Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet.
Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 10. November 1978 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht gestellt:
Gesetz zu dem Vertrag vom 28. Juni 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Mali über die
Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films
Fünftes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes ({0})
Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat eine Entschließung gefaßt, die diesem Stenographischen Bericht als Anlage 2 beigefügt ist.
In der gleichen Sitzung hat der Bundesrat beschlossen, hinsichtlich der nachstehenden Gesetze zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß einberufen wird:
Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation
Gesetz zur Änderung zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften.
Seine Schreiben werden als Drucksache 8/2283 und 8/2287 verteilt.
In seiner Sitzung am 10. November 1978 hat der Bundesrat ferner beschlossen, dem Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Gewerbesteuergesetzes, des Umsatzsteuergesetzes und anderer Gesetze ({1}) nicht zuzustimmen. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/2284 verteilt.
Der Bundeskanzler hat mit Schreiben vom 10. November 1978 mitgeteilt, daß die Bundesregierung beschlossen habe, zu dem Steueränderungsgesetz 1979 die Einberufung des Vermittlungsausschusses zu verlangen.
Sein Schreiben ist als Drucksache 8/2281 verteilt.
Der Präsident hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes in der vom Ausschuß beschlossenen Fassung - Drucksache 8/2285 - gemäß § 96 Abs. 2 GO dem Haushaltsausschuß überwiesen.
Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mit Schreiben vom 8. November 1978 mitgeteilt, daß der Ausschuß von den nachstehenden Vorlagen Kenntnis genommen hat:
Vorschlag einer Verordnung ({2}) des Rates zur Änderung der Verordnung ({3}) Nr. 1544/69 über die zolltarifliche Behandlung von Waren, die im persönlichen Gepäck der Reisenden eingeführt werden - Drucksache 8/2098 Nr. 72 Vorschlag einer vierten Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Befreiung von den Umsatzsteuern und Sonderverbrauchsteuern bei der Einfuhr im grenzüberschreitenden Reiseverkehr
Vorschlag einer zweiten Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 74/651/EWG über Steuerbefreiungen bei der Einfuhr von Waren in Kleinsendungen nichtkommerzieller Art innerhalb der Gemeinschaft
Vorschlag einer Änderung des Vorschlags für eine Richtlinie des Rates über Steuerbefreiungen bei der Einfuhr von Waren in Kleinsendungen nichtkommerzieller Art mit Herkunft aus Drittländern - Drucksache 8/2098 Nr. 73 Vorschlag einer Verordnung des Rates über die zollrechtliche Behandlung der Bevorratung von Luft- und Wasserfahrzeugen sowie von internationalen Zügen mit Bordbedarf - Drucksache 8/1738 Meine Damen und Herren, ich rufe den einzigen Punkt der heutigen Tagesordnung auf:
Fragestunde
- Drucksache 8/2273 Zunächst rufe ich die Frage 1 des Abgeordneten Schlaga aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz auf:
Kann die Bundesregierung Auskunft geben über die Zahl der Urlaubsanträge, Urlaubsbewilligungen und Urlaubsmißbräuche nach Einführung des Urlaubs im Strafvollzugsgesetz, und wie hat sich nach Auffassung der Bundesregierung angesichts dieser Zahlen die Einführung des Sozialurlaubs bewährt?
Zur Beantwortung steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Dr. de With zur Verfügung. Bitte, Herr Staatssekretär.
Für die Bewilligung von Urlaub nach dem Strafvollzugsgesetz sind die Vollzugsbehörden der Bundesländer zuständig. Nach den gesetzlichen Bestimmungen darf Urlaub u. a. nur dann gewährt werden, wenn nicht zu befürchten ist, daß sich der Gefangene dem Vollzug der Freiheitsstrafe entziehen oder den Urlaub zu Straftaten mißbrauchen werde.
Das Strafvollzugsgesetz ist am 1. Januar 1977 in Kraft getreten. Im Jahr 1977 wurde in 95 041 Fällen Urlaub aus der Haft gewährt. 1975 waren es 45 286, 1976 52 688 Fälle.
In 4 120 dieser Fälle - das sind 4,33 % - sind Gefangene nicht oder nicht freiwillig aus dem Urlaub in die Vollzugsanstalt zurückgekehrt. 1975 waren es 5,3 %, 1976 5,0 %.
Die Bundesregierung hat keine Möglichkeit, die Anwendung des Gesetzes im Einzelfall zu überprüfen. Sie ist angesichts der erheblichen Bedeutung des Urlaubs für die Wiedereingliederung der Gefangenen und damit für die Verhinderung von Rückfalltaten sowie angesichts des geringen und rückläufigen Prozentsatzes der Mißbrauchsfälle der Ansicht, daß sich die gesetzlichen Regelungen über Urlaub aus der Haft bewährt haben.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Schlaga.
Herr Staatssekretär, nachdem Sie meine Frage, ob sich diese Maßnahmen bewährt haben, bejaht haben, darf ich noch fragen: Sehen Sie das als einen ersten Erfolg der mit dem Strafvollzugsgesetz geplanten Resozialisierungsmaßnahmen an?
Soweit sich dies an den Zahlen ablesen läßt, auf jeden Fall.
Keine weitere Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, herzlichen Dank.
Ich rufe die Frage 2 des Abgeordneten Böhm ({0}) aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen auf:
Trifft die Mitteilung des Herrn Wulf, Leiter der Delegation der Bundesrepublik Deutschland in der Transitkommission, zu, „daß Ost-Berlin den westdeutschen Behörden regelmäßig Listen über Verkehrsverstöße auf den Strecken von und nach Berlin zustelle", und wenn ja, wie verträgt sich diese Mitteilung mit der Antwort der Bundesregierung auf meine Frage A 85 ({1}), nach der der Bundesregierung nicht bekannt sei, wieviel Verkehrsverstöße Deutschen aus der Bundesrepublik Deutschland und Berlin ({2}) in der DDR und Berlin ({3}) zur Last gelegt werden?
Zur Beantwortung steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Höhmann zur Verfügung. Bitteschön, Herr Staatssekretär.
Herr Abgeordneter Böhm, die Delegation der DDR in der Transitkommission übergibt oftmals Listen mit ausgewählten Beispielen von Verkehrsverstößen, die auf den Transitstrecken von und nach Berlin ({0}) begangen worden sind. Ferner macht die Delegation der DDR allgemeine Angaben zu derartigen Verkehrsverstößen. Mitteilungen, welche Verkehrsverstöße im einzelnen von welchen Verkehrsteilnehmern begangen worden sind, werden jedoch nicht gegeben. Auf diesen Umstand hat der Delegationsleiter der Bundesrepublik Deutschland in der Transitkommission hingewiesen.
Meine Antwort auf Ihre Frage A 85, Bundestagsdrucksache 8/2186, und die Äußerung von Herrn Ministerialdirigent Wulf widersprechen daher einander nicht.
Bitte sehr, Herr Abgeordneter Böhm.
Herr Staatssekretär, wie können Sie es dann erklären, daß in der Meldung der dpa vom 19. August 1978 Ministerialdirigent Wulf darauf aufmerksam macht - jetzt zitiere ich -, „daß Bundesbürger und West-Berliner, die nach Verkehrsdelikten auf den Transitstrekken von der Volkspolizei der DDR gestellt werden, durch die Behörden der Bundesrepublik mit einem Fahrverbot belegt werden und eventuell sogar ihren Führerschein verlieren können"?
Herr Abgeordneter Böhm, das betrifft solche Verkehrsverstöße, die auch bei uns strafbar wären und mit einem entsprechenden Strafmaß geahndet würden.
Eine zweite Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, sind Ihnen Fälle bekannt, in denen die DDR-Volkspolizisten Verkehrskontrollen in einer Art und Weise vornehmen, die von den betroffenen Verkehrsteilnehmern nur als Schikane empfunden werden kann, und daß z. B. die Volkspolizisten den Verkehrsteilnehmern auf die Bitte nach Vorlage eines Radarfotos zum Beweis der behaupteten überhöhten Geschwindigkeit mitteilen, in der DDR gebe es dafür keine Fotos, sondern „man höre das"?
Herr Abgeordneter Böhm, ich glaube, daß es sich auf den Transitstrekken genauso wie auf den Autobahnen in der Bundesrepublik Deutschland abspielt: Zunächst einmal trifft den Erwischten nach seiner eigenen Meinung überhaupt keine Schuld.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jäger ({0}).
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, dem Hohen Hause, gegebenenfalls dem innerdeutschen Ausschuß, die übergebenen Listen vorzulegen, von denen Sie sprachen und von der auch in dieser dpa-Meldung die Rede ist, und einmal detailliert darüber zu berichten, wie es sich mit diesen Verkehrsverstößen und den Mitteilungen der DDR hierüber verhält?
Höhmann, parl. Staatssekretär: Herr Abgeordneter Jäger, ich werde Ihren Wunsch an den Verkehrsminister weitergeben.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Friedmann.
Herr Staatssekretär, heißt das, daß die Bundesregierung die Mitteilungen der DDR kritiklos als zutreffend akzeptiert?
Nein, das ist nicht der Fall, Herr Abgeordneter Dr. Friedmann.
Keine weitere Zusatzfrage. - Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Die Fragen aus dem Geschäftsbereich für Forschung und Technologie, nämlich die Fragen 3 und 4 des Herrn Abgeordneten Scheffler sind vom Fragesteiler zurückgezogen worden.
Die Fragen 5 und 6 des Herrn Abgeordneten Wohlrabe aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf. Herr Parlamentarischer Staatssekretär Buschfort steht zur Beantwortung zur Verfügung.
Vizepräsident Frau Renger
Die Frage 7 des Herrn Abgeordneten Pfeffermann wird auf seinen Wunsch schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 8 des Herrn Abgeordneten Stockleben auf. Der Fragesteller ist nicht im Saal. - Dann werden diese wie auch die Frage 9 des Abgeordneten Stockleben schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 10 des Herrn Abgeordneten Dr. Schöfberger auf:
Trifft es zu, daß es nach einer „Arbeitsordnung von 1938" Frauen und Mädchen gewerberechtlich grundsätzlich untersagt sein soll, auf Baustellen zu arbeiten, selbst wenn sie in Baufachberufen ausgebildet werden sollen oder ausgebildet worden sind, und wie ist eine solche Vorschrift gegebenenfalls mit dem Grundsatz der rechtlichen Gleichstellung von Frauen und Männern zu vereinbaren?
Wenn Sie gestatten, würde ich beide Fragen wegen des Sachzusammenhangs gern gemeinsam beantworten.
Der Fragesteller ist einverstanden. Dann rufe ich auch die .Frage 11 des Herrn Abgeordneten Dr. Schöfberger auf:
Beabsichtigt die Bundesregierung, für den Fall, daß es eine solche Rechtsvorschrift gibt, alsbald deren Aufhebung anzustreben?
Herr Kollege Dr. Schöfberger, es trifft zu, daß die Beschäftigung von Frauen auf Baustellen nach § 16 der Arbeitszeitordnung von 1938 in Verbindung mit Nr. 20 der Ausführungsverordnung zur Arbeitszeitotdnung mit den eigentlichen Betriebsarbeiten verboten ist., Dieses Beschäftigungsverbot ist seinerzeit erlassen worden, um die Frauen vor schweren Arbeiten auf Baustellen zu schützen. Es wäre dann mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung von Frauen und Männern vereinbar, wenn die Gründe für seinen Erlaß heute noch fortbestünden.
Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung prüft daher - damit komme ich zu Ihrer zweiten Frage - zur Zeit, ob die Art und Schwere der Arbeit auf Baustellen auch heute noch ein Beschäftigungsverbot zum Schutz der Frauen erfordert. Dabei ist auch zu prüfen, ob ein eventuell noch notwendiger Schutz nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Es zeichnet sich jedoch heute schon ab, daß es auf Grund der technischen Entwicklung im Baugewerbe nicht mehr notwendig erscheint, Frauen aus Gründen des Arbeitsschutzes den Zugang zu allen Bauhaupt- und Baunebenberufen unmöglich zu machen.
Keine Zusatzfrage.
Dann rufe ich Frage 12 des Herrn Abgeordneten Schlaga auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Mitteilung des Bundesarbeitsministers in einem Schreiben vom 24. Oktober 1978, daß die Publikation seines Hauses zum Betriebsverfassungsgesetz vergriffen sei und für einen Nachdruck das Geld fehle?
Herr Kollege Schlaga; das Betriebsverfassungsgesetz ist am 15. Februar 1972 verkündet worden. Das Bundesministerium ,für Arbeit und Sozialordnung hat 1972 und 1973 insgesamt 500 000 Exemplare der Broschüre „Betriebsverfassungsgesetz" drucken und verteilen lassen. 1976 ist das Betriebsverfassungsgesetz in die neue Informationsschrift „Mitbestimmung" aufgenommen worden. Von dieser Broschüre sind 1976 und 1933 insgesamt 43 000 Exemplare nachgedruckt worden. Auch diese Auflage ist vergriffen. Für 1978 stehen. Haushaltsmittel für einen weiteren Nachdruck nicht zur Verfügung.
Die Bundesregierung läßt sich davon leiten, daß es nicht ihre Aufgabe sein kann, über einen Zeitraum von mehr als sieben Jahren hinaus ein Gesetzeswerk, das es im übrigen auch im Buchhandel zu kaufen gibt, kostenlos im Wege der Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung zu stellen.
Keine Zusatzfrage.
Die Frage 13 des Herrn Abgeordneten Schäfer ({0}) wird auf seinen Wunsch schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 14 des Herrn Abgeordneten Horstmeier auf:
Wie hoch ist der Beitragsanteil je Mitglied der gesetzlichen Krankenkassen und Ersatzkassen für die Krankenversicherung der Rentner auf Grund des. Finanzausgleichs nach § 393 b RVO?
Wenn Sie gestatten, Herr Kollege Horstmeier, würde ich die Fra. gen 14 und 15 gern zusammen beantworten.
Der Fragesteller ist einverstanden. Dann rufe ich auch die Frage 15 des Herrn Abgeordneten Horstmeier auf:
Wie wirkt sich dieser Finanzausgleich auf die einzelnen Krankenkassenarten aus?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Buschfort, Parl; Staatssekretär: Durch den Belastungsausgleich unter den Krankenkassen und Ersatzkassen für die Aufwendungen in der Krankenversicherung der Rentner werden die beitragspflichtigen Entgelte der Krankenversicherungsmitglieder
unabhängig von ihrer Kassenzugehörigkeit - gleichmäßig mit rund 2 % belastet. Allerdings handelt es sich hierbei um einen vorläufigen Wert, dessen endgültige Größe erst feststeht, wenn das Bundesversicherungsamt die jeweils für ein Kalenderjahr nachträglich vorzunehmende Abrechnung durchgeführt hat. Der Schlußausgleich für das zweite Halbjahr 1977 wird in diesen Tagen vom Bundesversicherungsamt berechnet. Für 1978 ist der Schlußausgleich etwa zum gleichen Zeitpunkt des kommenden Jahres fällig.
Der durch das Kostendämpfungsgesetz eingeführte Belastungsausgleich muß im Zusammenhang mit der Festsetzung der von den Trägern der Rentenversicherung für die Krankenversicherung der Rentner zu leistenden Beiträge auf rund 11 % der Rentenausgaben gesehen werden. Bei den Krankenkassen
ergibt sich daraus eine Mindereinnahme von rund 6 Milliarden DM im Jahr. Zusammen hat dies zu folgender Entwicklung geführt: Gegenüber dem Jahre 1976 beträgt die Mehrbelastung der Kassen in Prozenten der Grundlöhne bei den Ortskrankenkassen rund 1,1 %, bei den Betriebskrankenkassen rund 0,9 %, bei den Innungskrankenkassen rund 1,0 %, bei den Arbeiter-Ersatzkassen rund 1,1 %, bei den Angestellten-Krankenkassen rund 0,9 % und bei allen Krankenkassen durchschnittlich rund 1,0 %. Dies entspricht nahezu auch der Vorausberechnung in der Begründung zum Entwurf des Krankenversicherungskostendämpfungsgesetzes.
Generelle Beitragserhöhungen auf Grund der Neuregelung der Krankenversicherung der Rentner, wie sie z. B. von den Angestellten-Ersatzkassen mit rund 1,6 Beitragssatzpunkten angekündigt wurden, sind nicht realisiert worden. Die Mehrbelastungen konnten im Durchschnitt aus den Einnahmen der Krankenkassen aufgefangen werden.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Horstmeier.
Herr Staatssekretär, wie wirkt sich unter Beachtung der unterschiedlichen Grundlöhne und der gleich hohen Sachleistungskosten je Mitglied der einheitliche Beitragsanteil für die Krankenversicherung der Rentner bei den einzelnen Kassen auf die Beitragssätze aus?
Herr Kollege, ich glaube, daß man die Frage so nicht stellen sollte; denn es ist gerade der Sinn dieses Ausgleichs, daß jedes Mitglied gleichermaßen belastet wird.
Zweite Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist der einheitliche Beitragsanteil nicht doch ein, wenn auch nur kleiner Schritt in Richtung auf einen einheitlichen Krankenkassenbeitrag bei allen Kassen oder gar in Richtung auf eine einheitliche Krankenversicherung?
Herr Kollege, es ist sicherlich kein Schritt in 'Richtung auf eine einheitliche Krankenversicherung. Aber Sie haben insofern recht, daß man, um sozial gerecht zu sein, einen gewissen Ausgleich vorgenommen hat. Dieser Ausgleich führt dazu, daß die einzelnen Mitglieder jetzt - gegenüber früher - auch einen gerechteren Beitragsanteil für die Rentner aufzubringen haben. Ich sehe darin einen durchaus notwendigen Ausgleich.
Herr Kollege Horstmeier, Sie haben noch zwei Zusatzfragen. - Bitte schön.
Herr Staatssekretär, wie wirken sich die einheitlichen Beitragsanteile für die Krankenversicherung der Rentner auf die durchschnittlichen Beitragssätze in den einzelnen Kassenarten aus, und welche Tendenzen sind hier zu erkennen?
Herr Kollege, ich glaube, diese Frage ist nur sehr schwer zu beantworten. Ich konnte Ihnen zwei Größen nennen. Die eine ist die Belastung pro Mitglied in Höhe von 2 v. H. Der Schlußausgleich erfolgt in den nächsten Tagen.
Die zweite Größe, die wir kennen, ist die von mir genannte Mehrbelastung in der einzelnen Krankenkassenart gegenüber dem Jahre 1976. Die Schwankungsbreite liegt hier zwischen 0,9 % und 1,1 %. Auch hier ist erkennbar, daß die Kassen einigermaßen gleichmäßig belastet worden sind.
Eine dritte Größe können wir zwar hier mitteilen, ich weiß aber nicht, ob sie hier von besonderer Bedeutung ist. Das ist der Krankenkassenbereich, der überhaupt keine Belastung in diesem Sinne zu tragen hat. Ich denke hier an den landwirtschaftlichen Bereich, wo die gesamte Altlast über Bundeszuschüsse geregelt wird. Ich vermute zwar, daß Sie etwas im Hinblick auf diesen Bereich gefragt haben, er erscheint aber in meiner Aufstellung nicht, da es dort keine Belastung in diesem Sinne gibt.
Die letzte Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Horstmeier.
Herr Staatssekretär, können Sie Angaben darüber machen, wie hoch die durchschnittlichen Grundlöhne in den Allgemeinen Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen sowie in den Arbeiter- und Angestelltenersatzkassen sind?
Herr Kollege Horstmeier, das kann ich gerne nachholen. Ich habe die Zahlen jetzt nicht parat, aber ich werde sie Ihnen zuschicken.
({0})
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Müller ({0}).
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß es in Berlin Innungskrankenkassen gibt, die nur den halben durchschnittlichen Grundlohn der AOK Berlin zu verzeichnen haben, deren Kosten für Sachleistungen jedoch gleich hoch sind, wobei beide einen Beitragssatz von 11,6 % haben, die AOK aber gegebenenfalls, wenn die Kosten durch den Beitrag nicht gedeckt sind, einen öffentlichen Zuschuß erhält, die Innungskrankenkassen jedoch nur dann, wenn auch die AOK einen höheren Zuschuß bekommt, wobei allerdings beide den gleichen Beitragsanteil für die Rentnerkrankenversicherung leisten müssen?
Herr Kollege Müller, mir sind die speziellen Berliner Sachverhalte jetzt nicht geläufig; aber ich will auch hier gern einmal nachschauen.
Die zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Müller.
Unterstellt, es ist so, wie ich eben vorgetragen habe: Welchen Standpunkt nimmt dann die Bundesregierung ein?
Herr Kollege Müller, mit dem Ausgleich für die älteren Menschen ist doch zunächst einmal sichergestellt worden, daß nicht mehr der einzelne Beitragszahler mehr oder weniger belastet wird, sondern jetzt alle Beitragszahler von der jeweiligen versicherungspflichtigen Summe gleichermaßen und gerecht belastet werden. Ich meine, daß dieses erreichte Ziel schon vorzeigbar ist und daß wir auch ein wenig stolz darauf sein können, daß die älteren Menschen nun wissen, daß die gesamten Beitragszahler zu einem gleichen Prozentsatz die entstehenden Belastungen tragen.
Herr Kollege Müller, ich möchte darum bitten, von solchen hypothetischen Fragen Abstand zu nehmen, denn deren Beantwortung ist eigentlich nicht Aufgabe des Herrn Staatssekretärs.
Schönen Dank, Herr Staatssekretär Buschfort, Sie sind am Ende Ihres Teils der Fragestunde.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. Zur Beantwortung der Fragen steht der Herr Staatssekretär Dr. Hartkopf zur Verfügung.
Frage 16 des Herrn Abgeordneten Dr. Jentsch ({0}) wird auf dessen Wunsch schriftlich beantwortet; die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Dasselbe gilt für die Fragen 17 und 18 des Herrn Abgeordneten Immer ({1}).
Ich rufe Frage 19 des Abgeordneten Milz auf:
Wann werden im Verantwortungsbereich des Bundes Daten von Bürgern, aus dem Sicherheitsbereich und dem Straftatsbereich, gelöscht?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Herr Abgeordneter, ich wäre dankbar, wenn ich Ihre beiden Fragen im Zusammenhang beantworten könnte.
Dann rufe ich zusätzlich Frage 20 des Abgeordneten Milz auf:
Trifft es zu, daß diese Daten bisher nur auf langsamere Computerbänder überspielt werden?
Für die von Ihnen angesprochenen Bereiche gibt es keine einheitliche Regelung der Löschung von gespeicherten personenbezogenen Daten. Vielmehr erfordert die unterschiedliche Zielsetzung, die zu einer Speicherung von Daten führt, auch eine unterschiedliche Handhabung bei der Aussonderung. Gemeinsamer Grundsatz für alle Dateien ist, daß eine Speicherung nur so lange aufrechterhalten wird, wie es nach den jeweiligen Sicherheitserfordernissen notwendig ist. Nach diesen konkreten Sicherheitserfordernissen richtet es sich auch, ob Daten unmittelbar gelöscht
oder im Wege der Zwischenspeicherung auf Computerbändern zunächst archiviert werden.
In diesem Zusammenhang weise ich auf eine Besonderheit im polizeilichen Fahndungsbereich hin, auf die Ihre zweite Frage möglicherweise zielt. Einspeicherungen, die eine bestimmte Maßnahme ermöglichen sollen, wie z. B. Ausschreibungen zur Festnahme oder zur Aufenthaltsermittlung, erfolgen im sogenannten aktuellen Bestand und unterliegen von vornherein festgelegten, im allgemeinen kurzen Fristen. Nach deren Ablauf werden die Notierungen im sogenannten inaktuellen Bestand mit dem ausdrücklichen Hinweis auf die Inaktualität der Information geführt. Diese Daten verbleiben, um der Polizei im konkreten Bedarfsfall die Beiziehung solcher vorhandenen Akten zu ermöglichen, die sie zur rechtmäßigen Erfüllung ihrer Aufgaben bedarf, im Bestand. Der Zugang zu diesen Daten ist eingeschränkt und nur für die sachbearbeitende Dienststelle vorgesehen.
Im Interesse des Datenschutzes kann die bisherige Handhabung der Löschung von Daten im Sicherheitsbereich noch nicht als bereichsspezifische Regelung voll befriedigen. Herr Bundesminister Baum hat daher im Sommer dieses Jahres Anweisung für seinen Geschäftbereich gegeben, eine präzise Überprüfung der Dateien auf ihre Recht- und Zweckmäßigkeit vorzunehmen. Zu dieser Überprüfung gehört auch der Komplex der Einführung kürzerer Löschungsfristen. Diese umfangreiche Gesamtüberprüfung, Herr Abgeordneter, ist noch nicht abgeschlossen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Milz, bitte.
Herr Staatssekretär, kann ich dann davon ausgehen, daß die Aussage im ersten Programm der ARD am 1. November dieses Jahres richtig ist, daß eine Löschung von Daten zur Zeit überhaupt nicht vorgenommen wird?
Nein, sie wird in einzelnen Bereichen vorgenommen, Herr Abgeordneter. Dafür gibt es Bestimmungen. In anderen Bereichen entsprechen die Bestimmungen den Vorschriften des Datenschutzgesetzes noch nicht voll.
Zweite Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, Sie sprachen von Fristen, die eingehalten werden. Können Sie etwas genauer sagen, von welchem Zeitpunkt ab derartige Daten gelöscht werden, etwa im Vergleich mit Verjährungsfristen, um ein Beispiel zu nennen?
Herr Abgeordneter, es gibt natürlich sehr kurze Fristen, z. B. eine DreiMonats-Frist bei „Festnahmen" oder bei „Aufenthaltsermittlungen". Bei Aufenthaltsermittlungen wird gelöscht, wenn der Betreffende ausfindig gemacht worden ist. Bei Mord entsprechen die Fristen den normalen Regelungen der Verjährung.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Laufs, bitte.
Herr Staatssekretär, plant die Bundesregierung eine bereichsspezifische Ausgestaltung des Datenschutzrechts für den Bereich der inneren Sicherheit, und wenn ja, wann wird sie initiativ werden?
Herr Abgeordneter, die Bundesregierung plant eine solche Regelung für alle Bereiche. Das Bundesinnenministerium hat alle Geschäftsbereiche angeschrieben und hält sich auch selbst an die vorgegebenen Absichten., Die Überprüfung ist noch nicht vollständig abgeschlossen. Nach Abschluß der Überprüfung wird die Bundesregierung die Entscheidung auch für den Sicherheitsbereich treffen.
Keine weitere Zusatzfrage.
Die Frage 21 des Herrn Abgeordneten Dr. Wittmann ({0}) wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe Frage 22 des Herrn Abgeordneten Dr. Laufs auf:
Beabsichtigt die Bundesregierung, die vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz im Interesse der betroffenen Bürger vorgetragene dringende Empfehlung aufzugreifen, den Gesetzentwurf eines Bundesmeldegesetzes weiter zu verfolgen und dabei die Vorschläge aus seiner gutachtlichen Stellungnahme zu diesem Entwurf der Bundesregierung zu berücksichtigen?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.
Der Bundesminister des Innern hat für den 20. und 21. November dieses Jahres zu einer öffentlichen Sachverständigenanhörung über ein Meldegesetz eingeladen. Dort werden Experten aus Wissenschaft, Ländern, Kommunen, öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften sowie fachlich berührten Verbänden das Für und Wider einer rahmenrechtlichen Regelung des Bundes für das Meldewesen, in der auf jeden Fall der Schutz der Freiheitssphäre des Bürgers ein wesentlich größeres Gewicht haben müßte als in den Ihnen bekannten bisherigen Entwürfen für ein Bundesmeldegesetz, erörtern. In diese Überlegungen wird selbstverständlich auch die gutachtliche Stellungnahme des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, deren hohen fachlichen Rang ich hier ausdrücklich hervorheben möchte, einbezogen werden.
Erst nach sorgfältiger Auswertung der Ergebnisse dieser Sachverständigenanhörung und der gutachtlichen Stellungnahme des Bundesbeauftragten für den Datenschutz wird sich die Bundesregierung im Benehmen mit den Ländern darüber schlüssig werden, ob sie im Bereich des Melderechts eine datenschutzgerechte Rahmenregelung des Bundes weiter verfolgen wird.
Eine Zusatzfrage, bitte, Herr Dr. Laufs.
Herr Staatssekretär, nachdem die Bundesregierung schon in der 6. und 7. Wahlperiode des Deutschen Bundestages und der Bundesinnenminister in diesem Jahr Entwürfe eines Bundesmeldegesetzes vorgelegt haben, welches sind die Gründe dafür, daß die Bundesregierung nunmehr die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung nicht mehr grundsätzlich und von vornherein bejaht?
Die Bundesregierung hat nur nicht bejaht, daß der bisherige Entwurf des Meldegesetzes weiter verfolgt wird. Sie ist durchaus offen für ein Meldegesetz, das den bereichsspezifischen Datenschutz erfaßt. Aber sie wird ihre Entscheidung erst nach der Anhörung treffen können.
Zweite Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, darf ich Ihre Antwort dahin gehend deuten, daß, abgesehen von der möglichen Ausgestaltung eines Bundesmeldegesetzes, die Bundesregierung grundsätzlich die vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz wenige Tage vor dem Anhörungstermin nun sehr massiv geäußerte Auffassung teilt, daß es verhängnisvoll wäre, wollte man auf steuernde Eingriffe im Meldewesen verzichten, und daß die Verwaltungswirklichkeit zum Handeln zwinge?
Die Bundesregierung hält das Gutachten des Bundesbeauftragten für den Datenschutz für eine sehr aufschlußreiche und wichtige Ausführung. Sie möchte aber noch die anderen Beteiligten bei dem Hearing hören, ehe sie zu einem endgültigen Entschluß kommt.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Wernitz.
Herr Staatssekretär, im Anschluß an das, was Herr Kollege Laufs gefragt hat: Wie sieht es aus, wann ist damit zu rechnen, daß die Bundesregierung nach Auswertung nicht nur des Gutachtens, sondern vor allem des Hearings zu einer Stellungnahme mit dem Ergebnis kommen wird, daß eventuell ein Entwurf vorgelegt wird? Ich frage deshalb, weil nach meiner Auffassung, wenn dies nicht in den ersten Monaten des nächsten Jahres geschähe, wir keine realistische Chance mehr hätten, diesen Gesetzentwurf in der laufenden Legislaturperiode zu verabschieden. Wie sieht der Zeitplan aus?
Der Zeitplan sieht so aus, daß zunächst die Innenministerkonferenz zu einem Konsens kommen muß und daß danach die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen würde - falls es zu einem solchen kommen sollte -, und zwar so rechtzeitig, daß die Beratungen noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden könnten.
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe Frage .23 des Herrn Abgeordneten Müller ({0}) auf:
Hält es die Bundesregierung für vertretbar bzw. für sozial gerecht, wenn Angehörige des öffentlichen Dienstes mit 35 und mehr Dienstjahren womöglich schon mit 63 Jahren mit 75 v. H. ihres letzten ruhegehaltsfähigen Einkommens in den Ruhestand treten und ihre Nachfolger, die die gleiche Arbeit leisten müssen, nach Steuerabzug und Sozialabgaben nur mit 70 v. H. oder noch weniger zufrieden sein müssen?
Herr Abgeordneter, ich darf annehmen, daß Sie mit Ihrer Frage einen Tatbestand ansprechen, der in der Zusatzversorgung der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes anzutreffen ist. Dort kann es vorkommen, daß die Rentenbezüge aus Sozialversicherung und Zusatzversorgung das letzte verfügbare, also das Nettoarbeitseinkommen des jetzigen Rentners erreichen oder übersteigen. Solche Fälle kann es auch außerhalb des öffentlichen Dienstes geben, je nach Ausgestaltung der betrieblichen Altersversorgung.
Ich möchte hervorheben, daß solche Ergebnisse von den Tarifpartnern des öffentlichen Dienstes, als sie ab 1967 eine dynamische beamtenähnliche Gesamtversorgung bis zu 75 °/o des letzten Bruttoeinkommens vereinbarten, nicht beabsichtigt waren. Sie ergeben sich vielmehr im wesentlichen aus der seitherigen Entwicklung der Lohn- und Gehaltsabzüge in Verbindung mit der Entwicklung der Arbeitsentgelte, während die Rentenbezüge faktisch abzugsfrei zufließen.
Wenn ich hierfür den auch in der Diskussion gebräuchlichen Begriff der „Überversorgung" verwende, so ergibt sich daraus bereits eine kritische Wertung.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Müller.
Herr Staatssekretär, in welchen Fällen, d. h. bei welchem Bruttoarbeitsentgelt und Familienstand, tritt die finanzielle Vergünstigung für den in den Ruhestand tretenden gegenüber den noch Erwerbstätigen bereits zwischen dem 25. und dem 35. Dienstjahr ein, oder gibt es das überhaupt nicht?
Es gibt dann eine Gesamtversorgung, wenn die Wartezeiten erfüllt sind. Unterhalb dieser Wartezeit gibt es nur eine Bezahlung auf versicherungsrechtlicher Basis, die nicht die Effekte hat, die ich Ihnen vorhin vortragen konnte.
Eine zweite Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, wären Sie denn bereit, mir eine Aufstellung zukommen zu lassen, aus der hervorgeht, in welchen Fällen und in welcher Höhe eine Vergünstigung der Ruhegeldempfänger im Sinne meiner Frage 23 zu
verzeichnen ist und wie hoch der jeweilige Anteil dieser Ruhegelder am Gesamtaufkommen des zu gewährenden Ruhegeldes ist?
Ich bin gerne bereit, Ihnen diese Aufstellung zukommen zu lassen. Grundausführungen finden Sie bereits in dem Treuarbeitgutachten, das als Bundestagsdrucksache hier vorliegt.
({0})
Ich rufe Frage 24 des Herrn Abgeordneten Müller ({0}) auf:
Hat die Bundesregierung schon Überlegungen und in welcher Richtung angestellt, um diese offensichtliche soziale Ungerechtigkeit zu beheben?
Herr Abgeordneter, die Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes von Bund, Ländern und Gemeinden sind bereits vor geraumer Zeit in Verhandlungen mit den Gewerkschaften eingetreten, um das Problem der „Überversorgung" zu bereinigen. Sie führen diese Verhandlungen mit dem Ziel, ein angemessenes Verhältnis zwischen verfügbarem Arbeitseinkommen und Renteneinkommen herzustellen.
Eine Zusatzfrage, bitte.
Können Sie mir schon sagen, bis wann ungefähr eine eventuelle Neuregelung erfolgt?
Herr Abgeordneter, die Verhandlungen sind außerordentlich schwierig. Sie dauern schon zwei Jahre. Es gibt verschiedene Modelle, die durchdiskutiert worden sind. Ein neuer Termin mit den Gewerkschaften ist für Januar nächsten Jahres vorgesehen.
Eine zweite Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, . auf welcher Seite werden denn besondere Schwierigkeiten oder Widerstände gegen eine andere Regelung erkennbar?
Es liegt in der Natur der Sache, Herr Abgeordneter, daß die Gewerkschaften natürlich von einem Besitzstand nur sehr schwer herunterkommen können.
Ich rufe Frage 25 des Herrn Abgeordneten Dr. Wernitz auf:
Treffen Pressemeldungen zu bzw. hat die Bundesregierung Anhaltspunkte dafür, daß Aufgaben, die nach den gesetzlichen Vorschriften dem Bundesamt bzw. den Landesämtern für Verfassungsschutz obliegen, in der Bundesrepublik Deutschland zum Teil durch private Firmen wahrgenommen werden?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.
Herr Abgeordneter, die Bundesregierung hat keine Anhaltspunkte dafür,
daß die im Verfassungsschutzgesetz den Verfassungsschutzbehörden zugewiesenen Aufgaben zum Teil durch private Firmen wahrgenommen werden.
Haben Sie keine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Wernitz? - Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Laufs.
Herr Staatssekretär, ist es richtig,. daß die Verfassungsschutzämter schon auf Grund der gesetzlichen Regelung nur bei Einstellungen im öffentlichen Bereich und nicht auch im privaten Bereich tätig werden können?
Nicht einmal das, Herr Abgeordneter. Den Verfassungsschutzbehörden ist es wie Sie dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts entnehmen können, ausdrücklich verwehrt, Verfassungstreue besonders zu prüfen.
Ich rufe die Frage 26 des Herrn Abgeordneten Dr. Wernitz auf:
Hält die Bundesregierung es z. B. für zulässig, daß sogenannte politische Personenüberprüfungen oder ähnliche Auftrage im Zusammenhang mit der Feststellung der Verfassungstreue von Personen durch private Detekteien vorgenommen werden, und sieht sie eine Notwendigkeit bzw. Möglichkeit, hier gegebenenfalls gesetzgeberisch initiativ zu werden?
Die Bundesregierung lehnt es für ihren Bereich ab, die Einschaltung von Detekteien in dem von Ihnen erwähnten Bereich überhaupt in Betracht zu ziehen. Ausgehend von der bei Ihrer ersten Frage getroffenen Feststellung kann sich Ihre zweite Frage also nur auf die personalwirtschaftliche Praxis von Privatunternehmen bei der Beauftragung von Detekteien beziehen. Die Frage der Zulässigkeit der von Ihnen angesprochenen Handhabung ist nach Privatrecht zu beurteilen und unterliegt daher im Einzelfall der Nachprüfung durch die ordentlichen Gerichte bzw. durch die Arbeitsgerichte. Dabei sind naturgemäß auch die Persönlichkeitsrechte und -belange der Betroffenen zu berücksichtigen.
Wie Ihnen, Herr Abgeordneter, bekannt ist, mißt die Bundesregierung dem Problem des Persönlichkeitsschutzes auch im Privatrecht eine hohe Bedeutung bei. Hier sind z. B. die einschlägigen Teile des Bundesdatenschutzgesetzes, insbesondere § 31 Abs. 1 Nr. 1, zu nennen. Gesetzesinitiativen, die beabsichtigen, den Komplex aus dem Privatrecht herauszunehmen, sind zur Zeit nicht beabsichtigt.
Eine Zusatzfrage, bitte, Herr Dr. Wernitz.
Herr Staatssekretär, kann ich nach dem, was Sie zu meinen beiden Fragen gesagt haben, davon ausgehen, daß das Beispiel, das in diese Richtung zielte und das in einer Artikelserie des „Stern" unter dem Titel „Freiheit 78" angeführt wurde, wonach in einer Annonce in der „Aachener Volkszeitung" von einem Detektiv angeboten wurde, politische Personenüberprüfung vorzunehmen, ein Einzelfall ist?
Die Bundesregierung geht davon aus und wünscht dies.
Eine zweite Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit oder in der Lage, auch noch einmal in bezug auf diese Artikelserie im „Stern" dazu Stellung zu nehmen oder mit dem Wirtschaftsminister von Nordrhein-Westfalen, Herrn Riemer, Rücksprache zu halten, der gesagt hat, gegen derartige Praktiken seien wir machtlos, wobei auch das Versenden von Werbungsschreiben dieser Art an verschiedene Firmen eingeschlossen ist?
Herr Abgeordneter, soweit es sich im privaten Bereich abspielt, hatte ich Ausführungen zu den Möglichkeiten gemacht, die den Betroffenen offenstehen. In der von Ihnen angeführten Artikelserie handelt es sich nur um einen einzigen Fall, der zwar lokalisiert, aber nicht näher konkretisiert worden ist. Gleichwohl werden wir selbstverständlich mit dem Wirtschaftsminister von Nordrhein-Westfalen sprechen, falls es Ihr Wunsch ist.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Laufs.
Herr Staatssekretär, wie bewerten Sie in diesem Zusammenhang die Bedeutung des Grundrechts auf Berufsfreiheit, in das man bei einer gesetzlichen Regelung eingreifen müßte, was nur unter den engen Voraussetzungen zulässig wäre, die das Bundesverfassungsgericht für solche Einschränkungen bestimmt hat?
Herr Abgeordneter, das Bundesdatenschutzgesetz läßt eine solche Sammlung von Fakten zu; aber der Betroffene hat natürlich einen privatrechtlichen Anspruch, wenn in seine Intimsphäre eingegriffen wird. Die einschlägigen Bestimmungen geben dem Betroffenen das Recht, sich gegen solche Praktiken zu wehren.
Keine weitere Zusatzfrage.
Die Frage 27 des Herrn Abgeordneten Schäfer ({0}) wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär, für die Beantwortung der Fragen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen auf. Herr Parlamentarischer Staatssekretär Haehser steht zur Beantwortung zur Verfügung.
Vizepräsident Frau Renger
Die Frage 28 des Herrn Abgeordneten Pfeffermann wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Da der Herr Abgeordnete Wurbs nicht im Saal ist, wird seine Frage 29 schriftlich beantwortet, Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 30 des Herrn Abgeordneten Dr. Kunz ({1}) auf:
Welches ist das Ziel der von der Regierung ins Auge gefaßten „Strukturverbesserung" bei den landwirtschaftlichen Brennereien?
Herr Kollege Kunz, unsere landwirtschaftlichen Brennereien sind wegen ihrer hohen Herstellungskosten in der EG nicht wettbewerbsfähig. Das liegt daran, daß sie die teuren Rohstoffe Kartoffeln und Getreide verarbeiten und durchschnittlich nur etwa 700 Hektoliter Alkohol jährlich erzeugen. Die Bundesregierung möchte deshalb erreichen, daß die Brennereistruktur durch Zusammenlegung von Brennereien oder Übertragung von Brennrechten verbessert wird, um die Herstellungskosten zu senken, soweit sie nicht rohstoffbedingt sind.
Eine Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, wie kann die Bundesregierung überzeugend dartun, daß die Erhöhung der Brennrechtsgrenzen - beispielsweise eine Verdoppelung der bisherigen Brennrechtsgrenzen - die Wettbewerbssituation der deutschen Agrarbrennereien angesichts der Tatsache verbessert, daß es in anderen EG-Ländern - beispielsweise Irland, England, Holland - Brennereien gibt, die Brennrechte von über 100 000 Hektoliter haben?
Herr Kollege Kunz, wir haben, wie Sie ja sehr wohl wissen, eine Begrenzung der Brennrechte zur Zeit, z. B. auf 1 200 Hektoliter Alkohol bei landwirtschaftlichen Einzelbrennereien und auf 2 000 Hektoliter Alkohol bei landwirtschaftlichen Gemeinschaftsbrennereien. Wir haben natürlich Vergleichsmöglichkeiten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und haben festgestellt, daß Brennereien, die über diesen Brennrechtsgrenzen liegen, eindeutig kostengünstiger arbeiten, nicht was den Einsatz des Rohmaterials, sondern was die Verarbeitung angeht.
Zweite Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, in Ihrer jetzigen Antwort, wenn ich sie richtig verstanden habe, widersprechen Sie sich; aber ich möchte - Haehser, Parl. Staatssekretär: Vielleicht haben Sie sie nicht richtig verstanden.
Herr Staatssekretär, ich darf leider nicht mehr als zwei Fragen stellen. Meine zweite Frage lautet: Warum überhaupt schwächt die Bundesregierung durch die im Rahmen der vorgesehenen Änderung des Branntweinmonopolgesetzes angestrebte Verschlechterung die Position der deutschen landwirtschaftlichen Brennereien unmittelbar vor den Verhandlungen über eine Alkoholagrarmarktordnung der EG?
Aus dieser Ihrer letzten Bemerkung spricht sehr viel Optimismus, Herr Kollege Kunz, als ob nicht nur Verhandlungen bevorstünden, sondern sogar der Abschluß von Verhandlungen über eine solche Alkoholagrarmarktordnung. Ich kann diesen Optimismus nicht teilen.
Sie haben gefragt, welches das Ziel der von der Regierung ins Auge gefaßten „Strukturverbesserung" bei den landwirtschaftlichen Brennereien sei. Das Ziel ist, die Wettbewerbsfähigkeit dadurch zu erhöhen, daß kostengünstiger produziert wird.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Linde.
Herr Staatssekretär, hat die Förderung der landwirtschaftlichen Brennereien in der heutigen Agrarstruktur überhaupt noch einen wirtschaftspolitischen Sinn? Ist das nicht vielmehr ein Mittel, das in früherer Zeit landwirtschaftlichen Nebenerwerb gefördert hat? Halten Sie es überhaupt noch für sinnvoll, solche kleinen Brennereien zu fördern?
({0})
Herr Kollege Linde, es kann nicht bestritten werden, daß in der Geschichte dieser Brennereien der Gedanke lag, der in Ihrer Frage zum Ausdruck gekommen ist. Heutzutage ist aber die Verbindung einer Brennerei mit einem landwirtschaftlichen Betrieb zweifellos geeignet, die Kostengestaltung des gesamten Betriebs günstig zu beeinflussen.
Herr Abgeordneter Niegel zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist sich die Bundesregierung darüber im klaren, daß in vielen Fällen eine Zusammenlegung von Brennereien, um eine Strukturbereinigung zu erzielen, beispielsweise um den kostenträchtigen Schlempetransport zu vermeiden, zu großen Gemeinschaftsviehställen führen dürfte, die wegen des dann verstärkt auftretenden Zwanges zur Güllemistbereitung zu erheblichen Umweltproblemen führen werden?
Hat das alles noch etwas mit der Frage zu tun? Ich bitte sehr um Entschuldigung, daß ich so frage.
Ich sehe es nicht, Frau Präsidentin, aber -
Wenn Sie antworten wollen, bitte.
Es geht um Brennereien, und das alles betrifft das Ziel der Strukturverbesserung.
Ich will natürlich gern sagen, daß ich mir große Gemeinschaftsbrennereien in Ihrem bayerischen Heimatland angesehen habe und dabei davon überzeugt worden bin, daß die Zusammenschlüsse günstig sind und übrigens auch von den Beteiligten - es sind zum Teil Genossenschaftsbrennereien - günstig beurteilt werden.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ey.
Herr Staatssekretär, zur Klärung die Frage: Ist mit der erstrebten und sicherlich auch anerkennenswerten beabsichtigten Strukturverbesserung bei den Brennereien nicht zwangsläufig eine zahlenmäßige Reduzierung der Brennereien dergestalt zu erwarten, daß damit automatisch für die betroffene Landwirtschaft Strukturnachteile entstehen?
Ich bin hier nach dem Ziel der Strukturverbesserungen gefragt worden, Herr Kollege. Ich habe dazu Auskunft gegeben. Es würde weder mit der Frage in einem Zusammenhang stehen, noch würde es sich mit meiner Antwort vertragen, wenn ich Ihnen, der Sie Strukturverschlechterungen vermuten, recht gäbe.
Ich habe den Eindruck, mehr ist aus dem ,Herrn Staatssekretär nicht herauszuholen. Ich rufe deshalb die Frage 31 des Herrn Abgeordneten Wüster auf:
Ist die Bundesregierung bereit, Maßnahmen zu ergreifen, die Kursmanipulationen ({0}) an der Börse verhindern?
Frau Präsidentin, wenn der Herr Kollege einverstanden ist, möchte ich gern die Frage 31 und 32 zusammen beantworten.
Der Fragesteller ist damit einverstanden. Ich rufe also auch die Frage 32 des Herrn Abgeordneten Wüster auf:
Wie kann der Vertrauensschutz der Sparer und Erwerber von Aktien durch die Börsenaufsicht sichergestellt werden?
Herr Kollege Wüster, der in Ihrer Anfrage erwähnte Presseartikel bezieht sich auf den sogenannten Insider-Handel. Das ist der Handel mit börsennotierten Wertpapieren durch Personen, die einen auf Grund ihrer Stellung erworbenen Informationsvorsprung zum Nachteil der nicht informierten Anleger ausnützen.
In der Bundesrepublik Deutschland hat die Börsensachverständigenkommission beim Bundesministerium der Finanzen eine freiwillige Regelung erarbeitet und im Jahre 1970 den beteiligten Wirtschaftskreisen zur Annahme empfohlen. Diese Regelung umfaßt Insider-Handelsrichtlinien, Händler-und Beraterregeln sowie eine Verfahrensordnung. Das gesamte Regelwerk ist im Jahre 1976 auf Grund erster praktischer Erfahrungen in überarbeiteter Neufassung vorgelegt worden.
Die überarbeiteten Insider-Regeln haben bisher 226 Unternehmen anerkannt, die 84 % des börsennotierten Aktienkapitals repräsentieren. Bei Hinzurechnung von weiteren 63 Unternehmen, für die bisher noch die alten Insider-Regeln gelten, beträgt die Anerkennungsquote 95,2 % des an den Börsen zugelassenen Aktienkapitals.
Anläßlich der Beratung der Börsengesetznovelle hat der Finanzausschuß des Deutschen Bundestages auf Anregung des Wirtschaftsausschusses im November 1974 eine Anhörung von Verbänden und Sachverständigen zur Frage des Schutzes des Publikums vor dem Mißbrauch von Insider-Informationen durchgeführt. Danach haben Finanzausschuß und Wirtschaftsausschuß es nicht für erforderlich gehalten, im Rahmen der Börsengesetznovelle eine gesetzliche Regelung zur Bekämpfung von Mißbräuchen durch Insider einzufügen. Beide Ausschüsse haben sich vielmehr dafür ausgesprochen, es zunächst bei einer Beobachtung der verbesserten freiwilligen Insider-Regeln bewenden zu lassen.
Die Bundesregierung hält diese Ansicht auch heute noch für richtig. Die gegenwärtigen Erkenntnisse rechtfertigen es aber, die zum Schutz der Anleger gegenüber Insider-Geschäften getroffenen Maßnahmen sorgfältig zu beobachten. Die Bundesregierung wird den Anlegerschutz verbessern, sobald sich dies als notwendig erweisen sollte.
Zusatzfrage, Herr Kollege Wüster, bitte.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär, für die umfangreiche Antwort. Können Sie mir sagen - oder mitteilen -, wie oft die Börsenaufsicht in derartigen Fällen in Aktion treten mußte?
Ich kann es Ihnen sagen. Wenn meine Informationen, Herr Kollege Wüster, richtig sind, haben in zwei Fällen Verfahren stattgefunden. Die zuständigen Prüfungskommissionen haben dabei in keinem Fall Verstöße gegen die Insider-Regeln feststellen können.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter von der Heydt.
von der Heydt Freiherr von Massenbach ({0}) : Kann die Bundesregierung bestätigen, daß in solchen Fällen nicht die Börsenaufsicht, sondern gerade die Insider-Kommission eingeschaltet wird, daß es sich also nicht um eine Aufgabe der Börsenaufsicht handelt?
Herr Kollege, ich habe das Verfahren vorhin geschildert. Ich habe gesagt, daß wir in der Bundesrepublik Deutschland auf eine gesetzliche Regelung verzichtet und eine freiwillige Regelung herbeigeführt haben. Wir machen damit - das beweist meine Antwort auf die Zusatzfrage des Kollegen Wüster - gute Erfahrungen. In Ländern, wo es gesetzliche Regelungen gibt - es gibt auch solche -, sind die Erfahrungen keineswegs besser als bei uns.
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe Frage Nr. 33 - des Herrn Abgeordneten Dr. Voss - auf:
Welche Haltung nimmt die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem geplanten EG-Währungsverbund zu der in einer „Spiegel"-Veröffentlichung vom 6. November 1978 Bundesbankpräsident Emminger zugeschriebenen Äußerung ein, es sei wünsdienswert, „daß möglichst alle EG-Länder dem neuen Verbund beitreten möchten er habe Zweifel, ob dies sofort möglich sein wird"?
Herr Kollege, die Bundesregierung hält es vor allem aus europapolitischen Gründen für wünschenswert, daß alle Mitgliedsstaaten dem europäischen Währungssystem beitreten, das die Zone äußerer und innerer Stabilität ausweiten will. Die Entscheidung wird jedoch von jedem einzelnen Mitgliedstaat zu treffen sein. Die Bundesregierung hofft, daß möglichst viele Mitgliedstaaten in der Lage sein werden, von Anfang an die engeren Bandbreiten der Wechselkurse zu akzeptieren.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Voss.
Herr Staatssekretär, welche berechtigten Aussichten bestehen denn für den Beitritt weiterer Staaten, die den Kriterien entsprechen würden, die die Bundesbank aufstellt?
Sie wissen, Herr Kollege, daß in Bremen und in Aachen - dort war es wohl - Gespräche mit einer Reihe von europäischen Regierungen stattgefunden haben, denen weitere Konsultationen gefolgt sind. Dabei tauschen die Regierungen oder einzelne Mitglieder der Regierungen Gedanken aus oder teilen mit oder deuten an, was ihre Absichten sind. Auf Grund dieser Konsultationen und Gespräche besteht bei uns die Vermutung, daß der Kreis derjenigen, die sich diesem System anschließen, nicht klein sein wird.
Zweite Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, teilt die Bundesregierung denn die Ansicht der Bundesbank, daß der Beitritt von drei oder vier Ländern zu diesem Währungsverbund ein gewisses Risiko deshalb darstellen würde, weil es mit relativ hohen Inflationsraten verbunden sein müßte?
Die Frage nach den Inflationsraten ist wohl mehr in Ihrer weiteren Frage, nämlich der Frage 34, angesprochen worden. Wenn es Ihnen recht ist, würde ich Ihnen diese jetzt beantworten.
Dann rufe ich auch Frage 34 - des Herrn Abgeordneten Dr. Voss -auf :
Welche Haltung nimmt die Bundesregierung gegenüber der in derselben „Spiegel"-Veröffentlichung zitierten Passage aus dem Brief des Bundesbankpräsidenten ein, wonach das EG-Währungssystem „nicht durch eine Harmonisierung der Inflationsraten auf einer mittleren Linie" erreicht werden darf, sondern durch eine überall ,;gleichmäßig strikte währungs- und wirtschaftspolitische Disziplin untermauert" werden muß?
Die Bundesregierung, Herr Kollege Dr. Voss, ist ebenso wie die Deutsche Bundesbank der Auffassung, daß ein dauerhaftes europäisches Währungssystem nicht nur stabile Wechselkurse, sondern auch eine stabile Wirtschaftsentwicklung in der Gemeinschaft voraussetzt.
Eine Harmonisierung der Inflationsraten auf einer mittleren Linie wäre mit diesem Stabilitätsziel nicht vereinbar. Auch unsere Partner in der Gemeinschaft stimmen mit uns darin überein, daß das europäische Währungssystem sein Ziel verfehlen würde, wenn es eine Inflationsgemeinschaft der Mitgliedstaaten zur Folge hätte. Die Bundesregierung geht davon aus, daß das europäische Währungssystem stabilitätsorientierte Regeln erhält, die von allen Teilnehmerländern anerkannt und beachtet werden. Ratschläge, die die Deutsche Bundesbank in dieser Richtung gibt, werden von der Bundesregierung akzeptiert. Sie treffen sich mit ihrem eigenen Bemühen.
Zusatzfrage, Herr Dr. Voss.
Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Meinung, daß nach Ihren Ausführungen das allein nicht ausreichen dürfte, um die notwendige strikte währungs- und wirtschaftspolitische Disziplin zu erreichen? Sind Sie in der Lage, mir einige konkrete Maßnahmen zu nennen, die die Bundesregierung in dieser Weise zu ergreifen gedenkt?
Sicher wäre ich in der Lage, Herr Kollege Dr. Voss, nur würde das den Rahmen der Fragestunde sprengen. Es hat ja im Anschluß an die Bekundung über die Einführung des europäischen Währungssystems eine ganze Reihe von Veröffentlichungen gegeben. Auch das Bundesministerium der Finanzen hat solche Veröffentlichungen herausgegeben. Eine davon, die einiges zusammenfaßt, stelle ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Im übrigen darf ich mir den Hinweis erlauben, daß wir nach. grundsätzlichen Bekundungen am Anfang aller Verhandlungen stehen. Nun wird es vom Ergebnis der Verhandlungen abhängen, ob das zum Tragen kommt, was ich als Besorgnis aus Ihrer Frage herausgehört habe.
Zweite Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, Ihnen sind sicherlich die Stimmungslagen in denjenigen Staaten bekannt, die für einen Beitritt in Betracht kämen. Ich darf an die letzte Äußerung des Herrn Debré erinnern, der mit seiner Äußerung nicht allein steht, und möchte Sie fragen, wie Sie angesichts dieser Stimmungslagen versuchen wollen, das durchzusetzen, was für meine Begriffe notwendig wäre, um zu dieser Disziplin zu kommen.
Nun, Sie wissen, daß der Herr Bundeskanzler mit einer Reihe von Regierungschefs Gespräche geführt hat. Sie wissen, daß der Bundesminister der Finanzen mit einer Reihe von Kollegen gesprochen hat. Diese Gespräche werden fortgesetzt, und am Ende all dieser Gespräche erhofft sich die Bundesregierung, daß das europäische Währungssystem, dessen Notwendigkeit wohl von keinem bestritten wird, so aussieht, daß es die Hoffnungen erfüllt, die in dieses System gesetzt sind.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter von der Heydt von Massenbach.
von der Heydt Freiherr von Massenbach ({0}) : Herr Staatssekretär, nachdem Sie soeben meinem Kollegen Dr. Voss gesagt haben, dieses europäische Währungssystem werde Regelungen enthalten, die sicherstellen, daß es auf mehr Stabilität ausgerichtet ist, andererseits aber gesagt haben, das darzustellen würde die Fragestunde sprengen und im übrigen stehe man erst am Anfang der Verhandlungen, darf ich Sie bitten, mir wenigstens eine Regelung aus dem vorgesehenen Strauß verschiedener Regelungen zu nennen, die diese Ausrichtung auf mehr Stabilität auch bei unseren Nachbarstaaten sicherstellen kann.
Lieber Herr Kollege, ich habe hier ein Papier mit fünf eng beschriebenen DIN-A4-Seiten, das sich mit dieser Problematik befaßt. Dies zu verlesen, paßt nicht in die Fragestunde. Aber auch Ihnen mache ich das Angebot, ein solches umfassendes Papier - es kann auch ein anderes sein - zur Verfügung zu stellen.
Zusatzfrage? - Bitte, Herr Kollege Ey.
Herr Staatssekretär, sind nicht die unterschiedlichen Positionen der Länderregierungen zu ihren Länderbanken mit von entscheidender Bedeutung für die Frage der Gemeinsamkeit der Währungen sowie auch das Verantwortungsbewußtsein aller Länderregierungen im Hinblick auf die gemeinsame Stabilität.
Ich bin der Auffassung, daß die Politik in allen Staaten, um die es
hier geht, von den Regierungen gemacht wird. Selbst dort, wo die Banken autonom sind - wie bei uns -, macht doch in erster Linie die Regierung die Wirtschafts- und Währungspolitik.
Keine weitere Zusatzfrage.
Die Frage 35 des Herrn Abgeordneten Schneider wird schriftlich beantwortet, da der Fragesteller nicht im Saal ist. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Frage 36 des Herrn Abgeordneten Dr. Sprung:
Gibt es einen kritischen Brief des Bundesbankpräsidenten an den Bundeskanzler vom September 1978 in der Frage der EGWähruggsunion, und ist die Bundesregierung bereit, die Argumente der Deutschen Bundesbank im Finanzausschuß des Deutschen Bundestags zur Diskussion zu stellen?
Herr Kollege Dr. Sprung, die Deutsche Bundesbank hat, wie es wohl ihre Verpflichtung ist, zum europäischen Währungssystem Stellung genommen. In einem Papier der Deutschen Bundesbank dazu heißt es - obwohl es sich um ein vertrauliches Papier handelt, darf ich diesen Absatz vorlesen -:
Der Zentralbankrat der Deutschen Bundesbank hält es in Übereinstimmung mit der Bundesregierung für ein wünschenswertes Ziel, durch engere währungspolitische Zusammenarbeit eine Zone größerer Währungsstabilität in Europa zu schaffen und damit einen wichtigen Beitrag zur weiteren wirtschaftlichen und politischen Einigung Europas zu leisten.
Dieses erwähnte Papier wurde mit einem Begleitschreiben des Bundesbankprärsidenten übersandt. Dieses Begleitschreiben war keinesfalls ein kritischer Brief an den Bundeskanzler.
Die Bundesregierung - um zum zweiten Teil Ihrer Frage zu kommen - ist selbstverständlich bereit, im Finanzausschuß des Deutschen Bundestages alle. Argumente zu diskutieren, die von den Mitgliedern dieses Ausschusses zur Diskussion gestellt werden. Der Finanzausschuß, wie Sie wissen, Herr Dr. Sprung, ist am 4. Oktober und der Auswärtige Ausschuß am 8. November dieses Jahres über den Stand der laufenden Vorarbeiten für das europäische Währungssystem unterrichtet worden. Eine weitere Unterrichtung des Finanzausschusses über das Ergebnis der Ratstagung der EG-Wirtschafts- und -Finanzminister ist für den 20. November 1978 vorgesehen.
Zusatzfrage, bitte, Herr Abgeordneter Spring.
Herr Staatssekretär, in dem Brief des Bundesbankpräsidenten, von dem Sie sagen, daß es kein kritischer Brief gewesen sei, sind gleichwohl Bedenken geäußert worden. Teilt die Bundesregierung diese dort geäußerten Bedenken und bringt sie diese Bedenken in den Verhandlungen, die im Augenblick geführt werden, zum Ausdruck?
Ich hatte mir erlaubt zu sagen, Herr Kollege Dr. Sprung, daß es ein Begleitschreiben zu einem Papier der Bundesbank gewesen sei. In diesem Papier der Bundesbank sind eine Reihe von Hinweisen gegeben worden, die zu beachten die Bundesbank für nützlich hält. Dieses Papier und die Elemente der Probleme, die in ihm angeschnitten worden sind, können bei der Finanzausschußsitzung berücksichtigt werden. Es gibt viele Dinge, die die Bundesbank der Bundesregierung zur Überlegung anheimgibt und die dazu führen, daß die Bundesregierung der Anregung der Bundesbank folgt.
Zweite Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, in der zitierten Veröffentlichung des „Spiegel" wird eine Passage aus dem Brief des Bundesbankpräsidenten wiedergegeben, wonach der vorgesehene Umfang der Kredithilfen als zu weitgehend erscheine, wodurch die Gefahr bestehe, daß die Währungsdisziplin aufgeweicht und die Tendenz zum zu langen Festhalten an unrichtigen Wechselkursen unterstützt werde. Teilt die Bundesregierung diese Meinung der Bundesbank?
Dieser von Ihnen zitierte Artikel enthält eine Reihe von Zitaten, etwa, daß keine Harmonisierung der Inflationsraten auf einer mittleren Linie erfolgen sollte. Im bisherigen Verlauf der Fragestunde hatte ich bereits gesagt, daß dies auch die Meinung der Bundesregierung ist. Es heißt in diesem Artikel, das europäische Währungssystem müsse durch eine gleichmäßige strikte wirtschafts- und währungspolitische Disziplin untermauert werden. Ich verrate kein Geheimnis, wenn ich sage, daß die Bundesregierung Disziplin auf diesen Gebieten nicht nur selbst übt, sondern auch von anderen erwartet,
Um nun näher an Ihre Frage heranzukommen: Es gibt manche Elemente, die von der Bundesbank vorgebracht worden sind, die durchaus auch der Auffassung der Bundesregierung entsprechen.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Voss.
Herr Staatssekretär, vermögen Sie mir denn zu erklären, warum die Bundesbank derartige Bedenken der Bundesregierung notifiziert, wenn sie nicht die Sorge haben müßte, daß sie zumindest nicht in der Art, wie sie es für richtig hält, von der Bundesregierung berücksichtigt werden?
Ich hatte mir zu Beginn der Beantwortung der Fragen des Kollegen Sprung erlaubt zu sagen, daß die Deutsche Bundesbank, wie es wohl ihre Verpflichtung ist, zum europäischen Währungssystem Stellung genommen hat. Ich würde mich über eine Bundesbank, die zu diesem Thema nichts zu sagen wüßte, sehr wundern, und ich hoffe, Sie mit mir.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter von der Heydt.
von der Heydt Freiherr von Massenbach ({0}) : Herr Staatssekretär, könnte es sein, daß die Bundesbank gar keine Zweifel an den guten Absichten der Bundesregierung hegt, das europäische Währungssystem auf diesem Stabilitätskurs aufzubauen daß es der Bundesregierung aber eventuell nicht gelingen könnte, gegenüber den europäischen Nachbarn das Erforderliche durchzusetzen und daß sie dann eventuell zu Kompromissen bereit wäre, die der Bundesbank nicht richtig erscheinen?
Ich will hierzu sagen, daß die Deutsche Bundesbank über alles informiert wird, was die Bundesregierung auf währungspolitischem Sektor tut, d. h., sie ist in keiner Phase des Verfahrens ohne Information.
Ich rufe Frage 37 des Herrn Abgeordneten Dr. Sprung auf:
Trifft zu, daß - wie im „Spiegel" vom 6. November 1978 gemeldet - der Bundeskanzler die Pläne zur europäischen Währungsunion „ohne seinen zuständigen Ressortchef betreibt"?
Herr Kollege Dr. Sprung, die Antwort lautet nein.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Herr Staatssekretär, galt das auch für die Vorbereitung des Gipfels von Bremen?
Dieses Nein gilt für Ihre Frage.
Zweite Zusatzfrage? - Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe Frage 38 des Herrn Abgeordneten Niegel auf:
Welches Bundesministerium, einschließlich des Kanzleramts, hat, auf einzelne Parlamentarische Staatssekretäre gerechnet, die höchsten Autotelefonkosten 1977 für den Parlamentarischen Staatssekretär, begründet sich darin die Bedeutung des Bundesministeriums bzw. desjenigen Parlamentarischen Staatssekretärs, und wie ist die Flühe der Autotelefonkosten im Verhältnis zu anderen Bundesministerien .zu rechtfertigen?
Herr Kollege Niegel, im Laufe des Jahres 1977 fielen bei ganzjährig betriebenen Autotelefonen in den Dienstwagen von Parlamentarischen Staatssekretären und Staatsministern die höchsten Kosten bei meinem Kollegen im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten an.
({0})
Die Höhe der Kosten hat nichts zu tun mit der Bedeutung des Ministers, des Ministeriums oder des
Parl. Staatssekretär Dr. Haehser
Parlamentarischen Staatssekretärs, auch nicht im Verhältnis zu anderen Bundesministerien. Sie ist durch die zu erledigenden Aufgaben bedingt.
Wenn ich mir einen Zusatz erlauben darf: Es gibt auch unter meinen Kollegen in diesem Hause solche, die hohe Telefonkosten verursachen, und solche, die geringe Telefonkosten verursachen. Keinesfalls würde ich denjenigen, der geringe Kosten verursacht, automatisch für den weniger bedeutenden und denjenigen, der hohe Kosten verursacht, automatisch für den bedeutenderen Kollegen halten.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Niegel.
Herr Staatssekretär, können Sie sagen, wer die zweithöchsten Telefonkosten verursacht hat, in welchem Verhältnis sie zu den Kosten der anderen stehen und wer die nächsthöchsten Kosten verursacht hat?
Das kann ich Ihnen jetzt nicht sagen, weil ich danach vorher nicht gefragt worden bin. Ich kann Ihnen nur sagen, wer überhaupt keine Autotelefonkosten verursacht hat, nämlich ich, weil ich ein solches Telefon nicht habe.
({0})
Mir ist jetzt allerdings vom Haushaltsausschuß eines bewilligt worden.
({1})
- Warum soll man, wenn man schon den Arm in Gips hat, nicht einmal für sich werben?
Ich füge hinzu, Herr Kollege Niegel, daß ich es für geboten halte, daß die Vertreter der Minister, wenn es ihr Wunsch ist, mit diesem modernen Kommunikationsmittel ausgestattet werden. Denn es liegt in der Natur unserer Arbeit, daß wir mehrfach in der Woche, häufig auch täglich stundenlange Fahrten hinter uns zu bringen haben. Manchmal haben wir es dann mit einem rollenden Büro zu tun, in dem Akten bearbeitet werden müssen. Dann sind Rückfragen erforderlich, und man -muß erreicht werden. Ich halte also in einem Industriestaat den Einsatz dieses modernen Kommunikationsmittels bei denjenigen, die es als erforderlich erachten, für richtig.
Haben Sie noch eine Frage? - Bitte, Herr Kollege.
Trifft es zu, Herr Staatssekretär, daß die durchschnittlichen Autotelefonkosten, berechnet nur nach der Gesprächsgebühr - also nicht nach der Grundgebühr -, bei 1 589 DM je Parlamentarischen Staatssekretär liegen, daß Herr Kollege Gallus bei 3 530 DM liegt, also mehr als doppelt so hohe Kosten verursacht hat, und daß Herr Kollege Dr. de With vom Justizministerium Kosten von 3 132 DM, also genau doppelt so viel verursacht hat, wie der Durchschnitt beträgt?
Ich kann Ihnen im jetzigen Augenblick nicht genau sagen, ob das zutrifft, genauso wie ich nicht sagen kann, was dieser Teil der Fragestunde kostet.
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär, daß Sie trotz Ihrer Armverletzung zur Verfügung gestanden haben.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft. Zur Beantwortung steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Grüner zur Verfügung.
Die Fragen 39 und 40 des Abgeordneten Wolfram ({0}) werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Die Frage 41 des Abgeordneten Peiter ist zurückgezogen worden.
Die Frage 42 des Abgeordneten Dr. Spöri wird schriftlich beantwortet, da der Fragesteller nicht im Saal ist. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Die Frage 43 des Abgeordneten Kittelmann wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Die Frage 44 der Abgeordneten Frau Fischer wird schriftlich beantwortet, da die Fragestellerin nicht im Saal ist. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Verehrter Herr Staatssekretär, ich darf Sie wieder entlassen und danke für Ihre Anwesenheit.
Jetzt kommen die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Zur Beantwortung steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Gallus zur Verfügung.
Die Frage 45 des Abgeordneten Dr. von Geldern wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 46 des Abgeordneten Kolb auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß aus dem Ausland Eier in Kleinpackungen eingeführt werden, die bereits mit einer deutschen Packstellennummer, einer deutschen Firmenbezeichnung und z. T. mit dem CMA-Zeichen versehen sind und dadurch für den Verbraucher als deutsche Eier gelten, und wenn ja, was kann im Verantwortungsbereich der Bundesregierung dagegen unternommen werden?
Herr Kollege, ausländische Eier dürfen mit einer deutschen Firmenbezeichnung versehen sein, wenn die Verpackung im Auftrag einer deutschen Firma erfolgte. Da auf der Verpackung von Eiern die Packstellennummer des Betriebs anzugeben ist, der die Eier verpackt hat, ist es ein Verstoß gegen die bestehenden Rechtsvorschriften, wenn eine ausländische Packstelle eine deutsche Kennummer verwendet. Nach den Güte- und Prüfbestimmungen für das CMA-Gütezeichen dürfen nur im Inland erzeugte
Parl. Staaatssekretär Gallus
und von einer deutschen Packstelle verpackte Eier das Gütezeichen führen, wenn die festgelegten Gütevorschriften erfüllt sind. Für die Einhaltung der Rechtsvorschriften sind die Bundesländer, für die korrekte Verwendung des CMA-Zeichens ist die CMA selbst zuständig.
Die Verwendung des CMA-Gütezeichens erfolgt nach vertraglichen Vereinbarungen zwischen der CMA als Inhaberin des Zeichens und den Zeichenverwendern. Der Zeichenverwender, der das CMA-Gütezeichen nur für inländische Ware verwenden darf, unterliegt der ständigen Kontrolle der CMA. Erfahrungsgemäß sind die durchgeführten Kontrollmaßnahmen geeignet, Mißbräuche aufzudecken.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kolb.
Herr Staatssekretär, wie oft werden Kontrollen ausländischer Eier durch die zuständigen Behörden der Bundesländer an der. Grenze vorgenommen, um derartige Verstöße gegen die EG- Marktordnung zu verhindern?
Herr Kollege, die genaue Zahl kann ich Ihnen jetzt nicht nennen. Ich kann Ihnen aber mitteilen, daß die Länder Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen seit Monaten verstärkte Kontrollen durchführen.
Eine zweite Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, sieht die Bundesregierung darin eine Täuschung des Verbrauchers über die Herkunft der Eier, und was gedenkt sie zu tun bzw. was kann sie unternehmen, damit das in Zukunft unterbleibt?
Die Bundesregierung steht auf dem Standpunkt, daß es ein Kennzeichnungsgesetz gibt. Soweit Verstöße gegen dieses Kennzeichnungsgesetz erfolgen, wird dagegen eingeschritten.
Keine weitere Zusatzfrage. - Dann rufe ich die Frage 47 des Herrn Abgeordneten Niegel auf:
Sind der Bundesregierung Tatsachen bekannt, inwieweit in Belgien und Frankreich die dortige Malzwirtschaft aus Landesmitteln bzw. Mitteln der EG dahin gehend gefördert wurde, daß neue Betriebe als Konkurrenz zur deutschen Malzwirtschaft aufgebaut wurden, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus?
Herr Kollege Niegel, zum Bestandteil der europäischen Agrarstrukturpolitik gehört auch das Bemühen der Gemeinschaft, die Strukturen im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Grunderzeugnisse zu verbessern. Dahinter steht der Gedanke, daß zu den wesentlichen Voraussetzungen für einen gesicherten Absatz und die Erzielung angemessener Preise in der Landwirtschaft eine möglichst effiziente und rationelle Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte gehört. Hierzu bedarf es leistungsfähiger und
moderner Verarbeitungs- und Vermarktungsbetriebe.
Im Rahmen dieser Politik sind in der Vergangenheit auf der Grundlage der EWG-Verordnung 17/64 zahlreiche Investitionsvorhaben aus der gesamten Gemeinschaft mit Mitteln des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Ausrichtung, gefördert worden, darunter auch einige Mälzereien in Frankreich und. Belgien. Die Inanspruchnahme dieser Mittel setzte voraus, daß sich die Mitgliedstaaten mit nationalen Zuschüssen an der Förderung beteiligten.
Die deutsche Mälzereiwirtschaft hat sich gegen eine Förderung von Mälzereiunternehmen ausgesprochen. Die Bundesregierung hat sich mit Rücksicht auf die Probleme der deutschen Mälzereiwirtschaft bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Einstellung der Förderung eingesetzt und erreicht, daß die Kommission seit 1976 keine Zuschüsse mehr für Investitionen im Mälzereisektor gewährt. Ob seither Mälzereibetriebe in Frankreich oder Belgien nationale Investitionsbeihilfen erhalten haben, ist der Bundesregierung nicht bekannt.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Niegel.
Herr Staatssekretär, in welcher Höhe wurden durch die EG- und durch Ländermittel in Frankreich und Belgien hier zusätzlich, getrennt nach den einzelnen Ländern, Kapazitäten geschaffen?
Herr Kollege, das kann ich im Augenblick nicht sagen. Ich bin aber gerne bereit, Ihnen diese Mengen schriftlich mitzuteilen.
Eine weitere Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, können Sie auf diesem Gebiet eine eklatante Wettbewerbsverzerrung zu Lasten unserer deutschen Malzwirtschaft feststellen?
Herr Kollege Niegel, die Errichtung von Produktionsstätten irgendwelcher Art in der EWG kann Wettbewerbsverzerrungen hervorrufen, wenn diese Produktionsstätten in einigen Ländern über eine lange Zeit einseitig gefördert werden. Aber diese Förderung gilt ja allgemein und ist von diesen Ländern lediglich vermehrt in Anspruch genommen worden. Das resultiert daraus, daß Frankreich und auch Belgien in entsprechendem Umfang Gerste anbauen. Ich glaube, unter diesem Gesichtspunkt kann man das nicht als Wettbewerbsverzerrung ansehen.
Keine weitere Zusatzfrage. - Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Vizepräsident Frau Renger
Ich 'rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung auf. Herr Staatssekretär Dr. Hiehle steht zur Beantwortung zur Verfügung.
Die Fragen 48 und 49 des Herrn Abgeordneten Merker werden schriftlich beantwortet, da der Fragesteller nicht im Saal ist. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 50 des Herrn Abgeordneten Biehle auf:
Sieht es auch die Bundesregierung nach den ernst zu nehmenden Aussagen führender Militärs der SED-Kampfgruppen als notwendig an, die operativen Fähigkeiten der „Kampfgruppen der Arbeiterklasse" neu zu beurteilen und ihre auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ({0}) gegebenen Antworten zu revidieren, und wenn ja, warum hat die Bundesregierung diese neue Beurteilung nicht schon von sich aus vorgenommen und Opposition und Öffentlichkeit unterrichtet?
Gestatten Sie, daß ich die beiden Fragen im Zusammenhang beantworte?
Der Fragesteller ist einverstanden. Dann rufe ich auch die Frage 51 des Herrn Abgeordneten Biehle auf:
Ist die Bundesregierung bereit, diese Unterrichtung von Opposition und Öffentlichkeit nachzuholen und die Verstärkung des Angriffspotentials der „DDR" und damit des Warschauer Pakts in die Datendiskussion der MBFR-Verhandlungen in Wien einzuführen?
Herr Abgeordneter, die starke Beachtung, die den Kampfgruppen in den vergangenen zwei Monaten in Ost und West in den Medien entgegengebracht worden ist, ist auf das 25jährige Bestehen der Kampfgruppen, nicht aber auf eine Steigerung der Kampfkraft in jüngster Zeit zurückzuführen. Die Bundesregierung sieht daher keinen Anlaß, die militärische Bedeutung der Kampf gruppen der DDR anders zu beurteilen, als sie das in ihrer Antwort auf die von Ihnen zitierte Kleine Anfrage bereits getan hat.
Daraus, Herr Abgeordneter, ergibt sich bereits die Beantwortung des ersten Teils Ihrer zweiten Frage.
Zum zweiten Teil Ihrer zweiten Frage, in dem danach gefragt wird, ob die DDR-Kampfgruppen in die Datendiskussion der MBFR-Verhandlungen einzuführen seien, darf ich Ihnen folgendes mitteilen: Ein wichtiges militärisches Ziel im Zusammenhang mit MBFR liegt darin, in erster Linie solche Offensivfähigkeit abzubauen, die einen Angriff nach vergleichsweise kurzer Vorbereitungszeit ermöglicht. Dies soll im Rahmen des gegenwärtigen MBFR-Ansatzes durch die Konzentration auf stehende militärische Kräfte und dabei insbesondere auf solche, die sich für großangelegte Offensivoperationen eignen, erreicht werden.
Die Kampfgruppen gehören, obwohl ihre Kampfkraft keineswegs unterschätzt werden darf, nicht zu diesen Kräften und wurden folgerichtig bisher nicht in die Verhandlungen eingeführt.
Indessen wurden alle Kräfte, die in einer militärischen Auseinandersetzung Bedeutung haben können, in die westliche Beurteilung der Lage sowie der Verhandlungsmöglichkeiten in Wien einbezogen.
Die Bundesregierung widmet der Entwicklung bei den Kampfgruppen wie auch bei anderen militärischen und paramilitärischen Organisationen des Warschauer Paktes größte Aufmerksamkeit und wird, wo immer dies nötig ist, die zur Verhandlung anstehenden Forderungen und Angebote auch unter Berücksichtigung dieser Kräfte prüfen und, soweit es um westliche Angebote und Forderungen geht, ihre Anpassung an die jeweils gegebene Lage im Bündnisrahmen veranlassen.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Biehle.
Herr Staatssekretär, hat die bisherige offensichtliche Unterschätzung der DDR-Kampfgruppen nicht auch darin ihre Begründung, daß die Bundesregierung den hohen Anteil von ehemaligen, militärisch gut ausgebildeten Angehörigen der NVA und der Grenztruppen - dies sind bis zu 70 % - unberücksichtigt ließ, obwohl dies in der Zwischenzeit selbst von DDR-Seite durch hohe NVA-Generäle bestätigt wurde?
Herr Abgeordneter, ich habe bereits ausgeführt, daß die Bedeutung und auch die Kampfkraft der Kampfgruppen keineswegs unterschätzt werden. Die Bundesregierung legt Wert darauf, daß hier zwischen den Kräften unterschieden wird, die operativ tätig werden, und den Kräften, die im Wege der Landesverteidigung territorial eingesetzt werden.
Weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Biehle? - Bitte.
Herr Staatssekretär, darf ich nicht davon ausgehen, daß Ihnen der Aufsatz des DDR-Generals Leube bekannt ist, in dem er ausdrücklich feststellt, daß die Kampfgruppen der DDR Bestandteil der Landesverteidigung seien und daß sie für operative Zwecke ausgebildet würden, was mit Ihrer Darstellung nicht übereinstimmt?
Der Bundesregierung sind die Ausführungen des Generalmajors Leube bekannt Die Bundesregierung sieht hier keinen Widerspruch zu ihrem bisherigen Verhalten und insbesondere zu den Äußerungen auf die Kleine Anfrage. Die operativen Aufgaben der Kampfgruppen liegen auf dem Gebiet der örtlich gebundenen Landesverteidigung - und das ist das Entscheidende -; denn sie unterscheiden sich damit ganz erheblich von den operativen Aufgaben von Streitkräften auf dem Gefechtsfeld. Ein Zusammenwirken mit anderen, besser bewaffneten Kräften, auch der NVA, in der Erfüllung dieser territorialen Aufgabe kann erwartet werden. Aber das ist nicht das entscheidende Kriterium. Das Tätigwerden der Kampfgruppen können wir nicht mit der Erfüllung von operativen Gefechtsaufgaben auf dem Gefechtsfeld
gleichsetzen. Das ist das _Entscheidende, auch wenn ich den Aufsatz des Herrn Leube berücksichtige.
Noch eine Zusatzfrage? - Bitte, Herr Biehle.
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht mit mir der Meinung, daß angesichts der Selbstdarstellung der DDR bezüglich der Kampfgruppen, die ja in der Zwischenzeit. im Umfang auf das Dreifache der NVA angestiegen sind, der derzeitige Präsenzbegriff, der in die MBFR-Verhandlungen in Wien eingeführt ist, im Blick auf die vorliegenden Erkenntnisse nicht mehr akzeptiert werden kann und daß die Kampfgruppen der DDR nun doch in die Datendiskussion in Wien einbezogen werden müssen, weil sonst das militärische Übergewicht das Warschauer-Pakt-Bereichs immer größer wird?
Herr Abgeordneter, falls es erforderlich sein sollte, diese Zahlen, an die Sie jetzt denken, in eine möglicherweise beginnende Datendiskussion einzuführen, wird das getan werden.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, sieht die Bundesregierung nicht die Notwendigkeit, die trotz aller sogenannten Entspannungsbemühungen zunehmende Militarisierung der mitteldeutschen Bevölkerung in stärkerem Maße in die künftigen politischen Diskussionen mit einzubeziehen?
Die Bundesregierung verfolgt diese Entwicklungen mit besonderer Aufmerksamkeit und wird alles tun, damit zu gegebener Zeit und zum richtigen Zeitpunkt in Übereinstimmung mit den Alliierten gehandelt wird.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Windelen.
Herr Staatssekretär, kann die Bundesregierung bestätigen, daß die DDR-Regierung von der schulischen Ausbildung bis zur ideologischen Ausrüstung der Kampfgruppen eine totale Militarisierung der Bevölkerung anstrebt, und welche militanten Organisationen werden in diesem Zusammenhang gegebenenfalls für die Erreichung dieses Zieles eingesetzt?
Herr Abgeordneter, ich bin im Moment nicht in der Lage, Organisationen numerisch und namentlich aufzuzählen. Ich glaube, das war auch nicht der eigentliche Sinn Ihrer Frage. Die Bestrebungen und das, was dort läuft, sind bekannt. Die Aufzählung können Sie mir, glaube ich, ersparen; ich müßte dann auch darauf hinweisen, daß ich nähere Zusammenhänge an dieser Stelle nicht darstellen kann.
Wollten Sie noch eine Zusatzfrage stellen, Herr Abgeordneter Windelen?
Frau Präsidentin, ich wollte lediglich fragen, ob die Antwort auf den zweiten Teil der Frage schriftlich nachgereicht werden kann.
Ja, sie kann nachgereicht werden.
({0})
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Niegel.
Herr Staatssekretär, warum war, als die Sendung über diese Fragen im ZDF lief, seitens des Bundesverteidigungsministeriums niemand bereit, vor der Kamera zu diesem Fragenkomplex Stellung zu nehmen?
Herr Abgeordneter Niegel, dies gehört wirklich nicht hierzu. Ich kann diese Frage nicht zulassen.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Straßmeir, bitte.
Herr Staatssekretär, hat die Bundesregierung unter dem Gesichtspunkt, daß die Führung der NVA den Betriebskampfgruppen operative Aufgaben zumißt, woraus Sie selbst daraus doch wohl die Schlußfolgerung ziehen können, daß damit die Zahl der Truppen der NVA auf dem Gefechtsfeld verstärkt werden kann, für sich selbst oder für ihre Verbündeten Vorschläge erarbeitet, wie diesem verstärkten Angriffspotential wirksam begegnet werden kann?
Herr Abgeordneter, Sie haben eine konditionalisierte Frage gestellt. Wenn die Conditio, die Ihrer Frage zugrunde liegt, eintreten sollte, ist die Bundesregierung bereit und auch in der Lage, rechtzeitig Überlegungen anzustellen, die Gegenstand der. weiteren Ausführungen in Ihrer Frage waren.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Sauer.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, Publikationen über diese Kampfgruppen zu unterstützen, um damit eine Aufklärungsarbeit - insbesondere auch in der Bundeswehr - zu ermöglichen?
Herr Abgeordneter, die Bundesregierung wird alles tun, was im Sinne einer sachgerechten Information über das Gesamtgebiet der operativen Kräfte und der territorialen Kräfte erforderlich ist.
Letzte Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ey.
Herr Staatssekretär, weisen die Ankündigungen und Äußerungen der DDR-Presse und auch einiger anderer Organe hinsichtlich einer Verstärkung des Potentials an vormilitärischer Ausbildung nicht eher deutlich in eine Offensivrichtung als in eine ausschließlich auf Lokalverteidigung abgestellte militärische Verteidigungskraft?
Herr Abgeordneter, die bekannten Entwicklungen deuten nicht darauf hin, daß bei der Komponente „operationelle Streitkräfte im Gefechtsfeld" etwas Derartiges unterstützt werden soll, sondern eher darauf, daß unter der Überschrift „territoriale Komponente" Aktivitäten gestärkt oder gar verursacht werden sollen.
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 52 des Herrn Abgeordneten Böhm ({0}) auf. - Der Herr Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Die Frage 53 der Frau Abgeordneten Simonis wird auf Wunsch der Fragestellerin schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 54 des Herrn Abgeordneten Ey auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Rahmen unserer Verteidigung zwar hochwertige Fernwaffensysteme vorhanden sind, diese jedoch aus Mangel an ausgebildeten Fachkräften personell nicht ausreichend bedient werden können?
Herr Abgeordneter, Fernwaffensysteme - ich muß das so betonen: Fernwaffensysteme - werden ausschließlich von den drei Nuklearmächten der Allianz, nämlich von den Vereinigten Staaten von Amerika, von Großbritannien und von Frankreich, unterhalten. Die Bundesregierung weiß positiv, daß alle drei Staaten der Einsatzbereitschaft solcher Systeme eine besondere Bedeutung zumessen. Es liegen keine Informationen vor, daß personelle Schwierigkeiten eine optimale Bedienung dieser Fernwaffensysteme beeinträchtigen.
Eine Zusatzfrage, bitte, Herr Kollege Ey.
Herr Staatssekretär, können Sie eine gleichlautende Antwort, wie Sie sie jetzt gegeben haben, auch für alle Raketenwaffensysteme geben?
Herr Staatssekretär, dies steht nun wieder nicht im Zusammenhang mit der Frage. Wollen Sie darauf noch antworten?
Frau Präsidentin, hier kann ich einen unmittelbaren Zusammenhang sehen. Ich mußte die Unterscheidung aus Gründen des Verständnisses vornehmen.
Ich verstehe zuwenig davon.
Herr Abgeordneter, ich habe Sie so verstanden, daß Ihre Frage jetzt in weitreichende Systeme und nicht in die ausgesprochenen Fernwaffensysteme hineingeht. Da ist die Situation wie folgt: Die Einsatzgeschwader und Pershing-Verbände der Luftwaffe oder die FlaRakBataillone und -Batterien ebenso wie die Lance-Einheiten des Heeres sind personell - quantitativ wie qualitativ - ausreichend besetzt. Sie haben ihre volle Einsatzbereitschaft und haben dies - darauf hinzuweisen legt die Bundesregierung besonderen Wert - durch gutes, teilweise hervorragendes Abschneiden bei allen nationalen und NATO-Überprüfungen des letzten Jahres, wie wir meinen und wie andere es bestätigt haben, zweifelsfrei unter Beweis gestellt.
Noch eine Zusatzfrage, Herr Kollege Ey, bitte.
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, Auslassungen von mir entgegenzunehmen, die andersartige Aussagen hierzu darstellen können?
Nur nicht an dieser Stelle, nicht hier.
Nein, das ist klar.
Ich bin bereit.
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär, für die Beantwortung der Fragen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen auf. Herr Parlamentarischer Staatssekretär Wrede steht zur Beantwortung zur Verfügung.
Frage 55 des Herrn Abgeordneten Dr. Laufs - Dr. Laufs ist nicht mehr im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Die Frage 56 der Frau Abgeordneten Simonis wird auf Wunsch der Fragestellerin schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 57. des Herrn Abgeordneten Thüsing auf:
Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die Truppentransporte von NATO-Verbündeten auf bundesdeutschen Straßen den gleichen Regelungen zu unterwerfen, wie sie auch für die Bundeswehr gelten?
Frau Präsidentin! Herr Kollege! Die Bundeswehr ist an das deutsche Verkehrsrecht gebunden. Nach Art. 57 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut gelten die deutschen VerkehrsvorParl. Staatssekretär Buschfort
schriften grundsätzlich auch für Truppentransporte der alliierten Entsendestaaten. Art. 57 Abs. 4 läßt jedoch im Falle dringender militärischer Erfordernisse bei gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gewisse Abweichungen von den deutschen Vorschriften zu.
Gleiches gilt für die Bestimmung und Benutzung eines Straßennetzes für den alliierten Verkehr mit Kraftfahrzeugen, deren Gewicht, Achslasten usw. nicht voll den Vorschriften des deutschen Straßenverkehrsrechts genügen, soweit hierüber Vereinbarungen mit den zuständigen deutschen Behörden bestehen.
Die Bundesregierung ist zusammen mit den Ländern seit Jahren bemüht, mit den Alliierten zum Abschluß einer solchen Vereinbarung zu gelangen. Gegenwärtig werden für den überschweren Verkehr der Alliierten von Fall zu Fall durch die obersten Landesverkehrsbehörden Sondergenehmigungen gemäß § 29 Abs. 3 in Verbindung mit § 44 Abs. 5 der Straßenverkehrsordnung erteilt. Im übrigen werden die Verhandlungen mit den Alliierten intensiv weitergeführt.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Thüsing, bitte.
Herr Staatssekretär, stimmen Sie meiner Meinung und Erfahrung - ich komme aus einem Wahlkreis, in dem solche Transporte sehr häufig stattfinden - zu, daß die Alliierten - nicht die Bundeswehr - von ihren Ausnahmeregelungen sehr häufig und oft über die Maßen Gebrauch machen, beispielsweise wenn ein Bataillon in voller Stärke an einem Freitagnachmittag eine vielbefahrene Bundesstraße benutzt, wofür wohl die Bundeswehr keine Genehmigung bekommen würde?
Herr Kollege, ich weiß, daß es immer wieder Beschwerden über solche Vorkommnisse gibt. Dies erlebt mancher draußen im Lande. Aber ich hatte ja versucht, deutlich zu machen, daß die zuständigen Behörden intensive Gespräche mit den Alliierten führen, um solche Fahrten auf das unbedingt notwendige Maß herabzuschrauben.
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 58 des Herrn Abgeordneten Thüsing auf:
Nach welchen Kriterien werden an Autobahnen Lärmschutzmaßnahmen durchgeführt, und ist die Bundesregierung bereit, künftig verstärkt Lärmschutzmaßnahmen an vielbefahrenen Autobahnen und Bundestraßen wie beispielsweise an der A 2 ({0}) im Ortsteil Rheda der Stadt Rheda-Wiedenbrück durchzuführen?
Herr Kollege, an bestehenden Autobahnen können Lärmschutzmaßnahmen durchgeführt werden, wenn der Mittelungspegel über 75 dB tagsüber oder 65 dB nachts liegt. Für derartige Maßnahmen sind im Straßenbauplan 1978 erstmals Haushaltsmittel in Höhe von 50 Millionen DM ausgewiesen.
Leider haben die Länder nicht genügend Projekte für Lärmschutz. So wird ein Teil der Mittel nicht abfließen.
Die Aktion soll verstärkt fortgesetzt werden. Nach dem Entwurf des Verkehrslärmschutzgesetzes ist vorgesehen, den Lärmschutz an bestehenden Bundesfernstraßen innerhalb der nächsten 15 Jahre vorzunehmen. Ob und in welchem Umfange nach den vorgenannten Kriterien an der A 2 im Bereich Rheda Lärmschutzmaßnahmen in Betracht kommen, wird zur Zeit von der Straßenbauverwaltung in Nordrhein-Westfalen geprüft.
Eine Zusatzfrage, bitte.
Thüsing ({0}).: Herr Staatssekretär, sehen Sie eine Möglichkeit, zu verhindern, daß gerade an solchen lärmbelästigten Strecken - abgesehen von notwendigen Lärmschutzmaßnahmen - Straßenbeläge aufgelegt werden, die unter Umständen zwar vericehrstechnisch Vorteile bieten, deren Lärmpegel aber nach Aussage der Bewohner um das Doppelte so hoch liegt wie der anderer Beläge?
Herr Kollege, ich denke, daß die Aussagen von Anwohnern, der Lärmpegel sei doppelt so hoch, nicht nachzuweisen sind. Sicherlich gibt es bei unterschiedlichen Straßenbelägen unterschiedlich hohe Lärmwerte. Es werden dauernd Untersuchungen angestellt und neue Verfahren ausprobiert, um zu einem möglichst niedrigen Lärmwert, der vom Straßenbelag selbst ausgeht, zu kommen.
Ich rufe die Frage 59 der Frau Abgeordneten Hoffmann auf:
Wird die Bundesregierung verstärkt ihren Einfluß dahin gehend in der Kultusministerkonferenz geltend machen - um die in der Ferienreisezeit sprunghaft steigenden Unfallzahlen mit immer mehr Verletzten und Toten zu verhindern -, daß durch ein weiteres Entzerren der Ferientermine von Anfang Juni bis Ende September und eine bessere Berücksichtigung der Ferienzeiten in den europäischen Nachbarländern dieser Entwicklung abgeholfen wird, und wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung?
Frau Kollegin, die Bundesregierung hat versucht, die von der Kultusministerkonferenz der Länder beschlossenen Ferientermine noch weiter zu entzerren. Die langfristige Sommerferienregelung für die Jahre 1979 bis 1986 kann als Kompromiß mit den medizinischen und pädagogischen Erfordernissen betrachtet werden. Es geht um die Ferienverteilung auf 14 Wochen: sechs Ferienblöcke der elf Bundesländer: Ferienbeginn mittwochs oder donnerstags, Ferienende in sechs Ländern montags oder mittwochs.
Die Bundesregierung beabsichtigt daher nicht, weitere Verhandlungen mit der Kultusministerkonferenz aufzunehmen.
Auf deutsche Initiative wird der Ministerrat- der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister vor9070
aussichtlich auf seiner nächsten Sitzung im Dezember eine Resolution verabschieden, in der u. a. eine Staffelung der Ferientermine in den europäischen Ländern angeregt wird.
Frau Kollegin, ich sage Ihnen nur: Wenn Sie keine . Zusatzfragen haben, kann ich noch Ihre nächste Frage aufrufen, weil wir am Ende der Fragestunde sind. Haben Sie eine Zusatzfrage?
({0}) - Bitte schön.
Ist die Bundesregierung bereit, mehr auf die Wochenmitte als attraktive Reisezeit durch Aufklärungsmaßnahmen hinzuweisen, wodurch auch Reiseunternehmen bei Pauschalreisen vermehrt den. Beginn der Reise für die Mitte der Woche anbieten würden?
Frau Kollegin, die Bundesregierung ist zur Zeit intensiv dabei, alle diese Probleme, insbesondere auch im Hinblick auf Reiseveranstalter in diese Überlegung einzubeziehen. Wir hoffen, daß wir sehr bald zu einem Ergebnis kommen können.
Ich rufe noch die Frage 60 der Abgeordneten Frau Hoffmann auf:
Wird die Bundesregierung in der Hauptferienreisezeit ein LkwFahrverbot und ein Fahrverbot für Fahrzeuge der Bundeswehr schon ab Freitag, 15 Uhr, bis Sonntag, 24 Uhr, auf Autobahnen und auf einzelnen besonders stark frequentierten Bundesstraßen erlassen, und wenn nein, welche Gründe rechtfertigen dieses?
Frau Kollegin, der Umfang des Lkw-Fahrverbotes wird zur Zeit mit Verbänden und den Bundesländern erörtert. Danach wird dem Bundesrat ein Verordnungsentwurf zugeleitet.
Eine Zusatzfrage, bitte, Frau Kollegin.
Herr Staatssekretär, sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, Unfälle und Verkehrsstaus noch schneller als bisher, eventuell über eine direkte Telefonleitung zwischen Autobahnmeisterei und Rundfunkanstalt, dem Verkehrsteilnehmer bekanntzumachen?
Frau Kollegin, die Bundesregierung ist zur Zeit dabei, die Erfahrungen aus den Maßnahmen der Ferienzeit im abgelaufenen Sommer auszuwerten, um dann eventuell zu zusätzlichen Maßnahmen für die nächste Ferienzeit zu kommen.
Eine zweite Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wann ist mit einem Ergebnis dieser Gespräche zur rechnen, und werden wir es im Verkehrsausschuß zu hören bekommen?
Wann mit dem Ergebnis zu rechnen ist, kann ich Ihnen im Moment nicht sagen; aber Sie können sicher davon ausgehen, daß die Ergebnisse dieser Überlegungen auch dem Verkehrsausschuß zur Kenntnis gebracht werden.
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Wir sind am Ende der Fragestunde. Die weiteren Fragen werden morgen ab 14 Uhr beantwortet.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages für Donnerstag, den 16. November 1978, 9 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.