Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Bundesregierung ist bemüht, im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung gerade in den wirtschaftsschwachen ländlichen Räumen durch die Ansiedlung neuer und die Erweiterung vorhandener Produktionsbetriebe zusätzliche qualifizierte Dauerarbeitsplätze für die ansässigen Arbeitnehmer in zumutbarer Entfernung zu schaffen. Diese von Bund und Ländern im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" gemeinsam getragene regionale Wirtschaftsförderung ist bisher sehr erfolgreich gewesen. So wurde von 1969 bis Ende September 1973 die Schaffung von rund 490 000 neuen Arbeitsplätzen mit einem Investitionsvolumen von rund 35 Milliarden DM gefördert. Nach dem Rahmenplan für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" sind für die Jahre 1973 bis 1976 die Schaffung weiterer 460 000 neuer Arbeitsplätze und die Sicherung von rund 240 000 bestehenden Arbeitsplätzen vorgesehen. Um dieses Ziel zu erreichen, wird angestrebt, im genannten Planungszeitraum gewerbliche Investitionen mit einem Gesamtvolumen von rund 14,8 Milliarden DM und öffentliche Investitionen für die Verbesserung der Infrastruktur von rund 2,2 Milliarden DM zu fördern.
Die Bundesregierung wird diese erfolgreiche Strukturpolitik auch in Zukunft im Interesse der Arbeitnehmer der betroffenen Gebiete fortsetzen.
Vizepräsident von Hassel: Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Immer.
Herr Staatssekretär, Ihnen ist sicherlich bekannt, daß es gerade in diesen Gebieten erhebliche Unterschiede im Einkommensniveau gibt. In dem Gebiet etwa, das ich übersehen kann, geht das bis zu minus 15 O/0 gegenüber dem Bundesdurchschnitt. Glauben Sie nicht, daß diese Situation trotz der Investitionsförderung, die Sie angesprochen haben, nicht länger tragbar ist?
Der Bundesregierung ist diese unterschiedliche Entwicklung bekannt. Sie sieht aber in der Erhöhung der Kilometerpauschale kein geeignetes Mittel zur Abhilfe.
Vizepräsident von Hassel: Zu einer zweiten Zusatzfrage Herr Abgeordneter Immer.
Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir nicht auch der Meinung, daß in dieser Situation wohl doch ein Mißverhältnis im Blick auf das besteht, was die Bundesregierung für die ländlichen Räume tut? Auf der einen Seite kommen nämlich den Unternehmungen in diesen Gebieten, wenigstens soweit es Förderungsgebiete sind, erhebliche steuerliche Vorteile zu, ohne daß sich diese später auf die Lohnhöhe auswirken, während auf der anderen Seite die Arbeitnehmer in dieser ungünstigen Situation verbleiben.
Ich würde die Lage nicht ganz so beurteilen, wie Sie sie hier darstellen; denn die Steuererleichterungen oder die Subventionierung von Unternehmen kommen am Schluß selbstverständlich wieder der Schaffung neuer Arbeitsplätze zugute. Auch bei Berücksichtigung der unterschiedlichen Einkommensverhältnisse ist es schon rein technisch - fast unmöglich, eine differenzierte Verbesserung der Kilometerpauschale vorzunehmen, weil das einen solchen Apparat erfordern würde, daß es sich nicht durchsetzen ließe.
Vizepräsident von Hassel: Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Becher.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung vom Standpunkt der Steuergerechtigkeit aus nicht dennoch verpflichtet, einen Unterschied zwischen Arbeitnehmern in Ballungsgebieten, die also öffentliche Verkehrsmittel benutzen können, und solchen Arbeitnehmern zu machen, die einfach gezwungen sind, das Auto zu benutzen?
Ich weiß nicht, ob die Bundesregierung verpflichtet ist, einen solchen Unterschied zu machen. Auch in Ballungsgebieten sind die Voraussetzungen der Verkehrsverhältnisse nicht einheitlich. Sie sehen also, daß das ein ganz schwieriges Problem ist, welchem über die Kilometerpauschale überhaupt nicht zu steuern ist.
Vizepräsident von Hassel: Ich rufe die Frage 28 der Abgeordneten Frau Dr. Riedel-Martiny auf:
Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus der Kritik an der Konditionengestaltung der Kreditinstitute durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen ziehen?
Zur Beantwortung Herr Staatssekretär, bitte!
Verehrte Kollegin, dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen sind in der zweiten Hälfte des Jahres 1973 wiederholt Schreiben zugegangen, in denen Beschwerden über die Konditionengestaltung von Kreditinstituten geführt werden, z. B. über die stillschweigende Berechnung von Gebühren bei Sparkonten und über die Erhöhung von Kreditzinsen auf Grund unklarer Zinsgleitklauseln. Das Bundesministerium der Finanzen hat diese Beschwerden zum Anlaß genommen, das Bundesaufsichtsamt um aufsichtsrechtliche Prüfung zu bitten. Das ist geschehen.
Das Amt hat Ende vergangenen Jahres in einem Schreiben an die Spitzenverbände der Kreditinstitute die aufgetretenen Mängel gerügt. Ich bin sicher, daß die Konsequenzen gezogen und die beanstandeten Verfahren abgestellt werden. Sollten einzelne Institute dennoch gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, so wird das Bundesaufsichtsamt zu prüfen haben, ob die Geschäftsleiter dieser Institute noch den zu stellenden Anforderungen entsprechen.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Dr. Riedel-Martiny.
Hält die Bundesregierung die Forderung für berechtigt, daß sämtliche Kreditinstitute ihre Kunden über die Gebührengestaltung für Dienstleistungen und Geschäftsvorfälle jeglicher Art und über mögliche Änderungen der Bedingungen rechtzeitig, vollständig und verständlich unterrichten, und, wenn ja, in welcher Weise wird sie dieser Forderung Nachdruck verleihen?
Die Bundesregierung hält diese Forderung für berechtigt. Damit im Massengeschäft eine laufende und in der Form auch rationelle Unterrichtung der Bankkunden gewährleistet ist, hat die Bundesregierung vor kurzem durch Änderung der Preisauszeichnungsverordnung die Kreditinstitute verpflichtet, ihre Zins- und Gebührensätze für die gängigen Geschäfte in den Schalterräumen an sichtbarer Stelle auszuhängen.
Vizepräsident von Hassel: Eine zweite Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Dr. Riedel-Martiny.
Ist es nach Meinung der Bundesregierung vertretbar, die Kreditkosten während der Laufzeit von Ratenkrediten zu erhöhen und dabei die Bedingungen für diese Erhöhung nicht vollständig offenzulegen?
Eine Erhöhung der Kosten während der Laufzeit von Ratenkrediten ist grundsätzlich mit der Natur dieser Kredite nicht vereinbar. Der Kreditnehmer soll in diesen Fällen gerade wissen, mit welcher konstanten monatlichen Belastung er zu rechnen hat. Auch auf diesen Punkt hat das Bundesaufsichtsamt in dem erwähnten Schreiben hingewiesen.
Vizepräsident von Hassel: Ich rufe die Frage 29 des Abgeordneten Schmidt ({0}) auf. - Der Fragesteller ist nicht anwesend. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Vizepräsident von Hassel
Die Fragen 30 des Abgeordneten Lenzer, 31 des Abgeordneten Brück, 33 des Abgeordneten Stücklen und 35 des Abgeordneten Röhner werden auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Die Frage 32 des Abgeordneten Höcherl ist vom Fragesteller zurückgezogen worden.
Ich rufe die Frage 36 der Abgeordneten Frau Dr. Riedel-Martiny auf:
Hält die Bundesregierung angesichts der vielfältigen und oft bestätigten Mißstände die gesetzlichen Regelungen zum Schutze des Verbrauchers auf dem Gebiet des Bank- und Kreditwesens für ausreichend?
Bitte, zur Beantwortung, Herr Staatssekretär!
Die Bundesregierung kann sich dem Ausgangspunkt Ihrer Frage nicht anschließen. „Vielfältige und oft bestätigte Mißstände" auf dem Gebiet des Bank- und Kreditwesens, wie Sie in Ihrer Frage unterstellen, sind der Bundesregierung nicht bekannt. Insbesondere kann aus dem in meiner Antwort auf Ihre erste Frage erwähnten Rundschreiben des Bundesaufsichtsamts nicht auf allgemeine Mißstände geschlossen werden.
Zur Vermeidung oder Beseitigung bedenklicher Praktiken in den bekanntgewordenen Fällen reichen die Möglichkeiten des Aufsichtsamtes aus, die ich in meiner Antwort auf Ihre erste Frage angedeutet habe.
Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, daß der Verbraucherschutz vor allem durch den starken Wettbewerb seit der Zinsfreigabe im Jahre 1967 erheblich verbessert worden ist. Ferner erinnere ich an eine Reihe gezielter Einzelmaßnahmen wie die Einlagensicherung für die kleinen Sparer, an die Realkreditreform, an die Verordnung über Preisangaben sowie an die Einführung eines Erlaubnisverfahrens für Vermittler von Darlehen und Investmentanteilen nach § 34 c der Gewerbeordnung.
Zur Zeit untersucht die vom Bundesjustizministerium eingesetzte Arbeitsgruppe „Verbesserung des Schutzes des Verbrauchers gegenüber Allgemeinen Geschäftsbedingungen" generell, wie der Verbraucherschutz im laufenden Geschäftsverkehr mit den Kreditinstituten intensiviert werden kann. Das Ergebnis dieser Untersuchung und die Auswirkungen der erwähnten Maßnahmen, die zum Teil erst jüngsten Datums sind, müssen zunächst noch abgewartet werden.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Dr. Riedel-Martiny.
Es ist eine umfangreiche Untersuchung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg im Verkehr mit Bankinstituten angestellt worden. Bei dieser Untersuchung hat sich herausgestellt, daß bei Überweisungen häufig Zeitverzögerungen eintreten. Die Verbraucherzentrale hat mit den Banken gesprochen, die ihr gesagt haben, daß technische Schwierigkeiten die Ursache dafür seien. Teilt die Bundesregierung diese Meinung?
Im Grundsatz ja. Die Überweisungsdauer hängt wesentlich von den Postlaufzeiten der Überweisungsträger ab. Es soll jedoch nicht verschwiegen werden, daß bei dem Massengeschäft der Überweisungen gelegentlich durch Fehler einzelner Angestellter von Kreditinstituten Pannen vorkommen, die zu sehr langen Überweisungszeiten führen.
Vizepräsident von Hassel: Eine zweite Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Dr. Riedel-Martiny.
Nach Meinnung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg benutzen die Bankinstitute Verzögerungen bei Überweisungen dazu, sich liquide zu halten, da - zumindest im Dezember 1973, als diese Untersuchung gemacht worden ist - die Bundesbank mit hohen Mindestreservesätzen und damit spürbarer Geldverknappung die Liquidität der Banken einschränkte. Hält die Bundesregierung diese Meinung für berechtigt, und, wenn ja, welchen Wert mißt sie dem Schutz des Verbrauchers in diesem Zusammenhang bei?
Der Bundesregierung sind diese Tatsachen bekannt, aus denen sich ergibt, daß Kreditinstitute Überweisungen absichtlich verzögern, um dadurch ihre Liquidität zu verbessern. Die Untersuchungen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sind mir im einzelnen nicht bekannt. Ich könnte mir allerdings vorstellen, daß sie dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen eine interessante Hilfe sein könnten, um dieser Frage weiter nachzugehen. Ich möchte deshalb anregen, daß die Verbraucherzentrale das Material dem Aufsichtsamt zugänglich macht.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Immer.
Herr Staatssekretär, inwieweit hält es die Bundesregierung für richtig oder geboten, daß die Banken und Kreditinstitute auf der anderen Seite ihren Kunden unaufgefordert auch die Anlagekonditionen und -möglichkeiten mitteilen?
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich den Sinn Ihrer Frage oder Ihre Frage schon rein akustisch richtig verstanden habe. Könnten Sie sie vielleicht pointiert wiederholen.
Herr Staatssekretär, es geht ja darum, daß der Bankkunde, der ein Sparbuch hat, normalerweise mit einem niedrigen Zinssatz abgefunden wird, wenn er sich nicht meldet. Wären nicht die Banken verpflichtet, ihren Kunden mitzuteilen, daß z. B. Termingelder erheblich höhere Zinsen abwerfen würden? Sie tun es aber in der Regel nicht. Ich frage Sie, ob die Banken nicht verpflichtet wären, ihren Kunden unaufgefordert diese Konditionen mitzuteilen.
Ich kann jetzt nicht genau sagen, ob die Banken eine Verpflichtung in dieser Richtung haben. Aber wir wollen Ihre Anregung gern aufnehmen und auch diesen Hinweis dem Bundesaufsichtsamt übermitteln.
Vizepräsident von Hassel: Ich rufe die Frage 37 des Abgeordneten Schröder ({0}) auf:
Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zu der Frage, ob die bei Besuchsreisen in die DDR dem Zwangsumtausch unterliegenden Beträge als außergewöhnliche Belastung im Sinne des Einkommensteuergesetzes anerkannt werden können, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, für diese Zwangsumtauschbeträge noch im Rahmen des Zweiten Steueränderungsgesetzes 1973 steuerliche Erleichterungen vorzusehen?
Zur Beantwortung der Herr Staatssekretär.
Herr Kollege Schröder, ob der für den Zwangsumtausch aufgewendete Betrag steuerlich als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden kann, richtet sich nach seiner Verwendung. Durch den Geldumtausch selbst entsteht - auch bei Berücksichtigung des Kaufkraftunterschiedes - noch kein Aufwand.
Wird der Betrag für die privaten Bedürfnisse des Steuerpflichtigen verwendet, handelt es sich regelmäßig nicht um Kosten, die als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden können. Werden hingegen mit dem eingetauschten Betrag Ausgaben bestritten, die unabhängig vom Zwangsumtausch als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen sind, z. B. Unterhaltsleistungen an Angehörige in der DDR oder in Berlin ({0}), so kann eine Steuerermäßigung gewährt werden. Für den Nachweis oder die Glaubhaftmachung einer solchen Verwendung genügt eine Bestätigung des Angehörigen über Empfang, Art und Höhe der gewährten Unterhaltsleistungen.
Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, über die Vorschriften des geltenden Rechts hinaus Steuerermäßigungen für diesen Bereich vorzuschlagen.
Vizepräsident von Hassel: Keine Zusatzfrage.
Die Fragen 38 und 39 werden auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Wir sind am Ende Ihres Geschäftsbereichs angelangt; ich darf Ihnen für die Beantwortung danken.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes auf. Die Fragen 115 und 116 werden auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 117 des Abgeordneten Dr. Althammer auf:
Was hat den Bundeskanzler als einzigen Regierungschef im Westen veranlaßt, den sowjetischen Machthabern zu erklären, daß Alexander Solschenizyn in der Bundesrepublik Deutschland leben und schreiben könne, obwohl der Bundeskanzler wissen mußte, daß der Dichter seine Heimat nicht freiwillig verlassen wollte?
Zur Beantwortung Herr Parlamentarischer Staatssekretär Ravens.
Herr Dr. Althammer, der Bundeskanzler hat nicht - wie Ihrerseits unterstellt wird - den sowjetischen Machthabern etwas „erklärt", sondern deutschem und internationalem Publikum gegenüber deutlich gemacht, was unsere Verfassung und unsere Überzeugung verlangen, selbst wenn sich daraus politische Schwierigkeiten ergeben.
Der Bundeskanzler stellte, anknüpfend an einen Appell, den Frau Hamm-Brücher namens des Vorstandes und des Kuratoriums der Theodor-HeussStiftung an ihn gerichtet hat, außerhalb seines vorbereiteten Konzepts folgendes fest - ich darf zitieren -:
Darf ich hier eine Bemerkung einfügen, meine Damen und Herren, die an das anknüpft, was hier Frau Hamm-Brücher namens des Vorstandes und Kuratoriums der Stiftung über Alexander Solschenizyn gesagt hat.
Wir sind - da kann es wohl keinen Zweifel geben - für die Freiheit der Meinungsäußerung und die Freiheit des Künstlers, sich mit den ihm gemäßen Mitteln zu äußern. Solschenizyn würde bei uns in der Bundesrepublik Deutschland frei leben und unbehindert arbeiten können.
Hierauf hinzuweisen, bedeutet natürlich keine Einmischung. Man weiß, daß wir auf gute Beziehungen zur Sowjetunion Wert legen. Die Unterschiede dessen, was man Ideologien und Systeme nennt, bestehen fort.
Bei uns im Westen können viele nicht die Schwierigkeiten verstehen, denen ein weltbekannter Schriftsteller in seinem eigenen Land begegnet. Dort, so fürchte ich, scheinen manche Behörden nicht zu erkennen, wie gut es dem internationalen Ansehen ihres Staates bekommen wäre, wenn sie eine schonungslose Beschreibung der Auswüchse staatlicher Macht akzeptiert hätten.
Soweit das Zitat.
Mit anderen Worten, Herr Kollege: Der Bundeskanzler hat auf den Tatbestand hingewiesen, daß man - anders als in der Bundesrepublik Deutschland - in der Sowjetunion nicht frei reden und schreiben kann.
Die Bundesregierung handelte nach den Vorschriften des Grundgesetzes, als sie Alexander Solschenizyn ohne Zögern das Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland gewährte. Sie ging immer davon aus, daß alle demokratischen Kräfte in der Bundesrepublik Deutschland die Pflicht, einem Menschen in Not zu helfen, als ihre übergeordnete Aufgabe betrachten, hinter der alle politischen Differenzen, spekulative Erwägungen oder bösartige Unterstellungen zurückzutreten haben.
Für Ihre Meinungsbildung darf ich Ihnen ein Telegramm verlesen, das uns von Herrn Solschenizyn am 16. Februar 1974 aus Zürich zugegangen ist:
Nachdem ich Ihr Land verlassen habe, liegt mir daran, Ihnen für die große und rasche Hilfe, die Sie mir nach meiner Ausweisung aus der Heimat geleistet haben, herzlich zu danken.
Alexander Solschenizyn.
({0})
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Althammer.
Herr Staatssekretär, will die Bundesregierung dem Beispiel der Niederlande folgen und unter Hinweis auf Art. 13 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 und den Internationalen Pakt über zivile und politische Rechte von 1973, den auch die Sowjetunion unterzeichnet hat, bei der Regierung der Sowjetunion gegen die Zwangsausweisung protestieren, um dadurch zu verhindern, daß sich das Beispiel Solschenizyns, nämlich eine Zwangsausweisung in die Bundesrepublik, bei anderen Oppositionellen wiederholt?
Herr Kollege, der Bundeskanzler hat in seiner Rede in München - ich habe die entsprechende Passage eben in vollem Wortlaut zitiert; in Ihrer Frage haben Sie das nicht getan - für die Bundesregierung deutlich gemacht, was sie von den Praktiken dieser Art hält. Ich glaube, daß dies eine sehr hinreichende und auch sehr deutliche Bemerkung gewesen ist.
Vizepräsident von Hassel: Eine zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Althammer.
Herr Staatssekretär, sieht die Bundesregierung keine Möglichkeit, dafür zu sorgen, daß sich in Zukunft solche Fälle einer Zwangsdeportation in die Bundesrepublik nicht wiederholen?
Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, Zwangsdeportationen aus der Sowjetunion zu verhindern, weil sie dort nicht regiert.
({0})
Vizepräsident von Hassel: Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 118 des Herrn Abgeordneten Engelsberger auf:
Treffen Meldungen zu, daß der stellvertretende DDR-Außenminister Nier erklärt habe, die DDR sehe sich möglicherweise gezwungen, die Bediensteten des Bundesamtes für Umweltschutz von der Benutzung der Transitwege nach West-Berlin auszuschließen, der Berliner Senat von Staatssekretär Gaus über diesen Tatbestand jedoch nicht umgehend unterrichtet worden sei, und muß die Aussage des Staatssekretärs in dem „heute"-Interview vom 9. Februar 1974, „ich glaube, daß wir derzeit eine hochinteressante Kampagne in diesem Lande hier bei uns erleben, die vornehmlich auf Gerüchten basiert und die in der Tat die zwischenstaatlichen Beziehungen erschweren kann", angesichts der tatsächlichen Kontrollen auf den Zufahrtswegen nach Berlin nicht als Schwächung der eigenen Position angesehen werden?
Herr Kollege, in Beantwortung Ihrer Frage verweise ich auf die vertrauliche Sitzung des Bundestagsausschusses für innerdeutsche Beziehungen vom 12. Februar, in dem die Vertreter der Bundesregierung, Bundesminister Bahr und Staatssekretär Gaus, sich ausführlich zu dem in der Frage angesprochenen Gesamtkomplex geäußert haben.
Was die Vorgänge auf den Transitstrecken anbetrifft, so hat die Bundesregierung die Regierung der DDR mit Nachdruck auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Bestimmungen des Transitabkommens und des Viermächteabkommens strikt einzuhalten. Darüber hinaus hat sie in der eben schon genannten Sitzung des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen im einzelnen berichtet. Sie hat es aber auch für richtig gehalten, bei der öffentlichen Erörterung auf eine den uns bekannten Tatsachen entsprechende abgewogene Beurteilung der Vorgänge hinzuwirken. Die Bundesregierung weiß sich darin mit dem Berliner Senat, der von der Bundesregierung ständig unterrichtet worden ist, einig.
Herr Kollege, im übrigen wäre es gut, wenn Fragen dieser Art so behandelt werden könnten, daß sie nicht zu einer Schwächung der eigenen Position führen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf den Vorschlag der Fraktionsvorsitzenden der Koalitionsfraktionen, Herrn Wehner und Herrn Mischnick, an den Vorsitzenden der Opposition, Herrn Carstens, ein geeignetes Gremium des Parlaments zu schaffen, das vertrauliche Auskünfte der Bundesregierung entgegennehmen kann. Ich hoffe, daß ein solches Gremium recht bald zustande kommt.
Die Äußerungen von Herrn Staatssekretär Gaus am 9. Februar 1974 können nicht als eine Schwächung der eigenen Position angesehen werden.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Engelsberger.
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht der Meinung, daß die gesamte deutsche Öffentlichkeit und das Parlament ein Anrecht darauf haben, zu erfahren, wie die Bundesregierung auf derart rechtswidrige Äußerungen von seiten der DDR reagiert, und glauben Sie nicht, daß die Erklärung des Staatssekretärs Gaus, daß es sich hier um eine hochinteressante Kampagne handelt, die auf Gerüchten basiert, eine Äußerung ist, die dem Sachverhalt nicht gerecht wird und durch die die Position der Bundesregierung und ihre Autorität gerade gegenüber Ost-Berlin geschwächt werden?
Ich glaube, Herr Präsident, das waren drei Fragen. Lassen Sie mich die erste beantworten.
Herr Kollege Engelsberger, die deutsche Offentlichkeit scheint, anders als Sie, hinreichend zur Kenntnis genommen zu haben, daß die Bundesregierung nicht nur einmal, sondern mehrfach gegenüber der Regierung der DDR gegen Verletzungen des Transitabkommens protestiert bzw. auf die Einhaltung des Transitabkommens ausdrücklich hingewiesen hat.
({0})
Vizepräsident von Hassel: Eine zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Engelsberger.
Herr Staatssekretär, liegt die Äußerung des stellvertretenden DDRAußenministers Nier auf der gleichen Ebene wie die des SED-Chefs Honecker, der davon spricht, daß die Bundespräsenz in West-Berlin abgebaut werden müsse, was heißt, daß sie reduziert werden solle?
Ich weiß nicht, welche Äußerungen von Herrn Nier Sie meinen. Es gibt eine ganze Reihe von Äußerungen, die er in der Öffentlichkeit gemacht hat. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß das Berlin-Abkommen strikt eingehalten und angewendet wird, d. h., daß die Bindungen und Verbindungen zu Berlin nicht geschwächt werden dürfen, sondern ausgebaut. werden können.
Vizepräsident von Hassel: Die Frage 119 wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 120 des Herrn Abgeordneten Dr. Zimmermann auf:
Treffen Meldungen zu, wonach das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung ein Witzreferat eingerichtet hat, um Witze über den Bundeskanzler auf ihren Witz untersuchen zu lassen, und hält es die Bundesregierung für witzig, diese Humoristik auf andere Witzbolde, wie den „Minister des Äußersten" ({0}) und „König Drosselfahrt" auszudehnen, um erstmals an dieser Weiberfastnacht bei der sonstigen traurigen Lage witzig zu erscheinen?
Zur Beantwortung, Herr Parlamentarischer Staatssekretär!
Herr Präsident, diese Frage wird durch das Presseamt beantwortet.
Vizepräsident von Hassel: Bitte schön, Herr Staatssekretär von Wechmar!
Nein.
({0})
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Zimmermann.
Ist die Bundesregierung nicht der Auffassung, daß der Herr Staatssekretär und Chef des Bundespresse- und Informationsamtes an diesem besonderen Donnerstag die Frage etwas humoristischer hätte beantworten können?
Ich glaubte, daß ich das mit diesem einen Wort getan hätte.
({0})
Vizepräsident von Hassel: Herr Dr. Zimmermann!
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß der Ernst der Lage es verbietet, auch an diesem Tag ein bißchen witzig zu sein?
({0})
Herr Abgeordneter, erlauben Sie mir die Feststellung, daß ich dies für eine besondere Art von schwarzem Humor halte.
({0})
Vizepräsident von Hassel: Ich rufe die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Auswärtigen auf. Die Frage 121 des Abgeordneten Dr. Jahn ({1}) wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rúfe die Frage 122 des Abgeordneten Hösl auf. - Der Abgeordnete ist nicht anwesend, die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 123 des Abgeordneten Dr. Becher ({2}) auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Feststellung des stellvertretenden Außenministers der CSSR, Jiri Götz, in der Oktoberfolge 1973 der Monatsschrift der KPTsch „Nová mysl" zu dem am 11. Dezember 1973 in Prag unterzeichneten Vertrag, „Die im Vertrag verankerte Hauptproblematik stellt die Anerkennung der Nullität des Münchner Abkommens dar . . . Nach allgemein anerkannten Regeln des Völkerrechtes hat ein Nullitätsvertrag keinerlei rechtliche Wirksamkeit und wird als niemals existierend erachtet. An dieser Tatsache kann auch die einseitige Interpretation von Staatssekretär Frank im Schreiben vom 28. August 1973 nichts ändern, das er den Funktionären der Sudetendeutschen Landsmannschaft übersandte und wonach das Münchner Abkommen vom 29. September 1938 zu seiner Zeit rechtmäßig realisiert wurde und zur Ubergabe der territorialen Befugnisse des Sudetengebietes an das Deutsche Reich führte."?
Zur Beantwortung, Herr Parlamentarischer Staatssekretär Moersch!
Herr Abgeordneter, die von Ihnen zitierte Feststellung des stellvertretenden Außenministers der CSSR, Jiri Goetz, in der Oktober-Folge 1973 der von Ihnen erwähnten Monatszeitschrift „Nová mysl" entspricht nicht der im Vertrag erzielten Einigung über die künftige Behandlung des Münchener Abkommens und seiner Rechtsfolgen. Diese Einigung stellt insbesondere nicht die von der CSSR ursprünglich geforderte Anerkennung der Ungültigkeit des Münchener Abkommens von Anfang an mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen dar. Im einzelnen darf ich auf die Denkschrift der Bundesregierung zu dem deutsch-tschechoslowakischen Vertrag verweisen, die inzwischen gedruckt vorliegt.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Becher.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß sich der nunmehr zum ersten tschechoslowakischen Botschafter in der Bundesrepublik Deutschland ernannte Jiri Goetz in dem betreffenden Aufsatz zusätzlich noch ausdrücklich auf eine offizielle Aussage im ZK der KPC beruft, wo Herr Vacil Bilák ausdrücklich unter Berufung auf die Wiener Vertragsrechtskonvention erklärte, daß ein nichtiger Vertrag keine Rechtswirkung habe und daher von Anfang an nicht existiere?
Der Aufsatz ist mir bekannt.
Vizepräsident von Hassel: Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Becher.
Herr Staatssekretär, wird die Bundesregierung den Appell von Bundeskanzler Brandt in Prag, den Prager Vertrag nicht durch einseitige Interpretationen einzuengen, dadurch ernst nehmen, daß sie die Zitierung der Wiener Vertragskonvention für die einseitige Auslegung des Begriffs „nichtig" in bezug auf das Münchener Abkommen von 1938 als von Anfang an ungültig eindeutig zurückweist?
Herr Abgeordneter, die Bundesregierung hat auf Grund der von Ihnen zitierten Äußerungen die nötigen Schritte unternommen, und Sie werden am Datum bemerkt haben, daß die Äußerungen vor der Unterzeichnung erfolgt sind.
Vizepräsident von Hassel: Ich rufe die Frage 124 des Abgeordneten Dr. Becher ({0}) auf:
Soll das vorgesehene oder gegebenenfalls bereits erteilte Agreement für Herrn Jiri Götz als ersten Botschafter der CSSR in der Bundesrepublik Deutschland bedeuten, daß sich die Bundesregierung mit der geschilderten Vertragsauslegung des stellvertretenden Außenministers und langjährigen Verhandlungsführers der CSSR einverstanden erklärt?
Die Antwort lautet nein, Herr Abgeordneter.
Vizepräsident von Hassel: Erste Zusatzfrage, Herr Dr. Becher.
Herr Staatssekretär, erblickt die Bundesregierung in der Tatsache, nunmehr den Mann als ersten tschechoslowakischen Botschafter in Bonn zu haben, der das Kernstück des Prager Vertrags in einem gefährlich konträren Sinn auslegt, nicht eine Belastung Ihres Versuchs, mit Prag eine Normalisierung der Beziehungen herbeizuführen?
Herr Abgeordneter, mit der Agrément-Erteilung stimmt der Empfangsstaat der
beabsichtigten Ernennung eines Botschafters durch den Sendestaat zu. Diese Zustimmung bedeutet selbstverständlich nicht, daß der Empfangsstaat etwa alle publizistischen Äußerungen der betreffenden Persönlichkeit gutheißt.
Vizepräsident von Hassel: Eine zweite Zusatzfrage, Herr Dr. Becher.
Herr Staatssekretär, darf ich annehmen, daß Sie, ausgehend von der mir bekannten Tatsache, daß Herr Jiri Goetz sich auch nach der Anwesenheit des Herrn Bundeskanzlers in Prag zu der zitierten Auslegung des Vertrags bekennt, ihm nicht nur Ihre Auslegung zur Kenntnis bringen, sondern auch durch entsprechende Erklärungen des ersten Botschafters der Bundesrepublik Deutschland in der CSSR Ihrerseits diese Auslegung zusätzlich zurückweisen lassen?
Herr Abgeordneter, ich darf hier prinzipiell feststellen, daß für die Bundesregierung die konkret erzielten Verhandlungsergebnisse maßgebend sind und das, was in den Verhandlungen gesagt worden ist, nicht jedoch publizistische Äußerungen.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Wischnewski.
Herr Staatssekretär, teilen Sie meine Auffassung, daß offene Diskussionen hier im Parlament über Fragen des Agréments den außenpolitischen Interessen unseres Landes in erheblichem Maße schaden können?
({0})
Herr Abgeordneter, in diesem Fall möchte ich ausdrücklich darauf verweisen, daß die Bundesregierung keinen Anlaß sieht, eine Erörterung dieser Art etwa fortzuführen.
Vizepräsident von Hassel: Ich rufe die Frage 125 des Abgeordneten Dr. Althammer auf:
Wann haben erstmals Vertreter sowjetischer Behörden an Bundesbehörden oder Regierungsvertreter eine Mitteilung über die beabsichtigte Deportation Solschenizyns in die Bundesrepublik Deutschland gerichtet?
Herr Kollege, die erste Mitteilung von sowjetischer Seite über die Ausweisung des Schriftstellers Alexander Solschenizyn erfolgte am 13. Februar 1974 um 8.45 Uhr durch den sowjetischen Botschafter gegenüber Statassekretär Frank.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Althammer.
Herr Staatssekretär, hat Botschafter Falin dabei erklärt, daß Solschenizyn selbst den Wunsch geäußert habe, in die Bundesrepublik auszureisen?
Herr Abgeordneter, die Publizierung diplomatischer Vorgänge erfolgt entsprechend den Vorschriften nach 30 Jahren. Ich kann also Ihre Frage hier nicht erörtern. Dafür bitte ich um Verständnis. Ich bin aber bereit, es im Auswärtigen Ausschuß zu tun. Zur Sache möchte ich aber ausdrücklich bitten, eine Nichtbeantwortung an dieser Stelle nicht als Bestätigung aufzufassen.
Vizepräsident von Hassel: Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Althammer.
Herr Staatssekretär, hat das Auswärtige Amt Erkenntnisse darüber, warum die Deportation ausgerechnet in die Bundesrepublik vorgenommen wurde?
Herr Abgeordneter, weil offensichtlich in der ganzen Welt die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland bekannt ist.
({0})
Vizepräsident von Hassel: Ich rufe die Frage 126 des Abgeordneten Engelsberger auf:
Treffen Pressemeldungen zu, daß sowjetische Regierungsvertreter durch „Vorbehalte" den in Berlin vorgesehenen Bundesparteitag der FDP verhindert hätten, und wie sind bejahendenfalls solche Einwendungen mit dem Berlin-Abkommen zu vereinbaren?
Pressemeldungen, daß von sowjetischen Regierungsvertretern solche Einwände erhoben worden seien, treffen nicht zu.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Engelsberger.
Herr Staatssekretär, treffen dann Äußerungen des Sprechers der Berliner FDP Füger, daß es - ich zitiere - „entsprechende Kontakte zwischen Vertretern der Botschaft der UdSSR in Ost-Berlin sowie dem sowjetischen Generalkonsulat in West-Berlin mit seiner Partei" gegeben habe, hierbei hätten die Russen„ Bedenken gegen die für den Herbst geplante Veranstaltung anklingen lassen", ebenfalls nicht zu?
Herr Abgeordneter, ich habe eben gesagt, daß die Pressemeldungen nicht zutreffen. Ich habe meiner ersten Antwort nichts hinzuzufügen. Es gehört nicht zu den Aufgaben der Bundesregierung, Fragen aus dem Bereich der Parteien zu beantworten. Ich darf das hier einmal ausdrücklich feststellen.
Vizepräsident von Hassel: Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 127 des Abgeordneten Dr. Wittmann ({0}) auf. Sie wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 128 des Abgeordneten Dr. Holtz auf:
Welche Vorbereitungen gedenkt die Bundesregierung - im Hinblick auf die Einladung der Regierung der USA an die Bundesregierung, an den Feiern zum 200. Jahrestag der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung teilzunehmen - über die Berufung eines Komitees und der Beauftragung eines Beamten des Auswärtigen Amts mit der Bearbeitung dieses Fragenkomplexes hinaus zu ergreifen?
Zur Beantwortung, Herr Parlamentarischer Staatssekretär.
Herr Abgeordneter, der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika hat die Bundesregierung eingeladen, sich an den Veranstaltungen zum Gedenken an die amerikanische Revolution von 1776 zu beteiligen. Die Bundesregierung sieht in der 200. Jahrfeier der Vereinigten Staaten eine Gelegenheit, nicht nur den bedeutenden historischen Anteil der Deutschen an der amerikanischen Staatswerdung zu würdigen, sondern auch unsere Solidarität mit den Vereinigten Staaten in Gegenwart und Zukunft ins öffentliche Bewußtsein zu rücken. Eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Federführung des Auswärtigen Amts ist damit beauftragt, die verschiedenen Vorhaben der Bundesregierung vor allem im kulturellen Bereich zu koordinieren. Der Herr Bundeskanzler hat ferner Bundesminister a. D. Dr. Möller gebeten, als sein Beauftragter für die amtliche Beteiligung der Bundesregierung an den geplanten Feierlichkeiten aus Anlaß der 200. Jahrfeier tätig zu werden. Während einer USA-Reise im Monat Januar hat Herr Dr. Möller daraufhin Gespräche mit der neu geschaffenen „200-Jahrfeier-Behörde" und anderen amerikanischen Stellen geführt, um die deutschen Pläne mit der amerikanischen Administration abzustimmen.
Vizepräsident von Hassel: Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 129 des Abgeordneten Dr. Holtz auf:
Ist eine bundesdeutsche Beteiligung an der Gedächtnisausstellung zur 200-Jahr-Feier der amerikanischen Revolution in Europa vorgesehen, und wenn ja, hat die Bundesregierung sichergestellt, daß für die Vorbereitungen auch der fachmännische Rat deutscher Historiker, die sich speziell mit der amerikanischen Geschichte beschäftigen, eingeholt wird?
Herr Abgeordneter, von einer Gedächtnisausstellung zur 200-Jahrfeier der amerikanischen Revolution in Europa ist der Bundesregierung nichts bekannt. Daher stellt sich auch nicht die Frage einer Beteiligung der Bundesregierung oder anderer deutscher Stellen.
Die Kulturabteilung des Auswärtigen Amts erwägt jedoch die Durchführung einer oder mehrerer deutscher Ausstellungen in den Vereinigten Staaten während des Jubiläumsjahres 1976.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Holtz.
Herr Staatssekretär, wird die Bundesregierung gegebenenfalls eine Initiative ergreifen, um eine Gedächtnisausstellung hier in der Bundesrepublik durchzuführen?
Das kann ich jetzt nicht beantworten. Das wäre eine Frage an andere Ressorts. Wir müßten das erst einmal prüfen.
Vizepräsident von Hassel: Keine Zusatzfrage.
Die Fragen 130 und 131 des Abgeordneten Dr. Kunz ({0}) werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Die Fragen 132 und 133 des Abgeordneten Berger sowie die Fragen 134 und 135 des Abgeordneten Wawrzik werden auf Wunsch der Fragesteller ebenfalls schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 8 des Abg. Dr. Abelein auf.
Er ist nicht anwesend. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 111 des Abgeordneten Dr. Schweitzer auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die bisher im Rahmen der deutschpolnischen Schulbuchkonferenzen erzielten Ergebnisse, und liegen ihr Informationen über die Verwertung derselben sowohl in der Bundesrepublik Deutschland als auch in der Volksrepublik Polen vor?
Zur Beantwortung, Herr Staatssekretär, bitte!
Im Einvernehmen, Herr Abgeordneter, mit dem Herrn Bundesminister für Bildung und Wissenschaft darf ich die Frage wie folgt beantworten.
Die Bundesregierung beurteilt die bisher im Rahmen der deutsch-polnischen Schulbuchkonferenzen erzielten Ergebnisse positiv. Sie hält die erarbeiteten Empfehlungen zur Behandlung der deutsch-polnischen Beziehungen in den Schulbüchern für geeignet, das gegenseitige Geschichtsbild zu korrigieren und zu entzerren. Seit Aufnahme der allerdings noch nicht abgeschlossenen Gespräche deutscher und polnischer Historiker und Geographen vor zwei Jahren beginnen die Konferenzergebnisse in die einschlägige Literatur einzufließen. Deutsche Historiker stellen unterdessen bereits eine Korrektur des Deutschlandbildes in Polen fest. Dies ist zu begrüßen.
Entsprechende Erfolge der Umsetzung der Empfehlungen erwartet die polnische Seite auch in der Bundesrepublik Deutschland. Sie hält die deutschen Umsetzungserfolge für bescheiden, im Grunde noch nicht für ausreichend. In der Tat beschränkt sich die Umsetzung der Konferenzergebnisse auf die amtliche Veröffentlichung der Empfehlungen durch die Kultusministerien der Bundesländer und auf vereinzelte Korrekturen einiger neu aufgelegter Geschichtslehrbücher durch Schulbuchverleger sowie den Neudruck einer einschlägigen Kartenseite im Diercke-Schulatlas.
Im Gegensatz zu den relativ günstigen Voraussetzungen der Durchsetzbarkeit der Empfehlungen in Polen - ein zentral gelenktes Erziehungswesen und geringe Auswahl von Schulbüchern - ist die Situation in unserem Lande sehr komplex, um nicht zu sagen kompliziert.
Die Umsetzung der Ergebnisse internationaler Schulbuchkonferenzen ist Sache der elf Bundesländer in Zusammenarbeit mit den Schulbuchverlegern und -autoren. Die Erwartung, daß der Bund die Konferenzempfehlungen einführen könne, muß angesichts der Verfassungslage entschieden enttäuscht werden. Im Bewußtsein dieses Politikums hat der Leiter der Kulturabteilung des Auswärtigen Amts wiederholt - zuletzt noch am 8. Februar 1974 - die Kultusministerkonferenz gebeten, in enger Zusammenarbeit mit dem Internationalen Schulbuchinstitut für eine zügige Umsetzung der Konferenzergebnisse Sorge zu tragen.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage hat der Abgeordnete Dr. Schweitzer.
Herr Staatssekretär, darf ich die weitere sozusagen parlamentarische Kontrollfrage stellen, ob die Bundesregierung zur Vorbereitung der hier vorgetragenen Antwort über unsere Botschaft in Warschau bei den zuständigen polnischen Stellen selber rückfragen ließ, damit die deutsche Offentlichkeit einmal umfassender über die sehr positive Bilanz der Umsetzung, wie Sie es ganz richtig formulieren, auf der polnischen Seite informiert werden kann.
Herr Abgeordneter, ich muß das noch einmal prüfen. Es ist üblich, daß wir alle möglichen Informationen einholen, und unsere Vertretung steht auch mit den entsprechenden Stellen der anderen Seite in engem Kontakt.
Vizepräsident von Hassel: Eine zweite Zusatzfrage hat der Herr Abgeordnete Dr. Schweitzer.
Wären Sie bereit, Herr Staatssekretär, im Benehmen mit dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft für die Beantwortung einer weiteren Frage, die ich dann stellen werde, vorher solche Erkundungen einzuziehen, damit eine solche Informierung der Öffentlichkeit, die ich für sehr wichtig halte, erfolgen kann?
Herr Abgeordneter, es gibt eine laufende Berichterstattung der Botschaft. Die Berichterstattung, die sich gerade mit dieser Frage befaßt und die wir für besonders dringlich halten, kenne ich im allgemeinen.
Vizepräsident von Hassel: Ich rufe die Frage 112 des Abgeordneten Dr. Schweitzer auf:
Wird die Bundesregierung auch künftig die Arbeit des Internationalen Schulbuchinstituts in Braunschweig unterstützen und sich insbesondere dafür einsetzen, daß die durch den Tod des in der gesamten nationalen und internationalen Fachwelt anerkannten Professors Eckert vakante Stelle eines Leiters dieses Instituts so bald wie möglich neu besetzt wird?
Die Bundesregierung, Herr Abgeordneter, wird die Arbeit des Internationalen Schulbuchinstituts, das seit Jahren ganz überwiegend aus Mitteln des Schulfonds des Auswärtigen Amts gefördert wird, auch in Zukunft unterstützen und seinen finanziellen Bedürfnissen - gemessen an den Vorhaben, deren Durchführung politisch geboten und operativ möglich sind - Rechnung tragen.
Die Besetzung der durch den Tod von Professor Dr. Eckert vakanten Stelle des Leiters des Internationalen Schulbuchinstituts ist primär Sache des niedersächsischen Kultusministers, da die Leitung des Instituts in Personalunion mit dem Lehrstuhl für Geschichte an der Pädagogischen Hochschule Braunschweig verbunden war.
Hinzu kommt, daß Schulbuchfragen in die Kompetenz der Länder fallen. Die Bundesregierung ist im Hinblick auf die hervorragende politische Bedeutung des Instituts im Außenverhältnis der Bundesrepublik Deutschland sehr daran interessiert, daß ein Nachfolger alsbald gefunden wird.
Der Leiter der Kulturabteilung hat dieses Problem sogleich nach dem Ableben von Professor Dr. Eckert in einem Schreiben an den niedersächsischen Kultusminister herangetragen und sich darüber hinaus auch bei der Kultusministerkonferenz am 8. Februar 1974 in Bonn für eine baldige Lösung der Nachfolgefrage eingesetzt.
Vizepräsident von Hassel: Keine Zusatzfrage? Ich danke Ihnen für die Beantwortung der Fragen aus Ihrem Geschäftsbereich.
Ich komme nunmehr zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Die Frage 39 der Abgeordneten Frau Dr. Neumeister wird auf Wunsch der Fragestellerin schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 40 des Herrn Abgeordneten Dr. Evers auf. Der Abgeordnete ist nicht anwesend. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 41 des Herrn Abgeordneten Immer auf:
Inwieweit ist die Bundesregierung bereit, den überwiegenden Teil der in Aussicht genommenen Summe des Währungsausgleichs für die Landwirtschaft - abgesehen von den Finanzhilfen für spezialisierte Gärtnereibetriebe und die Küstenfischerei -nicht nach dem Flächensystem an die Betriebe zu verteilen, sondern zur Entlastung insbesondere der Kleinbetriebe auf die Landwirtschaftliche Unfelt- und Krankenversicherung zu übertragen?
Zur Beantwortung, bitte, Herr Parlamentarischer Staatssekretär Logemann!
Herr Kollege Immer, auf Grund des Ministerratsbeschlusses vom 10./11. Dezember 1973 darf der Aufwertungsausgleich künftig nicht mehr als Direktausgleich gewährt werden. Für diesen Fall hatte das Kabinett anläßlich der Verabschiedung des Haushalts am 5. September 1973 vorsorglich beschlossen, daß die Zweckbestimmung für den Aufwertungsausgleich neu festzulegen ist. In den Haushalt 1974 wurden 400 Millionen DM für besondere agrarpolitische Aufgaben eingestellt.
Über die Aufteilung der für besondere agrarpolitische Maßnahmen vorgesehenen Ausgaben sind in meinem Haus bereits Vorstellungen entwickelt worden, die grundsätzlich - das möchte ich betonen --dem Anliegen Ihrer Anfrage Rechnung tragen. So ist beabsichtigt, die Finanzmittel zu einem wesentlichen Teil zur mittelbaren und unmittelbaren Kostenentlastung gerade der einkommensschwächeren Betriebe zu verwenden. Dabei soll ein erheblicher Anteil schwerpunktartig zur teilweisen Erstattung von Beiträgen zur sozialen Sicherung eingesetzt werden.
Eine Beschlußfassung der Bundesregierung steht jedoch noch aus, so daß gegenwärtig keine näheren Einzelheiten mitgeteilt werden können.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage hat der Abgeordnete Immer.
Herr Staatssekretär, können Sie jetzt schon absehen, wann die Beschlußfassung erfolgen wird?
Die Beschlußfassung wird nach Vorlage eines Kabinettsentwurfs in der nächsten Zeit erfolgen müssen. Darüber muß dann auch noch der Haushaltsausschuß entscheiden, so daß hier also schon ein gewisser Zeitdruck vorhanden ist.
Vizepräsident von Hassel: Eine zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Immer.
Wären Sie bereit, mir unmittelbar nach Beschlußfassung die Unterlagen zukommen zu lassen, da ich persönlich an ihnen besonders interessiert bin?
Das will ich gern tun.
({0})
Vizepräsident von Hassel: Ich rufe die Frage 42 des Herrn Abgeordneten Eigen auf:
Wie wirkt sich die Abwertung vom französischen Franc und italienischer Lire auf den deutschen Konserven- und Obstmarkt aus angesichts der Tatsache, daß Äpfel in der EG in großen Mengen interveniert werden?
Zur Beantwortung, Herr Staatssekretär!
In Anbetracht der Tatsache, daß die Franc-Abwertung erst Anfang dieses Jahres erfolgt ist und die Hauptvermarktungssaison für die angesprochenen Erzeugnisse vorüber ist, lassen sich isolierte Auswirkungen der Abwertung des französischen Franc und der italienischen Lira zur Zeit nicht feststellen.
Ich habe wiederholt darauf hingewiesen, daß die derzeit schwierige Lage am Apfelmarkt im wesentlichen eine Folge der überdurchschnittlichen Ernte in der Gemeinschaft ist und unmittelbare Zusammenhänge zwischen Marktpreisen und Schwankungen in den Paritäten innerhalb der Gemeinschaft nicht erkennbar sind.
Die Interventionen, die zur Zeit bei Äpfeln, insbesondere in anderen Mitgliedstaaten - allerdings in geringerem Umfange als in den Vorjahren -, vorgenommen werden, entlasten nicht nur den Gemeinschaftsmarkt, sondern auch den Markt in der Bundesrepublik Deutschland.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage hat der Abgeordnete Eigen.
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht mit mir der Meinung, daß die im Dezember 1973 und im Januar 1974 durchgeführten großen Interventionen in Frankreich ich weiß nicht, woher Sie Ihre Nachrichten haben, daß es nur kleinere sind als in anderen Jahren - möglicherweise doch eine zusätzliche Belastung für den deutschen Obstmarkt bedeuten, da es innerhalb der Europäischen Gemeinschaft weder für Obst und Gemüse noch für Konserven einen Grenzausgleich gibt?
Logemann, Pari. Staatssekretär beim Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Herr Kollege Eigen, das werden Sie wissen: Jede Intervention, die ich vornehme, also jede Einlagerung von Überschüssen, wenn ich das sagen darf, belastet natürlich zu irgendeiner Zeit, wenn sie wieder abgesetzt werden muß, den Markt. Insofern könnte ein gewisser Zusammenhang bestehen.
Vizepräsident von Hassel: Zweite Zusatzfrage, der Abgeordnete Eigen.
Untersucht die Bundesregierung Möglichkeiten, Obst und Gemüse und Obst-
und Gemüsekonserven in eine Grenzausgleichsmaßnahme einzubeziehen, wie sie für andere Marktordnungsprodukte seit langem gang und gäbe ist?
Herr Kollege Eigen, wir haben uns seit Jahren bemüht, den Grenzausgleich zu erweitern. Sie wissen aber, daß dieser Grenzausgleich nur bei Marktordnungswaren greift und daß die Partnerländer eine Ausweitung abgelehnt haben.
Vizepräsident von Hassel: Ich rufe die Frage 43 des Abgeordneten Eigen auf:
In welcher Weise würde die Bundesregierung reagieren, wenn, wie aus Presseberichten zu entnehmen, Italien Fleisch rationieren sollte, und wie würde sich die EG-Marktordnung in einem solchen Fall auswirken?
Herr Kollege Eigen, italienische Regierungsvertreter haben noch Ende der vergangenen Woche anläßlich einer Sitzung des Verwaltungsausschusses Rindfleisch in Brüssel versichert, daß es über eine Rationierung von Fleisch bisher lediglich Spekulationen, aber keine konkreten Pläne der italienischen Regierung gibt. Ich halte es deshalb für verfrüht, über mögliche Reaktionen der Bundesregierung zu sprechen. Die Auswirkungen einer eventuellen Fleischrationierung auf das Funktionieren der EWG-Marktordnung würden im übrigen von den Einzelheiten einer derartigen Regelung abhängen und müßten nach meiner Ansicht zu gegebener Zeit auf Gemeinschaftsebene erörtert werden.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Eigen.
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht mit mir einer Meinung, daß Minister Ertl als Ratspräsident der Gruppe der Agrarminister Vorkehrungen für den Fall einer Rationierung von Rindfleisch in Italien Vorkehrungen treffen müßte, da allgemein bekannt ist, daß die Einfuhr von Nahrungsmitteln nach Italien die Zahlungsbilanz Italiens außerordentlich belastet?
Herr Kollege Eigen, dazu kann ich nur darauf verweisen, daß Minister Ertl als Ratspräsident noch in der letzten Woche den italienischen Landwirtschaftsminister besucht hat, daß wir laufend mit Italien über die agrarpolitische Entwicklung in der Gemeinschaft im Gespräch sind. Wenn ein solches Problem anstehen sollte, wird es rechtzeitig erörtert werden.
Vizepräsident von Hassel: Eine zweite Zusatzfrage, der Abgeordnete Eigen.
Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir einer Meinung, daß für den Fall einer Rationierung von Rindfleisch in Italien festzustellen wäre, daß die Marktordnung für Rindfleisch zusammengebrochen ist?
Das würde ich nicht gleich sagen. Da müßte man im Ministerrat der EG überlegen, welche Maßnahmen eingeleitet werden können.
Vizepräsident von Hassel: Wir sind am Ende Ihres Geschäftsbereiches angelangt. Ich danke Ihnen für die Beantwortung.
Vizepräsident von Hassel
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr auf. Wir kommen als erstes zur Frage 44 des Abgeordneten Walther. - Der Fragesteller ist nicht anwesend. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt. Das gleiche gilt für die Frage 45 des Abgeordneten Walther.
Die Frage 46 des Abgeordneten Dr. Narjes wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird ebenfalls als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 47 des Abgeordneten Wolfram auf. Ist der Abgeordnete anwesend? - Er ist nicht anwesend; die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 48 des Abgeordneten Straßmeir auf:
Treffen Meldungen der Wirtschaftswoche vom 18. und 25. Januar 1974 zu, daß der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium den sogenannten Salonwagen der Deutschen Bundesbahn mehrfach für die Wochenendheimreise von Bonn nach Stuttgart kostenfrei benutzt hat, und wenn ja, ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Benutzung des Salonwagens der Deutschen Bundesbahn im Interesse einer sparsamen Haushaltsführung liegt?
Bitte sehr, zur Beantwortung, Herr Staatssekretär!
Herr Abgeordneter, die Ihrer Frage zugrunde liegenden Berichte in der „Wirtschaftswoche" treffen insoweit nicht zu, als sie den Eindruck vermitteln, der Sonderdienstwagen, der fälschlich als Salonwagen bezeichnet worden ist, sei von dem benutzungsberechtigten Staatssekretär allein aus rein persönlichen Gründen in Anspruch genommen worden. Der mit Telefon sowie Arbeits- und Besprechungseinrichtungen ausgestattete Sonderdienstwagen dient - übrigens, Herr Abgeordneter, seit eh und je - dem gesetzlich für die Bundesbahn zuständigen Minister und seinen unmittelbaren Vertretern zur Wahrnehmung dienstlicher Obliegenheiten, beispielsweise zur Durchführung von Besprechungen oder zur Bearbeitung dienstlicher Akten während einer Reise. So war es auch in den hier in Betracht kommenden Fällen. Die von Ihnen erwähnten Meldungen vermengen insoweit Falsches und Irreführendes. Qualifizierbare Kosten entstehen der Bundesbahn durch das Indienststellen des Sonderdienstwagens nicht. Die Inanspruchnahme des Wagens durch den benutzungsberechtigten Staatssekretär widerspricht deshalb nicht dem von Ihnen, Herr Abgeordneter, erwähnten Gebot der sparsamen Haushaltsführung. Als Abgeordneter des Bundestages besitzt übrigens der Parlamentarische Staatssekretär einen gültigen Fahrtausweis.
Ich möchte noch bemerken, daß von dem Recht zur Benutzung des Sonderdienstwagens nur in äußerst dringenden Fällen Gebrauch gemacht wird.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Straßmeir.
Herr Staatssekretär, nachdem ich Ihrer Antwort und der Antwort, die Sie dem Kollegen Sauter erteilt haben, entnehme, daß
der Sonderdienstwagen nur für dienstliche Zwecke, also für Dienstreisen vorgesehen ist, frage ich, ob die Bundesregierung nicht dennoch bereit ist, dem Staatssekretär Haar zu untersagen, sich vom Arbeitsplatz zum Wohnsitz fahren zu lassen.
Herr Abgeordneter, das Ausmaß der dienstlichen Beanspruchung des Staatssekretärs ergibt sich aus der Geschäftsordnung, also aus grundsätzlichen Festlegungen. Auch in diesem Falle gab es dienstliche Erfordernisse. Es besteht deshalb keinerlei Anlaß, im Sinne Ihrer Anregung zu verfahren.
Vizepräsident von Hassel: Noch eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Straßmeir.
Herr Staatssekretär, hält ,die Bundesregierung das Verhalten des Staatssekretärs Haar für vereinbar mit ihrem erklärten Streben nach mehr Demokratisierung, d. h. nach mehr Gerechtigkeit und weniger Privilegien?
Herr Abgeordneter, es besteht nicht im mindesten Anlaß zu der Unterstellung, die ich Ihrer Zusatzfrage entnehme. Gerade der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr ist der letzte, der in irgendeiner Weise irgendwelche Privilegien in Anspruch nimmt. Ich habe Ihnen hier dargestellt, aus welchen Erwägungen gerade dem Bundesverkehrsminister diese Möglichkeit gegeben ist - übrigens, ich betone noch einmal: seit eh und je. Was „seit eh und je" bedeutet, das werden Ihnen die Kollegen sagen können, die seit 1949 die Möglichkeiten und die Gegebenheiten für den Bundesminister für Verkehr beobachten können. Es besteht insoweit also eine gefestigte Praxis. Es ist kein Anlaß, hieraus die Unterstellung abzuleiten, es ginge hier um Privilegien oder ähnliches.
Vizepräsident von Hassel: Ich rufe Frage 49 des Abgeordneten Dr. Blüm auf. Der Fragesteller ist nicht anwesend. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Frage 50 des Abgeordneten Dr. Zimmermann - der Fragesteller ist anwesend -:
Ist es richtig, daß der Parlamentarische Staatssekretär Haar kürzlich in Bonn an den fahrplanmäßigen Intercity-Zug nach Stuttgart den ehemaligen Salonwagen Hermann Görings anhängen ließ, und beabsichtigt die Bundesregierung, zur Wahrung der Chancengleichheit bei 17 Bundesministern und 46 Staatssekretären weitere 62 Salonwagen vom Typ „Hermann Göring" anzuschaffen, wenn ja, wie hoch würden sich dafür die zu veranschlagenden Kosten belaufen?
Zur Beantwortung Herr Staatssekretär Wittrock!
Herr Abgeordneter, zu dem konkreten Sachverhalt, der in dem ernsthaften Kern Ihrer Frage enthalten ist,
({0})
habe ich mich bereits in den Antworten auf die zuvor
gestellten Fragen geäußert. Auf den ironischen Teil
Ihrer insoweit sicherlich mehr karnevalistisch geStaatssekretär Wittrock
meinten Fragestellung - sie entspricht dem, was uns an diesem Tage noch bevorsteht - möchte ich, ich hoffe, mit Ihrer Zustimmung, hier in diesem Hohen Hause nicht weiter eingehen.
({1})
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Dr. Zimmermann.
Ist die Bundesregierung nicht der Auffassung, daß sie gerade wegen dieses Tages auf den humoristischen Teil meiner Frage hätte ,eingehen sollen, und ist die Bundesregierung nicht der Meinung, daß es zu einer wesentlichen Entlastung z. B. der Kurierstaffel der Bundesregierung beitragen würde, wenn sie meinen Vorschlag verwirklichte?
Herr Abgeordneter, da Sie nach meiner Erinnerung dem Deutschen Bundestag auch in den ersten Wahlperioden angehört haben, bin ich - gestatten Sie, daß ich das sage - verwundert, daß Sie diese Anregung nicht bereits in den ersten Jahren des Bestehens der Bundesrepublik Deutschland gegeben haben. Denn die Inanspruchnahme des Sonderdienstwagens durch den Bundesminister für Verkehr und seinen unmittelbaren Vertreter entspricht der Praxis, die seit 1949 besteht, die nach meinen Informationen immer bestanden hat, und zwar aus Sacherwägungen aus der Sicht ,des für die Eisenbahn gesetzlich zuständigen Ministers.
Vizepräsident von Hassel: Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Zimmermann.
Herr Staatssekretär, wären Sie bereit, einmal nachzuprüfen, welche Sonderverkehrsmittel meinetwegen in den beiden ersten Legislaturperioden des Deutschen Bundestages - id est Salonwagen, id est Flugzeug, id est Hubschrauber - die damaligen Mitglieder der Bundesregierung im Vergleich zu den jetzigen in Anspruch genommen haben und welche Kosten durch diese Dienstleistungen für Mitglieder der Bundesregierung damals und heute entstanden sind?
Herr Abgeordneter, ich habe mich bei der Beantwortung dieser Fragen, die hier gestellt worden sind, ausschließlich mit der Inanspruchnahme des Sonderdienstwagens befaßt. Nach meinen Feststellungen ist die Häufigkeitsrate der Inanspruchnahme des Sonderdienstwagens als degressiv anzusehen. Der Sonderdienstwagen wurde in den ersten Jahren - ohne daß ich daraus irgendeine Wertung ableiten möchte wesentlich nachhaltiger und stärker in Anspruch genommen. Ich darf Ihnen noch einmal versichern, daß ,der Bundesminister für Verkehr und daß auch diejenigen, die in seinem Namen zu handeln haben, von den gegebenen Möglichkeiten nur in dringenden dienstlichen Fällen Gebrauch machen.
Vizepräsident von Hassel: Wollen Sie noch eine Zusatzfrage zur Frage des Abgeordneten Dr. Zimmermann stellen? Bitte!
Herr Staatssekretär, welche besonderen Dienstaufgaben hatte Herr Staatssekretär Haar zu erledigen, als er diesen Sonderdienstwagen benutzte?
Herr Abgeordneter, der Kollege Haar hat vom Bundesminister für Verkehr den besonderen Auftrag erhalten, sich besonders um die Bearbeitung der Angelegenheiten zu kümmern, die mit der Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Deutschen Bundesbahn im Zusammenhang stehen. Herr Abgeordneter, daraus ergibt sich ein besonderer Arbeitsaufwand im Zusammenhang mit Eisenbahnangelegenheiten.
({0})
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Gansel.
Herr Staatssekretär, wären Sie bereit, sich mit dem Abgeordneten Dr. Zimmermann, der Mitglied des Verteidigungsausschusses ist, einmal über das durchaus ernsthafte Problem zu unterhalten, daß es Arbeitnehmer gibt, die zur Zeit Panzer herstellen müssen - ich denke da an ein bestimmtes Unternehmen in meinem Wahlkreis - und die durchaus an dem Vorschlag interessiert sein könnten, ein großes Beschaffungsprogramm für Salonwagen in Gang zu setzen?
({0})
Herr Abgeordneter, ich darf diese Frage eigentlich mehr als eine Anregung zur Überlegung an den Abgeordneten Zimmermann auffassen.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Blüm.
Darf ich aus Ihrer vorhergehenden Antwort entnehmen, daß die besondere Aufgabe des Herrn Staatsekretärs, die Leistungsfähigkeit der Bundesbahn zu überprüfen, es notwendig macht, daß er einen Salonwagen benutzt, um dort diese Prüfung zu vollziehen?
Herr Abgeordneter, ich verweise auf den ersten Teil meiner Antwort auf die gestellte Frage. Dort habe ich darauf hingewiesen, daß seit eh und je der gesetzlich für die Bundesbahn zuständige Bundesminister befugt ist, zur Erleichterung seiner dienstlichen Aufgaben einen Sonderdienstwagen der Deutschen Bundesbahn in Anspruch zu nehmen. Hiervon wird, soweit ich das aus unmittelbarem Erleben beobachtet habe, in sparsamster Weise Gebrauch gemacht. Daraus ergibt sich auch
die Antwort auf die soeben zusätzlich von Ihnen, Herr Abgeordneter, gestellte Frage.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage, und zwar die letzte, Herr Abgeordneter Conradi.
Ist die Bundesregierung bereit, zur Verbesserung der Lebensqualität der Bundesminister und Staatssekretäre diesen dann wenigstens Fahrräder vom Typ „Zimmermann" anzuschaffen.
({0})
Herr Abgeordneter, wir überlassen das der Initiative aus der Mitte des Hauses.
({0})
Vizepräsident von Hassel: Ich rufe die Fragen 51 und 52 des Abgeordneten Schulte ({1}) auf. Sie werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 53 des Abgeordneten Baier auf. - Der Fragesteller ist nicht anwesend, die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Die Frage 54 des Abgeordneten Milz sowie die Fragen 55 und 56 des Abgeordneten Graf Stauffenberg werden auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Wir sind am Ende Ihres Geschäftsbereiches angelangt. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär, für die Beantwortung.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft auf. Die Frage 57 der Abgeordneten Frau Dr. Neumeister und die Frage 58 des Abgeordneten Dr. Slotta werden auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 59 des Abgeordneten Dr. Stark ({2}) auf. - Der Fragesteller ist nicht anwesend. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 60 des Abgeordneten Gansel auf:
Bei welcher Preissteigerungs- und Gewinnrate wird die Bundesregierung Überlegungen zur Offenlegung von Kalkulationsunterlagen der Mineralölwirtschaft anstellen?
Bitte, zur Beantwortung, Herr Parlamentarischer Staatssekretär Grüner!
Der Bundeswirtschaftsminister, Herr Kollege, hat bereits im November 1973 sofort nach Ankündigung der Lieferbeschränkungen durch die Rohölförderländer die in Deutschland tätigen Raffineriegesellschaften veranlaßt, ihm ihre Kalkulationsdaten offenzulegen, um auf diesem Wege einen Einblick in die Kosten- und Ertragslage der Gesellschaften zu erhalten und damit für eine bessere Preistransparenz zu sorgen. Die Maßnahme ist im Hinblick auf die zu erwartende Marktenge und die damit verbundene Gefahr einer ungerechtfertigten Preis- und Gewinnsteigerung erfolgt. Sie war unabhängig davon, daß eine bestimmte Preissteige-rungs- oder Gewinnrate erreicht bzw. überschritten worden wäre.
Inzwischen liegen die Meldungen für die Monate November, Dezember 1973 und Januar 1974 sowie als Vergleichsbasis die entsprechenden Daten für die Monate Juni und September 1973 vor. Diese Unterlagen werden im Bundeswirtschaftsministerium und im Bundeskartellamt ausgewertet. Die Übermittlung der Kalkulationsdaten erfolgt auf Grund einer freiwilligen Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und den meldenden Gesellschaften, denen dabei eine vertrauliche Behandlung der Unterlagen zugesagt worden ist. Über eventuelle Verfahren, zu denen sich das Bundeskartellamt nach Auswertung der Meldungen veranlaßt sehen könnte, wird die Öffentlichkeit, wie das auch bisher stets der Fall war, unterrichtet werden.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Gansel.
Herr Staatssekretär, nachdem in der deutschen Presse berichtet worden ist, daß die deutsche Geschäftsleitung der BP einen Strafantrag gegen Unbekannt wegen nicht vertraulicher Behandlung von Kalkulationsgrundlagen der Mineralölwirtschaft gestellt hat, möchte ich Sie fragen, ob diese Anzeige mit den vertraulichen Informationen im Zusammenhang steht, die Sie erwähnt haben, die der Bundesregierung von der Mineralölwirtschaft zugegangen sind.
Nein, diese Anzeige steht damit nicht im Zusammenhang, mindestens nicht in unmittelbarem Zusammenhang. Hier handelt es sich um die Unterlagen, die vom Bundeskartellamt an die Generaldirektion „Wettbewerb" der EG gegeben worden sind und die auf Wegen, die uns nicht bekannt sind, an die Öffentlichkeit gelangt sind.
Vizepräsident von Hassel: Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Gansel.
Herr Staatssekretär, ist die Meldung aus der „Welt der Arbeit" vom 8. Februar 1974 zutreffend, in der es heißt, Bundeswirtschaftsminister Friderichs wisse schon viel mehr über die Geschäftspraktiken der Mineralölkonzerne, er habe sein Wissen aber nur um den Preis absoluten Stillschweigens erkauft?
Diese Meldung ist unrichtig.
Vizepräsident von Hassel: Ich rufe die Frage 61 des Herrn Abgeordneten Schinzel auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Versorgung der Bevölkerung mit Energie eine Aufgabe ist, die in den Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge gehört und damit nicht von den Gewinninteressen multinationaler Konzerne abhängig sein darf?
Die Bundesregierung hat in ihrem Energieprogramm vom September letzten Jahres zum Ausdruck gebracht, daß sie einer gesicherten Energieversorgung eine zentrale Stelle in ihrer Wirtschaftspolitik zumißt. Sie hat dort auch im einzelnen ausgeführt, welche Maßnahmen sie getroffen hat und noch treffen wird, um eine sichere und preisgünstige Versorgung von Wirtschaft und Verbraucher mit Energie zu gewährleisten. Daß die Energieversorgung zur öffentlichen Daseinsvorsorge zählt, heißt jedoch nicht, daß dieser Bereich aus dem Markt herausgenommen werden sollte. Die Erfahrungen auch in anderen Ländern zeigen, daß marktwirtschaftliche Lösungen im allgemeinen zu besseren Ergebnissen führen als Staatswirtschaft. Das hat im internationalen Vergleich die Krisenbewältigung der Versorgungslage gerade in unserem Lande sehr deutlich bewiesen.
Selbstverständlich muß der Staat darauf achten, daß private Unternehmen, wenn sie nicht ausreichend durch den Wettbewerb kontrolliert werden, unter wirksamer Mißbrauchsaufsicht stehen. Das neue Kartellgesetz bietet diese Möglichkeiten, was das Verhalten der Unternehmer auf dem Inlandmarkt angeht. Daß unsere Möglichkeiten bei allem, was außerhalb unserer Grenzen vorgeht, begrenzt sind, habe ich bereits mehrfach dargelegt. Für die Überwindung dieser Problematik ist - das wird mit Ihrer Frage angesprochen sein - nichts damit gewonnen, daß innerhalb unserer Grenzen die Forderung nach staatswirtschaftlichen Lösungen erhoben wird. Das Gegenteil, so meine ich, ist in einer solchen Lage richtig.
Vizepräsident von Hassel: Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Schinzel.
Herr Staatssekretär, wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die USA auf der einen Seite zwar unsere Bündnispartner sind, auf der anderen Seite aber zulassen, daß internationale Konzerne mit Hauptsitz in den USA eine preistreibende Politik betreiben, die die Ausmaße eines Wirtschaftskrieges annimmt.
Herr Kollege, auch in der amerikanischen Wirtschaft ist es der Regierung nicht möglich, die Gewinnpolitik der einzelnen Unternehmen außerhalb des Rahmens des Kartellrechts zu überprüfen. Nach den Meldungen, die uns vorliegen, ist die Regierung der Vereinigten Staaten im Begriff, von den Möglichkeiten des Kartellrechts Gebrauch zu machen. Davon erwarten wir entsprechende Aufschlüsse über die Meldungen, die uns hier über die
Gewinnlage der internationalen Konzerne vorliegen, Meldungen, die allerdings einer genauen Überprüfung bedürfen. Wir haben jedenfalls bei jeder Gelegenheit zuletzt bei der internationalen Energiekonferenz in Washington - sehr nachdrücklich darauf gedrängt, daß es zu einer Mißbrauchsüberwachung gerade aus der multinationalen Unternehmen im Rahmen einer internationalen Zusammenarbeit kommt.
Vizepräsident von Hassel: Zu einer zweiten Zusatzfrage Herr Abgeordneter Schinzel.
Sind diesbezüglich auch bilaterale Gespräche mit den USA und z. B. mit Holland in bezug auf die holländische Shell geführt worden?
Diese bilateralen Gespräche finden ständig statt, ohne daß ich über Ergebnisse solcher Gespräche irgendeine Aussage machen könnte.
Vizepräsident von Hassel: Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Reiser.
Herr Staatssekretär, halten Sie es nicht für notwendig, daß wenigstens in diesem speziellen Bereich Preiskontrollen eingeführt oder vorgesehen werden?
Das halte ich nicht für zweckmäßig, weil es sich auf dem Inlandsmarkt um ein Kurieren an Symptomen handeln würde. Eine ganz andere Frage ist, zu welchen internationalen Vereinbarungen wir kommen können. Die entscheidende Problematik der Preisentwicklung ist in den internationalen Märkten zu sehen.
Vizepräsident von Hassel: Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Pfeffermann.
Herr Staatssekretär, nachdem uns Preissteigerungen auf dem Energiesektor nicht nur aus Staaten unserer Verbündeten bekanntgeworden sind, sondern auch hinsichtlich Energielieferungen aus der Sowjetunion, frage ich Sie: Hat die Bundesregierung auch in dieser Richtung bilaterale Gespräche geführt und mit welchem Ergebnis? Wie sieht sie vor allen Dingen die Chance, später auf die Preisgestaltung von Energielieferungen aus diesem Bereich kontrollierend Einfluß nehmen zu können?
Wie in allen internationalen Energielieferungsverträgen sind die Preisvereinbarungen, die zwischen Lieferanten und Abnehmern getroffen werden, in der Bundesrepublik auf privatwirtschaftlicher Basis geregelt. Selbstverständlich sind Rohstoffpreisentwicklungen und Energiepreisentwicklungen internationale Bewegungen, und die Staatshandelsländer unterscheiden sich in solchen
Bereichen in ihrem Verhalten als Lieferanten in keiner Weise von dem Verhalten, das den Weltmarkt in der jeweiligen Phase charakterisiert.
Vizepräsident von Hassel: Ich rufe die Frage 62 des Herrn Abgeordneten Schinzel auf:
Welche ordnungspolitischen Maßnahmen sind nach Auffassung der Bundesregierung geeignet, um unerwünschten Einflüssen multinationaler Konzerne auf die Energieversorgung wirksam begegnen zu können?
Das Kartellgesetz bietet mit seiner neuen verschärften Mißbrauchsaufsicht Möglichkeiten, um unerwünschte Einflüsse der am deutschen Markt tätigen multinationalen Unternehmen zu verhindern. Wie ebenfalls bereits ausgeführt, enden seine Wirkungsmöglichkeiten an der Grenze des Bundesgebietes. Zudem sind, was die Mineralölversorgung anbelangt, die Abhängigkeit der Bundesrepublik von der Mengen- und Preispolitik der Rohölförderländer sowie die starke Stellung der internationalen Mineralölgesellschaften auf dem deutschen Markt Fakten, von denen die Wirtschaftspolitik zur Zeit ausgehen muß. Um die Marktstruktur sowie die Zusammenarbeit mit den Rohölförderländern zu verbessern, hat die Bundesregierung die im Energieprogramm angekündigte Neugruppierung der deutschen Mineralölinteressen durch den Erwerb der Gelsenberg-Beteiligung eingeleitet, wohlgemerkt in einem Energieprogramm, das vor der aktuellen Energiekrise konzipiert und durch das Bundeskabinett verabschiedet worden ist. Was den Bereich der EWG anbelangt, so kommt hier die Anwendung der EWG-Wettbewerbsregeln in Betracht.
Im übrigen ist das Problem der multinationalen Unternehmen Gegenstand von Untersuchungen der EWG, der OECD, der Welthandelskonferenz und des Wirtschafts- und Sozialausschusses der Vereinten Nationen. Auch auf der Energiekonferenz in Washington haben die beteiligten Regierungen zum Ausdruck gebracht, daß die Rolle der internationalen Ölgesellschaften im einzelnen überprüft werden soll.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Schinzel.
Herr Staatssekretär, wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit der Einführung von vorbeugenden Preiskontrollen, d. h. also, daß Mineralölkonzerne gezwungen werden, wenn sie Preiserhöhungen beabsichtigen, diese vorab mitzuteilen und überprüfen zu lassen, z. B. durch das Bundeskartellamt, und dann die Möglichkeit der Preiserhöhung von der Zustimmung dieses Amtes abhängig zu machen?
Die Bundesregierung beurteilt eine solche Möglichkeit außerordentlich skeptisch. Auch hier, ähnlich wie bei Preiskontrollen, ist die Gefahr außerordentlich groß, daß die Überprüfung zu dem Ergebnis führt, daß bestimmte Preissteigerungen auf Grund der Rohölpreisentwicklung als gerechtfertigt angesehen werden müssen, daß dann aber die Kräfte des Marktes, die unter Umständen völlig unabhängig von der Kostenentwicklung der Gesellschaften zu Preissenkungstendenzen neigen, durch ein solches vorbeugendes Kontrollverfahren nicht zur Geltung kommen, sondern daß mit Berufung auf solche vorbeugenden Kontrollen die Preise auf einem Niveau gehalten werden, das zwar der Kostenlage entspricht, aber möglicherweise nicht der Marktlage.
Vizepräsident von Hassel: Eine zweite Zusatzfrage des Abgeordneten Schinzel.
Herr Staatssekretär, darf ich fragen, ob die Bundesregierung die Auffassung teilt, daß es für die Bevölkerung in unserem Lande günstiger wäre, wenn wir in bilateralen Verträgen mit den Ölförderländern Ölmengen und Ölpreise festlegten?
Die Bundesregierung hat schon in ihrem Energieprogramm diese Möglichkeit in Erwägung gezogen. Auch ist die Bundesregierung der Meinung, daß überall dort, wo Rohölförderländer solche Möglichkeiten anbieten oder gar zur Grundlage der Lieferungsbereitschaft machen, solche Verhandlungen geführt werden müssen. Aber natürlich kann kein Irrtum darüber aufkommen, daß die Rohölförderländer ihre Politik, die sie eingeleitet haben, mit dem ausdrücklichen Ziel verbinden, ein sehr hohes Preisniveau für Rohöl zu erreichen. Das wird auch in bilateralen Verhandlungen nicht anders sein.
Vizepräsident von Hassel: Die Fragen 63 und 64 des Abgeordneten Seiters werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich komme zur Frage 65 des Abgeordneten Tillmann:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich bei der Zusammenlegung von Gemeinden für die Halter von Kraftfahrzeugen Änderungen ergeben, die zu einer Höhereinstufung im Haftpflichttarif führen, und sieht die Bundesregierung darin nicht eine ungerechtfertigte Benachteiligung der Autobesitzer angesichts der Tatsache, daß sich an den tatsächlichen Verkehrsverhältnissen in einer solchen neugebildeten Gemeinde nichts ändert?
Zur Beantwortung Herr Staatssekretär Grüner.
Die Zuordnung der Verträge der Kfz-Haftpflichtversicherung zu den Tarifgruppen der Unternehmenstarife erfolgt an Hand der „Liste der Orte über 5 000 Einwohner" nach der Einwohnerzahl des Ortes, in dem der Versicherungsnehmer seinen Wohnsitz hat.
Maßgebend für die Zuordnung der einzelnen Orte zu den Ortsgrößenklassen ist für Orte bis 100 000 Einwohner das sogenannte Wohnplatzprinzip. Nach dem Vorwort der Ortsliste sind unter „Wohnplätzen" Wohnsiedlungen zu verstehen, „die einen politisch unselbständigen Teil einer Gemeinde darstellen sowie am Rande des geschlossenen SiedlungsDeutscher Bundestag -- 7. Wahlperiode Parl. Staatssekretär Grüner
kerns dieser Gemeinde mindestens 1 000 Meter entfernt und zugleich durch unbesiedeltes Gebiet getrennt liegen".
Bei Orten über 100 000 Einwohner gilt dagegen das sogenannte Stadtprinzip, das alle Stadtteile des Ortes einbezieht. Nach dem Vorwort der Ortsliste sind aber Ausnahmen zulässig „bei Zusammenschluß oder Eingemeindung räumlich getrennt liegender Gemeinden, soweit diese selbst keinen städtischen Charakter besitzen und deren Erwerbstätige ihren Arbeitsplatz überwiegend in ihrer bisherigen Gemeinde finden".
Die Zusammenlegung von Gemeinden führt daher nur dann für die Einwohner zu einer Prämienerhöhung, wenn die Gemeinden auch bisher schon wirtschaftlich und verkehrsmäßig zu einer Einheit zusammengewachsen waren. In diesen Fällen trägt die Prämienerhöhung lediglich der bisher schon bestehenden Risikolage Rechnung.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Tillmann.
Herr Staatssekretär, sieht die Bundesregierung nicht die Gefahr, daß bei solchen Zusammenlegungen von Gemeinden die Versicherungsunternehmen, auch wenn die von Ihnen geschilderten Voraussetzungen nicht vorliegen, gleichwohl versuchen werden, eine Einstufung in eine höhere Ortsklasse vorzunehmen?
Diese Gefahr ist durchaus nicht von der Hand zu weisen. Aber damit komme ich eigentlich zur Beantwortung Ihrer zweiten Frage.
Herr Präsident, wenn ich das an dieser Stelle ausführen darf
Vizepräsident von Hassel: Der Fragesteller ist einverstanden, daß seine zweite Frage in diesem Zusammenhang beantwortet wird. Damit rufe ich auch die Frage 66 des Abgeordneten Tillmann auf:
Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit oder hat sie bereits geeignete Maßnahmen ergriffen, eine Benachteiligung des Kraftfahrers in diesen Fällen zu verhindern?
Zur Prüfung der Ortsliste ist eine besondere Kommission gebildet worden, die paritätisch mit Vertretern der Versicherungsunternehmen und Vertretern der kommunalen Spitzenverbände Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutscher Landkreistag - besetzt ist und von einem neutralen Vorsitzenden geleitet wird.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Tillmann.
Herr Staatssekretär, wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, daß diese Kommission verhindert, daß sich die von mir befürchtete Gefahr auswirkt?
Wir haben bisher keinerlei Anhaltspunkte dafür, daß diese Gefahr durch diese Kommission nicht ausgeräumt werden kann. Selbstverständlich gibt es immer wieder Zweifelsfragen und Meinungsverschiedenheiten, auch bei der Beurteilung dieses Risikos. Unsere Anhaltspunkte sind jedenfalls derart, daß wir meinen, daß die Kommission die ihr übertragene Aufgabe auch im Sinne der Versicherungsnehmer erfüllen kann.
Vizepräsident von Hassel: Eine dritte Zusatzfrage des Abgeordneten Tillmann.
Sie teilen also die von mir geäußerten Befürchtungen nicht, Herr Staatssekretär?
Nein, ich teile diese Befürchtungen nicht. Sollte Ihre Frage allerdings mit Informationen im Zusammenhang stehen, die meiner Annahme entgegenstehen, so wäre ich sehr dankbar für jeden Hinweis, den Sie mir geben könnten.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Erhard.
Herr Staatssekretär, in welcher Weise ist sichergestellt, daß die Betroffenen, also die Versicherten, in der von Ihnen genannten Kommission hinreichend vertreten sind?
Insbesondere durch den neutralen Vorsitzenden und selbstverständlich auch durch die Gemeindeverbände selbst, die ja ein Interesse daran haben, daß die Bewohner der Städte und
Gemeinden, die Betroffenen insgesamt, nicht durch Gemeindezusammenschlüsse - das war ja die Frage - zusätzliche Belastungen erfahren, die nicht gerechtfertigt sind.
Vizepräsident von Hassel: Eine zweite Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, aus welchem Grunde schließen Sie bei solchen Einrichtungen die Vertretung der wirklich Betroffenen, nämlich der Versicherten, in dieser Weise aus? Denn die Gemeinden sind ja nicht die Vertreter der Burger, die hier betroffen sind.
Diese Frage stellt sich bei allen Regelungen, die im Bereich der Staatsaufsicht zur Diskussion stehen. Es handelt sich um ein außerordentlich komplexes Problem. Es geht insbesondere um die Frage, wer als legitimiert anzusehen ist, in solchen Gremien mitzuwirken. Ich bin nicht in der Lage, Ihnen hier zu diesem Bereich Vorschläge zu machen.
Vizepräsident von Hassel: Ich rufe die Frage 67 des Abgeordneten Dr. Müller ({0}) auf:
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um sicherzustellen, daß zukünftig keine Genehmigungen für Kreditgewährungen an Ostblockstaaten erteilt werden, wenn sich aus dem Ziel der Kreditgewährung die Gefährdung von Arbeitsplätzen in der Bundesrepublik Deutschland ergibt?
Kredite deutscher Banken an Staatshandelsländer sind nicht genehmigungspflichtig, können also frei gewährt werden. Zum Aufbau bestimmter Produktionen dienende Kredite deutscher Banken sind bisher nur bekanntgeworden, wenn sie zur Finanzierung deutscher Exporte dienen. Auf Antrag werden sie vom Bund durch Gewährung einer Ausfuhrbürgschaft abgesichert, sofern die im internationalen Wettbewerb üblichen Konditionen eingehalten werden und das Rückzahlungsrisiko tragbar erscheint.
Derartige Ausfuhrkredite dienen demnach - wie bei der in allen Exportländern üblichen Exportfinanzierung - auch der Beschäftigungssicherung in den exportierenden Industriezweigen oder - wie z. B. bei den bekannten Erdgas-Röhrengeschäften mit der Sowjetunion - der Sicherung unserer Versorgung mit Energie oder Rohstoffen.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Müller.
Über welches Instrumentarium verfügt die Bundesregierung, um die Auswirkung von Kreditgewährungen speziell an Ostblockstaaten auf strukturschwache Gebiete zu überprüfen?
Es gibt keine Möglichkeit, Exportkredite unter solchen Gesichtspunkten etwa abzulehnen, da die Bundesregierung keine Kredite gewährt. Allerdings gibt es auch keine Anhaltspunkte dafür, daß die Garantien, die die Bundesregierung für solche Exportkredite gibt - nicht etwa nur den Staatshandelsländern gegenüber -, negative Auswirkungen auf strukturschwache Gebiete hätten. Im Gegenteil, diese Exportkredite dienen insgesamt der Sicherung unserer Arbeitsplätze und der Leistungsfähigkeit unserer Wirtschaft.
Vizepräsident von Hassel: Zweite Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Müller.
Wäre es nicht für die Strukturpolitik in diesem Lande notwendig, Auswirkungen solcher Kredite zu überprüfen und dadurch zu verhindern, daß gerade in den strukturschwachen Gebieten Arbeitsplätze gefährdet werden, während in anderen Gebieten vielleicht Arbeitsplätze gesichert werden und dadurch das Ungleichgewicht in unserem Lande verstärkt wird?
Wenn Sie eine solche Politik betreiben wollten, Herr Kollege, müßten Sie das Prinzip der Marktwirtschaft aufgeben und zur Investitionslenkung übergehen. Die wirksame Strukturpolitik, die die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern betreibt, basiert auf der Gemeinschaftsaufgabe regionale Strukturpolitik und wird außerdem durch das jetzt aufgelegte Einmalige Sonderprogramm der Bundesregierung zur Unterstützung der von Wirtschaftsabschwächung besonders betroffenen Orte und Gebiet neu belegt, das Ihnen bekanntgegeben worden ist.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Warnke.
Ist die Bundesregierung bereit, Weisung zu geben, bei der Gewährung solcher Garantien bzw. Bürgschaften für Exportkredite die Grundsätze der Strukturpolitik, wie sie im Innern des Landes angewandt werden, zu beachten? Das heißt im konkreten Fall, daß eine Industrie, die wegen ihrer Strukturschwäche als Ausnahme den Einfuhrschutz in der Bundesrepublik genießt, nicht durch Ausfuhrgarantien geschädigt wird, durch die man die Konkurrenz, von der man diese Industrie hier im Ausnahmefall schützt, auf dem Weltmarkt mit Hilfe des Bundes zusätzlich züchtet.
Herr Kollege, eine solche Frage läßt sich, glaube ich, nur an Hand eines Einzelfalles wirklich zutreffend beurteilen und auch beantworten. Wir haben ja bezüglich der Tätigkeit etwa von ausländischen Baugesellschaften insbesondere aus Staatshandelsländern - im Bereich der Bauindustrie sehr klar gemacht, daß wir in einer solchen Lage keine neuen Genehmigungen erteilen, wenn diese Tätigkeit für den deutschen Arbeitsmarkt negative Auswirkungen hat.
Vizepräsident von Hassel: Ich rufe die Frage 68 des Abgeordneten Dr. Warnke auf:
Welche Bundesbehörde war verantwortlich für die Genehmigung der Bereitstellung von Krediten in Höhe von 20 Millionen DM durch die Bank für Gemeinwirtschaft zur Finanzierung der Errichtung eines Porzellanwerkes in Ilmenau ({0}) ?
Herr Kollege, Sie greifen mit Ihrer Frage einen Komplex auf, zu dem den Kollegen Dr. Kunz und Hofmann bereits früher schriftliche Fragen beantwortet wurden. Alle diese Fragen beruhen letztlich auf einer Falschmeldung, die nach einer Pressekonferenz der Bank für Gemeinwirtschaft bei der Leipziger Frühjahrsmesse 1973 publiziert wurde. In dieser Meldung hatte es geheißen, die BfG habe u. a. 20 Millionen DM in ein Porzellanwerk in Ilmenau investiert. Diese Meldung wurde von der Zentrale der Bank für Gemeinwirtschaft korrigiert.
Richtig stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar. Eine West-Berliner Firma hat der DDR Maschinen und Ausrüstungen im Werte von 20 Millionen Verrechnungseinheiten für ein Porzellanwerk in Ilmenau verkauft. Dieser Liefervertrag wurde von dem
Senator für Wirtschaft in Berlin als der in diesem Fall zuständigen Landeswirtschaftsbehörde in Übereinstimmung mit dem Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft als ein im innerdeutschen Handel zulässiges Geschäft genehmigt.
Darüber hinaus wurde vom Lieferanten für den Liefervertrag eine im innerdeutschen Handel zur Absicherung politischer Risiken übliche Bundesgarantie beantragt. Da der Liefervertrag den Garantiebedingungen entsprach, wurde dem Antrag entsprochen. Zur eigenen Finanzierung schloß der Lieferant einen Kreditvertrag mit der Bank für Gemeinwirtschaft ab, in dem diese dem Lieferanten einen Kredit in Höhe von 20 Millionen DM zusagte, der durch die Forderungen aus dem Liefergeschäft abgesichert wurde. Derartige Verträge gehören zur allgemein üblichen Finanzierungspraxis bei Anlagegeschäften mit Firmen in allen Ländern. Für sie ist eine Genehmigung irgendeiner Bundesbehörde nicht erforderlich.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Warnke.
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, den gewerkschaftlichen Protesten gegen die von Ihnen soeben bestätigte Förderung der Finanzierung von Anlagen der Porzellanindustrie in der DDR durch Gewährung von Bundesgarantien Rechnung zu tragen und Weisung zu geben, daß in künftigen Fällen die Förderung von Anlageinvestitionen in Ostblockstaaten im Bereich der in der Bundesrepublik durch Ihr Haus einfuhrgeschützten Porzellanindustrie nicht mehr genehmigt wird?
Herr Kollege, ich bin dazu nicht bereit. Ich kenne Proteste der Gewerkschaften insgesamt nicht. Ich halte es auch für falsch, hier im Blick auf das Ostgeschäft eine Schlagseite in die Debatte einzuführen, denn diese Problematik stellt sich ja in jedem einzelnen Fall von Ausfuhrgeschäften und auch bei jeder Belieferung einer Konkurrenzindustrie.
Zu den gewerkschaftlichen Protesten ist folgendes zu sagen: Eine Praxis, wie Sie sie hier fordern, würde sicher auch die Arbeitnehmer in West-Berlin und die dortigen Gewerkschaften auf den Plan rufen; sie würden mit gegenteiligen Protesten aufwarten.
({0})
Vizepräsident von Hassel: Eine zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Warnke.
Herr Staatssekretär, die besondere strukturbestimmende Bedeutung der hier in Rede stehenden Industrie für einen speziellen Bereich des nordostbayerischen Grenzlandes ist von Ihnen immer anerkannt worden. Sind Sie bereit, durch eine entsprechende Weisung dafür zu sorgen,
daß hier nicht West-Berlin gegen dieses Grenzland ausgespielt wird, sondern daß beide wie bisher an einem Strang ziehen?
Herr Kollege, ich halte diese Fragestellung der Problematik der Sache nicht für angemessen. Ich bin deshalb auch nicht bereit, auf diese Frage zu antworten.
({0})
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Müller ({1}).
Herr Staatssekretär, sehen Sie nicht den Unterschied, der darin besteht, daß vielleicht für kurze Zeit Arbeitsplätze in Berlin gesichert werden, daß aber durch die Errichtung eines solchen Werkes in unmittelbarer Nähe des oberfränkischen Zonenrandgebietes Arbeitsplätze auf die Dauer gefährdet werden, also dort. für lange Zeit Arbeitslosigkeit geschaffen wird?
({0})
Herr Kollege, eine solche Voraussage ist nicht möglich. Ein Verbot derartiger Lieferungsgeschäfte, das im Gegensatz zu unserer bisherigen Praxis stünde, würde für die von einem solchen Verbot betroffene Firma gleichzeitig einen enteignungsgleichen Eingriff darstellen, der mit entsprechenden Rechtsmitteln gegen die Bundesregierung verfolgt werden könnte.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Schneider ({0}).
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß im Bereich der Porzellanindustrie in dem umschriebenen Raum im Januar für 25 °/o der Beschäftigten Kurzarbeit angemeldet wurde?
Das ist mir bekannt.
({0})
Vizepräsident von Hassel: Wir sind am Ende Ihres Geschäftsbereichs angelangt. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung. Ich rufe die Frage 69 des Herrn Abgeordneten Freiherr von Fircks auf:
Wird die Bundesregierung entsprechend ihrer auf meine Frage vom 16. Januar 1974 dargelegten Grundhaltung darauf hinwirken, daß Schwerbehindertenausweise der „DDR"-Bewohner in den öffentlichen Verkehrsmitteln des Bundes anerkannt werden, um auf diese Weise den Ländern ein Beispiel zu geben mit dem Ziel, daß auch auf den Nahverkehrsmitteln in den Gemeinden
Vizepräsident von Hassel
die Schwerbeschädigtenausweise von ''DDR"-Bewohnern ohne aufwendige Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen die Vergünstigungsvoraussetzung erfüllen?
Herr Abgeordneter, Besucher aus der DDR sind nach der bundesgesetzlichen Regelung von der Freifahrtvergünstigung im Nahverkehr grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Sie müssen allerdings die gleichen gesetzlichen Voraussetzungen wie die Bürger der Bundesrepublik erfüllen. Schwierigkeiten für die Besucher aus der DDR können im Nachweis dieser Voraussetzungen liegen. So berechtigen auf Grund einer Vereinbarung zwischen der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Reichsbahn die in der DDR ausgegebenen Schwerbeschädigtenausweise im Bereich der Deutschen Bundesbahn zur unentgeltlichen Beförderung eines Begleiters oder eines Blindenführhundes, wenn die Ausweise bestimmte Merkmale aufweisen, z. B. wenn auf der Rückseite der Vermerk über die Notwendigkeit einer Begleitung nicht gestrichen worden ist. Eine generelle Anerkennung der in der DDR ausgestellten Schwerbeschädigtenausweise für die Freifahrtvergünstigung im Nahverkehr ist nicht möglich, weil dies zu einer Besserstellung der Besucher aus der DDR gegenüber den Bürgern der Bundesrepublik führen würde.
In gewissen Fällen bestünde jedoch die Möglichkeit, den Nachweis zu erleichtern. So könnte bei Besuchern aus der DDR grundsätzlich auf die Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen verzichtet werden, weil die Besucher während ihres Aufenthalts in der Bundesrepublik im allgemeinen mittellos sind. Hinsichtlich der Prüfung der medizinischen Voraussetzungen könnte eine amtsärztliche Untersuchung unterbleiben, wenn die Körperbehinderung und die erhebliche Gehbehinderung offensichtlich sind, was z. B. für Beinamputierte gelten könnte. In anderen Fällen ist indessen eine amtsärztliche Untersuchung unerläßlich, auch um eine Gleichstellung mit den Bürgern der Bundesrepublik zu gewährleisten. Die Bundesregierung wird bei ihren Verhandlungen mit den Ländern insbesondere auch auf die Möglichkeit der Nachweiserleichterung für schwerbehinderte Besucher aus der DDR hinwirken.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter von Fircks.
Herr Staatssekretär, darf ich Ihrer Antwort entnehmen, daß Sie die von Ihnen angedeuteten Erleichterungsmöglichkeiten jetzt mit den Ländern gemeinsam prüfen werden, und darf ich Sie fragen, ob Sie mir das Ergebnis dieser gemeinsamen Bemühungen von Bund und Ländern mitteilen könnten?
Ja, davon können Sie ausgehen.
Vizepräsident von Hassel: Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter von Fircks.
Herr Staatssekretär, Sie haben in einem Fall eine Einschränkung gemacht mit der Begründung, es würde eine Besserstellung der Besucher aus der DDR gegenüber den Bürgern der Bundesrepublik bedeuten. Sind Sie nicht der Auffassung, daß die Bürger der Bundesrepublik gern bereit wären, in diesen Fällen die Besserstellung der Deutschen aus der DDR hinzunehmen, wissend, daß sie selbst sich in vielen anderen Bereichen in einer besseren Situation befinden und daß die Menschen, die zu kurzen Besuchen hierher kommen, keine Zeit haben, die Vorschriften zu erfüllen?
Herr Abgeordneter, ich habe vorhin erklärt, wir sind zu Gesprächen mit den Ländern bereit, um die Nachweisschwierigkeiten - und nur daran liegt es ja - soweit wie möglich zu beheben. Zu weiteren Fragen kann ich mich im Augenblick nicht äußern. Im übrigen beruhen diese Dinge zum Teil auf Gegenseitigkeitsvereinbarungen, und ich bin der Meinung, daß diese Vereinbarungen eingehalten werden sollten.
Vizepräsident von Hassel: Ich rufe die Frage 70 des Abgeordneten Schmidt ({0}) auf. - Der Fragesteller ist nicht anwesend, die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 71 des Abgeordneten Lenders auf:
Trifft es zu, daß von den Unternehmen der Wirtschaft ein Zeugniscode zur Ver- und Entschlüsselung von Leistungsbeurteilungen in Arbeitszeugnissen angewendet wird, obwohl dieser den Arbeitnehmer durch Merkmale beurteilt, die aus dem Wortlaut für ihn selbst nicht ersichtlich sind, und welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu ergreifen, um diese die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer nachteilig berührende Praxis zu unterbinden?
Bitte, zur Beantwortung, Herr Staatssekretär Eicher!
Der Bundesregierung ist der von Ihnen beschriebene Sachverhalt auch durch Veröffentlichungen in der Presse und im Fernsehen bekanntgeworden. Zur rechtlichen Beurteilung dieses Vorgangs ist zunächst auf die Vorschriften der Gewerbeordnung - § 113 Abs. 3 hinzuweisen. Danach ist es den Arbeitgebern untersagt, die Zeugnisse mit Merkmalen zu versehen, welche den Zweck haben, den Arbeitnehmer in einer aus dem Wortlaut des Zeugnisses nicht ersichtlichen Weise zu kennzeichnen. Ich möchte bezweifeln ob die in den genannten Veröffentlichungen mitgeteilten Beurteilungstexte diesen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß das von Ihnen aufgezeigte Problem zunächst zwischen den Sozialpartnern erörtert werden sollte, denen ich deshalb Ihre Frage und die von mir heute gegebene Antwort mitteilen werde.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Lenders.
Herr Staatssekretär, Ihre Antwort ist eindeutig. Darf ich dann aber die Frage an Sie stellen: Wäre es nicht angebracht, auch im gegenwärtigen Stadium, noch bevor die Sozialpartner diese Frage erörtert haben, daß die Bundesregierung einmal das Rationalisierungskuratorium der Deutschen Wirtschaft daraufhin anspricht, daß dieses derzeit damit beschäftigt ist, solche Zeugnisschlüssel zu entwerfen und den Unternehmen zur Verfügung zu stellen? Ich stelle die Frage auch deshalb, weil die Bundesregierung am Rationalisierungskuratorium beteiligt ist.
Herr Abgeordneter, mir ist nicht bekannt, daß das Rationalisierungskuratorium sich zur Zeit damit befaßt. Ich werde Ihre Anregung aufgreifen, und wir werden auch das Rationalisierungskuratorium dazu fragen.
Vizepräsident von Hassel: Keine Zusatzfrage.
Die Fragen 72 und 73 der Abgeordneten Dr. Slotta und Ziegler werden auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 74 des Abgeordneten Dr. Sperling auf. - Der Fragesteller ist nicht anwesend, die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 75 des Abgeordneten Niegel auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch die durchschnittlichen Zuschüsse des Bundes für die Krankenversicherung eines landwirtschaftlichen Altenteilers sind, und beabsichtigt die Bundesregierung für den Fall, daß diese Zuschüsse wesentlich höher sind als die durchschnittlichen Beiträge der Rentenversicherungsträger für die pllichtkrankenversicherten Rentner, die Beitragszuschüsse für privatkrankenversicherte Altenteiler entsprechend nach oben anzupassen?
Bitte, zur Beantwortung, Herr Staatssekretär Eicher!
Herr Abgeordneter, ein Vergleich zwischen dem Beitrag der Rentenversicherungsträger für privat versicherte Rentner und dem Zuschuß des Bundes für die Krankenversicherung der Altenteiler läßt sich zur Zeit nicht anstellen, da entsprechendes aussagefähiges Zahlenmaterial der Bundesregierung nicht vorliegt. Die Angaben für das Jahr 1972 sind nicht repräsentativ, weil das Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte erst am 1. Oktober 1972 in Kraft getreten ist. Die Rechnungsergebnisse für das Jahr 1973 werden erst gegen Mitte dieses Jahres bekannt sein.
Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, daß das geltende Recht den privat versicherten Altenteilern den gleichen Beitragszuschuß einräumt wie den privat versicherten Rentnern der Arbeiter- und Angestelltenversicherung. Bei der Beratung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte wurden für diese Gleichbehandlung nicht nur sozialpolitische, sondern auch Gründe der Praktikabilität zugrunde gelegt.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Niegel.
Können Sie konkret sagen, Herr Staatssekretär, wie hoch der Zuschuß der Rentenversicherungsträger für die Krankenversicherung der Rentner, der Altenteiler nunmehr ist?
Der Zuschuß der Rentenversicherugsträger für die privat versicherten Rentner beträgt derzeit 92 DM im Monat und wird voraussichtlich zum 1. Juli dieses Jahres wieder erhöht werden.
Vizepräsident von Hassel: Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Niegel.
Und wie hoch ist der Zuschuß für den privat Versicherten?
Das ist der vor mir genannte Betrag.
Vizepräsident von Hassel: Die Fragen 76 und 77 des Abgeordneten Gerster ({0}) werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Wir sind am Ende Ihres Geschäftsbereichs angelangt, Herr Staatssekretär. Ich danke Ihnen für die Beantwortung.
Wir haben noch 30 Sekunden Zeit; ich könnte noch einen Geschäftsbereich aufrufen.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung. Ich rufe die Frage 78 des Abgeordneten Reiser auf:
Welchen Sinn sieht die Bundesregierung in der Teilnahme von Bundeswehrangehörigen an Experimenten der Hamburger Universität, bei denen das Verhalten von Menschen in Paniksituationen getestet werden soll?
Zur Beantwortung Herr Parlamentarischer Staatssekretär Berkhan.
Herr Präsident! Herr Kollege! Zivile Krankenanstalten und Institute treten vielfach an die Bundeswehr mit dem Ersuchen heran, ihre Forschungsvorhaben zu unterstützen. Im allgemeinen wird diese Unterstützung unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. Diese sind u. a.: Die Untersuchungen sollen auch eine wehrmedizinische Bedeutung erkennen lassen, sie dürfen die Gesundheit der Soldaten nicht schädigen, die Teilnahme von Soldaten muß freiwillig sein, und es soll möglichst nur außerhalb der Dienstzeit untersucht werden. Diese Voraussetzungen sind in einer Fachdienstlichen Anweisung des Inspekteurs des Sanitäts- und Gesundheitswesens grundsätzlich festgelegt.
Das Ersuchen der Psychiatrischen und Nervenklinik der Hamburger Universität ist eingehend fach5392
lieh geprüft und mit der Truppe besprochen worden. Die Sanitätsinspektion hat sich davon überzeugt, daß es sich um wissenschaftlich einwandfreie Untersuchungen handelt. Daher wurde, wie in anderen Fällen auch, dem Antrag zugestimmt. Aus diesem Vorhaben können Erkenntnisse erwartet werden, die neben der Verfolgung der Allgemeinheit dienender Ziele auch hinsichtlich der Menschenführung, Fürsorge und psychohygienischen Betreuung von Soldaten von Bedeutung sind. Für die Verweigerung einer Zusammenarbeit hatte die Bundeswehr keine Veranlassung.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Reiser.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß im Gegensatz zu Ihrer jetzigen Antwort einige anerkannte Fachwissenschaftler die Meinung vertreten, daß ein Mißbrauch bei diesen Versuchen nicht ausgeschlossen werden kann?
Her Kollege, bei allen Versuchen, in die Menschen einbezogen sind, ist nicht auszuschließen, daß Mißbrauch getrieben wird. Aber die für dieses Forschungsvorhaben geradestehenden Wissenschaftler haben die Zustimmung der Deutschen Forschungsgemeinschaft, die dieses Vorhaben finanziert. Ich gehe davon aus, daß die Deutsche Forschungsgemeinschaft nur Vorhaben finanziert, von denen sie sicher sein kann, daß dieser Mißbrauch nach menschlichen Ermessen ausgeschlossen ist.
Vizepräsident von Hassel: Zweite und letzte Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Reiser.
Ist diese Versuchskaninchenrolle von Soldaten denn mit dem Dienstbetrieb der Bundeswehr vereinbar?
Herr Kollege Reiser, ich habe gesagt, das Forschungsvorhaben sei fachdienstlich geprüft. Diese fachdienstliche Prüfung schließt eine truppendienstliche Prüfung ein. In der Vorauswahl ist in einer Fragebogenaktion eine Zahl von etwa 500 Soldaten befragt worden; ausgewählt für die eigentliche Belastung werden 80. Ich glaube, das allgemeine medizinische Interesse und das wissenschaftliche Interesse, welches weit über den Rahmen der Bundeswehr hinausgeht, erlaubt es uns, dienstliche Begrenzungen in Kauf zu nehmen.
Vizepräsident von Hassel: Die Fragen 80 und 81 sind vom Fragesteller zurückgezogen.
Damit sind wir am Ende der Fragestunde angelangt. Ich darf Ihnen, Herr Staatssekretär, für die Beantwortung danken.
Die nicht aufgerufenen Fragen dieser Woche werden schriftlich beantwortet.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Mittwoch, den 13. März 1974, 13 Uhr, ein. Ich mache jedoch vorsorglich darauf aufmerksam, daß ich den Bundestag möglicherweise schon für morgen, 9 Uhr, zur nächsten Sitzung einberufen muß, wenn dies auf Grund der Beratung des Vermittlungsausschusses erforderlich ist.
Ich schließe die Sitzung.