Plenarsitzung im Deutschen Bundestag am 1/16/1974

Zum Plenarprotokoll

Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Die Sitzung ist ereröffnet. Meine Damen und Herren, es liegt Ihnen eine Liste von Vorlagen vor, die keiner Beschlußfassung bedürfen und die nach § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen werden sollen: Bericht der Wahlkreiskommission für die 7. Wahlperiode des Deutschen Bundestages gemäß § 3 Bundeswahlgesetz Drucksache 7 1379 -zuständig: Innenausschuß Empfehlungen und Entschließungen der Nordatlantischen Versammlung auf ihrer 19. Jahrestagung vom 21. bis 30. Oktober 1973 - Drucksache 7/1396 -zuständig: Auswärtiger Ausschuß ({0}) Verteidigungsausschuß Zweiter Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen im Zusammenhang mit der Neuregelung des § 8 des Personenbeförderungsgesetzes - Drucksache 7/1460 - zuständig: Ausschuß für Verkehr Bericht über den Ausbau der Saar und zusätzliche Maßnahmen zur Strukturverbesserung im Saarland und in Rheinland-Pfalz - Drucksache 7/1468 zuständig: Ausschuß für Verkehr ({1}) Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Haushaltsausschuß Dagegen erhebt sich kein Widerspruch; es ist so beschlossen. Der Bundesminster der Finanzen hat unter Bezugnahme auf § 37 Abs. 4 der Bundeshaushaltsordnung dem Bundestag Vorlagen zugeleitet, die in der Ihnen vorliegenden Liste bezeichnet sind und die dem Haushaltsausschuß überwiesen werden sollen: Vorlage des Bundesministers der Finanzen Betr.: Beitrag an die Vereinten Nationen; hier: grundsätzliche Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 1973 Kap. 0502 Tit. 686 30 - Drucksache 7,1415 -Vorlage des Bundesministers der Finanzen Betr.: Bundeshaushalt 1973: überplanmäßige Investitionsdarlehen an die Deutsche Lufthansa AG bei Kap. 1217 Tit. 831 01 - Drucksache 7/1454 Auch dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Es ist so beschlossen. Folgende amtliche Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen: Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 20. Dezember 1973 den nachfolgenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt: Siebenundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes ({2}) Gesetz über die Gewährung eines einmaligen Heizölkostenzuschusses Gesetz zum Schutze in Ausbildung befindlicher Mitglieder von Betriebsverfassungsorganen Gesetz zur Änderung beamten- und richterrechtlicher Vorschriften Gesetz über die Erhöhung der jährlichen Sonderzuwendung Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung Gesetz zu dem Beschluß vom 28. Februar 1972 der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft fur Kohle und Stahl zur Aufhebung der gemäß Artikel 69 des Vertrags über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl erlassenen Rechtsakte Gesetz zum Protokoll vom 30. November 1972 zur Änderung des in Paris am 22. November 1928 unterzeichneten Abkommens Tiber Internationale Ausstellungen Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Abwicklung der unter Sonderverwaltung stehenden Vermögen von Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen Gesetz zu dem Übereinkommen vom 29. November 1972 über die Errichtung des Afrikanischen Entwicklungsfonds Gesetz zur Änderung der Verordnung über das Erbbaurecht Fünftes Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes Gesetz zur Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes 1965 und des Zweiten Wohnungsbaugesetzes ({3}) Der Bundesrat hat in der gleichen Sitzung beschlossen, hinsichtlich der folgenden Gesetze zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß einberufen wird: Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechts Gesetz zur Reform des Vermögensteuerrechts und zur Änderung anderer Steuergesetze ({4}) Seine Schreiben sind als Drucksachen 7/1475 und 7/1482 verteilt. Der Bundeskanzler hat im Nachgang zu seinem Schreiben vom 19. Oktober 1973 die Stellungnahme des Bundesrates vom 30. November 1973 und die Gegenäußerung der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1974 ({5}) übersandt, die als Drucksache 7/1504 verteilt ist. Der Bundeskanzler hat im Nachgang zu seinem Schreiben vom 19. Oktober 1973 die Stellungnahme des Bundesrates vorn 30. November 1973 und die Gegenäußerung der Bundesregierung zum Finanzplan des Bundes 1973-1977 übersandt, die als Drucksache 7/1506 verteilt ist. Der Bundesminister des Innern hat mit Schreiben vom 10. Dezember 1973 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Schneider, Strauß, Stücklen, Kiechle, Vogel ({6}), Dr. Miltner, Dr. Wörner, Dr. Kunz ({7}) und Genossen betr. Vollzug des Bundeswaffengesetzes - Drucksache 7/930 - eine ergänzende Antwort zu seinem Schreiben vom 28. August 1973 - Drucksache 7/970 - gesandt. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/1441 verteilt. Präsident Frau Renger Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen hat mit Schreiben vom 17. Dezember 1973 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Freiherr von Fircks, Dr. Czaja, I):. Hupka, 1)r. Becher ({8}), Dr. Wittmann ({9}), Dr. Jahn ({10}), Dr. Köhler ({11}), Dr. Riedl ({12}), Frau Pieser und der Fraktion der CDU/CSU betr. Dokumentation der deutschen Vermögenswerte in den Vertreibungsgebieten --Drucksache 7/1314 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/1455 verteilt. Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau hat mit Schreiben vorn 20. Dezember 1973 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Schneider, Mick, Orgaß und der Fraktion der CDU/CSU betr. Fehlsubventionierung von Sozialwohnungen Drucksache 7/1376 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/1476 verteilt, Der Bundesminister der Justiz hat mit Schreiben vom 20. Dezember 1973 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dürr, Dr. Emmerlich, Gnädinger, Dr. Penner, Dr. de With, Kleinert, von Schoeler und der Fraktionen der SPD, FDP betr. Stand der Reform der Rechtsmittel in Strafsachen - Drucksache 7/1404 beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/1487 verteilt. Der Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr hat mit Schreiben vom 29. Dezember 1973 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Schulte ({13}), Dr. Müller-Hermann, Dr. Jobst, Vehar und der Fraktion der CDU/CSU betr. Auswirkungen des Fluglotsenkonflikts Drucksache 7/1357 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/1488 verteilt. Der Bundesminister für Verkehr hat mit Schreiben vom 21. Dezember 1973 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sick, Schulte ({14}), Vehar, Dreyer, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Jobst, Engelsberger, Kiechle, Straßmeir und Genossen betr. Wettbewerbsverzerrungen im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr zu Lasten deutscher Transportunternehmer im Raum der EG - Drucksache 7/1344 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/1493 verteilt. Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen hat mit Schreiben vorn 21. Dezember 1973 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Marx, Leicht, Dr. Gölter und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. endgültige Regelung deutsch-französischer Grenzfragen - Drucksache 7/1406 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/1494 verteilt. Der Bundesminister für Verkehr hat mit Schreiben vom 21. Dezember 1973 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rollmann, Wohlrabe, Filers ({15}), Dr. Zeitel, Kroll-Schlüter, Frau Stommel, Braun, Orgaß und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Verkehrserziehung im vorschulischen und schulischen Bereich - Drucksache 7/1405 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/1495 verteilt. Der Staatssekretär im Bundesministerium der Verteidigung hat mit Schreiben vom 3. Januar 1974 die Kleine Anfrage der Abgegeordneten Frau Tübler, Dr. Wörner, Ernesti, Dr. Kraske, de Terra, Bandlos, Josten, Werner, Haase ({16}) und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Auswirkungen des Sonntagsfahrverbots für Wehrpflichtige in heimatfernen Standorten - Drucksache 7/1407 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/1502 verteilt. Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau hat mit Schreiben vom 4. Januar 1974 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mick, Dr. Schneider, Orgaß, Dr. Müller-Hermann und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Krise im Wohnungsbau - Drucksache 7/1290 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/1503 verteilt. Der Bundesminister der Finanzen hat mit Schreiben vorn 20. Dezember 1973 gemäß § 46 Absatz 1 des Deutschen Auslieferungsgesetzes die Bekanntmachung zur Empfehlung des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens über gegenseitige Verwaltungshilfe; hier: Antworten der Mitgliedstaaten Nigeria, Island, Neuseeland und Malta, übermittelt. Sie liegt im Archiv zur Einsichtnahme aus. Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mit Schreiben vorn 17. Dezember 1973 mitgeteilt, daß der Ausschuß gegen die nachfolgenden, bereits verkündeten Vorlagen keine Bedenken erhoben hat: Verordnung ({17}) des Rates zur Ergänzung der Verordnung Nr. 367/67/EWG des Rates vom 25. Juli 1967 Ober die Festsetzung der Erstattungen bei der Erzeugung für Grob-und Feingrieß von Mais und für Bruchreis, die in der Brauereiindustrie Verwendung finden. - Drucksache 7/858 -Verordnung ({18}) des Rates zur Anderung der Verordnung ({19}) Nr. 1968/73 zur Festlegung der im Falle von Störungen auf dem Getreidesektor anzuwendenden Grundregeln - Drucksache 7/1074 Verordnung ({20}) des Rates Tiber die in der Landwirtschaft im Anschluß an die Heraufsetzung des Leitkurses des niederländischen Gulden zu treffenden Maßnahmen - Drucksache 7/1075 Verordnung ({21}) des Rates zur Festlegung der im Falle von Störungen auf dem Reissektor anzuwendenden Grundregeln. - Drucksache 7/1111 Verordnung ({22}) des Rates zur Festsetzung des Marktrichtpreises und des Interventionspreises für Olivenöl für das Wirtschaftsjahr 1973/74 - Drucksache 7/1112 Verordnung ({23}) des Rates zur Änderung der Verordnung ({24}) Nr. 234/73 hinsichtlich der Festsetzung der als Ausgleichsbeträge auf dem Schweinefleischsektor anwendbaren Beträge - Drucksache 7/1113 Verordnung ({25}) des Rates zur Festsetzung der monatlichen Zuschläge zum Marktrichtpreis, zum Interventionspreis und zum Schwellenpreis für Olivenöl für das Wirtschaftsjahr 1973/1974 - Drucksache 7/1179 Verordnung ({26}) des Rates über Beihilfen für Olivenöl. - Drucksache 7/1191 Verordnung ({27}) des Rates über den Pauschbetrag für nicht raffiniertes Olivenöl, das vollständig in Griechenland erzeugt wurde und aus diesem Land unmittelbar in die Gemeinschaft befördert wird. - Drucksache 7/1192 -Richtlinie des Rates betreffend die Verlängerung der Frist für die Durchführung der Richtlinien des Rates vom 17. April 1972 zur Reform der Agrarstruktur. Drucksache 7/544 -Verordnung ({28}) des Rates zur Änderung der Regelung betreffend die Aussetzung der Abgaben bei der Einfuhr und der Ausgleichsbeträge für Rindfleisch. - Drucksache 7/570 Überweisung von EG-Vorlagen Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dein Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Verordnung ({29}) des Rates zur Festsetzung der Orientierungspreise für die in Anhang I Abschnitte A und C der Verordnung ({30}) Nr. 2142/70 aufgeführten Fischereierzeugnisse für das Wirtschaftsjahr 1974 Drucksache 7/1367 -überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Mitteilung der Kommission an den Rat Tiber die multinationalen Unternehmen und die Gemeinschaftsvorschriften - Drucksache 7/1368 -überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft ({31}), Finanzausschuß, Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung, Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung ({32}) des Rates über die zeitweilige und teilweise Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für Bitterorangen der Tarifstelle ex 08.02 A II a) und b) sowie für Safran, weder gemahlen noch sonst zerkleinert der Tarifstelle 09.10 C I Drucksache 7/1369 überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung ({33}) des Rates zur Festsetzung der Interventionspreise für frische oder gekühlte Sardinen und Sardellen für das Fischwirtschaftsjahr 1974 - Drucksache 7/1370 -überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Beschluß des Rates zur Regelung der Verbreitung von Kenntnissen bezüglich der Forschungsprogramme der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft - Drucksachte 7/1371 überwiesen an den Ausschuß für Forschung und Technologie und für das Post- und Fernmeldewesen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung ({34}) des Rates zur Aufnahme weiterer Waren in der im Anhang I der Verordnung ({35}) Nr. 1025/70 zur Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die Einfuhr aus dritten Ländern aufgeführte Liste - Drucksache 7/1372 überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte uni Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Entscheidung des Rates zur Verlängerung der Mindestpreisregelung - Drucksache 7/1392 -überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Präsident Frau Renger Verordnung ({36}) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für andere Gewebe aus Baumwolle, der Tarifnummer 55.09 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Spanien über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte in Spanien raffinierte Erdölerzeugnisse des Kapitels 27 des Gemeinsamen Zolltarifs Drucksache 7/1418 überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung ({37}) des Rates über die Verwendung des aktiven Veredelungsverkehrs im Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen zwischen den ursprünglichen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft und den neuen Mitgliedstaaten sowie zwischen den letztgenannten untereinander während eines bestimmten Zeitraums - Drucksache 7/1419 überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung ({38}) des Rates über die hei der Einfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse in kleinen Sendungen, denen keine kommerziellen Erwägungen zugrunde liegen, zu erhebende Abgabe - Drucksache 7/1420 überwiesen an den Finanzausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung ({39}) des Rates zur Aufhebung der Verordnung ({40}) Nr. 240/73 zur Festlegung der allgemeinen Vorschriften für die Regelung der Ausgleichsbeträge für Schollen - Drucksache 7/1421 -überwiesen an den Ausschuß fair Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung ({41}) des Rates zur Festsetzung der Auslösungspreise für Tafelwein für den Zeitraum vom 16. Dezember 1973 bis 15. Dezember 1974 Drucksache 7/1422 überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Beschluß des Rates über den Beitritt der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zu einem Übereinkommen zur Verhinderung der Meeresverschmutzung tellurischen Ursprungs ({42}) - Drucksache 7/1423 überwiesen an den Innenausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung ({43}) des Rates zur Eröffnung eines Zollkontingents für Frühkartoffeln mit Ursprung in Zypern - Drucksache 7/1424 überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung ({44}) des Rates zur vollständigen oder teilweisen Aussetzung der Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ursprung in der Türkei Drucksache 7/1447 überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung ({45}) des Rates fier die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für Sherry-Weine der Tarifstelle ex 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Spanien über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Malaga-Weine der Tarifstelle ex 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Spanien über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Jumilla-, Priorato-, Rioja- und Valdepenas-Weine der Tarifstelle ex 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Spanien - Drucksache 7/1448 überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußlassung im Rat Verordnung ({46}) des Rates Ober die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für getrocknete Feigen, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 15 kg oder weniger, der Tarifstelle ex 08.03 B des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Spanien aber die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für getrocknete Weintrauben, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 15 kg oder weniger der Tarifstelle 08.04 B I des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Spanien - Docksache 7/1449 überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung ({47}) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des GemeInschaftszollkontingents für andere Gewebe aus Baumwolle der Tarifnummer 55.09 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in der Libanesischen Republik - Drucksache 7/1450 -überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte run Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die Anwendung des in Artikel 119 EWGV niedergelegten Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen - Drucksache 7/1451 -überwiesen an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung ({48}) des Rates fiber die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftskontingents für bestimmmte in der Türkei raffinierte Erdölerzeugnisse des Kapitels 27 des Gemeinsamen Zolltarifs ({49}) über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für Baumwollgarne, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Tarifnummer 55.05 und andere Gewebe aus Baumwolle der Tarifnummer 55.09 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Herkunft aus der Türkei ({50}) - Drucksache 7/1452 überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Beschluß des Rates über die Beteiligung des Europäischen Sozialfonds an Maßnahmen zugunsten behinderter Personen über die Beteiligung des Europäischen Sozialfonds zugunsten von Arbeitnehmern, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern Verordnung des Rates für die neuen Beihilfen zugunsten von Arbeitnehmern, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern - Drucksache 7/1462 überwiesen an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung ({51}), Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung ({52}) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmtes Sperrholz aus Nadelholz der Tarifnummer ex 44.15 des Gemeinsamen Zolltarifs ({53}) - Drucksache 7/1463 überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung ({54}) des Rates zur Verlängerung der Verordnung ({55}) Nr. 2716/72 zur Festlegung der Grundregeln für die Maßnahmen zur Steigerung des Butterverbrauchs bei bestimmten Verbrauchergruppen Drucksache 7/1464 überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forste.. mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung ({56}) des Rates über die Verwendung des aktiven Veredelungsverkehrs im Handel mit Waren, die unter die Verordnung ({57}) Nr. 1059/69 fallen, zwischen den ursprünglichen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft und den neuen Mitgliedstaaten, sowie zwischen den letztgenannten untereinander Drucksache 7/1465 überwiesen an den Finanzausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Präsident Frau Renger Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für den Jahresbericht über die Wirtschaftslage der Gemeinschaft - Drucksache 7/1466 überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft ({58}), Haushaltsausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Überweisung von Zollvorlagen Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 23. Februar 1962 die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Aufhebbare Verordnung zur Änderung des Deutschen Tell-Zolltarifs ({59}) - Drucksache 7/1492 überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig dem Plenum am 25. April 1974 Aufhebbare Neunundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung - Drucksache 7/1491 überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte uni Vorlage des Berichts rechtzeitig dem Plenum am 25. April 1974 Meine Damen und Herren, im Ältestenrat ist vereinbart worden, daß wir in der heutigen Sitzung auch den Tagesordnungspunkt 2 aufrufen. Es wird vorgeschlagen, daß dieser Tagesordnungspunkt vor Eintritt in die Fragestunde aufgerufen wird, daß wir nach der Überweisung an die Ausschüsse in die Fragestunde eintreten und nach Ablauf der Fragestunde die Beratung des Tagesordnungspunktes 2 fortsetzen und abschließen, da die in § 51 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes vorgesehene Frist heute um 24 Uhr abläuft. Ist das Haus damit einverstanden? -- Ich höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen. Ich rufe daher Punkt 2 der Tagesordnung auf: Beratung der zustimmungsbedürftigen Verordnung zur Änderung der Dritten Verordnung über steuerliche Konjunkturmaßnahmen - Drucksache 7/1459 -Überweisungsvorschlag des Altestenrates: Finanzausschuß Haushaltsausschuß gemäß § 96 GO Ist das Haus mit dem Überweisungsvorschlag des Ältestenrates einverstanden? - Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen. Dann rufe ich Punkt 1 der Tagesordnung auf: Fragestunde - Drucksache 7/1510 Der Ältestenrat hat vorgeschlagen, daß wir auch in dieser Woche zwei Fragestunden abweichend von den Richtlinen für die Fragestunde mit einer jeweiligen Dauer von 90 Minuten durchführen. Gemäß § 127 unserer Geschäftsordnung muß diese Abweichung von der Geschäftsordnung beschlossen werden. Erhebt sich dagegen Widerspruch? Das ist nicht der Fall. Damit können wir in die Fragestunde eintreten. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen auf. Zur Beantwortung steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Herold zur Verfügung. Ich rufe Frage 1 des Herrn Abgeordneten Dr. Fuchs auf: Treffen Meldungen zu, nach denen kulturelle Kontakte zwischen Theatern, Orchestern und Künstleragenturen im innerdeutschen Bereich von seiten der DDR in letzter Zeit erschwert oder gänzlich unterbunden werden, und worauf ist gegebenenfalls diese negative Entwicklung des Kulturaustausches zurückzuführen?

Karl Herold (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000884

Herr Kollege Dr. Fuchs, ich darf Ihre Frage wie folgt beantworten: Die Situation auf dem Gebiet der kulturellen Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Personen in der DDR hat sich in der letzten Zeit nicht wesentlich verändert. Von „gänzlicher Unterbindung" kann nicht die Rede sein. Allerdings trifft es -zu, daß aus der DDR auf Einladungen und Vorschläge für kulturelle Zusammenarbeit gegenwärtig oft zurückhaltend oder abweisend mit dem Hinweis reagiert wird, es bedürfe zunächst der im Zusatzprotokoll zum Grundlagenvertrag vorgesehenen Regierungsabkommen über die Entwicklung der kulturellen Zusammenarbeit. Die Verhandlungen über den Abschluß solcher Abkommen haben am 27. November 1973 begonnen. Die Bundesregierung erwartet, daß diese Verhandlungen zu einem oder mehreren Abkommen führen, die die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kultur ermöglichen und fördern, wie es im Grundlagenvertrag vereinbart worden ist.

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Eine Zusatzfrage.

Dr. Karl Fuchs (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000613, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, da Sie eben auch - von Ihnen etwas verharmlost - von Behinderungen gesprochen haben, darf ich Sie fragen, ob diese Behinderungen in den kulturellen Kontakten nicht bereits eine Auswirkung der Auffassung der SED sind, daß kulturelle Veranstaltungen aus der Bundesrepublik Deutschland in der DDR als ein Vehikel für antisozialistische Versuche gewertet werden, während umgekehrt kulturelle Veranstaltungen der DDR in der Bundesrepublik Deutschland deshalb befürwortet werden, weil sie die sozialistische Weltanschauung in die westlichen Länder importieren?

Karl Herold (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000884

Diese Auffassung teile ich nicht. Wir haben sachliche Gründe, wenn wir behaupten, daß erst ein Kulturabkommen abgeschlossen werden müsse, damit dann ein verstärkter kultureller Austausch möglich wird. Ich will aber die von Ihnen angesprochenen Dinge nicht verniedlichen, wenn ich auch im Augenblick nur die Tatsachen feststellen und allein von den Absichten der Bundesregierung, nicht aber von denen der DDR sprechen kann.

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Zweite Zusatzfrage.

Dr. Karl Fuchs (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000613, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, was wird die Bundesregierung tun, um zu garantieren, daß die kulturellen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR in beiden Richtungen wirklich verbessert werden und sich ohne Behinderung entwickeln?

Not found (Staatssekretär:in)

Herr Kollege Dr. Fuchs, dafür bürgt meines Erachtens der Grundlagenvertrag, der in Art. 7 ausdrücklich die entsprechenden Zusatzvereinbarungen auch auf dem kulturellen Sektor verlangt. Damit ist die Grundlage geschaffen, daß das so wird, wie wir das gemeinsam wollen.

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Herr Kollege Jäger ({0}).

Claus Jäger (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001002, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung darum bemüht, die Herstellung von Gemeinde- oder Städtepartnerschaften zwischen Gemeinden in der Bundesrepublik und Gemeinden in der DDR zu fördern, in deren Rahmen der Kulturaustausch in dem vom Kollegen Fuchs angesprochenen Sinn ganz besonders intensiv gefördert werden könnte?

Karl Herold (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000884

Ihre Zusatzfrage trifft wohl nicht den Sinn der Frage des Herrn Kollegen Dr. Fuchs. Aber ich kann Ihre Frage dennoch bejahen und erkläre, daß wir uns selbstverständlich bemühen, im Zusammenhang mit dem kulturellen Austausch auch Begegnungen zwischen Vertretern der Städte und Gemeinden hier und drüben zu fördern.

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Keine weiteren Zusatzfragen. Ich rufe die Frage 2 des Herrn Abgeordneten Dr. Czaja auf: Muß nicht in allen Karten, die von Staats- und Verfassungsorganen der Bundesrepublik Deutschland herausgegeben oder im öffentlichen Verkehr benützt werden, das einheitliche Staatsgebiet „Deutschland", zu dem das Staatsgebiet der Bundesrepublik als nicht abtrennbarer Teil gehört, im Sinne der Verbindlichkeit des Karlsruher Urteils vom 31. Juli 1973 ({0}), der Verankerung der gesamtdeutschen Staatsgewalt im Grundgesetz, der Fortexistenz Deutschlands in zahlreichen internationalen Verträgen - auch der Siegermächte - und der Verpflichtung aller Staats- und Verfassungsorgane auf das Wachhalten und beharrliche Vertreten des Ziels der staatlichen Einheit Deutschlands im gesamten öffentlichen Bewußtsein dargestellt und angemessen bezeichnet werden?

Karl Herold (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000884

Ich darf Ihre Frage wie folgt beantworten. Ich darf mich zunächst einmal auf meine Antwort auf Ihre Frage in der Fragestunde vom 8. November 1973 beziehen. In diesen Zusammenhang gehören weiterhin Fragen und Zusatzfragen von Ihnen, die mein Kollege Berkhan in der Fragestunde am 6. Dezember 1973 beantwortet hat. Auch auf diese Antworten darf ich mich beziehen. Herr Kollege, die Bundesregierung geht davon aus, daß das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 Ausführungen zur rechtlichen Wertung Deutschlands bzw. des Deutschen Reiches gemacht hat, nicht aber Bezeichnungen und graphische Kennzeichnungen vorgeschrieben hat. Landkarten haben je nach ihrer Funktion die Aufgabe, die darzustellenden relevanten Gegebenheiten richtig wiederzugeben. Die Art der Darstellung wird deshalb insbesondere auf den beabsichtigten Darstellungszweck abzustellen sein. Ich glaube nicht, daß die in Ihrer Frage angesprochene Problematik z. B. auf Karten bezogen werden kann, die nur geographische und verkehrsrelevante Gegebenheiten darstellen sollen, bei denen es also nicht um die Darstellung der Besonderheiten der Rechtslage in Deutschland, sondern um Orientierungshilfen geht. Als Beispiel nenne ich etwa den Kartenband des Bundesverkehrswegeplans.

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Bitte, Herr Kollege Czaja.

Dr. Herbert Czaja (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000344, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Da sich meine Frage nicht auf geographische und Verkehrskarten bezieht, frage ich Sie, ob auf politischen amtlichen Karten das nach dem Urteil, das Sie zitiert haben - ich berufe mich da auf B III Abs. 1 , und nach der Auffassung der Bundesregierung dem rechtsfähigen Deutschen Reich unterstehende Gebiete unterschlagen werden kann.

Karl Herold (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000884

Aus dem Verfassungsgerichtsurteil geht nicht hervor, daß die Verfassungsrichter eine bestimmte Grenzziehung festlegen wollten. Ich selbst kann hier - nachdem die Bundesregierung die Bezeichnungs- und Kartenrichtlinien aufgehoben hat - nur sagen, daß die Gestaltung von Karten in der Verantwortung der einzelnen Herausgeber liegt.

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Zweite Zusatzfrage.

Dr. Herbert Czaja (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000344, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Verstößt die kartenmäßige Nichtdarstellung des rechtsfähigen ganzen Deutschlands in amtlichen Karten nicht gegen den für alle Staatsorgane verbindlichen Auftrag, die Rechtsposition von Deutschland als Ganzem nach innen wachzuhalten, nach außen beharrlich zu vertreten und die Teilidentität der Bundesrepublik Deutschland als untrennbaren Teil Deutschlands zum Ausdruck zu bringen?

Karl Herold (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000884

Ich bin der Meinung: nein.

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Weitere Zusatzfragen? - Herr Abgeordneter Jäger ({0}).

Claus Jäger (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001002, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, da ja politische Karten mit ihren Grenzziehungen nichts anderes sind als die für den Leser dieser Karten verständliche Form der Darstellung der rechtlichen Grenzverhältnisse: Ist die Bundesregierung nicht der Auffassung, daß die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 31. Juli letzten Jahres über den Charakter der innerdeutschen Grenze auch in solchen Karten ihren Niederschlag finden müssen, wenn es sich um amtliche Karten handelt? 4514 Deutscher Bundestag - 7 Wahlperiode Herold, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen: Ich kann hier keine Interpretation des Urteils oder der Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichts vornehmen.

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Bitte, Herr Kollege Dr. Becher!

Dr. Walter Becher (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000122, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung nicht verpflichtet, die Interpretation des Bundesverfassungsgerichtsurteils in dem Sinne vorzunehmen, daß auch sie von der Fortexistenz des Begriffes „Deutschland" ausgeht, und ist sie nicht verpflichtet, zumindest in den amtlich von ihr bestimmbaren Bereichen die Deutschlandkarte zu verwenden, die diesem Urteil entspricht?

Karl Herold (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000884

Die Bundesregierung hat in ihren Verträgen - in diesem Fall mit Warschau eindeutig ihre Verpflichtungen dargelegt. Die Rechtsstandpunkte sind festgestellt und bekannt. Ich glaube, das ist ausreichend. Wenn ich vorhin sagte, daß die Darstellungen der Grenzen an den jeweiligen Zweck gebunden sein können, für den die Karten hergestellt werden, so liegt darin, wie ich glaube, kein Widerspruch.

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Keine weitere Zusatzfrage. Die Fragen 11 und 12 des Herrn Abgeordneten Spranger werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt. Ich rufe die Frage 129 des Herrn Abgeordneten Jäger ({0}) auf: Schließt nicht die verfassungsmäßige Pflicht der Bundesregierung, den Wiedervereinigungsanspruch nach außen beharrlich zu vertreten ({1}), die Verpflichtung ein, Behauptungen von seiten des Vertragspartners beharrlich und entschieden entgegenzutreten, nach denen es kein besonderes innerdeutsches Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR gebe, welches den Wiedervereinigungsanspruch mit offenhält?

Karl Herold (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000884

Herr Kollege Jäger, ich darf Ihre Frage wie folgt beantworten: Das Wiedervereinigungsgebot des Grundgesetzes, auf das der Leitsatz Nr. 4 des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 zurückgeht, besteht unabhängig von der Tatsache, daß ein besonderes innerdeutsches Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR besteht. Behauptungen der DDR, nach denen es kein besonderes Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR gebe, können die Tatsache der Existenz dieses innerdeutschen Sonderverhältnisses nicht aus der Welt schaffen. Die Bundesregierung hat während der Verhandlungen wie im Gesetzgebungsverfahren nie einen Zweifel daran gelassen, daß der Grundlagenvertrag auch jene Tatsachen einbezieht, auf die sich das innerdeutsche Sonderverhältnis gründet. Sie sind festgelegt und Ihnen bekannt. Es besteht kein Zweifel, daß das Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch der DDR wohlbekannt ist, mit allen Folgerungen, die das Bundesverfassungsgericht aus dem Wiedervereinigungsgebot gezogen hat. Auch in den Verhandlungen über die Folgeverträge wird gegenüber der DDR weiterhin deutlich gemacht, daß über die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Urteils nicht verhandelt werden kann. Im übrigen kann das Sonderverhältnis zur DDR in Gesprächen und Verhandlungen mit der DDR schon deshalb nicht zur Diskussion gestellt werden, weil es als eine aus dem Grundlagenvertrag schon hervorgehende Tatsache nicht zur Disposition der beiden deutschen Staaten steht.

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Zusatzfrage, bitte, Herr Kollege!

Claus Jäger (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001002, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, angesichts der Tatsache, daß Positionen wie die des besonderen innerdeutschen Verhältnisses nur so lange durchgehalten werden können, wie sie auch im öffentlichen Bewußtsein wachgehalten werden, frage ich Sie: In welcher Weise und durch welche Mitglieder hat denn die Bundesregierung den Äußerungen seitens der DDR widersprochen, nach denen es ein derartiges besonderes Verhältnis nicht geben soll?

Karl Herold (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000884

Ich kann im Moment nicht aufzählen, wer dazu bisher etwas gesagt hat; nur so viel steht fest: mein Haus und Bundesminister Egon Franke haben sich mehrfach dazu geäußert.

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Weitere Zusatzfrage, bitte, Herr Kollege Jäger!

Claus Jäger (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001002, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, wie glaubt die Bundesregierung, bei den Verhandlungen, die zur Zeit über den Status der beiderseitigen Vertretungen laufen, die Besonderheit des innerdeutschen Verhältnisses wahren und durchsetzen zu können, wenn sie diesen Behauptungen aus der DDR nicht ständig und mit Nachdruck entgegentritt?

Karl Herold (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000884

Art und Form der Verhandlungen sind eindeutig, sie entsprechen unserem Auftrag und dem, was wir uns vorgenommen haben. Es gibt also bis zur Stunde keinen Grund zu der Behauptung, wir träten der DDR nicht mit Entschiedenheit gegenüber.

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Czaja.

Dr. Herbert Czaja (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000344, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, sind die Umstände, die Sie eben genannt haben und die der DDR bekannt sind, geeignet, auch in der völkerrechtlichen Auseinandersetzung - insbesondere auch gegenüber dem Vertragspartner DDR - dem Vertrag die Auslegung zu geben, die nach dem Grundgesetz erforderlich ist, und ist die DDR bereit, dies zur Kenntnis zu nehmen und sich daran zu halten?

Karl Herold (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000884

Ich kann mich nicht dazu äußern, wozu die DDR bereit ist, sondern ich kann nur sagen, daß die Bundesregierung auch in Zukunft darauf bestehen wird, daß die ausgehandelten Verträge auch erfüllt werden.

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Keine weiteren Zusatzfragen. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär. Frage 3 des Herrn Abgeordneten Dr. Schwencke aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit ist vom Fragesteller zurückgezogen worden. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz, Ich rufe Frage 4 des Herrn Abgeordneten Dr. Wittmann ({0}) auf. - Der Kollege ist nicht im Saal; dann wird die Frage schriftlich beantwortet, und die Antwort wird als Anlage abgedruckt. Ich rufe Frage 5 des Herrn Abgeordneten Batz auf: Hat die Bundesregierung die Forderung überprüft, eine gesetzliche Haftpflichtversicherung für Wasserfahrzeuge ({1}) einzuführen, und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist sie dabei gekommen?

Dr. Alfons Bayerl (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000118

Frau Präsident, gestatten Sie, daß ich die Fragen 5 und 6 wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantworte?

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Bitte sehr. Dann rufe ich zusätzlich Frage 6 des Herrn Abgeordneten Batz auf: Kann sich die Bundesregierung der Auffassung anschließen, daß eine Zwangshaftpflichtversicherung für Wasserfahrzeuge im Interesse der Bootsbesitzer und aller Wassersportler selbst liegt?

Dr. Alfons Bayerl (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000118

Herr Kollege Batz, die Bundesregierung hat bereits mehrfach, zuletzt im Jahre 1970, die Frage geprüft, ob die Einführung einer obligatorischen Haftpflichtversicherung für Sportmotorboothalter geboten sei. Sie hat die Frage bisher verneint, weil die Zahl der vorhandenen Motorboote, die Unfallhäufigkeit, die durchschnittliche Schadenshöhe und sonstige zu berücksichtigende Indikatoren eine solche Pflichtversicherung nicht erforderlich gemacht haben. Die Bundesregierung nimmt jedoch Ihre Anfrage zum Anlaß, diese Frage erneut zu überprüfen. Ich bin gern bereit, Sie im Verlaufe der nächsten Monate vom Ergebnis dieser Prüfung in Kenntnis zu setzen.

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Eine Zusatzfrage, Herr Kollege?

Hans Batz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000104, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Staatssekretär, wird dann wohl die Prüfung so aussehen, daß man davon ausgehen muß und sicher auch kann, daß sich gerade der von mir angesprochene Themenkreis noch weiter ausbreiten würde und daß man im Endeffekt doch zu der Überzeugung kommen müßte, eine Haftpflichtversicherung sei einzuführen, weil eben Schäden eintreten können, die wegen ihrer Höhe unter Umständen von Privatleuten gar nicht zu begleichen sind?

Dr. Alfons Bayerl (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000118

Herr Kollege Batz, wenn das Ergebnis der Untersuchungen so aussehen wird, wie Sie es jetzt in Ihrer Frage vermuten, bin ich davon überzeugt. Unsere Unterlagen aus dem Jahre 1970 sprechen aber bisher nicht dafür.

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Keine weiteren Zusatzfragen. Frage 7 des Herrn Abgeordneten Walkhoff wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt. Ich rufe Frage 8 des Herrn Abgeordneten Dr. Czaja auf : Welche „naturgemäßen" rechtlichen und rechtslogischen Gründe kann das Bundesjustizministerium dafür anführen, daß eine „Klarstellung der Bedeutung" der Begründung in den Schlußbeuterkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 - wie ein obiter dictum - nicht im Sinn von Artikel 31 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes die Staats- und Verfassungsorgane bindet, weil sie „keinen Teil der die Entscheidung tragenden verfassungsrechtlichen Erwägung" -unbeschadet der damit in Einklang stehenden Rechtsposition der Bundesregierung - darstellt ({0}), obwohl das Bundesverfassungsgericht mit der aus dein Bundesverfassungsgerichtsgesetz sich ergebenden Verbindlichkeit und in Einklang mit dem Wortlaut und Sinn des Urteilstenors festgestellt hat, daß alle Ausführungen der Urteilsbegründung nötig, also Teil der die Entscheidung tragenden Gründe sind, ohne die Schlußabsätze davon auszunehmen?

Dr. Alfons Bayerl (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000118

Herr Kollege Dr. Czaja, in meiner schriftlichen Antwort auf Ihre Frage in der Sitzung vom 13. Dezember 1973 habe ich ausführlich dargetan, warum die Schlußbemerkungen im Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Grundlagenvertrag unter B VI 3 keinen Teil der die Entscheidung tragenden verfassungsrechtlichen Erwägungen darstellen. Für die Beantwortung Ihrer heutigen Frage, die das gleiche Thema betrifft, verweise ich deshalb auf meine schriftliche Antwort vom 13. Dezember 1973.

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Eine Zusatzfrage, Herr Kollege Dr. Czaja.

Dr. Herbert Czaja (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000344, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, wenn Sie von einer ausführlichen Beantwortung sprechen, darf ich Sie noch einmal fragen, ob die Einfügung des Wörtchens „naturgemäß" eine solche ausführliche Beantwortung darstellt, und ich frage Sie noch einmal, welche „naturgemäßen" rechtlichen und rechtslogischen Gründe dazu führen, daß Sie - abweichend von dem, was der Verfassungsminister, der Herr Innenminister Genscher, uns hier in der gleichen Sitzung erklärt hat, daß nämlich all e Gründe 4516 Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode - f des Bundesverfassungsgerichts und alle Ausführungen des Urteils verbindlich sind - die Schlußabsätze unter VI 1 bis 3 von dieser Verbindlichkeit ausnehmen.

Dr. Alfons Bayerl (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000118

Herr Kollege Czaja, wenn es Ihnen ein stilistisches Anliegen ist, bin ich gern bereit, auf dieses „naturgemäß" zu verzichten und mich Ihrer Terminologie zu bedienen, nämlich von rechtlichen und rechtslogischen Begründungen zu sprechen. Ich habe Ihnen dargetan, daß die Schlußbemerkungen nicht zur Begründung des Urteils gehören. Insofern besteht hier überhaupt keine Meinungsverschiedenheit mit dem Bundesminister Genscher. Lassen Sie mich es noch einmal kurz zusammenfassen, jetzt unter - wie Sie meinen - rechtslogischen oder rechtlichen Gesichtspunkten: Der Schlußabsatz, Herr Kollege Dr. Czaja, unter B VI 3 das betrifft Ihre Frage - wird vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich als Klarstellung der Bedeutung der vorangegangenen Begründung bezeichnet. Er wird zweitens von dem Hinweis über den Umfang der Bindung, der vorher - örtlich vorher erfolgt ist, weder ausdrücklich noch sinngemäß einbezogen. Schließlich kann er drittens auch von seinem Inhalt her - das habe ich mit „naturgemäß" gemeint - nicht zu den die Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des Grundlagenvertrages tragenden Erwägungen gehören.

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Zweite Zusatzfrage, Herr Dr. Czaja.

Dr. Herbert Czaja (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000344, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, ich frage Sie, wie Sie dann den Gegensatz ich zitiere jetzt wörtlich - zu den Ausführungen des Herrn Verfassungsministers erklären, daß alle Teile des Urteils selbstverständlich - wie er sich ausdrückt - bezüglich der Außenwirkung verbindlich sind und daß es eine Unterscheidung zwischen Teilen nicht gibt; ,die Tatsache, daß das Grundgesetz vorschreibt, daß die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch für die Bundesregierung bindend ist, läßt eine Unterscheidung zwischen Teilen, an die sich die Bundesregierung gebunden fühlt und solchen, an die sie sich nicht gebunden fühlt, gar nicht zu. Und wie erklären Sie, daß auch die Feststellung des Bundesverfassungsgerichts unter VI 1 Abs. 2, daß alle Ausführungen der Urteilsbegründung verbindlich sind, nach Ihrer Darstellung überhaupt nicht unter die Verbindlichkeit fallen würde?

Dr. Alfons Bayerl (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000118

Das zu erklären ist für mich ganz einfach, Herr Kollege Czaja. Sowohl der Herr Bundesminister Genscher als auch ich sind der Meinung, daß die ganze Urteilsbegründung von der Bindungswirkung erfaßt wird; da gibt es überhaupt keine Meinungsverschiedenheit. Es wird auch sicher keine Meinungsverschiedenheit darüber geben - Herr Bundesminister Genscher ist dazu nicht gefragt worden -, daß sich auch die Bundesregierung an die Schlußbemerkungen, die eine klärende Interpretation der Begründung darstellen, selbstverständlich für gebunden hält; da gibt es - das habe ich Ihnen in der schriftlichen Antwort dargelegt -überhaupt keine Meinungsverschiedenheit in der Bundesregierung. Wir sind der Meinung, daß diese Interpretation, die das Verfassungsgericht gegeben hat, auch unserer Auffassung von der Bindungswirkung des Urteils entspricht, und wir teilen diese Auffassung. ({0})

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Jäger ({0}).

Claus Jäger (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001002, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in dem vom Herrn Kollegen Czaja erwähnten Absatz, die sich auf die Außenwirkung beziehen, sind ja wohl ein Teil der zur Geltung dieser Auslegung des Grundvertrags notwendigen Darlegungen des Bundesverfassungsgerichts. Ich frage Sie deswegen: Ist die Bundesregierung nicht auch der Auffassung, daß ohne diese Außenwirkung und ohne die Bedeutung auch dieses Teils des Urteils als tragende Gründe nicht das ganze Urteil deswegen bedeutungslos würde, weil diese Auslegung nicht gegenüber der DDR verbindlich geltend gemacht werden könnte?

Dr. Alfons Bayerl (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000118

Herr Kollege, die Antwort können Sie in meiner schriftlichen Antwort an den Herrn Kollege Czaja nachlesen; hier besteht nur eine Meinungsverschiedenheit. Ich habe in meiner schriftlichen Antwort - auch heute wiederhole ich dies - erklärt, daß die Schlußbemerkungen, die das Bundesverfassungsgericht selbst als Klarstellung bezeichnet, nicht zur eigentlichen Begründung des Urteils gehören, daß sie aber eine bindende Interpretation der vorausgegangenen Urteilsgründe darstellen. ({0}) - Das sage ich Ihnen jetzt mit aller Eindeutigkeit, daß es für uns eine bindende Interpretation des Urteils ist. Man kann darüber eine juristische Seminararbeit schreiben, Herr Czaja; da wird es eine Menge Meinungsverschiedenheiten geben können.

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Ich rufe die Frage 9 des Herrn Abgeordneten Rollmann auf: Hält die Bundesregierung es mit dem Grundgesetz, insbesondere mit dem Schutz der Menschenwürde ({0}) und mit dem Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit ({1}) für vereinbar, wenn immer noch in Mietverträgen Vermieter ihren Mietern das Halten von Haustieren in den von ihnen gemieteten Wohnungen untersagen, und wird sie dies gegebenenfalls durch eine Gesetzesinitiative unterbinden? Bitte, Herr Staatssekretär!

Dr. Alfons Bayerl (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000118

Herr Kollege Rollmann, die Frage, ob Mietern in Mietwohnungen das Halten von Tieren durch den Vermieter untersagt werden kann, wird seit Jahren von uns immer wieder überprüft; die Frage wird auch immer wieder an uns herangetragen. Die wiederholten Prüfungen des Problems haben ergeben, daß eine befriedigende gesetzliche Regelung nicht möglich ist, da die Verhältnisse bei den einzelnen Wohnungen, bei den Mietparteien und bei den Vermietern zu verschieden sind. So verständlich meist der Wunsch zur Haltung von Tieren ist, muß berücksichtigt werden, daß dadurch - namentlich in Häusern, in denen mehrere Mietparteien wohnen - andere Mitwohner und Nachbarn nicht nur belästigt, sondern auch in ihren Rechten beeinträchtigt werden können. Sie ersehen daraus, daß, wenn Sie hier Grundrechte heranziehen wollen, immer auch die Menschenwürde und die freie Entfaltung der Persönlichkeit des anderen, also des Vermieters oder der anderen Mieter, berücksichtigt werden müssen. Verfassungsrechtliche Erwägungen helfen uns also bei diesem Problem nicht weiter. Eine befriedigende Regelung ist nur durch vertragliche Vereinbarungen im Einzelfall möglich. Bei den Beratungen über einen Mustermietvertrag, die seit einiger Zeit in unserem Hause mit Vertretern von Spitzenverbänden der Wohnungswirtschaft geführt werden, ist die Frage der Tierhaltung in Mietwohnungen eingehend - auch mit Tierschutzverbänden - erörtert worden. Dabei konnte unter den Vertretern der Wohnungswirtschaft eine grundsätzliche Einigung dahin erzielt werden, daß, abweichend von den häufig anzutreffenden Vertragsbestimmungen in Mietverträgen, das Halten von Tieren in der Mietwohnung zwar grundsätzlich der Zustimmung des Vermieters bedarf, daß der Vermieter die Zustimmung aber nicht verweigern darf, wenn Belästigungen der Hausbewohner und Nachbarn sowie Beeinträchtigungen der Mietsache und des Grundstücks nicht zu erwarten sind. Ich glaube, daß diese Regelung im Mustermietvertrag für beide Seiten, für die Mieter und für die Vermieter, eine ausgewogene und angemessene Regelung sein könnte.

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Zusatzfrage? - Bitte schön!

Dietrich Wilhelm Rollmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001878, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Sieht die Bundesregierung keine Möglichkeit, diese Regelung im Mustermietvertrag durch Gesetz allgemein verbindlich zu machen?

Dr. Alfons Bayerl (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000118

Ich wiederhole noch einmal, daß man diese Frage generell oder abstrakt nicht regeln kann, ohne daß gleichzeitig eine der beiden Vertragsparteien oder ein weiterer Mieter im Hause beeinträchtigt wird. Ich glaube, hier muß man auf die vielgestaltigen Möglichkeiten Rücksicht nehmen.

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Noch eine Zusatzfrage des Fragestellers, bitte!

Dietrich Wilhelm Rollmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001878, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Erhalten Sie diese Meinung auch für das Halten von Kleintieren in Wohnungen, etwa von Fischen in Aquarien oder Vögeln in Käfigen, aufrecht, ({0})

Dr. Alfons Bayerl (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000118

Aber nein, Herr Kollege Rollmann. Sie haben in Ihrer Frage von Haustieren gesprochen. Es wäre sicher undenkbar, gesetzlich zu normieren, daß ein Mieter einen Ziegenbock in seine Wohnung nehmen darf. ({0}) Also mit Haustieren, von denen Sie reden, Herr Kollege Rollmann, geht es überhaupt nicht. Denkt man aber an Tiere generell, Herr Kollege Rollmann, wird man feststellen, daß uns die Rechtsprechung hier doch schon recht weitgehend geholfen hat. Sie kennen die neuesten Urteile. Darin geht die Rechtsprechung davon aus, daß kein Vermieter etwas dagegen einwenden darf oder daß es nicht unter den Begriff der Tierhaltung fällt, wenn man sich Hamster oder Mäuse oder auch einen Kanarienvogel hält. Aber, schauen Sie, es gibt - ich sage das, obwohl ich kein Ornithologe bin wahrscheinlich nicht viel größere Vögel als Kanarienvögel, die entsetzlich viel Krach machen und schreien. ({1}) Das entzieht sich also einer gesetzlichen Regelung. Man muß das jeweils im Mietvertrag aushandeln, damit man zu einer gerechten Einigung kommt.

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Erstaunlich, was man hier alles erfährt! Herr Kollege Ey!

Richard Ey (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000507, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, gibt es eine exakte Definition der Tierarten, die unter dem Begriff „Haustiere" zusammenzufassen sind?

Dr. Alfons Bayerl (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000118

Unter „Haustiere" sicher; aber wir wollen ja nicht haben, daß die Mieter berechtigt sind, Haustiere, zu denen der Ziegenbock, aber auch Kühe und Ochsen, zählen, auch noch mit in die Wohnung zu nehmen. ({0})

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Ich rufe die Frage 10 des Herrn Abgeordneten Dr. Abelein auf. Ich sehe ihn nicht, er ist nicht im Saal. ({0}) Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt. Ich bedanke mich bei Ihnen, Herr Staatssekretär. Ich rufe dann den Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf. Herr Parlamentarischer Staatssekretär Loge4518 Präsident Frau Renger mann steht zur Beantwortung zur Verfügung. Die Fragen 13 bis 16 sind von den Fragestellern zurückgezogen worden. Frage 17 des Herrn Abgeordneten Müller ({1}) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit festzustellen, ob sich in den Vereinigten Staaten die Handelsklasseneinteilung für Verbraucherfrischfleisch - wie in der „agv", Mitteilung ({2}) Nr. 44 vom 30. Oktober 1973 zu lesen ist - bewährt hat, und wäre die Bundesregierung bei positiver Beurteilung bereit, auch in der Bundesrepublik Deutschland diese Einteilung nach Handelsklassen zu übernehmen?

Fritz Logemann (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001367

Bei den in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Fleischforschung laufenden Untersuchungen über die Möglichkeiten zur Einführung von Fleischhandelsklassen auf Verbraucherebene werden Erfahrungen in anderen Ländern ausgewertet. Nach dem für die USA vorliegenden Informationsmaterial gibt es auch dort keine spezielle Kennzeichnung der Handelsklassen für im Einzelhandel abgegebene Teilstücke. In den USA findet die Klassifizierung und Kennzeichnung am Schlachtkörper statt. Da die Kennzeichnung in den USA mittels eines über den gesamten Schlachtkörper gehenden Rollstempels erfolgt, ist die Kennzeichnung am für den Endverbraucher bestimmten Teilstück in Einzelfällen lediglich erkennbar, soweit die ursprüngliche Oberfläche des Schlachtkörpers am Teilstück verbleibt. Darüber hinaus gibt es auch in den USA keine Klassifizierung der Einzelhandelsteilstücke. Eine Kennzeichnung der in der Bundesrepublik zu klassifizierenden Schlachtkörper und Viertel mittels Rollstempel war bei der Einführung der bestehenden Handelsklassenregelung geprüft worden. Eine derartige Kennzeichnung wurde jedoch unter anderen abgelehnt, weil die für die bestehenden Handelsklassen geltenden Unterscheidungskriterien keine zuverlässige Aussage über die Qualität der Einzelhandelsteilstücke treffen.

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Keine Zusatzfrage. Ich rufe die Frage 18 des Herrn Abgeordneten Josten auf: Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag vom ökumenischen Arbeitskreis „Landwirtschaft und Entwicklungshilfe" des Instituts für Friedensordnung der DSAG - Die Frau aller Völker in Würzburg - bezüglich intensiver Förderung der inländidischen Nahrungsmittelerzeugung und der bäuerlichen Landwirtschaften mit dem Ziel einer höchstmöglichen Selbstversorgung?

Fritz Logemann (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001367

Frau Präsidentin, Herr Kollege Josten, darf ich vielleicht die Fragen im Zusammenhang beantworten? ({0})

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Dann rufe ich auch die Frage 19 auf: Teilt die Bundesregierung die Meinung dieses ökumenischen Arbeitskreises „Landwirtschaft und Entwicklungshilfe", Nahrungsüberschüsse zu Marktpreisen aufzukaufen und dies in den akuten und permanenten Welthungerkrisengebieten durch die dort tätigen kirchlichen, caritativen und humanitären Hilfsorganisationen als Grundhilfe vor einer längerfristigen Entwicklungshilfe kostenlos zu verteilen?

Fritz Logemann (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001367

Im Rahmen Ihrer Verpflichtungen in der Europäischen Gemeinschaft kann seitens der Bundesregierung keine eigenständige auf Selbstversorgung mit Agrarprodukten ausgerichtete Politik betrieben werden. Eine höchstmögliche Selbstversorgung ist auch nicht Ziel der gemeinsamen Agrarpolitik; denn als bedeutende Handelsmacht muß sich die Europäische Gemeinschaft ihrer internationalen Verpflichtungen bewußt sein. In der entwicklungspolitischen Konzeption der Bundesregierung hat die Förderung der Agrarproduktion in den Entwicklungsländern selbst Vorrang vor der Lieferung von Agrarüberschüssen im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe. Die Hilfe muß sich am Bedarf und an den Prioritäten der Empfängerländer orientieren. Nahrungsmittellieferungen sollten daher - abgesehen von Katastrophenfällen - mittelfristig nur zur Überbrückung bestehender Engpässe dienen. In diesem Sinne leistet die Bundesregierung bereits seit vielen Jahren Nahrungsmittelhilfe für Entwicklungsländer. Sie stellt auf dem Gemeinsamen Markt verfügbare Nahrungsmittel bereit, und zwar im Rahmen nationaler Leistungen, als Beitrag zu den Hilfsprogrammen der Europäischen Gemeinschaft und in Form von Beteiligungen an dem Welternährungsprogramm der VN/FAO. Die Durchführung erfolgt über a) internationale Organisationen wie Welternährungsprogramm, das Internationale Rote Kreuz oder das VN-Hilfswerk für Palästina-Flüchtlinge, b) Regierungen der Empfängerländer, c) kirchliche und karitative Organisationen, d) die Leiter von Projekten der deutschen Entwicklungshilfe. Die Nahrungsmittel werden überwiegend kostenlos verteilt.

Johann Peter Josten (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001034, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, teilen Sie meine Meinung, daß auf Grund der Ölkrise ein Umdenken über Vorratshaltung auch für die Bundesrepublik Deutschland oder auch für die Europäische Gemeinschaft notwendig ist, erst recht falls z. B. die Angaben im Bayerischen Rundfunk, I. Programm, 3. Januar dieses Jahres, 13.15 Uhr, zutreffen, daß die Vorräte an Brotgetreide in der Bundesrepublik Deutschland nur für zehn Tage reichen?

Fritz Logemann (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001367

Ich teile durchaus Ihre Meinung, daß die jetzt ausgelöste Energiekrise zum Nachdenken veranlaßt. Die Bundesregierung, Herr Kollege, hat aber eigentlich schon seit langem über Vorratshaltung nachgedacht. Ich erinnere mich noch durchaus, daß z. B. Minister Ertl schon längst vor der Energiekrise im Ministerrat der EG vorgeschlagen hat, doch einmal eine Aufstellung über die notwendigen Vorräte in der EWG zu machen. Wir bemühen uns auch bei unseren Marktüberlegungen, gewisse Vorratsreserven - ich denke dabei auch an den Butterberg - zu halten, um eben die Versorgung der Bevölkerung mit NahParl. Staatssekretär Logemann rungsmitteln über einen längeren Zeitraum hinaus sicherzustellen.

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Eine Zusatzfrage.

Johann Peter Josten (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001034, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Nachdem ich davon ausgehen kann, daß die Bundesregierung bereit ist, die Lebensmittelvorräte zu erhöhen, darf ich Sie fragen: Ist ,die Bundesregierung bereit, bei Umschichtung der Reservebestände diese unter Übernahme der Frachtkosten - natürlich soweit zweckmäßig - den karitativen, kirchlichen und humanitären Organisationen - oder soweit, wie Sie selbst sie vorhin genannt haben - für die akuten Welthungerkrisengebiete zur Verfügung zu stellen?

Fritz Logemann (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001367

Dazu darf ich sagen, Herr Kollege, daß das ja eigentlich schon laufend geschieht. Im Jahre 1973 wurden z. B. an Weichweizen und Weichweizenmehl 191 400 t bilateral, dann noch einmal für die EG-Gemeinschaftsaktionen 212 000 t - die sind natürlich auf verschiedene Länder und Hilfsorganisationen aufgeschlüsselt worden , an Magermilchpulver und Butteröl jeweils rund 12 000 t, für EG-Gemeinschaftsaktionen zugunsten des Welternährungsprogramms geliefert. Wir bemühen uns weiterhin, auch noch in anderer Form Hilfe zu leisten. Bezüglich Ihrer Anregung, hier nun sehr verbilligt an die genannten Organisationen abzugeben, kann ich Ihnen 1) allerdings heute keine konkrete Zusage machen.

Johann Peter Josten (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001034, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Eine letzte Frage. Wird die Bundesregierung den sicher guten Gedanken des ökumenischen Arbeitskreises „Landwirtschaft und Entwicklungshilfe" des Instituts für Friedensordnung der DSAG - Die Frau aller Völker in Würzburg - überprüfen, wie weit eine gezielte gute Hilfe - Sie nannten vorhin z. B. Trockenmilch - in Welthungergebieten auch eine Stärkung unserer Landwirtschaft bedeutet, und wären Sie bereit, mir gegebenenfalls eine schriftliche Information über Zahlen und das zu geben, worüber Sie jetzt natürlich noch keine Angaben machen können?

Fritz Logemann (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001367

Dazu sind wir durchaus bereit. Ich habe eben einige Zahlen genannt, bin aber bereit, im Hause eine Nachprüfung vornehmen und noch einmal Zahlenmaterial zusammenstellen zu lassen. Dieses Material werde ich Ihnen zuleiten.

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Keine weitere Zusatzfrage. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf. Zur Beantwortung steht Herr Parlamentarischer Staatssekretär Rohde zur Verfügung. Wir kommen zunächst zur Frage 20 des Herrn Abgeordneten Braun. Herr Braun ist nicht im Saal; die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt. Frage 21 des Herrn Abgeordneten Dr. Schwörer. Dr. Schwörer ist auch nicht im Saal; die Frage wird ebenfalls schriftlich beantwortet, desgleichen seine Frage 22. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt. Frage 23 des Herrn Abgeordneten Ziegler. Herr Ziegler ist auch nicht im Saal; die Frage wird schriftlich beantwortet. Auch diese Antwort wird als Anlage abgedruckt. Wir kommen zur Frage 24 des Herrn Abgeordneten Dr. Ritz: Ist der Bundesregierung bekannt, daß in einer zunehmenden Zahl von Fällen durch die Studienplatz-Wartezeit ({0}) das Studium nicht bis zum 25. Lebensjahr beendet werden kann und dadurch in vielen Fällen der Kinderzuschuß zur Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung frühzeitig entfällt?

Helmut Rohde (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001876

Frau Präsident, mil Zustimmung des Herrn Kollegen Ritz würde ich diese Frage gern zusammen mit seiner Frage 25 beantworten. ({0})

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Dann rufe ich auch noch die Frage 25 des Herrn Abgeordneten Dr. Ritz auf: Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Studienplatz-Wartezeit ebenso wie die Erfüllung der gesetzlichen Wehr- und Ersatzdienstzeit ({0}) den Zeitraum für die Gewährung des Kinderzuschusses über das 25. Lebensjahr hinaus verlängern sollte?

Helmut Rohde (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001876

Die Bundesregierung hat sich erst kürzlich in ihrem Bericht, wie Sie wissen, Herr Kollege, über Nachfrage und Angebot bei Studienplätzen vom 4. Dezember 1973 über die derzeitigen Wartezeiten in den einzelnen Studienbereichen geäußert. Was den von Ihnen aufgeworfenen sozialversicherungsrechtlichen Sachverhalt angeht, so muß ich auf folgendes hinweisen: Die geltenden zeitlichen Grenzen für die Gewährung des Kinderzuschusses für in Ausbildung befindliche Kinder beruhen auf einer Abwägung der Belange der Versichertengemeinschaft und der Interessen des von dieser Regelung Begünstigten. Daß bei einer Verzögerung oder Unterbrechung der Berufsausbildung durch die Erfüllung der gesetzlichen Wehr- und Zivildienstpflicht die Gewährung des Kinderzuschusses auch über die Vollendung des 25. Lebensjahres hinaus möglich ist, stellt erkennbar eine Ausnahmeregelung dar. Auf andere Gründe, die zu einer verspäteten Beendigung der Berufsausbildung führen können, nimmt das Gesetz dagegen keine Rücksicht. Gegen eine Ausweitung dieser Ausnahmeregelung sind in der Vergangenheit stets Bedenken geltend gemacht worden, vor allem im Hinblick auf finanzielle Folgen für die Rentenversicherung. Außerdem gebe ich zu bedenken, Herr Kollege, ob bei einer Regelung im Sinne Ihrer Fragestellung nicht auch der Gesichtspunkt zu berücksichtigen ist, daß es sich bei der Sicherstellung des Unterhalts von Kindern während einer Berufsausbildung, sofern sie nicht durch die Eltern erfolgt, nicht in erster Linie um eine Aufgabe der Rentenversicherung, deren Leistungen im wesentlichen aus den Beiträgen der Versicherten bestritten werden, handelt, sondern um eine Aufgabe der aus Steuermitteln zu finanzierenden Ausbildungsförderung. Diesem Gesichtspunkt entsprechen die im Entwurf eines Dritten Steuerreformgesetzes vorgesehenen Regelungen über die Kinderentlastung. Hinsichtlich einer Grenze für die Gewährung der Kinderentlastung nimmt der Gesetzentwurf auf den von Ihnen angesprochenen Sachverhalt ausdrücklich Rücksicht. Ich möchte annehmen, daß dem hinter Ihrer Frage stehenden Anliegen nach Inkrafttreten des Dritten Steuerreformgesetzes weitgehend Rechnung getragen sein wird.

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Sie haben vier Zusatzfragen.

Dr. Burkhard Ritz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001859, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, da Sie offensichtlich einer Regelung im Rahmen der Rentenversicherung nicht das Wort reden, darf ich Sie fragen: Wie groß ist schätzungsweise der betroffene Personenkreis und damit die finanzielle Belastung?

Helmut Rohde (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001876

Herr Kollege, soweit ich das übersehen kann, gibt es darüber keine konkreten Zahlenangaben, jedenfalls nicht im Bereich der Rentenversicherung. Ich will aber gern versuchen, auf anderem Wege Ihrer Frage nachzukommen. Sollte das zu einem Ergebnis führen, werde ich Sie informieren.

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Bitte, Herr Kollege Ritz!

Dr. Burkhard Ritz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001859, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, Sie deuteten eine Regelung ab 1. Januar 1975 an, und zwar im Rahmen der Kindergeldregelung, wenn die Termine so eingehalten werden. Sehen Sie keine Möglichkeit, in der Übergangszeit für doch relativ wenige, aber eben sozial harte Fälle eine Härteausgleichsregelung zu finden?

Helmut Rohde (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001876

Herr Kollege, es handelt sich, wie ich schon deutlich gemacht habe, um einen sehr komplizierten Sachverhalt und um die Zuordnung der Leistungsverpflichtung entweder zur Rentenversicherung oder auf der anderen Seite zu Lasten des Staates. Da beabsichtigt ist, diese Frage im Gesamtzusammenhang der Steuerreform zu behandeln, scheint es mir schwierig zu sein, sie aus den Beratungen herauszulösen.

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Keine Zusatzfrage? - Danke schön. Die Frage 26 des Herrn Abgeordneten Freiherr von Fircks und die Frage 27 des Herrn Abgeordneten Lenzer werden auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt. Die Frage 28 des Herrn Abgeordneten Schäfer ({0}) - er ist nicht da - wird ebenfalls schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt. Ich rufe die Frage 29 des Herrn Abgeordneten Ey auf: Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung zur Verhütung von Gesundheitsschäden an den Arbeitsplätzen bei der Herstellung und Verarbeitung von PVC-Material?

Helmut Rohde (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11001876

Herr Kollege Ey, auf Grund der Meldungen, die sich auf Erkrankungsfälle bei der Herstellung von PVC in zwei Betrieben beziehen, hat das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung Sachverständigengespräche mit Vertretern der Gewerbeaufsicht, der Berufsgenossenschaften, der Industrie und der Gewerkschaften sowie der Wissenschaft eingeleitet. Dabei hat sich ergeben, daß die Arbeitsschutzmaßnahmen, die von den in den Ländern zuständigen Gewerbeaufsichtsbehörden sowie der Berufsgenossenschaft angeordnet worden sind, dazu geführt haben, daß neue Erkrankungen bisher nicht aufgetreten sind. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung wird zur Klärung der noch nicht genau bekannten Ursache der sogenannten Vinylchloridkrankheit und zur Entwicklung wirksamer Arbeitsschutzmaßnahmen im Benehmen mit der Berufsgenossenschaft einen Forschungsauftrag vergeben, damit in Zukunft Gefährdungen der Beschäftigten bei der PVC-Herstellung vermieden werden. Ferner ist der den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung beratende Ausschuß für gefährliche Arbeitsstoffe eingeschaltet worden, der sich mit weiteren Einzelheiten der technischen und arbeitsmedizinischen Maßnahmen befassen wird und eine entsprechende Richtlinie aufstellen soll. Gegenstand der Prüfung ist es, die Verordnung über gefährliche Arbeitsstoffe durch Vorschriften über Arbeitsschutzmaßnahmen bei der PVC-Herstellung zu ergänzen. In einer Presseerklärung ist im übrigen klargestellt worden, daß die sogenannte Vinylchloridkrankheit nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen als Berufskrankheit anerkannt werden kann. Bei der Verarbeitung von PVC sind nach Mitteilung der Fachleute bisher keine derartigen Erkrankungen bekanntgeworden.

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Keine Zusatzfrage. Damit sind Ihre Fragen beantwortet. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau auf. Herr Staatssekretär Haack steht zur Beantwortung zur Verfügung. Die Frage 30 des Herrn Abgeordneten Dr. Wörner wird schriftlich beantwortet, da der Fragesteller nicht im Saal ist. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt. Präsident Frau Renger Die Frage 31 des Herrn Abgeordneten Mahne - er ist leider auch nicht im Saal - wird schriftlich beantwortet *). Ich rufe die Frage 32 des Herrn Abgeordneten Ey auf: Hält die Bundesregierung die Sicherheitsbestimmungen - insbesondere den Schutz gegen Vergiftung im Brandfall bei der Verwendung von Kunststoffen - im gesamten Baubereich für ausreichend?

Dr. Dieter Haack (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000757

Angesichts einer Reihe großer Brandkatastrophen, insbesondere im Ausland, mißt die Bundesregierung dem in der Anfrage angesprochenen Problem große Bedeutung zu. Generell läßt sich feststellen, daß in der Bundesrepublik Deutschland die bauaufsichtlichen Anforderungen für die Verwendung von Kunststoffen im Bauwesen im allgemeinen schärfer sind als im benachbarten Ausland und daß Schäden infolge von Bränden bei der Verwendung von Kunststoffen, insbesondere bei Personen, nach Anzahl und Tragweite auch geringer waren. Bei der Anwendung von Kunststoffen im Bauwesen und in Gebäuden kann allerdings nur ein Teil der Probleme über technische Baubestimmungen oder andere behördliche Auflagen erfaßt werden. Z. B. entziehen sich die individuellen Einrichtungen - Gebrauchsgegenstände, Dekorationsstoffe, Möbel, Fußbodenbeläge, Verkleidungen aller Art, Raumtrenner und andere - in Räumen und Wohnungen weitgehend behördlicher Einwirkungsmöglichkeit. Der Umfang der Kunststoffverwendung ist bei den individuellen Einrichtungen oft wesentlich höher als bei den eigentlichen Baustoffen. Der Einsatz von Kunststoffen ist bei Einführung neuer Technologien und der häufig notwendigen Substituierung „klassischer" Baustoffe oft nicht zu vermeiden. Es ist aber notwendig, aus der Fülle der Kunststoffe den jeweils geeigneten auszuwählen. Hier hat die Bauforschung mit einem ihrer Schwerpunkte - Anwendungsmöglichkeiten neuer Baustoffe und Baukonstruktionen eine wesentliche Aufgabe zu erfüllen. Die einschlägigen bautechnischen Bestimmungen - vgl. u. a. Richtlinien der Bauaufsichtsbehörden der Länder zur Verwendung brennbarer Baustoffe im Hochbau - schränken durch Festlegung über die Entzündbarkeit, Verqualmung und Toxität die Anwendung von Kunststoffen und damit die Gefährdung ein. Zum Beispiel bestehen einschränkende Bestimmungen für Kunststoffanwendungen bei der Ausbildung von Fassaden. Insbesondere ist die Verwendung in Rettungswagen unzulässig. Verschärfende Richtlinien für die Abführung von Rauchgasen in Gebäuden sind in Vorbereitung. Dennoch bestehen und erwachsen ständig Probleme bei der Kunststoffanwendung im Bauwesen. Hierbei bemühen sich Bund und Länder, die in diesem Bereich des Bauordnungsrechts zuständig sind, in den einschlägigen fachtechnischen Gremien laufend um eine wirklichkeitsnahe Erfassung der Ri- *) Erneuter Aufruf und Beantwortung der Frage 31 nach Beantwortung der Frage 32. siken und Gefährdungen und hieraus folgend um die Anpassung der entsprechenden Sicherheitsbestimmungen.

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Eine Zusatzfrage.

Richard Ey (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000507, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, liegen der Bundesregierung Hinweise darüber vor - und wenn ja, welche -, daß bei bestimmten Kunststoffgruppen im Brandfalle eine besondere Giftgefährdung gegeben ist?

Dr. Dieter Haack (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000757

Diese Einzelheiten sind mir im Moment nicht bekannt, Herr Kollege. Ich gehe ihnen gerne nach. Sollte es solche Berichte geben, werde ich sie Ihnen zuleiten. Sie mögen aber aus meiner allgemeinen Antwort entnehmen, daß wir diesem Problem insgesamt große Bedeutung beimessen.

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Keine Zusatzfrage. Danke schön. Herr Staatssekretär, darf ich noch einmal auf die Frage 31 zurückkommen? Der Herr Abgeordnete Mahne ist jetzt im Saal. ({0}) Ich rufe auf: Sieht die Bundesregierung es nach § 20 der Neubaumietenverordnung vom 14. Dezember 1970 als berechtigt und angemessen an, daß zahlreiche Vermieter wegen der Ölkrise die Heizkostenpauschale der Mieter für die gesamte Heizperiode 1973/1974 auf der Grundlage des derzeitigen Ölpreises neu festgesetzt und sich dadurch Erhöhungen von teilweise 300 % bis 400 % ergeben haben, und wenn nicht, was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die dargestellten Mißbräuche zu unterbinden?

Dr. Dieter Haack (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000757

Herr Kollege Mahne, in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 13. Dezember hat der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft, Herr Kollege Grüner, für die Bundesregierung zu der in die gleiche Richtung zielende Frage des Herrn Kollegen Dürr Stellung genommen. Mit Genehmigung der Frau Präsidentin darf ich die Antwort des Herrn Kollegen Grüner teilweise in Erinnerung rufen. Es hieß dort: Nach der geltenden Rechtslage kann der Vermieter von Wohnraum, soweit keine abweichenden vertraglichen Abmachungen bestehen, bei gestiegenen Heizölpreisen die erhöhten Kosten auf den Mieter umlegen. Dabei sind auch erhöhte Vorauszahlungen auf den voraussichtlichen Umlegungsbetrag zulässig. Die Vorschußzahlungen dienen auch dem wohlverstandenen Interesse des Mieters, der am Ende der Heizperiode nicht mit umfangreichen Nachzahlungen belastet werden soll. Die rechtliche Sicherung des Mieters vor überhöhten Forderungen besteht darin, daß Heizkostenerhöhungen grundsätzlich genau begründet, berechnet und in einer Schlußabrechnung nachgewiesen werden müssen. 4522 Deutscher Bundestag - Wahlperiode Parl. Staatssekretär Dr. Haack Ergänzend möchte ich dazu bemerken, daß bei der Erhöhung der Vorauszahlungen und bei der späteren Abrechnung der Heizkosten nur die tatsächlichen Anschaffungskosten für den verwendeten Brennstoff berücksichtigt werden dürfen, nicht etwa ein späterer höherer Wiederbeschaffungspreis. Mit dem Gesetz über die einmalige Gewährung eines Heizölkostenzuschusses vom 21. Dezember 1973, das am 30. Dezember 1973 in Kraft getreten ist, konnte einem besonders betroffenen Bevölkerungskreis geholfen werden. Damit ist allerdings das Problem, das auch in Ihrer Frage zum Ausdruck kommt, noch nicht gelöst. Wir sind nur der Auffassung, daß die hier entstehenden Probleme durch gestiegene Heizölkosten nicht mietrechtlich gelöst werden können.

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Keine Zusatzfrage. Ich rufe Frage 33 des Herrn Abgeordneten Dr. Schneider auf: Inwieweit haben die Länder von dem Angebot des Bundes Gebrauch gemacht, die Auswirkungen von Zinssteigerungen im sozialen Wohnungsbau durch einen Härteausgleich zu mildern?

Dr. Dieter Haack (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000757

Herr Kollege Dr. Schneider, am 10. Januar, also in der vergangenen Woche, ist das Angebot der Bundesregierung mit den zuständigen Länderreferenten erörtert worden. Dabei hat sich ergeben, daß die Mehrzahl der Länder mit Sicherheit einen Härteausgleich in Anlehnung an das Angebot des Bundes gewähren wird. Dies gilt für die Stadtstaaten sowie für die Länder Nordrhein-Westfalen, Hessen und Niedersachsen. In den anderen Bundesländern wird zur Zeit über die Bereitstellung der erforderlichen Landesmittel verhandelt.

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Zusatzfrage?

Dr. Oscar Schneider (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002048, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, weshalb teilt die Bundesregierung nicht die Auffassung, daß schwankende Mietbelastungen gerechter und wirkungsvoller durch flexible Wohngeldregelungen ausgeglichen werden können?

Dr. Dieter Haack (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000757

Dazu ist zu sagen, Herr Dr. Schneider, daß diese Maßnahme, um die es bei Ihrer Anfrage geht, bestimmte Auswirkungen bei Zinssteigerungen im sozialen Wohnungsbau und damit bestimmte Härtefälle auszugleichen, eine gezielte Maßnahme auch in der gegenwärtigen Situation gewesen ist. Dabei sind weitere Maßnahmen in Zukunft nicht ausgeschlossen. Auch bei der Überlegung bezüglich des Wohngeldes, das Sie hier anschneiden, muß das geprüft werden. Wir werden auch in einer Diskussion im Ausschuß im Zusammenhang mit dem Wohngeldbericht sicherlich daüber zu sprechen haben.

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Zweite Zusatzfrage, Herr Dr. Schneider!

Dr. Oscar Schneider (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002048, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, bis wann wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Zweiten Wohngeldgesetzes vorlegen, mit dem die Einkommensgrenzen § 19 nicht nur erhöht, sondern auch mit den übrigen Einkommensregelungen im Bereich des sozialen Wohnungsbaues synchronisiert werden und mit dem gleichzeitig auch die Mietobergrenzen den veränderten Einkommensgrenzen und der Mietentwicklung angepaßt werden?

Dr. Dieter Haack (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000757

Das kann ich im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht konkret sagen, Herr Dr. Schneider. Das 'hängt auch von der finanziellen Situation ab. Es ist also auch im Zusammenhang mit weiteren Haushaltsberatungen der nächsten Jahre zu klären, aber auch im Zusammenhang mit einer Gesamtdiskussion über die Probleme unseres Wohnungsbaues überhaupt. In diesen beiden Bereichen muß man diese Überlegungen sehen. Gewisse Vorüberlegungen in dieser Richtung werden bei uns angestellt.

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Keine weitere Zusatzfrage. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär, für die Beantwortung der Fragen. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen auf. Zur Beantwortung der Fragen steht Herr Parlamentarischer Staatssekretär Hermsdorf zur Verfügung. Die Frage 44 stammt von dem Herrn Abgeordneten Braun. Der Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt. Die Frage 45 des Herrn Abgeordneten Wagner ({0}) wird ebenfalls schriftlich beantwortet, da er nicht im Saal ist. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt. Die Fragen 46 und 47 des Abgeordneten Schulte ({1}) werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt. Ich rufe die Frage 48 des Herrn Abgeordneten Dr. Kunz ({2}) auf: Wieviel Beraterverträge haben die einzelnen Ressorts, nachgeordnete Behörden, die der Dienst- und Rechtsaufsicht eines Bundesressorts unterstehen, abgeschlossen mit welchem jährlichen Aufwand seit 1969?

Hans Hermsdorf (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000883

Herr Abgeordneter, die Bundesregierung hat Ihre erste Frage bereits insoweit beantwortet, als es sich um die Berater- und Gutachtertätigkeit ehemaliger Beamter seit Beginn der 6. Wahlperiode im Herbst 1969 handelt. Ich verweise auf meine Vorlage Nr. 89/73 vom 29. November 1973 an den Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages, die eine Aufstellung mit den Namen der ehemaligen Beamten, dem Inhalt und der Dauer der Aufträge und der Höhe der Vergütungen enthält. Ich möchte auch nicht unerwähnt lassen, daß entsprechende Vergleichsunterlagen aus der 4. und der 5. Wahlperiode zur Verfügung stehen. Weiterreichende Angaben liegen der Bundesregierung nicht vor. Sie konnten in der kurzen Zeit seit Ihrer Fragestellung auch nicht beschafft werden, weil hierzu Erkundigungen bei allen Ressorts einschließlich der nachgeordneten Dienststellen erforderlich wären.

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Zusatzfrage, Herr Kollege.

Prof. Dr. Max Kunz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001258, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekertär, darf ich davon ausgehen, daß Sie bereit sind, diese erforderlichen Unterlagen nachzuliefern?

Hans Hermsdorf (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000883

Davon dürfen Sie ausgehen. ({0})

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Keine weitere Zusatzfrage. Frage 49 des Herrn Abgeordneten Dr. Kunz ({0}) : Ist die Bundesregierung bereit, eine Liste derjenigen Personen zu veröffentlichen, die Beratungsverträge seit 1. Dezember 1969 mit Ministerien oder nachgeordneten Behörden, die der Rechts- und Dienstaufsicht der Bundesregierung unterstehen, abgeschlossen haben?

Hans Hermsdorf (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000883

Die Bundesregierung ist selbstverständlich bereit, den parlamentarischen Gremien vorhandene Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Dies ist auch bisher geschehen, wie Sie aus der erwähnten Vorlage an den Haushaltsausschuß ersehen.

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Keine Zusatzfrage. Die Fragen 50 und 51 des Abgeordneten Dr. Holtz sind von dem Fragesteller zurückgezogen worden. Damit haben Sie die Fragen aus Ihrem Geschäftsbereich beantwortet. Vielen Dank, Herr Staatssekretär! Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung auf. Zur Beantwortung der Fragen steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Berkhan zur Verfügung. Die Frage 70 des Herrn Abgeordneten Haase ({0}) wird schriftlich beantwortet, da er nicht im Saal ist, ebenso seine Frage 71. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt. Die Fragen 72 und 73 des Herrn Abgeordneten Dr. Zimmermann werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt. Ich rufe die Frage 74 des Herrn Abgeordneten Engelsberger auf: Wie läßt sich die Aussage von Bundesminister Leber, die Sowjetunion solle so lange „keinen Pfennig Kapitalhilfe" erhalten, wie sie mit ihrer Aufrüstung den Westen zu kostspieligen Verteidigungsanstrengungen zwinge, in Einklang bringen mit der Äußerung von Bundesminister Bahr in einer Fernsehdiskussion, daß die massive sowjetische Aufrüstung erst „verifiziert" werden müsse, und trifft es zu, daß die UdSSR ihre Rüstungsausgaben weit mehr verstärkt als die NATO?

Karl Wilhelm Berkhan (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000158

Frau Präsident, Herr Kollege! Die in Ihrer Frage erwähnte Äußerung des Bundesministers der Verteidigung, nachzulesen im Bulletin der Bundesregierung Nr. 166, Seite 1659, lautete: Die Sowjetunion braucht für ihre Rüstung einen großen Teil des russischen Sozialproduktes. Sie kann nicht erwarten, daß der Westen diese Lücke in ihrem Kapitalbedarf durch Kapitalexport schließt und die eigene Verteidigungsfähigkeit vernachlässigt. Vor einer solchen Art von Kooperation muß immer die eigene Verteidigungsfähigkeit gewährleistet sein. Die Äußerung des Bundesministers Bahr stammt aus dem Fernsehinterview „Journalisten fragen - Politiker antworten" vom 20. Dezember 1973. Minister Bahr sagte hier u. a., daß die massive sowjetische Aufrüstung erst verifiziert werden müsse. Diese Aussage stützt sich offensichtlich auf unterschiedliche Zahlen über die Ausrüstung und Rüstungsanstrengungen der Warschauer-Pakt-Streitkräfte und auf lückenhafte Informationen über das sowjetische Verteidigungsbudget. Die Bundesregierung hat Grund zu der Vermutung, daß die offiziell veröffentlichte Herabsetzung des sowjetischen Verteidigungsbudgets von 1973 auf 1974 um 0,3 Milliarden Rubel nicht die wahren Rüstungsabsichten der Sowjetunion widerspiegelt. Abgesehen davon spielten die in anderen Budgets des sowjetischen Gesamthaushalts versteckten Rüstungsausgaben von jeher eine beträchtliche Rolle. Dies alles muß tatsächlich verifiziert werden, bevor man die durchaus gravierende Frage sorgfältig beantworten kann, ob die Sowjetunion ihre Rüstungsanstrengungen weit mehr verstärkt hat als die NATO. Auf Ihre Frage darf ich daher eindeutig antworten: Zwischen den Äußerungen des Bundesministers Leber und des Bundesministers Bahr besteht nicht der geringste Widerspruch. Sollte sich nämlich herausstellen - und das hat Bundesminister Bahr in dem gleichen Interview bereits gesagt -, daß die Sowjetunion tatsächlich verstärkte Anstrengungen auf dem Gebiet der Verteidigung machen würde, dann müßte das auch Folgerungen für die westliche Seite haben. Es besteht gar kein Zweifel darüber, daß wir nicht einseitig abrüsten können. Das militärische Gleichgewicht zwischen Ost und West muß im Interesse der Sicherheit auf beiden Seiten erhalten bleiben. ({0})

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Zusatzfrage, Herr Kollege? - Bitte schön!

Matthias Engelsberger (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000475, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, trifft die im sozialdemokratischen „Vorwärts" vertretene Ansicht zu, die Meinung von Verteidigungsminister Leber werde von der Bundesregierung nicht geteilt, ({0}) und bei der Äußerung von Verteidigungsminister Leber handle es sich um einen Alleingang?

Karl Wilhelm Berkhan (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000158

Dies ist ein Namensartikel, der mir bekannt ist. Ich verweise Sie auf das Weißbuch 1973/74. Hier ist die Auffassung der Bundesregierung zur militärischen Lage klar dargelegt.

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Eine weitere Zusatzfrage, Herr Kollege Engelsberger.

Matthias Engelsberger (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000475, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, steht die Äußerung von Verteidigungsminister Leber bei der Vorlage des Weißbuches über die Bundeswehr, die übermäßige Rüstung der Staaten des Warschauer Paktes schreibe dem Westen gleichsam Anstrengungen für seine Streitkräfte vor, nicht im krassen Widerspruch zur Meinung von Bundesminister Bahr, daß die übermäßige sowjetische Rüstung erst verifiziert werden müsse?

Karl Wilhelm Berkhan (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000158

Nein.

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Zusatzfrage, Herr Kollege Damm, bitte!

Carl Damm (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000351, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, darf ich Sie fragen, ob die von Ihnen vorhin zitierte Äußerung Ihres Ministers, die Sowjetunion könne nicht erwarten, daß der Westen die Lücke in ihrem Kapitalbedarf, die sich die Sowjetunion durch ihre große Rüstung in ihr Sozialprodukt selbst reißt, durch Kapitalexport schließt und die eigene, die deutsche Verteidigungsfähigkeit vernachlässigt, die Sorge der Regierung oder jedenfalls des Verteidigungsministers, der dies ausgesprochen hat, ausdrückt, daß die beabsichtigten und inzwischen bekanntgewordenen oder möglicherweise noch nicht bekanntgewordenen Vorstellungen der Bundesregierung über Kredite für Ostblockstaaten eine Lücke in die eigenen Verteidigungsausgaben reißen könnten.

Karl Wilhelm Berkhan (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000158

Herr Kollege Damm, Sie haben nicht zutreffend zitiert. Ich weiß nicht, woraus Sie zitieren. Im Bulletin heißt es: Vor einer solchen Art von Kooperation muß immer die eigene Verteidigungsfähigkeit gewährleistet sein. Wir gehen davon aus, daß die eigene Verteidigungsfähigkeit gewährleistet ist. ({0})

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Leider haben Sie nur eine Frage. - Keine weiteren Zusatzfragen. Damit ist Ihr Geschäftsbereich beendet. Ich bedanke mich, Herr Staatssekretär. Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit auf. Der Herr Parlamentarische Staatssekretär Westphal steht zur Beantwortung zur Verfügung. Ich rufe die Fragen 75 und 76 des Herrn Abgeordneten Kater auf. Der Herr Abgeordnete ist leider nicht im Saal. Die Fragen werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt. Ich rufe die Frage 77 des Herrn Abgeordneten Dr. Schmude auf: Hält es die Bundesregierung mit dem Gleichheitsgrundsatz für vereinbar, daß die Pflegezulage nach § 267 des Lastenausgleichsgesetzes als „gleichartige Leistung" in vollem Umfang zur Minderung von Pflegegeld nach dem Bundessozialhilfegesetz führt, bei der Gewährung von Wohngeld jedoch auf Grund von Erlassen der Länder, die mit der Bundesregierung abgestimmt sind, zur Hälfte als Einkommen angerechnet wird ({0}), während das Pflegegeld für die Einkommensermittlung völlig außer Betracht bleibt ({1})?

Heinz Westphal (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002489

Herr Kollege Dr. Schmude, die unterschiedliche Anrechnung der Pflegezulage nach § 267 des Lastenausgleichsgesetzes auf die Sozialhilfe einerseits und das Wohngeld andererseits verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz, weil es sich bei der Sozialhilfe und dem Wohngeld um verschiedenartige Tatbestände und Hilfesysteme handelt. Das System der Sozialhilfe ist bekanntlich auf dem Prinzip aufgebaut, daß die Sozialhilfeleistungen grundsätzlich im Nachrang zu allen anderen öffentlichen und privaten Leistungen, also auch zum Wohngeld, stehen. Aus dem Nachranggrundsatz ergibt sich, daß die Pflegezulage nach § 267 LAG auf das Pflegegeld nach § 69 Abs. 3 des Bundessozialhilfegesetzes voll auf Sozialhilfeleistungen angerechnet werden muß.

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Zusatzfrage, Herr Dr. Schmude.

Dr. Jürgen Schmude (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002038, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Kann ich Ihrer Antwort entnehmen, Herr Staatssekretär, daß Sie ebenfalls der Auffassung sind, daß die Kürzung von Wohngeld um die halbe Pflegezulage gerechtfertigt ist?

Heinz Westphal (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002489

Herr Kollege Dr. Schmude, ich bin schon im Zweifel gewesen, ob das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit für Ihre Frage der richtige Adressat gewesen ist. Diese Zweifel sind - das gebe ich zu - sozusagen in den letzten Stunden entstanden, nicht zu einem Zeitpunkt, wo es vielleicht noch möglich war, den für den Teil Ihrer Frage zuständigeren Wohnungsbauminister danach zu fragen. Insofern möchte ich mich einer Beantwortung dieses Teils, den Sie jetzt noch in besonderer Weise hervorheben, doch lieber enthalten und auf den dafür zuständigeren Minister verweisen. Ich will Ihnen gerne dabei helfen, daß diese Vermittlung zustande kommt.

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Keine weitere Zusatzfrage. Ich rufe die Frage 78 des Herrn Abgeordneten Dr. Schmude auf: Ist der Einsparungseffekt bei der Gewährung von Pflegegeld nach dem Bundessozialhilfegesetz von der Bundesregierung gewollt, der sich bei gleichzeitiger Inanspruchnahme von Pflegegeld und Pflegegeldzulage nach § 267 des Lastenausgleichsgeseizes als Folge der offenen Ausweisung des Erhöhungsbetrags zur Pflegezulage durch das 25. Änderungsgesetz zum Lastenausgleichsgesetz ergibt?

Heinz Westphal (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002489

Bei dem von Ihnen angesprochenen Einspareffekt bei der Gewährung von Pflegegeld nach dem Bundessozialhilfegesetz handelt es sich um eine Folge des gesetzlichen Nachrangprinzips der Sozialhilfe. Auf Grund des gesetzlichen Nachrangs der Sozialhilfe ist die Pflegezulage nach § 267 LAG bei der Berechnung des Pflegegeldes nach § 69 BSHG in vollem Umfang anzurechnen. Das gilt auch für den Erhöhungsbetrag von 65 DM, der auf Grund des 25. Änderungsgesetzes zum Lastenausgleichsgesetz seit dem 1. Januar 1973 gemäß § 267 LAG gewährt wird.

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Eine Zusatzfrage? - Bitte, Herr Dr. Schmude!

Dr. Jürgen Schmude (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002038, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Indem ich den Zweifel voranschicke, Herr Staatssekretär, ob nicht auch bei dieser Frage ein anderes Ressort zuständiger gewesen wäre, möchte ich gleichwohl ergänzend fragen, ob bei der Änderung des Lastenausgleichsgesetzes mit Wirkung vom 1. Januar 1973, die ja Vorteile bringen sollte, diese Folge, nämlich die Kürzung von Pflegegeld bzw. jener Einspareffekt, beabsichtigt war.

Heinz Westphal (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002489

Ich bin ganz sicher, daß der nicht 'beabsichtigt gewesen ist. Sie haben selber in Ihrer ersten Frage auch auf Fragen hingewiesen, die Sie im Zusammenhang mit dem Lastenausgleichsgesetz an den dafür zuständiden Herrn Innenminister gerichtet hatten, und er hat Ihnen zugeben müssen, daß eine solche Konsequenz möglich ist, daß also das, was Sie Einspareffekt nennen, in einigen Fällen auftreten kann. Allerdings ändert sich das im Verlauf der Jahre mit den entsprechenden Anpassungen. Aber beabsichtigt in diesem Sinne ist dies sicher nicht gewesen. Wir müssen nur immer wieder sehen, daß es hier um unterschiedliche prinzipielle Systeme sozialer Zuwendungen geht und daß das Prinzip der Sozialhilfe nun einmal ist, jemandem, der, auf welche Art immer, ob schuldig oder nicht schuldig, in Not geraten ist, durch die Gesellschaft so weit zu helfen, daß seine Lebensbedürfnisse abgedeckt sind. Man kann dort also nicht irgendwelche Anrechnungsregelungen einbauen.

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Zweite Zusatzfrage.

Dr. Jürgen Schmude (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002038, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Staatssekretär, welche Folgerungen gedenkt die Bundesregierung daraus zu ziehen, daß sich durch die Beschlußfassung über ein von ihr initiiertes Gesetz ein nicht beabsichtigter Nachteil für ,die Betroffenen ergibt?

Heinz Westphal (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002489

Der Herr Innenminister hatte Ihnen auf Ihre damalige Frage geantwortet, daß er sich mit dem für das Bundessozialhilfegesetz zuständige Ministerium, also mit dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit, in Verbindung setzen werde, um diese Frage aus seiner Sicht zu klären. Wir haben eben wegen dieses Prinzips des Nachrangs der Sozialhilfe antworten müssen, daß das innerhalb des BSHG nicht zu machen ist. Ich will Ihnen aber gern zusagen, daß auf Grund dieser nun für uns noch einmal deutlich gewordenen Problematik gerade auch an Hand von Fällen ein Gespräch unsererseits mit dem anderen, dem für das Lastenausgleichsgesetz zuständigen Ressort gesucht wird, um diese Problematik noch einmal zu überlegen.

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Keine weiteren Zusatzfragen. Ich rufe die Frage 79 des Herrn Abgeordneten Nordlohne auf: Identifiziert sich die Bundesregierung mit der im KNA-Informationsdienst Nummer 47 vom 22. November 1973 veröffentlichten und bis zum heutigen Tag nicht dementierten Aussage von Frau Bundesminister Dr. Focke, wonach Krankenhäuser, die ein wie auch immer ausfallendes Reformgesetz über die Abtreibung nicht voll ausschöpfen, d. h. einer Durchführung von Abtreibungen in ihren Krankenhäusern nicht zustimmen, nicht mit einer Finanzierungshilfe durch die Bundesregierung rechnen können?

Heinz Westphal (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002489

Herr Kollege Nordlohne, die Meldung der Katholischen Nachrichten-Agentur geht auf ein Informationsgespräch von Frau Minister Dr. Focke mit Redakteuren der katholischen Kirchenpresse am 14. November 1973 zurück. Dabei wurde eingehend über Fragen des Schwangerschaftsabbruchs, insbesondere über das Problem ,der Gewissensfreiheit in Krankenhäusern, diskutiert. Es ist bedauerlich, 'daß die Katholische Nachrichten-Agentur über diese sehr sachlich und differenziert geführte Diskussion nur diese sehr verkürzte und zu Mißverständnissen führende, um nicht zu sagen: unrichtige Darstellung gebracht hat. Das Problem der Gewissensfreiheit im Zusammenhang mit der Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen wird von der Bundesregierung sehr ernst genommen. Die Unantastbarkeit der Gewissensfreiheit ist von Frau Minister Focke nie in Zweifel gezogen worden. Dies wurde am 30. Oktober 1973 mit dem Vorstand der Deutschen Krankenhausgesellschaft eingehend erörtert. In diesem Gespräch wurde ebenso wie bei der Diskussion mit Vertretern der Kirchenpresse folgendes durch Frau Minister Focke ausgeführt: Erstens. Es besteht Einigkeit darüber, daß das Grundrecht der Gewissensfreiheit- Art. 4 des Grundgesetzes - einen hohen verfassungsrechtlichen Rang hat. Dabei ist davon auszugehen, daß sich Art. 4 des Grundgesetzes in erster Linie und vorrangig auf das Gewissen des einzelnen bezieht, während die Gleichstellung des Kollektivgewissens des Trägers in der Literatur umstritten ist. Dennoch sei sie - Frau Dr. Focke - bereit, den Standpunkt eines Kollektivgewissens des Trägers zu respektieren. Es stelle sich allerdings die Frage, ob dieser nicht seine Gewissensentscheidung auf den Arzt im einzelnen Fall oder generell delegieren könne oder sollte. Zweitens. Eine Gewissensentscheidung ist inhaltlich nicht nur in der Weise denkbar, daß die Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen oder die Mitwirkung daran abgelehnt wird; sie kann auch dazu führen, daß die Vornahme eines Schwangerschaftsabbruchs oder die Mitwirkung daran für den einzelnen Mitarbeiter geboten erscheint. Drittens. Es kann zu Konfliktfällen zwischen dem Gewissen des einzelnen Mitarbeiters am Krankenhaus und dem Träger des Krankenhauses kommen. Dieser Konfliktfall muß gesehen und Lösungen müssen vorbereitet werden. Von seiten der Deutschen Krankenhausgesellschaft werde in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeit hingewiesen, Absprachen zwischen dem Krankenhausträger und den Mitarbeitern des Krankenhauses zu treffen. Ein genereller Vorrang des Trägergewissens vor dem Gewissen des einzelnen Mitarbeiters eines Krankenhauses sei rechtlich nicht zu begründen. Viertens. Gerade wenn man die Gewissensentscheidung und das Gewissensgrundrecht ernst nehme, seien aus diesem Gesichtspunkt grundlegende Überlegungen zum Kapazitätsproblem notwendig, um zu gewährleisten, daß ein gesetzlich zulässiger Schwangerschaftsabbruch - also nach der Reform zulässiger Schwangerschaftsabbruch - unter den notwendigen und optimalen mediznischen Voraussetzungen vorgenommen werde, die Frau vor finanziellen Nachteilen geschützt werde und die notwendige Beratung im Zusammenhang mit dem Schwangerschaftsabbruch sichergestellt sei. Dies bedeute einmal, daß sich die Länder bei der Aufstellung der Krankenhausbedarfspläne darüber Gedanken machen müßten, wie die notwendigen Kapazitäten bereitgestellt werden könnten. Zum anderen sei zu überlegen, in welcher Weise die Ärzte der Krankenhäuser mehr als bisher zur Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen im Rahmen der ambulanten Versorgung der Bevölkerung ermächtigt werden könnten. Schließlich sei zu prüfen, inwieweit durch den niedergelassenen Arzt der Schwangerschaftsabbruch unter klinischen Bedingungen unabhängig von einem Krankenhaus vorgenommen werden könne. Bezüglich der Beratungsstellen sei die Sachlage ähnlich. Sie - nämlich Frau Minister Dr. Focke - habe auf den Modellversuch des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit „Beratungsstellen im Rahmen ergänzender Maßnahmen zur Reform des § 218 StGB" hingewiesen und diese Konzeption erläutert. Der Bund habe auf Grund der gesetzlichen Zuständigkeit nur die Möglichkeit, im Rahmen eines solchen Modellversuchs einzelne Beratungsstellen direkt zu fördern. Die im Modellversuch zu fördernden 40 bis 50 Beratungsstellen verschiedener Träger könnten jedoch nur im Rahmen der mit den Ländern abgestimmten Rahmenrichtlinien gefördert werden. Herr Kollege, in diesem Sinne wurde inzwischen auch der Deutschen Krankenhausgesellschaft geantwortet. ({0})

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Eine Zusatzfrage.

Franz Josef Nordlohne (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001624, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, darf ich Sie fragen, wann diese Antwort an die Deutsche Krankenhausgesellschaft erfolgt ist?

Heinz Westphal (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002489

Vor kurzem. Frau Minister Dr. Focke wollte das selbst unterschreiben; sie war einige Tage im Urlaub.

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Weitere Zusatzfrage, bitte schön!

Franz Josef Nordlohne (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001624, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, muß nicht aus der Gegebenheit, daß eine in der damaligen Pressekonferenz für Chefredakteure von Kirchenzeitungen, die Sie eben ansprachen, anwesesende Journalistin auf meine ausdrücklich telefonische Rückfrage am 10. Januar dieses Jahres nach wie vor zu Ihrer Pressemeldung steht, die Vermutung abgeleitet werden, daß die heute hier gegebene Antwort eben doch nicht in dem Sinne richtig ist?

Heinz Westphal (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002489

Nein, dies läßt sich so nicht vermuten; denn genau dieses, was ich Ihnen vorgetragen habe, ist eine Zusammenfassung dessen, was Frau Dr. Focke bei diesem Anlaß gesagt hat. Das, was man in KNA lesen konnte, ist, wie Sie ja sehen, aus einer notwendigerweise sehr umfangreichen Darstellung des Sachverhalts ein außerordentlich kurzer Teil - ich möchte nicht sagen: Auszug -, der mit dem, was gesagt worden ist, eigentlich in keinen Zusammenhang gebracht werden kann, jedenfalls nicht von der inhaltlichen Richtigkeit her.

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Zusatzfrage, Frau Kollegin Verhülsdonk.

Roswitha Verhülsdonk (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002371, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, Sie haben eine sehr differenzierte Antwort gegeben. Sind Sie in der Lage, eine klare Frage eindeutig zu beantworten und für die Bundesregierung zu erklären, daß im Falle eines Inkrafttretens der Fristenlösung konfessionelle Krankenhäuser, die Abtreibungen ohne eine besondere IndikationsstelFrau Verhülsdonk lung ablehnen, keinerlei materielle Nachteile erfahren? ({0})

Heinz Westphal (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002489

Ich kann Ihnen darauf völlig klar antworten, daß die Entscheidungen über die Frage, welche Krankenhäuser gefördert werden, durch die Länder im Rahmen ihrer Landesbedarfsplanungen und ihrer Krankenhausplanungen getroffen werden. Das, was Frau Dr. Focke in diesem Zusammenhang bei den Gesprächen gesagt hat, ist, daß es für eine verantwortungsbewußte Bundesregierung darauf ankommt, auch das Problem der Kapazitäten zu berücksichtigen. Dies ist ein Hinweis an die Länder, dafür Sorge zu tragen, daß entsprechende Kapazitäten zur Verfügung stehen, die dem, was das Gesetz - und es geht hier gar nicht um „Fristenlösung oder nicht" - später einmal besagt, auch in verantwortungsbewußter Weise - gerade auch für die Frau und unter gesundheitlich-medizinischen Gesichtspunkten - angemessen sind. Dies hat überhaupt nichts damit zu tun, daß irgendeinem Krankenhausträger Förderungsmittel entzogen werden sollen.

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Keine weiteren Zusatzfragen? - Dann danke ich Ihnen, Herr Staatssekretär, für die Beantwortung der Fragen. Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Forschung und Technologie und für das Post- und Fernmeldewesen. Zur Beantwortung der Fragen steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Dr. Hauff zur Verfügung. Frage 90 des Herrn Abgeordneten Pfeffermann wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt. Ich komme zu den Fragen 91 und 92. Der Herr Abgeordnete Büchner ({0}) ist leider nicht im Saal *). Ich rufe Frage 93 des Herrn Abgeordneten Dr.-Ing. Oetting auf: Warum ist die Bundesregierung nicht gewillt, auf die Deutsche Bundespost dergestalt einzuwirken, daß diese technische Vorschriften für Nebenstellenanlagen der Deutschen Bundespost erläßt, die verlangen, daß durch technische Veränderungen der Mithöreinrichtungen in Nebenstellenanlagen, z. B. mittels eines akustischen Signals, dem Telefonierenden das Mithören eines Dritten angezeigt wird?

Dr. Volker Hauff (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000828

Frau Präsidentin, mit Zustimmung des Fragestellers würde ich die Fragen 93 und 94 gern im Zusammenhang beantworten.

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Sie gestatten das? - Gut. Dann rufe ich weiter Frage 94 des Herrn Abgeordneten Dr.-Ing. Oetting auf: Ist die Bundesregierung mit mir der Meinung, daß die Möglichkeit des heimlichen Mithörens von Mitarbeitertelefongesprächen, die viele Inhaber von Nebenstellenanlagen der Deutschen *) Erneuter Aufruf und Beantwortung der Fragen 91 und 92 nach Beantwortung der Frage 100. Bundespost haben, möglichst breit publiziert werden muß, damit sich die Menschen hüten, über ihr Diensttelefon allzu vertrauliche Mitteilungen zu machen?

Dr. Volker Hauff (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000828

Herr Kollege Oetting, wie bereits in der Antwort auf Ihre Fragen A 174 und 175 in Drucksache 7/1277 am 29. November 1973 ausgeführt wurde, gibt es Fälle, in denen ein berechtigtes Interesse besteht, bei Gesprächen mitzuhören. Die Bundesregierung wird jedoch entsprechend der Anregung in Ihrer Frage die Deutsche Bundespost veranlassen, zu prüfen, ob Vorschriften für Nebenstellenanlagen derart geändert werden können, daß das Eintreten eines Dritten in ein bestehendes Gespräch akustisch angezeigt wird. Die Bestimmungen für Nebenstellenanlagen, die im übrigen nicht nur für Nebenstellenanlagen der Bundespost, sondern auch für solche der Fernmeldeindustrie gelten, werden allgemein bekanntgegeben. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß auch die Vielzahl der Veröffentlichungen zu diesem Thema zu einem zufriedenstellenden Informationsstand der Benutzer beigetragen hat. Es muß nochmals darauf hingewiesen werden, daß es hier - rein rechtlich gesehen - um das Verhältnis zwischen den Inhabern von Nebenstellenanlagen und ihren Beschäftigten geht und es sich keinesfalls - jedenfalls nicht in rechtlicher Hinsicht - um ein Problem der Bundespost handelt.

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Bitte, Herr Kollege, eine Zusatzfrage.

Dr. - Ing. Hermann Oetting (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001638, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Staatssekretär, würden Sie so freundlich sein, mich von dem Ergebnis der Prüfung durch die Post zu unterrichten, ohne daß ich dem nachgehen müßte?

Dr. Volker Hauff (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000828

Ich werde entsprechende Schritte veranlassen. ({0})

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Keine weiteren Zusatzfragen dazu. Der Abgeordnete Erhard ({0}) ist nicht im Saal, so daß die beiden vom ihm gestellten Fragen 95 und 96 schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt. Ich komme zu der Frage 97 des Herrn Abgeordneten Rollmann. - Der Kollege ist nicht mehr hier. Auch hier wird die Antwort schriftlich gegeben und als Anlage abgedruckt. Herr Abgeordneter Dr. Gölter, der die Fragen 98 und 99 gestellt hat, ist ebenfalls nicht anwesend *). Herr Staatssekretär, ich darf mich bedanken. *) Erneuter Aufruf und Beantwortung der Fragen 98 und 99 nach Beantwortung der Fragen 91 und 92, die ihrerseits im Anschluß an die Beantwortung der Frage 100 erfolgt. Präsident Frau Renger Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft. Der Herr Parlamentarische Staatssekretär Zander steht zur Beantwortung zur Verfügung. Ich rufe Frage 100 des Herrn Abgeordneten Dr. Kempfler auf: Hält es die Bundesregierung für veitretbar, daß eine Einkommenserhöhung der Eltern auf den Ausbildungsforderungsbetrag für die Kinder in einem Maße angerechnet wird, daß praktisch diese Erhöhung - namentlich bei mehreren in der Ausbildung stehenden Kindern - ganz oder zum größten Teil wieder aufgezehrt wird?

Karl Fred Zander (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002581

Herr Kollege Dr. Kempfler, die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Einkommensverbesserungen seit dem Jahre 1969 in Anbetracht der schwächer gewordenen Kaufkraft dazu Anlaß geben, die im Bundesausbildungsförderungsgesetz vorgesehenen Freibeträge zu überprüfen. Dies ist im Bericht nach § 35 BAföG auch erfolgt und hat zu den dort gemachten Vorschlägen für die Anhebung der Freibeträge geführt. Im übrigen werden aber auch bei der bestehenden Rechtslage die Einkommenserhöhungen nicht in dem Maße angerechnet, daß sie ganz oder zum größten Teil wieder aufgezehrt würden. Bei Ihrer Fragestellung blieb offensichtlich die Vorschrift des § 25 Abs. 4 des Ausbildungsförderungsgesetzes unbeachtet, nach der das die Freibeträge übersteigende Einkommen der Eltern und des Ehegatten zusätzlich zu 40 v. H. anrechnungsfrei bleibt und sich dieser Vomhundertsatz für jedes Kind um 5 erhöht. Die in den letzten Jahren eingetretenen Einkommensverbesserungen werden daher infolge dieser Vorschrift im Durchschnitt nur zur Hälfte auf die Förderungsbeträge angerechnet. Bei Familien mit mehreren Kindern ist der Prozentsatz der Nichtanrechnung sogar noch höher.

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Bitte eine Zusatzfrage, Herr Kollege.

Dr. Friedrich Kempfler (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001085, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, darf ich Ihnen schriftlich einen besonderen Härtefall unterbreiten, der dartut, daß bis auf einen geringen Betrag - die Einkommensverbesserung durch die Kürzung der Ausbildungshilfe tatsächlich aufgezehrt wurde?

Karl Fred Zander (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002581

Ja, selbstverständlich, Herr Kollege Dr. Kempfler, dem kann man im Einzelfall nachgehen. Aber die Vorschrift des § 25 Abs. 4 steht dem im Wege. Dennoch bin ich gern bereit, dem nachzugehen, wenn Sie mir den Fall zukommen lassen.

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Keine weitere Zusatzfrage dazu. - Inzwischen sind die Herren Kollegen Gölter und Büchner, die Fragen zu dem vorher behandelten Ressort gestellt haben, erschienen. ({0}) Sind Sie noch bereit, Herr Staatssekretär, auf die Fragen dieser beiden Herren Kollegen zu antworten?

Dr. Volker Hauff (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000828

Ja.

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Danke schön, Herr Parlamentarischer Staatssekretär! - Herr Zander, würden Sie einen Moment warten? - Danke schön! Ich rufe die Frage 91 des Herrn Abgeordneten Büchner ({0}) auf: Kann die Bundesregierung angeben, welche Investitions- und Betriebskosten entstehen werden, wenn ab 1. Januar 1975 die Rundfunk- und Fernsehgebühren nicht mehr durch die Deutsche Bundespost, sondern durch die Rundfunk- und Fernsehanstalten eingezogen werden, und zu welchem Anteil diese Kosten auf die Gebühren durchschlagen werden?

Dr. Volker Hauff (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000828

Herr Abgeordneter, diese Angaben können nur von .den Rundfunkanstalten selbst gemacht werden. Deswegen sieht sich die Bundesregierung außerstande, die entsprechenden Zahlen hier vorzulegen.

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Bitte, eine Zusatzfrage.

Peter Büchner (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000295, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Staatssekretär, wenn Sie auch - verständlicherweise - keine Angaben über die Höhe dieser Aufwendungen machen können, so teilen Sie doch sicher meine Meinung, daß diese Aufwendungen in erheblicher Höhe anfallen werden und ,daß sie eventuell über die Gebühren abgedeckt werden müssen?

Dr. Volker Hauff (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000828

Herr Abgeordneter, es ist so, daß die Rundfunkanstalten eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt haben. Auf Grund dieser Wirtschaftlichkeitsuntersuchung kamen die Rundfunkanstalten zu dem Ergebnis, daß es aus ihrer Sicht sinnvoll ist, den Gebühreneinzug nicht weiterhin als Service-Aufgabe der Deutschen Bundespost zu übertragen, sondern dies in eigener Regie durchzuführen.

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Zusatzfrage, Herr Kollege Büchner.

Peter Büchner (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000295, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Staatssekretär, was halten Sie von dem in meiner zweiten Frage enthaltenen Vorschlag, diese Gebühren überhaupt nicht einzuziehen, sondern den Aufwand aus dem Bundeshaushalt zu erstatten?

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Ich rufe also auch die Frage 92 des Herrn Abgeordneten Büchner ({0}) auf: Was hält die Bundesregierung von Überlegungen angesichts der Tatsache, daß in fast allen Haushalten Rundfunk- und FernsehPräsident Frau Renger empfänger vorhanden sind, die Gebühren nicht mehr vom Benutzer einzuziehen, sondern aus dem Bundeshaushalt den Anstalten zuzuweisen und die finanzielle Deckung über Steueranhebungen vorzunehmen, wobei nicht nur eine soziale Staffelung der Gebühren, sondern auch eine Einsparung der Einziehungskosten von derzeit 100 Millionen DM zu erreichen wäre?

Dr. Volker Hauff (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000828

In Abstimmung mit dem Bundesminister der Finanzen darf ich Ihre zweite Frage folgendermaßen beantworten. Einer Überlegung, die Rundfunkgebühren - das sind Gebühren für Tonrundfunk und Fernsehen - den Landesrundfunkanstalten aus dem Bundeshaushalt zuzuweisen, kann aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht nähergetreten werden, da die Zuständigkeit für das Rundfunkgebührenwesen Länder-Angelegenheit ist. Präsident ,Frau Renger: Keine Zusatzfragen mehr dazu. Ich rufe dann die Frage 98 des Herrn Abgeordneten Dr. Gölter auf: Trifft die Meldung der Saarbrücker Zeitung vom 21. Dezember 1973 zu, daß die Oberpostdirektion Neustadt a. d. Weinstraße aufgelöst werden soll?

Dr. Volker Hauff (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000828

Herr Kollege Gölter, ich würde Ihre beiden Fragen wegen des Sachzusammenhangs gerne zusammen beantworten.

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Ich rufe also auch die Frage 99 des Herrn Abgeordneten Dr. Gölter auf: Falls die Bundesregierung die Auflösung der Oberpostdirektion Neustadt a. d. Weinstraße beabsichtigt, wann soll diese Maßnahme durchgeführt werden? Bitte schön, Herr Staatssekretär!

Dr. Volker Hauff (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000828

Diese Meldung trifft nicht zu. Ein vom Bundeskabinett am 9. Mai 1973 eingesetzter Ministerausschuß hat hinsichtlich der regionalen Neuordnung der Oberpostdirektionsbezirke vorgeschlagen, der Deutschen Bundespost aufzugeben, die Zahl der Oberpostdirektionen bis 1977 um mindestens vier zu vermindern und dem Kabinett bis zum 1. September 1974 hierüber eine Vorlage zuzuleiten. Das Kabinett hat den Vorschlag des Ministerausschusses am 31. Oktober 1973 zustimmend zur Kenntnis genommen. Im Hinblick auf die Kabinettsvorlage werden gegenwärtig die notwendigen Untersuchungen angestellt, um die politische Entscheidung vorzubereiten. Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen; konkrete Angaben über einzelne regionale Bereiche sind daher heute noch nicht möglich.

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Bitte, eine Zusatzfrage!

Dr. Georg Gölter (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000698, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, bedeutet Ihre Auskunft, daß es im Bereich des Bundesministeriums bislang noch keine Untersuchungen darüber gibt, daß speziell die Oberpostdirektion Neustadt a. d. Weinstraße in den Kreis der aufzulösenden Oberpostdirektionen einbezogen ist?

Dr. Volker Hauff (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000828

Es gibt keine Entscheidung über diese Frage.

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Eine Zusatzfrage.

Dr. Georg Gölter (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000698, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, gibt es Überlegungen, bei einer Neuordnung der Oberpostdirektionen im südwestdeutschen Raum den Bereich der Pfalz unter Umständen aufzuteilen und zum Teil der Oberpostdirektion Saarbrücken und zum Teil der Oberpostdirektion Karlsruhe zuzuweisen?

Dr. Volker Hauff (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000828

Herr Kollege Gölter, im Augenblick werden Kriterien erarbeitet, die an die Frage gelegt werden sollen, wie im Bereich der Deutschen Bundespost bei der Auflösung von Oberpostdirektionen verfahren werden soll. Wenn diese Kriterien erarbeitet sind, wird geprüft, welche Oberpostdirektionen dann in Frage kommen. In diesem Zusammenhang, erst bei diesem dritten Arbeitsschritt, wird es sodann möglich sein, auch Fragen der Regionalpolitik angemessen zu berücksichtigen.

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Zusatzfrage, Herr Kollege Büchner!

Peter Büchner (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000295, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Staatssekretär, ist auf jeden Fall, wie die Entscheidungen im einzelnen auch getroffen werden, sichergestellt, daß solche Veränderungen nicht nachteilige Folgen für das Personal haben werden?

Dr. Volker Hauff (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11000828

Herr Kollege Büchner, ich nehme Ihre Frage sehr gerne zum Anlaß, um hier, da es immer wieder Unruhe unter den Beschäftigten in den betroffenen Bereichen gibt, in aller Deutlichkeit zu erklären, daß auf jeden Fall sichergestellt ist, daß es im Rahmen der Gesetze und im Rahmen der Verpflichtungen, die die Deutsche Bundespost als Arbeitgeber übernommen hat, nicht zu unangemessenen sozialen Härten kommen wird.

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Ich danke Ihnen schön, Herr Staatssekretär, daß Sie noch einmal darauf zurückgekommen sind. Ich rufe erneut den Geschäftsbereich des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft auf. Die Frage 101 des Herrn Abgeordneten Pfeifer soll auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet werden. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt. Präsident Frau Renger Frage 102 des Herrn Abgeordneten Dr. Fuchs! - Der Fragesteller ist nicht mehr im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt. Es tut mir leid, Herr Staatssekretär, daß ich Ihnen das nicht vorher sagen konnte. Vielen Dank! Meine Damen und Herren, wir müssen die Sitzung für etwa zehn Minuten unterbrechen, weil wir noch auf die Berichte aus dem Finanzausschuß und dem Haushaltsausschuß warten, die wir hier verabschieden müssen. Es tut mir leid; wir müssen für einige Minuten unterbrechen. Die Verteilung wird gleich vorgenommen. ({0}) - Wir brauchen aber noch den anderen; er ist noch nicht verteilt. Es dauert nur wenige Minuten. Ich bitte um Nachsicht. ({1})

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Meine Herren und Damen, wir können wohl in der Beratung fortfahren. Ich rufe nochmals Punkt 2 der Tagesordnung auf: Beratung der zustimmungsbedürftigen Verordnung zur Änderung der Dritten Verordnung über steuerliche Konjunkturmaßnahmen - Drucksachen 7/1459, 7/1539, 7/1540 Die Ausschußberichte liegen inzwischen vor. Wünschen die Berichterstatter das Wort? - Das ist nicht der Fall. Wird das Wort in der Aussprache gewünscht? - Bitte, Herr Dr. Sprung!

Dr. Rudolf Sprung (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002208, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In den Beratungen über das Stabilitätsprogramm der Bundesregierung, das die Regierung in zwei Teilen im März und im Mai des vergangenen Jahres dem Bundestag vorlegte, hat die Opposition nachdrücklich seine Ausgewogenheit in Frage gestellt. Sie hat die Auffassung vertreten, daß das Programm ein eindeutiges Übergewicht der investitionsdämpfenden Maßnahmen aufweise gegenüber denjenigen Maßnahmen, die auf die Einschränkung der privaten Nachfrage nach Verbrauchsgütern ausgerichtet waren. In ähnlicher Weise haben sich die Sachverständigen geäußert, die der federführende Finanzausschuß während der Beratungen anhörte. Der Vorsitzende des Sachverständigenrates verwies in der Anhörung auf das Sondergutachten seines Gremiums. In diesem Sondergutachten zur konjunkturellen Lage im Frühjahr 1973 waren zwei alternative Maßnahmenbündel zur Einschränkung sowohl der investiven als auch der konsumtiven Nachfrage vorgeschlagen worden. Erste Alternative: Neben der Stabilitätsabgabe Erhebung eines Konjunkturzuschlages gemäß § 26 des Stabilitätsgesetzes und Verwendung der aufkommenden Mittel für die Vermögensbildung der Bezieher niedriger Einkommen. Darüber hinaus Aussetzung der degressiven Abschreibung von Anlagegütern. Zweite Alternative: Ausdehnung der Stabilitätsabgabe auf die Bezieher mittlerer Einkommen, Aussetzung der degressiven Absetzung von Anlagegütern; darüber hinaus Erhebung einer Investitionssteuer von 5 O/o. Die wirtschaftliche Entwicklung im zweiten Halbjahr 1973 hat gezeigt, daß die Bedenken der Opposition und der Sachverständigen bezüglich der Unausgewogenheit und Kopflastigkeit des beschlossenen Stabilitätsprogramms zu Recht bestanden haben. Das Konjunkturklima hat sich bis zum heutigen Tage stark abgekühlt. Leider hat sich die Abkühlung - und das bringt besondere Probleme - sehr ungleichmäßig und stark differenziert vollzogen. Einige Wirtschaftszweige haben inzwischen, verglichen mit anderen, mit ganz erheblichen Schwierigkeiten zu kämpfen. Betroffen sind vor allem die Investitionsgüterindustrie, die Textilindustrie, die Automobilindustrie und besonders ausgeprägt die Bauwirtschaft. Auf der anderen Seite verharren die Preise weiter auf dem absoluten Hoch der Sommermonate des letzten Jahres. Bei dieser Sachlage ist die Bundesregierung gezwungen gewesen, die wichtigsten Maßnahmen des Stabilitätsprogramms vom vergangenen Jahr nur sechs Monate später wieder rückgängig zu machen, allem voran die Investitionssteuer, aber auch die Aussetzung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter und schließlich die Aussetzung des § 7 b Einkommensteuergesetz. Auch zu § 7 b hat die Opposition übrigens eine differenzierte Haltung eingenommen. Sie hatte im Finanzausschuß gefordert, den § 7 b zwar für die übrigen Bauten, jedoch nicht für den sozialen Wohnungsbau aufzuheben. Meine Damen und Herren, sieht man im Lichte dieser Entwicklung die Auseinandersetzungen über das Stabilitätsprogramm von Mitte des vergangenen Jahres, so ist zweifellos zu bedauern, daß die Vorschläge der Opposition und der Sachverständigen ohne viel Federlesen vom Tisch gewischt wurden. Die Entwicklung hat - leider - den Befürchtungen bezüglich der Unausgewogenheit des Stabilitätsprogramms des letzten Jahres recht gegeben. Dies ist leider so, denn der Unausgewogenheit der Maßnahmen vom letzten Sommer entspricht, daß einzelne Wirtschaftszweige von ihnen besonders betroffen sind. So muß man bei der Fortsetzung des allgemeinen Restriktionskurses in diesen besonders betroffenen Wirtschaftszweigen schon wieder expansiv gegenhalten. Vielleicht kann man daraus aber auch für die Zukunft Erkenntnisse gewinnen, nämlich daß die Wahrheit nicht immer bei der Regierung liegt. ({0}) - Ich bin ja bereit, zuzugeben, daß die Regierung durchaus auch richtige Maßnahmen ergreift. Nur ist es in diesem Falle, wie ich meine, wichtig, darauf hinzuweisen, daß das nicht immer der Fall ist. Aus beschäftigungspolitischen Gründen werden wir allerdings alle in diesem Hause, so meine ich, hoffen, daß die drei Maßnahmen dazu beitragen, die nachlassende inländische Investitionsneigung wieder zu beleben und die Abschwächung im Wohnungsbau zu mildern, wie es in der Begründung zu der vorliegenden Verordnung heißt. Ich möchte ausdrücklich unterstreichen: „dazu beitragen", denn ausreichend sind diese Maßnahmen für die betreffenden Sektoren gewiß nicht. Hier gilt das, was der Berichterstatter im vergangenen Jahr zum Stabilitätsprogramm feststellte - ich zitiere mit Genehmigung der Frau Präsidentin -: Die vornehmlich der Bundesregierung und ihren ausführenden Organen zufallende Aufgabe, die heute auf steuerlichem Gebiet in der richtigen Richtung zu fassenden Beschlüsse zusammen mit anderen Maßnahmen zu vollziehen und trotz der nur mit Verzögerung zu erwartenden Wirksamkeit einzelner Maßnahmen neues Vertrauen - meine Damen und Herren: neues Vertrauen! - zu geben, ist eine gewaltige Aufgabe. Ist eine gewaltige Aufgabe, meine Damen und Herren, mehr denn je. Im übrigen scheint in der Bundesregierung die eine Hand nicht so recht zu wissen, was die andere tut. Denn wie sonst soll man es erklären, daß im gleichen Augenblick, in dem die Bundesregierung die Verordnung über die Aufhebung der Investitionssteuer unter dem 20. Dezember 1973 erläßt, das Bundesfinanzministerium eine Verwaltungsanordnung zur Anwendung der Investitionssteuer herausgibt und diese Verwaltungsanordnung mit dem Datum vom 28. Dezember 1973, also acht Tage später, noch davon ausgeht, daß die Investitionssteuer bis zum 30. April 1974 gilt. ({1}) Doch nicht nur das, meine Damen und Herren, man muß sich auch fragen, wie es mit der konjunkturpolitischen Zielsetzung der Verordnung über die Aufhebung der Investitionssteuer und der Verwaltungsanweisung zur Anwendung der Investitionssteuer aussieht. Die Verordnung über die Aufhebung bestimmt, daß die Investitionssteuer nicht anfällt, wenn Investitionen nach dem 30. November 1973 vorgenommen werden. Nach der Verwaltungsanordnung unterliegen auch nach dem 30. November 1973 vorgenommene Investitionen noch ohne zeitliche Begrenzung der Investitionssteuer, wenn die entsprechenden Wirtschaftsgüter vor dem 1. Dezember 1973 bestellt wurden. Ein bißchen komplizert! Es ist interessant, zu sehen, wie es in der Verwaltung laufen kann, wenn man möglicherweise zeitlich etwas überfordert ist. Was gilt nun, meine Damen und Herren? Vor allem aber, wo liegt der konjunkturpolitische Sinn? Diese Situation besteht übrigens auch, ja ganz besonders für den Bereich des § 7 b des Einkommensteuergesetzes, also für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen. Wenn jemand seinen Bauantrag vor dem 1. Dezember 1973 gestellt hat, so hat er sich konjunkturgerecht verhalten, falls er vor diesem 1. Dezember noch nicht mit (1 dem Bau begonnen hat. Warum wird er für sein volkswirtschaftlich vernünftiges, konjunkturgerechtes Verhalten dann mit einer Steuer belegt? ({2}) Zwischen Bauantrag und Baubeginn liegt bekanntlich eine beträchtliche Zeitspanne. Ich meine, daß solchen Bauwilligen geholfen werden sollte, und ich bitte die Bundesregierung, im Einvernehmen mit den Länderfinanzministerien Überlegungen anzustellen, ob es nicht möglich ist, im Billigkeitswege nach § 131 der Abgabenordnung auch denjenigen zu helfen, die nicht so geschickt waren, der steuerlichen Belastung auszuweichen, weil sie rechtzeitig gesehen haben, wohin die Entwicklung gehen würde. ({3}) Aus beschäftigungspolitischen Gründen ist der Wiederaufhebung der Investitionssteuer und der Wiedereinführung der degressiven Abschreibung auf bewegliche Wirtschaftsgüter und des § 7 b des Einkommensteuergesetzes zuzustimmen. ({4})

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Das Wort hat der Herr Abgeordnete Rapp.

Heinz Rapp (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001774, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn Herr Kollege Dr. Sprung heute wiederum die Akzentsetzung des Stabilisierungsprogramms vom 9. Mai als unausgewogen bezeichnete, so liegt darin insofern weder Kontinuität noch Konsequenz, als dieses Argument damals, vor dem 9. Mai, und heute mit unterschiedlicher, ja mit gegensätzlicher Begründung und Zielrichtung vorgetragen wurde bzw. wird. ({0}) Die ganze Kontinuität in der Argumentation der Opposition besteht offensichtlich darin, daß auf Knall und Fall falsch sein muß, was die Regierung tut: Damals hat die Regierung zuwenig getan; heute soll das, was sie getan hat, zuviel gewesen sein. Damals wurde gesagt, das Programm werde nicht wirksam sein, weil es zu 'stark auf ,die Investitionen und zuwenig auf die Massenkaufkraft zugreife. Heute, wo es gilt, die Nachfrage gezielt wieder anzufahren, wird das Programm vom 9. Mai doch wohl 'deshalb getadelt, weil der Zugriff auf die Investitionen über die Investitionssteuer, die Aussetzung derdegressiven Abschreibung und die Aussetzung des § 7 b sehr wirksam war. ({1}): Bei wein wirksam?) Dies ist aus unterschiedlicher Begründung immer die alte Ablehnung. Konsequenz und Kontinuität bestehen nur in der Ablehnung. Wir, die Koalition und die Regierung, haben derartige Verrenkungen zur Begründung dessen, was wir damals taten und was wir heute tun, nicht nötig. Wir habendamals getan, was zur Dämpfung der 4532 Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode Rapp ({2}) Preise nötig und möglich war. Wir tun heute, was zur Sicherung der Arbeitsplätze nötig und möglich ist. ({3}) Wir haben damals wie heute sozusagen das Verursacherprinzip in die Konjunkturpolitik eingeführt. Die Übernachfrage war doch genau zu orten. Sie war zu orten bei der Investition und dort ganz speziell bei der Baunachfrage. Dort haben wir zugegriffen; es hat keine Überforderung des volkswirtschaftlichen Angebots von seiten der Massenkaufkraft gegeben, also war diesbezüglich auch nichts zu tun. Sollen wir hier nun wirklich eine ordnungspolitische Debatte darüber führen, ob es sinnvoll ist, konjunkturelle Überforderungen dart abzubauen, von wo sie ausgehen? Wir würden Sie, glaube ich, dabei mit Ihrem eigenen ordnungspolitischen Credo schlagen können. Nein, meine Damen und Herren, wir, die Koalition und auch die Regierung, haben getan, was je in der Situation nötig und richtig war. Wir begrüßen diese Verordnung und weisen erneut zurück, daß das, was wir getan 'haben, unausgewogen gewesen oder gar aus Opportunismus geschehen sei. Wo Opportunismus war, glaube ich deutlich gemacht zu haben. ({4}) Eines noch, Herr Dr. Sprung, bezüglich dieser Verordnung zum Investitionsteuergesetz! Sie wissen genau, daß es allemal, wenn man solche Dinge macht, Stichtagprobleme gibt, daß es da immer Probleme gibt, das konjunkturpolitisch Wünschenswerte mit dem Postulat des Vertrauensschutzes in Einklang zu bringen, und daß man da nur mit komplizierten Konstruktionen herauskommen kann. Genau darum und um nichts anderes hat es sich bei der am 28. Dezember von der Regierung erlassenen Verordnung gehandelt. Noch einmal - und damit schließe ich -: wir, die Koalition, begrüßen diese Verordnung und geben unserer Hoffnung und Erwartung Ausdruck, daß damit das auf diesen Gebieten Nötige und Mögliche geschehen ist, um Arbeitsplätze zu sichern. ({5})

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Danke, Herr Abgeordneter. Frau Abgeordnete Funcke! ({0})

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000620, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Präsidentin! Meine Herren und Damen! Die FDP-Fraktion bejaht die Maßnahmen der Regierung, die sie im Rahmen des Stabilitätsgesetzes ergriffen hat. Wir alle in diesem Hause haben dem Stabilitätsgesetz zugestimmt. Es ist eine etwas ungewöhnliche Art und Weise, für wichtige Dinge die Regierung zu ermächtigen, aber diese Ermächtigung haben wir alle miteinander ausgesprochen, weil wir uns bewußt waren, daß Konjunkturverläufe mitunter schnell aus der Situation heraus bekämpft werden müssen. Dies schließt ein, daß erstens ihr Auslauf nicht präzise wie ein Gesetz vorgeplant werden kann, und es schließt zweitens ein - ({0}) - Das haben wir doch ausdrücklich im Gesetz drin; lesen Sie doch mal nach! Da heißt es: längstens für ein oder zwei Jahre, aber die Regierung ist ermächtigt, diese Maßnahme auch früher aufzuheben. Das haben Sie doch alles in das Gesetz geschrieben. Herr Erhard und Herr Schmücker waren sich doch seinerzeit sehr klar darüber, daß jemand, der Wirtschaftspolitik an verantwortlicher Stelle betreiben soll, nicht immer warten kann, bis gerade ein vorfrisierter Zeitpunkt da ist. Das haben wir doch alle gewollt. Daß die Regierung nach der jeweiligen Lage handeln soll, haben Sie ihr doch immer zugerufen. Und das schließt ein, daß sie und wir alle miteinander den Verlauf der Konjunktur und die Wirkung der jeweiligen Maßnahmen immer wieder beobachten und zum geeigneten Zeitpunkt auch die Entscheidung zur Aufhebung oder Abwandlung fällen müssen. Wer das nicht will, muß das Stabilitätsgesetz einstampfen und sagen: wir wollen wieder alles über das Plenum machen. Das können wir haben, nur ist dann immer mit gewissen zeitlichen Verzögerungen zu rechnen. Das Zweite aber! Wer Konjunkturpolitik auch über Steuergesetze und steuerliche Maßnahmen macht - dies haben wir gemeinsam beschlossen -, weiß, daß das zwar quantitativ sehr wirksam sein kann, weiß aber auch, daß die Anwendung nur pauschal, d. h. nicht regional oder sektoral gezielt erfolgen kann, daß wir nicht eine bestimmte Maßnahme für die eine oder andere Industrie oder innerhalb dieser oder jener Kreisgrenze vorsehen können. Deswegen sind solche Maßnahmen naturgemäß sehr pauschal. Es gibt heute noch Bereiche, in denen eine Überkonjunktur besteht, und es gibt bereits Bereiche mit Minderbeschäftigung. Wir können mit steuerlichen Maßnahmen da nicht unterschiedlich gegensteuern. Deswegen müssen wir uns zu einem bestimmten Zeitpunkt auf einer mittleren Linie einigen. Diese Problematik der Konjunktursteuerungen ist unvermeidlich. Die Opposition hat uns nun allerdings zu all diesen Dingen herzlich wenige, und wenn, dann nur sich völlig widersprechende, Empfehlungen gegeben. Drei Jahre lang haben wir von ihr gehört, daß die Regierung endlich etwas Nachdrückliches tun sollte. Und zu einem Zeitpunkt, wo das sehr problematisch war, wo z. B. unsere Auslandsnachfrage in Frage stand und wo durchaus die Gefahr bestand, daß eine zu scharfe Bremsung ungewünschte Entwicklungen ausgelöst hätte. Nachdem dann aber die Regierung und dieses Haus nun auf allen Sektoren etwas getan haben, erklären Sie, das sei unausgeglichen und zuviel. Ich möchte wissen, warum unausgeglichen? Wir hatten zu diesem Zeitpunkt eine Überkonjunktur in der Konsumgüter-, in der Investitionsgüterindustrie, im Export und in der Bauwirtschaft. Darum haben wir gleichzeitig gebremst beim Verbrauch, im Investitionsbereich, im Bausektor und bei den StaatsFrau Funcke ausgaben. Zum Teil haben Sie gesagt, es sei zuwenig, zum Teil zu viel und zwar immer bei derselben Sache. Wir meinen, die Bremsmaßnahmen waren breit gestreut und erfolgten insgesamt auf eine ausgeglichene Art und Weise. ({1}) Daß ein solches Programm dann nicht immer, wie im Bilderbuch ausgemalt, wirken kann, wissen wir alle, Wir haben ja keine Staatswirtschaft - keiner von uns will sie -, sondern eine Wirtschaft, die auf Grund der Entscheidung von Millionen Menschen unterschiedlich reagiert. Darum ist eine ständige Überprüfung der Wirkungen notwendig. Nun haben wir doch den Tatbestand zu verzeichnen, daß gerade im Bausektor die Nachfrage nachläßt. Deshalb müssen wir hier etwas tun; darüber sind wir uns alle einig. Bei der Nachfrage nach Investitionsgütern sind erhebliche Rückgänge zu verzeichnen. Dadurch sind Arbeitsplätze gefährdet. Deswegen halten wir an dieser Stelle eine Lockerung für richtig. Sie bestreiten das auch nicht. Was Sie nun, meine Herren und Damen von der Opposition in der Vergangenheit konkret zu den Stabilitätsbemühen vorgeschlagen haben, war ein Durcheinander der unterschiedlichsten Dinge. Jetzt sagen Sie, Sie hätten vorgeschlagen und gewollt, die Nachfrage nach Konsumgütern einzuschränken. Ja, aber um alles in der Welt, wer hat denn bereits im Juli gefordert, wir sollten Steuersenkungen von 8 Milliarden DM beschließen? Diese Beträge hätten doch naturgemäß im Konsumgütersektor die Nachfrage wieder überproportional in die Höhe schnellen lassen. ({2}) - Ich habe das sehr wohl verstanden. Seit Juli fordern Sie eine Steuerermäßigung für die breiten Schichten der Bevölkerung, wodurch naturgemäß dann ein Betrag von 8 Milliarden DM in den Konsum geflossen wäre. ({3}) - Sie begründen das jetzt anders. Aber konjunkturpolitisch bedeutet das doch eine Ausweitung der Nachfrage nach Konsumgütern; daran kann doch überhaupt kein Zweifel sein. ({4}) Das Zweite. Sie haben doch keineswegs eine klare Mehrbelastung im Lohnsteuersektor gefordert, wenn ich das richtig sehe, sondern eine ganze Reihe von Alternativen vorgelegt. Das hat Herr Sprung soeben ja selbst zugegeben. Unter den etwas verschwommenen Alternativen befand sich z. B. die Aufforderung an die Bevölkerung, etwas mehr zu sparen. ({5}) Das war natürlich eine ungemein wichtige Sache, aber sie war nicht sehr wirkungsvoll; das haben Sie ja wohl alle gemerkt. Diese Aufforderung hat jeder von uns gegeben, nur war der Effekt gleich null. Meine Herren und Damen, Sie haben immer gleichzeitig an einer Stelle mehr Ausgaben des Staates verlangt, während Sie an einer anderen Stelle sich für weniger Ausgaben ausgesprochen haben. Sie waren für Konsumeinsparung und gleichzeitig für Steuerentlastung. Das ist doch immer alles gleichzeitig verlangt worden, zwar nicht von denselben Leuten, aber innerhalb der gleichen Fraktion. Sie können nun wirklich nicht behaupten, daß Sie uns ein ausgewogenes Programm dargelegt hätten, schon gar kein schriftliches Programm. ({6}) Es war höchstens ein aus vielen Elementen, nach Lust und Laune, nach den Überschriften in den Zeitungen konstruiertes und nach den Meinungen der einzelnen zusammengesetztes Sammelsurium. ({7}) Nein, meine Herren und Damen, die einzig richtige Form der Konjunkturpolitik ist doch, Angebot und Nachfrage in ein besseres Gleichgewicht zu bringen. Das ist uns bei der Bauindustrie im Schnitt gelungen. Gegenüber einer Überkonjunktur, die hier vorhanden war, sind wir doch hier partiell bereits in einer Nachfragenot; zum Teil haben wir aber immer noch einen Nachfrageüberhang. Das ist der Zeitpunkt, zu dem man eine restriktive Maßnahme abbauen muß. ({8}) - Der steht hier nicht zur Debatte. Der liegt mit seinem Bauantrag schon lange vor der Zeit; den können Sie hier nicht einbringen. Meine Herren und Damen, ein Punkt, den Herr Sprung angesprochen hat, ist von grundsätzlicher Art. Herr Sprung hat mit Recht auf die Frage hingewiesen, von welchem Zeitpunkt an man Bremsmaßnahmen und ihre Aufhebung wirksam werden lassen soll. Man kann natürlich sagen: Investitionen werden von heute ab nicht mehr begünstigt, und Bauten, die ab heute begonnen werden, werden nicht mehr begünstigt. Das wäre sehr einfach, denn man kann genau wissen, wann ausgeschachtet wird, und man kann genau wissen, wann eine Maschine, die bestellt worden ist, in den Betrieb hereinkommt. Nur, hier haben wir uns immer auf den Vertrauensschutz berufen und haben gesagt, denjenigen, die unter der Wirksamkeit eines bestimmten Steuerrechts Entscheidungen zur Investition oder zum Bau eines Hauses getroffen haben, sollten insoweit auf dieses Steuerrecht vertrauen dürfen, d. h. wir sollten für den Zeitraum zwischen Entscheidung und Realisierung den alten Rechtsstand fortwirken lassen Wenn das so ist, dann können wir auf der anderen Seite aber nicht anders verfahren. Wer unter dem geltenden Recht, d. h. bei Nichtgeltung des § 7 b nach dem 8. Mai einen Bauantrag gestellt hat, hat es im Wissen um die bestehende Rechtslage ge4534 Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode - 72. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 16 Januar 1974 tan d, h. im Wissen darum, daß er keine steuerliche Vergünstigung dafür hat. Ich halte es für verkehrt, ihm die Vergünstigung nun nachträglich einzuräumen, ({9}) Denn wenn wir das einmal anfangen, glaubt uns kein Mensch in einer nachfolgenden Situation mehr, daß das, was als restriktive Maßnahme einmal beschlossen wird, auch tatsächlich durchgehalten wird, ({10}) und dann können wir steuerlich noch mit entsprechenden Wirkungen rechnen. Meine Herren und Damen, weil wir den Vertrauensschutz ernst nehmen, darf er nicht rückwärts ausgehöhlt werden, und weil wir unsere Maßnahmen ernst nehmen, dürfen sie nicht zum Spielball nachträglicher Spekulationen werden. Deswegen, Herr Sprung, sind wir der Meinung, daß wir den Betreffenden unter den Gesichtspunkten behandeln wollen, unter denen er seine Entscheidung getroffen hat. Wenn er nach dem 8. Mai sein Eigenheim beim Bauamt angemeldet hat, dann wußte er, daß er die steuerlichen Möglichkeiten nicht in Anspruch nehmen konnte, und wir wollen nicht nachträglich unsere eigenen Entscheidungen konterkarieren. Meine Herren und Damen, niemand von uns nimmt die absolute Wahrheit für sich in Anspruch. ({11}) Nur hat die Opposition so viele Wahrheiten und Meinungen verkündet, daß es sehr schwer ist, welche sie für sich in Anspruch nimmt. Sie machen es sich, meine Damen und Herren, vergleichsweise sehr leicht: Wenn Sie immer gleichzeitig sagen, es ist zuviel und zuwenig, haben Sie die Chance, immer recht zu haben. Denn was auch immer eintrifft, das eine oder das andere, Sie können immer sagen: Das haben wir vorher gewußt. ({12})

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses auf Drucksache 7/1539. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen. Meine Damen und Herren, ich berufe die nächste Sitzung für Donnerstag, den 17. Januar, 9 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen.