Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet.
Ich habe die große Freude, im Namen des Hauses den Kollegen Dr. Müller-Hermann und Vehar zu gratulieren. Alles Gute persönlich und für die parlamentarische Arbeit!
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Meine Damen und Herren, nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll Punkt 2 der Tagesordnung - Antrag des Ausschusses nach Art. 77 GG zu dem Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes - abgesetzt werden. Ich frage, ob das Haus damit einverstanden ist. - Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf: Fragestunde
- Drucksache 7/4069
Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, daß wir auch in dieser Woche - abweichend von den Richtlinien für die Fragestunde - zwei Fragestunden mit einer jeweiligen Dauer von 90 Minuten durchführen. Gemäß § 127 unserer Geschäftsordnung muß diese Abweichung von der Geschäftsordnung beschlossen werden. - Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.
Wir treten in die Fragestunde ein. Ich rufe als erstes den Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen auf. Zur Beantwortung der eingebrachten Fragen steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Haehser zur Verfügung.
Die Frage 1 ist von der Abgeordneten Frau Dr. Rehlen eingebracht:
Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die nach § 33 b Abs. 2 Ziff. I b EStG an Personen, deren Erwerbsfähigkeit um weniger als 50 %, aber um mindestens 25 °/o, gemindert ist, gewährten Pauschbeträge auch an Körperbehinderte zu gewähren, deren Körperbehinderung zwar amtlich festgestellt ist, aber nicht zu einer äußerlich erkennbaren dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit oder zu einer typischen Berufskrankheit geführt hat?
Frau Kollegin, der von Ihnen angesprochene Sachverhalt ist bei der Beratung des Einkommensteuerreformgesetzes erörtert worden.
Zu einer Regelung im Sinne Ihrer Anfrage konnte man sich damals jedoch nicht entschließen, und zwar aus folgenden Gründen.
Die Zuerkennung des Pauschbetrages für Körperbehinderte dient der Vereinfachung. Sie geht von der allgemeinen Lebenserfahrung aus, daß nur bei bestimmten Gruppen von Körperbehinderten gewöhnlich mit dauernden finanziellen Belastungen in bestimmter Höhe zu rechnen ist. Der Gesetzgeber hat es als nicht typisch angesehen, daß bei inneren, äußerlich nicht erkennbaren Leiden regelmäßig Mehraufwendungen in dem gleichen Maß anfallen wie bei äußerlich erkennbaren dauernden Einbußen der körperlichen Beweglichkeit oder bei einer typischen Berufskrankheit.
Dem Einkommensteuerreformgesetz haben alle im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien und auch der Bundesrat zugestimmt. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, eine Gesetzesänderung im Sinne Ihrer Anfrage vorzuschlagen.
Ich möchte noch darauf hinweisen, Frau Kollegin, daß Mehraufwendungen aus Anlaß einer Körperbehinderung selbstverständlich auch durch Einzelnachweis im Rahmen des § 33 des Einkommensteuergesetzes als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden können.
Bitte, Frau Kollegin, eine Zusatzfrage!
Herr Staatssekretär, haben Sie die Mehraufwendungen geschätzt, die entstünden, wenn das Einkommensteuergesetz im Sinne der Frage geändert worden wäre?
Frau Kollegin, es konnten nur grobe Schätzungen vorgenommen werden, wie sich aus der Natur der Sache ergibt. Diese groben Schätzungen ergaben, daß man mit Steuerausfällen in einer Größenordnung von etwa 200 Millionen DM rechnen müßte.
Haben Sie nach dieser Antwort noch eine weitere Frage, Frau Kollegin? - Bitte!
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bewußt, daß diese steuerliche Regelung auf körperbehinderte Männer und auf körperbehinderte Frauen sehr unterschiedlich wirkt, weil körperbehinderte Frauen in der Regel nicht eine allgemeine Verschlechterung der körperlichen Beweglichkeit nachweisen können; sie leiden sehr viel mehr unter inneren, also nicht äußerlich erkennbaren Krankheiten, Berufskrankheiten etc.?
Frau Kollegin, es gibt keine statistischen Unterlagen, aus denen hervorginge, daß unter den körperbehinderten Steuerpflichtigen in der Bundesrepublik Deutschland, deren Minderung der Erwerbsfähigkeit weniger als 50 %, aber mindestens 25 % beträgt, die Anzahl der Frauen höher wäre als die der Männer.
Die Frage 2 ist von dem Herrn Abgeordneten Dr. Sprung eingebracht. - Der Herr Abgeordnete ist nicht im Saal. Herr Staatssekretär, die Frage wird daher schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt. Ich danke Ihnen!
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Forschung und Technologie auf. Zur Beantwortung der eingebrachten Fragen steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Dr. Hauff zur Verfügung.
Frage 3 ist von dem Herrn Abgeordneten Dr. Evers eingebracht. - Der Herr Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe Frage 4 des Herrn Abgeordneten Dr. Haenschke auf:
Beabsichtigt die Bundesregierung, über den Beratervertrag des Instituts für Reaktorsicherheit mit der Electricity Supply Commission in Johannesburg hinaus, Südafrika bei der Errichtung einer Kernenergiewirtschaft deutsche Hilfe leisten zu lassen?
Herr Kollege Haenschke, das Institut für Reaktorsicherheit der TÜV e. V. hat gegen Erstattung üblicher Gebühren einen Beratungsauftrag für die südafrikanische ESCOM übernommen. Das IRS ist als e. V. nicht gehalten, die Zustimmung der Bundesregierung für diese Maßnahme einzuholen. Die Tätigkeit des IRS für die ESCOM ist somit keine Hilfeleistung der Bundesregierung für Südafrika. Es besteht keine Zusammenarbeit der Bundesregierung mit Südafrika auf dem Gebiet der Kernenergie. Eine solche Zusammenarbeit ist auch nicht beabsichtigt.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, trifft es zu, daß ein Staatssekretär der Bundesregierung und ein hoher Offizier der Bundeswehr erst kürzlich das Atomforschungszentrum in Südafrika in Pelindabo besucht haben?
Was den ersten Teil Ihrer Frage angeht, so kann ich dies bestätigen.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, sehen Sie einen Zusammenhang zwischen den mit Bundesmitteln geförderten Forschungen über das sogenannte Trenndüsenverfahren in der Gesellschaft für Kernforschung in Karlsruhe, dem Ausscheiden des Erfinders dieses Trenndüsenverfahrens, Herrn Professor Becker, aus dieser Gesellschaft und den Interessen der Firma Steag, auf die der Bund unmittelbar Einfluß hat, mit Südafrika dieses Trenndüsenverfahren durchzuführen?
Herr Kollege, ich kann den unmittelbaren Zusammenhang Ihrer Zusatzfrage mit der ursprünglichen Frage nicht erkennen und kann daher diese Zusatzfrage so nicht zulassen. Ich gebe Ihnen aber die Möglichkeit, eine Zusatzfrage so zu formulieren, daß sie sich unmittelbar auf die Ausgangsfrage bezieht.
Herr Staatssekretär, liegt es nicht auf der Hand, daß man, nachdem man mit Brasilien einen Kooperationsvertrag im Bereich der Kernenergie geschlossen hat, nun auch mit dem bedeutenden Uranlieferland Südafrika ähnliche Beziehungen sucht?
Nein, Herr Kollege, das liegt nicht auf der Hand. Ich hatte mehrmals Gelegenheit, in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages, aber auch in der letzten Woche in der Fragestunde des Deutschen Bundestages darauf hinzuweisen, daß die Bundesregierung davon ausgeht, daß die Uranversorgung für die Bundesrepublik Deutschland aus anderen Gebieten sichergestellt werden kann.
Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Forschung und Technologie beantwortet. Herr Staatssekretär, ich danke Ihnen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern auf. Zur Beantwortung der Fragen steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Dr. Schmude zur Verfügung. Die Frage 5 des Herrn Abgeordneten Gerlach ({0}) wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe Frage 6 des Herrn Abgeordneten Spitzmüller auf:
Beabsichtigt die Bundesregierung, dem Vorbild Großbritanniens, Irlands und Italiens und anderer westeuropäischer Staaten zu folgen, und für den Sommer 1976 die Sommerzeit einzuführen, um Energie zu sparen, den grenzüberschreitenden Verkehr und das Zusammenleben in Grenzgebieten zu erleichtern, nachdem sich die französische Regierung nach KonsultatioVizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
nen im Rat der Europäischen Gemeinschaft ebenfalls zu diesem Schritt entschlossen hat?
Herr Kollege Spitzmüller, die Bundesregierung beabsichtigt nicht, den Entwurf eines Gesetzes vorzulegen, durch das im Jahre 1976 die Einführung einer Sommerzeit ermöglicht würde. Für das Jahr 1976 kommt eine solche Vorlage schon deshalb nicht in Betracht, weil wegen der verkehrsmäßigen Auswirkungen einer Zeitumstellung die Entscheidung darüber spätestens ein Jahr vor ihrer Durchführung getroffen sein müßte. Entscheidend ist schließlich, daß die Frage nach der Einführung der Sommerzeit für den Bereich sämtlicher EG-Staaten gegenwärtig Gegenstand der Beratungen bei den Organen der Europäischen Gemeinschaften ist. Solange diese Beratungen nicht abgeschlossen sind, hält die Bundesregierung eine eigene Initiative in der Frage der Sommerzeit nicht für angebracht.
Herr Kollege, Sie haben eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, kann man davon ausgehen, daß die Bundesrepublik, wenn noch weitere EG-Staaten dem Beispiel Frankreichs folgen und durch eigene Entscheidungen die Sommerzeit einführen, dann nicht als letztes Land dieser Maßnahme folgen wird?
Davon kann man nicht ohne weiteres ausgehen, wohl aber davon, daß die Entscheidung solcher weiteren EG-Staaten natürlich auf den Anschluß der Bundesregierung hinsichtlich dieser Praxis hinwirken würde. Wann sie sich dieser Praxis anschließt und ob überhaupt, das bedarf noch sehr sorgfältiger Prüfung.
Herr Kollege, Sie haben noch eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, können Sie mir und dem Haus erklären, durch welche Änderungen in der Geschäftsordnungszuständigkeit meine Frage vom Innenministerium beantwortet wird, nachdem alle diesbezüglichen Fragen bisher vom Wirtschaftsministerium beantwortet wurden?
Herr Kollege, dazu bedarf es keiner Änderung der Geschäftsordnung der Bundesregierung, weil die bisher dazu gestellten Fragen, soweit ich das gesehen habe, auf die Einsparung von Energie und somit auf einen wirtschaftlichen Gesichtspunkt abgestellt waren.
Meine Damen und Herren, ich bin sicher, daß die Frage uns auch in den kommenden Jahren wieder in der Fragestunde beschäftigen wird.
Ich rufe Frage 7 des Herrn Abgeordneten Dr. Schweitzer auf:
Wann ist nunmehr endgültig mit dem Inkrafttreten des geplanten neuen Organisationserlasses für das Ostkolleg der Bundeszentrale für politische Bildung zu rechnen?
Der Entwurf einer Neufassung des Organisationserlasses über das Ostkolleg der Bundeszentrale für politische Bildung ist mit dem Direktorium des Ostkollegs der Bundeszentrale für politische Bildung nach mehrfacher Beratung in der Sitzung am 20. September 1975 abgestimmt worden. Der Entwurf wird in diesen Tagen dem Kuratorium der Bundeszentrale als bedeutsames Vorhaben im Sinne des Erlasses über die Bundeszentrale für politische Bildung zugeleitet. Nach Abschluß der Meinungsbildung im Kuratorium der Bundeszentrale für politische Bildung wird der Erlaß in Kraft gesetzt.
Haben Sie eine Zusatzfrage, Herr Kollege?
Herr Staatssekretär, darf ich in diesem Zusammenhang fragen, wie weit die vom
Herrn Bundesminister des Innern Professor Mai
hofer, persönlich angeregte Umarbeitung der Arbeitsrichtlinien für die Arbeit der Bundeszentrale
für politische Bildung inzwischen gediehen ist und
ob gegebenenfalls dem Kuratorium auch darüber
Vortrag gehalten werden kann?
Herr Kollege, auch diese Zusatzfrage steht nur sehr bedingt in Verbindung mit der eingebrachten Frage. Da es aber die erste Zusatzfrage ist, überlasse ich es dem Herrn Staatssekretär, ob er sie beantworten will.
Wegen des meines Erachtens nicht gegebenen Zusammenhangs mit dem Problem des Ostkollegs der Bundeszentrale, auf das Ihre Frage, Herr Kollege Schweitzer, ausschließlich abstellt, bin ich nicht darauf vorbereitet, ihre ergänzende Frage zu beantworten.
Herr Kollege, das habe ich mit Recht angenommen.
Ich rufe die Frage 8 des Herrn Kollegen Wende auf. - Der Kollege ist nicht da. Dann werden die von ihm eingebrachten Fragen 8 und 9 schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Die nächste Frage, die Frage 10, ist von Herrn Abgeordneten Dr. Laermann eingebracht. - Ich sehe den Kollegen nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 11 des Herrn Abgeordneten Spranger auf:
Welche Gruppen oder Personen sind für die Organisation und Durchführung der Demonstration am 21. September 1975 in Bonn gegen den § 218 StGB verantwortlich?
Es ist die erste von zwei Fragen zu dem gleichen Komplex. Bitte!
Herr Kollege Spranger, Ihre erste Frage betrifft einen Vorgang, der sich hauptsächlich im Verantwortungsbereich des Landes Nordrhein-Westfalen ereignet hat. Nach Rückfrage bei der Landesregierung in Düsseldorf beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Die Demonstration am 21. September 1975 in Bonn wurde von dem Arzt Dr. Jochen Henninger aus Heidelberg am 30. Juli 1975 für den „Ausschuß der Komitees und Initiativen gegen den § 218" angemeldet. Der Ausschuß wird vornehmlich vom Kommunistischen Bund Westdeutschlands - KBW - und der Kommunistischen Partei Deutschlands /Marxisten-Leninisten - KPD /ML - getragen.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, stimmen Sie der Ansicht zu, daß es eines großen Mobilisierungseffekts und einer umfassenden Organisation bedarf, um eine so große Demonstration durchzuführen?
Herr Kollege Spranger, bei Ihrer zweiten Frage hätte ich diese Zusatzfrage zugelassen. In Ihrer ersten Frage haben Sie nach den Gruppen und Personen gefragt.
Habe ich dann die Möglichkeit, eine andere Frage als erste Zusatzfrage zu stellen?
Ich gebe Ihnen die Möglichkeit, eine neue Frage zu stellen. Eine Reihe von Kollegen sind nämlich nicht da; daher sind wir mit der zur Verfügung stehenden Zeit nicht so begrenzt.
Herr Staatssekretär, teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß diese Demonstration eine verfassungsfeindliche Zielsetzung hatte, weil Demonstranten u. a. nach dem Bericht der „Süddeutschen Zeitung" vom 22. September 1975 die Abschaffung des § 218, die Abschaffung des Bundesverfassungsgerichts und Kampf gegen die „Klassenjustiz" forderten?
Herr Kollege, die Bundesregierung ist der Auffassung, daß bei Meinungskundgaben etwa zum § 218, aber auch zu vergleichbaren Themen, die Gegenstand der politischen Auseinandersetzung sind, mit dem Vorwurf einer verfassungsfeindlichen Zielsetzung sehr zurückhaltend operiert werden muß. Ich kann Ihnen daher nicht bestätigen, daß die Bundesregierung die Zielsetzung dieser Demonstration pauschal als verfassungsfeindlich betrachtet.
Herr Kollege, ich bitte Sie nochmals, bei Ihren Zusatzfragen auf den Zusammenhang mit der eingereichten Frage zu achten.
Ich bin der Meinung, daß das eine zulässige Zusatzfrage war.
Herr Kollege, entscheidend ist die Auffassung des amtierenden Präsidenten. Ich bitte dafür um Verständnis. - Bitte !
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, eine umfassende Analyse dieser Demonstration anzufertigen oder in Auftrag zu geben, damit man Hintergrund und Hintermänner dieser Demonstration der Öffentlichkeit näher vorstellen kann?
Ich glaube, Herr Kollege, Sie haben durch Ihre Frage und durch die bereits vorhin von mir erteilte Antwort dazu beigetragen, daß der Hintergrund dieser Aktion aufgehellt wird. Ich kann ergänzend noch darauf hinweisen, daß der Ausschuß der Komitees, von dem ich vorhin gesprochen habe, angibt, für etwa 160 Komitees und Initiativen in rund 200 Städten tätig zu sein. Im übrigen können Sie davon ausgehen, daß auch dieser Demonstrationsvorgang von uns sorgfältig verfolgt worden ist und daß wir gegebenenfalls gebotene Folgerungen daraus ziehen werden. Vornehmlich allerdings ist die Durchführung des Versammlungsrechts Ländersache, hier konkret Sache des betroffenen Landes Nordrhein-Westfalen.
Ich lasse noch eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Nordlohne zu.
Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung auf Grund der Rücksprache mit der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen bekanntgeworden, daß der Kommunistische Bund Westdeutschlands seit Monaten diese Demonstration vorbereitet hat?
Der Bundesregierung ist bekannt, woher auch immer, daß diese Demonstration seit längerer Zeit vorbereitet wurde.
Ich rufe die Frage 12 des Herrn Abgeordneten Spranger auf:
Mit welchen Methoden gelang es den Veranstaltern, Tausende von Menschen aus dem gesamten Bundesgebiet zur Teilnahme dieser verfassungsfeindliche Ziele verfolgenden Demonstration in Bonn zu bewegen, und welche Kosten enstanden schätzungsweise den Verantwortlichen bei Vorbereitung und Durchführung der Demonstration?
Herr Kollege Spranger, seit Mai 1975 erfolgte im gesamten Bundesgebiet eine intensive Werbung durch Informationsstände, Flugblätter, Plakate, örtliche und regionale Veranstaltungen. Sie wurden von dem erwähnten „Ausschuß der Komitees und Initiativen gegen den § 218" organisiert und koordiniert. Eine verläßliche Schätzung der bei der Vorbereitung und Durchführung der Demonstration entstandenen Kosten ist nicht möglich. Nach unseren ErkenntParl. Staatssekretär Dr. Schmude
nissen reisten die Demonstrationsteilnehmer u. a. in 85 Omnibussen, 5 Sonderzügen der Bundesbahn und einem Sonderzug der Köln-Bonner Eisenbahnen an. Die Teilnehmer trugen die Fahrkosten selbst.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung nicht in der Lage, wenigstens eine Zusammenstellung der Kosten anzufertigen oder einzuholen, die bei der Bundesbahn im Rahmen des Einsatzes von sechs Sonderzügen angefallen sind?
Das ist sicherlich ohne weiteres möglich, nur würde dies keinen verläßlichen Überblick über die Gesamtkosten ergeben, weil es eine Reihe weiterer Kostenpositionen gibt, bei denen, wie gesagt, eine zuverlässige Schätzung nicht möglich ist.
Sie haben noch die Möglichkeit einer weiteren Zusatzfrage.
age.
Dann wiederhole ich meine erste Frage, nämlich ob es Auffassung auch der Bundesregierung ist, daß es eines hohen Mobilisierungseffektes und einer großen, durchdachten Organisation bedarf, um eine solche Demonstration auf die Beine zu stellen.
Ich glaube, Herr Kollege, das habe ich Ihnen durch den Wortlaut meiner beiden hauptsächlich erteilten Antworten bereits bestätigt.
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Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wie war es angesichts der bekannten Haltung der Veranstalter zur Verfassung möglich, daß an dieser Demonstration eine relativ große Zahl von Bürgern in Uniform, also uniformierte Bundeswehrsoldaten, teilgenommen hat, und was gedenkt die Bundesregierung hiergegen zu unternehmen?
Herr Kollege, ich kann diese Zusatzfrage nicht zulassen, weil sie mit der eingebrachten zweiten Frage nicht im Zusammenhang steht.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Sauer.
Herr Kollege Schmude, ich möchte Ihnen ini Interesse von vielen Gemeinden, Städten, Landkreisen und auch von privaten Hausbesitzern gern die Frage stellen, ob die Veranstalter, Herr Dr. Henniger, der Kommunistische Bund Westdeutschlands sowie die KPD/LM zur Kasse gebeten werden können zur Beseitigung der wilden Plakatierung.
Herr Kollege, auch diese Frage steht nicht in dem erforderlichen unmittelbaren Zusammenhang mit der eingebrachten Frage.
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- Es war nach den Kosten für die Vorbereitung und Durchführung dieser Demonstration gefragt worden.
Ich rufe die Frage 13 des Herrn Abgeordneten Böhm ({1}) auf:
Trifft es zu, daß durch die Abordnung von Beamten des Stabes der Grenzschutzgruppe 4 in Fuldatal in den Bonner Raum dieser Stab nicht mehr arbeitsfähig ist, und wann ist mit einer Wiederauffüllung der Planstellen zu rechnen?
Herr Kollege Böhm, der Stab der Grenzschutzgruppe 4 in Fuldatal ist mit Wirkung vom 1. Oktober aufgelöst worden. Seine Aufgaben werden in Zukunft teils vom Grenzschutzkommando Mitte in Kassel, teils vom Stab der Grenzschutzgruppe 3 in Alsfeld wahrgenommen. Die für den Stab der Grenzschutzgruppe 4 bisher vorgesehenen 50 Planstellen werden für die dringend erforderliche Verstärkung des Bundesgrenzschutzes im Raum Bonn verwendet.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Böhm.
Herr Staatssekretär, unter welchem Datum ist die Auflösung verfügt worden?
Das kann ich Ihnen im Moment nicht genau sagen. Aber die Entscheidung über die Auflösung liegt schon einige Wochen zurück.
Bitte schön, eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, sind für die betroffenen Beamten bereits Sozialpläne erstellt worden, und wie sehen diese gegebenenfalls aus?
Bei der erforderlichen Umsetzung der bisher dem Gruppenstab angehörenden Polizeivollzugsbeamten wird auf deren persönliche Verhältnisse Rücksicht genommen. Ein großer Teil der betroffenen Beamten hat sich mit einer Verwendung im Raum Bonn oder auf freien Planstellen des Bundesgrenzschutzes im hessischen Raum einverstanden erklärt. Soweit eine Verwendung von Beamten außerhalb des Raumes Kassel nicht zugemutet werden kann, werden ge13224
eignete Übergangsmaßnahmen getroffen, die personelle Härten vermeiden.
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Jäger.
Herr Staatssekretär, ist es möglich, daß ein Grund für die Auflösung dieser Stelle darin zu suchen ist, daß für den Bundesgrenzschutz im vergangenen Jahr 380 Planstellen weggefallen sind, obwohl der Bereich der öffentlichen Sicherheit an sich von solchen Einsparungen ausgenommen sein sollte?
Herr Kollege Jäger, ich will es dem Herrn Staatssekretär überlassen, ob er die Frage beantwortet. Aber ich kann auch hier nicht feststellen, daß die Zusatzfrage unmittelbar in dem erforderlichen Zusammenhang mit der Hauptfrage steht. - Herr Staatssekretär!
Herr Kollege Jäger, ein solcher Zusammenhang besteht nicht. Wie ich eben dargelegt habe, handelt es sich hier um Stellen, die für den Aufbau des Grenzschutzkommandos West im Bereich Bonn benötigt werden. Es handelt sich um herausgehobene Stellen, die auf jeden Fall gebraucht worden wären. Im übrigen habe ich in einer der letzten Fragestunden darauf hingewiesen, daß der Ist-Bestand des Bundesgrenzschutzes jetzt, gerade in diesen Tagen, eine Höhe erreicht hat, wie sie bisher noch niemals bestanden hat, seit es einen Bundesgrenzschutz gibt.
Eine letzte Zusatzfrage des Abgeordneten von Fircks.
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, hält es die Bundesregierung nicht für zweckmäßig und für opportun, den für den Bundesgrenzschutz zuständigen Ausschuß des Bundestages über solche einschneidenden Maßnahmen zu unterrichten, und wird sie das in Zukunft tun?
Herr Kollege von Fircks, ich bin etwas überrascht über die Vorhaltung, die Sie der Bundesregierung mit dieser Frage machen. Denn der Bundesminister des Innern hat seit langem dem zuständigen Ausschuß bei verschiedenen Gelegenheiten Klarheit darüber verschafft, daß seine Absicht dahin geht, ein Grenzschutzkommando West im Bereich Bonn einzurichten, und daß die dafür erforderlichen Stellen durch Umsetzungen im Bereich des Grenzschutzes gewonnen werden sollen.
Ich rufe die Frage 14 des Abgeordneten Horstmeier auf:
Werden in der Bundesregierung Überlegungen angestellt, zum Zweiten Besoldungsvereinheitlichungs- und -neuregelungsgesetz nach Artikel 9 § 3 Abs. 2 Satz 2 eine Ausführungsverordnung zu erlassen, mit der die Absolventen der höheren Fachschule für Sozialarbeit den Absolventen der Fachhochschule für Sozialarbeit in der Besoldung gleichgestellt werden?
Bitte schön, Herr Staatssekretär!
Herr Kollege Horstmeier, die von Ihnen angesprochenen Überlegungen stellt .die Bundesregierung nicht an. Im Gegenteil, die Bundesregierung hat zur Verbesserung der angespannten Haushaltslage in dem am 10. September 1975 beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Haushaltsstruktur eine Aussetzung der gegenwärtigen Regelung über das höhere Eingangsamt für Fachhochschulabsolventen des gehobenen nichttechnischen Dienstes vorgesehen. Hierdurch soll einer unterschiedlichen Entwicklung der Besoldung dieser Fachhochschulabsolventen beim Bund und bei den Ländern vorgebeugt und eine einheitliche Entscheidung über die Fachhochschulausbildung für Beamte des gehobenen nichttechnischen Dienstes ermöglicht werden. Die vorgesehene Änderung des Zweiten Besoldungsvereinheitlichungs- und -neuregelungsgesetzes soll einheitlich für Bund und Länder gelten. Solange der Einstieg in die Besoldungsgruppe A 10 für Fachhochschulabsolventen des gehobenen nichttechnischen Dienstes suspendiert ist, ist auch eine Gleichstellung von Vorgängereinrichtungen nicht möglich. Demgemäß soll die Geltung des in Ihrer Frage genannten Artikels 9 § 3 Abs. 2 des Zweiten Besoldungsvereinheitlichungs- und -neuregelungsgesetzes, der eine Ermächtigung zu einer Gleichstellung enthält, ebenfalls ausgesetzt werden. Hiervon sind auch die Absolventen der Fachhochschule für Sozialarbeit betroffen.
Sie haben eine Zusatzfrage. Bitte, Herr Kollege!
Herr Staatssekretär, können Sie einen Zeitraum nennen, bis wann dies ausgesetzt werden soll?
Den Zeitraum kann ich nicht nennen. Zunächst einmal erfolgt die Aussetzung; dann werden weitere Überlegungen anzustellen sein.
Sie haben keine weiteren Zusatzfragen? - Danke.
Herr Abgeordneter Dr. Wernitz hat um schriftliche Beantwortung der Frage 15 gebeten. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 16 des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg auf. - Der Abgeordnete ist nicht im Saal; die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 82 des Abgeordneten Dr. Hupka auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß sogenannte fremdvölkische Ehegatten von deutschen Spätaussiedlern nach Eintreffen in der Bundesrepublik Deutschland nur unter großem Zeitverzug aus der alten Staatsangehörigkeit entlassen werden, womit erst die Voraussetzung zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit gegeben ist, und was gedenkt die Bundesregierung auf diplomatischem Wege zu unternehmen, damit so schnell wie möglich in den gemischten Familien der Spätaussiedler der Ehegatte fremder Staatsangehörigkeit diese ablegen und die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben kann?
Herr Staatssekretär!
Herr Kollege Dr. Hupka, die in Ihrer Frage enthaltene Annahme trifft nicht zu. Die nichtdeutschen Ehegatten deutscher Spätaussiedler werden nämlich eingebürgert, ohne daß ihnen zuvor die Entlassung aus einer unter Umständen noch bestehenden anderen Staatsangehörigkeit abverlangt wird. Auch sie erlangen mit ihrer Aufnahme im Bundesgebiet die Rechtsstellung als Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Sie sind damit den deutschen Staatsangehörigen nach Art. 116 Abs. i GG gleichgestellt und haben auf Grund des § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit vom 22. Februar 1955 einen Anspruch auf Einbürgerung. Das Verfahren ist gebührenfrei.
Obwohl die Entlassung aus einer anderen Staatsangehörigkeit von Spätaussiedlern und ihren nichtdeutschen Ehegatten nicht gefordert wird, legen die Einbürgerungsbehörden den Betroffenen doch nahe, in ihrem eigenen Interesse die Entlassung zu betreiben, um von vornherein Schwierigkeiten auszuräumen, die sich aus dem Fortbestand der fremden Staatsangehörigkeit für sie ergeben könnten. Auf die Durchsetzung des Einbürgerungsanspiuchs selbst hat das aber keinen Einfluß.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, können Sie mir darin zustimmen, daß das zwar für Spätaussiedler aus den Gebieten jenseits von Oder und Neiße zutrifft, nicht aber für Aussiedler etwa aus Siebenbürgen, weil gerade bei rumänischen Ehegatten von Personen mit deutscher Volkszugehörigkeit die Schwierigkeit einer Wartezeit von zwei bis drei Jahren besteht?
Ich bin bereit, das noch einmal nachzuprüfen, Herr Kollege Hupka. Grundsätzlich bin ich der Meinung, daß das, was ich gesagt habe, auch in den von Ihnen genannten Fällen gilt. Aber ich werde Ihre Anregung aufgreifen, dem noch einmal nachzugehen.
Eine weitere Zusatzfrage.
Würden Sie mir denn darin zustimmen, daß es, wenn der von mir angegebene Sachverhalt stimmt - ich glaube annehmen zu dürfen, daß er stimmt - hier unzumutbare Schwierigkeiten gibt, z. B. dadurch, daß ein Familienteil erst warten muß, bis er die fremde Staatsangehörigkeit aberkannt bekommt, um die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben zu können?
Aus anderen Fällen weiß ich, Herr Kollege Hupka, daß es dabei nicht unüberwindliche Schwierigkeiten gibt, weil die deutschen Behörden nicht um jeden Preis darauf bestehen, daß zunächst die Entlassung aus der anderen Staatsangehörigkeit erfolgt. Sie erwarten wohl, daß sich der Betroffene um eine solche Entlassung bemüht, weil eine doppelte Staatsangehörigkeit stets besondere Probleme und Schwierigkeiten mit sich bringen kann. Aber das wird nicht in jedem Fall zur unabdingbaren Voraussetzung gemacht.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Czaja.
Herr Staatssekretär, würden Sie sicherstellen, daß das Verfahren, das Sie eben angedeutet haben, von allen Personenstandsbehörden und mit der Einbürgerung befaßten Stellen der Länder in gleicher Weise so gehandhabt wird, wie Sie es jetzt und auch in der Antwort auf die zweite Zusatzfrage dargestellt haben?
Herr Kollege Dr. Czaja, Sie verweisen mit Recht darauf, daß die Länder diese Vorschriften anwenden und ausführen. Es kann aber sichergestellt werden - das sage ich Ihnen zu -, daß auf diese Anregungen und auf meine Antwort in dieser Fragestunde des Deutschen Bundestages in einem der Informationsgespräche zwischen Bund und Ländern noch einmal ausdrücklich hingewiesen werden wird, um eine einheitliche Praxis zu erreichen.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Freiherr von Fircks.
Herr Staatssekretär, können Sie uns zusagen, eine Ubersicht zu geben, die nicht nur die Oder-Neiße-Gebiete und Rumänien, sondern auch die anderen Oststaaten betrifft, und zwar im Hinblick darauf, daß schon vor etwa einem Jahr hier Schwierigkeiten zur Sprache kamen, die gerade diejenigen haben, welche aus der Sowjetunion auswandern?
Herr Kollege Freiherr von Fircks, ich halte es für selbstverständlich, daß wir die zusätzliche Frage des Kollegen Hupka zum Anlaß nehmen, einmal sämtliche Fälle durchzuprüfen und festzustellen, wie dort die Praxis und die Rechtslage sind. Wenn Sie den Wunsch haben, über das Ergebnis dieser Prüfung unterrichtet zu werden, werden wir ihn natürlich auch erfüllen.
Ich rufe die Fragen 91 und 92 des Abgeordneten Schröder ({0}) auf:
Sind der Bundesregierung Informationen bekannt, nach denen die Provinzregierung Groningen beim Rijkswaterstaat die Genehmigung zur Einleitung von Schmutzwasser in das Emsästuar ab 1977 beantragt hat, das u. a. auch ungeklärte Rückstände von Kartoffelmehlfabriken enthält und insgesamt etwa 6 Millionen Einwohnergleichwerten entspricht?
Ist die Bundesregierung bereit, diese Information zu prüfen und gegebenenfalls die erforderlichen Schritte bei der niederländischen Regierung zu unternehmen, um die Einleitung von Schmutzwasser in das Emsästuar in dieser Größenordnung zu verhindern?
Ich darf um Verständnis dafür bitten, daß die gemeinsame Beantwortung der beiden Fragen etwas länger wird.
Das läßt sich bei der Materie sicher nicht ganz umgehen. - Bitte!
Die Bundesregierung ist bei den zur Reinhaltung des EmsÄstuars im Mai dieses Jahres in Groningen geführten Sachverständigengesprächen von der niederländischen Seite darüber unterrichtet worden, daß 1976 oder 1977 ein Teilabschnitt der Abwasserdruckleitung in Betrieb genommen und gleichzeitig mit der Abwassereinleitung begonnen werden soll. Ob und wann weitere Abschnitte der Druckleitung ausgeführt würden, sei noch offen. Gleichzeitig wurde versichert, daß die Schädlichkeit des Abwassers bei Inbetriebnahme der Druckleitung bedeutend geringer sein würde als 3 Millionen Einwohnergleichwerte - 1 Einwohnergleichwert ist die Schädlichkeit des Abwassers eines Einwohners bzw. die entsprechende Schädlichkeit bei gewerblichem Abwasser - und in den Folgejahren noch weiter reduziert würde. Die Schädlichkeit würde dann bei etwa 1,5 Millionen Einwohnergleichwerten liegen. Auch die Städte Groningen und Delfzijl würden ihre Abwässer ab 1978 bzw. 1979 vollbiologisch reinigen.
Die Schädlichkeit der Abwässer der Kartoffelmehl- und Strohpappefabriken wird nach den im Mai abgegebenen Erklärungen der niederländischen Sachverständigen durch innerbetriebliche Produktions- und Verfahrensumstellungen sowie durch Abwasserreinigung um 90 % verringert werden. In den früheren Verhandlungen war man davon ausgegangen, daß nur eine Verringerung um 80 % möglich sein würde. Dabei kann nach den Angaben der niederländischen Seite jedoch nicht sichergestellt werden, daß die Schädlichkeit des Abwassers bereits aller Kartoffelmehl- bzw. Strohpappefabriken schon bei Inbetriebnahme der Druckleitung in dem angestrebten Maß verringert wird. Die dann noch laufenden Maßnahmen sollen zu der bereits genannten Restschädlichkeit von etwa 1,5 Millionen Einwohnergleichwerten führen.
Insgesamt hat das Sachverständigengespräch gezeigt, daß die niederländische Seite bemüht ist, die früher getroffenen Vereinbarungen einzuhalten, und daß sie hierfür große Anstrengungen unternimmt. Auf der Grundlage des Sachverständigengespräches kann davon ausgegangen werden, daß eine Gefährdung des Ems-Ästuars durch die niederländischen Abwasserleitungen nicht zu erwarten ist.
Der Bundesregierung sind darüber hinausgehende Pläne der Provinzregierung Groningen, wonach ab 1977 Abwasser in das Ems-Ästuar eingeleitet werden soll, das etwa 6 Millionen Einwohnergleichwerten entspricht, nicht bekannt. Sie ist jedoch bereit, die von Ihnen vorgetragenen Information zunächst im Rahmen der deutsch-niederländischen Sachverständigenkommission zu überprüfen. Ergänzend sei darauf hingewiesen, daß die bereits früher vereinbarten Untersuchungen des Gütezustandes des EmsÄstuars von deutscher und niederländischer Seite fortgeführt und zum Teil sogar erheblich erweitert werden. Ein regelmäßiger Austausch der Untersuchungsergebnisse ist vereinbart.
Keine Zusatzfrage. Damit, Herr Staatssekretär, sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern beantwortet. Ich danke Ihnen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft auf. Zur Beantwortung der Fragen steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Grüner zur Verfügung. Die beiden ersten Fragen sind vom Herrn Abgeordneten Geldner eingebracht. - Ich sehe den Herrn Abgeordneten nicht im Saal, so daß die Fragen schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Die Frage 19 ist vom Herrn Abgeordneten Maucher eingebracht:
Was hat die Bundesregierung 1974 und 1975 getan, um den Dumpingeinfuhren auf dem Textilmarkt, insbesondere aus dem Ostblock, zu begegnen und der Zerstörung von Arbeitsplätzen entgegenzuwirken?
Die Bundesregierung hat sensible Teilmärkte durch Kontingente geschützt. So waren z. B. rund 75 % der Textil- und Bekleidungsausfuhren aus dem Ostblock einschließlich China kontingentiert. Um Marktstörungen durch Niedrigpreisverkäufe der Staatshandelsländer zu verhindern, steht ferner das Preisprüfungsverfahren zur Verfügung und wird auch konsequent eingesetzt. Im innerdeutschen Handel kam es in der zweiten Jahreshälfte 1974 und im Verlauf dieses Jahres zu marktstörenden Bezügen vor allem bei Textilien, die die Bundesregierung veranlaßten, Schutzmaßnahmen zu ergreifen. So wurden zum Schutze der hiesigen Produktion und zur Sicherung der Arbeitsplätze im Frühjahr 1975 die Bezüge von Damenfeinstrumpfhosen und Handstrickgarn und in jüngster Zeit die Positionen Herrenanzüge, Herrenoberhemden und Herrensocken mengenmäßigen Beschränkungen unterworfen.
Herr Kollege, eine Zusatzfrage?
Herr Staatssekretär, hat die Bundesregierung von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Einzelanträge von Geschäften zu genehmigen?
Das ist im Rahmen der mengenmäßigen Beschränkungen durchaus möglich.
Herr Kollege, haben Sie noch eine weitere Zusatzfrage?
Haben Sie einen Überblick, wie sich das auf die Zahl der Arbeitslosen ausgewirkt haben könnte?
Eine solche monokausale Zurechnung des Wettbewerbs ist nicht möglich. Insbesondere müßten dann der außerordentlich hohe Ausfuhrüberschuß, den die Bundesrepublik im Verkehr mit den Staatshandelsländern erzielt, und die davon ebenfalls im positiven Sinne berührten Arbeitsplätze in die Rechnung mit einbezogen werden.
Ich rufe die Frage 20 des Herrn Abgeordneten Maucher auf:
Welche Mitglieder der Bundesregierung haben außer Staatssekretär Dr. Rohwedder an der Dumpingpolitik der DDR öffentliche Kritik geübt, und teilt die Bundesregierung die Auffassung Dr. Rohwedders, daß eine derartige öffentliche Kritik nützlich wäre, um der DDR-Regierung den Ernst der Situation vor Augen zu führen?
Herr Dr. Rohwedder hat als für die innerdeutschen Wirtschaftsbeziehungen zuständiger Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft gegenüber Minister Sölle deutliche Kritik an den Textillieferungen der DDR geübt, die zu handelspolitisch nicht vertretbaren Preisen abgewickelt wurden. Herr Rohwedder hat ferner darauf hingewiesen, daß diese Praktiken weder mit dem Berliner Abkommen noch mit den Schlußakten der KSZE übereinstimmen. Über den Inhalt dieses Gesprächs hat Herr Rohwedder in seinem regelmäßig auf der Leipziger Messe stattfindenden Pressegespräch berichtet. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die interessierte Öffentlichkeit über derartige Meinungsverschiedenheiten nicht im unklaren gelassen werden sollte. Zu weiteren Erklärungen der Bundesregierung bestand kein Anlaß.
Herr Kollege, Sie haben jetzt wieder zwei Zusatzfragen.
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht der Meinung, daß in erster Linie der zuständige Minister, Herr Franke, zu der Frage hätte Stellung nehmen müssen?
Ich habe darauf hingewiesen, daß diese Zuständigkeit im Bundesministerium für Wirtschaft liegt.
Sie haben noch eine Zusatzfrage.
Sind Sie dann nicht mit mir der Meinung, daß es noch gewichtiger gewesen wäre, wenn der sonst so redebereite Minister selbst etwas gesagt hätte?
Herr Kollege, der Herr Minister wird den Begriff „redebereit" sicher positiv werten, aber ich möchte Sie darauf hinweisen, daß die Wertungen nach den Richtlinien für die Fragestunde nicht zulässig sind.
Ich bin der Meinung, Herr Kollege, daß die getroffenen Maßnahmen und die Erklärung der Bundesregierung durch Herrn
Staatssekretär Dr. Rohwedder ausreichend waren und daß keine weiteren Schritte erforderlich sind.
Ich rufe die Frage 21 des Herrn Abgeordneten Jäger ({0}) auf:
Welchen Umfang haben nach den Erkenntnissen der Bundesregierung im Jahr 1974 und in den ersten acht Monaten des Jahrs 1975 die Dumpinglieferungen der DDR in die Bundesrepublik Deutschland, vor allem auf dem Textilsektor, und ist hier gegenüber früheren Jahren eine Steigerung festzustellen?
Sogenannte Billiglieferungen der DDR wurden in den Jahren 1974 und 1975 nur im Bereich der Textilien und Bekleidung festgestellt. Die Bezüge dieser sensiblen Textilpositionen stiegen von 36,7 Millionen Verrechnungseinheiten im Jahre 1973 auf 66,1 Millionen Verrechnungseinheiten im Jahre 1974. Im ersten Halbjahr 1975 wurden für 37,7 Millionen Verrechnungseinheiten sensible Waren bezogen. Das entspricht einem Anteil von 12,5 % an den Gesamtbezügen von Textilien und Bekleidung.
Eine Zusatzfrage, bitte, Herr Kollege.
Herr Staatssekretär, angesichts der von Ihnen eben dargestellten erheblichen Steigerung möchte ich Sie fragen, ob sich die Bundesregierung darüber Gedanken gemacht hat, mit welchen Ursachen diese Steigerung zusammenhängt.
Die Steigerung dieser Bezüge hängt natürlich mit der weltwirtschaftlichen Entwicklung zusammen. Sie hängt aber auch mit den Bemühungen der DDR zusammen, die umfangreichen Importe aus der Bundesrepublik in die DDR und ihre damit verbundene schlechte Lage im Hinblick auf die Möglichkeit zur Bezahlung der Waren durch entsprechend höhere Lieferungen in die Bundesrepublik auszugleichen, d. h. den für die Bundesrepublik günstigen Saldo in Richtung auf bessere Zahlungsmöglichkeiten der DDR zu gestalten.
Sie haben noch eine weitere Zusatzfrage.
Jäger ({0}) ({1}) : Herr Staatssekretär, habe ich Sie richtig verstanden, daß sich die eben von Ihnen angegebenen Zahlen für die Jahre 1973 und 1974 und für das erste Halbjahr 1975 auf die Dumpinglieferungen beziehen, nach denen ich gefragt habe, oder sind das allgemein die Textileinfuhren aus der DDR?
Diese Zahlen sind auf die sogenannten sensiblen Warenpositionen bezogen, in denen jetzt zusätzliche Kontingentierungen stattfinden werden.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Hupka.
Sie haben vorhin gesagt, der Anteil dieser sensiblen Warenlieferungen betrage 12,5 %. Wie hoch - in Prozenten ausgedrückt - war denn der Anteil vor drei oder vier Jahren?
Herr Kollege, ich müßte Ihnen eine statistische Liste übergeben, die mir allerdings im Augenblick nicht zur Verfügung steht. Ich werde sie Ihnen aber gerne zusenden.
Ich rufe die Frage 22 des Herrn Abgeordneten Jäger auf:
Trifft es zu, daß 1974 die Einfuhr von billigen Textilien in die Bundesrepublik Deutschland aus fernöstlichen Staaten durch diejenigen aus der DDR und den anderen Ostblockstaaten übertroffen worden ist, und auf welche Ursachen ist gegebenenfalls diese Entwicklung zurückzuführen?
Es trifft nicht zu, daß die Einfuhren von Textilien und Bekleidung aus den Staatshandelsländern und die entsprechenden Lieferungen aus der DDR 1974 die Einfuhren aus den fernöstlichen Staaten übertroffen haben. Aus der DDR und den Staatshandelsländern kamen 1974 Waren im Wert von 1,4 Milliarden DM, aus Hongkong, Südkorea, Taiwan, Japan und Macao hingegen Waren im Werte von 1,8 Milliarden DM. 51 % der Osteinfuhren werden zudem im Rahmen passiver Lohnveredelung von deutschen Unternehmen selbst durchgeführt und ermöglichen diesen eine Mischkalkulation, die der Sicherung der hiesigen Arbeitsplätze dient.
Eine Zusatzfrage!
Herr Staatssekretär, können Sie nach dieser Zahlenangabe die Meldung im „Spiegel" vom Montag vergangener Woche dementieren, in der eben dies behauptet worden ist?
Ich habe Ihnen hier die korrekten Zahlen übermittelt, Herr Kollege. Ich kann nicht erkennen, auf welche Äußerungen im „Spiegel" - es gibt in diesem Artikel verschiedene - sich Ihre Frage hier bezieht.
Sie haben noch eine Zusatzfrage.
Herr Präsident, ich darf vorwegschicken, daß ich mich auf einen anderen Teil der „Spiegel"-Meldung bezogen habe als auf den, auf den in der nachherigen Frage Bezug genommen wird. Deswegen, Herr Staatssekretär, darf ich noch einmal fragen:
Können Sie hier dementieren, daß die Meldung des „Spiegel" richtig ist, in der es heißt:
Die bislang dominierende Stellung der Billigpreis-Stadtenklaven in Fernost, Südkoreas sowie Taiwans mit Textil-Lieferungen von 1,5 Milliarden Mark wurde voriges Jahr durch Ware für 1,9 Milliarden gebrochen, die aus dem Ostblock kam.
Diese Meldung ist in dieser Form nicht richtig, wie die hier von mir soeben gegebenen Zahlen eindeutig zeigen.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Nordlohne!
Herr Staatssekretär, Sie wiesen vorhin in Ihrer Antwort auf die beabsichtigte mengenmäßige Beschränkung der Einfuhr hin. Würden Sie diesem Hohen Hause einmal die Zahlen nennen können?
Welche Zahlen, Herr Kollege?
Die Zahlen über die mengenmäßige Beschränkung, die die Bundesregierung bei den Einfuhren beabsichtigt.
Ich kann Ihnen die vorgesehenen Kontingente im Bereich dieser sensiblen Waren nennen, über die noch beschlossen werden muß. Ich kann Ihnen sagen - vielleicht beantwortet das Ihre Frage -, was hier vorgesehen ist.
Die Höhe der vorgesehenen Kontingente beläuft sich bei Handstrickgarn für 1976 in einer Größenordnung von 400 bis 450 Tonnen.
Bei Damenfeinstrumpfhosen besteht für 1975 eine Selbstbeschränkung der DDR in der Größenordnung von 40 Millionen DM. Für 1976 wird diese Ware kontingentiert; in Aussicht genommen ist eine Größenordnung von 46 Millionen Stück. Das entspricht etwa dem diesjährigen Volumen von 40 Millionen DM.
Bei Herrenanzügen ist für 1975 ein Kontingent in Höhe von 400 000 Stück beabsichtigt. In dieses Volumen werden die bis zur Entliberalisierung genehmigten Bezüge einbezogen; für 1976 ist die gleiche Menge in Aussicht genommen.
Bei Herrenoberhemden ist für 1975 ein Kontingent von 8 Millionen Stück vorgesehen. Wie bei den Herrenanzügen werden auch hier die bis zur Entliberalisierung genehmigten Bezüge berücksichtigt; für 1976 ist die gleiche Menge in Aussicht genommen.
Bei Herrensocken ist für 1975 unter Berücksichtigung der bis zur Entliberalisierung genehmigten Bezüge eine Menge von ungefähr 20 Millionen Paar vorgesehen; für 1976 soll ungefähr die gleiche Größenordnung gelten.
Schönen Dank!
Eine Zusatzfrage hat der Abgeordnete Hupka.
Herr Staatssekretär, Sie haben vorhin von der Sicherung der Arbeitsplätze gesprochen. Würde das bedeuten, daß eine stärkere
Teilhabe der Ostblock-Länder an der Ausfuhr bei
uns: Einfuhr sensibler Waren noch mehr Arbeitsplätze sichern würde?
Ich möchte darauf hinweisen, Herr Kollege, daß jeder D-Mark Osteinfuhr zur Zeit eine Ostausfuhr aus der Bundesrepublik Deutschland von 2,16 DM gegenübersteht -ohne DDR. Am Handelsüberschuß der Bundesrepublik in den ersten acht Monaten 1975 waren der Westen und die Dritte Welt nur noch mit 19 Milliarden DM, der Osten mit mehr als 6 Milliarden DM beteiligt. Für 1975 wird mit Ostausfuhren bzw. -lieferungen von rund 23 Milliarden DM zu rechnen sein. Das bedeutet rund 10 % Exportanteil oder schätzungsweise - 10 % Anteil an den 4,5 Millionen Arbeitnehmern, die direkt oder indirekt für den Export arbeiten.
Da wir im sensiblen Bereich der Textillieferungen Kontingentierungen haben und sie im Verhältnis zur DDR in der geschilderten Weise neu einführen, gehe ich nicht davon aus und besteht kein Anlaß zu der Vermutung, daß etwa DDR-Lieferungen oder Lieferungen zusätzlicher Art aus den Staatshandelsländern zu diesem Exportüberschuß der Bundesrepublik oder umgekehrt - zu einer Steigerung der Importe aus den Staatshandelsländern in gravierender Weise beitragen.
Ich rufe die Frage 23 des Herrn Abgeordneten Seiters auf:
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine Dumpingpolitik der DDR in dem 1974 festgestellten Umfang nicht mit der im Grundvertrag verankerten Pflicht zu gutnachbarlichem Verhalten vereinbar ist, und wird die Bundesregierung der DDR dies offiziell zur Kenntnis bringen?
Der Herr Abgeordnete ist im Saal. Bitte, Herr Staatssekretär!
Die marktstörenden Textillieferungen stehen nach Auffassung der Bundesregierung nicht im Einklang mit dem Berliner Abkommen, in dem sich die DDR verpflichtet hat, sich bei der Festlegung ihrer Verkaufspreise an unseren Marktpreisen zu orientieren. Herr Staatssekretär Dr. Rohwedder hat die zuständigen Stellen der DDR darauf hingewiesen und dabei ferner zum Ausdruck gebracht, daß derartige Lieferungen auch nicht mit den in der Schlußakte der KSZE-Dokumente niedergelegten Grundsätzen übereinstimmten.
Die DDR hat sich sofort bereit erklärt. über diese Vorwürfe mit der Treuhandstelle für den Interzonenhandel zu verhandeln. Diese Verhandlungen haben stattgefunden und dazu geführt, daß wir für 1975 und 1976 die Bezüge von Damenfeinstrumpfhosen, Herrenanzügen, Herrensocken und -strümpfen, Herrenoberhemden und Handstrickgarn kontingentieren. Die Bezüge dieser Warengruppen machen etwa 10 bis 15 % der Textil- und Bekleidungsbezüge aus.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß nicht jede Auseinandersetzung über Einzelfragen des innerdeutschen Handels gleich den Grundlagenvertrag tangiert, zumal sich die DDR entsprechend den Grundprinzipien dieses Vertrages sofort zu Gesprächen bereit erklärt hat.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 24 des Herrn Abgeordneten Böhm ({0}) auf:
Trifft die Meldung des Nachrichtenmagazins „Spiegel" zu, daß die DDR im vergangenen Jahr für 35 Millionen DM Baumwollgewebe zum durchschnittlichen Kilopreis von 8,25 DM auf den westdeutschen Markt gebracht habe, wobei sie mit diesem Erlös kaum die Garnkosten gedeckt habe, wie sich aus dem durchschnittlichen Exportpreis von 7,40 DM /Kilo für DDR-Baumwollgarne ergebe?
Die Meldung des „Spiegel" trifft in dieser Form nicht zu. Der rechnerische Durchschnittspreis für Gewebe lag 1974 bei 8,79 Verrechnungseinheiten ({0}) pro Kilogramm. Der entsprechende Durchschnittspreis für Garne betrug im gleichen Zeitraum 6,71 Verrechnungseinheiten pro Kilogramm. Die Lieferpreise für Gewebe im innerdeutschen Handel überschritten damit die Lieferpreise für Garne um 31 %. Aus dieser Differenz läßt sich jedoch nicht ermitteln, ob die Gewebepreise die Material- und Verarbeitungskosten in der DDR decken. Das hängt vielmehr von der Höhe der Einstandspreise für Garne in der DDR ab. Diese Preise sind nicht bekannt. Sie sind in jedem Falle nicht mit den Lieferpreisen im innerdeutschen Handel identisch.
Zusatzfrage.
Herr Staatsekretär, ist die Bundesregierung bereit, die Bürger der DDR über diese Dumpingpolitik der DDR gegenüber der Bundesrepublik Deutschland mittels Fernsehen und Rundfunk aufzuklären und ihnen mitzuteilen, daß auf diese Weise das von ihnen Erarbeitete zu Schleuderpreisen in die Bundesrepublik Deutschland abgesetzt wird?
Die Bundesregierung ist nicht bereit, aus solchen - wenn auch gravierenden - Einzelfällen derart weitgehende Schlußfolgerungen zu ziehen. Sie geht davon aus, daß die Führung der DDR ein Interesse daran hat - was auch volkswirtschaftlich naheliegt -, die Ausfuhren aus der DDR so günstig - im Sinne der Erzielung eines hohen Preises - wie nur möglich in der Bundesrepublik abzusetzen.
Im übrigen hat die Bundesregierung durch Herrn Dr Rohwedder die Störungen, die Gegenstand dieser Anfrage sind, öffentlich angesprochen und damit auch die Bevölkerung der DDR über diese Vorgänge informiert.
Sie haben noch eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, können Sie sich vorstellen, daß gerade eine solche intensive Information der Bürger in der DDR von seiten der Bundesregierung auch dazu beitragen könnte, daß sich die Regierung der DDR schließlich überlegen wird, ob sie diese brutale Dumpingpolitik gegenüber der Bundesrepublik Deutschland fortsetzen will?
Herr Kollege, wir haben ein ausreichendes Instrumentarium zur Verfügung. Wir haben die entsprechenden Gespräche mit der DDR geführt, und es bedarf keiner Demonstrationen, sondern es genügt, daß wir die Maßnahmen, die wir vorgesehen haben, durchführen, daß wir die vertraglichen Regelungen, die wir mit der DDR haben, anwenden. Mehr ist nicht erforderlich.
Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft beantwortet. Herr Staatssekretär, ich danke Ihnen.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung. Zur Beantwortung der Fragen steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Buschfort zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 32 des Herrn Abgeordneten Dr. Unland auf:
Wie hoch ist nach Meinung der Bundesregierung der volkswirtschaftliche Schaden und der Arbeitsplatzausfall für deutsche Arbeitnehmer, der durch die vom Arbeitsamt Coesfeld als Mißbrauch bezeichnete illegale Beschäftigung niederländischer Arbeitsloser im deutschen Grenzgebiet durch niederländische Subunternehmen entstanden ist und weiter entsteht?
Wenn es gestattet ist, würde ich gern beide Fragen gemeinsam beantworten.
Der Fragesteller ist einverstanden. Dann rufe ich zusätzlich Frage 33 des Abgeordneten Dr. Unland auf:
Ist die Bundesregierung bereit, durch Weisung an die Bundesanstalt für Arbeit die entgeltliche Überlassung niederländischer Arbeitnehmer im deutschen Grenzgebiet einschließlich der Umgehung gesetzlicher Vorschriften durch Schein-Werkverträge zu verhindern und durch Verhandlungen mit der niederländischen Regierung sicherzustellen, daß auch niederländischerseits die Überprüfung der Anwerbepraxis effektiver gestaltet wird?
Niederländische Arbeitnehmer benötigen als Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft für die Ausübung einer Beschäftigung im Bundesgebiet keine Arbeitserlaubnis. Eine illegale Beschäftigung niederländischer Arbeitnehmer ist daher ausgeschlossen. Wegen der binnenmarktähnlichen Verhältnisse in der Europäischen Gemeinschaft kann eine derartige Beschäftigung auch nicht unter dem Aspekt eines volkswirtschaftlichen Schadens betrachtet werden. Die Beschäftigung niederländischer Arbeitnehmer ist Teil eines normalen Austauschs zwischen benachbarten, wirtschaftlich eng verflochtenen Regionen.
Soweit Sie jedoch in Ihrer zweiten Frage auf mögliche Praktiken bei der illegalen Arbeitnehmerüberlassung hinweisen, möchte ich folgendes bemerken. Die Frage der Tätigkeit niederländischer Verleiher im deutschen Grenzgebiet ist erst kürzlich auf Ministerebene mit der niederländischen Regierung eingehend erörtert worden. Diese Gespräche gaben Veranlassung, im August 1975 den Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit erneut zu bitten, verstärkt gegen illegale Arbeitnehmerüberlassung aus den Niederlanden in die Bundesrepublik Deutschland einzuschreiten und dabei eng mit den zuständigen niederländischen Stellen zusammenzuarbeiten.
In den Niederlanden ist der Verleih niederländischer Arbeitnehmer in die Bundesrepublik Deutschland mit einer Ausnahme verboten. Die niederländischen Behörden sind ständig bemüht, gegen die niederländischen Verleiher einzuschreiten.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, Ihren letzten Ausführungen glaube ich entnehmen zu können, daß die Bundesregierung das Problem der sogenannten Schein-Werkverträge ähnlich sieht wie ich, nämlich ganz klar als eine Umgehung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Ich frage, ob die Bundesregierung bereit ist, eine Novellierung dieses Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes vorzuschlagen, damit die Durchführung von Schein-Werkverträgen in Zukunft unmöglich ist.
Herr Kollege Dr. Unland, die Bundesregierung prüft zur Zeit, inwieweit Veränderungen in diesem gesetzlichen Bereich notwendig sind. Ich bin sicher, daß wir auf Grund der vorliegenden Erfahrungen wohl auch zu härteren Bestimmungen kommen können.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, zur Kenntnis zu nehmen, daß angesichts der Tatsache, daß beispielsweise in dem betroffenen Gebiet im Westmünsterland eine weitere Baufirma in Liquidation gehen wird, wodurch 650 Arbeitskräfte - davon allein 200 bis 250 im Westmünsterland - freigesetzt werden, eine gewisse Eilbedürftigkeit gegeben zu sein scheint?
Herr Kollege, wir haben den Justizminister gebeten, uns bei diesen Vorgängen zu helfen. Darüber hinaus stehen wir in Gesprächen mit den jeweils zuständigen Arbeitsämtern, um Überprüfungen durchzuführen. Ich bin davon überzeugt, daß diese Überprüfungen die illegale Beschäftigung in diesem Grenzbereich eindämmen werden.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen oder der Bundesregierung bekannt, daß in
den genannten Schein-Werkverträgen beispielsweise die festen Meldetage, die die niederländischen Arbeitslosen bei der niederländischen Arbeitslosenaufsicht einhalten müssen, bereits als arbeitsfreie Tage eingebaut sind, woraus sich der Umgehungscharakter eindeutig ergibt?
Herr Kollege Dr. Unland, Ihre Fragen haben uns natürlich veranlaßt, einmal nachzufragen und nachzuprüfen, wie es draußen nun konkret aussieht. Ich muß Ihnen leider gestehen, daß unsere Anfragen bei den zuständigen Stellen nicht sehr fündig waren, und von daher ist es schwierig, Ihre Frage zu beantworten. Wir vermuten alle, daß da einiges nicht in Ordnung ist, aber konkretes Material ist uns bisher nicht auf den Tisch gelegt worden.
Eine letzte Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen denn bekannt, daß nach sorgfältigen Schätzungen fachlich kompetenter Stellen - ich meine etwa das Arbeitsamt oder die Gewerkschaft Bau, Steine, Erden - etwa 10 bis 20 % der arbeitslosen deutschen Bauarbeiter im Westmünsterland wegen der in meiner Frage angesprochenen Umgehungspraxis niederländischer Subunternehmer nicht in Arbeit vermittelt werden können, und schließen Sie sich auch der Meinung an -
Herr Kollege, Fragezeichen!
Ich habe ja gefragt! Herr Präsident, die Frage war noch nicht zu Ende.
Herr Kollege, Zusatzfragen müssen kurz und knapp sein. Ich haben Ihnen ja bei den vorhergegangenen Zusatzfragen reichlich Möglichkeiten gegeben. - Bitte!
Herr Kollege, ich kann diese Zahl nicht bestätigen. Auf Rückfrage konnte man keine konkrete Mitteilung machen, und es ist sehr zweifelhaft, ob solche Größenordnungen zutreffend sind. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie uns Verträge, die problematisch sind, oder Firmen, die solche Verträge abschließen, einmal mitteilen würden.
Darüber hinaus möchte ich darauf hinweisen, daß nicht jede Art von Werkverträgen verboten ist, sondern daß man auch hier unterscheiden muß. Wie ich vorhin bereits sagte, vermuten wir, daß da einiges im argen liegt. Aber wir sind für Material, das diese Praktiken einmal aufdeckt, außerordentlich dankbar.
Ich rufe die Frage 34 des Herrn Abgeordneten Dr. Czaja auf:
Wie hat die deutsche Delegation bei den Verhandlungen zum Warschauer Vertrag im November 1970 die Wahrnehmung der Schutzpflicht für in den Oder-Neiße-Gebieten lebende Deutsche im Bereich der Renten- und Sozialleistungen gemäß der einstimmigen Empfehlung des Bundestages vom Juli 1969 sich vorbehalten - insbesondere für die Rechte jener deutschen Staatsangehörigen, die nach Erfüllung der Wartezeit Anspruch auf Zahlung von Altersrenten durch deutsche Sozialversicherungsträger erworben haben - oder hat Polen die Behandlung deutscher Staatsangehöriger als ausschließlich polnische Staatsangehörige und ihre Unterstellung unter ausschließlich polnisches Rentenrecht während ihres ständigen Aufenthalts in den Oder-Neiße-Gebieten schon damals unangefochten vertreten, so daß bei den jetzigen Abkommen der Entzug der individuellen Leistungsansprüche für deutsche Rentner an deutsche Sozialversicherungsträger während ihres Aufenthalts in den Oder-Neiße-Gebieten bei den jetzigen Rentenabkommen davon abgeleitet wird?
Herr Kollege, anläßlich der Verhandlungen über den Warschauer Vertrag im Jahre 1970 ist mit der Volksrepublik Polen folgendes vereinbart worden:
Die Frage der Überweisung von rechtlich begründeten Sozialleistungen an in der Volksrepublik Polen lebende Personen wird von den zuständigen Stellen beider Staaten geprüft werden.
Es sind also damals noch keine Vorstellungen über die Frage entwickelt worden, wie und in welcher Form die Rentenversorgung der in Polen lebenden Personen erfolgen soll.
Bei den Verhandlungen hat jedoch Polen zu erkennen gegeben, daß nur eine einheitliche Behandlung aller in seinem Staatsgebiet lebenden Personen in Frage kommt. Bei den Verhandlungen über das Abkommen zur Renten- und Unfallversicherung sind verschiedene Abkommensmodelle untersucht worden. Das Abkommen nach dem Eingliederungsprinzip erschien unter den gegebenen Umständen beiden Seiten als die beste Lösung.
Im übrigen enthält die Frage die Unterstellung, daß deutschen Rentnern individuelle Leistungsansprüche entzogen werden. Das ist nicht so. Wenn nach dem seit 1959 geltenden Recht von deutschen Versicherungsträgern eine Rente nach Polen gezahlt wurde, so soll sich nach dem Abkommen hieran nichts ändern.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, nachdem Sie zugeben, daß diese polnische Stellungnahme schon damals, 1970, eingenommen worden ist, darf ich Sie fragen, ob die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Verteidigung der wohlerworbenen Rechte der 40 000 oder 50 000 Rentenberechtigten, die die gesetzlichen Wartezeiten erfüllt haben und in den Oder-Neiße-Gebieten wohnen, schon damals bei den Verhandlungen die den Gleichheitsgrundsatz und die die Wahrung der Rentenansprüche der Schwächsten betreffende Ankündigung der polnischen Regierung angefochten hat?
Herr Kollege Czaja, offenbar haben Sie meine Antwort doch falsch verstanden. Ich habe nicht gesagt, daß die polnische Regierung diese Feststellung bereits 1970 getroffen hat. Ich habe gesagt, daß die deutsche
und die polnische Regierung 1970 vereinbart haben, diese Fragen noch zu überprüfen.
Darüber hinaus gab es - das stimmt - eine langwierige Diskussion darüber, welches Modell am zweckmäßigsten war. Daß wir uns auf das Wohnlandprinzip verständigt haben, ist, glaube ich, auch aus vielen Gründen zu verstehen.
Sie haben eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, nachdem Sie vorher nicht nur von der Prüfung sprachen, sondern auch sagten, die polnische Regierung habe zu erkennen gegeben, daß sie die individuelle Rentenzahlung im Sinne von § 1321 des Versicherungsneuregelungsgesetzes nicht zulassen wolle, frage ich Sie nochmals, ob die deutsche Vertretung damals für diejenigen Rentner, die ihre Wartezeit erfüllt haben und in den Oder-Neiße-Gebieten wohnen, den Schutz der Bundesrepublik Deutschland angemeldet und dem polnischen Standpunkt entsprechend gegenübergestellt hat?
Herr Kollege, mit den Verträgen, die wir nun in den nächsten Wochen zu beraten haben, wird deutlich werden, daß wir die Interessen der dort Lebenden im vollen Umfange vertreten haben. Sie werden und dürfen doch dabei nicht vergessen, daß für die Gesamtbevölkerung dort jetzt eine Regelung geschaffen wird, die bisherige Diskriminierungen abbaut und auch Leistungen vermittelt, die zukünftig auf einem Rechtsanspruch beruhen.
Ich rufe die Frage 35 des Herrn Abgeordneten Freiherr von Fircks auf:
Wie viele Deutsche von jenen bis zu 180 000 Personen, die Versicherungszeiten in der reichsgesetzlichen Rentenversicherung nach Auskunft des Parlamentarischen Staatssekretärs Buschfort in der Fragestunde des Bundestages am 24. September 1975 zurücklegten, haben schätzungsweise unter Zugrundelegung der normalen oder einer korrigierten Altersstruktur der gesamten deutschen Wohnbevölkerung und unter Zugrundelegung des deutschen Rentenrechts die gesetzlichen Wartezeiten auf Altersruhegeld erfüllt und vorerst ruhende Ansprüche auf Altersruhegeld bei deutschen Sozialversicherungsträgern erworben?
Wenn es gestattet ist, möchte ich auch diese beiden Fragen im Zusammenhang beantworten.
Der Fragesteller ist einverstanden. Dann rufe ich auch die Frage 36 des Herrn Abgeordneten Freiherr von Fircks auf:
Wie wirkt nach polnischem Rentenrecht, das für in den OderNeiße-Gebieten wohnende Deutsche nach dem beabsichtigten Rentenabkommen auch dann für Deutsche ausschließlich gelten und ihnen die nach erfüllten Wartezeiten erworbenen Ansprüche an die deutschen Sozialversicherungsträger entziehen soll, die Berücksichtigung der nach den reichsgesetzlichen und geltenden deutschen Rentenversicherungen anzurechnenden Versicherungs-, Beschäftigungs- und gleichgestellte Zeiten rentensteigernd, und aus welchen Antworten der polnischen Delegation auf den deutscherseits übergebenen Fragebogen ergibt sich dies?
In meiner Antwort auf Ihre Frage in der letzten Fragestunde habe ich erklärt, daß - grob geschätzt - etwa 100 000 bis 180 000 Deutsche in der reichsgesetzlichen Rentenversicherung versichert waren. Die Frage, wie lange im Einzelfall die vor 1945 zurückgelegten Zeiten waren, kann nicht beantwortet werden, da die Altersstruktur der Bevölkerung nicht bekannt ist.
Zu Ihrer zweiten Frage ist zu bemerken, daß nach polnischem Rentenrecht Beschäftigungszeiten vor 1945, gleichgültig wo sie zurückgelegt sind, in keinem Fall rentensteigernd angerechnet werden.
({0})
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, besteht nach den Verhandlungen und Gesprächen, die geführt worden sind, Aussicht, daß Sie jene Erkenntnis, von der Sie sagten, daß Sie sie nicht hätten, weil Sie keine Kenntnis von der Altersstruktur haben, aus polnischen Unterlagen gewinnen können?
Herr Kollege, man müßte prüfen, ob solch ein Verlangen möglich ist. Ich will diesen Gesichtspunkt gern einmal in unserem Hause weitergeben.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Hupka.
Herr Staatssekretär, Sie haben sich darauf bezogen, daß die Altersstruktur in der Volksrepublik Polen unseren Berechnungen nicht zugrunde liege. Gäbe es dann nicht zwei Möglichkeiten, hier voranzukommen: einmal den Analogieschluß und zweitens die polnische Statistik?
Herr Kollege, hier müßte speziell die deutsche Bevölkerungsgruppe einer Untersuchung unterzogen werden. Mir ist nicht bekannt - ich habe ausdrücklich noch einmal nachprüfen lassen, ob es irgendwo statistisches Material über diese Frage gibt -, wie man solches Material erhalten kann. Man müßte hier ja wohl auch bestimmte Fragen klären: Welcher Bevölkerungsteil ist verblieben? Wie ist es mit dem Geburtenzuwachs und den Sterberaten? Wie ist es mit den Versicherungsrisiken usw.? Es gibt also eine Vielzahl von Unbekannten.
Die letzte Zusatzfrage stellt der Herr Abgeordnete Dr. Czaja.
Herr Staatssekretär, habe ich Ihre Antwort vorhin dahin gehend richtig verstanden, daß Zeiten, die vor 1945 liegen, nicht rentensteigernd wirken werden? Wenn ja, wie begründen Sie dann die Aussage, daß deutsche Versicherte dadurch nicht diskriminiert werden?
Herr Kollege, das waren zwei Fragen. Die erste Frage beantworte ich mit Ja; diese Zeiten wirken nicht rentensteigernd, aber anspruchsbegründend.
Zu der zweiten Frage ist folgendes zu sagen. Wenn man bisher Leistungen erhalten hat, die aus unserer Sicht vielleicht im Sozialhilfebereich gelegen haben, die also soziale Zuwendungen waren, so werden sie auf der Grundlage dieses Abkommens nun als rechtlich abgesicherte Leistungen gezahlt werden müssen. Es handelt sich also nicht mehr um eine von der Rentenversicherung unabhängige Leistung, sondern diese Bevölkerungsteile werden zukünftig eine an Rentenversicherungszeiten gebundene Leistung erhalten.
Herr Statssekretär, ich danke Ihnen. Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung beantwortet.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit. Zur Beantwortung der Fragen steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Zander zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 37 des Abgeordneten Rollmann auf:
Hat die Bundesregierung in der mittelfristigen Finanzplanung bis 1979 Mittel für ein Jugendhilfegesetz vorgesehen, und für welchen Zeitraum werden in der mittelfristigen Finanzplanung Mittel für ein Jugendhilfegesetz vorgesehen?
Herr Kollege Rollmann, Grundlage für den Leistungs- und Finanzierungsumfang des Bundes im Bereich der Jugendhilfe ist § 25 Abs. 1 des Jugendwohlfahrtsgesetzes in Verbindung mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 1967. Der Referentenentwurf eines künftigen Jugendhilfegesetzes richtet sich nach den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätzen und sieht deshalb für den Bund auch keine neuen Leistungen vor. Eine Aufnahme zusätzlicher Kostenansätze in die mittelfristige Finanzplanung der Bundesregierung war deshalb nicht erforderlich.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, war es nicht so, daß der Bundesminister der Finanzen in den Planungen des Bundesfinanzministeriums für das letzte Jahr und für dieses Jahr einen Betrag von 400 Millionen DM vorgesehen hatte, der gestrichen worden ist, und ergibt sich daraus nicht eine finanzielle Beteiligung -
Machen Sie ein Fragezeichen! Jetzt wird zuerst einmal diese Frage beantwortet.
Herr Kollege Rollmann, ich kann das nicht bestätigen. Allein schon die Größenordnung von 400 Millionen im Bereich der Jugendhilfe, die Sie genannt haben - bei einem Gesetz, dessen Kosten überwiegend Länder und Gemeinden tragen -, zeigt, daß es nicht an dem sein kann.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Kroll-Schlüter.
Herr Staatssekretär, gab oder gibt es Berechnungen über zusätzliche finanzielle Leistungen, die mit dem Referentenentwurf oder mit einem neuen Gesetz zur Jugendhilfe verbunden sind?
Aber selbstverständlich gibt es sie. Der Gesetzgeber und die Bundesregierung, die ein Gesetz vorbereitet, müssen sich über die Kostenfolgen eines Gesetzes im klaren sein. Dies ist auch bei uns beachtet worden, als der Referentenentwurf erstellt wurde.
Ich rufe die Frage 38 des Herrn Abgeoidneten Rollmann auf:
Hat der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit den Referentenentwurf eines Jugendhilfegesetzes dem Bundesminister der Justiz schon zur Rechtsförmlichkeitsprüfung zugeleitet, und wird die Bundesregierung einen Regierungsentwurf eines Jugendhilfegesetzes noch in dieser Legislaturperiode im Parlament einbringen?
Herr Kollege Rollmann, schon in der Fragestunde am 19. Dezember 1974 habe ich Ihnen auf Ihre teilweise inhaltsgleiche Frage geantwortet, daß die Bundesregierung den Entwurf eines Jugendhilfegesetzes im Bundestag einbringen wird, sobald sich übersehen läßt, daß die finanzielle Gesamtsituation dies zuläßt. Sie wird das insbesondere dann tun, wenn Länder und Gemeinden nach Abwägung der Dringlichkeit und Finanzierbarkeit des Vorhabens eine erneute Initiative anregen. Nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien braucht der Bundesminister der Justiz die Rechtsförmlichkeitsprüfung nur durchzuführen, wenn eine Einbringung der Vorlage im Bundeskabinett unmittelbar bevorsteht.
Ist die Finanzlage des Bundes, der Länder und Gemeinden nicht so, Herr Staatssekretär, daß man inzwischen erkennen kann, ob in dieser Legislaturperiode dieser Gesetzentwurf noch eingebracht werden kann oder nicht?
Herr Kollege Rollmann, daß die finanzielle Gesamtsituation nicht so ist, daß ein Gesetzeswerk mit diesen Finanzfolgen eingebracht werden kann und eine Chance zur Realisierung hat, darauf deutet ja auch die Beschlußfassung Ihrer eigenen Bundestagsfraktion hin, die sich ebenfalls entschieden hat, bestimmte kostenwirksame Gesetze nicht mehr einzubringen.
({0})
Noch eine Zusatzfrage.
Wäre es dann nicht zweckmäßig, Herr Staatssekretär, wenn die Bundesregierung die öffentlichen und die freien Träger der Jugendhilfe wissen ließe, daß in dieser Legislaturperiode mit einer Einbringung des Gesetzentwurfs von seiten der Bundesregierung nicht mehr zu rechnen ist?
Herr Kollege Rollmann, der Bundeskanzler hat, als die Entscheidung des Bundeskabinetts über Einbringung oder Nichteinbringung des Gesetzentwurfes bevorstand, darüber mit den Ministerpräsidenten der Länder gesprochen. Die Regierungschefs von Bund und Ländern sind völlig einmütig zu dem Ergebnis gekommen, daß der Entwurf in der jetzigen Situation aus finanziellen Gründen keine Chance hat, realisiert zu werden.
Zunächst eine Zusatzfrage des Abgeordneten Egert, dann eine von Herrn Kroll-Schlüter.
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, sind Sie nicht mit mir der Meinung, daß die von Ihnen dargestellte Auffassung auch dem Kollegen Rollmann sowie den freien Trägern, die an diesem Gesetzentwurf interessiert sind, durch Veröffentlichungen der Regierung und durch informatorische Gespräche mit den betroffenen Verbänden ausreichend bekannt ist und daß der Kollege Rollmann -
Herr Kollege, Fragezeichen! - Bitte, Herr Staatssekretär!
Herr Kollege Egert, ich habe gar keinen Zweifel daran, daß es so ist, wie Sie es geschildert haben.
Herr Staatssekretär, gibt es jetzt im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung eine Aussage zur Finanzierung des Jugendhilfegesetzes, ja oder nein?
Die wesentlichen Kosten, um es noch einmal zu unterstreichen, tragen Länder und Gemeinden. Die mittelfristige Finanzplanung des Bundes, über die hier Auskunft gegeben werden kann, braucht nichts an zusätzlichen Mitteln zu enthalten, wenn dieses Gesetz eingebracht und verabschiedet würde.
Ich rufe Frage 39 des Herrn Abgeordneten Gerster auf:
Worauf führt die Bundesregierung zurück, daß in den vergangenen Jahren die Zahl der Personen ohne festen Wohnsitz und Arbeit, vor allem die Zahl der Jugendlichen und weiblichen Stadtstreicher und sogenannte „Penner" erheblich zugenommen hat, und welche sozialen Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um diesen sozialen Mißständen zu begegnen?
Herr Kollege Gerster, der Bundesregierung ist bekannt, daß die Zahl der Nichtseßhaften seit 1974 zugenommen hat. Die Information beruht vor allem auf Feststellungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Nichtseßhaftenhilfe in Bethel, die diese im Rahmen ihres zentralen Meldeverfahrens und bei der Durchführung eines vom Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit geförderten Forschungsvorhabens zur Feststellung der sozialisationshemmenden Ursachen der Nichtseßhaftigkeit getroffen hat. Die Bundesarbeitsgemeinschaft schätzt die Zahl der Nichtseßhaften im Bundesgebiet auf ca. 70 000. Über die Ursachen der Nichtseßhaftigkeit liegen noch keine fundierten Erkenntnisse vor. Die Ergebnisse des genannten Forschungsvorhabens müssen abgewartet werden. Für die Durchführung geeigneter Hilfsmaßnahmen sind verfassungsrechtlich vor allem die Behörden in den Ländern zuständig. Daneben hat die Bundesregierung in den letzten Jahren im Rahmen ihrer Zuständigkeit ihre Aufmerksamkeit verstärkt den Problemen der sogenannten sozialen Randgruppen und in diesem Zusammenhang auch denen der Nichtseßhaften zugewandt. So wurde das oben bezeichnete Forschungsvorhaben vergeben, von dem wichtige Aufschlüsse für die Entwicklung geeigneter Hilfsmaßnahmen erwartet werden. Ferner wird die Arbeit der Bundesarbeitsgemeinschaft für Nichtseßhaftenhilfe in Bethel, mit der ein ständiger Erfahrungsaustausch besteht, ständig finanziell gefördert. Bei der Neufassung des § 72 im Rahmen des Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes wurde den Erfordernissen einer modernen Sozialarbeit für Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten, zu denen in der Regel auch die Nichtseßhaften gehören, Rechnung getragen. In einer Rechtsverordnung zu § 72 des Bundessozialhilfegesetzes, die zur Zeit erarbeitet wird, werden Regelungen über die Abgrenzung des Personenkreises sowie über Art und Umfang der notwendigen und geeigneten Hilfsmaßnahmen getroffen.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, würden Sie die Zunahme der Zahl der Nichtseßhaften, der sogenannten Stadtstreicher, im letzten Jahr als Indiz dafür ansehen, daß insgesamt die wirtschaftliche Lage schlechter geworden ist und soziale Notstände mehr und mehr bei bestimmten Personenkreisen entstanden sind?
Wir wissen zur Zeit nur zuverlässig, daß es eine Reihe von Ursachen gibt. Es soll ja gerade Gegenstand der Forschungsarbeiten sein, herauszufinden, welche der Ursachen dafür zutreffend sind. Ich glaube, hier gibt es, wie auch auf anderen Gebieten, keine für alle Tatbestände gleichermaßen zutreffende Erklärung.
Sie haben noch eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, kann ich Ihrer Antwort, in der Sie eine Untersuchung angekündigt haben, entnehmen, daß die Bundesregierung trotz der Zuständigkeit der Länder und der Gemeinden ebenfalls konkrete Maßnahmen plant, um diesen sozialen Mißständen zukünftig zu begegnen?
Ja. Ich habe auf die jetzt bei uns in der Bearbeitung befindliche Rechtsverordnung zu § 72 des Bundessozialhilfegesetzes hingewiesen. Der augenblickliche Stand ist mir nicht bekannt. Aber soweit ich weiß, sind gerade jetzt die Voten der Bundesländer zu dieser Rechtsverordnung eingegangen, und die werden jetzt sicher bei uns im Hause bearbeitet werden. Es ist also in Kürze mit dem Erlaß dieser Rechtsverordnung zu rechnen, die die Grundlage für entsprechende Hilfsmaßnahmen abgeben wird.
Herr Kollege Jaunich!
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, nachdem Sie auf die Verfassungsrechtslage hingewiesen haben, frage ich Sie: Liegt Ihnen eine Aufgliederung der Zahl der Nichtseßhaften auf die einzelnen Bundesländer vor?
Ich müßte eine solche Aufgliederung bei der Bundesarbeitsgemeinschaft für Nichtseßhaftenhilfe anfordern. Die Situation ist in den einzelnen Bundesländern natürlich unterschiedlich. Aber ich habe die genauen Zahlen jetzt nicht zur Verfügung.
Eine letzte Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Nordlohne.
Herr Staatssekretär, ist nicht der Grund dafür, daß ein großer Teil der Nichtseßhaften trotz intensivster Bemühungen der Sozialämter jeder Arbeit beharrlich und erfolgreich aus dem Wege geht, in der Vergangenheit darin zu suchen, daß es in den meisten Ländern keine Arbeitshäuser mehr gibt?
Ich kann die Entwicklung der letzten Jahre hier nicht im einzelnen darstellen. Man müßte sich die Zahlen ansehen, um feststellen zu können, ob es einen nachweisbaren Zusammenhang zwischen konjunkturellen Verläufen und dieser Zahl gibt. Aber auch hier gilt, daß die Motive, die im einzelnen dazu führen, so vielfältig sein können, daß es einfach nicht sehr viel Sinn hat, sich über einzelne Ursachen Gedanken zu machen. Man muß die Breite der Motivationen, die zu diesem Verhalten führen, erforschen und die Maßnahmen, mit denen geholfen werden soll, darauf abstellen.
Herr Abgeordneter Gerster, ich rufe Ihre Frage 40 auf:
Glaubt die Bundesregierung, daß diesem Phänomen zukünftig mit Maßnahmen der Resozialisierung oder durch die Wiederherstellung der Strafbarkeit von Stadtstreicherei und Bettelei begegnet werden kann und muß?
Herr Kollege Gerster, die Bundesregierung erwartet, daß vor allem mit § 72 des Bundessozialhilfegesetzes und der vorgesehenen Rechtsverordnung dazu wirksame Resozialisierungshilfen geboten werden. Allerdings ist nach den bisherigen Erfahrungen nicht mit einer abschließenden Lösung des Problems zu rechnen. Ob und in wie vielen Fällen die Resozialisierungsbemühungen erfolgreich sein werden, wird weitgehend von der Zahl und der Qualität des für diese Arbeit benötigten Personals sowie von der Schaffung geeigneter und von der Verbesserung vorhandener Einrichtungen abhängen.
Zu der außerdem angesprochenen Möglichkeit der Wiederherstellung der Strafbarkeit von Stadtstreicherei und Bettelei wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Justiz folgendes bemerkt.
Die Übertretungstatbestände des § 361 Nr. 3 - Landstreicherei - und Nr. 8 des Strafgesetzbuchs - Verletzung einer behördlichen Unterkommensauflage und Obdachlosigkeit - wurden durch das Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch vom 2. März 1974 mit Wirkung vom 10. April 1974 aufgehoben. Das Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch hat damit eine Regelung wiederholt, die schon in Art. 1 Nr. 30 des Zweiten Gesetzes zur Reform des Strafrechts vom Juli 1969 getroffen worden war. Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz hat bereits in der Fragestunde am 11. Juni 1974 darauf hingewiesen, daß es der Gesetzgeber als kriminalpolitisch fragwürdig angesehen hat, gegen harmlose oder nur lästige Verhaltensweisen von zumeist labilen Tätern mit Mitteln des Strafrechts vorzugehen. Dabei hat der Gesetzgeber nicht übersehen, daß von einer bestimmten Gruppe von Stadtstreichern unter Umständen eine Gefährdung der Allgemeinheit ausgehen kann. Gleichwohl hat er die Bildung eines insoweit beschränkten Tatbestandes abgelehnt, weil dieser auf eine Art Verdachtsstrafe hinauslaufe und im übrigen auch wenig praktikabel sei. Diese Begründung hat bis heute ihre Gültigkeit nicht verloren. Insofern wäre die bloße Erleichterung von Verwaltungsaufgaben kein Grund, Strafvorschriften zu schaffen oder aufrechtzuerhalten.
Zusatzfrage.
Herr Staaatssekretär, ich teile Ihre Meinung, daß mit Straftatbeständen dieses Problem nicht gelöst werden kann. Ist Ihnen allerdings bekannt, daß die Leiter der Ordnungsämter westdeutscher Großstädte, etwa Düsseldorf, sehr dezidiert die Auffassung vertreten, nur durch die Wiederherstellung von Straftatbeständen könne diesem Problem begegnet werden; ansonsten seinen die Ordnungsämter völlig überfordert, wenn sie diesen Dingen begegnen wollten?
Herr Kollege Gerster, bis Sie das jetzt erwähnt haben, war mir diese Meinungsäußerung nicht bekannt.
Sie haben noch eine Zusatzfrage. Bitte!
Herr Staatssekretär, würden Sie die Zunahme der Zahl der Nichtseßhaften in der Bundesrepublik Deutschland als eine ernste Herausforderung unseres Sozialstaats ansehen, die eine dringende Priorität bei zukünftigen Maßnahmen erhalten muß?
Ich stimme Ihnen darin zu. Das ist auch der Grund, warum wir etwa die Arbeiten an der Rechtsverordnung beschleunigen.
Herr Kollege Lenders zu einer Zusatzfrage.
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, da Ihnen die vom Herrn Abgeordneten Gerster bekanntgegebene Meinung der Leiter von Ordnungsämtern bestimmter Städte bisher nicht bekannt war, darf ich Sie fragen, ob Ihnen bekannt ist, daß die zuständigen Stellen in Düsseldorf inzwischen auch zu der Überzeugung gekommen sind, daß es mit der Wiedereinführung des Straftatbestandes nicht getan ist, um diese Probleme, die hier angesprochen worden sind, zu lösen!
Auch dies war mir nicht bekannt. Das zeigt, daß in diesem Feld die Dinge unterschiedlich bewertet werden.
Schade,
daß so wenig Damen und Herren da sind; sonst hätten wir noch weitere örtliche Erfahrungen einfließen lassen können.
({0})
Ich rufe die Frage 41 des Herrn Abgeordneten Egert auf:
Sind der Bundesregierung Presseberichte bekannt, wonach kosmetische Bleichmittel zu chronischen Quecksilbervergiftungen geführt haben, und was denkt sic gegebenenfalls dagegen zu tun?
Herr Kollege Egert, der Bundesregierung sind Veröffentlichungen in medizinischen Fachzeitschriften bekannt, in denen über chronische Quecksilbervergiftungen berichtet wird, die möglicherweise auf die Anwendung frei verkäuflicher Sommersprossen-Bleichmittel zurückzuführen sind. Diese Veröffentlichungen haben zu entsprechenden Presseberichten geführt. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hat das Bundesgesundheitsamt beauftragt festzustellen, ob eine gesundheitliche Gefährdung durch derartige Erzeugnisse bei bestimmungsgemäßem Gebrauch gegeben ist. Bisher wurde davon ausgegangen, daß die in Sommersprossen-Bleichmitteln enthaltenen Quecksilberverbindungen von der Haut nicht resorbiert werden. Das Bundesgesundheitsamt wird diese
Frage auf der kommenden Sitzung der KosmetikKommission überprüfen lassen. Die Bundesregierung wird, soweit erforderlich, die sich aus dieser Überprüfung ergebenden notwendigen Maßnahmen unverzüglich durchführen.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wird die Bundesregierung dabei auch Erkenntnisse, die dazu geführt haben, daß in Großbritannien diese Stoffe bereits auf der Liste der toxischen Substanzen stehen, die in den USA dazu geführt haben, daß die FDA entsprechende Präparate nicht mehr zuläßt, berücksichtigen, um nun schnell Abhilfe zu schaffen?
Ich nehme, Herr Kollege Egert, insbesondere an, daß das mit der Prüfung beauftragte Bundesgesundheitsamt diese Überlegungen und Informationen mit einbeziehen wird.
Nach
meinen bisherigen Lebenserfahrungen werden sich diejenigen, die glauben, daß die Mittel zur Schönheit beitragen, nicht abschrecken lassen.
({0})
Die Fragen 42 und 43 werden auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt. - Danke schön, Herr Staatssekretär.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen. Zur Beantwortung der Fragen steht der Parlamentarische Staatssekretär Haar zur Verfügung. Ich rufe die Frage 44 des Herrn Abgeordneten Spitzmüller auf:
Ist die Bundesregierung bereit eine für alle Bundesländer verbindliche Regelung zur Parkerleichterung für Ärzte zu schaffen, nachdem die Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen und Hessen durch Erlaß Parkerleichterungen für Ärzte ermöglicht haben, um der Tatsache Rechnung zu tragen, daß durch die Parkraumnot vielfach die ärztliche Versorgung der Bevölkerung gefährdet wird?
Herr Kollege, bedauerlicherweise ist der Gesetzentwurf, in den auf Antrag des Bundestagsverkehrsausschusses eine Vorschrift über Parkmöglichkeiten für Ärzte aufgenommen war, in den weiteren Verhandlungen zwischen Bundestag und Bundesrat gescheitert. Da der Bundesminister für Verkehr keine Möglichkeit sieht, die entstandenen Divergenzen von sich aus auszuräumen, hält er eine neue Gesetzesinitiative der Bundesregierung nicht für erfolgversprechend. Andererseits haben sowohl Bundestag wie Bundesrat selbst das Initiativrecht und somit die Möglichkeit, durch einen Ausgleich untereinander eine gesetzliche Regelung auch in dieser Frage zu schaffen.
Keine
Zusatzfrage.
Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
Die Frage 45 des Herrn Abgeordneten Picard wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet; die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 46 des Herrn Abgeordneten Milz auf:
Wie will die Bundesegierung sicherstellen, daß die von ihr jährlich mit Milliardenbeträgen subventionierte Deutsche Bundesbahn öffentliche Steuergelder künftig nicht weiter in dem bekanntgewordenen Umfang zur Finanzierung repräsentativer Wohnungen ihrer führenden Mitarbeiter verwendet, nachdem sowohl das Hauptprüfungsamt der Deutschen Bundesbahn wie auch der Parlamentarische Staatssekretär Haar vom Bundesverkehrsministerium diese finanziellen Zuwendungen aus öffentlichen Geldern als unvereinbar „mit dem Gebot der Wirtschaftlichkeit" bezeichnet haben?
In Ergänzung meiner Erklärungen zu diesem Fall in der Fragestunde vom 21. Mai 1975 und in meinem Schreiben an Sie, Herr Kollege, vom 31. Juli 1975 darf ich Ihnen folgendes mitteilen:
Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn hat in der Zwischenzeit angeordnet, daß erstens unverzüglich sämtliche bundesbahneigenen Wohnungen bzw. Wohnhäuser der leitenden Beamten der Deutschen Bundesbahn den Bundesbahnwohnungsgesellschaften überträger werden, zweitens jeweils zwischen den Beamten und der Bundesbahnwohnungsgesellschaft ein Mietvertrag nach dem für gemeinnützige Wohnungsunternehmen verbindlichen Mietvertragsmuster abgeschlossen wird - ohne etwaige Sonderregelungen zu Lasten des Vermieters -, und drittens Erhebungen eingeleitet werden, um für die Objekte eine angemessene Bundesbahnbedienstetenmiete festzusetzen. Der Bundesminister für Verkehr wird im Rahmen seiner Kompetenzen nach dem Bundesbahngesetz mit Unterstützung des Hauptprüfungsamtes für die Deutsche Bundesbahn darauf achten, daß die neuen von der Deutschen Bundesbahn veranlaßten Regelungen dem Gebot der Wirtschaftlichkeit entsprechen.
Keine Zusatzfrage. Dann rufe ich Ihre nächste Frage - Nr. 47 - auf, Herr Abgeordneter:
Was wird die Bundesregierung unternehmen, um den von der Deutschen Bundesbahn zugesagten Sparmaßnahmen in bezug auf die Abschaffung von Dienstwagen und Fahrern Geltung zu verschaffen, nachdem - wie aus der Presse zu entnehmen ist - viele hohe Beamte in Umgehung dieser Sparanweisung dazu übergegangen sein sollen, ihre Dienstwagen auf ihren Namen zuzulassen und die Fahrer auf einer Planstelle des Innendienstes zu beschäftigen, damit sie ihnen weiterhin als persönliche Fahrer zur Verfügung stehen?
Herr Kollege, nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn werden die in der Zuständigkeit des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn liegenden und von ihm im November 1974 selbst angeordneten Sparmaßnahmen zügig durchgeführt. Wie mir mitgeteilt worden ist, gibt es eine Umgehung dieser Anweisung nicht, auch nicht für jene Dienst-Pkw in der Verwaltung. Sie sind ausschließlich für die Deutsche Bundesbahn zugelassen.
Zusatzfrage!
Herr Staatssekretär, wie beurteilen Sie dann einen Bericht aus der „Berliner Zeitung" vom 20. September dieses Jahres, in dem es wörtlich heißt:
Nun soll es auch keine Dienstautos mehr geben. Aber viele hohe Beamte fanden einen Trick. Sie ließen die Wagen auf den eigenen Namen umbuchen und den Fahrer auf einer Planstelle des Innendienstes zur weiteren Verfügung halten.
Dazu darf ich folgendes sagen. Alle Dienstwagen sind nach wie vor ausschließlich für die Bundesbahn zugelassen, auch die, die im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gelegentlich kein Behördenkennzeichen tragen. Derartige Dienst-Pkw werden zu einem großen Teil von den Benutzern selbst gefahren. Wenn sich durch eine Zeitungsveröffentlichung in Berlin zusätzliche Informationen ergeben, die der Nachprüfung bedürfen, werde ich das gern veranlassen.
Sie haben noch eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, kann ich davon ausgehen, daß die Bundesregierung diesmal nicht die Bundesbahn bittet, dies zu prüfen, sondern sie auffordert, diesen in der Presse veröffentlichten Vorwurf aus der Welt zu räumen?
Herr Kollege, ich finde, die Form des Umgangstones sollte nicht der einzelne hier festlegen, sondern das sollten Sie der Praxis überlassen.
({0})
Herr Abgeordneter Dr. Wernitz hat um schriftliche Beantwortung der von ihm eingereichten Frage 48 gebeten. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Es folgen jetzt zwei Fragen des Herrn Abgeordneten Nagel. Herr Staatssekretär, wollen Sie diese beiden Fragen gemeinsam beantworten, wenn der Herr Fragesteller einverstanden ist?
Ich wäre dankbar.
Der Herr Fragesteller ist offensichtlich einverstanden. Ich rufe also die Fragen 49 und 50 gemeinsam auf:
Nachdem die Bundesregierung auf die Kleine Anfrage ({0}) geantwortet hat, „Die Genehmigung für die Neubaustrecke Mannheim-Stuttgart steht nach positiver Abklärung einiger Fragen kurz bevor" frage ich, wie weit die Abklärung gediehen ist?
Falls die Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind, um welche Fragen handelt es sich?
Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn hat am 14. August dieses Jahres die erbetene Wirtschaftlichkeitsberechnung unter Berücksichtigung der neuesten Prognosen vorgelegt. Die Daten werden derzeit beim Bundesminister für Verkehr überprüft. Es handelt sich dabei ausschließlich um betriebswirtschaftliche Detailfra13238
gen, die gegenwärtig in unserem Hause noch in der Abstimmung sind.
Sie möchten keine Zusatzfrage stellen, Herr Kollege Nagel? - Dann rufe ich die Frage 51 des Herrn Abgeordneten Höcherl auf. - Der Herr Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet; die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Der Herr Abgeordnete Dr. Holtz hat um schriftliche Beantwortung seiner eingereichten Frage 52 gebeten. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Damit kommen wir zur Frage 53 des Herrn Abgeordneten Reiser:
Kann die Bundesregierung Angaben einer Hamburger Tageszeitung bestätigen, nach denen Lokführer der Deutschen Bundesbahn unterwegs normalerweise „im Pritschenraum hinter dem Lokschuppen" übernachten müssen, während beispielsweise die Flugcrews der Lufthansa in Luxushotels untergebracht werden?
Herr Kollege, wie mir die Deutsche Bundesbahn mitteilt, trifft die Pressenotiz in der „Norddeutschen Rundschau" vom 26. Juli dieses Jahres nicht zu, wonach Lokführer der Deutschen Bundesbahn unterwegs normalerweise „im Pritschenraum hinter dem Lokschuppen" übernachten müssen. Für das gesamte Fahrpersonal der Deutschen Bundesbahn werden unentgeltlich zumutbare Übernachtungsräume vorgehalten, die nach Möglichkeit als Ein- bzw. Zweibettzimmer eingerichtet sind und selbstverständlich auch über die entsprechenden sanitären Einrichtungen verfügen. Außerdem bemüht sich die Deutsche Bundesbahn, diese Übernachtungs- und Ruheräume ständig auch noch weiter zu verbessern.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ich bedanke mich für dieses Dementi. Können Sie mir aber sagen, wie eine solche Berichterstattung in offiziösen Zeitungen aufkommen kann?
Es gibt sogenannte Ruheräume, in denen auch Pritschen vorhanden sind, die da und dort vom Personal bei Dienstunterbrechungen bzw. bei Bereitschaften ohne Arbeitsleistung kostenfrei benutzt werden können. Nur so erkläre ich mir eigentlich eine derartige Berichterstattung, Herr Kollege.
Es folgen jetzt zwei Fragen des Herrn Abgeordneten Zeyer. Herr Staatssekretär, ist eventuell wegen des Sachzusammenhangs eine gemeinsame Beantwortung vorgesehen?
Ich kann beide Fragen zusammen beantworten, wenn der Herr Kollege einverstanden ist.
Herr Kollege, Sie sind einverstanden. Sie haben ja unabhängig davon vier Zusatzfragen. Ich rufe die Fragen 54 und 55 des Herrn Abgeordneten Zeyer auf:
Ist die Bundesregierung noch bereit, entsprechend den einstimmig angenommenen Entschließungsanträgen der Fraktionen von CDU'CSU, SPD und FDP in der Sitzung des Deutschen Bundestages vom 18. Juni 1969 anläßlich der Debatte über die wirtschaftliche Gesundung des Saarlandes für eine beschleunigte Fertigstellung der Autobahnen A 1 ({0}) und A 620 ({1}) Sorge zu tragen und die hierfür benötigten Mittel dem Saarland zur Verbesserung seiner verkehrlichen Infrastruktur zur Verfügung zu stellen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, dem Saarland in den kommenden Jahren erheblich weniger Mittel für den Bundesfernstraßenbau zur Verfügung zu stellen und wenn ja, in welchem Umfang tritt eine Kürzung gegenüber den dem Saarland im ersten Fünfjahresplan zur Verfügung gestellten Mitteln ein?
Die Bundesregierung ist nach wie vor bereit, entsprechend den Entschließungen des Deutschen Bundestages vom 18. Juni 1969 für eine beschleunigte Fertigstellung der A 1 und der A 8 Sorge zu tragen. So wird bereits in diesem Jahr die A 1 im Bereich des Saarlandes durchgehend dem Verkehr zur Verfügung stehen. Zur Fertigstellung der A 8 wird der Bundesminister für Verkehr für das Saarland für den Zeitraum des zweiten Fünfjahresplanes, beginnend im Haushaltsjahr 1977, zusätzlich 65 Millionen DM vorsehen. Die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung hat sich auch auf die Fortschreibung des zweiten Fünfjahresplanes für den Zeitraum von 1976 bis 1980 einschränkend ausgewirkt. Gegenüber dem Ausgaberahmen des ersten Fünfjahresplans von 1971 bis 1975 von rund 710 Millionen DM werden dem Saarland entsprechend seinem noch bestehenden Anteil am Straßenbedarf der sogenannten Dringlichkeitsstufe I a im zweiten Fünfjahresplan, also für die Zeit von 1976 bis 1980, nach den derzeitigen Planungen rund 466 Millionen DM zur Verfügung stehen.
Zusatzfrage, bitte!
Herr Staatssekretär, welche Bedeutung mißt die Bundesregierung in ihren Überlegungen und Entscheidungen eigentlich den einstimmig angenommenen Entschließungsanträgen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und FDP bei, die in der Bundestagssitzung vom 18. Juni 1969 angenommen worden sind?
Herr Kollege, die Bundesregierung mißt diesen Stellungnahmen eine hohe Bedeutung bei. Sie spielten auch bei den bilateralen Gesprächen mit der Regierung des Saarlandes und mit Rheinland-Pfalz eine Rolle.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, betrachtet die Bundesregierung diese einstimmig angenommenen Entschließungen als politischen Auftrag?
Im Rahmen ihrer haushaltsrechtlichen Möglichkeiten, wie das vereinbart ist, Herr Kollege.
Noch eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, meint nicht auch die Bundesregierung, daß es bei verständiger und richtiger Würdigung der vom Deutschen Bundestag in seiner Sitzung vom 18. Juni 1969 gefaßten Entschließung möglich gewesen wäre, dem Saarland entweder ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen oder es in den Sonderprogrammen besser zu bedienen?
Herr Kollege, ich halte es für nicht opportun, mich dazu nach der Durchführung bilateraler Gespräche mit der zuständigen Landesregierung wertend zu äußern.
Eine letzte Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist sich die Bundesregierung darüber im klaren, daß die vorgesehene Mittelkürzung die wirtschaftliche Gesundung der Grenzregion Saar erheblich beeinträchtigt oder gar in Frage stellt?
Herr Kollege, Sie dürfen versichert sein, daß die Bundesregierung auch weiterhin in enger Zusammenarbeit mit der Landesregierung des Saarlandes alles tun wird, um im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch die wirtschaftliche und die strukturelle Entwicklung des Saarlandes voranzutreiben.
Die Fragen 56 und 57 des Abgeordneten Dr. Wittmann ({0}) werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 58 des Abgeordneten Reiser auf:
In welchem Stadium befinden sich Gesetzesinitiativen der Bundesregierung oder der Bundesländer, welche die Absicht verfolgen, die Störung des UKW- und Fernsehempfangs durch Hochhäuser zu beseitigen, von denen inzwischen weit über eine Million Rundfunk- und Fernsehteilnehmer betroffen sind?
Von den beteiligten Bundesressorts sind Vorstellungen zu Regelungen entwickelt worden, durch die festgelegt werden soll, wer die Kosten für die Beseitigung einer Störung des Ton- oder Fernsehrundfunks zu tragen hat. Diese Vorstellungen, Herr Kollege, werden gegenwärtig mit den Ländern erörtert.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, kennen Sie einen Hamburger Entwurf in der gleichen Sache, und würden Sie diesen für ein gutes Modell halten?
Herr Kollege, die Baugenehmigungspraxis der Stadt Hamburg und des Landes Hessen und seit neuestem auch der Stadt Düsseldorf macht im Rahmen des geltenden
Bauordnungsrechts Auflagen zur Sicherstellung eines einwandfreien Rundfunkempfangs. Diese Fragen stehen gegenwärtig auch unter diesem Aspekt mit den Ländern zur Diskussion.
Weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, können Sie eine ungefähre Zeitspanne angeben, in der etwas Reales in dieser Richtung zu sehen ist?
Ein bestimmter Zeitpunkt kann noch nicht genannt werden, da noch nicht mit Sicherheit zu übersehen ist, ob der Bund für eine geeignete Regelung überhaupt die Gesetzgebungszuständigkeit besitzt oder ob eine derartige Regelung - wegen der Zuständigkeit für das Bauordnungs- und Nachbarschaftsrecht - nicht eher Angelegenheit der Länder ist, Herr Kollege.
Ich rufe die Frage 59 des Abgeordneten Grimming auf:
Ist tatsächlich beabsichtigt, eine Zeitgebühr für Ortsgespräche einzuführen, und, wenn entsprechende Meldungen zutreffen, warum, von wann an und mit welchen Kosten?
Herr Präsident, ich möchte die beiden Fragen des Abgeordneten Grimming gern zusammen beantworten.
Der Fragesteller ist einverstanden. Ich rufe auch die I Frage 60 des Abgeordneten Grimming auf:
Treffen Meldungen zu, wonach Berlin ({0}) der einzige Bereich ist, in dem den Telefonkunden der Deutschen Bundespost aus der Einführung der Zeitgebühr für Ortsgespräche Nachteile erwachsen, und wenn ja, ist die Bundesregierung bereit, diese Nachteile, die vor allem die vielen älteren Berliner hart treffen würden, auszugleichen?
Ich muß aber den Fragesteller bitten, sich im Hinblick auf das bevorstehende Ende der Fragestunde mit Zusatzfragen zu bescheiden.
Die Deutsche Bundespost beabsichtigt, auch im Ortsdienst die Zeitzählung einzuführen. Dieses Vorhaben muß im Zusammenhang mit der Einführung des Nandienstes gesehen werden. Durch den Nandienst werden flächengleiche Gebietszonen geschaffen und die Ortsgebührenbereiche von derzeit durchschnittlich 70 auf über 1 300 Quadratkilometer erweitert. Damit wird insbesondere für die Fernsprechteilnehmer in den kleineren und mittleren Ortsnetzen auf dem Lande eine größere Tarifgerechtigkeit geschaffen. Für Gespräche innerhalb der Nandienstbereiche werden sich die Gesprächsgebühren im Durchschnitt auf weniger als die Hälfte verringern.
Die Einführung der Zeitzählung im Ortsdienst, deren Beginn für das Jahr 1977 vorgesehen ist, erfolgt synchron mit der Einführung des Nandienstes.
Berlin hat schon jetzt den Vorteil, ein sehr umfangreicher Ortsgebührenbereich zu sein. Das ist ein Vorteil, der für die meisten Ortsnetze im Bundesgebiet durch die Einführung des Nandienstes erreicht werden soll. Darüber hinaus ist der ankommende
und abgehende Fernverkehr für Berlin um 20 % verbilligt, so daß auf die Einführung der Zeitzählung im Ortsdienst auch dort nicht verzichtet werden kann. Die Anbindung Berlins an einen Nahbereich im Bundesgebiet wäre nur von Nachteil, weil dann die stärker ins Gewicht fallenden Präferenzen, nämlich die Anwendung der jeweils nächstniedrigeren Entfernungsstufe im Fernsprechverkehr zwischen dem Bundesgebiet und Berlin ({0}), nicht mehr möglich wäre.
Herr Staatssekretär, würden Sie unter diesen Umständen dementieren können, daß es sich bei der Einführung der Zeitgebühr im Ortsverkehr um eine Gebührenerhöhung durch die Hintertür handelt? Solche Meldungen waren ja zu lesen.
Der Versuch ist in der Vergangenheit verschiedentlich gemacht worden. Wir können nachweisen, daß die Kosten, die für die Post entstehen, im wesentlichen dem Kunden dienen. Natürlich gibt es in Schwerpunktbereichen auch bestimmte Verlagerungen. Das ist nicht auszuschließen. Die sozial schwächeren Langsprecher, die Sie wohl insbesondere meinen, also vor allem ältere Menschen, sollen auf die wesentlich günstigeren Tarife in den Abendstunden hingewiesen werden. Auch hier ergeben sich also Möglichkeiten eines Ausgleichs.
Herr Kollege, die Fragestunde ist abgelaufen. Ich bedaure es sehr, daß die Fragen einiger Kolleginnen und Kollegen, die hier ausgeharrt haben, nicht mehr aufgerufen werden konnten. Wir stehen am Ende der Fragestunde. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Donnerstag, den 2. Oktober 1975, 13 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.