Plenarsitzung im Deutschen Bundestag am 9/1/1978

Zum Plenarprotokoll

Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.

Dr. Karl Carstens (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000321

Die Sitzung ist eröffnet. Amtliche Mitteilung ohne Verlesung Zu dem vom Deutschen Bundestag in seiner 95. Sitzung am 8. Juni 1978 verabschiedeten Strafverfahrensänderungsgesetz 1979 ({0}) - Drucksache 8/1844 - ist folgende weitere Berichtigung erforderlich: In Artikel 1 Nr. 22 Buchstabe b ({1}) muß die Verweisung statt „§ 212 Abs. 2 Satz 2" richtig heißen „§ 212 a Abs. 2 Satz 2". Bevor ich den Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich einige einleitende Bemerkungen machen. Ich habe den Bundestag einberufen, weil eine dringende Entscheidung zu treffen ist. Gemäß Art. 46 des Grundgesetzes kann nur der Bundestag selbst die Genehmigung zur Beschränkung der persönlichen Freiheit eines Abgeordneten geben. Diese Bestimmung - das sollte vielleicht bei dieser Gelegenheit in Erinnerung gerufen werden - hat ihren guten Sinn. Der Bundestag und jeder einzelne Abgeordnete sollen in der Lage sein, ihre Aufgaben in voller Freiheit ohne Beeinträchtigung von irgendeiner anderen Seite auszuüben. Dies ist eine der Grundlagen, auf denen unsere freiheitlichdemokratische Rechtsordnung ruht. Wir müssen auch sicher sein können, daß vertrauliche Mitteilungen, die ein Abgeordneter in seiner Eigenschaft als Mitglied des Parlaments erhält, vor unbefugter Einsichtnahme geschützt sind. Weil es sich bei der Immunität um ein Recht des Parlaments, nicht des einzelnen Abgeordneten handelt, kann selbst der betroffene Abgeordnete nicht auf dieses Recht verzichten. Nur der Bundestag kann die Immunität aufheben oder einschränken. Da es sich um einen eilbedürftigen Vorgang handelt, mußte ich Sie, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, zu dieser Sitzung sehr kurzfristig einladen. Ich bedaure, daß ich dadurch von dem einstimmig vereinbarten Sitzungsplan habe abweichen und Sie zum Teil aus dem Urlaub habe zurückrufen müssen. Ich bitte Sie zunächst gemäß § 25 unserer Geschäftsordnung dazu um Ihre nachträgliche Genehmigung. Wer diese Genehmigung erteilen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe. Enthaltungen? - Ich stelle fest, daß das Haus seine Zustimmung einstimmig erteilt hat. Der Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung hat mich gebeten, im Rahmen dieser Sitzung darauf hinzuweisen, daß der Ausschuß auf Grund seiner Arbeitsgrundsätze in Immunitätsangelegenheiten nicht in eine Beweiswürdigung eintritt. Lassen Sie mich darüber hinaus ganz generell auf das verweisen, was mein Vorgänger im Amt, Dr. Gerstenmaier, in der Sitzung des Deutschen Bundestags vom 24. Oktober 1963 zum Immunitätsschutz ausgeführt hat. Er hat damals gesagt: Die Immunitätsaufhebung ist ... grundsätzlich ein wertfreier Akt. Er darf unter keinen Umständen so etwas darstellen wie eine Vorabverurteilung durch das Haus. Diese Feststellung des damaligen Präsidenten gilt heute noch ebenso wie zu der Zeit, als das Rechtsinstitut der Immunität Eingang in die deutsche Verfassung fand. Ich rufe nunmehr den einzigen Punkt der Tagesordnung auf: Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung ({2}) Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages hier: Durchsuchungsmaßnahmen - Drucksache 8/2070 Berichterstatter: Abgeordneter Kunz ({3}) Wünscht der Berichterstatter das Wort? ({4}) - Das ist nicht der Fall. Wird das Wort anderweitig gewünscht? - Das ist auch nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer der Beschlußempfehlung des 1. Ausschusses auf Drucksache 8/2070 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Dann hat das Haus auch hier einstimmig zugestimmt und die Beschlußempfehlung dementsprechend angenommen. Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Bundestages auf Mittwoch, den 20. September, 9 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen.