Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren, es liegt Ihnen eine Liste von Vorlagen, die keiner Beschlußfassung bedürfen und die gemäß § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen werden sollen, vor:
Betr.: Bericht der Bundesregierung über den Stand der Unfallverhütung und das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik Deutschland ({0}) ({1})
zuständig: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
Betr.: Fünfter Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" ({2})
zuständig: Ausschuß für Wirtschaft ({3}), Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen, Haushaltsausschuß
Gegen die Überweisung erhebt sich kein Widerspruch; dann ist so beschlossen.
Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 20. Februar 1976 den nachfolgenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 GG nicht gestellt:
Gesetz zur Förderung von Wohnungseigentum und Wohnbesitz im sozialen Wohnungsbau
Abgabenordnung ({4}) Tierzuchtgesetz
Gesetz über die Auflösung der Mühlenstelle und die Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich der Mühlenwirtschaft
Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen
Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Zollgesetzes Gesetz zur Änderung des Geflügelfleischhygienegesetzes Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes
Viertes Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
Gesetz über den rechtlichen Status der Bundeswasserstraße Elbe-Seitenkanal
Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren
Gesetz zu der Erklärung vom 9. August 1973 über den vorläufigen Beitritt der Philippinen zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen
Gesetz zu dem Vertrag vom 16. Mai 1975 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland über die gegenseitige Unterstützung in Zollangelegenheiten
Gesetz zu dem Ubereinkommen vom 28. September 1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen
Zweites Gesetz zur Änderung der Höfeordnung
Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung - Strafvollzugsgesetz ({5})
Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat ferner eine Entschließung gefaßt, die als Anlage 2 diesem Protokoll beigefügt ist.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 20. Februar 1976 beschlossen, zu den nachfolgenden Gesetzen die Einberufung des Vermittlungsausschusses zu verlangen:
Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend ({6})
Gesetz über die Neuorganisation der Marktordnungsstellen
Gesetz zur Änderung des Kapitalverkehrsteuergesetzes ({7})
Verwaltungsverfahrensgesetz ({8})
Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes
Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten ({9})
Vierzehntes Strafrechtsänderungsgesetz
Seine Schreiben sind als Drucksachen 7/4795, 7/4796, 7/4797, 7/4798, 7/4799, 7/4804 und 7/4808 verteilt.
In der gleichen Sitzung hat der Bundesrat ferner beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 24. Oktober 1975 verabschiedeten Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften nicht zuzustimmen. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/4801 verteilt.
Der Bundesminister für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen hat mit Schreiben vom 20. Februar 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Hammans, Dr. Ritz, Seiters, Dr. Hornhues, Vehar, Dr. Klein ({10}), Dr. Unland, Frau Hürland und Genossen betr. Verkehrsuntersuchung für den deutsch-niederländischen Grenzraum
Drucksache 7/4666 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/4788 verteilt.
Der Bundesminister der Verteidigung hat mit Schreiben vom 3. März 1976 die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD betr. angebliche Geldleistungen des amerikanischen Flugzeugkonzerns Lockheed an politische Parteien in der Bundesrepublik Deutschland - Drucksache 7/4755 ({11}) - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/4822 verteilt.
Der Bundesminister für Wirtschaft hat mit Schreiben vom 5. März 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Waigel, Dr. Althammer, Schröder ({12}), Röhner, Leicht, Haase ({13}), Dr. Riedl ({14}), Frau Pieser, Dr. Jobst, Möller ({15}), Dr. Stavenhagen, Krampe, Niegel, Dr. Kunz ({16}), Kiechle, Schmitz ({17}), Carstens ({18}), Picard und Genossen betr. Abwicklung und Auswirkungen des „Programms zur regionalen und lokalen Abstützung der Beschäftigung" und des „Programms stabilitätsgerechter Aufschwung" - Drucksache 7/4763 - beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 7/4832 verteilt.
Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat mit Schreiben vom 4. März 1976 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen die Kleine Anfrage der Abgeordneten Pfeifer, Dr. Gölter, Frau Benedix, Frau Hürland, Dr. Fuchs, Geisenhofer, Dr. Hornhues, Dr.-Ing. Oldenstädt, Dr. Probst, Dr. Schäuble, Schmidt ({19}) und der Fraktion der CDU/CSU betr. Informationspolitik des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft und anderer Ministerien in den Schulen - Drucksache 7/4781 - beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 7/4837 verteilt.
Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat mit Schreiben vom 4. März 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Klein ({20}), Kunz ({21}), Dr. Kunz ({22}), Frau Pieser, Frau Berger ({23}), Wohlrabe, Straßmeir, Müller ({24}), Dr. Stark ({25}), Lagershausen, Springorum, Dr. Sprung, Dr. Schulte ({26}) und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Gewährleistung der Rechtsordnung an Berliner Hochschulen - Drucksache 7/4778 - beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 7/4838 verteilt.
Der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen hat mit Schreiben vom 5. März 1976 im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Auswärtigen und dem Bundesminister für Wirtschaft die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wohlrabe, Dr. Sprung, Frau Berger ({27}), Haase ({28}), Dr. Waigel,
Präsident Frau Renger
Schmitz ({29}), Schröder ({30}), Picard, Frau Pieser, Müller ({31}) und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Zahlungen an die DDR und die anderen Ostblockstaaten sowie Warenaustausch mit der DDR und den anderen Ostblockstaaten in den Jahren 1970 bis 1975 einschließlich - Drucksache 7/4779 - beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 7/4839 verteilt.
Der Bundesminister des Innern hat mit Schreiben vom 5. März 1976 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerster ({32}), Ey, Dr. Miltner, Berger, Leicht, Volmer, Niegel, Biechele, Freiherr von Fircks, Böhm ({33}) und Genossen betr. Straffung und Rationalisierung der Statistik des Bundes - Drucksache 7/4493 - beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 7/4840 verteilt.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mit Schreiben vom 18. Februar 1976 mitgeteilt, daß der Ausschuß gegen die nachfolgenden, bereits verkündeten Vorlagen keine Bedenken erhoben hat:
Verordnung ({34}) des Rates zur sechsten Änderung der Verordnung ({35}) Nr. 1876/74 über den Zusatz von Alkohol zu Erzeugnissen des Weinsektors ({36})
Verordnung ({37}) des Rates
zur Festsetzung der Orientierungspreise für die in Anhang I Abschnitte A und C der Verordnung ({38}) Nr. 2142/70 aufgeführten Fischereierzeugnisse für das Fischwirtschaftsjahr 1976
zur Festsetzung der Orientierungspreise für die in Anhang II der Verordnung ({39}) Nr. 2142/70 aufgeführten Fischereierzeugnisse für das Fischwirtschaftsjahr 1976
zur Festsetzung der Interventionspreise für frische oder gekühlte Sardinen und Sardellen für das Fischwirtschaftsjahr 1976
zur Festsetzung des gemeinschaftlichen Produktionspreises für Thunfisdie, die für die Konservenindustrie bestimmt sind, für das Fischwirtschaftsjahr 1976
zur Ergänzung der Verordnung ({40}) Nr. 2455/70 zur Festlegung von gemeinsamen Vermarktungsnormen für bestimmte frische oder gekühlte Fische ({41})
Verordnung ({42}) des Rates zur Änderung der Verordnung ({43}) Nr. 1877/74 des Rates über die Destillation der Nebenerzeugnisse der Weinbereitung ({44})
Verordnung ({45}) des Rates über die Landwirtschaft des Großherzogtums Luxemburg ({46})
Der Präsident der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein hat am 17. Februar 1976 gemäß den 1§ 6 und 9 des Gesetzes über das Branntweinmonopol den
Geschäftsbericht der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein sowie die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der Verwertungsstelle für das Geschäftsjahr 1974/75 ({47})
übersandt. Der Bericht wird als Drucksache 7/4805 verteilt.
Der Bundeskanzler hat mit Schreiben vom 23. Februar 1976 gemäß § 32 Abs. 6 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951 den Jahresabschluß der Deutschen Bundesbahn für das Geschäftsjahr 1974 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Der Jahresabschluß liegt im Archiv zur Einsicht aus.
Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf: Fragestunde
- Drucksache 7/4827 Wir kommen zunächst zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit. Der Herr Parlamentarische Staatssekretär Zander steht zur Beantwortung zur Verfügung.
Die Frage 1 des Herrn Abgeordneten Anbuhl wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 2 der Frau Abgeordneten Schleicher auf:
Treffen Meldungen zu, der Heroinschmuggel habe zugenommen, die Zahl der Todesfälle unter den Rauschgiftsüchtigen steige an und auch aus der Türkei gelange wieder Rauschgift auf den illegalen Markt, und zu welchen Maßnahmen und Überlegungen gibt dies - bejahendenfalls - der Bundesregierung Anlaß?
Frau Kollegin Schleicher, der Heroinschmuggel hat in ganz Europa zugenommen. Der Verbrauch harter Drogen, insbesondere von Heroin, hielt auch 1975 an. Ein Hinweis darauf ist der Anstieg der Zahl der Drogentoten von 139 im Jahre 1974 auf 189 im Jahre 1975. Bei dem beschlagnahmten Rauschgift konnte aber nicht definitiv festgestellt werden, ob es sich um Derivate aus dem Opiumanbau der Türkei handelt. Erkenntnisse über illegale Lieferungen aus der neuen türkischen Ernte liegen bis jetzt nicht vor.
Die Bundesregierung hat neben der Bekämpfung des Handels mit Rauschgiften ihre Bemühungen zur Bekämpfung des Drogen- und Rausvhmittelmißbrauchs auf nationaler und internationaler Ebene intensiv fortgesetzt. Sie ist der Auffassung, daß auf diesem Gebiet eine internationale Zusammenarbeit unerläßlich ist. Deshalb ist die beim Bundeskriminalamt für diese Zwecke eingerichtete ständige Arbeitsgruppe „Rauschgift" durch eine internationale Beteiligung ausgeweitet worden. Zusätzlich arbeiten regionale Arbeitsgruppen, so z. B. die deutsch-niederländische Arbeitsgruppe, um akute Probleme innerhalb dieses speziellen Bereichs zu lösen. Gemeinsame deutsche und amerikanische Bemühungen richten sich auf das Sonderproblem bei den Stationierungsstreitkräften. Bei der europäischen Kooperation zur Bekämpfung des Drogen- und Rauschmittelmißbrauchs, in der die EG-Länder und Schweden vertreten sind, wird die Heroinsituation gesondert behandelt. Auf nationaler Ebene setzt die Bundesregierung ihre Aufklärungsmaßnahmen sowie den Ausbau von Behandlungseinrichtungen für Rauschgiftabhängige fort.
Zusatzfrage, Frau Kollegin? - Bitte schön.
Haben auch Sie eine Vermutung, daß es, wie oft gemeldet wird, bei den Schmugglern auch Dezentralisierungstendenzen gibt?
Die Szene verändert sich sehr schnell, und Veränderungen dieser Art wechseln mit wieder stärker bandenmäßiger Konzentration ab.
Weitere Zusatzfragen? - Keine weitere Zusatzfrage. Herzlichen Dank, Herr Staatssekretär.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Forschung und Technologie. Zur Beantwortung steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Dr. Hauff zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 3 des Herrn Abgeordneten Stahl ({0}) auf:
Gibt es eine endgültige Entscheidung der Bundesregierung bezüglich des Baus einer Sternwarte der Max-Planck-Gesellschaft in Namibia?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Herr Kollege Stahl, eine Entscheidung der Bundesregierung ist zur Zeit nicht erforderlich, weil die Max-PlanckParl. Staatsekretär Dr. Hauff
Gesellschaft den Plan, eine Sternwarte in Namibia zu errichten, zurückgestellt hat.
Im übrigen hat der vom Bundesminister für Forschung und Technologie eingesetzte Gutachterausschuß zur Beurteilung von Großinvestitionen in der Grundlagenforschung der Errichtung einer Sternwarte auf der Südhalbkugel geringere Priorität, z. B. im Verhältnis zum Projekt ein es neuen Radioteleskops, eingeräumt.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Stahl.
Herr Staatssekretär, welche Gründe waren für die Max-Planck-Gesellschaft entscheidend, diesen Auftrag oder dieses Bauvorhaben zurückzuziehen?
Das waren einmal wissenschaftliche Gründe im Verhältnis zu anderen Projekten und anderen Investitionsvorhaben und zweitens die Tatsache, daß sich auch die Max-PlanckGesellschaft in einer Situation wiedersieht, wo die öffentlichen Finanzmittel, die ihr zur Verfügung stehen, äußerst knapp sind.
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 4 des Herrn Abgeordneten Stahl ({0}) auf:
Ist ein Neutronenmonitor der Max-Planck-Gesellschaft in Namibia im Einsatz, und welchen Zwecken dient er dort?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Herr Kollege Stahl, in Tsumeb befand sich früher eine Außenstelle 'des Max-Planck-Instituts für Aeronomie. Diese ist, weil der Forschungszweck erfüllt war, und aus Kostengründen in jüngster Zeit aufgegeben worden. Ein ursprünglich diesem Institut gehörender Neutronenmonitor zur Messung kosmischer Strahlen befindet sich nach wie vor in Tsumeb. Ein solches Gerät dient der Registrierung kosmischer Strahlen.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Stahl.
Herr Staatssekretär, können Sie sich vorstellen, daß es vielleicht zweckmäßiger gewesen wäre, eine Anlage mit derartigen Geräten in einem anderen Bereich der Welt aufzustellen?
Herr Kollege Stahl, als Politiker kann ich mir dies sehr wohl vorstellen. Die Entscheidung, das Gerät dort aufzustellen, geht auf einen internationalen Kongreß für kosmische Strahlung zurück, der im Jahre 1973 in Denver in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfand. Auf diesem Kongreß wurde beschlossen, ein weltweites Netz zur Registrierung kosmischer Strahlen aufzubauen.
Keine weiteren Zusatzfragen. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Die zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau eingebrachten Fragen 5 und 6 werden auf Wunsch des Fragestellers, des Herrn Abgeordneten Dr. Schneider, schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Wir kommen nunmehr zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft. Zur Beantwortung der Fragen steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Dr. Glotz zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 7 des Herrn Abgeordneten Vogelsang auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach dem Haushaltsstrukturgesetz der Fachwechsel aus wichtigem Grund gemäß § 17 Abs. 3 Nr. 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zu den bisherigen günstigeren Förderungsbedingungen nur für Studenten im zweiten und höheren Semestern nur noch bis zum 31. März 1976 vollzogen werden und von vielen der betroffenen Studenten aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen gar nicht genutzt werden kann, und wenn ja, wird sie aus dieser Kenntnis Folgerungen ziehen?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Dr. Glotz, Pari. Staatssekretär beim Bundesminister für Bildung und Wissenschaft: Herr Kollege Vogelsang, der Bundesregierung ist bekannt, daß die Bestimmungen im Haushaltsstrukturgesetz über die weitgehende Darlehensförderung für eine andere Ausbildung nach einem Abbruch der zunächst gewählten Ausbildung oder aber nach einem Fachrichtungswechsel so kurzfristig in Kraft gesetzt wurden, daß die Auszubildenden überwiegend keine Möglichkeit mehr hatten, sich auf diese Neuregelung einzustellen. Die Bundesregierung selbst hatte in ihrem Regierungsentwurf eine ausreichende Übergangsregelung vorgeschlagen, in den Beratungen der Bundesratsausschüsse auf die jetzt eingetretenen Folgen nachdrücklich und auch warnend hingewiesen und sogar den Vermittlungsausschuß mit dem Ziel angerufen, eine angemessene Übergangsfrist zugunsten der Auszubildenden zu erreichen. Die Bundesregierung hat seit Verabschiedung des Gesetzes alles getan, um die Betroffenen über die Neuregelung zu unterrichten. Sie hat ferner die Länder und die Westdeutsche Rektorenkonferenz dringend gebeten, durch geeignete Maßnahmen - beispielsweise durch Änderung der Immatrikulationstermine - den Auszubildenden die Möglichkeit zu geben, sich auf die Änderung der Förderungsbedingungen nach dem Haushaltsstrukturgesetz einzustellen.
Im Wege der Gesetzesauslegung hat die Bundesregierung dafür Sorge getragen, daß alle die Auszubildenden - unabhängig von den Immatrikulations und Rückmeldeterminen - zu den für sie günstigeren Bedingungen gefördert werden können, die vor dem 1. April 1976 den Willen zum Beginn einer anderen Ausbildung durch Antragstellung oder Meldung bei den zuständigen Behörden bekundet haben und die als Studenten im Sommersemester 1976 mit dieser Ausbildung begonnen haben. Darüber hinaus kann die Bundesregierung nicht gehen, obwohl sie weiß, daß nur einem kleinen Teil der Auszubildenden die Möglichkeit eingeräumt wird, sich in
zumutbarer Weise auf die Änderung der Rechtslage einzustellen. Nachdem die Regelung Gesetzeskraft erlangt hat, hat die Bundesregierung nach Art. 85 Abs. 4 des Grundgesetzes über ihre Einhaltung zu wachen.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Vogelsang.
Herr Staatssekretär, ist es richtig, daß sich ein Teil der Studenten auf diese Situation nach der Verabschiedung des Haushaltsstrukturgesetzes - nachdem vorher das Anrufungsbegehren im Vermittlungsausschuß gescheitert war - gar nicht einstellen konnte, weil die Frist zur Anmeldung bei der Zentralen Vergabestelle bereits abgelaufen war?
Das ist richtig, Herr Kollege Vogelsang. Darauf hat die Bundesregierung - auch im Vermittlungsausschuß - immer hingewiesen, leider aber ohne Erfolg.
Eine weitere Zusatzfrage.
Hält die Bundesregierung diese Ungleichbehandlung für gerechtfertigt, die sich jetzt aus der unverschuldeten Fristversäumnis für die Studenten ergibt?
Herr Kollege Vogelsang, aus Ihrer Frage ergibt sich schon, daß dies gar nicht gerechtfertigt sein kann.
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 8 des Herrn Abgeordneten Vogelsang auf:
Wie würde sich - da der Termin 31. März 1976 entgegen dem Beschluß des Bundestages vom Bundesrat im Vermittlungsverfahren durchgesetzt wurde - die Bundesregierung zu einer Initiative der Länder auf Verschiebung dieses Termins entsprechend dem Beschluß des Deutschen Bundestages stellen?
Herr Kollege, die Bundesregierung hält es nach wie vor für richtig, in Art. 47 Abs. 2 Nr. 2 d des Haushaltsstrukturgesetzes das Datum „31. März 1976" durch das vom Bundestag zunächst beschlossene Datum „30. September 1976" zu ersetzen, und würde deshalb eine entsprechende Gesetzesinitiative des Bundesrates durchaus positiv beurteilen. Angesichts der Entstehungsgeschichte dieser Vorschrift, die wir gerade diskutiert haben, sieht sich die Bundesregierung selbst zu einer solchen Initiative aber nicht in der Lage.
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 9 des Herrn Abgeordneten Dr. Ahrens auf:
Wie viele von der ZVS abgelehnte Studienbewerber sind auf Grund verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen im Wintersemester 1975/1976 an den Hochschulen zugelassen worden?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Herr Kollege Dr. Ahrens, der Bundesregierung liegen entsprechende Zahlenangaben nicht vor. Aber auf Grund von Presseberichten hat der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft die für die Durchführung des Vergabeverfahrens zuständige Zentralstelle in Dortmund gebeten, eine Aufstellung über die Zahlen der auf Grund von gerichtlichen Entscheidungen zum Wintersemester 1975/1976 zugelassenen Studenten zu übermitteln. Dies wird geschehen, sobald der Verwaltungsausschuß seine Genehmigung dazu erteilt hat. Ich werde dann hierauf . gern schriftlich zurückkommen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Ahrens.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, auf Grund welcher Untersuchungen, Feststellungen und Tatsachen die Verwaltungsgerichte die von ihnen angenommenen höheren Zulassungszahlen ermittelt haben?
Dies ist unterschiedlich, Herr Kollege Ahrens. Dies kann beispielsweise auf Grund von Berichten der Rechnungshöfe geschehen. Dies kann aber auch auf Grund von Darlegungen der jeweiligen Referenten in den Universitäten selbst über die Kapazitätsauslastung der jeweils betroffenen Universität dann vom Gericht eben anders entschieden werden, als es vorher entschieden worden ist. Das heißt also: Die Grundlagen, auf denen entschieden wird, sind jeweils unterschiedlich.
Eine zweite Zusatzfrage. Bitte, Herr Abgeordneter.
Beziehen sich die Feststellungen der Verwaltungsgerichte nach Ihrer Kenntnis, Herr Staatssekretär, allein auf die Anfangssemester, und können sich etwa durch die Zulassung zusätzlicher Bewerber für diese Anfangssemester Engpässe in späteren Semestern ergeben, etwa bei den klinischen Semestern oder auch bei den Praktika im naturwissenschaftlichen Bereich?
Herr Kollege Ahrens, natürlich sind unterschiedliche Auslastungen in früheren oder in späteren Teilen des Studiums - im klinischen oder vorklinischen Teil, wie das früher geheißen hätte - denkbar. Wir haben auch in das Hochschulrahmengesetz eine Bestimmung eingefügt, die genau diesen Ausgleich der unterschiedlichen Kapazitätsauslastung in den verschiedenen Teilen des Studiums einigermaßen herbeiführen soll. Daß aber durch die Urteile der Verwaltungsgerichte im späteren Teil sozusagen eine unzumutbare Belastung auftritt, glaube ich hinsichtlich der Mehrheit der Fälle schon deshalb nicht, weil man auch für die Medizin wohl davon ausgehen muß, daß eine hundertprozentige Auslastung auch in diesen Bereichen nicht immer gegeben ist.
Ich rufe die Frage 10 des Herrn Abgeordneten Dr. Ahrens auf:
Welche Folgerungen gedenkt die Bundesregierung aus diesen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen für das künftige Zulassungsverfahren zu ziehen?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Herr Kollege Ahrens, für die Zulassung zum Hochschulstudium sind grundsätzlich die Länder bzw. die Zentralstelle der Länder für die Vergabe von Studienplätzen, also die ZVS, zuständig. Die Bundesregierung hat keine direkten Einwirkungsmöglichkeiten. Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft ist in den Gremien dieser ZVS lediglich mit beratender Stimme vertreten. Er macht im Rahmen seiner gegebenen Möglichkeiten seinen Einfluß dahin geltend, daß die Verordnung zur Durchführung des Staatsvertrages der ständigen Rechtsprechung angepaßt wird. Hierzu bietet insbesondere die Neufassung der Verordnung auf Grund des Hochschulrahmengesetzes, die dann zum Wintersemester 1977/1978 erfolgen wird, eine Gelegenheit.
Ebenso wie die Regelung der Hochschulzulassung ist aber auch die Festsetzung von Ausbildungskapazitäten, Herr Kollege Ahrens, Angelegenheit der Länder. Der Bund hat dennoch, zumal wegen seiner großen Finanziellen Anstrengungen im Hochschulbau, stets darauf hingewirkt, die bestehenden Ausbildungskapazitäten optimal und gleichmäßig im Sinne des Bundesverfassungsgerichtsurteils von 1972 zu nutzen. So enthält bereits der 1974 beschlossene Vierte Rahmenplan für den Hochschulausbau, also für die Jahre 1975 bis 1978, einen Maßnahmenkatalog, der eine Vielzahl von Möglichkeiten zur intensiveren Nutzung bestehender Hochschulkapazitäten aufzeigt. Sie haben zu einem guten Teil Eingang in das Hochschulrahmengesetz gefunden. Der Bund hat zudem in allen damit betrauten Gremien auf kurzfristige Maßnahmen zur Überwindung oder Linderung des Numerus clausus hingewiesen und seine Mithilfe bei der Lösung derartiger Probleme angeboten.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Ahrens.
Herr Staatssekretär, darf ich Ihrer Antwort also entnehmen, daß es die Bundesregierung für möglich hält, die Landesregierungen zu veranlassen, die Kapazitäten der Hochschulen zu überprüfen, um sicherzustellen, daß künftig alle Plätze im Wege des Zulassungsverfahrens vergeben werden?
Herr Kollege Ahrens, über die Möglichkeiten, in den gemeinsamen Gremien von Bund und Ländern einen entsprechenden politischen Einfluß auszuüben, will ich hier nach manchen Erfahrungen weder optimistische noch pessimistische Äußerungen tun. Aber ich kann Ihnen versichern, daß der Bund vor allem im Planungsausschuß für die Gemeinschaftsaufgabe „Hochschulbau", aber auch in allen anderen Gremien der
ZVS seinen zum Teil sehr geringen Einfluß voll nutzt, um auf eine volle Auslastung der Kapazität zu drängen. Er wird darüber hinaus auch alle publizistischen Möglichkeiten - manchmal löst das bei manchen Ländervertretern Mißbehagen aus - nutzen, um in dieser Richtung zu wirken.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, ob sich die Verwaltungsgerichte bei der Auswahl der zusätzlich zugelassenen Bewerber an den Bewertungskriterien des Zulassungsverfahrens - Durchschnittsnoten, Härtefälle usw. - orientiert haben oder ob die Zulassung dieser Bewerber nach der Reihenfolge des Klageeingangs, also nach einer Art „Windhundverfahren", erfolgt ist?
Herr Kollege Ahrens, ich kann dieses Verfahren nicht als „Windhundverfahren" kennzeichnen. Es ist aber in der Tat nicht nach den Kriterien entschieden worden, die angewandt werden, wenn sich jemand bei .der Zentralen Verwaltungsstelle bewirbt, sondern nach dem Eingang der Klagen. Das ist die Entscheidung, die die Gerichte gefällt haben, und diese Entscheidung kann ich meinerseits nicht kommentieren.
Keine weitere Zusatzfrage. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär. Ihre Fragen sind beantwortet.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern auf. Zur Beantwortung steht Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Schmude zur Verfügung.
Die Frage 11 des Herrn Abgeordneten Biehle wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Frage 12 des Herrn Abgeordneten Amling:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß in anderen Ländern heute ein totales Verbot der Emission von Phosgenen besteht, und wird von der Bundesregierung erwogen, die Emission von Phosgenen zu verbieten?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.
Herr Kollege Amling, Phosgen ist eine Substanz, die im Bereich der chemischen Industrie als Zwischenprodukt zur Herstellung sehr unterschiedlicher Erzeugnisse, z. B. Arzneimittel und Kunststoffe, eingesetzt wird. Da sie bei Produktionsprozessen technisch nicht möglich ist, Emissionen völlig zu verhindern, würde ein totales Verbot der Emission von Phosgen einen schwerwiegenden Eingriff in das Wirtschaftsleben unseres Staates bedeuten. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß in anderen Staaten ein solches Verbot besteht.
Chemische Fabriken bedürfen vor ihrer Errichtung und ihrem Betrieb sowie vor einer wesentlichen Änderung einer Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Im Rahmen der Durchführung des Genehmigungsverfahrens ist von der zuständigen Behörde zu prüfen, ob von der Anlage
schädliche Umwelteinwirkungen, u. a. luftverunreinigende Emissionen, hervorgerufen werden. Die Behörde kann gegebenenfalls geeignete Auflagen in den zu erteilenden Genehmigungsbescheid aufnehmen.
Die erste allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes, die sogenannte TA Luft, enthält die technischen Anforderungen, die bei der Erteilung der Genehmigung zu beachten sind. Nach dieser Vorschrift ist Phosgen in die Klasse mit der schärfsten Begrenzung der Emission eingeordnet. Der Auswurf darf einen Wert von 20 mg/m3 Abluft nicht überschreiten.
Eine Änderung dieser Rechtslage wird von der Bundesregierung nicht erwogen.
Zusatzfrage, Herr Amling.
Herr Staatssekretär, welche Erkenntnisse liegen über die Schäden vor, die phosgenhaltige Luft an menschlichen Organen hervorruft?
Dr. Schmude, Pari. Staatssekretär: Ich kann Ihnen die Erkenntnisse hier nicht im einzelnen darstellen, zumal danach nicht gefragt war, Herr Kollege. Falls Sie das vertiefen wollen, bin ich gern bereit, Ihnen diese Erkenntnisse schriftlich zu übermitteln. Über Schädigungen, die angesichts der bei uns noch zulässigen Emissionen erfolgen, liegen der Bundesregierung allerdings keine Erkenntnisse vor.
Ich würde darum bitten, diese Frage beantwortet zu bekommen, vor allen Dingen im Hinblick auf Spätschäden beim Menschen, die dem Vernehmen nach auftreten sollen.
Herr Abgeordneter Ey, bitte.
Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung bekannt, daß bei der enormen Steigerung der Produktion bestimmter Kunststoffgruppen die Phosgenproduktion im gleichen Umfang ansteigen wird?
Der Bundesregierung ist bekannt, daß solche Zusammenhänge bestehen. Wie sehr die Bundesregierung Wert darauf legt, speziell die Emission von Phosgen zu beschränken, habe ich Ihnen allerdings schon in der ersten Antwort darstellen können.
Ich rufe die Frage 13 des Herrn Abgeordneten Braun auf:
In welchem Umfang und gegebenenfalls nach welchen Richtlinien werden Ausbildungszeiten - schulische Ausbildung, handwerkliche Ausbildung oder in der Krankenpflege - für jugendliche Umsiedler aus Ostblockstaaten in der Bundesrepublik Deutschland angerechnet und berücksichtigt?
Herr Kollege Braun, zunächst weise ich darauf hin, daß die von
Ihnen gewünschten Auskünfte über die Anrechnung von Ausbildungszeiten in den Zuständigkeitsbereich dreier verschiedener Ressorts fallen. Hinzu kommt, daß für alle von Ihnen angesprochenen Bereiche die Verwaltungszuständigkeit bei den Ländern liegt. Für die Anrechnung von schulischen Zeiten gilt das auch für die Gesetzgebungsbefugnis. Dennoch will ich mich bemühen, Ihre Frage in allen drei von Ihnen abstrakt angesprochenen Bereichen so ausführlich zu beantworten, wie das im Rahmen der Fragestunde möglich ist. Frau Präsident, ich bitte jetzt schon um Verständnis dafür, daß das etwas länger dauern wird.
Nach § 92 des Bundesvertriebenengesetzes sind Prüfungen und Befähigungsnachweise, die Aussiedler außerhalb des Bundesgebietes abgelegt oder erworben haben, anzuerkennen, wenn sie den entsprechenden hiesigen Prüfungen oder Befähigungsnachweisen gleichwertig sind. Eine derartige, auf einen bestimmten Personenkreis bezogene allgemeine Regelung gibt es bei der Anrechnung von Ausbildungszeiten nicht.
Zur schulischen Ausbildung hat die Kultusministerkonferenz am 3. Dezember 1971 „Empfehlungen zur Eingliederung von deutschen Aussiedlern in Schul- und Berufsausbildung" herausgegeben, die sie am 31. Januar 1975 in überarbeiteter Form beschlossen hat. Danach kann ein im Herkunftsland begonnener, über das Ziel der dortigen Grundschule hinausgehender Bildungs- und Ausbildungsweg in den Schulen der Bundesrepublik Deutschland fortgesetzt werden, sofern die deutschen Sprachkenntnisse eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht gewährleisten. Auf diese Weise können die für eine qualifizierte Berufsausbildung notwendigen Schulabschlüsse erworben werden. Reichen die deutschen Sprachkenntnisse nicht aus, werden die Jugendlichen in Förderschulen - Internatsform -, in Förderklassen in Grund- und Hauptschulen oder in besonderen Förderkursen neben dem allgemeinen Unterricht in die deutsche Sprache eingeführt.
Bei der Aufnahme einer handwerklichen Berufsausbildung sind Ausbildungszeiten jugendlicher Aussiedler nach § 27 Abs. 2 der Handwerksordnung ganz oder teilweise zu berücksichtigen, wenn zu erwarten ist, daß der Auszubildende das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht. Die gleiche Rechtslage ergibt sich für den gewerblichen und industriellen Bereich aus der Vorschrift des § 29 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes.
In der Krankenpflege kann nach § 9 Abs. 3 des Krankenpflegegesetzes eine Ausbildung, die nach anderen Vorschriften als denen des Krankenpflegegesetzes abgeleistet wurde, bis zu zwei Jahren angerechnet werden.
Für alle drei Bereiche entscheiden über die Anrechnung von Ausbildungszeiten die jeweils zuständigen Stellen. Das sind insbesondere Schulbehörden, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern und Behörden der Gesundheitsverwaltung.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Braun, bitte.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung der Meinung, daß die derzeitige Regelung ausreichend ist, um gerade diesem Bedürfnis dieser jungen Menschen gerecht zu werden?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, daß sich aus Einzelfällen die Folgerung ergibt, daß diese Regelungen, wie sie derzeit gelten, nicht ausreichend sind. Sie ist natürlich bereit, in Überlegungen einzutreten, wie man zu einer Änderung kommt, wenn ihr solche Unzuträglichkeiten bekanntgemacht werden.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Sauer.
Herr Staatssekretär, wie viele Einzelfälle, also Härtefälle, liegen - insbesondere im schulischen Bereich - der Bundesregierung vor?
Herr Kollege, das kann ich Ihnen allenfalls nach dieser Fragestunde ergänzend beantworten. Ich bin nicht darauf eingerichtet, hier über eine Zahl zu berichten.
({0})
Bitte schön, Herr Abgeordneter Nordlohne, eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, Sie wiesen vorhin darauf hin, daß drei Ressorts zuständig sind. Sie wiesen auch darauf hin, daß es sich um Kann-Bestimmungen handelt. Kann es sein, daß diese Kann-Bestimmungen unterschiedlich ausgelegt werden und dadurch für diesen angesprochenen Personenkreis eben doch Härten eintreten?
In allen solchen Fällen bemüht sich die Bundesregierung um eine einheitliche Anwendung derartiger Regelungen. Es ist natürlich sehr schwer, die Einheitlichkeit abschließend zu beurteilen, da jeder Fall andere Einzelfallvoraussetzungen mit sich bringen wird und es im Rahmen der Kann-Bestimmungen dann auch zu unterschiedlichen Entscheidungen kommen kann. Sollte es sich allerdings zeigen, daß es schwerwiegende Abweichungen - etwa zwischen den Bundesländern - gibt, wäre die Bundesregierung bereit, auch dem nachzugehen.
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe Frage 14 des Herrn Abgeordneten Dr. Miltner auf:
Welche der drei Charakterisierungen der Vereinigung Demokratischer Juristen ({0}) durch das Bundesinnenministerium
VDJ ist nicht verfassungsfeindlich ({1})
- Aus der Tatsache nämlich, daß einer bestimmten Vereinigung wie etwa ... VDJ auch Kommunisten angehören, kann nicht in jedem Falle gefolgert werden, daß die gesamte Organisation verfassungsfeindliche Ziele verfolge ({2})
- Die VDJ ist eine kommunistische Hilfsorganisation, die nicht
auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung
im Sinne des Grundgesetzes steht ({3}) ist die derzeit gültige?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.
Ihre Frage, Herr Kollege Miltner, unterstellt, der Bundesminister des Innern habe über die Vereinigung Demokratischer Juristen - abgekürzt: VDJ - drei unterschiedliche Beurteilungen abgegeben. Das ist - eigentlich auch für Sie erkennbar - nicht der Fall.
Soweit Sie auf die Stellungnahme des Bundesinnenministeriums gegenüber dem bayerischen Staatsministerium der Justiz und die Ausführungen abheben, die Bundesminister Maihofer am 28. November 1975 im Bundesrat zu diesem Thema gemacht hat, verweise ich auf die Erklärung, die Herr Kollege Baum in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 14. Januar 1976 auf die Frage des Herrn Kollegen Vogel abgegeben hat. Er hat damals klargestellt, daß beide Äußerungen nicht im Widerspruch zueinander stehen, und mehrmals ausdrücklich betont, daß die Bundesregierung keine neue Bewertung der VDJ abgeben wolle. In der vom Bundesministerium des Innern herausgegebenen Informationsschrift „Innere Sicherheit" - Nr. 32 vom
13. Februar 1976 - ist das Protokoll dieser Fragestunde mit der Antwort des Herrn Kollegen Baum auszugsweise abgedruckt. Die dieser Veröffentlichung infolge eines Versehens beigefügte Überschrift hat gegenüber dem eindeutigen Text kein eigenes Gewicht und rechtfertigt deshalb nicht die Annahme, der Bundesminister des Innern habe seine Meinung geändert.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Miltner.
Herr Staatssekretär, wie kann die Feststellung, die Vereinigung Demokratischer Juristen sei nicht verfassungsfeindlich, wie sie in der Veröffentlichung „Innere Sicherheit" - Nr. 32 vom 13. Februar 1976 - abgedruckt ist, mit der Feststellung, die Vereinigung sei eine kommunistische Hilfsorganisation, die nicht auf dem Boden des Grundgesetzes, der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, stehe, wie sie gegenüber der bayerischen Regierung zum Ausdruck gebracht worden ist, in Einklang gebracht werden kann?
Herr Kollege Miltner, es kann sein, daß ich meine zunächst gegebene Antwort etwas schnell vorgetragen habe, so daß Ihnen entgangen ist, daß ich diese Überschrift, die Sie zitieren und die da lautet: „Die VDJ ist nicht verfassungsfeindlich", ausdrücklich behandelt und auf ein Versehen zurückgeführt habe. Ich habe dazu gesagt: da ja unter dieser Überschrift der Ihnen bekannte Text aus der Fragestunde vom
14. Januar abgedruckt ist, kann diese Überschrift nicht zu der Annahme führen, die Bundesregierung oder der Bundesinnenminister habe hier seine Meinung geändert.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Miltner.
Darf ich. dann mit Ihnen die Feststellung treffen, daß Sie nach wie vor der Meinung sind, daß die VDJ eine kommunistische Hilfsorganisation ist, die nicht auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes steht?
Ich kann dazu in vollem Umfang auf die Ausführungen des Kollegen Baum verweisen, die hier in der Fragestunde am 14. Januar vorgetragen worden sind. Er hat damals deutlich gemacht, daß es erforderlich ist, hier sorgfältig und differenzierend zu urteilen. Ich möchte deshalb, weil das so gut zum Ausdruck gekommen ist, darauf Bezug nehmen.
Keine weitere Zusatzfrage. Ich rufe dann die Frage 15 des Herrn Abgeordneten Dr. Miltner auf:
Liegt den unterschiedlichen Charakterisierungen ein jeweils neuer tatsächlicher oder politischer Erkenntnisstand oder die Berücksichtigung der jeweiligen Adressaten zu Grunde?
Die Antwort lautet: Weder ... noch! Das ergibt sich aus der zu Frage 14 gegebenen Antwort.
Sie haben noch eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, nachdem Sie die Antwort so kurz und bündig gegeben haben, möchte ich fragen: Ist die Bundesregierung zu einer jeweils anderen Beurteilung, wie ich in meiner ersten Frage festgestellt habe, gekommen, nachdem die bayerische SPD und auch die SPD-Bundestagsfraktion im Falle der Charlotte Niess mit der Begründung interveniert haben, daß die Mitgliedschaft in der SPD gegenüber jeden möglichen Zweifel an der Verfassungstreue ein ausreichendes demokratisches Alibi sei?
Herr Kollege Miltner, ich habe Ihnen eben schon darlegen können, daß die Bundesregierung nicht zu einer unterschiedlichen und voneinander abweichenden Beurteilung gekommen ist. Insofern ist auch der Zusammenhang nicht gegeben, den Sie hier darstellen.
Sie haben noch eine Zusatzfrage, Herr Kollege Miltner.
Würden Sie mir trotzdem zustimmen, wenn ich der Meinung bin, daß Sie heute meine Zitate mit den drei verschiedenen Beurteilungen, die ich gebracht habe, nicht entkräftet haben?
Da kann ich Ihnen gar nicht zustimmen, weil ich zu dem einen Zitat, das Sie gebracht haben, ausdrückich darauf hingewiesen habe, daß dies eine Überschrift zu einem Ihnen bekannten Text ist, die nicht zu diesem Text paßt und auf ein Versehen zurückzuführen ist. Was den angeblichen Widerspruch der beiden anderen Zitate anbelangt, so ist ausführlich dargelegt worden, daß er nicht besteht.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jäger ({0}).
Herr Staatssekretär, befürchten Sie nicht, daß durch die Art und Weise, wie Sie die Fragen des Kollegen Dr. Miltner beantwortet haben, in der Öffentlichkeit eine vollkommene Unsicherheit darüber entsteht, wie denn nun die Bundesregierung eigentlich die VDJ in ihrer Haltung zu unserem Grundgesetz beurteilt?
Das befürchte ich ganz und gar nicht, Herr Kollege Jäger. Ich befürchte vielmehr, daß Unsicherheit dann entsteht, wenn undifferenziert Pauschalurteile abgegeben werden.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ey.
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht der Meinung, daß ein veränderter Erkenntnisstand des Herrn Ministers Anlaß zu den unterschiedlichen Auslassungen gewesen sein könnte?
Wenn die Erklärungen inhaltlich unterschiedlich wären, könnte man danach fragen, ob Änderungen im Erkenntnisstand diese Unterschiede bewirkt haben. Da aber bereits die Voraussetzung fehlt, erübrigt es sich, auf diese Frage weiter einzugehen, Herr Kollege Ey.
Ich rufe die Fragen 16 und 17 des Herrn Abgeordneten Wohlrabe auf. - Er ist nicht im Saal. Die Fragen werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 18 des Herrn Abgeordneten Dr. Wittmann ({0}) auf:
Hält die Bundesregierung eine Begründung für die Versagung eines Flüchtlingsausweises für zulässig, der Betroffene habe eine Verurteilung wegen ,illegaler Fluchtversuche" in der DDR selbst zu vertreten, und .das in der DDR herrschende System" könne ,nicht als politisch bedingte Zwangslage angesehen werden, da alle Bewohner der DDR diesem System ausgesetzt sind', und wenn nein, wird sie darauf hinwirken, daß derartige Entscheidungen künftig unterbleiben?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.
Herr Kollege Wittmann, nach § 3 des Bundesvertriebenengesetzes erhält nicht jeder ehemalige Bewohner der DDR, der sich jetzt im Bundesgebiet aufhält, den Flüchtlingsausweis und die mit ihm verbundenen besonderen Rechte und Vergünstigungen. Voraussetzung ist, daß er aus der DDR geflüchtet ist, um sich einer von ihm nicht zu vertretenden und durch die politischen Verhältnisse bedingten besonderen Zwangslage zu entziehen.
Mit dem Begriff der besonderen Zwangslage hat sich das Bundesverwaltungsgericht wiederholt befaßt. Es sieht darin eine Zwangslage, die über die Beschwernisse hinausgeht, wie sie von der Bevölkerung in der DDR allgemein erduldet werden müssen.
Ob die Entscheidung der zuständigen Behörde über die Versagung der Flüchtlingseigenschaft gerechtfertigt ist, läßt sich nicht allein auf Grund der von Ihnen zitierten Teilbegründung beurteilen. Es fällt mir auf, daß gerade das maßgebliche Wort „besondere" vor „Zwangslage" in Ihrer Frage fehlt. Das mag ein Versehen sein; hier kann aber auch eine Fehlerquelle liegen. Regelmäßig wird Personen, die in der DDR wegen sogenannter Republikflucht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden und als ehemalige politische Häftlinge ins Bundesgebiet gelangen, auch die Flüchtlingseigenschaft nach § 3 des Bundesvertriebenengesetzes zuerkannt, wenn zwischen der Haft und der Aufenthaltsnahme im Bundesgebiet ein zeitlicher und sachlicher Zusammenhang besteht.
Ob danach die Versagung des Flüchtlingsausweises in dem von Ihnen angesprochenen Einzelfall zu Recht oder zu Unrecht erfolgt ist, läßt sich nur bei Kenntnis aller Umstände überprüfen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Wittmann.
Herr Staatssekretär, ist nicht die Tatsache einer Verurteilung wegen eines „illegalen Fluchtversuchs" per se schon eine besondere Zwangslage?
Eben deshalb habe ich Ihnen in der gerade gegebenen Antwort deutlich gemacht, daß in solchen Fällen regelmäßig die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wird. Aber ich habe zugleich darauf verweisen müssen, daß ich den von Ihnen angesprochenen Fall ohne genaue Kenntnis der Einzelumstände nicht beurteilen kann.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Herr Staatssekretär, werden von Ihrem Haus Richtlinien über die Erteilung von Flüchtlingsausweisen für derartige Personen herausgegeben, und sind diese Richtlinien gegebenenfalls in der Zeit seit 1971 verändert worden?
Ich kann Ihnen nicht bestätigen, daß es solche Richtlinien gibt. Das Bundesvertriebenengesetz wird von den zuständigen Landesbehörden in eigener Zuständigkeit angewandt. Die Konkretisierung dieses speziellen Begriffs der besonderen Zwangslage ist in mehreren Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, also auch anderer Verwaltungsgerichte, erfolgt. Was die Gerichte dazu festgestellt haben, ist verbindlich.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jäger ({0}).
Herr Staatssekretär, darf ich aus Ihrer Antwort schließen, daß jedenfalls die Ablehnung der Erteilung eines Flüchtlingsausweises nach Auffassung der Bundesregierung sachlich falsch wäre, die sich lediglich oder überwiegend darauf stützt, daß die Verfolgung wegen eines angeblich illegalen Fluchtversuches keine besondere Zwangslage begründet?
Wenn sich der Fall in seiner gesamten Darstellung auf die Merkmale beschränkt, die Sie jetzt hier zur Sprache gebracht haben, dann teile ich Ihre Auffassung.
Ich rufe die Frage 19 des Herrn Abgeordneten Ey auf:
In welchem Umfang sind die Planstellen der Bundesgrenzschutzfliegereinheiten besetzt?
Herr Kollege Ey, bei der Beantwortung Ihrer Frage möchte ich zwischen dem fliegenden und dem nicht fliegenden Personal der Grenzschutzfliegergruppe differenzieren.
Von den Planstellen für das nichtfliegende Personal sind zur Zeit zirka 85 % besetzt. Bei den nicht besetzten Planstellen handelt es sich im wesentlichen um solche für Hubschraubermechaniker. Nach Abschluß des derzeit laufenden Ausbildungslehrgangs werden noch Ende dieses Jahres weitere ausgebildete Hubschraubermechaniker für den Einsatz zur Verfügung stehen. Dadurch wird das vorhandene Fehl weiter abgebaut.
Von den Planstellen für das fliegende Personal sind zur Zeit mehr als 70 % besetzt. Die Bundesregierung ist seit längerem mit Nachdruck bemüht, die personelle Situation bei dem fliegenden Personal der Grenzschutzfliegergruppe zu verbessern. Hierzu wird ein verstärkter Lehrgang zur Ausbildung von Hubschrauberführern und Bordwarten beitragen, der bereits im August 1975 begonnen hat und voraussichtlich Ende 1976 beendet sein wird. Damit stehen dann im Laufe des Jahres 1977 etwa 37 weitere Polizeivollzugsbeamte des fliegenden Personals zur Verfügung. Hierdurch wird auch bei dem fliegenden Personal eine wesentliche Verbesserung der personellen Situation eintreten.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ey.
Herr Staatssekretär, worin liegen die Gründe für die unvollständige Besetzung der Planstellen des fliegenden Personals?
Die Gründe dieses aufgezeigten Fehlbestandes an fliegendem Personal liegen im wesentlichen darin, daß sich die Aufgaben für die Grenzschutzfliegergruppe erheblich erweitert haben, etwa durch die Inbetriebnahme einer Reihe von Rettungshubschrauberstationen, die
von der Fliegergruppe ebenfalls bedient werden. Die Anwerbung von neuem fliegendem Personal, Bordwarten und Piloten ist nicht in dem raschen Fortschritt möglich gewesen, wie es die Ausweitung der Aufgaben eigentlich erfordert hätte. Es bedarf dazu einer längeren gezielten Ausbildung, die, wie ich Ihnen gesagt habe, zur Zeit läuft und von der wir uns zu Beginn und im Laufe des nächsten Jahres die notwendige Entlastung versprechen.
Zweite Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, besteht ein innerer Zusammenhang zwischen der unvollständigen Stellenbesetzung und der Weisung des Herrn Innenministers auf Vernichtung des Tarnmaterials für Bundesgrenzschutzfahrzeuge?
Ich bitte um Entschuldigung, akustisch habe ich den zweiten Teil Ihrer Frage nicht verstanden.
Besteht ein innerer Zusammenhang zwischen der Tatsache der unvollständigen Planstellenbesetzung in der Fliegereinheit und der Weisung des Herrn Innenministers auf Vernichtung des Tarnmaterials für Bundesgrenzschutzfahrzeuge?
Jetzt begreife ich auch, weshalb ich es nicht verstanden hatte; denn ich traute im ersten Moment meinen Ohren nicht, als Sie diesen Begriff aussprachen. - Einen solchen Zusammenhang vermag ich überhaupt nicht zu erkennen.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Miltner.
Herr Staatssekretär, können Sie mir die absoluten Zahlen der besetzten Planstellen beim fliegenden Personal aus den letzten Jahren nennen, soweit Sie sie parat haben?
Ich habe sie parat nach dem Organisations- und Stellenplan für 1975. Danach ist es so, daß für das fliegende Personal insgesamt 192 Stellen vorgesehen sind, von denen 136 besetzt waren; so muß man jetzt schon sagen. Es handelt sich dabei sowohl um Hubschrauberführer wie um Bordwarte, die gemeinsam in dieser Zahl genannt sind.
Ich rufe die Frage 20 des Herrn Abgeordneten Pohlmann auf:
Wie ist der gegenwärtige Stand des Genehmigungsverfahrens zur Errichtung und zum Betrieb eines Kernkraftwerks an der Weser ({0}), und liegen insbesondere jetzt die vollständigen Ergebnisse der Prüfungen des Bundesgesundheitsamts sowie der Strahlenschutzkommission vor?
Frau Präsidentin, ich wäre dankbar, wenn ich die Fragen 20 und 21 zusammen beantworten könnte.
Da der Herr Fragesteller einverstanden ist, rufe ich auch die Frage 21 des Herrn Abgeordneten Pohlmann auf:
Wann ist mit einer endgültigen Stellungnahme der Bundesregierung zu rechnen?
Herr Kollege Pohlmann, mit Schreiben vom 31. Januar 1976 an den niedersächsischen Sozialminister hat die Bundesregierung vorbehaltlich der Erfüllung einzelner technischer und administrativ-organisatorischer Auflagen dem Standort und Konzept und damit der Erteilung der ersten Teilerrichtungsgenehmigung für das Kernkraftwerk Grohnde zugestimmt.
Die angeforderten Stellungnahmen des Bundesgesundheitsamtes zum „Ärztlichen Memorandum zur industriellen Nutzung der Atomenergie" vom 9. Juli 1975 und zu Fragen der Kontamination von Produkten der benachbarten Lebensmittel- und Arzneimittelindustrie vom 28. Oktober 1975 sowie die Stellungnahmen der Strahlenschutzkommission lagen der Bundesregierung als Basis ihrer auch aus radiologischer Sicht grundsätzlich positiven Entscheidung zum Standort und Konzept vor. Eine Grundsatzentscheidung der Landesregierung für die Erteilung einer ersten Teilerrichtungsgenehmigung soll unmittelbar bevorstehen.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Pohlmann.
Herr Staatssekretär, können Sie etwas konkreter sagen, welche Ergebnisse die Prüfungen der beiden Kommissionen brachten?
Ich bitte um Ihr Verständnis, Herr Kollege Pohlmann, das kann ich Ihnen hier nicht vortragen. Das geht sehr stark ins Detail und befaßt sich mit einer Fülle von Einzelfragen. Weder kann man diese Einzelfragen so zusammenraffen, daß sie in die Fragestunde paßten, noch sind sie dann verständlich, wenn sie zusammengerafft sind.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneten Pohlmann.
Herr Staatssekretär, in welcher Form sind denn die Prüfungen durchgeführt worden? Sind insbesondere die Auswirkungen des Reaktorbetriebs auf die Fertigung der Arzneimittel-, Feinchemikalien- und Arzneimittelprodukte in den dort ansässigen Firmen an Ort und Stelle geprüft worden?
Herr Kollege, ich habe Ihnen ja schon gesagt, daß dazu zwei Ausarbeitungen vorgelegen haben und daß Stellungnahmen des Bundesgesundheitsamtes und der Strahlenschutzkommission dazu eingeholt worden sind, die sich im einzelnen mit den geltend gemachten Bedenken auseinandersetzen.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Pohlmann.
Herr Staatssekretär, das war nicht die Beantwortung meiner Frage. Deswegen möchte ich sie noch einmal ausdrücklich stellen. Sind z. B. die Prüfungen des Bundesgesundheitsamtes an Ort und Stelle durchgeführt worden?
Das kann ich Ihnen jetzt nicht sagen, ob die Prüfungen an Ort und Stelle vorgenommen wurden. Nach meinem ersten Eindruck bei Durchsicht dieser Stellungnahmen ist das nicht erfolgt.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Pohlmann.
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, mir diese Frage schriftlich zu beantworten und mir, wenn diese Prüfungen an Ort und Stelle nicht stattgefunden haben, die Gründe zu nennen, warum das nicht geschehen ist?
Ich bin gern bereit, darauf schriftlich einzugehen und Ihnen das darzulegen.
Die Fragen 22 und 23 des Herrn Abgeordneten Wende werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Die Fragen 24 und 25 des Herrn Abgeordneten Büchner werden schriftlich beantwortet, da der Fragesteller nicht anwesend ist. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 26 des Herrn Abgeordneten Spranger auf:
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Umfang und Auftrag der von der DKP eingesetzten sogenannten Arbeiterkorrespondenten?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.
Die Deutsche Kommunistische Partei ({0}) hat im Frühjahr 1973 entsprechend einem Beschluß des Parteivorstands zur Herausgabe des Zentralorgans „Unsere Zeit" als Tageszeitung begonnen, ein Netz von Arbeiter- und Volkskorrespondenten, wie es dort genannt ist, der UZ aufzubauen. Nach eigenen Angaben verfügt die UZ über etwa 700 ehrenamtliche Arbeiter- und Volkskorrespondenten im gesamten Bundesgebiet, die regelmäßig Berichte an die Redaktion schicken.
Von ihnen werden vor allem Informationen über Arbeits- und Lebensverhältnisse der Arbeitnehmer erwartet. Ihre Tätigkeit dient sowohl redaktionellen Zwecken der UZ als auch zur Unterrichtung der Führungsgremien der DKP. Zur Anleitung und Schulung der Arbeiter- und Volkskorrespondenten werden Rundbriefe versandt, die unter anderem Mitteilungen über Schwerpunkte des Redaktionsprogramms enthalten. Ferner werden regionale Beratungen und Seminare durchgeführt.
Zu einer Zusatzfrage, bitte, Herr Abgeordneter.
Herr Staatssekretär, kann die Bundesregierung ausschließen, daß das auf diese Art angesammelte Material nachrichtendienstlich verwendet wird?
Die Bundesregierung kann das nicht ausschließen. Sie ist aber andererseits der Meinung, daß in dieser Hinsicht eine besonders aufmerksame Verfolgung des Geschehens geboten ist. Sie wird, sobald ihr Erkenntnisse irgendeiner Art vorliegen, die notwendigen Folgerungen ziehen.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Spranger.
Herr Staatssekretär, gibt es in der Bundesrepublik Deutschland demokratische Parteien, die sich der gleichen Methode der Ausspähung der DKP bedienen, die - so der Bundesverband der Deutschen Industrie - an Wirtschaftsspionage grenzt?
Ich kann hier weder den Begriff der Ausspähung bestätigen noch das Urteil des Bundesverbandes der Deutschen Industrie übernehmen, sondern Ihnen nur sagen, daß es ein ähnliches Verfahren bei anderen Parteien unseres Wissens nicht gibt.
Danke schön, Herr Staatssekretär. Damit sind die Fragen aus Ihrem Geschäftsbereich erledigt.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz. Zur Beantwortung steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Dr. de With zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 27 des Abgeordneten Coppik auf:
Muß der Aussage des Generalbundesanwalts Buback im „Spiegel"-Gespräch vom 16. Februar 1976, in dem er eine neue gesetzliche Zuständigkeitsregelung als überflüssig ablehnte, weil der Staatsschutz von Leuten wahrgenommen werde, die sich dafür engagieren und solche Leute immer einen Weg fänden, entnommen werden, daß die Staatsschutzbehörden in der Vergangenheit Maßnahmen unter Mißachtung ihrer Bindung an Recht und Gesetz getroffen haben, und was wird die Bundesregierung gegebenenfalls dagegen unternehmen?
Bitte schön, Herr Staatssekretär.
Die Äußerungen des Generalbundesanwalts in dem „Spiegel"-Gespräch vom 16. Februar 1976 sollten lediglich dessen Auffassung zum Ausdruck bringen, daß die Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei auf Bundes- und Landesebene in der Praxis gut funktioniere, daß es also nach seiner persönlichen, von den vorliegenden Entwürfen abweichenden Ansicht bei vernünftiger Handhabung der geltenden gesetz15738
lichen Vorschriften und bei engagierter Bereitschaft aller Beteiligten einer Neuregelung der Zuständigkeit des Generalbundesanwalts nicht bedürfe. Dessenungeachtet besteht kein Anlaß zu der Annahme, die im strafrechtlichen Staatsschutz tätigen Behörden mißachteten ihre Bindung an Recht und Gesetz.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Coppik.
Herr Staatssekretär, glauben Sie nicht, daß die Formulierungen, die Herr Buback in dem Interview gewählt hat, zumindest Anlaß zu Mißverständnissen geben mußten?
Nach dem Textzusammenhang möchte ich das verneinen. Außerdem ist hier eine deutliche Klarstellung erfolgt.
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 28 des Abgeordneten Spranger auf:
Gegen wie viele Personen wurden seit 1. Januar 1975 bis heute wegen Verdachts der Spionage für die DDR oder für andere kommunistische Staaten durch Behörden der Bundesrepublik Deutschland Ermittlungsverfahren eingeleitet?
Wegen Verdachts des Landesverrats oder der geheimdienstlichen Tätigkeit sind im Jahr 1975 647 Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, in der Zeit vom 1. Januar bis zum 29. Februar 1976 weitere 123 Ermittlungsverfahren.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Spranger.
Herr Staatssekretär, wie hoch schätzen Sie bei der Nennung dieser Zahlen die Dunkelziffer ein, insbesondere angesichts einer Zahl von etwa 10 000 KGB-Agenten, die Fernsehsendungen zufolge in der Bundesrepublik Deutschland tätig sein sollen.
Es gibt keine faßbaren Anhaltspunkte zur Einschätzung der Dunkelziffer. Deswegen wäre es Spekulation, hier einen Prozentsatz zu nennen. Im übrigen kann ich auch nicht bestätigen, daß die von Ihnen angegebene Zahl so zutrifft. Ich kann ebenfalls nicht sagen, daß sie nicht zutrifft.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, muß angesichts dieser Zahlen davon ausgegangen werden, daß die sogenannte Entspannungspolitik auf die subversive Tätigkeit der DDR keinerlei positive Auswirkungen gehabt hat?
Zunächst einmal kann ich keineswegs Ihren Hinweis auf die „sogenannte" Entspannungspolitik übernehmen. Sie wissen, was darunter zu verstehen ist.
Zum zweiten sind die Zahlen im Spiegel der letzten Jahre in etwa konstant geblieben, so daß sich daraus überhaupt nichts ablesen läßt. Ich meine, daß die Entspannungspolitik Vorteile hüben und drüben gebracht hat.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Sauer.
Herr Staatssekretär, können Sie bezüglich der Höhe der Zahlen einen Vergleich zu der Zeit vor dem Grundvertrag anstellen? Ist eine Steigerung oder ein Minus eingetreten?
Ich habe die Zahlen für die Zeit ab 1972 parat. Sie liegen 1972 bei 613, 1973 bei 629, 1974 bei 600. Davor waren sie etwas höher. Ab 1968 gibt es keine Vergleichsmöglichkeit, weil in diesem Jahr das Achte Strafrechtsänderungsgesetz in Kraft getreten ist.
Danke schön.
Die Frage 29 des Abgeordneten Gansel wird auf Wunsch -des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ihnen, Herr Staatssekretär, herzlichen Dank für die Beantwortung der Fragen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen auf. Zur Beantwortung steht Herr Parlamentarischer Staatssekretär Haehser zur Verfügung.
Frage 30 des Herrn Abgeordneten Müller ({0}) :
Trifft es zu, daß die Berliner Innungskrankenkassen ({1}) insoweit ungleich behandelt werden, als die Allgemeine Ortskrankenkasse ({2}) Berlin die zeitweise über dem „durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatz der AOK im sonstigen Geltungsbereich des Gesetzes" im Sinne des § 17 SKAG Berlin vom 26. Dezember 1957 liegenden Beitragsanteile ohne Kürzung der „erforderlichen Zuschußbeträge" ihrem Vermögen bzw. Rückstellungen zuführen können, so daß sie für Zeiten, in denen ihr Beitragssatz unter dem durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatz der AOK" liegt, den Differenzbetrag aus den vorher angesammelten Vermögensrückstellungen entnehmen, die Innungskrankenkassen dies jedoch nicht können?
Herr Kollege Müller, die Gewährung von Zuschüssen an die Allgemeine Ortskrankenkasse Berlin beruht auf dem § 17 des Selbstverwaltungs- und Krankenkassenangleichungsgesetzes vom 26. Dezember 1957. Danach hat die AOK Berlin einen gesetzlichen Anspruch auf einen Zuschuß des Landes Berlin, sofern die Ausgaben unter bestimmten Voraussetzungen die Einnahmen übersteigen. Den Innungskrankenkassen ist vom Gesetzgeber ein entsprechender Anspruch nicht zugestanden worden. Gleichwohl hat der Senat von Berlin nach Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen den Innungskrankenkassen seit 1960 als freiwillige Leistungen im Bedarfsfall ebenfalls Zuschüsse gewährt. Dadurch ist zwar eine völlige Gleichstellung mit der AOK nicht hergestellt worden; gewisse Härten hingegen konnten ,ausgeglichen werden.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Müller.
Herr Staatssekretär, können Sie mir sagen, welche Überlegungen seinerzeit dazu geführt haben, daß der Brief des Bundesministers der Finanzen geschrieben worden ist, bzw. entsprach diese Regelung, die damit getroffen wurde, nicht dem Willen des damaligen Gesetzgebers, wonach alle ausschließlich für Berlin zuständigen gesetzlichen Krankenversicherungsträger gleich behandelt werden sollen?
Herr Kollege Müller, ich habe Ihnen mit großem Bedacht das Datum des Selbstverwaltungs- und Krankenkassenangleichungsgesetzes genannt, nämlich den 26. Dezember 1957. Wenn ich mich recht erinnere, hatte Ihre Partei zu diesem Zeitpunkt die absolute Mehrheit hier im Deutschen Bundestag. Es gibt innerhalb Ihrer Fraktion noch einige Herren, die der damaligen Bundesregierung angehört haben. Ich konnte in der Kürze der Zeit nicht so tief in die Geschichte einsteigen. Vielleicht ist es Ihnen möglich, diese Herren zu befragen.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter. Müller.
Herr Staatssekretär, darf ich zunächst eine Vorbemerkung machen. Ihnen ist sicherlich bekannt, wie § 17 des SKAG Berlin lautet. Darf ich Sie fragen: Hat die Bundesregierung überhaupt noch die Absicht, die in § 17 vorgesehene Neuregelung - denn bis dahin sollte das nur gelten - des Zweiten Buches der RVO, nämlich der Krankenversicherung, dem Bundestag vorzuschlagen bzw. einen dafür notwendigen Gesetzentwurf einzubringen?
Herr Kollege Müller, wenn Sie diese Frage stellen, muß ich die Frau Präsidentin und auch Sie um die Erlaubnis bitten, auch die Frage 31 als aufgerufen zu betrachten.
Tun Sie das, Herr Staatssekretär! Sie ist damit aufgerufen:
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um eine Gleichbehandlung aller für Berlin ({0}) zuständigen gesetzlichen Krankenkassen zu gewährleisten?
In der Frage 31, Herr Kollege Müller, fragen Sie, was die Bundesregierung zu tun gedenke, um eine Gleichbehandlung aller für Berlin zuständigen gesetzlichen Krankenkassen zu gewährleisten. Ich erkläre Ihnen dazu, es ist der Bundesregierung nicht bekannt, daß der Senat von Berlin, der für die Gewährung der Zuschüsse an die Innungskrankenkassen zuständig ist, eine Änderung im Sinne Ihrer Anfrage anstrebt.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Müller.
Herr Staatssekretär, darf ich Sie darauf aufmerksam machen, daß das ein Bundesgesetz ist, daß also der Bundestag bzw. der Bund dafür zuständig ist.
Ich hatte Ihnen vorhin, Herr Kollege Müller, in Beantwortung Ihrer ersten Frage gesagt, welchen Raum das Bundesgesetz umfaßt und welcher freie Raum durch freiwillige Leistungen des Senats von Berlin mit unserer Zustimmung erfaßt wird.
Letzte Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Müller.
Herr Staatssekretär, sind Sie sich darüber im klaren, daß die jetzige Regelung dazu führt, daß die Innungen als Garantieträger im Sinne des § 390 RVO, wonach die Innungen die erforderlichen Beihilfen aus eigenen Mitteln aufzubringen haben, wenn die Beiträge die Leistungen nicht decken, in Zukunft zur Kasse bitten müssen?
Ich habe Ihnen sagen dürfen, Herr Kollege Müller, wiederum in Beantwortung Ihrer ersten Frage, daß gewisse Härtefälle durch freiwillige Leistungen vermieden oder beseitigt worden sind. Ich sehe überhaupt keinen Grund, warum das nicht auch in Zukunft möglich sein sollte. Im übrigen ist es jedem Abgeordneten und Kollegen unbenommen, eine Initiative im Deutschen Bundestag zu ergreifen.
Ich rufe die Frage 32 des Herrn Abgeordneten Dr. Kreile auf:
Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, daß die Versagung des Betriebsausgabenabzugs für Beiträge des Arbeitgeberehegatten für eine Direktversicherung des Arbeitnehmerehegatten im Rahmen von steuerlich anzuerkennenden Arbeitsverhältnissen, wenn im Todesfall des Arbeitnehmerehegatten der Arbeitgeberehegatte oder die gemeinsamen Kinder bezugsberechtigt sind, nicht mit den Verfassungsnormen in Einklang steht und auch nicht aus dem Bundesfinanzhof-Urteil vom 20. April 1972 - IV R 176/68 ({0}) hergeleitet werden kann, und wenn ja, welche Folgerungen wird sie aus dieser Auffassung ziehen?
Ich sehe Herrn Dr. Kreile nicht.
Doch, da ist er. - Wären Sie so liebenswürdig, Herr Dr. Kreile, sich an das Mikrophon zu begeben?
Herr Dr. Kreile, die Bundesregierung stimmt der in Ihrer Frage zum Ausdruck gebrachten Auffassung nicht zu.
Haben Sie dazu Fragen, Herr Abgeordneter?
({0})
Herr Staatssekretär, nachdem Sie die Frage so kurz und bündig, wenn auch zumindest in der Wertung falsch beantwortet haben, darf ich Sie fragen: Wie rechtfertigt die Bundesregierung den Ausschluß des Betriebsausgabenabzugs für den Fall, daß die gemeinsamen Kinder bezugsberechtigt sind, obwohl das von mir zitierte
Bundesfinanzhofurteil vom 20. April 1972 nur den Fall der Bezugsberechtigung der Arbeitnehmerehegatten entschieden hat?
Herr Kollege Kreile, auch hier gilt, daß ich eigentlich die Frau Präsidentin und Sie um Erlaubnis hätte bitten müssen, beide Fragen zusammen zu beantworten; denn Ihre zweite eingereichte Frage zielt genau auf das ab, was Sie jetzt in der Zusatzfrage untergebracht haben.
Darf ich die zweite Frage jetzt mitbehandeln?
Der Herr Abgeordnete Dr. Kreile ist sicher damit einverstanden. - Ich rufe also auch noch seine Frage 33 auf:
Wie vereinbart die Bundesregierung eine gegebenenfalls abweichende Auffassung mit dem vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsatz, daß ernsthaft gewollte und durchgeführte Vereinbarungen über Zukunftssicherungsleistungen des Arbeitgeberehegatten für den Arbeitnehmerehegatten auch steuerlich zu beachten sind, und warum hat die Bundesregierung ihre ursprüngliche Absicht, in den genannten Fällen den Betriebsausgabenabzug anzuerkennen ({0}), aufgegeben?
Herr Kollege Dr. Kreile, das in Ihrer ersten Frage genannte Urteil des Bundesfinanzhofs kommt zu folgendem Ergebnis:
Eine Vertragsbestimmung, nach der die Versicherungssumme bei vorzeitigem Tod des Arbeitnehmerehegatten dem Arbeitgeberehegatten zufallen soll, rechtfertigt die Feststellung, daß der Abschluß des Versicherungsvertrages in nicht unbedeutendem Umfang durch Erwägungen der persönlichen Lebensführung des Steuerpflichtigen veranlaßt ist. Dieses Urteil des Bundesfinanzhofs ist in Kenntnis der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur steuerlichen Behandlung von Zukunftssicherungsleistungen zugunsten des Arbeitnehmerehegatten ergangen. Das Bundesverfassungsgericht hat der Finanzverwaltung ausdrücklich zugestanden, mit Rücksicht auf die besonderen persönlichen Beziehungen zwischen den Ehegatten besondere Anforderungen an den Nachweis der Ernsthaftigkeit der Maßnahmen der Zukunftssicherung zu stellen. Dies schließt auch die Feststellung ein, daß der Abschluß einer Direktversicherung auch dann durch Erwägungen der persönlichen Lebensführung veranlaßt ist, wenn eine erhebliche Möglichkeit in Betracht zu ziehen ist, nämlich das Todesfallrisiko, mit der die Versicherungsleistung unmittelbar dem Arbeitgeberehegatten zugutekommt.
Bei dem im zweiten Teil Ihrer Frage genannten Schnellbrief des Bundesministers der Finanzen handelte es sich um einen Entwurf einer Regelung, der bei der abschließenden Meinungsbildung über die in Rede stehende Frage insoweit nicht berücksichtigt wurde. Der Bundesrat hat der Entscheidung des Bundesfinanzministeriums mit der Verabschiedung der Einkommensteuer-Ergänzungsrichtlinien 1975, wenn ich mich recht erinnere, mit großer Mehrheit oder gar einstimmig zugestimmt.
Herr Kollege Dr. Kreile, die gebotene Kürze der Beantwortung in der Fragestunde setzt der Darstellung der schwierigen verfassungs- und steuerrechtlichen Probleme, die Sie aufgeworfen haben, Grenzen. Ich gehe davon aus, daß sich die Steuerexperten weiterhin mit diesen Problemen zu befassen haben werden. Eine von den geltenden Richtlinien abweichende Auslegung des Gesetzes scheint mir zumindest so lange nicht vertretbar zu sein, als unübersehbare Mißbrauchsmöglichkeiten damit verbunden wären.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Kreile.
Herr Staatssekretär, ist sich die Bundesregierung darüber im klaren, daß die von ihr vertretene Auffassung dem Grundgedanken des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 19. Dezember 1974 widerspricht und daß besonders die kleinen und mittleren Familienbetriebe beim Aufbau einer angemessenen Altersversorgung für die mitarbeitende Ehefrau benachteiligt werden?
Herr Kollege Dr. Kreile, ich kann mir nicht denken, daß alle meine sorgfältig ausgearbeiteten Ausführungen gänzlich ohne Wirkung an Ihnen vorübergegangen sind. Ich habe Ihnen am Schluß sagen dürfen, daß die schwierigen verfassungs- und steuerrechtlichen Probleme, die in dieser Frage enthalten sind, zwar von Ihnen sehr gut begriffen werden - soviel ich weiß, sind Sie als Anwalt auf diesem Rechtsgebiet tätig -, aber es würde den Rahmen der Fragestunde sprengen, nähme man hier zu diesem Spezialproblem Stellung. Von daher rühren die im Schlußabsatz meiner Antwort gemachten Mitteilungen.
Noch eine Zusatzfrage; es ist die letzte.
Herr Staatssekretär, nachdem Sie am Schluß Ihrer Antwort darauf hingewiesen haben, daß es Ihnen im wesentlichen darum geht, Mißbräuche auszuschließen, darf ich Sie fragen, ob Ihr Haus bereit ist, gründlich zu überprüfen, ob es gesetzliche Möglichkeiten gibt, diese Mißbräuche auszuschließen, dabei aber zu dem Ergebnis zu kommen, daß eine mitarbeitende Ehefrau nicht schlechter gestellt wird als ein fremder Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber der Ehemann ist.
Wenn ich Ihnen die Frage so beantworten wollte, wie Sie es erheischen, würde ich Ihnen bereits das Ergebnis einer Prüfung mitteilen, die Sie von uns erwarten. Ich habe hier gesagt, Herr. Kollege, daß die Steuerexperten sich sicher auch weiterhin mit diesen Problemen befassen werden. Steuerexperten gibt es nicht nur im Finanzministerium, sondern, wofür Sie selber ein lebendiges Beispiel sind, auch im Deutschen Bundestag.
Diese Frage ist ein ungeheuer kompliziertes Thema. Vielen Dank!
Präsident Frau Renger
Ich rufe die Frage 34 des Herrn Abgeordneten Dr. Althammer auf:
Welche der im Rechnungsjahr 1975 entstandenen Minderausgaben gegenüber den Ansätzen des Bundeshaushaltsplans 1975 sind aus welchen Gründen einmaliger Natur, rechtfertigen also nicht die Herabsetzung der Ansätze im Regierungsentwurf des Bundeshaushaltsplans 1976 und/oder im Finanzplan für die Jahre 1975 bis 1979?
Herr Kollege Dr. Althammer, bei 25 von mehr als 7 100 Ausgabetiteln des Haushalts 1975 sind Minderausgaben von mehr als 50 Millionen DM entstanden. Ihre Summe entspricht in etwa der gesamten Minderausgabe 1975. Bei den. 25 Titeln sind Minderausgaben außer Betracht geblieben, die sich innerhalb einer Titelgruppe mit Mehrausgaben ausgleichen.
Von den 25 Titeln entfallen drei auf die Verzinsung der Bundesschuld, für die Herabsetzungsmöglichkeiten u. a. bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage Ihrer Fraktion zur Haushaltswirtschaft 1975, Bundestagsdrucksache 7/4736, begründet wurden. Wie in der Antwort auf die gleiche Kleine Anfrage von mir mitgeteilt worden ist, ergibt sich die Möglichkeit zu begrenzten Herabsetzungen auch bei den folgenden Ansätzen: Ausbildungsförderung, Kriegsopferversorgung, Kriegsopferfürsorge, Liquiditätshilfe an die Bundesanstalt für Arbeit, Zuschüsse an die knappschaftliche Rentenversicherung, Leistungen nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz, Wohnungsbauprämien und Kindergeld.
Alle übrigen Minderausgaben müssen nach dem heutigen Erkenntnisstand als einmalig angesehen werden. Sollten sich neue Erkenntnisse ergeben, bin ich selbstverständlich gerne bereit, mich dazu im Haushaltsausschuß zu äußern, wie es Ihnen selbstverständlich unbenommen ist, mich dazu im Haushaltsausschuß zu fragen.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, angesichts des nun angelaufenen Haushaltsjahres 1976: Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, die sie veranlassen werden, noch vor Abschluß oder beim Abschluß der Haushaltsberatungen im Haushaltsausschuß weitere Kürzungsvorschläge zu machen?
Herr Kollege Dr. Althammer, nicht nur die Bundesregierung hat Erkenntnisse, sondern auch die Herren Kollegen des Haushaltsausschusses haben Erkenntnisse, und zum Teil sind Schlußfolgerungen bei dem bisherigen Beratungsverfahren des Haushalts schon vollzogen worden. Dazu haben Ihre Kollegen im einzelnen Fragen gestellt. Ich möchte deshalb gerne den Aufruf dieser Fragen abwarten. Ich stehe im übrigen zu dem Wort, daß ich Ihnen im Haushaltsausschuß auf Ihre Fragen, die dieses Problem betreffen, Rede und Antwort stehe.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung angesichts der Erfahrungen mit dieser gerade im letzten Jahr exorbitant hohen Summe der nicht ausgegebenen Mittel bereit, im Haushaltsjahr 1976 eine höhere globale Minderausgabe einzusetzen?
Herr Kollege Dr. Althammer, ich brauche Ihnen als Experten nicht klarzumachen, daß eine globale Minderausgabe noch keine Ersparnis bedeutet, sondern allenfalls einen Appell, viel Geld einzusparen. Ich denke, wir können und sollten hier in der Fragestunde nicht das in Gang befindliche Beratungsverfahren des Bundeshaushalts 1976 vorwegnehmen oder gar überflüssig machen. Im Haushaltsausschuß und später hier im Plenum und sogar im Bundesrat wird der ganze Bundeshaushalt 1976 beraten. Ich denke, dabei wird auch die Frage einer globalen Minderausgabe eine Rolle spielen.
Ich rufe die Frage 35 des Herrn Abgeordneten Dr. Althammer auf:
Inwieweit und aus welchen Gründen lassen sich gegenüber dem Regierungsentwurf des Bundeshaushaltsplans 1976 und/oder gegenüber den Ansätzen des Finanzplans für die Jahre bis 1979 Herabsetzungen bei den Ausgabeansätzen für die Ausbildungsförderung im einzelnen rechtfertigen?
Herr Kollege Dr. Althammer, aus dem Ist-Ergebnis 1975 bei der Ausbildungsförderung lassen sich keine sicheren Schlüsse auf die Ausgabenentwicklung 1976 ziehen. Die Ausgaben für die Monate Januar und Februar deuten allerdings darauf hin, daß der Bedarf an Bundesmitteln für das Haushaltsjahr 1976 rund 1,8 Milliarden DM betragen wird. Eine geringfügige Einsparung erscheint möglich. Ich möchte aber hier das Beratungsergebnis des Haushaltsausschusses nicht vorwegnehmen, der den Einzelplan 31 meines Wissens am 31. März - das ist übrigens mein Geburtstag; vielleicht wollen Sie sich dies vormerken, Herr Kollege Althammer ({0})
beraten wird.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Althammer.
Herr Staatssekretär, ungeachtet Ihres drohenden Geburtstages möchte ich Sie fragen, ob sich vielleicht zusätzliche Einsparungsmöglichkeiten aus der Umstellung auf die Darlehensförderung ergeben.
Ich sehe es so, daß die Einsparungsmöglichkeiten, die sich jetzt abzeichnen, unter Umständen eben darauf zurückzuführen sind. Das bedarf aber noch der genauen Prüfung. Diese Prüfung wird bei der Beratung im Haushaltsausschuß am 31. März 1976 erfolgen können.
Eine letzte Zusatzfrage, Herr Dr. Althammer.
Herr Staatssekretär, eine Frage, die die Regierung eigentlich bereits jetzt klar beantworten können müßte, ist die Frage, ob sich durch das Herausfallen von bisherigen Zuschußempfängern aus der Förderung infolge der inflationsbedingten Einkommenssteigerung der Eltern wesentliche Einsparungen ergeben und ob die Bundesregierung daran denkt, diesem negativen Prozeß, nämlich dem Herausfallen bisher Geförderter wegen der Inflationsentwicklung, durch eine Ausweitung der Bezuschussungsmöglichkeiten entgegenzuwirken.
Herr Kollege Dr. Althammer, Sie werden verstehen, daß ich es nicht verstehe, daß Sie hier den Ausdruck „inflationsbedingt" gebrauchen. Angesichts der Tatsache einer - zu unserer gemeinsamen Freude - außergewöhnlich niedrigen Preissteigerungsrate erscheint dieser Ausdruck unangebracht. Er war es auch in der Vergangenheit.
({0})
- Was sind Sie unhöflich! Ich rede mit Ihrem Kollegen Althammer, und Sie stören mich.
Das Zweite, was ich sagen will, ist, daß in der Tat alle Schlußfolgerungen, die aus dem bisherigen Verlauf der ersten Monate des Jahres 1976 gezogen werden können, erst bei der Beratung im Haushaltsausschuß in 21 Tagen gezogen werden können.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Westphal.
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht mit mir der Auffassung, daß Herr Kollege Dr. Althammer als Berichterstatter für den Einzelplan 31, in dem es um die Ausbildungsförderung geht, und auch ich als Mitberichterstatter für diesen Einzelplan uns um das geringfügige Erfolgserlebnis von Berichterstattern im Haushaltsausschuß bringen, wenn wir schon jetzt durch Fragen an eigentlich die falsche Adresse herauszufinden versuchen, um wieviel wir die Ansätze für die Ausbildungsförderung kürzen können?
Herr Abgeordneter, ich glaube, diese Frage beantwortet sich von selbst.
Haehser, Pad. Staatssekretär: Ich hätte Herrn Westphal allerdings gerne gesagt, daß ich mit ihm einer Auffassung bin:
Ich weiß, daß Sie darauf gern antworten würden.
Ich rufe die Frage 36 des Herrn Abgeordneten Haase ({0}) auf:
Inwieweit und aus welchen Gründen lassen sich gegenüber dem Regierungsentwurf des Bundeshaushaltsplans 1976 und/oder gegenüber den Ansätzen des Finanzplans für die Jahre bis 1979 Herabsetzungen bei den Ausgabeansätzen für die knappschaftliche Rentenversicherung rechtfertigen?
Herr Kollege Haase, ich möchte Ihre beiden Fragen wegen des engen Sachzusammenhangs gern zusammen beantworten.
Wenn der Fragesteller damit einverstanden ist, rufe ich jetzt noch die Frage 37 auf:
Inwieweit und aus welchen Gründen lassen sich gegenüber dem Regierungsentwurf des Bundeshaushaltsplans 1976 und/oder gegenüber den Ansätzen des Finanzplans für die Jahre bis 1979 Herabsetzungen bei den Ausgabeansätzen für die Kriegsopferversorgung und -fürsorge rechtfertigen?
Der Haushaltsausschuß hat in Ihrer Gegenwart, Herr Kollege Haase, den Haushalt des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung am 12. Februar 1976 beraten und dabei auch über die von Ihnen jetzt erfragten Ansätze beschlossen. Sie werden sich erinnern, daß die Ausgabenansätze im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 1976 auf Grund der Ausgabenentwicklung des Jahres 1975 im Bereich der knappschaftlichen Rentenversicherung um 230 Millionen DM und im Bereich der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge um rund 120 Millionen DM gekürzt worden sind.
Ob und gegebenenfalls welche Folgerungen in diesen Ausgabenbereichen für die Jahre 1977 bis 1979 gezogen werden können, wird im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Finanzplans bis 1980 geprüft werden.
Ergänzend möchte ich noch einmal wiederholen:
Es kann für die Ausgabenentwicklung bei der knappschaftlichen Rentenversicherung nicht davon ausgegangen werden, daß 1976 wiederum zahlreiche Sonderschichten im Steinkohlenbergbau gefahren werden und überdies die Zahl der Beschäftigten wie 1975 steigt.
Ebenso kann eine Fortsetzung des überproportionalen Rückgangs der Zahl der Empfänger von Kriegsopferrenten nicht ohne weiteres unterstellt werden. Außerdem dürften bei der Kriegsopferversorgung drei Verordnungen mit höheren Ausgaben nunmehr 1976 wirksam werden, die bereits in den Ansätzen 1975 berücksichtigt waren.
Diese ergänzenden Mitteilungen von mir sind für Sie wahrscheinlich keine Neuigkeiten. Denn ich habe mich auf die schriftliche Beantwortung Ihrer Kleinen Anfrage bezogen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Haase? - Keine Zusatzfrage.
({0})
Ich rufe die Frage 38 des Herrn Abgeordneten Möller ({1}) auf:
Inwieweit und aus welchen Gründen lassen sich gegenüber dem Regierungsentwurf des Bundeshaushaltsplans 1976 und/oder gegenüber den Ansätzen des Finanzplans für die Jahre bis 1979 Herabsetzungen bei den Ausgabeansätzen für die Krankenhausfinanzierung rechtfertigen?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Herr Kollege Möller, die Ausgabenentwicklung im Haushaltsjahr 1975 sowie die zwischenzeitlich vorliegenden genauen Bedarfsmitteilungen der Länder rechtfertigen eine Herabsetzung des im Haushaltsentwurf 1976 für die Krankenhausfinanzierung ausgebrachten Ansatzes um vielleicht 55 Millionen auf 1 000 Millionen. Für die folgenden Jahre sind die Finanzplanbeträge auch unter Berücksichtigung der Begrenzung der Neubaufinanzierung nach dem Haushaltsstrukturgesetz dem voraussichtlichen Bedarf bereits angepaßt worden. Die jetzt vorgesehenen Beträge sind zur Erfüllung der Leistungsverpflichtungen des Bundes nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz erforderlich.
Gestatten Sie mir den Hinweis, Herr Kollege Möller, daß meines Wissens die Beratung der Thematik des Krankenhausfinanzierungsgesetzes im Haushaltsausschuß bis zur Bereinigungssitzung verschoben worden ist. Ich sehe wenig Sinn darin, nicht die Bereinigungssitzung abzuwarten, sondern die Thematik bereits hier zu klären. Aber ich muß das Ihrem eigenen Urteil überlassen.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ich danke Ihnen, daß Sie uns zumindest die Möglichkeit lassen, diese Problematik auch hier zu erörtern und nicht nur so, wie es vielleicht seitens der Regierung geplant ist.-Halten Sie es auf Grund jetzt vorliegender Länderbedarfsplanungen für ausgeschlossen, daß in den kommenden Jahren eine weitere Reduzierung dieses Mittelansatzes erfolgen könnte?
Zunächst, Herr Kollege Möller, zu dem Vorwurf, wir gäben Ihnen nicht die Möglichkeit, noch einmal darüber zu reden. Wenn Sie uns gefragt hätten, hätten Sie die Möglichkeit natürlich auch von uns bekommen. Aber Sie haben sie sich in Ihrer eigenen Souveränität selber geschaffen, indem Sie eine Bereinigungssitzung für richtig gehalten haben, wie das auch in der Vergangenheit der Fall war.
Weitergehende Herabsetzungen - und damit Antwort auf Ihre Frage - erscheinen nicht vertretbar, weil die gemäß § 10 des Krankenhausgesetzes mit Rückwirkung zum 1. Oktober 1974 beschlossene Verordnung über die Anpassung von Leistungen an die Kostenentwicklung sowie Nachzahlungsverpflichtungen im Rahmen der sogenannten Alten Last - Kapitaldienstleistungen der Krankenhäuser aus Altverschuldungen sind das - zusätzlich ausgabewirksam werden.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, Sie halten es sicherlich auch für völlig ausgeschlossen, daß sich die Regierung u. a. in diesem Ansatz vielleicht ein gewisses Reservepolster verschaffen will?
Das halte ich in der Tat für ausgeschlossen.
Ich rufe die Frage 39 des Herrn Abgeordneten Möller auf:
Inwieweit und aus welchen Gründen lassen sich gegenüber dem Regierungsentwurf des Bundeshaushaltsplans 1976 und/oder gegenüber den Ansätzen des Finanzplans für die Jahre bis 1979 Herabsetzungen bei den Ausgabeansätzen für die Wohnungsbauprämien rechtfertigen?
Herr Kollege Möller, die Unterschreitung des Solls bei den Wohnungsbauprämien um 76 Millionen DM dürfte auch für 1976 eine Minderung des Ansatzes gegenüber dem Regierungsentwurf rechtfertigen. Die Beratung dieses Ansatzes ist im Haushaltsausschuß allerdings auch deswegen zurückgestellt worden, um noch die Kassenabflüsse der Monate Januar und Feburar 1976 bei der Bemessung des Ansatzes 1976 berücksichtigen zu können.
Für die Jahre ab 1977 scheint aus heutiger Sicht eine weitere Herabsetzung der im Finanzplan vorgesehenen Beträge nicht vertretbar, zumal die Auswirkungen des Haushaltsstrukturgesetzes auch in diesem Fall nicht außer acht gelassen werden dürfen.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, bedeutet diese Erklärung, daß die als Kürzungen groß herausgestellten Maßnahmen zur Verbesserung der Haushaltsstruktur laut Kabinettsbeschluß vom 10. September in Wirklichkeit nichts anderes sind als ohnehin rein technisch zu erwirtschaftende Minderausgaben?
Das bedeutet das nicht, Herr Kolleger Möller.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Sperling.
Herr Staatssekretär, haben Sie nach diesem Teil der Fragestunde nun auch den Eindruck, daß die Kollegen von der Opposition nachweisen wollten, daß sie den Beratungen im Haushaltsausschuß mit unzulänglicher Aufmerksamkeit gefolgt sind, weil Sie entweder die Fragen, die sie dort hätten stellen müssen, dort hätten stellen können, oder aber die Antworten dort nicht gehört haben?
Dies ist keine Frage an den Herrn Staatssekretär nach den Richtlinien für die Fragestunde. Das können Sie im Anschluß miteinander aushandeln. -- Keine weiteren Zusatzfragen? -Die Fragen 40, 41, 42 und 43 sind von den Fragestellern, den Herren Abgeordneten Dr. Häfele und Leicht, zurückgezogen worden.
Ich rufe die Frage 44 des Herrn Abgeordneten Dr. Sprung auf:
Präsident Frau Renger
Wie gliedern sich die in 1975 brutto aufgenommenen Kredite nach Fälligkeiten auf, d. h., in welcher Höhe wurden Kredite mit bis zu einjähriger Laufzeit, mit bis zu zweijähriger Laufzeit, bis zu dreijähriger Laufzeit, bis zu vierjähriger Laufzeit und bis zu mehr als vierjähriger Laufzeit aufgenommen?
Herr Kollege Dr. Sprung, Ihre mündliche Anfrage ist identisch mit der Frage 5 der Kleinen Anfrage, die Neuverschuldung des Bundes 1975 und Auswirkungen auf die Folgejahre betreffend, die Sie seinerzeit mitunterzeichnet hatten und die ich mit Schreiben vom 11. Januar 1976 beantwortet habe. In der Antwort habe ich ausgeführt, daß detaillierte Angaben u. a. zu der in Rede stehenden Frage die Verhandlungsposition der Bundesregierung am Markt möglicherweise erschweren und damit zu höheren, vom Steuerzahler zu tragenden Kreditbeschaffungskosten führen würden. Daran hat sich nichts geändert. Ich kann Ihnen deshalb auch heute keine zusätzlichen Angaben machen.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, die Frage bezog sich auf die im Jahre 1975 aufgenommenen Kredite. Über diese ist nicht mehr zu verhandeln. Ich wiederhole daher noch einmal die Bitte, diese Frage, auf die in der Beantwortung der Kleinen Anfrage keine Antwort gegeben worden ist, doch zu beantworten. Was steht dem Wunsch entgegen, in bezug auf die im Jahre 1975 aufgenommenen Kredite eine Antwort zu erhalten?
Nun, aus dem Geschehen eines vergangenen Jahres können natürlich Rückschlüsse auf folgende Jahre gezogen werden. Man mag die Erschwernis unterschiedlich beurteilen und daher das, was man eh weiß, von der Bundesregierung als Antwort hören mögen. Ich kann dazu nur sagen: Es ist ein Unterschied, ob man das, was man eh weiß, einfach weiß oder durch den Mund des Vertreters des Bundesfinanzministeriums gewissermaßen amtlich weiß. Sie, Herr Kollege Dr. Sprung, kennen den Gesamtbetrag der Kredite im Jahre 1975: 44,6 Milliarden DM brutto. Ich nenne Ihnen gern auch den Anteil der Kredite mit Laufzeiten unter zwei Jahren. Das ist etwa ein Drittel.
Bezüglich der Erschwernis der Kreditbeschaffung, die Sie hier angesprochen haben und zu der ich Ihnen eine Antwort gegeben habe, möchte ich dem, was ich auf die Frage des Kollegen Professor Zeitel sagen möchte, nicht vorgreifen.
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich darf dann die Frage 45 des Herrn Abgeordneten Dr. Sprung aufrufen:
In welcher Höhe werden im Jahr 1975 aufgenommene Kredite ({0}) bzw. vorher aufgenommene Kredite im Jahr 1976 vor und nach dem 1. Oktober zur Rückzahlung fällig?
Dazu, Herr Kollege Dr. Sprung, ist zu sagen, daß von den im Jahre 1975 aufgenommenen Krediten vor dem 1. Oktober 1976 5,55 Milliarden DM und danach bis Ende 1976 2,48 Milliarden DM fällig werden. Von den vor 1975 aufgenommenen Krediten werden vor dem 1. Oktober 1976 6,89 Milliarden DM und danach bis Ende 1976 4,04 Milliarden DM fällig.
Ich rufe die Frage 46 des Herrn Abgeordneten Dr. Zeitel auf:
Was sind „langfristige Schulden" im Sinne des Kreditfinanzierungsplans 1976 ({0}), und wie erklärt sich der starke Anstieg des Tilgungsbedarfs „langfristiger Schulden" im Jahr 1976 ({1}) sowohl gegenüber dem Vorjahr ({2}) wie auch gegenüber den Ansätzen des letzten Finanzplans für das Jahr 1976 ({3}) ?
Herr Kollege Professor Dr. Zeitel, die Systematik der Einteilung der Kreditaufnahmen des Bundes nach kürzer- und längerfristig richtet sich nach der Form der Kreditaufnahme. Dabei wird davon ausgegangen, daß für bestimmte Kreditformen kürzer- oder längerfristige Laufzeiten typisch sind. Für die Jahre bis 1974 hat in der Regel Übereinstimmung zwischen Kreditform und tatsächlicher Laufzeit bestanden. Im Jahre 1975 war zeitweilig das Angebot an langfristigen Krediten sehr gering, dagegen an kürzerfristigen Mitteln sehr umfangreich. Wir haben das auch schon einmal in der Fragestunde behandelt. Dabei bevorzugten die Kreditgeber kürzerfristige Schuldscheindarlehen. In Anpassung an die Wünsche der Kreditgeber und in Übereinstimmung mit den Empfehlungen der Deutschen Bundesbank hat der Bund Schuldscheindarlehen mit Laufzeiten zwischen 1 und 4 Jahren aufgenommn. Diese Schuldscheindarlehen wurden entsprechend ihrer Form wie alle anderen Schuldscheindarlehen statistisch unter den langfristigen Kreditaufnahmen erfaßt. Inzwischen, Herr Kollege Professor Dr. Zeitel, hat sich das Verhalten der Kreditgeber wieder normalisiert; die Kreditaufnahmen des Bundes in Form von Schuldscheindarlehen hatten im bisherigen Verlauf von 1976 eine Laufzeit von mindestens fünf Jahren, im Schwergewicht sogar von acht bis zehn Jahren.
Herr Staatssekretär, könnten Sie mir vielleicht ergänzend sagen, wie hoch der Anteil von Schuldscheindarlehen mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren bei den Kreditaufnahmen im Jahre 1975 war?
Darf ich Ihnen das in einem Brief nachtragen, Herr Kollege?
Bitte! - Und könnten Sie, Herr Staatssekretär, mir sagen, wie die Forderungen, die die Rentenversicherungsträger gegenüber dem Bund haben, einklassifiziert sind und welche Streuung sie aufweisen?
Ich möchte zu diesem Thema bei der Beantwortung Ihrer Frage 47 einige Bemerkungen machen, will Ihnen aber das, was nicht ganz zur Frage 47 paßt, gern auch schriftlich darstellen.
Ich rufe Frage 47 des Herrn Abgeordneten Dr. Zeitel auf:
Inwiefern glaubt die Bundesregierung, daß detaillierte Angaben, in welchen Monaten des Jahres 1976 welche Kreditbeträge zur Rückzahlung fällig werden, die Verhandlungsposition der Bundesregierung am Markt möglicherweise erschweren und damit zu höheren, vom Steuerzahler zu tragenden Kreditbeschaffungskosten führen könnten, wie in der Antwort auf die Kleine Anfrage betr. Neuverschuldung des Bundes 1975 und Auswirkungen auf die Folgejahre vom 11. Februar 1976 ({0}) angegeben, und glaubt die Bundesregierung wirklich, daß den in Betracht kommenden Banken und Kapitalsammelstellen die Konditionen der Bundeskredite im wesentlichen nicht bekannt seien?
Ich bitte um Entschuldigung, ich habe jetzt einen Fehler gemacht. Herr Kollege, ich hatte in Erinnerung, daß hier eine Frage zur Rentenversicherung vorliegt. Soviel ich weiß, ist diese aber zurückgezogen oder zurückgestellt worden. Ich bitte um Entschuldigung. Ich beantworte Ihnen jetzt also Frage 47.
Die Konditionen für Bundesanleihen, Bundesschatzbriefe, Kassenobligationen, U-Schätze und Finanzierungsschätze werden öffentlich bekanntgegeben. Die Konditionen für Schuldscheindarlehen werden den Kreditinstituten und Kapitalsammelstellen zwar zum Teil bekannt; diese Stellen erfahren aber z. B. nichts über die Höhe der in Ihrer Frage angesprochenen monatlich anfallenden Kredittilgung.
Diese Zahlen können Hinweise auf die Dringlichkeit des Kreditbedarfs des Bundes geben und insbesondere in Zeiten eines angespannten Kapitalmarktes die Kreditgeber zu höheren Zinsforderungen als andernfalls veranlassen. Es ist nicht auszuschließen, daß der Bund wegen der Dringlichkeit seines Liquiditätsbedarfs dann auf die erhöhten Zinsforderungen eingehen müßte.
Die andere Frage darf ich Ihnen, Herr Kollege, wie gesagt, schriftlich beantworten.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Die Fragen 48 und 49 des Abgeordneten Höcherl sind vom Fragesteller zurückgezogen worden. - Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft. Zur Beantwortung der Fragen steht der Parlamentarische Staatssekretär Grüner zur Verfügung.
Frage 50 des Herrn Abgeordneten MHz wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet; die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe Frage 51 des Herrn Abgeordneten Dr. Jens auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Abonnentenwerbung von Zeitungsverlagen, bei der z. B. für ein Einjahresabonnement vielfältige Prämien in einem Wert von 60 DM bis 80 DM gewährt werden, und sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, den Zeitungsverlagen dadurch zu helfen, daß die Abonnentenwerbung durch gesetzliche oder kartellrechtliche Maßnahmen für alle Verlage gleichmäßig unterbunden wird?
Herr Kollege, die Gewährung von Sachprämien-z. B. von Büchern und Schallplatten-an private Werber von Zeitungsabonnements ist im
Zeitungsvertrieb seit langem üblich. In der Vergangenheit hat es Auswüchse durch überhöhte Werbeprämien gegeben. Um Mißstände zu beseitigen, die geeignet sind, den echten Leistungswettbewerb zwischen den Zeitungsverlagen auszuschalten und finanziell schwächere Unternehmen gezielt aus dem Markt zu verdrängen, hat der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger Wettbewerbsregeln erarbeitet und im Mai 1975 beim Bundeskartellamt in das Register der Wettbewerbsregeln eintragen lassen.
Die Verbandsmitglieder des Zeitungsverlegerverbandes haben sich mit diesen Wettbewerbsregeln u. a. dazu verpflichtet, privaten Werbern für die Vermittlung von Abonnements nur Sachprämien zu gewähren, die bei sechsmonatiger Bezugsverpflichtung den dreifachen Monatsbezugspreis und , bei zwölfmonatiger Verpflichtung den sechsfachen Monatsbezugspreis nicht übersteigen. Die in Ihrer Frage genannten Beträge von 60 bis 80 DM können sich je nach den Umständen des Einzelfalles tatsächlich in dem durch die Wettbewerbsregeln festgelegten Rahmen bewegen.
Soweit sich die Verlage an die vom Bundeskartellamt unter Wettbewerbsgesichtspunkten geprüften Regeln halten, sieht die Bundesregierung zu einer negativen Beurteilung keinen Anlaß, wobei sie davon ausgeht, daß diese Werbemaßnahmen im Rahmen eines fairen Leistungswettbewerbs eingesetzt werden. Die Bundesregierung würde es begrüßen, wenn sich alle Zeitungsverlage an die eingetragenen Wettbewerbsrichtlinien hielten.
Über kartellrechtliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Abonnentenwerbung entscheiden allein die Kartellbehörden. Da der Zeitungsverlegerverband selbst die Initiative ergriffen hat, um im Wege der Selbsthilfe Wettbewerbsverzerrungen im Vertriebsbereich abzustellen, besteht derzeit kein Anlaß zu gesetzlichen Maßnahmen.
Im übrigen wäre es problematisch, die Werbeausgaben für eine spezielle Vertriebsaktivität durch Gesetz der Höhe nach zu begrenzen. Außerdem erscheint es fraglich, ob von einem solchen Verbot im Ergebnis konzentrationshemmende Wirkungen ausgehen, da gerade Zeitungen in nachrangiger Marktposition wegen ihrer überdurchschnittlichen Abonnentenfluktuation auf diese Werbemaßnahmen angewiesen sind.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, können Sie mir sagen, was Sie von dem Fall eines Essener Bürgers halten, der, wie mir am 14. Januar 1976 mitgeteilt wurde, vom Bauer-Verlag durch eine Karte als neuer Abonnent begrüßt worden ist, obwohl er niemals einen Vertreter dieses Verlages gesehen hat, geschweige denn einen Vertrag unterschrieben hat?
Herr Kollege, dieser Fall kann möglicherweise als ein Irrtum klassifiziert werden. Ich sehe aber nicht, daß er mit den hier besprochenen Wettbewerbsregeln in Zusam15746
menhang steht. Hier sind weder Prämien bezahlt noch vertragliche Verpflichtungen begründet worden.
Haben Sie noch eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Jens?
Ich hätte eine Bemerkung: Es handelt sich hier auch um Abonnentenwerbung.
Keine Bemerkung, sondern eine Zusatzfrage.
Hält es die Bundesregierung für geboten, diese von mir eben geschilderten Praktiken des Verdrängungswettbewerbs durch bessere Ausschöpfung der Möglichkeiten der Mißbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen zu bekämpfen? Wenn ja: werden Sie unter Umständen das Kartellamt entsprechend anweisen?
Die Bundesregierung ist grundsätzlich der Meinung, daß alle Betroffenen von den Regeln des Kartellgesetzes Gebrauch machen .sollten. Ich kann allerdings jetzt auf Grund dieses Einzelfalles hier keine Stellungnahme abgeben und in der Schnelligkeit auch nicht beurteilen, ob hier ein solcher Tatbestand gegeben ist, der das Eingreifen des Kartellamtes rechtfertigen würde. Wir sind jedenfalls der Meinung, daß von dieser Möglichkeit, das Kartellamt anzurufen, da Gebrauch gemacht werden sollte, wo die Tatbestände das gerechtfertigt erscheinen lassen.
Die Fragen 52 und 53 des Abgeordneten Immer ({0}) sind vom Fragesteller zurückgezogen worden.
Ich rufe die Frage 54 des Abgeordneten Dr. Holtz auf:
Fällt der Verkauf von Kriegswaffen deutscher Firmen an Drittländer auch bei Verlagerung der Produktionsstätten für diese Waffen ins Ausland unter die Exportrestriktionen des Kriegswaffenkontrollgesetzes?
Nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz und dessen Erster Durchführungsverordnung dürfen Kriegswaffen nur mit Genehmigung der jeweils zuständigen obersten Bundesbehörde hergestellt, in Verkehr gebracht und z. B. zum Zwecke der Ausfuhr befördert werden. Dieses Verbot mit Genehmigungsvorbehalt gilt im Bundesgebiet für die genannten Tätigkeiten, gleichviel ob sie von deutschen oder ausländischen Staatsangehörigen oder von deutschen oder ausländischen Firmen vorgenommen werden. Wenn eine deutsche Firma eine Produktionsstätte ins Ausland verlagert, d. h. nach dort geltendem Recht errichtet, so sind für den Verkauf und die Lieferung der dort hergestellten Kriegswaffen an Drittländer allein die Rechtsvorschriften des betreffenden ausländischen Staates maßgebend.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, würden Sie es für sinnvoll halten, derartige Regelungen, also Exportrestriktionen für Kriegswaffen, mit unseren Verbündeten - besonders im EG-Bereich - zu harmonisieren?
Selbstverständlich halte ich das für sinnvoll. Die Bemühungen der Bundesregierung sind darauf gerichtet, was nichts an der Tatsache ändert, daß hier tiefgreifende Unterschiede in der Praxis bestehen.
Keine Zusatzfrage.
Dann rufe ich die Frage 55 des Herrn Abgeordneten Dr. Holtz auf.
Bedarf die Lieferung von G-3-Gewehren, die in Lizenz in Thailand gebaut werden, nach Chile einer Genehmigung der Bundesregierung?
Herr Kollege, nach meiner Antwort auf Ihre erste Frage kann ich auch Ihre zweite Frage nur mit Nein beantworten. Nach den uns vorliegenden Informationen über den Inhalt des Lizenzvertrages ist das verliehene Nachbaurecht auf den Eigenbedarf der thailändischen Streitkräfte, der thailändischen Polizei und anderer öffentlicher Sicherheitsbehörden Thailands beschränkt. Wie mir die deutsche Lizenzgeberin versichert hat, hat sie einem Export von Thailand nach Chile weder früher noch in jüngster Zeit zugestimmt. Nach ihren Angaben kann die thailändische Fabrik die Gewehre derzeit nicht einmal für den Eigenbedarf produzieren.
Keine Zusatzfragen.
Herr Staatssekretär, damit sind die Fragen aus Ihrem Geschäftsbereich beantwortet; ich danke Ihnen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf. Zur Beantwortung der Fragen steht der Parlamentarische Staatssekretär Logemann zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 56 des Herrn Abgeordneten Ey auf:
Ist die Bundesregierung bereit, die derzeitig geltenden Grundsätze im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe .Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" im Bereich der „Förderung wasserwirtschaftlicher und kulturbautechnischer Maßnahmen" beizubehalten und sich für die Weitergewährung der Mittel zur Finanzierung von Vorhaben zur Beseitigung naturgegebener Nachteile für Boden und Pflanze einzusetzen ({0})?
Herr Kollege Ey, die Bundesregierung ist bereit, die derzeitig geltenden Grundsätze zur Förderung wasserwirtschaftlicher und kulturbautechnischer Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" 1976 beizubehalten. Damit ist für 1976 die Gewährung der Mittel zur Finanzierung von Vorhaben zur Beseitigung naturgegebener Nachteile für Boden und Pflanzen wie bisher möglich, und zwar entsprechend der Förderungsgrundsätze Nr. 1.2.
Auf Grund der angespannten Haushaltslage ergibt sich für 1977 die Notwendigkeit, gezielte Kürzungsvorschläge für die Gemeinschaftsaufgabe zu erarbeiten. Ob und inwieweit hiervon wasserwirtschaftliche Maßnahmen betroffen sind, läßt sich erst nach Abschluß der gemeinsamen Erörterungen von Bund und Ländern sagen. Eine Änderung der Förderungsgrundsätze wird vom Planungsausschuß für Agrarstruktur und Küstenschutz beschlossen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ey.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung mit mir der Auffassung, daß mit dem Abbau der Mittel für die Förderung wasserwirtschaftlicher und kulturbautechnischer Maßnahmen - Nr. 1.2 der Förderungsgrundsätze: Vorhaben zur Beseitigung naturgegebener Nachteile - bisherige hohe Investitionen zum Ausbau von Vorflutern zu einem sehr großen Teil sinnlos und überflüssig geworden wären?
Ich möchte nicht sagen, daß diese Kosten für Vorfluter damit sinnlos geworden wären. Sie erfassen ja immer einen bestimmten Teil des zu entwässernden Gebietes. Aber es wäre zumindest so, daß in vielen landwirtschaftlichen Betrieben eben diejenigen Maßnahmen, die zum Teil vom Hofe aus erfolgt sind und sich als nützlich herausgestellt haben, erschwert würden.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung mit mir der Auffassung, daß durch eine Minderung der Mittelansätze in diesem Bereich besonders Landwirte betroffen wären, die in bisher ertragsschwachen Gebieten leben, zusätzliche Lasten der Wasserwirtschaft auf sich genommen haben und nun um den Ertrag ihrer Investitionen gebracht würden?
Ich würde das nicht so verallgemeinern. Es gibt ja bei uns in den verschiedensten Ländern auch Flußniederungen, die über ausgezeichneten Boden verfügen. Hier wären die Benachteiligungen nicht so groß wie in sogenannten Problemgebieten.
Ich rufe die Frage 57 des Herrn Abgeordneten Eigen auf:
Aus welchem Grund hat gerade die Bundesregierung die Belastung der Milcherzeuger für die Überschußverwertung des Magermilchpulvers im Ministerrat in Brüssel gefordert, und mit welchen Argumenten haben die anderen acht Mitgliedstaaten der EG diese Forderung abgelehnt?
Herr Kollege Eigen, die Bundesregierung war nicht die einzige Regierung, die ihre Delegation im Ministerrat zu der Überlegung ermächtigt hatte, das Problem der bedrohlich wachsenden Überschußbestände mit geeigneten Maßnahmen, darunter auch der sogenannten Erzeugerbeteiligung, einer Lösung zuzuführen.
Daß dieses Problem von allen Mitgliedstaaten für äußerst dringlich angesehen wird, zeigt der Ratsbeschluß vom 6. März 1976. Frau Präsidentin, erlauben Sie mir bitte, daß ich die entsprechenden Formulierungen dieses Beschlusses zitiere:
Der Rat ersucht die Kommission, ihm Vorschläge im Hinblick auf die Einführung eines Systems der finanziellen Beteiligung der Milcherzeuger zu unterbreiten, und kommt überein, hierüber vor dem 1. September 1976 zu beschließen, damit das System mit Beginn des Wirtschaftsjahres 1977/78 angewendet werden kann. Bei der Ausarbeitung ihrer Vorschläge konsultiert die Kommission die Organisationen der auf Gemeinschaftsebene zusammengeschlossenen Erzeuger.
Eine Zusatzfrage.
Ist also die Information aus „Agra-Europe" vom 4. März 1976 falsch, daß die Bundesregierung in der Februar-Verhandlung des Ministerrats der Europäischen Gemeinschaft bei der Abstimmung darüber, ob die Milcherzeuger an der Überschußverwertung beteiligt werden sollen oder nicht, mit 8 : 1 unterlegen ist?
Ich kann darauf keine Antwort geben, weil ich diese Meldung aus „Agra-Europe" nicht gelesen habe und deshalb auch vorher nicht feststellen konnte, wie das Abstimmungsergebnis gewesen ist.
Die Frage 58 des Herrn Abgeordneten Eigen ist vom Fragesteller zurückgezogen.
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Somit kommen wir noch zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung.
Die Frage 59 des Abgeordneten Braun wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 60 des Herrn Abgeordneten Maucher auf:
Trifft es zu, daß in Fällen, wo durch einen Berufsunfall im Augenblick geringfügige Beschädigungen entstehen, die sich aber später erheblich stärker auswirken, durch die Fristversäumnis der Anspruch nach einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr geltend gemacht werden kann, und wenn ja, ist die Bundesregierung bereit, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, in dem diese Härte beseitigt wird?
Herr Kollege Maucher, nach Eintritt eines Arbeitsunfalles sind die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung grundsätzlich von Amts wegen festzustellen. Eine Feststellung ist nicht erforderlich, wenn zunächst keine wesentlichen Unfallfolgen zurückbleiben. Kommt es in einem solchen Falle später zu einer Verschlimmerung der Unfallfolgen, so kann der Ver15748
Parl. Staatssekretär Buschfort
letzte seinen Anspruch jederzeit nachträglich anmelden. Eine Ausschlußfrist gibt es nicht.
Wird der Anspruch binnen zwei Jahren nach dem Unfall angemeldet, so können die Leistungen noch rückwirkend vom Eintritt der Verschlimmerung an gezahlt werden. Nach Ablauf der Frist von zwei Jahren beginnen die Leistungen mit dem Ersten des Antragsmonats. Gesetzliche Grundlage dafür ist § 1546 der Reichsversicherungsordnung in der seit dem 1. Juli 1963 geltenden Fassung, der nach Auffassung der Bundesregierung keiner Änderung bedarf.
Frage 61 des Herrn Abgeordneten Härzschel. - Der Fragesteller ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär. Damit ist die Fragestunde beendet.
Ich berufe die nächste Sitzung für Donnerstag um 9 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.