Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Herr Kollege Dr. Weber, die Träger der Krankenversicherung haben die Krankenhauspflege, d. h. die stationäre ärztliche Behandlung in Krankenanstalten, dann zu übernehmen, wenn die Aufnahme in ein Krankenhaus erforderlich ist, um die Krankheit zu erkennen oder zu
behandeln oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, haben die Träger der Krankenversicherung alle erforderlichen Leistungen der Krankenpflege - so beispielsweise ärztliche Behandlung oder Versorgung mit Arznei-und Heilmitteln - auch dann zu erbringen, wenn sich der Berechtigte in einem Altenkranken- oder Pflegeheim aufhält.
Vizepräsident von Hassel: Zu einer Zusatzfrage Herr Dr Weber; bitte.
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht der Meinung, daß eine längere oder dauernde Pflegebedürftigkeit, die einen Aufenthalt in einem Altenkranken- oder Pflegeheim bedingt, zu einer körperlichen oder sozialen Beeinträchtigung des Wohlbefindens führt und damit zu einer Erkrankung im Sinne des Begriffs der Weltgesundheitsorganisation und daß daher unabhängig von den von Ihnen soeben erwähnten Kosten - eine Verpflichtung der Krankenkassen zur Übernahme aller Pflegekosten besteht?
Herr Kollege Weber, diese Fragen werden zur Zeit vielfältig diskutiert. In Anbetracht der finanziellen Situation der Krankenversicherungsträger ist eine Ausweitung der derzeitigen Regelung nicht möglich. Ich will Ihnen gern zugestehen, daß man hinsichtlich bestimmter Alterskrankheiten unter Wissenschaftlern verschiedener Meinung sein kann. Wir müssen die Entscheidung im Einzelfall den Medizinern bzw. den zuständigen Stellen überlassen.
Vizepräsident von Hassel: Eine zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Weber.
Herr Staatssekretär, stimmen Sie mit mir darin überein, daß es für den betroffenen Bürger ein bitteres Gefühl ist, wenn er für seinen Lebensabend durch Renten- und Krankenkassenbeiträge vorgesorgt hat und diese Leistungen jetzt ausschließlich dazu benötigt werden, ihn zu pflegen, er für seine privaten Bedürfnisse aber auf die Leistungen der Sozialhilfe angewiesen ist?
Herr Kollege Weber, weil dies so ist, gibt es zwischenzeitlich eine Vielzahl von Landesregelungen, um dem einzelnen - über den bisherigen Rentenbetrag hinaus - eine Verfügungsmöglichkeit über Taschengeld zu geben. Diese Regelungen sind noch nicht harmonisiert. Ich gehe aber davon aus, daß eine Harmonisierung, die alle Länder einschließt, angestrebt wird.
Vizepräsident von Hassel: Wir sind am Ende Ihres Geschäftsbereiches angelangt. Ich danke Ihnen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen auf.
Die Fragen 3 und 4 sind vorn Fragesteller, dem Herrn Abgeordneten Hofmann, zurückgezogen worden.
Ich rufe die Frage 5 der Abgeordneten Frau Steinhauer auf:
Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die Deutsche Bundespost aufzufordern, zur weiteren Publizierung der Postleitzahlen außer den Telefonvorwahlnummern in den amtlichen Fernsprechbüchern bei allen Orten auch deren Postleitzahlen einzudrucken?
Zur Beantwortung der Herr Parlamentarische Staatssekretär Jung, bitte.
Frau Kollegin, die Postleitzahlen wurden unmittelbar nach ihrer Einführung in die amtlichen Fernsprechbücher sowie die amtlichen Verzeichnisse der Ortsnetzkennzahlen aufgenommen und dort mehrere Jahre lang aufgeführt. Leider hat die Angabe der Postleitzahlen zu vielen Verwechslungen geführt. Die Postleitzahlen wurden als Ortsnetzkennzahlen angesehen und gewählt. Da beide Zahlen aus technischen Gründen nicht übereinstimmen, kam es zu Fehlverbindungen. Die dabei entstandenen Gebühren führten zu vielen Beschwerden und unliebsamen Auseinandersetzungen mit den Kunden. Ab 1968 wurde deshalb auf die Angabe der Postleitzahlen in den genannten Verzeichnissen verzichtet.
Vizepräsident von Hassel: Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 6 des Herrn Abgeordneten Dr. Wittmann ({0}) auf:
Warum werden bei Anwendung des § 17 der Fernmeldeordnung keine sozialen Gesichtspunkte berücksichtigt, um insbesondere Minderbemittelten Zweieranschlüsse zu ermöglichen?
Zur Beantwortung Herr Parlamentarischer Staatssekretär, bitte.
Herr Kollege Dr. Wittmann, die Bundesregierung berücksichtigt bei den Gebühren für die Unterhaltung eines Fernsprechanschlusses auch soziale Aspekte. So ist z. B. im Rahmen der „Zweiten Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung" der Sozialtarif eingeführt worden, der heute von rund 275 000 Teilnehmern in Anspruch genommen wird. Es ist beabsichtigt, diesen Kreis noch zu erweitern.
Der Zweieranschluß hingegen ist kein sozialpolitisches Instrument zur Versorgung einkommensschwacher Bevölkerungskreise; er dient lediglich zur netztechnischen Überbrückung von Leitungsengpässen. Mit den Zweieranschlüssen sollen so lange Anschlußmöglichkeiten geschaffen werden, bis im Zuge des weiteren Netzausbaues Einzelanschlüsse hergestellt werden können.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Wittmann.
Herr Staatssekretär, ist es nicht so, daß gerade die mit dem Zweieranschluß verbundene Verbilligung der
Dr. Wittmann ({0})
Grundgebühr von vielen Menschen als eine Ersparnis angesehen und deshalb auch von vielen sozial Schwachen in Anspruch genommen wird?
Herr Kollege Dr. Wittmann, das kann vielleicht vom Benutzer aus so gesehen werden. Die Bundespost hat die Verbilligung bei dem Zweieranschluß damals aus den eben genannten Gründen, aber auch wegen der Einschränkungen, die damit für die Benutzer des Zweieranschlusses verbunden sind, eingeführt.
Vizepräsident von Hassel: Zu einer zweiten Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Wittmann.
Herr Staatssekretär, könnte wenigstens in Zukunft dafür gesorgt werden, daß mit den Betroffenen, deren Zweieranschlüsse auf Einzelanschlüsse umgestellt werden sollen, vorher gesprochen wird und daß nicht einfach seitens der Bundespost die Umstellung dekretiert wird, was vor allem bei älteren Leuten leicht zu Fehlreaktionen führen kann?
Herr Kollege Wittmann, die Bundespost ist selbstverständlich bemüht, ihren Kundendienst und damit auch das Verhalten zum Kunden fortlaufend zu verbessern. Insofern kann ich diese Ihre Anregung aufnehmen. Ich verweise aber nochmals darauf, daß a) bereits ein Sozialtarif besteht und b) dieser ausgeweitet wird, und zwar ähnlich, wie es bei Rundfunk- und Fernsehanstalten der Fall ist.
Vizepräsident von Hassel: Die Fragen 7 und 8 des Abgeordneten Dr. Todenhöfer werden schriftlich beantwortet, da der Fragesteller nicht im Saal ist. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Damit sind die Fragen aus Ihrem Geschäftsbereich erledigt. Ich danke für die Beantwortung.
Wir kommen zur Beantwortung der Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen.
Ich rufe die Frage 9 des Abgeordneten Jäger ({0}) auf:
An welchem Tag ist der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Redite für die Bundesrepublik Deutschland und für die DDR in Kraft getreten, und welche Konsequenzen ergeben sich aus diesem Inkrafttreten für die Deutschlandpolitik der Bundesregierung?
Zur Beantwortung hat der Herr Parlamentarische Staatssekretär Herold das Wort.
Herr Präsident! Ich beantworte die Frage des Kollegen Jäger wie folgt.
Die DDR hat ihre Ratifikationsurkunde am 8. November 1973 in New York hinterlegt, die Bundesrepublik Deutschland am 17. Dezember 1973. Nach Art. 49 tritt der Pakt drei Monate nach Hinterlegung der 35. Ratifikations- oder Beitrittsurkunde völkerrechtlich in Kraft. Dies wird am 23. März 1976 der Fall sein.
Die DDR hat sich über ihre Verpflichtungen aus I dem Pakt über bürgerliche und politische Rechte hinaus in Art. 2 des Vertrags über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vom 21. Dezember 1972 verpflichtet, sich von den Zielen und Prinzipien leiten zu lassen, die in der Charta der Vereinten Nationen niedergelegt sind, insbesondere auch dem Prinzip der Wahrung der Menschenrechte.
Aus der Tatsache, daß am 23. März 1976 der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte auch für die DDR verbindlich wird, ergeben sich daher nach unserer Meinung keine zusätzlichen Konsequenzen für die Deutschlandpolitik der Bundesregierung.
Vizepräsident von Hassel: Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Jäger.
Jäger ({0}) CDU/CSU) : Herr Staatssekretär, wie ist diese Ihre soeben vertretene Auffassung mit dem Umstand vereinbart, daß sich in Art. 2 Abs. 2 des Menschenrechtspakts die Vertragsstaaten ausdrücklich verpflichten, im Einklang mit ihrem jeweiligen verfassungsmäßigen Verfahren die erforderlichen Schritte zu unternehmen und die gesetzgeberischen oder sonstigen Vorkehrungen zu treffen, die notwendig sind, um den in diesem Pakt anerkannten Rechten Wirksamkeit zu verleihen?
Sie wissen genau, Herr Kollege Jäger, daß wir jederzeit seit dem Abschluß des Grundlagenvertrages mit der DDR bzw. seit dem Erreichen der Ergebnisse von Helsinki bei Verstößen gegen die Menschenrechte in den Gremien und auf den Ebenen, auf denen wir aktiv werden können, auch aktiv geworden sind und die Gegenseite an die bestehenden Verpflichtungen erinnert haben.
Vizepräsident von Hassel: Zu einer zweiten Zusatzfrage Herr Abgeordneter Jäger.
Herr Staatssekretär, stimmen Sie mit mir wenigstens insoweit überein, daß durch das Inkrafttreten dieses Menschenrechtspakts, der nun für jeden Unterzeichnerstaat unmittelbare innerstaatliche Folgeverpflichtungen auslöst, für die DDR tatsächlich eine neue völkerrechtliche Lage entstanden ist,
({0})
die auch für die Bundesrepublik Deutschland von Bedeutung werden wird?
Ich glaube, durch das Inkrafttreten des Paktes wird für uns eine weitere Möglichkeit bestehen, auf die DDR zusätzlich einzuwirken.
Vizepräsident von Hassel: Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Wittmann.
Herr Staatssekretär, im Zusammenhang mit dem politischen Handeln gegenüber der DDR erwähnten Sie eben die Verbindlichkeit der Beschlüsse von Helsinki. Sind Sie sich darüber im klaren, daß Sie sich damit in Widerspruch zu den Auslassungen der Bundesregierung setzen, die sie gerade jüngst mit den deutsch-polnischen Vereinbarungen verbunden hat, wonach die Beschlüsse von Helsinki bloße Deklarationen seien, womit sie sich auch wieder in Gegensatz zu früheren Bekundungen stellt?
Ich befinde mich durchaus nicht im Gegensatz zu anderen Erklärungen der Bundesregierung, denn ich habe von Verbindlichkeit kein Wort gesagt. Ich habe hier bei anderen Gelegenheiten offen erklärt, daß es sich um Absichtserklärungen handelt. Dennoch bestehen mindestens moralische Verpflichtungen der DDR, die wir in diesem Zusammenhang erwähnen und heranziehen sollten.
Vizepräsident von Hassel: Ich rufe die Frage 10 des Abgeordneten Jäger ({0}) auf:
Welche konkreten Schritte beabsichtigt die Bundesregierung, um in Gesprächen und Verhandlungen mit der Regierung der DDR darauf hinzuwirken, daß die nunmehr auch für die DDR kraft völkerrechtlichen Vertragsrechts geltenden Menschenrechte des Pakts über bürgerliche und politische Rechte den Deutschen in diesem Teil unseres Vaterlandes tatsächlich zugute kommen?
Bitte schön, zur Beantwortung, Herr Staatssekretär.
Herr Kollege Jäger, wie ich bereits ausführte, ist die DDR gegenüber der Bundesrepublik Deutschland bereits aus Art. 2 des Grundlagenvertrages verpflichtet, sich von den Zielen und Prinzipien leiten zu lassen, die in der Charta der . Vereinten Nationen niedergelegt sind, insbesondere auch der Wahrung der Menschenrechte. Daran ändert das Inkrafttreten des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte nichts. Trotzdem begrüßen wir es selbstverständlich, daß der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte nunmehr auch für die DDR völkerrechtliche Verbindlichkeit erlangen wird. Die Bundesregierung hat nie einen Zweifel daran gelassen, daß sie diese Verpflichtungen ernst nimmt und sich in ihrer praktischen Politik hiervon leiten läßt. Wir werden sicherlich Gelegenheit haben, die Einzelheiten im Zusammenhang mit der Behandlung des Antrags Ihrer Fraktion vom 22. Januar 1976 noch eingehend zu diskutieren und unsere Gedanken auszutauschen.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Jäger.
Herr Staatssekretär, wird die Bundesregierung gerade den Zusammenklang von Art. 2 des Grundvertrages mit den Bestimmungen des internationalen Menschenrechtspaktes dazu benutzen, vom Tage des Inkrafttretens an in konkrete Verhandlungen mit der DDR-Regierung über deren Realisierung einzutreten?
Herr Kollege Jäger, ich habe Ihnen bereits vorhin gesagt, daß wir schon jetzt auf Grund des Grundlagenvertrages bei jeder Gelegenheit tätig werden, wenn Menschenrechtsverletzungen in irgendeiner Form festgestellt werden müssen, und daß wir über die Schienen, die uns zur Verfügung stehen, entsprechend agieren. Ich glaube, daß das Inkrafttreten dieses Paktes dazu beiträgt, unsere Position gegenüber der DDR noch zu verbessern.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Jäger.
Herr Staatssekretär, wird der Bundesregierung im Hinblick darauf, daß Art. 12 des internationalen Menschenrechtspaktes das Recht auf Freizügigkeit klar und deutlich formuliert ist und daß gerade die Verwirklichung dieses Rechts eine der größten Schwierigkeiten im innerdeutschen Verhältnis, im Verhältnis zwischen uns und der DDR darstellt, mit dem Inkrafttreten dieses Menschenrechtspaktes erneut konkrete Schritte in dieser Richtung bei der DDR unternehmen?
Herr Kollege Jäger, Sie wissen doch aus den Beratungen des Innerdeutschen Ausschusses, daß wir uns seit Jahren um diese Dinge bemühen, und dies auch mit Erfolg. Gerade was die Freizügigkeit betrifft, werden Sie doch bestimmt nicht leugnen wollen, daß die Zahl von 61/2 bis 7 Millionen Menschen, die im letzten Jahr die DDR besucht haben, und auch die Zahl der Besucher aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland Zeugnis davon ablegen, daß auf diesem Gebiet interessante, gute und positive Entwicklungen zu verzeichnen sind, wie wir sie in den Jahrzehnten davor nicht hatten.
Vizepräsident von Hassel: Eine letzte Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Berger.
Herr Staatssekretär, vor dem Hintergrund Ihrer ersten Antwort auf die Frage 10 des Kollegen Jäger möchte ich Sie fragen, ob die Bundesregierung zukünftig Verletzungen der Menschenrechte im anderen Teil Deutschlands vor die Vereinten Nationen bringen wird. Herold, Parl. Staatssekretär: Ich habe hier bereits mehrfach erklärt, daß es der Bundesregierung im Augenblick nicht opportun erscheint, diese Dinge im Einzelfall vor die Vereinten Nationen zu bringen. Bitte berücksichtigen Sie in diesem Zusammenhang auch die Zusammensetzung dieses Gremiums.
Vizepräsident von Hassel: Ich rufe Frage 11 des Abgeordneten Dr. Wittmann ({0}) auf:
Treffen Meldungen zu, Ost-Berlin habe deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz im freien Teil des Landes wegen Äußerungen über die Verhältnisse in Ostberliner Haftanstalten zur Fahndung ausgeschrieben, und wie hat die Bundesregierung - bejahendenfalls - hierauf reagiert?
Bitte, zur Beantwortung Herr Staatssekretär.
Herr Kollege Dr. Wittmann, der Bundesregierung liegt bisher nur die Meldung der Nachrichtenagentur ADN vor, wonach auf Veranlassung des Generalstaatsanwalts der DDR durch die zuständigen Organe der DDR gegen - ich zitiere - „3 Bürger der BRD Ermittlungsverfahren eingeleitet und auf der Grundlage der vom Stadtbezirksgericht Berlin-Mitte erlassenen Haftbefehle" die Fahndung aufgenommen wurde.
Die Ausstellung von Haftbefehlen und die Einleitung von Ermittlungsverfahren ist Sache der inneren Hoheitsgewalt der DDR. Im vorliegenden Fall liegt diesen Maßnahmen offenbar der Straftatbestand „staatsfeindliche Hetze" - § 106 des Strafgesetzbuchs der DDR - zugrunde. Dafür können „Bürger anderer Staaten und andere Personen" gemäß § 80, Abs. 3, Ziffer 3 des Strafgesetzbuches der DDR auch dann bestraft werden, wenn sie die Tat außerhalb der DDR begangen haben.
Das Tätigwerden des Generalstaatsanwalts der DDR bezieht sich auf Aussagen in der Fernsehsendung „Report" vom 12. Januar 1976. Die Bundesregierung hat auf Grund der ihr vorliegenden Informationen begründeten Anlaß zu der Annahme, daß einige Ausführungen in dieser Sendung nicht den Tatsachen entsprochen haben. Ich halte es jedoch letztlich im Interesse der Betroffenen nicht für ratsam, hierauf jetzt näher einzugehen.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Wittmann ({0}).
Herr Staatssekretär, woher nehmen Sie die Kenntnis, daß einige dieser Aussagen nicht den Tatsachen entsprechen, und würden Sie mir sagen, ob die DDR in diesem Zusammenhang ein Rechts- oder Amtshilfeersuchen gestellt hat und wie die Bundesregierung gegebenenfalls darauf reagiert hat oder wie sie reagieren würde, wenn ein solches Rechts- oder Amtshilfeersuchen käme?
Erstens liegt - um Ihre letzte Frage zuerst zu beantworten - ein solches Ersuchen nicht vor. Zweitens gibt es durch die Einrichtung der Ständigen Vertretung Möglichkeiten nachzuforschen; aus dieser Quelle kommen auch die Informationen.
Im übrigen: daß es bei einer der Personen nicht möglich war, sie in der Untersuchungshaft zu besuchen, lag daran, daß zu diesem Zeitpunkt die Vereinbarung über die Errichtung Ständiger Vertretungen noch nicht in Kraft war.
Vizepräsident von Hassel: Die zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Wittmann.
Herr Staatssekretär, hat die Bundesregierung die drei Betroffenen in geeigneter Weise - insbesondere im Zusammenhang mit einer Benutzung der Transitstrecken nach Berlin - vor den Haftbefehlen gewarnt?
Ich habe bereits vor Wochen, als diese „Report"-Sendung schon einmal eine Rolle gespielt hat, erklärt, ich sähe von unserer Seite aus keine Veranlassung, hier tätig zu werden.
Vizepräsident von Hassel: Ich rufe Frage 12 des Abgeordneten Ey auf:
Hat die Bundesregierung Informationen über den Inhalt des neuen Außenwirtschaftsgesetzes der DDR?
Zur Beantwortung Herr Staatssekretär, bitte.
Herr Kollege Ey, ich darf Ihre Frage wie folgt beantworten: Der Bundesregierung liegt bisher lediglich der Entwurf des „Gesetzes über internationale Wirtschaftsverträge" in der Form der Drucksache 67 der Volkskammer vom 22. Januar 1976 vor. Ich gehe davon aus, daß Ihre Frage nach dem „Außenwirtschaftsgesetz der DDR" auf dieses Gesetz abzielt.
Der Bundesregierung ist weiter bekannt, daß die Volkskammer der DDR in ihrer 17. Sitzung am 5. Februar 1976 dem Gesetz über internationale Wirtschaftsverträge zugestimmt hat. Eine Veröffentlichung dieses Gesetzes im Gesetzes- und Verordnungsblatt der DDR ist bis heute noch nicht erfolgt.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ey.
Herr Staatssekretär, wann ist mit dem offiziellen Text zu rechnen?
Ich habe versäumt, Sie darum zu bitten, Ihre beiden Fragen zusammen beantworten zu können. Das wäre vielleicht günstiger, weil Sie sich dann die eine oder die andere Zusatzfrage ersparen können.
({0})
Vielen Dank!
Vizepräsident von Hassel: Dann rufe ich zusätzlich Frage 13 des Abgeordneten Ey auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen des neuen Außenwirtschaftsgesetzes, das nach den Worten des Ministers Sölle vor allem die Beziehungen zwischen den Außenhandelsorganisationen der DDR und den Partnern im nichtsozialistischen Wirtschaftsgebiet regeln soll?
Herr Kollege Ey, der bisher bekannte Text des Gesetzes über internationale Wirtschaftsverträge wird zur Zeit einer sorgfältigen Analyse unterworfen. Ich bitte um Verständnis, daß über mögliche Auswirkungen noch keine Aussagen gemacht werden können. Das Gesetz, das noch nicht in Kraft getreten ist, umfaßt immerhin etwa 300 Paragraphen.
Sobald dieses Gesetz vorliegt, sind wir natürlich gerne bereit, die Kollegen, die an Details interessiert sind, zu unterrichten oder auch in den zuständigen Ausschüssen einen umfassenden Überblick über dieses Gesetz zu geben.
Vizepräsident von Hassel: Zusatzfrage, der Abgeordnete Ey.
Herr Staatssekretär, hält es die Bundesregierung für möglich, daß die Wirtschaft der EG-Länder bei unfreundlicher Gesetzesanwendung durch die DDR erhebliche Störungen erfahren könnte?
Herr Kollege Ey, ich kann auf diese Einzelfragen im Moment nicht eingehen. Ich wäre überfordert. Es wäre nicht richtig, Ihnen jetzt eine Antwort aus der hohlen Hand zu geben. Ich bitte, es doch bei dem bewenden zu lassen, was ich Ihnen angeboten habe, und stehe Ihnen gerne zu einem persönlichen Gespräch in dieser Hinsicht - nachdem ich mich über die einzelnen Artikel sachkundig gemacht habe - zur Verfügung.
Vizepräsident von Hassel: Zusatzfrage, der Abgeordnete Stahl.
Herr Staatssekretär, gehe ich richtig in der Annahme, daß nach Vorlage des Gesetzes, von dem Sie eben gesprochen haben und das mein Kollege Ey hier angesprochen hat, im Innerdeutschen Ausschuß darüber ausführlich gesprochen werden wird?
Ich bin überzeugt davon, Herr Kollege Stahl. Ich habe das auch angedeutet.
Vizepräsident von Hassel: Zusatzfrage, der Abgeordnete Jäger ({0}).
Herr Staatssekretär, hat zwischen der Regierung der DDR und der Bundesregierung zu diesem Gesetzentwurf bereits das im Annex zum Grundlagenvertrag niedergelegte Konsultationsverfahren stattgefunden, zu dem sich die beiden Staaten einander verpflichtet haben?
Nein. Das war auch gar nicht erforderlich.
Vizepräsident von Hassel: Wir sind am Ende Ihres Geschäftsbereichs angelangt. Ich danke Ihnen für die Beantwortung der Fragen, Herr Staatssekretär.
Ich möchte generell eines sagen: Der amtierende Präsident ist in einer gewissen Grenze frei in der Zulassung von Zusatzfragen. Da in dieser Woche nur eine Fragestunde stattfindet und möglichst viele Fragen mündlich beantwortet werden sollen, werde ich die Zahl der Zusatzfragen etwas beschränken. Ich bitte Sie, dafür Verständnis zu haben.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern auf. Wir kommen zur Frage 14 des Abgeordneten Berger:
Bis wann gedenkt die Bundesregierung, den Prüfungsbericht, oh besondere Härten im Bereich der Wiedergutmachungs- und Kriegsfolgengesetzgebung entsprechend § 301 b des Lastenausgleichsgesetzes im Rahmen des § 56 des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen und des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes ausgeglichen werden können, vorzulegen, um den der Innenausschuß in der Nummer 2 seiner Entschließung vom 27. März 1974 zur Wiedergutmachungs- und Kriegsfolgengesetzgebung gebeten hat?
Zur Beantwortung, Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Schmude.
Herr Präsident, Herr Kollege
Berger, ich bitte um Ihr Einverständnis, daß ich die
beiden Fragen zusammenhängend beantworte.
Vizepräsident von Hassel: Einverstanden. Ich rufe dann auch Frage 15 des Abgeordneten Berger auf:
Welche Gründe bestehen für die Bundesregierung, daß nach fast zwei Jahren das Prüfungsergebnis noch nicht vorliegt, obwohl es dabei um die äußerst dringlich gewordene Beseitigung von echten Härten beim betroffenen Personenkreis geht?
Die vom Innenausschuß des Deutschen Bundestages erbetene Prüfung hat sich insbesondere vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage als sehr schwierig erwiesen. Wegen der Gefahr erheblicher Folgewirkungen, die aus finanziellen Gründen zur Zeit nicht tragbar sind, wird in absehbarer Zeit ein Bericht der Bundesregierung mit Leistungsvorschlägen nicht vorgelegt werden können.
Zusätzlich verweise ich darauf, daß auch die Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Regierungen der Länder vom 19. Dezember 1974, das sogenannte Moratorium, für die Zeit bis zum 31. De; zember 1976 keine neuen kostenwirksamen strukturellen Maßnahmen zuläßt.
Vizepräsident von Hassel: Zusatzfrage, der Abgeordnete Berger.
Herr Staatssekretär, macht es sich die Bundesregierung nicht doch zu einfach, wenn sie angesichts der vorliegenden Härtefälle deren Vorhandensein sie in dem Bericht vom 12. März 1974 zugibt, die Sache mit dem Argument abtut, daß die finanzielle Leistungskraft unseres Volkes abhelfende gesetzgeberische Maßnahmen nicht zulasse?
Herr Kollege Berger, wie Sie in Ihrer Frage zutreffend ausgeführt haben, geht es bei diesem Berichtsauftrag an die Bundesregierung nicht nur darum, daß Härten festgestellt oder ermittelt und mitgeteilt werden, sondern auch darum, daß Ausgleichsvorschläge gemacht werden. Diese Ausgleichsvorschläge haben eine finanziellen Bedeutung, und angesichts der Folgewirkungen sogar eine erhebliche finanzielle Bedeutung. Insofern bin ich nicht Ihrer Auffassung, daß es sich die Bundesregierung in dieser Frage zu leicht macht.
Vizepräsident von Hassel: Zweite Zusatzfrage, der Abgeordnete Berger.
Herr Staatssekretär, sind Sie denn, nachdem der Härtebericht vom 10. Februar 1971 erkennen ließ, daß lösungsbedürftige Härten vorliegen, nicht doch der Meinung, daß es für die Bundesregierung, so würde ich sagen, sehr mißlich und peinlich sein muß, auch heute, im Jahre 1976, wieder eine solche negative Antwort geben zu müssen?
Die Bundesregierung würde sich in der Tat glücklich schätzen, wenn sie in der Lage wäre, einen solchen Bericht zu geben und zugleich in einigen Punkten Leistungsvorschläge zu machen. Es ist aber zur Zeit bedauerlicherweise nicht möglich. Insofern kann ich auch den Tadel, den Sie an der Haltung der Bundesregierung üben, nicht akzeptieren.
Vizepräsident von Hassel: Letzte Zusatzfrage, Herr Abgeordneter von Fircks.
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht mit mir der Meinung, daß es für den betroffenen Personenkreis sehr unglaubwürdig klingt, wenn gesagt wird, daß die Härten, die von der Bundesregierung zugegeben werden, nicht berücksichtigt werden können, und die Bevölkerung gleichzeitig die sonstigen Ausgaben sieht, die die Bundesregierung seit 1971 getätigt hat? Ich erinnere nur an den Bau des Bundeskanzleramtes mit seinen Folgekosten, bei dem vor den Augen dieser Menschen Millionenbeträge ausgegeben werden.
Herr Kollege von Fircks, ich glaube, Sie können den Zeitraum, den Sie bei Ihrer Bewertung zugrunde legen, nicht so weit fassen. Ich konnte darauf verweisen, daß die Regierungen des Bundes und der Länder das Moratorium am 19. Dezember 1974 beschlossen haben. Insofern ist in der Tat eine Änderung der Situation eingetreten. Im übrigen kann ich Ihrer Beurteilung des Umfangs der hier zu erbringenden Leistungen insofern nicht beipflichten, als ja Folgewirkungen von erheblicher Tragweite zu erwarten sind.
Vizepräsident von Hassel: Ich rufe die Frage 16 des Herrn Abgeordneten Vogt auf. - Der Fragesteller ist nicht anwesend; die Frage wird schriftlich beantwortet, Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Wir kommen zu der Frage 17 des Herrn Abgeordneten Dr. Schwörer. Der Fragesteller hat um schriftliche Beantwortung gebeten. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 18 der Abgeordneten Frau Meermann auf:
Gibt es Schätzungen darüber, wieviel Büroraum bei den Bundesbehörden eingespart werden könnte, wenn die Vervielfältigungen auf Durchschlag bzw. Luftpostpapier gemacht würden?
Bitte, Herr Staatssekretär, zur Beantwortung.
Frau Kollegin Meermann, die Bundesregierung ist bestrebt, den
Bedarf an Büroraum für die Aufbewahrung von Schriftgut in allererster Linie dadurch zu verringern, daß sie die Aufbewahrungsfristen verkürzt und den Mikrofilm verstärkt einsetzt. Ein erstes wesentliches Ergebnis ist durch die Richtlinien der Bundesregierung vom 19. Juni 1975 über Aufbewahrungsschriften für Schriftgut fachneutralen Inhalts erzielt worden. Die Richtlinien für die Mikroverfilmung in der Bundesverwaltung werden in Kürze verabschiedet. Weitere Maßnahmen sind geplant.
Sicherlich könnte auch durch die Verwendung besonders dünnen Papiers Büroraum eingespart werden. Dieser Weg ist jedoch aus technischen Gründen zur Zeit nicht begehbar. Bei der Herstellung und dem Zusammenfügen von Kopien oder Vervielfältigungen wird das Papier unter Einsparung erheblicher Personalkosten automatisch transportiert. Das ist nur möglich, wenn das Papier eine bestimmte Festigkeit hat. Darüber hinaus erschwert die Verwendung von Durchschlag- und Luftpostpapier die Mikroverfilmung und läßt das Bedrucken beider Papierseiten nicht zu.
Vizepräsident von Hassel: Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Meermann.
Herr Staatssekretär, sehen Sie nicht eine gewisse Diskrepanz darin, daß zwar beim Vervielfältigen Arbeitskräfte eingespart werden, daß aber diejenigen, die mit Akten zu arbeiten haben, z. B. Bundestagsabgeordnete, einen immer größer werdenden Teil ihrer Arbeitszeit damit verbringen müssen, aus einer ständig wachsenden Zahl von Ordnern ihre Materialien zusammenzusuchen, da der Anteil an dickem Papier steigt - vor wenigen Jahren noch konnte man die Materialien innerhalb eines einzigen Ordners finden -, und würden Sie bei Ihren Überlegungen bitte auch an diejenigen denken, denen Mikrofilme und alle möglichen anderen Dinge nicht zur Verfügung stehen, sondern nur normale Büroeinrichtungen, wie wir sie haben?
Frau Kollegin Meermann, ich habe zum Ausdruck zu bringen versucht, daß es in der Tat gut wäre, wenn man beide Vorteile miteinander vereinen könnte: die technische Behandlung des Papiers durchzuführen und gleichwohl ein dünnes Papier zu haben, das raumsparend ist und trotzdem die notwendige Festigkeit hat. Dies ist jedoch bisher technisch noch nicht ermöglicht worden.
({0})
Vizepräsident von Hassel: Zweite Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Meermann.
Darf ich aus Ihrer Antwort schließen, Herr Staatssekretär, daß Sie die Erfinder anregen werden, sich um eine Lösung dieses technischen Problems zu bemühen?
Die Bundesregierung wird jedenfalls alle Bemühungen etwaiger
Erfinder mit Aufmerksamkeit verfolgen, soweit sich Lichtblicke der von Ihnen gewünschten Art zeigen, Erfindungen auch aufgreifen und fördern.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Berger.
Herr Staatssekretär, ich kenne die Ergebnisse der Berechnungen und möchte sie Ihnen durch meine Frage zur Kenntnis bringen, ob Sie bereit wären, sich einmal Schätzungen eines Experten über die Zeitersparnis vorlegen zu lassen, zu der man käme, wenn innerhalb der Verwaltung nur vorgelochtes Durchschlagpapier verwendet werden dürfte.
Frau Kollegin, Sie eröffnen mir völlig neue und, wie ich zugeben muß, äußerst interessante Erkenntnismöglichkeiten. Ich will dem zu gegebener Zeit herzlich gern nachgehen.
({0})
Vizepräsident von Hassel: Ihre Zusatzfrage, Frau Kollegin, war eigentlich nicht zulässig. Denn in der Ausgangsfrage ist nach Durchschlagpapier und nicht nach gelochtem Durchschlagpapier gefragt worden.
({1})
Ich rufe die Frage 19 des Abgeordneten Frau Meermann auf:
Beabsichtigt die Bundesregierung, falls das technisch noch nicht möglich ist, einen entsprechenden Forschungsauftrag zu vergeben?
Bitte schön, zur Beantwortung, Herr Staatssekretär.
Die Bundesregierung sieht in der Verkürzung von Aufbewahrungsfristen und der Mikroverfilmung die wirkungsvollsten Möglichkeiten zur Einsparung von Büroraum. Demgegenüber tritt die wirtschaftliche Bedeutung von raumsparendem Papier zurück, so daß der Vergabe eines Forschungsauftrags kein Vorrang gegenüber anderen Aktivitäten eingeräumt wird. Die Entwicklungsarbeiten der Herstellerfirmen wird die Bundesregierung jedoch mit Aufmerksamkeit verfolgen, um gegebenenfalls entsprechende Folgemaßnahmen einzuleiten.
Vizepräsident von Hassel: Keine Zusatzfrage? Ich rufe die Frage 20 des Abgeordneten Dr. Ahrens auf:
Welche Hindernisse stehen dem Beitritt der Bundesrepublik zu der Konvention der Vereinten Nationen über die Verminderung der Staatenlosigkeit vom 28. August 1961 noch entgegen?
Der Herr Fragesteller ist anwesend. Bitte, zur Beantwortung, Herr Staatssekretär.
Herr Kollege Ahrens, das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 30. August 1961 zur Verminderung der Staatenlosigkeit soll von der Bundesrepublik
Deutschland in Kürze - zusammen mit dem Abkommen der Internationalen Kommission für das Zivilstandswesen vom 13. September 1973 - zur Verringerung der Fälle von Staatenlosigkeit ratifiziert werden. Insbesondere das Abkommen vom 30. August 1961 macht für die Bundesrepublik Deutschland Anpassungen ihres innerstaatlichen Staatenangehörigkeitsrechts an die künftigen Verpflichtungen aus dem Abkommen erforderlich. Das gilt einmal für die an Staatenlose einzuräumenden Einbürgerungsansprüche. Das gilt zum anderen aber auch für die Staatenlosenschutzklasel die zur Verhinderung von Staatenlosigkeit bei Verlust der eigenen Staatsangehörigkeit auf alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes zu erweitern ist.
Die für das Vertragsgesetz zu den beiden Abkommen vom 30. August 1961 und 13. September 1973 sowie für das Durchführungsgesetz erstellten Entwürfe werden zur Zeit mit den beteiligten Stellen, insbesondere mit den Ländern, abgestimmt. Es ist beabsichtigt, diese Entwürfe im Laufe der nächsten Wochen der Bundesregierung zur Beschlußfassung vorzulegen und anschließend um die Zustimmung von Bundesrat und Bundestag nachzusuchen.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage hat der Abgeordnete Dr. Ahrens.
Herr Staatssekretär, wann rechnet die Bundesregierung mit dem Inkrafttreten der genannten Konvention?
Das Inkrafttreten dieses Übereinkommens ist nach einer Mitteilung am 15. Dezember letzten Jahres geschehen. Das Inkrafttreten des Gesetzes, mit dem die Umsetzung innerstaatlich erfolgt, dürfte noch in diesem Jahr möglich sein. Der Zeitplan, den ich Ihnen nannte, gibt ja zu erkennen, daß auch dieses Haus alsbald mit dem Gesetz befaßt werden wird.
Vizepräsident von Hassel: Eine zweite Zusatzfrage, Herr Dr. Ahrens.
Dann ist also damit zu rechnen, daß das Gesetzgebungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode durchgeführt werden kann, damit die Rechtsposition der etwa 30 000 Staatenlosen in der Bundesrepublik verbessert wird?
Es ist die Erwartung der Bundesregierung, daß das so geschieht. Angesichts der Problematik, die in diesem Gesetzentwurf und in dem Übereinkommen steckt, bin ich der Meinung, daß das auch realistisch ist, daß das auch zu schaffen ist.
Vizepräsident von Hassel: Ich rufe die Frage 21 des Abgeordneten Dr. Ahrens auf:
Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland und mit dem Inkrafttreten der Europäischen Konvention zum Schutz internationaler Wasserläufe vor Verschmutzung, deren Entwurf dem Ministerkomitee des Europarats seit fast zwei Jahren vorliegt?
Bitte, zur Beantwortung, Herr Staatssekretär.
Der Konventionsentwurf wird derzeit von den Ministerbeauftragten beim Europarat beraten. Die Bundesregierung hofft, daß die Beratung in den nächsten Monaten erfolgreich abgeschlossen wird. Ein Beitritt der Bundesrepublik Deutschland kann erst nach Beschlußfassung durch den Ministerrat erfolgen, wenn das Übereinkommen zur Zeichnung aufgelegt ist.
Für das Inkrafttreten des Übereinkommens ist die Hinterlegung von mindestens sechs Ratifikationsurkunden erforderlich. Da diese Hinterlegung in den meisten Staaten die Durchführung von Ratifikationsverfahren und die Verabschiedung von Vertragsgesetzen voraussetzt, ist mit einem Inkrafttreten der Europäischen Gewässerschutzkonvention in diesem Jahr nicht mehr zu rechnen.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Ahrens.
Herr Staatssekretär, trifft es zu, daß die deutschen Vertreter in dem Technischen Komitee zur Ausarbeitung der technischen Anhänge verlangt haben, daß über den Anhang I - die Mindestgütestandards - erneut gesprochen wird, obwohl dieser Anhang dem Ministerkomitee seinerzeit auf Grund einstimmiger Entschließung übermittelt worden ist?
Ich kann Ihnen bestätigen, Herr Kollege Ahrens, daß es auch deutscherseits noch Wünsche gibt, die in der Kommission zur Sprache gebracht werden müssen und einer weiteren Erörterung bedürfen. Ob dies nun gerade den Anhang I betrifft, kann ich Ihnen jetzt hier nicht mitteilen. Ich bin auf Wunsch zu einer ergänzenden Auskunft bereit.
Vizepräsident von Hassel: Letzte Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Ahrens.
Herr Staatssekretär, trifft es zu, daß im Augenblick bilaterale Verhandlungen mit den Niederlanden erfolgen, und in welchem Zusammenhang stehen diese Verhandlungen mit der Europäischen Gewässerschutzkonvention?
Daß auch mit den Niederlanden über diese Materie sehr intensiv gesprochen wird, ergibt sich aus den Problemen rein geographischer Art, die Ihnen aus der Erörterung der Rheinverschmutzung bekannt sind. Ob es hier einen Zusammenhang mit der Gewässerschutzkonvention gibt, kann ich Ihnen jetzt aus dem Stand heraus ebenfalls nicht sagen. Auch insoweit müßte ich auf eine ergänzende Beantwortung verweisen.
Vizepräsident von Hassel: Die Fragen 22 und 23 des Abgeordneten Reuschenbach werden schriftlich beantwortet, da der Fragesteller nicht anwesend ist. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 24 des Abgeordneten Niegel auf:
Welche Tatsachenbehauptungen in dem Fernsehfilm „Moskaus Spione" ({0}) entsprechen nicht der Wahrheit und könnten somit das Urteil „irreführende Tendenz" rechtfertigen, mit dem der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Schmude vor dem Deutschen Bundestag am 11. Februar 1976 den Streifen belegt hat, der das Treiben des sowjetischen Geheimdienstes in der Bundesrepublik Deutschland einer breiten Offentlichkeit bewußtmachte?
Der Fragesteller ist anwesend. Bitte, zur Beantwortung, Herr Staatssekretär Dr. Schmude.
Im Zusammenhang mit dem Fernsehfilm „Moskaus Spione" habe ich mich in der Fragestunde am 11. Februar 1976 auf eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Kern dahin geäußert, die Bundesregierung habe aus diesem Fernsehbeitrag allenfalls die Erkenntnis gewinnen können, daß an Hand einiger Daten und Fakten ein Film mit, wie ich meine, letztlich irreführender Tendenz konstruiert werden kann.
An dieser Auffassung halte ich fest. Ich habe mich bei dieser Wertung nicht auf die eine oder andere Tatsachenbehauptung des Filmes bezogen, die zu bestätigen oder zu dementieren die Bundesregierung entsprechend der Übung auch früherer Bundesregierungen nicht die Absicht hat. Ich habe vielmehr abgehoben auf die Art und Weise, in der hier einzelne Tatsachenbehauptungen - deren Wahrheitsgehalt ich, wie gesagt, nicht bewerten will - in einen bestimmten Zusammenhang gebracht worden sind. Diese hat offenbar bei verschiedenen Beobachtern, möglicherweise auch bei Ihnen, Herr Kollege Niegel, den Eindruck hervorzurufen vermocht, gegnerischen Nachrichtendiensten sei die Ausspähung in der Bundesrepublik noch nie so leichtgefallen wie heute und dieser Umstand werde durch Nachlässigkeit oder gar Untätigkeit der Bundesregierung und der Sicherheitsbehörden geradezu begünstigt. Dieser Eindruck ist, wie sich allein schon durch den Hinweis auf die jährliche Berichterstattung der Bundesregierung über die Spionageabwehr durch die Verfassungsschutzbehörden ergibt, unzutreffend.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Niegel.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, zuzugeben, daß der Film geeignet ist, viele vorhandene Illusionen über unsere innere und äußere Sicherheit wegzuräumen und durch eine realistische Einschätzung zu ersetzen?
Die Bundesregierung ist bereit, zu konzedieren, daß auch in diesem Film Erkenntnisse vermittelt werden, die durchaus zu begrüßen sind und bei denen es positiv zu bewerten ist, wenn die Bevölkerung sie erfährt. Die Bundesregierung kann aber nicht die Gesamttendenz dieses Films billigen oder ihr zustimmen, und zwar aus den Gründen, die ich Ihnen soeben genannt habe.
Vizepräsident von Hassel: Eine zweite Zusatzfrage des Abgeordneten Niegel.
Herr Staatssekretär, welche Beziehungen bestehen zwischen der Intervention
von sowjetischer Seite gegen die Ausstrahlung des Films und der Zensierung als „irreführend" seitens der Bundesregierung bzw. durch Ihre Person, wofür ich auch jetzt keine überzeugende Begründung hier hören konnte?
Sie werden sich erinnern, Herr Kollege Niegel, daß diese Äußerung von mir auf eine Zusatzfrage gekommen ist und sich aus dem Verlauf der weiteren Abwicklung der Antworten auf Ihre Frage ergeben hat. Schon das sollte es dusschließen, daß Sie eine derartige Frage stellen, mit der Sie doch wohl die Bundesregierung verdächtigen, sie übe hier eine Zensur aus, nachdem sie von ausländischer Seite angesprochen worden sei.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Sauer.
Herr Staatssekretär Schmude, ist die Bundesregierung bereit, zuzugeben, daß der Film geeignet ist, potentiellen Opfern sowjet-geheimdienstlicher Ansprache über die vermeintliche Unverfänglichkeit solcher Kontakte rechtzeitig die Augen zu öffnen, denn es hat ja nicht jeder in diesem Hause besondere Kontakte zu Moskau und wenn ja, hat der Film dann nicht den betroffenen Menschen und auch unserem Lande einen notwendigen Dienst erwiesen?
({0})
Herr Kollege, ich habe soeben schon eingeräumt, daß der Film durchaus wertvolle Einzelkenntnisse vermittelt. Aber die Gesamttendenz vermag ich nach wie vor nicht für realistisch und auch nicht für angemessen zu halten. Insofern ist es eine schwierige Wertungsfrage, zu entscheiden, ob die Vermittlung dieser Einzelkenntnisse so wertvoll ist, daß sie die Nachteile im übrigen aufwiegt.
Vizepräsident von Hassel: Eine letzte Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jäger ({0}).
Herr Staatssekretär, könnten Sie uns einmal sagen, in welchen konkreten Aussagen dieses Filmes die negative Gesamttendenz, die Sie noch einmal als Auffassung der Bundesregierung bestätigt haben, ihre Stütze findet?
Herr Kollege Jäger, es würde zu weit führen, solche Äußerungen hier zu zitieren und sie im einzelnen zu bewerten. Wenn Sie sich aber die Mühe machen wollen, in das Protokoll derjenigen Bundestagssitzung hineinzuschauen, in der wir die letzte Fragestunde zu diesem Thema abgewickelt haben, werden Sie selbst dort eine Äußerung finden - sei es von Ihnen, sei es von einem Ihrer Kollegen -, in der aus diesem Film die Folgerung gezogen wird, die Bundesregierung vernachlässige die Sicherheit in dem hier angesprochenen Bereich. Das ist eine Folgerung, die Sie selbst oder einer Ihrer Kollegen ziehen. Das
zeigt mir, daß Sie in der Tat die Tendenz auch so sehen, wie ich sie sehe, nur daß Sie diese Tendenz billigen.
Vizepräsident von Hassel: Ich rufe die Frage 25 des Abgeordneten Dr. Wernitz auf:
Welche grundsätzliche Haltung nimmt die Bundesregierung zu den verschiedenen Forderungen der letzten Zeit ein, weite Bereiche des öffentlichen Dienstes zu privatisieren?
Bitte zur Beantwortung, Herr Staatssekretär.
Die Frage der Privatisierung ist nicht generell oder pauschal zu beantworten. Es bedarf vielmehr sorgfältiger Einzeluntersuchungen der Bereiche, in denen der Staat oder sonstige öffentlich-rechtliche Träger öffentliche Dienstleistungen erbringen.
Bei der Prüfung, ob und in welchem Umfang im Einzelfall eine Privatisierung in Betracht kommt, können und dürfen nicht nur Rentabilitätsgesichtspunkte maßgebend sein. Stets müssen die verfassungsrechtlichen Vorgaben, vor allem das Rechts-und Sozialstaatsprinzip, Beachtung finden. Sie begründen ein unverzichtbares öffentliches Interesse an der Gewährleistung der für den Bürger lebensnotwendigen Bedürfnisse. Nur soweit es mit diesen rechts- und sozialstaatlichen Verpflichtungen des Staates vereinbar ist, kann aus Wirtschaftlichkeitsgründen die Inanspruchnahme des Dienstleistungsangebots Privater zur Erfüllung an sich öffentlicher Aufgaben in Betracht kommen. Keinesfalls darf eine Privatisierung jedoch dazu führen, daß dementsprechend nur gewinnbringende Teilbereiche öffentlicher Einrichtungen Privaten überlassen werden, die weniger rentablen oder gar verlustträchtigen jedoch bei der öffentlichen Hand verbleiben. Auch darf es bei Inanspruchnahme privater Dienstleistungen nicht zur Entstehung privater Monopole kommen, die sich der öffentlichen Kontrolle entziehen.
Die Bundesregierung verfolgt die Erörterungen über die sogenannte Privatisierung auch in Zukunft aufmerksam. Nach dem bisherigen Diskussionsverlauf gibt es keinen Anlaß zu den hier oder dort in der Öffentlichkeit genährten übertriebenen Erwartungen.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Wernitz.
Herr Staatssekretär, kann ich Ihre Antwort so verstehen, daß die Bundesregierung auch bei den künftigen zu erwartenden Diskussionen darauf hinweisen wird, daß man die Frage so zu stellen hat: Was ist für den Bürger besser? und nicht: Was ist für den Staat billiger?
Genau das habe ich zum Ausdruck bringen wollen, Herr Kollege.
Vizepräsident von Hassel: Eine zweite Zusatzfrage, bitte schön, Herr Dr. Wernitz.
Herr Staatssekretär, teilen Sie die Auffassung, die der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Stoltenberg im August 1975 geäußert hat, nämlich: die Erörterung und Prüfung bisher angesprochener Bereiche hätten deutlich gemacht, daß möglicherweise nur in wenigen Fällen durch Privatisierung öffentlicher Leistungen Kosteneinsparungen zu erzielen sein würden?
Ich kenne diese Äußerung nicht im Wortlaut. Aber mit der Antwort auf Ihre Frage habe ich, glaube ich, zu erkennen gegeben, daß ich in etwa zu dem gleichen Ergebnis komme.
Vizepräsident von Hassel: Zusatzfrage, der Herr Abgeordneter Wehner.
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, bei der Bundesregierung bestehen also nicht Erwägungen, die etwa so lauten, wie ich jetzt zitieren werde: „Wir sollten den ganzen Bereich der öffentlichen Dienstleistungen auf seine Privatisierungsmöglichkeiten untersuchen; auch die beamtenrechtlichen oder organisationsrechtlichen Vorschriften muß man überprüfen"? Das Zitat stammt von dem Mitglied des Deutschen Bundestages und Vorsitzenden der Christlich-Sozialen Union, dem Kollegen Franz Josef Strauß, und ist in der „Wirtschaftswoche" vom 30. Januar 1976 veröffentlicht.
Ohne diese Äußerung gegenwärtig zu haben, habe ich Vorstellungen dieser Art mit dem Hinweis gemeint, daß in diesem Bereich zu übertriebenen Erwartungen kein Anlaß bestehe.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Ey.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, bei einem Vergleich zwischen öffentlichen und privaten Dienstleistungen die steuerlichen Vorteile in Abzug zu bringen, die den staatlichen Dienstleistungen ohne weiteres eingeräumt werden?
Sie können davon ausgehen, Herr Kollege Ey, daß bei einer solchen Betrachtung alle Faktoren einbezogen werden, aber eben nicht nur die finanziellen.
Vizepräsident von Hassel: Ich rufe die Frage 26 des Abgeordneten Jaunich auf. - Der Fragesteller ist nicht anwesend. Die Frage wird schriftlich beantwortet, ebenso seine Frage 27. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 36 des Abgeordneten Peiter auf:
Ist die Bundesregierung bereit, die Aufklärungsarbeit der „Deutsche Umwelt-Aktion e. V.", Krefeld, insbesondere auch an Schulen als nützlich und förderungswürdig anzuerkennen?
Zur Beantwortung bitte, Herr Staatssekretär.
Herr Kollege Peiter, die Bundesregierung betrachtet die Aufklärungstätigkeit der Deutschen Umwelt-Aktion e. V., Krefeld, in den Schulen als wertvollen Beitrag zur Verstärkung des Umweltbewußtseins der Jugend. Sie hält diese Arbeit für nützlich und förderungswürdig. Im Rahmen der durch die Kompetenz der Länder für die Kulturpflege sowie die finanziellen Möglichkeiten des Bundes gezogenen Grenzen gewährt die Bundesregierung der Deutschen UmweltAktion Projektförderungen u. a. für die Anfertigung von Informationsmappen für Lehrer, für die Schulung ihrer Mitarbeiter und die Anschaffung von Geräten.
Vizepräsident von Hassel: Zusatzfrage? - Bitte schön, Herr Kollege Peiter.
Herr Staatssekretär, ist es möglich, daß die Übertragung der Verbandsförderung auf das Umweltbundesamt zu einer anderen Förderungspraxis führt?
Davon gehe ich nicht aus, Herr Kollege Peiter, denn das Umweltbundesamt pflegt die von ihm durchgeführten Förderungsmaßnahmen sehr genau mit dem Bundesinnenministerium abzustimmen.
Vizepräsident von Hassel: Eine zweite Zusatzfrage? - Bitte schön, Herr Peiter.
Herr Staatssekretär, können Sie mir sagen, ob und welche Bundesländer diese Deutsche Umwelt-Aktion insbesondere finanziell fördern?
Herr Kollege Peiter, einmal liegt dies nicht im Bereich der Verantwortung der Bundesregierung, zum anderen war ich auf diese Zusatzfrage nicht vorbereitet, so daß ich Ihnen allenfalls meine Vermittlungsdienste bei der Beschaffung dieser Information anbieten kann.
Vizepräsident von Hassel: Keine Zusatzfrage.
Ich rufe Frage 59 des Abgeordneten Pfeffermann auf. Der Fragesteller bittet um schriftliche Beantwortung. Dies gilt auch für seine Frage 60. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Wir sind am Ende Ihres Geschäftsbereiches angelangt, Herr Staatssekretär. Ich danke Ihnen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz auf. Die Frage 29 des Abgeordneten Wuttke wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Frage wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe Frage 30 des Abgeordneten Orgaß auf:
Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten und Anlässe, durch gesetzgeberische Maßnahmen zu unterbinden, daß sich jemand in unserem sozialen Rechtsstaat ständig über mietvertragliche Regelungen wie auch gegen ihn ergangene rechtskräftige Gerichtsurteile hinwegsetzt, indem er entgegen eindeutiger Rechtslage die von ihm abhängigen Mieter unter ständigen Druck setzt, sie mit nicht gerechtfertigten überhöhten Mietforderungen, Mahnungen, Zahlungsbefehlen usw. überzieht, wobei er die Kosten
Vizepräsident von Hassel
für diese rechtswidrigen Praktiken den Mietern noch zusätzlich anlastet und mit diesem Psycho-Terror Hunderte von Mietern zu ständigem Prozessieren zwingt?
Zur Beantwortung bitte, Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. de With.
Mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetz vom 18. Dezember 1974 ist der Kündigungsschutz als Dauerrecht in das Bürgerliche Gesetzbuch übernommen worden; zugleich gelten jetzt die Regelungen über die Mieterhöhung unbefristet. Damit ist - bei Wahrung der berechtigten Interessen des Vermieters an einer wirtschaftlichen und angemessenen Nutzung seines Eigentums - dem Mieter das notwendige Instrumentarium bereitgestellt, seine Chancen und seine Rechte als gleichberechtigter und gleichwertiger Partner des Vermieters wahrzunehmen.
Das gewählte Regelungssystem schließt natürlich nicht aus, daß von einem einzelnen Vermieter auch ungerechtfertigte Ansprüche gestellt und möglicherweise sogar gerichtlich geltend gemacht werden. Hier bleibt für den betroffenen Mieter, so belastend und ärgerlich es für ihn sein mag, nur die Möglichkeit, sich mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zur Wehr zu setzen. Vermieden werden könnten solche Fälle - auch echte Mißbrauchsfälle - allenfalls durch einen grundsätzlichen Wandel des Systems, etwa durch Rückkehr zur Mietaufhebungsklage oder die Beseitigung der vertraglichen Mieterhöhungsmöglichkeit zugunsten eines behördlichen Mieterhöhungsverfahrens. Hierzu besteht aber nach Auffassung der Bundesregierung angesichts der bisherigen Erfahrungen mit dem Gesetz, das in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle befriedigend und befriedend wirkt, kein Anlaß.
Vizepräsident von Hassel: Zusatzfrage, der Abgeordnete Orgaß.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß trotz der geltenden Rechtslage - Kündigungsschutzdauerrecht - in dem meiner Frage zugrunde liegenden Fall des sogenannten Althauskönigs Kaussen, dem nach Aussagen der „Mieterzeitung" über 50 000 Altbauwohnungen gehören, in Tausenden von Fällen ungerechtfertigte Mahnungen verschickt werden, die zu einem ständigen Druck auf die einzelnen Mieter führen, und besteht nicht die Möglichkeit, durch Änderung der Verfahrensordnung einem solchen Vermieter Mutwillenskosten aufzuerlegen oder ihn an dieser Verfahrensweise zu hindern?
Ich habe davon im groben gehört; konkrete Fälle sind mir im einzelnen nicht bekannt. Ich meine - dies ergibt sich aus meiner Antwort -, daß die erwähnten Änderungen eine ausreichende Schutzmaßnahme für den Mieter sind. Letztlich wird derjenige, der ungerechtfertigt klagt, durch die Kostenregelung in § 91 ZPO, wie ich meine, genügend bestraft, wenn er querulatorisch von der Möglichkeit, andere mit Klage zu
überziehen, Gebrauch macht. Überdies hat die Bundesregierung durch die Mietfibel demjenigen eine ausreichende Handhabe zur Verfügung gestellt, der sich nicht einem entsprechenden Verein anschließen und sich dort Rat holen will.
Vizepräsident von Hassel: Zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Orgaß.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, sich von den zuständigen Interessenverbänden der Kaussen-Mietei informieren zu lassen und eventuell zu prüfen, ob nicht noch andere Möglichkeiten erwogen werden können, zumal wenn ich Ihnen beispielsweise die 80. Mahnung eines Mieters durch diesen Vermieter vorlegen kann, der seit 1970 ungerechtfertige Forderungen stellt, und teilt die Bundesregierung die Vermutung der Anwälte, daß diese mutwilligen Forderungen nur deswegen erhoben werden, um sie als sogenannte Forderungen in den Geschäftsbilanzen zu aktivieren?
Ich kann zu einem konkreten Einzelfall nicht Stellung nehmen; insoweit bitte ich um Nachsicht. Aber selbstverständlich ist die Bundesregierung - wie in jedem anderen Fall - auch hier bereit, sich informieren zu lassen und zu prüfen, ob nicht Maßnahmen zu ergreifen sind. Nach den bisherigen Informationen besteht dazu allerdings, wie ich bereits erwähnt habe, kein Anlaß. Es muß geprüft werden, ob dies Einzelfälle sind oder ob dies auf Grund einer Möglichkeit geschieht, die durch die Gesetzesänderung geschaffen wurde, was ich aber nicht glaube.
Vizepräsident von Hassel: Ich rufe die Frage 31 des Abgeordneten Orgaß auf:
Wird die Bundesregierung für eine gesetzgeberische Initiative in Erwägung ziehen, daß durch eine solche von einzelnen mutwillig ausgelöste Prozeßflut die Gerichte in einer Weise überlastet werden, die für alle sonstigen Rechtsuchenden insgesamt Nachteile bringt, weil dadurch die Gerichte blockiert werden?
Bitte, zur Beantwortung, Herr Staatssekretär.
Die Bundesregierung, Herr Kollege, sieht keinen Anlaß für gesetzliche Maßnahmen mit dem Ziel, auf dem Gebiet des Mietrechts den Zugang zu den Gerichten einzuschränken oder zu erschweren.
Vizepräsident von Hassel: Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Orgaß.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, in Erwägung zu ziehen, in Parallele zu dem Rechtsmißbrauch beispielsweise durch notorische Parksünder auch denjenigen, die sich einer notorischen mißbräuchlichen Inanspruchnahme von Gerichten schuldig machen und dadurch deren Arbeitsfluß blockieren, Mutwillenskosten aufzuerlegen?
Ohne daß ein Zweifel darüber besteht, daß die Bundesregierung
von jedwedem Mißbrauch nichts hält, auch nicht von einem Mißbrauch der Zivilgerichte, ist es dennoch nicht angemessen, das Ordnungswidrigkeitenrecht - Parksünder - mit dem Zivilrecht zu vergleichen. Wir sehen jedenfalls nach allen Erfahrungen keinen Anlaß, das Verfahrensrecht insoweit - dies bewegt sich im Bereich des Zivilrechts - zu ändern. Die Bundesregierung ist aber bereit, Hilfestellung zu leisten, indem sie noch einmal auf ihre Informationen verweist.
Vizepräsident von Hassel: Keine Zusatzfrage.
Die Fragen 32 und 33 des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Wir sind am Ende Ihres Geschäftsbereichs angelangt. Ich darf Ihnen, Herr Staatssekretär, danken.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen.
Die Frage 34 des Abgeordneten Dr. Schwörer wird auf dessen Wunsch schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 35 des Abgeordneten Reiser auf:
Hat die Bundesregierung schon Schritte unternommen, die darauf abzielen, die Versicherungsgesellschaften dazu zu veranlassen, gegen vertretbare Prämien, nicht nur gegen Sturm, sondern auch gegen Flutschäden zu versichern?
Bitte, zur Beantwortung, Herr Parlamentarischer Staatssekretär Offergeld.
Herr Kollege, Hochwasser- und Überschwemmungsschadenversicherungen im Rahmen der Hausrat- und Gebäudeversicherung würden nach den Ermittlungen der Versicherungswirtschaft und des Bundesaufsichtsamtes nur von solchen Personen abgeschlossen, deren Gebäude und Hausrat in von Hochwasser und von Überschwemmungen bedrohten Gebieten liegen. Da dieser Personenkreis im Hinblick auf die geologische Beschaffenheit Deutschlands verhältnismäßig klein ist, könnte - zu einer tragbaren Prämie - kein ausgleichsfähiger Versicherungsbestand gewonnen werden, der die durch das Versicherungsaufsichtsgesetz vorgeschriebene dauernde Erfüllbarkeit derartiger Versicherungsverträge garantieren könnte.
Die Bundesregierung hat keine Möglichkeit, die privaten Versicherungsunternehmen zu zwingen, eine allgemeine Hochwasser- und Überschwemmungsschadenversicherung für Hausrat und Wohngebäude anzubieten. Das Bundesaufsichtsamt müßte einen etwaigen Antrag eines Versicherungsunternehmens auf Zulasung zu einer derartigen Versicherung möglicherweise gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes ablehnen, weil, wie vorher ausgeführt, die Verpflichtungen aus den Versicherungen nicht als dauernd erfüllbar angesehen werden könnten.
In Baden-Württemberg wird auf Grund des Elementarschädengesetzes im Rahmen der Gebäudefeuerversicherung Versicherungsschutz für solche Schäden gewährt, die durch Sturm, Hagel, Hochwasser, Überschwemmung, Schneedruck, Lawinen, Bergsturz, Erdrutsch, Erdfall oder Erdbeben verursacht werden, also ein ganz umfassender Versicherungsschutz. Bei dieser Gebäudefeuerversicherung handelt es sich jedoch nicht um eine freiwillige Versicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen, sondern um eine Zwangsversicherung für Gebäudefeuerschäden, die nach dem Willen des Landesgesetzgebers einer öffentlichen Aufgabe, nämlich der Sicherung des Gebäudebestandes, dient und die darum alle Gebäudeeigentümer des Landes Baden-Württemberg bei den für sie örtlich zuständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten abschließen müssen. Das öffentlich-rechtliche Versicherungswesen unterliegt gemäß Art. 70 Abs. 1 des Grundgesetzes der ausschließlichen Gesetzgebung der Länder.
Vizepräsident von Hassel: Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Reiser.
Herr Staatssekretär, wie können Sie sich dann erklären, daß beispielsweise ein betroffenes Bundesland versprochen hat, in dieser Richtung besondere Initiativen zu ergreifen, und glaubt, da etwas erreichen zu können?
Das kann ich mir nicht erklären, Herr Kollege. Ich habe die Sach- und Rechtslage, weil ich das angesichts der aktuellen Situation für ein gravierendes Problem halte, ziemlich ausführlich dargelegt. Wir sind nach Absprache mit dem Bundesaufsichtsamt und auch nach Abstimmung mit der privaten Versicherungswirtschaft zu dieser Auffassung gelangt.
Vizepräsident von Hassel: Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 37 des Abgeordneten Höcherl auf. - Der Fragesteller ist nicht anwesend. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 38 des Abgeordneten Dr. Wernitz auf:
Ist die Bundesregierung bereit zu prüfen, ob auch für Zollbeamte im Grenzaufsichtsdienst eine analoge Regelung möglich ist, wie z. B. im Vollzugsdienst der Polizei ({0}), wonach für Wehrpflichtige, die im Grenzaufsichtsdienst des Zolls mindestens drei Jahre Dienst geleistet haben, die Pflicht zur Leistung des Grundwehrdienstes erlischt?
Bitte schön, Herr Parlamentarischer Staatssekretär Offergeld.
Herr Kollege, von den etwa 20 000 Beamten des mittleren Zolldienstes sind etwa 6 000 im Grenzaufsichtsdienst eingesetzt. Sie gehören zur Laufbahn des Grenzzolldienstes, der die Grenzabfertigung und die Grenzaufsicht umfaßt.
Die Beamten des Grenzzolldienstes werden zwar in einem sechswöchigen Lehrgang in Waffenkunde, Schießen, Körperschulung, Polizeigriffen und Erster Hilfe ausgebildet. Schwerpunkte der 18monatigen
15518 Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode
Ausbildung sind jedoch Zollabfertigungsdienst und Zollgrenzdienst.
Schon nach Art und Umfang dieser Ausbildung ist der Grenzzolldienst mit dem Dienst im Bundesgrenzschutz und in den Polizeien der Länder nicht vergleichbar. Bei diesen überwiegt die truppenmäßige Ausbildung, die für den Grenzaufsichtsdienst nicht erforderlich ist. Der Grenzzolldienst stellt vielmehr von vornherein auf die Einzeldiensttätigkeit der Beamten in der Grenzüberwachung und der Warenabfertigung ab.
Der Bundesminister der Finanzen hat deshalb davon abgesehen, die Einbeziehung der Beamten des Grenzaufsichtsdienstes in die Regelung des § 42 des Wehrpflichtgesetzes zu beantragen. Er hat dabei auch berücksichtigt, daß die unterschiedliche Behandlung der Beamten verschiedener Laufbahnen der Zollverwaltung zu Schwierigkeiten führen müßte und nicht der allgemein angestrebten Wehrgerechtigkeit entspräche.
Vizepräsident von Hassel: Zusatzfrage? - Bitte schön, Herr Kollege Wernitz.
Herr Staatssekretär, ist aber auf jeden Fall gesichert, daß die hier in Frage stehenden Beamten nicht aus einer laufenden Ausbildung, also aus dem Vorbereitungsdienst, herausgeholt werden?
Herr Kollege, wegen dieser Frage stehen wir mit dem Verteidigungsministerium in Verbindung, weil wir gehört haben, daß die Praxis der Wehrverwaltung unterschiedlich ist. Es ist die Frage, wie weit ein Ausbildungsabschnitt schon gediehen sein muß, um zu einer befristeten Zurückstellung vom Grundwehrdienst zu kommen. Wir streben an, hier in Zusammenarbeit mit dem Verteidigungsminister zu einer einheitlichen Handhabung zu gelangen.
Vizepräsident von Hassel: Eine zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Wernitz.
Herr Staatssekretär, ich möchte noch einmal auf Ihre Hauptantwort zurückkommen und Sie fragen, ob Sie bei Ihrer Antwort auch berücksichtigt haben, daß im Rahmen der Soldatenlaufbahnverordnung ausdrücklich auf den Zollgrenzdienst Bezug genommen wird und entsprechende Dienstzeiten in diesem Bereich im Rahmen der Dienstzeiten, die für die Beförderung von Soldaten Voraussetzung sind, angerechnet werden?
Das haben wir berücksichtigt. Aus den Gründen, die ich dargelegt habe, glauben wir aber trotzdem nicht, zu einer Regelung kommen zu können, wie sie in Ihrer Fragestellung angedeutet ist.
Vizepräsident von Hassel: Eine letzte Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Stahl.
Herr Staatssekretär, in diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob die Bundesregierung zu prüfen bereit ist, ob für den angesprochenen Personenkreis nicht - vergleichbar der Regelung nach dem Polizeivollzugsgesetz - über den Grundwehrdienst hinaus die Wehrübungen angerechnet werden können.
Herr Kollege, diese Frage habe ich nicht geprüft. Ich bin selbstverständlich gern bereit, dem noch einmal nachzugehen. Ihre Frage steht sicherlich im Zusammenhang mit der Ausgangsfrage, aber der Sachverhalt ist von mir nicht unter diesem Gesichtspunkt geprüft worden.
Vizepräsident von Hassel: Die Fragen 39 und 40 sollen auf Wunsch des Fragestellers, des Herrn Abgeordneten Dr. Zeitel, schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Herr Staatssekretär, ich danke Ihnen für die Beantwortung der Fragen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft auf.
Die Fragen 41 und 42 sollen auf Wunsch des Fragestellers, des Herrn Abgeordneten Braun, schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 43 des Herrn Abgeordneten Dr. Enders auf:
Wie soll nach der Verabschiedung des 5. Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe .Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" die besondere Situation der Orte in strukturschwachen Räumen berücksichtigt werden, die auf Grund früherer günstiger Daten ihren Status als Schwerpunktort verloren haben, aber nach jüngster rückläufiger Entwicklung dringend der Hilfe zur Schaffung oder Erneuerung von Arbeitsplätzen bedürfen?
Zur Beantwortung der Herr Parlamentarische Staatssekretär Grüner, bitte.
Herr Kollege Dr. Enders, eine Überprüfung und Fortschreibung der mit dem 4. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" vorgenommenen Neuabgrenzung der Fördergebiete soll bis zum 6. Rahmenplan erfolgen. Die Überprüfung wird auf dem neuesten verfügbaren Zahlenmaterial basieren, so daß unter anderem auch rückläufige Entwicklungen in Schwerpunktorten mit früher günstigen Daten berücksichtigt werden.
Außerdem wird durch die ehemalige Schwerpunktorte betreffende Übergangsregelung gewährleistet, daß für Investitionen, die ab 1. Januar 1975 in diesen Orten getätigt wurden, Förderungsanträge noch bis zum 31. Dezember 1976 gestellt werden können, wenn die Investitionsvorhaben bis zum 31. Dezember 1979 abgeschlossen werden können. Für Erweiterungsinvestitionen in gewerblichen Produktionsbetrieben, die nach dem 31. Dezember 1971 in entfallenden Schwerpunktorten errichtet worden sind, können noch bis zum 31. Dezember 1977 Anträge auf Investitionszuschüsse gestellt werden.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Enders.
Herr Staatssekretär, wird, wenn künftig diese Orte wieder als Schwerpunktorte ausgewiesen werden, auch die Zahl der Arbeitslosen eine Rolle spielen?
Das wird der Fall sein, weil ja eines der Kriterien für die Erfassung der Fördergebiete die sogenannten Arbeitsmarktreserven sind, d. h. also entweder bestehende Arbeitslosigkeit oder die Prognose, daß auf Grund der Entwicklung in bestimmten Wirtschaftsbereichen in den betreffenden Gebieten in Zukunft Arbeitskräfte verfügbar sein werden.
Vizepräsident von Hassel: Keine weitere Zusatzfrage. Wir sind damit am Ende Ihres Geschäftsbereiches angelangt. Herr Staatssekretär Grüner, ich danke Ihnen für die Beantwortung der Fragen.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Ich rufe die Frage 44 des Herrn Abgeordneten Dr. Kunz ({0}) auf:
Welche statistischen Unterlagen werden von den Unternehmen des Ernährungsgewerbes jährlich, halbjährlich, vierteljährlich und monatlich von Bundesdienststellen gefordert, und hat die Bundesregierung eine Vorstellung von dem Ausmaß an Zeit und Doppelarbeit, das dabei den Unternehmen in nicht unbedingt notwendigem Ausmaß abverlangt wird?
Zur Beantwortung Herr Parlamentarischer Staatssekretär Logemann, bitte.
Herr Kollege Kunz, statistische Auskünfte werden im allgemeinen von den Statistischen Landesämtern eingeholt; die Ergebnisse der Wirtschaftsstatistiken dienen nicht nur der öffentlichen Verwaltung, sondern nicht zuletzt auch der Wirtschaft und den Unternehmen selbst als wichtige Entscheidungshilfen. Das Ausmaß statistischer Erhebungen und damit der Arbeitsaufwand in den befragten Unternehmen hängen von dem Fragenprogramm ab, das in den jeweiligen statistischen Gesetzen festgelegt ist. Die gemeinsame europäische Agrarpolitik hat den Umfang der erforderlichen Informationen verständlicherweise erweitert.
Das Ernährungsgewerbe wird sowohl in den allgemeinen als auch in den speziellen amtlichen Wirtschaftsstatistiken erfaßt. Dazu gehören Preisstatistiken, Lohnstatistiken und als wichtigste die Statistiken im produzierenden Gewerbe. Letztere liefern Daten über Struktur und Entwicklung, insbesondere über die konjunkturelle Entwicklung, der produzierenden Wirtschaftszweige. Handwerks- und Handelsstatistiken werden periodisch in besonderen Zensen kurzfristig nur repräsentativ in geringem Umfang durchgeführt. Einige Zweige des Ernährungsgewerbes werden ferner zu Meldungen herangezogen, deren Ergebnisse zur Durchführung der EG-Marktordnungen erforderlich sind. Bei allen Statistiken sind die Bundesregierung und der Gesetzgeber stets darauf bedacht, den Umfang der Erhebungen so klein wie möglich zu halten. Diesem Zweck dient auch die angelaufene Überprüfung des Aufgabenprogramms der Bundesstatistik.
Vizepräsident von Hassel: Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Kunz ({0}).
Herr Staatssekretär, hat die Bundesregierung bei diesen Verordnungen bedacht und überprüfen lassen, wie groß das Ausmaß der Belastung in den einzelnen Branchen sein kann, und hat sie dabei auch überprüft, ob die dort übliche Form der Speicherung in den Datenverarbeitungsanlagen dazu verwendet werden kann oder ob die vorhandenen Unterlagen nicht erst auf die Fragen umgerechnet werden müssen, die die Bundesämter an die betreffenden Firmen stellen?
Wir haben alle Möglichkeiten ausgenutzt. Ich habe eben schon erklärt, daß wir bemüht sind, die statistischen Angaben so eng wie möglich einzugrenzen. Aber hier gibt es immer wieder neue Probleme. Gerade Statistiken haben innerhalb der Gemeinschaft ja besondere Bedeutung; ich denke an Markttransparenz und anderes.
Vizepräsident von Hassel: Zu einer zweiten Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Kunz.
Herr Staatssekretär, können Sie sich vorstellen, daß ein mittelständisches Unternehmen beispielsweise für Aufgaben nach der Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung bis zu vier Wochen zwei Personen beschäftigen muß, um die Fragen dieser Erhebungen zu beantworten, weil die Antworten zum großen Teil nur auf Grund von Umrechnungen gegeben werden können? Und ergibt sich daraus nicht die Notwendigkeit, den Firmen ein entsprechendes finanzielles Äquivalent, beispielsweise in Form eines Steuerbonus, zu gewähren?
Die letztere Möglichkeit würde nicht in meinen Zuständigkeitsbereich fallen. Mir ist aber auch noch kein Fall bekannt, wie Sie ihn eben dargestellt haben, wonach zwei Angestellte vier Wochen lang tätig sein müssen, um statistische Unterlagen aufzubereiten.
Vizepräsident von Hassel: Ich rufe die Frage 45 des Abgeordneten Eigen auf:
Wie wirken sich nach Meinung der Bundesregierung die Vorschläge der EG-Kommission für eine Veränderung der Getreidemarktordnung für die deutsche Landwirtschaft aus, aufgeteilt nach Getreidearten und Regionen, und welches Ziel strebt die Bundesregierung bei den Verhandlungen in Brüssel an?
Zur Beantwortung, bitte, Herr Staatssekretär.
Die Vorschläge der Kommission für eine Änderung der Getreidemarktordnung zielen darauf ab, innerhalb eines weiteren Rahmens der gesetzlich festgesetzten Preise den Marktpreisen mehr Spielraum nach Regionen, Getreideart und Versorgungslage zu lassen. Der
Marktfluß soll dadurch verbessert werden. Die Bundesregierung stimmt in der Zielsetzung, Herr Kollege Eigen, mit der Kommission überein.
Die Bewertung des Weizens mit schlechten Teig-und Backeigenschaften nur nach dem Futterwert und die Festsetzung eines entsprechend niedrigen Interventionspreises wirken sich nicht wesentlich für die deutsche Landwirtschaft aus, denn der Anteil solcher Sorten beträgt in der Bundesrepublik nur zirka 10 °/o. Dieser Weizen wird überwiegend in der Landwirtschaft selbst verfüttert. Abweichend vom Kommissionsvorschlag fordert die Bundesregierung bei Backweizen statt einer fakultativen Intervention eine gesicherte Preisgarantie.
Das von der Kommission vorgeschlagene System für Backweizen führt in Verbindung mit dem Wegfall der Regionalisierung zu einer stärkeren Anhebung des Stützungsniveaus in den Gebieten, in denen heute niedrige abgeleitete Interventionspreise gelten. In Deutschland trifft dies vor allem für Bayern zu.
Die Bundesregierung tritt dafür ein, daß die augenblickliche Zahl der Handelsplätze erhalten bleibt. Ein einheitlicher Interventionspreis für Weizen in der gesamten Gemeinschaft wird die Wettbewerbslage des deutschen Getreides auf dem Binnenmarkt und auch beim Export verbessern.
Die Einordnung des Roggens als Brotgetreide wird von der Bundesregierung begrüßt, wobei Roggen, der die an Brotroggen gestellten Anforderungen nicht erfüllt, die Preisstützung auf einem etwas niedrigerem Niveau erhalten sollte.
Der Interventionspreis für Gerste sollte entsprechend der Futterwertrelation unter dem Stützungsniveau für Futterweizen liegen.
Die vorgeschlagene Anhebung des Richtpreises für Mais verbessert die Wettbewerbssituation des in der Gemeinschaft geernteten Futtergetreides, besonders in den küstennahen Gebieten.
Vizepräsident von Hassel: Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Eigen.
Habe ich Sie richtig verstanden, Herr Staatssekretär, daß Sie meinen, daß die Aufhebung der Regionalisierung bei Backweizen auch unter Berücksichtigung des Wegfalls der Frachtbeihilfe, die dem Artikelgesetz zum Opfer gefallen ist, nun eine Verbesserung der Situation am Markt für Backweizen in marktfernen Gebieten wie Bayern und Schleswig-Holstein bedeuten muß?
Ja. Ich habe dabei besonders auf Bayern hingewiesen. Das ist unsere Auffassung.
Vizepräsident von Hassel: Zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Eigen.
Herr Staatssekretär, sind Sie in der Lage, mir definitiv in Mark und Pfennig die Auswirkungen darzulegen? Sie müßten es doch eigentlich sein, da Ihr Herr Minister inzwischen in Brüssel verhandelt und genaue Unterlagen mitnehmen muß. Ich habe bei Ihrer Antwort Zahlen vermißt.
Ich konnte hier keine Zahlen bringen, denn wir sind in Brüssel - das habe ich schon vor einer Woche bei einer Frage, die Sie stellten, betont - zur Zeit in den Verhandlungen. Ich kann Ihnen deshalb auch heute kein Zahlenmaterial vorlegen.
({0})
Vizepräsident von Hassel: Ich rufe die Frage 46 des Herrn Abgeordneten Eigen auf:
Wie wirkt sich nach Meinung der Bundesregierung die Veränderung der Magermilchpulverintervention, wie sie die EG-Kommission vorgeschlagen hat, auf den Milcherzeugerpreis in den Werkmilchgebieten der Bundesrepublik Deutschland aus, und welches Ziel strebt die Bundesregierung bei den Verhandlungen in Brüssel an?
Die derzeitige Situation auf dem Milchmarkt, insbesondere die hohen Interventionsbestände an Magermilchpulver, machen Maßnahmen zur Wiederherstellung des Gleichgewichts auf dem Milchmarkt dringend erforderlich. Die Kommission hat dazu mehrere Vorschläge unterbreitet. U. a. hat sie vorgeschlagen, für die Zeit ab 16. September 1976 einen Orientierungspreis für die Magermilchintervention einzuführen.
Bei der Beurteilung des Kommissionsvorschlages muß berücksichtigt werden, daß die Produktionskosten der Molkereien bei der Herstellung von Magermilchpulver unterschiedlich sind, so daß auch die Auswirkungen nicht einheitlich sind. Außerdem hängen die Auswirkungen entscheidend davon ab, in welchen Preisgrenzen die Ausschreibungen erfolgen. Eine isolierte Bewertung des Kommissionsvorschlages ist nicht möglich, weil neben der Ausgestaltung dieses Vorschlages auch die übrigen im Milchbereich zu erwartenden Beschlüsse von Einfluß sind.
Ich bitte Sie, verehrter Herr Kollege, um Ihr Verständnis dafür, daß ich beim augenblicklichen Verhandlungsstand keine näheren Angaben zum Verhandlungskonzept der Bundesregierung machen kann.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Eigen.
Herr Staatssekretär, stimmen Sie mir zu, wenn ich der Meinung bin, daß ein Abbau der Sicherheit der Intervention bei Magermilchpulver auch eine negative Wettbewerbssituation für die Marktmolkereien zur Folge haben könnte, wenn nämlich die Werkmilchmolkereien als zusätzliche Konkurrenz auf den Markt drängen?
Ich gebe zu, daß das negative Auswirkungen haben könnte, wie Sie es dargestellt haben. Aber wir bemühen uns auch,
das Ganze im Gesamtzusammenhang zu sehen. Darauf habe ich hingewiesen. Sie müssen die anderen Dinge dabei mit durchdenken.
Vizepräsident von Hassel: Zweite und letzte Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Eigen.
Auch wenn ich - unter Schwierigkeiten - akzeptiere, Herr Staatssekretär, daß der Minister sein Verhandlungspaket nicht gern aufschnüren möchte, während er verhandelt, muß ich die Frage stellen: Bleibt die Bundesregierung in der Grundintention, die Werkmilchgebiete zu fördern und zu stützen, weil es dort keine Alternative gibt, bei ihren bisherigen Aussagen, oder hat sich ihre Konzeption verändert?
Wir haben uns immer wieder bemüht, gerade in der Milchpolitik dafür Sorge zu tragen, daß die Futterbaugebiete, die keine Alternative zur Milchproduktion haben, in der Einkommensentwicklung nicht zurückbleiben. Das wird auch künftig unsere Zielsetzung sein.
Vizepräsident von Hassel: Ich rufe die Frage 47 des Herrn Abgeordneten Löffler auf:
Bemüht sich gegenwärtig die neuseeländische Regierung darum, Butter zu Sonderbedingungen auch über das Jahr 1980 hinaus in die EWG importieren zu können?
Zur Beantwortung, bitte, Herr Staatssekretär.
Herr Kollege Löffler, Herr Präsident, darf ich die beiden Fragen zusammen beantworten?
Vizepräsident von Hassel: Bitte schön; ich rufe auch die Frage 48 des Herrn Abgeordneten Löffler auf:
Trifft es zu, daß in der EWG die Absicht besteht, Neuseeland einen festen Anteil von 25 % auf dem britischen Buttermarkt einzuräumen?
Zur ersten Frage: Ja. Die neuseeländische Regierung bemüht sich, auch über das Jahr 1980 hinaus Butter zu Sonderbedingungen nach Großbritannien liefern zu können.
Zur zweiten Frage: Nein. Für die Festsetzung der neuseeländischen Liefermengen sind die in der Dubliner Erklärung vom 10. März 1975 gesetzten Kriterien maßgebend. Auf Grund dieser Kriterien hat die EG-Kommission dem Rat folgende Liefermengen empfohlen: für 1978 129 000 t, für 1979 121 100 t und für 1980 113 000 t. Eine Entscheidung hierüber wurde noch nicht getroffen.
Über die Liefermöglichkeiten nach 1980 soll nach der Empfehlung der Kommission im Jahre 1978 nach einer erneuten Prüfung der Situation Beschluß gefaßt werden.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Löffler.
Herr Staatssekretär, wird dafür Sorge getragen werden, daß bei diesen Verhandlungen auch darauf Rücksicht genommen wird, welche
Kosten der Europäischen Gemeinschaft durch diese zusätzlichen Butterlieferungen aus Neuseeland entstehen?
Darauf wird durchaus Rücksicht genommen. Gerade die Kosten haben auch bei den Überlegungen in Dublin schon eine erhebliche Rolle gespielt.
Vizepräsident von Hassel: Keine weiteren Zusatzfragen. Wir sind damit am Ende Ihres Geschäftsbereichs angelangt; ich darf Ihnen für die Beantwortung der Fragen danken.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung. Ich rufe zunächst Frage 49 des Herrn Abgeordneten Möhring auf:
Ist auch nach Meinung der Bundesregierung „die Kantinenpreisreform ein glatter Schuß in den Ofen", wie Oberstleutnant Wendling nach einem Zeitungsbericht gesagt haben soll, oder welche Erfahrungsberichte aus der Truppe liegen für ein allgemeines Urteil über die Kantinenreform schon vor?
Zur Beantwortung Herr Parlamentarischer Staatssekretär Schmidt, bitte.
Herr Kollege Möhring, die Bundesregierung ist der Auffassung, daß das neue Bewirtschaftungssystem der Mannschaftsheime voll funktionsfähig ist und sowohl den Soldaten als auch den Heimbetriebsleitern Vorteile bringt. Erwartungsgemäß ist die Umstellung auf das neue System nicht überall reibungslos verlaufen. Die Zahl der bekanntgewordenen Beschwerden ist jedoch gegenüber der Zahl von 600 Mannschaftsheimen gering. Die Beschwerden beruhen zumeist auf Mißverständnissen der Heimbetriebsleiter. So war z. B. ein Heimbetriebsleiter dazu übergegangen, Bier in Pappbechern auszuschenken und für den Pappbecher von den Soldaten noch Geld zu verlangen, obwohl der Ausschank von Bier in ungeeichten Gefäßen nach den Bewirtschaftungsbestimmungen untersagt ist. Die Heimbetriebsgesellschaft mbH sowie die zuständigen Behörden der Bundeswehrverwaltung sorgen jedoch dafür, daß derartige Anfangsschwierigkeiten unverzüglich behoben werden.
Es ist auch unzutreffend, daß der Kommandeur des Schweren Pionierlehrbataillons 210, Oberstleutnant Wendling, die Kantinenreform generell als „einen glatten Schuß in den Ofen" bezeichnet hat. Nach seiner Erklärung bezog sich seine Kritik lediglich darauf, daß das kastenweise verkaufte Bier - 0,60 DM pro ½-Liter-Flasche - nicht im Mannschaftsheim, sondern nur auf der Stube getrunken werden darf und im Mannschaftsheim diese Halbliterflasche mit dem dazu notwendigen Service dagegen 0,85 DM kostet. Der Bundesminister der Verteidigung vertritt die Auffassung, daß ein halber Liter Bier für 0,85 DM eine durchaus gute Verkaufsleistung der Kantinenwirte darstellt. Außerhalb der Kaserne ist dieselbe Menge wesentlich teurer.
Herr Kollege Möhring, lassen Sie mich darüber hinaus zur Information einige Artikel aus dem für alle Mannschaftsheime geltenden Preisverzeichnis des Grundsortiments nennen:
0,4 Liter Bier vom Faß 0,80 DM
Flaschenbier 0,5 Liter 0,85 DM
1 Liter Cola 1,25 DM
1 Tasse Kaffee mit Milch und Zucker 0,40 DM
i Kasten Bier mit 20 Flaschen
je 0,5 Liter 12,00 DM
i Tafel Markenschokolade, 100 g 0,80 DM
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Möhring.
Ist bekannt, Herr Staatssekretär, ob die sich beschwert fühlenden Soldaten und Kantinenbesucher ihren Kantinenausschuß informieren, damit dieser kontrollierend tätig werden kann, oder scheint es erforderlich, auf dem Belehrungswege generell alle Soldaten noch besser über ihre eigene Mitwirkungsmöglichkeit zu informieren?
Sie wissen, daß wir Heimbewirtschaftungsausschüsse haben, und wir werden Gelegenheit nehmen, ihnen noch einmal Hinweise zur Durchführung ihrer Aufgaben zu geben.
Darin werden auch die Aufklärungspflichten gegenüber den Soldaten sowie die Aufklärungsbefugnisse gegenüber den Heimbetriebsleitern geregelt werden. Damit wird, wie wir hoffen, der größte Teil der möglichen Beschwerden - das ergibt sich schon aus den bisherigen Beschwerden sofort örtlich erledigt werden können.
Ich selbst habe in den letzten Wochen einige Truppenbesuche gemacht und habe dabei festgestellt, daß die Soldaten zwar ihre Heimbewirtschaftungsausschüsse informiert hatten, diese aber über ihre Befugnisse nicht insgesamt informiert waren. Wir werden Gelegenheit nehmen, das noch einmal nachdrücklich in die Truppe hineinzubringen.
Vizepräsident von Hassel: Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Möhring.
Ist es möglich, Herr Staatssekretär, daß sich beschwert fühlende Soldaten sich in Kantinenfragen einzeln und direkt an den Bundesminister der Verteidigung oder seine Sozialabteilung wenden, oder ist es, wenn ihnen das verwehrt ist und sie den Dienstweg einhalten müssen, möglich, daß sie den Bundesminister der Verteidigung auf dem Wege des „Vorschlagswesens" direkt auf solche verbesserungsbedürftigen Zustände hinweisen?
Herr Kollege Möhring, Sie wissen selbst - weil Sie und auch andere Kollegen ja sehr häufig solche Dinge an uns heranbringen -, daß jedem die Möglichkeit gegeben ist, auch selbst den Minister anzuschreiben. Aber wenn es hier um Beschwerden aus den Einheiten heraus geht, muß grundsätzlich der Dienstweg eingehalten werden.
Ich darf aber darüber hinaus auch darauf hinweisen, daß ja sehr viele Kollegen aus diesem Hause und auch aus den Landtagen Besuche bei der Truppe machen und daß dann immer die Gelegenheit besteht, in Diskussionen auch diese Fragen aufzunehmen und dann an uns heranzutragen. Das geschieht auch sehr häufig, und ich bin auch für diese Hilfe, die uns aus dem Kollegenkreis gegeben wird, sehr dankbar.
Der andere Weg, nämlich dies über das Vorschlagswesen zu machen, ist natürlich ebenfalls moglich. Wir haben in unserer Demokratie soviel Freiheit, daß auch dieser Weg beschreitbar ist.
Vizepräsident von Hassel: Ich rufe die Frage 50 des Herrn Abgeordneten Möhring auf:
Hat das Bundesverteidigungsministerium bei den Kantinenartikeln, die an Festpreise gebunden sind, auch den Begriff einer Mindestqualität definiert und als Forderung festgelegt, oder kann tatsächlich „ungenießbare" Ware in Bundeswehrkantinen verkauft werden, um die für Kantinenpächter eintretenden Gewinnachteile der künstlichen Festpreise durch schlechtere Qualität zu kompensieren?
Zur Beantwortung bitte, Herr Staatssekretär.
Für alle in Mannschaftsheimen geführten Artikel ist vertraglich vereinbart worden, daß nur Waren von guter und einwandfreier Beschaffenheit angeboten und verkauft werden dürfen. Diese Vereinbarung wird von den Wehrbereichsverwaltungen in Zusammenarbeit mit den Veterinär- und chemischen Untersuchungsstellen der Wehrbereichskommandos nach Maßgabe der Bestimmungen des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes vom 15. August 1974 überwacht. Damit, Herr Kollege Möhring, schließe ich aus, daß in den Mannschaftsheimen ungenießbare Waren verkauft werden. Es mag jedoch sein, daß - wie es in jeder Gaststätte oder Imbißstube passieren kann - vereinzelt Unregelmäßigkeiten auftreten. Soweit solche bisher bekannt geworden sind, wird ihnen nachgegangen und für ihre Abstellung gesorgt.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Möhring.
Herr Staatssekretär, ich habe Ihrer Antwort entnehmen müssen, daß es doch keine absolut präzise Qualitätsdefinition für jeden einzelnen Artikel des Grundsortiments gibt. Deshalb möchte ich fragen, um einen eventuellen Mißbrauch dieses Freiraums im Einzelfall möglichst auszuschließen: Wird der Bundesminister der Verteidigung mit dem Kantinenpächterverband Gespräche darüber führen, daß dieser durch internes Einwirken auf seine Mitglieder solchen Anfängen wehrt?
Ich kann generell ja sagen. Das Bundesministerium der Verteidigung wird die Interessenverbände der Heimbetriebsleiter bitten, auf ihre Mitglieder einzuwirken, daß sie entsprechend ihren vertraglichen Vereinbarungen in den Mannschaftsheimen nur Waren von guter Qualität anbieten. Vor allem werden aber auch künftig der Außendienst der HeimbetriebsgesellParl. Staatssekretär Schmidt
Schaft und die zuständigen Standortverwaltungen jeder Beschwerde, die vom örtlichen Heimbewirtschaftungsausschuß nicht abgestellt werden konnte, nachgehen. Das ist selbstverständlich.
Vizepräsident von Hassel: Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 51 des Herrn Abgeordneten Böhm ({0}) auf:
Wie rechtfertigt es die Bundesregierung, daß in der Fragestunde vom 22. Oktober 1975 der Parlamentarische Staatssekretär des Bundesministeriums der Verteidigung sich weigerte, mir die Personalstärke der Kampfgruppenbataillone der DDR bekanntzugeben, „weil er durch einen dicken roten Strich darauf aufmerksam gemacht worden sei, daß hier Geheimschutzprobleme bestünden", daß aber in dem wenige Wochen später veröffentlichten und vom Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen zu verantwortenden „DDR-Handbuch" die Personalstärke der Kampfgruppenbataillone mit 400 000 veröffentlicht wurde?
Bitte zur Beantwortung, Herr Staatssekretär.
Verehrter Herr Kollege Böhm, die während der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 22. Oktober 1975 zu beantwortenden Fragen hinsichtlich der Kampfgruppen in der DDR bezogen sich größtenteils auf die Kampfgruppenbataillone. So wurde infolge eines Mißverständnisses die Zusatzfrage nach der Personalstärke der Kampfgruppen ebenfalls auf die Stärken der einzelnen Kampfgruppenbataillone bezogen und dementsprechend - zwar nicht von mir, sondern von meinem Kollegen Fingerhut - dahin gehend beantwortet, daß hier Geheimschutzprobleme bestünden. Da sich die Frage jedoch mit dem Gesamtumfang der Kampfgruppen befaßte, hätte die Antwort „etwa 400 000 Mann" lauten müssen, eine Zahl,- die keinerlei Geheimhaltung unterliegt. Ich bitte, diesen Irrtum zu entschuldigen.
Ich bestätige Ihnen im übrigen ausdrücklich, daß im DDR-Handbuch des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen wörtlich steht: „Den Kampfgruppen gehören ca. 400 000 Kämpfer an". Es ist also auch hier nicht von der Personalstärke der einzelnen Kampfgruppenbataillone die Rede, sondern von der Gesamtstärke der Kampfgruppen.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Böhm.
Herr Staatssekretär, nachdem die Frage der Stärke der Kampfgruppenbataillone oder der Kampfgruppen in der DDR geklärt ist, können Sie sicherlich meinen Verdacht ausräumen, daß beabsichtigt war, durch das Verschweigen dieser Zahl anzudeuten, daß die Bundesregierung diesen erheblichen militärischen Faktor in der DDR aus den Überlegungen über eine Truppenreduzierung in Europa ausklammern will.
Ich kann diesen Gedanken selbstverständlich ausräumen. Es war nie die Absicht des Kollegen Fingerhut, diese Zahlen zu verschweigen. Es zeigt sich ja auch schon in der Veröffentlichung des innerdeutschen Ministeriums, daß sie für alle zugänglich sind.
Vizepräsident von Hassel: Keine weiteren Zusatzfragen. Wir sind am Ende Ihres Geschäftsbereichs angelangt. Ich danke Ihnen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit auf.
Die Fragen 52 und 53 des Herrn Abgeordneten Lutz und die Fragen 54 und 55 des Herrn Abgeordneten Batz werden auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe nunmehr den Geschäftsbereich des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau auf.
Wir kommen zur Frage 57 des Herrn Abgeordneten Dr. Enders:
Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus der Auslegung der Familienheimrichtlinien des Bundes durch oberste Bundesbehörden ziehen, wonach unzulänglich untergebrachten Bundesbeamten nach jahrelangen Vorbereitungen und Investitionen für den Bau eines Eigenheimes keine Förderungsmittel bewilligt werden, weil in sechs bis neun Monaten eine familiengerechte Wohnung am Dienstort zur Verfügung gestellt werden kann?
Bitte, zur Beantwortung, Herr Staatssekretär Dr. Abreß.
Keine. Die Maßnahmen des Bundes zur Wohnraumbeschaffung für Bundesbedienstete und damit auch die Familienheimförderung dienen in erster Linie dem Zweck, diejenigen Bundesbediensteten mit Wohnraum zu versorgen, die am Dienstort noch nicht über angemessenen Wohnraum verfügen. Aus diesem Grunde sehen die Familienheimrichtlinien vor, daß Förderungsmittel dann nicht gewährt werden können, wenn nach Größe und Ausstattung ausreichende und der Verfügungsbefugnis des Bundes unterliegende Wohnungen in angemessener Frist, nämlich spätestens innerhalb von zehn Monaten, zur Unterbringung zur Verfügung stehen. Dadurch wird erreicht, daß die Förderung von Eigentumsmaßnahmen für Bundesbedienstete nicht dazu beiträgt, das Angebot an unvermietbaren Wohnungen zu vergrößern. Eine hiervon abweichende Regelung ist sowohl aus wirtschaftlichen als auch aus fiskalischen Gründen nicht zu vertreten. Im übrigen ist sichergestellt, daß Antragsteller, die sich rechtzeitig über Förderungsmöglichkeiten bei den hierfür ausschließlich zuständigen Oberfinanzdirektionen erkundigen, keine Gefahr laufen, kostenverursachende Bauvorbereitungen zu treffen. Die Oberfinanzdirektionen sind nämlich gehalten, verbindliche Auskünfte für einen Zeitraum bis zu sechs Monaten zur Bedarfslage am Ort zu geben.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Enders.
Herr Staatssekretär, sind Ihnen Härtefälle bekannt, in denen junge Beamte - etwa beim Bundesgrenzschutz - jahrelang Vorbereitungen für den Bau eines Eigenheims getroffen haben und keine Wohnung zur Verfügung stand, aber in
dem Moment, als sie mit dem Bau beginnen wollten, die zuständige Behörde eine familiengerechte Wohnung anbot?
Ich kann keine Zahl angeben. Mir sind einige dieser Fälle bekannt. Sie haben den Petitionsausschuß und auch mein Haus beschäftigt.
Vizepräsident von Hassel: Eine zweite Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Enders.
Herr Staatssekretär, sind Sie, da Ihnen solche Fälle bekannt sind, bereit, im Hinblick auf die vorliegende Härte eine Änderung der bisherigen Handhabung vorzunehmen?
Wir haben die allgemeine Härteklausel, Herr Abgeordneter. Wenn es möglich war, ist mit ihr im Einzelfall geholfen worden.
Vizepräsident von Hassel: Wir sind am Ende der 90 Minuten angelangt. Ich darf Ihnen für die Beantwortung danken.
Meine Damen und Herren, wie vorhin schon bekanntgegeben wurde, findet in dieser Woche keine weitere Fragestunde statt.
Die Fragen 80 und 81 sind vom Fragesteller zurückgezogen. Die übrigen nicht beantworteten Fragen werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich berufe die nächste Sitzung auf morgen, Donnerstag, den 19. Februar, 9 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.