Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet.
Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 30. November 1973 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrug gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt:
Fünftes Gesetz über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes ({0})
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Gesetz zu dem Internationalen Kakao-Übereinkommen von 1972
Gesetz zu dem Protokoll vom 15. Juni 1970 zur Verlängerung der Langfristigen Vereinbarung vom 9. Februar 1962 über den internationalen Handel mit Baumwolltextilien
Gesetz über die laufende Anpassung der Altersgelder in der Altershilfe für Landwirte ({1})
Drittes Gesetz zur Änderung des Zweiten Wohngeldgesetzes
Zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Wohngeldgesetzes hat der Bundesrat ferner eine Entschließung gefaßt, die als Anlage 2 diesem Protokoll beigefügt ist.
Der Bundesrat hat in der gleichen Sitzung beschlossen, hinsichtlich der folgenden Gesetze zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß einberufen wird:
Siebenundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes ({2})
Gesetz zur Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes 1965 und des Zweiten Wohnungsbaugesetzes ({3})
Seine Schreiben sind als Drucksachen 7'1330 und 7/1332 verteilt.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mit Schreiben vom 19. November 1973 mitgeteilt, daß der Ausschuß gegen die nachfolgenden, bereits verkündeten Vorlagen keine Bedenken erhoben hat:
Verordnung ({4}) des Rates zur Ergänzung der Verordnung ({5}) Nr. 241/73 betreffend die Beitritts-Ausgleichsbeträge im Zuckersektor
Verordnung ({6}) des Rates zur Änderung der Verordnung ({7}) Nr. 239/73 betreffend den Preis für den Absatz von im Rahmen des Commonwealth-Zuckerabkommens in das Vereinigte Königreich eingeführten Zucker
Verordnung ({8}) Nr. 2543'73 des Rates vom 19. September 1973 zur Änderung der Verordnung Nr. 129 über den Wert der Rechnungseinheit und die im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik anzuwendenden Umrechnungskurse
Verordnung ({9}) Nr. 2544/73 des Rates vom 19. September 1973 betreffend den in der Landwirtschaft anzuwendenden Umrechnungskurs für den niederländischen Gulden
Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mit Schreiben vom 29. November 1973 mitgeteilt, daß der Ausschuß gegen die nachfolgende, bereits verkündete Vorlage keine Bedenken erhoben hat:
Verordnung ({10}) des Rates zur Änderung der Anhänge zu den Verordnungen ({11}) Nr. 2142/70 und 950/68, insbesondere wegen Änderungen der Klassifizierung einiger Fischereierzeugnisse im Zolltarif
- Drucksache 7/1072 Der Bundesminister der Finanzen hat mit Schreiben vom 27. November 1973 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Strauß, Leicht, Höcherl, Dr. Althammer, Dr. Häfele und der Fraktion der CDU/CSU betr. Finanzplan der Bundesregierung für die Jahre 1973 bis 1977 - Drucksache 7/1245 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/1311 verteilt.
Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit Schreiben vorn 30. November 1973 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rollmann, Frau Stommel, Braun, Orqaß und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Errichtung und Unterhaltung von Modellspielplätzen aus Mitteln des Bundesjugendplans - Drucksache 7/1246 - beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 7/1335 verteilt.
Überweisung von EG-Vorlagen
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Entscheidung des Rates über die Einführung eines Konsultationsverfahrens für Kooperationsabkommen der Mitgliedstaaten mit dritten Ländern
- Drucksache 7/1223 überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung ({12}) des Rates
zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für Portweine, der Tarifstelle ex 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Portugal
zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Madeira-Weine der Tarifstelle ex 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Portugal
zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Moscatel de Setuba-Weine, der Tarifstelle ex 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Portugal
- Drucksache 7/1224 überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung ({13}) des Rates zur Erhöhung des Gemeinschaftszollkontingents für Rohmagnesium der Tarifstelle 77.01 A des Gemeinsamen Zolltarifs
- Drucksache 7/1225 -überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates zur zeitweiligen Aussetzung von autonomen Zollsätzen des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte Waren
- Drucksache 7/1226 -überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Beschluß des Assoziationsrates EWG-Griechenland über die Anwendung von Artikel 8 des Assoziierungsabkommens auf die in den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft hergestellten Waren
Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung ({14})
Nr. 610/72 über die Anwendung von im Rahmen der Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
Präsident Frau Renger
und Griechenland erlassenen Vorschriften betreffend den Verkehr von Waren, die unter Verwendung von Waren aus dritten Ländern hergestellt sind, welche sich weder in der Gemeinschaft noch in Griechenland im freien Verkehr befanden
- Drucksache 7/1243 überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung ({15}) des Rates Fiber die Durchführung bestimmter Beschlüsse des durch das Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen eingesetzten Gemischten Ausschusses, die Zollregelungen zum Gegenstand haben
- Drucksache 7/1256 überwiesen en den Finanzausschuß mit der Bitte um Vorlage des
Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bestimmter Waren nach Gewicht oder Volumen in Fertigpackungen
- Drucksache 7/1257 -überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung ({16}) des Rates fiber die Zollregelung für
bestimmte Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Norwegen
- Drucksache 7/1258 überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft ({17}), Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung ({18}) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für gefrorenes Rindfleisch, der Tarifstelle 02.01 A II a) 2 des Gemeinsamen Zolltarifs ({19})
- Drucksache 7.1259 überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung ({20}) des Rates
zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte Spinnfasern der Tarifnummer 56.04 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in der Republik Zypern
zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Oberkleidung für Männer und Knaben, der Tarifnummer 61.01 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in der Republik Zypern
- Drucksache 7/260 -überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte uni Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung ({21}) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Haselnüsse, frisch oder getrocknet, auch ohne äußere Schalen oder enthäutet, der Tarifstelle ex 08.05 G des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in der Türkei
- Drucksache 7/1270 überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte uni Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung ({22}) des Rates zur Ausdehnung des Anhangs der Verordnung ({23}) Nr. 109/70 zur Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die Einfuhr aus Staatshandelsländern auf weitere Einfuhren
- Drucksache 7/1269 überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte ein Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Richtlinie des Rates zur Ergänzung der Richtlinie Nr. 72/281 EWG betreffend statistische Erhebungen über die Schweineerzeugung infolge der Erweiterung der Gemeinschaft
- Drucksache 7 1271 überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung ({24}) des Rates zur Berichtigung von Artikel 3 des Protokolls Nr. 1 zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen und zur Festlegung entsprechender Durchführungsbestimmungen
- Drucksache 7/1275 -überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte uni Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung ({25}) des Rates
Tiber die Durchführung des Beschlusses Nr. 9/73 des durch das Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Osterreich eingesetzten Gemischten Ausschusses zur Ergänzung und Änderung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
Tiber die Durchführung des Beschlusses Nr. 9/73 des durch das Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Island eingesetzten Gemischten Ausschusses zur Ergänzung und Änderung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
über die Durchführung des Beschlusses Nr. 9/73 des durch das Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Portugal eingesetzten Gemischten Ausschusses zur Ergänzung und Änderung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
fiber die Durchführung des Beschlusses Nr. 9/73 des durch das Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Schweden eingesetzten Gemischten Ausschusses zur Ergänzung und Änderung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
über die Durchführung des Beschlusses Nr. 9/73 des durch das Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft eingesetzten Gemischten Ausschusses zur Ergänzung und Änderung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
Tiber die Durchführung des Beschlusses Nr. 9/73 des durch das Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen eingesetzten Gemischten Ausschusses zur Ergänzung und Änderung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungerzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
Drucksache 7/1274 -überwiesen an den Innenausschuß mit der Bitte um Vorlage. des Berichts rechtzeitig vor der enclgültiqen Beschlußfassung im Rat
Verordnung ({26}) des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Forschungsstelle, die in Belgien dienstlich verwendet werden
- Drucksache 7/1276 überwiesen an den Innenausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates über die Errichtung eines Europäischen Fonds für regionale Entwicklung
Hushaltsordnung zur Festlegung von Sonderbestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung
Entwurf eines Beschlusses des Rates Eiher die Einsetzung eines Ausschusses für Regionalpolitik
- Drucksache 7,982 nachträglich überwiesen an den Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen ({27})
Verordnung des Rates
Tiber (his Verzeichnis der mit Vorrang zu fördernden Agrargebiete und Gebietsteile nach der Verordnung ({28}) über die Finanzierung von Vorhaben durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Ausrichtung, im Rahmen von Programmen zur Entwicklung von Agrargebieten, die mit Vorrang zu fördern sind
Eiher das Verzeichnis der Gebiete und Gebietsteile gemäß Verordnung ({29}) des Rates über die Errichtung eines Europäischen Fonds für regionale Entwicklung
Drucksache 7/1183 -nachträglich überwiesen an den Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen ({30})
Verordnung ({31}) des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle, die in Italien dienstlich verwendet werden
- Drucksache 7/1286 -überwiesen an den Innenausschuß mit der Bitte uni Vorlage des
Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates ({32}) zur Festlegung der Bedingungen für die Gewährung staatlicher Beihilfen im Rahmen der gemeinsamen Strukturpolitik für die Seefischerei
- Drucksache 7/1287 überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Präsident Frau Renger
Verordnung des Rates ({33})
über den Abschluß eines Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Finnland sowie zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen zu diesem Abkommen
über die im Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Finnland vorgesehenen Schutzmaßnahmen
- Drucksache 7/1288 überwiesen an den Wirtschaftsausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Überweisung von Zollvorlagen
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vorn 23. Februar 1962 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Aufhebbare Achtundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste - Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung - Drucksache 7/1278 überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte urn
Vorlage des Berichts rechtzeitig zum Plenum am 13. März 1974
Meine Damen und Herren, ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf:
Fragestunde
- Drucksachen 7/1320, 7/1338 Der Ältestenrat hat vorgeschlagen, daß wir auch in dieser Woche - abweichend von den Richtlinien für die Fragestunde - zwei Fragestunden mit einer jeweiligen Dauer von 90 Minuten durchführen. Gemäß § 127 der Geschäftsordnung muß diese Abweichung von der Geschäftsordnung beschlossen werden. Erhebt sich dagegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall; es ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, als erstes werden die dringlichen mündlichen Fragen auf Drucksache 7/1338 aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft aufgerufen. Zur Beantwortung steht Herr Parlamentarischer Staatssekretär Grüner zur Verfügung.
Ich rufe die erste dringliche Frage des Herrn Abgeordneten Orgaß auf:
Was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu unternehmen, daß die in der Ölkrise besonders betroffene deutsche Seeschifffahrt nicht mehr ausreichend mit Treibstoff versorgt ist, da mittlerweile unter deutscher Flagge fahrende Schiffe in ausländischen Häfen - vornehmlich asiatischen - sehr unzureichend und teilweise überhaupt nicht mehr bedient werden, und dadurch akute Gefahr besteht, daß deutsche Schiffe in fremden Häfen liegen bleiben?
Herr Kollege, der Bundesregierung ist bekannt, daß in der Versorgung der Seeschiffahrt mit Bunkerölen in ausländischen Häfen - insbesondere im Fernen Osten - Schwierigkeiten, wenn auch in unterschiedlichem Ausmaß, eingetreten sind. Die deutschen Seeschiffe werden hiervon nach den uns vorliegenden Informationen in gleicher Weise betroffen wie die internationale Seeschiffahrt. Der Bundesregierung ist bisher in zwei Fällen bekanntgeworden, daß es bei der Bebunkerung deutscher Schiffe zu Schwierigkeiten gekommen ist. Sie wird in solchen Fällen durch ihre diplomatische Vertretung bei der Regierung des entsprechenden Landes intervenieren. In den beiden uns bekanntgewordenen Fällen zeichnet sich allerdings eine Lösung des Problems ab. Bei dem einen Schiff ist die Lösung schon erreicht. Bei dem anderen Schiff, dessen Auslaufen für den 8. Dezember geplant ist, hoffen wir, auch mit Einschaltung des Auswärtigen Amts, rechtzeitig eine Lösung erreichen zu können.
Bitte, eine Zusatzfrage!
Herr Staatssekretär, ist Ihnen aber bekannt, daß man trotz der möglichen Lösung dieser beiden akuten Fälle im Bereich der deutschen Seeschiffahrt damit rechnet, daß zumindest vom Ende des nächsten Monats an akute Versorgungsschwierigkeiten für die deutsche Seeschiffahrt eintreten, die den ganzen seewärtigen Handel auch bei uns zum Erliegen bringen können?
Herr Kollege, uns sind solche Besorgnisse durchaus bekannt. Aber wir haben auf Grund der gegenwärtigen Versorgungslage keine Veranlassung, zu unterstellen, daß diese Versorgungsschwierigkeiten auch tatsächlich eintreten werden. Das gilt für den gegenwärtigen Erkenntnisstand und unter der Voraussetzung, daß keine stärkere Kürzung der Mineralölzufuhr erfolgt, als dies bisher angenommen wird.
Eine zweite Zusatzfrage, bitte!
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht auch der Meinung, daß die Regierung in einer solchen Situation bestrebt sein müßte, möglichst über den derzeitigen Erkenntnisstand hinaus auch in die Zukunft zu schauen, was geschehen würde, wenn die Schwierigkeiten anhielten, und sind Sie nicht auch der Auffassung, daß, wie beispielsweise die deutschen Reeder sagen, eine Kürzung von etwa 20 oder 30 % bei Treibstoff für die deutsche Flotte nicht nur bedeutet, daß sie langsamer fährt und etwa 30 % weniger verbraucht, sondern daß dadurch unter Umständen sowohl der Tramp-Verkehr als auch der Linienverkehr total zusammenbrechen kann?
Herr Kollege, die Bundesregierung hält es nicht für richtig, sich mit der Frage von totalen Zusammenbrüchen hypothetisch zu beschäftigen. Selbstverständlich sind wir darauf vorbereitet, auch eine Erschwerung der Lage an der Mineralölfront aufzufangen. Dem dient unser Gespräch mit der Mineralölwirtschaft, und dem dient auch die forcierte Umstellung von bisher mit schwerem Heizöl beheizten Anlagen auf Befeuerung mit Steinkehle. Wir können nach der derzeitigen Lage davon ausgehen, daß die dadurch möglichen Einsparungsmaßnahmen ausreichen werden, auch Wirtschaftsbereiche wie die Seeschiffahrt in die Lage zu versetzen, ihren Verpflichtungen wie bisher nachzukommen.
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die zweite dringliche Frage des Herrn Abgeordneten Orgaß auf:
Welche konkreten Schritte gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um zu verhindern, daß der deutsche seewärtige Außenhandel durch Treibstoffmangel zum Erliegen kommt und damit durch fehlende Rohstoffversorgung und nicht gewährleisteten Export unserer Industriegüter verstärkte Arbeitslosigkeit nicht nur in der deutschen Seeschiffahrt, sondern in vielen Bereichen der deutschen Wirtschaft entsteht?
Zur Beantwortung, bitte, Herr Staatssekretär!
Zur Aufrechterhaltung einer gesicherten Ölversorgung der nationalen und internationalen Seeschiffe in deutschen Häfen hat die Mineralölindustrie eine Koordinierungsstelle in Hamburg errichtet. Diese Stelle hat die Aufgabe, Engpässe bei der Versorgung ,der Schiffe mit Bunkeröl zu beheben. Dabei werden deutsche und ausländische Schiffe gleichbehandelt.
Soweit die Schiffe Dieselkraftstoff verwenden, ist durch die prioritäre Belieferung des Bereichs der gewerblichen Wirtschaft - zu Lasten des leichten Heizöls - die Deckung dieses Bedarfs sichergestellt. Beim schweren Heizöl, das rund 80 % des Bunkeröls ausmacht, soll durch die eingeleiteten Substitutionsmaßnahmen die Möglichkeit geschaffen werden, auch den bisher von den Gesellschaften gedeckten Bunkerbedarf weitgehend ohne Kürzungen zu befriedigen.
Eine Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, wenn durch die Einrichtung der Clearingstelle auf dem deutschen Markt auch Engpässe besser überwunden werden können, so möchte ich Sie doch fragen: Inwieweit greift diese Clearingstelle auch für Schiffe unter deutscher Flagge in ausländischen Häfen, was ja bei der weltweiten Verflochtenheit der deutschen und überhaupt der Handelsflotte notwendig ist?
Herr Kollege, diese Clearingstelle hat lediglich die Aufgabe, wie ich ausgeführt habe, die in deutschen Häfen liegenden Schiffe mit Bunkerölen zu versorgen, und zwar ohne Rücksicht auf die Flagge des Schiffs, das in deutschen Häfen liegt.
Darüber hinaus ist die Bebunkerung von deutschen Schiffen in ausländischen Häfen durch internationale Kontrakte formalrechtlich abgesichert. Dafür sorgen die internationalen Mineralölgesellschaften, mit denen wir ja in einem ständigen, engen Kontakt stehen.
Ich darf hinzufügen, daß allein die Tatsache, daß wir in einem wesentlich größeren Umfange ausländische Schiffe in deutschen Häfen bebunkern als deutsche Schiffe, schon eine ausreichende Grundlage dafür abgibt, in bilateralen oder multilateralen Gesprächen dafür Sorge zu tragen, daß nach dem Maßstab der Gleichbehandlung auch in ausländischen und überseeischen Häfen mit unseren Schiffen verfahren wird.
Von dieser Voraussetzung können wir ausgehen, wobei ich betone, daß das immer die Ausgangsgrundlage ist, von der wir heute auszugehen haben, und daß wir zum jetzigen Zeitpunkt uns nicht etwa mit hypothetischen Versorgungsschwierigkeiten auseinandersetzen, die einer Befürchtung entspringen mögen, die aber nicht Realität sind.
Eine zweite Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, wenn ich Ihrer letzten Antwort entnehmen kann, daß die Clearingstelle, die bei Ihnen eingerichtet ist, nicht für ausländische Bunkerstationen und damit für deutsche Schiffe greift, die im Ausland bunkern wollen, möchte ich fragen: Sind nicht dringende Schritte - etwa durch internationale Verhandlungen - nötig, um eine Zuspitzung der Situation zu verhindern, wenn man bedenkt, daß bereits 1970 etwa 33 % sämtlicher Exportgüter und 73 % aller Importe über dem seewärtigen Verkehr umgeschlagen worden sind, ...
Herr Kollege, bitte etwas kürzer!
... und man sich damit unschwer ausrechnen kann, welche Folgen bei einer schlechteren Situation der deutschen Schiffahrt auch für die Arbeitsplätze in anderen Wirtschaftszweigen in der Bundesrepublik eintreten können?
Herr Kollege, diese Kontakte, die Sie anregen, bestehen in vielfältiger Weise. Wir können davon ausgehen, daß wir über jeden Einzelfall, der von den deutschen Reedern nicht bewältigt werden kann, sofort fernschriftlich über die Abteilung Seeverkehr des Bundesverkehrsministeriums in Hamburg unterrichtet werden und daß wir von daher in der Lage sind, in solchen Fällen rasch einzugreifen.
Ich betone: Bisher hat es lediglich zwei derartige Fälle gegeben, so daß wir davon abraten, die Situation - mit dem Blick in eine dunkle Zukunft - zu dramatisieren. Das schließt nicht aus, daß eine ungünstige Entwicklung eintreten kann. Wir warnen jedoch davor, eine solche ungünstige Entwicklung etwa vorwegnehmen zu können.
Sie können sicher sein, daß wir alle unsere internationalen Kontakte aufrechterhalten, um solchen Schwierigkeiten vorzubeugen und allen unseren Partnern auch klarzumachen, daß internationale Solidarität in dieser Frage keine Einbahnstraße sein kann.
Keine weiteren Zusatzfragen. Danke, Herr Staatssekretär!
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft. Zur Beantwortung der Fragen steht der Parlamentarische Staatssekretär Zander zur Verfügung.
Präsident Frau Renger
Ich rufe die Frage 1 des Abgeordneten Tillmann auf:
Ist die Bundesregierung bereit, in ihre Überlegungen zur Förderung des Schulsports ({0}) die Tatsache einzubeziehen, daß gemäß § 7 Abs. 2 Satz 4 der einheitlichen Rechtsverordnung zum Staatsvertrag der Länder über die Vergabe von Studienplätzen das Fach „Leibesübungen" bei der Ermittlung der Durchschnittsnote des Reifezeugnisses außer Betracht bleibt, und würde sie eine Initiative zur Änderung dieser Regelung unterstützen, damit die Bedeutung des Sports - gerade auch im Bewußtsein der Schuler - nicht noch weiter gemindert wird?
Herr Kollege Tillmann, nach den einheitlichen Verordnungen der Länder über die Vergabe von Studienplätzen an Studienanfänger werden Noten im Fach Leibesübungen berücksichtigt, wenn der Bewerber Leibesübungen studieren will oder soweit Leibesübungen in der Schule Kernpflichtfach waren. Sie finden die entsprechende Vorschrift in § 7 Abs. 2 der Verordnung vom 10. Mai 1973.
Soweit die Hochschulreife an einem Gymnasium mit neugestalteter Oberstufe erworben wurde, ist die Leistung in den Leibesübungen Teil der Gesamtpunktzahl und damit auch der Durchschnittsquote, nach der sich die Zulassung zum Studium richtet. Sie finden diese Vorschrift in § 7 Abs. 4 der Verordnung.
Die Bundesregierung hat gegen das im Staatsvertrag der Länder geregelte Auswahlverfahren grundsätzliche Einwände, insbesondere was die Überbetonung der Abiturnoten angeht. Von diesen grundsätzlichen Einwänden abgesehen wird die Regelung der Länder den besonderen Belangen des Sports weitgehend gerecht. Sie bewertet die Leistungen in den Leibesübungen dort, wo diese eine Aussage über den künftigen Studienerfolg erlauben: in jedem Falle für das Sportstudium und im übrigen dann, wenn der Bewerber in der Schule Sport zum Leistungsschwerpunkt gewählt hatte.
Die Bundesregierung sieht daher keine Notwendigkeit, gerade in diesem Punkt auf eine Änderung der gegenwärtigen Regelung hinzuwirken.
Eine Zusatzfrage, Herr Kollege.
Herr Staatssekretär, teilen Sie nicht meine Meinung, daß in dieser allgemeinen Vorschrift des § 7 der Rechtsverordnung, daß nämlich die Leibesübungen bei der Benotung nicht in Betracht gezogen werden, eine gewisse Diskriminierung des Unterrichtsfaches Sport liegt?
Nein, Herr Kollege, ich mag das nicht zu sehen, zumal ich Ihnen ja dargelegt habe, daß da, wo die Aussage der Note des Faches Sport für das Studium relevant ist, diese auch berücksichtigt wird.
Weitere Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, mir geht es hier um die allgemeine Bedeutung ,des Sports. Deshalb möchte ich fragen: Sehen Sie nicht die Gefahr, daß dann, wenn hier keine Änderung erfolgt, Bemühungen um die notwendige Förderung sowohl des Breitensports als auch des Leistungssports gegebenenfalls ins Leere stoßen könnten, insbesondere dann auch finanzielle Aufwendungen des Bundes zur Sportförderung nicht die notwendige Effizienz haben könnten?
Herr Kollege, ich vermag dies nicht zu sehen, zumal ich ja darzustellen versuche, daß die Heranziehung der Note im Fach Leibesübungen für den späteren Studienerfolg zur Debatte steht und geregelt wird, nicht aber die Frage der allgemein wünschenswerten Förderung des Sports in den Schulen.
Hier kommt es entscheidend darauf an, wie der Zusammenhang zwischen der Note im Fach Leibesübungen und dem späteren Studium ist. Dies ist kein Instrument zur Hebung der Bereitschaft, sich am Sport zu beteiligen, wenn ich es so ausdrücken darf.
Keine weitere Zusatzfrage. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz auf. Zur Beantwortung der Fragen steht Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Bayerl zur Verfügung. Ich rufe zunächst die Frage 4 des Herrn Abgeordneten Dr. Hauser ({0}) auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei Bezirksveränderungen auch für die am Sitz von Landgerichten zugelassenen Rechtsanwälte ähnliche Härten auftreten können, wie sie der Gesetzgeber bereits bei Änderung von Gerichtsbezirken für bestimmte Gruppen von Rechtsanwälten - sogenannten Amtsgerichtsanwälten - durch das Gesetz vom 24. Oktober 1972 mit der dort getroffenen Übergangsregelung ({1}) auszuschließen bestrebt war, und beabsichtigt die Bundesregierung, entsprechende Übergangsregelungen für diese am Sitz von Landgerichten zugelassenen Rechtsanwälte in Bälde vorzulegen?
Herr Kollege Hauser, die Neuabgrenzung der Gerichtsbezirke, wie sie in letzter Zeit in einigen Ländern angestrebt wird oder bereits verwirklicht ist, wird nicht nur bei den Rechtsanwälten, denen die Übergangsregelung des § 227 a BRAO zugute kommen kann, gewisse Anpassungsschwierigkeiten mit sich bringen. Wir haben daher als Diskussionsgrundlage den Landesjustizverwaltungen sowie den Organisationen und Verbänden der Anwaltschaft bereits eine Formulierung zugeleitet, die in Anlehnung an den vorgenannten Paragraphen weitere Übergangsregelungen enthält.
Solche Übergangsvorschriften sollen danach für die ausschließlich am Oberlandesgericht zugelassenen Rechtsanwälte sowie für die bei dem Landgericht zugelassenen Rechtsanwälte, soweit diesen nicht bereits § 227 a BRAO zugute kommt, in Betracht gezogen werden.
Die hierauf eingegangenen Stellungnahmen beurteilen die zur Entscheidung anstehenden Fragen bisher sehr unterschiedlich. Dies gilt für die Frage,
ob überhaupt ein dringendes Bedürfnis für eine Übergangsregelung zugunsten des genannten Personenkreises besteht - diese Frage wird von uns bejaht -, ob sie nur für Rechtsanwälte mit Zulassung am Landgericht vorgesehen werden soll oder auch für am Oberlandesgericht zugelassene Rechtsanwälte und welches Verfahren zur Vermeidung von Härten eingeschlagen werden soll.
Die in den einzelnen Bundesländern vorgesehene tiefgreifende Änderung in der Gerichtseinteilung spricht dafür - ich wiederhole 'das -, den Gedanken einer Übergangsvorschrift - jedenfalls zugunsten der Rechtsanwälte mit Zulassung beim Landgericht - weiterzuverfolgen. Wir haben vor, in allerkürzester Zeit den beteiligten Stellen einen auf Grund der bisher bei uns eingegangenen Äußerungen überarbeiteten Formulierungsvorschlag zu einer kurzfristigen Gegenäußerung zuzuleiten. Eine endgültige Entscheidung über das weitere Vorgehen, insbesondere über die Art und Weise der Übergangsregelung, kann erst nach Eingang dieser Meinungsäußerungen der beteiligten Organisationen und der Länderjustizverwaltungen erfolgen.
Zusatzfrage, Herr Dr. Hauser.
Herr Staatssekretär, ist sich das Justizministerium bewußt, daß zur Erhaltung einer geordneten Rechtspflege diese Übergangsregelung bei solchen Härtefällen nur dann hilfreich ist, wenn sie bei Wirksamwerden der landesgesetzlichen Bezirksveränderungen bereits besteht oder kurz danach in Kraft tritt, was etwa in Bayern schon zum 1. Juli des laufenden Jahres eingetreten ist, in Niedersachsen noch viel nachhaltiger zum 1. Januar 1974 eintreten wird, etwa mit der Zuordnung der Amtsgerichtsbezirke Wolfsburg und Fallersleben jetzt nach Braunschweig hinüber? Warum ist eigentlich das Ministerium - -
Verzeihen Sie, eine Zusatzfrage) Ich glaube, das waren schon mehrere. Vielleicht dürften wir hier erst einmal eine Pause machen.
Natürlich ist sich die Bundesregierung dieser Schwierigkeiten in den Ländern bewußt. Sie, Herr Hauser, sind sich sicher dessen bewußt, daß wir eine Übergangsregelung sinnvoll nur treffen können, wenn wir eine relative Übereinstimmung mit den Länderjustizverwaltungen hergestellt haben.
Ihnen ist sicher auch bewußt, daß uns der Rat der Organisationen der Anwaltschaft dabei von großer Bedeutung ist. Wir sind dabei, diese Schwierigkeiten, diese Nichtübereinstimmung, auszuräumen. Wir sind sehr bestrebt, so rasch wie möglich eine Übergangsregelung zu erstellen.
Letzte Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist nicht schon deshalb eine sehr schnelle Regelung solcher Härtefälle überfällig, weil Prozeßparteien Gefahr laufen, in anhängigen Prozessen einen neuen Anwalt betrauen zu müssen und damit doppelte Gebühren zu bezahlen haben, weil zwar die Fortdauer der Zuständigkeit des bisherigen Gerichts bei bereits anhängigen Rechtsstreiten bis zum Ende der Instanz geregelt ist, nicht aber auch, daß die prozeßbevollmächtigten Anwälte den Prozeß bis zur Entscheidung fortführen können, weil sie zum Zeitpunkt der Neuordnung ihre Zulassung beim bisherigen Landgericht verlieren?
Herr Kollege Hauser, ich wiederhole: Natürlich sind der Bundesregierung diese Schwierigkeiten bewußt. Wir kennen sie. Genauso kennen die Justizverwaltungen der Länder diese Schwierigkeiten. Wir sind bestrebt, in Übereinstimmung mit den Justizverwaltungen der Länder - wo sich ja die Gebietsreform abspielt - eine sowohl für die Rechtsuchenden als auch für die Anwaltschaft brauchbare Regelung zu finden.
Ich rufe die Frage 5 des Herrn Abgeordneten Dr. Kempfler auf:
ist der Bundesregierung bekannt, daß es in der Frage, ob der Antrag auf Erlaß eines Vollstreckungsbefehls zugleich mit dem Antrag auf Zahlungsbefehl gestellt werden kann, immer wieder widersprüchliche Entscheidungen gibt, und wäre die Bundesregierung bereit, anläßlich der Neuregelung des Mahnverfahrens auch diese, an sich untergeordnete, aber für die Praxis sehr bedeutsame Streitfrage durch eine entsprechende gesetzliche Regelung aus der Welt zu schaffen?
Herr Kollege Kempfler, der Bundesregierung ist der Meinungsstreit darüber bekannt, ob der Antrag auf Erlaß eines Vollstreckungsbefehls bereits mit dem Mahngesuch gestellt werden kann. Der im Bundesministerium der Justiz fertiggestellte Referentenentwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Beschleunigung gerichtlicher Verfahren sieht deshalb eine Vorschrift vor, die diese Verbindung beider Anträge für zulässig erklärt.
Bitte, Herr Kollege, eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, bis wann ist damit zu rechnen, daß diese Vorlage betreffend das Mahnverfahren an den Bundestag kommt, und bis wann damit, daß sie in Kraft tritt?
Ich rechne damit, daß wir den Entwurf im Frühjahr des nächsten Jahres den gesetzgebenden Körperschaften vorlegen können. Bis wann der Bundestag, insbesondere der Rechtsausschuß, seine Beratungen abgeschlossen haben wird, vermag ich nicht zu sagen.
Eine weitere Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, könnte man nicht diese verhältnismäßig einfach zu regelnde Frage vorziehen und damit durch einen Federstrich des Gesetzgebers einige hundert Seiten Entscheidungen zur Makulatur werden lassen?
Herr Kollege Kempfler, diese Frage stellt sich uns häufig: ob wir nicht einige kleinere, dringend notwendige Reformen vorziehen sollten, anstatt zu warten, bis wir eine sinnvolle, im ganzen vorzunehmende Reform fertiggestellt haben und sie dem Bundestag zuleiten können. Ich würde ein solches Verfahren für falsch halten. Wir würden eine vernünftige Beschleunigungsnovelle z. B. für die ZPO auf lange Zeit hinausschieben, wenn wir darangingen, all diese kleineren Fragen vorweg in der von Ihnen vorgeschlagenen Weise zu regeln.
Keine weitere Zusatzfrage. - Ich rufe die Frage 6 des Herrn Abgeordneten Müller ({0}) auf:
Trifft es zu, daß sich in letzter Zeit die Palle häufen in denen Konkursverfahren die Lohn- und Gehaltsforderungen der betroffenen Arbeitnehmer - obwohl diese nach geltendem Recht vorrangig aus der Konkursmasse zu befriedigen sind mangels Masse unerfüllt bleiben, und welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu treffen, um bei künftigen Konkursen die vertraglichen bzw. zumindest die durch geleistete Arbeit erworbenen Lohn- und Gehaltsansprüche zu sichern?
Herr Kollege Müller, leider liegen der Bundesregierung keine genauen Zahlen darüber vor, ob die Arbeitnehmer bei ihren Lohnend Gehaltsforderungen jetzt mehr Ausfälle hinnehmen müssen, als es früher der Fall war. Wie das Statistische Bundesamt mitgeteilt hat, ist die Zahl der gerichtlichen Entscheidungen, durch welche die Eröffnung des Konkursverfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, im dritten Vierteljahr 1973 gegenüber dem zweiten Vierteljahr 1973 zurückgegangen. Diese statistischen Unterlagen geben jedoch keinen Aufschluß darüber, inwieweit die Arbeitnehmer in den eröffneten Konkursverfahren wegen ihrer Lohn- und Gehaltsforderungen befriedigt werden können.
Die Bundesregierung hat ihre Bemühungen um die Besserstellung der Arbeitnehmer im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers, über die ich bereits mehrfach in der Fragestunde berichtet habe, in verstärktem Maße fortgesetzt. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung sowie unser Ministerium haben den Referentenentwurf eines Gesetzes über Konkursausfallgeld ausgearbeitet. Der Entwurf sieht insbesondere vor, daß Arbeitnehmer sowohl im Falle des Konkurses des Arbeitgebers als auch im Falle, 'daß der Antrag auf Konkurseröffnung mangels Masse abgelehnt wird, wegen der für etwa drei oder vier Monate rückständigen Lohn- und Gehaltsforderungen ein Konkursausfallgeld in Höhe des Nettolohnes erhalten. Das Ausfallgeld soll durch die örtlichen Arbeitsämter ausgezahlt und von den Arbeitgebern aufgebracht werden.
Zugleich sind Änderungen der Konkursordnung beabsichtigt. Rückständige Lohn- und Gehaltsforderungen, die jetzt nur bevorrechtigte Konkursforderungen sind, sollen zum Teil, wie ich das bereits einmal in einer Fragestunde angekündigt habe, Masseschulden werden. Diese sind aus der Konkursmasse vorweg zu berichtigen. Wir denken dabei an rückständige Lohn- und Gehaltsforderungen für einen Zeitraum von etwa vier Monaten vor der Konkurseröffnung.
Der Entwurf wird in dieser Woche mit den Ländern und den beteiligten Verbänden, insbesondere mit den Sozialpartnern, erörtert.
Eine Zusatzfrage, Herr Kollege Müller.
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht mit mir der Meinung, daß Lohn- und Gehaltsansprüche wenigstens bis zu einer bestimmten Höhe eigentlich noch vor den öffentlichen Abgaben an die sogenannten Absonderungsberechtigten rangieren müßten?
Herr Kollege Müller, ich bin dieser Meinung. Deswegen nehmen wir sie ja in die Masseschulden hinein.
Ich hoffe im übrigen, daß der Gesetzentwurf bereits in der nächsten Woche oder im Verlaufe der nächsten Wochen dem Kabinett vorgelegt werden kann. Aber ich weiß auch, daß wir damit nur kurzfristig der gröbsten Notlage der Arbeitnehmer in solchen Situationen begegnen. Wir sind dabei, Überlegungen anzustellen, ob es mittelfristig nicht noch wirksamere Maßnahmen gibt, die wir über eine Änderung der Konkursordnung ergreifen müßten. Da wir aber sehr rasch und vordringlich die übelsten Mißstände beseitigen wollen, kam es zu diesem Gesetzentwurf.
Zweite Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, weil Sie eben sagen, daß Sie möglichst rasch Schaden abwenden wollen: Welche Möglichkeiten sehen Sie, z. B. die lnformationspflicht und das Informationsrecht im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes zu verstärken, um die Arbeitnehmer vor Schaden zu bewahren?
Herr Kollege, das hat mit der Reform der Konkursordnung sicher nichts zu tun. Ich sehe mich auch außerstande, Ihnen hier im Rahmen dieser Frage eine Antwort zu geben.
Zusatzfrage, Herr Kollege Wolfram.
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, teilen Sie meine Auffassung, daß es gut gewesen wäre, wenn dieses Problem bereits vor
20 Jahren gesetzlich geregelt worden wäre, da es ständig Konkurse gegeben hat, und wollen Sie noch einmal unterstreichen, daß diese Bundesregierung die erste ist, die dieses Problem lösen wird?
Das kann ich vollinhaltlich bestätigen, Herr Kollege Wolfram. Wir haben es geschaft, diese Vorlage mit der maßgeblichen Änderung der Konkursordnung in kürzester Frist auf den Tisch zu bringen.
Zusatzfrage, Herr Kollege Härzschel.
Herr Staatssekretär, angesichts der erheblichen Zunahmen von Konkursen frage ich: Ist die Bundesregierung gar bereit, so rasch wie möglich eine Regelung zu treffen, damit die Arbeitnehmer nicht noch mehr Verluste hinnehmen müssen?
Herr Kollege, ich bin gern bereit, Ihnen eine Statistik zuzuschicken, aus der Sie ersehen können, daß es Zeiten gab, wo es viel mehr Konkursfälle gab als heute. Das war in den 60er Jahren. Ich versichere Ihnen noch einmal, die Bundesregierung - unser Haus zusammen mit dem Bundesarbeitsministerium - hat in der kürzestmöglichen Frist eine vernünftige Reform der Konkursordnung, die rasch greift, um den Arbeitnehmern zu helfen, fertiggestellt. Ich bin davon überzeugt, daß der Entwurf auch in den Ausschüssen beschleunigt beraten und beschlossen wird.
Zusatzfrage, Herr Kollge Ey.
Herr Staatssekretär, habe ich Sie eben richtig verstanden: Haben Sie grundsätzlich die Vorrangigkeit der Lohnforderungen gegenüber denen der öffentlichen Hand im Konkursfall bejaht?
Nein, das habe ich nicht gesagt. Ich habe gesagt, Arbeitnehmer werden für einen Lohnrückstand von drei, vielleicht auch vier Monaten, was ich sehr begrüßen würde, als Massegläubiger behandelt. Ich habe ferner gesagt, daß wir mittelfristig die Frage prüfen, in welcher Weise wir die Arbeitnehmer, evtl. dem französischen Modell entsprechend, in der Konkursordnung besserstellen können.
Herr Kollege Franke hat eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, warum legen Sie diese Gesetzesvorlage erst jetzt vor, obwohl Sie schon vier Jahre im Amt sind?
({0})
Herr Kollege, ich könnte Ihnen eine ganze Tabelle von notwendigen Reformmaßnahmen vorlegen, mit denen wir jetzt beschäftigt sind, vom Strafvollzug über das Strafrecht bis zum Ehe- und Familienrecht, Reformen, die genauso dringlich sind wie die der Konkursordnung. Wir sind dabei, die Verfahrensordnungen so zu reformieren, daß die Rechtsuchenden - also auch die Arbeitnehmer - rascher zu ihrem Recht kommen. Hier eine Rangfolge aufzustellen benachteiligt immer irgend jemanden. Da sind die Versäumnisse der letzten 20 Jahre zu groß gewesen.
({0})
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 7 des Herrn Abgeordneten Brandt ({0}) auf:
Verfolgt der Bundesjustizminister weiterhin die Einrichtung einer kriminologischen Zentralstelle, und auf welchem Stand sind diese Bemühungen angelangt?
Herr Kollege Brandt, Gesetzgebungsvorhaben auf dem Gebiete des Strafrechts müssen durch kriminologische Untersuchungen vorbereitet werden. Wir verfolgen deshalb in Fortsetzung unserer bisherigen Bemühungen auch weiterhin den Plan der Errichtung einer kriminologischen Zentralstelle, deren Aufgabe es sein soll, die kriminologische Forschung zu fördern und kriminologische Erkenntnisse zu erarbeiten und zu vermitteln. Auch die Justizminister und -senatoren der Länder haben sich stets für die Errichtung einer kriminologischen Zentralstelle ausgesprochen. Sie haben den Entwurf einer Satzung für die Zentralstelle sowie den Entwurf einer Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über die Errichtung einer kriminologischen Zentralstelle gebilligt und beschlossen, auf der Grundlage dieser Entwürfe eine Entschließung ihrer Regierungen über den Abschluß der Vereinbarung herbeizuführen.
Unter der Federführung des Bundesministers der Justiz wird eine solche Entschließung vorbereitet. Der nach dem Entwurf der Vereinbarung auf den Bund entfallende Zuschuß zu den Kosten der kriminologischen Zentralstelle wurde in die Finanzplanung des Bundes mit dem Basisjahr 1974 aufgenommen. Das entspricht einer Anforderung von Mitteln in Höhe von einer halben Million. Davon muß ich die einmaligen Ausgaben von etwa 200 000 DM abziehen, so daß für den Bund laufende Ausgaben in Höhe von etwa 400 000 DM entstehen.
Zusatzfrage, Herr Kollege Brandt.
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, wenn alle Justizminister und -senatoren der Länder sich für die Errichtung einer solchen Zentralstelle ausgesprochen haben, könBrandt ({0})
nen Sie dann prospektiv zumindest einmal sagen, wann eine solche Einigung erreicht werden kann?
Herr Kollege Brandt, eigentlich wollte ich Ihnen in Beantwortung Ihrer zweiten Frage sagen, wo die Schwierigkeiten für die Errichtung der Zentralstelle liegen. Wenn Sie mir gestatten, Ihnen die Antwort auf Ihre zweite Frage zu geben, dann wird Ihre Zusatzfrage beantwortet sein.
Moment, Herr Staatssekretär! Sie möchten erst noch eine zweite Zusatzfrage zu der ersten Frage stellen?
Herr Staatssekretär, Sie haben gesagt, daß diese kriminologische Zentralstelle unter den Gesichtspunkten des Strafrechts ihre Bedeutung hat. Sind Sie mit mir der Meinung, daß auch die Probleme des Strafvollzugs - da haben wir dieses Gesetz gerade vor uns liegen - ein wesentlicher Teil der Aufgaben einer solchen kriminologischen Zentralstelle sein könnten oder sein müssen, insbesondere dann, wenn man davon ausgeht, daß dieser Entwurf einen kriminologischen Dienst in den Anstalten vorsieht, die ja irgendwo eine Stelle haben müssen?
Ich stimme Ihnen vollinhaltlich zu, Herr Kollege Brandt. Aber auch für die Kriminalpolitik ist es natürlich wichtig und erforderlich, daß sie wissenschaftliche Daten von dieser Zentralstelle bekommt. Das gilt sowohl für das Strafrecht und den Strafvollzug als auch für die Kriminalpolitik.
Ich rufe die Frage 8 des Herrn Abgeordneten Brandt auf:
Welche Hindernisse, gegebenenfalls von wem, mit welchen Begründungen stehen der Einrichtung einer kriminologischen Zentralstelle entgegen?
Jetzt komme ich auf die Widerstände zu sprechen, Herr Kollege Brandt, die es bisher unmöglich gemacht haben, die Zentralstelle einzurichten. Sie kommen von zwei Seiten, von den Länderfinanzministern und zum Teil vom Wissenschaftsrat. Der Wissenschaftsrat hat sich dagegen gewandt, daß wir eine neue Organisation oder eine neue Institution in dieser Weise festigen. Man ist der Meinung, es gäbe genügend Institute - das Max-Planck-Institut oder Institute der Universitäten -, die diese Aufgabe übernehmen könnten. Ich glaube, daß -der Bundesjustizminister und die Länderjustizminister diese Bedenken ausräumen konnten.
Auch die Finanzminister waren - unter anderem wegen der zu erwartenden finanziellen Ausgaben - der Meinung, man sollte keine neue Stelle institutionalisieren, sondern versuchen, diese Zentralstelle an ein bereits bestehendes Institut - die Länderfinanzminister denken hier insbesondere an das Bundeskriminalamt - anzugliedern.
Diesen Vorstellungen .der Länderfinanzminister entspricht nach meinem Dafürhalten auch der Beschluß der Ministerpräsidenten auf ihrer Konferenz am 29. November 1973. Die Ministerpräsidenten haben in ihrem Beschluß zum Ausdruck gebracht, daß sie die Notwendigkeit einer Förderung der kriminologischen Forschung und einer stärkeren Berücksichtigung der einschlägigen Fragestellungen der Kriminalpolitik und der Praxis der Strafrechtspflege anerkennen. Die Ministerpräsidenten sind mit der Errichtung einer kriminologischen Zentralstelle einverstanden und empfehlen deren Anlehnung an das Bundeskriminalamt in Wiesbaden. Die Ministerpräsidenten bitten uns, die Justizminister von Bund und Ländern, in Abstimmung mit den Innenministern den Rahmen für die Zentralstelle zu erarbeiten. Sie bitten des weiteren den Finanzminister, wegen der finanziellen Auswirkungen eine Stellungnahme abzugeben. Der Bundesminister der Justiz wird zusammen mit den Justizministern und -senatoren der Länder die Empfehlungen der Ministerpräsidenten prüfen und weiterhin besorgt sein, daß keine Verzögerung bei der Verfolgung dieses Projekts eintritt.
Bitte, Herr Kollege, eine Zusatzfrage!
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, nachdem Sie vorhin schon gesagt haben, daß der Bund in der mittelfristigen Finanzplanung Mittel für die Zentralstelle eingesetzt hat, frage ich Sie: Ist schon absehbar, in welchen Größenordnungen sich die für die Einrichtung und den Betrieb dieser Stelle erforderlichen Mittel halten werden?
Für die Einrichtung wurde mit einem Betrag von etwa 400 000 DM - davon entfallen 200 000 DM auf den Bund und 200 000 DM auf die elf Länder - kalkuliert. Nach den Vorausschätzungen werden für die laufenden Kosten vom Bund 400 000 DM und von den elf Ländern 400 000 DM jährlich aufzubringen sein.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Die Frage 9 des Abgeordneten Kroll-Schlüter wird schriftlich beantwortet, denn der Herr Kollege ist nicht im Saal. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Die Frage 10 ist vom Antragsteller, dem Herrn Abgeordneten Dürr, zurückgezogen worden.
Herr Staatssekretär, ich danke Ihnen für die Beantwortung der Fragen aus Ihrem Geschäftsbereich.
Ich komme zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung. Zur Beantwortung der Fragen steht Herr Staatssekretär Eicher zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 11 des Herrn Abgeordneten Engelhard auf:
Präsident Frau Renger
Wie beurteilt die Bundesregierung die Notwendigkeit des alsbaldigen Erlasses von Richtlinien durch den Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen für den Einsatz von Laborautoanalysern zur chemischen Blutanalyse, und beabsichtigt die Bundesregierung, gegebenenfalls von ihrer Kompetenz gemäß § 368 p Abs. 2 Satz 3 RVO Gebrauch zu machen, um zur Einführung neuer Untersuchungsmethoden die Verwendung von Laborautoanalysern - auch außerhalb der ärztlichen Praxis - sowie die Honorierung der hierdurch erbrachten Leistungen verbindlich zu regeln?
Herr Abgeordneter, nach dem Kassenarztrecht hat der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen zur Sicherung der kassenärztlichen Versorgung Richtlinien zu beschließen. Der Einsatz von Laborautoanalysern gibt keine Veranlassung, die Verantwortlichkeit der gemeinsamen Selbstverwaltungseinrichtung von Kassenärzten und Krankenkassen zu ändern.
Was den konkreten, von Ihnen angesprochenen Fragenkreis angeht, so besteht unter den Beteiligten 'die Auffassung, daß die geltenden gesetzlichen Grundlagen ausreichend sind, um die Verwendung von Autoanalysern - das sind Laborautomaten mit festprogrammiertem Untersuchungsgang für mehrere gleichzeitig auszuführende blutchemische Untersuchungen - in der kassenärztlichen Praxis zu regeln.
Soweit Sie in Ihrer Frage insbesondere auch die Honorierung entsprechender Leistungen ansprechen, weise ich darauf hin, daß die Vergütung kassenärztlicher Leistungen nach dem Gesetz allein in den Verträgen zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen geregelt werden darf. Eine Regelung über Richtlinien des Bundesausschusses wäre nicht zulässig.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Bundesverbände der Krankenkassen haben bereits eine Vereinbarung getroffen, durch die die Abgeltung der notwendigen Untersuchungen geregelt wird.
Der Einsatz von Laborautomaten durch gewerbliche Unternehmen ist im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung rechtlich umstritten. Darüber ist gegenwärtig ein Rechtsstreit anhängig. Ich bitte Sie um Verständnis dafür, daß ich dazu keine weiteren Erklärungen abgebe.
Eine Zusatzfrage, Herr Kollege Engelhard.
Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung bekannt, daß für die Erhebung von 27 chemischen und hämatologischen Befunden per Laborautoanalyser 50 'DM inklusive Mehrwertsteuer berechnet werden, während demgegenüber ein Betrag von etwa 300 DM zu zahlen ist, wenn nach GOÄ abgerechnet wird?
Herr Abgeordneter, das ist der Bundesregierung bekannt. Ich muß aber auch darauf hinweisen, 'daß zur Zeit unter den medizinischen Fachleuten Differenzen und Meinungsverschiedenheiten darüber bestehen, ob diese Verfahren für die Zukunft ausreichend, insbesondere rationell genug sind. Wenn diese unterschiedlichen Auffassungen abgeklärt sind, wird man weiter sehen müssen.
Bitte, Herr Kollege Engelhard, eine weitere Zusatzfrage!
Herr Staatssekretär, besteht die Aussicht, daß nach Abschluß des von Ihnen vorhin erwähnten Rechtsstreits seitens der Bundesregierung die Initiative zur Einführung neuer Untersuchungsmethoden ergriffen wird, und zwar im Hinblick darauf, daß durch den Laborautoanalyser gesichert ist, daß Krankheitsbefunde nicht verborgen bleiben, sondern bei dieser Gelegenheit aufgedeckt werden können?
Herr Abgeordneter, wenn der Rechtsstreit zu Ende ist, werden die Bundesregierung und die Beteiligten sicherlich die notwendigen Schlußfolgerungen ziehen.
Keine Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 12 des Herrn Abgeordneten Hansen auf:
Hält die Bundesregierung die Tatsache, daß ein Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen erst sechs Wochen nach Eingang der Unterlagen beim Bundesverwaltungsamt zum zivilen Ersatzdienst einberufen wird, für vereinbar mit § 19 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst?
Herr Abgeordneter, Kriegsdienstverweigerer, die erst während der Ableistung des Wehrdienstes anerkannt werden, sind nach § 19 Abs. 1 Satz 2 des Zivildienstgesetzes schnellstmöglich zum Zivildienst einzuberufen, um die Dauer ihrer Dienstpflicht bei der Bundeswehr und anschließend im Zivildienst durch Wartezeiten nicht länger als unbedingt erforderlich auszudehnen. Es ist zutreffend, daß es in einigen Fällen in der Vergangenheit größere Wartezeiten gab. Nach Errichtung des Bundesamtes für den Zivildienst am 1. Oktober 1973 konnten die Wartezeiten aber bereits erheblich verkürzt werden.
Um in Zukunft jegliche Wartezeiten auszuschließen, ist durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst die rechtliche Voraussetzung dafür geschaffen worden, das Wehrdienstverhältnis eines unanfechtbar als Kriegsdienstverweigerer anerkannten Soldaten durch Bescheid des Bundesamtes für den Zivildienst in ein Zivildienstverhältnis umzuwandeln. Damit wird bei diesem Personenkreis ein unmittelbarer Anschluß des Zivildienstes an den Wehrdienst sichergestellt.
Die für das neue Verfahren erforderlichen Verwaltungsvereinbarungen mit dem Herrn Bundesminister der Verteidigung sind so weit gediehen, daß das Verfahren ab 1. Januar 1974 praktiziert werden kann.
Eine Zusatzfrage? - Bitte, Herr Kollege Hansen!
Habe ich Sie recht verstanden, daß ab 1. Januar 1974 mit keinerlei Wartezeit mehr zu rechnen ist?
Das ist unser Bemühen, Herr Abgeordneter.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Die Fragen 13 und 14 werden auf Wunsch der Fragestellerin schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 15 des Herrn Abgeordneten Walkhoff auf:
Stimmt die Bundesregierung mit der von Bundesverteidigungsminister Leber am 15. Juli 1973 in der Sendung „Magazin der Woche" geäußerten Auffassung überein, daß es an sich genügend Plätze für den Ersatzdienst gebe, es aber die Frage sei, ob der Gesetzgeber diese Plätze für den Zweck des Ersatzdienstes eröffnen solle, da hier eine ganze Reihe von Interessen zusammen. spielten und auch überlegt werden müsse, wie groß man den Bereich zieht, in dem man Kriegsdienstverweigerern die Moglichkeit gibt, ihren Dienst zu leisten?
Herr Abgeordneter, ich kenne den gesamten Wortlaut der Stellungnahme des Herrn Bundesministers der Verteidigung in der Sendung „Magazin der Woche" am 15. Juli 1973 nicht. Soweit ich erfahren habe, ging es bei der Stellungnahme des Bundesministers der Verteidigung darum, ob und in welchem Umfang Zivildienstpflichtige auch außerhalb des sozialen Bereiches ihren Dienst leisten sollen.
Zur Sache darf ich folgendes bemerken. Nach § 1 des Zivildienstgesetzes muß der Einsatz der Zivildienstpflichtigen vorrangig im sozialen Bereich erfolgen. Andere Bereiche sind daher nur einzubeziehen - und so ist auch die Auffassung des Herrn Bundesministers der Verteidigung zu verstehen -, wenn im sozialen Bereich eine ausreichende Zahl von Dienstplätzen nicht zur Verfügung steht. Die Planungen des Bundesbeauftragten für den Zivildienst sehen deshalb einen intensiven Ausbau des sozialen Bereiches vor. Die dort vorhandenen 16 300 Dienstplätze werden bis Ende 1974 auf 20 000 erhöht werden. Unter Berücksichtigung der derzeitigen Entwicklung der Zahl der Kriegsdienstverweigerer werden diese Dienstplätze ausreichen, um alle heranzuziehenden Kriegsdienstverweigerer zum Zivildienst einberufen zu können.
Eine Zusatzfrage, Herr Kollege Walkhoff.
Herr Staatssekretär, kann ich nach Ihren Ausführungen trotz der Äußerung des Verteidigungsministers und trotz der Tatsache, daß von 16 000 anerkannten Einsatzstellen laut ZDF-Meldung vom 11. November 1973 nur 11 000 besetzt sind, davon ausgehen, daß die Bundesregierung dazu bereit ist, dem Beschluß des SPD-Bundesparteitages zu folgen, wonach die Zahl der Einsatzstellen erheblich vergrößert werden soll, um zukünftig von dieser unbefriedigenden Gewissensüberprüfung wegzukommen?
Herr Abgeordneter, von den derzeit vorhandenen 16 300 Zivildienstplätzen sind in der Zwischenzeit 12 200 besetzt. Eine volle Ausnutzung der Platzzahl ist 'aus vielerlei Gründen, die allgemein bekannt sind, derzeit nicht möglich.
Ich habe jedoch in meiner Hauptantwort schon darauf hingewiesen, daß die Platzzahl im Jahre 1974 auf 20 000 Plätze und darüber hinaus erhöht wird. Diese Platzzahl wird unter Berücksichtigung der derzeitigen Entwicklung der Zahl der Kriegsdienstverweigerer ausreichen, um alle heranziehbaren Kriegsdienstverweigerer zum Zivildienst einberufen zu können.
Die Frage, ob auf das Anerkennungsverfahren verzichtet werden kann, bedarf einer eingehenden Prüfung. Für diese Prüfung ist der Herr Bundesminister der Verteidigung federführend. Ich bitte Sie deshalb um Ihr Verständnis, daß ich mich dazu nicht äußere, bevor diese Prüfungen abgeschlossen sind.
Zweite Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wäre es nicht gut, wenn die Äußerungen Ihres Hauses und die Aussagen des Verteidigungsministeriums zukünftig etwas besser koordiniert würden, damit in der Öffentlichkeit keine Mißverständnisse über die Vorstellungen der Bundesregierung in dieser Frage aufkommen?
Herr Abgeordneter, die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesminister der Verteidigung und dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung insbesondere in Fragen der Kriegsdienstverweigerung und des Zivildienstes, ist entsprechend der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung so gestaltet, daß die von Ihnen angedeuteten Mißverständnisse nicht vorkommen sollten. Da mir der genaue Text des Interviews, das Sie in Ihrer Frage ansprechen, nicht vorliegt - ich habe vorhin schon darauf hingewiesen -, kann ich leider auch nicht mehr prüfen, ob und inwieweit unterschiedliche Äußerungen von seiten der Bundesregierung vorliegen.
Herr Kollege Härzschel, wollten Sie noch eine Frage stellen? Sie hatten sich gemeldet. - Bitte!
Herr Staatssekretär, können Sie uns für dieses Jahr genau sagen, wie viele Kriegsdienstverweigerer wir haben, weil ich Informationen gelesen habe, - 4070
Bitte nur eine Frage stellen, keine Begründung geben!
Das ist nur eine Frage.
Nein, verzeihen Sie, Herr Kollege, Sie haben soeben begründen wollen, warum Sie die Frage stellen. Sie dürfen nur die Frage stellen.
({0})
Herr Abgeordneter, wir rechnen etwa mit 21 000 Zivildienstpflichtigen bis Ende nächsten Jahres, und von diesen stehen erfahrungsgemäß nur etwa 11 000 für ein sofortige Heranziehung zum Zivildienst zur Verfügung. Die übrigen können wegen dauernder oder vorübergehender Zivildienstausnahmen, die es nach dem Zivildienstgesetz gibt, nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt einberufen werden.
Herr Kollege Hansen, Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, unabhängig davon, was das Bundesverteidigungsministerium darüber denkt, möchte ich Sie fragen, welche Voraussetzungen Ihrer Meinung nach erfüllt sein müssen, damit das Anerkennungsverfahren wegfallen kann.
Herr Abgeordneter, ich habe soeben schon darauf hingewiesen, daß diese Fragen in der Prüfung sind. Ich darf um Ihr Verständnis bitten, daß ich hier keine Erklärung abgebe, bevor diese Prüfungen abgeschlossen sind.
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 16 des Herrn Abgeordneten Vohrer auf. - Der Abgeordnete ist nicht im Saal; ,die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Frage 17 des Herrn Abgeordneten Dr. Gruhl:
Hat die Bundesregierung eine Ubersicht oder bestehen Schätzungen über das Ausmaß der Verstöße gegen das „Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit" vom 30. März 1957?
Herr Abgeordneter, ich wäre dankbar, wenn ich die beiden Fragen, die Sie gestellt haben, gemeinsam beantworten könnte. - Danke schön!
Dann rufe ich auch noch die Frage 18 des Abgeordneten Dr. Gruhl auf:
Stellt die Bundesregierung Überlegungen an, um das Ausmaß der Schwarzarbeit, insbesondere bei der Erstellung von kompletten Bauten, durch geeignete Maßnahmen wenigstens zu vermindern?
Angaben zum Ausmaß der Schwarzarbeit kann die Bundesregierung nicht machen. Das ergibt sich aus der Natur dieser - sich im Dunkeln abspielenden - Tätigkeit. Der Bundesregierung sind lediglich die aufgedeckten Verstöße gegen die Regelung zur Bekämpfung der Schwarzarbeit bekannt. Der Zentralverband des deutschen Handwerks veröffentlicht hierzu von Zeit zu Zeit Übersichten.
Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich folgendes bemerken: Die Bundesregierung mißbilligt die Schwarzarbeit, insbesondere in den von Ihnen angedeuteten Auswüchsen. Sie versucht, die Möglichkeiten zu ihrer Bekämpfung zu verbessern. So hat sie in dem Entwurf für ein Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch eine Neufassung des Schwarzarbeitsgesetzes von 1957 vorgeschlagen. Durch eine Umwandlung des bisherigen Straftatbestands in eine Ordnungswidrigkeit soll eine flexiblere Handhabung des Gesetzes erreicht werden. Der Bußgeldrahmen wird nach den Vorstellungen der Bundesregierung mit 30 000 DM über die bisherige Höchststrafe von 10 000 DM beträchtlich hinausgehen und damit ein nachhaltiges Einschreiten gegen Verstöße zu ermöglichen.
Zusatzfrage, Herr Kollege, bitte!
Herr Staatssekretär, könnten Sie die letzte Zusammenstellung, von der Sie sprachen, hier nennen?
Herr Abgeordneter, diese letzte Zusammenstellung liegt mir nicht vor. Ich bin aber gern bereit, sie Ihnen zukommen zu lassen.
Zweite Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist es nicht möglich, die Auftraggeber von Schwarzarbeit über die Finanzämter einer näheren Prüfung zu unterziehen und damit einen großen Teil der Schwarzarbeit zu erfassen?
Herr Abgeordneter, ich will die Anregung gerne aufnehmen und mich deswegen mit dem Finanzminister in Verbindung setzen.
Weitere Zusatzfrage? Bitte!
Teilt die Bundesregierung die Meinung, daß auf Grund der neueren Entwicklung auf dem Baumarkt die Auswüchse in der Schwarzarbeit in der nächsten Zeit sicherlich erhöhte Bedeutung bekommen werden?
Herr Abgeordneter, das läßt sich schwer sagen. Aber ein vermehrtes Angebot an betrieblicher Arbeitsleistung kann bei entsprechender Preisgestaltung auch zu einer Abnahme ,der Schwarzarbeit führen. Immerhin wird bei einem verringerten Wachstum oder bei einem Rückgang der Aufträge das Problem der Schwarzarbeit für die betroffenen Wirtschaftszweige fühlbarer werden. Deshalb bemüht sich auch die Bundesregierung darum, die Schwarzarbeit so intensiv wie möglich zu bekämpfen.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 19 ,des Herrn Abgeordneten Dr. Unland auf:
Ist die Bundesregierung nicht unter Bezugnahme auf die mir schriftlich nach der Fragestunde des Deutschen Bundestags vom 29. November 1973 beantwortete Frage Nr. 137 der Meinung, daß die verspätete und zwangsläufig globalisierende Bekanntgabe von Durchschnittszahlen geeignet ist, die besorgniserregende Entwicklung des Arbeitsmarktes in bestimmten Regionen und Sektoren unserer Volkswirtschaft zu verharmlosen?
Herr Abgeordneter, darf ich die beiden gestellten Fragen gemeinsam beantworten, weil sie inhaltlich zusammengehören?
({0}) - Danke schön!
Ich rufe dann noch die Frage 20 des Abgeordneten Dr. Unland auf:
Erhält die Bundesregierung vor der jeweiligen monatlichen Pressekonferenz des Herrn Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit die aufgegliederten Zahlen vom deutschen Arbeitsmarkt, und ist sie gegebenenfalls bereit, diese dem Hause beschleunigt zur Verfügung zu stellen?
Die Bekanntgabe der Arbeitsmarktdaten durch die Bundesanstalt für Arbeit erfolgt nicht verspätet. Wie bereits in der Antwort auf Ihre Fragen in der letzten Fragestunde mitgeteilt wurde, beträgt die Zeitspanne zwischen dem Vorliegen der Ergebnisse am Monatsende und ihrer Veröffentlichung in der Pressekonferenz des Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit um den 5. des folgenden Monats nur wenige Tage. Die notwendigen Arbeiten zur Aufbereitung ,des umfangreichen Zahlenmaterials erfordern diese Zeit. Sie sollte im Interesse einer ausgewogenen und differenzierten Berichterstattung in Kauf genommen werden.
Es handelt sich auch nicht um eine glolbalisierende Bekanntgabe von Durchschnittszahlen. Die Bundesanstalt legt in der Pressekonferenz eine differenzierte, aussagekräftige Analyse vor, die die Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes -der Arbeitslosen, der offenen Stellen, der Vermittlungen, der Anwerbung von ausländischen Arbeitnehmern, der Kurzarbeit - in den einzelnen Ländern, in Problemgebieten, nach Berufsgruppen und Wirtschaftszweigen zahlenmäßig belegt und interpretiert. Auf besondere Entwicklungen in Teilbereichen des Arbeitsmarktes wird dabei eingegangen.
Zu Ihrer zweiten Frage bemerke ich, daß die Bundesregierung die monatlichen Arbeitsmarktdaten auch erst am Tage der Pressekonferenz fernschriftlich erhält. Der Bundestag könnte somit über das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung kaum früher unterrichtet werden.
Zusatzfrage, Herr Kollege Unland.
Herr Staatssekretär, um auf Ihre letzte Bemerkung einzugehen: Sind Sie nicht der Meinung, daß die verspätete Kenntnis der regionalen Zahlen beispielsweise eine Verzögerung im Meinungsbildungsprozeß der Bundesregierung herbeiführen kann, etwa hinsichtlich der Sechsmonatsfrist 'für die Zahlung von Kurzarbeitergeld nach dem Arbeitsförderungsgesetz?
In Ihrer Frage, Herr Abgeordneter, stecken, wenn ich Sie richtig verstanden habe, zwei Probleme. Das eine Problem ist das der Berichterstattung über die Kurzarbeit. das andere ist das der regionalen Berichterstattung.
Darf ich mit dem letzteren beginnen: Die regionale Berichterstattung erfolgt über die Landesarbeitsämter, die eine eigene Berichterstattung haben. Die Landesarbeitsämter unterrichten zumeist auch die regionale Presse. Darüber hinaus können nach der Pressekonferenz des Präsidenten der Bundesanstalt auch Anfragen an sämtliche Dienststellen der Bundesanstalt zu diesen Fragen gestellt werden, also auch an die regional zuständigen Landesarbeitsämter und Arbeitsämter.
Zu 'der zweiten Frage, die die Statistik der Kurzarbeit betrifft, darf ich bemerken, daß auch die Bekanntgabe dieser Daten nicht verspätet erfolgt. Man darf nicht übersehen, daß die Aufbereitungsarbeiten hier viel komplizierter sind 'und länger dauern, als dies bei den anderen Daten der Fall ist, weil ihnen nämlich primärstatistisches Material und nicht eine Geschäftsstatistik zugrunde liegt. Die Bundesanstalt versucht darüber hinaus, jeweils die zwischenzeitlichen Voranmeldungen von Kurzarbeit mit zu berücksichtigen und damit ihre Berichterstattung zu aktualisieren.
Zweite Zusatzfrage, Herr Kollege Unland.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß die Antwort, die mir auf meine Frage 137 in der vergangenen Woche gegeben worden ist, wenigstens insofern nicht ganz korrekt ist, als den regionalen Arbeitsämtern meines Wissens in diesem Frühjahr ausdrücklich untersagt worden ist, regionale Zahlen bekanntzugeben, bevor die Pressekonferenz des Präsidenten in Nürnberg stattgefunden hat?
Herr Abgeordneter, ich habe soeben auch nicht gesagt, daß die regionalen Landesarbeits- oder Arbeitsämter die Zahlen vor der Pressekonferenz des Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit bekanntgeben können.
Dritte Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, was war denn das eigentliche Motiv dafür, daß von dem jahrzehntelangen Brauch plötzlich abgegangen worden ist, daß die regionalen Arbeitsämter die Zahlen in dem Moment bekanntgeben durften, in dem sie sie aufbereitet hatten?
Der Grund ist, daß hier eine Gesamtanalyse der Beschäftigungssituation in der ganzen Bundesrepublik gegeben wird, und das macht ja nun schon seit geraumer Zeit der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit.
Letzte Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, muß ich aus Ihrer letzten Bemerkung nicht schließen, daß dem doch sehr modelltheoretische Überlegungen zugrunde liegen, etwa die Annahme, daß die ganze Bundesrepublik einen einheitlichen Arbeitsmarkt darstelle, und daß die besonderen regionalen Bedingungen - etwa bezüglich Frauenarbeit - in bestimmten schwach strukturierten Räumen hier nicht ausreichend gewürdigt werden?
Das können Sie nicht daraus schließen, Herr Abgeordneter. Wenn Sie die Pressekonferenz und die Statistik des Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit verfolgen, werden Sie sehen, daß diese sehr differenziert sind und auf die regionalen Bereiche ganz besonders eingehen.
Keine weiteren Zusatzfragen. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung auf. Zur Beantwortung steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Berkhan zur Verfügung.
Frage 21 des Herrn Abgeordneten Dr. Wittmann ({0}) :
Wann und in welchem Umfang wird die Zulage für die in unterirdischen Einrichtungen tätigen Angehörigen des Fernmeldepersonals der Bundeswehr erhöht?
Frau Präsidentin! Herr Kollege Dr. Wittmann! Die in unterirdischen Anlagen der Bundeswehr im Fernmeldedienst beschäftigten Angestellten erhalten eine Zulage als außertarifliche Maßnahme. Dies ist eine Übergangslösung. Es wird angestrebt, eine „Bunkerzulage" - Herr Dr. Wittmann, ich bin für diesen schrecklichen Ausdruck nicht verantwortlich - einzuführen, die zu gegebener Zeit die außertarifliche Zulage ersetzen soll. Die Bunkerzulage soll sowohl den Angestellten und Arbeitern, als auch den Soldaten und Beamten gewährt werden und berührt deshalb das Besoldungs- und Tarifrecht.
Die Bemühungen der Bundesregierung zur Vereinheitlichung und sachgerechten Weiterentwicklung der in Bund und Ländern schon bestehenden Erschwerniszulagen für Beamte und Soldaten können dabei nicht unberücksichtigt bleiben.
Wegen des Zusammenhangs mit der Einführung einer Bunkerzulage ist eine isolierte Entscheidung über eine Erhöhung der Zulage für die Angehörigen des Fernmeldepersonals in unterirdischen Anlagen der Bundeswehr nicht beabsichtigt. Ich gehe davon aus, daß alsbald eine befriedigende Lösung des Gesamtproblems Bunkerzulage gefunden wird.
Zusatzfrage, Herr Dr. Wittmann.
Herr Staatssekretär, glauben Sie nicht - ich will das jetzt etwas ausweiten, weil Sie allgemein von der Bunkerzulage sprachen -, daß die Erschwernisse in diesen Einrichtungen - ich kenne einige davon - so groß sind, daß man doch Überlegungen anstellen sollte, ob diese Zulage eingeführt werden kann, bevor allgemein darüber entschieden ist?
Dies ist sehr schwierig, Herr Kollege Dr. Wittmann, weil wir ja dabei das Tarifwesen berühren. Tarifverträge werden mit den dafür zuständigen Gewerkschaften und mit anderen Partnern ausgehandelt, die Arbeitnehmer in ähnlicher Situation haben. Die Erschwernisse, die Sie mir genannt haben, kenne ich sehr gut. Ich möchte Ihnen aber sagen, daß in der Vergangenheit die Tarifverhandlungen beispielsweise zu folgender Verzerrung geführt haben. Ein Angestellter erhält monatlich eine Zulage von 15 DM, wenn die Einrichtungen unzureichend entlüftet sind, ein Arbeiter aber einen Lohnzuschlag von 40 Pf je Stunde. Das macht, wenn ich 183 Stunden zugrunde lege, 73,20 DM aus, ohne daß die Art der Entlüftung überhaupt berücksichtigt wird. Diese Verzerrungen müssen ausgeglichen werden. Darum wird man sich zu bemühen haben. Ich würde aber davor warnen, diese Verzerrungen nun entweder zu vergrößern oder den Versuch zu machen, sie dadurch abzumildern, daß man an dieser unzureichenden Lösung der schwierigen Frage nun noch herumoperiert.
Zweite Zusatzfrage, bitte!
Herr Staatssekretär, aus dieser Antwort darf ich doch wohl entnehmen, daß auch Sie der Meinung sind, daß eine Zulage von 15 DM monatlich zu niedrig
ist, so daß eigentlich schon die Auszahlung fast nicht lohnt?!
Herr Kollege Dr. Wittmann, davon dürfen Sie ausgehen. Ich möchte Ihnen auch die Versicherung abgeben, daß sowohl ich wie meine beamteten Kollegen bemüht sind, alsbald eine befriedigendere Lösung zu finden.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 22 des Herrn Abgeordneten Reiser auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung Äußerungen des NPD-Funktionärs und Oberstleutnants der Bundeswehr Witt ({0}) in einem bekanntgewordenen Rundschreiben an NPD-Sympathisanten im Hinblick auf die im Soldatengesetz festgelegten Pflichten?
Herr Kollege Reiser, das in Ihrer Frage erwähnte „Rundschreiben" eines Offiziers der Bundeswehr ist dem Bundesminister der Verteidigung bekannt. Wegen des Inhalts dieses „Rundschreibens" hat der Befehlshaber Territorialkommando Schleswig-Holstein unter dem 14. November 1973 ein disziplinargerichtliches Verfahren eingeleitet. Er, der Befehlshaber, ist der Auffassung, daß der Offizier durch seine Äußerungen gegen seine Pflichten zum treuen Dienen - § 7 des Soldatengesetzes -, zur Zurückhaltung als Vorgesetzter bei Äußerungen innerhalb und außerhalb des Dienstes, achtungswürdigem Verhalten und zur Wahrung des Ansehens der Bundeswehr - § 17 Abs. 2 des Soldatengesetzes - verstoßen hat.
Die abschließende rechtliche Würdigung des Verhaltens des Offiziers muß der Entscheidung der Wehrdienstgerichte vorbehalten bleiben. Ich bitte daher um Verständnis, daß ich diesem Verfahren nicht vorgreifen möchte, - womit ich nicht den Eindruck erwecken will, daß ich die Äußerungen dieses Offiziers billige.
Zusatzfrage, Herr Kollege Reiser, bitte!
Ist es aber richtig, Herr Staatssekretär, daß Sie selber und auch der Verteidigungsminister das Verhalten dieses Oberstleutnants lediglich als eine Stil- und Geschmacksfrage betrachten?
Ich weiß nicht, ob der Verteidigungsminister sich geäußert hat; ich will der Sache gerne nachgehen. Herr Kollege Reiser, ich habe mich geäußert. Ich habe mich auch zu der Stil- und Geschmacksfrage geäußert. Aber darüber hinaus habe ich z. B. gesagt: Wer Willy Brandt in eine Reihe mit Rudolf Heß stellt, macht sich nachträglich noch schuldig an ,den Verbrechen, die im deutschen Namen unter den Nationalsozialisten begangen worden sind. Ich habe auch andere Ausführungen gemacht. Ich will Ihnen aber hier gleichermaßen kundtun, daß ich zu den Menschen in der Bundesrepublik gehöre, die der Auffassung sind, die Alliierten wären gut beraten, Rudolf Heß aus der Gefangenschaft zu entlassen.
Herr Kollege Reiser, bitte!
Herr Staatssekretär, sehen Sie in den Äußerungen des erwähnten Oberstleutnants womöglich Hinweise auf Bedenken, wie sie in Zeitungsartikeln meiner Kollegen Horn und Hansen zum Ausdruck kommen?
Herr Kollege Reiser, dies ist eben die geringe Zahl in einer Großorganisation von Mitarbeitern - gleichgültig, ob Beamte oder Soldaten -, das gemeint war, als der Verteidigungsminister hier erklärte, in der Bundeswehr gebe es zwar generell keine erwägenswerten Hinweise in dieser Richtung, wie sie durch Zeitungsartikel vorgetragen wurden, aber es gebe am Rande, bei den Extremen, Ausnahmen.
Herr Kollege Reiser, mir fällt jetzt ein, daß Sie in Ihrer ersten Frage sicher ein Interview meinten, welches ich der „Nordschau" des NDR gegeben habe. Entschuldigung, ich hatte mich vorher nur auf die „Frankfurter Rundschau" bezogen.
Damals war ich in einer schwierigen Situation. Ich befand mich auf einer Dienstreise, auf der ich den Bundesminister der Verteidigung zu vertreten hatte. Man muß aber wissen, daß das ganze Disziplinarrecht dem Opportunitätsprinzip unterworfen ist. Wenn ein Soldat ein Dienstvergehen begangen hat, dann hat zunächst der nächste Disziplinarvorgesetzte zu prüfen, ob und gegebenenfalls wie er einschreiten muß. Hierbei darf niemand in seine Disziplinargewalt eingreifen. Da ich davon ausging, daß der zuständige Disziplinarvorgesetzte seine Pflichten ernst nahm, wollte ich den Eindruck vermeiden, durch Fernsehinterviews in das Verfahren vorzeitig einzugreifen.
Zusatzfrage, Herr Kollege Gansel.
Herr Staatssekretär, hat das Ministerium von dem angesprochenen Rundschreiben des Oberstleutnants Witt erst durch mein Schreiben an Sie vom 5. Oktober dieses Jahres erfahren, das bis heute noch unbeantwortet ist, oder war der Sachverhalt dem Ministerium schon vorher bekannt?
Es ist richtig, daß mir der Sachverhalt erst durch Ihren Brief oder durch das Gespräch, was wir geführt haben, bekanntgeworden ist. Ich habe das jetzt nicht genau in Erinnerung, Herr Kollege Gansel. Ich will der Sache gerne nachgehen, ob vielleicht jemand vorher von der Sache Kenntnis hatte und nicht pflichtgemäß die Sache gemeldet hat. Daß Sie hier sagen, Ihr Brief sei bis4074
her unbeantwortet, ist äußerst bedauerlich. Ich werde ,der Sache nachgehen.
({0})
Herr Kollege Conradi, Sie haben das Wort zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, kann ich aus Ihren Hinweisen auf das Soldatengesetz und zum Disziplinarrecht entnehmen, daß die Bundesregierung der Auffassung ist, der gesamte Vorgang falle nicht unter die Kriterien der gemeinsamen Erklärung des Bundeskanzlers und der Ministerpräsidenten zur Beschäftigung von Radikalen im öffentlichen Dienst? Können Sie diese Auffassung begründen?
Herr Kollege Conradi, es bleibt abzuwarten, welches Urteil das Disziplinargericht fällt und welche Begründung angegeben wird. Danach wird erneut zu prüfen sein. Bei dem Problem der Beschäftigung von Extremisten im öffentlichen Dienst geht es mehr um die Einstellung als um diejenigen, die bereits im öffentlichen Dienst sind. Da muß man nämlich nachweisen, daß jemand seine Pflichten verletzt und gegen Gesetze verstoßen hat, wenn man durch ein gerichtliches Urteil erreichen will, daß er aus seinem Amt entlassen wird.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 23 des Herrn Abgeordneten Reiser auf:
Wieweit hält es die Bundesregierung für vertretbar, den Übungs- und Manöverbetrieb der Bundeswehr für die Zeit der
Versorgungsschwierigkeiten mit Kraftstoffen spürbar einzuschränken?
Herr Kollege Reiser, die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr muß durch einen fortlaufenden Übungs- und Ausbildungsbetrieb auf dem durch die NATO geforderten Stand gehalten werden. Hinzu kommt, daß sich die Truppe in der Bedienung des hochkomplizierten technischen Geräts bei Heer, Luftwaffe und Marine ständig üben muß.
Zum Kern Ihrer Frage, Herr Kollege Reiser, darf ich darauf hinweisen, daß eine Reihe von Maßnahmen angeordnet worden sind, wodurch die Truppe gehalten ist, Übungs- und Ausbildungsvorhaben so durchzuführen, daß nur der unabweisbar notwendige Verbrauch von Kraftstoff auftritt. Dazu gehört z. B.: Marschbewegungen mit der Masse werden auf der Bahn vorgenommen, Übungen werden zeitlich und räumlich mit anschließenden Truppenübungsplatzaufenthalten verbunden; damit entfällt zweimaliger An- und Abmarsch.
Allerdings sollte man den Umfang solcher Einsparungen nicht überschätzen. So verbraucht z. B. das Heer zirka 0,4 % des Gesamtverbrauchs an Kraftstoff in der Bundesrepublik Deutschland. Ungeachtet dessen überprüft das Bundesministerium der Verteidigung zusammen mit der NATO die Übungsvorhaben des Jahres 1974, um gegebenenfalls bei einer Verschärfung der Energiekrise kurzfristig reagieren zu können.
Zusatzfrage, bitte, Herr Kollege Reiser!
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß Soldaten, Unteroffiziere und Offiziere der Ansicht sind, es könnten in dieser Krisensituation über diese von Ihnen eben angegebenen Maßnahmen hinaus durchaus noch größere Kraftstoffmengen eingespart werden, ohne daß die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr in Frage gestellt wird?
Natürlich ist mir bekannt, daß bei über 400 000 Soldaten unterschiedliche Meinungen bestehen und daß auch Unteroffiziere und Offiziere unterschiedliche Meinungen vortragen. Die Verantwortung für die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte liegt aber - erstrangig - bei den Inspekteuren und beim Minister. In langen Sitzungen, in denen wir uns mit dieser Frage sehr sorgfältig beschäftigt haben, sind wir zu dem Ergebnis gekommen, daß die Maßnahmen, die wir getroffen haben, vorerst reichen.
Bitte, Herr Kollege Reiser, eine zweite Zusatzfrage!
Herr Staatssekretär, wären Sie auf Grund des Interesses der Öffentlichkeit an den Dingen in dieser Krisensituation vielleicht bereit, einmal zu sagen, was ein Panzer auf hundert Kilometern durchschnittlich so ungefähr an Treibstoff verbraucht?
Ich will Ihnen das gerne schriftlich mitteilen. Ich möchte jetzt nicht in die Versuchung kommen, eine Angabe aus der Erinnerung zu machen, weil ich dann Gefahr liefe, eine falsche Zahl zu nennen. Dann steht man in der Öffentlichkeit besonders schlecht da.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 24 des Herrn Abgeordneten Walkhoff auf:
Welche Gründe bewogen die Bundesregierung, den Erlaß vom 1. Juli 1968 aufzuheben, wonach Angehörige der Bundeswehr, die einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung gestellt haben, bis zur Entscheidung über ihren Antrag waffenlosen Dienst verrichten können?
Herr Kollege Walkhoff, der Erlaß des Generalinspekteurs vom 1. Juli 1968 enthielt bereits den Vorbehalt, „die Vergünstigungen des waffenlosen Dienstes grundsätzlich aufzuheben, wenn Umstände eintreten, die aus Gründen der EinParl. Staatssekretär Berkhan
satzbereitschaft der Bundeswehr Ausnahmen von der Rechtspflicht, bis zur rechtskräftigen Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer Dienst an der Waffe zu leisten, nicht mehr zulassen". Diese Umstände sind in den Folgemonaten eingetreten.
Der Erlaß vom 21. Februar 1969, der den vorerwähnten Erlaß aufhebt, stellt hierzu fest:
Ich bin bei der Zulassung dieser ... günstigen Lösung von der Erwartung ausgegangen, daß die Einsatzbereitschaft der Truppe, d. h. also auch die militärische Ordnung und der reibungslose Ablauf des Dienstes ,dadurch nicht beeinträchtigt werden. Die Zunahme der Anträge auch in der zweiten Hälfte des Jahres 1968 sowie das dienstliche Verhalten zahlreicher an-tragstellender Soldaten rechtfertigen es nicht mehr, die bisherige Regelung aufrechtzuerhalten.
Abschließend, Herr Kollege Walkhoff, darf ich darauf hinweisen, daß der Erste Strafsenat des Bundesgerichtshofes in seinem Beschluß vom 21. Mai 1968 festgestellt hat, daß der Wehrpflichtige, der einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer erst nach Eintritt in das Wehrdienstverhältnis stellt, d. h. also bereits als Angehöriger der Bundeswehr, als Soldat, bis zur positiven Entscheidung über seinen Antrag alle soldatischen Pflichten zu erfüllen hat.
Eine Zusatzfrage, Herr Kollege Walkhoff.
Herr Staatssekretär, nachdem Sie in zurückliegenden Fragestunden das Gewissen als etwas Sakrales gesehen haben, das man nicht durch colloquienartige Vorbereitungen für Kriegsdienstverweigerer entweihen dürfe, möchte ich von Ihnen wissen, warum Sie die ganz konkreten Gewissensbelastungen, denen ein Soldat ausgesetzt sein kann, dessen Anerkennungsverfahren läuft und der trotzdem weiterhin Dienst mit der Waffe tun muß, nicht angemessener in Ihre politischen Überlegungen einbeziehen.
Ich habe ja versucht, Herr Kollege Walkhoff, Ihnen klarzumachen, daß es hierzu einen Beschluß des Bundesgerichtshofs gibt. An diesen Beschluß bin ich gebunden. Ich kann da nicht meine persönlichen Regungen und Gefühle einfließen lassen, sondern ich habe nach Recht und Gesetz zu handeln.
({0})
Eine zweite Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, beruht dieses Urteil nicht auf dem Erlaß, der gegenwärtig dazu verpflichtet, daß die Bundeswehrsoldaten, die eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer beantragt haben, Dienst mit der Waffe tun müssen?
Nein, das ist falsch, Herr Kollege Walkhoff. Das Urteil beruht darauf, daß sich ein Soldat beschwert fühlte und den Dienst mit der Waffe verweigerte.
({0})
Danach wurde er mehrfach disziplinar bestraft, und zuletzt wurde eine gerichtliche Stellungnahme angefordert.
Nicht die Bezugnahme auf diesen Erlaß - der
Erlaß hat nämlich keine Rechtskraft, sondern nur die Gesetze haben Rechtskraft - war Grundlage des Urteils. Aber ich will gerne prüfen lassen, ob Ihre Vermutung richtig ist.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Nordlohne.
Herr Staatssekretär, habe ich Sie vorhin richtig verstanden, daß Sie sagten, dieses Urteil stamme aus dem Mai 1968, während der Erlaß vom Juli 1968 datiere, so daß also von daher eine Bezugnahme ausgeschlossen ist?
Der Beschluß des Ersten Strafsenats trägt das Datum 21. Mai 1968. Der Erlaß des Generalinspekteurs trägt das Datum 1. Juli 1968. Die Veränderung durch den Generalinspekteur trägt das Datum 21. Februar 1969.
Aber, Herr Kollege, ich muß Ihnen zugeben, daß nicht alle Urteile durch die dafür zuständigen Beamten in unserem Hause so schnell aufgearbeitet werden, daß wir also nicht so zügig reagieren können, wie es eigentlich wünschenswert wäre.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 25 des Herrn Abgeordneten Gansel auf:
Wird die Zeitschrift „Die Glocke", in deren Nr. 10/73 neben einem Foto eines chilenischen Soldaten, der Bücher verbrennt, die „erstaunliche Verfassungstreue" der chilenischen Armee behauptet wird, aus öffentlichen Mitteln gefördert oder ihre Verbreitung in der Bundeswehr unterstützt?
Herr Kollege Gansel, ich beantworte lhre Frage mit „Nein". Ich muß hierzu erwähnen, daß mir diese Monatszeitschrift bis jetzt nicht bekanntgeworden war. Zwischenzeitlich habe ich jedoch festgestellt, daß sie zumindest einem Offizier des Wehrbereichskommandos III in Düsseldorf kostenlos zugestellt Wird.
({0})
Zusatzfrage, bitte!
Herr Staatssekretär, wie erklären Sie ,sich denn den Umstand, daß mindestens einem Abgeordneten dieses Hauses, der mir bekannt ist, diese Zeitschrift „Die Glocke" von Soldaten seines
Wahlkreises aus den Kasernen mit der Bitte zugetragen wurde, sich über eine solch unmögliche Publikation doch einmal im Ministerium zu erkundigen?
Herr Kollege Gansel, das kann ich natürlich nicht verhindern. In den Kasernen herrscht Pressefreiheit, und ich möchte diese Pressefreiheit in den Kasernen auch nicht aufheben.
({0})
Ich weiß nicht, wie diese Zeitschrift in die Kaserne gekommen ist. Ich kann Ihnen nur sagen, daß mir hier jemand aufgeschrieben hat, das sei eine Monatszeitschrift, die insbesondere von jungen Menschen gelesen werde. Sie erscheint seit vor 1956. Bis zum Jahre 1956 hat es anscheinend durch das Bundespresse- und Informationsamt finanzielle Zuwendungen gegeben. Danach hat es solche Zuwendungen nicht mehr gegeben.
({1})
Dieser Vermerk, den ich hier verlese, ist mir aufgeschrieben worden; ich habe ihn selbst nicht nachprüfen können.
Weitere Zusatzfrage, Herr Kollege Gansel, bitte schön!
Herr Staatssekretär, glauben Sie, daß es dem Stil der Diskussion dient, 'daß Abgeordneten, die sich nach objektiver Information der Bundeswehr erkundigen, auch nur andeutungsweise unterstellt wird, das habe etwas mit der Abschaffung der Pressefreiheit zu tun?
Nein, um Gottes willen, Herr Gansel, da müssen Sie mich völlig falsch verstanden haben.
({0})
Ich habe auf Ihre Frage, wie die Zeitschrift denn durch Soldaten an Abgeordnete gelangen könnte, gesagt: Ich kann darauf keine Antwort geben; die Pressefreiheit garantiert, daß sich jeder Soldat auf dem freien Markt 'und überall solche Zeitungen kaufen kann. Wohin er sie gibt, das vermag ich auch nicht zu verfolgen.
Ich will Ihnen ganz offen sagen, Herr Kollege Gansel: Selbst wenn Sie mir den Namen des Soldaten bekanntgäben, hätte ich eine große Scheu, ihn zu fragen, woher er die Zeitschrift eigentlich hat. Das ist seine Angelegenheit.
({1})
Zusatzfrage, Herr Kollege Reiser.
Herr Staatssekretär, gibt es denn irgendwelche Grenzen für die Pressefreiheit in Kasernen?
Wenn ich mich richtig erinnere, hat es einmal Grenzen gegeben. Es ging dabei um Zeitschriften, von denen es hieß, daß sie pornographischen Charakter hätten. Aber auch da gibt es jetzt gottlob eine gesetzliche Regelung, in die wir eingebunden sind.
Zusatzfrage, Herr Kollege Dr. Schulze-Vorberg.
Herr Staatssekretär, teilen Sie die Auffassung, daß die Bestimmungen über die Pressefreiheit, die in der Bundesrepublik vorbildlich entwickelt worden sind, vollinhaltlich auch für die Bundeswehr gelten sollen und gelten müssen?
Herr Kollege Dr. Schulze-Vorberg, lassen Sie mich bitte bei der Vokabel „vorbildlich" aus, denn ich könnte mir eine vorbildlichere Pressefreiheit vorstellen. Ich habe hier nur gesagt, daß Recht und Gesetz, auch im Zusammenhang mit der Pressefreiheit, ebenso in den Kasernen gelten, und so soll es bleiben.
({0})
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 26 des Herrn Abgeordneten Gansel auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung den Informationsgehalt von „Der rote Brief", herausgegeben im Auftrag des „Informations- und Dokumentationszentrums West e. V.", und hält die Bundesregierung es für gerechtfertigt, wenn dieser Brief in Stäben der Truppe durch Umlauf zur Kenntnis genommen werden muß?
Herr Kollege Gansel, der von Ihnen erwähnte „Rote Brief" liegt mir vor. Aus dem Impressum entnehme ich, daß er als Privatbrief herausgegeben wird. Zu dem Informationsgehalt dieses Briefes will ich mich nicht äußern, da es nicht Aufgabe der Bundesregierung sein kann, Kommentare von Publizisten zu kommentieren.
Eines möchte ich hier jedoch besonders betonen: Es gibt keine Weisung des Bundesministeriums der Verteidigung oder im nachgeordneten Bereich, wonach dieser Brief in Stäben der Truppe zur Kenntnis genommen werden muß.
Zusatzfrage, Herr Kollege Gansel, bitte!
Herr Staatssekretär, dann sind Sie doch sicherlich auch der Auffassung, daß eine Verfügung in einem Stab oder ein Verteilerschlüssel auf einem Aktendeckel, in den dann der „Rote Brief" hineingelegt wird, der zur Kenntnis genommen und abgezeichnet werden muß, mit Pressefreiheit nichts zu tun hat?
Nicht das geringste, Herr Kollege Gansel. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir mitteilten, wo es passiert ist. Sie können das ja so machen, daß Ihr Informant geschont bleibt, wenn Sie Furcht haben. Ich werde der Sache nachgehen und sie notfalls abstellen lassen. Dieses hat weder mit Pressefreiheit noch mit dienstlichen Belangen etwas zu tun.
Haben Sie noch eine zweite Zusatzfrage? - Danke schön. Herr Kollege Wehner, eine Zusatzfrage.
Würden Sie, Herr Parlamentarischer Staatssekretär, bei dieser Gelegenheit bitte der Frage nachgehen, daß das ja gar kein Presseorgan ist, sondern daß das bestimmten Leuten zugeordnet wird? Wenn z. B. ich es jetzt - so ist meine Erfahrung - abonnieren wollte, wäre es mir verwehrt. Hier treffen - so frage ich - Ihre Erklärungen zur Pressefreiheit natürlich nicht zu.
Sie müssen sich wohl, denke ich - oder haben Sie das bereits getan? - den Charakter dieses Organs, das hier fälschlich als „Presseorgang" bezeichnet wird, einmal näherbringen.
({0})
Ich bitte, auch eine kurze Frage zu stellen.
({0})
Herr Kollege Wehner, ich habe in meiner Antwort darauf hingewiesen, daß das als ein privater Brief herausgegeben wird
({0})
und nicht als ein Presseorgan. Ich will hier wörtlich verlesen, was da steht:
Im Auftrage ,des Informations- und Dokumentationszentrums West e. V.
- ich bitte um Entschuldigung, wenn ich schlecht lese, die Ablichtung ist sehr schlecht nach gemeinnützigen Rechtsvorschriften als Privatbrief herausgegeben von Dr. Giano Accame ({1}), Dr. Ursula Besser, MdA. ({2}), Pawel M. Bezimiensky ({3}), Prof. Dr. Erik Ritter von Kuehnelt-Leddihn ({4}), Dr. Lothar Lohrisch ({5}), Dr. Alphonse Max ({6}), Bundesminister a. D. Prof. Dr. Hans-Joachim von Merkatz ({7}), Prof. Dr. Thomas Molnar ({8}), Konsul Magdalene Monnier ({9}), Prof. Dr. Stefan T. Possony ({10}), Prof. Dr. Gustav Adolf Rein ({11}), Wolfgang Reineke ({12}), Dr. Franz Riedweg ({13}) .. .
Ist das noch lang Herr Staatssekretär?
...und Anton Staub ({0}). Danach folgt die Anschrift.
Ich muß Ihnen ganz offen sagen, ich sehe darin kein Presseorgan, und ich teile Ihre Auffassung, daß man einmal feststellen muß, was das denn eigentlich für ein Organ ist.
Eine Zusatzfrage, Herr Kollege Jäger ({0}).
Herr Staatssekretär, teilen Sie meine Auffassung, daß für die Soldaten der Bundeswehr nicht nur, wie Herr Kollege Wehner meint, die Pressefreiheit, sondern ganz selbstverständlich auch die allgemeine Meinungs-und Informationsfreiheit gilt, die auch solche privaten Briefe umfaßt?
Herr Kollege Jäger, ich denke, Sie unterstellen dem Kollegen Wehner etwas, was er nicht gesagt hat. Aber natürlich gelten das Briefgeheimnis und die Informationsfreiheit nicht nur für Soldaten und Beamte im Bundesministerium der Verteidigung, sondern generell in der Bundesrepublik Deutschland.
Eine Zusatzfrage, bitte, Herr Kollege!
von Alten-Nordheim ({0}) : Herr Staatssekretär, können Sie mir vielleicht erklären, was ausgerechnet der Herr Kollege Gansel gegen einen „Roten Brief" haben könnte?
({1})
Herr Kollege, ich denke -
Verzeihen Sie, Herr Staatssekretär, ich glaube, das ist keine Frage, die hier zugelassen werden kann.
Bitte, Herr Kollege!
Herr Staatssekretär, wenn die Brieffreiheit auch für ,die Bundeswehr gilt, warum wollen Sie dann diese Erzeugnisse und ihre Herkunft untersuchen?
Herr Kollege Dr. Czaja, ich habe Ihre Frage akustisch nicht verstanden.
Sie hatten vorher gesagt, Herr Staatssekretär, daß Sie untersuchen wollen, was Idas für ein Organ oder was das für ein privater Brief ist. Daher meine Frage: Wenn die Empfangsfreiheit für Briefe auch bei der Bundeswehr gilt, warum wollen Sie das denn dann untersuchen?
Weil ich durch den Kollegen Gansel vernommen habe, daß das in einem amtlichen Ordner mit dem Vermerk „Zum Umlauf und zur Kenntnisnahme" getan wurde, halte ich dieses Verfahren für berechtigt. Denn derjenige, der das gemacht hat, muß sich ja - hoffentlich - etwas dabei gedacht haben, und den werde ich dann fragen, warum er einen privaten Brief in Umlauf gibt. Dazu muß ich mich natürlich erst einmal mit diesem Brief beschäftigen. Es könnte nämlich sein, daß auch in einem privaten Brief einmal etwas drinsteht, was ein Vorgesetzter einem Kreis von Untergebenen zur Kenntnis geben möchte. Es kommt z. B. vor, daß ich einem Soldaten einen privaten Brief schreibe, und ich kann mir vorstellen, daß sich dann vielleicht drei oder vier Soldaten dafür interessieren. Ob es ein geeignetes Verfahren ist, dazu den Dienstweg zu benutzen, Herr Dr. Czaja, ist wiederum eine andere Frage, die ich hier unbewertet lassen will. Nur, wenn mir bekannt wird, daß so etwas passiert, fühle ich ,die Pflicht, festzustellen, was denn da eigentlich vor sich gegangen ist. mit was für einem Instrumentarium und mit welchen Unterlagen.
Ich rufe die Frage 27 des Herrn Kollegen Jäger ({0}) auf:
Warum wird in der .,Information für die Truppe Nr. 7/73" in der Artikelserie „Die Bundesrepublik und Polen" in breitem Umfang die polnische Auffassung über die völkerrechtliche Anerkennung der Oder/Neiße-Linie als deutsche Grenze dargestellt, nicht aber der durch Artikel 4 des Vertrages und die Denkschrift der Bundesregierung zum Ratifizierungsgesetz nachgewiesene Vertragswillen der Bundesrepublik Deutschland zum Offenhalten der Grenzfrage für Gesamtdeutschland und auch nicht die völkerrechtlich bedeutsame Entschließung des Deutschen Bundestags zum Offenhalten der deutschen Frage vom 17. Mai 1972 sowie die in einem Notenwechsel dargestellten Rechtsvorbehalte der westlichen Siegermächte bezüglich ihrer Verantwortung für ganz Deutschland und Berlin?
Frau Präsidentin, die Fragen der Kollegen Jäger, Sauer, Werner und Dr. Czaja stehen in einem so engen Zusammenhang, daß ich dankbar wäre, wenn Sie alle zusammen aufriefen.
Bitte, wenn die Herren Kollegen damit einverstanden sind.
({0})
- Es ist leider getrennte Beantwortung erforderlich, Herr Staatssekretär; es geht nicht anders. Frage 27!
Herr Kollege, bevor ich Ihre Frage beantworte, will ich noch eine grundsätzliche Bemerkung machen.
Die Veröffentlichung von Aufsätzen in der „Information für die Truppe" ist Bestandteil der Informationsarbeit, die mit dem Ziel der staatsbürgerlichen Unterrichtung in der Bundeswehr seit Jahren geleistet wird. Dazu gehören auch Veröffentlichungen, die ihrer Natur nach Diskussionen auslösen können und sogar müssen, die aber letztlich auch zur Meinungsbildung des einzelnen Soldaten beitragen. Ich bin der Auffassung, daß man die Kritikfähigkeit der Jugend unseres Landes nicht unterschätzen sollte; das habe ich hier wiederholt zum Ausdruck gebracht.
Die Einschränkungen, die von deutscher Seite gegenüber den polnischen Positionen gemacht werden müssen, sind ausreichend dargelegt, z. B. in den Auszügen aus der Erklärung des Kollegen Dr. Czaja ({0}), die in diesem Heft der „Information für die Truppe" auf den Seiten 6 bis 8 abgedruckt wurden.
Die „Information für die Truppe" ist als Sammelwerk zu betrachten und ist als solches in die Bibliotheken und Büchereien eingestellt. Sie wird für die Vorbereitung des staatsbürgerlichen Unterrichts benutzt. Daher konnte die Kenntnis der gemeinsamen Entschließung zu den Ostverträgen, verabschiedet von den Fraktionen des Deutschen Bundestages am 17. Mai 1972 und abgedruckt in den „Informationen für die Truppe" Heft 7/72, als bekannt vorausgesetzt werden.
Zusatzfrage, Herr Kollege Jäger.
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht mit mir der Auffassung, daß es bei einer umfassenden Darstellung des deutsch-polnischen Verhältnisses, wie sie in dem bezeichneten Heft erfolgt, notwendig wäre, dem Soldaten, der ein solches Heft liest, auch einen Vergleich dadurch zu ermöglichen, daß man ihm die einschlägige Auffassung der Bundesregierung gleichzeitig in diesem Heft darstellt oder daß man wenigstens einen Hinweis auf jene Hefte anbringt, in denen sie früher erschienen ist, so daß der einzelne Soldat in der Lage ist, sich vollständig und umfassend zu informieren?
Für den Hinweis, daß man sich vielleicht durch eine Fußnote oder durch eine Sonderbemerkung noch einmal auf bereits herausgegebene Dokumente beziehen sollte, bin ich dankbar. Ansonsten bin ich der Auffassung, Herr Kollege Jäger, daß das alles ausreichend gesagt ist. Ich gehe davon aus, daß Sie im Besitz der Schrift sind. Sonst stelle ich sie Ihnen gern zur Verfügung. Wenn Sie die Seite 9 aufschlagen, lesen Sie über den Professor Tomala, von dem ein Beitrag hier abgedruckt wurde:
Seine Darstellungen stimmen weitgehend mit der offiziellen Meinung der polnischen Führung nach dem zweiten Weltkrieg überein. Ob sich das seit Abschluß des Warschauer Vertrages geändert hat, bleibt abzuwarten. Dem deutschen Leser bedeuten seine Ausführungen fast eine Zumutung. Vieles darin erscheint uns einseitig, verzerrt, ja falsch und von dogmatischer Starre. Aber es ist wertvoll, zu wissen, wo der andere steht und wie er argumentiert, denn was immer seine Position sein mag, - die Realität der Welt von heute und morgen zwingt, mit ihm zusammenzuarbeiten. Auch muß man sich klarmachen, daß in Polen heute viel Verständnis für die Bundesrepublik und den Westen insgesamt zu finden ist.
Ich meine, dieser Vorspann bereitet jeden nachdenklichen Soldaten ausreichend darauf vor.
Zusatzfrage, Herr Kollege Jäger.
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht der Auffassung, daß über eine solche allgemeine Einordnung dieser polnischen Beiträge wie des Aufsatzes von Herrn Tomala hinaus, die Sie soeben zitiert haben, die Bundesregierung um der Vollständigkeit und Korrektheit der Information willen verpflichtet gewesen wäre, ihre eigene Darstellung, die sie im Deutschen Bundestag mehrfach gegeben hat und wie sie in der Entschließung des Deutschen Bundestages niedergelegt ist, ausdrücklich und ausführlich in diesem Heft wiederzugeben?
Nein, Herr Kollege Jäger. Ich habe mich darauf bezogen, daß die gemeinsame Entschließung zu den Ostverträgen bereits in einem Heft, das als Nr. 7 im Jahre 1972 erschienen ist, abgedruckt ist. Auch ansonsten haben wir zu dieser Politik Stellung genommen. Ich gehe davon aus, daß die Vorgesetzten ihr Arbeitsmaterial parat haben. Vorne steht ja auch drin - wenn Sie bitte mal das Deckblatt aufschlagen -:
Jede Kompanie oder entsprechende Einheit erhält 15 Hefte. Einige Hefte sind so auszulegen, daß sie allen Soldaten zugänglich sind. Zwei Hefte sind zu vereinnahmen.
Ich kann nichts dafür, daß das so formal hier steht.
Sie sind an Unterrichtende und auch an interessierte Soldaten auszuleihen.
Ich gehe davon aus, daß die Unterrichtenden ihre Pflicht zur Vorbereitung auf den Unterricht ernst nehmen. Wenn Sie mir allerdings nachweisen können, daß das an einigen Orten nicht geschieht, werde ich gerne der Sache nachgehen.
Darüber hinaus hat man zur gleichen „Information" die Schriften erhalten, in denen die Verträge und die Debatten hier im Bundestag abgedruckt sind, so daß derjenige, der tiefer in die Problematik und in die Auseinandersetzung vor dem Parlament eindringen will, dazu durchaus Gelegenheit hat.
Zusatzfrage, Herr Kollege Lagershausen.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, im Interesse ausgewogener Unterrichtung zu veranlassen, daß die in der genannten „Information" und in der Frage angeführten drei Tatbestände in einer der nächsten Ausgaben der „Information" nachgeholt werden?
Nein. Ich sehe gar nicht ein, Herr Kollege, daß wir die Soldaten wie kleine Kinder ununterbrochen darauf hinweisen sollen, sie hätten zwar etwas gelesen, aber sie hätten es nicht richtig verstanden.
({0})
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Hupka.
Herr Staatssekretär, stimmen Sie mir darin zu, daß unsere heutige Geschichtsbetrachtung vor allem von Dokumenten ausgeht, und wäre es darum nicht unbedingt angebracht gewesen, in diese Veröffentlichung das Dokument der gemeinsamen Entschließung vom 17. Mai 1972, auf die Sie sich auch bezogen haben, zur Meinungsbildung einzubeziehen?
Ich denke, Frau Präsidentin, daß ich diese Frage ausreichend beantwortet habe. Ich sehe nicht ein, daß ich eine Frage wiederholt beantworten muß.
({0})
Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Sperling.
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, daß ich diese „Information für die Truppe" deswegen für besonders ausgewogen halte, weil das Problem der Rechtsstreitigkeiten, die zwischen Deutschland und Polen noch bestehen könnten, einen angemessenen Umfang einnimmt in dem Bereich der politischen Bildung, der sich mit dem deutsch-polnischen Verhältnis auseinandersetzt, also einem sehr kleinen, weswegen 'die Ausgewogenheit zu loben ist?
Herr Kollege Dr. Sperling, ich bin dankbar für die Bemerkung, die Sie in eine Frage gekleidet haben. Ich bin auch den Kollegen von der CDU/CSU für die Fragen dankbar, weil diese mir Gelegenheit gaben, in der heutigen Nacht noch einmal den ganzen Text dieser Information zur Kenntnis zu nehmen. Herr Kollege Sperling, ich komme als Lehrer, der zehn Jahre lang Gemeinschaftskunde - oder, wie es damals hieß, Staatsbürgerkundeunterricht gegeben hat, zu dem Ergebnis, daß ich dankbar wäre, wenn solches aufbereitetes Material auch in einigen Schulen in ausreichender Zahl zur Verfügung stünde.
Eine Zusatzfrage von Herrn Dr. Czaja.
Herr Staatssekretär, halten Sie die Darstellung, die ja als Information für die Truppe gedacht ist, für ausgewogen, wenn bei einem Umfang von rund 80 Seiten die Bedenken der Opposition auf nur 1 1/4 Seiten - Sie haben freundlicherweise auf meinen Beitrag verwiesen abge4080
handelt werden und wenn zwei Drittel der Beiträge aus Federn stammen, deren Fragwürdigkeit im dokumentarischen Sinn Sie vorher durch das einleitende Zitat gekennzeichnet haben?
Berkhan, Pari. Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung: Herr Kollege Dr. Czaja, Ausgewogenheit ist ein Thema, welches mich als Mitglied des Fernsehrates beim Zweiten Deutschen Fernsehen dauernd beschäftigt. In einem Heft oder gar in einem Aufsatz ist Ausgewogenheit nicht zu erreichen. Sie müßten dann schon die ganze Schriftenreihe nehmen und sie auf Ausgewogenheit untersuchen. Sie müssen des weiteren wissen, daß zu dem Unterrichtsmaterial in jeder Kompanie und in jedem Bataillon auch die Wochenzeitschrift „Das Parlament" gehört. Dort sind die Debatten noch ausführlicher abgedruckt, als wir dies - allein schon aus Gründen des Umfangs dieser Schriften - tun können. Ich habe mich nicht sonderlich daran gehalten, ob die Beiträge von der Regierung oder der Opposition kommen. Ich glaube, das Parlament ist mit dem Abdruck des schriftlich vorgelegten Berichtes von General a. D. Beermann, Abgeordneter des Deutschen Bundestages - ich schließe diesen Bericht hier mit ein; es tut mir außerordentlich leid, Ihnen dies sagen zu müssen, weil ich weiß, daß Sie das vielleicht als falsch empfinden -, und mit dem Abdruck Ihrer schriftlichen Erklärung in Auszügen ausreichend zu Wort gekommen.
Damit ist die Fragestunde beendet. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Donnerstag, den 6. Dezember 1973, 9 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.