Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet.
Ich habe bekanntzumachen: Als Nachfolger für den Abgeordneten Augstein ({0}) hat der Abgeordnete Dr. Böger am 25. Januar 1973 die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag erworben. Ich begrüße den Kollegen sehr herzlich und wünsche ihm eine erfolgreiche Arbeit in diesem Hause.
Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mit Schreiben vom 29. Januar 1973 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ritz, Dr. von Bismarck, Carstens ({1}), Seiters, Ey, Schröder ({2}), Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Mursch ({3}) und Genössen betr. die Folgen der Sturmschäden vom 13. November 1972 in der Forstwirtschaft - Drucksache 7114 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 7/85 verteilt.
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat mit Schreiben vom 21. Dezember 1972 unter bezug auf den Beschluß des Deutschen Bundestages vom 8. April 1959 und vom 16. Oktober 1964 seinen Bericht über die Beschäftigung Schwerbeschädigter bei den Bundesdienststellen vorgelegt, der als Drucksache 7g49 verteilt ist.
Wir haben heute nur einen Punkt auf der Tagesordnung, die
Fragestunde
- Drucksache 7/77
Da wir längere Zeit keine Fragestunde gehabt haben, ist interfraktionell vereinbart worden, daß wir in dieser Woche ausnahmsweise abweichend von der Geschäftsordnung - je zwei Fragestunden heute und morgen haben werden. Ich bitte das Haus - gemäß § 127 der Geschäftsordnung , damit einverstanden zu sein. - Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Wir beginnen mit den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau. Zur Beantwortung ist Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Haack anwesend.
Ich rufe die Frage 1 des Herrn Abgeordneten Dr. Waffenschmidt auf:
Wird die Bundesregierung unverzüglich die von den Ländern und Gemeinden erwartete Ausschreibung des Bundeswettbewerbes 1973 „Burger, es geht um Deine Gemeinde" veranlassen?
Ist der Herr Abgeordnete im Saal? - Das ist der Fall. Bitte, Herr Staatssekretär!
Herr Kollege Waffenschmidt, die Durchführung des Bundeswettbewerbs 1973 „Bürger, es geht um Deine Gemeinde" wurde bereits im vergangenen Jahr, 1972, beschlossen. Im Dezember 1972 erhielt dann die Deutsche Gartenbaugesellschaft den Auftrag, die organisatorische Durchführung des Wettbewerbs wie auch schon in den vergangenen Jahren zu übernehmen und mit den Vorarbeiten unverzüglich zu beginnen. Die erforderlichen Bundeszuwendungen wurden zur Verfügung gestellt. Noch Ende 1972 wurde der Entwurf für die Wettbewerbsausschreibung vorgelegt und mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt. Zur Zeit wird der Ausschreibungstext in unserem Ministerium noch einmal überprüft. Einvernehmlich mit den Bundesländern wird dann die Ausschreibung veröffentlicht. Sie können also davon ausgehen, daß die Wettbewerbe in den einzelnen Bundesländern im Laufe des Jahres 1973 durchgeführt werden und die Bundessieger spätestens Anfang 1974 ermittelt werden können.
Herr Kollege, eine Zusatzfrage? - Bitte schön!
Herr Staatssekretär, würden Sie die Ansicht teilen, daß es künftig darauf ankommen sollte, die Richtlinien schon frühzeitig - früher als bisher - bekanntzugeben, im Hinblick auf ein Wettbewerbsjahr schon im vorangehenden Jahr, damit sich die Menge der Beteiligten - ich nenne Länder, Städte und Gemeinden, auch die beteiligten Gesellschaften - noch eher auf die Durchführung des Wettbewerbs einstellen kann? Ich glaube, wir alle wollen diesen Wettbewerb und können nur hoffen, daß es genügend Vorbereitungszeit dafür geben wird.
Sie können sicher sein, Herr Waffenschmidt, daß wir auch in Zukunft darauf achten werden, daß die Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden bzw. der Wettbewerb rechtzeitig ausgeschrieben wird. Eine gewisse Verzögerung um einige Wochen bei dem gegenwärtigen Wettbewerb hängt sicher auch mit einer Umorganisation innerhalb unseres Ministeriums zusammen.
Keine Zusatzfrage mehr.
Die Frage 2 ist vom Antragsteller zurückgezogen worden.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit. Zur Beantwortung ist Herr Bundesminister Eppler anwesend.
Ich rufe Frage 3 des Herrn Abgeordneten Lenzer auf:
Welche Gründe haben die Bundesregierung veranlaßt, bei der Ausschreibung der Bauarbeiten des Staudamms Bou Heurtma ({0}) von dem im Rahmen der Kapitalhilfe praktizierten Prinzip der Lieferbindung an das darlehengebende Land abzuweichen, und wie beurteilt die Bundesregierung die Frage im Grundsatz?
Herr Kollege Lenzer, die Bundesregierung geht im vollen Gegensatz zu Ihrer Annahme bei der Vergabe der bilateralen Kapitalhilfe vom Grundsatz der Lieferungebundenheit aus. Diese Praxis soll das Entwicklungsland in die Lage versetzen, das jeweils günstigste Angebot zu berücksichtigen und damit den gewählten Kapitalhilfekredit so gut wie möglich zu nutzen. Auch in die entwicklungspolitische Konzeption der Bundesrepublik, die am 11. Februar 1971 vom Kabinett verabschiedet wurde, hat der Grundsatz der Lieferungebundenheit Eingang gefunden.
Im Fall des tunesischen Projekts Bou Heurtma erfolgte die Entscheidung für eine internationale öffentliche Ausschreibung im Einklang mit diesem Grundsatz der Lieferungebundenheit und dem deutsch-tunesischen Regierungsabkommen vom 23. April 1970.
Im übrigen hat die Bundesregierung bereits am 16. Juni 1970 eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Preiß, Josten, Springorum und Genossen zum selben Projekt beantwortet und dabei sowohl ihre Entscheidung in diesem Einzelfall als auch ihre Haltung in der Grundsatzfrage begründet.
Eine Zusatzfrage, bitte schön!
Herr Bundesminister, sind Sie nicht der Meinung, daß man zumindest gegenüber den Staatshandelsländern das Problem der Lieferbindung in einem etwas anderen Licht sehen müßte, weil von dieser Seite, da sich solche Länder nicht dem Wettbewerb in unserem Sinne zu stellen brauchen, administrativ fixierte Preise angeboten werden können?
Nein, Herr Kollege, ich bin dieser Meinung nicht. Ich war bisher der Meinung, daß Marktwirtschaft ein Höchstmaß an nationalem und internationalem Wettbewerb bedeutet, und bin etwas überrascht, daß Sie offenbar anderer Meinung sind.
({0})
Noch eine Zusatzfrage.
Herr Bundesminister, das müßte in einer Diskussion geklärt werden, ob ich wirklich anderer Meinung bin. Hier ging es um die Frage nach einem ganz klaren Sachverhalt. Darf ich Sie zusätzlich fragen, ob nicht in dem genannten Projekt aus Zweckmäßigkeitsgründen - an Ort und Stelle standen ja von einer deutschen Firma, die unter den Bietern war, schon erhebliches Gerät und auch Personal zur Verfügung - doch ein anderes Procedere möglich gewesen wäre?
Herr Kollege, ich kann in Ergänzung dessen, was die Bundesregierung bereits auf eine Anfrage Ihrer Kollegen am 16. Juni 1970 schriftlich erklärt hat, nur feststellen, daß ich dieser Meinung nicht bin.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Opitz.
Herr Minister, sind Sie bereit, darzustellen, wie sich die Lieferungebundenheit andererseits oft positiv für die deutsche Wirtschaft ausgewirkt hat?
Herr Kollege, ein großer Teil des Goodwill, das wir in den Entwicklungsländern haben, rührt daher, daß die Bundesrepublik dasjenige große Industrieland ist, welches die geringste Lieferbindung hat. Ich möchte hinzufügen, daß es sich ein Land, das im Augenblick mit einem Exportüberschuß von 20 Milliarden DM im Jahr zu kämpfen hat, wirklich leisten kann, diesen Grundsatz der Lieferungebundenheit bei der Kapitalhilfe durchzuhalten.
({0})
Keine Zusatzfrage.
Vielen Dank, Herr Bundesminister Eppler.
Wir kommen damit zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen. Zur Beantwortung steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Porzner zur Verfügung.
Die Fragen 48 und 49 des Abgeordneten Wolfram werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 50 des Abgeordneten Dr. Evers auf, in der aber in der vorletzten Zeile nicht „251 Milliarden", sondern „251 Millionen" zu lesen ist:
Entsprach das Steueraufkommen der rund 17 000 deutschen Arbeitnehmer ({0}), die im Regierungsbezirk Südbaden wohnen und ihren Arbeitsplatz in der Schweiz haben, dem Bruttoeinkommen dieser Grenzgänger, das nach Angaben der Deutschen Bundesbank im Jahre 1971 251 Milliarden DM betrug?
Bitte schön, Herr Staatssekretär!
Herr Evers, die Zahl der Grenzgänger zur Schweiz betrug im Jahr 1971 16 560. Geht man von den Bruttobezügen in Höhe von 251 Millionen DM aus, die die Bundesbank ermittelt hat, so ergibt sich ein durchschnittlicher Jahreslohn von 15 157 DM. Nach repräsentativen Feststellungen der Finanzämter über die allerdings noch nicht abgeschlossene - Veranlagung 1971 beträgt das Einkommensteuersoll der Grenzgänger zur Schweiz zur Zeit insgesamt 13 bis 14 Millionen DM. Das durchschnittliche Einkommensteuersoll pro Grenzgänger liegt mit 785 bis 845 DM etwas unter dem durchschnittlichen Lohnsteueraufkommen der im Inland tätigen Arbeitnehmer. Dies ist darauf zurückzuführen, daß die Grenzgänger nur selten in leitenden Stellungen tätig sind und ihr Durchschnittseinkommen deshalb unter demjenigen aller im Inland unselbständig Beschäftigten liegt.
Des weiteren sind die steuerlich abzugsfähigen Werbungskosten und Sonderausgaben der Grenzgänger im allgemeinen höher als bei den im Inland Beschäftigten. Grenzgänger sind einmal durch die Fahrten zum Arbeitsort mit überdurchschnittlich hohen Fahrtkosten belastet, zum anderen müssen sie verhältnismäßig hohe Beiträge zur Altersversorgung aufwenden, weil in der Schweiz kein Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung gezahlt wird.
Zu einer Zusatzfrage, bitte!
Demnach handelt es sich also nicht um Steuerrückstände, sondern um individuell niedrigere Bemessungsgrundlagen bei den Steuerpflichtigen?
In diesem Fall ja.
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 51 des Herrn Abgeordneten Dr. Evers auf:
Wie hoch sind gegebenenfalls die Steuerrückstände der deutschen Grenzgänger, die nach dem deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen an ihrem deutschen Wohnort zur Einkommensteuer veranlagt werden, für die Jahre 1970 und 1971, und welche Ursachen haben diese Steuerrückstände?
Herr Dr. Evers, die Steuerrückstände der Grenzgänger die es natürlich auch gibt, die aber woanders herrühren - aus dem Jahre 1970/71 betragen gegenwärtig rund 1,1 Millionen DM. Mit rund 8 v. H. des Steuersolls liegen sie nicht unwesentlich über dem Durchschnitt der Einkommensteuerrückstände, der zum 30. November 1972 im Oberfinanzbezirk Freiburg bei 3,73 v. H. des Einkommensteuersolls lag. Dies ist darauf zurückzuführen, daß bei Arbeitnehmern, die im Inland an das Lohnsteuerabzugsverfahren gewöhnt sind, die Erhebung von Einkommensteuervorauszahlungen und von Abschlußzahlungen auf gewisse Schwierigkeiten stößt. Bei der Vollstreckung bestehen häufig
Schwierigkeiten, weil Lohnpfändungen beim schweizerischen Arbeitgeber nicht möglich sind.
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 52 des Herrn Abgeordneten Wuwer auf. - Der Abgeordnete ist nicht im Saal; die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 53 des Herrn Abgeordneten Dr. Müller-Hermann auf:
Welche sachliche Begründung und welche gesellschaftspolitische Zielsetzung hat die Bundesregierung für ihre Ankündigung, die Mineralölsteuer zu erhöhen und außerdem eine Autobahngebühr einzuführen?
Herr Dr. Müller-Hermann, die Bundesregierung hat nie einen Hehl daraus gemacht, daß zur Erreichung der von ihr angestrebten Ziele auch Abgabenerhöhungen in Betracht gezogen werden müssen. Sie hat jedoch keine konkreten Schritte angekündigt. Äußerungen des Herrn Bundesministers Lauritzen zu Fragen einer Erhöhung der Mineralölsteuer und der Einführung einer Autobahngebühr können, wie Herr Minister Lauritzen selbst ausdrücklich klargestellt hat, nur so gewertet werden, daß die Prüfung der hiermit zusammenhängenden Probleme notwendig ist und zu den Aufgaben der beteiligten Ressorts gehört. Sie werden Verständnis dafür haben, daß sich der für den Verkehr zuständige Bundesminister u. a. über die Bewältigung der Schwierigkeiten im Personennahverkehr Gedanken macht. Es liegt nahe, daß er die Finanzierungsfragen in seine Überlegungen einschließt.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wie bringen Sie die ja wohl auf Initiative Ihres Herrn Ministers angeregte Aktion des ehemaligen Staatssekretärs Mommsen in Einklang mit diesen Absichtserklärungen der Regierung? Herr Mommsen hat die mit der Motorisierung beschäftigte Industrie gebeten, das Jahr 1973 doch zu einem Jahr der Stabilität um das Auto zu machen.
Erstens sehe ich keinen Zusammenhang mit der Frage, zweitens ist es nicht Sache der Bundesregierung, Meinungen und Äußerungen der Bundesregierung nicht angehörender Personen hier zu beurteilen.
Zweite Zusatzfrage.
Ich habe die Frage gestellt - ich wiederhole sie - in bezug auf Herrn Mommsen, der, als er diese Aktivität entfaltete, Staatssekretär der Regierung war.
Ich habe meiner Antwort nichts hinzuzufügen, Herr Müller-Hermann.
Eine Zusatzfrage, Herr Kollege.
Herr Staatssekretär, Sie sprachen von einer notwendigen Prüfung. Darf ich fragen, wie der gegenwärtige Stand der Prüfung dieser Frage in den zuständigen Bundesministerien ist.
Der gegenwärtige Stand ist durch die Antwort dargelegt. Einen anderen Stand gibt es nicht darzustellen.
Eine zweite Frage: Wie kann von einer Autobahngebühr gesprochen werden, wenn Meldungen zutreffend sind, daß alle Pkw- und Lkw-Besitzer von einer solchen erfaßt werden sollen?
Diese Meldungen wären nicht zutreffend. Im übrigen kann über Einzelheiten nicht gesprochen werden, solange Vorschläge nicht vorliegen. Ich habe in der Antwort auf die Frage 53 ausdrücklich gesagt, daß Sie, Herr Dr. Müller-Hermann, Verständnis dafür haben möchten, daß sich der zuständige Bundesminister Gedanken darüber macht, wie er u. a. mit den Schwierigkeiten und der Finanzierung des Nahverkehrs fertig werden kann. Von Vorschlägen war nicht die Rede. Sie liegen auch nicht vor.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Lemmrich.
Herr Staatssekretär, können Sie mir nach dieser Antwort versichern, daß die Bundesregierung in diesem Jahr die Mineralölsteuer nicht erhöhen wird?
Der Bundesminister der Finanzen, Helmut Schmidt, hat schon oft öffentlich gesagt, daß er auch für das Jahr 1973 Mehreinnahmen nicht ausschließt. Diese Antwort dürfte auch für den Deutschen Bundestag, wenn Sie sie in dieser Form haben wollen, ausreichend sein.
({0})
- Das heißt es nicht. Das schließen Sie daraus.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Evers.
Bezieht die Bundesregierung in ihre Überlegungen auch die Möglichkeit ein, in Verhandlungen mit ausländischen Staaten eventuell dafür Sorge zu tragen, daß Inhaber deutscher Fahrzeuge und deutsche Staatsangehörige bei der Benutzung ausländischer Autobahnen von den dort erhobenen Autobahngebühren freigestellt werden?
Die Bundesregierung bezieht bei allen gesetzgeberischen Maßnahmen internationale Auswirkungen ein.
({0})
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Jobst.
Herr Staatssekretär, kann ich Ihre Antwort, die Sie Herrn Müller-Hermann gegeben haben, so deuten, daß die Bundesregierung nicht beabsichtigt, in diesem Jahr eine Autobahngebühr einzuführen?
({0})
Vom Standpunkt der Praktikabilität irgendwelcher neuer Steuern her gesehen, möchte ich sagen, daß es gar nicht möglich ist, eine Gebühr oder Steuer innerhalb von wenigen Monaten einzuführen und sie auch sofort in Kraft treten zu lassen. Meine Antwort ist vom Fachlichen und vom Gesetzestechnischen her begründet: Eine Autobahngebühr kann nicht binnen Monaten eingeführt werden, auch wenn sie - vom Bundestag übrigens - beschlossen werden sollte.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Dann rufe ich die Frage 54 des Herrn Abgeordneten Müller-Hermann auf:
Kann die Bundesregierung von einer gesicherten Rechtsgrundlage ausgehen, daß eine für die Benutzung von Autobahnen erhobene jährliche Pauschale - ohne Rücksicht auf bestehende Doppelbesteuerungsabkommen - auch ausländische Kraftfahrzeuge erfaßt?
Herr Dr. Müller-Hermann, die Bundesregierung wird gegebenenfalls ganz gewiß nur Vorschläge machen, die auf gesicherter Rechtsgrundlage basieren.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist sich die Bundesregierung darüber im klaren, daß eine eventuelle Autobahngebühr, die pauschal für alle Personenkraftwagen und/oder Nutzfahrzeuge erhoben wird, im Sinne der internationalen Doppelbesteuerungsabkommen als Steuer interpretiert würde und insofern Ausländer nicht betreffen könnte bzw. daß es wiederum mit einem ungewöhnlich großen Überwachungsaufwand verbunden wäre, wenn eine Gebühr nur für die Benutzung der Autobahn erhoben würde?
({0})
Die Bundesregierung würde alle diese Fragen sorgfältig überlegen.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Lemmrich.
Herr Staatssekretär, die Regierung hat trotz Auflösung des Bundestages Parlamentarische Staatssekretäre beschäftigt, damit sie schon eine Zeitlang überlegen konnten. Herr Staatssekretär, trifft es zu, daß die Überlegungen schon so weit gediehen sind, daß bereits eine Vorlage zur Einführung solch einer Autobahnsteuer erarbeitet worden ist, die vorsieht, daß Ausländer wegen der vom Herrn Kollegen Müller-Hermann angesprochenen Probleme von dieser Steuer ausgenommen werden müßten?
Herr Lemmrich, ich halte es sogar für die Pflicht der Beamten in einem Ministerium - von der Bundesregierung einmal ganz abgesehen , sich über viele Möglichkeiten Gedanken zu machen und diese Gedanken dann auch schriftlich festzulegen. Es ist sogar üblich, daß solche Fragen, ohne daß das die Bundesregierung selbst berührt, mit den zuständigen Beamten der Länderministerien besprochen werden. Vieles von dem, was in einem Ministerium überlegt wird, wird nachher wieder verworfen. Vieles wird auch aufgegriffen. Ich bitte um Verständnis dafür, wenn ich sage, daß man die Tatsache, daß sich Beamte in den Ministerien Gedanken machen, nicht zum Anlaß spektakulärer Stellungnahmen machen sollte.
({0})
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Opitz.
Herr Staatssekretär, stimmen Sie mit mir darin überein, daß die Autobahngebühr in Frankreich auch nicht als Steuer interpretiert wird?
Die Autobahngebühren in anderen Staaten beruhen auf anderer Rechtsgrundlage als unsere Steuern, z. B. die Mineralölsteuer. Insofern sind sie nicht unmittelbar mit unseren Abgaben für den Verkehr vergleichbar.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Müller-Hermann.
Ist sich die Bundesregierung darüber im klaren, daß sich jede zusätzliche Steuerbelastung, die die Ausländer nicht trifft, auf jeden Fall im Sinne einer weiteren Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der deutschen Wirtschaft - auch zu Lasten der deutschen Seehäfen - auswirken muß?
Selbstverständlich. Aber auch die gegenwärtige gesetzliche Lage führt zum Teil zu Wettbewerbsverzerrungen. Die Wettbewerbsverzerrungen im Verkehr in Europa sind sowieso relativ stark.
({0})
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Niegel.
Wird die Bundesregierung dann von den Überlegungen der Beamten, von denen Sie vorhin gesprochen haben, nämlich eine Autobahngebühr einzuführen, Abstand nehmen?
Die Bundesregierung nimmt weder Stellung zu noch Abstand von Überlegungen, die innerhalb der Ressorts angestellt werden. Es gehört zur Pflicht der Verwaltung, verschiedenerlei Möglichkeiten durchzudenken, und zwar nicht nur im Finanz- oder Verkehrsministerium, sondern in allen Ministerien. Es ist allerdings eine Bonner Spezies, daß versucht wird, Gedanken im Entstehen schon als eine Willensbildung der Regierung zu verstehen und zu mißdeuten oder auszunützen, je nach dem, welches Interesse man daran hat.
({0})
Eine Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Fuchs.
Herr Staatssekretär, würden Sie zustimmen, daß die Autobahngebühr den Charakter einer Steuer in den Gebieten annimmt, in denen kaum die Möglichkeit besteht, daß z. B. Arbeitnehmer die Autobahn benützen?
Dies gehört zu dem Fragenkomplex, der geprüft werden müßte.
Keine Zusatzfrage.
Dann rufe ich die Frage 55 des Herrn Abgeordneten Dr. Jens auf:
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß bei einer Anhebung des Diskontsatzes in aller Regel die Kreditnehmer der Banken mit entsprechenden Kreditverträgen unmittelbar und weitgehend zur gleichen Zeit eine Erhöhung ihrer Schuldzinsen hinnehmen müssen, während eine Senkung des Diskontsatzes sich erst nach längerer Zeit in einer Senkung ihres Zinses niederschlägt?
Herr Dr. Jens, die Bundesregierung kann den Inhalt der gestellten Frage nicht bestätigen. Kreditinstitute, die in Kreditverträgen den Zinssatz ausdrücklich an den Diskontsatz koppeln, erhöhen und senken den Soll-Zinssatz
automatisch und unverzüglich mit der Erhöhung oder Senkung des Diskontsatzes. Jedes andere Verhalten wäre eine Verletzung des Kreditvertrages. Der Bundesregierung sind keine Anhaltspunkte bekannt, daß sich die Kreditinstitute über die Bestimmungen der von ihnen abgeschlossenen Kreditverträge hinwegsetzen.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, liegt es nicht doch zum Teil im Ermessen der Banken, daß die Erhöhungen des Diskontsatzes unmittelbar zu Erhöhungen der Kreditzinsen führen und daß Senkungen erst später zu Senkungen der Zinssätze führen?
Herr Dr. Jens, ich möchte auf diese Zusatzfrage Wie folgt antworten, und das wäre gleichzeitig die Antwort auf Ihre Frage 56.
Dann rufe ich auch die Frage 56 des Herrn Abgeordneten Dr. Jens auf:
Ist die Bundesregierung bereit, den Banken vorzuschreiben, daß Veränderungen des Diskontsatzes - bei Kreditverträgen, die an den Diskontsatz gebunden sind - im gleichen Zeitraum zu entsprechenden Veränderungen des Zinssatzes der Kreditnehmer führen müssen?
In der Kreditwirtschaft ist man seit der Zinsfreigabe im Jahre 1967 weitgehend davon abgekommen, die Soll-Zinsen an den Diskont zu binden. Solche Kreditverträge enthalten dann in der Regel allgemein gehaltene Zinsanpassungsklauseln. Bei einer derartigen Ausgestaltung der Kreditverträge vollzieht sich die Zinsanpassung nach oben und unten unabhängig von der Diskontentscheidung der Bundesbank. Sie orientiert sich vielmehr allein an der allgemeinen Zinsentwicklung am Kreditmarkt unter Berücksichtigung der gegebenen Wettbewerbslage. Die Bundesregierung sieht auch hier keinen Anlaß, in die geschäftspolitischen Entscheidungen der Kreditinstitute einzugreifen. Sie vertraut darauf, daß der Wettbewerb zwischen den einzelnen Gruppen und Instituten der Kreditwirtschaft zu marktgerechten Lösungen führt. Die Bundesregierung wird in ihrer Auffassung dadurch bestärkt, daß die Zinsspanne der Kreditinstitute seit der Aufhebung der Zinsbindung im Jahre 1967 in der Tendenz sinkt. Der freie Zinswettbewerb führte zu besseren Ergebnissen für den Sparer und den Kreditnehmer. Die zu Beginn des Jahres auf Veranlassung der Bundesregierung auch bei den Kreditinstituten eingeführte Preisauszeichnung bietet zudem die Gewähr, daß sich die Kreditkunden zuverlässig über die Konditionen informieren und sich den Wettbewerb in der Kreditwirtschaft zunutze machen können. Die Bundesregierung würde es allerdings im Interesse der Sparer begrüßen, wenn die Kreditinstitute die Haben-Zinsen ebenso prompt an veränderte Marktbedingungen anpassen würden wie die Soll-Zinsen.
Keine Zusatzfrage.
Die Frage 57 des Herrn Abgeordneten Schulte ({0}) soll schriftlich beantwortet werden. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 58 des Herrn Abgeordneten Milz auf:
Trifft es zu, daß die Bundesregierung im Bereich des Finanzministeriums die Investitionszulage zu kürzen beabsichtigt, eine gesetzliche Verankerung des jetzt schon praktizierten Ausschlusses von Handel und Handwerk von der Zulagenförderung vornehmen will, und daß im Bereich des Wirtschaftsministeriums die Zahl der Förderungsschwerpunkte eingeschränkt werden soll?
Herr Milz, die Bundesregierung hält eine Novellierung des Investitionszulagengesetzes für erforderlich, die sicherstellt, daß nur solche Investitionen gefördert werden, die einen wirtschaftlichen Primäreffekt für die Förderungsgebiete bringen, wie es mit dem Investitionszulagengesetz ursprünglich beabsichtigt war. Die Bundesregierung bereitet deshalb ein Änderungsgesetz vor, daß die Praxis bezüglich der Bescheinigung der besonderen volkswirtschaftlichen Förderungswürdigkeit rechtlich absichert. Außerdem ist im Rahmen der nötigen Erfolgskontrolle die Effektivität der Förderungsmaßnahmen regelmäßig zu überprüfen.
Im übrigen haben die durch das Investitionszulagengesetz verursachten Einnahmeminderungen der öffentlichen Hand ein Ausmaß erreicht, das die bei Verabschiedung des Gesetzes veranschlagten Steuermindereinnahmen weit übersteigt. Durch die im vergangenen Jahr in Anpassung an die Förderungsgebiete der Gemeinschaftsaufgabe ,,Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" vollzogene Ausweitung der Förderungsgebiete im Sinne des Investitionszulagengesetzes werden sich diese Mindereinnahmen noch erhöhen. Bei der Novellierung des Investitionszulagengesetzes muß deshalb gewährleistet werden, daß die durch das Gesetz verursachten Steuermindereinnahmen in einem vertretbaren Rahmen bleiben.
Keine Zusatzfrage. - Ich rufe die Frage 59 des Herrn Abgeordneten Werner auf:
Beabsichtigt die Bundesregierung, im Haushaltsjahr 1973 bzw. 1974 im Interesse der Arbeitnehmer die Kilometerpauschale - wie bereits 1969 versprochen -- zu erhöhen, zumal auf Grund von Äußerungen einzelner Kabinettsmitglieder mit der Einführung einer Autobahngebühr und der erneuten Erhöhung der Mineralölsteuer zu rechnen ist, welche beide insbesondere die Arbeitnehmerschaft erneut belasten würden?
Herr Werner, die Bundesregierung hat wiederholt erklärt, daß sie eine Erhöhung der Kilometerpauschale, genau gesagt des Kilometerpauschbetrages, aus haushaltsmäßigen und verkehrspolitischen Gründen nicht beabsichtigt. An dieser Auffassung hat sich nichts geändert. Auch unter Berücksichtigung gestiegener Kraftfahrzeugkosten bestehen die genannten Gründe fort.
Der Herr Bundeskanzler hat in der Regierungserklärung vom 18. Januar 1973 zudem darauf hingewiesen, daß der öffentliche Personennahverkehr Vorrang vor dem Individualverkehr hat.
Was die Erhöhung der Mineralölsteuer und die Einführung einer Autobahngebühr betrifft, darf ich auf die Antworten verweisen, die ich soeben im Zusammenhang mit der Frage von Herrn Dr. MüllerHermann gegeben habe.
Eine Zusatzfrage.
Würden Sie mir in der Auffassung zustimmen, daß die Bundesregierung es in den vergangenen Wochen und Monaten erneut unterlassen hat, deutlich zu machen, daß der Ausgleich des Haushalts 1973 in wesentlichen Bereichen erneut in der Weise vorgenommen wird, daß er zu Lasten der Autofahrer und insbesondere der Arbeitnehmer gehen wird?
Meine Antwort auf Ihre Frage steht nicht im Widerspruch zur Regierungserklärung vom 18. Januar.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Lemmrich.
Herr Staatssekretär, da Sie hier den Herrn Bundeskanzler dahin gehend zitiert haben, daß dem Individualverkehr nicht der gleiche Rang eingeräumt werden soll wie dem öffentlichen Verkehr, möchte ich Sie fragen, ob Sie eine solche Aussage nicht im Widerspruch zu eben dieser Regierungserklärung sehen, in der davon die Rede ist, daß besonders eine Politik für die ländlichen Räume durchgeführt werden soll, in denen aber die Situation ganz anders ist, weil dort der Individualverkehr nicht durch den öffentlichen ersetzt werden kann.
Den Widerspruch sehe ich nicht.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Jenninger.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung wenigstens bereit, zu prüfen, inwieweit z. B. den Arbeitnehmern im ländlichen Raum, die, wie der Kollege Lemmrich soeben gesagt hat, keine öffentlichen Verkehrsmittel haben, eine Sondervergünstigung eingeräumt werden kann, weil sie die Kosten der Fahrt zum Arbeitsplatz selbst tragen müssen?
Wir werden im Zusammenhang mit der Steuerreform über viele Fragen zu diskutieren haben; so auch über die Kilometerpauschale. Wir hatten darüber auch schon diskutiert. Kollegen aus dem Finanzausschuß wissen genau, zu welch ungeheurer Kompliziertheit das führen würde, was Sie soeben zu erwägen gegeben haben.
Unabhängig davon darf ich sagen, daß es nicht beabsichtigt ist - ich wiederhole es -, an der Kilometerpauschale, so, wie sie derzeit gesetzlich geregelt ist, etwas zu ändern. Es ist auch nicht beabsichtigt, sie, wie von manchen Seiten gefordert wird, abzuschaffen.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Wende.
Herr Staatssekretär, können Sie bestätigen, daß gerade dem Anliegen der Arbeitnehmer im ländlichen Bereich dadurch besonders Rechnung getragen wurde, daß in der letzten Legislaturperiode die seither bestehende 40-km-Grenze aufgehoben wurde, und daß man sich darüber hinaus heute mehr Gedanken machen müßte, inwieweit die Benutzer von öffentlichen Verkehrsmitteln durch eine solche Kilometerpauschale begünstigt werden sollten?
Ich kann bestätigen, daß das in der letzten Legislaturperiode geschehen ist.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Fellermaier.
Herr Staatssekretär, finden Sie es nicht merkwürdig, wenn sich Kollegen der CDU/CSU jetzt bei der Kilometerpauschale zum Anwalt der Arbeitnehmer machen wollen, nachdem der Bundesfinanzminister Franz Josef Strauß seinerzeit die Kilometerpauschale auf 10 Pf senken wollte und dieses nur durch den Widerstand der SPD in der Großen Koalition verhindert werden konnte?
({0})
Herr Fellermaier, es steht mir nicht zu, Äußerungen und Fragen von Mitgliedern des Bundestages in diesem Zusammenhang als merkwürdig zu bezeichnen.
({0})
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Franke.
Herr Staatssekretär, sehen Sie nicht auch einen Konflikt zwischen dem Wahlversprechen der SPD von 1969, die Kilometerpauschale zugunsten der Arbeitnehmer zu verbessern, und Ihrer Stellungnahme heute, die Sie fast vier Jahre später dazu abgeben?
({0})
Was Sie in Ihrer Frage unterstellt haben, trifft nicht zu.
({0})
- Nein, Erstens ist es nicht Sache der Bundesregierung, hier Wahlprogramme einzelner Parteien
einer vorvergangenen Legislaturperiode zu verteidigen.
({1})
Zweitens hat die SPD die Erhöhung der Kilometerpauschale in ihrem Regierungsprogramm zur Bundestagswahl 1969 nicht versprochen.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Müller.
Herr Staatssekretär, können Sie mir wenigstens bestätigen, daß die Kosten für die Autofahrer, und zwar insbesondere für die Arbeitnehmer, von 1969 bis 1972 erheblich gestiegen sind?
Die Kosten für ein privates Fahrzeug sind gestiegen, das stimmt.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Jobst.
Herr Staatssekretär, wollen Sie zur Kenntnis nehmen, daß im Wahlkampf 1969 damalige Bundesminister der SPD im Zonenrandgebiet die Erhöhung der Kilometerpauschale versprochen haben?
Ich weiß nicht, welche Personen in welchen Regionen einzelne Äußerungen gemacht haben. Ich kann aber nochmals bestätigen, daß im Regierungsprogramm der Sozialdemokratischen Partei eine Erhöhung der Kilometerpauschale nicht angekündigt wurde.
({0})
- Dem sind viele Behauptungen unterstellt worden, die er gemacht haben soll. Es ist nicht Gegenstand der Fragestunde, darüber diskutieren zu müssen.
({1})
Ich lasse jetzt nur noch zwei Zusatzfragen zu, bitte aber, sie an der ursprünglichen Frage und nicht an einer Vergangenheitsbewältigung zu orientieren.
Bitte, Herr Abgeordneter Vogt!
Herr Staatssekretär, ist Ihnen noch das Flugblatt aus dem Wahlkampf 1969 bekannt,
({0})
der sogenannte Lieferschein, auf dem steht: Wenn wir die Regierung bilden, wird die Kilometerpauschale erhöht? Darf ich Sie auf Grund Ihrer Antwort auf die Frage des Kollegen Dr. Jobst fragen, ob etwas auf dem Lieferschein gestanden hat, was 1969
nicht zur erklärten Absicht der Sozialdemokratischen Partei gehört hat?
Wir haben offensichtlich in diesem Bundestag - entschuldigen Sie die Form der Antwort nicht nur den Wahlkampf des vergangenen Jahres zu bewältigen, sondern Sie haben zusätzlich noch den von 1969 nicht ganz verdaut.
({0})
Keine weiteren Zusatzfragen. Die Fragen 60 und 61 werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 62 des Herrn Abgeordneten Offergeld auf:
Ist durch die Bundesgesetzgebung sichergestellt, daß das in der deutschen Volkswirtschaft erwirtschaftete Einkommen in Deutschland bei Wohnsitzwechsel in die Schweiz angemessen besteuert wird ({0}) ?
Darf ich die Frage 63 gleich mitbeantworten?
Der Fragesteller ist einverstanden. Dann rufe ich auch die Frage 63 des Herrn Abgeordneten Offergeld auf:
Wenn nicht, ist die Bundesregierung bereit, entsprechende gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen?
Herr Offergeld, schon der „Steueroasenbericht" aus dem Jahre 1964 hat in seiner Bestandsaufnahme über die Störungen der steuerlichen Gleichmäßigkeit im internationalen Bereich besonders auch auf die von Ihnen erwähnten Fälle hingewiesen, in denen das in der Bundesrepublik Deutschland erwirtschaftete Einkommen durch Wohnsitzwechsel in Ausland einer angemessenen Heranziehung zur deutschen Besteuerung entzogen wird. Im Jahre 1972 wurden mit dem Außensteuergesetz und mit der Revision des deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens die geeigneten gesetzgeberischen Maßnahmen verwirklicht, um wie allgemein so auch in dem von Ihnen genannten Fall die Gleichmäßigkeit der Besteuerung auch bei Wohnsitzwechsel und grenzüberschreitenden Transaktionen zu sichern.
Das Außensteuergesetz sieht vor, daß beherrschende Gesellschafter deutscher Unternehmen, die nach langjähriger Ansässigkeit in der Bundesrepublik ins Ausland verziehen, den Vermögenszuwachs, den sie auf ihre Unternehmensbeteiligung erzielten, der deutschen Besteuerung zu unterwerfen haben. Damit ist sichergestellt, daß der in der deutschen Volkswirtschaft erwirtschaftete Vermögenszuwachs nach den Maßstäben gleichmäßiger Besteuerung zur deutschen Steuer herangezogen wird. Auch das nach dem Wegzug ins steuergünstige Ausland aus Beteiligungen an deutschen Unternehmen erzielte Einkommen wird nach dem Außensteuergesetz einer Steuerbelastung unterworfen, die sich entsprechend
unserer Inlandsbesteuerung nach der Leistungsfähigkeit ausrichtet. Diese Regelungen sind im revidierten deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen verankert worden.
Ergänzend ist noch zu bemerken, daß auch die früher gegebene Möglichkeit, durch Begründung eines Doppelwohnsitzes eine Entlastung von der deutschen Steuer zu erlangen, mit dem neuen deutsch-schweizerischen Abkommen beseitigt worden ist.
Die Bundesregierung kann - damit komme ich zu Ihrer zweiten Frage - in Anbetracht der erwähnten Rechtsfolgen, wie sie nunmehr in Fällen der von Ihnen genannten Art eintreten, nur feststellen, daß das Außensteuergesetz die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sichert. Das Außensteuergesetz sieht auch bei der Erbschaftsteuer eine solche Regelung vor, die bei Wegzug in Steueroasenländer die deutsche Besteuerung deutscher Vermögenswerte gerechter gestaltet. Diese Regelung kommt jedoch wegen des deutsch-schweizerischen Erbschaftsteuerabkommens nicht zur Wirkung. Die Bundesregierung wird deshalb die notwendigen Schritte einleiten, um auch auf dem Sektor der Erbschaftsbesteuerung die deutsche Besteuerung in angemessener Weise zu wahren.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, kann ich Sie so verstehen, daß die Bundesregierung eine Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens anstrebt, um die Wirkungen des Außensteuergesetzes zur Schweiz voll zur Geltung zu bringen? Das gilt ja nicht nur im Bereich der Erbschaftsteuer.
Ja.
Eine weitere Zusatzfrage.
Lassen sich bei einem Wegzug aus der Bundesrepublik für das in Deutschland erwirtschaftete Einkommen durch einen Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit Steuervorteile erzielen?
Nein, Herr Offergeld. Auch hier haben das Außensteuergesetz und die Abkommensrevision mit der Schweiz für eine angemessene Besteuerung gesorgt. Trotz Wegzugs in die Schweiz bleibt das deutsche Einkommen für fünf Jahre so belastet wie ohne Auswanderung. Natürlich kann sich der Wegziehende dem nicht dadurch entziehen, daß er auf die deutsche Staatsangehörigkeit verzichtet.
Eine weitere Zusatzfrage.
Eine Frage, zu der Presseberichte zum Fall Linsenhoff Anlaß bieten: Kann in derartigen Fällen durch Einschaltung von Holdinggesellschaften ein Steuervorteil erzielt werden?
Auch die Einschaltung von Holdinggesellschaften oder die Änderung der Rechtsform ändert an der Steuerpflicht nichts. Die Bundesregierung hat bei der Revision des deutschschweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens und beim Außensteuergesetz darauf geachtet, daß niemand seine Steuerpflicht für inländische Einkommen durch solche Praktiken schmälern kann.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Dann rufe ich die Frage 64 des Abgeordneten Dr. Wagner auf:
Hat die Bundesregierung die Absicht, entsprechend einer schon häufig erhobenen Forderung die Erstattungen, die der Deutschen Bundesbahn für die Einräumung von Sozialtarifen gewährt werden, im Entwurf des Bundeshaushalts 1973 nicht mehr im Einzelplan Verkehr, sondern im Einzelplan Arbeit und Sozialordnung auszuweisen?
Herr Dr. Wagner, bei den von Ihnen angesprochenen Erstattungen, die die Bundesbahn aus dem Einzelplan Verkehr erhält, handelt es sich nicht nur um Abgeltungen für soziale Leistungen an bestimmte Personenkreise, sondern um Abgeltungen für die Begünstigung des Personenverkehrs auf der Schiene schlechthin. Die Ausgleichszahlungen an die Bundesbahn beziehen sich deshalb nicht nur auf Schülerkarten und andere sozialpolitisch motivierte Fahrpreisermäßigungen.
Die Ausgleichszahlungen werden z. B. auch deshalb gewährt, weil die normalen Rückfahrkarten im Personennahverkehr nicht kostengerecht kalkuliert sind. Man kann also die Abgeltung, die die Bundesbahn erhält, nicht allein dem Sozialbereich zuordnen. Die Bundesregierung hält es deshalb für richtig, die Erstattungen an die Bundesbahn weiterhin im Einzelplan Verkehr zu veranschlagen.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, sieht die Bundesregierung unter diesen Umständen eine Möglichkeit, zumindest in ihrer Darstellung gegenüber der Öffentlichkeit den Unterschied deutlich zu machen, der zwischen echten Subventionen, die an das Wirtschaftsunternehmen Bundesbahn geleistet werden, und Erstattungen besteht, die aus einer sozialpolitischen Motivierung erfolgen?
Herr Dr. Wagner, die Situation ist hier sehr kompliziert. Es geht zum Teil um Kosten, die durch den Besuch von Schulen entstehen. Im gemeindlichen Bereich gibt es die Schulbusse. Wenn man aber mit dem Zug fährt, trägt die Bundesbahn die Lasten. Es gibt also nicht nur sozialpolitische, sondern auch schul- oder kulturpolitische Gründe.
Insgesamt kann man doch wohl sagen, daß die Leistungen des Bundes, die Leistungen der Bundesregierung für die Bundesbahn ein Beitrag für die Infrastrukturaufgabe sind, die durch die Bundesbahn erfüllt wird.
Trotzdem will ich Ihre Anregung gern an den zuständigen Minister weitergeben, damit dies der Öffentlichkeit so dargelegt wird, daß mehr Klarheit in der Sache entsteht und man dies aus den Äußerungen der Bundesregierung differenzierter entnehmen kann, als es bisher der Fall war.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Evers.
Herr Staatssekretär, wären Sie bereit, sich zu der Aussage zu verstehen, daß die Ausweisung bestimmter Beträge im Bundeshaushaltsplan primär eine Sache des Bundesfinanzministers und nur sekundär eine Sache der Fachressorts ist?
So war das nicht zu verstehen, Herr Dr. Evers. Die Bestandteile der Unterdeckung der Kosten im einzelnen sind nicht Sache des Bundeshaushalts. Es würde eine sehr umfangreiche Prüfung und eine sehr genaue Darlegung notwendig sein, um diese Bestandteile im einzelnen so ausrechnen zu lassen, daß sie nicht kritisiert und nicht angezweifelt werden können. Ich glaube, das ist eine sehr komplizierte Arbeit. Wenn das möglich sein sollte, werde ich trotzdem anregen, es zu tun.
Keine Zusatzfrage mehr. - Dann rufe ich Frage 65 des Abgeordneten Rainer auf:
Ist die Bundesregierung bereit, Sonderabschreibungen nach dem Grenzlandförderungsprogramm über den verlängerten Termin bis zum 31. Dezember 1973 hinaus zu gewähren?
Darf ich die Fragen 65 und 66 zusammenfassen?
Gut. Dann rufe ich auch Frage 66 des Abgeordneten Rainer auf:
Ist die Bundesregierung bereit, die Sonderabschreibungen über den verlängerten Termin hinaus noch zu ermöglichen, wenn die Bauherren und die Unternehmer an den Verzögerungen keine Schuld trifft, weil der Instanzenweg so umständlich ist?
Die Übergangsregelung zur Weiteranwendung der früheren Verwaltungsregelungen für die Gewährung von Sonderabschreibungen für Investitionen im Zonenrandgebiet war ursprünglich bis zum 31. Dezember 1972 befristet. Da zahlreiche Großinvestitionen im Zonenrandgebiet bis zum Ablauf dieser Frist nicht fertiggestellt werden konnten, ist sie entsprechend einem Beschluß der Finanzministerkonferenz vom 27. Januar 1972 um ein Jahr bis zum 31. Dezember 1973 verlängert worden. Die Länderfinanzminister haben in dieser
Konferenz eine über diesen Termin hinausgehende Fristverlängerung entschieden abgelehnt. Auch die Bundesregierung hält eine weitere generelle Fristverlängerung nicht für vertretbar, weil im allgemeinen davon ausgegangen werden kann, daß Investitionsvorhaben, die bei Ablösung der früheren Verwaltungsregelung durch die gesetzliche Regelung des § 3 des Zonenrandförderungsgesetzes bereits eingeleitet waren, innerhalb der dreijährigen Geltungsdauer der Übergangsregelung fertiggestellt werden können.
Hinzu kommt, daß eine weitere Fristverlängerung fast ausschließlich den sogenannten Abschreibungsgesellschaften zugute käme, denen damit weitere Verlustzuweisungen ermöglicht würden. Ich darf daran erinnern, daß der Bundestag mit dem Beschluß des Zonenrandförderungsgesetzes und der darin vorgesehenen Verlustklausel der Betätigung gerade dieser Gesellschaften nach einer angemessenen Übergangszeit ein Ende setzen wollte.
Eine Zusatzfrage, Herr Staatssekretär: Sind Sie nicht mit mir der Meinung, daß beim Raumordnungsverfahren der Instanzenweg, der über 30 Behörden beschäftigt, zu umständlich ist?
Die Länderfinanzminister und die Bundesregierung haben solche Dinge mit überlegt, als sie zu der Auffassung kamen, daß die Frist nicht verlängert werden kann.
Die zweite Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht mit mir der Meinung, daß hier die Bundesregierung tätig werden sollte und nicht zuerst die Landesregierungen?
({0})
Nein, das beschließt nicht die Bundesregierung. Das hatten wir im Gesetzgebungsverfahren im Deutschen Bundestag ursprünglich so gewollt, und als dann die Schwierigkeit auftauchte, daß ein Teil der Unternehmungen die Investitionen in der gesetzten Frist nicht vollenden konnte, hat man die Frist verlängert. Es sind sich alle Beteiligten - alle Bundesländer und die Bundesregierung - darin einig, daß die Frist nicht nochmals verlängert werden sollte.
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, bei Einzelvorhaben, bei denen sich besondere Schwierigkeiten ergeben, eine Verlängerung zuzugestehen?
Ich will nicht ausschließen, daß in besonderen Härtefällen vielleicht eine Fristverlängerung aus Billigkeitsgründen nach § 131 der
Reichsabgabenordnung in Betracht kommen kann. Ob ein solcher Ausnahmefall vorliegt, haben gegebenenfalls die Landesfinanzbehörden zu entscheiden. Das Bundesfinanzministerium hat in solchen Fällen nur ein begrenztes Zustimmungsrecht.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Fuchs.
Herr Staatssekretär, würden Sie einen solchen Ausnahmefall als gegeben ansehen, wenn der Rohbau bereits erstellt und vor dem 31. Dezember 1973 auch schon die Auftragsvergabe für den Innenausbau erfolgt ist?
Ich maße mir nicht Rechte an, die den Landesbehörden zustehen. Darüber haben die Landesbehörden zu entscheiden.
Eine Frage des Herrn Abgeordneten Schröder ({0}).
Herr Staatssekretär, will die Bundesregierung die Sonderabschreibungen im Rahmen der Zonenrandförderung generell wegfallen lassen, oder erwägt sie gleichwertige Förderungsmaßnahmen an Stelle der dann wegfallenden Sonderabschreibungen?
Herr Abgeordneter, es geht bei der gestellten Frage nur darum, ob die Sonderabschreibungen, die auf Grund einer Verordnung erlassen worden waren, bevor das Zonenrandförderungsgesetz in Kraft trat, und die im Rahmen der Übergangsregelungen weitergelten, verlängert werden sollen oder nicht. Eine Änderung des Zonenrandförderungsgesetzes selbst ist in der Frage überhaupt nicht berührt.
Eine Frage des Herrn Abgeordneten Höhmann.
Herr Staatssekretär, ist es nicht so, daß Anträge für die hier dargestellten Vorhaben schon im Jahre 1970 gestellt sein mußten und daß aus diesem Grunde der Hinweis darauf, der Instanzenweg sei zu lang, überhaupt nicht gerechtfertigt ist?
So ist es. Ich habe das auch schon in der Antwort auf die Frage zum Ausdruck gebracht. Die Länderfinanzminister sind ebenfalls der Meinung, daß die Frist ausreicht.
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 67 des Herrn Abgeordneten Gerlach auf:
Treffen Meldungen zu, wonach die Mittel für den Bundesfernstraßenbau 1973 gegenüber den gesetzlich festgelegten Beträgen aus der Mineralölsteuer um 1 Milliarde DM gekürzt werden sollen?
Herr Gerlach, der Bundeskanzler hat in der Regierungserklärung am 18. Januar 1973 u. a. darauf hingewiesen, daß zur Lösung der Probleme des Nahverkehrs neue Modelle erprobt werden müssen, um die Lebensbedingungen in den Städten zu verbessern. Der öffentliche Personennahverkehr habe Vorrang vor dem Individualverkehr. Dabei habe es gar keinen Sinn, nicht gleich hinzuzufügen, daß die dafür erforderlichen Programme in dieser Legislaturperiode und über kommende Legislaturperioden hinweg sehr viel Geld kosten werden. Die Bundesregierung werde deshalb vorschlagen, die Verwendung des zweckgebundenen Anteils der Einnahmen aus der Mineralölsteuer auf weitere verkehrspolitische Ziele auszuweiten. In welcher Höhe diese Ausweitung vorgenommen wird, vermag ich heute noch nicht zu sagen. Die Bundesregierung wird hierüber bei der Behandlung des Haushalts 1973 beschließen.
Eine Zusatzfrage, bitte!
Herr Staatssekretär, ist es, auch wenn Sie das Ergebnis der Beratungen der Bundesregierung heute noch nicht vorlegen können, richtig, daß in vorbereitenden Gesprächen die Summe der Kürzungen für den Bundesfernstraßenbau auf 1 Milliarde DM fixiert worden ist?
Die Entscheidung darüber trifft allein die Bundesregierung. Solange diese Entscheidung nicht gefallen ist, kann ich mich dazu nicht äußern.
Ich habe nach der Fixierung und nicht danach gefragt, wann die Entscheidung fallen wird. Ich darf deswegen die Frage wiederholen, ob bei den Vorgesprächen die Summe von i Milliarde DM festgelegt worden ist.
Herr Abgeordneter, ich unterscheide im Willensbildungsprozeß der Bundesregierung nicht zwischen Fixierungen und Vorfixierungen oder zwischen Vorstellungen und Vorschlägen einzelner Ministerien. Die Entscheidung kann nur bei der Beratung über den Bundeshaushalt fallen.
Ist es also richtig, daß die Frage einer Festlegung auf 1 Milliarde DM bereits weit über das Stadium hinaus gediehen ist, in dem sich, wie vorhin erwähnt wurde, Beamte darüber Gedanken machen?
Ich kann das nicht bestätigen.
({0})
- Ich will es nicht bestreiten, aber ich kann es auch nicht bestätigen.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Lemmrich.
Herr Staatssekretär, welche konkreten verkehrspolitischen Ziele sollen denn mit den Mitteln realisiert werden? Das ist etwas sehr allgemein, wie Sie das gesagt haben. Das reicht, glaube ich, nicht ganz aus.
({0})
Herr Lemmrich, ich möchte hier nicht eine verkehrspolitische Diskussion anstoßen. Wenn überhaupt, dann hat diese Frage der Bundesminister für Verkehr zu beantworten, aber nicht jemand, der im Bundesministerium der Finanzen zuständig ist.
({0})
Eine Frage des Herrn Abgeordneten Fuchs.
Herr Staatssekretär, besteht nicht die große Befürchtung, daß eine Kürzung der Mittel für den Bundesfernstraßenbau im Widerspruch zu dem § 4 des Zonenrandförderungsgesetzes steht, in dem es heißt, daß die Bundesstraßen in diesem Gebiet bevorzugt auszubauen sind?
Nein, da besteht kein Widerspruch, und das, was Sie hier ausdrückten, ist auch nicht zu befürchten.
Eine Frage des Herrn Abgeordneten Wende.
Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Meinung, daß man nicht einerseits, wie die CDU/CSU-Opposition es tut, eine Erhöhung der Mineralölsteuer oder eine Diskussion über die Autobahngebühr rundweg ablehnen und auf der anderen Seite immer mehr Straßenbau oder sogar auch eine Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs fordern kann?
({0})
Ich möchte damit antworten, daß ich sinngemäß den Bundeskanzler zitiere, der sagte, daß mit weniger Mitteln nicht mehr öffentliche Leistungen zu erbringen sind.
({0})
Eine Frage des Abgeordneten Mursch.
Herr Staatssekretär, trägt sich die Bundesregierung mit dem Gedanken, den zweckgebundenen Anteil der Mineralölsteuer zu erhöhen, um hiermit zumindest einen gewissen Ausgleich für die beabsichtigten Abzweigungen von Haushaltsmitteln für den Fernstraßenbau zu schaffen, zumal heute schon feststeht, daß mit diesem zweckgebundenen Anteil der großartig angekündigte Ausbauplan für die Bundesfernstraßen nur zu einem Bruchteil realisiert werden kann?
Die Bundesregierung, sagte ich vorhin, wird vorschlagen, die Verwendung des zweckgebundenen Anteils der Einnahmen aus der Mineralölsteuer auf weitere verkehrspolitische Ziele auszudehnen. In welcher Höhe diese Ausweitung vorgenommen wird, kann jetzt noch nicht gesagt werden. Diese Frage war schon gestellt und ist schon beantwortet.
({0})
Ich hatte allerdings eine ganz andere Frage gestellt, die Sie nicht beantwortet haben. Meine Frage lautete, ob sich die Bundesregierung mit dem Gedanken trägt, den zweckgebundenen Anteil an der Mineralölsteuer für den Fernstraßenbau zu erhöhen, um damit einen Ausgleich für die vorgesehenen Abzweigungen zu schaffen, weil heute schon feststeht, daß der Ausbauplan für die Bundesfernstraßen, insbesondere auch der erste Fünfjahresplan, nur zu einem Bruchteil finanziell abgedeckt ist.
Das wird nicht erwogen. Das war der Inhalt meiner Antwort vorhin.
Eine Frage des Herrn Abgeordneten Kiechle.
Herr Staatssekretär, wie soll ich es angesichts der von Ihnen zumindest nicht bestrittenen Äußerung hier, daß eine Kürzung um 1 Milliarde DM immerhin im Raum steht, verstehen, daß keine Gefahr einer verringerten Straßenbauleistung bestehe?
Im Rahmen der verfügbaren Mittel werden die Zonenrandgebiete wie bisher bevorzugt behandelt.
Eine Frage des Herrn Abgeordneten Milz.
Herr Staatssekretär, Sie haben zumindest die Kürzung um 1 Milliarde DM nicht bestritten. Ist es dann richtig, daß, wenn man diese 1 Milliarde DM unterstreicht, die Lücke im Fünfjahresplan zum Ausbau der Fernstraßen mehr als 4 Milliarden DM beträgt?
({0})
Die Entscheidungen über die Fünfjahrespläne und den mittelfristigen Finanzplan der Bundesregierung, aus dem dann allein zu entnehmen ist, wieviel Geld für die einzelnen Aufgaben zur Verfügung steht, wird jeweils mit dem Beschluß über den Bundeshaushalt gefällt. Ich habe nicht gesagt, daß gestrichen wird. Ich habe nur etwas nicht zurückgewiesen. Im übrigen können wir die Haushaltsdebatte - entschuldigen Sie bitte, wenn ich das etwas deutlicher sage während der Haushaltsberatungen besser führen als im Rahmen einer Fragestunde.
({0})
Keine Zusatzfragen. Ich rufe die Frage 68 des Herrn Abgeordneten Freiherr von Fircks auf:
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung bei der Abwicklung der nach § 9 des Gesetzes zur Abwicklung der unter Sonderverwaltung stehenden Vermögen von Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen vom 21. März 1972 ({0}) zu berücksichtigenden Ansprüche auf Altersversorgung, um angesichts der voraussichtlichen Dauer des Abwicklungsverfahrens die Befriedigung der Ansprüche aus den früheren Versicherungsverhältnissen, insbesondere bei der Versorgungskasse der Sächsischen Staatsbank, im Interesse der vorwiegend bereits in hohem Lebensalter stehenden Berechtigten zu beschleunigen?
Die Durchführung der Abwicklung eines Instituts nach Maßgabe des Abwicklungsgesetzes vom 21. März 1972 liegt nach Anordnung der Abwicklung durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen in den Händen des zuständigen Treuhänders. Die Bundesregierung hat keine Möglichkeit, in das gesetzlich festgelegte Abwicklungsverfahren einzugreifen. Das Aufsichtsamt wird jedoch darauf hinwirken, daß in allen Fällen, in denen zu Lasten eines Abwicklungsvermögens Versorgungsansprüche zu befriedigen sind, die Treuhänder im Interesse der Berechtigten bemüht sein werden, die nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 des Abwicklungsgesetzes bevorrechtigt zu bedienenden Ansprüche so schnell wie möglich zu befriedigen.
Was die Sächsische Staatsbank betrifft, kann ich Ihnen mitteilen, daß die Vorprüfung durch das Bundesaufsichtsamt so weit abgeschlossen ist, daß die Anordnung zur Abwicklung bereits in diesen Tagen ergeht. Dieses Institut wird damit als eines der ersten zur Abwicklung gelangen. Wie schnell das Verfahren in diesem Fall abgeschlossen werden kann, hängt entscheidend davon ab, ob die Abwicklung ohne streitige Prozesse zu Ende geführt werden kann.
Keine Zusatzfrage. - Dann rufe ich die Frage 69 des Herrn Abgeordneten Freiherr von Fircks auf:
Ist die Bundesregierung bereit zu prüfen, ob den Belangen der Anspruchsberechtigten gegebenenfalls dadurch Rechnung getragen werden kann, daß die berücksichtigungsfähigen Versorgungsansprüche im Rahmen cines vereinfachten Verfahrens und unter Berücksichtigung des Umfangs des vorhandenen Vermögens oder durch Gewährung einer Ausfallbürgschaft des Bundes im Wege der Vorfinanzierung etwa durch die Lastenausgleichsbank vorzeitig befriedigt werden?
Die Gewährung einer Bürgschaft durch den Bund bedarf der Ermächtigung in einem Bundesgesetz. Eine solche Ermächtigung gibt es in dem in Rede stehenden Fall jedoch nicht. Das Haushaltsgesetz 1972, das die Ermächtigung enthalten müßte, sieht nicht vor, daß zur Vorfinanzierung der berücksichtigungsfähigen Versorgungsansprüche durch ein Kreditinstitut Bundesbürgschaften gewährt werden können. Die Bundesregierung hält eine derartige Vorfinanzierung auch im Haushaltsgesetz 1973 nicht für unerläßlich. Sie geht dabei davon aus, daß die Treuhänder, sobald die Höhe der berücksichtigungsfähigen Versorgungsansprüche feststeht, diese befriedigen werden. Hierbei werden, in geeigneten Fällen Abschlagszahlungen in Betracht zu ziehen sein.
Herr von Fircks, eine Bitte. Dies ist meine erste Fragestunde, und ich möchte Sie allgemein bitten, solche technischen Fragen, die natürlich einen sachlichen Hintergrund haben, nach Möglichkeit schriftlich beantworten zu lassen. Das würde den anderen Kollegen helfen und ihnen Gelegenheit geben, ihre Frage auch noch hier im Plenum beantwortet zu bekommen.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Freiherr von Fircks.
Herr Staatssekretär, ich darf mich dafür bedanken. Ich hatte gar nicht damit gerechnet, daß die Frage heute schon ausführlich beantwortet würde. Ich darf mich ausdrücklich dafür bedanken, daß Sie sie heute schon beantwortet haben.
Es besteht also volle Übereinstimmung.
Vielen Dank, Herr Parlamentarischer Staatssekretär Porzner!
Meine Damen und Herren, der Herr Kollege Lemmrich hat vorhin gegenüber dem Zwischenfrager, Herrn Fellermaier, den Zwischenruf gemacht: „Hier lügen Sie, Herr Fellermaier!" Ich habe nicht eingegriffen, weil ich Ihnen, Herr Kollege, nicht auf Grund eines möglichen Hörfehlers unrecht tun wollte. Nachdem das Protokoll aber diesen Zwischenruf ausweist, muß ich Ihnen einen Ordnungsruf erteilen.
({0})
Vizepräsident Frau Funcke
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft. Zur Beantwortung steht Herr Parlamentarischer Staatssekretär Grüner zur Verfügung. Ich rufe die Frage 70 des Herrn Abgeordneten Geldner auf:
In welchem Umfang werden Arbeitsplätze, die im Rahmen der regionalen Förderungsprogramme errichtet werden, mit Gastarbeitern besetzt, und warum muß das so sein?
Herr Kollege Geldner, ein Ziel der regionalen Strukturpolitik bei der Förderung der gewerblichen Investitionen ist es, in den Fördergebieten neue Dauerarbeitsplätze zu schaffen und damit das Einkommen dieser Gebiete nachhaltig zu erhöhen. Ansatzpunkt ist also das Arbeitsplatzdefizit eines Gebietes. Durch die Schaffung und Förderung neuer Arbeitsplätze wird jedem die Chance eröffnet, einen Arbeitsplatz zu besetzen. Auf die unternehmerische Entscheidung, wer eingestellt wird, kann nur indirekt Einfluß genommen werden. Die Bundesanstalt für Arbeit hat lediglich Unterlagen darüber, wie viele Gastarbeiter in einem Arbeitsamtsbezirk beschäftigt sind.
Ein Vergleich der Entwicklung neugeschaffener Arbeitsplätze mit dem Zugang von Gastarbeitern in einem bestimmten Raum läßt auch nur ungefähre Schlüsse zu. Zur Zeit läuft allerdings ein Forschungsprogramm im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur". Dieses Programm soll vor allem der exakteren Ermittlung regionaler Arbeitsplatzdefizite dienen, nach denen sich dann die Ziele der Förderung richten werden. Es wird die Situation hinsichtlich Nachfrage und Angebot von Arbeitsplätzen in regionalen Arbeitsmärkten untersucht, wobei auch die Gastarbeiter einbezogen sind. Aus den Arbeitsmarktbilanzen dieser Untersuchungen ergeben sich dann mögliche Arbeitsplatzdefizite, die es zu beseitigen gilt. Durch eine ständige Erfolgskontrolle werden die regionalen und regionalpolitischen Bemühungen in diesem Bereich dann einer Überprüfung unterzogen.
Eine Zusatzfrage. Ich rufe Frage 71 des Herrn Abgeordneten Sieglerschmidt auf:
Welche Möglichkeiten bestehen dafür, die gegenwärtig in den Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und in den vier beitrittswilligen Ländern noch sehr unterschiedlichen Normen der Materialprüfung und das Materialprüfungswesen selbst zu vereinheitlichen?
Herr Kollege Sieglerschmidt, Möglichkeiten zur Vereinheitlichung unterschiedlicher Normen ergeben sich auf Grund von Art. 100 des EWG-Vertrages, jedoch nur insoweit, als französische Normen durch ihre Anerkennung oder Verbindlicherklärung unter Rechts- und Verwaltungsvorschriften und damit unter Art. 100 des Vertrages fallen oder wenn Normen durch Verweisung in Rechtsvorschriften verbindlich werden. Bisher wurden ausschließlich Normen vereinheitlicht, die überwiegend im Bereich des technischen Sicherheitsrechtes ihre Wurzeln hatten. Für die Vereinheitlichung von Normen, die nicht mit Rechtsvorschriften verbunden sind, ist außer auf dem Gebiete der Elektrizität der nichtstaatliche europäische Normenausschuß zuständig, der sich bislang allerdings kaum mit der Vereinheitlichung von Normen im Bereich der Materialprüfung befaßt hat.
Wenn man von speziellen Bestrebungen einiger internationaler Fachorganisationen absieht, dürften ein möglicher Ansatzpunkt für eine Vereinheitlichung des Materialprüfungswesens in den Europäischen Gemeinschaften die Vorschläge der EG-Kommission für ein mehrjähriges Forschungs- und Ausbildungsprogramm der Gemeinschaften sein, die unter anderem vorsehen, die Frage der Schaffung eines europäischen Werkstoffinstituts zu prüfen.
Die Bundesregierung unterstützt diese Bestrebungen. Die Bundesanstalt für Materialprüfung in Berlin und die Physikalisch-Technische Bundesanstalt in Braunschweig und Berlin sind in den einschlägigen Fachgremien vertreten. Konkrete Ergebnisse im Sinne einer Vereinheitlichung sind nur schrittweise möglich.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, würden Sie nach dieser Bilanz, die nach Lage der Dinge sehr realistisch und nicht sehr optimistisch klingen mußte, der Meinung sein, daß diese Bestrebungen, die ja auf dem von Ihnen zitierten Forschungsprogramm der Europäischen Gemeinschaften beruhen, für die Zukunft doch bessere Aussichten haben, so daß man mit einer stärkeren Vereinheitlichung auf diesem Gebiet in absehbarer Zeit rechnen kann?
Die Bemühungen gehen jedenfalls in diese Richtung, Herr Kollege, und die Bundesregierung ist der Meinung, daß diese Bemühungen gefördert werden sollten.
Keine Zusatzfrage mehr.
Dann kommen wir zur Frage 72 des Herrn Abgeordneten Sieglerschmidt:
Welche Bedeutung kommt der Bundesanstalt für Materialprüfung in Berlin unter den vergleichbaren Einrichtungen im Bereich der erweiterten Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zu, und welche Aufgaben könnten ihr im Zuge einer allmählichen Vereinheitlichung des europäischen Materialprüfungswesens - etwa im Sinne einer europäischen Arbeitsteilung auf diesem Gebiet - übertragen werden?
Die Bundesanstalt für Materialprüfung gehört nach Größe und Vielfalt ihrer Arbeitsgebiete zu den bedeutendsten Anstalten ihrer Art im Bereich der Europäischen Gemeinschaften. Nach dem Beitritt Großbritanniens zu den Europäischen Gemeinschaften ist am ehesten die Materialgruppe des britischen „National Physical Laboratory" mit der Bundesanstalt für Materialprüfung vergleichbar,
die jedoch kleiner und in den Arbeitsgebieten spezieller ausgerichtet ist.
Bereits bei früheren Anfragen wurde darauf hingewiesen, daß der Bundesminister für Wirtschaft alle Bestrebungen in Richtung einer europäischen Arbeitsteilung auf dem Gebiet der Materialprüfung unterstützt. Solange jedoch eine Bestandsaufnahme über die Arbeiten der einschlägigen Anstalten in den einzelnen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaften nicht vorliegt, kann über eine zweckmäßige europäische Arbeitsteilung auf diesem Gebiet noch nichts Endgültiges oder Verbindliches gesagt werden.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, kann man nach dem, was Sie gesagt haben, davon ausgehen, daß die Bundesregierung sich im Rahmen dieser Bestrebungen zu einer europäischen Arbeitsteilung für eine Rolle der Bundesanstalt für Materialprüfung in Berlin einsetzen wird, die dem von Ihnen gekennzeichneten besonderen Gewicht und ihrer Bedeutung auf diesem Gebiet in der Europäischen Gemeinschaft zukommen?
Davon kann ausgegangen werden.
Keine Zusatzfrage mehr.
Dann rufe ich die Frage 73 des Herrn Abgeordneten Brück auf:
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, daß der EWG-Ministerrat sich nicht über eine Verlängerung der gemeinschaftlichen Beihilfe für Kokskohle einigen konnte?
Herr Kollege Brück, die Bundesregierung wird in der weiteren Verhandlungsphase auf Grund des vom Ministerrat erteilten Mandats an die ständigen Vertreter nachdrücklich auf folgendes hinweisen.
Erstens. Ein Verzicht der Gemeinschaft auf das mit der Kokskohle-Entscheidung verbundene gemeinschaftliche Finanzierungssystem hätte schwerwiegende Nachteile für die zwischen Kohle- und Stahlunternehmen der Gemeinschaft bestehenden Bindungen.
Zweitens. Ein Rückfall auf eine Regelung des Kokskohle-Problems nach ausschließlich nationalen Interessen würde die von allen Gemeinschaftsorganen und den Mitgliedsländern für notwendig erachteten Fortschritte auf dem Gebiet der gemeinschaftlichen Energiepolitik insgesamt hemmen.
Die Bundesregierung ist im übrigen der Auffassung, daß die eigenen Interessen der Gemeinschaftsländer an der Aufrechterhaltung einer angemessenen Kokskohleförderung der Gemeinschaft zur Sicherung der Versorgung der Stahlindustrie so stark sind, daß sie die Grundlage für eine allseits befriedigende Lösung sein können.
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 74 des Abgeordneten Brück auf:
Hat die Bundesregierung die anderen Mitgliedstaaten der EWG darauf aufmerksam gemacht, daß die Nichtverlängerung der Kokskohlebeihilfe auch Konsequenzen für andere Subventionen der Gemeinschaft haben muß, von denen andere Mitgliedstaaten mehr Nutzen haben als die Bundesrepublik Deutschland?
Die Bundesregierung hat bei den bisherigen Beratungen in den zuständigen Gemeinschaftsinstitutionen wiederholt auf die von Ihnen, Herr Kollege, angesprochenen Zusammenhänge hingewiesen. Sie hat insbesondere deutlich gemacht, daß es politisch in der Bundesrepublik nicht verstanden werden könnte, wenn die einzige Gemeinschaftsregelung im Kohlebereich zu einem Zeitpunkt ausliefe, zu dem größere Gemeinsamkeit im Energiebereich dringender und notwendiger denn je ist.
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 75 des Abgeordneten Franke ({0}) auf:
Hat die Bundesregierung über eine Weiterverwendung von Prof. Machens, der Präsident der Bundesanstalt für Bodenforschung in Hannover werden sollte, inzwischen entschieden?
Herr Kollege, ich beantworte Ihre Frage namens der Bundesregierung wie folgt.
Herr Kollege Offergeld hat als Parlamentarischer Staatssekretär beim damaligen Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen unter dem 25. Juli 1972 auf eine ähnliche Frage des Kollegen Werner im wesentlichen ausgeführt, daß eine anderweitige Verwendung für Professor Machens gesucht wird, daß diese aus beamtenrechtlichen Gründen der Zustimmung von Professor Machens bedarf und daß die Verhandlungen noch andauern. Der Sachstand ist seitdem unverändert.
({0})
Die Bundesregierung ist weiterhin bemüht, diese Angelegenheit möglichst bald zu einem Abschluß zu bringen.
Sie werden, Herr Kollege, sicher Verständnis dafür haben, daß ich über Einzelheiten einer erwogenen anderweitigen Verwendung hier nicht öffentlich sprechen möchte, weil das dem Fortgang der Angelegenheit nicht dienlich wäre.
Eine Zusatzfrage.
Herr Kollege Grüner, Ihrer Antwort entnehme ich, daß alles noch in der Schwebe ist. Aber können Sie mir bestätigen, daß mit Sicherheit nicht die Absicht besteht, Herrn Professor Machens Präsident der Bundesanstalt für Bodenforschung in Hannover werden zu lassen?
Diese Absicht besteht nicht, Herr Kollege.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Jobst.
Herr Staatssekretär, können Sie sagen, was Herr Professor Machens jetzt macht?
({0})
Herr Professor Machens ist mit einem Forschungsauftrag des Bundeswirtschaftsministeriums beauftragt, der eine Auslastung seiner Arbeitskraft sicherstellt.
({0})
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Evers.
Wird Professor Machens für diese Arbeit zusätzlich honoriert?
Das ist nach meiner Kenntnis nicht der Fall.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Mursch.
Darf ich I Sie fragen, welcher Art der Forschungsauftrag ist, den Herr Professor Machens von Ihnen übertragen bekommen hat?
Dieser Forschungsauftrag bewegt sich auf dem Sachgebiet, für das Herr Professor Machens sachverständig und zuständig ist.
Können Sie es nicht etwas konkreter sagen?
Keine Zusatzfrage mehr!
Es handelt sich um Fragen der Bodenforschung.
Ich rufe die Frage 76 des Herrn Abgeordneten Josten auf:
Wie steht die Bundesregierung zu dem Notprogramm des Bundesverbandes der Zeitungsverleger, und gedenkt sie, Maßnahmen zur Verwirklichung der darin gemachten Vorschläge einzuleiten?
Herr Kollege, der Bundesregierung ist am 25. Januar ein umfangreiches „Memorandum zur wirtschaftlichen Lage der deutschen Tageszeitungen" zugestellt worden. Das Papier enthält Vorschläge, deren Verwirklichung finanziell erhebliche Auswirkungen hätte. Die Bundesregierung hat eine
eingehende Prüfung eingeleitet. Eine abschließende Stellungnahme erscheint ihr im gegenwärtigen Zeitpunkt verfrüht.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, mir die geplanten Maßnahmen der Bundesregierung zur Verwirklichung der Vorschläge des Bundesverbandes der Zeitungsverleger nach Abschluß der Planung, von der Sie sprachen, mitzuteilen?
Selbstverständlich, diese Bereitschaft besteht.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Sieglerschmidt.
Herr Staatssekretär, würden Sie mir unter dem Vorbehalt, den Sie bereits gemacht haben - daß eine abschließende Stellungnahme nach dieser kurzen Zeit natürlich noch nicht möglich ist -, darin zustimmen, daß man mindestens sagen kann, daß diese Denkschrift eine Reihe erwägenswerter Vorschläge erhält?
Ich bitte um Verständnis, Herr Kollege, daß ich eine Wertung dieser Vorschläge im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vornehmen möchte.
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 77 des Herrn Abgeordneten Vogt auf:
In welchem Entwicklungsstand befindet sich die Untersuchung der Bundesregierung, ob die Preisgestaltung auf dem Arzneimittelmarkt den wirtschafts-, gesundheits- und sozialpolitischen Anforderungen entspricht?
Herr Kollege Vogt, ich bitte um Ihre Zustimmung, daß ich beide Fragen zusammen beantworte.
Der Fragesteller ist einverstanden. Ich rufe also noch die Frage 78 des Herrn Abgeordneten Vogt auf:
Beabsichtigt die Bundesregierung, das System der Preisgestaltung auf dem Arzneimittelmarkt neu zu ordnen?
Mit der Neuordnung der Preisgestaltung auf dem Arzneimittelmarkt von der Erzeugerbis zur Verbraucherstufe befaßt sich seit längerem ein interministerieller Arbeitskreis, der sich zusammensetzt aus Vertretern des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit, des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung, des Bundesministeriums für Wirtschaft - dem auch die Federführung der Arbeiten obliegt - und des Bundeskartellamtes.
Auf der Grundlage umfangreichen Materials und unter Berücksichtigung zahlreicher Beiträge aus Wirtschaft und Wissenschaft hat der Vorsitzende dieses Arbeitskreises, Ministerialrat Bauer aus meinem Hause, ein Arbeitspapier erstellt, das in der Öffentlichkeit bekanntgeworden ist und zur Zeit in einer Gesprächsrunde mit allen Marktbeteiligten erörtert wird. Dabei geht es um dreierlei: erstens Herbeiführung von klaren Verhältnissen bei der Preisbildung auf der Angebotsseite von den industriellen Herstellern bis zu den Apothekern einschließlich und zwar in preis- und kartellrechtlicher Hinsicht, zweitens Schaffung einer neutralen Markttransparenz, die wegen ihrer großen Bedeutung für das Ganze vom Staat selbst zu besorgen ist, und drittens auf der Basis einer solchen Markttransparenz die wirkungsvolle Einbeziehung der Nachfrageseite, d. h. derjenigen, die die Arzneimittel zu bezahlen haben, in die Preisbildung.
Es wird angestrebt, daß die Gesprächsrunde mit den Marktbeteiligten noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden kann. Danach soll unter Auswertung der zusätzlich gewonnenen Erkenntnisse im Ressortkreis ein umfassender Vorschlag vorgelegt werden.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist Ihrer Antwort also zu entnehmen, daß die Untersuchung fertig vorliegt?
Es ist meiner Antwort nur zu entnehmen, daß ein Arbeitspapier dieser interministeriellen Arbeitsgruppe vorliegt, das jetzt mit den Beteiligten erörtert wird, ein Arbeitspapier also, das noch Veränderungen erfahren kann, ehe ein endgültiger Vorschlag zur Diskussion gestellt wird.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß schon im Januar 1968 der damalige Parlamentarische Staatssekretär Arndt gesagt hat, diese Frage werde geprüft? Darf ich Sie in Anbetracht der langen Dauer der Untersuchung fragen, wann in etwa mit einer Vorlage der Bundesregierung zu rechnen ist.
Aus der Dauer der Prüfung und Untersuchung ergibt sich schon, daß es sich um ein ungewöhnlich schwieriges Sachgebiet handelt. Nach dem derzeitigen Stand der Vorbereitungen rechne ich persönlich damit, daß es bis Jahresende so weit sein kann.
Herr Staatssekretär, können Sie schon sagen, nach welchen Grundsätzen die Bundesregierung die Preisgestaltung auf dem Arzneimittelmarkt neu zu ordnen gedenkt?
Diese Grundsätze sind in meiner Antwort schon vorweggenommen worden. Ich wäre
dankbar, wenn ich hier nicht in Einzelheiten dieses Arbeitspapiers einsteigen müßte, weil das sehr lange Ausführungen notwendig machen würde. Die Zielrichtung ist angegeben. Ich bitte um Verständnis.
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 79 des Herrn Abgeordneten Fellermaier auf:
Welche Schrille hat die Bundesregierung bei der niederländischen Regierung und der EG-Kommission eingeleitet, nachdem die Niederlande entgegen der Bestimmung der Römischen verträge, die mengenmäßige Ausfuhrbeschränkungen strikt verbietet, den weiteren Export von Erdgas in die Bundesrepublik Deutschland nicht gestattet haben?
Herr Kollege Fellermaier, Ihre Frage bezieht sich offenbar auf eine kürzlich ergangene Entscheidung des niederländischen Wirtschaftsministers, nach der die Firma Placid International Oil das von ihr im niederländischen Festlandsockel gefundene Erdgas nicht, wie vertraglich vereinbart, an eine deutsche Käufergruppe liefern darf, sondern für den niederländischen Gasmarkt zur Verfügung stellen muß.
Die Bundesregierung ist wegen dieser Entscheidung mit der niederländischen Regierung im Gespräch. Vom Ergebnis dieses Gesprächs wird es abhängen, ob weitere Schritte in Betracht zu ziehen sind.
Unabhängig davon obliegt es der Kommission in eigener Verantwortung, Behinderungen eines freien Warenverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten entgegenzutreten.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, können Sie einen Termin nennen, wie lange die Gespräche zwischen der niederländischen Regierung und der Bundesregierung zur Regelung dieser Frage noch dauern werden?
Wir beurteilen die Dauer und die Erfolgsaussichten dieser Gespräche im Sinne einer raschen Regelung dieser Frage günstig.
Keine Zusatzfrage.
Dann rufe ich die Frage 80 des Herrn Abgeordneten Fellermaier auf:
Wie wirkt sich diese Tatsache auf die Erdgasversorgung und die preisliche Situation auf dem Erdgasmarkt in der Bundesrepublik Deutschland aus?
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, daß der Placid-Vertrag realisiert wird. Die durch die Entscheidung der niederländischen Regierung bisher eingetretene Verzögerung hat noch keinerlei versorgungsmäßige oder preisliche Folgen, weil der Vertrag Lieferungen an die deutsche Käu400
Pari. Staatssekretär Grüner
fergruppe erst ab 1975 vorsieht. Die nach dem Vertrag vorgesehenen Liefermengen - nach einer gewissen Anlaufzeit Jahresmengen von zirka 6,5 Milliarden cbm - würden dazu beitragen, die Erdgasversorgung der Bundesrepublik, die schon in naher Zukunft zunehmend von Importen abhängig sein wird, auf mittlere und längere Sicht spürbar zu verbessern. Die Auswirkungen eines Ausfalls dieser Liefermengen auf die preisliche Situation auf dem Erdgasmarkt lassen sich nur der Tendenz nach beurteilen. Bei der steigenden Erdgasnachfrage in der Bundesrepublik müßte damit gerechnet werden, daß sich jeder Ausfall auf der Angebotsseite tendenziell preissteigernd auswirkt. Das Ausmaß einer dadurch bewirkten Preissteigerung würde von der Entwicklung des allgemeinen Energiepreisniveaus und insbesondere natürlich von der Entwicklung der Heizölpreise mit bestimmt sein.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, muß man dann nicht aus Ihrer Antwort folgern, daß es dringend notwendig ist, im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft langfristig ein Energieprogramm unter Einschluß gerade auch von Erdgas für die Mitgliedsländer zu entwickeln, damit zukünftig verhindert wird, daß es zu Marktteilungen oder, wie beispielsweise in diesem Fall, zur Behinderung des freien Warenverkehrs genau bei der Energiequelle kommt, auf die die Volkswirtschaften in der Gemeinschaft insgesamt angewiesen sind?
Die Bundesregierung teilt Ihre hier dargelegte Auffassung und wird ihre politischen Möglichkeiten in dieser Richtung geltend machen.
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 81 des Herrn Abgeordneten Haase auf:
Ich frage die Bundesregierung, ob sie unter Beachtung des Rückganges der Schadenshäufigkeit bei Kraftfahrzeugen je 1000 Autos von 140 auf 130 und unter Berücksichtigung nicht unerheblicher Gewinne der Versicherungsunternehmen bereit ist, einen äußerst kritischen Maßstab bei der Prüfung der Erhöhungsanträge der Versicherungen anzulegen?
Herr Kollege Haase, die Tarife der Versicherungsunternehmen werden von den zuständigen Genehmigungsbehörden - das ist für die Mehrzahl der Unternehmen das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen in Berlin - sorgfältig und kritisch geprüft. Bei dem von Ihnen, Herr Abgeordneter, genannten Rückgang der Schadenhäufigkeit handelt es sich bisher nur um eine Schätzung. Die endgültigen Zahlen werden erst der Gesamtstatistik 1972, in der die Ergebnisse aller Versicherungsunternehmen zusammengefaßt sind, entnommen werden können. Diese Statistik wird etwa Ende April, Anfang Mai vorliegen. Neben diesen statistischen Ergebnissen werden auch die tatsächlichen
Geschäftsergebnisse, die das einzelne Versicherungsunternehmen im Jahre 1972 in der Kraftfahrtversicherung erzielt hat, für die Beurteilung der Tarifanträge herangezogen werden.
Eine Zusatzfrage.
Wie erklärt es sich dann die Bundesregierung, daß aus dem HUK-Verband Zahlen bekannt wurden, die darauf hindeuten, daß die Versicherungsunternehmen die Absicht haben, eine Prämienerhöhung im Kfz-Bereich um 12 % genehmigen zu lassen und vorzunehmen?
Derartige Ankündigungen können lediglich auf Schätzungen beruhen. Sie haben keinerlei präjudizierende Wirkung auf die Entscheidung der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Eine zweite Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, sind Sie meiner Meinung, daß sich die Bundesregierung bei der Bekanntgabe der Zahlen, die dem Genehmigungsverfahren zugrunde liegen, verpflichtet fühlen sollte, noch einmal - auch im Hinblick darauf, daß Preissteigerungen möglichst im Rahmen gehalten werden sollen - nachdrücklich darauf hinzuweisen, daß eine Prämienerhöhung um 10 bis 12 % doch sehr weit gehe?
Die Bundesregierung ist sich dieser Lage voll bewußt. Ich habe hier schon darauf hingewiesen, daß eine sehr kritische Prüfung dieser Anträge erfolgen wird.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Hirsch.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, etwas zur Steigerung der Preistransparenz gerade auf dem Prämienmarkt zu tun, die ja für den Verbraucher besonders wichtig ist, z. B. durch Veröffentlichungen des Aufsichtsamtes?
Die Bundesregierung wird im Rahmen ihrer Verbraucherpolitik gerade auch dieser Frage besondere Aufmerksamkeit zuwenden.
Eine Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Fuchs.
Herr Staatssekretär, sind Sie der Auffassung, daß Erhöhungsanträge gerechtfertigt sind, wenn nicht unerhebliche Gewinne bei den Versicherungsunternehmen gegeben sind?
Erhöhungsanträge können nur genehmigt werden und werden nur genehmigt, wenn die wirtschaftliche Lage in diesem speziellen. Versicherungsbereich das rechtfertigt. Es wird eine sehr kritische Sonde an derartige Anträge im Bereich der Kraftfahrtversicherung angelegt werden.
Eine Frage des Herrn Abgeordneten Schlaga.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß die privaten Versicherungsgesellschaften ausweislich der Schadensangabe der vereidigten Sachverständigen um 30% und noch mehr höhere Summen an die Werkstätten zahlen, als die tatsächliche Schadenshöhe beträgt, und damit die Werkstätten sozusagen an sich binden und ihre Monopolstellung ausweiten? Ist Ihnen in diesem Zusammenhang weiter bekannt, daß die Anzahl der freiberuflichen Sachverständigen immer kleiner wird und daß die Versicherungen ihre hauseigenen Sachverständigen heranziehen und damit freiberufliche Sachverständige auszuschalten gedenken?
Diese Tatbestände sind mir nicht in einem solchen Sinne bekannt, wie Sie sie hier vortragen. Ich kann also diese Tatbestände nicht bestätigen. Ich kann nur darauf hinweisen, daß die Bundesregierung sich im Rahmen ihrer Gesamtpolitik sehr eingehend mit derartigen Vorgängen, falls sie zutreffen sollten, beschäftigen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten darauf hinwirken wird, daß die Transparenz auch in diesem Bereich größer wird gegenüber dem Stand, den Ihre Frage vermuten läßt.
Keine Zusatzfrage.
({0})
- Nein, Herr Kollege. Jeder, der die Frage selbst nicht gestellt hat, hat nur eine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 82 des Herrn Abgeordneten Dr. Wittmann auf:
Welche Maßnahmen werden dagegen ergriffen, daß die Ostberliner Industrie- und Handelsbank unter Ausnützung der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland Westguthaben von „DDR"-Bürgern einzutreiben versucht, während andererseits entsprechende Guthaben in Mitteldeutschland von Bürgern, die im Geltungsbereich des Grundgesetzes wohnen, nicht realisiert werden können?
Herr Kollege, Guthaben von Bewohnern der DDR bei Geldinstituten in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen ebenso wie Guthaben von Bürgern der Bundesrepublik Deutschland in der DDR Verfügungsbeschränkungen. Überweisungen aus Guthaben von DDR-Bewohnern in die DDR werden von den zuständigen Behörden der Bundesrepublik in Härtefällen aus humanitären Gründen genehmigt. Die Behörden der DDR erteilen demgegenüber auch in Härtefällen bisher keine Transfergenehmigung. In den von Ihnen erwähnten Fällen wurden Anträge von DDR-Bewohnern,
über ihre Guthaben zu verfügen, abgelehnt. Deshalb schweben eine Reihe von gerichtlichen Verfahren. Mangels einer Vereinbarung mit der DDR über die Modalitäten eines Transfers und über die Gegenseitigkeit war eine generelle Regelung der Sperrkontenfrage bislang nicht möglich.
Im Grundvertrag ist aber vorgesehen, daß im Interesse der beteiligten Menschen Verhandlungen zur Regelung des nichtkommerziellen Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs aufgenommen werden sollen ({0}) .
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, sind Ihnen Sachverhalte bekannt, wonach die Gläubiger von staatlichen Stellen der DDR veranlaßt werden, Härtefälle, wie sie hier von Ihnen geschildert worden sind, vorzutäuschen, um auf diese Weise die Konten an sich zu ziehen?
Derartige Sachverhalte sind der Bundesregierung bekannt. Ich weise darauf hin, daß Verfügungen über Konten in der BRD nur mit Genehmigung von westdeutscher Seite zulässig sind und von daher die Möglichkeit gegeben ist, über solche Anträge entsprechend zu entscheiden.
Keine Zusatzfrage.
Dann rufe ich die Frage 83 des Herrn Abgeordneten Dr. Slotta auf. - Herr Dr. Slotta ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 84 des Herrn Abgeordneten Dr. Luda auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die vom Bundesbeauftragten für den Steinkohlenbergbau am 21. Dezember 1972 geäußerte Ansicht, daß der Beitrag der deutschen Steinkohle zur Deckung des Primärenergieverbrauchs bis 1976 nicht nur relativ, sondern sogar absolut um 16 Millionen Tonnen oder um mehr als 20 % sinken wird?
Herr Kollege Dr. Luda, bei der sechsten Absatzvorausschätzung des Bundesbeauftragten für den Steinkohlenbergbau handelt es sich um eine Prognose, die nach dem Kohlenanpassungsgesetz jährlich für die geschätzte Absatzentwicklung im Steinkohlenbereich vorzulegen ist. Diese Prognose verdeutlicht den sehr schwierigen Strukturprozeß, dem unsere Steinkohle auch weiterhin ausgesetzt ist.
Für die Energiepolitik der Bundesregierung ergibt sich hieraus die Notwendigkeit, durch kohlepolitische Maßnahmen notwendige Anpassungen in einem sozial und volkswirtschaftlich erträglichen Rahmen zu halten und diesen Strukturprozeß sinnvoll zu steuern. Die Bundesregierung hält daran fest, daß der deutsche Steinkohlenbergbau auch in absehbarer Zukunft einen wichtigen Beitrag zur Energieversorgung unserer Volkswirtschaft leisten soll. Dies
kann auf der anderen Seite keine simple Erhaltungspolitik bedeuten, die volkswirtschaftlich zu teuer
wäre und daher letztlich niemandem nützen würde.
Um Härten für die von Anpassungsmaßnahmen betroffenen Menschen in möglichst engen Grenzen zu halten, stehen ein ganzes Bündel gezielter Hilfen zur Verfügung.
Alle diese Gesichtspunkte, einschließlich der prognostizierten Absatzentwicklung, werden bei der Erarbeitung des Energieprogramms entsprechend berücksichtigt werden.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen das jüngste Gutachten des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung in Essen bekannt, nach dem im Montan-Bereich an der Ruhr 700 000 Arbeitsplätze als strukturell akut gefährdet angesehen werden müssen, und sind Sie nicht mit mir der Meinung, daß es auf Grund dieser alarmierenden Nachricht, die sich doch in der Tendenz absolut mit dem deckt, was der Kohle-Beauftragte gleichfalls im Dezember geäußert hat, dringend erforderlich ist, daß die Energiekonzeption, die die Bundesregierung angekündigt hat, jetzt dem Deutschen Bundestag vorgelegt wird, und sind Sie nicht mit mir der Meinung, daß das, was Sie soeben geäußert haben, viel zu vage ist, als daß sich die 700 000 bedrohten Menschen an der Ruhr im Moment damit zufrieden geben könnten?
Es ist hier nicht der Sinn meiner Antwort gewesen, Herr Kollege Dr. Luda, ein energiepolitisches Programm vorwegzunehmen. Von daher mußte sich meine Antwort notgedrungen so vage halten, wie Sie das mit Recht hier feststellen. Wir sehen die Dringlichkeit dieses Problems ebenso wie Sie, und deshalb hat die Bundesregierung angekündigt, daß noch in diesem Jahr ein Konzept vorgelegt wird, das es unter Umständen auch ermöglichen dürfte, Prognosen dieser Art in ihren künftigen Wirkungen zu verändern.
Eine zweite Zusatzfrage.
Herr Kollege Grüner, Sie sagen: noch in diesem Jahr. Es kann also an sich noch elf Monate dauern, ehe wir endlich einmal eine solche Konzeption hier bekommen?
Angesichts der Schwierigkeit der Fragen hält die Bundesregierung nichts davon, Daten zu nennen. Daß wir uns darum bemühen, nicht bis zum Jahresende zu warten, ist ganz selbstverständlich. Wir wollen uns nur nicht durch Terminnennungen in einen Zugzwang bringen, der der gründlichen Erarbeitung eines solchen Konzepts nicht zuträglich sein könnte.
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 85 des Herrn Abgeordneten Dr. Luda auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung diese Tatsache angesichts der Anstrengungen anderer Länder, insbesondere der USA und Großbritannien, die darauf abzielen, die inländische Energieproduktion in größtmöglichem Maße zu entwickeln, um ihre Abhängigkeit bei einer sich auf dem Weltmarkt abzeichnenden Energieverknappung zu mindern?
Die energiepolitischen Diskussionen und die Maßnahmen in anderen Ländern zeigen deutlich, daß die energiepolitischen Probleme weltweit sehr viel größer geworden sind. Bei diesen Diskussionen wird immer wieder die extreme Unsicherheit hinsichtlich der Entwicklung der Weltenergiemärkte, besonders in der zweiten Hälfte der siebziger Jahre, deutlich. Dies ist ein sehr wichtiger Aspekt, der bei den energiepolitischen Überlegungen der Bundesregierung entsprechend berücksichtigt wird.
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 86 des Herrn Abgeordneten Dr. Graf Lambsdorff auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung den fortschreitenden Konzentrationsprozeß auf dein Brauereimarkt, insbesondere die jüngsten Vorgänge in Süddeutschland?
Herr Kollege, die von Ihnen angesprochenen Konzentrationen auf dem Brauereimarkt sind in letzter Zeit vor allem von finanzstarken, marktfremden Unternehmen betrieben worden. Die Bundesregierung sieht dies mit großer Sorge. Gerade der Brauereimarkt in der Bundesrepublik ist durch sehr leistungsfähige mittelständische Unternehmen gekennzeichnet. Die Vorgänge im Braugewerbe sind ein erneuter Beweis dafür, daß der Staat der Konzentration in der Wirtschaft nicht länger untätig zusehen darf. Wir brauchen die in der Kartellnovelle vorgesehene Fusionskontrolle möglichst bald. Auch die beiden anderen Punkte - verbesserte Mißbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen sowie die Kooperationserleichterungen -- garantieren einen verbesserten Schutz vor der Marktmacht großer Unternehmen.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, darf ich dieser Antwort entnehmen, daß die Bundesregierung auch die kürzlich erfolgte Fusion zwischen der Dortmunder-Union-Brauerei und der SchultheißBrauerei in Berlin für marktwirtschaftlich unerwünscht hält?
Die Bundesregierung hat diese Fusion mit außerordentlichen Bedenken zur Kenntnis genommen. Sie ist mangels Fusionskontrolle nicht in der Lage, hier zu Einzelheiten dieser Fusion im Sinne einer Wertung Stellung zu nehmen.
Keine Zusatzfrage.
Dann rufe ich die Frage 87 des Herrn Abgeordneten Dr. Graf Lambsdorff auf:
Was hat die Bundesregierung unternommen, damit die Kartellgesetznovelle, insbesondere die Fusionskontrolle, möglichst rasch in Kraft treten kann?
Herr Kollege, die Koalitionsfraktionen haben die Kartellgesetznovelle bereits im Bundestag eingebracht. Damit sind alle Voraussetzungen für eine zügige Verabschiedung der Novelle und die baldige Einführung der Fusionskontrolle geschaffen.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, teilen Sie die gelegentlich geäußerte Ansicht, daß das Recht der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft die Fusionskontrolle in hinreichender Weise regelt, und ist die Bundesregierung der Meinung, daß sie mit der Einführung der vorbeugenden Fusionskontrolle in der Bundesrepublik einer gesetzlichen Regelung auf der europäischen Ebene nicht vorgreifen sollte?
Diese Meinung hat die Bundesregierung nicht, sondern sie ist im Gegenteil der Auffassung, daß diese Fusionskontrolle im Sinne der nun eingebrachten Kartellgesetznovelle hier möglichst rasch verabschiedet werden sollte.
Keine Zusatzfrage.
Dann rufe ich die Frage 88 des Herrn Abgeordneten Immer auf. Der Herr Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet; ebenfalls die Frage 89. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 90 des Herrn Abgeordneten Dr. Geßner auf:
Was gedenkt die Bundesregierung zur Dämpfung der Preise für Arzneien, Heil- und Hilfsmittel zu tun?
Wie ich bereits auf die Anfrage des Herrn Abgeordneten Vogt mitgeteilt habe, befaßt sich ein interministerieller Arbeitskreis seit längerem mit der Neuordnung der Preisgestaltung auf dem Arzneimittelmarkt von der Erzeuger- bis zur Verbraucherstufe. Dieser Arbeitskreis setzt sich unter der Federführung des Bundesministers für Wirtschaft aus Vertretern des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit, des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung, des Bundesministeriums für Wirtschaft und des Bundeskartellamts zusammen. Auf der Grundlage umfangreichen Materials und unter Berücksichtigung zahlreicher Beiträge aus Wirtschaft und Wissenschaft hat der Vorsitzende dieses Arbeitskreises ein Arbeitspapier erstellt. Ich glaube, Herr Kollege, Sie sind damit
einverstanden, daß ich darauf verzichte, hier noch
einmal Einzelheiten mitzuteilen, die ich schon auf die Anfrage des Herrn Kollegen Vogt mitgeteilt habe. Ich bin mir allerdings nicht bewußt, ob Sie hier im Saal waren.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Geßner.
Herr Staatssekretär, können Sie uns sagen, wann ungefähr mit dem Abschluß der Arbeiten gerechnet werden kann?
Es wird damit gerechnet, daß Mitte dieses Jahres eine abschließende Stellungnahme aller am Markt Beteiligter zu diesem interministeriellen Arbeitspapier, das schon vorliegt, abgegeben wird, so daß nach meiner derzeitigen Schätzung im Laufe dieses Jahres die Vorschläge der Bundesregierung vorliegen könnten, allerdings unter Einschluß des Sicherheitsrisikos, das bei Beantwortung solcher Fragen gesehen werden muß, nämlich des Auftauchens neuer Gesichtspunkte, die etwa im interministeriellen Arbeitskreis nicht behandelt worden sind. Wir rechnen nach den bisherigen Gesprächen allerdings nicht damit, daß solche wesentlichen neuen Gesichtspunkte auftauchen.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schlaga.
Herr Staatssekretär, ist der Regierung aufgefallen, daß - zumindest nach meiner Auffassung - mit einiger Sicherheit in der Arzneimittelindustrie Verstöße gegen das Kartellrecht vorliegen, wenn man betrachtet, daß gleichwertige oder gleichartige - wir haben über 80 000 verschiedene - Arzneimittel zur gleichen Zeit oder mit sehr kurzen Differenzen preislich angehoben werden? Ist die Regierung diesem Mißstand nachgegangen?
Die Bundesregierung ist sich dieses Tatbestandes durchaus bewußt, und das Bundeskartellamt hat gerade und lediglich im Blick auf die bei uns laufenden Arbeiten davon Abstand genommen, gegen derartige Vorgänge unter kartellrechtlichen Gesichtspunkten einzugreifen. Aber Sie wissen, Herr Kollege, daß gerade das Gebiet der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung von besonderer Schwierigkeit ist und daß Änderungen in diesem Bereich sehr sorgfältig durchdacht werden müssen, wenn sie den angestrebten Zweck, vor allem auch in gesundheitspolitischer Hinsicht, erreichen sollen.
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 91 des Herrn Abgeordneten Nordlohne auf:
Besteht die Absicht der Bundesregierung, den Vorschlägen der Deutschen Bundesbank zu folgen, wonach ein Abbau der regio404
Vizepräsident Frau Funcke
nal-politisch motivierten Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur", eine Herabsetzung der Förderungssätze sowie eine Drosselung der Mittel in Boomperioden vorgenommen werden soll?
Herr Kollege, innerhalb der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" wird zur Zeit ein umfangreiches Forschungsprogramm durchgeführt, das der Vorbereitung von Beschlüssen über die bundeseinheitliche Festsetzung der Förderungsziele, die Neuabgrenzung der Gebiete, die Überprüfung des Verteilungsschlüssels der öffentlichen Mittel und der Entwicklung einer exakten Erfolgskontrolle dient.
Auch wird zur Zeit die Novellierung des Investitionszulagengesetzes vorbereitet, die eine klarstellende Bestätigung der bereits praktizierten engen Verzahnung mit der Gemeinschaftsaufgabe bringen soll. Wie weit im Rahmen eines allgemeinen, nicht nur auf die regionale Strukturpolitik bezogenen Subventionsabbaus auch eine Änderung der Förderpräferenzen vollzogen wird, bleibt abzuwarten. Klar ist jedoch, daß ein abgestuftes und effizientes regionales Präferenzsystem bestehen bleiben muß.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, sieht die Bundesregierung ebenfalls die erheblichen Nachteile, die durch eine Realisierung derartiger Vorhaben, wie sie die Bundesbank offensichtlich vorgeschlagen hat, für die Bewohner breit gestreuter Gebiete entstünden, die doch erst auf Grund dieser Förderungsmittel im Begriff sind, Anschluß an die wirtschaftliche Entwicklung zu finden?
Die Bundesregierung sieht diese Nachteile. Sie macht sich das Urteil der Bundesbank in diesen Fragen nicht zu eigen.
Keine weitere Zusatzfrage. Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft beantwortet. Ich danke Ihnen, Herr Parlamentarischer Staatssekretär.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Ich rufe die Frage 92 des Herrn Abgeordneten Löffler auf:
Treffen die Angaben über das Einkommen der Landwirte im Jahre 1969 ({0}) auch für die folgenden Jahre zu?
Zur Beantwortung Herr Parlamentarischer Staatssekretär Logemann.
Herr Kollege Löffler, die Zahlen der angesprochenen Tabelle entstammen einer Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Jahres 1969. Da das Statistische Bundesamt die nächste Erhebung dieser Art erst in diesem Jahr durchführen wird und die übrige Statistik auch über die Einkommen der landwirtschaftlichen Haushalte keine genaue Auskunft gibt, ist eine exakte Beantwortung Ihrer Frage, Herr Kollege Löffler, augenblicklich noch nicht möglich.
Die vergleichsweise positive Einkommensentwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe im Wirtschaftsjahr 1971/72 und im laufenden Jahr 1972/73 läßt jedoch vermuten, daß sich die Situation der landwirtschaftlichen Haushalte im Vergleich zu den außerlandwirtschaftlichen Haushalten nicht verschlechtert hat.
Eine Zusatzfrage.
Sehr geehrter Herr Staatssekretär, einige Zahlen des Agrarberichtes 1973 sind der Öffentlichkeit bereits bekannt. Deshalb meine Frage: Bestehen in Ihrem Hause Vermutungen, daß die Zahlen, die im Jahresgutachten genannt worden sind, etwa denen entsprechen, die im Agrarbericht 1973 veröffentlicht werden?
Ich glaube, Herr Kollege Löffler, da wird es Abweichungen geben. Das werden Sie dann feststellen, wenn der Agrarbericht vorliegt. Ich möchte heute keine Zahlen aus dem Bericht nennen.
Keine Zusatzfrage. Dann rufe ich die Frage 93 des Herrn Abgeordneten Löffler auf:
Wie erklärt sich die Bundesregierung die Diskrepanz zwischen den Zahlen über das Einkommen der Landwirte im Jahresgutachten des Sachverständigenrates und den entsprechenden Angaben in den Agrarberichten der Regierung?
Bei einer Gegenüberstellung der Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1969 mit den Ergebnissen der Ertrags-Aufwandsrechnung nach § 4 des Landwirtschaftsgesetzes, wie sie die Agrarberichte der Bundesregierung enthalten, ist festzustellen, daß in der Ertrags-Aufwandsrechnung bei der Darstellung der Einkommenslage nur die in den landwirtschaftlichen Betrieben erwirtschafteten Einkommen erfaßt werden. In der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe wird dagegen das gesamte Einkommen der Haushalte ermittelt, d. h. dem landwirtschaftlichen Haushalt wird neben dem Einkommen aus dem landwirtschaftlichen Betrieb u. a. auch das Einkommen aus außerbetrieblicher Tätigkeit sowie das Einkommen der in der Haushaltsgemeinschaft lebenden, aber außerhalb des Betriebes tätigen Personen zugerechnet.
Bei der auf den Haushalt bezogenen Einkommens-
und Verbrauchsstichprobe bleibt unberücksichtigt, daß die Einkommen der landwirtschaftlichen Haushalte für eine im Durchschnitt größere Familie ausreichen müssen und mit einem höheren zeitlichen Arbeitsaufwand erwirtschaftet werden als in anderen Haushalten.
Diese methodischen Unterschiede lassen einen Vergleich der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe mit der Ertrags-Aufwandsrechnung nicht zu, Herr Kollege Löffler.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, teilen Sie nicht mit mir die Meinung, daß es sinnvoll wäre, wenn bestimmte Methoden der Erhebung einander angeglichen würden, damit in der Öffentlichkeit nicht völlig unterschiedliche Vorstellungen z. B. über die Situation in der deutschen Landwirtschaft entstehen?
Herr Kollege Löffler, in diesem Punkt bin ich mit Ihnen einer Meinung. Ich darf aber darauf hinweisen, daß wir uns schon im Agrarbericht 1972 bemüht haben, einige Hinweise zu geben, z. B. auf die Entwicklung des außerlandwirtschaftlichen Einkommens. Ich glaube, wir kommen uns bei künftigen Agrarberichten bezüglich der Zahlenangaben näher.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Früh.
Herr Staatssekretär, Sie haben es anklingen lassen: Wäre es nicht sinnvoll, wenn bei der Statistik im Jahresgutachten darauf hingewiesen würde, daß die Arbeitszeit in diesen landwirtschaftlichen Haushalten viel länger ist und daß hier auch andere - nämlich sämtliche zusätzlichen Einnahmen verbucht sind?
Herr Kollege Dr. Früh, das wäre sehr nützlich; aber wir sind nicht in der Lage, hier so weit Einfluß zu nehmen, daß wir dies dabei besonders ausgewertet bekämen. Wir werden - Sie haben das den verschiedenen Mitteilungen bereits entnehmen können - immer wieder darauf hinweisen, daß gerade die im Vergleich zu anderen Bereichen längere Arbeitszeit in der Landwirtschaft berücksichtigt werden muß.
Keine Zusatzfrage. - Dann rufe ich Frage 94 des Herrn Abgeordneten Dr. Jahn ({0}) auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Abteilung für Pflanzenschutzmittel und -geräte der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft die auf Grund der §§ 7 ff. des Pflanzenschutzgesetzes vom 10. Mai 1968 ({1}) vorzunehmenden Prüfungen nicht durchführen kann, da die personellen und materiellen Voraussetzungen fehlen, um die Richtlinien und Normenvorschriften durch die Analyse von 280 verschiedenen Pflanzenschutzmitteln bei 170 verschiedenen Kulturen, die von 740 Krankheitserregern befallen sind ({2}), und 300 tierischen Schädlingen ({3}) wissenschaftlich korrekt zu erstellen?
Frau Präsidentin, darf ich die Fragen des Herrn Kollegen Dr. Jahn gemeinsam beantworten?
Gut. Ich rufe zusätzlich Frage 95 des Abgeordneten Dr. Jahn ({0}) auf:
Ist der Bundesregierung weiter bekannt, daß die der Bundesanstalt übertragene „Überwachung zugelassener Pflanzenschutzmittel" ({1}), die eine
wenigstens stichprobenweise Kontrolle der gehandelten Mittel erfordert, zur Zeit nicht möglich ist und dadurch Gefahren für die Volksgesundheit entstehen, die nur abzuwenden sind, wenn die durch Gesetz vorgeschriebenen Arbeiten personell und materiell ermöglicht werden?
Durch das Pflanzenschutzgesetz vom 10. Mai 1968 wurde die bis dahin freiwillige Prüfung von Pflanzenschutzmitteln durch die Biologische Bundesanstalt verbindlich vorgeschrieben. Daraus erwuchsen der Abteilung für Pflanzenschutzmittel und -geräte dieser Anstalt erhebliche zusätzliche Aufgaben, die mit dem ursprünglich vorhandenen Personal nicht hätten bewältigt werden können.
In den Haushaltsjahren 1966 bis 1971 sind daher für diese Abteilung insgesamt 28 neue Planstellen - Stellen für Beamte, Angestellte und Arbeiter - bewilligt worden.
Es hat sich jedoch bald gezeigt, daß auch das neu bewilligte Personal nicht ausreicht, um die anstehenden Aufgaben in befriedigender Weise zu erfüllen. Der Grund lag vor allem darin, daß auch alle Pflanzenschutzmittel, die bereits im Handel waren, neu zugelassen werden mußten. Deshalb konnte die gesetzlich festgelegte Frist für die erste Zulassung von Pflanzenschutzmitteln nur dadurch eingehalten werden, daß für zwei Drittel der Anträge zunächst eine befristete Zulassung ausgesprochen wurde. Aus dem gleichen Grunde muß die Überwachung der zugelassenen Pflanzenschutzmittel zur Zeit noch vernachlässigt werden.
Gemeinsam mit der Biologischen Bundesanstalt bin ich bemüht, im Zuge der Konzentration und des Ausbaus dieser Bundesanstalt gerade auch die Abteilung für Pflanzenschutzmittel und -geräte personell und materiell zu verstärken. Auch Bundesfinanzministerium und Bundesrechnungshof erkennen an, Herr Kollege Jahn, daß Abhilfe dringend notwendig ist.
Auf Grund der Haushaltsrestriktionen konnten jedoch für 1972 wesentliche Verbesserungen nicht erreicht werden. Ich bin aber bestrebt, auch in den noch nicht abgeschlossenen Besprechungen über den Haushalt 1973 und künftig die Ausstattung der Anstalt zu verbessern.
Im übrigen ist zu hoffen, daß eine gewisse Entspannung eintreten wird, sobald die Abteilung für Pflanzenschutzmittel und -geräte nur noch neu entwickelte Mittel für die Zulassung zu prüfen haben wird.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ich möchte mich dafür bedanken, daß Sie für das Jahr 1973 Konsequenzen aus der gegebenen Lage ziehen wollen, und Sie fragen, ob Sie mit mir der Meinung sind, daß - und zwar sehr schnell - gehandelt werden muß, denn es handelt sich hier ja um eine Frage der Volksgesundheit. Werden nur im Jahre 1973 die wesentlichen personellen und materiellen Forderungen, die von der Anstalt gestellt und vom Beirat unterstützt worden sind, auch im Haushalt berücksichtigt?
Ich habe eben schon erklärt, Herr Kollege Jahn, daß wir uns darum bemühen werden, eine Verstärkung der Mittel zu erreichen.
Im übrigen ist aber - das darf ich vielleicht noch hinzufügen - das Problem dieser Bundesforschungsanstalt so vielschichtig, daß ich, da wir uns, Herr Kollege Jahn, jetzt schon zum vierten Male in der Fragestunde über dieses Problem unterhalten, vorschlagen würde, daß Sie doch von dem Angebot Gebrauch machen, das Ihnen mein Minister unterbreitet hat, bei uns mit den entsprechenden Fachreferaten ein Gespräch über die Einzelheiten der diese Anstalt betreffenden Fragen zu führen. Ich möchte das wirklich vorschlagen; ich glaube, das wäre für beide Seiten nützlich.
Eine zweite Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, das nehme ich sehr gern auf. Ich habe nur festgestellt, daß auf meine wiederholten Fragen in der vergangenen Legislaturperiode keine verbindlichen Zusagen gemacht worden sind und daß heute der Beirat feststellt - und ich frage Sie, ob das geändert werden soll -, daß eine erhebliche Gefährdung der Volksgesundheit eingetreten ist. Diese Feststellung stammt ja nicht von mir.
So weit würde ich in meiner Antwort nicht gehen. Ich darf noch einmal sagen, daß wir uns bemühen werden, hier die zweifellos vorhandenen Rückstände in der Bearbeitung von Anträgen usw. aufzuholen, und daß wir uns verstärkt für mehr Mittel einsetzen werden.
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Jahn ({0}).
Herr Staatssekretär, sind Sie, um den Nachholbedarf zu befriedigen und die Gefährdung möglichst bald zu beseitigen, bereit, die elektronische Datenverarbeitung, deren Einrichtung beantragt worden ist, für die Bearbeitung der Zulassungsanträge zur Auswertung der nicht länger aufzuschiebenden Überwachung und Erfahrungsanalyse einzusetzen?
Sicherlich werden wir das tun. Wir werden alle Möglichkeiten nutzen, um hier aufgelaufene Rückstände zu beseitigen.
Eine Frage des Herrn Abgeordneten Gruhl.
Herr Staatssekretär, teilt die Bundesregierung die von der Biologischen Bundesanstalt erhobene Forderung, daß auch die Geräte später einer Überprüfung unterzogen werden sollten, ähnlich wie die Kraftfahrzeuge beim TÜV?
Ich glaube, daß wir hier im einzelnen nicht festgelegt sind. Wir halten es aber für notwendig, daß gewisse Überprüfungen erfolgen, weil sich laufend auch technische Veränderungen ergeben.
Eine Frage des Abgeordneten Ey.
Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Auffassung, daß die Umweltgefährdung durch Pflanzenschutzmittel in wesentlichem Ausmaß vom Ausbildungsstand derjenigen abhängt, die Pflanzenschutzmittel anwenden?
Ich bin durchaus Ihrer Auffassung, Kollege Ey. Es geht uns auch darum, daß wir mehr Informationen bringen und sicherstellen, daß wirklich nur die vorgeschriebenen Mengen verwendet werden.
Eine zweite Frage des Herrn Abgeordneten Gruhl.
Ist die Bundesregierung auch der Meinung, daß die Kontrolle der abgelieferten Pflanzen näher beim Erzeuger durchgeführt werden sollte, daß sie also z. B. bei den Anlieferungsstellen der Genossenschaften und weniger durch einzelne Stichproben der Geschäfte stattfinden sollte, weil hier die parallelen Partien zum größten Teil schon in den Verkauf gegangen sind?
Ich glaube, Herr Kollege, diese Frage sprengt nun wirklich den Rahmen der mir eingereichten Fragen. Ich bin aber gern bereit, darauf schriftlich zu antworten.
Keine Zusatzfrage? - Dann rufe ich die Frage 96 des Herrn Abgeordneten Grobecker auf:
Wird die Bundesregierung der Empfehlung der zuständigen Minister und Senatoren der vier Küstenländer folgen und auf Grund der Vorfälle vor der isländischen Küste Anlandungen isländischer Trawler in der Bundesrepublik Deutschland für einige Zeit untersagen?
Herr Kollege Grobecker, der Vorschlag der vier Küstenländer, deutsche Häfen für eine befristete Zeit für Anlandungen von isländischen Trawlern zu sperren, ist eine Folge der anhaltenden Übergriffe isländischer Küstenwachboote gegenüber deutschen FiParl. Staatssekretär Logemann
schereifahrzeugen in den Gewässern der hohen See um Island.
Seit dem 1. September 1972 haben isländische Küstenwachboote in 30 Fällen deutsche Fischereifahrzeuge bei der Ausübung des Fischfangs erheblich behindert. Vier Schiffen wurde dabei Zugleinen der Netze gekappt. In einem Fall wurde ein deutscher Matrose durch die zurückschlagende, gerissene Zugleine schwer verletzt. In 23 Fällen wurde das Kappen der Netze versucht. Überdies verweigern die isländischen Hafenbehörden auf Veranlassung der isländischen Regierung seit dem 23. Oktober 1972 deutschen Fischereischutzbooten die Übernahme von Trinkwasser, Proviant, Brennstoffen und die Durchführung von Reparaturen.
Dieses Vorgehen Islands verstößt nicht nur gegen das allgemeine Völkerrecht, wonach kein Staat berechtigt ist, gegenüber Schiffen fremder Nationalität auf hoher See Zwangsmaßnahmen durchzuführen, sondern auch gegen die einstweilige Anordnung des Internationalen Gerichtshofs, der Island aufgegeben hat, keine Maßnahmen zur Durchsetzung einer 50 Seemeilen breiten Fischereizone gegenüber deutschen Fischereifahrzeugen zu ergreifen und alles zu unterlassen, was zu einer Verschärfung des Fischereistreites führen könnte.
Die Bundesregierung prüft gegenwärtig, ob und in welcher Form eine Gegenmaßnahme der von den vier Küstenländern erwogenen Art für den Fall, daß die isländischen Küstenwachboote ihre Übergriffe fortsetzen sollten, getroffen werden könnte. Die Bundesregierung ist darüber hinaus bemüht, in Verhandlungen mit der isländischen Regierung zu einer Interimsvereinbarung zu gelangen, nach der deutsche Fischer den Fischfang in den streitigen Gewässern für die Dauer des Prozesses vor dem Internationalen Gerichtshof oder bis zu einer anderweitigen Regelung der Streitfrage, z. B. auf einer dritten Seerechtskonferenz, ungehindert fortsetzen können.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, darf ich Sie nach dieser Antwort fragen: Welche Chancen sieht die Bundesregierung, in Verhandlungen mit Island zu einem Agreement zu kommen?
Die Bundesregierung hat sich noch in den letzten Tagen erneut um Verhandlungen mit Island bemüht. Wir hoffen weiter, zu einem zufriedenstellenden Ergebnis mit der isländischen Regierung zu gelangen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Grobecker.
Herr Staatssekretär, gibt es in der Bundesregierung Überlegungen, ob man Island nicht helfen kann, von seiner von der Fischwirtschaft abhängigen Monostruktur herunterzukommen, diese Monostruktur abzumildern?
Diese Überlegung gibt es durchaus. Auch das ist wohl mit Gegenstand der Verhandlungen.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Mursch.
Herr Kollege Logemann, mit welchen Maßnahmen haben eigentlich die anderen Länder reagiert, deren Schiffen es vor Island genauso gegangen ist wie den deutschen Fischereifahrzeugen?
Die einzelnen Länder haben verschieden reagiert. Großbritannien zum Beispiel hat aber auch andere Möglichkeiten zu reagieren; ich denke u. a. an die Maßnahmen, die von den vier Küstenländern vorgeschlagen worden sind.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, stimmen Presseberichte, wonach in Anlehnung an den isländischen Standpunkt die Faröer-Inseln erwägen, ihre Fischereigrenzen von 12 auf 70 Meilen zu erweitern?
Diese Presseberichte kann ich nicht bestätigen.
Keine Zusatzfrage. Ich rufe dann die Frage 97 des Herrn Abgeordneten Dr. Früh auf:
Treffen Pressemeldungen zu, daß bei der letzten Dezembersitzung der EWG-Länderwirtschaftsminister in Brüssel die französische Delegation ein nationales Marktamt für Vieh und Fleisch durchsetzen konnte?
Herr Kollege Dr. Früh, die genannten Pressemeldungen treffen nicht zu. Zur Gründung und Einrichtung des Anfang Dezember 1972 geschaffenen Fleischamtes bedurfte die französische Regierung nicht der Zustimmung der Europäischen Gemeinschaft. Das Fleischamt hat Aufgaben im Rahmen der gemeinsamen und der nationalen Agrarpolitik in Frankreich durchzuführen, soweit sie den Rind- und Schaffleischmarkt betreffen. Unter anderem ist das Amt zuständig für Fragen der Handelsklasseneinstufung, der Notierung und der Sammlung von statistischen Unterlagen.
Keine Zusatzfrage. Dann rufe ich die Frage 98 des Herrn Abgeordneten Dr. Früh auf:
Kann die Bundesregierung die in Frankreich in diesem Zusammenhang geäußerte Absicht bestätigen, daß mit der Errichtung eines nationalen Marktamts für Vieh und Fleisch die Standortnachteile marktferner Gebiete ausgeglichen und die Wettbewerbskraft insbesondere der französischen Rindfleischproduktion gestärkt werden sollen?
Die französische Regierung erhofft sich von der Schaffung des Fleischamtes eine günstige Wirkung für die französische Rindfleischproduktion. Inwieweit das Fleischamt in der Lage sein wird, Standortnachteile marktferner Gebiete auszugleichen, läßt sich bislang noch nicht übersehen. Eine günstige Auswirkung auf die Rindfleischproduktion in marktfernen Gebieten könnte jedoch die Ende des letzten Jahres von der Europäischen Gemeinschaft beschlossene Verbesserung der Interventionsmöglichkeiten haben. Diese Maßnahmen, die in Frankreich ebenfalls vom Fleischamt durchgeführt werden, gelten jedoch für die gesamte Neuner-Gemeinschaft.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, würden Sie Möglichkeiten sehen, daß das deutsche Marktstrukturgesetz in ähnlicher Weise ausgebaut werden könnte, wie das bei dem nationalen Fleischamt mindestens beabsichtigt ist?
Wir haben uns schon seinerzeit bemüht, gerade dieses Gesetz in einem größeren Umfang wirksam werden zu lassen, als es dann tatsächlich gelungen ist. Ich sehe kaum Möglichkeiten, daß wir so weitgehende Regelungen treffen könnten, wie sie Frankreich nun auf gewissen Gebieten hat, Ich denke dabei nicht allein an die jetzige Errichtung des Fleischamtes. Andererseits ist es auch so, Herr Kollege Dr. Früh - das sollten wir anerkennen -, daß auch wir in der Bundesrepublik uns bemüht haben, gerade für die marktfernen Gebiete etwas zu tun. Auch hier könnte ich Ihnen eine ganze Reihe von Maßnahmen aufzählen, die in den letzten Jahren getroffen worden sind.
Zweite Zusatzfrage.
Ich darf also Ihren Aussagen entnehmen, Herr Staatssekretär, daß keine Wettbewerbsverzerrung durch diese Errichtung des französischen nationalen Fleischamtes im Gemeinsamen Markt geschaffen worden ist?
Das dürfen Sie, Herr Kollege, daraus nicht schließen. Ich möchte vielmehr sagen, daß wir sehr aufmerksam beobachten werden, wohin die Entwicklung mit dem Fleischamt in Frankreich geht, und daß wir genauso aufmerksam verfolgen werden, ob sich neue Wettbewerbsverzerrungen ergeben können.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Kiechle.
Herr Staatssekretär, mit welchen Mitteln beabsichtigen die Franzosen Wettbewerbsnachteile auf dem Fleischmarkt auszugleichen?
Die Franzosen beabsichtigen, Wettbewerbsnachteile mit den verschiedensten Mitteln auszugleichen. Ich habe schon auf die Einführung des sogenannten Interventionspreises hingewiesen. Das ist z. B. eine Maßnahme, die sehr wohl zum Vorteil Frankreichs ausgenutzt werden könnte, aber auch bei uns, wenn die Orientierungspreise entsprechend niedrig sind.
Außerdem ist vorgesehen, durch andere Maßnahmen, die ich nicht im einzelnen vorlesen möchte, über das Fleischamt Auswirkungen zu erzielen. Es geht z. B. um die Verbesserung der Handelsklasseneinstufung, um Maßnahmen, die bei uns zum Teil schon von den Erzeugergemeinschaften durchgeführt werden.
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 99 des Herrn Abgeordneten Dreyer auf:
Ist die Bundesregierung bereit, eine Gegenüberstellung folgender Daten zu geben: prozentuale Änderung des Wertes des Schweizer Franken gegenüber der D-Mark vom 10. Mai 1971 bis zum 19. Januar 1973, prozentuale Belastung von Agrarimporten aus der Schweiz im Rahmen des Grenzausgleichs auf Grund VO ({0}) Nr. 974/71 vom 12. Mai 1971, durchschnittliche prozentuale Abweichungen der Werte des belgischen und des französischen Franken vom Wert der D-Mark gegenüber dem Stand vom 10. Mai 1971 in der Zeit vom 1. Januar 1972 bis 10. Januar 1973, durchschnittliche prozentuale Belastungen der Agrarimporte aus Belgien und Frankreich durch den Grenzausgleich?
Herr Kollege Dreyer, die Bundesregierung beantwortet die vorgenannten Fragen wie folgt:
a) Der Schweizer Franken hat seinen Wert gegenüber der D-Mark in der Zeit vom 10. Mai 1971 bis zum 19. Januar 1973 nur wenig geändert. Die maximale Abweichung in diesem Zeitraum betrug etwa 3 %.
b) Die prozentuale Belastung der Agrarimporte aus der Schweiz mit dem Grenzausgleich betrug am 12. Mai 1971 3 %. Dieser Prozentsatz erhöhte sich im Laufe des Jahres 1971 mehrfach und erreichte am 28. Februar 1972 mit 13,3 % den höchsten Stand. Nach der offiziellen Dollarabwertung am 8. Mai 1972 wurde der Satz auf 5,7 % herabgesetzt und ist seit diesem Zeitpunkt unverändert geblieben.
c) Die durchschnittliche prozentuale Abweichung des Wertes des Belgischen Franken vom Wert der D-Mark im Jahre 1972 belief sich gegenüber dem Stand vom 10. Mai 1971 auf ca. 0,5 bis 2 %. Die Abweichung des Wertes des Französischen Franken gegenüber dem Wert der D-Mark betrug von Januar bis März 1972 ca. 5 %, von April bis November 3 bis 4,5 % und ab Mitte Dezember 4,5 bis 5,5 %.
d) Die durchschnittliche Belastung der Agrarimporte aus Belgien mit Grenzausgleich erreichte im Jahre 1972 Prozentsätze zwischen 0,7 und 1,8 %. Dem Grenzausgleich für französische Importe wurden Sätze zwischen 3,8 und 5,7 % zugrunde gelegt.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Kiechle.
Herr Staatssekretär, würden Sie mir zustimmen, wenn ich sage, daß die Bezeichnung „Belastung an der Grenze" von ihrem Sinn des Gesetzes her auf einen Schutz der deutschen Landwirtschaft vor Nachteilen hinzielte?
Diese Maßnahmen dienen eindeutig dazu, Wettbewerbsverzerrungen zwischen den verschiedenen Ländern zu beseitigen oder aufzuheben. So würde ich es bezeichnen.
Ich rufe die Frage 100 des Herrn Abgeordneten Dreyer auf:
Sind der Bundesregierung Mängel bei der Durchführung des Grenzausgleichs bekannt, die zu Preissteigerungen bei Lebensmitteln führen, und welche Schritte ist sie bereit zu unternehmen, um unangemessene Belastungen von Importen im Rahmen des Grenzausgleichs auszuschließen?
Der Bundesregierung sind keine Mängel bei der Durchführung des Grenzausgleichs bekannt, die Anlaß zu Preissteigerungen bei importierten Lebensmitteln gegeben haben. Ich möchte jedoch nicht in Abrede stellen, daß der Grenzausgleich in einer Reihe von Einzelfällen zu Schwierigkeiten geführt hat, um deren Beseitigung sich die Bundesregierung stets bemüht hat. Im Hinblick auf die Berechnung des Grenzausgleichs nach der Kursabweichung der D-Mark gegenüber dem US-Dollar traten z. B. Nachteile für solche Drittländer wie die Schweiz auf, deren Währung gegenüber unserer Währung verhältnismäßig stabil blieb. Die Berücksichtigung der tatsächlichen Währungsabweichungen war in technischer Hinsicht nicht zu verwirklichen. Um etwaige Nachteile dieser Lage so gering wie möglich zu halten, wurden für Importe von bestimmten Milchprodukten, insbesondere von Emmentaler, und von Rindern der Höhenrassen Regelungen getroffen, durch die schweizerische Exporte entweder vom Grenzausgleich ganz freigestellt wurden oder die die Aufrechterhaltung der bisherigen Einfuhrmindestpreise vorsahen.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, mir zu bestätigen, daß die EWG-Verordnung 974/71 Übergangscharakter trägt, und sehen Sie eine Möglichkeit, die in der Verordnung enthaltene EinProzent-Regelung, die sich in der Praxis in Währungsdifferenzen von 2 % und darüber auswirken kann, auf einen geringen Wert zu senken?
Ich möchte darauf eine schriftliche Antwort geben.
Schönen Dank, Herr Staatssekretär, einverstanden.
Keine Zusatzfrage.
Dann rufe ich Frage 101 des Herrn Abgeordneten Bremer auf:
Ist der Bundesregierung die in einer Meldung der Zeitung „Die Welt" vom 11. Januar 1973 genannte Untersuchung des belgischen Konsumentenbundes bekannt, wonach der Fischbestand in der Nordsee einen gesundheitsgefährdenden Gehalt an Quecksilber aufweist, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung vorsehen, um die Verbraucher in geeigneter Form auf diesen Tatbestand hinzuweisen?
Herr Kollege Bremer, der Bundesregierung sind die Pressemeldungen über die Auffassung des belgischen Konsumentenbundes bekannt. Ihr ist ferner aus der Presse die Aussage des belgischen Landwirtschaftsministers bekannt, daß der Quecksilbergehalt der von der belgischen Fangflotte angelandeten Fische nach neuesten Untersuchungen weit unter den in anderen Ländern als unbedenklich angesehenen Werten liegt.
Die Bundesregierung ist über die Problematik des Quecksilbergehaltes von Meerestieren unterrichtet. Das Bundesgesundheitsamt, die Lebensmitteluntersuchungsämter und mehrere Bundesforschungsanstalten führen laufend Untersuchungen durch. Auf Grund der vorliegenden Ergebnisse ist eine gesundheitliche Gefährdung der deutschen Verbraucher durch den Fischverzehr nicht zu befürchten.
Keine Zusatzfrage. - Herr Staatssekretär, ich bitte um Verständnis dafür, daß ich für die restlichen zwei Fragen dieses Geschäftsbereichs die vorgesehene Zeit nicht überziehen kann. Wir haben gleich die Konstituierung der Ausschüsse. - Oder ist der Herr Fragesteller mit schriftlicher Beantwortung einverstanden? - Das ist der Fall. Dann werden die Antworten auf die Fragen 102 und 103 des Herrn Abgeordneten Eigen als Anlage abgedruckt.
Die Fragestunde ist hiermit beendet.
Meine Damen und Herren, ich berufe das Haus auf morgen, Donnerstag, den 1. Februar, 9 Uhr.
Die Sitzung ist geschlossen.