Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Meine Damen und Herren, die Sitzung ist eröffnet.
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Vor Eintritt in die Tagesordnung gedenken wir heute des am 2. April an den Folgen eines schweren Leidens verstorbenen Präsidenten der Französischen Republik, Georges Pompidou. Als Premierminister und als Staatspräsident hat Georges Pompidou an der Förderung und Festigung des deutsch-französischen Freundschaftswerkes entscheidenden Anteil gehabt.
Aus Anlaß des Todes des französischen Staatspräsidenten hat die Frau Präsidentin des Deutschen Bundestages im Namen des Hohen Hauses dem Präsidenten der Französischen Nationalversammlung folgendes Telegramm übermittelt:
Zu dem schweren Verlust, ,den Ihr Land und das französische Volk durch den Tod des Präsidenten ,der Republik erlitten haben, spreche ich Ihnen, Herr Präsident, und den Mitgliedern der Assemblée Nationale die tiefempfundene Anteilnahme des Deutschen Bundestages aus.
Der Präsident der Französischen Nationalversammlung hat darauf folgende Antwort gegeben:
Ich habe die Beileidsbezeugung, die Ihr Parlament und Sie selbst mir anläßlich .des Todes des Staatspräsidenten erwiesen haben, sehr gewürdigt. Ihre Botschaft ist den Mitgliedern der Nationalversammlung zur Kenntnis gebracht worden; sie waren von dieser Geste, der sie eine große Bedeutung beimessen, äußerst beeindruckt.
Vor wenigen Stunden hat uns die traurige Nachricht erreicht, daß der Präsident der Bundesrepublik Osterreich, Herr Dr. Franz Jonas, heute morgen, kurz nach Mitternacht, nach schwerer Krankheit verstorben ist. Als Bürgermeister der Stadt Wien von 1951 bis 1965 und als Abgeordneter des Österreichischen Nationalrates von 1953 bis 1965 hat Dr. Jonas entscheidenden Anteil am Aufbau der Bundesrepublik Osterreich und der Begründung einer freiheitlichen und sozialen Demokratie gehabt. Noch vor einem Jahr weilte er zu einem Staatsbesuch in der Bundesrepublik Deutschland, auf dem er seine persönliche Anteilnahme an der Pflege enger und herzlicher Beziehungen zwischen unseren beiden Ländern zum Ausdruck brachte.
Dem Nationalrat der Bundesrepublik Österreich hat die Frau Präsidentin für das Hohe Haus folgendes Beileidstelegramm übermittelt:
Zu dem Tode des österreichischen Staatsoberhauptes, Ihres verehrten Bundespräsidenten, Herrn Dr. Franz Jonas, spreche ich Ihnen und dem Nationalrat der Bundesrepublik Österreich die herzliche Anteilnahme des Deutschen Bundestages aus.
Sie haben sich zu Ehren der Verstorbenen erhoben. Ich danke Ihnen.
Für den verstorbenen Abgeordneten Dr. Arndt ({1}) hat die Fraktion der SPD den Abgeordneten Dr. Ehrenberg als Stellvertreter im Gemeinsamen Ausschuß gemäß Art. 53 a des Grundgesetzes benannt. Das Haus ist mit dem Vorschlag einverstanden, da ich keinen Widerspruch höre und sehe. Der Herr Abgeordnete Ehrenberg ist damit zum Stellvertreter im Gemeinsamen Ausschuß nach Art. 53 a des Grundgesetzes gewählt.
Meine Damen und Herren, ich habe die Freude, noch zwei Kollegen Glückwünsche zu Geburtstagen auszusprechen, die sie während der Tage vor Ostern gefeiert haben. Ich übermittle die Glückwünsche des Hauses dem Herrn Abgeordneten Dr. h. c. Kiesinger und dem Herrn Abgeordneten Dr. Achenbach zum 70. bzw. zum 65. Geburtstag.
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Es liegt Ihnen eine Liste von Vorlagen vor, die keiner Beschlußfassung bedürfen und die gemäß § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen werden sollen:
Betr.: Investitionsprogramm des Bundes 1973 bis 1977
Bezug: t 1 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft
- Drucksache 7/1888 -zuständig: Haushaltsausschuß ({3})
Ausschuß für Wirtschaft
Betr.: Entschließung des Europäischen Parlaments über die gemeinsame Regionalpolitik
- Drucksache 7/1977 zuständig: Ausschuß für Wirtschaft ({4})
Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen
Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Haushaltsausschuß
Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
Ich frage, ob sich dagegen Widerspruch erhebt. - Das ist nicht der Fall, so ,daß es so erfolgt.
Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 5. April 1974 den nachfolgenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht gestellt:
Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern
Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und über die Einrichtung eines Gewerbezentralregisters
Gesetz zur Anderung des Margarinegesetzes
Gesetz über die Verwendung des Vermögens der Deutschen Industriebank
Gesetz zur Vorbereitung der Gebäude-, Wohnungs- und Arbeitsstättenzählung 1975
Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Juni 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Republik Rumänien über Sozialversicherung
Gesetz über die Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen im Rahmen der Verordnung ({5}) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, und der Verordnung ({6}) Nr. 574/72 des Rates vom 21. März 1972 und die Durchführung der Verordnung({7}) Nr. 1408/71
Gesetz zu dem Zusatzübereinkommen vom 26. Februar 1966 zum Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr vom 25. Februar 1961 über die Haftung der Eisenbahn für Tötung und Verletzung von Reisenden sowie zu den Internationalen Übereinkommen vom 7. Februar 1970 über den Eisenbahnfrachtverkehr und über den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr
Gesetz zu dem Abkommen vom 14. Mai 1973 zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl einerseits und dem Königreich Norwegen andererseits
Der Bundesminister für Verkehr hat mit Schreiben vorn 2. April 1974 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sick, Schulte ({8}), Dreyer, Dr. Jobst, Tillmann, Frau Tübler, Dr. Waffenschmidt, Straßmeir und Genossen betr. Auswirkungen des Fluglotsenkonfliktes auf den Regionalluftverkehr - Drucksache 7/1793 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/1951 verteilt.
Der Bundesminister für Forschung und Technologie hat mit Schreiben vom 1. April 1974 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lenzer, Benz, Engelsberger, Dr. Franz, Hösl, Pfeffermann, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Stavenhagen, Schröder ({9}), Frau Dr. Walz, Weber ({10}) und der Fraktion der CDU/CSU betr. Forschungspolitik und gesellschaftliche Bedürfnisse - Drucksache 7/1825 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 71957 verteilt.
Der Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat mit Schreiben vom 3. April 1974 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Orgaß, Dr. Blüm und der Fraktion der CDU/CSU betr. Nacht- und Schichtarbeit - Drucksache 7/1838 ({11}) - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/1958 verteilt.
Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat mit Schreiben vom 8. April 1974 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Probst, Dr. Fuchs, Dr. Waigel, Pfeifer, Frau Benedix, Dr. Gölter, Hauser ({12}), Dr. Hornhues, Frau Hürland, Hussing, Dr.-Ing. Oldenstädt, Dr. Schäuble und Genossen betr. Kosten der akademischen Selbstverwaltung an den Hochschulen - Drucksache 7/1859 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/1985 beantwortet.
Der Bundesminister der Finanzen hat mit Schreiben vom 8. April 1974 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sick, Schulte ({13}), Dreyer, Dr. Jobst, Kiechle, Tillmann, Tübler, Seiters, Dr. Waffenschmidt, Straßmeir, Werner und Genossen betr. Mineralölsteuer, Stückgutverkehr und Personalverkehr bei der Bundesbahn - Drucksache 7/1792 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/1986 verteilt.
Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit Schreiben vom 9. April 1974 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Pfeifer, Dr. Gölter, Frau Benedix, Dr. Fuchs, Dr. Hornhues, Frau Hürland, Hussing, Dr.-ing. Oldenstädt, Dr. Probst, Dr. Schäuble, Dr. Waigel und der Fraktion der CDU/CSU betr. Finanzhilfen des Bundes zur Förderung der Orchestermusik und der Orchester - Drucksache 7/1820 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/1987 verteilt.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Forschung und Technologie hat mit Schreiben vom 9. April 1974 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lenzer, Benz, Engelsberger, Dr. Franz, Hösl, Pfeffermann, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Stavenhagen, Schröder ({14}), Frau Dr. Walz, Weber ({15}) und der Fraktion der CDU/CSU betr. Stand der Industrieforschung in der Bundesrepublik Deutschland - Drucksache 7/1874 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/1988 verteilt.
Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtehau hat mit Schreiben vom 17. April 1974 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rollmann, Niegel, Sick, Dr. Burgbacher, Orgaß und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. kinderfreundlicher Wohnungsbau - Drucksache 7/1945 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7 2001 verteilt.
Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat mil Schreiben vom 17. April 1974 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Pfeifer, Dr. Gölter, Frau Benedix, Dr. Fuchs, Dr. Hornhues, Frau Hürland, Hussing, Dr.-Ing. Oldenstädt, Dr. Probst, Dr. Schäuble, Dr. Waigel und der Fraktion der CDU/CSU betr. zunehmender Mangel an Studienplätzen - Drucksache 7 1820 -beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/2004 verteilt.
Der Bundesminister der Finanzen hat mit Schreiben vom
17. April 1974 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Strauß, Höcherl, Dr. Althammer, Dr. Häfele, Leicht und der Fraktion der CDU/CSU betr. finanzielle Auswirkungen der Steuerreform - Drucksache 7/1887 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/2005 verteilt.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Forschung und Technologie hat mit Schreiben vom 16. April 1974 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lenzer, Benz, Engelsberger, Dr. Franz, Hösl, Pfeffermann, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Stavenhagen, Schröder ({16}), Frau Dr. Walz, Weber ({17}) und der Fraktion der CDU/CSU betr. Forschungsprogramme der Bundesregierung - Drucksache 7/1939 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7'2007 verteilt.
Der Bundesminister für Verkehr hat mit Schreiben vorn
18. April 1974 die Kleine Anfrage der Abgeordneter Schulte ({18}), Dr. Waffenschmidt, Dr. Jobst, Lemmrich, Dr. Evers, Dr. Jahn ({19}), Mursch ({20}), Schmitt ({21}), Milz und Genossen betr. zusätzliche Finanzhilfen an Länder sowie Investitionszuschüsse an die Deutsche Bundesbahn zur Förderung von Einzelvorhaben bei Verkehrswegen des öffentlichen Personennahverkehrs - Kap. 12 18 Tit. 882 03 -- Drucksache 7/1897 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/2009 verteilt.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen hat mit Schreiben vom 17. April 1974 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stücklen, Dr. Riedl ({22}), Dr. Schäuble, Dr. Evers, Spilker und der Fraktion der CDU/CSU betr. steuerliche Regelungen aus Anlaß der Fußballweltmeisterschaft 1974 - Drucksache 7/1946 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/2010 verteilt.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung hat mit Schreiben vom 21. April 1974 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Tübler, Dr. Wörner, Dr. Marx, Dr. Wittmann ({23}), Dr. Kraske, Löher, Frau Benedix, de Terra, Biehle, Gierenstein, Windelen und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Wehrgerechtigkeit - Drucksache 7/1881 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/2020 verteilt.
Der Bundesminister der Finanzen hat mit Schreiben vom
19. April 1974 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Picard, Frau Dr. Neumeister, Sauter ({24}), Frau Schleicher, Frau Stommel, Frau Dr. Wolf und der Fraktion der CDU/CSU betr. Verbraucherorganisationen - Drucksache 7/1947 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/2022 verteilt.
Der Bundesminister für Wirtschaft hat mit Schreiben vom 19. April 1974 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gewandt, Dr. Frerichs, Hauser ({25}), Lampersbach, Engelsberger, Schmidhuber, Dreyer, Pohlmann, Sick, Milz, Haase ({26}) und der Fraktion der CDU/CSU betr. Arbeit der Kreditgarantiegemeinschaften - Erneuerung der Rückbürgschaftserklärung -Drucksache 7/1940 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/2023 verteilt.
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat unter Bezug auf den Beschluß des Deutschen Bundestages vom 8. April 1959 und vom 16. Oktober 1964 seinen Bericht über die Beschäftigung Schwerbeschädigter bei den Bundesdienststellen vorgelegt, der als Drucksache 7/1964 verteilt wird.
Der Präsident der Monopolverwaltung für Branntwein Berlin hat am 20. März 1974 gemäß §§ 6 und 9 des Gesetzes über das Branntweinmonopol den
Geschäftsbericht der Monopolverwaltung für Branntwein Berlin für das 25. Geschäftsjahr ({27})
vorgelegt. Der Bericht ist als Drucksache 7/1892 verteilt.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mit Schreiben vom 29. März 1974 mitgeteilt, daß der Ausschuß gegen die nachfolgenden, bereits verkündeten Vorlagen keine Bedenken erhoben hat:
Verordnung ({28}) des Rates zur Festsetzung des Schwellenpreises für Olivenöl für das Wirtschaftsjahr 1973/1974
- Drucksache 7/1157 Verordung ({29}) des Rates zur Änderung der Verordnungen ({30}) Nr. 237/73 und Nr. 235/73 hinsichtlich der Festsetzung der als Ausgleichsbeträge anwendbaren Beträge für Eier und Geflügelfleisch
- Drucksache 7/1158 Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
Verordnung ({31}) des Rates zur Änderung der Verordnung ({32}) Nr. ...73 betrettend den in der Landwirtschaft anzuwendenden Umrechnungskurs für die italienische Lira
Drucksache 7'1301 Verordnung ({33}) des Rates zur Änderung der Verordnung ({34}) Nr. 166/71 zur Festlegung gemeinsamer Vermarktungsnormen für Garnelen der Gattung Crangon
Drucksache 7 1326 Überweisung von EG-Vorlagen
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dein Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 clie nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Entschließung des Rates betreffend Leitlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise gemalt Artikel 57 des EWG-Vertrages
- Drucksache 7 1868 -überwiesen an den Ausschuß für Bildung und Wissenschaft ({35}) und den Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußtassung im Rat
Verordnung ({36}) des Rates zur Erweiterung der Liste der Erzeugnisse, die der Einfuhrlizenzregelung auf dem Rindfleischsektor unterliegen
Drucksache 7/1831 -überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Entschließung des Rates über die Anpassung der Richtlinien zum Schutz und zur Verbesserung der Umwelt an den technischen Fortschritt
- Drucksache 7/1943 überwiesen an den Innenausschuß mit der Bitte um Vorlage des
Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Beschluß des Rates betreffend einen Briefwechsel über die Zollregelung für bestimmte Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Norwegen
Verordnung ({37}) des Rates zur Änderung der Verordnung ({38}) Nr. 3609/73 des Rates vom 27. Dezember 1973 über die Zollregelung für bestimmte Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Norwegen
- Drucksache 7;1960 -überwiesen an den Finanzausschuß mit der Bitte um Vorlage des
Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Richtlinie des Rates zur Änderung von Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie vorn 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital
- Drucksache 7'1962 überwiesen an den Finanzausschuß mit der Bitte um Vorlage des
Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung ({39}) des Rates zur Änderung der Verordnung ({40}) Nr. 224'73 zur Festlegung der Grundregeln für die Bestandteile zum Schutz der Verarbeitungsindustrie auf dem Getreide- und Reissektor und zur Festsetzung dieser Bestandteile für die neuen Mitgliedstaaten
- Drucksache 7/1961 überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Richtlinie des Rates über das Betäuben von Tieren vor dem Schlachten
- Drucksache 7/1993 überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung ({41}) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Polypropylen der Tarifstelle 39.02 C IV des Gemeinsamen Zolltarifs Verordnung ({42}) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung der Gemeinschaftszollkontingente für Acryl-Spinnfasern und Garne aus Acryl-Spinnfasern der Tarifstellen ex 56.04 A und ex 56.05 A des Gemeinsamen Zolltarifs
- Drucksache 7/1994 -überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Richtlinie des Rates über die Altölbeseitigung - Drucksache 7/1995 überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft ({43}) und den Innenausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Zweite Richtlinie des Rates über die anderen Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer
- Drucksache 7'1996 -überwiesen an den Finanzausschuß mit der Bitte tun Vorlage des
Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Dritte Richtlinie des Rates über die anderen Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer
- Drucksache 7/1997 überwiesen an den Finanzausschuß mit der Bitte uni Vorlage des
Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Geräuschpegel in Ohrenhöhe der Fahrer von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern
- Drucksache 7 1998 -überwiesen an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates zur Angleichung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten der Europäischen Gemeinschaften und der sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaften ({44})
Drucksache 7 1999 überwiesen an den Innenausschuß mit der Bitte uni Vorlage des
Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Entschließung des Rates der Europäischen Gemeinschaften und und der Konferenz der im Rat vereinigten Minister für Bildung und Erziehung eher eine Zusammenarbeit im Bereich des Bildungswesens
Beschluß des Rates der Europäischen Gemeinschaften über die Schaffung eines Europäischen Ausschusses im Bereich des Bildungswesens
- Drucksache 7/2000 überwiesen an den Ausschuß fuir Bildung und Wissenschaft ({45}), Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Meine Damen und Herren, ich rufe nunmehr Punkt 1 der heutigen Tagesordnung auf:
Fragestunde
- Drucksache 7/2008
Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, daß wir auch in dieser Woche zwei Fragestunden - abweichend von den Richtlinien für die Fragestunde mit einer jeweiligen Dauer von 90 Minuten - durchführen. Nach § 127 unserer Geschäftsordnung muß diese Abweichung vom Hause beschlossen werden. Ich frage, ob sich Widerspruch erhebt. - Das ist nicht der Fall; es ist so beschlossen.
Damit, meine Damen und Herren, können wir in die Fragestunde eintreten. Ich rufe zunächst den Geschäftsbereich des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau auf. Zur Beantwortung der eingereichten Fragen steht ,der Herr Parlamentarische Staatssekretär Dr. Haack zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 1 des Herrn Abgeordneten Dr. Schneider auf:
Inwieweit entspricht nach den Feststellungen der Bundesregierung die von der Neuen Heimat errichtete Wohnbesitzanlage der Konstruktion des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Förderung von Wohnungseigentum und Wohnbesitz im sozialen Wohnungsbau - Drucksache 7/577 -, und welche rechtlichen Schwierigkeiten und Probleme standen gegebenenfalls der Entwicklung der Wohnbesitzanlage tatsächlich entgegen, die der gesetzlichen Regelung entsprechend der Regierungsvorlage - Drucksache 7'577 - bedürfen?
Herr Kollege Dr. Schneider, der Bundesregierung stehen keine Unterlagen über die genannte
Wohnbesitzanlage in Essen zur Verfügung. Sofern es sich dabei um öffentlich geförderte Wohnungen handeln sollte, werden die Unterlagen, die für die Förderung und Mittelbewilligung erforderlich sind, bei der örtlichen Bewilligungsstelle vorliegen. Ich bin bemüht, über die zuständige oberste Landesbehörde nähere Angaben darüber zu erhalten.
Eine Prüfung, ob die für die Wohnbesitzwohnungen notwendige Vertragsgestaltung der Rechtskonstruktion entspricht, die dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugrunde liegt, wird allerdings wegen des umfangreichen Vertragswerks für die Ausgestaltung der gesellschaftsrechtlichen und mietrechtlichen Rechtsbeziehungen nicht kurzfristig möglich sein. Ich werde daher Ihre Frage mit Ihrem Einverständnis, sobald uns die entsprechenden Unterlagen und Informationen vorliegen, schriftlich beantworten.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ich darf dann also erwarten, daß bei der Beantwortung meiner Frage der jetzige Rechtszustand, der diese Quasi-Eigentumsbildungsmaßnahme in Essen zum Gegenstand hat, mit den angestrebten Rechtsformen ausreichend verglichen wird und daß man auf eine künftige Gesetzgebung abhebt?
Ja, ich werde in meiner Antwort genau auf diese Frage eingehen.
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe dann die Frage 2 des Herrn Abgeordneten Dr. Schneider auf:
Welche Konsequenzen ergeben sich für die Bundesregierung hinsichtlich des von ihr geplanten Fehlbelegungsgesetzes aus der von der GEWOS ({0}) durchgeführten Repräsentativerhebung, wonach die Fehlsubvention im sozialen Wohnungsbau nur einen Anteil von 3,1% erreicht?
Zu dieser Frage hat Herr Bundesminister Dr. Vogel bereits mit Schreiben vom 17. April 1974 in Beantwortung Ihres Schreibens, Herr Kollege Dr. Schneider, vom 28. März 1974 Stellung genommen und u. a. folgendes ausgeführt:
Eine nähere Prüfung hat ergeben, daß die GEWOS auf eine Hochrechnung der bei der Befragung ermittelten Haushaltsnettoeinkommen auf Bruttoeinkommen verzichtet hat. Für die Ermittlung von Fehlbelegungsquoten ist diese Hochrechnung jedoch unerläßlich, weil die Einkommensgrenzen des Zweiten Wohnungsbaugesetzes - mit geringfügigen Abweichungen - auf Bruttoeinkommen abstellen.
Welche Bedeutung die Umrechnung auf Bruttoeinkommen für die Quantifizierung des Ausmaßes der Fehlbelegung hat, wird daraus ersichtlich, daß eine wenige Monate nach der Repräsentativerhebung der GEWOS auf wesentlich breiterer Basis durchgeführte ähnliche Erhebung von „Infratest" zu einer am Bruttoeinkommen orientierten Fehlbelegungsquote von 20 v. H., bei Anlegung des Maßstabes „Haushaltsnettoeinkommen" dagegen nur zu einer Quote von 4,7 v. H. kommt. Schon deshalb sollten wir uns nicht durch die Ergebnisse dieser Untersuchung der GEWOS irritieren lassen.
Bei der Beurteilung der Wirksamkeit einer an Einkommen und Miete orientierten Ausgleichszahlung darf ferner nicht unberücksichtigt bleiben, daß die sogenannte Fehlbelegungsquote bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Maßnahme tatsächlich zum Tragen kommen wird, infolge zwischenzeitlicher Einkommenssteigerungen noch erheblich gewachsen sein wird. Die Bundesregierung sieht deshalb keinen Grund, ihre Vorarbeiten für einen Gesetzentwurf zur Lösung des Fehlbelegungsproblems zu überprüfen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Herr Staatssekretär, da Ihr Haus über das tatsächliche Ausmaß der Fehlsubventionierung erheblich differierende Zahlen nennt - in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zum Fehlsubventionierungsproblem wird von einer Fehlbelegung von 10 % ausgegangen, ein Abteilungsleiter Ihres Hauses hat vor wenigen Tagen eine Quote von 20 % bis 25 % genannt, nach einer Berechnung von „Infratest", auf die Sie sich ebenfalls berufen, soll die Fehlbelegungsquote bei 20 v. H. liegen -, möchte ich Sie fragen, ob es angesichts dieser Schätzungen nicht doch möglich ist, zu erfahren, was Sie im einzelnen unter der Fehlsubventionierung verstehen, ob und inwieweit in das von Ihnen in Vorbereitung befindliche Fehlsubventionierungsgesetz auch die öffentlich geförderten, eigengenutzten Eigenheime und Eigentumswohnungen einbezogen werden sollen
Herr Kollege, jetzt muß ich aber einen Punkt setzen! Zusatzfragen müssen, wie Sie wissen, knapp und klar gestellt werden.
- -und wie hoch die Fehlbelegungsquote tatsächlich ist.
Das ist eine zweite Zusatzfrage; die erste ist abgeschlossen.
Ich bin mir jetzt nicht ganz darüber im klaren, was mit dieser auf Grund der Intervention verkürzten Frage tatsächlich gefragt worden ist.
Aber ich darf vielleicht so viel antworten, Herr Kollege Dr. Schneider, daß es sicher richtig ist, daß es keine ganz klaren Zahlen über das Ausmaß der Fehlbelegung gibt, daß aber unsere Unterlagen uns auf jeden Fall zu dem Ergebnis bringen, daß das Ausmaß der Fehlbelegungen nicht so gering ist, daß wir das eigentliche Ziel einer Fehlbelegungsabgabe, nämlich in diesem Bereich soziale Gerechtigkeit zu schaffen, nicht anstreben.
Herr Kollege, Sie haben eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, nachdem Sie das Problem der Fehlsubventionierung auch auf die Eigenheime erstreckt haben, die im sozialen Wohnungsbau gefördert worden sind, frage ich Sie, ob die Bundesregierung die Konsequenz auf sich nehmen will, daß ein Eigentümer eines Eigenheimes, das im sozialen Wohnungsbau gefördert worden ist, wegen eines negativen Wohngeldes sein Eigenheim, für das er einstmals gespart hat, gefährden muß, sobald er die Einkommensgrenze überschreitet?
Die Probleme, die bei den Vorarbeiten zum Fehlbelegungsgesetz im Blick auf Eigentumsmaßnahmen entstehen, werden zur Zeit in Ressortbesprechungen der Bundesregierung intensiv erörtert.
Eine Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Meermann.
Herr Staatssekretär, ich möchte auf die erste Frage zurückkommen. Wie beurteilen Sie das soziale Ärgernis, das ungeachtet des prozentualen Anteils der sogenannten Fehlbeleger dadurch entsteht, daß es Familien gibt, die trotz hohen Einkommens - zumal in den älteren Sozialwohnungen - eine geringe Miete bezahlen, ohne daß sie zu einem Ausgleich herangezogen werden?
Dieses soziale Ärgernis, das Sie hier nennen, Frau Kollegin Meermann, ist für uns der Grund, an einem solchen Gesetzentwurf einer Fehlbelegungsabgabe zu arbeiten. Wir würden - obwohl wir dieses soziale Problem sehen - von einem solchen Gesetzentwurf höchstens dann Abstand nehmen, wenn nachweisbar wäre, daß die Zahl der Fehlbelegungen so gering ist, daß sich ein Gesetz allein aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität nicht lohnen würde. Da aber auf jeden Fall klar ist, daß das Ausmaß nicht so gering ist, streben wir ein solches Gesetz aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit an.
({0})
Keine weiteren Zusatzfragen. Frau Kollegin, ich schlage Ihnen ungern etwas ab, aber Sie haben zu jeder Frage nur eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ich danke Ihnen. Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau beantwortet.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft auf. Zur Beantwortung steht Herr Parlamentarischer Staatssekretär Zander zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 3 des Herrn Abgeordneten Dr. Kempfler auf:
Beabsichtigt die Bundesregierung für den Beruf der Präparatoren gem. § 28 Abs. 3 des Berufsbildungsgesetzes eine Verordnung zu erlassen, wonach für die Berufsausbildung der Präparatoren eine Ausnahme zugelassen wird, nachdem durch die Stellungnahme des Bundesinstituts für Berufsbildungsforschung klar ist, daß der Präparator als Ausbildungsberuf anerkannt werden kann?
Herr Kollege Dr. Kempfler, nach einer Ihnen bekannten Stellungnahme des Bundesinstituts für Berufsbildungsforschung kann der Präparator als Ausbildungsberuf anerkannt werden. Daher kommt der Erlaß einer Ausbildungsordnung nach § 25 des Berufsbildungsgesetzes, und nicht einer Ausnahmeverordnung nach § 28 Abs. 3 des Berufsbildungsgesetzes in Betracht. Eine Verordnung nach § 28 Abs. 3 des Berufsbildungsgesetzes, die lediglich von dem Verbot der Ausbildung Jugendlicher unter 18 Jahren in nicht anerkannten Berufen befreit, ist nach Auffassung der Bundesregierung insbesondere dann angebracht, wenn über die Möglichkeit der Anerkennung eines Ausbildungsberufes erst nach einer Erprobungszeit entschieden werden soll. Da es nach Meinung des Bundesinstituts für Berufsbildungsforschung sachgerecht ist, die Berufsausbildung zum Präparator im Rahmen der Neuregelung der Laborantenberufe mit zu erfassen, ist kein Grund ersichtlich, vorab eine Ausbildungsordnung speziell für den Beruf des Präparators zu erlassen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Herr Staatssekretär, wie lange wird es noch währen, bis der Gesamtbereich der Laborantenberufe gesetzlich geregelt ist?
Herr Kollege Dr. Kempfler, nach Auskunft des Bundesinstituts für Berufsbildungsforschung wird mit dem Modellversuch für die Neuregelung der Laborantenberufe, in denen die Berufsausbildung des Präparators mit einbezogen werden soll, noch in diesem Monat begonnen werden. Es dürfte dann etwa drei Jahre dauern, bis diese Ausbildungsordnung verabschiedet werden kann.
Sie haben eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, werden Sie bei der Behandlung dieser Frage berücksichtigen, daß die Präparatoren seit 18 Jahren um diese Anerkennung kämpfen und daß vor allen Dingen die Nichtanerkennung für die Lehrlinge und für die Unternehmen zu großen Schädigungen auch in finanzieller Hinsicht führt?
Aus der Tatsache, daß jetzt die Vorarbeiten für eine Regelung in den nächsten Jahren in Angriff genommen werden, können Sie ersehen, daß nun dieses Problem endlich einer Lösung zugeführt werden soll.
Herr Staatssekretär, ich danke Ihnen. Damit ist die Frage aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft beantwortet.
Ich rufe nun den Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit auf. Zur Beantwortung der Fragen steht der Parlamentarische Staatssekretär Matthöfer zur Verfügung. Herr Abgeordneter Dr. Todenhöfer hat zwei Fragen eingebracht. Ich rufe 'die Frage 4 des Herrn Abgeordneten Dr. Todenhöfer auf:
Beabsichtigt die Bundesregierung, die vorn Parlamentarischen Staatssekretär Matthöfer Chile vor dem Umsturz gegebene Zusage für einen Kapitalhilfekredit in Höhe von 45 Millionen DM nach dem Zustandekommen eines bilateralen Umschuldungsabkommens mit Chile zu verwirklichen und der chilenischen Bevölkerung Entwicklungshilfe in diesem Umfang zur Verfügung zu stellen?
Herr Abgeordneter Dr. Todenhöfer, ich habe der chilenischen Regierung bei meiner Informationsreise im April 1973 keine verbindliche Zusage über einen Kapitalhilfekredit in Höhe von 45 Millionen DM gegeben.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, trifft es zu, daß während Ihrer Reise von der deutschen Botschaft am 27. April 1973 an das chilenische Außenministerium eine Verbalnote gerichtet wurde, in der festgehalten wird, daß anläßlich des Besuchs des Parlamentarischen Staatssekretärs Matthöfer der chilenischen Regierung eine weitergehende Hilfe auf dem Gebiet der Investitionen usw. angeboten wird und daß die deutsche Botschaft in ,dieser Note an das chilenische Außenministerium dieses aufgefordert hat, nunmehr ein offizielles Gesuch mit detaillierten Angaben zu übermitteln? Finden Sie es nicht sehr formalistisch, wenn Sie nun sagen, es habe keine Zusagen gegeben, insbesondere nachdem in der Presse seinerzeit auch von Ihrer Seite diese Zusage immer verteidigt wurde?
Herr Abgeordneter, diese Zusage ist nie verteidigt worden. Es ist in der Tat ein Kredit ähnlicher Höhe in Aussicht gestellt worden. Diese Absicht ist von der Bundesregierung nie verwirklicht worden.
Sie haben noch eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, hängt die Nichtverwirklichung der Gewährung eines Kredites, der mit einer Verbalnote doch immerhin eine bestimmte Form erhielt, etwa damit zusammen, daß wir in Deutschland der Ansicht sind, daß die chilenische Regierung, solange sie die Menschenrechte in Chile nicht sicherstellt, keine Entwicklungshilfe bekommen soll, auch wenn es der Bevölkerung dort sehr schlecht geht?
Herr Abgeordneter, Entwicklungshilfe ist kein Instrument zur Einmischung in die inneren Angelegenheiten fremder Staaten.
Ich rufe die Frage 5 des Herrn Abgeordneten Dr. Todenhöfer auf:
Treffen Berichte zu, daß der Parlamentarische Staatssekretär Matthöfer unmittelbar nach dem Umsturz in Chile versucht hat, eine Weizenlieferung an Chile in ein anderes Land umzuleiten, und auf wessen Veranlassung wurde dieser Versuch unterbunden?
({0})
- Der Herr Kollege hat sich nicht rechtzeitig gemeldet. Es tut mir leid.
Herr Abgeordneter, innerhalb der Bundesregierung sind Überlegungen angestellt worden, wie sichergestellt werden könnte, daß die Nahrungsmittelhilfe in Chile den wirklich bedürftigen Bevölkerungsgruppen zugute kommen würde. Als die Vorbereitungen für die Verschiffung bereits weitgehend getroffen waren, ist im Zusammenhang mit anderen Überlegungen vorsorglich auch der Auftrag gegeben worden, zu prüfen, ob diese Lieferung ohne große Mehrkosten in ein anderes, von akuter Hungersnot betroffenes Land geleitet werden könnte.
Bitte, Herr Kollege, Sie haben Ihre Zusatzfragen.
Herr Staatssekretär, ist es richtig, daß Allende kurz vor dem Putsch gesagt hat, man stehe vor einer Hungersnot, es stehe nur noch für drei oder vier Tage Weizen zur Verfügung? Ist es richtig, daß Ihre Überlegung, daß man diesen Weizen, der für die Bevölkerung gedacht war, in ein anderes Land - Pakistan umleiten
könne, damit zusammenhängt, daß Präsident Allende gestürzt worden war?
Ich kenne diese Aussage des verstorbenen Präsidenten Allende nicht. Insofern können meine Überlegungen damit auch nicht in einem Zusammenhang gestanden haben.
Sie haben eine weitere Zusatzfrage.
Hängen die Überlegungen, die Nahrungsmittel in ein anderes Land zu schicken, damit zusammen, daß Staatspräsident Allende gestürzt wurde? Sie haben diese Frage nicht beantwortet.
Herr Abgeordneter, die Überlegungen hängen damit zusammen, daß uns in der Zwischenzeit bekannt wurde, daß in anderen Ländern - Sie erwähnten eines; es gibt mehrere - akute Hungersnöte aufgetreten waren, die es eigentlich erforderlich gemacht hätten, den Weizen umzuleiten, wenn man gewissermaßen nach ökonomischen Gesichtspunkten im Hinblick auf den zweckmäßigsten Einsatz dieses Getreides hätte vorgehen wollen. Wir waren auch terminlich gegenüber den Chilenen nicht verpflichtet. Aber die Überlegungen haben - in
) einem sehr frühen Stadium übrigens zu einem anderen Ergebnis geführt. Dann ist der Weizen verschifft worden.
Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Jäger ({0}) .
Herr Staatssekretär, sind diese Überlegungen auch noch von irgendeiner anderen Stelle, von einem anderen Ministerium, das sich in diese Dinge eingeschaltet hat, beeinflußt worden und werden solche Erwägungen, wie Sie sie eben dargestellt haben, bei der Verschiffung jeder Lieferung angestellt?
Herr Abgeordneter, eine rationale Willensbildung in der Bundesrepublik ist nicht möglich, ohne daß man sich, wenigstens gedanklich, auch mit Entscheidungsmöglichkeiten befaßt, die nicht verwirklicht werden. Solche theoretisch bleibenden Überlegungen müssen nach unserer Meinung vertraulich geprüft werden können. Andernfalls müßte man zur Vermeidung von Nachteilen für das Allgemeininteresse solche Überlegungen untersagen. Das geht aber wohl schwerlich, weil das Denken nicht verhindert werden kann. Auch würde die Effizienz der Regierungsarbeit wesentlich beeinträchtigt werden. Solche Überlegungen finden gewöhnlich unter den beteiligten Ressorts statt. Das ist auch in diesem Fall so gewesen.
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Graf Stauffenberg.
Herr Staatssekretär, sind diese Notlagen, von denen Sie gesprochen haben, die dann zu der Umdirigierung der Transportmittel an andere Stelle führten, vorher nicht bekannt gewesen, oder gab es vor dem Putsch Gründe - trotz der nach Ansicht der Bundesregierung größeren Notlage -, die Lieferungen dennoch ausgerechnet nach Chile zu führen?
Herr Abgeordneter, die Feststellung, die in Ihrer Frage liegt, die Transportmittel seien umgeleitet worden, ist unzutreffend.
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Czaja.
Hat in dieser Angelegenheit das Auswärtige Amt interveniert, wann und wohin erfolgte die Umleitung
({0}) und wann erfolgte die Verteilung?
Ich verstehe schon, worauf die Kollegen ansprechen. Ich würde Ihnen empfehlen, denjenigen, der Ihnen einen bestimmten Vorgang verschafft hat, zu bitten, Ihnen den gesamten Vorgang, d. h. auch die Stellungnahmen des BMZ dazu, vorzulegen. Dann werden Sie sehen, daß Sie auf einem falschen Pferd reiten.
({0})
Keine weiteren Zusatzfragen. Herr Staatssekretär, damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit beantwortet. Ich danke Ihnen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr auf. Zur Beantwortung der Fragen steht Herr Staatssekretär Wittrock zur Verfügung. Ich rufe die Frage 13 des Abgeordneten Dr. Dübber auf:
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß bei Verhandlungen mit der DDR über die Autobahn Berlin-Hamburg eine Trassierung durch den Kreis Lüchow-Dannenberg und die Lüneburger Heide aus strukturpolitischen Gründen erwünscht wäre und daß Berlin damit die kürzeste Straßenverbindung zur Bundesrepublik Deutschland erhalten könnte?
Herr Abgeordneter, sicherlich sprechen strukturpolitische Gründe für eine solche Trasse, wie Sie sie nennen, auch noch andere Gründe. Es
gibt aber auch gute Gründe, die für die bisherigen Planungsvorstellungen sprechen. Die unmittelbar beteiligten und auch besonders interessierten Bundesländer befassen sich mit der Angelegenheit. Sie werden die Aufgabe haben - und dabei werden wir mitwirken -, ein Konzept zu erarbeiten, das dann Grundlage für die notwendigen Gespräche mit der DDR sein wird.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, läßt sich ungefähr absehen, wann dieses Konzept gefunden werden könnte, und kann man dabei berücksichtigen, daß ja immerhin schon ziemlich lange Zeit vergangen ist, seitdem sich das Problem stellt, Berlin auch nach Norden einen Autobahnanschluß zur Bundesrepublik zu geben?
Herr Abgeordneter, es gibt ja nach den bisherigen Planungen, die unter der Federführung des Bundesverkehrsministers erarbeitet worden sind, bereits eine klare Vorstellung. Insoweit gibt es also keine Verzugssituation und auch keinen Anlaß zu irgendeinem Vorwurf der Untätigkeit. Es muß aber darauf hingewiesen werden, daß etwa Mitte vergangenen Jahres der Berliner Senat durch einen Beschluß des Abgeordnetenhauses den Auftrag bekommen hat, ein Fernverkehrskonzept für Berlin und auch für die Verkehrsanbindungen von Berlin zu erarbeiten. Dies ist eine wesentliche Grundlage, das unter Umständen neu zu durchdenken - und das wird ja in der Öffentlichkeit schon diskutiert -, was in Ihrer Frage, Herr Abgeordneter, zum Ausdruck kommt. Ich will auch noch erwähnen, daß sich im Frühjahr 1974 die Verkehrsminister der Bundesländer in einer Konferenz ebenfalls mit dem Fragenkomplex befaßt haben. Auch von daher ist ein Anstoß gegeben worden, die Planungsvorstellungen neu zu durchdenken. Das ist nun im Gange. Es kann also keine Rede davon sein, daß man in der Vergangenheit untätig war .Es kann aber auch nicht heute präzisiert gesagt werden, wann ein Ergebnis auf den Tisch des Hauses zu legen ist.
Sie haben noch eine weitere Zusatzfrage, Herr Kollege.
Herr Staatssekretär, darf ich fragen, ob die von Ihnen erwähnte bisherige klare Absicht - so haben Sie sich, glaube ich, ausgedrückt - die alte Trasse betraf, die nördlich dieses Zipfels nach Berlin führen, also praktisch in der Gegend von Bächen die Grenze zur DDR überschreiten sollte?
Es war eine nördliche Trassenführung, die übrigens auch beispielsweise mit dem Bundesland Schleswig-Holstein abgestimmt war und die herüberführen sollte oder soll, je nachdem, wie man es sieht, zu der Autobahn, die von Berlin nach Rostock gebaut wird.
Sie haben noch eine Zusatzfrage, bitte!
Herr Staatssekretär, hat Ihnen der Senat von Berlin einen Termin in Aussicht gestellt, wann er seine Fernverkehrskonzeption abgeschlossen haben wird? Dies war ja nach Ihren Ausführungen die Voraussetzung, um Überlegungen für Verhandlungen mit der DDR anstellen zu können.
Ich weiß, daß intern an der Erstellung und Fertigstellung des Konzeptes gearbeitet wird. Wir haben keinen Anlaß genommen, unsererseits dem Senat von Berlin Termine abzuverlangen oder Fristen zu setzen. Aus diesem Grunde hat der Senat uns gegenüber auch keine Termine genannt. Ich darf aber hier betonen, es besteht allseitige Übereinstimmung, daß die Arbeiten so zu fördern sind, daß dieses Projekt - es handelt sich um ein Projekt in einer Größenordnung von insgesamt etwa 800 Millionen DM - schnellstens so ausgereift wird, daß in Verhandlungen mit der DDR eingetreten werden kann.
Frage 14 des Abgeordneten Lemmrich, Frage 15 des Abgeordneten Urbaniak, Frage 16 des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen und Frage 17 des Abgeordneten Dr. Slotta werden auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 18 des Herrn Abgeordneten Dr. Enders auf:
Erachtet die Bundesregierung weitere Sicherheitsmaßnahmen im Straßenverkehr für notwendig, um die Gefährdung der Schulkinder durch andere Fahrzeuge beim Transport mit dem Schulbus und während ihres Ein- und Aussteigens zu mindern?
Herr Abgeordneter, angesichts der hohen Beteiligung von Schulkindern am Unfallgeschehen im Straßenverkehr ist die Bundesregierung ständig bemüht, neben den bisher schon bewährten Maßnahmen zur Schulwegsicherung weitere Vorkehrungen zum Schutz der Schulkinder auf dem Wege von und zur Schule zu treffen.
Für den Transport mit Schulbussen - ich nenne jetzt die konkreten Maßnahmen - sollen nach dem Programm der Bundesregierung „Mehr Sicherheit auf unseren Straßen" einheitliche auffällige Schilder für die Stirn- und Rückseite von Schulbussen vorgeschrieben werden. Eine entsprechende Änderung der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr wird zur Zeit vorbereitet. Diese Änderung der Verordnung soll noch im Laufe des Jahres wirksam werden.
Ferner sollen die Führer von Schulbussen verpflichtet werden, das Warnblinklicht einzuschalten,
solange Kinder ein- und aussteigen. Damit wird die bisherige Empfehlung, die es gegeben hat, in eine Verpflichtung umgewandelt. Ergänzend hierzu soll in die Straßenverkehrsordnung das ausdrückliche Gebot aufgenommen werden, an haltenden Schulbussen, an denen das Warnblinklicht eingeschaltet ist, vorsichtig vorbeizufahren, wenn Kinder gefährdet werden können.
Für die beiden letztgenannten Maßnahmen ist eine Novellierung der Straßenverkehrsordnung in Vorbereitung. Diese muß mit den Ländern abgestimmt werden. Wir rechnen damit, daß wir im Herbst so weit sind, daß der Beschluß des Bundesrates herbeigeführt werden kann, den wir brauchen, um die Verordnungsnovelle in Kraft zu setzen.
Zusatzfrage, Herr Kollege.
Herr Staatssekretär, halten Sie es demnach für notwendig, daß Linienbusse, die als Schulbusse eingesetzt werden, starker als bisher durch Warnfarben und Blinksignale gekennzeichnet werden, und meinen Sie nicht, daß während des Ein- und Aussteigens der Schulkinder nach Möglichkeit nicht überholt werden sollte?
Herr Abgeordneter, ich bin der Auffassung, daß die vorgesehenen Regelungen für alle Busse, die für den Transport von Schulkindern eingesetzt werden, getroffen werden müssen, so daß insoweit dem Petitum, daß Ihrer Frage zugrunde liegt, entsprochen werden kann.
Herr Staatssekretär, wird die Bundesregierung auch aus der oft heillosen Überfüllung der Schulbusse, die, wie ein Artikel der Wochenzeitschrift „Die Zeit" vom 23. April beweist, Quelle zahlreicher Gefährdungen ist, Konsequenzen ziehen?
Herr Abgeordneter, die Möglichkeiten der Bundesregierung konzentrieren sich darauf, durch die Förderung der Infrastruktur und durch die Schaffung von Verkehrsvorschriften die Attraktivität der Verkehrsbedienung für alle Bürger, auch für die jungen Bürger, für die Schulkinder, soweit wie möglich zu steigern. Die Bundesregierung hat aber keine Möglichkeit der unmittelbaren Einflußnahme auf das Fahrzeugangebot, z. B. darauf, wieviel Fahrzeuge zur Verfügung gestellt werden. Aber Ihre Frage steht in einem Zusammenhang mit dem sehr ernsten Problem der wirtschaftlichen Situation der Busunternehmen, und die Bundesregierung hat zwei Gesetzesnovellen eingebracht, die zum Ziel haben, durch die Gewährung von Ausgleichsleistungen die wirtschaftliche Lage der Busunternehmen zu verbessern. Auf diesem Wege wird mittelbar auch das Fahrzeugangebot sicherlich verbessert werden können.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Immer.
Um an diese Frage anzuknüpfen, Herr Staatssekretär: Ist es denkbar, daß das Bundesbeförderungsgesetz dahin gehend geändert wird, daß das Alter für die Berechtigung zum Einnehmen eines Sitzplatzes weiter herabgesetzt wird und daß der Belastung von Schülertransporten Rechnung getragen wird, die sich daraus ergibt, daß Gepäck mitgeführt wird, das im allgemeinen einen ganzen Platz beansprucht?
Herr Abgeordneter, ich will diese Frage gern einmal überprüfen lassen. Ich möchte nur generell bemerken, daß es natürlich unmöglich ist, mit dem Sitzplatzangebot jeglichem Spitzenverkehr zu entsprechen. Es wird also in Spitzenzeiten und bei Spitzenbelastung immer den Zustand der Überfüllung geben. Das wird unvermeidbar sein.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Ollesch.
Herr Staatssekretär, glauben Sie nicht, daß die Nichteinbeziehung des Schülerverkehrs in das Personenbeförderungsgesetz auch ein Hindernis auf dem Wege zu erhöhter Sicherheit und größerer Attraktivität des Schülerverkehrs ist?
Herr Abgeordneter, Sie wissen, daß gerade im Augenblick diese Frage Gegenstand von Überprüfungen ist, und zwar durchaus in der Richtung, durch eine Novellierung den bestehenden Erfordernissen zu entsprechen. Ich glaube, im Verkehrsausschuß ist das auch schon vorgetragen worden.
Eine letzte Zusatzfrage des Abgeordneten Jäger.
Herr Staatssekretär, gehört zu den Erwägungen, die die Bundesregierung in diesem Zusammenhang anstellt, auch die, weitere Mittel zur Beschrankung von Bahnübergängen, die von Schulbussen benutzt werden müssen, bereitzustellen?
Herr Kollege, es ist eine sehr weitherzige Auslegung der Geschäftsordnung, wenn ich hier noch die Verbindung zu der eingereichten Frage sehe. Aber wenn der Herr Staatssekretär die Antwort parat hat, - bitte!
Herr Abgeordneter, dies liegt durchaus im Sinne der verkehrspolitischen Bemühungen des Bundesministers für Verkehr. Aber letzten Endes ist es bei allen Fragen, die Finanzierungsmittel erfordern, bedauerlicherweise so, daß Lösun6310
gen nicht so schnell erreichbar sind, wie wir alle es uns erhoffen. Aber ich darf in Erinnerung bringen, daß die Mittel - auch die Bundesmittel - zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse bei schienengleichen Bahnübergängen gerade in den letzten Jahren ganz erheblich verstärkt worden sind, ganz im Sinne Ihrer Frage.
Ich rufe die Frage 19 des Herrn Abgeordneten Möhring auf:
Kann sich die Bundesregierung meiner Überlegung anschließen, unter Nutzung einer neu auszuhauenden Streckentangente Maschen-Buchholz/Nordheide-Lüneburg-Dannenberg ({0}) sowohl die Strecken Ludwigslust ({1})-Berlin oder Bad Schandau-CSSR als auch die Strecke Rostock-Schwerin Saßnitz-Skandinavien durch den Güter- und Reiseverkehr aus dem Raum Ruhrgebiet-Hannover direkt zu bedienen und damit die kaum noch belastbare Strecke Lüneburg-Büchen-Ludwigslust zu umgehen?
Der Ausbau der eingleisigen Nebenbahnstrecke Buchholz-Lüneburg-Dannenberg und
Weiterführung der Strecke über die Elbe bei Dömitz sind in den Ausbauplänen der Deutschen Bundesbahn nicht enthalten. Die bisherigen Gespräche mit der DDR haben erkennen lassen, daß sie der Öffnung weiterer Grenzübergänge mit der Begründung entgegengetreten ist, die bestehenden Übergänge seien für die Bewältigung des derzeitigen Verkehrs ausreichend. Unabhängig davon möchte ich bemerken, daß nach meinen Informa1 tionen die Strecke Lüneburg Büchen eisenbahnbetrieblich noch nicht voll ausgelastet ist. Sie kann durch bauliche Maßnahmen durchaus noch leistungsfähiger gestaltet werden.
Bitte, Herr Kollege, eine Zusatzfrage!
Herr Staatssekretär, sehen Sie trotzdem diese meine Vorstellungen - falls sich die DDR in absehbarer Zukunft zu Verhandlungen über die noch offene Frage zusätzlicher Übergänge bereit zeigen sollte - als in weitere Verhandlungen realistisch einbringbar an?
Herr Abgeordneter, es entspricht der Politik der Bundesregierung, alles zu tun, um die Verkehrsverbindungen zu verbessern und die Zahl der Übergänge zu vermehren. Diesem Auftrag entsprechen auch die Vertreter der Bundesregierung in den zuständigen Gremien, in denen derartige Fragen mit den Repräsentanten der Regierung der DDR erörtert werden.
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe dann die Frage 20 des Herrn Abgeordneten Möhring auf:
Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, auf dem Verhandlungsweg mit der DDR den geplanten Neubau der Autobahn Berlin-Hamburg durch den Wiederaufbau der Straßenbrücke Dömitz/Elbe unter Einbeziehung des Landkreises Lüchow/Dannenberg an die geplante BAB-B 4 ({0}) im Raum Lüneburg-Uelzen anzuschließen, um sowohl Hamburg als auch das Gebiet der Lüneburger Heide auf kürzestem Wege durch den Berlinverkehr zu erreichen?
Herr Abgeordneter, ich beziehe mich hier auf das, was ich in der Antwort auf die Frage des Herrn Abgeordneten Dübber ausgeführt habe. Auch in anderen Antworten in früheren Fragestunden ist dies zum Ausdruck gekommen. Die Bundesregierung hat in der letzten Zeit mehrfach mitgeteilt, daß die Überlegungen und Untersuchungen - auch im Verhältnis zu den Bundesländern - noch nicht in ein konkretes Stadium getreten sind. Ich habe ja bereits vorhin von den notwendigen Kontakten und Gesprächen zwischen und mit den Bundesländern gesprochen. Wegen dieser Verfahrenslage können zur Zeit auch noch keine Angaben zu speziellen Anschlußprojekten gemacht werden. Herr Abgeordneter, das betrifft auch die Frage eines möglichen Wiederaufbaus der Straßenbrücke über die Elbe bei Dömitz und der sich daran anknüpfenden Straßenbauüberlegungen.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, demnach können Sie nicht den Wahrheitsgehalt lokaler Pressemitteilungen bestätigen, wonach bereits Planfeststellungsverfahren über eine Trassierung Berlin - Hamburg laufen sollen, die den Bereich Lüchow Dannenberg nicht berühren?
Ich kenne solche Pressemeldungen nicht. Ich kann nur sagen: Wenn die Pressemeldungen so lauten, sind sie nicht zutreffend.
Bitte, Herr Kollege, eine weitere Zusatzfrage!
Sind vorsorglich bereits Prüfungen angestellt worden bzw. liegen schon Prüfungsergebnisse technischer Art darüber vor, ob der Wiederaufbau der Dömitz-Brücken überhaupt noch möglich ist?
Herr Abgeordneter, ich bitte um Verständnis dafür, daß ich diese Frage hier jetzt nicht beantworten kann, denn ich weiß nicht, welche Untersuchungen und Überlegungen im Laufe der Jahre schon durchgeführt bzw. angestellt worden sind. Herr Präsident, vielleicht darf ich diese Zusatzfrage schriftlich beantworten.
Herr Staatssekretär, der Fragesteller ist damit einverstanden.
Wir kommen dann zu der Frage 21 des Herrn Abgeordneten Flämig. - Der Herr Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
Die Herren Abgeordneten Wolfram und Lemmrich haben um schriftliche Beantwortung der von ihnen eingebrachten Fragen 22 bis 24 gebeten. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Herr Staatssekretär Wittrock, damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr beantwortet; ich danke Ihnen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz auf. Zur Beantwortung der eingereichten Fragen steht Herr Bundesminister Jahn zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 39 des Herrn Abgeordneten Graf Stauffenberg auf:
Trifft die Meldung des „Tagesspiegel" vom 30. März 1974 zu, daß auch die Bundesregierung dem Bundesverfassungsgericht die Herausgabe der in ihren Händen befindlichen Unterlagen zum Fall des minderjährigen Flüchtlingsmädchens aus der „DDR" verweigert habe, und daß dieses Verhalten der Präsident des Bundesverfassungsgerichts in einem Schreiben an die Bundesregierung als unzulässig bezeichnet habe, und wie rechtfertigt - bejahendenfalls - die Bundesregierung ihre Antwort auf die Dringlichen Fragen des Kollegen Dr. Becher vom 27. März 1974, sie sei zu keiner Zeit um Übersendung von Akten gebeten worden?
Herr Kollege Graf Stauffenberg, ich muß Sie zunächst mit allem Nachdruck bitten, auch nicht indirekt zu unterstellen, daß der Parlamentarische Staatssekretär des Bundesministers der Justiz Herrn Kollegen Dr. Becher auf seine Dringlichkeitsfragen eine in der Sache nicht zutreffende Antwort erteilt hat. Sie können den Sachverhalt in dieser Antwort nachlesen.
Meine Antwort auf Ihre heutige Frage lautet also: Nein, die von Ihnen zitierte Meldung des „Tagesspiegels" vom 30. März 1974 trifft nicht zu.
Keine Zusatzfrage.
Der Herr Abgeordnete Kiechle, der Herr Abgeordnete Spranger und auch der Herr Abgeordnete Dr. Wittmann ({0}) haben um schiftliche Beantwortung der von ihnen eingereichten Fragen 40, 41 und 42 gebeten. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Damit ist der Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz abgeschlossen. Herr Bundesminister, ich danke Ihnen.
Wir kommen nunmehr zum Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen. Zur Beantwortung steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Haehser zur Verfügung. Herr Kollege Haehser, ich glaube, Sie sind zum erstenmal in dieser neuen Eigenschaft hier. Ich wünsche Ihnen eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Haus.
({1})
Ich rufe die Frage 43 des Herrn Abgeordneten Hansen auf:
Trifft es zu, daß die Tochterfirma der bundeseigenen Salzgitter AG, die Deutsche Schachtbau- und Tiefbohr GmbH ({2}), noch nach dem Bekanntwerden des „Arsenschlammskandals" mit dem jetzt angeklagten Geschäftsführer der „Entsorgungs GmbH", Osnabrück, einen Vertrag zur Gründung der „Deutschen Umweltschutz GmbH" abzuschließen beabsichtigte?
Herr Kollege Hansen, die erste
Antwort, die ich in meiner neuen Funktion zu geben habe, ist kurz. Sie lautet nein.
({0})
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 44 des Herrn Abgeordneten Hansen auf:
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung auf Grund der bisher im Strafprozeß bekanntgewordenen Beschuldigungen gegen leitende Angestellte der DST, die Praxis dieses Unternehmens zu überprüfen?
Ich möchte zunächst klarstellen, daß die Deutsche Schachtbau- und TiefbohrGmbH auf dem Gebiet der Abfallbeseitigung selbst überhaupt nicht tätig ist. Die Schachtbau verfügt aber aus ihrer Bohrtätigkeit über geologische Erfahrungen insbesondere im Kavernenbau und der Nutzung früherer Ölfelder. Auf Grund dieser Erfahrungen berät sie staatliche und privatwirtschaftliche Stellen in Fragen der Ablagerung von Sondermüll.
Der sogenannte Arsenschlamm-Prozeß betrifft die Schachtbau nur in folgender Beziehung. Die Schachtbau hatte vor dem Skandal gemeinsam mit der Entsorgungs-GmbH untersucht, ob eine stillgelegte Erzgrube in Peine zur Einbringung von Abfallstoffen geeignet sei. Es stellte sich heraus, daß die hierfür erforderliche bergrechtliche Genehmigung erst nach längerer Zeit erteilt werden würde. Dem mitangeklagten Angestellten der Schachtbau - es handelt sich also nicht um mehrere Angestellte und auch nicht um einen Herrn der Geschäftsleitung - wird vorgeworfen, er habe es zugunsten der Entsorgungs-GmbH unterlassen, die Firma, die der Entsorgungs-GmbH den Auftrag zur Beseitigung des Schlamms erteilt hatte, darauf hinzuweisen, daß die Grube in Peine nicht für die Ablagerung von Arsenschlamm zur Verfügung stehe. Zur Berechtigung dieses Vorwurfs kann ich im Hinblick auf das noch laufende Verfahren heute keine weitere Auskunft geben.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, in Anbetracht der Tatsache, daß Sie wegen des laufenden Verfahrens keine Auskunft in bezug auf die beteiligten Herren geben wollen, möchte ich Sie fragen, ob Sie die Auffassung des DST-Geschäftsführers Dr. Günter Petersen teilen, daß die DST auch als bundeseigenes Unternehmen privatwirtschaftlich orientiert sei, und ob Sie der Auffassung beitreten können, daß diese Ausrichtung des Unternehmens auf beträchtlichen Gewinn, wie es ebenfalls wörtlich hieß, als Entschuldigung für das Verhalten der DST-Geschäftsleitung gelten kann.
Herr Kollege Hansen, Sie haben aus der Antwort, die ich auf Ihre Frage gegeben habe, gespürt, wie wenig die von Ihnen zitierte Firma mit dem tatsächlichen Vorgang zu tun hat.
Sie haben eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, werden Sie nach Abschluß des Verfahrens eine abschließende Würdigung des ganzen Vorgangs vornehmen und darüber Mitteilung machen?
Ich bin sicher, Herr Kollege Hansen, daß die Geschäftsleitung der Schachtbau sorgfältig prüfen wird, welche Konsequenzen aus dem zu erwartenden Urteil zu ziehen sind.
Ich rufe die Frage 45 des Herrn Abgeordneten Dr. Dollinger auf:
Hat der Zentralbankrat um eine Erweiterung des Bundesbankdirektoriums gebeten, oder welche sachliche Notwendigkeit hält die Bundesregierung für gegeben, die Zahl der Mitglieder des Direktoriums jetzt zu erhöhen, da nach der Verabschiedung des Bundesbankgesetzes doch Einigkeit darüber herrschte, von der gesetzlich ermöglichten Erweiterung dann Gebrauch zu machen, wenn sachliche Gründe dies gebieten?
Herr Kollege Dr. Dollinger, das Bundesbankgesetz sieht bei der Bestellung von Mitgliedern des Direktoriums der Deutschen Bundesbank ein Initiativ- oder Vorschlagsrecht des Zentralbankrats gegenüber der Bundesregierung nicht vor. Demgemäß ist eine solche Initiative des Zentralbankrats auch nicht zu erwarten. Allerdings ist der Zentralbankrat von der Bundesregierung bei der Bestellung neuer Mitglieder anzuhören.
Im übrigen hat die Bundesregierung bisher noch keinen Beschluß über eine Erweiterung des Direktoriums durch Bestellung eines weiteren Mitgliedes gefaßt. Sie können davon ausgehen, daß ein entsprechender Vorschlag an den Herrn Bundespräsidenten sachlich begründet sein wird.
Lassen Sie mich schließlich darauf hinweisen, daß das Direktorium der Bundesbank bis Ende 1969 bereits ein Mitglied mehr als zum jetzigen Zeitpunkt hatte; es gab auch damals schon sieben Direktoren.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, stimmen dann die Meldungen über eine Berufung von Herrn Professor Köhler nicht, oder eilen sie den Entscheidungen voraus?
Das letzte ist zutreffend, Herr Kolleger Dr. Dollinger.
Sie haben noch eine weitere Zusatzfrage, Herr Kollege.
Können bei der Ernennung vielleicht Überlegungen eine Rolle spielen, wie sie Präsident Wagenhöfer in einer Verlautbarung - ich beziehe mich auf Auszüge von Presseartikeln über die Deutsche Bundesbank - vom 3. April angeführt hat? Ich darf zitieren:
Angesichts der allenthalben deutlich zutage tretenden Tendenzen, immer mehr Bereiche des gesellschaftlichen Lebens parteipolitischen und gewerkschaftlichen Einflüssen zu unterwerfen, gewinnt in zunehmendem Maße die personelle Komponente unserer Notenbankverfassung an Bedeutung.
Herr Kollege Dr. Dollinger, solche Erwägungen sind der Bundesregierung bei ihren Absichten fremd.
Ich rufe Frage 46 des Herrn Abgeordneten Josten auf:
Aus welchem Grund sollen die 5-DM-Silberstücke eingezogen werden, die bisher in der ganzen Welt die Stabilität unseres Geldes signalisierten?
Herr Kollege Josten, die 5-DMUmlaufmünze gewinnt für die Verwendung in Automaten, vor allem auch bei der Bundesbahn und der Bundespost, immer mehr an Bedeutung. Das jetzige 5-DM-Stück ist jedoch für Automaten nur bedingt geeignet, weil es von den Münzprüfern nicht sicher von geringerwertigen ausländischen Münzen oder gar nur nachgemachten Metallscheiben mit gleichen Abmessungen unterschieden werden kann. Deshalb soll ein neues 5-DM-Stück hergestellt werden, das aus einem automatensicheren Werkstoff, nämlich einem Dreischichtenwerkstoff - Kupfer/Nickel mit einem Reinnickelkern -, besteht. Der gleiche Werkstoff wird bereits mit Erfolg bei den 2-DM-Münzen mit den Bildnissen des Herrn Adenauer und des Herrn Heuss benutzt. Die erstrebte Automatensicherheit wäre technisch nicht zu erreichen, wenn man eine Silberlegierung beibehielte.
Im übrigen, Herr Kollege Josten, wissen Sie, daß die Kaufkraft einer Münze selbstverständlich nicht von ihrem Silbergehalt abhängt. Der Silbergehalt des Münzgeldes ist auch kein Gradmesser für die Stabilität einer Währung. Das Münzgeld dient vielmehr nur der Aufrechterhaltung des Zahlungsverkehrs. Es muß deshalb so beschaffen sein, daß es für diesen Zweck in optimaler Weise geeignet ist. Allein aus diesem Grund soll, übrigens mit Zustimmung der Bundesbank, das neue Stück eingeführt werden.
Zusatzfrage!
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß ein großer Teil unserer Mitbürger Mißtrauen gegen die Absicht der Bundesregierung hat, die 5-DM-Silberstücke einzuziehen, da sie nicht glauben, daß nur wegen der Automaten andere 5-DM-Stücke geprägt werden sollen?
Herr Kollege Josten, dieses Mißtrauen ist mir nicht bekannt. Es wäre, wäre es vorhanden, auch nicht begründet. Denn ich gehe davon aus, daß es Ihnen egal ist, ob Sie mit einem 5-MarkSchein, der kein Silber enthält, bezahlen oder mit einem 5-Mark-Stück, das bisher Silber enthielt. Ich gehe sogar davon aus, daß Ihnen ein Tausendmarkschein, der kein Silber enthält, mehr wert ist als ein 5-Mark-Stück.
({0})
Zusatzfrage!
Herr Staatssekretär, gilt aber nicht in der ganzen Welt, daß die Münzen - nicht nur bei den Sammlern - auch nach ihrem Goldbzw. nach ihrem Silberwert auf dem Markt gekauft werden?
Herr Kollege Josten, bei den Sammlern spielen Erwägungen anderer Art eine bedeutendere Rolle, nämlich z. B. die Prägezeichen der Münzanstalten. Es geht dort weniger um den Materialwert eines Geldstücks als vielmehr um solche Besonderheiten, wie ich sie nannte. Im übrigen sollten Sie wissen, daß die meisten anderen Staaten von Silberlegierungen bereits abgegangen sind, darunter auch unser Nachbarland Frankreich.
Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Riedl.
Herr Staatssekretär, um wieviel höher ist der Münzgewinn bei den neuen 5-Mark-Stücken im Vergleich zu den alten?
Herr Kollege Riedl, Sie sind als Mitglied des Haushaltsausschusses, so hoffe ich, auch am Münzgewinn interessiert. Der Münzgewinn ist unterschiedlich. Er richtet sich nach dem Silberpreis. Aber die Unterlagen, die mir jetzt zur Verfügung stehen, weisen darauf hin, daß das neue Stück zukünftig einschließlich Prägekosten etwa 40 Pfennig kosten wird, während das bisherige Stück zwischen 1,40 und 3,50 DM lag, je nach Silberpreis. Ich füge aber hinzu, Herr Riedl, daß diese Erwägungen - und das wissen Sie aus unseren Erörterungen im Haushaltsausschuß - für uns keine Rolle gespielt haben.
Ich rufe Frage 47 des Herrn Abgeordneten Josten auf:
Welchen Silberwert haben die in Aussicht genommenen neuen 5-DM-Stücke gegenüber den im Umlauf befindlichen?
Herr Kollege Josten, die jetzigen 5-DM-Umlaufmünzen enthalten 7 Gramm Silber. Bei dem gegenwärtigen Silberpreis von etwa 360 DM pro Kilogramm beträgt der Silberwert pro 5-DM-Münze zur Zeit etwa 2,50 DM.
Keine Zusatzfrage.
Wir kommen zu Frage 48 des Herrn Abgeordneten Pohlmann. -- Der Herr Abgeordnete ist offensichtlich nicht im Saal; daher wird die Frage schriftlich beantwortet, und die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich komme zu Frage 49 des Herrn Abgeordneten Rollmann.
({0})
- Ich bedaure sehr, Herr Kollege; ich muß die Frage schriftlich beantworten lassen. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Frage 50 des Herrn Abgeordneten Egert wird beim Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung beantwortet.
Ich rufe nunmehr Frage 51 des Herrn Abgeordneten Tillmann auf:
Trifft es zu, daß die Einnahmen, die Amateursportvereine aus der sogenannten „Banden-Werbung" erzielten, zunächst als steuerfreie Einnahmen aus Vermögensverwaltung, sodann als Einnahmen aus einer sportlichen Veranstaltung und seit 1. .Januar 1974 als Einnahmen aus einem steuerschädlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu behandeln sind?
Herr Kollege Tillmann, gestatten Sie, daß ich Ihre beiden Fragen zusammen beantworte?
Der Fragesteller ist einverstanden. Dann rufe ich zusätzlich Frage 52 auf:
Trifft es zu, daß der bisher von den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder vertretene Standpunkt, die Banden-Werbung stehe im Zusammenhang mit der eigentlichen sportlichen Betätigung des Amateursportvereins, nunmehr aufgegeben ist und daß auch ein Zusammenhang zwischen der sogenannten „Trikot-Werbung" und der sportlichen Betätigung des Sportvereins nicht mehr gesehen wird?
Im Zusammenhang mit Ihrer Frage muß berücksichtigt werden, daß die Banden-Werbung - Sie wissen, daß das nichts mit Werbung für Banden zu tun hat - und die Trikot-Werbung in Konkurrenz zu gewerblichen Unternehmen der Werbewirtschaft stehen, die steuerpflichtig sind. Das wiegt um so schwerer, als die Werbung in vereins6314
eigenen Sportstätten in letzter Zeit stark zugenommen hat.
Aus diesen Gründen sind die Finanzbehörden der Länder mit dem Bund der Auffassung, daß die Einnahmen der Amateursportvereine aus der Banden-Werbung als Einnahmen aus einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu betrachten sind, daß sie also die mit der Gemeinnützigkeit verbundenen Steuervergünstigungen nicht genießen.
Die Frage der Besteuerung der Werbeeinnahmen gemeinnütziger Sportvereine wird zur Zeit bei den Ausschußberatungen des Entwurfs einer neuen Abgabenordnung diskutiert. Es wird abzuwarten sein, ob sich möglicherweise in diesen Beratungen eine andere Auffassung durchsetzt.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Tillmann.
Herr Staatssekretär, warum gehen die Finanzbehörden der Länder und des Bundes nicht mehr von der Auffassung aus - wie sie bis zum Dezember 1973 noch Gültigkeit hatte -, daß die Banden-Werbung in unmittelbarem Zusammenhang mit der sportlichen Betätigung steht und deshalb nicht steuerschädlich ist?
Nun, diese Auffassung wurde im Bundesgebiet nicht einheitlich vertreten. Ich kann mich in diesem Falle nur auf die Antwort beziehen, die ich eben gegeben habe, daß nämlich Länder und Bund diese jetzt gültige Auffassung vertreten.
Sie haben eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die jetzt - seit Dezember 1973 - geltende Neuregelung der Bedeutung und dem Stellenwert des Sports in der Bundesrepublik angemessen ist?
Herr Kollege Tillmann, ich antworte mit nein. Dies ist meine Auffassung; die kann ich hier auch vertreten. Die Bundesregierung wird sich bei künftigen Erörterungen so flexibel verhalten, wie es der Sachverhalt nur irgend erlaubt.
Sie haben noch eine Zusatzfrage. Bitte!
Herr Staatssekretär, ich bedanke mich für diese positive Auskunft, darf aber doch noch fragen: Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, den Einnahmeausfall, der den Amateursportvereinen jetzt entsteht, auf irgendeine andere Art und Weise auszugleichen?
Diese Fragen werden im Augenblick im Finanzministerium geprüft.
({0})
Eine Zusatzfrage, Herr Kollege Dr. Riedl.
Herr Staatssekretär, darf ich im Anschluß an Ihre letzten Äußerungen die Frage stellen, ob die Bundesregierung bereit ist, d i e Einnahmen aus der Banden-Werbung, die direkt, unmittelbar und ausschließlich dem Amateursport zur Verfügung gestellt werden, von der allgemeinen Besteuerung auszunehmen?
Herr Kollege Riedl, ich darf die Antwort wiederholen, die ich Ihrem Kollegen schon gegeben habe: Die Bundesregierung wird sich in dieser Frage so flexibel verhalten, wie es der Sachverhalt nur irgendwie erlaubt.
({0})
Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen beantwortet. Ich danke Ihnen, Herr Parlamentarischer Staatssekretär, und rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft auf. Zur Beantwortung der Fragen steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Grüner zur Verfügung.
Frage 53 ist von Herrn Abgeordneten Fiebig eingebracht. Ich sehe den Herrn Abgeordneten nicht im Saal; die Frage wird daher schriftlich beantwortet, und die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe Frage 54 der Abgeordneten Frau von Bothmer auf:
Was unternimmt die Bundesregierung, um die Rhodesien betreffende Entschließung 333 des UN-Sicherheitsrats, die sie im Bundesanzeiger Nr. 187 am 4. Oktober 1973 zugleich mit einer dringlichen Mahnung des Bundeswirtschaftsministers, diese Bestimmungen ({0}) einzuhalten, veröffentlicht hat, durchzusetzen?
Die Bundesregierung hat bereits vor ihrem Beitritt zu den Vereinten Nationen auf Grund der mandatorischen Resolution 253 die rechtlichen und administrativen Maßnahmen zur Verhängung eines Wirtschaftsembargos gegen Südrhodesien ergriffen. Die Resolution 333 enthält Empfehlungen, die im wesentlichen durch die vorausgegangenen Maßnahmen der Bundesregierung bereits berücksichtigt sind.
Der Bundesfinanzminister hat die in Ihrer Frage erwähnte Mahnung des Bundeswirtschaftsministers - es handelt sich um den Runderlaß „Außenwirtschaft" Nr. 39 aus 1973 - zusätzlich im Bundeszollblatt Nr. 50 vom 4. Dezember 1973 veröffentlicht. Damit sind sowohl die Wirtschaftskreise als auch die Zollstellen erneut auf die geltenden Südrhodesien-Bestimmungen hingewiesen worden.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, hat aber nicht die Bundesregierung selbst Material genug - das sie zumindest stutzig machen müßte -, daß das Embargo ständig durchbrochen wird, ja daß es eine übliche Handlung vieler Firmen ist, auf Schmuggelwegen mit Rhodesien Handel zu treiben?
Die Bundesregierung geht allen Hinweisen nach, die auf eine Umgehung des Embargos hindeuten könnten. Ich kann nur darauf hinweisen, daß wir alle unsere Möglichkeiten ausschöpfen, um diesem Embargo Geltung zu verschaffen.
Eine weitere Zusatzfrage, bitte!
Wäre nicht vielleicht eine Möglichkeit u. a., daß die Bundesregierung die bei Einfuhr von Chrom, Erz, Asbest und dergleichen Dingen, die aus Südafrika kommen, den Nachweis des Herkunftslandes verlangt?
Ich bin nicht in der Lage, eine so detaillierte Frage jetzt zu beantworten, Frau Kollegin.
Ich rufe die Frage 55 der Frau Abgeordneten von Bothmer auf:
Ist es richtig, daß die Bundesregierung durch das UN-Generalsekretariat auf Verstöße gegen das Embargo hingewiesen wurde, und ist sie diesen Hinweisen nachgegangen?
Ich darf hier auf die schriftlichen Antworten zu den Fragen der Kollegen Hansen und Möllemann vom August vergangenen Jahres hinweisen und nochmals feststellen, daß die Bundesregierung jedem Verdachtshinweis des UNO-Generalsekretariats nachgeht und diesem in angemessener Frist über die Ergebnisse der Prüfungen berichtet.
Eine Zusatzfrage.
Ist es dann nicht doch etwas merkwürdig, wenn die Bundesregierung in Gestalt des Staatssekretärs Rohwedder zwar am 17. August 1973 feststellt - Drucksache 7/1011 -, daß ein ständiger Rückgang des deutsch-rhodesischen Handels zu verzeichnen sei, der fast gänzlich zum Erliegen gekommen sei, wenn man andererseits aber sieht, daß z. B. das Telegrafenamt in Bulawajo gerade in diesem Zeitraum von der Firma Siemens aufgebaut worden ist?
Dieser ständige Rückgang ist eine
Tatsache. Nach der deutschen Außenwirtschaftsstatistik ist die Einfuhr aus Südrhodesien von 140 Millionen DM im Jahre 1965 auf 2 Millionen DM im Jahre 1973 zurückgegangen. Hier handelt es sich um auslaufende Verträge.
Die Ausfuhr nach Südrhodesien ist von zirka 50 Millionen DM 1965 auf zirka 5 Millionen DM 1973 zurückgegangen. Bei diesem Restbestand handelt es sich u. a. um medizinische Güter und Schuleinrichtungen für Missionsstationen, die als Unterstützung der Bevölkerung ausdrücklich von den UNO-Sanktionen ausgenommen sind. Die Wirkung ist also tatsächlich eingetreten.
Auf Ihre konkrete Zusatzfrage kann ich mangels Unterlagen keine Antwort geben.
Frau Kollegin, eine weitere Zusatzfrage.
Ich darf, weil mich das einfach nicht zufriedenstellt, noch einmal nachfragen. Da ich eine ganze Reihe Beweise habe, daß das Embargo ständig durchbrochen wird, und ich auch eine Reihe von Firmen kenne, die es durchbrechen, frage ich: Könnten Sie, Herr Staatssekretär, mir zusichern, daß die Bundesregierung, wenn ich Ihnen dieses Material gebe - sofern Sie es nicht schon selbst haben -, eine gründliche Prüfung vornimmt?
Das ist ganz selbstverständlich. Wir sind dankbar für solche Hinweise.
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Hansen.
Herr Staatssekretär, sehen Sie Möglichkeiten, die internationale Zusammenarbeit bei der Fahndung nach Sanktionsverstößen zu verbessern, und wird sich die Bundesregierung gegebenenfalls an solchen Maßnahmen beteiligen?
Das ist selbstverständlich. Wir bemühen uns um eine solche Zusammenarbeit.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schinzel.
Herr Staatssekretär, ist es richtig, daß mit der Überwachung der Einhaltung der Sanktionsbestimmungen durch deutsche Firmen praktisch kein einziger Zollfahndungsbeamter in der Hauptsache befaßt ist?
Diese Frage kann ich Ihnen nicht beantworten; ich bin auf sie nicht vorbereitet.
Ich kann nur noch einmal betonen, daß die Bundesregierung mit großem Nachdruck alle ihr möglichen Maßnahmen getroffen hat. Ich glaube, die
hier angeführten Zahlen machen deutlich, daß das Embargo wirksam ist. Die Frage der Umgehungsmöglichkeiten wird von uns in jedem Falle geprüft, wenn uns entsprechende Unterlagen, wie sie etwa Frau Kollegin von Bothmer angeboten hat, zugänglich gemacht werden; aber selbstverständlich auch, wenn solche Unterlagen von anderer Seite kommen. Das ist ständige Praxis.
Letzte Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Niegel.
Herr Staatssekretär, ist dieses Embargo überhaupt sinnvoll, und sind - ergänzend dazu - die Investitionen, die drüben von den Rhodesiern durchgeführt werden, so, daß die Anlagen für den Fall, daß die weißen Rhodesier einmal die Macht dort verlieren könnten, mitgenommen werden können und den Schwarzen nicht zugute kommen?
Herr Kollege, wir halten uns im Rahmen eines solchen Embargos an unsere international eingegangenen Verpflichtungen. Das ist eine Selbstverständlichkeit.
({0})
Herr Kollege, die Frage stand nicht in dem erforderlichen unmittelbaren Zusammenhang mit der Hauptfrage; darauf muß ich ausdrücklich hinweisen.
Die nächste Frage - Frage 56 - des Herrn Abgeordneten Dr. Kunz ({0}) :
Welche wirksamen Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um die deutsche Holz- und Forstwirtschaft gegenüber den Preismanipulationen des Staatshandels der Ostblockstaaten zu schützen?
Im Zuge der liberalen Gestaltung der Außenhandelspolitik, einem erklärten Ziel der Bundesregierung, konnte auch der holz- und forstwirtschaftliche Bereich nicht ausgeschlossen werden. Gegenüber den Ländern der westlichen Welt ist daher die Einfuhr von Holz und Holzerzeugnissen voll liberalisiert. Die Einfuhren aus Staatshandelsländern bedürfen hingegen noch der Einzelgenehmigung im Rahmen der sogenannten Ausschreibung mit laufender Antragstellung, wobei die Holzwerkstoffe, nämlich Sperrholz, Holzspan- und Holzfaserplatten, noch kontingentiert sind. Die Lieferungen der Staatshandelsländer sind lediglich bei Schnittholz und Industrieholz von Bedeutung. Sie erreichen hier, gemessen an der Produktion, 12 bzw. 8%.
Sofern Einfuhren aus Staatshandelsländern zu marktstörenden Preisen beobachtet werden, besteht gemäß Runderlaß Außenwirtschaft Nr. 25 aus 1973 die Möglichkeit, ein förmliches Preisprüfungsverfahren einzuleiten. Bei Bestätigung eines Schutzbedürfnisses nach § 10 Abs. 3 des Außenwirtschaftsgesetzes können nach diesem Verfahren eine Reihe von Kontroll- und Beschränkungsmaßnahmen ergriffen werden, die bis zur Verweigerung der Einfuhrgenehmigung reichen.
Zusatzfrage!
Herr Staatssekretär, wie beurteilt die Bundesregierung auf längere Sicht und nach den Erfahrungen mit den Ostblockländern in den vergangenen Jahren die Entwicklung beim Absatz von einheimischem Holz, vor allem von Schwachholz, das mit sehr hohen Gewinnungskosten belastet ist, das speziell von der heimischen Industrie dringend benötigt wird und gerade vom Ostblock immer wieder periodisch unter starken Preisdruck gesetzt wird?
Herr Kollege, die bisherigen Erfahrungen haben deutlich gemacht, daß wir zum einen, wie Sie selber erwähnten, auf Einfuhren in großem Umfang im Gesamtbereich des Holzes angewiesen sind und daß zum anderen die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten rechtlicher Art ausreichen, um die einheimische Industrie gegen Einfuhren zu schützen, die nicht den Bedingungen entsprechen, die wir in unseren Außenhandelsrichtlinien festgelegt haben.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, diesen Benachteiligungen, die zweifellos immer wieder auftreten und im Zonenrandgebiet wegen der geringeren Frachtkosten der Ostblockländer besonders spürbar werden - sie wirken sich äußerst ungünstig aus -, direkt oder auch indirekt vielleicht im künftigen Bundeswaldgesetz entsprechend Rechnung zu tragen?
Wir haben gerade hierfür das Preisprüfungsverfahren, ,das ich erwähnt habe und das durchaus funktionsfähig ist. Wir können nicht sehen, daß etwa zusätzliche Maßnahmen erforderlich und möglich wären.
Ich rufe die Frage 57 des Herrn Abgeordneten Dr. Emmerlich auf:
Wenn es zutrifft, daß der Käufer einer Ware sich der Anstiftung zu einem Verstoß gegen das Rabattgesetz schuldig macht, wenn er dem angekündigten oder allgemein geforderten Preis eines Händlers ein Preisangebot entgegensetzt, das um mehr als 3 % hinter dem Unternehmerangebot zurückbleibt, oder vom Händler einen 3 % übersteigenden Preisnachlaß fordert, beabsichtigt die Bundesregierung dann das Rabattgesetz so zu ändern, daß der Verbraucher sich durch Wahrnehmung seines legitimen Interesses auf Erzielung eines möglichst günstigen Preises nicht der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung aussetzt?
Die Bundesregierung hält eine Ergänzung des Rabattgesetzes durch eine Vorschrift, die ausdrücklich klarstellt, daß der Verbraucher nicht wegen Anstiftung zu einem Rabattverstoß verfolgt werden kann, für nicht erforderlich. Aus der RechtParl. Staatssekretär Grüner
sprechung ist bisher kein Fall einer Verurteilung eines Letztverbrauchers wegen Verstoßes gegen das Rabattgesetz bekanntgeworden. Vielmehr hat das Oberlandesgericht München in einer Entscheidung vom August 1964 ausgeführt, es sei schwer zu erkennen, wieso es zu den Pflichten des Verbrauchers gehören solle, zum Festhalten des Handels an seinen Preisen beizutragen, obwohl sein eigenes durchaus legitimes Interesse doch dahin gehe, sich mit Waren des täglichen Bedarfs zu möglichst niedrigen Preisen zu versorgen.
Die Praxis der Gerichte rechtfertigt die Annahme, daß die Rechtsprechung auch in Zukunft den legitimen Interessen des Verbrauchers Rechnung tragen wird. Nach Auffassung der Bundesregierung kann die Frage der Strafbarkeit des Verbrauchers nach dem Rabattgesetz daher weiterhin den Gerichten überlassen bleiben. Das schließt nicht aus, daß bei einer umfassenden Reform des Rabattrechts auch diese Frage aufgegriffen wird, falls sich das dann als notwendig erweisen sollte.
Ergänzend möchte ich noch darauf hinweisen, daß durch das Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch Zuwiderhandlungen gegen das Rabattgesetz zu Ordnungswidrigkeiten herabgestuft worden sind. Damit aber gilt für die Verfolgung von Rabattverstößen ohnehin das Opportunitätsprinzip, das es den Verfolgungsbehörden erlaubt, von einer Verfolgung abzusehen, wenn eine Ahndung nicht angemessen erscheint.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß Einzelhandelsverbände und auch Industrie- und Handelskammern in bezug auf die Strafbarkeit des Verbrauchers eine abweichende Stellungnahme vertreten und publiziert haben?
Solche Publikationen, die ich im einzelnen inhaltlich jetzt nicht zur Hand habe, sind bekannt. Aber es ist ebenso bekannt, daß keinerlei Folgen aus solchen Publikationen entstanden sind und daß die hier dargelegte Rechtsauffassung unbestritten und auch in allen Äußerungen der Bundesregierung zu diesem Thema in dieser Form behandelt worden ist.
Herr Abgeordneter, Sie haben noch eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, darf ich Ihre Antwort, es seien keinerlei Folgen derartiger Publikationen entstanden, dahin interpretieren, daß zwar keine strafrechtlichen Folgen oder Folgen ordnungswidrigkeitsrechtlicher Art entstanden sind, daß Sie aber über Folgen der Auswirkung auf das Käuferverhalten der Verbraucher nicht unterrichtet sind?
Herr Kollege, es ist richtig, daß ich damit selbstverständlich die Frage, die Sie angeschnitten haben, nämlich die Frage der rechtlichen Würdigung, beantwortet habe. Wie es sich tatsächlich mit der Wirkung solcher Publikationen verhält, wird niemand im einzelnen nachprüfen können.
Die Frage 58 wird auf Wunsch ,des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 59 des Herrn Abgeordneten Dr. Franz auf. - Der Herr Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird daher schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 60 des Herrn Abgeordneten Niegel auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitige Lage der Leder- und Schuhindustrie, auch und insbesondere im Verhältnis ihrer Konkurrenzsituation zu den Importen aus der Europäischen Gemeinschaft, aus Drittländern außerhalb der EG und vor allem aus Ostblockstaaten, und welche Möglichkeiten sind gegeben, um die Arbeitsplätze zu sichern?
Die deutsche Leder- und Schuhindustrie befindet sich in einem schwierigen Strukturanpassungsprozeß, der noch nicht abgeschlossen ist. Als Ursache für diese Entwicklung sind u. a. die zunehmende Substitution durch synthetische Materialien, der allgemeine Nachfragerückgang nach Schuhen sowie eine Reihe durch zum Teil mangelnde Betriebsgröße, Kapitalausstattung und Flexibilität sich ergebende betriebswirtschaftliche Schwachstellen zu nennen. Der wesentlichste Faktor ist allerdings in der Tat in den hohen Importen zu sehen, die bei Leder und Schuhen jeweils zirka 55% des Inlandsverbrauchs ausmachen. Die Staatshandelsländer spielen dabei mit zirka 3 bis 4 % der Gesamteinfuhren nur eine untergeordnete Rolle. Im übrigen sind die Einfuhren „sensibler" Waren aus diesen Ländern kontingentiert. Mit Rücksicht auf die schwierige Situation sind die Kontingente für das Jahr 1974 nicht erhöht worden; zudem wird ein Teil der Ausschreibungen erst im zweiten Halbjahr erfolgen.
Zwei Drittel der Importe stammen aus Ländern der Europäischen Gemeinschaft, vornehmlich aus Italien und Frankreich. Innerhalb der Europäischen Gemeinschaft gibt es keine administrativen Mittel, die Einfuhren aus anderen Mitgliedsländern zu beschränken. Ursache dieses hohen Importanteils sind u. a. die vergleichsweise niedrigen Lohnkosten, die z. B. in Italien und Frankreich noch bis zu 40 % unter denen in der Bundesrepublik liegen.
Zur Erleichterung an den sich vollziehenden Prozeß und zur Vermeidung von Friktionen bietet die Bundesregierung u. a. im Rahmen der ERP-Programme, der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur", dem mit Kabinettsbeschluß vom 19. Dezember beschlossenen Kreditsonderprogramm sowie dem „Einmaligen Sonder6318
programm für Gebiete mit speziellen Strukturproblemen" vom 6. Februar 1974 eine Reihe von Hilfen an, die letztlich auch der Sicherung der Arbeitsplätze dienen.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung bekannt, zu welchen Preisen z. B. die Waren aus den Staatshandelsländern des Ostblocks eingeführt werden, und ist sie notfalls bereit, ein Preisprüfungsverfahren einzuleiten?
Es ist in erster Linie Sache der Wirtschaft, solche Preisprüfungsverfahren zu beantragen. Die Bundesregierung hat aber in einer Reihe von Fällen auch von sich aus Preisprüfungsverfahren eingeleitet, wenn ihr Tatbestände bekanntgeworden sind, die dazu Anlaß gaben. Das bezieht sich jetzt allerdings nicht auf die Schuhindustrie. Mir ist im Augenblick nicht bekannt, ob etwa von seiten der Bundesregierung hinsichtlich der Schuhindustrie Preisprüfungsverfahren eingeleitet worden sind.
Es ist jedoch, wie gesagt, in erster Linie Sache der betroffenen Industrie, und Sie können mit Sicherheit davon ausgehen, daß die Industrie diese Möglichkeit - es ist ja ein novelliertes, verbessertes Preisprüfungsverfahren -- auch nutzt, wenn Anlaß besteht.
Eine weitere Zusatzfrage.
Aus welchen Ländern des Ostblocks stammen dann die Einfuhren, die nach Ihren Angaben etwa 3 % bis 4 % ausmachen, aber nach meiner Ansicht dennoch genügen, um einen solchen Preisdruck auszulösen, daß unsere Firmen auf dem Markt nicht konkurrieren können?
Ich gebe Ihnen gerne eine Statistik, Herr Kollege. Es würde zu weit führen, wenn ich die breite Streuung der Einfuhren hier aufführen würde. Es ist allerdings ein völlig falsches Bild, das hier mit Ihrer Frage erzeugt wird, wenn immer wieder die Frage der Einfuhren aus den Staatshandelsländern in den Mittelpunkt gestellt und dabei übersehen wird, daß der wirklich entscheidende Konkurrenzdruck von Ländern der Europäischen Gemeinschaft ausgeht. Das soll nicht heißen, daß nicht auch einzelne Firmen durch die Importe aus Staatshandelsländern hart betroffen sind. Das ist im Einzelfall eine Frage der branchenmäßigen Gliederung. Ich möchte die Problematik hier nicht verkleinern, sondern nur dem Eindruck entgegenwirken, daß etwa die Staatshandelsländer hier im Vordergrund der Probleme stünden.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Wolfram.
Herr Staatssekretär, wie beurteilen Sie das Verhalten von Unternehmern, die mit staatlichen Hilfen Produktionskapazitäten geschaffen, später stillgelegt, die entsprechenden Arbeitnehmer entlassen haben, jetzt anstelle ihrer früheren eigenen Erzeugnisse billigere Waren importieren, diese aber zum alten und zu hohen Preis verkaufen?
Herr Kollege, einen Zusammenhang kann ich hier nicht erkennen. Es sind eine Fülle von Fragen in Ihrer einen Frage angeschnitten. Grundsätzlich ist es für die Unternehmer möglich, im Rahmen unserer wirtschaftlichen Ordnung nach unternehmerischen Gesichtspunkten zu verfahren, soweit sie die Gesetze der Bundesrepublik nicht verletzen.
Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Meermann.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, ob der Bund einer Schuhfabrik Finanzhilfen für die Abwicklung eines größeren DDR-Auftrags gegeben hat?
Frau Kollegin, der Zusammenhang ist nicht ganz gegeben.
({0})
Ich bitte einen Augenblick um Entschuldigung.
Der Herr Staatssekretär muß die Frage gegebenenfalls schriftlich beantworten.
Frau Kollegin, ich würde Ihnen diese Frage schriftlich beantworten wollen.
({0})
Ich würde vorschlagen, um die Fragestunde nicht aufzuhalten, daß diese Zusatzfrage schriftlich beantwortet wird, da der Herr Staatssekretär darauf nicht vorbereitet war. Ich meine, es ist ja auch nicht zu erwarten, daß alle Fragen beantwortet werden können. Frau Kollegin Meermann, sind Sie damit einverstanden?
({0}) Herr Kollege Collet, eine letzte Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, inwieweit sind die vom Bundeskanzler und vom Bundesfinanzminister hier im Plenum angekündigten Unterstützungen durch Liquiditätshilfen - ich meine nicht Erhaltungshilfen - für die Schuh- und Textilindustrie beispielsweise durch Förderung von Kapitalbeteiligungsgesellschaften oder auf andere Weise verwirklicht worden?
Ich möchte Ihre Frage auf das Kreditsonderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau beziehen. Dazu läßt sich sagen, daß die deutsche Lederindustrie von diesem Programm nicht in dem erwarteten Umfang Gebrauch gemacht hat. Es ergaben sich am 31. März 1974 folgende Ausnutzungsstände: Das Gesamtantragsvolumen im Rahmen dieses KW-Programms, dieses 500-Millionen-DM-Sonderprogramms, beziffert sich auf 752 Anträge im Werte von 349 Millionen DM, davon 390 zugesagte Anträge im Werte von 174 Millionen DM; aus dem Bereich der Lederwirtschaft kamen 37 Anträge im Werte von 15,8 Millionen DM, davon sind 18 Anträge im Werte von 9,4 Millionen DM bereits zugesagt.
Meine Damen und Herren, wir wollen den Versuch machen, noch eine Reihe von Fragestellern, die im Saal sind, die mündliche Beantwortung ihrer Fragen zu ermöglichen. Ich bitte dafür um Verständnis.
Ich rufe die Frage 61 des Abgeordneten Dr. Dollinger auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die konjunkturpolitischen Vorstellungen in den Minderheitsvoten von Professor Dr. Köhler als Mitglied des Sachverständigenrats im Licht der tatsächlichen wirtschaftlichen Entwicklung?
Die Bundesregierung hat, wie dies in jedem Jahr geschieht, im Jahreswirtschaftsbericht vom 6. Februar 1974 zum Jahresgutachten des Sachverständigenrats Stellung genommen. Nach übereinstimmender Meinung des Sachverständigenrates und der Bundesregierung, aber auch sonstiger Experten, ging es im Herbst darum, die Nachfrage an die bestehenden Angebotsmöglichkeiten heranzuführen, ohne sie jedoch darunter absinken zu lassen. Dadurch sollten einerseits die Spielräume für Preiserhöhungen möglichst eng gehalten werden, zum anderen galt es, eine konjunkturelle Gefährdung der Arbeitsplätze zu verhindern. Um ein solches zu tiefes Absinken der Nachfrage zu vermeiden, hielt es Professor Köhler für angebracht, in der Konjunkturpolitik weniger restriktiv vorzugehen. Als im Dezember - nicht zuletzt vor dem Hintergrund der damaligen Mineralölkrise - ein zu starker Nachfragerückgang in einigen Bereichen tatsächlich befürchtet werden mußte, hat die Bundesregierung am 19. Dezember durch die gezielten Lockerungen der restriktiven Maßnahmen den konjunkturpolitischen Kurs der neuen Situation angepaßt. Einer weiteren konjunkturpolitischen Nachfragebelebung bedurfte es nicht, da sich die gesamtwirtschaftliche Nachfrage als tragfähig erwies und Anzeichen einer konjunkturellen Kräftigung nach der Jahreswende deutlicher wurden. Insbesondere hat die ausländische Nachfrage entgegen den Befürchtungen Professor Köhlers nichts von ihrem Schwung verloren.
Eine Zusatzfrage, bitte, Herr Kollege!
Teilt die Bundesregierung die von Professor Köhler mehrfach geäußerte Meinung, daß der Versuch, die Bundesrepublik - ich zitiere jetzt - „durch Aufwertung vom Inflationstrend des Auslandes zu lösen", gleichbedeutend einem Inflationsexport der Bundesrepublik sei und deshalb abzulehnen ist?
Die Bundesregierung hat im Jahreswirtschaftsbericht zu diesem Fragenkomplex eingehend Stellung genommen. Ich möchte noch einmal unterstreichen, daß jede einseitige Überbetonung des einen oder anderen Gesichtspunktes der tatsächlichen Lage nicht Rechnung trägt. Die Bundesregierung hat sehr deutlich gemacht, daß sie mit ihrer Politik der Stärkung der Kaufkraft der D-Mark eine Politik verfolgt, die dem Umstand Rechnung trägt, daß wir auf der einen Seite eine hohe Außenhandelsüberschußposition haben, die natürlich gewisse Probleme aufwirft, die aber auf der anderen Seite auch dafür sorgt, daß das Güterangebot von der Importseite her zu relativ günstigen Bedingungen bei uns im Lande zur Verfügung steht.
Sie haben noch eine weitere Zusatzfrage.
Würden Sie mir zustimmen, daß sich gemäß dem alten Sprichwort „Irren ist menschlich", Herr Professor Köhler hier besonders stark geirrt hat?
Herr Kollege, ich möchte mich hier nicht gerne mit einer Einzeläußerung auseinandersetzen, die nur in einem Gesamtzusammenhang diskutiert werden kann.
Ich rufe die Frage 62 des Herrn Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ,auf:
Ist die Bundesregierung bereit, ein fünfjähriges Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Auffindung von _Öl und Gas in der Antarktis in Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Staat zu unterstützen, um frühzeitig neue Energiequellen unter deutscher Kontrolle zu erschließen?
Die Bundesregierung hat bereits in der Vergangenheit eine Reihe von Explorationsvorhaben in aller Welt im Rahmen des Starthilfeprogramms unterstützt. Sie wird auch in Zukunft lohnende Explorationsprojekte fördern.
Von einem konkreten Projekt, das eine Beteiligung deutscher Gesellschaften an der Exploration der Antarktis ermöglichen würde, ist der Bundesregierung nichtsbekannt. Mit Rücksicht auf die Größenordnung eines solchen Vorhabens, die schwierigen klimatischen und logistischen Bedingungen sowie die politischen Implikationen einer Tätigkeit in diesem Gebiet kommt nur der Rahmen eines internationalen Gemeinschaftsprojektes in Betracht. Sollte sich eine solche Möglichkeit bieten, so würde das Vorhaben, wie jedes andere Projekt in diesem Bereich auch, sorgfältig im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten überprüft werden.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, darf ich ,aus Ihrer Antwort entnehmen, daß ein solches Vorhaben auch in der Vergangenheit nicht abgelehnt worden ist, jedenfalls nicht in den letzten Jahren?
Davon können Sie ausgehen.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 63 des Herrn Abgeordneten Dr. Jens auf:
Ist die Bundesregierung bereit, mit denen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln sich dafür einzusetzen, daß die Werbung im Fernsehen für sogenannte „Barkredite" von privaten Geldinstituten aus konjunktur- oder ordnungspolitischen Gründen unterbunden oder zumindest sachgerechter gestaltet wird?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Grüner, ParL Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft: Die Werbung ist Teil des Wettbewerbs und soll informieren. Sie liefert jedoch nicht nur objektive Informationen. Die Bundesregierung unterstützt daher alle Bestrebungen, den Informationsgehalt der Werbung generell zu heben - z. B. durch die Selbstkontrolle der Werbewirtschaft durch den Deutschen Werberat - und Gegengewichte zu schaffen, wie sie durch die Qualitätsvergleiche der Stiftung Warentest und durch die Verstärkung der Verbraucherinformation gewährleistet sind.
Ihre Frage bezieht sich ausschließlich auf die Werbung privater Kreditvermittler im Fernsehen. Hierzu muß ich sagen, ,daß nach Lage der Dinge und des wegen sehr geringen Umfangs dieser Weitung die Bundesregierung gegenwärtig keinen akuten Anlaß für spezifische Maßnahmen in dieser Richtung sieht. Nach den meinem Hause vorliegenden Informationen wirbt im Bereich des Westdeutschen Fernsehens z. B. lediglich ein Kreditvermittler hin und wieder für Barkredite. Die Bundesregierung hält es im übrigen für selbstverständlich, daß die öffentlichen Rundfunkanstalten auf Grund ihrer Satzungen auf die Sachlichkeit der Werbung im Fernsehen achten.
Sie beobachtet jedoch die Entwicklung der Werbung privater Kreditvermittler, insbesondere in
Zeitschriften und Zeitungen, sehr sorgfältig und begrüßt es, wenn, wie heute in einer überregionalen Anzeigenaktion geschehen, auch vom Bankgewerbe vor unseriösen Geschäftspraktiken privater Kreditanbieter gewarnt und die Bevölkerung darüber informiert wird, Im übrigen haben die Banken und Sparkassen auf Grund eines Schreibens der Deutschen Bundesbank an die Spitzenverbände vom 30. November 1973 bisher fast ganz auf die Werbung für Barkredite verzichtet.
Meine weitere Antwort stelle ich auf die Werbung der Kreditvermittler und privaten Geldverleiher insgesamt ab. Für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gibt es bereits folgende Regelungen.
Erstens. Versagung der Erlaubnis zur Ausübung des Gewerbes eines Kreditvermittlers nach § 34 c der Gewerbeordnung bei Unzuverlässigkeit oder ungeordneten Vermögensverhältnissen.
Zweitens. Kreditvermittler unterliegen voll den Bestimmungen der Verordnung über Preisauszeichnung und den Vorschriften des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb sowie den Maklerverordnungen der Länder. Hier wird es darauf ankommen, die Anwendung dieser Bestimmungen künftig konsequent zu überwachen.
Die Bundesregierung bereitet darüber hinaus weiterreichende Regelungen vor, die eine sachgerechte Geschäftsführung und Werbung der Kreditanbieter unumgänglich machen.
Erstens. Der Bundesminister für Wirtschaft ist durch § 34 Abs. 3 der Gewerbeordnung ermächtigt, Vorschriften über die Pflichten der Gewerbetreibenden, u. a. Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten, zu erlassen. Dies soll jetzt durch eine Verordnung zur Durchführung des § 34 c der Gewerbeordnung geschehen. Danach sind z. B. Aufzeichnungsverpflichtungen vorgesehen über Höhe, Laufzeit, Zins- und Tilgungsleistungen unter Bezeichnung des Zahlungszeitraums, Auszahlungskurs und Nebenkosten sowie den effektiven Jahreszins. Der prüfenden Stelle soll dadurch eine Entscheidung ermöglicht werden, ob der Gewerbetreibende die Erlaubnis noch zu Recht besitzt.
Zweitens ist beabsichtigt, die Ermächtigung nach § 34 c Abs. 3 der Gewerbeordnung insofern zu erweitern, als u. a. den Kunden von Kreditvermittlern weitgehende Informationen zugänglich gemacht werden sollen. Danach ist vorgesehen, den Kreditvermittler zu verpflichten, seinen Kunden Kopien der soeben genannten Aufzeichnungen auszuhändigen, also die Vereinbarungen über Höhe, Zinsen, Tilgungsleistungen, Nebenkosten usw. der Kredite seinem Kunden schriftlich zu übergeben.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, können Sie mir sagen, wann diese angekündigten Maßnahmen von ,der Bundesregierung durchgeführt werden?
Ich rechne damit, daß das in Kürze möglich sein wird. Ich halte es für sicher, daß das noch in diesem Jahr geschehen wird.
Ich rufe die Frage 64 des Herrn Abgeordneten Ey auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß von einem östlichen Nachbarland für die Auftragserteilung über den Bau eines großen Traktoren- und Automobilwerks an ein führendes deutsches Unternehmen die Nutzung des modernsten know how's, die Bereitstellung. zinsgünstiger Kredite und deren Rückzahlung durch Lieferung von Fertigprodukten aus dieser Fabrikation zur Auflage gemacht wurde?
Der Bundesregierung ist bekannt, daß zur Zeit Verhandlungen deutscher Unternehmen mit Unternehmen einiger osteuropäischer Länder über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Automobil- bzw. Traktorenproduktion laufen. Über ein kombiniertes Traktoren/Automobil-Projekt wird hingegen nicht verhandelt. Der Bundesregierung sind auch die bei den Projekten zur Diskussion stehenden Vertragsbedingungen im wesentlichen 'bekannt. Was hinsichtlich dieser Bedingungen, d. h. in den Fragen der Technologie, der Finanzierungsmodalitäten, der Gegenlieferungen, im Endeffekt ausgehandelt wird, ist Sache der vertragschließenden Parteien.
Es ist verständlich, daß die Länder Osteuropas bemüht sind, für die mit Hilfe deutscher Unternehmen zu errichtenden Betriebe die modernsten Technologien zu nutzen, wie sie ihnen im übrigen auch von anderen westlichen Konkurrenten angeboten werden. Die deutschen Unternehmen sind bereit, dieses Know how zur Verfügung zu stellen. Nach Vorstellungen beider Seiten soll es auf dieser Basis dann zu einer langfristigen Zusammenarbeit der beteiligten Unternehmen kommen, die auch die Belieferung des Partners mit Teilen für dessen Produktion einschließen würde.
Es trifft zu, daß die osteuropäischen Verhandlungspartner auch hier - wie bei allen anderen Großprojekten - versuchen, unter Hinweis auf die zinsverbilligten Kredite anderer westlicher Länder von den deutschen Unternehmen besonders günstige Finanzierungskonditionen zu erhalten. Es bleibt den deutschen Unternehmen überlassen, ob sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten einem solchen Wunsche entsprechen.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung mit mir der Auffassung, daß von derartigen Fertigungsstätten in Staatshandelsländern Gefahren für deutsche Arbeitsplätze gleicher Produktfertigungen ausgehen können?
Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Generell läßt sich sagen, daß eine solche Verlagerung von Produktionsstätten und
Ausweitung von Kapazitäten, ob sie nun in Richtung Staatshandelsländer oder in Richtung Westen gehen, in der Regel dazu beigetragen haben, die Marktposition und die finanzielle Position des Unternehmens im Inland zu stärken. Das ist wohl der Regelfall. Ich will nicht ausschließen, daß unternehmenspolitische Entscheidungen im Einzelfall auch eine andere Beurteilung rechtfertigen können. Aber im Regelfall wird man das als eine Stärkung der Position der Unternehmen sehen müssen.
Ich rufe die Frage 65 des Herrn Abgeordneten Immer auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die jetzt vorgenommenen Benzinpreiserhöhungen im Blick auf die normalen Gesetzmäßigkeiten eines funktionierenden Markts?
Herr Kollege, wenn Sie damit einverstanden sind, würde ich die beiden Fragen gern zusammen 'beantworten.
Ich rufe auch die 'Frage 66 des Herrn Abgeordneten Immer auf:
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um ungerechtfertigte Benzinpreiserhöhungen zu verhindern und vor allem den Marktmechanismus wieder voll wirksam werden zu lassen?
Die Öffentlichkeit hat für die jüngsten Preiserhöhungen bei Benzin mit Recht kein Verständnis gehabt. Inzwischen hat das Bundeskartellamt den Gesellschaften BP, Texaco, Shell und Esso, die Benzinpreiserhöhungen vorgenommen oder angekündigt hatten, angedroht, durch einstweilige Anordnung diese Preisanhebungen 'zu verbieten. Shell und 'Esso haben daraufhin von sich aus ihre Ankündigung zurückgenommen und erklärt, sie würden die Preiserhöhung aussetzen. Die Gesellschaften BP und Texaco sind 'der Abmahnung durch das Kartellamt nicht gefolgt und wollen bei ihrer Preiserhöhung bleiben. Inzwischen hat das Kartellamt diesen beiden Unternehmen durch einstweilige Anordnung die Verpflichtung auferlegt, ihre jüngsten Preisanhebungen zurückzunehmen. Die Entscheidung in der Hauptsache, nämlich eine entsprechende Mißbrauchsverfügung, soll sehr 'bald folgen.
Die Bundesregierung hat selbstverständlich, Herr Kollege, die konsequente Anwendung 'der dem Kartellamt gegebenen gesetzlichen Möglichkeiten begrüßt. Sie begrüßt auch 'die 'Entscheidung ,der Gesellschaften Esso und Shell, die beabsichtigten Benzinpreiserhöhungen auszusetzen. Damit 'haben ,diese Gesellschaften, wie ich glaube, wesentlich zu einer Versachlichung der Diskussion beigetragen. Die Bundesregierung wird selbstverständlich auch in Zukunft das Kartellamt in seinem gesetzlichen Auftrag, mißbräuchliche Preiserhöhungen marktbeherrschender Unternehmen abzuwehren, 'unterstützen.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ausgehend von der Tatsache, daß von den Mineralölfirmen die Preise für leichtes Heizöl in den letzten Wochen um etwa 15 bis 20 Pfennig gesenkt worden sind, für Dieselkraftstoff dagegen nur um 0,5 bis 1,5 Pfennig, frage ich Sie, ob nicht auch nach Ihrer Meinung mit diesem Verhalten der Beweis für eine unredliche Preisfestsetzung gegeben worden ist.
Auch diese Frage ist Gegenstand des Verfahrens vor dem Bundeskartellamt.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wie beurteilen Sie die Äußerung eines Sprechers des Bundeskartellamtes, wonach eine wirkliche Beurteilung der Verfälschung des Mineralölmarktes nur durch internationale Überprüfungen möglich ist, und wie gedenkt die Bundesregierung die Durchführung solcher Untersuchungen sicherzustellen?
Die Bundesregierung hat in diesem Zusammenhang immer darauf hingewiesen, daß es einer Vervollständigung des internationalen Wettbewerbsrechts bedarf. Wir haben in allen unseren Verhandlungen, nicht nur im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft, sondern auch bei der Energiekonferenz in Washington, auf die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Überwachung und der Sicherung des Wettbewerbs auch im internationalen Maßstab hingewirkt. Wir werden das auch in Zukunft tun. Man kann sich allerdings von solchen Verhandlungen keine sofort wirkenden Erfolge versprechen.
Sie haben eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, unter der Voraussetzung, daß Ihnen bekannt ist, daß auch die deutsche Aral am Gründonnerstag, ich glaube, als erste Mineralölfirma, die Benzinpreise erhöht hat, frage ich Sie: Inwieweit wäre die Bundesregierung über ihre eigenen Beteiligungen in der Lage gewesen, auf diese Preisbildung Einfluß zu nehmen?
Die Bundesregierung hat keine Veranlassung, etwa das Verhalten der Firma Aral in einem anderen Zusammenhang zu sehen, als das durch das Bundeskartellamt geschehen ist. Die Bundesregierung macht ihre eigenen Entscheidungen, soweit sie als Miteigentümerin an diesem Unternehmen beteiligt ist, davon abhängig, wie die Verfahren vor dem Bundeskartellamt ausgehen werden.
Sie haben noch eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, auf Grund dieser Antwort möchte ich Sie fragen, ob es dann nicht angezeigt ist, daß die Bundesregierung darauf hinwirkt, daß mindestens ein Konkurrenzunternehmen unter staatlicher Kontrolle preisbestimmend und marktbestimmend aufgebaut werden kann.
Herr Kollege, das ist einer der Gesichtspunkte gewesen, die dazu geführt haben, daß die Bundesregierung einer Konzentration der deutschen Mineralölwirtschaft in diesem Bereich in ihrem Energieprogramm das Wort geredet und auch entsprechende Schritte eingeleitet hat.
Ist die Zusatzfrage erledigt? - Herr Kollege Schinzel.
Herr Kollege Stahl, ich habe die Hoffnung, daß ich Ihre Fragen noch aufrufen kann, wenn die Zahl der Zusatzfragen nicht zu groß ist. Ich will noch zwei Zusatzfragen zulassen.
Schinzel ({0}), Herr Staatssekretär, können Sie bestätigen, daß die Bundesregierung die Absicht hat, das bestehende nationale Kartellrecht weiter zu verbessern, und wenn ja, in welcher Richtung?
Es ist selbstverständlich, daß das bestehende Kartellrecht weiter verbessert werden kann und soll, wenn entsprechende Erfahrungen mit dem eben gerade novellierten Kartellgesetz dazu Anlaß geben.
Bitte, Herr Kollege Wolfram!
Herr Staatssekretär, wie beurteilen Sie die Tatsache, daß zur Zeit leichtes Heizöl im Überfluß vorhanden ist, die Mineralölgesellschaften die Preise aber nicht senken, sondern sogar wieder erhöhen wollen?
Zunächst hat sich in diesem Bereich eine kräftige Senkung des Preises für leichtes Heizöl auf Grund der Marktlage ergeben. Es wird auch Gegenstand der kartellrechtlichen Untersuchungen sein, die das Bundeskartellamt auch in diesem Bereich eingeleitet hat, wie neue Preisbewegungen zu beurteilen sind.
Herr Kollege Stahl, da ich keine Sicherheit habe, daß Sie mit Ihren Fragen noch an die Reihe kommen, haben Sie jetzt eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wann, glauben Sie, isst damit zu rechnen, daß dieser deutsche Mineralölkonzern aus VEBA und Gelsenberg in diesem Bereich am Markt auf die Preise einwirken kann?
Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode - Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 24. April 1974 6323
Dazu läßt sich eine Voraussage nicht machen. Das ist letztlich auch eine Frage der Marktstärke eines solchen Unternehmens. Es bedürfte sehr eingehender Ausführungen, um hier die tatsächlichen Gegebenheiten transparent zu machen.
Ich rufe die Fragen 67 und 68 des Herrn Abgeordneten Lambinus auf:
Treffen Berichte der Londoner „Sunday Times" vom 14. April 1974 zu, denenzufolge zwei Konzerne der deutschen Stahlindustrie sowie eine deutsche Großbank sich im Herbst 1972 an international organisierten Geheimabschlüssen zwecks Expansion der südrhodesischen Stahlproduktion sowie zwecks Imports südrhodesischen Stahls durch zwei deutsche Stahlkonzerne beteiligt haben?
Welche Möglichkeiten zur Überprüfung solcher Hinweise auf gravierende Verstöße deutscher Wirtschaftsunternehmen gegen das von den Vereinten Nationen beschlossene und von der Bundesregierung zuletzt im Bundesanzeiger Nr. 187/1973 als Bestandteil des Außenwirtschaftsgesetzes bzw. der Außenwirtschaftsverordnung übernommene totale Handelsembargo gegen Südrhodesien hat die Bundesregierung, und wie bzw. wann gedenkt sie diese Möglichkeiten zu nutzen?
Ich würde mich freuen, Herr Staatssekretär, wenn es Ihnen möglich wäre, die beiden Fragen zusammen zu beantworten, damit wir Ihren Geschäftsbereich in der Fragestunde vielleicht noch abschließend behandeln können; der Fragesteller ist einverstanden.
Zu Ihrer ersten Frage: Die Berichte der Londoner „Sunday Times" vom 14. April 1974 konnten nach den bisherigen Informationen der Bundesregierung nicht bestätigt werden. Die in dem Artikel genannten Stahlwerke, nämlich die Klöckner Werke AG und ,die Neunkircher Eisenwerke AG, haben auf Rückfrage meines Hauses versichert, daß sie keine Verhandlungen über eine Beteiligung beim Ausbau der südrhodesischen Stahlproduktion geführt haben.
Zu Ihrer zweiten Frage: Die Bundesregierung hat nach dem Außenwirtschaftsgesetz die Möglichkeit, die Einhaltung des Südrhodesien-Embargos durch Außenwirtschaftsprüfungen zu überwachen. Sie kann zu diesem Zweck von den in Frage kommenden Unternehmen und Personen Auskünfte und die Vorlage geschäftlicher Unterlagen verlangen sowie Prüfungen bei den Auskunftspflichtigen selbst vornehmen. Die hier in Frage kommenden Außenwirtschaftsprüfungen werden von den Oberfinanzdirektionen wahrgenommen. Die Bundesregierung veranlaßt solche Prüfungen in allen Fällen, in denen ihr Verdachtshinweise für eine Zuwiderhandlung gegen die außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften zur Durchführung des Südrhodesien-Embargos zugehen. Auch im vorliegenden Falle ist die Bundesregierung so verfahren.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, zu versuchen, von dieser britischen Zeitung Hintergrundmaterial über diesen Artikel zu erhalten?
Herr Kollege, davon verspreche ich mir nichts. Wir haben alle Ermittlungen angestellt, die uns möglich waren. Das Ergebnis habe ich Ihnen vorgetragen.
Keine weiteren Zusatzfragen? - Herr Kollege Stahl, Sie haben Glück. Ich kann noch Ihre Frage 69 aufrufen:
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die zur Zeit bestehenden Richtlinien des Bundeswirtschaftsministers für Auftragsvergaben der öffentlichen Hand dahin gehend abzuändern, daß bei Laufzeiten von Bauaufträgen von mehr als sechs Monaten die Preisgleitklausel zwingend angewendet werden muß, um in den Vorbedingungen der Ausschreibungen die Festpreisverpflichtungen, wie sie zur Zeit praktiziert werden, auszuschalten?
Gestatten Sie, daß ich die Fragen im Zusammenhang beantworte?
Der Herr Fragesteller ist damit einverstanden; dann rufe ich auch die Frage 70 des Herrn Abgeordneten Stahl auf:
Hält die Bundesregierung die zum Teil auch von öffentlichen Trägern ausgeschriebenen Aufträge mit einer Laufzeit von ca. 20 Monaten mit Festpreisgarantie im Materialbereich angesichts der Preisentwicklung im Rohstoffbereich für sinnvoll und praktikabel?
Die Bundesregierung hält es nicht für zweckmäßig, die öffentlichen Vergabestellen durch eine Änderung ,der vom Bundesminister für Wirtschaft herausgegebenen „Grundsätze zur Anwendung von Preisvorbehalten bei öffentlichen Aufträgen" vom 2. Mai 1972 zur Vereinbarung von Materialpreisgleitklauseln anzuhalten.
Preisgleitklauseln haben erhebliche wirtschaftspolitische Nachteile. Sie schwächen wegen der durch sie begründeten Möglichkeit der problemlosen Kostenüberwälzung auf die nachgelagerten Stufen den Widerstand der Unternehmen gegen Kostenerhöhungen. Eine generelle Anwendung von Preisgleitklauseln im öffentlichen Auftragsbereich würde bei dem Volumen der Staatsaufträge in Kürze weite Teile der Wirtschaft erfassen und wegen der gegenseitigen Abhängigkeit aller volkswirtschaftlichen Größen die bestehenden Preisauftriebstendenzen vervielfachen und beschleunigen.
Die „Grundsätze zur Anwendung von Preisvorbehalten bei öffentlichen Aufträgen" lassen daher die Vereinbarung von Preisgleitklauseln nur unter besonderen Voraussetzungen zu; im Prinzip ist der Vereinbarung von festen Preisen der Vorzug zu geben. Die Regelung, die auf entsprechenden Rundschreiben des Bundesministers für Wirtschaft aus den Jahren 1955 und 1957 aufbaut, ist mit den beteiligten Verbänden, auch denen der Bauwirtschaft, abgestimmt und hat sich bisher bewährt.
Daß auch bei langfristigen Verträgen mit Fertigstellungsfristen von zwanzig Monaten Festpreisvereinbarungen getroffen werden, spricht nicht gegen die Praktikabilität ,der Regelung, sondern mag seine Erklärung darin finden, daß nach den genannten Grundsätzen Stoffpreisgleitklauseln nur bei Materia6324
lien zuzugestehen sind, die Preisveränderungen in besonderem Maße ausgesetzt sind und bei der Herstellung des Auftragsgegenstandes einen hohen Anteil haben.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Herr Staatssekretär, ich stimme Ihnen natürlich im Grunde zu. Aber es tritt dabei doch meistens auf, daß gerade kleine Unternehmen hierdurch sehr stark betroffen werden, weil sie einfach keine Finanzdecke haben und derartige Kalkulationen für die Zukunft nur sehr vage durchführen können.
Im Einzelfall läßt sich 'das nicht ausschließen. Aber wir haben auch in der Vergangenheit etwa im Zusammenhang mit den enormen Rohstoffpreissteigerungen eine Beweglichkeit gezeigt, die gerade den mittelständischen Unternehmen und deren Bedürfnissen Rechnung getragen hat. Uns sind keine Schwierigkeiten in diesem Bereich bekannt, die zu Klagen Anlaß gegeben hätten.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, bedeuten Ihre Ausführungen, daß Sie im Einzelfall prüfen werden, ob die Vereinbarung einer Preisgleitklausel befürwortet werden kann?
Das würde es in dieser Allgemeinheit nicht heißen können. An den Grundsätzen wollen wir festhalten, aber selbstverständlich immer unter der Voraussetzung, daß keine grundsätzlichen Änderungen der Verhältnisse eintreten.
Wir kommen zur Frage 71 des Herrn Abgeordneten Schedl. - Der Fragesteller ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet; die Anwort wird als Anlage abgedruckt.
Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft beantwortet. Herr Staatssekretär, ich danke Ihnen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf. Zur Beantwortung der Fragen steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Logemann zur Verfügung.
Die Frage 72 ist von dem Herrn Abgeordneten Stücklen eingebracht. - Der Herr Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet; die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Wir kommen dann zu den Fragen 73 und 74 des Herrn Abgeordneten Dr. Schwörer. - Der Herr Abgeordnete Dr. Schwörer ist nicht im Saal. Die beiden Fragen werden schriftlich beantwortet; die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe dann die Frage 75 des Herrn Abgeordneten Horstmeier auf:
Treffen Pressemeldungen zu, daß der Bundeszuschuß an die Krankenversicherung für Landwirte im Jahr 1973 nicht ausreichte, um die Leistungen für die Altenteiler voll zu übernehmen, und wenn ja, wie gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls den entstandenen Fehlbetrag des Jahres 1973 auszugleichen?
Herr Kollege Horstmeier, der Aufwand der Krankenversicherung der Landwirte für die Altenteiler im Jahre 1973 ist voll durch den Bund gedeckt worden. Es ist daher kein Fehlbetrag entstanden. Eventuelle anderslautende Pressemeldungen dürften darauf zurückzuführen sein, daß der Aufwand für die Krankenversicherung der Altenteiler den Haushaltsansatz 1973 um 40 Millionen DM überschritten hatte und der Mehrbedarf durch eine überplanmäßige Ausgabe gedeckt werden mußte.
Bitte, Herr Kollege, eine Zusatzfrage!
Herr Staatssekretär, dann trifft die Meldung in „Agrareurop" nicht zu, daß die Ausgaben 455 Millionen DM betrugen, der Zuschuß aber nur 430 Millionen DM betrug?
Nach unseren Feststellungen trifft dies nicht zu. Die Situation ist vielmehr so, wie ich es eben dargestellt habe.
Eine weitere Zusatzfrage.
Ist die Bundesregierung dann, wenn sich doch ein Defizit ergeben sollte, bereit, es auszugleichen?
Die Bundesregierung ist dazu bereit.
Meine Damen und Herren, damit stehen wir am Ende der Fragestunde.
Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung eines Umweltbundesamtes
- Drucksache 7/2012 Überweisungsvorschlag des Ältestenrates Innenausschuß ({0})
Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Haushaltsausschuß gemäß § 96 GO
- Das Wort wird weder zur Begründung noch in der Aussprache in erster Beratung gewünscht.
Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
Auf Vorschlag des Ältestenrates soll der Gesetzentwurf dem Innenausschuß - federführend -, dem Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen und dem Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit
- mitberatend - und dem Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung überwiesen werden.
- Ich sehe und höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, wir stehen am Ende der heutigen Plenarsitzung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Donnerstag, den 25. April 1974, 9 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.