Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Der Antragsteller wird zwar erst dann für die Gerichtskosten in Anspruch genommen, wenn eine Zwangsvollstreckung in das bet6326
weltliche Vermögen dessen, der zur Zahlung der Kosten des Rechtsstreits verurteilt worden ist, erfolglos geblieben ist oder von vornherein aussichtslos erscheint. Gerade in solchen Fällen aber wird er seine Heranziehung zu den Gerichtskosten als unbillig empfinden, weil er - in vermögensrechtlichen Streitigkeiten - auch den von ihm geltend gemachten Anspruch, den das Gericht ihm zuerkannt hat, in aller Regel nicht realisieren und er zudem die Erstattung der ihm entstandenen Anwaltskosten nicht durchsetzen kann.
Andererseits ist zu bedenken, daß ein Wegfall der Antragstellerhaftung in solchen Fällen finanzielle Auswirkungen auf den Justizhaushalt haben würde. Berechnungen über die Größenordnung dieser Auswirkungen liegen nicht vor. Bevor gesetzgeberische Überlegungen angestellt werden, muß die voraussichtliche Höhe des Einnahmeausfalls ermittelt werden. Die Bundesregierung wird sich zu diesem Zweck vor allem mit den Ländern in Verbindung setzen.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schlaga.
Herr Staatssekretär, um den Inhalt meiner Frage deutlicher zu machen, darf ich - stellvertretend für eine Reihe von Fällen, die an mich herangetragen worden sind - folgenden Fall darstellen: Ein Bürger klagt gegen eine Firma, die wegen betrügerischen Bankrotts zahlungsunfähig ist. Im übrigen hatte der Inhaber das Vermögen auf seine Frau übertragen und trotzdem noch eine eigene Firma aufgemacht, über die er mit denselben Gegenständen wie vorher Handel trieb. Der Kläger muß, obwohl er obsiegt, die Kosten dieses Prozesses tragen. - Unabhängig von der Antwort, die Sie mir gegeben haben, möchte ich fragen: Kann in solchen Fällen nicht von Gerichts wegen darauf aufmerksam gemacht werden - oder kann nicht der Anwalt verpflichtet werden, dies zu tun -, daß der Kläger in einem solchen Fall unter Umständen auch bei Obsiegen die Kosten zu tragen hat?
Vizepräsident von Hassel: Verehrter Herr Kollege, ich darf Sie bitten, Ihre zweite Zusatzfrage sehr kurz zu fassen.
Ich kann - hierfür bitte ich um Verständnis - zu einem Einzelfall nicht Stellung nehmen, auch wenn der Vortrag dieses Einzelfalles in verdeckter Form geschehen ist. Ich kann aber allgemein sagen, daß ich es für eine Pflicht eines Rechtsanwalts halte, seinen Mandanten darauf aufmerksam zu machen, daß er unter Umständen trotz Obsiegens die Gerichtskosten zu zahlen hat. Zumindest halte ich eine solche Pflicht des Rechtsanwalts dann für gegeben, wenn für ihn deutlich ersichtlich ist, daß der Beklagte bzw. der Schuldner wahrscheinlich nicht in der Lage sein wird, auch nur einen Pfennig zu zahlen.
Vizepräsident von Hassel: Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schlaga.
Ist die Bundesregierung bereit, mir nach Abschluß der erforderlichen Erhebungen das Ergebnis mitzuteilen?
Selbstverständlich.
Vizepräsident von Hassel: Keine weitere Zusatzfrage. Wir sind am Ende Ihres Geschäftsbereichs angelangt; ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung auf. Zur Beantwortung steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Schmidt zur Verfügung.
Frage 2 des Abgeordneten Emeis:
Trifft die Meldung zu, daß das Verfahren, ältere Hauptfeldwebel, die ihre Dienstposten bereits seit Jahren innehatten, Feldwebellehrgänge zum Erwerb der ihnen zugeteilten ATN ({0}) nachholen zu lassen, nicht weiter aufrechterhalten werden soll, und wenn ja, welche Entscheidung wird die Bundesregierung in dieser Sache treffen bzw. hat sie getroffen?
Herr Präsident, wenn der Fragesteller einverstanden ist, würde ich gern die beiden Fragen zusammen beantworten.
Vizepräsident von Hassel: Keine Bedenken. Ich rufe also gleichzeitig auch die Frage 3 des Abgeordneten Emeis auf:
Falls die Entscheidung über die Nachholung von Feldwebellehrgängen noch nicht gefallen ist, wann ist damit zu rechnen, und hält die Bundesregierung es nicht für sinnvoll, bis zu einer endgültigen Regelung alle betroffenen Hauptfeldwebel nicht mehr zu Lehrgängen zu senden bzw. von bereits befohlenen Lehrgängen freizustellen?
Ich danke Ihnen sehr.
Herr Kollege Emeis, Ziel der mit der Realisierung der Neuordnung von Ausbildung und Bildung in den Streitkräften im Zusammenhang stehenden Maßnahmen ist es u. a., daß auf jedem Dienstposten der dafür bestmöglich ausgebildete Soldat verwendet wird.
Soweit zur Zeit noch Soldaten Dienstposten wahrnehmen, für die sie nicht ausgebildet wurden, stellt sich die Frage des Nachholens der erforderlichen Ausbildung. Um dies auf ein Minimum zu beschränken, wurden Ausnahmen zugelassen, die auf aufwendige Ergänzungsausbildungen verzichten. Dieses Verfahren ist nunmehr abgeschlossen.
Der Verzicht auf die für die Zuerkennung einer Ausbildungs- und Tätigkeitsnummer regelmäßig zu durchlaufende Ausbildung findet dort seine Grenzen, wo z. B. Sicherheitsüberlegungen den Nachweis bestimmter Qualifikationen zwingend erfordern. Insofern besteht in Einzelfällen, aber auch nur in Einzelfällen, auch künftig noch die Notwendigkeit, Soldaten, die bislang ohne eine entsprechende Ausbildung auf derartigen Dienstposten eingesetzt sind, die zum Erwerb der jeweiligen Ausbildungs- und
Tätigkeitsnummer führende Ausbildung nachholen zu lassen.
Darüber hinaus haben auch ältere Soldaten dann eine ergänzende Ausbildung zu durchlaufen, wenn ein Verwendungswechsel erforderlich wird oder wenn sich die einem Dienstposten zugeordneten Funktionen ändern bzw. erweitert werden Notwendigkeiten hierfür können sich z. B. im Rahmen der Umstrukturierung des Heeres ergeben.
Herr Kollege Emeis, die Antwort auf Ihre zweite Frage ergibt sich nach meiner Auffassung aus meiner Antwort auf Ihre erste Frage. Ich hatte hier darauf hingewiesen, daß auf Grund zwingender dienstlicher Erwägungen, und zwar nur auf Grund dessen, nicht in allen Fällen auf ein Nachholen von Lehrgängen verzichtet werden kann.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage.
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß dem Bundeswehrverband ca. ein Dutzend solcher Fälle vorliegen, in denen die Betroffenen darum bitten, von Lehrgängen freigestellt zu werden, nachdem sie ihre Dienstposten bereits mehrere Jahre nach der Beurteilung durch ihre vorgesetzten Dienststellen zufriedenstellend innegehabt haben, und kann man nicht davon ausgehen, wenn dem Bundeswehrverband ein Dutzend Fälle bekannt sind, daß es darüber hinaus weitere Fälle gibt, die nicht bekanntgeworden sind?
Herr Kollege, ich durfte darauf hinweisen, daß solche Fälle in den letzten Jahren auch an uns herangebracht worden sind, und zwar vor allem auch vom Bundeswehrverband, und daraufhin eine Reihe von Ausnahmen gemacht worden sind, die allerdings jetzt abgeschlossen sind, weil wir meinten, daß damit alle diejenigen Fälle, die notwendigerweise keine neue Ausbildung durchmachen sollten, erledigt seien. Es gibt jetzt noch einzelne, bei denen dringende dienstliche Gründe - vielleicht ist das auch eines Tages im Zuge der Wehrstruktur erforderlich - eine solche zusätzliche Ausbildung künftig notwendig erscheinen lassen könnten. Hier wird sehr behutsam vorgegangen, Herr Kollege; darauf können Sie sich verlassen. Wir werden die Notwendigkeiten, die hier vorliegen, sehr genau untersuchen, bevor wir jemandem zumuten, sich in eine neue Ausbildung hineinzubegeben.
Vizepräsident von Hassel: Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Emeis.
Darf ich auf Grund Ihrer Antwort also davon ausgehen, Herr Parlamentarischer Staatssekretär, daß das Nachholen von Lehrgängen für Unteroffiziere, die ihre Dienstposten über Jahre zufriedenstellend innegehabt haben, auch von Ihnen als eine unbillige Härte sowohl gegenüber den Familien der Betroffenen als auch gegenüber den Soldaten selber - ich denke dabei auch an die augenblickliche Haushaltslage - darstellt?
Davon können Sie nicht ausgehen, Herr Kollege; denn wir wissen alle, daß auch im zivilen Leben in ganz bestimmten Berufen immer wieder eine Erneuerung der Kenntnisse notwendig ist. Ich habe ausdrücklich gesagt: Hier geht es um Ausnahmen, die z. B. etwas mit der Sicherheit zu tun haben, Ausnahmen, die einen völligen Wechsel der Tätigkeit bedingen. Ich glaube, wir sind uns beide darin einig, daß es in einem solchen Fall, und nur in einem solchen Fall, zumutbar ist, daß sozusagen eine Aufbereitung der alten Kenntnisse und auch eine Zuführung neuer Kenntnisse erfolgt.
Vizepräsident von Hassel: Keine weiteren Zusatzfragen. Wir sind am Ende der Fragen aus Ihrem Geschäftsbereich angelangt. Ich danke Ihnen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit auf. Frage 4 des Abgeordneten Kroll-Schlüter:
Wird die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode einen Entwurf einer Novellierung des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit einbringen?
Der Fragesteller ist anwesend. Zur Beantwortung, Herr Parlamentarischer Staatssekretär Zander.
Herr Kollege Kroll-Schlüter, das Bundeskabinett hat am 25. Februar 1976 den ihm vorgelegten Entwurf zur Novellierung des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit beraten. Es hat jedoch davon abgesehen, den Gesetzentwurf zum jetzigen Zeitpunkt zu verabschieden.
Für diesen Entschluß war insbesondere die sich bei den Erörterungen ergebende Erkenntnis maßgebend, daß eine gemeinsame Überprüfung und Harmonisierung der im Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften, im Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit und im Strafgesetzbuch enthaltenen Bestimmungen notwendig erscheint. Mit dieser Zielsetzung sollen die Arbeiten an dem Gesetzgebungsvorhaben weitergeführt werden.
Die Einbringung eines Gesetzentwurfs zur Novellierung des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit noch in dieser Legislaturperiode wird im Hinblick darauf aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich sein.
Vizepräsident von Hassel: Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kroll-Schlüter.
Herr Staatssekretär, sind Sie wie seit Jahren auch heute noch der Meinung, daß es wünschenswert wäre, wenn dieses Gesetz novelliert würde?
Daran besteht gar
kein Zweifel. Aber ebenso wünschenswert ist es, daß auch Veränderungen, die sich sowohl in der gesellschaftlichen Entwicklung als auch in der rechtlichen Stellung junger Menschen ergeben haben, mit
Sorgfalt abgewogen werden und daß die notwendige Novellierung mit der dafür erforderlichen Beratungsintensität, also mit dem notwendigen Zeitaufwand vorgenommen werden kann.
Vizepräsident von Hassel: Zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kroll-Schlüter.
Herr Staatssekretär, können Sie mir bestätigen, daß Sie nun schon seit Jahren ;,mit Sorgfalt dabei sind zu überprüfen, zu sondieren, zu fragen", ohne daß Sie zu einem Ergebnis gekommen wären?
Das kann ich Ihnen nicht bestätigen, Herr Kroll-Schlüter. Sie wissen selbst, daß für die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode ein neues Jugendhilferecht Vorrang hatte und daß dafür nach wie vor eine große Priorität gesehen wird. Sie kennen die Gründe, aus denen es der Bundesregierung nicht möglich war, dieses Gesetz, dessen Kosten Länder und Gemeinden tragen, einzubringen. Dieser Tatbestand hat dann zu der Überlegung geführt, ob noch Zeit da ist, eine Novellierung des Gesetzes, von dem Sie in Ihrer Frage gesprochen haben, vorzunehmen. Es hat sich herausgestellt, daß die Zeit nicht ausreicht, um das mit der der Sache angemessenen Sorgfalt zu tun.
Vizepräsident von Hassel: Keine weitere Zusatzfrage. Wir sind am Ende Ihres Geschäftsbereichs angelangt. Ich darf Ihnen, danken, Herr Staatssekretär.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Forschung und Technologie auf. Die Fragen 5 und 6 des Abgeordneten Lenzer werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers des Auswärtigen. Frage 73 des Abgeordneten Josten:
Wie fügt sich nach Auffassung der Bundesregierung die Entwicklungspolitik der Bundesrepublik „in das Geflecht ihrer auswärtigen Beziehungen" ein, wenn kommunistisch orientierte Entwicklungsländer Entwicklungshilfe oder Ausrüstungshilfe für Militär oder Polizei erhalten, und welches sind die konkreten entwicklungspolitischen, außenpolitischen und außenwirtschaftlichen Kriterien, nach denen die Vergabe von Entwicklungshilfe bzw. Ausrüstungshilfe an diese Länder erfolgt?
Zur Beantwortung Herr Staatsminister Wischnewski.
Herr Kollege Josten, ich beantworte Ihre Frage wie folgt.
Die Bundesregierung will mit ihrer Entwicklungspolitik zum Abbau internationaler Konfrontationen beitragen und die politische und wirtschaftliche Unabhängigkeit der Entwicklungsländer stärken. Sie leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Friedenssicherung. Sie orientiert sich dabei auch an den von ihr angenommenen Grundsätzen der Vereinten Nationen und den in der OECD vereinbarten Prinzipien.
Die Bundesregierung versucht nicht, den Partnerländern politische wie gesellschafts- und wirtschaftspolitische Vorstellungen aufzudrängen. Dies hat sie in ihrer entwicklungspolitischen Konzeption wie in den Gymnicher Thesen zur Entwicklungspolitik erklärt. Die Bundesregierung sieht in der Entwicklungshilfe ein wichtiges Mittel zur Pflege der bilateralen Beziehungen und zu einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit im beiderseitigen Interesse.
Bei der Frage, welchen Ländern wir Entwicklungshilfe gewähren, lassen wir uns von folgenden allgemeinen Kriterien leiten.
Wir vergeben unsere Hilfe weltweit. Kein Entwicklungsland, das unsere Hilfe wünscht und benötigt, wird grundsätzlich ausgeschlossen.
Bei der Entscheidung über eine Vergabe unserer Hilfe an kommunistisch orientierte Länder spielt eine wichtige Rolle, ob die Hilfe dazu beitragen kann, die Unabhängigkeit dieser Länder auf lange Sicht zu stärken und sie von fremden Einflüssen frei zu machen.
Die besonders bedürftigen Entwicklungsländer haben für uns Vorrang.
Ein wichtiges Kriterium ist aber auch unser außenwirtschaftliches Interesse, insbesondere an der langfristigen Versorgung unserer Wirtschaft mit Rohstoffen.
Eine eindeutige Subsumierung des Partnerlandes unter die Begriffe „demokratisch", „kommunistisch" oder „faschistisch" ist in vielen Fällen nicht möglich. Wichtig ist, ob das Land die Gewähr für eine sinnvolle entwicklungspolitische Zusammenarbeit bietet. Wir geben keine Hilfe an Staaten, die in bewaffnete Auseinandersetzungen verwickelt und an ihnen beteiligt sind. Entwicklungshilfe kann also nur dort in Frage kommen, wo die innere Situation des Empfängerlandes eine Hilfe sinnvoll erscheinen läßt. Wenn Entwicklungsländer unsere Interessen mißachten oder gegen Grundsätze, die in der VN-Charta niedergelegt sind, in anhaltender und grober Weise verstoßen, überprüfen wir im Einzelfall unsere Bereitschaft, diesen Ländern zu helfen.
Die gleichen Überlegungen gelten im Rahmen der gegebenen Zweckbestimmungen auch für die Ausrüstungshilfe.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Josten.
Herr Staatsminister, teilen Sie meine Meinung, daß die Bundesrepublik Deutschland mit ihrer Entwicklungshilfe an Glaubwürdigkeit verliert, wenn kommunistisch orientierte Entwicklungsländer von ihr Ausrüstungshilfe für Militär oder Polizei erhalten? Ich hatte daher in meiner Frage ja auch nicht nur von Entwicklungshilfe, sondern ebenfalls von Ausrüstungshilfe gesprochen.
Das war der Grund, warum ich zum Schluß ausdrücklich hinzugefügt habe, daß die gleichen Kriterien, die für die Entwicklungshilfe maßgebend sind, auch für die Ausrüstungshilfe gelten.
Herr Kollege Josten, das ist eine Frage, die man nur von Fall zu Fall entscheiden kann. Bei diesen Entscheidungen wendet die Bundesregierung die größte Sorgfalt an, damit unsere eigenen Interessen nicht geschädigt werden. Falls es Zweifel gibt, bin ich gerne bereit, den Auswärtigen Ausschuß über alle Einzelfälle genau zu informieren und dort auch klarzulegen, warum die Bundesregierung diese und keine andere Haltung einnimmt. Dabei möchte ich darauf hinweisen, daß in einigen Fällen seit vielen, vielen Jahren eine Zusammenarbeit besteht, die noch auf andere Regierungen zurückgeht. Wir sehen unsere Aufgabe nicht darin, Plätze, die wir dort eingenommen haben, anderen ohne weiteres zu überlassen.
Vizepräsident von Hassel: Eine zweite Zusatzfrage des Abgeordneten Josten.
Herr Staatsminister, wären Sie gegebenenfalls bereit, im Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit, also im Ausschuß für Entwicklungshilfe, Rede und Antwort zu stehen, nachdem aus Ihren Äußerungen sehr viel Positiveres spricht als z. B. aus den Ausführungen des zuständigen Ressortministers Bahr?
Herr Kollege, meine wichtigste Aufgabe besteht darin, dem Parlament überall Rede und Antwort zu stehen, wo das gewünscht wird.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Stahl.
Herr Staatsminister, trifft es zu, daß die Ausrüstungshilfe, die soeben vom Kollegen Josten angesprochen wurde, seit 1961 vergeben wird - in einer Zeit also, als die CDU/CSU an der Regierung war -, daß sich bisher in diesem Zeitraum an den Prioritäten nichts geändert hat und daß bisher im Ausschuß nicht der Wunsch geäußert wurde, von Ihnen entsprechende Informationen zu erhalten?
Herr Kollege Stahl, es entspricht den Tatsachen, daß seit vielen Jahren die gleichen Prinzipien bei der Vergabe der Ausrüstungshilfe zugrunde gelegt werden. Ich sage noch einmal: Ich erkläre meine Bereitschaft, darüber im Auswärtigen Ausschuß oder im Ausschuß für Entwicklungshilfe zu berichten. Wir können über die lange Geschichte der Ausrüstungshilfe - z. B. an Guinea - zu gegebener Zeit gerne miteinander reden.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Todenhöfer.
Herr Staatsminister, ich darf eine Frage noch einmal präzisieren: Halten Sie es für vertretbar, polizeiliche oder militärische Ausrüstungshilfe oder Entwicklungshilfe an kommunistisch orientierte Entwicklungsländer zu leisten, die sich ferner in die militärische Globalstrategie der Sowjetunion einordnen wie z. B. Somalia? Halten Sie das für einen, wie Sie sagten, Beitrag zur Friedenssicherung?
Ich möchte noch einmal ausdrücklich erklären, daß ich bereit bin, auf jeden Einzelfall und darauf, warum es Gründe gibt, eine solche Haltung einzunehmen, im Auswärtigen Ausschuß und selbstverständlich auch im Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit einzugehen. Ich glaube, es gibt Fragen, die in unserem außenpolitischen Interesse hier nicht ausgebreitet werden sollten.
Im übrigen erinnere ich mich, verehrter Herr Kollege Dr. Todenhöfer, an Ihre Reise nach Kuba. Ich habe gestern noch einmal Ihre Interviews gelesen, die Sie im Anschluß an diese Reise gegeben haben. Wenn ich richtig unterrichtet bin, ist das ein kommunistisches Land. Ich kann mich nicht daran erinnern, daß in Ihren Interviews ein einziges Wort davon steht - ich habe alle hier; ich kann gerne zitieren -, daß Sie uns empfehlen, diesem Lande keine Entwicklungshilfe zu geben.
({0})
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Friedrich.
Herr Staatsminister, sind Sie in der Lage, etwas über die Länder und die Summe zu sagen, da hier von Globalstrategie die Rede war und der Eindruck entstehen könnte, als handele es sich wie bei anderen Staaten um Größenordnungen von Milliarden-Beträgen?
Es handelt sich um eine Haushaltsposition von 24 Millionen DM, die, Herr Kollege Friedrich, bedauerlicherweise seit vielen Jahren nicht mehr erhöht worden ist.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Köhler ({0}).
Herr Staatsminister, sind Sie bereit, den Kollegen Stahl darüber zu informieren, daß seit 1961 in fast allen Ländern, von denen er sprach, mehrfach die Regierungen gewechselt, sich die Staatsverfassungen von Grund auf verändert haben und durch die sowjetischen und kubanischen Engagements in diesem Raum inzwischen eine grundsätzlich neue Situation entstanden ist?
Ich gebe gerne zu, daß von 1961 bis 1976 viele Veränderungen in der Welt eingetreten sind.
({0})
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Holtz.
Herr Staatsminister, wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklungshilfe an Portugal, das seinerzeit von der Opposition ebenfalls sehr vorschnell als kommunistisch orientiert und als Vorposten Moskaus qualifiziert worden war?
Ich glaube, in der Zwischenzeit hat sich erwiesen, daß sich sowohl die bilaterale Hilfe der Bundesrepublik als auch insbesondere die gemeinsame Hilfe der neun europäischen Länder als wertvoll erwiesen hat. Damit besteht sicher auch die Chance, in diesem Staate eine demokratische Entwicklung zu unterstützen.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Czaja.
Herr Staatsminister, da Sie die Frage, warum gerade an Somalia Ausrüstungshilfe gegeben wird, nicht beantwortet haben, frage ich Sie: Bezieht sich Ihre vorherige Antwort, daß Sie darauf nur im Ausschuß eine Antwort geben können oder geben wollen, auch auf diesen Fall, oder haben Sie das übersehen?
Nein, meine Antwort bezieht sich ausdrücklich auch darauf. Ich glaube, wir sprechen über einige Fragen, in deren Zusammenhang die Bundesregierung bereit ist, dem Ausschuß auch die letzte Information zur Verfügung zu stellen. Aber es ist nicht im Interesse der deutschen Politik, wenn hier alle Fragen öffentlich beantwortet werden. Ich stehe also im Ausschuß zur Beantwortung gerne zur Verfügung.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Reddemann.
Herr Kollege Wischnewski, nachdem der Herr Kollege Holtz versucht hat, etwas über Portugal zu sagen, was nicht ganz korrekt war, darf ich Sie fragen: Erinnern Sie sich daran, daß der Herr Kollege Marx und ich nach einem Besuch in Portugal, der zur selben Zeit wie Ihrer stattfand, nahezu als erste verlangt haben, daß Portugal eine zusätzliche Hilfe von der Bundesrepublik Deutschland bekommt?
Ich kann mich dessen erinnern.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Arndt.
Herr Staatsminister, hielten Sie es für sinnvoll und im Interesse der Außenpolitik der Bundesrepublik und ihrer westlichen Verbündeten, wenn die Ausrüstungshilfe an Somalia, von der Herr Kollege Czaja gesprochen hat, durch uns eingestellt und dann alsbald von kommunistischen Staaten übernommen würde?
({0})
Die Bundesregierung kann eine solche Auffassung . selbstverständlich nicht teilen.
({0})
Vizepräsident von Hassel: Ich rufe die Frage 74 des Abgeordneten Dr. Köhler ({1}) auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung den Tatbestand, daß in einigen Entwicklungsländern von sowjetischen, kubanischen und nordkoreanischen Experten Personen auf militärische Interventionen, Guerillatätigkeit und terroristische Aktionen in anderen Entwicklungsländern vorbereitet werden, und wie vereinbart es die Bundesregierung mit den deutschen außen- und sicherheitspolitischen Interessen, daß solche Länder Entwicklungshilfe oder Ausrüstungshilfe erhalten oder erhalten sollen?
Bitte, zur Beantwortung Herr Staatsminister.
Die Bundesregierung tritt für die Unabhängigkeit der Länder der Dritten Welt ein. Das umfaßt die Freiheit dieser Staaten, sowohl ihre außenpolitische Orientierung wie ihre innere Entwicklung selbst zu bestimmen. Sie verurteilt deshalb alle Versuche, durch gewaltsame Aktionen, durch Terrorismus oder in anderer Weise diese Freiheit einzuschränken oder zu beseitigen. Diese Haltung hat die Bundesregierung in der Luxemburger Erklärung der Neun zu der Lage im südlichen Afrika ausdrücklich bekräftigt.
In ihren Beziehungen zu den Entwicklungsländern wird die Bundesrepublik deshalb im Rahmen des ihr Möglichen derartigen Versuchen von dritter Seite entgegenwirken. Die Frage, auf welche Weise dies geschehen kann, bedarf von Fall zu Fall aufmerksamer Prüfung. Eine generelle Regelung, die wirtschaftliche Zusammenarbeit in jedem Falle einzustellen, würde uns unserem Ziel, nämlich der Festigung der Unabhängigkeit dieser Staaten, nicht näher bringen.
Ich bitte Sie um Verständnis dafür, daß ich die sehr schwierige Abwägung in jedem Einzelfall jetzt nicht darlegen kann. Ich bin gerne bereit - ich habe das schon in dem anderen Falle erklärt -, jeden einzelnen von Ihnen in Zweifel gezogenen Fall im Auswärtigen Ausschuß und - da ich höre, daß es gewünscht wird - auch im Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit zu klären.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Köhler.
Herr Staatsminister, darf ich Sie also so verstehen, daß die Bundesregierung die Tatsache, daß sich ein Land zum Ausbildungszentrum für Guerillas macht, die in einem anderen Land tätig werden sollen, für grundsätzlich nicht vereinbar mit Leistungen der Entwicklungshilfe, speziell der Ausrüstungshilfe, hält?
Ich kann jetzt nicht beurteilen, ob Sie einen ganz speziellen Fall meinen. Jedenfalls vertrete ich die Auffassung, daß wir dort, wo Aktivitäten erwiesen sind, die dazu angetan sind, den Frieden und die Unabhängigkeit anderer
Länder zu stören, sehr genau zu prüfen haben, ob eine Unterstützung möglich ist. Sie meinen aber wohl nicht die Unterstützung von Unabhängigkeitsbewegungen in Afrika; denn dann könnten wir in fast keinem Land mehr tätig sein. Unabhängigkeitsorganisationen werden in allen afrikanischen Ländern unterstützt.
Vizepräsident von Hassel: Eine zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Köhler.
Darf ich aber feststellen, Herr Staatsminister, daß es die Bundesregierung nicht nur bei einer Verurteilung bewenden lassen wird, sondern daß sie im konkreten Einzelfall bereit ist, Konsequenzen zu ziehen und dies auch den zuständigen Ausschüssen zur Kenntnis zu geben.
Sie wird jeden Fall genau prüfen - ich habe hier auch von den notwendigen Einzelentscheidungen gesprochen -; wenn es sich als notwendig erweisen sollte, Konsequenzen zu ziehen, wird sie das tun. Sie wird selbstverständlich dann auch das Parlament darüber informieren.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Todenhöfer.
Herr Staatsminister, da in Somalia - Sie sprachen ja von Beispielen - nach Angaben des Pentagon, die die Bundesregierung in ihrem Nachrichtenspiegel selbst veröffentlicht hat, 1 000 sowjetische Berater bzw. Soldaten und über 50 kubanische Ausbilder bzw. Soldaten stehen und nach dort in den letzten fünf Jahren 132 Millionen DM Militärhilfe geleistet worden sind, von Panzern, Raketen, MIG-Kampfflugzeugen, Flottenstützpunkten und Landemöglichkeiten auf dem Lande ganz abgesehen, möchte ich Sie fragen, ob Sie es für vertretbar halten, diesem Land Entwicklungshilfe und Ausrüstungshilfe zu geben? Wenn ja, bitte ich Sie darum, mir einen Grund zu nennen, wie Sie Entwicklungshilfe oder Ausrüstungshilfe an Somalia rechtfertigen.
Herr Kollege Todenhöfer, mit Ihrer Zustimmung - auch mit Ihrer persönlichen Zustimmung - haben wir vor ein paar Wochen beschlossen, daß dieses Land zu uns in ganz besonderen Beziehungen steht. Sie haben Ihre Zustimmung zur Konvention von Lomé gegeben, d. h. zu dem Vertrag zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den 46 AKP-Staaten. Ich möchte Sie herzlich bitten, die Liste der 46 Staaten - alle neun EG-Mitgliedsstaaten haben zugestimmt - noch einmal durchzusehen. Sie werden auch das Land Somalia auf dieser Liste finden.
Falls es so viel sowjetischen Einfluß geben sollte - ich weiß nicht, wie viele Raketen usw. es dort gibt -, sehe ich allerdings keinen Anlaß, eine Politik zu betreiben, die dafür Sorge trägt, daß die Polizei in diesem Lande nun auch noch in diesen Einfluß gerät.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Friedrich.
Herr Staatsminister, können Sie etwas dazu sagen, wie sich NATO-Partner und Mitglieder der Europäischen Gemeinschaft in dieser Frage verhalten? Trifft es zu, daß sich eine von Christdemokraten geführte Regierung in Angola engagiert, wo ebenfalls die Kubaner sind?
Erstens gibt es natürlich einen ständigen Erfahrungsaustausch in all diesen Fragen zwischen den neun Partnern der Europäischen Gemeinschaft und, wenn es sich als notwendig erweisen sollte, auch innerhalb des Bündnisses. Von seiten der Bundesregierung wird keine Politik betrieben, bei der wir mit einem unserer Partner in diesen Fragen konträrer Auffassung wären.
Zweitens ist es in der Tat so, daß z. B. die christlich-demokratische Regierung Italiens - ich begrüße das ausdrücklich; ich sage dies also nicht kritisch - schon vor einiger Zeit eine Delegation nach Angola entsandt hat, um zu prüfen, welche Möglichkeiten gegeben sind, um in diesem Lande gemeinsam Entwicklungsprojekte durchzuführen.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schinzel.
Herr Staatsminister, können Sie bestätigen, daß das Engagement der italienischen Regierung in Angola nach vorheriger Absprache zwischen dem christlich-demokratischen Regierungschef und dem Führer der italienischen KP erfolgt ist?
Das kann ich nicht sagen. Dies entzieht sich meiner Kenntnis.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Stahl.
Herr Staatsminister, können Sie mir einmal darstellen, wer die Verhandlungen mit Somalia über Ausrüstungshilfe geführt hat und zu welchem Zeitpunkt diese Verhandlungen stattgefunden haben?
Die Ausrüstungshilfe für Somalia - jetzt muß ich mich bei meinen Beratern vergewissern - gibt es seit dem Jahre 1962. Es ist klar, wer zur damaligen Zeit die Regierungsverantwortung getragen hat. Ich sage dies nicht im Sinne eines Vorwurfs an denjenigen, der dieses Hilfsprogramm im Jahre 1962 begonnen hat. Dieses Programm wird traditionell fortgesetzt, vielleicht auch unter schwierigen politischen Umständen. Es gibt gute Gründe für diese Fortsetzung.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Czaja.
Herr Staatsminister, sind Sie darüber informiert, in welchem Zusammenhang der Vertrag von Lomé mit bilateraler Ausrüstungshilfe für die Polizei in Somalia steht, und sind Sie wirklich der Meinung, daß es uns dienlich ist, innere Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Heer durch Ausrüstungshilfe zu stützen?
Verehrter Herr Kollege Dr. Czaja, erstens habe idi von solchen Auseinandersetzungen nicht gesprochen.
Zweitens. Die Konvention von Lomé schafft zwischen den neun Industrieländern der Europäischen Gemeinschaft und 46 Ländern der Dritten Welt - insbesondere Ländern in Afrika, der Karibik und im Pazifik - besonders enge Beziehungen. Diese Beziehungen sind so eng, daß man miteinander vereinbart hat, Jahr für Jahr einmal auf Ministerebene zusammenzukommen und alle - auch politisch relevanten - Fragen miteinander zu besprechen.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Josten.
Herr Staatsminister, teilen Sie meine Meinung, daß es nicht sinnvoll ist, sich auf Entscheidungen von 1962, Entscheidungen, die 15 Jahre zurückliegen und somit in eine Zeit fallen, in der Kubaner und Russen noch nicht in Afrika tätig waren, zu beziehen und daß es angebracht wäre, die heutige Situation zu überdenken und zu neuen Entscheidungen zu kommen?
Herr Kollege Josten, erstens ist es immer Aufgabe der Bundesregierung, die aktuelle Situation zu prüfen und entsprechende Entscheidungen zu fällen. Dies tut sie auch.
Zweitens ist es unbestritten, daß ich danach gefragt wurde, seit wann es eine Zusammenarbeit auf diesem Sektor gebe. Ich habe korrekt geantwortet, daß dies seit 1962 der Fall ist. Das ändert nichts daran, daß Jahr für Jahr geprüft werden muß, ob die Voraussetzungen für eine solche Zusammenarbeit weiterhin gegeben sind. Ich habe gesagt.: Wir sind gern bereit, im Ausschuß im einzelnen darüber zu berichten.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Arndt.
Herr Staatsminister, gibt nicht die Tatsache zu denken, daß die Entwicklung in Ägypten, das ja auch einmal sehr stark in kommunistischer Hand, mit kommunistischen Flottenstützpunkten bestückt, mit kommunistischen Armeeteilen ausgerüstet und mit zahlreichen sowjetischen Beratern beschickt war, in einer Richtung verlaufen ist, die uns heute nur sympathisch sein kann, und kann diese Entwicklung nicht als Vorbild dienen?
Ich bin bereit, mich an dem „zu denken" zu beteiligen.
Vizepräsident von Hassel: Zu einer letzten Zusatzfrage Herr Abgeordneter Wawrzik.
Herr Staatsminister, Sie haben erklärt, daß die Bundesregierung die veränderte Situation draußen in ihre Entscheidung einbezieht. Kann man dieser Antwort entnehmen, daß Sie unter Berücksichtigung der veränderten Situation in Somalia Ihre Entscheidungen trotzdem für weitere Ausrüstungshilfe für Somalia getroffen haben?
Es gibt zur Stunde keinen Anlaß, die Haltung der Bundesregierung in dieser Frage zu ändern.
Vizepräsident von Hassel: Ich rufe die Frage 75 des Abgeordneten Dr. Köhler ({0}) auf:
Wie begründet die Bundesregierung die tatsächliche oder beabsichtigte Leistung von Entwicklungshilfe und Ausrüstungshilfe für Polizei oder Militär an Länder, in denen bürgerkriegsähnliche Situationen bestehen, Minderheiten verfolgt werden, gegen Menschenrechte verstoßen wird und internationale Terroristengruppen geduldet oder gefördert werden?
Herr Kollege Dr. Köhler, Entwicklungshilfe soll zum Abbau internationaler Spannungen und zur Stärkung der Unabhängigkeit der Entwicklungsländer beitragen. Von diesen Prinzipien haben wir uns immer leiten lassen.
Entwicklungshilfe an Länder, in denen bürgerkriegsähnliche Situationen bestehen, Minderheiten verfolgt werden, gegen Menschenrechte verstoßen wird und internationale Terroristengruppen geduldet oder gefördert werden, kann unter diesen Gesichtspunkten in Frage gestellt werden.
Hinsichtlich zukünftiger Leistungen ist zu bemerken, daß bislang keine Entscheidungen getroffen sind. Es existiert lediglich eine Rahmenplanung, die interne Überlegungen enthält, welche nach außen in keiner Weise verbindlich sind. Bei der endgültigen Entscheidung über die Vergabe von Entwicklungshilfe wird die Bundesregierung neben anderen Kriterien auch in Betracht ziehen, ob die Empfängerländer Partner des Lomé-Vertrages sind und insofern in einem besonderen Verhältnis zur Europäischen Gemeinschaft stehen.
Von den gleichen Überlegungen lassen wir uns auch bei der Vergabe von Ausrüstungshilfe leiten. Auf keinen Fall wird es Hilfeleistungen der Bundesrepublik Deutschland geben, die geeignet sind, das Unabhängigkeitsstreben von Staaten der Dritten Welt direkt oder indirekt zu behindern. Wir verfolgen das gegenteilige Ziel.
Vizepräsident von Hassel: Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Köhler.
Herr Staatsminister, würden Sie mir zustimmen, daß in den letzten Monaten vor allem die Entwicklung in Afrika diesen ganzen Fragestellungen den Rang einer wirklich von Grund auf neuen Qualität gegeben hat und daß es um der Glaubwürdigkeit der
Dr. Köhler ({0})
deutschen Entwicklungspolitik willen nötig ist, im Hinblick auf diese Situation entsprechend klare, allgemeingültige Kriterien aufzustellen?
Herr Kollege Dr. Köhler, die Bundesregierung prüft die aktuelle Situation in Afrika eigentlich täglich. Sie tut das in engster Zusammenarbeit mit ihren Partnern innerhalb der Europäischen Gemeinschaft, aber auch innerhalb des Bündnisses. Ich darf daran erinnern, daß die Afrikapolitik, insbesondere im Hinblick auf die Situation im südlichen Afrika, einer gemeinsamen Haltung der Neun entspricht. Ich darf das auch mit Blick auf den Europäischen Rat sagen, wo die neun Regierungschefs und Außenminister in der vergangenen Woche die Situation eines bestimmten Landes überprüft und dazu Stellung bezogen haben. Sie tun das auch in den Fällen, die Sie hier angesprochen haben.
Vizepräsident von Hassel: Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Köhler.
Herr Staatsminister, ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, z. B. dem Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit die Konzeption ihrer gegenwärtigen Afrikapolitik detailliert zu erläutern?
Die Bundesregierung ist dazu in der Lage und bereit.
Vizepräsident von Hassel: Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Stahl.
Herr Staatsminister, können Sie mir bestätigen, daß im AKP-Abkommen der größte Teil der afrikanischen Länder berücksichtigt ist und daß man aus den Fragen der Kollegen der Opposition den Eindruck gewinnen kann, daß sie der Meinung sind, die EG-Entwicklungspolitik sei völlig verkehrt und indiskutabel?
Im AKP-Abkommen, d. h. in der Konvention von Lomé, sind jetzt eigentlich alle afrikanischen Staaten berücksichtigt, mit Ausnahme derjenigen, die zu Verhandlungsbeginn noch nicht unabhängig waren oder jetzt noch nicht unabhängig sind. Guinea-Bissao z. B., das seit kurzer Zeit unabhängig ist, ist bereits Mitglied. Die Kapverdischen Inseln haben ihre Mitgliedschaft beantragt. In Mosambik gibt es entsprechende Überlegungen. Ich glaube, daß das gleiche auch für Angola gilt, wenn auch noch kein Antrag bei der Europäischen Gemeinschaft vorliegt. Das bedeutet also in der Tat: alle afrikanischen Staaten.
Für drei von denjenigen, die nicht dazugehören, haben wir vergleichbare Vereinbarungen getroffen, nämlich die Vereinbarung zwischen den drei MaghrebLändern - Tunesien, Algerien und Marokko - und der Europäischen Gemeinschaft.
Ägypten ist der Europäischen Gemeinschaft durch die Maschrek-Verhandlungen, die vor einiger Zeit begonnen haben, und durch den europäisch-arabischen Dialog verbunden.
Sie sehen, daß die Gemeinschaft damit praktisch den Kontinent in seiner Gesamtheit abdeckt.
Vizepräsident von Hassel: Bevor ich die nächsten Fragen zulasse, mache ich darauf aufmerksam, daß die Fragestellung ganz klar ist. Sie geht in Richtung Ausrüstungshilfe für Polizei und Militär an Länder mit besonderer Situation. Es ist also keine generelle Frage nach der deutschen Afrika-Politik. Ich möchte nur bitten, bei weiteren Zusatzfragen die Grundfrage zu beachten.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Todenhöfer.
Herr Staatsminister, wie begründen Sie die deutsche Entwicklungshilfe für Südjemen unter dem Gesichtspunkt, daß dort internationale Terroristengruppen geduldet bzw. gefördert werden?
Ich bitte um Entschuldigung; mir ist nichts davon bekannt, daß die Bundesregierung an Südjemen Ausrüstungshilfe gibt. Das ist mir völlig neu.
Vizepräsident von Hassel: Ich rufe die Frage 76 des Abgeordneten Dr. Mertes auf:
Welche außenpolitischen Gründe hat die Bundesregierung dafür, daß sie militärische und polizeiliche Ausrüstungshilfe an untereinander benachbarte Entwicklungsländer leistet, zwischen denen Grenzstreitigkeiten bzw. Gebietsansprüche bestehen?
Herr Kollege Dr. Mertes, vorab möchte ich sagen, was unter Ausrüstungshilfe zu verstehen ist. Ausrüstungshilfe ist nicht Rüstungshilfe. Sie bedeutet nicht die Lieferung von Waffen oder Kriegsgerät. Es handelt sich im wesentlichen um die Lieferung von Kraftfahrzeugen, Straßenbaumaschinen oder auch Krankenhauseinrichtungen. Diese Lieferungen erfolgen an Polizei und Armee, die beide, wie Sie genau wissen, in manchen Ländern die einzige Institution stellen, die über eine das ganze Land erfassende Infrastruktur verfügt, also auch Aufgaben übernehmen, die bei uns zivilen Behörden zugeordnet sind.
Ich nehme an, Sie beziehen sich in Ihrer Frage konkret auf Algerien und Marokko. Beide erhalten; Ausrüstungshilfe in dem oben erörterten Sinne, und zwar Algerien seit dem Jahr 1967 und Marokko seit dem Jahr 1968. Beide Staaten sind mit der Europäischen Gemeinschaft assoziiert. Sie unterhalten enge und freundschaftliche Beziehungen zur Bundesrepublik Deutschland. Die Bundesregierung würde eine friedliche Regelung des Konflikts zwischen beiden Ländern sicherlich nicht dadurch fördern, daß sie die begonnene wirtschaftliche Zusammenarbeit abbricht.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Mertes.
Herr Staatsminister, wie nutzt die Bundesregierung ihre guten bilateralen Beziehungen zu solchen Staaten im Bereich multilateraler Probleme in den Vereinten Nationen, z. B. auf der Seerechtskonferenz, um bei den Staaten, mit denen sie gute bilaterale Beziehungen hat, zu erreichen, daß dort unseren und den westlichen Interessen Rechnung getragen wird?
({0})
Was das spezielle Thema der Seerechtskonferenz angeht, Herr Kollege Dr. Mertes, wissen Sie, daß die Interessenlagen der Länder sehr unterschiedlich sind. Die Bundesregierung bemüht sich einmal um eine besonders intensive Zusammenarbeit mit den Ländern, bei denen wir davon ausgehen können, daß sie die gleiche Interessenlage haben wie wir. Zweitens bemüht sie sich darum, allen Ländern, mit denen wir gute Beziehungen haben, unter den besonderen Verhältnissen der Seerechtskonferenz unseren Standpunkt klarzumachen, um für unsere Situation Verständnis zu finden.
Vizepräsident von Hassel: Zweite Zusatzfrage, Herr Dr. Mertes.
Herr Staatsminister, da ich nach den außenpolitischen Gründen gefragt habe, möchte ich noch folgendes zusätzlich fragen: Fügt die Bundesregierung der Erläuterung ihres Standpunktes auch hinzu, daß Länder, denen sie Hilfe leistet, wie Sie sie beschrieben haben, auch unseren außenpolitischen Interessen Rechnung tragen sollten und daß es hier eine Verknüpfung gibt - ich sage nicht: ein Junktim, aber eine Verknüpfung -?
Ich glaube, wir bemühen uns, durch unsere wirtschaftliche Zusammenarbeit ein politisches, wenn Sie wollen, außenpolitisches Klima zu erzeugen, das wesentlich dazu beiträgt, daß die Interessen unseres Landes gut verstanden werden. Ich möchte aber sagen, wir sollten hier kein Junktim herstellen.
Vizepräsident von Hassel: Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Todenhöfer.
Herr Staatsminister, können Sie mir die außenpolitischen Gründe nennen, die trotz der Grenzstreitigkeiten, die zwischen Somalia und Äthiopien bestehen, die Bundesregierung dazu bewogen haben, Ausrüstungshilfe für die Polizei von Somalia zu planen.
({0})
- Das sind neue!
Bitte, ich habe das letzte optisch nicht mitbekommen.
Ich vermute, daß Sie es akustisch nicht mitbekommen haben, Herr Staatsminister.
({0})
Akustisch natürlich. Ich bitte um Entschuldigung.
Fremdwörter sind nicht jedermanns Sache.
({0})
Herr Staatsminister, ich hatte gefragt, aus welchen außenpolitischen Gründen die Bundesregierung trotz der Tatsache, daß zwischen Somalia und Äthiopien Grenzstreitigkeiten bestehen, für die nächsten Jahre polizeiliche Ausrüstungshilfe für Somalia plant.
Sie wissen, daß es seit sehr langer Zeit zwischen beiden Ländern Probleme gibt. Dieses hat uns nicht davon abgehalten - vor allen Dingen wenn Sie einmal schauen, wie weit der Beginn dieser Ausrüstungshilfe zurückliegt -, Somalia, aber auch Äthiopien Ausrüstungshilfe dort, wo wir es für notwendig gehalten haben, zu gewähren. In keinem Falle hat das dazu beigetragen, bestehende Spannungen etwa noch zu verstärken. Ganz im Gegenteil, ich glaube, daß sich die gute Zusammenarbeit der Bundesrepublik mit beiden Ländern eher positiv ausgewirkt hat.
Vizepräsident von Hassel: Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Josten.
Herr Staatsminister, sind der Bundesregierung kriegerische Auseinandersetzungen von benachbarten Entwicklungsländern bekannt. in denen z. B. auf beiden Seiten deutsche Lastwagen zum Einsatz kamen, welche von uns als Ausrüstungshilfe für Polizei oder Armee geliefert wurden?
Ja, so etwas ist mir bekannt. Es liegt sehr viele Jahre zurück, als noch andere die Regierungsverantwortung trugen. Wir haben damals dem Sudan Material geliefert, das dann in den schweren Auseinandersetzungen im Kongo verwendet wurde. Das ist der letzte Fall, der mir bekannt ist.
Vizepräsident von Hassel: Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Stahl.
Herr Staatsminister, würden Sie mir zustimmen, daß Ausrüstungshilfe an Entwicklungsländer nicht selten deshalb gewährt wird, weil Armee oder Polizei oft die einzigen funktionierenden Bereiche sind, die für den Aufbau des Landes in Frage kommen, und würden Sie mir darüber hinaus zustimmen wollen, daß der Kollege Dr. Todenhöfer, der die angesprochenen Länder bereist hat, dies eigentlich aus eigener Erfahrung wissen müßte?
Ich gehe von der Voraussetzung aus, daß die Erfahrungen des Kollegen Todenhöfer die gleichen sind wie die Ihren und die meinen. Ich stimme zu.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Jäger ({0}).
Herr Staatsminister. wie will die Bundesregierung eigentlich dem deutschen Steuerzahler noch die Opfer verständlich machen, die er bei Ländern dieser Art zu bringen hat, bei denen doch jedermann davon auszugehen hat, daß bei einer Verschärfung des Konfliktes diese Länder eines Tages das in Auseinandersetzungen untereinander zerstören, was mit unserer Hilfe und mit unserem Geld aufgebaut worden ist?
Die wichtigste Aufgabe der Bundesregierung wird darin bestehen, den Bürgern unseres Landes verständlich zu machen, daß 25 % unseres Bruttosozialproduktes vom Außenhandel abhängen und daß daher eine unserer ganz entscheidenden Aufgaben darin besteht, mit möglichst allen Ländern in der Welt gute Beziehungen zu unterhalten.
({0})
Vizepräsident von Hassel: Ich rufe die Frage 77 des Herrn Abgeordneten Dr. Mertes auf:
Soll die deutsche Entwicklungs- oder Ausrüstungshilfe für Polizei oder Militär an Länder, die unter dem politischen Einfluß der Sowjetunion oder anderer Mitglieder des Warschauer Pakts stehen und/oder diesen Ländern militärische Stützpunkte einräumen, dazu dienen, diesen Einfluß abzuschwächen, um die Unabhängigkeit dieser Länder zu verstärken?
Bitte zur Beantwortung, Herr Staatsminister.
Durch unsere Entwicklungshilfe, Herr Kollege Dr. Mertes, wollen wir zum wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt der Entwicklungsländer beitragen. Unsere Hilfe soll aber auch, wie ich Gelegenheit hatte, zu sagen, die Unabhängigkeit der Entwicklungsländer stärken. Daher ist die Frage mit Ja zu beantworten. Dabei ist allerdings laufend zu prüfen, ob Aussicht besteht, dem beabsichtigten Ziel näherzukommen. Dies tut die Bundesregierung.
Ergänzend bitte ich, zu erwägen, daß einige Staaten, an die man bei Ihrer Frage denken kann, durch das Abkommen von Lomé mit der Europäischen Gemeinschaft verbunden sind. Wir wollen grundsätzlich auch in unseren bilateralen Beziehungen dieser Tatsache Rechnung tragen. Wir versprechen uns dadurch in der Tat, den Weg zu einer freien Zusammenarbeit unabhängiger Staaten offenzuhalten.
Vizepräsident von Hassel: Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Mertes.
Herr Staatsminister, werden sicherheitspolitische Aspekte dieses Fragenkomplexes im Bündnis erörtert und koordiniert?
Die sicherheitspolitischen Aspekte werden im Bündnis erörtert und koordiniert.
Vizepräsident von Hassel: Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Todenhöfer.
Herr Staatsminister, darf ich Ihre Ausführungen so verstehen, daß Sie bei der laufenden Prüfung der Problematik der Hilfe an kommunistisch orientierte Entwicklungsländer, die sich gleichzeitig in die militärische Globalstrategie der Sowjetunion einordnen, zu dem Ergebnis gekommen sind, daß Somalia in den nächsten Jahren Entwicklungshilfe und auch Ausrüstungshilfe bekommen soll und daß dies eine Entscheidung ist, die dem neuesten Stand der augenblicklichen Situation in Afrika entspricht?
Die Prüfung, die die Bundesregierung vorgenommen hat, hat sie zu der Auffassung gebracht, die seit 1962 laufenden Maßnahmen jetzt nicht zu unterbrechen.
Vizepräsident von Hassel: Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Holtz.
Herr Staatsminister, wie beurteilt die Bundesregierung die Empfehlungen der Opposition, die diesen Fragen hier zugrunde liegen, das Feld, etwa in Afrika, nur den Kommunisten zu überlassen?
({0})
Die Bundesregierung wird darum bemüht sein, der Politik behilflich zu sein, die die Unabhängigkeit möglichst aller Staaten und die Abwehrung der Einflüsse von außen garantiert.
Vizepräsident von Hassel: Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Friedrich.
Herr Staatsminister, ist es nicht falsch, das in der Frage vorgegebene europäische Konfliktschema mit dem Warschauer Pakt auf Afrika zu übertragen, und wie ist hier die Haltung unserer NATO-Verbündeten?
({0})
Ich glaube, daß wir von der Voraussetzung ausgehen, daß vieles, was für Europa gilt, in Afrika unter ganz anderen Gesichtspunkten zu sehen ist. Das bedeutet nicht, daß wir nicht allen Anlaß haben, die notwendige Zusammenarbeit mit unseren Partnern sehr ernst zu
nehmen und der Entwicklung auch die notwendige Aufmerksamkeit zu gewähren. Dies ,tun wir in der Tat.
Vizepräsident von Hassel: Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Stahl.
Herr Staatsminister, würden Sie meiner Ansicht beipflichten, daß die Opposition z. B. in Sachen Portugal schon behauptet hat, daß es ein kommunistisches Land sei, und daß es sehr wohl zweckmäßig war, hier Hilfen zur Verfügung zu stellen, um den Einfluß der Kommunisten abzuwenden?
Ich möchte sagen, daß ich bei der Antwort bleibe, die ich vorhin gegeben habe: daß ich selbst wenige Wochen nach der Veränderung mit den Kollegen Reddemann und Marx, die zur selben Zeit in Portugal waren, zum selben Urteil gekommen bin. Ich bestreite aber nicht, daß es während einer ganz besonders kritischen Zeit von seiten bestimmter Oppositionspolitiker auch völlig andere Meinungen gegeben hat. Ich bin sehr froh, daß wir diesen Auffassungen nicht gefolgt sind.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Arndt.
Herr Staatsminister, teilen Sie meine Meinung, daß die Verwendung der Begriffe „kommunistisch" oder „unter dem politischen Einfluß der Sowjetunion stehend" in ihrer Anwendung auf afrikanische Staaten deswegen sehr problematisch ist, weil wir uns dann immer als Staaten unter dem Einfluß der Sowjetunion Länder vorstellen, wie sie in Osteuropa existieren, obwohl das in Afrika doch sehr anders zu sein pflegt?
({0})
Ich glaube, daß die Situation in einer Reihe von afrikanischen Ländern, auch wenn sie in einem besonders engen Verhältnis zur Sowjetunion stehen, nicht vergleichbar ist mit der Situation von Warschauer Paktstaaten.
({0})
Dennoch bestreite ich nicht, daß man jede Entwicklung im Interesse der Unabhängigkeit aller Länder des Kontinents mit großer Aufmerksamkeit verfolgen muß.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Wawrzik.
Herr Staatsminister, Sie haben zum wiederholten Male als Begründung für die Ausrüstungshilfe an Somalia erklärt, daß sie seit 1962 gewährt werde. Welche Zustände müßten in einem Lande noch eintreten, um von dieser - um es einmal so zu bezeichnen - Tradition abzukommen, einer Tradition zumal, die unter ganz anderen politischen Umständen in diesem Lande begonnen wurde?
Ich gebe gerne zu, daß sich im Laufe der Zeit die Situation verändert hat. Ihre Lagebeurteilung hat die Bundesregierung in der Auffassung betätigt, daß ihre Haltung auch jetzt richtig ist. Ich habe mich bereit erklärt, dazu sehr ausführlich zu informieren.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Köhler.
Herr Staatsminister, würden Sie bitte zur Kenntnis nehmen -vielleicht zur gelegentlichen Verwendung gegenüber Kollegen, die das ohnehin ganz genau wissen müßten -, daß die Opposition nicht im Traum daran denkt, Afrika den Kommunisten preiszugeben, daß wir es aber als grundsätzlich anders betrachten, wenn Staaten sich in eine imperiale Strategie der Sowjetunion einordnen?
Vizepräsident von Hassel: Sie müssen es in eine Frage kleiden; Sie können hier nicht eine Feststellung treffen. Ich habe es nicht ganz mitbekommen.
Herr Präsident, ich habe den Herrn Staatsminister gefragt, ob er bereit ist, zur Kenntnis zu nehmen, daß es so ist.
({0})
Vizepräsident von Hassel: Es hätte vielleicht hei-Ben müssen: „Darf ich Sie bitten, zur Kenntnis zu nehmen".
Herr Staatsminister, ich darf Sie bitten, das zu tun.
Vizepräsident von Hassel: Ich darf Sie bitten, in Zukunft Ihre Fragen von der Fragestellung her als solche erkenntlich zu machen.
Die nächste Zusatzfrage kommt von dem Herrn Abgeordneten Dr. Marx.
Verzeihung, Herr Präsident, ich möchte das gern noch beantworten: Sie dürfen.
({0})
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Marx.
Herr Staatsminister, sind Sie bereit, davon auszugehen, daß die Kollegen meiner Fraktion bei der Beurteilung politischer Zustände in vielen Teilen der Welt von der notwendigen Differenziertheit, die sie dort antreffen, ausgehen und z. B., was einige afrikanische Staaten anlangt, durchaus nicht die platte Auffassung haben, es
handele sich - wie Kollege Arndt sagte - um ähnliche Zustände wie im Warschauer Pakt, sondern daß sie leider zur Kenntnis nehmen mußten, daß etwa das sowjetisch-kubanische Zusammenspiel in Angola und in anderen Staaten eine neue, aber deshalb nicht weniger gefährliche Form direkter und indirekter sowjetischer Einflußnahme ist?
Ich bin gern bereit, über diese Frage nachzudenken. Das ist nicht ganz einfach für mich, und zwar aus dem einfachen Grund, weil ich mir, verehrter Herr Kollege Dr. Marx, die Formulierung des Herrn Dr. Todenhöfer zum Thema Entwicklungshilfe und Kuba noch einmal genau durchgelesen habe. Ich könnte sie jetzt hier verlesen. Deswegen bin ich nicht ganz sicher, welche Haltung die Opposition in dieser Frage ganz genau hat.
({0})
Vizepräsident von Hassel: Meine Damen und Herren, ich rufe jetzt die letzte Frage zu diesem Komplex auf, nämlich die Frage 78 des Herrn Abgeordneten Wawrzik:
Trifft es zu, daß die Bundesregierung plant, kommunistisch orientierten Entwicklungsländern, wie etwa Somalia oder der Volksrepublik Kongo, militärische bzw. polizeiliche Ausrüstungshilfe im Wert von mehreren Millionen DM unentgeltlich zu gewähren?
Ich werde nur noch wenige Zusatzfragen zulassen; ich habe zu diesem Komplex bereits 39 Zusatzfragen zugelassen. Ich werde nur noch die zwei Zusatzfragen des Fragestellers und die eine oder andere Zusatzfrage zulassen.
Herr Kollege Wawrzik, meiner Antwort auf Ihre konkrete Frage möchte ich zwei Erwägungen vorausschicken. Entscheidend ist auch in diesen Fällen das Ziel, die Unabhängig keit dieser Staaten zu fördern, d. h. auch in diesen Fällen nicht einseitige Abhängigkeiten entstehen zu lassen.
Ich bitte auch zu bedenken, daß die Volksrepublik Kongo und Somalia durch das Abkommen von Lomé mit der Europäischen Gemeinschaft verbunden sind, ein Abkommen, das allgemein als ein gelungener Versuch gilt, die Beziehungen zwischen Entwicklungsländern und Industrieländern auf eine neue Grundlage zu stellen. Ich habe auch in diesem Hause keinen Widerspruch hierzu gehört.
Nun zu den konkreten Fällen. Diese Hilfe hat mit einer Ausrüstung des Militärs und der Polizei im eigentlichen Sinne nichts zu tun. Sie bezieht sich vielmehr auf die Infrastruktur der Länder und kommt deren Zivilbevölkerung zugute.
Somalia erhält seit 1962 Ausrüstungshilfe, und zwar im wesentlichen Transportmittel. Nach der Dürre- und Hungerkatastrophe großen Ausmaßes, die Somalia betroffen hat, ist es gerade jetzt erforderlich, das bisherige Programm fortzusetzen. Es geht um geländegängige Kraftfahrzeuge und Ersatzteile.
Die Volksrepublik Kongo soll in diesem Jahr 600 000 DM für die Einrichtung von drei Operationssälen in einem Militärkrankenhaus bekommen. Der humanitäre Aspekt dieser Hilfeleistung scheint mir offenkundig zu sein.
Vizepräsident von Hassel: Zusatzfrage, der Abgeordnete Wawrzik.
Herr Staatsminister, könnten Sie mir erklären, wie es der Unabhängigkeit eines Landes dient, wenn die Institutionen, die die Autorität oder die Macht in einem Lande stützen, von uns unterstützt werden, und zwar in einem Lande, das eine Politik betreibt, die nicht in unserem sicherheitspolitischen Interesse liegt? Wie kann es der Unabhängigkeit dieses Landes dienen, wenn wir die Institutionen stärken, die eben diese Politik sichern?
Ich glaube, Sie dürfen nicht übersehen, daß wir uns darum bemühen, unseren, wenn auch vielleicht bescheidenen Beitrag zu leisten, daß die Unabhängigkeit des Landes möglich ist.
Vizepräsident von Hassel: Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Wawrzik.
Können Sie die Berichte der „Wirtschaftswoche" vom 26. März bestätigen, wonach für Somalia bis 1978 Summen bis zu 6,9 Millionen DM für Ausrüstungshilfe an die Polizei Somalias zur Verfügung gestellt werden sollen?
Es gibt eine Rahmenplanung. Ob diese Zahl genau damit übereinstimmt, müßte ich erst prüfen. Ich bin gern bereit, Sie darüber zu informieren. Allerdings muß ich sagen, daß mir der Beitrag in der „Wirtschaftswoche" nicht bekannt ist. Ich bin gern bereit, ihn nun zu lesen.
Vizepräsident von Hassel: Letzte Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Todenhöfer.
Herr Staatsminister, gestatten Sie mir bitte, zwei Punkte vor der Frage richtigzustellen.
({0})
Südjemen bekommt Entwicklungshilfe. Und es gibt keine Äußerung von mir - anderslautende Meldungen wären unzutreffend -, daß Kuba nach unserer Auffassung Entwicklungshilfe bekommen sollte.
Vizepräsident von Hassel: Bitte, jetzt die Frage, Herr Kollege!
Die Frage lautet: Herr Staatsminister, muß ich Ihre gesamten Ausführungen heute dahin gehend interpretieren, daß Ihnen hier und heute kein Fall in Afrika bekannt ist, wo wir Entwicklungshilfe oder Ausrüstungshilfe einstellen sollten, weil es sich um ein kommunistisch
orientiertes Land handelt, das in die militärische Globalstrategie der Sowjetunion eingeordnet ist?
Zuerst, Herr Kollege Dr. Todenhöfer, möchte ich genau feststellen: Wonach Sie mich gefragt haben und was hier heute zur Debatte steht, ist die Ausrüstungshilfe. Ich habe festgestellt, daß für Südjemen keinerlei Ausrüstungshilfe zur Debatte steht.
({0})
Ich hoffe, daß wir in dieser Frage übereinstimmen.
({1})
Das zweite ist - jetzt sprechen wir wieder nur von Entwicklungshilfe; Sie meinen ja die Entwicklungshilfe -: Unter den gegebenen Umständen würde ich keinen Anlaß sehen, einem afrikanischen Land gegenüber eine grundsätzlich andere Haltung einzunehmen als in der letzten Vergangenheit.
Vizepräsident von Hassel: Ich lasse keine weiteren Zusatzfragen zu. Ich habe bereits 42 zu diesem Komplex zugelassen. Es hätten dann noch weitere drei Wortmeldungen berücksichtigt werden müssen.
Ich rufe die Frage 79 des Abgeordneten Hösl auf:
Treffen Meldungen zu, die Bundesregierung habe erfolglos auf die drei westlichen Schutzmächte eingewirkt mit dem Ziel, auf eine Korrektur von Verhandlungsfehlern bei den Absprachen über die drei Fernbahnhöfe in West-Berlin und insbesondere auf den Vollzug der korrigierenden Anordnung der Berliner Kommandantur gegenüber der Sowjetzonen-„Reichsbahn" zu verzichten, und wie rechtfertigt - bejahendenfalls - die Bundesregierung dieses Verhalten?
Der Fragesteller ist anwesend. Bitte, zur Beantwortung, Herr Staatsminister.
Der Bundesregierung sind keine Meldungen, wie sie in der Frage wiedergegeben werden, bekannt. Falls es Meldungen diesen Inhalts geben sollte, sind sie falsch. Es ist nicht ersichtlich, in welcher Hinsicht die Bundesregierung „Verhandlungsfehler" gemacht haben soll. Die Verkehrsvereinbarungen bringen erhebliche Verbesserungen für den Berlin-Verkehr. Sie sind in sich ausgewogen. Ich brauche nicht zu betonen, daß gerade die Öffnung neuer Haltepunkte für Reisen im Transitverkehr im Interesse der Berliner und anderer Reisender liegt.
Die Bundesregierung hat auch nicht auf die Drei Mächte eingewirkt, damit diese auf „korrigierende Anordnungen" verzichten. Die Drei Mächte hatten keine korrigierenden Anordnungen geplant. Dazu bestand auch keinerlei Anlaß. Die Drei Mächte hatten bereits vor der Unterzeichnung der Verkehrsvereinbarungen ausdrücklich ihr Einverständnis mit diesen Vereinbarungen erklärt.
Dieses Einverständnis hatten sie noch einmal in einer Anordnung der BKO - Berlin Kommandantura Order - 1975 Nr. 15 wiederholt. Gleichzeitig bekräftigten sie in dieser BKO, daß die Reichsbahn zur Durchführung der Bauarbeiten einer alliierten Genehmigung bedarf. Die Verpflichtung zur Einholung dieser Genehmigung entspricht nicht nur der
Rechtslage, sondern auch einer langjährigen Praxis. An dieser Rechtslage konnte und wollte die Bundesregierung mit den Verkehrsvereinbarungen nichts ändern.
Da die Reichsbahn die Bauarbeiten ohne Genehmigung der Drei Mächte aufnahm, erwogen diese, die Arbeiten einstellen zu lassen, um damit der Rechtsordnung in Berlin Geltung zu verschaffen. Diese Haltung wurde von der Bundesregierung in vollem Umfang geteilt.
Vizepräsident von Hassel: Zusatzfrage, der Abgeordnete Hösl.
Herr Staatsminister, Sie sagten, es seien keine Verhandlungen im Gange gewesen, und im letzten Absatz, die Bundesregierung habe die Auffassung der Schutzmächte geteilt. Haben also Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und den Schutzmächten stattgefunden?
Es gibt zwischen den drei Schutzmächten und der Bundesregierung, wie Sie wissen, ständige Kontakte.
Vizepräsident von Hassel: Zweite Zusatzfrage, der Abgeordnete Hösl.
Herr Staatsminister, sind Sie nach Prüfung des Anliegens voll davon überzeugt, daß die Fragen der Zuständigkeit und des Verwaltungsvollzuges keine Schwierigkeiten erwarten lassen?
Nach allen Unterlagen, die mir zur Verfügung stehen, ist es so, Herr Kollege.
Vizepräsident von Hassel: Zusatzfrage, der Abgeordnete Dr. Mertes ({0}).
Herr Staatsminister, da die Beziehungen zur DDR beim Bundeskanzleramt ressortieren, frage ich Sie: Ist der Informationsstand des Auswärtigen Amts, das seinerseits die Kontakte zu den drei Westmächten pflegt, über die innerdeutschen Beziehungen stets ausreichend gewesen?
Der Informationsstand zwischen dem Bundeskanzleramt und dem Auswärtigen Amt, Herr Kollege Dr. Mertes, ist der denkbar beste.
Vizepräsident von Hassel: Ich rufe die Fragen 80 und 81 des Abgeordneten Hansen auf. Beide Fragen werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 82 des Abgeordneten Dr. Czaja auf:
Ist bei der Herstellung der Karte Bundesrepublik Deutschland und Deutsche Demokratische Republik" wegen ihrer Verwendung in der politischen Öffentlichkeitsarbeit des Bundes durch die
Vizepräsident von Hassel
Auslandsvertretungen das Auswärtige Amt beteiligt worden, und, wenn dies der Fall war, wie beurteilt es die Gefahr, daß diese Karte entsprechend völkerrechtlicher Lehre und Praxis in erheblichem Umfang deutsche territoriale Positionen in bezug auf die Oder-Neiße-Linie präjudiziert, die bei dem konkretisierten Gewaltverzicht des Warschauer Vertrags unter einem klaren Friedensvertragsvorbehalt stehen?
Der Fragesteller ist anwesend. Bitte, zur Beantwortung, Herr Staatsminister.
Herr Kollege Dr. Czaja, das Bundespresse- und Informationsamt, in dessen Verantwortung die Karte entstanden ist, nach der Sie fragen, hat bei der Herstellung das Auswärtige Amt beteiligt. Zu Ihrer Frage nach einer präjudiziellen Wirkung der Karte ist zunächst folgendes zu sagen. Diese Karte hat nicht den Zweck, das Ausland über bestehende deutsche Rechtspositionen zu unterrichten. Ihr Ziel ist vielmehr, dem um Information über die gegenwärtig bestehenden Verhältnisse bemühten Ausländer geographische Lage und Gegebenheiten der beiden deutschen Staaten zu verdeutlichen. Eine präjudizielle Wirkung hat diese Karte auch deshalb nicht, weil entsprechend der allgemein anerkannten völkerrechtlichen Lehre und Praxis die Darstellung auf einer Karte nicht den Inhalt eines förmlich niedergelegten zwischenstaatlichen Vertrages - in diesem Zusammenhang des Warschauer Vertrages - ändern kann. Diese Karte vermag daher keine deutsche Rechtsposition zu präjudizieren, die im Warschauer Vertrag gewahrt worden ist.
Die deutsche Rechtsposition kann durch die Karte entsprechend völkerrechtlicher Lehre und Praxis darüber hinaus auch deshalb nicht präjudiziert werden, weil die Karte bewußt nur die Bundesrepublik Deutschland und die DDR, aber nicht das Deutsche Reich darstellt. Die Gebiete jenseits von Oder und Neiße haben aber unbestritten niemals zur Bundesrepublik Deutschland oder zur DDR gehört.
({0})
Vizepräsident von Hassel: Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Czaja.
Herr Staatsminister, geben Sie zu, daß die Öffentlichkeitsarbeit des Bundes, auch die Öffentlichkeitsarbeit im Ausland, eine amtliche Aufgabe ist, die an Gesetz und Verfassung sowie deren verbindliche Auslegung durch tragende Gründe von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gebunden ist, und daß dabei auch die rechtlichen Gegebenheiten ganz Deutschlands zu wahren, wachzuhalten und nach außen beharrlich zu vertreten sind?
Ich gebe Ihnen zu, daß die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung eine sehr wichtige Aufgabe ist. Ich bedanke mich übrigens bei der Gelegenheit für diese Feststellung, weil es offensichtlich manchmal andere Auffassungen darüber gibt. Ich möchte diesen Teil Ihrer Frage ausdrücklich bestätigen. Ich bin auch der Auffassung, daß die Bundesregierung überall dort, wo es notwendig ist, die Rechtslage und die völkerrechtlichen Grundlagen erläutert. In diesem Fall aber, der die Karte betrifft, welche eine Information für Ausländer über die jetzigen Grenzen sein soll, bin ich der Auffassung, daß das Bundespresse- und Informationsamt einen völlig richtigen Weg gegangen ist.
Vizepräsident von Hassel: Zweite Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Czaja.
Herr Staatsminister, wird die Bundesregierung bemüht sein, bei zukünftigen Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit - auch bei Karten - den Gefahren entgegenzutreten, die den Rechtspositionen ganz Deutschlands dadurch drohen könnten, daß die Folgerungen aus dem Warschauer Vertrag, die Sie angesprochen haben, kartographisch nicht so dargestellt werden, wie es das Bundesverfassungsgericht auf der Grundlage der Darstellung der Bundesregierung verlangt hat, nämlich so, daß zum Ausdruck kommt, daß es sich um einen konkretisierten Gewaltverzicht für diese Gebiete handelt, daß diese Gebiete nicht endgültig aus der Zugehörigkeit zu Deutschland entlassen und der personalen und gebietlichen Hoheitsgewalt anderer nicht endgültig unterstellt sind?
Wenn die Bundesregierung eine Karte zu erstellen hätte, die der augenblicklichen Information dient, würde sie genauso verfahren, wie sie jetzt verfahren ist. Wenn es darum geht, juristische Vorgänge zu schildern, würde sie sicher andere Wege gehen, nicht den über eine Karte.
Vizepräsident von Hassel: Zusatzfrage des Abgeordneten Jäger ({0}).
Herr Staatsminister, verlangt nicht der Auftrag, den das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Frage der deutschen Einheit gegeben hat - der Auftrag, diese Frage der deutschen Einheit nach außen beharrlich zu vertreten -, daß diese Beharrlichkeit auch in jedem Kartenwerk zum Ausdruck kommt, das dem Ausland oder im Ausland lebenden Deutschen zur Kenntnis gebracht wird?
Ich glaube, daß die Bundesregierung bei dieser Karte, einer Karte zur Information, von dem ausgehen muß, was jetzt ist. Dies ändert nichts daran, daß sie in der Politik das verfolgt, was in dem Urteil zum Ausdruck kommt.
Vizepräsident von Hassel: Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Mertes.
Herr Staatsminister, bei voller Würdigung der rein formalrechtlichen Betrachtungsweise, die Sie soeben vorgetragen haben, möchte ich Sie fragen: Ist die kartographische Darstellung Deutschlands nicht primär eine Frage des politischen Willens, und wie bekundet die Bundesregierung ihren politischen Willen, den sie in dem Brief zur deutschen Einheit darge16340
Dr. Mertes ({0})
legt hat, in ihrer kartographischen Darstellung Deutschlands?
Herr Kollege Dr. Mertes, Landkarten sind für mich eine Einrichtung zur Information über die gegebenen Verhältnisse. Ihren politischen Willen bringt die Bundesregierung auf andere Weise als auf Karten zum Ausdruck.
({0})
Vizepräsident von Hassel: Die Fragen 84 und 85 des Abgeordneten Dr. Holtz sind vom Fragesteller zurückgezogen.
Ich rufe die Frage 86 des Abgeordneten Böhm ({1}) auf:
Hält die Bundesregierung es aus politischen und kulturellen Gründen für notwendig und wünschenswert, daß seitens der Bundesrepublik Deutschland zu deutschsprachigen und deutschstämmigen Bevölkerungsgruppen und deren kulturellen Vereinigungen im Ausland wechselseitige Beziehungen gepflegt werden, besonders angesichts der Tatsache, daß sich die DDR verstärkt bemüht, die Deutschstämmigen im Ausland politisch in ihrem Sinne zu beeinflussen, und wenn ja, wird sie sich entsprechend verhalten?
Zur Beantwortung bitte, Herr Staatsminister.
Die wechselseitigen Beziehungen zwischen Bürgern der Bundesrepublik Deutschland und denen anderer Staaten hält die Bundesregierung grundsätzlich für notwendig und wünschenswert. Dies gilt in besonderem Maße für die Beziehungen zu deutschsprachigen und deutschstämmigen Bevölkerungsgruppen und deren kulturellen Vereinigungen im Ausland. Entsprechende Hilfestellung wird über die für derartige Vorhaben zuständige Mittlerorganisation geboten.
Vizepräsident von Hassel: Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Böhm.
Herr Staatsminister, in welcher Form sind bisher von der Bundesregierung die Beziehungen zu deutschsprachigen und deutschstämmigen Bevölkerungsgruppen im Ausland gepflegt worden?
Es ist von Fall zu Fall durch die dafür zuständigen Institutionen geprüft worden, ob eine Unterstützung gewährt werden kann, z. B. um eine Reise in die Bundesrepublik machen zu können. Ich darf sagen, daß z. B. in diesem Falle die Entscheidung überhaupt nicht bei der Bundesregierung, sondern beim Deutschen Musikrat liegt.
Vizepräsident von Hassel: Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Böhm.
In welcher Weise kann die Bundesregierung dazu beitragen, daß die kulturellen und wirtschaftlichen Leistungen deutscher Auswanderer für die Entwicklung ihrer neuen Heimatländer objektiv dargestellt und gewürdigt werden?
Die Bundesregierung ist gerne bereit, diese Frage zu prüfen und sie Ihnen schriftlich zu beantworten.
Vizepräsident von Hassel: Zusatzfrage, der Abgenete Dr. Czaja.
Herr. Staatsminister, muß die Bundesregierung nicht nach der Schlußakte der Europäischen Sicherheitskonferenz diese Aufgabe nicht nur von Fall zu Fall, sondern generell erfüllen, nachdem es in dem Kapitel „Zusammenarbeit im humanitären und anderen Bereichen" in dem Abschnitt „Austausch im Bereich der Bildung" heißt - ich zitiere -:
Die Teilnehmerstaaten beabsichtigen in Anerkennung des Beitrages, den nationale Minderheiten oder regionale Kulturen zur Zusammenarbeit leisten können, diesen Beitrag ihrer Mitglieder zu erleichtern.
Werden Sie daraus Schlüsse ziehen?
Wie Sie wissen, ist die Bundesregierung daran interessiert, daß so viel wie möglich von dem, was in diesem Dokument niedergelegt ist, realisiert werden kann. Dies gilt selbstverständlich auch für diesen Teil.
Vizepräsident von Hassel: Zusatzfrage, Abgeordneter Kunz ({0}).
Herr Staatsminister, trifft es zu, daß die DDR in Würdigung der Bedeutung deutschsprachiger Zeitungen im Ausland bemüht ist - vor allem durch die Bereitstellung erheblich finanzieller Mittel -, diese Zeitungen in den Griff zu bekommen und sie für ihre Zwecke politisch zu nutzen?
Ich kann Ihnen diese Frage im Augenblick nicht beantworten. Ich werde das feststellen und Sie schriftlich informieren.
Vizepräsident von Hassel: Zusatzfrage, der Abgeordnete Dr. Klein ({0}).
Herr Staatsminister, in welchem Umfang hat die Bundesregierung Möglichkeiten, insbesondere deutschstämmigen Minderheiten in den Ostblockstaaten unterstützend zur Seite zu treten und ihnen dabei zu helfen, die in der Schlußakte der KSZE verbürgten Rechte auch wahrnehmen zu können?
Ich glaube, daß die Situation von Land zu Land sehr unterschiedlich ist. Ich bin gern bereit, entweder im Auswärtigen Ausschuß oder in einem anderen Ausschuß ausführlich über diese Fragen zu sprechen und Sie über die Situation in jedem der betroffenen Länder zu informieren; denn darauf kommt es doch wohl an.
Vizepräsident von Hassel: Ich rufe die Frage 87 des Abgeordneten Böhm ({0}) auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung unter den in der voraufgegangenen Frage angeführten Gesichtspunkten die Tatsache, daß der deutschsprachige Singkreis Chile, dem 43 junge Frauen und Männer deutscher Herkunft angehören, bei seiner sechsten Deutschlandreise seit 1952 von linksradikalen Gruppen gezwungen wurde, seine kulturellen Darbietungen abzubrechen bzw. Veranstaltungen abzusagen?
Bitte, zur Beantwortung, Herr Staatsminister.
Jede Beeinträchtigung bei der Durchführung ausländischer Veranstaltungen in der Bundesrepublik kann dem Ansehen der Bundesrepublik schaden, auch, wenn es sich - wie im vorliegenden Falle - um eine Privatreise durch sechzehn Städte der Bundesrepublik und sechs Städte Osterreichs handelt.
Dem Auswärtigen Amt liegen keine Berichte über kritische publizistische Äußerungen des Auslandes vor. Die chilenische Botschaft hat keine Vorstellung beim Auswärtigen Amt erhoben. Die Bundesregierung bedauert die Behinderung des Singkreises in einigen Städten der Bundesrepublik.
Vizepräsident von Hassel: Zusatzfrage, der Abgeordnete Böhm.
Herr Staatsminister, empfinden Sie es mit mir als unerträglich, daß eine kleine linksradikale Minderheit bei ihren Versuchen, den Singkreis Chile zu behindern, gewissermaßen eine kulturpolitische Zensur darüber ausübt, welche Veranstaltungen mündige Bürger der Bundesrepublik Deutschland besuchen dürfen und welche nicht?
Ich finde es immer schlecht, wenn musikalische Veranstaltungen gestört werden.
Vizepräsident von Hassel: Zweite Zusatzfrage, der Abgeordnete Böhm.
Herr Staatsminister, ist der Bundesregierung bekannt, daß der Singkreis Chile überall dort, wo er ungestört auftreten konnte, ein begeistertes Publikum gefunden hat, daß das auch in der Presse einen positiven Niederschlag gefunden hat und daß er seinem Anliegen, im Land der Vorfahren die neue Heimat kulturell darzustellen, voll gerecht geworden ist?
Die Bundesregierung hat positive Informationen über die musikalischen Leistungen des Chores.
Vizepräsident von Hassel: Zusatzfrage, der Abgeordnete Jäger ({0}).
Herr Staatsminister, wie beurteilt es die Bundesregierung, daß der Singkreis Chile, der 1972 bei seiner fünften Deutschlandreise von linksextremen Gruppen als Sendbote des
damals fortschrittlichen Chile unter Allende begrüßt worden ist, nunmehr, vier Jahre später, von denselben Gruppen als Sendbote eines faschistischen Regimes verteufelt worden ist?
Ich nehme nicht an, daß es dieselben Leute sind, die das Urteil abgegeben haben.
({0})
Vizepräsident von Hassel: Zusatzfrage, Abgeordneter Dr. Klein ({1}).
Herr Staatsminister, ist Ihnen und der Bundesregierung bekannt, und wie beurteilen Sie es, daß in WanneEickel eine Gruppierung bestehend aus Angehörigen der Jugendorganisation Falken der SPD und der Sozialistischen Deutschen Arbeiterjugend - der DKP also - gemeinsam die Veranstaltung gestört hat?
Das ist mir nicht bekannt, Herr Kollege Professor Klein. Aber ich bin gerne bereit, mich in Wanne-Eickel darüber zu informieren. Im übrigen möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, daß die Falken nach meiner Kenntnis eine unabhängige Jugendorganisation sind.
Vizepräsident von Hassel: Zusatzfrage, der Abgeordnete Stahl.
Herr Staatsminister, würden Sie mir zustimmen, daß dieser Vorgang ein schlechter war und daß eigentlich die Landesregierung für die Sicherheit zuständig ist und daß das, was hier in unserem Land passiert ist - wenn man auch einen Vergleich zu der Staek-Ausstellung und dem, was dort geschehen ist, zieht -, doch sehr fragwürdig ist?
Ich glaube, daß, was die Sicherheitsfragen anbetrifft, eine Zuständigkeit der Bundesregierung nicht gegeben ist.
Ich habe auch nicht zu dieser Frage Stellung genommen, sondern mich bemüht, in objektiver Weise zu dem Vorgang insgesamt Stellung zu nehmen.
Vizepräsident von Hassel: Ich darf hinsichtlich der weiteren Zusatzfragen bitten, diese auf die eigentliche Frage zu konzentrieren und nicht auf das Thema Staek.
Zusatzfrage, der Abgeordnete Kunz.
Herr Staatsminister, ist der Bundesregierung bekannt, daß der Singkreis Chile, der bei seinen Veranstaltungen Spenden - z. B. für die Körperbehindertenschule in Ladenburg - gesammelt hat, durch den Abbruch und die erzwungene Absage von Veranstaltungen selbst schweren finanziellen Schaden erlitten hat?
Das ist mir nicht bekannt.
Vizepräsident von Hassel: Ich rufe die Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Schweitzer auf der Drucksache 7/4980 auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen nunmehr die Intervention Südafrikas in Angola, nicht aber gleichzeitig die noch massivere Kubas verurteilt hat?
Herr Professor Schweitzer, die Außenminister der Neun haben in ihrer Erklärung zu dem Problem im südlichen Afrika am 23. Februar 1976 in Luxemburg u. a. festgestellt:
Die Außenminister sind der Auffassung, daß es Sache des angolesischen Volkes ist, sein eigenes Geschick zu bestimmen. Sie haben deshalb die Bemühungen der Organisation für Afrikanische Einheit um eine afrikanische Lösung der Schwierigkeiten lebhaft begrüßt und nichts unternommen, was ihrem Erfolg schaden könnte. Unter diesem Gesichtspunkt haben sie alle
- ich betone bewußt: alle auswärtigen militärischen Interventionen verurteilt und ihrer festen Erwartung Ausdruck gegeben, daß sie rasch beendet werden.
Dies ist auch weiterhin die Auffassung der Bundesregierung. Die drei im Sicherheitsrat vertretenen EG-Staaten Großbritannien, Frankreich und Italien haben in der Angoladebatte ausdrücklich auf diese Erklärung verwiesen. Sie haben Vorschläge für einen Resolutionsentwurf auf dieser Linie gemacht. Im Sicherheitsrat, dem wir als Bundesrepublik nicht angehören, fand sich keine Mehrheit für eine Resolution auf dieser Basis. Dagegen wurde der vor allem von afrikanischen Staaten gestützte Resolutionsentwurf, der nur Südafrika im Auge hatte, angenommen. Dies geschah allerdings nur mit der erforderlichen Mindestzahl von neun Stimmen. Die ständigen westlichen Sicherheitsratsmitglieder, die Vereinigten Staaten, Großbritannien und Frankreich, enthielten sich der Stimme, ohne aber von ihrem Vetorecht Gebrauch zu machen.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Schweitzer.
Herr Staatsminister, kann das Haus Ihrer Antwort entnehmen, daß die Bundesregierung auch künftig, insbesondere in relevanten Gremien der Vereinten Nationen, aus jedem gegebenen Anlaß ihren eigenen Standpunkt in der internationalen Politik dahin gehend bekräftigt, daß sie jede direkte oder indirekte Intervention in die inneren Angelegenheiten von Mitgliedern der internationalen Staatengemeinschaft, von welcher Seite auch immer, ablehnt?
Das möchte ich ausdrücklich bestätigen. Ich möchte allerdings auch sagen, daß die Bundesregierung immer darum bemüht ist, mit den Partnern in der Gemeinschaft der Neun in diesen Fragen eine gemeinsame Haltung einzunehmen. Darum haben wir uns ja in den letzten Jahren in steigendem Maße bemüht.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Todenhöfer.
Herr Staatsminister, sind Sie der Auffassung, daß die Tatsache einer Intervention eines Entwicklungslandes in einem anderen Entwicklungsland ein Grund ist, um die Entwicklungshilfe generell einzustellen?
Wir müßten uns über die Frage unterhalten, was eine Intervention ist. Bei der Behandlung dieser Frage vor dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat der Vertreter Angolas, in der Zwischenzeit von der Mehrheit der Völkergemeinschaft anerkannt, am 26. März 1976 erklärt, „die Hilfe, die durch die Sowjetunion und Kuba erfolgt ist" - ich zitiere jetzt wörtlich; deswegen spreche ich von Hilfe - sei „auf ausdrücklichen Wunsch der souveränen angolesischen Regierung zur Abwehr der südafrikanischen Aggression erfolgt". Ich zitiere das, was dort gesagt worden ist, und gebe nicht meine Meinung wieder.
Vizepräsident von Hassel: Bevor ich zu weiteren Zusatzfragen das Wort erteile, möchte ich darauf aufmerksam machen, daß sich diese Zusatzfrage, Herr Dr. Todenhöfer, nicht auf die Grundfrage bezogen hat. Ich bitte, daß in Zukunft stärker darauf geachtet wird.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Kliesing.
Herr Staatsminister, ist die Bundesregierung bereit, sichtbar zu machen, daß nach ihrer Auffassung diese einseitige Entscheidung des Sicherheitsrats nicht geeignet ist, das Vertrauen der Weltöffentlichkeit in die Seriosität von Sicherheitsratsentscheidungen zu stärken?
Die Bundesregierung weiß, daß es weise und weniger weise Entscheidungen gibt. Ich glaube, die Bundesregierung wird jede Gelegenheit benutzen, ihre Meinung zum Ausdruck zu bringen, wenn weniger weise Entscheidungen gefällt werden.
Vizepräsident von Hassel: Eine letzte Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Marx.
Herr Kollege Wischnewski, da der Herr Kollege Schweitzer hier die Formulierung „Intervention Südafrikas" verwendet hatte und Sie eben sagten, man müsse sich darüber unterhalten, was das ist, möchte ich fragen: Finden Sie nicht, daß das Einbrechen von etwas über 11 000 Mann kubanischer Truppen, ausgerüstet mit sowjetischen Waffen, in einen Staat eines anderen Kontinents mit der Formulierung „Intervention" belegt werden kann? Würde diese Interpretation nicht die AnmerDr. Marx
kungen unterstützen, die die Bundesregierung vor einigen Wochen mit großer Sorge zu einer offiziellen Demarche bezüglich der Vorgänge in Angola gemacht hat?
Ich beurteile die Situation wahrscheinlich genauso wie Sie. Ich habe deshalb bewußt den Satz des Vertreters Angolas zitiert - ich habe nicht etwa meine Meinung dargestellt -, der vor dem Weltsicherheitsrat gesagt hat, hier handle es sich darum, daß die Kubaner und die Sowjets einer Bitte der Regierung in Luanda nachgekommen seien. Im Augenblick ist es sehr schwer für mich, den Sachverhalt zu beurteilen.
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Vizepräsident von Hassel: Damit sind wir am Ende Ihres Geschäftsbereichs angelangt. Herr Staatsminster, ich danke Ihnen für die Beantwortung der Fragen.
Ich rufe nun noch den Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen auf.
Die Fragen 7 und 8 - eingebracht von dem Herrn Abgeordneten Reddemann - und. die Frage 9 - eingebracht von dem Herrn Abgeordneten Dr. Dollinger - sollen auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Wir sind am Ende der Fragestunde angelangt.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Donnerstag, den 8. April 1976, 9 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.