Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet.
Folgende amtliche Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 4. Juni 1976 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt:
Gesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes und des Gesetzes über das Branntweinmonopol
Gesetz über die Annahme als Kind und zur Änderung anderer Vorschriften ({0})
Gesetz über die Vermittlung der Annahme als Kind - Adoptionsvermittlungsgesetz - ({1})
Gesetz zur Änderung des Ersten Gesetzes über Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung
Gesetz zur Änderung des Kündigungsschutzgesetzes Gesetz zur Änderung des Beamtenrechtsrahmengesetzes Gesetz zur Änderung von Vorschriften des Fundrechts
Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 - FStrAbÄndG Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Fahrpersonal im Straßenverkehr
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Statistiken der Rohstoff- und Produktionswirtschaft einzelner Wirtschaftszweige
Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 73 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 29. Juni 1946 über die ärztliche Untersuchung der Schiffsleute
Gesetz zu dem Übereinkommmen Nr. 113 der Internationalen Arbeitsorganisation vorn 19. Juni 1959 über die ärztliche Untersuchung der Fischer
Gesetz zu dem Vertrag vom 22. Juli 1975 zur Änderung bestimmter Finanzvorschriften der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften und des Vertrages zur Einsetzung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 27. November 1963 zur Vereinheitlichung gewisser Begriffe des materiellen Rechts der Erfindungspatente, dem Vertrag vom 19. Juni 1970 über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens und dem Übereinkommen vom 5. Oktober 1973 über die Erteilung europäischer Patente ({2})
Gesetz zu dem Internationalen Fernmeldevertrag vom 25. Oktober 1973
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 20. Oktober 1972 über die Internationalen Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See
Gesetz zur Änderung des Bundesbaugesetzes
Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1976 ({3})
Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat ferner eine Entschließung gefaßt, die als Anlage 2 diesem Protokoll beigefügt ist.
Dem Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes und anderer Gesetze hat der Bundesrat in der gleichen Sitzung nicht zugestimmt. Sein Schreiben wird als Drucksache 7/5328 verteilt.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 4. Juni 1976 beschlossen, hinsichtlich der nachstehenden Gesetze zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß einberufen wird:
Gesetz über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1976 ({4})
Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelrechts
Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht - Fernunterrichtsschutzgesetz - ({5})
Seine Schreiben werden als Drucksachen 7/5320, 7/5324 und 7/5325 verteilt.
Der Bundesminister für Forschung und Technologie hat mit Schreiben vom 2. Juni 1976 im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern, der Finanzen, für Wirtschaft, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und dem Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kern, Dr.-Ing. Laermann, Blank, Dr. Haenschke, Dr. Lohmar, Dr. Meinecke ({6}), Scheffler, Schluckebier, Stahl ({7}), Wendt, Wolfram ({8}), Hof fie, Ollesch, Frau Schuchardt, Dr. Vohrer und der Fraktionen der SPD, FDP betr. neue Primärenergiequellen - Drucksache 7/5164 - beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 7/5313 verteilt.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat mit Schreiben vom 3. Juni 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Zink, Link, Wawrzik, Geisenhofer, Härzschel, Dr. Kunz ({9}), Orgaß, Picard, Nordlohne, Dr. Köhler ({10}), Schröder ({11}), Gerster ({12}), Frau Tübler, Sick und Genossen betr. Teilnahme von Mitgliedern der Bundesregierung an Betriebs- und Personalversammlungen - Drucksache 7/5225 - beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 7/5306 verteilt.
Meine Damen und Herren, ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf:
Fragestunde
- Drucksache 7/5290 Wir beginnen mit dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Forschung und Technologie. Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Hauff steht zur Verfügung. Frage 1 stellt Frau Abgeordnete Dr. Rehlen:
Was tut die Patentstelle für die Deutsche Forschung für freie Erfinder und für mittelständische Unternehmen, und wie hoch ist der personelle und finanzielle Aufwand dieser Institution?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.
Frau Kollegin, die Patentstelle für die Deutsche Forschung berät und unterstützt seit 25 Jahren freie Erfinder bei der Anmeldung von Schutzrechten im In- und Ausland. Sie führt hierzu Neuheitsrecherchen durch und prüft die Möglichkeiten einer späteren Verwertung von Erfindungen. Bei Aussicht auf Verwertung übernimmt sie im Bedarfsfalle für alle Gebühren die
Finanzierung in- und ausländischer Patentanmeldungen bis zu deren Erteilung. In diesem Jahr, also im Jahre 1976, übernimmt die Patentstelle in besonders geeigneten Fällen erstmals auch die Finanzierung von Modellen, wenn dies zur Erhöhung der Verwertungsaussichten erforderlich erscheint. Sie führt im Auftrag der Erfinder die Verwertung durch und stärkt dabei die im allgemeinen schwächere Position der Erfinder gegenüber den Unternehmen.
Diese Hilfe der Patentstelle ist grundsätzlich nicht für mittlere und kleinere Unternehmungen gedacht. Mittelständische Unternehmen können aber aus der Tätigkeit der Patentstelle dadurch Nutzen ziehen, daß ihnen von dort interessante Erfindungen angeboten werden.
Die Patentstelle hat insgesamt 15 Mitarbeiter, die sich neben ihren Aufgaben für die Fraunhofer-Gesellschaft etwa zu 70 °/o ihrer Zeit der beschriebenen Aufgabe widmen. Ihr Gesamtbudget, gemessen an den Sollzahlen, beträgt für 1976 926 000 DM. Hiervon stehen 313 000 DM als direkte Erfinderhilfen zur Verfügung.
Bitte, Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, in welchem Umfange beteiligen sich die Erfinder an den Aufwendungen der Patentstelle für die Deutsche Forschung?
Die Vereinbarungen zwischen der Patentstelle und den Erfindern sehen vor, daß die Patentstelle im Falle der vollen Übernahme der Kosten an späteren Einnahmen aus den Verwertungsverträgen zu 20 % beteiligt ist; im Falle der Übernahme von 75 % der gesamten Kosten hat sie zu 18 % an späteren Einnahmen teil.
Zweite Zusatzfrage, bitte, Frau Abgeordnete.
Werden dabei Einzelerfinder und Arbeitnehmererfinder mit ihren freien Erfindungen in gleicher Weise behandelt?
Frau Kollegin, die Patentstelle macht keinerlei Unterscheidungen nach der Art der Erfinder. Grundsätzlich ist jedermann, der rechtlich nicht gebunden ist, in der Lage, entsprechende Anträge bei der Patentstelle zu stellen.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ey.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung mit mir der Meinung, daß die Entwicklung neuer Technologien aus dem mittelständischen Bereich in der Regel zwar als effizienter und marktgünstiger zu beurteilen ist, vom Risiko her gesehen aber als wesentlich ungünstiger für den Erfinder?
Herr Kollege, ich glaube, daß man das nicht so undifferenziert sagen kann. Mittelständische Unternehmen haben in weiten Bereichen, wo es um neue Technologien geht, ganz entscheidende Vorteile gegenüber Großunternehmen. Ihre größere Flexibilität, ihre genauere Marktkenntnis gestattet ihnen, sehr viel angemessener auf Marktentwicklungen zu reagieren. Auf der anderen Seite sollen die Maßnahmen - die Einrichtung der Patentstelle ist nur eine dieser Maßnahmen, die die Bundesregierung ergriffen hat - die mittelständischen Unternehmungen und die Einzelerfinder durch gezielte staatliche Hilfen in die Lage versetzen, diesen Innovationsprozeß zu beschleunigen.
Ich rufe Frage 2 der Frau Abgeordneten Dr. Rehlen auf:
In welchem Umfang wurde die Patentstelle für die Deutsche Forschung in den vergangenen Jahren in Anspruch genommen?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.
Bis Ende 1975 hat die Patentstelle in ihrem 21jährigen Bestehen insgesamt 9 221 Anfragen erhalten, darunter 7 542 konkrete Anträge auf Prüfung und Unterstützung. Im Rahmen der Bearbeitung dieser Fälle wurden 993 Patentanmeldungen eingereicht, darunter 478 im Ausland.
Zusatzfrage, Frau Abgeordnete, bitte.
Herr Staatssekretär, wie hoch ist die Erfolgsquote? Damit meine ich das Verhältnis zwischen konkreten Anmeldungen und daraus entstehenden erfolgreichen und auf dem Markt verwertbaren Erfindungen.
Insgesamt sind 769 Fälle in Arbeit, d. h. in der Prüfung im Hinblick auf ihre Verwertbarkeit. Von dieser Zahl sind bis heute bereits insgesamt 187 Erfindungen - zum Teil auch mehrfach - verwertet worden.
Zweite Zusatzfrage, bitte.
Wie beurteilen Sie diese Erfolgsquote?
Frau Kollegin, gemessen an dem, was in industriellen Labors in diesem Bereich als Erfolgsquote angesetzt wird, kann davon ausgegangen werden, daß es durchaus eine positive Bilanz ist, die hier vorzuzeigen ist.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ey.
Herr Staatssekretär, wie ermittelt die Patentstelle mit den 15 Mitarbeitern, von denen Sie sprachen, die Bedeutung und die Marktchancen neuer Technologien?
Herr Kollege, sie beantwortet diese Frage zunächst im Rahmen ihrer eigenen Arbeitsmöglichkeiten. Selbstverständlich greift sie dabei auch auf außenstehende Experten purück. Wie Sie wissen, hat die Fraunhofer-Gesellschaft, die über eine Vielzahl unterschiedlicher Institute verfügt, die Aufgabe, die angewandte Forschung auch und gerade im industrienahen Bereich zu unterstützen. Entsprechende Kapazitäten stehen innerhalb' der Gesellschaft zur Verfügung. Aber wenn das nicht ausreicht, greift die Patentstelle selbstverständlich auch auf andere Sachverständige zurück, um die Marktchancen, die Markterfolge besser beurteilen zu können.
Keine weiteren Zusatzfragen. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich rufe nunmehr den Geschäftsbereich des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft auf. Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Glotz steht zur Verfügung. Frage 3 des Herrn Abgeordneten Dr. Schweitzer:
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen und gedenkt sie zu ergreifen, um die Bundesländer zu einer möglichst schnellen Verwirklichung bzw. Umsetzung der Bestimmungen des Hochschulrahmengesetzes zu drängen?
Dr. Glotz, Pari. Staatssekretär beim Bundesminister für Bildung und Wissenschaft: Herr Kollege Schweitzer, die Bundesregierung ist seit dem Inkrafttreten des Hochschulrahmengesetzes bemüht, auf eine rasche Umsetzung durch die Länder innerhalb der Fristen, die im Gesetz vorgegeben sind, hinzuwirken. Die Länder koordinieren sich bei ihren Anpassungsregelungen, die notwendig werden, innerhalb der Kultusministerkonferenz. Diese hat am 8./9. April festgelegt, welche Regelungsbereiche des HRG koordinationsbedürftig sind und einer - das zitiere ich wörtlich - „Beteiligung des Bundes insoweit zugestimmt, als ein rechtliches Interesse besteht". In diesem beschränkten Rahmen hat auch das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft schon Gelegenheit gehabt, sich an der Arbeit der Umsetzung des Gesetzes zu beteiligen.
Weitere Einflußmöglichkeiten des Bundes und von uns ergeben sich bei der Anpassung der Vergabeverordnungen an die neuen Zulassungsregelungen des Hochschulrahmengesetzes, die in den Gremien der Zentralen Verwaltungsstelle in Dortmund und der Kultusministerkonferenz unter Beratung durch Bundesvertreter vorbereitet werden. Die neuen Vergabeverordnungen werden von den Ländern noch im Laufe dieses Jahres erlassen werden, damit das Hochschulrahmengesetz in diesem Teil, wie es ja auch gesetzlich vorgesehen ist, erstmals für Zulassungen zum Wintersemester 1977/78 angewandt werden kann.
Einen wesentlichen Beitrag leistet der Bund, Herr Kollege Schweitzer, bei der Entwicklung von Tests zur Einführung des besonderen Auswahlverfahrens gemäß § 32 dieses Gesetzes. Nachdem der Bund die Entwicklung von Tests in den Fächern Medizin, Zahnmedizin, Anglistik und Romanistik schon 1975 in Auftrag gegeben hatte, haben die Länder im Rahmen eines Modellversuchs, an dessen Finanzierung sich auch der Bund zur Hälfte beteiligt, die Studienstiftung des Deutschen Volkes mit der Entwicklung von weiteren Tests beauftragt. Diese Projekte werden in einer gemeinsamen Lenkungsgruppe von Bund und Ländern koordiniert.
Besondere Priorität, Herr Kollege Schweitzer - ich darf noch den letzten Bereich hinzufügen -, mißt die Bundesregierung der Studienreform bei. Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat in einem Gespräch mit der Westdeutschen Rektorenkonferenz im Februar auf die Notwendigkeit von Zwischenlösungen hingewiesen, da die Errichtung der im Gesetz vorgesehenen bundesweiten Studienreformkommissionen doch vermutlich ziemlich lange Zeit in Anspruch nehmen wird. Dieses Thema wird auch Gegenstand eines Gespräches sein, das die Kultusministerkonferenz und die Rektorenkonferenz gerade in diesen Tagen führen. Vom Ministerium werden zur Zeit Gespräche mit Hochschulvertretern verschiedener Fachrichtungen geführt, die das Ziel haben, uns ein Bild von den Schwierigkeiten in der Frage der Umsetzung der Vorschriften des Hochschulrahmengesetzes in den einzelnen Studiengängen zu geben.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Herr Staatssekretär, darf ich beim letzten Teil Ihrer Antwort anknüpfen und fragen, ob Ihrem Hause ein Überblick darüber vorliegt, welche Länder bereits zentrale Studienreformkommissionen eingeführt haben.
Zentrale im Sinne von „bundesweit" natürlich nirgends. Es gibt auf Grund von Ländergesetzen - nicht auf Grund des Hochschulrahmengesetzes - in einzelnen Ländern schon Bemühungen. Am weitesten ist dabei das Land Nordrhein-Westfalen fortgeschritten. Es gibt Ansätze dazu aber beispielsweise auch in Bayern und Baden-Württemberg. Dies sind aber, wie gesagt. Kommissionen, die schon auf Grund vorliegender Ländergesetze eingerichtet wurden, während die Studienreformkommissionen auf Grund des Hochschulrahmengesetzes, die auch bundesweit zusammenwirken sollen, noch in der Bildung begriffen sind. Wir müssen dafür sorgen, Herr Kollege Schweitzer, daß wir nicht Elektroniker oder Juristen ausbilden, die in Hamburg anders ausgebildet werden als beispielsweise im Saarland.
Zweite Zusatzfrage.
Um auf den vorletzten Teil der Beantwortung zurückzukommen - weil das ja ein Thema ist, das das öffentliche Interesse in hohem Maße erregt -, darf ich noch nachfragen: Wann rechnet die Bundesregierung damit, daß die besonderen Hochschuleingangsverfahren im Bereich der Humanmedizin und in anderen medizinischen Bereichen nun tatsächlich eingeführt werden können?
Die Fortschritte, die hier gemacht werden, sind eigentlich beachtlich, Herr Kollege Schweitzer. Alle Länder und der Bund ziehen hier am gleichen Strang. Die Untersuchungen, vor allem in der Zahnmedizin, sind sehr weit fortgeschritten. Es gibt apparative Tests, die für künftige Zahnärzte entwickelt worden und die praktisch abgeschlossen sind, so daß beispielsweise in diesem Bereich mit Sicherheit damit gerechnet werden kann, daß 1978 dieses Testverfahren eingeführt werden kann. Die Bemühungen für die Allgemeinmedizin gehen in die gleiche Richtung. Wir hoffen, daß wir dieses Ziel im Jahr 1978 erreichen können.
Keine weiteren Zusatzfragen. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz auf. Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. de With steht zur Beantwortung zur Verfügung.
Frage 4 des Herrn Abgeordneten Rainer - er ist nicht anwesend - wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe Frage 5 des Herrn Abgeordneten Wittmann ({0}) auf; er ist ebenfalls nicht anwesend. Auch die Antwort auf diese Frage wird als Anlage abgedruckt.
Frage 6 der Frau Abgeordneten Pack:
Werden in der Bundesregierung, nachdem der Spionageprozeß gegen das Agentenpaar Guillaume durch die Rücknahme der Revision seitens der Eheleute Guillaume rechtskräftig geworden ist, Überlegungen angestellt, das Agentenpaar auszutauschen?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.
Nein.
Zusatzfrage, Frau Abgeordnete?
Ja, ich habe Zusatzfragen. - Ist der Rechtsanwalt des Agenten Guillaume wegen eines Austausches seines Mandanten an die Bundesregierung herangetreten?
Nein.
Weitere Zusatzfrage?
Ja. - Können Sie, Herr Staatssekretär, für die Bundesregierung verbindlich erklären, daß die Eheleute Guillaume nicht ausgetauscht werden?
Ich habe den in den früheren Fragestunden bereits erteilten Antworten nichts hinzuzufügen. Die Bundesregierung denkt nicht an einen Austausch.
Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Sauer.
Herr Kollege de With, wie erklären Sie die ständigen Pressemeldungen im deutschen Pressewald, und zwar in Zeitungen der verschiedensten Couleur, in denen dieses Problem aufgegriffen und die Vermutung ausgedrückt wird, daß die „DDR" bei Ihnen diesen Antrag gestellt habe?
Die Bundesregierung hat Pressemeldungen nicht zu kommentieren, Herr Kollege.
Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten von Fircks.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen entgangen, daß der Kollege Sauer nicht nach einer Kommentierung von Pressemeldungen gefragt hat, sondern danach gefragt hat, wie die Bundesregierung es sich erklärt, daß Pressemeldungen dieser Art ständig in Umlauf geraten - mit konkreten Zahlen, wenn ich das hinzufügen darf, über die Bereitstellung von 40 Austauschpartnern durch die Regierung der DDR?
Ich darf wiederholen: Die Bundesregierung denkt nicht daran, Presseerklärungen oder -kommentierungen wiederum mit einem Kommentar zu versehen. Dies ist eine alte Übung von Bundesregierungen.
Im übrigen wäre es müßig, sich zu Spekulationen über Äußerungen hinreißen zu lassen.
Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Zeyer.
Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung bekannt, ob der Rechtsanwalt des Spions Guillaume versucht hat, Unterstützung bei Abgeordneten des Deutschen Bundestages für einen Austausch seines Mandanten zu erlangen?
Die Bundesregierung sieht sich nicht in der Lage, solche Fragen beantworten zu können, weil -
Herr Staatssekretär, darf ich Sie unterbrechen. Ich hätte die Frage gar nicht zulassen dürfen, weil eine Beantwortung von Fragen nach dem Verhalten von Abgeordneten seitens der Bundesregierung nicht gestattet ist.
Genau dies wollte ich sagen.
Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Ey.
Herr Staatssekretär, sind demzufolge die Pressemeldungen, von denen die Rede war, falsch?
Soweit sie sich darauf beziehen, daß man an die Bundesregierung herangetreten ist, ja. Das habe ich bereits gesagt.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 7 - des Herrn Abgeordneten Zeyer - auf:
Trifft es zu, daß der frühere Bundeskanzler Willy Brandt in dem nunmehr rechtskräftig abgeschlossenen Düsseldorfer Spionageprozeß gegen das Ehepaar Guillaume als Zeuge bekundet hat, er habe in etlichen Fällen Staatsgeheimnisse - darunter geheimste NATO-Sachen - an den Agenten Guillaume gelangen lassen?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.
Herr Kollege Zeyer, gestatten Sie, daß ich Ihre beiden Fragen 7 und 8 im Zusammenhang beantworte?
({0})
Sie dürfen auch dann vier Zusatzfragen stellen, wenn Ihre Fragen gemeinsam beantwortet werden.
({0})
- Gut, das ist Ihre Entscheidung. - Herr Staatssekretär, bitte.
Zur Beantwortung der ersten Frage darf ich darauf verweisen, was der Generalbundesanwalt zu dem von Ihnen angesprochenen Sachverhalt am 4. Juni 1976 in seiner Presseerklärung ausgeführt hat. Ich zitiere wörtlich:
Nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts Düsseldorf war Günter Guillaume im Sommer 1973 in Norwegen als Urlaubsbegleiter des früheren Bundeskanzlers Brandt mit dem Fernschreibverkehr befaßt. Er gab die dabei erlangten Staatsgeheimnisse an den Geheimdienst der DDR in Ost-Berlin weiter. Der Generalbundesanwalt hat geprüft, ob in diesem Zusammenhang andere Personen strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen sind.
Die Prüfung hat ergeben, daß bei keiner der in Betracht kommenden Personen ein nach § 97 StGB strafbares Verhalten vorliegt. Daß der damalige Bundeskanzler Brandt die politische Verantwortung „für Fahrlässigkeiten im Zusammenhang mit der Agentenaffäre Guillaume" übernommen hat, ändert an der strafrechtlichen Beurteilung seines Verhaltens nichts.
Die Bundesregierung hat dem nichts hinzuzufügen.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Zeyer.
Herr Staatssekretär, hat also der damalige Bundeskanzler Willy Brandt während des Sommerurlaubs im Jahre 1973 dem Agenten
Guillaume den Zugang zu Staatsgeheimnissen ermöglicht, und zwar auch zu geheimsten NATO-Sachen, obwohl er bereits zu diesem Zeitpunkt darüber unterrichtet war, daß gegen Herrn Guillaume der Verdacht der Spionage bestand?
Dr. de With, Pari. Staatssekretär: Was die Frage nach dem früheren Bundeskanzler Willy Brandt anlangt, so habe ich die Antwort bereits erteilt, indem ich darauf verwiesen habe, was der Generalbundesanwalt hierzu erklärt hat. Er hat gesagt:
Die Prüfung hat ergeben, daß bei keiner der in Betracht kommenden Personen ein nach § 97 StGB strafbares Verhalten vorliegt.
Dies ist eine Einstellung aus Rechtsgründen.
Nachdem hier keiner der Angezeigten als Beschuldigter vernommen worden ist, ist es mir nicht erlaubt, aus den Ermittlungsverfahren weitere Einzelheiten auszubreiten. Ich bitte insoweit um Verständnis.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordeneter Zeyer.
Herr Staatssekretär, trifft es zu, daß der Generalbundesanwalt in dem Prozeß gegen die Eheleute Guillaume nur deshalb darauf verzichtet hat, die Höchststrafe zu beantragen, weil die Fehler der politischen und der nachrichtendienstlichen Instanzen den Guillaumes das Geschäft allzu leicht gemacht hatten?
Ich kann die Motive des Generalbundesanwalts für seine Anträge in diesem Verfahren nicht bekanntgeben, weil sie der Bundesregierung nicht verdeutlicht worden sind. Es entspricht auch nicht den Gepflogenheiten, hier insoweit Rücksprache zu nehmen. Der Generalbundesanwalt handelt wie üblich in solchen Prozessen völlig frei und unabhängig. Ich gehe davon aus, daß er den der Sache gemäßen Antrag gestellt hat.
Zu einer Zusatzfrage Frau Abgeordnete Pack.
Herr Staatssekretär, hat der Generalbundesanwalt in diesem Zusammenhang mit den politischen Instanzen, die er ansprach, die den Guillaumes das Geschäft so leicht gemacht haben, auch den früheren Bundeskanzler Willy Brandt gemeint?
Mir ist nicht ganz klar, worauf Sie hinzielen. Vielleicht können Sie das verdeutlichen.
Ich habe Sie gefragt, ob er mit den politischen Instanzen, die er angesprochen hat, auch den früheren Bundeskanzler Willy Brandt gemeint hat.
({0})
Dr. de With, Parl Staatssekretär: Ich habe vorgelesen, wie die Presseerklärung des Generalbundesanwalts lautet, und habe dem nichts hinzuzufügen. Ausgangspunkt der Frage, die hier gestellt wurde, war eine Frage, die sich auf Willy Brandt bezog wegen dessen angeblicher Äußerung. Um darauf eine Antwort zu erteilen, habe ich wiedergegeben, was der Generalbundesanwalt erklärt hat. Ich darf nochmals darauf verweisen: In diesem Verfahren ist niemand als Beschuldigter vernommen worden. Deswegen hat es die Presserklärung des Generalbundesanwalts gegeben. Diese habe ich wortwörtlich wiedergegeben. Das entspricht den Gepflogenheiten.
Herr Abgeordneter Dr. Arndt ({0}) zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, liegt es nach Ihrer Meinung nicht viel näher, den von Ihnen zitierten Passus des Generalbundesanwalts in der gleichen Weise zu begründen, wie es der Untersuchungsausschuß dieses Hauses getan hat, daß nämlich die Einstellung des Herrn Guillaume damals darauf beruhte, daß er
({0})
von den mit Personal so schlecht besetzten zuständigen Nachrichtendiensten in der Zeit vor der Regierung Brandt überprüft worden ist?
({1})
Herr Kollege Arndt, ich darf auch Ihnen erklären, daß es der Bundesregierung schlecht anstünde, ein rechtskräftiges Urteil zu interpretieren oder aber eine Einstellung über das hinaus begründen zu wollen, was der Generalbundesanwalt als unabhängiger Staatsanwalt erklärt hat.
Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Berger.
Herr Staatssekretär, hat nach Auffassung der Bundesregierung der frühere Bundeskanzler Brandt am 26. April 1974 dem Parlament die Unwahrheit gesagt, als er im Deutschen Bundestag erklärte - ich zitiere wörtlich -.
Der Spion war von mir nicht mit Geheimakten befaßt, weil dies nicht zu seinen Aufgaben gehörte.
Frau Kollegin Berger, ich bin nicht ganz sicher, ob Sie es waren, die diese Frage schon einmal gestellt hat. Jedenfalls ist dieser Fragenkomplex bereits hier im Bundestag behandelt worden. Ich habe, wenn ich mich recht erinnere, im weiteren Zusammenhang erklärt, daß überhaupt kein Anhaltspunkt dafür besteht, daß er in irgendeiner Weise die Unwahrheit oder etwas nicht Zutreffendes gesagt hat.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Ey.
Herr Staatssekretär, nimmt nach Ihren Ausführungen auch die Bundesregierung die fahrlässige Verhaltensweise des ehemaligen Bundeskanzlers als Faktum hin?
Das trifft in dieser Form nicht zu. Ich habe wiedergegeben, wie die Äußerung des Generalbundesanwalts lautet. Ich darf sie erneut zitieren, und zwar langsam:
Die Prüfung hat ergeben, daß bei keiner der in Betracht kommenden Personen ein nach § 97 StGB strafbares Verhalten vorliegt. Daß der damalige Bundeskanzler Brandt die politische Verantwortung „für Fahrlässigkeiten im Zusammenhang mit der Agentenaffäre Guillaume" übernommen hat, ändert an der strafrechtlichen Beurteilung seines Verhaltens nichts.
Strafrechtlich ist auch der Vorwurf der Fahrlässigkeit zu prüfen gewesen. Dieser ist verneint worden.
Ich rufe die Frage 8 des Herr Abgeordneten Zeyer auf:
Hat die zuständige Staatsanwaltschaft - der Generalbundesanwalt - auf Grund ihrer Erkenntnisse in dem Strafverfahren gegen die Eheleute Guillaume Ermittlungen gegen den früheren Bundeskanzler Willy Brandt wegen des Verdachts einer strafbaren Handlung nach § 97 StGB aufgenommen?
Herr Kollege Zeyer, ich darf mich auf die bereits erteilte Antwort insoweit beschränken, als ich auf die Erklärung des Generalbundesanwalts in dessen Presseerklärung vom 4. Juni 1976 Bezug genommen und diese wörtlich zitiert habe.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Zeyer.
Herr Staatssekretär, hat die Bundesanwaltschaft die Bundesregierung um die Ermächtigung zur Strafverfolgung ersucht?
Die Bundesregierung mußte zur Frage der Ermächtigung nicht Stellung nehmen, da die Einstellung auch so erfolgen konnte.
Die zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Zeyer.
Herr Staatssekretär, wäre die Bundesregierung bereit, die Staatsanwaltschaft gemäß § 97 Abs. 3 StGB zur Strafverfolgung zu ermächtigen, damit durch die zuständigen Behörden objektiv geprüft werden kann, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang sich der damalige Bundeskanzler Brandt in der Affäre Guillaume nach § 97 StGB strafbar gemacht hat?
Ich habe bereits erklärt, daß die Bundesregierung zu dieser Frage
nicht Stellung nehmen mußte, da das Verfahren aus Rechtsgründen auch so eingestellt werden konnte. Alles andere darüber hinaus wäre pure Spekulation.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen auf. Zur Beantwortung steht Herr Parlamentarischer Staatssekretär Haehser zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 9 des Abgeordneten Freiherr von Fircks auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß sich die Deutsche Bundesbank auf Grund der in der Sperrguthabenvereinbarung vom 25. April 1974 mit der DDR ausgehandelten Bedingungen nunmehr veranlaßt gesehen hat, die Annahme von Überweisungsaufträgen von Kontoinhabern mit Wohnsitz im Bundesgebiet bis auf weiteres auszusetzen, so daß im Bundesgebiet wohnhafte Sperrkontengläubiger von der ihnen in Aussicht gestellten Möglichkeit, ihre Guthaben in der DDR nach und nach in die Bundesrepublik Deutschland zu transferieren, bis auf weiteres tatsächlich keinen Gebrauch machen können?
Haehser, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen: Herr Kollege von Fircks, ich würde Ihre Fragen 9 und 10 wegen des Zusammenhangs gern gemeinsam beantworten.
({0})
- Danke sehr!
Ich rufe daher zusätzlich die Frage 10 des Herrn Abgeordneten Freiherr von Fircks auf:
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, das mit der Sperrguthabenvereinbarung angestrebte Ziel eines reibungslosen Geldtransfers im nichtkommerziellen Bereich zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland zu verwirklichen, und welche Bemühungen hat sie bisher unternommen, im Rahmen weiterer Verhandlungen mit der DDR sowohl ein besseres Funktionieren des Guthabentransfers sicherzustellen als auch eine Erweiterung der ausgehandelten Transfermöglichkeiten zu erreichen?
Wie Sie wissen, sieht die Sperrguthabenvereinbarung vor, daß sich die Überweisungen aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland und umgekehrt jeweils ausgleichen müssen. Der Umfang der Transferaufträge aus der Bundesrepublik ist indessen größer als das Volumen der Anträge aus der DDR. Die Deutsche Bundesbank hat deshalb in Abstimmung mit der Bundesregierung mit Wirkung vom 1. Mai 1976 die Annahme von Transferaufträgen aus Sperrguthaben in der DDR vorübergehend aussetzen müssen, um damit eine weitere Zunahme der in absehbarer Zeit nicht ausführbaren Transferaufträge zu vermeiden. Die bereits eingereichten Transferaufträge werden selbstverständlich im Rahmen entsprechender Aufträge aus der DDR weiterhin abgewickelt. So konnten im vergangenen Monat, also bereits nach Inkrafttreten des Annahmestopps, Transferaufträge von Bundesbürgern in Höhe von rund 1 Million DM bedient werden.
Der gegenwärtige Stand der Abwicklung der Sperrguthabenvereinbarung ist ohne Zweifel unbefriedigend. Die Bundesregierung befindet sich in Gesprächen mit der DDR, um die Voraussetzungen für einen Ausgleich der Überweisungen zu verbessern. Ein abschließendes Ergebnis konnte bisher nicht erzielt werden.
Die Bundesregierung hat stets betont, daß die bisherigen Transfervereinbarungen nur ein erster Schritt zur Normalisierung des nichtkommerziellen Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs mit der DDR sein können. Es konnten zunächst die Regelungen getroffen werden, die unter sozialen Gesichtspunkten vordringlich waren. Die Sperrguthabenvereinbarung hat - das führe ich in diesem Hohen Hause gern aus - dazu geführt, daß bisher immerhin ein Transfervolumen von rund 20 Millionen DM abgewickelt worden ist. Dies ist sicher ein Erfolg, zumal da seit der Währungsreform bis zum Abschluß der Vereinbarung im Jahre 1974 überhaupt keine Überweisungen aus der DDR möglich waren. Die Bundesregierung wird sich bemühen, weitere Verbesserungen des nichtkommerziellen Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs zu erreichen. Es ist beabsichtigt, die Gespräche und Verhandlungen mit der DDR hierüber aufzunehmen und fortzuführen.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Freiherr von Fircks.
Herr Staatssekretär, können Sie den Begriff „vorübergehend", den Sie am Anfang Ihrer Antwort verwendeten, genauer terminieren? Oder ist dieser Begriff „vorübergehend" so unbestimmt, daß Sie zur Zeit keine andere Aussage als die, die Sie eben gemacht haben, machen können?
Es ist so, wie Sie selber vermuten, Herr Kollege von Fircks. Ich kann Ihnen heute einen Zeitpunkt, wo nach der „vorübergehenden" Aussetzung Aufträge wieder angenommen werden, nicht nennen. Das hängt davon ab, in welchem Maß Aufträge aus der DDR in der Bundesrepublik Deutschland eingehen und welches Ergebnis die Gespräche haben, von denen ich Ihnen eben Mitteilung machen konnte.
Die zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Freiherr von Fircks.
Herr Staatssekretär, Sie haben uns die Zahl der Abwicklungen in dem Zeitraum genannt und auch gesagt, daß 1 Million DM nach der Verhängung der Sperre noch abgewickelt werden konnten. Können Sie uns auch sagen, wie groß der Betrag ist, der nicht abgewickelt werden kann, weil die Anträge nach der Verhängung der Sperre eingegangen sind?
Selbstverständlich kann ich Ihnen das sagen. Das gesamte nicht abgewickelte Volumen beträgt 25 Millionen DM. Es wird davon ausgegangen werden können - und ich denke, daß Sie der Bundesregierung bei ihren Bemühungen Erfolg wünschen -, daß sich dieses Volumen im Laufe der Zeit abbauen wird.
Dritte Zusatzfrage des Abgeordneten von Fircks.
Herr Staatssekretär, denkt die Bundesregierung, wie ich in einer früheren Fragestunde schon einmal angeregt hatte, jetzt darüber nach, in diese Vereinbarung andere Geldgeschäfte zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR einzubeziehen und eine Verrechnungsmöglichkeit in bezug auf einseitige Leistungen unsererseits hier mit ins Gespräch zu bringen?
Wenn Sie, Herr Kollege von Fircks, damit nicht die Unterhaltszahlungen meinen, will ich Ihnen gern sagen, daß die Bundesregierung über viele Dinge nachdenkt, die ich hier allerdings nicht ausbreiten kann.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Böhm ({0}).
Herr Staatssekretär, war die jetzt eingetretene mißliche Entwicklung nicht vorauszusehen, und hätte nicht die begreifliche Enttäuschung der Rentner, die sich in ihrer Lebensführung auf monatlich 200 DM Bezüge von ihren Konten in der DDR eingerichtet haben, vermieden werden können?
Herr Kollege Böhm, wir haben zunächst darauf hinzuweisen, daß bis 1974 überhaupt keine Zahlungen aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland möglich waren. Ich möchte das noch einmal ganz deutlich machen. Seitdem, und zwar weil Vereinbarungen getroffen worden sind, ist ein Transfer von 20 Millionen DM möglich gewesen. Das mag noch nicht befriedigen. Deswegen verhandelt die Bundesregierung. Ich fasse also die Frage, die Sie stellen, als die Unterstützung des Wunsches der Bundesregierung auf, alsbald zu besseren Ergebnissen zu kommen.
Frau Abgeordnete Berger zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, in besonderen Härtefällen Ausnahmen von der gegenwärtig praktizierten Regelung zu schaffen?
Die Bundesregierung sieht zur Zeit Möglichkeiten, die Vereinbarungen, wie sie getroffen sind, auszunutzen und, da sie nicht voll befriedigen, den Versuch zu unternehmen, diese Vereinbarungen durch Gespräche zu verbessern.
Frage 11 des Herrn Abgeordneten Böhm ({0}) :
Welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, daß die Deutsche Bundesbank seit dem 1. Mai 1976 keine Transferaufträge von Rentnern mehr ausführen kann, die monatlich bis zu 200 DM von ihrem Sparguthaben in der DDR abheben können, auf der anderen Seite aber die westdeutschen Transferleistungen von Unterhaltszahlungen in die DDR fortgesetzt werden?
Herr Kollege Böhm, zum Wortlaut Ihrer Frage möchte ich zunächst klarstellen - ich habe das vorhin auch in der Beantwortung Ihrer Fragen, Herr von Fircks, sagen dürfen -, daß die Deutsche Bundesbank auch nach dem 1. Mai 1976 durchaus weiterhin Transferaufträge nach der Sperrguthabenvereinbarung ausführt. So konnten - ich wiederhole das - im Mai Transferaufträge von Bundesbürgern in Höhe von rund 1 Million DM bedient werden. Die Bundesbank nimmt seit dem 1. Mai 1976 lediglich vorübergehend keine neuen Transferaufträge mehr entgegen. Die Schlußfolgerungen, die die Bundesregierung aus dem gegenwärtigen Stand der Abwicklung der Sperrguthabenvereinbarung zieht, waren Gegenstand der beiden vorhergehenden Fragen. Ich habe in der Antwort dargelegt, daß sich die Bundesregierung im Gespräch mit der DDR befindet, um die Voraussetzungen für einen Ausgleich der Überweisungen zu verbessern.
Der Transfer von Unterhaltszahlungen in die Deutsche Demokratische Republik steht in keinem Zusammenhang mit der Sperrguthabenvereinbarung. Die Sperrguthabenvereinbarung und die Unterhaltsvereinbarung sind zwei rechtlich getrennte Vereinbarungen, die unterschiedliche Bereiche betreffen. Die Unterhaltsvereinbarung hat den Zweck, den Transfer familienrechtlicher Unterhaltsverpflichtungen zu regeln. Der Transfer der Unterhaltszahlungen ist in beiden Richtungen in Höhe der tatsächlich entstandenen Verpflichtungen zulässig. Eine Begrenzung oder Verpflichtung zum Ausgleich der Zahlungen besteht nicht. Derartige Einschränkungen würden dem Sinn der Vereinbarung widersprechen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Böhm.
Herr Staatssekretär, wie hoch ist der Überhang aus dem Abkommen über die Unterhaltsleistungen?
Ich sage Ihnen das gern, wenngleich ich einen engen Zusammenhang zu dem Begehren, das in Ihrer Frage steckt, nicht zu sehen vermag: Der Aktivsaldo der DDR beträgt nach dem Stand von Ende März 1976 rund 25 Millionen DM.
Zweite Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, beide Abkommen sind am selben Tag abgeschlossen worden. Ich frage, ob nicht zwischen beiden Abkommen hinsichtlich der Geldleistungen in beiden Richtungen durch eine verantwortungsbewußte Verhandlungsführung dennoch ein Junktim hätte geschaffen werden müssen.
Haehser, Pari Staatssekretär: Herr Kollege Böhm, Antwort Nr. 1: Die Bundesregierung hat noch nie Verhandlungen geführt, die nicht verantwortungsbewußt waren.
({0})
Antwort Nr. 2 ist, daß man nicht nur, wie man das so gern tut, von „Brüdern und Schwestern" reden darf, die drüben wohnen, sondern daß man handeln muß. Hier geht es darum, den Unterhaltsberechtigten im anderen Teil Deutschlands die ihnen zustehende unmittelbare Hilfe zum Lebensunterhalt auch weiterhin zukommen zu lassen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter von Fircks.
Herr Staatssekretär, sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit oder macht sie sich Gedanken darüber, den Menschen, die sich in ihrer Lebensführung auf die monatlichen Überweisungen eingerichtet hatten und nun, ohne anderswo einen Ausgleich finden zu können - gerade dieser Personenkreis sicher nicht -, vor der Tatsache stehen, auf unbestimmte Zeit dieses Geld nicht zu erhalten, durch Kredite oder zinslose Darlehen zu helfen?
Herr Kollege von Fircks, Sie kehren nun wieder zu Ihrer Frage bezüglich der Sperrguthabenvereinbarung zurück. Wir behandeln aber zur Zeit die Unterhaltsvereinbarung. Bei der Unterhaltsvereinbarung aber entsteht ein solcher Fall, wie Sie ihn vermuten, nicht.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jäger ({0}).
Herr Staatssekretär, steht die Haltung der DDR in dieser Frage nicht eigentlich im Widerspruch zu Ziffer 11 des Zusatzprotokolls zum Grundvertrag, worin deutlich das Ziel ausgesprochen worden ist, den betroffenen Menschen durch eine Regelung dieser Fragen zu helfen?
Herr Kollege Jäger, bis vor ein paar Jahren tat sich hinsichtlich der Bezüge zugunsten unserer Mitbürger in der Bundesrepublik Deutschland und der Bewohner der DDR überhaupt nichts. Es hat der Außenpolitik, in diesem Fall: der Ostpolitik der Bundesregierung bedurft, um für unsere Bürger überhaupt eine Regelung herbeizuführen. Darauf sind wir stolz. Dies mag dem einen oder anderen nicht genügen. Ich habe selber gesagt, daß das eine oder andere nicht voll befriedigend ist. Deswegen lamentieren wir nicht, sondern wir führen Gespräche und Verhandlungen, und eines Tages werden wir auch die erhofften Erfolge herbeiführen.
Die letzte Zusatzfrage stellt Herr Abgeordneter Dr. Hupka.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß es in einer jetzt gerade veröffentlichten Anzeige der Bundesregierung als ein Erfolg der Bundesregierung bezeichnet wurde, daß man diese 200 DM pro Monat von seinen Konten in der DDR abrufen kann? Ist die Bundesregierung bereit, in einer Anzeige einen Widerruf zu veröffentlichen?
({0})
Inzwischen sind auf diese Weise 20 Millionen DM in die Bundesrepublik gekommen. Das wertet die Bundesregierung als Erfolg. Ich sage es noch einmal: Bis 1974 war eine solche Transferleistung überhaupt nicht möglich. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie das zur Kenntnis nähmen.
Die Frage 12 des Herrn Abgeordneten Schedl und die Frage 13 des Herrn Abgeordneten Pfeffermann sollen auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 14 des Herrn Abgeordneten Dr. Sprung auf:
Trifft es zu, daß bei Aussetzungen der Vollziehung von Einkommensteuerbescheiden, wenn Sicherheitsleistungen in der Form selbstschuldnerischer Bürgschaften gefordert werden, diese selbstschuldnerischen Bürgschaften nur solche einer deutschen Großbank oder einer unter öffentlicher Aufsicht stehenden Sparkasse sein können?
Herr Kollege Dr. Sprung, die Verwaltung der Einkommensteuer ist, wie Sie wissen, Sache der Länder. Ob und inwieweit bei der Aussetzung der Vollziehung eines Einkommensteuerbescheides eine vom Steuerpflichtigen angebotene Sicherheit als ausreichend anerkannt werden kann, ist deshalb von der zuständigen Landesfinanzbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Eine bundeseinheitliche Regelung besteht nicht. Soweit dem Bundesfinanzministerium bekannt ist, trifft es nicht zu, daß bei Sicherheitsleistungen in Form selbstschuldnerischer Bürgschaften nur solche von Großbanken oder unter öffentlicher Aufsicht stehenden Sparkassen gefordert werden.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, hat die Bundesregierung - wenn ihr dieses nicht bekannt ist - die Absicht, sich mit diesem Problem vielleicht bekannt zu machen? Es gibt zumindest ein Finanzamt, das genauso, wie ich es in der Frage angesprochen habe, verfährt. Wäre es nicht zweckmäßig, darauf hinzuweisen, daß hierin doch immerhin eine Diskriminierung anderer Banken - z. B. der Privatbanken, aber auch der Genossenschaftsbanken - gesehen werden kann?
Ich möchte die Frage gern an Sie zurückgeben, Herr Kollege Dr. Sprung. Bitte haben Sie die Freundlichkeit, die zuständige Landesregierung auf diesen Ihnen bekannten Fall aufmerksam zu machen.
Keine weitere Zusatzfrage. Damit ist dieser Fragenbereich beendet. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Präsident Frau Renger
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft auf. Zur Beantwortung der Fragen steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Grüner zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 15 des Herrn Abgeordneten Niegel auf:
Trifft es zu, daß der von der Bundesregierung angemeldete Vorbehalt gegen die von der Welthandelskonferenz verabschiedete Resolution, durch die der freie Welthandel mit Rohstoffen abgeschafft werden soll, nicht mit dem von den USA angemeldeten, durch den diese die alleinige Verantwortung übernommen haben, identisch ist, vielmehr dahinter zurückbleibt, und trifft danach die Versicherung der Bundesregierung überhaupt zu, sie habe bei den anstehenden Verhandlungen noch den vollen von ihr behaupteten Handlungsspielraum bei der Verteidigung der marktwirtschaftlichen Ordnung des Welthandels?
Die von der deutschen Delegation auf der IV. Welthandelskonferenz zur Rohstoff-Resolution abgegebene Erklärung ist nicht im Wortlaut, aber dem Sinne nach derjenigen der US-Delegation vergleichbar. In beiden Erklärungen wird hervorgehoben, daß entgegen den Forderungen der Entwicklungsländer eine neue Weltwirtschaftsordnung nicht durchgesetzt wurde und daß bindende Beschlüsse über die sofortige Bildung eines gemeinsamen Fonds zur Finanzierung von Rohstoffabkommen nicht gefaßt wurden. Der Inhalt der Rohstoff-Resolution von Nairobi ist nicht materieller, sondern prozeduraler Art. Der UNCTAD-Generalsekretär wird darin beauftragt, Konferenzen einzuberufen, auf denen sowohl über das Ob als auch gegebenenfalls das Wie eines gemeinsamen Fonds sowie die Eignung einzelner Produkte für Rohstoffabkommen verhandelt wird.
Dieser verfahrensmäßige Inhalt der Resolution im Zusammenhang mit der in Nairobi abgegebenen deutschen Erklärung zeigt, daß die deutsche Delegation in den kommenden Verhandlungen weiterhin genügend Verhandlungsspielraum zur Verteidigung der marktwirtschaftlichen Ordnung des Welthandels hat.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär Grüner, warum hat sich die Bundesregierung dann eigentlich für eine andere Version entschieden, wenn ein Unterschied in der Sache angeblich nicht besteht und die Wirkung die gleiche sein soll?
Ich verweise hier auf die Erklärungen der Bundesregierung durch die Bundesminister Friderichs und Bahr vor dem Plenum des Hohen Hauses, in deren Rahmen diese Frage - gerade von Minister Friderichs - sehr ausführlich und im Detail beantwortet worden ist.
Eine zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Niegel.
Herr Staatssekretär, ist der isolierte und reduzierte Vobehalt nicht vielmehr der Ausdruck der Gespaltenheit der Bundesregierung in dieser Frage, in der der Bundeskanzler und der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit zusammen mit dem Bundesminister des Auswärtigen von vornherein zum Nachgeben entschlossen waren?
Das ist nicht der Fall, Herr Kollege. Die Bundesregierung hat nach einem einheitlichen Verhandlungskonzept, allerdings auch in dem Bewußtsein verhandelt, daß eine zu Beginn einer solchen Konferenz eingenommene Position nicht unbedingt die sein konnte, die am Ende der Konferenz zu einer gemeinsamen Resolution führte.
Ich rufe die Frage 16 des Herrn Abgeordneten Niegel auf:
Trifft es zu, daß der Bundeswirtschaftsminister den Ratschlag gegeben hat, unsere Nachbarländer Frankreich und Großbritannien hätten die Entwicklungskosten für das Flugzeug „Concorde" besser zur Hebung des sozialen Status ihrer Bevölkerung einsetzen sollen, und wenn ja, betrachtet die Bundesregierung diesen Ratschlag als konstruktiven Beitrag zu den Beziehungen zu diesen Ländern, und warum wurde ein solcher Ratschlag nicht in einem früheren Stadium gegeben?
Herr Kollege Niegel, Sie beziehen sich mit Ihrer Frage offenbar auf eine Rede, die Minister Friderichs auf dem FDP-Parteitag gehalten hat. Minister Friderichs hat sich dort u. a. mit der ordnungspolitischen Grundsatzfrage privater oder staatlicher Lenkung der Produktion auseinandergesetzt und auf die Gefahren staatlicher Produktionsentscheidungen für Effizienz und Wachstum hingewiesen. In diesem Zusammenhang hat der Bundeswirtschaftsminister in seiner Eigenschaft als stellvertretender Vorsitzender der FDP beispielhaft das Concorde-Projekt genannt, weil auf einem Parteitag der FDP in einer früheren Zeit das Concorde-Projekt irrigerweise als ein Beispiel für fehlerhafte privatwirtschaftliche Entscheidung bezeichnet worden ist, und aus diesem Anlaß darauf hingewiesen, daß die finanziellen Risiken staatlicher Produktionsentscheidungen sowie deren Konsequenzen für die Verbraucher am Beispiel der Concorde zu illustrieren seien. Das Beispiel wurde ausdrücklich nur im Sinne einer Frage und nicht im Sinne einer definitiven Stellungnahme formuliert. Einen Ratschlag an Frankreich und Großbritannien hinsichtlich der von diesen Ländern zu setzenden wirtschafts- und sozialpolitischen Prioritäten hat Minister Friderichs damit bewußt vermieden.
Richtig ist aber, daß die Frage einer deutschen Beteiligung an dem Concorde-Projekt bereits 1964 von dem damaligen CDU-Wirtschaftsminister wegen der wirtschaftlichen und finanziellen Risiken negativ entschieden worden ist. Dem hat der Bundeswirtschaftsminister heute nichts hinzuzufügen.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Niegel.
Herr Staatssekretär, war es notwendig, daß nach den Attacken, die der Herr Bundeskanzler gegen Frankreich ausgeführt hat, nunmehr auch der Bundeswirtschaftsminister, zwar in
einer anderen Form, was aber von Frankreich ähnlich aufgefaßt wurde, nun eine ähnliche Attacke gegen die Franzosen reitet?
Ich glaube, ich habe klargemacht, daß davon keine Rede sein kann. Vielmehr ist in der Rede des Bundeswirtschaftsministers ausdrücklich die autonome Entscheidung der beteiligten Länder akzeptiert worden.
Ich rufe die Frage 17 des Herrn Abgeordneten Dr. Klein ({0}) auf:
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen bzw. gedenkt sie zu ergreifen, um die Versorgung der Bundesrepublik Deutschland auch mit solchen Rohstoffen wie Kupfer, Blei, Zink, Zinn, Quecksilber und Wolfram langfristig zu sichern, deren Vorräte selbst bei gleichbleibender Ausbeutung nach Angaben verschiedener wissenschaftlicher Untersuchungen ({1}) nach längstens zwei bis vier Jahrzehnten erschöpft sein werden?
Ich würde gerne beide Fragen im Zusammenhang beantworten.
Da der Fragesteller damit einverstanden ist, rufe ich auch die Frage 18 des Herrn Abgeordneten Dr. Klein ({0}) auf:
Hält die Bundesregierung die gegenwärtigen Formen und Institutionen der internationalen Kooperation für geeignet, die sich abzeichnende Rohstoffverknappung der nächsten Jahrzehnte zu bewältigen, und welche Vorstellungen hat die Bundesregierung davon, diese Formen und Institutionen im Interesse unseres rohstoffarmen Landes im Hinblick auf das Ziel einer langfristigen Rohstoffsicherung leistungsfähiger zu machen?
Die Bundesregierung hat bereits 1970 im Rahmen ihrer Rohstoffversorgungspolitik mit dem Explorationsprogramm eine wesentliche Maßnahme zur langfristigen Sicherung der Versorgung mit mineralischen Rohstoffen eingeleitet. Dieses Programm, das erfolgversprechend verläuft, wird in den nächsten Jahren noch ausgebaut. Unter dem Gesichtspunkt der geologischen Reserven ergibt sich, daß bei den genannten Rohstoffen auch langfristig mit einer Erschöpfung der Reserven nicht zu rechnen ist. Eine Betrachtung der Lebensdauer der Reserven muß davon ausgehen, daß jede Anhebung des Preisniveaus bei den betroffenen Rohstoffen eine Überführung von geologischen Ressourcen in wirtschaftlich gewinnbare Reserven zur Folge hat. So würde z. B. eine Anhebung des Zinkpreises um nur 12 Cents eine Verdoppelung der Weltzinkreserve bedeuten.
Es muß jedoch darauf hingewiesen werden, daß die tatsächliche Verfügbarkeit dieser Reserven und damit die Sicherheit der Versorgung davon abhängen, daß die Lagerstätten ohne Störung erschlossen und abgebaut sowie die Bergbaukapazität entsprechend der weltweit steigenden Nachfrage ausgebaut werden kann. Die Bundesregierung hat in Beantwortung der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Breidbach, Dr. Narjes, Schmidhuber, Lenzer und der Fraktion der CDU/CSU betreffend Rohstoffsicherung zu diesem gesamten Problemkreis ausführlich Stellung genommen, abgedruckt in der Bundestagsdrucksache 7/4479 vom 15. Dezember 1975.
Die Bundesregierung hält die gegenwärtigen Formen und Institutionen der internationalen Kooperation im Grundsatz für geeignet, wesentliche Beiträge zur Verbesserung und Sicherung der Rohstoffversorgung leisten zu können. Dazu zählt einmal die Zusammenarbeit der europäischen geologischen Dienste, die sich mit der genauen Erforschung des Ressourcenpotentials der Europäischen Gemeinschaft beschäftigen, aber auch die Arbeit der verschiedenen Fachgremien der Europäischen Gemeinschaft und der OECD. Die Bundesregierung wird die Tätigkeit dieser Institutionen auch weiterhin unterstützen.
Die Bundesregierung wiederholt in diesem Zusammenhang jedoch ihre Auffassung, daß auch die langfristige Sicherung der Rohstoffversorgung primär eine eigenverantwortliche Aufgabe der privaten Wirtschaft ist, die unverändert als eigentlicher Träger der Versorgung zu gelten hat.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Klein.
Zu Beginn Ihrer Ausführungen drückten Sie einen gewissen Optimismus der Bundesregierung bezüglich der Versorgung mit bestimmten Rohstoffen aus. Auf einen wie langen Zeitraum erstreckt sich dieser Optimismus der Bundesregierung im Hinblick auf die Sicherheit der Rohstoffversorgung?
Herr Kollege, dieser Zeitraum ist bezüglich der einzelnen Rohstoffe unterschiedlich groß. Ich habe darauf hingewiesen, daß die Verfügbarkeit der Rohstoffe sehr stark vom Preisniveau abhängig ist. Ich darf dabei noch einmal auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage Ihrer Fraktion durch die Bundesregierung verweisen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Arndt ({0}).
Herr Staatssekretär, können Sie bestätigen, daß das Abkommen mit der Volksrepublik Polen, das vor wenigen Tagen unterzeichnet wurde und die Errichtung eines großen Industriewerks in Polen gegen die Lieferung von Kupfer vorsieht, den deutschen Kupferbedarf - im Sinne der Maßnahmen, nach denen in der Frage um Auskunft gebeten wird - auf Jahre hinaus krisenfest sichert?
Ich kann das nach Unterzeichnung bestätigen, ohne daß ein Zusammenhang zwischen dem Bau dieses Werks und einer Abnahmegarantie der Bundesregierung gegeben wäre.
Die Fragen 19 des Abgeordneten Dr. Kunz ({0}), 20 und 21 des Abgeordneten Wolfram ({1}) und 22 des Abgeordneten Dr. Waigel werden auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Präsident Frau Renger
Ich rufe die Frage 23 des Herrn Abgeordneten Lenzer auf:
In welchem Umfang wurden und werden Anfragen deutscher Firmen für die Lieferung von Kernkraftwerken ins Ausland und die daraus resultierenden Bürgschaftsverpflichtungen innerhalb der Bundesregierung von dem jeweiligen Auftraggeberland abhängig gemacht, und wie trägt die verzögerte Handhabung der Genehmigung derartiger Exporte und Bürgschaften mit dazu bei, Aufträge an die deutsche Industrie zu verhindern?
Die Ausfuhr von Kernkraftwerken, Herr Kollege Lenzer, ist nach dem Außenwirtschaftsrecht genehmigungspflichtig. Genehmigungen würden nur versagt werden, wenn die Bundesregierung zu der Auffassung gelangte, daß die Ausfuhr von Kernkraftwerken in das in Frage kommende Empfängerland zu einer Beeinträchtigung unserer sicherheits- oder außenpolitischen Interessen oder zu einer Störung des Völkerfriedens führen würde.
Mir ist kein Fall bekannt, in dem es zu einer Verzögerung des Genehmigungsverfahrens gekommen wäre, die eine Auftragserteilung zur Kernkraftwerkslieferung an die deutsche Industrie verhindert hätte. Das gilt auch für das Ausfuhrbürgschaftsverfahren.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Lenzer.
Herr Staatssekretär, wenn ich auf das konkrete Projekt Kernkraftwerk Koeberg, Südafrika, zurückkommen kann: In welcher Weise ist die Industrie an die Bundesregierung herangetreten, und wann ist das, wenn überhaupt, geschehen?
Herr Kollege, in diesem Verfahren hat es verschiedene Stadien gegeben. Entscheidend für die Beantwortung Ihrer Frage ist die Tatsache, daß ein Antrag auf Ausfuhrgenehmigung nicht gestellt worden ist.
Eine weitere Zusatzfrage.
Darf ich fragen, weil das unter Umständen auch auf andere Weise üblich ist: Ist vielleicht auf dem Wege des informellen Gesprächs an die Bundesregierung herangetreten worden, um vorher zu klären, ob ein solcher Antrag überhaupt Aussicht auf Erfolg hat?
Es ist richtig, daß solche Kontakte - sehr enge - stattgefunden haben. Ich kann sagen, daß die Erfolgschancen der KWU für dieses Projekt durch die Haltung der Bundesregierung in keiner Weise beeinträchtigt worden sind, ohne daß für die Bundesregierung in irgendeiner Phase die Notwendigkeit bestanden hätte, zu einem - nicht vorhandenen - Antrag ja oder nein zu sagen.
Damit die Fragen aus Ihrem Geschäftsbereich beantwortet. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf. Herr Parlamentarischer Staatssekretär Logemann steht zur Beantwortung der Fragen zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 24 des Herrn Abgeordneten Rainer auf. - Der Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 25 des Herrn Abgeordneten Kiechle auf. - Der Abgeordnete ist ebenfalls nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Die Fragen 26 und 27 des Abgeordneten Immer ({0}) werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Die Fragen 28 und 29 des Abgeordneten Löffler sind vom Fragesteller zurückgezogen worden.
Ich rufe die Frage 30 des Herrn Abgeordneten Eigen auf :
In welcher Weise stellt die Bundesregierung im Ministerrat der EG in Brüssel sicher, daß die Aufnahmekapazität für die Rindfleischintervention während des Weideabtriebs 1976 ausreicht, um Marktzusammenbrüche zu vermeiden, zumal wegen der Bardepotgesetze in Italien, in Dänemark und der Bundesrepublik Deutschland große Mengen Rindfleisch zusätzlich interveniert werden mußten?
Herr Kollege Eigen, die Bundesregierung trifft schon jetzt alle Vorkehrungen für die Abwicklung des Weideabtriebs 1976. Ein erster Schritt zur Entlastung der staatlichen Interventionsstellen in den kommenden Monaten wurde bereits mit dem Anlaufen einer EWG-Beihilfenaktion für die private Lagerhaltung von Rindfleisch im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens vollzogen. Außerdem wird in den zuständigen EG-Gremien zur Zeit von deutscher Seite gefordert, die Beschränkung dieser Aktion auf EG-zugelassene Kühlhäuser aufzuheben, damit zusätzliche Kühlkapazitäten mobilisiert werden. Darüber hinaus ist die EVSt-Schlachtvieh angewiesen worden, sich um die Beschaffung zusätzlicher Einfrier- und Lagerkapazitäten im In- und Ausland zu bemühen. Außerdem ist in den Herbstmonaten 1976 eine Konservierungsaktion für Rindfleisch vorgesehen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Eigen.
Herr Staatssekretär, nachdem ich Ihnen zu Ihrem 69. Geburtstag herzlich Glück gewünscht habe, kann ich es mir nun doch nicht ersparen, zu diesem Problem eine Anmerkung zu machen, und zwar in Verbindung mit der Vermarktungsprämie, die durch Beschluß des Ministerrates aufgehoben worden ist, wodurch eine neue Welle der Intervention von Rindfleisch ausgelöst worden ist.
Da haben Sie recht. Die Erzeugerprämie ist aufgehoben worden. Wir sehen auch keine Möglichkeit, sie wieder einzuführen. Die Schwierigkeit liegt hier in der Finanzierung.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, da Sie auf den zweiten Teil meiner Frage nicht eingegangen sind, nämlich auf die Auswirkungen des Bardepotgesetzes etwa in Italien und Dänemark in bezug auf die Ausweitung der Interventionsmaßnahmen für Rindfleisch, darf ich die Frage anhängen, ob Sie der Meinung sind, daß dies keine Rolle gespielt hat, obgleich z. B. gerade Dänemark 40 000 Tonnen zusätzlich eingelagert worden sind?
Ich habe die sich im Zusammenhang mit dem Bardepotgesetz in Italien ergebenden Probleme in den letzten Fragestunden immer wieder behandelt. Es ist dabei durchaus so, daß Auswirkungen vorhanden sind. Wir hoffen aber - und das ist wohl unsere gemeinsame Hoffnung -, daß dieses Bardepotgesetz nur von kurzer Dauer ist und dann die Exporte wieder laufen werden.
Ich rufe die Frage 31 des Herrn Abgeordneten Eigen auf:
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in Brüssel vorgeschlagen, damit Qualitätsweizen der Sortengruppe Diplomat in der Ernte 1976 einen Preis erzielen kann, der dem Mehraufwand und der Ertragsleistung entspricht?
Herr Kollege Eigen, eine unmittelbare Preisstützung für Qualitätsweizen in der EG-Marktorganisation für Getreide kommt nur bei der Intervention in Betracht. Vom Beginn des Wirtschaftsjahres 1976/77 an, also ab 1. August 1976, wird bei der Intervention zwischen Weichweizen zur Brotherstellung und anderem Weichweizen unterschieden. Die Preisdifferenz beträgt 55,69 DM je Tonne. Damit wird erstmals bei der Intervention die bessere Qualität unter Berücksichtigung von Mehraufwand und geringerem Ertrag höher bewertet.
Eine Preisdifferenzierung bei der Intervention nach Sorten ist nicht durchführbar. Sowohl die Vielzahl der in der EG angebauten Weizensorten als auch deren jährlich regional und sogar betrieblich unterschiedlichen Qualitätsergebnisse stünden einer nach Sorten ausgerichteten Preisdifferenzierung bei der Intervention entgegen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Eigen.
Herr Staatssekretär, in der Diskussion um die Veränderung der Getreidemarktordnung in der Europäischen Gemeinschaft spielte auch eine große Rolle, daß für Qualitätsweizen, und zwar auch der Sortengruppen A 2, nunmehr die Möglichkeit geschaffen werden soll - deswegen habe ich die Sortengruppe „Diplomat" als eine Standardsorte dieser Güteklasse genannt -, die Qualitätsproduktion zu honorieren, die auf Grund des Marktstrukturgesetzes über die Erzeugergemeinschaften in Deutschland, vor allen Dingen auch in Schleswig-Holstein, vorangetrieben worden ist.
Genau das, Herr Kollege Eigen, ist seit langem unser Anliegen. Die Schwierigkeit lag bisher manchmal in der Unterscheidung. Aber wir haben jetzt Backtests zur Verfügung, die einen sicheren Anhaltspunkt für die Qualität des jeweils angelieferten Weizens geben. Ich bin der Auffassung, daß wir hier weiter so verfahren sollten.
Das, was die Bundesregierung getan hat, schlägt sich auch in der Preisdifferenzierung zugunsten des Qualitätsweizens nieder. Ich glaube, bezüglich der Sortengruppe „Diplomat" brauchen Sie noch nicht in Sorge zu sein.
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Eigen.
Darf ich also feststellen, daß meine Sorge berechtigt ist, daß die Bundesregierung auf Grund Ihrer Aussage nicht bereit ist, über die Differenzierung zwischen Massen- oder Problemweizen und Füllweizen mit Backeigenschaften hinaus etwas für besonde Qualitätsproduktionen an Backweizen zu tun?
Ich würde das nicht so ausdrücken, Herr Kollege Eigen. Ich habe ausdrücklich gesagt, daß wir uns bemühen werden, die Qualitätsweizensorten preislich besser zu stellen. Wir können uns dabei nicht auf eine Sorte einstellen, weil das ungeheure Schwierigkeiten machen würde - das ist hier ausgeführt worden -, sondern wir müssen uns eben so verhalten, daß die höhere Qualität beim Weizen auch tatsächlich eine bessere Bezahlung erfährt.
Eine Zusatzfrage, Herr Dr. Arndt ({0}).
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, auch unter Verletzung der Richtlinien der Fragestunde einen herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Geburstag von den sozialdemokratischen Mitgliedern dieses Hauses entgegenzunehmen?
({0})
Nett, daß Ihnen das einfällt, meine Herren.
Vielen Dank, Herr Kollege Arndt. Vielen Dank auch Ihnen, Herr Kollege Eigen.
Danke schön, Herr Staatssekretär. Damit sind die Fragen aus Ihrem Geschäftsbereich beantwortet.
Präsident Frau Renger
Ich komme nunmehr zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung.
Die Fragen 32 und 33 werden auf Wunsch des Fragestellers, des Abgeordneten Wawrzik, schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Die Frage 34 des Herrn Abgeordneten Pawelczyk wurde zurückgezogen.
Ich rufe Frage 35 des Herrn Abgeordneten Dr. Wernitz auf:
Wie wird bei Konkursfällen im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung ({0}) dafür Sorge getragen, daß sowohl Konkursverwalter als auch Anspruchsberechtigte über das Verfahren zur Anmeldung von Ansprüchen oder Anwartschaften ausreichend informiert sind und diese auch rechtzeitig anmelden, und was könnte hier auf Grund der bisherigen Erfahrungen gegebenenfalls zur Sicherstellung der Zielsetzung des Gesetzes zusätzlich getan werden?
Herr Kollege, zunächst möchte ich bemerken, daß das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung zusammen mit dem Gesetz über das Konkursausfallgeld eine wichtige Sicherung der Arbeitnehmer vor allem im Konkursfall eingeführt hat. Allein bis heute werden über 11 000 Versorgungsempfänger und etwa ebenso viele Versorgungsanwärter mit unverfallbarer Anwartschaft, die andernfalls ihre Rentenansprüche verloren hätten, gesichert.
Nach dem Betriebsrentengesetz bestehen nunmehr im Falle des Konkurses Ansprüche gegen den Pensions-Sicherungs-Verein in Köln als dem Träger der Insolvenzsicherung. Die Ansprüche und Anwartschaften sind dem Träger der Insolvenzsicherung vom Konkursverwalter mitzuteilen. Der Arbeitgeber, der sonstige Versorgungsträger - z. B. die Unterstützungskasse oder ein Unternehmen der Lebensversicherung - und die Anspruchberechtigten sind verpflichtet, dem Konkursverwalter über die erforderlichen Tatsachen Auskunft zu erteilen. Die Verletzung dieser gesetzlichen Pflichten des Konkursverwalters und der Auskunftspflichtigen kann durch Geldbußen bis zu 5 000 DM geahndet werden.
Der Träger der Insolvenzsicherung teilt dem Berechtigten die ihm zustehenden Ansprüche und Anwartschaften schriftlich mit. Unterbleibt eine derartige Mitteilung, hat der Berechtigte zusätzlich die Möglichkeit, seine Rechte selbst anzumelden. Dieses gesetzliche Verfahren hat sich - nach einer Anfangsphase - gut bewährt. Der Pensions-Sicherungs-Verein bleibt durch geeignete Informationsmaßnahmen bemüht, die Zusammenarbeit insbesondere mit den Konkursverwaltern so reibungslos zu gestalten, wie es zur Sicherstellung der Zielsetzung des Gesetzes geboten ist.
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hält daher im gegenwärtigen Zeitpunkt keine zusätzlichen Maßnahmen für erforderlich. Er steht jedoch mit dem Pensions-Sicherungs-Verein in ständigem Kontakt und wird, falls dies in Zukunft angebracht sein sollte, geeignete Schritte zur Beseitigung von auftretenden Schwierigkeiten in die Wege leiten.
Eine Zusatzfrage, Herr Kollege.
Herr Staatssekretär, könnte es angesichts der Tatsache, daß in Fällen von Konkursen beim Konkursverwalter ja zunächst viele andere Aufgaben anfallen, hier nicht so sein, daß diese Rechte und Aufgaben zwangsläufig etwas hintangestellt werden, und wäre es deshalb trotz Ihrer Aussage auch im Hinblick auf die Situation der betroffenen Arbeitnehmer nicht sinnvoll, die Informationsqualität etwas zu verbessern?
Herr Kollege, unsere bisherigen Erfahrungen zeigen eigentlich, daß solche Befürchtungen nicht angebracht sind. Die derzeitige Abwicklung dauert in aller Regel - von der Kenntnis des Insolvenzfalles an gerechnet - drei bis vier Monate, und in den Fällen, in denen Betriebe bereits gespeicherte Daten haben, ist eine fast nahtlose Weiterzahlung der Rente möglich. Von daher sind besondere Befürchtungen, wie gesagt, nicht angebracht.
Dennoch wird - wie in der Vergangenheit -auch künftig durch geeignetes Material, durch Presseveröffentlichungen und Erklärungen, Aufklärungsarbeit zu leisten sein, damit dieses besondere Gesetz von möglichst allen Berechtigten in Anspruch genommen werden kann.
Die zweite Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, kann ich das also so verstehen, daß Sie in jedem Falle die Entwicklung in der Praxis verfolgen und daraus, falls sich dies als notwendig erweisen sollte, auch im Hinblick auf eine Verbesserung der Informationsqualität Konsequenzen zu ziehen bereit sind?
Herr Kollege Wernitz, ich sagte bereits: Wir haben einen sehr kurzen Draht zum Pensions-Sicherungs-Verein in Köln. Sicherlich sind auch wir daran interessiert, daß dieses neue Gesetz nun reibungslos umgesetzt wird.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Blank.
Herr Staatssekretär, können Sie bestätigen, daß in der Öffentlichkeit - insbesondere in der interessierten Öffentlichkeit diese Möglichkeit hinreichend bekannt ist, und können Sie Auskunft darüber geben, in wie vielen Fällen bisher davon Gebrauch gemacht worden ist?
Herr Kollege, ich sagte vorhin bereits, daß zur Zeit 11 000 Arbeitnehmer durch dieses Gesetz Versorgungsleistungen erhalten, die sie ohne diese gesetzliche Regelung nicht erhalten hätten. Weitere 11 000 Anwartschaften beParl. Staatssekretär Buschfort
stehen, so daß mittlerweile von dieser Absicherung der betrieblichen Altersversorgung über den Pensions-Sicherungs-Verein 22 000 Arbeitnehmer erfaßt werden. Das ist eigentlich auch ein Beweis dafür, wie wichtig diese gesetzliche Regelung war.
Danke schön, Herr Staatssekretär. Damit ist Ihr Geschäftsbereich abgeschlossen.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung. Zur Beantwortung der Fragen steht der Parlamentarische Staatssekretär Schmidt zur Verfügung.
Ich rufe Frage 36 auf. - Der Herr Abgeordnete Schröder ({0}) ist nicht anwesend. Die Frage wird schriftlich beantwortet, und die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe Frage 37 des Abgeordneten de Terra auf:
Wie wird bei Befragungen ({1}) von Angehörigen der Bundeswehr die Freiwilligkeit und die Anonymität sichergestellt, insbesondere in kleinen Standorten und bei der Befragung zahlenmäßig kleiner Gruppen?
Gestatten Sie, Herr Kollege de Terra, daß ich Ihre beiden Fragen im Zusammenhang beantworte?
Dann rufe ich auch noch Frage 38 des Herrn Abgeordneten de Terra auf:
Gibt es einen besonderen Schutz für die Betroffenen bei Fragen nach höchstpersönlichen Entscheidungen des einzelnen, z. B. nach einer geheimen Wahlentscheidung.
Herr Kollege, bei Befragungen von Angehörigen der Bundeswehr durch Fragebogenaktionen wird vor Beginn der Datenerhebung die Freiwilligkeit der Teilnahme ausdrücklich betont. Personen, die mit der Befragung nicht einverstanden sind, haben natürlich die Möglichkeit, die Teilnahme zu verweigern. Weiter können die Befragten auch im Verlaufe der Befragung noch zurücktreten, wenn sich Gesichtspunkte ergeben, die den Abbruch der Befragung für sie ratsam erscheinen lassen.
Die Anonymität bei Befragungen wird - unabhängig von der Größe des Standortes oder der befragten Gruppe - dadurch sichergestellt, daß auf die Angabe des Namens sowie sonstiger direkter Identifizierungsmerkmale ausdrücklich verzichtet wird. Darüber hinaus nimmt der durchführende Psychologe unmittelbar nach Beendigung der Datenerhebung die Fragebogen unter Verschluß und überwacht die ordnungsgemäße Versendung des Materials an die auswertende Dienststelle. Das Datenmaterial wird dort in der Regel unter Wahrung der einschlägigen Sicherheitsbestimmungen vernichtet.
Alle erhobenen Daten unterliegen sowohl im Interesse der Versuchspersonen als auch im Sinne einer Voraussetzung für verwertbare Ergebnisse einer besonderen Vertraulichkeit. Der besondere Schutz liegt in der Tatsache, daß die Daten keinen anderen Personen als den für die Untersuchung verantwortlichen Wissenschaftlern zugänglich sind.
Abschließend, verehrter Herr Kollege: Ihre Fragen beziehen sich offensichtlich auf die kürzlich durchgeführte Untersuchung zur „Wirkungsanalyse der politischen Bildung in der Bundeswehr". Dazu kann eindeutig festgestellt werden, daß eine Frage nach einer höchstpersönlichen Entscheidung wie z. B. nach einer geheimen Wahlentscheidung nicht gestellt worden ist.
Keine Zusatzfragen.
Herzlichen Dank, Herr Staatssekretär. Die Fragen aus Ihrem Geschäftsbereich sind damit beantwortet.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit auf. Herr Parlamentarischer Staatssekretär Zander steht zur Beantwortung der Fragen zur Verfügung. Wir kommen zur Frage 39 des Herrn Abgeordneten Fiebig:
Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um durch Forschungsaufträge zur Vorbereitung der Arzneimittelprüfrichtlinie die medizinische Entscheidungstheorie zur Beurteilung von Unbedenklichkeit und Wirksamkeit von Arzneimitteln weiterzuentwickeln, so daß entsprechend den Erläuterungen des federführenden Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit - daß die Wirksamkeitsnachweise entscheidungstheoretisch zu führen seien - mit Inkrafttreten des Arzneimittelgesetzes praktikable und schon erprobte Methoden zur Verfügong stehen?
beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit: Herr Kollege Fiebig, bereits im Juli 1974 hat der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit ein Forschungsvorhaben ausgeschrieben, das zum Ziel hat, Nachweismethoden zur Beurteilung der Wirksamkeit und Unbedenklichkeit von Naturheilmitteln zu entwikkeln. Es geht besonders um Vorhaben, deren Versuchsplanung, Versuchsdurchführung und Versuchsergebnisse Modellcharakter erwarten lassen. Auf diese Ausschreibung hin sind Anträge aus den Kreisen der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie eingegangen. 238 000 DM sind bereits bewilligt worden, und über 256 000 DM läuft das Bewilligungsverfahren. So wie die Dinge liegen, sind Ergebnisse nicht vor Mitte nächsten Jahres zu erwarten. Im übrigen erwarte ich, daß von den Sachverständigenkommissionen, die bei der Zulassung der Arzneimittel mitwirken werden, Impulse und Anregungen in bezug auf die Prüfmethoden ausgehen. Ich erwarte das insbesondere bei den Sachverständigenkommissionen, die bei der Zulassung homöopathischer, anthroposophischer und phytotherapeutischer Arzneimittel mitwirken.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter? - Keine Zusatzfrage.
Ich rufe Frage 40 des Herrn Abgeordneten Fiebig auf:
In welcher Form gedenkt die Bundesregierung, den bei der Verabschiedung des Arzneimittelgesetzes erläuterten Willen des Gesetzgebers - die Gleichberechtigung aller therapeutischen Richtungen und die ausdrückliche Ablehnung des wissenschaftlichen Alleinvertretungsanspruchs einzelner therapeutischer Richtungen - bei der Vergabe von Forschungsmitteln zu berücksichtigen?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.
Herr Kollege Fiebig, die Bundesregierung wird bei der Vergabe von Forschungsmitteln auf dem Gebiet der Prüfung von Arzneimitteln keine therapeutischen Richtungen benachteiligen. Sie wird besonders beachten, auf welchen Teilgebieten noch ein Nachholbedarf besteht. Ich möchte jedoch darauf hinweisen, daß für diese Zwecke nicht unbegrenzt Mittel zur Verfügung stehen und daß tatsächlich nur solche Vorhaben berücksichtigt werden können, die im Ergebnis Modellcharakter erwarten lassen.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Fiebig, bitte sehr.
Ist die Bundesregierung bereit, dafür Sorge zu tragen, daß z. B. bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft entsprechende Forschungsaufträge durch Gutachter beurteilt werden, die auf den entsprechenden Gebieten wissenschaftliche Erkenntnisse und praktische Erfahrungen haben, so daß nicht schon die kontroversen theoretischen Voraussetzungen zu einer Benachteiligung der angesprochenen Therapierichtungen führen?
Ja, es ist ganz selbstverständlich - ich sagte Ihnen das schon, Herr Kollege Fiebig -, daß wir alles tun werden, um keine Richtung zu benachteiligen. Im übrigen werden solche Entscheidungen natürlich nicht ausschließlich im Entscheidungsbereich der Bundesregierung autonom gefällt, sondern da wirken entsprechende sachverständige Gremien mit, die ebenfalls darauf achten, daß keine Richtung diskriminiert oder bevorzugt wird.
Zweite Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit auch bereit, die entsprechenden Sachverständigen, die dem parlamentarischen Unterausschuß „Arzneimittelrecht" zur Verfügung gestanden haben, zur Beantwortung der anstehenden Fragen heranzuziehen?
Ich kann keine Sachverständigen ausschließen. Denn täte ich das, würde ich mich hinsichtlich der Absicht der Bundesregierung Lügen strafen, niemanden zu benachteiligen.
Ich rufe die Frage 41 des Herrn Abgeordneten Dr. Hammans auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch den plötzlichen Stopp von Krankenhaus-Neubauten in der Bundesrepublik Deutschland die hochspezialisierte Industrie, die Krankenhausmöbel für den Pflegebereich, wie Krankenbetten, Krankennachttische, Ausstattungen von Schwesternwohnheimen und Altenpflegestätten usw. herstellt, in größte Schwierigkeiten gekommen ist und Mitarbeiter mit besonders spezifischem „Know-how" ihre Arbeitsplätze zu verlieren drohen, obwohl man auf eine gewisse Sättigung dieses Marktes eingestellt gewesen ist, und welche Wege könnten im Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung beschritten werden, um die oben angeführte Spezialindustrie in ihrem Bestand zu erhalten?
Herr Kollege Dr. Hammans, der Bundesregierung ist der von Ihnen dargelegte Sachverhalt nicht bekannt. Sie hat im Gegenteil im Jahre 1976 für die Beschaffung von kurz- und mittelfristigen Anlagegütern mehr Mittel bereitgestellt als im Jahre 1975. Die Mittel des Bundes, die nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz für den Neubau und sogenannte mittelfristige Anlagegüter bereitgestellt werden, sind von 385 Millionen DM im Jahre 1975 auf 404 Millionen DM für das Jahr 1976 erhöht worden. Infolge der rückwirkenden Anpassung der Pauschalen für kurzfristige Anlagegüter nach § 10 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes werden außerdem im Jahre 1976 von Bund und Ländern insgesamt 242 Millionen DM mehr bereitgestellt als 1975.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Hammans.
Herr Staatssekretär, sind Sie im Hinblick auf die betroffene Industrie, die vorwiegend im Bundesland Nordrhein-Westfalen angesiedelt ist, auf die unbestreitbare Verringerung der Zahl der Krankenhausneubauten, aber auch im Hinblick darauf, daß diese Industrie langfristig und mittelfristig eine Sättigung des Marktes erkannt hat, bereit mitzuhelfen, daß jährlich etwa 60 Millionen DM von Bund, Ländern und Gemeinden zusätzlich zur Verfügung gestellt werden, damit diese Industrie, die nicht durch eigenes Verschulden, sondern durch mangelnde Aufträge der Bundesländer in diese Situation gekommen ist, die Möglichkeit bekommt, die Facharbeiter in den Betrieben zu behalten, um das Know-how nicht verlorengehen zu lassen?
Herr Kollege Dr. Hammans, soweit es sich hier um das Problem der Sättigung des Marktes handelt, bei der auch andere Faktoren als die nur von der öffentlichen Hand zu beeinflussenden Krankenhausneubauten eine Rolle spielen, wissen Sie selbst, daß keine Einflußmöglichkeit gegeben ist. Was die Mittel nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz angeht, so sind sie ausdrücklich von den Kürzungen ausgenommen worden, die in späteren Jahren auf Grund des Haushaltsstrukturgesetzes eintreten werden, so daß hier 1976 eine Bewegung weder nach oben noch nach unten durch Einflußnahme der Bundesregierung möglich ist. Für das Jahr 1976 sind die Zahlen tatsächlich höher als 1975, und zwar was beide im Krankenhausfinanzierungsgesetz vorgesehenen Finanzierungsmöglichkeiten angeht. Für 1977 und spätere Jahre werden allerdings Einschränkungen bei den Ausgaben der öffentlichen Hand für den Neubau und für andere Einrichtungen in Krankenhäusern zu registrieren sein. Das sehen die Zahlen vor, die in der mittelfristigen Finanzplanung und auch auf Grund des Haushaltsstrukturgesetzes festgelegt worden sind. Im übrigen sind solche Entscheidungen nur von Bund und Ländern gemeinsam zu treffen. Der Rahmen ist hier für die nächsten Jahre abgesteckt worden.
Zweite Zusatzfrage, Herr Dr. Hammans.
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, nachher von mir eine Ausarbeitung der betroffenen Industrie entgegenzunehmen, aus der in eklatanter Weise die Diskrepanz zwischen dem, was Sie hier ausgeführt haben, und der Wirklichkeit, wie die betroffene Industrie heute dasteht, hervorgeht, die - zum Glück hat sie in den meisten Fällen noch andere Beine, auf denen sie steht
durch den Stopp der Krankenhausneubauten und, damit verbunden, durch den Rückgang bei der Beschaffung von Krankenhausgeräten in diese miese Situation gekommen ist?
Herr Kollege Dr. Hammans, selbstverständlich bin ich gern bereit, von Ihnen Unterlagen jeglicher Art zur Aufklärung von Sachverhalten entgegenzunehmen. Ich muß Ihnen aber noch einmal sagen: im Jahre 1976 sind bundesweit erheblich mehr Mittel für Krankenhäuser nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz aufgewandt worden als 1975. Es mag sein, daß es regionale Abweichungen gibt, etwa in Bundesländern, die bereits in früheren Jahren durch Krankenhausneubauten einen hohen Stand der Versorgung erreicht hatten. Bundesweit aber sind die Mittel erhöht worden.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Stahl.
Herr Staatssekretär, würden Sie meinem Kollegen Dr. Hammans vielleicht noch einmal darstellen, daß für den Neubau von Krankenhäusern die Länder allein zuständig sind.
Aber darüber hinaus darf ich Sie fragen, ob es möglich ist, mit Mitteln Ihres Ministeriums für diesen Bereich des Industriezweiges einmal ein Gutachten erstellen zu lassen, damit all die Unsicherheiten, die bisher - jetzt aus der neuen Situation der Länder - gegeben sind, dahin gehend erfaßt werden, daß sich dieser Industriezweig langfristig vernünftig auf Planungen einstellen kann; dann könnten die Werke langfristig auch stärker in verschiedenen Bereichen diversifizieren, um die Arbeitsplätze zu sichern.
Herr Kollege, die Krankenhausbedarfsplanung ist eine Sache der Länder. Der Bund finanziert Krankenhausneubauten mit. Für jeden, der sich dafür interessiert, ist auf Grund der Finanzanmeldungen und der Mittel, die in der mittelfristigen Finanzplanung sowohl bei den Ländern als auch beim Bund bereitstehen, erkennbar, welche Entwicklung auf diesem Sektor in den nächsten Jahren zu erwarten ist.
Aber ich bin gerne bereit, wenn das hilfreich ist, zusätzliches Zahlenmaterial darüber zusammenstellen zu lassen.
Eine Zusatzfrage?
Meine letzte Frage ist noch nicht beantwortet, Herr Staatssekretär!
Ich sehe keinen Nutzen in einem Gutachten, sondern ich sehe nur einen Sinn darin, daß die bereitgestellten Mittel der öffentlichen Hand - Bund und Länder - in den nächsten Jahren, soweit das erkennbar ist, für den Bereich Krankenhausbau/Krankenhausfinanzierungsgesetz addiert werden. Dies ist relativ leicht möglich. Ich glaube nicht, daß ein Gutachten, wie Sie es angeregt haben, hier weiterhilft. Das Zahlenmaterial kann selbstverständlich bereitgestellt werden.
Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Frau Dr. Timm.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß in dieser Branche die von Herrn Abgeordneten Hammans dargestellten Tendenzen der Marktsättigung in anderen Bereichen der Bundesrepublik gar nicht vorhanden sind? Ich habe gerade kürzlich eine ähnliche Einrichtung besucht. Insbesondere gibt es hier auch noch das Ausweichen auf den Exportmarkt, der gerade in dieser Spezialbranche sehr ausgedehnt ist. Ich weiß nicht, ob Ihnen das bekannt ist. Hier handelt es sich um BadenWürttemberg.
Ja, Frau Kollegin Dr. Timm, gerade weil mir das bekannt ist, war ich erstaunt darüber, daß trotz der allgemeinen Ausweitung der Mittel in bestimmten Regionen eine abweichende Entwicklung zu beobachten ist. Aber Herr Dr. Hammans hat angekündigt, mich darüber zu informieren. Ich werde das selbstverständlich gern entgegennehmen.
Letzte Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Arndt ({0}).
Herr Staatssekretär, wäre die Bundesregierung bereit, gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft sich einmal gutachtlich dieser Frage anzunehmen und mit dieser sachkundigen Gesellschaft festzustellen, ob nicht das ausgeräumt werden kann, was Herr Dr. Hammans hier befürchtet?
Selbstverständlich.
Ich rufe die Frage 42 des Herrn Abgeordneten Dr. Ritz auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die vom Chemischen Untersuchungsamt, Bielefeld, gemachten Erfahrungen, daß täglich tonnenweise Kochschinken aus Frankreich und Belgien in die Bundesrepublik Deutschland verbracht wird, der beachtliche Mengen an Fremdwasser enthält, und was gedenkt sie dagegen zu tun?
Herr Kollege Dr. Ritz, für die Durchführung der Lebensmittelüberwachung sind die obersten Behörden der Länder zuständig.
Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat vom nordrhein-westfälischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erfahren, daß gegen einige Importeure von Kochschinken mit überhöhtem Wassergehalt Verfahren eingeleitet worden sind und im übrigen Maßnahmen zur Koordinierung der Einfuhrkontrollen nach einem einheitlichen Verfahren beabsichtigt sind.
Die Bundesregierung wird unabhängig davon um eine weitergehende Klärung des Sachverhalts bemüht sein und erforderlichenfalls die im Lebensmittelrecht gegebenen Möglichkeiten zur Intensivierung der Einfuhrkontrollen durch Mitwirkung von Zolldienststellen bei der Überwachung der Einfuhr von Lebensmitteln ausschöpfen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Ritz?
Herr Staatssekretär: Sie haben das zwar im zweiten Teil Ihrer Antwort schon angedeutet, aber ich möchte doch fragen, ob Sie nicht auch dieser Meinung sind, daß es sowohl auf Grund des Lebensmittelgesetzes, das ein Bundesgesetz ist, als auch auf Grund der gemeinschaftlichen Agrarpolitik unverzichtbar ist, daß der Bund seinen vollen Einfluß geltend macht, damit hier die Kontrollen so sind, daß sowohl der Verbraucher wie der Produzent in der Bundesrepublik sicher sein können, daß die Nahrungsmittel, die hier gekauft werden, nach deutschem Lebensmittelrecht den Bestimmungen entsprechen.
Herr Kollege Ritz, ich bestreite die Zielsetzung nicht, die auch eine Zielsetzung des Lebensmittelgesetzes ist, nämlich den Verbraucher auch bei Importen optimal zu schützen. Nur obliegt die Durchführung von Bundesgesetzen den Ländern, und hier gibt es die von mir angedeutete Möglichkeit, die Zolldienststellen stärker einzuschalten - auf Grund des Lebensmittelrechtes -, wenn sich dies als erforderlich erweisen sollte.
Ich kann, weil die Unterlagen und Informationen, die der Bundesregierung darüber vorliegen, unvollständig sind, noch nicht einmal bestätigen, daß die Mengen, die Sie in Ihrer Frage genannt haben, zutreffend sind. Wir waren nicht in der Lage, zu erfahren, um welche Mengen es sich handelt. Aber wir sind dabei, dies möglichst genau zu ermitteln, um dann entscheiden zu können, ob es sich um einen Vorgang handelt, der so gravierend ist, daß über die Bemühungen des zuständigen Bundeslandes hinaus auch noch die Möglichkeiten des Bundes ausgeschöpft werden sollten.
Keine Zusatzfrage mehr. Dann rufe ich die Frage 43 des Abgeordneten Dr. Ritz auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die vom Chemischen Untersuchungsamt, Bielefeld, gemachten Erfahrungen, daß bei amtlichen Kontrollen bei der Einfuhr von Kochschinken und deren lebensmittelrechtlicher Beanstandung sich Großhändler und Importeure geschickt der Verfolgung entziehen und daß durch dieses Beispiel festzustellen sei, daß die Lebensmittelüberwachung in den letzten sechs Jahren ihre Aufgabe auf der Ebene der
Exekutive beim Import nicht erfüllt habe, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls dagegen zum Schutz der Verbraucher und der deutschen Produzenten zu unternehmen?
Herr Kollege Dr. Ritz, die Durchführung von Überwachungsmaßnahmen auf Grund des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes ist Angelegenheit der Länder. Daher sind auch im vorliegenden Falle die Organisation und Durchführung von Untersuchungen und die Einleitung von Ermittlungen sowie die Auswertung hierbei gesammelter Erfahrungen zunächst Aufgabe der zuständigen Behörden in Nordrhein-Westfalen. Eine Beurteilung der Sachlage durch die Bundesregierung kann erst erfolgen, wenn die Ergebnisse der Untersuchungen und Ermittlungen vorliegen.
Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit ist um eine Klärung bemüht, ob auch in anderen Überwachungsbereichen bei der Untersuchung von Kochschinken Feststellungen getroffen werden konnten, die die Befunde des Chemischen Untersuchungsamts Bielefeld bestätigen. Es wird dann zu entscheiden sein, ob und inwieweit eine Einschaltung der Zolldienststellen gemäß § 48 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes erforderlich ist. Eine solche Maßnahme würde die Möglichkeit eröffnen, bei der zollamtlichen Abfertigung Lebensmittelsendungen anzuhalten und im Verdachtsfall einer für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörde vorzuführen.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Ritz.
Herr Staatssekretär, ist diese Beurteilung des Untersuchungsamts in Bielefeld nicht auch nach Ihrer Auffassung so vernichtend, daß es jetzt darauf ankommt, nicht lange zu prüfen, sondern z. B. in der gemeinschaftlichen Konferenz der zuständigen Länderminister mit dem Bundesminister sicherzustellen, daß hier einheitliche Verfahren zur Anwendung in Gang gesetzt werden?
Darum sollte man sich mit Sicherheit bemühen. Aber für uns bleibt es zunächst eine Verpflichtung auf Grund der gesetzlichen Situation, abzuwarten, inwieweit im Land Nordrhein-Westfalen oder an anderen Stellen, wo Untersuchungen laufen, ähnliche Ergebnisse festgestellt werden und ob das Veranlassung ist, über die zuständigen Länder hinaus Bundeskompetenzen in Anspruch zu nehmen.
Keine Zusatzfrage mehr.
Ich rufe die Frage 44 des Herrn Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein auf:
Beabsichtigt die Bundesregierung die vakante Stelle des Direktors des Instituts für Sozialmedizin und Epidemiologie im Bundesgesundheitsamt mit einem qualifizierten Sozialmediziner oder Epidemiologen zu besetzen?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Wären Sie mit gemeinsamer Beantwortung Ihrer beiden Fragen 44 und 45 einverstanden?
({0})
Dann rufe ich auch die Frage 45 des Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein auf:
Wird sich die Bundesregierung von einem kompetenten Berufungsbeirat beraten und einen Besetzungsvorschlag erarbeiten lassen?
Die Bundesregierung hat sich von einem kompetenten Berufungsbeirat beraten lassen, dem die Herren Professor Dr. SchäferHeidelber, Professor Dr. Eppstein, Zürich, Professor Dr. Eggstein, Tübingen, Professor Dr. Cervoc-Navarro, Berlin, Professor Dr. Fülgraff und Direktor und Professor Dr. Tietze vom Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie in Berlin angehörten.
Der Berufungsbeirat hat von insgesamt 13 Bewerbern zwei als besonders qualifiziert angesehen und für die Besetzung der Stelle vorgeschlagen. Mit beiden Bewerbern sind vom Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit ausführliche Gespräche über die Aufgabenplanung des Instituts geführt worden.
Der Berufungsbeirat war einstimmig der Auffassung, daß die Stelle nicht zwingend mit einem Sozialmediziner oder Epidemiologen besetzt werden müsse.
Die Bundesregierung beabsichtigt, die Stelle mit einem der vom Berufungsbeirat empfohlenen qualifizierten Wissenschaftler zu besetzen, der zwar nicht Sozialmediziner, aber nach Auffassung insbesondere der externen Mitglieder des Berufungsbeirats über epidemiologische Erfahrungen verfügt und die Gewähr dafür bietet, die unterschiedlichen Fachrichtungen des Instituts zu integrieren.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist die Stelle des Direktors des Instituts für Sozialmedizin und Epidemiologie im Bundesgesundheitsamt öffentlich ausgeschrieben worden? Wenn ja: in welchen Zeitungen oder Fachzeitschriften?
Sie ist meines Wissens öffentlich ausgeschrieben worden. Ich kann Ihnen jetzt zwar nicht sagen, in welchen Fachzeitschriften die Ausschreibung erfolgt ist, aber ich werde mich gern darum bemühen, dies feststellen zu lassen, und es Ihnen dann mitteilen.
Zweite Zusatzfrage.
Nach welchen Kriterien wurde der Berufungsbeirat ausgewählt?
Der Berufungsbeirat wurde nach fachlichen Kriterien ausgewählt, um einen möglchst breiten Überblick über die in Frage kommenden Fachgebiete zu erhalten.
Dritte Zusatzfrage.
Ist die Bundesregierung nicht der Auffassung, daß für ein Institut - ich füge hinzu: für ein Fachinstitut - für Sozialmedizin und Epidemiologie gerade ein qualifizierter Sozialmediziner oder Epidemiologe hätte gewonnen werden müssen?
Die Bundesregierung hat sich bei ihrer Überlegung an dem Votum des Berufungsbeirats orientiert. Dieser hat einstimmig die Auffassung vertreten, daß das eben nicht zwingend erforderlich sei.
Vierte Zusatzfrage.
Hat nicht die Tatsache, daß an diesem Institut, welches den deutschen Steuerzahler bereits in den letzten Jahren immerhin nahezu 60 Millionen DM gekostet hat, kein Sozialmediziner oder Fachepidemiologe leitend tätig ist, dazu geführt, daß dieses Institut bisher nur wenige Forschungsergebnisse vorgelegt hat?
Ich kann mich der von Ihnen zum Ausdruck gebrachten Wertung der Effizienz dieses Instituts nicht anschließen. Es ist sicher nicht auf die Besetzung zurückzuführen. Aber ich habe Ihnen darzulegen versucht, daß wir uns bemüht haben, einen qualifizierten Berufungsbeirat zu konsultieren, und ich habe Ihnen dargestellt, welche Empfehlungen er gegeben hat.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Grimming.
Herr Staatssekretär, würden Sie dem Hohen Hause mitteilen, wie der Berufungsbeirat zusammengesetzt ist, damit es das Votum besser würdigen kann?
Ich weiß nicht, ob das über die Nennung der Namen und der jeweiligen Hochschulen hinaus geschehen soll. Ich bin gern bereit, Frau Präsidentin, das zu tun, indem ich auch die Fachrichtungen nenne. Ich kann den interessierten Mitgliedern des Hauses aber auch schriftlich ausführliche Lebensläufe und Schilderungen der fachlichen Qualität der Mitglieder des Berufungsbeirats mitteilen.
({0})
Machen Sie es nun schriftlich oder sagen Sie es hier?
Ich weiß nicht, ob der Kollege von der CDU/CSU-Fraktion darauf besteht. Das Votum ist im Hohen Hause offenbar unter politischen Gesichtspunkten angezweifelt worden. Vielleicht können Sie darüber etwas verlauten lassen.
Darüber können wir jetzt nicht mehr diskutieren, auch nicht untereinander. Die Fragen des Fragestellers sind beantwortet.
({0})
- Das ist auch von niemand anders aufgefaßt worden - abgesehen von der letzten Frage, die aber nicht mehr dazugehörte. - Damit sind die Fragen zu Ihrem Geschäftsbereich erledigt, Herr Staatssekretär. Danke schön!
Ich rufe nun den Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen auf. Zur Beantwortung steht Herr Parlamentarische Staatssekretär Jung zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 46 des Herrn Abgeordneten Grimming auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung Prognosen, wonach das Fluggastaufkommen für Berlin ({1}) weiterhin als fallend angenommen wird, welches sind die Gründe und was kann dagegen unternommen werden?
Herr Kollege Grimming, auf welche Prognosen Sie sich beziehen, ist mir nicht bekannt. In den ersten vier Monaten 1976 ist erstmals wieder eine leichte Zunahme um fast 3 % gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres festzustellen.
Verzeihen Sie bitte, Herr Staatssektreär, ich habe diese Prognosen Pressemeldungen entnommen, in denen bei einer Hochrechnung des Fluggastaufkommens ein Gesamtaufkommen für die Bundesrepublik Deutschland von etwa 37 Millionen Fluggästen im Jahr 1985, aber eine ständig fallende Kurve für Berlin-Tegel angenommen wurde.
Herr Kollege, dann kann es sich nur um eine Prognose der Berliner Flughafengesellschaft vom Januar 1975 handeln, die damals unter dem Titel „Revidierte Fluggastprognose" veröffentlicht worden ist. Ich muß Ihnen allerdings sagen, daß bereits 1975 das Fluggastaufkommen im Berlin-Bundesgebiet-Verkehr über den von der BFG prognostizierten Werten lag. Wenn die Entwicklung, die ich Ihnen eben für das Jahr 1976 verdeutlicht habe, sich fortsetzt, dann wird die gesamte BFG-Prognose überholt sein.
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Grimming.
Welche Bedeutung messen Sie solchen Prognossen, von denen ja immerhin das Schicksal des weiteren Ausbaus des Berliner Flugverkehrs abhängt, im Grunde überhaupt bei, wenn sie so schnell überholt sind?
Herr Kollege Grimming, wir messen Prognosen immer einen Wert bei. Aber Sie müssen berücksichtigen, daß seinerzeit der Berlin-Verkehr auf den Transitwegen enorm war und daß dies bei der Prognose sicherlich mit eine Rolle gespielt hat. Gott sei Dank ist sie in der von mir eben dargelegten Form überholt.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 47 des Herrn Abgeordneten Sick auf:
Ist nach Meinung des Bundespostministers der 4-Minuten-Zeittakt eine Sache des Postverwaltungsrates, wie aus seinem Interview mit der Bild-Zeitung vom 2. Juni 1976 hervorgeht, und wenn ja, ist er bereit, richtigzustellen und zu bestätigen, daß dieser Vorschlag allein von ihm kam und die Mitglieder des Postverwaltungsrats seiner Zeit nur unzureichend über die ganze Angelegenheit unterrichtet waren?
Frau Präsidentin, gestatten Sie, daß ich diese Frage des Herrn Abgeordneten Sick zusammen mit der von ihm gestellten Frage 48 beantworte?
Der Herr Fragesteller muß das gestatten.
({0})
Dann rufe ich auch die Frage 48 des Herrn Abgeordneten Sick auf:
Trifft es ferner zu, daß der Bundespostminister gesagt hat - wie aus dem gleichen Interview hervorgeht -, die im Jahr 1968 in Auftrag gegebene Untersuchung habe als Ergebnis zwingend eine Zeitbegrenzung im Ortsverkehr bzw. Nahverkehrsbereich gefordert, und wenn ja, was wird damit bezweckt?
Herr Kollege Sick, Minister Gscheidle hat in dem ursprünglich längeren Interview eindeutig dargelegt, daß die Einführung einer Zeittaktzählung im Nandienst vom Bundespostminister dem Verwaltungsrat der Deutschen Bundespost vorgeschlagen und daß die entsprechende Verordnung vom Verwaltungsrat im September 1975 ohne Gegenstimmen verabschiedet wurde. Die Mitglieder des Verwaltungsrats wurden über das Vorhaben und dessen mögliche Auswirkungen eindeutig unterrichtet und haben jede von ihnen zusätzlich gewünschte Information erhalten.
Damit sich alle Telefonteilnehmer innerhalb einer Gemeinde einander zur gleichen Gesprächsgebühr erreichen können, haben Fachleute das Nahbereichssystem erarbeitet. Es kann nur dadurch verwirklicht werden, daß der Verkehr zwischen den verschiedenen Ortsnetzen derselben Gemeinde über das Selbstwählfernnetz geleitet wird. Eine von Herrn Ministerialdirigent Schön des Bundespostministeriums geleitete Kommission und eine mit Vertretern aller Parteien besetzte Kommission des Postverwaltungsrates, die sich das Nahbereichs-system in England angesehen hatten, kamen bereits 1969 zu dem Schluß, daß dieses System ebenso wie
in England nur mit Zeittakt sinnvoll zu realisieren sei.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Sick.
Herr Staatssekretär, stimmen Sie mir darin zu, daß diese Kommission, von der Sie sprachen, nicht den 4-Minuten-Zeittakt, sondern nur dessen Prüfung vorgeschlagen hat und daß dies dazu führte, daß beispielsweise Minister Westphal aus Schleswig-Holstein als Mitglied des Verwaltungsrats aus Protest dagegen, daß er unzureichend unterrichtet war, an der Sitzung am 30. Januar 1976 nicht teilnehmen wollte?
Herr Kollege, das letzte kann ich natürlich aus dem Stand nicht bestätigen, weil ich nicht weiß, ob Herr Minister Westphal diese Absicht hatte. Aber die Kommission hatte schon 1969 - ich bin gern bereit, Ihnen den Bericht vorzulegen - vorgeschlagen, den Zeittakt einzuführen. Allerdings hatte sie die Minutenzahl nicht festgelegt. Meines Wissens - wenn ich das aus dem Gedächtnis wiedergeben darf - steht in dem Protokoll, daß mit der Einführung des Nahbereichs ein Zeittakt einzuführen sei. Wenn ich mich recht erinnere, stand dort, er solle „zum Beispiel" fünf Minuten dauern.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Schweitzer.
Herr Staatssekretär: können Sie bestätigen, daß an der fraglichen Sitzung des Postverwaltungsrates auch ein Vertreter der Landesregierung von Rheinland-Pfalz teilgenommen und dieser dem Vorschlag auf Einführung dieser Regelung ebenfalls zugestimmt hat?
Herr Kollege Schweitzer, ich habe soeben auf die Frage des Herrn Kollegen Sick gesagt, daß die Regelung seinerzeit vom Postverwaltungsrat ohne Gegenstimmen verabschiedet wurde. Ich kann nicht im einzelnen sagen, wer daran teilgenommen hat. Um Ihre Frage konkret beantworten zu können, müßte ich zuerst in der Teilnehmerliste nachsehen.
Ich rufe die Frage 49 des Herrn Abgeordneten Straßmeir auf:
Trifft es zu, daß Vertreter der Deutschen Bundespost auf einer Tagung am 29./30. April 1976 in St. Goar gegenüber Vertretern der Elektro- und Kabelindustrie erklärten, die Deutsche Bundespost werde nach den Versuchen mit einem 8-Minuten-Zeittakt für Gespräche im Orts- bzw. Nahverkehrsbereich auf jeden Fall auf einen 4- oder 3-Minuten-Zeittakt zurückgehen?
Herr Kollege Straßmeir, sind Sie einverstanden, wenn ich beide Fragen zusammen beantworte?
Ich rufe dann noch die Frage 50 des Abgeordneten Straßmeir auf:
Welchen Erkenntniswert mißt dann die Bundesregierung noch ihrem Versuch mit dem 8-Minuten-Zeittakt in sechs Knotenämtern bei, wenn sie bereits eine Entscheidung für einen 4- bzw. 3-Minuten-Zeittakt getroffen hat?
Herr Kollege Straßmeir, von einer Tagung der Elektrokabelindustrie am 29. und 30. April 1976 in St. Goar ist dem Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen nichts bekannt. Die Deutsche Bundespost hat zu dieser Tagung auch keinen Vertreter entsandt. Demnach konnte für die Deutsche Bundespost die behauptete Erklärung gar nicht abgegeben werden.
Bundespostminister Gscheidle hat immer wieder erklärt, daß die Versuche mit dem 8-Minuten-Takt in sechs Knotenvermittlungsstellenbereichen dazu dienen sollen, Erfahrungen über das Teilnehmerverhalten bei einem so langen Zeittakt zu sammeln. Die Versuche werden Anfang 1977 beginnen. Jede andere Darstellung dieses Sachverhalts ist irreführend. Die Behauptung, der 4-Minuten-Zeittakt werde trotz der Versuche geplant, entbehrt jeder Grundlage.
Eine Zusatzfrage, Herr Kollege Straßmeir.
Herr Staatssekretär, wenn die Äußerungen auf einer Sitzung gefallen sind, die nicht stattgefunden hat und an der die Post auch nicht teilgenommen hat, kann die Bundesregierung dann verbindlich erklären, daß sie nicht an die Einführung eines 4- oder 3-Minuten-Zeittaktes denkt?
Herr Kollege Straßmeir, ich habe soeben zu dem zweiten Teil der von Ihnen gestellten Frage die Antwort gegeben, daß der Versuch im Jahre 1977 in den genannten Knotenbereichen durchgeführt wird und daß die Bundesregierung zunächst einmal das Ergebnis des Versuches mit 8 Minuten abwartet. Es ist auch unwahrscheinlich, und zwar auf Grund der erfreulich guten finanziellen Ergebnisse, daß auf diese 4 Minuten zurückgekommen wird.
Keine weitere Zusatzfrage.
Damit sind die Fragen aus Ihrem Geschäftsbereich, Herr Staatssekretär Jung, erledigt.
Ich rufe nunmehr den Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen auf. Zur Beantwortung steht Herr Staatssekretär Dr. Morgenstern zur Verfügung.
Zunächst die Frage 51 des Herrn Abgeordneten Gerster ({0}). - Der Fragesteller ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Frage 52 des Herrn Abgeordneten Dr. Abelein:
In welchem Ausmaß hat sich die DDR in den Gesprächen mit der Bundesregierung über die Verwirklichung des III. Abschnitts der KSZE-Schlußakte bisher dazu bereitgefunden, einen beiderseitigen Jugendaustausch entsprechend Nummer 1 f zu verwirklichen, oder welche Einwände macht die DDR noch gegen die Durchführung eines solchen Austausches?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.
Herr Abgeordneter, nach den Erkenntnissen der Bundesregierung hat sich der Kontakt zwischen den Jugendlichen aus beiden deutschen Staaten auf Grund der bekannten Reiseerleichterungen wesentlich verbessert. Dies gilt auch für die Kontakte organisierter Jugendlicher, vor allem im kirchlichen Bereich.
Die Zunahme der Kontakte von Jugendlichen ist größer, als es manchmal nach außen hin sichtbar wird. Wie Ihnen sicher bekannt ist, ist aber für manche dieser Begegnungen eine öffentliche Diskussion nicht hilfreich.
Von staatlicher Seite ist bisher kein offizieller Jugendaustausch vereinbart worden. Ich möchte in diesem Zusammenhang außerdem auf organisatorische Schwierigkeiten aufmerksam machen, die darauf beruhen, daß unseren freien Jugendorganisationen auf der anderen Seite die Staatsjugendorganisation der FDJ gegenübersteht.
Keine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Abelein? Ich rufe die Frage 53 des Herrn Abgeordneten Dr. Abelein auf:
Welche Ergebnisse haben die Gespräche der Bundesregierung mit der DDR über die Erweiterung der sportlichen Begegnungen innerhalb Deutschlands bisher gezeitigt?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.
In Übereinstimmung vor allem mit den freien Sportverbänden in der Bundesrepublik Deutschland führt die Bundesregierung selbst keine Gespräche über den Ausbau der Sportbegegnungen, sondern begleitet und unterstützt die Gespräche der Sportverbände jeweils auf Wunsch des hierfür zuständigen Deutschen Sportbundes. Die Verhandlungen und die daraufhin zustande gekommenen Sporttreffen werden von der Bundesregierung auch finanziell gefördert.
Der DSB hat bei seinen Gesprächen mit dem DTSB der DDR am 8. Mai 1974 ein gemeinsames Protokoll unterzeichnet, in dessen Anschluß für 1974 40, für 1975 und 1976 jeweils 62 Sportbegegnungen vereinbart wurden. Bundesregierung und DSB sind beide der Ansicht, daß eine höhere Zahl von Sportbegegnungen wünschenswert ist. Der DSB verhandelt in dieser Absicht weiter.
Keine Zusatzfragen? - Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Damit ist die Fragestunde beendet.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Donnerstag, 10. Juni, 9 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.