Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet.
Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung
Der Vermittlungsausschuß hat zu den nachstehenden Gesetzen das Verfahren ohne Einigungsvorschlag abgeschlossen:
Neunzehntes Strafrechtsänderungsgesetz ({0})
Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und
Publizisten ({1})
Gesetz zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes Staatshaftungsgesetz
Seine Schreiben werden als Drucksachen 8/4362, 8/4363, 8/4364 und 8/4366 verteilt
Das ... Strafrechtsänderungsgesetz ({2}) hat der Vermittlungsausschuß bestätigt. Sein Schreiben wird als Drucksache 8/4367 verteilt
Dem Gesetz zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes und dem Jugendhilfegesetz ({3}) hat der Bundesrat nicht zugestimmt. Seine Schreiben werden als Drucksachen 8/4387 und 8/4388 verteilt
Der Bundesminister für Forschung und Technologie hat mit Schreiben vom 30. Juni 1980 im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerstein, Lenzer, Dr. Probst, Pfeifer, Benz, Engelsberger, Dr. Hubrig, Dr. Riesenhuber, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Laufs, Pfeffermann, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz, Dr. Schwarz-Schilling, Röhner, Bühler ({4}) und der Fraktion der CDU/CSU betr. „Bürgerdialog Kernenergie" - Drucksache 8/4237 - beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 8/4371 verteilt
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen hat mit Schreiben vom 2. Juli 1980 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Erhard ({5}), Dr. Marx, Spranger und der Fraktion der CDU/CSU betr. DKP und DDR-Touristik - Drucksache 8/4211- beantwortet Sein Schreiben wird als Drucksache 8/4377 verteilt
Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit Schreiben vom 2. Juli 1980 im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern die Kleine Anfrage der Abgeordneten Amling, Batz, Büchner ({6}), Klein ({7}), Dr. Müller-Emmert, Müller ({8}), Scheffler, Schirmer, Dr. Nöbel, Walther, Dr. Penner, Frau Renger, Frau Eilers ({9}), Frau Steinhauer, Hauck, Fiebig, Mischnick und der Fraktionen der SPD und FDP betr. Sportmedizinische Betreuung im Breiten- und Freizeitsport - Drucksache 8/4208 - beantwortet Sein Schreiben wird als Drucksache 8/4376 verteilt
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat mit Schreiben vom 3. Juli 1980 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hasinger, Frau Dr. Neumeister, Dr. George, Dr. Hammans, Dr. Becker ({10}), Zink, Frau Verhülsdonk, Schetter, Frau Hürland, Kroll-Schlüter, Frau Karwatzki, Braun, Geisenhofer, Frau Männle, Burger, Daweke, Höpfinger, Dr. Müller-Hermann und der Fraktion der CDU/CSU betr. Personalprobleme in der Krankenpflege - Drucksache 8/4232 - beantwortet Sein Schreiben wird als Drucksache 8/4385 verteilt
Der Bundesminister für Forschung und Technologie hat mit Schreiben vom 1. Juli 1980 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lenzer, Dr. Probst, Nailer, Benz, Engelsberger, Gerstein, Dr. Hubrig, Dr. Riesenhuber, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Laufs, Pfeffermann, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz, Dr. Schwarz-Schilling, Röhner, Bühler ({11}) und der Fraktion der CDU/CSU betr. Kernbrennstoff Thorium - Drucksache 8/4197 - beantwortet Sein Schreiben wird als Drucksache 8/4383 verteilt.
Der Präsident des Deutschen Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember 1977 die in der Zeit vom 26. Juni bis 1. Juli 1980 eingegangenen EG-Vorlagen an die aus Drucksache 8/4384 ersichtlichen Ausschüsse überwiesen.
Die Antworten auf die Fragen für die Sitzungswoche des Deutschen Bundestages vom 30. Juni 1980 - Drucksache 8/4329 - sind als Anlagen diesem Protokoll beigefügt
Vor Eintritt in die Tagesordnung eine Mitteilung zur allgemeinen Geschäftslage dieser letzten Sitzung des Deutschen Bundestages der 8. Legislaturperiode: Da wir möglichst rasch die Fragen zu entscheiden haben, die noch an den Bundesrat gehen, bitte ich, damit einverstanden zu sein, daß ich nach Abschluß der Beratungen über die Vermittlungsausschußergebnisse eine kurze Replik über den 8. Deutschen Bundestag gebe und diese so lange zurückstelle, weil das die Geschäftslage erfordert.
Die Ihnen vorliegende Tagesordnung der 230. Sitzung des Deutschen Bundestages für Freitag, den 4. Juli 1980, enthält die vom Ältestenrat für heute vorgesehenen Beschlußempfehlungen des Vermittlungsausschusses sowie die gestern nicht erledigten Tagesordnungspunkte. Wir beginnen also mit den Vermittlungsausschußergebnissen.
Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf:
Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes ({12}) zum Sozialgesetzbuch ({13}) - Verwaltungsverfahren
- Drucksache 8/4330 Berichterstatter:
Senator Professor Heimann
Berichterstatter ist Herr Senator Professor Heimann. Bitte, Sie haben das Wort.
Senator Heimann ({14}): Herr Präsident. Meine Damen und Herren! Das vorliegende Gesetz stellt nach dem Allgemeinen Teil und den Gemeinsamen Vorschriften für die Sozialversicherung die dritte Stufe auf dem Wege zur Schaffung eines einheitlichen, alle Sozialleistungsbereiche umfassenden Sozialgesetzbuches dar. Mit ihm wird das in zahlreichen Einzelgesetzen verstreute und unübersichtliche sozialrechtliche Verwaltungsverfahrensrecht zusammengefaßt, um für den Bürger, aber ebenso für die Verwaltung die Rechtsanwendung zu erleichtern.
Einen besonders wichtigen Platz nimmt dabei die Regelung über den Schutz der Sozialdaten ein. Die überaus hohe Zahl der Anrufungsbegehren soll nicht darüber hinwegtäuschen, daß ein großer Teil davon mehr redaktionelle oder technische Detailre18684
Senator Heimann ({15})
gelungen betraf. Ich erspare mir einen Bericht hierüber. Konzentrieren möchte ich mich statt dessen auf einige wenige Zentralpunkte, die inbesondere im Bereich des Sozialdatenschutzes liegen.
Erstens. Das Verwaltungsverfahrensrecht soll für künftig in das Sozialgesetzbuch aufzunehmende Gebiete entsprechend dem Wunsch des Bundesrats nur dann gelten, wenn dies bei der Eingliederung ausdrücklich bestimmt wird - Verbot der Vorratsgesetzgebung. Durch eine Konkretisierung und Erweiterung der Aufgabenbereiche der Landes- und Bundesverbände der Krankenkassen soll erreicht werden, daß Rechenzentren auf Verbandsebene betrieben werden können. Allerdings empfiehlt Ihnen der Vermittlungsvorschlag eine Gesetzesfassung, die einen Benutzungszwang für die Mitglieder der Verbände ausschließt.
Zweitens. Im Bereich des Datenschutzes wird klargestellt, daß durch die Datenschutzvorschriften das Recht der Rechnungshöfe nicht beeinträchtigt wird. Ferner soll entsprechend dem Wunsch des Bundesrats die Möglichkeit zur Offenbarung von Sozialdaten für Zwecke des Arbeitsschutzes erweitert werden. Die Offenbarungsbefugnis, die nach dem Gesetz nur für die Geltendmachung gesetzlicher Unterhaltsansprüche gilt, soll auf die Geltendmachung vertraglicher Unterhaltsansprüche ausgedehnt werden. Die Ausdehnung auch auf die Geltendmachung sonstiger Ansprüche, die der Sicherung des Lebensunterhaltes dienen, die der Bundesrat anstrebte, erschien dem Vermittlungsausschuß als zu weitgehend. Schließlich soll die Verarbeitung von Sozialdaten nicht nur in eigenen Rechenzentren der Sozialleistungsträger, sondern auch in Gemeinschaftsrechenzentren möglich sein, allerdings nur, sofern sie bei öffentlichen Stellen erfolgt, etwa in der Landes- oder Kommunalverwaltung.
Drittens. Es bleibt dabei, daß die Länder für bestimmte Rechtsgebiete statt des hier geregelten bundeseinheitlichen Verwaltungsverfahrensrechts nicht, wie es der Bundesrat wollte, ihr Landesverwaltungsverfahrensgesetz für anwendbar erklären dürfen. Wegen vorhersehbarer Schwierigkeiten bei der Vollstreckung ist der Vermittlungsausschuß auch nicht dem Vorschlag des Bundsrates gefolgt, die Vollstreckung nach der ZPO neben der Verwaltungsvollstreckung zu beseitigen. Es bleibt vielmehr, entsprechend dem Gesetzesbeschluß, bei der wahlweisen Verwaltungs- und ZPO-Vollstreckung.
({16})
Herr Senator, ich darf Sie unterbrechen und darum bitten, daß die Damen und Herren Abgeordneten ihre Plätze einnehmen. Warten Sie das bitte ab!
Senator . Heimann ({0}): Viertens. Im Bereich des Datenschutzes soll der Kreis derjenigen Stellen, denen gegenüber die Offenbarung von Sozialdaten zulässig ist, wie Verfassungsschutz und Bundeskriminalamt, nicht auf die Polizei ausgedehnt werden, wie es der Bundesrat vorschlug. Auch bleibt es dabei, daß zur Aufklärung von Straftaten die Offenbarung von Sozialdaten nur auf richterliche Anordnung zulässig ist.
Schließlich hat der Vermittlungsausschuß auch gemeint, es bei der Regelung in § 78 des Gesetzes belassen zu sollen, die einen Vorrang des Bundesdatenschutzgesetzes gegenüber den Datenschutzgesetzen der Länder für den Bereich der landesunmittelbaren Sozialleistungsträger vorsieht.
Bei dieser Aufzählung der wichtigsten Punkte - es waren in der Tat eine ganze Fülle von einzelnen Punkten - möchte ich es belassen, nicht ohne hervorzuheben, daß der Vermittlungsausschuß bemüht war, bei der Fülle von Einzelfragen einen Ausgleich zu finden, einen Vorschlag zu unterbreiten, der sowohl den Intentionen des Deutschen Bundestages als auch denen des Bundesrates gerecht wird.
Namens des Vermittlungsausschusses bitte ich Sie, dem Gesetz in der Fassung der Vorschläge des Vermittlungsausschusses zuzustimmen.
({1})
Wir kommen zur Abstimmung. Der Vermittlungsausschuß hat gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 seiner Geschäftsordnung beschlossen, daß über die vorliegenden Änderungen gemeinsam abzustimmen ist. Wer dem Antrag des Vermittlungsausschusses auf Drucksache 8/4330 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Ergebnis des Vermittlungsausschusses ist einstimmig angenommen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:
Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes ({0}) zum Bundesberggesetz ({1})
- Drucksache 8/4331 Berichterstatter: Abgeordneter Russe
Wünscht der Berichterstatter das Wort? - Herr Abgeordneter Russe, bitte.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Dieses Hohe Haus hat in seiner 217. Sitzung am 14. Mai dieses Jahres, der Beschlußempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Wirtschaft folgend, letztere niedergeschrieben in der Drucksache 8/3965, den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Bundesberggesetzes, Drucksache 8/1315, in dritter Lesung angenommen. Gleichzeitig wurde damit der vom Bundesrat eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechte am Festlandsockel - die Betonung liegt auf „vorläufig" -, Drucksache 8/1818, als erledigt erklärt.
Der Bundesrat hat in seiner 488. Sitzung am 13. Juni dieses Jahres beschlossen, zu dem vom Bundestag am 14. Mai verabschiedeten Bundesberggesetz den Vermittlungsausschuß gemäß Art. 77 Abs. 2
des Grundgesetzes einzuberufen. Der Beschluß wurde dem Vermittlungsausschuß in der Bundesratsdrucksache 286/80 vorgelegt.
Der Bundesrat brachte sechs Änderungsbegehren gegen den Gesetzesbeschluß des Bundestages vor. Vom Vermittlungsausschuß bin ich beauftragt, Ihnen nachfolgend das Ergebnis seiner Beratungen, die das Bundesberggesetz betreffen, zur Kenntnis zu bringen.
Im ersten Begehren hielt der Bundesrat die Möglichkeit der Versagung einer Erlaubnis zur Aufsuchung der Bodenschätze für unzureichend, wenn überwiegende öffentliche Interessen die Aufsuchung ausschließen. Nach Auffassung des Bundesrats reicht die in § 48 Abs. 2 des Entwurfs eines Bundesberggesetzes verankerte Befugnis zur Beschränkung oder Untersuchung der Aufsuchung oder Gewinnung nicht aus, da gesetzestechnisch auch nach der Entwurfsbegründung der Bundesregierung die Versagungstatbestände in § 11 abschließend aufgeführt seien, hier aber ein Tatbestand fehle, der dem überwiegenden öffentlichen Interesse als Versagungsgrund Rechnung trage.
Der Vermittlungsausschuß entsprach dem Begehren des Bundesrats zu § .11. Zugleich beschloß er die notwendigen Folgeänderungen in den §§ 12, 15, 22 und 48. Ich verzichte auf eine Einzelverlesung und verweise Sie diesbezüglich ausdrücklich auf die Ihnen vorliegende Drucksache 8/4331, Ziffer 1 Buchstaben a, b, c, d.
Im zweiten Begehren sprach sich der Bundesrat dafür aus, in § 31 einen neuen Abs. 3 einzufügen und den bisherigen Abs. 3 zu Abs. 4 zu machen. Demzufolge sollte den Bundesländern die Möglichkeit eingeräumt werden, auf der Grundlage privater Verträge eine Förderzinsregelung zuzulassen, die nach freier Wahl des jeweiligen Landes an die Stelle der hoheitlich im Gesetz und durch Verordnung zu regelnden Förderabgabe treten könne. Der Vermittlungsausschuß hat diesem Begehren nicht entsprochen. Ein vertraglich aliud zu vereinbarender Förderzins gefährde die gebotene Rechtseinheit im Bergrecht. So die Auffassung des Vermittlungsausschusses. Er widerspreche im übrigen einem die Abschöpfung gewährleistenden System. Außerdem würde im Fall der Annahme die notwendige, in den §§ 41 ff. näher zu regelnde Überführung der heute bestehenden Rechte in das eine oder andere Förderzinssystem ziemlich willkürlich werden.
Der Bundesrat sah bei seinem dritten Begehren, und zwar zu § 32 des Entwurfs eines Bundesberggesetzes, im Gesetzesbeschluß des Bundestages wesentliche föderative Rechte und Interessen der Länder beeinträchtigt. Bei der Feststellung, Erhebung und Änderung der Feldes- und Förderabgabe in § 32 des Gesetzesbeschlusses des Bundestages will der Bundesrat die Kompetenz zum Erlaß von Rechtsverordnungen vom Bundesminister für Wirtschaft auf die Landesregierungen übertragen wissen.
Der Vermittlungsausschuß akzeptierte dieses - zweifellos so zu bezeichnende - Kernstück der Anrufung durch den Bundesrat. Die beschlossene Neufassung des § 32 ist der Drucksache 8/4331 Ziffer 2 Buchstaben a und b zu entnehmen.
Das nächste Begehren des Bundesrats betraf eine teilweise Änderung des vorläufigen Rechtes im Bereich des Festlandsockels. Konkreter: In den §§ 68, 132 bis 134 und 136, eventuell auch in 145 Abs. 5 sollten alle fachlichen Kompetenzen von Bundesbehörden für den Festlandsockelbereich beseitigt werden. An diese Stelle sollten ausschließlich die von Landesbehörden treten.
Nicht allen Einzelforderungen des vorgetragenen Begehrens hat der Vermittlungsausschuß entsprochen. Bezüglich der Teilproblematik der Küstengewässer ist der Vermittlungsausschuß den Vorstellungen des Bundesrats gefolgt. Die Küstengewässer werden aus dem Regelungsbereich des § 68 Abs. 2 Nr. 2 genommen. Des weiteren verständigte sich der Vermittlungsausschuß bezüglich § 136 auf die Zuständigkeit der Landesbehörden. Der Gesetzesbeschluß des Bundestages sah hier die Zuständigkeit des Oberbergamtes in Clausthal-Zellerfeld vor.
Im übrigen lehnte der Vermittlungsausschuß die weiteren Vorstellungen des Bundesrats zu diesem Begehren ab. Dies geschah insbesondere unter dem Aspekt, daß in § 137 Abs. 2 ohnehin die Vorläufigkeit - die Vorläufigkeit! - der Regelungen im Bereich des Festlandsockels festgeschrieben worden ist. Bitte, vergleichen Sie die entsprechenden Gesetzesänderungen unter den Ziffern 3 und 4 in der Drucksache 8/4331.
Die zum gerade vorgetragenen Begehren des Bundesrats vom Vermittlungsausschuß akzeptierten Änderungen in den §§ 68 und 136 machen eine materielle und formelle Änderung von § 145 Abs. 5 erforderlich. Sie ist in Ziffer 6 - zu § 145 Abs. 5 - in der Drucksache 8/4331 aufgezeichnet. Ich darf Sie um Kenntnisnahme bitten.
In dem nächsten Begehren zielt der Bundesrat auf eine Änderung des Gesetzesbeschlusses des Bundestages ab, nach der die. Feldes- und Förderabgabe für den Bereich des Festlandsockels an das Oberbergamt in Clausthal-Zellerfeld für den Übergang bis zur endgültigen Regelung der Rechte im Festlandsockel entrichtet werden soll. Hier hält der Bundesrat eine direkte Zuteilung an die Länder für angebrachter. Das ergebe sich, so der Bundesrat, aus § 30 Abs. 2, wonach die Feldesabgabe an das Land zu entrichten sei, in dem das Erlaubnisfeld liege. Mit dem Äquidistanzprinzip biete sich ein angemessener Verteilungsschlüssel an. Der Bundesrat erklärte ausdrücklich, daß mit dieser vorläufigen Regelung nicht die Frage präjudiziert werde, ob das Gebiet des Festlandsockels territorialer Bestandteil der Küstenländer sei.
Ein weiterer Vorschlag des Bundesrates ging dahin, das Äquidistanzprinzip als generelle Zuständigkeitsbestimmung für den Bereich des Festlandsockels in § 137 Abs. 2 zu verankern. Diesem Begehren entsprach der Vermittlungsausschuß in seiner Beschlußfassung, wobei er in § 137 Abs. 2 - neu - allerdings eine andere Satzfolge als vom Bundesrat vorgeschlagen beschlossen hat. Ich verweise Sie,
meine Damen und Herren, dieserhalb erneut auf die Drucksache 8/4331, und zwar diesbezüglich auf die Ziffer 5.
In dem letzten Begehren des Bundesrats unterbreitet dieser einen Vorschlag zu einer Sonderregelung in § 173 des Gesetzesbeschlusses. Der Bundesrat beantragte, in § 173 einen neuen Abs. 2 einzufügen. Die vom Bundestag beschlossene Regelung lasse in § 173 eine Rücksichtnahme auf den bewährten Energieverbund im Saarland vermissen. Es bestehe ein saartypischer Energieverbund zwischen Bergwerk und Kraftwerk. Die noch von der Arbeitsgruppe Bundesberggesetz im Ausschuß für Wirtschaft, aber auch vom Wirtschaftsausschuß des Bundestages selbst vertretene Auffassung sei in diesem Punkte überholt. Das Saarland habe die Verordnung über die bergaufsichtlichen Nebengewinnungs- und Weiterverarbeitungsanlagen durch die Bergbehörden inzwischen im Sinne einer Klarstellung mit Wirkung vom 1. April 1980 um Kraftwerke ergänzt. Somit sei die rechtliche Zuordnung der Bergbaukraftwerke zum Bergwerksbetrieb nunmehr unzweideutig gegeben. Auch für die in einem unmittelbaren räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit einem Tongewinnungsbetrieb stehenden Schamottefabriken sei eine entsprechende Regelung erforderlich.
Meine Damen und Herren, der Vermittlungsausschuß akzeptierte diese Begründung zum letzten Begehren des Bundesrats. Er empfiehlt Ihnen deshalb eine entsprechende Änderung des § 173. Die neu vorgelegte Fassung entnehmen Sie bitte der Drucksache 8/4331, und zwar der Ziffer 7.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, gemäß § 10 Abs. 3 seiner Geschäftsordnung hat der Vermittlungsausschuß beschlossen, daß über die Änderungen gemeinsam abgestimmt werden soll. Ich empfehle dem Hohen Haus namens des Vermittlungsausschusses, die auf Drucksache 8/4331 aufgezeichneten Änderungen zum Bundesberggesetz anzunehmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch eine persönliche Erklärung anschließen. Wie Sie meinen Ausführungen entnehmen konnten, haben beide Seiten im Vermittlungsausschuß Abstriche vornehmen müssen. Als Berichterstatter bin ich dankbar, daß wir einen Kompromiß erarbeiten konnten, der sich sowohl für die Vertreter des Bundesrats als auch für die des Bundestages als tragfähig erwies.
Erlauben Sie mir eine Schlußbemerkung. Als Vorsitzender der Arbeitsgruppe Bundesberggesetz im Wirtschaftsausschuß des Bundestages, als Berichterstatter des Wirtschaftsausschusses zu dieser Gesetzesvorlage in zweiter und dritter Lesung in diesem Hohen Hause und nunmehr auch als Berichterstatter des Vermittlungsausschusses zum gleichen Themenkomplex habe ich das Schicksal dieses Gesetzentwurfs in den verschiedenen Stadien parlamentarischer Bearbeitung und Entscheidung begleiten müssen. Es galt zweifellos, eine Fülle von divergierenden Interessen, von Interessen vieler auszutarieren. Um so mehr möchte ich jetzt mit einer gewissen Befriedigung feststellen, daß der Gesetzeszweck, nämlich Vereinheitlichung des zersplitterten Rechtsgebiets Bergrecht, Anpassung des Rechts an moderne Aufsuchungs- und Gewinnungsmethoden, Sicherung der heimischen Rohstoffversorgung, durch die nunmehr sicherlich endgültige Verabschiedung dieses Gesetzes verwirklicht werden kann. Ich möchte allen, die an dieser nicht leichten Arbeit beteiligt waren, für die außergewöhnlich kooperative Zusammenarbeit danken. Ohne diese Zusammenarbeit wäre die komplizierte Gesetzesmaterie nicht zu einem erfolgreichen Ende geführt worden.
Im übrigen freue ich mich persönlich darüber - es möge mir erlaubt sein, dies ausdrücklich zu betonen, zumal da ich annehme, daß auch der Bundesrat dem Vermittlungsausschußbeschluß gleich zustimmen wird -, am Schluß meiner Arbeit in diesem Hohen Hause für die deutsche Wirtschaft, sowohl für die Unternehmer als besonders für die Arbeitnehmer, ein nicht unbedeutendes Gesetzeswerk mitberaten und, so hoffe ich, mit zu einem guten Ende und Erfolg für alle Beteiligten und Betroffenen gebracht zu haben.
Ich empfehle Ihnen noch einmal, dem Beschlußergebnis des Vermittlungsausschusses zuzustimmen. - Ich danke Ihnen.
({0})
Der letzte Teil, Herr Abgeordneter Russe, war eine Erklärung im Sinne der Geschäftsordnung und wird selbstverständlich als solche akzeptiert. Sind weitere Wortmeldungen zur Abgabe einer Erklärung vorhanden? - Nein. Es besteht kein Wunsch.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Vermittlungsausschuß hat gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 seiner Geschäftsordnung beschlossen, daß über die vorliegenden Änderungen gemeinsam abzustimmen ist. Wer dem Antrag des Vermittlungsausschusses auf Drucksache 8/4331 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Keine. Der Antrag des Vermittlungsausschusses ist einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:
Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes ({0}) zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes
- Drucksache 8/4361 - Berichterstatter: Abgeordneter Dürr
Das Wort hat der Berichterstatter, der Herr Abgeordnete Dürr.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung vom 13. Mai 1980 das Zweite Gesetz zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes beschlossen. Der wesentliche Inhalt dieses Gesetzesbeschlusses war die Verlängerung der sogenannten Erprobungsphase für die einstufige Juristenausbildung über.
den 15. September 1981 hinaus um weitere fünf Jahre.
Der Bundesrat, der bereits in seiner Sitzung vom 19. Oktober 1979 einen eigenen Gesetzentwurf zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes vorgelegt hatte, hat am 13. Juni 1980 beschlossen, die Einberufung des Vermittlungsausschusses zu verlangen.
Die Anrufungsbegehren bezogen sich auf folgende Punkte: Die Verlängerung der Experimentierphase soll entfallen; der juristische Vorbereitungsdienst soll auf zweieinhalb Jahre verlängert werden; die Prüfungsvorschriften sind zu vereinheitlichen, vor allem durch Wegfall der Möglichkeit, die Ausbildungsnote in der 2. Prüfung anzurechnen, und durch Beschränkung des Anteils der mündlichen Prüfungsleistungen an der Gesamtnote.
Der Vermittlungsausschuß hat in seiner Sitzung vom 2. Juli 1980 einen Einigungsvorschlag beschlossen, der Ihnen auf Drucksache 8/4361 vorliegt. Der Einigungsvorschlag sieht, kurz gefaßt, folgendes vor: Verlängerung der Experimentierphase um drei Jahre; Verlängerung des juristischen Vorbereitungsdienstes auf zweieinhalb Jahre; Vereinheitlichung der Prüfungsvorschriften, wobei der Bundesminister der Justiz ermächtigt wird, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats eine Noten- und Punkteskala für die Einzel- und Gesamtnoten festzulegen.
Der Vermittlungsausschuß hat beschlossen, daß über diese Vorschläge gemeinsam abgestimmt werden soll.
Namens des Vermittlungsausschusses bitte ich, dem Einigungsvorschlag zuzustimmen.
Wird das Wort zur Abgabe einer Erklärung gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Vermittlungsausschuß hat gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 seiner Geschäftsordnung beschlossen, daß über die vorliegenden Änderungen gemeinsam abzustimmen ist. Wer dem Antrag des Vermittlungsausschusses auf Drucksache 8/4361 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Eine Enthaltung. Das Ergebnis des Vermittlungsausschusses ist bei einer Enthaltung, im übrigen einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:
Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes ({0}) zum Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen ({1})
- Drucksache 8/4368 Berichterstatter: Abgeordneter Jahn ({2})
Wünscht der Berichterstatter das Wort? - Das Wort hat der Herr Abgeordnete Jahn ({3}).
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Transsexuellengesetz, das Gegenstand des Vermittlungsverfahrens war, behandelt die Rechtsstellung einer Minderheit von Mitbürgern beiderlei Geschlechts, die anders sind als die überwältigende Mehrheit. Sie fühlen sich biologisch und psychisch dem anderen Geschlecht zugehörig und leben auch so. Ihre Zahl wird in der Bundesrepublik Deutschland auf etwa 7 000 bis 8 000 geschätzt. Das Gesetz unternimmt zum erstenmal in unserer Rechtsgeschichte den Versuch, ihrer besonderen Lage in angemessener Form Rechnung zu tragen.
Der Deutsche Bundestag hatte folgende Lösung des Problems vorgesehen. Betroffene Volljährige können unter bestimmten strengen Voraussetzungen durch förmliches Gerichtsverfahren erwirken, daß sie Vornamen des anderen Geschlechts führen dürfen, ohne daß damit die Feststellung verbunden wäre, daß sie nunmehr standesamtlich dem anderen Geschlecht zugehören. Das ist die sogenannte kleine Lösung.
Dazu tritt nach den Vorstellungen des Bundestages die sogenannte große Lösung, die für Personen gelten soll, die sich einer geschlechtsumwandelnden Operation unterzogen haben. In diesen Fällen können Gerichte auf Antrag feststellen, daß Antragsteller nunmehr auch amtlich - mit allen Rechtsfolgen - dem anderen Geschlecht zugehören. Auch hier gilt ein streng formalisiertes Verfahren, Gesicherte medizinische Erkenntnisse sind Voraussetzung für eine positive Entscheidung.
Hinzu kam, daß im Rahmen dieser sogenannten großen Lösung nach der Entscheidung des Bundestages in den Fällen, in denen der Antragsteller nach einer geschlechtsumwandelnden Operation noch verheiratet ist, die Ehe mit Rechtskraft einer positiven Gerichtsentscheidung automatisch aufgelöst sein sollte.
Der Bundesrat hat am 27. Juni den Vermittlungsausschuß mit zwei Vermittlungsbegehren angerufen. Er wollte erstens die sogenannte kleine Lösung streichen und zweitens die große Lösung zwar im Grundsatz annehmen, aber die automatische Eheauflösung ablehnen. Er verlangte, die Betroffenen sollten auf die Notwendigkeit einer vorherigen Ehescheidung verwiesen werden.
Der Beschluß des Bundestages war auch nach eingehender Erörterung im Vermittlungsausschuß nicht mehrheitsfähig. Wir haben uns dann auf folgenden Kompromißvorschlag geeinigt: Es bleibt, wie der Bundestag es beschlossen hat, bei beiden Lösungsvorschlägen des Gesetzes, also sowohl der kleinen als auch der großen Lösung. Bei der kleinen Lösung haben wir aber den Bedenken des Bundesrates dagegen Rechnung getragen, daß hier voreilige, im jungen Alter vielleicht nicht hinreichend bedachte Entscheidungen getroffen werden könnten. Daher ist das Mindestalter, das Voraussetzung für eine Entscheidung ist, vom Volljährigkeitsalter getrennt und auf 25 Jahre festgesetzt worden.
Bei der großen Lösung ist die Frage, wie Verheiratete zu behandeln sind, dahin beantwortet worden, daß die vorherige Ehescheidung zur Voraussetzung einer Entscheidung in dem Verfahren auf Anerkennung gemacht wird. Die Überlegungen, die der
Jahn ({0})
Bundesrat dazu angestellt hat, sind im Vermittlungsausschuß auf Verständnis gestoßen.
Wir sind der Meinung, daß auf diese Weise den beiden zunächst sehr gegensätzlichen Auffassungen über die Bewertung dieses schwierigen Lebensvorganges in Bundestag und Bundesrat in angemessener Form Rechnung getragen und ein Ausgleich gefunden worden ist, für den der Vermittlungsausschuß die Zustimmung des Deutschen Bundestages erbittet.
Gemäß seiner Geschäftsordnung hat der Vermittlungsausschuß beschlossen, daß über sämtliche Einigungsvorschläge gemeinsam abgestimmt wird. - Vielen Dank.
({1})
Das Wort zur Abgabe einer Erklärung wird nicht gewünscht.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Vermittlungsausschuß hat gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 seiner Geschäftsordnung beschlossen, daß über die vorliegenden Änderungen gemeinsam abzustimmen ist.
Wer dem Antrag des Vermittlungsausschusses auf Drucksache 8/4368 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Bei zwei Enthaltungen ist das Gesetz einstimmig verabschiedet.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:
Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes ({0}) zum Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes ({1})
- Drucksache 8/4369 Berichterstatter: Abgeordneter Jahn ({2})
Das Wort hat der Berichterstatter, der Herr Abgeordnete Jahn ({3}).
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für den Vermittlungsausschuß erstatte ich zu dem 9. Änderungsgesetz zum Luftverkehrsgesetz folgenden Bericht.
Der Vermittlungsausschuß hatte sich in seiner Sitzung am 3. Juli mit Änderungswünschen des Bundesrates zu befassen, die drei Bereiche betrafen, das baurechtliche Verfahren im Flughafenbereich, zusätzliche Sicherungsmaßnahmen bei Bedrohung von Luftfahrzeugen sowie die Möglichkeit von Kostenerhebungen durch die Länder gegenüber den Flugunternehmen für die auf den Flughafen durchgeführten Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen.
Aufgegriffen hat der Vermittlungsausschuß den Änderungswunsch des Bundesrates zu § 12 Abs. 2 des Luftverkehrsgesetzes. Hiernach soll die im Bauschutzbereich der Flughafen erforderliche Zustimmung der Luftfahrtbehörden zu einem Bauvorhaben dann als erteilt gelten, wenn sie nicht binnen zwei Monaten ausdrücklich verweigert worden ist. Der Ausschuß geht davon aus, daß diese Regelung zu einer nicht unwesentlichen Beschleunigung des
behördlichen Genehmigungsverfahrens beitragen wird. Falls eine fachliche Prüfung innerhalb der Zweimonatsfrist nicht möglich ist, kann die Baugenehmigungsbehörde die Frist im Benehmen mit dem Bundesamt für Flugsicherung verlängern.
Weiterhin schlägt der Vermittlungsausschuß vor, die § 119 b und 20 a entsprechend dem Wunsch des Bundesrates dahin gehend zu ergänzen, daß Flug-und Flughafenunternehmen in Fällen der Bedrohung die Luftfahrzeuge auf Sicherheitspositionen zu verbringen haben. Die Flugunternehmen werden ausdrücklich verpflichtet, die Durchsuchung eines bedrohten Luftfahrzeuges zu gestatten und zu unterstützen.
Die weiteren Änderungswünsche des Bundesrates hat der Vermittlungsausschuß dagegen nicht aufgegriffen. Dies gilt zum einen für den Vorschlag zur Schaffung von Baubeschränknngsbereichen, in denen bei Störung von Flugsicherungseinrichtungen ein Bauverbot gelten soll. Es verbleibt damit bei der in § 18 a des Gesetzes vorgesehenen Einzelfallregelung, nach der ohne die vom Bundesrat gewünschte räumliche Festlegung ein Bauverbot dann eintritt, wenn die Bundesanstalt für Flugsicherung die Störung von Flugsicherungseinrichtungen geltend macht. Der Vermittlungsausschuß hat sich insoweit dem Argument nicht verschlossen, daß das Ausmaß und der räumliche Bereich möglicher Störungen schwer zu bestimmen sind.
Nicht gefolgt ist der Vermittlungsausschuß schließlich dem Wunsch des Bundesrates, den Ländern gegenüber den Flugunternehmen wegen der Kontroll- und Sicherungsmaßnahmen auf den Flughäfen die Möglichkeit von Kostenerhebungen einzuräumen. Der Bundesrat hatte sich insoweit für die Einfügung einer Ermächtigungsvorschrift zum Erlaß einer Verordnung des Bundesverkehrsministers in § 32 des Flugverkehrsgesetzes eingesetzt. Der Vermittlungsausschuß verkennt dabei nicht, daß es sich hier um ein schwieriges Kostenproblem der betroffenen Länder handelt, das alsbald einer angemessenen Lösung zugeführt werden sollte.
Namens des Vermittlungsausschusses empfehle ich, dem Einigungsvorschlag die Zustimmung zu erteilen. Der Vermittlungsausschuß hat nach seiner Geschäftsordnung beschlossen, daß über die Einigungsvorschläge gemeinsam abgestimmt wird. - Vielen Dank.
({0})
Wird das Wort zur Abgabe einer Erklärung gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Vermittlungsausschuß hat gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 seiner Geschäftsordnung beschlossen, daß über die vorliegenden Änderungen gemeinsam abzustimmen ist. Wer dem Antrag des Vermittlungsausschusses auf der Drucksache 8/4369 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Ergebnis des Vermittlungsausschusses ist einstimmig angenommen.
Präsident Stücklen
Punkt 6 der Tagesordnung - Steuerentlastungsgesetz 1981 - müssen wir aus Geschäftsordnungsgründen noch zurückstellen, weil der Rücklauf vom Bundesrat hier noch nicht eingetroffen ist.
Herr Abgeordneter Spitzmüller, wollen Sie zur Geschäftsordnung sprechen? - Bitte.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Namens der Fraktion der FDP beantrage ich Absetzung des Punktes 7, Verkehrslärmschutzgesetz.
Meine Damen und Herren, wir sind der Meinung, durch die Absetzung sollte noch einmal allen Mitgliedern des Deutschen Bundestages Gelegenheit gegeben werden, darüber nachzudenken, ob es richtig ist, daß der Bundestag von seinem fast einstimmig gefaßten Beschluß so weit abweicht, wie das der Vermittlungsausschuß vorschlägt. Die Zeit zum Überlegen war recht kurz.
Wir beantragen deshalb Absetzung von der Tagesordnung. Ich bitte um Ihre Zustimmung.
({0})
Das Wort zur Geschäftsordnung hat Herr Abgeordneter Jahn ({0}).
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich widerspreche dem Antrag auf Absetzung.
Der Vermittlungsausschuß hat nach sehr sorgfältiger Beratung einen Einigungsvorschlag unterbreitet, der den Möglichkeiten entspricht, auf die Länder und Bund sich verständigen können. Im Bewußtsein der Tatsache, daß möglicherweise nicht die ideale Regelung des Problems damit verbunden ist, aber das heute Erreichbare möglich gemacht wird, hat der Vermittlungsausschuß einen Vorschlag unterbreitet, für den er die Zustimmung des Hauses erbittet.
Die Umstände, unter denen das geschehen kann, liegen klar zur Entscheidung. Wir bitten darum, daß heute entschieden wird und damit die Voraussetzung dafür geschaffen wird, daß sowohl der Bundesrat seinerseits darüber entscheiden kann - unsere Entscheidung ist die Voraussetzung dafür - als auch den betroffenen Bürgern - übrigens auch den betroffenen Gemeinden - sobald wie möglich der notwendige Schutz zuteil werden kann.
({0})
Herr Abgeordneter Spitzmüller, ich gehe davon aus, daß Ihr Anrag als Fraktionsantrag von der Fraktion unterstützt ist. Damit ist die erforderliche Unterstützung gegeben.
Ich lasse über diesen Antrag abstimmen. Wer für die Absetzung des Punktes 7 der Tagesordnung ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das letztere war eindeutig die Mehrheit; der Antrag ist bei einer Enthaltung abgelehnt. Damit bleibt Punkt 7 auf der Tagesordnung.
Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung jetzt auf:
Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes ({0}) zum Gesetz zum Schutz vor Verkehrslärm von Straßen und Schienenwegen - Verkehrslärmschutzgesetz - ({1})
- Drucksache 8/4360 Berichterstatter:
Abgeordneter Vogel ({2})
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Vogel ({3}).
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Deutsche Bundestag hat in seiner 205. Sitzung am 6. März 1980 das Verkehrslärmschutzgesetz beschlossen. Der Bundesrat hat in seiner 485. Sitzung am 18. April 1980 den Vermittlungsausschuß zu fünf Punkten angerufen. Mit der Anrufung erstrebte der Bundesrat vor allem die auf Grund der vom Bundestag beschlossenen Regelungen entstehenden Kosten zu begrenzen und dadurch insbesondere die Gemeindehaushalte zu entlasten. Der Vermittlungsausschuß hat sich in seinen Sitzungen vom 22. Mai, 25. Juni und 2. Juli 1980 mit dem Anrufungsbegehren befaßt. Nach eingehender Beratung konnte ein Einigungsvorschlag erarbeitet werden, dessen Inhalt ich Ihnen vortragen darf.
Erstens. Der Vorschlag in Nr. 1 der Ihnen vorliegenden Beschlußempfehlung Drucksache 8/4360 betrifft die reinen Industriegebiete. Sie sollen vom Lärmschutz ausgenommen werden. Der Vermittlungsausschuß hat sich insoweit die Gründe des Bundesrates zu eigen gemacht. Industriegebiete gehören schon wegen des erhöhten Lärmpegels, der dort auftritt, nicht zu den Gebieten, die vor Verkehrslärm besonders geschützt werden müssen. Die wenigen in diesen Gebieten zugelassenen Wohnungen -
({0})
Einen Augenblick, Herr Abgeordneter! Darf ich bitten, die Plätze wieder einzunehmen, auch auf der rechten Seite des Hauses.
({0})
- Ja, hier im Bundestag, Herr Wehner. Der Pegel übersteigt weit die zulässige Stärke. - Darf ich bitten, daß auch die Abgeordneten der FDP Platz nehmen.
Ich fahre fort: Die wenigen in diesen Gebieten - ich sprach von den reinen Industriegebieten - zugelassenen Wohnungen, etwa für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal, müssen ohnehin wie bisher schon mit geeigneten Lärmschutzmaßnahmen abgeschirmt werden.
Zweitens. Gewichtiger unter dem Gesichtspunkt der Kostenbegrenzung ist der Vorschlag zu Nr. 2. Der Vermittlungsausschuß hat sich darauf verständigt, die Immissionsgrenzwerte für die Lärmsanie18690
Vogel ({0})
rung, und zwar für alle Gebiete und Schutzobjekte, einheitlich auf 75 dB am Tage und 65 dB nachts festzusetzen. Hier ist eine Klarstellung geboten. Diese Heraufsetzung der Grenzwerte betrifft nur die bereits vorhandenen Straßen, wobei zu berücksichtigen ist, daß wesentliche Änderungen bestehender Straßen nach § 3 Abs. 2 des Gesetzes den Regelungen der Lärmvorsorge zuzuzordnen sind. Die jetzt festgelegten Werte entsprechen der Konzeption der ursprünglichen Regierungsvorlage.
Legt man die Berechnungen des Haushaltsausschusses zugrunde, werden infolge der Änderungen der Immissionsgrenzwerte die Kosten für die Lärmsanierung um jährlich 261 Millionen DM vermindert. Die Kostenbegrenzung kommt vor allem den Gemeinden zugute, die die Hauptlast der Lärmsanierung zu tragen haben.
Soweit, meine Damen und Herren, die Berichterstattung zu den Änderungen des Gesetzesbeschlusses, die Ihnen der Vermittlungsausschuß vorlegt.
Zu dem im Vermittlungsausschuß erarbeiteten Kompromiß gehört aber auch - und das steht natürlich nicht in der Beschlußempfehlung -, daß es hinsichtlich der Lärmvorsorge bei den Immissionsgrenzwerten des Gesetzesbeschlusses bleibt. Für den Bau neuer und die wesentliche Änderung bestehender Straßen gelten also weiterhin die vom Bundestag beschlossenen Lärmwerte. Als Beispiel nenne ich die Werte 62 dB und 52 dB in reinen und allgemeinen Wohngebieten.
Schließlich konnte der Vermittlungsausschuß den Anrufungsbegehren Nr. 4 und 5 nicht folgen, die eine weitere finanzielle Entlastung der Gemeinden durch Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes und des Haushaltsstrukturgesetzes bezweckten.
Meine Damen und Herren, der Vermittlungsausschuß ist der Ansicht, daß sein Einigungsvorschlag einen tragbaren Kompromiß zwischen den allseits anerkannten Erfordernissen des Verkehrslärmschutzes und den finanzpolitischen Notwendigkeiten darstellt. Der Vermittlungsausschuß hat gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 seiner Geschäftsordnung beschlossen, daß im Deutschen Bundestag über die vorgeschlagenen Änderungen gemeinsam abzustimmen ist.
Namens des Vermittlungsausschusses bitte ich um Zustimmung zu der vorgelegten Beschlußempfehlung.
Das Wort zur Abgabe einer Erklärung hat der Abgeordnete Dr. Schulte ({0}).
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die CDU/CSU-Fraktion hat das Verkehrslärmschutzgesetz im Verkehrsausschuß und im Plenum mitgetragen. Wir hören jetzt, daß die FDP nach der Devise handeln will: Weil Annahme gesichert, lehnen wir ab. In einer solchen Situation kann die CDU/CSU
nicht den Mehrheitsbeschaffer für die Koalition spielen.
({0})
Zur Abgabe einer weiteren Erklärung hat der Abgeordnete Hoffie das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der FDP-Fraktion gebe ich folgende Erklärung ab. Die FDP-Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden den Vorschlag des Vermittlungsausschusses zum Verkehrslärmschutzgesetz ablehnen.
Unsere Zustimmung scheitert daran, daß weder CDU/CSU noch SPD und schon gar nicht die Bundesländer Verantwortung dafür übernehmen wollen, alle Städte und Gemeinden zum wirksameren Lärmschutz auch an bestehenden Kommunalstraßen zu verpflichten. Jährlich sollen ganze 36 Millionen DM mehr aus eigenen, kommunalen Haushaltsmitteln aufgewandt werden, um damit dem Bürger einen Rechtsanspruch auf Schutz vor Verkehrslärm schon bei 50 % geringerer Lärmbelastung einzuräumen, ganze 36 Millionen DM, mit denen es heute nicht einmal möglich ist, 5 km einfache Bundesautobahn zu bauen. Die FDP lehnt einen derart faulen Kompromiß ab, weil er ausgerechnet diejenigen Bürger unzumutbar benachteiligt, die - und das teilweise schon seit Jahrzehnten - unerträglichem Verkehrslärm ausgesetzt sind, es sich aber nicht leisten können, in ruhigere Gegenden zu flüchten.
Unsere Zustimmung müssen wir aber auch deshalb verweigern, weil das Ergebnis des Vermittlungsausschusses auf verfassungsrechtlich tönernen Füßen steht. Es sieht nämlich eine Unterscheidung der Lärmgrenze, die Schutzmaßnahmen begründet, um 13 Dezibel zwischen vorhandenen und neu zu bauenden Straßen vor, d. h. im Klartext: Den Bürgern an bestehenden Straßen wird zugemutet, weit mehr als doppelt so großen Verkehrslärm zu ertragen als diejenigen, die vielleicht in 10 oder 20 Jahren an neu zu bauenden Straßen wohnen werden. Die Anhörungsverfahren von juristischen Sachverständigen haben übereinstimmend ergeben, daß bereits eine Differenzierung von 10 Dezibel nach dem Gleichheitsgrundsatz verfassungsrechtlich unhaltbar, zumindest aber mit hohen Risiken verbunden sei, ganz zu schweigen von noch größeren Ungerechtigkeiten, wie sie vom Vermittlungsausschuß toleriert worden sind und von den Betroffenen nur noch als eine willkürliche und unsachgerechte Regelung aufgefaßt werden müssen.
Ablehnung ist darüber hinaus schon deshalb geboten, weil der Vermittlungsausschuß mit seinem Ergebnis an einer Streckung der Sanierungsmaßnahmen auf 20 Jahre ebenso festhält wie an einer 25%igen Eigenbeteiligung der Hausbesitzer, beides Maßnahmen, die wir vorschlagen mußten, weil man uns entgegengehalten hatte, anders sei ein schärferes Gesetz nicht finanzierbar. Daran wird jetzt festgehalten, obwohl die ursprüngliche Verschlechterung wiederhergestellt worden ist.
Hoffie
Das wichtigste Umweltschutzgesetz dieser Legislaturperiode verdient in dieser Form seinen Namen nicht. Die Abgeordneten von CDU/CSU, aber auch von der SPD
({0}) haben heute jeder für sich zu entscheiden,
({1})
ob sie bereit sind, ihren bei nur vier Gegenstimmen am 6. März 1980 in abschließender Lesung im Deutschen Bundestag gefaßten Beschluß in derart unangemessener Weise zu verwässern und die eigene politische Glaubwürdigkeit
({2}) aufzugeben.
Die FDP-Fraktion
({3})
weist alle mutmaßlichen Unterstellungen zurück, daß sie mit ihrer Ablehnung dieses erbärmlichen Kompromisses einen grünen Schaulauf eröffnen wolle und ihn nur deshalb ablehne, weil hier Mehrheiten gesichert seien. Meine Damen und Herren, nein, wir werden jede Chance nutzen, um zu verdeutlichen, daß die jahrelange Forderung der Freien Demokraten nach einem besseren Gesetz eine politische Pflichtaufgabe ist, nachdem sich jeder zweite Bürger der Bundesrepublik besonders durch Verkehrslärm gequält fühlt.
Daß wir uns heute hier nicht wegen gesicherter Mehrheiten so verhalten, wird deutlich aus der Tatsache, daß der damalige Bundesinnenminister Werner Maihofer bereits im Sommer 1977 einen Gesetzentwurf in das Kabinett eingebracht hat, der die Werte, für die wir uns im Laufe der Beratungen eingesetzt haben, zu einer Zeit vorgeschlagen hat, als grüne Eiferer dieses Thema für sich noch gar nicht entdeckt hatten.
Meine Damen und Herren, ich persönlich verschweige nicht meine Enttäuschung und Betroffenheit darüber, daß hier eigentlich zum erstenmal ein besseres Gesetz in einer so breiten Koalition verhindert werden soll.
({4})
Die FDP lehnt das Ergebnis des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel ab, in einem neuen Vermittlungsverfahren zu einem besseren und wirksameren Ergebnis zu kommen.
Herzlichen Dank.
({5})
Zur Abgabe einer weiteren Erklärung hat das Wort Herr Abgeordneter Daubertshäuser.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Dr. Schulte, die Opposition kommt sich wohl besonders einfallsreich vor. Aber ich meine, es ist beschämend, daß das wichtigste Umweltschutzgesetz der 8. Legislaturperiode auf dem zweifelhaften Altar des Wahlkampfes geopfert werden soll.
({0})
Aber was soll dies, wenn hier gleichzeitig erklärt wird: „In der Sache stimmen wir überein?"
Die Opposition irrt sich, wenn sie glaubt, wir brauchten hier Mehrheitsbeschaffer. Was wir hier brauchen, ist eine objektive parlamentarische Sacharbeit im Interesse der Bürger draußen im Lande.
({1})
Die vorgeschlagenen Sanierungswerte von 75/65 dB erhöhen zwar die Anspruchsschwelle enorm, aber ich meine, wenn man sich den praktischen Ablauf der Sanierung vor Augen hält, ist dies unter den gegebenen Verhältnissen hinnehmbar.
({2})
Ich weise darauf hin, daß § 11 des Gesetzes Sanierungsprogramme vorsieht, bei denen von den Kommunen, Herr Kollege Hoffie, eine zeitliche Reihenfolge festgelegt werden soll. Danach haben die am stärksten belasteten Gebiete Vorrang. Das heißt, dies wirkt sich in der Praxis aus wie ein zeitlicher Stufenplan. Dieser Kompromiß verschüttet nicht ein späteres Auf greifen des Bundestagsvorschlags, wenn erste Erfahrungen in der Durchführung der Sanierung vorliegen.
Durch die im Vermittlungsausschuß verschlechterten Sanierungswerte werden die aktiven Lärmschutzmaßnahmen an der Straße stark reduziert. Dafür wächst aber der Zwang zur Verkehrsberuhigung durch Lenkung und Eindämmung des Lärms an der Quelle viel stärker. Dies ist politisch gesehen eine gar nicht so unsympathische Auswirkung.
({3})
Wir werten die vorgeschlagenen Immissionswerte deshalb lediglich als einen Einstieg in die gesamte weitere Diskussion.
({4})
Die Alternative, Herr Kollege Hoffie, nämlich ein Scheitern des Gesetzes, wäre die denkbar schlechteste Möglichkeit überhaupt.
({5})
Sie kennen die Stimmung der Praktiker vor Ort. Ich erinnere Sie an die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände, die Ihnen zugegangen ist. Dort heißt es:
Ein Scheitern des Gesetzes hätte langfristig für die Städte, Gemeinden und Kreise wegen der uneinheitlichen Rechtsprechung nicht nur unkalkulierbare Folgen, sondern würde zu einem weiteren erheblichen Investitionsstau im Bereich des Verkehrswegebaues führen.
({6})
Bei der politischen Bewertung dieses Kompromisses ist festzustellen, daß auch mit diesem Ergebnis sichergestellt ist, daß die vom Verkehrslärm betroffenen Bürger zum erstenmal überhaupt einen Rechtsanspruch auf Lärmschutz haben
({7})
und daß sie eben nicht, Herr Kollege Hoffie, wegen der fehlenden gesetzlichen Grundlage einen unsicheren und umständlichen Rechtsweg beschreiten müssen. Von besonderer Bedeutung ist - das hat der Berichterstatter hervorgehoben -, daß auch nach dem Kompromiß im Vermittlungsausschuß die Vorsorgewerte erhalten bleiben, die der Bundestag beschlossen hat. Der Herausnahme der Industriegebiete aus dem Lärmschutz kann zugestimmt werden, weil dadurch auch die Verkehrslenkung zugunsten schutzbedürftiger Gebiete erleichtert wird.
({8})
Meine Damen und Herren, beim Abwägen zwischen Scheitern des Gesetzes und Annahme des durch die unionsregierten Länder reduzierten Verkehrslärmschutzgesetzes kann man sich im Interesse der Baulastträger und der Lärmbetroffenen nur für diesen zwangsweise verkleinerten Schritt in die richtige Richtung aussprechen. Bei einer Entscheidung zwischen der nicht realisierbaren Ideallösung einerseits und einer realisierbaren Mittellösung andererseits entscheiden wir uns für die Lösung, die den besonders lärmgeplagten Bürgern eine Linderung bringt Deshalb werden wir dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses zustimmen.
({9})
Zur Abgabe einer weiteren Erklärung hat der Herr Staatsminister der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz das Wort Bitte sehr!
Staatsminister Gaddum ({0}): Herr Präsident! Sehr verehrte Damen! Meine Herren! Der vom Vermittlungsausschuß unterbreitete Kompromißvorschlag ist hier gerade als erbärmlicher Kompromiß bezeichnet worden.
({1})
- Erlauben Sie mir, hierzu folgende Anmerkungen zu machen, und entscheiden Sie sich erst dann hinsichtlich der Beifallsäußerung.
Erstens sind die Einwände gegen das vom Bundestag beschlossene Gesetz nicht nur von den CDU/ CSU-regierten Ländern, sondern auch von anders regierten Ländern getragen worden. Ich will dies nicht weiter ausführen.
({2})
- Auch von SPD-regierten Ländern.
Zum zweiten. Der Vermittlungsausschuß empfiehlt Ihnen, es hinsichtlich der Neubauprojekte bei der vom Deutschen Bundestag beschlossenen Fassung zu belassen. Die Änderung bezieht sich auf die Lärmsanierung. Hier muß doch darauf hingewiesen werden, daß nach dem Gesetzesbeschluß des Deutschen Bundestages zwar die Werte für die Lärmsanierung günstiger als nach dem jetzigen Kompromißvorschlag sind, die Erfüllung der Ansprüche des Bürgers aber im Grunde genommen gleichzeitig bis zum Jahre 2000 vertagt wird. Ich bitte die Damen und Herren der FDP-Fraktion, doch zu überlegen, ob es wirklich ein so erbärmlicher Kompromiß ist, wenn wir es vermeiden, ein Gesetz zu formulieren, das vorne Ansprüche feststellt und hinten die Erfüllung dieser Ansprüche bis zum Jahre 2000 hinausschiebt. In diesem Sinne glaube ich, daß der Kompromißvorschlag in der Sache tatsächlich hilfreich ist.
({3})
Ein seltenes Erlebnis.
Weitere Wortmeldungen zur Abgabe von Erklärungen liegen nicht mehr vor.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Vermittlungsausschuß hat gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 seiner Geschäftsordnung beschlossen, daß über die vorliegenden Änderungen gemeinsam abzustimmen ist. Wer dem Antrag des Vermittlungsausschusses auf Drucksache 8/4360 die Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? Ich unternehme den Versuch, die Mehrheit festzustellen, indem ich Sie bitte, sich zu erheben. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! ({0})
Danke. Enthaltungen? - Das Präsidium ist sich über die Mehrheit nicht einig. Ich bitte zum Hammelsprung.
Darf ich bitten, daß sich alle Abgeordneten aus dem Plenarsaal zur Abstimmung entfernen - mit Ausnahme unseres schwerbeschädigten Kollegen Glombig. Herr Kollege Glombig, nehmen Sie bitte Platz und geben Sie dem Schriftführer bitte Ihren Abstimmungswunsch bekannt - Sind die Seitentüren abgeschlossen? - Sind die Schriftführer an ihren Plätzen? - Dann kann die Abstimmung beginnen. Ich bitte, die Türen für Ja, Nein und Enthaltung zu öffnen. - Die Abstimmung beginnt Darf ich bitten, daß die Abgeordneten, die sich noch außerhalb des Plenarsaales aufhalten und abzustimmen wünschen, durch die Abstimmungstüre gehen. Meine Herren Schriftführer, ich bitte die Abstimmung zum Abschluß zu bringen. - Ich bitte, die Türen zu schließen. - Ich bitte die Damen und Herren Schriftführer, zur Ermittlung des Ergebnisses zu mir zu kommen.
Herr Abgeordneter Hammans - als Stimmzähler - bitte zur Feststellung des Ergebnisses!
({1})
Meine Damen und Herren, ich darf das Abstimmungsergebnis bekanntgeben. Von den voll stimmberechtigten Mitgliedern des Hauses haben sich 459
Präsident Stücklen
an der Abstimmung beteiligt Von diesen haben 218 mit Ja, 241 mit Nein gestimmt; Enthaltungen keine. Damit ist die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses abgelehnt.
Der Tagesordnungspunkt 8 muß aus den gleichen Gründen -wie der Tagesordnungspunkt 6 zurückgestellt werden.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 9 auf:
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen ({2}) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Abelein, Dr. Marx, Jager ({3}). Dr. Dregger, Graf Huyn, Dr. Kunz ({4}), Schmöle, Lintner, Baron von Wrangel, Straßmeir, Bohm ({5}), Niegel, Würzbach, Dr. Hennig, Röhner und der Fraktion der CDU/CSU
Verletzung der Menschenrechte an der innerdeutschen Grenze
- Drucksachen 8/3326, 8/4263
Berichterstatter:
Abgeordnete Ludewig Böhm ({6})
Wünscht einer der Herren Berichterstatter das Wort? - Das ist nicht der Fall. Wird das Wort sonst gewünscht? - Das ist auch nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung. - Ich bitte alle Abgeordneten, die Plätze einzunehmen, weil hier anderenfalls kein sicheres Ergebnis festgestellt wer- den kann. Dies gilt für alle Abgeordneten. - Der Ausschuß empfiehlt auf Drucksache 8/4263, den Antrag der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 8/3326 abzulehnen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe!
- Enthaltungen? - Das erste war die Mehrheit Die Beschlußempfehlung des Ausschusses ist somit an- genommen. - Moment, im Präsidium ist keine einmütige Auffassung über das Abstimmungsergebnis. Ich war der Meinung, daß das erste die Mehrheit war.
({7})
[SPDD
- Hier ist Einspruch erhoben worden; dann brauche ich nicht noch nach rechts zu gucken, Herr Schäfer. Wenn ein Einspruch erhoben wird, muß ich noch einmal kontrollieren.
Wir wiederholen die Abstimmung. Wer für die Ablehnung des Antrages ist, den bitte ich, sich zu er- heben. - Gegenprobe! - Das Präsidium ist jetzt nach Austausch der Meinungen, so wie es die Geschäftsordnung vorsieht, zu der Auffassung gekommen, daß das erste die Mehrheit war. Die Beschlußempfehlung ist daher angenommen.
Ich rufe Punkt 10 der Tagsordnung auf:
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen ({8}) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Abelein, Dr. Marx, Jager ({9}), Dr. Dregger, Graf Huyn, Schmöle, Lintner, Baron von Wrangel, Straßmeir, Dr. Hennig Würzbach, Niegel, Dr. Kunz
({10}), Böhm ({11}), Röhner und der Fraktion der CDU/CSU .
Verwirklichung des Menschenrechts auf Freizügigkeit für die Deutschen in der DDR
- Drucksachen 8/3328, 8/4264 Berichterstatter: .
Abgeordnete Frau Schlei
Bohm ({12})
Wünscht einer der Berichterstatter das Wort? - Das ist nicht der Fall. Wird eine allgemeine Aussprache gewünscht? - Auch das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuß empfiehlt auf Drucksache 8/4264 unter I und II die Annahme einer Entschließung. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das erste war die Mehrheit. Die Auschhußempfehlung ist angenommen.
Ich rufe Punkt 11 der Tagesordnung auf:
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses ({13}) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Abelein, Dr. Marx, Dr. Dregger, Baron von Wrangel, Böhm ({14}), Dr. Hennig, Lintner, Graf Huyn, Schmöle, Straßmeir, Würzbach, Niegel, Dr. Kunz ({15}), Bohner, Jager ({16}) und der Fraktion der CDU/CSU Ç
Verstärkung und Ausbau der Institutionen der Vereinten Nationen zum Schutz der Menschenrechte
Drucksachen 8/3327, 8/4288 Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Renger
Wünscht die Berichterstatterin das Wort? - Das ist nicht der Fall. Wird das Wort zur allgemeinen Aussprache gewünscht? - Auch das ist nicht der
Fall
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuß empfiehlt auf Drucksache 8/4288, den Antrag auf Drucksache 8/3327 in der vom Ausschuß vorgeschlagenen Fassung anzunehmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das erste war die Mehrheit. Die Beschlußempfehlung des Ausschusses ist angenommen.
Ich rufe Punkt 12 der Tagesordnung auf:
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses ({17}) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung.
Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen bei der Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm vom 30. März 1971 ({18}), zuletzt geändert durch Artikel 43 des Einführungsgesetzes zur AbgaPräsident Stücklen
benordnung vom 14. Dezember 1976 ({19}) - Fluglärmbericht
- Drucksachen 8/2254, 8/4300, 8/4349 Berichterstatter:
Abgeordnete Biechele Frau Dr. Hartenstein
Wünscht einer der Berichterstatter das Wort? - Das ist nicht der Fall. Zur allgemeinen Aussprache wird das Wort ebenfalls nicht gewünscht.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuß empfiehlt auf Drucksache 8/4300 unter Ziffer 1, den Fluglärmbericht der Bundesregierung auf Drucksache 8/2254 zur Kenntnis zu nehmen. Ich stelle fest, daß das Haus dies getan hat
Der Ausschuß empfiehlt auf Drucksache 8/4300 ferner unter Ziffer 2 die Annahme einer Entschließung. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen?
- Diese Entschließung ist einstimmig angenommen.
({20})
- Ist eine Enthaltung da? Wo? Wo ist die Enthaltung?
({21})
- Gut. Bei einer Enthaltung. Ich bitte, ruhig „Enthaltung!" zu rufen, damit das auch akustisch bemerkt wird.
Ich rufe Punkt 13 der Tagesordnung auf:
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses ({22}) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Maßnahmen zur Förderung der ostdeutschen Kulturarbeit gemäß § 96 BVFG in den Jahren 1976, 1977 und 1978
- Drucksachen 8/3563, 8/4299, 8/4370 Berichterstatter: Abgeordnete Krey Dr. Nöbel
Wünscht einer der Berichterstatter das Wort? - Das ist nicht der Fall. Auch zur allgemeinen Aussprache wird das Wort nicht gewünscht.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuß empfiehlt auf Drucksache 8/4299 unter Ziffer 1, den Bericht der Bundesregierung auf Drucksache 8/3563 zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. Ist das Haus damit einverstanden? - Kein Widerspruch. Das ist so geschehen.
Der Ausschuß empfiehlt auf Drucksache 8/4299 ferner unter Ziffer 2 die Annahme einer Entschließung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? Diese Entschließung ist einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 14 der Tagesordnung auf:
Beratung der Beschlußempfehlung und des
Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung ({23}) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
Übereinkommen 149 über die Beschäftigung und die Arbeits- und Lebensbedingungen des Krankenpflegepersonals
Empfehlung 157 betreffend die Beschäftigung und die Arbeits- und Lebensbedingungen des Krankenpflegepesonals
- Drucksachen 8/3892, 8/4308 Berichterstatter: Abgeordneter Höpfinger
Wünscht der Berichterstatter das Wort? - Das ist nicht der Fall. Auch zur allgemeinen Aussprache wird das Wort nicht gewünscht
Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlußempfehlung des Ausschusses auf Drucksache 8/4308 unter den Ziffern 1 und 2 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Diese Beschlußempfehlung ist einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 15 der Tagesordnung auf:
Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses ({24}) zu der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof
Bemerkungen des Bundesrechnungshofes zur Bundeshaushaltsrechnung ({25}) für das Haushaltsjahr 1977
- Drucksachen 8/3238, 8/4322,
Berichterstatter: Abgeordneter Zywietz
Der Berichterstatter wünscht nicht das Wort. Auch eine allgemeine Aussprache wird nicht gewünscht
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuß empfiehlt auf Drucksache 8/4322 unter Ziffer 1, der Bundesregierung gemäß Art. 114 des Grundgesetzes Entlastung zu erteilen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe!
- Stimmenthaltungen? - Die Beschlußempfehlung des Ausschusses ist damit einstimmig angenommen.
Der Ausschuß empfiehlt ferner auf Drucksache 8/4322 unter Ziffer 2, die Vierteljahresübersichten zu den über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Rechnungsjahr 1977 auf Grund der Beratungen für erledigt zu erklären. Stimmt das Haus zu? - Es gibt keine gegenteilige Meinung; es ist so beschlossen.
Der Ausschuß empfiehlt weiter auf Drucksache 8/4322 unter Ziffer 3 die Annahme einer Entschließung. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen?
- Die Beschlußempfehlung ist einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 16 der Tagesordnung auf:
Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses ({26}) zu den AnträPräsident Stücklen
gen des Präsidenten des Bundesrechnungshofes
Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für die Haushaltsjahre 1974 bis 1978 - Einzelplan 20
- Drucksachen 7/4018, 8/34, 8/1324, 8/1776, 8/2913,8/4323 Berichterstatter: Abgeordneter Esters
Der Berichterstatter wünscht nicht das Wort, und auch zur allgemeinen Aussprache wird das Wort nicht gewünscht.
Ich komme zur Abstimmung. Wer der Beschlußempfehlung des Ausschusses auf Drucksache 8/4323 unter den Ziffern 1 und 2 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Die Beschlußempfehlung ist einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 17 der Tagesordnung auf:
Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses ({27}) zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen
Veräußerung einer 13,2 ha großen Teilfläche des ehem. Heereszeugamts ({28}) in München an die Bayerische Motoren Werke AG
- Drucksachen 8/3933, 8/4174, 8/4336 Berichterstatter: Abgeordneter Grobecker
Der Berichterstatter wünscht nicht das Wort. Zur allgemeinen Aussprache wird das Wort ebenfalls nicht gewünscht.
Wer der Beschlußempfehlung des Ausschusses auf Drucksache 8/4336 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe!
- Enthaltungen? - Diese Beschlußempfehlung ist - ({29})
- Ich darf nochmals um die Gegenprobe bitten. - Vier Gegenstimmen.
({30})
Stimmenthaltungen? - Eine Enthaltung. Alle anderen stimmen zu; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 18 der Tagesordnung auf:
Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses ({31}) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
Verbilligte Veräußerung von bundeseigenen Grundstücken
- Drucksachen 8/3671, 8/4335 Berichterstatter: Abgeordneter Grobecker
Der Berichterstatter wünscht nicht das Wort. Zur allgemeinen Aussprache wird das Wort ebenfalls nicht gewünscht. Wer der Beschlußempfehlung des
Ausschusses auf Drucksache 8/4335 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Bei einer Gegenstimme angenommen.
Ich rufe Punkt 19 der Tagesordnung auf:
Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses ({32}) zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen
Veräußerung einer 2 ha großen Teilfläche des bundeseigenen Geländes an der Dachauer Straße in München an den Freistaat Bayern
- Drucksachen 8/4212, 8/4351, 8/4358 Berichterstatter: Abgeordneter Grobecker
Der Berichterstatter wünscht nicht das Wort. Das Wort zur Aussprache wird nicht gewünscht.
Wer der Beschlußempfehlung des Ausschusses auf Drucksache 8/4358 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Eine Gegenstimme. Enthaltungen? ({33})
- Also, Versteigerungsmethoden führen wir hier nicht ein!
({34})
Zwei Enthaltungen. Die Entschließung ist angenommen.
Ich rufe Punkt 20 der Tagesordnung auf:
Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses ({35}) zu den Anträgen des Bundesministers für Wirtschaft
Rechnungslegung über das Sondervermögen des Bundes „Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes" für die Wirtschaftsjahre 1976, 1977 und 1978
- Drucksachen 8/758, 8/2043, 8/3060, 8/4337 Berichterstatter: Abgeordneter Esters
Der Berichterstatter wünscht nicht das Wort. Auch zur allgemeinen Aussprache wird das Wort nicht gewünscht.
Wer der Beschlußempfehlung des Ausschusses auf Drucksache 8/4337 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Diese Beschlußempfehlung ist einstimmig angenommen.
Ich rufe die Punkte 21 bis 26 der Tagesordnung auf:
21. Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ({36}) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschläge für Verordnungen ({37}) des Rates
Präsident Stücklen
- zur Festsetzung der im Agrarbereich anzuwendenden landwirtschaftlichen Umrechnungskurse
- über die Währungsausgleichsbeträge
- über den Wert der Rechnungseinheit und die im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik anzuwendenden Umrechnungskurse
- Drucksachen 8/3834 Nr. 9, 8/4271 Berichterstatter:
Abgeordneter Schröder ({38})
22. Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ({39}) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Änderung der Anhänge der Richtlinie 70/524/ EWG über Zusatzstoffe in der Tierernährung
- Drucksachen 8/3907 Nr. 13, 8/4272 Berichterstatter:
Abgeordneter Wimmer ({40})
23. Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses ({41}) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag einer Verordnung des Rates zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaften
- Drucksachen 8/3211, 8/4291 Berichterstatter:
Abgeordnete Regenspurger Wittmann ({42})
24. Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses ({43}) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung zur Änderung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften sowie der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaften
- Drucksachen 8/3161 Nr. 53, 8/4292 Berichterstatter:
Abgeordnete Regenspurger Wittmann ({44}) .
25. Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses ({45}) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 79/ 113/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die Ermittlung des
Geräuschemissionspegels von Baumaschinen und Baugeräten
- Drucksachen 8/3452 Nr. 19, 8/4309, 8/4350 Berichterstatter:
Abgeordnete Frau Dr. Hartenstein Volmer
26. Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft ({46}) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag einer Richtlinie des Rates über ein Sonderverfahren für die Erteilung von Gemeinschaftsbescheinigungen für gewerbliche Erzeugnisse mit Ursprung in Drittländern
- Drucksachen 8/3971, 8/4352 Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Unland
Wünscht einer der Berichterstatter das Wort? - Das ist nicht der Fall. Zur allgemeinen Aussprache wird das Wort nicht gewünscht.
Wer den Beschlußempfehlungen auf den Drucksachen 8/4271, 8/4272, 8/4291, 8/4292, 8/4350 und 8/4352 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Eine Enthaltung. Diese Beschlußempfehlungen sind angenommen.
Meine Damen und Herren, bis die Arbeiten insgesamt abgeschlossen sind, möchte ich ganz kurz noch ein paar Worte zum Abschluß dieser Legislaturperiode sagen, die mit der heutigen Plenarsitzung zu Ende geht. Heute ist die letzte ordentliche Sitzung und damit ein Anlaß zu einem kurzen Rückblick.
Lassen Sie uns als erstes noch einmal der 15 Kollegen, die in dieser Legislaturperiode von uns gegangen sind, gedenken.
({47})
Es sind dies Altbundeskanzler Dr. Ludwig Erhard, der langjährige Vizepräsident des Deutschen Bundestages Dr. Schmitt-Vockenhausen sowie die Abgeordneten Hösl, Spillecke, Schwabe, Ollesch, Blank, Dr. Staudt, Höhmann, Peters, Reichold, Koblitz, Tönjes und Dr. Lauritzen, und im Dezember des vergangenen Jahres haben wir Abschied genommen von unserem langjährigen Vizepräsidenten Carlo Schmid.
Ich bedanke mich, daß Sie sich zu Ehren unserer verstorbenen Kollegen von den Plätzen erhoben haben.
Meine Damen und Herren, das Arbeitspensum dieser Legislaturperiode war umfangreich wie eh und je. Ende vorigen Monats hatten wir das Bundesgesetzblatt um 1 200 Seiten ergänzt. Ich hoffe, daß der Quantität auch eine entsprechende Qualität gegenübersteht. Einen tröstlichen Aspekt will ich in diesem Zusammenhang nicht unerwähnt lassen: Der Bundestag hat bis Ende Juni 1980 348 Gesetze
Präsident Stücklen
verabschiedet. Das sind immerhin 168 Gesetze weniger als in der 7. Legislaturperiode.
({48})
So haben sich die Zeiten geändert: Noch vor einigen Legislaturperioden war die Zahl der beschlossenen Gesetze ein Beweis für den Fleiß und für die Tüchtigkeit des Parlaments. Heute ist die geringere Zahl der beschlossenen Gesetze ein Arbeitsbeweis, den der Bürger sehr begrüßt.
({49})
Das Parlament wird vom Bürger nicht danach beurteilt, ob es viele Gesetze macht, sondern danach, ob die Gesetze notwendig waren, und vor allem, ob sie gut und anwendbar und verständlich sind.
Im übrigen ist das Parlament nicht nur Gesetzgeber, sondern auch Organ zur Kontrolle der Regierung. Tatsächlich hat die kontrollierende Arbeit des Parlaments in der abgelaufenen Wahlperiode zugenommen. So wurden 45 Große Anfragen eingebracht, von denen immerhin 37 debattiert worden sind. In der 7. Wahlperiode wurden nur 24 Große Anfragen eingebracht.
Die Anzahl der Mündlichen und Schriftlichen Fragen zur Fragestunde stieg von rund 18 000 in der 7. auf rund 22 000 in der 8. Wahlperiode.
Auffällig allerdings und aus meiner Sicht bedauerlich - denn ich bin an möglichst lebendigen Parlamentsdebatten interessiert - ist, daß in den letzten vier Jahren vom Instrument der Aktuellen Stunde relativ wenig Gebrauch gemacht wurde. Ganze neun Aktuelle Stunden haben stattgefunden. In der Wahlperiode vorher waren es immerhin noch 20. Ich nehme an, daß durch die Änderung der Geschäftsordnung, die wir beschlossen haben und die zu Beginn der 9. Legislaturperiode in Kraft treten wird, ein noch verbesserter Anreiz für die Aktuelle Stunde gegeben ist. Ich hoffe, daß davon noch mehr Gebrauch gemacht wird.
Weiteres zur Statistik. Wir hatten 227 Plenarsitzungen, knapp 2 200 Sitzungen von Ausschüssen, Unterausschüssen und Kommissionen und 66 öffentliche Anhörungen. Ich möchte ganz besonders betonen, daß das Hereinholen von Sachverstand auch von außerhalb des Parlaments gerade bei der immer größeren Kompliziertheit der Gesetzgebung außerordentlich zu begrüßen ist. Alle diese Positionen lagen aber etwas unterhalb der Zahlen aus der 7. Wahlperiode.
Drei Dinge sind es, die uns in der zurückliegenden Zeit ganz besonders bewegt haben.
Das eine war die Entführung und Ermordung von Hanns Martin Schleyer, eine Untat, die zu den traurigen Höhepunkten zählt, die ein menschenverachtender politischer Terrorismus in unserem Lande erreichen konnte. Die Nation war seinerzeit in einer einmaligen Weise solidarisch, und diese Solidarität verband auch die großen politischen Kräfte in unserem Lande. Gesetzgeberische Maßnahmen, die vom ganzen Haus getragen wurden, waren die Folge.
Das zweite war und ist das unermeßliche Flüchtlingselend, das insbesondere in Südostasien und im östlichen Afrika über Millionen von Menschen gekommen ist, ein Elend, das durch eine Politik verursacht wurde, die vorgibt, der Gerechtigkeit und dem Frieden zu dienen. Mitglieder dieses Hauses haben sich immer wieder tatkräftig dafür eingesetzt, daß auch durch angemessene deutsche Beiträge versucht wurde, die für uns, die wir im Wohlstand leben, unvorstellbare Not in wirksamer Weise zu lindern.
Das dritte war der sowjetische Einfall in Afghanistan, der einer Welt, die im Begriffe war, gegen internationale Gefahren abzustumpfen, schlagartig klargemacht hat, wie wenig selbstverständlich der Friede ist, wie sehr um ihn gerungen werden muß, wobei dieses Ringen die Bemühungen um eine angemessene militärische Rüstung ebenso zu umfassen hat wie das Streben, zu ausgewogenen vertraglichen Abmachungen zu kommen. Das Thema Friedenspolitik, die Frage, wie sie zu treiben sei, hat dieses Haus in den letzten vier Jahren immer wieder beschäftigt und teilweise zu Höhepunkten in der parlamentarischen Auseinandersetzung geführt.
Die Welt ist in den letzten Jahren - bedingt durch den technischen Fortschritt - immer kleiner geworden. Die Völker und Staaten der Welt sind mehr und mehr zusammengerückt, leider nicht immer in dem Sinne, daß sie weltweit in größerer Harmonie leben als früher, jedoch insofern, als in viel größerem Ausmaß als früher gleiche oder zumindest ähnliche Probleme gegeben sind. Diese Entwicklung bringt es mit sich, daß allerorts. das Interesse an internationalen Begegnungen wächst. Man sucht die Erfahrungen der anderen, und man findet sie am besten im unmittelbaren Kontakt. Auch dieser Bundestag hat daher großen Wert darauf gelegt, durch die Pflege der Beziehungen zu den Ländern dieser Erde Erfahrungen, die man anderenorts gemacht hat, auch für uns nutzbar zu machen und gleichzeitig unsere eigenen Erfahrungen weiterzugeben.
Ein bedeutendes Forum für diesen Zweck war uns die Interparlamentarische Union, deren Jahrestagung 1978 der Deutsche Bundestag auszurichten die Ehre hatte. Weitere bedeutende Möglichkeiten des internationalen Erfahrungsaustauschs und der Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit ergaben sich durch Reisen deutscher Parlamentarierdelegationen ins Ausland und ausländischer Parlamentarierdelegationen in die Bundesrepublik Deutschland. Offizielle Delegationen des Deutschen Bundestages besuchten unter anderem Spanien, Israel, Japan, Brasilien und Griechenland. Ausländische Delegationen kamen; ich kann nur einige aufzählen: Japan, Island, Brasilien, Israel, Neuseeland, Dänemark, Osterreich, Schweiz und viele, viele andere.
Ein Ergebnis von ganz besonderer Bedeutung war für uns der Besuch von Madame Veil, der Präsidentin des ersten unmittelbar gewählten Europäischen Parlaments. Ich möchte in diesem Zusammenhang der Hoffnung Ausdruck verleihen, daß sich dieses Europäische Parlament als fähig erweist, in Rich- tung auf eine weitere und umfassendere politische
Präsident Stücklen
Einigung unseres Erdteils neue und starke Impulse zu geben.
Wichtig waren auch die beiden Konferenzen der europäischen Parlamentspräsidenten, die in Den Haag 1978 und die in Madrid im Mai dieses Jahres. Da ich den Auftrag gehabt habe, über die Erfahrungen mit der Zulassung von Rundfunk und Fernsehen in unserem Parlament zu sprechen, konnte ich feststellen, daß diese unsere freizügige Handhabung großes Interesse gefunden hat und, wie ich hoffe, auch Nachahmung finden wird. Es hat sich herausgestellt, daß kein Parlament in Europa den Massenmedien Rundfunk und Fernsehen eine größere Freizügigkeit zuteil werden läßt als der Deutsche Bundestag.
Ich will an dieser Stelle nicht wiederholen, was ich zu diesem Thema am Mittwoch letzter Woche gesagt habe. Nur eines: Wir hoffen, daß das neue Regelwerk, die Geschäftsordnung, die endlich verabschiedet werden konnte, an die Abgeordnete sehr viel Zeit und Engagement gesetzt haben, für uns ein brauchbares Instrument sein wird für die Leitung in diesem Parlament, für die Geschäftsführung und auch für die Lebendigkeit in diesem Parlament.
Noch nicht so weit gediehen, wie es notwendig wäre, sind wir in der Neubaufrage. Sie alle kennen die Schwierigkeiten, mit denen wir uns in den letzten Jahren auseinanderzusetzen hatten. Sie alle kennen auch die Position, die ich als Präsident dieses Hauses vertreten habe. Ich bin nicht für Pomp und Prunk und nicht für räumliches Übermaß. Ich bin für vernünftige Arbeitsbedingungen für uns Abgeordnete, für die Verwaltung des Hauses und für unsere Mitarbeiter. Und ich bin für eine Selbstdarstellung des Parlaments, die seiner Bedeutung und seiner Würde entspricht.
({50})
Ich glaube, daß wir uns insoweit alle einig sein können. Ich möchte auch Ihnen, Frau Kollegin Renger, die Sie diese Unterkommission geleitet haben - wir hatten auch in dieser Frage vollen Konsens - herzlich danken für diese auch in der Öffentlichkeit nicht immer leicht zu vertretende Arbeit.
({51})
Ich glaube, daß wir uns insoweit treffen können: Mit Hauptstadtfimmel hat dies nichts zu tun. Wir halten Berlin, der Hauptstadt unseres geteilten Vaterlandes, die Treue, so wie wir dem Gedanken der Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands in Freiheit verpflichtet sind.
({52})
Lassen Sie mich den heutigen Tag auch zum Anlaß nehmen, den Kolleginnen und Kollegen, die nicht mehr in den Deutschen Bundestag zurückkehren werden, für ihre gute, für ihre aufopfernde Arbeit im Dienste unseres Volkes herzlich zu danken
({53})
und ihnen für ihre politische Arbeit auf anderer Ebene,
in Europa etwa, oder für den verdienten Ruhestand alles erdenkliche Gute wünschen, insbesondere
Gesundheit, denn wenn diese gegeben ist, kommt
das andere Angenehme im Leben meist von allein.
Namentlich will ich die Kollegen erwähnen, die von der ersten Stunde an dem Bundestag angehören und mit Ablauf der 8. Legislaturperiode aus dem Parlament ausscheiden. Es handelt sich einmal um den ehemaligen Bundesminister des Innern, ehemaligen Bundesminister der Verteidigung und des Auswärtigen, unseren Kollegen und Freund Dr. Gerhard Schröder.
({54})
Bis zum heutigen Tag, Herr Kollege Schröder, haben Sie auch noch den Vorsitz im Auswärtigen Ausschuß gehabt.
Der Kollege Dr. Richard Jaeger, der Justizminister war, Vorsitzender des Verteidigungsausschusses und 21 Jahre lang Vizepräsident dieses Hauses, scheidet ebenfalls aus. Meinen herzlichen Dank für die Mitarbeit! Alles Gute im wohlverdienten Ruhestand! Aber wie wir ihn kennen, wird er den Ruhestand nicht so genießen, wie man ihn im allgemeinen „Ruhestand" versteht.
({55})
Mit dem Kollegen Erwin Lange, der im 1. Deutschen Bundestag gemeinsam mit mir und anderen den für uns junge Abgeordnete ehrenvollen Auftrag erhalten hatte, die neue deutsche Handwerksordnung zu formulieren und zu ihrer Verabschiedung zu bringen, verbindet mich über diese sachliche und pflichtgemäße Arbeit hinaus seit vielen, vielen Jahren eine enge persönliche Freundschaft. Er scheidet aus diesem Parlament aus, um seine parlamentarische Arbeit im Europäischen Parlament fortzusetzen. Ich wünsche Dir, lieber Erwin Lange, alles Gute, viel Erfolg und Gesundheit.
({56})
Unser Kollege Dr. Erich Mende, ehemaliger Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen und stellvertretender Bundeskanzler, scheidet mit der 8. Legislaturperiode aus dem parlamentarischen Leben aus. Ich möchte ihm für die Zeit nach seiner parlamentarischen Tätigkeit vom Hause aus ebenfalls von ganzem Herzen alles Gute wünschen.
({57})
Viele Kollegen scheiden aus dem Bundestag aus, weil sie ihre parlamentarische Arbeit auf anderer Ebene, im Europäpischen Parlament, fortsetzen wollen. So auch der langjährige Präsident und Vizepräsident des Deutschen Bundestages, unser verehrter Herr Kollege und Freund von Hassel. Alles Gute und viel Erfolg bei Ihrer Arbeit im Europäischen Parlament, von dem wir uns alle noch einen gewaltigen Fortschritt erhoffen.
({58})
Wenn Gott es will und die Wähler es wollen, sind Herr Kollege Wehner, Herr Kollege Schmidt ({59}) und ich dann die letzten drei, die aus der ersten Legislaturperiode übriggeblieben sind. Ich
Präsident Stücklen
bitte schon heute um schonenden Umgang mit diesen Altparlamentariern, die wir sind.
({60})
Dank sei auch den Mitarbeitern dieses Hauses sowie den Mitarbeitern der Fraktionen und der einzelnen Abgeordneten gesagt. Ohne sie, ohne ihr Engagement und ihr Können hätte manches nicht so gut seinen Weg gehen können, wie das der Fall war.
Wir können und müssen davon ausgehen, daß der Wahlkampf hart sein wird. Das ist grundsätzlich noch lange nichts Verwerfliches. Wir leben in einer Demokratie. Sie hat den Vorteil, daß sich die politischen Auseinandersetzungen offen, d. h. vor den Augen des zur Entscheidung aufgerufenen Wählervolkes, vollziehen. Diese Auseinandersetzung hat naturgemäß anderen Charakter als die Form von Richtungskämpfen, die bei Auseinandersetzungen in totalitären Staaten hinter den Kulissen stattfinden. Trotzdem sollten wir bei aller notwendigen Konfrontation in der Sache allseits darauf bedacht sein, daß die Regeln des menschlichen Anstandes gewahrt bleiben. Auch der politische Gegner hat Anspruch auf Achtung seiner menschlichen Würde.
({61})
Fairneß, Menschlichkeit und Toleranz sind auch ihm entgegenzubringen. Ich wünsche uns allen, daß wir uns in diesem Sinne verhalten mögen, daß wir uns wenigstens bemühen, uns so zu verhalten.
Vorher aber haben wir noch einen kleinen Urlaub; ich weiß: viel zu kurz für den Streß, den wir nicht nur in den letzten vier Wochen mitmachen mußten, sondern der uns eigentlich ein täglicher Wegbegleiter war.
So hoffe ich, daß mein Vorschlag Realität wird, den ich, als Sie mich zum Präsidenten dieses Hauses wählten, gemacht habe, daß wir es erreichen, daß ein Wochenende im Monat wirklich den Familien gehört, der eigenen Besinnung gehört, daß wir uns ein bißchen regenerieren können, daß wir abschalten können, daß uns nicht beinahe jede Stunde ein neuer Termin im Nacken sitzt. Das ist unverantwortlich gegenüber unseren Familien, unverantwortlich unserer eigenen Gesundheit gegenüber, und es schadet auch der Gründlichkeit und der physischen Kraft, die wir in diesem Bereich brauchen.
Alle im Bundestag vertretenen Parteien haben sich grundsätzlich dazu bekannt. Ich hoffe, daß sich nach dem 5. Oktober die Parteivorsitzenden oder ihre Generalsekretäre zusammensetzen, um das auch zu realisieren, was man im Grundsatz für richtig hält.
In diesem Sinne, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, bedanke auch ich mich persönlich für die große Geduld und das große Nachsehen, das Sie mir auf Grund meiner Unzulänglichkeit entgegengebracht haben. Ich darf die Vizepräsidenten mit einschließen, die ja auch nur Menschen sind und natürlich auch allen menschlichen Fehlerquellen unterworfen sind. Mit der Wahl in dieses Amt hat
man zwar höhere Eingebungen bekommen, aber sie reichen noch nicht zur Vollkommenheit aus.
({62})
In diesem Sinne alles Gute für die Zeit des Urlaubs, für die Zeit des Wahlkampfs. Ich hoffe, daß viele, die heute hier sind, auch in der nächsten Periode wieder da sind zur gemeinsamen verantwortlichen Arbeit für unser Volk.
({63})
Meine Damen und Herren, wir kehren zur Tagesordnung zurück.
Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:
Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes ({64}) zum Gesetz zur Steuerentlastung und Familienförderung
({65})
- Drucksache 8/4365 Berichterstatter: Minister Gaddum
Die Ihnen vorliegende Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Steuerentlastungsgesetz 1981 - Drucksache 8/4365 - verweist unter Ziffer 19 auf Seite 6 auf die Anlagen 1 und 2, die die neuen Steuertabellen enthalten. Diese technischen Tabellen sind noch nicht gedruckt; sie werden nachgereicht. Sie liegen aber amtlich vom Bundesrat vor. Der Herr Berichterstatter wird aus diesem Grunde näher auf sie eingehen.
Das Wort zur Berichterstattung hat Herr Minister Gaddum.
Minister Gaddum ({66}): Herr Präsident! Sehr verehrte Damen! Meine Herren! Der Deutsche Bundestag hatte am 22. Mai 1980 den Entwurf eines Gesetzes zur Steuerentlastung und Familienförderung angenommen. Dazu hatte der Bundesrat am 13. Juni 1980 beschlossen, gegen den Gesetzesbeschluß den Vermittlungsausschuß anzurufen, mit dem Ziel, den Gesetzesbeschluß des Deutschen Bundestages aufzuheben und statt dessen die Gesetzentwürfe des Bundesrats eines Steuer- und Familienentlastungsgesetzes 1981 sowie eines Familiengeldgesetzes anzunehmen.
Der Gesetzesbeschluß des Bundestages und der Entwurf des Bundesrats sahen übereinstimmend die Anhebung des Weihnachtsfreibetrags von 400 DM um 200 DM auf 600 DM ab 1980 vor.
Die wesentlichen Unterschiede bei den Gesetzentwürfen lassen sich wie folgt kurz darstellen. Der Beschluß des Bundestages sah ab 1981 folgendes vor: Korrektur des Einkommensteuertarifs durch Verlängerung der Proportionalzone und Absenkung der Progressionskurve, Einführung eines Kindergrundfreibetrages in Höhe von 1 600 DM, Streichung des Abzugsbetrags für Kinderbetreuungskosten, Erhöhung des Haushaltsfreibetrages für Alleinstehende mit Kindern auf 4 212 DM, Übernahme der ertragsteuerlichen Werte für Pensionsrückstel18700
Minister Gaddum ({67})
Lungen bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens.
Im Zusammenhang mit der Einführung eines Kindergrundfreibetrages sah der Entwurf außersteuerliche Maßnahmen in Gestalt kinderbezogener Leistungen im Arbeitsförderungsgesetz, im Bundesversorgungsgesetz, im Unterhaltssicherungsgesetz und im Sozialversicherungsbereich vor. Ab 1982 sollte durch eine Anhebung der Höchstabzugsbeträge und eine Anhebung des steuerlichen Vorwegabzugsbetrages die Möglichkeit der Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen ausgeweitet werden. Darüber hinaus sollte ab 1982 ein Kindergeldzuschlag von 300 DM je Kind in den ersten sechs Monaten nach Geburt des Kindes eingeführt werden.
Unter Berücksichtigung einer in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren beschlossenen Erhöhung des Wohngeldes ergaben sich dabei Gesamtsteuerausfälle bzw. Mehraufwendungen in den Entstehungsjahren 1980 bis 1982 von insgesamt 17,45 Milliarden DM.
Das Vermittlungsbegehren des Bundesrates sah demgegenüber neben der unstreitigen Anhebung des Weihnachtsfreibetrages eine Korrektur des Einkommensteuertarifs durch Absenkung der Proportionalzone und Abflachung des Progressionsverlaufs vor. Er sah ferner die Einführung eines Kinderfreibetrages in Höhe von 300 DM je Kind und Elternteil, eine Erhöhung des Vorwegabzugsbetrages bei den Sonderausgaben um 500 bzw. 1 000 DM und die Übernahme der Steuerbilanzwerte bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens vor. Hinzu treten sollten eine Erhöhung des Kindergeldes und die Einführung eines Familiengeldes für Nichtarbeitnehmerinnen von 500 DM monatlich während der ersten sechs Monate nach der Geburt eines Kindes. Die finanziellen Auswirkungen dieses Paketes wurden in den Entstehungsjahren 1980 bzw. 1981 mit 17,65 Miliarden DM beziffert.
Zu Beginn der Beratungen des Vermittlungsausschusses wurden Bedenken geäußert, ob die Form des Vermittlungsbegehrens des Bundesrates zulässig sei. Die Meinungen hierzu waren unterschiedlich. Man einigte sich aber schließlich darauf, die Beratungen auf der Basis der dargestellten Gesetze bzw. Entwürfe durchzuführen.
Die Beratungen des Ausschusses standen entscheidend unter dem Eindruck der Einlassung des Bundesfinanzministers, daß die kassenmäßige Belastung des Bundes im Jahre 1981 keinesfalls ein Volumen von 4,9 Milliarden DM übersteigen dürfe. Diese Belastung entsprach dem Gesetzesbeschluß des Bundestages und war insbesondere dadurch zu- Stande gekommen, daß durch die Einführung des Kindergrundfreibetrages, der zusammen mit einigen Ergänzungsregelungen wie das Kindergeld wirken sollte, Länder und Gemeinden an den Lasten dieses quasi-Kindergeldes erstmalig beteiligt werden sollten. Wie schon zuvor im Bundesrat wurde auch im Vermittlungsausschuß der Einführung des Kindergrundfreibetrages ausdrücklich widersprochen, und zwar mit dem Hinweis auf das damit verbundene komplizierte verwaltungsmäßige Verfahren und die völlig neu einzuführende Lastenverteilung, die ich eben bereits ansprach. Die Einführung des Kindergrundfreibetrages war - und dies ist auch von der Bundesregierung nicht bestritten worden - ein Instrument zur Veränderung der Steuerverteilung zwischen Bund und Ländern.
Überlegungen, diese Steuerverteilungsdiskussion dadurch zu erleichtern, daß mischfinanzierte Aufgaben vom Bund voll auf die Länder übertragen würden, fanden im Ausschuß keine Mehrheit und wurden auch von der Bundesregierung abgelehnt. Um das Ziel zu verwirklichen, die Belastung des Bundes in dem von ihm vorgegebenen Rahmen zu halten und zugleich eine überproportionale Belastung der Länder und Gemeinden zu verhindern, einigte sich der Vermittlungsausschuß darauf, Ihnen die nachfolgenden steuerrechtlichen Maßnahmen vorzuschlagen.
Erstens. Die Erhöhung des Weihnachtsfreibetrages um 200 DM ab 1980.
Zweitens. Einen veränderten Einkommensteuertarif, der wie der Entwurf der Bundesregierung die Proportionalzone ausdehnt, dem Entwurf des Bundesrates aber insofern entgegenkommt, als er den Anstieg im Progressionsbereich stärker abflacht, als dies der Bundestagsbeschluß vorsah. Dieser flachere Progressionsverlauf, meine Damen und Herren, wirkt sich zusätzlich entlastend im Einkommensteuerbereich zwischen 20 000 und 60 000 DM Einkommen aus. Dies bringt Steuerentlastungen in diesem Bereich, die 1981 etwa 600 Millionen DM zusätzlich ausmachen. Die Mehrentlastungen gegenüber dem Beschluß des Bundestages liegen für den Steuerpflichtigen zwischen 30 und 160 DM im Jahre 1981.
Drittens. Die .ertragsteuerlichen Werte der Pensionsrückstellungen sollen bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens übernommen werden.
Viertens. Während diese zwei Punkte 1981 in Kraft treten, soll ab 1982 der Haushaltsfreibetrag für Alleinstehende mit Kindern auf 4 212 DM er- höht werden und die Verbesserung des Sonderausgabenabzugs so vorgesehen werden, wie dies der Bundestagsbeschluß vorsieht.
Fünftens. Zur Vermeidung außerordentlicher Steuerausfälle bei den Kirchen kam der Vermittlungsausschuß überein, den § 51 a des Einkommensteuergesetzes unverändert bestehen zu lassen - geltendes Recht.
Meine Damen und Herren, der Einigungsvorschlag geht des weiteren davon aus, daß das Gesetz zur Änderung des Wohngeldgesetzes, das dem Bundesrat ebenfalls vorliegt, unverändert angenommen wird. Der Vorschlag des Bundesrates, Kinderfreibeträge einzuführen, war nicht einigungsfähig, andererseits aber auch nicht der Vorschlag des Bundestages auf Einführung eines Kindergrundfreibetrages sowie auf die Streichung des Abzugs der Kinderbetreuungskosten.
Auf Wunsch des Vermittlungsausschusses haben sich während der Verhandlungen die Vertreter des Bundes und der Länder nochmals zu dem Versuch getroffen, eine Einigung über das VerwaltungsverMinister Gaddum ({68})
fahren zur Abwicklung des Kinderbetreuungsbetrages zu erreichen. Ich darf daran erinnern, daß eine solche Einigung bisher nicht erreicht worden war. Diese erneuten Verhandlungen führten zum Erfolg. Der Vermittlungsausschuß wurde davon unterrichtet und nahm als wesentlichen Punkt zur Gesamteinigung zur Kenntnis, daß nunmehr zwischen Bund und Ländern Einigkeit über den Text einer Verwaltungsregelung besteht. Diese Regelung dürfte zu einer Steuerentlastung der Familien in Höhe von ca. 2,4 Milliarden DM führen.
Eine Erhöhung des Kindergeldes, wie dies vom Bundesrat vorgeschlagen worden war, wollte ein Teil der Mitglieder des Vermittlungsausschusses - und sie unterstützten damit die Bundesregierung - nur dann übernehmen, wenn sich die Länder an diesen Kosten beteiligten. Dabei stand sowohl eine Erhöhung des Anteils des Bundes an der Umsatzsteuer um einen Prozentpunkt als auch eine Übertragung eines Teils der Kindergeldleistungen auf die Länder und Gemeinden - die Leistungen an deren Bedienstete - zur Diskussion. Beide Vorschläge fanden keine Mehrheit. Es wurde darauf verwiesen, daß auch im Rahmen des vom Bund gesetzten Limits von 4,9 Milliarden DM eine Erhöhung des Kindergeldes möglich sei, um die familienpolitische Komponente des Gesetzgebungspakets zu verstärken.
Um aber einer Diskussion um die Steuerbeteiligung nicht vorzugreifen und trotzdem den familienpolitischen Teil zu verstärken, kam es schließlich zu folgendem Einigungsvorschlag. Das Kindergeld wird ab 1. Februar 1981 für Zweitkinder um 20 DM, für dritte und weitere Kinder um 40 DM erhöht. Durch Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern soll dem Bund im Jahre 1981 von den Ländern 1 Milliarde DM geleistet werden.
Die Verwaltungsvereinbarung, meine Damen und Herren, möchte ich der Bedeutung wegen hier im Wortlaut vortragen. Sie hat folgenden Text:
Da zwischen Bund und Ländern grundlegende Meinungsunterschiede über die Auslegung des Art. 106 GG bestehen und zur Zeit eine Sachverständigenkommission mit der Vorklärung dieser verfassungsrechtlichen Fragen von den Regierungschefs von Bund und Ländern beauftragt und unter diesen Umständen im Vermittlungsverfahren zum Steuerentlastungsgesetz 1981 eine Einigung auf eine Umsatzsteuerverteilung gemäß Art 106 GG nicht erreichbar ist, vereinbaren Bund und Länder folgendes:
1. Die Länder zahlen dem Bund zum Ausgleich der finanziellen Folgen des Steuerentlastungsprogramms und zur Verbesserung des Familienlastenausgleichs im Jahre 1981 1 Milliarde DM.
2. Bund und Länder gehen davon aus, daß im übrigen die bestehende Regelung über die Verteilung der Umsatzsteuer und über die Ergänzungszuweisung 1981 fortgeführt wird.
3. Die Länder werden einen Betrag von 1 Milliarde DM auch weiterhin zahlen, bis es zu einer gesetzlichen Regelung der Umsatzsteuerverteilung kommt. Für diesen Fall gilt Nr. 2 entsprechend.
4. Der an den Bund zu zahlende Betrag ist von
den Ländern wie folgt aufzubringen:
Berlin beteiligt sich entsprechend seiner Einwohnerzahl. Der Anteil der übrigen Länder wird wie folgt ermittelt:
a) 50 % durch eine Vergleichsrechnung zu diesem Zweck wird der Finanzausgleich entsprechend den Vorschriften des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern mit und ohne den um den Berlin-Anteil gekürzten Betrag von 1 Milliarde DM gerechnet und die Differenz dieser Vergleichsrechnung von den einzelnen Ländern an den Bund abgeführt.
b) 50 % nach der Einwohnerzahl. Die Länder gehen davon aus, daß die Zahlungen an den Bund nach Ziffer 4 die für den jeweiligen kommunalen Finanzausgleich maßgebende Verbundmasse mindern.
5. Die Zahlungen sind mit je einem Viertel ihres Betrages am 15. März, 15. Juni, 15. September und 15. Dezember fällig.
So weit der Text der Verwaltungsvereinbarung.
Ich möchte hierzu noch ergänzend feststellen und berichten, daß im Vermittlungsausschuß einstimmig die Meinung bestand, daß es die in Ziffer 2 angeführte Weitergeltung der Regelung über die Verteilung der Umsatzsteuer und über die Ergänzungszuweisung für 1981 notwendig macht, hierüber ein gesondertes Gesetz mit dem entsprechenden Inhalt zu verabschieden.
Die Auswirkung der Einigung im Vermittlungsausschuß über das Gesamtpaket führt im Entstehungsjahr 1981/82 zu einer Haushaltsbelastung von insgesamt 14,35 Milliarden DM. Davon entfallen unter Berücksichtigung der Verwaltungsvereinbarung 6,19 Milliarden DM auf den Bund, auf Länder und Gemeinden entfallen 8,159 Milliarden DM.
Namens des Vermittlungsausschusses bitte ich Sie um Ihre Zustimmung zu dem vorgeschlagenen Einigungsvorschlag. Gemäß seiner Geschäftsordnung hat der Vermittlungsausschuß beschlossen, über den Vermittlungsvorschlag gemeinsam abstimmen zu lassen.
({69})
Zu einer Erklärung erteile ich dem Herrn Abgeordneten Dr. Häfele das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der CDU/CSU stimmt dem Ergebnis des Vermittlungsauschusses zu. Es ist ein Kompromiß, der in mühsamen Beratungen erzielt worden ist. Infolge der besorgniserregenden Lage der öffentlichen Finanzen war es diesmal besonders schwierig, einen Kompromiß zu finden.
Denn es waren Abstriche an den ursprünglichen Planungen erforderlich.
Dies ist nicht ein Steuer- und Familienentlastungsgesetz, wie es die CDU/CSU beschlossen hätte, wenn sie allein die Mehrheit gehabt hätte. Nach den Vorstellungen der Union wäre das Gesetz leistungsfreundlicher, familienfreundlicher und investitionsfreundlicher ausgestaltet worden. Wir hätten das Gesetz auch stärker in eine zurückhaltende Ausgabenpolitik von mehreren Jahren eingebunden.
Aber die CDU/CSU begrüßt es, daß wir auf zwei wichtigen Gebieten Teilerfolge errungen haben, die ein altes Anliegen der Union sind, nämlich beim Abbau der heimlichen Steuererhöhungen und bei der Stärkung der Familie.
({0})
Die heimlichen Steuererhöhungen werden allerdings im wesentlichen erst im Jahr 1981 abgebaut. Hier handelt es sich nur um einen verspäteten Teilabbau. Das Jahr 1980 bleibt ein Rekordjahr an heimlichen Steuererhöhungen. Bei einem Wachstum der Lohn- und Gehaltssumme von rund 7 % wächst die Lohnsteuer im laufenden Jahr um etwa das Doppelte. Von einer Mark Lohnerhöhung des durchschnittlichen Arbeitnehmers bleibt im laufenden Jahr nur etwa ein Betrag von 50 Pf netto übrig. Aber durch die Anhebung des Weihnachtsfreibetrages in den letzten zwei Monaten dieses Jahres und dann vor allem durch den neuen Einkommen- und Lohnsteuertarif im nächsten Jahr wird wenigstens im nächsten Jahr ein solcher Teilabbau verspätet durchgeführt.
Die CDU/CSU ist erfreut, daß es uns gelungen ist, eine stärkere Progressionsentlastung im kommenden Jahr zu erreichen und damit auch eine geringere Grenzabgabenbelastung. Dies ist besonders wichtig zur Aufrechterhaltung und Stärkung des Leistungswillens vor allem der aufstrebenden Mittelschichten bei einem monatlichen Einkommen von bis zu 5 000 DM.
Freilich besteht ein Mangel in diesem Tarif. Die Ausweitung der Proportionalzone, die nicht verhindert werden konnte, ist ein falscher Ansatz. Das ist keine dauerhafte Lösung. Schon nach ein bis zwei Jahren werden genau die rund 10 % der Steuerzahler sogar verschärft in die Progression geraten. Infolgedessen bleibt das Thema eines neuen Einkommen- und Lohnsteuertarifs auf der Tagesordnung der kommenden Jahre. Wir brauchen einen neuen Einkommen- und Lohnsteuertarif mit einem niedrigen Eingangssteuersatz und einer sanften und gleichmäßig anwachsenden Progression.
Besondere Genugtuung empfindet die CDU/CSU darüber, daß es gelungen ist, die Absicht zu verhindern, den Teil zu verschieben, der die Familie stärken soll.
({1})
Dies ist besonders ein Verdienst der Bundesländer, die von der Union geführt sind. Sie sind sogar den ungewöhnlichen Weg gegangen - um dieses zu retten -, daß sie in einer Verwaltungsvereinbarung einen Teil des Betrags an den Bund abführen.
Wir sind auch darüber erfreut, daß der Kinderbetreuungsbetrag nicht abgeschafft, sondern im Gesetz bekräftigt wurde, und darüber, daß jetzt eine großzügige Handhabung für alle Bundesländer vereinbart worden ist Es bleibt das Ziel der CDU/CSU, diesen Kinderbetreuungsbetrag in einen nachweisfreien und unbürokratischen Kinderfreibetrag einmünden zu lassen.
({2})
Ein Mangel besteht darin, daß die von der Union beantragte Einführung des Familiengeldes hier nicht zum Tragen kam. Das ist vor allem eine Benachteiligung für die Frauen, welche im Interesse ihrer Kinder auf ein Arbeitsverhältnis schon verzichtet haben. Denn sie erhalten kein Mutterschaftsgeld, kein Familiengeld. Es bleiben also in den kommenden Jahren auf dem Felde der Familienpolitik große Aufgaben.
Alles in allem hält es die CDU/CSU für einen vertretbaren Kompromiß. Bloß muß sich jedermann darüber im klaren sein, daß die schwere Aufgabe der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte noch vor uns steht Die besorgniserregende Verschuldung kann in den kommenden Jahren nur durch eine mehrjährige Beschränkung der Zuwächse aller öffentlichen Haushalte eingedämmt werden.
({3})
Ebenfalls zur Abgabe einer Erklärung erteile ich dem Herrn Abgeordneten Westphal das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion begrüßt die Tatsache, daß es gelungen ist, eine Einigung im Vermittlungsausschuß über das steuer- und familienpolitische Paket für 1981 und 1982 zustande zu bringen. Wir hatten von der Tatsache auszugehen, daß eine Gesetzgebung im Bereich der Gemeinschaftsteuern nur möglich ist, wenn die Zustimmung des Bundesrats erreicht wird. Da die Mehrheit des Bundesrates mit Forderungen in das Vermittlungsverfahren hineinging, die sich von dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz deutlich unterschieden, bedeutet das, daß das Ergebnis gegenüber den Vorstellungen der sozialliberalen Koalition an einigen Stellen Kompromißcharakter haben mußte.
Von den Zugeständnissen, die deshalb zu machen waren, ist für uns Sozialdemokraten das schmerzlichste, daß der von uns zur Abschaffung vorgeschlagene Kinderbetreuungskostenbetrag, den wir gern durch eine bessere und gerechtere Kinderleistung ersetzt haben würden, bestehen bleibt. Immerhin: Auch dieser Kinderbetreuungskostenbetrag hat in Verhandlungen, die vom Vermittlungsausschuß veranlaßt und - parallel zum Vermittlungsverfahren - zwischen dem Bundesfinanzminister und den Länderfinanzministern geführt wurden, eine Verwaltungsregelung gefunden, die für das ganze Bundesgebiet einheitlich ist, die den Einnahmeausfall nach oben begrenzt, die die Gefahr einer Pauschalierung verhindert und eine Verwaltungsvereinfachung für Steuerzahler und Behörden enthält. Ich
möchte allerdings verdeutlichen, meine Damen und Herren, daß wir Sozialdemokraten damit unsere Absicht nicht aufgeben, den Kinderbetreuungsbetrag abzuschaffen, wenn sich dafür eine neue gesetzgeberische Möglichkeit anbietet
Vergleicht man nun, meine Damen und Herren, das Gesamtergebnis mit den von uns gewollten steuerlichen und familienpolitischen Entlastungen, so ergibt sich folgendes Bild:
Erstens. Wir wollten die Entlastung der Arbeitnehmer, die mit ihren Einkommen in die Progressionszone des Steuertarifs hineinwachsen und denen jede zusätzlich verdiente Mark überproportional besteuert wird. Diese Entlastung wurde erreicht Sie tritt 1981 in Kraft Die Entlastung erfolgt auf der Grundlage des vom Bundestag beschlossenen Systems, d. h.: Verlängerung der Proportionalzone und Abflachung des Progressionsanstiegs.
Zweitens. Wir wollten die Erhöhung des Weihnachtsfreibetrages um 50 % auf 600 DM jährlich, und zwar von Weihnachten 1980 an. Auch diese Forderung ist durch das, was der Vermittlungsausschuß vereinbart hat, erfüllt
Drittens. Wir wollten den Haushaltsfreibetrag für alleinerziehende Elternteile so anheben, daß diese Familien den Familien, in denen beide Elternteile vorhanden sind, steuerlich praktisch gleichgestellt werden. Auch diese Forderung wird ab 1982 erfüllt.
Viertens. Wir wollten ab 1982 den Vorwegabzug, der besonders die Selbständigen, aber auch die Arbeitnehmer bei ihrer Altersvorsorge entlastet, und die Sonderausgabenhöchstbeträge heraufsetzen. Auch dies geschieht in der von der Koalition gewollten Weise.
Fünftens. Die Koalition wollte die Übernahme der ertragsteuerlichen Werte für Pensionsrückstellungen in die Steuerbilanz - auch eine Tat für die Selbständigen. Sie ist erfolgt, wie von der Koalition gewollt, ab 1981. Es wurde nicht draufgesattelt.
Sechstens. Für uns gehört die vom Bundestag beschlossene Novelle zum Wohngeldgesetz mit familienbezogenen Verbesserungen ab 1981 zu unserem Paket Wir erhielten die Zusage, daß auch die Mehrheit des Bundesrats - also nicht nur die sozialdemokratisch geführten Bundesländer - diesem Gesetz heute ihre Zustimmung im Bundesrat geben wird.
Siebtens. Es ist niemandem verborgen geblieben, daß die größten Schwierigkeiten darin lagen, die von uns gewollte umfangreiche familienpolitische Komponente - neben Wohngeld und Haushaltsfreibetrag - zustande zu bringen. Trotzdem wurde ein Ergebnis erzielt, das sich sehen lassen kann. Es hätte im Kindergeldbereich besser ausfallen können, wenn es gelungen wäre, den Kinderbetreuungskostenbetrag abzuschaffen. Aber die Verbesserung des Kindergeldes für zweite Kinder um 20 DM auf 120 DM monatlich sowie für dritte und weitere Kinder um 40 DM auf 240 DM monatlich findet unsere Zustimmung, zumal es immer noch richtig ist, daß
die größere Familie mehr Hilfe des Staates als die kleinere braucht
Von besonderer Bedeutung dabei ist, daß es gelang, die Länder zur hälftigen Mitfinanzierung der Kosten, die 2 Milliarden DM ausmachen, zu bewegen. Es wäre für den Bund nicht annehmbar gewesen, diesen Betrag allein auf die von ihm schon jährlich geleisteten 17 Milliarden DM Kindergeld dazuzulegen.
Eine bereits von Herrn Gaddum wörtlich vorgetragene Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern überträgt dem Bund von den Ländern 1 Milliarde DM im Jahr. Dies gilt auch für folgende Jahre, wenn eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über die Anteile am Umsatzsteueraufkommen für 1982 nicht rechtzeitig erreicht werden sollte.
Der im Bundestagsbeschluß enthaltene Kindergrundfreibetrag hat die in ihm angelegte Hebelwirkung zur Erzielung einer Länderbeteiligung am Familienlastenausgleich gehabt Darüber hinaus ist es gelungen, den Rückschritt zur Wiedereinführung eines Kinderfreibetrags früherer Form mit seiner unsozialen Entlastungswirkung zu verhindern.
Die Kosten des Gesamtpakets belaufen sich in den beiden Jahren des jeweiligen Beginns der Maßnahmen, 1981 und 1982, auf etwa 16,4 Milliarden DM. Sie liegen also unterhalb dessen, was im Ausgangsvorschlag des Bundestages enthalten war. Ich nehme an, daß vor allem die, die für unsere Haushaltspolitik besondere Verantwortung tragen, dies honorieren und positiv betrachten werden. Verteilt auf die beiden Jahre bedeutet dies, daß 1981 beim Bund 5,4 Milliarden DM und bei den Ländern und Gemeinden 7,1 Milliarden DM entweder an Mehrausgaben oder an Steuermindereinnahmen auftreten werden, während es für 1982 beim Bund 1,6 Milliarden und bei den Ländern und Gemeinden 2,3 Milliarden DM sein werden.
Der Bundesfinanzminister konnte seine Obergrenze der Belastung für das Haushaltsjahr 1981 einhalten. Dies ist ein wichtiges Datum gerade für jene, die an der soliden Finanzierung dieses umfangreichen steuer- und familienpolitischen Entlastungsprogramms interessiert waren, so wie wir in der Koalition es sind.
Machen wir es unpathetisch! Wir haben die wesentlichen Ziele der Entlastung der Arbeitnehmer, Familien und Selbständigen durchsetzen können. Es gelang in finanzpolitisch schwieriger Situation. Dies gilt für Bund und Länder. Es gelang unter Einhaltung der finanziellen Grenzen, die wir uns vorher gezogen hatten, und zwar ausgerichtet auf die Beibehaltung einer soliden Finanzpolitik des Bundes.
Wir haben Grund, all denen zu danken, die an diesem Ergebnis mitgewirkt haben. Das gilt - es sei erlaubt, das auch hier einmal zu sagen - auch für die enorme Zuarbeitsleistung vieler fleißiger Beamter.
({0})
Wir Sozialdemokraten stimmen dem Vermittlungsergebnis zu. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
({1})
Zur Abgabe einer weiteren Erklärung erteile ich das Wort der Abgeordneten Frau Matthäus-Maier.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die FDP begrüßt es sehr, daß das Vermittlungsverfahren über das Steuerpaket noch vor der Sommerpause des Bundestages abgeschlossen werden konnte. Das war ja nicht zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens klar. Nunmehr hat der Bürger Klarheit darüber, mit welcher Entlastung er in den Jahren 1980, 1981 und 1982 rechnen kann.
Zu Beginn der sozialliberalen Koalition im Jahre 1969 hatte die FDP dem Bürger zugesichert, daß in den folgenden Jahren die Steuerbelastung nicht steigen werde. Nach nunmehr drei großen Steuerentlastungspaketen von 1976 bis heute, wodurch dies eingehalten wurde, wird mit dem vorliegenden Paket dieses Versprechen auch für die kommenden Jahre eingehalten.
Die FDP ist froh darüber, daß das maßgeblich von ihr initiierte und geprägte Entlastungspaket nunmehr die parlamentarischen Hürden genommen hat. Meine Damen und Herren, wir sind nicht mit jedem einzelnen Punkt dieses Kompromisses einverstanden, meinen aber, daß es sich insgesamt um einen tragfähigen und vernünftigen Kompromiß handelt.
Im einzelnen ist folgendes zu bemerken. Erstens. Die Tarifänderung realisiert in vollem Umfange Forderungen der FDP, da sie ausschließlich die Steuerbelastung der progressiv besteuerten Bürger mindert. Die Tarifänderung ist ausgesprochen leistungsfreundlich.
Zweitens. Die Anhebung des Weihnachtsfreibetrages von 400 auf 600 DM noch im Jahre 1980 reduziert die wegen des Weihnachtsgeldes im Weihnachtsmonat besonders hohe Steuerbelastung der Arbeitnehmer.
Drittens. Die Erhöhung des Haushaltsfreibetrages für Alleinstehende mit Kindern hat die FDP vorgeschlagen und durchgesetzt. Sie bringt eine dringend notwendige Steuerentlastung für diesen Personenkreis und paßt den Haushaltsfreibetrag endlich wieder an den allgemeinen Grundfreibetrag an.
Viertens. Auch die Übernahme der ertragsteuerlichen Werte bei den Pensionsriickstellungen in die für die Einheitsbewertung des Betriebsvermögens maßgebende Vermögensaufstellung ist eine FDP-Forderung gewesen. Diese Maßnahme bringt nicht nur eine wesentliche Steuervereinfachung für die Betriebe, sondern verbessert durch die Verringerung der ertragsunabhängigen Steuerlast auch die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Wirtschaft.
Fünftens. Wir bedauern, daß der von der FDP vorgeschlagene Selbständigenvorwegabzug zur Berücksichtigung der Krankenversicherungsbeiträge nicht - weder von-der SPD noch von der CDU/CSU - unterstützt worden ist. Immerhin konnten die zwischenzeitlich vorhandenen Bestrebungen, die jetzt beschlossene Erhöhung des allgemeinen Vorwegabzugs um 500 bzw. 1 000 DM für Ledige bzw. Verheiratete vom Steuerpaket abzukoppeln, nicht realisiert werden.
({0})
Sechstens. Bei dem nunmehr im Einkommensteuerrecht verbleibenden Abzugshetrag für Kinderbetreuungskosten bis zur Höhe von grundsätzlich 1 200 DM ist zu kritisieren, daß die bestehende Benachteiligung der nicht in einer ehelichen Gemeinschaft lebenden Eltern im Vermittlungsausschuß nicht beseitigt werden konnte. Diese Schlechterstellung besteht darin, daß in den Fällen, in denen Unterhalt für ein Kind geleistet wird, nur ein Abzugsvolumen bis zur Höhe von 600 DM gewährt wird. Die FDP hat sich - leider ohne Erfolg - für das generelle Ausschöpfen dieser 1 200 DM für Alleinstehende eingesetzt, und sie wird sich auch in Zukunft dafür einsetzen, daß diese Benachteiligung bei allernächster Gelegenheit beseitigt wird. Wir sind im übrigen sogar der Ansicht, daß dies verfassungsrechtlich unbedingt geboten ist.
Siebtens. Es ist zu begrüßen, daß weder Kindergrundfreibeträge noch allgemeine steuerliche Kinderfreibeträge in das Steuerrecht eingeführt worden sind. Meine Damen und Herren, Sie werden sich daran erinnern, daß die FDP, wie die von mir im Laufe des Verfahrens gehaltenen Reden zeigen, von Anfang an für eine Erhöhung des Kindergeldes eingetreten ist. Zu kritisieren ist jedoch, daß das Kindergeld für das erste Kind nicht angehoben worden ist und nunmehr seit 1975 unverändert ist. Wir meinen, die Relation von 50 DM für das erste und 240 DM für das dritte Kind ist unproportional. Wir sind der Auffassung, daß bei der nächsten Kindergelderhöhung, die ja irgendwann kommen wird, auf jeden Fall das Kindergeld für das erste Kind angehoben werden muß.
Schließlich bedauern wir, daß die Einführung eines Kindergeldzuschlags von 300 DM während der ersten sechs Monate nach der Geburt eines Kindes nicht verwirklicht werden konnte. Diese Maßnahme hätte die beträchtlichen finanziellen Belastungen in den ersten Lebensmonaten eines Kindes reduziert.
Meine Damen und Herren, was das Kindergeld angeht, so meinen wir, daß insbesondere die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über die finanzielle Beteiligung der Länder zu begrüßen ist. Wir hätten es, wie wir hier mehrfach vorgetragen haben, lieber gesehen, wenn man sich zwischen Bund und Ländern zu der sogenannten Finanzamtslösung hätte durchringen können, d. h. nicht nur zu einer Vereinbarung, sondern darüber hinaus zu einer gesetzlichen Regelung, nach der auch die Länder am Kindergeld zu beteiligen sind, und zwar einmal verwaltungsmäßig durch Auszahlung des Kindergeldes über die Finanzämter und zum anderen vom Tragen der Kosten her dadurch, daß das Kindergeld von Bund, Ländern und GemeinFrau Matthäus-Maier
den gemeinsam im Verhältnis von 42,5 : 42,5 : 15 zu tragen ist. Wir sehen in der jetztigen Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern einen Einstieg in die von uns immer gewünschte und geforderte Finanzamtslösung, die zu mehr Steuergerechtigkeit und zu mehr Steuervereinfachung führen könnte.
Meine Damen und Herren, die FDP stimmt dem insgesamt vernünftigen, sowohl vom Volumen als auch vom zeitlichen Ablauf her tragfähigen Kompromiß zu und bittet um Annahme. - Ich danke.
({1})
Meine Damen und Herren, zur Abgabe einer weiteren Erklärung erteile ich das Wort dem Herrn Abgeordneten Dr. Kreile.
Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Frau Abgeordnete Matthäus-Maier hat eben erklärt, daß der von der FDP vorgeschlagene Abzug der Krankenversicherungsbeiträge sowohl von der SPD wie von der CDU/CSU im Vermittlungsausschuß nicht unterstützt worden sei.
({0})
Ich frage mich, woher Frau Abgeordnete Matthäus-Maier diese Information hat. Die Beratungen des Vermittlungsausschusses und die dort gestellten Anträge unterliegen der Geheimhaltungspflicht.
({1})
Ich kann nur darauf hinweisen, daß dies, was Frau Matthäus-Maier hier vorgetragen hat, schon deswegen unrichtig sein muß,
({2})
weil die FDP auch im Finanzausschuß diesen Antrag nicht gestellt hat,
({3})
sondern nach der Abstimmung über den Vorwegabzug erklärt und besonders betont hat, sie hätte zwar sehr gerne einen Abzug der Krankenversicherungsbeiträge gehabt, habe aber diesen Antrag nicht stellen können.
Ich bitte Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, aus dieser Haltung der FDP, im Finanzausschuß keinen Antrag zu stellen, Ihre Schlüsse über das Verhalten der FDP im Vermittlungsausschuß zu ziehen. - Ich danke.
({4})
Meine Damen und Herren, vor der Abstimmung über die Ergebnisse des Vermittlungsausschusses sind Erklärungen zulässig. Es ist nicht immer leicht einzuschätzen, ob der Redner eine Erklärung vorträgt, wie sie üblich ist, oder ob er dabei die Linie überschreitet, bei der man unter Umständen schon der Auffassung sein kann, daß er eine Debatte beginnt. Ich möchte bitten, daß bei weiteren
Erklärungen darauf geachtet wird, daß dieser Verdacht nicht auftaucht. Das liegt im Interesse der Abwicklung der Tagesordnung.
Zur Abgabe einer weiteren Erklärung hat sich Frau Matthäuser-Maier zu Wort gemeldet. - Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Kreile hat mir unterstellt, ich hätte durch meine Äußerungen die Geheimhaltungspflicht bezüglich des Vermittlungsausschusses durchbrochen. Ich weise dies ganz eindeutig zurück. Ich habe gesagt - das habe ich hier wörtlich stehen -, daß es die FDP bedauert, daß die von ihr geforderte Einführung des Selbständigenvorwegabzugs für Krankheitskosten keine Mehrheit gefunden hat, und zwar weder bei SPD noch bei CDU/CSU.
({0})
Ich habe ausdrücklich nicht auf das Vermittlungsverfahren abgestellt, sondern offengelassen, wo.
({1})
Richtig ist - und ich danke Ihnen dafür, daß Sie mir Gelegenheit geben, Herr Dr. Kreile, das klarzumachen -, daß, sobald von seiten der betroffenen Verbände - ich erinnere insbesondere an den Bundesverband der freien Berufe - ein konkreter Vorschlag zur Verbesserung der steuerlichen Behandlung der Vorsorgeleistungen der Selbständigen auf dem Tische lag - das war spätestens im Monat März der Fall -, sich die FDP diesen Vorschlag mit Korrekturen zu eigen gemacht hat.
Frau Kollegin Matthäus-Maier, darf ich Sie einen Augenblick unterbrechen. Ich habe bei der Anhörung Ihrer Erklärung den Eindruck, daß es keine Erklärung ist, wie üblicherweise vorgesehen.
({0})
Ich fasse sie als eine persönliche Erklärung auf. Wenn Sie sich entsprechend der dabei üblichen Kürze verhalten würden, könnte ich es wenigstens so billigen.
Herr Präsident, ich bin mitten in dem Satz gewesen, mit dem ich das beenden wollte. Ich bin dann fertig: Daß die FDP, sobald das Thema auf der Tagesordnung war, in unzähligen Gesprächen sowohl mit der SPD als auch mit der CDU/CSU als auch in den Ausschüssen,
({0})
welcher Art auch immer, entsprechende Vorschläge gemacht hat, die leider ohne Erfolg geblieben sind.. Wir bedauern das, werden das aber in Zukunft fortsetzen.
({1})
Meine Damen und Herren, das Wort zu weiteren Erklärungen wird nicht gewünscht.
Wir kommen damit zur Abstimmung. Der Vermittlungsausschuß hat gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 seiner Geschäftsordnung beschlossen, daß über die vorliegenden Änderungen gemeinsam abzustimmen ist. Wer dem Antrag des Vermittlungsausschusses auf Drucksache 8/4365 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen! - Wer enthält sich der Stimme? - Das Haus hat einstimmig so beschlossen.
Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:
Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung und des Zivildienstes ({0})
- Drucksache 8/3020 -
a) Bericht des Haushaltsausschusses ({1}) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
- Drucksache 8/4250 -
Berichterstatter:
Abgeordneter Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein
b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung ({2})
- Drucksache 8/4222 -Berichterstatter:
Abgeordneter Biermann
({3})
Wünscht einer der Herren Berichterstatter das Wort? - Ich sehe, das ist nicht der Fall.
Es wird eine Aussprache gewünscht. Ich eröffne die allgemeine Aussprache.
Als erster Redner hat der Abgeordnete Dr. Kraske das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Abstimmung am gestrigen Abend hat gezeigt, daß die Koalition für die Neuregelung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung nicht nur im Bundesrat, sondern auch im Bundestag keine Mehrheit hat.
({0})
Ich sage das ohne alle Schadenfreude. Dazu ist die Sache, um die es geht, zu ernst, und dazu ist unser Respekt vor der Ausfüllung des Grundrechts unserer Verfassung, um den es hier geht, zu groß.
({1})
Meine Damen und Herren, wenn es der Unionsfraktion in dieser Frage um die kurzsichtige Ausnützung taktischer Vorteile gegangen wäre, dann wären wir schon nach dem Karlsruher Urteil vom 13. April 1978, das Ihren Koalitionsentwurf als verfassungswidrig für nichtig erklärt hat, dem Rat derjenigen gefolgt, die uns damals sagten, nun sei es doch nicht an uns, einen Ausweg zu finden, sondern an der Mehrheit und an der Bundesregierung. Weil es sonst in dieser Frage immer um die Sache gegangen ist, haben wir uns nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und auch nach der Abstimmung des gestrigen Abends bemüht, im Interesse der Betroffenen, im Interesse der Rechtssicherheit in diesem Lande, aber auch im Interesse des Ansehens dieses Hauses doch noch im letzten Augenblick zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen.
Wenn ich daran erinnere, meine verehrten Damen und Herren von der Koalition, daß Sie in dieser Frage keine Mehrheit haben, dann tue ich es nur deswegen, weil derjenige, der keine Mehrheit hat, um so aufgeschlossener für vernünftige und sachgerechte Kompromisse sein muß.
({2})
Meine Damen und Herren, wir haben deshalb davon abgesehen, Ihnen heute erneut den Entwurf vorzulegen, den wir als CDU/CSU-Fraktion hier im Bundestag eingebracht haben und den wir in einer Reihe von Punkten gemeinsam mit Ihnen durch gemeinsame Beschlüsse verändert haben. Wir gehen in zwei, wie mir scheint, wichtigen Punkten über diesen Entwurf hinaus, um deutlich zu machen, daß es nicht an uns fehlen soll, wenn es hier im letzten Augenblick doch noch zu einer Lösung kommt.
Ich möchte darauf verzichten, die gestrige - eher grundsätzliche - Aussprache wiederaufzunehmen. Aber ich meine, ich bin es Ihnen allen und wir gemeinsam sind es der Öffentlichkeit schuldig, noch einmal mit wenigen Worten präzise herauszuarbeiten, wo in dieser Frage Kontroversen lagen, wo sie möglicherweise noch liegen und wo sich Kompromißmöglichkeiten anbieten.
Die vorliegenden Gesetzentwürfe unterscheiden sich nach dem heutigen Stand in vier Punkten.
Der erste Punkt betrifft die Frage der Zuständigkeit, die Sie in der Drucksache 8/4386 auf Seite 1 in § 3 finden. Wir alle haben uns in den Verhandlungen der interfraktionellen Arbeitsgruppe und in den danach folgenden Ausschußberatungen bemüht, die Anerkennungsverfahren für Kriegsdienstverweigerer aus dem in der Sache beteiligten Bundesministerium der Verteidigung herauszunehmen und sie einer Institution, einer Behörde, einem Ministerium zu übertragen, das in der Sache unabhängig und neutral ist.
In allen Beratungen ist nie - auch von keinem Abgeordneten der SPD oder der FDP - der Vorwurf erhoben, nie auch nur eine einzige Behauptung aufgestellt worden, die Beamten der Wehrverwaltung hätten in dieser Frage parteiisch, d. h. allein unter dem Interesse der Bundeswehr an der Erfüllung der allgemeinen Wehrpflicht, entschieden.
({3})
Wir hatten aber gesagt, es soll bei den Betroffenen wenn möglich auch der mindeste Soupçon, der kleinste Argwohn ausgeräumt werden, es könnte so sein. Deswegen hatten wir vorgeschlagen, die Zuständigkeit auf die Innen- oder Justizverwaltung zu übertragen. Die Kollegen, die sich im einzelnen mit dieser Frage befaßt haben, wissen, daß sich dies als undurchführbar erwiesen hat.
Nun schlagen Sie vor, die Zuständigkeit auf das Arbeitsministerium zu übertragen. Aber, meine Damen und Herren, das Arbeitsministerium ist doch in der Sache mindestens so befangen, wie ich meine, sogar mehr befangen.
({4})
Wenn wir die Zuständigkeit von einer in der Sache befangenen Behörde - das ist ja gar kein Vorwurf - trotzdem auf eine andere befangene Behörde übertragen, dann können die Hunderte und Tausende von Beamten der Wehrverwaltung, die hier in den letzten Jahren eine schwierige Pflicht in unserem Auftrag erfüllt haben, nur das Gefühl haben, daß wir, das deutsche Parlament, ihnen nachträglich eine Pflichtverletzung vorwerfen.
({5})
Das können wir nicht, das wollen wir nicht. Außerdem glauben wir, wenn es um diese beiden Behörden geht, ist ein Gesetz, das im engsten Zusammenhang mit der allgemeinen Wehrpflicht und ihrer Durchführung steht, auch der Sache nach besser im Bundesministerium der Verteidigung als im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung aufgehoben.
({6})
Im zweiten Punkt geht es um § 5 des Gesetzes, den Sie auf Seite 2 unserer Vorlage finden und der wohl für uns alle, in der SPD, in der FDP und in der CDU/ CSU, von Anfang an das Herzstück und der Kern aller gemeinsamen und aller kontroversen Reformbemühungen gewesen ist. Uns geht es - das haben wir in allen bisherigen Verhandlungen, auch in den inoffiziellen Verhandlungen, deutlich gemacht - in dieser Frage um eine Klärung. Sie ist für uns deswegen nicht kompromißfähig, weil es hier nicht um unsere Rechthaberei geht, sondern um den Repsekt vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den Vorrang des mündlichen Anhörungsverfahren vor der Entscheidung nach Aktenlage in einem schriftlichen Verfahren klarstellt.
({7})
Ich habe schon gestern in einer Zwischenfrage ohne Wiederspruch deutlich gemacht, daß es in den monatelangen Beratungen der interfraktionellen Arbeitsgruppe überhaupt nie einen Zweifel gab, daß es sich bei den Fällen, die sich womöglich auch nach Aktenlage entscheiden ließen, eher um eine Minderheit von Fällen handelt. Es wurde sogar unterschiedlich geschätzt, wie viele Fälle dafür in Betracht kommen, von 5 % über 10 % bis zu 20 %.
Aber mehr noch: Gestern ist wiederholt - meistens ein wenig sehr eklektisch - aus dem Anhörungsverfahren vor dem Arbeits- und Sozialausschuß zitiert worden. Worauf leider - aber natürlich aus guten Gründen - gar nicht aufmerksam gemacht worden ist, ist die Tatsache, daß die Idee des schriftlichen Verfahrens in diesem Anhörungsverfahren praktisch durchgefallen ist.
({8})
Der eine Teil der Betroffenen - das sind diejenigen, die auf die Abschaffung jedes Verfahrens drängen - hat uns gesagt, wenn wir denn überhaupt ein Verfahren beibehielten, sei es doch im Grunde überhaupt kein Unterschied, ob das Verfahren mündlich oder schriftlich abgewickelt werde; das ändere an der Geschichte auch nichts. Das waren insbesondere die Kriegsdienstverweigererorganisationen.
Die anderen, sowohl die Staats- und Verfassungsrechtler wie die Praktiker, haben uns eindringlich darauf aufmerksam gemacht, daß dieses Verfahren erneut ein Verstoß gegen das Grundgesetz wäre, wenn sich die schriftliche Erledigung als Regel durchsetzen würde.
({9})
In einer Anhörung vor dem Verteidigungsausschuß haben die Sachverständigen uns sogar gesagt - das werden mir auch die Koalitionskollegen aus dem Ausschuß bestätigen -, nach ihrer Erfahrung gebe es so gut wie gar kein Verfahren, in dem man aus der Aktenlage das ermitteln könne, was erst in der persönlichen Anhörung deutlich werde.
In dieser Situation ist es, wie wir meinen, nur ein Erfordernis der Nüchternheit und der Sachlichkeit, wenn wir an unserer Formulierung festhalten, die davon ausgeht, daß in der Regel eine mündliche Anhörung stattfindet, daß aber dann, wenn der Ausschuß einstimmig zu dem Ergebnis kommt, die Aktenlage sei so überzeugend, daß die erforderlichen Überzeugungen für den Ausschuß gewonnen werden könnten, dieses Verfahren Platz greifen kann.
Zum dritten: In der gestrigen Debatte ist u. a. auf einen Brief des Vorsitzenden des Rats der Evangelischen Kirche in Deutschland an die Fraktionen dieses Hauses hingewiesen worden. Sofern dieser Hinweis einen ermahnenden und belehrenden Unterton hatte - und er hatte ihn leider -, kann ich Sie nur alle darauf hinweisen, daß meine Fraktion auf diesem Gebiet keinerlei Nachhilfeunterricht nötig hat.
({10})
Wir haben die Stellungnahme so ernst genommen, wie sie gemeint war. Aber wenn sich die Evangelische Kirche in Deutschland aus sehr ernsten theologischen Erwägungen kritisch zu dem Terminus der Unausweichlichkeit einer Gewissensentscheidung äußert, dann müssen wir sagen, daß für uns bei allem Ernst, den wir einer solcher Ermahnung entgegenbringen, die Richtschnur, die das Bundesverfassungsgericht uns zieht, nicht zur Disposition steht.
({11})
Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts steht ein Satz, der für diese Debatte im ganzen lesens- und merkenswert ist. Es heißt da:
Auch wird, besonders in der jüngeren Generation, die Gewissensentscheidung, die eine „absolute" Entscheidung ist, zunehmend mißverstanden. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits früher als tatbestandliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Grundrechts aus Art. 4 Abs. 3 GG definiert, daß die Gewissensentscheidung ein „unmittelbar evidentes Gebot unbedingten Sollen" ist, das „den Charakter eines unabweisbaren, den Ernst eines die ganze Persönlichkeit ergreifenden sittlichen Gebots trägt" ({12}). Hieran wird festgehalten.
Dies ist der Tatbestand, den wir mit dem Begriff der Unausweichlichkeit umschreiben. Aber da wir uns nicht an Begriffe klammern, wiederholen wir den Antrag, den ich bereits namens meiner Freunde im Verteidigungsausschuß gestellt habe, unmittelbar auf den Text des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu rekurrieren und anstelle von „Unausweichlichkeit" „Unbedingtheit". zu sagen. Das ist das, was das Bundesverfassungsgericht expressis verbis von uns fordert.
Schließlich ist die Dauer des Zivildienstes strittig, die Sie in dem Ihnen vorliegenden Text auf Seite 7 in § 24 unter Nr. 18 finden. In der gestrigen Debatte ist erneut der Versuch unternommen worden, meiner Fraktion anzuhängen, es ginge uns darum, junge Menschen, die ein Grundrecht in Anspruch nehmen, zu bestrafen oder in einer ungesetzlichen Weise von ihrer Entscheidung abzuschrecken. Dies war nie so, und dies ist nicht so.
({13})
Meine Damen und Herren, Sie verkürzen dieses Problem, wenn Sie sich lediglich auf die Vorlage des Bundesverteidigungsministers beziehen, in der etwas über die Inanspruchnahme von Wehrpflichtigen für Reserveübungen steht. Dasselbe Bundesverteidigungsministerium hat dem Hause eine Vorlage gemacht, in der es heißt, daß unsere jungen Wehrpflichtigen in der Mehrzahl wöchentliche Dienstzeiten von 50, 60, ja von 70 Stunden haben. Demgegenüber sind die Zivildienstleistenden einbezogen in die Tarifgestaltung des Bereichs, in dem sie ihren oft sehr schweren und sehr respektablen Dienst zu leisten haben in einer 40-Stunden-Woche. Im Unterschied zu unseren jungen Wehrpflichtigen, die als Soldaten dienen, haben sie einen Anspruch darauf, Überstunden abgegolten zu erhalten. Die Bundesregierung hat hier in einer Fragestunde bestätigt, daß dies in Einzelfällen dazu führt, daß Zivildienstleistende Wochen vor dem Ende ihrer heute 16monatigen Dienstzeit entlassen werden, weil sich ihre Überstunden kumuliert haben.
Meine Damen und Herren, daß unter diesen Umständen, wenn Sie dann noch die überwiegend heimatferne Unterbringung der jungen Soldaten hinzu-. nehmen und wenn Sie die vielfachen Umstellungen gegenüber ihrem Zivilleben im Unterschied zu den Zivildienstleistenden berücksichtigen, der Unterschied von 15 und 16 Monaten von vielen, vielen jungen Wehrpflichtigen als eine Ungerechtigkeit empfunden wird, dazu bedarf es doch wohl keiner langen Kommentare.
({14})
Nur um die Frage von mehr Gerechtigkeit in der Gleichbehandlung, soweit das überhaupt möglich ist, zwischen Wehrdienstleistenden und Zivildienstleistenden ging es uns.
Aber wir wissen, daß Kompromisse keine Einbahnstraße sind. Deswegen legen wir Ihnen einen Gesetzentwurf vor, in dem wir Ihnen in dieser Frage entgegenkommen und für die Dauer des Zivildienstes 17 Monate vorschlagen. Dies ist ein, wie uns scheint, zu schwacher Ausgleich für die zusätzlichen Belastungen der Wehrdienstleistenden, aber es ist ein Ausgleich. Gleichzeitig trägt es Ihrer Forderung Rechnung, indem wir hier einen echten Kompromiß anbieten.
Meine Damen und Herren, die Redner der Koalition haben gestern bei mehreren Gelegenheiten betont, dieser jetzt vorliegende Gesetzentwurf sei sicher nicht in allen Punkten ideal, aber er stelle eine bedeutende und eine wichtige Verbesserung des gegenwärtigen Zustands dar. Wir sind mit Ihnen dieser Meinung. Die CDU/CSU-Fraktion hat im Jahre 1974 als erste Fraktion dieses Hauses eine Verbesserung der Anerkennungsverfahren gefordert. Dies ist ein Schritt dazu. Es liegt jetzt an Ihnen - und allein an Ihnen -, meine Damen und Herren von der Koalition, ob Sie diese Verbesserungen durchsetzen wollen
({15})
oder ob Sie diese Reform auch in dieser Legislaturperiode scheitern lassen wollen. Deswegen bitte ich Sie alle: Stimmen Sie dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf zul
({16})
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Jungmann.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte gleich vorweg für meine Fraktion beantragen, daß in der dritten Lesung namentliche Abstimmung durchgeführt wird.
({0})
- In der dritten Lesung.
Wir haben hier gehört, was der Kollege Kraske gesagt hat. Ich nehme ihm das persönlich ab. Ich glaube ihm auch, daß wir uns mit ihm und der Kollegin Tübler aus der CDU/CSU-Fraktion in den interfraktionellen Gesprächen hätten einigen können. Nur, Herr Kollege Kraske, was Sie uns hier vorlegen, ist nach dem, was wir gestern vorliegen hatten, ein fauler Kompromiß, den wir nicht mitmachen können. Wir haben unseren Standpunkt gestern noch einmal ganz deutlich dargelegt Wir haben Ihnen gesagt: Wir haben fast alles bis zur Selbstaufgabe der eigenen Positionen mitgemacht. Sie verlangen von uns die Kapitulation, die wir nicht mitmachen können.
({1})
Wir haben unsere Grundsätze deutlich gemacht.
Wir haben hier gestern noch einmal deutlich geJungmann
macht, daß wir sogar bereit wären, eine Dienstdauer mit der Zahl 2 vorne zu akzeptieren, wenn Sie uns in der Frage der Abschaffung des Prüfungsverfahrens entgegenkämen. In dieser Frage waren Sie doch aber überhaupt nicht bewegbar. Sie hatten doch gar keine Möglichkeit, mit uns darüber Verhandlungen zu führen. Sie haben uns gleich zu Beginn gesagt: Sie wollen ein Prüfungsverfahren, wenn auch, wie ich zugestehe, ein verbessertes Prüfungsverfahren gegenüber dem, das wir jetzt haben.
Ihr Versuch, nach außen den Eindruck zu erwekken, als seien Sie der Anwalt der jungen Menschen, die sich in Gewissensnöten befinden, wird auf Grund dieser Diskussion kläglich scheitern. Sie hatten die Möglichkeit, die Gewissensnöte dieser jungen Menschen dadurch zu lindern, daß Sie ein Prüfungsverfahren mit uns abschaffen und Dauer und Ausgestaltung des Zivildienstes modifizieren.
Herr Kollege Kraske, Sie haben über die Belastungen der Wehrdienstleistenden gesprochen. Wir alle, die wir im Verteidigungsausschuß sind, kennen diese Belastungen. Es kann doch aber nicht unser Ziel sein, auf der einen Seite untragbare, teilweise unzumutbare Belastungen hinzunehmen, ohne den Versuch zu machen, sie zu reduzieren - wir haben einen solchen Versuch unternommen -, und auf der anderen Seite dann mit diesen unzumutbaren Belastungen die Verlängerung des Zivildienstes zu begründen. Das Verfahren muß vielmehr andersherum laufen: Abbau der Belastungen der Grundwehrdienstleistenden, was die zeitliche Inanspruchnahme durch Überstunden anbetrifft. Darüber gibt es doch sicher keine Meinungsverschiedenheit.
Wir wissen, daß wir heute nicht zu einem Ergebnis kommen werden. Ich möchte hier noch einmal deutlich machen, daß unsere Grundposition die Abschaffung der Prüfungen für Antragsteller, die den Wehrdienst verweigern wollen, ist
({2})
Wir werden den Versuch, dieses Ziel zu erreichen, nicht aufgeben, auch nicht in der nächsten Legislaturperiode. Wir müssen Ihren Kompromiß ablehnen.
Ich möchte aber die Gelegenheit dazu benutzen, einmal an die Verwaltung zu appellieren, daß sie das Verfahren, das nach dem jetzigen Rechtsstand durchgeführt wird, etwas zügiger durchführt, damit die jungen Menschen wissen, was auf sie zukommt und die Verfahren nicht so schleppend behandelt werden. Damit möchte ich allen denjenigen, die jetzt darauf warten, vor den Ausschüssen anerkannt zu werden, helfen. Angesichts Ihrer mangelnden Kompromißfähigkeit möchte ich darum bitten, daß diese Fragen
({3})
nicht auf dem Rücken der jungen Leute ausgetragen werden. Ich bitte vielmehr die Verwaltung, etwas zügiger zu arbeiten. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
({4})
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Hölscher.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für die FDP-Fraktion sind die gemeinsamen Bemühungen zur Verbesserung der augenblicklichen Situation im Bereich der Kriegsdienstverweigerung mit der gestrigen Abstimmung gescheitert. Wir haben einen interfraktionellen Kompromiß über Monate mitgetragen, der im Grunde genommen nicht das darstellte, was wir ursprünglich wollten: die Abschaffung der Prüfungsverfahren für Kriegsdienstverweigerer. Wir bedauern, daß sich die notwendige Mehrheit nicht gefunden hat, zu einer Verbesserung zu kommen, die wir allerdings in der Tat für eine Verbesserung im Rahmen des zur Zeit politisch Machbaren halten.
Mein . Fraktionsvorsitzender hat gestern abend mit Recht erklärt, daß es bitter für die Betroffenen ist, daß der derzeit höchst unbefriedigende Zustand durch dieses Abstimmungsverhalten fortbestehen bleibt und selbst geringe Verbesserungen nicht möglich sind. Lassen Sie mich persönlich anfügen: weil es zur Zeit eine Ablehnungs-Koalition zwischen der CDU/CSU und Teilen der SPD gibt
Mich hat persönlich berührt, daß in persönlichen Erklärungen von Kollegen der SPD-Fraktion gestern abend unbewußt - so unterstelle ich - der Eindruck erweckt wurde, als wäre es bei der gestrigen Entscheidung um die gesetzliche Einführung von Prüfungsverfahren gegangen. Dem ist nicht so. Prüfungsverfahren gibt es seit Bestehen des Zivildienstes.
Worum es uns im Rahmen des politisch Machbaren ging - weil jede Neuregelung der Zustimmung der Opposition, d. h. der Mehrheit im Bundesrat, bedarf -, war, die vorhandenen Verfahren im Interesse der Betroffenen zu verbessern, ihre Situation zu erleichtern. Das war der Versuch, die Entscheidung nach Aktenlage zu ermöglichen, nicht als Ausnahme, wie die CDU/CSU es will. Das war der Versuch, gesetzlich zu regeln, daß niemand zur Bundeswehr einberufen werden darf, solange sein Verfahren läuft, also die aufschiebende Wirkung. Das war die Neuzuordnung, die Herausnahme aus der Zuständigkeit des Bundesverteidigungsministeriums, und das war u. a. der Versuch, die Beisitzer der Prüfungsausschüsse besser zu qualifizieren.
Ich bitte sehr herzlich - auch im Interesse der notwendigen kollegialen Solidarität -, denjenigen, die sich wie ich seit acht Jahren, allerdings vergeblich darum bemüht haben, hier zu einer Verbesserung zu kommen, nicht zu unterstellen - weil sie gestern zugestimmt haben -, sie waren Anhänger einer Gewissensüberprüfung. Ich halte dies für unfair.
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Ich darf für meine Fraktion sagen, daß der CDU/ CSU-Antrag auch in der heute morgen geänderten Form, was die Dauer des Zivildienstes angeht, für uns nicht akzeptabel ist. Wir sehen hier in der Tat eine Bestrafung des Kriegsdienstverweigerers, weil neben dem Prüfungsverfahren, wo die mündliche Anhörung, wenn es nach der CDU/CSU geht, die Regel bleiben soll, eine Zivildienstdauer vorgesehen ist, die immer noch zwei Monate länger wäre als die durchschnittliche zeitliche Belastung wehrdienstleistender Wehrpflichtiger. Deshalb müssen wir diesen Antrag ablehnen.
Ich möchte in aller Deutlichkeit für meine Fraktion hier erklären, daß, nachdem diese Bemühungen in dieser Legislaturperiode gescheitert sind, meine Fraktion sich nach dem 5. Oktober nicht etwa weiter mit diesen Kompromissen befassen wird, sondern einen neuen Anlauf nehmen wird mit dem klaren Ziel, mit der Überprüfung von Gewissensentscheidungen Schluß zu machen. Vielen Dank.
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Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 8/3020: Kriegsdienstverweigerungs-Neuordnungsgesetz.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 8/4386 abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Der Antrag ist abgelehnt.
Ich rufe nun Art. 1 bis 4, Einleitung und Überschrift des Gesetzentwurfs auf Drucksache 8/3020 auf. Dazu ist von der Fraktion der SPD namentliche Abstimmung beantragt. Der Antrag ist ausreichend begründet.
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- Nein, der Geschäftsführer der SPD-Fraktion hat mir mitgeteilt: namentliche Abstimmung in zweiter Lesung.
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Die dritte Lesung würde entfallen, Herr Kollege Jenninger, das wissen Sie, wenn in zweiter Lesung entsprechend gestimmt würde. Es wird entsprechend verfahren.
Ich bitte die Schriftführer, ihre Plätze einzunehmen. Die Abstimmung ist eröffnet.
Die Abstimmung ist geschlossen. Ich bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen.
Ich gebe das Ergebnis der Abstimmung bekannt. Von den voll stimmberechtigten Mitgliedern des Hauses haben 446 ihre Stimme abgegeben. Mit Ja haben 194 gestimmt, mit Nein haben 252 gestimmt.
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17 Berliner Abgeordnete haben ihre Stimme abgegeben. Mit Ja haben 7, mit Nein haben 10 gestimmt.
Endgültiges Ergebnis
Abgegebene Stimmen 445 und 17 Berliner Abgeordnete; davon
ja: 193 und 7 Berliner Abgeordnete
nein: 252 und 10 Berliner Abgeordnete
Ja
CDU/CSU
Dr. Althammer Dr. Arnold
Dr. Becher ({3})
Dr. Becker ({4}) Frau Benedix-Engler Benz
Berger ({5}) Berger ({6}) Besch
Biechele
Dr. Biedenkopf Biehle
Blügel
Blumenfeld
Böhm ({7})
Dr. Bötsch
Braun
Breidbach
Broil
Bühler ({8}) Burger
Carstens ({9}) Conrad ({10})
Dr. Czaja
Damm
Daweke
Dr. Dollinger Dr. Dregger
Dreyer
Erhard ({11}) Ernesti
Erpenbeck
Eymer ({12}) Feinendegen Frau Fischer
Francke ({13}) Franke
Dr. Friedmann Frau Geier
Geisenhofer
Dr. von Geldern Dr. George
Gerlach ({14}) Gerstein
Gerster ({15}) Glos
Haase ({16}) Dr. Häfele
Dr. Hammans Hanz
Hartmann
Hasinger
von Hassel
Hauser ({17}) Hauser ({18}) Helmrich
Dr. Hennig
von der Heydt Freiherr
von Massenbach
Höffkes
Höpfinger
Dr. Hoffacker Dr. Hornhues Horstmeier
Dr. Hubrig
Frau Hürland Dr. Hüsch
Dr. Hupka
Jäger ({19})
Dr. Jahn ({20})
Dr. Jahn ({21})
Dr. Jenninger
Dr. Jentsch ({22})
Dr. Jobst
Josten
Frau Karwatzki Kiechle
Dr. Klein ({23})
Klein ({24})
Dr. Köhler ({25})
Dr. Köhler ({26})
Köster
Dr. Kohl
Kolb
Krampe
Kraus
Krey
Kroll-Schlüter
Frau Krone-Appuhn
Dr. Kunz ({27}) Lampersbach Landré
Dr. Langguth Dr. Langner Dr. Laufs
Dr. Lenz ({28})
Link
Lintner
Löher
Dr. Luda
Frau Männle Dr. Marx
Dr. Mertes ({29}) Metz
Dr. Mikat
Dr. Miltner Milz
Dr. Möller
Müller ({30})
Müller ({31})
Dr. Narjes
Neuhaus
Frau Dr. Neumeister
Niegel
Ing.Oldenstädt
Frau Pack Petersen Pfeifer
Picard
Pieroth
Dr. Pinger Pohlmann Prangenberg
Dr. Probst Rainer
Rawe
Regenspurger
Dr. Reimers
Frau Dr. Riede ({0}) Dr. Riesenhuber
Dr. Ritz
Röhner
Rühe
Sauer ({1})
Sauter ({2})
Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein Dr. Schäuble
Schetter
Schmidt ({3})
Dr. Schneider
Schröder ({4}) Schröder ({5}) Dr. Schulte ({6}) Schwarz
Dr. Schwarz-Schilling
Dr. Schwörer
Seiters
Dr. Freiherr Spies von Büllesheim
Spilker
Spranger Dr. Sprung Stahlberg Dr. Stark ({7})
Dr. Stavenhagen
Dr. Stercken
Stommel Stücklen Stutzer
Susset
de Terra Tillmann Dr. Todenhöfer
Frau Tübler Dr. Unland Frau Verhülsdonk
Vogel ({8})
Volmer
Dr. Voss
Dr. Waffenschmidt
Dr. von Wartenberg Wawrzik
Weber ({9}) Weiskirch ({10})
Dr. von Weizsäcker Werner
Frau Dr. Wex
Frau Will-Feld
Frau Dr. Wilms
Wimmer
({11}) Windelen
Frau Dr. Wisniewski Wissebach Wissmann
Dr. Wittmann ({12}) Dr. Wörner
Baron von Wrangel Würzbach
Dr. Zeitel Ziegler
Dr. Zimmermann
Zink
Berliner Abgeordnete
Bahner
Frau Berger ({13}) Dr. Gradl
Kunz ({14})
Müller ({15})
Frau Pieser
Straßmeir
Nein
SPD
Adams
Dr. Ahrens
Amling Dr. Apel
Arendt Augstein
Baack Bahr
Frau Dr. Balser
Dr. Bardens
Batz
Dr. Bayerl
Becker ({16}) Biermann
Bindig
Dr. Böhme ({17}) Frau von Bothmer Brandt
Brandt ({18}) Brück
Buchstaller
Büchler ({19}) Büchner ({20})
Dr. von Bülow Buschfort
Dr. Bußmann
Collet Conradi
Coppik
Dr. Corterier
Curdt
Frau Dr. Czempiel Frau Dr. DäublerGmelin Daubertshäuser
Dr. von Dohnanyi Dürr
Dr. Ehmke
Dr. Ehrenberg Eickmeyer
Frau Eilers ({21}) Dr. Emmerlich
Dr. Enders
Engholm
Frau Erler
Esters Ewen Fellermaier
Fiebig
Dr. Fischer
Flämig
Frau Dr. Focke Friedrich ({22}) Gansel
Gerstl ({23}) Gertzen
Dr. Geßner
Glombig
Gobrecht
Grobecker Grunenberg
Gscheidle
Dr. Haack
Haar
Haase ({24}) Haehser
Hansen
Frau Dr. Hartenstein
Hauck
Dr. Hauff Henke
Heyenn
Hoffmann ({25}) Hofmann ({26})
Dr. Holtz Horn
Frau Huber Huonker Ibrügger
Immer ({27}) Jahn ({28})
Jaunich
Dr. Jens Junghans Jungmann Junker
Kaffka
Kirschner
Klein ({29})
Konrad
Kratz
Kretkowski
Dr. Kreutzmann Krockert Kühbacher Kuhlwein Lambinus
Lange
Lattmann Leber
Lemp
Lenders
Frau Dr. Lepsius Leuschner Liedtke
Dr. Linde Lutz
Mahne
Marquardt Marschall
Frau Dr. Martiny-Glotz Matthöfer
Dr. Meinecke ({30}) Meinike ({31}) Meininghaus
Menzel
Möhring
Müller ({32}) Müller ({33}) Müller ({34}) Müller ({35})
Dr. Müller-Emmert Müntefering
Nagel
Nehm
Neumann ({36}) Neumann ({37})
Dr. Nöbel Offergeld Oostergetelo
Paterna
Pawelczyk Peiter
Dr. Penner Pensky
Peter
Polkehn Porzner
Rapp ({38}) Rappe ({39}) Frau Renger Reuschenbach
Rohde
Rosenthal Roth
Sander
Saxowski
Dr. Schachtschabel Schäfer ({40})
Dr. Schäfer ({41})
Scheffler Schinzel Schirmer Schlaga Schluckebier
Dr. Schmidt ({42}) Schmidt ({43})
Schmidt ({44})
Schmidt ({45}) Schmidt ({46}) Schmidt ({47})
Dr. Schmude
Dr. Schöfberger
Schreiber Schulte ({48})
Dr. Schweitzer
Dr. Schwencke ({49}) Dr. Schwenk ({50})
Seefeld Sieler
Frau Simonis
Simpfendörfer
Dr. Sperling
Dr. Spöri
Stahl ({51})
Dr. Steger
Frau Steinhauer
Stockleben
Stöckl
Sybertz Thüsing Frau Dr. Timm
Topmann Frau Traupe
Ueberhorst
Urbaniak
Dr. Vogel ({52}) Vogelsang
Voigt ({53})
Vosen
Waltemathe
Walther
Dr. Weber ({54})
Wehner
Weisskirchen ({55}) Wendt
Dr. Wernitz
Westphal Wiefel Wilhelm
Wimmer ({56}) Wischnewski
Dr. de With
Wittmann ({57}) Wolfram ({58}) Wrede
Würtz
Wüster Wuttke Wuwer Zander Zebisch Zeitler
Berliner Abgeordnete
Bühling
Dr. Diederich ({59})
Dr. Dübber Egert
Löffler
Männing
Mattick
Frau Schlei Schulze ({60}) Sieglerschmidt
FDP
Angermeyer
Dr. Bangemann Baum
Vizepräsident Leber Cronenberg
Eimer ({61})
Engelhard
Ertl
Gärtner Gallus Gattermann
Genscher
Grüner
Frau Dr. Hamm-Brücher Dr. Haussmann Hölscher
Hoffie Jung
Kleinert
Dr.-Ing. Laermann
Dr. Graf Lambsdorff Ludewig
Dr. Dr. h. c. Maihofer Frau Matthäus-Maier
Merker
Mischnick Möllemann Paintner
Schafer ({62}) Schleifenbaum
Schmidt ({63})
von Schoeler Frau Schuchardt Spitzmüller
Dr. Vohrer Dr. Wendig
Wolfgramm ({64}) Wurbs
Dr. Zumpfort Zywietz
fraktionslos Dr. Gruhl
Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.
Meine Damen und Herren, in zweiter Beratung sind alle Teile des Gesetzentwurfes abgelehnt worden. Damit unterbleibt nach § 84 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung jede weitere Beratung und Abstimmung.
Der Ausschuß empfiehlt auf Drucksache 8/4222 unter Ziffer 3, die zu dem Gesetzentwurf eingegangenen Eingaben und Petitionen für erledigt zu erklären. Ich frage: Ist das Haus damit einverstanden? - Ich sehe und höre keinen Widerspruch; es ist entsprechend beschlossen.
Meine Damen und Herren, wir sind damit. am Ende der letzten ordentlichen Sitzung in dieser Legislaturperiode angekommen. Ich möchte mich auch meinerseits den Gedanken und Wünschen anschließen, die der Präsident des Deutschen Bundestages im Verlaufe dieser Sitzung dem Hohen Hause entgegengebracht hat. Ich wünsche allen Damen und Herren gute Erholung, eine hoffentlich ungestörte Pause
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und daß die Sonne nach dem bisherigen Verlauf dieses Jahres nun, nach dem Ende der parlamentarischen Arbeit, aufgehen und wochenlang warm über allen Deutschen scheinen möge.
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Die Sitzung ist geschlossen.