Plenarsitzung im Deutschen Bundestag am 1/31/1975

Zum Plenarprotokoll

Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.

Dr. Richard Jaeger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001006

Die Sitzung ist eröffnet. Meine Damen und Herren, nach einer Vereinbarung im Ältestenrat soll die heutige Tagesordnung ergänzt werden um die zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Steuerreformgesetzes Drucksachen aus 7/1470, 7/1722 Weiterhin besteht eine interfraktionelle Vereinbarung, Punkt 24 der Tagesordnung abzusetzen. - Ich höre keinen Widerspruch; dann hat das Haus so beschlossen. Folgende amtliche Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen: Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mit Schreiben vom 22. Januar 1975 mitgeteilt, daß der Ausschuß gegen die nachfolgenden, bereits verkündeten Vorlagen keine Bedenken erhoben hat: Verordnung ({0}) des Rates zur Ersetzung der in der Gemeinschaft in ihrer ursprünglichen Zusammensetzung geltenden Ausgangszollsätze für die Einfuhr bestimmter Waren aus den neuen Mitgliedstaaten - Drucksache 7/2760 Verordnung ({1}) des Rates zur vollständigen oder teilweisen Aussetzung der Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte Erzeugnisse der Kapitel 1 bis 24 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Malta - Drucksache 7/2761 Verordnung ({2}) des Rates zur Änderung von Anhang IV der Verordnung ({3}) Nr. 816/70 des Rates zur Festlegung ergänzender Vorschriften für die gemeinsame Marktorganisation für Wein - Drucksache 7/2845 Verordnung ({4}) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Rohmagnesium der Tarifstelle 77.01 A des Gemeinsamen Zolltarifs - Drucksache 7/2847 Verordnung ({5}) des Rates über die zeitweilige Aussetzung von autonomen Zollsätzen des Gemeinsamen Zolltarifs für einige landwirtschaftliche Waren - Drucksache 7/2846 Verordnung ({6}) des Rates über die zeitweilige Aussetzung des autonomen Zollsatzes des Gemeinsamen Zolltarifs für Flugzeuge für maschinellen Antrieb mit einem Leergewicht von mehr als 15 000 kg der Tarifstelle ex 88.02 B II c) - Drucksache 7/2862 Verordnung ({7}) des Rates zur Erhöhung des Gemeinschaftszollkontingents für Rohmagnesium der Tarifstelle 77.01 A des Gemeinsamen Zolltarifs - Drucksache 7/2863 Verordnung ({8}) des Rates zur zeitweiligen und vollständigen Aussetzung der in der Gemeinschaft in ihrer ursprünglichen Zusammensetzung auf Einfuhren von D- und DL- Kalziumpantothenat der Tarifstelle ex 29.38 B II aus den neuen Mitgliedstaaten anwendbaren Zollsätze - Drucksache 7/2865 Verordnung ({9}) des Rates zur zeitweiligen Aussetzung von autonomen Zollsätzen des Gemeinsamen Zolltarifs für eine Reihe von industriellen Waren - Drucksache 7/2866 - Verordnung ({10}) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung der Gemeinschaftszollkontingente für auf Handwebstühlen hergestellte Gewebe aus Seide oder Schappeseide und aus Baumwolle der Tarifnummern ex 50.09, ex 50.10, ex 55.07, ex 55.09 und ex 58.04 des Gemeinsamen Zolltarifs über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte handgearbeitete Waren - Drucksache 7/2868 Verordnung ({11}) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für gefrorenes Rindfleisch der Tarifstelle 02.01 A II a) 2 des Gemeinsamen Zolltarifs ({12}) - Drucksache 7/2912 Verordnung ({13}) des Rates zur Festsetzung für das Jahr 1975 der mengenmäßigen Ausfuhrkontingente der Gemeinschaft für bestimmte Aschen und Rückstände von Kupfer sowie für bestimmte Bearbeitungsabfälle und bestimmten Schrott aus Kupfer, Aluminium und Blei - Drucksache 7/2948 Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mit Schreiben vom 26. Januar 1975 mitgeteilt, daß der Ausschuß gegen die nachfolgende, bereits verkündete Vorlage keine Bedenken erhoben hat: Richtlinie des Rates über die Altölbeseitigung - Drucksache 7/1995 Der Bundeskanzler hat gemäß § 2 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes über die Errichtung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte den Geschäftsbericht 1973 der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte übersandt, der im Archiv zur Kenntnis ausliegt. Überweisung von EG-Vorlagen Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Verordnung ({14}) des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Forschungsstelle, die in den Niederlanden dienstlich verwendet werden - Drucksache 7/3098 überwiesen an den Innenausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Sicherheitsgurte und Rückhaltesysteme für Kraftfahrzeuge zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Kopfstützen für Sitze von Kraftfahrzeugen - Drucksache 7/3175 überwiesen an den Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend elektromedizinische Geräte Vizepräsident Dr. Jaeger über die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für medizinische elektroradiologische Geräte für Röntgenstrahlen von 10 bis 400 kV - Drucksache 7/3176 überwiesen an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung ({15}), Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung des Rates über die Befreiung derjenigen Waren von den Einfuhrabgaben, die von Privatpersonen aus Drittländern in Kleinsendungen nichtkommerzieller Art an Privatpersonen im Zollgebiet der Gemeinschaft gesandt werden - Drucksache 7/3177 überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Kraftfahrzeugscheinwerfer für Fernlicht und asymmetrisches Abblendlicht oder für eines der beiden sowie über deren Glühlampen - Drucksache 7/3178 überwiesen an den Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Mitteilung der Kommission an den Rat über die Übergangsmaßnahmen nach dem 31. Januar 1975 im Rahmen der Beziehungen zu den AKP-Staaten und den ÜLG - Drucksache 7/3179 überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft ({16}), Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der Bitte uni Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend Baugeräte und Baumaschinen zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend Baugeräte und Baumaschinen; Messung des Geräuschemissionspegels zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend den zulässigen Geräuschemissionspegel von Betonbrechern und Preßlufthämmern - Drucksache 7/3180 überwiesen an den Innenausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Richtlinie des Rates über das Gemeinschaftsverzeichnis benachteiligter landwirtschaftlicher Gebiete im Sinne der vom Rat am 21. Januar 1974 angenommenen Richtlinie über die Landwirtschaft in Berggebieten und in bestimmten benachteiligten Gebieten zur Ergänzung der Bestimmungen des Titels V der Richtlinie über die Landwirtschaft in Berggebieten und in bestimmten benachteiligten Gebieten, angenommen vom Rat am 21. Januar 1974 - Drucksache 7/3181 überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ({17}), Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen, Haushaltsausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Bericht der Kommission an den Rat betreffend die mit dem Generalsekretariat des Europarates aufgenommenen Unterhandlungen mit dem Ziel, den Entwurf dieses Übereinkommens in dem Sinne zu ändern, daß die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft sich neben den Mitgliedstaaten an diesem Übereinkommen beteiligen kann Beschluß des Rates zum Abschluß dieses Übereinkommens - Drucksache 7/3182 überwiesen an den Innenausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Richtlinie des Rates über Steuerbefreiungen der Einfuhr von Waren in Kleinsendungen nichtkommerzieller Art mit Herkunft aus Drittländern - Drucksache 7/3183 überwiesen an den Finanzausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Gasverbrauchsgeräte, hierfür bestimmte Gassicherheits- und Regelgeräte und über Prüfverfahren für diese Geräte zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Warmwasserbereiter für sanitäre Zwecke, die mit gasförmigen Brennstoffen beheizt werden - Drucksache 7/3184 überwiesen an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat Verordnung ({18}) Nr. 3307/74 des Rates vom 19. Dezember 1974 zur Durchführung des Beschlusses Nr. 11/74 des Gemischten Ausschusses EWG - Finnland zur Aussetzung der Anwendung von Artikel 23 Absatz 1 des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen Verordnung ({19}) Nr. 3278'74 des Rates vom 19. Dezember 1974 zur Durchführung des Beschlusses Nr. 4/74 des Gemischten Ausschusses EWG - Österreich zur Aussetzung der Anwendung von Artikel 23 Absatz 1 des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen Verordnung ({20}) Nr. 3302/74 des Rates vom 19. Dezember 1974 zur Durchführung des Beschlusses Nr. 4/74 des Gemischten Ausschusses EWG - Island zur Aussetzung der Anwendung von Artikel 23 Absatz 1 des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen Verordnung ({21}) Nr. 3303/74 des Rates vom 19. Dezember 1974 zur Durchführung des Beschlusses Nr. 4/74 des Gemischten Ausschusses EWG - Norwegen zur Aussetzung der Anwendung von Artikel 23 Absatz 1 des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen Verordnung ({22}) Nr. 3304/74 des Rates vom 19. Dezember 1974 zur Durchführung des Beschlusses Nr. 4/74 des Gemischten Ausschusses EWG - Portugal zur Aussetzung der Anwendung von Artikel 23 Absatz 1 des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen Verordnung ({23}) Nr. 3305/74 des Rates vom 19. Dezember 1974 zur Durchführung des Beschlusses Nr. 4/74 des Gemischten Ausschusses EWG -- Schweden zur Aussetzung der Anwendung von Artikel 23 Absatz 1 des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen Verordnung ({24}) Nr. 3306/74 des Rates vom 19. Dezember 1974 zur Durchführung des Beschlusses Nr. 4/74 des Gemischten Ausschusses EWG - Schweiz zur Aussetzung der Anwendung von Artikel 23 Absatz 1 des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen überwiesen an den Finanzausschuß mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen den Vorschlag erhoben werden Wir fahren fort in der Debatte zu den Punkten 3 und 4 der Tagesordnung, Erklärung der Bundesregierung über die Lage der Nation und Große Anfragen der Fraktion der CDU/CSU und der Fraktionen der SPD, FDP betreffend Deutschlandpolitik. Als erster hat das Wort der Abgeordnete Dr. Abelein.

Prof. Dr. Manfred Abelein (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000001, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Während die Regierung noch weitgehend in den Federn liegt, kommt die Opposition bereits zur Sache. ({0}) - Sie reden ja immer von der gemeinsamen Basis. Wie war der Ausgangspunkt? Die vorangegangenen Bundesregierungen betrachteten sich als die einzig demokratisch legitimierte Regierung in Deutschland. Das Selbstbestimmungsrecht galt nur in der Bundesrepublik Deutschland als realisiert. Deutschland war nicht untergegangen; in der Bundesrepublik Deutschland existierte das Deutsche Reich fort. Die Bundesregierung nahm völkerrechtlich für sich in Anspruch, für alle Deutschen auf dieser Welt zu sprechen. Das steht auch in der Verfassung. Die Anerkennung des anderen Teils Deutschlands als zweiter souveräner Staat deutscher Nation kam nicht in Betracht. Diese Haltung wurde fast von der ganzen Welt resepktiert und kam auch in dem nach wie vor geltenden Deutschlandvertrag zum Ausdruck. Die SoDr. Abelein wjetunion vertrat eine andere Ansicht; die von ihr abhängigen Satellitenstaaten auch. Berlin unter einem besonderen Viermächtestatus hatte die Funktion, als ehemalige deutsche Hauptstadt die Erinnerung und Mahnung an das wiedervereinigte Deutschland wachzuhalten. Diese Funktion hat es auch heute noch. West-Berlin galt als Teil der Bundesrepublik Deutschland. Berlin gilt auch heute noch für uns als Teil der Bundesrepublik Deutschland. Das entsprach im übrigen der tatsächlichen, mit Rechtsbewußtsein ausgeübten politischen Praxis, wie sie letztlich auch - wenn auch mit Protesten - die Sowjetunion hinnahm. Die Verkehrsverbindungen nach Berlin, obgleich mit gelegentlichen Kraftproben und mit Störungen, funktionierten. ({1}) Zugegeben: Das große Ziel der deutschen Politik, die Wiedervereinigung aller Deutschen, ist nicht erreicht worden. Die in den Nachkriegsjahren lebendige Erwartung von der unmittelbar bevorstehenden Wiedervereinigung stand in einem gewissen Widerspruch zu den in einen größeren internationalen Zusammenhang eingebetteten Möglichkeiten. Aber die Ausgangslage für eine Wiedervereinigung, für die schließliche Realisierung des Selbstbestimmungsrechts aller Deutschen blieb erhalten.

Dr. Richard Jaeger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001006

Herr Abgeordneter Dr. Abelein, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Ronneburger?

Prof. Dr. Manfred Abelein (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000001, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ja.

Uwe Ronneburger (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001881, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Kollege, wären Sie bereit, mir den Widerspruch zu erklären, den ich darin sehe, daß Sie jetzt auf der einen Seite davon sprechen, die Verkehrsverbindungen nach Berlin hätten funktioniert, während auf der anderen Seite Ihre Fraktion im gegenwärtigen Zustand, da die Behinderungen zweifellos geringer sind, dauernd von Krisen auf den Wegen nach Berlin spricht?

Prof. Dr. Manfred Abelein (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000001, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Damit wollte ich zum Ausdruck bringen, daß eine so wesentliche Veränderung gegenüber dem damaligen Zustand durch Ihre Politik - zumal gemessen am Preis - nicht eingetreten ist. Ich werde im übrigen dazu noch kommen. Ich sagte: von gelegentlichen Störungen und Kraftproben abgesehen. Daran hat sich nicht sehr viel geändert; das ist ja das Enttäuschende, für Sie auch. ({0}) - Gut, davon reden wir ja. Die Option für die Wiederherstellung der deutschen Einheit blieb in Kraft. Diese Sätze bildeten die gemeinsam gewahrte Position aller politischen Parteien der Bundesrepublik Deutschland bis zum Beginn der Regierung Brandt/Scheel. Diese Bundesregierung hat diese Basis verlassen. Diese Bundesregierung und diese Koalition haben die Gemeinsamkeit aufgegeben. Diese Bundesregierung hat in ihrer Regierungserklärung zuerst von zwei deutschen Staaten gesprochen und sich damit auf den Boden der sowjetischen Deutschlandpolitik - ZweiStaaten-Theorie - gestellt. Es liegt eine gewisse Einschränkung darin, daß Sie der DDR die völkerrechtliche Anerkennung durch die Bundesrepublik Deutschland noch vorenthalten, d. h. Sie vertreten diese Zwei-Staaten-Theorie noch nicht hundertprozentig. Die wesentliche Veränderung, die sich vollzogen hat, liegt aber darin, daß Sie für die internationale - auch völkerrechtliche - Anerkennung der DDR in allen Drittstaaten dieser Welt grünes Licht gegeben haben. Damit wurde - abgesehen von Ihrem Vorbehalt - eine völkerrechtliche Anerkennung der DDR in der ganzen Welt vollzogen. Es wäre interessant, über Ihren Vorbehalt zu sprechen - ich möchte dies jetzt aber nicht tun -, denn er ist eine Position mit Widersprüchen. Ich sage aber gleich: Wir werden in dieser Hinsicht die Haltung der Bundesregierung sehr nachdrücklich unterstützen. Ich komme bei einem anderen Punkt auf diesen Zusammenhang nachher noch zu sprechen. Sie natürlich ebenfalls sehr enttäuscht. Dies sagen Sie ja auch. Von dem kühnen Schwung, vom Betreten von Neuland ist bei Ihnen überhaupt nicht mehr die Rede. Das klang ja auch in der Debatte an. Jetzt sagen Sie plötzlich: Der Zug der internationalen Entspannung wäre sonst über uns hinweggerollt; es blieb uns gar nichts anderes mehr übrig, wir mußten für uns gerade noch das Beste herausholen. Das sind doch die Sätze, die wir gestern von den Mitgliedern der Bundesregierung hörten. Das klingt reichlich enttäuscht, sehr desillusioniert. ({1}) Das gilt natürlich auch für den Bundeskanzler Helmut Schmidt, denn er hat seine Illusionen ja ebenfalls verloren. Offensichtlich ist er nicht so pragmatisch, daß nicht doch noch ein ganzes Bündel an Illusionen in seinen politischen Aktionen Platz gehabt hätte, denn er gehört ja auch, wie Wehner sagt - das ist eine typisch Wehnersche Sprache -, zu den Erzeugern, Zustandebringern und Durchsetzern der Verträge. Ich finde das deswegen ganz interessant, weil damit die Verantwortung dieses Mannes an diesem Geschehen ebenfalls voll festgehalten wird. ({2}) Hier soli allerdings ohne weiteres anerkannt werden, daß auch auf der Habenseite Ihrer Politik einige Positionen stehen. Wir haben das immer anerkannt. Auch ich habe das bei aller Kritik immer getan. Sie haben einiges an Erleichterungen im Besucherverkehr erreicht, auch wenn die Zahlen in der Zwischenzeit großenteils wieder rückläufig sind. Sie haben einiges an Verbesserungen im Postverkehr und auf den Transitstrecken erreicht. All das wird anerkannt. Es bleibt aber festzuhalten: Diese Verbesserungen für den geleisteten Preis hätte jede andere Bundesregierung mit Leichtigkeit auch erreicht. ({3}) Die Bundesregierung hat der DDR zur internationalen Anerkennung verholfen, die sie bis dahin nicht hatte. Bis zum Beginn dieser Koalition waren es etwa 14 Staaten - hauptsächlich die Ostblockstaaten -, die die DDR international anerkannt hatten. Die Entwicklung der weltweiten umfassenden Anerkennung eines zweiten deutschen Staates gipfelte in der Aufnahme von zwei deutschen Staaten in die UNO. Das gab es bisher nicht. Dies ist also die neue Politik, die Sie eingeleitet haben. Es kommt deswegen auch nicht von ungefähr, daß sehr kühle internationale Beobachter den Untergang des Deutschen Reiches nicht auf 1945, sondern auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Grundvertrages datieren. Darauf haben wir bereits anläßlich der Debatte über den Grundvertrag hingewiesen. Das war sicher kein Schritt zur Überwindung der deutschen Teilung, wie es die Bundesregierung behauptet hat. Das Gegenteil war der Fall. Mit dieser Politik hat die Bundesregierung entscheidende Schritte zur Vertiefung der deutschen Teilung gemacht. ({4}) Noch ein Wort zur Gemeinsamkeit. Wir haben auf die Zusammenhänge sehr deutlich hingewiesen. Sie waren es doch, die in den entscheidenden Phasen die Gemeinsamkeit zerschnitten haben. Es war Wehner, der der Opposition in der entscheidenden Phase entgegenrief: Wir brauchen die Opposition nicht. ({5}) Jetzt wollen Sie uns natürlich haben, dafür habe ich Verständnis, als Mit-Konkursverwalter Ihrer Politik. ({6}) Der entscheidende Maßstab für Ihre Politik ist: Sind die beiden Teile der deutschen Nation einander nähergekommen? Denn das war ja die Überschrift über Ihre neuen Versuche. Seit Beginn der Politik dieser Regierung sind die beiden Teile der deutschen Nation eben nicht einander nähergekommen. Das lag bereits im Anfang mitbegründet. Nach den Kasseler Punkten der SPD - und nichts ist fairer, als eine Partei an ihren eigenen Maßstäben zu messen - sollte im Grundvertrag der Zusammenhalt der Nation herausgestellt werden; das war der Hauptzweck des Grundvertrages. Aber dieser Vertrag enthält von der Nation überhaupt nichts. Schon Brandts Bekenntnisse zur Einheit der Nation wurden immer schwächer. Letztlich verkroch er sich nur noch hinter der Kulturnation, die er als Klammer vorschob. Ich habe gar nichts gegen die Kulturnation, aber wir werden in diesem Zusammenhang mißtrauisch. Ich bin auch bei der Rede von Helmut Schmidt sehr mißtrauisch geworden, als er die Kulturnation so deutlich herausstellte. Denn es war bezeichnend, daß hier ein bestimmter Gegensatz besteht. Denn die Kulturnation bedeutet gerade, wie Friedrich Meinecke in seinem Buch „Weltbürgertum und Nationalstaat" herausgestellt hat, den Gegenpol zur Staatsnation. Das ist die Frage, um die es geht. Damit also hatte bereits Brandt für diejenigen, die genauer hinhörten, Abschied vom Ziel der Wiedererlangung der staatlichen Einheit genommen. Das war sicher nicht zufällig. Man lese nur die geistigen Hintergründe in den Ausführungen seines Schreibers Harpprecht in der „New York Times" nach, der sich sogar zu der Behauptung versteigt, die Mehrheit der Bürger der Bundesrepublik Deutschland stehe nicht mehr hinter dem Ziel der Wiedervereinigung Deutschlands. Das zeigt, wie diese Regierungsgruppe sogar von völlig falschen Tatsachen ausgeht, wie die Meinungsumfragen zeigen. ({7}) In der Regierungserklärung des Bundeskanzlers Schmidt taucht denn das Wort dann auch überhaupt nicht mehr auf. Wir haben mit einer gewissen Erleichterung gehört, daß es jetzt wenigstens in Reden dieser Regierung wieder zurückkehrt. Aber lassen Sie mich noch auf einen anderen Zusammenhang hinweisen, der sehr wichtig ist. In der Zwischenzeit hat die DDR sogar ihre Verfassung geändert und den Begriff der Nation aus dem Text ihrer Verfassung herausgestrichen. Alle Hinweise auf die deutsche Nation, auf Gesamtdeutschland, auf das deutsche Volk und die Wiedervereinigung wurden eliminiert. Interessant ist auch folgender Punkt, auf den normalerweise nicht hingewiesen wurde: Die Zukunft des Friedens, von der in der Verfassung der DDR von 1968 noch an erster Stelle die Rede war, wurde dem Weg des Sozialismus und Kommunismus eindeutig hintangestellt. - Da mögen Sie sagen, eine solche Rechtsänderung betrifft eigentlich die Nation nicht. Aber eine deutlichere Absage für den Grundvertrag, für die ausgesprochenen Absichten der Bundesregierung und für den Inhalt, den die Bundesregierung als Geschäftsgrundlage ihrer Politik und ihrer Vertragspolitik herausgestellt hatte, konnte es wohl überhaupt nicht mehr geben. ({8}) Sicher, eine Nation hängt nicht nur von der Formulierung in Rechtsdokumenten ab. Aber diese Verfassungsänderung bedeutet mit Sicherheit keinen Schritt zur Wiederherstellung der Einheit der deutschen Staatsnation. Im Gegenteil, ich sage noch einmal, das bedeutet einen herben Rückschlag für die Deutschlandpolitik dieser Bundesregierung und nicht nur für diese Bundesregierung, sondern für alle Deutschen. Denn die Staatsnation hat sehr wohl etwas mit Verfassungen zu tun. Und hier zeigt sich sehr deutlich, daß es Ihnen vertraglich - darum geht es ja - nicht gelungen ist, ein wichtiges Element mit Ihrem Vertragspartner gesichert zu vereinbaren. Oder, zur SPD gesprochen: Sie haben noch nicht einmal Ihre in Kassel aufgestellten Minimalziele erreicht, auch nicht im Vertragsvollzug. Das Gegenteil ist der Fall. Die Haltung der Bundesregierung ist im übrigen auch sonst voller Widersprüche. Das zeigt sich jetzt z. B. erneut im Zusammenhang mit der Regelung der Staatsangehörigkeitsfragen, wobei ich mir - das sage ich sehr ausdrücklich - große Zurückhaltung auferlege, weil ich nichts gefährden will; das tut ja auch die Bundesregierung von ganz alleine. Im Gegenteil, wir werden die Bundesregierung in diesem Punkt nachdrücklich unterstützen. Das Grundgesetz geht in Art. 116 von einer Staatsangehörigkeit für alle Deutschen aus. Das tut auch die Bundesregierung. Der Chor ist allerdings nicht ganz harmonisch. Aber wenigstens der Außenminister - und ich gehe auch beim Bundeskanzler davon aus - tut das auch. Ich sage noch einmal, in diesen Bemühungen kann sich die Bundesregierung der Unterstützung der Opposition sicher sein. Dennoch bleibt hier anzumerken, daß die Abmachungen, welche die Bundesregierung im Grundvertrag getroffen hat, wonach zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR das Prinzip der souveränen Gleichheit aller Staaten sowie die Achtung ihrer Unabhängigkeit, ihrer Selbständigkeit und territorialen Integrität gelten soll und daß keiner der beiden Staaten den anderen international vertreten oder in seinem Namen handeln kann, trotz oder gerade wegen der Ausklammerung des Problems der Staatsangehörigkeit aus diesem Vertrag bei dritten Staaten zu beachtlichen Mißverständnissen geführt haben und die Bemühungen der Bundesregierung um die Aufrechterhaltung einer deutschen Staatsangehörigkeit sehr erschweren können. ({9}) Lassen Sie mich dazu sagen: Dritte Staaten mögen die Rechtsposition der Bundesregierung kennen. Aber man kann dritte Staaten nicht für die entscheidenden Fehler verantwortlich machen, die diese Bundesregierung allein gemacht hat; und Sie tragen die Verantwortung für die weitere Entwicklung. ({10}) Es gibt einen sehr ernsthaften Aspekt in dieser Sache. Ich möchte das nicht vertiefen, da ich fürchte, wir werden auf dieses Thema noch einmal zurückkommen. Dieser Aspekt wird - ich wage die Prognose - mit Sicherheit eintreten, nämlich daß die Frage der Staatsangehörigkeit für West-Berlin aufgeworfen werden könnte. Davon werden nachher andere Kollegen sprechen. Unabhängig davon, ob Sie eine gesamtdeutsche Staatsangehörigkeit vertreten, in großen Teilen der Welt werden binnen kurzem 17 oder 20 Millionen Deutsche zwei Staatsangehörigkeiten haben, solange wir diese Position durchhalten. Sie ziehen sich ja bereits auf den bloßen diplomatischen Schutz oder die Gewährleistung von konsularischer Fürsorge für die Deutschen in der Zone zurück. Ich warte auf den ersten Zwischenfall. Dann wird Ihnen auch diese Position noch wegbrechen. Wenn - das sind reine Überlegungen - es eine Staatsangehörigkeit auf dieser Welt für die Bürger der DDR und für die der Bundesrepublik Deutschland geben sollte, dann wird sich bald die Frage erheben - die DDR hat wohl diese Zielrichtung bei dieser Aktion mit im Auge -, ({11}) welches die Staatsangehörigkeit für die Berliner sein wird. Ich wage auch hier keine Prognose, aber ich bin tief besorgt und fürchte, daß über dieser Frage das ganze mühsame, komplizierte Geflecht Ihrer Deutschlandpolitik jetzt vollends sehr rasch zusammenbrechen wird. Aber ich füge hinzu: Wir von der Opposition werden mit aller Kraft die Bundesregierung in dieser Rechtsposition, die, wenn ich Sie recht verstanden habe, wenigstens Sie, Herr Genscher, hier vorgetragen haben, unterstützen. ({12}) Berlin ist anerkanntermaßen der Gradmesser der deutschlandpolitischen Situation. Die Bundesregierung hat behauptet - Herr Schmidt hat das auch gestern wieder getan -, sie wolle durch ihre Vertragswerke Berlin zum erstenmal rechtlich einwandfrei sichern, rechtlich klären, was bisher bestritten gewesen sei. In der Zwischenzeit ist die Bundesregierung ja etwas zurückhaltender geworden; denn leider sind diese Erwartungen nicht eingetreten. Die Bundesregierung hat auch die Möglichkeiten für die Entwicklung der Bindungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin, die das in der Zwischenzeit nicht mehr so sehr optimistisch beurteilte Viermächteabkommen gibt, nicht in dem notwendigen Ausmaß genützt. Im übrigen zeigt sich die rechtliche Unsicherheit nach wie vor aus einer Fülle von Äußerungen, so etwa, wenn Falin, der Vertreter der Sowjetunion hier, sagt, Berlin werde, der Schwerkraft der Dinge folgend, doch in den Machtbereich der DDR einbezogen werden. Die Haltung der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Errichtung des Umweltbundesamtes in Berlin war nicht gerade geeignet, den Eindruck zu erwecken, als ob die Bundesregierung den Aggressionen, den Pressionen der Sowjets zu widerstehen entschlossen sei. Helmut Schmidt wollte nach eigenen Worten keinen neuen Streitfall produzieren, womit er zugab, daß er die Wahrnehmung eigener Rechtspositionen bereits als einen Streitfall qualifiziert. ({13}) Darin zeigt sich seine Tendenz zur Nachgiebigkeit gegenüber der Lesart der anderen Seite, die seinen entschlossen klingenden Verbalismus eigentlich nur unzulänglich verdeckt. ({14}) Berlin ist gegenwärtig leider nicht die Hauptstadt eines vereinten deutschen Staates, aber Berlin bleibt für uns die Hauptstadt Deutschlands. ({15}) Dafür erfüllt Berlin eine wichtige kulturelle und geistige Funktion. Deshalb sind wir auch gespannt, welche Entscheidung die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Errichtung einer deutschen Nationalstiftung treffen wird. Das war doch ursprünglich Ihr Vorschlag. Ihr Zögern zeigt keine große Ent10166 schlossenheit, die Berliner Position mit dem notwendigen Nachdruck zu wahren. ({16}) Selbst ein Befürworter der Politik dieser Bundesregierung wie der damalige Bundespräsident Heinemann erklärte, man müsse sich ganz nüchtern sagen, daß die östliche Seite den Plan nicht aufgibt, West-Berlin eines Tages zu schlucken. ({17}) Wenn das der Eindruck eines Ihrer entschiedensten Anhänger ist, dann frage ich mich: Was ist denn sicherer geworden? Das bewegende Bild von den Panzern am Check-Point Charly sagt hierzu überhaupt nichts aus. ({18}) Die Vertragspolitik dieser Bundesregierung - dieser Schluß bleibt zu ziehen - hat es eben nicht vermocht, die Situation Berlins sicherer zu machen. Das zeigt sich im übrigen jetzt auch erneut anläßlich der Auseinandersetzungen über die Stationierung eines europäischen Zentrums für Berufsbildung in West-Berlin. Die niedergeschlagene Stimmung der Westberliner reflektiert diese Situation. Diese Stadt droht über dieser Politik ihre Hoffnung zu verlieren. Sie blutet aus. Berlin wies 1973 einen Sterbeüberschuß von über 21 000 Menschen aus. Das war das ungünstigte Ergebnis seit 1946. Mehr als 10 000 deutsche Bürger verließen die Stadt. ({19}) Das zeigt, wie die Berliner selbst über ihre Situation denken und was sie von der von dieser Bundesregierung in Aussicht gestellten Sicherheit halten. Die Bundesregierung unterstützt die angesprochene Funktion Berlins nicht so, wie es ihre Verpflichtung ist. Wie anders wäre es sonst beispielsweise zu erklären, daß sie seit dem Vier-MächteAbkommen keine Staatsbesuche mehr nach Berlin leitet. ({20}) Ich sage noch einmal: Die Menschen in der Bundesrepublik und im Westen, ja in der ganzen Welt überhaupt, müssen sich darüber klarwerden, daß der Verlust der Freiheit für West-Berlin ein böses Omen für die Entwicklung der Freiheit in der Welt überhaupt wäre. Und sie sollen wissen, daß Berlin für uns die unaufgebbare Hauptstadt der deutschen Einheit ist. ({21}) Die Vertragspolitik der Bundesregierung - das sind die Gradmesser, und nicht nur einige Telefongespräche mehr oder weniger ({22}) sollte die beiden Teile Deutschlands einander naher-bringen, sie sollte die Grenze durchlässiger machen, und die Härten an der Grenze sollten dadurch gemindert werden. Bahr äußerte, daß man in einigen Jahren rückblickend sagen wird: Der Grundvertrag ist der Anfang vom Ende des Schießens in Deutschland. Welche Situation haben wir denn jetzt? Die Bundesregierung behauptet doch selbst, der Grundvertrag werde von der DDR nach Geist und Buchstaben ständig verletzt. Das gleiche gilt - und die Bundesregierung sagt es selbst - für das Transitabkommen, für das Vier-Mächte-Abkommen. Es gibt Zusammenstellungen, wonach alle genannten Vertrage -zig Male in den letzten beiden Jahren von der DDR verletzt wurden. Die Grenze ist nicht durchlässiger geworden. Das Gegenteil ist der Fall. Sie ist weiter ausgebaut worden. 700 000 Minen liegen mitten in Deutschland. Der längste Stacheldraht der ganzen Welt zieht sich mitten durch unser Land. Deutschlands Hauptstadt ist geteilt durch Mauer und Todeszaun. Mitten in Deutschland werden Menschen erschossen, die nichts anderes suchen als die Realisierung ihrer Menschenrechte. Ich könnte so fortfahren. Das ist doch die Situation! Nichts von alledem, was Sie anderen und möglicherweise sich selbst versprochen haben, ist eingetreten. Die Menschen in der DDR, unsere Landsleute, leben nach wie vor in Unfreiheit. Die Kontinuität der Diktatur wurde in der DDR nie unterbrochen. Die unmenschlichen Urteile der DDR-Justiz gegen Flüchtlinge, die dem „sozialistischen Paradies" der DDR entfliehen wollten, und gegen ihre Helfer, die ihnen zur Verwirklichung der Menschenrechte verhelfen wollten, widersprechen jedem Gerechtigkeitsempfinden. Wir mußten und müssen hilflos mit ansehen, wie einem großen Teil des deutschen Volkes im Stil des sowjetischen Neokolonialismus auch noch eine Generation nach Beendigung des zweiten Weltkriegs die Freiheit vorenthalten wird. Wessen Nerven, wessen menschliche Empfindungen wurden durch diese Dinge bis an die Grenze des Erträglichen denn hier strapaziert? Es ist eine Ungeheuerlichkeit, wenn der Leiter der Ständigen Vertretung in der DDR, Herr Gaus, sagt, wir hätten denen im Osten „20 Jahre lang auf den Nerven gestanden", und hinzufügt, wir hätten denen „20 Jahre lang vor den Koffer geklopft und haben uns dabei ganz ungeheuer toll gefunden" ! Schon die Sprache enthüllt hier die leichtfertige innere Einstellung gegenüber den genannten tragischen Tatbeständen. ({23}) Angesichts von Straflagern, Zuchthäusern und Schreckensjustiz gegen unbescholtene Mitmenschen aus politischen Gründen, Zwangskollektivierung, Gleichschaltung der Presse und des geistigen Lebens, angesichts von Gefängnismauern, Todeszäunen, Minenfeldern und Mordanlagen spricht ein Angehöriger dieser Bundesregierung davon, wir hätten die Nerven der anderen strapaziert! ({24}) Welche Verwirrung der Wertvorstellungen! ({25}) Mitglieder der Bundesregierung neigen dazu, darauf hinzuweisen, daß in der Zwischenzeit die BeDr. Abelein völkerung der DDR ein eigenes Staatsbewußtsein entwickelt habe, gleichsam als Entschuldigung für ihre Politik. Es wird behauptet, daß sie stolz seien auf die Leistungen ihres Staates, ja, daß sie diesem Regime, hauptsächlich in der jüngeren Generation, ihre Zustimmung gegeben haben. Wir übersehen nicht, daß sich auch in der DDR im Laufe von fast einer Generation einiges verändert hat, daß z. B. die Bereitschaft zum offenen und verdeckten Widerstand gegenüber einem ungeliebten Regime geschwunden ist. Die Menschen in der DDR unterscheiden sich in diesen Grundverhaltensweisen nicht von den Menschen anderswo; Heroismus ist ein ganz untypisches menschliches Verhalten. ({26}) Deswegen machen sie ihren Frieden mit dem Regime. Sie geben Lippenbekenntnisse ab, beteiligen sich an Aufmärschen und Demonstrationen. Selbst der uns so bekannte Typ des Mitläufers entspricht einer grundsätzlichen menschlichen Verhaltensweise. Was sollen sie denn anderes tun, hauptsächlich die jungen Menschen, angesichts der Aussichtslosigkeit einer Hoffnung auf Wiedervereinigung, die diese Bundesregierung mit zerstört hat? Angesichts der entschwindenden Lebensjahre und der Anerkennung eines ungeliebten Regimes von außen? Den Weg dafür haben wir doch freigegeben! Was bleibt ihnen denn anderes übrig, als sich zu arrangieren? Aber „arrangieren" ist doch nicht gleichbedeutend mit innerer Legitimation, nicht gleichbedeutend mit Zustimmung. Das Argument der in der Zwischenzeit eingetretenen Legitimation des Regimes der DDR, das wir offen oder versteckt immer wieder aus den Reihen der Regierungskoalition hören, um ihre eigene Politik damit zu entschuldigen, wirkt um so merkwürdiger, als gerade diese Bundesregierung durch ihre Deutschland- und Ostpolitik dazu beigetragen hat, der Bevölkerung der DDR nach einer ersten Euphorie die Hoffnung auf eine absehbare Änderung überhaupt zu nehmen. Im übrigen stehen auch wir mit großem Respekt vor den Leistungen der Bevölkerung der DDR. ({27}) Aber wenn die Bevölkerung dieses Regime annimmt, ihm zustimmt oder sich auch nur mit ihm abfindet, wieso dann Mauer, Stacheldraht, Schüsse, Morde? ({28}) Diese Einrichtungen sind doch eine ständige Demonstration gegen die Legitimität des Regimes in der DDR, eine Demonstration, wie sie deutlicher überhaupt nicht ausfallen kann. ({29}) Ein Volk, das mit den Mitteln eines gigantischen Gefängnisapparates in seinem Land eingesperrt werden muß, gibt dem verantwortlichen Pankower Regime seine Zustimmung gerade nicht. ({30}) Angesichts einer solchen Situation einem diktatorischen Regime die gewünschte Legitimation gegen die Bevölkerung von außen zu geben, halte ich nicht gerade für einen herausragenden Akt der Menschlichkeit. ({31}) Mauer, Stacheldraht und Schüsse sind ein überdeutliches Symbol für die ganze Welt dafür, daß sich die Bevölkerung drüben in der DDR mit ihrem Regime eben nicht abgefunden hat. Sie sind ein Symbol für die Sehnsucht der Deutschen in der DDR nach Freiheit und Einheit. Die Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland kennt im übrigen diese Zusammenhänge sehr genau. Deswegen ist die Zustimmung, die ursprünglich von ihr für die Deutschland- und Ostpolitik dieser Bundesregierung gegeben wurde, in den letzten Jahren auch hinweggeschmolzen wie Schnee an der Sonne. Wiederum Gaus: Ich glaube, wir haben uns alle Illusionen gemacht, der eine mehr, der andere weniger. Wir alle sind in unseren Berechnungen zu kurzatmig gewesen. Aber wem gelten denn diese Sätze? - Wir haben uns keine Illusionen gemacht. ({32}) Wir freuen uns im übrigen auch gar nicht darüber, daß alle Befürchtungen, von denen wir gesprochen haben, jetzt eingetreten sind. Im Gegenteil, wir sind sehr traurig darüber. Es war doch die Bundesregierung, die in einer äußerst leichtfertigen Weise eine asthmatisch kurzatmige Politik betrieben hat. Bundeskanzler Schmidt spricht von dem „langen Atem". Diese Bundesregierung kommt mir vor wie ein Wettkampf-Dauerläufer, der, unerfahren, un-trainiert, hastig startend nach 500m erschöpft zusammenbricht und stöhnt: „Man hätte einen längeren Atem haben müssen!" ({33}) Wir sind nicht gegen Verträge mit der DDR, der Sowjetunion oder anderen osteuropäischen Staaten. Wir sind - ich komme nun zu dem, was Sie gestern wollten, Herr Genscher - für Verhandlungen und auch für Verträge mit kommunistischen Staaten und mit der DDR. Aber wir sind für gute Verträge. Das Schicksal der geteilten deutschen Nation und die geistige Not vieler Menschen in Deutschland sind ein viel zu ernstes Thema, um, wie durch diese Bundesregierung geschehen, zu einem kurzfristigen Wahlschlager '72 degradiert zu werden. Ich finde, es ist ein geschmeicheltes Urteil, das zu dem Ergebnis kommt, daß diese Politik dilettantisch angepackt und durchgeführt wurde - im übrigen ein fast wörtliches Zitat eines Ihrer Sympathisanten. Bezeichnend ist auch eine Äußerung von Herrn Bahr selbst, wonach eine gewisse Enttäuschung bei vielen Bundesbürgern hinsichtlich der Ostverträge aus einem zu großen Erwartungshorizont herrühre. Das ist ein unglaublicher Satz: Diejenigen, die der Bundesregierung geglaubt haben, werden jetzt auch noch als die Dummen hingestellt. ({34}) Ich hoffe, daß sich die Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland dieses Spiel merkt, das diese Bundesregierung mit ihr getrieben hat. ({35}) Diese Bundesregierung hat entgegen den deutlichen Warnungen der Opposition alle bisherigen Erfahrungen und Regeln im Umgang mit sowjetischen Verhandlungspartnern und deren in Moskau ausgebildeten Schülern in den Wind geschlagen. So lag es z. B. in der Natur der Sache, daß mit Vertragsabschluß die Leistung der Bundesrepublik Deutschland voll wirksam werden würde. Damit war das Tor zur internationalen Anerkennung der DDR aufgemacht. Gegenleistungen wurden niedergelegt in Protokollen, Briefnotizen und was sie sonst an „Rechtsdokumenten" noch erfunden haben, in Inaussichtstellungen und Versprechungen. Was wir wollen? Was wir auch in Zukunft tun würden? - Verpflichtungen müssen in Verträgen ganz genau ausgehandelt und im einzelnen aufgeführt werden. Einzelthemen dürfen nicht in eine Vielzahl von Vertragsverhandlungen aufgesplittert werden, weil sonst die ausgewogene Gegenseitigkeit riskiert wird - eine Erfahrung, die doch gerade diese Bundesregierung ständig in so bitterer Weise machen mußte. Keine dieser Erfahrungsregeln wurde durch die Bundesregierung beachtet. Von daher rühren viele Schwierigkeiten, die sie hatte, z. B. bei der Erhöhung der Zwangsumtauschsätze, der Beschränkung der Zulassung von Journalisten ober bei der Staatsangehörigkeitsfrage, um nur einige wenige zu nennen. Die Durchführung der Verträge, besonders beim Grundlagenvertrag, hätte einen schrittweisen Automatismus derart vorsehen müssen, daß Teilleistungen der einen Seite durch Teilleistungen der anderen Seite aufgewogen werden, bevor die nächste Stufe der gegenseitigen Leistungen in Angriff genommen wird. ({36}) Auf diese Weise hätte sich verhüten lassen, daß die DDR Konzessionen der Bundesregierung kassiert, ihre Gegenleistungen zum Gegenstand von neuen Vertragsverhandlungen macht, wobei sie sich in diesen Verhandlungen erneut honorieren läßt, so daß Sie ständig beim Zahlen sind. Sie fragen mich: Was sollen wir in Zukunft tun? Sie sollen bei den Vertragsverhandlungen nach diesen Regeln verfahren, Sie sollen mehr aufpassen, und Sie sollen auch etwas sorgfältiger mit dem Geld des deutschen Volkes auch bei diesen Verhandlungen umgehen. ({37}) Ich überschlage jetzt vieles. ({38}) Vieles wäre dazu zu sagen, das besonders Sie sehr notwendig hätten. Das ist alles gar nicht originell, das ist alles nachzulesen; nur kommen Sie ja über der Hektik Ihrer Politik gar nicht zum Nachlesen, und deswegen kommen Sie letztlich auch zu keinen guten Ergebnissen. Ein besonders schwerwiegender Fehler lag darin - ich sagte es bereits -, daß sich die Bundesregierung gegenüber ihren schwierigen Verhandlungspartnern dadurch selbst unter Zeitdruck gesetzt hat, daß sie noch rechtzeitig vor den Wahlen den Grundvertrag unter Dach und Fach bringen wollte. Das brachte sie von vornherein gegenüber der anderen Seite in eine schwierige Unterlegenheit. Ich habe Ihnen - nur weil Sie, Herr Genscher, und einige andere Redner der Koalition das gestern wollten - bereits eine Reihe von in die Zukunft weisenden Vorschlägen genannt, was wir tun würden. Sie haben ein Bündel von Anregungen materieller und formeller Art. Was würde die Opposition denn tun? Wir müssen diese Verträge übernehmen; qualifiziert habe ich sie bereits. Wir übernehmen diese Verträge, wie der Käufer eines Grundstücks eine Hypothek übernimmt. ({39}) Man muß sie eben übernehmen und das Beste aus dem Grundstück machen. Wir können die Verträge nicht rückgängig machen. Wir würden und wir werden hoffentlich bald für den Fall, daß wir die Regierung übernehmen, die Verhandlungen zu dem Zeitpunkt, in dem sie sich bei der Übernahme der Bundesregierung befinden, übernehmen und weiterführen, zäh, notfalls hart, beharrend auf den Prinzipien: Zug um Zug, Leistung gegen eine angemessene Gegenleistung. Wir würden versuchen, mit großer Geduld und mit dem dafür notwendigen Zeitaufwand unsere Interessen und die Interessen aller Deutschen zu wahren. Die deutsche Option auf Einheit in Freiheit besteht nach wie vor. Das Selbstbestimmungsrecht ist für einen Teil der Deutschen für uns nicht realisiert. Die deutsche Frage bleibt offen. Diese Haltung steht nicht im Widerspruch zu den Verträgen, sondern sie entspricht der gemeinsamen Entschließung des Deutschen Bundestages vom Mai 1972, die als völkerrechtlich wirksames Dokument für die richtige Auslegung der Ostverträge maßgeblich ist, und sie entspricht dem Inhalt des Karlsruher Urteils, maßgeblich für die richtige Auslegung des Grundvertrages. Sie fragten gestern, Herr Genscher, auf welchem Boden der Verträge wir stehen. Auf diesem Boden! Dennoch eine interessante Frage, denn die Verträge sind leider doppelbödig, eine Frage, die weniger für uns als für diese Bundesregierung schwierig ist. Sie sollten einmal darüber diskutieren, auf welchem Boden die Bundesregierung steht. Ich bin mir zum Beispiel durchaus im unklaren, auf welchem Boden Sie, Herr Wehner, stehen. ({40}) Ich habe einen ganzen Abschnitt darüber vorgesehen, den ich mir und Ihnen angesichts der vorgeDr. Abelein schrittenen Zeit ersparen muß, aber er wäre sehr interessant, denn Sie werten doch alle diese Erklärungen, von der Bundesregierung großenteils mitgetragen, und die Urteile, die für Sie gültig sind, ab, ja, Sie wenden sich teilweise, wie sich bei Ihrem berühmt gewordenen Moskauer Besuch gezeigt hat, gegen die Interpretation der Verträge, etwa des Viermächteabkommens, durch diese Bundesregierung selbst! ({41}) Sie sollten diese Diskussion zuerst einmal in Ihren eigenen Reihen klärend zu Ende führen und dann uns solche Fragen stellen. ({42}) Inhaltlich - nachdem ich zur Prozedur und zum Inhalt ja schon vieles gesagt habe - gibt es eine Reihe von Vorschlägen. Wir werden darüber noch viel diskutieren. Sie könnten bei günstigen Verhandlungen - in einem großen Bündel der Verträge - für die Rechtshilfe für politische Häftlinge eintreten, für Prozeßbeobachter und für öffentliche Prozesse. Sie könnten für die Beachtung der Menschenrechte eintreten. Unterhalten Sie sich doch mit uns darüber, wie man das machen könnte, durch welche Institutionen. ({43}) Gehen Sie doch vor die UNO! Wozu sind wir denn in der UNO, doch nicht nur, um zu bezahlen! ({44}) Wir müssen doch auch noch unsere eigenen Probleme dort zur Sprache bringen dürfen. Es gibt eine Reihe von gemeinsamen Anliegen: Herabsetzung der Altersgrenzen, Erweiterung des Begriffes „dringende Familienangelegenheiten" . Ich halte auch den Vorschlag eines gesamtdeutschen Jugendwerkes für eine glänzende Idee. Laßt uns doch darangehen! Setzen Sie doch eine Kommission ein, die mit der DDR darüber verhandelt. Dann wollen wir sehen, was dabei herausguckt. Und viele andere Vorschläge mehr. Im Gegenteil, wir sind hier sehr viel produktiver und origineller als diese Bundesregierung. ({45}) Ein Kapitel besonders amüsanter Art muß ich überschlagen. Aber ich möchte wenigstens zum Schluß noch folgendes sagen. Man fühlt sich an Heinrich Heine erinnert angesichts dieser Situation, in die nicht zuletzt - ({46}) - Nicht nur, nicht nur Sie! Ich suche die Hauptverantwortung außerhalb der Grenzen dieses Staates. Aber Sie tragen die Verantwortung mit für die Situation, in der Deutschland heute steht. Man fühlt sich angesichts dieser tragischen Lage an die Worte von Heinrich Heine erinnert: „Denk ich an Deutschland in der Nacht, bin ich um meinen Schlaf gebracht." ({47}) Offenbar war Deutschland schon lange Gegenstand einer Sorge für die Deutschen über viele Generationen. Welchen Sinn - damit komme ich zum Schluß hat eigentlich dieses Schicksal, das uns allen auferlegt ist? Das deutsche Volk hat über viele Generationen gegen zahllose innere und äußere Widerstände um seine Einheit gekämpft. Jahrhunderte hat es um seine Freiheit gerungen. Es schien kurz, als hätte es beide Ziele erreicht. Aber die deutsche Nation hat einen schrecklichen Rückschlag erlitten, durch eigenes Verschulden großenteils. Deswegen -so sehe ich einen tieferen Sinn - sind uns diese Prüfungen auch auferlegt worden. Die deutschen verloren ihre Einheit wieder. 17 Millionen Deutsche verloren ihre Freiheit; sie stehen in der Kontinuität der Diktatur. Die Aufgaben, die vergangene Generationen bewegt haben, sind uns neu gestellt. Für uns ist beides untrennbar miteinander verbunden, Einheit und Freiheit. Dieser Staat Bundesrepublik Deutschland muß nach wie vor für alle Deutschen ein Symbol der Hoffnung auf Freiheit und Gerechtigkeit und für die ganze Welt das Modell für ein einheitliches, friedliches und freies Deutschland sein. ({48})

Dr. Richard Jaeger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001006

Das Wort hat der Abgeordnete Höhmann.

Egon Höhmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000919, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Presse, Rundfunk und Fernsehen waren sich schon gestern abend über die Debatte zur Deutschlandfrage im Bundestag einig. ({0}) Allgemeine Feststellung: Wir handeln nach Artikel 10 der Mecklenburgischen Landesverfassung: „Es bleibt eben alles beim alten". ({1}) - Herr Haase, ich weiß, daß Sie immer die intelligentesten Zwischenrufe machen und dafür auch bekannt sind. - Dabei hatten einige in diese Debatte wirklich Hoffnungen gesetzt, nicht nur im Lager der Regierungskoalition, sondern auch im Lager der Opposition. Und ich habe mir recht genau die Gesichter der Mitglieder der Opposition in diesem Hause angesehen, als mein Herr Vorredner seine Tiraden vom Stapel ließ. Einige sind direkt schamrot dabei geworden. Ich muß sagen: Diejenigen, die geklatscht haben, haben das noch so getan - ({2}) - Ach, verehrter Herr Hupka und Renegat, ich will Ihnen einmal etwas sagen: Ihnen steht es nicht zu, solche Zwischenrufe zu machen. ({3})

Dr. Richard Jaeger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001006

Herr Abgeordneter, so geht es nicht. Sie können kein Mitglied dieses Hauses beschimpfen, ganz gleich, was Sie über ihn denken. Ich rüge das. ({0})

Egon Höhmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000919, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident, ich habe das nicht für eine Beschimpfung gehalten, sondern für eine Tat- und Umstandsbeschreibung. ({0})

Dr. Richard Jaeger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001006

Herr Abgeordneter, lassen Sie sich gesagt sein, daß es sich hier um eine Formalbeleidigung handelt. ({0})

Egon Höhmann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000919, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich höre Herrn Reddemann dazwischenreden. Das macht mir außerordentliche Freude. Meine größte Freude allerdings ist die, daß Sie nicht mehr der Vorsitzende des innerdeutschen Ausschusses sind. ({0}) Ich komme zurück zu dem, was ich am Anfang gesagt habe -- ich weiß gar nicht, welchen Grund es gibt, sich derart zu erregen ({1}) und sage noch einmal, daß sich Presse, Rundfunk und Fernsehen eben schon lange einig waren über das, was sich hier vollzieht. Zunächst einmal hat der Herr Vorsitzende in der altbekannten Weise - schneidig wie ein Ulanenoffizier, aber sonst auch in dieser Art - seine Ansichten vorgetragen und zunächst einmal alles das zunichte gemacht, was der eine oder andere - im nachhinein - Überlegenswertes und Bedenkenswertes vorgetragen hat. Leider Gottes war die Einstimmung zum Ganzen nicht besonders beeindruckend, abgesehen davon, daß er auch ein Gedichtchen verlesen hat. ({2}) Herr Kollege Marx ist in seinen Überlegungen davon ausgegangen - das halte ich für einen groben Irrtum -, die Regierungskoalition und die Regierung bemühten sich darum, eine Gemeinsamkeit zu erreichen, weil sie sozusagen mit dem Rücken an der Wand stünden und nicht mehr weiter wüßten. Nein: Wir laden Sie ein, mitzuraten und mitzutaten auf der Grundlage der bestehenden Verträge, weil wir glauben, es ist falsch, daß wir zum Gaudium der internationalen Zuschauer in dieser Arena zwar an einem Strick ziehen, aber an verschiedenen Enden. Unser politischer Gegner mit dem wir es zu tun haben, steht ja nicht hier im Hause, sondern er steht außerhalb. ({3}) - Hochverehrte Frau Berger, ich denke, das ist ja nicht deshalb falsch, weil Sie jetzt widersprechen und wieder auf gestern verweisen. - Deshalb ware es richtig, wenn wir zwar an einem Stricke zögen, aber auch an einem Ende. Das ist die Einladung, die dazu gegeben wird. Allerdings, wenn es so ist, wie Herr Abelein es darstellt, muß man sagen: Diese Regierung hat es mit ihrer Politik zu millionenfachen Begegnungen gebracht. Sie hat die Mauer in der Tat durchlässiger gemacht. Es ist einfach nicht wahr, was der Herr Abelein vorgetragen hat. Es stimmt ganz einfach in der Sache nicht. ({4}) Ich erkläre allen Ernstes: Wenn die Opposition nicht will, dann mag sie es bleiben lassen. Diese Koalition ist stark genug, diesen Kurs weiterzuverfolgen. ({5}) Interessant war, daß wir gestern erstmals die Gelegenheit hatten festzustellen, wo denn die Illusionisten sitzen. Aus der Rede von Herr Kollegen Abelein ging das ja wohl auch so ein bißchen hervor. Was er sich vorstellt, welche Erfolge im Anfangsstadium innerdeutsche Politik haben könnte, gehört weithin in den Bereich des Illusionären. ({6}) Als der Herr Kollege Böhm gestern hier seinen Wunschkatalog vorgetragen hat - von Punkt 1 bis was weiß ich wohin, meine sehr verehrten Damen und Herren -, da habe ich mir gedacht, es gehörte eigentlich nur noch darübergeschrieben: „Lieber Weihnachtsmann, ich wünsche mir ..." und darunter: „Dein lieber Wilfried!" ({7}) - Ich weiß ja nicht, ob Sie jemals Gelegenheit hatten, mit Herrn Gaus über jenes Interview zu sprechen, ({8}) das Sie in Ihrem Zuruf ansprechen wollen. Wenn nicht, dann befragen Sie doch einmal die Mitglieder Ihrer Fraktion des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen, was Herr Gaus darauf gesagt hat. Aber ich bin nicht hier, um solche Interviews zu interpretieren, die Sie nachher falsch auslegen. Darüber hinaus reichen die 15 Minuten Redezeit, die ich mir vorgenommen habe, dafür ohnehin nicht aus. Ich möchte an dieser Stelle, da ich gerade von 15 Minuten spreche, darum bitten, man möge sich doch, um eine Debatte lebendig zu machen und alle Mitglieder des Hohen Hauses einmal in diesen Saal zu locken, wieder auf das beschränken, was in der Geschäftsordnung steht: nämlich 15 Minuten zu reden. ({9}) Meine sehr verehrten Damen nund Herren, es ist in der Debatte auch manches Überlegenswerte herausgekommen. Der Herr Kollege Gradl - ich sehe ihn im Augenblick leider nicht im Saal - hat manches gesagt, was im Gespräch vertieft werden sollte. Und es ist manches dabei herausgekommen, von dem man sagen könnte: Jawohl, dies ist überlegenswert, und nun könnte der eine mit dem anderen reden. Aber die Schwierigkeit liegt ja für uns ganz woanders: Die Schwierigkeit liegt darin, daß man eigentlich nie weiß, wer in der Opposition das Sagen hat. Da reist einer nach China ({10}) und kriegt einen Riesenbeifall. Ein anderer reist nach Ost-Berlin, spricht mit Kommunisten und bezieht fürchterliche Prügel. Ein Dritter kündigt an, er werde zu Kommunisten nach Moskau reisen. Darüber herrscht zunächst einmal betretenes Schweigen. Ich habe den Eindruck, es gibt da drei Fraktionen: die CDU CSU-ML - Maoisten-Leninisten -, ({11}) die CDU CSU-HS - nicht 30, sondern Honecker/Sindermann , die CDU CSU-BK - Breschnew Kossygin. ({12}) Wenn wir dabei einen greifen wen auch immer und sagen: jetzt wollen wir dich einmal beim Wort nehmen, dann schreit der ganze übrige Teil der Fraktion, der nicht dazu gehört: „Der hat unsere Meinung überhaupt nicht vertreten." Mit wem von Ihnen sollen wir denn im Augenblick sprechen? Das ist doch unsere Schwierigkeit! Aber ich möchte mich noch etwas mit den Ausführungen des Kollegen Abelein auseinandersetzen. Er hat hier gestanden und den Beifall - nur um das einmal darzutun - von Herrn Hupka, von Herrn von Fircks gekriegt. Nur, um die Richtung aufzuzeigen: Das sind jetzt, glaube ich, nicht MaoistenLeninisten, sondern die gehören in einen vierten Sarg. ({13}) Herr Abelein hat sich hier in der Art eines Exorzisten, eines Teufelsaustreibers, geriert und gemeint, das seien nun die Grundüberlegungen, die er für die CDU/CSU darlegen dürfe. ({14}) Ich hoffe, dies ist nicht so, meine sehr verehrten Damen und Herren. - Lieber Herr Kollege Ritz, wenn ich das, was mein Vorredner hier gesagt hat, ernst nähme, müßte ich das Taschentuch nehmen und weinen. ({15}) Herr Kollege Jäger, ich lasse keine Zwischenfragen zu. Wir haben uns auch nicht bemüht, bei Herrn Abelein welche zu stellen. ({16}) - Meine Damen und Herren, ich verstehe Ihre Unruhe nicht. Ich möchte zu dem Stellung nehmen, was der Herr Kollege Abelein über Berlin gesagt hat. Das war so grundfalsch, daß man diese Darstellung der Lage Berlins, eben weil wir Berlin nicht schaden wollen, hier in aller Offentlichkeit zurückweisen muß. ({17}) Es ist doch eine Ungeheuerlichkeit, wenn sich jemand hier hinstellt und sagt: Berlin blutet aus, weil infolge der in der langen Zeit entstandenen Überalterung der Stadt die Sterblichkeitsrate natürlich sehr viel höher ist. Aber daraus politisches Kapital zu schlagen, ist eine derartige politische Dummheit, daß man nur sagen kann: Dies muß man niedriger hängen, damit alle Berliner das auch lesen können, damit sie davon Kenntnis nehmen können, wie hier darüber gedacht wird. ({18}) - Lieber Herr Wohlrabe, ich bin dabei, es jetzt zu erklären. Seien Sie doch ein bißchen geduldig, Sie haben sich doch auch als Redner gemeldet. .Jede deutsche Großstadt lebt nicht aus eigener biologischer Kraft, sondern vom Zuzug. Ist das richtig? Die Bundesrepublik Deutschland hat sich außerordentlich darum bemüht, für Berlin den Zuzug, der ja nicht normal aus dein Umland kommen kann, zu verstärken. Daß dies aber von der Bundesrepublik nach Berlin sehr viel schwieriger ist als aus dem Umland direkt in die Stadt hinein, weiß auch jeder. Daß der CDU/CSU keine anderen Maßnahmen eingefallen sind, um diesen Zustand zu ändern, ist doch auch richtig. Da hat es aber doch keinen Sinn, darauf hinzuweisen, daß der ursprüngliche Zustand eines Berlin mit freiem Umland nicht erreicht worden ist. Und das noch dieser Regierung anzulasten, ist, so finde ich, überhaupt keine Art, mit der Regierung umzugehen. Dabei muß ich auf folgendes hinweisen. Es ist auch nicht die Art des feinen Mannes, hier immer von „Herrn Schmidt" zu reden, der unser aller Bundes10172 kanzler ist, auch Ihrer, wenn Sie ihn auch nicht lieben. ({19}) - Lieber Herr Reddemann, ich weiß, Sie sind in Zurufen groß. Aber kommen Sie doch nachher! Sie wissen, ich unterhalte mich gern mit Ihnen. Ich bin dann auch gerne bereit, mich anschließend wieder zu Wort zu melden. Aber Sie haben noch nicht gesprochen, und so ist eben immer noch Herr Abelein dran, mit dem ich mich auseinandersetzen muß. Ich muß leider darauf verzichten, Sie, was ich vorhatte, mit dem Artikel des Herrn Horlacher im „Bayern-Kurier" über Strauß in Peking bekanntzumachen und darauf noch näher einzugehen. Das wäre nämlich Zucker für jeden, der hören und lesen will. Diese Blamage, diese Art von Byzantinismus und Verzücktsein eines Schreibers ({20}) über seinen grollen Vorsitzenden, den Führer des „Fähnleins der sieben Aufrechten", ({21}) gegenüber dem anderen großen Vorsitzenden mit einem Millionenheer hinter sich ({22}) hätte ich Ihnen nicht ersparen wollen; aber der Zeit wegen ist es nicht drin. Ich halte die Art, in der hier argumentiert wird, für ausgesprochen unredlich. Wenn Herr Abelein nämlich sagt, ein Sympathisant habe geschrieben, das Volk habe zu große Illusionen gehabt, aber die Regierung freue sich über den Stimmenzuwachs - oder so ähnlich -, und dann daraus folgert, das sei die Meinung der Bundesregierung, dann kann ich nur sagen: Unredlichkeit, dein Name ist Abelein! Die Bundesregierung hat solches nie gesagt, nie gedacht, nie geschrieben, und sie weiß sich in ihrer Verpflichtung mit der Koalition eins, daß wir den Wählerauftrag ({23}) - Sie sind doch leider, Herr Kollege Jäger, nicht mit der Mehrheit bedacht worden - redlich erfüllen. ({24}) Hier wird also nicht leichtfertig etwas vermanscht. ({25}) Aber die Opposition redet in einer Art, die keiner redlichen wissenschaftlichen Nachprüfung standhält. Als von Mauer und Stacheldraht geredet wurde, hat Herr Kollege Barzel eine beneidens- und bemerkenswerte Zwischenbemerkung gemacht. Er hat nämlich gesagt: „Daran ist die Regierung nun wirklich nicht schuld". Wir sind auch nicht bereit, Ihnen den Stacheldraht aus Ihrer Regierungszeit vorzuhalten, weil das auch nicht die Schuld der CDU/CSU gewesen ist. Wenn Sie auf die SED schimpfen wollen, dann in Gottes Namen! Aber diese Regierung ist nicht der Statthalter der SED! ({26}) Wie kommen Sie denn auf solche konfusen und abstrusen Ideen, mein Damen und Herren! ({27}) Das Allerschönste während der Debatte war, daß schon dargelegt wurde, was denn würde, wenn die CDU die Regierung übernähme. Meine Damen und Herren, da seien Gott und die SPD davor! ({28})

Dr. Richard Jaeger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001006

Das Wort hat Herr Abgeordneter Wohlrabe.

Jürgen Wohlrabe (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002550, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Verehrter Kollege Höhmann, Sie können von mir nicht erwarten, daß ich mich hier des längeren mit Ihrem Debattenbeitrag auseinandersetze. ({0}) Sie werden mir das nicht verübeln. Aber eine kurze Bemerkung zur Sache sei mir wenigstens gestattet. Die Polemik, die Sie vorgetragen haben, möchte ich nicht fortsetzen. Sie fragen: Warum sind soviel Berliner von dannen gegangen? Sie sagen: Dafür gelten Strukturschwierigkeiten, wie wir sie aus anderen Millionenstädten kennen. - Das mag eine Seite der Begründung sein. Fest steht aber auch - Herr Kollege Höhmann, Sie waren oft genug in Berlin und wissen dies sicher auch selber -, daß aus Berlin auch deshalb viele weggegangen sind, weil ihnen die psychologische Situation der Stadt nicht mehr behagte, um nicht zu sagen: weil sie resigniert sind. Sie glauben nicht mehr an die Chance, sich ihr eigenes Leben vorteilhaft in Berlin gestalten zu können. Dieser Gesichtspunkt ist von der Bundesregierung gerade in den letzten Jahren nicht berücksichtigt worden. Darin liegt unser tiefes Bedauern. Viele Berliner Politiker aus der Koalition sind nach Bonn gegangen, um von Bonn aus mehr für Berlin zu tun. - Sie haben das nicht in dem Maße getan, wie wir es uns gewünscht hätten. ({1}) Ich will mich bemühen, in der gebotenen Kürze und Sachlichkeit einiges zum Thema Berlin zu sagen. Insbesondere auch zu dem, was der Regierende Bürgermeister von Berlin hier gestern vorgetragen hat. Insofern ist es gut, daß im Rahmen dieser Debatte nicht nur über unser Verhältnis zur DDR, sondern auch über die Viermächtevereinbarungen für Berlin gesprochen wird. Es ist unbestritten - lassen Sie mich das voranschicken -, daß das Viermächteabkommen und di€ damit zusammenhängenden Vereinbarungen be grenzte Verbesserungen für Berlin und die Berlinei gebracht haben. Es ist aber auch genauso unbestritten, daß vieles von dem, was uns die Bundesregierung, was Sie und auch der Senat von Berlin um und den Berlinern in den letzten Jahren und Monaten versprochen haben, nicht eingetreten ist. Opposition und Regierung haben ihre unterschiedlichen Standpunkte und Auffassungen wiederholt vorgetragen. Die CDU/CSU-Fraktion hat auch in dieser Debatte ihre Kritik mit aller Deutlichkeit artikuliert. Wir hätten uns seinerzeit gewünscht - heute darüber zu lamentieren, ist in vielen Punkten zu spät -, daß mehr Ausdauer, mehr Härte und mehr Kraft zu einem seriöseren und länger anhaltenden Ergebnis geführt hätten. Die Befürchtungen der CDU/CSU-Fraktion, daß die Verträge eben nicht „wasserdicht" seien - um einen Begriff des Kollegen Bahr zu benutzen -, haben sich bestätigt. Die Handhabung der Verträge durch die DDR und auch durch die Sowjetunion beweist, daß in vielen grundsätzlichen Fragen der gemeinsame Nenner bis heute nicht besteht. Auch die Berliner Bevölkerung hat dies seit langem gemerkt. An die Adresse der Bundesregierung, aber auch an die Adresse des Senats von Berlin - der Regierende Bürgermeister hat hier ja für den Senat von Berlin gesprochen - sei die Aussage erlaubt: Es genügt nicht, jetzt die eine oder andere Klage zu führen, manche Erklärungen von früher nicht mehr wahrhaben zu wollen oder sich gar teilweise abzusetzen. Wir hätten uns gewünscht, dies wäre früher geschehen; denn ein Politiker muß sich unter anderem auch daran messen lassen, ob er rechtzeitig ein weitsichtiges Urteil fällen kann. Dies scheint uns in vielen Punkten der Berlin-Politik und auch der Vertragspolitik der letzten Jahre nicht der Fall gewesen zu sein. Das Wort von Schütz, er habe Sympathie für die Skeptiker, hört sich angenehm an. Nur: Ich kann den Eindruck nicht loswerden, daß dies ein Wort zur Wahlzeit ist. Es wäre besser und richtiger gewesen, wenn es früher gesagt worden wäre. ({2}) Zur Beurteilung so wichtiger Fragen hätte dann aber auch eine größere Bereitschaft zur Kooperation gehört. Diese wird jetzt partiell angeboten. Aber damals war sie auf keinen Fall erwünscht. Wir erinnern uns alle an das Wort „Wir brauchen diese Opposition nicht!" Dies hat die Stimmung und die Debatte damals bestimmt. Inzwischen ist jedoch eine geraume Zeit vergangen. Für heute gilt die Feststellung: Die Vereinbarungen für Berlin wie auch die Ostverträge sind politische Wirklichkeit geworden. Die Vereinbarungen binden uns heute und auch künftig. Diese Erkenntnis darf jedoch nicht dazu führen, kommunistische Rechtsbrüche, wie wir sie immer wieder erleben, zu bagatellisieren, nur um nachträglich den Eindruck zu erwecken, es sei nicht so schlimm gewesen. ({3}) Sie darf auch nicht dazu führen, daß wir durch Doppelleistungen, durch Doppelzahlungen versuchen, die DDR zur Einhaltung ihrer ursprünglichen Zusage zu bewegen - wie wir es nun ja leider wieder erlebt haben. ({4}) Vorrangiges Ziel ist es, die freiheitliche Existenz Berlins auf der Grundlage dieser Verträge zu erhalten. Zur Erreichung dieses Ziels nutzen gemeinsame Bemühungen nach Auffassung vieler, vieler Berliner mehr als die Konfrontation der Parteien. Wer jedoch von dieser Gemeinsamkeit spricht, muß sich darüber im klaren sein, was dies bedeutet, und muß auch wissen, daß dafür ein erhebliches Maß an Übereinstimmung in bezug auf die Beurteilung der gegenwärtigen Lage in Berlin und auch in bezug auf die künftigen politischen Vorhaben in Berlin erforderlich ist. Wenn man eine gemeinsame Handlungsweise anstreben will, muß über einige Punkte grundsätzliches Einverständnis bestehen. Erstens. Die Interessen Berlins sind gegen jedermann mit dem erforderlichen Nachdruck zu verteidigen und dürfen nicht in irgendeiner Weise bagatellisiert werden. Wiederkehrende Vertragsbrüche der östlichen Seite, insbesondere der DDR, dürfen nicht verniedlicht werden. Zweitens. Die Freiheit Berlins ist durch ein großes Maß an Übereinstimmung mit den Alliierten zu sichern. Es ist auch die törichte Behauptung zu unterlassen, Berlin sei durch die Verträge sicherer geworden. Sicher ist Berlin nur dann - lassen Sie mich dies für Berlin sagen -, wenn die Schutzmächte voll und ganz zu Berlin stehen. ({5}) Durch nichts anderes wird Sicherheit in Berlin gewährleistet. Wer dies nicht glaubt, frage bitte einmal die Berliner. Drittens. Die Hilfe für Berlin darf sich nicht allein in der Gewährung von Finanz- und Wirtschaftsbeihilfen erschöpfen. Sie muß insbesondere auf psychologischem und politischem Gebiet in großem Maße geleistet werden. Herr Kollege Höhmann, manches wäre anders, wenn in dieser Hinsicht mehr geschehen wäre. ({6}) Viertens. Die Bindungen Berlins an den Bund und die Bindungen des Bundes an Berlin sind vertragskonform und nachdrücklich auszubauen und auszugestalten. Die Bundesregierung und der Senat dürfen sich dabei aber nicht von der östlichen Seite einschüchtern lassen. Fünftens. Es gilt außerdem, am Beispiel der geteilten deutschen Hauptstadt deutlich zu machen -das Forum der Vereinten Nationen bietet sich, wie hier schon mehrfach erwähnt worden ist, dafür ja an -, daß die Menschenrechte den Bürgern in ganz Berlin gewährt werden müssen, insbesondere jedoch den Bürgern in Ost-Berlin, denen sie bis heute nicht zugebilligt wurden. ({7}) Wir alle wissen, daß die Lage in und um Berlin trotz Viermächteabkommen, trotz Transitvereinbarung und anderen Verträgen bis heute nicht normal ist. Wir wehren uns auch dagegen, daß immer wieder behauptet wird, die Lage sei normal, weil damit die Lage Berlins bagatellisiert wird. Normal ist die Situation um und für Berlin für uns nur dann, wenn Berlin wieder Hauptstadt eines geeinten Deutschlands ist. Nur das ist Normalität. Alles andere kann nicht Normalität sein. ({8}) So befinden wir uns also in einer Zeit der Zwischenlösungen, wenn ich es einmal so nennen darf. In dieser Zeit der Zwischenlösungen erheben sich eine Reihe von Fragen. Das grundsätzliche Ziel, Berlin wieder zur Hauptstadt eines geeinten Deutschland zu machen, liegt in weiter Ferne. Gerade weil es aber in weiter Ferne liegt, geht es heute in erster Linie um die dauerhafte Sicherung der Bindungen der Stadt an den Bund - nicht nur auf dem Papier, nicht nur mit dem Wort, sondern in der Praxis - und um ihre volle Anerkennung in allen Lebensbereichen durch die andere Seite. Die Bundesregierung und auch die Sprecher der Koalitionsfraktionen betonten auch in dieser Debatte immer wieder ihr vitales Interesse daran, die Bindungen Berlins an den Bund aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln. Eine letzte größere Ausführung ist vom Herrn Bundeskanzler in der Debatte im Mai 1974 dazu gemacht worden. Nur stellt der, der diese Worte, diese Erklärungen einmal mit dem politischen Alltag vergleicht - und dies möchte ich hier an einigen Beispielen tun -, fest, daß es doch sehr auseinandergehende Meinungen, auseinandergehende Tatbestände gibt. Erstens. Nach dem Streit um das Umweltbundesamt in Berlin erklärte der Bundeskanzler - der Kollege Abelein ist bereits kurz darauf eingegangen -, es wäre wenig hilfreich, weitere Streitfälle in die Welt zu setzen. Wenn ich dies richtig interpretiere - und ich wäre dankbar, wenn, falls ich etwas Falsches sage, dies hier richtiggestellt werden könnte -, bedeutet das doch mit anderen Worten, man solle das Verhältnis zur Sowjetunion nicht weiter belasten. Damit jedoch, meine Damen und Herren, würde die Bundesregierung auf ein vertraglich zugesichertes Recht auf Fortentwicklung der Bindungen der Stadt an den Bund verzichten. Diese Einstellung kann von uns nicht hingenommen werden, denn sie führt zu keinem einzigen positiven Ergebnis für Berlin. ({9}) Zweitens. Wenn wir Staatsbesuche haben - auch dieses Thema muß wiederholt und vielleicht ein kleines Stück deutlicher dargestellt werden; hierher gehört auch wieder die psychologische Situation der Einbindung -, erleben wir, daß Staatsbesucher, die von Bonn eingeladen werden oder sich selbst hier anmelden, nach Hamburg, nach München, an den Rhein und in all die wunderschönen Gebiete der Bundesrepublik Deutschland fahren. Berlin ist seit 1971 ausgespart; der letzte ausländische Staatsgast, der in Berlin war, war der Chef von Uganda, Idi Amin. ({10}) Ich möchte einmal die Frage auf den Tisch legen - und da der Bundesaußenminister anwesend ist, wäre ich sehr dankbar, wenn wir dazu vielleicht ein Wort hören könnten -: Warum ({11}) - auf das Thema „Waldheim' komme ich gleich - kommen keine Staatsbesucher mehr nach Berlin? Man kann uns doch nicht weismachen, sie wollten nicht. Jeder, der mit der Praxis zu tun hat, weiß - und dies ist auch die Meinung der damit in Berlin Befaßten -, daß die Bundesregierung entweder Berlin nicht mehr als Programmpunkt vorschlägt, um keine Schwierigkeiten mit dem Osten zu haben - das scheint ja doch hier das stillschweigende Einverständnis zu sein - oder sogar, falls der Wunsch besteht - dies ist ein Verdacht, den ich nicht beweisen kann --, ihn den Staatsbesuchern ausredet. Dies, meine Damen und Herren, halte ich für eine ganz schlechte Sache, und ich wäre sehr dankbar, wenn die Chance dieser Debatte dazu genutzt würde, hier einen neuen Anfang zu setzen.

Dr. Richard Jaeger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001006

Herr Abgeordneter Wohlrabe, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Wehner? - Bitte!

Herbert Wehner (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002444, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Kollege, würden Sie sich, was dieses Thema „Staatsbesuche nach Berlin" betrifft, einmal durch Ihren Vorsitzenden der Fraktion der CDU/CSU von dem authentischen Wortlaut seiner eigenen Vorschläge aus der ersten Hälfte der 60er Jahre - damals an seinen eigenen Außenminister gegeben - unterrichten lassen? ({0})

Jürgen Wohlrabe (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002550, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Verehrter Herr Kollege Wehner, ich weiß nur dies: daß zu Zeiten der Großen Koalition und zu Zeiten der Regierung der CDU CSU mit der FDP laufend Staatsbesucher nach Berlin gekommen sind - laufend! - und daß erst seit 1971 niemand mehr gekommen ist. Ich glaube, das spricht für sich. ({0})

Dr. Richard Jaeger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001006

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Carstens? - Bitte!

Dr. Karl Carstens (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000321, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Wären Sie bereit, Herr Kollege Wohlrabe, den Herrn Kollegen Wehner davon zu unterrichten, daß er meine Äußerung falsch zitiert hat, daß meine damalige ÄußeDr. Carstens ({0}) rung dahin ging, daß der Berliner Senat nicht unabhängig von der Bundesregierung ({1}) Staatsoberhäupter und Staatsgäste nach West-Berlin einladen sollte, ({2}) weil ich darin einen Verstoß gegen die Vertretung West-Berlins durch die Bundesrepublik Deutschland sah? ({3})

Jürgen Wohlrabe (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002550, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ich kann dies nur bestätigen; wir kennen die Diskussion. Denn uns allen liegt nichts daran, daß durch Staatsbesuche eine Drittstaatlichkeit begründet wird. ({0})

Dr. Richard Jaeger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001006

Gestatten Sie eine weitere Frage des Abgeordneter Wehner?

Jürgen Wohlrabe (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002550, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Bitte!

Herbert Wehner (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002444, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Würden Sie sich, Herr Kollege, um diesen Auslegungsstreit klären zu können, beim Auswärtigen Amt und seinem Minister den authentischen Text der damaligen Formulierungen in der Denkschrift des Herrn Kollegen Carstens vorlegen lassen? ({0})

Jürgen Wohlrabe (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002550, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Die Denkschrift will ich mir gern besorgen, falls man sie mir zugänglich macht; das Auswärtige Amt ist ja mit dein Herausrücken von Dokumenten sehr vorsichtig. Nur, Herr Kollege Wehner, ich bin lange genug in Berlin politisch tätig, um dies sagen zu können - jeder, der uns draußen zuhört, weiß es -: bis 1971 haben fortlaufend Staatsbesuche stattgefunden, seitdem keiner mehr. Allein dieser Tatbestand spricht doch für sich selbst. Wir bedauern es. Er gehört zur psychologischen Situation in Berlin. ({0}) Ich komme im Zusammenhang mit den Bindungen, Herr Bundesaußenminister, zu einem Thema, das uns in diesen Tagen besonders bewegt. Der UNO-Generalsekretär Waldheim hat seinen Besuch in der Bundesrepublik angekündigt. Er wird aber entgegen ursprünglicher Absicht, wie wir erfahren, Berlin - ich sage jetzt genau: West-Berlin - aussparen. Es sollen Terminschwierigkeiten vorliegen. Es paßt so gar nicht in das Bild dessen, was wir wollen. Der UNO-Generalsekretär hat bei seinem Deutschlandbesuch keine Zeit für West-Berlin, durchaus aber Zeit für Trier und Ost-Berlin. Nichts gegen Trier! Auch nichts gegen Ost-Berlin! Ich meine, die Vereinten Nationen scheinen an der Realität der getrennten Nation vorübergehen zu wollen. Wir fragen: Was hat die Bundesregierung unternommen, um den UNO-Generalsekretär zu bitten, auch nach Berlin zu kommen? Wir sind der Auffassung, wenn Waldheim Ost-Berlin besucht, wäre es gut, wenn er diesen Besuch von West-Berlin aus beginnt. ({1}) Das würde ihn mit der Realität, wie Deutschland heute da ist, wirklich vertraut machen. ({2}) Ein vierter Punkt.

Dr. Richard Jaeger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001006

Herr Abgeordneter, ich muß Sie bitten, zu Ende zu kommen. Ich gebe Ihnen noch etwas zu, weil Sie Zwischenfragen hatten, aber ich muß Sie trotzdem bitten, zu Ende zu kommen. Nein, bei uns sind keine 25 Minuten Redezeit angemeldet worden. Das hat Ihre Fraktion nicht gemacht. ({0})

Jürgen Wohlrabe (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002550, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ich darf aber wenigstens das Thema der Bindungen kurz zu Ende behandeln. ({0}) Ich habe kein Thema genannt, Herr Kollege Ehrenberg, mit dem Sie sich nicht identifizieren können. Wenn Sie dieses Thema der Bindungen als „schlimm genug" bezeichnen, dann tun Sie der Berliner Sache keinen guten Dienst. Das sage ich Ihnen in aller Freimütigkeit. ({1}) Der vierte Punkt betrifft das internationale Luftkreuz Berlin. Der Regierende Bürgermeister hat dies früher groß angekündigt. Es erlosch. Heute spricht davon niemand mehr. Wir werden bei der Etatdebatte, gerade auch was die Flugpreissubventionen angeht, ein Wort zu sagen haben. Meine Damen und Herren, verkennen wir bitte nicht; trotz vieler positiver Regelungen im Transitabkommen, die ich wohl zu schätzen weiß, und trotz andauernder Nadelstiche - was eigentlich nicht sein sollte - ist der einzig freie, ungehinderte und unkontrollierte Zugangsweg nach Berlin bis heute der Luftweg. Er muß für jedermann, ob mehr Mittel zur Verfügung stehen oder weniger, voll erhalten bleiben. Dies muß eines unserer vornehmlichen Anliegen sein. ({2}) Schließlich fragen wir die Bundesregierung nach dem Boykott der Flüge von Berlin durch Bulgarien. Hierauf steht die Antwort bis heute aus. ({3}) Zum Ausbau und nicht zum Abbau der Bundespräsenz in Berlin und damit auch zur psychologischen Situation gehört auch die Präsenz der Bundespolitik in Berlin, und zwar nicht zu Demonstrationszwecken, wie es uns zeitweise vorgeworfen wird. Für uns, die CDU/CSU, ist es normale Alltagsarbeit geworden, zweimal im Jahr in Berlin zu tagen. ({4}) Diese natürliche Selbstverständlichkeit wünschten wir uns bei der SPD-Fraktion. Sie kam jetzt. Es war Wahlzeit. Sie kam aber insgesamt in den letzten Jahren nur dreimal. Wir würden uns freuen - dies gehört auch zur psychologischen Situation -, wenn die Bundespolitik zur Unterstützung Berlins im Rahmen der Verträge engagierter und stärker in Berlin präsent wäre. Nichts soll getan werden, was nach den Verträgen nicht möglich ist. Aber das ist möglich. Ich bin gebeten worden, zum Ende zu kommen. Ich darf einen letzten Gedanken zum Ausdruck bringen. Wir haben festzuhalten, daß das Problem der Bindungen bisher stark im Dissens verharrt. Es steht fest, meine Damen und Herren, daß diese vorrangige Frage, solange keine endgültige Lösung für Berlin gefunden werden kann, nur dann einer positiven Regelung zugeführt wird, wenn auch die Sowjetunion und die DDR sich zu einer vertragskonformen Auslegung mit uns bereit erklären. Dies ist bis heute nicht erfolgt. Alle Wort nützen nur dann, wenn deutlich wird, daß die Sicherung Berlins im ost-westlichen Entspannungsprozeß nur dann erfolgreich ist - die NATO hat Berlin zu einem Testfall für den Entspannungswillen erklärt - wenn auch die Sowjetunion und die DDR bereit sind, sich einer Vertragsauslegung zu bedienen, die für uns alle verpflichtend und verbindend ist. ({5})

Dr. Richard Jaeger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001006

Das Wort hat der Herr Abgeordnete Hoppe.

Hans Günter Hoppe (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000955, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Haben Sie keine Sorge, ich werde den Wahlkampf von Berlin nicht in dieses Hohe Haus tragen. ({0}) Dazu hat mir Kollege Wohlrabe auch keinen Anlaß gegeben, denn seine Ausführungen waren für seine Verhältnisse geradezu wohltuend sachlich ({1}) besonders im Vergleich zu dem, was Kollege Abelein geboten hat. ({2}) Dennoch möchte ich zunächst auf eine Bemerkung des Kollegen Wohlrabe eingehen, nämlich seinen Protest gegen die Feststellung, Berlin sei durch die Vertragspolitik der Bundesregierung sicherer geworden. Herr Kollege Wohlrabe, diese Feststellung ist nun einmal nicht zu bestreiten, und wenn Sie sagen, die Sicherheit beruhe auf der Präsenz unserer Verbündeten und ihrer Schutzbereitschaft, dann ist das zwar richtig, aber eben diese Alliierten sagen ja gerade, daß diese Stadt durch den Abschluß des Viermächteabkommens - und das war in einer glücklichen Stunde möglich - besser gesichert werden konnte, als es in der Vergangenheit der Fall war. ({3}) Deshalb können Sie sich hier nicht auf die von Ihnen so häufig bemühten Alliierten berufen. Sie sollten deshalb den Feststellungen über die gestärkte Sicherheit Berlins nicht länger widersprechen. ({4}) Wenn der Kollege Abelein in seinem deutschlandpolitischen Part heute früh Heinrich Heine zitiert, dann muß ich schon sagen, ist ihm das ganz ungewöhnliche Kunststück gelungen, gleich das eigene Kontrastprogramm selbst mit vorzutragen. Im übrigen sollten wir die von ihm für seinen Vortrag gewählte Präambel alle zusammen ganz schnell wieder vergessen. Wenn ich die Eingangsformulierung noch einmal auf mich wirken lasse - „Die Bundesregierung liegt noch in den Federn, wir aber kommen zur Sache" - erzeugt das bei mir einen ganz faden und fatalen Beigeschmack, Herr Kollege Abelein. Das klingt ähnlich wie: Noch schläft der größte Teil der Deutschen, wir aber, wir wachen. Gehen wir darüber schnell zur Tagesordnung über! ({5}) Ich möchte nicht, daß wir das Wort „Morgenstund' hat Gold im Mund" dahin abwandeln müssen: Morgenstunde ist Pöbelrunde. ({6}) - Nein, meine Damen und Herren, es ist auch nicht sehr sinnvoll, wenn der Herr Kollege Abelein sich hier zum Stimmungsbarometer für Berlin aufschwingt. ({7}) Ich glaube, ihn haben wir dazu in Berlin nicht nötig. Eine Stimmungskanone ist er sowieso nicht. Was nun den Inhalt der kritischen Bemerkungen betrifft, so ist es doch einfach abwegig, in einer Abrechnung mit der Deutschlandpolitik dieser Bundesregierung - und die ist ihm selbstverständlich zugestanden - auf Berlin abzuheben und zu klagen, daß unsere Hauptstadt durch Mauer und Schießbefehl geteilt sei, eine Mauer, die ihre Fortsetzung in einer schrecklichen Grenze hat, die durch unser deutsches Land geht. Meine Damen und Herren, diese Mauer, diese schreckliche Grenze und den Schießbefehl haben wir zu einem sehr viel früheren Zeitpunkt unserer Nachkriegsgeschichte protestierend, aber doch schmerzlich duldend hinnehmen müssen. Die Bundesregierung und ihre politischen Bemühungen in der Ost- und Deutschlandpolitik können Sie damit nun weiß Gott nicht identifizieren und belasten.

Dr. Richard Jaeger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001006

Herr Abgeordneter Hoppe, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Jäger ({0})?

Hans Günter Hoppe (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000955, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Bitte schön!

Claus Jäger (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001002, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Kollege Hoppe, paßt es nicht zu der Bemerkung unseres Kollegen Abelein über die Schläfrigkeit der Bundesregierung in diesen Dingen, daß genau diese Mauer, von der das Bundesverfassungsgericht erklärt hat, daß sie in eklatantem Widerspruch zum Grundvertrag stehe, von der Bundesregierung bislang nicht einmal zum Gegenstand von Gesprächen und Verhandlungen mit der DDR gemacht worden ist? ({0})

Hans Günter Hoppe (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000955, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Kollege Jäger, es fällt mir wirklich schwer, immer wieder an diesem Punkt mit Ihnen kontrovers diskutieren zu müssen. Wir hatten, so meinte ich, in häufigen Beratungen längst Übereinstimmung dahin erzielt, daß die ganze Politik dieser Bundesregierung von dem Motiv und dem Willen getragen wird, die Mauer in Berlin und diese unmögliche Grenze in Deutschland mit dem Schießbefehl zu überwinden! ({0}) Aber was wir am Anfang unserer politischen Arbeit in der Regierung auf diesem Gebiet vorgefunden haben, meine Damen und Herren, das war jenes Stück deutscher Teilung, das eigentlich nicht mehr verbösert und schon gar nicht weiter vertieft werden konnte. Wenn Sie aber dennoch hier die Behauptung aufstellen, unsere Politik hätte die Grenze nicht durchlässiger gemacht, hätte nicht mehr Menschlichkeit durch zahlreiche Begegnungen gebracht und zu keiner Stärkung der Bindungen geführt, dann, meine Damen und Herren von der Opposition, verlassen Sie den Boden der Wahrheit und der Realitäten. Diese Form der Auseinandersetzung kann dann nicht mehr als redlich bezeichnet werden. ({1}) Was dazu hier -

Dr. Richard Jaeger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001006

Gestatten Sie eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Jäger ({0})?

Hans Günter Hoppe (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000955, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Ich habe den Eindruck, Herr Präsident, daß diese Diskussion nicht sehr ersprießlich ist. Deshalb sollten wir darauf verzichten. ({0}) Was dazu vom Kollegen Abelein dann als politische Alternative vorgetragen wurde, ist doch nichts anderes als illusionäre Träumerei! ({1}) Ich kann mir einfach nicht vorstellen, daß das politische Deutschlandbild der Opposition wirklich so weltfremd ist, daß es jeden Realitätsbezug verloren haben sollte, und ich kann nur dringend hoffen und wünschen, daß Herr Abelein nicht die Meinung der Opposition repräsentiert. ({2}) Denn dann, meine Damen und Herren, wäre das der Anfang vom endgültigen Ende der Gemeinsamkeit in der Deutschlandpolitik, und das können wir uns alle nicht wünschen. ({3})

Dr. Richard Jaeger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001006

Das Wort hat der Abgeordnete Wehner. ({0})

Herbert Wehner (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002444, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mein Eindruck in diesem Stadium der Debatte ist der: Sie ist wesentlich beeinflußt worden dadurch, daß der Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion, Herr Carstens, die Gelegenheit verpaßt oder verschenkt hat, in seiner Antwort auf die Regierungserklärung des Bundeskanzlers die eigentliche Position der CDU/CSU erkennbarer zu machen, als es angesichts Ihrer Mehrstimmigkeit möglich ist. ({0}) Und so ist es zu dieser Auffächerung gekommen. Wäre der Oppositionssprecher Carstens auf die Regierungserklärung des Bundeskanzlers zur Lage und zu den Problemen unserer Nation eingegangen, so hätte er möglicherweise eine große Stunde gehabt. Aber er verzichtete darauf und versuchte statt dessen, fünf Punkte zusammenzubringen, mit denen wohl zum Ausdruck gebracht werden sollte, die Regierung müsse sich gewissen Vorhaben oder Kampagnen der Opposition einfach anschließen, dann könnte man von dem reden, was „Gemeinsamkeit" genannt werden könnte. Das war zu blaß, um die Debatte vertiefen zu können. ({1}) Diese Pünktchen mögen für den propagandistischen Hausgebrauch der CDU genügen, so wie manche der heutigen Reden für ausgedachte Wahlkampfzwecke gedacht sein mögen, ({2}) für die Deutschlandpolitik reichen sie jedenfalls nicht aus. - Sie, Herr Wohlrabe, der Sie Herrn Schütz in diese Debatte bringen, werden doch wohl nichts dagegen haben, daß der Regierende Bürgermeister Berlins hier in dieser Debatte - auch als ein Mitglied des Bundesrats - gesprochen hat. ({3})

Dr. Richard Jaeger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001006

Herr Abgeordneter Wehner, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Wohlrabe?

Herbert Wehner (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002444, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Nein. ({0}) Selbst zu seinem Lieblingsthema „Geschichtsbewußtsein" wußte Herr Carstens nichts anderes anzu10178 bieten als eine Art Streitgespräch mit sozialdemokratischen Länderministern oder Regierungschefs. ({1}) Und schließlich - das ist jedenfalls mein Eindruck -: Sein Schluß ist mißglückt; denn eine schöne Strophe in Erinnerung zu rufen ist noch keine Politik. ({2}) Für den, der sich an das Schicksal dieser Strophe und an die Rolle erinnert, die der damalige Bundeskanzler Adenauer für die Tatsache gespielt hat, daß es eben nicht die Strophe wurde, die man auch bei feierlichen Gelegenheiten singen konnte, ist das, Herr Carstens, ein wenig seltsam gewesen. Doch das nur nebenbei. ({3}) Dies ist das Dilemma der Opposition: Sie versteht sich noch nicht zu einer politischen Behandlung der Probleme, die uns mit der staatlichen Trennung unseres Volkes aufgegeben sind. Sie sucht nach Möglichkeiten, das Thema des getrennten Volkes wirkungsvoll darzustellen, sei es vor dem Forum der UNO, sei es - wie gehabt - durch das Fernsehen. Das versperrt ihr selbst den Zugang zu kritischer, aber eben konstruktiver Teilnahme am - zugegeben: mühevollen - Tagewerk der Politik. Der Bundeskanzler hat deutlich gemacht, wie deutsche Politik illusionslos nach Schritten sucht, die unserer Position entsprechen und dem getrennten Volke dienen. Die Opposition aber ist noch immer dabei, sich in Anklagen zu erschöpfen, ({4}) und dabei richtet sie ihre Anklagen gegen das Regime in der DDR an die eigene Regierung, ({5}) so als verträte diese eigene Regierung die Sache der DDR-Führung. Das mag kurzfristig innenpolitisch aufregend sein, deutschlandpolitisch, außenpolitisch trifft es daneben. ({6}) Es hat in dieser Debatte auch Ansätze zu konkreter politischer Kritik gegeben, doch sie stammten nicht vom Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion. Manche Anregung wird über diese Debatte hinaus Anlaß geben, nach Schritten zur Verwirklichung zu suchen und möglicherweise den einen oder anderen Schritt auch zur Verwirklichung tun zu können, z. B. ein Thema wie das der Erweiterung von Ost-West-Reisen für die noch nicht in dem, was man das Rentenalter nennt, befindlichen Personen. Dazu gehört aber die Nüchternheit, mit der z. B. der Bundeskanzler Helmut Schmidt selber die Probleme des Verkehrswegeausbaus in den Blick genommen hat. Ich denke, die Streitfrage ist nicht, ob derjenige, der die Politik vertraglicher Regelungen des Verhältnisses der beiden Staaten im getrennten Deutschland vertritt, dem „Kommunismus", den Sie hier beschwören, Vorschub leistet ({7}) - Sie kennen doch die verschiedenen Facetten des Kommunismus, fragen Sie doch Herrn Strauß! -, ({8}) während derjenige, der diesen abstrakten „Kommunismus" anklagt, der beste Deutsche sei. Nein, meine Damen und Herren, die eigentliche Streitfrage ist, ob gültige Verträge so angewendet werden, daß unter Berufung auf sie das erreichbare höchste Maß an friedlichem Nebeneinander der Staaten und an Erleichterungen für die Menschen in beiden Staaten einschließlich Berlin erzielt wird. Die parlamentarische Opposition wird sich selbst schließlich entscheiden müssen, ob sie kurzzeitliche Propagandawirkungen vorzieht und ihnen zuliebe die Pose des Anklägers gegen die Regierung des eigenen Landes einnimmt, als sei diese Regierung verantwortlich zu machen für die Haltung der Regierung des anderen Staates, oder ob sie gültige Verträge zu kritischer Behandlung der Politik der eigenen Regierung benutzt, um ihre ihren eigenen Vorstellungen nach für die Menschen in beiden Staaten nützlichen Forderungen zu begründen. Es war aufschlußreich, aus dem Munde von Oppositionssprechern eine Art Genugtuung darüber zu vernehmen, daß solche Fernsehdebatten drüben ankämen. ({9}) Sollte sich eigentlich niemand daran erinnern, wie solche „Appelle" von außen schon manchmal zu falschen Vorstellungen bei denen geführt haben, als deren Fürsprecher solche Redner sich hier verstehen? ({10}) Da gibt es einige blutige Ereignisse in den 50er und sogar noch in den 60er Jahren. ({11}) Bundeskanzler Helmut Schmidt hat mit seiner Regierungserklärung auch für die Zeit nach dieser Debatte etwas Tragendes, ein Gerüst hingestellt, die Opposition aber, meine Damen und Herren, muß mit ihrer eigenen Rolle ins klare kommen. ({12})

Dr. Richard Jaeger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001006

Das Wort hat der Abgeordnete Kunz ({0}).

Gerhard Kunz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001256, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Wehner, ich Kunz ({0}) möchte gleich an Ihre Ausführungen anknüpfen, wie denn diese Fernsehdebatten drüben ankämen. Dies ist allerdings ein Punkt, der in der Tat in diese Debatte gehört und nicht nur in diese Debatte, sondern in jede Debatte in diesem Haus, in der über Deutschland gesprochen wird. Ich war neulich drüben, und ich habe gehört, wie sich junge Menschen bitter beklagen, daß in unseren Fernsehkanälen die Lage in der DDR so geschildert wird, als wenn dort das Paradies demnächst verwirklicht werden würde. ({1}) Dies, Herr Wehner, ist die Sorge, die wir haben. Wir bitten Sie sehr, dafür zu sorgen, mit uns allen gemeinsam dafür zu sorgen, daß die Bevölkerung drüben durch unsere Fernsehberichte - durch bestimmte, nicht durch alle - nicht ein Bild vermittelt bekommt, das für sie wie Hohn und Spott wirkt. Dies ist die Situation. ({2}) Herr Kollege Hoppe, mit der Stimmung ist das so eine Sache. Sie meinten, es sei eine sehr gute Stimmung. Ich würde sagen: die Stimmung ist in sich ein sehr komplexer Begriff. Ich will nicht sagen, daß insgesamt in Berlin die Stimmung schlecht ist. Aber in bezug auf die Verträge hat niemand anderes als Egon Bahr folgendes gesagt. Er hat in Berlin gesagt, er verstehe nicht, wo doch die Lage noch nie so gut gewesen sei wie jetzt, daß die Stimmung noch nie so schlecht war wie jetzt. Dies ist der Kontrast. Herr Kollege Hoppe, dies scheint mir auch die Situation zu sein. Ein Zweites! Ich möchte die Kollegen von der sozialliberalen Koalition bitten, nicht ständig zwischen uns zu differenzieren. Wir lassen uns nicht unterscheiden in solche und solche. ({3}) Herr Abelein ist nicht nur unser Sprecher, sondern er sagt das, was wir alle empfinden. ({4}) Ihre Versuche, hier alles groß auseinanderzudividieren, zeigen, daß wir durchaus auf dem richtigen Weg sind. ({5}) Ich möchte nunmehr Herr Moersch, und das wird Sie besonders interessieren - auf einen Zusammenhang kommen, den der Regierende Bürgermeister gestern, wie ich meine, völlig unterhalb des Ernstes der Situation angesprochen hat: ich meine die Einbeziehung Berlins in internationale Verträge. Wir kritisieren doch nicht, daß der Regierende Bürgermeistere hier gesprochen hat. Wir kritisieren, wie er hier gesprochen hat. ({6}) Ich muß sagen, die Leichtfertigkeit in dem Punkt der Einbeziehung Berlins in internationale Verträge war grotesk. Worum geht es? Herr Schütz hat erklärt, die Einbeziehung sei auf vielen Gebieten geregelt. Er hat damit sicherlich nicht behauptet, alles sei geregelt. Aber er hat den Eindruck erweckt, als ob ernsthafte Probleme überhaupt nicht bestünden. Aber sie bestehen. Derselbe Herr Schütz hat noch dazu - in einer Rede im Abgeordnetenhaus von Berlin den letzten Besuch des Bundeskanzlers als Durchbruch bezeichnet. Ich muß fragen: was ist eigentlich durchgebrochen worden bei einem Besuch, wo nicht einmal die Einbeziehung Berlins in vier fertig formulierte Verträge geregelt werden konnte? Nicht nur daß die Sowjetunion im Grundsatz nicht bereit zu sein schien, nein, sie hat darüber hinaus weitere juristische Rammböcke auf einer Vielzahl von Detailgebieten geschaffen, und die will ich aufzählen. Nicht nur im Grundsatz wird die Einbeziehung Berlins bestritten. Auf vielen Gebieten wird ein besonderer sachlicher Bezug gefordert. Der sachliche Bezug ist da, darum geht es nicht. Es soll nur wieder eine Krücke geschaffen werden, um uns in Berlin Beine auszuschlagen. Ich brauche doch hier sicherlich nicht daran zu erinnern, wie die Begriffe Status und Sicherheit von der Sowjetunion derart unzulässig extensiv ausgelegt werden, daß über diese beiden Begriffe versucht werden soll, eine dritte juristische Zementierung zu erreichen. Ich sehe die ernsthafte Gefahr, daß eine Entwicklung langfristig - nicht nur im Moment - eintreten könnte, wonach durch die Verringerung der Einbeziehung oder gar durch die Nichteinbeziehung Berlins in Verträge der Boden unserer Sicherheit ausgezehrt werden könnte. Das ist auch unverändert die sowjetische Absicht. Diese sowjetische Absicht ist unüberhörbar deutlich geworden bei den letzten Vorgängen um die Errichtung eines Berufsbildungszentrums der Europäischen Gemeinschaft in Berlin. Jahrelang, und zwar zu Zeiten unserer Regierungen, war unbestritten, daß Berlin in den Geltungsbereich der Europäischen Gemeinschaft einbezogen ist. Jetzt nach den Verträgen wird das bestritten, und, Herr Präsident, ich darf mit Ihrer Erlaubnis vorlesen, was die „Iswestija", die sowjetische Regierungszeitung ich möchte sagen: zumindest offiziös, sehr wahrscheinlich offiziell - dazu erklärt hat: Wie kann man - schreibt diese Zeitung so weit gehen und bewußt jene Tatsachen ignorieren, daß Versuche, West-Berlin an die Bundesrepublik zu binden und es auf dieser Grundlage in die Sphäre der Tätigkeit der Europäischen Gemeinschaft einzubeziehen, nichts anderes sind als Schritte, die auf eine Verletzung des vierseitigen Abkommens über West-Berlin gerichtet sind? Darin kommt zusammenfassend zum Ausdruck, wie sich die Sowjetunion gegen die Einbeziehung Berlins stemmt. Das steht in erschütterndem Gegensatz zu dem, was der Regierende Bürgermeister gestern gemeint hat hier ausführen zu müssen. Das, Herr Kollege Hoppe, sind die Punkte, die unsere Stimmung in bezug auf die Verträge eben nicht gut werden lassen. ({7}) Kunz ({8}) Es gibt für uns überhaupt keinen Zweifel, daß sich die Europäische Gemeinschaft unter Einschluß des Bundeslandes Berlin der Bundesrepublik Deutschland versteht. Der Vertrag über die Europäische Gemeinschaft - ich glaube, er ist ein gutes Beispiel dafür, wie solide unsere Verträge waren - enthält zusätzlich zu dem Umstand, daß die Bundesrepublik Deutschland Partner dieses Vertrages ist, eine Abrede. In dieser Abrede heißt es, daß jedenfalls auch die Hoheitsgebiete in den Geltungsbereich des Vertrages einbezogen sind, für die einer der Vertragspartner spricht. Der Fall ist durch das Berlin-Abkommen erhärtet; denn im Berlin-Abkommen ist positiv und ausnahmslos die Ermächtigung enthalten, daß die Bundesrepublik Deutschland Berlin vertritt; freilich beschränkt auf Fragen, die nicht Sicherheit und Status betreffen. Aber das wird hier nicht berührt. Ich muß an uns alle appellieren, daß von dieser Gestattung der Westmächte, die für mich die allein entscheidende, wichtige Position in bezug auf das freie Berlin in diesem Zusammenhang ist, ausnahmsloser und positiver Gebrauch gemacht wird, derart, daß wir zur umfassendsten Vertretung Berlins durch den Bund kommen. Herr Präsident, ich hatte mir vorgenommen, ausführlich auf den Zusammenhang zwischen der einen deutschen Staatsangehörigkeit und der Sicherheit Berlins einzugehen. Ich kann das wegen der Zeit nur noch verkürzt tun. Ich möchte uns alle aber eindringlich zu der Überlegung bitten, daß die eine deutsche Staatsangehörigkeit nicht nur von allgemeinem verfassungsrechtlichem Rang und von politischer Dimension ist, sondern daß jedes Spiel mit dieser Position das gefährlichste Spiel mit der Sicherheit des freien Berlin ist. ({9}) Mit großem Bedauern habe ich gemerkt, daß bereits einige vereinzelte Luftballons aufsteigen, wo gesagt wird: Wie lange könnt ihr denn, wenn ihr Realisten sein wollt, die Position der einen deutschen Staatsangehörigkeit aufrechterhalten? ({10}) Ich hoffe, daß wir zu einem Begriff von Realismus kommen, der nicht verwechselt wird mit Fatalismus, der nicht verwechselt wird mit Anpassung, der nicht verwechselt wird mit Schwierigkeiten-aus-dem-WegGehen und der nicht verwechselt wird damit, daß man 30 Jahre nach dem letzten Krieg eben immer noch nur die Folgen des letzten Krieges zu bewältigen habe. ({11}) Politik heißt gestalten. Immer nur auf Jahrzehnte vorher verweisen zu wollen ist eher ein Armutszeugnis denn ein Beweis für politische Kunst. ({12}) Ich darf sagen - ich brauche nur allgemein darauf hinzuweisen; das ist im Grunde bekannt -, daß die Sowjetunion einen ihrer Hauptwünsche, die noch auf dem Tableau stehen - so etwas gibt es noch - darin sieht, eine gesonderte Staatsangehörigkeit West-Berlins zu begründen. Das zeigt sich nicht nur in grundsätzlichen Stellungnahmen, sondern das zeigt sich z. B. auch darin, daß wir Berliner, wenn wir nach Ost-Berlin gehen, seit Jahren einen gesonderten Durchgang nehmen müssen -, im Unterschied zu unseren Mitbürgern aus Köln, Hamburg, München. Dies sind alles keine Kleinigkeiten, sondern Symbole der Ernsthaftigkeit, mit der die Sowjetunion hier zielstrebig arbeitet. Dies alles hätte der Regierende Bürgermeister sagen müssen. Es war - ohne Polemik - enttäuschend, daß er dies nicht getan hat. ({13}) Wir Berliner teilen die feste Überzeugung, daß die eine deutsche Staatsangehörigkeit in besonderer Weise unterstreicht, wie wichtig die Offenhaltung der deutschen Frage ist, und wiederum unterstreicht, wie eng Offenhaltung der deutschen Frage, einheitliche deutsche Staatsangehörigkeit und freiheitliche Existenz Berlins, das zum Bund gehört, verknüpft sind. ({14}) Wir glauben, daß die Position des Regierenden Bürgermeisters von Berlin - wer immer es ist - zu den ganz bedeutenden Funktionen der deutschen Politik gehört. Ich glaube - ich will das für meine Person sagen -, sie ist nach der des Bundeskanzlers wahrscheinlich eine der bedeutendsten Positionen, die es in der Exekutive überhaupt gibt. Wenn dem so ist, dann muß der Regierende Bürgermeister - wiederum unabhängig davon, wer es ist - den Mut haben, als Kontrastspiegel - gegebenenfalls seiner eigenen Partei gegenüber - zu wirken. Wenn so getan wird, als sei alles in Ordnung, dann muß er sagen: So ist es nicht! Dies ist unsere Auffassung vom Amt des Regierenden Bürgermeisters, und dies möchten wir den Berlinern sagen. ({15})

Dr. Richard Jaeger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001006

Das Wort hat der Herr Bundesminister des Auswärtigen.

Hans Dietrich Genscher (Minister:in)

Politiker ID: 11000661

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Lage der Nation, die Erörterung von Antworten der Bundesregierung auf Anfragen der Opposition und der Regierungskoalition sind das Thema dieser Debatte. Ich muß auch heute noch einmal die Frage stellen: Was kann und was soll eine solche Debatte im Interesse unseres Volkes leisten? Wenn ich von diesem unserem Volk spreche, dann meine ich nicht nur die Deutschen in der Bundesrepublik Deutschland. Meine Damen und Herren, hier geht es zunächst um die Frage: Wie können wir als Bundesrepublik an der Sicherung des Friedens in der Welt mitwirken? Dazu, über den Zusammenhang von Friedenssicherung und Entspannungspolitik, hat der Bundeskanzler gestern in seiner Regierungserklärung etwas gesagt. Hier kann es in der Tat, Herr Kollege Abelein, nur einen Wettlauf der Initiativen und Ideen zwischen Regierungskoalition und Opposition geben, wie wir uns in den Entspannungsprozeß - auch im Interesse des eigenen Volkes Bundesminister Genscher aktiv einschalten können. Ich habe dazu, zu diesem Zusammenhang, in dieser Debatte bis zur Stunde von Ihnen aus den Reihen der Opposition keinen neuen Vorschlag gehört. ({0}) Es mag sein, meine Damen und Herren, daß Sie zugeben, daß die Entspannungspolitik der Bundesregierung als eine im guten Sinne realistische Entspannungspolitik zu betrachten ist, wohl wissend, daß die Bundesregierung - unter Vermeidung jeder Schaukelpolitik, unter Vermeidung irrealer Sicherheitsvorstellungen - es als den zentralen Pfeiler ihrer Bemühungen um Entspannung ansieht, daß wir im westlichen Bündnis fest verankert sind und daß uns die Einigung Europas eine zusätzliche politische Stütze für diese unsere Entspannungspolitik gibt. ({1}) Dazu, meine Damen und Herren, können wir auch die erklärte Unterstützung der Opposition brauchen; das kann unsere Position nur festigen. Aber es gehört dazu auch die Mitwirkung der Bundesrepublik Deutschland bei multilateralen Entspannungsbemühungen. Ich habe gestern auf die Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa verwiesen. Ich habe auf die Abrüstungsverhandlungen in Wien verwiesen. All das bettet sich da ein. Dieser Grundansatz unserer Entspannungspolitik ist von Ihnen letztlich nicht zu kritisieren. Sie haben es heute nicht getan. Auch Herr Kollege Abelein hat sich eigentlich der Reduzierung der Oppositionskritik auf eine Methodenkritik in der Vergangenheit dadurch angeschlossen, daß er bei seinen Verbesserungsvorschlägen für die Zukunft gesagt hat, wir würden dieses so oder jenes so - aber immer nur methodisch, nicht inhaltlich - tun. ({2}) Meine Damen und Herren, deshalb wäre es gut, wenn die Opposition zu dieser Grundposition hier noch einmal Stellung beziehen würde. Das Zweite, worum es in dieser Debatte gehen muß, ist die Frage, wie die Möglichkeiten des Grundvertrags genutzt werden können, um das zentrale Ziel deutscher Politik zu erreichen, nämlich die Einheit der Nation zu wahren. Wenn der Außenminister an dieser Stelle spricht, hat er sich in den Details Zurückhaltung aufzuerlegen, um auch optisch nicht den Eindruck zu erwekken, als sei die Ausschöpfung der Möglichkeiten des Grundvertrages eine Frage auswärtiger Politik der Bundesrepublik Deutschland. ({3}) Deshalb will ich das Thema nur aufzeigen und die enge Verknüpfung zwischen diesem Thema und dem Begriff der Einheit der Nation deutlich machen. Hier muß ich Ihnen, Herr Kollege Abelein, etwas entgegenhalten. Bei der Darlegung des Zustands der Deutschlandpolitik, bevor diese Regierung gebildet wurde, sagten Sie: Die Option für die Wiederherstellung der deutschen Einheit blieb in Kraft. Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen: Diese Option bleibt in Kraft, und dem fühlt sich diese Regierung bis zum letzten verpflichtet. ({4}) Das sollte man auf keine Weise in Zweifel ziehen. Wie, meine Damen und Herren, muß ich es sonst verstehen, daß der Brief zur deutschen Einheit lautet, daß dieser Vertrag - hier geht es um den Grundvertrag nicht im Widerspruch zu dem politischen Ziel der Bundesrepublik Deutschland steht, auf einen Zustand des Friedens in Europa hinzuwirken, in dem das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung seine Einheit wiedererlangt? Diese Dokumentation unseres politischen Ziels ist Geschäftsgrundlage unserer innerdeutschen Politik. Sie ist Geschäftsgrundlage unserer Entspannungspolitik im allgemeinen. Daran sollte niemand rütteln, und das sollte niemand in Zweifel ziehen. Es ist nicht so, Herr Kollege Abelein, daß sozusagen die Aufmerksamkeit der Welt für einen zweiten Staat in Deutschland erst durch die Aufnahme unserer Politik erregt worden sei. War es nicht vielmehr so, daß unsere Vorgängerregierungen die DDR de facto längst als einen Staat in Deutschland behandelten, es nur nicht aussprachen und dieses NichtAussprechen in der Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland durch eine erhebliche Einschränkung unseres Handlungsraums bezahlt wurde? Das ist die Wahrheit, meine Damen und Herren. ({5}) Da ist faktisch nichts verändert worden, sondern da ist etwas ausgesprochen worden, was sich längst anbahnte. Ich glaube, daß das die Wahrheit ist. Nach meiner Meinung kann man auch nicht sagen, meine Damen und Herren: Es bleibt indessen festzuhalten, daß diese Verbesserungen um den geleisteten Preis jede andere Bundesregierung mit Leichtigkeit hätte erreichen können. Nun, Herr Kollege Abelein, vielleicht wollten Sie die Verbesserungen und halten Sie sie für notwendig. Dann könnten Sie eigentlich nur sagen: Wir hätten es auf andere Weise erreicht. Aber Sie haben es nicht. Sie haben diese Verbesserungen, wie auch die Kollegen aus Berlin hier heute noch einmal anerkannt haben, für Berlin eben nicht mit den Methoden, mit der Art Politik erreichen können, wie Sie sie für richtig gehalten haben. Das Viermächteabkommen war nur auf diesem Wege zu erreichen. Und daß es das damals beste Erreichbare war, sollte zwischen uns nicht mehr umstritten sein. ({6}) ({7})

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Herr Bundesminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Wohlrabe?

Jürgen Wohlrabe (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002550, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Bundesminister, Sie räumen aber doch sicher ein, daß die wesentliche Basis für die Erleichterungen insbesondere die Politik der Alliierten war, der Westmächte, die auch die Viermächtevereinbarung veranlaßt haben?

Hans Dietrich Genscher (Minister:in)

Politiker ID: 11000661

Herr Kollege, ich möchte Ihnen dazu ganz klar sagen: Die Möglichkeiten der Drei Mächte, die für uns handelten, das zu erreichen, waren isoliert nicht gegeben. Oder wollen Sie den Vorwurf erheben, sie hätten das schon früher tun können, aber unterlassen? Das kann doch nicht richtig sein. Es war vielmehr so, daß wir durch unsere Anlage der Entspannungspolitik in Mitteleuropa die Rahmenbedingungen schaffen mußten, unter denen es möglich war, dieses Viermächteabkommen herbeizuführen. ({0}) Meine Damen und Herren, wer den Vortrag des Kollegen Abelein gehört hat, mußte annehmen, daß in der DDR Resignation, Enttäuschung, wenn Sie so wollen: bei vielen innere Emigration vorzufinden seien. Herr Kollege Abelein, es hat mich ein wenig verletzt -- ich muß das sagen , daß Sie im Zusammenhang mit den Menschen in der DDR, von denen wir wissen, daß sie in ihrer ganz erdrückenden Mehrzahl lieber unter Bedingungen wie hier leben würden, den Begriff „Mitläufer" gebraucht haben. Das hat mich verletzt, meine Damen und Herren! ({1}) Ich finde, hier geht es um ein Stück innerer Emigration von Menschen drüben, die lieber die Freiheitsrechte hätten, wie wir sie auch haben. Das hat mit Mitläufertum überhaupt nichts zu tun. ({2}) Wenn Sie den Tag ermitteln wollen, Herr Kollege Abelein, an dem dem deutschen Volk und vor allen Dingen denjenigen, die, wenn Sie so wollen, den schrecklichen Ausgang der 12 Jahre in besonderer Weise zahlen mußten, diese Situation besonders bewußt wurde, an dem diese Resignation begann, sage ich Ihnen: Das war nicht der Tag des Grundvertrags, wie Sie hier darzustellen versuchten, ({3}) sondern das war der Tag, an dem die Mauer in Berlin errichtet wurde. Herr Kollege, d a s war der Tag! ({4}) Das war nämlich der Tag, an dem die Menschen wußten, daß die Mauer sie hindert, zu gehen, wenn es notwendig ist. Ich sage das als einer, der diesen Weg selbst hat gehen müssen. Deshalb bitte ich Sie, den Einschnitt in der deutschen Politik anders zu setzen. Ich habe wieder Gelegenheit gehabt, festzustellen, was die Menschen dort empfinden und fühlen. Ich möchte jedem in diesem Hause empfehlen, die Gelegenheit wahrzunehmen, durch Besuche auch zu zeigen, daß wir nicht nur mit Reden, sondern auch mit Dasein für die anderen helfen wollen. ({5}) - Ich sage ja nur, daß ich es jedem empfehle; ich behaupte nicht, daß Sie es nicht tun, Herr Kollege. Ich möchte das jedem empfehlen, damit wir dort die Hand am Puls behalten, wo eine andere Form der Information durch die Art des staatlichen Systems nicht gegeben ist. ({6}) Dann werden wir spüren, daß die Einheit der Nation in dieser Phase deutscher Politik am besten gewahrt und gestärkt werden kann durch ein hohes Maß an Aktivität, an Ideenreichtum, um auf vielfältigen Wegen die Menschen in Form von Begegnungen, in Form von Kontakten näher zueinander zu bringen. Herr Kollege Abelein, nehmen Sie es mir nicht übel: Daher ist für mich auch die bessere Möglichkeit, zu telefonieren, ein Stück menschlichen Kontakts von Familie zu Familie, von Freund zu Freund. ({7}) - Sie haben es vorhin so ein bißchen abgewertet. Natürlich ist das nicht die ganze deutsche Politik. ({8}) Es ist ein kleines Steinchen. ({9}) Aber die Summe vieler kleiner Steinchen ist ein größeres Stück Beitrag zur Einheit der Nation, um die wir alle gemeinsam und schwer ringen müssen. Das ist heute unsere Aufgabe. Wenn es da zum Ideenwettstreit kommt, zu realistischen Vorschlägen, wird niemand dafür dankbarer sein als die Bundesregierung. Hier wollen wir gern diskutieren, aber wir wollen uns nicht zerstreiten über das, was war. Wir wollen uns auch nicht zerstreiten über die Redlichkeit unserer Vorstellungen. ({10}) Damit komme ich zu einer Bemerkung, die hier im Zusammenhang mit Berlin gemacht wurde und die Ermahnung enthielt, die Möglichkeit des Viermächteabkommens zu nützen. Meine Damen und Herren, ich sagte schon: Wir haben mit unserer Politik die Rahmenbedingungen geschaffen, die dieses Viermächteabkommen möglich machten, und wir werden, so wie es gesagt wurde, in strikter Einhaltung, aber auch in voller Anwendung dieses Abkommens unseren Weg gehen, um die Bindungen West-Berlins zum Bund zu entwickeln, wie es dieses Abkommen dynamisch ermöglicht. ({11}) Wir werden diesen Weg ruhig und besonnen gehen. Wir tun es. Es sind Stichworte gefallen wie Umweltbundesamt, wie Europäisches Institut für berufliche Bildung. ({12}) Meine Damen und Herren, spüren Sie nicht, daß die Bundesregierung einen Fehler machen würde, wenn sie diese Schritte, die sie getan hat, jetzt als ein großes Erfolgserlebnis darstellte? Aber machen Sie es uns auch nicht schwer, dieses Abkommen behutsam, Schritt für Schritt auszufüllen. Hier müssen wir mit großer Verantwortung ans Werk gehen, alle gemeinsam. Deshalb müssen wir auch der Versuchung widerstehen, vom Pult des Deutschen Bundestages Auseinandersetzungen mit dem Regierenden Bürgermeister zu führen. ({13}) Meine eigene Partei - das darf ich einmal, mich loslösend von der Verantwortung in der Regierung, sagen - steht in Berlin wie Sie in Opposition zum Senat. Wenn dort etwas zu sagen ist, wenn Auseinandersetzungen mit dem Regierenden Bürgermeister zu führen sind, gehören sie dort in das Abgeordnetenhaus. Hier geht es darum - und das wollen wir auch nicht vergessen -, daß der frei gewählte Regierungschef von Berlin hier gesprochen hat. ({14}) Das ist doch eine pure Selbstverständlichkeit, daß er das tut. Meine verehrten Kollegen, ich kann eigentlich dem Grundtenor Ihrer Beurteilung der Rede von Herrn Schütz nicht zustimmen. Ich habe gestern empfunden, daß er eigentlich mit großer Aufrichtigkeit die Probleme dargelegt hat, die sich für Berlin und aus dem Viermächteabkommen ergeben, auch was die Einbeziehung West-Berlins in den bilateralen Austausch angeht. Das hat er hier mit großer Offenheit dargelegt. Ich habe das für verdienstvoll gehalten. Ich glaube, darüber müssen wir reden. Ich fand es gut, daß gestern der Kollege Marx

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Herr Bundesminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Hans Dietrich Genscher (Minister:in)

Politiker ID: 11000661

Ich möchte den Gedanken nur noch zu Ende führen. Herr Kollege Marx hat gestern in einer anderen, sehr diffizilen Frage die Beratungen in den Auswärtigen Ausschuß verwiesen. Das könnte auch in bestimmten Bereichen der Berlin-Politik angemessen sein, ohne daß wir hier der Diskussion über Wert oder Nichtwert, über Erfolg oder Nichterfolg dieses Abkommens ausweichen wollen. Meine Damen und Herren, diesen Fragen wollen wir uns voll stellen. Trotzdem müssen wir der Versuchung widerstehen, in einen optischen Wettlauf um Berlin einzutreten; denn Sie wissen, daß diese Regierung für Berlin nicht nur das tut, was das Abkommen erfordert, sondern was es zuläßt. ({0}) Jetzt bitte schön!

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Herr Kollege Wohlrabe!

Jürgen Wohlrabe (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002550, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Außenminister, sind Sie bereit, uns zuzubilligen, daß es einerseits nicht um einen optischen Wettlauf, sondern um eine sachgerechte Lösung der Berliner Probleme geht, daß aber andererseits Berlin nicht nur ein kommunalpolitisches Problem ist, das ins Abgeordnetenhaus von Berlin gehört, sondern daß dann, wenn der Regierende Bürgermeister von Berlin hier spricht - und niemand nimmt ihm das Recht, hier zu sprechen - und eine Rede hält, die durchaus den Charakter partieller Jubelei trägt, wir auch das Recht haben, uns hier mit dieser Rede auseinanderzusetzen? ({0})

Hans Dietrich Genscher (Minister:in)

Politiker ID: 11000661

Herr Kollege, das ist nicht das Problem. ({0}) Im übrigen bestand gestern nach der Rede von Herrn Schütz genug Gelegenheit, sich mit ihm auseinanderzusetzen. Was ich sagen wollte, ist etwas anderes: Sie sollten nicht negieren, daß er das, was allgemein-politisch zum Viermächteabkommen zu sagen war, was sehr wohl vor das Forum des Deutschen Bundestages gehört, mit aller Offenheit und Klarheit angesprochen hat. ({1}) Meine Damen und Herren, vor Ihnen spricht jemand, dem die Frage Berlin sehr nahegeht. Sie wissen genau, daß es nicht nur positive -

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Herr Bundesminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Jäger?

Hans Dietrich Genscher (Minister:in)

Politiker ID: 11000661

Bitte schön!

Claus Jäger (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001002, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Bundesminister, wenn Sie uns hier den behutsamen Umgang mit Amt und Person des Regierenden Bürgermeisters empfehlen, was ich durchaus verstehe und billige, wäre es nicht eigentlich notwendig, diese Ermahnung vor allen Dingen an Ihren eigenen Regie10184 Jäger ({0}) rungschef zu richten, der im vergangenen Dezember in einer geradezu blamablen Weise den Regierenden Bürgermeister von Berlin über die wichtigen Abmachungen mit der DDR im unklaren gelassen hat? ({1})

Hans Dietrich Genscher (Minister:in)

Politiker ID: 11000661

Zwei Bemerkungen, Herr Kollege: Zunächst hat er niemanden im unklaren gelassen, ({0}) und zweitens war, fand ich, wenn man schon eine Wertung vornimmt, die Frage von Wohlrabe wirkungsvoller, als Ihre es gewesen ist. ({1}) Meine Damen und Herren, lassen Sie mich am Schluß sagen: hier steht jemand vor Ihnen, dem diese Frage - Berlin - sehr nahegeht. Und es wird Ihnen aufgefallen sein, daß es manche kritische Stimme zu dem gegeben hat, was der Außenminister für die Bundesregierung zu Berlin, zur Einbeziehung Berlins in die Verträge zu den Notwendigkeiten der Entwicklung der Bindungen Berlins sagt. Vergessen wir nie: Zur vollen Anwendung dieses Viermächteabkommens gehört die strikte Einhaltung. Und übersehen Sie bei allem Streit über das Abkommen eines nicht: Es war das beste damals erreichbare. ({2}) Wir sollten dieses Viermächteabkommen für Berlin hüten wie unseren Augapfel. Sie werden ein besseres nicht bekommen. Vergessen Sie das nicht, wenn Sie über Berlin sprechen! ({3})

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Mertes.

Dr. Alois Mertes (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001482, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach diesen Ausführungen des Bundesaußenministers sollten wir zur konkreten Situation zurückkehren und sehen, wie sich die aktuellen Probleme zwischen der Regierung und uns stellen und wo Möglichkeiten der Zusammenarbeit liegen. Der erste Punkt, den ich ansprechen möchte, ist eine Äußerung des Bundesaußenministers von gestern, die er heute wiederholt hat, nämlich: diese Debatte müßte leisten, daß wir auf der Grundlage der geschlossenen Verträge in eine Diskussion über die richtige Anwendung, die optimale Nutzung der Verträge eintreten. - Herr Minister Genscher, dies ist ein gutes Wort. Es muß allerdings ergänzt werden um etwas, was gestern und heute meine Kollegen ebenfalls angesprochen haben nämlich: Diese Verträge müßten richtig ausgelegt werden. Sie haben dies gestern bestätigt, und Sie haben vor den Vereinten Nationen in erfreulich klarer Weise wie Ihr Vorgänger zu dieser Frage Stellung genommen; ich habe als parlamentarisches Mitglied der deutschen UNO-Delegation keine Schwierigkeit darin gesehen, die Einheit der Auffassung zwischen Opposition und Regierung in dieser Materie vor dem Forum der Vollversammlung der Vereinten Nationen ausdrücklich zu dokumentieren. - Die Möglichkeit der Zusammenarbeit ist also nicht nur theoretisch, gegeben, sondern sie wird auch praktiziert. Hier allerdings - in der praktischen Politik - beginnen dann unsere Fragen, beispielsweise die Frage an den Kollegen Wehner nach der geschlossenen Vertretung der deutschen und westlichen Auslegung. Sie ist hier schon öfter gestellt worden, aber ich möchte sie jetzt in bezug auf die Reaktion des Kollegen Wehner nach der letzten Reise des Bundeskanzlers und des Außenministers nach Moskau stellen: Ich habe bisher noch kein ausdrückliches Lob des Herrn Wehner für die feste Haltung gehört, die Bundesaußenminister und Bundeskanzler in der Berlin-Frage in Moskau gezeigt haben. Es wäre sehr schön, wenn Herr Wehner nach allem Voraufgegangenem recht bald den Bundesaußenminister und den Bundeskanzler gerade in diesem Zusammenhang besonders vernehmlich loben könnte. ({0})

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herr Abgeordneten Wehner?

Dr. Alois Mertes (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001482, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Bitte sehr.

Herbert Wehner (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002444, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Verehrter Herr Kollege, ist Ihnen entgangen, ist Ihnen nicht aufgefallen, daß ich - in dem Protokoll der Sitzung des Plenums nachzulesen - dort sowohl dem Bundeskanzler als auch dem Bundesminister des Auswärtigen ausdrücklich namens der ganzen Fraktion zweimal, zu Beginn und am Ende, gedankt habe?

Dr. Alois Mertes (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001482, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ich habe dies zur Kenntnis genommen, Herr Wehner, aber ich habe auch zur Kenntnis genommen, daß Sie, der Sie sich zu sehr detaillierten Fragen sehr detailliert äußern, hier geschwiegen haben. Ich konnte bis jetzt nicht den Eindruck gewinnen, daß Sie heute im Gegensatz zu dem stehen, was Sie getan haben, als Sie im Jahre 1973 in Moskau und Leningrad waren ({0}) und die Position der Bundesregierung, die die richtige war, geschwächt haben. ({1}) Meine Damen und Herren, es wird noch einen anderen Bereich geben, wo sich zeigt, ob wir die Verträge richtig anwenden. Das ist die Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, die Dr. Mertes ({2}) KSZE. Herr Bundesaußenminister, Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, daß es eine Art Wettlauf des Friedens- und des Entspannungswillens geben muß. Wir haben uns im Vertrag mit der Sowjetunion - wir stehen zu diesem Vertrag - verpflichtet, zur Entspannung und zum Frieden beizutragen. ({3}) Aber die fundamentale Frage, meine Damen und Herren, die sich doch immer wieder konkret stellt, lautet: Was ist denn mit Entspannung und was ist mit Friede konkret gemeint? Was ist mit Sicherheit und Normalisierung konkret gemeint? Die Sowjetunion und die DDR bekunden in diesem Zusammenhang eine bemerkenswerte Klarheit. Sie sprechen von Entspannung nicht nur abstrakt und allgemein, sondern sie bringen sie in lückenlose Übereinstimmung mit den unveränderten grundlegenden imperialen und ideologischen Zielen der Sowjetunion. Es wäre eine gute Sache, wenn wir uns in diesem Hause einmal darum bemühten, in der Frage der politischen Begriffsklärung etwas konkreter zu werden. Sie werden Gelegenheit haben, Herr Bundesaußenminister, bei der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa in Genf zu zeigen, daß Sie die Auslegung, die Sie hier mit so erfreulichem Nachdruck betont haben, in der politischen Wirklichkeit durchhalten werden. Im Verhandlungs-Korb I geht es genau darum - wir haben das im einzelnen im Auswärtigen Ausschuß besprochen -, unsere Entspannungs-Konzeption, unsere Grund-Position, die wir bei den Ostverträgen gerade auch dank der Opposition noch halten konnten, nicht unterlaufen zu lassen. Es ist eine alte und - vom gegnerischen Standpunkt aus gesehen - kluge Taktik, daß der andere seine Rechtspositionen theoretisch aufrechterhalten und verbal wiederholen darf, daß er aber durch sein faktisches Verhalten die eigenen Positionen langsam unterlaufen läßt. Diese Gefahr ist in Genf konkret gegeben. Wir werden hier Ihrer Forderung nach Konkretisierung unserer Vorstellungen nachkommen. Es liegt in der Natur der Sache, daß die Opposition nicht die Position einnehmen kann: „Ihr müßt mehr nachgeben!" Diese Regierung ist in den Verhandlungen mit anderen Mächten, vor allem mit fordernden Großmächten und gegnerisch gesinnten Staaten, immer der Versuchung ausgesetzt, zu weit zu gehen. Infolgedessen ist es Aufgabe der Opposition - nur das wollten doch alle meine Kollegen, die in dieser Debatte gesprochen haben, sagen; das liegt doch in der nützlichen Dialektik von Opposition und Regierung -, der Regierung den Rücken zu stärken, indem sie ihr zuruft: „Ihr müßt noch mehr fordern, und ihr müßt noch fester sein." Ich kann mir nicht vorstellen, daß, wenn wir einmal an die Regierung kommen, die SPD sagen wird: „Ihr müßt noch mehr nachgeben!" ({4}) Meine Damen und Herren, ein Weiteres! Der Herr Bundesaußenminister hat gestern gesagt, es wäre nicht das erste Mal, daß ein Staat, der einen Teil des Volkes vertritt, in eine Isolierung geriete und daß sich internationale Prozesse über seine nationalen Interessen hinweg vollzögen. Diese Gefahr habe die sozialliberale Koalition erkannt. Sie habe seit 1969 im eigenen, aber auch im internationalen Entspannungsinteresse gehandelt. Genau hier haben wir die Frage, Herr Bundesaußenminister: Was heißt „das internationale Entspannungsinteresse" ? Ich finde diesen Satz höchst bedenklich. Das bedeutet ja praktisch, es sei ein Entspannungsprozeß von den westlichen Mächten mit eingeleitet worden, der sich möglicherweise über die elementaren Interessen des deutschen Volkes hinweggesetzt hätte. Ich muß hier feststellen, daß bis zum 28. Oktober 1969 keinerlei Indiz dafür bestanden hat, die drei Westmächte oder irgendeiner unserer Verbündeten hätten die Ein-Deutschland-Position in Frage gestellt. ({5}) Das Gegenteil ist der Fall. Mit einem Federstrich in der Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969, die nicht mit den drei Westmächten konsultiert wurde, ist die Ein-Deutschland-Position ganz entscheidend geschwächt worden. Wir haben in diesem Hause, in diesem Lande 20 Jahre lang als Parlament, als Öffentlichkeit, als Regierung in der Deutschlandfrage eine rechtlich eindeutige, gemeinsame Sprache gesprochen.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Moersch?

Dr. Alois Mertes (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001482, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Bitte sehr!

Karl Moersch (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001526, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Kollege Mertes, können Sie mir bestätigen, daß die drei Westmächte in allen Schritten, die die Bundesregierung in ihrer Ostpolitik unternommen hat, bis zum heutigen Tage voll mit dieser Bundesregierung übereingestimmt haben? Oder wollen Sie den Eindruck erwecken, daß das nicht so gewesen sei?

Dr. Alois Mertes (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001482, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ich kann das in dieser Form nicht bestätigen. Für die Zeit vom 28. Oktober 1969 bis zum Ende der Bahr-Verhandlungen Ende Mai 1970 kann ich das nicht bestätigen. Nachdem die Bahr-Verhandlungen zu Ende waren und die Bundesregierung durch ihre Ergebnisse gegenüber der Sowjetunion im Wort stand, haben sich die Westmächte auf die Seite der Bundesregierung gestellt, damit in den Berlin-Verhandlungen nicht noch mehr Boden wegschwämme. ({0})

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage?

Dr. Alois Mertes (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001482, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ja, bitte!

Not found (Gast)

Herr Abgeordneter, sind Sie bereit, das, was Sie eben behauptet haben, im Auswärtigen Ausschuß einmal zu belegen, und sind Sie bereit, gegenteilige Belege der amerikanischen Seite, die in reichlicher Zahl vorhanden sind, zur Kenntnis zu nehmen? ({0})

Dr. Alois Mertes (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001482, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ich bin dazu gern bereit.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Gestatten Sie eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Lenz?

Dr. Alois Mertes (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001482, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Bitte sehr.

Prof. Dr. Carl Otto Lenz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001322, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Kollege Mertes, ist das Recht, Zwischenfragen zu stellen, nach Ihrer Auffassung, ein Recht der Regierung oder ein Recht der Angehörigen dieses Hohen Hauses gegenüber der Regierung? ({0})

Dr. Alois Mertes (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001482, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ich bin natürlich der letzteren Auffassung. Meine Damen und Herren, wenn man 20 Jahre lang als Beamter im Auswärtigen Dienst dieses Landes gestanden hat, dann weiß man, von welch ungeheurem Wert es gewesen ist, daß zwischen den Parteien in diesem Hohen Hause niemals ein Konflikt im Kern der Deutschlandfrage, in der EinDeutschland-Position bestanden hat. Dies haben Sie ab 1969 in hohem Maße zunichte gemacht. Jetzt besteht die große Gefahr, daß anstatt eines Wettlaufs um Frieden und Entspannung ein Wettlauf der Flexibilität, sprich: der Nachgiebigkeit nach Ost-Berlin oder Moskau stattfindet. Dies ist eine böse Sache. Wir haben in den 50er Jahren um das Verhältnis von Wiedervereinigung und Sicherheit gerungen. In der Ein-Deutschland-Frage aber waren bis 1969 die Positionen gemeinsam und völlig eindeutig. Ich möchte hervorheben, was der jetzige Bundeskanzler nach seiner Moskaureise in der „Zeit" am 29. August 1969 schrieb. Er berichtete, die sowjetischen Gesprächspartner hätten gesagt, in prinzipiellen Positionen könnten sie nicht nachgeben. Ich zitiere mit Erlaubnis der Frau Präsidentin den heutigen Bundeskanzler und damaligen Abgeordneten Schmidt: Ich kann das verstehen, erwiderte ich, aber würden Sie bereit sein, Herr Poliansky, den Satz in meinem Sinne zu ergänzen: auch nicht auf Kosten der prinzipiellen Positionen der deutschen Seite. Dann gab es ein Hin und Her. Er hat sich zu meiner Ergänzung bekannt. Wir legten dann dar, daß Zugeständnisse immer nur bei Gegenseitigkeit zustande kommen könnten. Bis zum Oktober 1969 also waren diese Positionen gemeinsam und klar, zum Segen für unser Land, für seinen inneren Frieden, für seine internationale Stellung. Ich will hier nicht wieder in die Geschichte zurückgehen. Dies hat der Herr Bundeskanzler gestern selbst eingeleitet, deshalb mußten meine Kollegen auch darauf eingehen. Was jetzt zur Debatte steht, ist die Zukunft. Die Zukunft in dieser Frage wird derzeit insbesondere auf der Genfer Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa verhandelt. Bei der Beratung des Verhandlungskorbes I wird dort von der östlichen Seite versucht, unsere Interpretation des Moskauer Vertrages und des Grundvertrages rechtlich und politisch zu unterlaufen, letztlich auch die westliche Auslegung des Berlin-Abkommens. Bis jetzt haben wir den Eindruck, daß die Bundesregierung diese Gefahr erkennt. Sie können gewiß sein - das haben wir in der KSZE-Debatte gesagt, Herr Bundesaußenminister , daß wir hier zu den Bemühungen der Bundesregierung stehen, solange sie dort diese Position wirklich durchhält. Die Bundesregierung darf sich nicht in eine Situation begeben, in der sie hinterher sagt: wir wären isoliert, wenn wir hier nicht zugestimmt hätten. Wir waren und sind der Natur der Sache nach in der Deutschlandfrage in einem gewissen Sinne stets isoliert. Irgendwo ist ein großes Volk mit schwieriger Interessenlage immer isoliert. Wenn Sie z. B. sagen: Wir als Bundesrepublik Deutschland werden in Zukunft immer nur eine deutsche Staatsangehörigkeit anerkennen und praktizieren, dann können Sie doch besonders deutlich sehen, daß es in der Tat eine in der Natur der Deutschlandfrage liegende Isolierung gibt. Das muß man dann in der Frage der Staatsangehörigkeit, und das muß man dann auch in Genf durchhalten. Derzeit aber kommt es in der Außenpolitik - so glaube ich - vor allem auf folgendes an: Ich meine, wir müßten unsere deutsche Interessenlage unseren westlichen Freunden vor allen Dingen dadurch bekunden, daß wir deutlich machen, wie sehr ihre substantiellen Interessen in dieser Frage mit unseren Interessen übereinstimmen, auch wenn dem oberflächlichen Blick dies verborgen bleibt. Wir können von den anderen Mächten nicht Altruismus gegenüber uns erwarten. Aber was wir von ihnen erwarten können - dies zu verdeutlichen ist unsere Aufgabe -, ist, daß sie die Identität ihrer Interessen und der wesentlichen nationalen Interessen des deutschen Volkes erkennen und danach handeln. ({0}) Es gibt keine Veranlassung, anzunehmen, daß die Westmächte, daß unsere Verbündeten, daß ein großer Teil der Neutralen uns nicht versteht, wenn wir maßvoll und klug den freiheitlich-rechtsstaatlichen Kern der Deutschlandfrage, der mit dem fundamentalen Ethos der westlichen Welt völlig übereinstimmt, aktiv, ja selbst fordernd vertreten. Meine Erfahrungen bei der UNO gehen dahin, daß die nationale Argumentation so geartet ist, daß sie auch von den Völkern der Dritten Welt verstanden wird. Wir sollten in der Tat - Herr Kollege Carstens sagte es gestern nicht Furcht davor haben, Dr. Mertes ({1}) daß wir „deutsche Zwistigkeiten", „deutsche Zänkereien" vor die UNO tragen. Wir tragen keine „Zänkereien" vor die UNO, sondern wir tragen vor die UNO die Forderung nach Erfüllung der Charta, die diese Organisation sich gegeben hat und der wir beigetreten sind. ({2}) Ein Wort noch zu dem, was der Kollege Wohlrabe eben gesagt hat. Er hat vorgeschlagen, daß der Generalsekretär der Vereinten Nationen bei seinem demnächstigen Besuch in Deutschland auch nach West-Berlin eingeladen wird. Lassen Sie mich dazu freimütig etwas ganz Konkretes sagen. Als hier 1973 in diesem Hause der Beitritt zur UNO beraten wurde, gingen die Koalitionsparteien und ging ein Teil meiner Fraktionsfreunde davon aus, daß die Vertretung West-Berlins durch die Bundesrepublik Deutschland mit der Ausnahme in Fragen der Sicherheit und des Status in der UNO eindeutig gesichert sei. Sie können einen Beitrag zur Bestätigung dieser Geschäftsgrundlage der damaligen Abstimmung leisten, wenn Sie den Generalsekretär der Vereinten Nationen nach Berlin einladen. Es ist in den Dokumenten, die bei unserem Beitritt zu den Vereinten Nationen übermittelt worden sind, vom damaligen Außenminister in dieser Frage sehr klar gesprochen worden. Die verbindlichen Aussagen der Bundesregierung im Auswärtigen Ausschuß gingen in die gleiche Richtung. Wenn es nicht so gekommen ist, wie Sie es gehofft hatten, so ist das von der Sowjetunion zu vertreten. Wir haben hier die Pflicht, für die Bundesrepublik Deutschland auch symbolisch zu bekunden, daß West-Berlin in den Vereinten Nationen von der Bundesrepublik Deutschland vertreten wird. ({3}) Der Besuch des Generalsekretärs Waldheim - oder zumindest die Einladung an ihn wäre ein Beweis dafür, daß Sie diese Ihre These, die Bundeskanzler Brandt damals der Opposition gegenüber mit größter Gewißheit vertreten hat, auch heute noch selbst ernst nehmen. Meine Damen und Herren, nur noch einen Punkt zur Frage der Rechtsverbindlichkeit der Verträge. Die Verträge sind in der Tat rechtsverbindlich. Und der Herr Kollege Wehner erweist unserer Demokratie und unserem Land einen ganz schlechten Dienst, wenn er so tut, als würden wir diese Verträge als Nicht-Verträge ansehen. Wir sehen allerdings in diesen Verträgen problematische Institute, weil sie so mehrdeutig sind. Und weil wir mit unseren Bedenken gegen die Mehrdeutigkeiten der Ostverträge und des innerdeutschen Grundvertrages so Recht behalten haben, wollen wir nicht, daß in der KSZE noch einmal ein Berg von Dissensen aufgetürmt wird, der uns nicht weiterhilft, sondern blockiert. ({4}) Aber nachdem diese Verträge nun einmal da sind, werden wir sie in der richtigen Form einhalten. Es kann nur einen Wettlauf um die Treue zu der Auslegung, die uns damals vorgetragen worden ist und auf die sich dieses Hohe Haus in einer verbindlichen Entschließung festgelegt hat, und damit auch um die richtige Nutzung geben. Lassen Sie mich zum Schluß eines sagen: Eine Opposition muß stets einen Bereich von Elementen mit der Regierung suchen, in der sie mit ihr übereinstimmen will; denn sie ist die potentielle Regiegierung. Eine Opposition ist aber zweitens ein Instrument unseres Staates, das betont kritisch sein muß und in dieser kritischen Betonung durchaus auch verbal sehr deutlich und scharf werden darf. Drittens hat eine Opposition die Pflicht, daß sie da, wo sie in der Sache nun wirklich nicht mit der Regierung übereinstimmt und nach ihren Überzeugungen auch nicht übereinstimmen darf, das auch bekundet. Sie haben die Chance, Herr Bundesminister des Auswärtigen, vor allen Dingen bei der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und bei der Vertretung der deutschen Interessen vor den Vereinten Nationen zu bekunden, wie ernst und wie konkret Sie Ihre Zusagen an dieses Haus nehmen. Wenn Sie es tun, dann werden Sie uns an Ihrer Seite haben! ({5})

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Meine Damen und Herren. Das Wort wird nicht mehr gewünscht. Ich schließe die Aussprache. Zu einer tatsächlichen Erklärung nach § 36 der Geschäftsordnung hat der Abgeordnete Geßner das Wort.

Dr. Manfred Achim Geßner (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000674, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte nach § 36 der Geschäftsordnung folgende Erklärung abgeben: Bei der auf Seite 10 146 des Protokolls genannten Jahreszahl „1949" handelt es sich, wie auch aus dem Sinnzusammenhang meiner Rede hervorgeht, um einen Versprecher. Es muß „1969" heißen. ({0})

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Meine Damen und Herren, ich rufe nunmehr den Tagesordnungspunkt 5 auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts ({0}) - aus Drucksache 7/650 - a) Bericht des Haushaltsausschusses ({1}) gemäß § 96 der Geschäftsordnung - Drucksache 7/3120 - Berichterstatter: Abgeordneter Simon b) Bericht und Antrag des Rechtsausschusses ({2}) Drucksache 7/3119 10188

Not found (Mitglied des Präsidiums)

Abgeordnete Frau Schimschok Abgeordneter Thürk ({0}) Wünscht einer der Herren Berichterstatter das Wort? - Bitte schön, Frau Abgeordnete Schimschok.

Hildegard Schimschok (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001971, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Unterausschuß Familien- und Eherechtsreform sowie der Rechtsausschuß haben sich in mehreren Sitzungen mit den namensrechtlichen Vorschriften des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts befaßt. Mit Mehrheit beschloß der Rechtsausschuß, die namensrechtlichen Vorschriften aus dem Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts herauszulösen und sie als Gesetz über den Ehe- und Familiennamen in einem Gesetzentwurf zusammenzufassen und diesen dem Bundestag schon jetzt zur Beschlußfassung vorzulegen. Die Abtrennung der namensrechtlichen Vorschriften hält die Mehrheit des Ausschusses für geboten, weil sie ein in sich geschlossener Teil des Ehe- und Familienrechts seien und ein unmittelbarer Zusammenhang mit anderen Teilen des Ehe- und Familienrechts nicht bestehe. Die Vereinbarkeit der geltenden Bestimmungen mit dem Grundgesetz, daß der Geburtsname des Mannes immer der Ehe- und Familienname werde, sei zumindest zweifelhaft. Es geht der Mehrheit des Ausschusses darum, dem Namensrecht einen Inhalt zu geben, der der Verfassung voll entspricht, zumal auch in der Bevölkerung, vor allem bei berufstätigen Frauen, der berechtigte Wunsch nach einem dem Gleichberechtigungsgrundsatz entsprechenden Namensrecht bestehe und man auf ein baldiges Inkrafttreten dieses Gesetzes warte. Die Minderheit des Ausschusses sprach sich gegen eine Herauslösung des Namensrechts aus dem Gesamtkomplex Ehe- und Familienrecht aus, weil es sich hier um ein zusammenhängendes Reformwerk handle, dessen Teile gleichzeitig beraten werden und in Kraft treten sollten. Die Abtrennung einzelner Teile aus dem in sich geschlossenen Reformwerk könne dazu führen, daß die ihm zugrunde liegende einheitliche Konzeption verlorengehe. Sie, die Minderheit, sehe auch keinen sachlichen Grund für die Entscheidung, von allen Bestimmungen über die persönlichen Ehewirkungen, die der Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts enthalte, allein die Vorschriften über den Ehe- und Familiennamen vorab zu verabschieden. Der Innenausschuß und der Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit haben den Beschlußempfehlungen des Unterausschusses Familien- und Eherechtsreform zum Namensrecht zugestimmt. Im Innenausschuß wurde den Empfehlungen des Unterausschusses einstimmig zugestimmt, im Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung. Ziel dieses Gesetzentwurfs ist es, die Vorschriften über den Ehe- und Familiennamen dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie dem heutigen Verständnis von der Bedeutung des Namens als einem grundrechtlich geschützten Persönlichkeitsrecht anzupassen. Der Name wird nämlich nicht nur als Identitätsbezeichnung angesehen. Einhellig war der Rechtsausschuß der Meinung, daß Ehegatten auch in Zukunft einen gemeinsamen Familiennamen führen sollten. Zum Ehenamen können sie den Geburtsnamen der Frau oder den Geburtsnamen des Mannes bestimmen. Dem Vorschlag der Bundesregierung, daß der Ehename ein aus den Geburtsnamen beider Ehegatten zusammengesetzter Doppelnahme solle sein können, wurde nicht zugestimmt. Es würden zwar größere Kombinationsmöglichkeiten geschaffen, diese könnten aber bei kommenden Generationen zu Schwierigkeiten führen, weil sie bei der Bestimmung des Ehenamens die Wahl zwischen 12 Möglichkeiten hätten. Weiter könnten auch Verlobte, die schon einen Doppelnamen führen, in Konfliktsituationen kommen, wenn sie bei der Eheschließung einen der von den Eltern übernommenen Namen abstoßen müßten. Die Möglichkeit der Wahl, einen Geburtsnamen der Ehegatten zum Ehenamen zu bestimmen, trage Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes voll Rechnung, ohne daß die Ordnungsfunktion des Namens durch verwirrende Konstruktionen in Frage gestellt werde. Einigkeit bestand im Ausschuß außerdem darüber, daß der Ehegatte, dessen Geburtsname nicht Ehename wird, in Zukunft auch das Recht haben solle, seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Eheschließung geführten Namen neben dem Ehenamen führen zu können. Dieser beigefügte Name soll weder auf den Ehegatten noch auf die Kinder übertragen werden können. Die Mehrheit des Rechtsausschusses sprach sich dafür aus, daß der Ehegatte, dessen Geburtsname bei der Bestimmung des Namens untergeht, seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Eheschließung geführten Namen dem Ehenamen voranstellen kann. Damit solle erreicht werden, daß die Einheit zwischen dem Vornamen und dem bisherigen Nachnamen erhalten bleibe und der Namensträger weiterhin unter diesem Namen in Registern und Verzeichnissen geführt werden könne. Besonders für Ehegatten, die vor ihrer Heirat im Berufsleben bekannt geworden seien, dürfte von Bedeutung sein, daß sie nach der Eheschließung ihren Nachnamen an hervorgehobener Stelle weiterführen könnten, zumal der Kreis der Frauen, meine Damen und Herren, die auch einer Berufstätigkeit nachgehen, immer größer werde. Nach Auffassung der Minderheit sollte dieser Name wie bisher dem Ehenamen angefügt werden, weil der Ehename, der auch Familienname der Kinder werde, die Familie kennzeichne. Der Klarheit der Register wegen sollte er an erster Stelle stehen. Im übrigen könne man eine für alle Bürger geltende gesetzliche Regelung nicht an den Bedürfnissen einer Minderheit ausrichten. Der Rechtsausschuß empfiehlt mit Mehrheit, daß der Standesbeamte die Eheschließung erst vornehmen kann, wenn ihm die Verlobten den künftigen Ehenamen angegeben haben. Die Auffassung des Bundesrates, daß der Name des Mannes der Ehe- und Familienname werden sollte, wenn die Verlobten eine Erklärung nicht abgegeben hätten, wurde von der Mehrheit nicht geteilt, weil es hierdurch weiterhin bei der Privilegierung des Mannes bei der Bestimmung des Ehe- und Familiennamens bliebe. Es erscheine gerechtfertigt, mit der Eheschließung zu warten, bis sich die Verlobten geeinigt hätten, wessen Name Ehe- und Familienname werden solle. Der Automatismus, daß der Name des Mannes der Familienname werde, falls keine Erklärung abgegeben werde, werfe auch verfassungsrechtliche Bedenken auf. Die Minderheit des Rechtsausschusses wendet sich gegen das Erfordernis der Erklärung. Es reiche aus, daß der Standesbeamte verpflichtet werde, die Verlobten vor der Eheschließung zu befragen, ob sie einen Ehenamen bestimmen wollten. Falls eine Namensbestimmung unterbleibe, sollte der Geburtsname des Mannes der Ehename sein. Dem Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes entspreche es, wenn den Verlobten die Möglichkeit der Wahl zwischen dem Geburtsnamen der Frau und dem des Mannes gegeben sei. Wenn keine Wahl getroffen werde, sei es sachgerecht, den Geburtsnamen des Mannes zum Ehenamen zu bestimmen, weil dies - nach Meinung der Minderheit - einer langen Rechtstradition und der Überzeugung des überwiegenden Teils der Bevölkerung entspreche. Übereinstimmend war die Meinung des Ausschusses, daß auch künftig der verwitwete oder geschiedene Ehegatte grundsätzlich den Ehenamen behalten soll. Die bisher nur für die geschiedene Frau bestehende Möglichkeit, ihren Geburtsnamen oder den zur Zeit der Eheschließung geführten Namen unter bestimmten Voraussetzungen wieder anzunehmen, soll künftig uneingeschränkt auch dem geschiedenen Ehemann und den verwitweten Ehegatten gegeben werden. Der Ausschuß war einhellig der Meinung, daß Eltern- und Kindesname grundsätzlich übereinstimmen sollen. So soll das eheliche Kind den Namen seiner Eltern erhalten. Eine Änderung des Ehenamens der Eltern soll sich nicht auf ein Kind erstrecken, wenn es eine Ehe eingegangen ist. Das nichteheliche Kind soll den Namen der Mutter erhalten, den sie zur Zeit der Geburt des Kindes trägt. Eine Änderung des Familiennamens der Mutter, z. B. infolge Legitimation oder Adoption, solle sich auf ein Kind, welches das fünfte Lebensjahr vollendet habe, nur erstrecken, wenn es sich der Namensänderung anschließe. § 1618 des Entwurfs regelt die Einbenennung des nichtehelichen Kindes. Die Mutter und deren Ehemann sollen dem Kind ihren Ehenamen und der Vater des Kindes seinen Familiennamen durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten erteilen können. Diese Erteilung bedarf der Einwilligung des Kindes und, wenn der Vater dem Kinde seinen Familiennamen erteilt, auch der Einwilligung der Mutter. Konsequenzen, die sich aus der Rechtswirkung der Ehelicherklärung nach dem Tode eines Elternteils eines nichtehelich geborenen Kindes ergeben, werden in § 1740 f geregelt. Einmütig empfiehlt der Ausschuß, daß das Kind den Familiennamen des überlebenden Elternteils erhält und das Gericht ihm auf Antrag mit Zustimmung des überlebenden Elternteils den Namen des verstorbenen Elternteils zu erteilen habe. Nach § 1740 g soll das Vormundschaftsgericht auch dem überlebenden Elternteil auf dessen Antrag den Familiennamen des Kindes zu erteilen haben. Der Antrag der Opposition, dem überlebenden Elternteil diese Möglichkeit nur zu geben, wenn keine schwerwiegenden Bedenken dem entgegenstünden, wurde von der Mehrheit des Ausschusses abgelehnt. Sie vertritt den Standpunkt, daß die Legitimation des Kindes das Entscheidende sei und daß die Interessen der Angehörigen des Verstorbenen gegenüber den Interessen des Kindes an der Namensgleichheit mit dem überlebenden Elternteil zurücktreten müßten, zumal sie im Verfahren zur Ehelicherklärung bereits geprüft seien. Außerdem sah die Ausschußmehrheit in dem Vorschlag der Opposition eine Diskriminierung der nichtehelichen Mutter, die nicht mehr in die heutige Zeit passe. Ohne Gegenstimme wird vom Ausschuß empfohlen, daß ein anzunehmendes Kind den Familiennamen des Annehmenden nur dann erhalten soll, wenn es noch keine Ehe eingegangen ist. Auch im Bereich der Annahme an Kindes Statt sollte der Grundsatz verwirklicht werden, daß der Name eines verheirateten Kindes nicht geändert werden solle, weil das Kind einen eigenen Ehenamen gewählt habe, der ein eigenständiger Name dieser Ehe und somit Teil des Persönlichkeitsrechts der Ehegatten sei. Die Mehrheit des Ausschusses empfiehlt eine Übergangsregelung zugunsten der Ehegatten, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes die Ehe geschlossen haben. Auch sie sollten die Möglichkeit erhalten, innerhalb eines Jahres den Geburtsnamen der Frau zum Ehenamen zu wählen, da erhebliche Zweifel bestünden, ob das jetzt geltende Namensrecht dem Gleichberechtigungsgrundsatz entspreche. Beim Bundesverfassungsgericht seien bereits Verfahren anhängig. Ohne eine Übergangsregelung werde das Bundesverfassungsgericht über die Vereinbarkeit des geltenden Namensrechts mit der Verfassung entscheiden müssen und den Gesetzgeber unter Umständen noch verpflichten, eine Übergangsregelung für Ehegatten vorzusehen, die nach dem 1. April 1953 die Ehe geschlossen haben. Denn der Gesetzgeber hatte nach Art. 117 des Grundgesetzes den Auftrag, das dem Gleichheitsgrundsatz widersprechende Recht bis zum 1. April 1953 anzupassen. Die Mehrheit des Rechtsausschusses ist der Ansicht, daß allen Ehegatten, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes geheiratet haben, das am Gleichheitsgrundsatz orientierte neue Namensrecht mit seiner Wahlmöglichkeit zugute kommen solle. Jedoch sei nicht zu erwarten, daß es in vielen Fällen zu einer Namensänderung kommen werde. Von der Minderheit wird eine Rückwirkung der Vorschrift über den Ehenamen vor allem aus praktischen Gründen abgelehnt. Der Verwaltungsaufwand, insbesondere der Aufwand für die Änderung der Register, sei zu groß. Außerdem könne die Möglichkeit der Namensänderung zu unlauteren Machenschaften benutzt werden. Für die Vorschläge der Mehrheit sei allenfalls eine Rückwirkung bis zum 1. April 1953 gerechtfertigt; denn nach Art. 117 des Grundgesetzes sei das dem Art. 3 Abs. 2 nicht entsprechende Recht erst ab 31. März 1953 außer Kraft zu setzen. In dem vorliegenden Schriftlichen Bericht sind einige Druckfehler enthalten, die ich mit Erlaubnis der Präsidentin zu Protokoll geben möchte, damit eine Berichtigung erfolgt *). Eine Änderung der Substanz des Gesetzentwurfs ist damit nicht verbunden. Da wir heute zu einer Beschlußfassung über das Namensrecht kommen werden, hoffe und wünsche ich sehr, daß wir auch bald zu einer Verabschiedung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts kommen werden. Viele Bürger warten auf diese Reform. ({0})

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Ich danke der Frau Berichterstatter. Wir kommen zur Einzelberatung in zweiter Lesung. - Das Wort wird nicht begehrt. Wir kommen zur Abstimmung. Wer in zweiter Lesung den Art. i bis 5 der Einleitung und der Überschrift die Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das erste war die Mehrheit. Wir kommen nunmehr zur dritten Beratung Das Wort hat der Abgeordnete Emmerlich.

Dr. Alfred Emmerlich (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000468, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir Sozialdemokraten sehen es als eine unserer vornehmsten Aufgaben an, die noch bestehende Benachteiligung der Frau beseitigen zu helfen. Dazu gehört vor allem die Aufhebung der im Eherecht vorhandenen rechtlichen Benachteiligungen. Das Gesetz über den Ehe- und Familiennamen wird die Privilegierung des Mannes beim Ehe- und Familiennamen beseitigen. Zum Inhalt des Gesetzes beziehe ich mich auf den Bericht meiner Kollegin Frau Schimschok. Wir sind der Überzeugung, daß dieses neue Namensrecht allen beachtlichen Kriterien, sowohl dem Anliegen der Frauen als auch ordnungspolitischen Aspekten, gerecht wird. Erlauben Sie mir eine kurze Bemerkung dazu, warum wir es für richtig und für notwendig erachtet *) Anlage 49 haben, diesen Teil der Eherechtsreform vorab zu verabschieden. ({0}) Erstens. Unstreitig ist, daß dieser Entwurf selbständiger Beschlußfassung zugängig ist. - Wir sind immer ehrlich, Herr Kollege Vogel. ({1}) Zweitens. Das gegenwärtige Namensrecht ist so gestaltet, daß zumindest Zweifel daran bestehen, ob es mit dem Grundsatz der Gleichberechtigung in Übereinstimmung zu bringen ist. Drittens. Nicht wenige Frauen in diesem Lande warten seit Jahren auf ein ihren Interessen und der Gleichberechtigung gerecht werdendes Namensrecht. Dieses Namensrecht ist überfällig. Wir sollten es nicht auf Eis legen, his die Eherechtsreform insgesamt in Kraft treten kann. Viertens. Es ist nicht zu erwarten, daß durch eine selbständige Verabschiedung der namensrechtlichen Bestimmungen die Gesamtkonzeption aufgelöst oder beeinträchtigt werden könnte. ({2}) - Das ist zu diesem Punkt alles, ja. Ich habe mich, Herr Kollege Vogel, gewundert, warum Sie in zweiter Lesung keine Änderungsanträge gestellt, gleichwohl unserer Vorlage Ihre Zustimmung in zweiter Lesung versagt haben.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Vogel?

Dr. Alfred Emmerlich (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000468, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Aber gewiß, gerne, Herr Kollege Vogel.

Friedrich Vogel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002378, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Kollege Emmerlich, würden Sie denn die Freundlichkeit haben, zuzugeben, daß der Hauptgrund der ist, daß das im gesamten Paket der Eherechtsreform der einzige Teil ist, der die Zustimmungsbedürftigkeit des Bundesrates begründet?

Dr. Alfred Emmerlich (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000468, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Kollege Vogel, ich kann Sie beruhigen, es gibt weitere Vorschriften, die die Zustimmungsbedürftigkeit des Bundesrates begründen. Dies ist also zwar eine Nebenwirkung - daß nämlich ein Teil der zustimmungsbedürftigen Vorschriften entfällt -, die wir nicht unglücklich zur Kenntnis nehmen, aber nicht unser Motiv. ({0}) Ich darf fortfahren: Warum Sie hier keine Änderungsanträge gestellt haben, interessiert uns. ({1}) - Ich hoffe nicht, daß Sie die Auseinandersetzung im Detail scheuen und vermeiden wollen, daß offenbar wird, wie weit wir im Grundsatz beieinander sind und daß die zwischen uns bestehenden Differenzen solche sind, die unter vernünftigen Leuten nicht zu emotional aufgeladenen Auseinandersetzungen führen müssen. ({2}) - Selbstverständlich, Herr Kollege Thürk. Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetz wird die letzte Runde des Ringens um ein neues Eherecht eingeleitet. Dieses Gesetz macht deutlich, daß die Koalition entschlossen ist, die Eherechtsreform in dieser Legislaturperiode durchzusetzen. Dann wird es die bisherige gesetzliche Fixierung der Ehefrau auf die Rolle der Hausfrau nicht mehr geben. Es wird auch von Gesetzes wegen völlig klargestellt sein, daß Ehefrauen in gleicher Weise wie Ehemänner das Recht haben, einer Berufstätigkeit nachzugehen, und daß beide - nicht nur die Ehefrau - bei der Auswahl und Ausübung des Berufs auf die Belange des anderen und die der Familie Rücksicht zu nehmen haben. Dann wird auch klar sein, daß die Hausarbeit nicht länger eine Arbeit ist, die den Frauen vorbehalten ist - und das angesichts unserer sozialen Wirklichkeit noch vielfach zusätzlich zu einer Berufstätigkeit. Niemand sollte unsere Absichten dahin mißverstehen oder mißdeuten, als wollten wir an die Stelle des überkommenen Leitbildes der Hausfrau das der berufstätigen Ehefrau setzen. In einer pluralistischen demokratischen Gesellschaft ist der Staat nicht legitimiert, die Rollen innerhalb der Familie zu verteilen oder zuzuteilen. Auch nach dem Inkrafttreten des neuen Scheidungsrechts wird es dabei bleiben, daß Ehen auf Lebenszeit geschlossen werden. Früher hat man vorgebracht, die Zulassung der Scheidung hebe das Prinzip der Ehe auf Lebenszeit aus den Angeln. Jetzt erklären manche, die konsequente Durchsetzung des Zerrüttungsprinzips sei mit der Ehe auf Lebenszeit nicht in Übereinstimmung zu bringen. Die Geschichte hat die erste Behauptung ad absurdum geführt, der zweiten Behauptung wird es nicht anders ergehen. Ist die eheliche Lebensgemeinschaft aufgehoben, so ist, meine Damen und Herren, irgendwann einmal der Zeitpunkt gekommen, in dem allein auf Grund dieses Umstandes die Feststellung des endgültigen Scheiterns der Ehe gerechtfertigt ist. Wer dann noch Einwendungen gegen das endgültige Scheitern der Ehe zuläßt, muß folgende drei Konsequenzen in Kauf nehmen. Erstens. Es wird nicht in dem möglichen Umfang damit Schluß gemacht, daß die Gerichte gezwungen werden können, in den Privat- und Intimbereich der Eheleute einzudringen. Zweitens. Nur wenige Scheidungswillige werden dann aber noch auf den Ablauf der Frist warten. Es wird also zu vorzeitigen und nicht selten auch zu voreiligen Scheidungsklagen kommen. Chancen zur Wiederherstellung der Ehe werden dadurch in vielen Fällen zunichte gemacht. Drittens. Wer die Scheidungsvermutung widerlegbar gestalten will, gaukelt dem Scheidungsunwilligen vor, er habe eine Möglichkeit, die Scheidung der Ehe zu verhindern, während er in Wahrheit lediglich die Chance hat, durch Vorbringen, Beweisaufnahme und etwaige Rechtsmittel den Ausspruch eines negativen Urteils hinauszuzögern. Nach der Scheidung, meine sehr geehrten Damen und Herren, wird der sozial Schwächere zukünftig ganz erheblich besser dastehen als bisher. Die Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Unterhaltsanspruches werden erleichtert, die Unterhaltsansprüche selbst erheblich ausgeweitet. Die Kollegin Frau Wex hat sich bei ihrer Erklärung zum Jahr der Frau als Märchentante, allerdings nicht als gute, sondern als böse Fee, betätigt, ({3}) und zwar mit der Behauptung, die Scheidung werde insbesondere für ältere Frauen zukünftig katastrophale Folgen haben. Das genaue Gegenteil ist richtig. ({4}) Vor allem ältere Frauen werden durch das neue Unterhaltsrecht ganz erheblich besser geschützt sein, wenn ihnen das Unglück einer gescheiterten Ehe widerfährt. Das gilt um so mehr, als das neue Unterhaltsrecht durch den Versorgungsausgleich ergänzt wird. Dadurch werden während der Ehe erworbene Anwartschaften und Aussichten auf eine Versorgung wegen Alters oder wegen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit je zur Hälfte zwischen den Ehegatten aufgeteilt.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Thürk?

Dr. Alfred Emmerlich (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000468, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Ich darf den einen Satz noch sagen, damit ist dann ein kleiner Abschnitt erreicht. Damit wird einmal der Gerechtigkeit gedient und zum anderen ein erster wichtiger Schritt zur sozialen Sicherung der Hausfrauen vollzogen. - Bitte schön, Herr Kollege Thürk!

Kurt Thürk (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002321, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Kollege Dr. Emmerlich, sind Sie bereit, mir zuzugeben, daß Ihre Ausführungen mit dem heute zur Diskussion stehenden Namensrecht recht wenig zu tun haben und daß die Ausführungen zum Versorgungsausgleich eine Prophetie sind, von deren geringer Aussicht auf erfolgreiche Verwirklichung Sie ebenso überzeugt sind wie wir?

Dr. Alfred Emmerlich (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000468, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Kollege Thürk, ich weiß nicht, welche Tagesordnung Sie vorliegen haben. Ich habe eine vor mir liegen, aus der sich ergibt, daß wir heute auch über das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts beraten. Im übrigen können Sie doch den Zusammenhang des Namensrechts mit dem gesamten Eherecht nicht leugnen. Sie können und wollen mir doch wohl nicht verwehren, daß ich diesen Zusammenhang hier darstelle. ({0}) - Herr Kollege Vogel, zu diesem Punkt nicht. Wenn Sie später zu einem anderen Punkt eine Frage haben, gerne. ({1}) Was den Versorgungsausgleich anlangt, so bin ich optimistischer als Sie, und ich habe auch Grund dazu. ({2}) Wir Sozialdemokraten betonen ganz entschieden, daß für uns das Scheidungsbegehren keinen Vorrang vor den Interessen und dem Wohl der Kinder hat. Es liegt aber nicht im Interesse der Kinder und es dient ihrem Wohle nicht, daß eine endgültig gescheiterte Ehe aufrechterhalten und ihre Scheidung verweigert wird. Abschließend, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist noch eine Bemerkung zu dem erforderlich, was Frau Wex hier gestern in diesem Zusammenhang ausgeführt hat. Ich bin von dieser Rede - ich will es einmal nobel ausdrücken - enttäuscht. ({3}) Meine Enttäuschung beruht nicht darauf, Herr Vogel, daß Frau Wex offenbar das Erste Eherechtsreformgesetz und seine Begründung noch nicht gelesen hat, daß sie offenbar nichts über die Ergebnisse weiß, die wir durch unsere gemeinsamen Anstrengungen im Unterausschuß „Familien- und Eherechtsreform" und im Rechtsausschuß erreicht haben, und daß ihr auch von der Fairneß und dem gegenseitigen Respekt, der unsere Beratungen in diesen Ausschüssen bestimmt hat, offenbar nichts zu Ohren gekommen ist. Meine Enttäuschung bezieht sich auf die politische Motivation ihrer Rede und auf Ihre Reaktion darauf, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Opposition. Ich frage mich, ob beides - diese Rede und Ihre Reaktion darauf - als ein Zeichen dafür gewertet werden muß, daß unabhängig vom Stand der Sachdiskussion auch im Bereich der Familienpolitik die totale Konfrontation gesucht wird. Wie anders soll ich es deuten, wenn die in weiten Bereichen vorhandene Übereinstimmung total ignoriert und unter den Teppich gekehrt wird und wenn statt dessen vorhandene Meinungsverschiedenheiten - wenn auch in wichtigen Fragen - zu fundamentalen Gegensätzen aufgebauscht werden?

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Vogel?

Dr. Alfred Emmerlich (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000468, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Nach dem nächsten Satz, Herr Vogel. Einverstanden?

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Herr Kollege, darf ich Sie aber doch bitten, zum Namensrecht zu sprechen. Das ist Thema des heutigen Tages. ({0})

Dr. Alfred Emmerlich (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000468, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Wollen Sie zu solchen Parolen Ihre Zuflucht nehmen, wie Frau Wex sie ausgegeben hat, daß nämlich die von Sozialdemokraten initiierten Reformen darauf angelegt seien, die Familie in Frage zu stellen? Wollen Sie sich wirklich dazu versteigen, die Ehe- und Familienpolitik dieser Koalition als eine solche hinzustellen, die zum Ergebnis habe, daß in Ehe und Familie das Recht des Stärkeren gelte? Ich bitte Sie dringend, gerade die Familienpolitik nicht unter parteipolitischen und taktischen Gesichtspunkten zu bewerten, sondern sich dabei unserer gemeinsamen Verantwortung für das Ganze bewußt zu sein. Lassen Sie sich nicht wie Frau Wex von der Sehnsucht nach einer heilen Welt überwältigen. Übersehen Sie bitte nicht, daß auch in Ehe und Familie, und zwar sowohl im Innenbereich als auch nach außen, Konflikte unvermeidlich sind. Lassen Sie sich nicht einreden, daß wir, wenn wir diese Konflikte sehen und darüber nachdenken, an derartigen Konflikten interessiert sind oder uns daran ergötzen. Unser Ziel ist es nicht, Konflikte zu pflegen, noch weniger, sie zu erzeugen. Wir halten es aber für nötig, die Menschen bei der Bewältigung derartiger Konflikte nicht allein zu lassen, sondern sie - soweit das nur möglich ist - mit Rat und Tat zu unterstützen. Wie auch immer Sie sich einstellen, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Opposition, ob Sie dem Beispiel von Frau Wex folgen oder ob die Kräfte der Vernunft und der Mäßigung sich bei Ihnen durchsetzen: Wir jedenfalls sind und bleiben zur Kooperation und zu einem fairen Austragen der Meinungsverschiedenheiten bereit. ({0})

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Das Wort hat der Abgeordnete Lenz ({0}).

Prof. Dr. Carl Otto Lenz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001322, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte in einer Beziehung in die Fußstapfen des Kollegen Dr. Emmerlich treten: Ich möchte nicht allzuviel zu den Einzelheiten des Namensrechts sagen, sondern ich möchte mich konzentrieren auf den Vorgang der Abtrennung des Namensrechts von den übrigen Teilen des Ehe- und Familienrechts. ({0}) : Sehr richtig!) Daß dieses ein Akt der unverständlichen und sachlich nicht begründeten parlamentarischen Willkür ist, dafür kann ich nach dem bisherigen Verlauf der Beratungen den Kollegen Dr. Emmerlich als Zeugen anrufen. Das steht bereits im Protokoll: Er hat eben mit großem Nachdruck auf die innere Verbindung zwischen diesen beiden Dingen hingewiesen, und er hat damit die Linie durchgehalten, welche die Sozialdemokratische Partei seit 1967 und insbesondere seit dem Diskussionsentwurf verfolgt hat. Man kann halt mit seinem Gewissen die taktischen Schwenkungen gar nicht so schnell nachvollziehen, wie das hier verlangt wird. ({1}) Meine Damen und Herren, die dazu hier vorgetragenen Gründe - Herr Kollege Emmerlich hat sich in seiner Sprache eine große Mäßigung auferlegt; das will ich auch tun -, kann ich nicht als stichhaltig betrachten. Da wird z. B. das Verfassungsargument in die Debatte geworfen. Seit 25 Jahren koexistieren Namensrecht und Grundgesetz friedlich nebeneinander - so friedlich, wie ich mir andere Koexistenzen auch wünsche -, und jetzt geht es hier um den Spielraum einiger Monate. Es wird uns vorgetragen, es sei unbedingt notwendig, daß diese Zweifel jetzt vorab behoben werden - im Gegensatz zu allem, was bisher zu diesem Thema gesagt worden ist. ({2}) - Ich bedanke mich für diesen Zwischenruf. Herr Kollege Dr. Emmerlich, ich bin der Überzeugung, wenn wir eine Umfrage über die Priorität, die die Änderung des Namensrechtes hat, veranstalteten, kämen wir angesichts der wirtschaftlichen Lage in diesem Land zu dem Ergebnis, daß diese Aufgabe auf Platz 97 steht. ({3}) - Er ist nicht künstlich; er ist von Ihnen provoziert. Ich sage Ihnen, es gibt genausoviel Stimmen für die Beibehaltung des geltenden Rechts wie für seine Änderung. Auch dies ist also, wie ich glaube, kein Argument. ({4})

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Ehrenberg?

Prof. Dr. Carl Otto Lenz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001322, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ja, gerne, allerdings unter der Voraussetzung, Frau Präsidentin, daß mir auch die Zeit für die Antwort nicht auf meine Redezeit angerechnet wird.

Dr. Herbert Ehrenberg (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000445, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Kollege, kann Ihr Hinweis auf die wirtschaftliche Lage so verstanden werden, daß Sie glauben, daß ein Verzicht auf die Änderung des Namensrechtes positive Konjunkturimpulse auslösen würde? ({0})

Prof. Dr. Carl Otto Lenz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001322, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Kollege, ich glaube, daß der Verzicht auf eine Reihe von unüberlegt geplanten Reformen in diesem Lande in der Tat außerordentlich positive konjunkturelle Wirkungen hat. ({0}) - Herr Kollege, über dieses Thema unterhalten wir uns nach dem 4. Mai mit größeren Erkenntnissen auf Grund der dann vorliegenden Bedingungen. ({1})

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Herr Abgeordneter Vogel möchte eine Zwischenfrage stellen.

Friedrich Vogel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002378, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Kollege Dr. Lenz, stimmen Sie mir zu, wenn ich sage, daß Reformen, die überflüssig sind, Kräfte binden können, die in der Tat für andere Aufgaben besser verwendet werden könnten?

Prof. Dr. Carl Otto Lenz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001322, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Kollege Vogel, ich würde sagen, es war das Kennzeichen der Rechtsreformpolitik der vergangenen Jahre, daß sie ständig mit falschen Prioritäten gearbeitet hat. Darunter, daß man den Äußerungen von Namen und Amtsbezeichnungen den Vorrang vor wichtigen Dingen gegeben hat, leiden wir seit fünf bis sechs Jahren. ({0})

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Emmerlich?

Prof. Dr. Carl Otto Lenz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001322, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Bitte, Herr Kollege Emmerlich!

Dr. Alfred Emmerlich (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000468, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Kollege, sind Sie - wie Herr Kollege Vogel - auch der Meinung, daß die Reform des ehelichen Namensrechts überflüssig ist? ({0})

Prof. Dr. Carl Otto Lenz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001322, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Kollege Emmerlich, wir sind uns darüber einig, daß diese Reform im Rahmen des Eherechtsreformgesetzes mit den anderen Ehewirkungen so wie den übrigen Bestimmungen - ich nenne hier nur die Stichworte Scheidung und Scheidungsfolgen - durchgeführt werden sollte. Die Meinungsverschiedenheiten, die wir über diesen Punkt haben, datieren von Mitte Dezember vergangenen Jahres. Das wollen wir hier doch einmal in aller Offenheit sagen. ({0}) - Herr Kollege Ehrenberg, überflüssig ist, daß wir heute getrennt über dieses Thema beraten. Ich will hier kein Prophet sein, möchte Ihnen aber folgendes sagen. Hier wird es uns genauso gehen wie bei dem sogenannten Strafrechtsreformergänzungsgesetz, dessen Beratung wir vorgezogen haben und das noch heute im Vermittlungsausschuß liegt. Ich glaube, ich bin nicht unvorsichtig, wenn ich sage, daß wir uns hier nicht so bald mit dem Ergebnis der Beratungen des Vermittlungsausschusses zu befassen haben. Lassen Sie mich jetzt zu den eigentlichen Gründen kommen, weshalb wir diesen Gesetzentwurf hier getrennt beraten. Die Abtrennung des Namensrechts - der Kollege Vogel hat das schon gesagt - soll der Koalition die Möglichkeit verschaffen, hier ohne Rücksicht auf den Willen des Bundesrates vorzugehen. ({1}) Ich habe mit Freuden gehört, daß der Kollege Emmerlich gesagt hat, das werde nicht gelingen. Wenn das so ist, wird man sicher entsprechende Konsequenzen ziehen. Die Absicht der Koalition, Herr Kollege Dr. Arndt, hat der Kollege Dr. Emmerlich hier jedenfalls in schöner Offenheit dargelegt. Ich glaube, darüber brauchen wir überhaupt nicht mehr zu streiten. ({2}) - Er hat das in einer Form eingeräumt, die, glaube ich, im Prozeß als Eingeständnis gewertet würde. Meine Damen und Herren, das ist vielleicht eine gute und streng linientreue Parteipolitik, aber ganz schlechte Staatspolitik. Denn Sie entheben sich selbst der Rücksichtnahme auf den Bundesrat und damit auf einen großen Teil unserer Bevölkerung, und das in einer Frage, die die Lebensordnung, die Lebensverhältnisse des allergrößten Teiles des deutschen Volkes berührt. Und darüber, daß man in solchen Fragen nicht die knappen parlamentarischen Mehrheiten bis zum letzten ausreizen darf, ({3}) - nicht die knappen parlamentarischen Mehrheiten bis zum letzten ausreizen darf, sondern versuchen muß, eine breite Mehrheit zu erzielen, haben wir, meine Damen und Herren, schon im Zusammenhang mit dem § 218 gesprochen. Der Herr Kollege Mikat hat das hier ausgeführt. Und ich habe auch in den Worten des Bundesministers des Auswärtigen heute morgen zur Berlin-Frage - einer wichtigen Frage für unser Land - eigentlich eine Bestätigung dieser These gehört. Nun kann ich nur sagen: Sie sind die Stärkeren; ({4}) gehen Sie hier mit gutem Beispiel voran! ({5}) Ich glaube, eine solche Rücksichtnahme ist materiell geboten, und sie sollte eigentlich in einer Demokratie in diesen Fragen selbstverständlich sein. Leider ist bisher, Herr Kollege Emmerlich, bei den Mehrheitsbeschlüssen des Rechtsausschusses von einer solchen Rücksichtnahme nichts zu bemerken. Ich habe zwar in einem Zeitungsinterview, das Sie heute gegeben haben, mit großem Interesse gelesen, Sie sähen noch Kompromißmöglichkeiten. Aber das würde bedeuten, daß Sie einige der Thesen zur Diskussion stellen, die Sie in diesem Interview vertreten haben und die Sie auch heute morgen hier wiederholt haben. Wir empfinden - und das sage ich hier mit aller Deutlichkeit - eine Reihe von Beschlüssen zum Eherecht, die im Rechtsausschuß gefaßt worden sind, als materielles Unrecht, das von uns unter gar keinen Umständen hingenommen werden kann. Dazu gehört in erster Linie die Möglichkeit der Verstoßungsscheidung, dazu gehört zum zweiten die unwiderlegbare Frist bei nicht einverständlicher Trennung, dazu gehört drittens die Nichtberücksichtigung des Kindeswohls im Scheidungsrecht, und dazu gehört viertens das Fehlen einer wirksamen Härteklausel in erster Linie für die Frau. Meine Damen und Herren, solange diese Dinge nicht in einer Weise, die unseren Vorstellungen entgegenkommt, geregelt sind, nützen Bekenntnisse zur Kompromißbereitschaft gar nichts; dann zwingen Sie uns geradezu, den Vorgang, der sich heute hier abspielt, nämlich die Abtrennung des Gesetzes, in der Weise zu interpretieren, wie ich das eben getan habe. Wir haben hiermit eben keine jener zahlreichen Einzelregelungen vor uns, die häufig nur wenige - und die auch nur am Rande - berühren, sondern hier geht es um die natürliche und grundlegende Einheit der Gesellschaft, wie das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Vollversammlung der Vereinten Nationen ausgedrückt ist. Und deswegen ist hier nach meiner Überzeugung die Verantwortung des Bundeskanzlers selbst angesprochen. Hier steht mehr auf dem Spiel als bei manchen materiellen Fragen, die so oft und auch mit vollem Recht seine Aufmerksamkeit in Anspruch nehmen. Vielleicht sind es gerade die Reformen, die angeblich nichts kosten, die hinterher Staat und Volk am teuersten zu stehen kommen. Hier, meine Damen und Herren, kann der Bundeskanzler zeigen, ob er dem Gemeinwohl, d. h. auch der Rücksichtnahme auf diejenigen politischen Kräfte, die nicht in der Mehrheit vertreten sind, den Vorrang vor einer ideologisch befrachteten Politik zu verschaffen versteht oder ob auch bei ihm im Konfliktfall die Partei dem Staat befiehlt. Dr. Lenz ({6}) Im Grunde genommen verfährt die Mehrheit hier nach Art eines Autofahrers, der seine Mitmenschen mal rechts, mal links überholt, um schneller voranzukommen. ({7}) Das gilt im Straßenverkehr als gefährliches und rücksichtsloses Verhalten und ist streng verboten. ({8}) - Wo rechts überholen erlaubt ist, Herr Kollege Dr. Arndt, gilt der feste Grundsatz: Bleib' auf deiner einmal gewählten Fahrbahn; die Engländer sagen da: stay in your lane. Ich glaube, das nennt man auf deutsch „Prinzip der Spurtreue", aber davon ist bei Ihnen keine Rede mehr. ({9}) Meine Damen und Herren, inzwischen höre ich, daß der Slalom, der hier gefahren wird, noch um einige Ecken ausgebaut werden soll. ({10}) - Ja, Herr Kollege, ich versuche, mich einer plastischen Sprache zu bedienen, denn das, was Sie hier vorführen, läßt sich mit den Ausdrücken des Rechts und der Geschäftsordnung überhaupt nicht mehr bewältigen. Wie ich inzwischen höre, haben Sie die Absicht, auch noch einen weiteren Teil der Eherechtsreform - das läuft, Herr Kollege Emmerlich, in Bonn so gerüchteweise um - abzukoppeln. ({11}) - Ich möchte das aus einem ganz speziellen Grunde ansprechen. Sie wollen auch einen weiteren Teil abkoppeln, nämlich den Versorgungsbereich, weil er die vom Kollegen Thürk erwähnten Schwierigkeiten macht, und dann mit dem übrigen Mittelzug der Eherechtsreform weiterfahren. Meine Damen und Herren, diese Art von Slalomfahrerei in der Geschäftsordnung ist wohl an der Grenze dessen, was vertretbar und zulässig ist. Man kann darüber streiten, was ein Rechtsstaat ist. Mir können aber wohl nur wenige widersprechen, wenn ich sage, ein Rechtsstaat ist ein Staat, in dem Gesetz und Recht nach einem geordneten Verfahren gesetzt und angewandt werden. Was uns die Mehrheit des Hauses hier vorführt, vorzuführen beliebt, ist kein geordnetes, voraussehbares Verfahren - das Thema, über das wir hier sprechen, war uns vor vier Wochen noch gar nicht bekannt -, sondern ein Akt gesetzgeberischer Willkür. ({12}) - Herr Kollege Dr. Emmerlich, wir haben uns in einer anderen Frage - ich hatte damals die Gelegenheit, mich mit dem Kollegen Dürr zu unterhalten - sehr kontrovers darüber abgestimmt, weil diese Sache für uns völlig überraschend und unvorhersehbar war, weil sie - ich sehe den Kollegen Jahn hier sitzen - im Widerspruch zu allen Intentionen stand, die im Zusammenhang mit der Eherechtsreform bestanden. Es war - Herr Kollege Jahn hat im Plemum des Bundestages und auch des Bundesrates darauf hingewiesen - nicht die Absicht, den leichten Weg der Einzeländerungen zu gehen, sondern eine Gesamtreform zu verabschieden. Er hat bei der Einbringung des jetzigen Gesetzentwurfes noch besonders stolz darauf hingewiesen, daß es nun gelungen sei, das ganze Konvolut in einem Akt vorzulegen.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Jahn?

Prof. Dr. Carl Otto Lenz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001322, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Deswegen habe ich extra unterbrochen, Frau Präsidentin.

Gerhard Jahn (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001012, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Lenz. Meinen Sie im Ernst, hier jemandem sagen zu können, daß die Tatsache, daß ein technisch anderer Weg als die ursprüngliche Regierungsvorlage gewählt wird, Ihren gekünstelten Vorwurf rechtfertigt, das Ganze würde auseinandergenommen? Haben Sie nicht verfolgt, daß hier klargestellt worden ist, es wird ein Schritt in Richtung auf die Gesamtreform getan? Das ist etwas ganz anderes, als das, wovon Sie sprechen.

Prof. Dr. Carl Otto Lenz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001322, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Kollege Jahn, in der Beurteilung dieses Vorgangs sind wir leider nicht einig. Ich bedaure das. Ich bedaure es gerade in dieser Frage. Wir hätten wohl alle ein großes Interesse daran, gerade in der Frage des Eherechts eine breite Mehrheit zu erzielen. Ich meine, das können wir nicht mit einem Haushalt oder einer Regelung der Straßenverkehrsordnung oder irgend etwas Beliebigem vergleichen. Hier müssen wir in der Tat andere Maßstäbe setzen. Herr Kollege Jahn, wir befürchten - vielleicht erweisen sich diese Befürchtungen als übertrieben; ich würde das außerordentlich begrüßen -, daß Sie sich dem Zwang zur Einigung mit der Opposition entziehen wollen. Auf diesen Punkt, Herr Kollege, möchte ich noch einmal kurz eingehen. In der Diskussion über die paritätische Mitbestimmung hören wir immer wieder das Wort von dem wohltuenden Zwang zur Einigung. Ich will Ihnen hier eine Kostprobe zu diesem Thema nicht vorenthalten. In der Begründung des Entwurfs heißt es: Hieraus ergibt sich . . . für beide Seiten die Notwendigkeit, sich zu einigen. Dieser Einigungszwang ist ein wichtiger Bestandteil der Konzeption des Entwurfs; denn er verpflichtet Dr. Lenz ({0}) und schafft einen Anreiz zur Zusammenarbeit über unterschiedliche Interessen hinweg. Allein durch Zusammenarbeit unter Einigungszwang kann ein gleichgewichtig besetzter Aufsichtsrat seine Aufgaben erfüllen, die auch die angemessene Wahrung der Interessen sowohl der Anteilseigner als auch der Arbeitnehmer einschließen.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Jahn?

Prof. Dr. Carl Otto Lenz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001322, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Lassen Sie mich gerade den Satz zu Ende bringen. - Herr Kollege, der wohltuende Zwang zur Einigung, den Sie hier so plastisch schildern, war in den von dem Kollegen Jahn vorgelegten Gesetzentwurf eingebaut. Mindestens an einer Stelle - das kann niemand bestreiten - versuchen Sie, eines der technischen Mittel, um diesen Zwang zur Einigung zu erhalten, abzuschneiden. Ich finde, daß Sie damit im Widerspruch zu den Prinzipien stehen, die Sie selbst hier so oft verkündet haben. Herr Kollege Jahn, bitte!

Gerhard Jahn (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001012, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Eine Frage, Herr Kollege Dr. Lenz: Wollen Sie den Deutschen Bundestag wirklich mit einem Aufsichtsrat vergleichen?

Prof. Dr. Carl Otto Lenz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001322, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Nein, Herr Kollege Jahn! Ich möchte hier aber darauf hinweisen, daß, wenn die Konzeption unverändert erhalten geblieben wäre, wenn dieser Teil also nicht abgetrennt worden wäre, in der Tat die beiden Teile des deutschen Parlamentes, nämlich Bundestag und Bundesrat, paritätisch, gleichgewichtig dieses Gesetz zu beraten und zu beschließen gehabt hätten. Dies wird nun an einem Punkte angeknackt. Es gibt ja angeblich noch andere Punkte; ich bin gespannt, wie lange die anderen Punkte noch im Verbund bleiben. Dies, Herr Kollege Jahn, ist genau das, was uns hier an der Geschichte stört. Sie wollen sich dem Verbund entziehen. Und wenn ich das mit der Tendenz der Beschlüsse im Rechtsausschuß vergleiche, die in einigen für uns wichtigen Punkten von Ihrem Entwurf abweichen, so finde ich, daß sich hier ein aus vielen Mosaiksteinchen zusammengesetztes Bild ergibt, das einen eindeutigen Eindruck erweckt. Wenn es Ihnen gelingt, im Verlaufe der weiteren Beratungen diesen Eindruck wieder zu verwischen, Herr Kollege Jahn, dann stellt sich niemand lieber hierher als ich und gibt zu, daß er sich geirrt hat. ({0}) - In diesem Fall, Kollege Emmerlich - das sag ich für meine Person -, stimmt das „lieber". Denn ich würde es für eine ganz schlechte Sache halten, wenn wir in diesem Punkte in einem Gegeneinander verharren würden. Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß wir einige der Gesetze im Bereich des Strafrechts, die jetzt in Kraft getreten sind, die auch sehr kontrovers waren und sehr viel emotionalen Zündstoff enthielten, in den Jahren 1967, 1968, 1969 dadurch zustande gebracht haben, daß wir im Wege des gegenseitigen Nachgebens Einigungen gefunden haben, die jeder gerade noch tolerieren konnte. Und, glauben Sie mir, wenn heute das Inkraftreten dieses Gesetzes so geräuschlos und glatt über die Bühne geht, so liegt das nicht zuletzt daran, daß man seinerzeit bei der Beratung aufeinander Rücksicht genommen und nicht mögliche Mehrheiten bis zum letzten ausgereizt hat.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Arndt ({0}) ?

Prof. Dr. Claus Arndt (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000048, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Kollege Lenz, können Sie uns erklären, wie der Umstand zustande gekommen ist, daß die CDU/CSU diesen Zwang zur Einigung bei Eherechtsentscheidungen erst entdeckt hat, als sie in die Opposition geraten war? Denn als die CDU/CSU in diesem Hohen Hause die absolute Mehrheit hatte, hat sie den § 48 des Ehegesetzes in einer Weise verschärft, daß sie den erbitterten Widerstand fast der Hälfte des ganzen Hauses gefunden hat. Das war in der zweiten Wahlperiode. ({0})

Prof. Dr. Carl Otto Lenz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001322, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Kollege Arndt, ich habe auf diese Zwischenfrage sozusagen gewartet. Ich will Ihnen dazu auch meine persönliche Auffassung sagen. Damals ist in der Ausnutzung der Mehrheit durch die CDU/CSU gegen die beiden anderen Fraktionen der Keim für den heutigen Gesetzentwurf gelegt worden. Ich glaube, Sie haben vielleicht nicht einmal Unrecht mit dem, was Sie sagen. Deshalb halte ich mich für verpflichtet zu sagen, was ich hier sage. Im übrigen möchte ich vermuten - ohne daß ich die Debatte nachgelesen habe -, daß Sie damals in ähnlicher Weise argumentiert haben wie ich heute. Das ist nicht nur das legitime Recht, sondern das ist die parlamentarische Pflicht der Opposition. ({0}) Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zum Abschluß kommen, sonst bekomme ich mit der Frau Präsidentin Schwierigkeiten. In der Regierungserklärung von 1969 hat der damalige Bundeskanzler Brandt von der Notwendigkeit der loyalen Zusammenarbeit mit den gesetzgebenden Körperschaften - Bundestag und Bundesrat - gesprochen. Dann folgte jener berühmte Satz: Wir wollen mehr Demokratie wagen. Meine Damen und Herren, die mit diesem Gesetzentwurf verfolgten Absichten zeigen, wie weit man sich nicht nur von dem Bundeskanzler, sondern auch von den noblen Absichten entfernt hat, die der damaligen Erklärung zu Grunde lagen. Diese Bundesregierung muß sich wegen Verletzung der Haushaltsrechte des Dr. Lenz ({1}) Parlaments vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe verantworten. Und heute versuchen die Regierungsparteien - bis zum Beweis des Gegenteils -, sich über die Rechte des Bundesrates mit einem Griff in die parlamentarische Trickkiste hinwegzusetzen. Es ist ausgeschlossen, daß wir dazu unsere Zustimmung geben. ({2})

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Das Wort hat der Abgeordnete Engelhard.

Hans A. Engelhard (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000472, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf ist mehr als nur etwas Gleichberechtigungskosmetik, er ist ein weiterer Schritt hin zur Verwirklichung des Gleichberechtigungsgebots unserer Verfassung, und er ist insofern auch im Internationalen Jahr der Frau ein ganz konkreter Beitrag. Wer da sagt, die Sache und die Beschlußfassung hierüber habe Zeit, der übersieht wohl, daß wir uns als Gesetzgeber durch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nicht in Zugzwang bringen lassen sollten; sondern wir sollten, bevor Entscheidungen vorliegen, die einen Verfassungsverstoß rügen, von uns aus zu handeln beginnen. Schon aus diesem Grunde erscheint hier die Abtrennung, Beratung und Verabschidung hier und heute durchaus sachgrecht und geboten. Daß es darüber hinaus natürlich auch einen gesetzgeberischen Spielraum und Freiheitsraum gibt, der ausdrücklich verfassungsrechtlich abgesichert ist und den wir hier aus Ihnen nicht unbekannten Gründen in Anspruch nehmen, ist eine ganz andere Sache. ({0}) - Ich will nicht mehr dazu sagen, Herr Dr. Lenz, ganz einfach deswegen, weil es mir an der Zeit erscheint, jetzt hier und heute nicht über dies und jenes zu reden, sondern vielleicht auch einmal etwas zum Namensrecht zu sagen. Dieser Gesetzentwurf hat ja nicht nur formalrechtliche Bedeutung. Dar Name ist ein Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, und so kann man aus der Ausgestaltung des Namensrechts immer Erkenntnisse gewinnen, wie der Stellenwert einer bestimmten Person oder einer bestimmten Personengruppe in einer Gesellschaft ist. Der Unfreie, der Sklave und auch noch der Domestik hatte ja in Wirklichkeit keinen Namen, das hatte sich bei ihm reduziert auf ein Unterscheidungsmerkmal für den täglichen Hausgebrauch. Und der Lagerinsasse, der Zuchthäusler war letztlich eine Nummer. Nun ist aber das Namensrecht nicht nur ein Ausfluß bestehender Verhältnisse, sondern es ist ganz sicherlich auch einer der möglichen Hebel zur Veränderung von Situationen. Und ich möchte daran festhalten, was ich bei der ersten Lesung hier im Plenum kurz ausgeführt habe, daß nämlich das neue Namensrecht ein Mittel unter anderen ist, um den Stellenwert der Frau in der Sicht der Gesellschaft zu heben. Die Bedeutung des männlichen Abkömmlings, des sogenannten Stammhalters, liegt ja wohl vor allem darin, daß er allein in der Lage ist, den Familiennamen in die nächste Generation zu tragen. Und nach Auffassung sehr vieler liegt darin ein Teil persönlicher Unsterblichkeit. Nun bietet erstmals das neue Namensrecht, wie wir es hier verabschieden werden, auch der Frau die Chance, die Rolle einer Stammhalterin innerhalb der Familie einzunehmen. Diese Chance würde allerdings unterlaufen, wenn man sich des Vorschlags der Union bediente und vorsähe, daß der Name des Mannes immer dann Ehename wird, wenn die Eheschließenden eine Erklärung hierüber nicht abgeben. ({1}) Hier würde doch in einer unerträglichen Weise erneut dem Mann eine Art Stichentscheid zugesprochen, ({2}) den er hier sehr einfach durch bloßes Stillschweigen ausüben könnte. ({3}) Der ursprüngliche Regierungsentwurf bot den Eheschließenden bei der Namenswahl die größtmögliche Freiheit. Diese Freiheit - davon mußten wir uns im Unterausschuß überzeugen - wäre allerdings mit einer großen Problematik bereits in der zweiten Generation belastet gewesen. Wenn zwei Ehegatten mit je einem Doppelnamen hätten heiraten wollen, hätte sich beim Ehenamen ein Dutzend Kombinationsmöglichkeiten ergeben. Dadurch wäre ganz sicher die Ordnungsfunktion, die der Name ja auch hat, schwer erschüttert worden. Vor allem aber müssen wir deutlich erkennen, daß die Wahlfreiheit bei der Generation der Eltern erkauft worden wäre mit der Qual der Wahl bereits bei den Kindern, und die Vielfalt der Möglichkeiten wäre möglicherweise umgeschlagen in eine negative Freiheit und von vielen auch so empfunden worden. Nun meinten manche, man könne das Problem dadurch lösen - ich weiß, daß in Kreisen von Fraueninitiativen teilweise auch heute noch diese Auffassung vorherrscht -, daß auch nach der Eheschließung beide Ehegatten ihren bisherigen Namen weiterführen. Aber das ist nur scheinbar eine Lösung. Man verschiebt damit das Problem nur wieder in die nächste Generation, wenn es gilt, für die ehelichen Kinder einen Namen zu bestimmen. Beim Kindesnamen aber würde wiederum die gleiche Problematik auf uns zukommen. Der Unterausschuß für die Familien- und Eherechtsreform hat sich bei den sehr eingehenden Beratungen die Sache wirklich nicht leichtgemacht. Wir haben uns mit den Grundzügen des Namensrechts von Afghanistan bis Zypern beschäftigt. Dieses Studium war sicherlich lehrreich, aber letztlich nicht hilfreich - einfach deswegen, weil wir uns im Ausschuß nicht in einem juristischen Versuchslabor befunden haben, sondern weil es unsere Aufgabe war, auf dem Boden des geltenden Rechts eine verfassungsrechtlich gebotene, politisch erwünschte und außerdem praktikable Lösung zu finden. In dieser Situation hatte ich im Unterausschuß einen Vorschlag unterbreitet, der dann die teils einstimmige, teils mehrheitliche Zustimmung der Kolleginnen und Kollegen gefunden hat und der der Ihnen heute vorliegenden Fassung zugrunde liegt. Danach werden gemäß unserer Rechtstradition die Eheleute auch weiterhin einen gemeinsamen Ehenamen führen, der dann auch für die ehelichen Kinder der Familienname ist. Dem Anliegen der Gleichberechtigung wird durch die Wahlfreiheit zwischen dem Geburtsnamen des Mannes und dem der Frau in einer praktikablen, aber auch ausreichenden Weise Rechnung getragen. Nun hat sich auch die Opposition für die Möglichkeit ausgesprochen, daß der Ehegatte, dessen Geburtsname nicht Ehename wird, seinen Geburtsnamen oder den vor der Eheschließung geführten Namen als weiteren Namen weiterführen kann. Insofern bestand zwischen der Koalition und der Opposition im Ausschuß volle Einigkeit. Nur muß man deutlich erkennen, daß dieses Anfügen die Probleme, die sich hier stellen, eben nicht zu lösen vermag. Begründetermaßen legt ein nicht unbeträchtlicher Personenkreis Wert darauf, die Kontinuität seines Namens erhalten zu wissen und unter Berücksichtigung der alphabetischen Auffindbarkeit auch weiterhin den Namen, der vor der Eheschließung geführt wurde, dem neuen, dem Ehenamen, voranstellen zu können. Die Opposition hat bei den Beratungen sehr deutlich gesagt, daß sie davon wenig halte. Hier handle es sich letztlich um eine Art Sondergesetz; hier werde ein Extraangebot gemacht für eine verschwindende Minderheit, für eine Handvoll besonders emanzipationshungriger Frauenzimmer meistens intellektuellen Zuschnitts. Ich glaube, abgesehen davon, daß es den Gesetzgeber immer ziert, wenn er auf Minderheiten dort Rücksicht nimmt, wo sich ein Schaden für die Mehrheit nicht ergibt, braucht man kein Prophet zu sein, um zu erkennen, daß in dieser Aussage der Opposition ein großes Stück Irrtum steckt. Wer die weitere Entwicklung einmal etwas abzuschreiten sucht, der wird sehen müssen, daß sich auf längere Sicht die Frage natürlich nicht nur für die Frauen, sondern nach dem neuen Recht auch für die Männer stellen wird, und es gibt seit jeher einen bestimmten Personenkreis besonders aus dem Bereich der Selbständigen und der freien Berufe, für den die Kontinuität des Familiennamens von manchmal existentieller wirtschaftlicher Bedeutung ist. Ich glaube, es ist in diesem Zusammenhang auch kein Argument, daß man auf die Gefahr verweist, hier würden bei der Führung öffentlicher Register Unklarheiten auftreten. Es steht den Behörden ja völlig frei, bei allen Registern und Verzeichnissen, die nur Innenwirkung haben und für den behördeninternen Gebrauch bestimmt sind, sich am Ehenamen zu orientieren und den vorausgestellten Namen quasi nur als Vormerkposten in ihren Listen mitzuführen. Ich will einmal der Einfachheit halber davon ausgehen, daß es auch künftig weitgehend die Frauen sein werden, die auf ihren Geburtsnamen bei der Eheschließung verzichten werden. Wir richten seit vielen Jahren immer wieder an die Frauen in unserem Lande den Appell, sich stärker zu engagieren im öffentlichen Leben, im Beruf, in der Politik und im sozialen Umfeld jenseits der eigenen Familie. Es wurden auch bereits gewisse Erfolge erzielt, und es ist vielen Frauen gelungen, sich einen Namen zu machen. Das trifft schließlich nicht allein auf die frei praktizierende Ärztin oder Rechtsanwältin, auf die Journalistin oder etwa die Präsidentin des Deutschen Bundestages zu, die Probleme mit diesem Namensrecht hatten und haben. Es trifft zu auf viele Stadt- und Gemeinderätinnen, auf die Mitglieder von Betriebsräten, auf die Kreisbäuerin ebenso wie auf die Vorsitzende eines Hausfrauenbundes oder irgendeiner Nachbarschaftshilfe. Es gibt überhaupt keinen ersichtlichen Grund, daß man einen Menschen mit der Eheschließung um seinen Namen bringen sollte, und es muß möglich sein, daß dieser Name auch weiterhin im Telefonbuch und in alphabetischen Verzeichnissen aufgefunden werden kann. Ganz sicherlich ist die Eheschließung ein bedeutsamer Einschnitt im Leben. Aber das ist kein Grund, diesen Einschnitt namensrechtlich in die soziale Biographie eines Menschen wie bisher einzukerben. Für diese soziale Biographie ist ein wesentliches Merkmal der Name, unter dem diese Person aufgetreten ist. Dieser Name ist insofern Markenzeichen, und dieses Markenzeichen bedarf der Kontinuität. ({4})

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Das Wort hat der Abgeordnete Thürk.

Kurt Thürk (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002321, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts ist von der Berichterstatterin Frau Schimschok erläutert worden. Ich selbst kann als Mitberichterstatter darauf verzichten, einen eigenen Vortrag hierzu zu halten, weil Frau Schimschok nach unserer Auffassung in objektiver und klarer Form alle Probleme dargelegt hat, die im Unterausschuß und im Rechtsausschuß erörtert worden sind. ({0}) Ich möchte nicht verfehlen, wie es soeben durch das Hohe Haus geschehen ist, Frau Schimschok unseren ausdrücklichen Dank dafür zu sagen. ({1}) Um so erstaunter waren wir allerdings, Herr Kollege Dr. Emmerlich, als Sie hier zum Podium geschritten sind und Ihre Ausführungen gemacht haben. Das war, weiß Gott, ein Überraschungseffekt. Zwar steht, dies geben wir gerne zu, auf der Tagesordnung das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechtes, aber - und dieses weiß niemand besser als Sie selbst - die Unterabteilung „NamensThürk rechtliche Bestimmungen", denen Sie mit Ihren Freunden zusammen einen eigenen Namen gegeben haben, nämlich „Gesetz über den Ehe- und Familiennamen". Wenn ich Ihnen aufmerksam zugehört habe - und ich glaube dieses getan zu haben -, so haben Sie in einem Nebensatz einmal das Namensrecht gestreift, im übrigen zum Gesamtgesetz Stellung genommen. Auf unsere Zwischenfrage haben Sie eine recht interessante Bemerkung gemacht: daß dies deshalb geschehe, weil die Gesetze im Gesamtzusammenhang gesehen werden müßten. Wir freuen uns darüber - wenn auch die Bestätigung nachher praktisch ausgeblieben ist -, daß Sie wenigstens im Grunde sehen, daß hier ein Zusammenhang gegeben ist. Sie haben damit bestätigt, was der Kollege Dr. Lenz bereits sehr ausführlich klargelegt hat und wofür wir eine Bestätigung auch in der Begründung der Bundesregierung zur Einbringung finden; der damalige Bundesjustizminister sitzt ja hier unter uns. Dies ist ein gesamtes, zusammengehöriges Reformwerk, das zusammen hier eingebracht worden ist, das zusammen beraten worden ist, mindestens im Unterausschuß und dann partieweise, so wie es ging, auch im Rechtsausschuß; und es muß auch zusammen verabschiedet werden. Warum? Weil eine ganze Reihe von Bestimmungen so zusammengehören, daß sie gar nicht auseinandergerissen werden sollten, selbst wenn dies gesetzestechnisch machbar und möglich ist. Ich bin Herrn Kollegen Dr. Lenz sehr dankbar, daß er sehr eindringlich darauf hingewiesen hat, daß hinter dem Ganzen nichts anderes als ein rein gesetzestaktisches, vielleicht kann man auch sagen: strategisches Verfahren zu sehen ist, um nämlich dem Bundesrat die Möglichkeit, die ihm verfassungsmäßig gegebene Möglichkeit, zu nehmen, zu diesen Dingen in seiner Art Stellung zu nehmen und sich an der Gesetzgebung zu beteiligen, so wie das Grundgesetz unserer Bundesrepublik dies vorsieht. Das, was wir von Ihnen gehört haben, waren Ausführungen zum gesamten Recht, und deshalb muß ich dazu auch einige Worte sagen, was die Frau Präsidentin freundlich erlauben wird; denn es ist nur eine Beantwortung. Sie haben dargestellt - und das von Ihnen der Osnabrücker Zeitung gegebene Interview hat es ja auch gezeigt -, daß Sie glauben, hier seien so sehr viele Gemeinsamkeiten zwischen uns. Ich möchte Ihnen zunächst eins ganz offen bestätigen. Die menschliche Zusammenarbeit im Unterausschuß - wie überhaupt im Rechtsausschuß - ist ja, Gott sei Dank, gut. Wir können uns verständigen, wir können miteinander reden. Aber leider ist dies nicht in vollem Umfang in die Sache zu übertragen. Ich glaube, wir sind uns doch wohl darüber im klaren, daß hier schwerwiegende Meinungsunterschiede, und zwar gerade in den Kardinalpunkten der anstehenden Reform, uns trennen, obwohl wir meinen, daß in manchen Dingen durchaus ein Zusammengehen möglich sei. Nur habe ich den Eindruck - auch in anderen Gesetzen, die wir heute hier schon durchgesprochen haben -, das Zusammengehen wird von der Regierungskoalition immer so verstanden, daß die Opposition zu ihr umschwenkt, aber nicht, daß man sich, wie das bei einem Vergleich oder Kompromiß üblich ist, irgendwo in der Mitte trifft. ({2}) Wenn wir uns darauf einmal einigen könnten, daß Sie erkennen, wo für uns unverzichtbare Positionen sind, wenn Sie sehen könnten, daß dies auch für Sie selbst annehmbar ist, weil dies im Interesse des einzelnen Bundesbürgers ist, dann würden wir uns wahrscheinlich über einige andere Kleinigkeiten sehr rasch einigen. Vom Herrn Bundesjustizminister hören wir immer wieder bei allen möglichen Gelegenheiten, auch er sei der Auffassung, daß wir uns treffen könnten. Nur warten wir immer noch auf dieses Spitzengespräch, auf die oberste Einigung, und das, sehr geehrter Herr Minister, was sich als Reflexion hinterher bei uns im Unterausschuß oder im Rechtsausschuß niederschlägt. Denn was helfen mir die schönsten Gespräche und die nettesten Interviews vor Rundfunk und Zeitungen, wenn hinterher der Effekt ausbleibt! Davon haben wir nichts. ({3}) - Sie sind auf eine Reihe von unseren Vorschlägen eingegangen insoweit, Herr Kollege Dr. Emmerlich, als Sie das nichts oder sehr, sehr wenig gekostet hat. Ich darf nur einmal einige Kardinalpunkte ansprechen. Dann werden Sie mir zugeben, daß Sie darauf eben nicht eingegangen sind. Nehmen wir zunächst einmal die Scheidung nach dem Grundtatbestand des § 1565 BGB, die wir schlicht und einfach, aber klar und deutlich als Verstoßensscheidung betrachten. ({4}) Wenn Ihre Schelte gerade Frau Dr. Wex gegolten hat - ich werde darauf noch zurückkommen -, die im Jahr der Frau einen Bericht gegeben und einige Forderungen der Frau herausgestellt hat, die von Ihnen in dieser Richtung einfach nicht mitgetragen werden, so müssen wir Sie darauf hinweisen, daß diejenigen, die hauptsächlich davon betroffen sind, im Regelfall die Frauen sind. Das wissen Sie aus Ihrer früheren Tätigkeit als Richter sehr wohl. ({5}) Wir haben versucht, hier eine Billigkeitsklausel einzubauen. Wir haben versucht zu verhindern, daß jemand, der selbst Unrecht sät, daraus auch noch über das Gesetz einen Rechtserfolg erringen kann; daß derjenige, der eine Eheverfehlung - wenn ich einmal den alten Ausdruck gebrauchen darf - begangen hat, darauf auch noch seinen eigenen Scheidungsantrag gründen kann. Das ist doch ein Hohn gegen die Rechtsordnung. ({6}) - Sie sind uns nicht entgegengekommen, obwohl ich der Objektivität halber zugebe - Sie nehmen mir ja das Wort aus dem Mund -, daß Sie offensichlich Ihr - ich möchte sagen - falsches Verhalten im Rahmen der Beratungen zu § 1565 BGB nachträglich eingesehen haben, dies vielleicht der Optik halber nicht mehr korrigieren wollten und uns deshalb im Rahmen der richterlichen Aussetzung nach der ZPO etwas entgegengekommen sind; nicht viel, aber wir bemerken durchaus auch derartige Schritte auf uns zu und respektieren sie. ({7}) Besser wäre es gewesen, Sie hätten sich einen Ruck gegeben und uns im Rahmen der Verstoßensscheidung andere gesetzliche Bestimmungen ermöglichen können als die, die hinterher im Rechtsausschuß herausgekommen sind und jetzt in der Welt stehen. Wir nehmen ein anderes Problem: Das ist die Frage der Unwiderleglichkeit im Rahmen der Fristenscheidung, wenn ich das ganz knapp so umschreiben darf. Selbst der frühere Bundesjustizminister Jahn hatte das nicht gewollt. Im Gesetzentwurf war die Unwiderlegbarkeit nur für die Scheidung nach einjähriger Trennung erwähnt. Darüber kann man natürlich reden: wenn beide Ehegatten einig sind, eine Unwiderlegbarkeit im Gesetz vorzusehen. Das darf es aber nicht bei der streitigen Scheidung nach § 1566 Abs. 2 BGB geben, wenn die Ehegatten drei Jahre getrennt gelebt haben. Wir haben gesagt: Hier darf keine Unwiderlegbarkeit im Gesetz festgelegt werden. Für den Richter muß - zugegeben: für den Ausnahmefall - in diesem Fall die Möglichkeit gegeben sein, helfend einzugreifen und ganz große Unbilligkeiten zu vermeiden. Unsere dritte Forderung: Die Härteklausel. Ich sage noch einmal: Für wen sind denn diese Härteklauseln da? Sie sind doch in erster Linie in der ganz großen Mehrzahl der Fälle für die Frauen da. Das andere sind doch Ausnahmen. ({8}) Gerade bei der Härteklausel des § 1568 BGB hatten wir Sie gebeten, mitzuziehen. Sie wissen genausogut wie wir - das haben die Beratungen ergeben -, daß es irgendwelche immaterielle Gründe, die nicht irgendwo im Materiellen verwurzelt sind oder damit zusammenhängen, für eine solche Härteklausel gar nicht geben kann. Wir haben die Bundesregierung mehrfach gefragt: Könnt ihr uns nicht Material geben, könnt ihr uns nicht Beispiele nennen? Die Vertreter des Bundesjustizministeriums - sie sitzen ja auf der Regierungsbank - waren dazu gar nicht in der Lage gewesen; noch nicht einmal einen konstruierten, aus dem Leben nicht herausgegriffenen Fall konnte sie bringen, an dem man das aufhängen könnte. ({9}) - Sie haben uns kein Beispiel genannt, das nicht in irgendeiner Form im materiellen Recht verankert ist, sehr geehrter Herr Kollege Gnädinger. Das ist das, was wir befürchten: daß noch nicht einmal ein konstruierter, geschweige denn ein lebensnaher Fall hier in Betracht kommen könnte. Oder nehmen wir - ich will jetzt nicht bis in die Einzelheiten hinein gehen - die verschiedenen Regelungen im Unterhaltsrecht, die uns ebenfalls mit Besorgnis in die Zukunft schauen lassen und die eine These von Ihnen widerlegen: Man könnte auf die materielle Härteklausel verzichten, weil das Unterhaltsrecht und der Versorgungsausgleich hinterher den großen Ausgleich insgesamt brächten und die Leute mindestens wirtschaftlich einigermaßen sichergestellt würden. Sie wissen genauso gut wie wir, daß dies nicht der Fall ist. Wir haben nämlich im Unterausschuß die ganzen Lücken dieses Gesetzes kennengelernt und festgestellt, welche Schwierigkeiten in der Versorgung des anderen Ehegatten auftreten werden. Es wird einfach die finanzielle Decke nicht reichen. Ich will es damit sein Bewenden lassen.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Abgeordneten Schimschok?

Kurt Thürk (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002321, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Bitte schön!

Hildegard Schimschok (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001971, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Kollege Thürk, ich möchte Sie doch fragen, ob Sie es nicht für unwürdig halten, wenn Menschen, die an sich schon zerstritten sind, nur aus wirtschaftlichen Gründen zusammenleben, und sind Sie nicht auch der Überzeugung, daß es nicht dahin kommen darf: Weil du arm bist, darfst du nicht geschieden werden?

Kurt Thürk (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002321, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Kollegin Schimschok, das, was Sie sagen, stimmt nach der Praxis nicht. Wir sind - ganz deutlich - nicht für die Aufrechterhaltung des derzeitigen § 48, obwohl - und da darf ich dem Herrn Kollegen Dr. Arndt antworten - die Anwälte ganz deutlich erklärt haben, daß sie den § 48 mittlerweile so in der Hand und im Griff haben, daß sie durchaus damit umgehen können; dies ein Wort aus der Praxis. Aber was ich Ihnen dazu sagen will, ist folgendes: Wir wollen keine Aufrechterhaltung einer Ehe nur deswegen und ausschließlich deswegen, weil sich der eine Ehegatte gegen die Scheidung sperrt. Wir haben immer wieder erklärt, dies sei ein Notventil für den Ausnahmefall, und nur dafür wollen wir dem Richter die Handhabung geben. Ich werde nachher, wenn ich zur eigentlichen Sache komme, noch etwas über das Richterrecht auszuführen haben. Ich darf Ihnen nur eines sagen: Eine Regelung, wie wir sie in § 1568 BGB vorsehen, ist keine generelle Regelung wie heute der § 48 - das wollen wir festhalten; ich sage dies ausdrücklich -, sondern dies ist ein Ausnahmetatbestand - das geht aus der Fassung hervor, das wird Ihnen jeder Rechtskundige bestätigen können -, der für den seltenen Ausnahmefall geschaffen worden ist und sonst nichts. Ich möchte nun noch ganz kurz etwas zum Versorgungsausgleich sagen. Herr Kollege Dr. Emmerlich, Sie haben bestätigt, daß das ganze GesetzesThürk werk fest zusammenhängt. Es gibt Gerüchte - ob sie wahr sind, weiß ich nicht -, die dahin lauten, daß die Koalition nicht nur das Namensrecht, sondern auch noch den Versorgungsausgleich abtrennen will. Es spricht, nachdem Sie in einem Interview erklärt haben, daß Sie hofften, bis zur Sommerpause damit durch zu sein, sehr viel für die Gerüchte. Sie wissen genauso gut wie alle anderen Mitglieder des Unterausschusses, daß der Versorgungsausgleich weder im Unterausschuß noch - davon ganz zu schweigen - im Rechtsausschuß bis zur Sommerpause beraten und ins Plenum gebracht werden kann. Dies ist von der Materie her schlechthin unmöglich. Ich möchte sogar noch eines hinzufügen: Der Bundesregierung - ich sehe darin nicht einmal ein Verschulden von ihr, sondern nur die Schwierigkeit des Falles - ist es bis jetzt nicht gelungen, für den Versorgungsausgleich einen überzeugenden Entwurf vorzulegen, der auch - und dies muß deutlich gesagt werden - finanziell machbar ist - vom Steueraufkommen der Bundesrepublik her, vom Rentenaufkommen her und von den Rentenzahlungen des einzelnen Bürgers her, der hinterher diese Leistung aufzubringen hat. Schließlich noch ein allerletztes Wort - auch dies muß gesagt sein - zum Verfahren. Sie sagen, wir unterscheiden uns in unseren Auffassungen nicht sehr. Herr Bundesjustizminister - ich wende mich unmittelbar an Sie -: Wir haben sehr deutlich und mit guten Gründen darauf hingewiesen, daß der Familienrichter nach dem Recht, das bei uns auf dem Tisch liegt, in Zukunft ein Superrichter sein muß. Das ist ein Familienrichter - das ist nicht schlimm, das wird jeder in den Griff bekommen -, das ist ein Vermögens- und Güterrechtsrichter - das ist schon wesentlich schwieriger -, ein hervorragender Zivilrechtler, das wird ein Versicherungs- und Rentenrechtler sein, das ist ein Mann, der sich auf sämtlichen Gebieten auskennt, die normalerweise auf die verschiedenen Kammern eines Landgerichts verteilt werden. Ich frage Sie ganz offen: Glauben Sie, daß wir in der Justiz von dieser Art von Richtern viele haben, die dieses breite Spektrum abdecken können? Sie wissen, daß auch bei der Justiz alles zur Spezialisierung drängt. Beim Familienrichter ist dies nicht der Fall: Der Familienrichter wird ein Mann von ganz enormen, umfassenden Kenntnissen, Können und Tüchtigkeit sein. Und diesen Richter will diese Bundesregierung nicht beim Landgericht angesiedelt haben, wo in den schwierigen Fällen - wir wissen, es sind nur 10 % oder 15 % - möglicherweise durch die Kollegen eine Unterstützung erfolgen kann, wenn man die Kammern richtig zusammensetzt. Darüber hinaus will sie sogar noch etwas anderes, sie will nämlich den „Familienrichter im Eingangsamt". Für diejenigen, die das nicht kennen, im Klartext gesprochen: Sie will einen Familienrichter, der ein junger Assessor oder ein junger Rat - nach altem Begriff - ist, nicht aber ein Mann mit Erfahrung. ({0}) - Jawohl, Sie haben recht, Entschuldigung. - Dazu können wir nur sagen: Wenn Sie uns erzählen wollen, Herr Kollege Dr. Emmerlich, daß der junge Richter, der heute bereits nach einem Jahr ernannt sein kann, schon nach einem Jahr die entsprechende Erfahrung hat, dann muß ich schwere Bedenken anmelden. ({1}) - Dies alles, Herr Kollege Emmerlich, wird nicht durch Jugend, Schwung und Elan ersetzt. In dieses schwere Rechtsgebiet gehören Leute mit Erfahrung. ({2}) Ich möchte jetzt zum Namensrecht kommen, nachdem ich auf ihre verschiedenen Einwürfe geantwortet habe, und Ihnen von vornherein eines ganz klar sagen: Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bejaht unbedingt und ohne jeden Abstrich die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Hier schienen so gewisse Untertöne hineinzukommen, was mir die Betonung dieser Tatsache notwendig erscheinen läßt. Die CDU/CSU hat insbesondere die Gleichwertigkeit des Geburtsnamens von Mann und Frau vertreten. Dies muß festgehalten werden, weil sich unsere Kritik nur gegen das Wie, aber nicht gegen das Ob richtet. Wir wünschen deshalb, daß die Verlobten in Zukunft vom Standesbeamten gefragt werden, welchen der beiden Geburtsnamen sie zum Familiennamen wählen wollen. Vor der Eheschließung müssen die Verlobten sowieso eine ganze Reihe von Vorentscheidungen treffen. Es wird einmal der eine, einmal der andere zurückstecken müssen. Daran wird kein Weg vorbeiführen. Nur dann, wenn die Verlobten keinen Ehenamen angeben, soll zur Auflösung der Patt-Situation der Mannesname Familienname werden. Hier möchte ich einmal sehr deutlich auf etwas hinweisen, was immer wieder falsch dargestellt wird, als ob wir nämlich, Herr Kollege Engelhard, sagten, der Mannesname wird Familienname, sofern sich die Verlobten nicht irgendwie anders einigten. Ich muß Ihnen vorwerfen: dies ist blanker Sophismus. Unsere Regelung ist genau umgekehrt. Ohne daß das, was Sie sagen, direkt unrichtig ist, ist es doch polemisch. Unsere Regelung lautet: Selbstverständlich haben die Verlobten, die Eheschließenden, das Recht und die Pflicht, sich über den Familiennamen zu erklären. Nur, wenn sie zu keiner Entscheidung kommen, haben sie die Verpflichtung, den Mannesnamen auf Grund einer alten Rechtstradition, wie sie bei uns besteht, zur Auflösung der PattSituation zu übernehmen. ({3})

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Herr Kollege, wir haben schon fünf Minuten zugegeben. Ich bitte Sie, zum Schluß zu kommen.

Kurt Thürk (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002321, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin, ich werde mich bemühen. Das liegt daran, daß eine Reihe von Dingen neu eingeführt worden sind, zu denen Stellung genommen werden mußte. Ich möchte ganz kurz noch zur Frage des Erklärungszwanges kommen. Wir lehnen es aus unserem Demokratieverständnis heraus schlicht und einfach ab, die Verlobten zu zwingen, daß sie eine Erklärung abgeben. Staatlicher Zwang sollte nach unserem Verständnis nur dort eingreifen, wo dies zum Funktionieren einer ordnungsgemäßen Verwaltung oder zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit notwendig ist, aber niemals darüber hinaus und besonders nicht im persönlichen, im familiären Rahmen. Hier sollten wir Wert darauf legen, daß die freie Entscheidung der Verlobten Vorrang hat. Wir lehnen aus diesem Grunde den Erklärungszwang ab. Eine unnötige Reglementierung kann niemals im Sinne christlich-demokratischer Politik sein. Auf das weitere Problem der kurzen Frist des Inkrafttretens sei noch kurz hingewiesen.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Herr Kollege, es tut mir leid. Ich habe schon darauf verzichtet, auf die Wahrung des Sachzusammenhangs hinzuweisen. Aber nun haben Sie wirklich Ihre Zeit verbraucht. Ich muß mich an die Geschäftsordnung halten und bitte, zum Schluß zu kommen.

Kurt Thürk (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002321, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Jawohl, Frau Präsidentin. Ich darf für die Aufmerksamkeit danken. ({0})

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Das Wort hat Frau Abgeordnete Lepsius.

Dr. Renate Lepsius (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001331, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nachdem die Kollegen von der Opposition hier einige Feststellungen erstens zur Verstoßensehe, zweitens zur Nichtberücksichtigung des Kindes getroffen und drittens Behauptungen aufgestellt haben, daß das neue Unterhaltsrecht und das Ehescheidungsrecht besondere Härten für die Frau mit sich bringen würden, möchte ich zu den qualifizierenden Äußerungen der Opposition noch einmal kurz Stellung nehmen. Es ist eine bekannte Tatsache, daß die Opposition zu den Fragen der Familienpolitik und des Eherechts insgesamt immer sehr gerne in Form von Überbauphänomenen Stellung bezieht. ({0}) Oh ja, Sie bedienen sich dabei derselben Methoden der Ideologisierung und der Überbautheorien, die Sie den linken Gruppen vorwerfen. Dieses ist genau derselbe Vorgang, den Sie hier vollziehen. Aber das ist natürlich Teil Ihrer Mobilisierungsstrategie, die ich für eine Opposition für durchaus legitim halte. Nur mache ich in diesem Bundestag einmal deutlich, daß Sie sich eben dieser Methode bedienen, die Sie anderen unterstellen. ({1}) Dann sind Sie einer Auseinandersetzung in der Öffentlichkeit überhaupt nicht gewachsen, wenn Sie diese einfachen, simplen Dinge nicht verstehen. ({2}) Nun möchte ich aber vor allen Dingen auf die Vorwürfe des Herrn Kollegen Lenz eingehen, der ja wiederum - wie er das bereits im Ausschuß getan hat - ich kann mir diesen Zucker wirklich nicht von meiner Zunge nehmen - gerade im Hinblick auf die Kinderschutzklausel, die von der Opposition verbal gewünscht wird, ausgerechnet auf die DDR und auf das Familiengesetzbuch der DDR verwiesen hat. Dies war immerhin ein Überraschungseffekt, weil gerade von seiten der Opposition uns hier immer die Berufstätigenehe in dem neuen Ehescheidungsrecht als ein Leitbild unterstellt wird. Ich möchte hier noch einmal ganz deutlich machen, damit es auch jeder versteht: In der DDR haben wir ein Unterhaltsrecht, das überhaupt nur auf zwei Jahre befristet ist. Wir haben hier die Berufstätigenehe. Insofern war es notwendig, sich für die Kinder einer besonderen Kinderschutzklausel zu bedienen. Das DDR-Unterhaltsrecht ist mit unserem Unterhaltsrecht, mit den neuen und qualifizierten Merkmalen und Kriterien, die wir neu einführen, überhaupt nicht vergleichbar. Das zweite ist natürlich der ideologische Zusammenhang im Familiengesetzbuch der DDR, der überhaupt nicht abzustreiten ist, nämlich daß die Ehe einen ideologischen Sinn, gerichtet auf die Gesellschaft insgesamt, hat. Ich glaube, es ist in diesem Hause unstreitig, daß wir ein solches Eherecht überhaupt nicht haben wollen. ({3}) Nun zu der Sache selber, weil Sie es immer mit diesen verbalen Dingen zu tun haben. Ich frage Sie, warum Sie denn eigentlich im Ausschuß und auch im Unterausschuß nichts zur Erleichterung der Situation der sogenannten Scheidungswaisen getan haben. Sie wissen ganz genau, daß die katholische Kirche, daß die Caritas, daß auch das Katholische Büro in seinen Schriften immer wieder auf die Not dieser jährlich 100 000 Scheidungskinder hingewiesen hat. Wer war es denn, der im Unterausschuß zu diesen Dingen einen neuen Paragraphen eingeführt und dafür gesorgt hat, daß wie im Nichtehelichenrecht für die ehelichen Kinder der Geschiedenen oder getrennt Lebenden der Regelunterhalt aus dem Nichtehelichenrecht als Mindestbedarf dieser Kinder festgelegt wird?

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Erhard?

Dr. Renate Lepsius (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001331, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Das tue ich gern.

Benno Erhard (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000485, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Kollegin Lepsius, ist Ihnen entgangen, daß wir sowohl bei der Verabschiedung des Nichtehelichenrechts Erhard ({0}) als auch bei der Einbringung des jetzt zum Teil hier wieder vorliegenden Entwurfs der Bundesregierung ausdrücklich gefordert haben, daß das Recht der Scheidungswaisen neu geregelt werden müsse?

Dr. Renate Lepsius (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001331, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Das hat mit dieser Frage überhaupt nichts zu tun, sondern hier geht es um die Situation der Scheidungswaisen, und materiell geht es um die Frage, wie man das, was von Ihnen verbal in der Öffentlichkeit gefordert wird, faktisch ausfüllt. Dies ist es doch, worum wir ringen. ({0}) - Ich möchte jetzt meine Ausführungen zu Ende führen. Ich glaube, wir können diese Debatte im Unterausschuß und auch im Rechtsausschuß fortsetzen. ({1}) - Sie können ja noch einmal Stellung beziehen. Vielleicht wollen Sie noch eine neue Runde eröffnen. ({2}) Ich möchte weiterhin darauf hinweisen, daß wir im Versorgungsausgleich, zu dem hier auch einige Bemerkungen gemacht wurden, die Erziehungsrente eingeführt haben, obwohl, wie mir scheint, die CDU als Opposition überhaupt noch nicht gemerkt hat, daß hier ein Institut neu eingeführt wurde. Als Unterhaltsersatzfunktion wird, wenn der Vater verstirbt, eine Leistung an die Mutter gewährt, um die Erziehung der Kinder zu ermöglichen. Nach dem, was gestern hier im Bundestag zu dem berühmten Jahr der Frau, das ja gleichzeitig auch das Jahr des Denkmalschutzes ist, ({3}) von der Opposition vorgetragen wurde, ergeben sich für mich allerdings eine Reihe von Fragen. In einer sehr merkwürdigen Rede, die die Kollegin leider nicht qualifiziert hat, sind in einer Sache, an der uns gemeinsam liegt, die Ehefrauen sozusagen gegen die geschiedenen Frauen ausgespielt worden. Es wurde so getan, als ob ein Ungleichgewicht zwischen Geschiedenen und Ehefrauen mit dem Versorgungsausgleich hergestellt würde. Des weiteren ist hier wieder die Vokabel von den Minirenten in den Raum gestellt worden. Als ob die Frauen heute keine Minirenten erhielten! Sie reden von dem neuen Rechtsinstitut des Versorgungsausgleichs so, als ob Sie diesen Gesetzentwurf überhaupt noch nicht gelesen hätten. Nun verbreiten Sie auch noch das Gerücht, daß der Versorgungsausgleich abgehängt werden könnte. Sie denunzieren dieses Rechtsinstitut, obwohl Sie selber - dies allerdings auf der Spielwiese des außerparlamentarischen Raums, nämlich auf Ihren Kongressen - die Partnerrente gefordert haben. ({4}) - Das ist nichts anderes. Das Rechtsinstitut des Rentensplitting ist genau dasselbe; Sie wollen es nur an den Beginn der Ehezeit gesetzt haben. ({5}) Auf diesen Punkt will ich einmal näher eingehen. Es ist die Methode der Opposition, den zweiten Schritt immer vor dem ersten zu tun. ({6}) Wir werden auf dem Gebiete des Ehe- und Familienrechts jetzt den ersten Schritt tun, ({7}) und wir hoffen auf Ihre Kooperation, denn eine solche Regelung, wie wir sie vorschlagen, ist im Interesse der Frauen nur zu wünschen.

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Vogel ({0}) ?

Dr. Renate Lepsius (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001331, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Ich bin jetzt am Ende meiner Ausführungen, Herr Kollege Vogel. Hier gilt es, frauenfeindliche Regelungen der jetzigen Sozialgesetzgebung endlich zu beseitigen. ({0}) Der Versorgungsausgleich im Ehescheidungsrecht ist der eigentlich neue und emanzipatorische Schritt, den wir hier zu beschließen haben. ({1})

Dr. h. c. Liselotte Funcke (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11000620

Das Wort hat Frau Abgeordnete Will-Feld.

Waltrud Will-Feld (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002515, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich hatte eigentlich vor, nur zu den Sachfragen des Namensrechts zu sprechen. Gestatten Sie mir aber eine Vorbemerkung. Über das Recht der Ehewirkungen und das Recht der Scheidungsgründe mit dem Scheidungsfolgenrecht und der Auswirkung dieser gesetzlichen Vorschriften auf die rechtliche Gleichstellung von Mann und Frau und vor allem auf die Scheidungswaisen debattieren wir hier und heute nicht. ({0}) Es wird noch zur Genüge Gelegenheit gegeben sein, auf alle anstehenden Fragen dieses Gesetzentwurfes in diesem Hohen Hause einzugehen. ({1}) Noch ein Wort zur gestrigen Rede von Frau Wex. Frau Wex hat zum Ehe- und Familienrecht Stellung genommen. Dies dürfte, Herr Dr. Emmerlich, unbestritten das gute Recht von Frau Wex sein. Frau Wex hat hier nur deutlich gemacht, daß die CDU/ CSU-Fraktion die Konfliktpädagogik ablehnt ({2}) und statt dessen die Verantwortung der Ehepartner füreinander und besonders gegenüber ihren Kindern herausgestellt wissen will. ({3}) Wir meinen nicht, es gebe eine „heile Welt" in den deutschen Familien, aber wir meinen, das Bewußtsein unserer Bürger soll nicht ausschließlich auf Konflikte eingestimmt werden; auch der Wille zur Solidarität und Verantwortung muß in unserem Bewußtsein erhalten bleiben. ({4}) Wir wollen die Ehe nicht in ein „unauflöslich" eingefangen wissen; die Möglichkeit des Scheiterns einer Ehe muß im Gesetz verankert sein. Und dies, Dr. Emmerlich, bitte ich zur Kenntnis zu nehmen: Bei aller Bereitschaft auch zur sachlichen Zusammenarbeit im Unterausschuß, dies ist auch meine Meinung. Frau Dr. Lepsius, Sie können uns weiß Gott nicht vorwerfen, nicht sachlich zu sein. Ich weise dies schlicht zurück, weil ich für mich in Anspruch nehme, bei den Beratungen größten Wert auf Sachlichkeit zu legen. Es enttäuscht mich ein wenig, dies von Ihnen zu hören. Nun zum Namensrecht: Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs über die namensrechtlichen Bestimmungen soll es sein, eine Anpassung der Vorschriften über Ehe- und Familiennamen zur Verwirklichung der rechtlichen Gleichstellung von Mann und Frau vorzunehmen und zur Verwirklichung des Grundsatzes, daß Kindes- und Elternname möglichst übereinstimmen sollen, beizutragen. Es soll hier das, was der Herr Kollege Thürk gesagt hat, nochmals bekräftigt werden: Die im Grundgesetz garantierte Gleichberechtigung von Mann und Frau ist ein Verfassungsgebot. Diesen Verfassungsauftrag zu verwirklichen, ist Ziel auch unserer Arbeit im Deutschen Bundestag. Und soweit das Namensrecht die rechtliche Gleichstellung von Mann und Frau herstellen soll, haben wir den gesetzlichen Einzelvorschriften im Unterausschuß zugestimmt. Daher besteht die einhellige Auffassung, daß zum gemeinsamen Familiennamen sowohl der Geburtsname der Frau als auch der Geburtsname des Mannes gewählt werden kann. Es wird von den Koalitionsparteien vorgetragen, der Name sei nicht nur eine Identitätsbezeichnung und erfülle damit Ordnungsfunktionen, sondern vor allem auch ein die Individualität einer Persönlichkeit bestimmendes Element. Dies erstaunt nur deshalb, weil in der Zielsetzung des vor einigen Tagen eingebrachten Gesetzentwurfs zum Adoptionsrecht die Annahme als Kind nicht mehr den Fortbestand des Namens sichern soll; dies sei, so steht es im Gesetzentwurf zum Adoptionsrecht, ein Grund des 19. Jahrhunderts. ({5}) Ich erwähne dies nur, weil die Wertung in der Zielsetzung des Adoptionsrechts und im Namensrecht mir bemerkenswert erscheint. Die Lebensverhältnisse in der modernen Gesellschaft hätten sich - so die Argumentation weiter - so verändert, daß nicht mehr nur der Mann einer Erwerbstätigkeit nachgehe. Dies soll nicht bestritten werden; dein ist so. Derjenige Ehepartner, der unter eigenem Namen eine berufliche Tätigkeit ausübe, müsse seinen Berufsnamen erhalten können. Auch dies wird nicht bestritten. Denn der Berufsname stellt nicht nur einen wirtschaftlichen, sondern auch einen immateriellen Wert dar. Bis hierhin besteht Einmütigkeit. Nur meinen wir, daß der Grundsatz der Gleichheit von Mann und Frau vom Problem des Berufsnamens nicht berührt wird, weil beide Ehepartner, je nachdem, ob sie bei der Heirat den Namen des Mannes oder den der Frau zum gemeinsamen Familiennamen gewählt haben, diese Wahl des Ehenamens in freier Entscheidung getroffen haben. Wir sind daher der Meinung, daß hierbei auch der Grundsatz, daß Kindes- und Elternname möglichst übereinstimmen sollen, unbedingt zu beachten ist. Herr Schulze heiratet Frau Meyer. Im Jahr der Frau, meine Damen und Herren, wählen beide den Ehenamen Meyer. Herr Meyer, geborener Schulze, ist ein bedeutender Mann in seinem Beruf. Wir sind der Meinung, daß durch Hinzufügen des Geburtsnamens des Ehemannes Schulze, also Herr Meyer-Schulze, dem Wert des Berufsnamens, ohne daß ein Namensverlust eintritt, Rechnung getragen wird. ({6}) Außerdem hätte diese Regelung den Vorzug, daß sich diese Regelung im Registerwesen bei der weiteren Technisierung aller Daten, auch der Namen, im Wirtschaftsablauf durch die elektronische Datenverarbeitung ohne technischen und vor allem finanziellen Mehraufwand durchführen ließe. ({7}) Die Bestimmung, nach der Ehegatten, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes die Ehe geschlossen haben, gemeinsam bis zum Ablauf eines Jahres nach dem Inkrafttreten des Gesetzes erklären können, daß sie einen Ehenamen führen wollen, der den Vorschriften dieses Gesetzes entspricht, wird von der CDU/CSU-Fraktion abgelehnt. Wir halten die derzeitige Bestimmung des § 1355 BGB nicht für verfassungswidrig. Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat unseren Rechtsstandpunkt bestätigt. Es besteht daher kein Anlaß zu der vom Regierungsentwurf vorgeschlagenen Regelung. Sie geht außerdem weit über den in Art. 117 Abs. 1 des Grundgesetzes bestimmten Termin, nämlich den 1. April 1953, hinaus. Warum eigentlich diese rückwirkende gesetzliche Bestimmung? Dem Berufsnamen kann durch Hinzufügen des Geburtsnamens Rechnung getragen werden. Diese Möglichkeit räumt das geltende Recht ein. Wir glauben zwar auch nicht an die Gartenlaubenromantik in den bundesdeutschen Familien, wie Frau Kollegin Eilers gestern in ihrer Rede sagte; doch halten wir überhaupt nichts davon, Konflikte um jeden Preis herbeizuführen. ({8}) Wenn Frau Schmidt, geborene Müller, und Ehemann Herr Schmidt allabendlich zu streiten beginnen, ob es nicht noch besser wäre, aus vielerlei Gründen, vielleicht sogar aus kriminellen Gründen, den Ehenamen Müller zu wählen, nachdem sie bisher recht gut mit dem Namen Schmidt gelebt haben und - meine Damen und Herren, stellen Sie sich das vor - dies wird zum Schlager des Jahres, dann werden die Haushaltsansätze für die Personalkosten unserer Verwaltung mit Sicherheit weit überzogen werden. Wer aber einen unaussprechlichen oder gar anstößigen Namen trägt, konnte bisher schon seinen Namen im Verwaltungswege ändern. ({9}) Im namensrechtlichen Bereich wäre die Gleichberechtigung von Mann und Frau vollzogen, wenn die Vorstellungen der CDU/CSU-Fraktion gesetzliche Wirklichkeit würden. Das Defizit an tatsächlicher Gleichstellung - da sind wir einer Meinung - ist in vielen Bereichen noch groß. Das Namensrecht sollte überschaubar und klar bleiben. Es kann gleichwohl dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau Rechnung tragen. ({10})

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Das Wort hat Herr Bundesminister Vogel.

Dr. Hans Jochen Vogel (Minister:in)

Politiker ID: 11002379

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die Bundesregierung begrüße ich, daß der Bundestag heute den Entwurf eines Gesetzes über den Ehe- und Familiennamen als erstes Teilstück der Reform des Ehe- und Familienrechts verabschiedet. Die Bundesregierung respektiert auch die Absicht, dieses Teilstück als selbständiges Gesetz aus der umfassenderen Regierungsvorlage herauszulösen und vorweg in Kraft zu setzen. Der Bundestag macht damit, Herr Kollege Lenz, in verfassungsmäßiger Weise von seiner Befugnis Gebrauch, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 25. Juni 1974, herbeigeführt von der Landesregierung Rheinland-Pfalz, ausdrücklich bestätigt hat. Danach ist der Bundestag nicht gehindert, in Ausübung seiner gesetzgeberischen Freiheit ein Gesetzesvorhaben in mehreren Gesetzen zu regeln. Er besitzt, wie das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich ausgeführt hat, diese Befugnis auch dann, wenn die Aufteilung der Materie auf verschiedene Gesetzesvorhaben Auswirkungen auf den Umfang des Zustimmungsrechts des Bundesrates hat. Da es sich beim Ehe- und Familiennamen um einen in sich geschlossenen Komplex handelt, erscheint - ganz abgesehen von dem zeitlichen Gesichtspunkt - seine gesonderte parlamentarische Behandlung auch von der Sache her durchaus gerechtfertigt. In diesem Zusammenhang möchte ich noch zwei Bemerkungen machen, Herr Abgeordneter Lenz. Sie haben davor gewarnt, mit knappen Mehrheiten zu arbeiten. Da ich nicht unterstellen kann, daß Sie Mehrheiten von 50 Stimmen in diesem Hohen Hause als knapp bezeichnen, kann sich das wohl nur auf die eine Stimme Mehrheit im Bundesrat beziehen. ({0}) Und in dieser Richtung, Herr Kollege Lenz, sind wir uns, glaube ich, hinsichtlich der Begründetheit Ihrer Empfehlung völlig einig. ({1}) Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie haben gehört, daß wir keine Anhänger einer übertriebenen Konflikttheorie sind, deshalb meine ich, daß wir auch das durchaus in Ruhe in einem Wechselgespräch erledigen können. Ich unterstelle, Herr Kollege Lenz, daß Sie an die 50 Stimmen gedacht haben. Dieser Gedanke hat aber im Wortlaut Ihrer Ausführungen keinen Niederschlag gefunden. Es entspricht guter Juristentradition, dann eine Auslegung zu versuchen, die meiner Auffassung näherkommt und besser entspricht. Ich glaube, daß sich das durchaus an die Spielregeln hält. Ein zweites, Herr Abgeordneter Lenz. Sie haben mit großer Entschiedenheit darauf verwiesen, daß das, was hier vor sich geht, nur die Beseitigung der Zustimmungsbedürftigkeit im Auge habe. Wenn Sie an dieser Argumentation festhalten, dann liegt darin das Eingeständnis, daß offenbar der gesamte Rest der Reform Zustimmungsbedürftiges nicht mehr enthalte. Wenn darin nämlich auch noch Zustimmungsbedürftiges enthalten ist, dann bricht Ihre Argumentation zusammen, daß das auf diese Weise unterlaufen werden soll. Zum Inhalt des Entwurfs ist in der Debatte bereits ausführlich Stellung genommen worden. Für die Bundesregierung kann ich mich deshalb auf die Feststellung beschränken, daß die neuen Regelungen dem Gleichheitsgrundsatz entsprechen und überdies auch praktikabel sind. Der Streit darüber, ob auf Grund der neuen Vorschriften künftig anstelle des Mannesnamens der Name der Frau in einer großen oder nur in einer geringen Zahl von Fällen als Ehename gewählt wird, geht am Kern der Sache vorbei. Entscheidend ist nicht die Häufigkeit der einen oder anderen Variante, entscheidend ist vielmehr, daß der Ehename eben künftig nicht mehr auf einer staatlichen Anordnung, sondern auf der freien und eigenverantwortlichen Vereinbarung der Ehepartner beruht. ({2}) Es mag sein, daß einige darin eine Formalie sehen. Ihnen verwehrt ja auch niemand, es bei der bisherigen Übung zu belassen. Andere jedenfalls erblikken in der Neuregelung den Ausdruck eines partnerschaftlichen Verhältnisses der Lebensgemeinschaft, die sie miteinander auf Lebenszeit eingehen wollen. Der Entwurf ist im Ausschuß sehr gründlich beraten worden. Einigkeit zwischen Koalition und Opposition ergab sich dabei - das hat auch die heutige Debatte gezeigt - jedenfalls insoweit, als es um das künftige Wahlrecht der Ehegatten geht, zum Ehenamen entweder den Geburtsnamen des Mannes oder den der Frau zu machen. Gegenüber der Einigkeit in diesem zentralen Punkt des Entwurfs treten nach meiner Auffassung die unterschiedlichen Ansichten in einigen Einzelfragen an Bedeutung zurück. Ich muß sagen, daß gewisse streitig gewordene Auseinandersetzungen auch eines gewissen kuriosen Beigeschmacks nicht entbehren. Ich nenne zum Beispiel die breite Debatte darüber, ob man Vorsorge für den Fall treffen muß, daß sich Verlobte vor der Eheschließung über den künftigen Ehenamen nicht einigen können. Diesem Punkt galt auch heute wieder die Aufmerksamkeit der Opposition. Ich persönlich möchte für die Ehe von Brautleuten, die sich noch nicht einmal über den Familiennamen vor der Heirat verständigen können, eine eheungünstige Prognose stellen. ({3}) Und ich würde in Anknüpfung an das, was hier unentwegt über Konflikte gesagt wird, hinzufügen: das wird eine Konfliktehe sein, wenn es schon mit der Nicht-Einigung über den Ehenamen losgeht. ({4}) Erklärungszwang, Herr Kollege, deswegen, weil aus sehr einsichtigen Gründen die Einwohnermeldebehörden und die sonst noch dafür zuständigen Behörden auf Klarheit über den Ehenamen vom ersten Moment an Wert legen. Im übrigen, glaube ich, sollten wir auch die Frage des Erklärungszwangs nicht überbewerten. In aller Regel wird der Standesbeamte beim ersten Gespräch die Frage klären, und die Sache ist vollständig in Ordnung. ({5}) - In dieser Auffassung sind wir uns einig, Herr Kollege. In der Debatte, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind mehrere Redner auch auf Probleme eingegangen, die Gegenstand der noch ausstehenden Teile der Regierungsvorlage zur Reform des Ehe- und Familienrechts sind. Dabei sind zum Teil in recht bitterer Sprache, mitunter sogar mit Zeichen der Entrüstung, erhebliche Vorwürfe vorgetragen worden. Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir die Bemerkung: Ich kann mich manchmal eines gewissen Schmunzelns nicht erwehren, wenn ein Kreis von Kolleginnen und Kollegen quer durch die Fraktionen im Ausschuß sachlich miteinander verhandelt und dann hier - in wenig anderer Besetzung - plötzlich in kämpferischer Haltung und unter Verwendung kämpferischer Adjektive auftritt. Ich weiß wohl, worauf das zurückzuführen ist. Aber ich möchte mich dieser Übung eigentlich nicht anschließen und möchte hier die gleiche Stimm- und Argumentationslage beibehalten. ({6}) - Vielen Dank für das Zeichen, Frau Kollegin. Manchmal macht sich eben doch noch bemerkbar, daß man auch nach zwei Jahren noch ein Neuling ist. Ich möchte sagen: manchmal überkommt mich da ein gewisses Schmunzeln. Darum darf ich ganz ruhig und nüchtern den Vorwurf der Ideologisierung, der Radikalisierung oder sogar - eine neue Spielart -, daß hier materielles Unrecht in Gesetzesform begangen werden soll, zurückweisen. Sehen Sie, es geht doch darum, daß Hunderttausende unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger sich auf Grund des geltenden Rechts in einer schwierigen, ja oft genug in einer aussichtslosen Situation befinden, und denen wollen wir helfen. Das ist das Motiv der Gesetzgebung. ({7}) Ich denke dabei vor allem an diejenigen, die gemäß § 48 des Ehegesetzes in einer schon seit Jahren, oft seit Jahrzehnten gescheiterten Ehe festgehalten werden, die eben nur noch auf dem Papier besteht. Herr Kollege Arndt hat mit Recht ich will das nicht zum Gegenstand einer bitteren Polemik machen -die Opposition daran erinnert, sie sollte nicht vergessen, daß sie Anfang der sechziger Jahre die Situation gerade dieser Menschen durch die Änderung des § 48 noch erschwert und noch verschlimmert hat. ({8}) - Sehr liebenswürdig! Dann wird auch sicher ein gutes Ergebnis herauskommen. Schade, daß Herr Kollege Jaeger jetzt erst kommt; dieser Passus ist sicher für ihn von Bedeutung gewesen. Es geht auch darum, die private Sphäre von Ehepartnern, deren Ehe gescheitert ist, im Scheidungsverfahren besser zu schützen. Es geht darum, das Verfahren selbst wieder ehrlich zu machen. Wir wissen doch alle, welche Farce die sogenannten Konventionalscheidungen häufig bedeuten, unter Mitwirkung aller, auch der Gerichte. ({9}) Und es geht darum, die Stellung des Schwächeren - und das ist meistens die Frau - nach vollzogener Scheidung zu verbessern. Meine Damen und Herren, das sind Sachfragen, nicht Fragen der „reinen Lehre" und auch nicht Fragen des Bekenntnisses. Die Bundesregierung und die Koalition haben über die sachgerechte Lösung dieser Fragen von Anfang an das Gespräch mit allen gesetzlich relevanten Kräften und auch mit der Opposition geführt. Kollege Jahn hat einen Diskussionsentwurf vorgelegt - doch gerade in dem Bestreben, ein Mehr an Information und Meinungsäußerung zu erzielen -, der ein Jahr lang breit behandelt wurde. Ich habe mich weiß Gott bemüht, dieses Gespräch zusammen mit den Damen und Herren aus den Koalitionsfraktionen, mit der Opposition und diesen gesellschaftlichen Kräften, zu denen ich ausdrücklich auch die Kirchen zähle, während der Beratung fortzusetzen. Es ist hier nicht der Raum, auf alle Einzelfragen einzugehen, die berührt worden sind, aber lassen Sie mich zwei, drei Stichworte nennen. Das Problem des Berufens auf eigenes rechtswidriges vorangegangenes Tun beschäftigt uns doch quer durch die Fraktionen. Auch Sie haben durch den von Ihnen unterstützten Bundesratsantrag deutlich gemacht, daß Zeitablauf auch diesen Sachverhalt in seiner rechtlichen Relevanz mindert. Durch die jetzt vom Ausschuß beschlossene Regelung ist der Gedanke des Zeitablaufs ja aufgegriffen worden. Jetzt ist die Differenz drei Jahre hier, ein Jahr dort. Darüber kann man doch miteinander diskutieren, nicht in dem Ton des Vorwurfs, sondern mit der Behauptung, daß die Grenzlinie zwischen absolutem Unrecht und absolutem Recht zwischen drei Jahren und zweineinhalb Jahren oder einem Jahr verläuft. ({10}) - Aber Herr Kollege, Sie wissen doch ganz genau, daß die Aussetzungsmöglichkeit sogar noch viel weiter reicht. In der Fassung, die jetzt verabschiedet worden ist, wird der Richter wieder in den Stand gesetzt, bei der Scheidung tatsächlich den konkreten Fall aus dem Grundtatbestand zu bewerten und mitzuhelfen, daß eine vernünftige und auch dem Rechtsgefühl entsprechende Lösung herauskommt. ({11}) - Aber Entschuldigung, Richter sind nach unserer Auffassung, Herr Kollege Erhard, keine Automaten, die nur mit irgendwelchen Kalendern arbeiten, sondern Richter sind von der Gemeinschaft dazu bestellt, Lebenssachverhalte zu betrachten und der Vielfalt und Verschiedenheit der Lebenssachverhalte gerade bei der Scheidung aus dem Grundtatbestand gerecht zu werden. Das ist der Sinn und Hintergrund dieser Regelung. ({12}) - Herr Kollege Lenz, ich bemühe mich ja, deutlich zu machen, daß es keinen Sinn hat, hier mit großen Prügeln aufeinander einzuhauen, sondern vernünftig die Argumente miteinander auszutauschen. ({13}) Härteklauseln und Kindeswohl! Dazu möchte ich sagen: Ich habe bei vielen, vielen Gesprächen immer wieder darum gebeten, mir konkrete Fälle zu nennen, in denen das Wohl des Kindes es erfordert, eine gescheiterte Ehe getrennt lebender Eltern auf dem Papier aufrechtzuerhalten. Es hat mir bisher noch niemand einen einzigen konkreten Fall nennen können, in dem das Kindeswohl tatsächlich diese Folgerung notwendig gemacht hätte. Noch ein dritter und letzter Punkt: die Frage des Familienrichters. Herr Kollege Thürk, Sie wissen, wir haben bei den Landesjustizverwaltungen Umfrage gehalten, und alle Landesjustizverwaltungen haben einmütig erklärt, daß sie an der Ansiedlung des Familienrichters beim Amtsgericht festhalten wollen und keine Möglichkeit für die Landgerichtslösung sehen. ({14}) Das müssen wir akzeptieren. Ich sehe also keine Möglichkeit, hier gegen den einheitlichen Willen der Länder eine Regelung durchzusetzen.

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Herr Bundesminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Lenz?

Dr. Hans Jochen Vogel (Minister:in)

Politiker ID: 11002379

Gerne, Herr Kollege.

Prof. Dr. Carl Otto Lenz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001322, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Kollege Vogel, sind Sie mit mir darüber einig, daß die unterschiedlichen Konzeptionen im Scheidungsrecht konsequenterweise unterschiedliche Konzeptionen in der Frage, die Sie gerade behandeln - Familienrichter -, zur Folge haben können?

Dr. Hans Jochen Vogel (Minister:in)

Politiker ID: 11002379

Möglicherweise können sie das. Dem widerspricht aber die Tatsache, Herr Kollege Lenz, daß die Länder, und zwar sowohl die Länder mit einer sozialliberalen Landesregierung als auch die Länder mit einer CDU- oder CSU-Landesregierung, durchweg völlig einheitliche Stellungnahmen abgegeben haben. Was die Einstufung angeht, so darf ich hier nur das Stichwort Moratorium nennen. Und im übrigen, Herr Kollege Thürk: Ich habe mehr Vertrauen als Sie zu den Präsidialräten, die die Geschäfte verteilen, daß sie nicht gerade den Jüngsten und Unerfahrensten für diese wichtige Aufgabe heraussuchen. Auch in das erweiterte Schöffengericht schickt man ja nicht den jüngsten Anfänger als Vorsitzenden, sondern einen lebenserfahrenen Mann. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie, Herr Kollege Thürk, haben an mich noch den Vorwurf gerichtet, ich würde zwar freundliche Gesprächsangebote machen, sei aber zu solchen Gesprächen dann doch nicht bereit. Herr Kollege Thürk, hier muß wohl ein Informationsmangel in Ihrem eigenen Bereich vorliegen. Ich habe Ende November Herrn Kollegen Vogel eine Liste mit den kontroversen Punkten nach den Abstimmungen übersandt und habe ihn gebeten, mir zu sagen, welchen Punkten elementare Bedeutung beigemessen wird. Ich warte auf die Antwort auf diesen Brief noch heute. Ich hätte das nicht gesagt, wenn Sie nicht, Herr Kollege Thürk, mir ausdrücklich und wörtlich vorgeworfen hätten, daß das Angebot eines Gesprächskontakts ernst gemeint sei.

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Herr Bundesminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Thürk? ({0})

Dr. Hans Jochen Vogel (Minister:in)

Politiker ID: 11002379

Gerne!

Kurt Thürk (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002321, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Bundesminister, eine ganz kurze Frage, um Ihrer Fraktion gerecht zu werden: Geben Sie zu, daß ich danach gefragt habe, warum aus diesen Gesprächen, die mir sehr wohl bekannt sind, keine Reflexionen in den Ausschüssen wiederzufinden sind?

Dr. Hans Jochen Vogel (Minister:in)

Politiker ID: 11002379

Aber, lieber Herr Kollege Thürk, wie kann ich reflektieren, wenn meine Bitte, mir zu sagen, was von diesen 23 Punkten überhaupt für Sie relevant ist, bis heute nicht beantwortet worden ist? ({0}) Ich glaube, wir sollten das auf sich beruhen lassen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich komme zum Schluß. Ich bedauere selbst, daß diese Themen mehr und mehr zu Freitagmittag-Themen werden. ({1}) Ich bin zuversichtlich, daß die Reform insgesamt noch in diesem Jahr in einer Form abgeschlossen werden kann, die vielleicht - ich würde das begrüßen -auch die Zustimmung der Opposition, jedenfalls aber die Zustimmung der ganz großen Mehrheit unseres Volkes finden wird. ({2})

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Das Wort hat der Abgeordnete Vogel ({0}). ({1})

Friedrich Vogel (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002378, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann Sie beruhigen, ich gehe nur ganz kurz auf die Bemerkungen des Herrn Bundesministers der Justiz ein. Herr Bundesminister, das Gespräch, über das Sie berichtet haben, ist auch meinen Kollegen berichtet worden. Ich darf darauf hinweisen, daß ich Ihnen damals gesagt habe, daß die damals schon geplante Abtrennung des namensrechtlichen Teils natürlich keine gute klimatische Auswirkung auf solche Gesprächswünsche haben könne. Ich darf Sie aber beruhigen: der Brief an Sie ist unterwegs, und ich hoffe, daß wir die Möglichkeit haben, das Gespräch fortzusetzen. ({0})

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung in der dritten Beratung. Wer dem Gesetz im ganzen zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Gesetz ist mit großer Mehrheit in der dritten Beratung angenommen. Meine Damen und Herren, wir haben noch über den Antrag des Rechtsausschusses abzustimmen. Wer der Ziffer 2 des Ausschußantrages, die eingegangenen Petitionen für erledigt zu erklären, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - So beschlossen. Ich rufe nunmehr, wie interfraktionell vereinbart, den Punkt 18 der Tagesordnung auf: Zweite Beratung des von den Abgeordneten Maucher, Kiechle, Burger, Geisenhofer, Horstmeier und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte - Drucksache 7/1162 - a) Bericht des Haushaltsausschusse ({0}) gemäß § 96 der Geschäftsordnung -Drucksache 7/3123 - Berichterstatter: Abgeordneter Grobecker b) Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung ({1}) - Drucksache 7/3102 Berichterstatter: Abgeordneter Horstmeier ({2}) Das Wort hat der Herr Abgeordnete Horstmeier.

Martin Horstmeier (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000962, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei den vorliegenden Drucksachen 7/1162 und 7/3102 geht es um den Tatbestand, daß durch eine Gesetzgebung - in diesem Falle die Einführung der Krankenversicherung für Landwirte - der Personenkreis der kriegsbeschädigten Landwirte schlechtergestellt worden ist, indem ihm die kostenlose Krankenversicherung genommen wurde. Das kann doch wohl nicht der Sinn einer Sozialgesetzgebung sein. Die CDU/CSU-Fraktion wollte mit ihrem Gesetzentwurf vom 25. Oktober 1973, der leider erst heute abschließend beraten wird, die kriegsbeschädigten Landwirte wenigstens zum Teil wieder von der Beitragspflicht entlasten. Durch die rasante Kostenentwicklung belaufen sich die Beiträge in den meisten Fällen auf rund 200 DM monatlich. Ein Zuschuß von 105 DM - nach dem Modell der Rentnerkrankenversicherung - wäre für diesen Personenkreis doch wohl das Mindeste gewesen. Nichts mehr wollte unser Gesetzentwurf. Wenn die Formel von der Wahrung des sozialen Besitzstandes überhaupt noch eine praktische Bedeutung haben soll, hätte sie hier Anwendung finden müssen. Die von der Koalition und der Regierung in den Ausschüssen vorgebrachten Ablehnungsgründe können wir nicht akzeptieren. Erstens. Die von der Bundesregierung angekündigte Ersatzlösung in Form einer Änderung der Durchführungsverordnung zu § 33 des Bundesversorgungsgesetzes, die Ausgleichsrente zu erhöhen, hat für den betroffenen Personenkreis kaum einen Effekt, weil a) damit nur Ausgleichsrentenbezieher begünstigt werden und b) nur Betriebe bis zu 11 Hektar einbezogen werden sollen, also in erster Linie Nebenerwerbslandwirte, die ohnehin nicht der Versicherungspflicht des KVLG unterliegen. Zweitens. Der aufgestellte Gleichheitsgrundsatz kann keine Anwendung finden, weil es im engen Sinne vergleichbare Gruppen nicht gibt. Bei den kriegsbeschädigten Landwirten prüft nämlich keiner, ob noch eine versicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt werden kann oder nicht. Denn nur dann wären sie ja im Vergleichsfalle krankenversicherungspflichtig. Sie sind in den meisten Fällen Betriebsleiter, weil kein oder noch kein Nachfolger da ist. Auch der Vergleich mit anderen kriegsbeschädigten Selbständigen, der ja naheläge, ist verfehlt, weil es in vielen dieser Bereiche keine Krankenversicherungspflicht gibt. Es bleibt also nur noch der dritte Ablehnungsgrund, die Finanzierung, der natürlich überlegt sein muß. Die Kosten würden sich nach den Berechnungen auf etwa 9 Millionen DM im Jahr belaufen. Mein Kollege Paul Röhner hat dafür im Haushaltsausschuß einen realistischen Deckungsvorschlag gemacht. Zieht man aber von diesem Betrag von 9 Millionen DM jene Summe ab, die der Finanzminister seit Inkrafttreten des KVLG am 1. Oktober 1972 zu Lasten dieser Schwerbeschädigten einspart, kann von einer nennenswerten Ausgabe nicht mehr gesprochen werden. Alles in allem: es kommt in diesem Punkt auf den guten Willen an, und das ist wohl auch das Merkmal, in dem wir uns unterscheiden. Vielleicht wird dieser Gesetzentwurf auch nur deshalb abgelehnt, weil er von der Opposition kommt. Bei dem Waisengeld im Rahmen des Altershilfegesetzes ist es uns ja vor einiger Zeit ähnlich ergangen. Unser Antrag, der von uns vor anderthalb Jahren gestellt wurde, ist in diesen Tagen in den Ausschüssen von der Koalition aufs neue gestellt und akzeptiert worden. Vielleicht kommt es auch hinsichtlich der kriegsbeschädigten Landwirte noch zu einer späteren Erkenntnis der Bundesregierung, die uns hoffen läßt. Aber ich muß alles in allem sagen: die CDU/CSUFraktion hat für diese augenblickliche Mißachtung der Belange der kriegsbeschädigten Landwirte ({0}) kein Verständnis und wird den Ausschußauftrag auf Drucksache 7/3102 unter Ziffer 1 ablehnen. Der Ziffer 2 des gleichen Antrags, in der es um den Erfahrungsbericht der Bundesregierung geht, werden wir zustimmen. ({1})

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Das Wort hat der Herr Abgeordnete Schonhofen.

Friedrich Schonhofen (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002064, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte für die sozialdemokratische Fraktion und zugleich für die Fraktion der Freien Demokraten folgendes erklären. Zunächst muß festgehalten und sehr deutlich ausgesprochen werden, daß der Inhalt des Entwurfs der CDU/CSU keineswegs dem Eindruck gerecht wird, der hier und draußen im Lande - bewußt oder unbewußt - durch eine sehr allgemein gehaltene Sachdarstellung entstanden ist. Es ist daher verständlich, daß die Erwartungen der kriegsbeschädigten Landwirte weit über das hinausgehen, was selbst der Oppositionsantrag ihnen zu geben vermöchte, wenn er Gesetz werden könnte. Einige Punkte müssen deshalb vorweg zurechtgerückt werden. Erstens. Der Gesetzentwurf der CDU/CSU geht nicht davon aus - obwohl gerade das der weitverbreitete Eindruck ist -, daß die Kriegsbeschädigten unter den Landwirten allgemein begünstigt und grundsätzlich von der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Landwirte befreit sein sollten. Insoweit will also auch die Opposition die bestehende Rechtslage nicht ändern. Wir gehen davon aus, daß die Antragsteller hier die Auffassung der Koalitionsfraktionen und der Bundesregierung teilen, wonach eine Befreiung von der Versicherungspflicht auf beachtliche verfassungsrechtliche Bedenken stößt. Zweitens. Die Opposition will einen Beitragszuschuß einführen, mit dem ein Teil der kriegsbeschädigten Landwirte teilweise von der Beitragsleistung freigestellt wird. Aber diese Vergünstigung soll keineswegs allen zugute kommen, sondern nur dem Teil der landwirtschaftlichen Unternehmer, die Schwerbeschädigte oder Witwen im Sinne des Bundesversorgungsgesetzes sind. Nicht einbezogen sind also die Kriegereltern, soweit sie noch Unternehmereigenschaft haben, ferner die nicht schwerbeschädigten Landwirte und die nach dem Bundesversorgungsgesetz gleichgestellten Gruppen. Deshalb ist es nicht zu rechtfertigen, den Eindruck hervorzurufen oder ihn unwidersprochen aufkommen zu lassen, die Opposition habe ganz allgemein die kriegsbeschädigten Landwirte begünstigen wollen. Das eben ist nicht der Fall. Drittens. In der Begründung des Gesetzentwurfes behaupten die Antragsteller, die Situation der kriegsbeschädigten Arbeitnehmer sei im Vergleich zu den Landwirten günstiger. Man weist auf den Arbeitgeberanteil hin. Außerdem genössen die Arbeitnehmer den Schutz des Schwerbeschädigtengesetzes, und zudem wirke sich der schwere Beruf des Landwirts besonders belastend aus. Das ist sachlich nicht zu halten. Wir halten es für unzulässig, die Schwere der Berufe schlicht und pauschal zu bewerten, um damit eine zweifelhafte - allerdings, das ist zuzugeben, öffentlichkeitswirksame - Sache zu begründen. Und weiter: Alle Schwerbeschädigten und Behinderten genießen grundsätzlich den Schutz des Schwerbeschädigtengesetzes. Aber selbstverständlich führen die soziologische Position, beispielsweise der Umstand, daß der eine Unternehmer und der andere Arbeitnehmer ist, und die Art des Berufes zu graduellen Unterschieden. Das aber sind keine Unterschiede, die in unserem Rechtsgefüge begründet sind oder die durch Gesetze beseitigt werden könnten. Schließlich: Niemand wird ernsthaft bestreiten wollen, daß die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung des Arbeitnehmers in die Lohnkostenrechnung eingehen und von daher selbstverständlich ihr Gewicht beim Festlegen der Lohn- und Gehaltshöhe haben. Wenn Sie gleichwohl an dem von Ihnen gewählten abwegigen Vergleich zwischen Landwirten und Arbeitnehmern festhalten wollen, dann werden Sie diesen Vergleich redlicherweise erweitern müssen. Sie müssen ihn beispielsweise um die Frage erweitern: In welchem Umfang kommen dem einzelnen Versicherten Bundeszuschüsse zugute? Wie sieht das aus bei der Krankenversicherung der Landwirte mit der Kostenübernahme für die Altenteiler durch den Staat im Vergleich zur Arbeitnehmerkrankenversicherung? Wie sieht das bei der Altershilfe oder bei der Unfallversicherung aus? Und schließlich noch eins - das wäre die vierte Frage -: Wie sieht das aus mit der Beitragszahlung des einzelnen Versicherten für seinen sozialen Krankenschutz im Verhältnis zu seinem Einkommen und zu dem Einkommen seiner Kollegen? Hier läßt sich mit Sicherheit nur eine Feststellung treffen, nämlich die, daß beim Arbeitnehmer auch der letzte Pfennig seines Bruttoeinkommens dem Beitragsabzug unterliegt und sich im übrigen jeder entsprechend seiner Leistungsfähigkeit in einer solchen Solidargemeinschaft befindet. Viertens. Es ist auch nicht redlich, unter den betroffenen kriegsbeschädigten Landwirten durch entsprechend unklare Formulierungen den Eindruck aufkommen zu lassen, als ob im Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte ausdrücklich bestimmt sei, ihnen und ihren Angehörigen sei nunmehr die freie Heil- und Krankenbehandlung für Nichtschädigungsfolgen genommen. Richtig ist vielmehr, daß das Bundesversorgungsgesetz diese Leistungen subsidiär aus allgemeinen sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkten vorsieht, und zwar für jene Kriegsopfer, deren Sicherung im Krankheitsfall auf andere Weise, beispielsweise durch eine Pflichtversicherung, nicht gesichert ist. Und dies, meine Damen und Herren, ist eine Sache, wie sie sich für jeden Kriegsbeschädigten ergibt, sobald er Mitglied einer Pflichtkrankenversicherung wird. Es ist also kein spezielles Problem der Krankenversicherung der Landwirte. Meine Damen und Herren, über diese vier Feststellungen hinaus halten wir folgendes für beachtenswert. Erstens. Wer einzelne Gruppen von einer allgemein bestehenden Versicherungspflicht ausnehmen wollte, müßte, wenn er glaubwürdig bleiben will und die Maßstäbe von Recht und Gerechtigkeit im Auge behält, eine gleiche Regelung für die Schicksalsgenossen finden, soweit auch sie einer Versicherungspflicht unterliegen. Nun fordert die Opposition, wie ich bereits dargestellt habe, zwar nicht die Befreiung von der Versicherungspflicht, wohl aber eine weitgehende Freistellung von der Beitragsleistung. Dies, meine Damen und Herren, ist kein grundsätzlicher Unterschied, sondern ist nur eine Variante des gleichen Problems, nämlich der unterschiedlichen Behandlung der Kriegsopfer. Die Koalitionsfraktionen sind mit der Bundesregierung der Meinung, daß dies aus verfassungsrechtlichen und aus allgemeinpolitischen Erwägungen nicht zugelassen werden kann. Oder soll der Öffentlichkeit tatsächlich weis gemacht werden, daß eine solche unterschiedliche Behandlung gerecht und deshalb zu rechtfertigen wäre und ohne Konsequenzen bliebe? Zweitens. Das System der sozialen Sicherung für die bäuerliche Bevölkerung ist in den vergangenen fünf Jahren hervorragend ausgebaut worden. Das wird u. a. auch in der Steigerung der Summe der staatlichen Mittel deutlich, die hierfür aufgewendet wird. 1969, als die sozialliberale Koalition beginnen konnte, ihre Politik zu verwirklichen, waren es 841 Millionen DM, heute sind es bereits 2,6 Milliarden DM, die den Landwirten zugute kommen. Diese Politik findet unter den Landwirten allgemeine Anerkennung. Ich will darauf verzichten, die Entwicklung der Agrarsozialpolitik und die Leistungen dieser Koalition erneut im einzelnen darzustellen, aber ich will darauf hinweisen, daß die Koalitionsfraktionen in diesen Tagen die Waisenrente für die Landwirtschaft auf den Weg gebracht haben und damit einen weiteren wesentlichen Beitrag zur sozialen Sicherung der bäuerlichen Bevölkerung leisten und daß schließlich die Bundesregierung, soweit es den Personenkreis der kriegsbeschädigten Landwirte angeht, mit einer beachtlichen Verbesserung der Bestimmungen über die Berechnung der Ausgleichsrenten im Rahmen des rechtlich Möglichen geholfen hat. Angesichts dieser enormen Leistungen, angesichts der allgemeinen weltwirtschaftlichen Lage und auch angesichts der finanziellen Situation möchte ich Sie fragen: Wie ernst nehmen Sie eigentlich Ihre eigenen Beschlüsse, keine ausgabewirksamen Anträge stellen zu wollen? Und nun, meine Damen und Herren, eine dritte und abschließende Bemerkung. Bevor in der Agrarsozialpolitik weitere Schritte getan werden können, müssen zwei Fragen dringend erörtert und geklärt werden. Das erste Problem ist mit der Frage gekennzeichnet, ob das Prinzip der Solidarität in der sozialen Sicherung der Landwirte bereits genügend beachtet oder aber erst andeutungsweise berücksichtigt worden ist. Unseres Erachtens haben unabhängige Sachkenner recht mit der Vermutung, daß die Masse der kleinen Landwirte oder der wenig verdienenden Landwirte zur gemeinsamen sozialen Sicherung relativ mehr beitragen muß als ihre besser oder gar gut verdienenden Kollegen. ({0}) - Die Selbstverwaltung, Herr Kollege. ({1}) - Sie müssen sich einmal darum kümmern, dann werden Sie es merken. ({2}) Das zweite Problem, das der Erörterung bedarf, ist mit der Frage zu umschreiben, was soziale Sicherung den begünstigten Menschen insgesamt wert ist und was sie sie kosten darf, wieweit ihr weiterer Ausbau mit größeren eigenen Kraftanstrengungen möglich ist. Wir meinen jedenfalls, daß diese Fragen gründlich zu überprüfen sind, ehe weitere Schritte getan werden können, und daß das in Gesprächen mit allen Beteiligten zu geschehen hat. Dies alles, meine Damen und Herren, spricht dafür, den Gesetzentwurf der CDU/CSU abzulehnen, d. h. dem vorliegenden Antrag des Ausschusses auf Drucksache 7/3102 zuzustimmen. ({3})

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Auf die Einzelberatung wird verzichtet. Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung auf Drucksache 7/3102 zum Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion auf Drucksache 7/1162. - Bitte, Herr Kollege Jenninger.

Dr. Philipp Jenninger (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001025, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Wir legen Wert darauf, daß über die Ziffern des Ausschußantrages getrennt abgestimmt wird.

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Ich lasse abstimmen über Ziffer 1 des Ausschußantrages. Es wird Ablehnung des Gesetzentwurfes der CDU/CSU auf Drucksache 7/1162 vorgeschlagen. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! -- Enthaltungen? - Angenommen; der Gesetzentwurf der CDU/CSU ist damit abgelehnt. Wir kommen nun zur Abstimmung über Ziffer 2 des Ausschußantrages, den Erfahrungsbericht der Bundesregierung auf Drucksache 7/2346 zur Kenntnis zu nehmen. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - So beschlossen. Ich rufe die Punkte 7 und 8 der Tagesordnung auf: 7. Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 29. Juli 1960 über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie nebst Zusatzvereinbarungen, zu dem Übereinkommen vom 25. Mai 1962 über die Haftung der Inhaber von Reaktorschiffen nebst Zusatzprotokoll und zu dem Übereinkommen vom 17. Dezember 1971 über die zivilrechtliche Haftung bei der Beförderung von Kernmaterial auf See ({0}) - Drucksachen 7/2182, 7/2537 - a) Bericht des Haushaltsausschusses ({1}) gemäß § 96 der Geschäftsordnung - Drucksache 7/3126 Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Riedl ({2}) b) Bericht und Antrag des Innenausschusses ({3}) - Drucksache 7/3124 -Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Gruhl Abgeordneter Schäfer ({4}) ({5}) 8. Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Atomgegesetzes - Drucksachen 7/2183, 7/2538 - a) Bericht des Haushaltsausschusses ({6}) gemäß § 96 der Geschäftsordnung - Drucksache 7/3127 Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Riedl ({7}) b) Bericht und Antrag des Innenausschusses ({8}) - Drucksache 7/3125 -Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Gruhl Abgeordneter Schäfer ({9}) ({10}) Es ist gemeinsame Beratung vereinbart. Wünscht einer der Herren Berichterstatter das Wort? - Das Wort hat der Abgeordnete Schäfer ({11}).

Harald B. Schäfer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001931, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte um Ihre Nachsicht; ich werde mich angesichts der Geschäftslage dieses Hohen Hauses kurz fassen und im wesentlichen nur auf die Änderungen eingehen, die sich im Gang der parlamentarischen Beratungen der dritten Novelle zum Atomgesetz, wie sie die Bundesregierung vorgelegt hat, ergeben haben. In der ersten Fortschreibung ihres Energieprogrammes, das unter anderem einen wesentlichen Ausbau im Bereich der Kernenergie vorsieht, betont die Bundesregierung in der Textziffer 64: Die Bundesregierung hält auch unter den veränderten energiewirtschaftlichen Daten daran fest, daß der Schutz der Bevölkerung vor möglichen Schädigungen absolute Priorität bei der Nutzung der Kernenergie besitzt. Mit den beiden zur Verabschiedung vorliegenden Gesetzentwürfen wird einmal mehr die Verbindlichkeit dieser Feststellung für die Bundesregierung und die SPD-Fraktion deutlich. Beide Gesetzent10212 Schäfer ({0}) würfe schaffen rechtliche Voraussetzungen für mehr Schutz und Sicherheit der Bevölkerung im Zusammenhang mit dem Betrieb kerntechnischer Anlagen. Meine Damen und Herren, die Kernenergie befindet sich im Umbruch von der Forschung zur kommerziellen Nutzung. Zwangsläufig nehmen daher die Anlagen zur Herstellung, Bearbeitung und Verarbeitung von Kernbrennstoffen zu. Mehrere große Ölgesellschaften drängen in der Bundesrepublik auf den Markt mit der Absicht, Fabriken zur Herstellung von Kernbrennelementen zu errichten. Nach geltendem Recht ist dafür keine atomrechtliche Genehmigung erforderlich. Der Inhaber einer derartigen Anlage benötigt für den Betrieb der Anlage nur eine Genehmigung für Kernbrennstoffe nach § 9 des Atomgesetzes, d. h. das geltende Recht behandelt Kernkraftwerke und Brennelementfabriken unterschiedlich. Dieser Zustand ist nach Auffassung meiner Fraktion unhaltbar, weil er im Interesse der Sicherheit der Bevölkerung nicht zu verantworten ist. Bei Brennelementfabriken handelt es sich um Anlagen, die mit Kernkraftwerken und Wiederaufbereitungsanlagen vergleichbar sind. In Brennelementfabriken wird in größerem Umfang mit hochradioaktiven Kernbrennstoffen - wie z. B. auch Plutonium - umgegangen, so daß nach unserer Auffassung bereits bei der Errichtung von Kernbrennelementfabriken die erforderliche Vorsorge gegen Schäden durch den Betrieb der Anlage und der erforderliche Schutz gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter getroffen werden muß. Auch muß nach unserer Auffassung die Standortwahl mit in das Genehmigungsverfahren entsprechend § 7 des Atomgesetzes einbezogen werden, also unter Beteiligung der Öffentlichkeit. Auf unsere Anregung hin ist im Innenausschuß angesichts dieser Sachlage einstimmig beschlossen worden, auch die Errichtung von Kernbrennelementfabriken einem atomrechtlichen Genehmigungsverfahren wie beim Bau von Kernkraftwerken zu unterziehen. Damit werden die bestehende unerfreuliche Rechtslage beseitigt, eine Lücke im Atomgesetz geschlossen und Schutz und Sicherheit der Bevölkerung erhöht. Die Novellierung des Atom- und Strahlenschutzrechts ist damit noch nicht abgeschlossen. Wir erwarten noch in dieser Legislaturperiode einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf den umfassenden Bericht des Bundesministers des Innern „Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen und Strahlenschutz" an den Innenausschuß des Bundestages vom 12. September 1974. Die SPD-Fraktion stimmt den beiden vorliegenden Gesetzentwürfen mit den Änderungsanträgen des Innenausschusses zu. ({1})

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Das Wort hat der Herr Abgeordnete Gruhl.

Dr. Herbert Gruhl (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000741, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will den Gang der Beratungen nicht unnötig aufhalten. Mein Kollege Mitberichterstatter hat den sachlichen Inhalt der beiden Gesetze bereits erläutert. Gestatten Sie mir einige Bemerkungen zu dem Problem der Kernkraftwerke überhaupt, weil es ja kein unwichtiger Punkt ist. Der heutigen Presse können Sie entnehmen, daß in den Vereinigten Staaten 23 Reaktoren aus Sicherheitsgründen und zur Überprüfung auf einige Zeit stillgelegt wurden. Das ist ein Beweis dafür, wie ernst wir diese Probleme nehmen müssen. Der Innenausschuß hat sich in letzter Zeit wiederholt intensiv damit befaßt. Er hat im Dezember eine Anhörung durchgeführt, die zur Zeit ausgewertet wird. Allen Kollegen wird das Protokoll der Anhörung in der nächsten Zeit zur Verfügung stehen. Die CDU/CSU-Fraktion hat im Sommer vergangenen Jahres einen Antrag auf Schutz vor den Gefahren radioaktiver Strahlen vorgelegt. Der Innenausschuß hat ihn bereits beraten; ich darf wohl jetzt schon sagen: Wir werden diese Beratung mit einer Aufforderung an die Bundesregierung beenden, bis zum 30. September eine weitere, die vierte Novellierung des Atomgesetzes vorzulegen, in der alle bisherigen Erfahrungen berücksichtigt werden. Wir wollen uns die Erfahrungen des Auslands, besonders auch der USA, zunutze machen, um die Sicherheit der Kernkraftwerke in der nächsten Zeit - wenn möglich - noch weiter zu verbessern; denn es handelt sich um eine neue Technologie, bei der zweifellos stets wieder neue Erfahrungen hinzukommmen, die dann auch in der Gesetzgebung verwertet werden sollten. Ich hoffe, daß sich das Haus bei dieser Gelegenheit dann etwas mehr Zeit dafür reservieren wird, auf die Probleme näher einzugehen. Heute liegt uns ein kleiner weiterer Schritt in Richtung auf eine Verbesserung der Gesetzgebung vor. Die CDU/CSU-Fraktion stimmt den beiden Gesetzentwürfen zu. ({0})

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Hirsch.

Dr. Burkhard Hirsch (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000908, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir stimmen der Anregung des Kollegen Gruhl zu, die er eben gegeben hat. Es ist notwendig, sich in diesem Hause einmal etwas länger insbesondere mit den Gefahren und den Problemen der Kernenergie auseinanderzusetzen. Wir haben dazu in dem Hearing des Innenausschusses ein reichhaltiges Anschauungsprogramm bekommen, und wir sollten nicht zögern, uns sehr intensiv damit auseinanderzusetzen. Zu den beiden Übereinkommen und dem Dritten Änderungsgesetz zum Atomgesetz erkläre ich für die FDP-Fraktion, daß wir beiden Vorlagen zustimmen werden. Die Gesetze ziehen Konsequenzen aus der Tatsache, daß die wirtschaftliche Nutzung der Kernenergie in den letzten Jahren unseres Jahrhunderts von immer größerer Bedeutung sein wird, und zwar nicht nur bei uns, sondern auch bei unseren europäischen Nachbarn. Mit dem ständigen Anwachsen der Zahl der zu errichtenden Anlagen vermehrt sich auch das Volumen der Schäden, die bei aller technischen Sorgfalt und bei allen menschenmöglichen Vorkehrungen nicht auszuschließen sind. Daraus ergibt sich rechtlich die Notwendigkeit, zu international möglichst einheitlichen Rechtsnormen über die Haftung und die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen zu kommen, aber auch im Interesse der friedlichen Nutzung der Kernenergie den Betrieb von reaktorbetriebenen Schiffen und den Seetransport von Kernenergie zu erleichtern. Wir sind uns der Tatsache bewußt, daß man über die Einführung einer Haftungshöchtsgrenze überhaupt verschiedener Meinung sein kann. Es wäre aber sinnlos, Ansprüche festzuschreiben, die von dem Betreiber einer Anlage wirtschaftlich nicht mehr getragen werden könnten. Wer die Nutzung der Atomenergie will und für notwendig hält, muß sie auch im Bereich der Haftung wirtschaftlich ermöglichen. Gleichzeitig sind wir aber verpflichtet, alles Erdenkliche zu tun, um den Eintritt von Schäden zu vermeiden und sie so gering wie möglich zu halten. Daher werden wir das Atomgesetz auch weiterhin darauf überprüfen müssen, ob es diesen Anforderungen in jeder Beziehung entspricht. Mit der dritten Novelle zum Atomgesetz ist hinsichtlich der Brennelementfabriken ein neues Genehmigungsverfahren eingeführt worden. Das ist hier von dem Kollegen Schäfer im einzelnen vorgetragen worden. Dieses Verfahren gewährt den Fabriken größere Rechtssicherheit, ermöglicht es aber auf der anderen Seite der beteiligten Bevölkerung, sich an Hand der auszulegenden Genehmigungsunterlagen am Verfahren zu beteiligen. Wir sind der Überzeugung, daß die Furcht vor der Kernenergie und ihren möglichen Folgen nur dann abgebaut werden kann, wenn die unbestreitbar bestehenden Risiken der Öffentlichkeit auch erklärt werden und wenn die Öffentlichkeit in den Stand versetzt wird, sich ein eigenes Urteil darüber zu bilden. Es ist verwaltungsmäßig sicherlich einfacher, Entscheidungen nach bestem Wissen und Gewissen, aber unbehelligt von öffentlichen Erörterungen zu treffen. Diese Entscheidungen können durchaus richtig sein, aber sie erfüllen nicht, was wir wirklich benötigen, nämlich die Information der Offentlichkeit über die Größe eines Risikos und ihre Zustimmung, die sich nur aus einer solchen Information ergeben kann. Dazu läßt sich eine ganze Reihe von Überlegungen anstellen. Auch wir hoffen, daß die Bundesregierung in der Lage sein wird, noch in diesem Jahr eine vierte Novelle zum Atomgesetz vorzulegen, die dazu beitragen soll, den ganz besonderen Problemen gerecht zu werden, die sich aus der Bedeutung der Atomenergie und den naturwissenschaftlichen Eigenheiten der dabei verwendeten Stoffe sowie den Haftungsfragen ergeben. Wir beginnen - das kann man ruhig etwas pathetisch sagen -, unsere Umwelt auf Jahrtausende irreversibel zu verändern. Wir tragen daher bei allen diesen Überlegungen eine Verantwortung, die weit über unsere Generation hinausreicht. Wir hoffen, daß sich alle Beteiligten stets dieser Tatsache bewußt bleiben. Die FDP-Fraktion wird den Vorlagen zustimmen. ({0})

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Das Wort hat der Herr Parlamentarische Staatssekretär Schmude.

Dr. Jürgen Schmude (Staatssekretär:in)

Politiker ID: 11002038

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die öffentliche Auseinandersetzung um die Gefahren einer rasch expandierenden Kernenergiewirtschaft, wie sie das Energieprogramm der Bundesregierung vorsieht, schlägt immer wieder hohe Wellen. Die heute hier zur Verabschiedung anstehenden beiden Gesetzentwürfe bieten Gelegenheit zu einigen grundsätzlichen Bemerkungen. Daß der Schutz der Bevölkerung vor möglichen Schädigungen absolute Priorität bei der Nutzung der Kernenergie besitzt, hat die Bundesregierung im Energieprogramm vom Oktober 1972 und in der ersten Fortschreibung vom November 1974 hervorgehoben. Der Primat der Ökologie vor der Ökonomie ist die oberste Entscheidungsmaxime. Lassen Sie es mich noch einmal konkret so fassen: Die Sicherheit der Bevölkerung selbst und ihrer natürlichen Lebensgrundlagen ist bei jeder Standortentscheidung oberster Grundsatz. Bei aller Berücksichtigung ihrer Interessen müssen sich jedoch gerade die Hauptbetroffenen darüber im klaren sein, daß hier nicht nach dem St.-Florians-Prinzip - „Verschon mein Haus, zünd andre an" - verfahren werden kann. Nicht nur Chancen und Risiken von Gesamtwirtschaft hier und Umweltschutz dort, sondern auch die Chancen und Risiken bei unterschiedlichen Standorten müssen gegeneinander abgewogen werden. Um es noch deutlicher zu sagen: Wer sich aus der regionalen Perspektive heraus engagiert, darf dabei nicht übersehen, daß in einigen Bereichen - etwa im Kernenergiesektor - bestimmte Entwicklungen unabweisbar sind. Hier müssen wir gesamtwirtschaftlich vertretbare, maßvolle und vernünftige Lösungen gemeinsam suchen, also die Standorte mit der geringsten Umweltbeeinträchtigung etwa für den Fremdenverkehr oder für die Landwirtschaft. Dazu bedarf es nun freilich eines Höchstmaßes an Information und Kommunikation zwischen den Betroffenen - Herr Kollege Hirsch hat darauf schon hingewiesen - und denen, die über den Standort entscheiden. Nur so läßt sich das deutliche Mißtrauen auch und gerade zwischen staatlichen Behörden und gesellschaftlichen Kreisen abbauen, und darauf kommt es vor allem anderen an. Nur so läßt sich die aus der Unsicherheit rührende Angst abbauen, nur so lassen sich Panikreaktionen vermeiden. Auch die scheinbar babylonische Sprachverwirrung unter den Wissenschaftlern, wie sie sich in Gutachten und Gegengutachten für die Betroffenen äußert, hat die Bürger verunsichert. In dieser Situation kann uns die Delegation der Wissensverarbeitung und Erkenntnisfindung an den optimal verfügbaren Sachverstand am besten helfen. Im Rahmen der Verantwortlichkeit des Bundesministers des Innern gibt es deshalb im Kernenergiebereich die Reaktorsicherheitskommission und die Strahlenschutzkommission. Der Bundesminister des Innern wird sich darüber hinaus für eine umfassende Aufklärung der Öffentlichkeit einsetzen. Die Chancen der Kernenergienutzung zusammen mit den Resiken der Reaktorsicherheit gilt es wissenschaftlich und zugleich allgemeinverständlich darzustellen, damit alle Verharmlosungen und Verteufelungen ausgeräumt werden, so gut und soweit dies überhaupt erreichbar ist. Denn die Beteiligung der betroffenen Bevölkerung ist nach den Erfahrungen aus dem Immissionsschutzbereich und aus dem Kernenergiesektor immer mehr unabdingbare Voraussetzung für die politische Durchsetzbarkeit gesetzlicher Maßnahmen. Ich möchte es noch einmal zuspitzen: Wir werden mit all unseren ökonomischen Planungen nicht etwa an technologische Grenzen stoßen - da sind noch große Spielräume für den Fortschritt -, wir werden vielmehr an politischen Widerständen scheitern, wenn es nicht gelingt, der Bevölkerung ein Gefühl des Vertrauens und der Sicherheit zu geben, daß im Kernenergiebereich alles getan wird, um die Risiken auf das menschlich vertretbare und verantwortbare Maß zu beschränken. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, diese überaus wichtige Aufklärungsarbeit gemeinsam mit der Bundesregierung fortzusetzen. ({0})

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Meine Damen und Herren, die Ausprache ist geschlossen. Wir kommen zu den Abstimmungen, zunächst zur Abstimmung über den unter Punkt 7 der Tagesordnung genannten Entwurf. Ich rufe die Art. 1 und 2 in der Fassung des Ausschußantrages sowie die Art. 3 und 4, Einleitung und Überschrift auf. Die Abstimmung in zweiter Beratung ist mit der Schlußabstimmung verbunden. Wer dem Gesetz im ganzen zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen. Wir kommen damit zur Abstimmung über den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes - Punkt 8 der Tagesordnung -; ich rufe die Art. 1, 2, 3, 4, Einleitung und Überschrift auf. Wer den aufgerufenen Bestimmungen in zweiter Beratung zustimmt, gebe das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig beschlossen. Wir kommen zur Schlußabstimmung in der dritten Beratung. Wer dem Gesetz im ganzen zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen. Ich rufe nunmehr Punkt 9 der Tagesordnung auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1975 ({0}) - Drucksache 7/2784 Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft ({1}) - Drucksachen 7/3133, 7/3185 -Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Warnke Abgeordneter Haase ({2}) ({3}) Ich rufe auf § 1 mit den vom Ausschuß vorgeschlagenen Änderungen des Wirtschaftsplanes, -§§ 2 bis 11, - Einleitung und Überschrift. - Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig in der zweiten Beratung angenommen. Wir kommen zur dritten Beratung und Schlußabstimmung. - Das Wort wird nicht begehrt. Wer dem Gesetz im ganzen zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen. Wir haben noch über den Entschließungsantrag abzustimmen. Wer dem Entschließungsantrag unter Nr. 2 des Ausschußantrages zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen. Ich rufe nunmehr Punkt 10 der Tagesordnung auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 ({4}) - Drucksache 7/1944 - a) Bericht des Haushaltsausschusses ({5}) gemäß § 96 der Geschäftsordnung - Drucksache 7/3190 - Berichterstatter: Abgeordneter Dr. von Bülow b) Bericht und Antrag des Finanzausschusses ({6}) - Drucksache 7/3138 -Berichterstatter: Abgeordneter Augstein ({7}) Dazu wünscht der Herr Abgeordnete Augstein das Wort.

Hans Jürgen Augstein (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000060, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Im Namen der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion darf ich folgende Erklärung abgeben. Dabei gehe ich von den im Gesetz über die Heizölkennzeichnung betroffenen Personen aus. Das sind auf der einen Seite die Steuersünder, auf der anderen Seite die seriösen Mineralölhändler und Mineralölimporteure, die korrekten Dieselfahrer sowie die große Zahl der Heizölverbraucher. Die Stoßrichtung des Gesetzes geht in erster Linie gegen die Steuersünder, einmal gegen unkorrekte Mineralölhändler, die Heizöl als Dieselkraftstoff verkaufen, sowie gegen die unkorrekten Lkw- und Pkw-Fahrer, die Heizöl an Stelle von Dieselkraftstoff fahren. Dabei werden jeweils über 40 Pf pro Liter an Steuern entzogen. Daraus erwächst Jahr für Jahr ein Schaden von 200 Millionen bis 300 Millionen DM. Leidtragende sind außer dem Bund noch die Gemeinden, die aus der Mineralölsteuer jeweils 6 Pf pro Liter erhalten. Sodann richtet sich das Gesetz gegen eine neue Sorte von Wirtschaftskriminellen. Es handelt sich um Inhaber von Steuerlagern, die Mineralöl zu Schleuderpreisen veräußern, hohe Steuerschulden anlaufen lassen und dann vorsätzlich ihre Zahlungsunfähigkeit herbeiführen. Ihr Ziel ist es dabei, sich an der Mineralölsteuer zu bereichern, die in dem Warenpreis mit enthalten ist. Es ist ein Gebot der Steuergerechtigkeit, diesen Steuerbetrügern das Handwerk zu legen. Auf zwei Wegen soll ihren Machenschaften ein Riegel vorgeschoben werden: erstens durch die Heizölkennzeichnung, die Rotfärbung des Heizöls; zweitens durch eine Regelung, wonach die Zulassung eines Steuerlagers davon abhängig gemacht werden kann, daß Sicherheit für entnommene Mineralöle geleistet wird, wenn die Entrichtung der Steuer ernsthaft gefährdet erscheint. Von der größeren Steuergerechtigkeit profitiert nicht nur die Allgemeinheit in Form erhöhter Steuereinnahmen, sie kommt auch dem korrekten Händler zugute, auf dessen Kosten sich seine unredlichen Kollegen mit bereichern. Schließlich wird allen Dieselfahrern Genüge getan, die mit ordnungsmäßig versteuertem Dieselkraftstoff fahren. Für die Mineralölwirtschaft bringt die Heizölkennzeichnung finanzielle Belastungen mit sich, die besonders bei den mittleren und kleineren Unternehmen ins Gewicht fallen. Es geht um die einmaligen Investitionen und die laufenden Kosten für die Heizölkennzeichnung. Die einmaligen Investitionen - neue Tanks, neue oder umgerüstete Tankwagen, Dosierungseinrichtungen - werden regierungsseits mit 100 Millionen DM angenommen. Die Schätzungen der Mineralölverbände gehen darüber hinaus. Für die laufende Kennzeichnung werden die Kosten mit 20 bis 25 Millionen DM pro Jahr beziffert. Andererseits tritt eine Kostenersparnis für die Betriebe dadurch ein, daß die Bearbeitung der Erlaubnisscheine - es sind über 12 Millionen an der Zahl -wegfällt. Im Zusammenhang mit dieser finanziellen Belastung steht eine Befürchtung der mittelständischen Mineralölhändler, die ich in folgende Fragen kleiden darf: Werden die Mineralölkonzerne in Zukunft überhaupt noch ungekennzeichnetes Öl an die Händler liefern, die über Steuerlager verfügen und selber kennzeichnen wollen? Oder wird sich bereits ab Raffinerie eine Preisführerschaft der großen Gesellschaften ergeben und damit der Verlust der sogenannten Dispositionsfreiheit des mittelständischen Handels, die darin besteht, die Zweckbestimmung des Öls je nach Marktlage zu ändern und gerade an den Preisdifferenzen zu verdienen? Diese Befürchtung dürfte nicht begründet sein. In Zeiten des Überflusses sind die Konzerne sowieso praktisch gezwungen, die Händler wunschgemäß zu beliefern; in Zeiten des Mangels hilft auch die beste Regelung nichts. Eine gewisse Absicherung des mittelständischen Handels konnte jedoch erfreulicherweise erzielt und im Bericht des Finanzausschusses festgehalten werden. Es handelt sich einmal um die wiederholt erklärte Bereitschaft der Mineralölindustrie ich darf wörtlich zitieren -, auch nach Einführung der Kennzeichnung ungekennzeichnetes Gasöl im Rahmen der traditionellen Lieferwege nach Produktions-, Vorrats- und Transportkapazität an alle geeigneten Orte zu liefern. Sodann wird die Bundesregierung im Ausschußbericht ausdrücklich ersucht, jede Verletzung dieser Zusage kartellrechtlich überprüfen zu lassen. Die Inhaber von Steuerlagern brauchen aus der Neuregelung über die Sicherheitsleistung ebenfalls keine Nachteile zu befürchten. Denn Sicherheitsleistung kann nur verlangt werden, wenn - wie es wortwörtlich heißt - die Entrichtung der Steuer ernsthaft gefährdet erscheint. Schon diese Formulierung verdeutlich den Willen des Gesetzgebers, daß sich die Vorschrift nur gegen unseriöse Steuerpflichtige richtet, nicht aber gegen korrekte Steuerschuldner, die zum Beispiel vorübergehend einmal in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Diese Gesetzesmotive sind im Ausschußbericht niedergelegt. Darüber hinaus ist sicherheitshalber in den Bericht noch hineingeschrieben, daß der Bundesminister der Finanzen unter Beteiligung der Mineralölverbände durch innerdienstliche Weisungen dafür sorgen wird, daß Sicherheitsleistung nur von den „schwarzen Schafen" der Branche gefordert wird. Dem Wunsch des Mineralölhandels, die öffentliche Hand solle die Kosten für die einmaligen Investitionen und die laufende Kennzeichnung übernehmen, konnte nicht entsprochen werden. Es ist stets Sache des Steuerzahlers selbst, die Kosten zu tragen, die ihm durch Erfüllung seiner Steuerpflicht entstehen. Hier kommt noch hinzu, daß die Kosten gerade durch den Sonderwunsch des mittelständischen Mineralölhandels bedingt sind, die Kennzeichnung im eigenen Steuerlager vorzunehmen, um entsprechend der Marktlage disponieren und verdienen zu können. So ganz ohne staatliche Hilfe gehen aber die Heizölhändler auch wieder nicht aus, überschneidet sich doch glücklicherweise mit dem vorliegenden Gesetz die gerade neubeschlossene Investitionszulage von 7,5 %. Um besonderen Härten zu begegnen, liegt dem Hause außerdem eine Entschließung vor, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, solchen Firmen Finanzhilfe zu gewähren, deren wirtschaftliche Existenz durch die Investitionen nachweislich gefährdet wird. Lassen Sie mich last not least zu den Heizölverbrauchern kommen. Die Frage ist: Welche Kosten kommen aus der Heizölkennzeichnung auf den Verbraucher zu? Es sind einmal die laufenden Kosten der Kennzeichnung, die auf den Verbraucher abgewälzt werden. Dabei handelt es sich um Hundertstel von Pfennigen pro Liter, was sich vom Betrag her und bei der Wettbewerbslage auf dem Heizölmarkt nicht auswirken dürfte. Anders wäre es allerdings mit der Zinsbelastung aus den Investitionen, wenn sie sich auf den Verbraucher abwälzen ließe. Dies dürfte jedoch schwerfallen. Im Heizölhandel sind die Gewinnspannen recht niedrig. Der Wettbewerb ist außergewöhnlich stark und wird voraussichtlich noch zunehmen. Denn der Verbraucher kann in Zukunft besser zwischen den preisunterschiedlichen Angeboten auswählen, weil der Erlaubnisschein wegfällt und damit die Bindung an den Heizölhändler, bei dem der Schein hinterlegt ist. So wird übrigens auch ein Anliegen des Verbraucherbeirates beim Bundeswirtschaftsminister erfüllt. Zum Inkrafttreten des Gesetzes, soweit es speziell die Kennzeichnung des Heizöls betrifft, liegt Ihnen ein Änderungsantrag aller Fraktionen vor. Nach der Gesetzesbegründung soll den beteiligten Wirtschaftskreisen ein Zeitraum von einem Jahr zugebilligt werden, um die Voraussetzungen für die Kennzeichnung zu schaffen. Nachdem sich nunmehr das Gesetzgebungsverfahren unter Umständen bis in den März hineinzieht, erscheint es geboten, das Inkrafttreten auf den 1. April 1976 festzusetzen. Zusammenfassend darf ich feststellen, daß das Gesetz über die Heizölkennzeichnung allen davon Betroffenen in zumutbarer Weise gerecht wird. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion wird daher dem Gesetz nebst Änderungsantrag betreffend den Zeitpunkt des Inkrafttretens sowie der beigefügten Entschließung über die Finanzhilfe an Firmen, deren wirtschaftliche Existenz durch die einmaligen Investitionen für die Kennzeichnung gefährdet ist, zustimmen. ({0})

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Das Wort hat der Herr Abgeordnete Alten-Nordheim. von Alten-Nordheim ({0}) : Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Anbetracht der vorgeschrittenen Zeit und Stunde möchte ich mich kurz fassen. Die CDU/CSU begrüßt, daß mit dieser Änderung des Mineralölsteuergesetzes von 1964 ein langjähriges Anliegen erfüllt wird, den Mißbrauch, der mit steuerbegünstigtem leichtem Heizöl dadurch erfolgt, daß dieses als Dieselkraftstoff benutzt wird, zukünftig zu unterbinden. Durch Rotfärbung und den Zusatz von Indikatoren ist leichtes Heizöl nach Inkrafttreten dieses Gesetzes sofort und in jeder Situation erkennbar, womit jeder, der gekennzeichnetes Heizöl als Treibstoff verwendet und damit angetroffen wird, zukünftig unmittelbar des Mißbrauchs überführt werden kann. Die bisherigen Methoden der Steueraufsicht - Erlaubnisscheine, buchmäßige Erfassung der Bezüge in der Handels- und Verwender-stufe, stichprobenweise Kontrollen - haben sich trotz des sehr hohen Verwaltungsaufwands leider als unzureichend erwiesen. Der jährliche Steuerausfall von 200 bis 300 Millionen DM dürfte sicher nicht zu hoch geschätzt sein. Die guten Erfolge, die bereits andere europäische Länder wie Frankreich, Großbritannien, Belgien und Osterreich mit der Heizölkennzeichnung aufweisen können, aber auch die Tatsache, daß Italien und die Niederlande die Heizölkennzeichnung eingeführt haben, bestätigen die Richtigkeit dieser gesetzlichen Maßnahme. Wenn wir nun diesen europäischen Ländern folgen, so ist dies auch ein Schritt - wenn auch zwar nur ein sehr kleiner - in einem Teilbereich zu der in anderen, wichtigen Bereichen leider stagnierenden europäischen Integration. Und da wir hier bedauerlicherweise sehr, sehr bescheiden geworden sind, sollten wir doch alle noch so geringen Wegemarken positiv verzeichnen in der Hoffnung, daß sie möglichst bald wieder größere Impulse auslösen werden, deren wir so dringend bedürfen. Die Mineralölwirtschaft allerdings muß für die technischen Einrichtungen zur Kennzeichnung erhebliche Mittel aufbringen, obwohl wir in der Bundesrepublik Deutschland, was die Höhe der Mineralölsteuer angeht, mittlerweile an die Spitze der europäischen Staaten gelangt sind. Damit bin ich an einer Stelle, bei der es mir wichtig erscheint, einmal ganz allgemein darauf hinzuweisen, daß die Regierung vielfach und mit steigender Tendenz immer unbekümmerter unserer Wirtschaft zusätzliche Belastungen aufzubürden bereit ist, die als Auflage und Abgaben steuerlichen Belastungen immer mehr gleichkommen, wo ohnehin die Steuerlast schon ständig steigt. Daß dies nicht nur generell die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Wirtschaft in der übrigen Welt beeinträchtigt - und das muß im Zusammenhang der Gesamtbelastung gesehen werden -, sondern auch noch im einzelnen zum Teil beträchtliche Wettbewerbserschwerungen bedeutet, liegt auf der Hand, zumal wenn, wie in diesem Gesetz noch versucht wird, gleichzeitig eine Reihe von zusätzlichen Verschlechterungen einzubauen, die mit einem Heizölkennzeichnungsgesetz überhaupt nichts zu tun haben. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf den unternommenen Versuch, die bisherige Vergünstigung für die Automobilindustrie abzubauen, nach der es bisher möglich war, für Probeläufe von Motoren Mineralöle zu verwenden, die von der Mineralölsteuer befreit waren, oder auf den anderen Versuch, die bisher von der Mineralölsteuer befreiten synthetischen Schmierstoffe zukünftig zu bevon Alten-Nordheim steuern, und zwar aus Wettbewerbsgründen, wie es das erstaunte Ohr des Zuhörers vernahm, weil diese synthetischen Schmierstoffe so billig seien, daß sie noch eine Steuer vertragen könnten. Hier ist es wohl - ohne in Selbstgefälligkeit zu verfallen - dem kritischen Wächteramt der Opposition zuzuschreiben, daß schließlich derartige Vorhaben keine Mehrheit fanden, sondern der Ausschuß sich im Gegenteil einstimmig dazu bereitfand, diese Verböserung - wie es so schön im Steuerdeutsch heißt - nicht zu beschließen. Der Initiative der Opposition ist es auch zuzuschreiben, daß für die betroffenen Verbände ein Hearing durchgeführt werden konnte, in dem sie ihre Anliegen eingehend begründen konnten. Erfreulich ist die Feststellung, daß bei der anschließenden Sachberatung im Ausschuß entgegen der Praxis bei anderen Gesetzesberatungen wirklich erschöpfend und nicht unter zeitlicher Bedrängnis beraten werden konnte. Ich stelle dies ganz betont als Positivum heraus, da sich ja gerade zur Zeit bei dem mit so vielen Vorschußlorbeeren bedachten Jahrhundertwerk der großen Steuerreform in vielen Teilen unserer Bevölkerung wegen der großen geweckten Erwartungen zum Teil deutliche Enttäuschungen kräftig artikulieren. Es wird draußen im Lande immer mehr erkannt - und Vergleiche in anderen Bereichen der Politik gibt es leider auch genug -, was dabei herauskommt, wenn unsolide, hektisch, unter Erfolgszwang und mit spektakulären Erklärungen, die nur ungerechtfertigte Erwartungshorizonte aufbauen, beraten oder verhandelt wird. Bei diesem Gesetz war es gottlob nicht so, und so ist es dank dem Bemühen der Opposition auch gelungen, schließlich im Ausschuß sogar einstimmig der mittelständischen Mineralölwirtschaft und den vielen kleinen Mineralölfirmen bei der Bewältigung der Kosten für die Umrüstung ihrer technischen Einrichtungen Hilfe zukommen zu lassen und die vorgesehenen belastenden Bestimmungen für Sicherheitsleistungen bei Zulassung oder Unterhaltung von Mineralölsteuerlagern auf ein vertretbares Maß zurückzuführen. Wenn künftig nur dann Sicherheitsleistungen erbracht werden müssen, wenn die Steuerbelange ernsthaft gefährdet erscheinen - und auch nur für die dem Steuerlager bereits entnommenen Mineralöle -, so ist diese Regelung nicht nur gerechtfertigt angesichts der weit überwiegenden Zahl korrekter Mineralölfirmen, sondern wirtschaftlich eine wichtige Entscheidung. Da der Steuerbetrag leider ein Mehrfaches des eigentlichen Warenwertes darstellt, würde eine derartige Sicherheitsleistung bei der heutigen Kreditmarktlage nicht nur eine ungeheure finanzielle Belastung dargestellt, sondern auch eine echte Existenzgefährdung für das Gros der vielen kleinen Mineralölfirmen bedeutet und dem Bundesbürger zusätzliche Heizölkosten aufgebürdet haben. Auch die Möglichkeit zu finanzieller Hilfeleistung bei den Umrüstungskosten, wenn Existenzgefährdung für die betroffenen Firmen nachgewiesen wird, sowie die Zeitspanne, die den Firmen bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes am 1. April 1976 zur Einstellung auf die neuen Bestimmungen verbleibt, gehören zu den von der Opposition nachhaltig vertretenen Verbesserungen in diesem Gesetz. Da außerdem für die Zukunft die Kosten für die amtliche Aufsicht über die Kennzeichnung und für die erforderlichen Kontrollen im Verkehr voraussichtlich eher niedriger als höher sein werden - im Vergleich zu den Kosten der bisherigen Überwachung - und durch die fast restlose Eindämmung des bisherigen Steuerausfalls von 200 bis 300 Millionen DM der stark strapazierte Bundeshaushalt eine beachtliche Entlastung erfährt, stimmt die CDU/ CSU-Bundestagsfraktion diesem bedeutsamen Gesetzentwurf zu. ({1})

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Das Wort hat Herr Abgeordneter Zywietz.

Werner Zywietz (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002612, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Die wesentliche Absicht bei der vorliegenden Änderung des Mineralölsteuergesetzes aus dem Jahre 1964 ist es, die bisher leider in beachtlichem Ausmaß praktizierten Formen von Steuerhinterziehung und Wirtschaftskriminalität in Zukunft zu verhindern. Dabei geht es im wesentlichen um zwei typische Fälle. Einmal geht es darum, der Praxis von Mineralölhändlern und Autofahrern zu Leibe zu rücken, die bemerkt haben, daß Dieselkraftfahrzeuge statt mit beachtlich höher versteuertem Dieselkraftstoff auch mit dem wesentlich weniger besteuerten leichten Heizöl zu betreiben sind, jedenfalls so lange, als nicht allzu hartes Winterwetter ernste Startprobleme verursacht. Zum anderen hat sich in jüngster Zeit aber auch die Zahl vorsätzlicher Bankrotteure im Mineralölhandel - vornehmlich mit Sitz im benachbarten Ausland - erhöht, die ihre Produkte unter den normal zu kalkulierenden Kosten einschließlich der Mineralölsteuer verkauften und sich letztlich an der Steuer, die sie dem Fiskus schuldeten, persönlich bereicherten. Auch diesen Wirtschaftskriminellen soll durch das vorliegende Gesetz das Handwerk gelegt werden. Schätzungen, meine Damen und Herren, gehen davon aus, daß die öffentlichen Haushalte durch die genannten Formen der Mineralölsteuerhinterziehung jährlich um zwischen 200 und 300 Millionen DM gebracht werden. Das entspricht, um einen Vergleichsmaßstab zu geben, ungefähr dem doppelten Betrag dessen, was im Bundeshaushalt 1975 für die betriebliche und überbetriebliche Ausbildungsförderung veranschlagt wird. Aus dieser Größenordnung wird deutlich, daß es sich nicht um kleine Kavaliersdelikte, sondern um beachtliche Vergehen handelt, denen ein gesetzlicher Riegel vorgeschoben werden soll. Die praktizierten Formen der Mineralölsteuerhinterziehung sind ein unhaltbarer Zustand, und die FDP-Fraktion begrüßt darum das vorliegende Gesetz. Es ist vorgesehen, in Zukunft durch Einfärbung des leichten und normalerweise billigeren Heizöls dieses Produkt auch für das Auge leicht unterscheidbar von Dieselkraftstoff zu machen und darüber hinaus durch das Beifügen von zwei Indikatoren die mißbräuchliche Nutzung feststellbar zu machen. Die FDP-Fraktion kann der durch das Gesetz vorgesehenen Farbwahl einer roten Einfärbung des leichten Heizöls ohne Vorbehalt zustimmen, weil für diese Rotfärbung, die einer guten Absicht dient, ausschließlich technisch-praktische Überlegungen maßgebend sind. Wir gehen davon aus, daß eine solche Heizölkennzeichnung, wie sie bereits mit außerordentlich gutem Erfolg in vielen ausländischen Staaten praktiziert wird, auch das geeignete Verfahren zum Verschließen eines beachtlichen Steuerumgehungsschlupflochs in der Bundesrepublik ist. Die erforderliche Kontrolle über die vom Gesetz vorgesehenen Maßnahmen liegt in der Zukunft weiterhin bei den Zollbeamten, die sich dann allerdings Verkehrskontrollen anzuschließen haben. Die durch die beabsichtigte Heizölkennzeichnung entstehenden Kosten berühren im wesentlichen drei Gruppen: den Mineralölhandel, den Staat und den Verbraucher. Aus grundsätzlichen Überlegungen sowie zur Vermeidung eines Präzedenzfalles geht die FDP davon aus, daß es nicht vertretbar ist, die anfallenden Investitionskosten ganz oder auch nur teilweise durch den Staat zu übernehmen. Auch bei diesem Gesetz kann wie auch allgemein bei dem Einzug anderer Steuern nicht auf die Mithilfe der Steuerschuldner im Einzugsverfahren verzichtet werden. Die FDP unterstützt allerdings eindeutig die Auffassung, daß nachweislich existenzgefährdende Härten, die sich durch die erforderlichen Umstellungsinvestitionen ergeben, auf jeden Fall durch unterstützende Maßnahmen des Bundes vermieden werden sollten. Andererseits wird nicht verkannt, daß Mehrbelastungen im Mineralölhandel auch einige Minderausgaben gegenüberstehen. Der zukünftige Wegfall von zur Zeit etwa 12 Millionen zu bearbeitenden Erlaubnisscheinen stellt eine, wie wir meinen, beachtliche Entlastung im Handel dar und erhöht zum anderen die praktische Mobilität der Käufer zur Ausnützung jeweils günstigster Marktangebote. Es ist festzuhalten, daß sowohl die einmaligen als auch die laufenden Kosten der öffentlichen Hand gering sind und darum vertretbar erscheinen. Mit Blick auf die Verbraucher geht die FDP davon aus, daß auf der Händlerseite eine Kostenerhöhung von einem 5/100 Pfennig pro Liter entstehen könnte. Inwieweit diese relativ geringe Kostenerhöhung auf die Verbraucher abgewälzt werden kann, wird letztlich durch die jeweilige Markt- und Wettbewerbssituation entschieden werden. Die FDP geht davon aus, daß durch das vorliegende Gesetz die Marktstrukturen im Mineralölbereich nicht verändert werden, und nimmt darum die Versicherung der Mineralölkonzerne, auch weiterhin ungekennzeichnetes Heizöl im üblichen und notwendigen Umfang an die mittelständischen Mineralölhändler zu liefern, sehr genau. Eine andere Handlungsweise der Konzerne müßte nach kartellrechtlichen Gesichtspunkten geprüft werden. Mit einem Blick auf die Automobilindustrie sei noch angemerkt, daß in diesem Gesetz die höhere Besteuerung von Dieselkraftstoff dann entfällt, wenn es sich um Probeläufe von Motoren handelt. Aber die zweite wesentliche Absicht des Gesetzes ist es, daß in Zukunft die Zulassung eines Mineralölsteuerlagers davon abhängig gemacht werden kann, daß eine Sicherheit für die Mineralölsteuerschuld geleistet wird, wenn deren Entrichtung nicht gewährleistet erscheint. Wir gehen davon aus, daß diese Kann-Vorschrift verantwortungsbewußt nur auf die wirklichen schwarzen Schafe der Branche angewendet wird. Angesichts gewisser windiger Praktiken, deren Auswirkungen sich 1974 gegenüber 1973 verdoppelt und der öffentlichen Hand allein in den ersten acht Monaten des Jahres 1974 durch nur acht Konkursfälle Steuerausfälle von ca. 100 Millionen DM verursacht haben, kann auf die beabsichtigte Änderung des Gesetzes schon deshalb nicht verzichtet werden, weil nach geltendem Recht der Fiskus erst dann an die Kasse solcher vorsätzlicher Bankrotteure gelassen wurde, wenn die Konkursmasse schon verteilt war. Die FDP-Fraktion erkennt den Grund einer gesetzlich verankerten Sicherheitsleistung an, ist jedoch der Überzeugung, daß die Anwendung des neu formulierten § 9 erst nach Abstimmung mit den einschlägigen Fachverbänden erfolgen soll. Sie geht im übrigen davon aus, daß der korrekte Mineralölhandel nicht schlechter gestellt sein darf als vor der Novellierung dieses Gesetzes. Es entspricht unserer Auffassung, daß allen Beteiligten eine angemessene Zeitspanne für die durch das Gesetz erforderlichen Umrüstungsarbeiten einzuräumen ist. Die FDP hat sich davon überzeugt, daß insbesondere unter Beachtung der erforderlichen Bestellfristen Umrüstungsaktivitäten in den Zeiten der höchsten Belastung des Mineralölhandels um die Jahreswende den Betriebsablauf empfindlich beeinträchtigen könnten, und unterstützt aus diesen Gründen ein Inkrafttreten des vorliegenden Gesetzes zum 1. April 1976.

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Das Wort wird nicht mehr begehrt. Ich schließe die Aussprache. Ich rufe in der zweiten Beratung die Art. 1 bis 3 auf. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Angenommen. Ich rufe Art. 4 auf. Hierzu liegt auf Drucksache 7/3199 ein interfraktioneller Änderungsantrag vor. Begründung wird nicht erbeten. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen. Wer dem Art. 4 in der geänderten Fassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Angenommen. Präsident Frau Renger Ich rufe Einleitung und Überschrift auf. Wer zuzustimmen wünscht, gebe das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen. Wir kommen zur dritten Beratung. Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz im ganzen zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen. Wir haben noch über den Entschließungsantrag unter Ziffer 2 des Ausschußantrages abzustimmen. Wer diesem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen. Ich rufe nunmehr Tagesordnungspunkt 11 auf: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Dritten Abkommen vom 12. Juli 1974 zur Änderung des Abkommens vom 29. Oktober 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat über Soziale Sicherheit - Drucksachen 7/2579, 7/2687 Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung ({0}) - Drucksache 7/3134 Berichterstatter: Abgeordneter Kratz ({1}) Das Wort wird nicht begehrt. Ich rufe die Art. 1 bis 3, Einleitung und Überschrift auf. Die Abstimmung wird mit der Schlußabstimmung verbunden. Wer diesem Gesetz im ganzen zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? -Einstimmig angenommen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 12 auf: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zweiten Abkommen vom 20. September 1974 zur Änderung des Abkommens vom 25. April 1961 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Griechenland über Soziale Sicherheit und der Zusatzvereinbarung vom 28. März 1962 zu dem Abkommen über Soziale Sicherheit - Drucksache 7/3021 Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung ({2}) - Drucksache 7/3134 Berichterstatter Abgeordneter Kratz ({3}) Das Wort wird nicht begehrt. - Ich rufe Art. 1, 2, 3, Einleitung und Überschrift auf. Die Abstimmung wird mit der Schlußabstimmung verbunden. Wer dem Gesetz im ganzen zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen. Ich rufe Punkt 13 der Tagesordnung auf: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zwischenabkommen vom 25. Oktober 1974 zur Änderung des Abkommens vom 30. April 1964 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei über Soziale Sicherheit - Drucksache 7/3022 Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung ({4}) - Drucksache 7/3134 Berichterstatter: Abgeordneter Kratz ({5}) Das Wort wird nicht begehrt. - Ich rufe Art. 1, 2, 3, Einleitung und Überschrift auf. Die Abstimmung wird mit der Schlußabstimmung verbunden. Wer dem Gesetz im ganzen zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen. Ich rufe Punkt 14 der Tagesordnung auf: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. September 1974 zur Änderung des Abkommens vom 6. November 1964 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Portugiesischen Republik über Soziale Sicherheit und der Zusatzvereinbarung vom 8. Dezember 1966 - Drucksache 7/3023 Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung ({6}) - Drucksache 7/3134 -Berichterstatter: Abgeordneter Kratz ({7}) Das Wort wird nicht begehrt. - Ich rufe Art. 1, 2, 3, Einleitung und Überschrift auf. Die Abstimmung wird mit der Schlußabstimmung verbunden. Wer dem Gesetz im ganzen zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen. Ich rufe Punkt 15 der Tagesordnung auf: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. September 1974 zur Änderung des Abkommens vom 12. Oktober 1968 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über Soziale Sicherheit - Drucksache 7/3024 10220 Präsident Frau Renger Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung ({8}) - Drucksache 7/3134 Berichterstatter: Abgeordneter Kratz ({9}) Das Wort wird nicht begehrt. - Ich rufe Art. 1, 2, 3, Einleitung und Überschrift auf. Die Abstimmung wird mit der Schlußabstimmung verbunden. Wer dem Gesetz im ganzen zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen. Ich rufe Punkt 16 der Tagesordnung auf: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. Dezember 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über Soziale Sicherheit - Drucksache 7/2783 Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung ({10}) - Drucksache 7/3101 Berichterstatter: Abgeordneter Bredl ({11}) Das Wort wird nicht gewünscht. - Ich rufe Art. 1 bis 4, Einleitung und Überschrift auf. Die Abstimmung wird mit der Schlußabstimmung verbunden. Wer dem Gesetz im ganzen zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen. Ich rufe Punkt 17 der Tagesordnung auf: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Zusatzvereinbarungen vom 29. März 1974 zum Abkommen vom 22. Dezember 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich über Soziale Sicherheit und zu der Vereinbarung zur Durchführung dieses Abkommens - Drucksache 7/2870 Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung ({12}) - Drucksache 7/3103 Berichterstatter: Abgeordneter Franke ({13}) ({14}) Das Wort wird nicht begehrt. - Ich rufe Art. 1 bis 3, Einleitung und Überschrift auf. Die Abstimmung wird mit der Schlußabstimmung verbunden. Wer dem Gesetz im ganzen zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen. Ich rufe Punkt 19 der Tagesordnung auf: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. Juli 1974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen über die gegenseitige Unterstützung in Zollangelegenheiten - Drucksache 7/2869 Bericht und Antrag des Finanzausschusses ({15}) - Drucksache 7/3091 -Berichterstatter: Abgeordneter Schreiber ({16}) Das Wort wird nicht begehrt.- Ich rufe Art. 1 bis 3, Einleitung und Überschrift auf. Die Abstimmung wird mit der Schlußabstimmung verbunden. Wer dem Gesetz im ganzen zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen. Ich rufe Punkt 20 der Tagesordnung auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter - Drucksache 7/2517 Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen ({17}) - Drucksache 7/3132 Berichterstatter: Abgeordneter Barche ({18}) Ich rufe in der zweiten Beratung die §§ 1 bis 15, Einleitung und Überschrift auf. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Es ist so beschlossen. Wir treten in die dritte Beratung ein. - Das Wort wird nicht begehrt. Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer diesem Gesetz im ganzen zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen. Ich rufe Punkt 21 der Tagesordnung auf: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 12. Juni 1973 über Flüchtlingsseeleute - Drucksache 7/2897 Bericht und Antrag des Innenausschusses ({19}) - Drucksache 7/3088 - Berichterstatter: Abgeordneter Freiherr von Fircks Abgeordneter Liedtke ({20}) Präsident Frau Renger Ich rufe die Art. 1 bis 3, Einleitung und Überschrift auf. Die Abstimmung wird mit der Schlußabstimmung verbunden. Wer dem Gesetz im ganzen zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen. Ich rufe Punkt 22 der Tagesordnung auf: Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 11. Oktober 1973 zur Errichtung des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage - Drucksache 7/2704 - a) Bericht des Haushaltsausschusses ({21}) gemäß § 96 der Geschäftsordnung - Drucksache 7/3122 Berichterstatter: Abgeordneter Müller ({22}) b) Bericht und Antrag des Ausschusses für Forschung und Technologie ({23}) - Drucksache 7/3121 Berichterstatter: Abgeordneter Kern ({24}) Ich rufe die Art. 1, 2, 3 Einleitung und Überschrift auf. Die Abstimmung wird mit der Schlußabstimmung verbunden. Wer dem im ganzen zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 23 auf: Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes ({25}) - Drucksache 7/2171 - a) Bericht des Haushaltsausschusses ({26}) gemäß § 96 der Geschäftsordnung Berichterstatter: Abgeordneter Dr. von Bülow b) Bericht und Antrag des Finanzausschusses ({27}) - Drucksache 7/3092 Berichterstatter: Abgeordneter Rapp ({28}) ({29}) Ich glaube, Einzelabstimmung wird nicht verlangt. Wir brauchen wohl nur, wie soeben, über den Ausschußantrag insgesamt abzustimmen? - Schönen Dank! Meine Damen und Herren, der Finanzausschuß schlägt vor, den Gesetzentwurf des Bundesrates auf Drucksache 7/2171 für erledigt zu erklären. Wer diesem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen. Der Punkt 24 ist von der Tagesordnung abgesetzt worden. Wir kommen jetzt zu dem Zusatzpunkt zur Tagesordnung: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Steuerreformgesetzes -- Drucksachen aus 7/1470, 7/1722 Zweiter Bericht und Antrag des Finanzausschusses ({30}) - Drucksache 7/3194 Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Wagner ({31}) ({32}) Wird hierzu das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich rufe die Art. 1 bis 5, Einleitung und Überschrift auf. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen. Wir kommen zur dritten Beratung. Das Wort wird nicht gewünscht. Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz im ganzen zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen. Wir haben noch abzustimmen über die Ausschußanträge. Wer den Ziffern 2 und 3 des Ausschußantrages zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen. Wir kommen nunmehr zu Punkt 25 der Tagesordnung: Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/ CSU betr. Enquete-Kommission ,,Energieforschung" - Drucksache 7/3003 -Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß für Forschung und Technologie ({33}) Ausschuß für Wirtschaft Zur Geschäftsordnung, bitte schön, Herr Kern!

Karl Hans Kern (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001087, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Deutsche Bundestag hat in der 5. Legislaturperiode mit der Enquete-Kommission ein neues Recht in die Geschäftsordnung eingeführt. Er hat damit das Recht der Minderheit verbunden, die Einsetzung einer Enquete-Kommission zu verlangen. Da es die Praxis dieses Hauses ist, daß Mehrheiten und qualifizierte Mehrheiten hier im Plenum festgestellt werden, möchte ich Sie, Frau Präsidentin, bitten, festzustellen, ob der Antrag auf Einsetzung dieser Enquete-Kommission von der nach § 74 a der Geschäftsordnung erforderlichen Minderheit von einem Drittel der Mitglieder dieses Hauses unterstützt wird. ({0})

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Bitte schön, Kollege Pfeffermann!

Gerhard O. Pfeffermann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001702, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf für die CDU/CSU-Fraktion feststellen, daß es sicherlich nicht der Art des Hauses entspricht, im Moment diesem Anliegen des Kollegen Kern zu entsprechen. Wenn darauf bestanden wird, sind wir gern bereit, feststellen zu lassen, inwieweit das Haus überhaupt noch beschlußfähig ist. ({0})

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Das war ein Antrag zur Geschäftsordnung, den Sie gestellt haben, Herr Kollege. Wünschen Sie noch einmal das Wort? - Erst einmal Herr Kollege Porzner, dann Herr Kollege Jenninger.

Konrad Porzner (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001739, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Präsidentin! Meine verehrten Damen und Herren! Im Ältestenrat ist dieser Tagesordnungspunkt einhellig auf die Tagesordnung gesetzt worden. Wir sind durch eine sehr ausführliche Debatte über den Bericht zur Lage der Nation und über die beiden Großen Anfragen zur Deutschlandpolitik der Koalitionsfraktionen und der Opposition am Freitag mittag etwas spät dran. Es handelt sich hier um einen Antrag der Opposition. Er wird von der ganzen Fraktion unterstützt. Ich bitte, dem Antrag von Herrn Kern nicht zuzustimmen und diesen Tagesordnungspunkt auf der Tagesordnung zu belassen.

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Herr Kollege Jenninger.

Dr. Philipp Jenninger (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001025, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte das, was der Kollege Porzner eben gesagt hat, nachdrücklich unterstützen. Ich möchte Sie, Herr Kollege Kern, auch aus sachlichen Gründen bitten, den § 74 a der Geschäftsordnung so zu werten, wie er in der Tat auch lautet: Auf Antrag eines Drittels seiner Mitglieder ... Sie werden wohl bei diesem Antrag, den die CDU/ CSU-Fraktion gestellt hat - „Carstens, Stücklen und die Fraktion der CDU/CSU" -, nicht bezweifeln wollen, daß er von mindestens einem Viertel der Mitglieder dieses Hauses gestellt worden ist. Insofern ist Ihr Petitum unbegründet. ({0})

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Letzte Wortmeldung: Herr Kern zur Geschäftsordnung.

Karl Hans Kern (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001087, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Präsidentin! Ich habe keinen Antrag gestellt, sondern ich habe Sie gebeten, festzustellen, ob der Antrag von der in § 74 a der Geschäftsordnung vorgesehenen erforderlichen Minderheit von einem Viertel der Mitglieder dieses Hauses unterstützt wird. Es bedarf dazu keiner Abstimmung, sondern es bedarf nur dieser Feststellung. Was Sie, Herr Kollege Jenninger, gesagt haben, nämlich daß dieser Fraktionsantrag von der Fraktion unterstützt wird, wäre zur Begründung der Abschaffung der Abstimmung hier in diesem Hause geeignet, da ja zahlenmäßig die Stärke der Fraktionen feststeht. Es wäre vielleicht auch geeignet, um einen Antrag in Ihrer Fraktion auf Einführung des Fraktionszwangs zu begründen. Es ist aber nicht geeignet, wenn es darum geht, hier ein Minderheitenrecht wahrzunehmen und wenn nach der Geschäftsordnung vorgesehen ist, daß die erforderliche Minderheit, nämlich ein Viertel der Mitglieder dieses Hauses - das sind 130 Mitglieder -, festgestellt wird. So, wie wir bei der Entscheidung in den Fällen, in denen eine qualifizierte Mehrheit erforderlich ist, diese Mehrheit hier im Plenum festzustellen, muß es analog möglich sein, eine entsprechende Minderheit, die in der Geschäftsordnung vorgesehen ist, hier festzustellen.

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Meine Damen und Herren, ich glaube, der Sachverhalt ist ziemlich klar. Es ist nach meiner Auffassung ganz eindeutig bei Einbringung des uns hier vorliegenden Antrags § 74 a der Geschäftsordnung eingehalten. Der entsprechende Anteil der Mitglieder dieses Hauses unterstützt diesen Antrag. Eine andere Feststellung kann ich hier nicht treffen. Sie haben keinen Antrag gestellt, daß ich dieses hier ausdrücklich im Plenum feststelle. Sie haben den Antrag doch wohl zurückgezogen, oder wie soll ich Sie verstehen? ({0}) - Herr Kollege, dieses heißt, daß Sie hier ein Quorum verlangen. Dazu müssen Sie einen Antrag stellen. Sie haben diesen Antrag wie Sie jetzt wiederum gesagt haben, nicht gestellt. Damit steht hier kein Antrag zur Diskussion. Wir beraten in der Sache weiter. Wir treten in die Sachbehandlung des Tagesordnungspunktes 25 ein. Ich erteile hierzu das Wort dem Herrn Abgeordneten Pfeffermann. ({1})

Gerhard O. Pfeffermann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001702, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich werde Ihrem Anliegen entsprechend die Höflichkeit der Schnelligkeit unterordnen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion beantragt mit der Bundestagsdrucksache 7/3003 die Einsetzung einer Enquete-Kommission „Energieforschung". Zur Begründung dieses Antrags lassen Sie mich einPfeffermann dringlich auf die Bedeutung der Energieversorgung für die wirtschaftliche und soziale Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland in der Zukunft hinweisen. Spätestens die Überlegungen des Club of Rome haben auch die Öffentlichkeit auf die Probleme der Sicherstellung der Energieversorgung für die Zukunft aufmerksam gemacht. Die Energiekrise des letzten Jahres hat die damit angesprochene Problematik verschärft. Sehen wir uns die Reaktion der Bundesregierung an, die darauf erfolgten. Von den Primärenergieträgern im Jahre 1973 deckten Mineralöl 55 %, Steinkohle 22 % und Erdgas 10 % des Verbrauchs. Nach der letzten Prognose der Bundesregierung im Rahmen der Fortschreibung ihres Energieprogramms sollen 1985 Mineralöl 44 %, Steinkohle 14 % und Erdgas 18 % zum Energieverbrauch beitragen. Dabei betrug der Primärenergieverbrauch in der Fortschreibung des Energieprogramms der Bundesregierung 555 Millionen t SKE für 1985 im Gegensatz zu 610 Millionen t SKE bei der ursprünglichen Vorlage des Energieprogramms. Auf dem Papier hat also die Bundesregierung schon 10 % Primärenergie bis 1985 eingespart und damit mit einem Federstrich manches Problem beseitigt. Sie hat offengelassen, ob diese neuen Zahlen möglich wurden, weil die ursprüngliche Schätzung zu hoch angelegt war, oder ob die Reduzierung durch entsprechende Maßnahmen im Energieverbrauch erreicht wird. Im Jahre 1973 wurden 56,6 % des Primärenergieverbrauchs in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt. Daran wird sich - nach der Prognose der Bundesregierung - auch bis zum Jahre 1985 nichts Wesentliches ändern, da die Importabhängigkeit trotz relativ geringeren Ölverbrauchs durch den höheren Erdgasabsatz wiederhergestellt wird. Auf der Basis der Preisgleitklauseln in den Erdgaslieferverträgen gilt dies dann auch für die Preisentwicklung auf diesem Sektor. Um diese Situation zu verändern, ist der Bundestag gehalten, für entsprechende Programme Gelder zu bewilligen. Wenn dieses sinnvoll geschehen soll, ist die Enquete-Kommission ein geeignetes Instrument, zu überprüfen, inwieweit vorgelegte Programme eine Kontinuität der Energieforschung gewährleisten oder in welchen Bereichen solche Programme zu erstellen sind. Die CDU/CSU-Fraktion hatte mit ihrer Kleinen Anfrage aus dem Jahre 1974 betreffend Energieforschung versucht, die langfristigen Zielsetzungen der Bundesregierung unabhängig von den geltenden Modetrends zu erfahren. Wir können nicht behaupten, daß die dort gegebenen Antworten uns zufriedengestellt hätten. Auch die von uns beantragte Anhörung von Experten im Ausschuß für Forschung und Technologie des Deutschen Bundestages hat mehr ungeklärte Probleme aufgezeigt, als daß der Eindruck hätte entstehen können, daß in der Energieforschung das jetzt Notwendige getan werde. Es wurde deutlich, daß die Probleme der Energieforschung einer Zielorientierung und einer daran orientierten Koordination bedürfen. Den eben gegebenen Hinweis auf die Modetrends in der Energieforschung lassen Sie mich am nachfolgenden Beispiel erläutern. Verspätet legte der damalige Forschungsminister Ehmke das 1973 startende 4. Atomprogramm vor. Noch im Sommer brüstete er sich mit der geringen Förderung von Kernforschung und Kerntechnik durch die Bundesregierung. Auf Grund der Ölkrise revidierte er dann seine Haltung. Außerdem wurde schnell ein nichtnukleares Energieforschungsprogramm zusammengeschrieben, das seinen Schwerpunkt in der Kohleforschung hatte. Der damalige Bundesminister der Finanzen, Helmut Schmidt, erklärte in einem Vortrag vor der Roosevelt-University in Chicago am 13. März 1974, langfristig könnte selbst im Verkehr das Öl durch Elektroantrieb abgelöst werden, wenn etwa die Kernenergie in größerem Umfang zur Verfügung stünde; schon lange vorher werde die Kohle dann eine größere Rolle als Chemiegrundstoff übernommen haben; auch wenn es sicherlich noch mehr als ein Jahrzehnt dauern werde, bis etwa die gesteuerte Kernfusion zu verwirklichen und in großtechnischem Maßstab einzusetzen sei, so werde in der Bundesrepublik doch angestrebt, daß im Jahre 1990 mehr als die Hälfte des Strombedarfs aus Kernkraftwerken gedeckt werde. In der Tat sieht das Energieprogramm der Bundesregierung in seiner Fortschreibung vor, daß die Kernenergiekapazität bis 1985 möglichst auf 50 000 MW auszubauen sei, was 45 % der Stromerzeugung entspräche. Im Hearing zur Energieforschung war diese Zielsetzung umstritten, was ihre Realisierbarkeit anlangt. Im Hearing des Innenausschusses wurden alle Meinung vertreten, von der Bejahung dieser Zielsetzung bis zur Meinung von Professor Dr. Hinz, dem Inhaber des Lehrstuhls für öffentliches Recht, Politische Soziologie und Rechtssoziologie an der Universität Bremen, der zu dem Schluß kam, daß Analysen über die Gefahren und Risiken von Kernkraftwerken bis heute nur in Ansätzen vorhanden sind und für die in der Bundesrepublik Deutschland installierten Reaktoren völlig fehlen; ohne solche Analysen könne es angesichts der atomrechtlich gebotenen Orientierung am vorrangigen Lebensschutz nur eine Konsequenz geben, nämlich den Stopp für Kernkraftwerke. Der Hinweis auf die verschiedenen Bürgerinitiativen in unserem Lande mag daran erinnern, wie gern solche Aussagen in der allgemeinen Diskussion aufgenommen werden. Unter Punkt 8 unserer heutigen Tagesordnung haben wir die hier angesprochene Problematik noch einmal deutlich miteinander diskutiert. Unabhängig aber von der Bewertung solcher Aussagen ist festzustellen, daß das Forschungsministerium sich bis heute noch nicht veranlaßt gesehen hat, eine Neuauflage des Energieforschungsprogramms vorzulegen. Das Forschungsministerium vergibt auf dem Gebiet der Kernenergie - aufgeschreckt durch die drohenden Gefahren im Bereich des Brennstoffkreislaufs - eine Vielzahl von Gutachten über die Beseitigung radioaktiven Abfalls, obwohl bereits seit Jahren feststeht, daß mit dem Ausbau der Kernkraftkapazität dieses Problem von Jahr zu Jahr drin10224 gender wird. Was den Bereich der Wiederaufbereitung abgebrannter Brennelemente angeht, so wird die große Wiederaufbereitungsanlage für die Bundesrepublik Deutschland nicht fristgemäß fertig. Abgebrannte Brennelemente müssen gelagert werden. Vielfältige Transport- und Sicherheitsprobleme treten im Brennstoffkreislauf auf. Betrachten wir die Zeit nach 1985, so benötigen wir noch eine Vielzahl von Standorten für Kernkraftwerke. Daraus resultieren wieder erhebliche Probleme im Bereich der Sicherheit, aber auch insbesondee Probleme des Umweltschutzes. So müßten wir heute schon für das Jahr 1990 und das Jahr 2000 planen, damit wir überhaupt einigermaßen mit dem Problem fertig werden. Sicherlich nicht zuletzt, um den Eindruck zu erwecken, daß die Probleme der Wasserabwärme dieser Kernkraftwerke in Zukunft standortunabhängig gelöst werden könnten, wurde dieser Tage vom Bundesministerium für Forschung und Technologie das Forschungsprojekt „Fernwärmeverbundnetz" in der Bundesrepublik Deutschland der Offentlichkeit vorgestellt. Die darin angesprochenen notwendigen 200 Milliarden DM an Investitionen für ein solches Netz lassen das Visionäre dieses Projekts erkennen. So werden denn auch in den VDI-Nachrichten die Rückbesinnung und eine Neubelebung des Interesses an der Fernheizung begrüßt, die Vorstellung aber, durch Fernwärmeversorgung könnten ganze Staaten wie die Bundesrepublik versorgt werden, als ein Extrem solcher Überlegungen gekennzeichnet. Allein die Versorgung eines Drittels der Haushalte in der Bundesrepublik machte 25 000 km Fernheizleitungen mit einem Investitionsbedarf von 20 Milliarden DM erforderlich. Während aber Planungen obiger Art in die öffentliche Diskussion eingebracht werden, fragen sich die Kommunalpolitiker, warum nicht erheblich mehr getan wird, den Ausbau von Fernheiznetzen in kommunalen Einheiten zu wirtschaftlicheren Bedingungen zu ermöglichen. Festzustellen ist, daß unter dem Gesichtspunkt der Substitutierung von Kohle durch Öl und Gas in der Bundesrepublik in den letzten Jahren die Entwicklung auf diesem Sektor rückläufig war. Die hohen Wärmeverluste in den Verteilernetzen spielten dabei für die Preisgestaltung eine erhebliche Rolle. Wenn wir in diesem Zusammenhang davon ausgehen können, daß mit den verschiedenen heute eingesetzten Umwandlungsprozessen nur ein Drittel der aufgebrachten Primärenergie in Nutzenergie umgesetzt wird und es auch richtig ist, daß es bei 44,1 % des Endenergieverbrauchs in den Haushalten - mit steigender Tendenz - gerade hier lohnend erscheint, über den Energieverbrauch der Zukunft nicht nur nachzudenken, sondern auch die vorhandene Technik zu vervollkommnen, so müssen zwei Fragen beantwortet werden: Erstens. Was muß getan werden, um den Energieverbrauch nicht so schnell wachsen zu lassen? Zweitens. Wie können Umwandlungsverluste verringert werden? So wurden auf einer Fachtagung von HEA und VDI in Hannover die Forderungen für den Hochbau erneut bekräftigt, klimagerecht zu bauen und baugerecht zu klimatisieren. Als Wege dazu wurden die Wahl wärmetechnisch günstiger Gebäudeformen, die Erhöhung der Wärmedämmung der Gebäudehülle - wie der Wände, der Fenster, des Dachs, der Keller - und die Reduzierung der Lüftungswärmeverluste vorgeschlagen. Angemahnt wurde z. B., daß das erst kürzlich erschienene Beiblatt DIN 4108 die gleichrangige und gleichwertige Behandlung des winterlichen Schutzes vor Kälte und des sommerlichen Schutzes vor Strahlungshitze nicht im notwendigen Maße berücksichtige: ein Beispiel dafür, daß durchaus noch nicht alle jene Maßnahmen ausgeschöpft sind, die zur Energieersparnis beitragen können. Im Hearing wurde uns eine Art von „ADAC des Energieverbrauchs" für energiebewußtes Verhalten empfohlen. Ich halte es für eine ausgezeichnete Aufgabe für die Enquete-Kommission, zu prüfen, ob durch Änderung der entsprechenden Vorschriften oder durch materielle Anreize die vorgegebenen Ziele konkretisiert werden können. Dazu gehörte dann auch eine Überprüfung der gesamten Tarifstruktur bei der Elektrizitäts- und Wärmeversorgung, aber auch die Überprüfung sämtlicher Gesetze und Steuervergünstigungen unter dem Aspekt der Energieersparnis. Auf das Problem der Verringerung der Umwandlungsverluste bin ich bereits im Zusammenhang mit dem Ausbau der Fernheiznetze eingegangen. Durch die Forschungsprogramme zur Kohlevergasung wird eine weitere Möglichkeit untersucht. Hier vermissen wir allerdings eine Koordinierung der Energieforschung mit der Energiepolitik, wie sie im Wirtschaftsministerium betrieben wird; die Beschlüsse des Haushaltsausschusses bestärken uns in diesem Mißtrauen. So erwarten wir von der Enquete-Kommission Energieforschung, daß sie die in Wissenschaft und Wirtschaft vorhandenen Forschungsprogramme erfaßt, Lücken verdeutlicht, Koordinationsmängel darlegt und damit einen Beitrag leistet, durch entsprechende Vorschläge eine langfristige Politik auf dem Gebiet der Energieversorgung durch vernünftige Koordination der Energieforschung zu ermöglichen. Das dauerhafte Zusammenwirken von Sachverständigen aus Wissenschaft und Wirtschaft mit der Politik sollte solche Erwartungen rechtfertigen. Wir dürfen hoffen, daß die Problematik von den beiden Koalitionsparteien in gleicher Weise gesehen wird und unser Antrag in den zuständigen Ausschüssen keine ungebührliche Zeitverzögerung erfährt, wie uns dies manchmal aus den Berichten aus dem Ältestenrat durchklang oder wie uns jetzt durch den Geschäftsordnungsbeitrag des Kollegen Kern wieder verdeutlicht wurde. Bei den Milliardenbeträgen, die im Rahmen der Energieforschung und der Sicherstellung der Energieversorgung für die Zukunft anstehen, sollten wir uns nicht darauf zurückziehen, daß etwa für eine solche Enquete-Kommission keine ausreichenden Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden könnten. Für die Bevölkerung zumindest, die die Entwicklung auf dem Energiesektor am eigenen Leibe zu deutlich erfährt, wäre ein solches Verhalten sicherlich unverständlich. Sie darf von diesem Bundestag erwarten, daß das Parlament insgePfeffermann samt die hier anstehende Problematik aufgreift und mit den dem Parlament möglichen Mitteln verfolgt. Darum täte es der Sache gut, wenn wir der Enquete-Kommission sehr schnell ihren Arbeitsbeginn ermöglichten. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Verständnis für die Art des Vortrags angesichts der Geschäftslage des Hauses. ({0})

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Das Wort hat der Herr Abgeordnete Kern.

Karl Hans Kern (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001087, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe bereits vorhin darauf hingewiesen, daß der Bundestag in der 5. Legislaturperiode das Recht der Minderheit in die Geschäftsordnung aufgenommen hat. Ich halte dieses Recht der Minderheit für gut und notwendig. Allerdings erfordert dies auch einen verantwortlichen Umgang, um nicht das Instrument der Enquete-Kommission stumpf und wirkungslos zu machen. Da ein Gesetzentwurf der SPD-Fraktion in der 5. Legislaturperiode, der die Befugnisse von EnqueteKommissionen rechtlich absichern sollte, nicht verabschiedet wurde, muß jede Enquete-Kommission die Durchsetzung ihrer Ziele nach dem geltenden Recht genau überlegen. Zwar ist die Bundesregierung einer Enquete-Kommission gegenüber zur Auskunft verpflichtet. Aber es gibt keine Auskunftspflicht für Körperschaften, juristische und natürliche Personen. Jede Firma kann Auskünfte, die Vorlage von Daten, Urkunden und Unterlagen mit dem Hinweis auf das Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis verweigern und damit die Arbeit der Enquete-Kommission erheblich behindern oder sogar unmöglich machen. Die Opposition fordert, daß die Enquete-Kommission eine Bestandsaufnahme der Energieforschung und eine kritische Würdigung ihrer Ziele und Mittel vornimmt. Von seiten der Bundesregierung liegen bereits vor: ein Energieforschungsprogramm für den nuklearen Bereich im 4. Atomprogramm der Bundesregierung, für den nichtnuklearen Bereich ein Rahmenprogramm Energieforschung, für den Gesamtbereich Energie die erste Fortschreibung des Rahmenprogramms Energie bis 1985. Für bisher wenig genutzte Energiearten - Sonnenenergie, Windenergie usw. - wurden entsprechende Mittel im Haushalt in Kap. 30 05 bereitgestellt. Die Hearings der Ausschüsse des Bundestages, insbesondere das Hearing zum Problemkreis Energieforschung vom Ausschuß für Forschung und Technologie im November des vergangenen Jahres, haben gezeigt, daß Zielsetzungen, Prognosen und Instrumentarien, die von der Bundesregierung vorgeschlagen und angewendet wurden, von den Sachverständigen aus Wissenschaft und Wirtschaft als so sachgerecht und richtig angesehen werden, daß keine Alternativen dazu auftauchten. Daraus ist zu schließen, daß von der Bundesregierung alles getan wurde, was nötig ist, um für die Bundesrepublik eine ausreichende Energieversorgung so kostengünstig und umweltfreundlich sicherzustellen und die Abhängigkeit von ausländischen Energiequellen zu mindern. Mit ihrem Verlangen, die staatlichen Maßnahmen allein im Hinblick auf die angestrebten Ziele, nicht aber die Ziele selbst zu untersuchen, unterstellt die Opposition, daß es vielleicht andere und wirksamere Mittel zur Verwirklichung dieser Ziele geben könnte, doch es ist schon jetzt festzustellen, daß die Opposition andere forschungspolitische Ziele auf dem Sektor Energieforschung, als sie von der Bundesregierung genannt werden, nicht anstrebt. Die Opposition fordert, die Enquete-Kommission solle Vorschläge für den Ausbau von Forschungskapazitäten, für die Transformation von Forschungsergebnissen und für die Organisation der Energieforschung erarbeiten. Der gesamte Bereich der Energieforschung und des Energiemarktes ist staatlich oder kommunal stark beeinflußt, und die Verbindung zu Staat und Verwaltung ist hier so eng wie kaum in einem anderen Bereich der Wirtschaft. Doch große Bereiche liegen außerhalb unmittelbarer staatlicher Zugriffsmöglichkeiten. Die Enquete-Kommission Energieforschung muß sich bei ihrer Arbeit daher auf Daten, Vorschläge und Vorarbeiten stützen, die weitgehend nicht vom Staat und den Gemeinden unmittelbar abhängig sind oder von ihnen kontrolliert werden. Über Umfang und Wert der Auskünfte aus diesem Bereich wird, da keine rechtlich abgesicherte Auskunftspflicht für nichtstaatliche Einrichtungen besteht, die Kommission nur Vermutungen anstellen können. Schwerwiegender aber erscheint noch ein anderer Einwand, der an dieser Stelle gemacht werden muß. Es ist Aufgabe der Exekutive, dem Parlament als Legislative und politischer Kontrollinstanz der Regierung für einen nicht durch Recht und Gesetz geregelten Bereich, wie dies für die Forschung insgesamt gilt, politisch begründete Programme vorzulegen. Das Parlament kann nach Kenntnisnahme dieser Programme seine Kontrollfunktion ausüben und die Erfüllung und Verwirklichung der Programme prüfen. Aber es sollte sich hüten, sich an die Stelle von Verwaltung und Regierung zu setzen und selbst in Konkurrenz zur Exekutive Programme versuchen zu entwerfen, vorzulegen und durchzusetzen und damit die Regierung aus ihrer Exekutivverantwortung zu entlassen. Das Parlament ist weder vorgesetzte Behörde noch Planungsstab der Regierung, sondern ihr kritischer Partner. Enquete-Kommissionen dienen im Sinne der Geschäftsordnung des Bundestages nicht der Vorbereitung von Entscheidungen der Regierung, sondern des Parlaments. Doch der Kommission wird laut Antrag der Opposition zur Aufgabe gemacht, Vorschläge für Maßnahmen im Bereich der Energieforschung vorzulegen, eine Bestandsaufnahme vorzunehmen und Untersuchungen durchführen zu lassen. Doch hierüber und über den Beitrag der Energieforschung zur Sicherung der Energieversorgung sind wohl keine parlamentarischen Entscheidungen zu fällen. Das Parlament kann im Rahmen des Haushaltsrechts der Regierung Mittel zur Erfüllung von Zielen und Programmen bewilligen oder versagen. Die Ziele aber sind von der Regierung gesetzt. Sie können nicht durch die Arbeit parlamentarischer Gremien gegen den Willen der Mehrheitsfraktionen umgestoßen oder substituiert werden. Die Opposition fordert, die Enquete-Kommission soll Untersuchungen zur Bewertung technologischer Großprojekte und ihrer Auswirkungen durchführen lassen. Die Opposition hat seinerzeit einen Antrag eingebracht, der die Errichtung eines Amtes zur Bewertung technologischer Entwicklungen beim Deutschen Bundestag zum Inhalt hatte; sie hat jedoch bis heute keine praktikablen Vorschläge vorgelegt. Der Punkt 5 des Oppositionsantrages zur Errichtung einer Enquete-Kommission „Energieforschung" kann als erneuter Versuch der Opposition verstanden werden, das Problem der Bewertung technologischer Entwicklungen mit völlig untauglichen Mitteln anzugehen, indem sie nicht auf die Untersuchung der Konsequenzen politischer Zielsetzung, sondern bereits laufender oder geplanter Großprojekte abhebt. Dieses technokratische Verständnis von der Tätigkeit einer Enquete-Kommission wird von meiner Fraktion nicht geteilt. ({0}) Sie legt daher der Opposition nahe, ihren Antrag auf Errichtung einer Enquete-Kommission „Energieforschung" zurückzuziehen oder, falls sie dazu nicht bereit ist, so umzuformulieren, daß eine sichere Grundlage für die Arbeit der Kommission gewährleistet ist. Wie ernst die Opposition ihren Antrag und das in der Geschäftsordnung vorgesehene Minderheitenrecht nimmt, geht aus der Tatsache hervor, daß von der Fraktion der Opposition ganze zwei Mitglieder hier sind, um dieses Minderheitenrecht wahrzunehmen und den Antrag zu unterstützen.

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Laermann.

Prof. Dr. - Ing. Karl Hans Laermann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001266, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Den Letzten beißen die Hunde. Bitte, verzeihen Sie mir, daß ich es trotz allem noch wage, zu diesem Zeitpunkt noch einiges zum Antrag der CDU-Fraktion auf Einrichtung der Enquete-Kommission „Energieforschung" zu sagen. Ich danke insbesondere dem Kollegen Pfeffermann dafür, daß er so nachdrücklich und so ins Detail gehend die Große Anfrage der Koalition und ihre Begründung dazu wiederholt hat. Ich möchte aber im einzelnen auf Ihre Ausführungen nicht eingehen, sondern nur ein paar grundsätzliche Anmerkungen zu dem erwähnten Antrag machen. Für die FDP-Fraktion darf ich feststellen, daß nach unserer Meinung der Energieforschung unter dem Aspekt der Energiesicherung ein politisch und volkswirtschaftlich außerordentlich hoher Stellenwert zukommt. Wir begrüßen daher nachdrücklich die intensiven Bemühungen der Bundesregierung um die Forschung und die technologische Weiterentwicklung auf dem Energiesektor. Das Parlament hat die Pflicht, diese Bemühungen zu unterstützen und nach Kräften zu fordern. Wir sind daher der Meinung, daß das hoch akute Problem der Energieforschung - nicht nur auf Grund der derzeitigen Situation auf dem Erdölsektor - der permanenten Beachtung durch das Parlament bedarf, also auf breiter Grundlage von diesem und nicht in dem Exklusivkreis einer Enquete-Kommission diskutiert werden muß. Außerdem ist der gesamte Problemkreis „Energieforschung" so umfassend, so komplex und von einer derartigen Diversifikation, daß ich mir nicht vorstellen kann, wie es von einer kleinen Kommission, bestehend aus fünf Abgeordneten und fünf Sachverständigen, und mit den nach der Geschäftsordnung sehr begrenzten Möglichkeiten bewältigt und im Bewußtsein aller Mitglieder dieses Hohen Hauses wachgehalten werden kann. Herr Kollege Pfeffermann, Sie haben auf das Hearing hingewiesen. Sie wissen, wie groß die Zahl der Experten gewesen ist, und sicherlich sind wir da einer Meinung, daß selbst diese große Zahl der Experten das gesamte Gebiet noch nicht zu unserer Zufriedenheit hat abdecken können. Wie wollen Sie dies mit fünf Abgeordneten und fünf Experten bewältigen? Die Energieforschung muß permanent, aktuell und gleichzeitig langfristig angelegt sein. Wir sind auch sicherlich einer Meinung, was die Kontinuität angeht; Sie haben sie ja selbst verlangt. Aber ich frage mich: Soll denn eine solche Enquete-Kommission zu einer Dauereinrichtung werden? Wie wollen Sie von ihr erwarten, daß sie ihren ersten Bericht bereits in einem Jahr vorlegt? Aber abgesehen davon sprechen meines Erachtens folgende Sachargumente gegen die Einsetzung einer Kommission: Erstens. Die entscheidenden Fragen sind im vorgeschlagenen Aufgabenkatalog überhaupt nicht enthalten, und die von Ihnen vorhin vorgetragenen Argumente werden doch durch diesen Katalog überhaupt nicht abgedeckt. Es bestünde also die Notwendigkeit, den Katalog wesentlich zu erweitern. Aber da wird sich schon die erste Problematik einer Enquete-Kommission zeigen. Zweitens. Es liegt in der Natur der Forschung - und dies gilt insbesondere für das umfassende Gebiet der Energieforschung -, daß sie nicht durch einen Minimalfragenkatalog der vorliegenden Art abzugrenzen ist. Die FDP vertritt daher die Meinung, daß das vorhandene Instrumentarium und die gegebenen Möglichkeiten des Parlaments ausreichen, die aufgeworfenen Fragen und die darüber hinausgehenden Fragenkomplexe effizient zu behandeln. Der Ausschuß für Forschung und Technologie ist ja nicht gerade überlastet - der Vorsitzende ist wohl nicht hier, aber mit seiner Erlaubnis sei mir diese Bemerkung gestattet -, so daß er durchaus in der Lage ist, richtiger, wirkungsvoller und in Zusammenarbeit mit dem ausgezeichneten Sachverstand im BMFT und seinen Beratungsausschüssen und den Projektträgern unmittelbarer und umfassender tätig zu werden als dies eine neue Kommission kann. Dr. Laermann Damit wird es schwierig, den Sinn und die Notwendigkeit einer Enquete-Kommission überhaupt zu erkennen. Ich vermute hier wieder ein Profilierungsstreben der Opposition am falschen Objekt. Oder will sich die Opposition hier um ihre eigentlichen Aufgaben herummogeln nach dem Motto: Wenn man ein Problem vor sich herschieben will, bilde man eine Kommission und lasse diese so lange arbeiten, bis sich das Problem von selbst gelöst hat. Nicht die Koalition ist es, die hier verzögern will, Herr Pfeffermann, sondern die Verzögerung - und das habe ich in den Wochen und Monaten, in denen ich in diesem Ausschuß arbeiten konnte, gemerkt - liegt auf ganz anderer Seite. Ich frage die Opposition, oder soll ich besser sagen: ich frage Sie, Herr Kollege Pfeffermann, warum Sie den Themenbereich Energieforschung nicht im Ausschuß für Forschung und Technologie nachdrücklicher - wenn überhaupt - behandeln, warum Sie sich dort geradezu abstinent verhalten haben. Wo waren Sie z. B. bei den Etatberatungen, und welchen Beitrag haben Sie dazu geleistet? Über Friedensforschung und über Bagatellforschung haben wir uns stundenlang unterhalten, und Sie wissen, wie ich bedauert habe, daß wir nicht zu den eigentlichen Problemen vorgestoßen sind. Und als z. B. die Frage der nichtnuklearen Energieforschung, der Sonnenenergienutzung von mir angesprochen wurde, habe ich Ihre Stimme dazu nicht gehört und Ihre Unterstützung nicht gefunden - leider, muß ich dazu sagen. Sie haben genau drei Monate später das Thema interessant genug gefunden, öffentlich und unberechtigt Kritik an der Bundesregierung zu üben und den Vorwurf zu konstruieren, die Bundesregierung vernachlässige die Energieforschung.

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Pfeffermann?

Gerhard O. Pfeffermann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001702, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Kollege Laermann, darf ich Ihren Ausführungen entnehmen, daß Sie allen Ernstes meinen, mit der Nutzung der Sonnenenergie sei der Gesamtproblematik beizukommen, die wir hier eigentlich anzusprechen wünschen? Zu dieser Auffassung muß man gelangen, wenn Sie dies als Kernpunkt Ihres Beitrags bei dem Hearing so herausstellen.

Prof. Dr. - Ing. Karl Hans Laermann (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001266, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Darf ich Ihnen dazu sagen, daß ich dies nur beispielhaft erwähnt habe, und auch nur deswegen, weil mir eine Presseverlautbarung des Kollegen Stavenhagen vom 14. Januar vorliegt, die genau das beinhaltet, was wir bereits am 16. Oktober im Ausschuß besprochen haben, und was ich in einer Anfrage am 5. November hier im Hause zur Sprache gebracht habe. Dies war also nur ein Beispiel, denn ich möchte hier nicht in den gesamten Fragenkatalog eintreten. Es ging in den Diskussionen im Ausschuß natürlich nicht nur um Sonnenenergie. Ich bin gern bereit, mit Ihnen noch einmal ausführlich über diese Punkte zu sprechen, falls Sie sie nicht im Protokoll nachlesen wollen. Ich frage mich, ob es tatsächlich drei Monate dauert, bis Ihr Problembewußtsein wach wird. Ich darf in Anbetracht der zeitlichen Situation unsere Auffassung in zusammengefaßter Form vortragen: Wir, die FDP, halten eine geschlossene Konzeption der Energiepolitik mit langfristigen Zielvorstellungen für unverzichtbar. Das erfordert verstärkte Anstrengungen in der Energieforschung, und wir ordnen dieser eine hohe Priorität zu. Energiepolitik ist auch Wirtschaftspolitik. Wir halten daher eine permanente politische Abstimmung auf parlamentarischer Ebene für geboten. Die Möglichkeiten dazu sind vorhanden. Wir sehen diese Möglichkeiten nicht in einer Enquete-Kommission. Wir halten daher eine Enquete-Kommission Energieforschung nicht für opportun, sondern sind der Meinung, daß nach sachlicher Aussprache mit den Antragstellern auf die Einsetzung einer Enquete-Kommission verzichtet werden kann. Wir von der FDP-Fraktion sichern Ihnen zu, daß wir bereit sind, im Ausschuß für Forschung und Technologie über den gesamten Problemkreis mit aller Intensität und mit allen Möglichkeiten, die uns zu Gebote stehen, zu sprechen, und dort versuchen wollen, die Lösungen zu finden, die wir hier für die Grundlage der politischen Entscheidungen dringend brauchen. ({0})

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Meine Damen und Herren, das Wort wird nicht mehr gewünscht. Der Ältestenrat schlägt Ihnen die Überweisung des Antrags an den Ausschuß für Forschung und Technologie - federführend - und an den Ausschuß für Wirtschaft - mitberatend - vor. - Ich höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen. Wir kommen zu den Punkten 26 bis 31 der Tagesordnung: 26. Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ({0}) zu dem Bericht der Bundesregierung über frühreifende und qualitativ hochwertige Ergänzungsrebsorten zur Verbesserung der Weine in witterungsmäßig ungünstigen Jahren im Zusammenhang mit dem Weingesetz 1969 - Drucksachen 7/2115, 7/3084 - Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Dr. Riede ({1}) 27. Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft ({2}) zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates über die Einschränkung des Erdgasverbrauchs in Elektrizitätswerken Richtlinie des Rates betreffend die Begrenzung des Einsatzes von Erdölerzeugnissen in Kraftwerken Verordnung ({3}) des Rates über eine gemeinsame Regelung für die Ein- und Ausfuhr von Kohlenwasserstoffen Präsident Frau Renger Mitteilung an den Rat betreffend die rationelle Energieverwendung - Drucksachen 7/2336, 7/3093 - Berichterstatter: Abgeordneter Schmidhuber 28. Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft ({4}) zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für einen Beschluß des Rates zur Festlegung eines technologischen Forschungsprogramms für den Textilsektor - Drucksachen 7/2613, 7/3094 - Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Unland 29. Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft ({5}) zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Verordnung des Rates über eine Regelung des Handels mit Verarbeitungserzeugnissen aus Obst und Gemüse mit Drittländern - Drucksachen 7/1629, 7/3095 - Berichterstatter: Abgeordneter Dr. von Bismarck 30. Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft ({6}) zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für eine Zusammenfassung des ersten Programms der Gemeinschaft zur Unterrichtung und zum Schutz der Verbraucher - Drucksachen 7/1610, 7/3096 Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Jens 31. Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Forschung und Technologie ({7}) zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der EG-Kommission für einen Beschluß des Rates zur Festlegung eines ersten DreijahresAktionsplans im Bereich der wissenschaftlichtechnischen Information und Dokumentation - Drucksachen 7/2647, 7/3114 - Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Dr. Walz Die Berichterstatter wünschen das Wort nicht. - Auch sonst wird das Wort nicht gewünscht. Das Haus ist wohl damit einverstanden, wenn wir der Einfachheit halber über die vorliegenden Anträge gemeinsam abstimmen. Wir kommen zur Abstimmung über die Anträge auf den Drucksachen 7/3784, 7/3093, 7/3094, 7/3095, 7/3096 und 7/3114. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Es ist so beschlossen. Damit sind wir am Ende der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung ein für Dienstag, den 18. Februar, 14 Uhr. Die Sitzung ist geschlossen.