Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Herr Kollege Eigen, die Bundesregierung ist bereit, den betroffenen Küstenländern bei der Finanzierung der Schadensbeseitigung an den Küstenschutzanlagen wirksame Hilfe zu leisten. Der Kostenaufwand zur Beseitigung der Schäden an den Küstenanlagen sowie zur Ausbesserung besonders gefährdeter Deiche ist nach den bisherigen Schätzungen der Küstenländer auf rund 70 Millionen DM zu veranschlagen.
Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, hierfür 55 Millionen DM zur Verfügung zu stellen. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die verbleibenden Kosten von den Ländern übernommen werden. Sie hat den Bundesminister der Finanzen gebeten, in eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 55 Millionen DM gegen Deckung im Gesamthaushalt einzuwilligen und dazu vorher die Billigung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages einzuholen.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Eigen.
Herr Staatssekretär, ist mit diesem Beschluß der Bundesregierung dem Anliegen der Küstenländer gefolgt worden, oder ist weniger beschlossen worden, als die Bundesländer Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hamburg erwartet haben?
Ich meine, daß wir damit dem Anliegen der Bundesländer durchaus gefolgt sind. Herr Ministerpräsident Stoltenberg hat gelegentlich ich habe das in Pressemeldungen gelesen - von einem Beteiligungsverhältnis von 70 zu 30 gesprochen, das wäre hier überschritten.
Vizepräsident von Hassel: Die zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Eigen.
Ist in der Kabinettsitzung auch darüber beraten worden, wie der weitere Ausbau der Deich- und Schutzanlagen gewährleistet werden soll, zumal ja 'in der mittelfristigen Finanzplanung die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" - hierbei müßte man auch überlegen, ob man das nicht trennen könnte - doch um 10 °/o gekürzt werden soll?
Auch darüber ist im Kabinett beraten worden; ich werde nachher im Ernährungsausschuß noch über Einzelheiten dazu berichten können. Ich darf Ihnen sagen, daß das Kabinett nach wie vor der Meinung ist, daß dem Küstenschutz besondere Priorität zukommt und daß wir uns auch in Zukunft - wie bisher - bemühen werden, allen finanziellen Anmeldungen der Länder gerecht zu werden.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Sick.
Herr Staatssekretär, wäre die Bundesregierung bereit, im Hinblick auf die Fortführung der Verstärkungsarbeiten ihre Haushaltspolitik daraufhin zu überprüfen, daß man diese Baumaßnahmen nicht nach den Etatzwängen, sondern nach den technischen Möglichkeiten abwickelt, daß man also unter Umständen die Mittel etwas vorzieht?
Ich glaube, darüber könnte in Verhandlungen mit den Ländern gesprochen werden. Wir sind durchaus daran interessiert, daß die Arbeiten auch technisch so schnell wie möglich abgewickelt werden.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Eilers.
Herr Staatssekretär, welche Sofortmaßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung im Einvernehmen mit der niedersächsischen Landesregierung einzuleiten, um die erheblichen Schäden an den Inseln Wangerooge und Spiekerooge zu beseitigen, weil diese Inseln ganz besonders gefährdet erscheinen?
Herr Kollege, ich habe eben gesagt, daß die Bundesregierung 55 Millionen DM zur Verfügung stellt. Hier muß nun in Beratungen mit den Ländern, auch z. B. mit Niedersachsen, geklärt werden, wie die Mittel eingesetzt werden. Wir sind mit den Ländern laufend in Gesprächen. Sicherlich wird auch das Problem der Inseln dabei eine Rolle spielen.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Peters ({0}).
Herr Staatssekretär, in welchem Maße glauben die Landesregierungen von Schleswig-Holstein und Niedersachsen das Programm des Generalplans vorziehen zu können, und in wie vielen Jahren soll das, wofür bisher zehn Jahre vorgesehen waren, abgewickelt werden?
Bisher war vorgesehen, in zehn Jahren fertig zu werden. Man glaubt, diese Zeit auf sechs bis acht Jahre verkürzen zu können.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Lagershausen.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, die in der mehrjährigen Finanzplanung vorgesehene Kürzung des Ansatzes für die Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstrukturverbesserung und Küstenschutz" um rund 135 Millionen DM im Interesse der Beschleunigung von bereits angelaufenen notwendigen Küstenschutzmaßnahmen zurückzunehmen?
Ich kann hier über Einzelheiten keine Aussagen machen. Ich habe soeben erklärt, daß die Bundesregierung der Beschleunigung des Ausbaus besondere Priorität beimißt und daß wir uns bemühen wollen, den Anforderungen der Länder gerecht zu werden.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Dreyer.
Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch die Schäden aus der Sturmflut im privaten, gewerblichen und landwirtschaftlichen Bereich sind, und wenn ja, ist sie bereit, auch für diese Schäden angemessene Entschädigungen zu leisten?
Ich darf zunächst sagen, daß für die Regulierung dieser privaten Schäden der Bundesfinanzminister zuständig ist. Ich möchte hier nicht vorweg eine Aussage machen. Aber wir haben in der Kabinettssitzung heute auch über dieses Problem gesprochen.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Dr. Müller-Hermann.
Herr Staatssekretär, sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, für Hilfemaßnahmen 'in den betroffenen Gebieten auch Mittel aus der Bundesanstalt für Arbeit freizukämmen?
Es ist gut, daß Sie dies zur Sprache bringen. Auch daran wird gedacht werden. Denn mit dem Einsatz solcher Mittel können wir ja auch Arbeitslosigkeit an der Küste zumindest mildern. Außerdem sind wir dadurch in der Lage, Arbeitsplätze zu schaffen.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Susset.
Herr Staatssekretär, ist sichergestellt, daß diese 55 Millionen DM, die heute beschlossen worden sind, nicht von den Ansätzen für die Gemeinschaftsaufgaben, wie sie im Planungsausschuß am 4. Dezember 1975 auf die einzelnen Länder verteilt worden sind, abgezogen werden?
Ich habe ausdrücklich erwähnt, Herr Kollege, daß das eine außerplanmäßige Ausgabe ist. Diese 55 Millionen DM werden also die Gemeinschaftsaufgabe nicht berühren.
Vizepräsident von Hassel: Weitere Zusatzfragen sind nicht gestellt.
Ich rufe die Frage 2 des Abgeordneten Dr. Schwencke ({0}) auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die landschaftliche und landwirtschaftliche Arbeit der Europäischen Kooperative Longo Mai, die von der Schweiz und Frankreich aus auch Maßnahmen in der Bundesrepublik Deutschland, in Marienthal, Bundenthal und in Ludwigshafen initiiert hat und bereits modellhaft in der Pflege von Brachland gewirkt hat, und ist sie bereit, ihren Beitrag dazu zu leisten, daß diese Kooperative gerade angesichts der Probleme der Jugendarbeitslosigkeit trotz der jetzt aufgetretenen Schwierigkeiten weiter arbeiten kann?
Bitte, zur Beantwortung, Herr Parlamentarischer Staatssekretär!
Herr Dr.
Schwencke, in der Kürze der Zeit war es nicht möglich, die erforderlichen Unterlagen zu beschaffen, um zu einem abgewogenen Urteil zu gelangen.
Der Verein Europäische Pioniersiedlungen Longo Mai hat sich die Schaffung, Führung und Förderung von Europäischen Pioniersiedlungen zum Ziel gesetzt. Im Sinne der Satzung handelt es sich hier um eine Vereinigung von Idealisten.
Meine Konzeption zur Lösung des Brachland problems habe ich in der Schriftenreihe „Landwirtschaft - Angewandte Wissenschaft", Heft 181, veröffentlicht. Die darin enthaltenen Grundsätze sind auch für die Beurteilung der Kooperative Longo Mai anzuwenden.
Aus meiner Sicht müßte eine Förderung für Longo Mai vorzugsweise aus karitativen Bereichen erfolgen, da Alimentationen des Staates stets mit Richtlinien und Auflagen verbunden sind und damit nolens volens der freien Gestaltung der Arbeit Grenzen setzen.
Soweit die Aktivitäten der Kooperative Longo Mai zur Lösung des Problems der Jugendarbeitslosigkeit beitragen, kann hier eine Förderung nur im Rahmen der von der Bundesregierung vorgesehenen allgemeinen Maßnahmen erfolgen.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Dr. Schwencke.
Herr Staatssekretär, wenn Sie Ihre umfassende Prüfung abgeschlossen haben, werde ich sicherlich von Ihnen ausführlicher hören. Ich möchte noch fragen, ob Sie die Schwierigkeiten, die im Rheinland-Pfälzischen durch eine nicht einsehbare Polizeiaktion gegen diese Kooperative aufgetreten sind, in Ihre Überlegungen mit einbeziehen wollen und ob es für die Bundesregierung Möglichkeiten gibt, hier vermittelnd einzugreifen.
Wir werden dieses Problem der Schwierigkeiten, die entstanden sind, in unsere Überlegungen durchaus mit einbeziehen. Außerdem war ich persönlich immer eingeschaltet, auch während der Weihnachtsfeiertage durch Anrufe. Uns ist dieses Problem also bekannt. Wir werden uns bemühen, dazu unsere Auffassung vorzutragen.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Dr. Evers.
Herr Staatssekretär Logemann, würden Sie bei dieser Prüfung auch den Maßstab zugrunde legen, daß eine Förderung der Kooperative Longo Mai aus Bundesmitteln selbstverständlich - wie bei anderen Geförderten - zur Voraussetzung hat, daß die Kooperative Longo Mai die rechtsstaatlichen Bedingungen der Bundesrepublik anerkennt?
Das wollen wir durchaus tun. Aber ich möchte gleich darauf hinweisen, daß es sehr schwierig sein wird, hier strenge Gängelungen vorzunehmen. Diese Schwierigkeiten sehe ich zumindest auf Grund der Erfahrungen, die ich bisher mit dieser Kooperative gemacht habe.
Vizepräsident von Hassel: Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Immer.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß diese Schwierigkeiten nicht nur in Rheinland-Pfalz aufgetreten sind, sondern daß es ebenfalls Schwierigkeiten in Baden-Württemberg gegeben hat? Und haben Sie erkunden können, inwieweit die seuchenpolizeilichen Maßnahmen, die zur Abschlachtung der Hälfte der Schafherde geführt haben, in Ordnung gewesen sind und inwieweit die Gegengutachten eines Instituts, die von der Kooperative vorgelegt worden sind, geprüft wurden?
Herr Kollege, dieses Problem, das in Baden-Württemberg im Zusammenhang mit der Seuche entstanden ist, ergab sich dadurch, daß die Kooperative eine Wanderschafherde - ich möchte es milde ausdrücken -etwas illegal über die Grenze gebracht hatte. Da wurde dann plötzlich festgestellt, daß in dieser Wanderschafherde eine Seuche vorhanden war, und zwar waren die Schafe von einem sogenannten Queenslandfieber befallen. Zunächst ist versucht worden, an einer Abschlachtung der Schafherde vorbeizukommen. Wir hatten empfohlen, ins Herkunftsland zurückzuwandern. Dieser Empfehlung ist aber nicht nachgekommen worden. Daraufhin ist ein Teil der Schafe - ich glaube, 50 - an Ort und Stelle abgeschlachtet worden. Die 100 verbliebenen Schafe sind dann nach Basel überführt worden; sie werden dort aber wahrscheinlich auch abgeschlachtet werden.
Vizepräsident von Hassel: Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Susset.
Herr Staatssekretär, würden Sie hier feststellen, daß sich die Behörden BadenWürttembergs in diesem Fall nach den seuchenpolizeilichen Vorschriften korrekt verhalten haben?
Das will ich durchaus feststellen.
Vizepräsident von Hassel: Zu einer zweiten Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Schwencke.
Herr Staatssekretär, liegen Ihnen Überlegungen vor, die darauf schließen lassen, daß es sich bei der Kooperative Longo Mai um eine rechtsstaatsgefährdende Gruppe handelt?
Nein, das will ich so nicht sagen.
Vizepräsident von Hassel: Keine weitere Zusatzfrage. Wir sind am Ende Ihres Geschäftsbereichs angelangt. Ich darf Ihnen für die Beantwortung danken, Herr Staatssekretär.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Forschung und Technologie.
Die Frage 3 des Abgeordneten Pfeffermann wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 4 des Abgeordneten Schröder ({0}) auf:
Treffen Informationen zu ({1}), nach denen damit zu rechnen ist, daß im Raum nordlich Emden eine zentrale Atommüll-Deponie in Verbindung mit einer Wiederaufbereitungsanlage errichtet werden soll, oder schließt die Bundesregierung den Standort Krummhorn wegen der zu befürchtenden negativen Auswirkungen auf den Fremdenverkehr aus?
Zur Beantwortung Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Hauff, bitte!
Herr Kollege Schröder, die Informationen treffen nicht zu.
Vizepräsident von Hassel: Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Schröder.
Würden Sie dann diese Nachrichten auf mangelnde journalistische Sorgfalt zurückführen? Oder hat zu dem Zeitpunkt, also vor etwa einem halben Jahr, doch ein Gespräch über diese Dinge stattgefunden?
Herr Kollege Schröder, was den ersten Teil Ihrer Frage angeht, so kann es nicht Aufgabe der Bundesregierung sein, vor dem Deutschen Bundestag Journalistenschelte zu üben.
Vizepräsident von Hassel: Zu einer zweiten Zusatzfrage Herr Abgeordneter Schröder.
Sie schließen also die Errichtung einer Mülldeponie in diesem Raum nicht nur zum heutigen Zeitpunkt, sondern auch für die kommende Zeit grundsätzlich aus?
Herr Kollege Schröder, es ist so, daß die Überlegung noch nicht abgeschlossen ist und jede Grundsatzerklärung zu diesem Thema verfrüht wäre.
Vizepräsident von Hassel: Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Seiters.
Herr Staatssekretär, treffen Meldungen zu, daß im Augenblick drei Standorte geprüft werden, die allesamt in Niedersachsen liegen? Und können Sie sagen, ob es eine Präferenz für einen Standort gibt?
Herr Kollege Seiters, es trifft zu, daß zur Zeit mehrere Standorte untersucht werden. Die Bundesregierung hält es nicht für sinnvoll, zum jetzigen Zeitpunkt später nicht in Betracht kommende Standorte öffentlich zu diskutieren. Deswegen muß die Bundesregierung jeden Versuch ablehnen, zum jetzigen Zeitpunkt in eine öffentliche Erörterung des einen oder anderen Standorts einzutreten. Ich kann Ihnen versichern, daß die Planungsüberlegungen in diesem Zusammenhang so aussehen, daß wir selbstverständlich die Argumente, die von der betroffenen Bevölkerung und von den zuständigen kommunalen, politischen Einrichtungen vorgebracht werden, im Rahmen der Entscheidungen angemessen berücksichtigen werden.
({0})
Vizepräsident von Hassel: Herr Abgeordneter, ich kann leider nur eine Zusatzfrage zulassen.
({1})
Nein, Herr Kollege Seiters. Ich habe gesagt: Sowohl was den lokalen Standort als auch die regionale und die länderweise Eingrenzung angeht, hält es die Bundesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht für angemessen, in eine Erörterung einzutreten, sondern wir halten es für sinnvoll, zunächst einmal sachlich und in Ruhe zu prüfen, welche Standorte tatsächlich in Frage kommen, und dann über diese Standorte eine öffentliche Diskussion zu führen.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Nordlohne.
Herr Staatssekretär, ist es nicht sinnvoller, deutlich zu sagen, welche Vorstellungen seitens der Bundesregierung bestehen, und
so zu vermeiden, daß durch Fernsehsendungen Spekulationen innerhalb der Öffentlichkeit erweckt werden?
Herr Kollege, in der Tat wird die Bundesregierung sehr präzise und klar sagen, was ihres Erachtens auf diesem Gebiet notwendig ist. Das ist in der Vergangenheit in den zuständigen Ausschüssen des Deutschen Bundestages, aber auch in Form von öffentlichen Verlautbarungen bereits geschehen. Das sachliche Konzept der Bundesregierung auf dem Gebiet der Entlagerung von radioaktivem Müll und der Wiederaufarbeitung von Brennelementen ist in der öffentlichen Diskussion. Die Frage der Standorte kann zum jetzigen Zeitpunkt sachlich nicht diskutiert werden, weil die Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind.
Vizepräsident von Hassel: Die Fragen aus Ihrem Geschäftsbereich sind beantwortet. Ich danke Ihnen.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz. Ich rufe die Frage 35 des Herrn Abgeordneten Dr. Evers auf:
Bestehen für die Bundesregierung Möglichkeiten, solchen Bundesbürgern schnelle und unbürokratische finanzielle Hilfe zu leisten, die durch Verschulden Dritter in eine aus eigener Kraft nicht lösbare Notlage geraten, um die Zeit bis zur Klärung der versicherungsrechtlichen Zuständigkeit zu überbrücken bzw. um beim Fehlen eines zahlungsfähigen Haftungsträgers einen Teil des Schadens definitiv zu übernehmen, und wenn nein, wird sie eine Initiative ergreifen, um die Voraussetzungen für eine derartige Hilfeleistung zu schaffen?
Zur Beantwortung Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. de With, bitte!
Herr Kollege Evers, Eintrittspflichten der Allgemeinheit in Fällen, in denen eine Person durch das Verschulden eines Dritten in eine besondere Notlage gerät, sind bislang nur für bestimmte besonders gravierende Sachverhalte in Gesetzen bzw. Gesetzentwürfen vorgesehen.
Der Entwurf eines Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten - Bundestagsdrucksache 7/2506 -, dessen Beratung die Fachausschüsse dieses Hauses gerade abgeschlossen haben, sieht vor, daß Opfer von Gewalttaten - auch ihre Hinterbliebenen - nach dem Bundesversorgungsgesetz entschädigt werden. Damit sind eine sofortige Hilfe - z. B. die Heilbehandlung - und auch, wenn nötig, die wirtschaftliche Sicherstellung des Opfers gewährleistet.
Nach § 539 Abs. 1 Nr. 9 der Reichsversicherungsordnung sind Personen, die bei - unter Umständen von Dritten schuldhaft verursachten - Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not Hilfe leisten, in der Unfallversicherung versichert. Der durch § 9 des Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten neu einzufügende § 765 a RVO will diesen Schutz auf den Ersatz von Sachschäden ausdehnen.
Eine generelle Einstandspflicht der Allgemeinheit für Fälle, in denen jemand durch das Verhalten eines Dritten oder durch höhere Gewalt in eine Notlage
gerät, kennt das geltende Recht - sieht man von der allgemeinen Sozialhilfe ab - nicht.
Die Einführung einer solchen generellen Einstandspflicht begegnet auch Bedenken. Zum einen dürfte es ausgeschlossen sein, die Fälle echter Schutzbedürftigkeit gegen das billigerweise vom einzelnen zu tragende allgemeine Lebensrisiko klar abzugrenzen. Zum anderen würde eine solche generelle Einstandspflicht der Allgemeinheit zu einer kostenmäßig kaum hinnehmbaren Belastung der öffentlichen Haushalte führen. Das würde auch dann gelten, wenn die Einstandspflicht lediglich die Zeit bis zur endgültigen Schadensregulierung überbrücken sollte. Stellt sich nämlich später die fehlende Anspruchsberechtigung des Leistungsempfängers heraus, wäre eine Rückzahlung der von der Allgemeinheit zu Unrecht erbrachten Leistungen zumeist nicht durchsetzbar.
Ohne materiellrechtliche Grundlage ist im übrigen für ein Einstehen des Bundes in Fällen, in denen jemand durch Verschulden Dritter in eine Notlage gerät, haushaltsrechtlich und finanzverfassungsrechtlich grundsätzlich kein Raum.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Evers.
Herr Kollege de With, interpretiere ich diese Ausführungen dahin richtig, daß die Bundesregierung ohne eine rechtliche Grundlage oder ohne eine anderweitig festgelegte Verpflichtung nicht bereit ist, in Einzelfällen hilfreich einzugreifen - und sei es im Wege der Überbrückung?
Zunächst einmal wäre die Frage zu klären, was Einzelfälle sind. Katastrophenfälle zählen z. B. nicht dazu. Grundsätzlich ist im Falle einzelner Personen davon auszugehen, daß auf die vorhandenen Gesetze oder aber auf das Gesetz, das, wie Sie ja selbst wissen, noch im Bundestag liegt, zurückgegriffen werden muß.
Vizepräsident von Hassel: Eine zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Evers.
Ich habe in meiner schriftlich eingereichten Frage ausdrücklich nach den Möglichkeiten, die eventuell bestehen, gefragt. Ich wiederhole diese Frage: Sehen Sie bei Fehlen einer speziellen Rechtsgrundlage keine Möglichkeit der Hilfe?
Ich habe, wie ich meine, präzise und klar geantwortet und sowohl auf die bestehenden Möglichkeiten als auch auf die Möglichkeiten, die, so hoffe ich, dieser Bundestag noch beschließen wird, hingewiesen. Darüber hinaus besteht aus den genannten Gründen grundsätzlich kein Anlaß, es sei denn, es gibt vernünftige Gründe dafür, daß man die Gesamtbürgergemeinschaft als Solidargemeinschaft auffaßt, weil der Staat einen gewissen Schutz nicht gewähren kann.
Eine ganz andere Frage ist es, ob der Bund bei Einzelfällen, beispielsweise bei Überschwemmungen oder sonstigen Katastrophen, hilft. Insoweit hat er sich seiner Pflicht nie entzogen.
Vizepräsident von Hassel: Keine weitere Zusatzfrage. Ich rufe die Frage 36 des Abgeordneten Dr. Evers auf:
Sieht die Bundesregierung einen grundsätzlichen, gesetzgeberisch relevanten Unterschied in der Notwendigkeit der finanziellen Hilfeleistung zwischen den in der Frage 35 erwähnten Fallgruppen einerseits und Schäden durch höhere Gewalt oder Terror bzw. Geiselnahme andererseits?
Bitte zur Beantwortung, Herr Staatssekretär!
Die Beschränkung von Einstandspflichten der Allgemeinheit auf einzelne besonders gravierende Fallgestaltungen ist sachgerecht: Die Entschädigungspflicht der Allgemeinheit gegenüber Opfern von Gewalttaten erklärt sich daraus, daß der Staat nicht vermocht hat, den betroffenen- Bürger vor einem gewaltsamen Angriff zu bewahren. Der Staat hat damit das in ihn gesetzte Vertrauen des betroffenen Bürgers hinsichtlich eines wesentlichen Kerns der vom Staat garantierten Friedensordnung nicht erfüllt. Dieser Umstand begründet eine gesteigerte Solidaritätspflicht der Allgemeinheit gegenüber dem verletzten einzelnen. Folgerichtig sieht der OEG-Entwurf davon ab, eine Ausweitung der Entschädigungsregelung in Richtung einer Art allgemeiner Volksversicherung gegen schwere Unfälle aller Art vorzuschlagen. Auf dieser Linie des Entwurfs liegt auch die Entscheidung, bloße Unfallschäden selbst dann nicht in die Entschädigung einzubeziehen, wenn bei der Entstehung des Unfalls leichtere strafbare Handlungen mitgewirkt haben.
Der Sozialversicherungsschutz in den Fällen der Nothilfe - § 539 Abs. 1 Nr. 9 der Reichsversicherungsordnung und zukünftig § 9 OEG - beruht auf dem Gedanken, daß für Opfer, die der einzelne im Interesse der Gemeinschaft oder eines ihrer Glieder bringt, die Gemeinschaft aufkommen muß. Diese Regelung entspricht einem als billig empfundenen Schadensausgleich und fördert die Einsatzbereitschaft des einzelnen für seine Mitbürger.
Die Besonderheiten der aufgezeigten Fallgruppen sind gesetzgeberisch relevant; sie rechtfertigen die Beschränkung einer von der Allgemeinheit getragenen Hilfeleistung auf diese Sachverhalte.
Diese Ausführungen habe ich im Grunde genommen, meine ich, auch schon mit der Beantwortung Ihrer zweiten Zusatzfrage in etwa vorweggenommen.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Evers.
. Dr. Evers ({0}) : Hielten Sie eine Möglichkeit der Überbrückungshilfe in den von Ihnen soeben nicht ganz erschöpfend aufgezählten Fällen dann für gegeben, wenn die Tatsache der Zahlungsverpflichtung eines Dritten feststeht, nur noch nicht
endgültig klar ist, welcher Dritte diese Zahlungsverpflichtung zu erfüllen hat?
Grundsätzlich nein nach dem, was ich ausgeführt habe, es sei denn, es besteht eine Verpflichtung entsprechend dem, was ich im Zusammenhang mit Ihrer zweiten schriftlichen Frage dargelegt habe.
Vizepräsident von Hassel: Keine weitere Zusatzfrage. Wir sind am Ende Ihres Geschäftsbereiches angelangt. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen. Ich rufe zunächst die Frage 5 des Abgeordneten Dr. Vohrer auf. - Der Fragesteller ist nicht anwesend. Die Frage wird schriftlich beantwortet, ebenfalls die Frage 6 des Abgeordneten Dr. Vohrer. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 7 des Abgeordneten Professor Dr. Schachtschabel auf:
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Einhaltung von Festfrachten in der Binnenschiffahrt im Bereich des Oberrheins, die durch den Verkauf bzw. Export von Kiesmengen nach Frankreich sowie durch einen ohne Umladung und lediglich durch Austausch der Abfertigungspapiere erfolgten Reimport nach Deutschland umgangen wird, zu garantieren?
Zur Beantwortung Herr Parlamentarischer Staatssekretär Jung.
Herr Kollege Schachtschabel, die Kiestransporte mit Binnenschiffen im Bereich des Oberrheins mit Export nach Frankreich und Reimport nach Deutschland werden als handelsübliche Geschäfte über französische Zwischenhändler abgewickelt. Sie erfüllen formell den Tatbestand des grenzüberschreitenden Verkehrs, der nicht dem Festfrachtensystem unterliegt.
Die Bundesregierung prüft zur Zeit, ob die rechtsgeschäftliche Gestaltung und Abwicklung dieser Handelsgeschäfte im Einzelfall unter dem Gesichtspunkt des § 42 a des Binnenschiffsverkehrsgesetzes geeignet sind, der Umgehung der Bestimmung des Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen zu dienen. Ich verweise hierzu auf die Antwort des Herrn Parlamentarischen Staatssekretärs Offergeld in der Fragestunde des Deutschen Bundestags am 3. Dezember 1975 auf die Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Lenz ({0}).
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Schachtschabel.
Kann ich dieser Antwort, Herr Staatssekretär, entnehmen, daß die Bundesregierung mit mir der Meinung ist, daß der erwähnte Ex- und Reimport, der zolltechnisch einwandfrei abgewickelt und deshalb als legaler Scheintatbestand angesehen wird, einen Zustand darstellt, der den Partikulierern nicht länger zugemutet werden kann?
Herr Kollege, der Bundesverkehrsminister teilt die Auffassung, daß das nicht zumutbar sei. Allerdings muß ich auf der anderen Seite natürlich auch darum bitten, daß die Partikulierer dann an diesen Geschäften nicht teilnehmen.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage der Abgeordnete Dr. Müller-Hermann.
Herr Staatssekretär, darf ich in diesem Zusammenhang die Frage an Sie richten, ob die Bundesregierung ernsthafte Anstrengungen unternimmt, um die Mannheimer Akte in internationalen Gesprächen so zu korrigieren, daß sie dann schließlich auch in eine europäische Verkehrspolitik hineinpaßt?
Herr Kollege MüllerHermann, ich glaube, diese Frage steht mit der vorher gestellten Frage in keinem Zusammenhang.
({0})
Vizepräsident von Hassel: Ich rufe die Frage 8 des Abgeordneten Dr. Schachtschabel auf:
Ist die Bundesregierung bereit, den angesichts dieser Entwicklung unverschuldet in Not geratenen Partikulieren durch entsprechende Maßnahmen zu helfen und eine praktikable Regelung für den grenzüberschreitenden Verkehr auf EG-Ebene umgehend durchzusetzen?
Bitte, zur Beantwortung, Herr Parlamentarischer Staatssekretär.
Herr Kollege Schachtschabel, im grenzüberschreitenden Binnenschiffsverkehr gibt es ein erhebliches Überangebot an Frachtraum. Die Bundesregierung hat daher 1969 eine Abwrackregelung eingeführt, um dem strukturellen Überangebot an Schiffsraum zu begegnen. Im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften wird zur Zeit eine Regelung für zeitweilige Stillegung von Schiffsraum ausgearbeitet. Die Bundesregierung ist bemüht, diese Arbeiten bald zum Abschluß zu bringen und erhofft sich von dieser kurzfristigen Kapazitätsmaßnahme eine Stabilisierung der Binnenschiffsfrachten im grenzüberschreitenden Verkehr.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage der Abgeordnete Schachtschabel.
Herr Staatssekretär, wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeiten und Chancen der baldigen Durchsetzbarkeit einer praktikablen Regelung für den grenzüberschreitenden Verkehr auf der EG-Ebene? Dabei dürfte Ihnen bekannt sein, daß die Partikulierer in große wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind?
Herr Kollege Schachtschabel, die Bundesregierung rechnet mit einer baldigen Verabschiedung. Wir sind deshalb so optimistisch, weil die bisherigen Besprechungen eine
ähnliche Haltung auch bei den EG-Partnern haben deutlich werden lassen.
Vizepräsident von Hassel: Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 9 des Abgeordneten Wolfram ({0}) auf:
Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, alle in Deutschland produzierenden Automobilfirmen zu veranlassen, ihre Automobile mit Verbundglas auszurüsten, so wie dies inzwischen nach einem Bericht der ADAC-motorwelt Nr. 12/1975 von einigen Automobilherstellern geschieht?
Zur Beantwortung bitte, Herr Staatssekretär!
Herr Kollege Wolfram, die Bundesregierung sieht gegenwärtig keine Veranlassung, die Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung hinsichtlich der Verglasung der Kraftfahrzeuge zu ändern.
Vizepräsident von Hassel: Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Wolfram.
Herr Staatssekretär, wäre es nicht empfehlenswert, wenn die Bundesregierung anstrebte, die Automobilhersteller zu veranlassen, alles, was der Sicherheit dient, in Kraftfahrzeuge einzubauen und im Gesamtpreis mit zu berücksichtigen, damit verhindert wird, daß wegen der Extrapreise sinnvolle Anschaffungen unterbleiben?
Herr Kollege Wolfram, das ist grundsätzlich richtig. Ich kann hier ergänzend mitteilen - das wissen Sie übrigens schon -, daß die Bundesanstalt für Straßenwesen im Auftrag des Bundesministers für Verkehr die Probleme des Sicherheitsglases untersucht. Der Untersuchungsbericht wird in Kürze vorliegen. Die Bundesregierung und natürlich auch die Teilnehmer am Straßenverkehr und die Automobilindustrie werden dann ihre Haltung in ,dieser Frage überprüfen.
Vizepräsident von Hassel: Zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Wolfram.
Herr Staatssekretär, ist sichergestellt, daß Untersuchungsergebnisse dieser und ähnlicher Art und Erfahrungen schnellstens in die Praxis umgesetzt werden, um die Verkehrssicherheit ständig zu erhöhen?
Ja, Herr Kollege, das ist sichergestellt.
Vizepräsident von Hassel: Die Fragen 10 und 11 des Abgeordneten Vogt werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 12 des Abgeordneten Graf Stauffenberg auf:
Wieviel Geld an wie viele Opfer ist bisher von der Deutschen Bundesbahn an die Verunglückten des Allacher Zugunglücks vom März 1975 gezahlt worden?
Bitte, zur Beantwortung, Herr Staatssekretär!
Herr Kollege Graf Stauffenberg, bei dem Unglück in Allach sind am 7. März 1975 zwölf Personen getötet und zwei schwer verletzt worden. Die Deutsche Bundesbahn hat an die Angehörigen dieser Unfallopfer und an die Verletzten 88 000 DM gezahlt. An Sozialversicherungsträger sind bisher 29 000 DM geleistet worden. Rentenleistungen sind darüber hinaus an zwei Personen in Höhe von 650 DM bzw. 250 DM monatlich erbracht worden.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Graf Stauffenberg.
Herr Staatssekretär, gibt es Fälle, in denen Opfer oder Hinterbliebene von Opfern dieses Verkehrsunfalls von der Bundesbahn bisher keine finanziellen Leistungen bekommen haben?
Herr Kollege, diese Zusatzfrage bezieht sich eigentlich mehr auf Ihre zweite Frage, die ich erst noch beantworten möchte. Wenn Sie gestatten, werde ich das dann in diesem Zusammenhang erwähnen.
Vizepräsident von Hassel: Dann rufe ich noch die Frage 13 des Abgeordneten Graf Stauffenberg auf:
Wann kann damit gerechnet werden, daß die Entschädigungen bzw. Rentenfestsetzungen für die Opfer - denen seinerzeit eine „schnelle, unbürokratische Hilfe" zugesagt wurde - ausgezahlt bzw. abgeschlossen werden?
Bitte, zur Beantwortung, Herr Staatssekretär!
Herr Kollege, eine abschließende Schadensregulierung steht nur noch bei drei Betroffenen aus. Dies ist darauf zurückzuführen, daß die mit der Wahrnehmung der Interessen beauftragten Rechtsanwälte bisher, übrigens trotz mehrfacher Anforderung, die notwendigen Abrechnungsunterlagen nicht vorgelegt bzw. eine Restforderung erst am 2. Januar 1976 angemeldet haben. Mit dem Anwalt eines Verunglückten wird schließlich noch über die Höhe eines Schmerzensgeldes verhandelt, nachdem die Deutsche Bundesbahn bereits 12 000 DM an ihn gezahlt hat. Da die Deutsche Bundesbahn diese Verzögerungen nicht zu vertreten hat, kann der Zeitpunkt der endgültigen Schadensregulierung noch nicht vorausgesagt werden. Die Deutsche Bundesbahn wird jedoch ihrerseits entsprechend ihrer Zusage auch hier um eine schnelle und unbürokratische Schadensabwicklung bemüht sein.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Graf Stauffenberg.
Herr Staatssekretär, sind mit der Zahlung von - wenn ich es richtig gehört habe - 88 000 DM aus der Sicht der Bundesbahn alle Leistungen abgegolten - mit Ausnahme der von Ihnen genannten drei Fälle -, die sich für Sie aus diesem Unglücksfall ergeben haben?
Ja, Herr Kollege. Die erwähnten, noch nicht abgewickelten Schadensfälle sind in den 88 000 DM natürlich nicht enthalten.
Vizepräsident von Hassel: Eine weitere Zusatzfrage? - Bitte schön, Graf Stauffenberg.
Herr Staatssekretär, wann wurden die ersten Zahlungen im Sinne einer, wie Sie sagten, „schnellen und unbürokratischen Hilfe" geleistet?
Herr Kollege, die ersten Regulierungen wurden unmittelbar im Anschluß an das Unglück vorgenommen. Ich bin aber im Augenblick nicht in der Lage, Ihnen die Daten dieser ersten Schadensregulierungen hier mitzuteilen. Ich bin aber gern bereit, sie Ihnen schriftlich nachzutragen.
Ich würde darum bitten.
Vizepräsident von Hassel: Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 14 des Abgeordneten Dr. Wernitz auf:
Hat sich die Zahl der Autobahnunfälle mit tödlichem Ausgang und mit schwerem Personenschaden, verursacht durch Fahren auf der falschen Autobahnseite, in den letzten drei Jahren so entwickelt, daß zusätzliche Sicherungsmaßnahmen geboten erscheinen?
Zur Beantwortung, bitte, Herr Staatssekretär!
Herr Präsident, ich bitte, die beiden Fragen wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantworten zu dürfen.
Vizepräsident von Hassel: Keine Bedenken. Auch die Frage 15 des Abgeordneten Dr. Wernitz wird aufgerufen:
Welche wesentlichen konkreten Vorschläge zur zusätzlichen Sicherung der Autobahnen gegen Falschfahrer sind der Bundesregierung bislang bekannt bzw. werden von ihr eventuell bereits mit den Bundesländern erörtert und vorbereitet?
Herr Kollege, die Entwicklung läßt keine allgemeinen zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen geboten erscheinen. Der Bundesminister für Verkehr hat dieses Problem im Frühjahr und im Herbst 1975 mit den Ländern erneut erörtert. Dabei ergab sich zwischen dem Bund und den Ländern folgende Auffassung.
Erstens. Die technischen Grundlagen für die Gestaltung der Autobahnanschlußstellen genügen den Anforderungen.
Zweitens. Im Einzelfall kann mit verbesserter Markierung und Beschilderung der Gefahr des Einfahrens in die falsche Autobahnfahrbahn in verstärktem Maße begegnet werden. Diese Aufgabe wird von den zuständigen Landesbehörden wahrgenommen.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Wernitz.
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht der Auffassung, daß die beiden Fragen damit in keiner Weise beantwortet sind? Ich hatte z. B. nach den Zahlen für die letzten drei Jahre gefragt.
Herr Kollege Wernitz, das ist mir klar. Die Zahl der falschen Einfahrten wird aber in der Bundesstatistik nicht gesondert ausgewiesen. Deswegen kann diese Ihre Frage nicht beantwortet werden. Es trifft zu, daß Einzelfälle vorgekommen sind. Es sind auch Einzelfälle geblieben. Sie haben allerdings, da es außergewöhnlich ist, daß man in die falsche Auffahrt hineinfährt, pressemäßig eine besondere Würdigung gefunden.
Vizepräsident von Hassel: Zweite Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Wernitz.
Darf ich, nachdem zu dieser Frage offensichtlich auch international Studien vorliegen und darüber immer wieder berichtet wird, Ihnen gegenüber anregen, sich einmal durch entsprechende Nachforschungen in Zusammenarbeit mit den Bundesländern die Zahlen der tödlichen Unfälle bzw. der Unfälle mit schwerem Personenschaden zu besorgen, die durch Einfahren in die falsche Autobahnspur entstanden sind, damit man für künftige Überlegungen eine solide Grundlage hat? Wäre dies möglich?
Herr Kollege Wernitz, ich nehme die Anregung natürlich gern auf. Ich betone aber noch einmal, daß es sich um Einzelfälle handelt. Wenn ich es recht in Erinnerung habe, handelt es sich in den letzten Jahren um eine einstellige Zahl. Ich nehme aber, wie gesagt, diese Anregung gern auf und lasse das international überprüfen.
Vizepräsident von Hassel: Eine dritte Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Wernitz.
Herr Staatssekretär, wären Sie, nachdem es zum einen um die effektiven Zahlen geht, zum anderen aber auch um die Dunkelziffer, bereit, sich einmal im Ausland zu orientieren, inwieweit dort Maßnahmen ergriffen werden, um die Sicherheit effektiv zu erhöhen?
Ja, Herr Kollege Wernitz, ich bin zu dieser Orientierung gern bereit.
Vizepräsident von Hassel: Ich rufe die Frage 16 des Herrn Abgeordneten Dr. Hupka auf:
Warum hat die Bundesregierung im Prospekt des Bundesverkehrsministers ,,Sichere Winterfahrt" die DDR in derselben dunkelgrünen Farbe als Ausland gekennzeichnet wie die ausländischen Anrainer der Bundesrepublik Deutschland und die Demarkationslinie zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR als Grenze wie die Grenze zu Frankreich und Dänemark dargestellt?
Der Fragesteller ist anwesend. Bitte zur Beantwortung, Herr Staatssekretär!
Herr Kollege Hupka, der Prospekt ist für die Verkehrsteilnehmer in der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin ({0}) bestimmt. Die farbliche Absetzung des Gebiets der DDR und die Darstellung der Grenze zur DDR in den Karten des Prospekts entsprechen den Verhältnissen, die der Benutzer tatsächlich antrifft. Eine Aussage über staats- und völkerrechtliche Besonderheiten der DDR und der Grenze zur DDR im Vergleich mit den Grenzen zum nachbarlichen Ausland macht dieser Prospekt schon nach seiner Zweckbestimmung nicht.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Dr. Hupka.
Herr Staatssekretär, wir haben ein Bundesministernum für innerdeutsche Beziehungen. Folglich sollte es doch auch dem Titel dieses Bundesministeriums entsprechen, daß im Bundesverkehrsministerium Prospekte herauskommen, die die DDR so sehen, wie unser Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen das sieht, nämlich innerhalb der innerdeutschen Beziehungen und nicht als Ausland.
Herr Kollege Hupka, ich habe soeben schon darauf hingewiesen, daß die kartographische Behandlung des Gebiets der DDR den praktischen Bedürfnissen entspricht. Im übrigen werden im Bundeskabinett laufend Abstimmungen auch mit dem Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen vorgenommen.
Vizepräsident von Hassel: Eine zweite Zusatzfrage, der Abgeordnete Dr. Hupka.
Herr Staatssekretär, darf ich Sie dann noch einmal an die Begründung zum Karlsruher Verfassungsurteil vom 31. Juli 1972 erinnern, worin alle Verfassungsorgane ausdrücklich dazu angehalten werden, alles für die Wiedervereinigung zu tun und sie nach innen und nach außen zu vertreten. Wenn ich eine Karte zeige, die die DDR als Ausland darstellt, so handle ich ja gegen diesen Auftrag.
Herr Kollege Hupka, ich muß noch einmal darauf hinweisen, daß diese Karte eben dem Zweck dient, den Benutzern der Straßen oder der Verkehrswege überhaupt die tatsächlichen Gegebenheiten vor Augen zu halten, damit er sich entsprechend darauf einstellen kann. Daraus nun irgendwelche staatsrechtlichen Dinge herzuleiten, besteht kein Anlaß.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Jäger ({0}).
Herr Staatssekretär, hätte es denn dem von Ihnen hier genannten Zweck Abbruch getan, wenn die Bundesregierung - getreu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts - das Gebiet der DDR und die Grenzen zur DDR in
Jäger ({0})
einer besonderen Farbe oder in einer anderen Art und Weise gesondert als Nicht-Ausland kenntlich gemacht hätte?
({1})
Herr Kollege Jäger, ich muß noch einmal darauf verweisen, daß diese Karte doch für den praktischen, täglichen Bedarf der Autofahrer gedacht ist.
({0})
- Das hat mit Ausland jetzt gar nichts zu tun. Vielmehr sind die tatsächlichen Gegebenheiten, die der Autofahrer vorfindet, in der Karte dargestellt.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Böhm ({1}).
Herr Staatssekretär, wie wollen Sie die Schizophrenie erklären, die darin zum Ausdruck kommt, daß man auf der einen Seite von innerdeutschen Beziehungen spricht - von dieser Bundesregierung - und auf der anderen Seite die DDR in Veröffentlichungen derselben Bundesregierung als Ausland darstellt?
In dieser Karte ist die DDR nicht als Ausland dargestellt, Herr Kollege Böhm.
({0})
Vizepräsident von Hassel: Herr Abgeordneter Dr. Evers, die letzte Zusatzfrage, die ich zulasse.
Herr Staatssekretär Jung, wären Sie denn bereit, bei einer Neuauflage dieses Prospekts oder bei ähnlichen Prospekten in Zukunft eine Markierung in der hier gewünschten Art vorzunehmen, wenn es ohne wesentliche Mehrkosten möglich ist?
Herr Kollege Evers, ich bin gern bereit, diese Frage noch einmal zu prüfen. Aber, wie gesagt, dieser Prospekt muß im Hinblick auf den Zweck, den er verfolgt, hergestellt werden. Hier muß dann natürlich auch dargestellt werden, welche Verhältnisse der Autofahrer an einem bestimmten Ort vorfindet.
Vizepräsident von Hassel: Ich rufe die Frage 17 des Abgeordneten Gansel auf:
Welche Personen haben aus welchen Gründen das Privileg, bei der Deutschen Bundesbahn zu veranlassen, daß Züge außerfahrplanmäßig angehalten werden, um sie z. B. bei Verspätung anderer Züge zu befördern?
Der Fragesteller ist anwesend. Bitte zur Beantwortung, Herr Staatssekretär!
Herr Kollege Gansel, die Deutsche Bundesbahn hat erklärt, daß sie im
Rahmen der ihr obliegenden Beförderungsverpflichtung bei Zugverspätungen bemüht ist, nachteilige Auswirkungen für die Reisenden so gering wie möglich zu halten. Dazu können u. a. Züge zur Aufnahme von Reisenden außerplanmäßig angehalten werden, wenn die Betriebslage und die gegebenen Umstände dies zulassen. Es handelt sich hierbei um Kann-Leistungen, über die in jedem Einzelfall die zuständige Oberzugleitung entscheidet.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Gansel.
Herr Staatssekretär, in welchem Umfange hat sich die Bundesbahn bemüht, ihren Fahrgästen diesen Sachverhalt mitzuteilen, und ist es möglicherweise so, daß über diese Regelung nur gut informierte Politiker Bescheid wissen und sie in Anspruch nehmen?
Nein, Herr Kollege Gansel, über diese Regelung wissen sehr viele Fahrgäste Bescheid.
Vizepräsident von Hassel: Eine zweite Zusatzfrage des Abgeordneten Gansel.
Sind Sie in der Lage, einem Fahrgast der Bundesbahn, wenn auch mit Netzkarte auf Bundeskosten, kurz zu schildern, wie dieses Verfahren funktioniert, damit auch andere Fahrgäste daran partizipieren können?
Das Verfahren funktioniert recht einfach. Wenn Sie auf einem Bahnhof erkennen, daß der Zug Verspätung hat und dadurch für Sie, und zwar als normaler Sterblicher, nicht als Politiker, z. B. eine wichtige Besprechung gefährdet wird, weil Sie einen Anschlußzug nicht erreichen, können Sie dem Bahnhofsvorstand davon Mitteilung machen und ihn bitten, zu prüfen, ob der Anschluß noch erreicht wird. Daraufhin wird der Bahnhofsvorstand mit Sicherheit die eben erwähnte Oberzugleitung verständigen. Die Entscheidung der Oberzugleitung ist dann allerdings endgültig. Nur sie kann entscheiden, ob der Anschlußzug abgewartet werden kann oder ob eben der Fahrplan so durchgeführt wird, wie er vorgesehen ist.
Der Rechtsweg ist dann also ausgeschlossen?
Vizepräsident von Hassel: Sie haben keine weitere Zusatzfrage. Eine letzte Zusatzfrage des Abgeordneten Hansen.
Herr Staatssekretär, darf ich Ihren Worten entnehmen, daß Sie es nicht für notwendig halten, eine Immunität der Bundesbahn gegen Abgeordnete einzuführen, die ihr Mandat mißbrauchen, wenn sie diese Regelung in Anspruch nehmen?
Nein, Herr Kollege, das halte ich nicht für notwendig. Mir ist auch ein Mißbrauch in dieser Form nicht bekannt. Ich habe in der letzten Zeit - um das hier ergänzend zu sagen - selbst einmal festgestellt, daß normale Reisende, keine Politiker, bei einer aus Witterungsgründen eingetretenen Verspätung auf Grund der genannten Möglichkeit einen Anschlußzug doch noch erreichen konnten. Der in diesem Falle betroffene Intercity- oder Transeuropa-Zug hat dann für einige Minuten gewartet.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Vogel.
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, die Öffentlichkeit etwas genauer über die Möglichkeiten zu informieren, und können Sie bestätigen, daß z. B. Bundestagsabgeordnete bisher in keinem größeren Umfange als andere Staatsbürger über die Möglichkeiten informiert worden sind?
({0})
Herr Kollege Vogel, ich bin gerne bereit, die Deutsche Bundesbahn, weil das in ihre Zuständigkeit fällt, noch einmal zu bitten, ihre Kunden entsprechend zu informieren. Ich bin natürlich darüber hinaus bereit, Untersuchungen anzustellen, inwieweit Bundestagsabgeordnete von diesem Recht, das jedem Reisenden zusteht, Gebrauch gemacht haben. Ich befürchte aber, daß es sehr schwierig ist, dies festzustellen. Nur in konkreten Fällen, wo eine Klage vorliegt, könnte man einer solchen Sache nachgehen.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Jaunich.
Herr Staatssekretär, haben Sie eine Ubersicht über die Häufigkeit der Inanspruchnahme solcher Vergünstigungen?
Das Bundesverkehrsministerium hat mit Sicherheit keine Ubersicht darüber. Ich bin aber gerne bereit, bei der Bundesbahn noch einmal nachzufragen, denn ich habe diese Auskunft ebenfalls erst von der Bundesbahn einholen müssen.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Evers.
Herr Staatssekretär, würden Sie es für denkbar halten, daß Bundestagsabgeordnete, wenn sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, dies tun, weil sie tatsächlich wichtige Verpflichtungen im öffentlichen Interesse wahrnehmen?
Ich halte dies für denkbar, Herr Kollege Evers.
({0})
Vizepräsident von Hassel: Keine weiteren Zusatzfragen. Wir sind am Ende Ihres Geschäftsbereichs angelangt. Ich darf Ihnen, Herr Staatssekretär, für die Beantwortung danken.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft auf. Wir kommen zur Frage 18 des Abgeordneten Dr. Klein ({1}). Der Fragesteller ist nicht anwesend; die Frage wird schriftlich beantwortet. Dies gilt auch für die Frage 19 des Abgeordneten Dr. Klein ({2}). Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 20 des Abgeordneten Schröder ({3}) auf:
Ist die Bundesregierung bereit, den weiteren Ausbau der Fachhochschule Ostfriesland so schnell zügig zu fördern - gegebenenfalls sogar zu Lasten der Erweiterungen anderer Fachhochschulen in Niedersachsen -, daß in absehbarer Zeit die Aufnahme der Hauptstudienbereiche Naturwissenschaften und Technikwissenschaften möglich ist, und sind die erforderlichen Planungsaufträge dafür erteilt?
Der Fragesteller ist anwesend. Zur Beantwortung, bitte, Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Glotz!
Herr Abgeordneter, Voraussetzung für die Förderung des Ausbaues der Fachhochschule Ostfriesland durch den Bund ist ihre Aufnahme in das Hochschulverzeichnis. Der Wissenschaftsrat hat diese Aufnahme befürwortet. Eine Rechtsverordnung zur Ergänzung der Anlage zum Hochschulbauförderungsgesetz wird zur Zeit von der Bundesregierung vorbereitet. Konkrete Bauvorhaben können vom Bund allerdings erst gefördert werden, wenn die vom Land Niedersachsen angemeldeten Vorhaben nach der Ergänzung der Anlage geprüft und in den Rahmenplan aufgenommen worden sind.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Schröder.
Herr Staatssekretär, sehen Sie denn, nachdem all die Dinge abgeschlossen sind, die Sie soeben genannt haben, die Möglichkeit einer Auftragsvergabe noch für das Jahr 1976?
Dr. Glotz, Pari. Staatssekretär: Die zeitliche Planung hängt vollständig von dem Entscheidungsmechanismus ab, der, wie Sie wissen, bei einer Gemeinschaftsaufgabe, der Abstimmung von Bund und Ländern, nicht einfach ist. Sie hängt in diesem Fall so stark von den Initiativen des Landes Niedersachsen ab, daß ich eine zeitliche Angabe im einzelnen nicht machen kann, Herr Kollege.
Vizepräsident von Hassel: Zweite Zusatzfrage, der Abgeordnete Schröder.
Haben Sie denn, Herr Staatssekretär, den Eindruck, daß das Land Niedersachsen überhaupt die ernsthafte Absicht hat, die Fachhochschule Emden in dieser HinSchröder ({0})
Sicht in den Vordergrund zu stellen, oder sehen Sie von dieser Seite eine Verzögerung?
Ich habe keinerlei Anhaltspunkte dafür, daß die Landesregierung von Niedersachsen dies nicht ernsthaft beabsichtigt. Aber selbstverständlich sind dort wie in allen anderen Ländern Abwägungen zwischen verschiedenen Planungen zu treffen, und die Knappheit der Mittel in den Landeshaushalten, die überall gegeben ist, wird irgendwo Abstriche notwendig machen. Wo diese dann in den Entscheidungen der Landesregierung stattfinden werden, kann die Bundesregierung nicht beurteilen.
Vizepräsident von Hassel: Ich rufe die Frage 21 des Abgeordneten Dr. Klein ({0}) auf:
Trifft die Äußerung des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Glotz beim Bundesminister für Bildung und Wissenschaft im Spiegel-Interview zu, die Professoren seien auf dem besten Wege, „die Fluglotsen des deutschen Bildungswesens" zu werden, und wenn ja, teilt die Bundesregierung diese Meinung und gegebenenfalls auf welche Tatsachen stützt die Bundesregierung diese Ansicht?
Bitte, zur Beantwortung, Herr Staatssekretär!
Herr Kollege Klein, in dem zitierten „Spiegel"-Interview habe ich nicht gesagt, „die Professoren seien auf dem besten Wege, die Fluglotsen des deutschen Bildungswesens" zu werden. Vielmehr hat „Der Spiegel" in diesem Interview Bezug genommen auf einen Artikel in der „Zeit" vom Dezember 1974, in dem ich unter Hinweis auf einige wirklich kritikwürdige Beispiele mangelnder Kapazitätsauslastungen in verschiedenen Hochschulen wörtlich folgendes gesagt habe - ich darf das mit Genehmigung des Herrn Präsidenten zitieren -:
Selbstverständlich: Es gibt auch viele Gegenbeispiele. Es gibt einzelne Hochschullehrer und ganze Fachbereiche, die freiwillig große zusätzliche Belastungen auf sich nehmen, um möglichst viele Studenten möglichst gut auszubilden. Trotzdem: Angesichts der vor den Hochschulen Wartenden und angesichts der immer knapper werdenden Ressourcen ist es unangemessen, wenn der scheidende Präsident eines Verbandes der Hochschullehrer von seinen Mitgliedern verlangt, daß sie
- das ist jetzt ein Zitat dieses scheidenden Präsidenten -„in Kritik dieser zum Teil unsinnigen Kapazitätsberechnungsmodelle versuchen ({0}), das Schlimmste zu verhindern", und daß er einen „langwierigen Kampf an jeder einzelnen Universität wahrscheinlich auf Jahre hinaus" ankündigt. Wer sich so äußert, macht die Hochschullehrer zu den Fluglotsen des Bildungswesens und schadet denen, die er eigentlich vertreten sollte.
Von dieser Äußerung, Herr Kollege Klein, sind keinerlei Abstriche zu machen. Sie enthält nicht die in der Frage unterstellte pauschale Kritik an d e n Professoren, sondern eine Mahnung an die Adresse derjenigen, die ihr Eigeninteresse in den Vordergrund stellen. Es war, wie ich bereits in dem „Spiegel"-Interview gesagt habe, „ein polemisches Wort, das den Verantwortlichen das Problem ins Bewußtsein bringen sollte". Diesen Zweck hat es ganz offensichtlich erfüllt.
Vizepräsident von Hassel: Zusatzfrage, der Abgeordnete Dr. Klein.
Herr Staatssekretär, sind Sie im Hinblick auf ,die Äußerungen des damals scheidenden Präsidenten des Hochschullehrerverbandes bereit, mir gegenüber einzuräumen, daß es schwierig sein kann, Kapazitäten an Hochschulen zu berechnen, daß es durchaus denkbar ist, daß dabei unsinnige Berechnungsmethoden vorkommen und auch praktiziert worden sind, und ,daß es schließlich die Aufgabe der Professoren ist, ,die Herr Präsident Grosser in diesem Zusammenhang hat wahrnehmen wollen, darauf zu achten, daß bei der Ausbildung der Studenten nicht nur die Quantität, sondern auch die Qualität Beachtung findet?
Die Grundsätze, Herr Kollege Klein, die Sie gerade zitiert haben, halte ich alle für richtig. Nur, dies war nicht meine Kritik. Meine Kritik richtete sich ganz konkret dagegen, daß an einzelnen Universitäten nachweisbar beispielsweise Gruppengrößen heruntermanipuliert worden sind, um auf diese Weise weniger Studenten aufnehmen zu müssen, und sogenannte Curricularfaktoren - ich bitte um Entschuldigung für dieses komplizierte Wort, das für die Öffentlichkeit nicht gleich rdeutlich ist - einfach mit dem Ziel verändert worden sind, von den Studienplänen her nachzuweisen, daß man nur wenige Studenten aufnehmen kann. Diese Verhaltensweise, von der ich noch einmal ganz deutlich sagen möchte, daß sie nicht etwa bei allen Professoren vorkommt, sondern nur bei bestimmten Professoren und in bestimmten Fachbereichen gang und gäbe ist, halte ich allerdings in der jetzigen Situation, wo Tausende vor den Toren der Universitäten stehen und wo der Druck immer noch größer wird, für verantwortungslos, und ich glaube, dies muß man dann auch ,den betreffenden Professoren deutlich sagen.
Vizepräsident von Hassel: Zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Klein.
Herr Staatssekretär, würden Sie angesichts der Tatsache, daß es sich dabei - was Sie auch nicht bestritten haben - um Einzelfälle handelt, ,mir nicht zustimmen, daß der von Ihnen gezogene Vergleich zu den Fluglotsen unangemessen ist, da sich die Fluglotsen bei ihrem Streik eindeutig rechtswidrig und dienstpflichtwidrig verhalten haben und dem Staat einen erheblichen Schaden zugefügt haben, für den möglicherweise auch der Steuerzahler aufzukommen haben wird?
Herr Kollege Klein, lassen Sie mich folgendes noch einmal deutlich
sagen. Ich habe eine ganz bestimmte Äußerung ,des Präsidenten eines Verbandes, eines Interessenvertreters in diesem Fall - und ich sage deutlich: Interessenvertretung ist selbstverständlich legitim -, kritisiert. Ich habe geschrieben: Wer sich so äußert, der macht die Hochschullehrer zu Fluglotsen des Bildungswesens. Dies war meine Äußerung. Lassen Sie mich sagen, daß ich dazu stehe, nicht weil ich den Vergleich zu dem Rechtsbruch ziehe - dies tue ich in der Tat nicht -, sondern weil ich sage: Die Handlungsweise dieser von mir so Kritisierten ist auch für rden Staat und für die Gesellschaft insgesamt ausgesprochen schädlich. Eine solche ausgesprochen schädliche Haltung verdient eine ausgesprochen deutliche Kritik.
({0})
Vizepräsident von Hassel: Keine weiteren Zusatzfragen. Auch weitere Fragen aus diesem Geschäftsbereich liegen nicht vor. Ich darf Ihnen für die Beantwortung danken, Herr Staatssekretär.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern auf, zuerst die Frage 22 des Abgeordneten Dr. Laermann:
Kann die Bundesregierung Meldungen bestätigen, nach denen am Oberlauf des Rheines entgegen den Vereinbarungen der Rheinanliegerstaaten erhöhte Mengen an Chloriden in den Fluß abgelassen werden und auch in Nordrhein-Westfalen eine Erhöhung um über 30 % zu befürchten ist, und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Trinkwasserversorgung, wenn schon heute die Salzfracht am Niederrhein rd. 1 400 t/h beträgt?
Zur Beantwortung, bitte, Herr Parlamentarischer Staatssekretär Baum!
Herr Kollege Dr. Laermann, in der Bundesrepublik Deutschland sind die bisherigen Einleitungsmengen von Chloriden in den Rhein nicht erweitert worden. Die Bundesrepublik Deutschland hat damit dem auf der ersten Ministerkonferenz über die Verunreinigung des Rheins am 25./26. Oktober 1972 in Den Haag formulierten Ziel, die Salzbelastung nicht zu erhöhen, entsprochen. Den in Nordrhein-Westfalen vorliegenden Anträgen auf Erweiterung von Einleitungserlaubnissen hat der zuständige Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes nach seiner Mitteilung in der Fragestunde des Landtages vom 17. Dezember vergangenen Jahres nicht stattgegeben. Eine Genehmigung dieser Anträge hätte in der Spitze zu einer Erhöhung der Chloridfracht im Niederrhein um etwa 2,2 % gegenüber der derzeitigen Belastung geführt.
Nach einer jüngeren Mitteilung der Arbeitsgemeinschaft der Länder zur Reinhaltung des Rheins ist die Trinkwasserversorgung am Rhein bisher durch die Chloridbelastung noch nicht beeinträchtigt worden. Die Kostensteigerung bei der Wasseraufbereitung sei nicht durch die Chloride, heißt es da, sondern durch andere Wasserinhaltsstoffe verursacht worden. Hierunter fallen in erster Linie die nicht oder nur schwer abbaubaren Stoffe. Ohne das Problem der Salzfracht im Rhein schmälern zu wollen, Herr Kollege, bereitet der Bundesregierung diese sogenannte chemische Verunreinigung größere Sorge. Die erfolgreiche Verabschiedung der Richtlinie der Europäischen Gemeinschaften zur Eindämmung der Verunreinigung infolge der Ableitung bestimmter gefährlicher Stoffe am 8. Dezember 1975 durch den Umweltministerrat in Brüssel ist ein wesentlicher Schritt zur Lösung dieses letzteren Problems.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage.
Darf ich fragen, Herr Staatssekretär, wie ich Ihre Antwort verstehen oder werten soll, daß es nicht die Chloride sind, die der Trinkwasserversorgung Schwierigkeiten machen? Handelt es sich dabei um Schwermetalle, und wie hoch schätzen Sie die Kosten, die für die entsprechende Trinkwasseraufbereitung erforderlich sind?
Herr Kollege, es sind die schwer abbaubaren Stoffe. Es sind die Stoffe, die in einer sogenannten schwarzen Liste zusammengefaßt sind, die sowohl bei den Verhandlungen zwischen den Rheinanliegerstaaten wie bei den Beratungen in der Europäischen Gemeinschaft zugrunde liegen. Ich werde gleich in meiner Antwort auf Ihre zweite Frage auf die Maßnahmen eingehen, die ins Auge gefaßt worden sind, um diese Verunreinigung zu vermindern.
Vizepräsident von Hassel: Können wir gleich die zweite Frage aufrufen? - Frage 23 des Abgeordneten Dr. Laermann:
Welche politischen, ökonomischen und ökologischen Folgen sind zu bedenken im Hinblick auf das Verhältnis der Rheinanliegerstaaten, die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Chemieunternehmen und davon abhängiger Produktionsbereiche ({0}), die Kosten für die sichere und qualitativ einwandfreie Trinkwasserversorgung sowie das biologische Gleichgewicht?
Die Reduzierung der Salzbelastung des Rheins ist nur durch ein Zusammenwirken aller Bundesländer und aller Rheinanliegerstaaten möglich. Die Bundesregierung bemüht sich seit Jahren um eine von allen getragene internationale Regelung. Nach dem erfolgreichen Abschluß der eben genannten Umweltministerkonferenz ist jetzt der Weg frei für die seit langem geplante dritte Ministerkonferenz der Rheinanliegerstaaten, die im Frühjahr dieses Jahres in Paris stattfinden soll. Auf dieser Konferenz werden nicht nur die Konsequenzen aus der angeführten EG-Entscheidung für ein vorgesehenes Chemieübereinkommen zu ziehen sein, sondern die Reduzierung der Salzbelastung des Rheins muß ebenso in Angriff genommen werden.
Die Internationale Kommission zum Schutz des Rheins hat einen Übereinkommensentwurf mit dem Ziel ausgearbeitet, die Salzbelastung zu verringern. Der Entwurf sieht hierzu die Aufhaldung von Abraumsalzen der staatlichen Kaligruben im Elsaß vor. Von französischer Seite werden gegenwärtig neben der Aufhaldung auch andere technische Möglichkeiten der schadlosen Unterbringung geprüft.
Die Bundesregierung ist nach wie vor bereit, sich im vereinbarten Umfang an geeigneten Maßnahmen finanziell zu beteiligen. Eine Einigung unter den
Rheinanliegerstaaten ist schon aus Wettbewerbsgründen erforderlich, um zu vermeiden, daß die deutsche Industrie einseitig belastet und dadurch ihre weitere Entwicklung beeinträchtigt und damit auch die Schaffung neuer Arbeitsplätze verhindert wird. Die Bundesregierung hofft, daß es zu Lösungen kommt, die eine sinnvolle Synthese zwischen den Forderungen des Umweltschutzes und der Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie beinhalten.
Vizepräsident von Hassel: Eine zweite Zusatzfrage der Abgeordnete Dr. Laermann.
Herr Staatssekretär, darf ich fragen, welche Maßnahmen insgesamt - außer der Salzaufhaldung im Elsaß - vorgesehen sind, um den Salzgehalt des Rheins zu verringern. Inwieweit ist dies im ökonomischen Interesse der deutschen chemischen Industrie, die ja gerade in bezug auf die Antragsteller in Nordrhein-Westfalen behauptet hat, daß Arbeitsplätze in Gefahr gerieten, wenn der Erhöhung der Salzfracht nicht zugestimmt würde? Welche Kosten fielen durch diese Maßnahmen an? Wie hoch ist der Anteil der Salzaufhaldung an den Gesamtkosten?
Das ist eine ganze Reihe von Fragen. Ich möchte versuchen, sie im Zusammenhang zu beantworten.
Die Verringerung der Salzfracht kann nicht Aufgabe nur eines Anliegerstaates sein. Die Tatsache, daß die französischen Salze in fester Form anfallen, also gelagert werden können, ist einer der Gründe, die uns veranlaßt haben, uns an den Kosten zu beteiligen. Für diese Beteiligung war ein fester Betrag vorgesehen. Ich kann Ihnen nicht die Kosten sagen, die insgesamt notwendig werden, um die Belastung abzubauen. Ich bin aber der Meinung - wie ich eben schon sagte -, daß die Last der Salzfrachtverringerung nicht allein von deutscher Seite getragen werden kann.
Vizepräsident von Hassel: Haben Sie noch eine Zusatzfrage? - Erledigt. Eine Zusatzfrage der Abgeordnete Ey.
Herr Staatssekretär, fördert die Bundesregierung Technologien, die geeignet sind, Metalle und Salze aus den Wasserläufen wieder herauszuführen, um einer anderen Verwendung zugeführt zu werden? Wenn ja, welche sind das?
Herr Kollege, die Bundesregierung setzt früher an. Sie möchte verhindern, daß solche Stoffe überhaupt in die Gewässer eingeleitet werden. Zu diesem Zweck hat sie diesem Hause zwei Gesetzentwürfe vorgelegt. Der eine Gesetzentwurf, nämlich der Entwurf eines Wasserhaushaltsgesetzes, wird in dieser Woche abschließend beraten; der Entwurf eines Abwasserabgabengesetzes wird hoffentlich ebenfalls noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Es ist nämlich außerordentlich schwierig, Herr Kollege, Stoffe, die
einmal in ein Gewässer eingeleitet worden sind, dort wieder herauszuholen.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage der Abgeordnete Dr. Evers.
Haben Sie einmal prüfen lassen, Herr Staatssekretär, inwieweit es möglich ist, das Verursacherprinzip auf internationaler Ebene zur Anwendung zu bringen, nicht in der Form, daß wir nun einen Rechtsstreit um die entstehenden Kosten führen sollten, aber in dem Sinne, daß die Möglichkeit eines derartigen Vorgehens bei den Verhandlungen mit den befreundeten Anliegerstaaten zur Geltung gebracht wird?
Herr Kollege, das Verursacherprinzip liegt grundsätzlich auch den internationalen Verhandlungen zugrunde. Das ist beispielsweise in einer Umweltkonferenz der OECD vor einiger Zeit festgestellt worden. Im internationalen Verkehr müssen auch andere Faktoren berücksichtigt werden, beispielsweise der Faktor der Bedeutung des Rheins als Verkehrsader für die Niederlande.
Vizepräsident von Hassel: Ich rufe die Frage 24 des Abgeordneten Berger auf:
Trifft es zu, daß die Bundesregierung zur optischen Einsparung von Krankheitsbeihilfen verheiratete Beamte, Richter und Soldaten, deren Ehefrauen berufstätig und sozialversichert sind, künftig verpflichten will, die ärztliche Behandlung ihrer Kinder über die Krankenkasse der Mutter abzuwickeln, und - wenn ja - hält die Bundesregierung diese Kostenverlagerung auf die soziale Krankenversicherung für sachgerecht, auch wenn der Hauptteil des Familienunterhalts durch die Dienstbezüge des Vaters bestritten wird und dieser bereit ist, den durch Beihilfe nicht gedeckten Kostenanteil selbst bzw. durch seine private Krankenversicherung abzudecken?
Der Fragesteller ist anwesend. Zur Beantwortung, bitte, Herr Staatssekretär!
Herr Kollege Berger, es trifft zu, daß Beihilfeberechtigte, deren Ehegatte in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist, vom 1. April 1976 an für ihre dort mitversicherten Kinder Beihilfen nur noch zu dem nicht durch Kassenleistungen gedeckten Teil der beihilfefähigen Aufwendungen erhalten. Für den in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherten Ehegatten selbst gilt diese Regelung, wie Sie wissen, schon seit jeher, während für mitversicherte Kinder bislang bei Nichtinanspruchnahme der Kassenleistung Beihilfe aus dem Gesamtbetrag der beihilfefähigen Aufwendungen gewährt wird.
Die Bundesregierung hält es im Hinblick auf die Haushaltssituation, vor allem aber wegen des Rechtscharakters der Beihilfe als lediglich ergänzender Fürsorgeleistung des Dienstherrn für richtig, die bisherige großzügigere Regelung für diese mitversicherten Kinder aufzugeben. Es ist zumutbar und sachgerecht, wenn in Übereinstimmung mit dem die Beihilfevorschriften schon immer beherrschenden Subsidiaritätsgrundsatz zunächst die gesetzlich vorgesehenen Leistungen in Anspruch genommen werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn - was häufig der Fall ist - bei Beschäftigung der Ehe14586
frau im öffentlichen Dienst der öffentliche Arbeitgeber die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrages zahlen muß.
Soweit durch diese Änderung der Beihilfevorschriften überhaupt eine Kostenverlagerung auf die soziale Krankenversicherung stattfindet - in sehr vielen Fällen werden für Kinder nämlich schon bisher die aus der Pflichtversicherung der Ehefrau zustehenden Kassenleistungen in Anspruch genommen , ist dies sachgerecht, da auf die betreffenden Leistungen bisher schon ein Anspruch bestanden hat.
Ergänzend möchte ich bemerken, Herr Kollege, daß in den Ländern Bremen, Hessen und RheinlandPfalz die von Ihnen angesprochene Neuregelung schon seit langem gilt. Es kann davon ausgegangen werden, daß auch die übrigen Länder, soweit sie nicht ohnedies das Beihilferecht des Bundes anwenden, entsprechende Regelungen treffen werden.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Berger.
Würden Sie mir zugeben, Herr Staatssekretär, daß es sich in der Gesamtbetrachtung wirklich nur um eine optische Einsparung handelt? Denn in Wirklichkeit wird es doch eine Verlagerung sein; dadurch wäre ja nichts einzusparen.
Nein. Es ist damit auch eine Einsparung verbunden, wenn ich allerdings auch sagen muß, Herr Kollege, daß diese nicht sehr hoch ist. Aber ich habe eben ausgeführt, daß es nicht nur ein Einsparungsmotiv war, sondern daß hier auch der Charakter der Beihilfe für die Entscheidung ausschlaggebend war, nämlich der Charakter der Beihilfe als einer subsidiären Leistung.
Vizepräsident von Hassel: Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Berger.
Würden Sie es bei dem Verweis auf die Beihilferegelung des Landes Bremen dann nicht auch für angemessen halten, daß einmal darauf hingewiesen wird, daß sich dort der Dienstherr an den sonst vom Mitarbeiter im öffentlichen Dienst allein zu zahlenden Beiträgen beteiligt?
Herr Kollege, das ändert aber nichts an der grundsätzlichen Haltung, die ich hier vertreten habe. Das kann keinen Einfluß haben auf die Entscheidung, die die Bundesregierung getroffen hat.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Tübler.
Herr Staatssekretär, halten Sie es eigentlich nach der Neuregelung auch der Kindergeldzahlung für zulässig, daß hierdurch die berufstätigen krankenversicherungspflichtigen Mütter und somit auch die Krankenkassen verpflichtet werden, die Krankenbetreuung der Kinder wahrzunehmen?
Frau Kollegin, es handelt sich hier um einen gesetzlichen Anspruch, der verwirklicht wird, um einen Anspruch, der auch bisher schon in sehr vielen Fällen - in den meisten Fällen - geltend gemacht worden ist. Das heißt: in der Praxis wird sich gar nicht sehr viel ändern.
Vizepräsident von Hassel: Weitere Zusatzfragen? - Ich darf noch einmal in Erinnerung rufen: Der Fragesteller hat zwei Zusatzfragen, und jeder andere Kollege kann eine Zusatzfrage - aber nicht mehr - bekommen.
Bitte schön, Herr Abgeordneter Graf Stauffenberg!
Herr Staatssekretär, in welcher Höhe werden den gesetzlichen Versicherungen durch diese neue Regelung zusätzliche Kosten entstehen?
Diese Frage kann ich nicht präzise beantworten. Es ist aber, Herr Kollege, keine sehr große neue Kostenbelastung, weil bisher schon von der künftig gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Regelung Gebrauch gemacht wurde. Das heißt: in den meisten Fällen wird in der Praxis schon heute so verfahren, und die einzelnen haben sich dabei sogar besser gestanden, als das bei der von Herrn Berger anvisierten Regelung der Fall wäre.
Vizepräsident von Hassel: Ich rufe Frage 25 des Herrn Abgeordneten Ey auf:
Entsprechen Pressemeldungen der Wahrheit, wonach der Bundesinnenminister Weisung an die Bundesgrenzschutzeinheiten gegeben haben soll, Tarnnetze für Bundesgrenzschutzfahrzeuge
entweder zu verkaufen oder aber zu verbrennen?
Zur Beantwortung Herr Staatssekretär, bitte!
Kann ich beide Fragen zusammen beantworten?
Vizepräsident von Hassel: Bitte schön! Dann rufe ich zusätzlich Frage 26 des Abgeordneten Ey auf:
Wie begründet gegebenenfalls der Bundesinnenminister diese Weisung, und in welchem Umfang wurde diese bisher befolgt?
Das vorhandene Tarngerät des Bundesgrenzschutzes, das in den Jahren 1961 bis 1964 beschafft wurde, ist veraltet. Die Tarnnetze haben starke Farbenreflexionseigenschaften, die sich besonders bei Infrarotanstrahlung nachteilig auswirken und den Einsatzwert in Frage stellen. Außerdem ist mit der Einführung neuer, vorwiegend handelsüblicher Kraftfahrzeuge im Bundesgrenzschutz dieses Tarngerät sowohl vom Gewicht als auch vom Raumbedarf her für das Mitführen auf diesen Kraftfahrzeugen nicht mehr geeignet. Aus den genannten Gründen ist das Tarngerät im Sommer 1974 aus der Ausstattung des Bundesgrenzschutzes herausgenommen worden.
Bemühungen, das ausgesonderte Tarngerät an die Bundeswehr oder alliierte Streitkräfte abzugeben, hatten keinen Erfolg. Die Grenzschutzkommandos wurden deshalb aufgefordert, Verwertungsmöglichkeiten im eigenen Bereich zu suchen. Bisher ist von dem Tarngerät weder etwas verkauft noch anderweitig verwendet worden. Das Bundesinnenministerium hat sich eine Entscheidung darüber vorbehalten.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Ey.
Herr Staatssekretär, ist die Einführung eines neuen und besseren Tarngerätes an Stelle des auszuscheidenden Tarngeräts vorgesehen?
Auch eine solche Entscheidung muß noch getroffen werden, Herr Kollege. Ich möchte nicht ausschließen, daß eine solche Entscheidung notwendig ist. Aber ich kann mich jetzt dazu noch nicht endgültig äußern. Es ist also nicht so, daß das Tarngerät ersatzlos abgeschafft wird.
Vizepräsident von Hassel: Eine zweite Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, geht die Bundesregierung davon aus, daß die Schwellenfunktion des Bundesgrenzschutzes im Falle eines Grenzkonflikts auf jeden Fall beibehalten wird?
Herr Kollege, ich habe im Rahmen dieser Fragestunde zwei Fragen, bei denen ich auf die Funktion des Bundesgrenzschutzes ausführlich eingehen werde. Wenn Sie gestatten, werde ich die Frage dann beantworten.
Vizepräsident von Hassel: Herr Kollege Ey, darf ich darauf aufmerksam machen, daß diese Zusatzfrage nichts zu tun hat mit den beiden von Ihnen gestellten Fragen. Die beiden Fragen gehen in Richtung auf die Tarnnetze des Bundesgrenzschutzes und nicht auf seine Aufgaben.
Eine Zusatzfrage, die sich auf die beiden Fragen bezieht? - Bitte schön, Herr Kollege!
Herr Staatssekretär, sind im Zusammenhang mit der Weigerung, diese Weisung zu befolgen - davon war in der Presse die Rede -, Disziplinarmaßnahmen eingeleitet worden?
Nein, soweit mir bekannt ist, nicht, Herr Kollege.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Gerster.
Herr Staatssekretär, wenn Sie hier ausführen und betonen, daß die Tarngeräte nicht ersatzlos wegfallen werden, kann ich Sie dann so verstehen, daß sich die Entscheidung
der Bundesregierung nur noch darauf erstreckt, welche neuen Tarngeräte angeschafft werden?
Herr Kollege, es geht um die Frage welche Tarngeräte und in welchem Umfang sie angeschafft werden sollen. Diese Frage muß geprüft werden. Jedenfalls ist es nicht so, daß eine Entscheidung getroffen wurde, daß kein Ersatz angeschafft werden wird. Es wird davon abhängen, ob Tarngerät der benötigten Art zur Verfügung steht.
Vizepräsident von Hassel: Ich rufe die Frage 27 des Abgeordneten Vogel ({0}) auf:
Treffen Pressemeldungen zu, daß sich der Vorsitzende der Vereinigung Demokratischer Juristen brieflich an den Bundesinnenminister gewandt hat mit dem Verlangen, „den schwebenden Vorwurf der Verfassungsfeindlichkeit ({1}) zu überprüfen"?
Bitte, zur Beantwortung, Herr Staatssekretär!
Der erste Vorsitzende der Vereinigung Demokratischer Juristen in der Bundesrepublik Deutschland ({0}), Professor Dr. Gerhard Stuby, hat sich in einem Schreiben vom 26. Mai 1975 an den Bundesminister des Innern mit der Aufforderung gewandt, die Erwähnung der VDJ im Verfassungsschutzbericht zu überprüfen. Insofern treffen also die Pressemeldungen zu, Herr Kollege.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Vogel.
Herr Staatssekretär, können Sie bestätigen, daß der Bundesinnenminister gegenüber einer zuständigen Landesbehörde berichtet hat, daß die VDJ nach den Feststellungen des Bundesministers des Innern eine von linksradikalen Gruppierungen, insbesondere von der DKP, gegründete und maßgeblich beeinflußte kommunistische Hilfsorganisation ist, die nicht auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes steht?
Herr Kollege, ich kann das Zitat jetzt nicht in allen Einzelheiten nachprüfen. Aber es ist in diesem Sinne an die bayerische Staatsregierung vom Bundesinnenministerium geschrieben worden. Auf diesen Komplex gehe ich gleich im Zusammenhang mit Ihrer zweiten Frage ein.
Vizepräsident von Hassel: Können wir das dann im Zusammenhang behandeln?
({0})
- Sie haben zwei Fragen gestellt und haben vier Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 28 des Abgeordneten Vogel ({1}) auf:
Entspricht gegebenenfalls die Antwort des Bundesinnenministers dem von ihm an die Bayerische Staatsregierung gegebenen
Vizepräsident von Hassel
Bericht, der die VDJ als „kommunistische Hilfsorganisation" charakterisiert, oder seiner im Bundesrat und in Interviews abgegebenen gegenteiligen Bewertung, der Organisation, der „auch Kommunisten angehören", dürfe nicht verfassungsfeindliche Zielsetzung vorgeworfen werden?
Herr Kollege, die Antwort, die Bundesinnenminister Professor Dr. Maihofer auf das Schreiben von Professor Stuby erteilt hat, entspricht inhaltlich der Auskunft, die dem bayerischen Staatsministerium der Justiz vom Bundesinnenministerium gegeben worden ist. Bundesinnenminister Maihofer hat gegenüber Professor Stuby festgestellt, daß keinerlei Anlaß besteht, an den Feststellungen über die VDJ in den Verfassungsschutzberichten 1973 und 1974 irgendwelche Korrekturen vorzunehmen. Diese Feststellungen nehmen insbesondere auf die Zugehörigkeit von Kommunisten zum Bundesvorstand der VDJ Bezug. Sie stehen im Einklang mit dem, was der Bundesinnenminister im Bundesrat und in Interviews ausgeführt hat. Ich darf zitieren, was Bundesinnenminister Maihofer am 28. November vergangenen Jahres im Bundesrat erklärt hat. Er sagte wörtlich:
Aus der Tatsache nämlich, daß einer bestimmten Vereinigung wie etwa SHB oder VDJ auch Kommunisten angehören, kann nicht in jedem Fall gefolgert werden, daß die gesamte Organisation verfassungsfeindliche Ziele verfolge oder -- und das ist noch viel wichtiger - daß alle Mitglieder der Vereinigung nicht die Gewähr der Verfassungstreue bieten.
An dieser Äußerung hält der Bundesinnenminister fest. Sie enthält keine neue Bewertung der VDJ, sondern macht unter beispielhafter Erwähnung von SHB und VDJ darauf aufmerksam, daß bei der Bewertung von Organisationen nicht in jedem Fall aus der Mitgliedschaft von Kommunisten, auch wenn sie maßgeblich mitwirken, auf die Verfassungsfeindlichkeit der Organisation in all ihren Teilen geschlossen werden kann, sondern daß differenziert werden muß.
Es gibt, Herr Kollege, Organisationen, deren Angehörige sich durch die Mitgliedschaft eindeutig und für jeden erkennbar mit der DKP identifizieren. Dazu gehört z. B. der MSB Spartakus. Es gibt andere Organisationen, die zwar von der DKP gegründet wurden und deren Zielen dienen sollen, denen aber auch Mitglieder angehören, die sich mit der kommunistischen Zielsetzung nicht identifizieren, die vielmehr sogar demokratischen Parteien und Organisationen angehören. Zu dieser Kategorie rechnet der Bundesinnenminister die VDJ.
Aus diesen differenzierten Betrachtungen der Organisationen folgt - das ist für die in der Öffentlichkeit geführte Diskussion besonders wichtig - die Notwendigkeit auch einer differenzierenden Bewertung der Mitglieder dieser Organisationen bei der Einzelprüfung ihrer Bewerbung um Einstellung im öffentlichen Dienst.
Vizepräsident von Hassel: Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Vogel.
Herr Staatssekretär, würden Sie mir zustimmen, wenn ich aus der dem Freistaat Bayern mitgeteilten Auffassung des Bundesinnenministers, daß es sich bei der VDJ um eine von der DKP gegründete und maßgeblich beeinflußte kommunistische Hilfsorganisation handle, die nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes stehe, folgere, daß nach Auffassung des Bundesinnenministeriums diese Organisation eine solche mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung ist?
Herr Kollege Vogel, ich würde mit dieser Bezeichnung vorsichtig sein. Man muß es doch differenzierter betrachten. Es würde beinahe den Rahmen einer Fragestunde sprengen, 'das zu tun. Ich kann Ihnen nur sagen und im Einklang mit der von Ihnen zitierten Mitteilung an die bayerische Staatsregierung feststellen, daß maßgebliche Kräfte in dieser Organisation verfassungsfeindliche Ziele vertreten.
Vizepräsident von Hassel: Zu einer weiteren Zusatzfrage Herr Abgeordneter Vogel.
Herr Staatssekretär, können Sie mir denn sagen, in welchen denkbaren Fällen es sich bei einer Organisation, die maßgeblich kommunistisch beeinflußt ist und nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht, nicht um eine verfassungsfeindliche Organisation oder, um es genauer zu sagen, eine Organisation mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung handelt?
Erstens ist es so, Herr Kollege, daß Sie, was ,die Mitglieder dieser Organisationen angeht, differenzieren müssen. Es ist ein Unterschied, ob man Mitglied in der DKP ist oder Mitglied in einer Organisation wie dieser, ohne Mitglied der DKP zu sein oder gar wenn man Mitglied einer anderen, nämlich einer demokratischen Partei ist. Es gibt durchaus die Möglichkeit - darauf hat der Bundesinnenminister abgestellt -, daß die Organisation nicht in all ihren Teilen, also nicht in ihrer Gesamtheit, verfassungsfeindliche Zielsetzungen verfolgt.
Vizepräsident von Hassel: Zu einer vierten Zusatzfrage Herr Abgeordneter Vogel.
Herr Staatssekretär, würden Sie mir zustimmen, daß man auf diese Art und Weise, wie Sie hier Differenzierungen vorzunehmen versuchen, im Grunde genommen alle Klarheiten wegdifferenzieren kann und daß sich daraus der diametrale Gegensatz zwischen der Stellungnahme gegenüber dem bayerischen Staatsminister der Justiz
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und der inhaltlich völlig anderen Stellungnahme des Bundesministers des Innern vor dem Bundesrat erklärt?
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Herr Kollege, ich versuche, mir besondere Klarheit zu verschaffen. Ich glaube, ich mache es mir nicht so einfach wie Sie, indem ich hier Pauschalurteile treffe oder irgendwelche Etiketten verwende.
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Ich stelle ausdrücklich fest, daß die Mitteilung des Bundesinnenministers an die bayerische Staatsregierung im Einklang mit allen anderen Äußerungen steht, rdie er gemacht hat.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Jäger ({1}).
Herr Staatssekretär, wenn Sie schon so genau differenzieren: Teilen Sie meine Auffassung, daß gerade solche Organisationen wie die VDJ, der außer Kommunisten auch noch Mitglieder demokratischer Parteien als trojanische Esel angehören, in die gefährlichere Kategorie einzusortieren sind, weil gerade jene Mitglieder demokratischer Parteien, die Mitglied der VDJ werden, nach außen den Eindruck erwecken, als handle es sich bei der VDJ um eine nicht so radikale Gruppe wie etwa eine Gruppe, von der jeder weiß, daß sie nur aus Kommunisten besteht?
Herr Kollege, es hängt ja nun von uns ab, wie wir das bewerten. Ich habe durchaus den Eindruck, daß Sie diese Organisation - jedenfalls was ihre mögliche Gefährlichkeit angeht - richtig bewerten. Daß wir uns aber dadurch schrecken lassen, daß sich möglicherweise einige Leute täuschen lassen könnten, halte ich nicht für richtig. Wir haben, glaube ich, auf dem Boden unserer Verfassung sehr vorsichtig zu operieren, bevor wir pauschale Urteile fällen und Organisationen oder Einzelpersonen in die Nähe der Verfassungsfeindlichkeit bringen.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Müller ({0}).
Herr Staatssekretär, um keine Pauschalurteile abzugeben: Zählen Sie zu den maßgeblichen Kräften, die nicht auf dem Boden unserer Verfassung stehen, auch den Vorsitzenden dieser Vereinigung, den Bremer Professor Gerhard Stuby, der der SPD angehört und der z. B. den 17. Juni als einen konterrevolutionären Putsch der Bourgeoisie bezeichnete und auf einer Konferenz in Rostock in der DDR die Intervention der sozialistischen Staaten in der Bundesrepublik forderte?
Herr Kollege, der Deutsche Bundestag ist, wie ich glaube, nicht der Ort, um Einzelfallprüfungen auf Verfassungstreue einzelner Bürger vorzunehmen. Das gilt auch für Ihre Frage bezüglich Herrn Professor Stuby.
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Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Wehner.
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, deute ich Ihre Antworten richtig, wenn ich annehme, daß Sie das Problem, das hier zur Erörterung steht, jedenfalls nicht in der Form lösbar halten, daß man gewissermaßen eine Liste von genehmen und eine Liste von unangenehmen oder überhaupt nur eine Liste von genehmen Organisationen und Vereinigungen aufstellt und dann sagt: Alle anderen, die in dieser Liste nicht enthalten sind, sind verfassungsfeindlich oder unsicher?
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Ich bin der Meinung, daß eine solche Auflistung geradezu unmöglich ist und mit dem Rechtsstaatsprinzip nicht vereinbar wäre. Ich habe klarzumachen versucht, daß es verschiedene Typen von Organisationen gibt. Es wird beispielsweise Aufgabe des nächsten Verfassungsschutzberichts sein, diese Typen etwas präziser als bisher zu unterscheiden. Das enthebt uns aber nicht der Notwendigkeit, über jede einzelne Organisation und auch möglicherweise über jede ihrer etwaigen regionalen Teilgliederungen ein Urteil abzugeben, ganz abgesehen von dem Urteil, das wir dann über jede einzelne Person abgeben müssen.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Graf Stauffenberg.
Herr Staatssekretär, ist Ihrer letzten Antwort, die Sie dem Herrn Kollegen Vogel gegeben haben, zu entnehmen, daß Sie nur solche Organisationen in ihrer Gesamtheit als verfassungswidrig ansehen, die in allen Teilen verfassungswidrig sind?
Ich habe eben deutlich zu machen versucht, daß es Organisationen unterschiedlicher Art gibt. Es handelt sich hier um eine Organisation, in der Nichtkommunisten mitwirken. Wie man das politisch bewertet, Herr Kollege, ist eine ganz andere Frage. Wir haben es hier mit einer verfassungspolitischen Bewertung zu tun. Hier sind wir als Demokraten zu äußerster Sensibilität verpflichtet. Ich bin dagegen, daß man im Falle solcher Organisationen pauschale Urteile fällt und es sich so einfach macht, eine Liste zu erstellen und dann einfach abzuhaken.
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Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Müller ({1}).
Herr Staatssekretär, würden Sie den Minister des Innern in dieser Frage angesichts des Umstandes für unbefangen erachten, daß der Verlag Pahl-Rugenstein, der die Veröffentlichungen der VDJ herausbringt, in seiner Zeitschrift „Blätter für deutsche und inter14590
Dr. Müller ({0})
nationale Politik" auf dem Umschlag einen Mitarbeiter Werner Maihofer aufführt, der mit dem Bundesminister des Innern identisch ist?
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Herr Kollege, ich glaube nicht, daß die Unbefangenheit des Bundesinnenministers, zu der ich sonst nicht Stellung nehmen möchte - das ist nicht meine Aufgabe -, durch eine solche Erwähnung beeinträchtigt wird.
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Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Gerster.
Herr Staatssekretär, würden Sie mir in der generellen Beurteilung der VDJ zustimmen - daß sie nämlich offenbar verfassungsfeindliche Ziele verfolgt -, wenn der Vorsitzende - ich darf mit Genehmigung des Präsidenten zitieren - ausführt:
Das von Max Reimann im Parlamentarischen Rat vorausgesagte Schicksal des Grundgesetzes, nämlich durch den ständigen Durchbruchsversuch des Gesetzgebers selbst im Verlauf seiner volksfeindlichen Politik der demokratischen Substanz entleert zu werden, hat sich in den vergangenen 24 Jahren in der ganzen oder teilweisen Aufhebung von 65 Artikeln und der Einfügung von 33 neuen Artikeln allein bis 1969 und dem seither anhaltenden Trend mehr als bestätigt.
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Herr Kollege, wir können schlecht in eine Überprüfung von Einzeläußerungen von Mitgliedern, auch des Vorsitzenden, dieser Organisation eintreten. Ich habe dazu selbstverständlich meine Meinung.
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Aber ich habe Ihnen klipp und klar gesagt, wie eine solche Organisation und mit welchen Kriterien sie zu bewerten ist. Davon habe ich nichts zurückzunehmen. Wenn Sie mich im einzelnen fragten, wie ich dieses Zitat bewerte, wäre das eine andere Sache. Aber das ist nicht meine Aufgabe.
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Vizepräsident von Hassel: Zu einer letzten Zusatzfrage der Abgeordnete Lagershausen.
Herr Staatssekretär, hält es die Bundesregierung für möglich, daß die VDJ eine Hilfsorganisation der DKP ist?
Ja, das ist hier ausgeführt worden. Das ist Inhalt der Äußerung, die wir gegenüber dem bayerischen Staatsministerium gemacht haben. Die Organisation ist zweimal, nämlich 1973 und 1974, in den Verfassungsschutzberichten in dieser Richtung erwähnt worden. Ich darf auf diese Berichte verweisen. Davon haben wir nichts zurückzunehmen.
Vizepräsident von Kassa:: Die Fragen 29 und 30 des Abgeordneten Wende werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 31 des Abgeordneten Dr. Mertes ({0}) auf. - Der Fragesteller ist nicht anwesend. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Ebenfalls die Frage 32 des Abgeordneten Dr. Mertes ({1}). Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 33 des Abgeordneten Gerster ({2}) auf:
Hält es die Bundesregierung mit rechtsstaatlichen Grundsätzen für vereinbar, wenn sie den Widerrufsbeamten im Bundesgrenzschutz im Hinblick auf die zunächst zum 1. Januar 1976 geplante Kürzung der Dienstzeitprämien und Übergangsbeihilfen empfohlen hat, Dienstzeitverlängerungen bis zum 31. Oktober 1975 zu beantragen, um den geplanten Kürzungsmaßnahmen zu entgehen und wenn sie dann mit Bezugserlaß vom 26. November 1975 erklärt, daß die Kürzung der Übergangsbeihilfe gemäß § 12 SVG nicht erst ah 1. Januar 1976, sondern bereits für Dienstzeitverlängerungen seit dem 10. September 1975, also rückwirkend gilt, und teilt sie meine Auffassung, daß sie dadurch Widerrufsbeamte zur Dienstzeitverlängerung unter in Aussichtstellung von ca. 10 000 DM Übergangsbeihilfe veranlaßt hat, die nun nachträglich in Fortfall kommen soll?
Zur Beantwortung, bitte, Herr Staatssekretär!
Herr Kollege, mit Erlaß vom 10. Oktober 1975 sind die Polizeivollzugsbeamten im BGS darauf hingewiesen worden, daß der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Haushaltsstruktur eine nicht unerhebliche Kürzung der Dienstzeitprämien und Übergangsbeihilfen vorsieht. Dieser Hinweis sollte den Polizeivollzugsbeamten, die an einer Verlängerung ihrer Dienstzeit interessiert waren, Gelegenheit geben, einen Antrag auf Verlängerung ihrer Dienstzeit noch so rechtzeitig zu stellen, daß sie Dienstzeitprämie und Übergangsbeihilfe in der bisherigen Höhe erhielten.
In dem Erlaß war nicht beachtet worden, daß nur die Dienstzeitprämie mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Haushaltsstrukturgesetzes am 1. Januar 1976 gekürzt wird, für die Herabsetzung der Übergangsbeihilfe jedoch bereits der 10. September 1975, der Tag der Kabinettsentscheidung über den Entwurf des Gesetzes, als Stichtag gilt. Nachdem dieser Irrtum erkannt worden war, wurde durch Erlaß vom 26. November 1975 angeordnet, alle Polizeivollzugsbeamten im BGS, deren Dienstzeitverlängerung in der Zeit nach dem 10. September 1975 und vor dem 1. Januar 1976 erfolgt oder in Aussicht genommen war, auf diese Rechtslage hinzuweisen. Den betroffenen Beamten wurde dabei anheimgestellt, an der Dienstzeitverlängerung gleichwohl festzuhalten oder aber ihren Antrag ohne Rechtsnachteile zurückzunehmen.
Herr Kollege, es handelt sich also schlicht um einen Irrtum.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Gerster.
Herr Staatssekretär, Sie haben meine Frage nicht beantwortet, ob Sie dieses Verhalten für mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar halten. Deshalb darf ich noch ein- mal meine Frage konkretisieren: Hält es die Bundesregierung für etwa mit dem allgemeinen Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben vereinbar, wenn sie Widerrufsbeamte zunächst ermuntert, ihre Dienstzeit unter Inaussichtstellung eines Übergangsgeldes zu verlängern, und nachher, wenn die Anträge auf Verlängerung gestellt sind, eben diese Inaussichtstellung, zumindest zur Hälfte, zurücknimmt?
Herr Kollege, der Rechtsstaat schließt nicht aus, daß auch eine Behörde einmal einen Irrtum begeht. Das ist hier passiert. Dann kommt es eben darauf an, daß keinem der Betroffenen ein Nachteil entsteht. Mögliche Nachteile sind ausgeräumt worden. Deshalb, meine ich, ist rechtsstaatlichen Grundsätzen Genüge getan.
Vizepräsident von Hassel: Eine zweite Zusatzfrage des Abgeordneten Gerster.
Herr Staatssekretär, entspricht es nicht allgemeinen Verwaltungsgrundsätzen, daß eine einmal in Aussicht gestellte Leistung des Staates, wenn sie eine gewisse Folgerung zeitigt - etwa die Antragstellung -, auch erbracht werden muß und daß vor allen Dingen Beamte auf Grund eines Irrtums einer Behörde keine Nachteile erleiden dürfen, die in diesen Fällen sehr wohl entstehen?
Ich glaube nicht, Herr Kollege, daß man hier von Nachteilen sprechen kann. Der Schaden ist so schnell repariert worden, daß der einzelne meines Erachtens keine spürbaren Nachteile hat hinnehmen müssen. Wir können an der Rechtslage nichts ändern. Die Rechtslage, die von diesem Hause geschaffen worden ist, muß beachtet werden.
Vizepräsident von Hassel: Ich rufe die Frage 34 des Abgeordneten Gerster auf:
Sicht die Bundesregierung ebenfalls einen Widerspruch zwischen der Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Schmude in der Fragestunde vom 10. Dezember 1975, daß die neue Ausbildungskonzeption für den Bundesgrenzschutz mit der Umwandlung von Einsatzabteilungen in Ausbildungsabteilungen keine Schwächung der Einsatzreserve im Grenzbereich bedeuten werde, und den Feststellungen von Ausbildungsreferenten im Bundesinnenministerium auf einer Tagung in Kassel-Fuldatal vom 5. bis 7. Mai 1975, daß die neue Ausbildungskonzeption die Einsatzkraft des Bundesgrenzschutzes in der Anfangsphase schwächen wird, daß von 23 Einsatzabteilungen nur noch 10 zur Verfügung stehen werden, die dann, wenn die Beamten wie geplant im zweiten Jahre ihrer Ausbildung nicht mehr für ausbildungsbegleitende Einsätze zur Verfügung stehen werden, sogar auf ganze vier Einsatzabteilungen reduziert werden, daß dem zufolge die Übernahme des geplanten Ausbildungsablaufes auf die Polizei des Bundes zu einer Sicherheitslücke in der Bundesregierung führt, die von niemandem verantwortet werden kann?
Bitte, zur Beantwortung, Herr Staatssekretär!
Herr Kollege, Ihre Frage gibt mir erneut Veranlassung, mich gegen die in letzter Zeit offenbar mit System betriebene Kampagne gegen die von der Bundesregierung verfolgte Konzeption zu wenden, durch die der Bundesgrenzschutz im Sinne des einstimmig gefaßten Beschlusses des Deutschen Bundestages und des von allen Innenministern getragenen gemeinsamen Sicherheitskonzepts polizeilich weiterentwickelt werden soll.
Ich stelle erneut fest: Bereits heute ist der Bundesgrenzschutz sowohl nach seiner Qualität als auch nach seiner zahlenmäßigen Stärke besser als jemals zuvor in der Lage, seine Aufgaben, insbesondere auch seine Aufgabe der Grenzüberwachung und Grenzsicherung, zu erfüllen.
Ich hätte eben dem Herrn Kollegen Mertes, der nicht anwesend ist, folgende Zahlen genannt - ich möchte das hier einfügen -: Die Bundesregierung hat erreicht, daß der Bundesgrenzschutz heute qualitativ und quantitativ so stark ist wie nie zuvor. Seine Ist-Stärke hat mit mehr als 21 000 Mann einen Höchststand erreicht. Ihr standen beispielsweise im Jahre 1968 nur 15 630 Beamte gegenüber. Selbst unter Berücksichtigung der rund 3 000 Beamten im Raum Bonn stehen also mehr Kräfte an der Grenze zur DDR als je zuvor.
Ihre Frage, Herr Kollege, bezieht sich auf ein internes Papier über Darlegungen des Ausbildungsreferenten des BGS bei einer Kommandeurstagung im Frühjahr des vergangenen Jahres. Ich will hier nicht die Frage stellen, auf welche Weise Sie in den Besitz einer solchen internen Unterlage gekommen sind, sondern ich möchte nur darauf hinweisen, daß das Operieren mit solchen Unterlagen seine Tücken haben kann. Sie haben nämlich ganz übersehen, daß sich die Ausführungen des Referenten, auf die Sie sich bei dem Zahlenspiel über die Reduzierung der Zahl der Einsatzabteilungen von 23 auf 4 beziehen, überzogene Vorstellungen über eine Ausbildungskonzeption ad absurdum führen sollten, die den absoluten Vorrang der Ausbildung vor der Einsatzfähigkeit zum Inhalt haben. Niemand im Bundesgrenzschutz und im Bundesinnenministerium hat jemals ernstlich eine derartige Konzeption als praktisch diskutabel betrachtet. Dementsprechend ist auch das tatsächliche Bild der Einsatzbereitschaft des Bundesgrenzschutzes bei der Durchführung der neuen Ausbildungskonzeption ein Kontrastprogramm zu dem von Ihnen befürchteten Schreckensbild.
Ich stelle daher richtig: Es kann bereits jetzt festgestellt werden, daß der Einsatzwert der Verbände des BGS seit vielen Jahren nicht so hoch war wie heute. Auch die jüngste Personalentwicklung im BGS hat dazu beigetragen, einen deutlich wirkenden Gesundungsprozeß einzuleiten, der zu einer erfreulichen Stärkung seiner Einheiten und Verbände geführt hat. Nach Abschluß der ausbildungsorganisatorischen Maßnahmen - Umwandlung von vier Abteilungen für die Ausbildung des ersten Dienstjahres - werden im Grenzraum 19 Einsatzabteilungen stehen, die die Aufgabe des Grenzschutzes wahrnehmen, für den geschlossenen Einsatz ausgebildet werden und für die Einsätze im
Innern verfügbar sind. Selbstverständlich, Herr Kollege, werden auch die Ausbildungsabteilungen, die gleichfalls grenznah stationiert sind, als Eingreifreserve zur Verfügung stehen, wenn es die Sicherheit erfordert.
Vizepräsident von Hassel: Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Gerster.
Herr Staatssekretär, da Sie mir vorwerfen, ich würde ein Schreckensbild entwerfen,
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möchte ich Sie fragen: Ist Ihnen denn bekannt, daß zum Beispiel im Standort Coburg - das ist ein Beispiel von vielen - nach der neuen Ausbildungskonzeption ab 1. Januar dieses Jahres statt zweier Einsatzabteilungen nur noch eine Einsatzabteilung zur Verfügung steht, daß das im gesamten Grenzbereich ähnlich aussieht und daß zumindest das, was an Einsatzabteilungen in Coburg und an anderen Orten weggenommen wurde, an keiner anderen Stelle hinzukommt?
Ich habe eben versucht, und zwar sehr ausführlich, Ihnen darzulegen, daß die Einsatzbereitschaft nicht gelitten hat, sondern daß sie so hoch ist wie nie zuvor. Sie können das unmöglich an der Zahl der Einsatzabteilungen oder an einzelnen Beispielen jetzt hier zu bestreiten versuchen. Wir müßten in eine Diskussion eintreten über die gesamte Stärke und die gesamte Struktur des Grenzschutzes an der gesamten Grenze zur DDR und zur CSSR.
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Vizepräsident von Hassel: Eine zweite Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, nachdem Sie festgestellt haben, daß bereits im ersten Ausbildungsjahr die Zahl der Einsatzabteilungen von 23 auf 19 reduziert werden muß, möchte ich Sie fragen: Hätten Sie die Freundlichkeit, dem Hohen Hause und der Öffentlichkeit mitzuteilen, wie viele Einsatzabteilungen nach dem zweiten Jahr, nach dem dritten Jahr und nach dreieinhalb Jahren noch
bestehen werden, angesichts der Tatsache, daß der volle Einsatz der BGS-Beamten nach ihrer neuen Konzeption eben erst nach dreieinhalb Jahren möglich sein wird?
Herr Kollege, ich will Ihnen diese Zahlen, die die Entwicklung der nächsten Jahre betreffen, gern im einzelnen geben. Aber ich kann mich nicht ganz des Eindrucks erwehren, daß Sie die neue Ausbildungskonzeption des BGS in Frage stellen.
Vizepräsident von Hassel: Ich lasse noch eine Zusatzfrage des Abgeordneten Pensky zu.
Herr Staatssekretär, können Sie mir bestätigen, daß gemäß einer Absprache im Innenausschuß des Deutschen Bundestages - dem auch der Kollege Gerster angehört - über diesen Punkt, der hier angesprochen worden ist, eine eingehende Aussprache erfolgen soll, und zwar nach dem Bericht über die Fortentwicklung des Bundesgrenzschutzes - einem Punkt, der ja noch auf der Tagesordnung dieses Hauses steht?
Das kann ich bestätigen, Herr Kollege. Auch kann ich bestätigen, daß diese Fragen im Innenausschuß und auch sonst immer sehr ausführlich beraten worden sind und daß die Grundentscheidungen, aber auch Einzelentscheidungen im Konsens mit allen Parteien - ich erwähnte soeben die Innenminister der Länder - getroffen worden sind.
Vizepräsident von Hassel: Wir sind am Ende Ihres Geschäftsbereichs angelangt. Ich danke Ihnen für die Beantwortung.
Außerdem sind die für die Fragestunde vorgesehenen 90 Minuten abgelaufen. Ich schließe die Fragestunde des heutigen Tages und damit die heutige Sitzung.
Ich berufe die nächste Sitzung ein auf morgen, Donnerstag, 15. Januar, 9 Uhr.
Die Sitzung ist geschlossen.