Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet.
Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 11. April 1975 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt:
Drittes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes
Achtzehntes Gesetz über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung und der Altersgelder in der Altershilfe für Landwirte
({0})
Gesetz über die Sozialversicherung Behinderter
Zweites Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des
Besoldungsrechts in Bund und Ländern ({1})
Gesetz zur Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung und anderer Vorschriften
Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes und des Vertrauensmänner-Wahlgesetzes
Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1975 ({2})
Gesetz zur Änderung des Börsengesetzes
Zu den beiden letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat ferner Entschließungen gefaßt, die als Anlagen ... diesem Protokoll beigefügt sind.
Dem Gesetz über den Ehe- und Familiennamen hat der Bundesrat nicht zugestimmt. Sein Schreiben wird als Drucksache 7/3504 verteilt.
Der Bundesrat hat in der gleichen Sitzung ferner beschlossen, hinsichtlich der nachfolgenden Gesetze zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß einberufen wird:
. Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes ({3}) Gesetz über die Befugnisse des Petitionssauschusses des Deutschen Bundestages ({4})
Gesetz über die Durchführung einer Repräsentativstatistik der Bevölkerung und des Erwerbslebens ({5})
Gesetz zur Änderung des Gerichtskostengesetzes, des Gesetzes über Kosten der Gerichtsvollzieher, der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte und anderer Vorschriften
Seine Schreiben werden als Drucksachen 7/3495, 7/3496, 7/3497, 7/3498 verteilt.
Der Bundesminister des Innern hat mit Schreiben vom 8. April 1975 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dürr, Prinz zu SaynWittgenstein-Hohenstein, Kirst und Genossen betr. automationsgerechte Gesetzgebung - Drucksache 7/3416 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/3480 verteilt.
Der Bundesminister der Finanzen hat mit Schreiben vom 10. April 1975 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Franke ({6}), Müller ({7}), Müller ({8}), Link, Dr. Blüm, Dr. Marx, Wawrzik, Geisenhofer, Nordlohne, Zink und Genossen betr. Äußerungen des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister der Finanzen, Haehser, zu Problemen der Arbeitslosigkeit - Drucksache 7/3408 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/3484 verteilt.
Der Bundesminister für Wirtschaft hat mit Schreiben vom 10. April 1975 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Müller-Hermann, Dr. Narjes, Dr. Dollinger, Dr. Kraske, Breidbach, Springorum und der Fraktion der CDU/CSU betr. Verzögerung beim Bau von Kohlekraftwerken - Drucksache 7/3402 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/3483 verteilt.
Der Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung hat mit Schreiben vom 7. April 1975 die Kleine Anfrage
der Abgeordneten Spranger, Dr. Zimmermann, Röhner, Dr. Jobst, Dr. Althammer, Niegel, Frau Berger ({9}) und Genossen betr. Informationspolitik der Bundesregierung - Drucksache 7/3291 - beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 7/3479 verteilt.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mit Schreiben vom 8. April 1975 mitgeteilt, daß der Ausschuß gegen die nachfolgenden, bereits verkündeten Vorlagen keine Bedenken erhoben hat:
Verordnung ({10}) des Rates über allgemeine Regeln für die Destillation von Tafelwein in der Zeit vom 15. Februar 1975 bis zum 31. März 1975
- Drucksache 7/3231 -Mitteilung der Kommission an den Rat über eine Sofortnahrungsmittelhilfe für Somalia
- Drucksache 7/3265 Verordnung ({11}) des Rates zur Änderung der Verordnung ({12}) Nr. 971/68 hinsichtlich des Zeitraums, in dem die Käsesorten Grana-Padano und Parmigiano-Reggiano zur Intervention angeboten werden können
- Drucksache 7/3274 Verordnung ({13}) Nr. 191/75 des Rates vom 21. Januar 1975 betreffend eine zusätzliche Menge für Zuckereinfuhr mit Subventionen sowie zur Änderung der Verordnung ({14}) Nr. 2931/74
Verordnung ({15}) Nr. 175/75 des Rates vom 21. Januar 1975 über besondere Interventionsmaßnahmen auf dem Zukkersektor
Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mit Schreiben vom 9. April 1975 mitgeteilt, daß der Ausschuß gegen die nachfolgenden, bereits verkündeten Vorlagen keine Bedenken erhoben hat:
Verordnung ({16}) Nr. 3307/74 des Rates vom 19. Dezember 1974 zur Durchführung des Beschlusses Nr. 11/74 des Gemischten Ausschusses EWG - Finnland zur Aussetzung der Anwendung von Artikel 23 Absatz 1 des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
Verordnung ({17}) Nr. 3278/74 des Rates vom 19. Dezember 1974 zur Durchführung des Beschlusses Nr. 4/74 des Gemischten Ausschusses EWG - Osterreich zur Aussetzung der Anwendung von Artikel 23 Absatz 1 des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
Verordnung ({18}) Nr. 3302/74 des Rates vom 19. Dezember 1974 zur Durchführung des Beschlusses Nr. 4'74 des Gemischten Ausschusses EWG - Island zur Aussetzung der Anwendung von Artikel 23 Absatz 1 des Protokolls Nr. 3 Tiber die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
Verordnung ({19}) Nr. 3303/74 des Rates vom 19. Dezember 1974 zur Durchführung des Beschlusses Nr. 4/74 des Geten Ausschusses EWG - Norwegen zur Aussetzung der Anwendung von Artikel 23 Absatz 1 des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
Verordnung ({20}) Nr. 3304/74 des Rates vom 19. Dezember 1974 zur Durchführung des Beschlusses Nr. 7/74 des Gemischten Ausschusses EWG - Portugal zur Aussetzung der Anwendung von Artikel 23 Abatz 1 des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
Verordnung ({21}) Nr. 3305,74 des Rates vom 19. Dezember 1974 zur Durchführung des Beschlusses Nr. 4.74 des Gemischten Ausschusses EWG - Schweden zur Aussetzung der Anwendung von Artikel 23 Absatz 1 des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse
Präsident Frau Renger
mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über
die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
Verordnung ({22}) Nr. 3306/74 des Rates vorn 19. Dezember 1974 zur Durchführung des Beschlusses Nr. 4/74 des Gemischten Ausschusses EWG - Schweiz zur Aussetzung der Anwendung von Artikel 23 Abatz 1 des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
Uberweisung von EG-Vorlagen
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Verordnung ({23}) des Rates zur Änderung von Anhang I der Verordnung ({24}) Nr. 865/68 bezüglich einiger Erzeugnisse der Tarifstelle 20.06 B II des Gemeinsamen Zolltarifs
- Drucksache 7/3414 überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung ({25}) des Rates zur Änderung der Verordnung ({26}) Nr. 1059/69 zur Festlegung der Handelsregelung für bestimmte, aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellte Waren
- Drucksache 7/3426 überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung ({27}) des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 6/66/Euratom, 121/66/EWG
- Drucksache 7/3427 überwiesen an den Innenausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung ({28}) des Rates zur Festsetzung der monatlichen Zuschläge zu den Preisen für Getreide, Mehl von Weizen und Roggen sowie für Grob- und Feingrieß von Weizen für das Wirtschaftsjahr 1975/76
- Drucksache 7/3428 überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung ({29}) des Rates zur Tilgung gewisser Waren im Anhang der Verordnung ({30}) Nr. 2603/69 des Rates vom 20. Dezember 1969 zur Festlegung einer gemeinsamen Ausfuhrregelung
- Drucksache 7/3429 -überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates zur Einführung eines Einfuhrgenehmigungsverfahrens für Importe von bestimmten Textilerzeugnissen mit Ursprung in der Republik Korea nach Irland
- Drucksache 7/3430 überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Beschluß des Rates zur Billigung des Briefwechsels zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen betreffend die von Norwegen vollzogene Festlegung von Fischereizonen, die für Trawler während bestimmter Zeitabschnitte des Jahres gesperrt sind
- Drucksache 7/3431 überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung ({31}) des Rates zur Aufnahme weiterer Waren in die gemeinsame Liberalisierungsliste der Verordnung ({32}) Nr. 1439/74 betreffend die gemeinsame Einfuhrregelung
- Drucksache 7/3432 überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung ({33}) des Rates über die Durchführung einer Erhebung über die Verdienste der ständig in der Landwirtschaft beschäftigten Arbeiter
- Drucksache 7/3433 überwiesen an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinien Nr. 64/432/EWG, 64/433/EWG, 71/118/EWG, 72/461/EWG und 72/462/EWG über die Verfahren des Ständigen Veterinärausschusses
Entscheidung des Rates zur Änderung der Entscheidung Nr. 73/88/EWG in bezug auf die Verfahren des Ständigen Veterinärausschusses
- Drucksache 7/3434 - überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Entscheidung des Rates zur Einführung eines gemeinsamen Verfahrens für die Anlage und Fortschreibung eines ständigen europäischen Bestandsverzeichnisses der Informationsquellen auf dem Gebiet des Umweltschutzes
- Drucksache 7/3435 überwiesen an den Innenausschuß mit der Bitte um Vorlage des
Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung ({34}) des Rates zur Festsetzung des Marktrichtpreises und des Interventionspreises für Olivenöl für das Wirtschaftsjahr 1975/76
- Drucksache 7/3436 überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Beschluß des Rates
zur Festlegung eines Projektprogramms auf dem Gebiet der Informatik
zur Einsetzung eines Lenkungsausschusses für die Aktionen auf dem Gebiet der Informatik
- Drucksache 7/3437 überwiesen an den Ausschuß für Forschung und Technologie ({35}), Haushaltsausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung ({36}) des Rates zur Änderung der Verordnung ({37}) Nr. 2305/70 über die Finanzierung von Investitionsausgaben auf dem Binnenmarkt für Rindfleisch
- Drucksache 7/3456 überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung ({38}) des Rates
über den Abschluß eines Zusatzprotokolls zum Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Griechenland infolge des Beitritts neuer Mitgliedstaaten zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
Beschluß des Rates betreffend die Einleitung von Verhandlungen mit Griechenland über ein Interimsabkommen infolge des Beitritts neuer Mitgliedstaaten zu der Gemeinschaft
- Drucksache 7/3457 überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Arbeitsprogramm für die Vereinfachung der Zollverfahren, des Zollrechts sowie der institutionellen Methoden für die Prüfung von Zollfragen
- Drucksache 7/3458 -überwiesen an den Finanzausschuß mit der Bitte um Vorlage des
Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung ({39}) des Rates über den Abschluß eines Abkommens über handelspolitische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Sri Lanka
- Drucksache 7/3459 überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf: Fragestunde
- Drucksache 7/3481 Der Ältestenrat hat vorgeschlagen, daß wir auch in dieser Woche abweichend von den Richtlinien für die Fragestunde zwei Fragestunden mit einer jeweiligen Dauer von 90 Minuten durchführen. Gemäß § 127 unserer Geschäftsordnung muß diese Abweichung von der Geschäftsordnung beschlossen werden. - Es erhebt sich kein Widerspruch; dann ist so beschlossen.
Wir treten in die Fragestunde ein. Ich rufe den Geschäftsbereich des Herrn Bundesministers der Justiz auf. Zur Beantwortung steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Dr. de With zur Verfügung.
Präsident Frau Renger
Frage 1 des Herrn Abgeordneten Immer:
In welchem Verhältnis steht die Zahl der hauptamtlichen Bewährungshelfer zu der Zahl der zu betreuenden Personen?
Bitte schön, Herr Staatssekretär!
Am 31. Dezember 1973 standen 52 821 Verurteilte unter der Aufsicht und Leitung von insgesamt 911 hauptamtlichen Bewährungshelfern, so daß im Durchschnitt ein hauptamtlicher Bewährungshelfer 58 Verurteilte zu betreuen hatte.
Diese Zahlen sind auf dem Hintergrund der in den letzten Jahren erheblich gestiegenen Anzahl der Strafaussetzungen zu sehen. Die Anzahl der unter Bewährungsaufsicht stehenden Verurteilten hat sich seit 1966 mehr als verdoppelt. Die Anzahl der Stellen für Bewährungshelfer hat mit dieser Entwicklung zunächst nicht voll Schritt halten können. Während im Jahre 1966 im Durchschnitt nur 49 Verurteilte einem Bewährungshelfer unterstellt waren, stieg diese Zahl bis 1970 auf 64, fiel dann aber wieder bis zu der vorgenannten Zahl von 58 Verurteilten ab.
Bitte, eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Immer.
Herr Staatssekretär, gibt es ein optimales Zahlenverhältnis, oder liegen dafür keine Erfahrungen vor?
Ein optimales Zahlenverhältnis läßt sich abstrakt gesehen sicher ebensowenig nennen wie ein auf ein bestimmtes Land bezogenes. Sicher aber ist, daß es wünschenswert wäre, wenn ein Bewährungshelfer weitaus weniger Verurteilte zu betreuen hätte, als dies jetzt im Schnitt zu verzeichnen ist.
Zweite Zusatzfrage, bitte.
Wenn ich auf Ihre Zahlen zurückkommen darf: Sie würden doch ein Zahlenverhältnis wie in Rheinland-Pfalz, wo es 1 : 80, in einzelnen Fällen 1 : 120 beträgt, sicherlich nicht für angemessen oder für optimal halten?
Im Land Rheinland-Pfalz sind die Verhältniszahlen in der Tat sehr, sehr hoch.
Ist Ihre zweite Frage damit schon beantwortet, Herr Abgeordneter? - Nein. Dann rufe ich die Frage 2 des Herrn Abgeordneten Immer auf:
Inwieweit ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, darauf hinzuwirken, daß die Zahl der Bewährungshelfer erhöht wird, da von einem besseren Verhältnis zwischen der Zahl der hauptamtlichen Bewährungshelfer und der Zahl der zu Betreuenden die Erfolgsaussicht für eine Vermeidung bzw. Verringerung von Rückfalldelikten abhängt?
Bitte schön, Herr Staatssekretär!
In den Bundesländern ist die Anzahl der durchschnittlich von einem Bewährungshelfer zu betreuenden Personen unterschiedlich hoch. Ausweislich der Veröffentlichung des statistischen Bundesamtes entfielen Ende 1973 in den Ländern Berlin, Hamburg, Hessen, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Niedersachsen zwischen 40 und 60, in den Ländern Bayern, Schleswig-Holstein, Saarland und Rheinland-Pfalz zwischen 63 und 85 Verurteilte auf einen Bewährungshelfer.
Keine weiteren Zusatzfragen. Ich rufe die Frage 126 des Herrn Abgeordneten Dr. Wittmann auf:
War sich die Bundesregierung bei der Entgegennahme des Briefes der Regierung der tschechoslowakischen sozialistischen Republik zu Fragen der Strafverfolgung am 11. Dezember 1973 darüber im klaren, daß zu Fragen der Verjährung der Strafvollstreckung darin nichts ausgesagt ist, die Verjährung der Strafvollstreckung auch für Straftaten ausgeschlossen ist, die nicht die in dem Brief enthaltenen Merkmale aufweisen, und daß insbesondere die Vollstreckung von Reststrafen eines Freiheitsentzugs über zehn Jahre, die wegen solcher Straftaten verhängt wurden, die nach dem sogenannten Retributionsgesetz über ein normales Strafrecht hinaus für strafbar erklärt wurden, nicht verjährt?
Bitte schön, Herr Staatssekretär!
Der einseitige Brief der Regierung der CSSR zu Fragen der Strafverfolgung stellt über die in Art. II des Vertrages enthaltenen Regelungen hinaus zusätzlich klar, daß der Vertrag in strafrechtlicher Hinsicht an der bisherigen Rechtslage in der CSSR nichts ändert. Der Brief, dessen eigentliche und wesentliche Aussage in seinem letzten Absatz liegt, dient deshalb nur der Unterrichtung über innerstaatliches Recht der CSSR. Dieser Absatz lautet:
In allen übrigen Fällen ist die Strafverfolgung spätestens im Jahre 1965 verjährt. An diesem Zustand wird dieser Vertrag nichts ändern.
Fragen der Strafvollstreckung sind weder Gegenstand des Vertrages, noch waren sie Gegenstand der Verhandlungen. Aus diesem Grund enthält der Brief darüber keine Aussagen. Darüber war sich die Bundesregierung auch im klaren.
Insgesamt bleibt festzustellen, daß sich durch den Vertrag die Rechtslage Deutscher weder bei der Strafverfolgung noch bei der Strafvollstreckung zu ihrem Nachteil verändert hat.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, hätte es angesichts der Tatsache, daß auch noch Menschen aus der Bundesrepublik eine weitere Vollstreckung von Strafen zu befürchten haben, und zwar nicht nur Strafen wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, nicht nahegelegen, auch hier eine Klarstellung herbeizuführen, und warum hat die Bundesregierung dies unterlassen?
Zunächst einmal mußte dieser Schritt getan werden. Dieser Vertrag ist die Voraussetzung dafür. Die Voraussetzung gab es vorher ja nicht.
Im übrigen sind insoweit Maßnahmen bereits eingeleitet, als eine entsprechende Frage an die zuständige Behörde der CSSR gerichtet wurde.
Zweite Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, war bei Abschluß des Vertrages nicht bekannt, daß es Strafen gibt, die nach 1945 wegen geringfügiger Delikte verhängt wurden, die Betroffenen einfach auf freien Fuß gesetzt wurden - es geht um Hunderte - und diese Betroffenen dann nicht etwa begnadigt wurden, so daß die Vollstreckung zu jeder Zeit fortgesetzt werden kann, wenn diese Personen in die Tschechoslowakei einreisen, und warum hat sich das Bundesjustizministerium nicht entsprechend informiert, obwohl Briefe dieses Inhalts an das Bundesjustizministerium gegangen sind?
Herr Kollege Wittmann, ich darf in diesem Zusammenhang auf die langen Erörterungen bei den Beratungen im Auswärtigen Ausschuß verweisen, des weiteren auf den Schriftwechsel sowie darauf, daß heute, wenn ich mich recht erinnere, ein Kollege Ihrer Fraktion, Herr Kollege Becher, im Auswärtigen Amt entsprechende Auskünfte einholt.
Danke schön, Herr Staatssekretär. - Herr Kollege, ich wäre dankbar, wenn Sie sich rechtzeitig meldeten. Herr Kollege Czaja, bitte!
Herr Staatssekretär, es handelt sich doch um eine Angelegenheit, die für die Beachtung der Menschenrechte deutscher Staatsangehöriger besonders bedeutsam ist. Wäre es nicht gut, wenn Sie eine klare Auskunft hier im Plenum zu dieser doch die Öffentlichkeit interessierenden Frage gäben?
Ich habe ganz klar gesagt, daß zunächst der eine Schritt gegangen werden mußte, und dieser besteht in dem Abschluß des Vertrages, der die Grundlage für Verhandlungen insoweit erst abgibt.
Zum zweiten ist des weiteren ganz klar, daß diese Regierung alle fürsorgerischen Maßnahmen unternimmt, die erforderlich und möglich sind, um in dem gegebenen Rahmen Abhilfe zu schaffen. Aber hier muß erst einmal geklärt werden, wie groß der betroffene Personenkreis ist und welche Möglichkeiten es gibt.
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär. Damit ist Ihr Geschäftsbereich beendet.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern auf. Der Herr Parlamentarische Staatssekretär Baum steht zur Verfügung.
Die Fragen 3 und 4 werden auf Wunsch des Fragestellers, des Herrn Abgeordneten Engelsberger, schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Frage 5 des Herrn Abgeordneten Dr. Ahrens:
Welche Gründe hindern die Bundesregierung am Abschluß der Verhandlungen über die Europäische Konvention zum Schutz internationaler Gewässer vor Verschmutzung, und bis zu welchem Zeitpunkt rechnet sie mit deren Auflegung zur Unterzeichnung?
Herr Kollege Ahrens, die Bundesregierung hat seit Beginn der Beratungen in einer beim Europarat im Jahre 1971 gebildeten Expertengruppe intensiv an der Ausarbeitung des Entwurfs einer Europäischen Konvention zum Schutz internationaler Wasserläufe vor Verschmutzung mitgewirkt. Dieses Engagement beruht auf der Überzeugung, daß eine Sanierung der europäischen Gewässer, die wegen hoher Bevölkerungsdichte und starker Industrialisierung vielfach besonderer Verschmutzung ausgesetzt sind, nicht allein durch Programme und Maßnahmen einzelner Staaten zu erreichen ist. Die Bundesregierung setzt sich daher für ein von allen europäischen Ländern anerkanntes europäisches Gewässerschutzkonzept ein. Sie geht dabei von der Überlegung aus, daß das in der Bundesrepublik Deutschland bereits praktizierte bzw. geplante Konzept dafür Maßstäbe gesetzt hat und weitere Maßstäbe setzen kann.
Die Bundesregierung kann dieses Konzept aber nur dann wirksam verfolgen, wenn sie selbst die notwendigen Kompetenzen auf dem Wassersektor erhält.
Die Arbeiten des Europarats sind ein bedeutendes Teilstück einer solchen europäischen Gewässerschutzkonzeption. Hierzu gehören auch das von der Bundesrepublik Deutschland bereits unterzeichnete Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung, das Übereinkommen zum Schutz der marinen Umwelt der Ostsee, die Bemühungen der internationalen Rheinschutzkommission, vor allem sind aber auch die Aktivitäten der Europäischen Gemeinschaften zu nennen. Nach der vom Ministerrat im November 1974 verabschiedeten Richtlinie betreffend die Qualitätsanforderung an Oberflächenwasser für die Trinkwasserversorgung konzentrieren sich jetzt die Arbeiten auf den Vorschlag der Kommission vom Oktober 1974, der die Eindämmung der Verunreinigung infolge Ableitung bestimmter gefährlicher Stoffe in die Gewässer der Gemeinschaft zum Ziele hat. Die Bundesregierung sieht in diesem Vorschlag einen wesentlichen Schritt in Richtung einer Europäisierung des Gewässerschutzes. Der sich in diesen europäischen Rahmen, Herr Kollege Ahrens, einordnende Entwurf einer EuropäParl. Staatssekretär Baum
ischen Konvention wird von der Bundesregierung nachhaltig unterstützt. Er wird derzeit von den Ministerbeauftragten im Europarat beraten. Die Vorlage des Entwurfs an den Ministerrat hängt davon ab, daß in der Expertengruppe noch einige Fragen zum Text und zu den Anhängen abschließend erörtert werden.
Auf der Ebene der Ministerbeauftragten wird neben anderen Sachfragen zum Konventionsentwurf, wie z. B. die Erstreckung der Zusammenarbeitsvereinbarung von Anliegern erörtert, ob und mit welchen Rechten und Pflichten die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft das Übereinkommen als Vertragspartei unterzeichnen kann.
Die Bundesregierung, Herr Kollege Ahrens, hofft zuversichtlich, daß die Beratung des Entwurfs in den nächsten Monaten abgeschlossen wird, so daß er noch in diesem Jahr zur Zeichnung aufgelegt werden kann.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ahrens.
Herr Staatssekretär, darf ich Ihrer Antwort entnehmen, daß die Bundesländer die Zuständigkeit des Bundes zur Regelung der in der Konvention geregelten Fragen in Zweifel ziehen?
Herr Kollege, die Bundesländer haben die Kompetenzen der Europäischen Gemeinschaft in Zweifel gezogen und nehmen eine zögernde Haltung ein, was europäische Abkommen auf dem Gebiet des Gewässerschutzes angeht, und das gilt auch hierfür.
Eine weitere Zusatzfrage, bitte!
Herr Staatssekretär, wird die Bundesregierung bei ihren weiteren Bemühungen in Betracht ziehen, daß die Konvention erst nach Unterzeichnung durch sechs Staaten in Kraft tritt und daß das baldige Inkrafttreten insbesondere von den Mitgliedern der Parlamentarischen Versammlung des Europarats dringend gewünscht wird?
Die Bundesregierung hat das mit Genugtuung zur Kenntnis genommen und geht bei ihren Überlegungen auch von dieser Tatsache aus.
Frage 6 des Herrn Abgeordneten Dr. Ahrens:
In welcher Weise gedenkt die Bundesregierung, sich an der Realisierung der detaillierten Vorschläge zu Fragen des Süßwasserschutzes, die in der Empfehlung 754 der Parlamentarischen Versammlung des Europarats enthalten sind, zu beteiligen?
Herr Kollege Ahrens, die Bundesregierung sieht in der Empfehlung 754 der Parlamentarischen Versammlung des Europarats einen insgesamt begüßenswerten Beitrag zu einer europäischen Zusammenarbeit auf diesem Gebiet und ist bereit, diese Initiative zu unterstützen. Der in der Empfehlung erwähnte zusätzliche europäische Aktionsplan enthält eine Reihe von beachtlichen Vorschlägen zu technischen, wirtschaftlichen und juristischen Fragen, zu denen die Bundesrepublik Deutschland einen konstruktiven Beitrag leisten wird. Das gilt z. B. für das vorgeschlagene europäische Meßnetz zur Gewässerüberwachung. Teilweise werden diese Fragen auch in anderen internationalen Organisation bereits behandelt oder stehen in deren Arbeitsprogramm. Ich darf hier vor allem die Europäischen Gemeinschaften mit ihrem Aktionsprogramm zum Umweltschutz erwähnen.
Auf diese Vorarbeiten und Erfahrungen wird der Europarat zurückgreifen können. Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, daß bei der Aufstellung des Arbeitsprogramms 1976/80 des Europarats die Vorschläge der genannten Empfehlung in Betracht gezogen werden. Sie unterstützt vor allem den Vorschlag, einen Expertenausschuß beim Europarat zu beauftragen, unter Berücksichtigung der Arbeiten anderer internationaler Organisationen ein Arbeitsprogramm zu erstellen und durchzuführen. Die Bundesregierung ist bereit, nach besten Kräften in diesem Arbeitsausschuß mitzuwirken.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Herr Staatssekretär, treffen Meldungen oder Befürchtungen zu, wonach die Einführung der vorgesehenen neuen Qualitätsnormen die chemische Industrie in der Bundesrepublik vor unlösbare Schwierigkeiten stellt, Schwierigkeiten, die nicht durch wirtschaftlich sinnvolle technische, noch betriebliche Maßnahmen in einem vertretbaren Rahmen behoben werden könnten und die zur Einstellung von bestimmten Produktionen und damit zu Betriebsschließungen führen müßten?
Herr Kollege Ahrens, das hängt von der Art der Vorschriften ab. Die Bundesregierung hat nie einen Zweifel daran gelassen, daß sie keinen Regelungen zustimmen wird, die die Leistungsfähigkeit und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie so beeinträchtigen, daß Chancengleichheit mit den Nachbarländern nicht mehr möglich ist. Ein so weitgehender Vorschlag, wie er jetzt befürchtet wird, hat nie auf dem Tisch gelegen. Es gab einen Vorschlag, der nicht akzeptiert werden konnte. Dieser liegt nicht mehr auf dem Tisch. Wir arbeiten jetzt auf der Grundlage von sehr viel realistischeren Vorschlägen und streben an, im Herbst eine Konferenz der Rheinanliegerstaaten auf der Grundlage dieser realistischeren Konzepte durchzuführen.
Keine weitere Zusatzfrage? - Danke!
Ich rufe die Frage 7 des Herrn Abgeordneten Milz auf:
Präsident Frau Renger
Reichen die Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen in Höhe von 100 DM je anerkannter Quadratmeter Wohnfläche auf Grund des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm vom 30. März 1971 in bezug auf militärische und zivile Flugplätze aus, und wie kann eine Angleichung an den inzwischen veränderten und erhöhten Baukostenindex erreicht werden?
Angeregt durch ein Schreiben des Kollegen Dr. Hirsch vom August 1973 an den Bundesinnenminister sowie auf Grund einer Entschließung des Bundesrates vom 20. Dezember 1973 hat die Bundesregierung eine umfangreiche Untersuchung in Auftrag gegeben, Herr Kollege Milz, um festzustellen, ob die Voraussetzungen für eine Änderung des Erstattungshöchstbetrages gemäß § 9 Abs. 4 des Fluglärmgesetzes gegeben sind. Die Untersuchung wird in Kürze abgeschlossen sein, so daß die Bundesregierung dann in der Lage ist, gemäß dem Antrag des Innenausschusses vom 19. März dieses Jahres dem Bundestag bis spätestens zum 30. September 1975 - dieser Termin ist darin vorgesehen - zu berichten, ob und in welchem Umfang eine Erhöhung des Erstattungshöchstbetrages erforderlich ist.
Ohne dem Ergebnis vorgreifen zu wollen, möchte ich darauf hinweisen, daß es außer den allgemeinen kostensteigernden auch solche Einflüsse gibt, die preisdämpfende Wirkungen gehabt haben, wie z. B. die wachsende Nachfrage nach qualifizierten Schallschutzelementen im Zusammenhang mit dem fortschreitenden Vollzug des Fluglärmgesetzes.
Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Milz.
Herr Staatssekretär, wären Sie in der Lage, einmal konkret zu sagen, welche schalldämmenden Materialien in der Zwischenzeit billiger geworden sind?
Herr Kollege, ich will ja der Entscheidung keineswegs vorgreifen. Ich will auch nicht ausschließen, daß wir zu dieser Erhöhung kommen, denn unser Ziel ist es ja, das Fluglärmgesetz, das wir hier beschlossen haben, zu verwirklichen. Ich habe mich nur unterrichten lassen, daß nicht alles teurer geworden ist, sondern daß bei der Zunahme der Sensibilität der Bevölkerung gegenüber Lärm natürlich auch ein größeres Angebot besteht. Aber ich kann und will das Ergebnis dieser Umfrage jetzt nicht vorwegnehmen. Es steht uns doch völlig frei, dann das zu beschließen, was notwendig ist, um das Fluglärmgesetz in die Tat umzusetzen.
Weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Herr Staatssekretär, nachdem nach einer langwierigen Prozedur an verschiedenen militärischen und auch zivilen Flughäfen jetzt die Lärmschutzbereiche endlich festgelegt sind, wird es bei der Bevölkerung dort mehr und mehr dazu kommen, daß man nun endlich Lärmschutzmaßnahmen in den Wohnungen einrichtet. Bei der Festlegung von 100 DM pro Quadratmeter sind die Kosten für den einzelnen vergleichsweise hoch. Daher meine Frage: Ist die Bundesregierung bereit, da, wo die Lärmschutzbereiche jetzt schon festgelegt sind, nach Überprüfung des Satzes von 100 DM und unter der Voraussetzung, daß dieser Betrag erhöht werden müßte, diesen Betroffenen auch den erhöhten Satz zukommen zu lassen?
Ich gehe davon aus, Herr Kollege, daß nach Vorlage der Untersuchung - und die müssen wir ja abwarten, sie wird in Kürze vorliegen - eine Entscheidung getroffen werden kann, und ich betone noch einmal: Sinn der Vorschrift ist es, die Bevölkerung in den Stand zu setzen, dann auch wirklich Schallschutzmaßnahmen vornehmen zu können. Sonst wäre der Zweck des Gesetzes verpufft.
Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Hansen.
Herr Staatssekretär, darf ich Sie fragen, ob die Bundesregierung eine bundeseinheitliche Regelung plant, wonach Anwohnern in der Schallschutzzone 1 Vorschüsse gewährt werden können, damit sie die doch oft sehr erheblichen Aufwendungen überhaupt erst erbringen können?
Herr Kollege, es geht in diesem Falle, und darauf bezog sich die Frage, einzig und allein um die Überprüfung des Höchstbetrages. Zu dem Bereich, den Sie angeschnitten haben, kann ich Ihnen hier keine verbindliche Auskunft der Bundesregierung geben, kann sie Ihnen aber gern schriftlich nachreichen, wenn Sie das wünschen.
({0})
Danke sehr, Herr Staatssekretär!
Ich rufe die Frage 8 des Herrn Abgeordneten Dr. Hauser ({0}) auf:
Hält die Bundesregierung die Ermächtigung zum Erlaß einer Gebührenregelung, wie sie in § 327 Abs. 2 a. F. des Lastenausgleichsgesetzes enthalten war, mit Artikel 80 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes für vereinbar und damit die auf Grund dieser Ermächtigung erlassene 4. LeistungsDV-LA vom 24. August 1953 für wirksam, nachdem das Bundesverfassungsgericht 1966 die in der nämlichen Vorschrift enthaltene Ermächtigung zum Erlaß einer Zulassungsregelung von Personen, die Vertretungen in Verfahren vor den Ausgleichsbehörden übernehmen, für nichtig erklärt hat?
Herr Kollege Hauser, nach Auffassung der Bundesregierung bezieht sich der Beschluß des Bundesverfassungsgerichtes vom Oktober 1966 nur auf den Teil der im § 327 Abs. 2 a. F. des Lastenausgleichsgesetzes enthaltenen Ermächtigung, nach dem durch Rechtsverordnung eine Zulassungsregelung für Personen zu erlassen ist. Der Beschluß hat dagegen keine rechtliche Auswirkung auf den Teil der Ermächtigung, auf dem die Gebührenregelung der
4. Verordnung über Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz beruht. Im übrigen wurde die Ermächtigung hierzu durch die 1967 erfolgte Neufassung des § 327 in dem dabei angefügten Abs. 4 im Hinblick auf Artikel 80 unseres Grundgesetzes noch entsprechend verdeutlicht. Diese Vorschrift enthält nunmehr ein Programm zur Gebührenbemessung, in dem der objektivierte Wille des Gesetzgebers erkennbar auf relativ niedrige Gebührensätze gerichtet ist. Diesem Rahmen entspricht die jetzige Gebührenregelung.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Hauser.
Herr Staatssekretär, da man ja für die bereits 1953 erlassene Gebührenregelung erst 14 Jahre später, wie Sie eben sagten, den notwendigen Ermächtigungsrahmen geschaffen und damit indirekt zugegeben hat, daß die frühere Ermächtigung eben nicht ausreicht und damit nicht verfassungskonform ist, möchte ich fragen: Halten Sie es für möglich, daß eine Verordnung, die mangels ausreichender Rechtsgrundlage von Verfassung wegen nichtig ist, dadurch geheilt werden kann, daß ihr nachträglich erst eine ausreichende Rechtsgrundlage unterschoben wird?
Es konnte niemand davon ausgehen, daß hier ein Spruch des Bundesverfassungsgerichtes mit einem bestimmten Inhalt erlassen werden würde. Es war ein Zweifelsfall. Die notwendigen Konsequenzen sind dann gezogen worden. So ist das nun einmal. Wir haben keine absolut gesicherte Verfassungslage, wenn wir hier Gesetze oder Verordnungen beschließen. Wir müssen dann den Spruch des Verfassungsgerichts respektieren und uns ihm anpassen. Das ist hier geschehen.
Eine weitere Zusatzfrage, bitte!
Wieso, Herr Staatssekretär, kann eine Ermächtigung zu einer Gebührenregelung als, wie Sie es annehmen, verfassungskonform angesehen werden, für die nach der alten Gesetzesfassung ebenso nähere Angaben fehlen wie für die in der gleichen Bestimmung enthaltene Ermächtigung zum Erlaß einer Zulassungsregelung, die das Bundesverfassungsgericht nun für nichtig erklärt hat?
Herr Kollege, ich habe soeben ausgeführt, daß der Beschluß keine rechtlichen Auswirkungen auf den Teil der Ermächtigung hatte, auf den sich die Gebührenregelung bezieht.
Ich habe hier noch wesentlich ausführlichere Angaben, auf deren Verlesung ich aber verzichtet habe. Ich bin gern bereit, Ihnen diese Begründung noch schriftlich zu geben, um gerade dem Rechnung zu tragen, was Sie soeben gesagt haben. Ich könnte nur das wiederholen, was ich eben in der Zusammenfassung meiner Antwort ausgeführt habe.
Ich rufe Frage 9 des Herrn Abgeordneten Dr. Hauser ({0}) auf:
Hält die Bundesregierung - falls die erste Frage bejaht wird -die in § 10 der 4. LeistungsDV-LA festgelegten Pauschbeträge von 5 DM für die Vertretung bei Anträgen auf Schadensfeststellung, auf Gewährung von Kriegsschadensrente, Hausratsentschädigung, Wohnraumhilfe oder von Leistungen aus dem Härtefonds sowie die anderen dort bestimmten Pauschgebühren, die sich bei Vertretung in einem Feststellungsverfahren sogar noch auf 7/10 der Gebühr ermäßigen, für ein angemessenes Entgelt dieser Tätigkeit?
Herr Kollege Dr. Hauser, bei der Beurteilung der Angemessenheit der in der 4. Verordnung über Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz bestimmten Gebührensätze kann nach Auffassung der Bundesregierung nicht außer Betracht bleiben, daß als Sinn und Zweck der Verordnung entsprechend dem gesetzgeberischen Willen ausdrücklich die Berücksichtigung der besonderen wirtschaftlichen Verhältnisse der Geschädigten zu gelten hat. Die Gebührenregelung soll dem Schutz insbesondere der unbemittelten Geschädigten vor Übervorteilung dienen. Die Regelung bezieht sich im übrigen, wie Sie wissen, nur auf die Vertretung vor den Ausgleichsbehörden und -ausschüssen, und schließt nur die der Vorbereitung einer solchen Vertretung dienende Beratung mit ein. Wird also außerhalb und unabhängig von einer Vertretung Rechtsberatung für Geschädigte besorgt, so muß der Geschädigte damit rechnen, daß andere und höhere Gebührensätze erhoben werden. Dies schränkt die Bedeutung der Gebührenregelung der Verordnung für die Geschädigten wesentlich ein.
Rechtsanwälte und Angehörige ähnlicher rechtsberatender Berufe, bei denen eine besondere Vorbildung vorausgesetzt wird und die eigene Gebührenordnungen haben, können ohnehin andere als die in § 10 bestimmten Gebührensätze vereinbaren. Nach den Erfahrungen des Bundesausgleichsamtes werden seit langem in aller Regel als Vertreter vor den Ausgleichsbehörden und als Rechtsberater außerhalb bzw. unabhängig von einer solchen Vertretung nur noch Rechtsanwälte und Angehörige ähnlicher rechtsberatender Berufe tätig.
Eine ins Gewicht fallende Anhebung der Gebührensätze würde die durch § 327 Abs. 4 LAG vorgegebene Zielsetzung der Verordnung in Frage stellen. Hinzu kommt schließlich, daß bei fortschreitender Abwicklung der Lastenausgleichsverfahren seitens der Bundesregierung schon in absehbarer Zukunft eine formale Aufhebung dieser 4. Leistungsverordnung in Erwägung gezogen werden kann.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Herr Staatssekretär, Sie hoben soeben hinsichtlich der Festsetzung des jeweiligen Gebührensatzes lediglich auf die besonderen wirtschaftlichen Verhältnisse der Geschädigten ab. Scheint es Ihnen, daß das, was der Ermächtigungsrahmen vorsieht, von dem
Dr. Hauser ({0})
wir vorhin gesprochen haben - es heißt wörtlich, daß auch die Schadenshöhe sowie die Schwierigkeit und der Aufwand an Arbeit durch die Vertretung und die Rechtsberatung für die einzelnen Ausgleichsleistungen zu berücksichtigen sind -,
Bitte etwas kürzer, Herr Abgeordneter!
- auch bei 5-DM-Sätzen berücksichtigt ist?
Herr Kollege, ich bin dieser Auffassung - das hatte ich soeben dargelegt -, weil die Erfahrung zeigt, daß diese Fälle keine große praktische Bedeutung mehr haben.
({0})
Noch eine Zusatzfrage? Ich glaube, Sie hatten bereits zwei.
({0})
- Gut, dann kommt jetzt die zweite Zusatzfrage. Bitte schön!
Ist Ihnen bekannt, Herr Staatssekretär, daß ob der wirklich nicht mehr vertretbaren niedrigen Gebühren, die bei weitem nicht einmal die Kosten einer Anwaltssekretärin decken können, oft die gebührende Rechtsvertretung der Geschädigten fehlt und damit die Chancengleichheit der Betroffenen nicht gewahrt werden kann?
Herr Kollege, ich habe soeben darauf hingewiesen, daß Rechtsanwälte und Angehörige ähnlicher rechtsberatender Berufe höhere als die in § 10 vorgesehenen Gebührensätze vereinbaren können, und das geschieht ja auch, das ist die Praxis.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Wittmann.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen klar, daß zur Zeit die Fälle des Lastenausgleichs behandelt werden, die wegen des Abstands zu dem schädigenden Ereignis besondere Schwierigkeiten aufwerfen, so daß eine qualifizierte Rechtsberatung stattfinden sollte, und sind Sie nicht der Meinung, daß gerade auch im Hinblick auf die Anhebung der Gebührensätze bei Rechtsanwälten hier eine geringfügige Anhebung erfolgen müßte, damit eine optimale Rechtsvertretung der Geschädigten gewährleistet wird und nicht nur „Winkeladvokaten" diese Vertretung wahrnehmen?
Herr Kollege Wittmann, gerade das geschieht. Ich habe in meiner Antwort deutlich zu machen versucht, daß sich die Beratung auf die Rechtsanwälte verlagert hat - was sich ja auch als notwendig erweist -, und dort bestehen diese Bedenken nicht, die der Fragesteller hier aufgeworfen hat. Das, worum es hier geht, geschieht ja nun gerade.
Danke, Herr Staatssekretär!
Die Frage 10 ist zurückgezogen worden.
Ich rufe die Frage 11 des Herrn Abgeordneten Thürk auf:
Glaubt die Bundesregierung immer noch, daß das im Sommer 1971 vor der Energiekrise und unter fast absoluter Berücksichtigung der Probleme des Umweltschutzes beschlossene Benzinbleigesetz am 1. Januar 1976 unverändert in Kraft treten kann, obwohl sachkundige Fachorganisationen wie Sachverständige aus Technik und Chemie darin einig sind, daß bei hochverdichtenden Motoren durch bleiarmes Superbenzin ({0}) mit hoher Wahrscheinlichkeit schwere Schäden entstehen, weil ein Superbenzin mit einer Motoroktanzahl von 90 MOZ noch nicht bereitgestellt werden kann und gleichwertige Ersatzkraftstoffe ({1}) oder Benzinzusätze noch nicht oder in nicht ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen?
Herr Kollege Thürk, die Art Ihrer Fragestellung und die in der Frage enthaltenen Feststellungen, denen die Bundesregierung nicht zu folgen vermag, machen es erforderlich, daß ich etwas umfangreicher antworte.
({0})
- Das werde ich gerne tun, Herr Kollege.
Es kann keine Rede davon sein, daß es sich bei dem Benzinbleigesetz, wie es in Ihrer Fragestellung heißt, um ein „unter fast absoluter Berücksichtigung der Probleme des Umweltschutzes" zustande gekommenes Gesetz handelt, das angesichts der Erfahrungen während der Energiekrise nunmehr einer Revision bedürfe.
Bleiverbindungen sind eine hochgiftige Substanz. Sie sind etwa tausendmal so giftig wie das ebenfalls in den Kraftfahrzeugabgasen enthaltene Kohlenmonoxid. Über 95 °/o der gesamten Bleimenge in der Atemluft stammen aus Bleizusätzen im Benzin. Einer der bedeutendsten international anerkannten Sachverständigen auf diesem Gebiet, Professor Schlipköter, hat auf Grund der Befunde seines Instituts die gesundheitspolitische Relevanz des Benzinbleigesetzes wie folgt zusammengefaßt:
Im Hinblick auf die Gefährdung der Gesundheit durch das Speichern des eingeatmeten Bleis im menschlichen Körper ist das deutsche Benzinbleigesetz ein echtes Vorbeugegesetz. Im Hinblick auf die Schädigung der Schutzstellen der Lunge ist es geradezu eine Notwendigkeit der Zeit.
Der Deutsche Bundestag hat das Benzinbleigesetz daher 1971 nicht nur einstimmig beschlossen, sonParl. Staatssekretär Baum
dern noch im September vergangenen Jahres die Bundesregierung ebenfalls einstimmig, also auch unter Mitwirkung Ihrer Fraktion, ersucht, weiterhin im Sinne der Entschließung vom Juni 1971 tätig zu werden.
Nach der Bleiverminderung auf 0,4 Gramm pro Liter seit dem 1. Januar 1972 geht es jetzt um die Durchführung der zweiten Stufe des Gesetzes, nämlich um die Verminderung des Bleigehalts auf 0,15 Gramm pro Liter ab 1. Januar 1976.
Herr Kollege, es kann auch keine Rede davon sein, daß, wie es in Ihrer Fragestellung heißt, „sachkundige Fachorganisationen wie Sachverständige aus Technik und Chemie darin einig sind, daß bei hochverdichtenden Motoren durch bleiarmes Superbenzin ... mit hoher Wahrscheinlichkeit schwere Schäden entstehen". Nach den verläßlichen Angaben der deutschen Mineralölindustrie werden vielmehr mit den neuen bleiverminderten Kraftstoffen alle angemessenen Qualitätsanforderungen auch hochverdichtender Motoren befriedigt werden können; denn das Benzin 1976 wird keine niedrigeren Qualitätsmerkmale d. h. Oktanzahlen aufweisen als das bisherige, und das Fahrverhalten bei Verwendung dieses Benzins wird sich auch bei Kraftfahrzeugen, die mit Superbenzin betrieben werden, nicht ändern. Die Mineralölindustrie hat vielmehr in gemeinsamen Großserienversuchen in den Jahren 1971 bis 1974 mit 71 bzw. 56 im Verkehr befindlichen Wagen - also keinen Neukonstruktionen - festgestellt, daß bei Gewährleistung der gleichen Oktanzahl keine meßbare Differenz zwischen hoch- und niedrigverbleitem Benzin besteht.
Das Bundesministerium des Innern hat außerdem im Jahre 1974 die österreichische Mineralölverwaltung in Wien mit einer weiteren Untersuchung dieser Frage beauftragt. Ihr demnächst vorliegender Bericht wird nach der mir soeben zugegangenen Vorausorientierung bestätigen, daß sich die für 1976 zu erwartenden Kraftstoffe mit niedrigem Bleigehalt in den Motoren nicht anders verhalten werden als die heutigen Kraftstoffe mit höherem Bleigehalt.
Herr Kollege, auch mit Versorgungsschwierigkeiten nach Durchführung der zweiten Stufe des Benzinbleigesetzes ist nicht zu rechnen. Nach einer soeben auf Veranlassung des Bundesinnenministeriums durchgeführten Erhebung bei den deutschen Kraftstoffherstellern ergibt sich, daß im Jahre 1976 die inländische Mineralölindustrie mindestens 9,9 Millionen Tonnen gesetzeskonformen Superbenzins wird anbieten können. Demgegenüber lag der Gesamtbedarf der Bundesrepublik Deutschland an Superbenzin im Jahre 1974 mit rund 10,5 Millionen Tonnen nur um etwa 5 % höher. Der Importbedarf, der in den früheren Jahren bis zu 20 % betrug, wird daher erheblich zurückgehen.
Die Bundesregierung wird demnächst über den Entwurf einer Novelle zum Benzinbleigesetz beschließen. Darin ist vorgesehen, daß die mindestens gewährleistete Qualität der an den Tankstellen angebotenen Kraftstoffe hinsichtlich ihrer Klopffestigkeit durch Auszeichnung der Oktanzahlen deutlich kenntlich zu machen ist. Außerdem sind Ausnahmebewilligungen vorgesehen, die während einer Übergangszeit den Vertrieb auch in der bisherigen Höhe verbleiter Kraftstoffe zulassen, um etwaigen vorübergehend eintretenden Versorgungsschwierigkeiten und Härtefällen beim Mineralölhandel insbesondere im mittelständischen Bereich in jedem Falle vorzubeugen.
Herr Staatssekretär, wir danken Ihnen zwar sehr, daß Sie dem Wunsch des Fragestellers gefolgt sind, ich möchte Sie aber doch sehr herzlich darum bitten, die Antworten etwas kürzer ausfallen zu lassen. Vielen Dank!
Bitte, Herr Kollege!
Darf ich fragen, war das die Beantwortung auch meiner zweiten Frage?
Nein, Herr Kollege.
Die wollen Sie noch extra bringen. - Dann habe ich die eine Zusatzfrage: Wie beurteilt die Bundesregierung die Besorgnis, daß unter Berücksichtigung dessen, was Sie soeben ausgeführt haben, vor allem ausländische Kraftwagen, Kleinwagen und Wagen der unteren Mittelklasse, von der Qualitätsänderung des Kraftstoffes, die ja nun doch unbestritten ist, beim Absatz profitieren werden und auf längere Sicht eine völlige Umstrukturierung des deutschen Marktes mit Auswirkungen auch auf den Weltmarkt zu erwarten ist?
Herr Kollege, nachdem, was ich jetzt so ausführlich ausgeführt habe, sieht die Bundesregierung auch in dieser Hinsicht keine Schwierigkeiten.
Bitte schön, Herr Kollege.
Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu ergreifen, um einem von Ihnen zwar geleugneten, von den Raffinerien aber behaupteten und deswegen für mich ernst zu nehmenden Versorgungsengpaß bei der Kraftstofflieferung auf längere Zeit zu begegnen und die Existenz der aus preisgünstige aber verbleite Weltmarktkraftstoffe angewiesenen freien Tankstellen zu gewährleisten, die sonst mangels Belieferung als Preisregulativ von unserem Markt verdrängt würden, zumal der Kraftstoff ohnehin nicht unerheblich teurer werden wird?
Der letzten Feststellung vermag ich nicht zuzustimmen, Herr Kollege. Im übrigen habe ich schon ausgeführt, daß die Bundesregierung in einer Novelle zum Benzinbleigesetz den Befürchtungen des mittelständischen Mineralölhandels, der ja eine wichtige Rolle im Wettbewerb spielt, Rechnung tragen wird.
Herr Abgeordneter Hansen, bitte!
Herr Staatssekretär, gibt es Hinweise darauf, daß die Mineralölfirmen in der Vergangenheit die rechtzeitige Bereitstellung von technischen Anlagen für die ausreichende Produktion von klopffesten Ersatzkraftstoffen bewußt verzögert haben oder durch eine irreführende Öffentlichkeitsarbeit die Möglichkeit, ab 1. Januar 1976 genügend Kraftstoff bereitzustellen, verschleiert haben, um auf den Gesetzgeber Druck auszuüben, das Inkrafttreten des Benzinbleigesetzes über den 1. Januar 1976 hinauszuschieben?
Herr Kollege Hansen, es gab gewisse Schwierigkeiten, aber wie ich ausgeführt habe, ist jetzt auch nach Auskunft der Industrie sichergestellt, daß die zweite Stufe des Benzinbleigesetzes am 1. Januar 1976 in Kraft treten kann. Von Schwierigkeiten ist jedenfalls heute keine Rede mehr.
Zusatzfrage, Herr Dr. Müller-Hermann.
Herr Staatssekretär, darf ich Sie daran erinnern, daß die CDU/ CDU-Fraktion bei der Schlußabstimmung zum Benzinbleigesetz, wo wir zugestimmt haben, die Regierung unter Hinweis auf die Probleme, die Kollege Thürk hier noch einmal ausgebreitet hat, dringend aufgefordert hat, sich um eine EWG-einheitliche Regelung zu bemühen?
Dieser Hinweis ist richtig, Herr Kollege Müller-Hermann. Wir haben uns auch bemüht, allerdings ist der deutsche Gesetzgeber der erste gewesen. Wir haben das Benzinbleigesetz hier beschlossen, bevor die EWG in Überlegungen dieser Art eingetreten ist.
({0})
Wir haben uns jetzt auf der Grundlage der deutschen Erkenntnisse um eine europäische Lösung bemüht, und wir tun das auch weiterhin. Allerdings lassen wir uns auch nicht dadurch daran hindern, daß die Europäischen Gemeinschaften noch keine derartige Lösung haben.
Danke schön, Herr Staatssekretär. Ich rufe Frage 12 des Herrn Abgeordneten Thürk auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Behauptung von Sachverständigen, daß auch neu eingestellte oder umgebaute Motoren zum Erreichen gleicher Transportleistungen erheblich mehr Kraftstoff verbrauchen werden, daß dadurch zwar ein prozentual geringerer Bleigehalt im Abgas enthalten sein, sich aber insgesamt die Menge an giftigen und karzinogenen Stoffen erhöhen wird, daß die Raffinerien zur Herstellung von bleiarmem Benzin mehr Erdöl verarbeiten müssen und daß somit dem Energiesparprogramm durch erhöhten Ölverbrauch entgegengewirkt wird, während die Schädigung der Umwelt und der menschlichen Gesundheit nicht vermindert. sondern nur verändert wird?
Die Beantwortung ist etwas kürzer. Ich habe vorhin darauf hingewiesen, daß das ein Ausnahmefall gewesen ist.
Herzlichen Dank, Herr Staatssekretär.
Der Bundesregierung sind verschiedene Presse- und Zeitschriftenveröffentlichungen bekannt, Herr Kollege, in denen derartige Behauptungen aufgestellt werden. Ich darf dazu feststellen: Versuche sowohl der deutschen Mineralölindustrie als auch der österreichischen Mineralölverwaltung haben ergeben, daß sich das Fahrverhalten der Motoren nicht ändern wird. Das gilt sowohl für Motoren, die mit Normalbenzin, als auch für solche, die mit Superbenzin betrieben werden. Technische Änderungen der von Ihnen erwähnten Art sind nicht erforderlich. Aber nur solche Änderungen könnten zu einem höheren Kraftstoffverbrauch führen.
Aus den vorstehend dargelegten Gründen ist auch nicht zu befürchten, daß die Verminderung des Bleigehalts zu einer Erhöhung des Anteils anderer Schadstoffe im Abgas führt.
Zur Herstellung von bleiarmem Benzin in den Raffinerien wird nur in geringfügigem Maße mehr Erdöl benötigt werden als bisher.
Insgesamt ist also festzustellen, daß durch die Durchführung der zweiten Stufe des Benzinbleigesetzes die Schädigung der Umwelt und der menschlichen Gesundheit durch Blei wesentlich vermindert wird, ohne daß zusätzliche Belastungen der Umwelt, die Sie ja befürchten, eintreten.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Verbunden mit meinem Dank für die ausführliche und sehr sachliche Antwort, Herr Staatssekretär - das sollte auch einmal gesagt werden , möchte ich Sie fragen, ob Ihnen bekannt ist, daß das Forschungsministerium Aufträge herausgegeben hat, um gerade diese Problematik zu überprüfen und vor allen Dingen festzustellen, ob nicht jene Additive und sonstigen Ersatzstoffe, die in Zukunft verwandt werden sollen, um die von Ihnen in Abrede gestellten, von mir aber nach wie vor behaupteten Schäden zu verhindern, noch giftiger sind, so daß wir also nicht die Umwelt schützen, sondern nur die Umweltschädigung verändern.
Wie ich schon ausgeführt habe, sind diese Befürchtungen nicht richtig. Die erwähnten Forschungen auf diesem Gebiet haben eine etwas andere Zielsetzung. Sie können jedenfalls die Aussage, die ich hier gemacht habe, und damit auch das planmäßige Inkrafttreten der zweiten Stufe am 1. Januar 1976 nicht berühren, weil sich, wie gesagt, die Umweltbelastungen vermindern und nicht vermehren werden; das steht heute schon fest.
({0})
Bitte, Herr Abgeordneter Thürk, noch eine Zusatzfrage!
In der Hoffnung, daß Sie recht haben mögen, Herr Staatssekretär - denn das ist ja in unser aller Interesse -, möchte ich Sie fragen, wie die Bundesregierung die Möglichkeit von Schäden beurteilt - unter Berücksichtigung dessen, was Herr Kollege Müller-Hermann gesagt hat -, die an den nicht umgestellten Motoren ausländischer Kraftwagen bei der Betankung im Inland entstehen können, und welche Maßnahmen des Auslandes, insbesondere der EG-Staaten und der EG-Behörden, wegen einer dadurch zwangsläufig verursachten Behinderung des inneneuropäischen Wirtschaftsverkehrs zu erwarten oder zu besorgen sind.
Herrn Kollege, nach den Erkenntnissen, die ich Ihnen in der ausführlichen Beantwortung Ihrer ersten Frage mitgeteilt habe, sind solche Schädigungen auch an ausländischen Typen nicht zu erwarten, so daß also der freie Waren- und Wirtschaftsverkehr in der Europäischen Gemeinschaft nicht berührt wird.
Im übrigen gehen wir davon aus, daß sich die Europäischen Gemeinschaften an unserem Gesetz ein Beispiel nehmen und möglichst bald nachziehen.
({0})
Danke schön, Herr Staatssekretär.
Die Fragen 13 und 14 des Abgeordneten Dr. Kraske werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Die Fragen 15 und 16 der Abgeordneten Frau Pack werden schriftlich beantwortet, da die Fragestellerin nicht im Saal ist. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 17 des Abgeordneten Schröder ({0}) auf:
Sind der Bundesregierung Pressemeldungen bekannt, nach denen auf holländischer Seite in Kürze doch eine sogenannte ,,Smeerpijp" in Betrieb genommen werden soll, die Schmutzwasser in einer Menge von 3 Millionen Einwohnergleichwerten in den Dollart einleiten wird?
Herr Kollege, der Bundesregierung sind die Pressemitteilungen bekannt. Sie ist auch von Sachverständigen der zuständigen niederländischen Fachbehörde darüber unterrichtet worden, daß ein erster Abschnitt der Abwasserdruckleitung in absehbarer Zeit fertiggestellt sein wird und in Betrieb genommen werden kann.
Es handelt sich um die Druckrohrleitung, mit deren Bau im Jahre 1972 begonnen worden ist und deren Fertigstellung für 1975 vorgesehen war. Diese Druckrohrleitung war auch im Kommuniqué des deutschniederländischen Ministergesprächs von 1972 bereits erwähnt worden. Das heißt aber nicht, Herr Kollege, daß schon jetzt Abwässer mit einer Menge von 3 Millionen Einwohnergleichwerten in das Ems-Ästuar eingeleitet werden. Damit ist nicht vor 1976 zu rechnen. Deutsche Sachverständige haben diese Zahl seinerzeit als noch tragbar angesehen.
Zunächst wird nur ein Teil der Kartoffelmehl- und Strohpappenfabriken an die Druckleitung angeschlossen. Deren Abwasser wird, wie die niederländischen Fachbehörden versichern, vor der Einleitung gereinigt, oder es wird seine Schädlichkeit auf andere Weise verringert. Damit würde dem seinerzeit von beiden Seiten akzeptierten Prinzip, daß kein ungereinigtes Abwasser in das Ems-DollartMündungsgebiet eingeleitet werden darf, entsprochen.
Im übrigen ist bereits in die Wege geleitet, daß sich die Sachverständigen beider Länder im Mai zwecks Austausches von Informationen treffen werden.
Eine Zusatzfrage wird nicht gewünscht. Dann rufe ich die Frage 18 des Abgeordneten Schröder ({0}) auf:
Ist von den niederländischen Behörden die vor einigen Jahren von dem damals amtierenden Minister Drees gegebene Zusage eingehalten worden, wonach nur vorgeklärte Abwässer in den Dollart eingeleitet werden sollen?
Herr Kollege, es besteht kein Anlaß, daran zu zweifeln, daß die von dem damals amtierenden niederländischen Umweltminister Drees gegenüber dem damaligen Bundesinnenminister Genscher gegebene Zusage, künftig nur vorgeklärtes Abwasser in das Ems-Astuar einzuleiten, bisher eingehalten wurde.
Keine weitere Zusatzfrage?
Ich rufe die Frage 134 des Herrn Abgeordneten Dr. Enders auf:
Aus welchen Gründen ist die Bundesregierung bisher noch nicht der Konvention der Vereinten Nationen von 1961 zur Verminderung der Zahl der Staatenlosen beigetreten, und wie gedenkt sie auf die Empfehlung 743 der Parlamentarischen Versammlung des Europarats in dieser Frage zu reagieren?
Bitte schön, Herr Staatssekretär!
Baum, Pari. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Nach Mitteilung der Vereinten Nationen wird die Konvention der Vereinten Nationen über die Verminderung der Staatenlosigkeit vom 28. August 1961 am 13. Dezember 1975 in Kraft treten. Die Bundesregierung ist bemüht, die gesetzlichen Vorbereitungen für den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dieser Konvention beschleunigt abzuschließen. Sie hat ja nachhaltig daran mitgewirkt, daß diese Konvention zustande kam. Sie wird damit der Empfehlung der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, der Konvention beizutreten, entsprechen.
Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, daß die innerstaatliche Rechtslage in der Bundesrepublik
Deutschland bereits weitgehend den Zielen der Konvention entspricht. Weiterhin ist zu erwähnen, daß diese Frage in der Bundesrepublik etwa 30 000 Personen betrifft. Wie viele von der Konvention einen Vorteil haben, läßt sich allerdings heute noch nicht genau sagen.
Keine Zusatzfrage. Damit sind die Fragen aus Ihrem Geschäftsbereich erledigt. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen auf. Der Parlamentarische Staatssekretär Offergeld steht zur Beantwortung zur Verfügung.
Die Fragen 19 und 20 werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Frage 21 des Herrn Abgeordneten Flämig:
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß der Begriff „dauernd pflegebedürftig" im Einkommensteuerrecht analog dem Begriff der Schwerbeschädigung so zu interpretieren und zu handhaben ist, daß die Pflegebedürftigkeit nicht auf eine Kriegsverletzung zurückgehen muß, sondern daß Pflegebedürftigkeit unabhängig von dem Anlaß Aufwendungen hervorruft und daß sie deshalb in jedem Fall zur Gewährung des dafür vorgesehenen Freibetrags führen muß?
Herr Kollege, ich beantworte Ihre Anfrage mit Ja.
Für den Abzug des erhöhten Pauschbetrages für Körperbehinderte von 7 200 DM bei Behinderten, die infolge der Körperbehinderung ständig so hilflos sind, daß sie auf Pflege angewiesen sind, kommt es auf die Ursache der Körperbehinderung nicht an.
Die Versorgungsämter, die ab 1975 dafür zuständig sind, erteilen die für die Inanspruchnahme der Pauschbeträge für Körperbehinderte erforderlichen Bescheinigungen auch, wenn die Körperbehinderung nicht von einer Kriegsverletzung herrührt. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat durch Rundschreiben vom 18. Februar 1975 entsprechende Richtlinien an die Länder und ihre Versorgungsverwaltungen herausgegeben.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Flämig, bitte!
Herr Staatssekretär, nachdem hier offensichtlich Unklarheiten aufgetaucht sind, frage ich Sie, ob die Bundesregierung bereit ist, diese von Ihnen soeben erwähnte Tatsache zu veröffentlichen und allgemein bekanntzumachen.
Herr Kollege, ich nehme an, daß schon die Beantwortung hier in der Fragestunde dazu beitragen wird, diese Tatsache weiter bekanntzumachen.
Keine weitere Zusatzfrage.
Die Fragen 22 und 23 des Herrn Abgeordneten Schröder ({0}) werden auf seinen Wunsch schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Frage 24 des Herrn Abgeordneten Grobecker:
Ist es richtig, daß Vermessungsschiffe, die Energielagerstätten auf dem Meeresboden vermessen, steuerlich als Forschungsschiffe eingestuft sind, obwohl sie keine Forschung betreiben?
Herr Kollege, Vermessungsschiffe, die Energielagerstätten auf dem Meeresgrund vermessen, gehören ebenso wie Schiffe, die geophysikalische oder seismische Untersuchungen zur Auffindung von Bodenschätzen unter dem Meeresboden durchführen oder sonstige Forschungsaufträge ausführen, nicht zu den Handelsschiffen, die im internationalen Verkehr betrieben werden. Zu diesen Schiffen rechnen vielmehr nach ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift nur die Schiffe, die im Wirtschaftsjahr überwiegend zur Beförderung von Personen oder Gütern im Verkehr mit oder zwischen ausländischen Häfen, innerhalb eines ausländischen Hafens oder zwischen einem ausländischen Hafen und der freien See eingesetzt werden. Die für ausländische Einkünfte aus dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr in § 34 c Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes und in § 19 a Abs. 6 des Körperschaftsteuergesetzes vorgesehene Ermäßigung der Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer gilt daher für Einkünfte aus dem Betrieb oder der Vercharterung von Vermessungsoder Forschungsschiffen - das war Ihre Frage - nicht.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter? - Bitte schön!
Herr Staatssekretär, darf ich Sie im Lichte der Antwort, die Sie soeben gegeben haben und die ich natürlich auch erahnen konnte, fragen, ob die Bundesregierung daran denkt, zu prüfen, ob das Mißverhältnis zwischen der Bezeichnung „Forschungsschiff" und „Vermessungsschiff" - die Vermessungsschiffe, die natürlich keine Handelsschiffe sind, erhalten auch keine Förderung aus dem Forschungsetat - geändert werden kann.
Selbstverständlich können wir immer nachdenken. Aber, Herr Kollege, es gibt eine Steuervergünstigung für Handelsschiffe, und ich vermag hier in der Fragestunde nicht zuzusagen, daß wir die Förderung für Handelsschiffe auf den von Ihnen gewünschten Bereich ausdehnen werden. Darüber müßte man sich im Finanzausschuß bei der bevorstehenden weiteren Beratung von Steuerreformgesetzen unterhalten.
Bitte, Herr Abgeordneter, eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wäre es denkbar, daß Sie die Vermessungsschiffe tatsächlich als Forschungsschiffe ansehen, damit diese Schiffe dann wenigstens auch in den Genuß von Forschungsförderung kommen?
Denkbar ist das, Herr Kollege. Ich kann Ihnen das aber jetzt nicht zusagen.
Keine weitere Zusatzfrage.
Die Fragen 25 und 26 des Herrn Abgeordneten Dr. Luda werden schriftlich beantwortet, da er nicht im Saal ist. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Die Fragen 27 und 28 des Herrn Abgeordneten Dr. Häfele werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 29 des Herrn Abgeordneten Höcherl auf:
Was hat den Bundesfinanzminister zu seinem Interview über
das Verhältnis Bundesregierung - Bundesbank veranlaßt?
Herr Kollege, der Bundesminister der Finanzen hat der Zeitschrift „Evangelische Kommentare" für die April-Ausgabe 1975 ein längeres Interview zu einer Reihe von Themen gegeben. Zwei der insgesamt 29 Fragen bezogen sich auf die Bundesbank. Darauf hat Herr Minister Dr. Apel geantwortet. Der Minister bejaht in seinen Antworten die Autonomie der Bundesbank.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Höcherl.
Herr Staatssekretär, das ist wohl richtig. Aber ist es nicht so, daß auch leicht kritische Töne angeklungen sind, obwohl die Bundesbank mehr als loyal ist?
Herr Kollege Höcherl, ich würde dabei das Wort „leicht" unterstreichen: leicht kritische Töne.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, hat denn die Bundesbank eine auch nur leicht kritische Beurteilung verdient, nachdem sie Ihnen ja jahrelang mit der Hochzinspolitik aus der Verlegenheit helfen mußte zum Nachteil all derjenigen, die unter der Hochzinspolitik leiden mußten?
Ich habe gesagt: leicht kritische Töne. Es war aber keine kritische Beurteilung der
Bundesbank, Herr Kollege, damit es hier kein Mißverständnis gibt. Ich müßte jetzt, um ausführlich auf Ihre Frage zu antworten, alle Antworten von Herrn Dr. Apel vorlesen. Ich weiß nicht, ob das nicht den Rahmen der Fragestunde sprengen würde.
Jedenfalls möchte ich festhalten: Es ist durchaus keine kritische Beurteilung der Bundesbank. In der entscheidenden Passage sagt der Minister, daß eine Kooperation zwischen Regierung und Bundesbank notwendig sei und daß die Bundesbank und die Bundesregierung diese Kooperation ja auch pflegen.
Bitte, Herr Dr. Müller-Hermann, eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, kann ich Ihrer Antwort entnehmen, daß Sie etwa die Vorstellung des Kollegen Ehrenberg von der SPD nicht teilen, der meint, die Bundesbank müßte in eine größere Abhängigkeit der Regierung gebracht werden?
Sie können meiner Antwort entnehmen, daß sich die Bundesregierung an der bestehenden Rechtslage orientiert und daß wir keine Zensuren darüber auszuteilen haben, ob eine Anderung der Gesetzeslage notwendig oder erwünscht ist. Darüber haben die Abgeordneten in diesem Haus frei zu befinden.
({0})
Keine weitere Zusatzfrage.
Die Frage 30 des Herrn Abgeordneten Höcherl wird vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung beantwortet.
Die Frage 31 des Herrn Abgeordneten Dr. Becker ({0}) ist vom Fragesteller zurückgezogen worden.
Ich rufe die Frage 32 des Herrn Abgeordneten Dr. Sprung auf:
Trifft es zu, daß nach einer von Bundesfinanzminister Dr. Apel in Auftrag gegebenen Untersuchung des Ifo-Instituts nur 22 % der Firmen auf Grund der Investitionszulage von 7,5 % ihre ohnehin geplanten Investitionen vorgezogen haben und sich nur jedes hundertste Unternehmen ermuntert fühlt, „mehr Geld für Neuanschaffungen auszugeben"?
Herr Kollege, die von Ihnen in der Frage genannten Zahlen sind das Ergebnis einer im Februar durchgeführten Vorausbefragung. Die Befragung konnte also nur die Investitionsentscheidungen berücksichtigen, die in den beiden ersten Monaten der Laufzeit des Konjunkturprogramms getroffen wurden. Außerdem wurden bisher nur die Angaben von rund 30 % der in die Prüfungsaktion einbezogenen Unternehmen ausgewertet. Aus diesem ersten Zahlenmaterial lassen sich deshalb noch keine generellen Schlüsse auf das Investitionsver halten ziehen, das durch die Investitionszulage ins
gesamt angeregt wird. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Unternehmen, die bis Februar noch keine zusätzlichen Investitionen beschlossen hatten, in den Monaten März, April, Mai und Juni 1975 verhalten.
Die Deutsche Bundesbank schreibt in ihrem jüngsten Monatsbericht:
Im Inlandsgeschäft hat sich vor allem die Nachfrage nach Erzeugnissen der Investitionsgüterindustrien belebt; die Inlandsbestellungen waren hier im Januar und Februar zusammen saisonbereinigt um etwa ein Sechstel größer als im November/Dezember v. J.
Am Ende kommt die Bundesbank zu dem Schluß:
...; die Investitionszulage, die bei Auftragserteilung in der Zeit bis Ende Juni d. J. gewährt wird, wirkte sich sicherlich positiv auf diese Entwicklung aus.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Sprung.
Herr Staatssekretär, hatte die Bundesregierung mehr erwartet?
Das kann ich im Augenblick noch nicht sagen, Herr Kollege, weil, wie gesagt, zunächst einmal die Entwicklung in den nächsten Monaten abgewartet werden muß. Es gibt überhaupt noch keine genaue Bestandsaufnahme. Ich muß wiederholen: Die Vorausbefragung wurde im Februar 1975 durchgeführt; außerdem sind bisher nur die Angaben von 30 "/o der befragten Betriebe ausgewertet worden. Das erlaubt überhaupt noch kein zuverlässiges Urteil.
Zusatzfrage, bitte, Herr Abgeordneter Dr. Sprung.
Herr Staatssekretär, ich stelle die Frage deshalb, weil sich die Bundesregierung bei der Beauftragung des Ifo-Instituts mit dieser Vorausbefragung doch etwas gedacht haben muß. Was wollte die Bundesregierung auf diesem Wege erfahren?
Wir wollen Zahlen für die Beurteilung der Fragen, die auch Sie gestellt haben, bekommen. Nun muß die endgültige Auswertung abgewartet werden.
Keine weitere Zusatzfrage. Ich bedanke mich, Herr Staatssekretär; damit sind die Fragen aus Ihrem Geschäftsbereich erledigt.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft. Zur Beantwortung steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Grüner zur Verfügung. Ich rufe die Frage 33 des Herrn Abgeordneten Schmidhuber auf:
Welche Marktanteile hatten die drei größten Touristikunternehmen bei Pauschalreisen im Jahr 1974, und wie beurteilt die Bundesregierung den Konzentrationsgrad auf dem deutschen Touristikmarkt ({0}) und seine Folgen für Angebotsstruktur und die Entfaltung von Nachfragemacht?
Auf dem Markt für Pauschalreisen ist es in den Jahren 1972/73 vor Einführung der Fusionskontrolle durch die Kartellgesetznovelle von 1973 zu einem starken Konzentrationsprozeß gekommen. Infolgedessen verfügen die führenden Touristikunternehmen über sehr beträchtliche Marktanteile, die allerdings für die einzelnen Arten von Pauschalreisen sehr unterschiedlich sind.
Während bei Bus- und Schiffspauschalreisen nur ein geringer Konzentrationsgrad besteht, ist für die umsatzstärksten Märkte der Flug- und Bahnpauschalreisen das Gegenteil festzustellen. Das Bundeskartellamt geht nach den ihm vorliegenden Unterlagen davon aus, daß bei Flugpauschalreisen die vier größten Reiseveranstalter zusammen einen Marktanteil von über 50 % haben und daß bei Bahnpauschalreisen der Marktanteil der drei größten Anbieter mehr als zwei Drittel beträgt.
In diesen beiden Bereichen verfügt die Touristik-Union International über die jeweils größten Marktanteile. Der Abstand zu den folgenden Anbietern, Neckermann-Reisen - n-u-r -sowie Gemeinwirtschaftliches Unternehmen für Touristik, ist bei Flugpauschalreisen besonders deutlich.
Während die führenden Reiseveranstalter als Anbieter von Flugpauschalreisen selbständig auftreten, haben sie sich auf der Nachfrageseite gegenüber den Chartergesellschaften in zwei Gruppen zusammengeschlossen. Sie wickeln ihre Aufträge an die Charterfluggesellschaften nur gemeinsam über diese Stellen ab.
Angesichts dieses sehr hohen Konzentrationsgrades auf dem Touristikmarkt gilt diesem Bereich die besondere Aufmerksamkeit von seiten der Bundesregierung und des Bundeskartellamts. Seit Einführung der Fusionskontrolle im Jahre 1973 hat sich die Konzentration auf dem Touristiksektor nicht durch weitere Zusammenschlüsse verstärkt. Die bereits vorher entstandenen Marktpositionen der größten Anbieter erfordern eine konsequente Anwendung der Mißbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen, die durch die Kartellgesetznovelle verschärft worden ist und insbesondere auch auf die Entfaltung von Nachfragemacht Anwendung findet.
In dieser Hinsicht prüft das Bundeskartellamt auf Grund ihm zugegangener Meldungen gegenwärtig verschiedene Sachverhalte.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schmidhuber.
Herr Staatssekretär, hat diese enorme Konzentration von Nachfragemacht nicht bereits zu wirtschaftlichen Nachteilen für die Charterfluggesellschaften geführt? Ich
denke daran, daß wir im letzten Jahr Zusammenbrüche von solchen Charterfluggesellschaften erlebt haben.
Herr Kollege, ich kann Ihnen diese Frage weder mit Ja noch mit Nein beantworten, weil mir die entsprechenden Unterlagen einfach nicht zur Verfügung stehen. Darüber hinaus müßte die Antwort auf eine solche Frage in den Bereich der Prognose und der rückschauenden Schätzung eintreten, der es nicht erlauben würde, eine zuverlässige Antwort zu geben.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schmidhuber. Bitte schön!
Ist die Bundesregierung bereit, diesem Markt für Charterflugreisen ihre besondere Aufmerksamkeit im Zusammenhang mit der konzentrierten Nachfragemacht der Touristikunternehmen zuzuwenden?
Dazu ist die Bundesregierung bereit. Sie verweist in diesem Zusammenhang insbesondere auf die Verantwortung des Bundeskartellamts.
Keine Zusatzfragen.
Die Fragen 34 und 35 des Herrn Abgeordneten Dr. Graf Lambsdorff werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 36 des Herrn Abgeordneten Niegel auf:
Welche Erkenntnisse haben den Bundeswirtschaftsminister Dr. Friderichs zu der kürzlich bekanntgewordenen Äußerung in Schleswig-Holstein ({0}) bewogen, das Zweite Wohnraumkündigungsschutzgesetz sei ein Hemmnis für private Investitionen auf dem Sektor Mietwohnungsbau und „wenn nicht mehr Luft geschaffen werde, könne der Bau von freifinanzierten Mietwohnungen nicht attraktiv sein"?
Die Presseveröffentlichungen, auf die Sie Ihre Frage stützen, geben die von Bundesminister Friderichs in Eutin vertretene Auffassung zum Problem der Rentabilität von privaten Investitionen im Bereich des privaten Wohnungsbaus nicht exakt wieder. Tatsache ist, daß Minister Friderichs in der Diskussion mit den die Veranstaltung besuchenden Bauhandwerkern und Bauunternehmern ausdrücklich für eine umfassende Althausmodernisierung eingetreten ist. In diesem Zusammenhang hat Minister Friderichs sinngemäß darauf hingewiesen, daß es wegen der großen Bedeutung der Pflege des Wohnungsbestandes für die Wohnbevölkerung und die Wohnungswirtschaft nicht anginge, den Erfolg dieser Maßnahmen durch investitionshemmende Gesetzes- und Verwaltungsvorschriften in Frage zu stellen. Deshalb müßten insbesondere auch die Bestimmungen für die Förderung der Althausmodernisierung flexibel gehandhabt werden und die erforderliche Rentabilität sichern. Eine konkrete Kritik, insbesondere am Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetz, war damit nicht verbunden.
Die Bundesregierung wird in vier Jahren nach dem Inkrafttreten dieses Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes einen fundierten Erfahrungsbericht über die Neuregelung vorlegen.
Eine Zusatzfrage hat der Abgeordnete Niegel.
Herr Staatssekretär, trifft es zu, daß Herr Bundesminister Ravens auf jeden Fall die Äußerungen des Herrn Bundeswirtschaftsministers Friderichs zum Anlaß genommen hat, Herrn Friderichs zu widersprechen und auch einen entsprechenden mehrseitigen Brief an ihn zu schreiben? Welchen Inhalt hat dieser Brief, und wie antwortet Herr Bundeswirtschaftsminister Friderichs darauf?
Herr Kollege, es kommt immer wieder vor, daß Politiker, unmittelbar auf Presseveröffentlichungen reagieren müssen. Das ist auch, wie ich selber Presseveröffentlichungen entnommen habe, deren Richtigkeit ich nun allerdings auch nicht bestätigen kann, in diesem Falle geschehen. Es wird darüber hinaus nach diesen Presseveröffentlichungen selbstverständlich auch ein Kontakt der beiden Minister stattfinden, in dem Herr Minister Friderichs gegenüber Herrn Minister Ravens auch in schriftlicher Form in der Weise Stellung nehmen wird, wie ich das hier soeben getan habe.
Bitte, eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, hat Herr Bundeswirtschaftsminister Friderichs - trotz aller Dementis, die vorgelegt wurden - wegen des Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes nicht in etwa doch Bedenken und Befürchtungen hinsichtlich der Abkehr privater Investitionen auf dem Sektor des freien, privaten Wohnungsbaus, hier des Mietwohnungsbaus?
Selbstverständlich, Herr Kollege Niegel, muß jedes Gesetzgebungsvorhaben unter solchen Gesichtspunkten betrachtet werden. Aber-gerade angesichts der Tatsache, daß das neue Gesetz unter breiter Zustimmung, einschließlich der Zustimmung der Opposition - gegen Ihre Stimme, wie ich zugebe -, verabschiedet worden ist, muß doch die Verbesserung im Sinne auch der Rentabilität in den Vordergrund gestellt werden. Herr Minister Friderichs hat das in diesem Zusammenhang getan.
Ich darf darauf verweisen, daß wir durch die Verbesserung des Vergleichsmietenprinzips, durch die Möglichkeit, Modernisierungskosten, erhöhte Kapitalkosten umzulegen, mit dieser Neuregelung einen
ganz wichtigen Schritt in Richtung auf verbesserte Rentabilität für den Hausbesitz getan haben,
({0})
so daß es vor diesem Hintergrund schwer vorstellbar wäre, ein Gesetz etwa in der Weise zu kritisieren, wie das aus Presseveröffentlichungen hervorgegangen ist, ein Gesetz, das in seinen Auswirkungen im Augenblick tatsächlich nicht übersehbar ist.
Ich rufe die Frage 37 des Herrn Abgeordneten Graf Stauffenberg auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung Meldungen, die Sowjetunion habe 1974 erstmals im Außenhandel mit den westlichen Hartwährungsländern einen Überschuß von einer halben bis zu einer Milliarde Dollar erzielt, und welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung - bejahendenfalls - daraus für die Kreditpolitik dieser Länder gegenüber dem Ostblock?
Nach den der Bundesregierung von sowjetischer Seite vorliegenden Informationen betrug der Überschuß der UdSSR im Handel mit den westlichen Industrieländern im letzten Jahr rund 200 Millionen Rubel, also 660 Millionen DM. Sicher werden trotz dieser gegenwärtig für die UdSSR günstigen Entwicklungen auch künftig Kredite jedenfalls bei langfristigen Geschäften mit der UdSSR eine große Rolle spielen.
Für die Bundesregierung ist die gegenwärtige Entwicklung der sowjetischen Handelsbilanz kein Anlaß zu einem Überdenken ihrer Kreditpolitik, weil sie die Kreditgewährung lediglich marktkonform durch Bürgschaften unterstützt. Diese Politik räumt der UdSSR keine besonderen Vorteile ein, sondern deckt nur das politische Risiko bei kommerziell vereinbarten Krediten ab.
Diese Politik der Bundesregierung steht im übrigen in einem notwendigen Zusammenhang mit den Politiken der anderen westlichen Länder. Allerdings steht es der Bundesregierung nicht an, Schlußfolgerungen für deren Verhalten zu ziehen. Dies schließt nicht aus, daß sie sich um eine Angleichung der Kreditbedingungen bemüht, wie das von uns aus ja bereits seit langem geschieht.
Eine Zusatzfrage, Graf Stauffenberg? - Keine Zusatzfrage.
Die Frage 38 des Herrn Abgeordneten Schedl wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Frage 39 des Herrn Abgeordneten Dr. Müller-Hermann:
Hält die Bundesregierung an ihren für 1975 prognostizierten Orientierungsdaten über eine Arbeitslosenquote von 3 % und eine Wachstumsrate von 2 % weiterhin fest?
Bei allen Vorausschätzungen kommt der Ausgangslage, d. h. der Entwicklung im Basisjahr, besondere Bedutung zu. Nach den nunmehr vorliegenden statistischen Indikatoren waren um die Jahreswende 1974/75 die Produktionsentwicklung schwächer und die Arbeitslosenzahl höher, als bei den Vorausschätzungen auf Grund der damals verfügbaren statistischen Daten unterstellt werden konnte. Dementsprechend war bei diesen Größen auch der Einstieg für 1975 ungünstiger.
Auf der anderen Seite mehren sich inzwischen die Anzeichen dafür, daß die Wirtschaft der Bundesrepublik Deutschland im Fühjahr 1975 in eine konjunkturelle Ubergangsphase mit aufwärts gerichteter Tendenz eingemündet ist. Der Nachfragerückgang ist insgesamt zum Stillstand gekommen. Bei der inländischen Investitionsgüterindustrie zeigt sich eine deutliche Belebung. Die Produktion verminderte sich nach der Jahreswende weniger deutlich und tendierte zuletzt zu einer Stabilisierung. Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit gehen zurück. Die Zahl der offenen Stellen nimmt zu.
Ob die für 1975 angestrebten Zielwerte erreicht oder um wieviel sie unter- bzw. überschritten werden, läßt sich im Moment noch nicht mit ausreichender Sicherheit sagen. Entscheidend sind jedoch, worauf die Bundesregierung stets hingewiesen hat, nicht die Jahresdurchschnittswerte. Wichtiger ist die deutliche Besserung im Jahresverlauf. Die Bundesregierung ist sicher, daß ein solcher Verlauf eintreten wird.
Eine Zusatzfrage, Herr Dr. Müller-Hermann.
Herr Staatssekretär, es steht mir ja nicht zu, hier ein Urteil abzugeben. Ich meine bloß, die Frage ist nicht beantwortet worden.
Angesichts der unbestreitbaren Tatsache, daß die Arbeitslosenquote bis zum heutigen Tage, wenn man sie von saisonalen Einflüssen befreit, weiter ansteigt, und angesichts der ebenso unbestreitbaren Tatsache, daß wir zumindest in den ersten Monaten dieses Jahres ein „Minuswachstum" im Jahresvergleich haben, frage ich noch einmal: Meint die Regierung, ihre Daten vom Herbst des vergangenen Jahres für dieses Jahr als realistisch aufrechterhalten zu müssen, die von einem realen wirtschaftlichen Wachstum von 2 % im Jahresdurchschnitt und von einer Arbeitslosenquote von 3 % ausgehen?
Herr Kollege, es ist die Frage, in welchen zeitlichen Abständen man Prognosen überprüft und sie neu zur Diskussion stellt. Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, ihre hier zur Diskussion stehende Prognose etwa zum jetzigen Zeitpunkt auf Grund neuer statistischer Daten zu korrigieren. Aber ich mache darauf aufmerksam, daß die wirtschaftswissenschaftlichen Institute Ende dieses Monats ihrerseits zu diesen Daten Stellung nehmen werden und daß die Bundesregierung aus diesem Anlaß Gelegenheit nehmen wird, sich zu diesen Prognosen der wirtschaftswissenschaftliche Institute zu äußern.
Noch eine Zusatzfrage? - Bitte.
Angesichts der von der Bundesregierung prognostizierten Daten, die von Ihnen ja Orientierungsdaten genannt werden, Daten, die vorgelegt werden, damit sich die Öffentlichkeit, die öffentlichen Hände, die Unternehmer, die Gewerkschaften daran orientieren, muß ich die Frage wiederholen: Hält es die Bundesregierung nicht für ihre Pflicht, Daten, die aus der Sicht des Herbstes 1974 vielleicht noch glaubwürdig gewesen sind, zu überprüfen und zu korrigieren, wenn die Wirtschaftsdaten der Zwischenzeit das unbedingt erforderlich machen?
Selbstverständlich, Herr Kollege. Aber der Zeitpunkt, zu dem das geschieht, muß in einem verünftigen Abstand zu den Daten stehen, die zugrunde gelegt worden sind. Das Entscheidende ist, daß die Bundesregierung mit den Daten, die sie gesetzt hat, auch die erreichbaren Zielvorstellungen angesprochen hat; ich betone: die erreichbaren, nicht die wünschenswerten. Die wünschenswerten würden wesentlich höher liegen, was Wirtschaftswachstum und Beschäftigung anlangt.
({0})
Herr Kollege, Sie sind mit Ihrer Frage bereits zu Ende.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Maucher.
Herr Staatssekretär, stehen Ihre Äußerungen nicht der Realität entgegen? Ist Ihnen bekannt, wie groß der prozentuale Abschwung vom Monat Februar zum Monat März heute im Vergleich zu 1965 ist und daß ausgerechnet im Land Baden-Württemberg, dem stabilsten Land, eine Zunahme der Arbeitslosigkeit festzustellen ist?
Herr Kollege, mir sind alle verfügbaren Daten bekannt. Aber Sie müssen auch zur Kenntnis nehmen, daß es nicht sinnvoll ist, auf Grund jedes einzelnen neu bekanntwerdenden Datums etwa einen Jahreswirtschaftsbericht zu korrigieren. Sonst könnten wir hier alle 14 Tage auftreten und Korrekturen anbringen.
({0})
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Franke ({0}) !
Herr Grüner, was hat denn den Bundeskanzler - laut Pressemeldungen in der letzten Woche - veranlaßt, die Arbeitslosenquote mit 3,5% - statt die vom Jahreswirtschaftsbericht prognostizierte von 3 % - zu verkünden?
({0})
Das kann ja wohl nicht die Wahl sein; denn hier ist die Vermutung des Bundeskanzlers ungünstiger als die, die wir uns im Jahreswirtschaftsbericht erhofft hatten.
Herr Kollege, alle diese Aussagen basieren auf einem erheblichen Unsicherheitsfaktor, der darin besteht, daß wir nicht in die Zukunft sehen können. Es ist selbstverständlich, daß die gegenwärtige wirtschaftspolitische Lage von daher bei Einzeläußerungen auch eine unterschiedliche Interpretation erfährt.
Entscheidend bleibt, daß der Jahreswirtschaftsbericht die Auffassung der Bundesregierung dargelegt hat, die ja nicht mit der Behauptung vertreten worden ist, das werde eintreten, sondern die mit dem Anspruch hier vorgelegt worden ist: wenn die diesem Jahreswirtschaftsbericht zugrunde liegenden Fakten eintreten, dann ist diese Entwicklung möglich. Es handelt sich hier um eine Projektion, die an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist und die, wenn diese Voraussetzungen nicht eintreten, natürlich auch eine Revision der Projektion möglich macht - ich betone: auch in günstigerer Hinsicht, als das zum Zeitpunkt der Vorlage des Jahreswirtschaftsberichts denkbar erschien.
Eine Zusatzfrage des Herrn Dr. Köhler. Dann folgt die letzte von Herrn Professor Schachtschabel.
Herr Staatssekretär, sinngemäß erwähnten Sie eben, daß man nicht in regelmäßigen, zu kurzen Abständen diese Dinge ändern könne. Darf ich fragen: gilt das für alle Fälle oder nur für solche ausgewiesenen Zahlen, die für die Bundesregierung günstig erscheinen?
({0})
Herr Kollege, das gilt selbstverständlich für alle Fälle. Die Einrichtungen, die wir uns durch Sachverständigengutachten und Prognosen der wirtschaftswissenschaftlichen Institute geschaffen haben, tragen ja wirklich hinreichend dazu bei, eine breite Öffentlichkeit über alles zu informieren, auch über solche Daten, die, aus welchen Gründen auch immer, nicht unseren Wünschen und unseren Hoffnungen entsprechen. Ich glaube, ein so hohes Maß an objektiver Information, wie sie im Bereich der Wirtschaftspolitik für alle zugänglich ist, ist wohl die Grundlage auch für die berechtigte Annahme, daß hier nichts verheimlicht wird und nichts verheimlicht werden kann.
Zu einer letzten Zusatzfrage Herr Dr. Schachtschabel,
Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Meinung, daß die Projektionen, die im Jahreswirtschaftsbericht niedergelegt sind, erklärte wirtschaftspolitische Ziele sind und daß -im Gegensatz zu der Auffassung der Vertreter der Opposition - die Korrekturen laufend durch Orientierungsdaten bei der Besprechung im Rahmen der Konzertierten Aktion erfolgen?
({0})
Herr Kollege, ich bin für diese Ergänzung meiner Ausführungen sehr dankbar.
Die Frage 40 des Herrn Abgeordneten Vogt muß schriftlich beantwortet werden - er ist nicht im Raum -; die Antwort wird als Anlage abgedruckt. Die Frage 41 des Herrn Abgeordneten Dr. Dollinger wird auf seinen Wunsch schriftlich beantwortet; die Antwort wird ebenfalls als Anlage abgedruckt.
Damit ist Ihr Geschäftsbereich beendet. Herzlichen Dank, Herr Staatssekretär.
Ich rufe nunmehr den Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf. Zur Beantwortung steht der Herr Staatssekretär Rohr zur Verfügung.
Frage 42 des Herrn Abgeordneten Eigen:
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Erklärung des englischen Premierministers Wilson, „Die Agrarpolitik ist weitgehend abgeändert worden, das Programm für die Wirtschafts- und Währungsunion ist stillschweigend fallengelassen worden"?
Herr Abgeordneter Eigen, die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, aus der angeblichen Erklärung des englischen Premierministers Konsequenzen zu ziehen. Sie hält es nämlich nicht für zweckmäßig, in die innenpolitische Diskussion Großbritanniens über das bevorstehende Referendum einzugreifen.
Im übrigen sind für die Bundesregierung allein die Verträge und die auf ihrer Basis erfolgten Gemeinschaftsbeschlüsse verbindlich. Daran wird sie sich auch in Zukunft halten.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Eigen!
Muß ich, Herr Staatssekretär, aus Ihrer Aussage, daß diese Äußerungen von Herrn Wilson „angeblich" gemacht worden sind, entnehmen, daß Sie sich nicht bemüht haben, zu erfahren, ob sie gemacht worden sind oder nicht? Denn sie sind in einer Pressemeldung der „Bonner Rundschau" vom 19. März 1975 veröffentlicht und von der Bundesregierung nicht dementiert worden.
Herr Abgeordneter, ich kenne die Erklärung, die Sie zitiert haben, nur aus der Presse und aus dem Zusammenhang gerissen. Es war uns nicht möglich, authentisches Material darüber zu bekommen, da diese Äußerung meines Wissens in der Parlamentsdebatte gefallen ist.
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Eigen.
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht mit mir der Meinung, daß diese Äußerungen von Herrn Wilson sehr ernst zu nehmen sind? Denn die Senkung des Grenzausgleichs für Agrarprodukte in der Europäischen Gemeinschaft beispielsweise kann doch von der Bundesregierung sicherlich nur dann verantwortet werden, wenn sichergestellt ist, daß wir sehr schnell zu einer Wirtschafts- und Währungsunion kommen und damit weitere Währungsparitätsveränderungen verhindert werden können.
Herr Abgeordneter, Sie wissen, daß die Bundesregierung der Ansicht ist, daß der Grenzausgleich die Differenzen zwischen den unterschiedlichen Preisen in der Gemeinschaft ausgleicht. Das tat er vor den letzten Preisbeschlüssen, und das tut er heute. Ich kann also keine angebliche Senkung des Grenzausgleichs feststellen.
({0})
Herr Abgeordneter, Sie haben zwei Zusatzfragen gestellt.
Frage 43 des Herrn Abgeordneten Eigen.
({0})
- Ein bißchen spät, verehrter Herr Kollege! Ich muß darauf hinweisen, Herr Abgeordneter Früh, daß hier wiederholt gesagt worden ist, von der Richtigkeit dieser Pressemeldung könne nicht ausgegangen werden. Wir sollten deshalb jetzt keine Debatte über eine nicht bestätigte Meldung führen. Vielleicht können wir uns ein wenig danach richten.
Ich gebe Ihnen trotzdem das Wort.
Ich danke Ihnen sehr, Frau Präsident.
Herr Staatssekretär, da wohl davon ausgegangen werden kann, daß der Herr Premierminister in seiner Äußerung insbesondere auch die Käseimporte aus Neuseeland und eventuell die Änderung des Finanzbeitrags angesprochen hat, könnten Sie mir darüber Auskunft geben, inwieweit sich diese beiden Dinge auf die Milchmarktordnung und den deutschen Finanzbeitrag auswirken könnten?
Das geht zwar über die ursprüngliche Frage weit hinaus; aber wenn Sie darauf antworten wollen, bitte sehr,
Herr Abgeordneter Dr. Früh, Sie wissen, daß in dem Beitrittsprotokoll eine Regelung für Neuseeland enthalten war. Diese Regelung sah vor, daß der Ministerrat nach einer Übergangszeit beschließt, welche Anschlußregelung erfolgt. Eine solche Anschlußregelung ist inzwischen erfolgt. Ich sehe deshalb keine entscheidende Änderung gegenüber dem Zustand vor Eintritt der Änderung.
Danke sehr!
Frage 43 des Herrn Abgeordneten Eigen:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die deutsche Landwirtschaft durch die Einführung der erucasäurefreien Rapssorten empfindliche Verluste erleiden wird, und welche Maßnahmen erwägt die Bundesregierung in Brüssel zu beantragen, um die Umstellung für die Landwirtschaft erträglich zu gestalten?
Herr Abgeordneter, die Umstellung auf neue erucasäurearme Rapssorten war eine marktwirtschaftliche Notwendigkeit, da der Absatz von erucasäurereichem Raps an die Ernährungsindustrie nicht mehr gesichert ist. Bereits vor Jahren hat das Haupterzeugerland Kanada seine Produktion weitgehend umgestellt. Das hatte Auswirkungen auf den Absatz der deutschen Erzeugung. Auch der Export in das Hauptabnehmerland Italien - etwa ein Viertel der deutschen Raps-ernte wurde früher dorthin verkauft - war 1974 unmöglich. Schließlich war auch in den Haupterzeugerländern Europas, und zwar Frankreich und Schweden, die Umstellung weitgehend abgeschlossen. Auch mußte eine volle Umstellung des Rapsanbaus erfolgen, weil durch Fremdbefruchtung beim Raps die Qualitätseigenschaften beeinträchtigt werden.
Sämtliche Marktbeteiligten waren sich deswegen im Sommer 1974 darüber einig, die Chance zur schlagartigen Umstellung zu nutzen. Nach den Wertprüfungen war dabei bekannt, daß die erste erucasäurearme Sorte geringe Mindererträge sowie einen etwas niedrigeren Fettgehalt erbringen kann.
Ob und gegebenenfalls in welchem Umfang sich beim Anbau in der Praxis Mindererträge ergeben, bleibt abzuwarten. Die Auswinterungsschäden im Rapsanbau in Schleswig-Holstein sind nicht sortenbedingt, sondern durch den extremen Witterungsverlauf verursacht. Sollte sich bei der Einbringung der Ernte bestätigen, daß der erucasäurearme Raps allgemein einen niedrigeren Fettgehalt aufweist, wird der Bundesernährungsminister bei der EG-Kommission einen Antrag auf Änderung der Interventionsbedingungen einbringen.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Eigen.
Herr Staatssekretär, beweist nicht die Tatsache, daß es für die Herbstbestellung 1974 nur eine wirklich zugelassene Sorte, die Sorte „Lesira", gab, daß die Umstellung möglicherweise doch ein oder zwei Jahre zu früh erfolgt ist und dadurch eben die besonderen Schäden, die jetzt schon zu übersehen sind - sonst hätte ich die Frage nicht gestellt -, hervorgerufen worden sind?
Herr Abgeordneter, ich hatte bereits darauf hingewiesen, daß die Umstellung deshalb erforderlich war, weil sich anderer Raps nicht mehr absetzen läßt.
Zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Eigen.
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht mit mir der Meinung, daß man, da diese Umstellung vor allen Dingen aus gesundheitspolitischen Gründen und erst in zweiter Linie aus marktpolitischen Gründen erfolgt ist, nicht möglicherweise doch eruieren sollte, ob nicht im Zuge dieser Umstellung von Brüssel Mittel bereitgestellt werden könnten, damit die Landwirte sie nicht allein finanzieren müssen, zumal sie erhebliche Verluste bringt, die bis zu 500, 600 DM pro Hektar gehen?
Herr Abgeordneter, ich habe ja bereits ausgeführt, daß der Bundesernährungsminister, falls sich bei der Ernte Mindererträge ergeben sollten, Schritte in Brüssel einleiten wird. Ich sehe keine Möglichkeit, irgendwelche Maßnahmen in Brüssel durchzusetzen, bevor die Ernteergebnisse bekannt sind.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schröder ({0}).
Herr Staatssekretär, da Ihnen sicher bekannt ist, daß der größte Teil der Rapsflächen im norddeutschen Raum wegen völliger Unterentwicklung umgebrochen werden mußte, darf ich vielleicht die Frage an Sie stellen: Erwarten Sie, daß ein knapperes Angebot aus der Ernte dieses Jahres zu einer Preissteigerung führt, die über den Interventionspreis hinausgeht?
Herr Abgeordneter, das kann ich nicht grundsätzlich ausschließen, aber Voraussagen darüber sind im Augenblick verfrüht.
Ich rufe die Frage 44 des Herrn Abgeordneten Niegel auf:
In welcher Zahl und zu welchen Kosten wurde das Faltblatt „Agrarpolitik aktuell" aufgelegt, und wo, getrennt nach Ländern, wurde es vertrieben?
Herr Abgeordneter Niegel, das Faltblatt „Agrarpolitik aktuell" wurde in einer Auflage von 1 Million Stück gedruckt. Die Druckkosten beliefen sich auf 31 200 DM zuzüglich 5,5 % Mehrwertsteuer. Der Vertrieb erfolgt hauptsächlich in Form der Beilage zu allen
landwirtschaftlichen Wochenblättern. 750 000 Stück sind als Zeitungsbeilage verplant; 250 000 Stück gehen an den üblichen Verteiler: Bauernverband, Stadt und Land, Bundesausschuß für volkswirtschaftliche Aufklärung, Parteien und Verbände. Aus technischen und finanziellen Gründen war es nicht möglich, es in allen Wochenblättern gleichzeitig beizulegen. Bisher ist es in verschiedenen Zeitschriften erschienen, die ich zitieren will: Feld und Wald ({0}), Landwirtschaftliche Zeitschrift Rheinland, Badisches Landwirtschaftliches Wochenblatt, Bauernblatt Schleswig-Holstein, Pfälzer Bauer, Land und Garten ({1}), Wochenblatt Westfalen-Lippe, Rheinische Bauernzeitung, Saarländisches Bauernblatt. In Kürze wird es in weiteren Blättern erscheinen.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Niegel.
Haben bei der Verteilung sicherlich Gesichtspunkte eine Rolle gespielt, daß in nächster Zeit Wahlen sind oder in letzter Zeit waren?
Herr Abgeordneter, daß dies nicht der Fall ist, mögen Sie vielleicht daraus ersehen, daß eine der auflagenstärksten Zeitungen unter denen, die ich genannt hatte, Land und Garten ({0}) ist. In Niedersachsen finden keine Wahlen statt.
Noch eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Niegel.
Herr Staatssekretär, welchen Zweck soll eigentlich diese Beilage „Agrarpolitik aktuell" verfolgen? Mißtrauen Sie der landwirtschaftlichen Fachpresse? Glauben Sie, ...
Nur eine Frage!
... daß sie nicht objektiv über die Agrarpolitik informiert?
Herr Abgeordneter, das Faltblatt „Agrarpolitik aktuell" ist eine verkürzte Information, die aus dem Agrarbericht herausgenommen ist. Es wird als notwendige Information geschätzt. Ich darf vielleicht ein kleines Beispiel anführen: Es ist aus allen Parteien angefordert worden, auch aus Ihrer Partei in größerer Anzahl.
({0})
Danke schön, Herr Staatssekretär! Damit sind die Fragen aus Ihrem Geschäftsbereich beantwortet.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung. Der Parlamentarische Staatssekretär Buschfort steht zur Beantwortung der Fragen zur Verfügung. Ich rufe Frage 45 der Frau Abgeordneten Steinhauer auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß bis zur Inangriffnahme von Bauvorhaben auf Arbeitsamtsebene die für den Ablauf der Bauplanung zuständigen Dienststellen 37mal damit befaßt werden müssen, und sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, dieses zähflüssige Verfahren abzukürzen, zumal dieser langwierige Bauantragsverlauf nur für Bauvorhaben der Arbeitsämter zutrifft, während die Bundesanstalt für Arbeit für ihre Hauptstelle durch Einschaltung von freien Architekten zum schnelleren Bauen in der Lage ist?
Frau Kollegin, Sie sprechen mit Ihrer Frage einen Sachverhalt an, der in die eigenverantwortliche Zuständigkeit der Bundesanstalt für Arbeit fällt. Der dreistufige Aufbau der Bundesanstalt mit Selbstverwaltungsorganen auf allen drei Ebenen führt dazu, daß sich bei Baumaßnahmen eines Arbeitsamtes zwangsläufig mehrere Dienststellen und Organe u. a. beim Grundstückskauf, beim Bauantrag und beim Haushaltsplan mit der Planung eines Bauvorhabens befassen. Da die Bundesanstalt für Arbeit die Richtlinien für die Durchführung von Baumaßnahmen des Bundes anwendet, unterscheidet sich das Verfahren nicht von dem anderer Bundesverwaltungen. Dieses Verfahren kann nur durch den für den Erlaß der Satzung zuständigen Verwaltungsrat der Bundesanstalt abgeändert werden. Bei der finanziellen Tragweite der zu treffenden Entscheidungen dürfte jedoch in der Regel eine Delegation der Entscheidungsbefugnisse auf nachgeordnete Dienststellen ebenso ausscheiden wie eine Einschränkung der Befugnisse der Selbstverwaltungsorgane. Gleichwohl habe ich dem Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit Ihre Frage mit der Bitte übermittelt, Verbesserungsmöglichkeiten zu prüfen.
Was die Planung des Dienstgebäudes für die Hauptstelle in Nürnberg betrifft, so wurde hier wegen der Größe des Bauvorhabens ein Generalunternehmer beauftragt. Ein verhältnismäßig kurzer Verwaltungsweg ergab sich vor allem dadurch, daß die unteren Ebenen der Bundesanstalt nicht eingeschaltet zu werden brauchten.
Eine Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Steinhauer.
Herr Staatssekretär, halten Sie neun Jahre vom Grundsatzbeschluß bis zur Einstellung von Haushaltsmitteln für einen schnellen Zeitablauf?
Frau Kollegin, ich halte diesen Zeitabschnitt - je nach dem Objekt, um das es geht - nicht für kurz.
Eine weitere Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Steinhauer.
Herr Staatssekretär, halten Sie eine unterschiedliche Handhabung von Bauvorhaben bei den Oberbehörden, bei der BundesFrau Steinhauer
anstalt und bei den Arbeitsämtern für gerechtfertigt?
Vom Grundsatz her nicht, Frau Kollegin. Nur ist es, wenn es sich um ein Bauvorhaben z. B. der Hauptstelle in Nürnberg handelt, verständlich, daß die unteren Stellen nicht gehört werden müssen. Von daher ist natürlich ein anderes technisches Abwicklungsverfahren gegeben.
Danke sehr, Herr Staatssekretär.
Die Fragen 46 und 47 des Abgeordneten Dr. Götz werden, da der Herr Abgeordnete nicht im Raum ist, schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ebenfalls nicht im Raum ist der Herr Abgeordnete Dr. Franz, so daß auch Frage 48 schriftlich beantwortet wird. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Frage 49 des Herrn Abgeordneten Dr. Dollinger wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Auch hier wird die Antwort als Anlage abgedruckt. Das gleiche gilt für die Frage 50 des Abgeordneten Ey.
Ich rufe Frage 51 sowie, wenn der Kollege mit einer gemeinsamen Beantwortung einverstanden ist, zugleich Frage 52 des Herrn Abgeordneten Maucher auf:
Ist die Bundesregierung bereit, auf Grund der Ausführungen des Bundesministers Arendt in der 159. Sitzung des Deutschen Bundestages am 20. März 1975 ({0}) zur Anlagepolitik der Bundesanstalt für Arbeit sich vom Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung informieren zu lassen, was hierzu der Vertreter der Bundesanstalt für Arbeit und der Vertreter des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung gesagt haben?
Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus diesem Vorgang zu ziehen?
Herr Kollege Maucher, die Bundesregierung ist über die letzte Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung unterrichtet.
Zu dem von Ihnen angesprochenen Sachproblem möchte ich folgendes bemerken. Die Vorschriften des Arbeitsförderungsgesetzes über die Anlage der Rücklage sehen gleichrangig neben der Liquiditätssicherung die Förderung arbeitsmarkt- und strukturpolitisch bedeutsamer Vorhaben vor. Die Erfahrungen der letzten Monate haben jedoch gezeigt, daß der Sicherung der Zahlungsfähigkeit der Bundesanstalt ein hoher Rang einzuräumen ist. Damit würde dem gesetzlichen Zweck der Beitragsaufbringung, vor allem die laufenden Ausgaben nach dem Arbeitsförderungsgesetz zu finanzieren, besser als bisher Rechnung getragen. Dies ist auch in der genannten Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zum Ausdruck gekommen. Die Bundesregierung beabsichtigt deshalb, dem Parlament in nächster Zeit einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Maucher.
Herr Staatssekretär, würden Sie so liebenswürdig sein und hier die Antwort des Finanzsenators der Bundesanstalt für Arbeit bekanntgeben?
Herr Kollege, ich weiß nicht, in welchem Zusammenhang die Antwort eines Finanzsenators mit Ihrer Frage steht. Mir ist eine solche Antwort nicht bekannt.
Herr Kollege Maucher? - Bitte!
Herr Staatssekretär, Sie haben doch vorhin erklärt, Ihnen seien die Ausführungen der Vertreter der Bundesanstalt von Nürnberg im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung bekannt.
Entschuldigung, dann war das ein Mißverständnis. Ich habe jetzt angenommen, es gebe eine Veröffentlichung aus einem Land. Wenn Sie die Ausführungen in der Ausschußsitzung meinen, gilt hierzu meine Aussage in der Hauptanwort.
Eine Zusatzfrage.
Darf ich fragen, ob Sie diese Äußerungen bekanntgeben?
Buschfort, Pari. Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung: Ja, wir sind gern bereit, Ihnen diese Äußerungen zuzuleiten.
Nun, ich habe sie gehört.
Dann erübrigt sich das.
Ich habe den Eindruck, die Fragen sind beantwortet. Haben Sie noch eine Zusatzfrage, weil das vorhin nur eine Rückfrage war. - Bitte schön!
Herr Staatssekretär, würden Sie mir zugeben, daß zwischen dem, was der Bundesarbeitsminister im Rahmen der Haushaltsdebatte in diesem Hause vorgetragen hat, und dem, was die Vertreter der Bundesanstalt erklärt haben, ein absoluter Gegensatz besteht und daß der Bundesarbeitsminister im Grunde genommen verpflich11490
tet wäre, die von ihm in diesem Hause gemachten Äußerungen zurückzunehmen?
Herr Kollege Maucher, ich habe die Äußerungen von Minister Arendt gehört. Ich bin der Auffassung, daß der von Ihnen genannte Gegensatz nicht besteht, sondern daß der Minister sehr deutlich gemacht hat, daß die Anlagepolitik in Anbetracht der derzeitigen Situation und nach den derzeitigen Erkenntnissen überprüft wird und wir deshalb Veranlassung sehen, eine gesetzliche Initiative vorzubereiten.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Franke ({0}).
Glauben Sie, Herr Buschfort, daß Herr Arendt, der Bundesarbeitsminister, bereit ist, den Inhalt, die Tendenz seiner Ausführungen insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache zu korrigieren, daß die Anlagepolitik der Bundesanstalt an die Zustimmung der Bundesregierung gebunden ist?
Mir ist bekannt, daß die angesprochenen Vorschriften des Arbeitsförderungsgesetzes von dem damaligen Arbeitsminister, Herrn Katzer, vorgelegt worden sind, und mir ist auch bekannt, daß die Anlage der Rücklagemittel nach den geltenden Bestimmungen erfolgt ist. Das ändert aber nichts daran, daß wir jetzt Veranlassung sehen, diese Anlagebedingungen zu überprüfen. Deshalb sehen wir uns auch veranlaßt, eine gesetzliche Initiative vorzubereiten.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Jäger ({0}).
Herr Staatssekretär, als einen Abgeordneten, der die Ausführungen der Vertreter der Bundesanstalt im Ausschuß nicht hören konnte, würde es mich nun tatsächlich interessieren, wie sie gewesen sind, damit ich nachprüfen kann, ob Sie recht haben, wenn Sie sagen, daß es einen Gegensatz zu der Aussage des Bundesarbeitsministers nicht gibt.
Herr Kollege, ich muß Ihnen anheimgeben, an den Vorsitzenden des Ausschusses mit der Bitte um Übermittlung der Unterlagen aus der Ausschußsitzung heranzutreten.
Herr Staatssekretär, die Frage 52 des Herrn Abgeordneten Maucher haben Sie ja schon mit beantwortet.
Ich habe die beiden Fragen im Zusammenhang beantwortet. Auf die Frage, ob Konsequenzen gezogen werden, habe ich gesagt: Ja, wir werden eine gesetzliche Initiative vorbereiten.
Zu Ihrer zweiten Frage können Sie natürlich noch Zusatzfragen stellen. Bitte schön, Herr Abgeordneter Maucher!
Herr Staatssekretär, würden Sie mir zugeben, daß, wenn solche Äußerungen gemacht werden, wie sie der Bundesarbeitsminister in seiner Rede gemacht hat, in der er u. a. sagte: Wenn Sie sähen, was hier alles passiert, würden Sie Hände und Füße über dem Kopf zusammenschlagen -
Herr Abgeordneter, bitte kurze Fragen! Ich gebe Ihnen doch wirklich viel Zeit.
Das hat der Arbeitsminister gesagt. Ich frage Sie: Welche Konsequenzen werden Sie ziehen? Tm Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung ist auf jeden Fall - das werden Sie mir zugeben - bei der Erklärung der Vertreter der Bundesanstalt der Eindruck entstanden, daß diese sich sehr betroffen fühlten.
Herr Kollege, ich habe vorhin bereits zum Ausdruck gebracht, daß wir der Auffassung sind, daß die Anlagebedingungen, so wie sie derzeitig gehandhabt werden, zukünftig nicht mehr Anwendung finden sollen. Wir beabsichtigen eben deshalb, eine gesetzliche Regelung vorzuschlagen.
Eine zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Maucher.
Herr Staatssekretär, würden Sie mir dann wenigstens mitteilen, welcher Minister der Wirtschaft in dieser Zeit die jeweiligen Anlagevorhaben der Bundesanstalt genehmigt hat.
Herr Kollege, das war nun wirklich die letzte Frage von Ihnen. Bitte schön, Herr Staatssekretär!
Herr Kollege, die Vergabe dieser Mittel durch den Vorstand der Bundesanstalt ist natürlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erfolgt. Das ist von uns auch nie in Zweifel gezogen worden. Wir kommen allerdings zu dem Ergebnis, daß diese Bestimmungen, die im Jahre 1969 im Zusammenhang mit dem Arbeitsförderungsgesetz zustande kamen, nicht mehr zeitgemäß sind. Deshalb wollen wir eine Änderung herbeiführen. Ich meine, es ist gar nicht so schwer, den Vorgang zu begreifen, daß man Gelder, die damals sehr zinsgünstig und langfristig vergeben worden sind, heute bei einer anderen Finanzsituation nicht unter gleichen Gesichtspunkten vergeben darf.
Die letzte Zusatzfrage stellt der Herr Abgeordnete Franke ({0}).
Herr Buschfort, würden Sie mir zugeben, daß auch die SPD-Fraktion seinerzeit dem Arbeitsförderungsgesetz und damit also auch der Intention des § 220, um den es hier geht, zugestimmt hat?
Herr Kollege, das ist nicht bestritten worden. Wenn ein Gesetz im Jahre 1969 verabschiedet worden ist und man die Erkenntnis gewinnt, daß ein Teil daraus heute nicht mehr zweckmäßig ist, muß man allerdings auch den Mut haben, die diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen oder Verordnungen wieder zu korrigieren, und genau das wollen wir tun.
Danke, Herr Staatssekretär!
Als letzte Frage in der Fragestunde rufe ich die Frage 30 des Herrn Abgeordneten Höcherl auf:
Bleibt es bei der bisherigen Liquiditätshilfe für die Bundesanstalt für Arbeit, wie Regierungsvertreter immer wieder versichert haben?
Herr Kollege Höcherl, die Höhe der Liquiditätshilfen des Bundes für die Bundesanstalt für Arbeit hängt von der weiteren Entwicklung der Wirtschaftslage und des Arbeitsmarktes ab. Die Bundesregierung geht von einer positiven Wirtschaftsentwicklung und demgemäß von einer erheblichen Verbesserung der Beschäftigungslage aus. Danach wären weitere Liquiditätshilfen nicht zur Verfügung zu stellen.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Höcherl.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß das Wirtschaftswissenschaftliche Institut der Gewerkschaften in den jüngsten Tagen eine recht düstere Prognose gestellt hat?
Herr Kollege, die Prognose ist mir nicht bekannt. Ich weiß allerdings, daß die Arbeitslosenquote zurückgegangen ist; dies ist für mich ein Zeichen einer Verbesserung und nicht mit einer düsteren Prognose in Einklang zu bringen.
Herr Staatssekretär, kennen Sie das Gutachten des Bundesrechnungshofes über die finanzielle Struktur der Bundesanstalt?
Das Gutachten ist mir bekannt, Herr Kollege.
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär! Damit sind wir am Ende Ihres Geschäftsbereiches angelangt.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages für Donnerstag, den 17. April 1975, 9 Uhr ein.
Die Sitzung ist beendet.