Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet.
Im interfraktionellen Einvernehmen wird folgende Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde empfohlen: In der laufenden Sitzungswoche findet mit Rücksicht auf die Regierungserklärung außer der heutigen Fragestunde, die 90 Minuten dauert, nur eine auf 60 Minuten verkürzte weitere Fragestunde statt.
Diese Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde muß vom Bundestag nach § 127 der Geschäftsordnung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Ich bitte diejenigen, die mit der Empfehlung einverstanden sind, sich durch Handzeichen bemerkbar zu machen. - Gegenteilige Meinung? - Enthaltungen? - Es ist so beschlossen.
Die zweite Fragestunde dieser Woche wird am Freitag von 8 bis 9 Uhr abgehalten.
Eine weitere Mitteilung: Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sollen die Punkte 23, 25 und 26 der ausgedruckten Tagesordnung abgesetzt werden. - Es gibt keine gegenteilige Meinung; das Haus ist damit einverstanden.
Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 21. Dezember 1979 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt:
Siebzehntes Strafrechtsänderungsgesetz ({0}) Gesetz zur Änderung des Wehrstrafgesetzes Feuerschutzsteuergesetz ({1})
Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die politischen Parteien
Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Förderung des Baues von Erdgasleitungen
Gesetz zu dem Vertrag vom 28. Mai 1979 und dem Beschluß vom 24. Mai 1979 über den Beitritt der Republik Griechenland zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, zur Europäischen Atomgemeinschaft und zur Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl
Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Einreise und Aufenthalt von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
Ausführungsgesetz zu dem Übereinkommen vom 5. April 1973 zwischen dem Königreich Belgien, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, Irland, der Italienischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande, der Europäischen Atomgemeinschaft und der Internationalen Atomenergie-Organisation in Ausführung von Artikel III Abs. 1 und 4 des Vertrages vom 1. Juli 1968 über die Nichtverbreitung von Kernwaffen ({2}) ({3})
Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder"
Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1980 ({4})
Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat eine Entschließung angenommen, die als Anlage 2 diesem Protokoll beigefügt ist
In seiner Sitzung am 21. Dezember 1979 hat der Bundesrat ferner beschlossen, hinsichtlich der nachstehenden Gesetze zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß einberufen wird:
Gesetz zur Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes und des Zweiten Wohnungsbaugesetzes ({5})
Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung
Gesetz zur Änderung des Fleischbeschaugesetzes und des Geflügelfleischhygienegesetzes
Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke ({6})
Erstes Gesetz zur Änderung statistischer Rechtsvorschriften ({7})
Gesetz über eine Volks-, Berufs- und Arbeitsstättenzählung ({8})
Elftes Gesetz zur Änderung des Viehseuchengesetzes
Seine Schreiben sind als Drucksachen 8/3530, 8/3531, 8/3532, 8/3533, 8/3534, 8/3535 und 8/3536 verteilt
Der Bundesminister des Innern hat mit Schreiben vom 11. Dezember 1979 im Einvernehmen mit den Bundesministern der Finanzen, für Arbeit und Sozialordnung, für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Becker ({9}), Müller ({10}), Zink, Frau Dr. Neumeister, Horstmeier, Dr. Hammans, Frau Karwatzki, Höpfinger, Röhner und der Fraktion der CDU/CSU betr. Ausgleich von Rentenreform-Schäden im öffentlichen Dienst - Drucksache 8/3427 - beantwortet Sein Schreiben ist als Drucksache 8/3523 verteilt
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft hat mit Schreiben vom 19. Dezember 1979 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Warnke, Glos, Dr. Narjes, Dr. Waigel, Dr. Unland, Dr. Jobst, Pieroth, Breidbach, Kiechle, Dr. Waffenschmidt, Kolb, Niegel, Wissmann, Schröder ({11}), Engelsberger, Biehle, Dr. Hoffacker, Dr. Hüsch, Kittelmann, Regenspurger, Dr. Köhler ({12}), Dr. Kreile, Kraus, Röhner, Dr. von Wartenberg, Dr. Sprung, Spilker und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Förderung von Auslandshandelskammern und von Auslandsmessen - Drucksache 8/3455 - beantwortet Sein Schreiben ist als Drucksache 8/3525 verteilt
Der Bundesminister der Finanzen hat mit Schreiben vom 18. Dezember 1979 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Dollinger, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Schulte ({13}), Dr. Warnke, Pieroth, Carstens ({14}) von der Heydt Freiherr von Massenbach. Sick, Dr. Waffenschmidt, Tillmann, Kolb, Hanz, Spilker, Röhner und der Fraktion der CDU/CSU betr. Kapitalzuführungen an Bundesbeteiligungen - Drucksache 8/3401 - beantwortet Sein Schreiben ist als Drucksache 8/3527 verteilt
Der Bundesminister für Verkehr hat mit Schreiben vom 20. Dezember 1979 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Prinz von Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Hasinger, Burger, Gerster ({15}), Werner, Geisenhofer, Dr. Becker ({16}), Frau Dr. Neumeister, Kroll-Schlüter, Pohlmann Biehle, Regenspurger, Dr. Hornhues, Dr. Jenninger und der Fraktion der CDU/CSU betr. Rettungswesen - Drucksache 8/3467 - beantwortet Sein Schreiben ist als Drucksache 8/3537 verteilt
Präsident Stücklen
Der Bundesminister für Verkehr hat mit Schreiben vom 2. Januar 1980 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Erhard ({17}), Spranger, Dr. Miltner,Volmer, Dr.Langguth, Dr. Jentsch ({18}), Dr. Laufs, Broll und der Fraktion der CDU/CSU betr. Bahnpolizei - Drucksache 8/3514 - beantwortet Sein Schreiben ist als Drucksache 8/3547 verteilt
Die in Drucksache 8/2636 unter Nr. 18 aufgeführte EG-Vorlage
Vorschlag einer Richtlinie des Rates über den Straßengüter-Werkverkehr zwischen Mitgliedstaaten
ist als Drucksache 8/3517 verteilt
Die in Drucksache 8/3260 unter Nr. 18 aufgeführte EG-Vorlage
Vorschlag eines Beschlusses des Rates über den Abschluß des Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverschmutzung
ist als Drucksache 8/3518 verteilt
Die in Drucksache 8/3161 unter Nr. 69 aufgeführte EG-Vorlage
Vorschlag einer Richtlinie des Rates über die Gefahren schwerer Unfälle bei bestimmten Industrietätigkeiten
ist als Drucksache 8/3546 verteilt.
Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf: Fragestunde
- Drucksache 8/3552 Wir kommen zunächst zum Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz. Zur Beantwortung der Fragen steht uns Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. de With zur Verfügung. Ich rufe die Frage 1 des Herrn Abgeordneten Dr. Holtz auf:
Beabsichtigt die Bundesregierung, das Aktiengesetz, und zwar den § 111, so zu ergänzen, daß zukünftig die Errichtung und Auflösung von Betrieben der Zustimmung des Aufsichtsrates unterliegen?
Herr Kollege Holtz, die Bundesregierung beabsichtigt gegenwärtig nicht, das Aktiengesetz im Sinne Ihrer Fragestellung zu ändern.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, halten Sie es nicht gerade wegen der aktuellen Anlässe - ob es sich nun um AEG-Telefunken oder um Mannesmann handelt - für geboten, diese alte Forderung der Gewerkschaften - vielleicht im Vorgriff auf zukünftige Regelungen - in das Aktiengesetz schon mit aufzunehmen?
Die von der Bundesregierung im Mai 1972 eingesetzte Unternehmensrechtskommission hat ihre Sitzungen beendet und darüber berichtet. Der Bericht hierüber wird vom Bundesministerium der Justiz demnächst veröffentlicht. Darin werden Sie nachlesen können, daß die Unternehmensrechtskommission auch diese Frage erörtert hat. Wenn die von Ihnen angeschnittene Frage diskutiert wird, ist es unumgänglich, weiterhin zu prüfen, ob nicht unter Umständen auch andere Fragen der Genehmigung des Aufsichtsrates vorbehalten bleiben sollen. Deswegen, weil es sich hier um einen Eingriff in die nicht ganz einfache Struktur der Aktiengesellschaft handelt, ist es erforderlich, die Fragen zunächst breit zu diskutieren und dann zu entscheiden. Es würde dem Problem nicht gerecht, schon jetzt vorweg eine Entscheidung zu treffen.
Eine weitere Zusatzfrage, bitte schön.
Herr Staatssekretär, hat die Praxis der nach den Mitbestimmungsgesetzen zusammengesetzten Aufsichtsräte aber nicht gezeigt, daß in einer Reihe von Unternehmen eine Verkümmerung der Kontrollfunktionen des Aufsichtsrates festzustellen ist - und dies leider häufig dann, wenn es um Entlassungen von Arbeitnehmern bzw. Stillegungen der Produktion geht?
Herr Kollege Uwe Holtz, auch hierüber kann ich keine allgemeingültige, endgültige Erklärung abgeben. Sie dürfen über eines nicht im unklaren sein. Die Haltung der Bundesregierung zur Frage der Mitbestimmung ist, so meine ich, deutlich, und zwar einmal durch ihr Bemühen, den Gesetzesvorschlag in das Bundesgesetzblatt zu bringen, und letztlich durch ihre Haltung vor dem Bundesverfassungsgericht.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen auf. Zur Beantwortung der Fragen steht uns Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Kreutzmann zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 4 des Herrn Abgeordneten Dr. Hennig auf:
Verfügt die Bundesregierung über Informationen oder ist sie bereit, an informierter Stelle Erkundigungen einzuziehen, ob die DDR ihr Papiergeld in Zürich zu Weltmarktkursen bis zu 1 :9 in D-Mark umtauscht, um auf diese Weise in den Besitz harter Devisen zu kommen, während sie gleichzeitig Bürger, die Gleiches tun, mit hohen Freiheitsstrafen belegt, wenn sie ihrer habhaft wird, und wie wertet die Bundesregierung ein solches Verhalten?
Herr Kollege Dr. Hennig, ich möchte Ihre Frage wie folgt beantworten: fiber sogenannte Koffergeschäfte, d. h. auch den Verkauf von Mark der DDR im Westen durch Beauftragte der DDR, wird seit Jahren in Meldungen immer wieder berichtet. Diese Informationen lassen sich nicht nachprüfen, weil die Wechselstuben und Banken, mit denen solche Umtauschgeschäfte vorgenommen werden, zu Auskünften darüber nicht verpflichtet und auch nicht bereit sind. Dies gilt in besonderem Maß für die Schweiz. Die einzige belegbare Tatsache ist das Umtauschverhältnis von Mark der DDR zur D-Mark auf dem Valutamarkt, das sich im letzten Jahr deutlich zuungunsten der Mark der DDR verschlechtert hat. Dafür können aber Veränderungen nicht nur auf der Angebotsseite, sondern auch auf der Nachfrageseite maßgeblich sein.
Ich bitte um Verständnis dafür, Herr Kollege, wenn sich die Bundesregierung an spekulativen Überlegungen dieser Art nicht beteiligen und dazu keine Erklärung abgeben möchte.
Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, bei allem Verständnis für Ihre derzeitige Lage möchte ich Sie doch fragen, ob die Bundesregierung wirklich der Meinung ist, daß Veränderungen auf der Nachfrageseite für diese Entwicklungen ursächlich sein können und ob nicht vielmehr für dieses VerDr. Hennig
hältnis, das in den Wechselstuben eingerissen ist, Veränderungen auf der Angebotsseite ursächlich sein müssen.
Herr Kollege, wir haben keine Anhaltspunkte für diese Frage, die Sie stellen. Denn die Beträge, um die es sich hier handelt, sind nicht so groß - soweit sie uns bekannt sind -, daß wir davon irgendwelche Folgerungen ableiten könnten. Dabei betone ich nochmals, daß, wie Sie ja wissen, die Banken und Wechselstuben nicht bereit sind, darüber weitere Auskünfte zu geben.
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft auf. Zur Beantwortung der Fragen steht uns Herr Parlamentarischer Staatssekretär Engholm zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 5 des Herrn Abgeordneten Kroll-Schlüter auf:
Ist der Bundesregierung bekannt wieviel Gesamtschulen es in der Bundesrepublik Deutschland mit welcher durchschnittlichen Schülerzahl gibt?
Engholm, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Bildung und Wissenschaft Herr Kollege Kroll-Schlüter, zu Beginn des Schuljahres 1979/80 bestanden in der Bundesrepublik Deutschland 178 integrierte und 140 kooperative Gesamtschulen mit einer Gesamtschülerzahl von etwa 380 600. Das ergibt sich aus einer Umfrage der Zeitschrift „Gesamtschul-Informationen". Die durchschnittlichen Schülerzahlen liegen für integrierte Gesamtschulen der Sekundarstufe I ({0}) bei 1 085 Schülern, für die Sekundarstufe II ({1}) bei 236 Schülern. Zu den kooperativen Gesamtschulen liegen uns neuere Angaben über durchschnittliche Schülerzahlen leider nicht vor.
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 6 des Herrn Abgeordneten Kroll-Schlüter auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Gesamtschulbezirk noch eine ausreichende Schülerzahl für Haupt-, Realschule oder Gymnasium vorhanden ist?
Herr Kollege, nach Kenntnis der Bundesregierung wendet nur das Land Hessen die Regelung des Schulbezirks auch auf Gesamtschulen an; hier werden Schulbezirke für die Klassen 5-10 der Gesamtschule von den Schulträgern festgesetzt. In allen anderen Ländern haben Gesamtschulen - ebenso wie Realschulen und Gymnasien - keinen festgelegten Einzugsbereich.
Für die Schulträger, vor allem Landkreise und Gemeinden, stellt sich ganz allgemein die Frage, ob die Schülerzahlen für die einzelnen Schulformen ausreichen. Für die Schulentwicklungsplanung sind die Länder und Schulträger in der Region zuständig. Der Bundesregierung sind Überlegungen und Planungen einzelner Schulträger zu dieser Problematik nicht bekannt.
Zusatzfrage. Bitte.
Herr Staatssekretär, können Sie sich vorstellen, daß bei der Anforderung eines Schulentwicklungsplans und einer vorhandenen integrierten Gesamtschule mit 1 085 Schülern in für einen Schüler erreichbarer Nähe noch eine Realschule Platz hätte?
Herr Kollege Kroll-Schlüter, diese grundsätzliche Problematik ist der Bundesregierung wohl bekannt. Man darf sie, glaube ich, aber der Gerechtigkeit halber nicht nur gegen die Gesamtschulen argumentativ verwenden. Wie Sie wissen, gibt es Gymnasien in der Größenordnung von 1 500 Schülern, also sehr große Gymnasien - das ist keine Seltenheit -, und gibt es auch sehr große Realschulen, so daß sich umgekehrt das Problem der Errichtung von Gesamtschulen nach dem Elternwillen durchaus stellen kann. Die Auffassung der Bundesregierung in dieser Problematik besteht darin, die demographische Entwicklung, also die nachlassende Nachfrage nach deutschen Schulplätzen, prinzipiell weder gegen das herkömmliche Schulsystem noch gegen das Gesamtschulsystem anzuwenden, sondern, soweit es irgend möglich ist, Schultypen nach dem Elternwillen zu errichten und anzubieten.
Zusatzfrage.
Halten Sie die - gerade auch in jüngster Zeit - erhobene politische Forderung, die Eltern sollten wählen können, im Hinblick auf die auch von Ihnen geschilderte Sachlage für realistisch?
Ich glaube, daß es, wenn man den Grundsätzen unserer Verfassung und damit den Grundsätzen der Demokratie folgt, prinzipiell keine bessere Marschroute gibt, als zu sagen, die Eltern sollten ein uneingeschränktes Wahlrecht für ihre Kinder nutzen können. Daß das im Einzelfall - entsprechend der Lage einer Region, einer Gemeinde, einer Stadt - auf Schwierigkeiten stoßen kann, ist mir bewußt. Das ändert aber nichts an der grundsätzlichen Richtigkeit meiner Aussage.
Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Weisskirchen.
Herr Staatssekretär, wären Sie bereit, etwas darüber zu sagen, in welchen Bundesländern eine größere Vielfalt der Wahlmöglichkeiten besteht?
Ich würde uneingeschränkt auch heute noch sagen, daß eine wirkliche Wahlmöglichkeit für Eltern in dem von mir erwünschten Sinne - entsprechend auch dem Elternwillen - zur Zeit in keinem Bundesland erreicht ist. Das heißt: Aussagen, daß etwa in einem Bundesland die Gesamtschule so dominierend sei, daß alle anderen Schularten des herkömmlichen Schulsystems darunter leiden müßten, sind mir nicht bekannt. Vielmehr wird es umgekehrt, glaube ich, nötig sein, dem wachsenden Elternwillen, in begrenztem Maße auch Gesamtschulen einzurichten, Rechnung zu tragen.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf. Zur Beantwortung der Fragen steht uns der Herr Parlamentarische Staatssekretär Buschfort zur Verfügung.
Die Frage 8 des Herrn Abgeordneten Hasinger wird zurückgezogen.
({0})
- Ja, ja, Sie ' kommen noch dran. - Die Frage 9 des Herrn Abgeordneten Hasinger wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Nun rufe ich Ihre Frage auf, Herr Abgeordneter Dr. Enders, die Frage 7:
Wer ist nach Maßgabe der Bundesregierung für die soziale Absicherung gesundheitsgeschädigter Arbeitnehmer zuständig, die nach langer Krankheit von der Krankenkasse ausgesteuert sind, von der Arbeitsverwaltung wegen Erwerbsunfähigkeit keine finanzielle Unterstützung erhalten und keine Rente beziehen können, weil sie nach dem ärztlichen Gutachten der Versicherungsträger noch für gewisse Arbeiten verwendungsfähig sind?
Herr Kollege Dr. Enders, die gesetzlichen Regelungen schließen es eigentlich aus, daß ein leistungsgeminderter Arbeitsloser wegen unterschiedlicher Beurteilungen seiner Leistungsfähigkeit durch das Arbeitsamt einerseits und die Rentenversicherungsträger andererseits weder Arbeitslosengeld noch Rente erhält. Selbst wenn ein leistungsgeminderter Arbeitsloser nach Auffassung des Arbeitsamtes überhaupt nicht mehr oder nur noch weniger als 20 Stunden wöchentlich arbeiten kann, steht ihm nach dem Arbeitsförderungsgesetz Arbeitslosengeld zu, solange der Rentenversicherungsträger nicht festgestellt hat, daß der Arbeitslose berufs- oder erwerbsunfähig ist.
Diese Regelung gilt allerdings nur für das Arbeitslosengeld, nicht aber für die Arbeitslosenhilfe. Problematisch ist auch, daß der leistungsgeminderte Arbeitslose in der Regel nur ein Arbeitslosengeld auf der Grundlage einer Arbeitszeit von 21 Stunden erhält und deshalb vielfach auf ergänzende Leistungen der Sozialhilfe angewiesen ist.
Zusatzfrage? - Bitte.
Herr Staatssekretär, sind Ihnen Fälle bekannt, daß Gutachten über gesundheitsgeschädigte Arbeitnehmer unterschiedlich ausfielen und mehr den Interessen des Arbeitsamtes oder der Rentenversicherungsträger als denen des Arbeitnehmers dienten?
Herr Kollege Dr. Enders, solche Fälle sind bekannt. Da auch ich das nicht gut finde, bin ich der Auffassung, daß eine Regelung getroffen werden muß, die die Nahtlosigkeit zwischen der Arbeitsverwaltung und den Versicherungsträgern voll herstellt.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, darf ich Ihren Worten entnehmen, daß es erstrebenswert sei, nur ein Gutachten zu fertigen, das sowohl den Vertretern der Arbeitsbehörde als auch denen der Versicherungszweige als Grundlage dient?
Herr Kollege, das wäre sicherlich wünschenswert, aber ich weiß nicht, ob dies im ersten Anlauf erreichbar ist. Wichtig erscheint mir allerdings in jedem Fall, daß eine Übereinstimmung zwischen den ärztlichen Diensten, beispielsweise der Arbeitsverwaltung und der Rentenversicherung oder der Arbeitsverwaltung und der Krankenversicherung, herbeigeführt und ein Ergebnis erzielt wird, das sicherstellt, daß der eine oder der andere Leistungsträger die Leistung in jedem Fall erbringt.
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Becker ({0}).
Herr Staatssekretär, wie groß ist die Zahl der sogenannten Nullfälle in dieser Sache, die der Bundesregierung bekanntgeworden sind?
Herr Kollege Dr. Becker, darüber gibt es keine statistischen Erhebungen. Aber ich bin sicher, daß die Abgeordneten des Deutschen Bundestages aus den Sprechstunden und den Bürgerberatungen wissen, daß dies ein ganz besonderer Punkt ist, der uns Sorgen bereitet. Deshalb bin ich der Auffassung, daß es erstrebenswert ist, sobald als möglich den nahtlosen Übergang zwischen den genannten Sozialleistungsträgern herzustellen.
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Müller ({0}).
Herr Staatssekretär, können Sie bestätigen, daß die Frage des nahtlosen Übergangs von der Arbeitslosigkeit zur Erwerbsunfähigkeit eigentlich schon seit Bestehen des Arbeitsförderungsgesetzes diskutiert wird, und welche Ergebnisse sind in der Zwischenzeit erzielt worden?
Herr Kollege Müller, es ist richtig, diese Frage wird schon lange diskutiert. Richtig ist aber auch, daß wir darauf vertraut haben, daß sich die Selbstverwaltungen untereinander verständigen würden. Dies scheint nun erreicht zu sein. Weil aber diese Verständigung allein nicht ausreicht, ist eine Ergänzung des Arbeitsförderungsgesetzes notwendig, und die wird die Bundesregierung oder aber möglicherweise, soweit ich informiert bin, die Koalition in nächster Zeit vorlegen.
({0})
Keine weiteren Wortmeldungen.
Ich rufe die Frage 10 des Herrn Abgeordneten Hauser ({0}) auf. - Der Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet,
Präsident Stücklen
ebenso die Frage 11 des gleichen Abgeordneten. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 12 des Herrn Abgeordneten Kirschner auf:
Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß diejenigen DO-Angestellten bei den gesetzlichen Krankenkassen, die auch Mitglied der Krankenkassen sind, in Anlehnung an die Regelung für die Tarifangestellten bei den gesetzlichen Krankenversicherungen den Arbeitgeberzuschuß zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag erhalten, wenn sie auf die Beihilferegelung verzichten?
Herr Kollege Kirschner, die Dienstordnungen der Sozialversicherungsträger sind im Jahre 1975 durch das Zweite Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern dem Besoldungsrecht der Beamten angepaßt worden. Dies hat u. a. zum Wegfall des Zuschusses zum Krankenversicherungsbeitrag geführt, der bis dahin in Analogie zu § 405 der Reichsversicherungsordnung gezahlt wurde. Diese vom Grundsatz der Gleichbehandlung getragene gesetzliche Neuregelung beruht auf dem Gedanken, daß die Stellung der DO-Angestellten der der Beamten nachgebildet ist. Die Frage eines Beitragszuschusses für DO-Angestellte bei den gesetzlichen Krankenkassen für den Fall des Verzichts auf Beihilfeleistungen läßt sich deshalb auch heute nicht isoliert regeln. Sie kann nur im Gesamtzusammenhang einer einheitlichen Regelung für alle beihilfeberechtigten Gruppen gesehen werden. Andernfalls würde die durch das Zweite Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts erreichte finanzielle Gleichbehandlung der Beamten und der DO-Angestellten wieder beseitigt oder in Frage gestellt.
Eine gesetzliche Sonderregelung für DO-Angestellte würde darüber hinaus für die Zukunft Berufungsfälle für andere Geld- oder geldwerte Leistungen schaffen. Das Aufleben einer Grundsatzdiskussion über die Regelung von 1975 könnte unter diesen Umständen nicht ausgeschlossen werden.
Die Möglichkeit einer einheitlichen Regelung für alle beihilfeberechtigten Gruppen wird zur Zeit im Rahmen der Neuordnung des Beihilferechts geprüft. Die Federführung dafür liegt beim Bundesminister des Innern. Ich bitte deshalb um Verständnis dafür, daß ich bei dem derzeitigen Stand des Verfahrens noch keine abschließende Auskunft geben kann.
Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, ist es denn nicht wünschenswert, daß die bei einer gesetzlichen Krankenversicherung Beschäftigten auch Mitglied dieser Kasse sind, nicht zuletzt auch im Hinblick auf die Auskunftspflicht bzw. damit die Mitglieder sehen, daß die bei den Kassen beschäftigten DO-Angestellten auch Mitglied in dieser Kasse sind, und ist die Nichtgewährung des Arbeitgeberanteils, der ja für Angestellte gewährt wird, im Grunde genommen nicht eigentlich eine zu hohe Hürde für einen DO- Angestellten, der ja in der gesetzlichen Krankenversicherung sein kann, es eben aus diesem Grunde nicht sein wird?
Herr Kollege Kirschner, ich kann diese Frage nicht für den Innenminister und auch nicht für die Innenpolitiker beantworten. Nach meiner persönlichen Auffassung sollten die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung gleichbehandelt werden. Ich möchte aber auch darauf hinweisen, daß mit der Gewährung des Beitragszuschusses und der Versagung der Beihilfe finanzielle Wirkungen beim Bund entstehen. In Klammern sage ich allerdings: Die Auffassungen hierzu sind nicht einheitlich. Insgesamt erscheint es prüfenswert, eine Regelung herbeizuführen, die allen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung den 50prozentigen Beitragsanteil sichert.
Herr Staatssekretär, erlauben Sie mir eine Bemerkung. Diese Fragen sind an die Bundesregierung gerichtet Die Bundesregierung teilt die Fragen auf die Ressorts auf. Ihre persönliche Meinung mag hochinteressant sein, aber sie stellt für die Beantwortung der Fragen der Mitglieder des Deutschen Bundestages nur noch am Rande eine Bereicherung der Erkenntnisse dar.
({0})
- Keine persönlichen Bemerkungen und keine Diskussion mit dem Präsidenten!
Bitte sehr, noch eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, kann ich Ihren Worten entnehmen, daß sich die bis 1975 gültig gewesene Regelung, wonach den DO-Angestellten der Arbeitgeberzuschuß zum Beitrag an die gesetzliche Krankenversicherung gewährt wurde, nach Auffassung der Bundesregierung bewährt hat?
Ich darf darum bitten, Fragen zur beabsichtigten Neuregelung des Beihilferechts an den Innenminister zu richten.
So ist es in Ordnung.
({0})
Ich rufe die Frage 13 des Abgeordneten Schreiber auf :
Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, die Einrichtung von speziellen Behindertenfahrdiensten - insbesondere für Rollstuhlfahrer - durch Gemeinden, Gemeindeverbände und freiwillige Hilfsorganisationen finanziell zu fördern?
Herr Kollege Schreiber, wenn es möglich ist, würde ich diese Frage gern im Zusammenhang mit Ihrer Frage 14 beantworten.
Der Fragesteller ist einverstanden. Also rufe ich auch die Frage 14 des Abgeordneten Schreiber auf:
Ist die Bundesregierung bereit zu prüfen, ob und inwieweit far Schwerbehinderte, die wegen der Benutzung eines Rollstuhls oder anderer Hilfsmittel die im Gesetz über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr genannten Verkehrsmittel nicht in Anspruch nehmen können, die kostenlose Beförderung durch besondere Behindertenfahrdienste verwirklicht werden kann?
Herr Kollege Schreiber, für den Auf- und Ausbau eines regionalen
öffentlichen Verkehrsnetzes sind in erster Linie Städte und Landkreise verantwortlich. Wenn ein Teil der Schwerbehinderten die öffentlichen Nahverkehrsmittel - meist wegen technischer Hindernisse - nicht benutzen kann, so ist es Sache der Kommunen, entweder die technischen Schwierigkeiten zu beseitigen oder spezielle Fahrdienste für Rollstuhlfahrer einzurichten. Die Kosten für diese Fahrdienste können weitgehend durch Erhebung von Beförderungsentgelten abgedeckt werden, die in den meisten Fällen von den Sozialhilfeträgern oder im Rahmen ihrer Zuständigkeit von den Rehabilitationsträgern übernommen werden können.
Eine finanzielle Förderung der Fahrdienste durch den Bund hält die Bundesregierung deshalb nicht für notwendig.
Soweit Gebühren für die Beförderung Schwerbehinderter mit besonderen Fahrdiensten erhoben werden, können sie von den Trägern der Sozialhilfe nach den für sie geltenden Vorschriften übernommen werden. Handelt es sich um Fahrten vom und zum Arbeitsplatz, kommt vorrangig eine Kostenübernahme durch die Träger der beruflichen Rehabilitation in Betracht. Bei Fahrten, die im Zusammenhang mit der Gewährung einer Leistung der Krankenkasse erforderlich sind, übernimmt diese die Kosten, wenn sie für eine einfache Fahrt mehr als 3,50 DM betragen. Die Satzung der jeweiligen Krankenkasse kann darüber hinaus vorsehen, daß unter der von ihr bestimmten Voraussetzung auch in anderen Fällen Fahrtkosten übernommen werden.
Eine Einbeziehung der besonderen Fahrdienste für Behinderte in das Gesetz über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr hält die Bundesregierung nicht für sachgerecht. Eine solche Einbeziehung würde zu einer Kostenverlagerung von den Kommunen und den Rehabilitationsträgern einschließlich der Träger der Sozialhilfe auf Bund und Länder führen.
Darüber hinaus müßte die am 1. Oktober 1979 gerade erst eingeführte gesetzliche Konzeption der Erstattung der Fahrgeldausfälle an die Verkehrsträger grundlegend geändert werden. Diese Konzeption geht von der Benutzung der Verkehrsmittel durch Behinderte und Nichtbehinderte gleichermaßen aus und legt der Fahrgelderstattung an die verpflichteten Verkehrsunternehmen die Fahrgeldeinnahmen zugrunde, die aus der Beförderung der nichtbehinderten Bevölkerung eingehen.
Zusatzfragen werden nicht gestellt.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Dr. von Bülow zur Verfügung.
Die Fragen 15 und 16 des Abgeordneten Biehle werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Die Fragen 22 und 23 des Abgeordneten Horn sind zurückgezogen.
Die Frage 88 des Abgeordneten Graf Huyn wird gemäß Nr. 2 Abs. 2 der Richtlinien in dieser Woche nicht zugelassen.
Ich rufe die Frage 17 des Abgeordneten .Pawelczyk auf:
Trifft es zu, daß die in der Nachwuchswerbung für Offiziere des Truppendienstes weiterhin genannten Mindestbeförderungszeiten - z. B. Beförderung zum Major nach zehn Offizierdienstjahren, also mit etwa 32 Lebensjahren - den tatsächlichen Gegebenheiten in der Bundeswehr immer weniger entsprechen?
Die besonderen zeitlichen Voraussetzungen für die Beförderung der Offiziere des Truppendienstes sind in Nr. 116 der ZDv 20/7 geregelt. Nr. 115 dieser Vorschrift sagt ausdrücklich, daß es sich dabei um Mindestvoraussetzungen handelt, die nur auf hervorragend qualifizierte Soldaten Anwendung finden, während im Regelfall vor der Beförderung längere Dienstzeiten abzuleisten sind.
Da in den letzten Jahren weniger StabsoffizierDienstposten durch Versetzung in den Ruhestand frei geworden sind, standen auch entsprechend weniger Dienstposten zur Beförderung zur Verfügung. Dadurch verlängerten sich zunehmend die im Regelfall vor der Beförderung abzuleistenden Offizierdienstzeiten. Die im Durchschnitt vor der Beförderung zum Major abgeleistete Offizierdienstzeit sowie das durchschnittliche Lebensalter im Zeitpunkt der Beförderung zum Major erhöhten sich von 1974 bis 1978 von 11,2 Offizierdienstjahren und 34,4 Lebensjahren auf 13,2 Offizierdienstjahre und 37,0 Lebensjahre. Von den - Ich sehe gerade, daß ich den aus Anlaß unseres vorigen Gesprächs gefertigten alten Antwortentwurf genommen habe, und bitte um Erlaubnis, Herr Präsident, daß ich das, was ich als ursprünglichen Antwortentwurf zurückgezogen habe, nun neu verlesen darf.
({0}) - Mit Billigung des Parlaments.
Herr Staatssekretär, es ist gut, wenn man die beiden Meinungen kennt; dann wird die dritte wahrscheinlich richtig sein.
Der Kollege hat bereits die zutreffende Ausfertigung. Gleichwohl bin ich ja verpflichtet - ({0})
- Ich kann ja vorschlagen - ({1})
Bauen Sie es in die Antwort mit ein!
({0})
Herr Kollege Böhm, die Fragen und Antworten wurden vorher nicht abgestimmt.
Die besonderen. zeitlichen Voraussetzungen für die Beförderung der Offiziere des Truppendienstes sind in Nr. 116 der ZDv 20/7 geregelt. Nr. 115 dieser Vorschrift sagt ausdrücklich, daß es sich dabei um Mindestvoraussetzungen handelt, die nur auf hervorragend qualifizierte Soldaten Anwendung finden, während im Regelfall vor der Beförderung längere Dienstzeiten abzuleisten sind.
In dem vom Bundesminister der Verteidigung herausgegebenen Merkblatt „Einstellung Von Bewerbern für die Laufbahn der Offiziere der Bundeswehr" wird darauf hingewiesen, daß die Beförderungen zum Major/ Korvettenkapitän frühestens nach 10 Jahren Offizierdienstzeit - fliegendes Personal nach 9 Jahren Offizierdienstzeit - zulässig sind. Auch in der tabellarischen Ubersicht, der sogenannten Drehscheibe, über die Ausbildung des Offiziers wird darauf hingewiesen, daß die Beförderungen frühestens nach 9 bzw. 10 Jahren möglich sind.
Da in den letzten Jahren weniger StabsoffizierDienstposten durch Versetzungen in den Ruhestand frei geworden sind, standen auch entsprechend weniger Dienstposten für Beförderungen zur Verfügung. Dadurch verlängerten sich zunehmend die im Regelfall vor der Beförderung abzuleistenden Offizierdienstzeiten.
Die im Durchschnitt vor der Beförderung zum Major abgeleistete Offizierdienstzeit sowie das durchschnittliche Lebensalter im Zeitpunkt der Beförderung zum Major erhöhten sich von 1974 bis 1978 von 11,2 Offizierdienstjahren und 34,4 Lebensjahren auf 13,2 Offizierdienstjahre und 37,0 Lebensjahre. Von den im Jahre 1979 zum Major beförderten Offizieren erreichten diesen Dienstgrad 1,5 % mit 10 Offizierdienstjahren, weitere 70,9 % in 11 bis 15 Offizierdienstjahren.
Zusatzfrage? - Bitte.
Herr Staatssekretär, ich bin einverstanden und würde begrüßen, daß dieser Zusatzsatz in die Werbematerialien aufgenommen wird. Meine Frage ist: werden Sie sich dafür einsetzen, daß es. geschieht, und würden Sie mich davon in Kenntnis setzen, wie die endgültige Entscheidung ausfällt? Denn die Absicht alleine würde mir nicht genügen, weil ich glaube, daß wir zusätzlich Probleme bei der Werbung bekommen, wenn die Idealdaten und die realistischen Daten immer weiter auseinanderklaffen.
Herr Kollege, dies ist Gegenstand der zweiten Frage, die Sie eingereicht haben. Wenn ich die jetzt im Anschluß vorlesen könnte, würde sich die Antwort daraus ergeben.
Wir haben zur ersten Frage noch eine Zusatzfrage. - Bitte schön, Herr Abgeordneter Broll.
Herr Staatssekretär, können Sie den Kreis jener Abgeordneten vielleicht kurz umschreiben, der das Privileg genießt, die Antwort, die Sie zu geben vorbereitet sind, bereits vorher zu erhalten?
Herr Kollege, da ich nicht ängstlich bin, den Sachverhalt, den ich hier vorzutragen habe, nicht - auch vom Hintergrund her - zu beherrschen, bin ich jederzeit in der Lage und willens - und ich habe dies sehr, sehr häufig praktiziert -, auch den Kollegen Ihrer Fraktion zuvor Einblick in das zu geben, was ich hier für das Protokoll zu antworten gedenke.
({0})
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Voigt.
Herr Staatssekretär, welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung generell zu ergreifen, um die in der Frage auch geschilderte schlechte Lage hinsichtlich der Beförderung zum Major in nächster Zeit abzubauen?
Herr Präsident, ich sehe keinen unmittelbaren Zusammenhang mit dem Gegenstand der Frage.
Ich auch nicht.
Der tiefere Hintergrund ist natürlich - daran gibt es gar keinen Zweifel - die Frage des Abbaus des Verwendungs- und Beförderungsstaus. Dies ist ein im Verteidigungsausschuß sehr intensiv diskutiertes Problem. Die Lösungsmöglichkeiten könnte ich hier skizzieren, aber das würde den Rahmen der Fragestunde weit überschreiten. Ich bin gern bereit, erneut im Verteidigungsausschuß darüber zu diskutieren. Sie wissen, daß es dabei auch nicht nach den Wunschvorstellungen des Verteidigungsministers geht, sondern daß hier die Meinungsbildung des Kabinetts ausschlaggebend ist, wobei der hinter mir sitzende Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen nicht zu vergessen ist.
({0})
Das ist häufig so, Herr Abgeordneter.
Ich rufe Frage 18 des Herrn Abgeordneten Pawelczyk auf:
Welche Maßnahmen gedenkt zutreffendenfalls die Bundesregierung zu ergreifen, um die Verhältnisse in der Truppe - tatsächliche Beförderung zum Major nach frühestens 14 Offizierdienstjahren - mit den Bestimmungen der Soldatenlaufbahnverordnung und mit der auf ihr fußenden Nachwuchswerbung - angebliche Beförderung zum Major nach zehn bzw. neun Jahren - so weit wie möglich in Einklang zu bringen?
Zu einer Änderung der in Nr. 116 der ZDv 20/7 enthaltenen zeitlichen Mindestvoraussetzungen vor der Beförderung zum Major besteht - solange nach den Mindestdienstzeiten überhaupt befördert werden kann - kein Anlaß. Vielmehr muß die Möglichkeit zu
frühzeitiger Beförderung als Anreiz zur Verwirklichung des Leistungsprinzips erhalten bleiben.
Das Bundesministerium der Verteidigung prüft zur Zeit, ob in die Merkblätter für die Nachwuchswerbung folgende Formulierung aufgenommen werden kann:
Die angegebenen Beförderungszeiten sind Mindestvoraussetzungen. Sie sind so festgesetzt, daß Soldaten, die hervorragen, in angemessener Zeit in einen höheren Dienstgrad aufsteigen können. In der Regel werden vor der Beförderung längere Dienstzeiten abzuleisten sein, über deren Dauer im Einzelfall die für die Beförderung zuständige Stelle entscheidet.
Abschließend darf ich darauf hinweisen, daß 33,2 % der im Jahre 1979 zum Major beförderten Offiziere eine Offizierdienstzeit von weniger als 14 Jahren aufweisen. - Ich will Sie gern darüber informieren, was sich im übrigen tatsächlich getan hat.
Mich würde auch interessieren, ob Sie der Meinung sind, daß ein derartiger Passus aufgenommen werden soll.
Ja, ich bin dieser Auffassung.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Dann rufe ich Frage 19 des Herrn Abgeordneten Broll auf:
Wann hat der Bundesverteidigungsminister begonnen, in den Amtsräumen der zivilen und militärischen Dienststellen der Bundeswehr die Bilder des ausgeschiedenen Bundespräsidenten Walter Scheel durch Bilder des amtierenden Bundespräsidenten Karl Carstens zu ersetzen, und wie kommt es, daß im Dezember 1979 in vielen Räumen das Bild des amtierenden Bundespräsidenten noch nicht vorhanden war?
Herr Kollege, für den Bereich des Verteidigungsressorts wird das vom Bundespräsidialamt zur Verfügung gestellte Foto des amtierenden Bundespräsidenten aus Kostengründen von der Bundeswehr selbst vervielfältigt. Das BMVg hat deswegen Anfang Juli 1979 Kontakt zum Bundespräsidialamt aufgenommen und das benötigte Foto Ende September 1979 erhalten. Nach Anfertigung und Prüfung verschiedener Probeabzüge ist die Vervielfältigung des ausgewählten Abzuges Ende Oktober 1979 angeordnet worden. Das Bundesministerium der Verteidigung geht davon aus, daß voraussichtlich Mitte Februar 1980 die zivilen und militärischen Dienststellen der Bundeswehr mit dem Bild des Bundespräsidenten ausgestattet sein werden.
Der Bearbeitungs- und Auslieferungszeitraum ist als vergleichsweise kurz anzusehen. Er wird den entsprechenden Zeitraum für die Beschaffung der Bilder des früheren Bundespräsidenten Walter Scheel um mehrere Monate unterschreiten.
({0})
Eine Zusatzfrage? - Bitte.
Herr Staatssekretär, erinnere ich mich richtig, daß beim Wechsel im Amt des Ministers von Herrn Leber zu Herrn Apel dieser Austausch der Bilder binnen weniger Wochen vollzogen war, und zwar sogar bei Verwendung neuer Rahmen, um die in der Fragestunde damals auch gekämpft worden ist?
Ich darf wiederholen und damit Ihren Kenntnisstand auffrischen: Wir legen Wert auf Wechselrahmen.
({0})
Von daher ergibt sich ein mehrfacher Anfall von Kosten aus Anlaß von Ministerwechseln in diesem Bereich nicht.
Ich müßte nun in die Details des Bilderwechsels gehen; ich kann nur vermuten, daß die Bilder, die den derzeitigen Bundesverteidigungsminister zeigen, etwas früher zur Hand gewesen sind.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jäger ({0}).
Herr Staatssekretär, halten Sie es für möglich, daß für die Bundesregierung der gedankliche Wunsch zum Vater unzulässiger Untätigkeit geworden ist?
({0})
Herr Präsident, ich weiß nicht ganz genau, welches Datum die Wahl gehabt hat. Das Verteidigungsministerium ist aber auf jeden Fall im Juli tätig geworden und ist an das Präsidialamt herangetreten. Das Präsidialamt hat im September Antwort gegeben und hat das Bild ausgewählt. Wir wissen aus südlichen Landen, was für eine große Rolle es spielt, welches Bild ausgesucht wird.
({0})
Dieses ist nahezu unverzüglich akzeptiert worden. Es hat dann die technischen Probeläufe gegeben. Es muß eine ganze Reihe von Bildern gedruckt werden. Ich bin der Meinung, daß wir, wenn wir von Ende Oktober bis Mitte Februar die gesamte Bundeswehr mit ihren unzähligen Liegenschaften mit dem Bild des derzeitigen Präsidenten dieser Republik ausgestattet haben, verhältnismäßig verzuglos gearbeitet haben.
Ich meine auch, daß die Fragesteller davon ausgehen können, daß die Bilder, bevor der Bundespräsident die Bundesrepublik durchwandert hat, alle da sind
({0})
Ich rufe Frage 20 des Herrn Abgeordneten Voigt ({1}) auf:
Treffen Informationen zu, nach denen sowjetische Einheiten in der „DDR" und in Niederschlesien verstärkt mit Versorgungsgütern ({2}) ausgestattet worden sind und somit personell und materiell volle Antrittsstärke erreicht haben, und falls ja, zieht die Bundesregierung daraus Folgerungen für die sicherheitspolitische Lage der Bundesrepublik Deutschland?
Die Bundesregierung kann Informationen, die auf eine verstärkte Ausstattung der sowjetischen Landstreitkräfte in der DDR und Polen mit Versorgungsgütern hindeuten, nicht bestätigen. Die Bundesregierung bewertet nach wie vor die in diesen Räumen stationierten sowjetischen Großverbände als einsatzbereit. Dies gilt für ihre personelle und materielle Stärke. Die nach Bundeswehrbegriffen zur Truppenbeladung und Kampfbeladung zählenden Versorgungsgüter sind bei den betroffenen Verbänden stets vorhanden. Die für die Anschlußversorgung der Kampfverbände erforderlichen Einrichtungen sind funktionsfähig.
Eine Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, wie beurteilt die Bundesregierung die nahezu völlige Funkstille unter Truppenteilen des Warschauer Paktes in Südböhmen und Südmähren, die in der Nacht vom 14. auf den 15. Januar 1980, d. h. auf Dienstag, eingesetzt hat?
Das ist zur Zeit schwer zu sagen. Ich will Ihnen das gerne schriftlich nachreichen. Man kann sicher darüber grübeln, was das für Gründe haben könnte. Es gibt möglicherweise Informationen, die ich Ihnen gerne geben will.
Eine weitere Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, können Sie mir auf Grund der Ihnen zugegangenen Informationen bestätigen, daß die sowjetische Flotte, und ich meine hier die „Rot-Banner-Flotte", aus ihren Häfen in Leningrad und Königsberg-Pillau ausgelaufen ist und daß auch Einheiten der Eismeerflotte Murmansk verlassen haben?
Sie fragen in Ihrer schriftlichen Frage nach sowjetischen Einheiten in der DDR und Niederschlesien und weiten jetzt die strategische Sicht auf die „Rot-Banner-Flotte" aus. Ich will Ihnen dazu gerne Informationen zukommen lassen. Ich habe sie nicht hier.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe Frage 21 des Herrn Abgeordneten Voigt ({0}) auf:
Treffen Meldungen der „Berliner Morgenpost" vom 6. Januar 1980 zu, daß der auf Grund der Ankündigung des sowjetischen Staats- und Parteichefs Breschnew vom 6. Oktober 1979 aus Wittenberg ({1}) abgezogene Panzerverband entgegen westlichen Erwartungen nicht in die Sowjetunion zurückgezogen, sondern in Teplitz/Schönau ({2}) stationiert wurde und weiterhin dem Kommando der sowjetischen 6. Garde-Panzerdivision in Dresden untersteht, und in welchem Zusammenhang steht damit die sowjetische Truppenverstärkung in Jung-Bunzlau ({3})?
Über den Verbleib der aus dem Raum Wittenberg abgezogenen Truppenteile ist der Bundesregierung nichts bekannt. Die Bundesregierung kann auch Gerüchte über eine sowjetische Truppenverstärkung in JungBunzlau zur Zeit nicht bestätigen.
Eine Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung bekannt, daß die Herstellung der Alarmbereitschaft der jugoslawischen Streitkräfte auch mit umfangreichen Truppenbewegungen der sowjetischen Armee in Ungarn zusammenhängt?
Das kann ich zur Zeit nicht bestätigen.
Noch eine Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, liegen Ihnen Erkenntnisse über Truppenmassierungen des Warschauer Paktes im Raum südlich Pilsen vor, und trifft es zu, daß es sich hier um Truppenteile der sowjetischen Armee aus dem Baltikum handelt?
Das kann ich Ihnen nur schriftlich beantworten, da es nicht Gegenstand Ihrer Frage gewesen ist.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jäger ({0}).
Herr Staatssekretär, kann ich davon ausgehen, daß die Bundesregierung, schon um die Glaubwürdigkeit der Maßnahme der Sowjetunion durch Abzug dieses Panzerverbandes aus Wittenberg zu verifizieren, sorgfältig nachgeforscht hat, wo dieser Verband hingekommen ist, und welche Erkenntnis haben Sie dabei gewonnen?
Es ist Weisung erteilt, gerade dieser Meldung verstärkt nachzugehen und zu versuchen, dies aufzuklären.
Weitere Zusatzfragen sind nicht da.
Ich rufe die Frage 24 des Herrn Abgeordneten Horstmeier auf:
Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit im Truppenausweis der Bundeswehr kenntlich zu machen, daß der Betreffende Wehrpflichtiger ist und somit beim Besuch oder der Benutzung öffentlicher Einrichtungen Eintrittspreisermäßigung erhält, oder welche andere Regelung schlägt sie vor?
Herr Kollege, die Bundesregierung beabsichtigt nicht, im Truppenausweis kenntlich zu machen, daß der betreffende Soldat Wehrpflichtiger, also Grundwehrdienstleistender oder Wehrübender, ist. Zur Zeit besteht nur die Möglichkeit, daß die Einheit bzw. die Dienststelle den interessierten Wehrpflichtigen eine entsprechende Bescheinigung erstellt, die in Verbindung mit dem Truppenausweis gilt. Es wird jedoch geprüft, ob der Truppe diese Arbeit durch eine maschinell gefertigte Bescheinigung für den weit überwiegenden Personenkreis der Grundwehrdienstleistenden abgenommen werden kann.
Eine Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, wann ist mit dem Ergebnis des Prüfens zu rechnen?
Da das kein sehr komplizierter Vorgang ist, wird die Zeit verhältnismäßig kurz sein. Gehen Sie von Anfang März aus!
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 25 des Herrn Abgeordneten Böhm ({0}) auf:
Trifft es zu, daß Kampfgruppen der Arbeiterklasse aus Ost-Berlin insbesondere im Jahr 1977 durch ihre Kommandeure mit deren Stäben die für sie für einen Eventualfall vorgesehenen Marschwege und Einsatzräume in West-Berlin persönlich erkundet haben?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, die diesen Sachverhalt bestätigen.
Eine Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, können Sie ausschließen, daß einzelne Angehörige von Kampfgruppen der DDR nicht allein in West-Berlin, sondern auch im übrigen Bundesgebiet Besuche in solchen Gebieten machen, die Unter Umständen für einen Einsatz vorgesehen sind, und daß sie sich hier nicht nur als Touristen bewegen?
Ausschließen soll man nach Möglichkeit fast nichts, und deswegen halte ich es nicht für ausgeschlossen, daß derartige Aktivitäten betrieben worden sind. Nur liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, die auf einen entsprechenden organisierten Einsatz schließen lassen.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wie kommt es, daß ein Beamter des Senats gegenüber den Teilnehmern einer Informationsveranstaltung am 12. Oktober 1977 im Bundeshaus in Berlin, bei der Sicherheitsprobleme und nachrichtendienstliche Probleme Berlins besprochen und erläutert wurden, Hinweise gegeben hat, die zu der in meiner Frage zum Ausdruck kommenden Besorgnis Anlaß gaben?
Ich will mich gern mit demjenigen in Verbindung setzen, der das in dieser Veranstaltung gesagt hat, und will Ihnen gern unsere Schlußfolgerungen mitteilen. Mir ist der Vorgang nicht bekannt.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Voss.
Herr Staatssekretär, verfügt die Bundesregierung überhaupt über die notwendigen Erkenntnismöglichkeiten, um entscheiden zu können, ob es sich um Touristen oder um Kampfgruppen handelt?
Davon können Sie ausgehen.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Voigt ({0}).
Herr Staatssekretär, können Sie mir bestätigen, daß hier eventuell dadurch ein Zusammenhang erkennbar ist, daß SED-Kampfgruppen möglicherweise mit Kartenmaterial aus der Bundesrepublik Deutschland Planübungen durchführen?'
Entsprechende Kenntnisse liegen uns nicht vor.
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 26 des Herrn Abgeordneten Böhm ({0}) auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Außeneng des Generalsekretärs Honecker von der 11. Tagung des ZK der SED, daß in der DDR „eine gesamtstaatliche Schulungsmaßnahme des nationalen Verteidigungsrates" ein wichtiger Beitrag der sozialistischen Landesverteidigung war, in deren Mittelpunkt die Führungskader befähigt werden sollten, komplizierte Situationen zu beherrschen und fundamentierte Entscheidungen zu treffen, und was versteht die Bundesregierung im einzelnen unter dieser gesamtstaatlichen Schulungsmaßnahme?
Die Äußerungen Honeckers auf der 11. Tagung des ZK der SED am 13./14. Dezember 1979 in Ost-Berlin beziehen sich auf Übungen, die der Schulung des Führungspersonals dienen, das für die territorialen Maßnahmen im Rahmen der Landesverteidigung zuständig und verantwortlich ist.
Derartige Übungen, von Honecker als „gesamtstaatliche Schulungsmaßnahmen" bezeichnet, können auch vom Nationalen Verteidigungsrat durchgeführt werden. Ich zitiere jetzt:
Die Landesverteidigung der DDR wird vom Nationalen Verteidigungsrat der DDR geleitet. Die Verwirklichung dieser vielfältigen Aufgaben setzt eine einheitliche, straffe und zugleich auch flexible Führungs- und Leitungstätigkeit des Staats- und Wirtschaftsapparates unter Führung der SED, aber auch koordinierte Anstrengungen aller in der Nationalen Front vereinten Parteien und Massenorganisationen sowie der Zivilverteidigung und des Roten Kreuzes voraus.
Das ist ein Zitat aus dem Militärlexikon, Militärverlag der DDR, Ausgabe 1973 S. 201.
Die Bundesregierung sieht in einer solchen Übung keine Besonderheit, denn die Schulung des Führungspersonals ist eine wesentliche Aufgabe für alle mit der Landesverteidigung beauftragten Institutionen; dieser Grundsatz dürfte in Ost und West gleichermaßen gültig sein.
Zusatzfrage, bitte.
Wann, Herr Staatssekretär, hat die von Generalsekretär Honekker erwähnte „gesamtstaatliche Schulungsmaßnahme des Nationalen Verteidigungsrates" konkret stattgefunden? Liegen Erkenntnisse darüber vor, daß sich solche Schulungsmaßnahmen in letzter Zeit häufen?
Die Äußerungen sind auf der 11. Tagung des Zentralkomitees der SED am 13./14. Dezember 1979 gefallen, und sie beziehen sich vermutlich auf eine vom 18. bis 20. Januar 1978 vom Nationalen Verteidigungsrat der DDR durchgeführte Planübung „Meisterschaft 78".
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, sind nicht die von Ihnen mit einem Zitat beschriebenen Verhältnisse in der DDR Ausdruck für die totale Militarisierung des Lebens der Bürger in der DDR und auch nicht im entferntesten mit den Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland vergleichbar und daher auch nicht in einen Zusammenhang hineinzustellen, wie Sie das eben bei der Beantwortung der Frage getan haben?
Ich habe hier schon einmal aus Anlaß der Diskussion über die Tätigkeit der Kampfgruppen ausgeführt, in welchem Rahmen sie eingesetzt sind, daß sie fast ausschließlich im Rahmen der territorialen Landesverteidigung tätig sind. Mit welchem Propagandaaufwand teilweise für unsere Auffassung militaristischer Art dies nun begleitet wird, ist eine ganz andere Frage. Darin mögen Sie den Versuch einer Militarisierung der Gesamtbevölkerung erblicken. Das ist sicher ein wesentlicher Unterschied zu der Situation bei uns.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jäger ({0}).
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, ob bei solchen gesamtstaatlichen Schulungsmaßnahmen den daran Beteiligten und dieser Schulung Unterworfenen auch der Grundsatz der sowjetischen und ebenso der DDR-Militärpolitik wieder ins Bewußtsein gerufen wird, wonach sich die sozialistischen Länder notfalls auch an Befreiungskriegen beteiligen, die zur Befreiung der kapitalistischen unterdrückten Länder geführt werden?
Daß die Strategie der Sowjetunion dort gelehrt wird, halte ich für selbstverständlich. Dafür sind auch diese Territorialgruppen Bestandteil des Gesamtverteidigungssystems. Ob dort nun speziell über die Frage der Teilnahme am Kampf von Befreiungsbewegungen gesprochen worden ist, darüber liegen mir keine Erkenntnisse vor.
Keine weitere Zusatzfragen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit auf. Zur Beantwortung der Fragen steht uns der Herr Parlamentarische Staatssekretär Zander zur Verfügung.
Die Frage 28 des Herrn Abgeordneten Peiter wird vom Fragesteller zurückgezogen.
Die Frage 31 des Herrn Abgeordneten Spranger wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 27 des Herrn Abgeordneten Dr. Voss auf:
Ist die Bundesregierung bereit, die Aufforderung der Weltgesundheitsorganisation, daß Ärzte sich in stärkerem Maß als bisher den Erkenntnissen und der Anwendung der chinesischen Akupunktur zuwenden sollen, zu unterstützen, und was gedenkt sie in diesem Zusammenhang zu veranlassen?
Herr Abgeordneter, die Bundesregierung kann eine Bewertung einzelner medizinischer Verfahren aus verständlichen Gründen nicht vornehmen.
Sie hat aber die Möglichkeiten für den wissenschaftlichen Erfahrungsaustausch über die Akupunktur verbessert. Seit 1974 gibt es eine Zusammenarbeit auf medizinischem Gebiet mit der Volksrepublik China. Da dieses Land insoweit die längste Erfahrung hat, ist die Akupunktur in die Kooperation aufgenommen worden. Die Volksrepublik China stellt der Bundesrepublik Deutschland in jedem Jahr zwei Plätze bei den Akupunktur-Kursen zur Verfügung, die dort von der Akademie für traditionelle chinesische Medizin veranstaltet werden und dreieinhalb Monate dauern. Mit finanzieller Unterstützung durch die Bundesregierung wird deutschen Ärzten die Teilnahme ermöglicht, die bereits fundierte Erfahrungen in der Akupunktur haben und als Multiplikatoren in Betracht kommen.
Im Gegenzug haben sich auch chinesische Experten über die Anwendung der Akupunktur in der Bundesrepublik Deutschland, z. B. am deutschen Herzzentrum in München, informiert.
Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen die Einstellung anderer europäischer Regierungen zu diesem Thema bekannt, und ist diese Einstellung nicht positiver zu werten als das, was wir bisher auf diesem Gebiet getan haben?
Herr Kollege Voss, die Einstellung anderer Regierungen ist mir im einzelnen nicht bekannt.
Es geht auch nicht um die Einstellung zu einer bestimmten medizinischen Methode,-die nicht durch die. Regierungen zu beurteilen ist, sondern darum, ob man deutschen Ärzten die Möglichkeit gibt, an diesen in China vorhandenen Erfahrungen und Kenntnissen teilzuhaben. Dies geschieht.
Im übrigen beschränkt sich die Kompetenz der Bundesregierung auch darauf, Multiplikatoren zu solchen Veranstaltungen zu entsenden, die dann hier die Kenntnisse an andere interessierte Ärzte weitergeben können. Dies geschieht seit 1974.
Weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, Ist Ihnen bekannt, daß insbesondere im Bereich der Ärzte sehr häufig über fehlende Möglichkeiten, sich hier zu informieren, geklagt wird? Sehen Sie eine Mög15564
lichkeit, daß hier noch mehr als das getan wird, was im Moment geschieht?
({0})
Herr Kollege Voss, ich glaube, daß wir hier die Möglichkeiten schon genutzt haben. Wenn ein darüber hinausgehender Bedarf vorhanden ist, wird man selbstverständlich prüfen, ob die Kompetenz der Bundesregierung es ermöglicht, diesen Bedarf auch zu decken. Ich bin gern bereit, noch einmal zu überprüfen, ob das, was jetzt geschieht, ausreicht oder ob wir mit unseren Möglichkeiten mehr tun können.
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Jaunich.
Herr Staatssekretär, können Sie mir zustimmen, daß es sich hier primär nur um Fragen der ärztlichen Fortbildung handeln kann?
Das ist durchaus richtig. Darum habe ich auf die Kompetenz der Bundesregierung und darauf hingewiesen, daß es Multiplikatoren sind, denen wir die Teilnahme an diesen Lehrgängen in China ermöglichen.
Keine weiteren Zusatzfragen. Die Frage 29 des Herrn Abgeordneten Dr. Becker ({0}) wird im Zusammenhang mit dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft beantwortet.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen. Zur Beantwortung der Fragen steht uns der Herr Parlamentarische Staatssekretär Wrede zur Verfügung.
Die Fragen 32 und 33 des Herrn Abgeordneten Eickmeyer werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Die Fragen 46 und 47 des Herrn Abgeordneten Dr. Meyer zu Bentrup werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 34 des Herrn Abgeordneten Dr. von Geldern auf:
Welche Schlußfolgerungen für ihr politisches Handeln zieht die Bundesregierung aus dem Ergebnis der Seeamtsverhandlung in Hamburg über das Amoco-Cadiz-Tankerunglück?
Herr Präsident, wenn der Kollege von Geldern einverstanden ist, möchte ich die Fragen 34 und 35 zusammen beantworten.
Dann rufe ich auch die Frage 35 des Abgeordneten Dr. von Geldern auf:
Stimmt die Bundesregierung angesichts der Feststellungen des Seeamts über die unzureichende Ausrüstung und Ausbildung von Schiff bzw. Besatzung sowie über die zwischen Eintritt der Manôvrierunfähigkeit und Anforderung von Schlepperhilfe vertane Zeit, die für das Katastrophenereignis ursächlich waren, nunmehr den bereits vor geraumer Zeit von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gemachten Vorschlägen zu, auf EG-Ebene schärfere Kontrollen von Tankschiffen durchzuführen und einen ständigen Funkkontakt dieser Schiffe mit Landstellen vorzuschreiben?
Herr Kollege, Gegenstand der Verhandlungen über den Tankerunfall „Amoco-Cadiz" vor dem Seeamt Hamburg war ausschließlich das Verhalten des deutschen Schleppers „Pazifik". Das Seeamt hat festgestellt, daß der Kapitän der „Pazifik" seine Beistandspflicht nicht nur nicht verletzt, sondern alles in seinen Kräften Stehende getan hat, unverzüglich Hilfe zu leisten.
Die Verhandlung ergab im übrigen keine Erkenntnisse, die nicht bereits in den von der Bundesregierung durchgeführten oder eingeleiteten Maßnahmen berücksichtigt sind. In seinem Beschluß hat das Seeamt weder zur Ausrüstung des Tankers noch zur Ausbildung seiner Besatzung Stellung genommen.
Unabhängig davon hat die Bundesregierung bereits im Jahre 1978 dem Rat der Europäischen Gemeinschaften ein Memorandum mit einem umfangreichen Maßnahmenkatalog zur Verhütung von Tankerunfällen vorgelegt. Daraufhin wurden die Richtlinie über Mindestanforderungen an das Einlaufen von bestimmten Tankschiffen in Seehäfen der Gemeinschaft und das Auslaufen, die Richtlinie über die Beratung von Schiffen durch Überseelotsen in der Nordsee und im englischen Kanal, die Empfehlung über die Ratifikation des Internationalen Ubereinkommens von 1978 über die Ausbildung, die Befähigung und den Wachdienst von Seeleuten sowie die Empfehlung über die Ratifikation von Übereinkommen über die Sicherheit im Seeverkehr angenommen.
Schließlich bemüht sich die Bundesregierung im Rahmen der Weltschiffahrtsorganisation zusammen mit anderen Staaten darum, die Eingriffsbefugnisse des gefährdeten Küstenstaats bei Tankerunfällen außerhalb seines Küstenmeeres mit dem Ziel zu erweitern, Abwehrmaßnahmen schneller einzuleiten und erforderlichenfalls Schlepperhilfe zwangsweise anzuordnen.
Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, in der Berichterstattung über die Hamburger Seeamtsverhandlung war durchgehend davon die Rede, daß den Kapitän des Schleppers keine Schuld an dem Zustandekommen diese Unglücks und den Ausmaßen des Unglücks trifft, daß aber doch ursächlich für diese Art des Tankerunfalls und seine großen Folgen gewesen ist, daß zuviel Zeit vom Eintritt der Manövrierunfähigkeit des Tankers bis zum Anfordern der Schlepperhilfe vergangen sei. Auf diesen Zeitraum zielte meine Frage. Ich möchte Sie jetzt ergänzend fragen, ob Sie Mittel und Wege sehen, um zu verhindern, daß künftig so kostbare Zeit vertan wird.
Herr Kollege, ich muß noch einmal darauf verweisen, daß nach den mir vorliegenden Unterlagen der von Ihnen angesprochene Sachverhalt nicht Gegenstand der Verhandlungen vor dem Seeamt war. Ich habe darüber hinParl. Staatssekretär Wrede
aus darauf hingewiesen, wo die Bundesregierung allein und wo sie auf internationaler Ebene tätig werden kann, was sie getan, an Maßnahmen eingeleitet und auch durchgesetzt hat, um erstens solche Unfälle soweit wie möglich zu verhindern und zweitens, wenn sie eintreten, auch unverzüglich Hilfe leisten zu können.
Keine weitere Zusatzfrage. - Ich rufe die Frage 36 der Frau Abgeordneten Hoffmann auf:
Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, ob die Deutsche Bundesbahn ihren bis 1976 praktizierten Grundsatz bei der Verpachtung von DB-Servicebetrieben aufgegeben hat, wonach diese Verpachtung nach einheitlichen Richtlinien erfolgte, die der Pächter nach Treu und Glauben beanstanden konnte, und daß statt dessen Pachtanhebungen festgesetzt worden sind, bei denen sich die dazu führenden Entscheidungskriterien den Pächtern entziehen?
Frau Kollegin, das 1977 von der Deutschen Bundesbahn in eigener Zuständigkeit neu eingeführte Pachtentgeltsystem orientiert sich an den im Wirtschaftsleben üblichen Pachtbedingungen. Das Pachtentgelt besteht danach aus einem Grundbetrag und einem zusätzlichen umsatzbezogenen Pachtbetrag, die nach Branche und Standort des Betriebes verschieden sind.
Bis 1977 war die Pacht allein am Rohüberschuß des Pächters orientiert und vielfach nicht marktgerecht. Die Festlegung der Pacht nach Grundbetrag, Umsatz, Branche und Standort trägt den Erfordernissen des § 28 des Bundesbahngesetzes Rechnung, wonach die Deutsche Bundesbahn wie ein Wirtschaftsunternehmen zu führen ist.
Eine Zusatzfrage, bitte sehr.
Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, an welche Schiedsstelle sich der Pächter bei ungerechtfertigten Pachtforderungen wenden kann?
Das kann ich Ihnen im Moment nicht sagen, Frau Kollegin. Ich werde Ihnen das gerne schriftlich mitteilen.
Eine weitere Zusatzfrage, bitte.
Billigt die Bundesregierung die Tatsache, daß die Deutsche Bundesbahn trotz der vertraglich vereinbarten, an sich schon kurzen Kündigungsfristen versucht, ihre Forderungen auf Pachterhöhung mit dem Hinweis auf Kündigung oder Ausbietung des Pachtobjektes durchzusetzen?
Frau Kollegin, es geht nicht um die Frage, ob die Bundesregierung dieses Verhalten billigt oder nicht. Ich habe eingangs darauf hingewiesen - ich muß das immer wieder tun, wenn über die Bundesbahn geredet wird -, daß die Bundesbahn in diesem Bereich wirtschaftlich selbständig handelt, daß die Bundesregierung überhaupt keine Einflußmöglichkeiten hat und daß die Bundesbahn eben auf Grund des einschlägigen § 28 des Bundesbahngesetzes - insbesondere unter Berücksichtigung ihres hohen Defizites - selbstverständlich verpflichtet ist, alle Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Neuhaus.
Ist der Bundesregierung bekannt, Herr Staatssekretär - das scheint mir ein bißchen im Widerspruch zu Ihren Ausführungen zu stehen -, daß zumindest bei der Bundesbahndirektion Essen zum 1. Januar 1980 Pachtanhebungen zwischen 30 und 37 % angekündigt bzw. erfolgt sind?
Der Bundesregierung ist bekannt, daß nach den neuen Berechnungen der Pachtverträge zu Beginn dieses Jahres überall Pachterhöhungen eingetreten sind. Die Erhöhung im Einzelfall kann der Bundesregierung natürlich nicht bekannt sein, weil jedes einzelne Objekt für sich gesondert betrachtet werden muß.
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 37 der Frau Abgeordneten Hoffmann auf:
Kann die Bundesregierung an dieser Stelle Auskunft darüber geben, auf welche Weise die den DB-Servicebetrieben angetragenen Pachtanhebungen ermittelt worden sind?
Für die in den letzten Monaten zwischen der Deutschen Bundesbahn und den Pächtern vereinbarten Pachtentgelte für die Zeit vom 1. Januar 1980 bis zum 31. Dezember 1982 sind betriebswirtschaftliche Kennzahlen verwertet worden, die Aufschluß über die Rentabilität und Produktivität der Pachtobjekte ergeben, wodurch eine Beurteilung der Pachtbelastbarkeit möglich ist. Die Bekanntgabe der internen Unternehmensdaten und Kalkulationsgrundlagen würde aber allgemein kaufmännischen Grundsätzen nicht entsprechen.
Eine Zusatzfrage.
Wird die Bundesregierung ihren Einfluß auf die Deutsche Bundesbahn dahin geltend machen, daß die Ankündigung derselben, gelegentlich auftretende Interessengegensätze partnerschaftlich zu lösen, in die Tat umgesetzt wird, daß z. B. bei der Regelung der Nachfolgefrage bei Pachtobjekten die Ehefrauen und Kinder der verstorbenen Pächter bevorzugt oder berücksichtigt werden?
Frau Kollegin, diese Frage zielt so sehr auf Details, daß ich Ihnen darauf nicht antworten kann: Die Bundesregierung sagt ja, sie werde das tun. Ich bitte Sie darum, diese Frage noch einmal schriftlich der Bundesregierung einzureichen, damit dann auf die Details eingegangen werden kann.
Eine weitere Zusatzfrage, bitte.
Welche Stellung bezieht die Bundesregierung zu dem Gegenstand meiner Anfrage sowie Berichten über die Ver15566
Frau Hoffmann ({0})
mietungspraxis im Bereich der Bundespost, wonach sich die Vermutung verstärkt, daß sich Bundesbahn und Bundespost bei Vermietungen gegenüber wirtschaftlich Schwächeren, milde gesagt, unsozial verhalten?
Frau Kollegin, in Ihrer Anfrage war die Bundespost nicht genannt. Deswegen kann ich mich dazu auch nicht äußern. Ich kann aber nicht davon ausgehen, daß sich das Bundesunternehmen Bundesbahn in seinen Verhandlungen mit Pächtern unsozial verhält. Die Bundesbahn hat selbstverständlich nicht nur ein Interesse daran, eine marktübliche Pacht für das Pachtobjekt zu erhalten, sondern natürlich auch ein Interesse daran, daß der Pächter dieses Pachtobjekt entsprechend nutzen kann, weil dieses auch im Interesse der Bundesbahn und der Kunden der Bundesbahn ist.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Neuhaus.
Herr Staatssekretär, können Sie mir sagen, ob bei der Festlegung der von Ihnen genannten Kriterien für die Angemessenheit eines Pachtentgelts die Interessenvertretung dieser Händler, nämlich die Union des deutschen Bahnhofshandels, eingeschaltet worden ist und ob sie an der Festlegung dieser Kriterien beratend mitwirken konnte?
Das kann ich Ihnen nicht sagen, Herr Kollege.
Könnten Sie dies prüfen und mir das Ergebnis schriftlich mitteilen?
Dies kann ich selbstverständlich prüfen und Ihnen mitteilen.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Wir kommen zur Frage 38 des Herrn Abgeordneten Wimmer ({0}). - Der Herr Abgeordnete ist nicht im Saal. Dann werden die Frage 38 und ebenso die von demselben Abgeordneten eingebrachte Frage 39 schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Wir kommen zur Frage 40 der Abgeordneten Frau Erler. - Die Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 41 des Herrn Abgeordneten Becker ({1}) auf:
Hat sich der im Mai 1979 bei der Bundesbahn eingeführte Ein-Stunden-Takt im IC-Verkehr bewährt?
Herr Kollege, nach Auskunft der Deutschen Bundesbahn hat sich der im Mai 1979 eingeführte Ein-Stunden-Takt im Intercity-Verkehr bewährt. In den vier Monaten des Sommerabschnitts, Juni bis September, ergab sich auf den vier Linien des Intercity-Netzes im Reisefernverkehr eine Steigerung um 18,2% - bezogen auf Reisendenkilometer - gegenüber dem Vorjahr.
Eine Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, ist für den nächsten Fahrplan eine Erweiterung des Intercity-Netzes vorgesehen?
Das kann ich Ihnen im Moment nicht beantworten, Herr Kollege. Ich möchte das nachprüfen und Ihnen die Antwort schriftlich nachreichen.
Keine weitere Zusatzfrage..
Ich rufe die Frage 42 des Herrn Abgeordneten Becker ({0}) auf:
Wird bei der Fahrplangestaltung für 1980/81 die Zahl der TEE-Züge erhöht?
Herr Kollege Becker, nach Auskunft der Deutschen Bundesbahn wird im Rahmen des Jahresfahrplans 1980/81 die Zahl der TEE-Züge nicht erhöht, sondern der zum Teil unbefriedigenden Verkehrsnachfrage angepaßt.
Eine Zusatzfrage, bitte.
Bedeutet das, daß einige TEE-Züge im nächsten Fahrplan nicht mehr vorhanden sein werden?
Das bedeutet, daß auf einzelnen Streckenabschnitten. einzelne TEE-Züge nicht mehr fahren werden, weil die Verkehrsnachfrage in diesem Bereich zurückgegangen ist.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 43 des Herrn Abgeordneten Dr. Kunz ({0}) auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Jahr 1980 trotz sich abzeichnender Arbeitslosigkeit in Ostbayern keine einzige neue Ausschreibung einer Straßenbaumaßnahme durchgeführt werden kann, wenn nicht zusätzliche Mittel aus Bonn für den Bundesfernstraßenbau zur Verfügung gestellt werden, da die vorgesehene Finanzmasse nicht einmal ausreicht, die bereits laufenden Maßnahmen zügig weiterzuführen, was wegen des großen Nachholbedarfs dieser Regionen mit immer noch fehlender Anbindung an das übrige Autobahnnetz dringend geboten erscheint, und wird die Bundesregierung diesen Notwendigkeiten Rechnung tragen?
Herr Kollege, dem Land Bayern sind vom Bund für 1980 rund 1,38 Milliarden DM für Bundesfernstraßen und rund 210 Millionen DM für den kommunalen Straßenbau aus Mitteln des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes zur Verfügung gestellt worden. Da Anbindung und Erschließung strukturschwacher Räume einen Schwerpunkt der Straßenbaupolitik des Bundes bilden, wird gerade der ostbayerische Raum beim Bundesfernstraßenbau besonders berücksichtigt.
Wegen Ihrer Kritik an der Auftragsvergabe durch die Straßenbauverwaltung Bayerns hat der Bundesminister für Verkehr die Staatsregierung gebeten, Ihnen direkt zu antworten.
Eine Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, können Sie mir den Schlüssel für die Aufteilung der 'Mittel, die die einzelnen Bundesländer erhalten sollen, bekanntgeben und auch sagen, welche Kriterien diesem Schlüssel zugrunde liegen?
Herr Kollege, den Schlüssel kann ich Ihnen hier nicht bekanntgeben, weil ich die Zahlen nicht vorliegen habe. Ich bin aber gern bereit, Ihnen dies schriftlich mitzuteilen. Sie haben den zwischen dem Verkehrsminister und allen Bundesländern vereinbarten Schlüssel angesprochen, der auch für die nächsten Jahre Gültigkeit hat.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung bekannt, daß auf Grund der zur Verfügung gestellten Mittel im ostbayerischen Raum keine neuen Vergaben mehr möglich sind?
Herr Kollege, ich hatte Ihnen in meiner Antwort gesagt, daß der Bundesverkehrsminister die bayerische Staatsregierung gebeten hat, dazu selber Stellung zu nehmen; denn es ist nicht Sache des Bundesverkehrsministers, zu entscheiden, in welchen Landesteilen des jeweiligen Bundeslandes die zuständigen Straßenbaubehörden neue Vergaben tätigen.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 44 des Herrn Abgeordneten Dr. Kunz ({0}) auf:
Innerhalb welchen Zeitraums ist die Bundesregierung bereit, die von der Deutschen Bundespost festgelegten Telefonnahbereiche, die insbesondere bei einzelnen Orten des Zonenrandgebietes und bei einigen an den Truppenübungsplätzen Grafenwöhr angrenzenden Gemeinden nicht einmal die eigene Kreisstadt einschließen, durch Feinabstimmung noch zu korrigieren?
Herr Kollege, mit dem neuen Tarifsystem verwirklicht die Post ihre Zusage, daß jeder Bürger mit seiner Gemeindeverwaltung zur niedrigsten Gesprächsgebühr telefonieren kann. Außerdem sind mit dem neuen NandienstKonzept bereits über 95 % der heute bekannten Mittelzentren für ihre Bürger erreichbar. Nachteile für das Zonenrandgebiet werden durch die Flächenausgleichsregelung weitgehend beseitigt.
Die Einbeziehung aller Mittelzentren in die Nahbereiche wäre nur durch eine generelle Änderung der Gestaltungsgrößen erreichbar. Der Zeitpunkt für eine solche Weiterentwicklung des Fernsprechtarifsystems hängt jedoch von der finanziellen Situation und der technologischen Entwicklung ab. Die Bundesregierung sieht daher vor dem endgültigen Abschluß der Einführung des Nandienstes keine Möglichkeit, von den festgelegten Gestaltungsgrößen des neuen Fernsprechtarifsystems abzuweichen.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, können Sie mir sagen, wann die Einführung der
Telefonnahbereiche endgültig abgeschlossen sein wird?
Das ist auf das Jahr 1982 terminiert.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, erkennt die Bundesregierung an, daß insbesondere in den dünner besiedelten Räumen die Bürger gegenüber denen der Ballungsräume benachteiligt sind, da es ganze Telefonnahbereiche gibt, in denen man - selbst in kleinen Landkreisen - die Kreisstadt nicht im Rahmen eines Ortsgesprächs erreichen kann?
Herr Kollege, die Tatsache, daß nach dem noch weitgehend geltenden Nahsystem die Bürger in den Landbereichen gegenüber denen der Großstädte benachteiligt waren, war einer der Gründe, daß die Bundesregierung dieses neue Nahkonzept eingeführt hat. Diese Benachteiligung wird mit Einführung des Nandienstes überall im Bundesgebiet weitgehend abgebaut.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 45 des Herrn Abgeordneten Horstmeier auf:
Trifft es zu, daß die Autotelefongebühren im Ortsverkehr und im Umkreis ab 1. Januar 1980 um 500 v. H. gestiegen sind, und wenn ja, welche Grande hat das?
Herr Kollege, Ihr Beispiel trifft für eine willkürlich gewählte Einzelverbindung zwar zu. Allerdings muß bei dieser Betrachtung die Abhängigkeit des Funkkanalzuschlags vom Gesprächsverhalten gesehen und der Zusammenhang mit den übrigen Gesprächsgebühren und mit der gleichzeitigen Grundgebührensenkung hergestellt werden.
Insgesamt ist festzuhalten, daß die verschiedenen Gebührenmaßnahmen im Funkfernsprechdienst sich gegenseitig kompensieren, so daß für die Deutsche Bundespost weitgehend Einnahmeneutralität gegeben sein wird. Im Durchschnitt wird also der Funkfernsprechanschluß künftig nicht höher belastet.
Eine in ihrer Größenordnung nicht vorhersehbare stürmische Nachfrage nach Funkfernsprechanschlüssen hat die Deutsche Bundespost gezwungen, zur Gewährleistung einer Mindestdienstgüte Maßnahmen zu ergreifen, um das Gesprächsverhalten der Teilnehmer so zu beeinflussen, daß die Gespräche insgesamt verkürzt werden und dadurch mehr Teilnehmer Gespräche führen können. Im übrigen wurde gleichzeitig die monatliche Grundgebühr für einen Funkfernsprechanschluß mit maximal 38 Sprechfunkkanälen von 270 DM auf 180 DM gesenkt.
Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, trifft es zu, daß beim Autotelefon alle kommenden und
abgehenden Telefongespräche vom Autotelefonbesitzer bezahlt werden müssen und somit die kommenden Gespräche, die ja schon vom Anrufer bezahlt werden, doppelt bezahlt werden?
Herr Kollege, dies ist eine Frage, die ich so nicht beantworten kann. Ich muß davon ausgehen, daß nur die abgehenden Gespräche bezahlt werden. Aber ich lasse das gern prüfen und teile Ihnen das Ergebnis mit.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 48 des Herrn Abgeordneten Dr. Hennig auf:
Verfügt die Bundesregierung fiber Informationen, daß, obwohl im Telefonverkehr mit der DDR auf Grund der innerdeutschen Vereinbarungen mittlerweile rund 405 Telefonleitungen von der Bundesrepublik Deutschland und 436 Leitungen von West-Berlin in die DDR und nach Ost-Berlin geschaltet sind, Gespräche häufig nicht zustande kommen, weil die Leitungen dadurch blockiert sind, daß in den zentralen Vermittlungsstellen der DDR häufig viele Leitungen aus dem Westen wegen fehlender Abhörkapazitäten auf besetzt" geschaltet werden und manchmal nur dreißig Leitungen offenbleiben, die dann völlig überlastet sind, und gedenkt die Bundesregierung, diesen Punkt beim Arbeitstreffen mit dem SED-Generalsekretär aufzugreifen?
Herr Kollege Hennig, die Bundesregierung verfügt nicht über derartige Informationen. Angesichts der ständig steigenden Verkehrsentwicklung ist die geäußerte Vermutung nicht plausibel. Die Deutsche Bundespost sieht die Gründe für Leitungsblockierungen im Fernsprechverkehr mit der DDR einmal darin, daß das Fernsprechnetz innerhalb der DDR stark ausgelastet ist. Es kommt hinzu, daß nach Einbeziehung neuer Ortsnetze in den Selbstwählferndienst erfahrungsgemäß ein außergewöhnlich hohes Verkehrsbedürfnis beobachtet wird. Am 5. Dezember 1979 wurden vom Bundesgebiet aus 130 und von Berlin ({0}) aus 15 Ortsnetze in den vollautomatischen Fernsprechdienst mit der DDR einbezogen.
Zusatzfrage? - Bitte.
Herr Staatssekretär, sind die Abmachungen, die Sie mit der DDR auf diesem Gebiet getroffen haben, für Sie überhaupt verifizierbar, oder sind Sie da auf Vermutungen angewiesen?
Herr Kollege, die steigenden Zahlen über die Verkehrsentwicklung unterstreichen dies. Deswegen habe ich gesagt, daß Ihre Vermutungen nicht plausibel seien. Ich darf Ihnen die Zahlen in Erinnerung rufen: 1965 hatten wir 0,4 Millionen Gespräche, zehn Jahre später, 1975, waren es 9,7 Millionen, 1976 11,3 Millionen, 1977 12,8 Millionen, 1978 16,7 Millionen und 1979 ca. 20 Millionen Gespräche. Aus dieser Gesprächsentwicklung ergibt sich, daß das ein normaler Vorgang ist und daß selbstverständlich immer dann - dies erleben wir hier bei uns auch -, wenn neue Entwicklungen eintreten, für eine bestimmte Übergangszeit Engpässe gar nicht zu vermeiden sind.
Weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wenn einer der seriösesten Korrespondenten, die wir in
Ost-Berlin haben, nämlich Joachim Nawrocki von der „Zeit", diese Fragen des Telefonverkehrs, die ich hier gestellt habe, als eines der dringendsten Themen für das Gipfelgespräch zwischen Schmidt und Honecker anmeldet, wäre es dann nicht richtig, Herrn Nawrocki einmal zu fragen, welches die Quellen sind und wie er das belegen kann, was er dort geschrieben hat?
Herr Kollege, ich gehe davon aus, daß die zuständigen Fachleute alle Möglichkeiten, sich zu informieren, prüfen.
Weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jäger ({0}).
Herr Staatssekretär, hat die Bundespost und damit die Bundesregierung technisch die Möglichkeit, zu überprüfen, ob eine Leitung von der DDR-Post auf „besetzt" geschaltet wird, wenngleich sie sonst an sich für den Durchwählverkehr frei wäre? Würden Sie mir das vielleicht nachreichen, wenn Sie es im Moment nicht beantworten können?
Ob die Möglichkeit, nach der Sie gefragt haben, besteht, weiß ich nicht; ich kann es also im Moment nicht beantworten. Jedenfalls werde ich Ihnen das Ergebnis mitteilen.
Weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Voss.
Herr Staatssekretär, entspricht es eigentlich den Abmachungen, die von der Bundesregierung mit der DDR getroffen worden sind, daß alle in die DDR gehenden Gespräche von dort abgehört werden?
Herr Kollege, ich muß dies als eine Unterstellung betrachten. Mehr kann ich dazu nicht sagen.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 49 des Herrn Abgeordneten Schröder auf:
Durch welche Rechtsgrundlagen sind die Postverwaltungen in Niedersachsen veranlaßt worden, nach Vollzug der Gemeindereform im Jahre 1972 zahlreiche alte Ortsnamen aus der Postanschrift zu streichen und durch zum Teil völlig neue Gebietsbezeichnungen unter Hinzufügung einer Zahl zu ersetzen?
Herr Präsident, ich würde die Fragen 49 und 50 gern gemeinsam beantworten.
Einverstanden? - Gut, dann rufe ich nunmehr auch die Frage 50 des Herrn Abgeordneten Schröder auf:
Ist dem Bundespostminister bekannt, daß diese neuen Anschriften häufig große Schwierigkeiten bei der Auffindung alter Orte verursachen, die Identität vieler Dörfer verlorenzugehen droht und die ganze Neuorganisation bis heute vom größten Teil der Bevölkerung als unsinnig empfunden wird, und ist der Bundespostminister bereit, der Kritik der Bürger durch eine Aufhebung oder Änderung dieser Maßnahme Rechnung zu tragen?
Herr Kollege, es trifft nicht zu, daß die Deutsche Bundespost bei der Gemeindereform von sich aus alte Ortsnamen aus der Postanschrift streicht. Die Post übernimmt vielmehr bundeseinheitlich grundsätzlich den neuen, vom Landesgesetzgeber geschaffenen politischen Gemeindenamen als postamtlichen Namen für den Bestimmungsort. Ebenso wird als Konsequenz der Gemeindereform die örtliche Betriebsorganisation, z. B. der Zustelldienst, auf den neuen Gemeindebereich abgestellt. Nur in den Fällen, in denen es auch nach dieser Umstellung, z. B. in größeren Städten oder Gemeinden, noch mehrere Zustellpostämter gibt, werden diese durch Hinzufügen einer Ziffer zu dem Gemeindenamen postamtlich unterschieden. Die Regelung, die Betriebsorganisation auf Gemeindegrenzen abzustellen, und die damit verbundene Übernahme des jeweiligen politischen Gemeindenamens als Bestimmungsortsangabe haben sich seit langem bewährt. Sie sind unerläßlich, um den Kunden auch in Zukunft eine möglichst zuverlässige, schnelle und kostengünstige Übermittlung der Sendungen gewährleisten zu können.
Mit Rücksicht auf die Wünsche nach Weiterverwendung historischer Ortsnamen hat die Deutsche Bundespost aber die Möglichkeit vorgesehen, diesen Namen in der Postanschrift, und zwar in der Zeile oberhalb der Zustellangabe, zu verwenden. Außerdem werden die alten Gemeindenamen unter Hinweis auf die neuen Bestimmungsortsangaben im Verzeichnis der Postleitzahlen nach wie vor beibehalten. Darüber hinaus hat die Deutsche Bundespost für die Fälle, in denen eine Gemeinde von mehreren Zustellpostämtern aus versorgt wird, eigens einen zusätzlichen Anhang zum Verzeichnis der Postleitzahlen geschaffen, aus dem sich die Zuordnung eines Gemeindeteils zum jeweils zuständigen Zustellpostamt ersehen läßt. Es ist also festzustellen, daß es jedem Bürger freisteht, den alten Gemeindenamen in der Anschrift ebenso wie in der Absenderangabe in der Zeile oberhalb der Straßenangabe weiter zu verwenden.
Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, darf ich Ihrer Antwort entnehmen, daß Sie die Schuld für das Nichtfunktionieren dieser Postangaben in vielen Bereichen nicht dem Bundespostminister zuschieben, sondern daß die Schuld bei der damaligen niedersächsischen Landesregierung mit ihrem Gemeindereformgesetz zu suchen ist?
Herr Kollege, ich habe mich ausdrücklich darauf bezogen, daß das bundeseinheitliche Kriterien sind - denn Kommunalreformen hat es nicht nur in Niedersachsen, sondern in allen Bundesländern gegeben - und daß die Post im Vollzug dieser neuen Gemeindeorganisation selbstverständlich auch ihre Bezeichnungen ändern mußte. Aber das mit dem Nichtfunktionieren kann ich so nicht akzeptieren. Wenn etwas nicht funktioniert, liegt es daran - von Einzelfällen natürlich abgesehen, die in einem so großen Betrieb immer vorkommen können -, daß die Sendungen in der Adressenangabe unzureichend oder nicht deutlich genug bezeichnet waren.
Weitere Zusatzfrage.
Treffen Informationen zu, nach denen es in anderen Bundesländern nicht so gehandhabt worden ist, daß man Namen großer Gemeinden mit Zahlenzusätzen versehen hat, sondern daß man von vornherein Doppelnamen verwendet hat, und zwar den Namen der neuen Gemeinde an die erste Stelle gesetzt hat, aber den Namen des alten Ortsteils mit einem Bindestrich angefügt hat, so daß dort eine viel bessere Orientierung möglich ist?
Nein, Herr Kollege, das trifft nicht zu. Was Sie in Ihrer Frage festgestellt haben, sind bundeseinheitliche Kriterien, die von der Post überall gleichermaßen angewandt werden.
Weitere Zusatzfrage.
Darf ich also feststellen, daß der Bund diese rechtlichen Maßnahmen doch vorher beschlossen hat; ich nehme an, auf dem Verordnungswege? Ist das richtig?
Herr Kollege, ich muß noch einmal auf den Zusammenhang hinweisen. Auslösendes Moment war die überall in den Ländern der Bundesrepublik durchgeführte kommunale Neuordnung, bei der einzelne Orte, die zu einer neuen Gemeinde zusammengelegt wurden, einen neuen Namen oder den Namen einer der zusammengelegten Gemeinden bekamen. Selbstverständlich muß die Post, wenn das Postsystem funktionieren soll, diesen einheitlichen Namen der Gemeinde in ihr Verzeichnis übernehmen. Das ist der Zusammenhang.
Darf ich Ihren Äußerungen entnehmen, daß der Bundespostminister nicht bereit ist, diesen Themenkreis erneut zu überdenken und vielleicht bessere Lösungsvorschläge zu machen?
Nach Lage der Dinge kann es keine bessere Lösung geben. Jede andere Lösung würde die Zustellung verzögern oder verschlechtern und vielleicht zu sehr viel mehr Beschwerden führen, als Sie in Ihrer Fragestellung hier vortragen.
Weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Thüsing.
Herr Staatssekretär, habe ich Sie soeben recht verstanden, daß, nachdem eine Fülle von Ortsbezeichnungen durch Zahlen ersetzt wurden, es inzwischen ein öffentlich zugängliches Verzeichnis der alten Ortsnamen gibt, um beispielsweise den überregionalen Speditionen die Verlegenheit zu ersparen, etwa in Siegen stundenlang herumzufragen, wo sich Siegen 9 befindet, was die Bevölkerung in aller Regel nicht weiß?
Ich habe darauf hingewiesen, Herr Kollege, daß im Postleitzahlenver15570
zeichnis die alten Namen aufgeführt sind und daß man sich dort orientieren kann.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Forschung und Technologie auf. Zur Beantwortung der Fragen steht uns der Parlamentarische Staatssekretär Stahl zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 51 des Herrn Abgeordneten Dr: Ing. Laermann auf. - Der Abgeordnete ist nicht im Saal. Dann wird diese Frage ebenso wie seine Frage 52 schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 53 des Herrn Abgeordneten Dr. Warnke auf:
Welche Gründe haben die Bundesregierung bewogen, die Städte Emden und Marktredwitz als Standorte für Wiederaufbereitungsanlagen im Auftrag für das Gutachten „zukünftige Transportkapazitäten von radioaktivem Material" zu benennen?
Herr Präsident, ich bitte darum, die beiden Fragen gemeinsam beantworten zu dürfen.
Dann rufe ich auch die Frage 54 des Herrn Abgeordneten Dr. Warnke auf:
Zieht die Bundesregierung die Städte Emden und Marktredwitz auch heute noch als Standorte für eine Wiederaufbereitungsanlage in Erwägung?
Herr Kollege Dr. Warnke, die im Jahre 1974 von einem Ingenieurunternehmen durchgeführte Studie, die im Januar 1975 erschien, umfaßt mehrere Schwerpunkte. Es wurde modellhaft untersucht, an welchen Standorten in den Jahren 1988 und 1995 in der Bundesrepublik Deutschland Kernkraftwerke betrieben werden könnten und an welchen Orten und in welchen Mengen in Zukunft bestrahlte Brennelemente anfallen würden. Daneben wurden aber auch die Betriebsabfälle möglicher Kernkraftwerke und Wiederaufbereitungsanlagen untersucht, für die in erheblichem Umfang Transportkapazität benötigt wird.
In dieser Studie wurden modellhaft und ausschließlich aus verkehrstechnischen Überlegungen als simulierte Standorte für Wiederaufbereitungsanlagen Emden und Marktredwitz gewählt. Ich betone besonders, Herr Kollege Warnke: als simulierte Standorte. Standortüberlegungen, wie sie z. B. in den Standortkriterien für kerntechnische Anlagen des Bundesministers des Innern niedergelegt sind, spielten bei der Auswahl der Standorte keine Rolle. Damit sind die entscheidenden Faktoren für eine Standortgenehmigung überhaupt nicht untersucht worden.
Die Studie zeigte, daß bei der modellhaften Festlegung von Standorten, an denen dieses Konzept nicht realisierbar wäre, das zukünftige Transportaufkommen an bestrahlten Brennelementen und radioaktiven Abfällen mit den vorhandenen Verkehrsträgern bewältigt werden kann.
Wie bereits ausgeführt, hat die Bundesregierung die simulierten Standorte Emden und Marktredwitz bisher nicht in einer konkreten Planung für eine Wiederaufbereitungsanlage in Erwägung gezogen. Im Laufe dieses Jahres wird die Bundesregierung nach Überprüfung von Standortkriterien eine Standortsuche für Demonstrationsanlagen zur Entsorgung in der gesamten Bundesrepublik Deutschland durchführen. Erst danach, Herr Kollege, wird sie in der Lage sein, mögliche Standorte für eine Wiederaufbereitungsanlage zur Diskussion zu stellen. Ich hoffe, daß die für die Festlegung zuständigen Länder dann eine schnelle Entscheidung treffen.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß bei einem von ihr in Auftrag gegebenen Gutachten über mögliche Standorte einer Wiederaufbereitungsanlage - wie in diesem Fall Marktredwitz und Emden - eine unverzügliche und zutreffende Unterrichtung der zuständigen Stadtverwaltung und damit auch der Bevölkerung über die Hintergründe eines solchen Gutachtens zweckmäßig wäre? Oder ist die Bundesregierung der Auffassung, daß so etwas die Bevölkerung nichts angeht?
Herr Kollege Dr. Warnke, die Studie, die Sie in Ihrer Frage ansprechen, wurde 1975 in einer Auflage von 600 Stück verteilt. Wer daran in der Offentlichkeit ein Interesse hatte, konnte natürlich ein Exemplar der Studie bekommen. Ihnen selbst ist auf Ihre Bitte hin die Studie ja auch zugestellt worden.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist Marktredwitz bei zukünftigen Standortentscheidungen nach Auffassung der Bundesregierung ausgeschlossen?
Herr Kollege Dr. Warnke, ich habe darauf aufmerksam gemacht, daß Marktredwitz ein simulierter Standort war und die Bundesregierung diesen Ort in ihre jetzigen Standortüberlegungen noch nicht einbezogen hat.
Noch eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, hält die Bundesregierung in Abweichung von der bisherigen integrierten Lösung der Zusammenlegung von Wiederaufbereitung und Endlagerung in. Gorleben in Zukunft mehrere kleinere Wiederaufbereitungsanlagen für möglich?
Herr Kollege Dr. Warnke, Ihnen ist bekannt, daß der Bundeskanzler mit den Ministerpräsidenten über dieses Thema sehr eingehend gesprochen hat und man der Meinung war, daß eine derartige Lösung, wie Sie sie hier ansprechen, durchaus möglich wäre. Aber es gilt natürlich, was ich soeben sagte: Wenn die Bundesregierung die Standortuntersuchungen bis Ende des Jahres 1980 durchgeführt hat, ist es wichtig, daß die für die Standortgenehmigungen dann zuständigen Länder tatsächlich mitmachen. Auch Sie, Herr KolParl. Staatssekretär Stahl
lege Dr. Warnke, werden dann gebeten sein, mit Ihrem zuständigen Ministerpräsidenten einmal ernsthaft darüber zu sprechen, ob nicht auch er einen Standort auf sich nimmt.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, welche Größenordnung von Investitionen und Arbeitsplätzen ist eigentlich mit einer solchen mittleren Wiederaufbereitungsanlage, wie Sie sie soeben als Möglichkeit ins Auge gefaßt haben, verbunden?
Herr Kollege Dr. -Warnke, ich kann Ihnen hier keine Zahlen nennen. Aber falls Sie es wünschen, würde ich Ihnen gern schriftlich darauf antworten.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kunz ({0}).
Herr Staatssekretär, nachdem das Gutachten von einem fiktiven Standort ausgegangen ist und keine Genehmigungskriterien für eine solche Anlage berücksichtigt wurden, würde mich interessieren, wie hoch die Kosten für dieses Gutachten waren.
Die Kosten dieses Gutachtens beliefen sich auf etwa 150000 DM. Aber ich darf hinzufügen, daß diese Kosten meines Erachtens dadurch gerechtfertigt sind, daß es notwendig ist - da solche Anlagen wirklich geplant und gebaut werden -, derartige Untersuchungen für das ganze Feld der Bundesrepublik durchzuführen.
Weitere Zusatzfrage? - bitte.
Herr Staatssekretär, nachdem offenbar - zumindest in den Überlegungen der Bundesregierung - davon ausgegangen wird, daß Wiederaufbereitung und Endlagerung getrennt erfolgen können oder sollen, würde mich interessieren, wie die Bundesregierung die Risiken für eine getrennte Wiederaufbereitung und Endlagerung beurteilt.
Herr Kollege, ich müßte jetzt eigentlich anderthalb Stunden zu dem Thema sprechen. Aber falls Sie Wert darauf legen, schicke ich Ihnen eine Broschüre der Bundesregierung zu, die sich mit diesem Thema sehr eingehend befaßt. Sie können das dort bitte herauslesen.
Sie beziehen diese -
Ja, ja, es ist gut. Das muß dann erst einmal gelesen werden.
({0})
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schröder.
Herr Staatssekretär, nachdem Sie dem Kollegen Dr. Warnke eben gesagt haben, daß der Standort Marktredwitz in die künftigen Überlegungen der Bundesregierung für weitere Zwecke nicht einbezogen ist:
Können Sie dasselbe auch für den Standort Emden sagen?
Das soeben dem Kollegen Warnke bezogen auf Marktredwitz Gesagte gilt auch für Emden.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Dann rufe ich Frage 66 des Abgeordneten Dr. Langguth auf :
Teilt die Bundesregierung in ihrer Gesamtheit die Auffassung des Bundesministers Dr. Hauff, der unter Hinweis auf ein von ihm als „praktisch richtig" erkanntes Thomas-Mann-Zitat „Der Antikommunismus ist die Grundtorheit des 20. Jahrhunderts" den Verfassungsfeinde-Erlaß des damaligen Bundeskanzlers Brandt und der Ministerpräsidenten der Länder als kein „Ruhmesblatt" bezeichnete und in dieser Frage eine „radikale Kursänderung" als „überfällig" bezeichnete?
Herr Präsident, darf ich den Herrn Kollegen Langguth bitten, die beiden Fragen gemeinsam beantworten zu dürfen?
({0})
- Nicht einverstanden.
Nicht einverstanden.
Es wird jetzt etwas schwierig.
Ja, dann lesen Sie das vor, und bei der zweiten Frage, die aufgerufen wird, lesen Sie den zweiten Teil vor.
({0})
Herr Kollege, Ihre Frage beantworte ich wie folgt. Sie haben dieselben Fragen bereits in der Sitzungswoche vom 26. November 1979 gestellt und damals wunschgemäß sehr ausführlich eine schriftliche Antwort erhalten.
({0})
Die Themen, die in Ihren Fragen angeschnitten sind, bewegen viele nachdenkliche Bürger in unserem Lande. Auf sie in dem bescheidenen Rahmen einer Fragestunde angemessen einzugehen, ist schwerlich möglich. Es sind Probleme, die nicht einfach im Beschlußwege erledigt werden können, sondern die als langdauernde Grundsatzdiskussion um unsere gesamte staatliche Ordnung gesehen werden müssen.
Deshalb ist es z. B. wichtig - um auf Ihre zweite Frage vielleicht schon kurz einzugehen -, daß auch Mitglieder der Bundesregierung die Sorge der Bürger gegenüber der Undurchsichtigkeit der gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse, die Parteienfrustration und auch anderes hervorruft, ernst nehmen und sich an ihrer Diskussion beteiligen, wie Bundesminister Hauff es in seinem Buch getan hat.
Zusatzfrage?
Da ja bekannt ist, daß auch und gerade im Einzelfalle Lehrer sehr starken und prägenden Einfluß auf Schüler haben können,
möchte ich dann doch die Frage stellen, wie z. B. eine weitere Aussage des Herrn Bundesforschungsministers zu verstehen ist, wenn er formuliert: „Und ist es wirklich eine unerträgliche Belastung, wenn es einen Lehrer gibt, der sich selbst als Kommunist versteht?", und der dann in einem weiteren Passus bezweifelt, daß Kinder dadurch, wie er sagt - er setzt es in Anführungsstriche -, gefährdet seien?
Herr Kollege Langguth, ich kann Ihnen nicht ganz zustimmen, wenn Sie sagen, daß Lehrer einen unwahrscheinlich großen Einfluß auf Kinder ausüben. Aus meiner eigenen Erfahrung in der Familie spricht vieles vom Gegenteil dessen, was Sie darstellen.
Zu dem letzten, was Dr. Hauff gesagt haben soll, bitte ich Sie um Verständnis, daß ich Ihnen darauf keine Antwort gebe, da die Aussage mir nicht vorliegt. Ich möchte hier nicht in eine Wertung eintreten, die auch nicht notwendig ist.
Noch eine Zusatzfrage.
Wenn Herr Minister Hauff im Zusammenhang mit dem Verfassungsfeinde-Erlaß, der vom damaligen Bundeskanzler Brandt gemeinsam mit den Ministerpräsidenten der Länder beschlossen wurde, von einer „radikalen Kursänderung" spricht, würde ich aber gern wissen, was er in diesem Zusammenhang unter einer „radikalen Kursänderung" versteht. Würde er es beispielsweise für richtig halten, daß nicht nur. linksextreme, sondern auch rechtsextreme Lehrer dem öffentlichen Dienst angehören könnten?
({0})
Herr Kollege Dr. Langguth, die Bundesregierung hat, wie Ihnen sicherlich bekannt ist, aus den Erfahrungen mit dem Ministerpräsidentenbeschluß Konsequenzen gezogen, indem sie für den Bundesbereich die Grundsätze der Verfassungstreue neu formuliert hat. Im übrigen gehe ich davon aus, daß auch künftig in allen Parteien über diese Frage nachgedacht wird, was ja in bezug auf Ihre Partei etwa durch Äußerungen von Herrn Rommel deutlich wird.
({0})
Keine weiteren Zusatzfragen. Dann rufe ich Frage 67 des Herrn Abgeordneten Dr. Langguth, also den zweiten Teil, auf:
Macht sich die Bundesregierung die Kritik des Bundesministers Dr. Hauff zu eigen, der trotz SPD /FDP-Koalition seit dem Jahre 1969 kritisiert, „die Bürger erfahren zunehmend, daß es für sie als einzelne zunehmend schwerer wird, in unserer Demokratie entscheidend in politische Prozesse einzugreifen?
Herr Kollege Dr. Langguth, hinsichtlich des sogenannten Verfassungsfeinde-Erlasses sehen dies Mitglieder Ihrer Partei zum Teil ebenso wie Mitglieder der Sozialdemokratischen Partei. So hat z. B. der Stuttgarter Oberbürgermeister Manfred Rommel - nachzulesen in der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung" vom 11. Mai 1978 - festgestellt, der liberale Staat wäre der kritischen Jugend gegenüber glaubwürdiger, wenn er nicht so ängstlich wäre, und ihn, Rommel, beunruhige die Praxis bei der Überprüfung von Extremisten. Im „Schwarzwälder Boten" vom 2. November 1978 betonte er, Freiheit für Andersdenkende müsse argumentativ gesichert sein und dürfe nicht im Vollzug unpolitischen Verwaltungsbehörden überlassen werden.
Helmut Schmidt stellte dazu fest: Diese entsetzliche Sucht der Deutschen, alles und jedes durch Paragraphen im Vorweg zu erfassen und zu regeln, ist einer der Gründe dafür, weswegen wir auf manchen Gebieten etwas weniger Freiheit haben, als wir hoffen oder haben sollten.
({0})
Nein, Herr Abgeordneter, es tut mir leid. Die Fragestunde ist abgelaufen.
({0})
Das ist der Nachteil, der sich daraus ergibt, daß Ihre beiden Fragen nicht gemeinsam beantwortet worden sind; aber das kann man nicht vorausberechnen.
({1})
- Nein, das hilft nichts. Es ist verbindlich: Die Fragestunde dauert eine Stunde und dreißig Minuten, nicht länger. .
Ich schließe die Sitzung und berufe die nächste Sitzung auf Donnerstag, den 17. Januar 1980, 9 Uhr ein.