Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet.
Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Bundesminister für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen hat mit Schreiben vom 15. Oktober 1975 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Dollinger, Erhard ({0}), Weber ({1}), Dr. Müller-Hermann, Biehle, Lemmrich, Ey und Genossen betr. Umfrage bei Postbediensteten -Drucksache 7/4063 - beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 7/4160 verteilt.
Der Bundesminister der Justiz hat mit Schreiben vom 16. Oktober 1975 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Eyrich, Kunz ({2}), Spranger, Erhard ({3}), Röhner, Gerlach ({4}), Dr. Wittmann ({5}), Dr. Kunz ({6}), Kiechle, Dr. Jobst, Dr. Althammer, Lagershausen, Dr. Becher ({7}), Alber, Dr. Stark ({8}), Niegel, Straßmeir, Biehle, Frau Tübler, Frau Stommel und Genossen betr. Baader-Meinhof-Prozeß - Drucksache 7/4076 -- beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 7/4162 verteilt.
Überweisungen von EG-Vorlagen
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dein Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Verordnung des Rates zur Anpassung der Berichtigungskoeffizienten, die auf die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften anwendbar sind
- Drucksache 7/4112 überwiesen an den Innenausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnungen ({9}) Nr. 1408/71 und 574/72 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit der Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern
- Drucksache 7/4113 überwiesen an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung ({10}) des Rates zur Änderung der Verordnung ({11}) Nr. 766/68 betreffend die Gewährung von Erstattungen bei der Ausfuhr von Zucker, der im Rahmen einer Präferenzregelung in die Gemeinschaft eingeführt wurde
- Drucksache 7/4114 überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung ({12}) Nr. 1612/68 des Rates über die Ausweitung der gewerkschaftlichen Rechte zugunsten der Arbeitnehmer, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern
- Drucksache 7/4115 überwiesen an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Binnenschiffsgüterverkehr
- Drucksache 7/4116 überwiesen an den Ausschuß für Verkehr und für das Postund Fernmeldewesen ({13}), Ausschuß für Arbeit und
Sozialordnung mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates über eine gemeinsame Übergangsmarktordnung für Schaffleisch
- Drucksache 7'4131 -überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig von der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Entschließung des Rates betreffend die Festlegung eines kurzfristigen Zieles im Bereich des Energieeinsparens 1976 bis 1977
- Drucksache 74132 überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung ({14}) des Rates über die zolltarifliche Behandlung bestimmter Erzeugnisse, die zur Verwendung beim Bau, bei der Instandhaltung oder der Instandsetzung von Luftfahrzeugen bestimmt sind
- Drucksache 7/4133 überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung ({15}) des Rates zur Änderung der Verordnung ({16}) Nr. 464/75 des Rates vom 27. Februar 1975, die ein Prämiensystem zugunsten von Rindfleischproduzenten vorsieht
- Drucksache 7/4134 überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung ({17}) des Rates zur vollständigen oder teilweisen Aussetzung der Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte Erzeugnisse der Kapitel 1 bis 24 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Malta ({18})
- Drucksache 7/4135 überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie des Rates vom 24. Juli 1973 zur Koordinierung der die Aufnahme und Ausübung der Direktversicherung ({19}) betreffenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften
- Drucksache 7/4136 überwiesen an den Finanzausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlufassung im Rat
Richtlinie des Rates zur Anpassung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über TAXAMETER
- Drucksache 7/3935 jetzt überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat ({20})
Verordnung ({21}) des Rates zur Änderung der Verordnungen ({22}) Nr. 1059/69, ({23}) Nr. 1060/69, ({24}) Nr. 2682/72, Nr. 120 /67 /EWG, ({25}) Nr. 3330/74, ({26}) Nr. 765/68 und ({27}) Nr. 950/68 bezüglich der Einreihung bestimmter Sorbitsorten in den Gemeinsamen Zolltarif
- Drucksache 7/4137 überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
Ich rufe Punkt 7 der verbundenen Tagesordnung auf :
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Benzinbleigesetzes - ErgG BzBlG --- Drucksache 7/4020 -Bericht des Haushaltsausschusses ({28}) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
Drucksache 7/4124 --Berichterstatter:
Abgeordneter Dr. Riedl ({29})
d) Bericht und Antrag des Innenausschusses ({30})
- Drucksache 7/4123 -Berichterstatter:
Abgeordneter Dr. Gruhl Abgeordneter Konrad
({31})
Ich frage zunächst die Herren Berichterstatter, ob eine Ergänzung der vorgelegten Schriftlichen Berichte gewünscht wird. - Das ist offensichtlich nicht der Fall. Ich danke den Herren Berichterstattern.
Ich rufe in zweiter Beratung die Art. 1 bis 3 in der Fassung des Ausschußantrages sowie Einleitung und Überschrift auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke. Gegenprobe! - Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? -- Keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Entwurf in zweiter Beratung angenommen.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein. Ich frage, ob das Wort zur Aussprache gewünscht wird. - Das Wort hat der Abgeordnete Konrad.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bundestag hat heute Beschluß zu fassen über den Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Benzinbleigesetzes, nicht etwa zu seiner Änderung. Deshalb kann es nützlich sein, sich noch einmal die volle Bezeichnung des Gesetzes ins Gedächtnis zurückzurufen: „Gesetz zur Verminderung von Luftverunreinigungen durch Bleiverbindungen in Ottokraftstoffen für Kraftfahrzeuge". Der Bundestag hat es 1971 einstimmig beschlossen. Die erste, seit dem 1. Januar 1972 in Kraft befindliche Stufe setzte den Bleigehalt auf 0,40 g je Liter Ottokraftstoff fest. Zum 1. Januar 1976 wird die zweite Stufe in Kraft treten. Dann dürfen im Liter Ottokraftstoff nur noch 0,15 g Blei enthalten sein.
Der Bundestag hatte Gelegenheit, nach vorangegangener sehr eingehender Beratung im Innenausschuß am 10. Oktober 1974, also vor Jahresfrist, die Bundesregierung einstimmig aufzufordern, die zweite Stufe wie geplant durchzuführen. Er befand sich dabei in Übereinstimmung mit dem 1973 veröffentlichten Sondergutachten „Auto und Umwelt" und dem Umweltgutachten 1974 des Sachverständigenrates für Umweltfragen.
({0})
Meine
sehr geehrten Damen und Herren, ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie Platz nähmen, damit sich der Redner dem Hause verständlich machen kann. - Bitte!
Auch das mußte noch einmal erwähnt werden, weil außerhalb des Parlaments Auseinandersetzungen um das Benzinbleigesetz teilweise sehr unsachlich geführt wurden und gelegentlich aus dem Kreis der Medien, Verbände, Unternehmer und bestimmter Personen jemand gewissermaßen in Raserei verfiel und vom rechten Weg abkam. Der Bundestag darf es wohl nicht ohne Widerspruch hinnehmen, wenn seine einstimmigen Beschlüsse als die Entscheidungen eines einzelnen Beamten mißdeutet werden, wobei dieser in unschöner Form verunglimpft und mit Bezeichnungen wie „Bleiaustreiber" bedacht wurde.
Die Durchführung des Benzinbleigesetzes vom 5. August 1971 ist unabweisbar. Bleiverbindungen werden in den internationalen Skalen der Giftigkeit an der Spitze geführt. Insbesondere können Bleiverbindungen aus den Abgasen der Kraftfahrzeuge Gesundheitsschäden in erheblichem Umfang verursachen. Vielleicht ist es übertrieben, wenn sich in Zeitschriften, die einer besonders naturgemäßen Lebens- oder Gartenbauweise verbunden sind, Überschriften von der Art „Blei um uns bewirkt Böses in uns" oder noch einfacher „Blei macht dumm" finden. Aber die dazu dort vorgetragenen Gedanken über die unerwarteten Wirkungen von Bleivergiftungen stimmen sehr nachdenklich und sind nicht weit entfernt von Untersuchungsergebnissen beispielsweise des Hygieneinstituts der Universität Wien über Bleivergiftungen von Personen, die stark dem Straßenverkehr und seinen Emissionen ausgesetzt waren. Schon im November 1970, also noch vor dem Umweltprogramm der Bundesregierung, hatte übrigens Professor Primavesi von der Universität Münster auf dem Umweltsymposium eines Zeitschriftenverlegers die Autoabgase als lufthygienisches Problem Nummer eins und das Verbleien von Benzin ausdrücklich als Leichtsinn bezeichnet.
Die Durchführung des Benzinbleigesetzes ist aber auch ohne Schaden für die Kraftfahrzeuge möglich. Dem „Untersuchungsbericht über den Einfluß des Bleigehalts und der Zusammensetzung von Kraftstoffen auf deren Klopfverhalten in Kraftfahrzeugen", erstattet im Auftrag des Bundesministers des Innern vorn technischen Prüfstand der ÖMV Aktiengesellschaft in Wien, läßt sich eine Veröffentlichung in der Zeitschrift „hobby” Heft 19 des Jahrgangs 1975, zur Seite stellen. Unter Verzicht auf längere Wiedergaben beschränke ich mich darauf, aus dem Untersuchungsbericht zu erwähnen, „daß sich das Klopfverhalten der Fahrzeuge im praktischen Betrieb beim Übergang der Marktversorgung von mit 0,40 g/Liter verbleiten Kraftstoffen auf mit 0,15 g/ Liter verbleite Kraftstoffe nicht wesentlich ändern
wird, wenn die Laboratoriumsoktanzahlen auf dem gegenwärtigen Stand gehalten werden..."
Aus der „hobby"-Zeitschrift zitiere ich nur die Überschrift „Kraftstoff '76 - keine Gefahr für unsere Motoren". Zunehmend haben auch, insbesondere auf der Internationalen Automobilausstellung dieses Jahres, die führenden Kraftfahrzeughersteller der Bundesrepublik und daneben auch ausländische Firmen erklärt, daß sie auf das Benzinbleigesetz eingerichtet und Umstellungen bei zugelassenen Fahrzeugen nicht nötig seien.
Da sich die Mineralölindustrie nach anfänglichem Zögern auf die zweite Stufe eingestellt und bisher 1 Milliarde DM investiert hat, um niedriger verbleites Benzin zu erzeugen, durfte sie in ihrem Vertrauen auf den Bestand des Gesetzes nicht enttäuscht werden. Um aber solche Unzuträglichkeiten, wie sie bei Einführung der ersten Stufe im Jahre 1972 zu verzeichnen waren, nach Möglichkeit zu vermeiden und für die Übergangszeit die Versorgung zu sichern, hat die Bundesregierung den Entwurf eines Ergänzungsgesetzes eingebracht. Den Anbietern auf dem Markt, die darauf angewiesen sind, können auf die Dauer von zwei Jahren befristete Ausnahmebewilligungen für die Einfuhr von nicht bleiarmem Kraftstoff erteilt werden. Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, müssen dafür je nach dem Bleigehalt bis oder über 0,25 g je Liter Kraftstoff Ausgleichsabgaben von einem Deutschen Pfennig oder von zwei Deutschen Pfennigen entrichtet werden. Mit dieser Regelung wird gleichzeitig auch dem mittelständischen Gewerbezweig der freien Tankstellen geholfen. Außerdem hat der lnnenausschuß verschiedene Berichtsersuchen an die Bundesregierung gestellt, um die Entwicklung auf dem Treibstoffmarkt laufend beobachten zu können. Ein weiteres Anliegen des Innenausschusses geht dahin, daß sich die Bundesregierung weiterhin für die Harmonisierung der Vorschriften über den Bleigehalt von Benzin in den Europäischen Gemeinschaften einsetzt.
Nicht zu vermeiden ist wegen der verteuerten Produktion des bleiarmen Kraftstoffs eine geringe Preiserhöhung. Sie dürfte sich je nach Verfahren auf 1 bis 2,5 Pfennig je Liter belaufen. Im Interesse des Umwelt- und Gesundheitsschutzes ist sie auch vertretbar. Doch muß mit Nachdruck jedem Versuch der Mineralölgesellschaften und der freien Tankstellen begegnet werden, die Einführung der zweiten Stufe zum Vorwand für über diesen Spielraum hinausgehende Preiserhöhungen zu nehmen.
Dem Schutz der Kraftfahrer als Verbraucher dient die Gesetzesbestimmung, daß die für Kraftfahrzeuge geeignete Qualität des Ottokraftstoffes öffentlich bekanntgegeben werden muß. Die Mineralölwirtschaft hat die mindestens gewährleistete Qualität des Kraftstoffs an den Tankstellen kenntlich zu machen. Um einer unerwünschten Werbung mit höher verbleitem Benzin vorzubeugen, ist nach Auffassung des Innenausschusses sicherzustellen, daß die Ausnahmebewilligungen eine die verbotene Werbung untersagende Auflage enthalten.
Der Bundesregierung, insbesondere dem Bundesinnenminister, der leider nicht anwesend sein kann, sowie seinen mit diesem Gesetzesvorhaben befaßten Beamten unter Einschluß des schon einmal erwähnten Referenten, ist dafür, daß am Benzinbleigesetz unbeirrt festgehalten und eine zweckmäßige Ergänzung vorgelegt worden ist, zu danken. Der Bundeskanzler hat in einem dem „Bonner GeneralAnzeiger" erst vorgestern gewährten Interview darauf verwiesen, daß wir keinesfalls das einzige Land Europas sind, „das aus Gründen des Umweltschutzes den Bleigehalt im Benzin verringern will. Aber es dauert", so der Bundeskanzler, „einfach zu lange, um einen gemeinsamen Nenner zu finden. So lange können und wollen wir nicht warten. Unsere Verkehrsdichte zwingt uns, rasch zu handeln."
Alles andere als die fristgerechte Einführung der zweiten Bleiabsenkungsstufe wäre ein unverantwortlicher Schritt zurück unter Aufgabe gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse und eines wohlbegründeten Standerts auf dem Gebiet der notwendigen Luftreinhaltung.
Die Bundestagsfraktion der SPD stimmt dem Benzinblei-Ergänzungsgesetz zu.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, gestatten Sie mir nun ein Wort zur Erklärung dafür, warum die Aufmerksamkeit so vieler für die Beratung dieses Gesetzes erforderlich ist. Nach einer Bestimmung des Grundgesetzes ist die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Hauses erforderlich, wenn einer unteren Bundesbehörde eine neue Aufgabe übertragen wird. Daraus folgt die Notwendigkeit einer so starken Anwesenheit, die sich die Umweltschützer auch bei anderen Gelegenheiten von Herzen wünschen.
({0})
Meine Damen und Herren, ich erteile das Wort dem Herrn Abgeordneten Gruhl.
({0})
Ich bitte Sie nochmals, Platz zu nehmen, damit der Redner im Hause voll verstanden wird.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die von Herrn Konrad eben angesprochene nötige qualifizierte Mehrheit hat den Vorteil, daß man sehr viele Kollegen im Hause hat, aber dafür uni so weniger Zuhörer.
({0})
Ich will darum auf die sachlichen Einzelheiten des Gesetzes hier nicht eingehen, aber zur Frage des Bleis im Benzin doch einiges sagen.
Obwohl dieses Gesetz seinerzeit einstimmig beschlossen worden ist, wurde wohl kein Umweltgesetz bisher so angegriffen wie gerade dieses. Die Kritik gipfelt meist in der Behauptung, die Schädlichkeit des Bleis sei noch gar nicht wissenschaftlich erwiesen. Dabei werden dann oft Untersuchungen angeführt, die sich mit dem Bleigehalt in der Nahrung befassen und darlegen, daß das meiste Blei vom Körper wieder ausgeschieden wird. Dieser Vergleich ist insofern nicht statthaft, als wir es
13442 Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode - 194. Sitzung Bonn, Freitag, den 17. Oktober 1975
hier mit dem Bleigehalt in der Luft zu tun haben, der über die Lunge in den Blutkreislauf kommt.
Da auch unter Nennung meines Namens Vorwürfe gemacht wurden, ich hätte entsprechende Untersuchungen in den Debatten hier früher gar nicht anführen können oder nicht angeführt, tue ich das heute. Ich verweise auf die Publikationen von
C. Patterson ({1}), W. Blumer ({2}), D. BriceSmith ({3}), K. Rumler ({4}), R. Maruna und G. Stipinovic ({5}), D. Stöfen ({6}), um einige zu nennen. Patterson mahnt eindringlich, daß durchschnittlich jeder zweite US-Bürger einer ernsten Bleivergiftung ausgesetzt sei, und Maruna und Stipinovic haben überdurchschnittlich hohe Bleimengen in den Knochen von Unfallpatienten aus dem Raum Wien feststellen können.
Die dem Benzin beigemischten Bleialkyle sind organische Verbindungen mit beträchtlich höherer Giftigkeit als diejengen des anorganischen Bleis, wie sie sich z. B. in Bleistaub, Bleifarben usw. finden. Diese sind früher allein als Maßstab für die Giftigkeit des Bleis schlechthin eingesetzt worden. Weil aber die Bleialkyle in relativ geringer Konzentration den Treibstoffen zugesetzt wurden, glaubte man, daß sie kaum gefährlich werden könnten. Aber Bleialkyle sind mindestens zehnmal giftiger als das anorganische Blei. Ich verweise auf S. Moeschlin, „Klinik und Therapie der Vergiftungen", Stuttgart 1965, welches bis jetzt ausschließlich als Maßstab für die Festsetzung der Giftigkeit des Bleis betrachtet worden ist.
Den wesentlichen Unterschied, der in den üblichen Bleitests nicht zum Vorschein kommt, hat man gar nicht zur Kenntnis genommen. Dies hatte zur Folge, daß die Gefährlichkeit des gebleiten Treibstoffes weit unterschätzt worden ist, weil hier Gifte mit unterschiedlichem Giftigkeitsgrad gleichbewertet wurden.
Der Anteil an Bleialkylen in der Luft wird mit 10 % bis 50 % des gesamten Luftbleigehalts beziffert. Im Report LR 545 des britischen Transport and Road Research Laboratory von D. M. Colwill und A. J. Hickman wird dies eindeutig belegt.
Zwei Überschlagsrechnungen können die Folgen verdeutlichen. Der Blutbleitoleranzwert von 40 Millionstel Gramm auf ein Zehntel Liter Blut wird allgemein anerkannt. Bei einem durchschnittlich zehnprozentigen Bleialkylanteil im Bleigehalt der Luft, welcher ins Blut gelangt, ergibt sich somit der doppelte Giftigkeitswert.
Der Wissenschaftler Högger veröffentlicht im Bulletin des Eidgenössischen Gesundheitsamtes, Beilage B, Nr. 3, 1971, die Feststellung, daß in einer Garage der Bleigehalt von 30 Millionstel Gramm je Kubikmeter Luft einen Bleialkylanteil von 50 % in der Untersuchung gehabt habe. Daraus ergibt sich bei einer Rechnung von 30 Millionstel Gramm bei 50 % Bleialkylgehalt und zehnfacher Giftigkeit dieses Anteils ein Gehalt in der Luft von schließlich 165 Millionstel Gramm je Kubikmeter Luft. Das ist achtzigmal soviel wie statthaft.
Der Verein Deutscher Ingenieure hat die maximale Immissionskonzentration für Blei auf 2 Millionstel Gramm je Kubikmeter Luft festgelegt. Daraus ergab sich die eben von mir dargelegte achtzigfache Konzentration. Die Gesundheitsschädigungen durch das Blei im Benzin müssen deshalb sehr ernst genommen werden.
In verschiedenen östlichen Staaten ist die maximale Immissionskonzentration für Blei seit langem auf 0,7 Millionstel Gramm je Kubikmeter festgelegt worden, also auf etwa ein Drittel unserer Werte. Sowjetische Forscher haben nämlich mittels Elektroencephalographen reflextoxikologisch herausgefunden, daß der Mensch mit viel niedrigeren Bleidosen, als man bis jetzt angenommen hat, bereits physiologisch durch Fermente, Enzyme, Katalysatoren empfindlich gestört wird.
Dies deckt sich mit den jüngsten Ergebnissen von W. Flückiger in der Schweiz, zu entnehmen der Untersuchung der Eidgenössischen Anstalt für das forstliche Versuchswesen in Birmensdorf für den pflanzlichen Bereich ({7}).
Patterson schreibt in seinem Report vom Mai 1974, daß die Herstellung von Bleialkylen so rasch wie möglich auf Null gesenkt werden muß. Darum ist die Herabsetzung des Bleigehalts im Benzin, wie sie von der Bundesrepublik Deutschland zum 1. Januar 1976 angestrebt wird, ein Kompromiß. Eine Reduzierung des Bleialkylgehalts in den Treibstoffen stellt die zur Zeit mögliche Lösung dar, da eine gänzliche Eliminierung jetzt nicht möglich ist.
Die deutschen Benzinhersteller haben inzwischen ihre Anlagen so umgestellt, daß auch die zweite Stufe der Bleiverminderung im Benzin verwirklicht ist.
Kollege Konrad hat bereits den Inhalt des Ergänzungsgesetzes dargelegt. Ich wiederhole den Hauptpunkt, daß bis zu einem Bleianteil von 0,25 Gramm je Liter eine Ausgleichsabgabe von
1 Pf und bei einem Bleigehalt von über 0,25 Gramm
2 Pf von den Importeuren zu zahlen ist. Die Hersteller innerhalb der Bundesrepublik vor einem unberechtigten Wettbewerb zu schützen, der dadurch entstehen könnte, daß das höher verbleite Benzin zu einem niedrigeren Preis angeboten wird, muß unser Ziel sein.
Die Tankstellen werden somit in nächster Zeit unterschiedlich hoch verbleites Benzin im Lager haben, was sie im einzelnen gar nicht bewerten können. Um aber dem Kraftfahrer die Sicherheit zu geben, daß das angebotene Benzin in jedem Fall den Erfordernissen des Motors entspricht, sind die Tankstellen zu einer Auszeichnung verpflichtet, in der die DIN-Norm angegeben wird, die von dem jeweils angebotenen Treibstoff eingehalten wird.
Der Innenausschuß hat auf Vorschlag des Wirtschaftsausschusses in den Bericht noch einmal aufgenommen, daß die Bundesrepublik weiterhin auf eine Harmonisierung der Bleizumischung innerhalb der EG hinwirken sollte. Er hat weiterhin eine Anregung des Wirtschaftsausschusses aufgenommen, wonach die Bundesregierung halbjährlich einen BeDr. Gruhl
richt darüber erstatten sollte, welche Auswirkungen die Einfuhr auf den Handel mit Kraftstoffen in der Bundesrepublik hat. Wir haben mit dieser Berichtspflicht die Bitte verbunden, daß uns gleichzeitig die Mengen angegeben werden mögen, für die jeweils in dem halben Jahr Ausnahmegenehmigungen erteilt worden sind.
Wir hoffen nach wie vor, daß es eines Tages möglich werden wird, eine gemeinsame europäische Lösung zu finden. Solange diese nicht gefunden wird, kann angesichts der von mir angeführten Untersuchungen von der Bundesrepublik und von diesem Hause wohl kaum erwartet werden, daß wir hinter diese fortschrittliche Gesetzgebung zurückgehen und wieder Zustände einführen, durch welche die Gefährdung der Bevölkerung erhöht wird.
Ich bitte im Namen der CDU/CSU-Fraktion, dieses Gesetz so zu beschließen.
({8})
Meine Damen und Herren, das Wort hat der Abgeordnete Wolfgramm von der Fraktion der FDP.
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Es ist erfreulich, daß der vorliegende Entwurf des Benzinblei-Ergänzungsgesetzes die ungeteilte Zustimmung aller Fraktionen dieses Hauses genießt. Nicht nur das Parlament ist sich einig, verhaltener Applaus kommt auch von den betroffenen Interessenverbänden der Mineralölwirtschaft und der Autoindustrie. Es ist bernerkenswert, weil wir in der Vergangenheit oft erleben mußten, daß die grundsätzliche Notwendigkeit des Umweltschutzes unbestritten ist, dieser Unbestrittenheit aber nur eifrig Lippenbekenntnisse bezeugt wurden. Ging es dann daran, die Umweltschutzziele in konkrete Maßnahmen umzumünzen, wurden wirtschaftliche Interessen tangiert, wuchs der Widerstand.
Lassen Sie mich dem Lob meiner Vorredner für diesen Gesetzentwurf nicht nur weiteres Lob hinzufügen, sondern erlauben Sie mir ein paar kurze grundsätzliche Bemerkungen. Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Schwierigkeiten besteht die Gefahr, daß die Notwendigkeit des Umweltschutzes und die Interessen einzelner Wirtschaftsbranchen in einen falschen Gegensatz geraten. Demgegenüber meinen wir, Umweltschutz muß auch bei ungünstiger Konjunkturlage Priorität genießen. Wenn wir unser ökonomisches System nicht ökologisch ad absurdum führen wollen, können wir es uns nicht leisten, die ständige Sorge und Vorsorge für menschenwürdige Umweltverhältnisse auch nur zeitweise zu vernachlässigen. Innenminister Werner Maihofer hat gestern auf der Sitzung des Europarates gesagt: Für das, was wir heute versäumen, zahlen wir morgen doppelt oder dreifach.
Mit der Bewältigung der Umweltproblematik und der Durchführung der besonders von den Freien Demokraten inspirierten Programme mit aktiver Unterstützung der beteiligten Wirtschaft steht unserer marktwirtschaftlichen Ordnung noch eine harte Bewährungsprobe ins Haus. Es ist zu hoffen, daß alle die, denen die Marktwirtschaft ein ordnungspolitisches Anliegen ist, hier der Meinung sind, daß unternehmerische Eigentinitiative wirksamer ist als administrative Maßnahmen. Umweltschutz ist ein Existenzbedürfnis unserer Gesellschaft. Er muß und wird durchgesetz werden. Je schwächer sich unser wirtschaftliches System bei der Bewältigung dieser Aufgaben erweist, um so stärker wird der Ruf nach staatlichen Eingriffen. Wir haben die Chance, einen Teil unserer Umweltprobleme mit marktkonformen Mitteln, d. h. ohne schwerwiegende Eingriffe in die individuelle Entscheidungsmöglichkeit, zu lösen. Ich glaube, dieser gemeinsame Eintritt in die zweite Phase des Benzinbleigesetzes ist ein ermutigender Schritt in diese Richtung.
Wir bedauern die Entscheidung der anderen EG-Partner zu dieser Frage. Auch wir hätten uns ein einheitliches Vorgehen gewünscht. Wir können aber die Lösung unserer dringenden Umweltschutzprobleme nicht auf die lange Bank schieben. Um es deutlich zu sagen. wir können nicht warten his demnächst auch über dem am dünnsten besiedelten Land Europas eine Dunstglocke hängt oder bei späterer kontinentaler Zusammenarbeit der Hippopotamus Afrikas verseuchte Flüsse flieht. Wir können nur hoffen, daß unsere fortschrittliche Gesetzgebung unseren Nachbarn als Zielorientierung gilt und bei dem angestrebten Ausgleich regionaler Strukturen eine gemeinsame europäische Umweltschutzgesetzgebung noch möglich sein wird. Wie wichtig diese auch für nichtindustrialisierte Gebiete ist, zeigen jüngste Berichte, wonach Abgase und Säureregen die Vegetation an der Westküste Schwedens und Südnorwegens bedrohen. Schwefel- und stickstoffhaltige Emissionen aus den Industriezentren Westeuropas werden nach dieser Meldung durch Luftströmungen über weite Entfernungen getragen.
Dem jetzt vorliegenden Entwurf stimmen die Freien Demokraten zu, weil er eine angemessene Bleireduzierung sichert, weil er die Position des Verbrauchers stärkt, weil er Übergangsschwierigkeiten überbrückt und weil er Wettbewerbsverzerrungen verhindert.
({0})
Das Wort hat der Herr Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, Baum.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich sehe einige besorgte Blicke auf mich gerichtet und werde mich deshalb kurz fassen. Zunächst möchte ich Ihnen danken, daß Sie in allen Parteien dieses Hauses dieses Gesetz unterstützen und das auch in den letzten Jahren trotz der schwierigen Diskussion, die wir in der Öffentlichkeit geführt haben, getan haben.
Die gesundheitspolitischen Argumente wiegen heute genauso schwer, wenn nicht schwerer - Herr Kollege Gruhl hat eindrucksvoll darauf hingewiesen 13444
als im Jahre 1971. Die zulässigen Werte werden in den verkehrsreichen Zentren der europäischen Großstädte bei weitem überschritten. Das hat eine neuere Untersuchung der Europäischen Gemeinschaften gezeigt. Hinzu kommt: Die betroffene Industrie hat sich auf das Inkrafttreten der zweiten Stufe eingestellt. Insbesondere hat die Mineralölindustrie im Vertrauen auf die Folgerichtigkeit staatlicher Umweltpolitik und im Vertrauen auf den Bestand eines von diesem Hause einstimmig verabschiedeten Gesetzes hohe Investitionen erbracht.
Die Bundesregierung möchte heute erneut bekräftigen, daß mit Einführung der letzten Stufe Versorgungsschwierigkeiten nicht zu befürchten sind. Nach einer Erhebung bei den deutschen Kraftstoffherstellern werden diese im Jahre 1976 mindestens 9,9 Millionen t gesetzeskonformes Superbenzin, d. h. ca. 85 % des Gesamtbedarfs, anbieten können. Auch die ausländischen Raffinerien stellen sich auf die Versorgung des deutschen Marktes mit gesetzeskonformem Benzin ein. Um aber das letzte Versorgungsrisiko auszuschließen, liegt Ihnen dieses Gesetz vor, bei dem es nicht allein um die Sicherstellung der Versorgung des Marktes, sondern auch um die Vermeidung von Beschaffungsschwierigkeiten für einzelne Firmen geht.
Die Bundesregierung kennt die Befürchtungen des mittelständischen Mineralölhandels. Sie wird sehr darauf achten, daß sich im Zusammenhang mit der Einführung der letzten Stufe der Markt nicht so verschiebt, daß diese Marktgruppe vom Markt weggedrückt oder daß ihr Marktanteil entscheidend verringert wird. Auch die in Kürze gemäß § 3 noch zu erlassenden Verwaltungsvorschriften werden dem Rechnung tragen. Sie sollen möglichst praxisnah und flexibel ausgestaltet werden. Außerdem werden wir diesem Hause in regelmäßigen Abständen über die Lage auf dem Treibstoffmarkt berichten.
Die Ergänzungsnovelle soll weiter sicherstellen, daß der Verbraucher ein Benzin derjenigen Qualität erhält, die von den Kraftfahrzeugfirmen empfohlen wird. Im Hinblick auf das Benzinbleigesetz haben die betroffenen Wirtschaftszweige, d. h. Mineralölwirtschaft und Kraftfahrzeugindustrie, klare Spezifikationen für Super- und Normalkraftstoff in einer Norm des Deutschen Normeninstituts entwickelt. Mit dieser DIN-Norm werden zum erstenmal seit Beginn der Motorisierung in Deutschland klare und einheitliche Qualitätsmerkmale für Super- und Normalbenzin eingeführt. Bei Verwendung dieses DIN-Kraftstoffes ist nach eindeutiger Erklärung des Verbandes der Deutschen Automobilhersteller der ordnungsgemäße Betrieb der Kraftfahrzeuge gewährleistet. Der Verbraucher wird künftig auf Grund der Auszeichnungspflicht der Tankstellen klar erkennen können, welches Benzin ihm verkauft wird. Das niedrig verbleite Benzin - das möchte ich noch einmal betonen - wird also dem Kraftfahrzeughalter keine Schwierigkeiten bereiten.
Ein Letztes. Im Interesse einer abgestimmten europäischen Umweltschutzpolitik hat sich die Bundesregierung in den letzten Jahren wiederholt für gleichwertige europäische Regelungen eingesetzt. Sie hat das gestern auch auf der Konferenz der europäischen Umweltminister in Luxemburg getan. Die Bundesregierung ist den Mitgliedern dieses Hauses für die Unterstützung bei diesem Vorhaben hier und im Europäischen Parlament dankbar, zumal auch andere Länder, insbesondere die USA, die UdSSR und Japan, seit Jahren Maßnahmen zur Verminderung des Bleigehalts im Benzin treffen und daran festhalten.
Im Umweltschutz, meine Damen und Herren, darf es keinen Stillstand geben. Dieses Gesetz ist eine Bestätigung dieser Politik.
({0})
Meine
Damen und Herren, ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Für die Annahme des Gesetzes ist gemäß Art. 87 Abs. 3 Satz 2 des Grundgesetzes die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages erforderlich. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Danke. Die Gegenprobe! - Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? Keine Stimmenthaltungen. Ich stelle angesichts der Besetzung des Hauses fest, daß die verfassungsrechtlich erforderliche Mehrheit der Mitglieder des Bundestages erreicht ist. Das Gesetz ist in dritter Beratung angenommen.
Meine Damen und Herren, wir müssen noch dem Antrag des Ausschusses unter Ziffer 2 entsprechen, die zu dem Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen und Eingaben für erledigt zu erklären. Ich sehe und höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen. Ich danke Ihnen.
Meine Damen und Herren, wir fahren in den Beratungen fort.
Ich rufe den Punkt 3 a) und b) auf:
a) Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes für Jugendwohlfahrt
- Drucksache 7'3642 Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit ({0})
Drucksache 7'4074 Berichterstatter: Abgeordneter Tietjen ({1})
b) Zweite Beratung des von den Abgeordneten Rollmann, Kroll-Schlüter und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes für Jugendwohlfahrt
Drucksache 7/3304 Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit ({2})
- Drucksache 7/4074 Berichterstatter: Abgeordneter Tietjen ({3})
Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
Ich frage den Herrn Berichterstatter, ob eine Ergänzung des schriftlichen Berichts gewünscht wird. - Das ist nicht der Fall.
Meine Damen und Herren, wir kommen zur zweiten Beratung. Ich rufe Art. 1 bis 3 in der Fassung des Ausschußantrages, Einleitung und Überschrift auf. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke. Gegenprobe! Stimmenthaltungen? -- Es ist einstimmig so beschlossen. Das Gesetz ist in zweiter Beratung angenommen.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein. Ich eröffne die Aussprache.
Das Wort hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Tietjen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der damalige Bundesjustizminister, mein Parteifreund Gerhard Jahn, sagte in der 89. Sitzung dieses Hohen Hauses am 22. März 1974 anläßlich der dritten Lesung des Gesetzes zur Neuregelung des Volljährigkeitsalters u. a. --- ich darf zitieren - :
Eine gesellschaftspolitisch wichtige Aufgabe besteht nun darin, den Übergang vom minderjährigen zum volljährigen Bürger zu meistern. Deshalb begrüße ich vor allem auch die nunmehr im Rahmen des Art. 8 vorgesehene Ergänzung des Jugendwohlfahrtsgesetzes darin, daß eine Ausbildung, die im Rahmen der freiwilligen Erziehungshilfe oder der Fürsorgeerziehung eingeleitet worden ist, auf freiwilliger Basis auch über den Zeitpunkt des Eintritts der Volljährigkeit hinaus fortgeführt werden kann.
Meine Damen und Herren, ich weise deshalb auf diesen Jahnschen Debattenteil hin, um Ihnen den damals beschlossenen § 75 a des Jugendwohlfahrtsgesetzes in Erinnerung zu rufen.
Weitere Änderungen des Jugendwohlfahrtsgesetzes wurden vor nunmehr etwa eineinhalb Jahren einmütig nicht für erforderlich gehalten, dies auch deshalb nicht, da nach damals hier herrschender Auffassung die §§ 5 und 6 des Jugendwohlfahrtsgesetzes Erziehungshilfen
Herr Kollege Tietjen, einen Augenblick. - Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich wäre Ihnen wirklich sehr dankbar, wenn Sie der ersten Rede unseres Kollegen hier Aufmerksamkeit schenken würden.
({0})
Soweit Sie noch Gespräche führen müssen, wofür ich Verständnis habe, möchte ich Sie doch bitten, dies außerhalb des Plenarsaals zu tun.
Ich bin, Herr Präsident, schon für die gute Präsenz dankbar und denke, daß meine Stimme auch einigermaßen durchdringt. Schönen Dank! - - auch über den Eintritt in die Volljährigkeit hinaus erlauben würden. Die zurückliegende
Zeit hat erkennen lassen, daß die soeben von mir zitierten Paragraphen des Jugendwohlfahrtsgesetzes von den Jugendbehörden unterschiedlich ausgelegt worden sind und eine damit verbundene Benachteiligung in einigen Fällen festzustellen war.
Die Gesetzentwürfe der CDU/CSU und des Bundesrates sind Ihnen bekannt. Die Beratung im Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit wurde durch eine nichtöffentliche Anhörung von Sachverständigen positiv angereichert.
Für die sozialdemokratische Bundestagsfraktion stand vom Anfang der Beratung an fest, daß eine Änderung des Jugendwohlfahrtsgesetzes die Intention des Gesetzes zur Neuregelung des Volljährigkeitsalters nicht verwässern und schon gar nicht unterlaufen dürfe. Aus diesem Grunde kam für uns eine inhaltlich uneingeschränkte Fortführung der Hilfe über den Eintritt der Volljährigkeit hinaus, wie im Entwurf des Bundesrates gewünscht, nicht in Betracht. Um es nicht zu einer Benachteiligung der einen oder anderen Personengruppe kommen zu lassen, sind wir der Auffassung, daß die gesetzliche Regelung der des geltenden § 75 a des .Jugendwohlfahrtsgesetzes entsprechen sollte. Sie muß also Kriterien für eine inhaltliche Abgrenzung enthalten. Diese Abgrenzung sehen wir bei Maßnahmen zur schulischen oder beruflichen Bildung einschließlich ich betone das - der Berufsvorbereitung als ausreichend, aber auch notwendig an; dies deshalb, weil eine Gesetzesänderung nicht zu einer völlig unbestimmten Verlängerung der Hilfen zur Erziehung und zu einer Überschneidung mit der Gefährdetenhilfe des Bundessozialhilfegesetzes führen darf. Die Bestimmungen des § 72 BSHG in Verbindung mit der in Vorbereitung befindlichen Verordnung nach § 72 Abs. 5 BSHG bieten ausreichende Möglichkeiten, jungen Volljährigen Hilfe zu gewähren, soweit dies nach Beendigung einer Hilfe zur Erziehung nötig ist.
In diesem Zusammenhang darf ich auf den Punkt 2 des Entschließungsantrages des Ausschusses hinweisen und für meine Fraktion ausdrücklich unterstreichen, daß die genannte Verordnung eine enge Zusammenarbeit zwischen den Sozialhilfeträgern und den Jugendämtern in diesen Fällen gewährleisten muß. Der Begriff der Berufsvorbereitung soll von den Jugendbehörden extensiv ausgelegt werden, so daß z. B. Arbeitsversuche und Arbeitserprobungen noch nicht berufsreifer junger Menschen als Berufsvorbereitung anzusehen sind.
Eine altersmäßige Begrenzung bis zum 21. Lebensjahr sehen wir Sozialdemokraten dem jungen Menschen gegenüber als nicht dienlich an. Wir haben deshalb die Freihaltung dieser Altersbegrenzung als Notwendigkeit angesehen und fanden mit unserer Auffassung die Unterstützung der befragten Sachverständigen.
Voraussetzung für die Weitergewährung der Hilfe ist ein Antrag des jungen Menschen; außerdem muß die Prüfung ergeben, daß der Betroffene bereit ist, am Erfolg der Maßnahme mitzuwirken.
Lassen Sie mich, meine Damen und Herren, zusammenfassend sagen, daß die sozialdemokratische
Bundestagsfraktion dem auf unseren Vorschlag in Übereinstimmung mit den befragten Sachverständigen geänderten Gesetzentwurf die Zustimmung geben wird. Wir sind sicher, daß die teilweise festzustellende unterschiedliche Auslegung der bisherigen Bestimmungen des Jugendwohlfahrtsgesetzes im Interesse der Hilfe erwartenden und brauchenden jungen Menschen jetzt klar geregelt ist.
({0})
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Rollmann von der Fraktion der CDU/CSU.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf, der auf eine Initiative des Bundesrates und der Fraktion der CDU/CSU zurückgeht, schließt eine Lücke. Er beseitigt zumindest eine Unklarheit, die im Zusammenhang mit der Herabsetzung des Volljährigkeitsalters vom 21. auf das 18. Lebensjahr in der Frage entstanden ist, inwieweit Erziehungshilfen nach dem Jugendwohlfahrtsgesetz auch über das 18. Lebensjahr hinaus gewährt werden können. Viele Jugendämter in der Bundesrepublik haben sich seit dem 1. Januar 1975 geweigert, solche Hilfen jungen Volljährigen noch weiter zu gewähren. Wir haben dies nicht für vertretbar gehalten und sind der Meinung gewesen, daß hier etwas getan werden muß. Viele Eingaben haben uns in dieser Frage erreicht, und schließlich hat uns auch die Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe ({0}) entscheidende Anstöße gegeben. Aus diesem Grunde haben wir unseren Gesetzentwurf eingebracht und auch den im wesentlichen Bleichlautenden Gesetzesantrag des Bundesrates begrüßt.
Wir sind voll und ganz mit der Lösung einverstanden, die der Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit einstimmig gefunden hat und die die Fortsetzung von Erziehungshilfen über das 18. Lebensjahr hinaus dann vorsieht, wenn es sich um eine bereits eingeleitete Maßnahme zur schulischen und beruflichen Bildung handelt. Auf diese Weise wird verhindert, daß Erziehungshilfen, die begonnen haben, die Erfolg versprechen und die von den jungen Menschen auch weiter gewünscht werden, mit Eintritt der Volljährigkeit abrupt abgebrochen werden. Dieser Gesetzentwurf ist somit für Tausende junger Menschen in unserem Lande von großer Bedeutung.
({1})
Für die Fraktion der FDP hat der Abgeordnete Spitzmüller das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Auch die FDP- Fraktion wird dem Gesetzentwurf des Bundesrates, den wir im Ausschuß im Ergebnis einhellig für notwendig gehalten haben, zustimmen. Ich sage ausdrücklich: im Ergebnis; denn was die Begründung anbetrifft, befindet sich die Mehrheit von uns doch in einem gewissen Zwiespalt. Wir sind nämlich auch heute noch der Meinung, daß wir bei der Beratung und Verabschiedung des Gesetzentwurfes zur Neuregelung des Volljährigkeitsalters mit der Einfügung des § 75 a in das Jugendwohlfahrtsgesetz eine ausreichende Grundlage dafür geschaffen haben, daß bestimmte Hilfen für den Jugendlichen auch über die neue Altersgrenze von 18 Jahren hinaus weiter gewährt werden können. Das ist auch bei den hier in Rede stehenden erzieherischen Hilfen zur schulischen oder beruflichen Bildung der Fall.
Nur haben wir andererseits eine einschränkende Auslegung der §§ 5 und 6 des Jugendwohlfahrtsgesetzes und die Verweigerung von entsprechenden erzieherischen Hilfen durch mehrere Jugendämter feststellen müssen, die uns letzten Endes dazu bewogen haben, diese in unseren Augen unrichtige Anwendung des Gesetzes durch eine Klarstellung des Gesetzgebers zu beenden. Ich verhehle nicht, daß es uns lieber wäre, wir müßten ein solches Gesetz nicht beschließen, weil die Verwaltungen von sich aus das durchführen, was der Gesetzgeber im Gesetzgebungsakt deutlich gemacht hat.
So sehen wir uns - vielleicht kann ich Ihre Aufmerksamkeit auf die Drucksache lenken - in der merkwürdigen Lage, mit der Änderung dieses Gesetzes zugleich eine Entschließung über dessen Auslegung durch die Landesbehörden verabschieden zu müssen. Damit wollen wir verhindern, daß die Jugendämter erneut in falsch verstandenem fiskalischen Denken mit Hilfe einschränkender Auslegungen Sinn und Absicht der gesetzlichen Änderungen verkürzen.
Wir können als Freie Demokraten nur hoffen, daß dieses Verfahren nicht allgemein üblich werden muß, um den Willen des Gesetzgebers bei den Verwaltungen zum Durchbruch zu verhelfen.
({0})
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Wer dem Gesetz in dritter Beratung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Ich danke Ihnen. Gegenprobe! - Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? - Ich stelle einstimmige Beschlußfassung fest.
Der Ausschuß hat unter Ziffer II noch beantragt, den gleichzeitig eingebrachten Entwurf der CDU/ CSU für erledigt zu erklären, ferner unter Ziffer IV, die zu den Gesetzentwürfen eingegangenen Petitionen und Eingaben für erledigt zu erklären, sowie unter Ziffer III, den Entschließungsantrag, auf den der Herr Abgeordnete Spitzmüller soeben noch einmal hingewiesen hat, zu verabschieden.
Bedenken dagegen, daß wir über die Anträge unter den Ziffern II, III und IV gemeinsam abstimmen, bestehen nicht? - Wer den Anträgen des Ausschusses unter den Ziffern II, III und IV zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Danke. Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Es ist einstimmig so beschlossen.
Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
Meine Damen und Herren, ich rufe nunmehr Punkt 4 der Tagesordnung auf:
Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 25. April 1974 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik auf dem Gebiet des Gesundheitswesens
Drucksache 7/3363
a) Bericht des Haushaltsausschusses ({0}) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
- Drucksache 7/4150 -Berichterstatter:
Abgeordneter Carstens ({1})
b) Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit ({2})
-- Drucksache 7/4094 Berichterstatter: Abgeordneter Egert
({3})
Ich frage zunächst, ob die Herren Berichterstatter eine Ergänzung ihres schriftlichen Berichtes wünschen. - Das ist offensichtlich nicht der Fall. Ich danke den Herren Berichterstattern.
Wir treten in die Aussprache ein. Ich erteile als erstem Redner dem Herrn Abgeordneten Egert das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der heutigen zweiten Lesung und Schlußabstimmung über den Gesetzentwurf zum Gesundheitsabkommen mit der DDR entscheidet der Deutsche Bundestag über ein wichtiges Folgeabkommen zum Grundlagenvertrag zwischen den beiden Staaten in Deutschland. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion sieht diesen Vertrag als einen weiteren Baustein auf dem Weg, das Verhältnis zwischen den beiden Staaten zu entkrampfen und zu normalisieren.
Wir messen den Erfolg dieses Bemühens an den Vorteilen, die dadurch für die Menschen in den beiden Staaten erreicht werden. Legt man diesen Maßstab an das Gesundheitsabkommen an, so können wir Sozialdemokraten feststellen, daß ein weiterer Weg geöffnet, ein weiteres Hindernis aus dem Weg geräumt und die Grenze zwischen den beiden Staaten erneut durchlässiger gemacht worden ist.
Wir Sozialdemokraten zählen das Gesundheitsabkommen mit der DRR zu den vielen kleinen Schritten in der Deutschlandpolitik der sozialliberalen Koalition hinzu, zu einer zeitgemäßen und wirklichkeitsnahen Politik, die für die Menschen in beiden Staaten meßbare Erfolge und Fortschritte gebracht hat. Die Bürger können diese meßbaren Fortschritte und Erfolge spüren; sie können teilhaben an diesen Erfolgen. Dies ist und bleibt eine der wesentlichen Zielsetzungen unserer Politik.
Meine Damen und Herren von der Opposition, Ihre Mitglieder im zuständigen Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit haben dem Gesetzentwurf zu dem Abkommen einmütig zugestimmt. Wir begrüßen dies. Damit ist gleichzeitig aber erneut der erschreckende Gegensatz zu den polemischen Auftritten Ihres deutschlandpolitischen Sprechers, des Herrn Abelein, in der ersten Lesung zu diesem Abkommen deutlich geworden.
Die Zustimmung zu diesem Abkommen hat, wie kaum anders zu erwarten war, innerhalb der Unionsparteien, insbesondere auch im Bereich der CSU, unterschiedlichen Beifall gefunden. Nun ist es nicht unsere Aufgabe, uns Ihren deutschlandpolitischen Kopf zu zerbrechen oder gar so vermessen zu sein, schlichtend in den biblischen Konflikt zwischen zwei Bruderparteien wie CDU und CSU einzugreifen. Aber an eines werden und müssen wir Sie immer wieder erinnern: Sie können nicht einerseits die Deutschlandpolitik dieser Koalition als Verzichtspolitik, als verderbliches Machwerk brandmarken und andererseits die positiven Ergebnisse dieses vermeintlichen Machwerks gutheißen. Sie können nicht einerseits zum Grundlagenvertrag ablehnend verharren und anderseits die Folgeabkommen, die es ohne diesen deutschlandpolitischen Schlüssel gar nicht gegeben hätte, billigen.
({0})
Diese politische Inkonsequenz werden wir Ihnen nicht abnehmen. Wir werden Sie ständig an Ihre politische Unglaubwürdigkeit in diesem Punkt erinnern. Wir werden dies so lange tun, bis Sie in diesem Parlament erklären, daß der Grundlagenvertrag ein wichtiger und der richtige Schritt war auf dem Weg, die Menschen in Deutschland näher zueinander zu bringen.
({1})
Die erfreulichen Ergebnisse des innerdeutschen Reiseverkehrs - rund 2,4 Millionen Bundesbürger konnten in den ersten acht Monaten dieses Jahres die DDR besuchen, 1,4 Millionen Bundesbürger aus West-Berlin kommen dazu; 900 000 Bürger der DDR konnten die Bundesrepublik besuchen - sind begrüßenswerte Resultate dieser Politik der Bundesregierung. Sie machen zugleich deutlich, wie notwendig gerade der Abschluß eines Gesundheitsabkommens zwischen den beiden Staaten ist. Der zunehmende Besucherverkehr macht die Dringlichkeit wechselseitiger ärztlicher Versorgung deutlich und bestätigt, daß der vertraglich geregelte beiderseitige Anspruch auf kostenlose ambulante und stationäre medizinische Hilfe und Behandlung während Besuchsreisen in den jeweils anderen deutschen Staat zu Recht den Kernpunkt des Abkommens bildet. Daran schließen sich logisch an: die Durchführung medizinischer Spezialbehandlungen und Spezialkuren, die Mitgabe oder Übersendung von Arztberichten für die Weiterbehandlung sowie der regelmäßige Erfahrungsaustausch bei der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten. Alles dies sind bedeutsame Punkte, die zum Nutzen, aber auch zum Schutz der Bürger beider Staaten erforderlich sind.
Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion begrüßt es, daß im Abkommen festgelegt wurde, daß praktische Fragen aus dem Abkommen von einer mit Beauftragten beider Staaten besetzten Kommission geklärt werden sollen. Wir sehen darin einen wesentlichen Beitrag, auftretende Schwierigkeiten schnell und reibungslos klären zu helfen. Wir hoffen, daß dieses Instrument auch von seiten der DDR so beweglich wie möglich - und dies heißt für uns auch: so bürgernah wie möglich - gehandhabt wird. Die Vorleistungen der DDR auf dem Gebiet der Spezialbehandlungen und der Spezialkuren stimmen uns optimistisch, optimistisch auch im Hinblick auf die Bemühungen, auf der Grundlage dieses Abkommens die Beziehungen im Bereich des Gesundheitswesens weiter zu entwickeln und weiter auszubauen.
Wir begrüßen nicht zuletzt die vereinbarte Zusammenarbeit im Bereich des Drogen-, Rausch- und Suchtmittelmißbrauchs. Hier kann der innerdeutsche Erfahrungsaustausch vor allem auch wegen der vorhandenen unterschiedlichen gesellschaftspolitischen Strukturen wesentliche Anregungen geben. Wir erwarten dies besonders für das schwierige Feld des Alkoholmißbrauchs und insbesondere auch hinsichtlich der auslösenden Faktoren.
Meine Damen und Herren, Sie werden verstehen, daß ein Westberliner Abgeordneter im Deutschen Bundestag es ganz besonders begrüßt, daß diese Stadt voll in das Abkommen einbezogen worden ist. Für uns Sozialdemokraten war und ist die Verankerung dieser Bestimmung im Abkommen eine wesentliche Voraussetzung für das Zustandekommen des Abkommens.
Es hat den Anschein, daß die Opposition auch wegen innerparteilicher Schwierigkeiten über diesen Baustein der zwischenstaatlichen Entkrampfung hinweg schnell zur Tagesordnung übergehen möchte. Dies werden wir nicht zulassen. Wir werden den Bürgern auch mit Hilfe und an Hand dieses deutschdeutschen Gesundheitsabkommens deutlich machen, in welch ein wirklichkeitsfernes deutschlandpolitisches Ghetto Sie sich unter der Anführerschaft der Herren Abelein, Marx und Jäger ({2}) begeben haben. Wir werden deutlich machen, daß nach unserem Eindruck aus dem „So nicht und jetzt nicht" Ihres ehemaligen Fraktionsvorsitzenden längst ein Sonthofener „Nie" oder „Niemals" geworden ist.
Wenn bei Ihnen die Deutschlandpolitik der 50er Jahre eine Renaissance erlebt und fröhliche Urständ feiert, so ist dies nicht nur Ihr Problem. Eine deutschlandpolitisch unbewegliche, im rissigen und alten Gemäuer ihrer überholten Argumente befangene Opposition leistet unserem Land einen wahrlich schlechten Dienst. Wir lassen uns den Erfolg unserer Politik auch am Beispiel dieses Gesundheitsabkommens - nicht dadurch zerreden, daß Teile Ihrer Partei meinen, es sei wenig erreicht oder gar nur Selbstverständliches geregelt.
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Jäger ({0})?
Ja.
Herr Kollege Egert, würden Sie nicht, statt hier gegen die Opposition zu polemisieren, lieber zur Kenntnis nehmen, daß wir dort, wo wir es aus sachlichen Gründen glaubten rechtfertigen zu können - wie beim Verkehrsvertrag oder bei diesem Abkommen -, durchaus auch zustimmen können und daß es deswegen völlig unberechtigt ist, in diesem Zusammenhang jetzt gegen die Opposition vorzugehen?
({0})
Herr Kollege Jäger ({0}), würden Sie zur Kenntnis nehmen, daß ich bei meiner Feststellung bleibe, daß all das, was Sie sachlich zur Kenntnis zu nehmen bereit sind, nicht möglich gewesen wäre, wenn nicht - und auch das sollten Sie zur Kenntnis nehmen - mit dem Grundlagenvertrag die Voraussetzungen für diese sachlichen Ergebnisse geschaffen worden wären.
({1})
Die Politik, die Sie betreiben, versucht, sich durch die Hintertür in die Erfolge unserer Politik einzuschleichen,
({2})
und dies werden wir nicht mitmachen!
({3})
Ich war dabei, mich damit auseinanderzusetzen, daß Sie die Feststellung treffen, in diesem Abkommen sei wenig erreicht, und das Wenige, was erreicht sei, habe nur Selbstverständlichkeiten geregelt. Um die Rückkehr zur Normalität in den Beziehungen der beiden deutschen Staaten, darum, Alltäglichkeit im Umgang miteinander einziehen zu lassen, Selbstverständliches wirklich selbstverständlich auf eine vertraglich gesicherte Grundlage zu stellen, genau darum geht es uns. Dies verrät in seiner zugegebenen Mühseligkeit im tagespolitischen Geschäft mehr tatsächliches Wahren der wohlverstandenen Interessen unseres Landes und unserer Bürger als Ihr wirklichkeitsfernes Schweben auf wolkigen Illusionen von Feiertagsreden.
Meine Damen und Herren, die sozialdemokratische Bundestagsfraktion stellt sich mit Nachdruck hinter die deutschlandpolitischen Bemühungen der Bundesregierung. Sie hofft und erwartet - und drückt dies auch bei der Verabschiedung des Gesundheitsabkommens aus -, daß in der nächsten Zeit weitere Folgevereinbarungen zum Grundlagenvertrag im Interesse der Menschen folgen werden.
Ich bitte Sie im Namen der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion um Ihre Zustimmung zu dem Gesetz über das Gesundheitsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR. Für die sozialdemokratische Bundestagsfraktion ist diese Zustimmung selbstverständlich, weil wir auch auf diesem Feld die Politik der sozialliberalen Koalition konsequent unterstützen.
({4})
Für die Fraktion der CDU/CSU hat Herr Abgeordneter Prinz zu Sayn-Wittgenstein das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die polemischen Ausführungen des Kollegen Egert lohnen unseres Erachtens eine Auseinandersetzung nicht, da sie nur von gewissen schwachen Punkten dieses Abkommens ablenken. Das war wohl auch die Absicht seiner polemischen Ausführungen.
({0})
Im übrigen, meine Damen und Herren, möchte ich für die CDU/CSU-Fraktion folgende Erklärung abgeben.
In der ersten Lesung des Gesetzes zu dem Abkommen vom 25. April 1974 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der DDR wie in den folgenden Ausschußberatungen wurden von meinen politischen Freunden Fragen gestellt, um Auskunft über Regelungen des Abkommens zu erhalten, die nach unserer Auffassung mißverständlich waren oder keine befriedigende Festlegung erfahren hatten. Die Auskünfte und Erklärungen der Regierung auf unsere Fragen werden von einem Teil unserer Freunde als nicht ausreichend angesehen, um die grundsätzlichen Bedenken zu zerstreuen und eine Zustimmung zu ermöglichen. Diejenigen, die ihre Zustimmung geben werden, tun dies in der Erwartung, daß die von der Bundesregierung erteilten Auskünfte und Interpretationen des Abkommens zutreffen und künftig von der tatsächlichen Entwicklung der Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Gesundheitswesens bestätigt werden.
Manchen Regelungen des Abkommens fehlt die wünschenswerte Bestimmtheit. Hier werden die in Art. 7 vorgesehenen Beauftragten bald nähere Regelungen zu treffen haben, um die nach dem Abkommen vorgesehenen Maßnahmen so reibungslos wie möglich durchführen zu können.
Wir hätten es für erforderlich gehalten, daß das Bundesgesundheitsamt in Berlin ebenso wie das Deutsche Institut für medizinische Dokumentation als Partner in dem Abkommen Erwähnung gefunden hätte. Die CDU/CSU-Fraktion erwartet, daß die für die in den Art. 2, 4, 5 und 6 aufgeführten Sachbereiche ganz oder teilweise fachlich kompetente Bundesoberbehörde, nämlich das Bundesgesundheitsamt, von Anfang an an der Durchführung des Abkommens beteiligt wird. Dieses ist sowohl wegen der Aktualität der zu übermittelnden Informationen als auch im Interesse der für beide Seiten gewinnbringenden Zusammenarbeit der Fachleute notwendig. Damit kann zugleich zeitraubender Verwaltungsaufwand und bürokratischer Leerlauf in den jeweiligen Ministerien vermieden werden. Wenn - und so ist es doch im Briefwechsel zum Abkommen vereinbart - eine unmittelbare Zusammenarbeit zwischen dem Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und dem Institut für Wissenschaftsinformation in der Medizin in Ost-Berlin möglich ist, muß auch ein direkter Draht zwischen dem Bundesgesundheitsamt und dem entsprechenden DDR-Institut gezogen werden können.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion erkennt an, daß die Vereinbarungen bei entsprechendem Vollzug eine verbesserte Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gesundheitswesens ermöglichen können. Wir erwarten, daß noch offene Fragen durch die in Art. 7 vorgesehenen Beauftragten in absehbarer Zeit gelöst werden. Hier ist vor allem der Versand von lebensnotwendigen Medikamenten im Einzelfall in die DDR zu erwähnen wie aber auch die Möglichkeit, daß künftig wieder Wissenschaftler der DDR und der Bundesrepublik Deutschland jeweils an medizinischen Fachkongressen im anderen Teil Deutschlands teilnehmen können. Ein solcher Kontakt und Erfahrungsaustausch ist weitaus lebendiger, natürlicher und ergiebiger als lediglich die Übermittlung von medizinischer Literatur und Dokumentation.
Dieses Abkommen kann nicht als ein Durchbruch zur Normalisierung in den Beziehungen zwischen beiden Teilen Deutschlands bezeichnet werden,
({1})
wie es auch der Kollege Egert vorhin darzustellen versucht hat. Nach wie vor ist es verfrüht - um Herrn Brandts Worte zu gebrauchen -, von einem geregelten Nebeneinander oder gar von einem Miteinander beider Teile Deutschlands zu sprechen. Noch ist nicht erkennbar, wann - obwohl schon lange angekündigt - die anderen Folgeabkommen nach Art. 7 des Grundlagenvertrages von 1972 im Bereich der Zusammenarbeit auf den Gebieten der Wirtschaft, der Wissenschaft und Technik, des Verkehrs, des Rechtsverkehrs, des Post- und Fernmeldewesens, der Kultur, des Sports, des Umweltschutzes sowie auf anderen Gebieten geschlossen werden können.
Die Regierung wie die Koalitionsparteien sollten daher auch heute nicht erneut den Versuch unternehmen, dem vorliegenden Abkommen die politische Wertung zu unterschieben, die - selbst bei allem Verständnis für die Notwendigkeit von Erfolgserlebnissen - nicht gerechtfertigt werden kann.
({2})
Das Abkommen sollte ohne Pathos und aufwendige Selbstdarstellung der Regierung als ein bescheidener Beitrag zur Verbesserung praktischer Beziehungen angesehen werden, als ein Beitrag, von dem wir erhoffen, daß die Menschen unseres gemeinsamen Vaterlandes davon einen Nutzen haben werden.
Die „hochpolitische" Präambel des Abkommens steht in einem bemerkenswerten Gegensatz zu manchen Regelungen des Abkommens, die wir geradezu für selbstverständlich halten. Dieses Mißverhältnis zwischen Anspruch und Aussage des Abkommens macht deutlich, daß wir von der vielzitierten Normalisierung nach wie vor weit entfernt sind. Darauf aufmerksam zu machen, hielten wir für notwendig, damit über der Diskussion über das Abkommen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens nicht entscheidende Fragen der innerdeutschen Poli13450
tik der notwendigen Aufmerksamkeit der Nation entzogen werden.
({3})
Für die
Fraktion der FDP hat der Herr Abgeordnete Spitzmüller das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Meine Frau Kollegin Lüdemann hat bei der ersten Beratung des Ratifizierungsgesetzes bereits zu dem politischen Gehalt des Gesundheitsabkommens mit der DDR gesprochen. Ich will mich daher heute auf wenige Bemerkungen beschränken.
Wir Freien Demokraten sind befriedigt darüber, daß wir bezüglich der Bundeskompetenz für den Vollzug des Abkommens im Gesundheitsausschuß Einvernehmen erzielen konnten. Auf eine Anregung des Bundesrates hin und mit Hilfe eines Vorschlages der Bundesregierung haben wir das Ratifizierungsgesetz auf Art. 104 a Abs. 3 des Grundgesetzes gestützt, wobei die anfallenden Geldleistungen vom Bund getragen werden sollen. Wir halten dies in Anbetracht der gesamtendeutschen Aufgabe dieses Abkommens für eine angemessene Lösung.
Es freut uns außerdem, daß die Ausschußkollegen der Opposition im Gesundheitsausschuß wieder einmal den guten Willen zur sachlichen Einigung über den Versuch des politischen Opponierens gestellt haben und damit die Einstimmigkeit im Gesundheitsausschuß ermöglicht wurde.
Als ich den langen Katalog politischer Bedenken hörte, die Herr Kollege Abelein bei der ersten Beratung hier vortrug, war ich mir dieser späteren Einigungsmöglichkeit noch nicht so sicher.
Meine Damen und Herren, wir können heute alle mit einer gewissen Befriedigung zur Kenntnis nehmen, daß wir mit diesem Gesetz dem ersten Folgeabkommen zum Grundlagenvertrag zustimmen, einem Vertrag, der Berlin voll einbezieht und damit deutlich macht, daß Folgeverträge nur unter Einbeziehung von Berlin möglich sind. Ich meine, die DDR sollte dies endlich als eine für die Bundesregierung unabänderliche Position begreifen. Meine Damen und Herren von der CDU/CSU, wir sollten diese Position offensiv vertreten und nicht Schwachstellen in das Abkommen hineingeheimnissen.
({0})
Das abschließende Urteil über den Erfolg dieses Abkommens werden wir allerdings erst in der Zukunft fällen können. Die Behörden der DDR werden es weitgehend in der Hand haben, durch eine großzügige, sowohl dem Buchstaben wie auch dem Geiste des Abkommens entsprechende Anwendung der Bestimmungen das politische Verhandlungsklima bei der Aushandlung der weiteren Folgeabkommen zu beeinflussen. Wir hoffen, die DDR wird nicht gerade dieses Feld humanitärer Hilfeleistungen zur Inszenierung politischer Schwierigkeiten benutzen, sondern erkennen - und danach handeln -, daß
auch sie Verantwortung für die Menschen in Deutschland hat.
({1})
Meine
Damen und Herren, das Wort hat die Frau Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit, Dr. Focke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR auf dem Gebiete des Gesundheitswesens, das Ihnen heute zur abschließenden Beratung des Ratifikationsgesetzes vorliegt, hat nicht nur als erstes Folgeabkommen zum Grundlagenvertrag eine herausragende politische Bedeutung für die Entwicklung der Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten, sondern es wird auch für den einzelnen Menschen - hier wie dort - konkrete Verbesserungen bringen, und zwar Verbesserungen, wie sie in dieser Form vertraglich nur mit der DDR vereinbart worden sind und dem besonderen deutsch-deutschen Verhältnis entsprechen. Diese Verbesserungen sind das Ergebnis einer realitätsbezogenen Politik der sozialliberalen Koalition. Das Abkommen ist der Ausdruck des gemeinsamen Bemühens, nicht in abstrakten Rechtspositionen zu verharren, sondern zum Wohle des einzelnen Menschen konkret und schrittweise das jeweils Mögliche beizutragen.
In diesem Sinn ist das erste Folgeabkommen zum Grundlagenvertrag sicher auch richtungweisend für die Verhandlungen in anderen Bereichen, durch die die rechtlichen, tatsächlichen und insbesondere auch die menschlichen Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten erleichtert werden sollen.
Prinz Botho, dieses ist eine völlig nüchterne und sachliche Feststellung und Bewertung dieses Abkommens. Sie können von der Koalition nicht erwarten, daß sie wegen einer gewissen Uneinigkeit in den Reihen der Opposition dieses Abkommen mit falscher Bescheidenheit unter Wert darstellt.
({0})
Dieses Abkommen trifft Regelungen für Fälle, in denen der einzelne Mensch besonders hilfebedürftig ist. Wer selbst einmal bei einem Aufenthalt in einem anderen Lande schwer erkrankt ist, wird ermessen können, was die Einräumung eines Anspruchs auf Gewährung der notwendigen medizinischen Hilfe bedeutet. Ich möchte hervorheben, daß das Abkommen mit der Gewährung eines Anspruchs auf ambulante oder stationäre medizinische Hilfe entsprechend dem jeweiligen Grad der Gesundheitsschädigung ohne Ansehen der Person einen umfassenden Schutz in Krankheitsfällen und bei Unfälllen gewährt, der die Besucher in beiden deutschen Staaten besserstellt als bei Vereinbarungen mit anderen Staaten.
Wenn sich sowohl die Bundesrepublik Deutschland als auch die DDR bemüht haben, in solchen Fällen zu helfen, so bedeutet doch ,das Eingehen
einer gegenseitigen Verpflichtung zugleich eine Anerkennung der in den beiderseitigen Beziehungen vorgegebenen besonderen Situation. Die Gewißheit, daß jeder Besucher im anderen deutschen Staat in solchen Fällen Hilfe erhalten wird, ist nicht nur eine leere Formel hinsichtlich der Forderung nach der Erhaltung von Gemeinsamkeiten, sondern sie schafft konkret eine gemeinsame Grundlage. Mancher Besucher wird sich leichter entschließen können, in den anderen deutschen Staat zu reisen, wenn er sich der Hilfe im Notfall sicher sein kann.
Die Möglichkeit zu Spezialbehandlungen, die das Abkommen vorsieht, ist für die betroffenen Menschen eine wirkliche Hilfe. Auch wenn die Zahl ,der Fälle hier begrenzt bleibt, so hat sich doch schon bei der Vorabanwendung des Abkommens in diesem Bereich gezeigt, daß die Schaffung solcher Möglichkeiten für kranke Menschen im Einzelfall von schicksalhafter Bedeutung sein kann. Wir sehen es hier als eine wichtige Aufgabe an, wenn diese Möglichkeiten allen Beteiligten, insbesondere auch den Ärzten, noch bewußter gemacht werden.
Die Tatsache, daß hier dem einzelnen eine unschätzbare Hilfe im jeweils anderen deutschen Staat gewährt werden kann, wird gewiß auch ihren Teil dazu beitragen, die Verbundenheit zwischen den Deutschen hier und drüben zu stärken.
Genau dies ist das Ziel unserer Deutschlandpolitik: durch Taten zu einer Stärkung der beiderseitigen Beziehungen beizutragen.
Wer wie die Opposition meist das Trennende hervorhebt, leistet unseren Menschen keinen Dienst. Es ist auch wenig hilfreich, wenn solche vertraglichen Beziehungen, wie wir sie im Gesundheitsabkommen vereinbart haben, abgewertet werden, wie dies von Sprechern der Opposition in der ersten Lesung - daran erinnere ich besonders - des Gesetzentwurfes mit der wenig inhaltsreichen Kritik geschehen ist, diese Vereinbarungen seien zu allgemein oder zu selbstverständlich gehalten. Die einstimmige Verabschiedung im zuständigen Ausschuß läßt mich vermuten, daß sich inzwischen jedenfalls die Kollegen der Opposition in diesem Ausschuß eines Besseren überzeugt haben.
({1})
Die Bundesregierung wird sich bemühen, die durch das Abkommen geschaffenen Möglichkeiten nach seinem Inkrafttreten unverzüglich umfassend wirksam werden zu lassen. Dies gilt auch für die vereinbarte Zusammenarbeit im Arzneimittelbereich und bei der Bekämpfung des Drogen-, Rauschmittel- und Suchtmittelmißbrauchs sowie bei der Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten.
Ich möchte hervorheben, daß in der DDR zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Abkommen die notwendigen gesetzgeberischen Maßnahmen bereits getroffen worden sind, um in Zukunft auf die Vorlage von Desinfektionsbescheinigungen beim Mitführen von gebrauchten Kleidungsstücken zu Geschenkzwecken im Reiseverkehr verzichten zu können. Auch hierin liegt wie in vielen anderen Fällen der Voranwendung des Abkommens durch die DDR ein eindrucksvoller Beweis, daß die DDR ebenso wie die Bundesrepublik Deutschland unter Respektierung der unterschiedlichen politischen Ausgangslage und der Entwicklungen in den beiden Teilen Deutschlands bestrebt ist, Wege der Verständigung im Geiste friedlicher Zusammenarbeit zu beschreiten.
Wir werden bei dem Erreichten auch im Gesundheitswesen nicht stehenbleiben. Das Abkommen selbst enthält bereits Ansatzpunkte zur Ausweitung der gegenseitigen Beziehungen in diesem Bereich. Dies gilt für den wissenschaftlichen Erfahrungsaustausch ebenso wie für das Gebiet der Organtransplantation. Die im Rahmen der Durchführung des Abkommens vorgesehenen Gespräche der Beauftragten beider Abkommenspartner werden Gelegenheit geben, auch hier die Möglichkeiten zur weiteren Entwicklung zu prüfen und zu gegebener Zeit im Interesse der betroffenen Menschen in entsprechende Vereinbarungen eingehen zu lassen.
Die Bundesregierung betrachtet es als eine wichtige Aufgabe, neben der vollen Anwendung des bereits Vereinbarten auch in Zukunft konkrete Verbesserungen zu erreichen. Daß dabei unverzichtbare Grundsätze unserer Deutschlandpolitik auch vom Abkommenspartner respektiert werden, zeigt die Einbeziehung Berlins in das Abkommen.
Die Bundesregierung begrüßt, daß mit den vom federführenden Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit beschlossenen Empfehlungen den Bedenken Rechnung getragen worden ist, die vom Bundesrat bei der ersten Beratung erhoben wurden. Der Gesetzentwurf sieht nunmehr eine Geldleistung im Sinne des Art. 104 a Abs. 3 des Grundgesetzes hinsichtlich des Anspruchs der Einreisenden aus der Deutschen Demokratischen Republik auf medizinische Hilfe vor. Die Verpflichtung des Bundes, die Kosten der medizinischen Hilfe zu tragen, wird ausdrücklich aufgeführt. Die Änderung läßt die Höhe der entstehenden Kosten unverändert. Das hierzu bisher Gesagte gilt unverändert.
Eine Regelung der Zuständigkeit der Landesbehörden und ihres Verfahrens im Gesetz ist nach Ansicht der Bundesregierung nicht notwendig, da sich bei einem Ratifizierungsgesetz auf der Grundlage des Art. 104 a Abs. 3 aus Art. 85 Abs. 1 des Grundgesetzes ergibt, daß die Einrichtung der Behörden Angelegenheit der Länder ist. Auf die bisherige Ermächtigung des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen zum Erlaß der Verwaltungsvorschriften konnte verzichtet werden, da nunmehr nach Art. 85 Abs. 2 des Grundgesetzes die Bundesregierung das Recht hat, mit Zustimmung des Bundesrates allgemeine Verwaltungsvorschriften zu erlassen. Die Bundesregierung geht davon aus, daß der so geänderte Entwurf des Ratifizierungsgesetzes auch den Vorstellungen des Bundesrates entspricht, und rechnet mit dessen Zustimmung.
Meine Damen und Herren, es freut mich, daß gerade ein Abkommen mit einer so humanitären Zielrichtung als erstes Folgeabkommen zum Grundlagenvertrag vereinbart werden konnte. Es entspricht unserer Überzeugung, daß wir mit der DDR
überall da Vereinbarungen treffen müssen, wo für die Menschen in den beiden deutschen Staaten konkrete Ergebnisse erzielt werden können, von denen beide Seiten einen Nutzen haben werden.
({2})
Was unseren Menschen dient, dient auch der Politik im geteilten Deutschland. Ich hoffe, daß der Gesetzentwurf auch in diesem Hause eine breite Zustimmung findet.
({3})
Das Wort hat Herr Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen Franke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der DDR auf dem Gebiet des Gesundheitswesens hat die Bundesregierung den parlamentarischen Körperschaften die erste Folgevereinbarung zum Grundlagenvertrag vorgelegt.
Dieses Abkommen ist mit seinen rechtlichen Folgen und seiner praktischen Bedeutung ein weiterer Baustein in dem von der Bundesregierung angestrebten Normalisierungsprozeß zwischen beiden deutschen Staaten. In einem Bereich, wo verbindliche Bestimmungen bisher fehlten, wurden Regelungen gefunden, die den Menschen in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR zugute kommen.
Die sachliche Notwendigkeit dieses Abkommens ergibt sich nicht zuletzt auch aus der spürbaren Erweiterung des Besuchs- und Reiseverkehrs. Es bestand die Notwendigkeit, hinsichtlich der medizinischen und gesundheitlichen Versorgung der Reisenden zu rechtlich verpflichtenden Regelungen für beide Seiten zu kommen. Unser Ziel war dabei, die medizinische Behandlung von Reisenden in dem jeweils anderen Staat zumindest von den staatlichen und organisatorischen Voraussetzungen her so problemlos wie möglich zu machen. Jeder Reisende sollte wissen, daß er einen rechtlichen Anspruch darauf hat, im anderen Staat gesundheitlich betreut zu werden.
Lassen Sie mich hier zur Verdeutlichung des Stellenwerts dieser Frage die letzten Zahlen über Reisen zwischen den beiden deutschen Staaten nennen. Die Zahl der Reisen von Westdeutschen in die DDR hat in den vergangenen Monaten dieses Jahres um rund 1 Million - das sind 75 % der Zahl für die entsprechenden Monate des Vorjahres - zugenommen. Insgesamt werden zur Zeit jährlich alles in allem etwa 7 Millionen Reisen von hier nach drüben unternommen, davon rund 2,5 Millionen Reisen von Westdeutschen in die DDR. Umgekehrt ist die Zahl der Besuche von Personen im Rentenalter aus der DDR im Laufe der vergangenen Jahre um rund ein Drittel auf inzwischen etwa 1,3 Millionen Besucher angestiegen. Die Rentner sind naturgemäß ebenso wie unsere Rentner in der DDR ein Personenkreis, für den die Regelung des Gesundheitsabkommens von spürbarem Nutzen sein wird.
Ich möchte hier noch drei grundsätzliche Bemerkungen zu diesem Folgeabkommen machen.
Erstens. Der Abschluß des Gesundheitsabkommens mit der DDR erhellt, daß humanitäre Fragen und gesundheitspolitische Anliegen in nachbarschaftlicher Zusammenarbeit zum Wohle der Menschen in Deutschland geregelt werden können, wenn beide Seiten die Interessen ebenso wie die Schwierigkeiten des Partners erkennen und vernünftig in Rechnung stellen. Dieses Abkommen bestätigt damit die in Art. 7 des Grundlagenvertrags niedergelegte Zielrichtung, daß die Bundesrepublik Deutschland und die DDR trotz unterschiedlicher politischer und ideologischer Auffassungen die Voraussetzungen für menschliche Erleichterungen schaffen können.
Zweitens. Dieses Abkommen belegt ferner, daß trotz der Gegensätze in den Rechtspositionen vernünftiges und geduldiges Verhandeln eine befriedigende Einbeziehung Berlins entsprechend dem Viermächteabkommen ermöglichte.
Drittens. Lassen Sie mich schließlich vor dem Hintergrund der augenblicklich auf anderen Sachgebieten stattfindenden Gespräche und Verhandlungen mit der DDR folgende prinzipielle Feststellung treffen. Die praktische Politik in Deutschland vollzieht sich nicht in Etappen spektakulärer Erfolge. Übertriebene Erwartungen - nicht selten aus Berechnung erweckt - gehen zielbewußt von einem politischen Maßstab aus, der den Realitäten nicht entspricht.
Herr
Bundesminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Jäger?
Ja, bitte.
Herr Bundesminister, sind Sie nicht der Meinung, nachdem Sie eben sagten, daß geduldiges und zähes Verhandeln eine befriedigende Berlin-Regelung in einen Vertrag hineinbringen kann, daß diese Regel von der Bundesregierung schon beim Grundvertrag hätte beherzigt werden sollen? Denn dann wären wir aus vielen Schwierigkeiten heraus, die jetzt in den Folgeabkommen auftauchen.
({0})
Herr Kollege Jäger, ich bin da völlig anderer Auffassung als Sie. Im Grundlagenvertrag wurde das vereinbart, was unter den gegebenen Voraussetzungen möglich war. Analog dazu können weitere Abkommen getroffen werden, und dabei sind wir jetzt. In den zurückliegenden Jahren ist kostbare Zeit verlorengegangen, in der wir sicherlich hätten weiterkommen können, wenn die Prinzipien, die die jetzige Regierung anwendet, um zur Normalisierung der Verhältnisse zum anderen Staat in
Deutschland kommen zu können, auch andere dazu bewogen hätten.
({0})
Wir haben nicht mehr erreichen können, als auf Grund der gegebenen politischen Wirklichkeit erreichbar war. Daß wir bemüht sind, zu weiteren Regelungen zu kommen, ist wohl daran zu erkennen, daß dies nur ein erster Schritt ist, allerdings ein beachtlicher Schritt. Wir werden auf diesem Wege weitergehen. Die Bundesregierung wird sich, wie sie auch gesagt hat, nicht durch noch so lange Verhandlungen irritieren lassen, sondern sich geduldig um das Sachanliegen bemühen und keine spektakuläre Demonstration für ausreichend halten, um die Probleme der Menschen einer Lösung entgegenführen zu können.
({1})
Meine Damen und Herren, die Bundesregierung hat dieses Gesundheitsabkommen auch in der klaren Erkenntnis der Verantwortung gegenüber den betroffenen Menschen geschlossen, um dort, wo schrittweise Fortschritte und Verbesserungen möglich sind, das Mögliche zu tun. Machen Sie sich bitte damit vertraut: Unmögliches zu fordern, findet überhaupt keine Resonanz. Das mag Sie befriedigen, hilft aber den Menschen nicht. So gesehen ist das Gesundheitsabkommen ein nützlicher, hilfreicher und deswegen guter Vertrag. Wer jedoch das Ideal zum alleingültigen Maßstab für die Beurteilung von Vereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR setzt, übersieht, daß damit den dringenden Bedürfnissen der betroffenen Menschen nicht gedient ist. Messen Sie daher das vorliegende Abkommen an den politischen Möglichkeiten und an der Ausgangssituation. Sie werden dann bei nüchterner Beurteilung erkennen, daß die Regelung von, wie einige Sprecher der Opposition es genannt haben, Selbstverständlichkeiten, die leider bisher nicht Selbstverständlichkeiten waren, ein weiterer Schritt vorwärts auf dem langen und mühsamen Wege der Normalisierung der Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten ist.
({2})
Meine Damen und Herren, ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung in zweiter Beratung und Schlußabstimmung. Ich rufe Art. 1, 1 a bis 3, Einleitung und Überschrift auf. - Die Abstimmung wird mit der Schlußabstimmung verbunden. Wer dem Gesetzentwurf hiermit zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. - Danke. Gegenprobe! - Danke. Gegen eine Reihe von Stimmen aus der CDU/CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltungen.
Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:
Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Verträgen vorn 5. Juli 1974 des Weltpostvereins
- Drucksache 7/3580 - Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen ({0})
- Drucksache 7/4107 Berichterstatter:
Abgeordneter Weber ({1})
({2})
Der Herr Berichterstatter hat keine Ergänzung des schriftlich vorgelegten Berichts angekündigt. Das Wort wird auch in der Aussprache nicht gewünscht.
Wir kommen zur Abstimmung. Ich rufe Art. 1 bis 3, Einleitung und Überschrift auf. - Die Abstimmung wird mit der Schlußabstimmung verbunden. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Danke. Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Ich stelle einstimmige Beschlußfassung fest.
Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Ersten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Direktversicherung ({3}) vom 24. Juli 1973 - Erstes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG -- Drucksache 7/3687 -
a) Bericht des Haushaltsausschusses ({4}) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
- Drucksache 7/4085 Berichterstatter:
Abgeordneter Möller ({5})
b) Bericht und Antrag des Finanzausschusses ({6})
- Drucksache 7/4084 Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Kreile
({7})
Die Herren Berichterstatter haben keine Ergänzung ihrer Berichte angekündigt. Aber die Frau Kollegin Funcke hat als Vorsitzende des Ausschusses gebeten, noch eine Ergänzung des Berichts vorschlagen zu dürfen.
Bitte, Frau Kollegin!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Stellvertretend für den Berichterstatter, der heute nicht hier sein kann, möchte ich das Haus bitten, eine redaktionelle Berichtigung des Berichts zur Kenntnis zu nehmen. Im Bericht des Finanzausschusses - Drucksache 7/4084 - muß es auf der Seite 20 in § 106 b Abs. 6 folgendermaßen heißen: „Absatz 2 Satz 2 bis 4, 6, 7 und Absatz 5 gelten nicht für die Lebensversicherung."
Das Haus
hat von der redaktionellen Berichtigung Kenntnis genommen. Das Wort wird in der Aussprache nicht begehrt.
Ich rufe Art. 1 bis 5 in der Fassung des Ausschußantrages sowie Einleitung und Überschrift auf. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke. Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Es ist einstimmig so beschlossen.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein. Es liegen keine Wortmeldungen vor, so daß wir in die Schlußabstimmung eintreten können. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Ich danke Ihnen. Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Es ist einstimmig so beschlossen.
Ich rufe nunmehr Punkt 8 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher und mietpreisrechtlicher Vorschriften im Land Berlin
- Drucksache 7/3795 Bericht und Antrag des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau ({0})
- Drucksache 7/4149 Berichterstatter: Abgeordneter Schwedler
({1})
Auf eine Ergänzung des vorgelegten Berichtes wird verzichtet. Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Wir treten in die zweite Beratung ein. Das Wort wird nicht begehrt.
Ich rufe Art. 1 bis 5 in der Fassung des Ausschußantrages sowie Einleitung und Überschrift auf. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke. Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Es ist einstimmig so beschlossen.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein. Wer wünscht das Wort? - Das Wort wird nicht begehrt. Dann kommen wir zur Abstimmung.
Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Ich danke Ihnen! - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Es ist so beschlossen.
Das Haus erklärt die zu dem Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen und Eingaben für erledigt. Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Abschluß der Währungsumstellung
- Drucksache 7/3686 Bericht und Antrag des Finanzausschusses ({2})
- Drucksache 7/4143 Berichterstatter:
Abgeordneter Dr. Weber ({3})
({4})
Der Herr Abgeordnete Dr. Weber hat auf eine Ergänzung des schriftlich vorgelegten Berichts verzichtet. Ich danke ihm.
Ich rufe die §§ 1 bis 15 in der Fassung des Ausschußantrages sowie Einleitung und Überschrift auf. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich danke Ihnen. Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Es ist einstimmig so beschlossen.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein. Das Wort wird nicht begehrt, so daß wir zur Schlußabstimmung kommen können.
Wer dem Gesetz in der dritten Beratung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Ich danke Ihnen. Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Es ist einstimmig so beschlossen.
Ich rufe nunmehr Punkt 10 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von den Abgeordneten van Delden, Lampersbach, Sick, Dr. Sprung, Dr. Kunz ({5}), Schedl, Schmidhuber, Frau Pieser, Dr. Unland und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über steuerliche Maßnahmen bei Änderung der Unternehmensform - Drucksache 7/3774 -Überweisungsvorschlag des Altestenrates:
Finanzausschuß ({6}) Ausschuß für Wirtschaft
Das Wort hat der Herr Abgeordnete van Delden.
van Delden ({7}) : Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst bitte ich Sie, in der Ihnen vorliegenden Drucksache 7/3774 eine Korrektur vorzunehmen, und zwar muß es unter „A. Zielsetzung" im zweiten Satz in der vierten Zeile statt „damit" „damals" heißen, so daß der Satz wie folgt lautet:
Zu einer Verlängerung analog des Entwicklungsländer-Steuergesetzes konnten sich die
Koalitionsfraktionen damals nicht entschließen.
In der Begründung, meine Damen und Herren, ist schon zum Ausdruck gekommen, daß ein solches Gesetz bereits bestanden hat. In dem damaligen Gesetz war die Umwandlung in beiden Richtungen, d. h. von einer Personengesellschaft auf eine Kavan Delden
pitalgesellschaft und umgekehrt sowie von einer Personengesellschaft auf eine Personengesellschaft und von einer Kapitalgesellschaft auf eine Kapitalgesellschaft, möglich.
Ich habe mich vor Ingangsetzung der Ihnen vorliegenden Gesetzentwurfsinitiative bei den Koalitionsfraktionen erkundigt, warum eine Verlängerung damals nicht vorgenommen werden konnte. Dabei habe ich erfahren, daß die Koalition der Auffassung war, dieses Gesetz sei damals von einigen nur dazu benutzt worden, um durch Umwandlung von einer Kapitalgesellschaft, einer Aktiengesellschaft auf eine Personengesellschaft der Mitbestimmung zu entgehen. Ich will das hier nicht weiter untersuchen und nehme das lediglich zur Kenntnis.
Ich möchte damit auch all denjenigen, die mich kritisiert haben, weil ich in den Gesetzentwurf nicht wieder beide Richtungen aufgenommen habe, entgegentreten und sagen: Was nützt es mich, wenn ich einen Gesetzentwurf einbringe, von dem ich von vornherein weiß, daß er keine Zustimmung findet! Deswegen haben sich die Unterzeichner für diese Einbahnstraße entschlossen. Diese hat aber in meinen Augen auch einen Vorteil. Die älteren Kollegen werden sich erinnern, daß ich bei der Diskussion über das Publizitätsgesetz die Auffassung vertreten habe, daß es im Gegensatz zum benachbarten Ausland bei uns viel zu viele personenbezogene Gesellschaften gegeben habe - etwas, was problematisch wird, wenn die Größenordnung das überschaubare Maß übersteigt. Denn das, was für die erste Unternehmergeneration der betreffenden Firma gut war und für die zweite noch tragbar sein mag, kann beim Übergang zur dritten Generation bereits problematisch werden. Ich erinnere hier an die Erbschaftsteuern und die Auseinandersetzungsguthaben, die aus dem Firmenvermögen herausgenommen werden müssen - im Gegensatz zu dem, was in gleichen Fällen bei einer Aktiengesellschaft oder bei einer GmbH geschieht. Denn in diesen Fällen betrifft das nicht die Gesellschaft, sondern nur die einzelnen Inhaber der GmbH-Anteile und der Aktien.
Meine Damen und Herren, die Umwandlung von einer Personengesellschaft auf eine Aktiengesellschaft bringt eine Menge Steuern mit. Das heißt, der betreffende Unternehmer oder die Inhaber müssen Steuern zahlen, wenn sie ein Geschäft mit sich selbst machen. Das hat zur Folge, daß sich viele Unternehmer, die angesichts der Problematik, die ich soeben hinsichtlich der Erbfolge usw geschildert habe, gern umwandeln wollen, scheuen, das zu tun, weil sie dadurch die Liquidität ihres Unternehmens wegen der je nach Grundbesitz aufzubringenden Grunderwerbsteuern schmälern.
Ich bin der Auffassung, daß die Frage nach dem Steuerausfall nur eine fiktive Frage sein kann bzw. daß der Steuerausfall nur ein fiktiver sein wird, weil die Unternehmer, wenn ein solches Gesetz nicht vorhanden wäre, nicht umwandeln würden. Deswegen stellt sich die Frage nach dem Steuerausfall nur hypothetisch.
Etwas anderes ist es, wenn zwei Firmen fusionieren. Hier könnte die Frage auftauchen, ob dadurch nicht der Konzentration Vorschub geleistet wird. Daß in dem vorliegenden Gesetzentwurf hierfür keine besonderen Kautelen enthalten sind, liegt daran, daß bei einer Fusion - ganz gleich, ob dieser Gesetzentwurf einmal Gesetz wird - heute sowieso schon die Zustimmung des Bundeswirtschaftsministers, des Kartellamtes und der Länder-Wirtschaftsminister eingeholt werden muß, so daß sich die Frage nach einer besonderen Vorsorge wegen einer möglichen Konzentrationsgefahr erübrigt.
Schließlich und endlich ist die Möglichkeit bei einer juristischen Person hinsichtlich der Eigenkapitalbildung wesentlich besser als bei einer Personengesellschaft, wo sich der Inhaber nach den Einkommen, nach der Steuersituation der einzelnen Kommanditisten richten muß, wenn er die Eigenkapitaldecke verstärken will.
Meine Damen und Herren! Da es im übrigen auch unter dem bestehenden Recht jedem freisteht, die Umwandlung von einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft vorzunehmen ----- allerdings muß er dann Steuern zahlen -, bin ich der Auffassung, daß es weder gegen die Rechtskonformität verstößt, noch daß sonstige Nachteile entstehen, wenn hier der Einbahnstraße das Wort geredet wird. Im Gegenteil, wenn der Gesetzgeber die Auffassung hat, daß eine bestimmte Unternehmensform bei einer Reihe von Unternehmen wünschenswert ist, dann kann er die Verwirklichung dieses Wunsches auch durch eine steuerliche Erleichterung ermöglichen. Da in der heutigen Zeit viel davon die Rede ist, daß die Unternehmen mehr Gewinne zur Eigenkapitalbildung machen müssen, betrachten die Unterzeichner diesen Entwurf als einen konstruktiven Beitrag zur Wiedergewinnung der Stabilität. Ich möchte darum bitten, daß in den Ausschüssen eine zügige Behandlung der anstehenden Frage stattfindet.
({8})
Das Wort hat die Frau Abgeordnete Huber.
Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Wir haben sehr viel Verständnis für das Anliegen, das die Abgeordneten der CDU/CSU in ihrem Gruppenantrag in der Begründung vorgebracht haben: Hilfe für den Mittelstand. Die Frage ist natürlich nur, ob das Instrument geeignet ist, nämlich eine Neuauflage des Umwandlungsteuergesetzes, das von 1969 bis 1972 gegolten hat.
Das Gesetz umfaßt drei Tatbestände: erstens den der Einbringung entweder des Gesamtvermögens eines Unternehmens, eines Betriebes, Teilbetriebes oder eines Mitunternehmeranteils in eine Kapitalgesellschaft gegen Erwerb von Gesellschaftsrechten, zweitens die Umwandlung einer GmbH in eine Aktiengesellschaft und drittens die Verschmelzung einer Aktiengesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien mit einer Aktiengesellschaft. Es geht darum, bei zwei Steuern, nämlich der Gesellschaftsteuer und der Grunderwerbsteuer, in die13456
sen Fällen Befreiung zu erwirken. Neu ist nun lediglich die hier vorgeschlagene Einbahnstraße, wonach die Umwandlung nur noch in Richtung Kapitalgesellschaft, nicht mehr zurück zur Personengesellschaft möglich sein soll. Die Frage ist also, ob dieses Verfahren geeignet ist und ob man so vorgehen kann und sollte.
Meine Fraktion hat große Bedenken. Die Bedenken beziehen sich erstens bei der Einbringung, also beim Ersterwerb von Anteilsrechten, darauf, daß hinsichtlich der Gesellschaftsteuer die Befreiung nach dem neuen EG-Recht von 1969 nicht mehr möglich ist. Dies gilt auch für die anderen beiden Fälle. Aber insbesondere bei der Einbringung ist diese Befreiung nicht zulässig.
Ferner ist das Kostenproblem, Herr van Delden, hier heruntergespielt worden. Wir haben allein auf dem Gebiet der GmbH eine steile Entwicklung der Zahlen. Von 1970 bis 1974 ist die Zahl der GmbH von 80 000 auf 112 000 gestiegen. Wir müssen damit rechnen, daß zahlreiche dieser Fälle auch auf Umwandlungen beruhen.
Eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten van Delden.
van Delden ({0}) : Frau Kollegin, ich möchte Sie fragen, ob in diesen ansteigenden Zahlen der GmbH nicht auch die Neugründungen mit inbegriffen sind; das wäre ja ein ganz anderer Fall.
Ich hatte gerade ausgeführt, daß bei diesen Fällen sicherlich auch mit Umwandlungen zu rechnen ist. Wir sind nicht der Auffassung - im Gegensatz zu Ihnen -, daß eine Umwandlung, Verschmelzung oder Einbringung mit Rücksicht auf die steuerliche Frage erfolgt, sondern sie erfolgt aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Solche Änderungen finden laufend statt. Das bedeutet jedoch, daß hinsichtlich der Kosten erhebliche Bedenken bestehen.
Bei der Grunderwerbsteuer - immer noch im Falle der Einbringung gibt es keine EG-Hindernisse. Das ist festzuhalten. Aber neben dem Kostenaspekt fragen wir uns hier, warum keine Befreiung bei der Personengesellschaft vorgesehen ist. Aus der wirtschaftlichen Sicht heraus, vom Mittelstand her, wäre es doch überhaupt kein Argument, zu sagen, dann fiele die Mitbestimmung weg. Die Mitbestimmung war damals übrigens nicht das einzige Argument, sondern die Kostenfrage hat bei der Begrenzung des Gesetzes eine ausschlaggebende Rolle gespielt.
Bei der zweiten Frage, nämlich der Umwandlung, möchten wir hinsichtlich beider Steuern, nämlich sowohl der Gesellschaftsteuer als auch der Grunderwerbsteuer, anfügen, daß es sich hier um eine formwechselnde Umwandlung handelt, die sowieso beide Steuern nicht auslöst. Wir haben eine entsprechende Absicherung für die Gesellschaftsteuer in § 7 des Kapitalverkehrsteuergesetzes.
Bei dem dritten Fall, der Verschmelzung, gilt hinsichtlich des EG-Rechts das gleiche wie für die Einbringung: Eine umfassende Befreiung ist verboten. Jedoch erlaubt die EG-Richtlinie vom 17. Juli 1969 ausdrücklich eine Herabsetzung des Steuersatzes. Hier ist also insoweit schon ein Vorteil gegeben, als der halbe Steuersatz mit 0,5 % gewährt wird. Das ist ebenfalls im Kapitalverkehrsteuergesetz, nämlich im § 9, verankert.
Nun muß ich noch etwas zur Grunderwerbsteuer sagen. Was die Verschmelzung betrifft, gibt es bei der Grunderwerbsteuer keine Schranken. Jedoch sehen wir auch hier hinsichtlich beider Steuern Kostenprobleme. Außerdem ist es, wie gesagt, aus mittelständischer Sicht etwas eigenartig, daß Sie nur die Verschmelzung der Aktiengesellschaft mit der Aktiengesellschaft, oder der Kommanditgesellschaft auf Aktien mit der Aktiengesellschaft vorschlagen und nicht der GmbH, die ja doch wohl ein wesentlicher Fall mittelständischer Überlegungen wäre.
Obwohl wir also Verständnis für Ihr Anliegen haben, haben wir große Bedenken wegen des EG- Rechts und der Kostenfrage. Der Gesetzentwurf wird selbstverständlich beraten. Ich kann aus der Sicht meiner Fraktion sagen, daß wir ihn für ein fragliches Instrument halten.
({0})
Meine Damen und Herren, wir fahren in der Aussprache fort. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Vohrer.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Zusammenhang mit den Ausführungen von Herrn van Delden möchte ich mir doch die Bemerkung erlauben, daß die konstruierte Korrelation zwischen Rechtsform der Unternehmung und Gewinnchancen bestimmt nicht ganz so eng ist, wie es dargestellt wurde.
Was die Rechtfertigung des Gesetzentwurfes als mittelstandsfreundliche Maßnahme angeht, so hat Frau Huber schon einige Fragezeichen gesetzt.
Die FDP hat gegen den von der Opposition eingebrachten Gesetzentwurf, der die Einbringung in eine Kapitalgesellschaft, die Umwandlung von Kapitalgesellschaften und die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften von der Gesellschaftsteuer und der Grunderwerbsteuer befreien soll, gewisse Bedenken. Die Gründe, weshalb die früher geltende Steuerbegünstigung bei Änderung der Unternehmungsform zeitlich begrenzt wurde, sind nicht nur in den mit der Regelung verbundenen Steuerausfällen zu sehen, sondern wir sehen auch die vom Rat der Europäischen Gemeinschaft erlassene Richtlinie vom 17. Juli 1969, die eine umfassende steuerliche Befreiung von Umwandlungs-, Einbringungs- und Verschmelzungsfällen gar nicht mehr zuläßt. Insofern widerspricht die Wiedereinführung des § 29 des Umwandlungsteuergesetzes den europäischen .Harmonisierungsbemühungen in diesem Bereich. Es erscheint wenig sinnvoll, jetzt eine Änderung dieser Richtlinie in Brüssel zu beantragen, weil damit das Kartenhaus einer vereinheitlichten europäischen Gesellschaftsteuer zusammenfallen könnte.
Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, daß die Forderung nach einer gesellschaftsteuerfreien Umwandlung der GmbH in die Rechtsform der Aktiengesellschaft nach dem geltenden gesetzlichen Recht erfüllt ist. Insofern kann die Forderung von Ihnen als überflüssig angesehen werden.
Die in dem CDU/CSU-Gesetzentwurf vorgesehenen Grunderwerbsteuerbefreiungen kollidieren zwar nicht mit EG-Recht, führen aber bei den Ländern zu nicht unerheblichen Einnahmeausfällen, die seitens der Länder mit Sicherheit beim Bund als Ausgleichsforderungen geltend gemacht würden. Ohne nun genaue Zahlen über solche Steuerausfälle vorlegen zu können, läßt sich doch nachweisen, daß die Prämisse der Opposition falsch ist, wonach mit dem Gesetzentwurf keinerlei Einnahmeausfälle verbunden seien.
Die Freien Demokraten kommen daher zu dem Ergebnis, daß die Opposition einmal mehr ihren Grundsatz verläßt, bei der derzeitigen Haushaltslage hier in diesem Hause keine Gesetze, die mit Ausgabensteigerungen oder Einnahmenminderungen verbunden sind, einzubringen. Insofern paßt der Entwurf nicht in die gegebene haushaltspolitische Landschaft.
({0})
Die FDP lehnt jedoch die hinter dem Gesetzentwurf stehende Grundidee nicht ab - insofern sollten Sie vielleicht doch mit ihren Zwischenrufen noch ein bißchen Geduld haben; wir haben Ihren Vorschlag ja auch kritisch gewürdigt - und wir werden im Zusammenhang mit der Körperschaftsteuerreform auf die oppositionellen Vorschläge nochmals zurückkommen, wenn es nämlich darum geht, nach der Beseitigung der Doppelbesteuerung die Hindernisse für die Rückführung gesellschaftsrechtlich unerwünschter Konstruktionen wie der GmbH & Co. KG auf dem Weg zur Kapitalgesellschaft abzubauen.
Aus diesem Grunde stimmt die FDP einer Überweisung des Gesetzentwurfs in die Ausschüsse zu und wird sich für eine Beratung im Zusammenhang mit dem Einführungsgesetz zur Körperschaftsteuerreform einsetzen.
({1})
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache in der ersten Beratung. Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, die Vorlage an den Finanzausschuß federführend
und an den Ausschuß für Wirtschaft mitberatend - zu überweisen. - Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 11 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den
Widerruf von Haustürgeschäften und ähnlichen Geschäften
- Drucksache 7/4078 Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Rechtsausschuß ({0}) Ausschuß für Wirtschaft
Das Wort wird sowohl zur Begründung als auch zur Aussprache nicht begehrt. Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, die Vorlage an den Rechtsausschuß - federführend - und an den Ausschuß für Wirtschaft mitberatend - zu überweisen. - Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Ich rufe dann Punkt 12 der Tagesordnung auf:
Beratung der Sammelübersicht 46 des Petitionsausschusses ({1}) über Anträge zu Petitionen
- Drucksache 7/4073 Der Ausschuß schlägt Ihnen vor, seine Anträge anzunehmen. Das Wort wird nicht begehrt. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, gebe bitte das Zeichen. Danke. Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Es ist einstimmig so beschlossen.
Ich rufe Punkt 13 der Tagesordnung auf:
Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Veräußerung einer Teilfläche des ehemaligen Flugplatzes Böblingen an die Firma Daimler-Benz AG
- Drucksache 7/4071 -Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Haushaltsausschuß
Das Wort wird nicht begehrt. Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, die Vorlage an den Haushaltsausschuß zu überweisen. - Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Ich rufe nunmehr die Punkte 14 bis 18 der Tagesordnung auf:
14. Beratung des Berichts und des Antrags des Finanzausschusses ({2}) zu dem Arbeitsprogramm der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für die
Vereinfachung der Zollverfahren, des Zollrechts sowie der institutionellen Methoden für die Prüfung von Zollfragen
Entschließung über die Zollunion und die Verwirklichung des Binnenmarktes mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Arbeitsprogramm der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Vereinfachung der Zollverfahren
- Drucksachen 7/3458, 7/3945, 7/4064 - Berichterstatter: Abgeordneter Schreiber
15. Beratung des Berichts und des Antrags des Finanzausschusses ({3}) zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie Nr. 73 /95 /EWG der Kommission
Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
vom 26. März 1973 zur Durchführung der Artikel 13 und 14 der Richtlinie des Rates vom 4. März 1969 zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über
den aktiven Veredelungsverkehr
- Drucksachen 7/3813, 7/4081
Berichterstatter: Abgeordneter Schreiber
16. Beratung des Berichts und des Antrags des Finanzausschusses ({4}) zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über den Zahlungsaufschub für Ein- und Ausfuhrabgaben
- Drucksachen 7/3997, 7/4082 - Berichterstatter: Abgeordneter Schreiber
17. Beratung des Berichts und des Antrags des Finanzausschusses ({5}) zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie Nr. 72 /464 /EWG über die anderen Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer
- Drucksachen 7/3911, 7/4083 -Berichterstatter: Abgeordneter Schreiber
18. Beratung des Berichts und des Antrags des Innenausschusses ({6}) zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates ({7}) betreffend die Verschmutzung der Meeres- und Süßgewässer für Badezwecke ({8})
- Drucksachen 7/3272, 7/4070 - Berichterstatter:
Abgeordneter Biechele
Abgeordneter Wittmann ({9})
Wünschen die Berichterstatter das Wort? - Das ist nicht der Fall. Ich danke für die Berichterstattungen. Auch zur Aussprache wird das Wort nicht begehrt.
Ich frage das Haus, ob es damit einverstanden ist, daß wir der Einfachheit halber gemeinsam abstimmen. - Ich sehe und höre keinen Widerspruch.
Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschußanträge auf den Drucksachen 7/4064, 7/4081, 7/4082, 7/4083 und 7/4070. Wer zustimmen will, gebe bitte das Handzeichen. - Gegenprobe! - Eine Gegenstimme. Stimmenthaltungen? - Es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 19 der Tagesordnung auf:
Beratung des Berichts und des Antrags des Finanzausschusses ({10}) zu der Entschließung des Europäischen Parlaments zum Stand der Arbeiten zur Verabschiedung der sechsten Richtlinie zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuer - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage
- Drucksachen 7/3849, 7/4086 Berichterstatter:
Abgeordneter Dr. Becker ({11})
Auf eine Ergänzung des Berichts wird verzichtet. Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag zustimmt, gebe bitte das Handzeichen. - Ich danke Ihnen. Gegenprobe! -- Stimmenthaltungen? - Es ist so beschlossen.
Ich rufe nunmehr Punkt 20 der Tagesordnung auf:
Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft ({12}) zu der von der Bundesregierung erlassenen Vierunddreißigsten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
- Drucksachen 7/4014, 7/4087 - Berichterstatter: Abgeordneter Zeyer
Eine Ergänzung des Berichts wird nicht gewünscht. Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Es handelt sich hier um einen Bericht des Ausschusses, von dem das Haus nur Kenntnis zu nehmen braucht, wenn nicht Anträge aus der Mitte des Hauses vorliegen. - Derartige Anträge liegen nicht vor, so daß ich feststellen kann, daß das Haus von dem Bericht auf Drucksache 7/4087 Kenntnis genommen hat.
Meine Damen und Herren, damit stehen wir am Ende unserer Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Mittwoch, 22. Oktober 1975, 13 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.