Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet.
Folgende amtliche Mitteilung wird ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat mit Schreiben vom 23. Mai 1973 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Burger, Frau Hürland, Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Franke ({0}), Rollmann, Nordlohne, Frau Stommel, Frau Schleicher, Braun, Frau Verhülsdonk, Kroll-Schlüter, und der Fraktion der CDU/CSU betr. Beratung über Berufsaussichten für behinderte Jugendliche und Jugendliche in Erziehungsheimen - Drucksache 7/519 - beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 7/618 verteilt.
Wir haben nur einen einzigen Punkt auf der Tagesordnung, nämlich:
Fragestunde
- Drucksache 7/588 Wir kommen zuerst zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Auswärtigen, der durch Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Moersch vertreten wird.
Ich rufe zuerst die Frage 79 des Abgeordneten Dr. Hupka auf:
Welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, daß die Zahl der Aussiedler aus den Gebieten jenseits von Oder und Görlitzer Neiße in den ersten vier Monaten des Jahres 1973 ständig rückläufig gewesen ist, weshalb die „Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichten konnte, „Diese April-Zahl wäre danach niedriger als die Durchschnittszahl des Jahres 1970" und „1970 hat es die niedrigsten Zahlen in der Familienzusammenführung seit 1956 gegeben"?
Herr Staatssekretär, ich darf Sie bitten.
Herr Abgeordneter, es trifft zu, daß die Zahl der Umsiedler in den ersten vier Monaten dieses Jahres rückläufig war. Die Zahlen lauten nach unseren Informationen für Januar 1012, für Februar 985, für März 932 und für April 657. Da im Jahre 1970 5626 Umsiedler in die Bundesrepublik Deutschland kamen, trifft es also nicht zu, daß bei Zugrundelegung des Aprilniveaus die Zahl für das Jahr 1970 unterschritten wird.
Davon abgesehen, möchte ich aber nicht verhehlen, daß die Bundesregierung den Rückgang der Umsiedlerzahlen mit großer Besorgnis beobachtet. Ich habe hier schon wiederholt über die Bemühungen der Bundesregierung berichtet, in dieser schwierigen Frage weiterzukommen. Unsere Schlußfolgerungen möchte ich mit dem Satz zusammenfassen: Wir werden uns weiterhin nachdrücklich bei der polnischen Regierung für eine Lösung dieses Problems einsetzen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Hupka.
Herr Staatssekretär, darf ich darauf aufmerksam machen, daß offenbar unterschiedliche Zahlenangaben im Umlauf sind. Ich habe hier die Angaben des Bundesinnenministeriums, und da kommt eine weit geringere Zahl heraus. Ich glaube, die Zahl, die Sie haben, ist die Zahl vom Deutschen Roten Kreuz, und da werden alle registriert, auch diejenigen, die als Besuchsreisende hierbleiben, nicht nur die Aussiedler.
Herr Abgeordneter, ich werde das gern nachprüfen lassen. Ich habe mich auf die Zahlen verlassen müssen, die ich bekommen habe.
Eine zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Hupka.
Ist denn rein klimatisch zu erwarten, daß die Zahl der Aussiedler wieder ansteigt, zumal die Statistik ergeben hat, daß nur 1 % der Aussiedler aus Ostpreußen stammt, während früher etwa ein Drittel aus Ostpreußen kam?
Herr Abgeordneter, ich habe Ihnen hier die Schlußfolgerung mitgeteilt, die die Bundesregierung zieht. Ich möchte der Sache wegen hier jetzt keine weiteren Einzelheiten darstellen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Marx.
Herr Staatssekretär, da wir wohl alle die besorgte Schlußfolgerung teilen, möchte ich gern fragen: Was, schätzen Sie, sind die eigentlichen Gründe für diesen erstaunlichen Rückgang der Aussiedlerzahlen?
Herr Abgeordneter, wir sind hier auf Vermutungen angewiesen. Im Sinne dessen, was wir uns an Gesprächen und Verhandlungen vorgenommen haben, hielte ich es nicht für gut, wenn ich in irgendeiner Richtung eine Vermutung äußerte. Wir bemühen uns selbstverständlich, diese Hinweise im Gespräch mit den polnischen Partnern zu verifizieren.
Keine weitere Zusatzfrage.
Dann kommen wir zur Frage 80 des Herrn Abgeordneten Dr. Marx:
Wann und in welcher Form gedenkt die Bundesregierung, der Aufforderung ({0}) des damaligen Bundesjustizministers zu folgen, wonach ein Hoher Kommissar bei den Vereinten Nationen eingesetzt werden solle, dessen Aufgabe es sei, den Menschenrechten überall Geltung zu verschaffen?
Herr Abgeordneter, der Gedanke eines Hohen Kommissars für die Menschenrechte, den der damalige Bundesjustizminister Dr. Heinemann bei seiner Rede vor der Menschenrechtskonferenz in Teheran 1968 unterstützt hat, wird von der Bundesregierung begrüßt und auch weiterhin befürwortet. Die Bundesregierung verspricht sich von der Einrichtung eines solchen Menschenrechtskommissariats eine stärkere Beachtung der Menschenrechte in der Welt. Die Bundesregierung verkennt jedoch nicht die Problematik, die bei der Verwirklichung einer solchen Idee eine Rolle spielt. Die Vereinten Nationen haben sich verschiedentlich mit dem Gedanken befaßt und werden dies gemäß der vorläufigen Tagesordnung der 28. Generalversammlung auch in diesen Herbst wieder tun. Die Bundesrepublik Deutschland hat bisher als Nichtmitglied in den Vereinten Nationen bei der Behandlung dieses Problems nicht unmittelbar mitwirken können. Nach einer Aufnahme der Bundesrepublik Deutschland in die Vereinten Nationen wird jedoch die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Gegebenheiten in den Vereinten Nationen auch zur Klärung dieser Frage beitragen können.
Eine Zusatzfrage.
Kann ich dann, Herr Staatssekretär, davon ausgehen, daß die damalige Äußerung des damaligen Jusitzministers Dr. Heinemann, die er jetzt in seiner neuen Eigenschaft in der Neujahrsansprache vom 19. Januar wiederholt hat, wobei dieser Gedanke mit dem Satz abschließt - ich zitiere -: „Ich bin sicher, daß die Bundesrepublik Deutschland auch heute eine solche Bemühung fördern würde", die volle Zustimmung der Bundesregierung findet und mit dem Willen der Bundesregierung übereinstimmt?
Herr Abgeordneter, ich glaube, es ist aus meiner Antwort bereits hervorgegangen, daß man diese Frage mit einem vollen Ja beantworten kann. Aber ich habe auf die Problematik hingewiesen, und ich möchte nicht, daß in der Öffentlichkeit etwa Erwartungen geweckt werden, die sich nachher nicht leicht erfüllen können. Die Beschlußfassung über den Resolutionsentwurf 2841 der 26. UN-Generalversammlung ist damals auf die 28. Generalversammlung vertagt worden, und zwar mit der Aufforderung an den Generalsekretär, der Generalversammlung eine entsprechende Dokumentation vorzulegen. Es ist keine Frage, daß die Resolution, mit der die eigentliche Entscheidung verschoben worden ist, eine klare Mehrheit gefunden hat. Es war also keine Mehrheit - das Nichtvorhandensein der Mehrheit ist aus verschiedenen Gründen zu erklären - für das Bestreben vorhanden, das der Bundesjustizminister Dr. Heinemann damals in Teheran unterstützt hat und das er auch als Bundespräsident in seiner Neujahrsansprache hier noch einmal aufgegriffen hat.
Eine zweite Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, da wir in den letzten Wochen im Zusammenhang mit dem Beitritt zu den Vereinten Nationen wiederholt das Problem der Durchsetzung der Menschenrechte besprochen haben, frage ich Sie, ob Sie bereit sind, mit all den Kräften, über die die Bundesregierung verfügt - ich denke, daß auch eine Unterstützung durch das Parlament hier willkommen wäre -, darauf hinzuwirken, daß die in einem Teile unseres Landes mit Füßen getretenen Menschenrechte, wie immer das auch möglich gemacht werden kann, wiederhergestellt werden.
Herr Abgeordneter, die Bundesregierung hat deutlich gemacht, daß sie durch ihre praktische Politik dazu beitragen will, die Verbesserungen für die Menschen zu erreichen, die unter den gegebenen Verhältnissen erreicht werden können. Über den Weg, wie das im einzelnen geschieht, muß von Fall zu Fall entschieden werden können.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Hupka.
Herr Staatssekretär, wird bei der Bundesregierung überhaupt laufend registriert, wo und wie die Menschenrechte gegenüber Deutschen verletzt werden?
Moersch, Pari. Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Herr Abgeordneter, die Bundesregierung registriert die Verletzung allgemein, nicht nur gegenüber Deutschen.
({0})
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Wischnewski.
Eben war von der parlamentarischen Unterstützung die Rede. Herr StaatsWischnewski
sekretär, sehen Sie darin eine besonders deutliche parlamentarische Unterstützung, daß 130 Abgeordnete des Bundestages gegen die Aufnahme in die Vereinten Nationen gestimmt haben?
({0})
Herr Abgeordneter, in einem solchen Votum kommt sicherlich die Unterschiedlichkeit in den Perspektiven und die unterschiedliche Bewertung der richtigen Wege zu einem guten Ziel zum Ausdruck. Es gehört zur Freiheit eines jeden, eine historische Entwicklung falsch einzuschätzen.
({0})
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Böhm.
Wird die Bundesregierung nach dem Beitritt zu den Vereinten Nationen das Forum der Weltorganisation dazu benutzen, auf eine Verwirklichung der Menschenrechte in ganz Deutschland zu dringen?
Die Bundesregierung wird das Forum der Vereinten Nationen nicht dazu benutzen, speziell deutsche Streitigkeiten auf diesem Forum auszutragen, weil das zum Nachteil der betroffenen Menschen wäre.
({0})
Die Bundesregierung wird aber jede Gelegenheit auf diesem Forum nutzen, um ihrem Standpunkt hinsichtlich der Verwirklichung der Menschenrechte - das ist ja auch in dem Bericht zum Beitrittsgesetzentwurf zum Ausdruck gebracht worden - zur Durchsetzung zu verhelfen. Sie wird sich aber nicht auf eine besondere Art der Durchsetzung festlegen lassen können, weil wir der Meinung sind, daß die Art, solche Streitigkeiten eben nicht in den Mittelpunkt des Weltforums zu stellen, langfristig erfolgreicher sein kann als manche anderen Versuche, die in der Vergangenheit gemacht worden sind und die erfolglos waren.
({1})
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Kliesing.
Da es den Bemühungen der Bundesregierung um die Einsetzung eines Hohen Kommissars für die Menschenrechte bei den Vereinten Nationen sicherlich förderlich wäre, wenn die Bundesrepublik Deutschland die Menschenrechtskonvention ratifiziert, und da die Bundesregierung an anderer Stelle eine derartige Absicht bekundet hat, möchte ich fragen, ob Sie bereits sagen
können, wann dieses Ratifizierungsverfahren eingeleitet wird.
Herr Abgeordneter, ich kann mich jetzt nicht auf ein genaues Datum festlegen. Ich glaube mich aber zu erinnern, daß wir dem Auswärtigen Ausschuß mitteilen konnten, daß die Übersetzungsvorbereitungen, die hier ja noch notwendig waren, abgeschlossen sind. Wir können, wie ich denke, in diesem Parlament noch in diesem Jahr die Ratifizierungsdebatte führen.
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 81 des Herrn Abgeordneten Reiser auf:
Sind der Bundesregierung Vorwürfe bekannt, wonach der Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in Asunción den Protest eines deutschen Wissenschaftlers gegen Indianerverfolgungen in Paraguay zu verhindern und ihn zum Verlassen des Landes zu bewegen versuchte?
Herr Präsident, Herr Abgeordneter, darf ich mir gestatten, die Frage des Herrn Abgeordneten Slotta gleich mit zu beantworten, die den gleichen Inhalt hat?
Die Fragesteller sind einverstanden. Dann rufe ich auch die Frage 82 des Herrn Abgeordneten Dr. Slotta auf:
Treffen Presseberichte zu, wonach der deutsche Botschafter in Asunción die Personen deckt, die Urwaldindianer in Paraguay verfolgen und ausrotten wollen, und wenn ja, teilt die Bundesregierung die Befürchtungen einiger Organisationen - der katholischen Bischofskonferenz Paraguays, der Internationalen Juristenkommission, der Anti-Slavery-Society u. a. -, daß dies dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland schadet?
Herr Abgeordneter, Vorwürfe dieser Art sind von Privatpersonen in Schreiben an Mitglieder dieses Hohen Hauses erhoben worden. Folgender Sachverhalt liegt ihnen zugrunde. Der deutsche Anthropologe Dr. Mark Münzel hatte als Stipendiat der Deutschen Forschungsgemeinschaft mit Erlaubnis der paraguayischen Eegierung vom September 1971 bis März 1972 zu Forschungszwekken in einem Reservat im Innern Paraguays gelebt, das die Regierung dort angelegt hat, um die noch verbliebenen etwa 1 000 nomadisierenden Urwaldindianer vor dem Aussterben zu retten und an Seßhaftigkeit zu gewöhnen.
Die hohe Sterblichkeit der Indianer ist nach Darstellung der paraguayischen Regierung auf Unterernährung und schlechten Gesundheitszustand vor der Übersiedlung in das Reservat sowie auf Anpassungsschwierigkeiten an die Zivilisation zurückzuführen, nicht jedoch auf planmäßige Verfolgung.
Dr. Münzel hat sich über diese Fragen mit dem damaligen Leiter des Reservats zerstritten. Schließlich hat ihm die paraguayische Regierung das Betreten des Reservats verboten. Daraufhin hat Dr. Münzel in der paraguayischen Presse heftige Kritik an der Indianerpolitik der Regierung geübt. Die Heftigkeit der Pressekampagne ließ die Ausweisung
Dr. Münzels und die Beschlagnahme seiner Arbeitsergebnisse sowie ungünstige Auswirkungen auf das deutsch-paraguayische Verhältnis befürchten. Der deutsche Botschafter in Asunción empfahl daher Dr. Münzel, aus Paraguay abzureisen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Reiser.
Herr Staatssekretär, darf ich davon ausgehen - oder besteht die Möglichkeit , daß sich Ihre Auskünfte zum Teil auf Auskünfte des deutschen Botschafters in Paraguay stützen?
Herr Abgeordneter, das ist in der Tat richtig, und es besteht nicht der mindeste Grund, an der Korrektheit des Verhaltens des deutschen Botschafters dort zu zweifeln.
Die deutsche Bundesregierung ist natürlich nicht in der Lage, die Angaben, die hier in absolut widersprechender Form - einerseits vom Verantwortlichen für die Indianerpolitik in Paraguay, andererseits von Dr. Münzel - gemacht werden, auf ihre Stichhaltigkeit zu prüfen. Der Botschafter hat auch selbst keine Stellung genommen, sondern er hat lediglich - ich bin bereit, Ihnen im Ausschuß alle Dokumente im einzelnen vorzulegen - einen Ratschlag gegeben, der den Interessen der Bundesrepublik Deutschland dienlich war.
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Reiser.
Herr Staatssekretär, darf ich davon ausgehen, daß Sie in der Sache noch weitere Untersuchungen anstellen und die Sache insofern noch nicht abgeschlossen ist?
Herr Abgeordneter, die Bundesregierung hat hier keine Untersuchungen anzustellen, weil sie geklärt hat, daß sich der Botschafter auf Grund der vorliegenden Dokumente korrekt verhalten hat. In der Sache selbst ist die Bundesregierung nicht in der Lage, irgendein Urteil abzugeben, weil sie selbst keine Möglichkeit und kein Mandat hat, die umstrittenen Vorgänge zu prüfen.
Ich rufe die Frage 83 des Abgeordneten Dr. Kliesing auf:
Ist die Bundesregierung bereit, in Erkenntnis, daß die katastrophalen Folgen der Dürre in den Gebieten der Sahel-Zone, die fern von den afrikanischen Atlantikhäfen liegen, nur durch den Einsatz von Lufttransportmitteln verhindert werden können, solche Transportmittel zur Verfügung zu stellen?
Herr Abgeordneter, die Bundesregierung hat in der Erkenntnis der katastrophalen Folgen der jahrelangen Dürre in den Ländern der afrikanischen Sahel-Zone bisher folgende Lufttransporte durchgeführt.
Erstens. Drei Transall der Bundesluftwaffe haben innerhalb der Republik Mali vierzehn Tage lang eine Luftbrücke mit 580 Tonnen Nahrungsmitteln geflogen.
Zweitens. Eine Boeing 707 der Bundesluftwaffe hat in viermaligem Einsatz 100 Tonnen Milchpulver von Hamburg in die Republik Niger geflogen.
Drittens. Zur Zeit fliegen 2 Transall der Bundesluftwaffe eine zehnköpftige Luftbrücke zur Verteilung von Nahrungsmitteln innerhalb der Republik Tschad. Auf dem Hinflug haben diese Maschinen 16 Tonnen Mehl für die Republik Niger mitgenommen.
Viertens. Zwei Transall der Bundesluftwaffe fliegen in diesen Tagen in siebentägigem Einsatz einer Luftbrücke mit Ernährungsgütern von den Häfen Abidjan und Accra in der Republik Obervolta. Auf dem Hinflug nehmen diese Maschinen 12 Tonnen Milchpulver aus einer Spende der EWG mit.
Fünftens. Anschließend fliegen die beiden Maschinen eine siebentägige Luftbrücke zur Verteilung von Nahrungsmitteln in die Republik Niger.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Kliesing.
Kann ich davon ausgehen, daß von dem Flughafen Niamey aus, der wohl als einziger weit und breit dort für die Landung vierstrahliger Maschinen geeignet ist, die Transall-Maschinen den Weitertransport in die eigentlichen Dürregebiete besorgen werden?
Ich glaube, das kann ich Ihnen zusagen.
Ich möchte hinzufügen: Wegen dieser Transportschwierigkeiten haben wir soeben 4,2 Millionen DM für die Beschaffung von Lkws für diese Gebiete bereitgestellt, damit dort in den Trockengebieten auch der Straßentransport möglich sein wird.
Ich rufe die Frage 84 des Abgeordneten Dr. Kliesing auf:
Ist die Bundesregierung bereit, den Bitten der nigerianischen Regierung auf Bereitstellung von 1 500 t Reis und 2 000 t Weizenmehl zu entsprechen?
Die Bundesregierung hat der Bitte der nigrischen Regierung entsprochen und - in Ermangelung von Reis - die Lieferung von insgesamt 5 000 Tonnen Weizen - das entspricht 3 300 Tonnen Weizenmehl - zugesagt.
Eine Zusatzfrage.
Wäre es der Bundesregierung vielleicht auch möglich, eine Lieferung von Hirse in diese Dürregebiete einzuleiten, weil Hirse das Grundprodukt ist und infolge der Hungersnot das Saatgut bereits verzehrt worden ist?
Herr Abgeordneter, wir haben uns in dem anderen Falle ja auch bemüht, Reis zu beschaffen. Hier war das in der kurzen Zeit wohl nicht möglich. Wenn es möglich sein sollte, werden wir selbstverständlich die Nahrungsmittel beschaffen, die dort üblich sind, weil das einen größeren Effekt verspricht.
Eine Zusatzfrage, Frau Abgeordnete von Bothmer.
Herr Staatssekretär, beabsichtigt die Bundesregierung, über diese Sofortmaßnahmen hinaus eine Strategie zu entwickeln, um Vorkommnissen wie dieser Dürre rechtzeitig begegnen zu können? Denn das ist ja nicht eine einmalige Sache, sondern man muß damit rechnen, daß sich das wiederholt. Es müßte doch nicht erst eine Katastrophe eintreten, sondern man könnte versuchen, für einen solchen Fall vorauszuplanen.
Frau Kollegin, die Bundesregierung hat zwar Meteorologen, aber sie kann nicht die Wetterentwicklung in den nächsten Jahren im voraus einkalkulieren. Die Tatsache, daß es in mehreren Jahren zu solchen Katastrophen gekommen ist, ist offensichtlich außergewöhnlich, wenn ich das aus den Unterlagen recht ersehen habe. Die jetzt gemachte Erfahrung, daß man auch mit solchen außergewöhnlichen Phasen rechnen muß, hat uns dazu gebracht, insgesamt, auch bei den Fragen der Ausrüstungshilfe, die ja in den Ausschüssen des Parlaments wieder zur Debatte steht, vor allem auf die Verbesserung der Transportinfrastruktur zu achten. Ich habe es vor kurzem in einem Gebiet selbst erlebt, daß nicht die Nahrungsmittel selbst knapp waren, sondern daß es einfach nicht möglich war, sie in die Gebiete zu bringen, wo sie gebraucht wurden. Wir werden unsere Bemühungen natürlich hierauf konzentrieren, neben den Entwicklungsprojekten für die Landwirtschaft in diesen Gebieten. Aber Sie haben soeben aus der Zusatzfrage gehört: Wenn Hunger herrscht, wird eben auch die Saat verzehrt, und dann tritt die Katastrophe natürlich im nächsten Jahr ein. Das ist in der Tat eine voraussehbare Entwicklung, und diese kann man heute schon steuern. Ich glaube, die Mengen, die wir zusammen, auch mit den Partnern der Europäischen Gemeinschaft, zur Verfügung gestellt haben, sind insgesamt doch beträchtlich und haben einen hohen Wert und hohen Effekt für die Betroffenen.
Die Fragen 85 und 86 werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich komme zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung. Die Frage 42 wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 43 des Herrn Abgeordneten Kiechle auf:
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß das Defizit in der Krankenversicherung der Rentner bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen im abgelaufenen Jahr über die durch Gesetz festgelegte Quote von 20 °/o gestiegen ist und die derzeitige Kostenentwicklung ein weiteres Ansteigen 1973 befürchten läßt, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zur Entlastung der Allgemeinen Ortskrankenkassen zu tun, um die gesetzliche Quote von 20 °/o wieder zu sichern?
Herr Staatssekretär, darf ich bitten.
Herr Abgeordneter, ich kann bestätigen, daß der Finanzierungsanteil der Ortskrankenkassen an der Krankenversicherung der Rentner im abgelaufenen Jahr über die durch Gesetz festgelegte Quote von 20% gestiegen ist und die derzeitige Kostenentwicklung ein weiteres Ansteigen im Jahre 1973 befürchten läßt.
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat eine gründliche Überprüfung der Finanzierung der Krankenversicherung der Rentner zugesagt, Die Sachverständigenkommission zur Weiterentwicklung der sozialen Krankenversicherung berät diese Fragen zur Zeit eingehend. An den Beratungen ist auch der Bundesverband der Ortskrankenkassen beteiligt. Ich rechne damit, daß die Kommission in absehbarer Zeit eine Empfehlung vorlegen wird.
Bei der Neuordnung der Finanzierung der Rentnerkrankenversicherung muß es zu einem sozial vertretbaren Ausgleich aller Beteiligten kommen. Ferner sollte es zu einer gleichmäßigeren Belastung der aktiven Versicherten der Krankenversicherung kommen, gleich bei welcher Kassenart sie versichert sind.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kiechle.
Herr Staatssekretär, besteht die Absicht, im Zusammenhang mit einer solchen Überprüfung auch eine Regelung zu finden, nach der die Ortskrankenkassen, die strukturell einen erhöhten Anteil an Rentnern haben, einen besonderen Ausgleich erhalten?
Herr Abgeordneter, ich habe soeben gerade gesagt, daß bei dieser Neuordnung der Finanzierung beabsichtigt ist, zu einem sozial vertretbaren Ausgleich der Interessen aller Beteiligten zu kommen. Darunter würde auch dieses Problem fallen.
Entschuldigung, ich hatte es auf die Art der Versicherten bezogen. Aber ich verstehe sie richtig.
Zweite Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, können Sie schon angeben, bis wann der Vorschlag dieser Kommisison vorliegen wird?
Ich muß zunächst um Verständnis dafür bitten, daß ich hier keinen genauen Termin nennen kann, weil die Kommission noch in den Beratungen begriffen ist. Wir rechnen aber damit, daß uns in allernächster Zeit das Ergebnis der Kommission vorliegen wird. Dann werden wir mit Vorschlägen an das Parlament herantreten.
Ich komme zu der Frage 44 des Herrn Abgeordneten Wende. - Er ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Die Frage 45 des Abgeordneten Dr. Slotta wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich komme zu der Frage 46 des Herrn Abgeordneten Dr. Dollinger. - Auch er ist nicht anwesend. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich komme zu der Frage 47 des Herrn Abgeordneten Simpfendörfer. - Auch er ist nicht da. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 48 der Frau Abgeordneten von Bothmer auf:
Wie viele deutsche Arbeitskräfte hat die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung in den letzten vier Jahren ({0}) in die Republik Südafrika und nach Namibia vermittelt, und welchen Zweck und welches Ergebnis hatte in diesem Zusammenhang die kürzliche Reise des Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit nach Südafrika?
Frau Abgeordnete, die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung hat nach Südafrika einschließlich Südwestafrika vermittelt: 1969 219 Arbeitnehmer, 1970 141 Arbeitnehmer, 1971 126 Arbeitnehmer und 1972 24 Arbeitnehmer.
Eine weitergehende Aufschlüsselung der Zahlen ist leider nicht möglich. Die Zahlen zeigen aber, daß die Arbeitsaufnahme deutscher Arbeitnehmer in der Republik Südafrika rückläufig ist.
Die Reise des Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit stand nicht hiermit im Zusammenhang, sondern war schon seit langem vorgesehen und ist auf Einladung der Südafrikanischen Botschaft erfolgt. Sie diente der Information über die Aufnahme der deutschen Auswanderer in der Republik Südafrika, über ihre dortigen Lebens- und Arbeitsbedingungen und über ihre Rückkehrabsichten. Dabei wurde deutlich, daß im Gegensatz zu früher die Mehrzahl der deutschen Auswanderer nur noch an einer vorübergehenden Beschäftigung in der Republik Südafrika interessiert ist, um nach einigen Jahren in die Bundesrepublik Deutschland zurückzukehren. Dementsprechend hat auch die Zahl der Rückkehrer in jüngster Zeit zugenommen. Während die durchschnittliche Rückwandererzahl 1972 monatlich 2 bis 3 Arbeitnehmer betrug, ist sie inzwischen auf 7 bis 8 pro Monat angestiegen. Die Reise führte weiter zu der Erkenntnis, daß das zurückgehende Interesse an einer Auswanderung nicht auf veränderte Arbeitsverhältnisse
in der Republik Südafrika, sondern auf die gute Beschäftigungslage und die günstigen Aufstiegsmöglichkeiten in der Bundesrepublik Deutschland zurückzuführen sind.
Eine Zusatzfrage, Frau Abgeordnete von Bothmer.
Wie beurteilen Sie Informationen, wonach von etwa 30 000 weißen Europäern, die im Jahr nach Südafrika vermittelt werden, 10 % Deutsche sind, und was hat - wenn ich das noch einmal fragen darf - damit die Reise von Herrn Stingl zu tun, der sich - Presseinformationen zufolge - offensichtlich verpflichtet hat, Arbeitskräfte dorthin zu vermitteln?
Das waren bereits zwei Zusatzfragen.
Frau Abgeordnete, diese Informationen kann ich nicht bestätigen; ich kann Ihnen nur das sagen, was ich soeben ausgeführt habe. Das sind die Zahlen, die wir bekommen haben. Pressemitteilungen der von Ihnen erwähnten Art sind mir nicht bekannt.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Reiser.
Herr Staatssekretär, in dieser Verbindung: Erstrecken sich die von Präsident Stingl getroffenen Absprachen und Vereinbarungen auch auf das Gebiet von Namibia, das ehemalige Völkerbund-Mandatsgebiet Südwestafrikas, und, wenn ja, ist die Bundesregierung bereit, die Anwendung von derartigen Vereinbarungen auf das Territorium von Namibia einer gründlichen Prüfung zu unterziehen im Hinblick auf die Beschlüsse der Vereinten Nationen und ein im Juni 1971 erstattetes Gutachten des Haager Internationalen Gerichtshofs?
Herr Abgeordneter, wenn Sie wieder die Absicht haben, zwei Zusatzfragen zu stellen, obwohl Ihnen nur eine zusteht, schlage ich vor, daß Sie es mit einem Fraktionskollegen aufteilen.
Herr Abgeordneter, erstens scheinen diese Ausführungen auf falschen Informationen zu beruhen; denn uns ist nicht bekannt, daß von dem Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit eine Vereinbarung dieses Inhalts getroffen worden ist.
Zweitens. Wenn eine solche Vereinbarung getroffen sein sollte, wird die Bundesregierung sicher eingehend das prüfen, was Sie gefordert haben.
Die Frage 49 des Abgeordneten Grobecker wird auf Wunsch des FraVizepräsident Dr. Jaeger
Bestellers schriftlich beantwortet; die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Wir kommen zur Frage 50 des Herrn Abgeordneten Immer:
Wie können die Regelbeträge vereinheitlicht und notfalls heraufgesetzt bzw. die Abzüge vermindert werden, damit der Anreiz für die Ärzte, statt sinnvoller Erprobungen, Ärztemuster zur Senkung ihres Kontingents an Patienten abzugeben, unterbunden wird?
In Ihrer Frage, Herr Abgeordneter, sprechen Sie das Wirtschaftlichkeitsgebot und dessen Überwachung bei der Verordnung von Arzneimitteln durch Kassenärzte an. Hierzu darf ich bemerken, daß es den Begriff des Regelbetrages bei der Verordnung von Arzneimitteln im geltenden Recht nicht gibt. Ebensowenig wird dem Kassenarzt vorgeschrieben, ein bestimmtes „Kontingent" nicht zu überschreiten. Vielmehr gilt der Grundsatz, daß vom Kassenarzt alles getan werden muß, was nach den Regeln der ärztlichen Kunst zur Heilung oder Linderung im Krankheitsfall zweckmäßig und ausreichend, aber auch notwendig ist. Im Bereich der Arzneimittelverordnung kann der Kassenarzt mithin alles verschreiben, was zu einer erfolgversprechenden Behandlung nach den anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst im Einzelfall notwendig ist, ohne daß primär die Kosten entscheidend sind.
Der Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen hat Richtlinien aufgestellt, die diesen Grundsatz der wirtschaftlichen Verordnungsweise näher beschreiben. Für die Einhaltung dieses Grundsatzes haben die bei den Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder eingerichteten Prüfungsausschüsse zu sorgen, die bei Verstößen auch Regresse aussprechen können. Diese Regresse sind allerdings im Verhältnis zu den gesamten Aufwendungen für Arzneimittel von nur geringem Umfang. Die Ausgestaltung des Prüfungsverfahrens ist der Selbstverwaltung der Arzte und Krankenkassen übertragen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Immer.
Herr Staatssekretär, stimmen Sie der Auffassung des Staatssekretärs aus dem Ministerium für Jugend, Familie und Gesundheit zu, der auf die entsprechende Frage geantwortet hat, daß bei der Abgabe von Ärztemustern durchaus Mißbrauch getrieben werden könne, um eben das Kontingent gering zu halten?
Herr Abgeordneter, wegen der nur kurzen Frist haben wir nur eine fernmündliche Rücksprache halten können. Dabei wurde uns mitgeteilt, daß ein solcher Gebrauch von Ärztemustern, wie Sie ihn eben angesprochen haben, zwar vereinzelt vorkomme, daß aber, soweit solche Fälle bekannt werden, dem vor allem durch Belehrung der beteiligten Ärzte nachgegangen werde.
Im übrigen meine ich, es sollte auch eine Aufgabe der Selbstverwaltung von Kassenärzten und Krankenkassen sein, im Rahmen der Gestaltung der Grundsätze für das Prüfungsverfahren und die Weiterentwicklung der genannten Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen zu klären, ob, in welchem Umfang und in welcher Weise die Verwendung von Ärztemustern auf die Verordnungsweise von Kassenärzten Einfluß hat.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Immer.
Ich unterstelle einmal, daß die Ausgabe von Ärztemustern mit zu einer Kostenerhöhung beiträgt, und frage Sie: Inwieweit werden Maßnahmen geplant und verwirklicht, die auf der einen Seite eine optimale Versorgung der Krankenversicherten mit Medikamenten sicherstellen und auf der anderen Seite geeignet sind, die Kostenexplosion gerade auf diesem Gebiet zu stoppen?
Wenn ich den Sachverhalt richtig verstehe, Herr Abgeordneter, müßte es gerade umgekehrt sein; denn die Ärztemuster werden ja den Ärzten von den Arzneimittelherstellern kostenlos zur Verfügung gestellt, und die Ärzte geben sie gegebenenfalls kostenlos an ihre Patienten weiter, so daß dies der von Ihnen angesprochenen Kostenexplosion bei den Krankenversicherungsträgern auf diesem Sektor gerade entgegenwirkt.
Meine Damen und Herren, der Herr Abgeordnete Hansen hat die Frage 51 zurückgezogen. Damit sind wir am Ende dieses Geschäftsbereichs. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr. Ich rufe Frage 55 des Herrn Abgeordneten Kiechle auf:
Was war der konkrete Inhalt der Einigung zwischen den zuständigen Ministern der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich hinsichtlich des Autobahnübergangs Lindau-Bregenz anläßlich deren letzter Besprechung in Wien?
Herr Abgeordneter, am 30. und 31. März hat in Wien ein Gespräch zwischen dem Bundesverkehrsminister und dem österreichischen Bundesminister für öffentliche Arbeiten stattgefunden. In diesem Gespräch ist Einvernehmen darüber erzielt worden, an welcher Stelle diese Autobahn die Grenze überschreiten soll, nämlich südlich von Diezlings und nördlich von Oberhochsteg. Für die sich daraus ergebende Trassenführung werden jetzt auf beiden Seiten weitere Detailuntersuchungen durchgeführt. Und dann gibt es außer der Frage, an welchem Punkt die Grenze überschritten wird, noch die Frage der Autobahnzubringer. Auch darüber wird es noch ein Fachgespräch geben.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kiechle.
Herr Staatssekretär, erlaubt die getroffene Vereinbarung zwischen den beiden zuständigen Ministern auch eine nachträgliche Berücksichtigung von eventuell neu erkannten oder neu auftretenden Fakten?
Aber selbstverständlich, Herr Abgeordneter. Die Vereinbarung zwischen den beiden Ministern zielte darauf ab, auf der politischen Ebene einen Festpunkt zu schaffen, an dem man sich dann in den Fachgesprächen weiter orientiert.
Auch über die weiteren Details wird das formelle Einvernehmen im Rahmen einer Sitzung der besonderen Gruppe Österreich-Deutschland der europäischen Verkehrsminister-Konferenz, also der CEMT, herzustellen sein.
Wenn es relevante Fakten gibt, wie Sie sie hier angedeutet haben - die mir beispielsweise nicht bekannt sind -, dann werden sie selbstverständlich im Rahmen des Möglichen berücksichtigt werden.
Eine zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Kiechle.
Herr Staatssekretär, wird gegenüber der bisher vorgesehenen und an und für sich schon im Detail fertigen Planung Übergang Oberhochsteg die neue im Detail noch fertigzustellende Planung in ihrer Auswirkung teurer sein, und welche Verzögerung wird bis zur Fertigstellung eintreten?
Herr Abgeordneter, ich bitte um Verständnis, daß ich hier jetzt kein exaktes Zahlenbild über die kostenmäßigen Auswirkungen vorlegen kann.
Ich kann nicht bestreiten, daß in zeitlicher Hinsicht eine gewisse Verzögerung eintreten wird. Ich muß aber darauf hinweisen, daß dies eine zwingende Konsequenz der Tatsache ist, daß es hier notwendig war, sich letzten Endes bilateral auf Minister-Ebene zu verständigen. Denn gegen die von Ihnen genannte Trasse hatte die österreichische Seite ganz erhebliche Einwendungen, wie umgekehrt gegen die von der österreichischen Seite vorgeschlagene Lösungsmöglichkeit unsererseits wegen der Inanspruchnahme wertvollen Siedlungsgebietes Bedenken bestanden, so daß also nichts anderes übrigblieb, als einen Kompromiß zu finden. Denn wenn man das nicht versuchte, dann würde die zeitliche Verzögerung trotz auf unserer Seite bereits verhältnismäßig weit gediehener Planung nur noch größer und damit der Nachteil für die Bevölkerung nur noch spürbarer sein.
Herr Staatssekretär, -
Entschuldigung, eine dritte Frage steht Ihnen nicht zu; das können Sie nachher privat machen.
Ich rufe die Frage 56 des Herrn Abgeordneten Dr. Jens auf:
Berücksichtigt die Bundesregierung bei der angestrebten Verlagerung von Straßenbaumitteln in die Förderung des öffentlichen Nahverkehrs in Ballungsgebieten, daß in dem landwirtschaftlich strukturierten und dünner besiedelten Vorfeld der Ballungsräume der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs nicht sinnvoll ist, und ist sie bereit, in diesen Gebieten den Straßenbau wie bisher zu fördern?
Herr Abgeordneter, ich kann Ihre Frage zustimmend beantworten.
In den von Ihnen genannten Gebietsteilen, nämlich in den dünner besiedelten Randzonen, die im weiteren Umkreis von Ballungsbereichen liegen, wird der Straßenbau auch in Zukunft immer einen besonderen Rang haben müssen.
Eine Zusatzfrage, bitte sehr!
Herr Staatssekretär, sind diese Gesichtspunkte auch schon bei der Aufstellung des Straßenbauhaushalts berücksichtigt worden?
Es geht hier, Herr Abgeordneter, um zweierlei. Zum einen geht es um die Bereitstellung von Mitteln nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Da gilt der Gesichtspunkt, den ich genannt habe.
Zum anderen legen wir auch bei der Aufstellung des Straßenbauplans großen Wert darauf - gerade angesichts verhältnismäßig knapper werdender Mittel -, daß die strukturell schwächer entwickelten Gebietsteile in besonderem Maße berücksichtigt werden, wobei wir selbstverständlich Einvernehmen mit den zuständigen Auftragsverwaltungen erzielen müssen.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Kiechle.
Herr Staatssekretär, darf ich diesen Ausführungen entnehmen, daß in den strukturell schwachen Gebieten der Straßenbau in Zukunft insofern besonders gefördert wird, als dadurch auch ein Ausgleich hinsichtlich des Nachteils wegen des Nicht-in-Anspruch-nehmen-Könnens von öffentlichen Nahverkehrsmitteln entsteht?
Herr Abgeordneter, das können Sie in der Tat daraus schließen. Dieser Gesichtspunkt ergibt sich prinzipiell bereits aus dem Raumordnungsgesetz. Er ist auch bei der Aufstellung des Bedarfsplans, der ja weitestgehend eine Bedarfsprognose ist, beachtet worden. Auch sind bei der Feststellung der konkreten Daten für die Bedarfsentwicklung die Besonderheiten strukturell ungünstiger Gebietsteile berücksichtigt worden, gewissermaßen - wie ich es nennen möchte als Vorgabequoten, um so letzten Endes auch dem Gebot des Raumordnungsgesetzes
Staatssekretär Dr. Wittrock
und der Raumordnungspolitik der Bundesregierung zu entsprechen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Immer.
Kann ich aus Ihren Bemerkungen schließen, daß das Ministerium weiterhin den Grundsatz aufrechterhält, daß die ländlichen Gebiete eben nicht ohne weiteres durch straßenabhängige Nahverkehrsmittel erschlossen werden können und daß damit eben nach wie vor eine Förderung a) des Individualverkehrs und b) auch des rollenden Verkehrs als öffentliche Verkehrsmittel verbunden ist?
Das ist in der Tat eine zutreffende Schlußfolgerung, die Sie gezogen haben, Herr Abgeordneter. Ich darf daran erinnern, daß wir beispielsweise in einem Bericht an den Bundestag zum Ausdruck gebracht haben, daß der Gedanke des Verkehrsverbundes auch für die strukturell etwas ungünstigeren oder sagen wir, für die ländlichen Bereiche beachtet werden muß, und insoweit braucht man natürlich auch aufnahmefähige Straßen.
Ich komme zur Frage 57 des Abgeordneten Vahlberg. Er ist nicht da; die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Die Fragen 58 und 59 des Abgeordneten Dr. Schäuble werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich komme zur Frage 60 des Abgeordneten Jäger ({0}). Er ist nicht da. Die Frage wird schriftlich beantwortet, desgleichen seine Frage 61. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich komme zur Frage des Abgeordneten Dr. Stavenhagen. - Er ist auch nicht da. Die Frage wird schriftlich beantwortet, desgleichen seine Frage 63. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Die Fragen 64 und 65 des Abgeordneten Schröder ({1}) werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Auch diese Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär!
Ich komme zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Forschung und Technologie und für das Post- und Fernmeldewesen. Die erste Frage ist die Frage 70 des Abgeordneten Lenzer:
Zu welchem Ergebnis ist die durch die Bundesregierung einge. setzte Arbeitsgruppe „Datenbanksystem" bisher gelangt, und welche Vorstellungen hinsichtlich ihrer zukünftigen Arbeit hat die Bundesregierung?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär!
Herr Kollege Lenzer, die interministerielle Arbeitsgruppe „Datenbanksystem" ist nach öffentlicher Diskussion ihres Berichts vorn Mai 1971 über das Informationsbankensystem zu dem Ergebnis gelangt, daß die noch zu klärenden Probleme, Bedingungen und Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen EDV-gestützten Informationseinrichtungen eingehender Untersuchungen bedürfen. An den Untersuchungen sollen in erster Linie bestehende Institutionen mitwirken. Die interministerielle Arbeitsgruppe „Datenbanksystem" solle, so ihr eigenes Votum, aufgelöst werden.
Der Bundesminister für Forschung und Technologie, auf den mit Organisationserlaß des Herrn Bundeskanzlers vom 15. Dezember 1972 die Zuständigkeit für die interministerielle Arbeitsgruppe „Datenbanksystem" übergegangen ist, wird die angeregten Untersuchungen im Rahmen des Bundesförderungsprogramms Information und Dokumentation alsbald einleiten und sich hierbei von entsprechenden Sachverständigengremien beraten lassen. Im Mittelpunkt dieses Bundesförderungsprogramms steht der Aufbau leistungsfähiger Fachinformationssysteme der Wissenschaft und Technik sowie die Förderung der Infrastruktur auf dem Gebiet der Dokumentation.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Lenzer.
Herr Staatssekretär, wann wird die Bundesregierung die Ergebnisse, die sich aus der öffentlichen Diskussion ergeben haben, zusammenfassen und dem Hause darüber Bericht erstatten?
Der Bundesminister für Forschung und Technologie wird die bisherigen Ergebnisse der öffentlichen Diskussion zusammenfassen und zunächst mit einer Beschlußvorlage dem zuständigen Kabinettsausschuß zuleiten, um im Anschluß daran die Ergebnisse möglicherweise - dies ist aber dem Votum des zuständigen Kabinettsausschusses zu überlassen zu veröffentlichen.
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Lenzer.
Herr Staatssekretär, auf welche Weise ist eine Mitwirkung des Bundestages bei den weiteren Beratungen sichergestellt, nachdem die Gruppe, wie Sie ja gesagt haben, selbst vorgeschlagen hat, sich aufzulösen?
Die Mitwirkung des Bundestages ist insofern sichergestellt, als es sich hierbei um Arbeiten handelt, die im Rahmen des Bundesförderungsprogramms „Information und Dokumentation" durchgeführt werden, das uns mit Sicherheit im zuständigen Bundestagsausschuß intensiv beschäftigen wird.
Ich komme zur Frage 71 des Abgeordneten Reiser:
Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, Bauträger von solchen Hochhäusern, die den Fernsehempfang in ihrem Umkreis stören, zu verpflichten, die Kosten zur Behebung dieser Störungen zu übernehmen?
Herr Kollege Reiser, nach geltendem Recht besteht keine Möglichkeit, die Bauträger solcher Hochhäuser, die den Fernsehempfang in ihrer Umgebung stören, zur Kostenübernahme der Störungsbeseitigung zu verpflichten. Die Bundesregierung ist bemüht, im Rahmen der Aufgabenstellung der Deutschen Bundespost eine Regelung zu treffen, die den Empfang der Rundfunkprogramme in den durch hohe Bauwerke verursachten Abschattungs- und Reflexionsgebieten ermöglicht. Dies kann nur im Benehmen mit den Ländern geschehen. Dabei wird auch die Frage geprüft, inwieweit die Verursacher an den Kosten beteiligt werden können.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Reiser.
Herr Staatssekretär, kennen Sie Absichten von Bauunternehmern, die da gegebenenfalls anfallenden Kosten den Mietern solcher Hochhäuser anzulasten?
Ich kann mir gut vorstellen, daß Ihre Information zutrifft. Ich kann sie im Augenblick aus der Sicht der Bundesregierung nicht bestätigen. Aber ich darf Ihnen versichern, daß die Bundesregierung bemüht ist, diesen Fragenkomplex einer allgemeineren und gerechten Lösung zuzuführen.
Ich rufe die Frage 72 des Abgeordneten Dr. Müller-Hermann auf:
Bedeutet die jüngste Erklärung des Bundesministers für Forschung und Technologie und für das Post- und Fernmeldewesen, Prof. Dr. Ehmke, zugunsten einer weiteren Erhöhung der Postgebühren, daß der Bundesminister sich damit vom Stabilitätsprogramm der Bundesregierung und seinen Konsequenzen auch für die öffentliche Wirtschaft erneut distanziert hat?
Herr Kollege Müller-Hermann, Ihre Frage ist mit einem klaren Nein zu beantworten. Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen vertritt die Auffassung, daß Gebührenerhöhungen notwendig sind, um Kostensteigerungen auszugleichen, die die Deutsche Bundespost nicht durch Fortschritte in der Produktivität und nicht durch Rationalisierungsmaßnahmen auffangen kann.
Dabei wird der Zeitpunkt von Gebührenerhöhungen u. a. auch von der konjunkturpolitischen Lage
beeinflußt. So wäre es z. B. konjunkturpolitisch bedenklich, die Deutsche Bundespost in die Lage zu bringen, ihren Finanzbedarf für das Jahr 1974 in wesentlich höherem Maße als vorgesehen auf dem Kreditweg decken zu müssen. Die Verbesserung der Ertragslage der Deutschen Bundespost kann auch darum nicht beliebig aufgeschoben werden, weil vermieden werden muß, daß Verluste und Schulden weiter anwachsen und letztlich aus dem Staatshaushalt ausgeglichen werden müssen, was nicht im Sinne der Stabilitätspolitik wäre.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Müller-Hermann.
Herr Staatssekretär, können Sie sich in die Lage eines Außenstehenden hineinversetzen, der annehmen muß, daß das, was Herr Minister Ehmke laut ausgesprochen hat, im stillen auch von der Regierung gedacht wird? Und welche Begründung hat eigentlich die Bundesregierung für die in kurzen Abständen angekündigte dritte Preiserhöhung bei der Bundespost, die jährliche Mehreinnahmen von rund 2,5 Milliarden DM bringen soll, nachdem die beiden vorausgegangenen Erhöhungen bereits jährliche Mehreinnahmen von rund 4,1 Milliarden DM gebracht haben?
Herr Abgeordneter, das waren zwei Fragen!
Ich darf zum ersten Teil Ihrer Frage bemerken, daß mir nicht klar ist, auf welche Äußerungen des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen Sie sich beziehen.
Auf den zweiten Teil Ihrer Frage gebe ich eine klare Antwort: Wie Sie wissen, ist der Sachstand so, daß sowohl im abgelaufenen wie im laufenden Jahr bei der Deutschen Bundespost mit Defiziten zu rechnen ist. Sie müssen auf eine irgendeine Weise gedeckt werden. Der Bundesminister für das Post-und Fernmeldewesen ist der Meinung, daß er auf konjunkturpolitische Erfordernisse Rücksicht zu nehmen hat, aber Gebührenerhöhungen angesichts dieser Situation nicht beliebig lange aufgeschoben werden können.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Böhm.
Herr Staatssekretär, wie ist es zu erklären, daß 1969 mit Fernmeldeinvestitionen in Höhe von rund 2,8 Milliarden DM rund 937 000 neue Anschlüsse erstellt werden konnten, während 1972 mit dem doppelten Betrag von rund 5,6 Milliarden DM nur eine um 10 000 höhere Zahl neuer Anschlüsse - also 947 000
erstellt wurde?
Herr Abgeordneter, diese Frage steht nicht mehr in unmittelbarem ZuVizepräsident Dr. Jaeger
sammenhang mit der Hauptfrage. Sie müssen Ihre Frage als selbständige Frage für die nächste Fragestunde einbringen.
Herr Abgeordneter Wehner!
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, ist aus der Tatsache, daß im Zusammenhang mit den erweiterten Stabilitätsbeschlüssen des Kabinetts bezüglich der Fragen der Bundespost, die Herr Dr. Müller-Hermann hier angeschnitten hat, ein Kabinettsausschuß gebildet worden ist, nicht zu schließen, daß man dort die Fragen der Stabilität und der Gebühren gründlich und unter Abwägung aller Umstände in einem Zusammenhang behandelt?
Herr Abgeordneter Wehner, ich kann das in der Tat bestätigen. Das wird sich nicht nur auf den Umfang und den Zeitpunkt der Gebührenerhöhung, sondern selbstverständlich auch auf das Investitionsvolumen der Deutschen Bundespost beziehen.
Herr Abgeordneter Lenzer.
Herr Staatssekretär, weil eben auch auf die stabilitätspolitischen Bemühungen abgehoben wurde, darf ich Sie fragen, wieso der Bundespostminister zu der Äußerung kommt, die er in seinem Brief an die SPD-Fraktion mitgeteilt hat: „Weil wahltaktische Überlegungen Vorrang hatten, haben die CSU-Postminister sich vor den langfristig erforderlichen Tarifkorrekturen gedrückt. Statt dessen wurde munter von der Substanz gelebt und der Schuldenberg vergrößert."
Herr Abgeordneter, nachdem Sie dies zitiert haben, darf ich auch den letzten Teil voll zitieren. Es beginnt da eine Klammer: Siehe Anlage 3, Kapitaldienst. Aus den Zahlen, die dort veröffentlicht sind, werden Sie entnehmen können, daß die Deutsche Bundespost vor rund 20 Jahren mit einem Eigenkapitalanteil von zirka 80 % begonnen hat. Mittlerweile sind wir bei der Deutschen Bundespost bei 16 % gelandet. Dies ist unseres Erachtens der sichtbare Ausdruck einer falschen Gebührenpolitik.
({0})
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Pfeffermann.
Herr Staatssekretär, wie bewerten Sie in diesem Zusammenhang die Tatsache, daß 1966 wegen einer wesentlich geringeren Gebührenerhöhung der Deutsche Bundestag aus der Sommerpause zusammengerufen wurde, in der Zwischenzeit aber die Schulden der Bundespost von 16 Milliarden DM im Jahre 1969 auf 30 Milliarden DM im Jahre 1972 vergrößert sind?
Herr Abgeordneter, da die Deutsche Bundespost ein öffentliches Unternehmen ist, zudem noch in wesentlichen Bereichen mit Monopolcharakter, halte ich es für eine Selbstverständlichkeit, daß die Frage von Gebührenerhöhungen hier im Deutschen Bundestag behandelt wird, aber dann, wenn sie ansteht.
Die Frage 73 des Abgeordneten Dr. Evers wird wunschgemäß schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 74 des Abgeordneten Böhm ({0}) auf.
Wie hoch ist die Zahl der von den Behörden der DDR in cien Jahren 1971 und 1972 an Absender in der Bundesrepublik Deutschland zurückgesandten Paket- und Päckchensendungen, und wie hoch ist die Zahl verlorengegangener Sendungen?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär!
Herr Kollege Böhm, die Zahl der verlorengegangenen Pakete nach der DDR betrug im Jahre 1971 54 161, im Jahre 1972 30 944. Von den Behörden der DDR wurden 1971 346 558 Pakete zurückgesandt. Im vergangenen Jahr waren es 428 997. Der Päckchenverkehr mit der DDR wird zusammen mit den übrigen Briefsendungen erfaßt. Es liegen daher keine gesonderten Statistiken vor. An eingeschriebenen Päckchen und Einschreibebriefen sind 1971 17 738, 1972 11 970 verlorengegangen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Böhm.
Herr Staatssekretär, liegen auch schon für das Jahr 1973 entsprechende Zahlen vor, und können Sie sie mir jetzt geben?
Ich bin gerne bereit, Ihnen die Zahlen für das Jahr 1973, sofern sie in unserem Hause bekannt sind, zur Verfügung zu stel-1 en.
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Böhm.
Beruhen die Zahlen, die Sie hier nennen und die Sie mir noch zu geben zugesagt haben, auf genauen statistischen Erhebungen, oder gehen sie auf die Ermittlung von Beschwerdefällen zurück, so daß man davon ausgehen muß, daß die tatsächlichen Zahlen noch höher liegen?
Herr Abgeordneter, es liegt in der Natur der Sache, daß nur derjenige, der die Sendung auf den Weg gebracht hat, feststellen kann, ob sie verlorengegangen ist. Insofern beruhen diese Zahlen auf Angaben der Einlieferer. Die tatsächlichen Zahlen sind in der Tat vermutlich höher.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Lenzer.
Herr Staatssekretär, auf welche Weise hat die Bundesregierung in der Vergangenheit diese Tatsache zum Gegenstand einer Intervention bei der DDR gemacht oder auf welche Weise wird sie es in der Zukunft tun?
Herr Kollege Lenzer, die Bundesregierung steht zur Zeit in Verhandlungen mit der Post der DDR, um eine geregelte vertragliche Beziehung zwischen der Deutschen Bundespost und der Post der DDR zu errichten. Zur Zeit besteht eine derartige Beziehung noch nicht. Voraussetzung ist allerdings, daß der Grundlagenvertrag ratifiziert wird.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Pfeffermann.
Herr Staatssekretär, hielten Sie es in diesem Zusammenhang für gut, einen Appell an die Bevölkerung zu richten, alle verlorengegangenen Sendungen zu melden, damit die Bundesregierung eine bessere Ubersicht bei diesen Verhandlungen hat?
Ich nehme an, daß die heute hier gestellten Fragen diesem Zweck dienen.
Eine weitere Zusatzfrage? - Das ist nicht der Fall. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär. Die Fragen 25 und 26 sind vom Fragesteller, Herrn Abgeordneten Dr. MüllerEmmert zurückgezogen worden.
Wir stehen am Ende der heutigen Tagesordnung.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Mittwoch, den 6. Juni 1973, 14 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.