wir nicht noch einen weiteren Hammelsprung machen müssen.
Ich rufe nunmehr die Nummern 6 a und 7 a auf. Wer ihnen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig so gebilligt.
Ich rufe die Nr. 8 auf. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 8/416 vor. Wer ihnen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist mit Mehrheit abgelehnt.
Wer der Nr. 8 in der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Mit Mehrheit angenommen.
Zur Nr. 9 liegt ein Änderungsantrag auf der Drucksache 8/417 vor. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist abgelehnt.
Wer der Nr. 9 in der Ausschußfassung zustimmt, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Keine. Mit Mehrheit angenommen.
Zu Nr. 10 liegt ein Änderungsantrag - Drucksache 8/418 - auf ersatzlose Streichung vor. Wir stimmen über die Nr. 10 ab. Wer den Streichungsantrag annehmen will, darf der Nr. 10 nicht zustimmen. Wer der Nr. 10 zustimmt, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Keine. Mit Mehrheit beschlossen.
Ich rufe diè Nummern 11 bis 13 auf und verbinde die Abstimmung. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Keine. Mit Mehrheit angenommen.
Ich rufe die Nummern 14, 16 und 17 auf und verbinde die Abstimmung. Wer den Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig so beschlossen.
Über § 5 können wir insgesamt abstimmen. Wer ihm zuzustimmen wünscht, ,den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig beschlossen.
§ 6! Auch hier schlage ich Gesamtabstimmung vor. Wer der Vorschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - So beschlossen.
Ich rufe Art. 2 auf, zunächst die §§ 1 bis 4. Wer ihnen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig so beschlossen.
Ich rufe nunmehr die §§ 5 und 6 auf. Wer ihnen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Keine. Mit Mehrheit angenommen.
Ich rufe die §§ 6 a und 7 auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig beschlossen.
Ich rufe die §§ 8, 8 a und 9 auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Keine. Mit Mehrheit angenommen.
§ 10! Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig beschlossen.
Ich rufe § 11 auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Keine. Mit Mehrheit angenommen.
Zu § 12 liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU ,auf Drucksache 8/419 vor. Wer ihm zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Keine. Der Antrag ist abgelehnt.
Wer § 12 in der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig gebilligt.
Ich rufe die §§ 13 und 14 auf. Wer den §§ 13 und 14 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig gebilligt.
Ich rufe § 15 sowie Einleitung und Überschrift auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Keine. Mit Mehrheit angenommen.
Damit ist die zweite Beratung dieses Entwurfs abgeschlossen.
Wir kommen zur Fortsetzung der Behandlung des Punktes 5 der Tagesordnung:
Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen .des Bundesversorgungsgesetzes ({124})
- Drucksache 8/167 -
a) Bericht des Haushaltsausschusses ({125}) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
- Drucksache 8/353 -Berichterstatter: Abgeordneter Prinz zu Sayn-Wittgenstein- Hohenstein
b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung ({126})
- Drucksache 8/339 Berichterstatter:
Abgeordneter Franke
Abgeordneter Glombig
Abgeordneter Schmidt ({127})
({128})
Ich schlage vor, zunächst in zweiter Beratung über Art. 1, Nr. 1 bis 7 abzustimmen. Ich verbinde die Abstimmung. Wer diesen Nummern zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig . beschlossen.
Zu Nr. 8 liegt ein Änderungsantrag auf der Drucksache 8/420 vor. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Keine. Der Antrag ist mit Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschußvorlage. Wer ihr zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig angenommen.
Ich rufe die Nummern 9 bis 13 zur verbundenen Abstimmung auf. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig beschlossen.
Zu Nr. 14 liegt auf Drucksache 8/421 ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU vor, den ich zunächst zur Abstimmung stelle. Wer ihm zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Keine. Der Antrag ist abgelehnt.
Wer Nr. 14 zuzustimmen wünscht, gebe bitte das Zeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig so gebilligt.
Ich rufe nunmehr die Nummern 15 und 16 gemeinsam auf. Wer ihnen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig so gebilligt.
Auf Drucksache 8/422 liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf Einfügung einer Nr. 16 a vor. Wir stimmen jetzt über diesen Änderungsantrag ab. Wer ihm zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltungen. Der Antrag ist mit Mehrheit abgelehnt.
Ich rufe Nr. 17 auf. Wer ihr zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig gebilligt.
Zu Nr. 18 liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 8/423 vor, den ich nunmehr zur Abstimmung stelle. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Keine. Der Antrag ist abgelehnt.
Wir stimmen nunmehr über Nr. 18 ab. Wer Nr. 18 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Es ist einstimmig so beschlossen.
Erlauben Sie mir, daß ich die Abstimmung jetzt unterbreche und das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag auf Drucksache 8/415 zu Art. 1 § 4 Nr. 6 KVKG bekanntgebe. Mit Ja haben 213 Abgeordnete und 10 Berliner Abgeordnete, mit Nein haben 243 Abgeordnete und 11 Berliner Abgeordnete gestimmt. Es gab keine Stimmenthaltungen. Insgesamt haben 456 Abgeordnete und 21 Kollegen aus Berlin die Stimme abgegeben.
Endgültiges Ergebnis
Abgegebene Stimmen 456 und 21 Berliner Abgeordnete; davon
ja: 211 und 10 Berliner Abgeordnete nein: 242 und 11 Berliner Abgeordnete ungültig: 3
Ja CDU/CSU
Dr. Althammer
Dr. Arnold
Bayha
Dr. Becher ({129})
Dr. Becker ({130}) Frau Benedix
Benz
Berger Biechele
Dr. Biedenkopf
Biehle
Dr. von Bismarck
Blumenfeld
Böhm ({131})
Dr. Bötsch
Braun Breidbach
Broll
Bühler ({132}) Burger
Carstens ({133}) Carstens ({134}) Conrad ({135}) Dr. Czaja
Daweke
Dr. Dollinger
Dreyer Engelsberger
Erhard ({136}) Ernesti
Ey
Eymer ({137})
Dr. Eyrich Feinendegen Frau Fischer
Francke ({138})
Dr. Friedmann
Dr. Fuchs Frau Geier Geisenhofer
Dr. von Geldern
Dr. George Gerlach ({139})
Gerstein
Gierenstein Glos
Dr. Gruhl Haase ({140})
Haberl
Dr. Häfele Dr. Hammans Hanz
Hartmann Hasinger
von Hassel Hauser ({141})
Hauser ({142})
Helmrich
Dr. Hennig
von der Heydt Freiherr
von Massenbach
Höffkes
Höpfinger
Dr. Hoffacker
Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
Frau Hoffmann ({143}) Dr. Hornhues Horstmeier
Dr. Hubrig Frau Hürland
Dr. Hüsch Dr. Hupka Graf Huyn Dr. Jaeger Jäger ({144})
Dr. Jahn ({145})
Dr. Jenninger
Dr. Jentsch ({146}) Dr. Jobst
Josten
Frau Karwatzki
Kiechle
Dr. Klein ({147}) Klein ({148}) Klinker
Dr. Köhler ({149}) Dr. Köhler ({150}) Köster
Dr. Kohl
Krampe
Dr. Kraske Kraus
Krey
Kroll-Schlüter
Frau Krone-Appuhn
Dr. Kunz ({151}) Lagershausen Lampersbach
Landré
Dr. Langguth Dr. Langner Dr. Laufs
Leicht
Lemmrich
Dr. Lenz ({152}) Lenzer
Link
Lintner
Löher
Dr. Luda
Dr. Marx Dr. Mende
Dr. Mertes ({153}) Metz
Dr. Meyer zu Bentrup Dr. Mikat
Dr. Miltner Milz
Dr. Möller Dr. Müller
Müller ({154}) Müller ({155})
Dr. Narjes Neuhaus
Frau Dr. Neumeister Niegel
Nordlohne
Dr. Nothhelfer
Frau Pack Petersen
Pfeffermann Pfeifer
Picard
Pohlmann Prangenberg Dr. Probst Rainer
Rawe
Reddemann Regenspurger
Dr. Reimers
Dr. Riedl ({156})
Dr. Riesenhuber
Dr. Ritz
Röhner
Dr. Rose
Rühe
Russe
Sauer ({157})
Sauter ({158})
Prinz zu SaynWittgenstein-Hohenstein Dr. Schäuble
Schartz ({159}) Schedl
Frau Schleicher Schmidhuber Schmidt ({160}) Schmitz ({161}) Schmöle
Dr. Schröder ({162}) Schröder ({163}) Schröder ({164}) Dr. Schulte ({165}) Schwarz
Dr. Schwarz-Schilling Seiters
Sick
Dr. Freiherr Spies von Büllesheim
Spilker
Spranger
Dr. Sprung Stahlberg Dr. Stark ({166})
Graf Stauffenberg
Dr. Stavenhagen
Dr. Stercken Stommel
Stutzer
Susset
de Terra
Tillmann
Dr. Todenhöfer
Dr. Unland
Frau Verhülsdonk
Vogel ({167})
Vogt ({168}) Volmer
Dr. Voss
Dr. Waffenschmidt
Dr. Waigel Dr. Wallmann Dr. Warnke
Dr. von Wartenberg Wawrzik
Weber ({169}) Weiskirch ({170})
Werner
Frau Dr. Wex Frau Dr. Wilms
Wimmer
({171}) Windelen
Frau Dr. Wisniewski Wissmann
Dr. Wittmann ({172}) Dr. Wörner
Würzbach Dr. Wulff
Zeyer
Ziegler
Dr. Zimmermann
Berliner Abgeordnete
Amrehn
Dr. Gradl
Kittelmann Kunz ({173}) Luster
Müller ({174})
Dr. Pfennig Frau Pieser Straßmeir Wohlrabe
Nein
SPD
Adams
Ahlers
Dr. Ahrens Amling
Arendt
Augstein Baack
Bahr
Dr. Bardens Batz
Dr. Bayerl Biermann Bindig
Blank
Dr. Böhme ({175}) Frau von Bothmer Brandt
Brandt ({176}) Brück
Buchstaller Büchler ({177})
Büchner ({178})
Dr. von Bülow
Buschfort
Dr. Bußmann
Collet
Conradi Coppik
Dr. Corterier
Curdt
Frau Dr. Däubler-Gmelin Daubertshäuser
Dr. von Dohnanyi
Dürr
Dr. Ehmke
Frau Eilers ({179}) Dr. Emmerlich
Dr. Enders Engholm Frau Erler Esters
Ewen
Fellermaier
Fiebig
Dr. Fischer Flämig
Frau Dr. Focke
Franke ({180}) Friedrich ({181}) Gansel
Gerstl ({182})
Gertzen Dr. Geßner Glombig Dr. Glotz Gobrecht Grobecker Grunenberg
Gscheidle Dr. Haack Haar
Haase ({183})
Haehser Hansen
Frau Dr. Hartenstein Hauck
Dr. Hauff Henke
Heyenn Höhmann
Hoffmann ({184}) Hofmann ({185})
Dr. Holtz Horn
Frau Huber
Huonker
Ibrügger
Immer ({186})
Jahn ({187})
Jaunich
Dr. Jens
Junghans Jungmann Junker
Kaffka
Kirschner
Klein ({188})
Koblitz
Konrad
Kratz
Kretkowski
Dr. Kreutzmann
Krockert Kühbacher Kuhlwein Lattmann Dr. Lauritzen
Leber
Lemp
Lenders
Liedtke
Dr. Linde Lutz
Mahne
Marquardt Marschall
Frau Dr. Martiny-Glotz Matthöfer
Dr. Meinecke ({189}) Meinike ({190}) Meininghaus
Menzel
Möhring
Müller ({191})
Müller ({192})
Müller ({193})
Dr. Müller-Emmert Müntefering
Nagel
Neumann Dr. Nöbel Offergeld Oostergetelo
Paterna
Pawelczyk Peiter
Dr. Penner Pensky
Peter
Polkehn Porzner
Rapp ({194})
Rappe ({195})
Ravens
Frau Renger Reuschenbach
Rohde
Rosenthal Roth
Saxowski
Dr. Schachtschabel
Schäfer ({196})
Dr. Schäfer ({197}) Scheffler
Scheu
Schirmer Schlaga
Schluckebier
Dr. Schmidt ({198}) Schmidt ({199})
Schmidt ({200}) Schmidt ({201})
Dr. Schmitt-Vockenhausen Dr. Schmude
Dr. Schöfberger
Schreiber Schulte ({202})
Schwabe
Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
Dr. Schwencke ({203})
Dr. Schwenk ({204})
Seefeld Sieler
Frau Simonis
Simpfendörfer
Dr. Sperling
Dr. Spöri
Stahl ({205})
Dr. Steger
Stockleben
Stöckl
Sund
Sybertz Thüsing Frau Dr. Timm
Tönjes Topmann Frau Traupe
Ueberhorst
Urbaniak
Dr. Vogel ({206}) Vogelsang
Voigt ({207}) Waltemathe
Walther
Dr. Weber ({208})
Wehner
Weißkirchen ({209}) Wendt
Dr. Wernitz
Westphal Wiefel Wilhelm
Wimmer ({210}) Wischnewski
Dr. de With
Wittmann ({211}) Wolfram ({212}) Wrede
Würtz
Wüster Wuttke Wuwer Zander Zebisch Zeitler
Berliner Abgeordnete
Bühling
Dr. Diederich ({213})
Dr. Dübber Egert
Löffler
Männing
Mattick
Frau Schlei Schulze ({214}) Sieglerschmidt
FDP
Angermeyer Baum
Cronenberg Eimer ({215}) Engelhard Ertl
Frau Funcke Gärtner
Gallus
Gattermann Genscher
Grüner
Frau Dr. Hamm-Brücher
Dr. Haussmann
Hoffie
Jung
Kleinert
Dr.-Ing. Laermann
Ludewig
Dr. Dr. h. c. Maihofer
Frau Matthäus-Maier Mischnick
Möllemann O11esch
Paintner
Peters ({216})
Schmidt ({217})
von Schoeler Frau Schuchardt
Dr. Vohrer Dr. Wendig
Wolfgramm ({218}) Wurbs
Zywietz
Berliner Abgeordnete Hoppe
Der Antrag ist damit abgelehnt.
Ich muß nun noch über Art. 1 § 4 Nr. 6 KVKG abstimmen lassen. Wer zustimmt, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Mit Mehrheit gegen die Stimmen der Opposition und ohne Stimmenthaltungen angenommen.
Wir fahren in der Abstimmung über das Neunte Anpassungsgesetz - KOV - fort. Ich rufe Art. 1 Nr. 19 auf. Wer Nr. 19 zustimmen will, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig angenommen.
Ich rufe jetzt den Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 8/424 auf Einfügung einer Nr. 20 auf. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Ich rufe Art. 1 a auf. Wer Art. 1 a zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen.
Ich rufe Art. 2 auf. Ich frage, wer dem Art. 2 zuzustimmen wünscht. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig so gebilligt.
Ich rufe Art. 3 sowie Einleitung und Überschrift auf. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig so gebilligt.
Meine Damen und Herren, damit sind die Abstimmungen in der zweiten Beratung abgeschlossen.
Wir treten nunmehr in die
dritte Beratung
der unter den Punkten 3, 4 und 5 der Tagesordnung aufgeführten Gesetzentwürfe ein. Zur dritten Beratung liegen noch Änderungsanträge vor. - Meine Damen und Herren, ich höre gerade, daß sich die Fraktionen darauf verständigt haben, auf die allgemeine Aussprache zu verzichten und sofort in die Antragsbegründung einzutreten.
Zum Zwanzigsten Rentenanpassungsgesetz liegt auf Drucksache 8/425 ein Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und FDP vor. Das Wort hat Frau Abgeordnete Lepsius.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zu dem Änderungsantrag auf Drucksache 8/425 ein paar kurze Ausführungen machen. So wie sich meine Fraktion in den vergangenen Jahren dafür eingesetzt hat, sozial gerechte und finanziell vertretbare strukturelle Leistungsverbesserungen zu verwirklichen, so hat sie sich auch bei den beiden Gesetzentwürfen, die wir eben bereits in zweiter Lesung beraten und verabschiedet haben, um ein ausgewogenes Konsolidierungskonzept bemüht. Dabei haben sich insbesondere die Kolleginnen aus meiner Fraktion, der sozialdemokratischen Fraktion, dafür eingesetzt, im Rahmen der notwendigen und von uns voll befürworteten finanziellen Stabilisierungsmaßnahmen sicherzustellen, daß nicht ausgerechnet jene Frauen, die während ihres Erwerbslebens nur unterdurchschnittlich verdient haben und im Alter auf eine niedrige Rente verwiesen sind, jetzt von überproportionalen Einsparungen betroffen werden. Der Grundsatz sozial ausgewogener Einsparung bei männlichen und weiblichen Versicherten, Rentnern und Rentnerinnen wird von meiner Fraktion voll bejaht. Dies ändert nichts daran, daß wir über die konkreten Ausformulierungen einzelner Vorschriften in unserer Fraktion hart gerungen haben.
Es geht um eine Grundsatzfrage. Ich nenne hier nur das versicherungstechnische Stichwort „Halbbelegung". Andere Stichworte lauten Beitragsgerechtigkeit, Kontinuität von Beitragszahlungen, Dauer des gesamten Versicherungslebens. Sie stehen ja in einem gewissen Widerspruch zu typischen Merkmalen der unregelmäßigen Erwerbsarbeit von Frauen.
In unserem Änderungsantrag gehen wir über die vom Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung gefaßten Beschlüsse hinaus.
({0})
- Ich wäre dankbar, wenn Sie mir hier etwas von der Ruhe gewähren würden, die bei den Beratungen geherrscht hat.
({1})
Der Änderungsantrag geht - kurz gesagt - auf eine Initiative der weiblichen sozialdemokratischen Bundestagsabgeordneten zurück. Er behandelt die einschränkenden Voraussetzungen bei der Gewährung von Kinderzuschüssen.
Wir haben also, meine Damen und Herren von der CDU/CSU, die Frage anders als die Opposition gestellt, die mit ihren Anträgen zu den Kinderzuschüssen wieder einmal den warmen und natürlich bundeseigenen Milliardenregen auf die Bürger rieseln lassen wollte.
({2})
Sie haben ja zwei Anträge gestellt - die in zweiter Lesung abgelehnt worden sind -, die Dynamisierung der Kinderzuschüsse insgesamt beizubehalten und dafür - das war die große Geste der Opposition - den Bund mit 3,5 Milliarden zu belasten. Wie Sie das mit der Ablehnung der Erhöhung der Mehrwertsteuer in Übereinstimmung bringen, bleibt Ihrer finanzpolitischen Phantasie überlassen.
Ich stelle nachträglich fest, daß Ihre Anträge im Rahmen eines Sparprogramms und eines Konsolidierungsprogramms finanziell unsolide und in ihren familienpolitischen Leistungen zudem unausgewogen sind, weil die Kluft zwischen dem Kindergeld und den beitragsunabhängigen Leistungen des Kinderzuschusses noch weiter auseinandergehen wird. Ich meine, das ist sozialpolitisch wie auch finanzpolitisch unsolide und vom Ansatz her nicht in Übereinstimmung zu bringen mit einem von uns zu beschließenden Sanierungskonzept.
Lassen Sie mich auf die grundsätzliche Problematik zurückkommen, die in unserem Änderungsantrag behandelt wird. Wenn die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und die daraus gewährten Leistungen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen sollen, dann ist es berechtigt, die beitragsunabhängigen Leistungen, zu denen die Kinderzuschüsse gehören, entweder zu schmälern oder gänzlich zu versagen, wenn der Versicherte nur über unzureichende Beitragszeiten verfügt. Darauf ist die Konzeption des von der Bundesregierung vorgelegten Entwurfs des 20. Rentenanpassungsgesetzes zurückzuführen, Leistungen für die medizinische Rehabilitation und Kinderzuschüsse im System der Rentenversicherung, also bei den Versichertenrenten sowie den Halbwaisen- und Vollwaisenrenten, von der „Halbbelegung" - wieder dieses Stichwort der Reichsversicherungsordnung - abhängig zu machen. Mit anderen Worten: Nach der Regierungsvorlage sollten Kinderzuschüsse nur dann gewährt werden, wenn die Zeit vom Eintreten in die Rentenversicherung bis zum Versicherungsfall, also wenn der Arbeitnehmer in die Rente geht, mindestens zur Hälfte mit Beiträgen belegt werden konnte.
Diese Regelung hätte für den Kreis der Frauen sehr weitreichende Folgen gehabt. Die für erwerbstätige Frauen und Mütter typische Versicherungsbiographie, ihre unregelmäßige Erwerbsbeschäftigung, längere Zeiten der familienbedingten Arbeitsunterbrechung, hätten dazu geführt, daß Frauen die sogenannte Halbbelegung häufig nicht erreichen würden. Ein Drittel der erwerbstätigen Frauen sind lebenslang erwerbstätig. Ein Drittel unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit, um nach der Erziehung ihrer Kinder wieder ins Erwerbsleben zurückzukehren, und das letzte Drittel wird sich nach Abbruch der Erwerbstätigkeit nur der Familie widmen. Wegen der ohnehin niedrigen Durchschnittsrenten der pflichtversicherten Frauen fiele gerade bei ihnen der Fortfall des Kinderzuschusses besonders stark ins Gewicht, vor allem aber bei den niedrigen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten.
Die ausführlichen Beratungen haben uns gezeigt: Die neue Hürde der Halbbelegung können Frauen nur selten nehmen, es sei denn, Zeiten der Kindererziehung würden berücksichtigt, wie wir Zeiten bei der Rentenversicherung der Wehrpflichtigen kennen. Wir sehen uns heute nicht in der Lage, Zeiten der Kindererziehung in der Rentenversicherung zu berücksichtigen. Aber ich meine, der Zusammenhang zwischen Aufrichtung von neuen Hürden in der Sozialversicherung und diesen Zeiten der Kindererziehung ist deutlich hergestellt worden. Wir können auch nicht ständig den Geburtenrückgang öffentlich beklagen, gleichzeitig aber in der Rentenversicherung keine Notiz von der Kindererziehung und von der zeitlichen Inanspruchnahme nehmen, die mit der Kinderpflege verbunden ist.
Nun, wir' schaffen das jetzt nicht. Das ist klar. Wir sehen aber den Zusammenhang sehr deutlich, auch mit der Neuordnung der Hinterbliebenenversorgung, die uns ja vom Bundesverfassungsgericht bis 1984 aufgegeben ist, und der Lösung der Frage: Wie schaffen wir eine Kontinuität der Beitragsleistungen, auch im Blick auf die freiwillige Versicherung und die Aufstockung. Angesichts dieser Situation haben wir die Halbdeckung zurückgenommen und stellen damit das geltende Recht wieder her. Der Änderungsantrag beinhaltet einen Verzicht auf die Halbbelegung. Dadurch werden weibliche Versicherte und Rentnerinnen nicht unangemessen stark von diesen Konsolidierungsgesetzen betroffen.
Ich stelle somit folgendes fest. Erstens. Es bleibt in dieser Frage beim geltenden Recht. Danach werden grundsätzlich beitragsunabhängige Kinderzuschüsse nicht von der Halbbelegung abhängig gemacht. Durch diesen Verzicht auf einschränkende Voraussetzungen werden Leistungsminderungen für Arbeiterinnen, weibliche Angestellte, Rentnerinnen sowie auch bei den Waisen vermieden.
Zweitens. Es war uns ein besonderes Anliegen, den Kinderzuschuß in der Vollwaisenrente unangetastet zu lassen und weiterhin zu dynamisieren. Ich stelle fest, daß der einheitliche Wille des Hauses hinter dieser Regelung steht, nicht jene Kinder und Jugendliche durch die Einschränkung der Dynamisierung zu belasten, deren persönliches, menschliches und wirtschaftliches Schicksal ohnehin besonders schwierig ist. Hier wird also der Kinderzuschuß weiterhin dynamisiert bleiben.
Drittens. Der Kinderzuschuß zu den Versichertenrenten sowie zu den Halbwaisenrenten wird auf dem gegenwärtigen Stand, nämlich bei 152,90 DM pro Kind/pro Monat, festgeschrieben. Dadurch wird sich der Abstand zwischen dem nicht dynamisierten Kindergeld und dem Kinderzuschuß nicht weiter vergrößern. Diesen Verzicht auf eine weitere Steigerung der Kinderzuschüsse halten wir in der gegenwärtigen finanziellen Landschaft, in der wir uns befinden, auch für sozialpolitisch vertretbar.
Viertens. In bestimmten Fällen wird der Kinderzuschuß allerdings ganz fortfallen und durch das Kindergeld ersetzt. Dies wird vor allen Dingen dann passieren, wenn bereits in einer anderen öffentlich-rechtlichen Versorgungsart ein Kinderzuschuß gewährt wird. Wir verfahren hier nach dem Grundsatz, keinerlei Doppelversorgung mehr zu gewähren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren - ich komme damit zum Schluß -, durch diesen Änderungsantrag ist gleichzeitig sichergestellt, daß das Erste Eherechtsreformgesetz, das mit seinem Versorgungsausgleich und mit seiner neuen Erziehungsrente am 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten wird, ungeschmälert so bleibt, wie es der Deutsche Bundestag verabschiedet hat. Das gilt im übrigen auch für eine Frage, die hier gar nicht angesprochen und diskutiert worden ist, nämlich für die beitragsfreie Rentnerkrankenversicherung für die nach dem neuen Eherecht Geschiedenen. Denn auf die im Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz geforderten Vorversicherungszeiten werden sowohl Zeiten eigener Versicherung von Frauen als aber auch Zeiten der Familienversicherung, also abgeleitete Versicherungszeiten während der Ehedauer, angerechnet. Ich bitte, davon Kenntnis zu nehmen, daß auch dies eine Anregung von Sozialdemokratinnen gewesen ist und sich die Bundestagsfraktion der SPD voll da-hintergestellt hat.
Im Namen meiner Fraktion bitte ich dieses Haus - auch die Damen und Herren der Opposition -, dem Antrag zuzustimmen.
({3})
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Blüm.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag, wie er hier vorgelegt wird, kommt fünf Minuten vor Toresschluß. Das ist ein erneuter Beweis für die Machart dieses Gesetzes, das wir heute beraten und verabschieden.
({0})
Anträge von so weitreichender Bedeutung jetzt vorzulegen,
({1})
heißt nun doch, dem Gesetzgeber kein Kompliment zu machen; denn Sie alle - auch Sie, Frau Lepsius - haben alle unsere entsprechenden Anträge im Ausschuß immer im Brustton hoher Überzeugung
abgelehnt, und nun kleiden Sie Ihr schlechtes Gewissen in Polemik gegen uns,
({2})
Ihr schlechtes Gewissen über die Behandlung dieser sehr wichtigen Frage, nämlich der Frage der Stellung der Familie in der Rentenversicherung.
Ich weiß nicht, woher Sie die Behauptung nehmen, die Opposition wolle für einen warmen Milliardenregen sorgen. Meine Damen und Herren, es handelt sich nicht um einen warmen Regen, sondern es handelt sich bei unseren Vorschlägen ganz einfach um Hilfe für die Ärmsten, um Hilfe für die Kinder, die in Familien von Frührentnern sind und die deshalb mit einem sehr niedrigen Lebensstandard leben müssen. Deshalb, verehrte Frau Lepsius, ist Ihr Hinweis auf den Abstand zwischen dem Kindergeld, wie es normal gezahlt wird, und dem Kinderzuschuß in der Rentenversicherung völlig fehl am Platze. Der Lebensstandard der Frührentner läßt sich nicht mit dem Lebensstandard der normalen Einkommensbezieher vergleichen.
({3})
Es tut mir leid, daß den Sozialdemokraten dieser Unterschied offensichtlich nicht mehr bewußt ist.
Ich wiederhole es, in dieser Gesellschaft haben es die kinderreichen Familien schwer, hat es die Familie schwer. Sie hat keine Lobby. In dieser Gesellschaft haben es die Rentner schwer. Wenn beide Nachteile zusammentreffen, dann sind die Betroffenen in Gefahr, im toten Winkel der Sozialpolitik zu stehen. Ich halte es für gut, daß wir gerade mit Hilfe der Diskussion, die wir im Ausschuß geführt haben und in der Sie noch ganz anders argumentierten, heute einen Schritt nach vorn kommen, einen Schritt weiter, verehrte Frau Lepsius. Wenn die Halbbelegung wegfällt, sind wir zwar mit unserer Vorstellung noch nicht am Ziel, aber näher an dem, was wir wollten.
Wir wollten die Dynamisierung, denn die Preissteigerung ist auch dynamisch, gerade unter Ihrer Politik, und von diesen Preissteigerungen werden ja gerade die kinderreichen Familien und gerade die Rentner betroffen. Da müssen Sie erst einmal die Preissteigerungen entdynamisieren, dann wären wir auch für eine Entdynamisierung des Kinderzuschusses.
Wir halten es für unwürdig, daß die Schwächsten der Schwachen, die kein Druckpotential haben, die keine großen Protestveranstaltungen durchführen können, jedes Jahr wieder vor dem Gesetzgeber antreten und um eine Erhöhung bitten und betteln müssen. Das halten wir für unwürdig für diese Betroffenen. Wir meinen, wir sollten ihnen helfen, ohne daß protestiert wird und ohne daß lautstarke Interessenvertretung ausgeübt wird.
({4})
Sie haben sich in die Nähe unserer Vorschläge begeben. Wir nehmen das dankbar zur Kenntnis. Die Halbbelegung fällt weg. Jetzt geht es weniger darum, wer recht hat, wer die Initiative entwickelt hat. Hauptsache ist, es wird geholfen, zwar nicht so,
wie wir wollten, aber gegenüber Ihrer ursprünglichen Ausschußvorlage ist es ein Fortschritt. Deshalb werden wir diesem Antrag zustimmen.
({5})
Meine
Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen zu dem Änderungsantrag auf Drucksache 8/425 nicht vor. Ich schlage vor, weil sich der Antrag auf das Zwanzigste Rentenanpassungsgesetz bezieht, bereits jetzt darüber abzustimmen. Wer dem Antrag in der Gesamtfassung zustimmt, den bitte ich um das Zeichen. - Ich danke Ihnen. Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Es ist einstimmig so beschlossen.
Meine Damen und Herren, ich rufe jetzt die Anträge auf den Drucksachen 8/426 und 8/427 zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Dämpfung der Ausgabenentwicklung und zur Strukturverbesserung in der gesetzlichen Krankenversicherung ({0})
Drucksachen 8/166, 8/173 - auf. Das Wort zur Begründung beider Anträge hat der Herr Abgeordnete Schmidt ({1}).
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe die Ehre, für die Koalitionsfraktionen die beiden auf Drucksache 8/426 und 8/427 vorliegenden Änderungsanträge zu begründen.
Auf Drucksache 8/426 ist § 187 der Reichsversicherungsordnung angesprochen, der sich mit der Frage der Gewährung von Kuren durch die Krankenversicherung befaßt. Der vorliegende Änderungsantrag zur dritten Lesung sieht vor, daß in der Ausschußfassung Nr. 1 einen Zusatz erhält, der, wie Sie aus dem Antrag ersehen - ich will mich hier nicht in aller Breite darüber äußern -, die Möglichkeit enthält, bei solchen Kuren volle Zuschüsse zu geben, damit bei bestimmten Situationen auch die Lohnfortzahlung weitergewährt werden kann, was sonst in Gefahr gekommen wäre.
Der zweite Antrag, der auf Drucksache 8/427, befaßt sich mit dem in der Ausschußvorlage vorgesehenen Rentnerausgleich oder Ausgleich nach Rentnerdichte oder, wie es ganz genau heißt, mit dem grundlohnbezogenen Ausgleich für die Dichte der Rentner zwischen den einzelnen Kassen. Dieser im Gesetz vorgesehene Ausgleich kann technisch erst am 1. Januar 1978 voll in Kraft treten. Zwischen dem 1. Juli dieses Jahres und dem 1. Januar 1978 kommt aber bereits eine reduzierte Zahlung. Die daraus sich ergebenden Unterzahlungen müssen nachträglich in den Ausgleich einbezogen werden; deshalb die Einfügung des Wortes „vorläufig" in Art. 2 § 9 Abs. 1. Damit wird ab 1. Juli 1977 gewährleistet, daß dieser Rentnerausgleich gerecht durchgeführt werden kann.
Ich darf Sie namens der Koalitionsfraktionen um Annahme bitten, darf aber gleichzeitig sagen, daß ich dies - die Kollegen von der CDU/CSU haben
mich damit beauftragt - auch namens der Opposition tun kann.
({0})
Meine
sehr geehrten Damen und Herren, ich stelle allgemeine Zustimmung fest. Herr Kollege Schmidt ({0}), ich gehe davon aus, daß ich über die beiden Änderungsanträge in einer Abstimmung entscheiden lassen kann. - Gut. Wer den Änderungsanträgen auf den Drucksachen 8/426 und 8/427 in der dritten Beratung des Kostendämpfungsgesetzes zustimmen will, den bitte ich um das Zeichen. - Ich danke Ihnen. Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Einstimmig so gebilligt.
Meine Damen und Herren, wir können jetzt in die Schlußphase der Beratungen eintreten. Bevor wir die Abstimmung in dritter Beratung vornehmen, haben die Fraktionen noch Erklärungen vorgesehen. Das Wort dazu hat der Abgeordnete Zink von der Fraktion der CDU/CSU.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Namens der Bundestagsfraktion der CDU/CSU darf ich aus Anlaß der dritten Lesung des Gesetzespaketes, das das Zwanzigste Rentenanpassungsgesetz, das Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz und das Neunte Anpassungsgesetz der Kriegsopferversorgung zum Inhalt hat, folgende Erklärung abgeben.
({0})
Die Beratungen dieser so bedeutsamen Gesetzesmaterien, unter die bald alle Bürger unseres Landes fallen, standen unter einem unerträglichen Zeitdruck, der eine sorgfältige Beratung so gut wie nicht zuließ. Dieser Vorwurf richtet sich, meine Damen und Herren, nicht etwa an den Vorsitzenden des Bundestagsausschusses für Arbeit und Sozialordnung und seine Mitarbeiter - sie haben nahezu Unmenschliches geleistet, wofür ihnen in dieser Stunde ein herzliches Wort des Dankes gesagt sein soll -,
({1})
sondern vor allem an die Adresse der Bundesregierung, die dieses Hohe Haus unter diesen unwürdigen Zeitdruck gesetzt hat.
({2})
Die Misere bei den Rentenfinanzen und die Kostenentwicklung in der Krankenversicherung waren dem Herrn Bundeskanzler und seinen Ministern bekannt. Sie haben aber im Blick auf die Bundestagswahl nichts unternommen, und sie haben die Sache treibenlassen, ja, sie haben teilweise versucht, sie herunterzuspielen und zu verniedlichen.
({3})
Nun, nach dem 3. Oktober nahm sich die Bundesregierung erneut Zeit, und zwar nahezu ein halbes Jahr bis Mitte März. Dem federführenden Bundestagsausschuß standen neben der umfangreichen Sachverständigenanhörung ganze sechs Beratungstage zur Verfügung. Meine Damen und Herren, die
Kritik derer, die dann dieses Gesetz draußen im Lande anwenden und durchführen müssen, nimmt ständig zu.
({4})
Die Betreffenden melden ständig und vielfach Bedenken hinsichtlich der Praktikabilität dieses Gesetzes an. Das ist die Folge der hektischen Beratung. Bei einer so einschneidenden Maßnahme, die gravierend in die Lebensplanung des einzelnen Bürgers eingreift, erwartet der Bürger mehr Solidität und Seriosität.
({5})
Meine Damen und Herren, Rentenfragen sind Vertrauensfragen. Vor diesem Hintergrund erscheint die übereilte Beratung dem Bürger nahezu als ein Skandal.
({6})
Lassen Sie mich damit zum Zwanzigsten Rentenanpassungsgesetz kommen. Wir haben im Verlauf der Beratungen und am heutigen Tage in Abstimmungen während der zweiten Lesung deutlich gemacht, daß wir der Rentenanpassung um 9,9 % zum 1. Juli 1977, der Altershilfe der Landwirte um 9,9 % zum 1. Januar 1978 und der gesetzlichen Unfallversicherung um 7,4 % zum 1. Januar 1978 selbstverständlich unsere Zustimmung geben. Wir haben damit deutlich gemacht, daß wir zu unserem Wahlversprechen stehen. Im Gegensatz dazu glaubten ja der Herr Bundeskanzler und sein Koalitionspartner, sie könnten ihr Wahlversprechen nach der Wahl so klammheimlich zurücknehmen.
Die CDU/CSU stimmt auch der Verschiebung der nächsten Rentenanpassung auf den 1. Januar 1979 und der Beitragszahlung der Bundesanstalt für Arbeit zur Rentenversicherung für Arbeitslose ab 1. Januar 1979 zu, weil wir dies für systemkonform bzw. zur Sanierung der Rentenfinanzen für erforderlich halten.
Dem Zwanzigsten Rentenanpassungsgesetz als Ganzem müssen wir jedoch unsere Zustimmung versagen. Die Gründe dafür sind, daß eine Reihe von Änderungsanträgen der CDU/CSU, die darauf hinausliefen, unser bewährtes Rentensystem zu erhalten und zu koordinieren, von der Mehrheit, von SPD und FDP, abgelehnt worden sind. Wir betrachten die von der Koalition in diesem Gesetz beschlossenen Änderungen als teilweise Abkehr vom bisherigen System oder als mögliche Weichenstellung für künftige Systemveränderungen.
Wir als CDU/CSU bekennen uns zu der bruttolohnbezogenen dynamischen Rente. Wer seinen Beitrag nach Bruttoeinkommen zahlt, hat auch einen Anspruch darauf, daß seine Rente entsprechend berechnet und angepaßt wird.
({7})
In diesem Zusammenhang lehnen wir auch die Teilaktualisierung, wie die Bundesregierung sie vorsieht, ab.
Die CDU/CSU tritt weiterhin dafür ein, daß die berufliche Rehabilitation bei der Rentenversicherung verbleibt, wie es die beteiligten Sozialpartner und die Selbstverwaltungsorgane wünschen.
Die CDU/CSU lehnt die umfassende Änderung in der Finanzierung der Krankenversicherung der Rentner, die zwar eine Entlastung der Rentenversicherung, aber eine erhebliche Belastung der gesetzlichen Krankenversicherung bedeutet ab. Die CDU/ CSU hat ihr geschlossenes Konzept, das einen eigenen Krankenversicherungsbeitrag der Rentner und Beiträge für Mehrfachrenten vorsieht, vorgelegt. Wir konstatieren an dieser Stelle: Die Neuregelung der Finanzierung der Krankenversicherung der Rentner in der Regierungsfassung führt zu einer erheblichen Beitragserhöhung in den Krankenversicherungen.
({8})
Die CDU/CSU hält es für besonders bedenklich, die gesetzliche Rücklage bei der Rentenversicherung von drei Monatsausgaben auf eine Monatsausgabe zu reduzieren. In voller Übereinstimmung mit den Rentenversicherungsträgern und der Mehrzahl der Sachverständigen lehnen wir diese Maßnahme ah. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Arbeitslosenquote erscheint dieser Punkt - nicht zuletzt unter Bundeshaushaltsgesichtspunkten - gefährlich, ja nahezu abenteuerlich.
({9})
Die CDU/CSU bedauert die Streichung der im Regierungsentwurf vorgesehenen Aufstockung der Pflichtversicherungsbeiträge durch freiwillige Beiträge durch die Koalition. Sie hätte ein Mehr an sozialer Gerechtigkeit für pflichtversicherte Arbeiter und Angestellte bedeutet.
Ein Stück Familienfeindlichkeit und ein Stück Kinderfeindlichkeit sehen wir im Einfrieren des Kinderzuschusses und in der Änderung bei der Waisenrente.
({10})
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist mir in der Kürze der Zeit nicht möglich, alle aus der Sicht der CDU/CSU kritischen Punkte des Zwanzigsten Rentenanpassungsgesetzes hier insgesamt anzusprechen. Wesentlich für unsere ablehnende Haltung ist aber die Tatsache, daß auch dieses Zwanzigste Rentenanpassungsgesetz trotz einschneidender Maßnahmen keine vollständige und langfristige Sanierung der Rentenfinanzen bringt.
Meine Damen und Herren, einen Tag nach Abschluß der Beratungen im Ausschuß erklärten fünf wirtschaftswissenschaftliche Institute, daß die vorgelegten Finanzierungsmaßnahmen nicht ausreichend seien.
({11})
Die Zahl der Arbeitslosen ist weit höher, als die Regierung in ihren Berechnungen angesetzt hat. Von 850 000 Arbeitslosen im Durchschnitt dieses Jahres ist man bei Berechnungen der Bundesregierung ausgegangen. Über eine Million Arbeitslose haben wir zur Zeit. Hinzu kommt, daß die Beitragseingänge zu Beginn dieses Jahres hinter den Erwartungen der Rentenversicherungsträger und der Bundesregierung zurückgeblieben sind. Die Rentenfinanzierung ist
damit höchst unsolide geworden. Die Institution Rentenversicherung hat durch dieses Gesetz in den Augen der Bürger nicht an Vertrauen gewonnen, sondern verloren. Die CDU/CSU ist nicht bereit, an der Demontage des bewährten Rentenversicherungssystems mitzuarbeiten.
({12})
Meine Damen und Herren, dem Neunten Anpassungsgesetz der Kriegsopferversorgung wird die CDU/CSU zustimmen. Wir stellen aber dabei fest, daß auch hier unsere Anträge, die einige Strukturverbesserungen beinhalteten, von der Koalition abgelehnt wurden, obwohl Sie, meine Damen und Herren der Koalition, draußen den Eindruck hinterlassen, als seien sie ganz kräftig dabei, bereits umfangreiche Strukturverbesserungen vorzunehmen. Die Ablehnung unseres Antrages zu § 56 macht allerdings auch erneut deutlich, daß es Ihnen mit dem Festhalten an der bruttolohnbezogenen Rente nicht ernst ist. Durch diese Abstimmung wurde eindeutig der Beweis geliefert, daß Sie dabei sind, dieses Prinzip aufzugeben.
({13})
Das Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz, das richtiger nach unserer Auffassung Strukturveränderungs- und Beitragserhöhungsgesetz heißen sollte, wird von der Bundestagsfraktion der CDU/CSU ebenfalls abgelehnt. Hier ist, wie bei der Rentenversicherung, unser umfangreiches Alternativpaket von Änderungsanträgen durch die Koalitionsparteien rundweg abgelehnt worden.
Auf entschiedenen Widerspruch stößt bei uns das Vorhaben, die Beitrags- und Leistungsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung von 75 auf 85 % zu erhöhen. Diese Erhöhung führt zu einer einseitigen Belastung der Angestellten mit mittleren Einkommen. Was man dieser Gruppe von Angestellten sowohl bei den Steuern als auch bei den Sozialabgaben zumutet, geht über das vertretbare Maß hinaus. Daß dazu auch die FDP ihren Segen erteilt, die sich immer als Anwalt dieser Gruppe produziert, ist uns nahezu unverständlich.
({14})
Im letzten Jahr haben die am Gesundheitswesen beteiligten Gruppen, z. B. die Krankenkassen und die Ärzteschaft, versucht, auf freiwilliger bzw. vertraglicher Basis die Kostensteigerung in den Griff zu bekommen. Wie jeder Eingeweihte weiß, waren die Bemühungen durchaus als erfolgreich zu bezeichnen. In diesen Tagen haben der Verband der Angestellten-Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung erneut Vereinbarungen getroffen und sich verständigt, daß die Arzthonorare bis Ende 1978 konstant bleiben sollen. Mitten in diese Bemühungen freiwilliger Art, die auch die Bereitschaft zur Mitverantwortung deutlich zeigen, beschließt die Koalition hier und heute, daß in Zukunft mehr Staatsaufsicht und damit mehr Staatsdirigismus eingeführt werden sollen.
({15})
Hier bleibt von Liberalität nach unserer Auffassung nichts mehr übrig.
({16})
Wir haben den dirigistischen Maßnahmen den Vorschlag der Einsetzung einer konzertierten Aktion entgegengesetzt. Dort sollen alle am Gesundheitswesen Beteiligten an einem Tisch gemeinsam die Probleme anpacken. Wir haben nach unserer Auffassung nach den letzten positiven Erfahrungen kein Recht, den beteiligten Gruppen gegenüber ein solches Mißtrauen entgegenzubringen. Wir sollten nicht reden, als würden wir alles dafür tun, um die Selbstverwaltung zu stärken; wir sollten das bei der Gesetzgebung auch beachten und danach handeln.
({17})
Die Einbeziehung der Ersatzkassen in das für die RVO-Kassen geltende Kassenrecht wird von der CDU/CSU abgelehnt, weil wir hierin einen Schritt in Richtung Einheitsversicherung sehen.
Ein weiteres schwerwiegendes Kapitel ist die Einführung einer Eigenbeteiligung der Krankenhäuser an den Investitionskosten, wie sie hier heute beschlossen werden soll. Die CDU/CSU lehnt dieses Vorhaben ab, weil sie darin vor allem eine große Gefahr für die freigemeinnützigen und privaten Krankenhäuser sieht. Die freien Träger weisen darauf hin, daß sie sich unter diesen Voraussetzungen in einigen Jahren von dieser Aufgabe unter Umständen zurückziehen müssen. Meine Damen und Herren, allein die beiden Kirchen sind zur Zeit mit rund 1 000 Krankenhäusern mit über 200 000 Betten beteiligt. Wir, die CDU/CSU, wünschen, daß diese freigemeinnützigen Träger mit ihrem segensreichen Wirken auch in der Zukunft für die Krankenhausversorgung unserer Bevölkerung zur Verfügung stehen.
({18})
Die Kürze der mir zur Verfügung stehenden Redezeit läßt es nicht zu, weitere Anmerkungen zu machen. Ich fasse daher jetzt kurz zusammen.
1. Bei der Rentenversicherung sehen wir durch hektische, zum Teil systemwidrige Eingriffe eine weitere Verunsicherung der Rentner und der Versicherten. Das Vertrauen der Rentner und der Beitragszahler in die gesetzliche Rentenversicherung und ihre Stabilität wird durch dieses Gesetz nicht gestärkt, sondern geschwächt.
2. Hohe Arbeitslosenzahlen und damit reduzierte Beitragseinnahmen - allein 1 Milliarde DM in den ersten vier Monaten 1977 - zeigen, daß die Berechnungen nicht solide sind und damit die Sanierung unzureichend ist.
({19})
3. Wir sehen Eingriffe in die Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenversicherung sowie Hinwendung in Richtung Einheitskrankenversicherung.
4. Wir sehen zusätzlich, daß zum Teil erhebliche finanzielle Mehrbelastungen für die mittleren Einkommen entstehen, die zur Zeit außerdem noch mit ständig steigenden Steuerbelastungen bedacht werden.
5. Wir sehen große Mehrbelastungen für die Krankenhausträger.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, all dies und das von mir Vorgetragene insgesamt veranlassen die CDU/CSU, gegen das Zwanzigste Rentenanpassungsgesetz sowie gegen das Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz zu stimmen. Wir stellen fest, daß dieses Gesetzespaket weder sozial noch liberal ist.
({20})
Das Wort hat Herr Abgeordneter Lutz.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der SPD-Fraktion darf ich zur Schlußabstimmung zum Zwanzigsten Rentenanpassunggesetz, zum Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz und zum Neunten Anpassungsgesetz zur Kriegsopferversorgung folgende Erklärung abgeben.
Wir stehen am Ende eines nervenzehrenden, unter dem Diktat des Terminkalenders stehenden und die Kräfte aller Kolleginnen und Kollegen im Übermaß beanspruchenden, aber sorgfältigen parlamentarischen Beratungsvorgangs. Wir haben in mehrfacher Hinsicht Dank zu sagen. Erstens bedanken wir uns bei den Kolleginnen und Kollegen der Opposition im Fachausschuß und in den mitberatenden Ausschüssen für ihre kooperative Haltung, die auch durch polemische Attacken hier im Plenum nicht verdunkelt werden kann. Sie, meine Damen und Herren, hätten das Gesetzgebungswerk torpedieren können. Sie haben es nicht getan. Vor dem Forum der Nation, dem Bundestag, mußten Sie sich offenbar wieder etwas anders verhalten. Das war gestern so, das ist heute so, und das gehört wohl zu dem von Ihnen für unerläßlich gehaltenen Ritual. Wir respektieren das.
Trotzdem hat unser Parlamentarismus in einer äußerst kritischen Situation erneut eine Belastungsprobe bestanden. Sie haben bei Ihrer grundsätzlichen Ablehnung unserer Vorlage die Notwendigkeit gesetzgeberischer Beschlüsse nicht bestritten. Sie haben uns Anregungen gegeben. Sie haben sich von besseren Einsichten der Koalitionsfraktionen in Einzelfragen überzeugen lassen. Bonn ist nicht Weimar, und was hier im Plenum gesagt worden ist, unterscheidet sich sehr wesentlich von der Tonlage im Ausschuß.
({0})
Ich darf die Damen und Herren, die zur Schlußabstimmung kommen, bitten, die Plätze einzunehmen und die Ausführungen des Redners mit der nötigen Aufmerksamkeit zu verfolgen.
({0})
Zweitens hat meine Fraktion mit Genugtuung feststellen dürfen, daß nicht nur die Regierung, sondern auch die Koalitionsfraktionen im Gespräch miteinander in erstaunlichem Umfang zu
sachgerechten Lösungen fähig sind. In der Presse - nicht nur in der „Bild"-Zeitung - liest man das manchmal anders. Wir standen vor einer dramatischen Aufgabe. Ausgehend vom heutigen Erkenntnisstand galt es, die Rentenversicherung vor einem befürchteten Defizit von 78,3 Milliarden DM zu bewahren. Das ist wohlgemerkt ein rechnerisches Defizit, ausgehend von den heutigen gedämpften Zukunftserwartungen. Wir haben uns von dieser Aufgabe nicht weggemogelt. Es ist - das sollte man einmal deutlich sagen - keine erfreuliche Aufgabe, ein befürchtetes Deckungsloch von 78 Milliarden DM zu schließen. Der verantwortliche Politiker wird immer an die Grenzen berechtigter Interessen stoßen und sich manchmal daran wundstoßen. Wir haben versucht - ich komme darauf später noch zu sprechen -, die Belastungen korrekt vorzunehmen, und wir haben die Buh-Rufe auch der bis dahin noch nicht belasteten Ärzte mit Anstand zur Kenntnis genommen.
({0})
Drittens. Ich habe namens meiner Fraktion zwei Männern Dank zu sagen. Ich will dies so deutlich wie möglich tun. In einer schweren weltwirtschaftlichen Krise hat das von Arbeitsminister Walter Arendt geknüpfte soziale Netz gehalten.
({1})
Es hat gesellschaftspolitische Verwerfungen verhindert; noch 1966 stürzte bei einer kleinen Erkrankung der Bronchien unserer Volkswirtschaft eine Regierung. Würden wir den unter Arendt geschaffenen hohen sozialen Standard in einer schwierigen Zeit unter ökonomisch denkbar ungünstigen Bedingungen, aber abgeschirmt durch eine kluge und maßvolle Konjunkturpolitik, aufgegeben haben, wäre eine gesellschaftspolitische Radikalisierung die Folge gewesen. Das ist ausgeblieben. Alle demokratischen Parteien in diesem Lande haben den Nutzen davon. Das hat uns aber nicht von der Aufgabe entbunden, dieses soziale Netz in stürmischer See vor Beschädigungen zu bewahren. Herbert Ehrenberg war der Mann, der Arendts Werk weiterführte,
({2})
Konflikte mit mächtigen Gruppen dieser Gesellschaft nicht scheute und dieses Parlament mit dem Bündel seiner Gesetzgebungsvorlagen antrieb, ein ausgewogenes, sachgerechtes, in die Zukunft wirkendes, die kurzfristigen Sorgen behebendes und die langfristigen Sorgen weitgehend ausschließendes Gesetzeswerk zu formulieren, das Ihnen heute zur endgültigen Beschlußfassung vorliegt. Wir möchten wissen, wie Sie zum Schluß dazu stehen. Deshalb beantragen wir zum Rentenanpassungs- und zum Kostendämpfungsgesetz namentliche Abstimmung.
({3})
Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, haben im Ausschuß und jetzt wieder vor dem Plenum das Zahlenwerk der Regierung bezweifelt. Sie haben uns vorgeworfen, wir manipulierten und bürdeten die Lasten der Rentenversicherung der KranLutz
kenversicherung auf. Das ist in den Ausschußberatungen mit dreierlei Gründen von uns klargestellt worden.
Erstens. In unserem gegliederten System werden jetzt die Risiken erstmals säuberlich den jeweiligen Trägern zugeordnet. Das Risiko Krankheit ist also der Krankenversicherung, das Risiko des Alters ist der Rentenversicherung und das Risiko der Arbeitslosigkeit ist schließlich der Bundesanstalt für Arbeit zugeordnet. Bislang war das alles sehr unscharf. Das wissen Sie. Die Rentenversicherung zahlte für ihre Leistungsempfänger mehr an die Krankenkassen als der normale Beitragspflichtige. Der Solidaritätspakt der Jungen mit den Alten, der Gesunden mit den Kranken war gestört. Wir haben das repariert. Die Überzahlungen der Rentenversicherung an die Krankenversicherung wurden beseitigt. In der Krankenversicherung kann dies zu Beitragserhöhungen führen; das leugnen wir nicht. Aber wir haben gleichzeitig eine Fülle gesetzlicher Möglichkeiten geschaffen, die dem lebensbedrohenden Kostenauftrieb im Gesundheitswesen eine Schranke setzen. Schließlich wird die Rentenversicherung nicht mehr das Risiko Arbeitslosigkeit zu tragen haben.
78 Milliarden DM kann der Staat nicht dadurch einbringen, daß er im Lotto spielt; die Gewinnchancen würden nicht reichen. Er muß das Geld also auf dem Wege von Leistungseingrenzungen oder Beitragserhöhungen wieder einspielen. Wir haben peinlich darauf geachtet, daß dieser Geber- und Nehmerprozeß niemanden in die Ecke stellt, benachteiligt oder deklassiert. Die Aktiven werden aller Voraussicht nach geringfügige Beitragserhöhungen in der Krankenversicherung hinnehmen müssen. Den Rentnern, deren Einkommen in den Jahren der sozialliberalen Koalition immer wieder überdurchschnittlich gestiegen sind, muten wir ein langsameres Einkommenswachstum zu.
Die Renten werden zum 1. Juli dieses Jahres um 9,9 % angehoben. Die nächste Rentenanpassung allerdings wird erst am 1. Januar 1979 stattfinden. Ich muß nicht wiederholen, warum das so ist. Wir haben eine im Jahre 1972 getroffene Entscheidung, die sich als langfristig nicht finanzierbar erwiesen hat, korrigiert. Wir haben dies im Interesse der Rentner und im Interesse der Beitragszahler getan; denn auch hier darf der Solidaritätspakt der Generationen nicht zerstört werden.
Die Regierung ist noch einen Schritt weitergegangen, und die Koalition ist ihr dabei gefolgt - sicher auch gewitzt durch schlechte Erfahrungen zu Beginn der 8. Legislaturperiode. Die Regierung hat gesagt, bei einer möglicherweise ungünstigen Entwicklung der Rentenfinanzen werde es 1979 und 1980 eine Rentenanpassung geben, die unter den bisher üblichen bruttolohnbezogenen Anpassungssätzen liegen könnte.
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Darüber aber haben Sie heute nicht zu entscheiden. Wir haben nur eine Möglichkeit für 1979 und 1980 angedeutet, die denkbar ungünstigste zudem, und wir erklären hier und' heute, daß wir alles daransetzen werden, diese Perspektive zu vermeiden.
Wir haben schließlich das System der Rentenversicherung vor den Pendelausschlägen der aktuellen arbeitsmarktpolitischen Lage geschützt. Die Rentenversicherung wird nicht mehr, wie bislang üblich, mit den Risiken der Arbeitslosigkeit belastet. Das heißt: Die Bundesanstalt für Arbeit wird für die Arbeitslosen ordentliche Beiträge an die Rentenversicherung zahlen. Sie wird sie nach unserer Rechnung auch zahlen können. Wir gehen nämlich davon aus, daß es gelingen wird, bis 1979 den gegenwärtigen zu hohen Sockel an Arbeitslosigkeit abzubauen.
Drittens ist unser aller Bewußtsein um die Fragwürdigkeit kurz- oder mittelfristiger Prognosen geschärft worden. Schon im Frühjahr 1976 hatte der Vorsitzende des Sozialbeirats, Professor Meinhold, im Anhörungsverfahren alle Abgeordneten darauf aufmerksam gemacht, daß eine kurzfristige Prognose schlecht und eine mittelfristige fragwürdig wäre und daß allenfalls langfristige Prognosen stimmen könnten. Das ist auch bei Ihnen, meine Damen und Herren von der Opposition, damals nicht ohne Wirkung geblieben. Unsere Überlegungen, das Instrumentarium zu verfeinern, haben kurzfristig nicht zu Ergebnissen geführt. Also müssen wir mit dem alten Instrumentarium, mit dem vorhandenen Datenkranz und mit dem Bewußtsein seiner Unzulänglichkeit Politik formulieren.
Wir können die Damen und Herren der Opposition gut verstehen, die aus der kurzfristigen Berechnung der Arbeitsmarktlage ein Desaster des Gesamtprogramms, das Ihnen vorliegt, herauslesen wollen. Eine Opposition wäre dämlich, wenn sie dies nicht versuchte. Lassen Sie mich deshalb in aller Offenheit noch einmal nachvollziehen, was uns im Expertengespräch im Ausschuß bewegt hat.
Im negativsten Fall, wie Minister Ehrenberg einmal formulierte, stürzt der Himmel ein, und dann sind alle Spatzen tot. Keiner in diesem Parlament wünscht sich eine solche Situation. Wir sind überzeugt, daß alle Fraktionen dieses Hauses die derzeitigen Arbeitslosenzahlen als Herausforderung begreifen werden, als Herausforderung, einen inhumanen Zustand im kooperativen Handeln von Bund, Ländern und Gemeinden sowie Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften zu beenden. Das Ziel ist klar, und da wird von Ihnen keiner widersprechen. Ob die Lösung gelingt, hängt ab von unser aller Einsichtsvermögen. Wenn sie nicht gelingt, hätte der konzertierte Verstand von Politik, Wirtschaft und organisierter Arbeitnehmerschaft versagt. Wir weigern uns, dies im Vorwege anzunehmen.
Herbert Ehrenbergs Rechenwerk, das ja nicht aus dem Kaffeesatz, sondern aus der sorgfältigen Beobachtung aller verfügbaren wirtschaftlichen Daten resultiert, hat natürlich immer eines einberechnet: die Handlungswilligkeit der Handlungsfähigen. Niemand in diesem Lande könnte Gewinn daraus ziehen, wenn ausgerechnet das ein falscher Rechenposten wäre. Aber selbst wenn Sie uns über den Bundesrat und im Gespräch mit anderen Verantwortlichen der Wirtschaft handlungsunfähig machen wollten, das Rechenwerk ginge trotzdem auf. Das Mehr an Arbeitslosigkeit, das daraus resultieren könnte,
würde allenfalls zu einer Steigerung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung führen. Die Renten wären auf jeden Fall sicher. Sie werden hier und heute mit diesem Gesetz vor konjunkturellen Schwankungen geschützt. Auch die Krankenversicherung wäre sicher. Im solidarischen Verbund müßte sie allenfalls die Folgen der Unfähigkeit unseres gemeinsamen Handelns tragen. Dieser Staat zerbräche nicht an dieser Unfähigkeit; gleichwohl sollten wir ihm eine solche Belastungsprobe nicht zumuten.
Wenn Sie bereit sind, mit uns insoweit in den Dialog zu treten, werden Sie vielleicht auch bereit sein, die vierte Prämisse zu akzeptieren: Selbst wenn uns keine Probleme in der Rentenversicherung gestellt gewesen wären und selbst wenn wir Vollbeschäftigung hätten - die atemberaubenden Kostensprünge im Gesundheitswesen würden die Politik jeglicher Couleur zum Handeln zwingen. Wer die Finanzierbarkeit unseres Gesundheitssystems auf Dauer sichern will, wer verhindern will, daß im Jahr 2000 80 % unseres Einkommens zur Gesundheitserhaltung aufgebracht werden müssen, wer um die Gesundheit unseres Gesundheitssystems kämpft, kann an einer Kostendämpfung in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht vorübergehen. Er muß auch wissen, welche drei Bereiche unseres an sich hervorragenden Gesundheitssystems ins Schleudern geraten sind: Erstens waren es die exorbitanten Kostensprünge bei den Arzthonoraren, zweitens der Höhenflug der Kosten im Krankenhausbereich und drittens der finanzielle Boom bei den Arzneimitteln.
Vieles, so meint der Sachverständigenrat, sei nur durch Änderungen in der Organisationsstruktur unseres Gesundheitswesens zu bessern. Wir sind hier behutsamer als die Wissenschaftler und nehmen uns gleichwohl deren Meinung zu Herzen.
Wir tasten das gegliederte System nicht an, aber wir sorgen auch hier - etwa durch den Rentnerrisikoausgleich innerhalb der Kassen und Ersatzkassen - für Chancengleichheit. Wir greifen nicht in die freie ärztliche Praxis ein, aber wir fordern von allen Anbietern im Gesundheitswesen verantwortungsbewußtes Handeln. Es erscheint uns zumutbar, von den Ärzten zu erwarten, daß sie sich in den künftigen Jahren mit einer Steigerungsrate ihres Einkommens zufriedengeben, die etwa dem Einkommenszuwachs der Nachfrager, also der Beitragszahler entspricht. Wir bitten zu berücksichtigen, daß bei prozentual gleichen Steigerungsraten die Schere materiell immer noch auseinandergehen würde.
Wir haben den Regierungsentwurf in vielen Sitzungen durchgeackert. Wir schmeicheln uns, ihn in einigen wesentlichen Passagen noch verbessert zu haben. Die unmittelbare Verantwortlichkeit des Arztes wird gestärkt. Ein praktikabler Vorschlag der Regierung in Sachen Begrenzung des Arzneimittelhöchstbetrages wurde durch den noch praktikableren Gedanken einer Verschärfung des unmittelbaren Regresses ersetzt. Wir haben allerdings nicht nur die Ärzte, sondern auch die Versicherten in Anspruch genommen. Bei jedem Heilmittel werden sie künftig mit 1 DM Kostenbeteiligung zur Kasse gebeten. Das wird auch für Rentner gelten. Der Gesetzgeber geht aber davon aus, daß Härtefälle entstehen könnten, und macht es den Kassen zur Pflicht, solche Härtefälle zu mildern.
Es hat ein großes öffentliches Geschrei darüber gegeben, daß die sozialliberale Koalition die gesetzlich Krankenversicherten angeblich zur Einnahme von Billigmedikamenten verdamme. Eine solche Behauptung konnte sich weder auf den Regierungsentwurf noch auf die vom Ausschuß beschlossene Fassung stützen. Jeder Versicherte hat das Recht auf ärztliche Versorgung und auf Verordnung, die seine Gesundheit wiederherstellt oder seine Leiden mildert. Jeder Arzt hat die Pflicht, dem Patienten diese Hilfe zukommen zu lassen. Jeder Arzt hat aber auch die Pflicht, unter vergleichbaren Heilmitteln das kostengünstigere zu wählen. Jeder Patient wird Verständnis dafür haben müssen, daß Bagatellheilmittel, deren Kosten der Verschreibung mitunter höher sind als die Kosten des Medikamentes selber, nicht mehr per Verordnung abgegeben werden.
Im Krankenversicherungs- und Kostendämpfungsgesetz ist der problematischste Teil zweifellos die Kostendämpfung im- Krankenhauswesen. Der Regierungsentwurf und die von uns vorgenommenen Änderungen zielen darauf ab, auch in diesem Bereich unverantwortliche Kostensprünge zu verhindern und an die Eigenverantwortung der Träger stärker als bisher zu appellieren. Wir wollen weder das kirchliche Krankenhaus killen noch sonstige Aktivitäten der frei-gemeinnützigen Krankenhausträger behindern. Wir wollen im Interesse der Versicherten das gesunde und das wirtschaftliche Krankenhaus. Unsere Vorschläge liegen vor. Die Länder haben bereits signalisiert, daß sie diesen Teil nicht ungerupft durch den Bundesrat gehen lassen werden. Wir bedauern dies. Unsere sachgerechten Vorschläge sind kein Spielmaterial. Wir erwarten uns von den Ländern kooperative, sachorientierte und damit schlußendlich auch fruchtbare Gespräche. Die Zeit dafür hat anscheinend bislang noch nicht ausgereicht. Manchmal hat es wohl auch am guten Willen gefehlt. Die Aufgabe steht jetzt also zur Lösung an.
Das dritte Gesetz, das heute zur Schlußabstimmung ansteht, ist das Neunte Anpassungsgesetz zur Kriegsopferversorgung. Wir Sozialdemokraten haben es für unsere selbstverständliche Pflicht gehalten, auch die Kriegsopferrenten zum 1. Juli dieses Jahres um durchschnittlich 9,9 v. H. anzuheben. Darüber haben Sie heute zu beschließen. Wir gehen davon aus - wir wissen jetzt auch, daß es so sein wird -, daß alle Fraktionen diesem Gesetz zustimmen. Wir gehen aber auch davon aus, daß die Opposition nach ihrer Beschlußfassung der Versuchung widersteht, bei den Kriegsopfern weiterhin Panikmache zu betreiben. Wir haben die Versorgungsleistungen der Kriegsopfer im Jahre 1969 an die Entwicklung der dynamisierten Altersrente angebunden. Kein Kriegsopfer muß in unserer Republik betteln gehen. Alle haben einen Rechtsanspruch auf ein kontinuierliches Ansteigen ihrer Versorgung. Dies hat dazu geführt, daß die Renten nach dem Bundesversorgungsgesetz seit 1970 um rund 140 %, die der Witwen sogar um 160 % angehoben worden sind. Wir berühmen uns dessen nicht; wir stellen dies nur fest.
Allerdings wird nun auch die Kriegsopferversorgung dem veränderten Rhythmus der Rentendynamisierung ab 1979 angepaßt. Die Kriegsopferverbände haben in früheren Jahrzehnten erbittert und häufig erfolglos um den Gleichklang der Erhöhung der Versorgung mit der Erhöhung der Altersrente gestritten. Dieser Gleichklang ist erreicht. Er muß aber auch dann gelten, wenn wir alle miteinander etwas kürzer treten müssen. Wenn die nächste Anpassung in der Kriegsopferversorgung erst am 1. Januar 1979 erfolgt, spart der Staat Geld. Das leugnet niemand. Darüber .sind die Kriegsopferverbände empört; sie empfinden dies als Unrecht. Wir finden, sie sind zu früh empört. Wir werden in einer Entschließung zum Ausdruck bringen, daß die finanziellen Einsparungen für strukturelle Verbesserungen in der Kriegsopferversorgung genutzt werden sollen. Das Parlament hat ein Jahr Zeit, in Konsultationen mit den Verbänden solche strukturellen Schwächen aufzudecken und bei der Beratung des Zehnten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes zu beheben. Wir Sozialdemokraten unterbreiten damit nicht nur ein Angebot, sondern auch ein faires Versprechen, auf das man uns festnageln kann.
Wir sind am Ende eines langen, anstrengenden Beratungsvorgangs. Wir danken allen Beamten des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung dafür, daß sie allen Fraktionen dieses Hauses beratend zur Seite standen, soweit diese das wünschten.
Die drei Gesetze, die wir heute beschließen werden, sind ein mutiger, entschlossener und im Grunde auch unabwendbarer Schritt, um allen jetzigen und allen künftigen Rentenempfängern Sicherheit zu geben, um allen jetzigen und allen künftigen Krankenversicherten die Gewißheit zu verleihen, daß ihre Kasse vor Bankrott gefeit und damit in der Lage ist, das Notwendige zur Wiederherstellung der Gesundheit zu bieten, und um allen Kriegsopfern die Sorge vor dem Alter zu nehmen.
Meine Damen und Herren von der Opposition, Sie sind im Ausschuß ein gutes Stück des Weges mit uns gegangen. Im Plenum hören sich Ihre Einwände gar grauslich an. Wir werden ja sehen, ob Sie, wenn Sie zwei der drei Gesetze hier ablehnen, versuchen werden, im Bundesrat etwa das Kostendämpfungsgesetz zum Scheitern zu bringen. Ich warne Sie davor sehr.
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Meine sehr verehrten Damen und Herren, es sind noch zwei Redner mit zusammen etwa 55 Minuten Redezeit gemeldet.
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Ich bitte Sie, sich darauf einzustellen, daß die Schlußabstimmungen ungefähr kurz vor 13 Uhr stattfinden werden.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Hölscher.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der Fraktion der Freien Demokraten gebe ich in der dritten Lesung folgende Erklärung ab.
Die Notwendigkeit, die Ausgaben für die soziale Sicherheit in einem gesamtwirtschaftlich vertretbaren Rahmen zu stabilisieren, wird heute eigentlich von keiner Seite mehr bestritten. Die FDP, die rechtzeitig auf diese Notwendigkeit hingewiesen hatte, begrüßt das.
Das heute zur Verabschiedung anstehende Konsolidierungsprogramm entspricht unseren Vorstellungen.
Lassen Sie mich mit der Rentenpolitik beginnen. Die Neuregelungen sind ein Schritt in die richtige Richtung. Das Prinzip der dynamischen Rentenanpassung bleibt erhalten. Der Satz des Beitrags zur Rentenversicherung wird nicht erhöht. Die Rückkehr zum Anpassungstermin 1. Januar ab dem 1. 1. 1979, der Abbau sozialpolitisch nicht vertretbarer Leistungsvorteile und der Abbau der Überzahlungen an die Krankenversicherung der Rentner vermeiden einseitige Belastungen der Rentner wie der Beitragszahler.
Die Rentnereinkommen werden bis 1980 in demselben Umfang steigen wie die verfügbaren Einkommen der Arbeitnehmer. Wer das, wie es gestern wiederholt geschehen ist, als Rentenkürzung bezeichnet, verdreht die Tatsachen. Den überproportionalen Anstieg der Renten könnten wir uns unter den geänderten gesamtwirtschaftlichen Bedingungen nur um den Preis weiterer Beitragserhöhungen leisten. Der Rentenbeitrag ist aber seit 1949 von 5 % auf 18 % gestiegen. Das ständige Drehen an der Beitragsschraube ist nach Meinung der FDP keine Lösung der Finanzprobleme. Ich verweise auf die heutige Belastung der Beitragszahler mit Steuern und Sozialabgaben und auf die damit verbundenen Risiken für Vollbeschäftigung, Stabilität und Wachstum. Weitere Beitragserhöhungen widersprechen deshalb auch den Interessen der Rentner.
Für besonders wichtig hält die FDP die Strukturverbesserungen im Leistungssystem, mit denen eine sachgerechtere Zuordnung der sozialen Risiken erreicht wird.
Die Bundesanstalt für Arbeit wird künftig für die Arbeitslosen Beiträge an die Rentenversicherung leisten. Das entlastet die Rentenversicherung auch von den finanziellen Risiken der konjunkturellen Entwicklung.
Der Beitrag der Rentenversicherung wird auf den durchschnittlichen Beitragssatz der Krankenversicherung zurückgeführt. Die Fortdauer der Überzahlungen würde bedeuten, daß für Rentner in der Krankenversicherung ein Risikozuschlag gezahlt wird, etwas völlig Neues. Konsequenterweise müßte man dann wohl auch für den Familienvater Risikozuschläge erheben. Das verstößt gegen das Solidarprinzip. Die FDP begrüßt, daß sich dieser Auffassung auch die Opposition angeschlossen hat, die ja auch für die Rückführung der Überzahlungen von 17 % auf 11 % ist.
Es bleibt Ziel der FDP, den jetzigen Globalbeitrag der Rentenversicherung durch individuelle Beiträge nach einer zusätzlichen Rentenerhöhung in Höhe des durchschnittlichen Kassenbeitrages zu ersetzen.
In diesem Konzept sieht die FDP-Fraktion auch eine Alternative zu nettoorientierten Rentenanpassungen. Das Modell der CDU/CSU, die an dem anonymen Globalbeitrag zur Krankenversicherung der Rentner festhalten will, ist für uns keine Alternative.
Hervorzuheben ist ferner die vorgesehene Teilaktualisierung, die Heranführung des Bemessungszeitraumes an die tatsächlichen Rentenanpassungen. Wir, die FDP, kehren nicht unter den Tisch, daß das Jahr 1974 mit seinen hohen Lohnsteigerungen dadurch nicht bei den Rentenanpassungen ab 1978 berücksichtigt wird. Im Vordergrund stehen für uns aber nicht die leider notwendigen Einsparungen bei den Rentenausgaben, sondern die gleichmäßigere Entwicklung von Einnahmen und Ausgaben der Rentenversicherung, zugleich die gleichmäßigere Entwicklung der Einkommen der Aktiven und der Rentnereinkommen. Die jetzigen Ungleichgewichte belasten die Rentenfinanzen und den Generationenvertrag.
Die Hoffnungen auf eine antizyklische Wirkung der verzögerten Rentenanpassungen haben sich ja ohnehin nicht erfüllt. Ich erinnere zu unserer aller Warnung an das Jahr 1972. Damals standen in einer Phase der Hochkonjunktur hohen Beitragseinnahmen niedrige Anpassungssätze auf Grund der geringen Lohnsteigerungen während der Rezession 1966 bis 1968 gegenüber. Die Folge waren sogenannte Leistungsverbesserungen, die schon mittelfristig nicht mehr finanziert werden können. Auch diese Erfahrungen sprechen für die von der FDP geforderte Aktualisierung.
Auf Vorschlag der FDP wird die Frage der Aufstockung zurückgestellt. Unsere Bedenken betreffen vor allem die finanziellen Risiken, die durch die künftige Bevölkerungsentwicklung noch verstärkt werden. Diese Risiken hätten alle Arbeitnehmer zu tragen, also nicht nur die besser verdienenden Arbeitnehmer, die ja wohl allein von der Möglichkeit der Aufstockung Gebrauch gemacht hätten. Diese Problematik wird bis zum Rentenanpassungsgesetz 1979 erneut geprüft. Die Frage der Beitrags-und Leistungsgerechtigkeit bei der Anpassung der Renten auf Grund freiwilliger Beiträge wird in diese Prüfung einbezogen. Aber für die FDP betone ich noch einmal: Etwaige Änderungen auf Grund dieser Prüfung können selbstverständlich nur für künftige Beitragsleistungen gelten. Ferner werden wir bis 1979 die Möglichkeit klären, befreite Angestellte in die Beitragsleistungen der Bundesanstalt für Arbeit einzubeziehen.
Ob die Rechnung aufgeht, ob sich die Annahmen der mittelfristigen Finanzplanung, die auch den Konsolidierungsmaßnahmen in der Rentenversicherung zugrunde liegen, bis 1980 tatsächlich bestätigen, kann niemand mit Bestimmtheit voraussagen. Für die FDP besteht aus heutiger Sicht kein Anlaß für übertriebenen Optimismus, aber auch nicht für übertriebene Skepsis über die künftige wirtschaftliche Entwicklung. Mit liberaler Nüchternheit erklären wir: Die Neuregelungen im Rentenrecht sind ein Schritt in die richtige Richtung. Die FDP wird die Weiterentwicklung sehr genau beobachten
und alles daransetzen, notwendige Korrekturen rechtzeitig durchzuführen. Die Fehler der Jahre 1975 und 1976 in der Rentenpolitik dürfen sich genausowenig wiederholen wie die Wahlgeschenke des Jahres 1972.
Lassen Sie mich persönlich noch etwas wiederholen, was ich schon gestern in der zweiten Lesung gesagt habe. Wir sollten aber auch die Zeit bis 1980 nutzen, um möglicherweise nicht mehr zeitgemäße Strukturen unseres Rentensystems zu untersuchen und zu langfristigen Lösungen auf solider Grundlage zu kommen. Dieses Umlagesystem, bei welchem ja die Aktiven mit ihren Beiträgen unmittelbar die fälligen Renten zahlen, ist nun einmal konjunkturabhängig und vor allen Dingen auch sehr abhängig von demographischen Entwicklungen. Heute werden - erinnern wir uns noch einmal daran - 18 % Beiträge für Renten gezahlt, deren Bezieher zu ihrer aktiven Zeit nur zwischen 5 und 10 % - einschließlich des Arbeitgeberanteils - zu zahlen hatten. Die Diskussion über langfristig wirkende Lösungen muß allerdings sehr sachlich und unvoreingenommen geführt werden. Wir müßten meines Erachtens gerade hier zu einem neuen Stil der Auseinandersetzung kommen. Der Stil der gestrigen Debatte bietet hier wohl keine geeignete Grundlage.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Bereich Kostendämpfung in der Krankenversicherung kommen. 1976 haben wir Freien Demokraten eine neues gesundheitspolitisches Programm auf einem Bundesparteitag beschlossen. Unsere Forderungen zielen darauf ab, ein freiheitlicheres, wirtschaftlicheres und leistungsfähigeres Gesundheitswesen zu schaffen.
Unsere Vorschläge betreffen vor allem einmal eine bessere Verbindung von ambulanter und stationärer ärztlicher Versorgung nicht durch institutionelle, sondern durch individuelle Lösungen, das heißt durch einen Ausbau der belegärztlichen Tätigkeit im Krankenhaus und durch die vermehrte Beauftragung von Krankenhausfachärzten zur ambulanten Tätigkeit. Das heißt auch im Krankenhaus Abbau des Bettenüberhangs, Kürzung der Verweildauer, wirtschaftlichere Betriebsführung, Umstrukturierung durch abgestufte Pflege und Behandlung, Entlastung durch Nachsorgekliniken und Sozialstationen. Und es heißt bei den Arzneimitteln größere Markttransparenz, verstärkte Anreize zu einem wirtschaftlicheren Verhalten für Ärzte wie für Verbraucher. Es heißt nicht zuletzt Stärkung und Ausbau der gegliederten Krankenversicherung und ihrer Selbstverwaltung gegenüber ihren Kostgängern. Es heißt ferner Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Versicherten.
Meine Damen und Herren, für die FDP kann ich in aller Nüchternheit feststellen, daß das Kostendämpfungsgesetz unseren Forderungen weitgehend entspricht. Wir sehen unsere Forderungen, die wir als Partei aufgestellt haben, mit diesem Konzept weitgehend verwirklicht.
Ich möchte einige zum Kassenarztrecht sagen. Die Verhandlungsposition der Krankenkassen wird durch dieses Gesetz gestärkt. Krankenkassen und KassenHölscher
ärzte sollen sich bei ihren Honorarverhandlungen auch an gesamtwirtschaftlichen Daten orientieren. Ihre Spitzenverbände geben entsprechende Bundesempfehlungen. Geringere Zuwachsraten der Arzteinkommen stoßen selbstverständlich nicht auf den Beifall der Betroffenen. Dies ist klar. Dafür haben wir Verständnis. Aber Behauptungen der Ärztefunktionäre, hier werde die freie Arztpraxis sozialisiert, liegen neben der Sache.
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Die vorgesehene Orientierung an gesamtwirtschaftlichen Daten ist vielmehr ein marktwirtschaftliches und kein sozialistisches Prinzip. In unserer freiheitlichen Ordnung können auch die Arzthonorare nicht losgelöst von der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung steigen. Leider haben auch Sprecher der Opposition die Polemik von manchen Ärztefunktionären - ich glaube, auch hier muß man differenzieren - übernommen; sie haben sie mit der Behauptung übernommen, daß das gesamte Vertrags- und Leistungsrecht der Krankenversicherung nivelliert werde. Dabei genügt eigentlich ein Blick in den Gesetzestext, dies zu widerlegen. Der Gesetzentwurf sieht gerade nicht bundeseinheitliche Festsetzungen der jährlichen ärztlichen Gesamtvergütung für alle Kassenarten und eine gesetzlich fixierte Limitierung der jährlichen Gesamtvergütung für ärztliche Leistungen vor. Vorgesehen sind vielmehr Bundesempfehlungen, die bei den Honorarverhandlungen, die auf der Landesebene, und zwar für jede Kassenart gesondert, geführt werden, angemessen berücksichtigt werden.
Ebenso wenig führt der vorgesehene Bewertungsausschuß zu einer Nivellierung und zum Schreckgespenst der Einheitssicherung. Als ob ausgerechnet die FDP vor den Gefahren einer Einheitsversicherung gewarnt werden müßte! Mit dem Bewertungsausschuß werden die Konsequenzen aus der bisherigen Entwicklung des Gebührenrechts gezogen, das gerade von den Ersatzkassen weiterentwickelt wurde. Ich erinnere an die amtliche Gebührenordnung von 1965, die im wesentlichen das damalige Vertragsgebührenrecht der Ersatzkassen übernahm. Statt einer solchen Übernahme in größeren zeitlichen Abständen wird jetzt ein gleitendes Verfahren vorgesehen. Das von der FDP durchgesetzte Abstimmungsverfahren im Bewertungsausschuß stellt im übrigen sicher, daß die führende Rolle der Ersatzkassen bei der Weiterentwicklung des Gebührenrechts nicht blockiert werden kann.
Der gemeinsame Bewertungsmaßstab führt keineswegs zu einheitlichen Honoraren, vielmehr vereinbaren die Kassenverbände für die ärztlichen Leistungen entsprechend den Besonderheiten ihres Versichertenkreises auch künftig unterschiedliche Honorare. Im übrigen haben aber Pflichtkassen und Ersatzkassen bei der kassenzahnärztlichen Versorgung bereits heute einen identischen Bewertungsmaßstab. Dieser hat weder zu einheitlichen Honoraren noch zu einer Einheitsversicherung im zahnärztlichen Bereich geführt. Entsprechende Befürchtungen von Zahnärzten und Ersatzkassen sind auch niemals laut geworden.
Die angesprochenen Rahmenvorschriften ermöglichen der Selbstverwaltung eine wirksame Kostendämpfung im staatsfreien Raum. Dieses liberale Selbstverwaltungskonzept ist das genaue Gegenteil von staatlichem Dirigismus im Gesundheitswesen. Die Zustimmung der Sozialpartner als Träger der sozialen Selbstverwaltung zu unserem Konzept bestätigt das doch nur. Mit der Selbstverwaltung, deren Autonomie angeblich ausgehöhlt wird, sehen wir in einer freiwilligen konzertierten Aktion kein taugliches Ersatzmittel, eine Auffassung, die übrigens auch von dem Präsidenten der Bundesärztekammer, Professor Sewering, geteilt wird. Die vorgeschlagene konzertierte Aktion würde zu einer verstärkten staatlichen Einschaltung führen. Auch das muß man einmal sehen. Wirksame Maßnahmen zur Kostendämpfung sind von einem solchen Gremium trotz der verheißungsvollen Ankündigungen in keiner Weise zu erwarten. Meine Damen und Herren, wer der Selbstverwaltung die vorgesehenen Instrumente zur Kostendämpfung verweigert, setzt in Wirklichkeit selbst unser freiheitliches Gesundheitswesen aufs Spiel.
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Lassen Sie mich nun zu dem nicht unbeträchtlichen Komplex der Arzneimittel kommen, der eine ganze Reihe von Bestimmungen umfaßt. Wir Freien Demokraten sind uns darüber einig, daß eine gewisse Dämpfung des Arzneimittelkonsums nicht nur aus wirtschaftlichen, sondern viel mehr noch aus gesundheitlichen Gründen angebracht ist. Außerdem wollen wir versuchen, die weitgehend übliche Vergeudung von Arzneimitteln, die aus Krankenkassenmitteln bezahlt werden, einzudämmen. Die Solidargemeinschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung darf nicht überbelastet werden. Entsprechend dem Grundsatz des Kostendämpfungsgesetzes, möglichst alle Beteiligten zur Dämpfung der Kosten in Pflicht zu nehmen, enthält der Entwurf Vorschriften, welche die Ärzte, die Apotheker, die Pharmaindustrie und die Versicherten betreffen.
Die wichtigste und wohl auch umstrittenste Vorschrift des Regierungsentwurfs in diesem Bereich ist die über den Arzneimittelhöchstbetrag. Von ärztlicher Seite und von der Opposition ist der Koalition vorgeworfen worden, hier werde eine Art Kollektivhaftung der Ärzte eingeführt und obendrein die Verordnungsfreiheit des Arztes gefährdet. Ich will einmal davon absehen, daß schon nach dem Regierungsentwurf Art und Umfang des Ausgleichs der Überschreitungssumme in die Hand der Selbstverwaltung gelegt worden war. Danach hatten die Kassenärztlichen Vereinigungen die Möglichkeit, einen Überschreitungsbetrag sachgerecht und differenziert, also gerade nicht kollektiv und schematisch, auf die Mitglieder zu verteilen. Trotzdem haben wir im Ausschuß eine Regelung vorgeschlagen, welche die ausschließlich individuelle Verantwortung des Arztes für die wirtschaftliche Verordnungsweise noch stärker herausstellt. Der von Krankenkassen und Kassenärzten festgestellte Überschreitungsbetrag soll nunmehr ausschließlich im Wege des auch bisher schon üblichen Einzelregresses ausgeglichen werden. Auf diese Weise sichern wir, daß
lediglich die Ärzte, die bei ihren Arzneimittelverschreibungen den für ihre Fachrichtung und die Art ihrer Praxis üblichen Durchschnitt erheblich überschreiten, in die Pflicht genommen werden. Der Vorschlag der Koalition bewegt sich hier ganz auf der Linie des bisherigen Rechts und der bisherigen Praxis, ja, er sorgt dafür, daß das Prinzip der wirtschaftlichen Verordnungsweise des Kassenarztes, das seit jeher im Gesetz steht, nunmehr den nötigen Nachdruck erhält. Die Krankenkassen sind übrigens nach der Vorschrift verpflichtet, den Kassenärztlichen Vereinigungen die zur Durchführung der einzelnen Regresse erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Von einer Kollektivhaftung der Kassenärzte und von einer irgendwie bedenklichen Einschränkung der Verordnungsfreiheit, wie dies die Opposition offenbar noch immer befürchtet, kann unseres Erachtens bei diesen systemgerechten, die individuelle Verantwortung stärkenden Vorschriften überhaupt keine Rede sein. Die FDP darf mit Fug und Recht in Anspruch nehmen, daß die hier vorgelegte Regelung eine liberale Lösung ist. Sie ist liberal, weil sie auf der individuellen Verantwortung beruht, auf sie abgestellt ist und leistungsgerecht ist. Wer darin trotzdem noch Systemveränderungen sieht, ist entweder blind oder unsachlich.
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In engem Zusammenhang mit der Vorschrift über den Arzneimittelhöchstbetrag steht jene andere Regelung des Entwurfs, mit der wir dem Kassenarzt durch mehr Transparenz auf dem Arzneimittelmarkt die wirtschaftliche Verordnungsweise erleichtern wollen. Auch die diesbezügliche Vorschrift haben wir gegenüber dem Regierungsentwurf verbessert. Danach soll dem Arzt nunmehr durch Richtlinien ein einfach festzustellender Preisvergleich zwischen gleichen Arzneimitteln ermöglicht werden, und dies so bald wie möglich, nicht erst dann, wenn die sogenannte Transparenzkommission beim Bundesgesundheitsamt ihre längerfristige Arbeit beendet hat. Außerdem sollen die Richtlinien dem Arzt die Auswahl therapiegerechter Verordnungsmengen ermöglichen. Davon erhoffen wir uns, daß der Patient grundsätzlich nur die Menge an Arzneimitteln verschrieben bekommt, die er bei seiner Krankheit voraussichtlich auch braucht. Das Verrotten übergroßer Packungen in den Medikamentenschränken der Patienten ist eine Verschleuderung von Versichertengeldern und ist einfach nicht zu rechtfertigen.
Aber, meine Damen und Herren, auch der Versicherte soll einen Beitrag zu einer Kostendämpfung im Arzneimittelbereich leisten. Die von der Koalition vorgeschlagene Regelung über die Herausnahme gewisser Bagatellarzneimittel aus der Kostenerstattung scheint uns eine vertretbare, angemessene Lösung zu sein. In unserem gesundheitspolitischen Programm vom November des vergangenen Jahres haben wir zu Recht die Eigenverantwortung des Patienten für seine Gesundheit herausgestellt. Wenn wir den Versicherten nunmehr zumuten, bei geringfügigen Gesundheitsstörungen erforderliche Arzneimittel selbst zu bezahlen, so glauben wir, ihnen dies zumuten zu können. Es ist nicht Sinn der Solidargemeinschaft der Versicherten, alles und jedes aus der Verantwortung des einzelnen auf die der Gemeinschaft zu übernehmen. Wir betrachten es als heilsam, in diesem beschränkten Bereich auch dem einzelnen Patienten wieder den Sinn der Selbstveranwortung und der Wirtschaftlichkeit beizubringen, soweit er nicht vorhanden ist. Wir haben übrigens Wert darauf gelegt, daß bei der Erstellung der Richtlinien, die diese Arzneimittel zusammenstellen sollen, Sachverständige aus Wissenschaft und Praxis sowie aus der Pharma-Industrie und der Apothekerschaft anzuhören sind.
Ein besonderes Anliegen von uns Liberalen war es weiterhin, eindeutig klarzustellen, daß in den Richtlinien über die Bagatellarzneimittel nicht etwa einseitig ein Großteil der sogenannten Naturheilmittel aus der Kassenerstattung herausfällt. Bereits die Begründung des Regierungsentwurfs und dann auch der Ihnen vorliegende Ausschußbericht betonen ausdrücklich, daß nicht etwa bestimmte Arzneimittelgruppen einseitig benachteiligt werden dürfen. Auch insofern wird die Therapiefreiheit des Arztes nicht eingeschränkt. Die FDP hat sich bereits bei der Reform des Arzneimittelrechts mit großem Nachdruck und mit Erfolg für angemessene Vorschriften bezüglich der homöopathischen und anderen Naturheilmittel eingesetzt. Wir werden daher auch ein besonderes Augenmerk darauf haben, daß die damals gesicherten Erfolge nicht etwa über die Schaffung der hier zur Debatte stehenden Richtlinien geschmälert werden.
Lassen Sie mich nun zu einem für uns Liberale besonders wichtigen Gebiet kommen, zur ärztlichen Versorgung im stationären und im ambulanten Bereich. Es ist eine wesentliche Forderung unseres Gesundheitsprogramms, die allzu starre Trennung zwischen diesen Bereichen aufzulockern. Wir wollen dies in beiden Richtungen tun, von seiten des ambulanten Bereichs durch die sogenannten Belegärzte und von seiten des stationären Bereichs durch mehr Krankenhausärzte, die auch ambulant behandeln. Diese beiden Forderungen unseres Gesundheitsprogramms, die eine individuelle Verzahnung der beiden ärztlichen Versorgungsbereiche gewährleisten würden, hat die FDP in den Regierungsentwurf eingebracht.
Wir finden es wenig überzeugend, wenn die Opposition die von uns vorgeschlagenen Regelungen als eine Gefährdung der niedergelassenen Ärzte ablehnt. Sie befindet sich mit dieser destruktiven Politik freilich auch in Gesellschaft mancher Ärztekreise, die heute nicht mehr zu den in ihren offiziellen Beschlüssen enthaltenen gesundheitspolitischen Vorstellungen stehen wollen. Ein Ärzteverband hat es sogar fertiggebracht, die von uns vorgeschlagene vermehrte Einbeziehung von Krankenhausfachärzten in die ambulante Versorgung - wie gesagt, eine Forderung der deutschen Ärzteschaft aus dem Jahre 1974 - in die „sozialitischen" Accessoires des Koalitionsentwurfs einzureihen.
Die sogenannte Beteiligung von Krankenhausfachärzten an der kassenärztlichen Versorgung soll - wie bisher - an die Feststellung eines BeHölscher
dürfnisses gebunden sein. Außerdem soll der Krankenhausträger künftig erklären, daß die Krankenhausversorgung dadurch nicht beeinträchtigt wird. Wir haben hier also eine zusätzliche Einschränkung angebracht. Die großartige systemverändernde Neuerung besteht lediglich darin, daß diese Möglichkeit nicht auf die leitenden Krankenhausärzte beschränkt bleiben soll. Dies ist nun auch wirklich nicht einzusehen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend zum Bereich Krankenhaus kommen. Die FDP-Fraktion hält daran fest, daß die Krankenversicherung auch im Krankenhausbereich als Kostenträger gleichberechtigt mitwirken muß, und zwar sowohl bei der Krankenhausbedarfsplanung als auch beim Aushandeln der Pflegesätze. Die Länder lehnen das aus Kompetenzegoismus bisher ab. Das geschieht auf dem Rücken der Beitragszahler. Wir, die FDP, erwarten von den Ländern, daß sie ihren Standort im Interesse der auch von ihnen im Krankenhaus geforderten Kostendämpfung überdenken und damit ihrer Verantwortung im Gesundheitswesen gerecht werden.
Meine Damen und Herren, ich möchte meine Ausführungen mit einem Zitat schließen. Mit Ihrer Genehmigung, Herr Präsident, zitiere ich „Die Welt" vom 28. April 1977. Es heißt dort zum Kostendämpfungsgesetz:
Wir brauchen Aktion statt Konzert. Die Aktion muß nicht so brutal sein wie bei der Bremsung des Rentenwachstums. Den Beteiligten soll ja nur auferlegt werden, in Selbstverwaltung gute Lösungen zu finden. Die Selbstverwaltung der Ärzte hat ohnehin ihre Möglichkeiten noch nicht ausgeschöpft, wie etwa aus der Überrundung der praktischen Ärzte durch Spezialisten hervorgeht, die den Kranken langsam und sicher um seinen Hausarzt zu bringen droht.
Deshalb nichts gegen eine konzertierte Aktion. Doch sie lebt von ihrer Unverbindlichkeit. Was jetzt benötigt wird, ist Verbindliches. Deshalb wäre es töricht, den Beteiligten - wie vorgeschlagen wurde - zwei Jahre Zeit zu geben, damit sie Harmonie miteinander üben, ehe notfalls gesetzliche Nachhilfe in Betracht kommt.
Ein halbes Jahr längere parlamentarische Beratungszeit wäre gewiß nützlich, zwei Jahre Zeitverlust wären katastrophal. Denn nach einem neuerlichen Scheitern folgt so bald kein dritter Anlauf, schon gar nicht unmittelbar vor der nächsten Bundestagswahl.
Meine Damen und Herren, ich schließe mich dem parteioffiziösen Organ der Opposition an. „Die Welt" hat hier recht. Die FDP wird den Gesetzentwürfen zustimmen.
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Das Wort hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung.
Herr Präsident! Meine Damen und
Herren! Das Zwanzigste Rentenanpassungsgesetz, das Neunte Anpassungsgesetz in der Kriegsopferversorgung und das Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz liegen heute, knapp drei Monate nach der Verabschiedung des Regierungsentwurfs im Kabinett, zur dritten Lesung im Deutschen Bundestag vor. Ich möchte zum Abschluß der parlamentarischen Beratungen für die zügige und intensive Arbeit in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages und des Bundesrates von dieser Stelle aus ausdrücklich Dank sagen. Dieser große Arbeitseinsatz macht es möglich, daß die Anhebung der Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Kriegsopferversorgung ohne jede Verzögerung am 1. Juli dieses Jahres erfolgen kann und daß gleichzeitig die Maßnahmen zur Konsolidierung der Rentenversicherung wirksam werden können. Ich hoffe sehr, daß es ebenfalls vom gleichen Zeitpunkt ab möglich sein wird, die Kostenentwicklung in der Krankenversicherung nachhaltig und von Grund auf einzudämmen. Der Deutsche Bundestag hat jedenfalls das Seine getan, um diese wichtigen gesellschaftspolitischen Programme Realität werden zu lassen.
Jetzt liegt für den Teil Krankenversicherung die Verantwortung beim Bundesrat. Ich gehe davon aus, daß die gesundheitspolitische Verantwortung dort nicht kleiner geschrieben wird als hier.
Meine Damen und Herren, auch wenn es ungewöhnlich sein mag, gestatten Sie mir von dieser Stelle aus, auch den Bediensteten des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung Dank und Anerkennung auszusprechen.
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Bei der Erarbeitung der Gesetzentwürfe und des Rentenanpassungsberichts, aber auch während der parlamentarischen Beratungen ist in den vier zuständigen Abteilungen ein intensiver Arbeitseinsatz erfolgt, der quantitativ weit über das hinausging, was die Abteilung Arbeitsrecht meines Hauses eigentlich zulassen dürfte - ohne daß die Qualität der Arbeit darunter gelitten hat. Ich erwähne dies hier ausdrücklich auch deshalb, um manches modisch gewordene Klischee von der Tätigkeit im öffentlichen Dienst, das in den letzten vier Monaten im Bundesarbeitsministerium gründlich widerlegt worden ist, hiermit abbauen zu helfen.
Bundesregierung und Regierungsfraktionen haben mit ihrer heute abzuschließenden Arbeit einen wichtigen und dringlichen Teil der sozialpolitischen Arbeit in dieser Legislaturperiode gleich zu Beginn in die Tat umgesetzt. Wir können uns nun mit verstärkter Intensität den weiteren und nicht minder wichtigen sozial- und gesellschaftspolitischen Aufgaben zuwenden, die vor uns stehen. Ich nenne hier insbesondere die gesellschaftspolitische Aufgabe Nr. 1, die Wiedergewinnung der Vollbeschäftigung.
Meinen Dank möchte ich nicht zuletzt auch an die Opposition richten. Sie haben in der Sache zwar hart, aber offen und engagiert an den Gesetzeswerken mitgearbeitet, jedenfalls in den Ausschüssen, deren Klima leider nur selten das Plenum erreicht. Ich habe meine Gesprächsbereitschaft und die Bereit1954
schaft zur Übernahme besserer Vorschläge auch gegenüber der Opposition stets angeboten. Ich freue mich, daß diese Bereitschaft zur Kooperation ihren Niederschlag in konstruktiver Beratung gefunden hat. Ganz wesentliche Teile der Regierungsvorlagen sind in den Ausschußberatungen, insbesondere den Einzelberatungen, einstimmig verabschiedet worden. Das gleiche gilt für Änderungsvorschläge der Ausschüsse selbst.
Diese Bereitschaft der Opposition zur konstruktiven Zusammenarbeit macht deutlich, daß sich die demokratischen Kräfte in unserem Lande zur Verantwortung gegenüber der Solidität der sozialen Sicherung und gegenüber den Beitragszahlern und den Leistungsempfängern bekennen, auch dann, wenn die Bewertungen in dem einen oder anderen Punkt auseinandergehen. Ich erneuere meine Gesprächsbereitschaft bewußt noch einmal, um auch bei der künftigen Willensbildung zur sozialen Sicherung zu einem möglichst breiten und umfassenden Konsens zu kommen. Das sind wir den Millionen Rentnern und Versicherten schuldig. Im Interesse dieser Bürger haben alle demokratischen Kräfte zu einem wirkungsvollen und verantwortlichen Handeln zusammenzufinden. Diese in den Ausschüssen bewiesene Möglichkeit sollte vielleicht auch auf andere Veranstaltungen übertragbar sein.
Voraussetzung der Beratung dieser Gesetzesvorlage mußte und muß es sein, daß der gesteckte finanzielle Konsolidierungsrahmen nicht unterschritten und die soziale Ausgewogenheit der Maßnahmen nicht in Frage gestellt wird. Das hat notwendigerweise manchen gutgemeinten Einzelvorschlag nicht zum Zuge kommen lassen können.
Ich freue mich, daß anfängliche Zeichen von Mißbehagen und manche Widerstände gegen das Konsolidierungs- und Kostendämpfungsprogramm bei Teilen der durch die Maßnahmen betroffenen Gruppen zugunsten einer sachlicheren Bewertung in den Hintergrund getreten sind. Mit besonderer Freude habe ich vermerkt, daß innerhalb der Ärzte- und Zahnärzteschaft die besonnenen Kräfte zunehmend an Gewicht gewonnen haben. Ich führe diese Entwicklung auch darauf zurück, daß der Polemik des Anfangs eine genauere Lektüre des Inhalts des Gesetzentwurfs zur Kostendämpfung folgte und damit die Diskussion von den Fakten her versachlicht wurde. Auch diese Entwicklung ist ein gutes Zeichen für die Funktionsfähigkeit und Funktionstüchtigkeit unserer pluralistischen Gesellschaft. Hier gilt es fortzufahren.
Meine Damen und Herren, mit den vorliegenden Gesetzentwürfen werden notwendige Konsequenzen aus den Auswirkungen der weltwirtschaftlichen Rezession auf die Sozialversicherung und aus der Kostenexpansion im Gesundheitswesen gezogen. Unsere Zielsetzungen für die vorliegenden Gesetzentwürfe darf ich noch einmal kurz zusammenfassen:
1. Sicherung der Finanzgrundlagen für die dynamische Rente, damit die Rentner auch in Zukunft am weiteren wirtschaftlichen Wachstum teilhaben,
2. Absicherung der Finanzierbarkeit unseres leistungsfähigen und freiheitlichen Gesundheitswesens
auch in Zukunft, insbesondere durch Erweiterung des Handlungsspielraums der Selbstverwaltungsorgane von Kassen und Ärzten,
3. Stärkung des Solidarprinzips in Renten- und Krankenversicherung und Stabilisierung des Generationenvertrags.
Diese Zielsetzungen und die gestellten Erwartungen sind durch die Gesetzentwürfe erfüllt worden. Die vorliegenden Ausschußberichte und die hervorragende Darstellung unseres Konzepts durch die Sprecher der Regierungsfraktionen im ersten Durchgang erlauben es mir, hier nur noch zu einzelnen Eckpositionen und Ausschußveränderungen Stellung zu nehmen.
Ich will ausdrücklich anerkennen, daß die ursprünglichen Vorschläge im Laufe der Beratungen in den Ausschüssen konstruktiv ergänzt und nicht unwesentlich verbessert worden sind. Das gilt beispielsweise für die konsequente Ausrichtung der Regelungen am Solidarprinzip. Ich habe mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, daß der Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung und die mitberatenden Ausschüsse vor allem noch Regelungen verbessert haben, mit denen mehr Beitragsgerechtigkeit erreicht werden soll. Besonders bemerkenswert erscheint mir hier, daß der Ausschuß in einigen Punkten über den Regierungsentwurf hinausgegangen ist, um vor allem Überversorgungen, Doppelanrechnungen und ungerechtfertigte Privilegien abzubauen. Die Bundesregierung hat sich diesen Ausschußvorlagen voll angeschlossen.
Ich meine, wenn allen Beteiligten, Rentnern, Versicherten und weiteren Gruppen, Verlangsamungen im Zuwachs und weitere Veränderungen zugemutet werden, um unser System der sozialen Sicherung zu konsolidieren, dann muß höchstes Gewicht auf Beitrags- und Leistungsgerechtigkeit gelegt werden.
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Lassen Sie mich hier noch zwei Änderungen zum Kassenarztrecht, die ich sehr begrüße, besonders ansprechen.
Erstens ist es die regionale Komponente bei Vereinbarungen über die ärztliche Vergütung, so daß die Berücksichtigung besonderer regionaler Verhältnisse und Bedingungen außer Zweifel steht. In der Regierungsvorlage war die regionale Differenzierung nicht ausgeschlossen. Aber ich befürworte nachdrücklich die erfolgte Konkretisierung und Hervorhebung dieses Gesichtspunktes.
Zweitens gilt meine positive Bewertung der Änderung der vieldiskutierten Regelung über den Arzneimittelhöchstbetrag. Nach der Regierungsvorlage sollte eine ungerechtfertigte Überschreitung des vereinbarten Arzneimittelrahmens auf die ärztliche Gesamtvergütung angerechnet werden. Ich sehe es als eine wesentliche Verbesserung an, daß nach Auffassung des Ausschusses bei einer unvertretbaren Überschreitung zusätzliche und gezielte Prüfungen der Verordnungen durchgeführt werden sollen, um auf diesem Wege den Überschreitungsbetrag auszugleichen. Diese individuelle Regelung hat es auch möglich gemacht, die Toleranzgrenze von 5 % aufBundesminister Dr. Ehrenberg
zuheben und damit den Gesamtrahmen enger zu gestalten.
Gestatten Sie mir an dieser Stelle eine Anmerkung zu dem Vorschlag der Opposition, an Stelle der gesetzlichen Regelung eine konzertierte Aktion im Gesundheitswesen einzuführen. Der anerkennenswerte Beschluß der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, an die Angestelltenersatzkassen 1978 keine höheren Honorarforderungen zu stellen, scheint für manchen Beobachter diesen Vorschlag zu unterstützen. Meine Damen und Herren, ich erkenne voll den positiven Beitrag der Kassenärzte án, den dieser Vorschlag darstellt, auch wenn entsprechende Angebote für andere Kassenarten fehlen. Die freiwilligen Beschränkungen der Jahre 1976/77 sind ebenso anzuerkennen. Aber wir wissen doch alle, wie umstritten die so lobenswerten Aktivitäten des Vorstands der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in den eigenen Reihen und vor allem bei verschiedenen Regionalverbänden war.
Wer es darum mit der Fortsetzung dieses vernünftigen und gesamtwirtschaftlich verantwortbaren Kurses ernst meint, muß geradezu nach einer gesetzlichen Regelung rufen, damit die Selbstverwaltung für ihr verantwortliches Handeln eine sichere Basis hat.
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Das gilt auch für den Vorschlag der CDU/CSU. Eine konzertierte Aktion ist ein hervorragendes Instrument zur Abstimmung eines gemeinsamen Kurses für verantwortliches Handeln. Ich will den Vorschlag einer gesundheitspolitischen konzertierten Aktion auch gern aufnehmen, aber nur auf der Basis des Gesetzes und nicht statt dessen. Zur Vorabklärung der Fakten und Meinungen ist eine konzertierte Aktion ein geeignetes Instrument. Entscheiden müssen aber die Verhandlungspartner der Selbstverwaltung, und zwar auf gesicherter gesetzlicher Grundlage.
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Die heute von diesem Hause zu treffenden Entscheidungen stabilisieren unser System der sozialen Sicherung und machen es in der Finanzierung funktionsgerechter. Das gilt für die Abgrenzung von jeweiligen Versicherungsrisiken und deren finanzielle Abdeckung sowohl zwischen der Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung als auch zur Krankenversicherung. Wir verlagern also keine Kosten von einem Versicherungszweig auf den anderen, und wir sanieren nicht den einen Versicherungszweig zu Lasten eines anderen, wie immer wieder behauptet wird,
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wir führen vielmehr vorübergehend zu rechtfertigende Überzahlungen und unübersichtliche und funktionsfremde Mischfinanzierungen von Versicherungsrisiken zurück. Natürlich war die mögliche Entwicklung der Rentenfinanzen mit ein Anlaß, diese Funktionsbereinigung jetzt vorzunehmen. Das ändert aber nichts daran, daß diese funktionsgerechte Zuordnung grundsätzlich richtig und sozialpolitisch notwendig ist. Bisher von der Rentenversicherung getragene Arbeitsmarktrisiken werden deshalb von der Arbeitslosenversicherung übernommen, also von dem hierfür zuständigen Versicherungszweig. Die Bundesanstalt für Arbeit wird ab 1979 für ihre Leistungsempfänger volle Rentenversicherungsbeiträge zahlen. Für die Kranken tut sie das seit eh und je.
In der Krankenversicherung der Rentner werden die Beitragszahlungen der Rentenversicherung auf den Durchschnittsbeitrag in der Krankenversicherung begrenzt. Das heißt: Für die Rentner wird in Zukunft der Beitragssatz entrichtet, wie ihn auch die erwerbstätigen Versicherten aufzubringen haben. Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung kennt unsere gesetzliche Krankenversicherung keinen nach der Höhe des individuellen Risikos gestaffelten Beitragssatz. Das entspricht ihrem Solidarprinzip, und das wird hiermit eindeutig wiederhergestellt. Der Beitragssatz in der Krankenversicherung der Rentner soll nach einer Entschließung des Ausschusses, die ich sehr begrüße, in bestimmten Abständen überprüft werden, um ihn dem durchschnittlichen Beitragssatz in der Krankenversicherung anzupassen. Damit sollten auch letzte Bedenken gegen diese funktionsgerechte Regelung ausgeräumt sein.
Schon bei der Vorlage des Konsolidierungs- und Kostendämpfungsprogramms konnte ich feststellen, daß dieses Programm sozial ausgewogen und finanziell solide ist. Ich kann diese Gesamtbewertung nach der guten parlamentarischen Bearbeitung heute nur noch einmal bekräftigen.
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Das Konsolidierungs- und Kostendämpfungsprogramm - man muß hier beide Teile als Einheit sehen - ist sozial ausgewogen, weil alle Beteiligten ihren Beitrag zu Konsolidierung und Stabilisierung leisten.
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Erstens. Die Rentner leisten ihren Beitrag, weil die Renten vorübergehend etwas verlangsamt wachsen. Ich möchte hier noch einmal betonen, damit irreführende Argumente in Zukunft unterbleiben bzw. damit jeder weiß, daß diese dann wider besseres Wissen abgegeben werden: Es geht bei diesem Programm nicht um Rentenkürzungen; das Gegenteil ist der Fall.
({7})
- Es ist pure Demagogie, Herr Kollege Müller, wenn jemand von Rentenkürzungen spricht.
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Es geht ausschließlich um eine Verlangsamung der Zuwächse, entsprechend der verlangsamten wirtschaftlichen Entwicklung, und nicht um Rentenkürzungen.
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Wer etwas anderes sagt, führt die Rentner bewußt in die Irre.
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Trotz dieser Verlangsamungen bleibt das gegenwärtige Rentenniveau - das höchste, das es in der Bundesrepublik jemals gab - unverändert hoch und stabil.
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Auch die Renten in der Kriegsopferversorgung bleiben in Zukunft im engen, sachlich gerechtfertigten Dynamisierungsverbund mit der gesetzlichen Rentenversicherung. Damit werden die Kriegsopfer-renten wie die Renten in der Rentenversicherung vorübergehend etwas verlangsamt anwachsen. Aber diese Parallelität, die unverändert bleibt, liegt im Interesse der Kriegsopfer selbst. Gerade auch die Renten der Kriegsopfer sind seit 1970 insgesamt erheblich stärker gestiegen als die Nettoeinkommen der Arbeitnehmer und auch stärker als die Sozialrenten. Das war gewollt und richtig. An diesem inzwischen erreichten Niveau werden keine Abstriche gemacht. Die vorgesehene Verschiebung des übernächsten Anpassungstermins um sechs Monate bedeutet keine Schmälerung des Versorgungsananspruchs. Auch für die Kriegsopferrenten gilt, daß das heutige Niveau im Vergleich zur Entwicklung der Nettoeinkommen der Arbeitnehmer auch in Zukunft mindestens voll gesichert bleibt. Die Teilnahme am wirtschaftlichen Wachstum ist und bleibt gesichert.
Zweitens. Die Beitragszahler tragen ihren Teil dazu bei, weil sie auf eine mögliche Senkung des Beitrags zur Bundesanstalt für Arbeit verzichten und weil auch nicht völlig auszuschließen ist, daß sie zunächst eine begrenzte Anhebung des Beitrags zur Krankenversicherung werden akzeptieren müssen, bis das Kostendämpfungsprogramm voll greift. Es war uns sehr wichtig, die Belastung der Beitragszahler in Grenzen zu halten. Die finanziellen Lasten durch die Krankenversicherung der Rentner werden deshalb im Wege eines grundlohnbezogenen Belastungsausgleichs gerechter und gleichmäßiger verteilt, der Beitrag zur Rentenversicherung nicht erhöht.
Drittens. Die Anbieter von Gesundheitsleistungen leisten ihren Beitrag, weil ihre Ertrags- und Einkommensentwicklung im Rahmen der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bleiben wird. Auch hier geht es nicht um Kürzungen des Niveaus, sondern um Anpassungen im Zuwachs.
Das Konzept, das wir vorgelegt haben, ist finanziell solide. Die Beitragspflicht der Bundesanstalt für Arbeit macht die Rentenversicherung wesentlich unabhängiger von Konjunktur und Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt.
Gestern ist hier von verschiedenen Rednern die aktuelle Entwicklung angeführt worden. Trotz der vorgerückten Stunde möchte ich dazu zur Klarstellung für dieses Haus und für die Offentlichkeit noch
einige wenige Bemerkungen machen, weil gestern über die 1 Milliarde DM Ausfall in der Rentenversicherung so viel und - von den Rednern der Opposition - sowenig Richtiges gesagt worden ist.
({12}) Hierzu ist festzustellen:
Erstens. Die Einnahmen der Rentenversicherung aus Pflichtbeiträgen haben in den ersten vier Monaten den Erwartungen entsprochen. Sie sind gegenüber 1976 um rund 1,1 Milliarden DM, d. h. um 5,3 v. H., gestiegen.
Zweitens. Bei den freiwilligen Beiträgen ist in den ersten Monaten dieses Jahres ein Rückgang zu verzeichnen gewesen, und zwar im wesentlichen deshalb, weil seit Beginn des Jahres die Beitragsentrichtung durch Kauf von Beitragsmarken durch ein für die Versicherten neues, bargeldloses Verfahren abgelöst worden ist. Dieses neue Verfahren, von dem die Versicherungsträger selber geschätzt haben, daß es zu einer Verzögerung von vier Monaten führen wird, wird sich einspielen, und damit wird sich auch dort die Entwicklung des Beitragsaufkommens stabilisieren.
Nun zu den Anmerkungen von Herrn Schedl, der gestern gesagt hat, er habe mit der BfA telefoniert und dort andere Auskünfte bekommen. Ich muß allerdings gestehen: Ich habe gestern die 400 Millionen DM, die im Januar durch Markenverkauf eingegangen und noch im Dezember verbucht worden sind, etwas pauschal genannt. Eine heutige Nachfrage bei dem Leiter der Hauptbuchhaltung der BfA - bei niemand anderem, Herr Kollege Franke - hat ergeben, daß es nicht 400 Millionen DM, sondern 437 Millionen DM sind. Entschuldigen Sie diese Abrundung nach unten, Herr Kollege Schedl.
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Meine Damen und Herren, gesicherte Einschätzungen der tatsächlichen Entwicklung sind nach allen Erfahrungen der Vergangenheit jeweils erst in der zweiten Jahreshälfte möglich. Die Schätzungen der Rentenversicherungsträger im Jahre 1976, die stets nach oben korrigiert werden mußten, unterstreichen das. Sie sollten etwas mehr Ruhe und Gelassenheit haben und nicht Monat für Monat neue Berechnungen über die Rentenversicherung fordern. Auch die Haushaltspläne von Bund und Ländern werden nicht in jedem Monat revidiert; ihnen liegen die gleichen Projektionen zugrunde.
({14})
Damit kein Mißverständnis aufkommt: Ich behaupte nicht, daß die Werte der mittelfristigen Projektion so eintreffen müssen, wie sie sind. Keiner ist ein Prophet. Aber gerade der von Ihnen, meine Damen und Herren, so sehr betonte Zusammenhang mit dem Arbeitsmarkt zeigt doch auch, wie wichtig die Trennung der Risiken ist, die wir vorgenommen haben, wie wichtig der stabilisierende Beitrag der Bundesanstalt ist. Sie haben diesem Beitrag zugestimmt, und Sie sollten nicht vergessen, diese Neuregelung auch bei ihren eigenen mittelfristigen Überlegungen über die Finanzen der RentenversiBundesminister Dr. Ehrenberg
cherung mit in Ansatz zu bringen. Dann werden Ihre Befürchtungen sich auflösen.
({15})
Es besteht kein Zweifel, daß die heutige Beschäftigungslage zu verstärkter beschäftigungspolitischer Aktivität zwingt - aber nicht der Rentenfinanzen wegen, sondern deshalb, weil es unsere gemeinsame Aufgabe ist, die Arbeitslosigkeit konzentriert mit allen Möglichkeiten der Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik zu bekämpfen.
({16})
Hier sind aber auch die Länder und die Gemeinden aufgerufen, die über den überwiegenden Teil der Investitionsmöglichkeiten verfügen. Unternehmer und Verbraucher haben ebenfalls eine Schlüsselfunktion im Hinblick auf eine zügige Verbesserung der Beschäftigungslage. Ich meine, die Verbraucher sollten getrost mehr Mut zur Nachfrage und die Unternehmer mehr Mut zum Investieren haben. Die objektiven Daten unserer Wirtschaft rechtfertigen das.
({17})
Meine Damen und Herren, das Netz der sozialen Sicherung hat sich gerade in der hinter uns liegenden Rezession hervorragend bewährt. Es hat wesentlichen Anteil an der gesellschaftlichen Stabilität und am inneren Frieden unseres Landes. Wir alle in diesem Hause sind dafür verantwortlich, daß dies so bleibt und daß die soziale Sicherung ihre zentrale Funktion für Lebensstandard und Zukunftsvertanen von Millionen Versicherten und Leistungsempfängern weiter uneingeschränkt erfüllen kann.
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Das heißt auch, daß die großen Fortschritte der Rentenreform von 1972 - vor allem die flexible Altersgrenze und die Rente nach Mindesteinkommen - feste Bestandteile der sozialen Rentenversicherung und damit Walter Arendts Werk fester Bestandteil der Sozialpolitik dieses Landes bleiben.
({19})
Noch so hämische Bemerkungen aus den Reihen der Opposition werden die Verdienste meines verehrten Freundes und Vorgängers Walter Arendt um die deutsche Sozialpolitik nicht mindern können.
({20})
Der Deutsche Bundestag legt heute die Grundlagen für solide Finanzen in Renten- und Krankenversicherung. Für die Versicherten ist es von entscheidender Bedeutung, daß unser Gesundheitswesen leistungsfähig und finanzierbar zugleich bleibt. Der Gesetzentwurf zur Kostendämpfung in der Krankenversicherung, wie er uns heute vorliegt, beinhaltet ein sozial- und gesellschaftspolitisches Programm, das Leistungsfähigkeit und Finanzierbarkeit in Übereinstimmung hält. Um gerade im Hinblick auf das Krankenversicherungsgesetz noch einmal Klarheit über die Absichten der Regierungsparteien zu schaffen, sage ich dies: Die Bundesrepublik Deutschland verfügt über ein hervorragendes Gesundheitssystem mit hohem medizinischem Leistungsniveau. Eine Fortsetzung der Kostenentwicklung der letzten Jahre würde dieses System aber von innen her sprengen. Um die Erhaltung dieses unseres Gesundheitssystems geht es, nämlich um fréie Arztwahl, um ärztliche Niederlassungsfreiheit, um Therapiefreiheit und um Versorgung auf dem jeweils erreichten medizinischen Niveau für jeden Bürger dieses Landes.
({21})
Wer die Basis eines gegliederten Krankenkassensystems erhalten will, muß sich mit Erfolg um eine wirksame Kosteneindämmung bemühen, d. h., er muß dem Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz zustimmen. Die Regierungsfraktionen werden das, wie ihre Sprecher hier erklärt haben, tun. Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, haben noch eine Chance.
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Sie haben noch die Chance, sich in die Reihe derjenigen einzuordnen, die sich mit wirksamen Maßnahmen um die Stabilisierung unseres Gesundheitswesens bemühen.
({23})
Können Sie sich von Ihren verschiedenen Interessentenstandpunkten her dazu nicht entschließen,
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so seien Sie wenigstens so freundlich, Ihre Parteifreunde im Bundesrat nicht zu beeinflussen, dann Ihrem schlechten Beispiel zu folgen.
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Ich kann mir jedenfalls bis jetzt noch nicht vorstellen, daß Ministerpräsidenten deutscher Bundesländer es auf sich nehmen wollen, die Kostenflut im Gesundheitswesen ungehemmt steigen zu lassen.
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Meine Damen und Herren, eine letzte Bemerkung zu diesem umfassenden Gesetzgebungswerk.
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Die Kompetenzverteilung unserer Verfassung gibt den Bundesländern in der Krankenversicherung nicht nur das Zustimmungsrecht. Gemeinsame Kompetenzen bedeuten auch gemeinsame Verantwortung. 34 Millionen Versicherte in der Krankenversicherung, in ihrer großen Mehrheit Arbeitnehmer und Rentner, erwarten, daß elf Landesregierungen am 3. Juni dieser gemeinsamen Verantwortung gerecht werden.
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Meine Damen und Herren, ich will es auf preußisch sagen: Der Souverän - der Souverän ist das deutsche Volk - erwartet, daß elf Ministerpräsidenten bzw. Bürgermeister ihre Pflicht tun.
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Die Aussprache zur dritten Lesung ist beendet. Es sind zwei namentliche Abstimmungen beantragt worden; die Anträge sind ausreichend unterstützt worden.
Wir kommen zur Schlußabstimmung über das zwanzigste Rentenanpassungsgesetz, und zwar in namentlicher Abstimmung.
Die Abstimmung ist eröffnet.
Ich mache darauf aufmerksam, daß wir, wenn diese Abstimmung abgeschlossen ist, sofort die zweite Abstimmung anschließen. Ich bitte also, die jetzige Abstimmung möglichst zügig durchzuführen.
Haben alle Mitglieder des Hauses ihre Stimmkarte abgegeben? - Ich höre keinen Widerspruch. Dann schließe ich die Abstimmung.
Meine Damen und Herren, wir kommen zur Schlußabstimmung über das KrankenversicherungsKostendämpfungsgesetz in der Fassung der dritten Lesung. Ich eröffne die namentliche Abstimmung.
Haben alle Mitglieder des Hauses ihre Stimmkarte abgegeben? - Ich höre keinen Widerspruch. Ich schließe die Abstimmung.
Ich darf, während die Auszählung erfolgt, noch eine Reihe von Tagesordnungspunkten abwickeln. Ich komme, sobald die Abstimmungsergebnisse vorliegen, auf die beiden Gesetze zurück.
Meine Damen und Herren, es liegen drei weitere Beschlußempfehlungen des Ausschusses vor.
Wer der Beschlußempfehlung des Ausschusses auf Drucksache 8/337 unter Nr. 2 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das erste war die Mehrheit. Nr. 2 ist angenommen.
Der Ausschuß empfiehlt auf Drucksache 8/337 unter Nr. 3 die Annahme einer Entschließung. Wird dazu das Wort gewünscht? - Das scheint nicht der Fall zu sein. Es ist Einzelabstimmung zu den einzelnen Buchstaben der Entschließung beantragt.
Ich rufe Buchstabe a auf. Wer die Zustimmung geben will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das erste war die Mehrheit. Buchstabe a ist angenommen.
Ich rufe Buchstabe b auf. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Einstimmige Annahme.
Ich rufe Buchstabe c
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und Buchstabe d auf. Wer ist dafür? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Angenommen.
Ich rufe Buchstabe e auf. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Einstimmige Annahme.
Buchstabe f. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Einstimmige Annahme.
Der Ausschuß empfiehlt außerdem, die zu dem Gesetzentwurf - Drucksache 8/165 - eingegangenen Eingaben und Petitionen für erledigt zu erklären. - Das Haus ist damit einverstanden; es ist so beschlossen.
Zu dem Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz empfiehlt der Ausschuß auf Drucksache 8/338 unter Nr. 2 die Annahme einer Entschließung. Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dieser EntschlieBung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich kann einstimmige Annahme feststellen.
Der Ausschuß empfiehlt außerdem, die zu diesem Gesetzentwurf eingegangenen Eingaben und Petitionen für erledigt zu erklären. - Das Haus ist damit einverstanden; es ist so beschlossen.
Wir kommen zur Schlußabstimmung über das Neunte Anpassungsgesetz - KOV. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich darf feststellen, daß dieses Gesetz einstimmig vom Deutschen Bundestag angenommen wurde.
({1})
Es liegen zwei weitere Beschlußempfehlungen des Ausschusses vor.
Der Ausschuß empfiehlt auf Drucksache 8/339 unter Nr. 2 die Annahme einer Entschließung. Wird dazu das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wer dem Entschließungsantrag auf Drucksache 8/339 unter Nr. 2 der Beschlußempfehlungen des Ausschusses die Zustimmung geben will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Einstimmig angenommen.
Der Ausschuß empfiehlt ferner unter Nr. 3 seiner Beschlußempfehlung, die zu dem Gesetzentwurf eingegangenen Eingaben und Petitionen für erledigt zu erklären. - Das Haus ist damit einverstanden. Es ist so beschlossen.
Bis die Ergebnisse der zwei namentlichen Abstimmungen vorliegen, rufe ich noch einige Tagesordnungspunkte auf.
Punkt 9 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung sachen- und grundbuchrechtlicher Vorsdiriften sowie von Vorschriften der Zivilprozeßordnung, des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung und der Kostenordnung
- Drucksache 8/89 Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses ({2})
- Drucksache 8/359 Berichterstatter:
Abgeordneter Dr. Emmerlich Abgeordneter Dr. Eyrich
({3})
Ich rufe in zweiter Beratung Art. 1 bis 8, Einleitung und Überschrift auf. Wer seine Zustimmung
Vizepräsident Stücklen
geben will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Der Gesetzentwurf ist in zweiter Lesung einstimmig angenommen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Wer dem Gesetz als Ganzem seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dieses Gesetz ist einstimmig verabschiedet.
Der Ausschuß empfiehlt ferner, die zu dem Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen für erledigt zu erklären. - Ich darf die Zustimmung des Hauses feststellen. Es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 10 der Tagesordnung auf:
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Wahlprüfungsausschusses zu 13 Wahleinsprüchen
- Drucksache 8/347 Das Wort wird dazu nicht gewünscht. Ich stelle den Antrag des Ausschusses zur Abstimmung. Wer dem folgen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Einstimmig so beschlossen.
Ich rufe Punkt 11 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Düngemittelgesetzes
- Drucksache 8/319 Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Der Überweisungsvorschlag des Ältestenrates liegt Ihnen vor. Wer ihm zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - So beschlossen.
Punkt 12 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1977 ({4})
- Drucksache 8/365 Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß für Wirtschaft ({5}) Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Haushaltsausschuß
Der Überweisungsvorschlag des Ältestenrates liegt Ihnen vor. - Das Haus ist mit der vorgeschlagenen Überweisung einverstanden.
Ich rufe Punkt 13 der Tagesordnung auf:
a) Beratung der Sammelübersicht 3 des Petitionsausschusses ({6}) über Anträge zu Petitionen
- Drucksache 8/340 -
b) Beratung der Sammelübersicht 4 des Petitionsausschusses ({7}) über Anträge zu Petitionen
- Drucksache 8/350 Der Ausschuß empfiehlt, die in den Sammelübersichten enthaltenen Anträge des Petitionsausschusses anzunehmen. Ist das Haus damit einverstanden? - Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 14 der Tagesordnung auf:
Beratung der Ubersicht 2 des Rechtsausschusses ({8}) über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht
- Drucksache 8/310 Wer der Beschlußempfehlung des Ausschusses folgen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Einstimmig so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 15:
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen ({9}) zu dem Antrag der Abgeordneten Schmidhuber, Dr. Wittmann ({10}), Klein ({11}), Kraus, Dr. Riedl ({12}), Geisenhofer und Genossen
Rangierbahnhof München-Nord
- Drucksachen 8/146, 8/331 Berichterstatter: Abgeordneter O11esch
Wer der Ausschußempfehlung folgen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich darf einstimmige Zustimmung feststellen.
Tagesordnungspunkt 16:
Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses ({13}) zur Unterrichtung durch die Bundesregierung
Verbilligte Veräußerung von bundeseigenen Grundstücken
- Drucksachen 8/76, 8/349 -Berichterstatter: Abgeordneter Grobecker
Die Ausschußempfehlung liegt Ihnen vor. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Einstimmig so beschlossen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich gebe nunmehr das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über das Zwanzigste Rentenanpassungsgesetz bekannt. Von den uneingeschränkt Stimmberechtigten haben 241 mit Ja 209 mit Nein, von den Berliner Abgeordneten 11 mit Ja und 10 mit Nein gestimmt.
Ergebnis
Abgegebene Stimmen 450 und 21 Berliner Abgeordnete; davon
ja: 241 und 11 Berliner Abgeordnete
nein: 209 und 10 Berliner Abgeordnete
Vizepräsident Stücklen
Ja
SPD
Adams Ahlers Dr. Ahrens
Amling Arendt Augstein
Baack Bahr
Dr. Bardens
Batz
Dr. Bayerl
Becker ({14}) Biermann
Bindig Blank
Dr. Böhme ({15}) Frau von Bothmer
Brandt
Brandt ({16}) Brück
Buchstaller
Büchler ({17})
Büchner ({18})
Dr. von Bülow
Buschfort
Dr. Bußmann
Collet Conradi
Coppik
Dr. Corterier
Curdt
Frau Dr. Däubler-Gmelin Daubertshäuser
Dr. von Dohnanyi
Dürr
Dr. Ehmke
Frau Eilers ({19}) Dr. Emmerlich
Dr. Enders
Engholm
Frau Erler
Esters Ewen Fellermaier
Fiebig
Dr. Fischer
Flämig
Frau Dr. Focke
Franke ({20}) Friedrich ({21}) Gansel
Gerstl ({22})
Gertzen
Dr. Geßner
Glombig
Dr. Glotz
Gobrecht
Grobecker
Grunenberg
Gscheidle
Dr. Haack
Haar
Haase ({23})
Haehser
Hansen
Hauck
Dr. Hauff
Henke
Heyenn
Höhmann
Hoffmann ({24}) Hofmann ({25})
Dr. Holtz
Horn
Frau Huber
Huonker
Ibrügger
Immer ({26})
Jahn ({27})
Jaunich
Dr. Jens
Junghans Jungmann Junker
Kaffka
Kirschner
Klein ({28})
Koblitz
Konrad
Kratz
Kretkowski
Dr. Kreutzmann
Krockert Kühbacher Kuhlwein Lattmann Dr. Lauritzen
Leber
Lemp
Lenders
Liedtke
Dr. Linde Lutz
Mahne
Marquardt Marschall
Frau Dr. Martiny-Glotz Matthöfer
Dr. Meinecke ({29}) Meinike ({30}) Meininghaus
Menzel
Möhring
Müller ({31})
Müller ({32}) Müller ({33}) Müntefering
Nagel
Neumann Dr. Nöbel Offergeld Oostergetelo
Paterna
Pawelczyk Peiter
Dr. Penner Pensky
Peter
Polkehn
Porzner
Rapp ({34})
Rappe ({35}) Ravens
Frau Renger Reuschenbach
Rohde
Rosenthal Roth
Saxowski
Dr. Schachtschabel Schäfer ({36})
Dr. Schäfer ({37}) Scheffler
Scheu
Schirmer Schlaga Schluckebier
Dr. Schmidt ({38}) Schmidt ({39}) Schmidt ({40}) Schmidt ({41})
Dr. Schmitt-Vockenhausen Dr. Schmude
Dr. Schöfberger
Schreiber Schulte ({42})
Schwabe
Dr. Schwencke ({43})
Dr. Schwenk ({44}) Seefeld
Sieler
Frau Simonis Simpfendörfer
Dr. Sperling
Dr. Spöri
Stahl ({45})
Dr. Steger
Stockleben
Stöckl
Sund
Sybertz Thüsing Frau Dr. Timm
Tönjes Topmann Frau Traupe
Ueberhorst
Urbaniak
Dr. Vogel ({46}) Vogelsang
Voigt ({47}) Waltemathe
Walther
Dr. Weber ({48})
Wehner
Weißkirchen ({49}) Wendt
Dr. Wernitz
Westphal
Wiefel Wilhelm
Wimmer ({50}) Wischnewski
Dr. de With
Wittmann ({51}) Wolfram ({52}) Wrede
Würtz Wüster Wuttke Wuwer Zander Zebisch Zeitler
Berliner Abgeordnete
Bühling
Dr. Diederich ({53})
Dr. Dübber
Egert
Löffler
Männing Mattick Frau Schlei
Schulze ({54}) Sieglerschmidt
FDP
Angermeyer Baum
Cronenberg Eimer ({55}) Engelhard
Ertl
Frau Funcke Gärtner
Gallus
Gattermann Genscher
Grüner
Frau Dr. Hamm-Brücher Dr. Haussmann Hölscher
Hoffie
Jung
Kleinert
Dr.-Ing. Laermann Ludewig
Dr. Dr. h. c. Maihofer Frau Matthäus-Maier Mischnick
Möllemann O11esch
Paintner
Peters ({56}) Schmidt ({57})
von Schoeler Frau Schuchardt
Dr. Vohrer Dr. Wendig
Wolfgramm ({58}) Wurbs
Zywietz
Berliner Abgeordnete Hoppe
Nein
CDU/CSU
Dr. Althammer
Dr. Arnold Bayha
Dr. Becher ({59})
Dr. Becker ({60}) Frau Benedix
Benz
Berger
Biechele
Dr. Biedenkopf
Biehle
Dr. von Bismarck
Dr. Blüm Blumenfeld
Böhm ({61})
Dr. Bötsch Braun
Breidbach Broll
Bühler ({62})
Burger
Carstens ({63}) Carstens ({64}) Conrad ({65})
Dr. Czaja Damm
Daweke
Dr. Dollinger
Dreyer
Engelsberger
Erhard ({66}) Ernesti
Ey
Eymer ({67})
Dr. Eyrich Feinendegen
Frau Fischer
Francke ({68}) Franke
Dr. Friedmann
Dr. Fuchs Frau Geier Geisenhofer
Dr. von Geldern
Dr. George Gerlach ({69}) Gerstein
Gierenstein Glos
Dr. Gölter Dr. Gruhl Haase ({70})
Dr. Häfele Dr. Hammans
Hanz
Hartmann
Vizepräsident Stücklen Hasinger
von Hassel Hauser ({71}) Hauser ({72}) Helmrich
Dr. Hennig
von der Heydt Freiherr
von Massenbach Höffkes
Höpfinger
Dr. Hoffacker
Frau Hoffmann ({73}) Dr. Hornhues Horstmeier
Dr. Hubrig Frau Hürland
Dr. Hüsch Dr. Hupka Graf Huyn Dr. Jaeger Jäger ({74})
Dr. Jahn ({75})
Dr. Jenninger
Dr. Jentsch ({76}) Dr. Jobst
Josten
Frau Karwatzki
Kiechle
Dr. Klein ({77}) Klein ({78}) Klinker
Dr. Köhler ({79}) Dr. Köhler ({80}) Köster
Dr. Kohl
Krampe
Dr. Kraske Kraus
Dr. Kreile Krey
Kroll-Schlüter
Dr. Kunz ({81}) Lagershausen Lampersbach
Landré
Dr. Langguth Dr. Langner Dr. Laufs Leicht
Lemmrich
Dr. Lenz ({82}) Lenzer
Link
Lintner
Löher
Dr. Luda
Dr. Marx Dr. Mende
Dr. Mertes ({83}) Metz
Dr. Meyer zu Bentrup Dr. Mikat
Dr. Miltner Milz
Dr. Möller Dr. Müller
Müller ({84}) Müller ({85}) Neuhaus
Frau Dr. Neumeister Niegel
Nordlohne
Dr. Nothhelfer
Frau Pack Petersen
Pfeffermann Pfeifer
Picard
Pohlmann Prangenberg Dr. Probst
Rainer
Rawe
Reddemann
Regenspurger
Dr. Reimers
Dr. Riesenhuber
Dr. Ritz
Röhner
Dr. Rose Rühe
Russe
Sauer ({86})
Sauter ({87})
Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein Dr. Schäuble
Schartz ({88})
Schedl
Frau Schleicher Schmidhuber
Schmidt ({89}) Schmitz ({90}) Schmöle
Dr. Schröder ({91}) Schröder ({92}) Schröder ({93}) Dr. Schulte ({94}) Schwarz
Dr. Schwarz-Schilling Seiters
Dr. Freiherr Spies von Büllesheim
Spilker
Spranger Dr. Sprung
Stahlberg
Dr. Stark ({95})
Graf Stauffenberg
Dr. Stavenhagen
Dr. Stercken
Stommel Stücklen Stutzer
Susset
de Terra Tillmann Dr. Todenhöfer
Dr. Unland
Frau Verhülsdonk
Vogel ({96})
Vogt ({97})
Volmer Dr. Voss Dr. Waffenschmidt
Dr. Waigel
Dr. Wallmann
Dr. von Wartenberg Wawrzik
Weber ({98}) Weiskirch ({99})
Werner
Frau Dr. Wex
Frau Dr. Wilms
Wimmer
({100}) Windelen
Frau Dr. Wisniewski Wissmann
Dr. Wittmann ({101}) Dr. Wörner
Würzbach Dr. Wulff Zeyer
Ziegler
Dr. Zimmermann
Berliner Abgeordnete
Amrehn Dr. Gradl
Kittelmann Kunz ({102}) Luster
Müller ({103})
Dr. Pfennig Frau Pieser Straßmeir Wohlrabe
Damit ist dieses Gesetz in dritter Lesung angenommen.
({104})
Das vorläufige Ergebnis der zweiten namentlichen Abstimmung - der über das Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz - lautet: Von den uneingeschränkt Stimmberechtigten kamen 241 JaStimmen und 206 Nein-Stimmen, von den Berliner Abgeordneten 11 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen.
Endgültiges Ergebnis
Abgegebene Stimmen 446 und 21 Berliner Abgeordnete; davon
ja: 241 und 11 Berliner Abgeordnete, nein: 205 und 10 Berliner Abgeordnete
Ja
SPD
Adams Ahlers Dr. Ahrens
Amling Arendt Augstein
Baack Bahr
Dr. Bardens
Batz
Dr. Bayerl
Becker ({105}) Biermann
Bindig Blank
Dr. Böhme ({106}) Frau von Bothmer Brandt
Brandt ({107}) Brück
Buchstaller
Büchler ({108})
Büchner ({109})
Dr. von Bülow
Buschfort
Dr. Bußmann
Collet Conradi
Coppik
Dr. Corterier
Curdt
Frau Dr. Däubler-Gmelin Daubertshäuser
Dr. von Dohnanyi
Dürr
Dr. Ehmke
Frau Eilers ({110}) Dr. Emmerlich
Dr. Enders
Engholm
Frau Erler
Esters Ewen Fellermaier
Fiebig
Dr. Fischer
Flämig
Frau Dr. Focke
Franke ({111}) Friedrich ({112})
Gansel
Gerstl ({113})
Gertzen
Dr. Geßner
Glombig Dr. Glotz Gobrecht Grobecker Grunenberg
Gscheidle Dr. Haack Haar
Haase ({114})
Haehser Hansen Frau Dr. Hartenstein
Hauck
Dr. Hauff Henke
Heyenn Höhmann
Hoffmann ({115}) Hofmann ({116})
Dr. Holtz Horn
Frau Huber
Huonker Ibrügger Immer ({117})
Jahn ({118})
Jaunich Dr. Jens Junghans Jungmann Junker
Kaffka
Kirschner
Klein ({119})
Koblitz
Konrad Kratz
Kretkowski
Dr. Kreutzmann
Krockert Kühbacher
Kuhlwein Lattmann Dr. Lauritzen
Leber
Lemp
Lenders
Liedtke Dr. Linde Lutz
Vizepräsident Stücklen
Mahne
Marquardt Marschall
Frau Dr. Martiny-Glotz Matthöfer
Dr. Meinecke ({120}) Meinike ({121}) Meininghaus
Menzel
Möhring
Müller ({122})
Müller ({123})
Müller ({124})
Dr. Müller-Emmert Müntefering
Nagel
Neumann Dr. Nöbel Offergeld Oostergetelo
Paterna
Pawelczyk Peiter
Dr. Penner Pensky
Peter
Polkehn Porzner
Rapp ({125})
Rappe ({126}) Ravens
Frau Renger Reuschenbach
Rohde
Rosenthal Roth
Saxowski
Dr. Schachtschabel Schäfer ({127})
Dr. Schäfer ({128}) Scheffler
Scheu
Schirmer Schluckebier
Dr. Schmidt ({129}) Schmidt ({130}) Schmidt ({131}) Schmidt ({132})
Dr. Schmitt-Vockenhausen Dr. Schmude
Dr. Schöfberger
Schreiber Schulte ({133})
Schwabe
Dr. Schwencke ({134}) Dr. Schwenk ({135}) Seefeld
Sieler
Frau Simonis Simpfendörfer
Dr. Sperling Dr. Spöri
Stahl ({136})
Dr. Steger Stockleben Stöckl
Sund
Sybertz
Thüsing
Frau Dr. Timm
Tönjes
Topmann Frau Traupe
Ueberhorst Urbaniak
Dr. Vogel ({137}) Vogelsang
Voigt ({138}) Waltemathe
Walther
Dr. Weber ({139})
Wehner
Weißkirchen ({140}) Wendt
Dr. Wernitz
Westphal Wiefel Wilhelm
Wimmer ({141}) Wischnewski
Dr. de With
Wittmann ({142}) Wolfram ({143}) Wrede
Würtz
Wüster Wuttke Wuwer Zander Zebisch Zeitler
Berliner Abgeordnete
Bühling
Dr. Diederich ({144})
Dr. Dübber
Egert
Löffler Männing Mattick Frau Schlei
Schulze ({145}) Sieglerschmidt
FDP
Angermeyer
Baum
Cronenberg
Eimer ({146})
Engelhard
Ertl
Frau Funcke
Gärtner Gallus Gattermann
Genscher Grüner
Frau Dr. Hamm-Brücher Dr. Haussmann
Hölscher Hoffie
Jung
Dr.-Ing. Laermann Ludewig
Dr. Dr. h. c. Maihofer
Frau Matthäus-Maier Mischnick
Möllemann
O11esch Paintner
Peters ({147}) Schmidt ({148})
von Schoeler
Frau Schuchardt
Dr. Vohrer
Dr. Wendig
Wolfgramm ({149}) Wurbs
Zywietz
Berliner Abgeordnete Hoppe
Nein
CDU/CSU
Dr. Althammer Dr. Arnold
Bayha
Dr. Becher ({150})
Dr. Becker ({151}) Frau Benedix
Benz
Berger
Biechele
Dr. Biedenkopf
Biehle
Dr. von Bismarck
Blumenfeld
Böhm ({152})
Dr. Bötsch Braun
Breidbach Broll
Bühler ({153})
Burger
Carstens ({154}) Carstens ({155}) Conrad ({156}) Dr. Czaja
Damm
Daweke
Dr. Dollinger
Dreyer
Engelsberger
Erhard ({157}) Ernesti
Eymer ({158})
Dr. Eyrich Feinendegen
Frau Fischer Francke ({159}) Franke
Dr. Friedmann
Dr. Fuchs Frau Geier Geisenhofer
Dr. von Geldern
Dr. George Gerlach ({160}) Gerstein
Gierenstein Glos
Dr. Gölter Dr. Gruhl Haase ({161})
Dr. Häfele Dr. Hammans
Hanz
Hartmann Hasinger von Hassel Hauser ({162}) Hauser ({163}) Helmrich
Dr. Hennig
von der Heydt Freiherr
von Massenbach Höffkes
Höpfinger
Dr. Hoffacker
Frau Hoffmann ({164}) Dr. Hornhues Horstmeier
Dr. Hubrig Frau Hürland
Dr. Hüsch Dr. Hupka Graf Huyn Dr. Jaeger Jäger ({165})
Dr. Jahn ({166})
Dr. Jenninger
Dr. Jentsch ({167}) Dr. Jobst
Josten
Frau Karwatzki
Kiechle
Dr. Klein ({168})
Klein ({169})
Klinker
Dr. Köhler ({170})
Dr. Köhler ({171}) Köster
Dr. Kohl
Dr. Kraske
Kraus
Dr. Kreile
Krey
Kroll-Schlüter
Dr. Kunz ({172}) Lampersbach
Landré
Dr. Langguth
Dr. Langner
Dr. Laufs
Leicht Lemmrich
Dr. Lenz ({173}) Lenzer
Link
Lintner Löher Dr. Luda
Dr. Marx
Dr. Mertes ({174}) Metz
Dr. Meyer zu Bentrup
Dr. Mikat
Dr. Miltner
Milz
Dr. Möller
Dr. Müller
Müller ({175})
Müller ({176})
Neuhaus
Frau Dr. Neumeister Niegel
Nordlohne
Dr. Nothhelfer
Frau Pack
Petersen
Pfeffermann
Pfeifer Picard Pohlmann
Prangenberg
Dr. Probst
Rainer Rawe Reddemann
Regenspurger
Dr. Reimers
Dr. Riesenhuber
Dr. Ritz Röhner Dr. Rose
Rühe
Russe
Sauer ({177})
Sauter ({178})
Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein Dr. Schäuble
Schartz ({179})
Schedl
Frau Schleicher Schmidhuber
Schmidt ({180}) Schmitz ({181}) Schmöle
Dr. Schröder ({182}) Schröder ({183}) Schröder ({184}) Dr. Schulte ({185})
Schwarz
Dr. Schwarz-Schilling Seiters
Dr. Freiherr Spies von
Büllesheim
Spilker
Vizepräsident Stücklen
Spranger Stahlberg
Dr. Stark ({186}) Graf Stauffenberg
Dr. Stavenhagen
Dr. Stercken
Stommel Stücklen Stutzer
Susset
de Terra Tillmann Dr. Todenhöfer
Dr. Unland
Frau Verhülsdonk Vogel ({187}) Vogt ({188})
Volmer Dr. Voss Dr. Waffenschmidt
Dr. Waigel Dr. Wallmann
Dr. Warnke
Dr. von Wartenberg Wawrzik
Weber ({189}) Weiskirch ({190}) Werner
Frau Dr. Wex
Frau Dr. Wilms
Wimmer
({191}) Windelen
Frau Dr. Wisniewski Wissmann
Dr. Wittmann ({192}) Dr. Wörner
Würzbach Dr. Wulff Zeyer
Ziegler
Dr. Zimmermann
Berliner Abgeordnete
Amrehn
Dr. Gradl
Kittelmann Kunz ({193}) Luster
Müller ({194})
Dr. Pfennig Frau Pieser Straßmeir Wohlrabe
Damit ist auch dieses Gesetz in dritter Lesung angenommen.
({195}) Ich rufe Punkt 17 der Tagesordnung auf:
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit ({196}) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag einer Verordnung ({197}) des Rates über die finanzielle und technische Hilfe zugunsten der nichtassoziierten Entwicklungsländer
- Drucksachen 8/164, 8/312 Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Holtz
Ich stelle den Antrag des Ausschusses zur Abstimmung. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Es ist einstimmig so beschlossen.
Ich rufe Punkt 18 der Tagesordnung auf:
Beratung der Entschließung des Europäischen Parlaments mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Entwurf eines Vierten Programms für die mittelfristige Wirtschaftspolitik
- Drucksache 8/261 -Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß für Wirtschaft
Es ist Überweisung an den Wirtschaftsausschuß vorgeschlagen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Keine gegenteilige Meinung, keine Enthaltung. Es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 19 der Tagesordnung auf:
Beratung der zustimmungsbedürftigen Verordnung der Bundesregierung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs ({198})
- Drucksache 8/332 -Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß für Wirtschaft
Vom Ältestenrat ist Überweisung an den Wirtschaftsausschuß vorgeschlagen. - Keine gegenteilige Meinung. Es ist so beschlossen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind am Ende der Plenarsitzung. Ich berufe die nächste Plenarsitzung für Mittwoch, 25. Mai 1977, 13 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.