Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet.
Ich rufe den einzigen Punkt der Tagesordnung auf:
Fragestunde
- Drucksache VI/1253 Die Frage 1 des Abgeordneten Weigl aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz ist zurückgezogen.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Städtebau und Wohnungswesen. Ich rufe die Frage 2 des Abgeordneten Niegel auf:
Trifft es zu, daß der Bundesstädtebauminister den Entwurf des Städtebauberichtes 1970 oder wesentliche Teile davon nicht in seinem eigenen Hause, sondern durch ein der Unternehmensgruppe der „Neuen Heimat" angehörendes Unternehmen gegen eine hohe Vergütung erstellen läßt?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Städtebau und Wohnungswesen: Herr Kollege Niegel, Ihre Frage beantworte ich mit Nein. Der Entwurf des Städtebauberichtes 1970 der Bundesregierung ist im Bundesministerium für Städtebau und Wohnungswesen erarbeitet worden. Er wird mit den Bundesressorts abgestimmt.
Im Rahmen des städtebaulichen Forschungsprogramms 1970 des Bundesministers für Städtebau, das insgesamt 46 Forschungsvorhaben enthält, wurden acht Forschungsaufträge unter dem besonderen Aspekt erteilt, daß ihre Ergebnisse oder Zwischenergebnisse in dem Städtebaubericht 1970 der Bundesregierung mitverwertet werden können. Im einzelnen sind dies folgende Forschungsarbeiten:
1. Zielvorstellungen, Theorie und Instrumente der Stadtentwicklung. Der Auftragnehmer ist das Kommunalwissenschaftliche Forschungszentrum in Berlin.
2. Weiterentwicklung von Methoden zur Typisierung von Gemeinden, insbesondere von Städten, u. a. unter dem Gesichtspunkt der Bestimmung ihrer Wachstumskräfte und Messung ihrer Attraktivität. Der Auftragnehmer ist der Ausschuß für Stadtforschung im Verband Deutscher Städtestatistiker.
3. Wissenschaftliche Grundlagen einer städtebaulichen Reformpolitik. Der Auftragnehmer ist die GEWOS in Hamburg.
4. Der Beitrag des Bauingenieurs zum Städtebau. Auftragnehmer ist Professor Gassner in Bonn.
5. Konsequenzen aus der Entwicklung des Bauwesens für den Städtebau. Auftragnehmer ist Professor Bley, Karlsruhe.
6. Grundsatzbericht über die Auswirkungen der industriellen Entwicklung auf das Bauen der Zukunft. Auftragnehmer ist Professor Weber, Hannover.
7. Analyse und Bewertung der Grundlagen und Maßstäbe der Entwicklungsplanungen der Länder für eine künftige Städtebaupolitik. Auftragnehmer ist Professor Wagner, Düsseldorf.
8. Zentrale Orte in ländlichen Räumen als Grundlage für Investitionspräferenzen im Sinne des § 1 des Städtebauförderungsgesetzes. Auftragnehmer ist die GEWOS in Hamburg.
Die GEWOS hat im Rahmen der Forschungsarbeit „Wissenschaftliche Grundlagen einer städtebaulichen Reformpolitik" neben eigenen Forschungen auch Ergebnisse weiterer Forschungsarbeiten im Hinblick auf das genannte Forschungsthema koordiniert.
In den Entwurf des Städtebauberichtes 1970 der Bundesregierung konnten auf Grund der Ergebnisse dieser Forschungsarbeiten neuere wissenschaftliche Erkenntnisse aufgenommen werden. Darüber hinaus finden Ergebnisse weiterer Untersuchungen, insbesondere aus dem Bereich der Studien und Modellvorhaben zur Erneuerung von Städten und Dörfern, in dem Berichtsentwurf Berücksichtigung.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wurden Aufträge an die „Neue Heimat" weder im Städtebauberichtsverfahren noch sonstwie erteilt?
Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Städtebau und Wohnungswesen: An die „Neue Heimat" wurden überhaupt keine Aufträge erteilt, Herr Kollege Niegel. Es wurden Aufträge an die GEWOS erteilt. Ich habe sie beide genannt.
Welche Entschädigungssätze werden dafür bezahlt?
Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Städtebau und Wohnungswesen: Die Summen belaufen sich ingesamt auf 570 000 DM für alle acht von mir genannten Forschungsaufträge.
Keine weiteren Zusatzfragen mehr.
Bei den Fragen 3 - Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen - und 4 - Geschäftsbereich des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit - sind die Fragesteller, die Abgeordneten Dr. Jobst und Porzner, mit schriftlicher Beantwortung einverstanden. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft. Ich rufe die Frage 53 des Abgeordneten Höcherl auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die kürzlich in einem Interview geäußerte Meinung des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesministerium für Wirtschaft, Philip Rosenthal, wonach „unter dem Strich" die Einkommen im Durchschnitt eine reale Steigerung von 9 % ({0}) erfahren haben, obwohl der Anstieg der Preise für Lebenshaltung, Wohnraumbeschaffung und -nutzung z. T. weit über dem statistischen Durchschnitt liegt und der nominale Einkommenszuwachs durch überproportionale Lohnsteuerzahlungen gemindert wird?
Herr Präsident! Ich darf die Frage wie folgt beantworten. Herr Rosenthal hat in jeder seiner Aussagen die Preisstabilität als eines der im Stabilitäts- und Wachstumsgesetz vorgeschriebenen gesamtwirtschaftlichen Ziele bezeichnet und auf das entschlossene Handeln der Bundesregierung zur Bekämpfung der Preissteigerung hingewiesen, beginnend mit der Aufwertung der D-Mark im Herbst vergangenen Jahres und fortgesetzt mit den Ihnen bekannten weiteren Schritten. Herr Rosenthal hat allerdings zugleich betont, daß zu einem Gesamtbild unserer Situation auch der Aspekt der gestiegenen Realeinkommen gehört, also das, was dem Arbeitnehmer nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen unter Berücksichtigung der Preissteigerungen „unter dem Strich" verbleibt. Seine Berechnungen sind inzwischen vom Statistischen Bundesamt bestätigt worden. Nach diesen Berechnungen verbleibt nach dem Abzug der Lohnsteuer sowie der Versicherungsbeiträge und unter Berücksichtigung der eingetretenen Steigerung der Lebenshaltungskosten eine Zunahme der reinen Nettolohn-und -gehaltssumme je beschäftigten Arbeitnehmer von gut 8 %.
Eine Zusatzfrage.
Ich kann zwar verstehen, daß der einzelne Arbeitnehmer errechnet, was „unter dem Strich" verbleibt. Muß aber ein Staatssekretär nicht auch die übrigen Folgen einer solchen Errechnung bedenken?
Natürlich müssen bei solchen Berechnungen und bei solchen Bewegungen, wie wir sie im Jahre 1970 gehabt haben, die positiven wie die negativen Seiten berücksichtigt werden. Aber seit dem Jahre 1956 wird in schöner Regelmäßigkeit in den Lageberichten des Bundeswirtschaftsministeriums zum Jahresende immer die Rechnung aufgemacht: Wie hoch war die Reallohnsteigerung, die Verbesserung der Kaufkraft? Niemand hat bisher an solchen Berechnungen Anstoß genommen und daraus eine Kritik abgeleitet, wie sie jetzt in der Öffentlichkeit zu hören war.
Eine weitere Zusatzfrage.
Glauben Sie nicht, daß die Bundesbank mit ihrer Bemerkung, es handle sich um eine hausgemachte Inflation, genau an diesen Sachverhalt gedacht hat?
Die Feststellung, von welchen Ursachen eine Inflation kommt, ist viel zu kompliziert, als daß man sagen kann: es gibt eine rein hausgemachte und eine rein importierte Inflation. Das ist weder bei uns noch in anderen Ländern der Fall. Immer sind auch Einflüsse von außen maßgebend. Wenn Sie sich etwa die Kosten- und Lohnentwicklung in fast allen Industrieländern der westlichen Welt anschauen, werden Sie sehen, daß das Phänomen, mit dem wir es hier in der Bundesrepublik zu tun haben, sehr weit verbreitet ist. Ich halte nichts von den scharfen Unterscheidungen zwischen hausgemachter und importierter Inflation. Man kann nur in bestimmten Perioden sagen: Schwergewichte kommen aus dieser oder jener Entwicklung.
Sie haben keine Zusatzfrage mehr. - Herr Abgeordneter Niegel!
Herr Staatssekretär, wie beurteilen Sie den Leitartikel von Dr. Walter Slotosch in der „Süddeutschen Zeitung" vom Samstag vor einer Woche, der sich sehr hart und scharf mit den Äußerungen des Herrn Staatssekretärs Rosenthal auseinandersetzt und zu dem Ergebnis kommt, daß a) unter dem Strich nicht mehr bleibt und b) der deutsche Sparer 28 Milliarden DM Sparverlust durch die Untätigkeit der Regierung hat?
Ich schätze Herrn Slotosch
als -
Entschuldigen Sie, ich habe Ihre Zwischenfrage nicht recht verstanden. Haben Sie den Herrn Staatssekretär gefragt, ob er einen Zeitungsartikel billigt?
Zu den Äußerungen von Herrn Rosenthal!
Ob er den billigt? Niegel ({0}) : Wie er ihn beurteilt!
Ich habe Zweifel, ob ich diese Frage zulassen kann. - Ich lasse die Frage nicht zu.
Darf ich die Frage anders stellen?
Bitte!
Herr Staatssekretär, ist Ihnen der Artikel in der „Süddeutschen Zeitung" bekannt, in dem sich Herr Dr. Walter Slotosch mit den Äußerungen des Herrn Staatssekretärs Rosenthal befaßt?
Ich lese die „Süddeutsche Zeitung" regelmäßig, insbesondere die Artikel meines langjährigen Bekannten Walter Slotosch. Ich kenne Herrn Slotosch seit meiner Zeit im Ifo-Institut. Er ist ein sehr engagierter Journalist und Nationalökonom, hat aber zu bestimmten Indizes ein ganz bestimmtes Verhältnis. Schon viele Bundesregierungen vor dieser haben mit Herrn Walter Slotosch über die Aussagefähigkeit eines bestimmten Index, auf den Herr Slotosch sich immer bezieht und von dem er seine Rechnungen ableitet, Diskussionen geführt. Wir haben ihn nicht überzeugt, er uns aber auch nicht.
Eine Bemerkung. Ich habe die Frage zwar noch einmal zugelassen, aber es ist nicht Sache der Fragestunde, die Regierung danach zu befragen, was sie von Zeitungsartikeln hält.
Herr Abgeordneter Fuchs!
Herr Staatssekretär, würden Sie mir zustimmen, daß bei dieser Rechnung unter dem Strich, selbst unterstellt, daß sie stimmen würde, eine große Gruppe der Bevölkerung - z. B. Rentner, Mehrkinderfamilien, Sparer, Landwirte --nicht einbezogen werden kann, weil sie mit Sicherheit die Preissteigerungen nicht ersetzt bekommt?
Herr Abgeordneter, ich wollte, unsere Statistik wäre so aussagefähig, daß wir solche Durchschnittsrechnungen disaggregieren könnten. Bei uns in der Bundesrepublik fehlt nach wie vor eine einigermaßen zuverlässige und aktuelle Einkommensstatistik. Alle Versuche, eine solche Statistik einzuführen - die Vorschläge sind schon seit vielen Jahren auf dem Tisch -, sind bisher gescheitert. Der letzte Versuch in diesem Hause war gescheitert, weil sich nach dem Einspruch der Länder keine Mehrheit im Vermittlungsausschuß ergeben hat.
Man kann solche Durchschnittsrechnungen also nicht auf die Gruppen herunterdisaggregieren, die hier angesprochen sind. Natürlich gibt es bei dieser Durchschnittsrechnung eine Spanne besonders Begünstigter und weniger Begünstigter.
Keine Zusatzfrage mehr.
Ich rufe die Frage 54 des Herrn Abgeordneten Höcherl auf:
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des kürzlich aus dem Bundesministerium für Wirtschaft ausgeschiedenen Parlamentarischen Staatssekretärs, Dr. Klaus Dieter Arndt, daß man mit einer Geldentwertung von 3 bis 4 °Is leben müsse?
Herr Abgeordneter, aus allen Aussagen der Bundesregierung geht eindeutig hervor, daß sie eine Verminderung der Preissteigerungsrate als eines ihrer vordringlichsten Ziele ansieht. Ihre Annahmen über die gesamtwirtschaftliche Entwicklung hat die Bundesregierung im Anhang zum Finanzplan des Bundes 1970 bis 1974 bekanntgegeben. Sie hat dort ausgeführt:
Nach dieser Zielprojektion wird eine durchschnittliche Zuwachsrate des gesamtwirtschaftlichen Preisniveaus und insbesondere des Preisniveaus des privaten Verbrauchs von 21/2 bis 2 % angestrebt. Das bedeutet bei der 1969/70 gegebenen Ausgangslage eine sukzessive Verminderung der Preissteigerungsrate.
Die Bundesregierung ist entschlossen, ihre Wirtschaftspolitik auf dieses Ziel ebenso auszurichten wie auf die übrigen dort definierten Ziele der Vollbeschäftigung, des angemessenen Wirtschaftswachstums und des außenwirtschaftlichen Gleichgewichts.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ich hätte gern eine Antwort auf meine Frage gehabt, ob Sie die Meinung des früheren Staatssekretärs Arndt teilen oder nicht.
Herr Abgeordneter, mit der Antwort, die ich gegeben habe, ist das sicher gesagt. Ich habe nicht vorgelesen, daß die Bundesregierung eine Preissteigerung von 3 bis 4 % anstrebt.
Noch eine Zusatzfrage.
War der Grund dafür, daß Staatssekretär Arndt sein Amt aufgegeben hat, vielleicht der, daß man dort seine Meinungen nicht teilt?
Sie wissen, daß die Zusammenarbeit zwischen Herrn Minister Schiller und Herrn Arndt von Anfang an zeitlich begrenzt war und daß eine Vereinbarung bestand, diese Zusammenarbeit nach einer bestimmten Zeit zu beenden. Die Meinungsäußerungen von Herrn Arndt haben keineswegs etwas mit seinem Ausscheiden aus dem
Amt des Staatssekretärs beim Wirtschaftsminister zu tun.
({0})
Sie hatten schon zwei Zusatzfragen gestellt, Herr Abgeordneter Höcherl.
({0})
- Es tut mir leid, daß ich den früheren Beamtenminister daran erinnern muß, daß die Frage nach den Gründen für die Annahme eines Gesuchs um Dienstentlassung eines Parlamentarischen Staatssekretärs nicht in die Fragestunde gehört.
Herr Abgeordneter Niegel!
Herr Staatssekretär, ich komme auf meine Frage von vorhin zurück. Hat Herr Slotosch im Gegensatz zu Herrn Arndt in dem fraglichen Artikel nachgerechnet, daß sogar 8 % Geldentwertung vorhanden sind? Da Sie vorhin gesagt haben, daß Sie die Meinung von Herrn Slotosch nicht teilen, möchte ich doch fragen: Hat Herr Slotosch mit seinen Voraussagen nicht immer leider recht behalten?
Es geht bei diesen Feststellungen von Herrn Slotosch und auch bei der Beantwortung dieser Frage nicht um Vorhersagen, sondern um tatsächlich eingetretene Entwicklungen. Ich habe Ihnen, glaube ich, an Hand der Berechnungen des Statistischen Bundesamts nachgewiesen, daß die Äußerungen hier stimmen. Ich bin gern bereit, Ihnen all die Schriftsätze zur Verfügung zu stellen, die bei dem Schriftwechsel mit Herrn Slotosch in den letzten Jahren entstanden sind. Dann können Sie im Detail sehen, warum wir die Ausrichtung aller Berechnungen auf den BSP-Index nicht für eine brauchbare Grundlage zur Berechnung von Realeinkommensentwicklungen halten.
Herr Abgeordneter Engelsberger zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, teilt die Bundesregierung die Auffassung des früheren Staatssekretärs Arndt, daß man mit der Inflation leben müsse oder aber in eine Rezession hineinkomme, also eine stabile Entwicklung bei Vollbeschäftigung nicht möglich sei?
Die Bundesregierung hat nicht zuletzt in der Beantwortung der Großen Anfrage der CDU/CSU dargelegt, wie sie die Probleme und die Schwierigkeiten der jetzigen Lage beurteilt. Sie hat dabei auch darauf hingewiesen - ich kann es nur wiederholen -, daß es in bestimmten Situationen, bei bestimmten außenwirtschaftlichen Entwicklungen für ein einzelnes Land schwieriger wird, sich mit autonomen Maßnahmen von internationalen Entwicklungen abzuhängen. Es besteht in fast jeder Konjunktursituation, vor allem in der heutigen, wo der Boom zu Ende geht, ein mehrfaches Risiko. Die ganze Kunst der Wirtschaftspolitik besteht darin, den besten und vernünftigsten Kurs zwischen den Risiken der Preissteigerungen und den Risiken eines Rückgangs der Beschäftigung anzustreben. Das Risiko hinsichtlich Wachstum und Stabilität ist kein spezifisch deutsches, sondern dieses gibt es in jeder hochentwickelten Volkswirtschaft.
Herr Abgeordneter Dr. Klepsch!
Herr Staatssekretär, hat der seinerzeitige Parlamentarische Staatssekretär Arndt die Auffassung, daß man mit einer Geldentwertung von 3 bis 4 % leben müsse, schon vertreten, als er sich noch im Amt befand?
Ich glaube, Herr Abgeordneter, daß man die Äußerungen von Herrn Arndt, so, wie Sie sie jetzt wiedergeben, und so modifiziert gar nicht sehen kann. Herr Arndt hat in seinen Vorträgen und Äußerungen eine ganze Reihe von Bedingungen genannt und Modifikationen angebracht. In der Tat muß eine hochintegrierte Volkswirtschaft - das war die Kernaussage, und ihr kann niemand widersprechen - auch mit den Folgen rechnen, die von der Entwicklung aus dem Ausland kommen. Diese Auffassung vertritt jeder Wissenschaftler. Auch ich vertrete diese Auffassung, daß es autonome Wirtschaftspolitik und autonome Steuerung in keinem Land gibt.
Daher, Herr Abgeordneter - das ist eines der wesentlichsten Motive -, wollen wir in der EWG diesen Verlust an Autonomie, den jedes Land hat, durch ein Mehr an gemeinschaftlichen Instrumenten, durch ein Mehr an gemeinschaftlichem Handeln ersetzen. Das war der wirtschaftspolitische Anstoß zu den Beschlüssen von Den Haag, und das ist der wirtschaftspolitische Grund, warum wir mit diesem Gegeneinander und diesem ständigen Sich-Infizieren mit schlechten Entwicklungen, jedenfalls in der EWG, möglichst bald Schluß machen wollen.
Sie stellen keine Zusatzfrage mehr; Sie sind ausgiebig unterrichtet worden.
Herr Dasch!
Herr Staatssekretär, befürchtet die Bundesregierung nicht auf Grund der Aussagen beispielsweise des früheren Staatssekretärs Arndt, der 3 bis 4 % Inflationsrate angibt, oder des Herrn Slotosch, der bis zu 8% geht, daß, wie vorher aus Ihrer Aussage zu entnehmen war, die Konjunktur ausläuft und trotzdem die Preisentwicklungen in absehbarer Zeit nicht entschärft werden?
Die Bundesregierung sieht natürlich aus ihrer eigenen Erfahrung, aus der Erfahrung der ganzen Nachkriegsentwicklung und aus den Erfahrungen in anderen Ländern, daß es nirgendwo die absolute zeitliche Parallelität von Konjunkturzyklus und Preisbewegung gibt. Herr Minister Schiller hat vor dem Hohen Haus bei der Beantwortung der Großen Anfrage auch darauf hingewiesen, daß die Preisberuhigung der Konjunkturberuhigung mit einigem zeitlichem Abstand folgt.
Herr Abgeordneter Fuchs!
Herr Staatssekretär, wie beurteilen Sie die Aussagen des amerikanischen Wirtschafts- und Finanzwissenschaftlers Friedman, die sich in Übereinstimmung mit den Vorstellungen von Herrn Slotosch bewegen?
Herr Abgeordneter, wir haben hier kein Kolleg, auch kein Seminar und keine akademische Prüfung. Die Antwort auf die Frage, wie der Herr Staatssekretär die Schriften eines amerikanischen Wissenschaftlers beurteilt, mag interessant sein. Aber das hat mit Sinn und Zweck der Fragestunde nichts zu tun. Ich lasse die Frage nicht zu.
Ich rufe die Frage 55 des Herrn Abgeordneten Blumenfeld auf:
Ist die Bundesregierung bereit, im Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften baldige Beschlüsse über die Verwirklichung der gemeinsamen Außenhandels-, Investitions- und Kreditpolitik gegenüber Drittländern - insbesondere den Ländern des COMECON - herbeizuführen?
Herr Abgeordneter, ich darf Ihre Frage wie folgt beantworten. Die Bundesregierung hat bereits am 16. Dezember 1969 im Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften einer schrittweise einzuführenden gemeinsamen Handelspolitik zugestimmt. Die gemeinsame Handelspolitik läßt sich allerdings nur gegenüber denjenigen Ländern verwirklichen, die die Europäischen Gemeinschaften als handelspolitischen Partner anerkennen. Das ist zur Zeit bei den COMECON-Ländern nicht der Fall. Diesen Ländern gegenüber kann die gemeinsame Handelspolitik daher zunächst nur durch eine enge Koordinierung der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften realisiert werden. Dies ist bisher geschehen und geschieht auch heute noch. Die Investitions- und Kreditpolitik ist nicht Gegenstand des von mir erwähnten Ministerratsbeschlusses gewesen. Über die Kreditfragen finden aber heute bereits enge Konsultationen statt, an denen sich die Bundesregierung aktiv beteiligt.
Ich möchte hinzufügen, daß wir bestrebt sind und ein großes Interesse daran haben, innerhalb der Europäischen Gemeinschaften insbesondere die Bedingungen für die Ausfuhrkreditversicherung zu harmonisieren. Auf diesem Gebiet muß es in der Europäischen Gemeinschaft noch zu einer engeren Koordinierung kommen.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, darf ich Ihrer Antwort entnehmen, daß sich die Bundesregierung auch darüber klar ist, daß an sich seit dem 1. Januar dieses Jahres diese gemeinsame Handelspolitik gegenüber den Ländern, die die EWG, um mit Ihren Worten zu sprechen, anerkennen, praktiziert werden müßte und daß wir uns, wenn auch nicht in einem vertragswidrigen Zustand, so doch in einem nicht vertragsgerechten Zustand befinden? Und wie gedenkt sich die Bundesregierung gegenüber dieser auch formalen Feststellung zu verhalten?
Ich verstehe nicht, in welchem Punkte sich die Bundesregierung nicht vertragskonform verhielte. Meinen Sie, Herr Abgeordneter, die beabsichtigten und die abgeschlossenen Handelsverträge mit einigen Ostblockstaaten? In jedem dieser Fälle haben wir vor der Aufnahme der Verhandlungen in Brüssel konsultiert und uns im Rahmen der Ergebnisse dieser Konsultationen gehalten. Vor Abschluß der Verträge haben wir dann, wie Sie wissen, ein erneutes Konsultationsverfahren in der Gemeinschaft praktiziert.
Zweite Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, meine Frage geht mehr dahin, was die Bundesregierung zusammen mit den anderen Regierungen nunmehr tut, um diese an sich seit dem 1. Januar fällige gemeinsame Außenhandelspolitik zu praktizieren, bzw. wann sie sie glaubt in Kraft setzen zu können.
Sie praktiziert sie, indem sie alle diejenigen Elemente, bei denen die einzelnen EWG-Staaten noch autonom und bilateral vorgehen, auf allen Ebenen und in allen Organen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft mit erörtert und mit diskutiert und darauf drängt, daß diese Elemente vereinheitlicht werden. Das ist aber nicht allein ein deutsches Problem. Das Problem besteht vielmehr darin, daß eben auch die anderen Staaten sich noch nicht zu gemeinsamen Elementen etwa der Handelsverträge entschlossen oder bereit gefunden haben. Aber wir sind sehr daran interessiert, daß der Übergang zu der echten gemeinsamen Handelspolitik schnell vor sich geht und daß künftig die EWG der Verhandlungspartner für Handelsabkommen mit Drittländern wird, wie es bei Japan durch ein Mandat an die Kommission geschehen ist und wie es auch bei Verhandlungen mit anderen Ländern angestrebt wird.
Herr Abgeordneter Dasch!
Herr Staatssekretär, wird die Bundesregierung in der Europäischen Gemeinschaft einen Zeitplan vorschlagen, der die Verwirklichung
der gemeinsamen Konjunktur-, Wirtschafts- und Währungspolitik innerhalb eines gewissen Zeitraumes etwa so vorsieht wie bei der Schaffung des gemeinsamen Agrarmarktes?
Herr Abgeordneter, Sie werden die Beschlüsse und das Votum der Bundesregierung zu dem in der vorigen Woche unter dem Vorsitz von Herrn Ministerpräsident Werner abgeschlossenen Bericht in Kürze erfahren. Dieser Bericht ist noch nicht veröffentlicht. Ohne der Veröffentlichung des Berichtes vorzugreifen, darf ich sagen, daß jedenfalls die Sachverständigen, die an dem Bericht mitgearbeitet haben - ich war einer von diesen sechs Leuten -, durchaus die Vorstellung haben, man sollte Zeitpläne für die Stufen einführen. Wir waren aber nicht der Meinung, daß man den Prozeß der Wirtschafts- und Währungsunion mit Datum und Uhr, wie es bei einigen Agrarfragen geschehen ist, regeln kann. In den Zeitplänen muß man flexibler sein, und zwar flexibler in beiden Richtungen, d. h. auch hinsichtlich der Möglichkeit, in kürzeren Abständen solche Ziele zu erreichen. Aber in Zeithorizonten und in Jahresabschnitten gerechnet, haben die Sachverständigen durchaus die Vorstellung, daß man auf jeden Fall für Beginn und Ende der ersten Stufe einen genauen Zeitplan haben soll. Die Bundesregierung wird zu diesen Vorschlägen in Kürze Stellung nehmen, und zwar im Ministerrat der Gemeinschaft. Ich bin überzeugt, daß sie die Ansicht teilt, daß Stufenpläne in die zeitlichen Horizonte eingebaut sein müssen.
Herr Abgeordneter Klepsch!
Herr Staatssekretär, teilt die Bundesregierung die Auffassung des Mitglieds der Europäischen Kommission Herrn Dahrendorf, daß die Möglichkeiten der EWG in der Ostpolitik bei weitem noch nicht ausgeschöpft sind und daß vermieden werden muß, daß die EWG-Staaten sich gegenseitig auszuspielen versuchen?
Selbstverständlich teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es für die Gemeinschaft und für die Länder in der Gemeinschaft nicht günstig ist, wenn sie sich gegenseitig ausspielen lassen. Auf der anderen Seite - das, habe ich vorhin betont - bestehen noch durchaus unterschiedliche Ausrichtungen und durchaus unterschiedliche Interessenlagen bei den einzelnen EWG-Ländern. Wie bei jedem anderen Integrationsprozeß wird die Kunst der Politik darin bestehen, hier einen Interessenausgleich zu finden.
Herr Abgeordneter Niegel!
Herr Staatssekretär, bei der Überlegung bezüglich der Länder des COMECON kommt die Frage auf, ob nicht zusätzliche belastende Einfuhren, und zwar zu Lasten der deutschen und der Landwirtschaft in der EWG, auf uns zukommen könnten.
({0})
Die Frage kommt auf. Sie kommt bei jeder Erweiterung des Handels, mit welchen Ländern auch immer, auf.
Keine weitere Zusatzfrage.
Dann rufe ich die Frage 56 des Herrn Abgeordneten Blumenfeld auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen ihrer Deutschlandpolitik auf die handelspolitische Behandlung der DDR durch die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft?
Die handelspolitische Stellung der DDR im Verhältnis zu den Europäischen Gemeinschaften wird von der Deutschlandpolitik der Bundesregierung nicht berührt, da sie durch das Protokoll über den innerdeutschen Handel Bestandteil des EWG-Vertrages und damit rechtlich eindeutig abgesichert ist. Eine Änderung dieser besonderen Stellung ist weder beabsichtigt noch zu erwarten.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, da Ihre Antwort mich natürlich nicht voll befriedigt, darf ich Sie fragen, wie die Bundesregierung die Tatsache bewertet, daß im Europäischen Parlament schon zu wiederholten Malen Abgeordnete anderer europäischer Staaten den Tatbestand, der in meiner Frage beschrieben ist, zum Gegenstand ihrer Kritik gemacht haben.
Daß es immer wieder Kritik an der besonderen Stellung der DDR und an den Konsequenzen dieses Protokolls aus anderen EWG-Ländern gibt, ist mir bekannt. Aber wir haben diese Sonderstellung, die uns durch das Protokoll gegeben wird, ja nicht einfach geschenkt bekommen. Vielmehr ist hier darauf hinzuweisen, daß der EWG-Vertrag auch für andere Länder Sonderregelungen und Begünstigungen vorsieht. Man darf also wohl davon ausgehen, daß die Gewährung bestimmter Vorteile im Wege des Interessenausgleichs erfolgt ist. Wir können daher dieser Kritik immer wieder mit guten Argumenten entgegentreten. Der Vertrag und das Protokoll über die besonderen Beziehungen bleiben gültig. Natürlich kann man an Vertragstexten bzw. an vertraglichen Vereinbarungen Kritik üben, aber dadurch kann und wird man sie nicht ändern.
Eine letzte Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ergibt sich aus ihrer Antwort nicht die Konsequenz, daß die Bundesregierung bei einer eventuellen AnBlumenfeld
erkennung der DDR in ihrer Verteidigung dieser bisherigen Position in bezug auf die Präferenzbehandlung in erhebliche Schwierigkeiten geraten würde - um mich mit einem Understatement auszudrücken -?
Diese Frage ist rein theoretischer Natur. Wie Sie wissen, beabsichtigt die Bundesregierung keine völkerrechtliche Anerkennung der DDR. Der Bundesregierung geht es allein um eine vertragliche Regelung des Verhältnisses der beiden deutschen Staaten zueinander durch die Vereinbarung „besonderer Beziehungen". Davon würden die juristischen Grundlagen des EWG-Vertrages und das Protokoll über den innerdeutschen Handel nicht berührt.
Zu einer Zusatzfrage Abgeordneter Meister.
Herr Staatssekretär, können Sie zahlenmäßig angeben, in welchem Ausmaß die DDR durch diese Regelung im Jahresdurchschnitt begünstigt wird?
Nein, die Zahl kann ich Ihnen aus dem Stegreif nicht nennen. Ich glaube auch nicht, daß man die Begünstigungen genau beziffern kann, denn es ist wohl nicht möglich, die Auswirkungen der besonderen Regelungen auf Heller und Pfennig zu berechnen.
Wir kommen zu Frage 57 des Abgeordneten Schmidt ({0}). - Der Fragesteller ist nicht im Saal. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 58 des Abgeordneten Dr. Jobst auf:
Wird die Bundesrepublik im Hinblick auf die Aushöhlung der Prioritäten des Zonenrandgebiets durch Ausweitung der Förderungsgebiete und durch Bildung von Schwerpunktorten außerhalb des Zonenrandgebiets mit annähernd gleich hohen - oder höheren - Förderungssätzen wie im Zonenrandgebiet selbst die Förderungssätze für das Zonenrandgebiet anheben und wirksame Präferenzen wieder herstellen?
Herr Abgeordneter, die Förderungspräferenzen für das Zonenrandgebiet haben sich in den letzten zwei Jahren nicht verschlechtert, sondern erheblich verbessert. Bis 1968 konnten bei Betriebsansiedlungen und bei Betriebserweiterungen - sei es im Zonenrandgebiet, sei es außerhalb - die Investitionskosten unterschiedslos nur bis maximal 15 % verbilligt werden. Dagegen beträgt der Spitzenwert der Verbilligung heute 25 %, und dieser Satz von 25 % wird nur im Zonenrandgebiet, und zwar innerhalb des Zonenrandgebiets in 31 übergeordneten Schwerpunktorten, gewährt. Die anderen, außerhalb des Zonenrandgebiets gelegenen übergeordneten Schwerpunktorte folgen mit 20 % Präferenzen.
Innerhalb des Zonenrandgebiets wiederum kommen zu den genannten Investitionsbegünstigungen noch die Sonderabschreibungen hierzu, deren Subventionswert zwischen 8 % und 18 % schwankt.
Ferner sind ausschließlich dem Zonenrandgebiet Vergünstigungen vorbehalten wie Frachthilfen, Bevorzugung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Zuschüsse zu Infrastrukturmaßnahmen, die, wie Sie wissen, bis zu 100 % betragen.
Von einer Aushöhlung der Prioritäten des Zonenrandgebiets kann man deshalb wohl nicht sprechen.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, aus Ihrer Antwort kann ich also Ihre Zustimmung zu meiner Ansicht entnehmen, daß das Zonenrandgebiet - neben Berlin - besonders, d. h. stärker als die anderen Gebiete, wirtschaftlich gefördert werden sollte?
Ja.
Eine letzte Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, halten Sie diese soeben auch von Ihnen selbst bejahte Förderungspriorität angesichts der Tatsache, daß außerhalb des Zonenrandgebiets in etwa gleich hohe Förderungen gewährt werden, und zwar für Gebiete, die nicht die Randlage und die Schwierigkeiten wie jene Gebiete im Zonenrandgebiet selbst haben, für tatsächlich gegeben?
In meiner ersten Antwort habe ich auf die Differenzen zwischen den maximalen Förderungssätzen außerhalb des Zonenrandgebiets einerseits und denjenigen - bedeutend höheren - im Zonenrandgebiet andererseits sowie auf die zusätzlichen Begünstigungen hingewiesen, die man nicht alle genau in Prozentzahlen angeben kann, die aber, wie gesagt, bei den Sonderabschreibungen immerhin bis zu 18 % betragen. Daraus ergibt sich, daß die Förderung von Ansiedlungen und der Wirtschaftsentwicklung im Zonenrandgebiet stärker ist als in den übrigen Gebieten. Die Politik der regionalen Förderung hatte und hat einen erheblichen Schwerpunkt in der Ausrichtung auf das Zonenrandgebiet. Das wird auch so bleiben. Wie sich aus den vorliegenden Zahlen ergibt, entfallen 60 % der Förderungsmittel auf das Zonenrandgebiet. Der Umfang der Förderungsmittel ist laufend gestiegen und wird im Jahre 1970 erheblich mehr als 200 Millionen DM betragen.
Abgeordneter Dr. Fuchs zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ergibt sich nicht aus der Tatsache, daß das Pro-Kopf-Einkommen im Zonenrandgebiet - und da wiederum besonders in den revierfernsten Gebieten - am
niedrigsten ist, sowie aus der Tatsache, daß die Arbeitslosenzahlen dort wesentlich über dem Durchschnitt liegen, die Folgerung, daß die Präferenz für das Zonenrandgebiet noch nicht die notwendige Wirkung erzielt hat und daß infolgedessen vielleicht noch griffigere Förderungsmaßnahmen erforderlich sind?
Wenn jemand die bisher erreichten Wirkungen immer wieder kritisch überprüft, dann ist es diese Bundesregierung. Der Anreiz für Betriebsansiedlungen allein reicht nicht aus. Nach unserer Meinung ist es in immer stärkerem Maße erforderlich, dort solche Umweltbedingungen
- wenn ich das ein bißchen geschraubt so ausdrükken darf - zu schaffen, die neben den finanziellen Begünstigungen ein Unternehmen veranlassen können, in diese zum Teil sehr schönen Gegenden zu gehen. Das heißt, man muß dort den Wohnwert und den Freizeitwert erhöhen und Schulen und Universitäten in diesen Räumen schaffen, um die Gegend im ganzen attraktiv zu machen. Direkte Investitionsanreize allein genügen heute nicht mehr, um ein Gebiet zu entwickeln.
Herr Abgeordneter Niegel!
Herr Staatssekretär, wäre die Bundesregierung folglich bereit, zur Herstellung der Priorität für das Zonenrandgebiet die Förderungssätze für diese Regionen zu erhöhen und - zumal da Sie soeben sagten, daß neben der Investitionszulage auch andere Förderungen Platz greifen sollten - eventuell einen zusätzlichen Arbeitnehmerfreibetrag einzuräumen, wie das der Fraktionsvorsitzende Wehner vor einem Jahr bei uns im Zonenrandgebiet in Oberfranken verkündet hat?
Ich glaube, ich habe mit meiner Antwort auf die letzte Zusatzfrage deutlich gemacht, daß ich von weiteren Erhöhungen der Investitionsanreize nicht viel halte. Damit allein wird man die Wirkungen, die wir alle haben wollen, nicht erzielen. Es kommt sehr viel mehr auf Infrastrukturmaßnahmen an.
Im übrigen finden diese Förderungen auch statt. Wir stimmen uns, was den Straßenbau anlangt, sehr eng mit dem Bundesverkehrsministerium ab. Die Verlängerung der Autobahn nach Passau ist ein Beispiel dafür, wie man die Politik koordinieren muß, um alle Mittel und alle Aktivitäten auf das angestrebte Ziel auszurichten.
Die Fragen der Gewährung von Arbeitnehmerfreibeträgen und von steuerlichen Begünstigungen sind außerordentlich kompliziert. Man muß sehr sorgfältig darüber nachdenken, welche Wirkungen
- Folgewirkungen, Schaffung von Präzedenzfällen
- durch solche steuerlichen Vergünstigungen hervorgerufen werden können. Eine Lösung des Entwicklungsproblems allein durch Arbeitnehmerfreibeträge sehe ich nicht,
Herr Abgeordneter Dr. Kempfler!
Herr Staatssekretär, darf ich Ihren Antworten entnehmen, daß Sie nach dem gegenwärtigen Stand der Dinge das Gefälle zwischen den Investitionsanreizen im Zonenrandgebiet und denen in den Förderungsgebieten immer zwischen den Investitionsanreizen im Zonengrenzeine gewisse Präferenz hinsichtlich dieser Investitionsanreize besitzt?
Die Antwort ist: Ja. Das ging aus den Zahlen, die ich genannt habe, hervor.
Weitere Zusatzfrage.
Könnte man - dies unterstellt - der Lösung des Problems nicht dadurch näherkommen, daß man die Fördergebiete noch einmal nach allgemeinen Richtlinien des Instituts für Raumordnung überprüft und daß man den Gebieten mit Randlage einen besonderen Förderungswert zumißt?
Herr Abgeordneter, die Förderungswerte und die Förderungsgebiete müssen ständig überprüft werden. Wir nehmen von Zeit zu Zeit bei harter Kritik der jeweils Betroffenen - Fördergebiete aus der Begünstigung heraus, wenn wir zu der Überzeugung kommen, daß sie nicht mehr der besonderen Förderung bedürfen.
Ich muß jedoch darauf hinweisen, daß wir - insbesondere nachdem das Institut der Gemeinschaftsaufgaben vorhanden ist - in all diesen Fragen nicht autonom, sondern in Abstimmung mit den Ländern, mit den Landesregierungen, handeln. Da gibt es oft differierende Auffassungen. Aber an der ständigen Überprüfung arbeiten wir. Jede zusätzliche statistische Erkenntnis und jede zusätzliche Meßziffer werden bei der Veränderung von Förderungsgebieten nützlich sein.
Herr Abgeordneter Varelmann!
Herr Staatssekretär, gibt es nicht außerhalb des Zonenrandgebietes ebenfalls Gebiete, wo die wirtschaftlichen Verhältnisse ebenso kritisch oder noch kritischer als im Zonenrandgebiet sind? Ist die Bundesregierung bereit, diese Gebiete mit gleichen Mitteln zu fördern wie die Bezirke im Zonenrandgebiet?
Natürlich ist das Zonenrandgebiet auch kein einheitliches und wirtschaftlich völlig homogenes Gebiet. Selbstverständlich gibt es außerhalb des Zonenrandgebietes Gegenden, Bezirke und Bereiche in unserem Lande, die ebenfalls mit großen strukturellen Schwierigkeiten zu kämpfen haben,
Aber die besondere Förderung des Zonenrandgebietes ist von Anfang an auf Grund einer politischen Entscheidung erfolgt. Sie nimmt auf die Tatsache Rücksicht, daß hier durch die Teilung Deutschlands zusätzliche Erschwernisse in Räumen entstanden sind, die auch vorher nicht hoch entwickelt gewesen sind. Dieser politische Faktor und dieser Einfluß rechtfertigen nach Auffassung der Bundesregierung weiterhin eine präferenzierte Behandlung des Zonenrandgebietes.
Keine Zusatzfrage mehr.
Eine Bemerkung noch! Ich habe ein bißchen großzügig Zusatzfragen gestattet. Nach den Richtlinien hat der Fragesteller zwei Zusatzfragen, die anderen Mitglieder des Hauses haben nur eine. Ich werde mich jetzt strikt an die Richtlinien halten.
Im übrigen möchte ich noch einmal darum bitten, daß wir die Fragestunde nicht für ein Kolleg halten, in dem wir wissenschaftliche Meinungen erfragen.
Frage 59 des Abgeordneten Leicht. - Der Fragesteller ist nicht im Saal; die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Fragen 60 und 61 - des Abgeordneten Dr. Wagner ({0}) - werden am Freitag vom Auswärtigen Amt beantwortet.
Die Fragen 62 und 63 - des Abgeordneten Zander - und die Frage 64 - des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen - sind von den Fragestellern zurückgezogen worden.
Fragen 65 und 66 des Abgeordneten Härzschel. - Der Fragesteller ist nicht im Saal; die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich ziehe jetzt - entgegen dem vorliegenden Katalog der Fragen - die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung vor.
Frage 85 des Abgeordneten Dr. Enders. - Dr. Enders ist nicht im Saal; die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Frage 86 des Abgeordneten Dr. Klepsch:
Treffen Pressemeldungen zu, wonach erwogen werde, die Eidesformel für Berufs- und Zeitsoldaten: „Ich schwöre, der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen, so wahr mir Gott helfe", durch eine Gelöhnisformel folgenden Inhalts zu ersetzen: „Ich gelobe, die Bundesrepublik Deutschland, Recht und Freiheit gemäß dem Grundgesetz tapfer zu verteidigen und meine Pflicht gewissenhaft zu erfüllen"?
Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung: Herr Kollege Dr. Klepsch, diese Pressemeldung trifft nicht zu. Der Eid, den Berufs- und Zeitsoldaten zu leisten haben, kann nur im Zusammenhang mit der Eidesleistung im übrigen öffentlichen Dienst gesehen werden. Eine Ersetzung des Eides durch eine Gelöbnisformel nur für Soldaten kommt daher nicht in Betracht.
Eine deutlichere Fassung der Eidesformel erscheint jedoch notwendig. Die Überlegungen, wie diese Fassung endgültig aussehen soll, sind noch nicht abgeschlossen.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, Sie würden damit sagen, ,daß die Meldung der „Frankfurter Rundschau" vom 1. Oktober 1970, gezeichnet von Herrn Volkmar Hoffmann, unzutreffend ist.
Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung: Herr Kollege Dr. Klepsch, ich kann weder sagen, ob sie zutreffend ist, noch sagen, ob sie unzutreffend ist. Ich kenne diese Meldung nicht. Ich lese viele Zeitungen. Aber diese Meldung ist mir entgangen.
Die letzte Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, in dieser Meldung ist das zitiert, was ich in meiner Frage aufgeführt habe. Da ich mir schwer vorstellen kann, daß der Herr Hoffmann sich diese Formel selber ausgedacht hat -
Fragen Sie doch! Was wollen Sie wissen?
Ich möchte wissen, ob der Staatssekretär, als meine Frage an das Haus ging und er sie erhielt - da ich mir schwer vorstellen kann, daß der Mann sich die zitierte Formel aus den Fingern gesogen hat -, nicht nachgeprüft hat, ob solche Formeln in seinem Hause von den Personen vorbereitet werden, die hier zitiert sind; weil er sagt, er wisse nichts.
Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung: Herr Kollege Dr. Klepsch, ich habe soeben noch einmal Ihre Frage nachgelesen. Leider haben Sie in der Frage auf diese Zeitungsmeldung nicht hingewiesen. Daher habe ich das auch nicht geprüft.
Meine Frage bezog sich ausschließlich darauf -
Sie haben keine Zusatzfrage mehr.
({0})
Fragen 87 und 88 des Abgeordneten Jung. - Der Fragesteller ist nicht im Saal; die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Dann rufe ich aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit die Frage 89 des Abgeordneten Baier auf. Der Fragesteller hat um schriftliche Beantwortung gebeten. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Vizepräsident Dr. Schmid
Dann kommen wir zur Frage 90 des Abgeordneten Varelmann:
Wie hoch ist der Anteil der Kinder aus Arbeiterfamilien, die nach Beendigung der Volksschule eine weiterführende Schule besuchen und keine Ausbildungsförderung erhalten?
Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit: Herr Präsident, darf ich wegen des engen Sachzusammenhangs die beiden Fragen 90 und 91 zusammen beantworten?
Der Fragesteller ist einverstanden. Frage 91 des Abgeordneten Varelmann:
Wie hoch ist der Anteil der Kinder aus Arbeiterfamilien, die als Schüler einer weiterführenden Schule oder als Studenten einer Hochschule aus dem Ausbildungsförderungsgesetz profitieren?
Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit: Der Bundesregierung stehen derzeit statistische Angaben über die Berufstätigkeit der Eltern der Schüler, die Leistungen nach dem 1. Ausbildungsförderungsgesetz erhalten, noch nicht zur Verfügung. Das Gesetz ist am 1. Juli 1970 in Kraft getreten.
Um die Ämter für Ausbildungsförderung nur in dem unbedingt erforderlichen Umfang mit statistischen Arbeiten zu belasten, soll jährlich nur eine Bundesstatistik durchgeführt werden. Sie wird für das Jahr 1970 frühestens Ende März 1971 vorliegen.
Aus denselben Gründen kann die Bundesregierung bisher leider keine Angaben darüber machen, wie ,hoch der Anteil ,der Kinder aus Arbeiterfamilien ist, die als Schüler weiterführender Schulen Leistungen nach dem Ersten Ausbildungsförderungsgesetz erhalten. Sie wissen, Herr Kollege Varelmann, daß es ein wesentliches Ziel dieses Gesetzes ist, Kindern aus den Sozialschichten mit geringem Einkommen den Weg zu weiterführenden Bildungsgängen zu eröffnen.
Studenten an Hochschulen sind nicht in den Förderungsbereich des 1. Ausbildungsförderungsgesetzes einbezogen. Die Studenten an wissenschaftlichen Hochschulen werden derzeit nach den Besonderen Bewilligungsbedingungen des Honnefer Modells gefördert. Von allen nach dem Honnefer Modell geförderten Studenten an wissenschaftlichen Hochschulen haben 16 v. H. einen Vater, der Arbeiter ist. Von den Studenten an wissenschaftlichen Hochschulen, deren Vater Arbeiter ist, erhalten die Hälfte - genau gesagt 52 v. H. - Förderung nach dem Honnefer Modell.
Dies sind allerdings Zahlen aus dem Jahre 1967. Neuere stehen zur Zeit nicht zur Verfügung.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß in vielen Arbeiter- und kinderreichen Familien die Meinung vorherrschend ist: Wir können unseren Sohn oder die Tochter zwar auf eine Realschule schicken, aber wir sind nicht in der Lage, die Kosten dafür aufzubringen? Wäre es deshalb nicht angebracht, auch die Realschule in die Förderung einzubeziehen?
Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit: Herr Kollege Varelmann, es ist vorgesehen, daß das noch fehlende Jahr, das für die Realschulen von besonderer Wichtigkeit ist, in unser System der Ausbildungsförderung einbezogen wird. Das ist nach der Regierungserklärung für den 1. Januar 1973 vorgesehen. Wie Sie wissen, ist das ein Problem der Bereitstellung der Mittel. Die erforderlichen Beträge sind im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung für diesen Zeitpunkt vorgesehen.
Eine zweite Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wäre es nicht angebracht, diesen Termin ein Jahr früher festzulegen, damit der kritische Punkt, den den wir zur Zeit alle sehen, beseitigt würde?
Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit: Herr Kollege Varelmann, wir sind dabei, das Ausbildungsförderungssystem Schritt für Schritt auszubauen. Wir haben uns vorgenommen, im nächsten Jahr das Honnefer Modell einzubeziehen und dabei auch strukturelle Verbesserungen vorzunehmen. Im Zuge des ständigen Ausbaues des Ausbildungsförderungssystems ist die von Ihnen in besonderer Weise angesprochene Erweiterung für den 1. Januar 1973 vorgesehen. Ich würde auch gern schneller an dieses Problem herangehen. Aber das ist ein Problem der Einordnung der Finanzierungsmittel.
Ich rufe die Frage 92 des Abgeordneten Dröscher auf:
Hält es die Bundesregierung für richtig, daß im Fall eines Volksschullehrers, der gleichzeitig drei Kinder in der Ausbildung hat, infolge der Einkommensgrenze für keines der Kinder eine Hilfe nach dem Honnefer Modell oder nach dem Ausbildungsförderungsgesetz erreichbar ist?
Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit: Herr Kollege Dröscher, generell ist die Bundesregierung der Auffassung, daß nach den geltenden rechtlichen Vorschriften noch nicht alle diejenigen Auszubildenden Förderungsleistungen erhalten, für die dies wünschenswert wäre. So gibt es Unterhaltsverpflichtete, die den individuellen Lebensunterhalts- und Ausbildungsbedarf nur unter sehr erheblichen Anstrengungen in vollem Umfang aufzubringen vermögen. Die Bundesregierung sieht darum in dem weiteren Ausbau des Systems der individuellen Ausbildungsförderung eine ihrer vordringlichen Aufgaben.
Nach dem Grundsatzbeschluß der Bundesregierung zur Ausbildungsförderung vom 4. Juni 1970 ist sie bestrebt, die Einkommensfreibeträge der Eltern und Ehegatten, die bei der Berechnung des Förderungsbetrages anrechnungsfrei bleiben, schrittParlamentarischer Staatssekretär Westphal
weise zu erhöhen. Dadurch wird Ausbildungsförderung, soweit die hierfür erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, in steigendem Maße auch Kindern aus mittleren Einkommensschichten geleistet werden.
Noch vordringlicher ist es allerdings, alle Schulgattungen, also etwa auch die Berufsfachschulen ohne ,die Zugangsvoraussetzung „Realschulabschluß", in den Förderungsbereich einzubeziehen.
Zu dem Einzelfall, den Sie, Herr Kollege Dröscher, angesprochen haben, Stellung zu nehmen, bin ich nicht in der Lage, da die Angaben über die Art der Ausbildung und Unterbringung der Kinder sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern nicht ausreichend sind. Ich könnte ihn nur prüfen, wenn ich darüber die entsprechenden Unterlagen hätte.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, trifft es also zu, daß gerade kinderreiche Familien, bei denen sich gleichzeitig mehrere Kinder in der Ausbildung befinden - etwa beim Studium - und die dafür erhebliche Beträge aufwenden müssen, besonders benachteiligt sind, weil diese Summierung von Ausbildungskosten beim Honnefer Modell nicht entsprechend berücksichtigt ist?
Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit: Herr Kollege Dröscher, ich muß zunächst sagen, das ist kein Problem der kinderreichen Familien, sondern ein Problem der Gehaltshöhe des Vaters, der Einkünfte beider Eltern oder aller Einkommen der Familie. Außerdem ist es beim Honnefer Modell und auch beim 1. Ausbildungsförderungsgesetz, das die weiterführenden Schulen betrifft, so, daß die Kinderzahl bei den anrechnungsfreigestellten Beträgen ihre Berücksichtigung findet.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, nachdem ich gehört habe, daß das Honnefer Modell im nächsten Jahr verbessert werden soll, frage ich Sie: Wird dieser Komplex in die Erörterungen einbezogen, und kann man damit rechnen, daß bei den steigenden Ausbildungskosten für Studenten, die man doch monatlich mit 450 bis 500 DM ansetzen muß, gerade auch mittlere Einkommen eher als bisher zum Zuge kommen werden?
Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit: Es wird ein ständiges Bemühen der Bundesregierung sein, Einkommensfreibeträge zu erhöhen, um dadurch mehr Schichten einzubeziehen. Damit hat natürlich auch die Diskussion um die Erhöhung der Sätze des Honnefer Modells, die zur Zeit mit den Ländern geführt wird und unsere Vorbereitung eines Bundesausbildungsförderungsgesetzes für den 1. Oktober nächsten Jahres etwas zu tun.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, darf ich Ihren Ausführungen entnehmen, daß Sie bei dem Ausbau des Ausbildungsförderungsgesetzes auf die Mehrkinderfamilie besondere Rücksicht nehmen werden?
Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit: Wir werden es weiterhin tun. Wir haben ja Anrechnungsfreibeträge, die nach der Kinderzahl gestaffelt sind. Über die Einkommensfreigrenzen hinaus werden noch der Anteil für die Eltern -25 % - und der Anteil für jedes weitere Kind -5 % - freigestellt.
In dem von Herrn Kollegen Dröscher genannten Fall waren es drei Kinder. Von dem überschießenden Betrag werden dann also noch einmal 25 % plus 15 % gleich 40 % freigestellt. Das würde sich bei erhöhter Kinderzahl weiter in positiver Weise auswirken.
Ich rufe die Frage 93 des Abgeordneten Pawelczyk auf:
Gedenkt die Bundesregierung, den gegenwärtigen Zustand zu ändern, in dem Kinder, die von ihren Eltern versorgt werden, Ausbildungsförderung erhalten können, während Waisen, die sich in einer schwierigen finanziellen Lage befinden, davon ausgeschlossen sind, weil sie ein persönliches Einkommen haben?
Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit: Darf ich beide Fragen zusammen beantworten?
Bitte. - Dann rufe ich auch die Frage 94 des Abgeordneten Pawelczyk auf:
Wenn ja, ist die Bundesregierung bereit, den Waisen bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung in Härtefällen zu helfen, die beispielsweise dadurch eingetreten sind, daß bisherige Ausbildungsbeihilfen von Bundesländern an Waisen nach dem Inkrafttreten des Ausbildungsförderungsgesetzes entfallen sind?
Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit: Herr Kollege Pawelczyk, es entspricht nicht dem gegenwärtigen Rechtszustand, daß Kinder, die von ihren Eltern versorgt werden, Ausbildungsförderung erhalten können, während Waisen davon ausgeschlossen sind.
Es ist allerdings so, daß nach dem Willen des Gesetzgebers eigenes Einkommen des Auszubildenden, das nicht Arbeitseinkommen ist, in der Regel voll auf den Bedarfssatz angerechnet wird. Das gilt auch für Waisenrenten. Eine Ausnahme ist im wesentlichen nur für die Renten nach oder entsprechend dem Bundesversorgungsgesetz gemacht, hier bleiben nämlich die Grundrenten anrechnungsfrei. Durch die Verwaltungsvorschrift ist zudem angeordnet, daß monatlich 17 DM als Werbungskostenpauschale anrechnungsfrei bleiben.
Sachlich fand die weitgehende Anrechnung der Renten auf den Bedarfssatz ihre Rechtfertigung darin, daß die Rente Unterhaltsersatzfunktion hat, d. h. an die Stelle der Unterhaltsleistung des verstorbe4086
Parlamentarischer Staatssekretär Westphal
nen Elternteils tritt. Wenn das Einkommen eines Elternteils die Freibeträge um einen Betrag in Höhe der Waisenrente übersteigt, erhält auch dieser Auszubildende insoweit keine Ausbildungsförderung. Es ist dabei zu beachten, daß die Rente eigenes Einkommen der Waise ist und nicht etwa dem hinterbliebenen Elternteil zusteht. Darum besteht keine Möglichkeit, von der Anrechnung etwa im Hinblick auf das geringe Einkommen des hinterbliebenen Elternteils abzusehen.
In dem Referentenentwurf des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, das am 1. Oktober 1971 in Kraft treten soll, ist eine weitergehende Freistellung der Renten vorgesehen. Es soll damit dem Umstand Rechnung getragen werden, daß sich bei den Eltern der Halb- und Vollwaise der Freibetrag von 50 DM für den Auszubildenden selbst in der Regel nicht auswirkt und zudem diese Auszubildenden häufig einen Mehrbedarf für die Abgeltung ihrer persönlichen Betreuung haben.
Spätestens zu dem angegebenen Termin wird nach meinen Vorstellungen die weitergehende Freistellung der Renten erfolgen.
Unter dem Gesichtspunkt der Härtefälle möchte ich noch hinzufügen, daß Leistungen zur individuellen Förderung der Ausbildung nur nach den gesetzlichen Bestimmungen erbracht werden können. Das 1. Ausbildungsförderungsgesetz enthält keine Vorschrift, nach der über die Grundrenten und die Werbungskostenpauschale hinaus ein weiterer Teil der Waisenrente von der Anrechnung auf den Bedarfssatz freigestellt werden kann. Die Bundesregierung ist daher auch in den einzelnen Fällen, in denen mit Inkrafttreten des Ausbildungsförderungsgesetzes eine Verminderung der Leistungen eingetreten ist, nicht in der Lage, bis zum Inkrafttreten einer neuen Regelung Waisenrenten ganz oder teilweise von der Anrechnung freizustellen.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Auffassung, daß hierbei Härten auftreten - und es gibt etliche Fälle -, die die Betroffenen aus eigener Kraft deswegen nicht überbrücken können, weil Leistungen der Bundesländer seit Inkrafttreten dieses Gesetzes entfallen?
Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit: Ich muß dies leider bestätigen. Das ist eine Konsequenz des Gesetzes, so wie es beschlossen worden ist.
Der Bund hat die konkurrierende Gesetzgebung für Ausbildungsförderung. Das Gesetz hat die Regelung der Länder außer Kraft gesetzt. Dadurch ist eine solche in Einzelfällen negative Wirkung eingetreten.
Gibt es für diese besonderen Härtefälle nicht die Möglichkeit, sie in die geplanten Verbesserungen nach dem Honnefer Modell - wenn ich das richtig in Erinnerung habe, sind diese Verbesserungen zum 1. Januar 1971 vorgesehen - einzubeziehen?
Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit: Herr Kollege Pawelczyk, die Bundesregierung hat, nachdem diese Erkenntnisse aus der Anwendung des 1. Ausbildungsförderungsgesetzes gewonnen wurden, vorgesehen, diesem Problem bei der Vorbereitung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes so schnell wie möglich Rechnung zu tragen und eine Verbesserung für die Waisen herbeizuführen. Das hieße für die Bundesregierung - das Referentenstadium ist jetzt erreicht -: Einbringung der Vorlage etwa gegen Ende dieses Jahres, aber Inkrafttreten erst zum 1. Oktober 1971.
Sie sprechen die Verbesserungsmöglichkeiten des Honnefer Modells zum 1. Januar 1971 an. Dazu möchte ich sagen, ich sehe eine Chance. Mehr kann ich allerdings im Augenblick dazu unsererseits nicht sagen. Wir werden jede Möglichkeit nutzen und hoffen, in Zusammenarbeit mit dem Hause diese Schwäche, die sich bei dem Gesetz ergeben hat, schnell auszumerzen.
Eine Zusatzfrage.
Im Zusammenhang mit den Verbesserungen zum 1. Oktober 1971, von denen Sie sprachen, möchte ich fragen: Ist da eine teilweise oder eine völlige Freistellung der Renten geplant?
Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit: Es kann nur eine teilweise Freistellung sein, weil es sich darum handelt, dieses Einkommen, das die Waise als eigenes Einkommen erhält, auch weiterhin in seiner Unterhaltsersatzfunktion zu sehen. Wir müssen aber praktisch eine Lösung finden, die nicht die Waisen aus dieser Konsequenz heraus in eine schlechtere Lage bringen darf, so wie sich das jetzt gezeigt hat.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, stimmen Sie mit mir darin überein, daß der jetzige Höchstbetrag von 150 DM heraufgesetzt werden muß, weil sich gezeigt hat, daß es eine erhebliche Anzahl von Familien gibt, deren Einkommen deutlich unter dem Betrag von 12 000' DM pro Jahr liegt?
Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit: Ich kann dazu nur sagen, daß es auch nach dem Grundsatzbeschluß der Bundesregierung vom 4. Juni 1970 im Hinblick auf die Fortführung der Entwicklung beim Ausbildungsförderungsgesetz unsere Absicht ist, sowohl die Bedarfssätze als auch - noch viel mehr - die Einkommensfreibeträge nach oben hin zu entwickeln, um mehr Schichten unseres Volkes in diese Förderung einzubeziehen.
Herr Abgeordneter Niegel!
Herr Staatssekretär, Waisenkinder würden vor dem Tod des Vaters eine Förderung nach dem Ausbildungsförderungsgesetz erhalten, auch dann, wenn das Familieneinkommen wesentlich höher wäre. Nachdem der Vater gestorben ist, erhalten sie eine selbständige Waisenrente. Sie werden damit aus der Förderung ausgeschaltet. Wird man diese Benachteiligung der Waisenkinder beseitigen nach dem Grundsatz, den die Bundesministerin Käte Strobel in einer Broschüre verkündet hat, nämlich allen jungen Menschen die gleichen Start- und Ausbildungschancen unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern zu sichern?
Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit: Ich habe diese Frage bereits beantwortet, Herr Kollege, möchte aber deutlich machen, daß unser Bestreben dahin geht, die Schwäche, die sich bei dem Gesetz gezeigt hat und die man vorher nicht übersehen hat die Folge des Ausbildungsförderungsgesetzes war, daß bessere Länderregelungen außer Kraft getreten sind -, zu überwinden. Im muß allerdings hinzufügen: es ist eine Entscheidung dieses Hohen Hauses gewesen, die Waisen so einzuordnen, wie es jetzt der Fall ist. Eine Kritik kann also nicht nur der Bundesregierung angelastet werden.
Eine Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Schroeder.
Hält es die Bundesregierung nach den bis jetzt gemachten Erfahrungen weiterhin für richtig, daß die alleinwohnenden Vollwaisen nur den geringeren Förderungsbetrag von 300 DM erhalten, wie ihn sonst Kinder im Elternhaus bekommen, und nicht den vollen Betrag von 350 DM, obwohl ihnen doch der Rückhalt des Elternhauses fehlt? Wären Sie bereit, dies in Ihre weiteren Überlegungen zur Abänderung einzubeziehen?
Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit: Ich würde es gern in diese Überlegungen einbeziehen. Man muß aber davon ausgehen, daß es sich bei den Vollwaisen eben um ein eigenes Einkommen und um einen eigenen Haushalt in diesem Sinne handelt. Wir können die Frage nur in die Überlegungen für künftige Regelungen einbeziehen. Das will ich Ihnen gern zusagen.
Ich rufe die Frage 95 des Abgeordneten Seefeld auf:
Teilt die Bundesregierung die in einer Studie von Professor Walter Jaide gefundenen Erkenntnisse, bei 15- bis 18jährigen deutschen Jugendlichen zeige sich eine politische Apathie, sie sei spießig, konservativ, desinteressiert, und in ihren Ansichten machten sich nationalistische, teils faschistische Tendenzen bemerkbar, und wenn ja, welche Absichten hat die Bundesregierung, um diesen Tendenzen wirksam begegnen zu können?
Ist der Abgeordnete im Saal? - Er ist anwesend.
Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit: Herr Kollege Seefeld, den Erkenntnissen von Professor Dr. Walter Jaide liegt eine im vergangenen Jahr durchgeführte repräsentative Stichprobe zugrunde, die sich auf insgesamt 1800 Jugendliche im Alter von 15 bis 19 Jahren erstreckte. Diese Untersuchungen haben ergeben, daß sich eine sogenannte „progressiv-liberale" und eine pazifistische Grundeinstellung einerseits sowie eine „restaurativ-autoritäre" und eine „faschistoide" Meinungsdimension andererseits in der Jugend insgesamt etwa die Waage halten. Dabei ist ein Zusammenhang mit den Bildungschancen, die die Jugendlichen jeweils für sich hatten, unverkennbar. Man spürt den großen Nachholbedarf an Bildungsmöglichkeiten gerade bei der Jugend aus Arbeiterfamilien. Die Bundesregierung mißt den Untersuchungsergebnissen Gewicht bei, hält es allerdings für wünschenswert, die einschlägigen Forschungen fortzuführen. Auch das Gespräch mit Fachleuten und Praktikern der Jugendarbeit über die Erhebungsergebnisse ist erforderlich.
Die Bundesregierung ist im Einklang mit ihren Bemühungen um eine grundlegende Reform unseres Bildungswesens bestrebt, die Angebote der außerschulischen Jugendbildung und Jugendarbeit auszuweiten und zu qualifizieren. Politische Bildung wird daher künftig noch stärker als bisher zum Schwerpunktprogramm des Bundesjugendplanes. Ihre Förderung wird bereits im nächsten Jahr fühlbar verstärkt. Durch Einrichtung eines besonderen Jugendplan-Programms zur Erprobung neuer methodischer und didaktischer Wege in der außerschulischen Jugendarbeit und Jugendbildung soll der Spielraum auch für neue Ansätze in der politischen Jugendbildung erweitert werden. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei der werktätigen Jugend in Stadt und Land, insbesondere den Lehrlingen und ungelernten Arbeitern.
Die Bundesregierung wirkt bei diesen Bemühungen eng mit den öffentlichen und freien Trägern der Jugendarbeit, insbesondere mit den Jugendverbänden und den zahlreichen Institutionen der politischen Bildung der nichtorganisierten Jugend zusammen.
Keine Zusatzfrage.
Meine Damen und Herren, um noch die Fragen aus dem Geschäftsbereich ides Bundesministers für Bildung und Wissenschaft zu erledigen, verlängere ich die Fragestunde um ein paar Minuten.
Ich rufe die Frage 96 des Abgeordneten Pohlmann auf:
Ist die Bundesregierung wie bei den Kernkraftwerken in Aachen und Weisweiler bereit, auch beim Kernkraftwerk in Würgassen einen Baustopp zu verfügen, bis mit letzter Sicherheit garantiert ist, daß die Werksanlage auf Natur, Landschaft, Tier und Mensch keinerlei schädliche Einflüsse haben wird?
Bitte, Herr Staatssekretär von Dohnanyi.
Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Bildung und Wissenschaft: Der Bau des Kernkraftwerkes Würgassen ist nach einem strengen Genehmigungsverfahren entsprechend den Vorschriften des Atomgesetzes
Parlamentarischer Staatssekretär Dr. von Dohnanyi genehmigt worden. Dabei haben neben den behördlichen Sachverständigen anerkannte und führende Fachleute als unabhängige Gutachter mitgewirkt, insbesondere die Reaktorsicherheitskommission, das Institut für Reaktorsicherheit und der Technische Überwachungsverein. Damit ist sichergestellt, daß die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden durch die Errichtung und den Betrieb der Anlage getroffen ist.
In dem von Ihnen angesprochenen Fall Weisweiler, Herr Kollege, hat der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft keinen Baustopp ausgesprochen, sondern lediglich empfohlen, für den technologisch neuartigen Prototyp des Schnellen Brüters einen anderen Standort zu wählen. Diese Entscheidung erfolgte in Übereinstimmung mit der international üblichen Praxis, Prototypen nicht 'in Ballungsräumen zu errichten.
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 97 des Abgeordneten Pohlmann auf:
Ist die Bundesregierung - ähnlich wie in verschiedenen Ländern der USA - bereit, den Betroffenen, die ggf. einen Schaden erleiden, einen besonderen rechtlichen Schutz zukommen zu lassen?
Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Bildung und Wissenschaft: Der Bund ist verpflichtet, das zu tun.
Der Bund ist nach den Vorschriften des Bundesatomgesetzes zu einer Freistellung bis zu 500 Millionen DM je Schadensereignis verpflichtet. Dies ist von Bedeutung, falls die Schadensersatzverpflichtungen des Inhabers der Atomanlage von der gesetzlich angeordneten Deckungsvorsorge, meist einer Haftpflichtversicherung, nicht gedeckt sind oder aus ihr nicht erfüllt werden können.
Keine Zusatzfrage.
Der Abgeordnete Hansen hat gebeten, seine Fragen 98 und 99 schriftlich zu beantworten. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Wir kommen zur Frage 100 des Abgeordneten Wende. - Der Fragesteller ist nicht im Saal; die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Die Fragen 101 und 102 des Abgeordneten Walkhoff sind vom Fragesteller zurückgezogen worden. Dasselbe gilt für die Fragen 103 und 104 der Abgeordneten Frau von Bothmer.
Meine Damen und Herren, damit stehen wir am Ende der Fragestunde. Ich berufe die nächste Sitzung auf morgen, Freitag, den 16. Oktober 1970, 9 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.