Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Meine Damen und Herren, die Sitzung ist eröffnet.
Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 8. März 1974 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt:
Gesetz zu dem Vertrag vom 1. Juli 1968 über die Nichtverbreitung von Kernwaffen
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 5. April 1973 zwischen dem Königreich Belgien, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, Irland, der Italienischen Republik, dem Großherzogtum Luxemburg, dem Königreich der Niederlande, der Europäischen Atomgemeinschaft und der Internationalen Atomenergie-Organisation In Ausführung von Artikel III Absätze 1 und 4 des Vertrages vom 1. Juli 1968 über die Nichtverbreitung von Kernwaffen ({0})
Siebzehntes Gesetz über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung und der Altersgelder in der Altershilfe für Landwirte ({1})
Gesetz zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Gesetz zur Bereinigung von Verfahrensmängeln beim Erlaß einiger Gesetze
Zwölftes Gesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über eine Geflügelstatistik
Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 130 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 25. Juni 1969 über ärztliche Betreuung und Krankengeld
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 1. September 1970 über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind ({2})
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Einreise und Aufenthalt von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
Gesetz zu dem Abkommen vom 24. November 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Australischen Bund zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie bei einigen anderen Steuern
Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Januar 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Liberia über die Einrichtung und den Betrieb eines Fluglinienverkehrs zwischen den Hoheitsgebieten und darüber hinaus
Gesetz zu dem Vertrag vom 7. Juni 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Förderativen Republik Brasilien über das Einlaufen von Reaktorschiffen In brasilianische Gewässer und ihren Aufenthalt in brasilianischen Häfen
Der Bundesrat hat in der gleichen Sitzung beschlossen, hinsichtlich des
Gesetzes über Statistiken des Personenverkehrs und der Kraftfahrzeugleistungen 1974
zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß einberufen wird. Sein Schreiben wird als Drucksache 7/1774 verteilt.
Der Staatssekretär im Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau hat mit Schreiben vom 21. Februar 1974 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mick, Dr. Schneider, und der Fraktion der CDU/CSU betr. Kommunale Wohnungsvermittlung - Drucksache 7/1594 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/1737 verteilt.
Der Staatssekretär im Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau hat mit Schreiben vom 21. Februar 1974 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Schneider, Mick, Dr. Jenninger, Niegel, Link, Vehar und der Fraktion der CDU/ CSU betr. Wohnwert von Hochhäusern - Drucksache 7/1582 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/1738 verteilt.
Der Bundesminister der Verteidigung hat mit Schreiben vom 27. Februar 1974 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Tübler, Dr. Wörner, Handlos, de Terra, Rommerskirchen, Ernesti, Biehle, Löher, Dr. Kraske, Damm, Dr. Heck, Schröder ({3}), Franke ({4}), Dr. Jenninger und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Wehrgerechtigkeit - Drucksache 7/1679 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/1748 verteilt.
Der Bundesminister für Wirtschaft hat mit Schreiben vom 1. März 1974 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Picard, Dr. Warnke, von Alten-Nordheim, Wagner ({5}), Frau Dr. Walz, Baier, Link und der Fraktion der CDU/CSU betr. Lage der Lederwarenindustrie - Drucksache 7/1678 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/1752 verteilt.
Der Bundesminister der Justiz hat mit Schreiben vom 8. März 1974 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius, Frau Schimschok, Dr. Schmude, Frau Dr. Timm, Freiherr Ost-man von der Leye, Frau Eilers ({6}), Frau Schlei, Engelhard, Frau Funcke, Dr. Hirsch, Kleinert, Frau Lüdemann, Frau Schuchardt und Genossen und der Fraktionen der SPD, FDP betr. Situation der Kinder getrennt lebender und geschiedener Eltern - Drucksache 7/1723 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/1775 verteilt.
Der Bundesminister der Justiz hat mit Schreiben vorn 11. März 1974 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kahn-Ackermann, Amrehn und Genossen betr. Ratifizierung europäischer Abkommen und Konventionen - Drucksache 7/1692 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/1776 verteilt.
Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit Schreiben vom 6. März 1974 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rollmann, Kroll-Schlüter, Frau Stommel und Genossen betr. Novellierung des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Offentlichkeit - Drucksache 7/1724 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/1777 verteilt.
Vor Eintritt in die Fragestunde findet eine Berichterstattung aus der Kabinettsitzung statt. Die heutige Berichterstattung der Bundesregierung aus der Kabinettsitzung wird wieder in der im Ältestenrat vereinbarten Form durchgeführt, d. h. die Berichterstattung ist auf zehn Minuten beschränkt. Nach der Berichterstattung können die Mitglieder des Hauses 15 Minuten lang Fragers an die Bundesregierung richten. Diese Fragen müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Bericht oder den auf Fragen erteilten Antworten der Bundesregierung stehen.
Daran anschließend haben die Fraktionen Gelegenheit, eine Stellungnahme zu dem Bericht abzugeben, und zwar die Opposition zehn Minuten lang und jede der Fraktionen der Koalition fünf Minuten lang. Daran kann sich eine abschließende Stellungnahme der Bundesregierung von fünf Minuten Dauer anschließen.
Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
Im übrigen darf ich noch einmal auf die amtliche Mitteilung vom 21. Januar 1974 zu diesem Thema verweisen.
Wir kommen nunmehr zum
Bericht der Bundesregierung aus der Kabinettsitzung.
Das Wort hat Herr Bundesminister Franke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Kabinett hat sich heute mit Fragen befaßt, die mit der Einrichtung der Ständigen Vertretungen zusammenhängen. Es hat Herrn Staatssekretär Gaus ermächtigt, daß mit der DDR ausgehandelte Protokoll über die Errichtung der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland und der Ständigen Vertretung der Deutschen Demokratischen Republik zu unterzeichnen.
Es hat zweitens den Entwurf einer Verordnung über die Gewährung von Erleichterungen, Vorrechten und Befreiungen an die Ständige Vertretung der Deutschen Demokratischen Republik gebilligt.
Zum ersten Punkt kann ich hier folgendes erläutern. In Art. 8 des Vertrages über die Grundlagen ihrer Beziehungen haben die beiden deutschen Staaten den Austausch Ständiger Vertretungen am Sitz der jeweiligen Vertretung vereinbart. In Ausfüllung dieser grundsätzlichen Bestimmung war eine Reihe von sehr schwierigen Einzelfragen zu behandeln. Erst nach wochenlangen, zähen Verhandlungen konnte zwischen Herrn Staatssekretär Gaus und dem stellvertretenden Minister Nier vom Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der DDR Übereinstimmung über die offenen Fragen und Einzelheiten erzielt werden. Die strittigen Punkte sind befriedigend geregelt. Das Kabinett hat dem Verhandlungsergebnis heute morgen zugestimmt.
Die Vereinbarungen sind in einem Protokoll mit dazugehörenden Protokollvermerken fixiert. Das Protokoll wird morgen in Bonn unterzeichnet und dann zusammen mit den Protokollvermerken veröffentlicht werden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, ,daß ich in dieser öffentlichen Sitzung nicht mit der zwischen Staaten üblichen Gepflogenheit brechen und deshalb keine Einzelheiten über die vereinbarten Regelungen mitteilen kann, bevor der mit der anderen Seite vereinbarte Zeitpunkt der Veröffentlichung gekommen ist. Wie ich schon sagte, ist die Veröffentlichung für morgen vorgesehen.
Ich kann jetzt nur so viel sagen, daß neben anderen befriedigenden Lösungen ursprünglich strittiger Punkte die Vertretung der Interessen von Berlin ({0}) durch die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland voll sichergestellt ist.
Des weiteren geht es darum, die innerstaatlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß 'der Ständigen Vertretung der DDR am Sitz der Bundesregierung und ihren Mitgliedern, den in ihrem Haushalt lebenden Familienangehörigen und dem Verwaltungspersonal die notwendigen Erleichterungen, Vorrechte und Befreiungen gewährt werden.
Diese Erleichterungen, Vorrechte und Befreiungen
sind für jede der beiden Vertretungen und ihre
Mitglieder die Grundlage für die Arbeitsfähigkeit.
Auf Grund des Gesetzes vom 16. November 1973 können Erleichterungen, Vorrechte und Befreiungen an die Ständige Vertretung der DDR, ihre Mitglieder und die Familienangehörigen bis zu dem Umfang gewährt werden, wie sie im Wiener Übereinkommen vom 16. April 1961 über diplomatische Beziehungen vorgesehen sind.
Jetzt ist es notwendig, eine Verordnung zu erlassen, die den durch § 1 des genannten Gesetzes abgesteckten Rahmen ausfüllt.
Nach Abschluß der Verhandlungen mit der DDR konnte nunmehr die Verordnung erarbeitet werden. Sie ist in ihrem Inhalt insgesamt deckungsgleich mit den Regelungen des Wiener Übereinkommens. Es wird also auf der Basis der Gegenseitigkeit das Übliche und Notwendige gewährt.
Die Rechtsverordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Das ist von Anbeginn der Bemühungen um eine solche Regelung an auch bekannt gewesen und wird nunmehr herbeigeführt.
({1})
Ich bitte nunmehr um Fragen. - Herr Abgeordneter Höhmann!
Herr Minister, in welcher Weise ist sichergestellt, daß die Vertreter der DDR ihre Aufgaben wahrnehmen können, ohne daß dabei die Wiener Konvention direkte Anwendung findet?
Es ist entsprechend der Vereinbarung in den Texten dieses Protokolls auf diese Fragen Bezug genommen, um zu gewährleisten, daß dies in der von Ihnen erfragten Form sichergestellt wird.
({0})
Ich hatte wenn ich auf diesen Zwischenruf gleich
antworten darf - gesagt, daß die Einzelheiten in dieser Stunde hier nicht behandelt werden können, denn es geht um einen Bericht aus der Kabinettsitzung, in der der Auftrag erteilt wurde, daß Herr Staatssekretär Gaus morgen dieses Protokoll für die Bundesregierung unterschreibt. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung ist mit der DDR vereinbart, und morgen wird diese Veröffentlichung erfolgen.
Eine Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Marx.
Herr Bundesminister, Sie haben in Ihrem kurzen Bericht besonderen Wert darauf gelegt, daß die Westberliner Angelegenheiten durch den Vertreter der Bundesrepublik in Ost-Berlin voll gewahrt werden. Darf ich deshalb fragen: Gab es darüber eigentlich Zweifel in den Verhandlungen? Denn in der „Erklärung beider Seiten in bezug auf Berlin ({0})" die Teil der grundDr. Marx
vertraglichen Regelung ist, welche die Bundesregierung immer Vertragswerk nannte, steht - darf ich den einen Satz, Herr Präsident, zitieren -:
Die ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in der Deutschen Demokratischen Republik wird in Übereinstimmung mit dem Vier-Mächte-Abkommen vom 3. September 1971 die Interessen von Berlin ({1}) vertreten.
Also nicht „kann", sondern „wird vertreten".
Wir haben nie einen Zweifel darüber gelassen, wie Sie aus diesem Ergebnis bei der Verhandlung über den Grundlagenvertrag entnehmen konnten, daß das unsere Auffassung ist. Daß die DDR-Vertreter zu diesem Punkt eine besondere Auffassung haben, ist auch nicht unbekannt, und darüber, daß es darum schwierige Verhandlungssituationen gegeben hat und auch in Zukunft geben wird, haben wir auch nie einen Zweifel aufkommen lassen. Wir haben aber den Zeitpunkt erreicht, daß wir als Regierung sagen können: Für unsere Auffassung ist dieser Zustand nun erreicht, wie er angekündigt wurde, und darum ist das Protokoll erstellt und wird nunmehr unterzeichnet.
Eine Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Kreutzmann.
Herr Minister, wie beurteilt die Bundesregierung die Anbindung der Ständigen Vertretung der DDR an das Bundeskanzleramt?
Das beurteilt die Bundesregierung auch als Ausdruck der besonderen Beziehungen, die zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR bestehen. Damit wurde eine Regelung gefunden, die diesen besonderen Beziehungen entspricht.
({0}) - Zeitlich nicht befristet.
Eine Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Mertes.
Herr Minister, wie ist die Sicherstellung der Gegenseitigkeit im Bereich des Informationswesens der beiden Vertretungen? Ist sichergestellt, daß die beiden Vertretungen an die deutsche Bevölkerung in ihrem Akkreditierungsbereich ungehindert Informationsmaterial über die Verhältnisse im jeweiligen Entsendestaat versenden können?
Ich meine, Herr Kollege, das geht auch bereits sehr in den Bereich der Details über. Ich habe betont, daß es das Ergebnis ist, daß das Arbeiten der Ständigen Vertretungen sowohl hier als auch drüben auf Gegenseitigkeit beruht und damit die Dimension umschrieben ist, um die es da gehen kann.
({0})
Eine Frage des Herrn Abgeordneten Schmude.
Herr Minister, können Sie uns noch einmal ausdrücklich bestätigen, ob die Anbindung der Ständigen Vertretung der DDR an das Bundeskanzleramt in der Bundesrepublik in irgendeiner Weise einer Einschränkung oder zeitlichen Befristung unterliegt?
Sie unterliegt keiner Einschränkung und auch keiner Befristung.
Eine Frage des Herrn Abgeordneten Schulze-Vorberg.
Herr Minister, halten Sie es eigentlich für vernünftig, daß wir heute Fragen an Sie stellen können, Sie aber gleichzeitig sagen: Das wird erst morgen alles in den Einzelheiten veröffentlicht? Ist das ein weiser Kabinettsbeschluß, Dinge vor das Parlament zu bringen, wenn man gleichzeitig sagen muß, daß das nicht veröffentlicht wird?
({0}).
Ob das weise ist oder nicht, überlasse ich Ihrer Beurteilung. Hätten wir über diesen doch sehr wichtigen Punkt des politischen Geschehens nicht berichtet, obwohl wir heute morgen im Kabinett darüber gesprochen haben, hätten Sie sich wieder darüber beklagt, daß Sie nicht rechtzeitig und nicht genügend allein über den Tatbestand informiert werden.
({0})
Ich habe die Zeitfolge aufgeführt, die zuläßt, daß man praktisch in der gleichen Diskussion fortfahren kann und morgen weiteres darüber hört. Ich glaube, aktueller kann man die Information nicht gestalten.
({1})
Eine Frage des Abgeordneten Höhmann.
({0})
Herr Minister, der Herr Kollege Mertes bringt mich auf folgende Frage: Ist denn die Sicherheit gegeben, daß z. B. wenn es um Meinungsaustausch geht, die Zahl westdeutscher Journalisten, die in Ost-Berlin akkreditiert sind, sich steigert, oder gibt es da noch Bremsen?
Wir stehen am Anfang all dieser Bemühungen. Es gibt noch weitere Möglichkeiten, selbstverständlich. Zu diesem Zweck haben wir uns auf diese Institution verständigt, um permanent an der Verbesserung und Normalisierung der Beziehungen zwischen den beiden Staaten arbeiten zu können.
Eine Frage des Herrn Abgeordneten Böhm.
Herr Minister, Sie nennen sich Minister für innerdeutsche Beziehungen. Wäre es nicht, um diesen besonderen Charakter der innerdeutschen Beziehungen zu unterstreichen, sinnvoll gewesen, eine Anbindung an den Minister für innerdeutsche Beziehungen vorzunehmen und nicht an das Bundeskanzleramt?
({0})
Mit dieser Regelung ist das politisch Erreichbare in dieser Situation geschehen. Das schließt meine Einflußnahme und die Einflußnahme meines Hauses auf die politischen Fragen, um die es da geht, gar nicht aus.
({0})
Eine Frage des Herrn Abgeordneten Wehner.
Herr Bundesminister, beurteilen Sie die in Ihrem Bericht
({0})
wiederholt angewandte Bezeichnung „auf Gegenseitigkeit" und, wie ich aus Ihrem Bericht entnommen habe, die nicht länger bestrittenen unterschiedlichen Zuordnungen - jeweils gegenseitig, wechselseitig bestritten, wie es zeitweilig wohl während der Verhandlung ausgesehen hat - als brauchbare und gute Vorzeichen für eine Praxis, die sich darin äußern wird, daß die eine Seite nicht zu bestimmen versucht, wie die andere Seite - jeweils wechselseitig - den von beiden unterzeichneten Vertrag voll erfüllt?
Herr Abgeordneter Wehner, ich stimme Ihrer Auffassung insofern zu, daß in der Tat mit diesen Vereinbarungen auf Gegenseitigkeit und mit den festgelegten Formulierungen vollauf gewährleistet wurde und ist, daß ein praktikables Instrumentarium geschaffen wurde, das es zuläßt, die zwischen unseren beiden Staaten anstehenden Probleme in täglichem Gespräch zu behandeln.
({0})
Zu einer Frage Herr Abgeordneter Kunz ({0}).
Herr Minister, wäre es angesichts der Tatsache, daß die DDR die Anbindung der Ständigen Vertretung an das Außenministerium vorgenommen hat, nicht richtig gewesen, daß wir, gerade weil die DDR ihre maximalen Positionen weiterhin bezieht, voll auf unserem Standpunkt bestanden hätten, nämlich den Sondercharakter durch die Anbindung an das Innerdeutsche Ministerium zum Ausdruck zu bringen?
({0})
Uns ging es darum, zu erreichen, daß wir zur praktischen Arbeit kommen können
({0})
und uns nicht in Formen festfahren, wenn sie auch dem einen oder anderen als besonders wichtig erscheinen mögen. Uns geht es darum, mit den praktischen Fragen weiterzukommen und uns nicht auf Positionen zurückzuziehen, die in den zurückliegenden Jahrzehnten zwar immer gute Erklärungen hervorbrachten, aber in der Praxis kaum etwas bewirken konnten.
({1})
Zu einer Frage Herr Abgeordneter Heyen.
Herr Minister, angesichts der Tatsache, daß Herr Kollege Marx noch vor wenigen Wochen hier sagte, bei den Verhandlungen um die Ständigen Vertretungen sei außer Spesen nichts gewesen, frage ich Sie, ob die Interessen der Bundesrepublik im Sinne des Grundgesetzes und des Bundesverfassungsgerichtsurteils durch die erzielte Regelung voll gewahrt sind.
({0})
Dieses Ziel ist in der Tat erreicht.
({0})
Zu einer Frage Herr Abgeordneter Abelein.
Herr Bundesminister, wie und in welchen Formen ist gewährleistet, daß Bewohner der DDR mit unserer Ständigen Vertretung in Ost-Berlin in Verbindung treten können?
Herr Abgeordneter, ich habe hier schon während meines Berichts erklärt, daß sehr viel weiter, als ich es heute hier getan habe, in dieser Situation nicht berichtet werden kann. Sie müssen sich schon einmal auf die Ausschußberatungen konzentrieren, und den weiteren Gang der Dinge mit uns gemeinsam gestalten helfen.
Zu einer Frage Herr Abgeordneter Jäger ({0}).
Herr Bundesminister, in welcher Weise hat die Bundesregierung Vorsorge dafür getroffen, daß nicht durch eine Beglaubigung der Leiter der beiden Ständigen Vertretungen bei den beiderseitigen Staatsoberhäuptern der Eindruck völkerrechtlicher und damit Auslandsbeziehungen entstehen kann?
Das ist vollauf gewährleistet. Ich habe schon eingangs betont, daß wir bei jeder möglichen und sich bietenden Gelegenheit die Besonderheit der Beziehungen zwischen unseren beiden Staaten betonen. Das findet auch darin seinen Ausdruck, daß dabei Rücksicht darauf genommen wird, daß das elementare Interesse, das uns hier gemeinsam bewegt, vollauf gewahrt ist.
Zu einer Frage Herr Abgeordneter Schmude.
Herr Minister, nachdem wir in diesem Hause im Sommer vergangenen Jahres das Gesetz über die Gewährung von Erleichterungen, Vorrechten und Befreiungen an die Ständige Vertretung der DDR eingehend geprüft und beschlossen haben, frage ich Sie, ob sich das jetzt erzielte Verhandlungsergebnis im Rahmen dieses Gesetzes hält oder ob eventuell eine Änderung oder .dergleichen notwendig wird.
Nein, die Rechtsverordnung wird vollauf vom Inhalt des Gesetzes gedeckt. Es braucht keine Veränderung vorgenommen zu werden.
Zu einer Frage Herr Abgeordneter von Wrangel.
Herr Bundesminister, in welchem Verhältnis steht diese Vereinbarung zum Viermächteabkommen über Berlin? Und können wir davon ausgehen, daß in allen Folgeverträgen das Viermächteabkommen und die Vereinbarungen mit der DDR deckungsgleich sind?
Es hat während der ganzen Zeit natürlich auch ständige Konsultationen gegeben, vornehmlich mit den drei bei uns ansässigen Vertretungen. Ich darf dazu nur sagen, daß das Ergebnis von den Vertretern der drei Westmächte als sehr beachtlich bezeichnet wurde und die volle Unterstützung findet.
Zu einer weiteren Frage Herr Abgeordneter Kunz ({0}).
Herr Minister, besteht bezüglich der Mitarbeiter unserer Ständigen Vertretung in Ost-Berlin eine Art Residenzpflicht in Ost-Berlin?
Das ist so.
Eine Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Mertes.
Herr Minister, enthält die Vereinbarung mit der DDR Teile, die einen Dissens verdecken, also in Zukunft auslegungsbedürftig sind, und wenn ja, welche? Ich frage, um zu wissen, ob wir in Zukunft auch hier wiederum das Risiko von Auslegungsstreit haben.
Nein. Soweit das in dieser Zeit beurteilt werden kann, ist das nicht der Fall. Im übrigen ist ja unter Bezugnahme auf die Wiener Übereinkunft der Bereich umrissen, um den es da gehen kann. Ich habe hier mit Betonung zum Ausdruck gebracht, daß Erleichterungen und Vorrechte bis zu den dort enthaltenen Formulierungen möglich sind. Wir haben natürlich auch den Besonderheiten, die gerade das Charakteristikum berücksichtigen, das in den besonderen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR besteht, Rechnung getragen. Aber auch da muß ich Sie bitten, sich auf den Ausschuß zu konzentrieren und da die Einzelheiten zu behandeln. Ich bitte noch einmal, zu beachten, daß wir in der Tat gehalten sind, die zwischen Staaten üblichen Formen zu respektieren und zu wahren. Darum kann ich heute hier nur bis zu diesem Ausmaß informieren.
Eine Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Schmude.
Nachdem das jetzige Verhandlungsergebnis vorliegt, Herr Minister, frage ich, ob bei der Bundesregierung Vorstellungen darüber bestehen, wann ungefähr bei regulärem Ablauf der nun noch notwendigen Formalien die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Ost-Berlin ihre praktische Arbeit voraussichtlich wird aufnehmen können.
Wenn es mehr im Zuge der Verhandlungen des Komplexes keinerlei Störungen gibt, kann im Frühsommer die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in der DDR ihre Aufgabe übernehmen.
Meine Damen und Herren, die 15 Minuten, die nach der Geschäftsordnung vorgesehen sind, sind abgelaufen.
Ich erteile nunmehr dem Herrn Abgeordneten Dr. Abelein das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wieso diese Stunde und diese Institution „Aktuelle Information der Bundesregierung" heißt, ist mir ein komplettes Rätsel.
({0}). - Abg. Dr.
Marx: In jeder Provinzzeitung steht das!
- Weitere Zurufe.)
Mir ist auch ein Rätsel, wieso die Bundesregierung uns zu dieser Stunde hierherbemüht, um uns einen Bericht zu geben.
({1})
- In der Tat: in jeder Zeitung konnte man mehr lesen, als Sie, Herr Minister, heute diesem Parlament geboten haben. Ich finde es eine Zumutung, wie Sie mit diesem Parlament umgehen: hier das Parlament einzuladen, um zu einer „Aktuellen Information" einen Bericht zu geben, und dann bei jeder Frage darauf hinzuweisen, darauf könnten Sie nicht antworten, das Ganze könne erst morgen in den Einzelheiten mitgeteilt werden.
Die naheliegende Frage ist: Wieso laden Sie, wenn Sie morgen erst etwas mitteilen können, denn heute das Parlament zu einer „Information" ein?
({2})
Dann laden Sie doch das Parlament erst morgen ein.
({3})
- Wir haben in der Zeitung ohnehin mehr gelesen, als diese Bundesregierung uns heute gesagt hat. Wahrscheinlich wird es auch in Zukunft so sein. Denn die Bundesregierung versteht unter ihrer angeblichen Transparenz eben etwas, was alle Leute, nicht nur in diesem Parlament, sondern auch in der Bevölkerung, völlig anders verstehen.
({4})
Ich will auf eine Reihe von Punkten eingehen. Ich gebe zu: zu nichts Stellung zu nehmen, ist natürlich ein Kunststück, Herr Minister, denn gesagt haben Sie im Grunde nichts. Also tue ich mich schwer, dazu Stellung zu nehmen. Ich werde eine Reihe von Dingen dennoch anführen. Denn die Verhandlungstechniker dieser Bundesregierung haben ja gesagt - wahrscheinlich auf Grund von Erfahrungen, die sie vorher mit diesem Parlament und auch in unserem Ausschuß hatten -, dieses Mal sei es ihnen eine Freude, dem Bundestag Bericht zu erstatten; „denn dieses Mal gibt's Erfolge". Ich frage mich: wo ist denn der Erfolg? Damit wir uns recht verstehen: wir, die Opposition, freuen uns über jeden Erfolg der Bundesregierung, weil wir ihn nämlich auch - ({5})
- Herr Wehner, Ihr Gelächter zeigt im Grunde Ihr Verständnis vom Parlamentarismus.
({6})
Sie haben nämlich ein ganz eigenes Verständnis vom
Parlamentarismus und von der Rolle der Opposition,
die Sie gründlich mißverstehen. Manchmal meine
ich, daß Sie am liebsten gar keine Opposition hier hätten; ich muß Ihnen das mal mit allem Nachdruck sagen.
({7})
- Herr Wehner, ich lasse mich von Ihnen nicht ablenken.
({8})
Sie sagen hier: Jetzt ist es gelungen, nach sehr mühsamen und zähen Verhandlungen zu einer Vereinbarung darüber zu kommen, daß Ständige Vertretungen eingerichtet werden und ,daß die Bundesrepublik Deutschland mit ihrer Ständigen Vertretung auch West-Berlin vertritt. - Ja, aber das steht doch alles in dem Grundlagenvertrag, das steht doch genau in einem Zusatzprotokoll; das ist doch alles bereits gemacht worden.
({9})
Was ist denn daran neu, Herr Wehner? Das haben Sie doch bereits. Sie verkaufen die gleichen Dinge immer wieder. Aber das zeigt natürlich die fatale Ausgangssituation Ihrer Position, in die Sie sich selber hineinmanövriert haben.
({10})
Denn ,die Lage war doch so: Sie haben uns in diesem Parlament zwar dargetan, daß diese Ständigen Vertretungen bereits vereinbart seien, aber hernach wurde Ihnen alles das, was Sie hier schon ,als Erfolg vorgetragen hatten, von der anderen Seite bestritten.
({11})
Das Wenige, was Sie nach Ihrer großen Vorleistung noch in den Händen hatten, wurde Ihnen dann von der anderen Seite auch noch bestritten. Und nachdem Ihnen nun ein Teil von dem, was Sie ursprünglich bereits zu haben glaubten, jetzt wieder zugestanden wird, reden Sie von einem großen Erfolg.
({12})
- Lesen Sie doch die Dokumente darüber nach!
({13})
Das zeigt, daß Sie diese Vereinbarungen nicht wirklich gelesen hatten. Das waren ja Fragen, die hier gestellt und natürlich nicht beantwortet wurden, wie wir es von dieser Bundesregierung leider gewöhnt sind.
({14})
Eis zeigt, daß Sie auch in Zukunft Gefahr laufen, daß Ihnen Dinge, die Sie nicht hieb- und stichfest dissensfrei vereinbaren, auch in Zukunft bestritten werden.
({15})
Das ist genau das, was wir immer an Ihrem Verhandlungsstil bemängelt haben.
Nun reden Sie hier davon - und ,das scheint mir ein kühnes Wort zu sein -, die Gegenseitigkeit sei gewährleistet. Die Gegenseitigkeit ist in sich kein Wert, sie ist ein formales Prinzip. Wenn eine schlechte Gegenseitigkeit gewährleistet ist, sagt das gar nichts aus. Aber die Gegenseitigkeit ist ja nicht gewährleistet. Denn die Ständigen Vertretungen sind doch bei unterschiedlichen Stellen angebunden. Die Ständige Vertretung ist hier beim Bundeskanzleramt angebunden. - Eine sehr wichtige Frage des Kollegen Jäger wurde bezeichnenderweise nicht beantwortet. Die Antwort wurde auf morgen verschoben; sie wäre von einem gewissen Interesse bei einer abschließenden Beurteilung dessen, was Sie erreicht haben. Aber auf der anderen Seite, bei der DDR, ist die Ständige Vertretung beim Auswärtigen Amt rangehängt worden. Wo bleibt denn da die Gegenseitigkeit?
({16})
Auch auf unserer Seite ist die Sache nicht so klar, wie wir uns das gewünscht hätten. Herr Minister, ich frage mich eigentlich, wie Sie es zulassen können, ,daß Ihnen Ihre Zuständigkeiten ständig von anderen Kollegen abgenommen werden.
({17})
Denn, mit Verlaub gesagt, mit den innerdeutschen Angelegenheiten hat Ihr Ministerium nach meinem Eindruck - auch im Ausschuß - herzlich wenig zu tun. Es sind ganz andere Kabinettsmitglieder und Verhandler, die die Verhandlungen führen und darüber reden. Manchmal habe ich auch den Eindruck, daß Sie tatsächlich nicht mehr wissen, als Sie uns vortragen. Aber dann muß ich Ihnen sagen: Sie wissen, obwohl Sie Regierungsmitglied sind, noch weniger als wir von der Opposition.
({18})
Nun lassen Sie sich noch sagen: Die andere Seite, Herr Höhmann, wird natürlich ständig versuchen, aus ihrer Aufhängung abzuleiten, daß es sich eben nicht um besondere innerdeutsche, sondern um normale völkerrechtliche Beziehungen handle. Und hier bin ich erneut skeptisch; denn ich habe leider leise den Verdacht, ,daß der in Aussicht genommene Ständige Vertreter diese Position bei der Wahrnehmung seiner Aufgabe in Ost-Berlin nicht immer mit dem nötigen Nachdruck vertreten wird, weil er in der Vergangenheit die Ansicht vertreten hat, hier müßten eigentlich völkerrechtliche Beziehungen zugrunde gelegt werden.
({19})
Also von Erfolg kann hier überhaupt nicht die Rede sein, sondern nur von einem Mißerfolg. Wenn Sie sagen wollen, es sei nur ein halber Mißerfolg, komme ich Ihnen entgegen. Aber ein Erfolg ist es nicht, was Sie erreicht haben.
Sie kennen doch ganz genau die Äußerungen von Winzer. Er sagt, hier höre er immer von „besonderen Beziehungen" bei uns. Das sei eine „unhaltbare Fiktion" ; das sei eine „substanzlose innerdeutsche Pflichtübung dieser Bundesregierung". Ich hätte eigentlich gerne, daß Sie im Bereich der innerdeutschen Politik mehr praktizieren als substanzlose Pflichtübungen.
({20})
Aber Herr Wehner, wir werden Sie dabei unterstützen.
Ihre Politik läuft immer unter dem großen Vorzeichen: eigentlich sei sie letztlich zu rechtfertigen - auch in den Opfern, die gebracht worden seien -,
({21})
mit den menschlichen Erleichterungen, die erreicht worden seien. Und auf eine entsprechende Frage vertrösten Sie uns wieder; wahrscheinlich, weil Sie nichts zu sagen haben. Für uns ist eine sehr wichtige Frage: Wie ist denn garantiert, daß die Menschen drüben in Deutschland, die ja Deutsche sind im Verständnis unserer Verfassung, die auch Sie bindet, ({22})
- Weil Klarheit geschaffen werden soll, daß dieser Passus des Bundesverfassungsgerichtes für alle Deutschen und auch für alle Parlamentarier gilt;
({23})
Denn da werden für Sie eine ganze Reihe von erheblichen Unannehmlichkeiten entstehen, wenn Sie diese Dinge rechtlich nicht absichern.
({24})
Wir wollen eine Antwort darauf haben, wie die Menschen drüben in der DDR mit der Ständigen Vertretung in Verbindung treten können.
Lassen Sie mich dazu abschließend noch sagen - soweit zu dem, was Herr Minister Franke für die Bundesregierung geboten hat, überhaupt Stellung genommen werden kann -: Alle Fragen, die wir gestellt haben, sind für uns leider offengeblieben. Wir werden zum geeigneten Zeitpunkt darauf zurückkommen.
(Beif({25})
Das Wort hat der Abgeordnete Schmude.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wer sich ungefähr noch erinnert, mit welcher Heftigkeit im vergangenen Juni das Gesetz über die Gewährung von Erleichterun5442
gen, Vorrechten und Befreiungen an die Ständige Vertretung der DDR hier von der Opposition abgelehnt wurde, insbesondere von Herrn Kollegen Abelein abgelehnt wurde, hat sicherlich mit einiger Erwartung seinem jetzigen Beitrag entgegengesehen; mit der Erwartung nämlich, daß zur Sache Stellung genommen wird
({0})
und daß klargestellt wird, daß sich die damaligen Verdächtigungen und Vorwürfe nicht bewahrheitet, sondern als haltlos erwiesen haben.
({1})
Aber die Notwendigkeit eines solchen Eingeständnisses war Ihnen, Herr Abelein, wohl auch bewußt. Deshalb halten Sie sich mit anderen Fragen auf. Sie greifen Herrn Minister Franke an, Sie verdächtigen Herrn Gaus, noch bevor er sein Amt in Berlin antreten kann. Das ist auch ein Weg, sich dieser Aufgabe zu entledigen. Aber wir wissen ihn zu würdigen.
In Art. 8 des Vertrages über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und der Deutschen Demokratischen Republik waren beide Seiten übereingekommen, am Sitz der jeweiligen Regierung Ständige Vertretungen einzurichten. Die jetzt abgeschlossenen Verhandlungen dienten diesem Ziel. Sie dienten dem Ziel, die Aufgaben, die Rechte und die Zuordnung der Vertretungen im einzelnen zu regeln. Diese Verhandlungsergebnisse finden ihren Niederschlag nicht in einem Vertrag - denn nicht darum ging es -, sondern in einer Protokollnotiz. Aber das mindert die Bedeutung des Verhandlungsergebnisses nicht; eines Verhandlungsergebnisses, das erneut den besonderen Charakter der Beziehungen unterstreicht und diesen besonderen Charakter in keiner Weise in Frage stellt.
Beide Seiten haben Regelungen gefunden - in voller Übereinstimmung mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Grundvertrag -, diese noch offenen Fragen zu arrangieren. Dem entspricht auch, daß der Status der Vertretungen nicht unmittelbar durch die Wiener Konvention über die diplomatischen Vertretungen geregelt wird, sondern daß es dazu einer besonderen Verordnung bedarf. Außerdem wird diese Besonderheit weiterhin durch die Anbindung beim Bundeskanzleramt in der Bundesrepublik Deutschland unterstrichen, von der wir gehört haben, sie sei unbefristet und unterliege keinen Einschränkungen. Und ich meine, daß gerade an dieser Stelle nur nach Gegenseitigkeit fragen kann, Herr Kollege Abelein, wer das im vergangenen Sommer beschlossene Gesetz nicht mehr so ganz im Gedächtnis hat. Denn darum geht es hier überhaupt nicht.
({2})
Ich meine, es ist auch als Verhandlungserfolg zu
würdigen, daß die Einbeziehung West-Berlins in
den Aufgabenbereich der Ständigen Vertretung nun
auch in concreto klargestellt ist. Denn niemand darf doch so tun, als hätte es nicht inzwischen über die Tragweite dieser Vereinbarung des Viermächteabkommens an anderer Stelle einige Zweifel gegeben, die mühsam ausgeräumt werden mußten, bzw. die zum Teil noch zu klären sind.
({3})
Insofern kann man den Erfolg hier nicht leugnen.
Lassen Sie mich zusammenfassen. Wir können heute hier an dieser Stelle feststellen ich finde auch darin alleine liegt schon ein sehr guter Sinn dieser Informationsstunde -, daß weder die Befürchtungen noch die Verdächtigungen unangemessener Konzessionen an die DDR sich bewahrheitet haben
({4})
und daß schon gar nicht die Erwartung derer - wo sie auch stehen mögen - sich bestätigt hat, es werde nun in der Deutschlandpolitik nicht mehr weitergehen.
({5})
Im Gegenteil; hier ist ein Ansatz zu praktischer Arbeit getan, die, wie wir hören, schon sehr bald beginnen kann.
({6})
Meine Damen und Herren, das Wort hat der Herr Abgeordnete Hoppe.
({0})
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn die Opposition von Freude spricht, ist das häufig gleichbedeutend mit Schadenfreude. Weil Sie die hier heute nicht so recht plazieren konnten, klang der Beitrag des verehrten Kollegen Abelein etwas gequält.
({0})
Meine Damen und Herren, die im Grundlagenvertrag vereinbarte Einrichtung Ständiger Vertretungen wird nun endlich Wirklichkeit.
({1})
Mit beharrlicher und konsequenter Politik hat die Bundesregierung die hinhaltende Taktik der Regierung der DDR überwunden.
({2})
Konstruktive Beiträge der Opposition hat sie dabei nicht erhalten. Sie hat sich aber durch das Störfeuer von dieser Seite nicht beirren lassen.
({3})
Meine Damen und Herren, das Ergebnis der Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und der Regierung der DDR kann sich sehen lassen.
({4})
Mit der getroffenen Vereinbarung wird jener besondere Charakter gewahrt, der für die Vertretungen gelten muß, weil die beiden deutschen Staaten nun einmal füreinander nicht Ausland sind. Diese Auffassung hatte die Bundesregierung beim Abschluß des Grundlagenvertrages eindeutig klargestellt. Sie hat mit dem Gesetz über Erleichterungen, Vorrechte und Befreiungen für die Ständige Vertretung der DDR in der Bundesrepublik dann daraus die insoweit notwendigen gesetzlichen Konsequenzen gezogen. Sie hat dies in ihrem Gesetzentwurf zur Regelung besonderer dienstrechtlicher Fragen der Bediensteten in der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in der DDR fortgeführt. Die Bundesregierung hat damit nicht nur unbeirrt an ihrer politischen Aussage und den Grundlagen ihrer Deutschlandpolitik festgehalten, sondern sie hat damit gleichzeitig auch den vom Verfassungsgericht erneut bekräftigten Auftrag des Grundgesetzes voll Rechnung getragen.
Meine Damen und Herren, eine faire Opposition müßte dies wenigstens zur Kenntnis nehmen.
({5})
Da der CDU/CSU aber die ganze Richtung dieser Politik nicht paßt, kann sie sich zu einer objektiven Betrachtung des ganzen Vorgangs offenbar nicht durchringen.
({6})
Die Opposition bleibt deshalb aufgefordert, ihre negative und sterile Haltung zu überprüfen. Sie muß durch einen Kurswechsel erst noch die Voraussetzungen für eine Gemeinsamkeit in den gesamtdeutschen Fragen schaffen.
In der Sache bleibt erfreulich, daß die getroffene Vereinbarung
({7})
die umfassende Vertretung der Rechte und Interessen der in Berlin ansässigen Personen einschließt.
({8})
Die Zweifel sind insoweit ausgeräumt.
Meine Damen und Herren, es besteht nunmehr die begründete Aussicht,
({9})
daß jetzt allmählich ein besserer Grad an Verständigung zwischen den beiden deutschen Staaten erreicht werden kann.
({10})
Die Arbeit der Vertretung, so glaube ich,
({11})
wird sich nicht nur auf die Verbesserung der Beziehungen der Menschen in Ost und West auswirken, sondern ganz gewiß auch für die Bewältigung der vielen noch ungelösten Sachprobleme von Nutzen sein. Für die Fortentwicklung dieser Politik brauchen wir aber auch in Zukunft Geduld und nochmals Geduld. Immer wieder auftretende Schwierigkeiten - und sie werden sich ganz gewiß einstellen - werden wir am ehesten mit Zähigkeit und Geschlossenheit überwinden.
Meine Damen und Herren von der Opposition, Sie sollten das, was Sie heute von der Bundesregierung an Information bekommen haben, nicht deshalb ais Nichtinformation werten,
({12})
weil es Ihnen offensichtlich nicht in Ihre Richtung paßt.
({13})
Das Wort hat Herr Bundesminister Franke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich war über diese Reaktion der parlamentarischen Opposition auf Grund des Berichts aus der Kabinettsitzung überrascht. Sie widersprach allen Gepflogenheiten, auf deren Einhaltung Sie in früheren Jahren, als Sie noch in der Regierungsverantwortung standen, sehr streng geachtet haben. Ich konnte einfach in dieser Situation nicht mehr sagen, als ich gesagt habe. Bei allem guten Willen, Herr Kollege Abelein; besonders Sie haben verletzend gewirkt, auch soweit es mich persönlich angeht. Aber es ist wohl das Schicksal der Regierungsmitglieder, daß sie so etwas mit Würde ertragen müssen.
({0}) Mich beeindruckt es nicht mehr,
({1})
wenn Sie meinen, die ernsten Probleme, um die wir uns jahrelang gemeinsam bemüht haben, in dieser Weise behandeln zu müssen. Ich kann darauf nur reagieren, indem ich daran erinnere, wie sich die Dinge verlagert haben. Wie haben Sie sich in früheren Jahren damit gebrüstet, wenn es einmal nach schwierigen Verhandlungen möglich war, für eine befristete Zeit ein paar Passierscheine zu bekommen!
({2})
- Herr Kollege Stücklen, Millionen sind erst auf Grund dieser Vertragspolitik ständig beteiligt,
({3})
von der wir von Anbeginn an gesagt haben, es werde nur millimeterweise vorangehen können.
({4})
Wir haben den Erwartungshorizont nie so erweitert, wie Sie es für richtig hielten.
({5})
Entschuldigen Sie, wir haben immer auf die Schwierigkeit der Probleme, auf den steinigen Boden hingewiesen. Wenn Sie das jetzt ignorieren, ist das nur bezeichnend für Ihre politische Redlichkeit hinsichtlich dieses Problemkreises unserer Politik.
({6})
In der Bundesrepublik Deutschland geht es nicht nur um die Politik und das politische Bemühen der Bundesregierung und der sie tragenden Parteien. Ich muß sagen, Sie gehen mit den hohen Werten der Menschlichkeit sehr rabiat um. Man denke allein daran, daß im letzten Jahr 2141 Ausreisen aus der DDR hierher möglich waren.
({7})
- Hier geht es darum, die Erfolge dieser Politik immer wieder zu unterstreichen,
({8}) weil Sie nicht wahrhaben wollen,
({9})
daß in der Tat diese Politik der Bundesregierung die Alternative zu dem Bemühen der CDU vergangener Jahre ist. Dabei wird es bleiben.
({10})
Ich empfehle Ihnen, Herr Kollege Marx: sprechen
Sie nicht mit bestellten Leuten, um diese Politik zu
diffamieren! Sie wissen genau, worauf ich abhebe.
({11})
-- Wenn Sie es genauer wissen wollen, so denken Sie an Gießen. Nehmen Sie einmal die Leute, die von ,den Wohltaten dieser Gesetzgebung Kenntnis genommen haben.
({12})
Wir lassen uns durch diese Art der Behandlung dieses so schwerwiegenden Problems nicht irritieren.
({13})
Ich bitte Sie immer wieder und herzlich: Versuchen Sie doch ebenso wie ich auch -, sich um eine sachliche Lösung dieser Probleme zu bemühen.
({14})
Ich kann mich auch anders bewegen, aber ich halte
es in Anbetracht des schwerwiegenden Problems, um
das es geht, nicht für vertretbar, diese Debatte in der
Art, wie es neuerdings von Ihrer Seite - besonders
von Herrn Abelein gepflogen wird, zu bereichern.
({15})
Damit ist die Berichterstattung aus der Kabinettsitzung abgeschlossen.
Wir treten ein in die
Fragestunde
- Drucksache 7/1766 Der Ältestenrat hat vorgeschlagen, daß wir auch in dieser Woche - abweichend von den Richtlinien für die Fragestunde - zwei Fragestunden mit einer jeweiligen Dauer von 90 Minuten durchführen. Gemäß § 127 unserer Geschäftsordnung muß diese Abweichung von der Geschäftsordnung beschlossen werden. Erhebt sich dagegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann ist es so beschlossen.
Wir kommen zunächst zum Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen. Zur Beantwortung der Fragen steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Herold zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 1 des Herrn Abgeordneten Spranger auf:
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zwischenzeitlich getroffen, um nach Möglichkeit die Vollstreckung der Urteile der Justiz der „DDR" gegen die Ansbacher Fluchthelfer Garden und Bilert zu verhindern, und was gedenkt die Bundesregierung in dieser Sache weiterhin zu unternehmen?
Herr Präsident, ich beantworte die Frage des Herrn Kollegen Spranger wie folgt.
Herr Kollege, zunächst weise ich auf meine Erläuterungen in der Fragestunde am 20. Februar 1974 zu den Fragen des Herrn Kollegen Dr. Hupka hin, in denen ich ausführlich zu dem nun auch von Ihnen angesprochenen Komplex Stellung genommen habe. Ich habe bereits mehrfach - zuletzt am 20. Februar 1974 - dringend darum gebeten, im Interesse der Betroffenen darauf zu verzichten, die mit den Fluchthelferprozessen in der DDR zusammenhängenden Fragen hier in aller Öffentlichkeit zu diskutieren. Ich wiederhole, daß die Bundesregierung sich nicht in der Lage sieht, die Vollstreckung von in der DDR gefällten Urteilen zu verhindern. Sie wird sich jedoch weiterhin auf allen geeignet erscheinenden Wegen dafür einsetzen, daß die verhängten Strafen nicht voll verbüßt zu werden brauchen. Im übrigen verweise ich auch auf das Schreiben von Minister Egon Franke vom 16. Januar 1974 an Sie.
Bitte, Herr Kollege, eine Zusatzfrage!
Herr Staatssekretär, wie läßt sich nach Ihrer Auffassung die Unmöglichkeit, in diesen konkreten Fällen etwas zu unternehmen, mit den eben von dem Bundesminister für innerSpranger
deutsche Beziehungen, Herrn Franke, genannten Vorteilen der innerdeutschen Entwicklungen in Einklang bringen?
Herr Kollege Spranger, ich erklärte bereits in vielen, vielen Fragestunden, daß wir uns auf einen sehr langwierigen Prozeß einrichten müssen, um Entspannung und Normalisierung zu erreichen. Wir haben bisher - und zwar mit Erfolg - versucht, Einzelschicksale zu klären, Erleichterungen zu erreichen und Menschen freizubekommen. Ich glaube, das sollte auch von Ihnen anerkannt werden.
Eine weitere Zusatzfrage.
Irgendwelche konkreten Gespräche oder Maßnahmen in bezug auf diese beiden Fälle können Sie hier nicht nennen?
Wenn wir keine konkreten Maßnahmen träfen und keine konkreten Gespräche führten, könnten wir das, was sich in den letzten Monaten hinsichtlich der menschlichen Erleichterungen und der Möglichkeiten für die Inhaftierten erreichen ließ, hier nicht vor der Offentlichkeit vertreten.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schmude.
Herr Staatssekretär, können Sie bestätigen, daß in diesem Bereich jede konkrete Maßnahme, die hier erläutert werden würde, im gleichen Moment auf Jahre hinaus untauglich wäre?
Herr Kollege Schmude, genau das ist der springende Punkt. In vielen Fragestunden habe ich im Interesse der Betroffenen darum gebeten, diesen Bereich aus der öffentlichen Diskussion herauszunehmen. Wir - das gilt für die Bundesregierung ebenso wie für mein Haus - sind dafür jederzeit bereit, in den Ausschüssen und im Einzelgespräch konkret Stellung zu nehmen.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Jäger.
Herr Staatssekretär, hat die Bundesregierung die Regierung der DDR darauf aufmerksam gemacht, daß Gesetze, die zu solchen Terrorurteilen führen, gegen die inzwischen auch von der DDR ratifizierte internationale Übereinkunft über bürgerliche und politische Rechte eklatant verstoßen?
Ich kann nur wiederholen, daß wir uns tagtäglich um die Schicksale dieser Menschen kümmern. Ich habe hierzu in einer Fragestunde im vergangenen Jahr bereits erklärt, daß wir bei den Gesprächen mit der DDR auch an die Rede des Herrn Winzer vor den Vereinten Nationen erinnern werden.
Eine letzte Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Mischnick.
Herr Staatssekretär, trifft es nicht zu, daß in all den Fällen, die ähnlich gelagert sind, immer dann sehr viel schneller ein Erfolg möglich war, wenn wir nicht in der Öffentlichkeit darüber gesprochen haben?
Genau das ist der Fall, Herr Kollege Mischnick.
({0})
Ich rufe die Frage 2 des Herrn Abgeordneten Dr. Jobst auf:
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß ihr Verhalten dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Grundvertrag entspricht, in dem die Zonengrenze als eine Grenze bezeichnet wird, die den Landesgrenzen zwischen den Bundesländern vergleichbar ist, wenn sie im „Bonner Almanach 1974" auch die Grenzen zu ausländischen Staaten als Landesgrenzen bezeichnet, oder hätte sie nicht vielmehr deutlich zwischen Auslandsgrenzen und der Grenze zur „DDR" unterscheiden müssen?
Herr Kollege Dr. Jobst, ich darf Ihre Frage wie folgt beantworten.
Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 31. Juli 1973 festgestellt, daß die Deutsche Demokratische Republik im Sinne des Völkerrechts ein Staat und als solcher Völkerrechtssubjekt ist. Die Grenze dieses Staates zur Bundesrepublik Deutschland ist demgemäß eine Staatsgrenze, wenn auch keine Auslandsgrenze.
Die Besonderheit der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik hebt den Charakter der Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR als Staatsgrenze nicht auf.
Eine Notwendigkeit, Unterschiede in der Bezeichnung zu machen, ergibt sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht. Die Bezeichnung der Grenze ist weder ein Kriterium des besonderen Rechtscharakters der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik noch kann sie seine Änderung bewirken.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Herr Staatssekretär, ist es nicht so, daß in den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zu seinem Urteil über den Grundlagenvertrag die Grenze zwischen der Bundesrepublik und der DDR als eine Grenze analog den Grenzen zwischen Bundesländern innerhalb der Bundesrepublik, beispielsweise zwischen Bayern und Hessen, bezeichnet wurde?
Dies trifft zu. Eine besondere Bezeichnung dieser Grenze ist aber weder im Urteil noch in der Begründung des Bundesverfassungsgerichts gefordert. Es ist lediglich davon die Rede, daß die Grenze zur DDR als staatsrechtliche Grenze zu qualifizieren ist, vergleichbar den staatsrechtlichen Grenzen zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland.
Sie haben eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht der Meinung, daß auf Grund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts die innerdeutsche Grenze in einer solchen Veröffentlichung wie im „Bonner Almanach 1974" vom Bundespresse- und -informationsamt gegenüber den wirklichen Landesgrenzen hätte heraus- und abgehoben werden müssen?
Die besondere Situation zwischen beiden Staaten ist bekannt. Ich erachte es deshalb nicht für notwendig, eine besondere Grenzbezeichnung zu finden.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Czaja.
Herr Staatssekretär, da Sie vorhin gesagt haben, nach dem Urteil bedürfe es keiner besonderen Qualifizierung der Grenze, möchte ich Sie fragen, ob Sie dies im Hinblick auf den Wortlaut des Urteils aufrechterhalten können, wo es doch in Abschnitt V Nr. 2 ausdrücklich heißt, es sei
entscheidend die Qualifizierung als staatsrechtliche Grenze zwischen zwei Staaten, deren „Besonderheit" ist, daß sie auf dem Fundament des noch existierenden Staates „Deutschland als Ganzes" existieren, daß es sich also um eine staatsrechtliche Grenze handelt ähnlich denen, die zwischen den Ländern der Bundesrepublik Deutschland verlaufen ... Sie ist in der oben gegebenen Qualifizierung ({0}) mit dem Grundgesetz vereinbar.
Würden Sie dies hier vor dem Bundestag noch einmal festhalten und feststellen, daß Sie damit übereinstimmen und daß diese Grenze anders zu qualifizieren als -
Herr Kollege Czaja, ich entziehe Ihnen das Wort zu weiteren Fragen. Sie haben hier das Recht der Zusatzfrage überzogen.
({0}) - Nein,
({1})
Sie haben die Zusatzfrage weit überzogen.
({2})
Herr Staatssekretär, Sie müssen die Frage aber beantworten. - Bitte!
Herr Kollege, ich habe das doch eben eindeutig beantwortet und erklärt, daß wir der Qualifizierung der Grenze zur DDR entsprechend dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zustimmen.
Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schmude.
Herr Staatssekretär, irre ich mich oder ist es richtig, daß hier auf zahllose Fragen von Oppositionsabgeordneten im Laufe des letzten Dreivierteljahres von der Bundesregierung immer wieder erklärt worden ist, daß die Kennzeichnung von Grenzen in Landkarten keinen ausreichenden Aufschluß über deren rechtliche Qualifizierung ergibt?
Herr Kollege Schmude, genau das habe ich in meiner Antwort auf die Frage des Herrn Kollegen Jobst dargelegt.
Die nächste Zusatzfrage ist vom Herrn Abgeordneten Dr. Mertes.
Herr Staatssekretär, halten Sie es für nicht für erforderlich, dem politischen Willen und dem politischen Ziel der Bundesrepublik Deutschland, so wie sie in den Briefen zur deutschen Einheit zum Ausdruck kommen, auch visuell durch eine besondere Kennzeichnung der innerdeutschen Grenze als Nicht-Auslandsgrenze Ausdruck zu geben?
({0})
Zu unserem Rechtsstandpunkt haben wir in dem Vertragswerk mit der DDR eindeutig Stellung genommen. Ich erachte es deshalb nicht mehr für notwendig, eine zusätzliche Abgrenzung oder Differenzierung vorzunehmen.
({0})
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Wehner.
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, wäre es nicht eine Disqualifikation unseres Volkes und seiner Geschichte, wenn diese Grenze noch extra qualifiziert werden müßte?
({0})
Ich meine, wir sollten uns bemühen, hier nicht zu überziehen. Ich würde dies in der Tat als eine Disqualifikation betrachten.
({0})
Eine letzte Zusatzfrage ,des Abgeordneten Jäger.
Herr Staatssekretär, sieht die Bundesregierung nicht die Gefahr, daß die DDR eine unterschiedslose Darstellung der Grenzen als Schützenhilfe für ihre These mißbraucht, wonach es sich bei der Grenze zwischen ,den beiden deutschen Staaten um eine ganz normale völkerrechtliche Grenze handelt?
Diese Gefahr sieht die Bundesregierung nicht, da unsere Rechtspositionen im Vertragswerk eindeutig geklärt sind.
Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen beantwortet. Herr Staatssekretär, ich danke Ihnen.
Ich rufe ,den Geschäftsbereich des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft auf. Die beiden eingereichten Fragen 3 und 77 werden auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung auf. Zur Beantwortung der Fragen steht Herr Parlamentarischer Staatssekretär Berkhan zur Verfügung.
Die Fragen 4 und 5 des Herrn Abgeordneten Walkhoff sind vom Fragesteller zurückgezogen.
Ich rufe die Frage 6 des Herrn Abgeordneten Dr. Enders auf:
Trifft es zu, daß Abiturienten und Studenten, die durch Ferienarbeit einen Sparvertrag finanzierten, während der Bundeswehrzeit eine geringere Erstattung des Sparbeitrags nach dem Unterhaltssicherungsgesetz erhalten als Wehrpflichtige, die zuvor in einem durchgehenden Arbeitsverhältnis standen?
Herr Staatssekretär, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Herr Kollege Dr. Enders! Abiturienten und Studenten werden hinsichtlich der Erstattung von Sparbeiträgen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz grundsätzlich nicht anders behandelt als die übrigen Grundwehrdienstleistenden Soldaten.
Die gesetzliche Höchstgrenze für die Erstattung von Sparraten beträgt für alle Wehrpflichtigen 15 v. H. des Nettoeinkommens, das im Jahr vor der Einberufung durchschnittlich verdient wurde. Aus diesem Grunde erhalten allerdings Wehrpflichtige, die vor dem Wehrdienst in einem durchgehenden Arbeitsverhältnis gestanden haben, meistens höhere Leistungen als Abiturienten und Studenten, die nur gelegentlich während der Ferien gearbeitet und deshalb im Jahresdurchschnitt weniger verdient haben.
Die 15-v.-H.-Grenze soll Rechtsmißbrauch verhindern. Sie beruht auf der Überlegung, daß man in der Regel nicht mehr als 15 v. H. des Einkommens zu Sparzwecken erübrigen kann. Bei höheren Sparverpflichtungen besteht die Vermutung, daß die Sparbeiträge nicht von den Wehrpflichtigen selbst aufgebracht wurden, sondern von Dritten, z. B. den Eltern indirekt dadurch, daß sie dem Wehrpflichtigen freien Unterhalt gewähren. Für solche Fälle ist aber eine Beitragsübernahme im Rahmen der Unterhaltssicherung nicht angebracht.
Diese verallgemeinernde Regelung ist im Interesse einer einfachen und schnelleren Durchführung des Gesetzes getroffen worden. Sie wird zwar den meisten, aber sicher nicht allen Sachverhalten gerecht. Die Bundesregierung beabsichtigt daher, die geltenden Vorschriften dahin gehend zu ändern, daß künftig allen Grundwehrdienstleistenden eine Sparpauschale von monatlich 50 DM gewährt wird.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz auf das Einkommen der Studenten anzurechnen, die Anspruch auf Erstattung eines Sparbeitrages nach dem Unterhaltssicherungsgesetz haben, um die bestehende Benachteiligung auszugleichen?
Herr Kollege Dr. Enders, ich will die Sache gerne prüfen lassen. Hier will ich Ihnen nur sagen: Das scheint mir fast unüberwindliche rechtliche Probleme aufzuwerfen. Ich gehe davon aus, daß sich die Juristen monatelang mit dieser Frage befassen werden. Ich kann mir nicht vorstellen, daß Zuwendungen aus diesem Gesetz, welches Sie soeben nannten, als Einkommen gewertet werden können.
Ich will das gerne prüfen lassen und schreibe Ihnen dann einen Brief.
Die Frage 7 des Abgeordneten Simpfendörfer ist vom Fragesteller zurückgezogen.
Ich rufe die Frage 8 des Abgeordneten Gansel auf. - Der Herr Fragesteller ist nicht im Saal. Die Frage
544R
Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
wird daher schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung beantwortet. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Wir kommen dann zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit. Zur Beantwortung der Fragen steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Westphal zur Verfügung. Wir kommen zunächst zur Frage 79 des Herrn Abgeordneten Kroll-Schlüter:
Treffen Pressemitteilungen zu, wonach der Haushalt 1974 des deutsch-französischen Jugendwerks um 1,2 Millionen DM gekürzt werden soll, und welche Konsequenzen ergeben sich gegebenenfalls hieraus für das deutsch-französische Jugendwerk?
Der Herr Abgeordnete ist im Saal. Bitte!
Herr Kroll-Schlüter, der Haushalt des deutsch-französischen Jugendwerks wird einmal in Franc-Beträgen und einmal in DM-Beträgen erstellt. Der Franc-Haushalt weist hierfür für 1974 die gleiche Endsumme auf wie für 1973. Demgegenüber weist der in DM ausgeworfene Haushalt für 1974 gegenüber 1973 eine Kürzung um rund 1 185 000 DM auf, da sich der Wechselkurs infolge der letzten DM-Aufwertung im Juni 1973 von 100 DM = 158,75 F auf 100 = 172,50 F verändert hat.
Der Gemeinschaftsfonds des deutsch-französischen Jugendwerks wird nach Artikel 4 des Änderungsabkommens vom 22. Juni 1973 durch Beiträge der deutschen und der französischen Regierung zu gleichen Teilen gespeist. Dies bedeutet, daß die Anwendung der jeweiligen geltenden Wechselkurse erforderlich ist. Eine andere Berechnungseinheit ist im Abkommen nicht vorgesehen.
Für die Berechnung der Beiträge für das ganze Jahr 1974 ist beabsichtigt, den Wechselkurs zugrunde zu legen, der am 31. Dezember 1973 gegolten hat; das sind also 100 DM = 172,50 F.
Da die französische Seite für 1974 den gleichen Betrag wie für 1973 zur Verfügung gestellt hat - das sind 23 612 500 F -, mußte der deutsche Beitrag durch den veränderten Wechselkurs von 14,8 Millionen DM 1973 auf etwa 13,7 Millionen DM herabgesetzt werden. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit wird deshalb nicht in der Lage sein, die im Haushalt 1974 vorgesehenen Mittel in Höhe von 15 Millionen DM voll auszuschöpfen.
Für den Haushalt des deutsch-französischen Jugendwerks hat das zur Konsequenz, daß insgesamt etwa 1,2 Millionen DM weniger zur Verfügung stehen. Für Personal- und Verwaltungsausgaben werden 5,3 Millionen DM benötigt; für die Zweckausgaben stehen für die französischen und deutschen Träger je 11 Millionen DM zur Verfügung. Auf dieser Grundlage hat das dafür allein zuständige Kuratorium den Haushalt 1974 am 12. März, also gestern, verabschiedet. Soweit ein Ausgleich zwischen den verschiedenen Förderungsprogrammen im Laufe des Haushaltsjahres nötig sein sollte, wird das in einem Nachtragshaushalt möglich sein. Insbesondere bei den Beträgen, die für Aktionen in den Sektoren
Jugendbegegnung, Sport und Schüleraustausch auf deutscher Seite durch die Folgen des französischen Währungsverlusts gekürzt werden müssen, wird der Verlust im Vergleich zu 1973 fast vollständig durch den vorgesehenen Nachtragshaushalt wettgemacht werden können.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kroll-Schlüter.
Herr Staatssekretär, gibt es eine klare, von beiden Partnern getragene und verfolgte Perspektive zur Weiterentwicklung des deutsch-französischen Jugendwerks? Wenn es so weitergeht, dann ist jeder Tag ein Rückschritt und kein Fortschritt.
Herr Kollege Kroll-Schlüter, die klare Perspektive ist - in Übereinstimmung beider Regierungen und damit der Träger dieses deutsch-französischen Jugendwerks - eine Weiterentwicklung; seine Mittel sollen dem immer mehr zu qualifizierenden Jugendaustausch zwischen beiden Ländern zur Verfügung gestellt werden. Die Wirkungen, die sich aus dem Währungsgefälle ergeben, sind auch aus unserer Sicht außerordentlich negativ zu beurteilen. Die Bemühungen, dafür auf der anderen Seite - so muß man sagen - zusätzliche Mittel zu einem dort gleichgebliebenen Betrag hinzuzubekommen, sind schwierig, wie das immer bei der Beschaffung neuer zusätzlicher Mittel, noch dazu in solchen Größenordnungen, ist.
Sie haben die Möglichkeit einer weiteren Zusatzfrage. Bitte!
Darf ich Sie fragen, wann die letzten Gespräche zwischen Frau Minister Focke und dem entsprechenden französischen Partner darüber stattgefunden haben.
Die letzten Gespräche haben gestern stattgefunden. Ich habe Frau Focke noch nicht fragen können, ob sie über diese Frage mit Herrn Staatssekretär Mazeaud gesprochen hat. Die letzten Unterredungen liegen nicht lange zurück. Sie waren kurz vor der Beratung des Haushalts 1974 der Französischen Republik.
Ich rufe die Frage 80 des Herrn Abgeordneten Kroll-Schlüter auf:
Treffen Pressemitteilungen zu, wonach vom Referentenentwurf zum Jugendhilferecht 1 500 Exemplare aufgelegt und davon nur 500 Exemplare in die Fachöffentlichkeit hineingegeben werden sollen, und wenn ja, hält es die Bundesregierung für vertretbar, daß gerade bei dieser geringen Auflage die Diskussionszeit für die interessierten Verbände und Organisationen auf acht Wochen beschränkt wird?
Herr Staatssekretär!
Um eine breitere Diskussion über die Grundgedanken, eines neuen Jugendhilfegesetzes zu ermöglichen, hat das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit im Jahre 1973 den von einer Sachverständigenkommission erarbeiteten Diskussionsentwurf eines Jugendhilfegesetzes in großer Druckauflage - 20 000 Stück - zur Verteilung gebracht. Die mehrmonatige Diskussion hatte den erwünschten Erfolg und erbrachte bis Ende Oktober 1973 etwa 150 schriftliche Stellungnahmen. Diese wurden inzwischen vom Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit ausgewertet und bei den Vorbereitungen des Referentenentwurfs des Jugendhilfegesetzes berücksichtigt. Damit ist die breite Diskussionsphase abgeschlossen.
Die weitere ministerielle Vorarbeit für das Gesetz erfolgt nach den Regelungen der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien, die eine Aufforderung zur Stellungnahme für Fachverbände, Spitzenorganisationen und bestimmte behördliche Stellen in einer begrenzten Frist vorsieht. Hierfür werden sowohl die aus technischen Gründen auf 1 500 Stück festgelegte Anzahl vervielfältigter Exemplare des Referentenentwurfs als auch die auf zwei Monate verlängerte Beratungszeit ausreichen, zumal selbstverständlich alle 150 Einsender von Stellungnahmen zum Diskussionsentwurf dabei berücksichtigt werden.
Eine Zusatzfrage. .
Wird nicht ein großer Teil der Auflage von vornherein durch die Ministerien und die Bundesverwaltung vereinnahmt, so daß für die gesellschaftlichen Kräfte nur wenige übrigbleiben, um sich intensiv damit auseinanderzusetzen, und ist es für die Bundesregierung nicht wünschenswert, eine gleich breite und intensive Diskussion in Gang zu bringen, wie das bei dem Diskussionsentwurf der Fall war?
Zu dem ersten Teil Ihrer Frage möchte ich sagen: Es ist richtig, daß ein größerer Teil von behördlichen Stellen, insbesondere der Justizverwaltungen auf Länderebene, Anteile an dieser Auflage beanspruchen wird, um dazu Stellung nehmen zu können.
Den anderen Teil Ihrer Frage, ob man sozusagen noch einmal in die ganze große Breite gehen sollte wie bei dem eigens dafür vorgesehenen Diskussionsentwurf, muß ich im Grunde mit Nein beantworten, denn ich habe noch nicht erlebt, daß ein Referentenentwurf eines Gesetzes in 20 000 Exemplaren zur Verfügung gestellt worden ist oder zur Verteilung gekommen wäre. Das kann man ja, glaube ich, nicht wollen, sondern hier geht es jetzt darum, daß die verantwortlichen Stellen, z. B. die Spitzenorganisationen, die Verbandsspitzen, u. a. ihre Stellungnahmen konkret zu dem Gesetzentwurf ausarbeiten. Das bringt der Referentenentwurf, während vorher die Grundideen des Jugendhilferechts von einer großen Breite diskutiert worden sind. Im übrigen ist niemand gehindert, seine Auffassung zu diesem Gesetzentwurf auf dem Weg über die Verbände, oder wie immer er es will, zu äußern.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Stahl.
Herr Staatssekretär, sind Ihrem Haus Fälle bekannt, bei denen Antragsteller, die einen derartigen Referentenentwurf haben wollten, nicht beliefert worden sind?
Solche Fälle kann es noch nicht geben, Herr Kollege, weil der Referentenentwurf noch nicht fertig ist. Dieser kommt - so hoffen wir, und so ist es vorgesehen etwa in der ersten April-Woche. Dann will ich mich gerne darum kümmern, daß derjenige, der darum anfragt, im Rahmen unserer Auflage seinen Referentenentwurf zugesandt bekommt.
Ich rufe die Frage 81 des Herrn Abgeordneten Dr. Aigner auf. - Ich sehe den Herrn Abgeordneten Dr. Aigner nicht. Die Frage wird daher, Herr Staatssekretär, schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit beantwortet. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Forschung und Technologie und für das Post- und Fernmeldewesen auf. Zur Beantwortung der Fragen steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Dr. Hauff zur Verfügung.
Die Fragen 9 und 10 des Herrn Abgeordneten Lenzer werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die die Frage 11 des Herrn Abgeordneten Dr. Jahn ({0}) auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung in rechtlicher und politischer Hinsicht die zwischen dem Bundespostministerium und der Postgewerkschaft getroffene Vereinbarung, wonach die Bediensteten der Deutschen Bundespost trotz des Streiks im öffentlichen Dienst ihre vollen Löhne und Gehälter ausgezahlt bekommen?
Herr Kollege Jahn, die Vereinbarungen, die zwischen dem Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen und allen bei der Deutschen Bundespost vertretenen Gewerkschaften über die Regulierung des streikbedingten Arbeitsausfalls getroffen wurden, sind in rechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden. Unbestrittener Grundsatz jeder Regelung ist, daß der durch Streik bedingte Arbeitsausfall nicht von der Deutschen Bundespost getragen wird. Die zur Beseitigung der Arbeitsrückstände erforderlichen Überstunden bzw.
die entsprechenden streikbedingten Ausfallzeiten werden nicht von der Deutschen Bundespost bezahlt. Die Deutsche Bundespost hätte nicht verhindern können, daß die Gewerkschaften den organisierten Arbeitnehmern nicht nur die satzungsgemäß zugesicherten Streikgelder zahlen, sondern ihnen auch den streikbedingten Lohnausfall erstatten. Wenn sich die Gewerkschaften zu Vereinbarungen bereit finden, die den Lohnabzug im Einzelfall, der bei der Deutschen Bundespost mit erheblichen Beweisschwierigkeiten verknüpft wäre, ausschließen und statt dessen eine Gesamterstattung vorsehen, so ist eine solche Übereinkunft insbesondere unter dem Aspekt der Wiederherstellung des sozialen Friedens zu sehen.
Im übrigen finden zur Zeit Gespräche zwischen den betroffenen Ressorts statt, um die damit zusammenhängenden Fragen einheitlich zu klären.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Herr Staatssekretär, kann es nicht sein, daß die Beweisschwierigkeiten, auf die Sie jetzt zu sprechen kommen, Ihr eigenes Haus zu vertreten hat?
Nein, die Beweisschwierigkeiten hängen mit zweierlei zusammen, erstens mit der besonderen Situation der Deutschen Bundespost, daß im betrieblichen Geschehen sowohl Beamte als auch Arbeiter und Angestellte beschäftigt sind, die im Zusammenhang mit diesen Fragen unterschiedlich zu behandeln sind, und zwar auf Grund von rechtlichen Festlegungen, und zweitens mit den Besonderheiten des Streiks.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, es trifft doch zu, daß Sie die Vereinbarung mit der Begründung gerechtfertigt haben, daß eine Verwaltungsvereinfachung damit verbunden sei. Halten Sie dies rechtlich für zulässig?
Die Begründung für diesen Abschluß habe ich Ihnen soeben vorgetragen. Es ist nicht der Grund der Verwaltungsvereinfachung, sondern es hat damit zu tun, daß wir der Meinung sind, daß nach Abwägung aller Gesichtspunkte dies die vernünftigste Regelung ist, die am schnellsten zur Wiederherstellung des sozialen Friedens bei der Deutschen Bundespost führen kann.
Ich rufe die Frage 12 des Herrn Abgeordneten Müller ({0}) auf:
Bis wann ist damit zu rechnen, daß die Zivilblinden entsprechend der Vorschrift des § 34 a des Schwerbehindertengesetzes den Kriegsblinden hinsichtlich der ermäßigten Telefongebühren gleichgestellt werden?
Herr Abgeordneter, die für Kriegsblinde geltende Regelung stammt aus dem Jahre 1931 und ist auf Anregung des Reichstages von der damaligen Deutschen Reichspost als Vergünstigung auf ,dem Verwaltungswege getroffen worden. Sie ist eine Ausnahmeregelung, die im .Jahr 1948 auch auf die Kriegsblinden des zweiten Weltkrieges ausgedehnt wurde. Alle Schwerbehinderten, zu denen auch die Zivilblinden gehören, mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 80 % können vom 1. Juli 1974 an ermäßigte Anschließungs-, Übernahme- und Grundgebühren in Anspruch nehmen, sofern das monatliche Einkommen bestimmte Höchstsätze nicht übersteigt.
Keine weitere Zusatzfrage.
Die Fragen 13 und 14 'der Herren Abgeordneten Ziegler und Pieroth werden auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Herr Staatssekretär, ich 'danke Ihnen. Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich 'des Bundesministers für Forschung und Technologie und für das Post- und Fernmeldewesen beantwortet.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Justiz auf. Zur Beantwortung steht Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Bayerl zur Verfügung. Die Frage 32 ist von dem Herrn Abgeordneten Dr. Jahn ({0}) eingebracht:
Wie beurteilt die Bundesregierung die derzeitige Rechtsungleichheit, wonach im Wohnraumkündigungsschutzgesetz für die Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus die Kostenmiete zugelassen wird, während den übrigen Neubauwohnungen die Kostenmiete und damit die Möglichkeit ausreichender Kostendeckung vorenthalten bleibt?
Herr Kollege Jahn, Sie unterstellen in Ihrer Frage eine Rechtsungleichheit zwischen der Mietpreisregelung für öffentlich geförderte Neubauwohnungen, insbesondere für Sozialwohnungen, und den Regelungen des Wohnraumkündigungsschutzgesetzes über Mieterhöhungen für nicht preisgebundene und Neubauwohnungen. Diese Unterstellung wird von der Bundesregierung nicht geteilt, denn es liegen keine gleichen Tatbestände vor. Die Mieten im sozialen Wohnungsbau sind durch die öffentliche Förderung maßgeblich beeinflußt.
Die Bundesregierung hat kürzlich den Entwurf eines Zweiten Gesetzes über den Kündigungsschutz für Mietverhältnisse für Wohnraum beschlossen und den gesetzgebenden Körperschaften zugeleitet. Der Entwurf liegt inzwischen als Bundesratsdrucksache 161/74 vor und wird zur Zeit in den Ausschüssen des Bundesrates beraten. Bei ,der Vorbereitung dieses Gesetzentwurfes ist eingehend geprüft und erParl. Staatssekretär Dr. Bayerl
örtert worden, ob anstelle der ortsüblichen Vergleichsmiete andere Mietbegrenzungsregelungen eingeführt werden sollen. Dabei ist festgestellt worden, daß die vorgeschlagenen anderen Systeme für Mieterhöhungen keine Vorteile bieten.
Zur Kostenmiete wird in diesem Zusammenhang im allgemeinen Teil der Begründung des Gesetzentwurfs ausgeführt - ich darf hier wörtlich zitieren -:
So würde die Einführung der Kostenmiete bei nicht preisgebundenen und daher nicht mit öffentlichen Mitteln geförderten Neubauwohnungen der jüngsten Zeit erhebliche, aus den Marktverhältnissen nicht gerechtfertigte Mieterhöhungen ermöglichen.
Diesem Standpunkt haben sich die Länder bisher mit deutlicher Mehrheit angeschlossen. Wir werden bald Gelegenheit haben, Herr Kollege Jahn, den erwähnten Gesetzentwurf in den zuständigen Ausschüssen zu beraten. Die Fragestunde ist sicher nicht der geeignete Ort, die Ausschußberatungen in dieser Weise vorwegzunehmen.
Ich möchte mich daher auf folgende Bemerkungen beschränken: Bei einer Einführung der Kostenmiete für nicht preisgebundene Wohnungen müßte bei Neubauten der jüngsten Zeit mit Mieten von 12 bis 14 DM pro Quadratmeter gerechnet werden. Die Mieter würden durch eine solche Regelung gesetzlich verpflichtet, die Folgen oft unternehmerischer Fehlkalkulationen von Hauseigentümern zu tragen.
Ich darf Sie, Herr Kollege Jahn, auf die Ausführungen Ihres Fraktionskollegen Dr. Schneider in der Aussprache über den Bericht der Bundesregierung aus der Kabinettsitzung, der diesen Sachgegenstand betraf, aufmerksam machen, wo er die Regelung gefordert hat, die die Bemessung einer gerechten, sozial zumutbaren und wirtschaftlich vernünftigen Miethöhe sichert. Die Einführung der Kostenmiete für nicht preisgebundene Wohnungen wäre in den geschilderten Fällen weder gerecht noch sozial zumutbar, noch wirtschaftlich vernünftig. Darüber wird in den nächsten Wochen in den zuständigen Ausschüssen zu reden sein.
Zu einer Zusatzfrage, bitte!
Herr Staatssekretär, hält es die Bundesregierung für vertretbar, daß den Mietern von Sozialwohnungen, die bekanntlich zu den wirtschaftlich schwächeren Bevölkerungskreisen gehören, die Kostenmiete zugemutet wird, während die anderen, besser situierten Mieter von Neubauwohnungen die Kostenmiete nicht zu zahlen brauchen?
Sie gehen auch hier wieder von falschen Voraussetzungen aus; denn in der Regel, Herr Kollege, ist die Kostenmiete niedriger als die Marktmiete. Es gibt nur einige wenige Ausnahmefälle. Sollte sich das Verhältnis verschieben, wird man darüber nachdenken und dafür Sorge tragen müssen, daß diejenigen und das sind die sozial
Schwächeren, da gebe ich Ihnen recht -, die in Sozialwohnungen wohnen, nicht benachteiligt werden.
Zur letzten Zusatzfrage.
Würden Sie also den von mir zuletzt geschilderten Sachverhalt nicht als eine Ungleichheit werten wollen?
Herr Kollege, Sie können nie eine absolut gerechte Regelung treffen. Solange die Mehrheit derjenigen, die nur die Kostenmiete zahlen müssen, günstiger gestellt wird - was ich für sozial gerechtfertigt halte -, widerspricht diese Regelung nicht dem Gleichheitsgrundsatz, da es verschiedene Tatbestände sind.
Die Frage des Abgeordneten Lambinus wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 34 des Abgeordneten Spranger auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei den letzten aufrührerischen Demonstrationen in Frankfurt/Main die meisten Täter sich strafrechtlicher Ahndung entziehen konnten, weil der 1970 liberalisierte § 125 StGB den meistens nicht zu erbringenden Einzelnachweis der Täterschaft erfordert, und ist die Bundesregierung bereit, angesichts der Frankfurter Erfahrungen den offenkundigen und gezielten Mißbrauch der Liberalisierung des Demonstrationsrechts durch eine Verschärfung strafrechtlicher Bestimmungen zu verhindern?
Herr Kollege Spranger, die Vorgänge, die am 23. Februar 1974 und in der folgenden Nacht in Frankfurt am Main stattgefungen haben, sind Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungsverfahren sowie anderer eingehender Untersuchungen der zuständigen Landesbehörden. Vor dem Abschluß dieser Ermittlungen und Untersuchungen wäre es verfrüht, Aussagen darüber zu machen, ob sich die Strafvorschriften über Gewalttaten bei Menschenansammlungen, zumal der Tatbestand des Landfriedensbruchs, bewährt haben oder nicht. Wegen schwebender Ermittlungsverfahren bin ich auch daran gehindert, darzulegen, welche Straftatbestände im einzelnen erfüllt sein könnten.
Die Bundesregierung verurteilt die Frankfurter Ausschreitungen als einen Mißbrauch der Vercammlungsfreiheit. Sie mißt der Abwehr von Gewalttätigkeiten, auch solchen gegenüber Polizeibeamten, große Bedeutung bei. Sie betrachtet es als ihre selbstverständliche Pflicht, stets von neuem zu prüfen, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Bekämpfung krimineller Gewalt bei Menschenansammlungen den kriminalpolitischen Bedürfnissen entsprechen.
Ich muß mich also darauf beschränken, auf Mißverständnisse bezüglich der Tragweite der im Jahre 1970 neugefaßten Straftatbestände hinzuweisen.
Ihre Anfrage, Herr Kollege Spranger, geht offenbar davon aus, daß die Voraussetzungen des Landfriedensbruchs meist nicht nachgewiesen werden können. Das ist nicht richtig. Nach der 1970 neugefaßten Vorschrift des § 125 StGB macht sich strafbar, wer sich an Gewalttätigkeiten oder Bedrohungen, die aus einer Menschenmenge mit vereinten Kräften begangen werden, als Täter oder Teilnehmer beteiligt oder auf die Menge einwirkt, um ihre Bereitschaft zu solchen Handlungen zu fördern; das sind die Agitatoren. Teilnehmer an einer Gewalttätigkeit ist auch derjenige, der durch sein Verhalten in der Menge anderen Gewalttätern Vorschub leistet, etwa indem er Gewalttäter deckt und vor dem polizeilichen Zugriff abschirmt. Der Beweis der Teilnahme kann natürlich im Einzelfall - allerdings nur auf das Strafrecht bezogen schwierig sein.
Solche Beweisschwierigkeiten wären möglicherweise geringer, wenn man jeden mit Strafe bedrohte, der nach einer Auflösungsanordnung in der Menge verbleibt. Einen solchen weitgefaßten Straftatbestand kannte das alte Recht unter der Bezeichnung „Auflauf". Das 3. Strafrechtsreformgesetz hat ihn in einem Bußgeldtatbestand umgewandelt, der den Bedürfnissen einer flexiblen Praxis gerecht werden soll, insbesondere im Hinblick auf das Opportunitätsprinzip des polizeilichen Eingreifens. Dabei sollten Sie berücksichtigen, daß diese Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis 1 000 DM bedroht ist.
Ein Straftatbestand, unter den auch der passive Mitläufer fällt, ist, vor allem im Hinblick auf das geltende Legalitätsprinzip, nicht praktikabel. Schon vor 1970, also vor unserer Reform, hat sich die Polizei praktisch meist auf die Verfolgung derjenigen beschränken müssen, die die Gewalt ausübten oder unterstützten oder als Agitatoren auf die Menge einwirkten. Eine Feststellung und Verfolgung aller in der Menge anwesenden Personen ist in der Praxis kaum möglich. Sie würde die Polizei von der Konzentration auf die Schwerpunkte des Geschehens abhalten und dazu führen, daß sich die bis dahin passiv Gebliebenen auf die Seite der Gewalttäter schlagen und sich mit ihnen solidarisieren.
Die polizeirechtlichen Vorschriften der Länder lassen in weitem Umfang zu, bevorstehende Straftaten oder Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch geeignete Maßnahmen der Polizei - daunter auch durch vorbeugenden Gewahrsam - zu verhindern.
Sie haben eine Zusatzfrage, Herr Kollege.
Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung bekannt, daß bei diesen Vorfällen eine Reihe von Polizeibeamten zum Teil schwer verletzt wurden, und erfordert es nach Auffassung der Bundesregierung nicht die Fürsorgepflicht diesen Beamten gegenüber, ins Auge zu fassen, wie sie vor solchen Vorfällen zukünftig besser geschützt werden als bei der jetzigen Regelung?
Aber natürlich, Herr Abgeordneter Spranger, der Bundesregierung ist der Verletzungstatbestand gegenüber den Polizisten bekannt. Die Bundesregierung muß alles tun, um diesen Gewalttätigkeiten wirksam zu begegnen. Nur ist eine Änderung des Strafrechts nach meinem Dafürhalten hier das untauglichste und ungeeignetste Mittel. Es wird darauf ankommen, daß die Polizeiaufgabengesetze - und in fast allen Ländern sind sie ja nach 1970 dem neuen Demonstrationsstrafrecht angepaßt - wirksam sind, um diesen Gewalttätern begegnen zu können.
Sie haben eine weitere Zusatzfrage?
Ist der Bundesregierung bekannt, Herr Staatssekretär, daß bei diesen Vorfällen eine Reihe von Tätern deswegen nicht polizeilich festgestellt werden konnten, weil sie aus der Menge heraus mit Molotow-Cocktails und Steinen und ähnlichen Wurfgeschossen gegen die Polizei vorgingen und die Polizei diese untertauchenden Täter nicht greifen konnte?
Herr Kollege Spranger, der gleiche Sachverhalt wäre auch bei den Bestimmungen des Strafgesetzbuches vor 1970 gegeben gewesen. Denn wenn die Polizei mit einer Menge von 1 000 oder 10 000 Demonstranten konfrontiert ist, wird es immer schwierig sein, diejenigen Demonstranten, die Gewalttätigkeiten begehen, zu erfassen. Diese Schwierigkeiten wird es für die Polizei immer geben, unabhängig von der Fassung des Strafgesetzbuches.
Ich rufe die Frage 35 des Herrn Abgeordneten Dr. Warnke auf. - Der Herr Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird daher schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Herr Staatssekretär, ich danke Ihnen. Die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz sind damit beantwortet.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen auf. Zur Beantwortung steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Hermsdorf zur Verfügung.
Die von den Herren Abgeordneten Röhner und Lemmrich eingebrachten Fragen - Nrn. 36 und 37 - werden auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe Frage 38 des Herrn Abgeordneten Dr. Franz auf. - Der Herr Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet.
Die Fragen der Herren Abgeordneten Volmer und Wohlrabe - Nrn. 39 bis 41 - werden auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 42 des Herrn Abgeordneten Dr. Fuchs auf. - Der Herr Abgeordnete ist nicht im
Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Die nächste Frage - Frage 43 - ist von der Abgeordneten Frau Dr. Neumeister gestellt:
Trifft es zu, daß Pornofilme und Illustrierten mit insoweit vergleichbarem Inhalt mehrwertsteuerbegünstigt sind, lebenserhaltende pharmazeutische Produkte hingegen nicht, und wie lange beabsichtigt die Bundesregierung, jetzt noch mit einer Senkung des Mehrwertsteuersatzes für Arzneimittel auf 5,5 % zu warten?
Zum ersten Teil Ihrer Frage möchte ich zunächst darauf hinweisen, daß es eine Steuerermäßigung für Druckerzeugnisse, die auf Grund des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften indiziert sind, nicht gibt. Im übrigen vermag ich nicht zu erkennen, welcher Zusammenhang zwischen der Besteuerung von pornographischen und pharmazeutischen Erzeugnissen besteht.
({0})
Was die Umsatzbesteuerung pharmazeutischer Produkte betrifft, weise ich auf die Antwort hin, die ich Ihnen schon in der Fragestunde am 8. Juni 1973 gegeben habe. Ich hatte Ihnen seinerzeit gesagt, daß das Parlament bei der Einführung der Mehrwertsteuer für verschiedene Teilbereiche des Gesundheitswesens gezielte Steuervergünstigungen beschlossen, dafür aber die Besteuerung der Arzneimittel mit dem vollen Steuersatz bewußt in Kauf genommen hatte. Im Ergebnis kam es damit nur zu einer geringfügigen Steuermehrbelastung. Würde man jetzt den Steuersatz für Arzneimittel halbieren, entstünde ein Steuerausfall von etwa 600 Millionen DM, der nicht zu vertreten wäre.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, herzlichen Dank für diese Antwort. Ich darf aber zunächst auch wenn ich damit keine Frage stelle - meiner Verwunderung darüber Ausdruck geben, daß meine rechtmäßig gestellten zwei Fragen sinnentstellend zu einer Frage zusammengezogen wurden, so daß Ihre Beantwortung entsprechend ausfallen mußte. Insofern akzeptiere ich Ihre Antwort bezüglich der Zusammenfassung von Pornographie und Pharma-Artikeln. Aber diese Frage habe nicht ich gestellt, sondern ein maßgeblicher Vertreter der Ortskrankenkassen, und auf diele Frage hin hübe ich gefragt. Wie stellt 'die Bundesregierung zu dieser Feststellung eines Vertreters der Ortskrankenkassen?
Es tut mir außerordentlich leid; ich habe diese Fragen hier nicht vorliegen.
Darf ich die Fragen, wie ich sie gestellt habe, wörtlich vorlesen, oder darf ich das schriftlich machen?
Frau Kollegin, es ergibt sich jetzt folgende Schwierigkeit: Wenn eine so gezielte Frage nicht vorher der Bundesregierung schriftlich vorgelegen hat, ist es für den Herrn Staatssekretär natürlich sehr schwierig, sie zu beantworten. Ich würde mir den Vorschlag erlauben, daß wir nachprüfen, wie es kommt, daß die Frage nach Ihrer Auffassung verstümmelt wiedergegeben ist, und daß ,dann in der nächsten Fragestunde der amtierende Präsident in jedem Fall sicherstellt, ,daß die Frage mündlich beantwortet wird. Das ist, wie Sie wissen, nicht immer ganz einfach, aber ich werde mich dafür einsetzen. Wären Sie damit einverstanden?
Vielen Dank. Dann würde auch die weitere Beantwortung am besten auf das nächste Mal verschoben.
Meine Damen und Herren, ich kehre noch einmal zur Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Franz zurück. Der Abgeordnete Dr. Franz saß nicht auf der Seite, auf der er normalerweise sitzt, und hat überhört, daß ich seine Frage aufgerufen hatte. Ich halte es doch für richtig, daß ich in diesem besonderen Fall da von der Übung abweiche und seine Frage noch einmal aufrufe. Es ist die Frage 38:
In welche höheren Besoldungsgruppen sind die Leiter der Ministerbüros bzw. die persönlichen Referenten und Pressereferenten Ende 1973 gegenüber 1968 bereits eingewiesen?
Bitte, Herr Staatssekretär! Sie haben ,die Antwort möglicherweise jetzt schon abgelegt.
({0})
- Herr Kollege, immer Milde an der rechten Stelle und an ,der rechten Stelle auch eine Behandlung der Zusatzfragen, wie sie nach der Geschäftsordnung nun einmal notwendig ist.
Die Stellen für die Leiter der Ministerbüros, die Persönlichen Referenten und die Pressereferenten im Bundeskanzleramt und in den Bundesministerien waren 1968 und 1973 wie folgt besetzt: 1968: 2 in B 5, 6 in B 3, 16 in A 16, AT
({0}) und ADO, 14 in A 15 und I a, 24 in A 14 und
I b, 7 in A 13. 1973: 1 in B 6, 19 in B 3 und AT
({1}), 10 in A 16 und ADO, 33 in A 15 und I a, 11 in A 14 und I b und 9 in A 13 und II a.
Ich rufe die Frage 44 des Herrn Abgeordneten Dr. Böhme ({0}) auf. - Der Abgeordnete ist nicht im Saal; diese und die weitere von ihm eingereichte Frage 45 werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 46 des Herrn Abgeordneten Tillmann auf:
Ist es zutreffend, daß lotteriesteuerpflichtige Ausspielungen mit gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zweckbestimmung unter Berücksichtigung der allgemeinen Preis- und Kostenrelation durch die 16 2/3 %ige Lotteriesteuer an die Grenze ihrer Durchführbarkeit gebracht werden, und sieht die Bundesregierung die Aktivitäten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Organisationen als so wesentlich an, daß sie bereit ist, deren
Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
Arbeit durch eine Anhebung der Spielkapitalgrenze der Lotteriesteuer von 12 000 DM auf 60 000 DM zu unterstützen?
Herr Abgeordneter, Ausspielungen zu ausschließlich gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken sind nach geltendem Recht - § 18 des Rennwett- und Lotteriegesetzes - von der .Lotteriesteuer freigestellt, soweit das Spielkapital jeder in sich abgeschlossenen Ausspielung 12 000 DM nicht übersteigt. Es ist beabsichtigt, diese seit 1964 geltende Steuerfreigrenze an die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung anzupassen. Ein entsprechender Entwurf zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes wird demnächst dem Kabinett vorgelegt werden. Damit soll die Arbeit der gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Organisationen auch weiterhin unterstützt werden. Über die Höhe der zukünftigen Freigrenze wird noch zu befinden sein.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Herr Staatssekretär, wenn es zutrifft, daß die Länderreferenten bereits im Oktober 1973 einer Erhöhung der Freigrenze zugestimmt haben, warum hat dann die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf nicht früher vorgelegt, insbesondere angesichts der Tatsache, daß die Lotterien dieser Organisationen für das Jahr 1974 unmittelbar bevorstehen?
Herr Abgeordneter, Sie müssen zugeben, daß die Steuerabteilung auf Grund der im Rahmen der Steuerreform zu bearbeiteten Gesetzentwürfe so belastet war, daß wir diesen Gesetzentwurf noch nicht vorlegen konnten. Aber wir werden das tun.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, sieht die Bundesregierung eventuell die Möglichkeit, für Lotterien mit gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zweckbestimmung durch eine gesetzliche Regelung eine Entlastung dadurch herbeizuführen, daß man gegebenenfalls einen umsatzsteuerlichen Vorsteuerabzug gestattet?
Eine umsatzsteuerliche Vergünstigung ist nicht ins Auge gefaßt.
Ich rufe die Frage 47 des Herrn Abgeordneten Dr. Mertes ({0}) auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daft zahlreiche Bürger unseres Landes in der gutgläubigen Annahme, der Wegfall der 7 b-Vergünstigung werde mindestens ein Jahr dauern, sich im Hinblick auf die zu erwartenden Baukostensteigerungen zum sofortigen Bau entschlossen haben, diese Bürger sich jedoch inzwischen getäuscht fühlen, weil sie auf Grund ihres Vertrauens in den Staat erhebliche steuerliche Nachteile haben, und gedenkt die Bundesregierung dieser offensichtlichen Ungerechtigkeit für den Einzelnen wirksam Rechnung zu tragen?
Herr Kollege Mertes, nach der geänderten Fassung der Dritten Verordnung über steuerliche Konjunkturmaßnahmen sind die erhöhten Absetzungen nach § 7 b des Einkommensteuergesetzes für Bauvorhaben ausgeschlossen, für die der Bauantrag in der Zeit vom 9. Mai bis 31. Dezember 1973 gestellt worden ist. Wer in diesem Zeitraum die Baugenehmigung beantragte und. diesen Antrag aufrechterhielt, hat hiernach keinen Anspruch auf die erhöhten Absetzungen.
Die Frage, ob in solchen Fällen erhöhte Absetzungen aus Billigkeitsgründen gewährt werden können, ist bei der Beratung der Änderungsverordnung zur Dritten Konjunkturverordnung im Finanzausschuß und im Plenum des Bundestages eingehend erörtert worden. Die Mehrheit hat sich gegen derartige Billigkeitsmaßnahmen ausgesprochen, weil davon ausgegangen werden kann, daß Steuerpflichtige, die ihren Bauantrag in diesem Zeitraum gestellt haben, dies in Kenntnis der Rechtslage getan und die steuerliche Folge des Verlusts der erhöhten Absetzungen in Kauf genommen haben.
Die Bundesregierung teilt diese Auffassung, die von der Mehrheit des Hauses vertreten worden ist. Sie ist mit den obersten Finanzbehörden der Länder der Meinung, daß die Versagung der erhöhten Absetzungen in diesen Fällen nicht als unbillige Härte angesehen werden kann. Sie hält Billigkeitsregelungen in diesen Fällen nicht für möglich.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, trägt diese Antwort der Tatsache Rechnung, daß die von mir erwähnten Bürger im Augenblick ihres Baubeginns annehmen mußten, sie könnten durch den schnellen Bau den Verlust der 7 b-Vergünstigung im Laufe eines Jahres ausgleichen, und bedeutet dies nicht, daß sich hier eine bona fides getäuscht sieht?
Nein, eine solche Täuschung liegt ganz bestimmt nicht vor. Aber ich gebe zu, daß man zu dieser Überlegung kommen könnte, nachdem wir den § 7 b aus Konjunkturgründen wieder früher in Kraft gesetzt haben. Ich sehe mich jedoch außerstande, bei einem Zeitverlust, der ungefähr bei drei Monaten liegt, aus Billigkeitsgründen zu diesen Schlußfolgerungen zu kommen.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, besteht die Hoffnung, daß die BundesregieDr. Mertes ({0})
rung den jetzigen Standpunkt, so wie Sie ihn dargelegt haben, im Laufe der konjunkturellen und Stabilitätsentwicklung unter Umständen ändern könnte?
Es tut mir leid, Herr Kollege: Ich kann Ihnen diese Hoffnung nicht machen.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Althammer.
Herr Staatssekretär, liegt nicht eine gewisse Ungerechtigkeit darin, daß Personen, die eine Baugenehmigung beantragt und diese auch erhalten haben, hinterher die Möglichkeit hatten, diese Baugenehmigung zurückzunehmen, nach Wiedereinführung des § 7 b den Bauantrag erneut zu stellen und dadurch in den Genuß der 7 b-Abschreibung zu kommen, während diejenigen, die diese Möglichkeit nicht mehr hatten, weil sie im Vertrauen auf die Fortgeltung des Rechtes mit dem Bau schon begonnen hatten, diese Vergünstigung eben nicht erhalten?
Es gibt hier sicher sehr komplizierte Fälle. Ich bin auch sicher, daß hier letzte Gerechtigkeit nicht geübt werden kann. Aber schließlich sind wir alle in diesem Hause damals, als wir den § 7 b außer Kraft setzten, davon ausgegangen, daß zu diesem Zeitpunkt nicht gebaut werden sollte. Jeder, der gleichwohl baute, mußte eben wissen, daß er diese Steuervergünstigungen nicht in Anspruch nehmen konnte.
Herr Abgeordneter Fuchs, ich bedauere, daß Sie zu spät gekommen sind. Ihre Frage ist schon aufgerufen worden. Dem Kollegen Gansel ging es genauso.
Der Abgeordnete Pieroth hat um schriftliche Beantwortung seiner Frage gebeten. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen beantwortet. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Wir kommen nunmehr zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft. Zur Beantwortung der Fragen steht Herr Parlamentarischer Staatssekretär Grüner zur Verfügung.
Ich rufe die Fragen 49 und 50 des Abgeordneten Wolfram auf. - Der Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Fragen werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Auch der Abgeordnete Haase ({0}) ist nicht im Saal, so daß auch die von ihm eingebrachten Fragen 51 und 52 schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 53 des Herrn Abgeordneten Dr. Stavenhagen auf:
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß das Baugewerbe des Landes Baden-Württemberg für 1974 einer bedrohlichen Situation gegenübersteht und mit einem erheblichen realen Rückgang des Bauvolumens rechnen muß, und hält die Bundesregierung angesichts dieser Situation, die auf das Land Baden-Württemberg entfallende Quote von 10 Millionen DM aus dem einmaligen Sonderprogramm der Bundesregierung für Gebiete mit speziellen Strukturproblemen für ausreichend?
Herr Kollege, die Gesamtwirtschaft der Bundesrepublik befindet sich derzeit in einer Phase ruhigeren Konjunkturgangs, wobei die konjunkturelle Abschwächung in der Bauwirtschaft besonders ausgeprägt ist. In der Bauwirtschaft hat sich die konjunkturelle Abwärtsbewegung im Dezember 1973 und im Januar 1974 allerdings nicht fortgesetzt. Im Februar 1974 ist ein Rückgang der Arbeitslosen in der Bauwirtschaft von 120 000 auf rund 116 000 festzustellen.
Für Baden-Württemberg liegen der Bundesregierung keine amtlichen Unterlagen vor, die eine Situation in der Bauwirtschaft Baden-Württembergs aufzeigen, die schlechter als im Bundesdurchschnitt ist. Gewisse positivere Beurteilungen sind sogar eher zu finden.
Die im Rahmen des „Einmaligen Sonderprogramms für Gebiete mit speziellen Strukturproblemen", Teil A, bis zum 31. März 1974 reservierten Einplanungsbeträge, die den Ländern Orientierungsgrößen für ihre Planungen geben, bedürfen auch keiner Änderungen. Wie hoch die auf ein Land letztlich entfallende Summe ist, hängt von der Dringlichkeit und Wirksamkeit der Projekte im Sinne der Programmziele und von der Schnelligkeit der Vorlage genehmigungsfähiger Anträge ab.
Zusatzfrage!
Herr Staatssekretär, halten Sie die Schätzung eines realen Rückgangs des Bauvolumens von etwa 25 % in Baden-Württemberg für gerechtfertigt oder für zu hoch oder zu niedrig?
Eine solche pauschale Aussage kann nicht gemacht werden, weil die Lage innerhalb der Bauindustrie sehr differenziert ist.
Sie haben noch eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Herr Staatssekretär, wieviel Projekte, glauben Sie, kann man mit 10 Millionen DM in Baden-Württemberg fördern?
Wir werden am 31. März die Unterlagen in Händen haben, die Baden-Württemberg vorgelegt hat. Eine Antwort auf Ihre Frage hängt vom Ergebnis dieser Prüfung ab.
Ich rufe die Frage 54 des Abgeordneten Dr. Stavenhagen auf:
Welche weiteren Maßnahmen ist die Bundesregierung bereit zu ergreifen, um einer weiteren Gefährdung von Arbeitsplätzen in diesem Industriezweig entgegenzuwirken, und denkt die Bundesregierung daran, die Schuldendeckelverordnung zu lockern oder auszusetzen?
Die Bundesregierung hat durch die Ihnen bekannten konjunkturpolitischen Beschlüsse vom letzten Jahr eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, die insbesondere auch der Bauwirtschaft zugute kommen, z. B. zusätzliche Förderung von 50 000 Sozialwohnungen, Wiedereinführung des §
7 b, Aufhebung der Investitionssteuer, keine restriktive Haushaltsführung im investiven Bereich Anfang 1974, Nichtstreckung der Gemeinschaftsaufgaben-Mittel 1974, Entsperrung der ERP-Mittel.
Der Beschluß der Bundesregierung vom 6. Februar 1974, in dem „Einmaligen Sonderprogramm für Gebiete mit speziellen Strukturproblemen" in einem Teil B weitere 300 Millionen DM für zusätzliche Bundesinvestitionen bereitzustellen, beinhaltet ebenfalls einen wesentlichen Impuls für die Bauwirtschaft. Den Entwurf der Schuldendeckelverordnung beabsichtigt die Bundesregierung nicht weiter zu verfolgen, so daß in diesem Bereich also keine Einschränkung für 1974 vorgesehen ist.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, teilen Sie die Auffassung, daß unter dem Aspekt des Arbeitsplätzeschutzes nur solche ausländischen Bieter zum Zuge kommen sollten, die unter gleichen Wettbewerbsbedingungen antreten.
Die Bundesregierung hat in der speziellen Situation der Bauwirtschaft und der allgemeinen Konjunkturlage für ausländische Bauunternehmungen im Augenblick keine Genehmigungen zur Ausführung von Bauaufträgen erteilt, ganz generell nicht. Sie hält aber an ihrer grundsätzlichen Auffassung fest, daß es in Zeiten normaler konjunktureller Entwicklung wünschenswert ist, daß auch ausländische Bauunternehmungen auf dem deutschen Markt tätig sind.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, kann die Bundesregierung einen zügigen Haushaltsvollzug im Investitionsbereich bei allen öffentlichen Händen fördern?
Die Bundesregierung hat sehr frühzeitig Länder und Gemeinden darauf aufmerksam gemacht, daß für den Fall eines konjunkturellen Einbruchs entsprechende Projekte vorbereitet werden sollten. Das ist auch geschehen, wie unsere Kontakte mit Ländern und Gemeinden deutlich gemacht haben.
Ich rufe die Frage 55 des Herrn Abgeordneten Seiters auf:
Wie hat sich die Bundesregierung geäußert, als das niedersächsische Ministerium für Wirtschaft und öffentliche Arbeiten die Bundesregierung konsultierte, bevor es die niedersächsische Handwerkskammer durch Erlaß vom 14. Dezember 1973 aufforderte, den Austritt aus dem Zentralverband des Deutschen Handwerks zu erklären?
Der Bundesregierung sind die rechtlichen Gründe bekannt, die den niedersächsischen Minister für Wirtschaft und öffentliche Arbeiten dazu veranlaßten, den Handwerkskammern in Niedersachsen den Austritt aus dem Zentralverband des Deutschen Handwerks aufzugeben. Es sind dies die gleichen Bedenken, die bereits seit einiger Zeit gegen die Zulässigkeit der Mitgliedschaft von Handwerkskammern im Zentralverband des Deutschen Handwerks geäußert werden. Da die Aufsicht über die Handwerkskammern aber Angelegenheit der Länder ist, sieht sich die Bundesregierung nicht mit dieser Sache befaßt. Sie hat sich deshalb auch nicht zur Sache geäußert, als bei einer Zusammenkunft der Handwerksrechtsreferenten der Länder und des Bundes im November 1972 den Vertretern des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks und des Deutschen Gewerkschaftsbundes Gelegenheit gegeben wurde, den Länderreferenten ihre Rechtsauffassungen darzulegen. Ebenso nahm die Bundesregierung in der Folgezeit nicht zu den strittigen Fragen Stellung. Sie tat dies auch nicht vor Erlaß des Bescheides vom 14. September 1973. Eine Konsultation hat also nicht stattgefunden.
Eine Zusatzfrage, bitte!
Herr Staatssekretär, können Sie mir dann erklären, wieso der Staatssekretär im niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft und öffentliche Arbeiten im Niedersächsischen Landtag die Erklärung abgegeben hat, es hätten auf Referentenebene Konsultationen mit der Bundesregierung stattgefunden?
Diese Antwort kann sich nur darauf beziehen, daß in Gegenwart der Referenten des Bundes eine Referentenbesprechung der Länder stattgefunden hat. Bei dieser Gelegenheit hat aber der Bund sehr bewußt keine Erklärung zur Sache abgegeben, sondern nur die Möglichkeit geboten, daß auf der einen Seite der Zentralverband des Deutschen Handwerks, auf der anderen Seite der Deutsche Gewerkschaftsbund ihre Rechtsauffassung gegenüber den Länderreferenten darlegen konnten.
Ich rufe die Frage 56 des Abgeordneten Dr. Althammer auf:
Beabsichtigt die Bundesregierung, aus Haushaltsmitteln eine Kreditfinanzierung gegenüber der Sowjetunion durchzuführen?
Die Bundesregierung lehnt die Einführung von Zinsverbilligungen zur Förderung unserer Ausfuhren in Staatshandelsländer ab. Sie ist der Ansicht, daß sich die erfreuliche Ausdehnung unserer Handelsbeziehungen zu diesen Staaten auch ohne derartige Maßnahmen fortsetzen wird. Das gilt auch in unserem Verhältnis zur Sowjetunion. Bei der jüngsten Tagung der deutsch-sowjetischen Kommission vom 14. bis zum 18. Januar 1974 stimmten beide Seiten darin überein, daß die Vereinbarung von Lieferkrediten eine kommerzielle, von Verkäufern und Käufern zu lösende Frage ist. Nicht zu verkennen ist dabei, daß die von unseren westlichen Nachbarn allgemein und damit auch den Staatshandelsländern gewährten Exportzinssubventionen es uns nicht leicht machen, unsere Position durchzuhalten.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, treffen demnach Zeitungsmeldungen nicht zu, nach denen zur Vorbereitung der Reise von Herrn Bahr in die Sowjetunion innerhalb der Bundesregierung solche Gespräche zumindest über Mischfinanzierung - teilweise unter Heranziehung von Haushaltsmitteln - stattgefunden haben?
Solche Zeitungsmeldungen treffen nicht zu, wobei ich davon ausgehe, daß Sie Entscheidungen der Bundesregierung im Auge haben. Im Gesamtbereich derartiger Überlegungen ist in den Ressorts selbstverständlich über viele Fragen nachgedacht worden. Aber die Antwort, die ich Ihnen gegeben habe, ist ganz eindeutig und bezieht sich auf das Ergebnis dieser Überlegungen.
Sie haben noch eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, haben sich andere Osthandelsländer unter Berufung auf die Regelung mit Jugoslawien, nämlich mit Hilfe von Entwicklungskrediten solche Kreditgeschäfte durchzuführen, ebenfalls um die Abwicklung auf der Basis von Entwicklungshilfekrediten bemüht?
Es ist in den Handelsgesprächen zwischen den Firmen und diesen Ländern, aber auch in den Kontakten mit diesen Ländern selbstverständlich, daß sich alle Länder darum bemühen, möglichst günstige Konditionen zu erhalten. Dafür werden vielerlei Begründungen gewählt, u. a. im
Einzelfall auch die Berufung auf einen solchen Vorgang, ohne daß ich jetzt konkret aus dem Gedächtnis eine solche Begründung zitieren könnte. Ich bin aber ganz sicher, daß auch solche Dinge herangezogen werden.
Ich rufe die Frage 57 des Herrn Abgeordneten Dr. Althammer auf:
Will die Bundesregierung auch gegenüber anderen Ostblockstaaten, z. B. Polen, aus Steuergeldern eine Kreditfinanzierung durchführen?
Wie bereits ausgeführt, besteht nicht die Absicht, Exportzinssubventionen einzuführen. Keine Ausnahme hiervon macht die Polen angebotene einmalige Gewährung eines zinsgünstigen Kredits, da er nicht an deutsche Lieferungen gebunden sein würde. Dieser Kredit soll den Besonderheiten unserer Beziehungen zu Polen Rechnung tragen. Er soll die Wirtschaftskraft dieses Landes so stärken, daß auf polnischer Seite die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die beiderseits erwünschte Intensivierung der Zusammenarbeit beider Volkswirtschaften und zugleich für die Lösung der zwischen beiden Staaten bestehenden Probleme verbessert werden. Die Verhandlungen über die Konditionen dieses Kredits sind noch nicht abgeschlossen, so daß Angaben über die Konditionen und die sich daraus für den Haushalt ergebende Belastung noch nicht möglich sind.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist daran gedacht, daß die Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Abwicklung dieses Kreditvorhabens und anderer Kreditvorhaben mit Ostblockstaaten herangezogen wird?
In dieser Frage ist keine Entscheidung getroffen.
Sie haben noch eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, hat die Tatsache, daß der Kreditanstalt für Wiederaufbau zum Jahresende aus Haushaltsmitteln ein Betrag von mehreren hundert Millionen DM zugeschossen wurde etwas mit diesen beabsich
Nein, das ist nicht der Fall. Dieser Betrag von 500 Millionen DM, der der Kreditanstalt für Wiederaufbau als Darlehen zur Verfügung gestellt worden ist, dient der Finanzierung des Strukturprogramms für mittlere und kleinere Betriebe. Es handelt sich um das bekannte 500-Millionen-DMProgramm, das insbesondere der Textil- und Bekleidungsindustrie sowie der Schuh- und Lederindustrie
zugute kommen und dort die Kreditsituation erleichtern soll.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Czaja.
Herr Staatssekretär, können Sie somit bestätigen, daß die Meldung der „Wirtschaftswoche", die Überweisung der 480 Millionen DM überplanmäßig - an die Kreditanstalt für Wiederaufbau hänge mit dieser Kreditfinanzierung zusammen, nicht zutreffend ist?
Diese Meldung ist, wie ich eben ausgeführt habe, nicht zutreffend.
Ich rufe die Frage 58 des Herrn Abgeordneten Wagner ({0}) auf:
Nach welchen Kriterien sind die Mittel aus dem einmaligen Sonderprogramm für Gebiete mit speziellen Strukturproblemen auf die einzelnen Länder verteilt worden?
Die Mittel des Teils A des Sonderprogramms der Bundesregierung dienen dazu, in den Gebieten und Orten, in denen sich im Zusammenhang mit der konjunkturellen Entwicklung 1974 besondere strukturelle Schwierigkeiten und Beschäftigungsrisiken ergeben, die für die wirtschaftliche Entwicklung wichtige Infrastruktur zu verbessern und damit die Schaffung von neuen Dauerarbeitsplätzen zu erleichtern.
Um einen unverzüglichen und gezielten Einsatz dieser Mittel zu gewährleisten und die notwendige Flexibilität bei der Vergabe zu ermöglichen, wurde auf eine vorherige Festlegung der im einzelnen für die Förderung in Frage kommenden Gebiete und Orte verzichtet. Die Auswahl erfolgt an Hand der von den Ländern vorgelegten Projektanträge unter Berücksichtigung der jeweiligen Arbeitsmarkt- und Strukturdaten für die betreffenden Gebiete und Orte. Die Mittel werden deshalb auch nicht in festgelegter Form - etwa in Form von Quoten - auf die einzelnen Länder verteilt. Die genannten Bedarfsschwerpunkte und besonderen konjunkturellen Bedingungen heben dieses Einmalige Sonderprogramm aus den sonstigen regionalen und sektoralen Förderungsarten heraus; eine starre Quotierung würde der Zielsetzung dieses Programms nicht entsprechen.
Um den Ländern jedoch Orientierungsgrößen für ihre Planungen zu geben, werden bis zum 31. März dieses Jahres für die einzelnen Länder Einplanungsbeträge reserviert. Nach diesem Termin wird - wieder im Interesse einer unverzüglichen Wirksamkeit - der nicht belegte Teil des Programmvolumens nach der Dringlichkeit der noch verbleibenden Projekte vergeben werden, und zwar unter Einschluß der zunächst nicht in die Einplanungsbeträge einbezogenen 50 Millionen DM.
Über die Aufteilung der im Programmteil B vorgesehenen 300 Millionen DM für zusätzliche Bundesinvestitionen ist durch das Kabinett heute entschieden worden. Der Bundesminister der Finanzen hat dabei im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft und den jeweils zuständigen Bundesressorts die Auswahl der Projekte vorgenommen. Die ausgewählten Vorhaben werden dann dem Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages für die Schlußberatungen des Bundeshaushalts 1974 vorgeschlagen werden.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, warum erhält der Freistaat Bayern aus diesem einmaligen Sonderprogramm mit einer Ausstattung von 300 Millionen DM nur einen Anteil von 60 Millionen DM, also 20 °/o? Ich frage dies angesichts der Tatsache, daß der bayerische Anteil an den Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" 33 % beträgt und sicherlich genügend förderungswürdige Projekte in Bayern vorhanden sind.
Dieser Tatbestand gilt für alle Länder in gleicher Weise. Bayern ist - wenn Sie allein die Fläche zugrunde legen bei den Einplanungsbeträgen wesentlich günstiger als andere Länder, etwa das Land Baden-Württemberg, bedient worden. Ich habe darauf hingewiesen, daß die Fläche der Gebiete, die im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe gefördert werden, nur einer der Anhaltspunkte ist und daß eine Fülle anderer Gesichtspunkte, insbesondere eine überdurchschnittliche Arbeitslosenquote oder die unterdurchschnittliche Wirtschaftskraft einzelner Orte oder Gebiete, bei der Festlegung der Einplanungsbeträge ebenfalls eine Rolle gespielt hat. Ich habe weiter gesagt, daß die Einplanungsbeträge auch keine endgültige Entscheidung darüber beinhalten, welche Projekte nun tatsächlich gefördert werden. Es kommt uns schließlich darauf an, rasch zu fördern, und in dieser Hinsicht hängt im Einzelfall viel von den vorgelegten Projekten ab. Hier können sich durchaus noch Verschiebungen ergeben.
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Wagner ({0}).
Herr Staatssekretär, warum hat die Bundesregierung von diesem Betrag von 300 Millionen DM einen Betrag von 50 Millionen DM zurückbehalten, und wie wird sie diesen Betrag konkret auf die Länder verteilen?
Auch diese Frage läßt sich erst beantworten, wenn die Anträge der Länder am 31. März 1974 vorliegen und auf Grund des Gesamtüberblicks eine Entscheidung getroffen werden kann, was mit diesen zusätzlichen 50 Millionen DM geschehen soll, um das Ziel des Sonderprogramms möglichst wirkungsvoll zu erreichen.
Ich rufe die Frage 59 des Herrn Abgeordneten Wagner ({0}) auf:
Hält die Bundesregierung die Abwicklung des einmaligen Sonderprogramms für Gebiete mit speziellen Strukturproblemen, insbesondere die weitgehende Ausschaltung der Länder durch eine unmittelbare Erteilung der Bewilligungsbescheide an die Gemeinden sowie den durch Zurückhaltung eines Betrags von 50 Millionen DM zum Ausdruck kommenden Verzicht auf einen festen Länderanteil an den Mitteln, mit Artikel 104 a Abs. 4 des Grundgesetzes vereinbar?
Die Bundesregierung verfolgt mit dem „Einmaligen Sonderprogramm" das Ziel, sofort, gezielt und befristet in den Gebieten und Orten, in denen sich im Zusammenhang mit der konjunkturellen Entwicklung 1974 besondere strukturelle Schwierigkeiten und Beschäftigungsrisiken ergeben, zu helfen. Im Interesse dieses unverzüglichen Einsatzes der Mittel und um die notwendige Flexibilität zu ermöglichen, wurde die in der Antwort auf Ihre Frage 58 erläuterte Einplanung der Mittel vorgenommen.
Auch die Erteilung der Bewilligung an den Antragsteller bei gleichzeitiger Unterrichtung des jeweiligen Landes dient allein dem Programmziel, gemäß Art. 104 a des Grundgesetzes zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts besondere regionale Schwierigkeiten sofort zu beheben.
Keine Zusatzfragen.
({0})
- Ich habe keine Zusatzfragen mehr zugelassen!
({1})
Aber Herr Kollege!
Ich rufe die Frage 60 des Herrn Abgeordneten Nordlohne auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß während der „Energiekrise" bei Asphalt verarbeitenden Betrieben Bitumenpreiserhöhungen von insgesamt 109,70 DM je Tonne ({2}) stattgefunden haben und dadurch ein erheblicher Auftragsrückgang bei den Asphalt verarbeitenden Betrieben sowohl im Straßenbau als auch im Hochbau zu verzeichnen ist?
Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Preise für Bitumen stark gestiegen sind, was - ebenso wie bei anderen Mineralölprodukten - dem Grunde nach durch die Preiserhöhungen für Rohöl ausgelöst worden ist. Da die öffentlichen Auftraggeber für Vergaben von Bauaufträgen einen festen Etat haben, führt eine Weitergabe der Mehrkosten für Bitumen durch die asphaltverarbeitenden Betriebe zwangsläufig zu Einschränkungen 'bei neuen Aufträgen. Das gilt im wesentlichen nur für den Straßenbau, weil der Anteil des verwendeten Bitumens beim Hochbau gering ist.
Eine Zusatzfrage?
Nein.
Dann rufe ich die Frage 61 des Herrn Abgeordneten Nordlohne auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß trotz erheblicher Lagerbestände bei den Rohstofflieferanten entgegen den Preissenkungen bei leichtem und schwerem Heizöl die Bitumenpreise konstant blieben, damit die Wettbewerbsfähigkeit der Asphalt verarbeitenden Betriebe stark eingeschränkt ist und inzwischen mehrere Betriebe durch diese Situation ruiniert sind sowie Arbeitnehmer ihre Arbeitsplätze verloren haben?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß die Lagerbestände an Bitumen erheblich gestiegen sind. Eine Einschränkung der Wettbewerbsfähigkeit der asphaltverarbeitenden Betriebe durch die Preiserhöhungen bei Bitumen ist nicht festzustellen, da auf sämtliche Betriebe die gleichen oder ähnliche Kostensteigerungen zugekommen sind, wenn auch deren Auswirkungen auf die Betriebe infolge ihrer unterschiedlichen finanziellen Ausstattung verschieden sein können.
Eine wirksame Substitutionskonkurrenz ist bisher nicht erkennbar. Es ist allerdings nicht auszuschließen, daß auf Grund der eingetretenen Kostensteigerungen und des zu erwartenden stagnierenden oder sogar niedrigeren Auftragsvergabevolumens der Wettbewerb unter den asphaltverarbeitenden Betrieben in Zukunft noch härter wird und dadurch einige mit hohen „Grenzkosten" arbeitende Betriebe in Schwierigkeiten geraten könnten.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, sind der Bundesregierung die Zahlen der inzwischen auf Grund dieser Preisentwicklung in Konkurs geratenen asphaltverarbeitenden Betriebe sowie die Zahl der Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz verloren haben, bekannt?
Es gibt keine gesonderte Statistik, die hier etwa einen Aufschluß geben könnte, sondern wir haben nur die allgemeinen Arbeitsmarktzahlen und die allgemeinen Berichte über die Lage der Bauindustrie.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, sind in diesem Zusammenhang Gespräche, eventuell mit dem Verband für die asphaltverarbeitenden Betriebe, im Wirtschaftsministerium geführt worden?
Es sind Gespräche geführt worden, die vor allem das Ziel haben, die Betriebe da zu entlasten, wo sie durch festgelegte Auftragsvolumen an Preise gebunden sind, die sie nicht mehr einhalten können, nachdem die Steigerung insbesondere der Bitumenpreise, durch die Energiekrise ausgelöst, eingetreten ist.
Hier sind Gespräche im Gange, über die der Bundesminister für Verkehr heute nachmittag im Verkehrsausschuß berichten wird und die eine erfolgreiche Anpassung der Regelungen im Sinne der Industrie ermöglichen.
Vielen Dank!
Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft beantwortet. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich komme nun zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Zur Beantwortung der Fragen steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Logemann zur Verfügung.
Die Frage 63 ist vom Herrn Abgeordneten Gallus eingereicht. Der Herr Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Auch die Frage 64 des Herrn Abgeordneten Höcherl wird schriftlich beantwortet.
({0}) Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Auch der Herr Abgeordnete Löffler ist nicht im Saal. Die von ihm eingebrachten Fragen 65 und 66 werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 67 des Herrn Abgeordneten Eigen auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die französische Regierung ein höheres Stützungsniveau für Rindfleisch praktiziert und die neuen EG-Preise rückwirkend ab 3. März 1974 gelten lassen will, und erwägt die deutsche Bundesregierung ähnliche Maßnahmen?
Herr Kollege Eigen, ich beantworte Ihre Frage mit Nein.
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß die französische Regierung von den Ankaufspreisen abweicht, die im Rahmen der EG-Bestimmungen für die Dauerintervention auf dem Rindfleischsektor im Verwaltungsausschußverfahren festgesetzt worden sind. Die von der französischen Regierung angestrebte rückwirkende Festsetzung des Rinderorientierungspreises 1974/75 ab 4. März 1974 wird im Falle ihrer Realisierung für alle EG-Länder wirksam, so daß sich Maßnahmen der Bundesregierung in diesem Punkte erübrigen.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter!
Können Sie mir dann erklären, Herr Staatssekretär, wieso in den letzten Wochen der Rindfleischpreis in Frankreich um über 5 % angestiegen ist und sich damit auch der GesamtpreisLevel der Europäischen Gemeinschaft wesentlich nach oben verschoben hat?
Ich habe hier die Unterlagen über die Entwicklung der Preise im Vergleich zwischen Frankreich und der Bundesrepublik. Ich kann dazu nur sagen, daß sich die Preisspanne für Spitzenqualitäten bei Ochsenfleisch in Frankreich zwischen 599,65 DM bis 632,60 DM je 100 kg gegenüber 596 DM bis 606 DM in der Bundesrepublik erstreckt. Hier sind also keine wesentlichen Verschiebungen festzustellen.
Sie haben noch eine Zusatzfrage, Herr Kollege.
Erkennen Sie an, Herr Staatssekretär, daß die französische Regierung unter dem damaligen Landwirtschaftsminister Chirac durch die Maßnahme, Einfuhren aus Drittländern nach Frankreich zu sperren, dafür gesorgt hat, daß entsprechende Preisänderungen in Frankreich möglich waren?
Auch das haben wir genau nachgeprüft, Kollege Eigen, aber auch da muß ich Sie enttäuschen. Die Auswirkungen dieser Maßnahmen sind in Frankreich recht bescheiden. Frankreich hat nur sehr wenig Frischfleisch und Kühlfleisch - um diese beiden Produkte ging es ja aus Drittländern bezogen. Die Auswirkungen sind für Italien allerdings etwas positiver.
Ich rufe die Frage 68 des Herrn Kollegen Eigen auf:
Welchen Einfluß gedenkt die Bundesregierung auf die von ihr mitfinanzierte Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände ({0}) zu nehmen, um die von der AGV betriebene Aufwiegelung gegen die deutsche Landwirtschaft in Zukunft zu verhindern?
Herr Kollege Eigen, die Frage ist im wesentlichen inhaltsgleich mit der Frage des Abgeordneten Niegel, die am 6. November 1970 gestellt wurde, und der des Abgeordneten Kiechle vom 3. Dezember 1970.
Der Standpunkt der Bundesregierung ist unverändert folgender. Es ist nicht beabsichtigt und auch nicht möglich, die AGV etwa in der Richtung zu beeinflussen, daß sie ihre Veröffentlichungen mit den agrar- und ernährungspolitischen Zielsetzungen der Bundesregierung in Einklang bringt. Mit dem Vorstand und der Geschäftsführung der AGV besteht Einvernehmen darüber, daß sich die AGV bei ihren Veröffentlichungen um eine objektive Darstellung des Sachverhalts bemüht und dabei jede Polemik vermeidet. Es liegt in der Natur der Sache, daß es besonders auf dem Gebiete der Agrarpolitik zwischen den Vertretungen der Erzeuger und der Verbraucher Meinungsverschiedenheiten gegeben hat und auch sicherlich, Kollege Eigen, weiterhin geben wird.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter!
Herr Staatssekretär, würde die Bundesregierung nicht ein Mindestmaß an Objektivität von den Organisationen erwarten, die sie finanziert? Hielten Sie es für objektiv, wenn die AGV behauptet, daß die Kommission mit ihren Preisvorschlägen die Verbraucher unzumutbar belasten würde? Die Kommission schlägt doch überhaupt keine Preisanhebung für Füllweizen vor, sondern nur eine Anhebung des Richtpreises um 2 %. Würden Sie das als objektiv bezeichnen? Meinen Sie nicht, daß hierzu von der Bundesregierung zumindest Gegenäußerungen herausgebracht werden müßten, auch in den Veröffentlichungen der AGV.
Zu den Kommissionsvorschlägen hat die Bundesregierung durchaus Gegenäußerungen gemacht. Wir haben dabei meines Wissens im Einvernehmen mit den Verbraucherverbänden festgestellt, daß die Vorschläge der Kommission etwa darauf hinauslaufen könnten, daß sich die Lebenshaltungskosten um 0,4 %, vielleicht sogar um noch etwas weniger erhöhen. Wenn die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände in dem Zusammenhang von untragbaren Belastungen für die Verbraucher gesprochen hat, müssen wir das zur Kenntnis nehmen. Ich kenne die einzelnen Überlegungen dieses Verbandes nicht, die zu der Bezeichnung „untragbar" geführt haben.
Sie haben eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, darf ich Sie bitten, meine Frage zu beantworten. Ich habe nach der Objektivität und danach gefragt, ob es die Bundesregierung zulassen kann, daß ein von ihr finanziertes Unternehmen Äußerungen in der Offentlichkeit herausgibt, die nicht objektiv sind und die einen Teil unserer Bevölkerung diffamieren. Darüber hätte ich gern von Ihnen eine Auskunft.
Herr Kollege Eigen, ich wiederhole, was ich schon gesagt habe, nämlich daß wir keinen Einfluß auf diese Institutionen nehmen können und wollen.
({0})
Sie entscheidet über ihre Aussagen durchaus autonom und selbständig. Wir sind auch nicht in der Lage und möchten auch nicht in irgendeiner Form den Versuch machen, etwas zensieren zu wollen.
({1})
Ich rufe jetzt die Frage 69 des Herrn Abgeordneten Orgaß auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der Verteuerung des Gasölpreises auf die deutsche kleine Hochseefischerei ({0}), die für die betroffenen Betriebe zu einer zusätzlichen Belastung von rund 150 Prozent geführt hat, mit der Folge, daß nicht nur die Kutterfischerei vor dem totalen Ruin steht, sondern daß insgesamt dadurch rund 30 000 Menschen direkt oder indirekt ihren Lebensunterhalt verlieren?
Herr Kollege Orgaß, die deutsche Seefischerei kann die enormen Mehrkosten auf Grund der Ölverteuerung nicht alleine tragen. Da sie die Mehrkosten auch nicht auf die Preise abwälzen kann - zumindest vorerst nicht - und ihr wegen der niedrigen Treibstoffpreise in wichtigen Konkurrenzländern Wettbewerbsnachteile entstanden sind, hält die Bundesregierung den Erfolg ihrer langjährigen Bemühungen um die Erneuerung und Modernisierung der deutschen Fischereiflotte für gefährdet.
Die Bundesregierung hat daher auf ihrer Kabinettsitzung am 13. März 1974 eine Aufstockung der Struktur- und Konsolidierungshilfe für die deutsche Seefischerei beschlossen. Danach sollen der Kutterfischerei einmalige Anpassungshilfen für strukturverbessernde Maßnahmen in Höhe von etwa 7 Millionen DM gewährt werden.
Zusatzfrage!
Herr Staatssekretär, wenn ich diese Ihre Äußerung vor dem Parlament als verbindlich werten kann, darf ich Sie zusätzlich fragen: Warum hat die Bundesregierung so lange gezögert, diese Maßnahmen einzuleiten, obwohl sie erkennen mußte, daß die deutsche Kutterfischerei nicht in der Lage war, aus eigener Kraft die Erhöhung des Gasölpreises zu verkraften? Warum mußte es erst dazu kommen, daß die Kutterfischer ihre Schiffe an die Leine legen?
Herr Kollege, die Antwort auf diese Frage kann ich mit der Beantwortung Ihrer zweiten Frage verbinden.
Dann rufe ich auch die Frage 70 des Herrn Abgeordneten Orgaß auf:
Warum verzögert die Bundesregierung die Leistung von zugesagten Hilfen, wie sie in anderen EG-Staaten längst gewährt werden, von Stichtag zu Stichtag hinaus und nimmt damit in Kauf, daß bereits heute der größte Teil der Flotte an den Leinen liegt, und erschwert sich die Bundesregierung die Lösung des Problems nicht dadurch, daß sie in ihre Überlegungen zur Hilfeleistung andere Bereiche der Hochseefischerei einbezieht?
Die Bundesregierung hat über die Hilfsmaßnahmen zügig entschieden. Die Entscheidung erforderte selbstverständlich gründliche und umfangreiche Überprüfungen. Da Kutter- und Hochseefischerei in einem engen Wettbewerbsverhältnis zueinander stehen und die Hochseefischerei ebenfalls stark durch die Ölverteuerung betroffen ist, mußte die Hochseefischerei von vornherein bei den Hilfsmaßnahmen berücksichtigt werden.
Weitere Zusatzfrage!
Herr Staatssekretär, glaubt die Bundesregierung wirklich, daß Kutter- und Hochseefischerei ein und dasselbe Problem betreffen? Die Hochseefischerei wird nämlich von wenigen, höchst kapitalkräftigen Unternehmen betrieben - beispielsweise Unilever mit 55 % der deutschen Hochseeschiffe -, während es sich andererseits bei der Kutterfischerei um Familienbetriebe handelt, die überhaupt keinen Zugang zum Kapitalmarkt haben und die sich deswegen aus eigener Kraft bei weitem nicht so helfen können.
Herr Kollege, wir sehen durchaus dieses Problem. Ich habe Ihnen gesagt: Wir werden der Kutterfischerei rund 7 Millionen DM zur Verfügung stellen. Wenn Sie den Betrag für die Hochseefischerei sehen werden - darüber ist noch nicht entschieden worden -, werden Sie erkennen können, daß wir die Probleme gesellschaftspolitisch vorrangig so gesehen haben, wie Sie es hier darstellen.
Nach unserer Meinung muß man allerdings berücksichtigen, daß die Hochseefischerei erhebliche Kostenbelastungen allein dadurch hat, daß ihr Treibstoffverbrauch um ein Vielfaches über dem der Kutterfischerei liegt.
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Orgaß.
Herr Staatssekretär, nachdem offenbar die ursprünglich von der Bundesregierung angegebenen Schwierigkeiten im Hinblick auf die Richtlinien der EG nun überwunden worden sind, frage ich Sie: Warum hat es so lange gedauert, obwohl andere Länder der EG ihre eigenen Kutterflotten längst subventioniert hatten?
Ich habe Ihnen eben gesagt, daß wir uns bemüht haben, zügig Mittel bereitzustellen. Das kann einfach nicht von heute auf morgen geschehen, sondern wir mußten den Empfängerkreis in etwa abgrenzen. Das liegt auch in der EWG-Zuständigkeit begründet. Wir haben uns in verschiedenen Sitzungen während der letzten Woche über dieses Problem unterhalten.
Es geht ja nicht allein um die Kutter- und Hochseefischerei; es geht auch um Gartenbaubetriebe und landwirtschaftliche Trocknungen. Dieser ganze Komplex ist heute morgen vom Kabinett mit einer Globalsumme bedacht worden.
Sie haben eine letzte Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, können Sie mir dann erklären, weshalb andere Länder der
EG in ihren Entscheidungen schneller waren als die Bundesregierung, obwohl die Ursache, nämlich die Erhöhung des Ölpreises, alle Staaten zur gleichen Zeit getroffen hat?
Herr Kollege, dazu kann ich nur sagen, daß gerade Frankreich als einziges Land, soviel ich weiß, der Seefischerei wegen der Ölverteuerung eine Hilfe von etwa 20 Millionen Francs gewähren will. Italien verbilligt den Treibstoffbezug durch Ausgabe von Verbilligungsscheinen; die Höhe dieser Hilfe ist noch nicht bekannt. Außerdem, Herr Kollege, bitte ich doch davon Kenntnis zu nehmen, daß in vielen Ländern der Europäischen Gemeinschaft die Bildung der Preise für Treibstoff staatlich beeinflußt wird. Die Treibstoffpreise sind z. B. in Frankreich, Holland und Belgien staatlich niedriger festgelegt als in der Bundesrepublik.
Meine Damen und Herren, die Fragen 71 und 72 des Herrn Abgeordneten Glombig werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Damit, Herr Staatssekretär, sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich Ihres Hauses beantwortet. Ich danke Ihnen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf. Zur Beantwortung der Fragen steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Rohde zur Verfügung.
Die Frage 73 des Herrn Abgeordneten Schmidhuber wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Der Herr Abgeordnete Franke ({0}) hat ebenfalls um schriftliche Beantwortung der Frage 74 gebeten. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Der Herr Abgeordnete Immer ist nicht im Saal. Die Fragen 75 und 76 werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 78 des Herrn Abgeordneten Dr. Kempfler auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Unwiderruflichkeit der Befreiung von der Beitragspflicht zur Landwirtschaftlichen Alterskasse gemäß § 14 Abs. 2 GAL in Einzelfällen zu unbilligen Härten für die betroffenen Landwirte führt, und gedenkt sie hier Abhilfe zu schaffen?
Herr Kollege Dr. Kempfler, der Gesetzgeber hat seinerzeit auf Grund eingehender parlamentarischer Beratungen bestimmt, daß die Beitragsbefreiung nach § 14 des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte unwiderruflich ist. Versicherte, die von der Möglichkeit der Beitragsbefreiung Gebrauch machen, können danach die durch das GAL geschaffene Sicherung nicht mehr in Anspruch nehmen. Mit der Unwiderruflichkeit der Befreiungserklärung wollte der Gesetzgeber vor allem vermeiden, daß die durchgehend
Versicherten ungerechtfertigt Nachteile gegenüber den Befreiten hinnehmen müssen. Er hat damit insbesondere auch den Grundsatz der Solidarität der Versichertengemeinschaft Rechnung tragen wollen.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Herr Staatssekretär, darf ich Sie aber darauf hinweisen, daß die Unwiderruflichkeit gerade besonders fleißige und tüchtige Landwirte trifft, die sich von Nebenerwerbslandwirten zu Vollerwerbsbetrieben hinaufgearbeitet haben, und wäre es nicht möglich, einmal im Rahmen einer allgemeinen Novellierung 'des Gesetzes auch diesen Gesichtspunkt zu berücksichtigen?
Herr Kollege, der Standpunkt, den ich hier erläutert habe, stützt sich vor allem auf die Beratungen in den parlamentarischen Gremien. Diese Unwiderruflichkeit ist keine für die Altershilfe eigentümliche Regelung, sondern es gibt in einer Reihe von anderen Sozialgesetzen der Rentenversicherung und der Krankenversicherung den Tatbestand, daß bestimmte Personengruppen sich entscheiden müssen, ob sie an der allgemeinen sozialen Sicherung teilnehmen oder nicht. Diese Entscheidung muß nun unwiderruflich getroffen werden, weil es ansonsten je nach persönlicher Einschätzung der Lage ein Hin und Her geben würde und jeder, der von solchen Rechten Gebrauch machen könnte, sich ausrechnen würde, was für ihn in dem jeweiligen Zeitpunkt das günstigste sei. Dann stoßen Sie sofort auf den Einwand 'derjenigen, die permanent Versicherte sind und durch ihre dauernde Beitragsleistung überhaupt die Substanz einer sozialen Einrichtung bilden. Das war der Grundsatz, die Grundbetrachtung, von der in den parlamentarischen Beratungen ausgegangen worden ist.
Sie haben eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, darf ich Sie aber noch darauf hinweisen, daß sich die Einstellung der Landwirte zum Altershilfegesetz doch ganz wesentlich geändert hat.
Ja, Herr Kollege, dafür haben wir auch gesorgt. Ich will hier ohne jede Spitze, aber, wie ich glaube, doch zutreffend sagen: Wenn die Bedeutung der sozialen Sicherung für Selbständige ganz allgemein von allen Kräften dieses Hauses nicht erst heute, sondern schon in früheren Jahrzehnten hervorgehoben worden wäre und entsprechende Regelungen auch früher getroffen worden wären, könnten wir sicherlich davon ausgehen, daß es eine Reihe von Problemen dieses Personenkreises heute gar nicht mehr geben würde.
Die Frage Nr. 143 des Herrn Abgeordneten Maucher, die ursprünglich vom Bundesminister des Auswärtigen beantwortet werden sollte, wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Herr Staatssekretär Rohde, ich danke Ihnen. Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung beantwortet.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau auf. Herr Staatssekretär Dr. Haack steht zur Beantwortung zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 95 des Herrn Abgeordneten Niegel auf:
Ist die Bundesregierung bereit, im Bundesraumordnungsprogramm die Gebietseinheiten den neugeschaffenen bayerischen Planungsregionen anzupassen und nicht die Gebietseinheiten 31 ({0}) und 22 ({1}) willkürlich voneinander abzugrenzen und für die einzelnen Fachbereiche bessere und mehr Indikatoren auszuwählen, um bessere Grundlagen für die Verteilung der raumbedeutsamen Mittel zu bekommen?
Die Gebietseinheiten im Bundesraumordnungsprogramm sind auf der Basis alternativer Entwürfe des Bundes nach längeren Abstimmungsverhandlungen zwischen Bund und Ländern von der Ministerkonferenz für Raumordnung im Jahre 1971 festgelegt worden, also zu einem Zeitpunkt, als die bayerischen Planungsregionen noch in der Diskussion waren. Dabei folgte die Ministerkonferenz bezüglich der Abgrenzung der sieben bayerischen Gebietseinheiten einem Abgrenzungsvorschlag des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Verkehr vom 10. Dezember 1970.
Die Bundesregierung ist bereit, im Rahmen einer ersten Fortschreibung des Bundesraumordnungsprogramms gemeinsam mit den Ländern Größe und Zuschnitt der Gebietseinheiten zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern. Bei der Neuabgrenzung wird auch die Frage einer Anpassung der Grenzen der Gebietseinheiten an die Grenzen der inzwischen neu geschaffenen Planungsregionen der Länder sowie einer stärkeren Berücksichtigung von die Ländergrenzen überschreitenden Verflechtungen zu entscheiden sein.
Die Ministerkonferenz für Raumordnung ist in ihrer letzten Sitzung am 28. Februar 1974 übereingekommen, noch im Rahmen der ersten Aufstellung des Programms im Jahre 1974 zu prüfen, ob die verwendete Indikatorenbasis durch weitere bundeseinheitlich verfügbare Daten verbreitert werden kann.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Herr Staatssekretär, kann man folglich Ihren Worten entnehmen, daß während der Beratungen - es liegt ja erst der Entwurf des Bundesraumordnungsprogramms vor - bis zur endgültigen Fertigstellung auch der Raum Forchheim nunmehr der Gebietseinheit 22 zugeschlagen wird
und damit für dieses Gebiet eine gegenüber dem Raum 31 günstigere Förderung möglich ist?
Nein, Herr Kollege Niegel, das können Sie meiner Antwort nicht entnehmen. Wir müssen uns zunächst beim Bundesraumordnungsprogramm 1974 an die Gebietseinheiten, die vor Jahren festgelegt worden sind und auf denen das ganze Raumordnungsprogramm beruht, halten. Erst in einer späteren Fortschreibung können wir eventuell auch die Gebietseinheiten ändern. Zunächst müssen wir von den vor Jahren festgelegten Gebietseinheiten ausgehen.
Sie haben noch eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, welche Gründe sprachen dafür, daß z. B. die Gebietseinheit 22 als einzige neben der Gebietseinheit 34, nämlich München-Rosenheim, nicht zu den raumordnungspolitischen Schwerpunkten zur Förderung der Industrie gehören soll und danach also keiner Verbesserung ihrer regionalen Wirtschaftsstruktur bedarf, und ist dies nicht im Gegensatz zu den Zielen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" und des Zonenrandförderungsgesetzes?
Nein, Herr Kollege Niegel, ich darf noch einmal darauf hinweisen, daß wir uns bei der Aufstellung des Bundesraumordnungsprogramms an die in einer Ministerkonferenz auf Vorschlag der Länder konzipierten Gebietseinheiten einfach halten mußten. Es ist nicht zu leugnen, daß manche Gebietseinheiten - vielleicht gerade die, die Sie im Auge haben und angesprochen haben - durchaus in dieser Art problematisch sind. Das war aber eine Entscheidung, an die wir zunächst gebunden sind. Wir sind heute offen und sind, wie gesagt, im Rahmen einer Fortschreibung durchaus bereit, das Problem der bisher festgelegten Gebietseinheiten grundsätzlich zu überdenken.
Ich rufe die Frage 96 des Herrn Abgeordneten Rommerskirchen auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß Antragstellern auf Wohngeld gemäß dem Wohngeldgesetz dadurch Nachteile entstanden, daß sie infolge frühzeitiger Antragstellung unter Beachtung einer entsprechenden Mitteilung der zuständigen Behörden auf der Grundlage des zu diesem Zeitpunkt geltenden Zweiten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohngeldgesetzes beschieden worden sind, während bei später eingegangenen Anträgen die günstigeren Regelungen des Dritten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohngeldgesetzes berücksichtigt wurden?
Ich frage Sie, Herr Staatssekretär, ob Sie die Absicht haben, die beiden Fragen des Herrn Abgeordneten Rommerskirchen gemeinsam zu beantworten.
Ja, Herr Präsident.
Das würde vielleicht die Chance geben, daß dem Kollegen Josten die Frage noch vor Abschluß der Fragestunde beantwortet wird. Vielleicht kann Herr Rommerskirchen das bei den Zusatzfragen berücksichtigen.
Ich rufe also auch noch die Frage 97 des Herrn Abgeordneten Rommerskirchen auf:
Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die benachteiligten Antragsteller - auch nach bereits eingetretener Bestandskraft der Bescheide - erneut, und zwar nach dem jetzt gültigen Recht, zu bescheiden oder ihnen zumindest die Möglichkeit zur erneuten Antragstellung im Interesse und nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung gleidigelagerter Fälle zu eröffnen, und ist die Bundesregierung bereit, bei künftigen Änderungen des Wohngeldgesetzes derartige Benachteiligungen durch entsprechende Übergangsregelungen zu vermeiden?
Herr Kollege Rommerskirchen, der Bundesregierung ist der von Ihnen geschilderte Sachverhalt mit den dargestellten Rechtsfolgen bekannt. Rechtsgrundlage ist Artikel 4 des Dritten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohngeldgesetzes. Nach dieser Vorschrift wird Wohngeld in den Fällen, in denen über einen vor dem 1. Januar 1974 gestellten Wohngeldantrag bis zu diesem Tag noch nicht entschieden worden ist, nach dem Zweiten Wohngeldgesetz in der früheren Fassung für die Zeit bis zum 31. Dezember 1973, für die darauf folgende Zeit nach dem Gesetz in der neuen Fassung gewährt. Das Dritte Änderungsgesetz enthält jedoch keine besondere Regelung für Bewilligungsbescheide, die bereits vor dem Inkrafttreten des neuen Rechts ergangen waren. Diese Bescheide bleiben daher grundsätzlich auch dann unberührt, wenn der größere Teil des Bewilligungszeitraums in die Zeit nach dem Inkrafttreten des neuen Rechts fällt. Nach Auffassung der Bundesregierung bewirkt diese Regelung für das Inkrafttreten keine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes. Das Inkrafttreten der neuen Vorschriften muß in Verbindung mit § 29 des Zweiten Wohngeldgesetzes gesehen werden. Es führt gerade deshalb zur Gleichbehandlung aller Wohngeldempfänger, bei denen sich im laufenden Bewilligungszeitraum die Bewilligungsvoraussetzungen in bestimmter Hinsicht geändert haben. Eine unterschiedliche Behandlung individueller Veränderungen oder gesetzlicher Änderungen infolge der am 1. Januar 1974 in Kraft getretenen neuen Vorschriften und damit etwa besondere Nachteile im Einzelfall sind zur Vermeidung ungleicher Behandlung unterblieben. Vor Beendigung des Bewilligungszeitraums wird das Wohngeld auf Antrag in folgenden Fällen neu bewilligt: wenn sich die zu berücksichtigenden Wohnkosten um mehr als 15 v. H. erhöht haben, wenn sich das Familieneinkommen um mehr als 15 v. H. verringert hat, wenn sich der Haushalt vergrößert hat. Außer diesen drei Möglichkeiten der Neubewilligung eines Wohngeldes im laufenden Bewilligungszeitraum sieht die Bundesregierung bei
der derzeitigen Rechtslage keine andere Möglichkeit.
Bei künftigen Änderungen des Zweiten Wohngeldgesetzes dürfen unabhängig von der verfassungsrechtlichen Seite auch die finanziellen und verwaltungsmäßigen Folgen einer generellen Umstellung sämtlicher Bewilligungsbescheide zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht übersehen werden: erhebliche Mehrkosten bei Neubewilligung für etwa 1 Million Wohngeldempfänger, beträchtliche Verzögerungen bei der Bearbeitung sowohl der laufenden Fälle als auch der zahlreichen Neuanträge und verständliche Verärgerung aller Beteiligten über einen erfahrungsgemäß langen Zeitraum hinweg.
Es wird allenfalls die Erwägung angestellt werden müssen, ob zur weitgehenden Verhinderung etwaiger Härten im Einzelfall zwischen Verkündung und Inkrafttreten eines Änderungsgesetzes ein größerer Zeitraum liegen sollte.
Ich bitte um Entschuldigung, Herr Präsident. Wenn ich gewußt hätte, daß ich ganz am Schluß stehe, hätte ich die Antwort etwas verkürzt.
Bitte, Herr Kollege!
Herr Staatssekretär, sind nicht auch Sie der Auffassung, daß die Bundesregierung den beklagenswerten Zustand, durch den allein in der Stadt Neuß 450 Bürger ganz empfindlich getroffen worden sind, dadurch mitverschuldet hat, daß sie erst im Herbst 1973 an die Novellierung des Wohngeldes heranging und nicht so rechtzeitig, daß die Datenverarbeitung darauf schnell genug hätte eingestellt werden können?
Sie werden sich nicht wundern, Herr Kollege, daß ich diesen Vorwurf natürlich nicht akzeptieren kann. Ich darf aber nochmals auf das hinweisen, was ich am Schluß meiner Antwort gesagt habe: daß wir uns überlegen, ob im Blick auf solche Härten in Zukunft eben ein längerer Zeitraum zwischen Verkündung und Inkrafttreten eines Änderungsgesetzes liegen sollte. Vielleicht können wir diese Härten dann auch besser erfassen; sie sind in der Tat nicht zu bestreiten.
Herr Kollege, nachdem Sie so lange geharrt haben, gebe ich Ihnen noch die Möglichkeit zu einer zweiten Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, sollte den Antragstellern nicht empfohlen werden, auf ihren Wohngeldanspruch zum nächstmöglichen Zeitpunkt formell zu verzichten, um anschließend die Neubewilligung zu beantragen?
Ich möchte diese Frage nicht direkt bejahen, würde aber vorschlagen, Herr Kollege, daß wir uns einmal in einem persönlichen Gespräch überlegen, welche Form gefunden werden kann, um in solchen dringenden Notfällen zu helfen.
Ich rufe die Frage 62 des Abgeordneten Josten auf:
Ist die Bundesregierung bereit, die in dem vom Bund Deutscher Architekten herausgegebenen Manifest erhobenen Forderung nach besserer Qualität der Architektur im Rahmen ihrer Möglichkeiten mehr zu unterstützen?
Auch dies wird leider eine längere Antwort, Herr Präsident.
Herr Josten wird heute auf Zusatzfragen verzichten, damit er die Antwort bekommt.
Herr Kollege Josten, grundsätzlich kann gute oder bessere Architektur von seiten der Bundesregierung nicht auf dem Verordnungsweg herbeigeführt werden. Unsere Wirtschaftsordnung und die Freiheit der Berufsausübung setzen hierbei die von allen zu beachtenden Grenzen.
Wenn die dem Bund Deutscher Architekten angehörenden Verfasser des publizierten Manifests zahlreiche Fehleistungen der jüngeren Vergangenheit in Baukunst und Städtebau beklagen, so ist festzustellen, daß dafür eine Vielzahl von Faktoren maßgebend sind, die außerhalb der Einflußsphäre der Architekten liegen. Gleichwohl kann aber auch nicht übersehen werden, daß in der überwiegenden Zahl der Fälle fachlich qualifizierte Architekten an der Realisierung der beanstandeten Vorhaben beteiligt waren. Man könnte auf Grund dieser Tatsache die Anregung geben, daß es eine der vornehmsten Aufgaben der inzwischen in allen Bundesländern bestehenden Architektenkammern wäre, sich, soweit erforderlich, für die Hebung des gestalterischen Niveaus im Rahmen ihrer Möglichkeiten einzusetzen.
Unabhängig davon betrachtet es die Bundesregierung in ihrem Zuständigkeitsbereich als ein besonderes Anliegen, qualitätvolle Architektur im weitesten Sinne zu ermöglichen. Hierbei wird auf das bei allen wesentlichen eigenen Vorhaben praktizierte Wettbewerbsverfahren hingewiesen, das als geeignetes Mittel zur Erlangung der jeweils bestgeeigneten Lösung allgemein anerkannt ist: Darüber hinaus werden in erheblichem Umfang qualifizierte Architekten unmittelbar beteiligt.
Für den Bereich des Wohnungsbaus kann davon ausgegangen werden, daß unter Berücksichtigung der in diesem Bereich zwingend zu beachtenden Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkte gute Architektur keinesfalls durch die erlassenen Richtlinien beeinträchtigt wird, was sich an zahllosen guten Beispielen belegen läßt. Gleiches gilt auch für eine Reihe von mit Bundesmitteln geförderten städtebaulichen
Projekten, z. B. Demonstrativbauvorhaben, deren positive Ergebnisse in der Fachwelt durchaus Anerkennung gefunden haben.
Die in Zukunft im Rahmen der Städtebauförderung zur Durchführung kommenden Projekte dürften darüber hinaus bessere Voraussetzungen auch für die Berücksichtigung qualitativer Gesichtspunkte haben, als es bei Vorhaben in zurückliegender Zeit der Fall war, bei denen dieses rechtliche Instrument noch nicht zur Verfügung stand.
Die in Vorbereitung befindliche neue Gebührenordnung für Architekte und Ingenieure, die federführend beim Bundesminister für Wirtschaft unter Beteiligung unseres Hauses und der Verbände erarbeitet wird, kann ebenfalls einen Beitrag zur Hebung des Niveaus in gestalterischer Hinsicht leisten. Da es künftig variable Gebührensätze geben wird, die dem Wert der Leistung angepaßt werden können, besteht eine bessere Möglichkeit, Qualitätsgesichtspunkte zum Tragen zu bringen.
Es darf aber nicht übersehen werden, daß die Bundesregierung insgesamt nur einen geringen Teil des Baugeschehens in unserem Lande unmittelbar beeinflußt. Die Mehrzahl des Bauvolumens wird von der Wirtschaft, den Kommunen und den Ländern realisiert. Die Einwirkungsmöglichkeiten des Bundes haben dementsprechend ihre Begrenzung.
Die sich aus der Gesetzgebungskompetenz ergebenden Möglichkeiten sind zudem überwiegend auf der Länderebene angesiedelt. Das gilt sowohl für das den Berufsstand der Architekten regelnde Recht, als auch für die das Planvorlagerecht betreffenden Aspekte. Auf diesem Gebiet kann durch qualifizierte Begrenzung des Kreises der unmittelbar am Baugeschehen Beteiligten zur Hebung des allgemeinen Qualitätsniveaus der Architektur mit beigetragen werden. Von seiten des Bundes werden diese Länderaktivitäten begrüßt.
Es sollte aber unabhängig davon eine der vornehmsten Aufgaben für politische und fachliche Entscheidungsträger sein, die in jüngerer Zeit sichtbar gewordenen Mängel kritisch zu würdigen, sie zu berücksichtigen und sich in Zukunft für deren Abstellung einzusetzen.
Herr Kollege Josten, da haben Sie eine Fülle von Stoff für weitere Fragen in der Fragestunde. Herr Staatssekretär, ich danke Ihnen. Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau beantwortet. Wir stehen am Ende der Fragestunde.
Ich schließe die Plenarsitzung des Deutschen Bundestages und berufe die nächste Plenarsitzung auf Donnerstag, den 14. März 1974, 9 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.