Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet.
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll die Tagesordnung um die folgenden, in der Ihnen vorliegenden Liste aufgeführten Vorlagen ergänzt werden:
Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Dr. Wex, Frau Stommel, Burger, Frau Schroeder ({0}), Dr. Götz, Vogt und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Erziehungsgeld ({1})
- Drucksache 7/2031 Überweisungsvorschlag: Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit ({2}), Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung, Haushaltsausschuß gemäß § 96 GO
Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Familienlastenausgleichs
- Drucksache 7/2032 Überweisungsvorschlag: Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit ({3}), Finanzausschuß, Ausschuß für Wirtschaft, Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung, Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO
Kein Widerspruch? - Das Haus ist einverstanden. Nach § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnung soll der
Bericht der Sachverständigenkommission über Kosten und Finanzierung der außerschulischen beruflichen Bildung ({4})
- Drucksache 7/1811 dem Ausschuß für Bildung und Wissenschaft als federführendem Ausschuß, dem Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung und dem Haushaltsausschuß zur Mitberatung überwiesen werden. Erhebt sich gegen die Überweisung Widerspruch? - Das ist nicht der Fall; es ist so beschlossen.
Folgende amtliche Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Forschung und Technologie hat mit Schreiben vom 22. April 1974 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lenzer, Benz, Engelsberger, Dr. Franz, Hösl, Pfeffermann, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Stavenhagen, Schröder ({5}), Frau Dr. Walz, Weber ({6}) und der Fraktion der CDU/CSU betr. Rationalisierung, Kosten- und Erfolgskontrolle im Bundesministerium für Forschung und Technologie - Drucksache 7/1967 - beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 7/2036 verteilt.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Forschung und Technologie hat mit Schreiben vom 22. April 1974 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lenzer, Benz, Engelsberger, Dr. Franz, Hösl, Pfeffermann, Dr. Freiherr Spies von
Büllesheim, Dr. Stavenhagen, Schröder ({7}), Frau Dr. Walz, Weber ({8}) und der Fraktion der CDU/CSU betr. technologische Forschung und Entwicklung im Bundesministerium für Forschung und Technologie - Drucksache 7/1965 - beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 7/2035 verteilt.
Meine Damen und Herren, die heutige Tagesordnung wird gemäß Anlage 4 Ziffer 1 Abs. 2 zur Geschäftsordnung auf Grund einer interfraktionellen Vereinbarung um eine
Aussprache zu dem Thema Spionageverdacht gegen einen leitenden Mitarbeiter im Bundeskanzleramt
erweitert. Dazu hat das Wort Herr Abgeordneter Dr. Carstens.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU/CSU-Fraktion hat mit Betroffenheit und Bestürzung davon Kenntnis genommen, daß ein Mitarbeiter des Bundeskanzleramts, der seit 1970 dort tätig war, als Hauptmann der Nationalen Volksarmee und Agent des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR entlarvt worden ist.
Das Ausmaß des entstandenen Schadens ist gewiß noch nicht zu übersehen. Aber wir möchten nachdrücklich vor dem Versuch warnen, die Stellung des Herrn Guillaume als unbedeutend oder harmlos hinzustellen.
({0})
Seit 1972 war er ein enger persönlicher Mitarbeiter des Bundeskanzlers, einer von vier Referenten im Büro des Bundeskanzlers. Er begleitete den Bundeskanzler auf Reisen und nahm an wichtigen Sitzungen teil. Er hatte seiner Stellung nach - ganz unabhängig davon, was seine Funktionen im einzelnen gewesen sind - Einblick und Kenntnis von vielen wichtigen Vorgängen im Bundeskanzleramt und damit von vielen wichtigen politischen Vorgängen in der Bundesrepublik Deutschland.
Seine Entdeckung als Spion ist das Ergebnis mühevoller Kleinarbeit gewesen. Die CDU/CSU-Fraktion möchte diese Gelegenheit benutzen, um den Sicherheitsdiensten der Bundesrepublik, die dafür zuständig gewesen sind, Dank und Anerkennung auszusprechen.
({1})
Ob es richtig war, Guillaume noch fast ein Jahr lang, nachdem der erste Verdacht ,auf ihn gefallen
Dr. Carstens ({2})
war, in der Funktion weiter zu beschäftigen, in der er tätig war, ist mir zweifelhaft. Ich will das abschließende Urteil darüber zurückstellen, bis wir alle Näheres wissen.
Niemand kann über diesen Fall Genugtuung empfinden. Es ist ein Schaden, der die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland trifft, und damit ein Schaden für uns alle.
({3})
Aber ich glaube, zwei kritische Anmerkungen müssen schon jetzt gemacht werden.
Erstens. Die Austauschpraxis der Bundesregierung darf in der bisherigen Form nicht fortgesetzt werden.
({4})
Ich weiß, daß überall in der Welt Agenten ausgetauscht werden. Ich kenne auch die humanitären besonderen Aspekte bei dem Austausch von Agenten der DDR, die hier in der Bundesrepublik gefaßt und entlarvt werden. Alle diese Dinge sind mir sehr wohl vertraut. Aber es ist ein unmöglicher Zustand, daß jeder verhaftete Agent, dessen Austausch die DDR verlangt, ausgetauscht wird, und zwar im allgemeinen in kurzer Zeit nach seiner Verhaftung. Dies führt nämlich dazu, daß ,das mit (der Spionagetätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland verbundene Risiko nahezu gleich Null ist,
({5})
und dies ist ein Zustand, den wir im Interesse der
Sicherheit unseres Landes nicht hinnehmen können.
Zweitens. Bei der Einstellung Guillaumes in das Bundeskanzleramt erhob der Personalrat des Bundeskanzleramts Bedenken. Er erhob Bedenken wegen der fehlenden fachlichen Eignung
({6})
und weil der Eindruck hervorgerufen würde, als würde hier jemand aus parteipolitischen Gründen bevorzugt.
({7})
Diese Bedenken und diese Stellungnahme des Personalrats des Bundeskanzleramtes waren und sind rechtlich nicht verbindlich; idle Leitung des Amtes konnte sich darüber hinwegsetzen. Sie hat sich darüber hinweggesetzt. Ich weiß nicht, ob der Bundeskanzler selbst oder der damalige Chef des Bundeskanzleramtes, Herr Ehmke,
({8})
diese Entscheidung getroffen hat. Natürlich, meine Damen und Herren, wußte damals niemand, daß auf diese Weise ein Spion in das Bundeskanzleramt eingestellt wurde.
({9})
Aber eine objektive Feststellung kann ich in diesem Zusammenhang nicht unterlassen: Dadurch, daß Guillaume eingestellt wurde und ein sonst vom Bundeskanzler so lautstark verkündetes Prinzip, das Prinzip der Mitbestimmung nämlich, in diesem konkreten Fall nicht beachtet wurde, ist der Bundesrepublik Deutschland schwerer Schaden entstanden.
({10})
Das Wort hat der Herr Bundesminister Jahn.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich muß hier zunächst eine Bemerkung zu dem machen, was Herr Kollege Carstens zu der Frage der Austauschpraxis gesagt hat. Herr Kollege Carstens, Sie sind über diese Fälle auf Grund Ihrer Mitgliedschaft im parlamentarischen Vertrauensmännergremium eingehend unterrichtet. Sie wissen deshalb, daß eine Reihe von Behauptungen, die Sie in allgemeiner Form hier aufgestellt haben, nicht zutrefen.
({0})
Es ist nicht risikolos und es führt nicht in jedem Fall nach kurzer Zeit dazu, daß diejenigen, die hier gegriffen werden, zurückgeführt werden.
({1})
Ich muß Ihnen darüber hinaus aber folgendes sagen. Die Rechtsgrundlagen, auf denen das erfolgt, was Sie Austauschpraxis nennen, 'haben die Fraktionen dieses Hauses im Jahre 1968 mit voller Überlegung und mit vollem Bedacht gemeinsam geschaffen.
({2})
Sie haben sie geschaffen, um die Möglichkeit zu dem zu bekommen, was Sie hier in dieser globalen Form kritisiert haben.
({3})
Ich hoffe sehr, Herr Kollege Carstens, daß das, was damals ,gemeinsame Grundlage für einen notwendigen Schritt der Politik war, die von allen Seiten dieses Hauses getragen wird, auch in Zukunft eine gemeinsame Basis bleibt.
({4})
Meine Damen und Herren, zu der am 24. April 1974 erfolgten Festnahme des Mitarbeiters im Bundeskanzleramt Günter Guillaume gebe ich namens der Bundesregierung folgende Erklärung ab.
Auf Grund langfristiger und intensiver Vorermittlungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz in Köln und der Abteilung Staatsschutz des Bundeskriminalamtes in Bonn-Bad Godesberg hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs auf Antrag der Bundesanwaltschaft am 24. und 25. April 1974 Haftbefehle gegen Günter Guillaume, geboren am 1. Februar 1927, und dessen Ehefrau Christel Guillaume, geboren am 6. Oktober 1927, beide aus Bad Godesberg, wegen des dringenden Verdachts erBundesminister Jahn
lassen, im Auftrag des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR eine geheimdienstliche Tätigkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland ausgeübt zu haben. Die bisherigen Ermittlungen haben folgendes ergeben.
Günter Guillaume ist im Jahre 1956 als vorgeblicher Flüchtling, in Wahrheit jedoch als hauptamtlicher Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR und mit der Eigenschaft eines Offiziers der Nationalen Volksarmee mit geheimdienstlichem Auftrag in die Bundesrepublik Deutschland eingereist. Seit diesem Zeitpunkt hat er ständig nachrichtendienstlich interessantes Material gesammelt und an seine Auftraggeber weitergegeben. Seine Ehefrau hat ihn bei dieser Tätigkeit unterstützt. Die Verbindung zu seiner Führungsstelle in der DDR wurde mittels Funk, durch Kurier, über Deckanschriften und über sogenannte tote Briefkästen aufrechterhalten. Guillaume muß sich vor seiner Einschleusung in die Bundesrepublik einer eingehenden nachrichtendienstlichen und nachrichtentechnischen Ausbildung unterzogen haben.
Er gehört zu jener Gruppe von Agenten, die auf die demokratischen Parteien der Bundesrepublik Deutschland angesetzt werden. Alle Parteien unseres Landes sind davon betroffen und bedroht.
Guillaumes Ausspähungstätigkeit richtete sich vornehmlich gegen die SPD. Er verstand es, sich im Laufe der Jahre aktiv in die Parteiarbeit einzuschalten und so viel Vertrauen zu erwerben, daß er zum Stadtverordneten in Frankfurt am Main und zum Geschäftsführer des Unterbezirks Frankfurt/Main gewählt wurde.
Im Jahre 1970 wurde er im Bundeskanzleramt angestellt, wo er zunächst in der Wirtschaftsabteilung beschäftigt war. Erst Ende des Jahres 1972 wurde er als angestellter Mitarbeiter im Kanzleramt mit der Organisation von Parteiterminen und Reisen des Bundeskanzlers betraut. Zu seinen Aufgaben gehörte ferner die Verbindung zu Parteien und Verbänden sowie ,die Erledigung von Schriftverkehr mit Gliederungen und Angehörigen der Partei. Die Bearbeitung amtlich geheimgehaltener Vorgänge fiel nicht in seinen Aufgabenbereich.
({5})
Dennoch wurde er entsprechend einer ständigen Übung im Bundeskanzleramt von den zuständigen Behörden mehrfach sicherheitsüberprüft.
Auf Grund eines sich gegen Guillaume im Jahre 1973 ergebenden Verdachts wurden von den Sicherheitsbehörden unverzüglich Überwachungs- und Abwehrmaßnahmen getroffen sowie die zuständigen Stellen der Bundesregierung unterrichtet. Auch der Bundeskanzler ist unterrichtet worden. In voller Kenntnis der eingeleiteten Überwachungsmaßnahmen der Sicherheitsbehörden hat er eine Entscheidung getroffen, die für den Erfolg der Sicherheitsbehörden ausschlaggebend war. Er hat zunächst darauf verzichtet, unmittelbare dienstrechtliche Maßnahmen gegen Guillaume zu treffen. Nur dadurch
war es möglich, Guillaume und mehrere weitere Verdächtige zu überführen.
In die Überwachungsmaßnahmen wurde auch die Ehefrau Guillaume einbezogen. Diese war seit 1971 als Verwaltungsangestellte beim Bevollmächtigten des Landes Hessen beim Bund in Bonn tätig.
Der Zugriff erfolgte nach ständiger einvernehmlicher Zusammenarbeit der Sicherungs- und Strafverfolgungsbehörden zum jetzigen Zeitpunkt, um durch intensive Vorermittlungen eine im Interesse der Sicherheit der Bundesrepublik erforderliche möglichst umfassende Aufklärung zu ermöglichen. Im Rahmen der Ermittlungen wurden auf Grund von der Bundsanwaltschaft erwirkter Durchsuchungsbefehle sowohl bei den Eheleuten Guillaume als auch bei drei weiteren Verdächtigen Durchsuchungen der Wohnungen und Arbeitsräume vorgenommen. Dabei wurde umfangreiches Schriftmaterial sichergestellt. Dieses wird zur Zeit ausgewertet. Die weiteren verdächtigen Personen befinden sich auf freiem Fuß.
Am 25. April 1974 hat die Bundesregierung das parlamentarische Vertrauensmännergremium umfassend über die bisherigen Erkenntnisse unterrichtet. Weitere Einzelheiten können im Interesse des laufenden Ermittlungsverfahrens hier nicht bekanntgegeben werden. Das parlamentarische Vertrauensmännergremium wird jedoch weiter eingehend unterrichtet werden.
Im Namen der Bundesregierung spreche ich aus Anlaß dieses Falles den beteiligten Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden meine ausdrückliche Anerkennung für die geleistete Arbeit aus.
({6})
Ihre Arbeit hat es ermöglicht, die Agententätigkeit aufzudecken und weiteren Schaden von der Bundesrepublik abzuwenden.
Die Bundesregierung wird den Ermittlungsbehörden auch im weiteren Verlauf des Verfahrens die erforderliche Unterstützung gewähren. Sie nimmt den Fall äußerst ernst und wird wie bisher mit allen Mitteln einer Gefährdung der Sicherheit der Bundesrepublik durch nachrichtendienstliche Agententätigkeit ohne Ansehen der Person und des Amtes entgegentreten und entgegenwirken.
({7})
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Wehner.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist das gute Recht der Opposition, Aufklärung über diesen Vorgang wie über andere Vorgänge ähnlicher Art von der Regierung zu verlangen.
({0})
- Ich weiß nicht, warum Sie eine solche Feststellung, die doch Ihre Rolle positiv hervorhebt, irritiert und warum Sie eine zusätzliche Aufklärung
verlangen. Weil es so ist, wie der Herr Carstens seine Ausführungen eingeleitet hat - „mit Betroffenheit und Bestürzung" -, muß doch wohl in dem Punkt eine Übereinstimmung bestehen, gleichgültig, wie sehr es Sie oder mancher von Ihnen gelüstet, Ermittlungsergebnisse sozusagen vorwegzunehmen, hier vor allen Dingen den zuständigen Stellen gegenüber den klaren Willen des Parlaments - wenn es der sein sollte - zum Ausdruck zu bringen, daß rücksichtslos alles das ermittelt wird, was mit diesem Vorgang zusammenhängt und strafbar ist.
({1})
Aber diese Ermittlungen werden erschwert - das wissen Sie auch ganz genau, Herr Carstens -, wenn man eine so gravierende Angelegenheit, ein solches Ereignis in einer solchen Weise nun schon von vornherein mit einer Art Zweifel daran, ob denn überhaupt, begründet. Die Ermittlungen werden alles das ergeben, was an Antworten auf Ihre Fragen hier darzulegen notwendig ist.
Wenn Sie den Sicherheitsorganen Dank gesagt haben, so ist das in Ordnung. Nur eines ist nicht in Ordnung, Herr Carstens und meine Damen und Herren: daß der Eindruck erweckt wird oder werden soll, als ob die braven Sicherheitsorgane sozusagen gegen eine sie hindernde Regierung und gegen Regierungsressortsgehandelt hätten.
({2})
- Nun, also gut. Wenn Sie alle der Meinung sind, so ist es nicht, dann ist die Ausgangslage für die Erörterung dieser Vorgänge besser, als wenn Sie sich in dieser Weise verhalten.
({3})
- Ich bitte Sie um Entschuldigung. Ich streite mit Ihnen über mein Gewissen nicht, Herr Rawe.
({4})
Ich bedaure, daß durch die generalisierende Bewertung dessen, was Sie „Austauschpraxis" nennen, öffentlich der Eindruck hervorgerufen wird - vielleicht soll er es auch, dann bedaure ich das besonders -, als ob tatsächlich jeder hier gefaßte und den Richtern zugeführte und vorher einer Ermittlungsprozedur unterworfene Agent von vornherein seine Stellung mit der Versicherung beziehen könne, er werde ausgetauscht. Mir, verehrter Herr Kollege Carstens, verbietet es die Tatsache, daß wir noch mehrere Lebenslängliche haben, die dort drüben sitzen, mehr zu sagen; sie sollen wenigstens die Folgen ihrer Haft im Bereiche unseres Staates wieder heilen können oder hier ihre Ruhe finden, und das wird durch diese Ihre Äußerung erschwert.
({5})
Von mir werden Sie keine Zahlen erfahren, aber Herr Carstens weiß bestimmt, daß er nicht ohne Antwort bliebe, wenn er an zuständiger Stelle diese wissen wollte.
Im übrigen wird zu den Fragen, deren eine die Austauschpraxis und deren andere die Frage war, wie es denn zu verstehen sei, daß gegen den Einspruch oder die Bedenken des Personalrats der Mann in diese Stellung gekommen ist, sicher noch mehr gesagt werden. Als der derzeitige Vorsitzende des Vertrauensmännergremiums kann ich meine Damen und Herren, allen Mitgliedern des Parlaments die Versicherung geben, daß diese und noch weitergehende Forderungen der Opposition in bezug auf die Aufklärung und das Sie-in-Kenntnis-Setzen über die Ergebnisse erfüllt werden. Wozu also, Herr Kollege Carstens, den Eindruck bestärken oder bei manchen hervorrufen, als ginge da etwas an Ihnen vorbei? Ich werde nicht aus dieser Sitzung des Vertrauensmännergremiums jetzt hier etwa so berichten, wie ich es leider in einigen darunter auch Ihren - Presseverlautbarungen andeutungsweise gesehen habe. Ich bin gerne bereit, mit Ihnen darüber im Rahmen des Vertrauensmännergremiums zu sprechen, ich bin aber nicht bereit, die Natur dieses Gremiums völlig auf den Kopf zu stellen.
({6})
Das Wort 'hat der Herr Abgeordnete Dr. Hirsch.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dieses ist ein ernst zu nehmender Vorgang; daran besteht kein Zweifel. Wir wissen uns einig mit allen Teilen des Hauses und mit der Bundesregierung, daß dieser Vorgang in allen Einzelheiten untersucht werden wird und daß das Vertrauensmännergremium dazu jede Auskunft erhalten wird, die nach dem jeweiligen Sachstand möglich ist.
Wir haben aber bei dem gegenwärtigen Stand zunächst einmal nicht nur den Organen des Verfassungsschutzes zu danken, sondern auch dem Bundesinnenminister dafür, daß er es durch den Ausbau des Verfassungsschutzes und des Bundeskriminalamtes
({0})
- ich sage gleich, warum ich darauf zurückkomme - überhaupt erst ermöglicht hat, daß ein solcher Vorgang aufgedeckt werden kann.
({1})
Ich beziehe mich dabei, meine Damen und Herren von der Opposition, insbesondere auf das Bundeskriminalamt, weil ich die Gelegenheit benutzen möchte, die anwesenden Vertreter der Länder, auch der von der CDU regierten Länder, zu bitten, doch ihre Position zu überprüfen, ob sie nicht mit uns gemeinsam bereit sind, auch die Zuständigkeiten des Bundeskriminalamtes so weit auszudehnen, wie es nach den eindringlichen Vorträgen seines Präsidenten zur sachgerechten Verbrechensbekämpfung in der Bundesrepublik erforderlich ist.
({2})
Herr Professor Carstens, ich danke Ihnen dafür, daß Sie hier ausdrücklich erklärt haben, daß niemand über diesen Vorgang froh sein kann. Ich hoffe, daß
Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode - 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den, 26. April 1974 6467
diese Haltung von allen Mitgliedern Ihrer Fraktion auch in den kommenden Wochen eingenommen werden wird.
Ich möchte auf zwei Dinge eingehen, die Sie hier besonders hervorgehoben haben. Es ist einmal die Frage der Risikoschwelle. Man muß daran erinnern - dies ist geschehen -, daß alle Fraktionen des Hauses gemeinsam 1968 durch eine Änderung des § 153 c der Strafprozeßordnung diese Praxis überhaupt ermöglicht haben, eine Praxis, die auch schon vorher bestanden hat, wenn auch ohne eine ausdrückliche Rechtsgrundlage. Es war damals unser gemeinsames Bestreben, eine Rechtsgrundlage für eine Praxis zu schaffen, deren ungewöhnlich schwierige menschliche Problematik in den Einzelfällen Ihnen, Herr Professor Carstens, als Mitglied des Vertrauensmännergremiums bekannt ist. Ich glaube, es ist nicht richtig, zu sagen, daß man diese Praxis überhaupt abschaffen wolle, sondern es muß wie bisher dabei bleiben, daß eben nicht jedem Austauschersuchen gefolgt wird, sondern daß das Risiko bestehen bleibt. Dies ist auch jetzt gängige Praxis.
Ich darf einen anderen Punkt hervorheben, die Frage der Qualifizierung. Ich glaube, daß man hier unterscheiden muß. Ich halte es für nicht vertretbar, zu sagen, daß sich jemand nicht auch durch die Arbeit innerhalb einer Partei für eine Tätigkeit qualifizieren kann. Das ist etwas, was wir unseren Mitarbeitern doch sagen müssen. Es sind Mitarbeiter aller Parteien in wesentlichen Funktionen tätig. Es kommt darauf an, ob das Sachgebiet, in dem sie tätig sind, ihrer sachlichen Qualifikation entspricht.
Ich glaube, daß man im gegenwärtigen Zeitpunkt zu diesem Vorgang nicht mehr zu sagen hat.
({3})
Das Wort hat Herr Abgeordneter Reddemann.
({0})
Frau Präsidentin! Meine Damen! Meine Herren! Wir alle hatten gehofft, daß diese Aktuelle Stunde nach einer Runde beendet sein könnte.
({0})
Nachdem aber sowohl der Herr Bundesjustizminister als auch Herr Kollege Wehner versucht haben, das Thema des Austausches in einer Weise zu behandeln, die dem Gegenstand nichtgerecht wurde, sehe ich mich gezwungen, hierzu noch ein paar Sätze zu sagen.
Meine Damen, meine Herren, in diesem Hause besteht Übereinstimmung, daß es möglich sein muß, Opfer der SED-Justiz gegen gefaßte Agenten der DDR-Behörden auszutauschen. Wogegen wir uns wehren, ist lediglich, daß man aus den Ausnahmen, die 1968 bei der Gesetzesänderung vorgesehen waren, inzwischen eine Regel gemacht hat, daß Agenten sogar in der Bundesrepublik bleiben können, daß sie Rentenansprüchestellen und daß die Bundesregierung nahezu jeden, der von der anderen
Seite angefordert wird, den DDR-Behörden zur Belohnung dann auch übergibt.
Wir wollen uns in einer solchen Stunde bitte gegenseitig nichts vormachen. Das bedeutet letztlich doch nichts anderes, als daß die Gefahr besteht, daß Herr Guillaume am 25. Jahrestag der DDR hochdekoriert auf der Ehrentribüne in Ost-Berlin steht, und es bedeutet, daß wir in eine noch größere Ge-fahrgeraten, daß nämlich die DDR-Behörden wieder einmal willkürlich unschuldige Menschen verhaften, mit hohen Strafen belegen und sie uns dann im Austausch gegen Agenten anbieten.
({1})
Wenn uns diese Aktuelle Stunde zu der Überlegung führte, daß wir selbstverständlich alle gemeinsam für einen Austausch sind, daß wir aber nicht einen Regelaustausch weiterführen, sondern daß dieser Austausch nur auf Ausnahmen begrenzt bleibt, damit das Risiko für den einzelnen Agenten wieder deutlich wird, so könnten wir, glaube ich, aus ihr eine sehr vernünftige Regelung mitnehmen. Darum appelliere ich hier.
({2})
Das Wort hat der Herr Bundesminister Genscher.
Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Es gibt keinen Zweifel, daß wir uns heute mit einem Fall besonders schwerwiegender und besonders gefährlicher Spionage zu befassen haben. Da gibt es nichts zu beschönigen, und vom ersten Tag der möglichen Unterrichtung der Öffentlichkeit an ist in dieser Frage nichts beschönigt worden.
({0})
Die Ermittlungen sind von den Sicherheitsorganen unnachsichtig und ohne Ansehen der Beteiligten geführt worden. Ich schließe mich denen an, die hier den Sicherheitsorganen ihre Anerkennung ausgesprochen haben. Ich tue das uneingeschränkt. Ich tue es auch an der Stelle, an der Herr Kollege Carstens die Frage aufgeworfen hat, ob es richtig gewesen sei, über viele Monate hinweg die Observation vorzunehmen. Meine Damen und Herren, aus der Verantwortung meines Amtes heraus erkläre ich: Ich hätte die Sicherheitsorgane rügen müssen, wenn sie sich nicht so verhalten hätten, denn anderenfalls hätten wir möglicherweise nicht einmal Guillaume überführen können. Auf keinen Fall aber hätten wir den Ring, dem er angehört, zerschlagen können. Das allein entscheidet.
({1})
Es geht jetzt darum, die Sachaufklärung weiterhin unnachsichtig zu Ende zu führen und zugleich aus diesen Vorgängen die notwendigen Konsequenzen zu ziehen, auch hinsichtlich der Abwehrmaßnahmen unseres Staates.
Meine Damen und Herren, nach den Ausführungen der Kollegen Carstens und Reddemann kann ich nicht umhin, auch etwas zum Problem des Austau6468
sches zu sagen, auch wenn ich es an sich als sehr gefährlich ansehe, daß in diesem Zusammenhang das Wort „Austausch" fällt.
({2})
Natürlich gibt es in allen Ländern eine Austauschpraxis. Meine Damen und Herren, haben wir aber nicht ein Gefühl dafür, daß es in einem geteilten Volk besonders tragische menschliche Fälle gibt, die wir bei unseren Austauschentscheidungen mit sehen müssen?
({3})
Vor mir liegt eine als geheim eingestufte Unterlage meines Ressorts, deren Inhalt ich dem Vertrauensmännergremium vortragen werde. Daraus ergibt sich, daß die Zahl der im Austauschverfahren auf freien Fuß gesetzten DDR-Agenten in den Jahren seit 1970 in manchen Jahren unwesentlich höher, in anderen Jahren unwesentlich niedriger als in den Jahren seit 1962 gewesen ist.
({4})
Das einzige, was sich geändert hat, ist, daß wir 1968 gemeinsam eine gesetzliche Grundlage für den Austausch geschaffen haben. Ich denke, daß niemand den Bundesjustizminister, der hier die letzte Verantwortung trägt, um die Schwere der Entscheidung beneiden sollte,
({5})
die dann ansteht, wenn es sich darum handelt, auf einen von uns als notwendig erkannten, möglicherweise auf mehrere Jahre ausgerichteten Strafanspruch zu verzichten, weil es auf der anderen Seite häufig darum geht, lebenslang Verurteilte viele Jahre vor Verbüßung ihrer Strafe wieder auf freien Fuß zu setzen, Menschen, die darauf warten, daß wir das tun.
({6})
Ich denke, daß jeder, vor allen Dingen die Profis, die in diesen Fall verwickelt sind - ich nehme an, daß Guillaume und seine Leute das wissen werden , das Gefühl haben wird, daß im Zusammenhang mit ihnen das Wort Austausch sicher eine unbegründete Hoffnung wäre.
({7})
Ich füge hinzu: Auf Grund der Zahlen, die vorliegen und die das Vertrauensmännergremium sehen kann, werden Sie feststellen, daß die Behauptung, jeder werde ausgetauscht, unrichtig ist.
Wir müssen uns gemeinsam, so schwer es in Einzelfällen sein wird, darüber verständigen, daß Spionage in diesem Lande nicht risikolos sein darf. Sie war es nicht, sie ist es nicht, und sie wird es nicht sein.
({8})
Meine Damen und Herren, machen wir uns nichts vor: Es hat Spionagefälle in der Vergangenheit gegeben, es wird sie in Zukunft geben, bei uns und in anderen Ländern. Entscheidend ist, daß die staatlichen Organe, getragen von dem Vertrauen der politisch Verantwortlichen, die Abwehr- und Aufklärungsarbeit leisten können, die im Interesse der inneren Sicherheit erforderlich ist.
({9})
Dazu brauchen wir erstens eine permanente Aufklärung der Öffentlichkeit über die permanente Spionagegefahr in unserem Land,
({10})
zweitens die Unterstützung der Abwehrbereitschaft der Organe der inneren Sicherheit auch dann, wenn sie öffentlich angefeindet werden. Wir stellen uns gemeinsam vor sie.
({11})
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Schäfer.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir sind uns in diesem Hause einig über die Schwere des Vorganges. Wir sind uns auch einig, daß die Angriffe auf die Bundesrepublik und die sie tragenden Parteien nicht nur heute erfolgen, gestern erfolgt sind, sondern sicherlich auch morgen erfolgen werden. Wir sind uns einig im gemeinsamen Abwehrwillen dieser Angriffe. Das darf ich doch wohl als allgemeine Meinung dieses Hauses feststellen.
Deshalb habe ich einige Bedenken, Herr Kollege Carstens, wenn Sie den Eindruck erwecken, als ob Sie schon vorweg werten wollten; denn wir sind uns über diesen Vorgang einig, und wir erwarten von den Strafverfolgungsbehörden, daß sie ohne Ansehen der Person dafür sorgen, daß alles aufgeklärt wird, insbesondere auch aufgeklärt wird, ob weitere Stellen, ob weitere Beteiligte zur Rechenschaft zu ziehen sind. Deshalb muß man in dieser Stunde eine gewisse Zurückhaltung zeigen, um nicht die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden zu stören, was wir sicherlich alle nicht wollen.
Mir liegt daran, zu zwei Punkten noch etwas zu sagen: erstens einen Dank an den Bundeskanzler zum Ausdruck zu bringen, daß er diese große Belastung auf sich genommen hat, um auf diese Weise dazu beizutragen, daß das aufgeklärt werden konnte.
({0})
Wer ein Amt in dieser Größenordnung trägt und weiß, was sich neben ihm möglicherweise vollzieht, trägt eine enorme zusätzliche Belastung.
({1})
Wir haben Grund, zu den Ausführungen von Herrn Reddemann ebenfalls eine Bemerkung zu machen. Herr Reddemann, Sie haben ein Wort geDr. Schäfer ({2})
braucht, das wir so nicht stehen lassen dürfen. Der Herr Innenminister hat schon einiges dazu gesagt. Sie haben nämlich gesagt: Regelaustausch. Sie haben nachher von unschuldig Verurteilten gesprochen. Der Herr Innenminister hat richtig ergänzt: nach unserer Rechtsauffassung unschuldig zu lebenslänglichem Freiheitsentzug Verurteilte, die acht und zehn Jahre und länger drüben schon in Haft sind, die in den Zuchthäusern sind. Über alle diese Fälle, meine Damen und Herren, ist das Vertrauensmännerkollegium informiert worden. Ich glaube nicht, daß wir gegenseitig Bedenken anmelden, oder daß wir die Gebote der Menschlichkeit nicht in aller Form erfüllen und von allen Möglichkeiten, die wir irgendwie haben, nicht Gebrauch machen sollten. Herr Reddemann, das können Sie nicht meinen.
({3})
- Ich will es deshalb nur klarstellen. Wenn ich Ihnen richtig zugehört habe, dann habe ich gehört, daß Sie von Regelaustausch gesprochen haben.
({4})
Genau das ist nicht richtig. Über die einzelnen Kriterien muß man im Vertrauensmännergremium sprechen und muß sich dort mit den Stellen der Regierung verständigen.
Ich habe nach langer Zugehörigkeit zum Vertrauensmännerkollegium den Eindruck, daß dieses Haus Anlaß hat, dem Justizminister und allen Beteiligten zu danken, daß sie das Menschenmögliche getan haben, um Menschen zu helfen, die in schrecklicher Not sind und denen wir helfen können, hier wieder in Freiheit zu atmen.
({5})
Herr Reddemann, dann sollten Sie nicht Bemerkungen anschließen, die den Eindruck erwecken, als ob da etwas doch nicht so ganz in Ordnung wäre. Nein, Herr Reddemann, das wissen Sie ganz genau, das ist in Ordnung und das muß auch weiterhin gemacht werden.
({6})
- Sie sprachen von Aufenthalt hier. Bitte, jeder kann seinen Aufenthalt frei wählen. Wir sind ein freier Staat, und wer ausgetauscht ist, kann seinen Aufenthalt hier frei wählen. Unsere Grenzen, darüber sind wir hoffentlich auch einig, werden für die Deutschen im anderen Deutschland immer offenbleiben.
({7})
Daß damit auch Risiken verbunden sind, das wissen wir alle.
({8})
Etwas Letztes darf ich noch sagen, und das als Vorsitzender des Innenausschusses: Wir danken dafür, daß diese Regierung sich intensiv bemüht hat, die Möglichkeiten der Verbrechensbekämpfung auszudehnen. Wir danken den Ländern dafür, daß sie konstruktiv mitgearbeitet haben, und wir hoffen, daß wir auch bei den nächsten Gesetzesvorlagen, bei denen es daraum geht, das noch effektiver zu machen, Ihre Unterstützung und die Unterstützung der Länder haben.
({9})
Meine Damen und Herren, der Herr Bundeskanzler hat das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es gibt Zeitabschnitte, da möchte man meinen, daß einem nichts erspart bleibe.
Ich habe mich so zu äußern, daß ich die Ermittlungen nicht störe. Ich habe das Gefühl, daß hier ganz überwiegend auch verstanden wird, daß falsche Emotionen in der Offentlichkeit nicht geweckt werden sollten, weil auch diese ein Störungsfaktor wären.
({0})
Ich will es mir nicht leichtmachen, indem ich sage: Ich bin nicht zuständig, kein Bundeskanzler ist zuständig gewesen für die Sicherheitsüberprüfung von Mitarbeitern.
({1})
Der Bundeskanzler geht wie andere Behördenchefs davon aus, daß diese Sicherheitsüberprüfungen von den zuständigen Stellen im Rahmen des Möglichen durchgeführt werden.
({2})
Daß man einen besonders geschickten und durchtriebenen Agenten auf mich ansetzte, sollte im Grunde, wenn man es sich genau überlegt, nicht überraschen.
({3})
Das ändert nichts an meiner tiefen menschlichen Enttäuschung, und ich habe natürlich auch zur Kenntnis genommen, daß der SED-Staat seine Feindschaft zum SPD-Vorsitzenden - und der war hier das eigentliche Ziel der Agententätigkeit - auch auf diese Weise hervorgehoben hat.
({4})
Der Agent war von mir nicht mit Geheimakten befaßt, weil dies nicht zu seinen Aufgaben gehörte. Sonst wäre bis zum Zeitpunkt der Enttarnung oder des begründeten Verdachts dies möglich gewesen. Aber es gehörte nicht zu dem Aufgabengebiet, für das er eingeteilt war.
({5})
Es trifft zu, daß ich vor längerer Zeit von den dafür Zuständigen über den Verdacht informiert worden bin und daß ich auf ausdrückliches Anraten der Sicherheitsorgane - einem fachlichen Rat, dem ich gefolgt bin - damit einverstanden war, den Agenten weiter zu beschäftigen. Auch - für die, die dazwischen so hämisch riefen - bin ich dem ausdrücklichen fachlichen Rat gefolgt, ihn mit mir in den Urlaub fahren zu lassen, damit eine möglichst komplette Aufklärung und Aufrollung erfolgen könne.
({6})
Meine Damen und Herren! Wortmeldungen liegen nicht mehr vor. Damit ist die Aktuelle Stunde zu Ende.
Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:
Dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Reform des Strafrechts ({0})
- Drucksache 7/1981 ({1}) Ich darf dabei auf folgendes hinweisen: Bei der Beratung zu diesem Gesetzentwurf liegt auf Drucksache 7/2041 ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU vor. Dieser Änderungsantrag weicht von der üblichen Form ab und soll als Ganzes zur Abstimmung gestellt werden. Er wird nun bei der allgemeinen Aussprache sicherlich in die Diskussion mit einbezogen werden. Ist das Haus mit der von der CDU/CSU vorgeschlagenen Form einverstanden? - Das ist der Fall. Ich eröffne die allgemeine Aussprache zur
dritten Beratung.
Das Wort hat Frau Abgeordnete Eilers.
({2})
- Meine Damen und Herren, ich bitte um Ruhe für die Rednerin.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Neuregelung des § 218 - ({0})
Frau Kollegin, einen Moment! Meine Damen und Herren, ich bitte Sie noch einmal, im Saal etwas ruhiger zu sein. Alle diejenigen, die jetzt hinausgehen möchten - weil ich sie auf dem Weg sehe -, bitte ich, das zu tun, damit wir hier in Ruhe weiter beraten können.
({0})
Bitte, Frau Kollegin, fahren Sie fort!
Die Neuregelung des § 218 ist eines der umfassendsten Reformwerke, die das Parlament jemals vorgelegt hat. Kein Gesetzesvorhaben - das darf ich aus meiner langjährigen parlamentarischen Tätigkeit sagen - ist in der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion jemals gründlicher vorbereitet und intensiver beraten worden als dieses. Bei durchaus unterschiedlichen Auffassungen innerhalb der Fraktion verbindet uns das gemeinsame Bemühen, eine optimale Lösung für alle mit einem Schwangerschaftsabbruch zusammenhängenden Probleme zu finden. Daher gab es in meiner Fraktion zu keiner Zeit Gegner einer Reform. Dieses haben wir auch vor wenigen Stunden durch unsere Stimmabgabe in zwei Vorentscheidungen erneut bewiesen. Damit ist der Gesetzentwurf, den meine Fraktion gemeinsam mit dem Koalitionspartner eingebracht hat, nunmehr zur Grundlage der dritten Lesung geworden.
Mit der Diskussion um die Reform des § 218 wurde ein altes gesellschaftspolitisches Problem enttabuisiert und aus dem Untergrund in die allgemeine
Diskussion getragen. Erst auf diese Weise war es möglich, jene Entscheidung vorzubereiten, die heute ansteht. Wesentlich scheint mir dabei zu sein, daß ein allzu lang anstehendes Problem jetzt in die Verantwortung der Gesellschaft gelegt wurde, die es nur allzu lange totgeschwiegen und dadurch die Bedrängnis und Not unendlich vieler Frauen nicht anerkannt und beseitigt hat.
'Sozialdemokraten fühlen sich verpflichtet, Frauen von jenem Druck zu befreien, der seit Generationen auf ihnen lastet, wenn sie in schwerer persönlicher Bedrängnis - meist auf sich ganz allein gestellt - Mut zum Kind oder Mut zur Kriminalität aufbringen sollen. Die Reform des § 218 im Sinne der Fristenregelung wird einen entscheidenden Schritt hin zur Eigenverantwortung und zur sozialen Gleichstellung der Frauen darstellen. Hierfür haben Sozialdemokraten seit langem gekämpft - wenn auch nie mit vereinfachender Polemik, wie sie ausschließlich emanzipatorische Forderungen zum Teil zu entwikkeln vermögen. Nach unseren Vorstellungen soll in der Entscheidungsfreiheit der Frau - auch verantwortlich gegenüber ihrer Familie - zum Ausdruck kommen, welche Lasten zu tragen und welchen Verpflichtungen nachzukommen sie in der Lage ist.
Schwangerschaftsabbrüche sind zu keiner Zeit ein Mittel der Geburtenregelung. Sozialdemokraten haben die grundsätzliche Änderung der Strafrechtsbestimmungen des § 218 vielmehr im Rahmen weiterer sozialer und familienpolitischer Reformen, die die Situation der Frau und der Familie im Lande verbessern, gesehen. Erleichterungen und Hilfen, die die Gesellschaft ihren jungen Familien zuteil werden läßt, wirken kinderfeindlichen Tendenzen entgegen und stärken gleichzeitig den Mut zum Kind. Nach der Auffassung meiner Fraktion hat daher eine Vielzahl solcher Maßnahmen unsere sozial verantwortbare Reform zu ergänzen. Hierunter fallen materielle Verbesserungen für Familien durch den vorgesehenen Familienlastenausgleich ab 1975. Eine Neuregelung des Adoptionsrechts, die dem Bundestag noch in diesem Jahr zugeleitet wird, bringt Hilfen für Heimkinder und ermöglicht es ihnen, auch in Familien aufzuwachsen. Familienbegünstigende Vorschriften haben wir unter anderem beim Wohngeld und bei den Sparförderungsgesetzen eingeführt. Modellversuche des Bundes im Wohnungswesen zielen darauf ab, mehr familiengerechte Wohnungen zu bauen. Spielplatzgesetze, die in die Zuständigkeit der Länder fallen, wurden in einigen Bundesländern geschaffen, um Kindern mehr Lebensraum anzubieten. Haushaltshilfen für erkrankte Mütter kleiner Kinder und Freistellung berufstätiger Elternteile von der Arbeit, wenn ein erkranktes Kind zu pflegen ist: auch dies sind von uns entwikkelte praktische Lebenshilfen, die der sozialen Absicherung einer Reform des § 218 in unserem Sinne zuzuordnen sind.
Aus der Sicht der Familienpolitik erscheinen weitere Maßnahmen in diesem Zusammenhang durchaus wünschenswert und notwendig. Ein solcher Katalog findet sich zum Beispiel 'im familienpolitischen Programm meiner Partei, das zwar noch nicht verabschiedet, aber in allen Parteigremien auf breiter
Frau Eilers ({0})
Front beraten worden ist. Die darin aufgeführten Leistungen sind - dies muß ich allerdings deutlich sagen - von vornherein langfristig konzipiert und sind stufenweise zu verwirklichen.
Eben diese Gründlichkeit, wenn es darum geht, neue Projekte zu entwickeln und den Zeitpunkt ihrer Realisierbarkeit zu bestimmen, sei der Opposition anempfohlen. Das angekündigte Erziehungsgeld für Mütter scheint so, Wie es die Kollegin Dr. Wex gestern beschrieb, zumindest diese Grundvoraussetzung nicht zu erfüllen. Ein im Zusammenhang mit der Reform des § 218 ernst gemeinter Vorschlag der Opposition hätte zusammen mit dem Katalog der übrigen sozialen Maßnahmen, soweit sie dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung und der Sozialhilfen zuzuordnen sind, beraten werden müssen.
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Dieser familienpolitische Katalog verdeutlicht zugleich das Ziel meiner Fraktion, bei der Reform des § 218 durch eine Fülle von Lebenshilfen für Familien, und zwar in den verschiedensten Bereichen, es gar nicht zuerst zu einem den Schwangerschaftsabbruch auslösenden Konflikt kommen zu lassen. Familien- und kinderfreundliche Maßnahmen können das Problem des Schwangerschaftsabbruchs entschärfen.
Dennoch lassen sich künftig nicht alle Konfliktfälle vermeiden. Es gibt nicht nur solche Konfliktfälle, in denen die angeführten Maßnahmen einen Schwangerschaftsabbruch zu verhindern vermögen. Trägt sich eine Frau mit dem Gedanken, eine Schwangerschaft abzubrechen, dann soll sie von einem unüberlegten Schritt abgehalten werden. Ein Gespräch mit dem Arzt ihres Vertrauens, das nach unseren Vorstellungen über medizinische Aspekte hinauszugehen hat, halten Sozialdemokraten für ,geeignet, um folgenschwere Spontanreaktionen zu verhindern. Dem Arzt fällt in diesem Gespräch eine ganz entscheidende lebensschützende Funktion zu. So soll er die schwangere Frau über alle bestehenden Hilfsmöglichkeiten informieren und sie 'dadurch motivieren, die Schwangerschaft fortzuführen. Die sozialdemokratische Gesundheitsministerin, Frau Katharina Focke, wird erhebliche Anstrengungen zu unternehmen haben, um die Ärzteschaft über solche Hilfsmöglichkeiten zu informieren. Das Gespräch einer Frau mit dem Arzt ihres Vertrauens, losgelöst von jeglichen Strafandrohungen, losgelöst von fragwürdigen Ängsten vor Schwangerschaftsabbrüchen wie in der Vergangenheit, erscheint uns als werdendes Leben schützendes Instrument, das bedrängten Frauen in schwierigen persönlichen Situationen Hilfen bietet, Hilfen, die an die Stelle der bisherigen Panikhandlungen eine sachbezogene Abwägung setzen.
Hierzu sollte man nach unserer Vorstellung - und so sieht es auch der verabschiedete Antrag vor - das Angebot an Familienberatungsstellen vergrößern, um den erhobenen Beratungsanforderungen zu entsprechen.
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Diese Modelle laufen in Bund und Ländern an. Zugleich wird dadurch mit jenem Antragsverfahren der
Vergangenheit aufgeräumt, das so treffend als Abtreibungsgeographie bezeichnet wird.
Sozialdemokraten setzen mit ihren angestrebten grundlegenden Reformen des Strafrechtsparagraphen 218 konsequent einen Weg fort, den sie mit ihrem ersten sozialdemokratischen Justizminister, dem jetzigen Bundespräsidenten, eingeschlagen haben. Mit der von Gustav Heinemann seinerzeit begonnenen Reform ,des Nichtehelichenrechts, die mit der Diskriminierung lediger Mütter und ihrer Kinder aufräumte, konnte ihre rechtliche Stellung verbessert werden. Daß die Gesellschaft, an ihrer Spitze die wesentlichen Teile der Kirchen im allgemeinen, heute anerkennt, hier Versäumtes nachholen zu müssen, erscheint dringend geboten. Ich möchte daher an die Adresse der Kirchen gerichtet nachdrücklich den Wunsch aussprechen, die ihnen zufallenden Aufgaben im Rahmen der Reform des Strafrechtsparagraphen 218 ohne Zögern in Angriff zu nehmen. Dadurch können sie ihrem moralischen Anspruch, werdendes Leben zu schützen, am besten gerecht werden.
Die 'in meiner Fraktion seit Jahren geführten Gespräche und Diskussionen um 'die Ausgestaltung der Reform des § 218 war ausnahmslos von einem tiefen Verantwortungsbewußtsein getragen, gleichgültig, ob es sich um die juristische Grundkonzeption oder um sozialrechtliche Detailregelungen handelt. Der Ernst dieser mehrjährigen Auseinandersetzungen, das ehrliche Ringen um eine Reform kann von Außenstehenden weder nachvollzogen noch nachempfunden werden. Aus diesem ehrlichen Bemühen heraus habe ich daher die Hoffnung, daß als gemeinsame Arbeit von Sozialdemokraten und Freien Demokraten heute im Deutschen Bundestag die Reform des § 218, dieses Jahrhundertgesetz, endlich im Sinne der Fristenregelung beschlossen wird.
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Das Wort hat Herr Abgeordneter Vogel ({0}). - Er ist im Moment nicht anwesend. Ich gebe dann dem Abgeordneten Kleinert das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Wir haben allen, die bisher zu diesem Thema gesprochen haben, sehr zu danken dafür, daß die Debatte in ihrem Stil und in ihrer Tonlage dem Hause gemäß würdig geführt worden ist- im Gegensatz zu dem, was uns in den letzten Wochen erreicht hat an billigster Polemik, an Äußerungen, die sich emotionaler gar nicht mehr denken lassen und zum großen Teil bewußt hervorgerufen worden und keineswegs spontan auf uns zugekommen sind. Wir sind sehr dankbar, daß das, was danach für diese Debatte und ihren Verlauf zu befürchten war, nicht eingetreten ist.
Ich glaube, der Kollege Eyrich hat gestern den entscheidenden Punkt der Auseinandersetzung berührt, als er sagte: Mit der Änderung der Strafnorm verändert sich auch die dahinter stehende ethische Norm. Das ist unser Problem bei der hier anstehenden Änderung der Strafbestimmung in § 218 StGB.
- Glauben Sie, meine Damen und Herren von der Christlich-Demokratischen Union, daß Sie nicht die Kraft haben und daß insbesondere auch die Kirchen, denen Sie sich vielleicht noch mehr verpflichtet fühlen als wir, nicht in der Lage sind, die ethische Norm durchzusetzen, wenn sie nicht durch eine strafrechtliche Norm gedeckt wird?
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Ich finde diese Ethik bedauernswert schwach; ich finde, es ist ein unglaublich schlechtes Zeugnis für Ihr Selbstbewußtsein, daß der Kollege Eyrich gestern gesagt hat: Die ethische Norm können wir nur dadurch halten, daß wir die strafrechtliche Norm aufrechterhalten. Wir Liberalen sind hier einer grundsätzlich anderen, nämlich genau der entgegengesetzten Auffassung.
Wenn Sie, Herr Blüm, gestern gesagt haben - bleiben Sie bitte noch einen Moment -, nur durch die Strafdrohung werde der Staat in Pflicht genommen, die sozialen Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um das Problem wirklich zu lösen
- wir glauben nicht, daß wir dieses Problem strafrechtlich lösen können -, dann haben Sie genauso wie Herr Eyrich die Sache total umgekehrt angesehen. Nur wenn die Strafdrohung entfällt - das zeigt sich ganz deutlich am Verhalten der CDU, und das zeigt sich ganz deutlich am Verhalten der katholischen Kirche -, wird der Druck so stark, endlich etwas Vernünftiges für die Familien und für die Kinder zu tun, daß wirklich etwas geschieht. Solange die Strafdrohung besteht, hat man sich dabei beruhigt und hat eben nichts getan.
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Die Enzyklika Humanae Vitae stammt vom 31. 7. 1968. Der Heilige Vater hat es zu diesem Zeitpunkt für richtig gehalten, jede Art von empfängnisverhütenden Mitteln gegen das breiteste Bewußtsein der Bevölkerung in unserem Lande schlichtweg zu untersagen. Und die gleichen Leute, die dies eigentlich noch besser als wir wissen sollten, kommen hierher und sagen: Ihr müßt nur die Strafrechtsdrohung aufrechterhalten, dann werden schon die flankierenden Maßnahmen kommen, dann wird der Staat in Pflicht genommen sein und sich dafür einsetzen, daß es eben besser steht um die Familie, daß es besser steht um die Kinder. Das ist genau umgekehrt richtig, Herr Blüm!
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- Das Strafrecht als flankierende Maßnahme; das ist nun wieder etwas Neues.
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Das deckt sich sicherlich nicht mit dem, was Herr Eyrich gestern ausgeführt hat, Herr Blüm.
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Denn er hat doch gesagt: Ich brauche, um die ethische Norm zu kräftigen, die Strafandrohung. Das ist doch keine flankierende Maßnahme, sondern das ist doch das, worauf sich offenbar nach Ansicht von Herrn Eyrich die Ethik erst gründen kann, und dies ist allerdings nicht unsere Auffassung von Ethik; das sehen wir ganz anders. Wir sind der Meinung, der selbstverantwortliche Mensch wird sehr viel mehr in die Entscheidung gezwungen, wird sehr viel mehr nachdenken müssen über das, was hier geschehen soll, wenn eben nicht die Strafandrohung da ist, wenn nicht der besondere Druck einer bevorstehenden Strafverfolgung da ist. Und das ist doch der Grund, warum wir uns so nachdrücklich gegen jede Art von Indikationenlösung wenden. Das ist doch eines der weiteren Hauptprobleme, das uns hier beschäftigt.
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Ich habe höchsten Respekt vor der Einstellung z. B. von Herrn Prälat Wöste, der, wie ich meine, in etwa die gleiche Position vertritt wie Herr Heck - auch vor dem Antrag, den Herr Heck hier eingebracht und begründet hat. Es gibt für mich als Liberalen überhaupt keine Möglichkeit, Herr Heck, mit Ihnen in eine Diskussion darüber einzutreten, ob Ihr Entwurf richtig oder falsch sei. Oder: Es gibt für mich auch keine Möglichkeit, zu versuchen, Sie zu überzeugen. Ich kann nur mit Respekt die Konsequenz und Logik dessen zur Kenntnis nehmen, was Sie hier vorgelegt und vorgetragen haben. Denn über das Axiom, über die zugrunde liegende moralische Einstellung läßt sich tatsächlich unter uns beiden, so meine ich, nicht rechten. Sie haben Ihre Auffassung, und darauf bauen Sie logisch auf. Wir haben unsere Auffassung, die - im Gegensatz zu Ihrer Position - nicht grundsätzlich moralisch bestimmt ist, sondern von rechtspolitischen Erwägungen und von 'den Bedürfnissen ausgeht, die sich in der Praxis dieses Landes seit vielen Jahrzehnten herausgestellt haben. Dennoch wäre es völlig unmöglich, zu sagen, Herr Heck habe hier etwas Falsches vorgelegt oder ich könne mit Herrn Heck aus meiner Position über das rechten, was er vorgelegt habe. Rechten können wir und rechten wollen wir mit .denen, die versuchen, hier Lösungen vorzulegen für ein Problem, das strafrechtlich mit Sicherheit ohnehin nicht lösbar ist.
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Ich wehre mich ganz ausdrücklich gegen die Idee, es gäbe so etwa wie eine Fristenlösung. Es kann immer nur eine Fristenregelung geben und niemals eine Lösung, denn gelöst werden muß das Problem in jedem Einzelfall aus der Verantwortung der Frau, aus der Verantwortung der Familie und aus der Verantwortung, die insbesondere der Staat bisher doch offenbar nicht in genügendem Maße wahrgenommen hat. Diese eigentliche Verantwortung, diese wirklich wichtige Verantwortung wollen wir nicht etwa leichter machen. Wir gehen vielmehr sehenden Auges an die gesetzliche Änderung heran, wissend, daß wir die Verantwortung schwerer machen.
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Jäger ({0})?
Herr Kollege Kleinert, wie vereinbart sich diese Ihre Aussage von ,der Bedeutungslosigkeit des Strafrechts damit, daß auch der Entwurf, .den Sie hier verfechten, nach Ablauf der zwölften Woche nach der Nidation ebenfalls zum Mittel des Strafrechts greift und es dann anwendet?
Herr Jäger, es wäre schon sehr lieb, wenn Sie versuchen würden, die Debatte genauso differenziert zu verfolgen, wie ich mich bemühe, das zu tun.
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Dann wüßten Sie nämlich, daß ich nicht im Traum daran gedacht habe, das Strafrecht für bedeutungslos zu erklären, weil das Strafrecht eine sehr wichtige Sache ist und weil wir es natürlich brauchen, um unsere Bürger in einer Reihe von sehr wichtigen Dingen zu schützen. Darum wollen wir verhindern, daß es in den Augen der Offentlichkeit dadurch bedeutungslos wird, daß ein eindeutiger Konsens nicht nur zwischen den beteiligten Personen, sondern auch bis zu den Richtern hin dahin gehend besteht, daß eine schwere Strafandrohung überhaupt nicht ernst genommen zu werden braucht. Deshalb wollen wir wegen des ganz offensichtlichen Dissenses - und das ist das rechtspolitische Anliegen, von dem ich vorhin gesprochen habe -zwischen der breiten Meinung unseres Volkes und dem, was staatlicherseits an Strafanspruch aufrechterhalten wird, diesen Strafanspruch modifizieren. Wir wollen ihn so modifizieren, daß gar kein Zweifel, Herr Jäger, daran bestehen kann, daß wir natürlich dem werdenden Leben Schutz gewähren wollen, daß wir diesen Schutz aber im Gegensatz zur derzeit herrschenden Situation wirkungsvoll, wirksam gewähren wollen, indem wir nach dem dritten Monat eine erstmals vielleicht wieder wirkungsfähige Waffe gegen das haben, was da gegen das werdende Leben unternommen werden könnte. Es geht uns nicht um die Aufrechterhaltung eines Strafanspruches unter anderem mit der Begründung, diesen brauche man, um die Ethik zu festigen. Unsere ethischen Vorstellungen sind da etwas autonomer; wir vertrauen etwas mehr auf das Individuum und seine Verantwortung. Unsere strafrechtlichen Vorstellungen sind nicht von ethischen Erfordernissen bestimmt, sondern von der Einsicht in das, was jeweils rechtspolitisch möglich und machbar ist.
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage? - Bitte!
Herr Kollege Kleinert, würden Sie bitte zur Kenntnis nehmen, daß niemand in diesem Hause gesagt hat, daß wir des Strafrechts bedürften, um ethische Normen zu stärken?
Wenn wir strafrechtliche Normen aufgeben, besteht doch die Gefahr, daß draußen in der Offentlichkeit der Eindruck erweckt wird, als hätten wir auch die dahinterstehende ethische Norm aufgegeben. Das ist das Problem.
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Herr Eyrich, so, wie Sie es gestern hier gesagt haben: „Wenn wir die strafrechtliche Norm aufheben ..." - - Ich habe leider das Protokoll noch nicht lesen können, werde das aber mit Sicherheit tun, Herr Eyrich. Aber gleichgültig, wie es nun im Wortlaut ist, von der Sache her steht doch fest, daß Sie eine Verknüpfung zwischen der strafrechtlichen Norm - Sie haben das eben auch wieder getan - und der dahinterstehenden ethischen Norm vorgenommen haben. Das waren Ihre Worte.
Gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Eyrich? -- Bitte!
Würden Sie bitte zur Kenntnis nehmen, Herr Kollege Kleinert, daß diese Verquickung in dem von Ihnen dargelegten Sinn nie vorgenommen worden ist, und würden Sie bitte weiter zur Kenntnis nehmen, daß auch wir von der Frage der Sozialschädlichkeit ausgehen, wenn wir an dieses Problem herangehen?
Herr Eyrich, ich nehme das sehr gerne zur Kenntnis. Wenn wir aber an das Problem der Sozialschädlichkeit herangehen und wenn wir überprüfen, wie man eine Strafrechtsnorm im Hinblick auf das Rechtsbewußtsein unserer Bevölkerung gestalten sollte, dann scheinen wir dabei zu einem anderen Ergebnis zu kommen als die Opposition. Das ist ja wohl inzwischen durch Abstimmungen in ,diesem Hause offenbar geworden.
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Was dazu führt, ist meiner Ansicht nach die Tatsache, daß bei. Ihnen, gleichgültig wie Sie es jetzt formulieren, die Verbindung zwischen Strafrecht und ethischer Norm eine vom Denkansatz andere ist als aus unserer Sicht. Wir meinen, die Sozialschädlichkeit eines Verhaltens muß man mit dem Strafgesetz so unter Kontrolle zu bringen versuchen, daß das auch wirklich geht. Man darf nicht ein ganz offensichtlich unwirksames Gesetz aufrechterhalten und in Kauf nehmen, daß die rechtspolitische Wirkung damit ad absurdum geführt wird, nur weil man meint, man müsse das ethische Prinzip auf diese Weise besser erhalten. Das ist doch die gegensätzliche Position in diesem Hause.
Herr Abgeordneter, gestatten Sie noch eine Zwischenfrage, der Frau Abgeordneten Dr. Lepsius?
Herr Kollege Kleinert, würden Sie die Freundlichkeit haben, den Kollegen Dr. Eyrich zu fragen, ob seine Sorgen damit zusam6474
menhängen, daß bekannt ist, daß der illegal durchgeführte Schwangerschaftsabbruch in Bevölkerungskreisen mit katholischer Konfession im Vergleich zu anderen Gebieten am höchsten liegt?
Verehrte Frau Kollegin, so kann man die Frage nicht stellen. Denn der Herr Kollege kann nun nicht hier im Plenum zurückfragen. Ich bitte um Entschuldigung; ich hätte die Frage gar nicht zulassen dürfen.
Frau Kollegin Lepsius, Herr Eyrich hat es gehört und wird sich seine Gedanken machen.
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Herr Jaeger hat gestern gesagt, wir würden auf Rechtssicherheit verzichten. Herr Jaeger, das kann doch wohl nur ein Mißverständnis gewesen sein. Als früherer Bundesminister der Justiz, Herr Jaeger, müßten Sie doch übersehen können, daß wir als Liberale keineswegs, wie Sie es in etwa formuliert haben, auf Rechtssicherheit verzichten wollen. Wir wollen gerade ein Mehr an Rechtssicherheit haben, indem wir uns dem praktikablen Maß der Strafbarkeit nähern, indem wir die Dinge wieder in Einklang zu bringen versuchen mit den Überzeugungen der Menschen in unserem Land. Das schafft mehr Rechtssicherheit und nicht etwa weniger Rechtssicherheit.
Ich habe vorhin das erwähnt, was Herr Heck, was Herr Prälat Wöste und was übrigens auch Herr Präses Willms sehr deutlich vertreten haben. Das ist eine Meinung, der wir in ,der Diskussion nichts entgegenzusetzen haben, weil die Grundvoraussetzung eine andere ist und weil wir die gedankliche Konsequenz schätzen müssen, mit der von einer anderen Grundvoraussetzung aus Lösungsvorschläge gemacht werden. Ich möchte in diesem Zusammenhang aber sagen: was gar nicht konsequent ist, das sind sämtliche Indikationenlösungen. Unsere heutige Debatte kann ja keine Auseinandersetzung etwa mit dem sein, was eine Minderheit von Ihnen vorgeschlagen hat. Sie kann nach dem Ergebnis der gestrigen Abstimmung nur in der Auseinandersetzung mit dem Vorschlag bestehen - ich weiß nicht, ob einige so verwegen sind, ihn „Lösungsvorschlag" zu nennen; sagen wir „Vorschlag", Herr Lenz, akzeptiert? -, eine Lösung in Form einer Indikationenregelung anzustreben. Hier wird unserer festen Überzeugung nach nur die Verantwortung ,der anderen Personen und die Verantwortung des Staates verwischt. Sie wird verhüllt, und sie wird auf Institutionen abgewälzt, von deren Untauglichkeit man schon heute - auch bei einer nur geringen praktischen Erfahrung - fest überzeugt sein darf.
Die Gutachterausschüsse, die Sie bemühen müssen, um Ihre Indikationen nachzuprüfen, werden mit Sicherheit nicht annähernd das leisten können, was Sie sich davon versprechen, sondern sie würden ganz unterschiedlich von Nord nach Süd, von West nach Ost in den einzelnen Ländern und in den einzelnen Konfessionsgebieten dieses Landes arbeiten, wenn sie eingesetzt würden. Wir hätten ein weit höheres Maß an Rechtsunsicherheit, wir hätten ein weit höheres Maß an Ungerechtigkeit und Ungleichbehandlung, als wir das heute haben, und wir hätten weiterhin das besondere Unrecht festgeschrieben, daß die sozial schwächere Frau, daß die Frau, die in ihren finanziellen Mitteln und in ihren Möglichkeiten, sich selbst darzustellen, behindert ist, wiederum in ganz entscheidender Weise gegenüber den Frauen benachteiligt wäre, die allerdings heute schon ganz genau wissen, wie man den Fragen, über die wir uns hier Gedanken zu machen haben und über die wir uns schon lange Gedanken gemacht haben, ausweichen kann. Das ist doch einer der ganz entscheidenden Punkte, die hier gesehen werden müssen.
Deshalb kann es nur so sein, daß wir in aller Kenntnis des zweifelhaften Erfolges jeder Maßnahme, die hier getroffen werden kann, und in aller Kenntnis der weiterhin bestehenbleibenden Problematik und in vollem Bewußtsein der Tatsache, daß hier keine Lösung, sondern nur eine Regelung gebracht werden kann, uns bemühen, etwas zu tun, was wenigstens das Ansehen des Staates und des staatlichen Strafanspruchs nicht weiterhin in der bisherigen Weise gefährdet und was darüber hinaus wenigstens die Vermutung für sich hat, daß alle Frauen gleichbehandelt werden und insofern hier ein gewisses Maß an Gerechtigkeit eintritt. Wir glauben nicht, daß wir mit Mitteln des Strafgesetzes Gerechtigkeit schaffen können; wir glauben nur, daß wir das ein wenig versuchen sollten. Diesen Versuch werden wir heute unternehmen und uns darin nicht durch Regelungen, die nur den Anschein einer Lösung vermitteln, behindern lassen.
({1})
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Vogel ({0}).
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Bundestag hat gestern und heute über eine Frage, die uns alle mit sehr tiefem Ernst seit Jahren bewegt, eine würdige Debatte geführt, und ich glaube, daß die Debatte dem großen Anspruch gerecht geworden ist und der Sache angemessen war, um die es hier geht.
Es hat ein Hin und Her an Argumenten gegeben. Es hat Punkte gegeben, in denen wir übereinstimmen. Ich möchte besonders den Punkt hervorheben, in dem am deutlichsten die Übereinstimmung aller Seiten dieses Hauses zum Ausdruck gekommen ist, den Punkt, daß am wirksamsten, am nachhaltigsten, am deutlichsten der Anspruch auch des ungeborenen Lebens auf seinen Schutz gewährleistet werden kann durch die positiven sozialpolitischen Maßnahmen, die wir einführen müssen, die wir regeln müssen, die wir zur Verfügung stellen müssen, meine Damen und Herren, um denen, die in Not geraten sind, aus ihrer Situation herauszuhelfen.
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Ich möchte ganz deutlich betonen: Wer wirklich helfen will, wer wirklich etwas tun will, muß es zuallererst bei diesen positiven Maßnahmen zum Schutz des ungeborenen Lebens tun. Ich möchte
Vogel ({1})
dabei der Frau Kollegin Eilers ausdrücklich zustimmen, die heute morgen hier darauf hingewiesen hat.
Herr Kollege Kleinert, ich habe Sie nicht verstanden. Sie haben gesagt, wer jetzt davon spreche, das Strafrecht sei die eigentlich flankierende Maßnahme, spreche nun wieder von etwas völlig Neuem. Ich habe den Eindruck, Herr Kollege Kleinert, daß Sie hier der Debatte jedenfalls teilweise - nicht nur gestern, sondern in den letzten Monaten und Jahren - nicht gefolgt sind. Denn das ist wiederholt, vor allem von uns, betont worden, daß im Mittelpunkt die positiven Maßnahmen stehen und das Strafrecht nur einen Flankenschutz leisten kann,
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nach unserer Auffassung, meine Damen und Herren, allerdings einen notwendigen Flankenschutz zum Schutz des ungeborenen Lebens.
Bei dem Hin und Her der Argumente hat es Punkte gegeben, in denen wir fundamental nicht übereinstimmen und fundamental nicht übereinstimmen können. Die Debatte gestern, die Debatte im Lande draußen, die Debatte in diesem Hause in den letzten Monaten haben deutlich gemacht - am deutlichsten hat es die gestrige Abstimmung in diesem Hause gemacht -, daß es hier um Fragen geht, in denen sich die Geister in diesem Lande und in diesem Hause fundamental voreinander scheiden. Die Trennungslinie zwischen den verschiedenen Auffassungen, die Trennungslinie, über die man nicht hinwegkommen kann, verläuft zwischen der die Abtreibung für einen bestimmten Zeitraum freigebenden Fristenlösung auf der einen Seite und der Indikationsregelung auf der anderen Seite. Sie verläuft nicht, wie 'mancher Beitrag gestern glauben machen wollte, zwischen der erweiterten Indikationslösung und der Fristenlösung auf der einen Seite und den anderen Indikationsregelungen auf der anderen Seite.
Meine Damen und Herren, bei allem, was die Indikationsentwürfe voneinander trennen mag, stimmen sie im Grundansatz überein. Im Grundansatz sind die Indikationsentwürfe mit dem Grundansatz der die Abtreibung freigebenden Fristenlösungen unvereinbar.
({3})
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Ostman von der Leye?
Nein. Ich möchte meine Ausführungen jetzt im Zusammenhang machen.
Deshalb ist die Alternative, die sich uns stellt, nicht, daß, wenn die weitestgehende Indikationsregelung nicht durchkommt, weil sich dafür eine Mehrheit nicht findet, notgedrungen der Fristenlösung zugestimmt werden müsse. Wir stehen vielmehr vor zwei Alternativen: entweder der Fristenlösung zuzustimmen oder eine Brücke zwischen den unterschiedlichen Indikationsentwürfen zu suchen,
die diesem Hause vorliegen.
Meine Damen und Herren, wir können heute abstimmen; aber diese Aufgabe wird uns bleiben.
Dazu hat uns - ich darf es noch einmal sagen, weil es in der Debatte wiederholt angeklungen ist - der Deutsche Ärztetag den Weg gewiesen. Was immer man in dieser Debatte über die Situation der Frau, was immer man über das ungeborene Leben und seine Schutzwürdigkeit sagt, - alle Entwürfe gehen davon aus, daß Schwangerschaftsabbrüche nur von Ärzten vorgenommen werden. Warum sollten wir dann nicht gerade auf diejenigen hören, die eine Neuregelung des § 218 künftig zu praktizieren haben?
Meine Damen und Herren, bei allem, was in der Beratung im Ausschuß und was in der Debatte hier im Parlament gesagt werden kann, bei allem, was über den Stil der Debatte gesagt werden kann, eines bleibt kritisch anzumerken: In diesem Hause ist wenig geschehen, um das Gespräch zwischen den Verfechtern einer Indikationsregelung über die Fraktionsgrenzen hinweg zu fördern, und es ist vieles dagegen getan worden, es zu unterbinden. Das gehört zu den traurigen Erfahrungen der Debatte. Man muß auch darüber sprechen, daß diejenigen, die Gespräche über die Fraktionsgrenzen hinweg zu führen versucht haben, der Konspiration mit dem politischen Gegner verdächtigt worden sind.
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Wer es mit der Freiheit der Gewissensentscheidung ernst meint, darf diese nicht durch Solidarisierungsdruck praktisch beseitigen.
({1})
Es kann nicht die Aufgabe der dritten Lesung sein, das Für und Wider der Argumente aus der zweiten Lesung zu wiederholen. Hier hat es richtige Argumente gegeben; hier hat es falsche Argumente gegeben. Hier hat es auf die Sache gerichtete, von tiefer Verantwortung getragene Argumente gegeben. Hier hat es die Emotionen aufputschende, auf Verletzung Andersdenkender zielende, der Verantwortung nicht gerecht werdende Argumente gegeben.
Ich möchte auf einen Punkt eingehen, weil in dieser Debatte immer wieder der Versuch unternommen wird, eine Einteilung in solche, die ein Herz für in Not geratene Frauen haben, und solche, die kein Herz für in Not geratene Frauen haben, vorzunehmen. Meine Damen und Herren, keiner hat das Recht dem anderen zu unterstellen, er habe dieses Herz für in Not geratene Frauen nicht. Wir alle hätten uns in dieser Frage doch nicht jahrelang so herumgequält, wenn wir nicht die Situation der Frauen, auch die Notsituation, in die Frauen geraten können, sähen und wenn wir nicht nach einem Weg suchten, wie wir den Frauen aus dieser Situation heraushelfen können.
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Ich halte es schon für fast bösartig, wenn der Versuch unternommen wird, so zu tun, als gäbe es hier Leute, denen es zunächst einmal darauf ankomme, die Möglichkeit zu haben, Strafen zu verhängen.
Vogel ({3})
Gerade deshalb enthält der Entwurf der CDU/CSU-Fraktion genauso wie der Entwurf der Freunde um unseren Kollegen Heck jene Klausel, in der vorgesehen ist, daß bei Frauen, die in außergewöhnlicher Bedrängnis gehandelt haben, von Strafe abgesehen werden kann.
Frau Kollegin Funcke hat gestern versucht, unter der Einteilung in Gesinnungsethik und Verantwortungsethik eine Etikettierung vorzunehmen. Sie hat auf einen Artikel Bezug genommen, den Herr Birkenmaier in der „Stuttgarter Zeitung" darüber geschrieben hat.
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Ich habe Herrn Birkenmaier gestern gesagt, daß dies eine zu vereinfachende Einteilung ist,
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daß es zu einfach ist, zu sagen, diejenigen, die eine Indikationsregelung etwa mit nur medizinischer Indikation wollen, handelten im Rahmen der Gesinnungsethik, und diejenigen, die die Fristenlösung wollen, handelten im Sinne der Verantwortungsethik. Meine Damen und Herren, ich frage mich sehr, ob nicht gerade diejenigen, die die Fristenlösung mit zum Teil ideologischer Begründung propagieren, gesinnungsethisch handeln. Ich werde mit Herrn Birkenmaier darüber privat ein Gespräch führen. Ich halte es aber für notwendig - gerade wegen dieses Hinweises von gestern -, dies wenigstens anzudeuten.
Fundamental ist die Meinungsverschiedenheit der Kollegen in diesem Hause in der Konsequenz der Orientierung am Grundsatz der Unantastbarkeit des menschlichen Lebens. Ich glaube, das sollten wir festhalten; denn das ist im Grunde genommen der Kernpunkt der Auseinandersetzungen.
Herr Abgeordneter, gestatten. Sie eine Zwischenfrage?
Bitte, Herr Kollege von der Leye!
Herr Kollege Vogel, würden Sie mir bitte um der Fairneß halber bestätigen, daß nach den vielfachen Bekundungen in diesem Hause von keiner Seite die ethische Grundnorm aufgehoben werden sollte, daß dieses Mißverständnis also gar nicht möglich ist?
Ich bin gerne bereit, Herr Kollege von der Leye, Ihnen das zu bestätigen. Nur ist es nicht das, worüber ich im Augenblick gesprochen habe.
({0})
Meine Damen und Herren, in dieser Frage haben wir einfach festzustellen, daß die Wertmaßstäbe, die
Wertrelationen, an denen wir uns orientieren, eben doch auseinandergehen; daß wir in dieser Frage nicht übereinstimmen, sondern unterschiedlicher Meinung sind. Es geht kein Weg daran vorbei: Die Freigabe der Abtreibung, und sei es nur befristet, relativiert für uns unverrückbare Grundpositionen und verändert unsere Wertordnung eben doch entscheidend. Das ist der Punkt, an dem wir aus unserem Gewissen heraus nicht in der Lage sind, mitzugehen.
Herr Kollege Maihofer hat gestern den Versuch unternommen, sozusagen .den ideologischen Überbau für eine andere Relation der Werte zu liefern. Ich kann darauf jetzt nicht näher eingehen; Herr Kollege Mikat wird dazu einige Ausführungen machen. Das wird eine Frage sein, mit der wir uns über diese Entscheidung hinaus auch in der Zukunft auseinanderzusetzen haben werden, weil hier die Gefahr besteht, daß unsere gesamte Wertordnung ins Rutschen gerät, daß sie relativiert wird. Gestern ist schon von den Gefahren gesprochen worden, die daraus erwachsen können.
Das, was uns bewegt, uns entschieden gegen die Fristenregelung auszusprechen und für unseren Indikationsentwurf einzutreten, kann ich gar nicht besser begründen, als es der Entwurf der Bundesregierung in der 6. Legislaturperiode getan hat,
({1})
ein Entwurf, der die Unterschrift des Bundeskanzlers Willy Brandt trägt.
({2})
Ich darf daraus die für mich wichtigsten Passagen noch einmal zitieren, weil ich sie für so klar, für so deutlich halte, daß wir daran nicht vorbeigehen sollten. Es heißt:
Die mit der Reform des § 218 StGB verbundene Problematik ist besonders ernst, weil mit jedem Schwangerschaftsabbruch ungeborenes menschliches Leben getötet wird.
({3})
Menschliches Leben ist auch vor der Geburt ein schutzwürdiges und schutzbedürfiges Rechtsgut. Es steht unter dem Schutz der Verfassung.
Es heißt weiter:
Die Fristenlösung würde dazu führen, daß das allgemeine Bewußtsein von der Schutzwürdigkeit des ungeborenen Lebens während der ersten drei Schwangerschaftsmonate schwindet. Sie würde der Ansicht Vorschub leisten, daß der Schwangerschaftsabbruch, jedenfalls im Frühstadium der Schwangerschaft, ebenso dem freien Verfügungsrecht der Schwangeren unterliegt wie die Verhütung der Schwangerschaft.
Eine solche Auffassung ist mit der Wertordnung der Verfassung unvereinbar.
({4})
Meine Damen und Herren, ich sage noch einmal: Das stammt aus der Begründung eines Entwurfs der
Vogel ({5})
Bundesregierung, der die Unterschrift des Bundeskanzlers Willy Brandt trägt.
({6})
- Aus der 6. Legislaturperiode, d. h. aus der Zeit vor der letzten Bundestagswahl, Herr Kollege Leicht.
({7})
Meine Damen und Herren, ich darf noch einige Sätze aus dieser Begründung zitieren; sie sind zu wertvoll, als daß sie in dieser Debatte untergehen dürften. Es heißt:
Wenn die Gesellschaft das werdende Leben als schutzwürdiges Rechtsgut von vergleichsweise hohem Rang anerkennt, dann kann sie nicht, ohne in Widerspruch zu dieser Prämisse zu ,geraten, die Vernichtung dieses Rechtsguts von dem freien Belieben des einzelnen abhängig machen.
({8})
Die Dreimonatsgrenze ist nicht tauglich, das allgemeine Bewußtsein von der Schutzwürdigkeit des ungeborenen Lebens wenigstens für die Zeit nach dem vierten Schwangerschaftsmonat an zu erhalten.
Und ein letzter Satz:
Wenn die Rechtsordnung einem Rechtsgut strafrechtlichen Schutz gewähren will, sollte sie diesen Schutz nicht für eine bestimmte Zeitspanne suspendieren.
({9})
Meine Damen und Herren, jeden einzelnen dieser zitierten Sätze können wir uneingeschränkt unterstreichen.
({10})
Jeder einzelne dieser Sätze entspricht der Auffassung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hier im Deutschen Bundestag.
({11})
Ich möchte einen Hinweis machen, weil diese Frage in der Debatte, wie ich meine, etwas zu kurz gekommen ist: Dieser Hinweis auf die Schutzbedürftigkeit des ungeborenen Lebens gilt für das menschliche Leben von Anfang an. Es ist mit Recht - ich glaube, Herr Kollege de With hat darauf hingewiesen - die Frage aufgeworfen worden, wieso man dann den Zeitpunkt bis zum Abschluß der Nidation freihalte. Herr Kollege de With, Sie wissen ganz genau: nicht, weil man nicht der Auffassung wäre, daß prinzipiell auch vor dem Abschluß der Nidation die Schutzbedürftigkeit des ungeborenen Lebens bestehe, sondern weil es praktische kriminalpolitische Überlegungen sind, die dazu geführt haben. Sie wissen, daß auch in dem Entwurf der Bundesregierung
in der vorigen Legislaturperiode darauf hingewiesen worden ist und daß es dazu zur Begründung heißt:
Der Entwurf läßt den strafrechtlichen Schutz des werdenden Lebens vor allem aus pragmatischen Gründen erst mit dem Abschluß der Einnistung beginnen.
Ich möchte das hier festhalten, meine Damen und Herren, damit es nicht verlorengeht, ohne jetzt die Möglichkeit zu haben, das näher zu begründen. Wir wissen, daß viele im Lande uns gefragt haben, ob hier nicht Inkonsequenz wäre. Meine Damen und Herren, hier ist nicht Inkonsequenz, sondern hier sind es ganz praktische kriminalpolitische Überlegungen, die dazu geführt haben.
Ich möchte einen letzten Punkt in dieser dritten Lesung ansprechen. Die Entscheidung über die Änderung des § 218 ist eine der wichtigsten Entscheidungen, die, wie ich meine, der Deutsche Bundestag je zu treffen hatte, und er trifft diese Entscheidung, ohne daß diese Bundesregierung in dieser Frage Farbe bekannt hat, ohne daß diese Bundesregierung unter der Führung dieses Bundeskanzlers dem deutschen Volk gesagt hat, wo denn sie in dieser Frage steht.
({12})
Nachdem wir seit der gestrigen Abstimmung wissen, daß der Bundeskanzler selbst der Fristenregelung zugestimmt hat, wäre es um so notwendiger gewesen, von ihm zu hören, was seinen Sinneswandel in dieser Frage bewirkt hat.
({13})
Herr Kollege, ich darf Ihnen nur sagen, daß der nächste Redner der Herr Bundeskanzler ist.
Frau Präsidentin, ich weiß nicht, ob es ,angemessen ist, am Ende der Debatte vom Bundeskanzler zu hören, welches seine Meinung ist, oder ob das nicht viel eher am Anfang dieser Debatte hätte stehen müssen.
({0})
Meine Damen und Herren, ich kann es sagen, weil ich der evangelischen Kirche in diesem Land angehöre: Wir alle erinnern uns an jenen Abend des 19. November 1972, wo der Bundeskanzler besonders den katholischen Wählern in Deutschland für das Vertrauen, das man ihm geschenkt habe, gedankt hat.
({1})
Zu diesem Vertrauen hat auch der von der Bundesregierung in der vergangenen Legislaturperiode eingebrachte Entwurf zur Regelung des § 218 StGB gehört.
Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Kollegen Groß? - Bitte!
Herr Kollege Vogel, könnten Sie sich vorstellen, daß dann, wenn alle sagen, es möge hier das individuelle Gewissen entscheiden, es eine Kollektiventscheidung der Bundesregierung nicht gibt, sondern jeder einzelne Minister einschließlich des Bundeskanzlers seine individuelle Entscheidung ohne Stützung auf die Amtsautorität hier abgeben muß, daß es insofern fragwürdig ist, die Regierung als solche, als Gremium hier anzusprechen?
({0})
Herr Kollege Groß, dann habe ich nur die Frage zu stellen, ob nach Ihrer Auffassung dieser Grundsatz erst in dieser Legislaturperiode gilt, oder ob er bereits in der vorigen Legislaturperiode gegolten hat.
({0})
Herr Kollege, gestatten Sie noch Herrn Abgeordneten Dürr eine Zwischenfrage? - Bitte!
Herr Kollege Vogel, ist Ihnen nicht bekannt, daß sich vor der Bundestagswahl 1972 die Sozialdemokratische Partei auf zwei Parteitagen
({0}) - und der Koalitionspartner ebenfalls ({1})
mit Mehrheit für eine Fristenregelung ausgesprochen haben und daß diese Beschlüsse keineswegs geheimgehalten worden sind, sondern in der Wahlaussage deutlich gemacht wurden?
({2})
Herr Kollege Dürr, ich will nicht unterstellen, daß auch hier eine Doppelstrategie stattgefunden hat.
({0})
Ich weiß nur eines: daß die Sozialdemokratische Partei in Deutschland - ich darf das noch einmal als Mitglied der evangelischen Kirche sagen - seit Jahren bemüht ist, Vertrauen im Bereich der katholischen Kirche zu finden.
({1})
Und auf diesem Hintergrund ist dieser Vorgang, der sich hier abgespielt hat von einer Legislaturperiode zu anderen, doch ein sehr bedeutsamer Vorgang. Sie haben sich darüber beschwert, daß davon geredet worden ist, es könnten hier Katholiken in einen Loyalitätskonflikt mit diesem Staat geraten. Dann frage ich Sie allerdings, wodurch ein solcher Loyalitätskonflikt hier provoziert worden ist.
({2})
Dieser Vorgang hat uns sehr überascht, nachdem die Bundesregierung in der vorigen Legislaturperiode diesen Entwurf eingebracht hatte. Ich bin davon unterichtet worden, daß der Bundeskanzler
einige Zeit vor der Bundestagswahl mit Vertretern der 'katholischen Presse
({3})
über diese Frage gesprochen hat, und ich frage Sie, Herr Bundeskanzler, ob es zutrifft, daß Sie in diesem Gespräch darauf hingewiesen haben, Sie persönlich seien gegen die Fristenregelung.
({4})
Ich frage Sie nur; Sie haben sicherlich Gelegenheit, gleich darauf zu antworten. Hier ist eine Frage, die sehr tief 'in Menschen in diesem Lande frißt, sehr tief vor allen Dingen bei solchen, die geglaubt haben, Sie bei der letzten Wahl wählen zu können.
Meine Damen und Herren, ich war sehr übelrascht als uns die Regierungserklärung am 18. Januar 1973 mit der Ankündigung konfrontierte - ich darf zitieren -:
Neben einem Abbau kinderfeindlicher Tendenzen und dem Ausbau der Familienplanung bedarf es, so meinen wir, in dieser Legislaturperiode einer Reform des § 218. Die Bundesregierung geht nach ihren Gesprächen mit den Koalitionsfraktionen davon aus, daß diese Reform auf Grund von Vorschlägen aus der Mitte des Parlaments beraten und verabschiedet werden kann.
Damit hatte sich die Bundesregierung in dieser Frage aus der Verantwortung gestohlen!
({5})
Und ich füge hinzu: Damit hat diese Bundesregierung - im Gegensatz zu der Bundesregierung der sechsten Wahlperiode - unverantwortlich gehandelt.
({6})
Gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Bitte!
Herr Kollege Vogel, ohne Sie in Ihrer vorgeformten Grundlagendarstellung irritieren zu wollen, muß ich Sie doch fragen: Haben Sie wirklich nicht das Wahlprogramm der Sozialdemokratischen Partei gelesen, das in aller Offenheit und Offentlichkeit 1972 in dieser Frage klar durch einen Parteitagsbeschluß Auskunft gab? Können Sie dann noch die Behauptung aufrechterhalten, hier habe jemand die Wähler getäuscht?
({0})
Herr Kollege Wehner, wir alle wissen,
({0})
Vogel ({1})
daß in der vorigen Legislaturperiode, nachdem die Bundesregierung ihren Indikationenentwurf eingebracht hatte, auf einem Parteitag der SPD mit großer Mehrheit die Fristenregelung gefordert worden ist.
({2})
Die Bundesregierung und auch die Koalitionsfraktionen haben damals aus dem Ergebnis dieses Parteitages nicht die Konsequenz gezogen,
({3}) diesen Entwurf zurückzuziehen;
({4}) sie haben nicht die Konsequenz gezogen!
Ich darf noch einmal darauf hinweisen: Sowohl der Bundeskanzler als auch der Bundesjustizminister haben im Lande den Eindruck aufrechterhalten,
({5})
als gebe es nach wie vor eine starke Gruppe innerhalb der SPD, die sich einer Fristenregelung widersetzen wird. Das ist der Punkt!
({6})
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Jaeger?
Bitte, Herr Kollege Jaeger!
Herr Kollege Vogel, würden Sie mir bestätigen, daß es zwar möglich ist, daß Parteitagsbeschlüsse die Meinung eines Bundeskanzlers ändern, daß aber Parteitagsbeschlüsse nicht das Grundgesetz ändern können?
({0})
Herr Kollege Jaeger, das ist ganz sicher richtig; das kann ich Ihnen ganz sicher bestätigen.
({0})
Und das ist eine Frage, die mit allem Ernst - unabhängig von der Entscheidung, die heute hier getroffen wird - zu prüfen sein wird.
({1})
Meine Damen und Herren, angesichts des Vorgangs, den ich hier geschildert habe und von dem ich meinte, daß er in dieser Debatte angesprochen werden muß und daß er, nachdem bis zu diesem Zeitpunkt die Bundesregierung selbst in dieser Frage geschwiegen hat, in der dritten Lesung dieser Debatte angesprochen werden muß, frage ich mich wirklich, worauf sich denn das deutsche Volk verlassen soll, wenn dieser Bundeskanzler heute diese Position und morgen jene Position vertritt.
({2})
Das ist die entscheidende Frage!
({3})
Ich will daran nicht noch schärfere Fragen anknüpfen.
({4})
Ich darf noch eines hinzufügen, was ich in dieser Debatte vermißt habe: daß eine der wichtigsten rechtspolitischen Entscheidungen, die der Deutsche Bundestag zu treffen hat, nicht unter der Führung des Bundesjustizministers diskutiert und in diesem Hause entschieden werden konnte.
({5})
Ich persönlich habe die höchste Achtung vor der persönlichen Haltung des Bundesjustizministers in dieser Frage.
({6})
Aber als Bundesjustizminister, als Mitglied dieser Bundesregierung, ist er nicht in der Lage gewesen, diese Position in dieser Debatte und in diesem Hause zu vertreten. Es hat Diskussionen darüber gegeben, je nach Ausgang der Entscheidung, ob es dann nicht an der Zeit sei, daß der Bundesjustizminister zurücktreten müsse. Ich habe den Eindruck, daß andere sich dann fragen müßten, mit welchem Recht sie ihr Mandat ausüben.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat zur dritten Lesung den Antrag der CDU/CSU zur Änderung des § 218 als Abänderungsantrag wieder eingebracht. Wir werden der Freigabe der Abtreibung während der ersten drei Schwangerschaftsmonate nicht zustimmen, wir werden sie aus grundsätzlichen Überzeugungen ablehnen. Wir bitten Sie sehr herzlich, dem Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in dritter Lesung zuzustimmen.
({7})
Das Wort hat der Herr Bundeskanzler.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Unter den Gesetzentwürfen, über die gestern hier beraten und vorentschieden wurde, befand sich kein Vorschlag der Bundesregierung; darauf ist verschiedentlich auch durch meinen Herrn Vorredner hingewiesen worden. Unser Entwurf aus der vorigen Legislaturperiode war, wie jeder weiß, nicht wieder eingebracht worden. Er war also, parlamentarisch gesprochen, untergegangen. Die Mehrheitsfraktionen waren vielmehr bei der Regierungsbildung übereingekommen, die Reform des § 218 auf Grund von Vorschlägen aus der Mitte des Parlaments beraten und verabschieden zu lassen. Hiermit haben wir niemanden überrascht, sondern das habe ich in der Regierungserklärung vom 18. Januar 1973 vor dem Hause und vor der ganzen deutschen Offentlichkeit offen dargelegt.
({0})
- Ich komme darauf zurück. Ich bitte mir zu gestatten, das an der Stelle meiner Ausführungen zu tun, wo ich meine, daß es hingehört, warum meine Haltung heute nicht mit der übereinstimmt, die ich vor ein paar Jahren bei der damaligen Kabinettsvorlage eingenommen habe.
Hier geht es - darüber sind wir uns vermutlich bei allem Meinungsstreit nicht uneinig - ganz gewiß nicht um irgendeines unter den vielen mehr oder weniger wichtigen Themen, mit denen wir es in unserer politischen Arbeit 'zu tun haben. Um so mehr bedrückt es mich - ich will aus meinem Empfinden auch jetzt in der dritten Lesung kein Hehl machen -, daß über einen Rechtsbereich wie diesen nicht eine Verständigung auf breiterer Basis hat gefunden werden können.
({1})
Ich habe daran leider nichts ändern können. Ich bin zu dem Ergebnis gekommen, es müsse jetzt entschieden werden.
({2})
Herr Bundeskanzler, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Ich möchte meine Ausführungen jetzt fortsetzen.
In der Diskussion zum § 218 gibt es einen Punkt, der früher etwas am Rande der Diskussion stand, der jedoch gerade in den letzten Wochen in den Mittelpunkt gerückt wurde. Ich meine die Zuordnung von Politik und Ethik oder, genauer gesagt, die Auseinandersetzung mit dem Verdacht, als sei mit der Verabschiedung einer bestimmten Novelle zum Strafgesetz ethische Position in der Politik künftig von untergeordneter Bedeutung. Dem will ich aus meiner Sicht nachdrücklich widersprechen.
({0})
Der Verlauf der Debatte zum § 218 hat für mich im übrigen das bestätigt, was wir seit längerem aus anderen Bereichen des gesellschaftlichen Geschehens kennen: Ohne ethische Grundposition würden wir in die Gefahr geraten, über der politischen Routine die Lage der eigentlich Betroffenen zu vernachlässigen, oder, um es herausfordernd zu sagen: Wer Ethik und Politik auseinanderreißt, wer glaubt, Ethik sei ein zu weit hergeholtes Element ohne Chance, .den Anforderungen der heutigen Politik gerecht zu werden, der wird ein Gefangener des politischen Opportunismus, jedenfalls eines von der Hand in den Mund Lebens.
Andererseits werden unter dem Deckmantel ethischer Positionen immer wieder sehr bewußt einseitige politische Forderungen erhoben. Die sie erheben, müssen sich die Rückfrage gefallen lassen, ob ihre Prinzipien die Not und ,die Bedürfnisse der Menschen angemessen berücksichtigen. Hier wird
man häufig nicht nur Unzulänglichkeiten festzustellen haben, sondern manchmal auch mangelnde Aufrichtigkeit.
Für mich ist die grundlegende ethische Position einer ehrlichen Reform des § 218 das uneingeschränkte Ja zum Leben. Das steht über dem allem.
({1})
Familienpolitik muß die konkrete Ausfüllung des Ja zum Leben sein. Die gesellschaftliche Umwelt muß kinderfreundlich sein. Familienplanung behält ihr besonderes Gewicht. Durch gesellschaftliche Hilfen muß mit dafür gesorgt werden, daß Eltern den Mut behalten, Kinder aufzuziehen.
Bei uns steht ein - vielleicht noch nicht ausreichendes - ganzes Paket sozialer Maßnahmen bereit, und zwar zentral, nicht bloß flankierend. Der Ausdruck „flankierend" - da stimme ich mit den Ausführungen des Herrn Kollegen Blüm in seiner gestrigen Rede überein -, der in diesem Zusammenhang ohnehin leicht mißverstanden werden kann, sollte der Sache wegen, um die es geht, besser vermieden werden. Das empfangene Kind soll, wenn immer möglich - das ist das Ziel einer Politik, die vom Ja zum Leben bestimmt ist -, ein Wunschkind sein. Und werdendes Leben soll im Ausblick der Eltern auf kindgerechte Bedingungen bewußt ausgetragen werden können.
'Dieses Ja zum Leben erfordert ein entschiedenes Nein dazu, Abtreibung als quasi normales Mittel der Geburtenkontrolle zu sehen.
({2})
Leben, auch werdendes Leben, verdient den Schutz durch die Rechtsgemeinschaft. Für die ethische Beurteilung gilt meines Erachtens nach wie vor: Es wäre unverantwortlich, wollte man Abtreibung, die Unterbrechung werdenden Lebens, bagatellisieren.
Die hieraus entstehenden Konflikte können jedoch nicht ausschließlich oder vorwiegend mit den Mitteln des Strafrechts gelöst werden. Der Gesetzgeber kann den Betroffenen die Entscheidung nicht abnehmen, die sie nach ihren ethischen und religiösen Überzeugungen zu treffen haben.
Lassen Sie mich gleich hinzufügen: Strafgesetz und Sittengesetz sind nicht dasselbe und können wohl auch nicht das gleiche sein. Aber niemand kann und darf die Kirchen daran hindern, ihre strengeren Maßstäbe anzulegen.
({3})
Ich meine, die Kirchen werden hier nicht nur ihre, verglichen mit dem Staat, strengeren Maßstäbe anlegen, sie werden sich gewiß zunehmend bereit halten, bei hier immer wieder auftretenden Konflikten nicht abseits zu stehen.
Die Aufnahme des § 218 ins Strafgesetzbuch, meine Damen und Herren, mag ursprünglich von hohem sittlichen Ernst getragen gewesen sein. Dies ändert nichts daran, daß sich Rechtsauftrag und soziale Wirklichkeit in diesen gut hundert Jahren auseinBundeskanzler Brandt
anderentwickelt haben. Die hohe Zahl illegaler Schwangerschaftsabbrüche hat auf eindrigliche Weise gezeigt, womit man es hier zu tun hatte. Es gab viele dunkle Wege in die Illegalität, es gab viel Krankheit und Tod, die hätten vermieden werden können.
Der geltende § 218 hat die erwähnten Übelstände nicht verhindern können. Diese Ausgangslage dürfen wir bei allem Meinungsstreit miteinander wiederum nicht vergessen. Manchmal habe ich in diesen Wochen und Monaten gedacht, der eine und andere sei sich doch nicht im klaren darüber, wieviel Elend über Generationen hinweg mit dem § 218 verbunden gewesen ist. Aber ich frage mich dann ebenfalls, ob wir uns heute schon bewußt machen - ja, vielleicht muß man sagen: ob wir uns heute schon bewußt machen können -, wieviel neue, auch nicht leichtgewichtige Aspekte sich hierzu in den vor uns liegenden Jahren ergeben mögen, ergeben werden, wie ich annehme.
Ich relativiere die von uns zu treffende Entscheidung gewiß nicht über Gebühr, wenn ich auf diesem Hintergrund auf die Begrenztheit unseres Bemühens um Gerechtigkeit aufmerksam mache. Aber hier geht es ja nicht nur um Strafbestimmungen, die, wie wir wissen, jetzt weithin unwirksam bleiben. Hinzu kommt ein extremes Ausmaß sozialer Ungerechtigkeit. In den 103 Jahren der Gültigkeit des § 218 hat man in einer im Grunde zynisch zu nennenden Weise zwischen illegalen Aborten, die fachgerecht, und denen, die nicht fachgerecht ausgeführt werden, zu unterscheiden gelernt. Eine unerträgliche Konsequenz ergibt sich auch so: Wer bezahlen kann, ist, wie man so sagt, fein raus, wer kein Geld hat, muß sehen, wie er zurechtkommt. Weichen wir, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, der Wirklichkeit nicht aus. Der § 218 ist in dem, was er real bewirkte, ein schwer ertäglicher Restbestand sozialer Ungerechtigkeit des vorigen Jahrhunderts.
({4})
Dieser Herausforderung an die Gesellschaft galt es zu begegnen. Ich möchte fragen: Wie halten wir die zur Abtreibung verzweifelt entschlossene Frau vor Illegalität, vor Kriminalität zurück? Ich frage weiter: Wie ersparen wir unserem Strafrecht den Makel der Doppelzüngigkeit, die darin besteht, daß das Gesetz mit Wissen des Gesetzgebers hunderttausendfach ungeahndet verletzt wird? Eine alle befriedigende Regelung freilich gibt es nicht.
({5})
Jede vorgesehene Änderung des § 218 muß insoweit - ich sagte es schon mit anderen Worten - unbefriedigend bleiben.
({6})
Eines muß jedoch sichergestellt sein: Eine Änderung dieses Teils des Strafrechts muß vor Grundüberzeugungen sozialer Ethik als einem Prinzip politischen Handelns bestehen können. Wenn es also keine Lösung gibt, so doch ein Angebot, das wir der oft allein gelassenen Frau schuldig sind.
Wie gar nicht so selten, gehen in diesem Haus die Meinungen der allermeisten gar nicht so weit auseinander. Was das Ziel angeht, ist man sich - gewiß nicht alle, aber viele - über Parteigrenzen hinweg näher, als es die Abstimmungszahlen vermuten lassen könnten. Die Wahl der Mittel war und ist jedoch heftig umstritten.
Ich selbst habe - darauf ist hingewiesen worden - gestern abend bei den Abstimmungen unter dem Eindruck der Debatten der letzten anderthalb Jahre anders entschieden, als es der seinerzeitige von mir eingebrachte, von mir mitzuverantwortende bzw. erstzuverantwortende Regierungsentwurf vorsah. Dabei - ich bitte, mir dies zu glauben - habe ich es mir nicht leichtgemacht. Es ist im übrigen keine Schande, Erfahrungen zu verarbeiten und die Meinung darüber, welches das geringere Übel sei, zu ändern.
({7})
Mir liegt der Brief eines katholischen Chefarztes vor,
({8})
der das aus seiner Sicht und Verantwortung so sagt: „Meine Haltung zur Reform des § 218 hat sich gewandelt und an der Erfahrung entwickelt."
({9})
Entscheidend ist für mich jedoch die Motivierung und die sich entwickelnde Praxis, und darüber spreche ich hier. Vielleicht darf ich hier aber noch einmal nachdrücklich wiederholen, was ich im Herbst vergangenen Jahres in einem Zeitungsinterview zum § 218 gesagt habe: Ich kann nur tief bedauern - bei aller Unterschiedlichkeit von Überzeugungen und Meinungen -, wenn man nach allem, was geschehen ist, was in der deutschen Geschichte hinter uns liegt, ausgerechnet meiner Partei oder den Koalitionsparteien unterstellt, sie seien für Mord das geht nicht,
({10})
das geht auch bei Debatten draußen nicht -, oder wenn man meint, wir gäben der Euthanasie Raum. Hat man denn in den Kreisen, wo so etwas ausgekocht wird, wirklich nicht zur Kenntnis genommen, daß es uns nicht um ein Nein, sondern um das Ja zum Leben geht?!
({11})
Wenn Strafbestimmungen den Schutz des Lebens nicht mehr wirksam genug gewährleisten können, müssen bessere, dem Staat mögliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Ich bin der Überzeugung, daß dem Nein zur Abtreibung und dem Ja zum Leben besser als die bestehende unbedingte Strafandrohung eine Regelung gerecht wird, die für einen bestimmten Zeitraum Straffreiheit vorsieht.
Wenn uns die verzweifelte Lage vieler Frauen wirklich berührt - sie berührt uns alle, aber dieses Berührtwerden kann der einzelne nur für sich beantworten -, dann gibt es aus meiner Sicht und aus der Sicht derer, die gestern abend so wie ich
gestimmt haben, keinen ehrlicheren Weg zu einer Regelung, als den Weg zur Beratung ohne Angst und ohne Instanzen frei zu machen.
({12})
Hier liegt nach gewissenhafter Prüfung die einzige Möglichkeit, zugunsten des werdenden Lebens auf die Frau einzuwirken. Wo soziale Mißstände als Herausforderung an die politische Ethik erkannt werden, können wir einer Entscheidung nicht ausweichen, so schwer sie ist. Wir müssen uns fragen: Was ist wichtiger, der Mensch oder die Aufrechterhaltung starrer Prinzipien?
({13})
Im Falle des § 218 überschneiden sich Ethik und Politik in klassischer Weise, jedoch unter klarer Grenzziehung zwischen Strafrecht und Sittengesetz. Wo die Straffreiheit für einen bestimmten Zeitraum den Charakter einer sozialen Hilfe bekommt,
({14})
nämlich Frauen ohne Angst vor der Abweisung zur Beratung zu bewegen,
({15})
da ist ethisches Handeln zum Inhalt der Politik geworden. Die Rechtsgemeinschaft geht das Wagnis einer Entscheidungshilfe für die Frau da ein, wo ,Strafandrohung, Reglementierung und Instanzen bisher versagt haben.
Ich habe es begrüßt, daß die Ausgestaltung der Beratung eine neue Rolle in den Ausschußarbeiten gespielt hat und daß diese zusätzlichen Überlegungen ihren Niederschlag in der Vorlage gefunden haben, über die gestern vorentschieden worden ist und heute entschieden wird. Hier lag und liegt der Schlüssel zu einer mehrheitsfähigen Regelung. Wenn ich „Regelung" sage, dann meine ich keine aus taktischen Gründen ersonnene Verständigungsformel. Vielmehr meine ich, daß nur noch jener Gesichtspunkt den entscheidenden Durchbruch zur Reform sicherstellte, der die Lage der unerwünscht Schwangeren wirklich berücksichtigt. Ich meine, daß eine nicht zufällige, sondern obligatorische und - das ist in der Diskussion nicht deutlich genug herausgekommen - auf das Ja zum Leben hin angelegte, nicht einseitige, sondern umfassende Beratung - sei es durch den Arzt oder eine dazu befugte Beratungsstelle, frei von vorgeschalteten Instanzen - die Straffreiheit rechtfertigt. Eine Straffreiheit, die wirksame Beratung endlich möglich macht, ist nicht Verzicht auf den Schutz werdenden Lebens, sondern ist dessen besserer Schutz.
({16})
Wo nicht nur medizinische, sondern auch soziale und auf die Erhaltung von Leben angelegte Beratung geschieht, ist ein besserer Schutz gewährleistet, als die bisherige Strafdrohung je erreicht hätte. Mit der Ausgestaltung der Beratungspflicht bleibt die Rechtsgemeinschaft weiterhin Schutzträger, ohne daß es zum vorhergesagten Zusammenbruch des Wertgefüges unserer Gesellschaft kommt.
In der Beratung würde somit der zum Schwangerschaftsabbruch entschlossenen Frau durch die Rechtsgemeinschaft mit einer Einstellung begegnet werden, die vom Ja zum Leben bestimmt ist. Die Frau kann jedoch auf einer vom Berater abweichenden Auffassung bestehen, ohne damit gleich in die Kriminalität gedrängt zu sein.
({17})
- Ich möchte jetzt fortfahren. - Die Rechtsgemeinschaft hat sie dann bei der Entscheidungsfindung nicht allein gelassen. Bestrafen ist schlechter als beraten, und beraten ist besser als administrieren.
({18})
Die Form des Einwirkens zum Schutz werdenden Lebens ist in der Tat ein qualitativ neuer Gesichtspunkt in der gegenwärtigen abschließenden Phase der Beratungen. Das ist für den einen oder anderen von uns von vielleicht noch größerem Gewicht als für manchen anderen gewesen.
Bei der praktischen Durchführung hängt in Zukunft - neben der Haltung von Ärzten - vom qualitativen und quantitativen Angebot der Beratungsstellen sehr viel ab. Gerade von den kirchlichen Einrichtungen, deren Beratungsziel durch ihr Verständnis vom Schutz des Lebens bestimmt ist, lassen wir uns nachhaltig in Pflicht nehmen.
Schwangerenberatung darf nicht von vornherein Abbruchberatung sein.
({19})
Beratungsstellen, die Nährboden von Abtreibungsmentalität sind, disqualifizieren sich selbst. Eine ehrliche und der Notlage der Frau entsprechende Reform möchte ich nicht zum Tummelplatz mißverstandener Freiheit entfremdet sehen.
({20})
Ich gehöre zu denen, die es, von sonstigen abwegigen Parolen abgesehen, bedauert haben, daß in einem falschen Zusammenhang von Emanzipation gesprochen wurde.
({21})
Aber dann darf ich wohl auch dies als eine Fußnote anfügen: Es ist nicht nur schade, sondern in hohem Maße unbefriedigend, daß Frauen, weil die Zahl der weiblichen Abgeordneten so klein ist, keinen stärkeren Einfluß auf den sich hier vollziehenden Prozeß der Entscheidungen ausüben konnten. Daß die Frauen mit dem werdenden Leben noch mehr zu tun haben als wir Männer, davon wird man vermutlich auch auf dem Hintergrund eines ernsten Meinungsstreites weiterhin auszugehen haben.
({22})
Mit dem, was hier gestern noch einmal ausgeleuchtet wurde, sind wir nicht an die Grenzen, sondern im Gegenteil an das Herzstück des sozialen Rechtsstaates gelangt. Ich bin davon überzeugt - da haben die Kirchen maßgeblichen Anteil -: die Ehrfurcht vor dem Leben ist so tief im Wertgefüge unserer Gesellschaft verankert, daß die Straffreiheit für einen bestimmten Zeitraum dann ethisch geDeutscher Bundestag 7. Wahlperiode Bundeskanzler Brandt
rechtfertigt ist, wenn allein soziale Maßnahmen greifen, das Leben wirksamer zu schützen.
({23})
Der Furcht, wir stünden an der Wende unserer
rechtsstaatlichen Ordnung für den Fall, daß ein bestimmtes Modell durch die Mehrheit bestätigt wird,
({24})
steht nicht zuletzt die Aussage eines bedeutenden kirchlichen Gremiums entgegen, das feststellte, nicht einer der dem Bundestag vorliegenden Änderungsentwürfe zum § 218 sei sittlich unvertretbar.
Jetzt gilt es, meine Damen und Herren, die soziale Hilfe für Frauen in Not zum Recht zu erheben. Nicht das normative Strafrecht macht den sozialen Rechtsstaat aus, sondern die Wirksamkeit gesellschaftlicher Hilfen in den Grenzen des Rechtsstaates.
({25})
Die Freiheit der Entscheidung konnte und kann niemandem abgenommen werden. Ein imperatives Mandat in Gewissenfragen kann es überhaupt und zumal hier nicht geben. Das gilt insbesondere auch für jene, die jemals fachlich mit einer für eine bestimmte Frist und unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr durch Strafe bedrohten Abtreibung konfrontiert werden, desgleichen für die Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft, deren Unterstützung durch die öffentliche Hand unabhängig davon bleiben muß, ob dort Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden oder nicht.
({26})
Niemand darf gezwungen werden oder sich zur Mitwirkung verpflichtet fühlen müssen.
Meine Damen und Herren, die Forderung, Gewissensfreiheit aufrechtzuerhalten, gilt auch für den Bundeskanzler. Ich darf noch einmal in Erinnerung rufen, worauf ich wiederholt hingewiesen habe: Von meiner Festlegung auf ein bestimmtes Modell hätte eine gewisse, vielleicht ungute Signalwirkung ausgehen können. Jeder Anschein einer Gewissensbeeinflussung in einer Frage, bei der der einzelne auf sich gestellt ist, mußte aber unterbleiben.
Aber auch dies: Über der Suche nach einer ehrlichen Reform darf der innere Frieden in unserem Volk nicht verlorengehen. Wir müssen bitte das Mögliche, alles uns Mögliche tun, wenn entschieden ist für eine Zeit, die jetzt vor uns liegt, daß der innere Frieden nicht unnötig Schaden leidet. Innerer Frieden, das ist neben dem Respekt vor gültigen Entscheidungen der Abbau von sozialen Konflikten und die dauernde Überprüfung der ergriffenen Maßnahmen, ob sie in Rücksichtnahme und Toleranz einen wirksameren Schutz des Lebens zum Zuge bringen. Dies bleibt aus meiner Sicht das A und O unserer Entscheidung.
({27})
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Professor Mikat.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Bundeskanzler, Sie haben in der Tat die entscheidende Frage in diesen Raum gestellt, und ich will sie auch für mich und meine Fraktion hier beantworten.
({0})
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, soweit Sie der Debatte im Augenblick nicht folgen wollen, entweder den Saal zu verlassen
({0}) oder Platz zu nehmen.
Herr Bundeskanzler, Sie haben gefragt: Was ist wichtiger, der Mensch
({0}) oder die Aufrechterhaltung starrer Prinzipien? ({1})
Herr Bundeskanzler, darauf kann es nur eine Antwort geben: Der Mensch steht im Mittelpunkt, und der Mensch ist wichtiger. Aber verfälschen wir nicht die Ausgangssituation dieser unserer Debatte! Die Grundwertordnung, für die wir hier eintreten, dient dem Ziel der Sicherung und dem Schutz des Menschen.
({2})
Herr Bundeskanzler, die verfassungsrechtliche Ordnung, auf die Sie sich mit Ihrem Entwurf in der vergangenen Legislaturperiode bezogen haben, hat den Menschen zum Ziel. Sie ist nicht Selbstzweck, sondern dient dem Menschen in seiner umfassenden Würde, in seiner Freiheit. Gerade deshalb stellt sich ja für uns die Frage: Wird die Änderung des § 218, die das ganze Haus will, von uns nun auch so vorgenommen, daß sie dieses Ziel der Grundwertordnung, Sicherung des menschlichen Lebens, um keinen Millimeter aufgibt
({3})
Das macht die Schwierigkeit dieser Debatte, aber es macht auch - das sind wir uns alle hier in Respekt zu sagen schuldig - die Größe und die Würde dieser Debatte aus.
Bevor ich auf einige Argumente von Ihnen, Herr Bundeskanzler, eingehe, lassen Sie mich noch eine Vorbemerkung - vielleicht ist sie gerade am Schluß dieser Debatte in dritter Lesung notwendig - machen. Wenn wir heute in dritter Lesung die Änderung des § 218 beraten, so müssen wir - das hat diese Debatte deutlich gemacht - wissen, daß es, wie auch immer wir gleich entscheiden werden, keine auch nur einigermaßen befriedigende, geschweige denn ideale Lösung geben kann. Es war
deutlich heute - und wer hätte es von uns nicht längst gewußt -: Die Materie, mit der wir es zu tun haben, ist vielschichtiger Natur. Sie ist unterschied- lichen Wert- und Wertungsvorstellungen ebenso ausgesetzt wie rein gefühlsmäßigen oder auch - auch das ist legitim - erfahrungsbedingten Betrachtungen. Den Gesetzgeber, also uns, sollte das zu besonderer Behutsamheit - und auch das ist sicherlich ein Fazit der Debatte -, zur Bescheidenheit mahnen, zur Einsicht in die Unvollkommenheit menschlicher Möglichkeiten; denn staatliche Möglichkeiten sind deshalb unvollkommene Möglichkeiten, weil auch sie menschliche Möglichkeiten und darum unvollkommene Möglichkeiten sind.
Die Einsicht gegenüber der Unvollkommenheit von Möglichkeiten, die vor allen Dingen bei tragischen Wertkonflikten entstehen kann, bei Konflikten, die im Bereich elementarer Rechtsgüter entstehen können, macht uns diese Entscheidung heute allen, Herr Bundeskanzler, nicht leicht. Sie haben davon gesprochen, wie schwer Ihnen diese Entscheidung fällt. Jedem von uns fällt doch diese Entscheidung schwer. Niemand ist hier, der ein starres Prinzip durchsetzen will. Jeder ist hier, weil er helfen will. Aber auch dieses Helfenwollen in schweren Situationen hat sich in dem Rahmen zu vollziehen, den die Grundwertordnung um des Ganzen willen uns setzt.
({4})
Die Einsicht in die Schwierigkeit unserer Situation, meine Damen und Herren, entbindet den Gesetzgeber ja nicht von der Pflicht zur Gesetzgebung, sondern sie verweist ihn ganz im Gegenteil gerade angesichts tragischer Konflikte im Einzelfall auf die Notwendigkeit, die Grundwertordnung der menschlichen Gemeinschaft zu schützen.
Einsicht in unsere Unvollkommenheit und Unzulänglichkeit schließt Leidenschaftlichkeit in der Sache nicht aus, gebietet aber - und das sollten wir vielleicht auch nach dieser Debatte weiterhin beachten -, die eigene Leidenschaft nicht durch Parolen abzuwerten, die nur allzuoft das Klima der öffentlichen Diskussion bestimmt haben.
Ich habe es für gut gehalten, daß heute morgen von den Sprechern der Fraktionen, vor allen Dingen auch von meinem Fraktionsfreund Vogel, noch einmal gefragt worden ist, worin sich denn die Mitglieder des Hohen Hauses einig seien. Meine Damen und Herren, mit dieser Frage nach der Einigkeit der Mitglieder des Hohen Hauses stellen wir ein prinzipielles Problem unseres parlamentarischen Systems zur Debatte; denn die Frage nach den Gemeinsamkeiten zu stellen, heißt durchaus nicht, Gegensätze zu relativieren. Aber immer ist es einem Parlament eines freiheitlich-demokratischen Staates aufgegeben, bei aller Notwendigkeit einer Rollenverteilung von Regierung und Opposition oder, wie hier, bei einer durch alle Fraktionen gehenden Meinungsverschiedenheit in Einzelfragen, um einen möglichst großen Konsens und um eine möglichst große Konsensbildung bei der Gesetzgebung im Interesse derer, für die wir die Gesetze machen, bemüht zu sein. Das gilt vor allen Dingen auch noch in der dritten Lesung. Das gilt vornehmlich dann, wenn
die Gesetzgebung, wie hier bei der Änderung des § 218, Materien berührt, die zum Bereich der allgemein tragenden Grundwertordnung zählen. Und das ist unbestreitbar der Fall.
Es ist früher, bei der Vorbereitung dieser Diskussion, schon oft gesagt worden, hier könne und solle doch eigentlich nicht mit ganz knappen Mehrheiten abgestimmt werden. Ja, das sollte in der Tat nicht geschehen. Aus gutem Grund sieht unsere Verfassung bei bestimmten Materien sogar die Zweidrittelmehrheit vor. Warum? Weil sie davon ausgeht, daß es elementare Fragen gibt, die eine breite Konsensbildung benötigen, um dann in der Bevölkerung auch die echte acceptatio legis, die echte Annahme des Gesetzes, zu finden. Der § 218 ist eine Vorschrift, die nicht mit knappen Mehrheiten geändert werden sollte.
({5})
Folgt man den Begründungen der vorliegenden Entwürfe und den Erklärungen, ,die - auch von Ihnen, Herr Bundeskanzler - abgegeben worden sind, so ist ja in der Tat Übereinstimmung in der Zielsetzung festzustellen. Sie ist heute morgen noch einmal bekräftigt worden: Ziel der Änderung des § 218 könne nur der wirksame Schutz des Lebens sein, müßten der Abbau der Abtreibungsziffern und mehr Hilfe für die in Not und Bedrängnis geratene Frau sein, müsse Beratung sein, um die Aborte, wohlgemerkt: um die Tötung menschlichen Lebens überhaupt zu reduzieren. Es geht ja nicht nur um das Problem des Abbaus der Zahl der illegalen Aborte. Das ist nicht das eigentliche rechtspolitische Problem, vor dem wir stehen; die Änderung der entsprechenden strafgesetzlichen Norm kann sehr leicht zu einem Rückgang der entsprechenden kriminalstatistischen Ausweise führen, sondern es geht darum, ob unser Weg geeignet ist, Tötungen schlechthin zu vermeiden, Tötungszahlen zu verringern.
({6})
In diesem Ziele sind wir uns einig, genauso wie wir uns in diesem Hause darüber einig sind, daß es sich bei der Abtreibung um Tötung menschlichen Lebens handelt. Die Einigkeit in den allgemeinen Zielsetzungen, die in diesem Hause herseht, sollte nicht gering veranschlagt werden. Sie stellt ein hohes Gut dar im Hinblick auf die generelle Friedensfunktion, die dem Parlament in einer freiheitlich-pluralistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zukommt und um die das Parlament vornehmlich dann besorgt sein muß, wenn Fragen der Grundwertordnung zur Diskussion stehen.
Die unsere staatliche Ordnung bedingende und tragende Grundwertordnung ist entscheidend nicht nur für unsere jeweilige politische Zielvorstellung - hier also vornehmlich Bekämpfung der Abtreibung, umfassender Schutz jeglichen Lebens und Hilfe für die Frauen -, sondern gibt den Rahmen ab, innerhalb dessen der Weg zur Verwirklichung der Ziele zu suchen ist. Nicht jeder vermeintlich gangbare Weg ist deshalb auch von der Grundwertordnung her erlaubt und möglich, will man nicht die Gesamtgrundwertordnung in Frage stellen.
({7})
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Ostman von der Leye?
Ja.
({0})
Herr Professor Mikat, haben Sie zur Kenntnis genommen, daß man auch Bedenken bezüglich der Grundwertordnung haben kann, wenn man weiterwirkende Indikationen als Mittel zu dieser Regelung nimmt?
Ich werde darauf, Herr Kollege, noch zu sprechen kommen. Ich habe ja auch nur eine relativ kurze Zeit zur Verfügung und werde das daher, wie das in der dritten Lesung eigentlich gar nicht anders möglich ist, nur noch andeuten können. Aber ich habe das sehr wohl zur Kenntnis genommen. Ich komme darauf noch mit einem Satz zurück.
Daß das menschliche Leben, auch das schon gezeugte, aber noch nicht geborene Leben, zu den elementaren Rechtsgütern dieser unserer Grundwertordnung gehört, ist in diesem Hause unbestritten. Ich halte es für einen großen Fortschritt, daß wir das in dieser Debatte herausgestellt haben. Aber diese Aussage darf nicht heute oder morgen enden. Die haben wir nun weiterzutragen.
Ebenso unbestritten muß aber sein: Art. 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes stellt ein Elementarrecht dar. Diese Verfassungsbestimmung ist die Magna Charta dieser Debatte. Sie lautet: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit."
Meine Damen und Herren, ich habe bereits in der Debatte über die Ehescheidungsrechtsreform von dieser Stelle aus einmal darauf hingewiesen, daß es dem modernen religiös-weltanschaulich neutralen Staat verwehrt ist, spezifisch religiös-ethische Wertvorstellungen - auch wenn es sich um spezifische Wertvorstellungen sogar der größten oder stärksten Gruppe innerhalb der pluralistischen Gesellschaft handeln sollte - unmittelbar und ohne weiteres in die staatliche Rechtsordnung zu übernehmen. Staatliche Rechtsordnung und religiös oder ethisch begründete sittliche Wertordnung sind nicht identisch.
Herr Bundeskanzler, das haben Sie soeben durchaus betont. Aber Ihr Gedanke, den Sie angedeutet haben, als Sie über das Verhältnis von Politik und Ethik gesprochen haben, ist weiterzudenken. Sie haben ihn nicht weitergedacht, sondern Sie haben doch nur seine Problemstellung genannt. Die Beachtung dieses Grundsatzes - da werden Sie mir noch folgen - gehört mit zu den Bedingungen unserer freiheitlichen Existenz.
({0})
Keine Gruppe in diesem Hohen Hause beabsichtigt, bei der Änderung des § 218 StGB eine spezifisch konfessionelle sittliche Forderung in das staatliche Strafrecht einzuführen. Die Tatsache, daß die beiden
großen christlichen Kirchen so nachdrücklich für das Recht des ungeborenen Lebens eintreten - das bitte ich zu beachten -, verweist doch dieses Recht deshalb noch nicht in den Kreis der spezifisch religiösethischen Wertvorstellungen.
({1})
Die Kirchen treten für viele Wertvorstellungen ein, die zu den allgemeinen Wertvorstellungen in unserer 'Gesellschaft zählen. Es ist schließlich auch noch niemand auf die Idee gekommen zu behaupten, das Eintreten der Kirchen für den Frieden in der Welt sei ein Eintreten für eine spezifisch christliche Wertvorstellung und darum für andere, nichtchristliche Gruppen aus diesem Grunde problematisch oder gar nicht akzeptabel.
({2})
Ausdrücklich heißt es in der vom Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz und dem Vorsitzenden des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland herausgegebenen gemeinsamen Denkschrift „Das Gesetz des 'Staates und die sittliche Ordnung", daß weder die spezifischen christlichen Wertvorstellungen noch Wertvorstellungen anderer Weltanschauungen durch die staatlich gesetzte Rechtsordnung verwirklicht werden können und daß Religionen und Weltanschauungen nicht der Versuchung erliegen dürfen, sich mit Mitteln der staatlichen Rechtsordnung als alleinberechtigt durchzusetzen.
Um einen solchen Durchsetzungsanspruch geht es - entgegen weit verbreiteter Meinung - hier nicht.
({3})
Wenn das Recht auf Leben zu den elementaren Grundrechten unserer Rechtsordnung gehört und wenn die Kirchen dafür eintreten, dann treten sie als freie Kräfte unserer Gesellschaft für unsere elementare Grundwertordnung ein und nehmen damit wie andere gesellschaftliche Gruppen am allgemeinen Wertbildungsprozeß unserer Gesellschaft teil. Wer ihnen dieses Recht beschneidet oder bestreitet - ich sage nicht, daß das einer in diesem Hohen Hause getan hat, um nicht mißverstanden zu werden; aber es ist wichtig, daß wir das nach draußen deutlich machen -, der bestreitet damit nicht nur eine Rechtsposition der Kirchen, sondern stellt damit grundsätzlich die allgemeine freie Gesellschaftsordnung und die Rechtsposition aller freien Kräfte der Gesellschaft in Frage.
({4})
Die Einigkeit in der Zielsetzung und die Bindung des von uns zu beschreitenden Weges, der hier streitig ist, an unaufgebbare, in unserer Verfassung zum Ausdruck kommende vorgegebene Grundwerte sollte uns davor bewahren, die eine oder die andere Lösung als „konservativ" oder „progressiv" oder „liberal" oder „nichtliberal" zu bezeichnen. Jeder, der das Problem auch nur andenkt, der spürt doch: Das sind Begriffe, die im Zusammenhang mit der Fragestellung hier überhaupt nicht greifen.
({5})
Für denjenigen, der sich an der Sache orientiert oder der sich darum bemüht, sich an der Sache zu orientieren, erweist sich doch die Fragwürdigkeit solcher Schablonen schon sehr bald.
({6})
Ist nicht die sogenannte Fristenregelung unter kultursoziologischem und kulturanthropologischem Aspekt dann die eigentlich konservative und nach rückwärts gerichtete Lösung? Denn immerhin ist sie doch Absage an einige hundert Jahre naturwissenschaftlich-medizinischen Fortschritts, in denen wir gelernt haben, daß es sich auch beim Embryo um individuelles menschliches Leben handelt und in denen an die Stelle platonischer und auch thomistischer, ja noch mittelalterlich philosophischer und theologischer Spekulation die naturwissenschaftliche Ratio treten konnte.
({7})
Dieses naturwissenschaftliche Wissen um das, was Embryo und Fötus sind, haben Frühzeiten menschlicher Kulturen nicht gehabt, und auch Antike und Mittelalter haben hierüber keine sicheren naturwissenschaftlichen Kriterien entwickeln können. Nichts verdeutlicht das besser als die Auffassung des römischen Rechts, wonach der Emlbryo als pars ventris, also als Teil des mütterlichen Leibes, angesehen wurde. Diejenigen, die 'bei Demonstrationen hinter Plakaten und Transparenten herliefen, auf denen geschrieben stand: „Mein Bauch gehört mir!", werden sich wohl zum größten Teil nicht darüber im klaren gewesen sein, welchem Kulturrückfall sie damit huldigten.
({8})
Aber kulturgeschichtliche Besinnung steht dem Gesetzgeber gut an. Auch das, was Frau Kollegin Schuchardt von ,der Gleichberechtigung der Frau sagte, darf ich vielleicht einmal anmerken. In alten Zeiten galten Gesetze gegen die Abtreibung - auch sie hat es ja in der späten römischen Zeit .gegeben - nicht dem 'Schutz des werdenden Lebens, sondern zumeist dem Schutz des väterlichen Verfügungsrechts, waren also Ausdruck der hausherrlichen patriarchalischen Gewalt. Daß man so dachte und vielleicht auch denken mußte, hatte seine entscheidenden Ursachen in mangelnden biologischen und medizinischen Kenntnissen. Unter diesem Gesichtspunkt könnte man heute in der Tat alle Versuche, dem Embryo die Individualität im Rechtssinne abzusprechen, als Akte kultursoziologischer Rebarbarisierung einstufen.
({9})
Es ist immerhin interessant, daß in Deutschland der Gedanke, daß die allgemeinen Rechte der Menschheit auch den ungeborenen Kindern schon von der Zeit ihrer Empfängnis an zukommen, vor allen Dingen in der Aufklärung, auf die sich vornehmlich die Liberalen in unserem Land als eine der großen Zeiten europäischen Geistes berufen, seinen deutlichsten Ausdruck fand. Es war das Preußische Allgemeine Landrecht, sicherlich eine der großen juristischen Leistungen der deutschen Aufklärung, das bestimmte - ich darf zitieren -:
„Die allgemeinen Rechte der Menschheit gebühren auch den noch ungeborenen Kindern schon von der Zeit ihrer Empfängnis."
({10})
Im Anschluß an diese Bestimmung des Preußischen Allgemeinen Landrechts stellt auch Dürig in seiner Kommentierung des Art. 2 Abs. 2 unseres Grundgesetzes die Frage: „Was sollte wohl aber ein allgemeineres Recht der Menschheit sein als das Recht auf Leben überhaupt?"
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Herr Bundeskanzler, damit komme ich zu Ihrer Frage zurück. Wenn wir beide uns in Fragestellung - Mensch oder starre Prinzipien? - und Antwort, also auch darin einig sind, daß nicht „starre Prinzipien", sondern „Mensch" gilt - und die Frage hat zu lauten, wie die Grundwertordnung beschaffen sein muß, um den Menschen zu schützen -, dann müßten wir uns zumindest auch in einem einig sein; und dazu haben Sie hier heute nicht gesprochen - -: über die Grundfunktion des staatlichen Strafrechts.
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Nein, im Augenblick nicht!
({0})
Dann müßten Sie, Herr Bundeskanzler, doch zumindest auch darüber nachdenken: In welchem Verhältnis stehen Norm und Ausnahme?
({1})
Denn dann darf es sich doch auch unter strafrechtlichem Gesichtspunkt - denn auch Sie behalten doch für den Komplex als solchen das Strafrecht bei - hier allenfalls um Ausnahmeregeln für bestimmte Fälle handeln,
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niemals aber um eine prinzipielle befristete Freigabe!
({3})
Herr Bundeskanzler, ich habe vollen Respekt davor, wenn Sie gesagt haben - und es kommt ja selten vor, daß so etwas geschieht -: Ich habe mich im Verlaufe der Debatte anders entschieden. Über diese Ihre Entscheidung darf ich nicht richten und will ich nicht richten; ihr gebührt als Ausdruck Ihrer Gewissensentscheidung mein Respekt. Aber, Herr Bundeskanzler, meine Frage bleibt nach wie vor: Die Regierung der vorigen Legislaturperiode hat den Grundsatz der prinzipiellen Unverfügbarkeit menschlichen Lebens mit ihrem Entwurf vor dieses Haus gestellt, Wie kommen wir als Gesetzgeber daDeutscher Bundestag 7. Wahlperiode Dr. Mikat
zu, das Verhältnis von Regel und Ausnahme, von Norm und Ausnahme umzudrehen?
({4})
Herr Kollege Maihofer, Sie wissen so gut wie ich ({5})
ich weiß es, und ich sage das nicht als Angriff, sondern um es s zu klären -: die Tatsache, daß Art. 2 Abs. 2 unseres Grundgesetzes - und das ist ja nicht eine starre Rechtsnorm oder ein juristischer Formelkram, sondern hier sind wir mit der Existenzgrundlage unseres Staates konfrontiert ({6})
exzeptionell, in der deutschen Verfassungs- und Rechtsgeschichte eine solch klare, - nicht nur deklaratorische, sondern wie alle Grundrechte, den Gesetzgeber unmittelbar bindende Vorschrift darstellt, hat doch seinen geschichtlichen Kontext in den Erfahrungen der nationalsozialistischen Zeit, von denen wir alle hier uns weit entfernen und die wir alle verabscheuen.
Und eine Frage - es fällt mir nicht leicht, sie zu stellen, aber ich muß sie, jedenfalls für mich stellen können, meine Damen und Herren -: Hat nicht dieses unser Volk wie kaum ein anderes, ja wie kein anderes Volk gegen das Leben gesündigt, und sind wir darum nicht - unabhängig von rechtsvergleichenden Blicken in die östliche oder die westliche Welt - verpflichtet, wie kein anderes Volk das Bekenntnis zur grundsätzlichen Unverfügbarkeit menschlichen Lebens abzugeben?
({7})
Herr Kollege Maihofer, Sie haben ausgeführt - auch der Herr Bundeskanzler hat ja diesen Ihren Gedanken aufgegriffen, und ich habe das natürlich nicht nur so dahingehört, sondern habe es zum Anlaß auch eines Überdenkens genommen; wir hatten ja gestern abend noch einmal kurz darüber gesprochen, und Sie wissen, daß mich das genauso wie Sie bewegt -, das Wertbewußtsein habe sich im Laufe der Zeit verändert.
({8})
Herr Kollege Maihofer, ich stimme mit Ihnen darin überein, daß der Bedingungskranz der Werte nicht ein für allemal außergeschichtlich vorgegeben ist - was seinen Inhalt angeht -, sondern in seinen Akzentuierungen und historischen Stellenwerten einem geschichtlichen Wandlungsprozeß unterliegt. Aber, Herr Maihofer, woher nehmen wir, Sie und ich, etwa die Kriterien, um zu sagen: „In diesem Punkt hat sich das Wertbewußtsein der Bevölkerung geändert", wenn wir dieses Wertbewußtsein wieder einmal an den elementaren Fragen schärfen und aus der Vordergründigkeit der Frage herausheben, wie wir den § 218 regeln wollen? Bei aller Bedeutung, die dieser Regelung zukommt, - woher nehmen wir die Kriterien, um sagen zu können, zu wieviel Prozent und wieso sich das geändert hat? Können wir diese Kriterien nur rechtsvergleichend gewinnen? Wenn wir - was ich Ihnen nicht bestreite, Herr Maihofer - in einem Prozeß des Wertbewußtseinswandels stehen, was ist dann die Funktion des Gesetzgebers?
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Ich frage nur im Hinblick auf das ethische Minimum. Denn, Herr Kollege Maihofer, so sehr wir beide wahrscheinlich darin übereinstimmen, daß die ethische Ordnung, die die Kirchen uns vorstellen, nicht identisch ist mit dem vom Strafrecht zu schützenden ethischen Minimum: das ethische Minimum ist ja letztlich nicht unverrückbar da, sondern der Gesetzgeber muß darauf bedacht sein, wenigstens den Blick für dieses ethische Minimum offen und scharf zu halten, soll das Ganze nicht Schaden leiden.
({10})
Ich teile nicht Ihre Auffassung, daß der eigentliche Konflikt zwischen der Menschenwürde der Frau auf der einen Seite und dem Artikel 2 Abs. 2, d. h. dem Recht des Kindes auf Leben, auf der anderen Seite besteht.
Herr Kollege Maihofer, auch die Indikationenlösungen - ich sehe, Herr Präsident, ich muß zum Schluß kommen; ich werde also kürzen müssen -, die ja nicht in dem Sinne auf 'dem klassischen Prinzip der Rechtsgüterabwägung aufbauen, daß in der Tat jeweils vergleichbares Rechtsgut mit vergleichbarem Rechtgut in Konkurrenz steht, sondern denen ein ganz anderes Prinzip zugrunde liegt, nämlich das Prinzip der Zumutbarkeit, auch diese Indikationenlösungen - alle drei - halten einen Grundsatz hoch, nämlich den der prinzipiellen, auch unter den Schutz des Strafgesetzbuches gestellten Unverfügbarkeit des Lebens und ,das Absehen von Strafe in ganz bestimmten Fällen, ja, eigentlich in den schweren Fällen, wo der Richter oder das Gericht angesichts der Tragik des Einzelfalls ohnmächtig oder stumm werden kann. Auch diese Fälle gibt es. Aber weil es diese Fälle gibt, dürfen wir doch nicht generell den Strafschutz für das Grundrecht Leben beseitigen
({11})
und damit den Blick der Allgemeinheit dafür trüben, worum es geht.
Herr Kollege Maihofer, die Frage muß ich jetzt offen stellen - Herr Bundeskanzler, auch an Sie diese Frage, denn auch Sie haben das angesprochen -: Warum dann ab ,dem dritten Monat? Jedermann in diesem Hause weiß, für den dritten Monat hat nicht irgendein in der Natur des Embryo oder des Fötus liegendes Kriterium gesprochen, sondern das Kriterium der operativen Möglichkeiten für die Mutter, ein wichtiges Kriterium. Ich frage das Haus: Angenommen, es gelänge der medizinischen Wissenschaft in ihrem weiteren Fortschreiten, eine Methode, vielleicht sogar eine Pharma-Methode zu entwickeln, die bis zum fünften Monat völlig ungefährlich wäre, sowohl für das Kind - also die Mortalitätsraten dort nicht steigernd - als auch für die Mutter! Würden wir dann vom dritten auf den fünften Monat umsteigen dürfen? Ich glaube, ich brauche diese Frage hier nicht zu beantworten. Das
Kriterium kann also nicht im schutzwürdigen Objekt oder Subjekt des § 218 gefunden werden; es liegt ja offenbar nicht dort, sondern außerhalb. Wir müssen aber bemüht sein, das schutzwürdige Rechtsgut des § 218, so es nicht eine ersatzlose Streichung geben soll - die will ja niemand -, als solches zum Ausgangspunkt unseres Denkens über die Reform zu machen.
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Unter diesem Gesichtspunkt und ,damit komme
ich zum Schluß; ich muß leider manches hintanstellen - sind die drei Indikationenentwürfe einander näher als dem Fristenentwurf. Sie sind auch unserer Verfassungs- und Grundwertordnung näher als der Fristenentwurf, bei allem, was sie im einzelnen voneinander unterscheidet.
Lassen Sie mich zum Abschluß eines sagen: Wir haben die Argumente ausgetauscht, und ich habe versucht - unter Überschreitung meiner Zeit, wie ich zugebe -, noch einmal auf ,den Kernpunkt des uns Bewegenden zurückzukommen. Wir haben die Argumente in Respekt voreinander gehört, und wir sollten diesen Respekt mit hinaustragen. Wir haben uns gegenseitig, Herr Bundeskanzler, hier wohl deutlich gemacht, daß es uns schwerfällt. Wir bleiben an unser Gewissen gebunden, selbstverständlich. Aber wir haben unsere Entscheidung unabhängig von Lösungen anderer Länder zu treffen. Hier kommt es nicht darauf an, wie man es in Schweden, in den USA, in Osterreich oder sonstwo gemacht hat. Wir haben zu entscheiden. Wir sind mit unserer Entscheidung hineingestellt in unsere geschichtliche Vergangenheit und Erfahrung, und wir müssen den Blick frei halten verantwortlich für die Zukunft. Es ist eine schwere Entscheidung, wie ich zugebe. Möge sie zugunsten des Lebens ausfallen, das wir ja alle wollen! Der eigentliche Kampf um dieses Leben geht weiter und beginnt vielleicht erst.
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Das Wort hat der Herr Bundesjustizminister.
Herr Präsident! Verehrte Damen! Meine Herren! Herr Kollege Mikat, dies war in der Tat eine eindrucksvolle Rede, eine eindrucksvolle Rede nicht zuletzt deshalb, weil Sie in Ihrer Art und in Ihrer Argumentation etwas ausgesprochen haben, was letztlich der allgemeinen Grundüberzeugung entspricht: daß nämlich das Rechtsgut Leben jenes Rechtsgut unserer Grundrechtsordnung ist, das mit aller Entschiedenheit und ohne jeden Vorbehalt des größten Schutzes bedarf und ihn verdient, den wir finden können. Nur - und dies möchte ich ebenso eindeutig sagen, Herr Kollege Mikat , ich meine, die seit Jahren und auch in diesen Tagen geführte Debatte erlaubt es eigentlich niemandem in diesem Hause, sich auf solche grundsätzlichen Feststellungen zu beschränken, ohne sich gleichzeitig ebenso aufrichtig und nachdrücklich auch der Frage zu stellen: Wie soll denn dieses Grundrechtspostulat verwirklicht werden?
({0})
Hier ist eine Bitte, die ich an Herrn Kollegen Mikat und diejenigen richte, die, wie er, debattieren, debattiert haben und, wie ich befürchte, auch in Zukunft noch debattieren werden. Herr Kollege Mikat und viele andere haben in dieser Debatte diese oder eine solche Position unter Berufung auf unsere Verfassung bezogen und beschrieben. Gewiß, hier ist die Verfassung als die gemeinsame Basis für uns alle gefragt. Aber, meine Damen und Herren, wenn wir von daher argumentieren, meine ich, muß zunächst einmal die Frage gestellt werden, ob denn eigentlich das, was wir heute haben, ob denn der Zustand in unserer Gesellschaft und der Zustand in unserem Recht mit all seinen Auswirkungen in Einklang gebracht werden kann mit dem, was die Verfassung von uns fordert.
Hier ist von den verschiedensten Seiten zur Beschreibung des Zustandes in unserer Gesellschaft und zu den Auswirkungen auf die Rechtsordnung so viel gesagt worden, daß das nicht wiederholt zu werden braucht. Aber es ist dabei bisher wohl die Auseinandersetzung mit der folgenden Frage noch etwas zu kurz gekommen. Es gehört zu den Grundsätzen jedes Rechtsstaats - auch unseres -, daß sich derjenige, der in Not ist, wehren darf.
({1})
Dies ist ein Grundsatz, der nicht einmal aufgeschrieben sein muß, um ein selbstverständlicher Grundsatz jeder Rechtsordnung zu sein. Ich frage Sie, meine Damen und Herren, ob wir es uns in dieser Debatte so einfach machen und so tun können, als sei die Lage, in der eine Frau eine unerwünschte Schwangerschaft hat, nicht eine Lage, in der sich die Frage so für sie ganz persönlich stellen kann, daß sie dem entspricht, was wir mit dem Grundsatz, den ich soeben genannt habe, vergleichen können.
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Die Konfliktsituation - und ich meine, da müssen Männer sehr zurückhaltend sein, wenn sie davon sprechen, weil ihre Fähigkeit, dieses zu beurteilen, immer nur begrenzt sein kann -, in die jede Frau durch jede Schwangerschaft geraten kann, ist eine Situation, die auch in und von unserer Rechtsordnung nicht nur Achtung, sondern auch Beachtung erfordert. Hier liegt einer der entscheidenden Begründungsansätze für die dringende und drängende Forderung nach Reform. Denn das geltende Recht gibt auf .die Frage: Wie achten wir denn eigentlich jene Konfliktsituation, in die Frauen geraten können? nicht etwa eine unbefriedigende, sondern überhaupt keine Antwort. Diese geltende Rechtsordnung kennt nur eine rigorose Reaktion. - Auch dann, wenn eine Frau in einer Notlage ist, weiß das geltende Recht als einzige Antwort nur die Feststellung des Strafgesetzes: Sie muß bestraft werden und der Arzt, der ihr hilft, obendrein. Ich frage Sie: Ist
Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode; Bundesminister Jahn
eigentlich eine solche Regelung mit dem Rechtsstaatgebot unseres Grundgesetzes in Einklang zu bringen? Müssen wir, wenn wir von Verfassungswerten sprechen, nicht auch diesen Geboten der Verfassung in unserer Auseinandersetzung um die Regelung des Problems angemessenen Raum geben?
Die Antwort kann und darf nicht darin allein bestehen, daß sich der Staat um der respektablen Achtung vor einem der tragenden Grundsätze unserer Verfassung willen, dem Anspruch auf Schutz des Lebens, ,darauf zurückzieht und sich darauf beschränkt, festzustellen: Hier muß nicht eine Lösung des Konfliktes, sondern Strafe die Antwort sein. Diese Regelung ist falsch, unid diese Regelung fordert die Reform. Sie fordert sie, weil sie nicht in Einklang mit anderen auch beachtenswerten Grundsätzen unserer Grundrechtsordnung steht, Herr Professor Mikat. Unid ich meine - und damit meine ich nicht Sie -, manch einer, der in dieser Debatte gesprochen hat und hier schlicht Noten verteilt: dies stimmt mit der Verfassung überein und jenes nicht, irrt sich, wenn er meint, ,die Bewertung auf einen solchen Maßstab verkürzen zu können. Die Verfassung gibt so simple Antworten nicht; sie ist sehr viel unibequemer, als manch einer, der mit ihr argumentiert, glaubt.
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Die Aufgabe muß sein, eine Rechtsordnung zu entwickeln, die eine Notlage, in der sich eine Frau empfindet, so löst, daß es mit der Rechtsordnung, mit unserer Verfassung, mit unserem Verfassungsverständnis in Einklang gebracht werden kann.
Nun hat diese Debatte, nicht nur dieser paar Tage, aber auch sie noch einmal bekräftigend, eines als gutes Ergebnis gehabt - es ist mehrfach gesagt worden, aber es kann wohl nicht oft genug gesagt und nachdrücklich genug unterstrichen werden -. die Erkenntnis, daß die Antwort auf diese schwierige Konfliktsituation nicht letztlich im Strafrecht gefunden werden kann. Dies ist nicht nur in diesem Hause allgemein anerkannt, sondern wächst auch darüber hinaus. Ich meine, dies darf nun nicht dazu führen, daß daraus ein Allgemeinplatz wird, den man sozusagen immer als Abwehrzaun um sich aufbaut, wenn man in Bedrängnis kommt, wenn man in die strafrechtliche Debatte im engeren Sinne kommt, sondern dies muß ein wesentliches Element für die Beurteilung auch aus verfassungsrechtlicher Sicht sein.
Die Frage, was die Gesellschaft in ihrer Gesamtheit, was die soziale Ordnung - auch die staatlich verfaßte soziale Ordnung - und was letztlich das Strafgesetz insgesamt zur Lösung des Konflikts beitragen können, muß der Maßstab und die Grundlage für die verfassungsrechtliche Beurteilung dessen sein, was am Ende dieses Weges und dieser Auseinandersetzung als Reform stehen soll. Wer dies ausläßt, begibt sich entscheidender Beurteilungselemente oder verdeckt sie, je nachdem. Ohne diese Beurteilungselemente ist aber eine gerechte und genaue Bewertung aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht möglich.
Ich meine deshalb, daß alles an Maßnahmen, was in der Gesellschaft auf Grund dieser Diskussion in den letzten Monaten und Jahren entwickelt worden ist und sich entwickelt hat, ein wichtiges Stück Hilfe zur Durchsetzung des Grundsatzes ist, daß Leben geschützt werden muß.
({4})
Ich meine deshalb, daß alles das, was an Entscheidungen dieses Hauses getroffen worden ist - ich nenne jetzt stellvertretend für die Vielzahl von Regelungen das Strafrechtsreform-Ergänzungsgesetz und das, was damit verbunden ist -, ein wesentliches Stück Beitrag zum besseren Schutz des ungeborenen Lebens in unserem Lande ist. Die notwendigen weiteren Schritte müssen folgen. Wir dürfen ja in dieser Diskussion nicht bei dem stehenbleiben, was wir heute erreicht haben. Wir müssen uns darüber im klaren sein, daß dies - hart ausgedrückt - erste Schritte sind, denen viele weitere werden folgen müssen. Alles das, was auf diesem Gebiet weiter geschehen kann und geschehen muß, wird ein Ausbau des Schutzes des Lebens und ein Ausbau der Anerkennung des Schutzes des Lebens in unserer Gesellschaft sein und sein müssen.
Wer hier von Verfassung spricht, der muß den Auftrag der Verfassung - auch abgeleitet aus dem, was die Verfassungsrechtler auf die Formel des Art. 2 Abs. 2 zu bringen versuchen - ernst nehmen. Er muß in Kenntnis der bisherigen tatsächlichen Situation auch ehrlich genug sein, zu sagen: Dies ist nicht nur mit den Mitteln des Strafrechts unvollkommen zu machen, sondern dies ist überhaupt nur zu bewältigen, wenn alle jene Anstrengungen zum Ausbau der sozialen Ordnung dieses Landes ernsthaft betrieben werden, von denen hier immer wieder die Rede gewesen ist.
Das Ziel von der Verfassung her, Leben und ungeborenes Leben besser zu schützen, kann nur in der Weise erreicht werden, daß wir uns darum bemühen, in unserer Gesellschaft eine Lage herbeizuführen, die das Maß möglicher Konflikt- oder Notsituationen für jede einzelne Frau im Falle einer Schwangerschaft auf den geringstmöglichen Stand herunterdrückt. Wir müssen die Freiheit der Entscheidung erreichen, damit jede Frau in eigener Verantwortung und ohne Zwang durch äußere Lebensumstände wirklich von sich aus ihren gewollten Beitrag zum Schutz des ungeborenen Lebens leisten kann. Ich bin zutiefst davon überzeugt: nur und erst, wenn uns dies gelungen ist, werden wir Anspruch darauf erheben können, festzustellen: Der Schutz des ungeborenen Lebens ist so gesichert, daß wir dem Gebot der Verfassung Genüge getan haben.
Meine Damen und Herren, wenn man auf diesem Hintergrund die Frage stellt, welchen Beitrag und welches Gewicht für die verfassungsrechtliche Beurteilung danach das Strafrecht noch haben kann, dann sage ich Ihnen aus meiner Wertung: Wir sind heute mit dem noch bestehenden Zustand in unserer Gesellschaft, in unserer Rechtsordnung, auch in unserer Strafrechtsordnung so weit von einer verfassungskonformen Regelung entfernt, daß jede - ich sage dies jetzt ganz bewußt - der hier erörterten ein6490
schließlich der jetzt zur Entscheidung anstehenden strafrechtlichen Regelung einen besseren Verfassungszustand herstellen wird, als es mit der Aufrechterhaltung des bisherigen Zustandes verbunden wäre.
({5})
Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Jäger?
Ja, bitte!
Herr Bundesminister, läßt sich diese Aussage, die Sie eben getroffen haben, damit vereinbaren, daß zu dem Zeitpunkt, als Sie und der Herr Bundeskanzler den Entwurf 1969 einbrachten, das gleiche geltende Recht bestanden hat und daß ,dann doch logischerweise die gleiche Entfernung von der Verfassung seitens des geltenden Rechts vorlag und daß Sie trotzdem in der Begründung zu dem Entwurf erklärt haben, daß die Fristenregelung nach Auffassung der Bundesregierung nicht mit der Verfassung in Einklang stünde?
Herr Kollege Jäger, erstens bin ich im Augenblick nicht dabei, hier historische Forschungen anzustellen, und zweitens
({0})
- nein, machen Sie sich das nicht so einfach - bitte ich Sie noch um ein wenig Geduld; ich komme auf diese Ihre Frage zurück. Aber lassen Sie mich das bitte in dem Zusammenhang tun, in dem ich das gerne erörtern möchte.
Meine Damen und Herren, jede denkbare und hier angestrebte strafrechtliche Lösung wird dazu führen, daß die Qualität des Lebensschutzes besser sein wird, auch im Sinne der Grundrechtsordnung, wie sie uns die Verfassung vorschreibt. Denn jede Reform - ich unterstreiche dies noch einmal - führt uns näher an die Grundwertentscheidungen des Grundgesetzes heran.
Welchen Weg die Reform des Strafrechts letztlich gehen wird, darüber wird gestritten. Ich weise noch einmal darauf hin: es geht nicht darum, hier eine sittliche Wertung von Entscheidungen im Einzelfall zu treffen.
Ich meine, am Ende dieser Debatte darf man wohl eines feststellen: Es kann nicht bestritten werden, daß die Vertreter der beiden Gegenpositionen, derjenigen, die im Sinne einer grundlegenden Reform für die Fristenregelung, und derjenigen, die für eine erweiterte Indikationenregelung eintreten-Sie wissen, daß ich zu Ihnen gehöre; dies sage ich nur der Vollständigkeit halber auch einmal -, daß also beide Seiten in dieser Debatte nicht aneinander vorbeigeredet, sondern aufeinander gehört haben und aufeinander zugegangen sind.
Deswegen, Herr Kollege Jäger, ist Ihre Frage mehr eine Frage für Historiker als ein Beitrag zur politischen Auseinandersetzung. Wir haben uns heute und hier mit einem Vorschlag im Sinne der Fristenregelung auseinanderzusetzen, der nicht mehr dasselbe ist wie das, was am Anfang dieser Debatte politisch vertreten worden ist,
({1})
sondern der eine bewußte Auseinandersetzung in der Diskussion im doppelten Sinn aufgenommen hat: einmal im Sinn von „angenommen" und dann in seiner Formulierung.
Was mich an dieser Debatte, so viel Lobenswertes über sie gesagt werden mag, bei vielen doch irritiert, ist, daß von dieser Weiterentwicklung in der Diskussion zu wenig Kenntnis genommen und zu wenig eingeräumt wird, daß doch die Ausgangspositionen nicht unverrückbar bestehengeblieben sind. Leisten wir denn einen Beitrag zur Lösung des Problems, wenn wir einmal eingenommene Grundpositionen und Grundgegenpositionen hier rechthaberisch und dramatisch verteidigen und darüber vergessen, daß jede Mehrheitsentscheidung dieses Hauses nach den Regeln unseres demokratischen Staates Gesetz wird und von allen geachtet werden muß? Ich meine, die Auseinandersetzung - erst recht die im Parlament - sollte nicht dazu dienen, ,die Schwierigkeiten der Aufgabe noch zu vertiefen, sondern sie sollte helfen, darüber hinaus nach vorn zu sehen.
Ich sage das bezogen auf die jetzt vorliegende Fassung der sogenannten Fristenregelung. Sehr viel stärker als am Beginn der Debatte wird hier der Grundsatz anerkannt, den ich für den in der Auseinandersetzung entscheidenden Grundsatz halte. Im Widerstreit zweier Rechtsgüter, des ungeborenen Lebens und seines Anspruchs auf bestmöglichen Schutz sowie der Rechte der Frau, muß in einer für die Rechtsordnung glaubhaften Weise im Einzelfall abgewogen werden. Niemand wird bestreiten können und dürfen, daß das Beratungsgebot, so wie es in der jetzigen Fassung der Fristenregelung vorgesehen ist, für die Frau dahin führt. Wir werden noch darüber zu sprechen haben, wie das dann zu bewerten ist. Aber diese Feststellung ist deshalb notwendig, meine Damen und Herren, weil ich meine: Spätestens mit dieser Feststellung ist eindeutig auch der Punkt geklärt, der hier - zumindest nach den Andeutungen einiger Kollegen - wohl zu einem prinzipiellen Verfassungsstreit gemacht werden sollte.
Jawohl, es gibt die eindeutige Weisung des Grundgesetzes: Leben muß geschützt werden. Das Grundgesetz sagt nichts darüber - wir sollten an diesem Punkte genau sein -, ob das ungeborene Leben damit gemeint ist. Sie wissen, daß die Väter des Grundgesetzes diese Frage nicht entschieden haben. Sie wissen, daß es Streit darüber gibt, wieweit Art. 2 Abs. 2 des Grundgesetzes tatsächlich reicht. Ich entscheide mich dafür und sage eindeutig: Im Zweifel muß diese Weisung des Grundgesetzes weit verstanden werden. Allerdings gibt das Grundgesetz keine Antwort auf die Frage, wie dieser Schutz des Lebens aussehen soll. Dafür gibt
es keine Weisung. Meine Damen und Herren, deshalb kann das, was jetzt als Vorschlag der Fristenregelung hier im Parlament so zur Entscheidung steht, von niemandem glaubhaft und überzeugend mit dem Etikett versehen werden, es stünde mit der Verfassung nicht im Einklang. Auch diese Regelung steht nicht im Widerspruch zu unserem Grundgesetz.
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Ich fühle mich verpflichtet, diese Feststellung hier zu treffen, vor allen Dingen auch nach demjenigen, was hier gestern - teilweise unter Mißbrauch früherer Äußerungen; aber darüber will ich nicht rechten - gesagt worden ist, auch wenn damit für mich persönlich eine schwierige Frage noch nicht beantwortet werden kann. Die Feststellung, daß etwas nicht im Widerspruch zur Verfassung, sondern im Einklang mit der Verfassung steht, erspart niemandem von uns die Beantwortung der Frage, ob ihm bei der Bewertung dieser Regelung das, was nicht nur, aber auch auf diesem Gebiete zum Schutze des ungeborenen Lebens notwendig ist, als genügend erscheint. Diese Bewertung - darauf reduziert sich die letzte Entscheidung jedes einzelnen von uns - muß jeder für sich vornehmen. Ich sage: Es gibt keine allgemeingültige Antwort. Ich finde keine Antwort, von der ich behaupten könnte, jeder andere müsse sie so übernehmen können.
Ich glaube nach wie vor, daß dem Gebot, den Konflikt zu lösen, gleichwertig, mit gleichen Chancen und gleichen Gewichten, am besten durch eine Indikationenregelung hätte Rechnung getragen werden können, allerdings durch eine Indikationenregelung, die - um auch idles deutlich zu sagen - keine Beschränkung in der Frage der Konfliktfälle vorsieht, sondern jeden uns denkbaren Konflikt zur Abwägung stellen läßt.
({3})
Meine Damen und Herren, dieses bleibt mein Einwand gegen den Vorschlag, den die Mehrheit meiner Freunde hier vertritt. Diese notwendige Abwägung wird auch mit dem Beratungszwang nicht in so starker und so nachhaltiger Form gesichert, daß ich es - gemessen an dem Gewicht des Gebotes, in allen Bereichen gegenüber dem ungeborenen Leben höchsten Schutz 'anzuwenden - als ausreichend ansehen kann.
Meine Damen und Herren, ich habe mit dieser Feststellung eine für mich persönlich nicht einfache Entscheidung und Bewertung vorgenommen. Ich glaube aber, daß ich in dem Ringen um eine richtige Antwort nicht darauf verzichten kann, zu sagen, daß ich für eine Regelung, nach der bei der Abwägung nicht beiden, die hier Rechte in die Abwägung einbringen, dem ungeborenen Leben und der Frau, gleiche, volle gleiche Chancen eingeräumt werden - das ist meine endliche Wertung des Vorschlags, der jetzt von den Koalitionsfraktionen hier vorliegt -, nicht stimmen kann. Diese Frage, wie hoch wir diesen Punkt einschätzen, kann nur jeder mit sich allein ausmachen.
Man kommt nicht häufig in die Lage, daß man sich I in Widerspruch zur Mehrheit seiner eigenen Freunde stellt. Wer das Wort von der Solidarität auch als einen Ausdruck der politischen Verbundenheit nicht mißbraucht, sondern ernst meint, muß erkennen, daß man solche Entscheidungen nicht leichthin trifft. Entscheidungen dieser Art kann man nur treffen, wenn man sicher sein kann, daß sie auch in Solidarität respektiert werden.
({4})
Das Wort hat Herr Bundesminister Maihofer.
Herr Kollege Hirsch hat mir seine Redezeit überlassen, damit ich Ihnen, Herr Mikat, doch noch eine letzte Antwort gebe. Ich glaube, das sind wir Ihnen alle schuldig.
({0})
Sie haben mit dankenswerter Klarheit die Kernfrage, um die es in dem Ringen um die bestmögliche Lösung geht, am Ende der Debatte noch einmal ins Zentrum gerückt, und gerade weil sie das getan haben, kann das, was Sie gesagt haben, nicht unwidersprochen bleiben. Sie haben zwar auf die große Leistung der bürgerlichen Aufklärung hingewiesen, die allgemeinen Menschenrechte vor alles andere zu setzen; aber dabei haben Sie es sich doch - ich darf das ganz nüchtern feststellen zu einfach gemacht. Diese allgemeinen Menschenrechte heißen ja nicht nur Recht auf Leben, Recht auf Gesundheit, wie sie Art. 2 Abs. 2 unseres Grundgesetzes garantiert, sondern sie sind vor allem anderen das, was in Art. 1 unseres Grundgesetzes steht, der Grundwert schlechthin, die Fundamentalnorm katexochen, nämlich:
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Das steht vor allem. Diese Würde des Menschen steht auch noch vor dem Schutz der Güter des Menschen, auch der Güter, die in Art. 2 geschützt sind. Was heißt das? Die fundamentale Kollision, um die es hier geht, ist eben, diese Würde der Frau auf der einen Seite, ihre Menschenwürde - oder wie ich gestern gesagt habe: ihr Menschenrecht, d. h. ihr Recht auf verantwortliche Selbstbestimmung als Frau und Mutter -, zu achten und auf der anderen Seite das Recht des Kindes auf Leben zu schützen. Wenn wir uns nichts vormachen, müssen wir erkennen: Dieses letztere, das Lebensrecht des Kindes, schützt keine einzige hier zur Debatte stehende Regelung absolut, jede nur - da sind wir einig - mehr oder weniger relativ. Wenn Sie nicht nur auf die Normen blicken, sondern auf die Fakten, dann wird dieser Schutz noch relativer. Schon das geltende Recht ist zwar sehr restriktiv in seinem Indikationenkatalog, der richterrechtlich entwickelt worden ist, aber faktisch ist es mehr oder weniger gegenstandslos. Deshalb - und darauf kommt alles an - ist klar zu sehen, daß alle diese Bekundungen, in denen wir übereinstimmen, daß wir die Unantastbarkeit mensch6492
lichen Lebens bewahren wollen, immer zugleich im Zusammenhang mit dem Selbstbestimmungsrecht der Mutter zu sehen sind. Nur wenn man das in gleicher Weise sieht und klar sagt, daß es hier nur einen relativen Schutz des Lebens gibt, ebenso wie auch nur eine relative Achtung der Würde und damit der Selbstbestimmung der Mutter, stellt man sich ehrlich dem Austrag des Wertkonflikts, um den es hier geht.
Nun muß ich Ihnen doch vorwerfen, daß Sie in Ihrem letzten Gesprächsbeitrag zwar die eine Seite belichtet, ja überbelichtet haben, die andere aber doch ganz unterbelichtet, wenn nicht gar verdunkelt haben. Es geht, wenn man beide Seiten gleich deutlich sieht, um einen barbarischen, ich sage: brutalen Konflikt. Daran ändert keine der hier zur Debatte stehenden Regelungen etwas, ob nun restriktive oder extensive Indikationenregelung oder Fristenregelung.
Hier liegt - und das möchte ich am Schluß meines kurzen Beitrages klar herausstellen - in zweifacher Hinsicht der Grundunterschied unserer Wertüberzeugungen. Er liegt darin, daß wir stärker als Sie den Schutz des Lebensrechts in dieser Konfliktsituation, getreu dem Grundsatz, daß das Strafrecht nicht die Prima, sondern Ultima ratio der Sozialpolitik ist, vor allem anderen den moralischen Wertüberzeugungen der verantwortlichen Selbstbestimmung der Mutter überlassen und diese zu stärken suchen durch Beratung mit einem Arzt, aber auch durch Beratungsstellen, dabei zugleich aber auch auf die moralische Mitverantwortlichkeit der Gesellschaft setzen, die in dieser schweren Lage der Mutter Beistand leisten soll, damit sie aus diesem Konflikt wirklich unter höchstmöglicher Achtung des Rechts des Kindes auf Leben herauskommt.
Das Zweite ist, daß wir der Menschenwürde - und das heißt für uns: einem Leben nicht aus irgendeiner vorgegebenen oder gar aufgezwungenen Bestimmung, sondern aus freier, verantwortlicher Selbstbestimmung, einem Leben, in dem auch diese Frau Subjekt aus eigener Entscheidung ist und nicht ein unter fremdem Zwang stehendes Objekt, einen so hohen Rang geben - und das ist der Kern der Fristenregelung -, daß wir im Hinblick auf die ersten drei Monate dahin kommen, daß die Mutter nicht von Gesetzes wegen gezwungen werden darf, gegen ihren Willen ein Kind zu gebären. Hier liegt der Grundunterschied. Das ist nun keine indiviudalistische Position, ganz im Gegenteil; denn hier geht es nicht einfach darum, daß sich ein Individuum entscheidet, sondern eine Person, nämlich darüber, ob sie Mutter werden soll oder nicht. Das ist eine Grundentscheidung, die die Totalität ihrer Existenz erfaßt, ob sie jetzt Mutter wird oder nicht, oder ob sie jetzt nochmals Mutter wird oder nicht. Darauf kommt doch alles an. Dies muß auch - ich sage es - ihre eigene moralische Entscheidung unter der moralischen Mitverantwortung der Gesellschaft sein können.
({1})
Diesen Vorrang des aus der Menschenwürde fließenden Selbstbestimmungrechtes der Frau gegenüber allem anderen, auch dem Lebensrecht des Kindes, für eine bestimmte Frist herauszustellen, darum geht es uns.
Deshalb bedaure ich sosehr, bei aller Wirksamkeit einer solchen Argumentation, daß sie so einseitig Ihre Begründung auf Artikel 2 Absatz 2, das Lebensrecht des Kindes, abgestellt haben, und nur ganz am Rande das berührt haben, was für uns ja nun vor allem anderen steht, nämlich die Menschenwürde der Mutter.
({2})
Wenn wir dieser Überzeugung nicht wären, daß sie es ist, die diese Fristenlösung eigentlich moralisch legitimiert - ({3})
- Aber ja, ich bitte Sie! Aber ja hat das Kind eine Würde und ein Recht, aber zugleich hat ebenso die Mutter ihre Würde und ihr Recht, und allein darum rechten wir untereinander, wie dieser Konflikt mit dem Vorrang welcher Würde und welchen Rechts ausgetragen werden soll.
({4})
Ich habe Ihnen gesagt - gerade weil wir hier in den Grundwerten übereinstimmen -: Ihre Entscheidung vernachlässigt nach unserer Überzeugung die Menschenwürde und das Selbstbestimmungsrecht der Mutter, und das ist der Grund, warum Sie letztlich zu einer Indikationenregelung kommen und wir zu einer Fristenregelung, die allein das freie Selbstbestimmungsrecht der Mutter jedenfalls innerhalb einer gewissen Frist so achtet, wie es unserer und nicht nur unserer hier, sondern der überwiegenden Wertüberzeugung in unserer Bevölkerung entspricht.
Damit möchte ich schließen.
({5})
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Lenz ({0}).
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gegen Ende dieser Debatte möchte ich noch einmal kurz die Gründe zusammenfassen, die uns veranlassen, das Fristenmodell abzulehnen; die Ausführungen von Herrn Kollegen Maihofer geben mir dazu besonderen Anlaß.
Lassen Sie mich eine Bemerkung vorweg machen: Der Kollege Kleinert hat heute morgen Wert darauf gelegt, daß nicht von Lösung, sondern von Regelung gesprochen wird. Ich glaube, in dem Punkt sind wir alle uns hier einig. Hier gibt es nur unvollkommene Antworten auf Fragen. Nur gibt es manche Antworten, die ungenügend sind, und andere, die vielleicht gerade noch hinreichen.
Zum ersten Punkt möchte ich sagen: Die Fristenregelung kann die von ihr erwartete gesundheitspolitische Funktion nur erfüllen, wenn jeder
Dr. Lenz ({0})
Schwangerschaftsabbruch in den ersten drei Monaten als rechtlich gebilligt erscheint. Das ist ein kardinaler Punkt. Hier handelt es sich nicht darum, jemanden straffrei zu stellen, sondern hier handelt es sich darum, die Tötung ungeborenen Lebens als Bestandteil der Rechtsordnung einzuführen. Das haben wir inzwischen getan bei den sogenannten ergänzenden Maßnahmen, und der Bundesminister der Justiz hat vor weniger als einem Jahr hier gesagt, die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs bedeute zugleich seine volle Anerkennung durch die Rechtsordnung. Meine Damen und Herren, in Zukunft ist, wenn der Koalitionsentwurf hier durchgeht, Abtreibung erlaubt, und niemand wird die Frage, ob z. B. ein Arzt eine gesetzlich zugelassene Maßnahme im Rahmen seines Anstellungsvertrages noch verweigern darf, leicht beantworten können. Lippenbekenntnisse nützen da relativ wenig.
Zweiter Punkt: Durch diese Legalisierung und infolge der vermehrten Vornahme legaler Eingriffe wird das allgemeine Bewußtsein von der Schutzwürdigkeit des werdenden Lebens beeinträchtigt werden, und ich vermag in diesem Punkte ,dem Herrn Bundeskanzler, der jetzt nicht mehr da ist, in seinen Ausführungen, die er heute morgen hier gemacht hat, nicht zu folgen.
Herr Kollege würden Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Hirsch zulassen?
Herr Kollege Hirsch, ich möchte das - wie einige Vorredner - im Augenblick nicht tun.
Da die Dreimonatsgrenze nicht plausibel ist, würde sich eine solche veränderte Einstellung nicht allein auf die Frühschwangerschaft, sondern auch auf spätere Stadien ,der Schwangerschaft beziehen.
Drittens. Bei einer Freigabe des Schwangerschaftsabbruchs in den drei ersten Monaten wird die Gesamtzahl legaler und illegaler Eingriffe gegenüber dem derzeitigen Stand zunehmen. Dafür sprechen - und das hat, meine Damen und Herren, der Sonderausschuß für ,die Strafrechtsreform übereinstimmend festgestellt - die Erfahrungen in Osteuropa und in England und neuerdings in New York. In New York wird nach den Berichten geschätzt, dort seien etwa 30 % der gegenwärtigen Schwangerschaftsabbrüche eine Folge der Freigabe.
Dies ist gleichzeitig eine Antwort auf den Kollegen Maihofer, der hier die Frage nach der Wirksamkeit der strafrechtlichen Drohung aufgeworfen hat. Nach allem, was wir wissen, wirkt die strafrechtliche Drohung nicht vollkommen, aber sie wirkt jedenfalls besser als keine strafrechtliche Drohung. Und niemand wird zum Beispiel bei Kindesmißhandlungen - wo wir ja auch eine große Dunkelziffer haben - wegen dieser Dunkelziffer auf die absurde Idee kommen, die Kindesmißhandlung in Zukunft straffrei zu stellen, weil wir nicht alle Fälle vor den Kadi 'bringen können. Bessere Aufklärung
der Verbrechen ist hier das Notwendige, nicht etwa deren Legalisierung.
({0})
Im übrigen, meine Damen und Herren, wissen wir, daß diese Argumentation auch in den Reihen der SPD-Fraktion unterstützt wird; der Kollege Dr. Müller-Emmert hat das am 17. Mai 1973 hier ausgeführt.
Viertens. Ob die Schwangerschaft zur Zeit des Abbruchs drei Monate alt ist oder älter, kann man nicht sicher feststellen. Da im übrigen schon jetzt legale und illegale Eingriffe ganz überwiegend vor Ende des dritten Monats vorgenommen werden, stellt das mit einer Dreimonatsfrist verbundene Fristenmodell praktisch eine fast volle Freigabe des Schwangerschaftsabbruchs dar. Meine Damen und Herren, für die Behauptung, die völlige Freigabe des Schwangerschaftsabbruchs sei die beste Methode, um das ungeborene Leben zu erhalten, für diese kühne Behauptung ist 'hier nicht ein einziges zugkräftiges und durchschlagendes Argument vorgetragen worden.
({1})
Ich kann nur bedauern, daß der Herr Bundeskanzler nicht da ist, denn er hat diese Auffassung ja offenbar vor drei oder vier Jahren geteilt. Er hat uns hier heute mitgeteilt, daß er sie heute nicht mehr unterstützt. Meine Damen und Herren, in einer solchen Lage befinden wir uns: daß die Entscheidungen, die hier getroffen werden, im Laufe der Zeit außerordentlich starken Beurteilungswandlungen unterliegen. Ich werde auf diesen Punkt noch einmal zurückkommen.
Fünftens. Ein weiterer Punkt, der in der Diskussion eine große Rolle gespielt hat, war die Frage der Gesundheitsgefahr für die Mutter. Natürlich wird es, wenn man die Freigabe der Schwangerschaft nicht mehr strafbar macht, keine illegalen Eingriffe mehr geben, und die mit diesen Eingriffen verbundene Gesundheitsgefahr wird der Natur der Sache nach zurückgehen.
Herr Kollege, würden Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dürr zulassen?
Herr Präsident, ich hatte bereits gesagt, daß ich das jetzt nicht tun werde.
Dann gilt 'das für alle weiteren Zwischenfragen.
Mit der Zunahme der Gesamtzahl der Eingriffe entstehen jedoch andererseits neue gesundheitliche Risiken, denn auch der legale Eingriff ist nicht ungefährlich. Dazu finden wir im Bericht des Kollegen de With, der die Mehrheitsmeinung wiedergibt, eindrucksvolle statistische Zahlen.
Dr. Lenz ({0})
Sechstens. Eine Vorschrift, wonach der Eingriff nur nach dem Aufsuchen einer Beratungsstelle zulässig ist, wird die Zunahme der Eingriffe nicht verhindern können. Die Vorschrift wird entweder nicht beachtet werden, oder die Beachtung wird als bloße Formalie erscheinen. Der Kollege Köster hat in seinem Bericht darauf aufmerksam gemacht, was eine Strafandrohung gegen unbegründete Abtreibung gerade auch für die Beratung leisten kann. Wie er mitteilt, sind manche Frauen Vernunftgründen nicht zugänglich, solange ihnen die Möglichkeit zu einem legalen Schwangerschaftsabbruch gegeben ist. Erst wenn ihnen der Weg dazu versperrt sei, seien sie bereit, auf die Beratung einzugehen und Hilfe anzunehmen. Deshalb ist die neue Vorschrift in dem SPD/ FDP-Entwurf - ich glaube, es ist § 218 c - für meine Begriffe kein sinnvoller Beitrag zur Regelung deres Problems, denn er ist wirkungslos.
Siebentens. Nach Schätzungen ist die Hälfte aller Schwangerschaften zunächst unerwünscht. Die Freigabe des Eingriffs in den ersten drei Monaten führt dazu, daß sich die Frau unter Zeitdruck und in einem Zeitpunkt entscheiden muß, in dem ihr körperliches und seelisches Gleichgewicht ohnehin beeinträchtigt ist. In diesem Zustand ist sie in besonderem Maße dem Druck des Mannes oder der Eltern oder sonstiger Umgebung ausgesetzt, die oft aus Eigennutz an einem Schwangerschaftsabbruch interessiert sind. Ich darf in dem Zusammenhang darauf hinweisen, daß wir im Jahre 1969 ein Unehelichenrecht hier beschlossen haben, das eine praktisch unbegrenzte Haftung des nichtehelichen Vaters für seinen Abkömmling vorsieht. In dieser Lage frage ich mich, wer die moralische Kraft aufbringt - und ich frage das jeden einzelnen von uns -, angesichts einer unbegrenzten Haftung sowohl der Höhe als auch der Zeit nach nicht einen legalen Druck auf die werdende Kindesmutter auszuüben, sich des Kindes durch Abtreibung zu entledigen, wenn das durch die Rechtsordnung gebilligt wird.
({1})
Achtens. Die Forderung, die Frau müsse in freier Eigenverantwortung über das ungeborene Kind entscheiden, widerspricht unserer derzeitigen allgemeinen gesellschaftlichen Entwicklung. Die Vorstellung, meine Damen und Herren von der sozialdemokratischen Fraktion, jeder müsse über den, der von ihm abhängig ist, auch Verfügungsgewalt haben, ist schlicht reaktionär. In allen Bereichen des Lebens gehen wir zu Recht den umgekehrten Weg: Abhängigkeiten sollen beseitigt werden und durch das Zwischenschalten von Instanzen objektiviert werden. Deshalb fordern wir die Einschaltung einer Gutachterstelle. Es ist eben nicht zulässig, in einem Konflikt zwischen zwei menschlichen Lebewesen die Entscheidung über den Konflikt der einen und dazu noch der stärkeren Seite zuzuschieben und dann zu behaupten, man habe eine soziale Großtat vollbracht.
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Im Verhältnis der Mutter zum nicht geborenen Kind
ist die Mutter der stärkere und das Kind der
schwächere, ja der wehrlose Teil; das hat unser
Kollege Heck gestern sehr eindrucksvoll mit dem Bild von dem geborgenen und verborgenen Leben hier dargestellt. Deswegen braucht das ungeborene Leben einen Anwalt, einen Anwalt, der nicht nur reden, sondern auch handeln kann. Wenn in dem Entschließungsentwurf der Koalitionsparteien jetzt von dem Anwalt für das ungeborene Leben die Rede ist, so muß ich Ihnen sagen: Einen Anwalt im normalen bürgerlichen Leben stattet man mit mehr Vollmachten aus, als Sie diesen Anwalt durch Ihr Gesetz ausstatten wollen.
({3})
Lassen Sie mich noch ein weiteres sagen. Sie sprachen Herr Kollege Maihofer hat das getan - von der moralischen Mitverantwortung der Gesellschaft. Es ist mir schlechterdings unverständlich, Herr Kollege Maihofer, bei aller Hochachtung, wie Sie einem anonymen, diffusen, nicht abgegrenzten Kollektiv so etwas ähnliches wie Verantwortung aufbürden können. Verantwortung ist der Appell an den einzelnen, an seine sittliche Entscheidung und kann unmöglich an eine Gruppe mit einer unbestimmten Vielzahl von Personen gerichtet werden.
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Meine Damen und Herren, ungeborenes Leben ist Leben. Jede Unterbrechung der Schwangerschaft ist Tötung schuldlosen Lebens. Der Rechtsstaat hat die Aufgabe, Leben zu schützen. In der Regel wird er sein letztes Mittel, die Strafe, androhen müssen, um sich als Staat des Rechtes zu bewähren. Darauf hat unser verstorbener Kollege Dr. Adolf Arndt in einem schon mehrfach zitierten Artikel hingewiesen. Es ist mir nicht ganz verständlich gewesen, Herr Bundesminister der Justiz, daß Sie auf diesen in der Debatte mehrfach angesprochenen Ausspruch des Kollegen Dr. Arndt in Ihrer verfassungsrechtlichen Erörterung über Abtreibung und Rechtsstaat mit keinem Wort eingegangen sind.
({5})
Ich glaube, Herr Kollege Jahn, es ist keine Überspannung der Sorgfaltspflicht eines Debattenredners, wenn ich meine, Sie hätten Ihren berühmten Vorgänger in Ihrem Amt als parlamentarischer Geschäftsführer hier in die Betrachtung einbeziehen sollen.
Im übrigen hat Herr Kollege Jahn selber in der Debatte am 17. Mai aus seiner Verantwortung als Bundesminister der Justiz zu diesem Thema Stellung bezogen, und seine Beamten im Sonderausschuß für die Strafrechtsreform haben, wenn ich recht unterrichtet bin, entsprechende Erklärungen abgegeben: daß der Kollege Jahn - und er hat es ja heute wiederholt - im Ergebnis die Freigabe der Abtreibung auch während drei Monaten für verfassungsrechtlich nicht zulässig hält. Wir können also dieses Thema, glaube ich, aus dieser Debatte nicht herauslassen, weil es sowohl in der ersten Lesung wie auch im Sonderausschuß behandelt worden ist.
Das ist im übrigen keine Auffassung, die etwa Dr. Adolf Arndt oder Gerhard Jahn oder Herr Müller-Emmert oder andere als Einzelgänger vertreten,
Dr. Lenz ({6})
oder eine Auffassung, die neu ist in der Sozialdemokratischen Partei. Gustav Radbruch, der große Justizminister der Weimarer Zeit, der noch im Anfang der zwanziger Jahre im Reichstag einen Antrag auf Fristenregelung eingebracht hatte, hat im Jahre 1932 in Abkehr von seiner früheren Ansicht gesagt - ich zitiere wörtlich -:
Ich glaube jetzt, daß die völlige Freigabe der Abtreibung ohne Rücksicht auf das Vorliegen einer Indikation - wenn auch nur innerhalb der ersten drei Monate - ein mehr individualistischer als sozialer Gedanke ist.
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Ich möchte daher meinen - und ich habe die Ausführungen des Kollegen Kleinert heute morgen als Bestätigung empfunden -, daß die Fristenregelung ein Gedanke ist, der viel mehr zu einer individualistischen Partei wie der FDP paßt als zu einer sozial betonten Partei, als die sich die Sozialdemokratische Partei Deutschlands versteht. Es ist auch schon darauf hingewiesen worden, daß das Godesberger Programm einer Fristenlösung im Wege stehe.
Daß diese Gedanken nicht ganz und gar abwegig sind, ist durch die Tatsache bewiesen, daß die Bundesregierung selber in der letzten Wahlperiode einen Indikationenentwurf eingebracht hat. Der Bundeskanzler vertritt heute, wie wir gehört haben, nicht mehr die Auffassung, die damals in dem Regierungsentwurf zum Ausdruck kam. Aber selbst wenn er diese Auffassung nicht mehr vertritt, kann niemand einem Mitglied .der Sozialdemokratischen Partei Vorwurf machen, wenn es heute die Position vertritt, die sein Bundeskanzler und Bundesparteivorsitzender in der letzten Wahlperiode vertreten hat.
Wir würden es sehr begrüßen, wenn dieses Haus schließlich eine Regelung verabschieden könnte, die auf der Abwägung der widerstreitenden Interessen in jedem Einzelfalle beruht. Daß eine solche Regelung dem Hause nicht im üblichen Verfahren vorgelegt werden konnte, dafür trägt die sozialdemokratische Fraktion dieses Hauses ein gerüttelt Maß an Verantwortung. Ich darf in diesem Fall mit der Genehmigung der Frau Präsidentin zitieren, daß die Lage, in die wir in diesen Tagen gekommen sind, nicht etwa auf das zufällige Unvermögen des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform zurückzufahren ist, sondern eine Lage ist, die absichtlich, um nicht zu sagen: vorsätzlich von der größten Fraktion dieses Hauses herbeigeführt worden ist. Die Fraktion der SPD hat im Mai letzten Jahres beschlossen, daß im Strafrechtssonderausschuß und im mitberatenden Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit alle drei oder vier Gesetzentwürfe einzeln für sich durchberaten und mit einem Votum des Ausschusses versehen werden sollten. Sie ist damit bewußt und gewollt vom normalen parlamentarischen Verfahren abgewichen, meine Damen und Herren.
({8})
Wir sind - ich habe das betont - nicht der Auffassung, daß hier bereits alle Möglichkeiten zu einer Regelung erschöpft sein sollten, die auf der Güterabwägung in jedem Einzelfall beruht. Wir sind nicht rechthaberisch, meine Damen und Herren, wir wissen, daß wir keine Mehrheit in diesem Hause haben und niemandem unsere Ansichten aufzwingen können. Aber wir sind der Überzeugung, daß es für unser Land tragisch wäre, wenn die Tötung ungeborenen Lebens mit einer knappen Mehrheit freigegeben würde.
Wir haben heute hier gehört - mit achtbaren Gründen -, warum der Herr Bundeskanzler seine Meinung geändert hat. Wir haben gehört, daß der sozialdemokratische Justizminister Radbruch in dieser Frage seine Meinung geändert hat. Meine Damen und Herern, es wäre eine Tragik, wenn wenige Wochen nach der Verabschiedung dieses Gesetzes durch dieses Haus mit einer winzigen Mehrheit einige wenige ihre Meinung ändern sollten, aber als die Frucht eines zeitweiligen Entschlusses die Tötung ungeborenen Lebens für die Zukunft freigegeben würde. Ich darf an den Herrn Bundeskanzler appellieren, das nicht zuzulassen - genau aus der Erwägung heraus, die er hier angestellt hat: daß hier nichts beschlossen werden darf, was dem Frieden in diesem Lande abträglich ist. Eine solche Entscheidung, meine Damen und Herren, wäre dem Frieden in diesem Lande abträglich.
Wenn ich die Abstimmungsergebnisse von gestern sehe, könnte eine Indikationsregelung mit einer breiteren Mehrheit rechnen als die Fristenregelung. Ich wiederhole, was Bundesminister Jahn in der Sitzung vom 17. Mai letzten Jahres gesagt hat:
Deshalb sollten wir nach einer Gesetzesfassung suchen, die die relativ geringsten Nachteile aufweist. Eine möglichst breite Übereinstimmung in diesem Hause würde zur Glaubwürdigkeit der gefundenen Regelung beitragen.
Deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, richte ich die dringende Bitte an Sie, dazu heute den Weg in diesem Hause nicht endgültig zu verbauen.
({9})
Das Wort hat der Abgeordnete Professor Mikat.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Maihofer, Sie haben eine Frage an mich gerichtet, die ich in aller Kürze beantworten will, weil ich glaube, daß auch Sie ein Recht darauf haben, daß ich das hier vor dem Hohen Hause beantworte.
Ich hielt es für selbstverständlich, hier heute in der dritten Lesung auf all diejenigen Probleme, die gestern angesprochen worden sind und in denen wir uns ja einig sind - nämlich Hilfe für die Frauen, Schutzmaßnahmen, also diesen ganzen' positiven Katalog, Herr Maihofer, den ich für den eigentlich zentralen Aufgabenbereich halte, an dem gemessen das Strafrecht dann in der Tat flankierend ist -, nicht mehr eigens einzugehen.
Aber, Herr Maihofer, Sie haben mich gefragt, ob nicht doch in meiner Sicht das hohe Rechtsgut des
Art. 1 des Grundgesetzes, nämlich das der Menschenwürde, gegenüber dem Rechtsgut Leben des Art. 2 des Grundgesetzes verdunkelt worden sei. Nun will ich das aus ,der rein verfassungsrechtlichen Betrachtung hier lösen, nicht deshalb, weil ich das nicht für wichtig hielte - im Gegenteil, dazu wäre jetzt sehr viel zu sagen -; doch sollten wir dies hier nicht nur juristisch überfrachten, Herr Kollege Maihofer, sondern sollten dies auch anthropologisch, philosophisch sehen. Das werden Sie sicher nicht bestreiten. Ich habe auch einige Beiträge von Ihnen in Erinnerung, in denen Sie das nachdrücklich betont haben.
Menschenwürde ist ein Wort, das zwei Bestandteile hat: „Würde" und „Mensch". Würde kommt dem Menschen zugute, aber konstitutiv überhaupt ist doch, daß er lebt.
({0})
In diesem Sinne, Herr Maihofer, kann Dürig dann in der Tat in seinem Katalog sagen: Leben ist das elementarste Rechtsgut, weil es die konstitutive Bedingung für die Entfaltung der Würde ist.
Ich darf noch ein letztes sagen, Herr Maihofer. Ich weiß, daß es keinen Konflikt zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Frau und den Vorschriften des § 218, und zwar auch in der neuen Fassung, geben kann. Aber, Herr Maihofer, das Selbstbestimmungsrecht des Menschen ist nicht uneingeschränkt, sondern es stößt ja da an seine Grenze, wo es auf einen anderen stößt. Selbstbestimmungsrecht darf nicht zum Fremdbestimmungsrecht werden.
({1})
Und wo gibt es ein höheres Maß an Fremdbestimmung als im Töten?! Die Frage ist jetzt ganz einfach: Ist der noch nicht geborene Mensch ein anderer für die Mutter? Ich meine, ja. Es gehört wesentlich zu ihrer Menschenwürde, daß sie für einen gewissen Zeitraum ihres Lebens diejenige ist, der dieser andere dann auch zum Schutz anvertraut ist.
Man wird mir sagen können: Wieso redest du als Mann überhaupt über all diese Dinge? Ich glaube aber, wir rühren hier an eine tiefgreifende anthropologische Frage, nämlich die des Verhältnisses von Mensch zu Mensch. Die Mutter ist diejenige, die vielleicht doch diese Beziehung vom Ich zum Du, auch wenn das Du sich noch nicht artikulieren kann, erfährt. In dieser Feststellung, Herr Maihofer, beseitigen wir nicht alle Konfliktlagen, sagen aber nur: es handelt sich hier nicht um die Konkurrenz von Selbstbestimmungsrecht und Menschenrecht, sondern um die Einbindung auch des Selbstbestimmungsrechts jedes Menschen in das allgemeine Lebensrecht. Mehr wollte ich dazu nicht sagen.
Der Dialog, Herr Maihofer, zwischen uns wird weitergehen müssen. Ich habe weder etwas ausgeblendet noch etwas verkürzt. Aber alleine das genannt zu haben, zeigt, wie schwer die Frage ist. Aber Rechte auf Kosten anderer Rechte? Selbstbestimmungsrecht auf Kosten des Lebensrechtes? - Nein, das ist nicht Humanität, sondern das hebt die Humanität auf.
({2})
Meine Damen und Herren, in der allgmeinen Aussprache habe ich keine Wortmeldungen mehr vorliegen. Wünscht noch jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall. Ich schließe die allgemeine Aussprache.
Ich rufe nun den Änderungsantrag der CDU/CSU auf Drucksache 7/2041 auf. Ich nehme an, die Debatte hat bereits der Begründung gedient. Wird noch eine gesonderte Begründung gegeben? - Dies wird nicht gewünscht.
Das Wort hat der Abgeordnete Dürr.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bitte zunächst, aus dem Verlauf der letzten Minuten der Debatte zwei Vorbemerkungen machen zu dürfen. Herr Kollege Lenz ({0}) hat mit Blick auf den Bundeskanzler und den Bundesjustizminister kritisiert, daß in dieser Legislaturperiode des Bundestages die Bundesregierung ihre Führungsfunktion gegenüber der Mehrheit des Bundestages nicht wahrgenommen habe und sozusagen nicht die Fahne vorangetragen habe.
({1})
Hierzu will ich zur Klarstellung eines sagen, und ich hoffe, ,daß dann auch mögliche Mißverständnisse aus der Welt geschafft sind. Es ist keine Schwäche, sondern es ist dankenswert und der Würde dieses Parlaments angemessen, wenn in einer gewichtigen Frage, die nicht nur Regierung und Sachverständige, sondern uns alle bewegt, das Parlament auch dadurch initiativ Wird, daß Initiativ-Anträge und nicht darunter auch ein Regierungsentwurf, die Grundlage unserer Entscheidung bilden.
({2})
Nun hat Herr Kollege Lenz ein zweites erwähnt: das, was er Kritik eines Beurteilungswandels genannt hat. Dazu eine ganz kurze Bemerkung, Herr Kollege Lenz. Wenn Sie einen Beurteilungswandel kritisieren, uns auf der anderen Seite aber die Kollegen Vogel und Mikat mit bewegenden Worten zum Brückenschlag auffordern, ,der ohne Beurteilungswandel nicht denkbar ist, dann paßt das beides nicht zusammen. Darüber muß man innerhalb Ihrer Fraktion noch nachdenken.
({3})
Herr Professor Mikat - das wird meine zweite Vorbemerkung - hat als Folgerung aus seinen Erklärungen gesagt, ,die Indikationenregelungsentwürfe seien einander näher. Das stimmt insofern, als die Notwendigkeit der Güterabwägung in diesen Entwürfen im Gesetz steht, bei dem Entwurf der Koalitionsfraktionen in die Verantwortung der Mutter und des Arztes gelegt ist, ohne daß sie im Gesetz genannt ist. Es stimmt aber nicht - und das ist das wesentliche - in dem Ausmaß der Rücknahme des staatlichen Strafanspruchs. So weit sind sich die Anträge aus den Reihen der Koalition einander näher, weil sie diesen Strafanspruch weiter zurücknehmen, um die Frauen aus der Situation des UnbeDürr
ratenseins und ,der Panik heraus ins Gespräch über Rat und Hilfe zu führen.
Die Folge dieser Rücknahme ist: der Staat und wir alle werden in die Pflicht genommen, alles Mögliche für den Schutz des Lebens zu tun. In diesem Bestreben, von Ihrer Seite aus das Möglichste für den Schutz des Lebens zu tun, haben Sie einen Entwurf auf der Grundlage der Indikationenregelung, nämlich den Ihrer Fraktionsmehrheit, heute wortgleich wieder eingebracht, wie er gestern zur Abstimmung stand. Dazu ist in der Debatte alles Nötige und vom einen oder anderen, vielleicht sogar von mir, ein Wort mehr als das Nötige gesagt worden. Er wurde von Herrn Vogel unter der Überschrift „Notwendigkeit des Brückenschlages" begründet. Herr Kollege Vogel, Ihr Aufruf zum Brückenschlag wäre überzeugender, wenn im CDU-Antrag von heute ein wenig von dem Brückenschlag sichtbar wäre. Aber es ist genau und haarscharf der gleiche Pfeiler, über den wir heute nacht nach 1 Uhr abgestimmt haben. Es ist dieser alte Pfeiler und kein Backstein mehr. Es ist die gleiche Alternative wie heute nacht, und Sie können kaum erwarten, daß das Ergebnis wesentlich anders sein wird als vor wenigen Stunden.
({4})
Herr Kollege Vogel, ein Letztes! Es ist natürlich nicht ohne Pikanterie, wenn Sie und der Herr Kollege Mikat bewegend zum Brückenschlag auffordern, aber selbstverständlich davon ausgehen, daß die auf der anderen Seite des Flusses mit dem Brückenschlag zu beginnen hätten.
({5})
Die Fraktion der Sozialdemokratischen Partei lehnt den Antrag ab.
Herr Kollege Dürr, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Vogel?
Herr Kollege Dürr, wissen Sie nicht genau, daß Sie hier wider besseres Wissen reden?
({0})
Herr Kollege Vogel, hätten Sie die Freundlichkeit, den Versuch zu machen, in Form einer weiteren Zwischenfrage, die ich Ihnen gerne gestatte, den Vorwurf aus der ersten Zwischenfrage zu begründen, weil ich ihn unverständlich finde?
({0})
Meine Damen und Herren, Wortmeldungen zur Aussprache liegen nicht mehr vor. Ich schließe die Aussprache.
Vor der Abstimmung liegen Wünsche auf Erklärung zur Abstimmung vor. Das Wort hat Frau Abgeordnete Huber.
Frau Präsidentin! Meine Herren und Damen! Nachdem in der gestrigen Generaldebatte die Argumente zur Reform des § 218 noch einmal vorgetragen worden sind und sich die Befürworter der vier verschiedenen Reformentwürfe in der Abstimmung zu ihrem jeweiligen Entwurf bekannt haben, ist deutlich geworden, daß, wie erwartet, keine der vorgeschlagenen Regelungen hier in diesem Hause bisher eine sichere Mehrheit hinter sich hat. Aus den vielen Reden des gestrigen Tages und auch ,aus dem, was wir heute morgen gehört haben, geht hervor, daß die in langwierigen und tiefgreifenden Überlegungen zu diesem ernsten Thema gewonnenen Positionen nicht zu einem Kornpromiß geführt werden können.
Ich selbst kann nur mit allem Nachdruck betonen, daß mir die erweiterte Indikationenregelung des Müller-Emmert-Entwurfes, den ich mit unterzeichnet habe, bei aller Unmöglichkeit, eine wirklich uneingeschränkt befriedigende Lösung zu finden, doch als die beste Regelung erscheint. Diesen meinen Standpunkt vertrete ich immer noch.
Nachdem der von mir vertretene Entwurf in der gestrigen zweiten Lesung jedoch nur 35 Stimmen erhalten hat, habe ich mich in die Situation gestellt gesehen, auch meine Verantwortung in der Frage zu überdenken, ob, da sich nun keine Verwirklichungschance für das von mir bevorzugte Modell, dessen Rahmen ich allerdings auch nicht unterschreiten möchte, ergeben, ob ich also nun will, daß als Alternative überhaupt keine Reform hier Platz greifen kann.
Maria Schlei hat gestern in ihrer Eingangsrede zur zweiten Lesung daran erinnert, daß die Sozialdemokraten vor 50 Jahren schon einmal ohne Erfolg einen Versuch unternommen haben, den § 218 zu reformieren. Wenn wir es mit dem Wort „Reform" ernst meinen - und das haben wir hier ja alle betont -, dann können wir nicht wünschen, daß noch einmal 50 oder mehr Jahre vergehen, ohne daß der § 218 geändert wird.
({0})
Diese Verantwortung wiegt nach meiner Auffassung schwerer als der gewiß ernst zu nehmende und nicht geringe Unterschied zwischen der Fristenregelung und dem von mir vertretenen Indikationenmodell. Um nicht alle Bemühungen scheitern zu lassen, habe ich mich daher mit einigen anderen Kollegen dazu entschlossen, mit meiner Stimme dazu beizutragen, daß wir heute hier nicht in eine ausweglose Situation geraten.
({1})
Ich bitte Sie, mir abzunehmen, daß mir das Votum für die Fristenregelung, welches ich nunmehr abgeben werde, nicht leichtfällt, aber ich habe mich gefragt, - ({2})
- Ich begründe auch das, was ich gestern schon getan :halbe, nachdem ich mich in der ersten Abstimmung - ({3})
- Ich finde das konsequent, weil ich gesehen habe, daß mein Entwurf nur 35 Stimmen bekommen hat, Herr Rawe.
({4})
Sie können feststellen, daß ich in der ersten Abstimmung für meinen Entwurf gestimmt habe,
({5})
aber ich habe jetzt gesagt, daß dieser Entwurf nur 35 Stimmen bekommen hat.
({6})
Meine Damen und Herren, das Wort hat Frau Huber. Ich bitte um Ruhe.
Ich habe gestern abend vor der zweiten Abstimmung das Wort begehrt, aber nicht mehr bekommen. Deshalb 'habe ich es jetzt genommen.
Ich habe mich jetzt also gefragt - um dies noch einmal zu sagen -, woran man sich stärker messen lassen muß: an der Grundsatztreue zu einem Vorschlag, der überhaupt keine Verwirklichungschance hat, oder an der Mitverantwortung dafür, daß überhaupt eine Reform zustande kommt.
({0})
Ich war nach der ersten Abstimmung bereit, ein Gesetz mit zu tragen, das weitergehend ist als meine Regelung, ich habe aber so lange für meine gekämpft, wie dies noch sinnvoll war.
Ich bedaure sehr, daß sich in den Koalitionsfraktionen für meine Vorstellung keine Mehrheit ergeben hat. Aber es würde auch mir unerträglich erscheinen, wenn wir aus dieser Beratung mit nichts anderem hinausgingen als mit Bedauern. Dies zu verantworten ist für mich auch eine Gewissensfrage.
({1})
Aus diesem Grunde habe ich mich unter Hintanstellung schwerer Bedenken für diese Reform entschieden. Dazu hat mich keinerlei Druck von irgendeiner Seite bewegt.
({2})
Keinerlei Druck - ich betone dies -, sondern ausschließlich mein Verständnis von meiner persönlichen Verantwortung in dieser Situation! Ich respektiere dabei voll und bitte alle um Verständnis dafür, daß nicht alle Kollegen meiner Gruppe diesen Schritt mitvollziehen können.
Persönlich möchte ich mich bei allen Kollegen meiner Fraktion für die Fairneß und Toleranz bedanken, der ich in dieser Diskussion begegnet bin.
({3})
Meine Damen und Herren, es liegen noch weitere Wortmeldungen zu Erklärungen vor. Ich glaube, wir sind es der Diskussion schuldig, daß wir diese Erklärungen mit Respekt anhören.
({0}) Das Wort hat Herr Eppler.
Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich wollte eigentlich gestern abend noch sprechen, kam aber nicht dazu, was durchaus verständlich ist. Ich bitte deshalb noch um ein kleines bißchen Geduld.
Aber ich darf zuerst doch noch eine Bemerkung machen, die ich nicht vorhatte. Bei allen Diskussionen in der Sozialdemokratischen Partei hat es sich seit jeher erwiesen, daß auch der geringste Versuch, Druck auszuüben, immer genau die gegenteilige Wirkung hat und daß hier - ({0})
- Meine Damen und Herren, wie Sie wissen, hat Herr Wehner immer erklärt, daß er es für seine Aufgabe ansieht, die Entscheidung für jeden Abgeordneten bis zum Schluß offenzuhalten, und dies ist ihm gelungen.
({1})
Sie wissen, meine Damen und Herren, daß ich den Entwurf, den die Minderheitsgruppe in der SPD vorgelegt hatte, immer für den erträglichsten gehalten habe und noch heute halte, allerdings nicht weil er angemessen mit dem fertig würde, was hier zur Debatte steht; das kann keiner der Entwürfe.
Wenn wir heute entscheiden müssen, dann deshalb, weil alle strafrechtlichen Vorschriften mehr oder minder unerträgliche Versuche sind, mit etwas fertig zu werden, was dem Strafrichter weithin entzogen ist. Daher war für mich von Anfang an die Frage nach der Beratung entscheidend. Ich hätte auch auf die Gefahr hin, daß überhaupt keine Regelung zustande kommt, keiner Fristenregelung zustimmen können, in der nur eine Beratung über das Wie eines Schwangerschaftsabbruchs und nicht auch über das Ob stattfindet. Daher habe ich meinen Freund Heinz Rapp bei seinen Bemühungen ermutigt, in letzter Minute noch deutlicher zu machen, was schon im Ausschuß eingefügt worden war, nämlich die obligatorische Beratung darüber, welche Hilfen es geben kann, wenn die Frau das tut, was wir doch wohl alle für das Richtige, das Normale ansehen, daß sie das Kind austrägt und zur Welt bringt. Für mich ist entscheidend, daß dies nun in einem befriedigenden Umfang gelungen ist.
Der strafrechtliche Schutz des ungeborenen Lebens wird immer wirkungsloser. Lassen Sie uns also
versuchen, ob eine Beratung, die der Frau helfen will, eine Chance für ihr Kind zu finden, dies nicht besser erreichen kann. Ich bin nicht optimistisch genug, meine Damen und Herren, zu behaupten, daß dies auf Anhieb gelingen müsse. Hier liegt mein Risiko bei dieser Entscheidung, so wie es Risiken bei jeder Entscheidung hier gibt.
Herr von Hassel hat gestern Erklärungen des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland zitiert. Vielleicht sollte man nicht verschweigen, was die Kasseler Synode der Evangelischen Kirche am 18. Januar dieses Jahres gesagt hat - ich zitiere -:
Die Synode stellt fest, daß zahlreiche Christen, auch Synodale der EKiD, einer Fristenregelung, die eine Beratung einschließt, den Vorrang geben. Sie weist darauf hin, daß es in ihrer Mitte allen Befürwortern einer Reform des § 218 um besseren Schutz des ungeborenen Lebens geht. Indikationenregelungen wie Fristenregelungen werfen ethische Probleme von großem Gewicht auf. Gerade deshalb hält die Synode es für falsch, wenn eine Fristenregelung als sittlich nicht vertretbar verurteilt wird. Jedoch kann ihre Mehrheit den Vorschlägen für eine Fristenregelung nicht zustimmen.
Meine Damen und Herren, ich zitiere dies nicht, weil sich irgend jemand hinter einem solchen Beschluß verstecken könnte. Keiner von uns kann die Last einer solchen Entscheidung auf irgend jemanden abwälzen. Und: Es geht hier nicht um ein christliches oder ein unchristliches Modell, sondern darum, daß sich Christen mit verschiedenen Ergebnissen zu diesem Thema herumplagen.
Nun hat das Fristenmodell nicht nur seine Gefahren, die ich nicht leugne, sondern auch seine Chancen. Es ist auch ein staatliches Angebot, ja, eine staatliche Aufforderung an die freien Kräfte in unserem Volk, von sich aus alles zu tun, um werdendes Leben durch andere als strafrechtliche Mittel zu schützen. Lassen Sie uns also alle zusammen helfen, damit die Frauen in unserem Lande eine Beratung finden, die nicht nur auf ihre Not eingeht, sondern die versucht, mit dieser Not anders als durch Schwangerschaftsabbruch fertig zu werden. Eine Gesellschaft, zumal eine Wohlstandsgesellschaft, die bei Konflikten jeweils empfiehlt, den einfachsten Weg des Schwangerschaftsabbruches zu wählen, eine Gesellschaft, die nicht versucht, den Frauen kurzfristig anders zu helfen und langfristig den Ursachen solcher Konflikte zu Leibe zu rücken, wäre nichts, wofür ich arbeiten könnte. Daher bin ich froh, daß in allen Entwürfen jetzt eine Statistik vorgesehen ist, die dieser Gesellschaft den Spiegel vorhalten soll, die zeigen soll, wo die Gründe liegen, die Frauen zum Schwangerschaftsabbruch treiben.
({2})
- Meine Damen und Herren, ich werde höchstens noch anderthalb Minuten sprechen. Ich bitte Sie, so lange noch zuzuhören.
Herr Kollege Eppler, bei allem Verständnis - wir sind in diesen
Tagen in vierlerlei Hinsicht sehr tolerant - muß ich Ihnen sagen: Es liegen noch drei weitere Wortmeldungen vor. Wir dürfen nicht eine neue Sachdebatte eröffnen,
({0})
so sehr wir alle miteinander Verständnis dafür haben, daß die Sache von der persönlichen Einstellung hier schwer zu trennen ist. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie Ihre Ausführungen ein bißchen kürzen könnten.
Frau Präsidentin, ich habe mich außerordentlich bemüht, hier nichts zu sagen, was noch eine Kontroverse auslösen könnte.
({0}) - Nein, das habe ich nicht getan.
Eine Gesellschaft ist um so humaner, je weniger Frauen keinen anderen Ausweg als eine Unterbrechung der Schwangerschaft sehen. Lassen Sie uns also - unabhängig davon, wie wir heute stimmen - miteinander daran arbeiten, daß diese Zahl geringer wird, und zwar durch Beratung, durch Hilfe, durch das, was wir miteinander sozialpolitisch tun,
({1})
durch eine Gesellschaft, die es ,den Frauen leichter macht, entweder die Empfängnis eines Kindes zu verhindern oder das Kind anzunehmen. Wenn die Debatte über diesen Paragraphendies erreicht hat, war sie nützlich. Dann läßt sich die Entscheidung verantworten, die auch ich heute mit zu treffen bereit bin.
Meine Damen und Herren, ich glaube, wir sollten alle so abstimmen, als ob unsere eigene Stimme darüber entschiede, was Gesetz wird und was nicht. Daher ist mir diesmal in keiner Phase eine Enthaltung möglich gewesen. Daher habe ich zuerst für das Indikationenmodell und dann für die Fristenregelung gestimmt. Vor die Alternativegestellt - die ich gern verhindert hätte -, ob das Fristenmodell mit obligatorischer Beratung oder die eingeschränkte Indikationenregelung der CDU/CSU oder gar keine Reform Gesetz werden soll, ziehe ich die Fristenregelung vor.
({2})
Das Wort hat der Abgeordnete Scheu.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich stelle mich hundertprozentig hinter das, was mein Freund Eppler soeben ausgeführt hat, und kann mir deshalb Weiteres sparen bis auf die Schlußfolgerung.
({0})
- Warten Sie doch bitte ab. - Wir stehen doch
wohl alle vor einem Problem, bei dem sich die wenigsten voll trennen können von dem, was sie in
einem Leben erlebt und erfahren haben. Das gilt für alle vier Gesetzentwürfe.
Ich muß sagen, man kann sich bei dieser Frage zwar von den Überlegungen des Verstands leiten lassen, aber man kann nicht ausschalten, was man persönlich gerade in dieser schwierigen Frage an Erfahrungen gewonnen hat. Ich glaube sogar, es wäre unnatürlich, wenn man eine solche Ausschaltung vornähme oder vornehmen könnte. Deshalb erlaube ich mir, zunächst einige persönliche grundsätzliche Bemerkungen zu machen, die mich dazu geführt haben, mich bisher mit allen Kräften für das Indikationsmodell Müller-Emmert einzusetzen.
Da ist einmal - das sage ich nun wirklich in aller Offenheit und in allem Ernst - meine Herkunft. Meine verstorbene und von mir sehr geliebte Mutter war nicht nur ledig, sondern sie war 16 Jahre und 23 Tage alt, als ich auf die Welt kam. Zum zweiten darf ich erwähnen, daß meine eigenen neun Kinder aus der ersten Ehe alle verheiratet sind und mir zusammen 18 Enkel beschert haben,
({1})
,abgesehen von meinen drei kleinen Töchtern aus meiner jetzigen Ehe.
({2})
- Nun nehmen Sie das mit den Kindern nicht so wichtig. Das ist alles nur eine Erklärung.
Gewiß gab es da auch gelegentlich ein Kind, vornehmlich in meinen oder meiner Söhne und Töchter jüngeren Jahren, das nicht so präzis geplant war. Aber alle sind sie dann willkommen geheißen worden, und alle sind sie groß geworden.
({3})
Schließlich habe ich in über dreißig Jahren meines Lebens ungezählte Ehepaare oder ledige werdende Mütter beraten können. Ich habe dabei niemals zu einem Abortus raten können. Ich habe allerdings zugleich die innere Verpflichtung auf mich genommen, den Weg solcher Menschen mit Rat und Tat zu begleiten. In allen diesen Fällen ist das, mit einer einzigen Ausnahme, gutgegangen. Bei dieser Ausnahme hat der betreffende junge Mensch eine Abtreibung vornehmen lassen.
Meine Damen und Herren, alle diese Erfahrungen haben es mir nicht leicht gemacht, nun meinen bisherigen Widerstand gegen die Fristenregelung aufzugeben.
({4})
Der entscheidende Grund - ich wiederhole das, was Herr Eppler gesagt hat -geht in die Richtung, daß ich heute weiß, daß sich alle Stellen des Staates, der Kirchen und der Gesellschaft darum bemühen werden, in erster Linie die Beratung, die ein Teil des Gesetzes ist, in Richtung des Willens zum Kind zu verfolgen. Dafür werde ich mich weiter einsetzen. Das allein macht es mir möglich, mich nun wenigstens der Stimme zu enthalten.
({5})
Das Wort hat Herr Abgeordneter Rapp.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich hatte mich zu einem Diskussionsbeitrag zur dritten Lesung angemeldet. Es ist ein Betriebsunfall, daß ich nun auf eine Erklärung zur Abstimmung verwiesen sein soll. Vor diesem Betriebsunfall hätte man mich möglicherweise bewahren können. Es war meine Absicht, nicht nur meine Position hier kundzutun, sondern mich auch noch mit den Darlegungen von Herrn Professor Mikat und Herrn Vogel auseinanderzusetzen. Dies geht jetzt alles nicht. Ich kann es deshalb kurz machen. Ich habe mich dem anzuschließen, was meine Vorredner Frau Huber, Herr Eppler und Herr Scheu gesagt haben. Ich werde versuchen, das, was ich insgesamt sagen wollte, in anderer Weise noch publik zu machen.
({0})
Eine letzte Erklärung von Herrn Abgeordneten Dr. Schweitzer.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch ich befinde mich in der gleichen Lage wie meine Vorredner. Da ich gestern abend meine Wortmeldung aus Zeitgründen zurückgezogen habe, muß ich mich jetzt ganz kurz fassen.
Als einer der ursprünglich 27 Abgeordneten der SPD-Fraktion, die den sogenannten erweiterten Indikationsentwurf zur Reform des § 218 eingebracht haben, begründe ich hiermit mein Abstimmungsverhalten vor der Öffentlichkeit wie folgt:
1. Auch ich habe mir die jetzt von uns allen zu fällende Entscheidung weiß Gott nicht leichtgemacht. Das hat niemand von uns hier in diesem Hause. Das sollte vorab für die Öffentlichkeit immer wieder festgestellt werden, zumal dies uns alle hier in diesem Hause, wo immer wir stehen mögen, wie ich meine, wirklich miteinander verbindet.
2. In der Politik gilt es nach meiner theoretischen und praktischen Erkenntnis häufiger als wahrscheinlich in irgendeinem anderen Lebensbereich, Güterabwägungen vorzunehmen und sich dabei dann auch immer wieder zwischen zwei Übeln zu entscheiden. Erst recht trifft dies in solchen Fällen zu, in denen die von einem selbst als jeweils beste Möglichkeit angesehene Lösung nicht durchzusetzen gewesen ist.
Auch ich habe das erweiterte Indikationsmodell von Anfang an als den relativ besten oder - anders ausgedrückt - als den am wenigsten schlechten Gesetzentwurf zur Reform eines Paragraphen in unserem Strafgesetzbuch angesehen, dessen außerordentlich gravierende Unzulänglichkeiten von niemandem hier bestritten wurden. Der von mir unterstützte Gesetzentwurf unterlag im ersten Durchgang der zweiten Lesung in einem speziellen Abstimmungsverfahren, gegen das ich im übrigen aus grundsätzlichen Erwägungen in meiner eigenen Fraktion und dann auch bei meiner Gegenstimme zu Beginn der zweiten Lesung im Plenarsaal selber Bedenken angemeldet hatte. In dem Stadium der Abstimmungsprozedur des Stichentscheids in der zweiten Lesung entschied ich mich dann zu einer Stimmenthaltung in der vagen, aber nicht völlig abDr. Schweitzer
wegigen Hoffnung, daß sich in der dritten Lesung unser 27er-Entwurf auf dem Wege von Änderungsanträgen doch noch würde durchsetzen' lassen und daß dadurch dazu beigetragen werden könnte, den Riß, der sich jetzt vielleicht durch unsere Bevölkerung ziehen könnte, abzumildern.
Nachdem diese Hoffnung begraben werden mußte, stimme ich jetzt in der dritten Lesung ebenfalls trotz schwerer Bedenken für das von mir nunmehr als das kleinere Übel angesehene Fristenmodell, weil ich meine, daß in einer so ernsten Schicksalsfrage zum Schluß jedenfalls von mir mit Ja oder Nein votiert werden muß. Diese Lösung ist für mich deshalb das kleinere Übel, weil die Alternative jetzt nur die gewesen wäre, auf unabsehbare Zeit überhaupt zu keiner Reform des § 218 zu kommen. Erleichtert wurde mir diese nach wirklich sehr langer Prüfung getroffene Entscheidung nicht zuletzt durch die Bestimmungen über das Beratungsgebot, wie es durch den Änderungsantrag meines Kollegen Rapp hier möglich geworden ist.
3. Nach wie vor halte ich es für außerordentlich ernst und bedauerlich, daß insbesondere durch zum Teil unsachliche öffentliche Verlautbarungen verschiedener Gremien ,gerade der römisch-katholischen Amtskirche in den letzten Wochen und Monaten die Gefahr einer Aufspaltung unseres Volkes in mindestens zwei, wenn nicht sogar drei Lager, in dieser jede Bürgerin und jeden Bürger persönlich berührenden Frage eher vergrößert als abgebaut wurde. Ich muß dies hier im Rahmen meiner Erklärung zur Abstimmung feststellen, meine Damen und Herren, weil auch ich mich durch die Unzahl solcher Veröffentlichungen und Erklärungen unter Druck gesetzt fühlte. Ich darf hinzufügen: ich das möchte
ich auch mit großem Ernst sagen - kann nur hoffen, daß sich diese katholische Amtskirche um eine situations-ethische Anpassung ihrer moraltheologischen Doktrin an die unausweichlichen und damit ja letzten Endes auch gottgewollten Gegebenheiten unseres überbevölkerten Planeten am Ende dieses Jahrhunderts bemüht.
({0})
Mit großem Ernst darf ich sagen: Ich fühle mich bei meiner Stimmabgabe - damit komme ich jetzt zum Schluß - zumindest als evangelischer Christ durch die Tatsache bestärkt, daß sich meine eigene Kirche, die Evangelische Kirche in Deutschland, zu dieser Frage in letzter Zeit, insbesondere im Rahmen ihrer Strafrechtskommission, sehr viel differenzierter geäußert hat und damit auch nach meiner festen Überzeugung den vielen bedrängten Frauen, um die es uns schließlich bei unserer heutigen Entscheidung geht, eine echte seelsorgerische Hilfe hat zuteil werden lassen.
4. Diese unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger können davon überzeugt sein - was diese Debatte ja gottlob auch bewiesen hat -, daß niemand von uns, niemand überhaupt, und auch ich nicht als einer der in dieses Haus auf Zeit gewählten Repräsentanten dieses Volkes, auch nur im geringsten von einem Kernstück abendländischer Rechtsauffassung abgeht, wonach geborenes wie ungeborenes Leben grundsätzlich unter dem Schutz des Staates steht.
Ich persönlich möchte abschließend heute für mich in Anspruch nehmen dürfen, daß ich mich zu meiner jetzt zu vollziehenden Endentscheidung zugunsten des sogenannten Fristenmodells nicht etwa aus Gründen der Parteiräson, schon gar nicht aus Sorge vor irgendwelchem angeblich existierenden innerparteilichen Basisdruck durchgerungen habe, sondern vielmehr aus der in dieser Erklärung angedeuteten Notwendigkeit heraus, mich für das kleinere von zwei rechtspolitischen und sozialpolitischen Übeln entscheiden zu müssen, und zwar in Übereinstimmung etwa mit dem Diktum meines Bonner Kollegen der Jurisprudenz Hans Welzel, der in einem Aufsatz „Gesetz und Gewissen" schon 1960 generell feststellte - mit diesem Zität möchte ich meine persönliche Erklärung zur Abstimmung abschließen; ich zitiere mit Genehmigung der Frau Präsidentin -:
Das Gesetz muß sich auf die elementare Regelung des Gemeinschaftslebens beschränken. Es muß sich damit begnügen, ethisches Minimum zu sein.
Dieses ist ja heute wiederholt angesprochen worden.
Je mehr es versucht, eine bestimmte Weltanschauung durch sein Sanktionssystem durchzusetzen, um so stärker wird es mit dem Gewissen der einzelnen in Konflikt geraten. Aus diesem Grunde - um des Schutzes des individuellen Gewissens willen - muß der Staat verhindern, die Gesetzgebung in die Hand derer fallen zu lassen, die sie zur gewaltsamen Durchsetzung einer bestimmten Weltanschauung, gleichgültig welcher, benutzen wollen.
({1})
Vizepräsident, Frau Funcke: Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 7/2041. Die SPD-Fraktion hat namentliche Abstimmung beantragt. Wir haben zwei Urnen aufgestellt, doch können die Stimmkarten unabhängig von der Farbe in jede geworfen werden. Jeder möge an die nächste Urne gehen. Ich bitte die Schriftführer, sich dorthin zu begeben.
Das Ergebnis der Abstimmung liegt vor. Insgesamt haben 489 uneingeschränkt stimmberechtigte Abgeordnete und 22 Berliner ihre Stimme abgegeben. Mit Ja haben gestimmt 217 uneingeschränkt stimmberechtigte Kollegen und 6 Berliner Abgeordnete, mit Nein 267 uneingeschränkt stimmberechtigte und 15 Berliner Abgeordnete. Enthalten haben sich 5 uneingeschränkt stimmberechtigte Abgeordnete und 1 Berliner Abgeordneter.
Endgültiges Ergebnis
Abgegebene Stimmen 489 und 22 Berliner Abgeordnete; davon
ja: 217 und 6 Berliner Abgeordnete,
nein: 267 und 15 Berliner Abgeordnete,
enthalten: 5 und 1 Berliner Abgeordneter.
Vizepräsident Frau Funcke
Ja
CDU/CSU
Dr. Abelein Dr. Aigner Alber
von Alten-Nordheim
Dr. Althammer
Dr. Arnold Dr. Artzinger
Baier
Dr. Barzel
Dr. Becher ({2})
Frau Benedix
Benz
Berger
Bewerunge Biechele
Biehle
Dr. Dr. h. c. Birrenbach
Dr. von Bismarck
Dr. Blüm Blumenfeld
von Bockelberg
Böhm ({3})
Braun
Breidbach Bremer
Bremm
Dr. Burgbacher
Burger
Carstens ({4})
Dr. Carstens ({5})
Dr. Czaja Damm
van Delden Dr. Dollinger
Dr. Dregger Dreyer
Eigen
Eilers ({6}) Engelsberger
Entrup
Dr. Erhard Ernesti
Dr. Evers Ey
Dr. Eyrich Ferrang
Freiherr von Fircks
Franke ({7})
Dr. Franz Dr. Frerichs Dr. Früh
Dr. Fuchs Geisenhofer Gerlach ({8})
Gerster ({9})
Gewandt Gierenstein Dr. Gölter Dr. Götz
Dr. Gruhl Haase ({10})
Dr. Häfele Härzschel Dr. Hammans
Handlos
von Hassel
Hauser ({11}) Hauser ({12})
Dr. Hauser ({13})
Dr. Heck Höcherl
Hösl
Dr. Hornhues
Horstmeier Frau Hürland
Dr. Hupka Hussing
Jäger ({14})
Dr. Jahn ({15}) Dr. Jahn ({16})
Dr. Jenninger
Dr. Jobst
Josten Katzer Dr. Kempfler
Kiechle Kiep
Dr. h. c. Kiesinger
Dr. Klein ({17})
Dr. Klein ({18})
Dr. Klepsch
Dr. Kliesing
Dr. Köhler ({19})
Dr. Köhler ({20}) Köster
Krampe
Dr. Kraske
Dr. Kreile
Kroll-Schlüter
Freiherr
von Kühlmann-Stumm Lagershausen
Lampersbach
Leicht Lemmrich
Dr. Lenz ({21}) Lenzer
Link
Löher Dr. Luda
Lücker Dr. Marx
Maucher
Memmel
Dr. Mende
Dr. Mertes ({22}) Mick
Dr. Miltner
Milz
Möller ({23})
Dr. Müller ({24}) Müller ({25})
Dr. Müller-Hermann Mursch ({26}) Dr. Narjes
Frau Dr. Neumeister Niegel
Nordlohne
Dr.-Ing. Oldenstädt
Orgaß Pfeifer Picard Pieroth Pohlmann
Dr. Prassler
Dr. Probst
Rainer Rawe Reddemann
Frau Dr. Riede ({27}) Dr. Riedl ({28})
Dr. Ritgen
Dr. Ritz Röhner Rollmann
Rommerskirchen
Roser Russe Sauer ({29})
Sauter ({30})
Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein Dr. Schäuble
Schedl
Frau Schleicher Schmidhuber
Schmitt ({31})
Schmitz ({32})
Schmöle
Dr. Schneider
Frau Schroeder ({33}) Dr. Schröder ({34}) Schröder ({35}) Schröder ({36}) Schulte
({37})
Dr. Schulze-Vorberg
Dr. Schwörer
Seiters Solke
Dr. Freiherr
Spies von Büllesheim Spilker
Spranger
Springorum
Dr. Sprung
Dr. Stark ({38})
Dr. Starke ({39})
Graf Stauffenberg
Dr. Stavenhagen
Frau Stommel
Strauß Stücklen
Susset de Terra Thürk Tillmann Dr. Todenhöfer
Frau Tübler
Dr. Unland
Vehar
Frau Verhülsdonk
Vogel ({40})
Vogt
Dr. Waffenschmidt
Wagner ({41})
Dr. Wagner ({42})
Dr. Waigel
Dr. Wallmann
Frau Dr. Walz
Dr. Warnke
Wawrzik
Weber ({43})
Dr. Freiherr von Weizsäcker Werner
Frau Dr. Wex
Frau Will-Feld
Windelen
Wissebach
Dr. Wittmann ({44}) Dr. Wörner
Frau Dr. Wolf
Baron von Wrangel
Dr. Wulff
Zeyer
Ziegler
Dr. Zimmermann
Zink
Zoglmann
Berliner Abgeordnete
Dr. Gradl Kunz ({45})
Müller ({46})
Frau Pieser Straßmeir Wohlrabe
Nein
SPD
Adams Ahlers Dr. Ahrens
Amling Anbuhl Dr. Apel Arendt ({47})
Augstein Baack
Bäuerle Barche
Bahr
Dr. Bardens
Batz
Becker ({48}) Dr. Beermann Behrendt
Berkhan Biermann Blank
Dr. Böhme ({49}) Börner
Frau von Bothmer Brandt
Brandt ({50}) Bredl
Brück
Buchstaller
Büchler ({51}) Büchner ({52})
Dr. von Bülow Buschfort
Dr. Bußmann
Collet
Conradi Coppik
Dr. Corterier
Frau Däubler-Gmelin Dr. von Dohnanyi Dürr
Eckerland Dr. Ehmke Dr. Ehrenberg
Frau Eilers ({53}) Dr. Emmerlich
Dr. Enders Engholm Dr. Eppler Esters
Ewen
Dr. Farthmann Fellermaier
Fiebig
Dr. Fischer
Flämig
Frau Dr. Focke Franke ({54}) Frehsee
Friedrich Gansel
Geiger
Gerlach ({55}) Gerstl ({56}) Gertzen
Dr. Geßner
Glombig Dr. Glotz Gnädinger Grobecker Grunenberg
Dr. Haack Haar
Haase ({57})
Haase ({58}) Haehser,
Halfmeier Hansen Hauck
Dr. Hauff Henke
Hermsdorf Herold
Höhmann Hofmann Dr. Holtz Horn
Huonker Immer
Vizepräsident Frau Funcke Jahn ({59})
Jaschke
Jaunich
Dr. Jens
Junghans Junker
Kaffka
Kahn-Ackermann
Kater
Kern
Koblitz
Konrad
Kratz
Dr. Kreutzmann
Krockert Kulawig Lambinus Lange
Lattmann
Dr. Lauritzen Lautenschlager
Leber
Lemp
Lenders
Liedtke
Löbbert
Lutz
Mahne
Marquardt Marschall Matthöfer Frau Meermann
Dr. Meinecke ({60}) Meinicke ({61}) Möhring
Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller Müller ({62})
Müller ({63})
Müller ({64})
Müller ({65})
Nagel
Neumann Dr. Nölling Dr.-Ing. Oetting
Offergeld Frau Dr. Orth
Freiherr
Osturan von der Leye Pawelczyk
Peiter
Dr. Penner Pensky
Polkehn Porzner
Rapp ({66})
Rappe ({67})
Ravens
Reiser
Reuschenbach
Richter
Frau Dr. Riedel-Martiny Rohde
Rosenthal Sander
Saxowski
Dr. Schachtschabel Schäfer ({68})
Dr. Schäfer ({69}) Scheffler
Frau Schimschok
Schinzel Schirmer Schlaga
Schluckebier
Dr. Schmidt ({70}) Schmidt ({71}) Schmidt ({72})
Schmidt ({73}) Schmidt ({74}) Schmidt ({75})
Dr. Schmitt-Vockenhausen Dr. Schmude
Dr. Schöfberger Schonhofen Schreiber Schulte ({76})
Schwabe
Dr. Schwencke
Seefeld
Seibert
Simon
Simpfendörfer
Dr. Slotta Dr. Sperling
Spillecke
Staak ({77})
Stahl ({78})
Dr. Stienen Suck
Sund
Frau Dr. Timm
Tönjes
Urbaniak Vahlberg Vit
Dr. Vogel ({79}) Vogelsang
Walkhoff Waltemathe
Walther
Dr. Weber ({80})
Wehner Wende
Wendt
Dr. Wernitz Westphal Dr. Wichert
Wiefel
Wienand Wilhelm Wischnewski
Dr. de With
Wittmann ({81}) Wolf
Wolfram Wrede
Würtz
Wüster
Wuttke
Wuwer
Zander
Zebisch Zeitler
Berliner Abgeordnete
Bühling
Dr. Dübber
Egert
Frau Grützmann
Heyen
Löffler Mattick Dr. Schellenberg
Frau Schlei
Schwedler
Sieglerschmidt
Wurche
CDU/CSU
Dr. Kunz ({82}) Berliner Abgeordnete
Frau Berger ({83}) Dr. Schulz ({84})
FDP
Dr. Achenbach
Dr. Bangemann Baum
Dr. Böger
Christ Engelhard
Ertl
Gallus Geldner
Graaff Groß
Grüner
Hölscher
Hoffie Jung
Kirst
Krall
Dr. Graf Lambsdorff Logemann
Frau Lüdemann
Dr. h. c. Maihofer Mertes ({85}) Mischnick Möllemann
Moersch
Ollesch Opitz
Ronneburger Scheel
Schmidt ({86}) von Schoeler
Frau Schuchardt Spitzmüller
Dr. Vohrer
Dr. Wendig Wurbs
Zywietz
Berliner Abgeordnete Hoppe
Enthaltungen
SPD
Metzger
Dr. Müller-Emmert
CDU/CSU
Dr. Becker ({87}) Pfeffermann
Volmer
Berliner Abgeordneter Amrehn
Damit ist der Antrag abgelehnt.
Wir kommen nunmehr zur Schlußabstimmung über den Entwurf Drucksache 7/1981 ({88}). Es ist interfraktionell namentliche Abstimmung vorgesehen. Ich eröffne die namentliche Abstimmung. Haben alle Kollegen Ihre Stimme abgegeben? - Dann schließe ich die Abstimmung und bitte, mit der Auszählung zu beginnen.
Meine Damen und Herren, ich darf die Pause dazu benutzen, um unserem Kollegen Schöfberger zu gratulieren. Er ist in diesen Stunden Vater geworden.
({89})
Wir gratulieren herzlich und wünschen der Mutter und dem Sohn alles Gute.
Ich gebe das Ergebnis der Abstimmung bekannt. Abgestimmt haben 489 uneingeschränkt stimmberechtigte Abgeordnete und 22 Berliner Abgeordnete. Mit Ja haben 247 uneingeschränkt stimmberechtigte Abgeordnete und 14 Berliner Abgeordnete gestimmt, mit Nein 233 uneingeschränkt stimmberechtigte Abgeordnete und 7 Berliner Abgeordnete. Enthalten haben sich 9 uneingeschränkt stimmberechtigte Abgeordnete und 1 Berliner.
Endgültiges Ergebnis
Abgegebene Stimmen 489 und 22 Berliner Abgeordnete; davon
ja: 247 und 14 Berliner Abgeordnete,
nein: 233 und 7 Berliner Abgeordnete,
enthalten: 9 und 1 Berliner Abgeordneter.
Vizepräsident Frau Funcke
Ja
SPD
Adams
Dr. Ahrens Amling
Anbuhl
Dr. Apel
Arendt ({90}) Augstein
Baack
Bäuerle
Barche
Bahr
Dr. Bardens Batz
Becker ({91})
Dr. Beermann
Behrendt Berkhan
Biermann Blank
Dr. Böhme ({92}) Börner
Frau von Bothmer
Brandt ({93})
Bredl
Brück
Buchstaller Büchler ({94})
Büchner ({95})
Dr. von Bülow
Buschfort
Dr. Bußmann
Collet
Conradi
Coppik
Dr. Corterier
Frau Däubler-Gmelin
1 Dr. von Dohnanyi Eckerland
Dr. Ehmke
Dr. Ehrenberg
Frau Eilers ({96})
Dr. Emmerlich
Dr. Enders Engholm Dr. Eppler Esters
Ewen
Fellermaier Dr. Fischer Flämig
Frau Dr. Focke
Franke ({97})
Frehsee
Friedrich Gansel
Geiger
Gerstl ({98})
Gertzen
Dr. Geßner Glombig Dr. Glotz Gnädinger Grobecker Grunenberg Dr. Haack Haar
Haase ({99})
Haase ({100}) Halfmeier
Hansen
Hauck
Dr. Hauff Henke
Hermsdorf Herold
Höhmann Hofmann
Dr. Holtz Horn
Huonker Immer
Jaschke Jaunich Dr. Jens Junghans Junker Kaffka Kahn-Ackermann
Kater
Kern
Koblitz Konrad Kratz
Dr. Kreutzmann
Krockert Kulawig Lambinus Lange
Lattmann
Dr. Lauritzen Lautenschlager
Lenders
Liedtke Löbbert Lutz
Mahne Marquardt
Marschall
Matthöfer
Frau Meermann
Dr. Meinecke ({101}) Meinicke ({102}) Möhring
Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller Müller ({103})
Müller ({104})
Müller ({105}) Müller ({106}) Nagel
Neumann
Dr.-Ing. Oetting
Offergeld
Frau Dr. Orth
Freiherr
Ostman von der Leye Pawelczyk
Peiter
Dr, Penner
Pensky Polkehn Porzner Rapp ({107})
Rappe ({108}) Ravens
Reiser
Reuschenbach
Richter
Frau Dr. Riedel-Martiny Rohde
Rosenthal
Sander Saxowski
Dr. Schachtschabel Schäfer ({109})
Dr. Schäfer ({110}) Scheffler
Frau Schimschok
Schinzel Schirmer
Schlaga Schluckebier
Dr. Schmidt ({111}) Schmidt ({112}) Schmidt ({113}) Schmidt ({114}) Schmidt ({115})
Schmidt ({116}) Dr. Schmude
Dr. Schöfberger Schonhofen
Schreiber
Schulte ({117}) Schwabe
Dr. Schwencke Seefeld
Seibert Simon
Simpfendörfer
Dr. Slotta
Dr. Sperling
Spillecke
Staak ({118}) Stahl ({119})
Suck
Sund
Frau Dr. Timm
Tönjes Urbaniak
Vahlberg
Vit
Vogelsang
Walkhoff
Waltemathe
Walther
Dr. Weber ({120}) Wehner
Wende
Dr. Wernitz
Westphal
Wiefel Wienand Wischnewski
Dr. de With Wittmann ({121}) Wolf
Wolfram
Wrede Würtz Wüster Wuttke Wuwer Zander Zebisch Zeitler
Berliner Abgeordnete
Bühling
Dr. Dübber
Egert
Frau Grützmann Heyen
Löffler
Mattick
Dr. Schellenberg
Frau Schlei Schwedler
Wurche
CDU/CSU
Berliner Abgeordnete
Frau Berger ({122}) Dr. Schulz ({123})
FDP
Dr. Achenbach Dr. Bangemann Baum
Dr. Böger
Christ
Engelhard
Frau Funcke Gallus
Geldner
Graaff
Grüner
Dr. Hirsch Hölscher
Hoffie
Jung
Kirst
Krall
Dr. Graf Lambsdorff Logemann
Frau Lüdemann
Dr. h. c. Maihofer
Mertes ({124}) Mischnick Möllemann Moersch
Opitz
Ronneburger Scheel
Schmidt ({125})
von Schoeler Frau Schuchardt Spitzmüller
Dr. Vohrer Dr. Wendig Wurbs
Zywietz
Berliner Abgeordneter Hoppe
Nein
SPD
Fiebig
Leber
Lemp
Dr. Müller-Emmert
Dr. Nölling
Dr. Schmitt-Vockenhausen Dr. Stienen
Wilhelm
CDU/CSU
Dr. Abelein Dr. Aigner Alber
von Alten-Nordheim
Dr. Althammer
Dr. Arnold Dr. Artzinger Baier
Dr. Barzel
Dr. Becher ({126})
Dr. Becker ({127})
Frau Benedix Benz
Berger
Bewerunge Biechele
Biehle
Dr. Dr. h. c. Birrenbach Dr. von Bismarck
Dr. Blüm
Blumenfeld
von Bockelberg
Böhm ({128})
Braun
Breidbach Bremer
Bremm
Dr. Burgbacher
Burger
Vizepräsident Frau Funcke Carstens ({129})
Dr. Carstens ({130})
Dr. Czaja Damm
van Delden Dr. Dollinger
Dr. Dregger Dreyer
Eigen
Eilers ({131}) Engelsberger
Entrup
Dr. Erhard
Erhard ({132}) Ernesti
Dr. Evers Ey
Dr. Eyrich Ferrang
Freiherr von Fircks
Franke ({133})
Dr. Franz Dr. Frerichs
Dr. Früh Dr. Fuchs Geisenhofer
Gerlach ({134})
Gerster ({135})
Gewandt Gierenstein Dr. Gölter Dr. Götz Dr. Gruhl Haase ({136})
Dr. Häfele Härzschel Dr. Hammans
Handlos von Hassel
Hauser ({137}) Hauser ({138})
Dr. Hauser ({139})
Dr. Heck Höcherl Hösl
Dr. Hornhues
Horstmeier Frau Hürland
Dr. Hupka Hussing Dr. Jaeger
Jäger ({140})
Dr. Jahn ({141}) Dr. Jahn ({142})
Dr. Jenninger
Dr. Jobst Josten
Katzer
Dr. Kempfler
Kiechle Kiep
Dr. h. c. Kiesinger
Dr. Klein ({143})
Dr. Klein ({144})
Dr. Klepsch
Dr. Kliesing
Dr. Köhler ({145})
Dr. Köhler ({146}) Köster
Krampe
Dr. Kraske Dr. Kreile Kroll-Schlüter
Freiherr
von Kühlmann-Stumm Dr. Kunz ({147}) Lagershausen
Lampersbach
Leicht
Lemmrich
Dr. Lenz ({148}) Lenzer
Link
Löher
Dr. Luda Lücker Dr. Marx
Maucher
Memmel Dr. Mende
Dr. Mertes ({149}) Mick
Dr. Miltner
Milz
Möller ({150})
Dr. Müller ({151}) Müller ({152})
Dr. Müller-Hermann Mursch ({153}) Dr. Narjes
Frau Dr. Neumeister Niegel
Nordlohne
Dr. -Ing. Oldenstädt
Orgaß Pfeffermann
Pfeifer Picard Pieroth Pohlmann
Dr. Prassler
Dr. Probst
Rainer Rawe
Frau Dr. Riede ({154}) Dr. Riedl ({155})
Dr. Ritgen
Dr. Ritz Röhner Rollmann
Rommerskirchen
Roser Russe Sauer ({156})
Sauter ({157})
Prinz zu SaynWittgenstein-Hohenstein Dr. Schäuble
Schedl
Frau Schleicher Schmidhuber
Schmitt ({158}) Schmitz ({159}) Schmöle
Dr. Schneider
Frau Schroeder ({160}) Dr. Schröder ({161}) Schröder ({162}) Schröder ({163}) Schulte
({164})
Dr. Schulze-Vorberg
Dr. Schwörer
Seiters Solke Dr. Freiherr
Spies von Büllesheim Spilker
Spranger
Springorum
Dr. Sprung
Dr. Stark ({165})
Dr. Starke ({166})
Graf Stauffenberg
Dr. Stavenhagen
Frau Stommel
Strauß Stücklen
Susset
de Terra
Thürk Tillmann
Dr. Todenhöfer
Frau Tübler
Dr. Unland
Vehar
Frau Verhülsdonk Vogel ({167}) Vogt
Volmer
Dr. Waffenschmidt Wagner ({168}) Dr. Wagner ({169}) Dr. Waigel
Dr. Wallmann
Frau Dr. Walz
Dr. Warnke
Wawrzik
Weber ({170})
Dr. Freiherr von Weizsäcker Werner
Frau Dr. Wex
Frau Will-Feld
Windelen
Wissebach
Dr. Wittmann ({171}) Dr. Wörner
Frau Dr. Wolf
Baron von Wrangel Dr. Wulff
Dr. Zeitel
Zeyer
Ziegler
Dr. Zimmermann
Zink Zoglmann
Berliner Abgeordnete
Amrehn
Dr. Gradl Kunz ({172})
Müller ({173})
Frau Pieser Straßmeir Wohlrabe
FDP
Ertl Ollesch
Enthaltungen
SPD
Ahlers
Dr. Farthmann Gerlach ({174}) Jahn ({175}) Metzger
Dr. Vogel ({176}) Wendt
Sieglerschmidt
Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.
Wir haben dazu noch den Entschließungsantrag vorliegen. Das Wort dazu wird nicht gewünscht. Ich möchte noch darauf hinweisen, daß auf Seite 2 eine Druckfehlerberichtigung notwendig ist: in der zweitletzten Zeile muß es statt „unehelichen Kindern" heißen: „nichtehelichen Kindern".
Es ist interfraktionell beantragt, diesen Entschließungsantrag dem Sonderausschuß für die Strafrechtsreform - federführend - und dem Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit zur Mitberatung zu überweisen. Wer diesem Überweisungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Bei einer Enthaltung so beschlossen.
Wir haben nun noch abzustimmen über den Antrag des Ausschusses, die während der Beratung eingegangenen Petitionen für erledigt zu erklären. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Es ist so beschlossen.
Ich rufe nunmehr Tagesordnungspunkt 3 auf:
Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 25. April 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über die Sozialversicherung von Arbeitnehmern, die in das Gebiet des anderen Staates vorübergebend entsandt werden
- Drucksache 7/1714 Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung ({177})
- Drucksache 7/1905 Berichterstatter: Abgeordneter Franke ({178})
({179})
Vizepräsident Frau Funcke
Das Wort wird nicht gewünscht. Ich rufe in zweiter Beratung die Art. 1, 2, 3, 4, Einleitung und Überschrift auf. Wir verbinden diese Abstimmung mit der Schlußabstimmung. Wer in der Schlußabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig so beschlossen.
Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:
Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 7. Juni 1968 betreffend Auskünfte über ausländisches Recht
- Drucksache 7/992 -
a) Bericht des Haushaltsausschusses ({180}) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
- Drucksache 7/2033 - Berichterstatter: Abgeordneter Simon
b) Bericht und Antrag des Rechtsausschusses ({181})
- Drucksache 7/1941 Berichterstatter:
Abgeordneter Schmidt ({182}) Abgeordneter Dr. Arnold
({183})
Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort? - Das ist nicht der Fall. Auch das Wort zur Aussprache wird nicht gewünscht.
Ich rufe in zweiter Beratung Art. 1, 2, 3, Einleitung und Überschrift auf. Wir verbinden diese Abstimmung in zweiter Beratung mit der Schlußabstimmung. Wer in der Schlußabstimmung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:
Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Europäischen Übereinkommens vom 7. Juni 1968 betreffend Auskünfte über ausländisches Recht
- Drucksache 7/993 -
a) Bericht des Haushaltsausschusses ({184}) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
- Drucksache 7/2034 - Berichterstatter: Abgeordneter Simon
b) Bericht und Antrag des Rechtsausschusses ({185})
- Drucksache 7/1942 Berichterstatter: Abgeordneter Schmidt
({186})
Abgeordneter Dr. Arnold
({187})
Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort? - Das ist nicht der Fall. Das Wort zur Beratung wird nicht gewünscht.
Ich rufe in zweiter Beratung die §§ 1 bis 11, Einleitung und Überschrift auf. Wer in der zweiten Beratung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Es ist so beschlossen.
Ich rufe die
dritte Beratung
auf.
Das Wort wird nicht gewünscht. Wir kommen zur Abstimmung in dritter Beratung. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Es ist so beschlossen.
Wir kommen nunmehr zu dem Zusatzpunkt:
Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der 'Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 1. Oktober 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über die Rechtshilfe in Strafsachen
- Drucksache 7/371 Bericht und Antrag des Rechtsausschusses ({188})
- Drucksache 7/2013 Berichterstatter: Abgeordneter Lambinus
Abgeordneter Dr. Wittmann ({189})
({190})
Ich rufe in zweiter Beratung Art. 1 bis 8, Einleitung und Überschrift auf. Wir verbinden diese zweite Beratung mit der Schlußabstimmung. Ich bitte diejenigen, die zustimmen wollen, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig so beschlossen.
Wir kommen nunmehr zu Tagesordnungspunkt 6:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfseines Gesetzes über die Konsularbeamten, ihre Aufgaben und Befugnisse ({191})
- Drucksache 7/131 Bericht und Antrag des Auswärtigen Ausschusses ({192})
- Drucksache 7/2006 Berichterstatter: Abgeordneter Dr. SchmittVockenhausen
({193})
Wünscht der Berichterstatter das Wort? - Das ist
nicht der Fall.
Ich rufe in zweiter Beratung §§ 1 bis 31 sowie Einleitung und Überschrift auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - So beschlossen.
Ich rufe zur
dritten Beratung
auf. - Das Wort wird nicht gewünscht.
Vizepräsident Frau Funcke
Wir kommen zur Abstimmung in dritter Beratung. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig so beschlossen.
Wir kommen nun zu Nr. 2 des Ausschußantrags auf Drucksache 7/2006, den dort aufgeführten Entschließungsanträgen zuzustimmen. Wer diesen Entschließungsanträgen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! Enthaltungen? -So beschlossen.
Nun zu Nr. 3 des Ausschußantrags auf Drucksache 7/2006, „die zu dem Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen für erledigt zu erklären". - Ich höre keinen Widerspruch; so beschlossen.
Ich rufe nunmehr Punkt 7 auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes zur Errichtung des Bundesamtes für zivilen Bevölkerungsschutz
- Drucksache 7/866 Bericht und Antrag des Innenausschusses ({194})
- Drucksache 7/2019 Berichterstatter: Abgeordneter Wittmann
({195})
Abgeordneter Dr. Kempfler
({196})
Wünschen die Berichterstatter das Wort? - Das ist nicht der Fall. Wird das Wort zur Beratung gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Ich rufe damit in zweiter Beratung Art. 1, 2, 3 sowie Einleitung und Überschrift auf. - Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Es ist so beschlossen.
Ich rufe zur
dritten Beratung
auf. - Das Wort wird nicht gewünscht.
Wer in dritter Beratung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! -Enthaltungen? - Es ist so beschlossen.
Wir kommen zu Nr. 2 des Ausschußantrags auf Drucksache 7/2019, „die zu dem Entwurf eingegangenen Petitionen für erledigt zu erklären". - Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Ich rufe die Tagesordnungspunkte 8 und 10 bis 24 auf - Punkt 9 fällt weg -, dazu die Zusatzpunkte betreffend Bundeserziehungsgeldgesetz und Vereinheitlichung des Familienlastenausgleichs:
8. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten Verkehr
- Drucksache 7/1875 Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß für Verkehr
10. Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Lenz ({197}), Kunz ({198}), Frau Berger ({199}), Vogel ({200}) und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die innerdeutsche Rechts- und Amtshilfe in Strafsachen
- Drucksache 7/1882 Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Rechtsausschuß ({201})
Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen
11. Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Klein ({202}), Reddemann, Dr. Blüm, Gerster ({203}), Dr. Klein ({204}), Vogel ({205}), Dr. Schulze-Vorberg, Nordlohne, Breidbach, Dr. Hornhues und Genossen eingebrachten Entwurfs eines .... Strafrechtsänderungsgesetzes
- Drucksache 7/1883 Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Sonderausschuß für die Strafrechtsreform ({206}) Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung
12. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 ({207})
- Drucksache 7/1944
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Finanzausschuß ({208})
Ausschuß für Wirtschaft
Haushaltsausschuß gemäß § 96 GO
13. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechte am Festlandsockel
- Drucksache 7/1963 Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß für Wirtschaft
14. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes und des Vertrauensmänner-Wahlgesetzes
- Drucksache 7/1968 Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Verteidigungsausschuß ({209}) Innenausschuß
15. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 24. September 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Sierra Leone über den Luftverkehr
- Drucksache 7/1973 Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß für Verkehr
16. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Ergänzungsprotokoll zum Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei infolge des Beitritts neuer Mitgliedstaaten zu der Gemeinechaft, Ergänzenden Internen Finanzabkommen und Ergänzungsprotokoll über die EGKS-Erzeugnisse vom 30. Juni 1973
- Drucksache 7/1974 Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß für Wirtschaft ({210}) Auswärtiger Ausschuß
Vizepräsident Frau Funcke
17. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 14. Januar 1974 zu dem Protokoll zu dem Europäischen Abkommen zum Schutz von Fernsehsendungen
- Drucksache 7/1976 Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Rechtsausschuß
18. Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung
- Drucksache 7/1989 Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß für Wirtschaft
19. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Sozialversicherung Behinderter
- Drucksache 7/1992 Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung ({211}) Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Haushaltsausschuß gemäß § 96 GO
20. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 3. Oktober 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Singapur über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen
- Drucksache 7/1978 Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß für Wirtschaft ({212}) Auswärtiger Ausschuß
Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit
21. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Leuchtmittelsteuergesetzes
- Drucksache 7/1980 Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Finanzausschuß
22. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern ({213})
- Drucksache 7/2003 Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Innenausschuß ({214})
Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO
23. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung beamtenversorgungsrechtlicher Vorschriften
- Drucksache 7/2015 Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Innenausschuß
Haushaltsausschuß gemäß § 96 GO
24. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gerichtskostengesetzes, des Gesetzes über Kosten der Gerichtsvollzieher, der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte und anderer Vorschriften
- Drucksache 7/2016 Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Rechtsausschuß ({215})
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Haushaltsausschuß gemäß § 96 GO
Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Dr. Wex, Frau Stommel, Burger, Frau Schroeder ({216}), Dr. Götz, Vogt und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Erziehungsgeld ({217})
- Drucksache 7/2031 Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit ({218}) Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
Haushaltsausschuß gemäß § 96 GO
Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Familienlastenausgleichs
- Drucksache 7/2032 Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit ({219}) Finanzausschuß
Ausschuß für Wirtschaft
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO
Wird das Wort zu einem dieser Entwürfe gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Überweisung. Sie ersehen die Überweisungsvorschläge aus der gedruckten Tagesordnung. Sind Sie damit einverstanden, daß wir über die Vorschläge gemeinsam abstimmen? - Ich höre keinen Widerspruch. Wir werden also so verfahren.
Ich bitte diejenigen, die den Überweisungsvorschlägen folgen, um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Es ist so beschlossen.
Ich rufe nunmehr Tagesordnungspunkt 25 auf:
Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Verkehr ({220}) zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 1973 hier: Einzelplan 12 - Bundesminister für Verkehr
- Drucksachen 7/835, 7/1890 - Berichterstatter: Abgeordneter Ollesch
Wünscht dazu jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Es ist so beschlossen.
Wir kommen nunmehr zu Tagesordnungspunkt 27:
Beratung des Antrags des Haushaltsausschusses ({221}) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 08 06 Tit. 831 02 ({222})
- Drucksachen 7/1746, 7/1959 Berichterstatter: Abgeordneter Grobecker
Wünscht der Herr Berichtserstatter das Wort? - Das ist nicht der Fall. - Auch zur Beratung wird das Wort nicht gewünscht.
Vizepräsident Frau Funcke
Wir kommen zur Abstimmung. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Es ist so beschlossen.
Ich rufe jetzt Punkt 26 auf:
Beratung des Berichts des Haushaltsausschusses ({223}) zu dem Antrag der Bundesregierung betr. bundeseigenes Grundstück in Berlin-Marienfelde; hier: Veräußerung an das Land Berlin
- Drucksachen 7/1668, 7/1898 - Berichterstatter: Abgeordneter Grobecker
Wortmeldungen hierzu liegen nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Es ist so beschlossen.
Ich rufe nunmehr die Punkte 28 und 29 der Tagesordnung auf:
28. Beratung des Antrags des Bundesministers ,der Finanzen betr. bundeseigenes Grundstück in Berlin-Lichterfelde; hier: Veräußerung für Zwecke des öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbaus
- Drucksache 7/1971 Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Haushaltsausschuß
29. Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. bundeseigenes Gelände des ehemaligen Flugplatzes Lüneburg; hier: Veräußerung einer 78,77.43 ha großen Teilfläche an die Stadt Lüneburg
- Drucksache 7/2002 Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Haushaltsausschuß
Das Wort wird nicht gewünscht. Die Überweisungsvorschläge liegen Ihnen vor. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 30 der Tagesordnung auf:
Beratung der Sammelübersicht 18 des Petitionsausschusses ({224}) über Anträge zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 13. Dezember 1972 bis 31. März 1974 eingegangenen Petitionen
- Drucksache 7/1966 Wird das Wort dazu gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wir kommen zur Abstimmung. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Es ist so beschlossen.
Ich rufe die Punkte 31 und 32 der Tagesordnung auf:
31. Beratung der von der Bundesregierung beschlossenen Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs ({225})
- Drucksache 7/1970 Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß für Wirtschaft
32. Beratung der von der Bundesregierung beschlossenen Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs ({226})
- Drucksache 7/1969 Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß für Wirtschaft
Das Wort wird nicht gewünscht. Die Überweisungsvorschläge ersehen Sie aus der Tagesordnung. Sind Sie mit den Überweisungsvorschlägen einverstanden? - Ich höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Ich rufe nunmehr die Tagesordnungspunkte 33 bis 37 auf:
33. Beratung des Berichts und des Antrags des Finanzausschusses ({227}) zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine sechste Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage
- Drucksachen 7/913, 7/1879 Berichterstatter: Abgeordneter von Alten-Nordheim
34. Beratung des Berichts und des Antrags des Finanzausschusses ({228}) zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine
Richtlinie des Rates über die Harmonisierung der Verbrauchsteuern auf Mineralöle
Richtlinie des Rates über die Angleichung der spezifischen Verbrauchsteuern auf die zur Verwendung als Brennstoffe bestimmten flüssigen Kohlenwasserstoffe
- Drucksachen 7/1042, VI/1704, 7/1872 Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Wagner ({229})
35. Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Verkehr ({230}) zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Nebelscheinwerfer für Kraftfahrzeuge
- Drucksachen 7/1605, 7/1891 Berichterstatter: Abgeordneter Tillmann
36. Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung ({231}) zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung ({232}) des Rates zur Änderung der Verordnungen ({233}) Nr. 1408/71 und Nr. 574/72 über die Anwendung der Systeme der Sozialen Sicherheit auf die Arbeitnehmer und
Vizepräsident Frau Funcke
deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern
- Drucksachen 7/1648, 7/1909 Berichterstatter: Abgeordneter Buschfort
37. Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Jugend- Familie und Gesundheit ({234}) zu 'den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung ({235}) des Rates zur Änderung der Verordnung ({236}) Nr. 816/70 in bezug auf die Definition von Likörwein und bestimmtem Traubenmost Verordnung ({237}) des Rates zur Änderung der Verordnung ({238}) Nr. 948/70 zur Definition bestimmter aus Drittländern stammender Erzeugnisse der Nummern 20.07, 22.04 und 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs
- Drucksachen 7/1579, 7/2014 - Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Hammans
Wünscht jemand zur Berichterstattung das Wort? - Das ist nicht der Fall.
Zu einer Erklärung hat Herr Abgeordneter Dr. Hammans Idas Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte nur meine Freude darüber zum Ausdruck bringen, daß es in der EWG eine neue Wortschöpfung gegeben hat, nämlich die ,des stummgemachten Mostes. Dieses Wort habe ich bisher nicht gekannt. Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, daß ich mich freue, daß sich dieser Begriff in den Derucksachen 7/1579 und 7/2014 findet.
Wird das Wort sonst noch gewünscht? - Zu einer Erklärung zu Punkt 33 der Tagesordnung hat Herr Kollege von Alten-Nordheim das Wort.
von Alten-Nordheim ({0}) : Zu Tagesordnungspunkt 33 habe ich namens meiner Fraktion folgende Erklärung abzugeben.
Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt die Vorlage einer weiteren Harmonisierungsrichtlinie zur Umsatzsteuer. Wir haben in der derzeitigen Situation allen Grund, jedes auch noch so kleine Licht auf dem Weg zu einer stärkeren Integration Europas willkommen zu heißen. Die Vorlage der Brüsseler Kommission beweist, daß wenigstens bei der Mehrwertsteuer die Angleichung der Steuersysteme nicht zum Stillstand gekommen ist.
Allerdings ist ein Entwurf noch keine verabschiedete Richtlinie. Es wird noch besonderer Anstrengungen, aber auch einiger Kompromißbereitschaft
bedürfen, um das Harmonisierungsziel - Vereinheitlichung der Steuerbemessungsgrundlage und Annäherung der Steuersätze - zu erreichen, woran die Europäische Gemeinschaft starkes Interesse hat. Ohne Kompromißbereitschaft auf allen Seiten werden wir auch in dieser Sache nicht weiterkommen. Insofern kann auch die deutsche Seite nicht nur geben, sondern sie darf auch erwarten, daß die Steuergegensätze da, wo es notwendig erscheint, im Sinne ihrer Vorstellungen überbrückt werden. Ich sage das vor allem in bezug auf jene Punkte, die in der gemeinsamen Entschließung des Finanzausschusses angesprochen wurden.
Natürlich stellt sich auch die Frage, ob es sinnvoll und harmonisierungsfördernd ist, die Mitgliedstaaten mit einer Vielzahl ausgefeilter Detailregelungen zu konfrontieren. Die Brüsseler Kommission wird hierfür ihre Gründe gehabt haben. Wir sehen jedoch nicht ohne Sorge, daß die Harmonisierung durch zu perfektionierte Vorschläge unnötig erschwert werden könnte. Die Auffassung meiner Fraktion ist, daß die Harmonisierung auch in Details unterstützt werden muß, soweit sie für die Herstellung der Wirtschafts- und Währungsunion wirklich erforderlich ist.
Auch in der Terminfrage besteht leider kein Grund zu fröhlichem Optimismus. Der in Aussicht genommene Zeitpunkt für das Inkrafttreten der Richtlinie, der 1. Januar 1975, liegt inzwischen leider jenseits der Realitäten. Damit wird zugleich die ab diesem Zeitpunkt vorgesehene Eigenfinanzierung der Gemeinschaft problematisch.
Wir fordern die Bundesregierung auf, in den zuständigen Gremien der Gemeinschaft das ihr Mögliche zu tun, um die Mehrwertsteuerharmonisierung so bald wie möglich weiter voranzubringen. Von Fortschritten auf diesem Steuersektor dürfen wir uns nicht zu unterschätzende Signalwirkungen für andere Steuern erhoffen.
({1})
Wird das Wort noch gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Bestehen Bedenken, über alle Anträge gleichzeitig abzustimmen? - Keine Bedenken. Dann stimmen wir über die unter den Tagesordnungspunkten 33 bis 37 aufgeführten Anträge ab. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig so beschlossen.
Meine Damen und Herren, damit stehen wir am Ende unserer Sitzung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Dienstag, den 7. Mai 1974, 12 Uhr, zu einer Fragestunde ein.
Die Sitzung ist geschlossen.