Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Meine Damen und Herren, die Sitzung ist eröffnet.
Heute feiert unser Kollege Abgeordneter Dr. Maihofer seinen 60. Geburtstag. Ich möchte ihm dazu die herzlichsten Glückwünsche des Hauses aussprechen.
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Es liegt Ihnen eine Liste von Vorlagen vor, die keiner Beschlußfassung bedürfen und die gemäß § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen werden sollen:
Bericht über die Erfahrungen mit der durch das HaushaltsStrukturgesetz veränderten Graduiertenförderung ({1})
zuständig: Ausschuß für Bildung und Wissenschaft ({2}), Haushaltsausschuß
Bericht der Bundesregierung über die deutsche Humanitäre Hilfe im Ausland 1965 bis 1977 ({3})
zuständig: Auswärtiger Ausschuß ({4}), Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit, Haushaltsausschuß
Halbjahresbericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates und der Westeuropäischen Union für die Zeit vom 1. April 1978 bis 30. September 1978 ({5})
zuständig: Auswärtiger Ausschuß
Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 10 02 Tit. 656 51 - Altershilfe für Landwirte - im Haushaltsjahr 1978 ({6})
zuständig: Haushaltsausschuß
Erhebt sich gegen die vorgeschlagenen Überweisungen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall; dann stelle ich fest, daß das Haus damit einverstanden ist.
Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen hat mit Schreiben vom 18. Oktober 1978 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Schröder ({7}) , Dr. von Bismarck, Baron von Wrangel, Sick, Dr. Schulte ({8}), Dr. Hubrig, Dr. Köhler ({9}), Dreyer, Frau Hoffmann ({10}), Helmrich und der Fraktion der- CDU/CSU betr. Autobahnverbindung Berlin/Norddeutschland ({11}) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/2206 verteilt.
Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau hat mit Schreiben vom 18. Oktober 1978 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Schneider, Dr. Jahn ({12}), Dr. Dollinger, Dr. Jenninger, Eymer ({13}), Franke ({14}), Lintner, Link, Metz, Dr. Möller, Niegel, Nordlohne, Kolb, Schmidt ({15}) und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Überprüfung und Anpassung der öffentlichen Bürgschaften zur Förderung des Wohnungsbaus ({16}) beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/2198 verteilt.
Der Bundesminister des Innern hat mit Schreiben vom 6. Oktober 1978 seine Antwort ({17}) auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Eyrich, Spranger, Vogel ({18}), Dr. Miltner, Berger ({19}), Regenspurger, Volmer, Dr. Laufs, Biechele und der Fraktion der CDU/CSU betr. Fortschreibung der Angaben zur Entwicklung der Besoldungs-, Vergütungs- und Versorgungsausgaben im öffentlichen Dienst ({20}) ergänzt. Sein Schreiben wird als Drucksache 8/2223 verteilt.
Die in Drucksachen 8/2098 unter Nr. 24 und 30 aufgeführten EG-Vorlagen
Mitteilung der Kommission an den Rat für eine Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern im Energiebereich
Vorschlag einer Richtlinie des Rates über die Unterrichtung über den Energieverbrauch von Haushaltsgeräten durch Etikettierung
Vorschlag einer Richtlinie des Rates über die Anwendung der Richtlinie 78/.../EWG über die Unterrichtung über den Energieverbrauch von Haushaltsgeräten durch Etikettierung auf elektrische Backöfen
werden als Drucksachen 8/2220 und 8/2221 verteilt.
Wir fahren nunmehr fort in der Behandlung der Tagesordnungspunkte 11 bis 14:
11. Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Gewerbesteuergesetzes, des Umsatzsteuergesetz und anderer Gesetze ({21})
- Drucksachen 8/2118, 8/2116 -
a) Bericht des Haushaltsausschusses ({22}) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
- Drucksache 8/2207 - Berichterstatter:
Abgeordneter Löffler
Abgeordneter Dr. Riedl ({23})
b) Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses ({24})
- Drucksachen 8/2200, 8/2201 - Berichterstatter:
Abgeordneter Dr. Kreile Abgeordneter Dr. Spöri
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12. Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neugestaltung des steuerlichen Kinderlastenausgleichs
- Drucksache 8/2130 -
a) Bericht des Haushaltsausschusses ({26}) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
- Drucksache 8/2208 8804
Abgeordneter Löffler
Abgeordneter Dr. Riedl ({0})
b) Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses ({1})
- Drucksache 8/2202 - Berichterstatter:
Abgeordneter Dr. Kreile Abgeordneter Dr. Spöri
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13. Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze in der gesetzlichen Renterversicherung für Schwerbehinderte ({3})
- Drucksache 8/2119 -
a) Bericht des Haushaltsausschusses ({4}) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
- Drucksache 8/2210 - Berichterstatter:
Abgeordneter Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein
b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung ({5})
- Drucksache 8/2181 Berichterstatter: Abgeordneter Dr. George ({6})
14. Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes
- Drucksache 8/2120 -
a) Bericht des Haushaltsausschusses ({7}) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
- Drucksache 8/2209 - Berichterstatter: Abgeordneter Glos
b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit ({8})
- Drucksache 8/2183 -Berichterstatter: Abgeordneter Köster ({9})
Das Wort - noch in zweiter Beratung - hat der Herr Bundesminister der Finanzen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor ziemlich genau vier Wochen lag Ihnen der Gesetzentwurf zum Steueränderungsgesetz 1979 in erster Lesung vor. Inzwischen hat der Finanzausschuß das umfangreiche Steuerpaket in mehreren
Sitzungen intensiv behandelt. Für die zügige Beratung gebührt den Mitgliedern des Finanzausschusses - allen Mitgliedern und auch denen der mitberatenden Ausschüsse - der besondere Dank der Bundesregierung. Eine wesentliche Voraussetzung für die rechtzeitige Verabschiedung und Bekanntmachung dieser Gesetze ist damit erfüllt.
Die Bundesregierung begrüßt, daß das Steueränderungsgesetz 1978 und das Steueränderungsgesetz 1979 miteinander verbunden worden sind. Darin liegt nicht nur eine verfahrensmäßige Vereinfachung; es können dadurch auch die wichtigen Bereiche der steuerlichen Behandlung geschiedener oder getrennt lebender Ehegatten und ihrer Kinder im Zusammenhang beraten und entschieden werden. Ich begrüße besonders, daß der Finanzausschuß den Vorstellungen der Bundesregierung gefolgt ist und die abweichenden Vorschläge der CDU/CSU zurückgewiesen hat.
Von dem Gesamtpaket der nach dem Weltwirtschaftsgipfel beschlossenen Maßnahmen - von den steuerlichen Maßnahmen ebenso wie von den Leistungsverbesserungen im Ausgabenbereich - wird ein deutlicher Impuls zur Verstärkung der Nachfrage und zur Verbesserung des Wirtschaftswachstums ausgehen.
Die von der CDU/CSU gemachten Vorschläge gehen leider wieder einmal über das hinaus, was haushaltspolitisch vertretbar ist.
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Die öffentlichen Haushalte würden durch diese Vorschläge zusätzlich mit mehreren Milliarden DM belastet; die von der Opposition im Bundesrat gemachten Vorschläge würden eine Mehrbelastung von rund 6 Milliarden DM ausmachen.
Bei den Beratungen im Finanzausschuß des Bundestages hat die Opposition schnell erkannt, daß dies haushaltspolitisch nicht vertreten werden kann, und hat deshalb den ursprünglich geforderten Kinderfreibetrag von 1 200 DM je Kind um die Hälfte gekürzt. Leider ist auch dieser Vorschlag nicht nur finanzpolitisch unvertretbar. Die CDU/CSU - ich benutze einmal die alte Reihenfolge ({1})
ist nicht in der Lage, konkret anzugeben, wie derartige Zusatzbelastungen ausgeglichen werden sollen.
Als Haushaltsminister kann ich nur davor warnen; die Finanzen des Bundes in einer Weise zu belasten, die unsere Handlungsfähigkeit, welche im Interesse des Staates und der Allgemeinheit gewahrt werden muß, in Zukunft einengen könnte. Ich muß mich entschieden dagegen wehren, Einnahmeverluste des Bundes durch weitere erhebliche Steuerentlastungen noch zu erhöhen, eine konstruktive Mitwirkung bei der, wie wir ja alle wissen, sachlich richtigen Mehrwertsteuererhöhung zu verweigern und gleichzeitig von den Ländern her eine an objektiven Kriterien orientierte Aufteilung des Umsatzsteueraufkommens zu blockieren. Der Bund wird z. B. durch seinen Beitrag zur Deckung des Einnahmenausfalls der Gemeinden durch den Wegfall der Lohnsummensteuer und zur Stärkung der originären
Steuerkraft aller Gemeinden wahrscheinlich mehr belastet, als bisher von uns geplant worden ist.
Auf den Bundeshaushalt entfallen von dem vorgeschlagenen Maßnahmepaket im Gesamtumfang von rund 121/2 Milliarden DM 1979 ohnehin allein rund 71/2 Milliarden DM. Die dadurch bedingte erneute Zunahme der Nettokreditaufnahme wird zwar kurzfristig finanzierbar sein, sie belastet aber das Ziel der Konsolidierung der Bundeshaushalte mittelfristig erheblich. Wir alle wissen, wie beschränkt der Spielraum für eine Verminderung des Ausgabenzuwachses ist. Mit einer Zuwachsrate von durchschnittlich jährlich 5,2 % in den Jahren 1980 bis 1982 liegt die mittelfristig geplante Ausgabensteigerung deutlich unter der angestrebten Zunahme des Bruttosozialprodukts von jährlich 7 v. H. Da die Bundesausgaben auch künftig zur Wahrnehmung zentralstaatlicher Aufgaben eine erhebliche Dynamik aufweisen werden - wir brauchen nur an die Entwicklungen in Europa zu denken-, ist die in dem neuen Finanzplan des Bundes in den Jahren 1980 bis 1982 zugrunde gelegte Ausgabenentwicklung äußerst knapp bemessen.
Angesichts der - ich zitiere - „rigorosen Drosselung des Ausgabenanstiegs", wie es die Bundesbank bezeichnet hat, sind somit die Möglichkeiten der Konsolidierung auf der Ausgabenseite des Bundeshaushalts durch weitere Senkung der Zuwachsraten voll ausgeschöpft. Zur Begrenzung der finanziellen Lasten des Steuerpakets und zur angestrebten mittelfristigen Konsolidierung des Bundeshaushalts ist daher die im Steuerpaket vorgesehene Mehrwertsteuererhöhung unverzichtbar. Wer auf sie verzichten will und im Gegenteil noch weitere Steuerentlastungen fordert, darüber hinaus die Steuerverteilung zu Lasten des Bundes verschieben will, macht sich nicht nur unglaubwürdig, er setzt sich auch dem Verdacht aus, den Bund auf Dauer finanziell handlungsunfähig machen zu wollen.
In den parlamentarischen Beratung ist wieder deutlich geworden, daß es in Fragen der sozialen Gerechtigkeit einen tiefen Graben zwischen Regierungsfraktionen und Opposition gibt. Die Bundesregierung hält an ihrem Weg fest, kinderreiche Familien, Mütter und berufstätige Frauen gezielt zu fördern, wo das zur Verbesserung der Chancengleichheit erforderlich ist. Wer statt dessen immer wieder Vorschläge macht, die in ihrem Kern nur auf eine Besserstellung der oberen Einkommensschichten hinauslaufen, darf sich nicht wundern, daß er erstens sozialpolitisch ins Abseits, läuft und zweitens mit der These von der sozialen Überforderung des Staates an Glaubwürdigkeit verliert. Die Wiedereinführung von steuerlichen Kinderfreibeträgen ist weder ein Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit noch ein Beitrag zur Kinder- und Familienpolitik oder zur Stabilisierung der öffentlichen Finanzen.
Ich möchte nochmals die grundsätzliche Zielrichtung deutlich machen, die die Bundesregierung bei den steuerlichen Maßnahmen verfolgt und die in dem jetzt vorliegenden Steueränderungsgesetz zusammengefaßt sind.
Die Bundesregierung erfülit zunächst mit den steuerlichen Entlastungen der Bürger und der Wirtschaft
zu einem wesentlichen Teil die auf dem Wirtschaftsgipfel in Bonn eingegangene Verpflichtung, einen international abgestimmten Beitrag zur Stärkung der Nachfrage und der Wachstums- und Beschäftigungsbedingungen in unserer Volkswirtschaft zu leisten. Das zu tun, ist insbesondere angesichts der nach wie vor hohen Arbeitslosigkeit und der strukturellen Schwächen unserer Volkswirtschaft notwendig.
Zugleich benutzt die Bundesregierung die Gelegenheit, steuerliche Entlastungen gezielt vorzunehmen, so daß gewisse strukturelle Verschiebungen im Steuersystem, die sich im Laufe der Jahre ergeben haben, beseitigt werden und in besonderen Fällen mehr steuerliche Gerechtigkeit verwirklicht wird.
Der sachliche und finanzielle Schwerpunkt der steuerlichen Maßnahmen liegt bei den vorgeschlagenen Verbesserungen im Tarif der Lohn- und Einkommensteuer. Ich freue mich; daß sowohl der Bundesrat wie auch die Opposition in diesem Haus den Entwurf der Bundesregierung als gezielte strukturelle Verbesserung des Steuertarifs und damit auch des Steuersystems anerkennen und die Bundesregierung dabei unterstützen wollen, daß die daraus sich ergebenden steuerlichen Entlastungen der Lohn- und Einkommensteuerzahler möglichst bald wirksam werden.
Es wurde gestern hier der Eindruck erweckt, als seien mit dem zur Beschlußfassung vorliegenden Paket keine wirklichen Verbesserungen für den Bürger verbunden. Ich darf deshalb nur noch einmal kurz festhalten: Der Abbau des Tarifsprungs bei der Einkommensteuer und die Erhöhung des Grundfreibetrages werden ab 1. Januar 1979 jedem Steuerpflichtigen in diesem Lande Steuererleichterungen bringen. Kinderreiche Familien werden zusätzlich durch die zweistufige Erhöhung des Kindergeldes über eine fühlbare Verbesserung ihrer Kaufkraft verfügen. Unterhaltspflichtige Geschiedene und getrennt Lebende sowie Selbständige werden gezielte Verbesserungen wie das begrenzte Realsplitting mit Wahlrecht, die Aufteilung der kinderbedingten Steuervorteile und die Erhöhung der Vorsorgepauschale erhalten. Frauen werden nach der Geburt eines Kindes, falls sie berufstätig sind, ein halbes Jahr lang ihrer Arbeit fernbleiben können, um sich der Versorgung ihres Kindes zu, widmen. Diese Verbesserungen werden auch nicht annähernd durch die vorgeschlagene Erhöhung der Umsatzsteuer um 1 % wieder aufgezehrt. Es ist übrigens völlig offen, ob der Verbraucher diese Erhöhung überhaupt durch höhere Preise zu spüren bekommen wird. Nach der letzten Umsatzsteuererhöhung jedenfalls sind die Preise nicht gestiegen, sondern die Preiszuwachsrate ist weiter zurückgegangen.
Daß die Opposition das Maßnahmenbündel der Bundesregierung insgesamt für vernünftig hält, hat sie in den Ausschußberatungen erkennen lassen. Wir bedanken uns dafür. Es waren nur einzelne Elemente des Steuerpakets Gegenstand ihrer Kritik.
Einen Schwerpunkt der Beratungen in den Ausschüssen bildete die Regelung des Realsplittings. Das von der Bundesregierung vorgeschlagene Modell soll die steuerliche Belastung von geschiedenen und getrennt lebenden Unterhaltsverpflichteten mil8806
dern, da hier bekanntlich manche Härten aufgetreten sind. Ich räume ein, daß die von der Bundesregierung ursprünglich vorgeschlagene Lösung nicht ideal war. Die Besteuerung geschiedener und getrennt lebender Ehegatten ist ein Beispiel dafür, wie schwer Steuergerechtigkeit zu verwirklichen ist, wenn dabei auch noch gleichzeitig eine Steuervereinfachung angestrebt werden soll. Es ist schon schwierig genug, Übereinstimmung zu finden, was im Vergleich unterschiedlicher familiärer Verhältnisse, aber auch unterschiedlicher sozialer Bedürfnisse von Familien, allein lebenden Müttern und ihren Kindern nun wirklich gerecht ist. Verfassungsjuristen haben dabei mitzuwirken. Da sie sich häufig nicht einig sind, engt sich der Spielraum für eine wirklich auf eine gezielte, differenzierte soziale Gerechtigkeit abzielende Lösung ganz bedenklich ein.
Bei dem neuen, von der Mehrheit des Finanzausschusses akzeptierten Vorschlag wird eine Kompromißlösung mit komplizierten Regelungen erkauft. Das neue Verfahren bewirkt, daß die Unterhaltsleistungen bis zur Höchstgrenze von 9 000 DM das Einkommen des Unterhaltsverpflichteten mindern, während sie bei dem unterhaltsberechtigten Ehegatten als steuerpflichtiges Einkommen behandelt werden. Soweit dadurch für den Unterhaltsberechtigten eine steuerliche Mehrbelastung eintritt, muß diese durch eine entsprechende Erhöhung der Unterhaltsleistungen aufgefangen werden. Damit in etwaigen Einzelfällen entstehende Härten gemindert werden, soll es den Geschiedenen oder getrennt Lebenden möglich sein, sich für den jeweiligen Veranlagungszeitraum für eine Besteuerung nach bisherigem Recht oder für das Realsplitting zu entscheiden. Einigen sich der Unterhaltsberechtigte und der -verpflichtete nicht auf das Realsplitting, so bleibt es bei der Besteuerung nach dem bisherigen Recht. Die Bundesregierung wird dem Parlament über die Erfahrungen mit dieser Lösung berichten, um dann gemeinsam beraten zu können, ob damit nun eine allseits befriedigende Regelung erzielt werden konnte.
Der Finanzausschuß ist in seiner Mehrheit auch in der Frage des steuerlichen Kinderlastenausgleichs den Vorstellungen der Bundesregierung gefolgt. Nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts zur steuerlichen Behandlung geschiedener oder dauernd getrennt lebender Eltern sowie Eltern nichtehelicher Kinder ist das seit 1975 geltende Einkommensteuerrecht insoweit nicht verfassungskonform, als verschiedene kinderbezogene Vergünstigungen nur dem Elternteil zugute kommen, in dessen Obhut sich das Kind befindet. Nach dieser Entscheidung muß der unterhaltspflichtige Elternteil an diesen Vergünstigungen teilhaben. Ausgehend von der vom Gericht herausgestellten Gleichwertigkeit von Unterhaltsleistung in Geldbeträgen und persönlicher Betreuung wird grundsätzlich eine Halbteilung der kinderbezogenen Vergünstigungen vorgeschlagen. Soweit praktikabel, soll jedoch eine einvernehmliche andere Aufteilung bei den Ausbildungsfreibeträgen und bei der Übertragung von Pauschbeträgen für Körperbehinderte zulässig sein.
Ich stelle mir einmal vor, daß jemand, der kein Fachmann für Steuerrecht ist, sich dieses anhören
muß. Er wird dann klar erkennen, wie ungeheuer kompliziert allein das Einkommensteuerrecht ist und wie notwendig es ist, diese Dinge zu vereinheitlichen und zu vereinfachen.
Auch hinsichtlich der kinderbedingten Erhöhung der Einkommensgrenzen nach dem Sparprämiengesetz, dem Wohnungsbauprämiengesetz und dem Dritten Vermögensbildungsgesetz ist eine hälftige Aufteilung auf beide Eltern vorgesehen.
Ein besonderes Problem stellt allerdings die Berücksichtigung des kinderabhängigen zusätzlichen Sonderausgabenhöchstbetrages für Vorsorgeaufwendungen dar. Die Schwierigkeiten liegen im Lohnsteuerabzugsverfahren, und zwar in der Eintragung der kinderabhängigen Besteuerungsmerkmale auf der Lohnsteuerkarte nach Unterlagen der Gemeinden. Die Gemeinden können kurzfristig bei geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Eltern sowie Eltern nichtehelicher Kinder nicht alle erforderlichen Angaben machen. - Ob es wünschenswert ist, daß diese Angaben auf der Lohnsteuerkarte gemacht und durch die Welt getragen werden, und ob das kinderfreundlich und familienfreundlich ist, ist noch eine ganz andere Frage.
Deshalb sah sich die Bundesregierung gezwungen, eine Übergangsregelung vorzuschlagen, die bis 1981 befristet sein soll. Danach soll der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, übergangsweise noch weiterhin den vollen Erhöhungsbetrag erhalten. Dem unterhaltspflichtigen Elternteil soll gleichwohl die Hälfte des Erhöhungsbetrages im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs oder in der Veranlagung zur Einkommensteuer gewährt wer- den.
Da hiergegen vom Bundesrat verfassungsrechtliche Bedenken erhoben wurden, haben wir diese geprüft und müssen sagen: Wir teilen diese Bedenken nicht. Solange es nicht möglich ist, die Voraussetzungen für eine Lösung zu schaffen, die den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts noch besser entspricht, muß es zulässig sein, eine sinnvolle Zwischenlösung zu schaffen. In dieser Auffassung wird die Bundesregierung durch einen früheren Beschluß des Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts bestärkt, wonach es im Hinblick auf die besondere Schutzbedürftigkeit der Kinder von getrennt lebenden und geschiedenen Eltern aus verfassungspolitischer Sicht nicht zu beanstanden war, daß geschiedenen und dauernd getrennt lebenden Elternteilen die einkommensteuerlichen Kinderfreibeträge und sonstigen kinderbedingten Entlastungen zusammen doppelt zustanden.
Der Vorschlag des Bundesrates geht davon aus, daß schon vor 1982 im Lohnsteuerabzugsverfahren die Halbteilung auch im Vorsorgebereich realisiert werden soll. Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Bundesländer, der kommunalen Spitzenverbände und des Bundesfinanzministeriums hat die rein technischen Fragen der Halbteilung auf der Grundlage dieses Gesetzentwurfes untersucht. Der Bericht bestätigt die Auffassung der Bundesregierung, daß die Halbteilung im Lohnsteuerabzugsverfahren vor
1982 nicht ohne beachtliche verwaltungstechnische Risiken durchführbar ist.
Die vorgesehene Abschaffung der Lohnsummensteuer hat wegen ihrer Finanzausgleichsproblematik zunächst Unruhe ausgelöst. Inzwischen zeichnet sich aber eine einvernehmliche Kompromißlinie ab. Ich möchte die Sorgfalt, mit der im Parlament der Zusammenhang zwischen der Abschaffung der Lohnsummensteuer und dem Ausgleich für die Einnahmeausfälle der Gemeinden behandelt wurde, ausdrücklich begrüßen. Wir haben uns bei der Beratung der schwierigen Ausgleichsfragen nicht selbst unter Zeitdruck gesetzt. Art. 2 tritt erst nach der endgültigen Klärung der Ausgleichsregelung in Kraft. Diese Entscheidung entspricht auch der Absicht der Bundesregierung, die Lohnsummensteuer nicht ohne eine entsprechende Ausgleichsregelung abzuschaffen.
Zur Problematik des Ausgleichs für die Gemeinden habe ich mit den Ländern und mit den kommunalen Spitzenverbänden mehrere Gespräche geführt. Dabei hat sich gezeigt, daß die kommunalen Spitzenverbände nur bei einem Ausgleich durch Überlassung eigener Steuereinnahmen die Belange der Kommunen gewahrt sehen. Ich habe deshalb einen neuen Ausgleichsvorschlag zur Diskussion gestellt, der eine Erhöhung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und eine Senkung der Gewerbesteuerumlage vorsieht und damit dem Interesse der Gemeinden an höheren originären Steuereinnahmen Rechnung trägt.
Wenn man sich an dem finanziellen Rahmen des bisherigen Ausgleichsmodells des Bundes orientiert, würde das eine Erhöhung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer von 14 auf 15 °/o sowie eine Senkung der Gewerbesteuerumlage von 120 auf 106 v. H. bedeuten. Ich verhehle nicht, daß ich das ursprüngliche Bundesmodell für besser geeignet gehalten hätte, weil über die Umsatzsteuerverlagerung die betroffenen Länder in die Lage versetzt werden sollten, die Ausgleichsleistungen gezielt den Gemeinden je nach ihrem Einnahmeausfall zur Verfügung zu stellen. Der Bund hat ja keine bilateralen Beziehungen mit den Gemeinden und kann dies nicht tun.
Entscheidend ist jedoch für mich, daß der Ausgleichsvorschlag allgemein konsensfähig ist, also von den Kommunalen Spitzenverbänden, den Ländern und dem Bund einvernehmlich getragen werden kann. In diesem Sinne hat sich die Bundesregierung auch immer ausdrücklich für alternative Vorschläge offen erklärt.
Der neue Ausgleichsvorschlag zieht die Bilanz aus den bisher geführten Gesprächen und öffentlichen Debatten. Er berücksichtigt, daß die sozialliberal geführten Länder bei der Bundesratsdebatte am 22. September das Umsatzsteuermodell des Bundes praktisch abgelehnt haben und statt dessen eine Präferenz für ein Ausgleichsmodell erkennen ließen, das die Senkung der Gewerbesteuer und eine Erhöhung des Anteils an der Einkommensteuer einbezieht. Die entscheidende Bedeutung des neuen kombinierten Ausgleichsvorschlags sehe ich darin, daß die Gemeinden dauerhaft eigene Steuereinnahmen erhalten und nicht auf Finanzzuweisungen durch die Länder angewiesen sind.
Unüberhörbar war die Befürchtung zahlreicher Kommunen, daß einzelne Länder - ähnlich wie nach dem Steueränderungsgesetz 1977 - die vom Bund erhaltenen Umsatzsteueranteile trotz gegenteiliger Erklärungen nicht in vollem Umfang an die Gemeinden zum Ausgleich ihrer Belastungen weitergeben würden. Die Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände hat auf den neuen Ausgleichsvorschlag wohl auch deshalb mit der Bemerkung positiv reagiert, daß die Städte und Gemeinden jetzt nicht mehr mit einer Ausgleichslösung durch die Länder vertröstet würden, da man schlechte Erfahrungen gesammelt habe.
Beim neuen Kombinationsmodell wird davon ausgegangen, daß die Gemeinden einen angemessenen Teil des Lohnsummensteuerausfalls durch höhere Hebesätze bei der Gewerbesteuer nach Ertrag und Kapital selbst ausgleichen. Für ebenso wichtig halte ich es, daß die Gemeinden, die keine Lohnsummensteuer erhoben haben, die Hebesätze bei der Gewerbesteuer entsprechend dem Umfang ihrer Mehreinnahmen absenken, um damit insgesamt die Wirtschaft steuerlich zu entlasten. Die Schwierigkeiten beim Suchen einer konsensfähigen Ausgleichsmethode liegen darin, daß der Bund nach der Verfassung keinen gezielten Ausgleich für die Lohnsummensteuerausfälle bei den betroffenen Gemeinden vornehmen kann. Wir können nur global wirkende Maßnahmen beschließen. Der notwendige Spitzenausgleich muß deshalb von den betroffenen Ländern zugesagt und geleistet werden.
Die Bundesregierung ist nach wie vor bereit, alle Fragen konstruktiv zu verhandeln, auf alternative Modelllvorschläge einzugehen und ihren angemessenen Anteil an der Finanzlast zu tragen.
Die Forderung der CDU/CSU nach Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer ist im Zusammenhang mit ihrer Forderung zu prüfen, wie die Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen bei der Gewerbeertragsteuer abgebaut werden kann. Die Besteuerung nach dem Gewerbekapital gehört zum Gesamtbild der Gewerbesteuer als einer Realsteuer, Herr Kollege Zeitel, die den Gemeinden die finanzielle Belastung durch die Gewerbebetriebe ausgleichen soll. Das von den Gewerbebetrieben eingesetzte Kapital ist ein geeigneter Maßstab für die Belastung der Gemeindefinanzen durch notwendige Infrastrukturmaßnahmen zugunsten der ortsansässigen Betriebe. Diese Maßnahmen sind von der Ertragslage der Betriebe weitgehend unabhängig. Die Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer würde eine qualitative Verschlechterung des Gemeindefinanzsystems bedeuten.
Der mit diesem Vorschlag beabsichtigte Einstieg in die vollständige Beseitigung der Gewerbesteuer würde einen einschneidenden und nicht zu verantwortenden Eingriff in die kommunale Finanzkraft bedeuten. Die Bundesregierung kann sich der Forderung der Opposition nicht anschließen und wird sich ihr auch nicht anschließen.
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Ich bitte den Bundestag, die Gesetzentwürfe in der jetzt vorliegenden Fassung zu beschließen.
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Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Schäuble.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für die CDU/CSU-Fraktion möchte ich zusammenfassend noch einmal begründen, warum wir das Steueränderungsgesetz 1979 in der vorliegenden Fassung ablehnen. Die CDU/CSU sagt ja zu den Entlastungen bei der Einkommensteuer. Wir sagen ja zur Anhebung des Grundfreibetrages, und wir sagen ja zur Beseitigung des Tarifsprungs von 22 auf 30,8 %. Wir sagen auch ja zu den sonstigen Verbesserungen bei der Einkommensteuer, insbesondere zur Erweiterung des Abzugs von Vorsorgeaufwendungen, vor allem für Selbständige, zur Halbteilung bei den sogenannten Kinderadditiven, obwohl wir im Finanzausschuß die Auffassung vertreten haben - aber überstimmt worden sind -, daß der Vorschlag des Bundesrates, die Halbteilung bei den Kinderadditiven jetzt zu beschließen und keine Vorlauffrist bis 1981 vorzusehen, der bessere gewesen wäre. Wir sagen ja zur Ausdehnung der degressiven Abschreibung auch beim Bauherrnwechsel vor Fertigstellung und zu den sonstigen Verbesserungen bei der Lohn- und Einkommensteuer.
Das Ja zum Abbau der Progressionswirkung bei der Lohn- und Einkommensteuer, meine Damen und Herren, entspricht unserer Politik des kontinuierlichen Abbaus heimlicher Steuererhöhungen.
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Die CDU/CSU hat seit Jahren diese Politik konsequent verfolgt.
({1})
Wir sind in diesem Hause die wahre Steuerentlastungspartei.
({2})
- Meine Damen und Herren, ich weiß, das Sie es nicht gerne hören. Aber Sie müssen zur Kenntnis nehmen und können nicht bestreiten, daß die Union seit Jahren entsprechende Anträge vorgelegt hat, die Sie jahrelang abgelehnt haben. Zuletzt haben Sie am 21. Juni dieses Jahres in diesem Hause unseren Antrag, die Tarifreform durchzuführen, abgelehnt.
({3})
- Herr Spöri, der Bundeskanzler hat damals gesagt, es sei technisch gar nicht mehr machbar, zum 1. Januar 1979 eine Tarifreform durchzuführen.
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- Ach, Herr Spöri, Sie haben doch schon gestern abend geredet; jetzt bleiben Sie einmal ganz ruhig. Am 21. Juni hat der Bundeskanzler gesagt - ich
wiederhole das -, die Tarifreform zum 1. Januar 1979 sei technisch nicht machbar.
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Inzwischen haben wir Mitte Oktober, und jetzt auf einmal ist die Tarifreform auch noch zum 1. Januar 1979 machbar.
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Offenbar hat. der Weltwirtschaftsgipfel dieses Wunder der technischen Bewältigung der Tarifreform bewirkt. Aber dieser Weltwirtschaftsgipfel hat ja nahezu alles möglich gemacht.
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Wir haben nach Ihren Beiträgen gestern zunehmend den Eindruck, daß in Zukunft für jedes Steuergesetz in der Bundesrepublik Deutschland zunächst einmal ein Weltwirtschaftsgipfel durchgeführt werden muß.
({8})
Vor dem Gipfel haben Sie erklärt - an der Spitze der Bundeskanzler und der Bundesfinanzminister -, für den Abbau des Tarifsprungs bei der Lohn- und Einkommensteuer sei ein finanzieller Spielraum nicht vorhanden. Inzwischen war der Gipfel, und jetzt auf einmal ist der finanzielle Spielraum vorhanden. Meine Damen und Herren, wenn Sie auf diesem Weg weitergehen, wäre es fast besser, wir würden die Präsidenten der Vereinigten Staaten und aller mit uns verbündeten Länder bitten, Mitglieder des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zu werden.
({9})
Nun sagen Sie - Herr Spöri, Sie haben das eben wieder gerufen -, die Union habe zur Tarifreform gar keinen konkreten Antrag gestellt. Dies ist unredlich; denn Sie wissen genau, daß wir immer erklärt haben, daß wir die Tarifreform mit Ihnen gemeinsam machen wollen. Das müssen wir so machen, wenn wir sie wirklich wollen; denn wir haben in diesem Hause keine Mehrheit. Wir haben erklärt, daß wir für gemeinsame Lösungen offen sind, und wir wollten das mit Ihnen zusammen machen. Das beweist, daß es uns immer um die Sache gegangen ist und nicht darum, uns nur mit Anträgen zu profilieren. Sie haben dem damals nicht zugestimmt. Wir sind froh, daß Sie wenigstens heute unserem Antrag zustimmen.
Aber, meine Damen und Herren, auch wenn wir den Entlastungen bei der Lohn- und Einkommensteuer zustimmen,
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so müssen wir nein sagen zu Ihrem Anliegen, diese Entlastungen durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zu finanzieren. Dies ist kein „Draufsatteln" - ein Begriff, Herr Kollege Wehner, wie Sie ihn immer wieder in Ihrer Propagandaabteilung zur Schaffung neuer Kampfbegriffe finden.
Bei unserem Nein zur Finanzierung des Abbaus heimlicher Steuererhöhungen durch die Mehrwertsteuer geht es uns darum, daß wir ja mit dem Abbau heimlicher Steuererhöhungen dem Steuerbürger lediglich zurückgeben - teilweise zurückgeben -, was ihm durch das Zusammenwirken von Inflation und Progression zuviel genommen wird. Dafür kann es keinen Ausgleich geben, denn es ist ja ein Zuviel, das wir abbauen wollen. Deswegen haben wir' diese Position immer vertreten.
Wenn. Sie jetzt fortfahren auf Ihrem Weg, jede Senkung einer Steuer in einem Teilbereich über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zu finanzieren, dann werden Sie die Mehrwertsteuer nicht zur Verfügung haben, um eine Strukturreform unseres Steuersystems durchzuführen. Wir haben immer erklärt, daß wir die Mehrwertsteuer insbesondere auch im Zuge der Steuerharmonisierung innerhalb der Europäischen Gemeinschaften benötigen, um einen Ausgleich für eine grundlegende Strukturreform unseres Steuersystems zu schaffen. Sie aber gehen den Weg, jede einzelne Steuersenkung durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zu finanzieren. Sie werden auf diesem Wege - ohne eine Strukturreform - bei einem Mehrwertsteuersatz von 20 % in wenigen Jahren landen.
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Spöri?
Herr Schäuble, ist Ihnen nicht geläufig, daß in der Vorlage der Bundesregierung steht, daß die beabsichtigte Mehrwertsteuererhöhung ein Deckungsbeitrag für das gesamte Maßnahmenpaket nach dem Gipfel ist
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und nicht etwa einseitig dieser Steuersenkung im Bereich des Einkommensteuertarifs zugerechnet werden kann?
Herr Kollege Spöri, ich bin Ihnen außerordentlich dankbar für diese Frage. Denn sie gibt mir Gelegenheit, darauf hinzuweisen, daß Sie die anderen Maßnahmen - im wesentlichen die Abschaffung der Lohnsummensteuer - eben abgekoppelt haben. Gerade dies begründet ja im wesentlichen unser Nein zu dem Steueränderungsgesetz in der vorliegenden Form.
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Ich will Sie noch einmal daran erinnern, daß wir im Jahre 1973 eine leidenschaftliche Diskussion um die von Ihnen durchgesetzte Erhöhung der Mineralölsteuer geführt haben. Denn wir haben damals gesagt: wenn wir jetzt die Mineralölsteuer erhöhen, dann werden wir den Spielraum nicht haben, um die Kraftfahrzeugsteuer grundlegend zu reformieren. Wir haben Recht behalten, und die Kraftfahrzeugsteuer ist noch immer nicht grundlegend reformiert. Sie gehen denselben Weg, indem Sie mal um mal die Mehrwertsteuer erhöhen.
Ich sage noch einmal, Herr Spöri, damit dies ganz klar ist: die CDU/CSU ist bereit und hat dies immer erklärt, eine Erhöhung der Mehrwertsteuer mit zu tragen, wenn sie mit einer wirklichen Entlastung bei der Gewerbesteuer verbunden ist. Wir müssen die Lohnsummensteuer abschaffen, weil sie arbeitsplatzfeindlich ist. Darüber sind wir uns ja anscheinend alle einig. Nur daß Sie in diesem Gesetze beschließen, daß sie nicht abgeschafft wird, weil wir ja ein neues Gesetz brauchen, um sie abzuschaffen.
Wir müssen auch - das ist unser Antrag; er ist gestern abend vom Kollegen Zeitel begründet worden - die Gewerbekapitalsteuer abschaffen. Denn die Gewerbekapitalsteuer ist investitionsfeindlich. Wenn ich Sie an den Gipfel und an das erinnern darf, was dort so hehr verkündet worden ist: dort ging es doch darum, Investitionen zu fördern. Die investitionsfeindliche Gewerbekapitalsteuer muß eben gerade dann, wenn man so viel vom Gipfel redet, abgeschafft werden.
Deshalb sagen wir nein zu der von Ihnen vorgenommenen Abkopplung der Abschaffung der Lohnsummensteuer aus diesem Steuerpaket. Ich muß noch einmal daran erinnern - ich kann es Ihnen nicht ersparen -, daß der Wirtschaftsminister ja verkündet hat: Wenn die Lohnsummensteuer abgekoppelt wird, dann knallt's.
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- Lieber Herr Jenninger, ich bin nicht imstande, im Augenblick zu ermessen, wo der Herr Bundeswirtschaftsminister sich gerade befindet. Es kann ja auch irgendwo auf der Welt knallen. Aber hier in diesem Hause findet es eben nicht statt. Deswegen kann ich der FDP nicht die Feststellung ersparen, daß sie ein weiteres Mal umgefallen ist.
({2})
- Ja, ich weiß, Sie hören es nicht gerne.
Vor den Landtagswahlen haben Sie erklärt, die Abschaffung der Lohnsummensteuer werde vom Steuerpaket nicht abgekoppelt. Jetzt haben Sie ein weiteres Mal den Wähler getäuscht. Die Serie der Wählertäuschungen von der Rentenversicherung über den Rücktritt von Herrn Osswald bis zum Rücktritt von Herrn Bundesminister Arendt, wird mit der Abkopplung der Lohnsummensteuer fortgesetzt.
({3})
Sie sind ein weiteres Mal umgefallen.
Sie haben inzwischen eine neue Methode der Gesetzgebung erfunden. Herr Kollege Westphal hat gestern verkündet: Wir stehen fest zu unserer Konzeption der Abschaffung der Lohnsummensteuer; wir beschließen sie nur nicht im Bundestag. Herr Kollege Westphal, ich kann Ihnen nur sagen: Wir haben in der kommenden Woche einen Bundesparteitag in Ludwigshafen.
({4})
Dort beschließen wir unsere Programme und Konzeptionen. Hier im Bundestag beschließen wir Gesetze. Das Bundesgesetzblatt taugt nicht zur Bekanntmachung von Parteiprogrammen und -konzeptionen.
Sie haben übrigens noch ein solches Verfahren gewählt, das Sie inzwischen mit der Abkopplung ganz aus dem Verkehr gezogen haben. Sie haben uns in Ihren Gesetzentwürfen eine Formulierung vorgelegt: Die Freibeträge bei der Gewerbeertragsteuer werden erhöht auf „. . . ". Ich habe Sie im Finanzausschuß gefragt, wie wir zu diesem Antrag hätten stimmen sollen, ja oder nein, die Gewerbefreibeträge auf einen überhaupt nicht festgelegten Betrag festzusetzen. Das ist offenbar auch eine neue Form Ihrer Konzeption und Programmatik.
({5})
Bei der Einführung des begrenzten Realsplittings, bei dem sich insbesondere die FDP gegenüber einem zu Recht sehr aktiven Interessenverband seit Jahren festgelegt hat, verfolgen Sie in der Sache die gleiche Methode. Wir führen das Realsplitting ein, und wir beschließen in demselben Gesetz praktisch in der Sache das Gesetz zur Aufhebung des begrenzten Realsplittings.
({6})
- Aber, Herr Kollege Spöri, Sie wissen ganz genau, daß Sie im Finanzausschuß das Wahlrecht beim begrenzten Realsplitting gegen unsere Stimmen durchgesetzt haben. Wir haben dem nicht zugestimmt. Wir stimmen dem Realsplitting zu, aber wir stimmen nicht zu, daß Sie es im selben Gesetz gleich wieder faktisch abschaffen, indem Sie das Wahlrecht einführen; denn dieses Wahlrecht bedeutet, daß der Unterhaltsberechtigte zustimmen muß, daß er die Unterhaltsleistungen versteuern muß. Wer wird dies tun? Sie schaffen lediglich zwischen den in der Regel sowieso nicht allzu befreundeten Unterhaltsberechtigten und Unterhaltsverpflichteten neuen Anlaß zum Streit, und Sie erreichen damit - es gibt im Finanzausschuß genügend Kollegen von der Koalition, die das genauso sehen wie wir -, daß das Realsplitting im Ergebnis nicht stattfinden wird.
Frau Matthäus-Maier hat gestern - ich fand das nicht sehr fair, aber vielleicht war es gar nicht so beabsichtigt = den Eindruck zu erwecken versucht, als sei die CDU/CSU gegen das Realsplitting gewesen. Verehrte Kollegin, die Wahrheit ist: Wir haben dem Realsplitting zugestimmt, und Sie haben ohne unsere Stimmen durchgesetzt, daß es mit der Einführung des Wahlrechts wieder abgeschafft wird. Sie sind damit ein weiteres Mal den Weg gegangen, daß Sie denjenigen, denen Sie mit Versprechungen verpflichtet waren, in der Sache Steine statt Brot geben.
({7})
Ich muß bei dieser Gelegenheit wenige Worte zu dem von Ihnen uns aufgenötigten Gesetzgebungsverfahren sagen. Es wird mehr und mehr unerträglich, daß wir ständig neue Steueränderungsgesetze zu ein und demselben Gegenstand beschließen müssen. Wir haben im Finanzausschuß nicht mehr die Zeit, vernünftig zu beraten. Bei jeder sachlichen Anregung, sei sie von der Koalition, sei sie von der Opposition, wird gesagt: Das machen wir im nächsten Gesetz, dazu haben wir jetzt keine Zeit. Es lohnt nicht mehr, das jetzt zu beschließende Gesetz im Bundesgesetzblatt amtlich bekanntzumachen, denn bis es bekanntgemacht wird, ist schon das nächste Änderungsgesetz auf dem Weg.
({8})
Wir betreiben hier wirklich das Geschäft derjenigen, die mit dem Thema der zunehmenden Komplizierung und Unübersichtlichkeit unseres Steuerrechts nicht das Geschäft unserer gemeinsamen demokratischen Überzeugung betreiben können.
Sie sind bei diesem Verfahren selbst in solche totale Verwirrung gestürzt, daß Sie beispielsweise - diese Geschichte will ich den Kollegen, die nicht im Finanzausschuß sind, nicht vorenthalten - zunächst in Art. 1 beantragt hatten, für bestimmte Spenden für bestimmte Zwecke den abzugsfähigen Betrag zu verdoppeln. Dann haben Sie sich überlegt, daß Sie das wegen verschiedener Komplizierungen doch nicht machen wollen. Weil Sie aber nicht wußten, wie Sie das bei der Komplizierung des Verfahrens machen sollten, haben Sie eine Formulierungshilfe des Finanzministeriums erbeten. Diese Formulierungshilfe, die in der Sache nichts anderes brachte, als diesen Ihren eigenen Antrag zurückzunehmen, hat auf dem Umdruck, der Ihnen vorgelegen hat, die schöne Überschrift: „Formulierungshilfe für die Aufgabe des Vorhabens, den Abzugssatz bei Spenden zur Förderung kultureller Zwecke bei der Einkommensteuer zu verdoppeln". Unter dieser anspruchsvollen Überschrift folgt dann die Formulierungshilfe, in der es heißt: „In Art. 1 werden die Nummern 4 und 22 Buchstabe i gestrichen." So groß war die Verwirrung, daß Sie dafür schon die Hilfe des Ministeriums brauchten.
({9})
Wir haben bei unserem Antrag, neben der Lohnsummensteuer auch die Gewerbekapitalsteuer abzuschaffen, ein solides Konzept in Form eines Gesetzesantrags vorgelegt - das auch in Kraft treten soll, Herr Westphal, nicht eine Konzeption, die nicht in Kraft treten soll -, wie die Einnahmeausfälle für die Kommunen tragbar zu machen sind. Daß dies ein solides Konzept ist, hat die gestrige Debatte am besten bewiesen. Denn auf der einen Seite hat der Kollege Kühbacher gesagt, wir würden mit unserem Ausgleichskonzept die Gemeinden finanziell ruinieren, während auf der anderen Seite die sehr verehrte Frau Kollegin Funcke gesagt hat, bei unserem Ausgleichskonzept würden die Gemeinden noch ein Geschäft von etwa 4 Milliarden machen.
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Wehner?
Darf ich gerade den Satz noch zu Ende sagen: Die Wahrheit liegt meistens in der Mitte. Wenn Herr Kühbacher sagt, daß wir die Gemeinden ruinieren, und Frau Funcke sagt, sie erhielten 4 Milliarden mehr, dann ist unser Konzept ja wohl ein solides.
Bitte schön, Herr Wehner.
Weil Sie, sehr verehrter Herr Kollege, angesetzt haben, von einem Konzept zu sprechen, möchte ich gern, um Ihnen folgen zu können, von Ihnen wissen - mit dem Ziel der Klärung solcher Begriffe wie „Umfallen" und „Ja" und „Nein" -, ob ich Sie richtig verstehe, wenn ich Sie so sehe: Sie stehen auf dem Kopf, der „ja" sagt, und entscheiden mit den Beinen, die von der Durchsetzung dieses Ja wegzulaufen haben?
({0})
Herr Kollege Wehner, es dient der Belebung und Aufheiterung der frühen Morgenstunde, daß Sie eine solche Zwischenfrage stellen. Aber da ich seit einer Viertelstunde ausführe, welchen Teilen wir zustimmen und aus welchen Gründen wir das Paket insgesamt ablehnen müssen, ist die Absicht Ihrer Fragestellung erkennbar. Ich habe nicht den geringsten Zweifel, daß meine Ausführungen nicht nur für Sie, sondern auch für jeden anderen im Saal voll verständlich gewesen sind.
({0})
Aber für alle Fälle will ich Ihnen gern den Gefallen tun und die Position der CDU/CSU noch einmal kurz zusammenfassen.
Erstens. Die Union ist für den Abbau heimlicher Steuererhöhungen durch eine Reform des Lohn- und Einkommensteuertarifs. Weil es eben um den Abbau heimlicher Steuererhöhungen geht, ist sie dagegen, diese Maßnahme isoliert durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zu finanzieren.
({1})
Zweitens. Die CDU/CSU ist dafür, durch die Wiedereinführung der Kinderfreibeträge in das System unseres Familienlastenausgleichs ein dynamisches Element wieder hineinzubringen, und die CDU/CSU ist dafür, durch die Wiedereinführung der Kinderfreibeträge zu erreichen, daß verheiratete Eltern steuerlich nicht schlechter gestellt werden als getrennt lebende Eltern.
({2})
Der Bundesfinanzminister hat hier vorhin gesagt, dies sei unsozial. Er hat dem Bundeskanzler wohl nicht zugehört, der in der SPD-Fraktionssitzung gesagt hat - jedenfalls ist das gestern nicht dementiert worden -, daß, wer bei unserem Steuersystem progressiv belaste, auch progressiv entlasten müsse.
({3})
Und warum eigentlich soll man bei allem progressiv entlasten, nur nicht bei der Belastung, die finanziell durch die Tatsache gegeben ist, daß man in einer Familie Kinder hat? Wir können nicht akzeptieren, daß ein Ehepaar ohne Kinder mit einem Familieneinkommen von - sagen wir einmal - 3 000 DM monatlich steuerlich genauso behandelt wird wie
ein Ehepaar mit drei Kindern und demselben Familieneinkommen.
({4})
Drittens. Die Union ist dafür und beantragt, die Lohnsummensteuer als eine arbeitsplatzfeindliche Steuer und die Gewerbekapitalsteuer als eine investitionsfeindliche Steuer abzuschaffen. Wir sind bereit, für diese Strukturreform bei der Gewerbesteuer eine Anhebung der Mehrwertsteuer mitzutragen.
Wir haben viertens ein vernünftiges Konzept eines finanziellen Ausgleichs für die Kommunen vorgelegt: durch eine Anhebung des Anteils der Gemeinden am Lohn- und Einkommensteueraufkommen und durch eine Senkung bei der Gewerbesteuerumlage. Wir sind sehr erfreut, daß die Koalitionsparteien und die Bundesregierung nach der Ankündigung des Bundesfinanzministers inzwischen auf dem Weg zu unserem schon lange vorgelegten richtigen Konzept sind.
Da der Gesetzentwurf in der von Ihnen im Ausschuß durchgesetzten Fassung diesen unseren Grundsatzpositionen nicht genügt, müssen wir zu dem Steueränderungsgesetz 1979 in der vorliegenden Form nein sagen. Die Union wird sich, Herr Kollege Wehner, im weiteren Gesetzgebungsverfahren bemühen, unsere Verbesserungsvorschläge durchzusetzen.
({5})
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Huonker.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Verabschiedung des heute zur Entscheidung stehenden Gesetzespaketes - Steueränderungsgesetz 1979, Novellierung des Kindergeldgesetzes, Gesetz zur Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze für Schwerbeschädigte - wird der Kern dessen realisiert, was Bundeskanzler Helmut Schmidt und seine Regierung auf dem Bonner Weltwirtschaftsgipfel zugesagt haben. Diese Zusage war die Voraussetzung für weitgehende Zugeständnisse unserer weltwirtschaftlichen Partner, deren Realisierung für die Wirtschaftslage bei uns und für den Arbeitsmarkt wichtiger ist als jedes denkbare nationale Programm zur Verringerung unserer wirtschaftlichen Schwierigkeiten und zum weiteren Abbau der Arbeitslosigkeit. Daß die Bundesregierung - dies ist gestern in der Diskussion etwas zu kurz gekommen - keine Maßnahmen von ihren Partnern verlangen konnte, ohne selbst substantielle Zusagen zur Verbesserung der Wirtschaftslage zu machen, ist selbstverständlich. Denn unsere ausländischen Partner wissen - Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, wissen das auch; Sie sagen es nur nicht -, daß unsere Preissteigerungsraten seit Jahren die niedrigsten neben der Schweiz sind und daß wir einen relativ hohen Grad von Stabilität erreicht haben dank unserer Politik - nicht nur, aber auch dank unserer Politik -, daß die Arbeitslosigkeit in unserem Land im Vergleich zu anderen Ländern im unteren Mittelfeld liegt, daß
unsere Devisenreserven trotz der Schwierigkeiten im Weltwährungssystem sehr groß sind und daß der Außenwert unserer D-Mark ständig steigt, wobei ich hinzufügen will, daß dies natürlich Probleme für den Export der deutschen Wirtschaft mit sich bringt, und daß das Netz der sozialen Sicherheit in unserem Lande für viele unserer weltweiten Partner vorbildlich ist.
Der Schwerpunkt dessen, was zur Erfüllung dieser Zusage auf dem Weltwirtschaftsgipfel getan werden mußte, ist das Steuerpaket. Das gilt sowohl, was das finanzielle Volumen angeht, als auch in Anbetracht der öffentlichen Diskussion.
Der Schwerpunkt dieses Steuerpakets ist die Korrektur des Tarifs in der Lohn- und Einkommensteuer, in deren Mittelpunkt der Abbau des Sprungs im Steuertarif steht, der sich heute von 22 % auf 30,8 % bewegt, wenn das zu versteuernde Einkommen den Bereich der Proportionalzone übersteigt. Genau in diesem Punkt liegt der Kern des verständlichen Unmuts über das heutige Steuerrecht. Es ist nicht so, daß von diesem Tarifsprung in erster Linie leitende Angestellte, Prokuristen, gut verdienende Selbständige und Vorstandsmitglieder betroffen werden. In der Vielzahl werden Arbeitnehmerehepaare betroffen, bei denen beide berufstätig sind.
Gerade für diesen Personenkreis - das ist für uns Sozialdemokraten entscheidend wichtig - bringt der Abbau des Tarifsprungs die notwendige und im Augenblick finanzierbare Steuerentlastung.
({0})
Dies wurde in der öffentlichen Diskussion nicht hinreichend deutlich. Es entstand, verursacht durch Erklärungen der Opposition - ich will hier stellvertretend für viele Herrn Dr. Häfele nennen - und unterstützt - bewußt oder unbewußt - durch Massenmedien, der Eindruck, als ob der Abbau des Tarifsprungs in erster Linie den Beziehern hoher Einkommen zugute käme. Dies ist nicht richtig.
Daß in erster Linie Arbeitnehmerehepaare, die beide verdienen, durch den Abbau des Tarifsprungs entlastet werden, will ich an einigen Beispielen, die ich willkürlich aus der Lebenswirklichkeit von Betrieben herausgegriffen habe; darstellen.
({1})
Ein Ehepaar, er Werkzeugmaschinenbauer, die Frau Kaufmannsgehilfin, berufstätig, hat zusammen ein Jahresbruttoeinkommen von 57 892,77 DM. Der neue Steuertarif bringt diesem Arbeitnehmerehepaar mit zwei Arbeitseinkommen eine Steuerentlastung von 1 100 DM, eine Steuersenkung also von 10,2 %. Ein anderes Ehepaar, das ich im Rahmen einer Betriebsversammlung kennengelernt habe, er angelernter Gießereiarbeiter, im Akkord arbeitend, sie Hilfsarbeiterin in der Packerei, verdient zusammen 57 143 DM. Sie werden um 1070 DM steuerlich entlastet; das entspricht einer Entlastung von 10,1 °/o. Ein drittes Arbeitnehmerehepaar - es wohnt hier in Bonn -, er technischer Angestellter des öffentlichen Dienstes, BAT V b, 39 Jahre alt, sie Sachbearbeiterin in einem Dienstleistungsunternehmen, hat ein Jahreseinkommen von 60 770 DM. Sie bezahlten nach dem neuen Tarif, wenn er heute schon gelten würde, 1 082 DM Steuern weniger.
Solche Beispiele, meine Damen und Herren, ließen sich beliebig fortsetzen. Aus diesen Beispielen folgt, daß der Schwerpunkt - das möchte ich hier in aller Deutlichkeit festhalten - des Abbaus des Steuertarifs in seinen Auswirkungen bei jenen Millionen von Arbeitnehmerehepaaren liegt - es sind mehr als sechs Millionen Arbeitnehmerehepaare -, bei denen Mann und Frau gemeinsam verdienen und die über die Progressionswirkung des Steuertarifs heute zu Recht verärgert sind. Deswegen ist der neue Steuertarif in erster Linie eine Maßnahme zugunsten derjenigen Arbeitnehmerehepaare in unserem Lande, bei denen beide Ehepartner arbeiten.
({2})
Auch für die Arbeitnehmerehepaare, von denen nur einer verdient, für Ledige, für Geschiedene bringt das neue Steuerrecht durch die Erhöhung des Grundfreibetrages von 390 DM bei Ledigen und 780 DM bei Verheirateten Entlastungen.
Es ist richtig, daß dies natürlich keine sehr hohen Steuerentlastungen sind. Nur, man muß wissen: Wenn Milliarden auf Millionen verteilt werden, kann beim einzelnen Arbeitnehmer keine große Steuerentlastung ankommen, sondern es können dies nur geringe D-Mark-Beträge sein. Eines muß man wissen: Wenn man denjenigen, der mit seinem Einkommen in der Proportionalzone liegt, als Ledigen um nur 1,83 DM und als Verheirateten um 3,66 DM zusätzlich entlasten will, dann bedeutete dies zusätzliche Steuerausfälle in Höhe von 700 Millionen DM. Wollte man die Steuersenkung in der Proportionalzone verdoppeln, d. h. nochmals 7 DM dem Ledigen, 14 DM dem Verheirateten im Monat an Steuersenkungen beschließen, so hätte dies Steuerausfälle in Höhe von rund 2,7 Milliarden DM zur Folge. Dies entspräche etwa einem Zehntel des gesamten Landeshaushalts von Baden-Württemberg oder zwei Drittel des Haushalts des Landes Bremen. Wer hier dann herumläuft wie Herr Dr. Häfele und Erwartungen dahin weckt, man könnte für die Bezieher von Einkommen, die in der Proportionalzone versteuert werden, wesentlich mehr machen, der leistet einen Beitrag zu einem Klima des Poujadismus, das niemandem in diesem Lande, auch nicht der Opposition, nützlich sein kann.
({3})
Meine Damen und Herren! Wenn dann herumgerechnet wird, wenn der Steuersenkung künftige Erhöhungen der Sozialversicherungsbeiträge gegengerechnet werden, dann ist, zumindest an die Adresse der Opposition gewandt, anzumerken, daß die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung erstens nur Bezieher von Einkommen mit mehr als 3 000 DM betrifft und daß zweitens die Dynamisierung der Beitragsbemessungsgrenzen im Sozialversicherungsrecht mit den Stimmen der Opposition festgelegt worden ist und dem gemeinsamen Willen dieses Bundestages entHuonker
spricht. Ich frage: Was soll dann diese Miesmacherei, wie sie in Rechnungen von Dr. Häfele zum Ausdruck kommt?
({4})
Wer immer Steuerpolitik macht - im Augenblick und auf längere Zeit machen wir sie, wenn ich das Klima in diesem Lande richtig einschätze -,
({5})
muß offen und ehrlich sagen, daß Steuerpolitik in keinem Fall eine Art „Aktion Volksbeglückung" werden kann, wie die Opposition dies den Bürgern draußen wider besseres Wissen vorgaukelt.
({6})
Insbesondere an die Adresse der Arbeitnehmer gerichtet sage ich: Das, was man unter dem Stichwort „Bürgerbedarf" versteht, z. B. kleine Klassen für kleine Kinder, Ausbau des Straßennetzes, Gewährleistung der inneren und äußeren Sicherheit und vor allem auch Sicherstellung der Haltbarkeit des sozialen Netzes - all das ist notwendig, damit die Bürger in unserem Land nicht in Not geraten und ihr Lebensstandard sichergestellt bleibt. Dies kann nur gewährleistet werden, wenn Bund, Länder und Gemeinden das an Finanzmitteln haben, was sie brauchen. Wer das Gegenteil davon sagt, betrügt den Bürger und hilft einigen Leuten in diesem Land, die das erreichen wollen, was Glistrup in Dänemark und Herr Poujade in Frankreich nicht ohne Erfolg - jedenfalls zeitweise - erreicht haben.
({7})
Dies, meine Damen und Herren, kann niemandem dienen, dies kann niemand wollen, dem die Demokratie in diesem Land und das Wohlergehen seiner Bürger am Herzen liegen.
Die im Steuerpaket der Bundesregierung enthaltene Entlastung der Wirtschaft wird so in Kraft treten, wie es dem Willen der Bundesregierung und der gemeinsamen Absicht der sie tragenden Koalitionsfraktionen entspricht.
({8})
Das Herummäkeln der Opposition am Gesetzgebungsverfahren entbehrt jeder Grundlage. Denn in Art. 14 Abs. 4 der Gesetzesvorlage ist vorgesehen, daß der Wegfall der Lohnsummensteuer durch ein besonderes Gesetz in Kraft tritt, in dem zugleich die notwendigen Ausgleichsregelungen für den Wegfall der Lohnsummensteuer durch die. Erhöhung des Anteils der Städte und Gemeinden an der Einkommensteuer sowie durch die Senkung der Gewerbesteuerumlage herbeigeführt und eine Erhöhung des Freibetrages bei der Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag festgelegt werden. Diese Entscheidung, meine Damen und Herren, entspricht exakt dem Kabinettsbeschluß vom 30. August 1978 und dem Einvernehmen, das in dem Gespräch beim Bundeskanzler am 9. September mit dem SPD-Landesvorstand aus Nordrhein-Westfalen und sozialdemokratischen Kommunalpolitikern erzielt worden und das ausdrücklich durch einen Beschluß des SPD-Parteirats vom 12. September 1978 untermauert worden ist.
Durch diesen Gesetzentwurf wird sichergestellt, daß über die Abschaffung der Lohnsummensteuer
({9})
nur durch einen besonderen Gesetzgebungsakt entschieden wird, der zugleich die notwendigen und befriedigenden Ausgleichsmechanismen in Kraft setzt. Damit ist sichergestellt, daß der Bundestag und damit - lassen Sie mich das sagen - die sozialliberale Koalition das Gesetz des Handelns in Sachen „Abschaffung der Lohnsummensteuer" und „Kompensation" in der Hand behält. Zugleich wird dadurch der zeitliche Spielraum sichergestellt, der erforderlich ist, um in Verhandlungen und Gesprächen zwischen dem Bund, den Ländern, den kommunalen Spitzenverbänden und einzelnen von der Abschaffung der Lohnsummensteuer besonders betroffenen Gemeinden das notwendige Einvernehmen zu erzielen.
An dieser Stelle, Herr Dr. Schäuble, will ich in aller Klarheit sagen: Art. 14 Abs. 4 ist Ausdruck der Tatsache,
({10})
daß es sozialdemokratischer Politik und ihrer langjährigen kommunalpolitischen Tradition entspricht, daß eine so tiefgreifende Veränderung der kommunalen Finanzstruktur von rund 800 Kommunen, wie sie die Abschaffung der Lohnsummensteuer zur Folge haben wird, nicht ohne die angemessene und sorgfältige Mitwirkung der Länder und der betroffenen Kommunen und der sie vertretenden kommunalen Spitzenverbände realisiert werden wird.
({11})
Deswegen werden wir die Gespräche führen, und zwar zügig, damit Unsicherheit, soweit sie besteht, rasch beseitigt wird. Wir werden diese Gespräche zügig führen, aber zugleich ohne Hektik und mit großer Sorgfalt.
({12})
- Und wenn ich das an Ihre Adresse sagen darf, Herr Dr. Zeitel und Herr Dr. Köhler, weil Sie sich ja durch Zwischenrufe bemerkbar machen:
({13})
Die Tatsache, daß die Opposition diesen Weg, nämlich eine zügige, aber sachgerechte und vernünftige
Abstimmung zwischen den drei staatlichen Ebenen
- Bund, Länder und Kommunen - nicht mitgehen will, ist für mich ein Hinweis darauf, daß Ihnen, meine Damen und Herren von .der Opposition, die kommunale Selbstverwaltung und die föderative
Struktur in der Bundesrepublik offenbar weniger am Herzen liegen als uns Sozialdemokraten.
({14})
Ein Gesetz, das die Bestimmung des Zeitpunkts des Inkrafttretens einem besonderen Gesetzgebungsakt vorbehält, ist nichts Neues, und ich frage mich, ob das, was gestern Herr Dr. Kreile und heute Herr Dr. Schäuble gesagt haben, aus Unkenntnis oder aus welchen Gründen sonst gesagt worden ist.
({15})
- Herr Dr. Häfele, den Vorwurf der Primitivität würde ich aus vielen Gründen an niemanden so gern zurückgeben wie an Sie!
({16})
Im Gesetz zur Änderung des Bewertungsgesetzes vom 13. August 1965 - dies war unter der Kanzlerschaft eines Herrn Dr. Erhard ({17})
wurde in Art. 3 - mit Ihren Stimmen, den Stimmen des damaligen größeren Koalitionspartners; der kleinere Koalitionspartner war seinerzeit die FDP - folgendes geregelt - ich zitiere wörtlich -:
Der Zeitpunkt, von dem an die Einheitswerte des Grundbesitzes der Hauptfeststellung 1964 ... bei der Feststellung von Einheitswerten der gewerblichen Betriebe und bei der Festsetzung der Steuern zugrunde gelegt werden, und die von diesem Zeitpunkt an anzuwendenden Besteuerungsmaßstäbe werden durch besonderes Gesetz bestimmt.
Das heißt: Hier haben wir exakt den Parallelfall zu dem, was wir jetzt in Art. 14 Abs. 4 machen, und Sie tun so, als ob das ein Novum wäre! Dabei hat die CDU einem ähnlichen Gesetzesvorgang vor etwa 13 Jahren selber zugestimmt.
({18})
Was die verfassungsrechtlichen Bedenken angeht, so will ich für die, die es genau wissen wollen, auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juli 1976 zum Stiftungsgesetz verweisen, in dem das Verfassungsgericht feststellt, daß - ich zitiere wörtlich weder der Wortlaut noch der Sinn des Art. 82 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz fordern, daß der maßgebliche Zeitpunkt des Inkrafttretens eines Gesetzes unter allen Umständen wörtlich und unter genauer Bestimmung eines Termins im Gesetz angeführt wird.
Meine Damen und Herren, die Forderung- der CDU/CSU nach Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer bedeutet - und dies sage ich an die Adresse aller mittelständischen Unternehmen, an die Adresse der Einzelhändler, der Handwerker und der Inhaber kleiner oder mittlerer Industriebetriebe - keine ins Gewicht fallende Entlastung für den gewerblichen Mittelstand.
({19})
Wer das Gegenteil behauptet, hat entweder keine Ahnung von der betrieblichen Wirklichkeit oder redet wider besseres Wissen.
Im Namen der von CDU bzw. CSU regierten Länder hat in erster Lesung der Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg zur Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer gesprochen. Ich habe mir die Zahlen aus der Stadt, in der Ministerpräsident Späth jahrelang Verantwortung für die Finanzen getragen hat, besorgt und kann hier feststellen: In dieser mittelgroßen Stadt mit 1 550 gewerbesteuerpflichtigen Betrieben zahlen genau fünf Unternehmen - das sind 0,3 % -({20})
gut die Hälfte, nämlich 52 % der gesamten Gewerbesteuer. Zehn weitere Betriebe zahlen 14 % der Gewerbesteuer. Insgesamt zahlen 35 Betriebe - das sind rund 2 % aller gewerbesteuerpflichtigen Betriebe dieser Stadt - zwei Drittel des gesamten Gewerbesteueraufkommens. Die übrigen 1 515 Betriebe - das sind 97,7 % - zahlen insgesamt 5,8 Millionen DM von einem Gewerbesteueraufkommen von 23 Millionen DM.
Wenn man daraus den Durchschnitt errechnet - ich weiß, das stimmt nicht ganz -, dann sind das pro Betrieb im Jahr 3 828 DM gleich 319 DM im Monat. Wenn dann noch gewußt wird, daß die Gewerbekapitalsteuer am Aufkommen der Gewerbesteuer aus Ertrag und Kapital nur ein Fünftel ausmacht, kann man, soweit man bei der Wahrheit bleibt, nicht bestreiten, daß die Auschaffung der Gewerbekapitalsteuer, wie von der Opposition und vom Bundesrat gefordert, eine gezielte Maßnahme zur Stärkung der Finanzkraft der Großunternehmen ist; mit der Entlastung des gewerblichen Mittelstands hat dies nichts zu tun.
({21}) Das Beispiel Bietigheim ist kein Einzelfall.
({22})
- Herr Professor Zeitel, zum Stichwort Statistik will ich jetzt kommen. Ich hoffe, daß Sie die Statistik nicht nur kennen, sondern, falls Sie von Ihrer Forderung nicht mehr herunterkommen, zumindest in den Gesprächen mit dem gewerblichen Mittelstand auch an sie denken. Denn ich habe doch die Sorge, daß Sie mit der Forderung nach Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer bei Hunderttausenden von Handwerkern und Einzelhändlern Erwartungen erwecken, die Sie nicht erfüllen können. Das Ergebnis wird natürlich Verdruß an diesem Bundestag, wenn nicht gar an diesem Staat sein. Das bitte ich Sie zu bedenken.
In der amtlichen Statistik ist nachzulesen - im Statistischen Jahrbuch 1977 -, daß knapp 1,5 Millionen Unternehmen mit einem Gewerbekapital unter 1 Million DM - das sind 98 % aller Unternehmen - im Jahr 1970 nur rund 24 % des Aufkommens aus der Gewerbekapitalsteuer zahlten. Demgegenüber erbrachten 270 Unternehmen mit einem Gewerbekapital von mindestens 100 Millionen DM Huonker
das sind ganze 0,02 % aller Unternehmen - 35 % der Gewerbekapitalsteuer.
({23})
Herr Staatssekretär Dr. Böhme hatte recht, als er in der ersten Lesung des Gesetzes in diesem Zusammenhang darauf hinwies, daß 8 % der Betriebe rund 93 % des gesamten Aufkommens aus der Gewerbekapitalsteuer zahlen.
({24})
Da wird - Herr Professor Zeitel, offenbar im Gegensatz zu Ihnen - unsere Steuerpolitik an der Wirklichkeit der gewerblichen Wirtschaft bestimmen lassen, kann ich Ihnen sagen, daß ein Handwerksbetrieb in dem Land, aus dem Sie kommen, mit zehn Arbeitnehmern im Jahr 1977 genau 500 DM Gewerbekapitalsteuer zahlte - das ist ein willkürlich herausgegriffenes Beispiel -,
({25})
ein Hersteller feinmechanischer Geräte mit 14 Arbeitnehmern 660 DM Gewerbekapitalsteuer zahlte, ein Industriebetrieb in dem Land, aus dem wir beide kommen, mit 20 Arbeitnehmern 280 DM Gewerbekapitalsteuer zahlte und ein anderer Industriebetrieb mit 200 Arbeitnehmern 4 500 DM Gewerbekapitalsteuer zahlte.
({26})
Meine Damen und Herren, ich bitte um etwas mehr Ruhe.
Warum sage ich das? Ich sage das, weil jedermann, der Bilanzen lesen kann oder einmal die Gelegenheit hatte - und die hatten und haben Sie, Herr Professor Zeitel -, mit Handwerkern und Unternehmern zu reden, weiß,
({0})
daß die Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer bei kleinen und mittleren Betrieben, in denen finanzielle Schwierigkeiten bestehen, zu keinerlei substantieller Entlastung führt. Wer das Gegenteil behauptet - ich sage es noch einmal -, der sagt die Unwahrheit und erweckt Erwartungen, die durch das Steuerrecht nicht erfüllt werden können, schon gar nicht durch die Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer.
Zum Thema Abschaffung von Gewerbekapitalsteuer stelle ich fest:
Erstens. Die Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer bedeutete einen tiefen Eingriff in die Finanzautonomie der Kommunen. Wer die Gewerbekapitalsteuer und damit den Hauptteil der Realsteuer der Kommunen abschafft, der legt die Axt an den Baum der eigenen Finanzierungsmöglichkeiten der Städte und Gemeinden und trifft damit das kommunale Selbstverwaltungsrecht im Mark.
({1})
Zweitens. Die Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer wäre auch arbeitnehmerfeindlich. Denn dadurch würde der Prozeß steuerlich begünstigt und entscheidend beschleunigt, Arbeitsplätze durch zusätzlichen Einsatz von Gewerbekapital, also von Maschinen, wegzurationalisieren.
Drittens. Ich habe schon an Einzelfällen ausgeführt, daß die Forderung nach Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer mittelstandsfeindlich ist. Großunternehmen würden einseitig begünstigt. Das Handwerk, der Einzelhandel und die Vielzahl der kleinen und mittleren Industriebetriebe bezahlen in der Regel so wenig Gewerbekapitalsteuer, daß ihnen die Abschaffung keine spürbare Entlastung brächte. Ihre Forderung bedeutet die Finanzierung einer Beschleunigung des Konzentrationsprozesses in der Wirtschaft zu Lasten der mittelständischen Unternehmungen. Wie Sie in der Zeitung gelesen haben, wurde auch von Ministerpräsident Späth, als er mit den Zahlen aus der Stadt, in der er wohnt, konfrontiert wurde, bestätigt, daß die Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer den Handwerkern nichts brächte.
Aus diesem Grund werden wir hier Ihre Forderung ablehnen.
({2})
Wir werden dazu namentliche Abstimmung beantragen, damit klar ist, wer in diesem Bundestag Forderungen erhebt, die einseitig die Großindustrie begünstigen, dem Mittelstand nichts nützen, sondern ihm schaden und die kommunale Selbstverwaltung im Mark treffen.
({3})
Noch ein Wort, meine Damen und Herren, zu Ihrer Forderung nach Wiedereinführung von Kinderfreibeträgen. Für jedermann, der rechnen kann, ist klar, daß die Wiedereinführung von Kinderfreibeträgen zusätzlich zum Kindergeld bedeutet - ich nehme jetzt einmal die Forderung des Bundesrates: 600 DM Kinderfreibetrag pro Kind und Elternteil -, daß die Hälfte aller Arbeitnehmer in der Bundesrepublik, diejenigen nämlich, die in der Proportionalzone liegen, im Jahr dadurch eine Steuerentlastung von 132 DM hätten und daß der Bezieher eines Spitzeneinkommens eine Steuerentlastung von 336 DM hätte. Die Forderung der Opposition, die nur der Hälfte dessen entspricht, was der Bundesrat will, nämlich 300 DM, hätte natürlich die Hälfte an Steuervergünstigungen zur Folge; nur: die Ungerechtigkeit bliebe die gleiche.
Ich will hier nicht darüber reden, warum Sie die Bundesratsforderung nicht übernommen haben, sondern nur die Hälfte des vom Bundesrat vorgeschlagenen Kinderfreibetrages wollen. Aber die Gründe sind uns nicht unbekannt geblieben: Weil Sie in Ihrer Fraktion noch einige Kollegen haben, die ein Herz für die Arbeitnehmer haben und in den Sozialausschüssen arbeiten und kämpfen, allerdings ohne Erfolg. Da diese sich in ihrer Haltung gegen die Wiedereinführung von Kinderfreibeträgen nicht durchsetzen konnten, hat man sich schließlich auf
den Betrag von 300 DM geeinigt. Ich frage Sie ganz ohne Polemik: Wie soll denn der - ({4})
- Nein, das ist ein Problem, das aus meiner eigenen Familie stammt. Meine Frau hat mich gefragt: Wie soll denn der Inhaber eines Unternehmens seinen Mitarbeitern erklären, daß sie nicht einmal die Hälfte an Entlastung durch Kinderfreibeträge erhalten wie der Chef, und zwar nur deshalb, weil der Angestellte sehr viel weniger als der Inhaber des Unternehmens verdient? Dies, meine Damen und Herren, werden Sie niemandem klarmachen können.
({5})
Deswegen lehnen wir die Wiedereinführung von Kinderfreibeträgen ab. Ich erkläre hier für die SPD-Bundestagsfraktion: An diesem Punkt gibt es für uns Sozialdemokraten auch keinen Kompromiß.
({6})
Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist abgelaufen. Kommen Sie bitte zum Schluß.
Herr Präsident, ich komme zum Schluß.
Die SPD-Bundestagsfraktion stimmt dem Steuerpaket zu. Wenn Herr Dr. Kohl auf Grund von Meldungen aus dem einen oder anderen Bezirksverband der SPD glaubte, Honig saugen zu können, und versuchte, über eine Presseerklärung viel Wirbel zu machen, dann ist das eher ein Beweis dafür daß er es nötig hat, an wenig bedeutenden Punkten Wind zu machen, statt zur Steuerpolitik einen substantiellen Beitrag zu leisten.
Wir Sozialdemokraten stimmen dem Steuerpaket in der jetzt vorliegenden Fassung zu. Es ist ein Beweis, Herr Dr. Kohl, für die geschlossene Handlungsfähigkeit dieser Koalition. Wir beantragen auch für die Schlußabstimmung namentliche Abstimmung.
({0})
Das Wort hat Frau Abgeordnete Matthäus-Maier.
({0})
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es wurde eben schon darauf hingewiesen, daß dieses Steuerpaket nur deswegen heute zur Abstimmung gebracht werden kann, weil der Finanzausschuß in mehreren Sondersitzungen sehr umfangreiche Beratungen durchgeführt hat. Ich betone das aus folgendem Grunde: Es wird immer wieder kritisiert, daß der Plenarsaal des Bundestages so leer sei. Ein Grund unter vielen anderen ist der: Wenn Sondersitzungen - von Ausschüssen parallel zu Plenarsitzungen stattfinden,
können Abgeordnete unmöglich zugleich hier im Plenarsaal wie im Ausschuß sein. Vielleicht kann das auch draußen einmal berücksichtigt werden.
Was das Steuerpaket angeht, so bedauern wir Freie Demokraten, daß durch die Diskussion und die Auseinandersetzung über die Lohnsummensteuer und die notwendige Ausgleichsregelung für die Gemeinden das Kernstück des jetzigen Steuerpakets, nämlich die Abschaffung des Tarifsprungs,
({0})
in den Hintergrund geraten ist und damit Steuerentlastungen von über 11 Milliarden DM nicht ausreichend in das Bewußtsein der Bevölkerung gelangt sind.
({1})
Meine Damen und Herren, ich bitte doch um etwas mehr Ruhe und Aufmerksamkeit. Ich bitte die Kollegen, die stehen, Platz zu nehmen, damit wir der Rednerin zuhören können.
Durch die Beseitigung des Tarifsprungs wird ein altes Ärgernis beseitigt. Wir sind der Ansicht, daß dieses deutlich betont werden muß. Allerdings warnen wir davor, daß falsche Erwartungen geweckt werden, denn der immer wieder gerügte Tatbestand, daß mittlerweile rund die Hälfte aller Lohn- und Einkommensteuerzahler nicht mehr in der Proportionalzone ist, wird auch in Zukunft so bleiben; denn an der Proportionalzone haben wir nichts geändert. Lediglich das Zugreifen der Progression wird nicht mehr so scharf erfolgen wie in der Vergangenheit. Es sollte sich aber niemand der Illusion hingeben, als ob sich nicht die gleiche und in Zukunft noch eine größere Anzahl von Einkommensteuerzahlern in der Progressionszone befinde.
Wie man dies lösen kann, dafür hat bis heute noch keiner ein Patentrezept. Wir meinen, daß die Diskussion über eine Tarifreform, die Arbeit an ihr, ein Dauerproblem sein wird, daß sie weitergehen muß. Aus diesem Grunde hat der Finanzausschuß einstimmig eine Entschließung verabschiedet, in der die Bundesregierung ersucht wird, bis zum 31. Dezember 1981 einen Bericht vorzulegen, der die Aufkommensentwicklung der Einkommensteuer, die Auswirkungen des Tarifs auf die Steuerbelastung typischer Privathaushalte und auf die Arbeitslage der Finanzverwaltungen untersucht.
Meine Damen und Herren, Progression ist - ich betone das hier noch einmal sehr deutlich - ja auch nicht etwas Schlechtes an sich. Problematisch daran ist, daß sie auch Lohn- und Gehaltserhöhungen erfaßt, die zum überwiegenden Teil durch die Geldentwertung aufgefressen werden. Dies kann man nur dadurch ändern, daß man in regelmäßigen Abständen die Freibeträge erhöht und regelmäßige Anpassungen im Steuerbereich vornimmt.
Ich betone das hier deswegen, weil es draußen Leute gibt, die uns vorwerfen, wir würden dauernd die Steuergesetze ändern, wir würden von Jahr zu
Jahr Steueränderungen vornehmen. Das werden wir auch in Zukunft tun müssen, wenn wir nicht, wie das z. B. in England oder in Kanada der Fall ist, ein Indexsystem einführen wollen, bei dem z. B. steuerliche Freibeträge an die Geldentwertungsrate geknüpft sind. Dies wollen wir nicht, weil dies nicht der Geldwertstabilität dient.
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Wenn man das aber nicht will, wird man in regelmäßigen Abständen gesetzgeberische Anpassungen im Steuerrecht vornehmen müssen.
Das tun wir mit diesem Gesetzentwurf. Wir erhöhen nämlich u. a. den Grundfreibetrag um weitere 390 DM auf 3 690 DM; wir erhöhen den Höchstbetrag der als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähigen Unterhaltsleistungen um 600 DM auf 3 600 DM; wir erhöhen den Vorwegabzug um 1 000 DM auf 2 500 DM; und wir erhöhen das Kindergeld um 20 DM für das zweite Kind und um 45 DM für jedes weitere Kind.
Wenn angesichts dieser sehr deutlichen Entlastungen der Bürger dieses Landes schon jetzt wieder kritisch darauf hingewiesen wird - Herr Häfele, Sie haben das getan -, das sei ja alles nicht so entscheidend, denn mittlerweile würde ein Großteil der Gehalts- und Lohnverbesserungen durch das Ansteigen der Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung wieder aufgezehrt, so muß ich das entschieden zurückweisen. Richtig ist, daß die Beitragsbemessungsgrenze steigt. Doch erstens haben auch Sie von der Oopposition dieser Dynamisierung zugestimmt, und zweitens muß man, obwohl Sie immer wieder versuchen, die Steuer- und die Abgabenquoten durcheinanderzubringen, zwischen der Steuerbelastung einerseits und der Belastung durch die Sozialversicherungsbeiträge andererseits unterscheiden. Bei dem zweiten handelt es sich um eine Versicherung, bei der das, was man einzahlt, wieder ausgezahlt wird, und zwar einmal im Rentenalter, zum anderen in Fällen von Not, z. B. bei Arbeitslosigkeit oder Krankheit.
Ich darf nur nebenbei darauf hinweisen, daß es diese Koalition war, die im letzten Jahr durch das Kostendämpfungsgesetz einen wichtigen Beitrag dazu geleistet hat, daß die Sozialversicherungskosten nicht ins Unermeßliche steigen. Es war die CDU/CSU, die dieses Gesetz abgelehnt hat. Es hat uns große Mühe bereitet, das Gesetz schließlich im Bundesrat durchzubringen.
({1})
Meine Damen und Herren von der Opposition, Sie haben die Einführung eines Kinderfreibetrags beantragt. Ich bin der Meinung, daß im Rahmen einer umfassenden Diskussion über die Familienbesteuerung auch ein Nachdenken über die Frage erlaubt ist, wie man im Steuerrecht die Kinder berücksichtigt. Ich meine, daß es legitim ist, die Frage zu stellen - ich sagte das gestern schon -, ob z. B. das Ehegattensplitting ausschließlich an den Tatbestand der Heirat geknüpft werden sollte. Ist es nicht besser - so meine persönliche Meinung -, das Splitting an den Tatbestand der Kindererziehung anzuknüpfen?
Eine weitere Frage, die dann diskutiert werden müßte, lautet: Ist es möglicherweise besser, auch im Rahmen einer Ehe ein Realsplitting einzuführen? Dies alles wird unter dem Stichwort „Familienbesteuerung" diskutiert werden müssen. Allerdings halte ich nichts davon, dies nach den Vorschlägen von Herrn Minister Gaddum zu tun; denn eine solche simple Aufteilung des zu versteuernden Einkommens unter sämtliche Familienmitglieder wäre zweifellos eine ungerechtfertigte Begünstigung derer, die den Spitzensteuersatz zahlen. Ich glaube aber, daß eine Diskussion über die Familienbesteuerung auf Dauer von uns allen gefordert wird.
Im Rahmen dieser Diskussion kann man dann auch über Fragen wie die hier angeschnittene diskutieren, aber man sollte nicht einseitig einen solchen Kinderfreibetrag einführen.
Allerdings will ich auch hier sagen: Die Unterschiede zwischen den beiden Konzeptionen, die, hier diskutiert werden, sind keineswegs so groß, daß sich meiner Ansicht nach riesige ideologische Scharmützel darüber lohnen; denn zweifellos ist es so, daß 100 DM, die unbesteuert bleiben, bei einem Steuerpflichtigen, der sich hoch in der Progression befindet, mehr Wert haben als z. B. einem Kleinverdiener.
Eine einseitige isolierte Einführung von Kinderfreibeträgen kommt für uns überhaupt nicht in Frage, insbesondere nicht - Herr Köhler sitzt hier vorne - mit der, wie ich finde, unmöglichen und peinlichen Begründung, die gestern Herr Köhler geliefert hat.
({2})
Herr Kohl und auch Herr Vogt von den Sozialausschüssen, ich empfehle Ihnen, die Rede von Herrn Köhler zur Einführung der Kinderfreibeträge nachzulesen und sich schleunigst davon zu distanzieren.
Meine Damen und Herren, ich bitte nochmals um mehr Ruhe und Aufmerksamkeit. Es ist für die Redner wirklich eine Zumutung, gegen diese ständige Unruhe im Hause ansprechen zu müssen. Ich bitte Sie um Ihre Unterstützung und um Ruhe.
Bitte schön, Frau Kollegin.
Meine Damen und Herren, Herr Dr. Schäuble hat behauptet, die FDP und die Koalition hätten das Realsplitting nicht eingeführt, sondern durch die Einfügung des Wahlrechts faktisch zurückgenommen. Ich möchte darauf hinweisen, daß schon im Gesetzentwurf der Regierung wie auch im Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen folgender Satz stand, der von großer Bedeutung war und zur nachträglichen Einfügung des Wahlrechts geführt hat:
Im weiteren Gesetzgebungsverfahren wird noch geprüft werden, ob die sich in Ausnahmefällen aus der Neuregelung ergebenden Mehrbelastungen gemildert werden können.
Wir sind der Ansicht, daß nach Abwägung aller
Vor- und Nachteile, die ich gestern abend im einzel8818
nen dargestellt habe, nur die Wahllösung sowohl den berechtigten Interessen der Unterhaltsverpflichteten als auch den berechtigten Interessen der Unterhaltsberechtigten gerecht wird. Wir erwarten von dem von der Bundesregierung bis 1981 zu erstellenden Bericht, daß er Aufschluß darüber gibt, wie sich das Realsplitting ausgewirkt hat und wie häufig es zu einer einverständlichen Lösung zwischen den Eheleuten gekommen ist.
Meine Damen und Herren, Herr Dr. Schäuble hat auch auf die Mehrwertsteuererhöhung hingewiesen. Obwohl es nun langsam langweilig wird, Herr Dr. Schäuble, muß ich einfach noch einmal darauf aufmerksam machen, daß die Nettoentlastung, d. h. die Entlastung im Einkommensteuerbereich, bei der Gewerbesteuer und durch die sonstigen Maßnahmen des Paketes, zusammengerechnet um 9,5 Milliarden DM höher liegt als die Belastungen durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer im Jahre 1979.
({0})
Auch wenn Sie immer wieder auf die Mehrwertsteuer hinweisen, kommt kein Mensch in diesem Lande daran vorbei - und der Bürger wird es merken -, daß die Entlastungen um knappe 10 Milliarden DM höher sind als die Belastungen.
({1})
Schließlich haben Sie hier heute morgen erneut das Wort vom Umfallen der FDP benutzt. Der Nachteil dieses Wortes ist, daß, wenn man es benutzt, die Grundlagen auch stimmen müssen, weil es sich sonst abnutzt. Herr Dr. Schäuble, ich erinnere mich an Ihre erstaunten, ja fassungslosen Gesichter im Finanzausschuß des Deutschen Bundestages, als wir, die Koalitionsfraktionen, im Finanzausschuß dem § 36 des Gewerbesteuergesetzes zustimmten, in dem steht, daß die Abschaffung der Lohnsummensteuer erstmals für den Veranlagungszeitraum 1980 gilt. Sie haben fünfmal nachgefragt, ob wir das denn wirklich so verabschieden wollten, weil Sie es eben nicht glauben wollten und konnten, daß die Koalition im Finanzausschuß tatsächlich die Lohnsummensteuer abgeschafft hat - und dies auch heute hier im Bundestag tun wird.
Was wir getan haben, ist:
({2})
Wir haben das Inkrafttreten dieses Artikels an das Inkrafttreten einer Ausgleichsregelung geknüpft, und diese Ausgleichsregelung wird nach unserer Meinung in kürzester Frist geschaffen werden. Durch diese Koppelung legen wir einen Inkrafttretenstermin fest, der durch ein besonderes Gesetz bestimmt wird, wie das bei anderen Gesetzen auch schon geschehen ist. Ich erinnere nur an das Bewertungsgesetz, das Contergan-Gesetz und das Strafvollzugsgesetz.
Meine Kollegin Funcke hat schon sehr frühzeitig einen umfassenden Vorschlag dafür vorgelegt, wie eine solche Ausgleichsregelung für die Gemeinden aussehen könnte. Ich darf ihn hier wiederholen: Es könnte sich z. B. handeln um eine Kombination aus einer Erhöhung des Anteils der Gemeinden am Aufkommen der Einkommensteuer auf 15 °/o, aus einer
Senkung der Gewerbesteuerumlage um etwa 25 °/o, aus einer begrenzten Anhebung der Hebesätze für Gewerbekapital- und Gewerbeertragsteuer in den Gemeinden, die bisher Lohnsummensteuer erhoben haben, da dort die Hebesätze für diesen Teil der Gewerbesteuer niedriger als im Bundesdurchschnitt sind. Es bleibt dann mit Sicherheit ein ungedeckter Bedarf in verschiedenen Gemeinden übrig. Aber für diesen Spitzenausgleich kann nun wirklich nicht der Bund eintreten. Den müssen die Länder vornehmen.
({3})
Meine Damen und Herren, ich möchte noch einmal den Versuch machen, das Haus eindringlich zu bitten, der Rednerin in Ruhe zuzuhören. Es ist ein für diejenigen Kollegen, die zuhören wollen, schwer zumutbarer Zustand, daß gleichzeitig neben der Rede eine große Zahl von Kollegen miteinander Gespräche führen. Ich darf diejenigen Kollegen, die Gespräche führen wollen, sehr herzlich, aber auch sehr eindringlich bitten, dies außerhalb des Saales zu tun. Diejenigen Kollegen, die hier sind, darf ich bitten, der Rednerin zuzuhören.
Bitte schön, Frau Kollegin.
Die Opposition fordert auch die Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer. Die FDP hat seit vielen Jahren beschlossen, daß sie grundsätzlich für eine völlige Abschaffung der Gewerbesteuer ist. Dies heißt aber nicht, daß dies jetzt und auf einmal geschehen muß. Denn ein solcher Steuerausfall von ca. 8 Milliarden DM bei Abschaffung von Gewerbekapital- und Lohnsummensteuer würde zweifellos einen ganz erheblichen Eingriff in die Finanzautonomie der Gemeinden bedeuten. Hinzu kommt, daß, wenn Sie jetzt an die Gewerbekapitalsteuer herangehen, nachdem die Lohnsummensteuer von uns ja gerade beseitigt worden ist,
({0})
Sie damit den Objektcharakter der Gewerbesteuer ganz empfindlich beeinträchtigen. Und nicht nur das: mit ihrer immer wieder erhobenen Forderung, die Hinzurechnung der Dauerschuldzinsen bei der Gewerbeertragsteuer zumindest abzusenken, wenn nicht sogar abzuschaffen, würden Sie den Realsteuercharakter der Gewerbesteuer vollends beseitigen. Daraus würden sich ganz schwerwiegende finanzverfassungsrechtliche Bedenken aus Art. 106 des Grundgesetzes ergeben. Denn wenn sich die Gewerbesteuer auf die Gewerbeertragsteuer reduziert, dann handelt es sich dabei um eine Art zweite Einkommensteuer, und dafür ist der Bund zuständig, nicht aber die Gemeinden. Die Gewerbesteuer wäre damit verfassungsrechtlich nicht mehr zulässig. Von daher kann eine Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer nicht in Betracht kommen.
Abschließend darf ich zu dieser Frage noch auf folgendes hinweisen. Herr Professor Zeitel, es ist mir ein besonderes Vergnügen, Sie hier als Vorsitzenden der Mittelstandsvereinigung anzuspreFrau Matthäus-Maier
chen. Es ist schon ein sehr ungewöhnlicher Vorgang, daß die Union, die Gewerbekapitalsteuerabschaffung zu Lasten der Anhebung des Freibetrages der Gewerbeertragsteuer fordert und dies ausgerechnet von einem angeblichen Mittelstandspolitiker begründen läßt. Denn dies ist eine ausgesprochen mittelstandsfeindliche Maßnahme.
({1})
Die Freibeträge bei der Gewerbeertragsteuer kommen vor allem kleinen und mittleren Unternehmen zugute. Das Handwerk, der Einzelhandel, viele kleinere und mittlere Industriebetriebe zahlen in der Regel so wenig Gewerbekapitalsteuer, daß deren Abschaffung keine spürbare Entlastung für diese Betriebe mit sich bringen würde. Ich meine, daß Ihr Gerede von Mittelstandsfreundlichkeit in einem scharfen Gegensatz zu Ihren Anträgen im Bundesrat und hier im Hause steht. Wir werden das draußen noch verdeutlichen.
({2})
Ich möchte zum letzten Punkt kommen. Dieses Steuerpaket hat einen erheblichen Nachteil, und der sollte offen angesprochen werden. Dieses Steuerpaket führt zwar zu einer Steuervereinfachung dadurch, daß wir eine Steuer ganz streichen, nämlich die Lohnsummensteuer. Aber unter dem Strich, würde ich meinen, sind die Verkomplizierungen, die wir im Steuerrecht durch dieses Gesetz einführen, größer als die Vereinfachungen. Das betrifft insbesondere den Halbteilungsgrundsatz bei den sogenannten Kinderadditiven, also den kindbedingten Steuererleichterungen, und die speziellen Regelungen beim Realsplitting.
({3})
Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen, ,die stehen, Platz zu nehmen und noch einmal um mehr Ruhe und Aufmerksamkeit. Die Rednerin wird in Kürze ihre Ausführungen beendet haben. Lassen Sie uns ihr doch wenigstens jetzt noch in Ruhe zuhören!
({0})
Für jemanden, der sich immer wieder für Steuervereinfachungen eingesetzt hat, ist dies zweifellos ein schmerzlicher Tatbestand. Nur sollten wir zur Kenntnis nehmen, daß uns z. B. in der Frage der Halbteilung der Kinderadditive das Bundesverfassungsgericht die Regelung relativ detailliert vorgeschrieben hat, so daß wir als parlamentarischer Gesetzgeber kaum andere Alternativmöglichkeiten zur Verfügung hatten. Man muß auch wissen, daß z. B. die Regelungen beim Realsplitting deswegen so und nicht anders erfolgt sind, weil sie in dieser komplizierten Form für die Betroffenen mehr Gerechtigkeit bringen, als wenn wir das Realsplitting in anderer Form eingeführt hätten. Das heißt, in dem Zwang zur Wahl zwischen Steuergerechtigkeit einerseits und Verkomplizierung andererseits, haben wir uns für mehr Gerechtigkeit entschieden, auch zu Lasten der Einfachheit des Steuergesetzes. Dies wird auf Dauer Schwierigkeiten bringen. Wir müssen dies auch den Bürgern
klarmachen; denn oft sind es dieselben, die nach Steuervereinfachung rufen, in ihrem konkreten Fall aber die detailliertesten Sonderregelungen vom Gesetzgeber erwarten.
Ich meine daher, daß, wenn dieses Gesetzespaket verabschiedet ist, der Schwerpunkt der - hoffentlich gemeinsamen - Arbeit in der Steuerpolitik in. Zukunft in erster Linie bei der Steuervereinfachung liegen sollte. Wir haben dazu mehrere Vorschläge gemacht. Ich begrüße es, daß der Bundesfinanzminister gesagt hat, daß die Steuervereinfachung weitergehen soll. Wir streben als erste Maßnahmen dazu an: erstens die Abschaffung der, Kraftfahrzeugsteuer und deren Umlegung auf die Mineralölsteuer, zweitens die sogenannte Finanzamtslösung beim Kindergeld, d. h. die Auszahlung des Kindergeldes durch das Finanzamt, und darüber hinaus die Zuordnung sämtlicher Transferleistungen, wie z. B. BAföG und Wohngeld, beim Finanzamt, weil wir es für den Bürger für unzumutbar halten, daß er wegen der unterschiedlichen Transferleistungen von Behörde zu -Behörde laufen muß, obwohl sämtliche Daten, die erforderlich sind, heute schon beim Finanzamt gespeichert sind; drittens eine Abschaffung der wichtigsten Bagatellsteuern und viertens eine Reform der Grunderwerbsteuer der Art, daß die zahllosen Befreiungstatbestände abgeschafft werden und dafür die Grunderwerbsteuer deutlich gesenkt wird.. Wir hoffen, daß wir bei dieser Steuervereinfachung in Zukunft gemeinsam sachlich zusammenarbeiten.
Die FDP-Fraktion stimmt dem vorliegenden Steuerpaket zu.
({0})
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Einzelberatung und Abstimmung in zweiter Beratung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung für Schwerbehinderte, Tagesordnungspunkt 13.
Ich rufe Art. 1 bis 3 in der Ausschußfassung auf. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Die aufgerufenen Bestimmungen sind einstimmig angenommen.
Ich rufe Art. 4 auf. Hierzu liegt auf Drucksache 8/2197 ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU vor. Es wird eine Neufassung des Art. 4 und die Streichung der Art. 5 und 6 beantragt. Der Änderungsantrag ist bereits begründet worden. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 8/2197 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Die Nein-Stimmen waren die Mehrheit. Der Änderungsantrag ist abgelehnt.
Wer dem Art. 4 in der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Art. 4 ist damit in der Ausschußfassung mit Mehrheit bei einigen Enthaltungen angenommen.
Präsident Carstens
Ich rufe Art. 5 bis 8, Einleitung und Überschrift auf. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist das Gesetz in zweiter Beratung mit Mehrheit angenommen.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein. Das Wort wird nicht gewünscht.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Gesetz ist einstimmig angenommen.
({0})
Es liegen noch drei weitere Beschlußempfehlungen des Ausschusses vor. Der Ausschuß empfiehlt auf Drucksache 8/2181 unter Nr. 2, den Gesetzentwurf auf Drucksache 8/2101 für erledigt zu erklären. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Die Beschlußempfehlung des Ausschusses ist einstimmig angenommen.
Der Ausschuß empfiehlt ferner auf Drucksache 8/2181 unter Nr. 3 die Annahme einer Entschließung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Die Entschließung ist einstimmig angenommen.
Der Ausschuß empfiehlt außerdem auf Drucksache 8/2181 unter Nr. 4, die zu den Gesetzentwürfen eingegangenen Eingaben und Petitionen für erledigt zu erklären. Ist das Haus damit einverstanden? - Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Das ist so beschlossen.
Ich rufe den Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und der FDP auf Drucksache 8/2228 auf. Der Antrag ist bereits begründet worden. Das Wort wird nicht mehr gewünscht. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und der FDP auf Drucksache 8/2228 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Entschließungsantrag ist einstimmig angenommen
Wir kommen zur Einzelberatung und Abstimmung in zweiter Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes, Tagesordnungspunkt 14.
Ich rufe Art. 1 bis 4, Einleitung und Überschrift in der Ausschußfassung auf. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Gesetz ist damit in zweiter Beratung einstimmig angenommen.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein. Das Wort wird nicht gewünscht.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte
ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Gesetz ist einstimmig angenommen.
Es liegen drei weitere Beschlußempfehlungen des Ausschusses vor. Der Ausschuß empfiehlt auf Drucksache 8/2183 unter Nr. 2, dem Gesetzentwurf auf Drucksache 8/2102 für erledigt zu erklären. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Die Beschlußempfehlung des Ausschusses ist angenommen.
Der Ausschuß empfiehlt ferner auf Drucksache 8/2183 unter Nr. 3 die Annahme einer Entschließung. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Die Entschließung ist einstimmig angenommen.
Der Ausschuß empfiehlt außerdem auf Drucksache 8/2183 unter Nr. 4, die zu dem Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen und Eingaben für erledigt zu erklären. Ist das Haus damit einverstanden? - Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Das ist so beschlossen.
Wir kommen zur Einzelberatung und Abstimmung in zweiter Beratung des Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Gewerbesteuergesetzes, des Umsatzsteuergesetzes und anderer Gesetze, Tagesordnungspunkt 11.
Ich rufe Art. 1 auf. Hierzu liegt auf Drucksache 8/2216 ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU vor. Der Änderungsantrag ist bereits begründet worden. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 8/2216 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Antrag ist mit Mehrheit abgelehnt.
Wer dem Art. 1 in der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Art. 1 ist einstimmig angenommen.
Ich rufe Art. 2 auf. Hierzu liegen auf den Drucksachen 8/2217 und 8/2218 Änderungsanträge der Fraktion der. CDU/CSU vor. Die Änderungsanträge sind bereits begründet worden. Es ist beantragt, über beide Abänderungsanträge gemeinsam abzustimmen, und zwar in namentlicher Abstimmung. Ich eröffne die Abstimmung. - Meine Damen und Herren, ich weise darauf hin, daß nach dieser namentlichen Abstimmung noch eine weitere namentliche Abstimmung zu erwarten ist.
Ist noch ein Mitglied im Hause anwesend, welches seine Stimme noch nicht abgegeben hat? - Ich frage die Schriftführer: Kann ich die Abstimmung schließen? - Meine Damen und Herren, ich schließe die Abstimmung und bitte die Schriftführer, auszuzählen.
Ich gebe das Ergebnis der Abstimmung bekannt. Mit Ja haben gestimmt 210 uneingeschränkt stimmberechtigte Abgeordnete und 10 Berliner Abgeordnete. Mit Nein haben gestimmt 221 uneingeschränkt stimmberechtige Abgeordnete und 10 Berliner Abgeordnete.
Präsident Carstens
Ergebnis
Abgegebene Stimmen 431 und 20 Berliner Abgeordnete; davon
ja: 210 und 10 Berliner Abgeordnete nein: 221 und 10 Berliner Abgeordnete
Ja
CDU/CSU
Dr. Abelein
Dr. van Aerssen Dr. Althammer
Dr. Arnold
Bayha
Dr. Becker ({1}) Frau Benedix
Benz
Berger ({2})
Berger ({3}) Biechele
Dr. Biedenkopf
Biehle
Dr. Blüm
Böhm ({4}) Dr. Bötsch
Braun
Breidbach
Broil
Bühler ({5}) Burger
Carstens ({6}) Carstens ({7}) Conrad ({8}) Dr. Czaja
Damm
Daweke
Dr. Dollinger
Dreyer
Engelsberger
Erhard ({9}) Ernesti
Dr. Evers
Ey
Eymer ({10}) Feinendegen
Frau Fischer
Francke ({11}) Franke
Dr. Friedmann Geisenhofer
Dr. von Geldern Dr. George
Gerlach ({12}) Gerstein
Gerster ({13}) Gierenstein
Glos
Haase ({14})
Haberl
Dr. Häfele
Dr. Hammans
Handlos
Hanz
Hartmann
Hasinger
von Hassel
Hauser ({15}) Hauser ({16}) Helmrich
Dr. Hennig
von der Heydt Freiherr von Massenbach Höffkes
Höpfinger
Dr. Hoffacker
Frau Hoffmann ({17})
Horstmeier
Dr. Hubrig Frau Hürland
Dr. Hüsch Dr. Hupka Dr. Jaeger Jäger ({18})
Dr. Jahn ({19})
Dr. Jenninger
Dr. Jentsch ({20}) Dr. Jobst
Josten
Frau Karwatzki
Katzer
Dr. h. c. Kiesinger
Dr. Klein ({21}) Klein ({22})
Dr. Köhler ({23}) Dr. Köhler ({24}) Köster
Dr. Kohl Kolb
Krampe
Dr. Kraske Kraus
Dr. Kreile Krey
Kroll-Schlüter
Frau Krone-Appuhn
Dr. Kunz ({25}) Lagershausen Lampersbach
Landré
Dr. Langguth
Dr. Langner Dr. Laufs Lemmrich
Dr. Lenz ({26}) Lenzer
Link
Lintner
Löher
Dr. Luda Dr. Marx Dr. Mende
Dr. Mertes ({27}) Metz *
Dr. Meyer zu Bentrup Dr. Mikat
Dr. Miltner Milz
Dr. Möller Dr. Müller Müller ({28})
Dr. Narjes Neuhaus
Frau Dr. Neumeister Niegel
Frau Pack Petersen Pfeffermann Pfeifer
Picard
Pieroth
Dr. Pinger Pohlmann Prangenberg
Dr. Probst Rainer
Rawe
Reddemann Regenspurger
Dr. Reimers
Frau Dr. Riede ({29}) Dr. Riedl ({30})
Dr. Riesenhuber
Dr. Ritz
Röhner
Dr. Rose Rühe
Russe
Sauer ({31})
Sauter({32})
Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein Dr. Schäuble
Schartz ({33})
Schedl
Schetter
Frau Schleicher Schmidhuber
Schmidt ({34}) Schmitz ({35}) Schmöle
Dr. Schneider
Dr. Schröder ({36}) Schröder ({37}) Schröder ({38}) Dr. Schulte ({39})
Dr. Schwarz-Schilling Seiters
Sick
Dr. Freiherr Spies von Büllesheim
Spilker
Spranger Dr. Sprung Stahlberg Dr. Stark ({40})
Graf Stauffenberg
Dr. Stavenhagen
Stommel Stücklen Stutzer
Susset
de Terra Tillmann Dr. Todenhöfer
Dr. Unland
Frau Verhülsdonk
Vogel ({41})
Vogt ({42})
Volmer Dr. Voss Dr. Waffenschmidt
Dr. Warnke
Dr. von Wartenberg
Weber ({43}) Weiskirch ({44})
Werner
Frau Dr. Wex
Frau Will-Feld
Frau Dr. Wilms
Wimmer ({45}) Windelen
Frau Dr. Wisniewski Wissebach Wissmann
Dr. Wittmann ({46})
Dr. Wörner
Baron von Wrangel Würzbach
Dr. Wulff Dr. Zeitel
Dr. Zimmermann
Zink
Berliner Abgeordnete
Amrehn
Frau Berger ({47}) Dr. Gradl
Kittelmann
Kunz ({48})
Müller ({49})
Dr. Pfennig Frau Pieser Straßmeir Wohlrabe
Nein
SPD
Ahlers Amling Arendt Augstein
Baack Bahr
Dr. Bardens
Batz
Becker ({50})
Biermann
Bindig
Dr. Böhme ({51})
Frau von Bothmer
Brandt
Brandt ({52})
Brück Buchstaller
Büchler ({53})
Büchner ({54})
Dr. von Bülow
Buschfort
Dr. Bußmann
Collet Conradi
Coppik
Dr. Corterier
Curdt
Frau Dr. Däubler-Gmelin Daubertshäuser
Dr. von Dohnanyi
Dürr
Dr. Ehmke
Dr. Ehrenberg
Eickmeyer
Frau Eilers ({55})
Dr. Emmerlich
Dr. Enders
Engholm
Frau Erler
Esters Ewen Fiebig Dr. Fischer
Frau Dr. Focke
Franke ({56})
Gansel
Gerstl ({57})
Gertzen
Dr. Geßner Glombig Gobrecht Grobecker Grunenberg Gscheidle Dr. Haack Haar
Haehser Hansen
Hauck
Dr. Hauff Henke
Heyenn
Höhmann
Hofmann ({58})
Dr. Holtz Horn
Frau Huber
Präsident Carstens
Immer ({59}) Jahn ({60})
Jaunich
Dr. Jens ({61}) Jungmann
Junker Kaffka Kirschner
Klein ({62})
Koblitz Konrad Kretkowski
Dr. Kreutzmann
Krockert Kühbacher
Kuhlwein
Lambinus
Lattmann
Dr. Lauritzen
Leber
'Lenders
Frau Dr. Lepsius
Liedtke Dr. Linde Lutz
Mahne Marquardt
Marschall
Frau Dr. Martiny-Glotz Matthöfer
Dr. Meinecke ({63}) Meinike ({64}) Meininghaus
Menzel Möhring Müller ({65})
Müller ({66})
Müller ({67})
Dr. Müller-Emmert Müntefering
Nagel
Nehm
Neumann ({68}) Neumann ({69})
Dr. Nöbel Offergeld Oostergetelo
Paterna Pawelczyk
Peiter
Dr. Penner
Pensky Peter
Polkehn Porzner Rapp ({70})
Rappe ({71})
Frau Renger Reuschenbach
Rohde
Rosenthal Roth
Sander
Dr. Schachtschabel Schäfer ({72})
Dr. Schäfer ({73}) Scheffler
Schirmer Schlaga Schluckebier
Dr. Schmidt ({74}) Schmidt ({75}) Schmidt ({76}) Schmidt ({77}) Schmidt ({78})
Dr. Schmitt-Vockenhausen Dr. Schmude
Dr. Schöfberger
Schulte ({79})
Dr. Schwencke ({80})
Dr. Schwenk ({81}) Sieler
Frau Simonis Simpfendörfer
Dr. Sperling
Stahl ({82})
Dr. Steger
Frau Steinhauer Stockleben
Stöckl Sybertz Thüsing Frau Dr. Timm
Tönjes Topmann Frau Traupe
Ueberhorst
Urbaniak
Dr. Vogel ({83}) Vogelsang
Voigt ({84}) Waltemathe
Walther
Dr. Weber ({85})
Weisskirchen ({86}) Wendt
Dr. Wernitz
Westphal
Wiefel Wilhelm
Wimmer ({87}) Wischnewski
Dr. de With
Wittmann ({88}) Wolfram ({89}) Wrede
Wüster Wuttke Wuwer Zander Zebisch Zeitler
Berliner Abgeordnete
Bühling
Dr. Diederich ({90})
Dr. Dübber
Egert
Löffler Männing Mattick Frau Schlei
Schulze ({91})
FDP
Angermeyer
Baum
Cronenberg
Eimer ({92})
Engelhard
Frau Funcke
Gärtner Gattermann
Genscher Grüner
Dr. Haussmann
Hölscher Hoffie
Kleinert
Dr.-Ing. Laermann
Ludewig
Frau Matthäus-Maier Merker
Mischnick
Möllemann
Paintner
Peters ({93}) Schäfer ({94}) Schmidt ({95}) von Schoeler Spitzmüller
Dr. Vohrer
Wolfgramm ({96}) Wurbs
Berliner Abgeordnete Hoppe
Damit sind die Änderungsanträge der Fraktion der CDU/CSU auf den Drucksachen 8/2217 und 8/2218 abgelehnt.
Ich rufe Art. 2 in der Ausschußfassung auf. Wer ihm zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Bei wenigen Gegenstimmen ist Art. 2 in der Ausschußfassung angenommen.
Ich rufe Art. 3 bis Art. 14 Abs. 3 auf.
({97})
- Für Art. 3 wird eine getrennte Abstimmung beantragt.
Ich rufe also Art. 3 in der Ausschußfassung auf. Wer dieser Bestimmung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Das erstere war die Mehrheit. Art. 3 ist damit in der Ausschußfassung angenommen.
Ich rufe Art. 4 bis Art. 14 Abs. 3 in der Ausschußfassung auf. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. Enthaltungen? - Die genannten Art. 4 bis 14 Abs. 3 sind in der Ausschußfassung einstimmig angenommen.
Ich rufe Art. 14 Abs. 4 in der Ausschußfassung auf. Wer der Bestimmung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - . Enthaltungen? - Die aufgerufene Bestimmung ist damit mit Mehrheit angenommen.
Ich rufe Einleitung und Überschrift auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist das Gesetz in zweiter Beratung angenommen.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein.
Das Wort wird nicht gewünscht. Wir kommen zur Schlußabstimmung. Es ist wiederum namentliche Abstimmung beantragt. Ich eröffne die Abstimmung.
Haben alle anwesenden Kolleginnen und Kollegen ihre Stimmkarten abgegeben? - Dann schließe ich die Abstimmung.
Meine Damen und Herren, ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt. Mit Ja haben 221 uneingeschränkt stimmberechtigte Abgeordnete und 10 Berliner Abgeordnete gestimmt. Mit Nein haben 210 uneingeschränkt stimmberechtigte Abgeordnete und 10 Berliner Abgeordnete gestimmt.
Präsident Carstens
Ergebnis
Abgegebene Stimmen 431 und 20 Berliner Abgeordnete; davon
ja; 221 und 10 Berliner Abgeordnete nein: 210 und 10 Berliner Abgeordnete
Ja
SPD
Ahlers Amling Arendt Augstein
Baack Bahr
Dr. Bardens
Batz
Becker ({98}) Biermann
Bindig
Dr. Böhme ({99}) Frau von Bothmer Brandt
Brandt ({100}) Brück
Buchstaller
Büchler ({101})
Büchner ({102})
Dr. von Bülow
Buschfort
Dr. Bußmann
Collet Conradi
Coppik
Dr. Corterier
Curdt
Frau Dr. Däubler-Gmelin Daubertshäuser
Dr. von Dohnanyi
Dürr
Dr. Ehmke
Dr. Ehrenberg
Eickmeyer
Frau Eilers ({103}) Dr. Emmerlich
Dr. Enders
Engholm
Frau Erler
Esters Ewen Fiebig Dr. Fischer
Frau Dr. Focke
Franke ({104}) Gansel
Gerstl ({105})
Gertzen
Dr. Geßner
Glombig
Gobrecht
Grobecker
Grunenberg
Gscheidle
Dr. Haack
Haar
Haehser
Hansen Hauck Dr. Hauff
Henke Heyenn
Höhmann
Hofmann ({106})
Dr. Holtz
Horn
Frau Huber
Immer ({107}) Jahn ({108})
Jaunich
Dr. Jens ({109}) Jungmann Junker
Kaffka
Kirschner
Klein ({110})
Koblitz
Konrad
Kretkowski
Dr. Kreutzmann Krockert Kühbacher Kuhlwein Lambinus Lattmann
Dr. Lauritzen
Leber
Lenders
Frau Dr. Lepsius
Liedtke
Dr. Linde Lutz
Mahne
Marquardt Marschall
Frau Dr. Martiny-Glotz Matthöfer
Dr. Meinecke ({111}) Meinike ({112}) Meininghaus
Menzel
Möhring
Müller ({113}) Müller ({114}) Müller ({115})
Dr. Müller-Emmert Müntefering
Nagel
Nehm
Neumann ({116}) Neumann ({117})
Dr. Nöbel Offergeld Oostergetelo
Paterna
Pawelczyk Peiter
Dr. Penner Pensky
Peter
Polkehn
Porzner
Rapp ({118}) Rappe ({119})
Frau Renger Reuschenbach
Rohde
Rosenthal Roth
Sander
Dr. Schachtschabel Schäfer ({120})
Dr. Schäfer ({121}) Scheffler
Schirmer Schlaga
Schluckebier
Dr. Schmidt ({122}) Schmidt ({123}) Schmidt ({124})
Schmidt ({125}) Schmidt ({126})
Dr. Schmitt-Vockenhausen Dr. Schmude
Dr. Schöfberger
Schulte ({127})
Dr. Schwencke ({128}) Dr. Schwenk ({129})
Sieler
Frau Simonis Simpfendörfer
Dr. Sperling
Stahl ({130})
Dr. Steger
Frau Steinhauer Stockleben
Stöckl
Sybertz Thüsing Frau Dr. Timm
Tönjes Topmann Frau Traupe
Ueberhorst
Urbaniak
Dr. Vogel ({131}) Vogelsang
Voigt ({132}) Waltemathe
Walther
Dr. Weber ({133})
Weisskirchen ({134}) Wendt
Dr. Wernitz
Westphal Wiefel Wilhelm
Wimmer ({135}) Wischnewski
Dr. de With
Wittmann ({136}) Wolfram (Recklinghausen Wrede Wüster Wuttke Wuwer Zander Zebisch Zeitler
Berliner Abgeordnete
Bühling
Dr. Diederich ({137})
Dr. Dübber
Egert
Löffler Männing Mattick Frau Schlei
Schulze ({138})
FDP
Angermeyer Baum
Cronenberg Eimer ({139}) Engelhard Frau Funcke Gärtner
Gattermann Genscher
Grüner
Dr. Haussmann
Hölscher
Hoffie
Kleinert
Dr.-Ing. Laermann
Ludewig
Merker
Mischnick Möllemann Paintner
Peters ({140})
Schäfer ({141})
Schmidt ({142})
von Schoeler Spitzmüller Dr. Vohrer
Wolfgramm ({143}) Wurbs
Berliner Abgeordnete Hoppe
Nein
CDU/CSU
Dr. Abelein
Dr. van Aerssen
Dr. Althammer
Dr. Arnold
Bayha
Dr. Becker ({144})
Frau Benedix
Benz
Berger ({145})
Berger ({146})
Biechele
Dr. Biedenkopf
Biehle Dr. Blüm
Böhm ({147})
Dr. Bötsch
Braun Breidbach
Broll
Bühler ({148})
Burger
Carstens ({149})
Conrad ({150})
Dr. Czaja
Damm Daweke Dr. Dollinger
Dreyer Engelsberger
Erhard ({151}) Ernesti
Dr. Evers
Ey
Eymer ({152})
Feinendegen
Frau Fischer
Francke ({153})
Franke
Dr. Friedmann
Geisenhofer
Dr. von Geldern
Dr. George
Gerlach ({154})
Gerstein
Gerster ({155})
Gierenstein
Glos
Haase ({156})
Haberl
Dr. Häfele
Dr. Hammans
Präsident Carstens
Handlos
Hanz
Hartmann Hasinger von Hassel Hauser ({157}) Hauser ({158}) Helmrich
Dr. Hennig
von der Heydt Freiherr
von Massenbach Höffkes
Höpfinger
Dr. Hoffacker
Frau Hoffmann ({159}) Dr. Hornhues Horstmeier
Dr. Hubrig Frau Hürland
Dr. Hüsch Dr. Hupka Dr. Jaeger Jäger ({160})
Dr. Jahn ({161})
Dr. Jenninger
Dr. Jentsch ({162}) Dr. Jobst
Josten
Frau Karwatzki
Katzer
Dr. h. c. Kiesinger
Dr. Klein ({163}) Klein ({164})
Dr. Köhler ({165}) Dr. Köhler ({166}) Köster
Dr. Kohl
Kolb
Krampe
Dr. Kraske Kraus
Dr. Kreile Krey
Kroll-Schlüter
Frau Krone-Appuhn
Dr. Kunz ({167}) Lagershausen Lampersbach
Landré
Dr. Langguth Dr. Langner Dr. Laufs Lemmrich
Dr. Lenz ({168}) Lenzer
Link
Lintner
Löher
Dr. Luda
Dr. Marx Dr. Mende
Dr. Mertes ({169}) Metz
Dr. Meyer zu Bentrup Dr. Mikat
Dr. Miltner Milz
Dr. Möller Dr. Müller Müller ({170})
Dr. Narjes Neuhaus
Frau Dr. Neumeister
Niegel
Frau Pack Petersen Pfeffermann Pfeifer
Picard
Pieroth
Dr. Pinger Pohlmann Prangenberg
Dr. Probst Rainer
Rawe
Reddemann Regenspurger
Dr. Reimers
Frau Dr. Riede ({171}) Dr. Riedl ({172})
Dr. Riesenhuber
Dr. Ritz
Röhner
Dr. Rose Rühe
Russe
Sauer ({173})
Sauter ({174})
Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein Dr. Schäuble
Schartz ({175})
Schedl
Schetter
Frau Schleicher Schmidhuber
Schmidt ({176}) Schmitz ({177}) Schmöle
Dr. Schneider
Dr. Schröder ({178}) Schröder ({179}) Schröder ({180}) Dr. Schulte ({181})
Dr. Schwarz-Schilling Seiters
Sick
Dr. Freiherr Spies von Büllesheim
Spilker
Spranger Dr. Sprung Stahlberg Dr. Stark ({182})
Graf Stauffenberg
Dr. Stavenhagen
Stommel Stücklen Stutzer
Susset
de Terra Tillmann Dr. Todenhöfer
Dr. Unland
Frau Verhülsdonk
Vogel ({183})
Vogt ({184})
Volmer
Dr. Voss
Dr. Waffenschmidt
Dr. Warnke
Dr. von Wartenberg
Weber ({185})
Weiskirch ({186})
Werner
Frau Dr. Wex
Frau Will-Feld
Frau Dr. Wilms
Wimmer ({187}) Windelen
Frau Dr. Wisniewski Wissebach Wissmann
Dr. Wittmann ({188})
Dr. Wörner
Baron von Wrangel Würzbach
Dr. Wulff Dr. Zeitel
Dr. Zimmermann Zink
Berliner Abgeordnete
Amrehn
Frau Berger ({189}) Dr. Gradl
Kittelmann Kunz ({190})
Müller ({191})
Dr. Pfennig
Frau Pieser Straßmeir Wohlrabe
Damit ist das Gesetz angenommen.
({192})
Ich gebe noch bekannt, daß an der Abstimmung wegen europäischer Verpflichtungen 26 Abgeordnete nicht haben teilnehmen können - für 21 Abgeordnete war ein Pairing vereinbart worden -, ferner 10 Abgeordnete wegen Krankheit und 4 Abgeordnete wegen Dienstreisen, insgesamt 40 Abgeordnete.
Es liegen noch drei Beschlußempfehlungen des Ausschusses vor. Der Ausschuß empfiehlt auf Drucksache 8/2200 unter Nr. 2, den Gesetzentwurf auf Drucksache 8/2100 für erledigt zu erklären. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Die Beschlußempfehlung des Ausschusses ist angenommen.
Der Ausschuß empfiehlt ferner auf Drucksache 8/2200 unter Nr. 3 die Annahme von zwei Entschließungen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Die Entschließung ist bei einigen Enthaltungen angenommen.
Der Ausschuß empfiehlt außerdem auf Drucksache 8/2200 unter Nr. 4, die eingegangenen Petitionen für erledigt zu erklären. Ist das Haus damit einverstanden? - Ich sehe und höre keinen Widerspruch; dann ist das so beschlossen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Punkt 12 der Tagesordnung. Der Ausschuß schlägt auf Drucksache 8/2202 vor, den Gesetzentwurf auf Drucksache 8/2130 für erledigt zu erklären. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! - Enthaltungen? - Die Beschlußempfehlung ist damit angenommen.
Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende unserer Tagesordnung. Ich rufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Mittwoch, den 8. November 1978, 13 Uhr ein und schließe die Sitzung.