Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren, die Fraktion der SPD hat als Nochfolger für den Abgeordneten Gnädinger, der sein Amt als Schriftführer niedergelegt hat, die Abgeordnete Frau Grützmann als Schriftführer vorgeschlagen. Ist das Haus damit einverstanden? -Ich höre keinen Widerspruch. Damit ist die Abgeordnete Frau Grützmann als Schriftführer gewählt.
Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft hat mit Schreiben vom 10. Oktober 1974 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Schröder ({0}), Dr. Warnke, Baron von Wrangel, Niegel, Schmitz ({1}), Dr. von Bismark, Dr. Althammer, Dr. Hornhues, Seiters, Biehle, Ey, Eilers ({2}), Nordlohne, Dr. Narjes, Dr. Müller-Hermann, Hösl, Carstens ({3}), Sauer ({4}), Böhm ({5}), Schedl und Genossen betr. Neuabgrenzung der Fördergebiete - Drucksache 7/2564 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/2637 verteilt.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft hat mit Schreiben vom 10. Oktober 1974 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Schröder ({6}), Dr. Warnke, Dr. Marx, Baron von Wrangel, Niegel, Seiters, Dr. Ritz, Dr. Althammer, Biehle, Ey, Nordlohne, Dr. von Bismark, Dr. Narjes, Dr. Müller-Hermann, Hösl, Dr. Köhler ({7}), Carstens ({8}), Eilers ({9}), Frau Pieser, Schedl und Genossen betr. die wirtschaftliche Situation in den strukturschwachen Gebieten der Bundesrepublik Deutschland - Drucksache 7/2565 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/2636 verteilt.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft hat mit Schreiben vom 10. Oktober 1974 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Narjes, Dr. Ritz, Dr. Müller-Hermann, Dr. Marx, Dr. Warnke, Dr. Unland, Pfeifer, Dr. Jenninger und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Textil-Kontingente - Drucksache 7/2570 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/2635 verteilt.
Ich rufe nunmehr Punkt 1 der Tagesordnung auf: Fragestunde
- Drucksache 7/2631 Meine Damen und Herren, der Ältestenrat hat vorgeschlagen, das wir, abweichend von den Richtlinien für die Fragestunde, auch in dieser Woche zwei Fragestunden mit einer jeweiligen Dauer von 90 Minuten durchführen. Gemäß § 127 unserer Geschäftsordnung muß diese Abweichung von der Geschäftsordnung beschlossen werden. Erhebt sich dagegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall; dann ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, wir können somit in die Fragestunde eintreten. Wir kommen zunächst zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau. Es steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Dr. Haack zur Verfügung. Ich rufe Frage 1 der Abgeordneten Frau Grützmann auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse der von der Zeitschrift „Schöner Wohnen" in Auftrag gegebenen Untersuchung „Wie Kinder wohnen", und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um in Zukunft belm Wohnungsbau die Belange der Kinder stärker zu berücksichtigen?
Die Untersuchung „Wie Kinder wohnen" der Zeitschrift, „Schöner wohnen", durchgeführt von der MARPLAN-Forschungsgesellschaft, hat nach Auffassung der Bundesregierung die Kenntnisse von der Wohnsituation der Kinder und Jugendlichen vertieft. Die Untersuchung kommt, kurz zusammengefaßt, zu folgendem Ergebnis:
Gemessen an den gesetzlichen Normen und vermutlich auch im Vergleich zu vielen anderen Ländern sind die Wohnverhältnisse der Kinder in der Bundesrepublik Deutschland und in West-Berlin befriedigend. Angesichts der Forderungen von seiten der Sozialwissenschaften und der Pädagogik sind sie allerdings stark verbesserungsbedürftig.
Im einzelnen berührt die Untersuchung die Fragen „eigenes Kinderzimmer" , „Größe und Lage des Kinderzimmers in der Wohnung", „Ausstattung der Kinderzimmer" und „zusätzliche Kommunikationsräume für Kinder außerhalb der Wohnung".
Die Bundesregierung prüft die Ergebnisse dieser Untersuchung zusammen mit den Ergebnissen anderer Untersuchungen und Informationsquellen zum Thema „kinderfreundlicher Wohnungsbau". Zu den von ihr beabsichtigten Maßnahmen verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort auf die Kleine Anfrage von Abgeordneten und der Fraktion der CDU/ CSU betr. kinderfreundlichen Wohnungsbau, in der u. a. auf folgende Sachfragen eingegangen wurde: Größe von Spielflächen in der Wohnung, Schallschutz, Stellflächen, Abstände und Bewegungsflächen, Größe der Kinderzimmer.
Auf Grund der vorliegenden Untersuchung sowie weiterer Untersuchungen werden Gesetzgebung und
Parl. Staatssekretär Dr. Haack
Normung im Hinblick auf bessere Wohnverhältnisse der Kinder angepaßt werden. Eine Vergrößerung der Kinderzimmer ist auch aus der Sicht der Bundesregierung wünschenswert. Grundsätzlich ist anzustreben, daß jedes Kind sein eigenes Zimmer erhält und daß dieses Zimmer eine ausreichende Größe besitzt sowie eine zweckentsprechende Ausstattung hat. Selbstverständlich geht es dabei auch um das Problem der Finanzierung größerer Wohnflächen.
Die Einrichtung von Kommunikations- und Spielräumen ist bereits in einigen Versuchs- und Vergleichsbauten des Bundes erfolgt. Die Bundesregierung begrüßt die Erörterung der angesprochenen Probleme in der Öffentlichkeit und unterstützt sie durch Forschungsaufträge, wie auch das Beispiel der mit der Zeitschrift „Schöner wohnen" gemeinsam durchgeführten Untersuchung zeigt.
Eine Publikation zum Thema „Wie Kinder wohnen", die sich an breite Schichten der Bevölkerung wendet, ist zur Zeit in Vorbereitung. Die Untersuchung der Situation benachteiligter Gruppen und deren Kinder bildet einen Schwerpunkt des mittel- fristigen Forschungsprogramms unseres Ministeriums.
Keine Zusatzfrage, Frau Abgeordnete? - Dann danke ich Ihnen, Herr Staatssekretär.
Wir kommen nunmehr zum Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz. Die Fragen werden vom Parlamentarischen Staatssekretär Dr. de With beantwortet. Ich rufe zunächst die in Drucksache 7/2631 dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern zugeordnete Frage 42 des Herrn Abgeordneten Windelen auf:
Ist die Bundesregierung angesichts der grundsätzlich zu begrüßenden Übergabe von Beweismaterial gegen angebliche NS-Verbrecher durch polnische Behörden bereit, der Warschauer Regierung Beweismaterial gegen solche Täter polnischer Staatsangehörigkeit anzubieten, die im Zusammenhang mit der Vertreibung des Mordes dringend verdächtigt sind?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Die Bundesregierung würde ein etwaiges polnisches Ersuchen nach den allgemeinen Grundsätzen des zwischenstaatlichen Rechtshilfeverkehrs behandeln. Der polnischen Regierung unaufgefordert Beweismaterial anzubieten, hält die Bundesregierung nicht für erfolgversprechend.
Präsident ,Frau Renger: Eine Zusatzfrage? - Bitte, Herr Abgeordneter!
Herr Staatssekretär, darf ich Sie fragen, ob die Bundesregierung überhaupt jemals den Versuch gemacht hat, von der Warschauer Regierung eine offizielle Stellungnahme zu erlangen, ob diese derartiges Material annehmen und prüfen würde. Und wie lautete gegebenenfalls die polnische Antwort?
Ob die Bundesregierung jemals den Versuch unternommen hat, kann ich von mir aus jetzt nicht beantworten. Ich bin aber gern bereit, dies schriftlich nachzuholen; dies würde ja eine Nachforschung über einen sehr langen Zeitraum bedeuten. Ich darf aber zu bedenken geben, daß nach den uns vorliegenden Untersuchungen in allen Fällen Verfolgungsverjährung eingetreten ist.
Eine weitere Zusatzfrage.
Zu der letzten Bemerkung, Herr Staatssekretär! Wie verträgt sich eine solche Haltung Polens - die Einstellung, daß diese Delikte verjährt seien - mit der UNO-Konvention von 1968 über die Nichtanwendung von Verjährungsvorschriften auf Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, der Polen beigetreten ist und in der die Bestrafung von Personen gefordert wird, welche für solche Verbrechen verantwortlich sind?
Es ist nicht die Aufgabe der Bundesregierung, Wertmaßstäbe dafür zu setzen und daran anzulegen, welche Maßnahmen gesetzlicher Art die polnische Staatsregierung insoweit getroffen hat.
Im übrigen darf ich darauf verweisen, daß es unsere Sache ist, dafür Sorge zu tragen, daß Gerechtigkeit in unserem Staat geübt wird. Insoweit darf ich des weiteren verweisen auf die seinerzeitige Debatte im Bundestag zur Strafverfolgungsverjährung überhaupt.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Czaja!
Herr Staatssekretär, warum bemüht sich die Bundesregierung nicht in diesem Punkt um die Anwendung des Gleichheitsgrundsatzes, der damals in der Debatte ganz besonders betont worden ist? Warum bemüht sie sich nicht darum, den Auftrag der Beweissicherung, den sie für Verbrechen an Deutschen erhalten hat, auch durchzuführen?
Ich darf annehmen - was Ihre erste Frage anlangt -, daß ich dies beantwortet habe, indem ich auf die Straf verfolgungsverjährungsdebatte verwies und zum Ausdruck brachte, daß es unsere Aufgabe ist, dafür Sorge zu tragen, daß Gerechtigkeit in unserem Staat geübt wird.
Was den zweiten Teil anlangt, darf ich auch auf das verweisen, was ich geantwortet habe: daß nach den uns vorliegenden Unterlagen Verfolgungsverjährung eingetreten ist, und zwar was die Taten anlangt, für die der polnische Staat zur Strafverfolgung an sich verantwortlich wäre.
Keine weiteren Zusatzfragen zu diesem Punkt? - Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Präsident Frau Renger
Ich rufe nunmehr den Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf. Herr Parlamentarischer Staatssekretär Logemann beantwortet die Fragen.
Frage Nr. 2 des Herrn Abgeordneten Rollmann:
Wie beabsichtigt die Bundesregierung, in Zukunft zu vermeiden, daß die EG-Kommission weiterhin Schutzmaßnahmen gegenüber Einfuhren aus Drittländern bei Verarbeitungserzeugnissen aus Obst und Gemüse - wie jetzt wieder bei Champignonkonserven aus Taiwan - ergreift, die, wie viele EG-Schutzmaßnahmen, zu Lasten der Verbraucher gehen?
Herr Kollege Rollmann, auch in Zukunft wird es nicht zu vermeiden sein, daß - sofern die Voraussetzungen vorliegen - die Kommission der EG die Instrumente einschließlich der Schutzklausel anwendet, die in den gemeinsamen Marktorganisationen vorgesehen sind.
Die Bundesregierung wird darauf achten, daß die Maßnahmen nur in dem Umfang und für die Zeit getroffen werden, die notwendig sind, eine Störung des betreffenden Marktes zu beseitigen, und daß dabei die Interessen der Erzeuger Verbraucher
dabei die Interessen der Erzeuger und Verbraucher gleichermaßen berücksichtigt werden.
Zusatzfrage, Herr Kollege Rollmann.
Ist es so, Herr Staatssekretär, daß die Europäische Kommission gegen die wichtigsten französischen Champignonproduzenten, auf deren Wunsch diese Brüsseler Verordnung zustande gekommen ist, gleichzeitig wegen des Verdachtes von Preisabsprachen ermittelt?
Dazu müßte ich Ihnen eine schriftliche Antwort geben. Das ist mir konkret in diesem Falle nicht bekannt.
Eine weitere Zusatzfrage? - Bitte, Herr Kollege!
Ist es richtig, daß die deutschen Verbraucher von Champignonkonserven die Zeche fürdiese Brüsseler Verordnung zu bezahlen haben werden, die auf 90 Millionen DM veranschlagt wird?
Herr Kollege Rollmann, die Frage möchte ich mit Nein beantworten. Die Märkte sind nach wie vor mit Champignonkonserven zu angemessenen Preisen ausreichend versorgt. Daran wird sich auch in absehbarer Zeit nach unseren Vorausschätzungen nichts ändern; denn der Anteil - das müssen Sie hinzunehmen - der Gemeinschaftslieferungen beträgt etwa zwei Drittel der Gesamteinfuhren der Bundesrepublik Deutschland.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Eigen!
Herr Staatssekretär, würden Sie bitte den Kollegen Rollmann darauf aufmerksam machen, daß seit zwei Jahren die EG-Schutzmaßnahmen vor allem für die Verbraucher wirken, ganz besonders bei Getreide und bei Zucker, und daß es in den letzten Jahren kaum ein so billiges Nahrungsmittel gegeben hat wie Champignons, die gerade das Beispiel dafür sind, daß die Handhabung der EG-Maßnahmen sehr liberal ist?
({0})
Schönen Dank für die vorweggenommene Antwort! Ich darf nur hinzufügen: ich unterstelle, daß dem Kollegen Rollmann durchaus bekannt ist, daß zur Zeit die Preise z. B. für Getreide und für andere Erzeugnisse außerhalb der Gemeinschaft weit höher liegen als die Inlandpreise. Damit ist, glaube ich, diese Frage beantwortet.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Gansel.
Herr Staatssekretär, sind Sie der Auffassung, daß Spaltpilzerscheinungen innerhalb der CDU/CSU-Fraktion etwas mit der Frage der Champignoneinfuhren zu tun haben?
({0})
Scheinbar ist es so.
Das war eine Frage, die hier in diesem Rahmen nicht zu beantworten ist. - Weitere Zusatzfragen dazu? - Das ist nicht der Fall.
Die Frage 3 des Herrn Abgeordneten Dr. Hammans wird auf seinen Wunsch hin schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Frage 4 des Herrn Abgeordneten Eigen:
Treffen Pressemeldungen zu, wonach über den Bahnknotenpunkt Bebra in jüngster Zeit größere als aus der DDR stammend deklarierte Partien Getreide in die Bundesrepublik Deutschland verbracht worden sind, die einen ungewöhnlich hohen Gehalt an Pflanzenschutzmitteln ({0}) und einen hohen Besatz mit Schädlingen aufweisen, und wie lauten die Untersuchungsergebnisse der hessischen landwirtschaftlichen Untersuchungsanstalt Darmstadt über diese Getreidepartien?
Herr Kollege Eigen, gestatten Sie mir, daß ich Ihre beiden Fragen im Zusammenhang beantworte?
({0})
Dann rufe ich noch die Frage 5 des Herrn Abgeordneten Eigen auf:
Präsident Frau Renger
Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, und werden sie ggf. auch angewendet, um mit Pflanzenschutzmitteln und Schädlingen durchsetztes Getreide, das aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland verbracht wird, zurückzuweisen?
Für die Überwachung des in der Bundesrepublik zu verbringenden Getreides bestehen die folgenden Rechtsgrundlagen: Die Kontrolle auf Schadorganismen ist durch die Pflanzenbeschauverordnung geregelt. Die Kontrolle auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln hängt von der Verwendung des Getreides ab. Bei der Verwendung des Getreides als Brotgetreide gilt die Verordnung über Pflanzenschutz-, Schädlingsbekämpfungs- und Vorratsschutzmittel in oder auf Lebensmitteln pflanzlicher Herkunft. Bei der Verwendung des Getreides als Einzelfuttermittel gilt die Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Futtermittelgesetzes. Danach ist die Überschreitung einer festgesetzten Höchstmenge an chlorierten Kohlenwasserstoffen zu deklarieren. Dies erlaubt eine Mischung mit anderen Mischfutterkomponenten zur Senkung des Gehaltes an Rückständen in der Mischung. Auf Mischfuttermittel finden bezüglich der Rückstände an Pflanzenschutzmitteln die Vorschriften der Normentafel für Mischfutter Anwendung. Zuständig für die Durchführung der genannten Rechtsgrundlagen sind die Länder.
Das Land Hessen, in dessen Bereich Bebra liegt - damit komme ich auf Ihre Frage 4 zurück -, ist um ergänzende Auskunft gebeten worden. Die Landesbehörden in Hessen konnten jedoch in der Kürze der Zeit die erforderlichen Informationen noch nicht bereitstellen. Es wird Ihnen daher die Antwort auf diese Frage schriftlich zugehen.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Eigen.
Herr Staatssekretär, darf ich Ihrer Antwort entnehmen, daß Sie die Anfragen von Bundestagsabgeordneten im Deutschen Bundestag nicht ernst nehmen? Denn schon am 10. September haben Sie eine nichtssagende Antwort auf eine solche Frage gegeben. Sie hätten von daher gesehen doch wirklich Zeit genug gehabt.
Herr Abgeordneter, das war keine Frage im Sinne der Fragestunde.
({0})
- Haben Sie eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter?
Herr Staatssekretär, darf ich Sie um Auskunft darüber bitten, wie eng der Kontakt in bezug auf Verordnungen über Rückstände von Pflanzenschutzmitteln und Lebensmittelrecht zwischen dem Gesetzgeber und den ausführenden Organen der Länder ist.
Hier besteht eine enge Verzahnung. Ich habe in meiner Antwort soeben darauf hingewiesen. Sie haben aber, glaube ich, dieser Antwort auch entnehmen können, wie komplex dieses ganze Problem im Grunde ist und welche verschiedenartigen Verordnungen berücksichtigt werden müssen. Wir brauchen wirklich Informationen aus einem Land, um Ihre Frage, Herr Kollege Eigen, im einzelnen beantworten zu können.
Weitere Zusatzfrage, bitte!
Wie stellt sich die Bundesregierung, Herr Staatssekretär, zu der Aussage im „Ernährungsdienst" vom 28. September 1974, daß -zig Waggons Roggen mit Lindan und DDT aus der DDR importiert worden seien?
Diese Frage hat, glaube ich, schon damals in der Fragestunde eine Rolle gespielt. Ich habe auch damals dazu keine konkrete Aussage machen können, weil dieses Problem so schwierig ist, daß man darüber zunächst bei den Ländern Auskunft einholen muß. Erst dann ist es sinnvoll, eine Antwort zu geben, die am besten schriftlich erfolgt.
Letzte Zusatzfrage! Die erste hatten Sie verwirkt.
Ah ja. - Herr Staatssekretär, können Sie mir sagen, auf welche Weise die Bundesregierung verhindern will, daß Roggen mit DDT und Lindan zu Brot verarbeitet wird und damit genau das geschieht, was wir im Interesse der Verbraucher nicht wünschen?
Ich habe Ihnen vorhin eine Reihe von Maßnahmen aufgezählt, die einen Mißbrauch dieses Roggens als Brotgetreide verhindern können. Ich glaube, wir können erst dann eine Entscheidung treffen, wenn der Nachweis erbracht wird, daß solcher Roggen tatsächlich eingeführt worden ist.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Kiechle.
Herr Staatssekretär, können Sie dafür Sorge tragen, daß die schriftlich an den Kollegen Eigen gehende Antwort nach dem Eingang der hessischen Erläuterungen oder Bestätigungen - je nachdem - in einem Anhang zu der Fragestunde ebenfalls veröffentlicht wird, so daß jedermann Zugang zu der Antwort hat?
Ich glaube, daß das möglich sein wird. Ich selbst würde dem Anliegen jedenfalls gern entsprechen.
({0})
Sie haben nur eine Zusatzfrage. Nur der Fragesteller kann zwei Zusatzfragen zu einer Frage stellen.
({0})
- Pardon! Bitte schön, eine zweite Zusatzfrage!
Herr Staatssekretär, wird die Bundesregierung - falls die hessische Landesregierung die Bedenken, die in der Frage enthalten sind, bestätigt - Sofortmaßnahmen zur Verhinderung weiterer Einfuhren ähnlich verseuchter oder geschädigter Produkte ergreifen?
Wir werden dann die Maßnahmen ergreifen, die für uns möglich sind. Ich habe sie im einzelnen vorhin aufgezählt
Keine weiteren Zusatzfragen. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär!
Ich rufe nunmehr den Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf. Herr Parlamentarischer Staatssekretär Buschfort beantwortet die Fragen.
Ich rufe die Frage 6 des Herrn Abgeordneten Milz auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung eine Änderung des § 662 Abs. 3 RVO, durch die die für die Erteilung der Bauerlaubnis zuständigen Behörden veranlaßt werden könnten, der zuständigen Berufsgenossenschaft und der zuständigen Handwerkskammer von jeder Bauerlaubnis unter Bezeichnung des Bauherrn, des Ortes und der Art der Bauarbeit Kenntnis zu geben?
Herr Kollege Milz, darf ich Ihre beiden Fragen zusammen beantworten?
Der Herr Fragesteller ist einverstanden. Dann rufe ich noch die Frage 7 des Herrn Abgeordneten Milz auf:
Was hat die Bundesregierung unternommen, um die gesetzlichen Krankenversicherungen zu veranlassen, bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit mitzuwirken?
Schönen Dank! Die Bundesregierung hat für die in Ihrer Frage zum Ausdruck kommende Sorge über die Entwicklung der Schwarzarbeit viel Verständnis. Sie bemüht sich seit Jahren, die Voraussetzungen für die Bekämpfung der Schwarzarbeit zu verbessern. Dies war nicht ohne Erfolg, wie die Übersichten zeigen, die der Zentralverband des Deutschen Handwerks von Zeit zu Zeit über ihm bekanntgewordene Strafen und Geldbußen wegen Schwarzarbeit aufstellt.
In diesem Zusammenhang möchte ich auf die am 1. Januar 1975 in Kraft tretende Neufassung des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit hinweisen. Danach kann Schwarzarbeit oder Beauftragung mit Schwarzarbeit künftig als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 30 000 DM geahndet werden.
Zu den in Ihren Fragen enthaltenen Anregungen möchte ich folgendes bemerken. In § 662 RVO sind die Pflichten von Behörden und Verbänden geregelt, die die Berufsgenossenschaften bei der Durchführung der Unfallversicherung zu unterstützen haben. In diesem Zusammenhang werden die Berufsgenossenschaften bereits nach geltendem Recht über jede erteilte Bauerlaubnis unterrichtet. Es wäre aber gesetzestechnisch bedenklich, im Bereich der Unfallversicherung Meldepflichten zwischen hieran nicht beteiligten Stellen und zu anderen Zwecken zu regeln. Für eine Regelung, die eine Meldepflicht der für die Bauerlaubnis zuständigen Behörden an die Handwerkskammer enthielte, wäre die Reichsversicherungsordnung oder ein anderes Sozialgesetz nicht der richtige Ort.
Ob auch die Träger der Krankenversicherung einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Bekämpfung der Schwarzarbeit leisten können, dürfte problematisch sein. Es ist zwar nicht ausgeschlossen, daß auch Krankenkassen Kenntnis von Schwarzarbeitsfällen erhalten und diese Fälle auch weiterleiten; vorrangige Aufgabe der Krankenkassen und selbstverständlich auch der Berufsgenossenschaften bleibt es aber, die Leistungen der Sozialversicherung für die versicherte Bevölkerung zu gewährleisten.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, welche Konsequenzen die Berufsgenossenschaften aus den ihnen zugegangenen Meldungen über erteilte Baugenehmigungen - bezogen auf die Bekämpfung der Schwarzarbeit - bisher gezogen haben?
Wir müßten uns bei den Berufsgenossenschaften erkundigen, ob hierüber Unterlagen vorhanden sind.
Bitte, eine weitere Zusatzfrage!
Herr Staatssekretär, wäre die Bundesregieriung bereit eine solche Auskunft bei
den Berufsgenossenschaften zu erbitten, und zwar mit dem Ziel, falls die entsprechenden Konsequenzen nicht gezogen werden, auf eben diese Konsequenzen hinzuwirken?
Wir werden eine entsprechende Anfrage an die Berufsgenossenschaften richten.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, im Zusammenhang mit der Mitwirkung der Krankenkassen an der Bekämpfung der Schwarzarbeit habe ich folgende Frage: Geht die Bundesregierung davon aus, daß die Krankenkassen in dieser Hinsicht wenig tun können? Sind Sie mit mir nicht auch der Meinung, daß die Krankenkassen bei der Würdigung einzelner Krankheitsfälle - ich denke jetzt etwa an eine Befragung in der Richtung, ob Schwarzarbeit möglicherweise die Ursache eines Berufsunfalls gewesen ist - wertvolle Hilfen leisten können?
Ich bin Ihrer Auffassung, daß die Krankenkassen im Sinne Ihrer Frage mitwirken können, wenn im Zusammenhang mit einer Erkrankung festgestellt wird, daß Schwarzarbeit geleistet wurde. Für diesen konkreten Fall stellt sich auch die Frage, ob gegen die Beteiligten Regreßansprüche geltend gemacht werden. Sicherlich werden in solchen Fällen die Krankenkassen all das veranlassen, was gesetzlich möglich ist.
Letzte Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, auf diese gesetzlichen Möglichkeiten in ihren Verlautbarungen auch gegenüber den Trägern der Krankenversicherungen zu gegebener Zeit und in bestimmten Abständen immer wieder hinzuweisen?
Ich bin davon überzeugt, daß die Krankenkassen die entsprechenden Bestimmungen genau kennen und sie schon aus ihrer eigenen Interessenlage heraus auch anwenden. Diese Fragestunde wird sicherlich auch dazu beitragen, auf diesen Punkt noch einmal aufmerksam zu machen.
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage Nr. 8 des Herrn Abgeordneten Hansen auf:
Wird die Bundesregierung die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung verbieten, nachdem der Deutsche Gewerkschaftsbund festgestellt hat, daß die ,,Zeit-Arbeits-Firmen" den allgemeinen und betrieblichen Arbeitsmarkt bedrohen und die soziale Sicherheit der Leiharbeitnehmer sowie der gesamten Arbeitnehmerschaft beeinträchtigen?
Die Bundesregierung hat dem Bundestag einen Bericht über die Erfahrungen bei der Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes vorgelegt, der am 20. September 1974 dem Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung zur Beratung überwiesen wurde. Nach dem Bericht ist ein Verbot der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung jedenfalls zur Zeit nicht möglich, weil das Bundesverfassungsgericht das bis 1967 bestehende Verbot der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung als Verstoß gegen das Grundrecht der freien Berufsauswahl aufgehoben hat.
Im Ausschuß wird jedoch Gelegenheit sein, alle zu den von Ihnen angesprochenen Problemen vorliegenden Fakten und Überlegungen nochmals eingehend zu erörtern.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Hansen.
Herr Staatssekretär, können Sie mir sagen, ob es eine Zunahme ,des Mißbrauchs dieses Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes seit dem Ende vorigen Jahres gegeben hat und ob Sie in der Lage waren, allen diesen Mißbräuchen nachzugehen, um sie entsprechend zu ahnden?
Wir sind zumindest davon unterrichtet, daß die Überprüfungen umfassender geworden sind, daß sich sehr viele Firmen korrekter als früher verhalten und daß die Überprüfung auch intensiver als früher geworden ist.
Weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, ob es in der Bundesrepublik eine Ausweitung des Gewerbes der Arbeitnehmerüberlassung gegeben hat?
Das ist mir im Augenblick nicht bekannt. Aber ich werde diese Frage einmal prüfen lassen und Ihnen dann eine schriftliche Antwort geben.
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe Frage Nr. 9 des Herrn Abgeordneten Dr. Geßner auf:
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß das Mittel der Aussperrung untersagt werden sollte?
Herr Kollege Geßner, wenn Sie es gestatten, würde ich gern die Fragen 9 und 10 im Zusammenhang beantworten.
Dann rufe ich auch die Frage Nr. 10 des Herrn Abgeordneten Dr. Geßner auf:
Wenn ja, ist die Bundesregierung bereit, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen?
In unserer Rechtsordnung besteht im Rahmen der TarifautonoParl. Staatssekretär Buschfort
mie grundsätzlich Arbeitskampffreiheit. Das Recht des Arbeitskampfes ist, von Ausnahmen abgesehen, nicht gesetzlich geregelt. In diesem gesetzesfreien Raum hat das Bundesarbeitsgericht eine Reihe von Rechtsregeln entwickelt, von deren Beachtung die Rechtmäßigkeit eines Arbeitskampfes abhängen soll. Nicht alle diese Regeln sind unumstritten; dies gilt insbesondere für die Anerkennung der Aussperrung als das dem Streik entsprechende Kampfmittel der Arbeitgeberseite. Die Bundesregierung beabsichtigt zur Zeit nicht, gesetzliche Initiativen auf dem Gebiet des Arbeitskampfrechtes zu ergreifen. Sie hält es vielmehr für richtiger, zunächst das Ergebnis der Beratungen der von der Bundesregierung berufenen Arbeitsgesetzbuchkommission abzuwarten. Zum Auftrag dieser Kommission gehört es, Vorstellungen für eine Regelung des Arbeitskampfrechtes zu entwickeln. Dabei wird die Frage eines eventuellen Verbots bzw. einer etwaigen Einschränkung der Aussperrung jedoch nur ein Teilaspekt sein, der nicht isoliert betrachtet werden kann. Gegenwärtig berät die Kommission jedoch noch andere Teilbereiche des Arbeitsrechts.
Im übrigen ist es als rechtlich ungeklärt anzusehen, welche Grenzen dem Gesetzgeber vom Verfassungsrecht her gezogen sind, auf dem Gebiet des Arbeitskampfrechtes einschränkende Regelungen der prinzipiellen Arbeitskampffreiheit zu setzen. Wegen der aktuellen Bedeutung dieser Fragestellung ist die Bundesregierung neben den Arbeiten der Arbeitsgesetzbuchkommission darum bemüht, über diese Teilfrage wissenschaftlichen Rat einzuholen.
Ich bitte daher um Verständnis, daß sich die Bundesregierung gegenwärtig zu diesem Thema nicht abschließend äußern kann.
Herr Staatssekretär, habe ich Sie richtig verstanden, daß sich die Regierung nach Abschluß der Kommissionsberatungen noch einmal zu diesem Thema äußern wird?
Ja. Diese Frage muß im Zusammenhang mit der Neugestaltung eines Arbeitsgesetzbuches mitbehandelt werden.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Hansen.
Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir einer Meinung, daß jedenfalls aus dem Sozialstaatsgebot des Art. 20 des Grundgesetzes eine Berechtigung des Mittels der Aussperrung nicht herzuleiten ist?
Darf ich um die Wiederholung der Frage bitten.
Ich habe gefragt, ob Sie mit mir einer Meinung seien, daß zumindest nach dem Sozialstaatsgebot des Art. 20 des Grundgesetzes eine
Berechtigung des Arbeitskampfmittels Aussperrung nicht herzuleiten ist.
Herr Kollege Hansen, ich möchte diese verfassungsrechtliche Frage vor Abschluß der Kommissionsarbeiten und der wissenschaftlichen Abklärung nicht beantworten. Ich möchte Sie aber darauf hinweisen, daß wir eine Länder-Regelung haben. Da diese Länder-Regelung verfassungsrechtlich bisher nicht widerlegt worden ist, gibt es Veranlassung, Ihren Gedankengängen Beachtung zu schenken.
Keine weitere Zusatzfrage. Ich rufe die Frage 11 des Herrn Abgeordneten Bredl auf:
Betrachtet die Bundesregierung die Praxis der Rentenversicherungsträger für richtig, nach der die vor Inkrafttreten der allgemeinen Wehrdienstpflicht ({0}) zurückgelegten Dienstzeiten bei der damaligen Wehrmacht und dem damaligen Reichsarbeitsdienst bei der Bemessung der Ersatzzeit nach § 1251 Abs. 1 Nr. 1 RVO und § 28 Abs. 1 Nr. 1 AVG nicht berücksichtigt werden?
Herr Kollege Bredl, darf ich die Fragen 11 und 12 ebenfalls zusammen beantworten?
({0})
Ich rufe also auch die Frage 12 des Herrn Abgeordneten Bredl auf:
Ist die Bundesregierung ansonsten der Auffassung, daß diese vor dem 1. Oktober 1935 zurückgelegten Dienstzeiten entweder nach der RVO als Ersatzzeiten berücksichtigt oder nach den einschlägigen Vorschriften des Gesetzes zu Artikel 131 auf Kosten des Bundes nachversichert werden müssen?
Auf Grund der von Ihnen genannten Vorschriften sind Zeiten des militärischen oder militärähnlichen Dienstes in der Rentenversicherung als Ersatzzeiten nur dann anrechenbar, wenn sie auf Grund gesetzlicher Dienstoder Wehrpflicht oder während eines Krieges zurückgelegt worden sind. Da die Dienst- und Wehrpflicht mit Wirkung vom 1. Oktober 1935 eingeführt worden ist, kommen solche Zeiten grundsätzlich erst von diesem Zeitpunkt an als Ersatzzeiten in Betracht.
Allerdings können Dienstzeiten, die vor dem 1. Oktober 1935 freiwillig und nicht berufsmäßig zurückgelegt worden sind, nach der Rechtsprechung ausnahmsweise dann als Ersatzzeiten angerechnet werden, wenn auf Grund der einschlägigen Vorschriften die gesetzliche Dienst- oder Wehrpflicht durch die vor dem 1. Oktober 1935 zurückgelegten Dienstzeiten als erfüllt galt. Der Versicherte muß dann ferner einem Jahrgang angehört haben, der damals tatsächlich zur Ableistung der Dienst- oder Wehrpflicht einberufen worden ist.
Zur Anrechnung aller vor dem 1. Oktober 1935 zurückgelegten Dienstzeiten in der früheren Reichswehr und im sogenannten freiwilligen Areitsdienst
wäre eine Änderung der Rentengesetze erforderlich. Eine solche Gesetzesänderung, auf die Ihre zweite Frage offenbar abzielt, vermag die Bundesregierung wegen der präjudiziellen Auswirkung auf vergleichbare Tatbestände und wegen der damit verbundenen finanziellen Mehraufwendungen nicht vorzuschlagen.
Zur Frage der Nachversicherung möchte ich auf die eingehenden Beratungen zum Rentenreformgesetz von 1972 hinweisen. Der Gesetzgeber hat damals einem großen Teil des betroffenen Personenkreises die Nachentrichtung von Beiträgen für die in Betracht kommenden Zeiten ermöglicht.
Im übrigen werden die hier in Rede stehenden Zeiten, wenn sie nicht als Ersatzzeiten anrechenbar sind und nicht als nachversichert gelten, regelmäßig über die großzügig ausgestaltete Ausfallzeitenpauschale wenigstens teilweise rentensteigernd berücksichtigt.
Keine weiteren Zusatzfragen. Ich rufe nunmehr die Frage 13 des Herrn Abgeordneten Gansel auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß entgegen dem Wortlaut des Schwerbehindertengesetzes Versicherungsämter unter Berufung auf ein Rundschreiben der Bundesanstalt für Angestellte die Auffassung vertreten, die in Artikel 3 § 5 Abs. 3 des Schwerbehindertengesetzes bezeichneten Ausweise würden zum Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft bei der Inanspruchnahme von vorzeitigem Altersruhegeld nicht ausreichen, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Auffassung?
Herr Kollege Gansel, der Bundesregierung ist der von Ihnen geschilderte Sachverhalt nicht bekannt. Nachforschungen des Bundesversicherungsamtes haben ergeben, daß die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte ein entprechendes Rundschreiben nicht erlassen hat. Nach Auffassung der Bundesregierung reichen die amtlichen Schwerkriegsbeschädigten-, Schwerbeschädigten- und Schwerbehindertenausweise zum Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft auch bei Inanspruchnahme der flexiblen Altersgrenze vom vollendeten 62. Lebensjahr ab aus, sofern sie vor dem 1. Mai 1974 ausgestellt sind und ihre Gültigkeitsdauer noch nicht abgelaufen ist. Diese Auffassung stützt sich auf die von Ihnen genannten Vorschriften des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Schwerbeschädigtenrechts.
Ich gehe davon aus, daß Ihrer Frage ein bestimmter Einzelfall zugrunde liegt. Wenn Sie mir Näheres hierzu mitteilen, bin ich gern bereit, diesem Einzelfall nachzugehen.
Eine Zusatzfrage, Herr Kollege Gansel.
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, in Zukunft, um das Verfahren abzukürzen, solche Nachforschungen auch bei dem Fragesteller durchzuführen? Ich bitte um Entschuldigung; ich hätte Ihnen das Schreiben dann gern gegeben, und die Sache hätte geklärt werden können.
Herr Kollege Gansel, die Technik ist leider Gottes so, daß der Antwortende die anliegenden Fragen erst recht spät bekommt, da die Fragen bis Freitag eingereicht werden können. Wir werden uns zukünftig bemühen, auch bei Ihnen nachzufragen.
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 14 des Herrn Abgeordneten Stahl ({0}) auf:
Trifft es zu, daß koreanischen Bergarbeitern und Krankenschwestern bei ihrer Anwerbung keine Verträge in koreanischer Sprache gegeben werden, und wie sehen die betreffenden deutsch-koreanischen Vereinbarungen aus?
Herr Kollege Stahl, darf ich Ihre Fragen ebenfalls im Zusammenhang beantworten?
Bitte schön.
Dann rufe ich auch die Frage 15 des Herrn Abgeordneten Stahl ({0}) auf:
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen bei der Anwerbung koreanischer Krankenschwestern durch die Corea Overseas Development Corporation ({1}) Informationen über die Bundesrepublik Deutschland und die dort zur Verfügung stehenden Arbeitsplätze nicht oder unzureichend gegeben werden und über ihre Rechte am Arbeitsplatz nicht aufgeklärt werden?
Herr Kollege Stahl, die deutsch-koreanischen Vereinbarungen über die Zulassung koreanischer Bergarbeiter zur vorübergehenden Beschäftigung im deutschen Steinkohlenbergbau vom 22. Mai 1970 sieht vor, daß für jeden angenommenen koreanischen Bergarbeiter ein schriftlicher Arbeitsvertrag in deutscher und in koreanischer Sprache ausgestellt wird.
Das gleiche gilt für die koreanischen Krankenschwestern auf Grund der Verfahrensabsprache, die zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der CODCO getroffen worden ist.
Falls Ihnen, Herr Kollege, Einzelfälle bekannt sind, in denen koreanische Bergarbeiter oder Krankenschwestern nicht im Besitz eines Arbeitsvertrages in koreanischer Sprache sind, wäre ich dankbar, wenn Sie mir diese Fälle mitteilten. Ich werde alsdann der Angelegenheit nachgehen.
Die mit der CODCO vereinbarte Verfahrensabsprache sieht vor, daß die koreanischen Krankenschwestern neben dem Arbeitsvertrag ein Merkblatt zum Arbeitsvertrag sowie Informationsmaterial über die Beschäftigungsbedingungen und ihren Arbeitsplatz in koreanischer Sprache erhalten.
In einem Einzelfall ist bekanntgeworden, daß die Information des koreanischen Krankenpflegepersonals nicht ausreichend war. In diesem Fall hat das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung sofort mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft Verbindung aufgenommen und den Mangel abgestellt.
Eine Zusatzfrage, Herr Kollege Stahl.
Herr Staatssekretär, welchen Einfluß im Rahmen von gegebenen gesetzlichen Möglichkeiten übt die Bundesregierung auf die Anzahl und auf die Form der Anwerbung koreanischer Gastarbeiter aus, die nicht auf Regierungsebene und nicht durch die Bundesanstalt für Arbeit erfolgt?
Herr Kollege Stahl, jede Anwerbung von ausländischen Arbeitnehmern bedarf der Zustimmung der Bundesanstalt für Arbeit. Beispielsweise ist festgelegt,
- daß die Beschäftigung zu denselben Arbeits- und Lohnbedingungen, wie sie für vergleichbare deutsche Arbeitnehmer gelten, zu erfolgen hat,
- daß vor der Ausreise ein Arbeitsvertrag in deutscher Sprache und in der jeweiligen Landessprache abzuschließen ist,
- daß vor der Ausreise eine Unterrichtung über die allgemeinen Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Bundesrepublik stattzufinden hat und
- daß Anwerbungen nur im Einvernehmen mit den zuständigen Stellen des anwerbenden Landes erfolgen dürfen.
Eine Zusatzfrage, bitte.
Herr Staatssekretär, welche Möglichkeiten haben koreanische Gastarbeiter zur Erlernung der deutschen Sprache entweder in ihrer Heimat oder bei uns, und fördert die Bundesregierung derartige Maßnahmen?
Herr Kollege Stahl, die Bundesregierung fördert solche Maßnahmen. Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß erst kürzlich im Klausenhof, Kreis Borken, ein Internat eingerichtet wurde. In diesem Internat werden Krankenschwestern, sobald sie in der Bundesrepublik eintreffen, in einem vierwöchigen Lehrgang zusammengefaßt. Dort werden sie, soweit das noch nicht im Heimatland geschehen ist, die deutsche Sprache erlernen. Sie werden sicherlich auch etwas über arbeitsrechtliche Fragen und über allgemeine Lebensbedingungen in der Bundesrepublik erfahren. Erst dann werden sie den jeweiligen Krankenhäusern übermittelt.
Ähnliche Regelungen kennen wir aus dem Bereich des Bergbaus. Auch hier werden von vielen Gesellschaften - das gibt es im übrigen auch in der Stahlindustrie und in anderen Bereichen - Deutsch-Lehrgänge auf Kosten des jeweiligen Unternehmens und mit Unterstützung der Bundesregierung durchgeführt.
Noch eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, halten Sie eine Zeit von vier Wochen für die Erlernung der deutschen Sprache für ausreichend?
Ich halte diesen Zeitraum nicht für ausreichend, darf dazu aber bemerken, daß dies auch nur eine Ergänzungsmaßnahme ist. Die ersten Sprachlehrgänge müssen nach den Abmachungen bereits im Heimatland durchgeführt worden sein.
Letzte Zusatzfrage, Herr Kollege Stahl, bitte!
Herr Staatssekretär, wird sich die Bundesregierung künftig darum bemühen, daß bei der Anwerbung von Gastarbeitern darauf geachtet wird, daß der angeworbene Gastarbeiterpersonenkreis bessere Kenntnisse der deutschen Sprache hat und informiert ist, dabei aber zumindest die Grundbegriffe unserer Sprache beherrscht?
Z nächst einmal darf ich bemerken, daß wir derzeitig einen Anwerbestopp haben. Sollte sich das einmal ändern, so werden wir sicherlich auch diese Frage differenziert beurteilen müssen, und zwar je nach den Anforderungen. Daß die Anforderungen bei Krankenschwestern höher sein müssen als beispielsweise bei einem Hilfsarbeiter in einem Metallbetrieb, versteht sich. Aber wir legen großen Wert darauf, daß das Erlernen der deutschen Sprache intensiv weiterentwickelt wird.
Keine weiteren Zusatzfragen. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich rufe nunmehr den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung auf. Der Herr Parlamentarische Staatssekretär Berkhan wird die Fragen beantworten. Ich rufe zunächst die Frage 16 des Herrn Abgeordneten Rommerskirchen auf:
Wie ist es mit der Pflicht zur objektiven Berichterstattung zu vereinbaren, daß das Soldaten-Mitteilungsblatt „Bundeswehr aktuell" in seiner Nummer 10/167 vom 6. September 1974 eine Auseinandersetzung des Bundesverteidigungsministers mit einem vermeintlichen Standpunkt der CDU/CSU zum Thema „Bundeswehr und 40-Stunden-Woche" veröffentlicht, den Abdruck der tatsächlichen Stellungnahme der Opposition jedoch verweigert?
Frau Präsident, Herr Kollege Rommerskirchen, die Frage des Herrn Kollegen Dr. Kraske steht in einem so engen Zusammenhang mit der Frage 16, daß ich gerne das Einvernehmen herstellen wollte, daß ich diese beiden Fragen gemeinsam beantworten darf.
Gern!
Dann rufe ich auch die Frage 17 des Herrn Abgeordneten Dr. Kraske auf:
Präsident Frau Renger
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß sich das mit öffentlichen Mitteln finanzierte Soldatenmitteilungsblatt „Bundeswehr aktuell" um eine objektive Berichterstattung bemühen muß und infolgedessen nicht zum Mittel parteipolitischer Auseinandersetzung mißbraucht werden darf?
Herzlichen Dank.
Die tägliche Information des Bundesministeriums der Verteidigung „Bundeswehr aktuell" ist stets um objektive Berichterstattung bemüht gewesen. Die Redaktion ist angewiesen, auch zukünftig nach den Grundsätzen objektiver Berichterstattung zu verfahren. Dies schließt eine Beteiligung von „Bundeswehr aktuell" an parteipolitischen Auseinandersetzungen aus.
Ich teile also nicht nur Ihre Auffassung, Herr Kollege Dr. Kraske, ich bestätige sie nachdrücklich.
Dies steht nicht im Widerspruch zu der von Ihnen, Herr Kollege Rommerskirchen, kritisierten Veröffentlichung einer Presseerklärung des Bundesministers der Verteidigung zum Thema „Bundeswehr und 40-Stunden-Woche" in der Ausgabe Nr. 10/167 von „Bundeswehr aktuell" vom 6. September 1974. Es war die Absicht des Bundesministers der Verteidigung, der Unruhe zu begegnen, die in der Truppe durch verschiedene, auch aus dem parteipolitischen Bereich stammende öffentliche Diskussionsbeiträge zum Thema 40-Stunden-Woche entstanden war.
Die Erklärung wurde am 5. September 1974 in den „Mitteilungen an die Presse" veröffentlicht und am 6. September von „Bundeswehr aktuell" im vollen Wortlaut aufgenommen. Damit sollte die Bundeswehr über die in den Zeitungen naturgemäß unterschiedlich wiedergegebenen Erklärungen ihres Dienstherrn informiert werden.
Der Bundesminister der Verteidigung betrachtet seine Erklärung nicht als eine Stellungnahme mit parteipolitischer Zielsetzung. Minister Leber hielt als Ressortchef die Erklärung jedoch zu diesem Zeitpunkt für zwingend geboten. Er bediente sich dazu des täglichen Informationsblattes seines Hauses. Um zu vermeiden, daß „Bundeswehr aktuell" in die parteipolitische Auseinandersetzung zu diesem Thema hineingezogen wurde, ist die Stellungnahme der Opposition nicht veröffentlicht worden.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Rommerskirchen.
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, wenn Sie ausdrücklich die Verpflichtung zur objektiven Berichterstattung bejahen: Sind Sie nicht mit mir der Auffassung, daß dann mindestens in der von Ihnen erwähnten Stellungnahme des Ministers die ausgesprochene Polemik gegenüber der Opposition hätte unterbleiben müssen?
Herr Kollege Rommerskirchen, ich habe die Erklärung des Ministers vom 5. September in den „Mitteilungen an die Presse" hier. Ich kann darin keine Polemik entdecken.
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Kollegen Rommerskirchen.
Herr Staatssekretär, wenn Sie den Text lesen, dann müßten Sie auch Wertungen im Hinblick auf das, was vermeintlich unser Sprecher gesagt haben soll, erkennen. Ich denke, das darf man Polemik nennen.
Ich bin nicht sicher, ob wir jetzt von derselben Stelle ausgehen, Herr Kollege Rommerskirchen; ich will mich aber bemühen. Es heißt hier auf der Seite 2:
Aus diesen Gründen ist es nicht leicht, eine Lösung zu finden, die auch den Soldaten in angemessener und vertretbarer Weise gerecht wird. Dies muß auch der Opposition bewußt sein. Um so erstaunlicher ist es, daß der Sprecher der CDU die Frage nach der 40-StundenWoche für die Bundeswehr aufwerfen konnte.
Ich weiß nicht, ob wir hier von dieser Stelle reden. Ich kann darin keine Polemik entdecken, insbesondere deshalb nicht, weil ich hier auch die Erklärung von Herrn Wörner habe und man das daraus schließen kann. Herr Wörner hat danach erklärt, was gemeint war. Damit ist die Sache ja auch erledigt.
Herr Kollege Kraske, bitte.
Herr Staatssekretär, wenn der Herr Bundesverteidigungsminister von einem Thema selbst sagt, es werfe besondere Probleme auf, und wenn der Sprecher der Opposition dazu erklärt, Regierung und Parlament könnten nicht an der Tatsache vorbeigehen, daß diese Probleme entstünden, und die Regierung könne nicht aus ihrer Verpflichtung entlassen werden, entsprechende Vorschläge zu verbreiten, im übrigen aber einen ausschließlich sachlichen Beitrag zu diesem Problem vorlegt, finden Sie dann, daß es mit Ihrer Vorstellung von Objektivität zu vereinbaren ist, wenn der Minister eine Erklärung veröffentlichen läßt, in der der Opposition „parteitaktisches Spiel", „böses Unterfangen", „kurzsichtiger parteitaktischer Opportunismus" vorgeworfen wird? Dies alles sind wörtliche Zitate aus der Ministererklärung in „Bundeswehr aktuell".
({0})
Herr Kollege Dr. Kraske, dazu darf ich folgendes sagen.
Erstens. „Bundeswehr aktuell" ist ein Organ, welches es schon lange Jahre gibt. Und wenn „Bundeswehr aktuell" in seiner Redaktion eine Mitteilung an die Presse des Pressereferats wörtlich abdruckt, ist die Redaktion dafür verantwortlich. Ob es glücklich war, das wörtlich abzudrucken, wage ich zu bezweifeln. Aber wir haben ja mehrere Male
hier im Hause und im Verteidigungsausschuß über die Frage gesprochen. Ich lehne es jedenfalls ab, in die Redaktion von „Bundeswehr aktuell" hineinzureden.
({0})
Zweitens. Die Redaktion ist überhaupt jetzt erst verändert worden, und zwar in einem Fall wegen Erreichung der Altersgrenze. Ansonsten war die Redaktion so besetzt, wie sie immer besetzt war. Ich vermag also nicht einzusehen, inwiefern der Minister dort Polemik hineingetragen hat. Es steht Ihnen durchaus frei - das haben wir Ihnen ja auch mitgeteilt; der Brief von Herrn Halle liegt Ihnen vor -, jedes Presseerzeugnis zu benutzen, um Ihre Auffassung kundzutun.
Zusatzfrage, Herr Dr. Kraske.
Herr Staatssekretär, darf ich versuchen, unsere jeweiligen Vorstellungen von Objektivität an einem anderen Beispiel aus der langjährigen Geschichte dieser Publikation zu klären: Halten Sie es für objektiv, wenn über eine Bundestagsdebatte - in diesem Falle über das Weißbuch - „Bundeswehr aktuell" Auszüge aus der Rede des Ministers vor dem Bundestag abdruckt, für den Sprecher der Opposition aber einen polemischen Kommentar eines Mitglieds Ihrer Partei aus dem Fernsehen, und wenn sich Ihre Mitarbeiter dann auch noch darauf berufen, hier sei das Gleichgewicht hergestellt, der Sprecher der Opposition sei ja zu Wort gekommen? Finden Sie das objektiv, oder würden Sie das bei Ihren Mitarbeitern - bei aller journalistischen Freiheit - für die Vergangenheit und für die Zukunft entschieden rügen?
({0})
Nein, Herr Kollege Dr. Kraske, ich würde das nicht entschieden rügen, weder in der Vergangenheit noch in der Zukunft.
({0})
Ich habe ja geahnt, daß Sie darauf kommen, und habe diese Ausgabe hier: „Bundeswehr 1974 - die beste Bundeswehr, die es ja gab", Kommentar von Gerhard Schroers in ZDF-Sendung. Sehen Sie, das Entscheidende war die Überschrift: „Bundeswehr 1974, die beste Bundeswehr, die es je gab." Daran hat ja auch die Opposition teil; sie hat ja mitgeholfen, daß wir eine so gute Bundeswehr haben.
({1})
- Haben Sie Zweifel daran, oder warum lachen Sie mich aus, meine Herren?
({2})
Ich bin nicht der Auffassung, daß wir, wenn so ein Kommentar gesprochen wird, alles nun noch einmal wieder kommentieren müssen. Sie haben ja die Möglichkeit, sich überall zu äußern, Herr Dr. Kraske.
Zusatzfrage, Herr Kollege Rommerskirchen.
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, sind Sie nicht der Auffassung, daß journalistische Freiheit die eine Seite ist, aber politische Verantwortung die andere, und teilen Sie nicht heute noch die Auffassung, die Sie als verteidigungspolitischer Sprecher der Opposition seinerzeit im Ausschuß und auch hier immer wieder zum Ausdruck brachten: daß der für die Bundeswehr unabdingbar geltende Primat der Politik die Exekutive und Legislative, den Dienstherrn gleichermaßen wie das Parlament, einschließt und daß die Bundeswehr im Sinne objektiver Information wesentliche Stellungnahmen beider erfahren muß?
Herr Kollege Rommerskirchen, ich teile diese Auffassung noch. Aber ich lese „Bundeswehr aktuell" eigentlich täglich - es ist ganz selten, daß ich einmal nicht dazu komme -; ich komme nicht zu dem Ergebnis, daß ein so schwerer Vorwurf, wie er hier vorgetragen wird, gerechtfertigt ist. Daß man in der einen oder anderen Fassung bei dem einen oder anderen Artikel oder bei der einen oder anderen Nachricht unterschiedlicher Meinung sein kann, darüber läßt sich nicht streiten. Das hat aber nicht solche Formen angenommen, daß es vernünftig und nützlich wäre, daß der Minister oder ich in die Redaktion eingriffe.
Ich bleibe bei dem, was ich hier am 12. Mai 1971 zu dieser Sache gesagt habe, allerdings zu Herrn Dr. Klepsch:
Aber in der Grundlinie versuchen diese Redakteure dort, ihrer Redaktionspflicht und ihrer Journalistenpflicht nachzukommen. Ich jedenfalls bin bereit, dafür einzutreten, sofern Sie Berichtigungen ...
Dabei bleibe ich. Und, Herr Kollege Rommerskirchen, ich kann nicht einsehen, daß in dieser oder in der anderen Ausgabe die journalistische Sorgfaltspflicht verletzt worden ist.
Eine Zusatzfrage, Herr Kollege Hansen.
Herr Staatssekretär, können Sie auf Grund Ihrer täglichen Lektüre von „Bundeswehr aktuell" bestätigen, daß die Mitglieder der Opposition und besonders des Verteidigungsausschusses unter dieser Regierung außergewöhnlich oft Gelegenheit haben, sich selbst bei Truppenbesuchen und dergleichen in „Bundeswehr aktuell" darzustellen?
Ja. Wenn ein Mitglied des Verteidigungsausschusses die Truppe besucht, ist das ja auch ein aktuelles Ereignis. Dabei ist es gar nicht entscheidend, zu welcher Fraktion dieses Hauses er gehört, sondern man muß versuchen, da ein einigermaßen gleiches Gewicht herzustellen.
Eine Zusatzfrage, Herr Kollege Biehle.
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht mit mir der Auffassung, daß weder die Überschrift eines Kommentares noch der Kommentar selbst einen Ersatz für die Stellungnahme zu bestimmten wehrpolitischen Problemen durch die Opposition darstellt?
Dieses ist völlig richtig, Herr Kollege Biehle. Aber sind Sie denn nicht mit mir der Auffassung, daß ein so kleines Informationsblatt nun nicht auch noch die gesamte Stellungnahme der Opposition in der schwierigen Frage der Sicherheitspolitik bringen kann? Das muß ja wohl der Zeitschrift „Das Parlament" und großen politischen Zeitschriften und Tageszeitungen vorbehalten bleiben.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 18 der Frau Abgeordneten Tübler auf:
Bedeuten die in der Presse wiedergegebenen Äußerungen des Bundesverteidigungsministers Leber zur Möglichkeit, Frauen auch in den Teilstreitkräften als Soldaten Funktionen ausüben zu lassen, daß bereits entsprechende Planungen im Bundesverteidigungsministerium bestehen bzw. Überlegungen in dieser Richtung angestellt werden?
Frau Präsident! Frau Kollegin Tübler! Sind Sie damit einverstanden, daß ich Ihre beiden Fragen zusammen beantworte?
Die Fragestellerin ist einverstanden. Dann rufe ich auch die Frage 19 der Frau Abgeordneten Tübler auf:
Wenn dies zutrifft, an welche Verwendungen und Laufbahnen, insbesondere in den Teilstreitkräften Heer und Marine, ist dabei gedacht?
Frau Präsident! Frau Kollegin! Lassen Sie mich bitte zunächst folgendes erwähnen. Bereits jetzt sind im Sanitätsdienst der Bundeswehr 29 Ärztinnen eingesetzt. Davon sind 12 im Bereich der Streitkräfte, d. h. in BundeswehrKrankenhäusern und -Instituten und 17 in der Bundeswehrverwaltung, hiervon 13 bei Kreiswehrersatzämtern tätig. 14 Ärztinnen sind Beamte, 15 stehen im Angestelltenverhältnis. Die bisherigen Erfahrungen mit der Tätigkeit von Ärztinnen in der Bundeswehr sind in fachlicher Hinsicht wie auch insbesondere im Umgang mit den Soldaten und den zu musternden Wehrpflichtigen gut.
Es ist richtig, daß im Bundesministerium der Verteidigung Überlegungen angestellt werden, Frauen auch in den Teilstreitkräften als Soldaten Funktionen ausüben zu lassen. Es wird zur Zeit geprüft - und damit komme ich zu Ihrer zweiten Frage, Frau Kollegin Tübler -, ob und in welchem Umfang Frauen der Eintritt in die Sanitätsoffizierlaufbahn ermöglicht werden kann. Darüber hinaus werden im Bundesministerium der Verteidigung Überlegungen angestellt, Frauen eventuell als Fluglotsen einzusetzen.
Frau Kollegin, all das sind Überlegungen. Ihre Realisierung hängt davon ab, ob im parlamentarischen und vorparlamentarischen Raum - ich denke hier an die Gewerkschaften und die Frauenverbände - die notwendigen politischen Entscheidungen vorbereitet und getroffen werden können.
Eines aber lassen Sie mich ausdrücklich betonen: Der Einsatz von Frauen zum Dienst mit der Waffe steht überhaupt nicht zur Debatte.
Eine Zusatzfrage, bitte schön.
Herr Staatssekretär, sind mit dieser Äußerung auch Überlegungen hinsichtlich der Gleichberechtigung und damit einer Verpflichtung der Frauen zum Dienst an der Gemeinschaft zu verstehen, und werden infolgedessen Änderungen des Art. 12 a des Grundgesetzes angestrebt?
Nein, Änderungen des Art. 12 a des Grundgesetzes werden nicht angestrebt. Sofern wir im Zuge weiterer Überlegungen und Beratungen, die wir dann natürlich auch im Verteidigungsausschuß und in anderen Ausschüssen des Bundestages aufnehmen werden, zu dem Ergebnis kommen, daß das zweckmäßig wäre, werden wir das gemeinsam machen müssen. Sie kennen ja die Mehrheitsverhältnisse in diesem Hause, Frau Kollegin Tübler. Da kann man an Ihnen keineswegs vorbei.
Nur bitte ich Sie, aus meiner Antwort nicht zu schließen, daß es sich hier um einen allgemeinen Dienst handelt. Es geht hier speziell um Ärztinnen, um die ärztliche Versorgung der Truppe und um die Musterung eines heranstehenden wehrpflichtigen Jahrgangs; um nicht mehr, aber auch nicht um weniger.
Eine Zusatzfrage, bitte, Frau Kollegin.
Herr Staatssekretär, Sie haben bei Ihren ersten Antworten uns hier von den Überlegungen Kenntnis gegeben. Ich frage Sie deshalb: Kennen Sie außerhalb des Sanitätsdienstes und der bereits von Ihnen genannten Bereiche Funktionen im Verteidigungsbereich, in denen der mögliche Waffengebrauch ausgeschlossen ist?
Ja, ich kenne solche, aber ob sie für Damen geeignet sind, vermag ich hier in der Fragestunde so schnell nicht zu beantworten.
Keine weitere Zusatzfrage. Ich rufe dann die Frage 20 der Abgeordneten Frau von Bothmer auf:
Präsident Frau Renger
Trifft es zu, daß deutsche Offiziere Südafrika in ihrer Eigenschaft als Militärpersonen öfters bereisen, obwohl an eine Ausweitung des Nato-Bereichs über den Wendekreis des Krebses nicht gedacht ist, und wenn ja, welche Aufgaben haben sie?
Frau Präsidentin! Frau Kollegin, dem Bundesministerium der Verteidigung sind keine offiziellen Reisen von Offizieren der Bundeswehr in die Südafrikanische Republik bekannt. Es entzieht sich auch der Kenntnis des Bundesministeriums der Verteidigung, ob und wann Offiziere der Bundeswehr Privatreisen, z. B. Urlaubsreisen, in die Südafrikanische Republik unternommen haben, da derartige Privatreisen keiner Anmelde- oder gar Genehmigungspflicht unterliegen. Dem Bundesministerium der Verteidigung ist ebensowenig bekannt, ob deutsche Offiziere als Angehörige von integrierten NATO-Kommandobehörden oder -Dienststellen offizielle Reisen in die Südafrikanische Republik unternommen haben. Der Routinebesuch des Schulschiffes Deutschland vom 15. bis 19. März 1974 in Simonstown kann nicht als offizielle Reise von Offizieren der Bundeswehr in die Südafrikanische Republik angesellen werden.
Eine Zusatzfrage, Frau Kollegin.
Herr Staatssekretär, ich habe natürlich nicht nach Privatreisen gefragt. Ich möchte die Bundesregierung fragen, ob sie angesichts der Tatsache, daß das verstärkte Kriegsrüsten Südafrikas sich natürlich gegen Schwarzafrika richtet und daß eine Studie der UNO die militärische Aufrüstung Südafrikas eine Bedrohung des internationalen Friedens und eine Herausforderung an Autorität und Prestige der Vereinten Nationen nennt, bereit ist, ein besonders wachsames Auge darauf zu haben, keine wenn auch noch so harmlose Bereisung Südafrikas - ich komme auf meine erste Frage zurück - von Offizieren oder Soldaten in ihrer Eigenschaft als Militärperson zu gestatten.
Es sind keine Personen in ihrer Eigenschaft als Militärpersonen, wie Sie es genannt haben, nach Südafrika gereist. Daher erübrigt es sich, ein wachsames Auge darauf zu haben.
({0})
Wer als Militärperson nach Südafrika reist, muß eine Dienstreise beantragen. Eine solche Dienstreise wird nur an hoher Stelle genehmigt. Ich kann Ihnen heute schon sagen, daß diese Genehmigung nicht gegeben wird.
Eine Zusatzfrage, Frau Abgeordnete von Bothmer?
Ich werde lieber beim nächsten Mal eine zweite Frage einreichen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter van Delden.
van Delden ({0}) : Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß die Feststellung von Frau von Bothmer, wonach keine Ausdehnung des NATO-Bereichs südlich des Wendekreises des Krebses besteht, insofern nicht ganz richtig ist, als der Militär-ausschuß der Nordatlantischen Versammlung - das ist nachher vom Plenum auch angenommen worden - empfohlen hat, wenigstens nachrichtendienstlich die Verbindung zwischen dem Wendekreis des Krebses und dem Indischen Ozean herzustellen, weil sonst die gesamte Verteidigung angesichts der russischen Seerüstung im Bereich des Atlantiks, insbesondere auf den Ölnachschub bezogen, sinnlos wäre?
Dieses ist mir natürlich bekannt, Herr Kollege van Delden. Aber sowohl die Vollversammlung als auch die Kommission der Vollversammlung der NATO-Parlamentarierkonferenz sind ein freiwilliger Zusammenschluß von Parlamentariern, die in NATO-Bereichen in Parlamente gewählt sind, und keine offiziellen Gremien.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Hansen.
Herr Staatssekretär, wie beurteilen Sie vor dem Hintergrund der eben gestellten Frage meines Kollegen van Delden die Tatsache, daß der ehemalige Generalinspekteur Ulrich de Maizière in einem Artikel in der „Deutschen Zeitung" am 8. Februar 1974 unter anderem gefordert hat, der Westen möge seine maritime Präsenz in der Südafrikanischen Union verstärken, weil diesem Raum eine strategisch stabilisierende Bedeutung zukäme, und daß er dies dann damit begründete, daß sich die weiße Bevölkerung von Südafrika der westlichen Zivilisation zugehörig und verbunden fühlt und im wesentlichen antikommunistisch orientiert sei?
Herr Kollege Hansen, ich beurteile das als einen interessanten Beitrag in der politischen Diskussion. Herr de Maizière ist nicht mehr im Amt, sondern lebt im Ruhestand. Er ist frei, seine Meinung zu äußern, wie Sie und ich frei sind.
({0})
Keine Zusatzfrage mehr.
Ich rufe die Frage 21 des Abgeordneten Maucher auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, welche Arten von Kegelbahnen in der Bundesrepublik Deutschland gebaut werden, und weshalb wird bei der Ausschreibung für den Bau von Kegelbahnen für die Bundeswehr nur die Scherenkegelbahn mit Automatik zugrunde gelegt?
Frau Präsident! Herr Kollege
Maucher! Der Bundesregierung ist bekannt, daß in der Bundesrepublik Deutschland vorwiegend drei Arten von Kegelbahnen, und zwar Asphaltbahnen, Scherenbahnen und Bohlenbahnen, gebaut werden. In den derzeit gültigen baufachlichen Richtlinien für die Planung und Ausführung ständiger Truppenunterkünfte werden daher ausdrücklich alle drei Arten angesprochen und zugelassen. Eine Festlegung auf Scherenbahnen besteht nicht, Herr Kollege Maucher.
({0})
Zu einer Zusatzfrage Herr Kollege Maucher.
Herr Staatssekretär, ich glaube, es ist auch einmal interessant - Sie werden mit mir darin übereinstimmen -, daß sich der Bundestag mit dem Sport befaßt, der für die Alteren noch sehr förderlich ist. Aber das ist nicht der Sinn, weshalb ich mich gemeldet habe. Auf Grund Ihrer Antwort darf ich Sie fragen: Wenn es so ist, wie Sie es darstellen, wie ist es dann möglich, daß die Bundeswehr bei der Ausschreibung nur von Scherenbahnen spricht? Ich darf die Zwischenfrage stellen, ob Ihnen bekannt ist -
Herr Kollege Maucher, Sie dürfen nur eine Frage stellen. Erst danach kommt die zweite.
Das ist immer noch dieselbe. - Die Frage lautet ganz konkret: Ist dem Verteidigungsministerium nicht bekannt, daß im süddeutschen Raum Scherenbahnen überhaupt nicht gefragt sind und dennoch die Ausschreibung auf Scherenbahnen lautet?
Herr Kollege Maucher, bei einer Erhebung über Kegelbahnen - Frau Präsident, ich kann mir nicht verkneifen, zu sagen: was es nicht alles gibt! -, die ohne zusätzliche Baumaßnahmen nachträglich mit einer Automatik ausgerüstet werden können, ergab sich folgende Verteilung auf die verschiedenen Arten von Kegelbahnen: Scherenbahn 40 %, Bohlenbahn 30 %, Asphaltbahn 30 %. Dies scheint mir eine angemessene Aufteilung zu sein. Allerdings sage ich das nicht als Sportkegler, sondern einfach als Mann, der Spaß hat, auf der Kegelbahn die Kugel mitzuschieben.
Zu einer Zusatzfrage Herr Maucher.
Herr Staatssekretär, würden Sie mir zugeben, daß das Verteidigungsministerium, wenn man Noten im Prozentrechnen verteilen müßte, schlechte Noten bekäme? Hier geht es nicht um die prozentuale, sondern um die regionale Aufteilung. Die konkrete Frage lautet einfach: Wenn dem Bundesministerium bekannt ist, daß im süddeutschen Raum nur Asphaltbahnen gefragt sind, warum lauten dann die Ausschreibungen auf Scherenbahnen?
Herr Kollege Maucher, Sie überschreiten die Form der Fragestellung in der Länge ein bißchen. Ich darf bitten, daß jetzt der Herr Staatssekretär antwortet.
Herr Kollege Maucher, in dem Erlaß vom 9. Februar 1967, der an die Finanzbauverwaltungen gegangen ist, heißt es folgendermaßen:
Soweit der Einbau von Kegelbahnen in Bundeswehranlagen genehmigt ist, sind sie nach Möglichkeit entsprechend den Vorschriften des Deutschen Keglerbundes zu errichten. Zur Ausführung sind folgende Kegelbahntypen zugelassen: Doppel-Bohlenbahn, Doppel-Scherenbahn, Doppel-Asphaltbahn. Die Oberfinanzdirektionen werden gebeten, im Benehmen mit den Wehrbereichsverwaltungen den in ihrem Bereich zu verwendenden Typ unter Berücksichtigung der jeweils landesüblichen Kegelbahnen festzulegen. In Zweifelsfällen ist die Scherenbahn zu bevorzugen.
Der Erlaß ist also völlig klar. Wenn Sie Klagen haben, würde ich Sie doch bitten, mir die Orte zu nennen. Dann werde ich der Frage nachgehen, ob die Beamten und zuständigen Mitarbeiter diesem Erlaß Folge geleistet haben.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Wehner.
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, ohne Sie zu einer Ausweitung dieses Themas verführen zu wollen, das uns hier jetzt so beschäftigt, bitte ich doch um die Beantwortung der Zusatzfrage, woran sich ein gewöhnlicher Deutscher ({0}) orientieren kann, wenn er in allen Gegenden - ob Nord oder Süd oder dazwischen - die Aufschrift ,,Bundeskegelbahn" liest.
({1})
Also, Herr Kollege Wehner, ich muß jetzt ohne Netz antworten; ich kann weder ein Beamten noch einen Sachverständigen fragen. Aber dies bezieht sich, glaube ich, nur auf eine Bahn, die der Deutsche Keglerbund als eine sport-und turniergerechte Bahn anerkannt hat. Das hat mit der Bundesrepublik Deutschland noch nichts zu tun.
({0})
Ich wollte Sie auch gar nicht verführen, sondern nur fragen, ob Scherenbahnen und all diese unter „Bundeskegelbahnen" zusammenzufassen sind.
({0})
Herr Kollege Wehner, ich bin überfragt.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Kraske.
Herr Staatssekretär, da Sie sich - wie immer - auch auf die Beantwortung dieser Frage besonders gründlich vorbereitet haben: Können Sie dem Hause etwas über die unterschiedliche Militärtauglichkeit dieser drei Kegelbahntypen sagen?
({0})
Ja, Herr Kollege Dr. Kraske, das könnte ich; ich will es aber recht kurz machen. Eine Bohlenbahn ist für diejenigen geeignet, die beinahe nicht mehr militärtauglich sind. Eine Scherenbahn ist für diejenigen geeignet, die eine hohe Qualität in der Militärtauglichkeit erreichen. Und eine Asphaltbahn, das ist die Spitze, das ist die Krönung.
Ich kann darum darüber reden, weil ich mein Erststudium als Kegeljunge beim Aufstellen verdient habe.
({0})
Keine weitere Zusatzfrage.
Meine Damen und Herren, ehe ich die nächste Frage aufrufe, erlauben Sie mir, die auf der Diplomatentribüne erschienene Delegation des Finnischen Reichstages, an ihrer Spitze den Reichstagspräsidenten Sukselainen, herzlich zu begrüßen. Wir freuen uns ganz besonders, daß Sie die Bundesrepublik und den Deutschen Bundestag besuchen!
({0})
Ich rufe nunmehr Frage 22 des Herrn .Abgeordneten Rommerskirchen auf:
Treffen Meldungen zu, daß bei den Kreiswehrersatzämtern der Bundeswehr unter Bezug auf die von Bundesverteidigungsminister Leber beabsichtigte Abschaffung des Prüfungsverfahrens für Kriegsdienstverweigerer bereits jetzt zahlreiche Erklärungen von Wehrpflichtigen in diesem Sinn eingegangen sind, und wie hoch ist diese Zahl?
Frau Präsidentin! Herr Kollege, Meldungen, daß bei den Kreiswehrersatzämtern der Bundeswehr unter Bezug auf die von Verteidigungsminister Leber beabsichtigte Abschaffung des Prüfungsverfahrens für Kriegsdienstverweigerer bereits jetzt zahlreiche Erklärungen von Wehrpflichtigen in diesem Sinne eingegangen sind, treffen nicht zu.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Rommerskirchen!
Herr Staatssekretär, würden Sie für den Fall, daß es zutrifft, daß man das draußen im Lande bereits festgestellt hat oder daß man meinte, es feststellen zu können, den Verteidigungsausschuß laufend über die Entwicklung, d. h. über die Reaktion auf die spektakulären Ankündigungen des Herrn Verteidigungsministers informieren, damit wir alle sachgerechte Beurteilungen der Gegebenheiten und der Problemlösungen vornehmen können?
Selbstverständlich bin ich gern bereit, Sie fortlaufend zu informieren. Ich weise nur die Auffassung zurück, es sei etwas Spektakuläres geschehen. Hier hat sich der Minister nur in eine Diskussion eingeschaltet, die schließlich und endlich nicht zuletzt auch durch einen Antrag Ihrer Fraktion, durch eine Meinungsäußerung der FDP auf einem Parteitag und durch eine Meinungsäußerung der SPD auf ihrem Parteitag ausgelöst wurde. Nicht mehr und nicht weniger hat der Minister getan; spektakulär ist da nichts gewesen.
({0})
Keine weiteren Zu- fragen? - Ich danke Thnen, Herr Staatssekretär.
Wir kommen nunmehr zum Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen. Der Herr Bundesminister Franke steht zur Beantwortung der Fragen zur Verfügung.
Ich rufe Frage 23 des Herrn Abgeordneten Freiherr von Fircks auf:
Welchen Betrag hat die Bundesregierung in den letzten fünf Jahren ({0}) für den Ankauf von DEFA-Filmen ausgegeben, welche Filme wurden angekauft, wieviel Kopien hergestellt, und was kosteten diese Kopien und der Vertrieb?
Herr Kollege von Fircks, die Bundesregierung beschafft einzelne Filme der DEFA, Dokumentarfilme, Kulturfilme und auch Spielfilme. Sie werden als Beispiele der Selbstdarstellung der DDR in deutschlandpolitischen Bildungsveranstaltungen - Seminare, Vortragsreihen und ähnliches - verwendet und dienen auch als Grundlage für die Betrachtung der Situation in der DDR. In den Jahren 1969 bis 1973 hat das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen insgesamt 41 DEFA-Filme erworben. Die Arbeit mit Originalmaterialien aus der DDR im Rahmen der politischen Bildungsarbeit nichtgewerblich und nichtöffentlich - hat zum Ziel, die Kenntnis der dortigen Wirklichkeit, zu der auch Film und Fernsehen gehören, zu vermitteln.
Haushaltsangaben zu diesem Teil der Filmarbeit können hier im Hinblick auf den bisher vertraulichen Charakter des Haushaltstitels nicht gemacht werden. Über die Verwendung der Mittel dieses Titels wird schon seit vielen Jahren einem Unterausschuß des Deutschen Bundestages, dem Vertreter aller drei Fraktionen angehören, regelmäßig berichtet. Ich darf Sie daher bitten, sich wegen dieser Auskünfte an die Vertreter Ihrer Fraktion in diesem Unterausschuß zu wenden.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter von Fircks!
Herr Minister, können Sie mir sagen, in welchem Verhältnis zur Information über die Zustände im anderen Teil Deutschlands die Anschaffung von Filmen über die Situation in unserem Teil Deutschlands - speziell auch entlang der Zonengrenze - steht? In welchem Verhältnis werden die Mittel hier eingesetzt?
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, wollten Sie wissen, ob von der DDR Filme aus unserem Bereich gekauft werden - so habe ich Sie verstanden -: darüber kann ich keine Auskunft geben; wir sind daran nicht beteiligt.
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten von Fircks.
Herr Minister, sind Sie der Auffassung, daß die Aufteilung Ihrer Mittel adäquat erfolgt - die Filme Ihres Hauses sollen ja nicht nur über die Situation im anderen Teil Deutschlands unterrichten, sondern auch über die Situation in den zonengrenznahen Gebieten der Bundesrepublik Deutschland -, mit anderen Worten, sind die Mittel, die dafür aufgewandt werden, adäquat zu den Mitteln, die Sie für den Ankauf der Filme zur Information über die Situation in der DDR aufwenden?
Ich vermag nicht zu beurteilen, welche konkreten Dinge Sie damit ansprechen wollen. Aber es besteht die Bereitschaft, in jedem Fall die Dinge, die bisher nicht zur Zufriedenheit geregelt sind, so zu regeln, daß wir entsprechend unseren Aufgaben auch diesem Bereich gerecht werden können. Ich bitte Sie herzlichst um Anregungen.
Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Berger.
Herr Minister, wären Sie bereit, mir eine Aufstellung der 41 Titel zu schicken, die Sie angekauft haben?
Dazu bin ich gern bereit.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Sauer.
Herr Minister, können Sie Mitteilung machen, ob die derzeitige Bundesregierung in der Zeit vor 1969 mehr oder weniger Filme der DEFA gekauft hat?
Das kann ich Ihnen so im Augenblick auch nicht sagen. Ich müßte darüber Erhebungen anstellen. Ich bin gern bereit, diese Ermittlungen zu veranlassen.
Keine weitere Zusatzfrage. Ich rufe Frage 24 des Abgeordneten Sauer ({0}) auf:
Welche Angaben kann die Bundesregierung über die Verbreitung und Zuschauerzahlen bei DEFA-Filmen machen, welche Erfahrungen wurden bei der Verbreitung dieser Filme in der Bundesrepublik Deutschland gewonnen, und gibt es Untersuchungen und Auswertungen über ihre Wirkung?
Herr Kollege Sauer, die Erkenntnisse, die die Bundesregierung über Verbreitung und Zuschauerzahlen von DEFA-Filmen gewonnen hat, sind in seit 1964 herausgegebenen Quartalsberichten „Film und Fernsehen in der DDR" enthalten. Diese Berichte werden von freien Filmwissenschaftlern in meinem Auftrag erstellt und interessierten Bundestagsabgeordneten und Fachwissenschaftlern zugeleitet. Daneben gibt die Spitzenorganisation der deutschen Filmwirtschaft alljährlich ein allgemein zugängliches Filmstatistisches Taschenbuch heraus, in dem die Zahlen der eingeführten DEFA-Filme gesondert nach ihrem Verwendungszweck im gewerblichen Raum - Filme, Fernsehen, 1., 2., 3. Programm - aufgeführt sind. Ich bin gerne bereit, Ihnen die vorerwähnten Publikationen meines Hauses bzw. des Gesamtdeutschen Instituts zuzuleiten und Sie über eventuell dann noch offene Punkte unmittelbar zu unterrichten.
Herr Parlamentarischer Staatssekretär Herold hat in seiner Antwort vom 15. Oktober 1973 auf die Schriftliche Anfrage des Kollegen Kunz darauf hingewiesen, daß das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen - wie früher auch das Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen - selbst vereinzelt Filme der DEFA von selbständigen Importeuren in der Bundesrepublik Deutschland kauft. Herr Parlamentarischer Staatssekretär Herold hat in diesem Schreiben, auf das ich verweisen darf, dargelegt, zu welchem Zweck dieser Ankauf erfolgt, so z. B. um die Kenntnis der Wirklichkeit in der DDR zu vermitteln, zu der auch Film und Fernsehen gehören. Er hat ferner darauf hingewiesen, daß die hierfür aufgebrachten Mittel aus einem bisher vertraulich gehaltenen Titel stammen, wie ich das soeben mit Hinweis auf den Unterausschuß auch schon auf die Frage des Herrn Kollegen von Fircks geantwortet habe.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Sauer!
Herr Minister, hält die Bundesregierung das kommentarlose Angebot der Filme für wirkungsvoller als jene Art, die angebotenen Filme von uns aus zu kommentieren? Wenn nein, ist Ihr Haus in der Lage - personell und materiell -, den interessierten Gruppen jeweils unsere Stellungnahme zu den Filmen zu geben?
Herr Kollege Sauer, ich machte darauf aufmerksam, daß diese Filme zum großen Teil für die politische Bildungsarbeit verwendet werden, und da ist es selbstverständlich, daß dann nicht nur der Film oder was es gerade sein mag gezeigt wird, sondern, da sich das in Seminarform abwickelt, in der Regel selbstverständlich auch kommentiert wird
({0})
und daß dabei auch Diskussionen geführt werden, um das Pro und Kontra zu erwähnen. Dabei darf ich darauf aufmerksam machen, daß da insgesamt gesehen, wie seit eh und je, eine sehr ausgewogene Zahl an Diskussionsleitern und Beteiligten zur Verfügung steht, die aus allen politischen Lagern stammen.
Keine Zusatzfragen zu diesem Punkt? - Dann rufe ich die Frage 25 des Herrn Abgeordneten Sauer auf:
Was für Filme westdeutscher und Westberliner Firmen zum Deutschland-Thema wurden in Auftragsproduktion hergestellt oder angekauft, und wie hoch waren hier die Kosten?
Herr Kollege Sauer, vom Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen wurden allein in den Jahren 1969 bis 1973 - Sie möchten das auch für einen anderen Zeitraum wissen; ich habe Ihnen zugesagt, daß ich das ermitteln werde - 80 verschiedene Filme mit insgesamt ca. 2 750 Kopien zum Deutschland-Thema von westdeutschen und Westberliner Firmen gekauft. Abgesehen davon, daß die Aufzählung der einzelnen Titel den Rahmen der Beantwortung einer mündlichen Anfrage sprengen würde, weise ich darauf hin, daß über diese Arbeit und die hierfür aufgewendeten Mittel in dem genannten Unterausschuß in besonderer Weise berichtet wird.
Eine Zusatzfrage, des Herrn Abgeordneten Sauer.
Da mich auch die Zeit nach 1973, also die aktuelle Situation, und auch die Zukunft interessieren, möchte ich die Frage stellen, ob Ihr Haus bereit ist, auch künftig über die Verhältnisse in Mitteldeutschland sowie über die unerträgliche Situation, die heute noch an der Zonengrenze und an der Berliner Mauer herrscht, Filme erstellen zu lassen, um der Öffentlichkeit, auch der Weltöffentlichkeit, darzustellen, daß nicht wir die Störenfriede in Europa sind, sondern die DDR, die, obwohl sie jetzt in der UNO ist, die Menschenrechte noch ständig mißachtet.
Vom Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen - vormals gesamtdeutsches Ministerium - werden schon seit Jahren Filmpreise und Literaturpreise für jene Autoren ausgesetzt, die dem deutschlandpolitischen Thema in besonderer Weise gerecht werden, so daß auch von daher ein Anreiz gegeben ist, nicht nur Preisträger zu gewinnen, sondern recht viele Autoren für eine solche Aufgabe zu interessieren. Das Material wird sehr oft angekauft, so daß die Arbeit nicht vergeblich war.
Herr von Fircks zu einer Zusatzfrage.
Herr Minister, muß ich der Antwort, die Sie mir vorhin gaben, und dem, was Sie jetzt dem Kollegen Sauer sagten, entnehmen, daß seitens irgendwelcher Stellen der DDR bisher keine Wünsche geäußert worden sind, von Ihnen zur staatspolitischen Bildung erstellte Filme auch für den dortigen Gebrauch zu erwerben?
Ich kann meine Antwort nur wiederholen: Wir haben miteinander keinerlei geschäftliche Beziehungen, so daß ich dazu überhaupt nichst sagen kann.
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 26 des Herrn Abgeordneten Dr. Abelein auf:
Ist die Bundesregierung auch der Ansicht, daß es mit der Würde einer frei gewählten, demokratischen Regierung des deutschen Volkes und mit der im Grundgesetz verankerten Verantwortlichkeit jeder Bundesregierung für alle Deutschen unvereinbar ist, wenn Mitglieder des Bundeskabinetts an den Feierlichkeiten zum 25. Jahrestag der DDR, d. h. zum 25. Jahrestag der Vorenthaltung des Selbstbestimmungsrechts des deutschen Volkes, teilnehmen?
Herr Kollege Abelein, gestatten Sie, daß ich beide Fragen zusammen beantworte?
({0})
Ja. Dann rufe ich noch die Frage 27 des Herrn Abgeordneten Dr. Abelein auf:
Ist die Bundesregierung nicht auch der Auffassung, daß die permanente Verletzung des Grundvertrags durch die Todesautomaten, den Schießbefehl, durch die Minenfelder und den Stacheldraht an der Zonengrenze, wie sie auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum Grundvertrag festgestellt hat, es geboten sein ließ, offiziell den Feierlichkeiten zum 25. Jahrestag der DDR fernzubleiben, um wenigstens dadurch gegen die Vertragsverletzungen zu demonstrieren und sich mit den Opfern jener Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der deutschen Teilung zu solidarisieren, mit den Toten der Grenze und den Einwohnern Mitteldeutschlands, gegen die sich jene Grenze richtet?
Die Bundesregierung teilt die in beiden Fragen zum Ausdruck kommende Auffassung nicht. Die Situation in und zwischen den beiden deutschen Staaten wird nicht dadurch zum Positiven verändert, daß die Bundesregierung die Vertretung der DDR in Bonn protokollarisch ignoriert.
({0})
Erste Zusatzfrage, Herr Dr. Abelein.
Gebietet es nicht die Selbstachtung der Bundesregierung, fünf Monate nach dem Sturz Brandts über die Affäre des DDR8300
Spions Guillaume dem Empfang Kohls in Bonn anläßlich des 25jährigen Jubiläums der DDR demonstrativ fernzubleiben?
Herr Kollege Abelein, für die Bundesregierung bestand keine Veranlassung, ihre Bemühungen um ein geregeltes Nebeneinander das zu einem Miteinander führen soll, völlig einzustellen oder zu unterlassen. Der Kollege Bahr und ich haben an dem Empfang zum 25. Jahrestag der DDR teilgenommen, weil es wenig konsequent wäre, einerseits zwar der Errichtung einer Ständigen Vertretung der DDR in Bonn zuzustimmen, andererseits jedoch keine Kontakte mit ihr zu pflegen, und weil es für niemanden hilfreich ist, zu ignorieren, daß es sich bei der DDR um einen Staat handelt.
Hinzufügen möchte ich, um auch diesen Teil Ihrer Frage zu beantworten, daß es keiner Betonung bedarf, daß die Vertreter der Bundesregierung keinen Anlaß gesehen haben, Herrn Dr. Kohl zum 25. Jahrestag der DDR zu gratulieren. Insofern ist die Teilnahme an dem Empfang der DDR nicht mit anderen Vorgängen ähnlicher Art gleichzusetzen.
Ergänzend füge ich hinzu: Der Schießbefehl ist mit gutnachbarschaftlichen Beziehungen unvereinbar. Jedoch wird die Situation an der Grenze zwischen beiden deutschen Staaten nicht dadurch besser, daß die Bundesregierung eine Einladung der DDR zu einem Empfang ablehnt.
({0})
Eine zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Abelein.
Herr Minister, haben Sie in den Gesprächen anläßlich des Empfanges mit dem Vertreter der DDR auch über das Schicksal der politischen Gefangenen in der DDR gesprochen, oder haben Sie, wie auf Bildern in der Presse - „Express" vom 8. Oktober 1974 - zu sehen ist, diesem Vertreter nur zugeprostet?
({0})
Herr Kollege Abelein, ich bin verpflichtet, hier höflich zu antworten. Es fällt mir auf Grund dieser Formulierung allerdings ein klein wenig schwer, dabei zu bleiben. Bei diesem Empfang ist nicht den Verträgen zugeprostet worden.
({0})
Ich denke, daß ich mit meiner ersten Antwort deutlich gemacht habe, in welcher Weise die Bundesregierung sich verpflichtet fühlt, protokollarische Selbstverständlichkeiten wahrzunehmen, um letztlich immer wieder Wege zu finden, die Übelstände abstellen zu können. Ich meine, Sie sollten uns dabei helfen. Ich hätte es begrüßt, wenn Sie die
Gelegenheit wahrgenommen hätten, der DDR-Vertretung zu sagen, was Sie dazu meinen.
({1})
Herr Abgeordneter Dr. Abelein, ich bitte bei Ihrer nächsten Zusatzfrage doch zu beachten, daß der Zusammenhang mit der Ausgangsfrage gegeben sein muß. Sie haben eine dritte Zusatzfrage.
Frau Präsidentin, ich meine, daß meine Zusatzfrage genau in diesem Zusammenhang stand.
Verzeihen Sie, Herr Abgeordneter Dr. Abelein, diese Kritik steht Ihnen nicht zu. Sie haben eine dritte Zusatzfrage.
Sieht die Bundesregierung nach den bisherigen Erfahrungen in weiteren Vorleistungen - diesmal handelt es sich um eine repräsentative Vorleistung - ein geeignetes Mittel, um die DDR zu bewegen, rechtswidrige Maßnahmen zurückzunehmen?
Herr Kollege Abelein, Ihr Vokabular kann ich nicht übernehmen. Vorleistungen sind nicht das Thema. Um dieses Problem geht es hier nicht. Es geht hier vielmehr darum, daß wir im Interesse beider Seiten versuchen müssen, zu Ergebnissen zu kommen. Ich will es mir ersparen, heute den gesamten Katalog der Erfolge nicht nur für die Bürger der Bundesrepublik, sondern auch für die Menschen in der DDR aufzuzeigen, um darzutun, daß es sich in jedem Falle lohnt, diese Politik fortzusetzen.
({0})
Eine letzte Zusatzfrage von Herrn Dr. Abelein.
Herr Minister, ist aus der Tatsache, daß neben Herrn Bahr auch Sie an dem Empfang bei Herrn Kohl teilnahmen, zu schließen, daß die Bundesregierung in ihrer Organisation Herrn Kohl jetzt hauptsächlich Ihnen zugeordnet sieht?
Es hat sich an der Zuordnung von Herrn Kohl nichts verändert. Die Organisationsgewalt der Bundesregierung wird nach ihrem eigenen politischen Ermessen erfüllt, ausgefüllt und wahrgenommen, ohne daß mit anderen Rücksprache genommen wird.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Wehner.
Herr Bundesminister, könnte es hilfreich sein, wenn Sie veranlassen, daß die Verlautbarung, die am 16. August des Jahres 1961,
d. h. am dritten Tag nach der Errichtung der Mauer über eine Zusammenkunft des damaligen Bundeskanzlers Dr. Konrad Adenauer mit dem damaligen sowjetischen Botschafter getroffen wurde,
({0})
in Erinnerung gebracht und damit deutlich gemacht wird, daß es auch damals darum ging, die Beziehungen zu verbessern, und daß in dieser Verlautbarung kein Wort von der Mauer, über die hier jetzt gesprochen wird, stand?
({1})
Herr Kollege Wehner, ich werde dafür Sorge tragen, daß bei der weiteren Diskussion über dieses Thema in der Tat all das, was sachdienlich sein kann, um bei allen Beteiligten Klarheit zu schaffen, mit zu Hilfe genommen wird. Ich hoffe auf gemeinsames Wirken, denn letztlich geht es nicht um Parteivorteile, sondern es geht darum, den Menschen in beiden Teilen Deutschlands zu helfen.
({0})
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Jäger ({0}).
Herr Bundesminister, ist Ihnen bei der Antwort auf die Fragen des Kollegen Abelein entgangen, daß in diesen Fragen keine Kritik an Kontakten überhaupt mit der ständigen Vertretung der DDR bei uns zum Ausdruck kam, sondern nur eine Kritik am Besuch zu diesem Jubeltag der deutschen Spaltung?
Wir sind nicht zu einem Jubeltag gegangen, sondern wir haben die Gelegenheit benutzt, unsere protokollarischen Verpflichtungen wahrzunehmen, die wir gegenüber jedem Staat wahrnehmen.
({0})
Wir müssen uns darüber einigen, ob gleich zwei Zusatzfragen eines Abgeordneten hintereinander gestellt werden können oder ob die Zusatzfragen zu jeder der beiden Ausgangsfragen einzeln gestellt werden sollen. Wenn wir das letztere Verfahren wählen, hat jetzt zunächst der Herr Kollege Wagner ({0}) das Wort.
Herr Bundesminister, im Anschluß an die Frage des Herrn Kollegen Jäger: Wenn Sie und die Bundesregierung schon der Auffassung sind, daß sie die ständige Vertretung der DDR nicht ignorieren können, folgt dann hieraus - diesen Eindruck mußte man bei der Beantwortung der Frage haben -, daß die Bundesregierung genötigt ist, zu schlechthin allen Veranstaltungen der DDR-Vertretung zu gehen oder schlechthin allen Einladungen der DDR-Vertretung ohne Rücksicht auf ihren Anlaß Folge zu leisten? Wenn dies richtig ist, würden Sie sich beispielsweise dann auch gezwungen sehen, etwa zu einem Empfang zu gehen, den die Vertretung der DDR anläßlich eines Jahrestages der Errichtung der Mauer veranstaltet?
({0})
Herr Kollege, ich kann diese Frage nur so beantworten, daß die Bundesregierung in der Tat nicht jeder Einladung nachkommt, sondern den geeigneten Weg finden wird, um sich entsprechend bemerkbar oder nicht bemerkbar zu machen. Es gibt z. B. auch eine Differenzierung im Zusammenhang mit dem 25. Jahrestag, soweit es um den Ständigen Vertreter der Bundesrepublik Deutschland in Ost-Berlin geht, der nicht an allen Veranstaltungen teilgenommen hat, sondern sich auch in Übereinstimmung mit unseren Verbündeten nicht als Gast bei der Parade beteiligt hat, da diese nach unserer Auffassung eine Verletzung des Viermächteabkommens über Berlin darstellt. Er hat sich auch nicht als Gast beim Fackelzug der FDJ blicken lassen. Diesen Veranstaltungen ist er ferngeblieben. Es ging darum, Demonstrationen nicht zu unterstützen.
({0})
Ich muß auch hier sagen: Der letzte Teil Ihrer Frage war wohl kaum im Zusammenhang mit den beiden vorhergehenden Fragen zu sehen.
({0})
Aber der Herr Bundesminister hat geantwortet. Damit ist der Fall erledigt.
Der Herr Abgeordnete Horn hat eine Zusatzfrage.
Herr Minister, können Sie bestätigen, daß auch unsere westlichen Verbündeten an diesem Empfang teilgenommen haben und daß Ihre Teilnahme an diesem Empfang durch unsere gesamte Bündnispolitik und auch zusätzlich hinsichtlich des Berlin-Vertrages und des Grundlagenvertrages zu vertreten ist?
Ich kann das nur bestätigen. Die Bundesregierung hat sich bei diesen sehr diffizilen Fragen mit den Verbündeten abgestimmt, soweit es ihre eigenen Entscheidungen betraf, z. B. die Teilnahme am Empfang in der Godesberger Stadthalle; hier hat sie von ihrer Entscheidungsmöglichkeit voll Gebrauch gemacht und sich so entschieden, wie es geschehen ist.
Eine Zusatzfrage, des Herrn Abgeordneten von Wrangel.
Herr Bundesminister muß die Bundesregierung nicht befürchten,
Bar on von Wrangel
daß sie angesichts ihres Umgangs mit SED-Funktionären bei diesen Feierlichkeiten ihre eigene Verhandlungsposition und ihren Verhandlungsspielraum einengt und demontiert? Wäre es nicht gerade angesichts dieser Feierlichkeiten notwendig gewesen, der Weltöffentlichkeit einmal eine Dokumentation über das Unrecht, das dieser Staat in der DDR angerichtet hat, zu übergeben, um die nationale Vertretungspflicht der Bundesrepublik Deutschland zu unterstreichen?
Nein, gerade umgekehrt, Herr Kollege. Die Bundesregierung hat an diesem Empfang teilgenommen, um die Gelegenheit, die sich auch dort bot, wahrzunehmen, nämlich mit vielen Vertretern anderer Nationen Gespräche führen zu können.
({0})
Es waren auch viele Leute aus den Wirtschaftsbereichen der Bundesrepublik vertreten, die an der aktiven Deutschlandpolitik teilhaben. Es war interessant, darunter manchen zu sehen, der politisch nicht auf seiten der Bundesregierung steht, sich dort aber blicken ließ, um Geschäfte machen zu können.
({1})
Das ist ihr gutes Recht. Ich habe jedenfalls die Gelegenheit gesucht, um mit den Anwesenden - ganz gleich, woher sie kamen - Gespräche führen zu können, in denen unsere Position sehr deutlich gemacht wurde.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Wittmann!
Herr Minister, ergeben sich sonst keine Gelegenheiten für Kontakte mit der Vertretung der DDR in der Bundesrepublik außer bei Feierlichkeiten?
Es gibt Kontakte, die wir institutionalisiert haben. Das ist die Ständige Vertretung, das sind die vielen Verhandlungskommissionen, die mit Regierungsvertretern der Bundesrepublik Deutschland und mit Regierungsvertretern der DDR besetzt sind, um den Grundlagenvertrag durch die Folgeverträge auszubauen und auszuführen.
Daneben gibt es manchen Anlaß, bei dem man sich treffen kann. Wenn wir von uns aus bemüht sind, mit allen Stellen Kontakt zu bekommen, die das zu Recht Kritisierte, von uns allen gemeinsam zu Bedauernde, nicht zu Ertragende abstellen wollen, dann müssen wir jeden Kontakt suchen und auch wahrnehmen.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Czaja.
Herr Minister, da Sie vorhin sagten, daß die Bundesregierung nicht an allen Feiern teilnehmen werde, frage ich Sie, ob die Teilnahme an dieser Feier insofern nicht besonders unangebracht war, als sie zu einem Zeitpunkt stattfand, in dem die innerdeutschen Beziehungen - auch in Ihren Amtsfunktionen -, die ja Grundlage des Grundvertrages - aber auch Ihrer Amtsfunktionen - sein sollen, durch die Verfassungsänderung in der DDR auf das schwerste erschüttert wurden, und ob Sie nicht sehen, daß die Teilnahme in einem Zeitpunkt erfolgte, in dem die Bundesrepublik Deutschland in der Verfolgung ihres gesamtdeutschen Verfassungsauftrags schärfsten Protest dagegen hätte einlegen müssen, daß durch eine Diktatur versucht wird, die deutsche Nation auszulöschen.
Herr Kollege, wir haben zur Änderung der Verfassung in der DDR die Erklärung abgegeben, die wir politisch für richtig hielten, und haben diesen Anlaß des protokollarischen Geschehens genutzt, um der Form zu genügen, so wie es sich gehört, wenn man von dem anderen etwas will - und wir wollen etwas!
({0})
- Wir haben nicht gefeiert!
Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Maucher.
Herr Minister, wir haben den Zwischenruf vorhin von da drüben nicht gehört.
({0})
Herr Kollege Maucher, Sie haben das Wort.
Ich warte nur ab, bis die unqualifizierten Zwischenrufe beendet sind. Ich frage Sie, Herr Minister: Stellt die Teilnahme der Vertreter der Bundesregierung an der 25-Jahr-Feier der DDR nicht eine grobe Verharmlosung der deutschen Situation dar? Wo blieb der Protest?
Herr Kollege Maucher, ich kann nicht jedesmal den ganzen Katalog wiederholen, wie unterschiedlich wir zu diesem Thema stehen; dabei wird es wohl auch bleiben.
Wir werden bald Gelegenheit haben, uns in einer ausführlichen Parlamentsdebatte zum deutschlandpolitischen Thema wieder zu äußern; da werden auch Sie Gelegenheit haben, Ihren Standpunkt darzulegen. Jedenfalls werden wir die Anknüpfungspunkte, die wir gefunden haben, nutzen, auch wenn es noch so schwierig ist, sie auszubauen und auszuweiten. Denn letztlich bleibt es bei dem Auftrag, zu versuchen, zur Entspannung beizutragen, und dazu gehören beide. Das wissen wir sehr wohl, und deshalb bringen wir das Thema in geeigneter Weise auch entsprechend zur Sprache.
Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Jäger ({0}).
Herr Bundesminister, da Sie in Ihrer Antwort von einer protokollarischen Selbstverständlichkeit sprachen, möchte ich Sie fragen: Wie würden Sie im Vergleichsfall die Reaktion der Regierung der DDR einschätzen, wenn die Bundesregierung sie etwa zu einer Gedenkstunde für den 17. Juni 1953 einladen und die Teilnahme eines Vertreters der DDR als protokollarische Selbstverständlichkeit bezeichnen würde?
({0})
Herr Kollege Jäger, ich könnte mir kaum vorstellen, daß wir uns einer solchen Geschmacklosigkeit hingeben würden.
({0})
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Sauer.
Herr Minister, könnten Sie sich vorstellen, wie einem Häftling zumute ist, der im „Gelben Elend" in Bautzen sitzt und dem dieses Bild gezeigt wird, das mir vom Deutschen Bundestag, von der Pressedokumentation, aus dem „Express" vom 8. Oktober 1974 gegeben worden ist und Sie mit dem Glas und Herrn Kohl darstellt?
({0})
Ich bin nicht für das verantwortlich, was die Journalisten über solche Begegnungen bringen.
({0})
- Das können Sie doch auch wohl nicht verhindern, wenn Sie irgendwo sind; wahrscheinlich wird das nicht so oft passieren, Herr Kollege. - Dazu möchte ich Ihnen nur sagen: Es gab auch Journalisten, die das wiedergegeben haben, was ich dort gesagt habe. Ich glaube, das verdient dann auch festgehalten zu werden, und das entspricht wohl dem, was man mit Aufrichtigkeit vertreten kann.
Eine letzte Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Maucher.
Herr Minister, Sie haben vorhin die Frage, ob Sie sich eventuell an einer 25-Jahr-Feier des Baus der Mauer beteiligen würden, nicht beantwortet. Ich frage Sie jetzt: Würden Sie teilnehmen - ja oder nein?
({0})
Ich beantworte die Frage nicht, Herr Kollege.
({0})
Keine weiteren Zusatzfragen zu diesem Punkt.
Ich rufe die Frage 28 des Herrn Abgeordneten Dr. Franz auf:
Trifft die Meldung der „Welt" vom 8. Oktober 1974 zu, einem Berliner, der für seine Verlobte einen Antrag auf Familienzusammenführung gestellt habe, sei die Einreise nach Potsdam verwehrt worden und weitere Westberliner seien an Grenzübergängen nach Ost-Berlin ohne Begründung oder mit dem Berner-ken, sie seien unerwünscht, zurückgewiesen worden, und was unternimmt die Bundesregierung - bejahendenfalls - gegen diese neuerlichen Verletzungen des Vier-Mächte-Abkommens?
Herr Kollege Dr. Franz, nach unseren Erkenntnissen handelt es sich bei den drei Personen, deren Fälle in der Tageszeitung „Die Welt" vom B. Oktober 1974 erwähnt worden sind und denen die Einreise in die DDR bzw. nach Ost-Berlin verweigert worden ist, um zwei Westberliner und um einen Westdeutschen. Keiner von ihnen hat sich bisher beschwerdeführend an das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen oder an die Beschwerdestelle des Senats für den Reise- und Besucherverkehr gewandt.
Hinsichtlich der beiden Westberliner darf ich folgendes mitteilen. Der Senat wird sich mit den Betroffenen in Verbindung setzen, um nähere Einzelheiten zu erfahren. Alsdann wird geprüft, ob die Einreiseverweigerung im Hinblick auf die Reise- und Besuchsregelung und die seinerzeitige mündliche Erklärung von Staatssekretär Kohrt vertragsgerecht sind. Wenn sich kein Grund für die Einreiseverweigerung herausstellt und die Betroffenen ihr Einverständnis erklären - das ist Voraussetzung -, werden die Fälle dem Beauftragten der DDR für den Reise- und Besucherverkehr mit der Bitte um Nachprüfung übermittelt. Erst danach läßt sich feststellen, ob eine Verletzung des Viermächteabkommens, hier der zwischen dem Senat und der Regierung der DDR abgeschlossenen Reise- und Besuchervereinbarung, vorliegt.
Mit dem Westdeutschen wird sich das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen in Verbindung setzen, um nähere Einzelheiten zu erfahren und um gegebenenfalls mit seiner Zustimmung die Zurückweisung gegenuber der Regierung der DDR zur Sprache zu bringen.
Keine Zusatzfrage.
Die Frage 29 des Herrn Abgeordneten Dr. Kunz ({0}) wird vom Fragesteller zurückgezogen.
Fragen 30 des Herrn Abgeordneten van Delden:
Wie verträgt sich die Feststellung des Bundesministers Bahr, wonach das Fernbleiben der Opposition vom DDR-Jubiläums8304
Präsident Frau Renger
empfang ein „kindisches Verhalten" sei, mit der offenbar an Staatssekretär Gaus ergangenen Anweisung, sich in Ost-Berlin hinsichtlich dortiger Jubiläumsveranstaltungen ebenso zu verhalten?
Herr Kollege van Delden, lassen Sie mich zunächst darauf hinweisen, daß eine besondere Anweisung an Staatssekretär Gaus über seine Teilnahme an Veranstaltungen zum 25. Jahrestag der DDR nicht ergangen ist.
Staatssekretär Gaus ist zwei Veranstaltungen im Zusammenhang mit dem 25. Jahrestag ferngeblieben, der Militärparade in Berlin ({0}), weil diese Parade nicht in Einklang mit dem Vier-Mächte-Status von Berlin steht, und dem Fackelzug der FDJ, weil dieser Fackelzug eine ausschließlich innere Angelegenheit der DDR war. An den anderen offiziellen Empfängen und Veranstaltungen hat Staatssekretär Gaus teilgenommen. Ich darf darauf hinweisen, daß an der Militärparade auch die Missionschefs Großbritanniens und Frankreichs und der anderen in der DDR vertretenen NATO-Staaten nicht teilgenommen haben.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter van Delden.
van Delden ({0}) : Herr Minister, nachdem die wesentlichen Teile dieser Frage bei den vorhergehenden Fragen bereits behandelt worden sind, darf ich Sie fragen, ob die Bundesregierung nach einer der vorherigen Antworten, in der Sie sich den Respekt vor den Entscheidungen ,der Bundesregierung ausbaten, an Veranstaltungen teilzunehmen oder nicht teilzunehmen, auch der Opposition den gleichen Respekt vor ihrer Entscheidung, fernzubleiben, zubilligt?
Selbstverständlich werde ich das.
van Delden ({0}) : Darf ich dann fragen, ob dies indirekt eine Rüge eines Mitglieds der Bundesregierung gegenüber dem Minister Bahr ist, der etwas anderes öffentlich bekundet hat?
Das ist es nicht. Der Kollege Bahr vertritt seine Auffassung, und sein Urteil über das Verhalten anderer ist seine Sache. Ich würde das von mir aus nicht so gesagt haben.
Präsident iFrau Renger: Eine Zusatzfrage des Herrn Dr. Abelein.
Herr Minister, besagt diese Antwort, daß in dieser Bundesregierung jedes einzelne Mitglied verschiedene Ansichten zu wichtigen Fragen hat?
Herr Kollege Abelein, es ist wirklich schwer, auf Ihre Frage zu antworten. In der Tat gibt es so viele Auffassungen zu den Problemen, wie es Mitglieder der Bundesregierung gibt, und die werden zusammengebracht. Wir beginnen die Diskussion mit unterschiedlichen Auffassungen. Das ist der Sinn einer kollegialen Regierungsform. Daß dabei abweichende Auffassungen zu einzelnen Fragen eine Rolle spielen können, ist doch nur die Praxis. Ich bin etwas erstaunt über Ihre Fragestellung in diesem Zusammenhang.
Die Fragen 55 und 56 des Herrn Abgeordneten Dr. Probst werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich danke Ihnen, Herr Bundesminister. Damit ist die Fragestunde beendet.
Ich berufe die nächste Sitzung auf Donnerstag, den 17. Oktober, 9 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.