Plenarsitzung im Deutschen Bundestag am 7/25/1974

Zum Plenarprotokoll

Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Die Sitzung ist eröffnet. Ich habe die Freude, zwei unserer Kollegen zum 60. Geburtstag zu gratulieren, Herrn Abgeordneten Carlo Graaff und Herrn Abgeordneten Linus Memmel. Ich weiß nicht, ob sie im Raume sind. Auf alle Fälle: herzliche Gratulation! ({0}) Ich rufe den einzigen Punkt der heutigen Tagesordnung auf: Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes ({1}) zu dem Gesetz zur Reform der Einkommensteuer, des Familienlastenausgleichs und der Sparförderung ({2}) - Drucksache 7/2408 -Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Schäfer ({3}) Das Wort hat der Berichterstatter, Herr Dr. Schäfer.

Dr. Friedrich Schäfer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001930, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf für den Vermittlungsausschuß folgendes vortragen. Dem vom Bundestag am 5. Juni 1974 und nach Durchführung des vom Bundesrat eingeleiteten Vermittlungsverfahrens am 10. Juli 1974 beschlossenen Gesetz wurde vom Bundesrat in seiner Sitzung vom 12. Juli 1974 nicht zugestimmt. Die Bundesregierung hat am gleichen Tag beantragt, den Vermittlungsausschuß einzuberufen. Dieser tagte am 18. Juli 1974. Er legt den Ihnen mit der Drucksache 7/2408 vorliegenden Vermittlungsvorschlag vor. Der Vorschlag geht von der Fassung des Gesetzes nach der Beschlußfassung vom 5. Juni 1974 aus. Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 seiner Geschäftsordnung hat der Vermittlungsausschuß beschlossen, daß im Deutschen Bundestag über die Änderungen gemeinsam abzustimmen ist. Im einzelnen darf ich für den Vermittlungsausschuß zu dem vorliegenden Vermittlungsvorschlag folgendes vortragen. 1. Vorsorgeaufwendungen: In ,der Ihnen vorliegenden Drucksache ist zu diesem Problemkreis der materielle Kern des Vorschlages des Vermittlungsausschusses in Ziffer II enthalten. Die Ziffern III, V bis VII, IX bis XIII, XV bis XVIII und XX bis XXIII enthalten Folgeänderungen dieser materiellen Änderung. Danach werden die Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen angehoben und von der Bemessungsgrundlage abgezogen. Der Grundhöchstbetrag pro Person wird auf 1 800 DM zuzüglich 600 DM je Kind erhöht. Für übersteigende Vorsorgeaufwendungen wird ein weiteres Abzugsvolumen in Höhe des Grundhöchstbetrags eingeräumt; diese Aufwendungen können jedoch nur zur Hälfte abgezogen werden. Der zusätzliche Höchstbetrag für Versicherungsbeiträge, der bei Arbeitnehmern um den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt wird, wird auf 1 500 DM erhöht. Diese Beträge werden - mit Ausnahme der für die Kinder - bei Ehegatten verdoppelt. 2. Arbeitnehmer-Freibetrag: Der ArbeitnehmerFreibetrag wird auf 480 DM verdoppelt und von der Bemessungsgrundlage abgezogen. Die Regelung ist in Ziffer IV der Anlage zum Antrag des Vermittlungsausschusses enthalten; die Folgeänderungen enthalten die Ziffern I, IX bis XI und XIII.1. 3. Freibetrag für Altenheimbewohner: Ziffer VIII und Ziffer XIII.2 der Anlage - die letztgenannte Ziffer betrifft eine Folgeänderung - enthalten den Vorschlag des Vermittlungsausschusses, den schon vom Deutschen Bundestag am 5. Juni 1974 beschlossenen Freibetrag für Bewohner von Altenheimen nicht auf 600 DM, sondern auf 1200 DM festzusetzen. 4. Ausbildungsfreibetrag: Ziffer XVIII d und e der Anlage 7/2408 enthält den Vorschlag des Vermittlungsausschusses, ab 1977 neben der Beibehaltung des auf 1 800 DM erhöhten Freibetrags für auswärtig untergebrachte Kinder einen Ausbildungsfreibetrag von 2 400 DM für über 18 Jahre alte Kinder einzuführen. Auf beide Beträge werden die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz und die eigenen Einkünfte des Kindes, soweit sie 2 400 DM im Kalenderjahr übersteigen, angerechnet. Dr. Schäfer ({0}) 5. Durchgehend progressiver Einkommensteuertarif: Unter Ziffer XIX.1 Nr. 71 der Anlage schlägt der Vermittlungsausschuß eine Ergänzung des Einkommensteuergesetzes vor, wonach mit Wirkung vom 1. Januar 1978 ein Einkommensteuertarif mit durchgehendem Progressionsverlauf in Kraft gesetzt werden soll. Über die dazu bestehenden Möglichkeiten wird die Bundesregierung zum 1. Januar 1977 dem Deutschen Bundestag einen Bericht vorlegen. 6. Rundungsbetrag: Im Interesse einer weiteren Verwaltungsvereinfachung schlägt der Vermittlungsausschuß in Ziffer XIII.1 Buchst. ,a) Doppelbuchst. aa) unter Nr. 6 der Anlage die Einführung eines Rundungsbetrages von 24 DM für diejenigen Arbeitnehmer vor, die nach Steuerklasse VI besteuert werden. 7. Altersentlastungsbetrag und Ausgleichsbetrag: Ziffer XIV 'der Anlage enthält eine Anpassung der Regelung des Ausgleichsbetrages bei Nebeneinkünften von Arbeitnehmern an den Altersentlastungsbetrag. 8. Berliner Wohnungsbau: Nach Ziffer XIX.1 Nr. 70 der Anlage soll die allgemeine Verlustklausel des § 7 a Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes im Interesse der Förderung des Berliner Wohnungsbaues bei der Abschreibungsvergünstigung nach § 7 b des Einkommensteuergesetzes in Berlin nicht gelten. Ich darf namens des Vermittlungsausschusses das Hohe Haus bitten, dem Vorschlag zuzustimmen. ({1})

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Das Wort zu einer Erklärung hat der Herr Abgeordnete Offergeld.

Rainer Offergeld (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001641, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion begrüßt es, daß nach einem langen und zähen Ringen im zweiten Anlauf ein Vermittlungsergebnis bei der Reform der Einkommensteuer zustande gekommen ist, das Chancen hat, jetzt in beiden Häusern angenommen zu werden. Damit kann das Kernstück der Steuerreform, nämlich die Reform der Einkommen- und Lohnsteuer und des Kindergeldes, termingerecht am 1. Januar 1975 in Kraft treten. Die Reform der Einkommensteuer knüpft an einige wichtige Gesetze an, die wir in der letzten und in dieser Legislaturperiode verabschiedet haben. Ich erinnere an das Außensteuergesetz, ich erinnere an die Reform der Grundsteuer, an die Reform der Erbschaftsteuer, der Vermögensteuer und schließlich an die Reform der Gewerbesteuer, die alle schon verabschiedet sind. Vergleicht man den Gesetzentwurf, über den wir heute abzustimmen haben, mit dem, was sich in den verschiedenen Gesetzentwürfen der Opposition in diesem Hause und der von der CDU/CSU bestimmten Mehrheit im Bundesrat in den vergangenen Monaten niedergeschlagen hat, so kann ich feststellen, daß sich das zähe Ringen in den letzten Wochen und Monaten gelohnt hat. Noch am 10. Juli war ein Gesetzentwurf eines sogenannten Inflationsentlastungsgesetzes im Bundestag eingebracht worden, das Steuerentlastungen von etwa 10 Milliarden DM gebracht hätte, die wegen der progressionsmindernden Wirkung z. B. des Arbeitnehmerfreibetrages und des Werbungskostenpauschbetrages den Beziehern höherer Einkommen sehr viel stärker zugute gekommen wären als den Durchschnittsverdienern. Die Annahme dieses Gesetzentwurfs bzw. dieser Gesetzentwürfe - wir hatten ja verschiedene Variationen - hätte, wenn man vom Familienlastenausgleich absieht, keinerlei Strukturreform mit dem Ergebnis größerer steuerlicher Gerechtigkeit mit sich gebracht. Wir begrüßen es auch, daß die Opposition ihren Widerstand gegen eine gerechtere Gestaltung des Familienlastenausgleichs bereits bei den Beratungen im Bundestag aufgegeben hat. Für den Familienlastenausgleich wird ab 1. Januar 1975 gelten, daß die staatlichen Leistungen für jedes Kind unabhängig von der Höhe des elterlichen Einkommens sein. werden. Um so weniger ist es allerdings verständlich, daß das gleiche Prinzip nicht auch bei den Vorsorgeaufwendungen und beim Arbeitnehmer-Freibetrag akzeptiert worden ist. ({0}) Auch hier geht es schließlich darum, daß die Aufwendungen des Steuerzahlers vom Staat bei niedrigen Einkommen ebenso honoriert werden wie bei hohen Einkommen. Bei den Sonderausgaben konnte das Ziel, die Steuerersparnis unabhängig von der Einkommenshöhe zu halten, wegen des Widerstandes der Opposition nicht erreicht werden. Vorsorgeaufwendungen werden also auch künftig von der Bemessungsgrundlage statt von der Steuerschuld abgesetzt werden. Die neuen Höchstbeträge - wir bedauern dies sehr - werden wesentlich niedriger sein, als sie nach unserem Konzept, dem Konzept der Regierungskoalition, hätten sein können. Damit können nicht einmal die Sozialversicherungsbeiträge bei allen Steuerzahlern steuerlich voll berücksichtigt werden. Auch für die Bausparer können sich durch einen Rückgang der Sparleistungen Probleme ergeben. Dies alles steht in der Verantwortung der Mehrheit des Bundesrates. In diesem Bereich, meine Damen und Herren, wird für die SPD die Auseinandersetzung um mehr steuerliche Gerechtigkeit weitergehen. ({1}) Mit der Haushaltsbelastung von ca. 13 Milliarden DM für alle öffentlichen Haushalte haben sich die Finanzpolitiker von Bund und Ländern eine große Bürde aufgeladen. Die SPD-Fraktion wird die Bundesregierung in ihrem Bemühen um eine sparsame Haushaltsführung voll unterstützen. Anträge der Opposition auf Mehrausgaben und Mindereinnahmen - in der Vergangenheit addiert auf eine Größenordnung von etwa 45 Milliarden DM -, ({2}) werden, so hoffen wir, endgültig der Vergangenheit angehören. Es würde zu weit führen, meine Damen und Herren, wenn ich an dieser Stelle nochmals alle Verbesserungen des vorliegenden Reformentwurfs aufführen wollte. Ich darf nur noch einmal einige Punkte - ihrer politischen Wichtigkeit wegen - hier erwähnen. Der von uns schon lange angestrebte und nunmehr zu beschließende Systemwechsel beim Familienlastenausgleich bedeutet für uns einen sozialpolitischen und steuerpolitischen Durchbruch. ({3}) Hier wird das Prinzip des Abzugs von der Steuerschuld realisiert -- und zwar bei einem beträchtlichen Finanzvolumen, nämlich etwa 16 Milliarden DM -; darüber darf das Auszahlungsverfahren über das Arbeitsamt nicht hinwegtäuschen. Es wird der Arbeitnehmer-Freibetrag von 240 DM auf 480 DM verdoppelt - zu unserem Bedauern im hergebrachten System. Aber immerhin bringt auch dies eine gezielte Entlastung der Arbeitnehmer. Ein wesentlicher Punkt für uns war auch der Einkommensteuertarif, der nunmehr ein Einkommen von 3 000 DM - bei Verheirateten das Doppelte - völlig steuerfrei läßt und danach einen Einkommensteil bis zu 32 000 DM bei Verheirateten proportional mit 22 % besteuert. Insoweit werden die Steuerpflichtigen aus der direkten Progression herausgenommen. Das führt dazu, daß etwa 70 % der Steuerpflichtigen keine direkte Progression zu spüren haben werden. Darüber hinaus werden 1,2 Millionen Veranlagungsfälle bei der Finanzverwaltung eingespart - ein ganz wesentlicher Vereinfachungseffekt. Der neue Einkommensteuertarif sieht einen neuen Spitzensteuersatz von 56 % vor. Damit tragen die Spitzenverdiener, die Großverdiener mit mehr als 260 000 DM Jahreseinkommen bei Verheirateten in einer maßvollen und durchaus vertretbaren Weise stärker als bisher dazu bei, öffentliche Aufgaben zu finanzieren. Wir verwirklichen mit dem 3. Steuerreformgesetz zahlreiche Steuererleichterungen, gezielt auf soziale Gruppen, für die Steuererleichterungen im Rahmen dieser Reform besonders notwendig sind. Ich erinnere an den neuen Freibetrag für Alleinstehende mit Kindern, für die sogenannten Halbfamilien; ich erinnere an die wesentlichen Erhöhungen der Pauschbeträge für Körperbehinderte; ich erinnere an den neuen Altersentlastungsbetrag, der erstmals in unser Einkommensteuerrecht eingeführt wurde; ich erinnere an die erhöhten Pensionsfreibeträge, die die Versorgungsbezüge der Beamten und anderer Versorgungsempfänger steuerlich wesentlich entlasten; ich erinnere an den Freibetrag für Bewohner von Altersheimen; ich erinnere an die Erhöhung der steuerlich berücksichtigungsfähigen Beträge für Unterhaltsaufwendungen für nahe Angehörige. Dies alles sind sozial gezielte steuerliche Entlastungen, im Gegensatz zu dem, was in diesem Hause mehrfach vorgeschlagen wurde: eine pauschale, lineare Entlastung für Bezieher aller Einkommen vorzunehmen. Dieses Steuerreformgesetz, meine Damen und Herren, ist ein Entlastungsgesetz; es entlastet den Bürger um 13 Milliarden DM; dies ist richtig. Es ist aber nicht nur ein Entlastungsgesetz. Mit diesem Gesetzentwurf werden zahlreiche Forderungen der Sozialdemokraten zur Steuerpolitik - Familienlastenausgleich, höherer Spitzensteuersatz, Nichtabzugsfähigkeit der Vermögensteuer bei der Einkommensteuer, um nur einige zu nennen - verwirklicht. Die Fraktion hat deshalb heute in ihrer Sitzung den Vermittlungsvorschlag einstimmig gebilligt. Wir werden diesem Vermittlungsvorschlag hier zustimmen. ({4})

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Das Wort zu einer Erklärung hat der Herr Abgeordnete Dr. Häfele.

Dr. Hansjörg Häfele (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000774, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich darf für die Fraktion der CDU/CSU folgendes erklären. Die CDU/CSU trägt den Vermittlungsvorschlag mit, und zwar vor allem aus folgendem Grund: damit wenigstens ab 1. Januar 1975 der überfällige Abbau von heimlichen, inflationsbedingten Steuererhöhungen und die Verbesserung des Kindergeldes zustande kommen. ({0}) Die „kalten" Steuererhöhungen haben in den letzten Jahren besonders die unteren und mittleren Einkommensbezieher getroffen. Die CDU/CSU meint, daß es besser gewesen wäre, wenn die Entlastungen schon früher vorgenommen worden wären. ({1}) Schon am 31. Juli letzten Jahres, also vor nunmehr einem Jahr, hat die Fraktion der CDU/CSU ihre Initiative zur sofortigen steuerlichen Entlastung beschlossen. Wäre diese Entlastung früher erfolgt, so hätte dies stabilitätsgerechtere Lohn- und Gehaltstarifvereinbarungen schon 1973 und Anfang 1974 erleichtern können. ({2}) Die Entlastung hätte auch rechtzeitiger einen Druck zum Sparen auf die öffentlichen Haushalte ausüben können. Nunmehr will auch die Bundesregierung beides erreichen, nachdem sie noch vor einem halben Jahr diese beiden Zielrichtungen der CDU/CSU- Initiativen für falsch erklärt hat. Wir können nur hoffen, daß der jetzt verspätet vorgenommene Teilabbau von heimlichen Steuererhöhungen dennoch die beabsichtigten Ziele erreicht. Die Steuerentlastungen werfen für die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden schwierige Probleme auf. Wir müssen uns alle darüber im klaren sein, daß wir uns in der Finanzpolitik im Grunde in der Sackgasse befinden. Die CDU/CSU begrüßt es, daß der jahrelange Irrweg, der zugleich eine Hauptursache für unsere Inflation ist, verlassen werden soll: Die öffentlichen Haushalte haben sich in den letzten Jahren in ihren Ausgaben übernommen. Es gibt kein wirksameres Mittel als den Druck von den fehlenden Einnahmen her, um die öffentlichen Hände zum Sparen zu zwingen. Natürlich heißt dies Abschied nehmen von vielen Reformvorstellungen. Es können auch keine neuen Reformversprechungen gemacht werden, zumal nicht solche zu Lasten der Länder- und Gemeindehaushalte. ({3}) Die CDU/CSU findet es besonders erfreulich, daß der von der Koalition geplante Systemwechsel bei den Sonderausgaben und beim Arbeitnehmerfreibetrag abgewendet werden konnte. Wir begrüßen es auch, daß der Tarif mit seinen großen Belastungssprüngen von 0 auf 22 und von 22 auf 30,8 % wenigstens nur als Übergangslösung im Gesetz verankert ist. Die Systemänderungen in Verbindung mit diesem Sprungtarif hätten leistungs- und aufstiegshemmend gewirkt und die inflationäre LohnPreis-Entwicklung nur noch verstärkt. ({4}) Nun ist wenigstens dem Prinzip nach erreicht, daß Fleiß und Leistung in Deutschland nicht über Gebühr mit immer höheren Steuern bestraft werden. ({5}) Gerade für die aufsteigenden unteren und mittleren Einkommensbezieher ist es angesichts der inflationären Entwicklung von großer Bedeutung, daß ihnen von jeder zusätzlich verdienten Mark tatsächlich noch etwas auf der Hand bleibt. Eine einmalige Steuerentlastung, die mit diesem verhängnisvollen Systemwechsel und damit von Jahr zu Jahr wachsenden Steuermehrbelastungen für die breitesten Schichten, ja, schon in ein bis zwei Jahren für die Mehrheit aller Steuerzahler, verknüpft worden wäre, hätte die CDU/CSU beim besten Willen nicht mittragen können. ({6}) Dies wäre nach unserer tiefen Überzeugung nicht sozial gerecht gewesen und hätte den Leistungswillen als Motor des Fortschritts für alle beeinträchtigt. Die CDU/CDU bedauert es, daß infolge der finanzpolitischen Sackgasse, in welche wir durch die Versäumnisse der letzten Jahre leider geraten sind, im Augenblick stärkere Entlastungen durch höhere Frei- und Abzugsbeträge, z. B. bei den Sonderausgaben, beim Arbeitnehmer- und beim Pensionsfreibetrag, nicht zu erreichen waren. Leider fehlen uns jetzt, 1974, als Verfügungsmasse die von der Koalition in den letzten Jahren trotz aller unserer Warnungen vorgezogenen Verbrauchsteuererhöhungen in Höhe von 7 Milliarden DM. Es handelt sich also bei den genannten Beträgen, bei den Sonderausgaben etwa oder beim Arbeitnehmer-Freibetrag, nur um eine Übergangslösung. Schon nach kurzer Zeit werden Anpassungen unvermeidlich sein. Die CDU/CSU begrüßt es, daß auch die Punkte, über welche schon in der vorigen Vermittlungsrunde Übereinstimmung erzielt werden konnte, in den Schlußkompromiß übernommen wurden, wenn auch bezüglich des von uns beantragten Ausbildungsfreibetrags erst für ein Jahr später, also ab 1977. Das „Lockvogelangebot", von dem der Herr Bundesfinanzminister sprach, ist also - Gott sei Dank, möchte man sagen - ein echtes Angebot geblieben. Wir freuen uns auch, daß wir es erreicht haben, daß die Bundesregierung wenigstens die Erklärung abgegeben hat, daß sie im Rahmen des alljährlichen Finanzberichts einen Tarifbericht und alle zwei Jahre im Rahmen des Sozialbudgets einen Kindergeldbericht erstatten will. Ebenso freut es uns, daß durch den Kompromiß auch andere überfällige Korrekturen des Steuerrechts Gesetz werden können, z. B. die von Herrn Offergeld zu Recht angeführten Erhöhungen des Freibetrags für Alleinstehende mit Kindern, des Pauschbetrags für Körperbehinderte und der Altersentlastungsbeträge. Meine Damen und Herren, wenn die Fraktion der CDU/CSU im Interesse der steuerlichen Sofortentlastung den Kompromiß insgesamt heute mitträgt, so muß doch klar bleiben, daß dies nicht eine Steuerreform ist, wie sie die CDU/CSU in der Regierungsverantwortung gestalten würde. ({7}) Die CDU/CSU beanstandet, daß die Harmonisierung der Altersbesteuerung viel zu schwach in Angriff genommen worden ist, daß die Sparförderungsgrenzen zu niedrig angesetzt worden sind und daß die Vermögensteuerbelastung für die Unternehmen um 1,5 Milliarden DM angehoben wird. Mit der Bundesregierung - z. B. geäußert durch den Herrn Bundeswirtschaftsminister in der letzten „Konzertierten Aktion" - teilen wir ,die Sorge um mangelnde private Investitionstätigkeit und damit um die Sicherheit der Arbeitsplätze. Bundeswirtschaftsminister Dr. Friderichs hat in ,dem „Zeit"Interview vom 12. Juli 1974, wie wir meinen, zu Recht festgestellt, durch die Diskussionen über die Steuerreform sei die Investitionsfreude nicht gerade beflügelt worden. Wir halten es in der Tat für einen wirtschaftspolitischen Fehler, daß ausgerechnet in dem Jahr, in dem eine Rekord-Konkursquote und Arbeitslosigkeit zu befürchten sind, ,die Investitionsfähigkeit der Unternehmen durch die Vermögensteuermehrbelastung beeinträchtigt wird. ({8}) Die CSU/CSU ist der Meinung, daß eine durchgreifende Vereinfachung des Steuerrechts nach wie vor auf der Tagesordnung steht. Angesetzt werden muß vor allem bei den Massensteuern. In Verbindung mit dem einzuführenden ,durchgehenden Progressionstarif wird ein vereinfachtes Lohnsteuerverfahren Wirklichkeit werden müssen, so daß wenigstens der durchschnittliche Steuerzahler in Deutschland künftig nur einmal im Jahr mit dem Finanzamt zu tun hat. Nicht länger aufzuschieben durch die Bundesregierung ist auch die Kraftfahrzeugsteuerreform. Sie ist aber nur dann sinnvoll, wenn sie über das Plakettenverfahren tatsächlich zur Freisetzung von Tausenden von Bediensteten bei den Finanzämtern für andere Aufgaben führt. Die CDU/CSU bedauert es, daß die Koalition nicht schon früher auf die wenigen unverzichtbaren Punkte der CDU/CSU eingegangen ist. Dieser Kompromiß hätte sich im Finanzausschuß schon früher finden lassen. ({9}) Dann wäre wenigstens am 5. Juni 1974 bei der zweiten und dritten Lesung alles unter Dach und Fach gewesen. Wir hätten uns alle miteinander viel ersparen können. Die Koalition trägt die Verantwortung für den insgesamt zu knappen Zeitplan. Der ehemalige Bundesfinanzminister Möller hatte, als er noch die Verantwortung dafür trug, zu Recht ein Jahr Übergangszeit zwischen Verabschiedung und Inkrafttreten vorgesehen. ({10}) Es wird sich kaum vermeiden lassen, daß 1975 Schwierigkeiten und Arger bei den Bürgern, Lohnbuchhaltungen und Finanz- und Arbeitsämtern entstehen. Auch das hätte sich bei einer realistischen Zeitplanung vermeiden lassen. Alles in allem, meine Damen und Herren: Die CDU/CSU trägt den Kompromiß mit; aber wir stehen nicht vor einem gelungenen „Jahrhundertwerk", sondern: die Steuerreform geht weiter! ({11})

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Das Wort zu einer Erklärung hat der Herr Abgeordnete Kirst.

Victor Kirst (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001103, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Frau Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Namens der Fraktion der Freien Demokraten darf ich folgende Erklärung abgeben. Die FDP-Fraktion begrüßt es, daß nunmehr ein weiteres wesentliches Stück der Steuerreform gesichert ist. Nach der schon 1957 vom damaligen Bundeskanzler Dr. Adenauer erfolgten Ankündigung einer Steuerreform ist es erst der sozialliberalen Koalition möglich gewesen, die Steuerreform, wenn auch etappenweise, tatsächlich zu verwirklichen. ({0}) Seit Beginn dieses Jahres sind z. B. die entsprechenden Gesetze für die einheitswertabhängigen Steuern in Kraft. Dem jetzt zur Verabschiedung kommenden Bereich der Einkommen- und Lohnsteuer einschließlich der Sparförderung und des Familienlastenausgleichs werden weitere Schritte folgen, insbesondere z. B. die Reform der Körperschaftsteuer. Die FDP hat dabei keinen Anlaß, zu verschweigen, daß es sich bei dem, was nun Gesetz wird, nicht um den unbeeinträchtigten Willen der mit dem Mandat der Wähler vom 19. November 1972 ausgestatteten Regierungskoalition handelt, ({1}) sondern um einen durch die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat bedingten Kompromiß. ({2}) Unter Abwägung aller Umstände - Herr Reddemann - ist jedoch diesem Ergebnis der Vorzug vor einem Scheitern dieses Teiles der Steuerreform zu diesem Zeitpunkt zu geben. Im übrigen sprechen alle Erfahrungen, die wir mit dem Instrument Bundesrat in den letzten Jahren gemacht haben, dagegen, daß ein schon in der Phase der Behandlung im Bundestag erfolgtes Einschwenken auf viele Wünsche der Opposition in diesem Hause uns ein Vermittlungsverfahren erspart hätte. Im Gegenteil! ({3}) Ganz abgesehen davon, daß ja wohl auch in den Beratungen des Finanzausschusses schon einiges an Wünschen der Opposition berücksichtigt werden konnte. Für die Freien Demokraten ist der Punkt, der sich in den Verhandlungen des Vermittlungsausschusses und in der öffentlichen Auseinandersetzung als der kritischste Punkt - vielleicht auch als der schlagzeilenträchtigste - erwiesen hat, nie eine Frage der Ideologie oder des Glaubens gewesen, nämlich die Frage der Gestaltung des Abzugs der Sonderausgaben. Wir sind und waren hierbei immer um eine pragmatische Lösung zugunsten der Steuerzahler bemüht, für die allerdings - das muß man dabei ja wohl auch sehen - die entstehenden Einnahmeverzichte eine unüberschreitbare Grenze bilden. Im Grunde genommen - das sollte sich jeder, der dazu spricht, auch einmal durch den Kopf gehen lassen - ist es global - global! - überhaupt nicht zu beurteilen, welche Lösung für den betroffenen Bürger günstiger ist, da das ganz entscheidend von seinen individuellen Einkommensverhältnissen und allem, was damit zusammenhängt, abhängt. Jeder einzelne müßte theoretisch eigentlich für sich den Status quo - die gesetzliche Regelung, wie wir sie jetzt noch haben - und die verschiedensten Lösungsmöglichkeiten - da war der Mehrheitsbeschluß des Bundestages vom 5. Juni 1974, das Ergebnis der ersten Vermittlungsrunde, und da ist die jetzt zu verabschiedende Regelung - bei seiner nächsten Steuererklärung einmal, sagen wir, vergleichen, um für seine Verhältnisse zu sehen, bei welcher Regelung er besser abgeschnitten hätte. Alle Pauschalurteile - diese oder jene Gruppe wird bei dieser oder jener Regelung begünstigt, diese oder jene Einkommenshöhe ist günstiger für diese oder jene Regelung sind meiner Ansicht nach nicht zutreffend. Es kann aber - ohne das, was soeben gesagt wurde, einzuschränken - mit Sicherheit behauptet werden, daß in vielen Fällen eine andere als die jetzt gefundene Lösung günstiger gewesen wäre, in anderen sicherlich ungünstiger. Insgesamt bleibt bei dieser Sonderausgabenproblematik die noch immer erhebliche Anhebung der seit vielen Jahren unveränderten Höchstbeträge für die Sonderausgaben positiv; diese Anhebung konnte aber bei der Beibehaltung des Abzugs von der Bemessungsgrundlage eben nicht höher, als jetzt vorgesehen, ausfallen. Die Auswirkungen der Steuerreform werden für die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden schwere Probleme bringen. Die FDP begrüßt es besonders, daß bei den abschließenden Verhandlungen die Revisionsklausel zum Finanzausgleich bestätigt worden ist. Bei der letzten Änderung der Beteiligungsverhältnisse an der Mehrwertsteuer ist vereinbart worden, daß die Auswirkungen der Steuerreform sozusagen neutralisiert werden. Es muß immer wieder festgehalten werden, daß das so vereinbart ist; denn der Ausfall muß von allen gleichmäßig getragen werden. Dabei bleibt abzuwarten, ob diejenigen, die in der letzten Phase der Verhandlungen dazu beigetragen haben, daß der Steuerausfall noch erheblich höher wird, als es nach den Beschlüssen des Bundestages der Fall gewesen wäre, dann auch konsequent sein werden, wenn es um die Haushaltswahrheit z. B. in diesem Hause geht. Im übrigen ist die Verlagerung, die durch die Steuerentlastung eintritt, konjunkturpolitisch natürlich neutral; denn auch von seiten der Opposition ist gelegentlich festgestellt worden - wenn es ins Konzept paßte -, daß Nachfrage eben gleich Nachfrage ist. Im übrigen bleibt festzustellen, daß es sich bei dem, was heute beschlossen und morgen, wie wir nun hoffen dürfen, im Bundesrat bestätigt wird, nicht um ein durch die Hintertür hereingeschmuggeltes Inflationsentlastungsgesetz à la Opposition handelt, sondern um ein entscheidendes Teilstück der Steuerreform. ({4}) Eine solche Steuerreform zu verhindern wäre - beabsichtigt oder unbeabsichtigt - der Erfolg eines solchen Inflationsentlastungsgesetzes gewesen. Ein besonderes Kennzeichen dieser Reform ist die Neuregelung des Familienlastenausgleichs, die erfreulicherweise alle Verhandlungsrunden unversehrt überstanden hat. Meine Damen und Herren, diese wichtige Etappe sollte uns allen auch Anlaß dazu sein, denjenigen zu danken, die in unermüdlicher Arbeit, oft Tag und Nacht, die wechselnden politischen Entscheidungen vorbereitet und ausgeführt haben. ({5}) Wir hoffen, daß mit gleichem Elan alle Beteiligten daran mitwirken, daß auch die technischen Voraussetzungen für ein Inkrafttreten zum 1. Januar 1975 gesichert bleiben. Die FDP-Fraktion stimmt dem Vermittlungsausschußvorschlag auf Drucksache 7/2408 zu. ({6})

Dr. h. c. Annemarie Renger (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001821

Meine Damen und Herren, wir kommen nunmehr zur Abstimmung. Der Vermittlungsausschuß hat beschlossen, daß über die vorliegenden Änderungsanträge gemeinsam abzustimmen ist. Wer dem Antrag des Vermittlungsausschusses auf Drucksache 7/2408 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung angenommen. ({0}) Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der heutigen Tagesordnung. Der nächste Sitzungstermin wird Ihnen noch bekanntgegeben. Ich wünsche Ihnen einen wohlverdienten weiteren Urlaub. Die Sitzung ist geschlossen.