Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, vor Eintritt in die Tagesordnung darf ich Ihnen mitteilen, daß entsprechend einer interfraktionellen Vereinbarung Punkt 5 der Tagesordnung - Siebentes Bundesbesoldungserhöhungsgesetz - abgesetzt werden soll. Ich unterstelle, daß das Haus damit einverstanden ist. - Eine gegenteilige Meinung sehe ich nicht; es wird so verfahren.
Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 20. Oktober 1978 beschlossen, zu dein Gesetz über die Errichtung einer Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen.
In seiner Sitzung am 27. Oktober 1978 hat der Bundesrat beschlossen,
zu dem Gesetz zur Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung für Schwerbehinderte ({0}) einen Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen,
dem Achten Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes zuzustimmen.
In der gleichen Sitzung hat der Bundesrat beschlossen, zu dem Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Gewerbesteuergesetzes, des Umsatzsteuergesetzes und anderer Gesetze ({1}) zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß einberufen wird.
Sein Schreiben ist als Drucksache 8/2245 verteilt.
Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat mit Schreiben vom 25. Oktober 1978 im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern und dem Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Köhler ({2}), Pfeifer, Rühe, Daweke, Frau Dr. Wisniewski, Lenzer, Berger ({3}), Benz, Dr. Hubrig, Frau Schleicher, Frau Hürland und der Fraktion der CDU/CSU betr. Verwirklichung des Ergänzungsplanes musisch-kultureller Bildung zum Bildungsgesamtplan der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung, hier: Musik - Drucksache 8/2175 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/2242 verteilt.
Der Bundesminister für Verkehr hat mit Schreiben vom 26. Oktober 1978 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft und dem Bundesminister der Finanzen die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lemmrich, Dr. Jobst, Dreyer, Feinendegen, Hanz, Frau Hoffmann ({4}), Pfeffermann, Dr. Schulte ({5}), Sick, Straßmeir, Tillmann, Dr. Waffenschmidt, Weber ({6}), Kiechle, Kolb, Susset und der Fraktion der CDU/CSU betr. Wegekostengutachten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung im Auftrag des Bundesministers für Verkehr - Drucksache 8/2182 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/2243 verteilt.
Der Bundesminister des Innern hat mit Schreiben vom 30. Oktober 1978 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Eyrich, Spranger, Dr. Marx, Dr. Langguth, Dr. Miltner, Erhard ({7}), Dr. Jentsch ({8}), Krey, Volmer, Gerlach ({9}), Graf Huyn, Broll, Wohlrabe, Röhner und der Fraktion der CDU/CSU betr. Westarbeit der SED - Drucksache 8/2038 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/2246 verteilt.
Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau hat mit Schreiben vom 2. November 1978 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Francke ({10}), Dr. Jahn ({11}), Dr. Schneider, Link, Metz, Dr. Möller, Niegel, Frau Pack und der Fraktion der CDU/CSU betr. Eigentumsbildung im Sozialwohnungsbestand - Drucksache 8/2226 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/2250 verteilt.
Der Präsident des Deutschen Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Deutschen Bundestages am 15. Dezember 1977 die in der Zeit vom 4. bis 17. Oktober 1978 eingegangenen EG-Vorlagen an die aus Drucksache 8/2238 ersichtlichen Ausschüsse überwiesen.
Wir treten in die Tagesordnung ein. Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf:
Fragestunde
- Drucksache 8/2249 Zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit liegt nur eine Frage vor; sie wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen. Hierzu steht uns Herr Parlamentarischer Staatssekretär Höhmann zur Verfügung. Ich rufe die Frage 4 des Herrn Abgeordneten Dr. Kunz ({12}) auf:
Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung den Haushaltsansatz 1979 zur Förderung des Zonenrandgebiets auf Grund der §§ 5 bis 7 des Zonenrandförderungsgesetzes ({13}) gegenüber dem Haushaltsjahr 1978 nicht erhöht, und beabsichtigt sie, diese reale Kürzung auch in den kommenden Jahren fortzusetzen?
Herr Abgeordneter Dr. Kunz, der Haushaltsansatz im Einzelplan 27 für die verstärkte Förderung des Zonenrandgebiets nach den §§ 5 bis 7 Zonenrandförderungsgesetz beträgt 141 Millionen DM für das Jahr 1979 und entspricht dem des laufenden Haushaltsjahres. Im Vergleich zum Haushaltsjahr 1977 ist er allerdings uni 22,5 Millionen DM, also um ca. 22 0/0, erhöht worden. Die Bundeshilfen haben damit einen neuen Höchststand erreicht.
Mit der Beibehaltung des wesentlich erhöhten Mittelvolumens erkennt die Bundesregierung an, daß die Fortsetzung der verstärkten Zonenrandförderung notwendig ist. Der Mittelansatz im Haushaltsplan des Bundes wird jedoch wesentlich auch dadurch mitbestimmt werden, daß die Länder ihrerseits die Notwendigkeit der verstärkten Förderung durch Bereitstellung entsprechender Landeshaushaltsmittel bestätigen.
Eine Zusatzfrage? - Bitte.
Herr Staatssekretär, können Sie mir sagen, wie hoch die Steigerungsrate der Förderung für das Zonenrandgebiet im kommenden Jahr gegenüber dem jetzigen und wie hoch im Vergleich dazu die Steigerungsrate des Gesamtbundeshaushalts ist?
Herr Abgeordneter, ich hatte dargetan, daß der Haushaltsansatz für 1979 dem Ansatz entspricht, der 1978 festgestellt worden ist und gegenüber dem von 1977 um rund 22 % gesteigert wurde. Aber Ihre Frage gibt mir Veranlassung, noch einige Sätze über die Entwicklung der Haushaltsansätze auf diesem Gebiet zu sagen. Es ist noch gar nicht so lange her - etwas über ein Jahrzehnt -, da hatten wir 12 Millionen DM für die Schulen und 4 Millionen für sonstige kulturelle Maßnahmen zur Verfügung, insgesamt also 16 Millionen DM. Ich kann mich erinnern, daß damals ein Antrag gestellt wurde, diese Mittel auf 25 Millionen DM aufzustocken. Der damaligen Opposition wurde daraufhin gesagt, 25 Millionen DM für diese Aufgabe seien eine Utopie. 1967 wurde dann der Haushaltsansatz für diese beiden Titel auf rund 40 Millionen DM angehoben, 1972 auf 120 Millionen DM und 1978 auf 141 Millionen DM. Die Bundesregierung ist der Meinung, daß dies eine sehr beachtliche Leistung ist.
Eine weitere Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, abgesehen davon, daß Sie, wenn ich Sie richtig verstanden habe, die Steigerungsraten für die Förderung des Zonenrandgebiets einerseits und des Bundeshaushalts andererseits nicht genannt haben, möchte ich Sie fragen, ob die Bundesregierung der Auffassung ist, daß die jetzt angesetzten Mittel ausreichen, um das auffallende Zurückfallen der Wirtschaft und die Verringerung der Zahl der Arbeitsplätze im Zonenrandgebiet auszugleichen oder in wenigstens einigermaßen ausreichendem Maße wettzumachen.
Herr Abgeordneter, Sie hatten nach den §§ 5 bis 7 des Zonenrandförderungsgesetzes gefragt, also jene Bereiche angesprochen, die in die Zuständigkeit des Innerdeutschen Ministeriums fallen. Darüber habe ich Auskunft gegeben. Jetzt fragen Sie nach wirtschaftlichen Förderungsmöglichkeiten. Das ist ein Bereich, der meinen Kollegen im Bundeswirtschaftsministerium angeht. Aber auch dazu kann ich sagen, daß die Mittel in keinem Fall gekürzt worden sind und daß wir immer Erhöhungen gehabt haben. Wir verfügen dort sogar über einen Mindestansatz, der weder in der Vergangenheit unterschritten worden ist noch in der Zukunft unterschritten werden wird, und zwar durch die Garantie des Bundes, daß er allein 243 Millionen DM zur Verfügung stellen wird. Wenn die Länder ebenfalls 243 Millionen DM einsetzen, sind das fast 500 Millionen DM. Wenn wir jetzt noch die Investitionszulage erhöhen, werden noch weitere Millionen DM an Förderungsmitteln hinzukommen.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ey.
Herr Staatssekretär, in welchem Umfang und von welchen Ländern wurden die Dotationsmittel, von denen Sie sprachen, nicht aufgebracht, die erforderlich sind, um die Bundesleistungen zu erlangen?
Herr Abgeordneter, wenn wir Mittel vergeben haben, haben wir immer darauf geachtet, daß auch entsprechende Landesmittel zur Verfügung standen. Wir haben in dem einen oder anderen Fall, wenn sich dort Schwierigkeiten ergaben, zugelassen, daß Mittel kommunaler Einrichtungen als Landesmittel gewertet wurden. Es waren also nicht in jedem Fall Landesmittel, die für ein Zonenrandprogramm bereitgestellt worden sind, sondern zum Teil stammten sie auch von anderen Trägern.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Becker.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen oder der Bundesregierung bekannt, daß es eine Reihe von Untersuchungen wissenschaftlicher Art gibt, die den bisherigen Ansatz der Förderungsmittel in diesem Bereich und die Wirkung, die damit erzielt wird, sehr fragwürdig erscheinen lassen?
Herr Abgeordneter Becker, natürlich gibt es immer wieder Untersuchungen, in denen ein Auftraggeber auch einmal bewiesen haben will, daß das Gegenteil von dem richtig ist, was die Bundesregierung tut; aber ich glaube, wenn man sich selbst in das Gebiet begibt und mit den dort Verantwortlichen spricht, wird man sehr bald feststellen, daß man mit der Förderung, die der Bund anbietet, sehr zufrieden ist.
Eine weitere Zusatzfrage. Bitte, Herr Abgeordneter Kreutzmann.
Herr Staatssekretär, treffen die Feststellungen zu, die hier gemacht wurden, daß die wirtschaftliche Situation des Zonenrandgebietes wesentlich schlechter als diejenige im übrigen Bundesgebiet sei, oder ist es nicht etwa so, daß weite Teile des Zonenrandgebietes gerade durch das Zonenrandförderungsgesetz besser über die Runden gekommen sind, als das früher der Fall gewesen ist?
Herr Abgeordneter Dr. Kreutzmann, wir können die Situation der vergangenen Jahre nur mit ähnlichen Situationen vergleichen. So muß ich sagen, daß bei den krisenhaften wirtschaftlichen Erscheinungen, die wir in den Jahren 1966, 1967 und 1968 hatten, der Einbruch
im Zonenrandgebiet sehr viel stärker und die Arbeitslosigkeit sehr viel höher als im übrigen Bundesgebiet gewesen ist. Diese Entwicklung hat sich jetzt sehr abgeflacht. Wir haben im Zonenrandgebiet im Durchschnitt eine Arbeitslosigkeit, die nur etwas über dem Bundesdurchschnitt liegt.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau.
Die Fragen 5 und 6 des Herrn Abgeordneten Dr. Schneider und die Frage 7 des Herrn Abgeordneten Dr. Jahn ({0}) werden auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit.
Die Frage 124 des Herrn Abgeordneten Bühling ist auf Wunsch des Fragestellers zurückgezogen worden.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. Zur Beantwortung der Fragen steht uns der Parlamentarische Staatssekretär von Schoeler zur Verfügung.
Da der Abgeordnete Schartz ({1}) nicht im Saal ist, werden seine Fragen 8 und 9 schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Da auch der Abgeordnete Hansen nicht im Saal ist, werden seine Fragen 10 und 11 schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Der Abgeordnete Gerlach ({2}) hat um schriftliche Beantwortung gebeten. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 13 des Abgeordneten Dr. Wittmann ({3}) auf:
Trifft es zu, daß Mitglieder des Kommunistischen Bundes Westdeutschlands von dieser Organisation systematische Ausbildung in Subversion und Sabotage erhalten, um Einrichtungen und Geräte der Bundeswehr zu stören bzw. zu zerstören, wie „Bild" am 29. September 1978 berichtete?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Herr Kollege, der Kommunistische Bund Westdeutschlands führt einen intensiven sogenannten „antimilitaristischen Kampf", indem er über seine „Soldaten- und Reservistenkomitees" Flugblatt- und Plakataktionen, Demonstrationen und sonstige Veranstaltungen organisiert, die sich gegen die Bundeswehr richten. Erkenntnisse über eine systematische Ausbildung der Mitglieder des KBW in Subversion und Sabotage, um Einrichtungen und Geräte der Bundeswehr zu stören bzw. zu zerstören, liegen der Bundesregierung nicht vor.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, Sie erwähnten eben die Druckschriften. Gibt es nicht auch Druckschriften, die zu Sabotage und Subversion anleiten oder auffordern? Sind darüber Erkenntnisse vorhanden?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, es gibt in der Tat ein Flugblatt des KBW, das eine Anleitung dazu enthält, wie man einen Panzer des Typs Leopard sozusagen gefechtsunfähig machen kann.
Eine weitere Zusatzfrage.
Was hat die Bundesregierung gegen die Verbreitung und die Verfasser dieses Flugblattes unternommen?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, in diesem Fall müßte ich Ihnen eine Antwort geben, die sich auf strafrechtliche Sanktionen bezieht.
({0})
Dies ist nämlich das, was in Frage kommt. Ich kann Ihnen dazu keine Auskunft geben, weil insoweit der Bundesminister der Justiz zuständig ist. Ich bin aber gerne bereit, dieser Frage nachzugehen.
({1})
Ich konnte dies in der Kürze der Zeit nicht aufklären. Sie können sicher sein, daß ich diesem Vorgang nachgehen werde, weil ich ihn im Zweifelsfall genauso beurteile wie Sie.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Die Frage 14 ist von Herrn Abgeordneten Kirschner eingebracht. - Der Herr Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 15 des Herrn Abgeordneten Dr. Miltner auf:
Treffen Pressemeldungen zu, daß dem in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Exilkroaten Stepan Bilandzic zwar bereits 1965 ein politisches Betätigungsverbot auferlegt, aber nicht überwacht und durchgesetzt wurde, und beruht dieses Verbot auf einer Weisung der Bundesregierung oder einer eigenen Entscheidung der zuständigen Landesbehörde?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, das in Ihrer Frage genannte, dem Exiljugoslawen Stepan Bilandzic auferlegte Verbot der politischen Betätigung nach § 6 Abs. 2 des Ausländergesetzes ist von der Ausländerbehörde der Stadt Köln in eigener Zuständigkeit erlassen worden und beruht nicht auf einer Weisung der Bundesregierung.
Eine Zusatzfrage, bitte.
Sind trotzdem irgendwelche Stellen des Bundes bei dieser Entscheidung beteiligt worden?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, es gibt zwei solche Verfügungen, eine aus dem Jahre 1965 und eine aus dem Jahre 1976. Die Bundesregierung hat in keinem dieser beiden Fälle eine
Parl. Staatssekretär von Schoeler
Anweisung an die nordrhein-westfälische Landesregierung gegeben. Es handelt sich in beiden Fällen um Maßnahmen in eigener Zuständigkeit.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wann hat die Bundesregierung erstmals von Betätigungsverboten durch die Landesbehörden in diesem Falle erfahren?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, das kann ich Ihnen im Augenblick nicht sagen, weil ich die Akten darüber bis in das Jahr 1965 zurückverfolgen müßte. Ich will nicht ausschließen, daß die Bundesregierung sofort informiert worden ist. Ich weiß es im Augenblick aber nicht.
Eine Zusatzfrage' des Herrn Abgeordneten Jäger ({0}).
Herr Staatssekretär, darf ich Sie noch einmal an den Teil der Frage des Kollegen Miltner erinnern, auf den ich keine Antwort gehört habe: ob es nämlich zutrifft, daß dieses Betätigungsverbot von der Behörde, die es erlassen hat, nicht überwacht und durchgesetzt wurde. Haben Sie darüber Erkenntnisse?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich habe auf die Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern hingewiesen.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 16 des Herrn Abgeordneten Dr. Miltner auf:
Welche weiteren Falle solcher Betätigungsverbote hat die Bundesregierung veranlaßt oder sind ihr sonst bekannt, und wie werden diese überwacht und gegebenenfalls durchgesetzt?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Der Vollzug des Ausländergesetzes einschließlich des Erlasses von Verboten der politischen Betätigung nach § 6 Abs. 2 des Ausländergesetzes fällt in die Zuständigkeit der Länder. Selbstverständlich hat die Bundesregierung ihr vorliegende Erkenntnisse über eine von Ausländern ausgehende Bedrohung der inneren Sicherheit den Ländern unverzüglich zur Verfügung gestellt, um sie in die Lage zu versetzen, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.
Eine Zusatzfrage, bitte.
Hat die Bundesregierung in irgendeinem Fall einmal von ihrem Einzelweisungsrecht nach § 25 des Ausländergesetzes Gebrauch gemacht, wenn erhebliche Belange der Bundesrepublik es erforderten?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Nach meiner Kenntnis, nein, Herr Kollege.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 17 des Herrn Abgeordneten Ey auf:
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob tätsächlich in der Nähe des Kernkraftwerks Lingen Leukämieschäden bei Kindern in besonderer Häufigkeit nachgewiesen wurden, und wenn ja, welche Konsequenzen wird sie daraus ziehen?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Der Bundesregierung sind die in der Presse berichteten Behauptungen des privaten Bremer „Instituts für biologische Sicherheit" bekannt, wonach in der Umgebung des 1977 stillgelegten Kernkraftwerks Lingen vermehrt Fälle von Leukämie besonders bei Kindern aufgetreten sein sollen. Diese Behauptungen werden von den Herren Soyka und Bohlinger aufgestellt, die dieses sogenannte „Institut" vertreten.
Vorausgeschickt werden muß in diesem Zusammenhang, daß wissenschaftliche Arbeiten des erwähnten „Instituts" weder bei der Bundesregierung noch bei anderen Behörden oder sonstigen wissenschaftlich anerkannten Institutionen bekannt sind. Auch zu der von Ihnen aufgeworfenen Frage liegen weder der Bundesregierung noch anderen Behörden oder der Öffentlichkeit Studien oder wissenschaftlich begründete Untersuchungsergebnisse des „Instituts" vor. Soweit bekannt, gründen sich die Behauptungen vielmehr auf die Umfrage einer Mitarbeiterin des sogenannten „Instituts" bei der Bevölkerung im Umkreis des Kernkraftwerks Lingen und auf Zuschriften auf eine entsprechende Anzeige des „Instituts" in zwei regionalen Zeitungen. Insbesondere gründen sich die Schlußfolgerungen der beiden erwähnten Vertreter des „Instituts" auf keinerlei Fachaussagen, etwa von Ärzten, oder gar auf eine statistisch gesicherte epidemiologische Studie über eine beobachtete Zunahme der Häufigkeit von Leukämieerkrankungen oder -sterbefällen.
Herr Soyka bezeichnet selbst die Art seiner Untersuchungen nur als Ermittlungen, die sich auf Hinweise stützen. Ein Aufsatz im Niedersächsischen Ärzteblatt - Nr. 20 aus dem Jahre 1978 - beruft sich ebenfalls - ohne Wertung - nur auf diese Aussagen des Bremer Instituts. Diese Aussagen bekommen auch dadurch nachträglich keine wissenschaftliche Legitimation.
Nach Auffassung der Bundesregierung und der niedersächsischen Landesregierung entbehren die Behauptungen des Bremer Instituts jeder wissenschaftlichen Grundlage. Ich begründe das zusammenfassend wie folgt.
1. Es wurden keine Untersuchungen von Fachleuten angestellt, sondern Angaben von medizinischen Laien ungeprüft übernommen.
2. Die Angaben sind nicht quantitativer, sondern lediglich stichprobenartiger Natur. Die Angaben wurden mit statistisch nicht vertretbaren Methoden gewonnen und sind somit nicht beweiskräftig.
3. In der Bundesrepublik Deutschland läßt sich in der Umgebung von kerntechnischen Anlagen keine signifikante Erhöhung von Erkrankungen oder Sterbefällen an Leukämie oder Krebs feststellen. Das ist nach den wissenschaftlichen Erkenntnissen
Parl. Staatssekretär von Schoeler
I schon deshalb nicht möglich, weil die Strahlenexposition der Bevölkerung in der Umgebung von Kernkraftwerken nachweislich weniger als ein Hundertstel der natürlichen Strahlenexposition des Menschen beträgt.
Eine Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, in welcher Weise tritt die Bundesregierung diesen Pressedarstellungen entgegen?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, z. B. in der Weise, daß ich in meiner Antwort auf Ihre Frage, glaube ich, die Unwissenschaftlichkeit dieser Behauptung in wünschenswerter Klarheit dargestellt habe. Ich bin sicher, daß die Öffentlichkeit das auch beachten wird. Ich bedanke mich daher noch einmal dafür, daß Sie mir Gelegenheit gegeben haben, daß hier sagen zu können.
Eine weitere Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, sind seitens der Bundesregierung Untersuchungen hinsichtlich des behaupteten Sachverhaltes geplant oder in Kürze beabsichtigt?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Behauptungen, die aufgestellt worden sind, sind so unwissenschaftlich, daß es einer weiteren Nachprüfung und Konkretisierung nicht bedarf. Eine andere Frage, die damit in keinerlei Zusammenhang steht, ist die der Untersuchung der Strahlenbelastung des Menschen auf der einen Seite und Krankheiten auf der anderen Seite. Das steht aber in keinem Zusammenhang mit kerntechnischen Anlagen und schon gar nicht mit der genannten Untersuchung. Auf dem von mir soeben genannten Gebiet laufen Untersuchungen der Bundesregierung. Ich bin gerne bereit, Sie darüber zu informieren.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ritz.
Herr Staatssekretär, ich möchte Ihnen für die Klarstellung ausdrücklich danken, jedoch die Frage anschließen, nachdem hier in ausgesprochen übler Weise mit der Angst Geschäfte gemacht wurden: Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, solchen unqualifizierten angeblichen Untersuchungen von vornherein den Boden zu entziehen, indem für solche Untersuchungen, die einen sehr problematischen Bereich betreffen, ein Minimum an Qualifikation zur Voraussetzung gemacht wird?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Antwort auf Ihre Frage ist deshalb schwierig, weil hier offensichtlich keine wissenschaftliche Untersuchung vorliegt, sondern lediglich eine Behauptung zum Gegenstand einer öffentlichen Erklärung gemacht wurde. Das kann man nicht verbieten. Es will auch niemand verbieten, daß jemand Behauptungen aufstellt.
Hier scheint es mir mehr um ein Problem zu gehen, das die kritische Öffentlichkeit, auch die Kritikfähigkeit der Öffentlichkeit betrifft. In diesem Zusammenhang muß ich darauf hinweisen, daß einige Organe diese Behauptung nicht etwa unkritisch übernommen, sondern deutlich auf die Problematik des zugrunde liegenden Sachverhalts aufmerksam gemacht haben.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Becker ({0}).
Herr Staatssekretär, können Sie mir bestätigen, daß die Untersuchungen, die bei den Opfern der Hiroshima-Nagasaki-Katastrophe bezüglich einer Erhöhung von Leukämiefällen angestellt wurden, eine Steigerung in Höhe von fast dem Tausendfachen. der hier angesprochenen radio-röntgenologischen Belastungen ergaben, die lediglich zu einer Erhöhung von etwa 10 bis 15 pro eine Million geführt haben?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, das ist im Prinzip richtig, ohne daß ich jetzt im Augenblick diese Zahlen exakt nachprüfen könnte; aber das ist in der Tendenz richtig. Das kann ich bestätigen.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Miltner.
Herr Staatssekretär, darf ich aus Ihrer Antwort entnehmen, daß Ihnen auch keine Erkenntnisse über Schäden in der Nähe von anderen Kernkraftwerken in der Bundesrepublik vorliegen?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, das habe ich bereits beantwortet, ja.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Laufs.
Herr Staatssekretär, können Sie bestätigen, daß durch die friedliche Nutzung der Kernenergie in den vergangenen 15 Jahren die Zahl der Leukämieerkrankungen in der Bundesrepublik Deutschland und auch im westlichen Ausland statistisch nicht relevant gestiegen ist?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich kann Ihnen bestätigen, daß die Anzahl der Todesfälle durch Leukämie in der Bundesrepublik Deutschland unter Berücksichtigung der Altersstruktur in der Bevölkerung von 1965 bis heute nahezu konstant geblieben ist. Dies rechtfertigt es, Ihre Frage mit Ja zu beantworten.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Petersen.
Herr Staatssekretär, gibt es nach den Erkenntnissen der Bundesregierung im Umkreis dieses Kernkraftwerks eine Häufung von Leukämiekrankheitsfällen, die wissenschaftlich erhärtet festgestellt worden sind?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Nein, Herr Kollege; darauf habe ich bereits hingewiesen.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Die Fragen 18 und 19 des Herrn Abgeordneten Neumann ({0}) sollen auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe Frage 20 des Herrn Abgeordneten Gansel auf. - Der Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Frage 21 des Herrn Abgeordneten Hoffmann ({1}) soll auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet werden. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Frage 22 des Herrn Abgeordneten Immer ({2}) soll auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet werden. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe Frage 23 des Herrn Abgeordneten Dr. Laufs auf:
Trifft es zu, daß - wie die Presse meldete - der Bundesinnenminister die Ablehnung des im Novellierungsentwurf der Bundesregierung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz enthaltenen Verschlechterungsverbots durch den Bundesrat mit der Bemerkung kommentierte, „Die Rheinversalzung kann ich noch ein paar Jahre abwarten, aber daß die Leute Krebs kriegen, das ertrage
ich nicht", und falls ja, wie rechtfertigt er dann den Regierungsvorschlag, die Grenzwerte der TA Luft für die Belastungsgebiete zur Unbedenklithkeitsnorm zu machen?
Den ersten Teil Ihrer Frage, Herr Kollege, bejahe ich wegen der darin liegenden Abwägung der unterschiedlichen Gefahren. Allerdings ist diese Äußerung nicht als Kommentar zum Verschlechterungsverbot im einzelnen gemeint, sondern als Hinweis auf eine mögliche Schwächung des Vorsorgegrundsatzes im Bundes-Immissionsschutzgesetz.
Die Immissionswerte in der von der Bundesregierung beschlossenen Fassung der TA Luft gewährleisten mit hoher Wahrscheinlichkeit den Schutz der menschlichen Gesundheit. Dies hat eine Anhörung von Sachverständigen ergeben, die im Februar 1978 in Berlin stattfand und gilt unabhängig davon, ob die Menschen innerhalb oder außerhalb von Belastungsgebieten wohnen.
Immissionswerte, die gezielt Krebs verhindern sollen, sind in der TA Luft nicht festgelegt und können zur Zeit auch nicht festgelegt werden, denn die wissenschaftlichen Erkenntnisse reichen nicht aus, für krebserregende Schadstoffe tolerierbare Immissionswerte festzulegen. Zur Klärung der Zusammenhänge zwischen Luftverschmutzung und Krebs bedarf es weiterhin weltweit noch erheblicher Anstrengungen der wissenschaftlichen Forschung. Solange diese Zusammenhänge nicht genügend aufgeklärt sind, muß deshalb über die festgelegten Immissionswerte hinaus entsprechend der Forderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Vorsorge getroffen werden. Dieses tragende Element des Gesetzes wird durch den Bundesrat in Frage gestellt, insbesondere durch seinen Vorschlag zu § 5 des Gesetzes. Durch diese entscheidende Schwächung des Vorsorgegebotes besteht die Gefahr, daß die Immissionswerte ihren Charakter als Schutzwerte verlieren und den eines Verschmutzungsrechtes erhalten. Dies würde über die Forderungen einiger Interessenten, die Emissionen möglichst weit zu verteilen, statt sie zu vermindern, erheblich hinausgehen. Die Bundesregierung bleibt bei ihrer Auffassung, daß das Vorsorgegebot nicht angetastet werden darf. Andernfalls bestünde die Gefahr, daß eine uneingeschränkte Vermutungsklausel zu verfassungsrechtlichen Bedenken Anlaß gibt.
Eine Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, stimmt die Bundesregierung mit der Einschätzung überein, daß die Krebsrisiken in einer außerordentlich verwickelten Weise von der persönlichen Konstitution und Lebensführung, den Ernährungsgewohnheiten, des Verbrauchs von Genußgiften und Medikamenten sowie von Umweltbelastungen abhängen und daß damit die zitierte Ministeräußerung und eine darauf gegründete Vorsorgepolitik dem Abwägungsgebot nicht gerecht werden?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Nein.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist die Immissionsschutzpolitik der Bundesregierung angesichts der nur beschränkt verfügbaren volkswirtschaftlichen Mittel das Ergebnis einer Abwägung von Nutzen und Kosten, die auch Schadenseinflüsse von Emissionen mit Nahwirkung, wie z. B. Automobilabgase und Rauchgase von Hausfeuerungen, mit einbezog?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Selbstverständlich, Herr Kollege, geht die Umweltpolitik der Bundesregierung von Abwägungen aus und muß sich der Notwendigkeit der Abwägung in jedem Einzelfall stellen. Aber die Abwägungen können nicht dazu führen, vermeidbare Risiken für die Bevölkerung nicht zu vermeiden. Insofern kann der von Ihnen geäußerte Gedanke zwar prinzipiell bejaht werden, er kann aber nicht für eine Aufweichung der Umweltpolitik angeführt werden.
Keine weiteren Zusatzfragen. Die Fragen 24 und 25 des Herrn Abgeordneten Schlaga sind vom Fragesteller zurückgezogen worden. Die Fragen 26 und 27 des Herrn Abgeordneten Marschall sollen auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Vizepräsident Stücklen
Ich rufe Frage 28 des Herrn Abgeordneten Coppik auf:
Was hat die Bundesregierung dazu veranlaßt, dem türkischen Faschistenführer Türkesch die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland zu seinen provokativen Auftritten in Berlin und Dortmund nicht zu verwehren, und was gedenkt sie zu tun, urn dem Eindruck entgegenzutreten, sie billige, daß in der Bundesrepublik Deutschland von rechtsradikalen MHP-Organisationen - mit dem grauen Wolf als Zeichen - ein gewaltsamer rechtsradikaler Umsturz in der Türkei vorbereitet wird?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Zurückweisung eines Ausländers an der Grenze ist nur unter den strengen Voraussetzungen des Ausländergesetzes möglich. Der Ausländer muß die freiheitlich-demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden, oder seine Anwesenheit müßte erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland aus anderen Gründen beeinträchtigen. Diese Voraussetzungen lagen bei der Einreise des türkischen Parlamentariers Türkesch nicht vor. Die Bundesregierung wird allerdings nicht zulassen, daß durch eskalierende Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden ausländischen Gruppierungen die Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland gefährdet wird. Die Sicherheitsbehörden werden deshalb die Entwicklung weiterhin sorgfältig beobachten.
Eine Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, welche Kriterien legt die Bundesregierung in diesem Bereich an, da ja bekannt ist, daß in zahlreichen anderen Fällen Einreiseverbote ausgesprochen wurden und meines Wissens sogar für den am kommenden Samstag geplanten Anti-Apartheid-Kongreß den Vertretern von Befreiungsbewegungen gegen die rassistischen Systeme im südlichen Afrika die Einreise erschwert wird?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Bundesregierung legt die Maßstäbe und Kriterien des Ausländergesetzes an.
Eine Zusatzfrage des Herrn. Abgeordneten Conradi.
Herr Staatssekretär, hat die Bundesregierung gegen die Organisation der „Grauen Wölfe", die zweifellos als eine terroristische Vereinigung anzusehen ist und im Fernsehen als auf dieser Veranstaltung anwesend gezeigt wurde, Ermittlungen eingeleitet, und welche Ergebnisse haben diese Ermittlungen, falls sie angestellt worden sind, gehabt?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Conradi, die Bundesregierung hat hier mehrfach erklärt, daß sie jedem Hinweis auf strafbare Handlungen dieser oder anderer ausländischer Gruppierungen unmittelbar und unverzüglich nachgehen wird. Bisher haben diese Untersuchungen, wie hier in den Fragestunden des Deutschen Bundestages bereits mehrfach mitgeteilt wurde, zu keinen konkreten Hinweisen und Anhaltspunkten geführt. Wir werden deshalb die Entwicklung weiter sorgfältig beobachten. Wir werden auch nicht zögern, alles uns Mögliche zu tun, um strafbare Handlungen extremistischer Ausländergruppen zu verhindern. Ich kann insoweit nur auf das verweisen, was ich bereits in früheren Fragestunden, am 17. März 1976, am 17. Februar 1978 und am 27. September 1978, hier gesagt habe.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Schöfberger.
Herr Staatssekretär, wenn die Behörden schon bei der Einreise des Herrn Türkesch nicht der Auffassung waren oder sein konnten, daß er die Belange der Bundesrepublik beeinträchtigen würde, ist die Bundesregierung dann jetzt nach Ablauf und Kenntnis der von Herrn Türkesch veranstalteten Kundgebungen der Auffassung, daß er die Belange der Bundesrepublik beeinträchtigt, mit der Folge, daß bei einer künftigen Einreise diese untersagt werden wird?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich habe auf den in diesem Zusammenhang maßgeblichen Gesichtspunkt schon in meiner Antwort auf die Frage des Kollegen Coppik hingewiesen. Wir werden es nicht zulassen, daß rivalisierende Gruppen auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland eskalierende Auseinandersetzungen austragen. Das schließt ein, daß wir dann, wenn es zu einer solchen Entwicklung kommt, alle uns möglichen Maßnahmen ergreifen.
({0})
Sie dürfen nur eine Zusatzfrage stellen, Herr Schöfberger.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ey.
Herr Staatssekretär, gelten die von Ihnen geschilderten Verhaltensnormen der Bundesregierung, die auch von mir akzeptiert werden, in gleichem Maße für linksradikale Elemente, die möglicherweise mit gleichen Einreiseanträgen kommen? .
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, das kann ich bejahen.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 29 des Abgeordneten Coppik auf:
Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zum Schutz der demokratischen türkischen Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland vor den rechtsradikalen MHP-Organisationen zu ergreifen?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die zuständigen Behörden der Bundesrepublik Deutschland sind verpflichtet, ebenso wie deutsche Staatsangehörige im Bundesgebiet lebende Ausländer gegen rechtswidrige, insbesondere gewaltsame Aktivitäten ohne Rücksicht darauf zu schützen, ob
R866
Parl. Staatssekretär von Schoeler
solche Aktivitäten von Einzelpersonen oder von Organisationen ausgehen. Dementsprechend müßte auch gegen illegale Aktivitäten der Jugendorganisation der türkischen „Partei der Nationalistischen Bewegung" eingeschritten werden, sobald sich konkrete Anhaltspunkte dafür im Bundesgebiet ergeben.
Ich verweise insoweit auf die Antworten der Bundesregierung, die dazu in den Fragestunden des Deutschen Bundestages am 17. März 1976, am 17. Februar 1978 und am 27. September 1978 gegeben wurden.
Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, steht die Bundesregierung in dieser Frage auch in Verbindung mit der türkischen Regierung?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich verstehe die Frage deshalb nicht, weil die Tätigkeit extremistischer Ausländergruppen auf deutschem Boden von den deutschen Behörden zu beobachten ist, gegen sie eventuell von den deutschen Behörden eingeschritten werden muß und wir dabei in keiner Weise abhängig sind und einer Zusammenarbeit mit ausländischen Regierungen bedürfen.
Weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Coppik.
Könnte es nicht sein, daß Erkenntnisse der türkischen Regierung in diesem Falle für die Bundesregierung hilfreich wären?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich kann Ihnen im Augenblick über die Einzelheiten der Zusammenarbeit der Dienste in diesem Bereich nichts sagen. Aber ich könnte mir das durchaus vorstellen.
Weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Conradi.
Herr Staatssekretär, würden Sie mir zugestehen, daß Ihre Antwort in einem eigenartigen Kontrast zu der Tatsache steht, daß die Bundesregierung bei der Beurteilung der Gefährlichkeit von Chile-Flüchtlingen, die wir hier aufgenommen haben, mit der dortigen Regierung verhandelt und von ihr Informationen bezogen hat, ob diese Chilenen eine Gefährdung der Bundesrepublik darstellen oder nicht?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, mit dem chilenischen Geheimdienst oder Nachrichtendienst haben wir natürlich in keiner Weise in dieser Frage zusammengearbeitet.
({0})
- Ich bin mit Ihnen gar nicht auseinander in der
Meinung, daß jede Information, wo immer sie herkommt - auch wenn sie von der türkischen Regierung kommt -, die uns in die Lage versetzt, diese extremistischen Bestrebungen genauer zu analysieren, und die eine geeignete Grundlage für mögliche ausländerrechtliche Maßnahmen bildet, jederzeit willkommen und erwünscht ist.
Keine weiteren Zusatzfragen. Ich rufe die Frage 30 des Abgeordneten Jäger ({0}) auf:
Welche Pflichten zur aktiven Unterstützung der Ziele oder der Tätigkeit ihrer Partei einschließlich der Pflicht, den Parteibeitrag zu bezahlen, obliegen den Mitgliedern der im Verfassungsschutzbericht der Bundesregierung als verfassungsfeindlich gekennzeichneten Parteien in der Bundesrepublik Deutschland nach ihren Satzungen oder sonstigen Grundsätzen, und sind der Bundesregierung Parteien dieser Art bekannt, die nicht auf die Erfüllung dieser Pflichten ihrer Mitglieder achten?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die in den Verfassungsschutzberichten genannten linksextremistischen Parteien - DKP, KPD, KPD/ ML und KBW - bekennen sich zum Marxismus-Leninismus und wollen, unbeschadet der unterschiedlichen Auslegung dieser Ideologie, sogenannte „Parteien neuen Typs" im Sinne der Lehre Lenins sein. Nach ihren Statuten bzw. Satzungen fordern sie von ihren Mitgliedern: das Bekenntnis zum Marxismus-Leninismus, die aktive Mitarbeit in einer Parteiorganisation, Gehorsam gegenüber der Partei, die aktive Durchsetzung der Politik der Partei in allen Bereichen des Lebens jedes Parteimitgliedes, die Wahrhaftigkeit gegenüber der Partei.
Nach der Satzung der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands ({1}) kann Mitglied dieser Partei werden, wer sich zu ihren Zielen bekennt. Vorsätzliche Verstöße gegen die Satzung oder erhebliche Verstöße gegen Grundsätze oder Ordnung der Partei können nach der Satzung der NPD zum Ausschluß eines Mitgliedes führen.
Die Mitglieder aller genannten Parteien, sowohl im linksextremistischen als auch im rechtsextremistischen Bereich, sind zur Zahlung eines Mitgliedsbeitrages verpflichtet.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jäger.
Herr Staatssekretär, gibt es nach den uns von Ihnen eben in Ihrer Antwort dargestellten satzungsrechtlichen Pflichten und nach der Wirklichkeit dieser Parteien, die Sie uns aufgezählt haben, für ein Mitglied die Möglichkeit, sich ohne Verletzung seiner satzungsmäßigen Pflichten einer verfassungsfeindlichen Tätigkeit zu entziehen, wie sie von ihm durch seine Partei verlangt wird?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, Sie müssen bei dieser Frage zwei Dinge unterscheiden. Das eine ist, was diese Parteien fordern, und das andere ist die Praxis der Parteien.
Im Hinblick auf die Forderungen der Partei kann ich Ihre Frage mit Nein beantworten.
Eine weitere Zusatzfrage.
Bedeutet dies, daß die Bundesregierung Erkenntnisse darüber besitzt, daß diese von Ihnen aufgezählten Parteien nicht darauf achten, daß auch in der Praxis die satzungsrechtlichen Pflichten von ihren Mitgliedern erfüllt werden?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Bundesregierung hat keine Erkenntnis darüber, wie diese Forderung des Parteistatuts hinsichtlich jedes einzelnen Mitglieds verwirklicht wird; das werden Sie auch nicht erwarten.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Petersen.
Herr Staatssekretär, hält es die Bundesregierung für denkbar und für möglich, daß ein Mann - oder eine Frau -, der einer solchen Partei, die Sie aufgezählt haben, angehört, während seiner Arbeitszeit loyal zu dieser unserer Verfassung steht und in seiner Freizeit - loyal seiner Partei gegenüber - dieselbe Verfassung bekämpft?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich will die Antwort auf den Kern reduzieren. Die Bundesregierung ist der Meinung, daß bei der Praxis der Einstellung in den öffentlichen Dienst zwischen dienstlichem und außerdienstlichem Verhalten nicht differenziert werden kann. Ich nehme an, das war das, worauf Sie hinaus wollten.
({0})
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 31 des Herrn Abgeordneten Jäger ({0}) auf:
Könnten nach den Erkenntnissen der Bundesregierung die in der Bundesrepublik Deutschland vorhandenen verfassungsfeindlichen Parteien ohne die aktive Unterstützung durch ihre Mitglieder ihre Aktivitäten, insbesondere die Unterwanderung öffentlicher und privater Organisationen und Vereinigungen, durchführen, die in den Verfassungsschutzberichten der -Bundesregierung aufgezählt sind?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die im Verfassungsschutzbericht genannten Parteien könnten ihre Aktivitäten nicht ohne die aktive Unterstützung ihrer Mitglieder entfalten.
Zusatzfrage, bitte.
Teilen Sie meine Auffassung, Herr Staatssekretär, daß gerade die Unterwanderung von Organisationen, Behörden und ähnlichem für diese Parteien überhaupt erst dadurch möglich wird, daß eine relativ breite Schicht von Mitgliedern bereit ist, diese Aufgabe zu übernehmen und praktisch durchzuführen?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich gehe nicht davon aus, daß die öffentlichen Organisationen, d. h. die Behörden der Bundesrepublik Deutschland oder ihrer Länder, unterwandert sind.
Eine weitere Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, teilen Sie meine Auffassung, daß diese Parteien die Unterwanderung z. B. großer- Organisationen, etwa im gewerkschaftlichen Bereich, wo sie sogar schon von führenden Vorstandsmitgliedern warnend festgestellt worden ist, nur dadurch durchführen, daß sie ihre Mitglieder auf diese Aufgabe ansetzen, und auch davon ausgehen können, daß dies geschieht?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Bundesregierung hat zu der Einschätzung der Bündnispolitik und der Aktionseinheit der Arbeiterklasse, wie die DKP ihre Bemühungen auf diesem Gebiet nennt, hier in sehr differenzierter Form Stellung genommen. Daran etwas zu ändern, gibt es keinen Anlaß.
Im übrigen reduzieren sich Ihre Fragen immer wieder auf denselben Kern, nämlich darauf, daß eine Partei nur durch ihre Mitglieder tätig werden kann.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kunz ({0}).
Herr Staatssekretär, hält die Bundesregierung angesichts der verschiedenen Äußerungen, die in unserem Lande gemacht werden, eine Überprüfung der Verfassungsfeindlichkeit der DKP für erforderlich?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Bundesregierung hat ihre Auffassung zur Zielsetzung der DKP und zu ihrer Bewertung, nämlich daß es sich um eine Partei mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung handele, hier im Plenum des Deutschen Bundestages mehrfach betont. Diese Auffassung braucht nicht überprüft zu werden. Sie müßte nur überprüft werden, wenn Sie der Auffassung wären, daß diese Aussage der Bundesregierung falsch ist. Da ich nicht glaube, daß Sie der Auffassung sind, diese Aussage sei falsch, besteht kein Anlaß für eine erneute Prüfung.
({0})
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schöfberger.
Herr Staatssekretär, teilen Sie meine Auffassung, daß die Bundesrepublik in ganz Westeuropa das Land mit den wenigsten kommunistischen Mitgliedern und Wählern, aber das Land mit den meisten Kommunistenjägern ist?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich möchte mich bei meiner Antwort auf den ersten Teil Ihrer Frage beschränken. Ich kann nicht aus8868
Parl. Staatssekretär von Schoeler
schließen, daß es beispielsweise in Luxemburg noch weniger Mitglieder einer kommunistischen Partei gibt. Aber insoweit ist sicherlich zutreffend: Die Bundesrepublik Deutschland ist eine stabile parlamentarische Demokratie. Bei jeder Wahl bekennt sich ein überwältigender Prozentsatz unserer Wähler zu demokratischen Parteien. Insofern liegt hier ein wesentlicher Unterschied zu anderen Ländern vor.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Friedmann.
Herr Staatssekretär, teilen Sie meine Auffassung, daß es die meisten Kommunistenjäger im Sinne der Anfrage des Kollegen Schöfberger in den SPD-regierten Bundesländern gibt?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, es würde mich interessieren, welche Schlußfolgerungen Sie aus dieser Frageformulierung für die aktuelle Debatte, über die wir uns ja hier indirekt unterhalten, ziehen. Wenn Sie die richtigen daraus ziehen würden, könnten wir uns darüber auch weiter unterhalten. Darauf möchte ich mich im Augenblick beschränken.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Wir kommen nun zum Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz. Zur Beantwortung der Fragen steht uns der Parlamentarische Staatssekretär de With zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 1 des Abgeordneten Augstein auf. - Der Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird - ebenso wie die Frage 2 des gleichen Abgeordneten - schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 32 des Abgeordneten Conradi auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, ob - wie im Bericht des Stern ({0}) gemeldet - die Bielefelder Studentin Karin Aalbers nach ihrer Verhaftung wegen dringenden Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung fünf Tage lang in Untersuchungshaft genommen wurde, bevor ihr das erste Mal der Besuch eines Anwalts gestattet wurde, und kann die Bundesregierung gegebenenfalls angeben, auf welcher Rechtsgrundlage dies geschehen ist?
Frau Aalbers wurde am Freitag, dem 29. September 1978, in Bielefeld vorläufig festgenommen und am Samstag, dem 30. September 1978, dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe zur Verkündung des Haftbefehls vorgeführt. Noch vor ihrer Verbringung nach Karlsruhe hatte Frau Aalbers telefonisch Verbindung mit einem Rechtsanwalt in Bielefeld, der bei dem ihm bekannten Vorführungstermin allerdings nicht erschien. Einen anderen Verteidiger hatte Frau Aalbers nicht benannt.
Mit Schreiben vom Dienstag, dem 3. Oktober 1978, eingegangen beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes am Mittwoch, dem 4. Oktober 1978, beantragte eine Rechtsanwältin aus Stuttgart die Erteilung einer Erlaubnis zum Besuch von Frau Aalbers zur Besprechung der Frage einer Mandatsübernahme. Die Besuchserlaubnis wurde am selben Tage erteilt und an die Rechtsanwältin abgesandt. Die Rechtsanwältin hat hiervon jedoch keinen Gebrauch gemacht, möglicherweise weil Frau Aalbers am 5. Oktober 1978 in die Justizvollzugsanstalt Köln verlegt worden war.
Einem beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes am 10. Oktober 1978 eingegangenen Antrag eines Kölner Rechtsanwalts auf Erteilung einer Dauersprecherlaubnis ist am selben Tage stattgegeben worden. Dies war dem Anwalt fernmündlich voraus mitgeteilt worden.
Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, stimmen Sie mir darin zu, daß die mehrfache Verlegung eines Untersuchungsgefangenen seine Verteidigungsrechte, d. h. seine faktischen Möglichkeiten, einen Anwalt seiner Wahl zu konsultieren, erheblich beeinträchtigen kann, und können Sie sagen, auf welchen Rechtsgrundlagen diese mehrfache Verlegung der Untersuchungsgefangenen vorgenommen worden ist?
Es kann nicht ausgeschlossen werden, daß durch eine notwendige Verlegung Schwierigkeiten bestehen, mit dem Rechtsanwalt zu sprechen. Ich gehe davon aus - das ergibt sich ebenfalls aus meinen Unterlagen -, daß hier die Verlegung erforderlich war. Wie ich aber deutlich zu machen versucht habe, hat die genannte Frau Aalbers noch vor der Vorführung vor dem Ermittlungsrichter die Möglichkeit gehabt, mit einem Anwalt zu sprechen. Ich kann deswegen nicht sehen, wieso hier ihre Rechte geschmälert wurden.
Weitere Zusatzfrage, bitte.
Nachdem die Bundesanwaltschaft inzwischen den „dringenden Verdacht" zum „einfachen Verdacht" herabgestuft hat, frage ich Sie, Herr Staatssekretär: Wird das Bundesjustizministerium die Bundesanwaltschaft anhalten, die Schwere des Verdachts sorgfältig zu prüfen, damit nicht der Eindruck entsteht, die Bundesanwaltschaft würde sich mit einem tatsächlich nicht bestehenden hohen Verdachtsgrad - hier „dringender Verdacht" - Maßnahmen ermöglichen, die nachher bei Rückstufung des Verdachts nicht mehr zulässig wären?
Nach unseren Erfahrungen prüft die Bundesanwaltschaft in jedem Verfahren sehr sorgfältig die Verdachtsstufe. Im besondern Fall hier gibt es keine Anhaltspunkte, daß dies nicht der Fall gewesen wäre. Aus diesem Grunde besteht auch kein Anlaß eines besonderen Hinweises.
Keine weiteren Zusatz- fragen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft auf. Zur Beantwortung der Fragen steht uns der Herr Parlamentarische Staatssekretär Grüner zur Verfügung. Die Fragen 48 und 49 des Abgeordneten Dr. Reimers, die Fragen 50 und 51 des Abgeordneten Müller ({0}) sowie die Frage 60 des Abgeordneten Hoffmann ({1}) werden auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe Frage 46 des Abgeordneten Stockleben auf:
Mißt die Bundesregierung der deutschen Stahlindustrie die gleiche hohe Bedeutung zu, wie es in den Maßnahmen der französischen Regierung durch die Übernahme von 40 Mrd. Franc zum Ausdruck kommt, und wird die Bundesregierung diverse staatliche Stützmaßnahmen ebenso offensiv vertreten?
Herr Kollege, auch die Bundesregierung mißt der Entwicklung der Stahlindustrie große Bedeutung bei. Sie wirkt dementsprechend insbesondere im Interesse der betroffenen Arbeitnehmer im nationalen und europäischen Rahmen an einer Reihe von Maßnahmen mit, die geeignet sind, der Stahlindustrie bei der Überwindung der strukturellen Probleme zu helfen und ihre Wettbewerbsfähigkeit wiederherzustellen. Dabei leistet sie auch finanzielle Hilfen, die mit dazu beitragen, daß Arbeitsplätze gesichert werden können und der Anpassungsprozeß bei der Beschäftigung gestreckt werden kann. Den gleichen Zielen dürften die vorgesehenen französischen Hilfen dienen, da die französische Stahlindustrie vor weiteren großen Arbeitsplatzverlusten steht, obwohl sie bereits seit Ende 1974 nach unserer Kenntnis relativ mehr Arbeitsplätze verloren hat als die deutsche Stahlindustrie.
Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, wird die Bundesregierung angesichts dieser Situation auch Gespräche mit führenden Repräsentanten der zuständigen Gewerkschaft, in diesem Falle beispielsweise der IG Metall, führen, um finanz- und zusätzliche wirtschaftspolitische Maßnahmen mit ihnen zu erörtern?
Es ist selbstverständlich, daß wir in einem sehr engen und ständigen Gesprächskontakt mit den Gewerkschaften und ihren Repräsentanten stehen.
Noch eine Zusatzfrage? - Bitte.
Herr Staatssekretär, machen nicht die staatlichen Stützungsmaßnahmen anderer EG-Länder und die Konkurrenzsituation der deutschen Industrie im Verhältnis zu den Industrien dieser Länder ein erweitertes Hilfsprogramm für die deutsche Eisen- und Stahlindustrie geradezu notwendig?
Die Tatsache, daß - je nach Struktur - unterschiedliche Hilfen für die Stahlindustrie gewährt werden, und insbesondere auch der Tatbestand, daß in anderen Ländern Stahlunternehmen Eigentum des jeweiligen Staates sind, könnten solche Überlegungen bei uns notwendig machen.
Keine weiteren Zusatzfragen. Ich rufe Frage 47 des Abgeordneten Stockleben auf:
Geht die Bundesregierung davon aus, daß angesichts einer zwar verbesserten, aber immer noch unbefriedigenden Preisverbesserung auf dem Stahlmarkt damit zu rechnen ist, daß im Jahr 1981 der Stahlmarkt sich wieder normalisiert hat?
Eine detaillierte Einschätzung der konjunkturellen Lage der Gesamtwirtschaft und damit euch der Stahlindustrie für das Jahr 1981 stellen die Bundesregierung und andere Instanzen zum augenblicklichen Zeitpunkt nicht an. Zwar wird für die nächsten beiden Jahren eine Fortsetzung des gesamtwirtschaftlichen Wachstums, von dem naturgemäß auch die Stahlindustrie profitieren würde, erwartet; ob sich allerdings diese Entwicklung auch 1981 fortsetzen und wie sich dann der Stahlmarkt darstellen wird, ist noch nicht vorherzusehen. Zu stark wirken sich hier unwägbare Einflüsse auch aus dem Ausland aus.
Eine weitere Zusatzfrage? - Bitte.
Herr Staatssekretär, in jüngster Zeit sind Prognosen von Hoesch und in der vorigen Woche auch von der Zeitschrift „Die Zeit" veröffentlicht worden. Hält die Bundesregierung diese Prognosen und diese Markteinschätzungen für übertrieben optimistisch?
Herr Kollege, ich bin nicht in der Lage, mich hier zu diesem Prognosen zu äußern. Alle Prognosen der Vergangenheit im Bereich des Stahlmarktes haben sich als nicht richtig herausgestellt; sie waren mehr oder weniger nahe bei der Wahrheit. Insofern unterscheiden sie sich in nichts von den Prognosen, die wir selbst zur allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung anstellen oder wie sie etwa von wirtschaftswissenschaftlichen Instituten zur allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung angestellt werden. Sie sind notwendig, aber es ist nicht sinnvoll, sich hier mit solchen Prognosen auseinanderzusetzen, weil sonst die Unsicherheit derartiger Prognosen ein Gewicht erhielte, das wir für die gegenwärtige Diskussion nicht für zuträglich halten.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, können Sie dennoch bestätigen, daß in den letzten Monaten eine Preisverbesserung auf dem Stahlmarkt insgesamt erfolgte?
Das ist richtig. Wir gehen aber davon aus, daß - in einer längerfristigen Betrachtung - die Stahlnachfrage und die Produktion der Stahlindustrie in der Bundesrepublik Deutschland nicht wesentlich zunehmen werden. Dieser Trend dürfte weniger von der Entwicklung des inländischen Stahlverbrauchs abhängen als vielmehr von dem wachsenden Angebotsdruck der Stahlkapazitäten in den Drittländern herrühren. Das Angebot von Walzstahl aus den Drittländern macht den deutschen Unternehmen ihre Auslandsmärkte mehr und mehr streitig, und auch auf den Inlandsmärkten gewinnen die ausländischen Anbieter nach und nach Terrain.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ey.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung mit mir der Meinung, daß ein maßvolles Verhalten der Tarifpartner erste Voraussetzung für eine Stabilisierung am Stahlmarkt und darüber hinaus auch für eine Steigerung des Wettbewerbs innerhalb der Welt ist?
Das ist bei der Beurteilung der Entwicklung sicher ein entscheidender Gesichtspunkt.
Keine weiteren Zusatzfragen. Ich rufe Frage 52 des Abgeordneten Ey auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die deutsche Landmaschinenindustrie hinsichtlich der Exportfinanzierungsmöglichkeiten gegenüber anderen Ländern, auch solchen der EG, erheblich benachteiligt ist, und wenn ja, welche Konsequenzen wird sie gegebenenfalls daraus ziehen?
Grüner, Parl. Staassekretär: Herr Kollege, mir ist nicht bekannt, daß die deutsche Landmaschinenindustrie hinsichtlich der Exportfinanzierungsmöglichkeiten gegenüber anderen Ländern, auch solchen der Europäischen Gemeinschaft, erheblich benachteiligt wäre. Wie auch alle anderen Bereiche der deutschen Ausfuhrwirtschaft hat die Landmaschinenindustrie Zugang zu den Finanzierungsmöglichkeiten, die von unseren Kreditinstituten angeboten werden, und selbstverständlich stehen der Landmaschinenindustrie auch die vorhandenen staatlichen Hilfen für die Exportförderung uneingeschränkt zur Verfügung.
Bitte, eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, trifft es zu, daß die Risikoabsicherung nicht über eine ausreichende Zeit erfolgt, die Investitionsforderung an die Landmaschinenindustrie im Blick auf den ausländischen Markt aber längerfristig erforderlich ist?
Herr Kollege, ich darf wiederholen, daß es in unserem Exportförderungsinstrumentarium keine Benachteiligung der Landmaschinenindustrie gibt und daß sie voll der übrigen Industrie gleichgestellt ist.
Eine weitere Zusatzfrage, bitte.
Trifft es zu, Herr Staatssekretär, daß sowohl die italienischen als auch die französischen Finanzierungsmöglichkeiten nach wie vor erheblich günstiger sind als die unsrigen über Hermes?
In dieser Allgemeinheit trifft eine solche Aussage nicht zu. Die Instrumentarien in den Ländern der Europäischen Gemeinschaft sind einander angenähert. Im Einzelfall kann es bei den risikopolitischen Abwägungen, die jedes Land für sich vorzunehmen hat, natürlich eine unterschiedliche Bewertung geben. Das gilt aber auch für unsere eigene Praxis der Gewährung von Ausfuhrgarantien.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 53 des Herrn Abgeordneten Niegel auf:
Trifft es zu, daß die DDR z. Z. Bier, dessen Herkunft für die hiesigen Verbraucher nicht erkennbar ist, in erhöhten Mengen zu niedrigsten Preisen in die Bundesrepublik Deutschland liefert oder liefern will, und wenn ja, sieht die Bundesregierung angesichts des bei uns ohnehin stagnierenden Bierabsatzes dadurch Arbeitsplätze gefährdet, und werden Möglichkeiten seitens der Bundesregierung erörtert, diesen Zustand zu kompensieren, etwa durch Erschließen des Biermarkts der DDR für unsere Brauereien?
Es ist richtig, daß sich die Bezüge von DDR-Bier, die 1977 bei 118 000 hl lagen, in den ersten neun Monaten dieses Jahres auf 128 000 hl erhöht haben. Allerdings sind die DDR-Bezüge, gemessen am Absatz hiesiger Brauereien, mit einem Anteil von knapp 0,2 % relativ unbedeutend.
Es ist auch richtig, daß ein Teil der DDR-Biere unter Bezeichnungen verkauft wird, die die eigentliche Herkunft nicht erkennen lassen. Dies trifft aber auch für Biere hiesiger Brauereien zu.
Angesichts des zur Zeit geringen Volumens der Bezüge aus der DDR sieht die Bundesregierung Arbeitsplätze nicht gefährdet. Die Erschließung von weiteren Absatzmärkten in der DDR ist in erster Linie Sache der hiesigen Brauereien.
Wegen der Preisstellung der DDR-Biere hat der Bundesverband Deutscher Mittelstandsbrauereien beim Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft ein Preisprüfungsverfahren beantragt. Das Ergebnis' dieses Verfahrens bleibt abzuwarten.
Eine Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, wäre die Bundesregierung im Fall der Nichtkennzeichnung und der Nichteinhaltung des Reinheitsgebots durch die Hersteller von Bier in der DDR bereit, das derzeitige Verfahren, nach dem die Bezüge mengenmäßig und zeitlich unbegrenzt sind, aufzuheben und diese Bezüge gegebenenfalls zu kontingentieren und auch auf die Einhaltung des Reinheitsgebots untersuchen zu lassen?
Herr Kollege, für den Nachweis solcher Verstöße - ob sie vorliegen,
kann ich hier nicht beurteilen - gibt es eine ganze
Reihe rechtlicher Möglichkeiten, die jedem zur Verfügung stehen, der von ihnen Gebrauch machen will.
Ein weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, trifft es zu, daß in einigen Fällen von offiziellen Untersuchungsstellen festgestellt worden ist, daß das von der DDR in die Bundesrepublik Deutschland gelieferte Bier dem Reinheitsgebot nicht entsprach, und, falls ja, wie gedenkt die Bundesregierung diesem Zustand zu begegnen, gerade im Hinblick darauf, daß sich große Einkaufsketten und Einkaufsgenossenschaften jetzt entschlossen haben, in ihrem Sortiment DDR-Bier zu führen?
In den Verträgen mit hiesigen Händlern bestätigen die DDR-Brauereien ausdrücklich, daß das Bier, das aus der DDR bezogen wird, dem Reinheitsgebot entspricht. Andere Informationen liegen mir nicht vor. Würden sie zutreffen, so würden die hier gegebenen gesetzlichen Möglichkeiten Platz greifen können.
Eine weitere Zusatzfrage, Abgeordneter Ey.
Herr Staatssekretär, ist diese Form moderner „geistiger" Unterwanderung nicht auch Veranlassung dazu, zu vermehrter Werbung für das qualitätsgarantierte deutsche Bier zu ermuntern?
Grüner, Parl. Staatsekretär: Ich glaube, daß die hiesigen Brauereien es daran nicht fehlen lassen, Herr Kollege.
Eine weitere Zusatzfrage, Abgeordneter Kunz ({0}).
Herr Staatssekretär, hat die Bundesregierung nach den Bestimmungen des deutschen Reinheitsgebots Untersuchungen anstellen lassen bzw. die Forderung aufgestellt, daß die entsprechenden Institute solche Überprüfungen durchführen?
Dazu würde erst dann Anlaß bestehen, wenn uns entsprechende stichhaltige Informationen vorlägen. Da sie uns bisher nicht vorliegen, nehme ich an, daß die Konkurrenten solche Ergebnisse bisher nicht gefunden haben. Ich bin -sicher, daß alle die, die sich von diesen Einfuhren beeinträchtigt fühlen, alle Schritte unternehmen, um nachzuprüfen, ob das Reinheitsgebot eingehalten ist oder nicht.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Becker.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, ob in der Vergangenheit bei der
Einfuhr von Bier aus Dänemark, Holland oder der Schweiz ähnliche Fragen gestellt worden sind?
Das ist mir nicht bekannt.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schöfberger.
Herr Staatssekretär, was bewertet die Bundesregierung eigentlich höher: den Handel und Wandel mit dem anderen Teil unseres Vaterlandes oder Wettbewerbsschranken für einige oberfränkische Brauereien?
({0})
Herr Kollege, die Intensität des innerdeutschen Handels ist eine unbestreitbare Errungenschaft des Zusammenlebens zwischen der DDR und uns, selbstverständlich unter den bei uns gegebenen gesetzlichen Voraussetzungen. Ich darf hinzufügen, daß wir Bier auch in die DDR exportieren, wenn auch in sehr geringen Mengen. Beide „Einfuhrströme" und „Exportströme" sind, verglichen mit dem Absatz und mit dem Produktionsausstoß der heimischen Brauereien, bisher jedenfalls von außerordentlich geringer Bedeutung geblieben. Deshalb sehen wir - im Augenblick jedenfalls - hier keine wirtschaftlichen Probleme.
_Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Spranger.
Herr Staatssekretär, ist der Zoll nicht offiziell verpflichtet, bei der Einfuhr die Einhaltung des Reinheitsgebotes zu prüfen?
Ich glaube nicht, daß das der Fall ist. Ich bin aber überfragt. Wäre es der Fall, dann hätte ich diese Frage, die hier gestellt worden. ist, vermutlich aus amtlicher Kenntnis beantworten können. Ich kann sie hier nicht beantworten, werde aber dem gerne nachgehen.
Eine weitere Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Simonis.
Herr Staatssekretär, sind Ihnen Reaktionen deutscher Bierbrauer über mögliche Restriktionen bei der Einfuhr deutschen Bieres in andere Länder - DDR oder sonstwo - bekannt?
Nein, solche sind mir nicht bekannt.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe Frage 59 des Abgeordneten Dr. Spöri auf. Der Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Vizepräsident Stücklen
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Zur Beantwortung der Fragen steht uns der Parlamentarische Staatssekretär Gallus zur Verfügung.
Die Fragen 61 und 62 des Abgeordneten Carstens ({0}) werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe Frage 63 des Abgeordneten Simpfendörfer auf:
Wie wird die Bundesregierung die Kritik am Programm zur Förderung der landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebe im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur, sie habe etwas ohne Hand und Fuß konstruiert, entkräften, und welche Möglichkeiten sieht sie, mit Zustimmung der Bundesländer das Programm den Bedürfnissen der Betriebe besser anzupassen?
Herr Kollege, die Kritik verkennt ganz offensichtlich, daß auch die Förderung der Nebenerwerbslandwirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe ,,Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" geplant und durchgeführt wird. Dieses Förderungsprogramm wird nunmehr seit 1975 jährlich gemeinsam von Bund und Ländern im Planungsausschuß beschlossen. Diesen Beschlüssen gehen jeweils eingehende Diskussionen der Förderungskonzeption und der Förderungsgrundsätze mit den Fachreferenten sowie mit den Haushalts- und Koordinierungsreferenten von Bund und Ländern voraus.
Auf Vorschlag der Bundesregierung wurde das Förderungsprogramm für die landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebe mit Wirkung vom 1. Januar 1978 wesentlich verbessert. Diese Verbesserungen haben auch die Zustimmung Bayerns gefunden. Danach wird die zulässige Bestandsgröße bei Extensivierungsmaßnahmen von einer Großvieheinheit auf zwei Großvieheinheiten je Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche erweitert. Außerdem kann die Milchviehhaltung nunmehr überall dort gefördert werden, wo keine wirtschaftlich vertretbare Alternative zur Milchviehhaltung besteht. Die Länder rechnen nunmehr offensichtlich mit einer verstärkten Inanspruchnahme dieses Programms, zumal die Mittelanmeldungen für 1979 diejenigen des laufenden Jahres um rund 42 % übersteigen.
Zugleich wurden den Ländern weitere Verbesserungen in der Wohnhausförderung vorgeschlagen, und zwar die Einbeziehung des An-, Aus- und Umbaus von Wohnhäusern. Diese Verbesserungsvorschläge, die vom Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages unterstützt wurden, haben im Planungsausschuß jedoch keine Mehrheit gefunden. Die Bundesregierung erwartet, daß die ablehnend eingestellten Bundesländer ihre Haltung überprüfen.
Zusatzfrage?
Herr Staatssekretär, gibt es Hinweise - außer der erhöhten Mittelanforderung aus den Ländern -, daß das Programm nach seiner
Verbesserung in diesem Jahr mehr in Anspruch genommen wird? Das würde bedeuten, daß sich die Zahl der Förderungsfälle deutlich erhöht.
Mit der stärkeren Inanspruchnahme der Mittel wird sich auch die Zahl der Fälle erhöhen. Die jetzige Situation ist in vielen ländlichen Gebieten allgemein dadurch gekennzeichnet, daß nur begrenzt Alternativen bestehen und oft auch nur begrenzte Möglichkeiten zur Ableistung von Überstunden. Deshalb wird auch die Beratung der Nebenerwerbslandwirtschaft draußen aktiviert. Ich glaube sicher, daß wir auf Grund der Fortschreibung des Programms zu mehr Förderungsfällen kommen werden.
Eine weitere Zusatzfrage, bitte.
Darf ich noch einmal nachfragen, Herr Staatssekretär: Die Mittelanforderung hat sich ja in absoluten Zahlen von ungefähr 700 000 auf 900 000 DM erhöht. Absolut gesehen, ist das wenig. Deswegen frage ich Sie: Gibt es außer dieser erhöhten Mittelanforderung sonstige Hinweise, daß das Programm tatsächlich besser läuft?
Ich kann dazu nur sagen, daß in neuerer Zeit, seitdem es fortgeschrieben worden ist, auch draußen für das Nebenerwerbsprogramm mehr geworben wird.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schmitz ({0}).
Herr Staatssekretär, wie erklären Sie sich, daß von den 15 Millionen DM, die die Bundesregierung zur Verfügung gestellt hat, bisher nur sage und schreibe 700 000 DM abgeflossen sind? Ist die Bundesregierung nicht der Meinung, daß hier auch von ihrer Seite zuwenig getan worden ist?
Wir haben das Nebenerwerbsprogramm vorgelegt, indes bedauerlicherweise feststellen müssen, daß anfangs von seiten der Praxis in bezug auf die Beratung der Nebenerwerbslandwirtschaft sehr wenig unternommen worden ist. Inzwischen können wir aber eine positivere Entwicklung feststellen.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ey.
Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir einer Meinung, daß es die Publizierung dieses neuen Nebenerwerbsprogramms wie auch die fortschreitende Arbeitsteilung und die Spezialisierung in der Landwirtschaft zwangsläufig mit sich bringen
werden, daß sich die Zahl der Nebenerwerbsbetriebe nicht nur nicht weiter vermindert, sondern eher konstant bleibt und daß auf die Dauer möglicherweise sogar eine wachsende Tendenz zum Nebenerwerb zu erwarten ist?
Herr Kollege, wir werden im Planungsausschuß die Länder erneut auf die Notwendigkeit hinweisen, für diesen Bereich der Förderungsmaßnahmen verstärkt zu werben. Ich bin sicher, daß wir noch lange Zeit einen erheblichen Anteil von Nebenerwerbsbetrieben haben werden.
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 64 des Abgeordneten Simpfendörfer auf:
Trifft es zu, daft die Legehennenhaltung in den Niederlanden mit Hilfe staatlicher Investitionshilfen weiterhin ausgedehnt wird, und was tut die Bundesregierung bilateral und auf EG-Ebene gegen diese gemeinschaftswidrige Politik?
Herr Kollege, für die Ausweitung der Legehennenhaltung in den Niederlanden ist eine ganze Reihe von Gründen maßgebend. Ohne die Wirkung der niederländischen Investitionsbeihilfen im einzelnen ermitteln zu können, wird man davon auszugehen haben, daß sie bei der zu beobachtenden Kapazitätsausweitung nicht ohne Bedeutung sind. Zum Gesamtaspekt der Neuregelung der Investitionsförderung in den Niederlenden hat die Bundesregierung bereits in der 111. Sitzung des Deutschen Bundestages Stellung genommen.
Die möglichen Auswirkungen der niederländischen Neuregelung auf die deutsche Landwirtschaft, insbesondere auf die Sektoren Eier und Geflügel, waren Gegenstand eines Gesprächs zwischen Bundesminister Ertl und seinem niederländischen Kollegen van der Stee anläßlich des informellen Treffens der EG-Agrarminister in Bad Wiessee am 23. und 24. Oktober. Beide stimmten darin überein, daß das Problem zunächst von den Spitzenverbänden der Eier- und Geflügelwirtschaft auf niederländischer und deutscher Seite erörtert werden sollte. In diesem Sinne hat Bundesminister Ertl zwischenzeitlich den Präsidenten des Zentralverbandes der deutschen Geflügelwirtschaft um die Aufnahme entsprechender Kontakte gebeten. Von dem Ausgang dieser Gespräche wird die Bundesregierung weitere Schritte abhängig machen.
Zusatzfrage? - Bitte.
Herr Staatssekretär, ist zu befürchten, daß durch die Ausweitung der Geflügelhaltung in den Niederlanden, nämlich über sinkende Eierpreise in der Bundesrepublik, für viele deutsche Betriebe eine Existenzgefährdung entsteht?
Herr Kollege, die Situation ist dadurch gekennzeichnet, daß auch auf Grund des verstärkten Drucks von seiten der Niederlande die Eierpreise in der Bundesrepublik Deutschland nicht nur bei den Produzenten unter Druck geraten sind, die über Vermarktungseinrichtungen absetzen, sondern auch bei denen, die direkt den Markt beliefern. Gewisse Bedenken dürften daher berechtigt sein, daß bei einem längeren Andauern die deutsche Geflügelwirtschaft in eine schwierige Situation geraten könnte.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist auch die Bundesregierung der - Auffassung, die ich in meiner Frage zum Ausdruck gebracht habe, daß die Investitionshilfen, die in den Niederlanden praktiziert werden, gemeinschaftswidrige Politik darstellen?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß diese die Gesamtsituation des Eier- und Geflügelmarktes belasten. Die EG- Kommission ist anderer Auffassung. Sie hält die Maßnahmen, die heute in den Niederlanden durchgeführt werden, für vertragskonform.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jäger ({0}).
Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung bekannt, daß infolge dieser gewaltigen Ausdehnung dieses Marktes heute bereits zahlreiche Produzenten in der Bundesrepublik Deutschland die Eier unter den Gestehungskosten verkaufen müssen, und gedenkt die Bundesregierung, das länger hinzunehmen?
Herr Kollege, ich habe bereits bei einer früheren Frage darauf hingewiesen, daß wir bei der EG-Kommission entsprechend interveniert haben. Hinzu treten nunmehr direkte durch Herrn Minister Ertl und den holländischen Landwirtschaftsminister vermittelte Gespräche zwischen den beiden Geflügelwirtschaftsverbänden. Wir werden mit allem Ernst versuchen, diese Frage so lange weiter zu verfolgen, bis wir befriedigende Lösungen erreicht haben.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordnete Gerster ({0}).
Herr Staatssekretär, würden Sie restriktive Maßnahmen für den Handel zwischen den Niederlanden und der Bundesrepublik Deutschland ebenso ablehnen, wie vor etwa fünf Minuten restriktive Maßnahmen hinsichtlich des Bierhandels zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland abgelehnt wurden?
Herr Kollege, wir befinden uns auf dem Gebiet der Agrarproduktion in einem funktionsfähigen europäischen Markt. Es kann sich nicht darum handeln, irgendwelche Restriktionen gegenüber der Einfuhr holländischer Eier in die Bundesrepublik Deutschland zu ergreifen. Vielmehr kann es nur darum gehen, Wettbewerbsverzerrungen im Bereich der Investitionen, falls solche bestehen, wieder zu beseitigen.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Niegel.
Herr Staatssekretär Gallus, ist Ihnen bekannt, daß Herr Bundesminister Ertl in seiner Zeit als Oppositionspolitiker in diesem Hause in dieser Sache kostendeckende Preise gefordert hat, und ist Ihnen bekannt, daß ein Bauernverbandsvizepräsident von Württemberg, Herr Gallus, eine solche Situation früher als untragbar geschildert hat?
Herr Kollege, sowohl der Herr Minister als auch ich haben früher den Standpunkt vertreten, den wir damals für richtig gehalten haben.
({0})
Ich habe hier nicht den Standpunkt vertreten, daß das im Augenblick in Holland bei den genannten Investitionen geübte Verfahren vertretbar sei.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Laufs.
Herr Staatssekretär, in welchem zeitlichen Rahmen erwarten Sie Ergebnisse Ihrer Interventionen, von denen Sie gerade sprachen?
Ich erhoffe mir sehr schnell ein Gespräch zwischen den beiden Geflügelwirtschaftsverbänden von Holland und der Bundesrepublik Deutschland. Nachdem das Ergebnis dieses Gespräches vorliegt, werden wir entsprechende weitere Gespräche einleiten, und zwar auch mit der Komisssion, wenn sich das als notwendig erweisen sollte.
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 65 des Herrn Abgeordneten Niegel auf:
Hat die Bundesregierung den in Bayern seit 1970 beschrittenen Weg der Agrarpolitik, zu dem sie in Beantwortung meiner Fragen B 46 und 47 ({0}) Stellung genommen hat, gründlich analysiert, und wenn ja, wo sieht sie in ihm eine Sackgasse, die den Landwirten ein falsches Bild ihrer Zukunftschancen zeichnet und sie zu Weichenstellungen veranlaßt, die nicht weiterführen?
Herr Kollege, ,es ist die Pflicht der Bundesregierung, die Förderung der Landwirtschaft in allen Bundesländern mit derselben gebotenen Sorgfalt zu beobachten und zu analysieren. Was den in Bayern beschrittenen Weg anbetrifft, so hat dieser ohne Zweifel eine Reihe positiver Aspekte, wie z. B. die Förderung der überbetrieblichen Zusammenarbeit, der Bildung und Beratung, der Erhaltung der Kulturlandschaft und einer gesunden Ernährung.
Schwerer jedoch wiegt, daß den Landwirten die Notwendigkeit der ständigen strukturellen Weiterentwicklung. und damit der Nutzung der Chancen, die ein moderner Industriestaat wie die Bundesrepublik Deutschland den Menschen im ländlichen Raum bietet, zu wenig verdeutlicht wurde. Beispielhaft dafür ist der bayerische Agrarkredit, durch den viele Landwirte in einer existentiellen Sicherheit gewiegt werden, die - vor allem in dieser Absolutheit - nicht gewährleistet werden kann.
Eine Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, heißt das nicht, daß die Bundesregierung demgegenüber ein Programm verfolgt, das die Menschen vom Lande vertreibt und praktisch auf eine Entleerung des ländlichen Raumes abzielt, wenn sie die Zielsetzung des bayerischen Weges nicht anerkennt, wie dies ja geschieht, wenn Herr Staatssekretär Gallus z. B. in Kulmbach erklärt, der bayerische Weg sei eine Sackgasse?
Herr Kollege, die Bundesregierung hat nie den Standpunkt vertreten, daß jeder, der Bauer bleiben will, auch Bauer bleiben kann. Die Bundesregierung hat in ihren Strukturprogrammen deutlich gemacht, daß die Landwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland einem entsprechenden Strukturwandel unterliegt. Mein persönlicher Standpunkt ist dieser: Auch in der heutigen Zeit kann der Strukturwandel nicht abgeschrieben werden. Wir sollten froh sein, wenn der Strukturwandel weiterhin in vernünftigen Bahnen verläuft, weil wir bei weitem noch nicht in allen Bereichen der Bundesrepublik Deutschland strukturell so günstige Verhältnisse haben, wie wir sie uns wünschen. Wir wissen aber, daß sich die Strukturentwicklung auf Grund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung verlangsamt hat.
Meinen Ausspruch, der bayerische Weg sei teilweise eine Sackgasse, mögen Sie dahin gehend verstehen, daß ich der Auffassung bin, daß mit der Einführung des bayerischen Weges bei einer großen Zahl junger Bauern, damals vor sieben, acht oder zehn Jahren, falsche Hoffnungen geweckt worden sind. Diese sind nämlich in dem Glauben gewiegt worden, auf zu kleinen Vollerwerbsbetrieben auch in der Zukunft eine ausreichende Existenz finden zu können. Deshalb haben sie die Chance verpaßt, sich beruflich zu verändern und - damals wäre dies noch möglich gewesen - den Betrieb in einen Nebenerwerbsbetrieb umzuwandeln. Dies unterlassen zu haben, begründet meinen Vorwurf an den bayerischen Weg.
({0})
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, kann man aus Ihren Worten schließen, daß Sie den Begriff und die Zielsetzung des bayerischen Weges bis heute noch nicht verstanden haben? Dieser Weg beinhaltet nämlich eine Zusammenarbeit von Voll-, Zu- und Nebenerwerbsbetrieben mit dem Ziel, außerhalb der Landwirtschaft noch ein Einkommen zu erzielen, um die Menschen in der Landwirtschaft zu halten. Die Bundesagrarpolitik mit ihrer Förderungsschwelle schließt demgegenüber 90 % der bayerischen Betriebe von der Investitionsförderung aus. Aufstiegshilfen, Überbrückungshilfen und NeNiegel
benerwerbsförderung, die von Ihnen im Rahmen eines Zusatzprogramms eingeführt werden, greifen wegen umständlicher Förderungskonditionen einfach nicht.
Herr Kollege, ich bleibe .bei meiner Meinung, daß der Effekt, der mit dem bayerischen Weg teilweise erzielt worden ist, genau der ist, den ich hier erläutert habe. Die Strukturpolitik der Bundesregierung hat in den letzten neun Jahren- unter der Verantwortung von Bundesminister Ertl - bewirkt, daß die Zahl der Vollerwerbsbetriebe und der Nebenerwerbsbetriebe in der Bundesrepublik Deutschland entscheidend zugenommen hat und daß wir die Zahl der Problembetriebe in der Landwirtschaft, d. h. die Zahl der Zuerwerbsbetriebe, von 26 °/o auf 13 °/o verringern konnten. Ich glaube, daß es uns angesichts einer so schwierigen Situation strukturpolitisch gelungen ist, deutliche Fortschritte zu erzielen.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Simpfendörfer.
Herr Staatssekretär, welchen Zusammenhang gibt es Ihrer Auffassung nach zwischen dem sogenannten bayerischen Weg und den unterdurchschnittlichen Einkommensmöglichkeiten, die im Durchschnitt bei den bayerischen Vollerwerbsbetrieben bestehen?
Es gibt den Zusammenhang, den ich eben dargestellt habe und der darin besteht, daß durch den bayerischen Weg eine Situation geschaffen worden ist, die mit dazu beigetragen hat, daß von vielen zum richtigen Zeitpunkt nicht die notwendige Entscheidung getroffen wurde, einen anderen Beruf zu ergreifen. Ich habe diesen Standpunkt auch vor acht Monaten in Triesdorf vor 400 jungen Bauern, die mir dafür Beifall spendeten, vertreten. Einen anderen Zusammenhang kann ich nicht sehen.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ey.
Herr Staatssekretär, sind Ihre Auslassungen in bezug darauf, daß der bayerische Weg eine Sackgasse sei, nicht so aufzufassen, daß Sie diesen bayerischen Weg im Laufe der Zeit nach den Grundprinzipien der sozialen und freien Marktwirtschaft für überprüfungswürdig halten?
Herr Kollege, ich habe den bayerischen Weg niemals in seiner Gesamtheit abgelehnt bzw. kritisiert. Ich habe nur den Effekt, der politisch immer hochgespielt worden ist, entsprechend gebrandmarkt. Ich bin der Meinung, daß jedes Programm entwicklungsfähig ist und sein muß - nichts anderes gilt für die Programme der Bundesregierung -; denn wer ein Programm entwickelt, wird niemals sagen, daß es vollkommen ist. Das wird es nie sein.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Gerster ({0}).
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bewußt, daß der Arbeitskräftemangel, der heute in weiten Bereichen der Landwirtschaft bereits festzustellen ist, durch das, was Sie als Ihren Weg bezeichnen, noch erheblich verschärft wird?
Herr Kollege, was Sie mit dem Begriff Arbeitskräftemangel in der Landwirtschaft ansprechen, bezieht sich auf ganz wenige Regionen und Sektoren in der Bundesrepublik Deutschland, z. B. auf den Bereich des Gemüsebaus in der vorderen Pfalz oder auf den Bereich der Obsternte im Alten Land bei Hamburg, wo zur Zeit der Ernte nicht genügend Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Wie Sie wissen, besteht in diesem Zusammenhang das Problem der illegalen Einwanderung z. B. von türkischen Arbeitskräften, die für eine gewisse Zeit als Verwandte usw. eingeschleust werden. Dadurch entstehen auch große Probleme rechtlicher Art.
Das sind eigentlich die einzigen arbeitswirtschaftlichen Probleme, die wir in der Landwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland kennen. Ansonsten kann sich der Strukturwandel noch wesentlich weiterentwickeln - theoretisch bis zu einem Punkt, an dem wir in der Landwirtschaft nicht mehr genügend Arbeitskräfte hätten.
Wenn ich indes die Zahlen zugrunde lege, die kürzlich der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes in einer der Korrespondenzen dieses Verbandes genannt hat - eine Arbeitskraft komme für 70 Mutterschweine, 3 000 Mastschweine und 175 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche bei entsprechender Mechanisierung in Frage -, dann kann ich nur sagen: Dorthin wollen wir mit unserer Agrarpolitik nicht. Wir wollen nämlich die bäuerliche Landwirtschaft mit ihrem ganzen Spektrum - den Voll-, Zu- und Nebenerwerbsbetrieben - erhalten.
({0})
Ich kann dazu nur eines sagen: Wenn man allein von der Technik und Rationalisierung ausginge und den Bauern im bäuerlichen Betrieb und die gesamtvolkswirtschaftliche Situation außer acht ließe, dann könnte man Landwirtschaft mit noch viel weniger Menschen betreiben - aber eben nur, wenn man dies wollte.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Friedmann.
Herr Staatssekretär Gallus, teilen Sie meine Auffassung, nach der ein Hauptproblem der deutschen Wirtschaft darin besteht, daß wir zu wenige Arbeitsplätze haben, und, wenn ja, daß ,das Schicksal der von Ihnen angesprochenen bayerischen Bauern noch schlimmer wäre, wenn sie Ihrem Rat gefolgt wären?
Herr Kollege, auch hier bin ich nicht bereit, das, was Sie mit Ihrer Frage unterstellen, global hinzunehmen. Ich komme sehr viel in der Bundesrepublik herum. Tatsache ist, daß nahezu überall der Zahl von Arbeitslosen eine große Zahl offener Stellen gegenübersteht. Ich kann nur sagen: So wie die Agrarstrukturentwicklung heute läuft, ist es immer besser, wenn ein junger Mensch einen Beruf erlernt, falls der landwirtschaftliche Betrieb zu klein ist, um als Existenzgrundlage einer Familie dienen zu können. Junge Bauern haben, wenn sie tüchtig sind, auch heute noch - trotz der Tatsache, daß wir knapp 900 000 Arbeitslose haben - in den meisten Bereichen der Wirtschaft eine große Chance.
({0})
Keine weitere Zusatzfrage? - Dann rufe ich den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung auf. Zur Beantwortung der Fragen steht uns der Parlamentarische Staatssekretär von Bülow zur Verfügung.
Wir kommen zunächst zur Frage 76 des Abgeordneten Ludewig. - Der Abgeordnete ist nicht im Saal. Dann werden diese wie auch die Frage 77 des Abgeordneten Ludewig schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 78 des Abgeordneten Dr. Schöfberger auf:
Trifft es zu, daß die Anerkennungsbescheide für Kriegsdienstverweigerer, die zwischen dem Inkrafttreten der Novelle zum Wehrpflichtgesetz und dem Erlaß des einschlägigen Urteils des Bundesverfassungsgerichts unanfechtbar geworden waren, nach dem Urteilsspruch wiederaufgehoben wurden, und mit welcher rechtlichen und tatsächlichen Begründung geschah dies gegebenenfalls?
Gestatten Sie, daß ich die beiden Fragen im Zusammenhang beantworte?
Der Fragesteller ist einverstanden. Dann rufe ich auch die Frage 79 des Abgeordneten Dr. Schöfberger auf:
Wie kann unter solchen Umständen das Vertrauen der Bürger in die Geltungs- und Bestandskraft von Gesetzen - unbeschadet einer späteren möglichen Aufhebung durch das Bundesverfassungsgericht - erhalten werden?
Anerkennungsbescheide für Kriegsdienstverweigerer, die zwischen dem Inkrafttreten des Neuregelungsgesetzes - 1. August 1977 - und der Verkündung des Bundesverfassungsgerichtsurteils - 13. April 1978 - unanfechtbar geworden waren, sind in keinem Fall aufgehoben worden. Damit wird Ihre zweite Frage gegenstandslos.
Eine Zusatzfrage, bitte.
Ist die Bundesregierung dann bereit, entgegenstehenden Pressemeldungen und wiederholten Behauptungen in der Öffentlichkeit in der von mir sehr geschätzten inhaltlichen Klarstellung entgegenzutreten?
Wir wollen das gern tun. Wir wären Ihnen dankbar, wenn auch Sie dem in Ihrem örtlichen Wirkungsbereich entsprechend entgegentreten könnten und, wenn entgegenstehende Behauptungen aufgestellt werden, diese auch an Hand der Unterlagen überprüften.
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Jungmann.
Herr Staatssekretär, wie kommt es dann, daß das Bundesamt für den Zivildienst in der Öffentlichkeit dargestellt hat, es seien nicht genügend Zivildienstleistende zur Besetzung der vorhandenen Zivildienstplätze vorhanden, und dies sei auf die Tatsache der Nichtanerkennung der damaligen Bescheide zurückzuführen?
Das gehört nicht zu meinem Aufgabenbereich. Diese Frage müßte der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung beantworten. Ich kann das nicht beurteilen.
Keine weiteren Zusatzfragen. Ich rufe die Frage 80 des Abgeordneten Berger ({0}) auf:
Sieht sich die Bundesregierung auf Grund der Tatsache, daß sie im Entwurf des Haushaltsplans 1979 bei der Haushaltsstelle 11903-032 des Einzelplans 14, Kapitel 14 10 „Verwaltungskosten-einnahmen und Einnahmen an Verpflegungsgeld" den Ansatz um 10 Millionen DM zurückgeführt hat, in der Lage, wenigstens mit Beginn des Haushaltsjahrs 1979 auf die Erhebung der sogenannten Sach- und Personalkosten bei der Truppenverpflegung zu verzichten, und wann wird sie den diesbezüglichen Erlaß für den Bereich des Bundesverteidigungsministeriums entsprechend ändern?
Die Bundesregierung geht davon aus, daß der Haushaltsausschuß bei den bevorstehenden Verhandlungen über den Bundeshaushaltsplan 1979 seinen Beschluß vom 5. Mai 1977 über die Zahlung von Personal-und Sachkosten bzw. von Verwaltungskostenbeiträgen durch die freiwillig an der Truppenverpflegung teilnehmenden Angehörigen der Bundeswehr aufheben wird. In diesem Falle würde der Erlaß über die Bezahlung der Truppenverpflegung mit Wirkung ab 1. Januar 1979 entsprechend geändert werden.
Ein Zusammenhang zwischen der Verringerung des Ansatzes bei Kap. 14 10 Tit. 119 03 „Verwaltungskosteneinnahmen und Einnahmen an Verpflegungsgeldern" im Entwurf des Haushaltsplans 1979 und einer eventuellen Aufhebung des genannten Beschlusses durch den Haushaltsausschuß besteht nicht. Der Ansatz bei Tit. 119 03 ist gegenüber dem Ansatz für 1978, nämlich 20,1 Millionen DM, deswegen um 10 Millionen DM verringert worden, weil die Zahl der Verpflegungsteilnehmer, von denen Personal- und Sachkosten erhoben werden müssen, 1978 wesentlich niedriger war als geschätzt. Sollte der Haushaltsausschuß den genannten Beschluß aufheben, muß der Ansatz bei Kap. 14 10 Tit. 119 03 um weitere 10 Millionen DM gesenkt werden.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß der Haushaltsausschuß sehr wohl bereit wäre, seinen diesbezüglichen Beschluß zurückzunehmen, wenn ihm seitens des Bundesministeriums für Finanzen erklärt würde, daß dies keine Weiterungen für den restlichen öffentlichen Dienst zur Folge hätte?
Mir ist dies nicht bekannt. Ich gehe davon aus, daß das, was Sie mir hier mitteilen, so völlig richtig ist. Ich will dem Bundesminister der Finanzen gern noch einen Hinweis geben, daß er dieser Beantwortungspflicht möglichst bald nachkommt, damit die formelle Voraussetzung für die Aufhebung der Entscheidung gegeben ist.
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Jungmann.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß der Verteidigungsausschuß am 18. Oktober zu diesem Thema beschlossen hat, den Haushaltsausschuß aufzufordern, diesen Beschluß zurückzunehmen, und ist Ihnen weiter bekannt, daß die Arbeitsgruppe der Mitglieder des Haushaltsausschusses der SPD-Bundestagsfraktion am 12. September 1978 beschlossen hat, bei der Haushaltsberatung mit den Kollegen der FDP diesen Beschluß zurückzunehmen, so daß ab 1. Januar 1979, wenn am Donnerstag der Haushaltsausschuß dieses Kapitel beschlossen haben wird, der Verwaltungskostenbeitrag nicht mehr erhoben wird?
Ich hoffe, daß wir beide von dieser Voraussetzung ausgehen können.
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Friedmann.
Herr Staatssekretär, könnten Sie sich vorstellen, daß ein solcher Beschluß nicht nur von den Kollegen der SPD und der FDP, sondern auch von den Abgeordneten der CDU und der CSU getragen werden wird?
Ich bin ziemlich sicher, Herr Kollege.
Keine weiteren Zusatzfragen. Ich rufe die Frage 81 der Frau Abgeordneten Simonis auf:
Treffen Presseberichte zu, daß die Bundesregierung mit der argentinischen Militärregierung vertraglich vereinbart hat, argentinische Militärangehörige an der Fla-20 mm bei der Bundeswehr auszubilden?
Meine Antwort, Frau Kollegin, lautet: nein. Argentinische Militärangehörige werden bei der Bundeswehr nicht an der Fla-20 mm ausgebildet. Ein entsprechender Vertrag besteht nicht. Anträge Argentiniens auf eine derartige Ausbildung liegen ebenfalls nicht vor.
Die Frage 82 des Herrn Abgeordneten Gansel wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 83 des Herrn Abgeordneten Engelsberger auf:
Ist die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gegenüber dem Osten noch gewährleistet, wenn die Aussage des französischen Verteidigungsexperten Pierre Gallois, Reservegeneral der Luftwaffe und politischer Berater des Flugzeugindustriellen Dassault, zutreffen, daß die Präzision und Reichweite der sowjetischen Mittelstreckenrakete SS-20 einen Grad erreicht hätten, der es Moskau erlaube, die gesamten westlichen Verteidigungsstreitkräfte mit einem einzigen Schlag ohne das Risiko eines Gegenschlags auszulöschen, und sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, gemeinsam mit den Alliierten dieser tödlichen Bedrohung Westeuropas wirkungsvoll zu begegnen?
Herr Kollege, die Bedrohung Westeuropas durch sowjetische Mittelstreckenraketen besteht nicht erst seit Einführung der SS-20, die im übrigen bei weitem noch nicht abgeschlossen ist. Gegenüber der SS-20 hat die bisherige SS-5 keine geringere Reichweite, und der Nukleargefechtskopf der SS-5 ist so stark, daß er auch bei geringerer Präzision vernichtende Wirkung hat.
Wenn aus der Einführung der SS-20 gefolgert wird, das westliche Verteidigungspotential könne - anders als bisher - mit einem einzigen Schlag vernichtet werden, kann sich das nur auf die allerdings wesentlich gesteigerte Zahl der nuklearen Gefechtsköpfe beziehen. Diese können aber nicht mit einem Schlag eingesetzt werden; die SS-20-Werfer müßten mehrfach nachgeladen werden. Selbst ein Einsatz aller sowjetischen Nukleargefechtsköpfe würde das westliche Verteidigungspotential nicht völlig ausschalten, auch nicht im unwahrscheinlichen Fall eines Angriffs ohne jede erkennbare Vorbereitung. Mit Sicherheit würden die französischen, englischen und der NATO unterstellten amerikanischen U-Boote mit ballistischen Flugkörpern überleben und allein schon zu einem für die Sowjetunion nicht tragbaren Gegenschlag führen.
Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, darf ich aus Ihrer Antwort schließen, daß die Bundesregierung die These des französischen Generals Gallois nicht teilt, daß hier von der Sowjetunion eine tödliche Bedrohung gegenüber der Bundesrepublik und Westeuropa stattfindet, sondern daß sie der Meinung ist, daß ein derartiger sowjetischer Angriff mit 1 800 SS-20-Raketen ohne weiteres und ohne Schaden abgewehrt werden könnte?
Herr Kollege, die Sowjetunion hat nicht 1 800 SS-20-Raketen, sondern "sie hat wesentlich weniger. Das Waffensystem ist erst im Zulauf. Hier geht es vor allen Dingen darum, ob die Abschreckungsfähigkeit des westlichen Bündnisses gegenüber dem östlichen aufrechterhalten wird. Dies versuchte ich darzulegen, indem ich auf die amerikanische U-Boot-Waffe und die der britischen und französischen Seestreitkräfte hingewiesen habe.
Eine weitere Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, Sie schließen aber die Thesen des französischen Generals Gallois nicht ausdrücklich aus, daß ein derartiger Überraschungsangriff mit der SS-20 gegenüber der Bundesrepublik möglich wäre, und meine Frage lautet: Ist die Bundesregierung in der Lage, gemeinsam mit ihren Verbündeten einen derartigen Angriff erfolgreich abzuwehren?
Nein, wir sind nicht in der Lage, diesen Angriff erfolgreich abzuwehren. Wir wären allenfalls in der Lage, mit den Verbündeten, vor allen Dingen mit dem amerikanischen Potential, einen Gegenschlag auszulösen und durch die Androhung und Aufrechterhaltung der Fähigkeit eines Gegenschlages den Erstschlag zu verhindern bzw. abzuschrecken.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jäger ({0}).
Herr Staatssekretär, wie kommt es denn überhaupt dazu, daß die von Ihnen jetzt festgestellte gewachsene Bedrohung durch sowjetische Mittelstreckenraketen zu einem Zeitpunkt für Europa sichtbar und eingerichtet wird, zu dem die Bundesregierung doch eine, wie sie sagt, erfolgreiche Entspannungspolitik betreibt und die sowjetische Regierung immer erneute Beteuerungen ihrer Friedfertigkeit und ihrer Bereitschaft zum Frieden abgibt?
Herr Kollege, wie Sie wissen, sind die Rüstungszyklen der beiden Weltmächte, aber auch der beiden Bündnisse nicht immer mit der entsprechenden Entspannungspolitik voll koordiniert. Wir sind auch noch keineswegs sicher, ob die Entspannungspolitik letztlich den Durchbruch bis hin in den militärischen Bereich schaffen wird. Darum bemühen wir uns. Darum bemühen sich die Amerikaner in den SALT-Gesprächen, die Europäer zusammen mit den Amerikanern und dem Ostblock in dem MBFR-Gespräch. Wir hoffen sehr, daß es uns gelingt, diesem Entspannungsprozeß auch auf dem militärischen Bereich zum Durchbruch zu verhelfen.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jungmann.
Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Auffassung, daß die Bundesregierung in der Vergangenheit der verstärkten Bedrohung durch den Warschauer Pakt durch eine Modernisierung der konventionellen Streitkräfte und in Zusammenarbeit mit den Bündnispartnern durch eine Modernisierung der Bündnisstreitkräfte entgegengewirkt hat?
Dies ist völlig korrekt, Herr Kollege.
Noch eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Simpfendörfer.
Herr Staatssekretär, welche Möglichkeiten bestehen Ihrer Auffassung nach, die sowjetischen Mittelstreckenraketen in die Abrüstungsverhandlungen mit Erfolg einzubeziehen?
Wir sind in Gesprächen mit dem Bündnis, wie es gelingen kann,
das Mittelstreckenpotential, das auf Europa, aber auch auf Nahost gerichtet ist, in einer möglichen SALT-III-Runde mit einzubeziehen. Wie das zu geschehen hat, ist durchaus noch umstritten und diskussionsbedürftig.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich würde den Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen aufrufen, wenn wir noch Zeit hätten. Zur Beantwortung der Fragen stünde uns der Parlamentarische Staatssekretär Wrede zur Verfügung. Wir sind aber am Ende der Fragestunde.
Ich möchte noch mitteilen, daß die Fragen 84 und 85 des Herrn Abgeordneten Graf Stauffenberg, 94 und 95 des Herrn Abgeordneten Egert, 96 des Herrn Abgeordneten Immer ({0}), 100 des Herrn Abgeordneten Kittelmann und 101 des Herrn Abgeordneten Dr. von Geldern auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet werden sollen. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich schließe die Fragestunde und berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Donnerstag, den 9. November 1978, 9 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.