Plenarsitzung im Deutschen Bundestag am 4/27/1979

Zum Plenarprotokoll

Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.

Dr. Hermann Schmitt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002033

Meine Damen und Herren, die Sitzung ist eröffnet. Es liegt Ihnen eine Liste von Vorlagen nach dem Stand vom 24. April 1979 vor, die keiner Beschlußfassung bedürfen und die gemäß § 76 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen werden sollen. Achter Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" ({0}) zuständig: Ausschuß für Wirtschaft ({1}) Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 29. Januar bis 2. Februar 1979 in Straßburg ({2}) zuständig: Auswärtiger Ausschuß Bericht über verwaltungsgerichtliche Verfahren zur Erreichung eines Studienplatzes ({3}) zuständig: Rechtsausschuß ({4}) Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Entschließung des Europäischen Parlaments zur Luftpiraterie ({5}) zuständig: Auswärtiger Ausschuß ({6}) Rechtsausschuß Innenausschuß Entschließung des Europäischen Parlaments zu der vom Gemischten Parlamentarischen Ausschuß EWG-Türkei am 27. Oktober 1978 in London angenommenen Empfehlung ({7}) zuständig: Ausschuß für Wirtschaft ({8}) Auswärtiger Ausschuß Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Halbjahresbericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates und der Westeuropäischen Union für die Zeit vom 1. Oktober 1978 bis 31. März 1979 ({9}) zuständig: Auswärtiger Ausschuß Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im IV. Vierteljahr des Haushaltsjahres 1978 ({10}) zuständig: Haushaltsausschuß Bericht der Bundesregierung über die gesetzlichen Rentenversicherungen, insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren, gemäß §§ 1273 und 579 der Reichsversicherungsordnung, § 50 des Angestelltenversicherungsgesetzes und § 71 des Reichsknappschaftsgesetzes ({11}) und Gutachten des Sozialbeirats ({12}). zuständig: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung ({13}) Ausschuß für Wirtschaft Haushaltsausschuß Ich frage, ob sich gegen die vorgeschlagenen Überweisungen Widerspruch erhebt. - Ich stelle fest, daß das nicht der Fall ist. Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung Der Staatssekretär im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat mit Schreiben vom 19. April 1979 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Köhler ({14}), Frau Fischer, Höffkes, Dr. Hoffacker, Dr. Hüsch, Josten, Röhner, Petersen, Stommel, Dr. Todenhöfer, Werner, Dr. Jenninger und der Fraktion der CDU/CSU betr. Multilaterale Entwicklungshilfe in den Bereichen Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Drucksache 8/2694 - beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 8/2766 verteilt. Der Präsident des Deutschen Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember 1977 die in der Zeit vom 28. März bis 24. April 1979 eingegangenen EG-Vorlagen an die aus Drucksache 8/2781 ersichtlichen Ausschüsse überwiesen. Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mit Schreiben vom 19. März 1979 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Mitteilung der EG-Kommission für eine Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern im Energiebereich ({15}) Der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mit Schreiben vom 2. April 1979 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag einer Verordnung des Rates über finanzielle Maßnahmen der Gemeinschaft zugunsten des innergemeinschaftlichen Austausches von Kraftwerkskohle ({16}) Der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mit Schreiben vom 20. April 1979 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Entwurf einer Richtlinie des Rates zum Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Lebensmittelpreise ({17}) Der Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung hat mit Schreiben vom 27. März 1979 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Sicherheitsvorschriften für Baustellenturmdrehkrane ({18}) Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Betätigungsraum, Zugänge zum Fahrersitz ({19}) sowie Türen und Fenster von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern ({20}) Entwurf einer Verordnung ({21}) des Rates zur Durchführung einer Stichprobenerhebung über Arbeitskräfte im Frühjahr 1979 ({22}) Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über gewisse Arten einfacher Druckbehälter ({23}) Meine Damen und Herren, wir treten damit in die Tagesordnung ein. Ich rufe die Punkte 24 und 25 der Tagesordnung auf: 24. Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Lage von Presse und Rundfunk in der Bundesrepublik Deutschland ({24}) - Drucksache 8/2264 Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Innenausschuß ({25}) Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen 25. Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Erfahrungen mit der Fusionskontrolle bei Presseunternehmen - Drucksache 8/2265 Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß für Wirtschaft ({26}) Innenausschuß Wir führen eine verbundene Debatte. Zur Begründung des Berichts hat Herr Bundesinnenminister Baum das Wort.

Gerhart Rudolf Baum (Minister:in)

Politiker ID: 11000111

Herr Prädent! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum drittenmal legt die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag einen Bericht zur Lage von Presse und Rundfunk in der Bundesrepublik Deutschland vor. Erstmals konnte hierin umfangreiches Zahlenmaterial aus der amtlichen Pressestatistik verarbeitet werden. Der Bericht hat dadurch an Aussagekraft gewonnen. Zusammen mit dem Bericht über die Erfahrungen mit der Fusionskontrolle bei Presseunternehmen dokumentiert dieser Bericht einen weiteren Abschnitt der Medienentwicklung und Medienpolitik in der Bundesrepublik Deutschland. Im Hinblick auf die praktische Nutzbarkeit des Berichts war es erforderlich, seinen Umfang zu beschränken und die Darstellung wieder auf solche Themenbereiche zu konzentrieren, über die hinreichendes Material zu fundierten politischen Aussagen zur Verfügung stand. Einige Sachbereiche wurden neu in den Bericht aufgenommen oder sind vertieft behandelt worden, so die Entwicklung der Nachrichtenagenturen und ihre Nutzung durch die Medien, das Buchverlagswesen, medienpolitische Fragen im internationalen Bereich und die elektronischen Textkommunikationsformen als „Neue Medien" ; letztere insbesondere deshalb, weil sich hier seit dem Bericht der „Kommission für den Ausbau des technischen Kommunikationssystems" die Entwicklung am meisten konkretisiert und weiterentwickelt hat. Wie Sie wissen, beabsichtigt z. B. die Deutsche Bundespost, schon ab 1980 den Bildschirmdienst in einem Feldversuch zu erproben. Die Bundesregierung hat auch die Anregung des Deutschen Bundestages in der Entschließung vom 12. März 1976 aufgegriffen und berichtet in einem eigenen Abschnitt über Bildungsrundfunk und Bildungsfernsehen unter dem besonderen Aspekt der länderübergreifenden Bedeutung des Austauschs und der Kooperation auf diesem Gebiet. Hierbei werden auch die Ergebnisse von Modellversuchen für das Fernstudium im Medienverbund mitgeteilt. Der Film und die Audiovision sind aus der Berichterstattung ausgeklammert worden. Die Bundesregierung hat dies in der Einleitung begründet. Sie legt Wert darauf festzustellen, daß der Verzicht auf die Darstellung bestimmter Medien - wie die eben zitierten oder auch die Tonträger - keine irgendwie geartete Wertung bedeutet. Der Bericht ist im Zusammenhang zu sehen mit weiteren von der Bundesregierung vorgelegten oder veranlaßten speziellen Berichten von medienpolitischer Bedeutung. Dazu gehört der heute ebenfalls zur Debatte stehende Erfahrungsbericht über die Regelung der Pressefusionskontrolle. Außerdem gehören dazu erstens: der Erfahrungsbericht über die Anwendung des Tarifvertragsgesetzes auf arbeitnehmerähnliche Personen im Bereich von Presse, Rundfunk und Kunst gemäß § 12 a des Tarifvertragsgesetzes; zweitens: die Vorstellungen der Bundesregierung zum weiteren Ausbau des technischen Kommunikationssystems vom 14. Juli 1976; drittens: das umfangreiche Tabellenwerk der amtlichen Pressestatistik; viertens: die Berichte des Bundeskartellamts und die Hauptgutachten der Monopolkommission zu Fragen des Wettbewerbs und der Konzentration im Pressebereich und fünftens: das Programm der Bundesregierung zur Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der technischen Kommunikation 1978 bis 1982 vom 20. Dezember 1978. Der vorliegende Bericht mit seinen aktualisierten Zahlen, Daten und Analysen wird für die weiteren medienpolitischen Erörterungen in der Bundesrepublik Deutschland eine Diskussionsgrundlage bilden. Ich halte es deshab für angezeigt, die Berichterstattung auch künftig fortzusetzen. Das sollte allerdings nicht in starren Zeitfolgen, sondern jeweils dann geschehen, wenn wichtige Entwicklungen im Medienbereich eine Unterrichtung des Parlaments und der Öffentlichkeit verlangen. Lassen Sie mich die wichtigsten politischen Aussagen des Berichts hervorheben und verdeutlichen. Erstens. Besonders erfreulich ist die Tatsache, daß sich die Presse im Anschluß an die schwierige wirtschaftliche Lage in den Jahren 1973 bis 1975 insgesamt wieder erholt hat. Die Presse erfreut sich derzeit einer relativ stabilen wirtschaftlichen Lage. Allerdings bringt die Zukunft für sie auch Ungewißheit, da die Auswirkungen neuer Medientechnologien gegenwärtig noch nicht voll abschätzbar sind. So können die technischen Innovationen bei den Verlagen, vor allem im Druck- und Setzbereich, zu Überkapazitäten führen oder, soweit solche schon bestehen, diese noch vermehren. Einer größeren Freisetzung von Arbeitskräften oder Herabstufung der Merkmale beruflicher Tätigkeit muß mit entsprechenden sozialpolitischen Lösungen begegnet werden. Entsprechende Bemühungen der Tarifpartner haben beispielsweise im Tarifvertrag über die Einführung und Anwendung neuer Techniken in der Druck- und Verlagsindustrie vom 1. April 1978 bereits zu einvernehmlichen Regelungen geführt. Zweitens. Neue Formen der technischen Kommunikation können zudem erhebliche Rückwirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Presse haben. Drittens. Nach wie vor verfolgt die Bundesregierung mit besonderer Aufmerksamkeit die Konzentration im Bereich der Tagespresse. Diese hat sich im Berichtszeitraum fortgesetzt, in letzter Zeit allerdings mit erkennbarer Abschwächung. Viertens. In der Regierungserklärung vom 16. Dezember 1976 hat die Bundesregierung zum Ausdruck gebracht, daß sie für die Erhaltung des privatrechtlichen Charakters der Presse ebenso entschieden eintritt wie für den öffentlich-rechtlichen Charakter des Rundfunks. Das Prinzip zweier sich ergänzender unterschiedlicher Organisationsstrukturen hat sich bewährt und sollte insoweit erhalten bleiben. Neue Anwendungsbereiche elektronischer Kommunikation, auf die ich noch zu sprechen komme, bieten auch über die traditionellen Organisationsformen hinaus Möglichkeiten privater Nutzung. Diese gleichzeitige Existenz unterschiedlicher Organisationsformen im Medienbereich garantiert, so meinen wir, dem Bürger ein Höchstmaß an Kommunikationsfreiheit und vielfältiger Meinungsbildung. Die privatwirtschaftlich organisierte und der Regelungskraft des Marktes ausgesetzte Presse kann medienpolitisch die Funktion eines Gegenpols zu bürokratischen Tendenzen ausüben, der öffentlich-rechtliche Systeme nicht selten ausgesetzt sind. Andererseits kann der öffentlich-rechtlich organisierte Rundfunk mit seiner pluralistischen Binnenstruktur und der Verpflichtung zu ausgewogener Berichterstattung ein Gegengewicht zu den Konzentrationserscheinungen im Pressebereich bilden. Fünftens. Für den Bürger ist es im Interesse einer freien Informations- und Meinungsbildung wichtig, daß er genügend Auswahlmöglichkeiten hat. Deshalb kommt es vor allem darauf an, ein vielfältiges Informationsangebot zu erhalten. Im Bereich der Presse ist dieses Informationsangebot weitgehend vorhanden. Unbefriedigend bleibt jedoch nach wie vor die derzeitige Situation in den Teilbereichen der regionalen und lokalen Tagespresse. Hier besteht häufig innerhalb der jeweiligen Verbreitungsgebiete keine ausreichende Konkurrenz zwischen selbständigen Zeitungen. Stellenweise hat sich die medienpolitisch unbefriedigende Situation in den Gebieten mit den lokalen und regionalen Zeitungsmonopolen etwas gemildert. Das Informationsangebot - das ist eine sehr interessante Entwicklung - wird inzwischen durch eine wachsende Zahl von wöchentlich oder unregelmäßig erscheinenden Pressepublikationen mit lokalen oder gruppenspezifischen Inhalten ergänzt. Diese Entwicklung wird die Bundesregierung mit Aufmerksamkeit verfolgen. Unbefriedigend ist auch nach wie vor der Stand des Problems einer Regelung der Zusammenarbeit zwischen Verlegern und Redakteuren. Ich möchte hier ein klares und offenes Wort sagen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß in dieser Situation ein staatlicher Machtanspruch durch Gesetz - jedenfalls derzeit - nicht das geeignete Instrument ist. Die Bundesregierung ist daher auf meinen Vorschlag hin übereingekommen, von der Vorlage des Entwurfs eines Presserechtsrahmengesetzes in dieser Legislaturperiode abzusehen. In der Regierungserklärung vom Dezember 1976 ist angekündigt worden, die Bundesregierung werde auf die Verleger-und Journalistenverbände einwirken, sich über eine einvernehmliche Regelung der inneren Pressefreiheit und über Redaktionsstatute zu verständigen. Wir haben in intensiven Gesprächen mit den betroffenen Verlegerverbänden und Journalistenorganisationen versucht, in diesem so sensiblen Regelungsbereich den Weg für eine vertragliche Lösung zwischen den betroffenen Sozialpartnern zu ebnen. Indessen ist es auch durch das von meinem Hause vorgelegte Konzept einer Regelung über die Zusammenarbeit von Verlegern und Redakteuren nicht gelungen, die Standpunkte der beiden Seiten anzunähern, ja nicht einmal, sie für eine Diskussion untereinander aufgeschlossen zu machen. Eine der Ursachen dafür mag sein, daß in der bereits erwähnten Regierungserklärung vom Dezember 1976 die Ankündigung enthalten war, wenn die Verleger- und Journalistenseite sich nicht bis zur Mitte dieser Legislaturperiode einvernehmlich über die innere Pressefreiheit und Redaktionsstatute verständigt hätten, werde die Bundesregierung dem Bundestag ein auf den Bereich der sogenannten inneren Pressefreiheit beschränktes Presserechtsrahmengesetz vorlegen. Heute glaube ich, diese Ankündigung hat die Bereitschaft der beteiligten Verbände, miteinander ins Gespräch zu kommen, nicht gefördert, sondern eher gehemmt. Beide Seiten haben zwar öffentlich Verlautbarungen über ihre Gesprächsbereitschaft abgegeben; zu ernsthaften Kontakten der Verbände untereinander ist es jedoch nicht mehr gekommen. Freilich mag auch für die Haltung beider Seiten mit bedeutsam gewesen sein, daß sie den Rahmen, der für eine derartige Regelung durch das Verfassungsrecht gezogen wird, in einer prinzipiell gegensätzlichen Weise interpretieren. Auch das Mitbestimmungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 1. März 1979 hat hier eindeutig klarstellende Hinweise, wie sie von manchem wohl erhofft worden sind, nicht erbracht. Freilich betraf es auch die Beziehungen zwischen Verlegern und Redakteuren nicht unmittelbar. Immerhin scheint mir die nachdrückliche Betonung beachtlich, die das Urteil dem Primat der individuellen gegenüber der institutionellen Schutzfunktion der Grundrechte zuweist; eine Bemerkung, deren Gewicht für den Bereich der inneren Pressefreiheit aber sicher noch einer sehr genauen Analyse bedarf. Ziel einer Regelung der Zusammenarbeit zwischen Redakteuren und Verlegern muß es sein, soziale Befriedung bei der Arbeit in den Redaktionen zu erreichen, also in einem Gebiet, in welchem Voraussetzung für den Erfolg mehr als anderswo der Teamgeist ist. Der schöpferischen Leistung der Verwirklichung eines Redaktionsprogramms sind harte Konfrontation und autoritäre Direktion innerhalb der Redaktionen gleichermaßen abträglich. Es wäre also eine Aufgabe der Verbände, es doch noch aus eigener Kraft ohne staatlichen Machtanspruch - zu schaffen, Grundsätze des Zusammenspiels von Redakteuren und Verlegern allgemein verbindlich zu regeln. Nachdem inzwischen im Verlauf der letzten Lohn-und Tarifverhandlungen im Pressebereich wieder mehr Bereitschaft zum Konsens auch in schwierigen Fragen erkennbar ist, sollten, so meine ich, die Ver11894 bände sich entschließen, den Rahmen des Möglichen in eigener Initiative auszuschöpfen. Sie müssen erkennen, daß es wirklich an der Zeit ist, verbindlich zu regeln, daß kein Journalist veranlaßt werden kann, eine Meinung als eigene zu äußern, die er für unvereinbar mit seinem Gewissen hält. Zweifellos ist dieses eine der Grundfragen der inneren Pressefreiheit. Vertragliche Regelungen könnten im übrigen aber auch die jeweiligen Auswirkungen neuer Medientechnologien auf die redaktionelle Arbeit einbeziehen und die Vereinbarungen den jeweiligen Gegebenheiten und Entwicklungen flexibel anpassen. Gestatten Sie mir nun ein paar Bemerkungen zum Thema der internationalen Medienpolitik. In der letzten Zeit wächst allgemein die Erkenntnis, daß das Medienwesen nicht mehr rational für sich isoliert gesehen werden kann. Es bestehen unvermeidlich grenzüberschreitende Interessen und Auswirkungen. Der grenzüberschreitende Informationsfluß und die Sicherung der Informations- und Meinungsfreiheit sind als internationale Verhandlungsthemen schon in den letzten Jahren in den Vordergrund gerückt. Diese Themen waren im Berichtszeitraum Gegenstand zahlreicher Konferenzen auf UNO- bzw. UNESCO-Ebene wie auch auf europäischer Ebene, nicht zuletzt innerhalb der Verhandlungen der KSZE. Das Recht jedes Menschen, seine Meinung frei zu äußern und Informationen ungehindert und unverfälscht zu empfangen, ist eines der fundamentalen Menschenrechte. Nach unserer Überzeugung ist die Freiheit der Infomation Grundlage und Prüfstein aller staatlich und gesellschaftlich gewährten Freiheit. Es ist zu erwarten, daß uns im internationalen Medienbereich die von den Ländern der Dritten Welt geforderte sogenannte „Neue Welt-Informationsordnung" in den nächsten Jahren mehr und mehr beschäftigen wird. Hier sind noch erhebliche Meinungsdifferenzen abzubauen, aber auch einige Interessengegensätze auszugleichen. Denn es geht nicht nur darum, individuelle Freiheit gegenüber staatlichem Dirigismus in totalitären Systemen zu verteidigen, sondern auch darum, den Ländern der Dritten Welt zu helfen, ihre kulturelle Eigenständigkeit zu bewahren und zu entwickeln, in einigen Ländern, überhaupt erst zu finden. Die am 22. November 1978 auf der 20. Generalkonferenz der UNESCO in Paris verabschiedete weltweite Mediendeklaration ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Betonung der Informationsfreiheit als Menschenrecht, der Freiheit der Berichterstattung, der freien Berufsausübung der Journalisten sowie ihre Forderung nach ungehindertem Zugang zu Informationen und Vielfalt der Informationsquellen entspricht den geistig-konstitutionellen Grundlagen unseres Verständnisses von Pressefreiheit. Dieses gute Ergebnis in der Mediendeklaration ist nicht zuletzt auch auf die überzeugende Arbeit und den Einsatz unserer Verhandlungsdelegation zurückzuführen. Freie Information und Berichterstattung gehören nicht nur zu den hochrangigen Gütern im internationalen Bereich, sondern auch zu den Grundwerten des Verhältnisses der beiden deutschen Staaten zueinander. Deshalb sage auch ich: es muß allen Versuchen ganz entschieden entgegengetreten werden, die auf eine Behinderung der Arbeitsmöglichkeiten von Journalisten in der DDR abzielen oder hinauslaufen. Vor völlig neue Aufgaben wird die Medienpolitik durch die technischen Entwicklungen auf dem Gebiet der Informationsverarbeitung und Kommunikation gestellt. Wir stehen hier am Anfang einer gewaltigen technischen und kommunikationspolitischen Entwicklung, die in ihren Ausmaßen nicht abzusehen ist und die geeignet ist, unser soziales und politisches System erheblich zu verändern. Die neuen Medientechnologien betreffen bei weitem nicht nur, wie in einer breiten Öffentlichkeit gelegentlich unterstellt wird, die Fortentwicklung von Rundfunk und Fernsehen. Dies trifft wohl für Kabelfernsehen und Satellitenfernsehen zu. Aber darüber hinaus handelt es sich um Bildschirmtext und Videotext, Bildkassette und Bildplatte und die computergestützte Bild-, Text- und Datenkommunikation über Kabel. Die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien werden meines Erachtens kommen, weil sie leistungsfähiger und preiswerter sind als die alten Technologien und weil diese Entwicklung weltweit ist. Mit einer solchen Entwicklung verzichten wir nicht darauf - und dürfen wir nicht darauf verzichten -, politische Rahmenbedingungen zu setzen, und zwar rechtzeitig. Die unaufhaltsame Entwicklung der Telekommunikation und der elektronischen Datenverarbeitung wird unsere Gesellschaft nachhaltiger beeinflussen, als es gemeinhin heute schon erkannt ist. Dies muß uns veranlassen, unsere gesellschaftlichen Konzepte zu überdenken und ihre Funktionsfähigkeit angesichts der sich schnell entwickelnden neuen technischen Umwelt zu überprüfen. Hierbei müssen wir darauf acht geben, daß die technologischen Möglichkeiten rechtzeitig - ich wiederhole: rechtzeitig - integriert werden. Hierbei wird eine Fülle von rechtlichen, wirtschaftlichen, gesellschafts- und kulturpolitischen Problemen aufgeworfen, die nur mit großer Anstrengung, viel gutem Willen und in enger Zusammenarbeit von Bund und Ländern und unter Beteiligung aller gesellschaftlichen Kräfte sowie in engem Kontakt mit dem Bürger zu lösen sind. Die Entscheidungen über den Ausbau des technischen Kommunikationssystems müssen folgende Punkte im Auge behalten: erstens: die Freiheit und die Vielfalt im Angebot und in der Auswahl von Informationen und Meinungen zu bewahren und zu verbessern; zweitens: die unmittelbare personale zwischenmenschliche Kommunikation, nicht zuletzt der Familien, nicht zu veröden, vielmehr drittens: mehr Raum für individuelle Entfaltung und Selbstverwirklichung zu eröffnen, daher viertens: mehr Bildung, mehr Chancengleichheit, auch größere Berücksichtigung von Minderheitsinteressen zu fördern, dabei fünftens: keiner Verflachung und Verarmung unseres geistigen und kulturellen Lebens Vorschub zu leisten. Dies alles erscheint durch die neuen leistungsfähigen und wirtschaftlichen Technologien möglich. Die wünschenswerten Folgen treten aber nicht von selbst ein. Dazu bedarf es politischer Anstrengung. Nachdem in den letzten Jahren die technische Seite der neuen Medien im Vordergrund der politischen Diskussion in der Bundesrepublik gestanden hat, wendet sich die Diskussion jetzt zunehmend und zu Recht den' gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Möglichkeiten und Folgen zu. Um die Auswirkungen auf die sozialen Beziehungen und gesellschaftlichen Strukturen sorgsam zu reflektieren und abzuwägen, muß die Diskussion darüber in die breite Öffentlichkeit getragen werden, damit alle gesellschaftlichen Gruppen und öffentlichen Instanzen sich an ihr beteiligen können. Dies setzt freilich zureichende Informationen voraus, einschließlich Prognosen der möglichen Entwicklungen, und zwar durch Analyse der mutmaßlichen Auswirkungen von alternativen technischen und organisatorischen Lösungen auf die gesellschaftliche Wirklichkeit in allen ihren Aspekten. Die Bundesregierung ist dabei, innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs diese Arbeit zu leisten und die Konsequenzen von Entscheidungsalternativen in bezug auf die neuen Medien eingehend zu untersuchen. Gespräche mit den Ländern - auch auf Verwaltungsebene - sind eingeleitet, denn die Länder sind in ihren Zuständigkeiten wesentlich betroffen. Nicht zuletzt werden die Politprojekte der Länder betreffend Kabelfernsehen und Kabelkommunikation die künftige Medienlandschaft wesentlich mitprägen. Was die rechtliche Ausgestaltung anlangt, sehe ich folgende Kernprobleme: Erstens. Es muß verhindert werden, daß sich die Kommunikationsgesetzgebung und deren Anwendung in den Bundesländern so weit auseinanderentwickeln, daß das derzeit noch gemeinsame Kommunikations- und Medienwesen in der Bundesrepublik Deutschland auseinanderfällt. Zweitens. Die rechtliche, aber auch organisatorische und technische Ausformung des Kommunikationssystems der Bundesrepublik muß so flexibel bleiben, daß sie einer gemeinsamen europäischen Entwicklung nicht im Wege steht. Drittens. Die Unabhängigkeit der publizistischen Medien vom Staat oder von einzelnen gesellschaftlichen Gruppen muß ungeschmälert erhalten bleiben. Sie sollte eher noch gestärkt werden. Viertens. Vermachtungstendenzen durch Konzentration und Zentralisation ist durch Förderung pluraler Organisationsformen entgegenzuwirken. Fünftens. Der Presse im weiten Sinne des Artikels 5 des Grundgesetzes sind die neuen Medien für eine pressespezifische Beteiligung, d. h. für die publizistische Text- und Festbildkommunikation, zu öffnen. Dabei sollen aber keine neuen Regelmechanismen eingeführt werden, vielmehr soll im freiheitlichen Geiste verfahren werden, wobei aber auch hier Marktübermacht und Marktmißbrauch die absolute Grenze bilden. Der weitere Ausbau der vorhandenen und der neuen Formen der technischen Kommunikation wird die Verwirklichung von Freiheit und Demokratie und die individuellen Lebensbedingungen in unserer Gesellschaft entscheidend beeinflussen, ebenso wie auch die Funktionsfähigkeit unserer Volkswirtschaft im internationalen Vergleich. Die Bundesregierung geht davon aus, daß der Stellenwert der Medienpolitik im Rahmen der Gesamtpolitik weiter wachsen wird. Zu lösen sind die Probleme der zu erwartenden Veränderungen im Medienbereich wegen der vielfältigen Verflechtungen von Zuständigkeitsbereichen nur bei einem hohen Maß an Kooperationsbereitschaft bei den politisch verantwortlichen Kräften. Bund und Länder werden nur gemeinsam den Herausforderungen durch die neue Technik begegnen können. Denn alle medienpolitischen Konzepte des Bundes wie der Länder müßten fragmentarisch bleiben, wenn es nicht gelingt, sie - unbeschadet der jeweiligen verfassungsmäßigen Zuständigkeiten - in ein Gesamtbild der Gestaltung unseres Medienwesens in unserem kommunikationsmäßig eine Einheit bildenden Raum der Bundesrepublik einzufügen. Die neuen Medientechnologien, meine Damen und Herren, bieten also sowohl Gefahren wie auch Chancen. Es ist an uns, diese Situation so rechtzeitig zu diskutieren, daß wir ein Stück mehr Freiheit auch durch diese neuen Medientechnologien in der Bundesrepublik Deutschland gewinnen können. ({0})

Dr. Hermann Schmitt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002033

Meine Damen und Herren, wir treten in die Aussprache ein. Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Schwarz-Schilling.

Dr. Christian Schwarz-Schilling (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002128, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ohne Medien ist eine moderne Gesellschaft nicht denkbar. Kultur und Zivilisation, Technik und Arbeitsteilung erfordern eine intensive zwischenmenschliche Kommunikation. Dies ist allen modernen Gesellschaften eigen. Doch je nach Menschenbild und entsprechender Ausgestaltung der Gesellschaft unterscheiden sich Zwecke, Ziele, Formen, Organisationen und Abhängigkeiten der einzelnen Kommunikationsträger, mit denen wir es heute zu tun haben. Die gleichen Medien können daher in verschiedenen Gesellschaftsordnungen zu völlig verschiedenen Ergebnissen führen. Dies ist die Folge ausschließlich menschlicher Entscheidungen und Werthaltungen. In einer freien Gesellschaft stehen die Medien im Dienst von Informationsfreiheit, Meinungsvielfalt, Machtkontrolle und -verteilung. Sie helfen dem Bürger bei der Verfolgung seiner Wünsche und Absichten in der unendlichen Vielfalt individueller Lebensgestaltung. Sie werden damit zu einer wesentlichen Säule der bürgerlichen Freiheit und De11896 mokratie. Wo immer diese Werte erkämpft wurden, standen Medien in ihrem zeitbedingten Gewand an vorderster Kampfesfront, ob es nun der Buchdruck war, die ersten Zeitungen oder der Beginn des Hörfunks. In gleicher Weise können Medien auch das Gegenteil bewirken: zur Entmündigung des Bürgers, zur kollektiven Meinungsbeeinflussung, zur Machtvermehrung des Staates, zu totalitärem Zwang führen. Wo immer sich Diktaturen etablieren, ist der Griff nach den Medien erste Priorität. Denn freier Geist, freies Denken, freie Berichterstattung, freie Meinung sind der Todfeind staatlich verordneter Zwänge. Am Beispiel der DDR haben wir vor kurzem wieder erlebt - das war ja auch der Ausgangspunkt der gestrigen Aktuellen Stunde -, wie sehr Diktaturen all das fürchten, was für uns gerade journalistische Qualität ausmacht: die Wahrheitssuche, die Faktenrecherche, die freie und umfassende Berichterstattung sowie die freie Meinungsäußerung. Dies sind die gefährlichsten geistigen Waffen, welche selbst machtvolle Diktaturen mit ihrem Propagandaapparat, ihrer Geheimniskrämerei und ihren ideologisch verordneten Losungen fürchten. Dieser Kampf wird jeden Tag weitergehen, solange es Diktaturen dieser Art gibt. Wer bei uns meint, daß ihn diese Auseinandersetzung nichts angehe, hat diesen Kampf schon verloren. Es hat also seinen sehr guten Grund, daß in Art. 5 des Grundgesetzes die Freiheit der Meinungsäußerung des einzelnen Bürgers, die Pressefreiheit, die Freiheit der Berichterstattung des Rundfunks verankert wurden und damit in einer Anbindung zu dem im Grundgesetz befestigten Wertgefüge unserer Gesellschaftsordnung gebracht worden sind. Und es hatte ebenfalls einen guten Grund, daß die Rundfunkgesetze der Länder wie auch die der Bundesanstalten diesen Wertzusammenhang als positive Aufgabe der jeweiligen Anstalten im Sinne einer Allgemeinwohlverpflichtung deutlich formuliert haben. Es gibt keine freischwebenden Medien, keine noch so geistige Höhenluft, die es einzelnen Medien erlauben würde, sich dieser Verpflichtung zu entziehen. ({0}) Aus diesem ordnungspolitischen Zusammenhang heraus ergeben sich die Anforderungen an einen Medienbericht der Bundesregierung und die Kriterien für eine Mediendebatte in diesem Hohen Hause. Dazu gehört, zu überprüfen, inwieweit die heute existierenden Medien ihrem Auftrag, d. h. ihrer verfassungsrechtlichen Verpflichtung nachkommen, den für die Demokratie unerläßlichen freien Informations-, Meinungs- und Willensbildungsprozeß durch ein plurales Angebot an Information und Meinung, Bildung und Unterhaltung zu gewährleisten. Dazu gehört, zu überprüfen, inwieweit die bestehenden Medien in dem ihnen gesetzten Ordnungsrahmen diese Funktion noch erfüllen können bzw. welche Korrekturen hierfür erforderlich sind. ({1}) Dazu gehört, deutlich zu machen, welche gesellschaftspolitischen, wirtschaftspolitischen und staatspolitischen Antworten die Bundesrepublik Deutschland auf die Herausforderungen der medientechnologischen Zukunft geben will. Mit Staunen müssen wir, was dieses Anforderungsprofil anlangt, in dem uns vorgelegten Bericht eine grandiose Fehlanzeige feststellen. ({2}) Außer einer kleinen Ausnahme, auf die ich noch im Rahmen der Erörterung der Presse kommen werde, ist das durchgehend. Der Bericht ist die anerkennenswerte Fleißarbeit eines Buchhalters. Hier wurden ohne ordnungspolitischen Zusammenhang Einzelheiten aneinandergereiht, wichtige, bereits eingetretene Entwicklungen vollständig ausgeklammert. Eine Bemühung, zu einer auch nur andeutungsweise erkennbaren Zukunftsperspektive zu gelangen, ist offensichtlich absichtlich unterlassen worden. ({3}) Dabei hat der Bund, dessen Zuständigkeiten sich eben nicht nur auf bestimmte Rundfunkanstalten und die Presse beschränken, ein erhebliches politisches Instrumentarium zur Förderung und Gestaltung zukunftsgerichteter Medienpolitik in der Hand: die Zuständigkeit für das Presserecht, die Zuständigkeit für das Post- und Fernmeldewesen, die Zuständigkeit für Forschung und Technologie und die Zuständigkeit für die Wirtschaftspolitik. Das Manko dieses Berichts ist um so bedauerlicher, als sich die Industrienationen in aller Welt gerade auf diesem Gebiet in einer stürmischen technologischen Entwicklung befinden, die wichtige medienpolitsche Entscheidungen bei uns erfordert bzw. längst erforderlich gemacht hätte. ({4}) Wie sagte doch Minister Maihofer bei der medienpolitischen Debatte im Zusammenhang mit dem letzten Bericht am 12. März 1976? Ich zitiere: ... der am 27. Januar 1976 ... der Öffentlichkeit vorgelegte Telekommunikationsbericht der Kommission für den Ausbau des technischen Kommunikationssystems ({5}) läßt, wie ich meine, erkennen, daß in der Medienpolitk grundlegende Weichenstellungen schon in nächster Zeit gefordert sind, wenn diese Medientechniken im kommenden Jahrzehnt zum Einsatz kommen. Die Kommission hat weitgehend auf Äußerungen über medienpolitische Konsequenzen verzichtet ... Darum wird es Aufgabe von Regierung und Parlament sein, rechtzeitig die erforderlichen medienpolitischen Antworten auf Bestandsaufnahme und Empfehlungen der Kommission, die ja unter rein technologischen Perspektiven getroffen worden sind, zu finden. Und er erklärte weiter - höchst interessant -: Wir sind gegenwärtig in unserem Hause dabei, in einem medienpolitischen Konzept entsprechende alternative Vorschläge vorzubereiten. Wo, meine Damen und Herren von der Regierung, sind diese Vorschläge eigentlich geblieben? Herr Minister Baum, auch der Ministerwechsel kann hier keine Entschuldigung sein, denn Sie waren, als der Minister diese Äußerungen tat, sein Staatssekretär. So fragt man sich wirklich: Was ist in den zwei Jahren seit dieser Ankündigung überhaupt geschehen? Wir befinden uns durch die steigende Flut technischer Neuerungen, die von überall auf uns einstürmen, bereits in der Gefahr ernster Dammbrüche auf den verschiedensten Gebieten. In einer solchen Situation reagiert diese Regierung wie eine Wasserbehörde, die es in einem solchen dramatischen Augenblick einer ansteigenden Flut für ausreichend hält, diesem Parlament einen Bericht über die Wasserstände der letzten zwei Jahre vorzulegen. ({6}) Insoweit hat der Medienbericht leider das Thema verfehlt. ({7}) Nun zur Presse: Wir können heute cum grano salis feststellen, daß die Entwicklung des Pressewesens in gesunden Bahnen verläuft. Das Verfassungsgericht sieht das Kennzeichen der Presse darin, daß sie durch eine relativ große Zahl von nach Tendenz, politscher Färbung oder weltanschaulicher Grundhaltung verschiedenen miteinander konkurrierenden Zeugnissen geprägt sei. Gemessen an diesem Anspruch erweist sich die privatwirtschaftlich organisierte Presse als stabiler und funktionsgerechter Faktor im ordnungspolitischen Gefüge der Medien der Bundesrepublik Deutschland. Der Prozeß der Pressekonzentration ist verlangsamt worden. Die Unionsparteien haben in einer wirtschaftlich sehr kritischen Phase zur Presse und damit nicht zuletzt auch zu den Journalisten gestanden, deren Arbeitsplätze gefährdet waren. Ich erinnere nur an unsere Anträge bezüglich wirtschaftlicher Hilfen in Fragen der Mehrwertsteuer, des Postzustellungsdienstes und ähnliches. ({8}) Was die Pressekonzentration angeht, meine Damen und Herren, so kann ich feststellen, daß hier allerdings auch die langfristige Perspektive dieses Medienberichts außerordentlich fragwürdig ist. So wird die Befürchtung geäußert, daß auch in Zukunft Konzentrationsbewegungen die Pressevielfalt einschränken könnten. Es fehlen jedoch die Begründungen, auf die sich diese Befürchtungen stützen und die dem Parlament Anhaltspunkte dafür geben würden. Es wird auf festgefügte Zeitungsstrukturen verwiesen und die Erfolgsaussicht von Zeitungsgründungen wird minimal eingeschätzt, wobei auch dies nach unseren Erfahrungen keineswegs zutrifft und gerade in den letzten Wochen durch entsprechende Neugründungen und Konzeptionen dieser Art widerlegt wird. Auch hätte der Frage nachgegangen werden müssen, ob nicht die heute existierenden Tageszeitungen in einem stagnierenden Markt leben, ob die Zuwächse in den Medienbudgets der privaten Haushaltungen nicht schon seit langem in erdrückendem Maße von den Printmedien zu den audiovisuellen Medien abfließen. Es hätte geprüft werden müssen, ob nicht der intermediäre Wettbewerb um die Aufmerksamkeit der Zeitungsleser, der Rundfunkhörer und der Fernsehzuschauer, der intermediäre Wettbewerb um die Medienbudgets der Haushalte, die Mediennutzung nach Zeit und Intensität einseitig Rundfunk und andere audiovisuelle Medien begünstigt. In unverantwortlicher Weise ignoriert dieser Medienbericht die Tatsache, daß unsere öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit Vehemenz in den kommerziellen Wettbewerb um den Werbemarkt eingetreten sind. Es ist erstaunlich, wie bei uns in der Öffentlichkeit immer nur gegen die Werbung zu Felde gezogen wird, wenn es sich um private Medien handelt, und wenn es sich um öffentlich-rechtliche Medien handelt, dann schweigt man dazu und sagt nichts mehr, obwohl diese immerhin heute ein Volumen von 1,2 Milliarden DM vom deutschen Markt auf diese Weise abschöpfen. Es ist gelungen, meine Damen und Herren, die Anschläge, die auf verschiedene Weise auch gegenüber unseren Journalisten von verschiedener Seite geplant waren, zu verhindern. Ich denke an die Einengung der journalistischen Freiheit in der Presse, das Aussageverweigerungsrecht und auch die individuelle Unabhängigkeit in den Redaktionsstuben gegenüber jedwedem kollektiven Zugriff. Das Presserechtsrahmengesetz, als Knüppel gegen die Presse im Sack gehalten, gibt es bis heute nicht. Das Projekt wurde eingemottet, wie uns der Minister versicherte und auch heute wieder gesagt hat. Die ablehnende Haltung der CDU hat sich in diesem Punkte ausgezahlt. ({9}) Wir halten nichts von staatlichen Reglementierungen, wo individuelle oder tarifliche Vereinbarungen bessere Lösungen ermöglichen und nicht der Staat in jede Beziehung eingreifen muß. ({10}) - Hören Sie sich doch mal genau an, was darüber in Ihren Reihen geredet wird, einmal von Herrn Hensche ganz abgesehen. ({11}) Das gleiche gilt für die Versuche, den Tendenzschutz anzutasten und die Funktionsfähigkeit der Presse durch gruppenegoistische Regelungen unter dem teilweise sehr irreführenden Stichwort „innere Pressefreiheit" zu beeinträchtigen. Meine Damen und Herren, schauen Sie doch einmal in den Forschungsbericht der Bundesregierung 1974 bis 1978 hinein, Dort erläutert in einer Studie im Auftrag des Bundespresseamtes Hans-Jürgen Weiß folgendes: Tageszeitungsjournalisten sehen sich unter keinem besonderen politischen Anpassungsdruck, lehnen in der Tendenz eine Parteimitgliedschaft ab und sprechen sich für objektive Berichterstattung und gegen Meinungsjournalismus aus. ({12}) Rundfunk- und Wochenzeitungsjournalisten verspüren dagegen einen stärkeren politischen Anpassungsdruck, sind eher für den Eintritt in eine Partei und auch skeptischer gegenüber dem Postulat der Objektivität und Ausgewogenheit. Meine Damen und Herren, umgekehrt müßte es sein, daß die öffentlich-rechtlichen Anstalten genau dieses Ethos vorantragen: Ausgewogenheit, Objektivität und keinen Anpassungsdruck. ({13}) Wir sehen es an dieser Studie, daß es sich genau umgekehrt entwickelt hat. ({14}) Ich darf hier kurz zitieren, was Karl Steinbuch zu dieser Frage gesagt hat: Die öffentliche Auseinandersetzung um diese Fragen geht häufig von dem naiven Kinderglauben aus, der Kommunikationsbetrieb sei dann Ausdruck höchster demokratischer Vollkommenheit und bedürfe keines weiteren Nachdenkens mehr, wenn paritätisch besetzte Gremien den Betrieb kontrollieren und die Informationsproduzenten absolute Wahrheit, Weisheit und Vernunft produzieren. Das ist die Situation, auf die sich offensichtlich viele auch in ihrem Bereich verlassen. ({15}) Die Entwicklung der Medientechnologie stellt eine ungeheure Herausforderung dar. Da die Rechtfertigung des Sendemonopols der Rundfunkanstalten mit der Knappheit der Sendefrequenzen nicht mehr aufrechterhalten werden kann, richtet sich die Frage, wie denn ein Höchstmaß an publizistischer Unabhängigkeit und Vielfalt erreicht werden kann, immer dringender auch an die Vertreter der Presse. In dem Maß, in dem eine der Presse vergleichbare Vielfalt sendetechnisch möglich wird, verlangt dies auch bei der institutionellen Ausgestaltung der Rundfunkfreiheit Beachtung. Die Presse hat somit ein legitimes Interesse an einem freien Zugang zum Bereich der elektronischen Medien; denn nur in einer marktwirtschaftlichen Ordnung kann der Verbraucher über Entwicklung und Ausgestaltung der neuen Medien direkt mitentscheiden und ist nicht hilflos bestehenden Monopolen, Parteien und Interessenverbänden ausgeliefert, wie das bis heute bei Rundfunk und Fernsehen der Fall ist. Der Bereich der elektronischen Medien Rundfunk und Fernsehen ist zweifelsfrei ein Gebiet, das vorwiegend in den Kompetenzbereich der Länder fällt, und dennoch ein Gebiet, auf welchem sich die im Bundestag vertretenen Parteien nicht in Abstinenz üben dürfen, was die kritische Beobachtung und das kritische Interesse an diesen Vorgängen der deutschen Rundfunklandschaft betrifft. Die Etablierung öffentlich-rechtlicher Anstalten mit pluralististischer Binnenstruktur war seinerzeit mit der speziellen Verpflichtung, die ich oben genannt habe, gegenüber der Allgemeinheit eine ordnungspolitisch tolerierbare Entscheidung. Die Entwicklung in den Anstalten selbst sowie in noch viel stärkerem Maße die technische Entwicklung im Bereich der elektronischen Medien geben Anlaß zu einer Überprüfung der damaligen ordnungspolitischen Entscheidung. Das ist nicht irgendeine Erfindung der CDU, sondern das können Sie in der einschlägigen fachwissenschaftlichen Literatur nachlesen. Ich möchte hier nur kurz aus dem Buch „Der Wettbewerb auf dem Markt der Medien" von Ernst Joachim Mestmäcker zitieren. Der Schüler des großen. Ordoliberalen Franz Böhm und Mitglied der Monopolkommission führt aus: Angesichts der von Videotext und Kabelfernsehen technisch und wirtschaftlich erweiterten Sendemöglichkeiten muß die verfassungsrechtliche Legitimation des Sendemonopols der Rundfunkanstalten überprüft werden. Die Rundfunkverfassung muß sich im Lichte neuer Möglichkeiten des Zugangs zu den elektronischen Medien aus ihrer Übereinstimmung mit der Verfassung befragen lassen. Allein diese Befragung wird polemisch schon ins Abseits gestellt und von bestimmten Leuten, die daran interessiert sind, nicht einmal zugelassen. Wir hätten im Zusammenhang mit dem Medienbericht und der Mediendebatte gerne von den zuständigen Herren der Regierung und den Fraktionen von SPD und FDP eine Antwort auf die Frage, wie die Entwicklung beurteilt wird, etwa in Bremen, wo sich vor aller Augen die Überführung einer öffentlich-rechtlichen Anstalt sozusagen in das Privateigentum der Mitarbeiter, und da auch noch einer recht radikalen Gruppe, mit dem Segen der Sozialdemokratischen Partei vollzieht. ({16}) Meine Damen und Herren, Fritz Ullrich Fack hat in einem Artikel der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" das sehr kurz und prägnant gesagt: Das alles ist kein politischer Betriebsunfall eines linken Landesverbandes der SPD, wie der konsternierte Paczensky annehmen mag. Dies ist auch kein Spezialfall des Bremer Rundfunks. Vielmehr ist die Mobilisierung der Basis seit langem das entscheidende strategische Mittel der Sozialdemokratie, nach Godesberg eingesetzt im Kampf um die Erfüllung der wohl bekanntesten Programmverheißung der Partei, daß sich „die Demokratie im Sozialismus erfüllen" werde. ({17}) Das ist der Kampf auf medienpolitischem Gebiet, den Sie führen. Gleichzeitig stellt sich in Hamburg der der SPD angehörende Intendant mit dem Schlagwort „Der Rundfunk soll nicht Propagandakompanie der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sein" dem Verfassungs- und Gesetzesauftrag direkt entgegen, meine Damen und Herren. Wenn Sie einmal lesen, was er zu diesen Fragen gesagt hat, so stellen Sie fest, daß das geradezu abenteuerlich ist. In einem „Spiegel"-Interview 1978, wo es um die Aufgaben des Rundfunks ging, erklärte Herr Neuffer: Man meint doch wohl mit dem Programmauftrag eines aktiven Beitrags zur Aufrechterhaltung der sittlichen Wertordnung nach dem Grundgesetz, daß wir bei Zuhörern und Zuschauern bestimmte Überzeugungen fördern sollen. Dazu sagt Herr Rathke von der Staatskanzlei in Kiel: „Ja". Darauf die Antwort von Herrn Neuffer: „Dies möchte ich als Programmauftrag nicht haben." Auf die weitere Frage des „Spiegels", ob es nicht einen grundgesetz-, einen verfassungsmäßigen Kern gebe, z. B. die Propagierung der parlamentarischen Demokratie oder das Recht der Menschen oder die Menschenwürde, antwortet Herr Kollege Neuffer u. a.: Ja, man müßte dem Rundfunk auch durchaus die Aufgabe zudiktieren, ob nicht bessere Alternativen denkbar, zu diskutieren und zu propagieren sind. Meine Damen und Herren, wer einen solchen Programmauftrag, wie er in der Allgemeinwohlverpflichtung der Rundfunkgesetze und im Grundgesetz ausgedrückt ist, nicht akzeptieren will, einfach „nicht haben will", darf sich nicht zum Intendanten einer öffentlich-rechtlichen Anstalt wählen lassen. ({18}) Das sollten sich auch diejenigen, die ihn wählen, einmal deutlich sagen lassen. Ich möchte auf weitere Äußerungen, die vom DGB,, von der RFFU und ähnlichen Institutionen gemacht worden sind, hier nicht näher eingehen. Nur wissen wir, daß hier der Markt als Instrument zur Verteilung von Informationen für unbrauchbar erklärt werden soll, weil sich durch den Markt, so Herr Vetter auf dem Kongreß des DGB, „die Presse zu Tode konzentriere und somit Meinungsvielfalt noch mehr als bisher eingeschränkt" werde. Um so notwendiger werde es deshalb, das Gewicht des Rundfunks innerhalb der Medien zu verstärken und künftig eine echte Balance zwischen Rundfunk und gedruckter Presse herzustellen. Weiter sagt der DGB, daß er, um diese Balance auch innerhalb des Spektrums richtig zu aktualisieren, seinen Einfluß verstärken müsse und damit auch die paritätische Mitbestimmung in den öffentlich-rechtlichen Anstalten eingeführt werden müsse. Man ist sich offensichtlich gar nicht darüber im klaren, daß man damit die Axt an die Wurzel des öffentlich-rechtlichen Systems in der Bundesrepublik Deutschland legt und daß diejenigen die Totengräber dieser Anstalten sind, die solche Forderungen stellen, statt sich dem verfassungsmäßigen Auftrag dieser Anstalten zu widmen. Meine Damen und Herren, hier geht es nicht - ich möchte das einmal sehr deutlich sagen - um eine völlige Veränderung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und Fernsehens, so wie es z. B. von Herrn Bahr formuliert wurde, der gemeint hat, man sollte doch darüber nachdenken, ob sich die Anstalten nicht selbst verwalten sollten, wie das bei anderen Institutionen ja schon der Fall sei. Herr Bahr sagt u. a.: Im Augenblick sehe ich nicht, was die Journalisten in den Funk- und Fernsehanstalten mehr sichern könnte, was ihre Arbeit am Programm und ihre Möglichkeiten, ihre Haltung 'und Meinung zu äußern, angeht, als wenn man sie freistellen würde von jenem zuweilen manipulierten Druck von Kontrollorganen, die nur theoretisch wirklich sind. Meine Damen und Herren, das scheint ja ein sehr einfaches Bahr-Rezept zu sein: Erst die eigenen Leute in die Anstalten hineinbringen, dann die Kontrolle abschaffen, und die Zuschauer sollen bezahlen und ansonsten den Mund halten. Das ist ein Konzept, dem wir nicht folgen werden. Das möchte ich hier mit Deutlichkeit sagen. ({19}) Meine Damen und Herren, die Medienpolitik wird in steigendem Maße durch technische Entwicklungen auf dem Gebiet der Kommunikation beeinflußt. Selbst die Bundesregierung sieht in ihrem Bericht auf diesem Gebiet nicht nur wirtschaftliche, sondern auch politische Weichenstellungen, die für die Bewahrung und Verbesserung der Meinungsvielfalt und Informationsfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland bedeutsam sind und die weitere Entwicklung der freiheitlichen Demokratie entscheidend beeinflussen können. Der Schluß der Regierung ist, daß die Informations- und Meinungsvielfalt, der intermediäre Wettbewerb und die Unabhängigkeit der publizistischen Medien vom Staat und von einzelnen gesellschaftlichen Gruppen gestärkt werden sollen. Dieser Schluß ist richtig, so wie die Konsequenzen, die der Medienbericht daraus zieht, dünn und ohne Logik sind. Mit der Behebung des Frequenzmangels und der Entwicklung weniger kostenträchtiger Programmformen erhält auch der Markt der elektronischen Medien eine ordnungspolitisch neue, aber auch rechtlich neue Dimension, nämlich das Recht des freien Zugangs zu den Techniken der Meinungsverbreitung und damit auch auf die Veranstaltung von Rundfunk. Ich verweise auf das, was Professor Mestmäcker bereits gesagt hat. Das Monopol der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten muß in einer solchen Situation, wo die Medientechnologie Wettbewerb möglich macht, marktwirtschaftlichen Lösungen weichen. Diese Forderung der Union wird immer wieder demagogisch zu einer Forderung nach Abschaffung der öffentlich-rechtlichen Anstalten umfunktioniert. Genau das Gegenteil ist der Fall. Der umfassende gesetzliche Programmauftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten muß auch in einer Konkurrenzsituation mit anderen öffentlichen, die man bilden und gründen kann, und privatrechtlich organisierten be11900 stehenbleiben. Privatrundfunk wird nach unserem Willen in der Bundesrepublik auch nicht als elektronischer Manchester-Kapitalismus, sondern im Rahmen eines vernünftigen Lizenzierungssystems analog dem britischen Beispiel veranstaltet und an Programmregulative gebunden werden. Wir sind auch nicht der Meinung, daß wir alles vom Ausland übernehmen müssen, sondern wir sollten auf die guten Erfahrungen, die wir auch hier in der Bundesrepublik haben, zurückgreifen. Gerade die Ausklammerung aller dieser Probleme, die damit auch gerade in der Zuständigkeit der Bundesregierung mit der Bundespost zu tun haben und mit dem Bereich der Kommunikation zusammenhängen, läßt den Verdacht aufkommen, daß hier das einzige Feld liegt, wo die Bundesregierung wirklich Medienpolitik betreibt. Das geschieht dadurch, daß sie die Verfügung über alle wichtigen Bereiche der Telekommunikation von der Technik her in die Hand bekommen will. Hier verwehrt sie Privatunternehmen die Errichtung von Großantennenanlagen oder Kabelnetzen, und das im Gegensatz zu dem Beschluß der Ministerpräsidenten der Länder. Darum scheren sich die Bundesregierung und die Bundespost nicht, und das Elektrohandwerk muß vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, um seine Rechte zu erkämpfen. Die Angst der Koalitionsparteien vor dem Betreten medienpolitischen Neulandes und der damit möglicherweise verbundenen Veränderung der Medienlandschaft hat zu einer unheiligen Verhinderungsallianz im Bereich der Pilotprojekte für die Kabelkommunikation geführt. Ein Jahr nach dem Ministerpräsidentenbeschluß, drei Jahre nach der Vorlage des KTK-Berichtes haben wir bis heute einen unerträglichen Stillstand auf diesem Gebiet. Es muß deutlich ausgesprochen werden, daß Pilotprojekte bald vollständig überholt sein werden, weil die technologische Entwicklung diese bereits überrollt. Auch das Vorhaben, das von der SPD und der FDP teilweise unterstützt wird, die Pilotprojekte in eigener Regie der heutigen öffentlich-rechtlichen Anstalten zu führen, ist genau der Intention des KTK-Berichtes entgegengesetzt. Wenn der WDR auch noch die Auswertung seiner Versuche in eigener Regie durch die eigenen Medienabteilungen machen will, kann doch wohl von wissenschaftlichen Untersuchungen nicht mehr die Rede sein. Es geht gar nicht darum, daß immer mehr Programme gemacht werden. Wir müssen endlich einmal begreifen, daß die zukünftige Kabelkommunikation ein weit größeres Feld ist, bei dem es um Daten, kommunale Dienste, Minderheitenprogramme, Spezialdienste im Sinne der Bildungspolitik für Jugendliche, für Alte usw. geht, also einen riesigen Bereich, der gerade der personalen Kommunikation geöffnet werden kann. Auf welcher Seite des Medienspektrums wir auch stehen, wir haben zur Kenntnis zu nehmen, daß wir uns in einer stürmischen Entwicklung der Kommunikationstechnik befinden. Wer heute den Kopf in den Sand steckt und meint, es könne alles beim alten bleiben, hat die Zeichen der Zeit nicht verstanden. Der Stillstand, der hier herrscht, wird dazu führen, daß uns die Medienpolitik überrollen wird und gerade dadurch der Mensch nicht mehr Herr seiner Entschlüsse bleibt. Meine Damen und Herren, viele von Ihnen werden vielleicht von dem „Mizaru" gehört haben, jenen drei berühmten japanischen Affen, die nichts sehen, nichts hören und nichts sagen. Diese Gruppe kennzeichnet trefflich die heutige medienpolitische Landschaft der Bundesrepublik Deutschland. Mit Genehmigung des Präsidenten darf ich Ihnen dieses Bild einmal anschaulich zeigen. ({20}) Der linke Affe hier symbolisiert die Regierung. Sie sieht nicht, weder in die Nähe noch in die Ferne. Sie hält sich die Augen krampfhaft zu und glaubt ganz fest, auch die bösen medienpolitischen Entwicklungen würden damit von selbst verschwinden. ({21}) In der Mitte sehen Sie den Kollegen der SPD, etwas behäbig und unbeweglich, doch er schaut etwas verschreckt auf die unbekannten Dinge, die dort kommen und die seine Ruhe stören könnten. Er hält krampfhaft die Ohren zu, damit er nicht hört, was er nicht hören will, und damit er keine Antwort geben muß auf Argumente, die er nicht beantworten könnte. Den Kollegen der FDP habe ich leider nicht gefunden. Er ist selbst als Klabautermännchen auf dem Fell der SPD nicht zu finden. ({22}) Der dritte Affe ganz rechts ist die Bundespost. Sie hat die Augen offen, schaut hell und blauäugig in die Landschaft und handelt ganz sachte, still und leise. Damit sie sich dabei nicht verplappert und ihre beiden Kollegen nicht etwa zum Aufwachen kommen könnten, hält sie sich den Mund ganz fest mit den Händen zu. ({23}) Meine Damen und Herren, wen wundert es bei diesem Szenario, daß wir heute über einen politisch bedeutungslosen Medienbericht zu diskutieren haben? ({24})

Dr. Hermann Schmitt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002033

Nach diesem neuartigen Beitrag in der Diskussion, der an jene 2,65 m lange Formularliste anknüpft, die der Kollege Jacobi einmal vor dem Hohen Hause entrollt hat, darf ich nunmehr dem Herrn Abgeordneten Nöbel das Wort geben.

Dr. Wilhelm Nöbel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001617, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr verehrter Herr Kollege, ich hätte Ihnen tatsächlich mehr zugetraut als einen solchen Rundumschlag mit Unterstellungen und viel Geschwätz und dann auch noch mit Affen. ({0}) Er hat bei seiner Affendemonstration den Affen auf den Rücken geschaut. Ich frage ihn, was er da gesehen hat. Der Sprecher der Opposition vermißt im vorliegenden Bericht die detaillierte Befassung der Bundesregierung mit den durch die technische Entwicklung neuer Kommunikationsmittel entstehenden Fragen. Er hat von einer Fehlanzeige gesprochen, insbesondere auf die Zukunftsperspektive, also die neuen Medien gerichtet. Dabei muß ich Ihnen sagen, Herr Schwarz-Schilling: Es handelt sich doch hier, dem Ersuchen des Parlaments entsprechend, um den Bericht der Bundesregierung zur Lage von Presse und Rundfunk in der Bundesrepublik Deutschland. Demnach gehört eigentlich der Abschnitt „Neue Kommunikationstechnologien" gar nicht hier herein, ({1}) ebenso nicht wie der Abschnitt „Medienpolitische Fragen im internationalen Bereich". Es ist daher völlig unangebracht, freiwillige Zugaben der Regierung zu kritisieren und noch größere Ausführlichkeit zu verlangen. Zum zweiten. Natürlich wird die Diskussion um die neuen Medien intensiv geführt werden müssen, wie der Medienpolitik insgesamt mehr als bisher ein ihrer Bedeutung angemessener Raum zuzuordnen ist; aber bitte nicht mit dem Beigeschmack, daß Medienpolitik als Medienmachtpolitik mißverstanden werden kann. ({2})

Dr. Hermann Schmitt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002033

Herr Kollege, würden Sie eine Zwischenfrage zulassen?

Dr. Wilhelm Nöbel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001617, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Gern, gegen Schluß, wenn ich dann noch Zeit habe, Herr Präsident. Worum es geht, hat der Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung am 16. Dezember 1976 in Anlehnung an Art. 5 des Grundgesetzes mit einem Satz so formuliert: „Jeder muß sein Grundrecht, sich frei auch über unterschiedliche Meinungen zu informieren, in Anspruch nehmen können." Um dieses Grundrecht optimal zu gewährleisten und zu sichern - darum haben Sie sehr aalglatt herumgeredet -, haben wir die Möglichkeit des parlamentarischen Beitrags zu prüfen und gegebenenfalls Entscheidungsdefizite aufzuarbeiten und dann auch Entscheidungen im Rahmen unserer Zuständigkeit zu treffen, und zwar unter dem übergeordneten Gesichtspunkt, daß Meinungsvielfalt eine dem Bürger tatsächlich zur Verfügung stehende Vielfalt von Informationsquellen als unerläßlich voraussetzt. Medienpolitik hat sich also von dieser Verpflichtung, von einem Demokratiegebot leiten zu lassen. Die Rolle des Bürgers, seine und die Teilnahme der gesellschaftlichen Gruppen am demokratischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozeß, die chancengleiche Informationsmöglichkeit - das sind die Freiheitskriterien in der Demokratie überhaupt. Die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag möchte die heutige Gelegenheit in erster Linie dazu nutzen, Problempunkte aufzugreifen, aber auch deutlicher herauszuarbeiten, als sie im Regierungsbericht dargestellt sind, wobei wir die heute vom Bundesminister des Innern vorgetragenen ergänzenden Hinweise gern einbeziehen. ich komme zunächst zum Pressebereich. Als pressespezifisches Gesetz wurde 1975 - darauf hat der Minister hingewiesen - das Pressestatistikgesetz verabschiedet, auf dessen Grundlage die ersten Erhebungsergebnisse für den heute hier zur Beratung anstehenden Bericht ausgewertet werden konnten. Das Gesetz über die Fusionskontrolle für Presseunternehmen folgte 1976. Ferner sei das Gesetz über das Zeugnisverweigerungsrecht der Mitarbeiter von Presse und Rundfunk von 1975 erwähnt als Gesetz zum verbesserten Schutz der Anonymität der Informationsquellen und zur Wahrung des Redaktionsgeheimnisses. Auswirkungen für freiberufliche Journalisten hatte die Änderung des Tarifvertragsgesetzes, das am 1. November 1974 in Kraft trat. Es schuf die Voraussetzungen für die Regelung ihrer Beschäftigungsbedingungen in Tarifverträgen, nämlich die tarifrechtliche Gleichstellung von arbeitnehmerähnlichen Personen. Das Strafrechtsänderungsgesetz zu § 353 c, das die journalistische Tätigkeit von strafrechtlichen Risiken freihalten soll, befindet sich in der parlamentarischen Beratung. Jedenfalls wird an diesen Beispielen deutlich, daß Regierung und Parlament in den letzten Jahren eine Reihe sinnvoller und wichtiger medienpolitischer Maßnahmen auf den Weg gebracht haben. Sicherlich erwägenswert wären Überlegungen, die Gewährleistung der Unabhängigkeit des Deutschen Presserats, insbesondere des von ihm eingesetzten Beschwerdeausschusses, mehr zu sichern, als es das Gesetz von 1976 bewerkstelligen kann. ({0}) Uns sind natürlich Grenzen gesetzt. Aber diese entheben uns nicht der Aufgabe, Arbeit und Wirkungsgrad des Presserats zu erleichtern und zu verbessern. Beispielsweise sollte durchaus eine Abdruckpflicht des betroffenen Presseorgans, das öffentlich gerügt worden ist, vorgesehen werden. Auf weitere Punkte komme ich zurück, nachdem ich zur allgemeinen Lage auf dem Pressemarkt einige Ausführungen gemacht habe. Diese Lage, meine Damen und Herren, ist unbefriedigend. Wenn sich auch in den Jahren 1973 bis 1978 der Konzentrationsprozeß im Bereich der Tagespresse gegenüber den Vorjahren verlangsamt hat, so läßt sich der Rückgang wirtschaftlich voneinander unabhängiger Verlage mit Vollredaktionen von 225 im Jahre 1954 auf 103 im Juli 1978 nicht hinwegdiskutieren, ebenfalls nicht die Tatsache, daß die Zahl der sogenannten Einzeitungskreise von 15,2 % im Jahre 1954 auf 45,3% im Jahre 1976 angestiegen ist. ({1}) Die Anzahl der Großstädte mit einer einzigen Regionalzeitung hat sich von 5 in 1967 auf 20 in 1976 erhöht. Dazu kommt, daß 1976 in 28 Großstädten kein Wettbewerb zwischen örtlichen Abonnementzeitungen wirtschaftlich voneinander unabhängiger Verlage stattfand. ({2}) - Das ist „Markt". Als überregionale Sonntagszeitungen stehen nach wie vor zwei aus einem einzigen Verlagshaus zur Wahl. ({3}) Und weiter: Rund 60 % aller Abonnementszeitungen waren laut Bundespressestatistik im vierten Quartal 1975 an der redaktionellen Herstellung des allgemeinen Teils, des sogenannten Zeitungsmantels, nicht beteiligt und weitere rund 10% nur teilweise, woraus zu schließen ist, daß nur ca. 30 % den allgemeinen Teil vollständig in eigener Redaktion, also als Vollredaktion herstellen. Zudem bringt nur noch etwa jede fünfte Tageszeitung Lokalnachrichten aus nur einer Gemeinde. Mit wachsender Größe des Verbreitungsgebietes verringert sich - das ist ganz klar - zwangsläufig die Intensität der lokalen Berichterstattung, und das ganz besonders dort, wo kein Konkurrenzblatt auf dem Markte ist. Nun zu dem Hinweis, in diesem Freiraum hätten sich aber zunehmend Pressemedien anderer Art angesiedelt, zusätzlich zu Amts- und Gemeindeblättern, insbesondere Anzeigenblätter, Stadtteilzeitungen von Bürgerinitiativen, Partei-, Vereins- und Verbandsmitteilungen. Natürlich kann man hier von der Chance reden, diese Blätter könnten der sozialen Integration der Bewohner in das Gemeinwesen förderlich sein. Aber zunächst sind sie doch gerade der Beweis für die mangelhafte Situation auf dem lokalen Zeitungsmarkt. ({4}) Eines kommt hinzu: Auch wenn wir die Anzeigenblätter keineswegs ins Abseits stellen wollen, sie vielmehr als verbraucherfreundlich bezeichnen - damit kein Mißverständnis entsteht -, so muß doch festgestellt werden, daß rund 40 % dieser unentgeltlich und unaufgefordert in die Haushalte getragenen Anzeigenblätter in einem Zeitungsverlag erscheinen oder durch Kapitalverflechtung mit einem Zeitungsverlag verbunden sind. ({5}) Das bedeutet - Herr Kollege Grobecker, ganz richtig - wiederum nicht nur - nicht nur! - die Verhinderung des Erscheinens anderer Anzeigenblätter, sondern auch anderer lokaler Zeitungen. Also verfestigte Marktbeherrschung durch Anzeigenblattkombination, geschlossene Märkte, die noch bestehende publizistische Konkurrenz vernichten und Neugründungen ausschließen. ({6}) -Ironisch, natürlich. Haben sich im Zeitraum von 1954 bis 1973 von den 18 neu herausgebrachten Zeitungen neun, davon drei mit eigenen Vollredaktionen, behaupten können, so ist seit 1973 - da nutzt auch Ihre Beschönigung nichts - keine einzige neue Tageszeitung erschienen außer einer im Jahr 1973, deren Erscheinen schon nach wenigen Wochen wieder eingestellt wurde. Bei jenen neun neuen Zeitungen aus der Zeit von 1954 bis 1973 handelt es sich um eine Parteizeitung - einer Partei, die in diesem Hause nicht vertreten ist -, zwei bestehende Zeitungsverlage brachten zwei neue Straßenverkaufsblätter und sechs Verlage verlegerisch selbständige Lokalausgaben bereits bestehender Abonnementszeitungen heraus. Das beweist, daß für neue Zeitungen praktisch keine Marktzugangschancen bestehen. Bei den unterhaltenden Publikumszeitschriften haben die vier führenden Großverlage ihre ohnehin hohen Auflagenanteile weiter erhöht: von 1973 bis 1977 bei den Rundfunk-Programmzeitschriften von 83 % auf 92 %, bei den Frauenzeitschriften von 39 % auf 43 % und bei den Wochenendblättern von 68 % auf 69 %. Herr Minister Baum hat eingangs seiner Rede auf den wirtschaftlichen Gesichtspunkt der Zeitungskonjunktur hingewiesen. In den letzten Jahren kann ein erfreulicher Aufschwung festgestellt werden, der deutlich über der allgemeinen Konjunkturentwicklung liegt. Allein der Zuwachs bei den Anzeigenerlösen bewegte sich 1976 und 1977 mit 15 bzw. 11 % um 5,9 bzw. 4,8 % höher als die Zuwachsrate des Bruttosozialproduktes. Halten wir also fest: hoher Konzentrationsgrad bei Tageszeitungen und unterhaltenden Publikumszeitschriften, wenn auch inzwischen mit verlangsamtem Trend - daß er sich nicht beschleunigen kann, liegt bei einer so hohen Konzentration in der Natur der Sache -, und die weiter verbesserten, überdurchschnittlichen Erlöse bei der Tagespresse. Das in der Regierungserklärung bekräftigte Eintreten der Bundesregierung für den privatwirtschaftlichen Charakter der Presse teilen wir voll und ganz. Nunmehr ergeben sich jedoch aus der wirtschaftlichen Lage bedenkenswerte, aber leider auch bedenkliche Schlußfolgerungen für die Kernfrage des Demokratiegebotes der Meinungsvielfalt. Wenn es also - wie es im Bericht der Bundesregierung heißt - richtig ist, „die Informations- und Meinungsvielfalt im Pressewesen als Ergebnis privatwirtschaftlicher Konkurrenz und der Regelungskraft des Marktes" zu sehen, und wenn, von dieser stets unbestrittenen Grundlage ausgehend, das Bundesverfassungsgericht schon 1961 sagte, daß - ich zitiere - „innerhalb des deutschen Pressewesens eine relativ große Zahl von selbständigen und nach ihrer Tendenz, politischen Färbung oder weltanschaulichen Grundhaltung miteinander konkurrierenden Presseerzeugnissen existiert", die dem Bürger entsprechende Auswahlmöglichkeiten bietet, so kann nicht bezweifelt werden, daß sich die Situation von 1961 bis heute wesentlich verschlechtert hat und der im Grundgesetz garantierte Anspruch auf Meinungsvielfalt in der Realität zumindest gefährdet erscheinen muß. ({7}) Im Bericht der Bundesregierung wird diese Realität - das müssen wir feststellen - einerseits verharmlost, indem der sogenannte „weite Pressebegriff" eingeführt wird: Anzeigenblätter, insbesondere aber Stadtteilpresse von Bürgerinitiativen, Parteien, Verbänden, Schülerzeitungen, Amts- und Gemeindeblätter, Kirchenzeitungen, wissenschaftliche Zeitschriften und sogar die Buchproduktion. Dabei geben wir den Anzeigenblättern, wie gesagt, einen gewissen Stellenwert, auch weil durch sie sozial Schwachen ein gewisser Zeitungsersatz - wenn auch nicht täglich - in geringem Maße gegeben wird. Andererseits wird in dem Bericht der Bundesregierung aber auch folgendes zugegeben - ich zitiere -: Betrachtet man hingegen nur die eigentliche Zeitungspresse als einen für die Meinungsbildung wichtigen Teil der Presse, - wir meinen allerdings, sie ist mehr als nur ein wichtiger Teil; sie ist d e r wichtige Teil der Presse so entspricht hier die derzeitige Realität der Vorstellung von der wünschenswerten Wettbewerbslage auf den Zeitungsmärkten in den zwei bedeutsamen Teilbereichen der regionalen lokalen Zeitungspresse und der Sonntagszeitungen nicht. Die Schlußfolgerung des Regierungsberichts erschöpft sich in wenigen Sätzen grundsätzlicher Art und gipfelt in dem Ergebnis: Deshalb ist die Erhaltung der Vielfalt der Presse im Sinne einer externen Pluralität unabdingbar. Alle unternehmensinternen Vorkehrungen zur Sicherung der Vielfalt innerhalb der einzelnen Presseerzeugnisse sind dafür kein Ersatz, sondern ein davon unabhängiges Anliegen. Ich erwähnte bereits einige gesetzgeberische Maßnahmen aus den letzten Legislaturperioden und komme zu dem Schluß, daß das Gesetz über die Pressefusionskontrolle als einziges Gesetz in diesem Zusammenhang einen Beitrag zum Abblocken der Entwicklung leistet, wiewohl jedem klar ist, daß dieses Gesetz die Pressekonzentration nicht aufhalten, sondern nur verzögern kann. Dazu und ebenso zu dem gescheiterten Bemühen der Monopolkommission wird mein Fraktionskollege Uwe Jens detaillierter Stellung nehmen. Was aber kann denn nun effektiv getan werden, um die strukturelle Misere wenigstens zu verbessern? Die Bundesregierung hat schließlich seit 1968 aus einem besonderen Presseprogramm, finanziert aus Mitteln der ERP-Sondervermögens, Presseunternehmen - bevorzugt solchen Organen mit einer Auflage bis zu 80 000 Exemplaren - zinsgünstige Darlehen in einer Höhe von insgesamt 74,7 Millionen DM für Investitionen von insgesamt 248,4 Millionen DM bis Ende 1977 gewährt. Weitere Sonderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau folgten 1974. Seit 1977 erfolgt eine Förderung im Rahmen der Mittelstandsprogramme. Zinszuschüsse werden im Rahmen der Sofortmaßnahmen seit 1975 gewährt. Hinzu kommen die Vergünstigungen im Postzeitungsdienst mit einem jährlichen Zuschußvolumen von rund 600 Millionen DM und die Vorzugsregelungen im Fernmeldewesen. Am Widerstand der Verleger ist bisher die Errichtung einer Pressestiftung zur Förderung von ertragsschwachen Zeitungen in nachrangiger Wettbewerbsposition durch Darlehen, Zinszuschüsse und Bürgschaften gescheitert. Die Verleger wollten die Förderung ausschließlich auf sogenannte Gemeinschaftsaufgaben beschränkt wissen wie Kooperationsvorhaben, Unternehmensberatungen und technische Entwicklungen im Pressewesen sowie auf Vorhaben im Bereich der neuen Medien. Wir sind der Meinung, dieses Modell sollte dennoch nicht ad acta gelegt werden. Allerdings muß im Mittelpunkt die Förderung von Zeitungen in nachrangiger Wettbewerbssituation stehen - im Sinne einer vielfältigen Pressestruktur - ebenso wie der Kooperationsgedanke im Vertriebsbereich und unter Umständen die Gewährung von Starthilfen für Zeitungsneugründungen, beispielsweise auch im Rahmen des Existenzgründungsprogramms der Bundesregierung. Was den Vertrieb betrifft, so kommt dem auf maximale Vielfalt orientierten und verpflichteten Pressegrosso besondere wettbewerbs- und medienpolitische Bedeutung zu. Ich meine feststellen zu dürfen, der Pressegroßhandel ist sich dieser Aufgabe im großen und ganzen bewußt. Verschweigen kann man jedoch die Zeichen der Konzentration auch hier nicht. Die Zahl der Grossisten ist von 1973 bis 1978 von 96 auf 83 zurückgegangen. Mit größer werdenden Bereichen des Alleinvertriebs wachsen die potentiellen Gefahren für weniger auflagenstarke Klein- und Mittelverlage. Ebenfalls zum Großbetrieb hin entwickelt haben sich die Betriebsgrößen im Buchverlagswesen und in der Fachzeitschriftenpresse. Die besondere Bedeutung der Fachpresse für die hohe Leistungsfähigkeit unserer Wirtschaft, auch für die Verbreitung des deutschen Know-how im Ausland sei hervorgehoben, in Verbindung allerdings mit dem Hinweis auf die verschlechterte Situation eines Teiles der Fachpresse. Wir stellen fest: die Gefährung der Pressevielfalt bleibt. Unsere Aufgabe bei den Ausschußberatungen wird es sein, Maßnahmenvorschläge zu erarbeiten und die Regierung zu ersuchen, ihrerseits strukturfördernde Pressehilfsmaßnahmen zur Wiederherstellung der Vielfalt auf monopolisierten Teilmärkten einzubringen. Wenn dies ebenso zu der Frage führt, ob die Verlage genügend Bereitschaft gezeigt haben, . auf der für die meisten Zeitungsunternehmen äußerst soliden wirtschaftlichen Grundlage die Voraussetzungen für eine langfristige Sicherung der Pressefreiheit zu schaffen, so ist diese Frage sehr wohl berechtigt und auch keineswegs unternehmerfeindlich. Unbestritten ist, daß eine freie, keiner Zensur unterworfene Presse von der öffentlichen Gewalt nicht gelenkt sein darf. Unbestritten ist, daß der Staat aber bei Strukturkrisen helfend eingreifen muß, wenn das Demokratiegebot des Art. 5 GG gefährdet ist. Unbestritten ist, daß Presseunternehmen die Gewerbefreiheit in den Dienst der Presse11904 freiheit stellen müssen. Die rein tatsächlichen Möglichkeiten des Verlegers, als Unternehmer seine Meinung zu verbreiten, sind in gewissem Rahmen auch verfassungsrechtlich geschützt: durch das Grundrecht auf Eigentum in Art. 14 GG, das der allgemeinen Handlungsfreiheit in Art. 2 GG und meines Erachtens durch das der Berufsfreiheit in Art. 12 GG. Ob aber auch die faktische Möglichkeit des Eigentümers, das jedermann zustehende Recht der Meinungsfreiheit erheblich effektiver wahrnehmen zu können als andere, zusätzlich durch das Recht der Meinungsfreiheit geschützt sein soll, muß bestritten werden. Man kann schließlich nicht anstatt der Pressefreiheit die privatwirtschaftliche Struktur zum Grundrecht hochstilisieren, zu einem Grundrecht des Presseunternehmers, das dann auch noch die Mitbestimmung im publizistischen Bereich ausschließt. Neben dem Verleger sind im Interesse jedes einzelnen Bürgers anerkanntermaßen auch seine Mitarbeiter, insbesondere die Journalisten, unmittelbare Träger des Grundrechts auf Pressefreiheit. Grundrechtsbegünstigte, Privilegierte sind beide nicht- das hat bereits Theodor Heuss festgestellt -, sondern das ist der Bürger, die Allgemeinheit. Auf Grund der großen Schwierigkeiten, die Pressevielfalt mit wirtschaftspolitischen Mitteln auf einen befriedigenden Stand zurückzuführen, und da im Gegenteil sogar mit einer weiteren Schrumpfung der Vielfalt in der Presselandschaft zu rechnen ist, kann nach sozialdemokratischer Auffassung der Gesetzgeber nicht darauf verzichten, die Vielfalt i n der Presse bis zu einem gewissen Grad zu gewährleisten, nachdem eine tarifvertragliche Regelung, die wir Sozialdemokraten nach wie vor als die beste Lösungsform innerer Pressefreiheit ansehen, zwischen den Tarifvertragsparteien gescheitert ist. Der Bundesminister des Innern hat heute eine gesetzliche Regelung in dieser Legislaturperiode ausgeschlossen. Es ist wahr, daß alle Bemühungen der Bundesregierung, auf die Verleger- und Journalistenverbände einzuwirken, sich über eine einvernehmliche Regelung der inneren Pressefreiheit und über Redaktionsstatute zu verständigen, erfolglos blieben. Aber es steht nun mal ein Satz in der Regierungserklärung, der heute morgen schon zitiert worden ist. Und konkret auf diesen Satz der Regierungserklärung geht der Bericht der Bundesregierung nicht ein. Es ist freilich die Rede vom „ungeminderten Interesse der Bundesregierung an einer zufriedenstellenden Regelung der Zusammenarbeit von Verlegern und Redakteuren". Der Innenminister hat das heute noch einmal bekräftigt. Oder es heißt dort: „Die Bundesregierung würde einem erfolgreichen Abschluß dieser Verhandlungen" - gemeint sind die Tarifverhandlungen - „vor einer gesetzlichen Regelung wie bisher den Vorzug geben." Ich meine auch, bei Abfassung des Berichts konnten noch vage Hoffnungen auf eine tarifvertragliche Regelung bestehen. Nach den harten Tarifauseinandersetzungen, die in Aussperrung mündeten, waren es allerdings wirklich nur vage Hoffnungen. Dennoch hat die Bundesregierung - das wissen wir - nichts unversucht gelassen, zu vermitteln. Die Hälfte der Wahlperiode ist über diesen Bemühungen bekanntlich verstrichen - natürlich auch deshalb, weil auf Anraten von Verfassungsrechtlern das Mitbestimmungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 1. März abgewartet wurde, da eventuell insbesondere in der Urteilsbegründung für ein Presserechtsrahmengesetz zu bedenkende Erwägungen hätten enthalten sein können. Aber wir sind der Meinung: Genau das ist nicht der Fall, und alle Versuche, doch noch etwas hineinzuinterpretieren, müssen scheitern. Wenn das Urteil überhaupt herangezogen werden kann, dann nur als Stütze für die längst überfällige Regelung der inneren Pressefreiheit. ({8}) Es ist mehr als bedauerlich, daß sich selbst nach dem Urteil von Karlsruhe immer noch kein Zusammenfinden der Tarifvertragsparteien abzeichnet. Unser verstorbener Freund Wilhelm Dröscher hat vor zwei Jahren folgendes gesagt: Für die Zukunft der Zeitung kommt es entscheidend darauf an, daß sie aus individuellen Leistungen einzelner wirklich von einer Gemeinschaft gemacht wird und nicht von einer kommandierten Truppe. Deshalb halte ich die Mitbestimmung auch in diesem Bereich für unerläßlich. Insofern ist Medienpolitik für mich auch immer Mitbestimmungspolitik. Diese in eine, was die Verfassung angeht, anrüchige Ecke zu stellen, ist unverantwortlich, zumal namhafte Presserechtler und schließlich auch der Deutsche Juristentag festgestellt haben, daß die Pressefreiheit nicht nur individuelle Freiheit garantiert, sondern auch verfassungsstrukturelle Bedeutung hat. Sie kann also einer Gruppe, in diesem Fall den Verlegern, kein Privileg einer mitbestimmungsfreien Unternehmerschaft mit unbeschränkten Weisungs- und Entscheidungsrechten garantieren. So Wilhelm Dröscher. ({9}) Wir fügen hinzu: Freier Journalismus setzt mehr Demokratie in gedruckten Medien voraus. Oder - um mit dem britischen Publizisten Neal Ascherson zu sprechen -: Die Presse kann kein Glied der Demokratie sein, ohne selbst demokratisch gegliedert zu sein. ({10}) Wir wollen kein restriktives Pressegesetz, wie es etwa die Regierung Adenauer 1952 vorgelegt hat, das sowohl von Journalisten- als auch von Verlegerorganisationen gemeinsam wegen seiner, wie sie sagten, „polizeistaatlichen Einengung und Beseitigung der verfassungsmäßig garantierten Pressefreiheit aufs schärfste" abgelehnt wurde. Es gibt die andere, viel ältere Tradition vom Reichstarifentwurf des Reichsverbands der deutschen Presse von 1920, vor allem von dessen Entwurf betreffend die Rechtsverhältnisse der Redakteure von 1924, das sogenannte Journalistengesetz, über den Entwurf des Deutschen Journalistenverbandes von 1950 bis zu den Vorstellungen neueren Datums der IG Druck und Papier, des DJV und der Deutschen Angestelltengewerkschaft, nicht zu vergessen die bereits bestehenden Tarifverträge der Druck- und Verlagsunternehmen der SPD, auf die wir stolz sind. ({11}) Seit 1969 befaßt sich die sozialliberale Koalition mit dem Presserechtsrahmengesetz. Nachdem der erste, offiziell verbreitete, perfektionistische Entwurf von 1974 gescheitert ist, und zwar unseres Erachtens zu Recht gescheitert ist, wird die SPD-Fraktion den Versuch machen, nach Absprache mit dem Koalitionspartner den Entwurf eines Gesetzes über die allgemeinen Rechtsverhältnisse der Presse in die Diskussion einzubringen, der Eckdaten setzt, die vom Landesgesetzgeber und den Tarifvertragsparteien ausgefüllt werden können und sollen. Ich sage ganz klar: Wir wollen hier und heute keinen Luftballon starten, sondern mit allem Ernst betonen, daß die Regelung der inneren Pressefreiheit unser Anliegen ist und bleibt. ({12}) Ich sehe die Gefahr: Wenn es nicht gelingt, eine vernünftige bundeseinheitliche Regelung zu finden, wird es Initiativen auf Landesebene geben. Eine damit verbundene Rechtszersplitterung kann nicht gewünscht sein, und zwar aus der Sicht aller Beteiligten: der Verleger, der Journalisten und der Öffentlichkeit. Dabei lassen wir uns auch von den aktuellen sozialen und berufspolitischen Problemen der in der Presse Beschäftigten leiten, die sich aus der Umstellung auf die neuen Techniken ergeben. Es handelt sich also auch um schwierige Arbeitsmarktprobleme und Fragen der redaktionellen Unabhängigkeit dadurch, daß der Redakteur zum Redaktroniker wird. Meine Damen und Herren, die Förderung der Aus- und Fortbildung von Journalisten durch die Bundesregierung und die finanzielle Beteiligung des Bundes an Modellversuchen begrüßen wir. Zu regeln bleibt die journalistische Alterssicherung, also die Sozialversicherung der selbständigen Künster und Publizisten, nachdem die angestellten Journalisten seit dem Wegfall der Versicherungspflichtgrenze, bekanntlich also ab 1978, in der Angestelltenversicherung grundsätzlich pflichtversichert sind. Über die zusätzlichen Versorgungseinrichtungen wird im Regierungsbericht dankenswerterweise sehr ausführlich berichtet; ich kann mir also Anmerkungen darüber ersparen. Allerdings sind Alters- und Krankenversorung eines Teiles der freien Mitarbeiter verbesserungsbedürftig geblieben. Sodann einige Bemerkungen zum Rundfunk, also zu Hörfunk und Fernsehen, mit Ausnahme der Deutschen Welle, des Deutschlandfunks sowie der Zuständigkeit der Bundespost für Errichtung und Betrieb der Fernmeldeanlagen und der Zuständigkeit der Länder. Ohne den öffentlich-rechtlichen Rundfunk würde, wie vorhin dargestellt, unser Mediensystem nicht funktionieren. Deshalb treten wir mit Entschiedenheit für dieses duale System ein: hier privatwirtschaftlich organisierte Presse, dort öffentlich-rechtlich strukturierter Rundfunk. ({13}) Wenn es neben einer Zeitung mit monopolähnlicher Stellung keine Hör- und Fernsehangebote gäbe, wären die Bürger ganzer Gebiete der Bundesrepublik de facto nicht in der Lage, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Einmal ganz praktisch gefragt: Was nützt es dem einzelnen Bürger in einer Gemeinde oder Stadt, in der nur eine Zeitung erscheint, wenn eine Handvoll von vier oder fünf anderen, z. B. überregionalen Zeitungen, am Bahnhofskiosk oder beim Spezialbuchhändler zu haben sind? Die Bekenntnisse der Opposition zum Fortbestehen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bleiben für uns aus folgenden Gründen Lippenbekenntnisse. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten müssen in der Konkurrenz zu dem an Einschaltquoten orientierten Kommerzfunk entweder ihr Niveau senken oder in Schönheit sterben. Wir werden das Ergebnis, nämlich täglich Sex und Gewalt, garniert mit wenig Nachrichten und viel Werbung auf dem Bildschirm, nicht mitmachen, der dann erst zu Recht Mattscheibe der Nation genannt werden kann. ({14}) Die CDU hat vor einigen Monaten ein Grundsatzprogramm beschlossen, in dem es heißt, sie wolle Bewährtes schützen. Hier können Sie sich bewähren, statt den Versuch zu unternehmen, eine der wichtigsten gesellschaftlichen und liberalen Errungenschaften unserer Republik abzuschaffen bzw. zu untergraben und den Bürger seiner Grundgesetzgarantie zu berauben. Dahinter steckt auch die bei Ihnen vertretene Meinung, das Fernsehen sei an Ihrer Wahlniederlage schuld, nicht dagegen Ihre eigene Politik. Wir kennen doch Ihre Tradition. Schon am 27. Mai 1947 forderte der Rundfunk- und Presseausschuß der CDU Nordrhein-Westfalen in einer Resolution an Konrad Adenauer - ich zitiere -: „Ausbau des Kölner Senders als christlich-abendländischer Sender im Gegensatz zu dem liberal-marxistischen Sender Hamburg". ({15}) Das haben Sie schon damals gefordert. Heute werden CDU-Funktionäre als Kontrolleure und Zuträger auf die Hörfunk- und Fernsehprogramme zur Verunsicherung der Führung und der Redakteure der Anstalten angesetzt, damit sich diese - ich zitiere - „unter ständiger Kontrolle fühlen und dadurch zu besonderer Vorsicht gegenüber der CDU angehalten sind" - so in der WDR/WAZ-Studie aus Ihrer Parteizentrale, so auch die Anordnung Kurt Biedenkopfs in seinem westfälischen Bereich. ({16}) Dann tun Sie doch nicht so, als ob Sie - wie mein Herr Vorredner gesagt hat - zu den Journalisten stünden. Das kann doch nur heißen, daß Sie ihnen auf den Füßen stehen. ({17}) Die Kündigung des Staatsvertrages über den NDR durch Stoltenberg, die Egon Bahr mit Recht als einen Akt politischer Nötigung bezeichnet hat, setzt die Unabhängigkeit des Norddeutschen Rundfunks, das gesamte ARD-Gefüge und darüber hinaus die Existenz von über 3 000 Mitarbeitern leichtfertig aufs Spiel. Der Präsident des bayerischen Landtages hat es kürzlich tatsächlich geschafft, einem Journalisten vorzuschreiben, welche Interviewfragen gestellt werden dürfen und welche nicht. ({18}) Was bleibt heute eigentlich von dem riesigen Wirbel übrig, den Sie, allen voraus Herr Strauß und mein Herr Vorredner, um die Sendung „Bürger fragen - Politiker antworten" mit Herrn Kohl in Den Haag gemacht haben? Es bleibt der fade Nachgeschmack, daß sich Politiker der Unionsparteien künftig nicht im besten Sinne radikal, d. h. an die Wurzel gehend, befragen lassen wollen, indem sie solche Fragesteller durch eine Art Gesinnungskontrolle von vornherein ausschalten. ({19}) - Daß Sie das aufregt, ist mir klar. Das wollte ich damit u. a. auch bezwecken. ({20}) Wie soll eigentlich ein Interviewer oder Moderator, z. B. ein freier Mitarbeiter, in Zukunft den doch eigentlich selbstverständlichen Mut zu kritischen Fragen aufbringen, wenn sogar einem Chefredakteur der größten europäischen Fernsehanstalt das Ende seiner journalistischen Tätigkeit angedroht worden ist, weil er Fragen, unangenehme Fragen, nicht verhindert hat. ({21}) Deshalb bitte keine Ablenkungsmanöver, so, als ob Sie die journalistische Unabhängigkeit verteidigten. „Eine Zensur findet nicht statt", steht im Grundgesetz. ({22}) Das ist nicht mit Parteiproporz zu machen, meine Herren, sondern zunächst mit dem guten Beispiel, das Ziel unserer Partei ist, den Parteieneinfluß im Rundfunk zurückzudrängen. ({23}) Herr Schwarz-Schilling, sehen Sie sich nach dem, was Sie hier über das Gesetz über Radio Bremen gesagt haben, das Ergebnis der palamentarischen Anhörung einmal an, um sich zu informieren. Drittens. Zu den neuen elektronischen Textkommunikationssystemen, Bildschirm-, Video-, und Kabeltextsystemen: Sie führen zwar zu schwerwiegenden, aber doch mehr zukunftsbezogenen Fragen. Wenn der Regierungsbericht vorsichtig an diese Probleme herangegangen ist, so ist dies richtig. Wie will ein solcher Bericht über Zukunftsmusik Auskunft geben können? Nachdem die Kabelfernseheuphorie bereits abgeklungen ist und das Satellitenfernsehen mit Sicherheit viel größere Beachtung verdient, können die sogenannten neuen Medien in diesem Zusammenhang nicht als gleichbedeutend mit Presse und Rundfunk dargestellt werden. Allerdings ist eines richtig: Die Politik muß so gewappnet sein, daß sie der Technik nicht hinterherläuft. ({24}) Aber gerade deshalb darf man nicht - wie Sie - die technologische Diskussion führen, sondern man muß die medienpolitische Diskussion führen. Da sagen wir: Für die neuen Medien gilt die Aufrechterhaltung des öffentlich-rechtlichen Strukturprinzips, ({25}) das Kooperationsmöglichkeiten, beispielsweise die Beteiligung Privater bei der Produktion, offenläßt. So hat etwa der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen bezüglich des Dortmunder Kabel-Pilot-Projekts den Verlegern die Mitwirkung angeboten - allerdings unter alleiniger Programmverantwortung des Westdeutschen Rundfunks. ({26}) Wenn sich Großunternehmen der neuen elektronischen Kommunikationsformen weitestgehend bedienen könnten, hätten wir auch auf diesem Feld dem Problem der Konzentration unsere ganze Aufmerksamkeit zu widmen, weil die Großverlage und Multimediakonzerne eine harte Konkurrenz gerade auch für die kleinen und mittleren Presseverlage und auch für den Pressegrosso werden könnten. Gerade deshalb begrüßen wir die Regierungserklärung, die davon ausgeht, daß geeignete Kooperationsformen zwischen Fernsehen und Presse erprobt und entwickelt werden. Der Bundeskanzler hat darüber hinausgehend in der Sitzung mit dem Ministerpräsidenten am 12. Mai 1978 einen ganz wichtigen Punkt hinzugefügt, nämlich die medienpolitischen Probleme und ihre Auswirkungen auf Familie und Kinder, die nicht außer acht gelassen werden dürfen. Bereits in seinem viel beachteten „Zeit"-Artikel mit dem Vorschlag eines freiwilligen fernsehfreien Tages hat der Kanzler einen Anstoß zum Nachdenken gegeben. ({27}) In der Tat muß gefragt werden, ob wir nicht trotz oder gar wegen eines ungemein gewachsenen Angebotes an Kommunikationsmitteln und passiver Mediennutzung einen Mangel an menschlichem Miteinander, an aktiver Kommunikation zu verzeichnen haben. Immer mehr Nachdenkliche hierzulande, Vertreter der Kirchen, der Gewerkschaften, Intendanten, warnen vor der totalen Kommunikation durch die Medien, vor ungehemmter Überflutung mit sensorischen Reizen. ({28}) - Wir Sozialdemokraten stehen damit gar nicht allein, da brauchen Sie gar nicht zu lachen, wenn wir mit dem hessischen Ministerpräsidenten die Frage stellen, ob nicht alle elektronischen Medien zunehmend die Passivität und die Isolierung des einzelnen in der Familie, in der Nachbarschaft, in der Gemeinde fördern. Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluß. Heute und morgen steht eine internationale Fachtagung in Mainz unter der Leitfrage, ob wir uns auf dem Weg zum vollverkabelten Analphabeten befinden. ({29}) Wir Sozialdemokraten haben nie einen Zweifel daran gelassen, ({30}) daß wir für den technologischen Fortschritt als Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft und für unseren Wohlstand sind. Aber wir lassen uns nicht von der Blendwirkung .des technisch Machbaren überwältigen, sondern fragen in erster Linie ({31}) nach den menschlichen und gesellschaftlichen Folgewirkungen der Einführung neuer Technologien, und das nicht erst, seitdem uns der Druckerstreik des letzten Jahres eine soziale Dimension eindringlich vor Augen geführt hat. Bereits im Januar des letzten Jahres hat der Parteivorstand der SPD Leitlinien zur Zukunftsentwicklung der elektronischen Medien verabschiedet und festgestellt, daß sich gerade das Kommunikationssystem eines Staates nicht allein mit Kriterien des technischen Fortschritts und wirtschaftlicher Effizienz erfassen läßt. Alles Neue ist nicht unbesehen unbedingt wünschenswert. ({32}) Der Auftrag der politischen Prüfung der Auswirkungen der technischen Entwicklung ist vorrangig für die gesamte Medienpolitik. Für Presse, Rundfunk und Fernsehen gilt 'als oberster Grundsatz: das Demokratiegebot Meinungsfreiheit ist ein Grundrecht wie die Gewissens- und Religionsfreiheit zum Schutze der Würde des Menschen. ({33}) Persönlichkeitsschutz kennt keine Kompromisse. Die durch das Recht der persönlichen Ehre qualifizierte Pressefreiheit und Meinungsfreiheit aller Bürger zu sichern, das ist der medienpolitische Auftrag der Parlamente und Parteien. ({34})

Dr. Hermann Schmitt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002033

Das Wort hat der Herr Abgeordnete Kleinert.

Detlef Kleinert (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001121, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Schwarz-Schilling, ich war geradezu fasziniert, zu hören, wie viele fast unverständliche, quasi-wissenschaftliche Fremdworte man benötigt, um am Schluß zu dem einfachen Stammtischziel zu gelangen, daß die sozialdemokratische Partei alles verstaatlichen und sozialisieren will und damit ganz einfache von Ihrer Seite immer wieder verbreitete Weisheiten auf der vorher hoch aufgeschäumten Bugwelle schließlich eintreffen. Ich hatte nicht das Gefühl, daß uns das wesentlich weiterbringt. ({0}) Ihr Vorwurf an den Bundesinnenminister, daß er sich zurückgehalten habe, verträgt sich ganz und gar nicht mit einigen Passagen Ihrer Rede, in der Sie für Ihre Fraktion Zurückhaltung in diesem Bereich in Anspruch genommen haben. Ich habe schon mehrfach bei solchen Unterhaltungen wie heute einfach nicht der Versuchung widerstehen können - ich finde das zu schön und tue es deshalb auch gleich wieder -, den Alten Fritz zu zitieren, daß die Gazetten nicht „genieret" werden sollen. Dazu gehört natürlich auch ein erhebliches Maß an Zurückhaltung bei Eingriffen gesetzgeberischer Art. ({1}) Wir haben in den letzten Jahren vieles erwogen. Die wirtschaftliche Situation insbesondere der Presse ist heute weitgehend Gott sei Dank erfreulich, wie dem Bericht der Bundesregierung zu entnehmen ist. Als das einmal anders war, kam die unter anderem von meinem Herrn Vorredner wieder angeführte Idee einer Stiftung auf. Natürlich muß man das alles überlegen. Man muß dann aber auch zum Schluß den Mut haben zu sagen: Wenn da Bedenken sind, wie wir das strukturieren und ob daraus nicht neue Einflußmöglichkeiten gegen die Freiheit der Journalisten entstehen, wovon hier zutreffend Herr Nöbel gesprochen hat, natürlich genauso gegen die Freiheit der Verleger, dann sollten wir ein solches Vorhaben, nachdem es gründlich genug geprüft worden ist, auch wieder ad acta legen. Das gilt für einige andere Vorhaben auch. Ich verrate überhaupt kein Geheimnis und habe das an dieser Stelle auch schon früher gesagt, daß ich in Übereinstimmung mit meiner Partei der Meinung bin, hinsichtlich der inneren Pressefreiheit sollte man einer Vereinbarung zwischen den Hauptbetroffenen Vorrang einräumen. Wir wollen nicht mit einem staatlichen Machtspruch, von dem der Bundesinnenminister gesprochen hat, versuchen, alle beide gegen ihren Willen möglichst zu ihrem Glück zu zwingen. Das wäre gerade bei dieser schwierigen Materie nicht der richtige Weg. Was Sie mehr oder weniger salopp als Untätigkeit meinten kritisieren zu sollen, hat gerade in diesem Bereich eine sehr gute praktische Bedeutung und einen tiefen vernünftigen Sinn. Das hindert uns überhaupt nicht - Herr Nöbel hat es an einer Reihe von Einzelvorhaben dargestellt -, da, wo Not am Mann ist, auch etwas zu regeln. Wir haben hier auch ganz freimütig gesagt, daß wir Ihrem Vorschlag hinsichtlich der Aussageverpflichtungen nähertreten werden. Wir werden uns natürlich notwendigen Regelungen nicht verschließen. Das heißt aber nicht, daß wir nun, nur weil Sie sagen, die technische Entwicklung habe so rapide Fortschritte gemacht, ohne weiteres mit Programmen oder, was ich noch für schlimmer halten würde, mit gesetzgeberischen Maßnahmen höchst vorsorglich in Erscheinung treten wollten. Natürlich hat Herr Wehner recht, der vorhin die Zwischenfrage gestellt hat, ob das Wort „Markt" dort, wo nur noch eine Zeitung am Platz sei, nicht ironisch gemeint sei. Sicherlich liegt eine bedauerliche Ironie darin. Andererseits müssen wir feststellen, an vielen Plätzen gibt es noch immer den Zugang zu mehreren auch lokal orientierten Zeitungen, sei es auch nur - das spricht nun wieder für die großen auf einem Teilgebiet -, weil man im Kampf um Marktanteile versucht, in immer weiterem Umfang Lokalteile an sich überregionalen Blättern zuzufügen, die mit dem sonstigen Charakter eines solchen Blattes gar nicht einmal so sehr verbunden sein müssen. Wir haben auch in Hannover, woher ich komme, das Beispiel, daß aus einem Verlag zwei Blätter kommen, die sich in jeder Hinsicht wesentlich voneinander unterscheiden und deren verantwortliche Redakteure, wie ich das sehe, sich einen heftigen Leistungswettbewerb im besten Sinne in der Gestaltung eines aktuellen und möglichst vielseitigen Lokalteils liefern. Auch diese Entwicklungen muß man einmal erwähnen. Sie sind erfreulicherweise positiv bei allem Negativen, was in der Konzentration vergangener Jahre zu beklagen ist, die sich, wie wir auch gehört haben, erheblich verringert hat. Die neuen Medien, von denen so viel die Rede ist, lassen natürlich erhebliche Fragen stellen. Aber auch da rate ich erst einmal zu gründlichem Prüfen und Überlegen. Auch Herr Nöbel hat schon darauf hingewiesen. Die Kabelfernseheuphorie ist erfreulicherweise bereits etwas im Abklingen. Ich habe mich auch dazu schon früher skeptisch geäußert. Ich bin nun einmal der Meinung, daß es nicht sehr sinnvoll ist, große Stadtteile und - was noch viel kostspieliger ist - Gebiete des flachen Landes zu verkabeln, wenn sich abzeichnet, daß auf dem Wege über Satellitenübertragung eine viel bessere Form der Vielfalt in aller Kürze, und zwar zu weit günstigeren Preisen, geschaffen werden kann. Bei aller Wertschätzung verschiedener Leistungen der Bundespost und ihrer Mitarbeiter bin ich nicht der Auffassung, daß hier aus Versehen ein Beschäftigungsprogramm größten Ausmaßes installiert werden sollte, bei dem man hinterher feststellt, daß es sich volkswirtschaftlich um die Fehlleitung erheblicher Beträge gehandelt hat. Diese Gefahr ist im Verhältnis von Kabelfernsehen zu Satellitenübertragung meiner Ansicht nach nicht auszuschließen. Ob eine solche Gefahr wirklich besteht, muß mindestens sorgfältig geprüft werden. Im übrigen, Herr Schwarz-Schilling, sind Sie auf Fragen betreffend die Presse nicht wesentlich eingegangen. Sie haben hier vielmehr Ihr altes CDU-Programm vorgetragen. Ich weiß nicht, wer es bei Ihnen in Pflege gegeben hat - so nachdrücklich, daß Sie immer wieder damit ankommen -, obwohl ich darüber für mich privat natürlich Vermutungen anstelle, weil ich ja wöchentlich gewisse Druckschriften ({2}) aus einem großen Verlagshaus bekomme, Druckschriften, in denen das regelmäßig wieder vorkommt. Ich kann Verleger nicht verstehen, die so „heiß" darauf sind, zusätzliche Kanäle zu erschließen und an diesen möglichst beteiligt zu werden, obwohl sie nicht, wissen, ob ein etwaiger Anfangserfolg bei der privatwirtschaftlichen Beteiligung an einem solchen Medium nicht in verhältnismäßig kurzer Zeit dadurch entwertet werden kann, daß die Verhältnisse eben anders geregelt werden und sie dadurch ihren Einfluß verlieren. Zum Schluß werden sie dann nur eine erhebliche Einbuße im Print-Medien-Bereich dadurch haben, daß man früher oder später den bequemen Weg der Werbung gehen wird, um das Ding zu finanzieren. Dann haben sie nichts weiter angerichtet als einen Flurschaden an dem Geschäft, in dem sie sich seit langem im doppelten Sinne verdienstvoll betätigen. Dann werden sie die Entwicklung nicht zurückdrehen können. Ich stimme mit den Überlegungen, die innerhalb unserer Partei ja auch noch nicht abgeschlossen sind, über die etwaige Gestaltung solcher Medien nicht völlig überein. Aber jedenfalls halte ich es für logisch zwingend, daß uns die Nichteinrichtung zusätzlicher Möglichkeiten dieser Art am besten von den Problemen befreit, wie denn ein solches Medium zu betreiben sei. Das ist zwar, wie ich gern zugebe, eine sehr schlichte Logik, aber sie hat deshalb auch etwas Zwingendes für sich. Man sollte doch erst einmal beweisen, wie nützlich es ist, hier jetzt unter erheblichem Aufwand etwas Zusätzliches einzurichten. Man sollte dafür sorgen, daß das, was jetzt als Pilotprojekt bezeichnet wird, auch wirklich Pilot- oder Erforschungsprojekt bleibt und daß man wirklich prüft, wie das alles geht. Wenn das jetzt auf breiter Front in immer größerer Stückzahl aus dem Boden schießt, dann, meine ich, geht der Charakter des Versuchsmäßigen zu einem Zeitpunkt verloren, in dem es der Versuche und der Erprobung tatsächlich noch bedürfen würde. ({3}) Herr Schwarz-Schilling, Sie haben hier dramatische Zahlen über die Entwicklung der Werbung im Fernsehen genannt. Haben Sie denn nicht einmal versucht, sich mit der Wirklichkeit - abseits von den grundsätzlichen Erwägungen, die Sie angestellt haben und die alle samt und sonders billigenswert sind, die aber in praxi nicht sehr viel weiterführen - zu befassen? Man kann dem NDR zwar vieles vorwerfen, aber im Werbegeschäft ist er der zurückhaltendste Sender, den wir haben. Ich ärgere mich jeden Morgen - das sage ich hier als meine persönliche Meinung -, wenn ich die hier am besten zu empfangenden Sender einstelle, über das, was uns da vom Hörfunk an Werbung zugemutet wird. Davon hat sich der NDR bis zum heutigen Tage glücklicherweise freizuhalten gewußt. ({4}) Als Konrad Adenauer diesen alten Wunschtraum aus Ihrem Kölner Bereich verwirklichen und sich ein eigenes „abendländisches" Fernsehen einrichten wollte, ist ihm zu seinem großen Leidwesen vom Bundesverfassungsgericht bescheinigt worden, daß die Zuständigkeit dafür bei den Ländern liege. Aus dieser Länderzuständigkeit resultiert u. a., daß Sie ein weites Feld von Möglichkeiten haben, Ihre von mir geteilten Bedenken gegen übertriebene Werbeaktivitäten dieser Rundfunkanstalten im trauten Kreise Ihrer Parteifreunde zu erörtern, und zwar von Bayern über Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz bis dahin, wo der Einfluß etwas indirekter, aber immer noch sehr deutlich spürbar ist. Auch wenn das mit Köln damals nicht ganz so geklappt hat, hat ja doch einiges geklappt, wenn ich das richtig beobachte. Deshalb verstehe ich es nicht, daß Sie nicht mehr in der Praxis tätig werden, wenn Sie mit Recht sagen, daß man hier aufpassen muß und daß etwas geschehen muß. Sie können damit jederzeit anfangen, und Sie können das, wie gesagt, im trauten Kreise Ihrer Parteifreunde tun. Ich glaube jedenfalls, daß das richtig ist, was der Bundesinnenminister und Herr Nöbel hier schon übereinstimmend betont haben, daß wir nämlich diese Zweiteilung zwischen dem öffentlich-rechtlich konstruierten Fernsehen und Hörfunk auf der einen Seite und der privaten Konstruktion der gedruckten Medien auf der anderen Seite aus verschiedenen Gründen brauchen. Dabei sind die Gebührenpflichtigkeit und die schwachen Möglichkeiten der Zuhörer zu berücksichtigen, ihre Programm in größerem Maße auszuwählen. Ich hoffe, daß sich das z. B. durch die Einführung des Satellitenfernsehens, der Übertragung durch Satelliten, in internationalem Maße entscheidend ändert. Die derzeitigen bescheidenen Möglichkeiten eröffnen jedenfalls keinen Markt, wie wir ihn bei den gedruckten Medien immer noch kennen. Daher rechtfertigt sich nach meiner Meinung und der unserer Fraktion dieser strikt einzuhaltende Unterschied zwischen der öffentlich-rechtlichen Konstruktion in dem Bereich, in dem ein Markt nicht annähernd so stattfindet, wie das im Pressebereich immer noch trotz aller Schwierigkeiten der Fall ist, und dem Bereich der gedruckten Medien. Wir haben in Norddeutschland mit dem soeben positiv erwähnten NDR unsere Probleme, wie jedermann weiß. Wir sind der Meinung, daß die Kündigung des Staatsvertrages sehr nützlich war, weil dadurch alle Beteiligten zum Nachdenken gebracht worden sind. Nur als Randbemerkung darf ich darauf hinweisen, daß die Fülle lokaler Berichterstattung insbesondere aus dem Land, aus dem mit Abstand der größte Gebührenanteil kommt, nämlich aus Niedersachsen, und daß die Zahl plattdeutscher Sendungen seit der Kündigung dieses Staatsvertrages unheimlich zugenommen haben, was offenbar auf merkwürdigen Zufällen beruht. Allein das ist schon ein kleiner, nützlicher Nebeneffekt. ({5}) Da wird sich sicherlich auch noch einiges tun, auch wenn man darauf verzichtet, hier in Kleinstaaterei und in einen völlig unangebrachten Partikularismus zu verfallen und bei den Verhandlungen nicht etwa das Ziel anzustreben, diese Anstalt zu erhalten. In den Einzelfragen werden wir wieder einmal ein Lehrbeispiel für all das haben, was uns sonst mehr theoretisch beschäftigt: die innere Pressefreiheit und die Organisation einer solchen Anstalt. Sie werden mit Recht darauf hinweisen, daß die FDP eine zahlenmäßig recht kleine Partei ist, und wir es deshalb leichter haben, uns untereinander einig zu werden - was leider nicht immer, aber doch gelegentlich zutrifft. Jedenfalls haben es unsere Vertreter, die medienpolitisch interessiert sind, aus den hier betroffenen drei Bundesländern zustande gebracht, bis zum heutigen Tage übereinstimmende Vorstellungen darüber auf den Tisch zu legen, wie diese Verhandlungen sinnvollerweise zu führen seien. Das ist der Christlich Demokratischen Union bis jetzt noch nicht gelungen, wenn ich es richtig verfolgt habe. Sie hat sich erst einmal damit befaßt, diesen Staatsvertrag zu kündigen, und muß jetzt sehr mühsam darüber nachdenken, was sie anschließend mit der so entstandenen Situation anfangen will. - Sie gucken mich so ungläubig an, Herr Klein. Aber ich werde ja gleich hören, daß Sie das alles überzeugend widerlegen. Meine Zweifel bleiben. Dazu habe ich auch intern zu viel über unterschiedliche Auffassungen aus Hannover und aus Kiel in diesem Zusammenhang schon gehört. Wir werden noch die tollsten Zahlenspiele erleben über alle diese sagenhaften gesellschaftlich relevanten und im übrigen weltanschaulich und politisch völlig neutralen Kräfte, darüber, wie und in welchem Zahlenverhältnis man sie zusammensetzen muß. Zum Schluß werden wir womöglich wieder das erleben, was wir neulich einmal ganztägig beim ZDF erlebt haben, wo man sich nämlich ohne Rücksicht auf die Namen der verschiedenen vorgeschlagenen Kandidaten immer im gleichen Zahlenverhältnis und in der gleichen Zusammensetzung auseinanderdividiert hat. Es gibt da eben bei aller Neutralität und gesellschaftlichen Bedeutung doch festgefügte politische Fraktionen. Da soll man sich doch nichts in die Tasche zaubern wollen. Die Wirklichkeit scheint hier erheblich anders zu sein als das, was bei Festreden gesagt wird. Ich bin der Meinung, daß hier nicht der Ort für solche Festreden ist, sondern daß wir uns über das, was uns drückt und was aktuell ist, in aller Offenheit auseinandersetzen sollten. ({6}) Mit Rücksicht auf die sehr schwierigen Verhandlungen der Herren Geschäftsführer über die Verteilung der Redezeit muß ich versuchen, es bei diesen Hinweisen zu belassen. Nachdem ich hier von der notwendigen Offenheit gesprochen habe, will ich das auch gleich einmal gegenüber dem Koalitionspartner üben und sagen, daß eigentlich eines der bedrückendsten Ereignisse im Berichtszeitraum im Bereich der Medienpolitik der Druckerstreik gewesen ist. ({7}) Ich bin nicht der Meinung, daß man dabei mit dem notwendigen Feingefühl zu Werke gegangen ist, weder vorher noch während noch hinterher. Allein die Auswahl der zu bestreikenden Betriebe hat mich aus gewissen Neigungen zu der einen oder anderen Verlagsgesellschaft, die, wie ich meine, seit ewigen Zeiten in besonders guter Weise ihrer publizistischen Aufgabe nachgekommen ist, bedrückt, während dieser Streik andauerte. In der anschließenden Auseinandersetzung über die Frage der Zulässigkeit der Aussperrung - die man natürlich stellen kann, aber nur dann, wenn man gleichzeitig bereit ist, sich sehr ernsthafte Gedanken über das Institut des Schwerpunktstreiks zu machen ({8}) sehe ich eine solche Korrespondenz einfach sportlicher Art, daß ich der Meinung bin, man sollte das nicht voneinander trennen. Wir haben gestern im Vermittlungsausschuß über ein Beschleunigungsgesetz zum arbeitsgerichtlichen Verfahren gesprochen. Was im Anschluß an diesen Streik dann noch zusätzlich in an Blockade grenzender Belastung einer Unzahl von Arbeitsgerichten praktiziert worden ist, steht in einem starken Gegensatz zu dem, was hinsichtlich der Beschleunigung des arbeitsgerichtlichen 'Verfahrens vorher auch - und Gott sei Dank - von den Gewerkschaften begehrt worden ist. Das Ding fand ich also rundherum, zumal, weil es sich um den besonders empfindlichen Medienbereich gehandelt hat, nicht sehr glücklich. Das wollte ich im Interesse der notwendigen Offenheit auch und gerade zwischen uns und der dadurch erst richtig ermöglichten guten Zusammenarbeit zum Schluß im Sinne praktischer Bemerkungen auch noch gesagt haben. ({9})

Dr. Hermann Schmitt (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002033

Das Wort hat der Herr Bundeswirtschaftsminister.

Dr. Otto Lambsdorff (Minister:in)

Politiker ID: 11001272

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Mit dem Bericht über die Erfahrungen mit der Fusionskontrolle bei Presseunternehmen hat die Bundesregierung einer Aufforderung dieses Hauses aus dem Jahre 1976 entsprochen, nämlich anläßlich der nächsten Novelle zum Kartellgesetz über die Erfahrungen mit der Pressefusionskontrolle zu berichten. Nach über dreijährigen Erfahrungen mit diesem Institut hat die Bundesregierung festgestellt, daß sich das bestehende Kontrollinstrumentarium insgesamt bewährt hat. Tatsächlich stellt die Pressefusionskontrolle mit ihren niedrigeren Aufgreifkriterien und Toleranzgrenzen sicher, daß nunmehr auch qualitativ bedeutsame regionale und lokale Fusionsvorgänge der Kontrolle unterworfen sind und, wenn die Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung zu erwarten ist, auch unterbunden werden können. Diese Modifizierungen sind wegen der großen Bedeutung erforderlich, die gerade lokale und regionale Pressemärkte für die Vielfalt des Pressewesens haben. Der Mechanismus der sogenannten Anzeigen-Auflagen-Spirale läßt gerade im lokalen und regionalen Bereich eine wirtschaftlich rentable Berichterstattung nur auf der Basis eines ausreichenden Anzeigengeschäfts zu. Deshalb kann eine schon geringfügige Verengung der Marktstruktur die Monopolisierung oder gar den Ausfall des Angebots nach sich ziehen. Nicht rückgängig zu machende Schädigungen der Wettbewerbsstrukturen und - was gesellschaftspolitisch noch schwerwiegender ist - eine bedenkliche Reduzierung des Meinungsspektrums wären die Folge. Zur Erweiterung der Kontrollpflicht von Pressezusammenschlüssen wurden die allgemeinen Umsatzgrenzen für die Anzeige- und Kontrollpflicht auf ein Zwanzigstel des generellen Satzes herabgesetzt und für Pressefusion die sogenannte Regional-und Anschlußklausel gestrichen, nach der, an allgemeinen Maßstäben gemessen, quantitativ unbedeutende Fusionsfälle kontrollfrei gestellt waren. Weitere Änderungen haben wir nicht vorgenommen. So ließ sich die Pressefusionskontrolle voll in die allgemeine Kontrolle integrieren. Seit Inkrafttreten des dritten Änderungsgesetzes sind vom Bundeskartellamt mehr als 70 Pressezusammenschlüsse erfaßt worden, von denen etwa 74 %, hätten nur die allgemeinen Kontrollvorschriften bestanden, von vornherein von der Kontrolle ausgeschlossen gewesen wären. Während vor Schaffung der pressekonformen Fusionskontrolle kein Pressezusammenschluß untersagt wurde, hat das Bundeskartellamt seither in drei Fällen Verbotsverfügungen erlassen. Ein weiteres Zusammenschlußvorhaben wurde von den Beteiligten aufgegeben, nachdem das Bundeskartellamt eine Untersagung angekündigt hatte. Wie hoch darüber hinaus die Ziffer der Fusionsvorhaben ist, die bereits auf Grund des allgemeinen Vorfeldeffektes der Pressefusionskontrolle unterBundesminister Dr. Graf Lambsdorff blieben sind, also einfach deswegen, weil es eine solche Einrichtung gibt, läßt sich nicht abschätzen. Man wird jedoch davon ausgehen können, daß die Unternehmen vielfach auf Grund der Existenz der Fusionskontrolle von wettbewerblich problematischen Zusammenschlußprojekten absehen. Zumindest wählen sie wettbewerblich tolerablere Formen, wenn sie eine negative Entscheidung im Kontrollverfahren für wahrscheinlich halten. Vor diesem Hintergrund erscheint der Bundesregierung eine positive Bewertung der Pressefusionskontrolle angezeigt. Die Befürchtungen, die Erweiterung der Kontrollpflicht führe zu einer Erstarrung der Marktstrukturen, weil Pressefusionen nach den verstärkten Bestimmungen schlechthin unzulässig seien, haben sich als völlig unbegründet erwiesen. Ich möchte deutlich unterstreichen: Fusionskontrolle bedeutet nicht Fusionsverbot. Es ist kein einziger Fall bekannt, in dem die Sanierung eines Presseunternehmens an einer Untersagungsverfügung des Kartellamts gescheitert wäre. Angesichts der im Verhältnis zu den Untersagungen relativ großen Zahl der erfaßten Zusammenschlußfälle müßte eher umgekehrt die Frage gestellt werden, ob die Pressefusionskontrolle nicht zu lasch ausgefallen sei. Die Bundesregierung verneint diese Frage. Die bestehenden Kontrollbefugnisse reichen aus. Schon die Tatsache, daß die Fusionskontrolle nicht mit Fusionsverbot gleichzusetzen ist, führt dazu, daß die Zahl der Kontrollfälle immer erheblich größer sein wird als die Anzahl der Versagungen. Allerdings, meine Damen und Herren, sollte auch nicht der Eindruck entstehen, die Probleme der Pressekonzentration hätten sich im Gefolge der günstigen wirtschaftlichen Entwicklung für Zeitungen und Verlage nun in Wohlgefallen aufgelöst. Gerade prosperierende Unternehmen, die ein hohes Gewinnpolster auf der Kante haben, expandieren gern durch Beteiligungskäufe. Es gibt viele Beispiele gerade jüngeren Datums. Daher ist nach Auffassung der Bundesregierung ein klarer ordnungspolitischer Rahmen, wie ihn die Pressefusionskontrolle vorgibt, unabhängig von der jeweiligen konjunkturellen Wetterlage unverzichtbar. Noch eine Bemerkung zu den Problemen: Sicher erscheint, daß in dem so wichtigen Bereich der Abonnementtageszeitung die zu beobachtende Verfestigung der Marktpositionen sich tendenziell konzentrationshemmend auswirkt. Aber dies geschieht auf einem bereits beachtlichen Konzentrationsniveau. Ein völliger Konzentrationsstillstand ist nicht zu erwarten. Es wird für die Pressefusionskontrolle daher besonders darauf ankommen, zu verhindern, daß der bestehende Restwettbewerb durch weitere Konzentrationsvorgänge beeinträchtigt wird. Ähnliches gilt für den Bereich der Straßenverkaufszeitungen. Was die unterhaltenden Publikumszeitschriften und Fachzeitschriften anbetrifft, so ist die Entwicklung erfreulicher. Die relativ niedrigen Marktzutrittsschranken haben hier als Konzentrationsbremse gewirkt. Bei den unterhaltenden Publikumszeitschriften darf allerdings die starke Position der führenden Großverlage nicht verkannt werden. Die Lage im Pressevertrieb ist durch zwei mögliche Entwicklungen gekennzeichnet: einmal ein stärkeres direktes Engagement der Großverlage im Vertrieb durch Beteiligungserwerb, zum anderen stärkere Konzentration innerhalb des Pressegroßhandels. Jede dieser möglichen Tendenzen wäre auch aus wettbewerbspolitischer Sicht bedenklich, weil ein von Großverlagen kontrollierter Pressevertrieb oder auch die Existenz weniger Mammutgroßhändler die Durchlässigkeit der Pressemärkte für eine Vielzahl von Objekten voraussichtlich stark einschränken würde. Eine konsequente Ausschöpfung der kontrollrechtlichen Möglichkeiten ist hier daher besonders wichtig. ({0}) Zum Abschluß noch eine grundsätzliche Feststellung. Die heutige Debatte macht wieder einmal deutlich, wie eng Wetbewerbsrecht und Medienpolitik miteinander zusammenhängen, obwohl sie von verschiedenen Ansätzen ausgehen. Die Sicherung funktionierender Wettbewerbsstrukturen im Pressebereich trägt ganz wesentlich zur Erhaltung der Meinungsvielfalt im Medienbereich bei. Der Vielfalt der ökonomischen Strukturen entspricht die Stimmenvielfalt im Konzert der Meinungen. Umgekehrt hat Konzentration innerhalb der ökonomischen Basis noch immer die Verarmung der Meinungslandschaft nach sich gezogen. Es gibt nicht nur zwei deutsche Großstädte - Hamburg und Berlin -, in denen das leider sehr deutlich erkennbar geworden ist. Es gibt auch den deutschen Sonntag. ({1}) Deshalb wollen wir uns auch davor hüten, die Pressefusionskontrolle als unfehlbares Allheilmittel gegen jede Erscheinung von Pressekonzentration zu betrachten. Sie ist vor allen Dingen nicht geeignet, bereits entstandene Konzentrationsbewegungen zurückzuführen. Noch mehr aktuelle Meinungsvielfalt wäre sehr erwünscht. Sie ist unter den gegebenen ökonomischen Bedingungen aber nicht zu erreichen und schon gar nicht zu erzwingen. Betrachtet man jedoch die deutsche Presselandschaft in ihrer Gesamtheit, so meine ich, daß wir mit diesem Bild auch im internationalen Vergleich durchaus zufrieden sein können. Deshalb hat die Bundesregierung auch nicht die Absicht, das bestehende gesetzliche Instrumentarium zu verändern. ({2})

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Das Wort hat Herr Abgeordneter Klein.

Prof. Dr. Hans Hugo Klein (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001115, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mein Kollege Dr. Schwarz-Schilling hat bereits darauf aufmerksam gemacht, daß der Medienbericht der Bundesregierung eine Reihe von Mängeln aufweist. Der Dr. Klein ({0}) gravierendste dieser Mängel ist sicherlich die Tatsache, daß in dem Bericht geradezu skrupulöse Anstrengungen unternommen werden, die Behandlung aller mit der Entwicklung der neuen Kommunikationstechnik zusammenhängenden rechtlichen und politischen Fragen geflissentlich zu vermeiden. Herr Kollege Dr. Nöbel hat mit einer bemerkenswerten Begründung versucht, diesen Mangel in Abrede zu stellen, indem er nämlich darauf hingewiesen hat, daß die neuen Medien weder Presse noch Rundfunk seien, ein Standpunkt, den von Ihnen zu vernehmen durchaus neu ist und der von uns an sich begrüßt würde, wenn Sie ihn in Ihrer Rede nur durchgehalten hätten; denn am Ende klang es anders als am Anfang. ({1}) Über die seit Jahren geführte medienpolitische Auseinandersetzung und die sich daraus ergebenden politischen Entscheidungen wird in diesem Bericht eben leider nur im Vorbeigehen und andeutungsweise etwas gesagt. Herr Kollege Kleinert, der im Augenblick den Saal verlassen hat, hat davor gewarnt, die technische Entwicklung zu früh in rechtliche Fesseln zu schlagen. Ganz gewiß ein an sich vernünftiger Standpunkt, nur verkennt er die gegebene Situation; denn diese rechtlichen Fesseln, die die technische Entwicklung bzw. ihre medienpolitischen Auswirkungen hemmen, existieren ja. Es gilt über ihre Beseitigung nachzudenken, ({2}) zumal angesichts der sich in den Nachbarstaaten der Bundesrepublik Deutschland und vor allem im Bereich der Europäischen Gemeinschaft vollziehenden, rasch fortschreitenden Entwicklung insbesondere des Kabelfernsehens. Auch hier ein Wort zum Kollegen Kleinert: Es geht, was das Kabelfernsehen oder den Kabelrundfunk angeht, zunächst ja gar nicht so sehr um die Produktion und Verbreitung neuer Programme, sondern es geht zunächst einmal darum, den Rundfunkhörern und Fernsehzuschauern die vorhandenen Programme zugänglich zu machen, die deutschen Programme und natürlich auch die Programme, die in unseren Nachbarländern produziert werden und die zu hören bzw. zu sehen der in Europa hineinwachsende deutsche Bürger sicherlich ein legitimes Interesse hat. Es will mir geradezu grotesk erscheinen, wenn die Bundesregierung in der offenkundigen Absicht, eine unvermeidliche Entwicklung zu verzögern, zwar die von den Ländern schon im September 1977 erklärte Bereitschaft, die Fragen der rechtlichen Einordnung der neuen Textkommunikationsformen gemeinsam mit dem Bund zu beraten, begrüßt, auf der anderen Seite aber die Warnung bzw. Aufforderung glaubt aussprechen zu müssen - ich zitiere -: „Zwischenzeitlich sollte eine einseitige Durchsetzung der divergierenden Rechtsauffassungen vermieden werden." Man muß fragen, ob diese Aufforderung redlich gemeint ist; denn sie hindert die Deutsche Bundespost ganz offensichtlich nicht daran, ihrerseits technisch wie medienpolitisch vieles daranzusetzen, vollendete Tatsachen zu ' schaffen. Es ist kennzeichnend und bestürzend zugleich, daß sich der Medienbericht über diese Seite der medienpolitischen Entwicklung ausschweigt. Die Diskussion bei uns im Lande leidet sowieso darunter, daß sie von vielen eindimensional, nämlich eben nur medien- oder, was in der Regel dann noch schlimmer zu werden droht, gesellschaftspolitisch geführt wird. Die strukturund wettbewerbspolitischen Elemente werden entweder nicht gesehen oder verschwiegen, wenn ich einmal vom Pressebereich, über den der Bundeswirtschaftsminister eben gesprochen hat, absehe. Es wäre verhängnisvoll, wenn dies etwa zur Folge hätte - und diese mögliche Konsequenz zeichnet sich durchaus ab -, daß hier nach den Rückschlägen, die unsere Wirtschaft beispielsweise im Bereich der Kernkraftindustrie erlitten hat, eine weitere zukunftsorientierte, auf höchstem Entwicklungsniveau stehende Industrie ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit verlieren würde. Daß dabei auch die Kommunikationsstruktur und das Mediensystem der Bundesrepublik Deutschland im Verhältnis zu denen unserer Nachbarländer in Rückstand geraten, scheint die Bundesregierung nicht zu bekümmern. Die politische Auseinandersetzung um die Gestaltung der Kommunikations- und Medienlandschaft der Zukunft steht bei uns immer noch am Anfang. Diese Auseinandersetzung muß, meine ich, rasch an Tiefe und sachpolitischer Breite gewinnen, wenn sie mit der technischen und wirtschaftlichen Entwicklung auch nur annähernd Schritt halten will. Herr Kollege Dr. Nöbel hat in seiner Rede wieder einmal ein Beispiel dafür gegeben, daß es in den Augen gerade derjenigen, die oft den Fortschritt gepachtet zu haben glauben, einem Sakrileg gleichkommt, wenn man die bestimmenden Organisationsstrukturen des bestehenden Kommunikationssystems in der Bundesrepublik Deutschland einer kritischen Analyse unterzieht. Er hat einmal mehr auf die sogenannte publizistische Gewaltenteilung Bezug genommen, die sich schon terminologisch den falschen Anschein gibt, als sei sie verfassungsrechtlich sanktioniert. Diese sogenannte publizistische Gewaltenteilung wird auf diese Weise geflissentlich zum Tabu erhoben. Wer es anzutasten wagt, sieht sich dann mit der finsteren Drohung konfrontiert, möglicherweise könnten ja auch Zeitungen öffentlich-rechtlich organisiert werden. Daran hat übrigens, wie am Rande vermerkt sei, schon der österreichische Staatskanzler Metternich gedacht, als er zur Zeit der Demagogenverfolgungen Überlegungen darüber anstellte, wie sein System der Pressezensur vervollkommnet werden könnte. Heute wie damals sieht sich dem Verdacht geistiger und kultureller Umweltverschmutzung ausgesetzt, wer bereit ist, Reichweite und Intensität staatlicher Regelungstätigkeit auf dem Felde der Kommunikation, 'insbesondere des Rundfunks, in Frage zu stellen. Statt die Frage des Bedarfs für neue Kommunikationsmittel dem Markt zur EntDr. Klein ({3}) scheidung zu überlassen, hat man sie zum Gegenstand substanzloser Spekulationen und ideologischer Kontroversen gemacht. Herr Kollege Kleinert ist hier dafür eingetreten, es beim öffentlich-rechtlichen System im Bereich der elektronischen Medien zu belassen, weil, wie er sagt, der Markt dort nicht oder jedenfalls nicht so funktioniere wie im Bereich der Presse. Aber es geht doch gerade darum, die Gesetze des Marktes dort in Funktionen zu setzen, wo sie nach den neuen technischen Gegebenheiten nun in Funktion treten können. Klar ist für die heutige Diskussion lediglich, daß für gewisse, ideologisch fixierte Gruppen - und es besteht Anlaß zur Sorge, daß auch die Bundesregierung inzwischen diesen Standpunkt teilt - alle Strukturfragen der Kommunikation in der Bundesrepublik Deutschland inzwischen zu politischen Machtfragen geworden sind und nur noch unter diesem Aspekt diskutiert werden. Daß dabei die Freiheit der Bürger, ihr Recht auf Zugang zu den neuen Kommunikationstechniken, auf der Strecke bleiben, das kümmert diese Gruppen wenig oder nicht. Hier liegt eben der Kernpunkt unserer medienpolitischen Meinungsverschiedenheiten. Denn es geht darum, welche Position welcher Status dem Bürger als dem Rezipienten der Produktion der Medienindustrie in diesem Zusammenhang einzuräumen ist. ({4}) Sie von der SPD befürworten das öffentlich-rechtliche System deshalb, weil es dem Bürger diese seine Einflußrechte beschneidet. ({5}) Wir sind eben deshalb gegenüber diesem öffentlich-rechtlichen System prinzipiell skeptisch eingestellt. ({6}) - Verehrter Herr Kollege Nöbel, wir haben aus dem Scheitern der SPD-Zeitungen die Konsequenz bezogen, daß parteieigene, parteigesteuerte Medien, ob auf dem Printsektor oder auf dem elektronischen Sektor, in unserer freiheitlichen Landschaft zum Scheitern verurteilt sind. An dieser Position halten wir fest. ({7}) Daß die anstehenden Strukturentscheidungen im Bereich der neuen Kommunikationstechniken zugleich volkswirtschaftliche Weichenstellungen von großer Bedeutung sind, das wird in der bisherigen medienpolitischen Diskussion geflissentlich verdrängt. Das erklärt zu seinem Teil, warum vor allem die Versuche der Bundespost, manche Fragen im Zusammenhang mit der neuen Kommunikationstechnik handstreichartig zu entscheiden, bisher so erfolgreich verlaufen sind. ({8}) - Ich werde darauf eingehen, Herr Wehner; natürlich nicht so, wie Sie es vereinfacht darstellen. Als hilfreich erweist sich dabei die Tatsache, daß es um technische Probleme geht, von denen die meisten Menschen wenig verstehen. Die imperiale Unternehmenspolitik der Deutschen Bundespost im Bereich des Kommunikationswesens hat im Jahre 1974 mit dem inzwischen berühmt-berüchtigten Amtsblatt 103 begonnen. Sie wurde dann auf eine neue rechtliche Basis mit Verordnungen aus dem Jahre 1977 und noch einmal 1978 gestellt. Damit hat sich die Post das Instrumentarium geschaffen, das es ihr gegenwärtig gestattet, nach Art eines Monopolisten und, wie ich glaube, unter Mißbrauch ihrer Rechtsstellung zu verbieten, was ihr nicht paßt, und das, was ihr paßt - und natürlich das, was sich finanziell lohnt -, an sich zu reißen. Die Vorgänge mit dem sogenannten Fernkopierer sind bekannt. Der Deutsche Industrie- und Handelstag hat dieser und anderen Aktionen im Bereich der Post gegenüber mit Recht darauf hingewiesen, daß für ein staatliches Güterangebot in der marktwirtschaftlichen Ordnung der Bundesrepublik das Subsidiaritätsprinzip gelten sollte. Dieser Mahnung schließen wir uns mit großem Nachdruck an. Aber das ist nur ein Beispiel unter vielen. Ein anderes hat Herr Dr. Schwarz-Schilling schon genannt. Die Bundespost geht im Bereich der Gemeinschaftsantennen und der Gemeinschaftsantennenanlagen nicht weniger hemdsärmelig vor. Hier bedroht sie durch eine restriktive Genehmigungspraxis einerseits und durch eine expansive Unternehmenspolitik andererseits nicht nur die Antennenhersteller, sondern auch weite Bereiche unseres Elektrohandwerks. Es wird höchste Zeit, daß sich das Kartellamt damit beschäftigt. ({9}) Es hat das ja ansatzweise schon einmal getan und in einem Schreiben an den Bundespostminister zu Beginn dieses Jahres der Bundespost vorgeworfen, ihre Nachfragemacht auf dem Markt für Kabelfernsehanlagen in diskriminierender und mißbräuchlicher Weise auszunutzen. Es hat kartellrechtliche Bedenken angemeldet und festgestellt, daß die Praxis der Deutschen Bundespost nicht den Richtlinien für die Vergabepolitik der Post und auch nicht den ordnungspolitischen Zielen der Bundesregierung entspreche, die ja insbesondere eine Förderung des Mittelstands vorsehen. Leider haben wir bisher nicht erfahren können, welche Konsequenzen Bundesregierung und Bundespost aus diesem mahnenden Schreiben des Kartellamts gezogen haben. Im übrigen schicken sich in erfreulicher Übereinstimmung auch die Wirtschaftsminister der Länder an, dem Monopolisten Bundespost schärfer als bisher auf die Finger zu sehen. Wir werden das nicht auf sich beruhen lassen. Wir werden es auch nicht bei der Beobachtung etwaiger weiterer administrativer Verfahren bewenden lassen. Denn uns erscheint es inzwischen unerläßlich, Überlegungen anzustellen, ob es nicht an der Zeit ist, den ordnungspolitischen Rahmen Dr. Klein ({10}) für die Tätigkeit der Deutschen Bundespost anders als bisher zu bemessen. ({11}) Das schließt die Frage ein - und nun bin ich bei Ihrem Zwischenruf, Herr Kollege Wehner -, ob es nicht tunlich ist, die geltende Regelung, nach der das Recht, Fernmelde- und Funkanlagen zu errichten und zu betreiben, ausschließlich der Deutschen Bundespost zusteht, zu beseitigen und durch liberalere Bestimmungen zu ersetzen. Das Vorgehen der Deutschen Bundespost im Bereich des sogenannten Bildschirmtextes ist ein weiteres Beispiel dafür, wie notwenig solche grundsätzlichen Überlegungen sind. ({12}) Die Bundespost verfügt über die Sendetechnik. Sie mißbraucht diese ihr auf Grund des Fernmeldeanlagenmonopols zugewiesenen Möglichkeiten und Rechte zur Zeit dazu, über die Realisation jener technischen Möglichkeiten zu entscheiden, über die wir verfügen und die geeignet sind, jenen Frequenzmangel zu beseitigen, der das konstitutive Element für die Sondersituation im Bereich des Rundfunks ist, die allein die Aufrechterhaltung des Monopols der öffentlich-rechtlichen Anstalten rechtfertigt. Das Funkregal der Post soll zweierlei verhindern: den Empfang von Funksignalen durch Unbefugte und Störungen des Funkbetriebs; nicht mehr und nicht weniger. Es ist kein Recht zur Verhinderung von Innovationen im Kommunikationsbereich, kein Mittel unternehmerischer Expansion der Deutschen Bundespost auf Kosten der privaten Wirtschaft, und es taugt vor allem nicht als Instrument einer Gesellschaftspolitik, die in vorgeblich wohlfahrtsstaatlicher, in Wahrheit jedoch machtpolitischer Absicht dem Bürger den Zugang zur Nutzung neuer Techniken versperren und damit ein ihm von der Verfassung gewährleistetes Grundrecht vorenthalten will. ({13})

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Jens.

Prof. Dr. Uwe Jens (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001026, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir, daß ich zu unserem eigentlichen Thema zurückkomme, nämlich zur Pressefusionskontrolle. Ich weiß, Herr Professor Klein, Sie haben viele medienpolitische Sprecher, ({0}) aber nur wenige, die die Kärrnerarbeit, die Kleinarbeit machen. Ich kann mir aber auch gut vorstellen, daß Ihnen die Pressefusionskontrolle nicht so sehr liegt. Denn wir wissen natürlich alle noch sehr genau, daß Sie vor drei Jahren dieser neuen Maßnahme nicht Ihre Zustimmung geben konnten. Nachträglich haben wir festgestellt: Sie hat eben doch sehr gut gewirkt. Ohne diese Pressefusionskontrolle, meine sehr verehrten Damen und Herren, wäre die Konzentration ganz zweifellos weiter vorangeschritten. Wenn wir nur vier Fälle haben, wie uns der Bundeswirtschaftsminister eben dargelegt hat, bei denen das Kartellamt eine Fusion untersagen konnte, so beweist das einmal mehr, daß die Konzentration eben schon einen sehr hohen Grad erreicht hat, vor allem auf lokalen und regionalen Märkten. Denn wo ein hoher Monopolisierungsgrad ist, kann die Fusion nicht mehr sehr sinnvoll sein. Ich will auch keineswegs die Situation auf den Zeitungsmärkten, insbesondere den Tageszeitungsmärkten, dramatisieren. Aber ich glaube, wir dürfen alle vor der Situation auf den lokalen und regionalen Märkten die Augen wirklich nicht verschließen; das wäre verhängnisvoll. Mein Kollege Wilhelm Nöbel hatte schon darauf hingewiesen, wie es hier zum Teil aussieht. Wir haben in der Bundesrepublik Deutschland gerade jetzt Ein-Zeitungs-Kreise. Sie machen bereits 45 % der ganzen Bundesrepublik aus. Von den Verlagsbetrieben im Bundesgebiet haben bei Tageszeitungen - wohlgemerkt: bei Tageszeitungen - 85 % bereits eine Allein- oder Erstanbieterposition, und nur 15 % sind noch in nachrangiger Position; und selbst diese, Herr Schwarz-Schilling, sind zum Teil wiederum von bestimmten Verlagen abhängig. Das muß uns alle doch ein bißchen stutzig machen. Dagegen müssen wir etwas unternehmen; denn Sie wollen doch genausowenig wie wir, daß die Bürger ihre Informationen nur noch aus einer Zeitung beziehen können. Die Anzeigenblätter sind auf den Märkten, von denen ich hier spreche, meines Erachtens keine wirkliche Konkurrenz, zumal auch sie sich weitgehend in den Händen der großen Verlage befinden. Sie können aber - das dürfen wir nicht übersehen - sehr wohl zu einer Konkurrenz auch für die Lokalberichterstattung werden. Das wäre verhängnisvoll; wir alle wünschen das nicht. Deshalb möchte ich alle Bemühungen unterstützen, die darauf hinauslaufen, den Wettbewerb auf diesen lokalen und regionalen Märkten wieder zu beleben. Aber leider hat die Erfahrung gezeigt, daß es Newcomer eben doch sehr schwer haben. Es hat keinen Newcomer gegeben, der hier mit Erfolg eine neue Zeitung aufbauen konnte. Die Marktzutrittsschranken sind offenbar viel zu hoch, ({1}) obwohl wir eine Fülle von Pressehilfen zur Verfügung stellen. Noch nie hat es eine Regierung gegeben, die so viel zur Förderung der Presse getan hat, wie die Regierung dieser sozialliberalen Koalition. ({2}) Ich darf in diesem Zusammenhang an das ERP-Presseprogramm, an die Kredite im Rahmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau, an die Zinszuschüsse und an die Gebührenvergünstigungen der Deutschen Bundespost erinnern. Aber alles hat nicht so recht gefruchtet. Der Bericht schildert die Situation eher ein wenig zu schwach als zu stark, wenn er feststellt: Die weitaus überwiegende Zahl der lokalen Zeitungsmärkte ist nur noch sehr bedingt wettbewerblich strukturiert. Wir dürfen bei dieser Diskussion auch die Gefahren nicht übersehen, die von neuen Konzentrationstendenzen auf diese Märkte zukommen. Da gibt es einmal die neuen Techniken, die hier wiederholt angesprochen wurden, im Bereich der Texteingabe, des Umbruchs, des Satzes und des Drukkes. Hier sind gewaltige Rationalisierungsmöglichkeiten vorhanden, die mit Sicherheit zur weiteren Konzentration beitragen werden. Noch immer war eine hohe Kapitalintensität in einem Wirtschaftszweig die erste und wichtigste Voraussetzung für Konzentrationstendenzen. Hinzu kommen die finanziellen Abhängigkeiten auf diesen Märkten, die Abhängigkeiten von den Anzeigeneinnahmen, die auch dazu führen, daß die Konzentration möglicherweise weiter voranschreitet. Schließlich gibt es hier - das ist gar nicht gering zu schätzen - noch einige Großunternehmen und in diesen einige Manager, die möglicherweise von einer Konzentrationswut ergriffen sind; denn immerhin waren allein vier Presseunternehmen in den vergangenen drei Jahren an 36 Unternehmenszusammenschlüssen beteiligt. Das sind mehr als 50 % der Unternehmenszusammenschlüsse überhaupt. Hiergegen muß nun wirklich die Fusionskontrolle mit aller Konsequenz und Entschiedenheit eingreifen. Dazu ermuntern wir das Bundeskartellamt. Ich hatte eben schon gesagt,. daß wir grundsätzlich für die Belebung des Wettbewerbs auf diesen Märkten sind. Ich würde es begrüßen, wenn sich auch die CDU zu dieser Grundsatzhaltung durchringen könnte. Leider habe ich, nachdem ich das gehört habe, was Herr Schwarz-Schilling hier vorgetragen hat, den Eindruck, daß es ihnen immer noch darum geht, daß die Größeren, die Stärkeren, die bereits Vorhandenen unterstützt werden. Sie wollen nicht die Unterstützung für die Kleinen, die Nachrückenden, um den Wettbewerb wieder zu beleben. Das ist meines Erachtens sehr bedauerlich. Erkennen Sie doch wenigstens ein bißchen, daß auch die Meinungsvielfalt der Bürger durch die Konzentration auf diesen Märkten, durch die Konzentration im Pressebereich gefährdet wird. Dagegen müssen wir etwas unternehmen. Deshalb ermuntere ich die Bundesregierung, zu überlegen, ob die vielen Hilfen, die wir im Pressebereich gewähren, nicht verstärkt für die Förderung von Zweitzeitungen ausgegeben werden sollten, damit hier ein Gegengewicht geschaffen wird. ({3}) Aber die CDU hält offenbar nichts davon. Wenn Sie wenigstens die alten liberalen Grundsätze eines Walter Eucken aufrechterhielten, müßten Sie, wenn Sie schon nicht den Wettbewerb fördern wollen, konsequent für staatliche Kontrolle sein - so, wie es Walter Eucken in seinen „Grundsätzen" dargelegt hat. Wir ziehen die erste Alternative der letztgenannten allerdings vor. Es ist deshalb meines Erachtens auch bedauerlich, daß die Idee einer Pressestiftung, die von uns vorgetragen wurde, am entschiedenen Widerstand der Verlegerverbände gescheitert ist. Ich meine, diese Idee sollte nicht so ohne weiteres völlig vergessen werden. ({4}) Erschreckend ist für mich ferner, daß die Monopolkommission, die den Auftrag hatte - und auch ihn auszuführen versucht hat -, ein wenig Licht in die wirtschaftlichen Verflechtungen auf dem Zeitungsmarkt zu bringen, keine vernünftigen Auskünfte - zum Teil überhaupt keine Auskünfte - von den Zeitungsverlegern bekommen hat. Es ist doch immer so: Wenn hier etwas gemacht werden soll, die private Wirtschaft sich dagegen aber weigert, dann ist der Staat quasi aufgerufen, etwas zu unternehmen. Aus diesem Zwang heraus sind wir jetzt dazu veranlaßt, im Rahmen der Novelle zum Kartellgesetz, die ansteht, darüber nachzudenken, ob wir nicht ein gesetzliches Enqueterecht für die Monopolkommission im Gesetz verankern sollen. ({5}) Das wird eine wichtige Frage sein. Der Anstoß ist von den Verlegern ausgegangen, nicht etwa von uns. Hätten sie freiwillig die Auskünfte gegeben, hätten wir auf entsprechende gesetzliche Maßnahmen verzichten können. Bei der Vorbereitung meiner kleinen Rede ist mir ein Artikel vom Vorsitzenden des Bundesverbandes der Deutschen Zeitungsverleger im „Handelsblatt" aufgefallen. Darin heißt es - ich darf kurz zitieren -: Dabei sei schon hier angemerkt, daß die unheimliche Pressekonzentration ein Hirngespinst der Ideologen ist, die vor der Wirklichkeit die Augen verschließen; denn die Konzentration ist seit Jahren abgeklungen und zum Stillstand gekommen. Um mit Herrn Kohl zu sprechen: Was geht in dem Kopf eines Mannes vor, der angesichts der Fakten, die auch mit dem Bericht über die Pressekonzentration einmal mehr auf dem Tisch liegen, so redet? Uns, meine sehr verehrten Damen und Herren, geht es bei unserem Kampf gegen die Konzentration nicht etwa nur und ausschließlich um mehr Unabhängigkeit für Abonnenten und Inserenten - das ist ein wichtiger Aspekt -, uns geht es auch nicht ausschließlich um den Erhalt der publizistischen Vielfalt, sondern uns geht es ebenso um den Erhalt der Arbeitsplätze im Pressebereich. ({6}) Wir dürfen nicht übersehen, daß im Satz- und Druckbereich seit 1975 etwa 40 000 Arbeitsplätze verlorengegangen sind - alles eine Folge der gefährlichen Konzentrationsentwicklung in diesem Bereich. Und dies dokumentiert meines Erachtens einmal mehr, daß eben Fusionen und Konzentrationen keine Arbeitsplätze sichern, sondern sie eher gefährden, wenn nicht sogar vernichten. Nirgendwo ist diese Erkenntnis so deutlich geworden wie im Pressebereich. Der Widerstand der Opposition im Jahre 1976 - das habe ich einleitend schon gesagt - gegen die Einführung der Pressefusionskontrolle ist uns allen noch in guter Erinnerung. Bei der anstehenden Novelle zum Kartellgesetz wird die Opposition erneut Gelegenheit haben zu beweisen, ob sie wirklich für Wettbewerb und für kleinere Unternehmen ist. Wir, haben das wiederholt bewiesen und plädieren auch weiterhin - wie bisher - für Wettbewerb und gegen Konzentration. ({7})

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Das Wort hat der Herr Abgeordnete Angermeyer.

Joachim Angermeyer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000039, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Der Bericht über die Erfahrungen mit der Pressefusionskontrolle zeigt deutlich den Hintergrund auf, vor dem die besonderen kartellrechtlichen Bestimmungen für Pressefusionen entstanden sind. Zugleich zieht er aus der mittlerweile mehr als dreijährigen Kontrollpraxis die wettbewerbspolitischen Schlußfolgerungen. Das Ergebnis scheint mir erfreulich zu sein. Die Pressefusionskontrolle hat offensichtlich ihre Bewährungsprobe bestanden. Das bestehende wettbewerbsrechtliche Instrumentarium hat sich nach den bisher vorliegenden Erfahrungen im Pressebereich als ausreichend erwiesen. Dieser Haupt- aussage des Berichts kann ich mich für die Freien Demokraten voll anschließen. Ich glaube allerdings auch, daß die Wettbewerbspolitik keinen Grund hat, sich auf Erfolgserlebnissen auszuruhen. Ich möchte daher den heutigen Rückblick auf das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, mit dem die Pressefusionskontrolle eingeführt wurde, auch dazu benutzen, um einige Verbindungslinien zu den aktuellen Bestrebungen zur Fortentwicklung der allgemeinen Fusionskontrolle zu ziehen und schließlich einen Bogen zur Medienpolitik zu schlagen. Von Kritikern ist immer wieder zu hören, daß das Leitmotiv der jetzt anstehenden Novellierung der Fusionskontrolle lediglich die Lust am Wettbewerb politischen Perfektionismus' sei. Solche Vorwürfe gab es schon - ich brauche gar nicht weiter zurückzugehen - anläßlich der dritten Kartellgesetznovelle. Das Arsenal der Argumente hat sich offenbar wenig verändert. Es wird immer noch mit alter Munition geschossen, aber es fragt sich natürlich, ob diese Munition noch heute scharf ist. Der durch den Bericht der Bundesregierung bekräftigte Verzicht auf weitere Eingriffsbefugnisse im Bereich der Pressefusionskontrolle sollte eigentlich jedem deutlich machen, daß mit der jetzigen vierten GBW-Novelle sehr differenziert nach der durchaus liberalen Devise verfahren wird: gesetzliche Enthaltsamkeit dort, wo es keiner Handlung bedarf; entschlossenes Handeln dort, wo sich Lükken und Schwächen wettbewerbsrechtlicher Ordnung zeigen. Dieser Anreiz hat schon der Einführung der Pressefusionskontrolle zugrunde gelegen, mit der die Kontrollbefugnisse auf die für das Pressewesen überaus wichtigen regionalen und lokalen Pressemärkte erstreckt wurden, da diese durch die grobmaschige allgemeine Fusionskontrolle nicht erfaßt werden konnten. Eine weitere Bemerkung erscheint mir wichtig. Läßt man die parlamentarischen Beratungen zur Pressefusionskontrolle noch einmal Revue passieren, so zeigt sich einmal mehr, wie schnell die tatsächliche Entwicklung über künstlich hochstilisierte politische Kontroversen hinweggehen kann. Ich möchte dies nicht als Vorwurf in dieser oder jener Richtung verstanden wissen, sondern als reine Feststellung, aus der jeder selbst seine Lehren auch für die gegenwärtige Debatte über die weitere Fortentwicklung der Fusionskontrolle ziehen kann. Was stand seinerzeit zur Diskussion? Im Grundsatz war es die Frage, wie der Gefahr einer fortschreitenden Pressekonzentration mit den Mitteln des Wettbewerbsrechts wirksam begegnet werden kann. Die Kritiker der damaligen Gesetzesvorlage fuhren schweres Geschütz auf gegen die vorgesehene pressespezifische Abdeckung der Aufgreif- und Eingriffskriterien für Pressezusammenschlüsse: medienpolitisches Maßnahmengesetz, Usurpierung von Länderzuständigkeiten, verfassungswidriger Eingriff in die Pressefreiheit. Weiter hieß es wörtlich: „Wir zweifeln daran, daß dieses Gesetz rechtlichen Bestand behalten wird." Das war damals die wörtliche Rückzugsformel der Opposition. Mit dieser Grundsatzkritik wurde die wesentlich weniger dramatische Frage nach dem richtigen Niveau der Eingriffsschwelle, also der Eng- oder Weitmaschigkeit der Kontrolle zugedeckt. Bei dieser Sachfrage hätte man ja Farbe bekennen müssen, wie man zum Prinzip Wettbewerb steht. Inzwischen scheinen alle Beteiligten einschließlich der betroffenen Pressewirtschaft ihren Frieden mit der Pressefusionskontrolle gemacht zu haben. Allerdings hat die Opposition damals die .Chance vertan, eine wichtige wettbewerbspolitische Initiative mitzutragen, die sich in der Praxis als notwendig und zweckmäßig erwiesen hat. Ich hoffe, daß sie bei der Verabschiedung der jetzigen vierten Kartellgesetznovelle den Pfad der wettbewerbspolitischen Gemeinsamkeit wieder betreten wird, wie es bei der Schaffung der allgemeinen Fusionskontrolle im Jahre 1973 der Fall gewesen ist. Lassen Sie mich einen weiteren Punkt aufgreifen, der sowohl im Medienbericht als auch im Erfahrungsbericht über die Pressefusionskontrolle behandelt wird, die Einschätzung des Konzentrationsprozesses im Pressebereich. Es scheint ziemlich unbestritten, daß die Konzentrationstendenzen in diesem Sektor in letzter Zeit deutlich abgenommen haben, wenngleich ein Stillstand wohl auch in Zukunft kaum zu erwarten ist. Das gilt vor allem für die bedeutsame Sparte der Abonnementstageszeitungen wie auch für die Straßenverkaufszeitungen. Dieses recht sonnige Bild hat aber auch seine Schattenseiten. Die Stabilisierung der Marktpositionen der Zeitungsverlage erfolgte nämlich bereits auf einem beachtlichen Konzentrationsniveau. Ursächlich für die derzeitige relative Konzentrationsimmunität sind also weniger die im gesamtwirtschaftlichen Vergleich durchaus erfreuliche Ertragskraft und die wirtschaftliche Konsolidierung, die angeblich bei Zeitungsunternehmen keine Fusionsneigung mehr aufkommen lassen. Vielmehr ist es oft die schlichte Tatsache, daß wir an einem Punkt angelangt sind, wo es auf den Märkten der Lokalkommunikation infolge der Alleinanbieterstellung einer Zeitung nichts mehr zu konzentrieren gibt. Daraus lassen sich vor allem zwei Schlußfolgerungen ableiten. Erstens. Wettbewerbspolitik und Fusionskontrolle müssen in Zukunft alle Anstrengungen machen, um den verbliebenen Restwettbewerb zu schützen. Die Aktionsfelder werden insbesondere dort liegen, wo sich die Verbreitungsgebiete der Presseobjekte überschneiden, oder in Gebieten, in denen die Wettbewerbsstrukturen im wesentlichen intakt geblieben sind. Ich bin optimistisch, daß sich diese Aufgabe mit den durch die dritte GWB-Novelle verfeinerten Kontrollinstrumenten erfolgreich lösen läßt. Zweitens. Die auch im Zusammenhang mit der jetzigen vierten GWB-Novelle sinngemäß schon wieder vorgebrachte These, Fusionen seien Kinder der Not, hat sich als höchst problematisch, um nicht zu sagen falsch, erwiesen. Es dient wohl eher der wettbewerbspolitischen Selbsttäuschung, sich vorzustellen, es genüge, die allgemeine wirtschaftliche Lage der Unternehmen zu verbessern, dann verzögen sich die Gewitterwolken der Konzentration von ganz allein. Daß dies eine Illusion ist und bleiben wird, .folgt schon aus der Tatsache, daß die großen Konzentrationsbewegungen bei Publikumszeitschriften und Tageszeitungen bereits in den 50er und 60er Jahren gelaufen sind, zu einer Zeit, in der die Branche praktisch durchweg gut verdient hat, z. B. bei Abonnementstageszeitungen zumeist mit Umsatzrenditen von mehr als 10 %. Auch bei hohem Gewinnpolster besteht also ein Anreiz zu Fusionen. Wer die Presseberichterstattung der jüngsten Zeit verfolgt, kann ein Lied davon singen. Tatsache ist, daß der Konzentrationsentwicklung zumeist ein ganzes Bündel von Faktoren zugrunde liegt. Auslöser für einen Unternehmenszusammenschluß kann natürlich auch einmal ein durch schwache Branchenkonjunktur veranlaßter Sanierungsfall sein. Das ist aber keinesfalls die Regel. Wir brauchen daher - dies gilt nicht nur für den Pressebereich - ei nen klaren wettbewerblichen Ordnungsrahmen, wie ihn die Pressefusionskontrolle und eine auf der Höhe der Zeit befindliche allgemeine Fusionskontrolle bieten können, um die machtbedingten Konzentrationsvorgänge in wirtschaftlich guten wie in schlechten Zeiten auszuschalten. Abschließend noch ein Wort zum Verhältnis des Wettbewerbsrechts zur Medienpolitik. Ich meine, die heutige Aussprache zeigt, daß es sinnvoll ist, die beiden Berichte zur Medienentwicklung und zur Pressefusionskontrolle in verbundener Debatte zu diskutieren. Dafür sprechen nicht nur die Grün- de einer zweckmäßigen Sitzungsgestaltung, sondern auch die sachlichen Gründe des Zusammenhangs; denn beide Themenbereiche sind eng miteinander verflochten. Allerdings gab es Zeiten, in denen die Gemeinsamkeiten von einer Fraktion dieses Hauses stark überstrapaziert worden sind. So wurde gegenüber der Pressefusionskontrolle seinerzeit der Vorwurf erhoben, es werde unter dem Deckmantel in Wirklichkeit Medienpolitik betrieben. Dem ist - auch anhand der bisher gesammelten Erfahrungen - entgegenzuhalten, daß Pressefusionskontrolle zwar medienpolitische Reflexwirkungen hat, ansonsten aber ein rein wirtschafts- und wettbewerbspolitisches Ordnungsinstrument ist. Diese Art der Kontrolle ist lediglich eine pressekonforme Ausgestaltung oder Ausprägung der allgemeinen Fusionskontrolle, um die Besonderheiten der Pressemärkte berücksichtigen zu können. Insofern ist der Begriff „Pressefusionskontrolle" in der Tat etwas irreführend. Niemand würde wohl auf den Gedanken kommen, von Bankenfusionskontrolle oder Handelsfusionskontrolle zu sprechen, nur weil die Umsatzkriterien dort unterschiedlich berechnet werden. Ebensowenig wie die Berührungspunkte zwischen Pressefusionskontrolle und Medienpolitik überschätzt werden dürfen, so wenig dürfen die Gemeinsamkeiten unterschätzt werden. Ich stimme daher der Auffassung der Bundesregierung voll zu, daß die Erhaltung ausgewogener Wettbewerbsstrukturen im Pressebereich zugleich auch der Meinungsvielfalt im Medienbereich zugute kommt. Die bisherigen Erfahrungen mit der Pressefusionskontrolle scheinen mir eindrucksvoll zu bestätigen, daß sich das Wettbewerbsrecht und die Zielsetzungen der Medienpolitik sinnvoll ergänzen können. Ein Wort noch, Herr Kollege Klein: Wenn der Kollege Stücklen als Mitglied des Postverwaltungsrates z. B. die Auffassung des Bundeswirtschaftsministers unterstützt hätte, dann wäre es zu den von Ihnen beklagten Entwicklungen beim Fernkopierprogramm möglicherweise nicht gekommen. ({0})

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Das Wort hat der Herr Abgeordnete Klein ({0}).

Hans Klein (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001114, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Der Kollege Jens hat bezweifelt, daß es in den Reihen meiner Fraktion ({0}) genügend Mitglieder gebe, die sich um die Kärrnerarbeit auf dem Gebiet der Medienpolitik kümmerten. Wir hatten große Mühe, die Redneranwartschaften bei uns auf fünf zu begrenzen, während die Koalition - unter Einsatz zweier Bundesminister - offenbar große Mühe hat, die bisherigen Runden zu bestreiten. ({1}) Klein ({2}) Herr Nöbel, ich möchte auch noch gern ein Wort zu Ihnen sagen. Sie haben es für richtig gehalten, Ihren Stolz auf die sozialdemokratischen Verlagsunternehmen hier zu äußern. ({3}) Meinten Sie damit die diversen Überrumpelungsaktionen bei Einstellungen, bei denen höchst unsoziale Zustände herbeigeführt wurden? ({4}) Jedenfalls halte ich es - ungeachtet meiner Parteizugehörigkeit - für eine bedauerliche Entwicklung, daß das Zeitungssterben auf seiten der SPD in den letzten Jahrzehnten in einem so unglaublichen Umfang erfolgt ist. ({5}) - Daran tun Sie gut, Herr Kollege. Ich möchte mich zu Beginn auch noch ein wenig mit der Liberalität des Kollegen Kleinert befassen. Herr Kollege Kleinert, ich habe an Ihrer liberalen Haltung fast nie Zweifel, auch wenn Sie einen zwar aufgeklärten, aber absolutistischen Herrscher als Kronzeugen anziehen. Nur, das, was Sie zum Kabelfernsehen und zu einer möglichen Verlegerbeteiligung gesagt haben, die Art und Weise, wie Sie auf die Werbung eingegangen sind, die ja doch in einem unmittelbaren Zusammenhang mit Absatzzahlen, Versorgungsdichte und Arbeitsplätzen steht - das hat ja auch zu entsprechendem Applaus auf seiten der SPD geführt; Werbung ist etwas, gegen das man eben grundsätzlich argumentiert war alles nicht so ganz liberal, Herr Kollege Kleinert.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Kleinert?

Hans Klein (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001114, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Gern.

Detlef Kleinert (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001121, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Kollege Klein, würden Sie bereit sein, darüber nachzudenken - das unterstelle ich schon fast -, ob man nicht, wenn in einem Bereich - das betrifft die gedruckten Medien - die Liberalität und der Einfluß des Marktes besonders wichtig sind, in die Situation kommen kann, abzuwägen und nach Abwägung zu entscheiden, ob man dann in einem anderen Bereich, nämlich im Bereich von Fernsehen und Hörfunk, schweren Herzens - schweren Herzens! - zu einer anderen als der Marktlösung kommen muß, um wenigstens den einen Markt zu erhalten, bevor es auf beiden Gebieten keinen Markt mehr gibt?

Hans Klein (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001114, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Kollege Kleinert, ich bin selbstverständlich immer gern bereit, über alles nachzudenken, was Sie anregen. Nur widersprechen Sie jetzt in diesem Zusammenhang mit Ihrer Zwischenfrage dem, was Sie vorhin gesagt haben; denn Sie haben die Verleger, nämlich diejenigen, die aus dem einen Bereich kommen, von der Teilhabe an dem anderen Bereich ausschließen wollen. Da gäbe es Ausgleichsmöglichkeiten und Anpassungsmöglichkeiten im Hinblick auf die modernen technologischen Entwicklungen. ({0}) Ich möchte mich gern mit einem besonderen Aspekt des Berichts befassen, obwohl Herr Nöbel in einer quasi zensurhaften Einleitung erklärt hat, dieser Aspekt hätte eigentlich gar nicht in den Bericht hineingehört. Es geht dabei um die medienpolitischen Fragen im internationalen Bereich. Ihnen widmet die Bundesregierung in ihrer 129 Seiten umfassenden Unterrichtung knappe zweieinhalb Seiten. Diese bescheidene Zurückhaltung ist erstaunlich, einmal weil die Bundesregierung selbst über die Wichtigkeit dieses Bereiches in der Unterrichtung treffliche Worte findet, zum anderen weil die Ergebnisse, die von der Bundesregierung in mehreren mit diesen Problemen befaßten internationalen Gremien erzielt wurden, gar nicht so bescheiden sind. Diese Feststellung richte ich insbesondere an die Adresse des Herrn Bundesaußenministers, der einen bedeutenden Beitrag zur endgültigen Formulierung der Mediendeklaration auf der 20. Generalkonferenz der UNESCO im Spätherbst vergangenen Jahres geleistet hat. Freilich wünschte ich, daß der FDP-Vorsitzende Genscher in der nationalen Medienpolitk seiner Partei die gleichen freiheitlichen Prinzipien durchsetzte, wie sie der Bundesaußenminister Genscher im UNESCO-Papier mit durchgesetzt hat. Ich bitte herzlich, diese Bemerkung nicht als parteipolitischen Debattenschlenker zu verstehen. Die ungestüme technische und politische Entwicklung im internationalen Medienbereich hat direkte Auswirkungen auf Politik und Kultur, Technik und Wirtschaft der Bundesrepublik Deutschland. Welche Bedeutung dieser Entwicklung weltweit beigemessen wird, ist nicht zuletzt daran abzulesen, daß neben den von der Bundesregierung aufgezählten internationalen Gremien in der Zwischenzeit noch ein „41 er Ausschuß zur Überprüfung der Informationspolitik der Vereinten Nationen" und ein „UNESCO-Medienplanungsausschuß" eingesetzt worden sind. Vor diesem Hintergrund drängen sich zahlreiche Fragen auf, die der Medienbericht der Bundesregierung unbeantwortet läßt. Wie überwindet die Bundesregierung beispielsweise in der Außenvertretung den medienpolitischen Kompentenzwirrwarr zwischen Innenministerium, Entwicklungsministerium, Wirtschaftsministerium, Forschungsministerium, Bundespost, Bundespresseamt und Auswärtigem Amt? Verfügt sie in all diesen Ressorts über politisch problemkundige Medienfachleute mit internationaler Verhandlungserfahrung? Hat die Bundesregierung eine einheitliche politische Strategie für die ungezählten Medienkonferenzen entwickelt, deren Thematik von der Erderkundung durch Satelliten bis zum Auslandsrundfunk reicht? Klein ({1}) Auf diesen Konferenzen wächst die politische Schubkraft, die einerseits von dem beklagenswerten Ungleichgewicht der Mediendichte zwischen Industrieländern und Dritter Welt, andererseits aber von der defensiv-offensiven Medienstrategie der kommunistischen Staaten ausgeht. Mit dem NordSüd-Mediengefälle, seinen Ursachen und den Möglichkeiten seiner Überwindung wird sich der Deutsche Bundestag bei Behandlung der Kleinen Anfrage meiner Fraktion zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland mit Ländern der Dritten Welt auf dem Gebiet des Informationswesens demnächst befassen. ({2}) - Herr Kollege Schäfer, der Deutsche Bundestag ({3}) besteht nicht nur aus dem Plenum. Gestatten Sie mir jedoch im Zusammenhang mit dem Medienbericht einige Anmerkungen zur Medienstrategie der kommunistischen Staaten. Ich habe sie defensiv-offensiv genannt. Das ist nicht etwa ein Widerspruch in sich. Die totalitären Regime treten in der internationalen Medienpolitik zunächst einmal defensiv auf, weil ihnen die Erhaltung ihres internen Informations- und Meinungsmonopols als Existenzfrage erscheint. Gleichzeitig aber sind sie offensiv, indem sie versuchen, über die Schaffung entsprechender Medienstrukturen in Ländern der Dritten Welt politischen Einfluß zu gewinnen und durch die Hintertür der Umdeutung internationaler Regeln die Informations- und Meinungsfreiheit auch in den westlichen Industrieländern einzuschränken. Auf Seite 126 des Medienberichts steht wörtlich: Die Bundesregierung tritt gemäß ihrem Verfassungsauftrag aus Art. 5 GG auf allen diesen Konferenzen nachhaltig für Meinungs- und Informationsfreiheit, für Presse- und Rundfunkfreiheit sowie für einen freien und grenzüberschreitenden Informationsfluß einschließlich freier Arbeitsmöglichkeiten für Journalisten und deren Mitarbeiter ein. Grundlage für ihre Haltung sind auch die Satzung der UNESCO ({4}), die Menschenrechtsdeklarationen der Vereinten Nationen ({5}), die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten ({6}) sowie der Pakt über bürgerliche und politische Rechte ({7}). Dieses klare Bekenntnis begrüße ich namens der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ausdrücklich. Ich habe auch keinen Anlaß daran zu zweifeln, daß die Vertreter der Bundesregierung bei internationalen Medienkonferenzen diese Grundsätze vor Augen hatten. - Ich bedauere, daß der Kollege Wehner offenbar im Augenblick einen wichtigen Termin wahrnimmt und nicht da sein kann. ({8}) - Frau Kollegin Timm, ich drücke deshalb mein Bedauern aus, weil ich mein Wort gern an ihn gerichtet hätte. ({9}) - Ich habe gesagt, daß er offenbar wegen eines wichtigen Termins im Augenblick nicht da sein kann. Ich wollte sagen, daß angesichts des politischen Gewichts, das der Vorsitzende der SPD-Fraktion in den letzten Monaten immer häufiger in die Richtlinienwaagschale geworfen hat, ich gern fragen würde: Was hat ihn veranlaßt, das Gastrecht der in München stationierten amerikanischen Sender „Radio Liberty" und „Radio Free Europe", deren Auftrag US-Präsident Jimmy Carter als „Ermutigung zu einem konstruktiven Dialog mit den Völkern der Sowjetunion und Europas" definiert hat, in Frage zu stellen? ({10}) Die dunklen Andeutungen des wohl einflußreichsten Mitglieds der größeren Regierungspartei in der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der niederländischen Zeitung „NCR Handelsblad" sind in beängstigender Weise deckungsgleich mit der politischen Argumentation der UdSSR, die den grenzüberschreitenden Informationsfluß und damit auch die Tätigkeit anderer westlicher Auslandssender immer wieder als Intervention, als Eingriff in ihre staatliche Souveränität bezeichnet. Der gesamte Ostblock, mal in festgefügter Front, mal mit verteilten Rollen, verfährt auf internationalen Medienkonferenzen stets nach dem gleichen Schema. Ob es im UN-Weltraumausschuß um den Mond-Vertrag geht, in den weltweiten Verwaltungskonferenzen für terrestrischen und Satelliten-Hörfunk und -Fernsehen um Regeln gegen Störfaktoren oder auf einer Tagung der Interparlamentarischen Union um Mittel und Wege zur Förderung von internationaler Verständigung, Zusammenarbeit und Frieden auf den Gebieten der Erziehung, Information und Kommunikation: er bekennt sich zunächst pathetisch zur UN-Menschenrechtscharta, zur UNESCO-Mediendeklaration, zu den einschlägigen Vereinbarungen der KSZE-Schlußakte. Abgesehen davon, daß die westlichen Verhandlungspartner es inzwischen entweder müde geworden sind oder als konferenzgefährdend betrachten, den kommunistischen Vertretern immer wieder die flagrante Mißachtung all dieser Dokumente vorzuhalten, haben, sie alle Hände voll zu tun, raffiniert formulierte Zusatzanträge abzuwehren oder abzumildern, durch die jene internationalen Vereinbarungen praktisch außer Kraft gesetzt werden sollen. Rundfunkwellen - und das gilt in einem zunächst noch geographisch begrenzten Ausmaß auch für die optischen und akustischen Fernsehimpulse - breiten sich nach allen Seiten frei aus; sie kennen keine Staatsgrenzen. Stehen die kommunistischen Regierungen aber schon jetzt unter dem Eindruck, daß Bürgerrechtsbewegungen und individuelle Einforderungen von Menschenrechten wesentlich auf die ver11920 Klein ({11}) botene Teilhabe ihrer Bürger an den von Auslandssendern verbreiteten Weltnachrichten zurückgehen, so zwingt sie die innere Logik ihres Systems geradezu, alle nur denkbaren Abwehrmechanismen gegen neue erdteilumfassende Fernsehtechniken zu errichten. Im Medienbericht der Bundesregierung wird zu einer multilateralen Regelung der internationalen Kommunikationsbeziehungen allerdings eher lakonisch festgestellt, daß einem ungehinderten Nachrichtenaustausch, einem freien Austausch von Medienmitarbeitern und dem freien Zugang zu Informationsquellen die „unterschiedlichen Auffassungen von demokratisch und anders verfaßten Staaten zur Informations- und Meinungsfreiheit und zum Zugang der Bürger zur Information" entgegenstünden. In wenigen Jahren wird die Satellitentechnik so weit entwickelt sein, daß jeweils ein geostationärer Fernsehsatellit ein Drittel der Erdoberfläche bestrahlen kann. Für den Empfang der Sendungen irgendeiner Fernsehstation in diesem Bereich wäre dann nur noch ein vergleichsweise billiger sogenannter Decoder nötig. Von diesem revolutionären Vorstoß in neue technische Dimensionen ist im Medienbericht der Bundesregierung nicht die Rede. Ich stelle das ohne Vorwurf fest, weil die Entwicklungen vielleicht noch fünf oder zehn Jahre Zeit beanspruchen werden. Aber ich nehme das zum Anlaß, eindringlich davor zu warnen, politische Entscheidungen auf diesem Gebiet nur unter dem Druck fertiger technischer Angebote und daraus resultierender wirtschaftlicher Eigengesetzlichkeiten zu treffen. ({12}) Wir dürfen uns auch nicht von den zielbewußten Langzeitplanern im kommunistischen Machtbereich auf fortschrittsfeindliche Positionen festlegen lassen, nur weil der augenblickliche Stand der Technologie dafür eine Handhabe bietet. ({13}) Was meine ich damit? In dem Abschnitt „Nutzung des 12-Gigahertz-Bereichs für Satellitenrundfunk" berichtet die Bundesregierung darüber, daß 1977 in Genf koordinierte OrbitPositionen und geeignete Frequenzen für interessierte Länder festgelegt worden seien. Das bezieht sich auf jenen Satellitentyp, der nur ein Segment der Erdoberfläche etwa von der Größe des Bundesgebiets bestrahlt. Selbstverständlich hatten wir uns pflichtgemäß an dieser Frequenzaufteilung zu beteiligen.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Ihre Redezeit ist abgelaufen. Was Sie jetzt in Anspruch nehmen, geht Ihren Fraktionskollegen verloren.

Hans Klein (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001114, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ich bin in einer Minute fertig, Frau Präsidentin. Lassen Sie mich die sehr berechtigte Vermutung äußern, daß bei dieser nur von den Skandinaviern durchbrochenen informationspolitischen Selbstbeschränkung durch die Teilnehmer an jener Planungskonferenz der Internationalen Fernmeldeunion den Ostblockvertretern ein Felsbrocken vom Herzen gefallen' sein muß, wurde doch hier mit scheinbar plausibler technischer Begründung für sie die Gefahr gebannt, daß ihre Bürger West-Fernsehen empfangen könnten. Ich gehe davon aus, daß der Sachverstand von Vertretern öffentlich-rechtlicher Fernsehanstalten der Bundesrepublik Deutschland bei den Entscheidungsprozessen auf dieser und anderen internationalen Medienkonferenzen eine wichtige Rolle gespielt hat. Die Konferenzergebnisse haben aber zumindest die objektive Folge, daß unsere öffentlich-rechtlichen Anstalten durch eine Art „splendid Isolation" vor ausländischem Konkurrenzdruck bewahrt bleiben. Namens der CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordere ich die Bundesregierung auf, den medienpolitischen Fragen im internationalen Bereich verstärkte Aufmerksamkeit zuzuwenden, ihnen mit umfassender Sachkunde und politischer Festigkeit zu begegnen. ({0})

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Das Wort hat der Herr Abgeordnete Stercken.

Dr. Hans Stercken (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002246, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Europa-Wahlkampf hat es an Bekenntnissen zur Zusammenarbeit in Europa keinen Mangel. Eine Prüfung liegt daher nahe, in welchem Umfang der Medienbericht der Bundesregierung ihre Bereitschaft zur und ihr Interesse an europäischer Zusammenarbeit im Bereich des Informationswesens nachweist. Wer unter den medienpolitischen Fragen im internationalen Bereich etwa ein Kapitel „Europäische Gemeinschaft" vermutet, muß erfahren, daß medienpolitische Fragen nur im Rahmen der Vereinten Nationen, der UNESCO, der KSZE und des Europarates Erwähnung zu verdienen scheinen. Lapidar stellt der Bericht fest, daß sich - ich zitiere - „eine multinationale Regelung der internationalen Kommunikationsbeziehungen nur schwierig verwirklichen läßt" . Die wenigen Vereinbarungen, die hier geschlossen werden, betreffen meist nur die Einsetzung von Ausschüssen und die Vergabe kostspieliger Forschungsaufträge, die zwar eine beträchtliche Heerschar von Medienforschern alimentieren, in der Regel aber wenig Ertrag liefern, der sich in praktische Maßnahmen umsetzen ließe, von denen der Bürger etwas spüren würde. Wenn auch verständlich ist, warum Staaten unterschiedlicher Gesellschafts- und Informationssysteme den grenzüberschreitenden Informationsfluß nicht freier und natürlicher gestalten können, so ist unbegreiflich, warum nicht auch in der Bundesrepublik Deutschland die Verantwortung gesehen wird, beharrlich einen gemeinsamen Markt der InDr. Stercken formationen zu schaffen, wie er unterdes in vielen europäischen Nachbarstaaten besteht. ({0}) Hier wird seit Jahren die Kabeltechnik eingesetzt, um auch die Fernsehprogramme anderer Staaten in guter Qualität zu verbreiten. In gleichsprachigen Grenzgebieten ist das Interesse natürlich besonders groß, so in Belgien, Holland, Luxemburg, Dänemark, der Schweiz und Österreich. Das Programm des Nachbarstaates wird als willkommene Ergänzung betrachtet. Die Verkabelung hat daher seit Jahren trotz ungeklärter Rechtsverhältnisse an der Grenze eingesetzt und breitet sich mehr und mehr über das ganze Land aus. In Belgien empfangen heute mehr als 50 % aller Fernsehhaushalte 13 in- und ausländische Programme, mit denen sie mehrere Kabelgesellschaften in Brüssel und anderen großen Städten des Landes versorgen. Seit dem 24. Januar 1967 bestehen dafür alle rechtlichen Voraussetzungen. Belgien versorgt auch seine Garnisonen in Deutschland mit dem eigenen Fernsehprogramm: Vier Relaissender, vier lokale Sender und zwei Kabelfernsehnetze gewährleisten die örtliche Versorgung der belgischen Einheiten in Deutschland. Die Empfangsmöglichkeiten in Luxemburg entsprechen denen Belgiens, da auch hier wie in Frankreich und in der Schweiz die belgische Gesellschaft Coditel die Anlagen errichtet und betreibt. In Frankreich hat die staatliche Rundfunk- und Fernsehgesellschaft ORTF dem französischen Verlegerverband den möglichen Betrieb zusätzlicher Kabelprogramme überlassen. Das nationale Kabelfernsehsystem sieht auch Kanäle vor, die nach und nach für die Fernsehprogramme aus anderen Ländern nutzbar gemacht werden können. In einigen Bereichen Frankreichs sind bereits die drei Programme der ORTF, Radio Luxemburg, Monaco, die ARD, das ZDF, die beiden belgischen sowie die schweizerischen Programme verkabelt. Das Dekret der französischen Regierung vom 28. September 1977, das Richtlinien für den Betrieb eines lokalen Kabelrundfunks festlegt, erwähnt in Art. 1 ausdrücklich auch die Verbreitung von Programmen ausländischer Organisationen, soweit die entsprechenden Signale normalerweise innerhalb des betreffenden Gebietes drahtlos empfangen werden können. Natürlich können alle Programme der Nachbarstaaten in den Grenzgebieten empfangen und verkabelt werden. Doch wenn diese Programme einmal verkabelt sind, wo soll dann die Grenze für ihre Verbreitung liegen? Die Rechtslage bleibt auch hier letztlich ungeklärt. Die Entwicklung wird - wie in Belgien - zu einer völligen Verkabelung aller ausländischen Programme in Frankreich führen. Man läßt der normativen Kraft des Faktischen vollen Lauf. Auch in den Niederlanden sind die eigenen Fernsehprogramme sowie solche aus Frankreich, Belgien und der Bundesrepublik Deutschland in wachsendem Maße über das Kabel zu empfangen. In der österreichischen Hauptstadt werden seit dem vergangenen Herbst die deutschen Fernsehprogramme beispielsweise durch die Gesellschaft „Kabel Wien" angeboten. Eine interessante Nuance, Herr Bundesminister: 100 % dieses Unternehmens gehören der Gemeinde Wien. Hier ist also, wie ich glaube, eine öffentliche Verantwortung auch für diese Entscheidung mit im Spiele. Zwar behalten sich die deutschen Fernsehanstalten gegenüber den Österreichern weiterhin alle Rechte vor; aber wer glaubt denn schon, daß wegen rechtlicher Einsprüche eines Tages die Versorgung ganzer Bevölkerungen ihr Ende finden könnte, wenn man erst einmal dieses Angebot als sozialen Besitzstand empfindet? Auch hier verschlingen übrigens Studiengesellschaften beträchtliche Mittel, um die rechtlichen, wirtschaftlichen, technischen und inhaltlichen Voraussetzungen für das Kabelfernsehen zu ergründen, während auf der anderen Seite die österreichische Post im Rahmen ihrer Sendehoheit munter Gemeinschaftsantennen, die auch als Endverteiler künftiger Kabelfernsehprogramme herhalten sollen, baut. Man braucht das Konzept nicht zu verraten, sondern man schafft einfach ein technisches Präjudiz. In der Schweiz werden in einigen Ballungsräumen die Fernsehprogramme aller Nachbarstaaten über das Kabel angeboten. Zu Ende des vergangenen Jahres wurde in Arosa gar mit der Ausstrahlung - ich wiederhole: mit der Ausstrahlung! - der Fernsehprogramme von ARD und ZDF begonnen. Die schweizerische Postverwaltung stellte dafür unbenutzte Fernsehkanäle sowie die erforderlichen Umsetzer zur Verfügung. Natürlich sind auch hier die rechtlichen Fragen nicht geklärt. Aber was kümmert das selbst die öffentliche Hand, wenn sich damit ein Geschäft machen läßt und wenn die Bevölkerung dies begrüßt und am Ende honoriert? Man könnte die Situationsbeschreibung auch auf die skandinavischen Staaten, auf Großbritannien, Irland, Italien, die USA und Kanada ausdehnen, um zu begreifen, daß in fast allen vergleichbaren Staaten der Kabeltransfer in vollem Gange ist und daß dies wahrscheinlich auch in der Bundesrepublik so wäre, wenn mit der dann zur Verfügung stehenden Technik nicht nur die Verbreitung bestehender Programme, sondern auch das Angebot neuer Programme in einem möglicherweise nicht mehr öffentlich-rechtlichen System geleistet werden könnte. Doch die Freigabe des Kabels für den „gemeinsamen Markt der Informationen" bedeutet ja nicht gleichzeitig eine Änderung der rechtlichen und gesetzlichen Bedingungen als Voraussetzung für lokales Kabelfernsehen. Die Bundesregierung täte daher gut daran, wenn durch die von der Bundespost in steigendem Umfang angebotenen Kabelfernsehanlagen wie bei unseren Nachbarn Programme aus den anderen europäischen Staaten angeboten werden könnten, wie sie etwa für die in Deutschland stationierten amerikanischen, britischen, französischen und belgischen Einheiten zur Verfügung stehen. Ein Vielfaches dieser ausländischen Minderheiten in der Bundesrepublik stellen die vier Millionen ausländischer Arbeitnehmer dar, denen das italienische und das spanische Fernsehen ins Haus geliefert werden könnte, wie dies in anderen Ländern geschieht. Denkbar ist auch die Übertragung anderer - etwa griechischer oder türkischer - Programme. Daß dies finanzierbar ist, wissen alle Experten. Schließlich wird uns dies bei unseren Nachbarn millionenfach vorgeführt. Investitionskosten und Gebühren sind durchaus angemessen, jedenfalls wenn dafür die Kosten angenommen werden dürfen, die uns aus fast allen anderen Ländern bekanntgeworden sind, die solche Angebote machen. Daß dies also technisch und finanziell machbar ist, weiß auch die Deutsche Bundespost, wenn sie zu Recht in neuen Kabelfernsehanlagen ein einträgliches Geschäft wittert, ein Geschäft, das die Personalprobleme zu lösen vermag, die sich in den kommenden Jahren aus der Sättigung des Telefonmarktes ergeben werden. Meine Anregung - ich komme zum Ende, Frau Präsidentin -, auch in Deutschland die Voraussetzungen für einen gemeinsamen Markt der Informationen zu schaffen, begrenzt den Einsatz der neuen Technik auf Gebiete, die gerade in einem demokratischen Staat besonders fürsorglich behandelt werden sollten: den Respekt vor den Minderheiten, die Pflege der Sprache als Mittel zum gegenseitigen Verstehen sowie die Öffnung zur Kultur der Bundesgenossen und einer unmittelbaren Information über ihre Politik. Vielleicht gelingt es in dieser Frage, hinter den Beschreibungen des Medienberichtes einmal etwas zu tun, was nicht allein verhindert und den Mangel organisiert oder verwaltet, sondern was etwas Kreatives schafft. ({1})

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Das Wort hat der Herr Abgeordnete Langguth.

Prof. Dr. Gerd Langguth (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001287, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Die Zeit erlaubt es nicht, auf alle Probleme der Pressekonzentration zu dieser Uhrzeit noch einzugehen. Kollege Jens hat vorhin erklärt, daß in 45,3% der Kreise jeweils nur eine Zeitung vorhanden sei. Er hätte objektiverweise sagen müssen, daß hiervon nur 32,7% der Bevölkerung betroffen sind, 1969 waren es 20%, 1976 - aber zu Zeiten der SPD/FDP-Medienpolitik - lebten 32,7 % der Bevölkerung in „Ein-Zeitungs-Kreisen". Ich nenne dies auch vor dem Hintergrund, daß von unserer Seite keineswegs etwa Konzentrationbestrebungen gewünscht werden. Aber ich möchte zum Ausdruck bringen, daß jenes Horrorgemälde, in der Bundesrepublik Deutschland sei die Pressefreiheit beseitigt, durch den Medienbericht der Bundesregierung nicht bestätigt wird. ({0}) - Wer das gesagt hat? Bitte, lesen Sie die entsprechenden Kommentare durch! Ich kann leider jetzt auf Ihre Anmerkung aus Zeitgründen nicht näher eingehen. Ich möchte darauf verweisen, daß auch der indirekte Vorwurf, der da und dort gegen jene Lokalzeitungen erhobern wird, die den Markt beherrschen, sie würden unter Umständen die Meinung manipulieren, sehr häufig nicht zutrifft. Wissenschaftliche Untersuchungen haben ergeben, daß sehr häufig auch dort der Versuch unternommen wird, eine bestimmte Vielfalt der Meinungen in den jeweiligen Landkreisen und bei der Bevölkerung zum Ausdruck zu bringen. Keineswegs sind allerdings diese Konzentrationsbestrebungen, die nach wie vor vorhanden sind, etwa begrüßenswert. Aber das ist das Bedauerliche an dem Medienbericht der Bundesregierung, daß nicht einmal klare Wege aufgezeichnet werden, wie der verlangsamte Trend in einzelnen noch weiterhin verlangsamt werden kann. Eines sagen wir als CDU/CSU-Fraktion - und da stellen wir uns in Gegensatz zur Fraktion der SPD -, daß der Staat sich durch seine Maßnahmen weder einen direkten noch einen indirekten Zugriff auf das Pressewesen verschaffen darf. Wir sagen sehr deutlich, daß wir für eine Stärkung der privatwirtschaftlichen Struktur der Presse im einzelnen eintreten. Ich muß zum nächsten Punkt kommen. Vorhin hat der Kollege Nöbel seinen großen „Stolz auf die eigenen Unternehmungen der SPD" erklärt. ({1}) Es ist wichtig, auch einmal auf die frühkapitalistischen Praktiken der SPD hinzuweisen, wenn es darum ging, die Auflösung der SPD-eigenen Verlage vorzunehmen, und zwar ohne Sozialpläne, wo Mitarbeiter erst aus der Zeitung haben entnehmen müssen, daß sie auf die Straße gesetzt werden sollen. ({2}) Wenn das die konkreten Erfahrungen sind, die die SPD selber in die Medienpolitik mit einbringen kann, dann bedauern wir dies sehr. Lassen Sie mich wenige Worte noch zur Rolle der Bundespost und zur Rolle der Bundesbahn sagen. Lesen Sie doch bitte einmal nach, was in einem vom Bundespresse- und -informationsamt in Auftrag gegebenen Gutachten deutlich erklärt wurde: daß durch die Rolle der Bundesbahn wie der Bundespost die Kostenseite der Verlage stark belastet wird und daß Lokalberichterstattung inaktuell wird und daß damit Verzögerungen im Wettbewerb auftreten. Ich erinnere hier an die große Verantwortung, die die Bundespost wie auch die Bundesbahn für die Erhaltung eines freien Marktes der Medien haben. Ich will einige wenige Worte zu dem Thema einer einheitlichen oder doch gleichwertigen zusätzlichen Altersversorgung für die Redakteure aller Medien sagen. Auch dieses Thema ist in jenem Medienbericht leider nur gestreift worden. Ich begrüße es ausdrücklich, daß nunmehr ein entsprechender Tarifvertrag, gültig ab 1. Januar 1979, zwischen Zeitungsverlegern und Gewerkschaften ausDr. Langguth gehandelt wurde, der ein Schritt in die richtige Richtung ist. Ich möchte zu meinem letzten Thema kommen. Es handelt sich um etwas, was jeder der Kollegen des Deutschen Bundestages bestätigen muß, wenn er sich mit Journalisten unterhält, nämlich die Informationspolitik der Bundesregierung. Man sollte sie hier ansprechen. Denn viele Journalisten klagen in Gesprächen darüber, daß die Funktion der Bundespressekonferenz immer mehr denaturiert wird, weil die Bundesregierung dieser Konferenz und damit der Vollversammlung der in Bonn akkreditierten Journalisten keine wirklichen Informationen mehr übermittelt, sondern lediglich insgesamt sehr wolkige und sehr allgemein gehaltene Stellungnahmen in dieser Pressekonferenz abgibt. Es gibt überall Gesprächskreise, auch bei allen Parteien und Fraktionen. Aber das Problem, das ich darin sehe, ist, daß wirklich „heiße" Informationen immer häufiger z. B. in der SPD-nahen Journalistenvereinigung „Club Gelbe Karte" oder anderen Gesprächskreisen von Regierungsmitgliedern vermittelt werden. Die Frage, die wir stellen müssen, ist eine Grundsatzfrage einer freiheitlichen Medienpolitik: Inwieweit erscheint die Information immer mehr als eine Ware, die in exklusiven Journalistengesprächszirkeln vermittelt wird, so daß jene Journalisten, die außerhalb jener Gesprächszirkel stehen, schlechter dran sind, Informationen im einzelnen zu erhalten? Lassen Sie mich zusammenfassen. Auch für den Bereich der Druckmedien kann jeder Leser erkennen, welche Eiertänze die Bundesregierung unternommen hat, um alle innerhalb der Koalition möglicherweise umstrittenen medienpolitischen Fragen auszuklammern. Auch für den Bereich der Druckmedien hat die Bundesregierung kein überragendes, kein überzeugendes und kein langfristiges Konzept aufgewiesen. Deshalb werden wir auch in den Beratungen des Innenausschusses auf diese Punkte deutlich hinweisen. ({3})

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat empfiehlt, den Bericht auf Drucksache 8/2264 an den Innenausschuß - federführend - und an den Ausschuß für Wirtschaft, den Ausschuß für Bildung und Wissenschaft und den Ausschuß für Forschung und Technologie - mitberatend - und den Bericht auf Drucksache 8/2265 an den Ausschuß für Wirtschaft - federführend - und an den Innenausschuß - mitberatend - zu überweisen. Können wir uns darüber gemeinsam verständigen? - Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen. Damit sind wir am Ende der Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Mittwoch, den 9. Mai 1979, 13 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen.