Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet.
Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 1. Juni 1979 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt:
Gesetz über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr
Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über forstliches Saat- und Pflanzgut
Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über forstliches Gesetz zu dem Abkommen vom 19. Juli 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich über Arbeitslosenversicherung
Gesetz zu dem Vertrag vom 11. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kanada über die Auslieferung
In seiner Sitzung am 1. Juni 1979 hat der Bundesrat ferner beschlossen, hinsichtlich der nachstehenden Gesetze zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß einberufen wird:
Gesetz zur Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge Gesetz zur Einführung eines Mutterschaftsurlaubs
Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Mutterschutzgesetzes
Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfalleistungen ({0})
Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films ({1})
Gesetz über das Verfahren bei Volksentscheid, Volksbegehren und Volksbefragung nach Artikel 29 Abs. 6 des Grundgesetzes ({2})
Gesetz über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Abs. 7 des Grundgesetzes ({3})
Seine Schreiben sind als Drucksachen 8/2936, 8/2937, 8/2938, 8/2939, 8/2940, 8/2941 und 8/2942 verteilt.
Der Präsident des Deutschen Bundestages hat gemäß § 94 Abs. 1 Satz 3 der Geschäftsordnung den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1979 ({4}) dem Haushaltsausschuß überwiesen.
Der Bundesminister des Innern hat mit Schreiben vom 5. Juni 1979 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Erhard ({5}), Spranger, Dr. Miltner, Biechele, Regenspurger, Broll, Dr. Laufs, Gerlach ({6}), Dr. Jentsch ({7}), Dr. Jobst, Berger ({8}), Schwarz, Dr. Wittmann ({9}), Hartmann, Helmrich, Dr. Bötsch, Dr. Stark ({10}), Dr. Volmer und der Fraktion der CDU/CSU betr. Asylangelegenheiten und Ausländerwesen - Drucksache 8/2784 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/2946 verteilt.
Der Bundesminister des Innern hat mit Schreiben vom 7. Juni 1979 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Spranger, Berger ({11}), Regenspurger, Schwarz, Dr. Miltner, Volmer, Broll, Krey, Dr. Langguth, Dr. Laufs, Dr. Jentsch ({12}) und der Fraktion der CDU/CSU betr. Fortentwicklung des Besoldungsrechts - Drucksache 8/2833 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/2949 verteilt.
Der Bundesminister des Innern hat mit Schreiben vom 8. Juni 1979 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Spranger, Dr. Langguth, Dr. Miltner, Biechele, Broll, Dr. Jentsch ({13}), Dr. Laufs, Gerlach ({14}), Berger ({15}), Röhner, Schwarz, Dr. Lenz ({16}), Hartmann, Helmrich, Dr. Stark ({17}) und der Fraktion der CDU/CSU betr. Bundesarchiv Koblenz - Drucksache 8/2843 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/2951 verteilt.
Der Bundesminister der Verteidigung hat mit Schreiben vom 11. Juni 1979 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Biehle, Würzbach, Ernesti, Stahlberg, Dr. Jobst, Dr. Voss, Kraus, Niegel, Dr. Rose, Glos, Hartmann, Voigt ({18}), Dr. Kunz ({19}), Weiskirch ({20}), Dr. Waigel und der Fraktion der CDU/ CSU betr. Einsatz ziviler Lehrkräfte an den Schulen der Bundeswehr - Drucksache 8/2785 - beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 8/2960 verteilt.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat mit Schreiben vom 11. Juni 1979 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Köhler ({21}), Dr. Todenhöfer, Frau Fischer, Dr. Hoffacker, Dr. Hüsch, Josten, Jäger ({22}), Dr. Kunz ({23}), Werner und der Fraktion der CDU/CSU betr. Verwaltungshilfe der Bundesregierung - Drucksache 8/2832 - beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 8/2966 verteilt.
Die in Drucksache 8/2781 unter Nr. 25 aufgeführte EG-Vorlage
Vorschlag einer Verordnung des Rates über die bei Unregelmäßigkeiten im Bereich der mit Beschluß vom 21. April 1970 vorgesehenen eigenen Mittel zu treffenden Maßnahmen sowie die Einrichtung eines einschlägigen Informations- und Kontrollsystems
wird als Drucksache 8/2923 verteilt.
Die in Drucksache 8/2880 unter Nr. 10 aufgeführte EG-Vorlage
Vorschlag einer zehnten Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern in Ergänzung der Richtlinie 77/388/EWG - Anwendung der Mehrwertsteuer auf die Vermietung von beweglichen körperlichen Gegenständen
wird als Drucksache 8/2921 verteilt.
Die in Drucksache 8/2717 unter Nr. 13 und 14 aufgeführten EG-Vorlagen
Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Verbraucherkredit
Vorschlag einer Verordnung des Rates über die Europäische Kooperationsvereinigung ({24})
werden als Drucksachen 8/2953 und 8/2954 verteilt.
Die in Drucksache 8/2717 unter Nr. 15 aufgeführte EG-Vorlage
Vorschlag einer Richtlinie des Rates zum Schutz der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische, physikalische und biologische Agenzien bei der Arbeit
wird als Drucksache 8/2952 verteilt.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mit Schreiben vom 30. Mai 1979 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat:
Entwurf einer Entschließung des Rates über die Angabe des Preises je Maßeinheit bei Lebensmitteln und anderen Erzeugnissen des kurzfristigen Verbrauchs in Fertigpackungen mit im voraus festgelegten Füllmengen
- Drucksache 8/2583 Nr. 1 Vorschlag einer Verordnung ({25}) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte Weine mit Ursprungsbezeichnung der Tarifstelle ex 22.05 C des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Marokko ({26})
- Drucksache 8/2583 Nr. 3 Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 71/316/EWG des Rates vom 26. Juli 1971 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend gemeinsame Vorschriften über Meßgeräte sowie über Men- und Prüfverfahren
- Drucksache 8/2583 Nr. 4 12678
Vizepräsident Frau Renger
Entwurf einer Verordnung ({27}) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Ferrochrom mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 4 Gewichtshundertteilen oder mehr der Tarifstelle ex 73.02 E I des Gemeinsamen Zolltarifs und über die Ausdehnung dieses Kontingents auf bestimmte Einfuhren von Ferrochrom mit einem Gehalt an Kohlenstoff von 3 bis 4 Gewichtshundertteilen ({28})
- Drucksache 8/2636 Nr. 1 Vorschlag einer Verordnung des Rates zur Aufrechterhaltung der Genehmigungspflicht für die Einfuhr nach Italien von Glühlampen mit Ursprung in gewissen europäischen Staatshandelsländern
- Drucksache 8/2636 Nr. 2 Vorschlag einer Verordnung ({29}) des Rates über eine Abweichung von einigen Vorschriften über die Bestimmung des Begriffs „Waren mit Ursprung in ..." oder „Ursprungswaren" in dem Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Marokko
- Drucksache 8/2636 Nr. 3 Vorschlag einer Verordnung ({30}) des Rates über Zinszuschüsse für Strukturdarlehen
- Drucksache 8/2636 Nr. 4
Vorschlag einer Verordnung ({31}) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Karotten und Speisemöhren der Tarifstelle ex 07.01 G II des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Zypern
- Drucksache 8/2717 Nr. 1 Vorschlag einer Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung ({32}) Nr. 2133/78 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls für Kraftpapier und Kraftpappe in Form von Kraftliner mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika
- Drucksache 8/2717 Nr. 2
Vorschlag einer Verordnung ({33}) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für frische Tafeltrauben 'der Tarifstelle ex 08.04 A I des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Zypern
- Drucksache 8/2717 Nr. 3 Vorschlag einer Entscheidung betreffend die Durchführung des Ratsbeschlusses 78/870/EWG vom 16. Oktober 1978 zur Ermächtigung der Kommission, Anleihen zur Investitionsförderung in der Gemeinschaft aufzunehmen
- Drucksache 8/2781 Nr. 1 Vorschlag einer Verordnung ({34}) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Aprikosenpülpe der Tarifstelle ex 20.06 B II c) 1 aa) des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in der Türkei
- Drucksache 8/2781 Nr. 2 Vorschlag einer Verordnung ({35}) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Rum, Arrak und Taffia der Tarifstelle 22.09 C I des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in den mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft assoziierten überseeischen Ländern und Gebieten
- Drucksache 8/2781 Nr. 3 Vorschlag einer Verordnung ({36}) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Rum, Arrak und Taffia der Tarifstelle 22.09 C I des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in den AKP-Staaten ({37})
- Drucksache 8/2781 Nr. 4 Vorschlag einer Verordnung ({38}) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für bestimmte Weine mit Ursprungsbezeichnung der Tarifstelle ex 22.05 C des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Algerien ({39})
- Drucksache 8/2781 Nr. 5 Vorschlag einer Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung ({40}) Nr. 3059/78 über die gemeinsame Einfuhrregelung für bestimmte Textilwaren mit Ursprung in Drittländern
- Drucksache 8/2781 Nr. 7 Vorschlag einer Verordnung ({41}) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Tomaten, frisch oder gekühlt, der Tarifstelle ex 07.01 M des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in den Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean und in den überseeischen Ländern und Gebieten
- Drucksache 8/2838 Nr. 1 Vorschlag einer Verordnung ({42}) des Rates über die Aussetzung der Anwendung der durch die Verordnungen ({43}) Nr. 3175/78, 3176/78 und 3177/78 festgesetzten Richtplanfonds für die Einfuhren bestimmter Waren mit Ursprung in Norwegen, Portugal und Schweden
- Drucksache 8/2838 Nr. 2 Vorschlag einer Verordnung ({44}) des Rates zur zeitweiligen und teilweisen Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für einige Fischarten
- Drucksache 8/2838 Nr. 3 Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mit Schreiben vom 1. Juni 1979 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat:
Vorschlag einer Verordnung des Rates zur Anwendung der Verordnung ({45}) Nr. 1302/78 über die Gewährung einer finanziellen Unterstützung für Vorhaben zur Nutzung alternativer Energiequellen auf dem Gebiet der Sonnenenergie
- Drucksache 8/2331 Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mit Schreiben vom 16. Mai 1979 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat:
Vorschlag einer Verordnung des Rates über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen
- Drucksache 8/2781 Nr. 24 Empfehlung eines Beschlusses des Rates zur Aushandlung eines Rechtsinstruments, auf Grund dessen die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über den Austausch von therapeutischen Substanzen menschlichen Ursprungs werden kann
- Drucksache 8/2583 Nr. 13 Empfehlung eines Beschlusses des Rates zur Aushandlung eines Rechtsinstruments, auf Grund dessen die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über den Austausch von Blutgruppenreagenzien werden kann
- Drucksache 8/2583 Nr. 12 Empfehlung eines Beschlusses des Rates zur Aushandlung eines Rechtsinstruments, auf Grund dessen die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft Vertragspartei des Übereinkommens über die vorübergehende zollfreie Einfuhr von medizinischem, chirurgischem und Laboratoriumsmaterial zur leihweisen Verwendung für Diagnose- und Behandlungszwecke in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens werden kann
- Drucksache 8/2636 Nr. 19 Ich rufe den einzigen Tagesordnungspunkt auf: Fragestunde
- Drucksache 8/2948 Die Frage 3 des Abgeordneten Wittmann aus dem Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes wird auf seinen Wunsch schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Die Fragen 1 und 2 des Abgeordneten Dr. Möller aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz und die Fragen 97 und 98 des Abgeordneten Weisskirchen ({46}) aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft werden auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers des Auswärtigen auf. Herr Staatsminister Dr. von Dohnanyi steht zur Beantwortung zur Verfügung.
Frage 4 des Abgeordneten Dr. Wittmann wird auf seinen Wunsch schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 5 des Herrn Abgeordneten Hoffmann ({47}) auf:
Hält es die Bundesregierung mit Geist und Buchstaben der Europäischen Verträge für vereinbar, daß am 4. Juni 1979 Bürgern der Bundesrepublik Deutschland von französischen Beamten der Grenzübertritt nach Frankreich verweigert wurde, weil sie gegen das geplante Kernkraftwerk Cattenom friedlich demonstrieren und auf die grenzüberschreitenden Gefahren aufmerksam machen wollten, und welche Konsequenzen plant sie daraus zu ziehen?
Bitte sehr, Herr Staatsminister.
Herr Kollege, die Römischen Verträge berühStaatsminister Dr. von Dohnanyi
ren nicht das Recht jedes Mitgliedstaates, den grenzüberschreitenden Personenverkehr unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder der Sicherheit, zu regeln.
Zusatzfrage.
Herr Staatsminister, können Sie begreifen, daß bei den Vorfällen, die sich auf Cattenom beziehen, einigen Bürgern der Blutdruck etwas steigt, wenn sie solche Antworten bekommen, wenn man genau weiß, daß beispielsweise in Fragen der Fußballkontakte eine großzügigere Haltung an den Tag gelegt wird als in solchen Fragen, wo es um die unmittelbaren Rechte und Ängste betroffener Bürger geht, und würden Sie Ihre rechtliche Bewertung nicht korrigieren können, wenn Sie beispielsweise an Art. 4 des Europäischen Niederlassungsabkommens von 1955 denken, wo es heißt - ich darf nur ganz kurz zitieren -:
Die Staatsangehörigen eines Vertragsstaates erfahren im Gebiet der anderen Vertragsstaaten im Genuß und in der Ausübung sämtlicher bürgerlicher Rechte die gleiche Behandlung wie die eigenen Staatsangehörigen?
Herr Staatsminister.
Herr Kollege Hoffmann, ich bedaure, ich kann auf Ihre Frage nicht anders antworten, als es sich aus dem Sachverhalt ergibt. Es ist nicht zu bestreiten, daß jedes Mitglied der Europäischen Gemeinschaft das Regelungsrecht an den Grenzen behalten hat, insbesondere soweit Fragen der öffentlichen Ordnung oder der Sicherheit betroffen sind. Das hat mit dem Niederlassungsrecht, wie Sie wissen, nichts zu tun. Bei den Vorgängen um Cattenom handelte es sich nicht um die Absicht, sich niederzulassen, auf jeden Fall nicht im Sinne der Vorschriften der Römischen Verträge.
Zweite Zusatzfrage, bitte, Herr Kollege.
Herr Staatsminister, wenn Sie bereit wären, über die rechtliche Wertung hinaus eine politische Aussage zu treffen, ob Sie es für vernünftig und für politisch vertretbar halten, daß deutschen Bürgern an der Grenze in diesem Fall der Übergang verwehrt worden ist, wäre ich Ihnen besonders dankbar, auch im Hinblick auf das, was wir in den letzten Wochen in bezug auf das zukünftige Europa diskutiert haben.
Herr Kollege, die Bundesregierung kann ihr Urteil nicht an die Stelle des zuständigen Urteils der französischen Staatsregierung stellen. Aber es ist sicherlich richtig, daß Ereignisse wie der Bau eines Kraftwerkes, wenn diese über die Grenzen hinaus Bedeutung haben, auch die Aussprache über die Grenzen hinaus möglich machen sollten.
Ich rufe die Frage 6 des Herrn Abgeordneten Hoffmann auf:
Hat es in Vorbereitung, Durchführung oder anschließendem Auswerten der zeitweiligen Grenzschließung Kontakte, Beratungen oder Hilfestellungen zwischen deutschen und französischen Stellen gegeben, insbesondere ein Weitergeben von Namenslisten?
Herr Kollege, es hat von deutscher Seite keine Beteiligung an den grenzpolizeilichen Maßnahmen der französischen Behörden am 4. Juni 1979 gegeben. Es wurden keine Namenslisten ausgehändigt.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Wären Sie dann auch bereit, die entsprechenden Berichte in der französischen Presse zu dementieren? Denn dort wurde so etwas behauptet.
Ich habe solche Berichte der französischen Presse nicht gesehen. Aber ich nehme an, daß die Feststellung hier im Bundestag als ein ausreichendes Dementi gewertet werden kann.
Keine weitere Zusatzfrage.
Die Frage 7 des Herrn Abgeordneten Sauer wird auf seinen Wunsch schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Frage 8 des Herrn Abgeordneten Dr. Hupka:
Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die militärische Präsenz der DDR in den sogenannten Frontstaaten Afrikas vor?
Bitte sehr, Herr Staatsminister.
Die Bundesregierung hat über die militärische Präsenz der DDR in Afrika in der Sitzung des Auswärtigen Ausschusses am 25. April 1979 ausführlich berichtet.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Herr Staatsminister, hat die Öffentlichkeit nicht ein Anrecht darauf zu erfahren, in welcher Weise die DDR in den Frontstaaten präsent ist, um sich auch ein Urteil über die sogenannte Entspannungspolitik bilden zu können?
Herr Kollege, für die Bundesregierung ist das nicht die „sogenannte Entspannungspolitik", sondern die Entspannungspolitik. Wir verwenden das Wort „sogenannte" auch für andere Begriffe in den Ost-West-Beziehungen nicht mehr. Im übrigen muß man wohl feststellen, daß es, wenn die Bundesregierung Anlaß sieht, eine Sache im Auswärtigen Ausschuß vertraulich zu be12680
handeln, ein Fehler wäre, die Angelegenheit danach in der Öffentlichkeit in breitem Umfang zu diskutieren.
Eine zweite Zusatzfrage.
Herr Staatsminister, welche Gründe liegen dafür vor, das vertraulich zu behandeln, da wir wissen, daß die DDR in den Frontstaaten sehr stark engagiert ist und man dies gelegentlich auch im „Neuen Deutschland" lesen kann?
Es sind Gründe der Vertraulichkeit, Herr Kollege Hupka.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Graf Huyn.
Herr Staatsminister, könnten Sie diese Gründe der Vertraulichkeit etwas mehr spezifizieren, zumal es offenbar um Dinge geht, die allgemein bekannt sind, über die sich nur die Bundesregierung weigert zu sprechen, und könnten Sie sagen, aus welchen Gründen sie dies tut?
Herr Kollege Graf Huyn, die Bundesregierung hat sich hinsichtlich der grundsätzlichen Präsenz geäußert. Aber die Einzelheiten, um die es geht, betrachtet die Bundesregierung als Informationen, die zweckmäßigerweise in der Vertraulichkeit des Auswärtigen Ausschusses diskutiert werden.
Keine weitere Zusatzfrage. Ich rufe die Frage 9 des Herrn Abgeordneten Dr. Hupka auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß Mitglieder der polnischen Vereinigung „Zgoda" bei der Einreise in die Volksrepublik Polen einen weit geringeren Betrag pflichtgemäß umtauschen müssen als alle anderen einreisenden Bundesbürger, und wird die Bundesregierung bei der Regierung der Volksrepublik Polen nach den Gründen für diese Ungleichbehandlung von einreisenden Bundesbürgern fragen?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß Mitglieder der polnischen Vereinigung „Zgoda" bei der Einreise in die Volksrepublik Polen einem geringerem Devisenzwangsumtausch als andere Bundesbürger unterliegen. Bei entsprechenden Hinweisen wird sich die Bundesregierung weiterhin selbstverständlich um gleiche Behandlung einreisender Bundesbürger bemühen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Hupka.
Wird sich die Bundesregierung vielleicht Informationen durch Dienststellen einholen, die auch mit der Bundesregierung zu tun haben, damit sie dann weiß, in welcher Weise Reisende unterschiedlich behandelt werden, die nach Ostdeutschland jenseits von Oder/Neiße fahren?
Herr Kollege, es liegen uns Informationen z. B. hinsichtlich der Unterscheidung nach Altersgruppen usw. vor. Aber wenn Sie begründete Nachweise erbringen können, daß die von Ihnen vermutete oder behauptete Unterscheidung besteht, dann wären wir natürlich dafür dankbar und würden der Sache nachgehen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Graf Huyn.
Ich möchte den Herrn Staatssekretär fragen, ob' die Bundesregierung von sich aus in der Lage wäre, diese Recherchen anzustellen und dieses Haus darüber zu informieren.
Graf Huyn, wenn Herr Hupka die Informationen offenbar schon hat, sind wir schon aus Gründen der Rationalität der Verwaltung zweckmäßigerweise auf seine Informationen angewiesen.
({0})
- Aber .die Bundesregierung ist eine Verwaltung.
({1})
Ich rufe die Frage 10 des Herrn Abgeordneten Dr. Mertes auf:
Bitte, Herr Staatsminister.
Hat - wie die Presse meldete - die Volksrepublik Polen von der Bundesrepublik Deutschland einen Rohstoffkredit in Höhe von 1 Milliarde DM zu erwarten, und, wenn ja, welchen Zusammenhang stellt die Bundesregierung her zwischen der Gewährung dieses Kredits und der polnischen Durchführung des deutschpolnischen Ausreiseprotokolls von 1975, insbesondere dessen Offenhalteklausel zugunsten des Ausreisewillens von vielen Tausenden von Deutschen?
Dr. von Dohnanyi, . Staatsminister: Herr Kollege Mertes, die Pressemeldungen sind nicht zutreffend.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Mertes.
Wie erklären Sie sich diese Pressemeldungen?
Ich kann nicht Pressemeldungen erklären, die nach unserer Information inhaltlich nicht zutreffend sind. Sie sind nicht zutreffend, Herr Mertes.
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Kollege.
Für den Fall, daß ein Teil der Pressemeldungen einen wahren Kern hat, frage ich: Wie gedenkt die Bundesregierung dann meine Frage nach dem Zusammenhang zwischen finanziellen Leistungen und der polnischen Haltung gegenüber den Vereinbarungen von 1975/76 zu beantworten?
Herr Mertes, die 1 Bundesregierung hat die Praxis, in Fragestunden
keine hypothetischen Fragen zu beantworten. Ich möchte das an dieser Stelle auch nicht tun.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Hupka.
Herr Staatsminister, würden Sie auch sagen, daß die Meldung im Magazin „Der Spiegel" nicht stimmt, daß es sich jetzt um einen Kredit von 750 Millionen DM handelt?
Herr Hupka, soll das ein Kredit der Bundesregierung sein?
({0}) - Das stimmt nicht.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jäger ({0}).
Herr Staatsminister, hat es denn Gespräche zwischen der Bundesregierung und der polnischen Regierung über polnische Wünsche nach einem solchen Kredit gegeben, und welche Forderungen sind dabei gegebenenfalls gestellt worden?
Mir sind solche Gespräche nicht bekannt, Herr Kollege Jäger.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter von der Heydt Freiherr von Massenbach.
von der Heydt Freiherr von Massenbach ({0}) : Herr Staatsminister, da Sie das soeben dementiert haben: Gibt es dann vielleicht Pläne, der Volksrepublik Polen Rohstoffkredite über andere Beträge, als hier in dieser Pressemitteilung angegeben, zur Verfügung zu stellen?
Meinen Sie durch die Bundesregierung?
von der Heydt Freiherr von Massenbach ({0}) : Es heißt hier: „von der Bundesrepublik Deutschland", also Bundesbank, Bundesregierung. Weil Sie diese Pressemeldung dementiert haben, möchte ich wissen, ob es Pläne über einen Kredit an die Volksrepublik Polen gibt, bei dem es um einen anderen Betrag als um 1 Milliarde DM geht.
Herr Kollege, ich hätte die Pressemeldung bestimmt nicht nur wegen des Betrages dementiert. Das wäre ja unaufrichtig. Ich habe die Pressemeldung wegen des Inhaltes dementiert. Wenn Sie unter „Bundesrepublik Deutschland" öffentliche Stellen wie die Bundesregierung oder ein Bundesland oder die Bundesbank verstehen, dann ist mein Dementi richtig in jeder Beziehung.
Ich rufe Frage 11 des Herrn Abgeordneten Dr. Mertes ({0}) auf:
Gedenkt die Bundesregierung, in diesem Zusammenhang gemäß ihren Zusicherungen vom 10. März 1976 vor dem Bundesrat die polnischen Verpflichtungen zur Gewährung von Gruppenrechten im Sinne des Internationalen Menschenrechtspakts für die Deutschen in den Oder/Neiße-Gebieten gegenüber der Regierung der Volksrepublik Polen nicht nur in Erinnerung zu rufen, sondern auch zur Einhaltung dieser Verpflichtungen aufzufordern?
Herr Kollege, ich beziehe mich auf meine Antwort auf die vorangegangene Frage.
Keine Zusatzfrage, Herr Kollege?
({0}) - Bitte sehr.
Herr Staatsminister, teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß für die Gestaltung der deutsch-polnischen Beziehungen in allen Bereichen der interpretierende Briefwechsel zwischen Außenminister Genscher und Außenminister Olszowski vom März 1976 ein maßgebliches Dokument ist, nach dem wir Treu und Glauben der polnischen Regierung messen?
Sicherlich.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jäger ({0}).
Herr Staatsminister, wird die Bundesregierung, auch ohne daß über einen solchen Kredit gesprochen wird, die Verpflichtungen aus dem Menschenrechtspakt, nach dem der Kollege Mertes fragt, in Erinnerung rufen und auf ihre Erfüllung bestehen?
Sicherlich.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Hupka.
Herr Staatsminister, können Sie dem Hohen Hause Auskunft darüber erteilen, in welchem Zustand sich die Gewährung des Volksgruppenrechts in den Gebieten jenseits von Oder und Neiße gegenüber den Deutschen befindet?
Herr Kollege, ich kann das natürlich hier nicht im einzelnen tun. Dazu hätte es einer eingehenden Vorbereitung im Hinblick auf diesen Punkt bedurft. Aber ich bin sicher, daß bei einer anderen Gelegenheit die Möglichkeit zu einer entsprechenden Fragestellung besteht, auf die ich dann gern umfassend eingehen will.
Herr Dr. Mertes hat noch eine Zusatzfrage.
Herr Staatsminister, hat die Bundesregierung im Sinne ihrer Zusicherung von 1976 gegenüber dem Bundestag
Dr. Mertes ({0})
und dem Bundesrat das Thema der von mir angesprochenen Rechte gegenüber der polnischen Regierung schon aufgeworfen, und wie hat diese dann reagiert?
Die Fragen sind unter verschiedenen Aspekten bei verschiedenen Gesprächen aufgenommen worden. Aber auch hier würde ich lieber im einzelnen antworten, Herr Mertes, als pauschal.
Ich rufe die Frage 12 des Herrn Abgeordneten Graf Huyn auf:
Wie viele Deutsche aus den Gebieten östlich von Oder und Neiße haben seit den Vereinbarungen vom 9. September 1975 bisher von Polen eine Ausreisegenehmigung erhalten, und wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung bis Ende 1979 und darüber hinaus?
Seit Ende März 1976 bis zum 31. Mai 1979 sind insgesamt 92 192 Menschen mit Genehmigung der polnischen Behörden in die Bundesrepublik Deutschand ausgesiedelt.
Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Volksrepublik Polen die in dem Protokoll übernommenen Verpflichtungen erfüllen wird. Dies gilt auch und besonders hinsichtlich der sogenannten „Offenhalte-Klausel" ({0}).
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Graf Huyn.
Herr Staatsminister, bedeutet das, daß die Bundesregierung davon ausgeht, daß bis Ablauf dieses Jahres die volle Zahl der Deutschen aus den Gebieten östlich von Oder und Neiße hier in die Bundesrepublik Deutschland kommen kann, wie dies zugesagt war?
Herr Kollege, wir gehen davon aus. Von Anfang Januar bis Mai 1979 sind mit polnischer Genehmigung 10 692 Personen eingetroffen. Es gibt einen gewissen Rückgang gegenüber den ersten fünf Monaten des Vorjahres. 1977 waren es 11 924 Personen, 1978 waren es 11 537 Personen.
Aber die Bundesregierung geht davon aus, daß der gewisse Rückgang im Jahre 1979 auch durch den strengen Winter mitverursacht worden sein kann. Durch verstärkte Ausreisen in den nächsten Monaten kann das theoretische Jahressoll von 30 000 bis 31 000 Personen - wie 1978 - dennoch erreicht werden.
Bitte sehr.
Herr Staatsminister, wird die Bundesregierung auf geeignetem Wege darauf hinwirken, daß sich die Hoffnungen auf eine verstärkte Ausreise, die Sie gerade zum Ausdruck gebracht haben, in den nächsten Monaten erfüllen?
Sicherlich.
Eine Zusatzfrage des
Herrn Abgeordneten Dr. Hupka.
Herr Staatsminister, kann ich Ihre Antwort exakt so verstehen, daß nach Auslaufen der Vierjahresfrist jedermann, der die Kriterien erfüllt, die Erlaubnis zur Ausreise erhalten wird?
Ich war gefragt worden, Herr Hupka, nach der Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen. Wir gehen davon aus, daß die Volksrepublik Polen die eingegangenen Verpflichtungen erfüllen wird.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Sauer.
Herr Staatsminister, Sie haben vorhin die Zahlen der Personen genannt, die mit Genehmigung der polnischen Regierung ausgesiedelt sind. Hätten Sie gleichzeitig die Zahlen der Personen parat, die ohne Genehmigung der Volksrepublik Polen die Gelegenheit benutzt haben, hier bei ihren Verwandten zu bleiben, da sie annehmen mußten, daß sie keine Ausreisegenehmigung erhalten würden?
Nein, Herr Kollege.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jäger ({0}).
Herr Staatsminister, es bleibt also auch nach Auffassung der Bundesregierung dabei, wie es im Protokoll heißt: „Es wird keine zeitliche Einschränkung für die Antragstellung durch Personen vorgesehen, die die in der ,Information' genannten Kriterien erfüllen"?
Herr Kollege, ich wiederhole, was ich zuvor gesagt habe: Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Regierung der Volksrepublik Polen die von ihr eingegangenen Verpflichtungen erfüllen wird. Auf dieser Grundlage habe ich meine Antwort gegeben.
Ich rufe Frage 13 des Herrn Abgeordneten Graf Huyn auf:
Wieviel Gespräche und Verhandlungen hat die Bundesregierung mit der polnischen Regierung über das Thema der sprachlichen und kulturellen Rechte für zurückbleibende Deutsche geführt und mit welchem Ergebnis?
Die Bundesregierung hat entsprechend der Zusage des Bundesministers des Auswärtigen vom 10. März 1976 vor dem Bundesrat mit der polnischen Regierung zahlreiche Gespräche zu diesem Thema geführt.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Graf Huyn.
Herr Staatsminister, wären Sie auch bereit, den zweiten Teil meiner Frage zu beantworten, nämlich mit welchem Ergebnis diese Gespräche geführt worden sind?
Herr Kollege, ich müßte dann wohl sehr viele Einzelheiten berichten. Vielleicht geben Sie uns die Möglichkeit, dies schriftlich zu tun. Ergebnisse von solchen Gesprächen können nicht kurzfristig erwartet werden.
Zweite Frage, bitte.
Herr Staatsminister, wären Sie bereit, mir noch vor Beginn der Sommerpause diese Auskünfte in schriftlicher Form zu erteilen?
Dazu bin ich sicherlich bereit.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Hupka.
Herr Staatsminister, wie erklären Sie es sich, daß trotz der von Ihnen zitierten vielen Gespräche bisher die Deutschen, die unmittelbar Betroffenen, keinerlei Rechte erhalten haben?
Herr Kollege, ich will zunächst nur präzisieren: Ich hatte „zahlreiche" und nicht „viele" gesagt. Es waren also mehrere Gespräche. Hier würde sich sonst vielleicht ein Mißverständnis einschleichen.
Zusammenfassend kann man zu den Ergebnissen erstens sagen, ohne in die Einzelheiten zu gehen, daß die Frage der sprachlichen und kulturellen Rechte für zurückbleibende Deutsche in Polen vor dem Hintergrund der historischen Erfahrungen schwierig und nur langfristig lösbar ist. Dies ist auch die Position der Volksrepublik Polen.
Zweitens: Während die polnische Seite zunächst ausschließlich auf die innenpolitische Problematik der Frage verwiesen hat, hat sie in den letzten Jahren wohl auch im Gefolge der Gespräche zunehmend auf das wachsende Interesse an der deutschen Sprache und Literatur und den verbreiteten Zugang zur deutschen Kultur hingewiesen. Es hat dort also wohl Verbesserungen gegeben. Über diese, so hatte ich eben gesagt, Graf Huyn, wäre ich bereit, noch einmal gesondert zu berichten.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jäger ({0}).
Herr Staatsminister, nachdem Sie auf Fragen in diesem Zusammenhang früher in diesem Hause mitgeteilt hatten, daß die Hauptschwierigkeit gegenüber der polnischen Regierung darin bestehe, daß diese gar nicht bereit sei, die Existenz nationaler Minderheiten zu akzeptieren, möchte ich fragen: Ist es denn der Bundesregierung bei diesen zahlreichen Gesprächen inzwischen gelungen, die polnische Regierung davon zu überzeugen, daß auch sie die Unterschrift unter die Ziffern 3 und 4 der KSZE-Schlußakte gesetzt hat, in denen die Voraussetzungen für die Gewährung solcher Rechte ausdrücklich geregelt sind?
Herr Kollege Jäger ({0}), ich habe in früheren Antworten auf diese Frage Bezug auf Rechtsbegriffe genommen und habe zu diesen Rechtsbegriffen eine bestimmte Stellungnahme der polnischen Regierung wiedergegeben. Worüber ich hier heute Auskunft gegeben habe, ist die Behandlung und die Lage an das deutsche Kulturgut gebundener oder dem deutschem Kulturgut nahestehender Bewohner der Volksrepublik Polen. Dies hat mit der Rechtsdefinition, die ich früher hier zu behandeln hatte, nichts zu tun.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Sauer.
Herr Staatsminister, war die Lage der zurückgebliebenen und der zurückgehaltenen Deutschen ein Gesprächsthema der Unterredung, die Herr Bundesaußenminister Genscher vor wenigen Tagen mit dem stellvertretenden polnischen Ministerpräsidenten Tadeusz Wrzaszczyk geführt hat?
Herr Kollege, ich kann das im Augenblick leider weder bestätigen noch verneinen. Ich habe das nicht im Kopf. Aber ich bin gern bereit, noch einmal in die Gesprächsaufzeichnungen zu schauen.
({0})
Ich rufe die .Frage 14 des Herrn Abgeordneten Jäger ({0}) auf:
Welche Schritte hat die Bundesregierung beim Heiligen Stuhl als einer Signatarmacht der KSZE-Schlußakte von Helsinki unternommen, um zu erreichen, daß Papst Johannes Paul II., der sich nachdrücklich für die Achtung der Menschenrechte einsetzt, bei seinem Besuch in Polen auch für die Menschenrechte der unter polnischer Staatsgewalt lebenden Deutschen eintritt?
Herr Kollege, Papst Johannes Paul II. bedurfte keiner Erinnerung daran, daß der christliche Glaube nicht zwischen Nationen oder Menschen verschiedener Sprache unterscheidet.
Zusatzfrage, Herr Kollege.
Bedeutet diese Antwort, Herr Staatsminister, daß die Bundesregierung in Kenntnis der bevorstehenden Reise des Heiligen Vaters nach Polen nichts beim Heiligen Stuhl im Sinn meiner Frage unternommen hat?
Herr Kollege, ich wiederhole: Wir sind davon ausgegangen, daß Papst Johannes Paul II. seine Verpflichtungen im Sinn des christlichen Glaubens verstanden hat.
Die zweite Zusatzfrage.
Herr Staatsminister, da auch ein Mann mit so umfassenden Kenntnissen aller Probleme, die es da gibt, wie der gegenwärtige Papst sicher nicht über jedes einzelne Rechtsproblem, das es hier für uns gibt, und jedes einzelne humanitäre Problem in diesem Zusammenhang unterrichtet sein kann, frage ich: Hat die Bundesregierung auch nicht die Notwendigkeit gesehen, vor dieser Papstreise etwa ein eingehendes Memorandum nach Rom zu schicken, das dem Papst sozusagen noch einmal die Dinge an die Hand gibt, mit allen rechtlichen und sonstigen Fragen, die dabei zu beachten sind?
Herr Kollege, Ihre Frage nimmt auf die Verpflichtungen aus der Schlußakte von Helsinki und auf die Achtung der Menschenrechte Bezug. Ich gehe davon aus, daß es für Papst Johannes Paul II. keines zusätzlichen Memorandums der Bundesregierung bedurfte, um diese Zusammenhänge zu kennen.
({0})
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Sauer.
Herr Staatsminister, kann ich davon ausgehen, daß die Bundesregierung auch in früherer Zeit den Vatikan nicht darauf aufmerksam gemacht hat, daß in der Diözese Kattowitz zum Beispiel kein deutschsprachiger Gottesdienst stattfinden kann - im Gegensatz zu den Diözesen Oppeln und Breslau?
Ganz im Gegenteil, Herr Kollege Sauer. Die Bundesregierung hat natürlich in den Gesprächen mit dem Vatikan immer wieder auf die Besonderheiten der deutschen Interessen in diesen Räumen aufmerksam gemacht. Gerade weil das so ist, bedurfte es unter anderem keiner zusätzlichen Ermahnung an Papst Johannes Paul II., sich z. B. der Schlußakte von Helsinki zu erinnern.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Mertes.
Herr Staatsminister, wie würdigt die Bundesregierung die Tatsache, daß Papst Johannes Paul II. mehrmals in Polen auf die enge Verknüpfung zwischen nationaler Identität und der Überlieferung des christlichen Glaubens hingewiesen hat?
Dies ist sicher ein wichtiger Hinweis für die polnische Bevölkerung gewesen.
({0})
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Hupka.
Herr Staatsminister, können Sie mir darin zustimmen, daß es nicht um eine Ermahnung des Heiligen Vaters geht, sondern um eine Unterrichtung?
Herr Kollege Hupka, ich hatte doch gerade darauf hingewiesen, daß die Unterrichtung z. B. über das Bestehen der Schlußakte von Helsinki durch die Bundesregierung gegenüber Papst Johannes Paul II. wohl kaum notwendig gewesen wäre. Ich beginne wirklich, mich hier zu wiederholen.
Ich rufe die Frage 15 des Herrn Abgeordneten Jäger ({0}) auf:
Hat die Bundesregierung gegebenenfalls Zusagen des Papstes erhalten, für die Menschenrechte der Deutschen unter polnischer Staatsgewalt einzutreten, und gehört dazu auch der Bereich der Volksgruppen- und Minderheitenrechte?
Herr Kollege, wie zu der vorangegangenen Frage möchte ich unterstreichen, daß der Papst seine Aufgaben ohne Anmahnung durch die Bundesregierung erfüllt.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jäger ({0}).
Ich will noch einmal nachfragen: Das bedeutet also, daß es auch keinerlei Äußerungen seitens des Heiligen Stuhles gegenüber der Bundesregierung vor Antritt dieser Reise gegeben hat, daß die Rechte der dort lebenden Deutschen zum Inhalt der Gespräche gehören werden, die der Papst mit der polnischen Regierung führt?
Herr Kollege, ich unterstreiche noch einmal, daß die Lage der Deutschen in der Volksrepublik Polen und die Probleme, auf die hier aufmerksam gemacht worden ist - Sprachunterricht usw. -, dem Vatikan durchaus bekannt sind. Wir gehen davon aus, daß der Papst, wenn er in die Volksrepublik Polen reist, seine umfassenden christlichen Pflichten, die ja nicht auf Nationalitäten und Sprachen beschränkt sind, kennt und dazu keines zusätzlichen Hinweises bedarf.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jäger, bitte.
Herr Staatsminister, hat die Bundesregierung inzwischen, sei es durch Berichte ihrer Botschafter in Warschau oder Rom oder auf andere Weise, Kenntnis davon erhalten, ob, in welchem Umfang und mit welchem Ergebnis der Papst bei seinem Besuch tatsächlich Gespräche dieser Art über das Schicksal und die Situation der Deutschen geführt hat, die unter polnischer Herrschaft leben?
Herr Kollege,
wir haben darüber keine Informationen. Ich bin ja hier nicht gefragt, die Reise des Papstes nach Polen zu interpretieren. Aber diese hatte nach meinem Eindruck die umfassende Aufgabe, alle Menschen einzubeziehen, die in Polen leben, und damit natürlich auch diejenigen, die in einer besonderen Weise an die deutsche Sprache oder die deutsche Kultur gebunden sind.
Ich rufe die Frage 18 des Herrn Abgeordneten Lintner auf:
Welche Schritte hatte die Bundesregierung eventuell auch gegenüber den drei westlichen Schutzmächten Berlins ergriffen, nachdem bereits vor Wochen offiziell bekannt wurde, daß die DDR zu Pfingsten Einreisebeschränkungen erwäge?
Die Bundesregierung hat sofort, nachdem am 18. Mai 1979 bekannt wurde, daß die DDR keine Besuchsanträge von Westberlinern mehr entgegennahm, die westlichen Alliierten konsultiert. Der Besuchsbeauftragte der DDR teilte dem Besuchsbeauftragten des Senats am 19. Mai 1979 mit, daß der Besucherverkehr über Pfingsten „entsprechend den abgeschlossenen Vereinbarungen" erfolge.
Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatsminister, ist der Bundesregierung irgend etwas über Pläne der DDR bekannt, auch künftig solche Maßnahmen zumindest einmal zur Diskussion zu stellen und zu versuchen, sie auch durchzusetzen?
Bitte.
Ist sichergestellt, daß die Bundesregierung in irgendeiner Form rechtzeitig von solchen Plänen der DDR unterrichtet wird?
Ich weiß nicht, wie ich die Frage verstehen soll. Wir erfahren diese Dinge natürlich nicht durch vorhergehende Konsultation oder gar durch Teilnahme an den Entscheidungen der Regierung der DDR.
Ich rufe die Frage 19 des Herrn Abgeordneten Ey auf:
Sieht die Bundesregierung im Abbau des Deutschunterrichts in Frankreichs Schulen ein Zeichen wider den Sinn des deutschfranzösischen Kulturabkommens, und hält sie es für angezeigt, im Rahmen ihrer auswärtigen Kulturpolitik unser Nachbarland Frankreich darauf hinzuweisen?
Bitte, Herr Staatsminister.
Der Bevollmächtigte der Bundesrepublik Deutschland für kulturelle Angelegenheiten im Rahmen des Vertrages über die deutsch-französische Zusammenarbeit, Ministerpräsident Bernhard Vogel, hat bei seinem Besuch in Paris am 16. Mai 1979 unter Hinweis auf den deutschfranzösischen Vertrag von 1963 dem französischen
Erziehungsminister, Herrn Beullac, und seinem Staatssekretär, Herrn Pelletier, unsere Bedenken gegen eine Einschränkung des Deutschunterrichts an französischen Schulen vorgetragen. Erziehungsminister Beullac und Staatssekretär Pelletier betonten daraufhin übereinstimmend, daß ihre Äußerungen zur Frage der Reform des Fremdsprachenunterrichts an französischen Sekundarschulen nicht etwas Fertiges dekretieren sollten, sondern lediglich den Beginn neuer Überlegungen darstellten. Man werde jede neue Maßnahme erst nach eingehender Konsultation mit dem deutschen Vertragspartner beschließen. Diese Konsultationen sollten so früh wie möglich beginnen, spätestens im Rahmen des für Anfang Oktober vorgesehenen Gipfeltreffens in Bonn.
Keine Zusatzfrage, Herr Kollege? - Danke schön.
Frage 16 wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Schönen Dank, Herr Staatsminister, für die Beantwortung der Fragen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern auf. Herr Parlamentarischer Staatssekretär von Schoeler steht zur Beantwortung zur Verfügung.
Die Fragen 20 und 21 der Abgeordneten Frau Simonis, die Fragen 22 und 23 des Abgeordneten Dr. Miltner, die Fragen 24 und 25 des Abgeordneten Dr. Langguth sowie die Fragen 26 und 27 des Abgeordneten Spranger werden auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Wir kommen zur Frage 29 der Frau Abgeordneten Will-Feld:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Schutzzone II nach dem Fluglärmgesetz - also die Gebiete, die einen Dauerschallpegel von weniger als 75 dB bis zu 67 dB ausweisen - oftmals ganze Gemeinden durchschneiden, so daß der Ortsteil rechts der Straße innerhalb der Lärmschutzzone II liegt und der Ortsteil links der Straße nicht mehr in die Schutzzone fällt, und wenn ja, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.
von Schoeler, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Frau Kollegin, ich wäre Ihnen dankbar, wenn ich die beiden Fragen zusammenfassend beantworten könnte.
Die Fragestellerin ist einverstanden. Ich rufe also auch die Frage 30 auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß diese Grenzziehungen von der Bevölkerung vor allem deswegen als willkürlich angesehen werden, weil der Fluglärm sowohl rechts als auch links der Straße von der Bevölkerung als gleich stark empfunden wird, und welche Konsequenzen zieht sie gegebenenfalls daraus?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Grenzen der beiden Schutzzonen der Lärmschutzbereiche nach dem Fluglärmgesetz vom 30. März . 1971 Gemeinden und Gemeindeteile durchschneiden könnten. Dies ist eine Konsequenz der Tatsache, daß die Lärmschutzberei12686
Parl. Staatssekretär von Schoeler
che nach § 3 des Gesetzes ausschließlich nach der akustischen Belastung unter besonderer Berücksichtigung von „Art und Umfang des voraussehbaren Flugbetriebes auf der Grundlage des zu erwartenden Ausbaus des Flugplatzes" zu bestimmen sind. Das bedeutet, daß andere als akustisch relevante Daten, wie etwa Siedlungszusammenhänge, unberücksichtigt bleiben müssen.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die vom Gesetz vorgeschriebene Vorgehensweise sachgerecht und richtig ist. Dieses Verfahren stellt sicher, daß gleiche Lärmbelastung an jedem Flugplatz zu gleichem Schutz, zu gleichen Ansprüchen und zu gleichen Beschränkungen führt.
Soweit diese gesetzgeberische Entscheidung bei den Betroffenen auf Unverständnis stößt, muß die Bundesregierung darauf hinweisen, daß es sich hierbei um ein grundsätzliches Problem handelt, daß sich aus jeder legislativen Grenzziehung ergibt. Ich weise z. B. auf ähnliche Probleme bei der Festlegung von Einkommensgrenzen oder Lebensaltersstichtagen hin. Keine derartige Grenze ist vor dem Vorwurf sicher, sie sei willkürlich gezogen. Entscheidend ist, daß die jeweilige Grenze auf ein solides rationales Fundament gestellt ist. Dies ist bei den Grenzen der Schutzzonen der Fall.
Ich verweise insoweit auf den Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen bei der Durchführung des Fluglärmgesetzes vom 7. November 1978.
Zusatzfrage, Frau Kollegin.
Herr Staatssekretär, teilt die Bundesregierung die in der Veröffentlichung des Bundesministers der Finanzen zum Ausdruck gebrachte Meinung, daß die hermetische Abschließung durch Schutzvorrichtungen an Gebäuden - in dieser Stellungnahme zwar auf den Straßenlärm bezogen - auch auf den Fluglärm Anwendung finden kann, und teilt sie weiterhin die Meinung, daß man dann den Bürgern, die links der Straße wohnen, nicht mehr zumuten kann als den Bürgern, die rechts der Straße wohnen?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, ich weiß nicht, auf welche Veröffentlichung des Finanzministeriums Sie sich bezogen haben. Deswegen kann ich dazu im Augenblick nicht Stellung nehmen.
Was das Problem aus dem zweiten Teil Ihrer Frage betrifft, verweise ich auf die Antwort, die ich bereits gegeben habe. Ausschlaggebend darf nicht sein, ob ein Gebäude links oder rechts der Straße liegt, sondern nur, welcher Lärmbelastung es ausgesetzt ist.
Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, teilen Sie meine Meinung, daß der Bürger in seinem Schallempfinden nicht auf Dezibel, sondern auf seine persönliche Wahrnehmung eingestellt ist, und er
daher in aller Regel nur die zusätzlichen Belastungen, die ihm rechts der Straße - im Vergleich zu denen links der Straße - entstehen, empfindet?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, da stimmen wir sicherlich überein. Das Problem ist nur, daß Sie die Gewährung von Ansprüchen nicht auf subjektives Empfinden, sondern auf objektive Daten abstellen müssen.
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe Frage 99 der Frau Abgeordneten Steinhauer auf:
Trifft es zu, daß die schon im Jahr 1958 vorn „Arbeitskreis für Rechtschreibregelung" erarbeiteten „Wiesbadener Empfehlungen" zur Neuordnung der Rechtschreibregeln trotz der z. B. 1973 von den Kultusministern der Länder einstimmig geforderten Kleinschreibreform nicht vorangetrieben wurden, und wenn ja, welche Erwägungen veranlaßten die Bundesregierung dazu?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Ich wäre dankbar, wenn ich die Fragen 99 und 100 gemeinsam beantworten dürfte, Frau Kollegin.
Bitte.
Dann rufe ich auch die Frage 100 der Abgeordneten Frau Steinhauer auf:
Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, wie sich in Fragen der Rechtschreibreform die Zusammenarbeit mit den anderen Ländern des deutschsprachigen Raums gestaltet, und sind in diesem Zusammenhang Befürchtungen zutreffend, daß sich möglicherweise unterschiedliche Rechtschreibregelungen durch Nichteinigung der beteiligten Länder ergeben?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Die Bundesregierung mißt im Einvernehmen mit der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik der Frage einer Rechtschreibreform schon seit langem eine große Bedeutung zu. Die von der Bundesregierung in diesem Zusammenhang ergriffenen Aktivitäten sind in der Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage des Kollegen Dr. Schmitt-Vockenhausen für die Fragestunde am 15./16. November 1978 dargestellt worden.
Wie dort bereits erwähnt, wird zur Zeit an einer Bestandsaufnahme und Systematisierung aller relevanten Vorstellungen in einer Dokumentation gearbeitet, ,deren Erstellung die österreichische Bundesregierung nach einem Gespräch mit den zuständigen Vertretern der Bundesrepublik Deutschland übernommen hat. Der Problemklärung dienen ferner zwei Tagungen, zu denen die österreichische Bundesregierung Experten aus allen deutschsprachigen Ländern für den Oktober 1978 und den Oktober 1979 eingeladen hatte bzw. hat.
Es besteht begründete Hoffnung, daß es nach Abschluß dieser Vorbereitungen zu gemeinsamen Besprechungen der Vertreter aller deutschsprachigen Länder zur Durchführung einer Rechtschreibreform kommen kann.
Die in Ihrer zweiten Frage erwähnten Befürchtungen hat die Bundesregierung nicht.
Zusatzfrage, Frau Ab- geordnete Steinhauer.
Herr Staatssekretär, trifft es zu, daß die stärkste Bastion der Großschreiber die in Wiesbaden ansässige Gesellschaft für deutsche Sprache ist, wie der „Spiegel" in seiner Ausgabe Nr. 23 von 1979 schrieb, und, wenn ja, hält es die Bundesregierung nicht zumindest für fragwürdig im Hinblick auf eine Rechtschreibreform, wenn der Präsident dieser Gesellschaft der im Bundesministerium für Rechtschreibfragen zuständige Staatssekretär ist?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, einmal habe ich Bedenken gegen das Wort „Bastion". Das klingt mir zu militärisch, wenn es um Fragen der Rechtschreibung geht. Zum anderen kann ich zu dieser Spiegel-Äußerung nur sagen, daß ich die Auffassung der Bundesregierung, die von allen Mitarbeitern des Bundesinnenministeriums, die mit dieser Frage befaßt sind, geteilt wird, hier dargestellt habe.
Zweite Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, sind die Berichte in der „Spiegel"-Ausgabe, die ich soeben erwähnte, wonach die Bundesregierung im deutschsprachigen Raum mangelnde Kooperationsbereitschaft erkennen lasse, nicht zutreffend?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Diese Berichte sind nicht zutreffend, Frau Kollegin, denn ich habe Ihnen die Bemühungen der Bundesregierung dargestellt. Ich verweise noch einmal auf die Antwort, die wir dem Kollegen Dr. Schmitt-Vockenhausen auf eine Frage zu diesem Problemkreis gegeben haben, in der die Aktivitäten der Bundesregierung dargestellt werden.
Eine dritte Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, liegen der Bundesregierung Untersuchungen über die Haltung der Bevölkerung, insbesondere der Eltern schulpflichtiger Kinder, zur gemäßigten Kleinschreibung vor?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, ich kann Ihnen das im Augenblick nicht beantworten. Ich werde Ihnen aber schriftlich die Antwort auf die Frage nachreichen, ob uns Untersuchungen dazu vorliegen.
Letzte Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, sind der Bundesregierung Untersuchungen bekannt, die in der DDR zu speziellen Problemen der Rechtschreibreform laufen, so daß spätestens nächstes
Jahr dort Ergebnisse vorliegen und man damit rechnen muß, daß dort ein eigenes Konzept zur gemäßigten Kleinschreibung vorgelegt wird?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, ich werde auch die Frage nach diesen Untersuchungen stellen und Ihnen das Ergebnis mitteilen.
Keine weiteren Zusatzfragen. Herr Staatssekretär, die Fragen aus Ihrem Geschäftsbereich sind beantwortet; ich danke Ihnen.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen. Zur Beantwortung der Fragen steht Herr Parlamentarischer Staatssekretär Haehser zur Verfügung.
Die Frage 31 des Abgeordneten Dr. Häfele wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 34 des Herrn Abgeordneten von der Heydt Freiherr von Massenbach auf:
Verfolgt die Bundesregierung die Arbeitsmethode inklusive Werbung von Warenterminmaklerfirmen in der Bundesrepublik Deutschland, und wie beurteilt sie sie gegebenenfalls vor allem unter dem Gesichtspunkt des Anlegerschutzes?
({0})
- Herr Kollege, worüber haben Sie sich zu beklagen?
({1})
- Diese Fragen sind bei mir nicht unter „Finanzen" eingeordnet, sondern bei anderen Ressorts. Tut mir leid. So ist das mit der Geschäftsordnung, Herr Kollege.
Herr Kollege, ich würde gern mit Ihrer Zustimmung die Fragen 34 und 35 zusammen beantworten.
von der Heydt Freiherr von Massenbach ({0}) : Bitte schön.
Da der Herr Fragesteller einverstanden ist, rufe ich auch die Frage 35 des Herrn Abgeordneten von der Heydt Freiherr von Massenbach auf:
Hält die Bundesregierung es für möglich und nötig, unlauteren Praktiken gewisser Firmen auf dem Gebiet der Warenterminspekulation mit Privatpersonen einen Riegel vorzuschieben, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls in diesem Zusammenhang zu tun?
Herr Kollege, der Bundesregierung ist bekannt, daß in der Bundesrepublik seit längerem Warenterminmaklerfirmen tätig sind, die sich vorwiegend durch Annoncen an anlagewillige Personen wenden und in unterschiedlicher Form und Ausgestaltung eine Teilhabe an den Ergebnissen von im Ausland getätigten Warentermingeschäften vermitteln. Dieser Sachverhalt war bereits Gegenstand schriftlicher Anfragen im Juli 1976 und im September 1977 sowie einer mündlichen
Anfrage im März 1979. Die Bundesregierung hat in ihren Antworten die Notwendigkeit besonderer gesetzgeberischer Maßnahmen über die bereits bestehenden allgemeinen Schutzbestimmungen des Börsengesetzes, der Gewerbeordnung und des Strafrechts hinaus stets verneint.
Maßgebend hierfür ist insbesondere die Tatsache, daß das Warentermingeschäft wegen seines bekanntermaßen sehr spekulativen und äußerst risikoreichen Charakters sowie auch wegen der Höhe der allgemein erforderlichen Mindesteinsätze für ein breites Anlagepublikum nicht in Betracht kommt. Von den vornehmlich in Frage kommenden Anlegern kann erwartet werden, daß sie sich selbst vergewissern, wem sie ihr Geld anvertrauen, und sich ein Bild über Wesen und Risiken von Warentermingeschäften verschaffen.
Man kann davon ausgehen, daß die Kreditinstitute in der Lage und auch gern bereit sind, dem anlagewilligen Publikum auf Wunsch die erforderliche Aufklärung zu geben.
Diese Beurteilung der Situation, wie sie in den Antworten auf die Fragen zum Ausdruck kommt, ist nach meiner Auffassung auch heute noch zutreffend.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter, bitte.
von der Heydt Freiherr von Massenbach ({0}): Nachdem Sie, Herr Staatssekretär, jedenfalls für mein Ohr nicht beantwortet haben, ob sich die Bundesregierung ein klares Bild von der Arbeitsmethode inklusive der Werbung gemacht hat, was ja dadurch zum Ausdruck kommt, daß Sie sagen, diese Firmen wendeten sich an ein besonderes und eng umgrenztes Publikum, das für diese Geschäfte geeignet sei, möchte ich Sie doch noch einmal fragen: Hat die Bundesregierung eine Vorstellung davon, wie viele Anleger oder potentielle Anleger eigentlich Tag für Tag und Woche um Woche von diesen Firmen angegangen werden, und um wie viele Firmen es sich zur Zeit in der Bundesrepublik Deutschland handelt?
Herr Kollege, darüber führt die Bundesregierung naturgemäß keine Statistik. Ich sagte ja, daß sich die Firmen per Annonce an die interessierte Öffentlichkeit wenden. Wie erfolgreich diese Annoncen bezüglich der Höhe der abgeschlossenen Geschäfte oder der Zahl der Kunden sind, kann die Bundesregierung nicht beurteilen.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
von der Heydt Freiherr von Massenbach ({0}) : Herr Staatssekretär, halten Sie es für möglich, daß die Bundesregierung sich dann, wenn sie von der Breite dieser Geschäfte nichts weiß, auch über die Gefährlichkeit der Auswirkungen vielleicht im Zweifel befindet, indem sie unter Umständen
fälschlicherweise annimmt, daß es sich hier um einen kleinen Markt handelt, wo auch nur in Kapitalanlagefragen geübte Leute angesprochen und zu solchen Geschäften verführt werden?
Herr Kollege, hierzu kann ich sagen, daß ich diese Fragen, die Sie an die Bundesregierung gerichtet haben, und die Möglichkeit, sie zu beantworten, begrüße; denn dadurch ist es möglich, vor der Öffentlichkeit, soweit sie davon durch Veröffentlichung Notiz nimmt, auf den Risikoreichtum und den spekulativen Charakter solcher Werbungen und Geschäfte hinzuweisen, so daß wir möglicherweise einen Kreis von Leuten davor bewahren, solche Geschäfte zu betreiben.
Sie haben noch zwei Zusatzfragen.
von der Heydt Freiherr von Massenbach ({0}) : Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, erneut zu prüfen, und zwar nicht nur in der Durchsicht der Anzahl von Annoncen in großen Tages- und Wochenzeitungen, sondern vielleicht doch auch bei den fachkundigen Verbänden draußen in der Wirtschaft, welches Ausmaß diese Geschäfte angenommen haben, um festzustellen, ob diese etwas verharmlosende Meinung, von der ich annehme, daß sie auf irrigen Daten beruht, doch einer gründlichen Überprüfung bedarf?
Herr Kollege, die Bundesregierung ist zu einer solchen Prüfung bereit und bittet Sie darum, ihr dabei zu helfen, indem Sie Ihnen zugänglich gewordenes Material uns zur Verfügung stellen.
({0})
Keine weitere Zusatzfrage? Danke schön, Herr Staatssekretär, die Fragen aus Ihrem Geschäftsbereich sind alle beantwortet, da die übrigen Fragen auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet werden; es handelt sich um die Fragen 36 und 37 des Abgeordneten Müller ({0}), die Frage 40 der Abgeordneten Frau Funcke und die Fragen 41 und 42 des Abgeordneten Böhm ({1}). Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft auf. Der Herr Parlamentarische Staatssekretär Grüner steht zur Beantwortung zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 32 des Herrn Abgeordneten Benz auf:
Trifft es zu, daß die deutsche Apotheke bereits 1979 in ein
betriebswirtschaftliches Minus gerät, bedingt durch den Rückgang der Bevölkerung, durch die jährliche Neueröffnung von 500 Apotheken bei stagnierendem Arzneimittelabsatz und die degressive Handelsspanne der Apotheke auf Grund der Preisspannenverordnung vom 17. Mai 1977, und wenn ja, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Herr Kollege, der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, daß die öffentlichen Apotheken in diesem Jahr insgesamt mit einem negativen Betriebsergebnis rechnen müßten. Auch seitens der Berufsvertretungen der Apotheker sind derartige Befürchtungen nicht an die Bundesregierung herangetragen worden.
Die Apothekenumsätze haben nach Inkrafttreten der Verordnung über Preisspannen für Fertigarzneimittel vom 17. Mai 1977 trotz des Rückganges der Bevölkerung und trotz der Auswirkungen auf Grund des Kostendämpfungsgesetzes wie folgt zugenommen: 1977 im Verhältnis zu 1976 plus 1,9 %, 1978/77 plus 6,8 %, Januar 1979 plus 6,4 %, Februar 1979 plus 4 %, März 1979 plus 7,2 %. Das schließt nicht aus, daß im Einzelfall auch eine unterdurchschnittliche Umsatz- und Ertragsentwicklung eingetreten sein kann und - wie überall in der Wirtschaft - bei zunehmender Marktenge auch künftig eintreten wird. In der Bundesrepublik Deutschland gilt - entsprechend unserer wettbewerbsorientierten Wirtschaftsordnung - das Recht der Niederlassungsfreiheit. Dabei ist eine Einkommensgarantie für jeden in Betracht kommenden Grenzbetrieb ausgeschlossen. Das gilt auch für solche Berufe, deren Spannen wegen Besonderheiten des Marktes - hier der gesundheitspolitischen Besonderheiten - staatlich geregelt sind.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Benz.
Beinhaltet Ihre Antwort, Herr Staatssekretär, daß die Bundesregierung eine Änderung der gegenwärtigen Preisspannenverordnung nicht erwägt?
Das ist damit auch ausgesagt.
Keine weitere Zusatzfrage?
Ich rufe die Frage 49 -
({0})
- Es tut mir leid, die Fragen sind verschiedenen Ressorts zugeteilt, Herr Kollege. Ihre nächste Frage wird vom Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit beantwortet. Vielleicht warten Sie noch, bis diese Frage von dort beantwortet wird. Wir haben heute wirklich Pech miteinander.
Die folgenden Fragen des Geschäftsbereichs werden auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet: die Fragen 43 und 44 des Abgeordneten Schäfer ({1}), die Frage 45 des Abgeordneten Dr. Schneider, die Frage 46 des Abgeordneten Dr. Langner, die Frage 47 des Abgeordneten Lenzer, die Frage 48 des Abgeordneten Dr. Spöri und die Frage 71 des Abgeordneten Susset. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 49 des Herrn Abgeordneten Ey auf.
Wie beurteilt die Bundesregierung das Verlangen des englischen Ölexperten Dr. Paul Frankel nach Einführung eines die westliche Welt umspannenden Verteilungssystems für Rohöl?
Herr Kollege, Herr Frankel sieht in einem weltweitenÖlverteilungssystem den einzigen Weg, um in einer Periode nahezu ständiger Energieknappheit zu verhindern, daß Länder und Unternehmen die Ölpreise durch konkurrierende Angebote in die Höhe treiben. Nach dem internationalen Energieabkommen ist ein solcher - zeitlich begrenzter - Verteilungsmechanismus bisher bei Versorgungsausfällen von mindestens 7 % vorgesehen. Dabei gingen alle Beteiligten davon aus, daß geringere Kürzungen von den einzelnen Mitgliedsländern im Zusammenwirken mit den Ölgesellschaften bewältigt und die schwierigen und sehr komplizierten Verteilungsprobleme eines internationalen Verteilungssystems vermieden werden können.
Die Bundesregierung ist nicht davon überzeugt, daß in der gegenwärtigen Situation ein administriertes Ölverteilungssystem mit Höchstpreisen für das Rohöl, die tendenziell zu einer weiteren Verknappung des Ölangebots führen würden, die Versorgungssituation verbessern und OPEC-Preiserhöhungen entgegenwirken würde, und sie ist der Auffassung, daß die drängenden Energieprobleme nur durch Kooperation mit den Energieländern zu lösen sind. Sie unterstützt daher die Initiative des Europäischen Rates zu einer Fortsetzung des Meinungsaustauschs mit diesen Ländern.
Eine Zusatzfrage, Herr Kollege? - Keine Zusatzfrage. Herr Staatssekretär Grüner, damit sind die Fragen aus Ihrem Bereich beantwortet.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Der Herr Parlamentarische Staatssekretär Gallus ist schon gegangen; er hat auch recht, denn alle Fragen aus diesem Bereich werden auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet, und die Antworten werden als Anlagen abgedruckt. Das betrifft Frage 50 des Abgeordneten Dr. von Geldern, die Fragen 51 und 52 des Abgeordneten Paintner, die Fragen 53 und 54 des Abgeordneten Kiechle und Frage 55 des Abgeordneten Susset.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung. Für die Beantwortung der Fragen hätte Herr Parlamentarischer Staatssekretär Buschfort zur Verfügung gestanden; eine Beantwortung erübrigt sich aber jetzt, da die Fragen 57 und 58 des Abgeordneten Pensky sowie die Fragen 59 und 60 des Abgeordneten Müller ({0}) zurückgezogen worden sind und die Fragen 61 des Abgeordneten Dr. Spöri und 62 des Abgeordneten Dr. Steger auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet werden. In diesen Fällen wird die Antwort als Anlage abgedruckt.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung. Herr Parlamentarischer
Vizepräsident Frau Renger
Staatssekretär Dr. von Bülow ist noch nicht hier; er konnte allerdings auch nicht wissen, daß es so schnell gehen würde. Dasselbe gilt im Falle des Geschäftsbereichs des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit für den Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Zander. Ich komme auf diese Geschäftsbereiche nachher zurück.
Zunächst kommen wir damit zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen. Zur Beantwortung der Fragen steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Wrede zur Verfügung.
Die Abgeordnete Frau Dr. Martiny-Glotz ist leider nicht da; deshalb werden die Fragen 38 und 39 schriftlich beantwortet, und die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Der Herr Abgeordnete Roth ist ebenfalls nicht anwesend, so daß die Fragen 72 und 73 jetzt nicht aufgerufen werden können.
Die Frage 74 des Abgeordneten Dr. Bötsch wird auf seinen Wunsch schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe Frage 75 des Herrn Abgeordneten Grunenberg auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, die Seeunfalluntersuchungen anstatt in den in diesbezüglichen Neuordnungsplänen vorgesehenen drei Seeämtern in einer dem Luftfahrt-Bundesamt vergleichbaren Behörde zentral vorzunehmen?
Herr Staatssekretär, diese Frage können Sie beantworten, da Herr Grunenberg anwesend ist. Bitte!
Herr Kollege, eine Zusammenfassung der Seeunfalluntersuchung in einer dem Luftfahrtbundesamt vergleichbaren Behörde ist geprüft worden. Danach ist eine weitgehende Zentralisierung der Seeunfalluntersuchung insofern vorgesehen, als es nur eine „Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung" geben soll, die der unmittelbaren Fachaufsicht des Bundesministers für Verkehr unterstehen wird. Ihre Aufgaben nimmt sie durch drei Untersuchungsausschüsse und durch einen Widerspruchsausschuß wahr. Letzterer soll aus Kostenersparnisgründen dem Deutschen Hydrographischen Institut angegliedert werden.
Eine darüber hinausgehende Zusammenfassung der drei Ausschüsse wäre nicht sachgemäß, da bei den Unfalluntersuchungen eine räumliche Verbindung zum Heimathafen des Schiffes bzw. bei Unfällen im Küstenbereich die Ortsnähe gewährleistet sein muß. Diese Verbindung würde bei nur einem Amt für den Großteil der Fälle unzuträgliche Erschwernisse mit sich bringen. Andererseits haben Aufgabenanalysen auf der Basis der bisherigen und der neuen Vorschriften ergeben, daß der angenommene Arbeitsanfall mit drei Ausschüssen sachlich und kostenmäßig optimal erledigt werden kann.
Herr Kollege Grunenberg, eine Zusatzfrage?
({0}) - Keine Zusatzfrage.
Dann rufe ich Frage 76 des Abgeordneten Grunenberg auf:
Hält die Bundesregierung die Ortung und Untersuchung auf hoher See gesunkener Schiffe zur Klärung der Unfallursache für technisch durchführbar und kostenmäßig vertretbar, oder welche Lösungen schweben ihr vor, um Schiffsunfälle, wie beispielsweise den der „München" zweifelsfrei aufzuklären?
Herr Kollege, grundsätzlich besteht die Möglichkeit, gesunkene Schiffe in jeder Wassertiefe zu orten. Die Kosten für die Ortung sind von der Wassertiefe und von der Größe des Suchgebietes abhängig. Im Fall der „München" beträgt die Wassertiefe unter der Seenotposition ca. 1 500 bis 2 000 m. Da die genaue Untergangsposition unbekannt ist, müßte ein Gebiet von mindestens 100 qkm abgesucht werden. Die Ortungskosten wären hierfür schätzungsweise mit 2 bis 3 Millionen DM anzusetzen. Eine zweifelsfreie Aufklärung der Unfallursache ist jedoch im Falle der „München" nicht denkbar, da bei der gegebenen Wassertiefe nur noch eine Untersuchung des Äußeren des Schiffes mit einer Unterwasserkamera in Frage käme. Deshalb hält die Bundesregierung eine Ortung und Untersuchung im vorliegenden Fall nicht für sinnvoll und kostenmäßig auch nicht für vertretbar.
Eine zweifelsfreie Klärung von Untergängen auf hoher See bei großen Wassertiefen und keinen Überlebenden ist beim gegenwärtigen Stand der Technik nicht möglich. Die Bundesregierung ist ständig bemüht, die Schiffssicherheit zu verbessern, um derartige Unfälle auszuschließen.
Keine Zusatzfragen.
Ich komme dann auf die Frage 72 des Herrn Abgeordneten Roth zurück:
Können die verbilligten Busfahrkarten, die den Inhabern von Seniorenpässen angeboten werden, auch in den Bahn- und Postbussen verkauft werden, weil die kleineren Bahnhöfe ihre Schalter meist nur stundenweise geöffnet haben, an Wochenenden oft überhaupt nicht, und die Senioren daher gezwungen sind, in den Bussen die Fahrkarten zum vollen Preis zu kaufen?
Her Kollege, die Antwort lautet nein. Der Seniorenpaß ist ein auf den Schienenverkehr der Deutschen Bundesbahn bezogenes Sonderangebot. Seniorenpaßinhaber können Bahn- und Postbusse deshalb verbilligt nur mit Schienenfahrausweisen benutzen. Die Deutsche Bundesbahn prüft zur Zeit, wie ein Sonderangebot konzipiert sein müßte, das sich auch auf die Busdienste von Bahn und Post erstreckt. Dabei würden auch die von Ihnen angesprochenen Abfertigungsprobleme beseitigt werden.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Roth.
Frau Präsident, ich weiß, daß zwar Kritik am Präsidenten nicht erlaubt ist; wohl aber möchte ich mich sehr herzlich für Ihre Großzügigkeit bedanken, daß meine Fragen hier noch behandelt werden können.
Würden Sie mir nicht zustimmen, daß, falls dies nicht beschleunigt geschieht, ein Widerspruch zu Ihren Rationalisierungsbemühungen im Rahmen der Bahn entsteht? Wenn es immer häufiger auf Bahnhöfen keine Beamten mehr gibt, die dort Fahrkarten verkaufen, und immer häufiger Verlagerungen auf den Bahnbus stattfinden, entsteht in der Praxis natürlich das Problem, daß die Seniorenpässe immer beschränkteren Personenkreisen zur Verfügung stehen. Würden Sie dem zustimmen?
Herr Kollege, diese Erkenntnis hat die Bundesbahn veranlaßt, zu untersuchen, wie man mit dem Problem fertig werden kann.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Jäger ({0}).
Herr Staatssekretär, hat die Bundesregierung schon einmal überlegt oder der Bundesbahn dahin gehende Überlegungen nahegebracht, angesichts dieser Situation den Fahrkartenverkauf für Senioren oder überhaupt für alle Personen durch Privatpersonen vornehmen zu lassen, ähnlich wie das andere Verkehrsunternehmen da und dort auch tun? Der Verkauf von Fahrausweisen könnte im Auftrag der Bundesbahn über bestimmte Zeiten hinweg von Privatpersonen betrieben werden.
Herr Kollege, dieses von Ihnen angesprochene Problem fällt in den Bereich der ausschließlichen Zuständigkeit des Vorstandes der Bundesbahn. Ich gehe davon aus, daß der Vorstand natürlich immer überlegt, wie er diese Probleme am besten und zweckmäßigsten angehen kann.
Ich rufe dann die Frage 73 des Herrn Abgeordneten Roth auf:
Warum bieten die Deutsche Bundesbahn und die Deutsche Bundespost in ihren Bussen die billigeren Sammelkarten nicht grundsätzlich auf allen befahrenen Strecken an, sondern nur auf den Strecken, auf denen auch private Busunternehmen dieses Angebot machen?
Bitte, Herr Staatssekretär:
Herr Kollege, Bahn und Post können im Omnibuslinienverkehr nur dort tarifliche Sonderregelungen treffen, wo dies im Interesse einer freiwilligen Zusammenarbeit mit anderen Verkehrsträgern geboten ist oder die verkehrswirtschaftlichen Verhältnisse einer Linie dies rechtfertigen. Die gesamtwirtschaftliche Lage der Bundesbusdienste erlaubt grundsätzlich keine auf das gesamte Netz bezogenen neuen Fahrpreisermäßigungen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Herr Staatssekretär, würden Sie mir nicht zustimmen, daß innerhalb der Bevölkerung ein Erstaunen darüber um sich greift, daß das bei
der Post und bei der Bahn immer dann geht, wenn entsprechende private Konkurrenten auf dem Markte vorhanden sind?
Herr Kollege, ich könnte mir denken, daß das Erstaunen auslöst. Erstaunlich ist diese Verhaltensweise aber an sich nicht. Hier befindet sich der Bahn- oder Postbusverkehr in einer Konkurrenzsituation zu anderen, und aus dieser Situation ergeben sich dann die Tarife.
Eine zweite Zusatzfrage.
Würden Sie mir nicht zustimmen, Herr Staatssekretär, daß dies Argumentationsprobleme im Hinblick auf die weitere Sicherstellung des Monopols der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost in anderen Bereichen aufwirft?
Nein,. Herr Kollege, das wirft keine Argumentationsprobleme auf. Man muß hier ganz einfach die Zusammenhänge sehen. Die Busdienste bei Bahn und Post sind defizitär, und die Bahn ist verpflichtet, soweit das - jeweils im Rahmen des wirtschaftlich Vertretbaren - möglich ist, ihre Kosten einzufahren. Sie wird bei solchen Situationen, wie Sie sie in Ihrer Frage ansprechen, also immer nur Einzelfallentscheidungen treffen können.
Keine weitere Zusatzfrage.
Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.
Die Fragen 77 und 78 des Abgeordneten Schartz ({0}) werden auf Wunsch des Fragestellers schrift- lieh beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 79 des Herrn Abgeordneten Bindig auf:
Gibt es für den Flug- und Schiffsverkehr keine Regelung, die den im Straßenverkehr geltenden Bestimmungen bei Blutalkoholgehalt des Fahrers entsprechen, und wenn nein, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Nach § 1 Abs. 3 der Luftverkehrs-Ordnung darf als Luftfahrzeugführer oder als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges nicht tätig werden, wer durch Alkohol oder andere berauschende Mittel in der Wahrnehmung seiner Aufgaben behindert ist.
Im gewerbsmäßigen Luftverkehr hat zudem auch das Luftfahrtunternehmen nach § 41 Abs. 3 der Betriebsordnung für Luftfahrtgeräte dafür zu sorgen, daß ein Luftfahrer, der in der Wahrnehmung seiner Aufgaben durch Alkohol offensichtlich behindert ist, nicht als Mitglied der Flugbesatzung tätig wird.
Da beim Fliegen bereits eine wesentlich geringere Menge als 0,8 Promille Blutalkohol behindert, ist nach dem behördlich anerkannten Flugbetriebshandbuch des jeweiligen Luftfahrtunternehmens jegliche Einnahme von Alkohol mindestens zwölf Stunden vor Antritt des Fluges untersagt.
Einen Ordnungswidrigkeitstatbestand wie im Straßenverkehr gibt es im See- und Binnenschiffsverkehr nicht. Allerdings stimmen die strafrechtlichen Vorschriften über Trunkenheit im Straßen-, See- und Binnenschiffsverkehr inhaltlich überein. Danach wird Trunkenheit des Schiffsführers im See- und Binnenschiffsverkehr in gleicher Weise nach §§ 315 a und 316 Strafgesetzbuch bestraft. Die Vorschriften des See- und Binnenschiffahrtsrechts sehen außerdem die Möglichkeit des Entzuges von Befähigungszeugnissen vor, wenn ein Schiffsführer sein Fahrzeug unter Alkoholeinwirkung geführt hat.
Keine Zusatzfrage.
Dann rufe ich die Frage 80 des Herrn Abgeordneten Bindig auf:
Sieht auch die Bundesregierung eine Gefährdung von Passagieren und der Bevölkerung, wenn, wie am 17. Mai 1979 bei einem Piloten der von Zürich kommenden Linienmaschine der „Delta Air Regionalverkehr GmbH & Co." bei einer Polizeikontrolle auf dem Flughafen von Friedrichshafen ein Blutalkoholgehalt in Höhe von 1,32 Promille, der im Straßenverkehr absolute Fahruntüchtigkeit bedeutet, festgestellt wird, und welche Konsequenzen zieht sie gegebenenfalls daraus?
Herr Kollege Bindig, im vorliegenden Fall ist inzwischen ein Strafverfahren eingeleitet worden, in dem die von Ihnen angesprochenen Fragen behandelt werden. Ich möchte mich daher dazu jetzt nicht äußern.
Der betroffene Luftfahrer darf von seiner Erlaubnis als Luftfahrer zur Zeit keinen Gebrauch machen. Die zuständige Erlaubnisbehörde hat das Ruhen seiner Erlaubnis angeordnet. Über weitere Maßnahmen wird nach Abschluß des Strafverfahrens entschieden.
({0})
Die Fragen 81 und 82 des Herrn Abgeordneten Milz werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Damit sind wir am Ende des Geschäftsbereichs des Bundesministers für Verkehr und für das Post-und Fernmeldewesen. Herr Staatssekretär, herzlichen Dank für die Beantwortung der Fragen.
Wir kommen nunmehr zum. Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung. Zur Beantwortung der Fragen steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Dr. von Bülow zur Verfügung.
Die Frage 17 wird auf Wunsch des Fragestellers, des Abgeordneten Dr. Kunz ({0}), schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 63 des Herrn Abgeordneten Dr. Voss auf:
Seit wann besteht in der Bundeswehr eine hinreichende Konzeption für einen medizinischen ABC-Schutz, und welche Entwicklung ist hier im Laufe des letzten Jahrs eingetreten?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Herr Kollege Voss, gestatten Sie, daß ich beide Fragen im Zusammenhang beantworte?
({0})
Ich rufe dann auch die Frage 64 des Herrn Abgeordneten Dr. Voss auf:
Welchen Stand hat die Bundeswehr im Vergleich zu anderen NATO-Staaten, und wie ist der Stand der NATO im Vergleich zum Warschauer Pakt?
Herr Kollege Voss, die konzeptionellen Vorstellungen für die ABC-Abwehrfähigkeit der Bundeswehr bestehen seit dem Aufbau der Bundeswehr. Für den medizinischen ABC-Schutz gelten die Grundlagen der ABC-Abwehr der Bundeswehr. Der medizinische ABC-Schutz hat die Aufgabe, einen Beitrag zu leisten, um die Überlebensfähigkeit der Soldaten zu verbessern, die Einsatzbereitschaft aufrechtzuerhalten oder sie wiederherzustellen.
Diese Aufgabe wird durch Forschungs-, Entwicklungs- und Beschaffungsvorhaben sowie sanitätsdienstliche Maßnahmen durchgeführt. Die konzeptionellen Vorstellungen werden dem jeweiligen Bedrohungsbild laufend angepaßt. Der Generalinspekteur der Bundeswehr hat in diesem Zusammenhang im Juli 1978 die „Konzeption der ABC-Abwehr der Bundeswehr" herausgegeben. In diesem Erlaß sind u. a. die völkerrechtliche Lage, die Bedrohung, die Forderungen der NATO und die Folgerungen für die Bundeswehr dargestellt.
Zu Ihrer zweiten Frage, Herr Kollege Voss: NATO-Staaten, die Nuklearwaffen besitzen, haben für den medizinischen ABC-Schutz im allgemeinen größere Kapazitäten. Dieser Vorsprung ist aber auch für die Bundeswehr von Nutzen, da ein weitgehender Informationsaustausch auf dem Gebiet des ABC-Schutzes besteht.
Der Stand der ABC-Abwehrfähigkeit der Warschauer-Pakt-Staaten ist hier nur zum Teil bekannt. Die ABC-Abwehrfähigkeit der Warschauer-PaktStreitkräfte ist jedoch nach unserer Erkenntnis im Vergleich zu den NATO-Streitkräften höher.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Voss.
Herr Staatssekretär, ich muß Ihrer Antwort entnehmen, daß doch eine gewisse Diskrepanz zwischen der Bedrohung und der ABC-Abwehrfähigkeit besteht. Daher meine Frage: In welchem Zeitraum halten Sie es für möglich, daß diese Diskrepanz beseitigt wird?
Das ist eine Frage, die sich auf die personelle Ausstattung dieses ganzen Arbeitsgebietes, also auf das, was noch unParl Staatssekretär Dr. von Bülow
zureichend ist, auf das, was erweitert werden muß, sowie vor allen Dingen auf die haushaltsmäßige Ausstattung bezieht. Es wird noch eine Reihe von Jahren dauern, bis wir den Stand haben, den wir uns in unserer Konzeption gesetzt haben.
Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, vermögen Sie mir zu sagen, was im Bereich der Bundeswehr getan wird, um das Interesse hier zu wecken und zu mehren, beispielsweise indem für Experten entsprechend attraktive Laufbahnmöglichkeiten eröffnet werden und auch entsprechende Forschungsmöglichkeiten geboten werden?
Gerade im Bereich der Forschungsmöglichkeiten ist in letzter Zeit durch Umschichtung von Maßnahmen eine ganze Menge geschehen. Inwieweit im Einzelfall die Laufbahn der entsprechnden Spezialisten etwa im Sanitätsdienst der Bundeswehr ausreichend dotiert ist, kann ich nicht sagen. Das könnte ich Ihnen nur schriftlich nachreichen.
Eine weitere Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, ich entnehme Ihrer Antwort weiter, daß im Vergleich zu dem, was in den Warschauer-Pakt-Staaten hier geleistet worden ist, bei uns Versäumnisse festzustellen sind, und ich würde Sie gern fragen, wie Sie das mit unseren Bemühungen in Einklang bringen, da wir doch überhaupt erst seit dem Jahre 1978 von einer echten Konzeption auf diesem Gebiet reden können.
Ich weiß nicht, ob man nicht diese 1978er Konzeption als eine Fortschreibung dessen ansehen muß, was in der Vergangenheit gegolten hat. Die Konzeption ist sicher aus dem Zustand, der Art und dem Umfang der Bedrohung entwickelt worden, die wir von der anderen Seite her kennen. Aber es wird, wie gesagt, eine ganze Menge Geld kosten, um diesen Zustand auf den Stand der neuesten Erkenntnisse zu bringen.
Letzte Zusatzfrage, Herr Dr. Voss.
Herr Staatssekretär, gehe ich recht in der Annahme, daß die Antwort, die Sie hier gegeben haben, für eine öffentliche Beantwortung hergerichtet ist, weil eine realistischere Beantwortung Unruhe in der Öffentlichkeit hervorrufen würde?
Würden Sie ' freundlicherweise Fragen stellen und nicht Behauptungen aufstellen.
Das ist eine Frage, Frau Präsidentin.
Verzeihen Sie, das war keine Frage. Sie haben eine Behauptung aufgestellt. Wollen Sie freundlicherweise noch einmal fragen.
Ich werde die Frage wiederholen, Frau Präsidentin. Ich frage Sie, Herr Staatssekretär, ob ich recht gehe in der Annahme, daß Sie Ihre Antwort für eine öffentliche Beantwortung hergerichtet haben, weil eine realistischere Beantwortung Unruhe in der Öffentlichkeit hervorrufen würde.
Herr Abgeordneter, das ist eine Bewertung, die Sie mit Ihren Bernerkungen hier vorgenommen haben. Ich lasse diese Frage nicht zu.
Herr Jäger ({0}), Sie haben eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, können Sie uns sagen, welchen Umfang zur Zeit die Ausbildung der Bundeswehrsoldaten in der Frage des Gesundheitsschutzes gegenüber dem möglichen Einsatz von ABC-Waffen einnimmt?
Herr Jäger, ich will Ihnen die konkreten Zahlen, bezogen auf die jeweiligen Dienstgradgruppen, gern nachreichen. Ich kann sie Ihnen hier im Detail nicht darlegen.
Zusatzfrage, Herr Dr. Hüsch.
Herr Staatssekretär, haben Sie sich bei der Beantwortung der Frage des Kollegen Voss von der Überlegung leiten lassen, daß eine Beunruhigung der Bevölkerung vermieden werden sollte?
Dies ist nicht der Fall.
Das war eine korrekte Frage.
({0})
Die Frage 65 des Abgeordneten Dr. Schneider wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Frage 66 der Frau Abgeordneten Verhülsdonk:
Ist der Bundesverteidigungsminister Dr. Apel bereit, wie es die Industrie- und Handelskammer Koblenz vorschlägt, auch im Raum Koblenz, Eifel, Hunsrück, Westerwald und Taunus eine Informationsveranstaltung durchführen zu lassen über Fragen der Belästigungen der Bürger durch den militärischen Fluglärm entsprechend der von ihm geleiteten Veranstaltung im süddeutschen Raum?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Frau Kollegin, der Bundesminister der Verteidigung hat am 8. Juni 1979 auf dem Fliegerhorst Memmingen im Sinne eines Versuchs Mandatsträger aus Belastungsgebieten in Süddeutschland mit der Problematik des Fluglärms vertraut gemacht. Erst wenn die dort geführten Diskussionen und das Echo in der Publizistik
Parl Staatssekretär Dr. von Bülow
ausgewertet sind, kann beurteilt werden, ob diese Form des Dialogs der richtige Weg ist oder ob man andere Formen des Gesprächs suchen muß.
Zusatzfrage, Frau Kollegin.
Herr Staatssekretär, unabhängig von der Frage, ob das die richtige Form war, würde mich interessieren, ob die Memminger Tagung aus der Sicht Ihres Hauses konkrete Ansatzpunkte gegeben hat, bei denen man anpakken kann, um zumindest regionale Besserungen herbeizuführen.
Nein. Man kann, so wie wir das sehen, vielleicht mit Ausnahme von ganz wenigen Dingen, die man noch mehr ins Augenmerk nehmen muß, Fluglärm nicht vermindern, sondern man kann nur versuchen, das Verständnis der Bevölkerung dafür zu wecken.
Weitere Zusatzfrage.
Ich möchte trotzdem noch einmal fragen, ob man nicht bei der Bekämpfung des Fluglärms zumindest regionale Ansatzpunkte berücksichtigen kann, indem man etwa bestimmte Räume noch weiter ausnimmt, als das bisher schon vorgesehen ist.
Gnädige Frau, das bedeutet für die Luftwaffe, daß dann eine entsprechende Bündelung in anderen Bereichen stattfindet und damit die Beschwerden dort im Übermaß festzustellen sind. Es ist in diesem stark besiedelten Land Bundesrepublik Deutschland fast nicht möglich, Flächen und Gelände zu finden, wo die Fluglärmbelastung der Bevölkerung nicht zu erheblichen Beschwerden führt.
Ich rufe die Frage 28 der Abgeordneten Frau Verhülsdonk auf:
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um der strukturpolitisch und wirtschaftlich sehr wichtigen Fremdenverkehrsbranche im nördlichen Rheinland-Pfalz aus den Schwierigkeiten herauszuhelfen, die infolge des unerträglich gewordenen Fluglärms auftreten?
Frau Kollegin, der militärische Flugbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland richtet sich ausschließlich nach den Erfordernissen der Landesverteidigung. Hierbei .sind hohe Einsatzbereitschaft und ausreichende Präsenz der Luftstreitkräfte die ausschlaggebenden Faktoren. Die Bundesregierung ist nach Kräften bemüht, die durch den unumgänglichen Übungsflugbetrieb verursachten Fluglärmbelastungen so niedrig wie möglich zu halten. Zu den zahlreichen einschränkenden Maßnahmen, die einzig diesem Zweck dienen, gehört vor allem das Bestreben, durch weitestmögliche Auffächerung der Übungsflüge örtlichen Lärmkonzentrationen entgegenzuwirken. Nur so ist es möglich, den Fluglärm in erträglichen Grenzen zu halten. Darum kann der häufig geäußerten
Bitte, Erholungs- und Fremdenverkehrsgebiete von militärischen Flugbetrieb auszunehmen, nicht entsprochen werden.
Die Bundesregierung ist jedoch bestrebt, dem Land Rheinland-Pfalz mit seinen zahlreichen Ferienorten außerordentliche Belastungen zu ersparen. Deshalb werden in dieser Region keine Tiefflüge unterhalb des Tiefflughöhenbandes von 150 bis 450 Meter durchgeführt.
Eine Zusatzfrage, Frau Kollegin.
Diese Zusatzfrage ist eigentlich nicht unmittelbar an das Ressort gerichtet; aber da Sie derjenige sind, der antwortet, möchte ich sie stellen. Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, in Gebieten, in denen wegen der hohen Lärmbelastung die Fremdenverkehrsbranche wirtschaftlich in große Schwierigkeiten kommt, irgendwie mit wirtschaftlichen Maßnahmen zu hel-f en?
Frau Kollegin, das ist sicher nicht aus dem Haushalt des Bundesverteidigungsministeriums möglich, und nur für den kann ich hier einstehen. Sollte es zu abnormen ökonomischen Schwierigkeiten von ganzen Regionen kommen, was ich bisher nicht sehe, müßte man es sich unter Umständen überlegen, so etwas einzuführen. Das müßte dann in anderen Bereichen geschehen. Aber dafür sehe ich zur Zeit keinen Grund.
Das fürchte ich; denn Sie meinten nicht nur die Bundeswehr, sondern das generelle Problem.
Eine weitere Zusatzfrage, Frau Kollegin.
Ich habe trotzdem eine weitere Frage. Kann man damit rechnen, daß sich Ihr Haus, wenn es sich um militärischen Fluglärm handelt, innerhalb der Bundesregierung mit dafür einsetzt, daß gegebenenfalls solche wirtschaftlichen Maßnahmen ins Auge gefaßt werden?
Dr. von Bülow,. Parl. Staatssekretär: Sofern es zu erheblichen, ganze Regionen ergreifenden Schwierigkeiten kommt, würden Sie sicher eine Unterstützung bei uns bekommen; aber ich sehe das zur Zeit nicht.
Eine Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Will-Feld.
Herr Staatssekretär, können Sie trotzdem aus Ihrem Hause bestätigen, daß es bei diesem Fluglärm gerade in den strukturschwachen Regionen zu außerordentlichen wirtschaftlichen Einbußen kommt, und, Herr Staatssekretär, darf ich die Bitte aussprechen - dies ist in eine Frageform gekleidet -: Sind bereits Vorstellungen in Zahlengrößen vorhanden, die den wirtschaftlichen Ausfall aufschlüsseln?
Gnädige Frau, die Landesregierung müßte den Schaden aufnehmen und eine Strukturuntersuchung dazu anfertigen lassen, um damit an die Bundesregierung heranzutreten; denn die Landesregierung hat die Verwaltung vor Ort zur Verfügung. Wir haben darüber keine Unterlagen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jäger ({0}).
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, zu prüfen, ob zwar nicht sämtliche Erholungs- und Urlaubsgebiete, wohl aber Gemeinden und Ortschaften, die ausgesprochenen Kur- und Genesungscharakter haben, vom Befliegen mit Tiefflügen auszunehmen sind?
Ich bedaure, daß ich keine große Karte bei mir habe, in der die vielen Gebiete mit Kureinrichtungen und Kurorten eingezeichnet sind, die die Piloten bei ihrer Flugplanung von der Flugbelästigung auszunehmen gehalten sind. Es ist schon Gegenstand des gegenwärtigen Auftrags der Luftwaffe, diese Orte zu umfliegen, so schwierig das auch ist.
Keine weiteren Zusatzfragen. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär Dr. von Bülow.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit auf. Herr Parlamentarischer Staatssekretär Zander steht zur Beantwortung der Fragen zur Verfügung.
Ich rufe Frage 33 des Herrn Abgeordneten Benz auf:
Welchen Einfluß hat nach Auffassung der Bundesregierung die Niederlassungsfreiheit für Apotheken in der EG auf die Rentabilität der deutschen Apotheken und auf die Qualität der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Zander, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit: Herr Kollege Benz, eine Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise gibt es bislang nicht. Die Verhandlungen darüber dauern in Brüssel an. Eine Aussage zu den Fragen des Einflusses auf die Rentabilität der deutschen Apotheken und die Qualität der Arzneimittelversorgung ist deshalb zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
Die Bundesregierung wird jedoch der Frage, inwieweit die Niederlassungsfreiheit für Apotheker in der Bundesrepublik Deutschland und die Niederlassungsbeschränkungen in anderen EG-Staaten zu einer vermehrten Niederlassung ausländischer Apotheker in der Bundesrepublik führt und damit die Rentabilität der deutschen Apotheken und die Qualität der Arzneimittelversorgung beeinträchtigt werden könnten, besondere Beachtung schenken.
Eine Zusatzfrage, Herr Kollege Benz.
Herr Staatssekretär, darf ich aus Ihrer Antwort schließen, daß die Bundesregierung über die Praxis der Niederlassungsfreiheit für Apotheken in den übrigen Staaten der Gemeinschaft nicht ausreichend informiert ist?
Das können Sie keineswegs daraus schließen. Ich habe auf die Unterschiede bei den Niederlassungen hingewiesen, die sich daraus ergeben, daß wir in der Bundesrepublik auch nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Niederlassungsfreiheit praktizieren, während andere Staaten das teilweise nicht tun. Ich weiß beispielsweise von England und Irland, daß auch dort die Niederlassungsfreiheit gilt. Das heißt, wir sind sehr genau über die Situation innerhalb der EG informiert.
Zweite Zusatzfrage.
Konkret gefragt, Herr Staatssekretär: Wie viele Apotheker aus welchen Staaten der Gemeinschaft haben sich bisher in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen?
Das kann ich im. Augenblick nicht beantworten. Ich werde mich gern bemühen, die Zahlen zu beschaffen und sie Ihnen dann schriftlich nachreichen.
({0})
Keine weiteren Zusatzfragen.
Die Frage 56 des Herrn Abgeordneten Dr. Steger soll auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet werden. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe Frage 67 des Herrn Abgeordneten Dr. Hüsch auf:
Entsprechen die aus der DDR insbesondere im Wege der Kompensationsgeschäfte in die Bundesrepublik Deutschland eingeführten und hier in den Handel gebrachten Biere nach dem Erkenntnisstand der Bundesregierung dem bundesdeutschen Reinheitsgebot, insbesondere was Zusätze an Rohfruchtzucker, Reis, Gerstenrohfrucht und Enzyme anbetrifft, und wenn nein, welche Folgerungen kann die Bundesregierung daraus innerhalb ihres Verantwortungsbereichs mit dem Ziele ziehen, die Einfuhr dieser Biere zu unterbinden?
Herr Kollege Dr. Hüsch, bei einigen ausländischen Bieren sind nach den der Bundesregierung vorliegenden Unterlagen 1978 und Anfang 1979 Zusätze festgestellt worden, die nach dem geltenden Reinheitsgebot für Bier nicht zulässig sind. Darunter befanden sich auch Biere, die . in der DDR und in Ost-Berlin hergestellt wurden und im Rahmen des Interzonenhandelsabkommens in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkauf angeboten wurden.
Durch neuartige Untersuchungsmethoden konnte nachgewiesen werden, daß bei Herstellung dieser Biere an Stelle von Gerstenmalz zum Teil in er12696
heblichem Umfang Rohfrüchte auf der Basis von Reis verwendet wurden und daß bei einigen dieser Biere zur Verbesserung der Haltbarkeit noch zusätzlich Eiweiß abbauende Enzympräparate zugesetzt worden waren.
Derart hergestellte Biere verstoßen gegen die Bestimmungen des Biersteuergesetzes, die hinsichtlich dieser strengen Anforderungen auch für die in der Bundesrepublik Deutschland eingeführten Biere gelten. Hierzu verweise ich auf meine Antworten auf die beiden Fragen des Herrn Kollegen Kolb in der Fragestunde der 125. Sitzung am 14. Dezember 1978.
Die Bundesregierung hat diese Feststellungen bereits im April 1979 zum Anlaß genommen, bei den obersten Gesundheitsbehörden der Bundesländer anzuregen, daß diese Biere von den mit der Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln betrauten Behörden verstärkt beobachtet werden. Was speziell die beanstandeten Biere aus der DDR betrifft, so hat die Bundesregierung zu gleicher Zeit bei Verhandlungen der Treuhandstelle für den Interzonenhandel mit dem Ministerium für Außenhandel der DDR darauf hingewiesen, daß bei Lieferungen von Bieren, die dem Reinheitsgebot nicht entsprechen, mit Beanstandungen und Zurückweisungen zu rechnen ist.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Hüsch.
Herr Staatssekretär, haben Sie die Kenntnisse zum Anlaß genommen, die bereits in die Bundesrepublik angelieferten Biere aus dem Verkehr zu ziehen oder jedenfalls aus der Nichtverkehrsfähigkeit die entsprechenden Konsequenzen zu ziehen?
Das ist ja die Konsequenz dieser Feststellungen und Beanstandungen, die dann auch zur Zurückweisung geführt haben. In welchem Umfang das geschehen ist, dazu müßte ich Informationen bei den für die Kontrolle zuständigen obersten Behörden der Länder einholen.
Zweite Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, da die Gesundheitsbehörden ja nicht automatisch von Einfuhren Kenntnis bekommen, sondern allenfalls die Zollämter, frage ich Sie: Wie ist sichergestellt, daß die Nachrichten über den Grenzübertritt der zu beanstandenden Biere ordnungsgemäß an die Gesundheitsbehörden gelangen?
Herr Kollege Dr. Hüsch, diese Informationen sind, nachdem die Beanstandungen aufgetreten waren, auf dem üblichen Wege allen obersten Gesundheitsbehörden der Länder übermittelt Worden.
Ich rufe die Frage 68 des Herrn Abgeordneten Dr. Hüsch auf:
Sind die Kontrolle und das Kontrollverfahren bezüglich der in der Bundesrepublik Deutschland in den Verkehr gebrachten Biere aus der DDR in bundesrechtlichen Rechts- und/oder Verwaltungsvorschriften geregelt, und wenn ja, welche Behörden sind durch diese Vorschriften zu deren Durchführung bestimmt worden und welches Kontrollverfahren ist vorgesehen?
Für die Überwachung der Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften sind die obersten Gesundheitsbehörden der Bundesländer zuständig. Spezielle bundesrechtliche Vorschriften sind deshalb dazu nicht erlassen worden.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, es ist nicht richtig, daß die Hauptzollämter für die Überwachung der eingeführten Lebensmittel, hier speziell der Biere, zuständig sind?
Nein, das sind die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden der Länder, die auch die entsprechenden Kapazitäten für die Prüfungen zur Verfügung haben und die darauf eingerichtet sind, solche Proben zu nehmen und zu kontrollieren, ob die entsprechenden Vorschriften des Lebensmittelrechts, hier das Reinheitsgebot, beachtet sind.
Zweite Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, darf ich Sie, nachdem Ihre Antwort im Widerspruch zu einer mir anderweitig erteilten Information steht, bitten, daß Sie diese noch einmal überprüfen und mir schriftlich eine weitere Antwort geben?
Mir würde das sehr erleichtert, wenn mir die Information, über die Sie verfügen, zur Verfügung stünde. Dann kann ich feststellen, was zutrifft. Ich bin gern bereit, das zu tun.
Schönen Dank.
Die Fragen 69 und 70 des Abgeordneten Glos wurden vom Fragesteller zurückgezogen. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau auf. Frage 83 des Abgeordneten Lenzer sowie die Fragen 84 und 85 des Abgeordneten Dr. Jahn ({0}) werden auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt. Damit ist dieser Geschäftsbereich auch erledigt.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen. Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Kreutzmann steht zur Beantwortung zur Verfügung.
Ich rufe die Fragen 86 und 87 des Abgeordneten Daweke auf. - Der Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Fragen werden schriftlich beantwortet. Das
Vizepräsident Frau Renger
gleiche gilt für die Fragen 88 und 89 des Abgeordneten Dr. Abelein. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Frage 90 des Abgeordneten Lintner sowie die Fragen 91 und 92 des Abgeordneten Kunz ({1}) werden auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär, daß Sie so lange ausgehalten haben, ohne hier zum Zuge zu kommen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Forschung und Technologie auf. Der Herr Parlamentarische Staatssekretär Stahl steht zur Beantwortung der Fragen zur Verfügung.
Ich rufe die Fragen 93 und 94 des Abgeordneten Rapp ({2}) sowie Frage 95 der Frau Abgeordneten Dr. Lepsius auf. - Wenn ich richtig sehe, ist von den Fragestellern niemand im Saal. Die Fragen werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Die Frage 96 des Abgeordneten Gansel wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird ebenfalls als Anlage abgedruckt.
Ich rufe noch einmal den Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen auf, und zwar Frage 90 des Herrn Abgeordneten Lintner:
Wie gedenkt die Bundesregierung künftig sicherzustellen, daß sich auch die DDR an abgeschlossene Verträge und sonstige Vereinbarungen hält?
Herr Kollege, wenn Differenzen über die Ausfüllung oder Auslegung von abgeschlossenen Vereinbarungen auftreten, wird die Bundesregierung auch zukünftig nachdrücklich und beharrlich darauf bestehen, daß sie bei strikter Beachtung von Wortlaut, Geist und Geschäftsgrundlage der Vereinbarungen beigelegt werden.
Streitfälle über die Verletzung von Vereinbarungen werden in der Regel auf politischer Ebene behandelt, indem die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der DDR den Vorgang gegenüber dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der DDR anspricht.
Im übrigen ist Ihnen sicher bekannt, Herr Kollege, daß zur Regelung von Problemen im Zusammenhang mit den geschlossenen Vereinbarungen Kommissionen oder Arbeitsgruppen eingerichtet worden sind, beispielsweise die Transitkommission - für die Intensität der Arbeit dieser Kommission zeugt, daß am gestrigen Tage die 50. Sitzung dieser Kommission stattgefunden hat -, die Verkehrskommission zur Anwendung des Verkehrsvertrages, die Grenzkommission für Probleme im Zusammenhang mit dem Grenzverlauf. Für den grenznahen Verkehr gibt es Expertengespräche, für das Gesundheitswesen gibt es Beauftragtengespräche, für den Reiseverkehr ({0}) hinsichtlich der Bewohner von Berlin ({1}) gibt es Beauftragtengespräche des Berliner Senats und der Regierung der DDR.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Lintner.
Herr Staatssekretär, gibt es bei der Bundesregierung so etwas wie eine Vorplanung auf solche Fälle im Sinne etwa einer Reaktion in Form von abgestuften Maßnahmen?
Es ist selbstverständlich, daß diese Gespräche systematisch vorbereitet werden und an ihre Bearbeitung sehr gründlich herangegangen wird.
Zweite Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, erwägt die Bundesregierung dabei mittlerweile auch, daß bestimmte wirtschaftliche Vorteile in diese abgestuften Reaktionsmaßnahmen einbezogen werden?
Herr Kollege, dafür gilt der Satz, den neulich die „Stuttgarter Zeitung" geschrieben hat: „Es ist bis heute noch nicht gelungen, den Hammer zu finden, mit dem man die Funktionäre treffen kann, aber nicht die Menschen dort drüben."
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jäger ({0}).
Herr Staatssekretär, wird die Bundesregierung angesichts der Erfahrungen, die in jüngster Zeit vor allem mit den Vereinbarungen über die Informationsfreiheit und den Austausch von Journalisten gemacht worden sind, sich dafür einsetzen, daß zwischen der Bundesrepublik und der DDR ein gemeinschaftliches Gremium etwa ähnlich der Grenzkommission oder der Transitkommission zur Regelung solcher Streitfälle eingesetzt wird, das in solchen Fällen rasch zusammentritt und damit zu einer schnelleren Bearbeitung der Fälle führen könnte?
Herr Kollege, dafür gibt es in dem Brief über die Tätigkeit von Journalisten in der DDR zunächst keine Grundlage. Die Bundesregierung ist hier den anderen Weg gegangen, daß sie die ihr befreundeten Staaten auf die KSZE-Abmachungen hingewiesen und gebeten hat zu intervenieren. Sie wissen ja, daß Präsident Carter, der österreichische Bundeskanzler Kreisky und eine ganze Reihe anderer Persönlichkeiten sowie selbst der finnische Journalistenverband gegen die Maßnahmen der Ausweisung von Journalisten und gegen die Unterdrückung von journalistischen Informationen Einspruch erhoben haben.
Keine weiteren Fragen. Ich danke Ihnen, Herr Parlamentarischer Staatssekretär.
Damit sind wir am Ende der Fragestunde.
Vizepräsident Frau Renger
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Mittwoch, den 20. Juni 1979, 13 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.