Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll die heutige Tagesordnung um die zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes - Drucksachen 7/1854, 7/2231, 7/2242 - ergänzt werden. Ist das Haus damit einverstanden? - Ich sehe und höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Für die Frau Abgeordnete Schlei schlägt die Fraktion der SPD als Schriftführer den Herrn Abgeordneten Pensky vor. - Ist das Haus damit einverstanden? - Ich sehe und höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kohlerechtlicher Vorschriften - Drucksache 7/1770 - dem Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung überwiesen werden. - Ist das Haus damit einverstanden? - Ich sehe und höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Die Fraktion der CDU/CSU hat für den aus dem Vermittlungsausschuß ausscheidenden Kollegen Dr. Althammer Herrn Kollegen Dr. Kreile benannt. - Ist das Haus mit diesem Vorschlag einverstanden? - Ich sehe und höre keinen Widerspruch; damit ist der Herr Abgeordnete Dr. Kreile als Stellvertreter des Herrn Abgeordneten Höcherl in den Vermittlungsausschuß bestellt.
Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Überweisung von EG-Vorlagen
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Verordnung ({0}) des Rates zur Festsetzung der Schwellenpreise für geschälten Reis und Bruchreis und des in den Schwellenpreis für vollständig geschliffenen Reis einzubeziehenden Schutzbetrags für das Wirtschaftsjahr 1974/1975
- Drucksache 7/2198 überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung ({1}) des Rates zur Festsetzung des Grundpreises und des Ankaufspreises für Apfel für den Monat Juni 1974
- Drucksache 7/2211 - überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung ({2}) des Rates zur Festsetzung der monatlichen Zuschläge zu den Preisen für Rohreis und geschälten Reis für das Wirtschaftsjahr 1974/1975
- Drucksache 7/2212 -überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Entscheidung des Rates über die Verfahren des Ständigen Veterinärausschusses
- Drucksache 7/2216 überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft hat mit Schreiben vom 10. Juni 1974 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Schulte ({3}), Dr. Warnke, von Alten-Nordheim, Picard, Thürk, Link, Dr. Frerichs, Pieroth, Susset, Niegel, Vehar und Genossen betr. Ledererzeugende Industrie - Drucksache 7/2131 - beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 7/2247 verteilt.
Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf: Fragestunde
Drucksache 7/2197 Wir setzen zunächst die Beantwortung der Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten fort. Zur Beantwortung der eingereichten Fragen steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Logemann zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 35 des Herrn Abgeordneten Kiechle auf:
Wie weit sind die Vorbereitungen gediehen, die ein gegebenenfalls nationales Inkrafttreten des sogenannten Bergbauernprogrammes in diesem Jahr ermöglichen, und wann rechnet die Bundesregierung mit der Inkraftsetzung des vollständigen Piogrammes?
Der Herr Abgeordnete ist im Saal. Herr Staatssekretär!
Herr Kollege Kiechle, die Bundesregierung strebt ein Inkrafttreten des Programms für die Förderung der Landwirtschaft in Berg- und benachteiligten Gebieten grundsätzlich zum frühestmöglichen Zeitpunkt an. Die in der Antwort zur nächsten Frage von mir anzuschneidenden haushaltsmäßigen Vorkehrungen bestätigen das. Jedoch hängt der Zeitpunkt dieses Inkrafttretens nicht allein von der Bundesregierung ab. In bezug auf die Abgrenzung der Fördergebiete gibt es eine sehr enge und konstruktive Zusammen7272
arbeit mit den Ländern. Diese Arbeiten stehen kurz vor dem Abschluß.
Hinsichtlich der Finanzierung der vorgesehenen Maßnahmen ist der Meinungsbildungsprozeß für den Teilbereich Ausgleichszulage zwischen Bund und Ländern noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung hat die Länder gebeten, hierzu eine Klärung in den jeweiligen Regierungen herbeizuführen. Ich erwarte das Ergebnis in Kürze, um die Arbeiten an den erforderlichen nationalen Durchführungsbestimmungen ebenfalls abschließen zu können.
Wann, Herr Kollege Kiechle, und in welcher Form die im Grundsatz beschlossene Richtlinie endgültig in Brüssel verabschiedet wird, läßt sich zur Zeit nicht übersehen.
Eine Zusatzfrage hat der Herr Abgeordnete Kiechle.
Herr Staatssekretär, habe ich Sie richtig verstanden, daß Ihre Antwort auf meine Frage daraus hinausläuft, daß es in den Abstimmungen zwischen den Bundesländern und dem Bund zur Zeit noch Schwierigkeiten gibt, und daß ein etwaiges Verzögern nichts mit der Frage des gleichzeitigen Inkraftsetzens in Brüssel für die gesamte EWG zu tun hätte?
Ja, Sie können es so verstehen. Wir haben uns bemüht, schnellstens weiterzukommen. Ich darf Ihnen z. B. noch zusätzlich sagen, daß wir an die Länder Formblätter verschickt haben, um die erforderlichen Angaben über die Gebiete zu erhalten; hier ist der Termin der 18. Juni. Gestern, also am 11. Juni, fand eine wichtige Besprechung zur Abstimmung von Fördergebieten statt. Wir bemühen uns, hier schnell zu gemeinsamen Regelungen und Übereinkünften zu kommen.
Herr Kollege Kiechle, Sie haben noch eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, bedeutet das dann, daß die Bundesregierung an der mehrmals gemachten Andeutung des Herrn Bundesministers Ertl festhält, daß sie das Bergbauernprogramm, einschließlich der benachteiligten Gebiete, national in Kraft setzen wird, und können wir damit rechnen, daß das noch im Jahre 1974 sein wird?
Wir gehen davon aus. Wir sind vor allen Dingen der Meinung, daß man einen Teil für die benachteiligten Gebiete in Kraft setzen kann, und zwar den, in dem es um die Ausgleichszulage geht. Hier könnten wir schneller zu einer Anwendung kommen. Aber ich komme in der Antwort auf Ihre zweite Frage noch darauf zurück.
Eine Zusatzfrage hat der Abgeordnete Immer.
Herr Staatssekretär, bestehen in Ihrem Hause bereits Vorstellungen über die Richtlinien, und kann man in Kürze mit der Verabschiedung dieser Richtlinien rechnen?
Wir haben durchaus Vorstellungen über die Richtlinien. Aber ich habe eben schon angedeutet, daß wir in Gesprächen mit den Ländern sind - die Gemeinschaftsaufgabe wirkte ja mit hinein -, so daß wir konkrete Aussagen hier eigentlich erst machen können, wenn wir uns mit den Ländern abgestimmt haben.
Letzte Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, halten Sie es für richtig, daß das sogenannte Bergbauernprogramm in die Gemeinschaftsaufgaben hineingenommen worden ist, da doch die benachteiligten Gebiete natürlich in Ländern mit schwacher Finanzkraft liegen? Was würden Sie z. B. sagen, wenn das Highland-Programm in Schottland von den Schotten bezahlt werden müßte?
Sie bringen hier nationale Möglichkeiten und die EWG-Entwicklung durcheinander. Ich möchte dazu sagen, daß Beratungen hierüber zwischen den Ländern und dem Bund stattgefunden haben. Es hat gemeinsame Überlegungen gegeben, die zu einer Einbeziehung in den Bereich der Gemeinschaftsaufgaben geführt haben.
Ich rufe die Frage 36 des Herrn Abgeordneten Kiechle auf:
Treffen Pressemitteilungen aus „Agra-Europe" zu, wonach besonders das Bundesfinanzministerium dem Kernstück der Ausgleichszulage „außerordentlich skeptisch" gegenüberstehe?
Herr Kollege Kiechle, die Pressemeldung aus „Agra-Europe" trifft aus folgenden Gründen nicht zu.
Erstens. Die Bundesregierung hat am 19./20. November 1973 auf der Ratstagung in Luxemburg dem verfügenden Teil der Richtlinie des Rates über die Landwirtschaft in Berggebieten und in bestimmten benachteiligten Gebieten zugestimmt. Die Ausgleichszulage ist ein wesentlicher Bestandteil dieser Richtlinie.
Zweitens. Die Bundesregierung hat sodann in dem soeben verabschiedeten Haushalt für 1974 in Kap. 10 02 Tit. 652 11 40 Millionen DM für die Ausgleichszulage aus dem Aufwertungsausgleich einParl. Staatssekretär Logemann
gestellt. Auch für 1975 werden Mittel in ausreichendem Umfang bereitgestellt werden.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wird die Bundesregierung also beide Teile des Programms, den investiven Teil und den Ausgleichszulagenteil, zusammen in Kraft setzen?
Das muß überlegt werden. Ich habe vorhin schon gesagt, daß es wahrscheinlich leichter ist, zunächst mit dem Ausgleichszulagenteil zu beginnen.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, hat in diesem Fall der Herr Bundesfinanzminister dem Programm so wie geplant zugestimmt?
Ich habe Ihnen eben gesagt, daß wir die Mittel für 1974 bereits im Etat ausgewiesen haben und daß wir davon ausgehen, daß sie 1975 weiter bereitgestellt werden.
Ich rufe die Frage 37 des Herrn Abgeordneten Spranger auf:
Welche Auswirkungen haben nach Ansicht der Bundesregierung der Preisrückgang für Agrarprodukte im April um 8,5 % und der Anstieg der Betriebsmittelpreise für die Landwirtschaft um 8,9 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum auf Liquidität und Rentabilität der deutschen Landwirtschaft im laufenden Wirtschaftsjahr und im Wirtschaftsjahr 1974/1975?
({0})
- Ich habe die nächste Frage des Herrn Abgeordneten Spranger aufgerufen.
Herr Kollege Spranger, der Preisrückgang für landwirtschaftliche Produkte im April 1974 im Vergleich zum Vorjahr ist unter anderem darauf zurückzuführen, daß die Erzeugerpreise für wichtige Produkte im April 1973 außergewöhnlich hoch waren. Der Preisindex für pflanzliche Produkte lag im April 1973 um 32,6 %, derjenige für tierische Produkte um 10,7 % höher als im April 1972. Verglichen mit diesem hohen Niveau sanken die Preise für pflanzliche Produkte im April 1974 um 19,2 %. Die Preise für tierische Erzeugnisse lagen um 5,1 % niedriger als vor einem Jahr. Zum einen gingen die Preise für Schlachtrinder unter das sehr hohe Vorjahresniveau zurück, zum anderen sanken die Preise für Schlachtschweine stärker als erwartet, weil der durch die allgemeine wirtschaftliche Lage beeinträchtigten Nachfrage ein steigendes Angebot gegenüberstand.
Die Preise für Milch lagen demgegenüber im April 1974 um 4,1 % höher als vor einem Jahr.
Insgesamt ergibt sich für April eine ungünstige Preis-Kosten-Situation, die nicht beschönigt werden soll. Es muß jedoch berücksichtigt werden, daß für die Produkte, deren Preise am stärksten rückläufig waren, nämlich Kartoffeln, Obst und Gemüse, die Verkaufsmengen der Landwirtschaft zur Zeit sehr gering sind. Daher sind auch die Auswirkungen auf die Liquidität und die Rentabilität der deutschen Landwirtschaft nicht so stark, wie die reine Preisentwicklung vermuten läßt. Das gilt für das Wirtschaftsjahr 1973/74 um so mehr, als die Landwirtschaft den größten Teil der Düngemittel, deren Preise im April gegenüber dem Vorjahr besonders stark gestiegen sind, noch zu den Preisen des Vorjahres beschaffen konnte. Die genauen Auswirkungen der derzeitigen Preis-Kosten-Situation insbesondere für 1974/75 lassen sich jedoch nicht quantifizieren, weil die weitere Entwicklung nur schwer vorauszuschätzen ist.
Eine Zusatzfrage.
Ist es zutreffend, Herr Statssekretär, daß sich der Erzeugerpreisindex von Januar 1974 bis April 1974 ständig nach unten entwickelt hat, während sich der Betriebsmittelpreisindex im gleichen Zeitraum stetig nach oben entwickelt hat, und sind Sie auch unter diesen Voraussetzungen nach wie vor der Meinung, daß für 1973/ 74 eine positive Einkommensentwicklung in der Landwirtschaft in der Größenordnung von 6 bis 10 Prozent zu verzeichnen sein wird?
Dazu darf ich zunächst sagen, daß die Preisentwicklung vor allen Dingen in den letzten Monaten negativ verlaufen ist. Wir hatten einen sehr starken Rückgang der Schweinepreise - darauf habe ich hingewiesen -, gleichzeitig eine starke Steigerung der Betriebsmittelkosten.
Zur zweiten Frage, zur Einkommensverbesserung in Höhe von 6 bis 10 v. H., darf ich sagen: In der Vorschau des Agrarberichtes haben wir die Aussage gemacht, daß wir eine Einkommensverbesserung von 6 bis 10 v. H. erwarten. Wir haben diese Zahlen, Herr Kollege, auch laufend nachgerechnet. Noch im vorigen Monat haben wir Hochrechnungen gemacht, die besagen, daß wir von dieser Entwicklung - wie im Agrarbericht vorausgesagt - ausgehen können unter Berücksichtigung der Tatsache - das müssen Sie hinzunehmen -, daß zu dieser Entwicklung auch noch die guten Preise im ersten Halbjahr 1973/74 beigetragen haben.
Eine weitere Zusatzfrage.
Können Sie, Herr Staatssekretär, bestätigen, daß das Verhältnis zwischen Erzeugerpreisen und Betriebsmittelkosten zur Zeit das schlechteste ist, das es in Deutschland je gege7274
ben hat, und was wird die Bundesregierung im einzelnen tun, dieser Entwicklung zu begegnen?
Damit gehen Sie eigentlich über den in Ihrer Frage angeschnittenen Sachverhalt hinaus. Aber ich möchte eines richtigstellen: Ich würde nicht sagen: das schlechteste, das es je gegeben hat. Ich könnte Ihnen durchaus auch negative Phasen der Preis-KostenEntwicklung in der Landwirtschaft aus der Vergangenheit aufzeigen. Wir hatten z. B. eine sehr schlechte Periode im Jahr 1967, als die deutschen Getreidepreise gesenkt wurden. Sie kennen ja die damaligen Vorgänge. Ich würde also nicht sagen: das schlechteste Ergebnis, das wir je hatten.
Aber ich habe auch erklärt: Wir wollen nichts beschönigen. Wir sehen diese Entwicklung mit Sorge, und die Frage lautet: Was kann geschehen? Einige Schritte sind ja schon unternommen worden. Das wird im laufenden Jahr deutlich werden auf Grund der Verbesserungen der Verkaufserlöse der Landwirtschaft, die in Brüssel hinsichtlich der Marktordnungs-Erzeugerpreise erzielt worden sind. Das wäre das eine.
Sie wissen, daß auch andere Überlegungen angestellt werden. Ich möchte dazu jetzt aber keine Einzelheiten vortragen.
Ich rufe die Frage 38 des Herrn Abgeordneten Spranger auf:
Wie erklärt sich die Bundesregierung die erhebliche Diskrepanz zwischen der vom Bundeslandwirtschaftsminister angekündigten Agrarpreiserhöhung auf Grund des EG-Ministerratsbeschlusses und der tatsächlichen Agrarpreisentwicklung?
Die Beschlüsse des Ministerrates der Europäischen Gemeinschaft vom März 1974 gelten für das Wirtschaftsjahr 1974/75, das nur für Milch und Rindfleisch im April begonnen hat. Die Auszahlungspreise für Milch haben sich im April auch bereits erhöht.
Eine Diskrepanz zwischen den vorausgeschätzten Agrarpreiserhöhungen durch die Preisbeschlüsse für 1974/75 und der tatsächlichen Preissituation im April 1974 besteht nicht. Die Vorausschätzungen gingen von bestimmten Annahmen über die Marktentwicklung aus. Auf Grund der Marktsituation bis April 1974 ist noch nicht abzusehen, ob diese Vorausschätzungen eintreffen. Es ist jedoch möglich, daß die tatsächliche Marktentwicklung durch unvorhersehbare politische Ereignisse, wie z. B. die italienischen Importerschwernisse, und durch eine veränderte Nachfrageentwicklung beeinflußt wird. Dadurch könnten auch die vorausgeschätzten Preiserhöhungen geringer ausfallen als im März angenommen.
Eine Zusatzfrage, bitte.
Ist es demnach zutreffend, Herr Staatssekretär, daß die deutschen Landwirte 1973/74 real, d. h. unter Berücksichtigung der Preissteigerungen, voraussichtlich keinen Einkommenszuwachs zu verzeichnen haben werden, und wie läßt sich das vereinbaren mit der Forderung von Bundeskanzler Schmidt und auch Bundesminister Ertl, daß die deutschen Landwirte an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben sollten?
Diese Frage kann man an sich relativ leicht beantworten, nämlich dadurch, daß man den Agrarbericht liest, Herr Kollege. Dort haben wir sehr genau die Einkommensentwicklung in der Landwirtschaft in den letzten Jahren aufgeführt, und auf Grund dieser Entwicklung kann in der Tat gesagt werden: Wenn man den 30. Juni 1974, den Zeitpunkt des Ablaufs dieses Wirtschaftsjahres, zugrunde legt, ist die von Bundeskanzler Brandt bzw. Bundeskanzler Schmidt wiederholte Aussage, daß die Landwirtschaft an der allgemeinen Einkommensentwicklung beteiligt werden solle, erfüllt worden.
Allerdings ist zu befürchten, - das ist unsere Sorge -, daß im nächsten Wirtschaftsjahr, das am 1. Juli 1974 beginnt, eine negative Einkommensentwicklung in der Landwirtschaft zu verzeichnen sein wird. Deshalb werden wir gerade dieses Jahr sorgfältig beobachten und auch versuchen, hier durch entsprechende Maßnahmen einzuwirken.
Sie haben eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß die Aussagen des Agrarberichtes für das Jahr 1972/73 nicht zwingend auf das Jahr 1973/74 Anwendung finden können und daß ich eine Frage im Hinblick auf 1973/74 und seine Einkommensentwicklung gestellt habe?
Zu 1973/74 habe ich eine Aussage gemacht. Ich bin hier bei der Vorausschau im Agrarbericht geblieben, habe allerdings darauf hingewiesen, daß wir laufend hochrechnen und die letzten Ergebnisse uns noch nicht zeigen, daß wir wesentlich unter 6 bis 10 v. H. liegen.
Herr Abgeordneter Eigen!
Herr Staatssekretär, würden Sie mir bestätigen, daß Ihre Aussagen in einem Widerspruch stehen zur Aussage des Statistischen Bundesamtes, daß für April 1974 die Differenz der Indizes landwirtschaftlicher Erzeugerpreise und landwirtschaftlicher Produktionsmittel 29 Punkte erreicht hat, daß das 1967 in gar keiner Weise und noch niemals seit 1949 der Fall war?
Das will ich nicht abstreiten. Aber ich darf hier feststellen, daß ich auch nichts Falsches gesagt habe. Vielmehr habe ich gesagt, der Preisindex für pflanzliche Produkte lag im April 1973 um 32,6 %, derjenige für tierische Produkte um 10,7 % höher als im April 1972.
Eine letzte Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Sauter.
Herr Staatssekretär, habe ich Sie richtig verstanden, daß Sie bei Ihrer Aussage bleiben, daß Sie für das Wirtschaftsjahr 1973/74 mit einem Einkommenszuwachs von 6 bis 10 °/o rechnen und daß es für das kommende Wirtschaftsjahr schlechter aussieht? Welche Maßnahmen sind im Bundeslandwirtschaftsministerium in Vorbereitung, um auf die schlechtere Entwicklung des kommenden Jahres entsprechend reagieren zu können?
Herr Kollege Sauter, ich habe auf folgendes hingewiesen. Ich habe gesagt, daß der Milcherzeugerpreis sich positiv entwickeln wird. Hier rechnen wir mit einem Anstieg um etwa 4 °/o auch im laufenden Jahr. Das ist das eine. Das zweite ist, daß wir eine Verbesserung der Verkaufserlöse für die Landwirtschaft aus den in Brüssel getroffenen Maßnahmen erwarten, also durch die Anhebung der Preise für Marktordnungserzeugnisse. Diese Dinge können wir ziemlich genau vorausberechnen. Wir können aber nicht vorausberechnen, wie sich die Situation auf den Fleischmärkten entwickelt. Diese hängt sehr wesentlich davon ab, wieviel Fleisch künftig verbraucht wird. Das können wir nicht amtlich verordnen, wie Sie einsehen werden, sondern hier muß uns die Marktentwicklung weiterhelfen. Hier sind wir erstens in Sorge wegen des zurückgegangenen Fleischverbrauchs und zweitens auch dadurch etwas in Sorge gekommen, daß die Zahl der an den Markt gelangenden Schweine und Rinder jetzt tatsächlich größer ist, als wir es nach den Vorausberechnungen erwarten konnten.
Ich rufe die Frage 39 des Herrn Abgeordneten Eigen auf:
In welcher Weise hat die Bundesregierung Stellung genommen zu der Tatsache, daß die Europäische Kommission eine Intervention B für Weichweizen in den Ländern Frankreich, Belgien und den Niederlanden, dagegen nicht in der Bundesrepublik Deutschland, beschlossen hat, und in welcher Weise will die Bundesregierung Wettbewerbsgleichheit für die deutsche Landwirtschaft herstellen?
Die Bundesregierung hat eine Intervention B für Uberhangbestände an Weichweizen alter Ernte nicht beantragt, weil im Gegensatz zu anderen Mitgliedstaaten in Deutschland überschüssige Bestände auf dem freien Markt am Ende dieses Wirtschaftsjahres kaum vorhanden sein werden. Handel und Genossenschaften in Deutschland haben schon vor der Entscheidung der Kommission ihren überschüssigen Weichweizen der Einfuhr- und Vorratsstelle zur Intervention angeboten. Sie haben deshalb auch nicht beantragt, an der Maßnahme beteiligt zu werden. Die Landwirtschaft selbst ist nicht betroffen, da sie regelmäßig am Ende eines Wirtschaftsjahres nennenswerte Bestände an Weichweizen nicht mehr hält.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir einer Meinung, daß die Aufhebung der Preisbruchvergütung am 1. Juli 1974 dazu geführt hat, daß der Getreidepreis in der Bundesrepublik Deutschland sich im letzten Vierteljahr um etwa 1,50 DM je Doppelzentner gesenkt hat, und daß eine solche Maßnahme wie die Intervention ab 1. Juni durchaus dazu hätte führen können, daß diese Senkung der Preise nicht gekommen wäre in der Konkurrenz gegenüber Frankreich und Holland, die nun für ihre Landwirte eine bessere Situation erreicht haben?
Aber dafür ist ja nun in der Bundesrepublik die Interventionsmöglichkeit von den Landwirten genutzt worden, und zweitens will ich zugeben, daß die Aufhebung der Preisbruchvergütung nun einige Signale gesetzt hat, die zweifellos mit dazu beigetragen haben, daß das Getreide in die Intervention gegeben worden ist.
Weitere Zusatzfrage.
Sind Sie- bereit, Herr Staatssekretär, um für die kommende Ernte einigermaßen eine Wettbewerbsgleichheit herzustellen, die Intervention B oder eine ähnliche Maßnahme für die Bundesrepublik Deutschland in Szene zu setzen, damit dann jedenfalls für die neue Ernte eine Wettbewerbsgleichheit hergestellt wird?
Daran denken wir durchaus. Wir wollen hier versuchen, für unsere Landwirte einen entsprechenden Marktpreis zu erzielen.
Ich rufe die Frage 40 des Herrn Abgeordneten Eigen auf:
Welche Maßnahmen will die Bundesregierung einleiten, die landwirtschaftlichen Erzeuger von Rindfleisch und Milch in der Bundesrepublik Deutschland in gleicher Weise zu fördern, wie es nach Pressemitteilungen von der französischen Regierung, die für den Monat März 1974 bei Rindfleisch einen Nachschlag in Höhe der Differenz zwischen dem alten und dem neuen Interventionspreis zahlen will und bei Milch 54 Millionen FF als Erzeugersubvention bereitstellt, beschlossen ist?
In den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft wird gemäß VO ({0}) Nr. 663/74 für Milch und VO ({1}) Nr. 667/74 für Rindfleisch für Ankäufe der Interventionsstellen in der Zeit vom 4. bis 31. März 1974 der Unterschied zwischen den Interventions- bzw. Ankaufspreisen der Wirtschaftsjahre 1973/74 und 1974/75 ausgezahlt. Im Milchsektor ist lediglich bei Magermilchpulver ein höherer Interventionspreis für das Milchwirtschaftsjahr 1974/75 festgesetzt worden. Infolge der günstigen Entwicklung der Marktpreise erfolgte in der oben angegebenen Zeit keine Übernahme von Magermilchpulver in die öffentliche Lagerhaltung der Bundesrepublik Deutschland. Dagegen wurden bei Rindfleisch in der Bundesrepublik in der fraglichen Zeit Interventionskäufe getätigt. Die Interventionsstelle wird in Kürze ebenso wie in Frankreich den Differenzbetrag auszahlen.
Eine Zusatzfrage.
Wie wird dieser Differenzbetrag dann an die beteiligten Landwirte ausgezahlt, und erfolgt auch an die Landwirte eine Auszahlung, die kein Rindfleisch an die Intervention gegeben haben?
Herr Kollege Eigen, ich muß Ihnen dazu ein paar Sätze vorlesen; es ist nämlich sehr schwierig darzustellen. In Art. 1 Abs. 2 der Verordnung ({0}) Nr. 667/74, hat der Rat festgelegt, daß für Interventionskäufe von Rindfleisch in der Zeit vom 4. März bis 31. März 1974 die Differenz zwischen alten und für das laufende Wirtschaftsjahr geltenden Ankaufspreisen nachgezahlt wird. Aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen, da nur Fleisch eines Teils der von den Schlachtbetrieben aufgenommenen Tiere an die Interventionsstelle verkauft wurde, läßt sich nicht mehr feststellen, wessen Tiere zum höheren Interventionspreis abgesetzt wurden. Es ist nicht möglich, die Nachzahlung dem Erzeuger unmittelbar zuzuleiten.
Um soweit wie möglich sicherzustellen, daß die Nachzahlung an die landwirtschaftlichen Erzeuger weitergeleitet wird, wird die Interventionsstelle alle in Frage kommenden Verkäufer von Interventionsware gesondert anschreiben und darauf hinweisen, daß die Nachzahlung als Unterstützung für die landwirtschaftlichen Erzeuger gedacht ist. Mit dem Bauernverband ist vereinbart worden, daß dieser ebenfalls entsprechende Hinweise an die Erzeuger gibt.
Herr Kollege, es wäre schön, wenn Sie es auch weitergeben könnten.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wie verhalten Sie sich dazu, daß in Frankreich für die Milcherzeuger zusätzlich 54 Millionen Franc ausgezahlt worden sind, und zwar unabhängig von der Frage des Magermilchpulvers?
Dazu kann ich jetzt keine Stellung nehmen. Ich müßte Ihnen eine schriftliche Antwort nachreichen, wenn Sie es wünschen.
Ich rufe die Frage 41: der Abgeordneten Frau Dr. Riede ({0}) auf:
Kann die Bundesregierung den auslegungsfähigen Begriff „geringfügig" bei der Einfuhr von Schnittblumen hinsichtlich tierischer Schädlinge in der Pflanzenbeschauverordnung vom 14. Mai 1970, § 3 Abs. 1, näher präzisieren?
Frau Kollegin Dr. Riede, die Pflanzenbeschauverordnung von 1970 bestimmt im Grundsatz, daß Pflanzen, die von Nelkenwicklern befallen sind, nicht eingeführt werden dürfen. Die beiden in dieser Verordnung genannten Nelkenwicklerarten kommen in der Bundesrepublik Deutschland nicht vor.
Darüber hinaus sieht die Verordnung vor, daß vom 1. Dezember bis zum 31. März eines jeden Jahres die Einfuhr von Nelkenschnittblumen bei geringfügigem Befall mit Nelkenwicklern im Einzelfall - also als Ausnahme - zugelassen werden kann. Eine generelle Festsetzung einer Toleranzhöhe läßt sich nicht verwirklichen; sie ist klimabedingt. Bei wärmeren Witterungsverhältnissen muß sie niedriger sein als bei kälterem Wetter. Ähnliche Überlegungen stehen im übrigen auch bei der EG-Richtlinie für die Pflanzenbeschau an. Auch hier war es nicht möglich, den Begriff „geringfügig" generell durch eine Befallzahl zu bestimmen.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Hansen.
Herr Staatssekretär, könnte es nicht so sein, daß bei der Beurteilung, ob das geringfügig ist oder nicht, auch die Kurz- oder Weitsichtigkeit oder andere Augenfehler der Pflanzenbeschauer eine Rolle spielen können'?
Logemann, Pari. Staatssekretär beim Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten: Ich könnte mir vorstellen, daß auch der Geruch dabei eine Rolle spielt.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Eigen.
Herr Staatssekretär, könnte es bei dieser Frage auch eine Rolle spielen, daß der Fragesteller, der soeben gefragt hat, möglicherweise keine Sachkenntnis hat?
Das würde ich nicht unterstellen, Herr Kollege Eigen.
Zuletzt sind die Blumen noch zum Blühen gekommen. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär. Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantwortet.
Ich darf noch darauf hinweisen, daß eine Reihe von Kolleginnen und Kollegen ausharren, damit ihre Fragen hier mündlich beantwortet werden können; Sie können Sich davon überzeugen. Sie werden feststellen, daß ich versuche, daß das auch im Interesse der hiergebliebenen Kollegen erreicht wird.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes. Zur Beantwortung der Fragen steht Frau Parlamentarische Staatssekretärin Schlei zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 3 des Herrn Abgeordneten Memmel auf:
Trifft es zu, daß der neuernannte Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, Staatssekretär Klaus Bölling, Mitarbeiter des im Dienst der kommunistischen Spionage stehenden Ostberliner Verlages „Volk und Wissen" war, und wann und unter welchen Umständen hat gegebenenfalls die Bundesregierung hiervon Kenntnis erhalten?
Herr Kollege Memmel, der Staatssekretär Klaus Bölling hat im Jahre 1946, als 18jähriger also, etwa sechs Monate lang als freier Mitarbeiter für die Zeitschrift „Neues Leben" geschrieben. Die Zeitschrift erschien vierzehntäglich, und zwar bis zur Nr. 11 im Verlag „Volk und Wissen" und ab Nr. 12 im Eigenverlag.
Die Bundesregierung kann nicht bestätigen, daß der Verlag „Volk und Wissen" oder die Redaktion der Zeitschrift „Neues Leben" bereits während der Zeit der Mitarbeit von Klaus Bölling nachrichtendienstliche Funktionen hatten. Die Bundesregierung ist deshalb auch nicht in der Lage, die im ersten Teil Ihrer Frage enthaltene Behauptung zu bestätigen.
Im übrigen hat sich Herr Staatssekretär Balling bereits im Jahre 1947 in einem damals vielbeachteten Artikel von der SED abgewandt. Dieser Artikel erschien am 10. Dezember 1947 in dem in West-Berlin erscheinenden „Tagesspiegel", der eine große Auflage - 315 0001 Exemplare pro Tag - hat. Das war also damals in Berlin eine vielbeachtete Sache.
Hinzufügen möchte ich noch: Klaus Balling identifizierte sich in diesem Artikel mit einer Opposition, die sich nach dem Scheitern geistiger Freiheit in der SED von dieser Partei lossagte. Er sprach dabei der SED die Fähigkeit ab, eine demokratische und damit eine deutsche Politik zu machen.
Zum zweiten Teil Ihrer Frage teilt die Bundesregierung mit, daß die Biographie von Herrn Staatssekretär Balling vor dessen Ernennung dem Bundeskanzler bekannt war.
Eine Zusatzfrage.
Verehrte Frau Staatssekretär, sind die Meldungen und Berichte in verschiedenen seriösen Zeitungen richtig, daß Herr Balling zu der Zeit, von der Sie sprachen, Mitarbeiter bei Erich Honecker war, als dieser damals Leiter der Zeitung „Kommunistische Freie Deutsche Jugend" war? Oder deckt sich das mit dem, worüber Sie eben sprachen?
Herr Kollege, darauf kann ich Ihnen gern eine Antwort geben. Diese Zeitschrift war eine Zeitschrift der FDJ, und der Herausgeber war Erich Honecker, der damals als Leiter des Jugendausschusses bei der Zentralverwaltung für Volksbildung tätig war.
Zu den Autoren, die in dieser Jugendzeitschrift schrieben, gehörte z. B. auch Erich Kästner mit einem Abdruck von „Emil und die Detektive".
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Friedrich.
Frau Staatssekretärin, muß, da der von Ihnen dargestellte Vorgang bereits vor zehn bis vierzehn Tagen in allen deutschen Zeitungen geschildert war, diese Frage ohne Angabe der Jahreszahl nicht als eine diskriminierende Frage empfunden werden, und werden hier nicht Millionen deutscher Staatsbürger potentiell verdächtigt, die irgendwann einmal in der DDR oder damals in der SBZ arbeiten mußten, wobei ich daran erinnern darf, daß viele dieser Menschen heute Kollegen in diesem Hause sind?
({0})
Zusatzfragen sollten knapp gefaßt sein. - Bitte!
Herr Kollege, ich nehme an, daß unser Kollege Memmel dies nicht als Diskriminerung beabsichtigt hatte, denn ihm ist sicherlich auch bekannt, daß sein Kollege Herr Reddemann im selben Verlag gearbeitet haben soll, und zwar noch einige Jahre später.
Ich unterstelle aber, daß eine falsche Auswertung in der Presse viele junge Menschen ängstigen kann. Denn wenn man davon ausgehen soll, daß Schüleraufsätze 16jähriger, 17jähriger oder 18jähriger durchleuchtet werden müssen, wenn einer im hohen Mannesalter einmal eine Funktion bekommt, dann ist das schon ein bißchen schwierig.
({0})
Der Herr Abgeordnete Dr. Jaeger hat um schriftliche Beantwortung der von ihm eingereichten Fra7278
Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
gen 4 und 5 gebeten. Dem wird entsprochen; die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes abgeschlossen. Frau Staatssekretärin, ich danke Ihnen.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers des Auswärtigen. Zur Beantwortung der Fragen steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Moersch zur Verfügung. Ich rufe Frage 6 des Herrn Abgeordneten Dr. Hupka auf:
Welche Schritte hat die Bundesregierung bei der Regierung der Sowjetunion angesichts der vielen Prozesse unternommen, die aussiedlungswilligen Volksdeutschen nur deswegen gemacht werden, .weil sie auf Grund ihres Bekenntnisses zum deutschen Volkstum nach der Bundesrepublik Deutschland aussiedeln wollen, und wie beurteilt die Bundesregierung die Prozesse und hohen Freiheitsstrafen bezüglich ihrer Auswirkung auf die Normalisierung der Verhältnisse zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sowjetunion?
Herr Abgeordneter, zum ersten Teil Ihrer Frage hat die Bundesregierung in diesem Hause wiederholt - zuletzt in der vorangegangenen Fragestunde gegenüber dein Herrn Abgeordneten Gierenstein - Stellung genommen. Ich darf mich daher kurz fassen.
Bei den Betroffenen handelt es sich, soweit erkennbar, um deutschstämmige sowjetische Staatsangehörige, denen unsere Vertretungen in der Sowjetunion konsularischen Schutz und Beistand nicht gewähren können.
Prozesse und Verurteilungen erfolgen nicht, weil die Betroffenen ausreisen wollten, sondern weil sie nach sowjetischer Auffassung gegen die Gesetze der UdSSR verstoßen haben.
Ich hatte Sie, wie Sie sich sicher erinnern werden, bereits in der Fragestunde vom 28. März dieses Jahres auf diesen Tatbestand aufmerksam gemacht; dabei habe ich auf die Notwendigkeit dieser Unterscheidung hingewiesen.
Es gibt also - und damit komme ich zum zweiten Teil Ihrer Frage - keine Rechtsgrundlage für Demarchen in Einzelfällen. Es liegt aber in der Logik der Politik der Bundesregierung, die die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sowjetunon weiter ausbauen will, daß sie sich nicht zuletzt auf die Lösung humanitärer Probleme positiv auswirkt. Die Ausreisezahlen sind hierfür ein Beweis. Freilich fordert dieser Weg Beharrlichkeit, Geduld und, so schwer es uns auch menschlich fallen mag, Zurückhaltung dort, wo unserem Handeln rechtliche und politische Grenzen gezogen sind.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung bekannt, daß allein in den ersten Monaten dieses Jahres in Kasachstan 7 Prozesse stattgefunden haben, in denen 10 Deutsche angeklagt waren, und daß diese zu Freiheitsstrafen von zwei bis drei Jahren verurteilt worden sind, nur weil sie dagegen protestiert haben, daß ihrem Aussiedlungsbegehren nicht stattgegeben worden ist? Gedenkt die Bundesregierung hier einmal eine Aufstellung vorzulegen - soweit sie über Informationen verfügt; ich beziehe mich auf eine Meldung von dpa -, um das Verhalten der Sowjetregierung deutlich zu machen, das sich hier nicht davon unterscheidet, wie sich die Sowjetregierung gegenüber den Aussiedlungswilligen jüdischen Glaubens verhält?
({0})
Herr Abgeordneter, der Bundesregierung sind die Fälle bekannt, die von den Nachrichtenmedien mitgeteilt worden sind. Ich habe zu den Begründungen der jeweiligen Anklageerhebungen Stellung genommen und möchte mich hier nicht wiederholen.
Völlig unabhängig davon, wie wir das zu bewerten haben - dazu habe ich mich gerade geäußert -, möchte ich aber doch mitteilen, daß im Januar 449 Aussiedlungen stattgefunden haben, im Februar 489, im März 589, im April 831 und im Mai 586, Zahlen, die in den Jahren vorher nicht in der Bleichen Weise erreicht worden sind. Zum Teil entsprechen die Ziffern, die jetzt im Monat erreicht worden sind, einem ganzen Jahr in früherer Zeit.
Zusatzfrage.
So begrüßenswert die Zahl derer ist, die aussiedeln können, man darf doch aber vor der Öffentlichkeit nicht den Blick davor verschließen, daß -
Ich bitte, eine Zusatzfrage zu stellen.
Das ist nur die Einleitung: Man darf, Herr Staatssekretär, den Blick nicht vor denen verschließen, die aussiedeln wollen und nicht aussiedeln können. Deswegen die Frage, ob die Bundesregierung nicht einmal in einer Note an die Sowjetregierung auf diese sehr grausamen Fälle verweisen will, da Menschen dafür bestraft werden, daß sie nicht aussiedeln können.
Herr Abgeordneter, ich habe auf die Begrenzungen im völkerrechtlichen Bereich hingewiesen, die in solchen Fällen für jede Regierung gegenüber einer anderen Regierung gegeben sind. Ich darf Sie doch darauf hinweisen, daß die Politik der Bundesregierung - und darauf kommt es entscheidend an - zu den positiven Ergebnissen geführt hat, die wir hier erwähnt haben, im Gegensatz zu einer Politik, bei der diese Beziehungen nicht so gut gewesen sind und deshalb die Umsiedlerzahlen entsprechend geringer gewesen sind. Daß es keine wirklich befriedigende Lösung für alle BetrofParl. Staatssekretär Moersch
fenen gibt, das ist in diesem Hause wiederholt hinreichend deutlich geworden.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Czaja.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß unter früheren Regierungen die deutsche Botschaft in Moskau in zehn- bis fünfzehntausend Einzelfällen im Jahr für Personen deutscher Volkszugehörigkeit Verbalnoten übergeben und mündliche Demarchen unternommen hat, wobei diese Demarchen - zum Teil mit Erfolg - von der sowjetischen Seite entgegengenommen worden sind?
Herr Abgeordneter, ich kenne das nicht im einzelnen, aber den Erfolg kann ich Ihnen hier mitteilen. Wenn Sie von „Erfolg" sprechen, dann darf ich Ihnen vielleicht einmal ein paar Zahlen nennen: Der Erfolg bestand im Jahre 1963 aus 242 Umgesiedelten, im Jahre 1964 aus 262, im Jahre 1965 aus 365, im Jahre 1966 aus 1245, im Jahre 1967 aus 1092, im Jahre 1968 aus 598 und im Jahre 1969 aus 316 Umgesiedelten. Wenn Sie das zu der von Ihnen angegebenen Zahl von Demarchen in Beziehung setzen, dann müssen Sie fragen, ob dieser Weg wirklich erfolgreich gewesen ist.
({0})
Herr Abgeordneter, Sie haben keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 7 des Herrn Abgeordneten Dr. Hupka auf:
Welche Auskunft kann die Bundesregierung über die Zusage des polnischen Außenministers während seines Besuchs in Bonn im Dezember vorigen Jahrs bezüglich der Aussiedlung der Deutschen jenseits von Oder und Neiße geben, nachdem der Presseattaché der polnischen Botschaft in London im „Guardian" am 2. Mai 1974 bestritten hat, daß es überhaupt eine verbindliche Zusage der polnischen Regierung gibt, und stimmt die in derselben Ausgabe erteilte Mitteilung, daß bereits vor Abschluß des Warschauer Vertrags deutsche Wiedergutmachungsleistungen als Voraussetzung für die Normalisierung des Verhältnisses zwischen Deutschland und Polen gefordert worden sind?
Herr Abgeordneter, über die Ergebnisse der im Dezember des vergangenen Jahres zwischen dem Bundesminister des Auswärtigen und dem polnischen Außenminister geführten Gespräche ist die Öffentlichkeit unmittelbar nach ihrem Abschluß von der entsprechenden deutschen und der polnischen Delegation gemeinsam unterrichtet worden. Die Mitteilungen der beiden Delegationssprecher waren zuvor zwischen den beiden Außenministern in ihrem Wortlaut abgesprochen worden.
Zum zweiten Teil Ihrer Frage ist zu sagen, daß die polnische Regierung gegenüber der Bundesregierung erstmals anläßlich des Besuchs von Außenminister Olszowski in Bonn im September 1972 die Forderung nach Verhandlungen über Entschädigung für ehemalige KZ-Häftlinge und Zwangsarbeiter erhoben hat.
Zusatzfrage.
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diese falsche Darstellung durch den Presseattaché der polnischen Botschaft in London zu korrigieren?
Herr Abgeordneter, die Bundesregierung hat soeben gehandelt, indem sie der Offentlichkeit die zutreffende Darstellung mitgeteilt hat; und die polnische Seite studiert die Protokolle des Deutschen Bundestages, wie Sie sicherlich wissen, sehr genau. Wir werden außerdem Gelelenheit haben, der polnischen Seite diese Darstellung gesondert zu vermitteln.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, Sie haben soeben die Äußerung von Herrn Olszowski bestätigt, daß in diesem Jahr 50 000 Aussiedler zu uns kommen werden. Können Sie uns schon sagen, wann damit zu rechnen sein wird? Die Zahlen der ersten fünf Monate sprechen nämlich nicht dafür.
Herr Abgeordneter, ich bin im Hinblick auf den gegenwärtigen Stand unserer Bemühungen nicht in der Lage, dazu jetzt Stellung zu nehmen.
Ich rufe die Fragen 10 und 11 des Abgeordneten Schinzel auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die griechischsprachigen Sendungen der Deutschen Welle in Athen offenbar auf Veranlassung des Junta-Regimes gestört werden?
Welche Schritte wird die Bundesregierung unternehmen, um die griechische Junta-Regierung zu veranlassen, für einen ungestörten Funkempfang der Sendungen der Deutschen Welle in ihrem Hoheitsbereich zu sorgen, wozu sie sich durch Unterschrift unter den internationalen Fernmeldevertrag vom 12. November 1965 verpflichtet hat?
Herr Abgeordneter ,die Deutsche Welle ist in dieser Angelegenheit bisher nicht an die Bundesregierung herangetreten. Die Bundesregierung hat jedoch seit einiger Zeit Hinweise privater Art, die darauf hindeuten, daß partielle Beeinträchtigungen der Sendungen auftreten. Wie Sie wissen, waren Fragen der Deutschen Welle wiederholt Gegenstand von Erörterungen mit griechischen Stellen. Bei solchen Gelegenheiten wurde auch der von Ihnen erwähnte Aspekt mit einbezogen.
Sollte die Deutsche Welle wegen nachweislicher und gezielter Störungen vorstellig werden, würde die Bundesregierung selbstverständlich sorgfältig prüfen, welche Schritte möglich sind. Gegenstand
dieser Prüfung wären auch die völkerrechtlichen Gesichtspunkte, etwa die Auslegung des von Ihnen erwähnten internationalen Fernmeldevertrags.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, können Sie bestätigen, daß der deutsche Botschafter im Laufe des Monats Februar wegen dieser Störungen in Griechenland vorstellig geworden ist?
Herr Abgeordneter, ich sehe mich nicht in der Lage, über Einzelmaßnahmen des Auswärtigen Amts in diesem Zusammenhang Auskunft zu geben. Ich habe Ihnen gesagt, daß entsprechende Gespräche von den zuständigen Stellen geführt worden sind. Zu den zuständigen Stellen gehört in diesem Fall auch die Botschaft.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, können Sie angeben, in welchem zeitlichen Ablauf Sie bei der griechischen Regierung entsprechend intervenieren werden, um diesem Zustand abzuhelfen?
Herr Abgeordneter, ich habe Ihnen eben mitgeteilt: Wenn die zuständige Stelle - das ist die Deutsche Welle - ein solches Ansinnen an die Bundesregierung stellt, wird diese prüfen, was sie zur Behebung tun kann.
Noch eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wenn Ihnen unser Botschafter in Griechenland mitteilt, daß derartige Störungen erfolgen, müßte das dann für Sie nicht an sich Anlaß genug sein, bei der griechischen Regierung zu intervenieren?
Herr Abgeordneter, was die Rechtslage betrifft, so irren Sie sich. Die Botschaft betreibt nicht die Deutsche Welle. Auch das Auswärtige Amt und die Bundesregierung betreiben nicht die Deutsche Welle. Die Deutsche Welle hat einen Programmbeobachter. Wenn dieser die Mitteilungen bestätigt, die uns von privater Seite zugegangen sind, dann kann die Bundesregierung überlegen, welche Schritte sie einleitet. Vorher kann sie das nicht tun. Sie kann nicht offiziell demarchieren, wenn sie keine offiziellen Unterlagen dafür hat, daß das, was Sie in Ihrer Frage angeschnitten haben, in einer bestimmten Weise und in einer bestimmten Zeit geschehen ist. Private Beobachtungen von Einzelpersonen sind kein Anlaß für die Bundesregierung, tätig zu werden.
Die letzte Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, können Sie Aussagen darüber machen, welche anderen fremdsprachlichen Sendungen der Deutschen Welle ebenfalls gestört werden?
Herr Abgeordneter, das bitte ich Sie im Protokoll des Bundestages nachzusehen. Ich habe kürzlich auf Anfragen von Kollegen hier auf Störungen im östlichen Bereich hingewiesen, die zum Teil abgestellt worden sind. Ich kann es jetzt nicht aus dem Gedächtnis zitieren; es steht auch nicht im Zusammenhang mit der Frage.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Hansen.
Herr Staatssekretär, ist es nicht aber doch so, daß es auf Grund des internationalen Fernmeldevertrages, den auch die griechische Regierung unterschrieben hat, auch für die Bundesrepublik Deutschland als Mitsignatarstaat die Möglichkeit gibt, in einem im Vertrag vorgesehenen Gremium vorstellig zu werden, wenn ein Land diese Verpflichtung nicht einhält? Und kann man diese Angelegenheit darüber hinaus nicht auch in der UNO zur Sprache bringen, deren Mitglied wir ja inzwischen sind?
Herr Abgeordneter, können tut man alles. Es ist nur die Frage, ob es richtig, zweckmäßig und rechtlich begründet ist. Bevor man eine Maßnahme unternimmt, muß man den betreffenden Vertrag in seinem Inhalt genau studieren. Wenn Sie die Klauseln studieren, die auch in diesem Vertrag stehen, werden Sie sicherlich mit Völkerrechtlern zusammen im Zweifel sein können, ob das in jedem Falle eine geeignete Grundlage für eine Intervention wäre.
Ich rufe Frage 12 des Herrn Abgeordneten Dr. Wittmann ({0}) auf:
Trifft es zu, daß der polnische Außenminister von einer gewissen Evolution im Herangehen der Bundesrepublik Deutschland an die fundamentalen Normalisierungsfragen als Ergebnis polnischer Bemühungen gesprochen hat, und welche Änderung der Haltung der Bundesregierung berechtigt - bejahendenfalls
den polnischen Außenminister zu einer solchen Feststellung?
Herr Abgeordneter, Sie beziehen sich offenbar auf die Äußerungen des polnischen Außenministers Olszowski in einer am 29. Mai 1974 vor dem Sejm gehaltenen Rede über die aktuellen Richtungen der Außenpolitik der Volksrepublik Polen. Wörtlich hat er u. a. gesagt - ich zitiere Im Ergebnis unserer Bemühungen ist in der
Haltung der Bundesrepublik Deutschland gegenDeutscher Bundestag 7. Wahlperiode Parl. Staatssekretär Moersch
über den grundlegenden Angelegenheiten der Normalisierung der Beziehungen zu Polen eine gewisse Evolution eingetreten.
So weit das Zitat.
Sie werden verstehen, daß es keine Legitimation für unsere Seite gibt, die Äußerungen des polnischen Außenministers zu interpretieren. Ich verstehe sie jedoch als Ausdruck der Überzeugung, daß die Bundesrepublik Deutschland gewillt ist, den Verständigungsprozeß mit Polen auf breiter Basis fortzuführen. Diese Einschätzung ist zutreffend.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter!
Herr Staatssekretär, gehe ich richtig in der Annahme, daß gerade im deutsch-polnischen Vertrag - auch nach polnischer Auffassung und vielleicht auch nach Auffassung der Bundesregierung - eine solche fundamentale Regelung enthalten ist bzw. solche fundamentalen Normalisierungsfragen geregelt werden?
Herr Abgeordneter, die Annahme ist richtig, daß dieser Vertrag die Grundlage für eine Entwicklung der Beziehungen geben soll, die man dann als normal bezeichnen sollte.
Zusatzfrage.
Haben Sie Anhaltspunkte tatsächlicher Art dafür, daß die polnische Regierung über diesen Vertrag hinaus die Regelung weiterer Fragen als fundamentale Normalisierungsfragen ansieht?
Ich habe keinen Grund, über das hinaus Stellung zu nehmen, was ich vorher auch zu den Fragen von Herrn Dr. Hupka gesagt habe.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Hupka.
Herr Staatssekretär, trägt es zum Normalisierungsprozeß zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen bei, wenn die Aussiedler, die aussiedeln wollen, nicht aussiedeln können und dann, wenn sie sich dazu bekennen, Schikanen ausgesetzt sind?
Herr Abgeordneter, alles, was in unserem Verhältnis von der einen oder von der anderen Seite als Störung empfunden wird, ist ein Hindernis für die Normalisierung, die wir wünschen.
Eine letzte Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Friedrich.
Ist bekannt, Herr Staatssekretär, daß Kollegen des Fragestellers Anfang November an einer Tagung des Instituts für internationale Beziehungen in Warschau gemeinsam mit der Gesellschaft für auswärtige Politik teilgenommen haben und daß dort auch die CDU-Vertreter sich für eine Weiterentwicklung der Beziehungen ausgesprochen haben?
Herr Abgeordneter, ich gehe davon aus, daß es der 'allgemeine Wille dieses Hauses ist, diese Beziehungen entsprechend zu entwickeln. Ich gehe aber auch davon aus, daß es über den Weg, wie man diese Beziehungen entwickeln kann, sowohl auf polnischer wie auf deutscher Seite unterschiedliche Meinungen gibt - auch unterschiedliche Handlungen, die ich jeweils bedauere, wenn sie nicht dem erstrebten Zweck dienen.
Ich rufe die Frage 13 des Herrn Abgeordneten Dr. Czaja auf:
Was gedenkt das Auswärtige Amt nun zu tun, um alle Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland über den vollen und für alle Behörden in der gesamten Begründung und allen Teilen verbindlichen Inhalt des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 31. Juli 1973 und seine Auswirkungen auf die Gewährung diplomatisch-konsularischen Schutzes zu unterrichten, nachdem der Staatssekretär Moersch in der Sitzung des Bundestages vom 6. Dezember 1973 Frau Abgeordnete Pieser dieserhalb auf die fehlenden amtlichen Veröffentlichungen verwies, inzwischen aber der 36. Band der „Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts" ausgeliefert wurde?
Herr Abgeordneter, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 zum Grundvertrag ist mit ihrer vollen Begründung allen Auslandsvertretungen als Veröffentlichung der Zeitschrift „Das Parlament", Nr. 35 vom 1. September 1973, zugegangen.
Inzwischen wurde der Mitte Mai 1974 veröffentlichte amtliche Text mit der Veröffentlichung in der Zeitschrift „Das Parlament" verglichen. Die Texte sind identisch. Von einer erneuten Zusendung wird daher abgesehen.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat eine Änderung der Praxis unserer Auslandsvertretungen bei der Gewährung von konsularischem Schutz und Beistand nicht notwendig gemacht. Anknüpfungspunkt für diese Praxis ist auch nach dem Grundvertrag genau wie zuvor der Art. 116 des Grundgesetzes.
Bitte, Sie haben eine Zusatzfrage!
Mit welcher Maßgabe wurde die Ausgabe des „Parlaments" den Auslandsvertretungen übersandt? Wurde sie mit der Maß7282
gabe übersandt, daß es sich um eine amtliche Mitteilung handelt, die zu beachten ist?
Herr Abgeordneter, ich darf wiederholen, was ich in der Fragestunde schon einmal dazu gesagt habe. Die Vertreter der Bundesrepublik Deutschland im Ausland sind Beamte, die nach dem Beamtenrecht genau ihre Pflichten kennen und die natürlich die Bedeutung eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts mindestens ebenso abschätzen können wie jeder andere Staatsbürger, der sich politisch interessiert und verpflichtet fühlt. Deswegen haben sie auch danach gehandelt, zumal sie eine besondere Weisung bekommen haben. Auch das habe ich hier schon dargestellt; ich bitte, das im Protokoll noch einmal im einzelnen nachzusehen. Ich habe damals auf einen Informationserlaß Bezug genommen.
Sie haben noch eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Trifft es zu, daß die Botschaft in Warschau keine amtlichen. Weisungen über Inhalt und Umfang des eigenen Tätigwerdens im Rahmen der Schutzpflicht hat, und werden ihr solche im allgemeinen, aber für den Einzelfall gültigen Weisungen erteilt werden?
Herr Abgeordneter, es trifft
zu -
Einen Moment! Herr Abgeordneter, ich kann im Augenblick nicht ganz übersehen, in welchem unmittelbaren Zusammenhang, wie es erforderlich ist, diese Zusatzfrage mit der von Ihnen eingereichten Frage steht.
({0})
- Herr Staatssekretär, ich überlasse Ihnen die Beantwortung.
Die Auslandsvertretungen sind von Amts wegen immer amtlich angewiesen, die Politik der Bundesregierung zu vertreten. Sie tun gar nichts anderes.
Damit, meine Damen und Herren, sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes beantwortet. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz auf. Zur Beantwortung der( Fragen steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Dr. de With zur Verfügung.
Die ersten beiden Fragen sind von dem Hern Abgeodneten Dr. Klein ({0}) eingereicht worden. Der Herr Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Fragen werden daher schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ichrufe die Frage 49 des Herrn Abgeordneten Dr. Hauser ({1}) auf:
Handelt es sich bei dem von Bundesrichter Dr. Heinz Recken in der Zeitschrift für Rechtspolitik" 1973, Seite 124 ff., zum Thema „Berufswahl der Juristen - Ergebnisse einer umfassenden Befragung" verfaßten Aufsatz um das offizielle Untersuchungsergebnis des Bundesjustizministeriums oder um eine private Arbeit des Verfassers?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Herr Kollege Hauser, die Befragung junger Juristen zu ihrer Berufswahl, über die der von Ihnen angesprochene Aufsatz berichtet, ist vom Bundesministerium der Justiz gemeinsam. mit den Landesjustizverwaltungen durchgeführt worden. Der Verfasser des Aufsatzes, Richter am Bundesgerichtshof Dr. Recken, hat während seiner früheren Tätigkeit im Bundesministerium der Justiz diese Befragung vorbereitet und eingeleitet. Er ist nach seiner Ernennung zum Richter beauftragt worden, die Ergebnisse auszuwerten. Hierzu hat er eine Ausarbeitung vorgelegt, die den an der Untersuchung beteiligten Stellen zur weiteren Verwendung überlassen worden ist. Der von ihm außerdem verfaßte Aufsatz in ,der „Zeitschrift für Rechtspolitik" ist eine private Arbeit.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Herr Staatssekretär, hat das Bundesjustizministerium zwischenzeitlich eine umfassende eigene Auswertung der idoch sehr repräsentativen Umfrage vorgenommen oder gar inzwischen abgeschlossen, und falls ja, beabsichtigt das Ministerium, diese Auswertung zu veröffentlichen oder zumindest den betroffenen Berufsgruppen zur Verfügung zu stellen?
Eine eigene umfassende Auswertung war unter den gegebenen Umständen nicht mehr erforderlich. Das Bundesjustizministerium hat auch nicht vor, dies in Form von Druckschriften zu veröffentlichen, weil sich hierfür kein Bedarf ergeben hat. Den an der Befragung beteiligten Stellen ist das Ergebnis bekanntgegeben worden. Es kann auch jedem sonst Interessierten zur Verfügung gestellt werden.
Herr Abgeordneter, Sie haben keine weitere Zusatzfrage mehr? - Vielen Dank!
Dann rufe ich die Frage 78 des Herrn Abgeordneten Dr. Schöfberger auf:
Hat die Bundesregierung bereits einen Überblick über die Praxis der Gerichte bei der Untersuchungshaftverschonung gegen Sicherheitsleistung nach § 116 Abs. 1 Nr. 4 StPO, insbesondere über die Höhe der Kautionsbeträge, über den Personenkreis der davon Begünstigten und über mögliche unterschiedliche AuswirVizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
kungen dieser Praxis auf vermögende und weniger vermögende Beschuldigte?
Der Herr Abgeordnete ist im Saal, Herr Staatssekretär!
Herr Kollege Schöfberger, können die beiden Fragen im Zusammenhang beantwortet werden?
Der Herr Fragesteller, Herr Staatssekretär, ist einverstanden. Ich rufe also noch die Frage 79 des Herrn Abgeordneten Dr. Schöfberger auf:
Beabsichtigt die Bundesregierung, dem Bundestag im Rahmen der Strafverfahrensreform eine Änderung des § 116 Abs. 1 Nr. 4 StPO vorzuschlagen oder zumindest die Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren - RiStBV - so zu ändern, daß künftig eine ungleiche Behandlung vermögender und nicht vermögender Beschuldigter vermieden wird?
Statistisches Material über die Praxis der Gerichte bei der Untersuchungshaftverschonung gegen Kaution liegt der Bundesregierung nicht vor. Mein Haus beabsichtigt jedoch, im Rahmen der Justizstatistik auch die Fälle der Aussetzung eines Haftbefehls gegen Sicherheitsleistung zu erfassen. Die notwendigen Vorarbeiten sind geleistet.
Unabhängig davon wird die Bundesregierung im weiteren Verlaufe der in Angriff genommenen Reform des Strafverfahrensrechts prüfen, ob die im Gesetz vorgesehene Möglichkeit, einen Haftbefehl gegen Leistung einer angemessenen Sicherheit außer Vollzug zu setzen, weiter beizubehalten ist. Dabei wird einerseits zu berücksichtigen sein, daß bei der Haftverschonung gegen Sicherheitsleistung ein Mindestbetrag für die zu stellende Sicherheit nach geltendem Recht nicht gefordert wird, so daß nach dem Wortlaut der Bestimmung des § 116 Abs. 1 Nr. 4 StPO jeder Beschuldigte, sofern die übrigen Voraussetzungen für die Aussetzung des Haftbefehls gegeben sind, gegen Leistung einer seinen Vermögensverhältnissen angemessenen Kaution von der Untersuchungshaft verschont werden kann.
Andererseits ist jedoch zu beachten, daß in der Öffentlichkeit der Eindruck besteht, die gerichtliche Praxis mache von der Möglichkeit des § 116 Abs. i Nr. 4 StPO nur dann Gebrauch, wenn ein erheb- licher Geldbetrag als Sicherheit hinterlegt werde. Der weniger vermögende Beschuldigte habe daher wenig Aussicht auf Aussetzung des Haftbefehls gegen Kaution, da der von den Gerichten in der Regel als angemessene Sicherheit festgesetzte Betrag seine Vermögensverhältnisse weit übersteige. Ob eine mögliche Ungleichbehandlung von vermögenden und weniger vermögenden Beschuldigten allein dadurch verhindert werden kann, daß die Möglichkeit der Haftverschonung gegen Sicherheitsleistung im Gesetz ganz beseitigt werden wird, kann abschließend noch nicht _gesagt werden: Denn Untersuchungshaft darf nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nur dann angeordnet werden, wenn alle anderen in Betracht kommenden weniger einschneidende Maßnahmen die Flucht-, Verdunkelungs- und Wiederholungsgefahr nicht abwenden können. Wenn eine Aufhebung des Haftbefehls die Durchführung des Strafverfahrens gefährden könnte, eine Aussetzung des Haftbefehls mit bestimmten Auflagen aber ausreicht, um die Durchführung des Strafverfahrens zu sichern, darf der Richter nicht gezwungen sein, die Haft fortdauern zu lassen. Diese Überlegungen sprechen eher dafür, die Sicherheitsleistung als gesetzliche Möglichkeit, Haftverschonung zu gewähren, beizubehalten. Dabei muß jedoch alles getan werden, um die größtmögliche Einzelfallgerechtigkeit zu gewährleisten und jede Ungleichbehandlung zu vermeiden.
Um dieses Ziel zu erreichen, kann es möglicherweise ausreichen, durch eine bundeseinheitliche Regelung - etwa in den Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren - die Staatsanwaltschaft anzuweisen, auch bei nicht vermögenden Beschuldigten - sofern die Voraussetzungen vorliegen - die Aussetzung des Vollzugs des Haftbefehls gegen Sicherheitsleistung zu beantragen und als Kaution einen den Vermögensverhältnissen des Beschuldigten entsprechenden Betrag vorzuschlagen.
Bei der Überarbeitung der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren, die zur Zeit im Gange ist, wird diese Frage mit den Landesjustizverwaltungen erörtert werden.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung in der bisherigen Praxis ein Fall bekanntgeworden, in dem ein durchschnittlicher Arbeitnehmer gegen eine Kaution, die einem Monatslohn oder mehreren Monatslöhnen bzw. einem Monatsgehalt oder mehreren Monatsgehältern entsprochen hat, auf freien Fuß gesetzt worden ist?
Ich kann hierzu nichts Abschließendes sagen, aber ich möchte nicht ausschließen, daß das geschehen ist.
Weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter!
Herr Staatssekretär, im November des vergangenen Jahres soll mit den Landesjustizverwaltungen ein Gespräch über dieses Problem stattgefunden haben. Welche Ergebnisse hat dieses Gespräch gezeitigt?
Ich muß Ihnen bedauerlicherweise mitteilen, daß mir diese Ergebnisse nicht bekannt sind. Ich darf jedoch die Gelegenheit zum Anlaß nehmen, Ihnen dies schriftlich mitzuteilen, wenn Sie damit einverstanden sind.
Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des
Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen Bundesjustizministers beantwortet worden. Herr Staatssekretär, ich danke Ihnen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen auf. Zur Beantwortung der Fragen steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Porzner zur Verfügung. Die erste Frage ist von dem Herrn Abgeordneten Thürk eingebracht worden; der Herr Kollege ist im Saal, Es handelt sich um die Frage 50:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Rahmen der Hauptfeststellung der Einheitswerte des Grundvermögens zum 1. Januar 1964 mit Wirkung für den 1. Januar 1974 bei der Bewertung baulich und lagemäßig gleichwertiger Häuser Abweichungen des Einheitswerts von teilweise 40 bis 50 % dadurch verursacht werden, daß die mit öffentlichen Mitteln geförderten Bauvorhaben an Hand der Kostenmiete, die frei finanzierten Häuser hingegen an Hand der Jahresrohmiete ({0}) bewertet werden, wobei für die Feststellung der Voraussetzungen einer Förderung mit öffentlichen Mitteln auf die Einkünfte abgestellt worden ist, die im Zeitpunkt der Beantragung der öffentlichen Finanzierungshilfe vorgelegen haben?
Herr Thürk, für die Feststellung der Einheitswerte des Grundbesitzes kommt es ausschließlich auf die Verhältnisse von 1964 an. Danach sind die Unterschiede zwischen den Einheitswerten von Mietwohngrundstücken mit frei finanzierten und Mietwohngrundstücken mit öffentlich geförderten Wohnungen sachlich durchaus gerechtfertigt. Untersuchungen der Finanzämter aus der jüngsten Zeit haben ergeben, daß auch heute noch für öffentlich geförderte und für frei finanzierte Wohngebäude unterschiedliche Preise gezahlt werden. Ein Wohnhaus, das frei vermietet werden kann, ist auch heute noch für viele Käufer interessanter als ein Wohnhaus, für das eine Mietpreisbindung besteht.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter!
Herr Staatssekretär, glauben Sie nicht, daß hier gleiche Tatbestände ungleich behandelt werden, und daß man in anderer Weise einen Ausgleich für die von Ihnen erwähnten Gesichtspunkte finden müßte, weil eben wie ich es geschrieben habe - baulich und lagemäßig gleichwertige Häuser auch gleiche Einheitswerte haben?
Herr Abgeordneter, die Frage einer ganz anderen Bewertung - ich nenne hier beispielsweise das Sachwertverfahren ist durchaus im Bundesfinanzministerium geprüft und behandelt worden. Die Bundesregierung hat aber nicht die Absicht, in dieser Legislaturperiode einen entsprechenden Gesetzentwurf einzubringen.
Herr Abgeordneter, Sie haben noch eine weitere Zusatzfrage.
Glauben Sie nicht auch, daß die Ermittlung nach der Jahresrohmiete fiktiv ist, während die Ermittlung nach der Kostenmiete realistisch wäre?
Es gibt gewiß Gründe, die für eine Änderung sprechen könnten. Allerdings würden dann andere Probleme auftauchen, die mit der gleichen Berechtigung zur Debatte gestellt werden könnten. Vielleicht kann ich aber, Herr Präsident, die nächste Frage beantworten, die damit unmittelbar in Zusammenhang steht.
Aus der Zustimmung des Herrn Fragestellers können Sie gleichzeitig auch meine Zustimmung involvieren. Ich rufe also noch die Frage 51 auf:
Ist die Bundesregierung bereit, in Anerkennung dieser ungleichen Behandlung bei der Einheitsbewertung mögliche Veränderungen in den Einkünften des Hauseigentümers ({0}) dadurch zu berücksichtigen, daß auch bei frei finanzierten Häusern im Fall ungünstiger Veränderungen der Einkünfte - oder sogar grundsätzlich - den Finanzämtern nachträglich die Möglichkeit eingeräumt wird, diese Häuser nach der Kostenmiete - wie im öffentlich geförderten Wohnungsbau - zu bewerten, um so eine Doppelbenachteiligung zu vermeiden?
Die Höhe des Einheitswertes richtet sich nach den für das Grundstück maßgebenden Verhältnissen. Dabei ist allein zu beachten, ob die auf dem Grundstück errichteten Wohnungen öffentlich gefördert oder frei finanziert sind. Von welchen persönlichen Voraussetzungen die öffentliche Förderung abhängig war, kann nicht geprüft werden. Es ist deshalb auch nicht möglich, Änderungen, die sich in den Einkommensverhältnissen des Hauseigentümers ergeben, bei der Einheitsbewertung zu berücksichtigen. Sinken bei einem Mietwohngrundstück die Mieterträge um mehr als 20 %, so kann ein Grundsteuerteilerlaß in Frage kommen.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Besteht nach Ihrer Auffassung die Möglichkeit, in diesen Fällen durch eine Empfehlung an die Finanzämter von einer Billigkeitsregelung nach § 131 der Abgabenordnung Gebrauch zu machen?
Nicht generell. Aber die Finanzverwaltung ist im Einzelfall, wenn die Voraussetzungen vorliegen, immer bereit, nach § 131 der Abgabenordnung zu entscheiden.
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Böhme.
Herr Staatssekretär, trifft es zu, daß das Bewertungsrecht insgesamt zur Reform ansteht und daß damit die hier angesprochenen Probleme auf breiter Front und generell abgehandelt werden?
Das Bundesfinanzministerium prüft selbstverständlich alle Grundlagen, die mit
der Bewertung zusammenhängen. Aber ich sagte vorhin schon: Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, in dieser Legislaturperiode den Entwurf eines neuen Bewertungsgesetzes einzubringen. Ich glaube auch nicht, daß der Finanzausschuß des Bundestages bei der Vielzahl der Gesetzentwürfe, die schon vorliegen, in der Lage wäre, ein solch großes Gesetzgebungswerk noch zu beraten. Ich darf daran erinnern, wie lange es gedauert hat, in den 60er Jahren das Bewertungsgesetz zustande zu bringen.
({0})
Herr Kollege, ich kann nach den Richtlinien nur eine Zusatzfrage zulassen.
Herr Abgeordneter Höcherl hat um schriftliche Beantwortung der Frage 52 gebeten. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Herr Staatssekretär, damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen beantwortet. Ich danke Ihnen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft auf. Zur Beantwortung der Fragen steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Grüner zur Verfügung. Die Frage 53 ist von dem Herrn Abgeordneten Lenders eingreicht:
Trifft es zu, daß mehrere deutsche Reiseveranstalter in ihren Katalogen mit generellen Niedrigstpreisen werben, obwohl zu diesen Preisen nicht, nur in begrenztem Umfang oder nur zu wenigen Terminen und ab bestimmten Flughäfen gebucht werden kann ({0}), und welche geeigneten Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu ergreifen, um die Urlaubsreisenden schnell vor dieser irreführenden Werbung und den damit verbundenen Nachteilen zu schützen?
Nach den Feststellungen der Bundesregierung wird in Katalogen von Reiseveranstaltern in verschiedenen Fällen mit Grundpreisen für eine Flugreise geworben, zu denen eine Reise nicht gebucht werden kann. Es trifft auch zu, daß eine Reihe von Flugreisen nur ab bestimmten Flughäfen angetreten werden kann und nur für einen oder wenige bestimmte Termine angeboten wird. Nicht bekannt ist der Bundesregierung jedoch, ob und in welchem Umfang Reiseveranstalter mit Reisen werben, für die sie nur eine begrenzte Platzzahl bereitstellen können oder wollen. Es ist nicht auszuschließen, daß durch diese Werbung der Verbraucher irregeführt wird und ein Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb vorliegen kann. Dies können jedoch nur von Fall zu Fall die dafür zuständigen ordentlichen Gerichte klären.
Bei derartigen von Verbrauchern an die Bundesregierung in der Vergangenheit herangetragenen Beschwerden wurde der Verbraucher auf die Tätigkeit der Verbraucherberatungsstellen und auf deren Klagebefugnis in Fällen irreführender Werbung hingewiesen. Nach § 13 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb können nämlich auch Verbände, zu deren satzungsgemäßen Aufgaben es gehört, die Interessen der Verbraucher durch Aufklärung und Beratung wahrzunehmen, soweit die Verbände als solche in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten klagen
können, Anspruch auf Unterlassung geltend machen.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, da es sich in den Fällen, über die wir hier sprechen, nicht nur um eine Täuschung des Verbrauchers handelt, sondern+ unter Umständen auch um eine Wettbewerbsverfälschung, wenn nämlich einige Reiseveranstalter diese Praktiken üben und andere nicht, frage ich Sie: Wäre es der Bundesregierung nicht möglich, das Bundeskartellamt zu veranlassen, dieser Praxis einmal nachzugehen?
Ich muß noch einmal betonen, Herr Kollege, daß uns derartige Fälle nicht bekannt sind. Ich habe aber nicht ausgeschlossen, daß es solche Fälle gibt. Ich meine, daß die Zuständigkeit in diesem Falle eindeutig bei den ordentlichen Gerichten liegt. Ich bin aber gerne bereit, einmal in meinem Hause zu prüfen, ob hier nicht eine zusätzliche Möglichkeit gegeben ist.
({0})
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 54 des Abgeordneten Lenders auf:
Trifft es zu, daß in den Reisekatalogen die Preise ohne den Treibstoffzuschlag angegeben werden, obwohl die Höhe des Zuschlags feststeht, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diesem Verstoß gegen die Preisauszeichnungsverordnung entgegenzutreten?
Es trifft zu, daß in den Sommerkatalogen 1974 für Pauschalflugreisen weitgehend Preise angegeben werden, die für den Reisenden keine Endpreise darstellen, sondern sich nach den Vertragsbedingungen noch um einen Treibstoffzuschlag erhöhen. Diese Art der Preisangabe entspricht nicht den Bestimmungen der Verordnung über Preisangaben. Nach § 1 Abs. 1 dieser Verordnung sind grundsätzlich Endpreise anzugeben, die alle Preisbestandteile enthalten. Preisvorbehalte sind nach § i Abs. 5 nur dann zulässig, wenn die Frist zwischen Buchung der Reise und Reiseantritt mehr als vier Monate beträgt.
Die für den Vollzug der Verordnung über Preisangaben zuständigen Länderwirtschaftsminister haben den ordnungswidrigen Zustand auf Anregung des Bundesministers für Wirtschaft bisher geduldet, um den Reiseveranstaltern die Möglichkeit zu geben, sich gegen die sich aus der Mineralölkrise ergebenden Mehrbelastungen abzusichern.
Nachdem sich die Lage auf dem Mineralölmarkt weitgehend beruhigt hat bzw. übersichtlich geworden ist und eine vorausschauende Kalkulation der Preise wieder möglich ist, hat der Bundesminister für Wirtschaft die Veranstalter von Pauschalflugreisen mit Schreiben vom März 1974 darauf hinge7286
wiesen, daß die neu herauskommenden Kataloge den gesetzlichen Bestimmungen wieder entsprechen müßten.
({0})
Keine Zusatzfrage? - Eine Zusatzfrage hat der Herr Abgeordnete Hansen.
Herr Staatssekretär, sehen Sie nicht auch einen Mißbrauch in der Praxis, daß verschiedene Charterfluggesellschaften vor Antritt der Reise über diesen Treibstoffkostenzuschlag nur unzureichend Angaben machen und ihn - wie vorgekommen - erst während des Rückfluges von den Reisenden eintreiben?
Herr Kollege Hansen, ich würde in einer solchen Praxis tatsächlich ein unzulässiges Vorgehen sehen. Es hat solche Fälle, wie ich weiß, gegeben. Sie waren allerdings unter dem unmittelbaren Eindruck ,der Energiekrise und im Hinblick auf die unübersehbaren Auswirkungen entstanden. Aus neuerer Zeit sind uns keine Klagen dieser Art mehr bekanntgeworden. Wir haben mit großem Nachdruck gegen derartige Praktiken Stellung genommen.
Ich rufe die Fragen 54, 55 und 56 ,des Herrn Abgeordneten Lambinus auf. - Der Herr Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Fragen werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Der Herr Abgeordnete Walkhoff hat um schriftliche Beantwortung der von ihm eingereichten Frage 57 gebeten. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Herr Staatssekretär, damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft beantwortet. Ich danke Ihnen.
Ich komme nunmehr zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit.
Die Abgeordnete Frau Dr. Orth und der Herr Abgeordnete Kater haben um schriftliche Beantwortung der jeweils von ihnen eingereichten Fragen, der Fragen 58 und 59 sowie der Fragen 60 und 61, gebeten. Die Fragen werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt. - Damit ist dieser Geschäftsbereich abgeschlossen.
Ich komme nunmehr zu dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen. Hier steht heute zur Beantwortung der Fragen der Parlamentarische Staatssekretär Jung zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 64 des Abgeordneten Dr. Weber ({0}) auf:
Ist es zutreffend, daß Ordnungsämter audi bereits gelöschte und nicht eintragungsfähige Verkehrsübertretungen erfassen und für die Beurteilung bei der Frage der Geeignetheit zum Fahren von Fahrzeugen verwenden?
Herr Präsident, ich bitte, beide Fragen wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantworten zu können, wenn Herr Kollege Weber damit einverstanden ist.
Herr Kollege Jung, der Fragesteller ist damit einverstanden. - Ich rufe also auch die Frage 65 des Herrn Abgeordneten Dr. Weber ({0}) auf:
Stimmt die Bundesregierung mit mir überein, daß dieses Verfahren rechtswidrig ist, und welche Maßnahmen wird sie ergreifen, um ein solches Verhalten von Ordnungsämtern zu unterbinden?
Danke schön! -- Herr Kollege Dr. Weber, die Rechtsprechung hat bisher die Auffassung vertreten, auch im Verkehrszentralregister getilgte Eintragungen über Verkehrszuwiderhandlungen dürften bei ,der Prüfung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen berücksichtigt werden, da es hierbei auf eine umfassende Würdigung der Gesamtpersönlichkeit ankomme und nichts außer acht gelassen werden dürfe, was die Entscheidung beeinflussen könne. Die Verwaltungsbehörden sind überwiegend entsprechend verfahren.
Andererseits hat sich das Bundesverwaltungsgericht in einer Entscheidung vom 18. Mai 1973 ausdrücklich dagegen ausgesprochen, unbedeutende Verkehrsverstöße, die im Verwarnungsverfahren gerügt werden können, also überhaupt nicht in das Verkehrszentralregister eingetragen werden, bei der Prüfung der Eignung zu berücksichtigen. Straßenverkehrsämter, die anders verfahren, handeln also rechtswidrig.
Im übrigen aber, Herr Kollege Dr. Weber, ist bereits dafür gesorgt, daß künftig nur noch solche Verkehrszuwiderhandlungen bei der Entziehung der Fahrerlaubnis wegen mangelnder Eignung herangezogen werden können, die noch im Verkehrszentralregister eingetragen, also noch nicht getilgt sind.
Ferner dürfen nicht berücksichtigt werden Verkehrsverstöße, die wegen ihrer Geringfügigkeit in Flensburg überhaupt nicht registriert werden, z. B. Verwarnungen und Geldbußen bis zu 40 DM.
Diese Neuregelung findet sich in der am 1. Mai 1974 in Kraft getretenen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 15 b der Straßenverkehrszulassungsordnung, dem Verkehrssünder-Punktsystem.
Eine Zusatzfrage, Her Abgeordneter.
Herr Staatssekretär, stimmen Sie mit mir darin überein, daß in der Vergangenheit bereits getilgte Strafen bei der Strafzumessung nicht berücksichtigt werden dürfen und daß ein Verstoß dagegen einen Verstoß gegen grundlegende Werte, die 'z. B. im Straftilgungsgesetz zum Ausdruck gekommen sind, bedeutet?
Herr Kollege Dr. Weber, ich habe im zweiten Teil meiner Antwort bereits darauf hingewiesen, daß von unserem Hause schon Maßnahmen ergriffen wurden, damit dafür gesorgt ist, daß künftig nur solche Verkehrszuwiderhandlungen bei der Entziehung der Fahrerlaubnis eine Rolle spielen, die noch eingetragen sind. Getilgte werden also nicht herangezogen. Ich vermag im Augenblick nicht zu übersehen, ob die weitergehende Frage, die Sie eben betreffend Straftilgungsgesetz gestellt haben, nicht durch diese Antwort abgedeckt ist.
Sie haben eine weitere Zusatzfrage, Herr Kollege.
Herr Staatssekretär, ist dafür gesorgt, daß diese Verwaltungsvorschrift, die seit dem 1. Mai 1974 Anwendung finden soll, von den Straßenverkehrsämtern auch tatsächlich angewandt wird? Liegen auch die technischen Voraussetzungen dafür vor?
Die Möglichkeiten, die der Bundesregierung und damit dem Bundesminister für Verkehr gegeben sind, wurden ergriffen. Es ist also dafür gesorgt - und der Bundesminister für Verkehr wird im Rahmen seiner Möglichkeiten natürlich auch darüber wachen -, daß diese Vorschriften bei den Straßenverkehrsämtern Anwendung finden.
Herr Kollege Nordlohne.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, das Führerscheinantragsverfahren dahin gehend zu überprüfen, daß die an die Ordnungsämter für die erforderliche Abgabe einer Stellungnahme gerichteten Fragen der neuen Situation angepaßt werden?
Wir werden versuchen, diesem Anliegen gerecht zu werden und entsprechend Ihrer Frage zu verfahren.
Ich rufe die Frage 66 des Herrn Abgeordneten Hansen auf:
Wird die Bundesregierung für Demonstrationsflüge des Airbus nochmals eine Einfluggenehmigung erteilen, wenn sie damit rechnen muß, daß der verantwortliche Luftfahrzeugführer einem nicht mit der notwendigen Zulassung versehenen Mitflieger das Steuer überläßt?
Herr Kollege Hansen, für Demonstrationsflüge von ausländischen Luftfahrzeugen, die wie der Airbus in einem ICAO-Staat registriert sind und ein gültiges Lufttüchtigkeitszeugnis besitzen, bedarf es grundsätzlich keiner formellen Erlaubnis zum Einflug in die Bundesrepublik Deutschland. Dieses
Recht findet seine Grenze da, wo seine Ausübung zu einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung führen könnte.
In dem Falle, auf den Sie, Herr Kollege, offensichtlich anspielen, hat der Bundesminister für Verkehr, um Wiederholungen dieser Art zu vermeiden, die örtlich zuständigen Landesverkehrsbehörden angewiesen, die in der Presse aufgestellten Behauptungen zu überprüfen. Je nach dem Ergebnis dieser Untersuchungen wird zu prüfen sein, ob und gegebenenfalls welche luftrechtlichen Maßnahmen zu ergreifen wären. Dazu könnte auch eine Kontaktnahme mit der französischen Zivilluftfahrtbehörde gehören.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wenn ich Sie richtig verstanden habe, können Sie bestätigen, daß der Aufsichtsratsvorsitzende der Airbus-GmbH Franz Josef Strauß während der Luftfahrtschau in Hannover, zu der ein Flugzeug des Typs Airbus eingeführt wurde, dieses Flugzeug längere Zeit gesteuert hat, obwohl er weder die notwendige Lizenz noch die Fähigkeit dazu besitzt, und damit nicht nur gegen geltende Gesetze verstoßen, sondern auch andere, mitfliegende Personen in Gefahr gebracht hat?
Herr Kollege, Pressemeldungen darüber sind uns wohl bekannt. Aber ich kann dies nicht, wie Sie eben sagten, bestätigen; denn ich war nicht Teilnehmer dieses Vorführungsfluges. Deshalb ist es notwendig, die entsprechenden Prüfungen bei den Landesbehörden in Niedersachsen und in Bayern, die der Verkehrsminister bereits veranlaßt hat, abzuwarten.
Sie haben eine weitere Zusatzfrage.
Habe ich Sie recht verstanden, wenn ich davon ausgehe, daß die Bundesregierung auf das Land Bayern einwirken wird, die entsprechenden strafrechtlichen Folgerungen - möglicherweise einschließlich des Entzugs der Pilotenlizenz - zu ziehen, und daß Sie mit mir der Meinung sind, daß, wenn dies nicht geschieht, ein erneuter Beweis dafür erbracht worden ist, daß sich gewisse bayerische Bürger in diesem Land ungestraft fast alles erlauben dürfen?
Herr Kollege, der letzte Teil Ihrer Frage beinhaltet eine Wertung und darf von mir nicht zugelassen werden.
Herr Kollege Hansen, ich weise noch einmal darauf hin, daß der Bundesminister für Verkehr bei der
Landesregierung in Niedersachsen - und natürlich auch in Bayern - angefragt hat, inwieweit diese Pressemeldungen zutreffen.
Ich darf vielleicht aus eigener Erfahrung nur sagen: Gestern habe ich z. B. gelesen, daß ich - so nebenbei - in der Lage bin, eine „Mirage" zu fliegen. Ich habe noch nie in meinem Leben ein Flugzeug vom Typ „Mirage" geflogen. Sie sehen, man muß alles genau überprüfen, um dazu Stellung nehmen zu können.
Der Abgeordnete Biechele hat um schriftliche Beantwortung der von ihm eingereichten Fragen 67 und 68 gebeten. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Herr Abgeordneter Horstmeier, der noch bis vor wenigen Minuten hier war, hat ebenfalls um schriftliche Beantwortung der von ihm angereichten Fragen 69 und 70 gebeten. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Der Abgeordnete Ollesch ist nicht im Saal, so daß die von ihm eingereichten Fragen 71 und 72 schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr und für das Post-und Fernmeldewesen erledigt. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau auf. Zur Beantwortung der Fragen steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Dr. Haack zur Verfügung.
Der Abgeordnete Milz hat um schriftliche Beantwortung der von ihm eingereichten Frage 73 gebeten. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 74 des Abgeordneten Dr. Schneider auf. - Der Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird daher schriftlich beantwortet. Das gilt auch für die von ihm eingebrachte Frage 75, um deren schriftliche Beantwortung er allerdings schon vorher ausdrücklich gebeten hatte. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Fragen 76 und 77 des Herrn Abgeordneten Dr. Ahrens auf. - Auch der Abgeordnete Dr. Ahrens ist nicht im Saal.
Ich rufe die Frage 47 des Herrn Abgeordneten Freiherr Ostman von der Leye auf:
Hält es die Bundesregierung mit den Erfordernissen einer rationellen, effektiven Verwaltung und mit der Fürsorgepflicht gegenüber ihren Bediensteten für vereinbar, daß bei der Entscheidung über Familiendarlehen des Bundes nach einem Merkblatt der Oberfinanzdirektion Köln
- so viele Unterlagen - meist in mehrfacher Ausfertigung - beizubringen sind, daß eine Aufstellung dieser Unterlagen fünf Seiten umfaßt,
- mit der Bearbeitung erst begonnen wird, wenn alle Unterlagen vorliegen und die Bauvorhaben praktisch baureif sind, und die Bearbeitung dann noch mindestens drei Monate dauert,
- auch eine eingehende baufachliche Prüfung vorgenommen wird, obwohl diese neben dem bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren entbehrlich sein dürfte?
Die Oberfinanzdirektion Köln hat die Merkblätter für die Gewährung von Familienheimdarlehen des Bundes vor kurzem neu gefaßt, weil sie der am 1. Januar 1974 in Kraft getretenen Änderung des § 25 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes angepaßt werden mußten. Diese Merkblätter enthalten nicht nur eine Aufzählung der benötigten Nachweise und Unterlagen, sondern zugleich Erläuterungen, Hinweise, und stellenweise eine Art Kurzfassung der Familienheimrichtlinien des Bundes. Daraus erklärt sich der Umfang.
Die Gestaltung der Merkblätter - da ist Ihnen recht zu geben, Herr Kollege Ostman von der Leye - scheint das Verständnis der Antragsteller zu überfordern. Das Bundesministeruim für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau wird deshalb auf eine Überarbeitung hinwirken.
Die in das Darlehensbewilligungsverfahren einbezogene baufachliche Prüfung - um auf den nächsten Teil Ihrer Frage zu kommen - ist unentbehrlich und erstreckt sich - ohne Überschneidung mit dem gemeindlichen Baugenehmigungsverfahren - auf die Förderungswürdigkeit des zu finanzierenden Gebäudes in technischer Hinsicht und auf die Überprüfung, ob die in den Finanzierungsplan eingesetzten Baukosten realistisch geschätzt worden sind, sowie auf die Berechnung der Wohnfläche und die Bewertung der als Eigenkapital angesetzten eigenen Arbeitsleistungen der Bauherren. Die Wohnflächenberechnung ist unmittelbar Grundlage für die Berechnung der Darlehenshöhe. Nur durch eine Überprüfung der zunächst lediglich geschätzten Baukosten läßt sich die weitere Frage beantworten, ob die Gesamtfinanzierung als gesichert angesehen werden kann.
Diese Prüfungen sollen gerade aus fürsorgerischen Erwägungen Schaden von den bauwilligen Bundesbediensteten abwenden. Sie sollen schließlich aber auch sichern, daß die Finanzierungsmittel des Bundes an einem geeigneten Objekt hypothekarisch abgesichert werden können.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Herr Staatssekretär, da Sie zugesagt haben, die Richtlinien noch einmal zu überprüfen: können Sie sagen, wann ungefähr Sie auf Grund dieser Überprüfung zu einer neuen Vorlage kommen werden, und wäre es nicht möglich, das Verfahren so zu rationalisieren, daß das Baugenehmigungsverfahren und die anderen Verfahren koordiniert werden?
Herr Kollege, ich habe volles Verständnis dafür, daß Sie aus zwei Zusatzfragen durch die Kumulierung eine machen wollen. Aber erschweren Sie doch dem Herrn Staatssekretär die Beantwortung bitte nicht.
Bitte, Herr Staatssekretär!
Wir werden uns bemühen, daß die Überarbeitung der Merkblätter bald vorgenommen werden kann, wobei es jeweils in der Zuständigkeit der einzelnen Oberfinanzdirektionen im Bundesgebiet liegt, wie sie diese Merkblätter im einzelnen ausgestalten. Da wir aber hier eine Art Aufsicht haben, werden wir uns bemühen, daß dies im Sinne Ihrer Frage vernünftig geschieht und auch für den Bürger, der darauf angewiesen ist, durchschaubar wird.
Ich danke Ihnen sehr. Dann darf ich jetzt vielleicht die zweite Frage noch einmal stellen: Wäre es möglich, das Baugenehmigungsverfahren mit dem Prüfungsverfahren so zu koordinieren, daß keine Doppelverfahren entstehen?
Das wird nicht ganz einfach sein, Herr Kollege Ostman von der Leye, da es hier, wie ich gerade in der Antwort auf Ihre Frage schon gesagt habe, um zwei völlig unterschiedliche Tatbestände geht. Aber auch hier wollen wir uns bemühen, daß wir in der Zukunft zu einem möglichst rationellen Verfahren kommen.
({0})
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Nordlohne.
Herr Staatssekretär, sind der Bundesregierung Fälle bekanntgeworden, wo im Hinblick auf die Notwendigkeit der Beibringung dieser umfangreichen Unterlagen Antragsteller auf ihre Darlehen verzichtet haben?
Das kann ich nicht sagen, Herr Kollege Nordlohne; ich lasse aber gerne diese Frage prüfen. Sollte es der Fall sein, wäre das erst recht ein Grund, dieses Verfahren zu verbessern und zu vereinfachen.
({0})
Ich rufe die Frage 48 des Herrn Abgeordneten Freiherr Ostman von der Leye auf:
Beabsichtigt die Bundesregierung angesichts der gestiegenen Baukosten, die Familiendarlehen zu erhöhen?
Eine Erhöhung der Familienheimdarlehen ist nicht möglich. Im übrigen liegen die Förderungsmittel, die der Bund an seine Bediensteten zur Familienheimfinanzierung vergibt, noch immer über den
Beträgen, die die meisten Länder ihren Bediensteten für den gleichen Zweck gewähren.
Sie haben keine weiteren Zusatzfragen, Herr Kollege? - Nein.
Meine Damen und Herren, ich hatte vorhin die Fragen des Herr Abgeordneten Dr. Ahrens aufgerufen, der eben gerade zur Tür hereinkam. Da die Zeit für die Fragestunde noch nicht abgelaufen ist, rufe ich die beiden Fragen noch einmal auf, zunächst Frage 76:
Aus welchen Gründen sind die auch von der Bundesregierung wiederholt als erneuerungsbedürftig bezeichneten DIN-Normen über ,Wärmeschutz im Hochbau' immer nodi nicht verabschiedet?
Herr Kollege Dr. Ahrens, die gesamte Neufassung der DIN-Norm 4108 „Wärmeschutz im Hochbaud wird wegen der Breite der Thematik und der erforderlichen und schwierigen Abstimmung mit allen Beteiligten erst zu einem späteren Zeitpunkt verabschiedet werden können. Daher wurden - auch auf Anregung der Bundesregierung - vorab Empfehlungen für einen erhöhten und wirtschaftlich optimalen Wärmeschutz erarbeitet, die unmittelbar vor der Veröffentlichung stehen. Die Bundesregierung hat diese Arbeiten stark unterstützt. Die vorliegenden vorläufigen Empfehlungen können jedoch wegen unzureichender Rechtsgrundlagen im Bauordnungsrecht der Länder vermutlich noch nicht bauaufsichtlich eingeführt werden.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, trifft es zu, wie ich in der Presse gelesen habe, daß die Verabschiedung einer neuen DIN-Norm, die die DIN-Norm 4108 ersetzen soll, einen Zeitraum von 2 bis 10 Jahren in Anspruch nimmt?
Solche Zeitspannen bei Änderungen der DIN- Normen sind nicht ganz ausgechlossen. Trotzdem scheint mir diese Zahl etwas zu hoch gegriffen zu sein, und die Bundesregierung wird sich bemühen, daß der Zeitraum abgekürzt werden kann. Allerdings muß man hier sehen, daß die Bundesregierung nicht unmittelbar Einfluß nehmen kann, sondern daß in den Gremien, in denen die DIN- Normen festgelegt werden, die zuständigen und betroffenen Verbände sehr stark vertreten sind, die sich auch oft einer besseren Regelung etwas widersetzen. Das ist ein sehr schwieriges Unterfangen. Trotzdem werden wir zu erreichen versuchen, daß die Dinge schneller vorangehen, weil es sich hier um ganz wesentliche Aufgaben und Notwendigkeiten handelt.
Sie haben noch eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist es eigentlich wahr, daß die Wärmeschutzbestimmungen für Schweineställe härtere Anforderungen an den Bauherrn stellen als die DIN-Norm 4108 für Wohnhäuser?
Herr Kollege, so interessant die Zusatzfrage ist, sie steht nicht in dem gewünschten und erforderlichen unmittelbaren Zusammenhang mit der eingereichten Frage.
Ich darf nur bemerken, daß ich Ihnen dankbar bin, Herr Präsident, daß Sie die Frage nicht zugelassen haben, da ich noch nicht so weit spezialisiert bin, um hier auch die Frage der Schweineställe befriedigend beantworten zu können.
Das war ja auch als liebenswürdige Schweinerei des Herrn Abgeordneten gedacht.
({0})
Ich rufe die Frage 77 des Abgeordneten Dr. Ahrens auf:
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um eine möglichst umgehende Verabschiedung verschärfter Wärmeschutzbestimmungen im Hochbau sicherzustellen und damit zu verhindern, daß immer noch Bauten mit unzulänglichem Wärmeschutz errichtet werden, die den Bemühungen der Bundesregierung um eine sinnvolle und sparsame Energieverwendung Hohn sprechen?
In den Fachgremien der Arbeitsgemeinschaft der für das Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder wird zur Zeit eine Erhöhung der Anforderungen, insbesondere der bauaufsichtlichen Mindestanforderungen, für den baulichen Wärmeschutz beraten, auch unter Beteiligung der Bundesregierung.
Die Bundesregierung hat für Bauten in ihrem Bereich folgende Maßnahmen eingeleitet: In einem Erlaß vom 30. Januar 1974 wurden die Baufinanzverwaltungen angewiesen, Optimierungsnachweise für Wärmedämmaßnahmen und haustechnische Anlagen bezüglich des Energieverbrauchs durchzuführen. Die Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen werden zur Zeit unter besonderer Beachtung von Optimierungsnachweisungen für bau-und haustechnische Entscheidungen mit Auswirkungen auf den Energiebereich und einer Verbesserung der Betriebsüberwachung für heiztechnische Anlagen und dergleichen geändert. Schließlich überprüft die Bundesregierung zur Zeit unter Berücksichtigung der oben angeführten Empfehlungen für einen erhöhten und wirtschaftlich optimalen Wärmeschutz, in welchem Umfang die wärmeschutztechnischen Anforderungen in den Einsatzrichtlinien des Bundes für den sozialen Wohnungsbau unter Berücksichtigung der Baukostenerhöhung verschärft werden müssen. Diese Prüfung wird in Kürze abgeschlossen sein.
Die Bundesregierung wird sich bei den für das Bau- und Wohnungswesen zuständigen Ministern und Senatoren der Länder dafür einsetzen, daß möglichst schnell eine Erhöhung der bauaufsichtlichen Mindestanforderungen vorgenommen und darüber hinaus eine allgemeine Erhöhung der Anforderungen aus energiewirtschaftlichen Gründen in Abstimmung mit dem Bund weiter verfolgt und möglichst realisiert wird. Außerdem wird die Bundesregierung mit den Ländern die Überprüfung der wärmeschutztechnischen Anforderungen in den Einsatzrichtlinien für den sozialen Wohnungsbau so schnell wie möglich abschließen.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Wolfram.
Herr Staatssekretär, ist vorgesehen, daß Ihr Haus verstärkte Aufklärungsarbeit betreibt?
Das wollen wir tun. Herr Kollege Wolfram, hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, daß die Bundesregierung eigentlich nicht unmittelbar zuständig ist, da es sich sehr oft gerade um bauaufsichtliche Fragen und um das Bauaufsichtsrecht im allgemeinen handelt. Wir werden aber Ihre Anregung aufgreifen und in Zusammenarbeit mit den Ländern versuchen, zu erreichen, daß diese Aufklärung stattfinden kann.
Damit stehen wir am Ende der Fragestunde. Die nicht erledigten Fragen werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen im Stenographischen Bericht abgedruckt.
Ich freue mich, daß noch ein großer Teil der Damen und Herren des Hauses hier ausgeharrt haben, damit noch eine beträchtliche Zahl von Fragen mündlich beantwortet werden konnten.
Ich rufe den Zusatzpunkt der heutigen Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Wehrsoldgesetzes
- Drucksache 7/1854 -
a) Bericht des Haushaltsausschusses ({0}) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
- Drucksache 7/2242 Berichterstatter:
Abgeordneter Dr. Riedl ({1})
b) Bericht und Antrag des Innenausschusses ({2})
- Drucksache 7/2231 Berichterstatter:
Abgeordneter Ey
Abgeordneter Becker ({3})
({4})
Ich frage zunächst die Herren Berichterstatter, ob zur Berichterstattung ergänzend das Wort gewünscht wird. -- Das ist nicht der Fall. Ich danke den Herren Berichterstattern für Ihren erstatteten Schriftlichen Bericht und frage, ob in der Aussprache das Wort begehrt wird. - Das ist nicht der Fall.
Wir treten in die zweite Beratung ein. Ich rufe Art. 1, 2, 3, Einleitung und Überschrift auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Es ist einstimmig so beschlossen.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein. Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die Beratung. Wer dem Gesetz in der dritten Beratung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das Gesetz ist einstimmig beschlossen.
Ich gehe davon aus, daß das Haus dem Antrag der Ausschüsse zustimmt, die zu dem Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen und Eingaben für erledigt zu erklären. - Ich sehe und höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Wir stehen am Ende der heutigen Plenarsitzung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Dienstag, den 18. Juni 1974, 15 Uhr, ein.
Die Sitzung ist geschlossen.