Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren, nach einer Vereinbarung im Ältestenrat soll die heutige Tagesordnung erweitert werden um die Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaft über die Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs ({0}) und die Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs ({1}) - Drucksachen VI/1131, VI/1132, VI/1157 -; Berichterstatter ist der Herr Abgeordnete Unland. - Das Haus ist damit einverstanden; es ist so beschlossen.
Punkt 27 unserer heutigen Tagesordnung - Beratung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes - ist auf Grund interfraktioneller Vereinbarung abgesetzt und für die nächste Woche vorgesehen.
Wir kommen zur Fragestunde - Drucksache VI/1138 Die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes brauchen heute nicht behandelt zu werden. Die Fragesteller haben um schriftliche Beantwortung gebeten. Es handelt sich um die Fragen der Frau Abgeordneten Lauterbach und des Herrn Abgeordneten Kiep. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Wir kommen zu dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Zur Beantwortung steht der Herr Bundesminister Ertl zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 24 des Herrn Abgeordneten Dr. Reinhard auf - der Abgeordnete ist im Saal -:
Welche Erzeugnisse der Ernährungswirtschaft und welche Mengen dieser Güter betrifft die vom Bundeskabinett im Umlaufverfahren gebilligte Umwandlung des sogenannten Amla-Verfahrens in das Erklärungsverfahren bei der Einfuhr aus östlichen Staatshandelsländern?
Herr Minister, Sie haben das Wort.
Herr Präsident und Herr Kollege Reinhard, wenn Sie einverstanden wären, würde ich die beiden Fragen, die im Zusammenhang stehen, gemeinsam beantworten.
Herr Kollege Reinhard, Sie sind einverstanden, weil ja Ihr Recht auf Zusatzfragen nicht verkürzt wird? - Dann rufe ich auch die Frage 25 auf:
Hat der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten seine Zustimmung zu der erwähnten Regelung gegeben?
Herr Minister, Sie haben das Wort.
Bei der Umwandlung vom sogenannten „Amla-Verfahren" in das Erklärungsverfahren handelt es sich in erster Linie um eine Verfahrenserleichterung. Die in das neue Verfahren überführten Waren belaufen sich auf rund 100 Warenpositionen. Die hierauf entfallenden Einfuhren im Kalenderjahr 1969 aus den osteuropäischen Ländern betrugen 86,5 Millionen DM. Die wichtigsten Positionen für Agrarprodukte sind - in Millionen DM -: Honig 9,5, Tomatenmark 9,4, Früchte zur industriellen Verarbeitung 5,5, Pfirsichkonserven 5,2, Pilze mit Ausnahme von Chanpignons 5,1, Speisezwiebeln 4,9, Erdbeeren zur industriellen Verarbeitung 4,9, Kaviar 4,3.
Ihre letzte Frage beantworte ich mit Ja, Herr Kollege.
Keine Zusatzfrage? - Danke, Herr Bundesminister.
Ich rufe die Fragen 26 und 27 des Herrn Abgeordneten Baron von Wrangel auf. Der Fragesteller hat um schriftliche Antwort gebeten. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 28 des Herrn Abgeordneten Höcherl auf. Ist der Herr Abgeordnete im Saal? - Das ist nicht der Fall. Dann wird die Frage schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 29 des Herrn Abgeordneten Leicht auf. - Der Abgeordnete ist ebenfalls nicht im Saal; die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
Ich rufe nunmehr die Fragen 30 und 31 des Herrn Abgeordneten Ehnes auf. Ist der Herr Abgeordnete im Saal? - Er hat zwei Fragen gestellt; beide Fragen werden dann, Herr Minister, schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Damit sind wir am Ende der Fragestunde. Ich unterbreche die Sitzung bis 10.00 Uhr.
({0})
Meine Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet,
Ich rufe den nunmehr zur Beratung heranstehenden Punkt
Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung
auf.
Das Wort hat der Herr Bundeskanzler.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 12. August haben der Bundesminister des Auswärtigen und ich den in der in- und ausländischen Öffentlichkeit stark beachteten Vertrag mit der Sowjetunion unterzeichnet. Für die sowjetische Regierung unterzeichneten der Vorsitzende des Ministerrats, Herr Kossygin, und der Außenminister der UdSSR, Herr Gromyko.
Der Vertrag und die damit zusammenhängenden Texte wurden am gleichen Tag veröffentlicht. Es sind dies ein Brief zur deutschen Einheit des Bundesministers des Auswärtigen an seinen sowjetischen Kollegen und ein Notenwechsel zwischen der Bundesregierung und den Regierungen der drei Westmächte zur Frage der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in bezug auf Deutschland als Ganzes und Berlin und auf die noch ausstehende friedensvertragliche Regelung. Außerdem wurden die zehn Leitsätze veröffentlicht, die Staatssekretär Bahr und Außenminister Gromyko Ende Mai 1970 formuliert hatten. Aus den Ziffern 5 bis 10 dieser Leitsätze wurden Absichtserklärungen der beiden Regierungen.
Das Vertragswerk wird dem Hohen Hause zu gegebener Zeit mit dem Ersuchen um Zustimmung formell vorgelegt werden. Ich möchte der dann fälligen Debatte nicht vorgreifen, wohl aber zu Ihrer Unterrichtung eine Zusammenfassung der wesentlichen Verhandlungsergebnisse geben.
Erstens. Die Präambel zum Vertrag nimmt auf die Ziele und Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen Bezug. Dazu gehört das Selbstbestimmungsrecht der Völker.
Der Kern des Vertrages sind die beiden Artikel über den Gewaltverzicht und die Unverletzbarkeit der Grenzen. Die Vertragspartner erklären, daß sie ihre Streitfragen künftig ausschließlich mit friedlichen Mitteln lösen wollen. Unter diesen umfassenden Gewaltverzicht fällt auch die gegenseitige Verpflichtung, keine der in Europa bestehenden
Grenzen anzutasten und keine Gebietsansprüche zu erheben.
Artikel 4 des Vertrages bestätigt ausdrücklich die Gültigkeit der früher abgeschlossenen zweiseitigen und mehrseitigen Verträge und Vereinbarungen, also auch jener, die zwischen der Bundesrepublik Deutschland und ihren Verbündeten im Westen geschlossen wurden. Dies schließt den Vertrag über den Nordatlantikpakt und den Deutschlandvertrag ebenso ein wie die Verträge über die Europäische Gemeinschaft. Es gilt gleichermaßen für unsere Vereinbarungen mit der Sowjetunion aus dem Jahre 1955.
Zweitens. Das nationale Ziel der deutschen Einheit durch Selbstbestimmung wird durch den Vertrag vom 12. August nicht beeinträchtigt. In dem Brief zur deutschen Einheit, dessen Empfang die sowjetische Regierung bestätigt hat, stellt die Bundesregierung fest, daß der Vertrag nicht im Widerspruch zu dem politischen Ziel der Bundesrepublik Deutschland steht, auf einen Zustand des Friedens in Europa hinzuwirken, in dem das deutsche Volk seine Einheit wiedererlangt. Unsere Haltung in der Deutschlandfrage wird darüber hinaus klargestellt durch den Bezug auf die Ziele und Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen, durch den Hinweis auf die Fortgeltung der bestehenden Verträge und Vereinbarungen, durch den Bezug auf den Notenwechsel vom September 1955, durch eine deutsche Erklärung über die Fortgeltung der Vier-MächteVerantwortung und durch eine deutsche Feststellung über den noch ausstehenden Friedensvertrag.
Drittens. Der sowjetischen Regierung ist eindringlich dargelegt worden, daß nach Auffassung der Bundesregierung eine Entspannung in Europa ohne eine Verbesserung der Lage in und um Berlin nicht möglich ist. Die Regierung der UdSSR weiß, daß der Vertrag ohne eine befriedigende Berlin-Regelung nicht wirksam werden kann.
Viertens. Die sowjetische Regierung stimmt mit der Bundesregierung darin überein, daß die vereinbarte Achtung der territorialen Integrität aller Staaten in Europa in ihren heutigen Grenzen nicht das souveräne Recht jedes Staates schmälert, seine Grenzen im Einvernehmen mit anderen Staaten zu ändern. Dies bedeutet unter anderem, daß die europäische Integration von dem Vertrag nicht berührt werden kann.
Fünftens komme ich zu den Absichtserklärungen. Sie betreffen die Einheit der Verträge zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sowjetunion sowie anderen Staaten des Warschauer Paktes, die Bereitschaft der Bundesrepublik Deutschland, mit der DDR einen Vertrag auf der Grundlage der Gleichberechtigung, Nichtdiskriminierung und Selbständigkeit und mit gleicher verbindlicher Kraft wie mit dritten Ländern zu schließen, die Förderung des Beitritts beider deutschen Staaten zu den Vereinten Nationen - wie es wörtlich heißt - „im Zuge der Entspannung in Europa", d. h. in zeitlicher Abhängigkeit vom Abschluß einer vertraglichen Regelung mit der DDR, die Regelung der mit der Ungültigkeit des Münchener Abkommens verbundenen Fragen
mit der CSSR, die Fortentwicklung bilateraler deutsch-sowjetischer Beziehungen, die Förderung des Plans einer Konferenz über die Sicherheit Europas.
Zwischen der Bundesregierung und der Regierung der Sowjetunion besteht Einvernehmen darüber, daß der Vertrag vom 12. August und die Vereinbarungen, die wir besonders mit Polen, der Tschechoslowakei und der DDR anstreben, ein einheitliches Ganzes bilden.
Ich will auch an die Feststellung im Kommuniqué vom 13. August erinnern - ich zitiere -, „daß der Vertrag die Festigung der Sicherheit in Europa, die Lösung der hier vorhandenen Probleme und das Zustandekommen einer friedlichen Zusammenarbeit zwischen allen europäischen Staaten unabhängig von den Unterschieden in ihrer Gesellschaftsordnung fördern wird".
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Bundesregierung ist der Überzeugung, daß es an der Zeit war, unser Verhältnis zur Sowjetunion und zu Osteuropa neu zu begründen und im Rahmen des Möglichen zu normalisieren. Mit dem Abschluß dieses Vertrages hat sich die Bundesregierung im übrigen an das gehalten, was sie sich in ihrer Regierungserklärung vorgenommen hatte. Dort sagten wir:
Unser Land braucht die Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Westen und die Verständigung mit dem Osten. Das deutsche Volk braucht den Frieden im vollen Sinne dieses Wortes auch mit den Völkern der Sowjetunion und allen Völkern des europäischen Ostens.
An gleicher Stelle führten wir freimütig aus, daß unser nationales Interesse es uns nicht erlaubt, zwischen dem Osten und dem Westen zu stehen.
Ich möchte noch einmal sagen, meine Damen und Herren, daß es heute nicht darauf ankommen kann, eine Begründung und Debatte zur Ratifizierung vorwegzunehmen. Deshalb will ich aus der Sicht der Regierung nur noch folgendes sagen:
Mit diesem Vertrag wird nichts verschenkt. Der Vertrag vom 12. August geht von der bestehenden wirklichen Lage aus. Er legt fest, daß die Grenzen unverletzlich sind und daß alle anstehenden Fragen friedlich zu regeln sind. Das Wesentliche an diesem Vertrag ist, daß er dem Frieden dienen und in die Zukunft gerichtet sein soll. Er schafft Voraussetzungen für eine bessere Zusammenarbeit mit der Sowjetunion und mit unseren unmittelbaren östlichen Nachbarn. Er trennt uns nicht von unseren Verbündeten in der NATO und behindert nicht die fortschreitende westeuropäische Einigung. Er soll Berlin nützen. Er hält schließlich den Weg offen, einen Zustand des Friedens in Europa zu erreichen, in dem auch die deutschen Fragen auf der Grundlage des Selbstbestimmungsrechts eine gerechte und dauerhafte Lösung finden können.
({0})
Meine Damen und Herren, das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Barzel.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu dem Bericht des Herrn Bundeskanzlers, der auch nach unserer Meinung noch keine Debatte auslösen soll, aber doch zu Stellungnahmen herausfordert, habe ich für die CDU/ CSU-Bundestagsfraktion folgende Erklärung abzugeben:
Die Politik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion war von Anfang an auf eine europäische Friedensordnung, auf Ausgleich und Verständigung gerichtet. Sie hält auch deshalb - wie jeder hier aus früheren Debatten weiß - Denkansätze, Anlage, Methode und auch wesentliche Inhalte der Außenpolitik dieser Bundesregierung für falsch. Es ist zum Beispiel zu befürchten, daß mancher, der damals glaubte, unseren Vorschlag, zuerst das freie Berlin zu festigen, mit leichter Hand als eine lästige Mahnung vom Tisch wischen zu können, hierüber noch anders wird denken lernen müssen. Die Bundesregierung hat anders entschieden. Sie hat den Vertrag, über den der Herr Bundeskanzler soeben berichtet hat, nicht nur paraphiert, sondern gegen unsere nochmals erhobene Mahnung sofort unterschrieben. Das verantwortet - die Folgen eingeschlossen - die Bundesregierung allein.
({0})
Durch diese Unterschrift sind Verhandlungen in anderen Bereichen nicht leichter, sondern schwieriger geworden.
({1})
Für uns setzt Entspannung - - Meine Damen und Herren, wir haben ,den Bundeskanzler in Ruhe angehört. Ich bin gern bereit, Sie einzuladen, heute einmal die polnische Presse nachzulesen und zu sehen, ob diese Unterschrift die Verhandlungen erleichtert hat.
({2})
Wir können die Debatte gern beginnen, wenn Sie wollen.
Für uns setzt Entspannung die feste Verankerung im Westen voraus, und diese ist allein abmeßbar an den Wirklichkeiten des Alltags.
Von Anfang an haben wir die Bemühungen um die schnellere und vollständigere Vereinigung des freien Europa und. die Bemühungen um Ausgleich mit den Völkern Mittel- und Osteuropas gewollt und als Einheit angesehen. Auch die Bemühungen um die Festigung des freien Berlin, um die Verbesserung der Lage in ganz Deutschland, die beabsichtigten Verträge mit der Sowjetunion, mit Polen und der Tschechoslowakei haben wir immer im Zusammenhang beurteilt. Auch daran halten wir fest.
Eine der Grundlagen unseres Beschlusses vom 10. August, trotz aller Gegensätze zur Politik der Bundesregierung wenigstens in einigen Fragen, vor allem für Berlin und für Verbesserungen in ganz
Deutschland, der Bundesregierung Gespräche anzubieten, war die Tatsache, daß die Bundesregierung selbst - so Ziffer 5 des Beschlusses der Bundesregierung vom 7. Juli 1970 - wenigstens die ostpolitischen Bemühungen als Einheit ansieht. Dies vorausgesetzt, halten wir es für angebracht und auch für ausreichend, heute sechs Feststellungen zu treffen:
1. Die deutsche Politik wäre gut beraten, einen weiteren Schritt auf die Vereinigung des freien Europa hin zu tun,
({3})
denn von der Vereinigung des freien Europa hängt nach wie vor unsere gute Zukunft ab. sich hinter der anderen verstecken. Wir haben noie Völker wollen das. Und keine Regierung darf ch im Ohr, daß der französische Ministerpräsident erklärte, Frankreich werde in diesen Fragen so weit gehen wie seine Partner; und daß der britische Premierminister kurz vor seiner Wahl hier in Bonn sagte, Großbritannien wolle in einem Europa mitarbeiten, das am Schluß mit einer Stimme spreche.
Die Bereitschaft, die Vereinigung des freien Europa zu vertiefen und zu beschleunigen, besteht in den Hauptstädten der Gemeinschaft und in London ebenso wie in den USA der Wille, EWG-bedingte handelspolitische Nachteile nur hinzunehmen für den Fall, daß die Europäische Gemeinschaft auf dem Wege zu einer politischen Einheit ist.
({4})
Eine europäische Initiative der Bundesregierung - also nicht nur neue Reden - ist nötig. Nach zehn Schritten Ostpolitik sind zwanzig Schritte Westpolitik dringend.
({5})
Das würde zugleich geeignet sein, Befürchtungen bei Freunden zu begegnen, die man leider zu hören bekommt: Einmal die Befürchtung, die Bundesrepublik Deutschland werde ihren weltpolitischen Ort künftig mehr zwischen Ost und West suchen als im Westen; und zum anderen die Besorgnis, das deutsche Ja zur von Moskau angeregten Europäischen Sicherheitskonferenz - wir haben es soeben gehört -, welche unter anderem gegen das Entstehen der politischen Union im freien Europa gerichtet ist, könne das Zurückstellen der politischen Vereinigung des freien Europa bedeuten, zumal das Wort des Kanzlers, dies sei Sache der nächsten Generation, unvergessen ist.
({6})
2. Die Bundesregierung sollte alles in ihren Kräften Stehende tun, um die fortdauernde ungeschwächte Anwesenheit der Truppen der USA hier zu sichern;
({7})
denn davon hängen nach wie vor unsere Sicherheit und unsere Freiheit ab. Der deutsch-sowjetische Vertrag macht weder die Verteidigungskraft der NATO, wie sie zur Zeit besteht, überflüssig, also auch nicht die Bundeswehr und die amerikanischen Streitkräfte im gegenwärtigen Umfang, noch ist er
geeignet, das Sicherheitsproblem leichter oder einfacher lösbar zu machen.
({8})
3. Eine gemeinsame, vertraulich erarbeitete Berlin-Position der drei Westmächte, der Bundesregierung, der CDU/CSU und des Berliner Senats wäre von großem Wert. Sie ist erreichbar. Sie muß auf den fortdauernden Rechten und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte für ganz Berlin beruhen. Sie muß den Geist des Vertrages mit der Sowjetunion berücksichtigen, so wie ihn die Bundesregierung versteht und darstellt, nachdem ja von der „bestehenden wirklichen Lage" ausgegangen wird - so Art. 1 - und „alle Verträge und Vereinbarungen" mit Dritten - so Art. 4 - unberührt bleiben, was die Sowjetunion auch da gelten lassen muß, wo es für uns günstig ist.
({9})
Dazu gehört - übrigens entsprechend dem Willen der Berliner - die Zusammengehörigkeit West-Berlins und der Bundesrepublik Deutschland, also z. B. auch die Finanzhilfe des Bundes, die Anwesenheit des Bundes und die Tatsache, daß West-Berlin im Auftrag der Westmächte von der Bundesregierung nach außen vertreten wird. Diese gewachsenen politischen, rechtlichen, finanziellen, wirtschaftlichen und kulturellen Bindungen müssen erhalten, der Zugang muß störfrei und die Reisemöglichkeiten der Berliner müssen besser und von Diskriminierungen frei werden.
({10})
Aus Berlin darf kein drittes Deutschland werden.
4. In einem Punkt ist nicht nur die Bundesregierung, sondern sind alle Fraktionen dieses Hauses im Wort; denn wir alle haben am 20. März hier im Bundestag einen Punkt dessen gutgeheißen, was der Bundeskanzler am Tag zuvor in Erfurt zu den Voraussetzungen und zum konkreten Inhalt der Verbesserung der Lage in ganz Deutschland erklärt hatte. Hier seine Worte:
Alle Bemühungen um die Förderung friedlicher Beziehungen in der Welt sind nur dann glaubhaft und überzeugend, wenn wir unter uns und für unsere Bürger Frieden schaffen. Zur Normalisierung der Beziehungen genügen nicht allein förmliche Dokumente; die Menschen hüben und drüben müssen von der Normalisierung etwas haben.
({11}) In meiner Vorstellung
- sagte der Bundeskanzler muß eine wirkliche Normalisierung zur Überwindung innerdeutscher Grenzverhaue und Mauern beitragen.
({12})
Sie symbolisieren die beklagenswerte Besonderheit unserer Lage. Daran läßt sich von heute auf morgen vermutlich nichts ändern. Es muß aber Ziel und Sinn unserer Bemühungen sein, Fortschritte zu erzielen, die mehr Freizügigkeit
bringen und den Menschenrechten Raum schaffen.
({13})
Soweit das Zitat.
Wir werden diese Festlegungen, die wir nach wie vor unterstützen, im Bewußtsein der Öffentlichkeit halten. Wir gehen davon aus, daß dem Herrn Bundeskanzler vertraut geblieben ist, was der Berliner Regierende Bürgermeister Brandt am 25. Juni 1959 im Berliner Abgeordnetenhaus meinte, als er sagte, Berlin dürfe „natürlich nicht in der Luft hängenbleiben" ; denn es gäbe „keine isolierte Lösung, die wert ist, als wirkliche und dauerhafte Lösung bezeichnet zu werden".
({14})
Es gibt also das Erfordernis, alle diese Dinge als Einheit zu betrachten, nicht nur, weil die Bundesregierung das einmal festgestellt hat, nicht nur, weil wir dies von Anfang an gesagt haben, sondern mehr noch aus unauflöslichen, sachlichen Zusammenhängen. Auf gut deutsch: Berlin-Lösung und Verbesserungen in ganz Deutschland hängen so zusammen, daß es wohl das eine ohne das andere gar nicht geben kann und wird!
({15})
5. Zu den deutsch-polnischen Gesprächen halten wir fest: a) Es war - wir hatten davor gewarnt - schlecht, eine Frage, die allein die Deutschen und die Polen angeht, über die Köpfe der Polen hinweg in den Vertrag mit der Sowjetunion aufzunehmen.
({16})
b) Die Festlegung von Grenzen bleibt einem frei vereinbarten Friedensvertrag vorbehalten.
({17})
6. Zum deutsch-sowjetischen Vertrag, der für uns gleichfalls nur ein Teil dieser ganzen Politik ist, und zu den ihn begleitenden Nebenabreden kann bisher keiner in diesem Hause verantwortlich votieren - ich wiederhole: kann bisher keiner in diesem Hause verantwortlich votieren -. Das gilt nicht nur wegen der noch nicht eingetretenen Erwartungen, die die Bundesregierung mit der Unterschrift verbunden hat, nicht nur wegen des Berlin-Vorbehalts, nicht nur wegen des zu wahrenden Zusammenhangs aller dieser Initiativen, sondern auch, weil - wie hier wohl bekannt ist - die Verhandlungen zum Vertrag gehören. Und deren Protokolle sind dem Hause noch unzugänglich. Ich hoffe, daß die Kollegen Wehner und Mischnick in ihren Erklärungen diesen Tatbestand nicht übersehen und deshalb niemanden in diesem Hause überfordern oder gar durch Globalerklärungen Kollegen festlegen, die einfach noch nicht alle für die Entscheidungsfindung wichtigen Unterlagen kennen können.
Die Bundesregierung behauptet die Verfassungskonformität des Vertrags. Sie wird dies zu beweisen haben.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat inzwischen ihren Beschluß vom 26. Mai 1970 bekräftigt. Dieser Beschluß enthält die für uns weiterhin verbindlichen Maßstäbe zum Urteil auch über diesen Vertrag. Das sind - neben den Punkten Europa, NATO und Berlin, von denen schon die Rede war - folgende Maßstäbe:
Maßstab eins: Minderung bestehender Spannungen. Das ist nirgends zu erkennen.
({18})
Wir sehen die Spannungsursachen so unverändert wie Unmenschlichkeiten, z. B. an der Mauer und den fortdauernden Machtwillen der Kommunisten.
({19})
Maßstab zwei: Verbesserungen für die Menschen. Wir hoffen, daß hier einiges gelingt, sehen aber noch nichts davon.
Maßstab drei: Selbstbestimmungsrecht, keine völkerrechtliche Anerkennung der DDR. Wir sehen - und ich verweise zur Begründung auf frühere Debatten - das Selbstbestimmungsrecht gefährdet, und an dieser Stelle dürften die Protokolle besonders unerläßlich für die Meinungsbildung sein. Ich fürchte, ein Punkt Ihrer Erklärung, Herr Bundeskanzler, auf den ich gleich im Zusammenhang komme, hat hier eher verwirrend - wenigstens für uns - als Klarheit schaffend gewirkt.
Maßstab vier: Gewaltverzichtsvertrag und Aufrechterhaltung des sowjetischen Gewaltvorbehalts schließen sich aus. Hierzu gibt der Vertragstext allein keine befriedigende Antwort. Sowjetische Erklärungen, die das aufhellen könnten, werden noch vertraulich behandelt. Alle, alle hier im Hause, haben ein Recht darauf, das bald zu erfahren.
({20})
Maßstab fünf: Festlegung von Grenzen nur durch Friedensvertrag. Wir sehen unterschiedliche Formulierungen in Art. 3, haben Fragen zu Art. 4, vermissen einen ausdrücklichen Hinweis auf den Vorbehalt des Friedensvertrags im Vertrag, lesen verschiedene Interpretationen aus Bonn, aus Warschau und aus Moskau, so daß hier schon Bedenken bestehen wegen des Verdachts unklarer, zweideutiger Formulierungen und wegen der Möglichkeit, daß die Inhalte dieser Vorschriften hier und da anders verstanden werden. Und diese unterschiedlichen Interpretationen können sich zu leicht als Quelle neuer Spannungen, die doch alle nicht wollen, herausstellen.
Sie haben, Herr Bundeskanzler, zweimal Bezug genommen auf den Notenwechsel vorn September 1955. Damais hatte Bundeskanzler Konrad Adenauer mit der Sowjetunion eine Verabredung getroffen und nicht nur einen einseitigen Vorbehalt angemeldet. In dem Text dieser Verabredung von 1955, auf den Sie verweisen, ist die Rede von der „Lösung der ungeklärten Fragen, die das ganze Deutschland betreffen", von der „Lösung des nationalen Hauptproblems des gesamten deutschen Volkes - der Wiederherstellung eines deutschen demokratischen Staates" . In dem Vertrag, den Sie am 12. August unterschrieben haben, wird in der Präambel nicht auf diesen ganzen Notenwechsel Bezug genommen,
sondern lediglich auf die verwirklichten, vereinbarten Maßnahmen dieses Notenwechsels.
({21})
Verwirklicht wurde nur der Botschafteraustausch, nicht aber die Lösung der deutschen Frage. Es wäre besser, alles zu unterlassen, was falsche Eindrücke erweckt.
({22})
Das gilt gegenüber diesem Hause und der deutschen Öffentlichkeit. Somit entspricht die Information, die Sie, Herr Bundeskanzler, in dieser Sache dem Bundestag soeben gaben, nicht den wirklichen Vorgängen.
Aus allen diesen Gründen erklären wir erneut wie am 10. August:
Der deutschsowjetische Vertragsentwurf erfüllt zwar einige Erwartungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
({23})
- Sie sollten unsere Texte lesen; ich verlese jetzt den Text, offensichtlich haben Sie ihn nicht gelesen -läßt aber entscheidende Bedenken fortbestehen.
({24})
- Das ist der Text, meine Damen und Herren;-ich
glaube, über das Wort „entscheidend" kann es keine Mißverständnisse geben Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion vermag - so der Text ein ausgewogenes Verhältnis von Leistung der Bundesrepublik Deutschland und Gegenleistung der Sowjetunion bisher nicht zu erkennen.
({25})
Sie sieht für die Menschen im gespaltenen Deutschland noch keine Vorteile. Anders als bei der Politik früherer Bundesregierungen, die z. B. zur Aussöhnung mit Frankreich führte und dabei die Grundlage für die Schaffung der europäischen Gemeinschaften legte, vermögen wir in dem deutsch-sowjetischen Vertragsentwurf konstruktive, in die Zukunft gerichtete Elemente und Prinzipien einer besseren, friedlichen Ordnung für alle Europäer nicht zu erkennen.
({26})
Dieser Vertragsentwurf, sein Text, seine Interpretation, seine Folgewirkungen und die Zusammenhänge bedürfen sorgfältiger Prüfung. Das erfordert die vertrauliche Kenntnis der Vorgänge und der Protokolle. Der Vertrag kann abschließend erst beurteilt werden, wenn diese Prüfung erfolgt ist und Ergebnisse auch hinsichtlich Berlins, hinsichtlich der innerdeutschen Fragen, Polens und der Tschechoslowakei vorliegen.
Unser Urteil wird, wie wir immer wieder betont haben, sich danach richten, ob die deutsche
Frage in der Substanz offenbleibt, ob eine Verbesserung der Beziehungen, eine Minderung bestehender Spannungen und Verbesserungen für die Menschen erreicht werden.
Ausdrücklich betonen wir nochmals, daß die Vereinigung des freien Europa und die Pflege der atlantischen Allianz für uns die Basis jeder Ostpolitik ist und bleibt. Unser Gesamturteil wird auch davon bestimmt sein, ob Fortschritte in diesen Bereichen möglich werden.
Soweit dieses Zitat.
Wir fürchten - und das fügen wir heute hinzu -, dieser Vertrag, so wie er vorliegt, wird die Grenzen zementieren, statt sie zu öffnen, die Vorherrschaft der Sowjetunion festigen, über die Interpretation seines Textes zu neuen Spannungen führen, die auf Macht wider das Recht gegründeten „Realitäten" verewigen und das Gleichgewicht in Europa gefährden. Wir bestreiten entschieden, Herr Bundeskanzler, daß dieser Vertrag, wie Sie soeben sagten, nichts verschenkt.
({27})
Wer das alles etwa als unbegründet ansehen sollte, der muß versuchen, uns durch Tatsachen zu überzeugen.
Wir fordern die Bundesregierung auf, Entspannung nicht auf dem Papier, sondern in der Wirklichkeit zu erreichen, sich nicht mit Formeln zu begnügen, sondern Lösungen zu suchen
({28})
und dabei den inneren Zusammenhang aller dieser Bemühungen - Sowjetunion, Berlin, DDR, Polen, CSSR - zu wahren. In Deutschland ist von Entspannung noch nichts zu merken.
({29})
- Hier hätten wir eigentlich alle klatschen können, um der Regierung etwas Nachdruck zu geben für die Verhandlungen, in denen sie steht.
({30})
In Deutschland ist von Entspannung noch nichts zu merken. Mauer, Stacheldraht und Schießbefehl sind so, wie sie sind, Gewalt. Nur wer darauf verzichtet, leistet einen glaubhaften, an Tatsachen für die Menschen abmeßbaren Gewaltverzicht.
({31})
Das Wort hat der Abgeordnete Mischnick.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der UdSSR, dessen Inhalt der Herr Bundeskanzler soeben dem Hohen Hause mitgeteilt hat, wird dem Parlament zur Ratifizierung vorgelegt werden. Erst dann ist der Zeitpunkt gekommen, eine abschließende Wertung des Vertragswerkes vorzunehmen. Es kann nicht der Sinn der heutigen Stellungnahmen sein, alle Vorstellungen zu wiederholen, die von uns bei
zahlreichen Gelegenheiten in diesem Hohen Hause dargelegt worden sind. Deshalb erübrigt es sich, Herr Kollege Barzel, auf Selbstverständlichkeiten einzugehen, die sowohl unsere wie Ihre Sorge in diesem Hause immer gewesen sind.
({0})
Wir hoffen, daß es, wenn wir diese intensive Prüfung vorgenommen haben, möglich sein wird, alle in diesem Hohen Hause zu den notwendigen politischen Erkenntnissen zu führen. Wir werden nicht in den Fehler verfallen, auf der einen Seite vor endgültigen Wertungen zu warnen und auf der anderen Seite selbst endgültige Wertungen vorzunehmen, wie Sie es getan haben, Herr Kollege Barzel.
({1})
Heute lassen Sie mich für die Fraktion der Freien Demokraten folgendes erklären.
Mit Befriedigung stellen wir fest, daß nach einer langen Zeit der Stagnation in der deutschen Osteuropapolitik diese Bundesregierung unter entscheidender Mitwirkung von Außenminister Walter Scheel einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Friedens in Europa geleistet hat. Wir danken dafür der Bundesregierung.
({2})
Die Bundesrepublik Deutschland bringt damit zum Ausdruck, daß sie bereit ist, als Mitglied des westlichen Bündnisses und der westeuropäischen Gemeinschaft ihren besonderen Aufgaben, die ihr von der geographischen Lage in Mitteleuropa zudiktiert sind, nachzukommen.
Die Bemühungen der Bundesrepublik, durch vertragliche Regelungen zur Normalisierung der Verhältnisse in Europa beizutragen, stellen - das lassen Sie mich in aller Deutlichkeit feststellen - eine konsequente Fortsetzung der Friedensnote aus dein Jahre 1966 dar.
Wir Freien Demokraten stellen mit Genugtuung fest, daß diese Regierung nicht nur in Brüssel einen wichtigen Beitrag zur Wendung in der europäischen Politik geleistet hat, sondern nun auch in Moskau.
({3})
Fünfundzwanzig Jahre nach Beendigung des zweiten Weltkrieges ist mit dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sowjetunion das Tor aufgestoßen für normale Beziehungen zwischen dem deutschen und dem russischen Volk. Damit ist ein wichtiger Meilenstein gesetzt worden auf dem Wege einer von den Freien Demokraten seit über zwei Jahrzehnten unablässig verfolgten Politik der praktischen Vernunft.
Seit jenem Junitag 1952, als unser Freund Karl-Georg Pfleiderer in Waiblingen - also noch zu Stalins Zeiten - das sowjetische Sicherheitsbedürfnis als ein wichtiges Element der Moskauer Deutschlandpolitik enthüllte, haben sich die Freien Demokraten bemüht, einen Ausweg aus jener Sackgasse zu finden, in die Deutschland und Europa durch den Ausgang des zweiten Weltkriegs geraten waren. Männer wie Pfleiderer, Dehler, Döring stimmten in der Überzeugung überein, daß die tiefe Spaltung unseres Vaterlandes nur überwunden und ein dauerhafter Friede für Deutschland und Europa geschaffen werden kann, wenn es gelingt, nach einer Aussöhnung mit dem Westen eines Tages auch zu einer Verständigung mit den Ländern Osteuropas, insbesondere der Sowjetunion und Polen, zu gelangen.
Mit dem Ergebnis von Moskau, das im westlichen Ausland besonders gewürdigt wurde, ist ein wesentlicher Schritt zu diesem Ziel erfolgt. Die Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland und die Beziehungen der westeuropäischen Staaten insgesamt zur Sowjetunion können sich nach Klärung der Positionen nunmehr normalisieren.
Wir Freien Demokraten erwarten allerdings, daß der Wille zur Entspapnnung in den Verhandlungen über Berlin sichtbar und über die Paragraphen von Vereinbarungen hinaus auch für die Menschen spürbar wird.
({4})
Meine Fraktion stimmt der Erklärung von Bundesaußenminister Scheel zu, die er zur Berlin-Frage abgegeben und in der er zum Ausdruck gebracht hat - ich zitiere -: ,,. . . daß Fortschritte bei der Entspannung in Europa untrennbar mit einer befriedigenden Regelung in und um Berlin verbunden sind. Ein Gewaltverzichtsvertrag wird daher erst in Kraft gesetzt werden können, wenn diese vorliegt."
Außerdem erwarten wir, daß der Vertrag Auswirkungen auf das innerdeutsche Verhältnis hat. Man darf allerdings - und dieser Überzeugung sind wir immer gewesen - keine kurzfristigen Wunder erwarten. Wer wenige Wochen nach Unterzeichnung des Vertrages hier schon entscheidende Veränderungen erwartet, der kennt sich einfach in der politischen Landschaft nicht aus.
({5})
Aber die von der Bundesregierung im Mai der DDR vorgelegten 20 Punkte zur Normalisierung der Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten haben nach Abschluß des deutsch-sowjetischen Vertrages zusätzliches Gewicht bekommen. Daran kann man weder in Moskau noch in Ostberlin vorbeigehen.
Auch erwarten wir, daß sich aus der vorgesehenen verstärkten wirtschaftlichen, wissenschaftlichen, technischen und kulturellen Zusammenarbeit eine Versachlichung der immer noch stark emotional aufgeladenen Beziehungen zwischen Ost und West ergehen wird.
Meine Damen und Herren, aus der Geschichte wissen wir, daß Verträge ihren Wert oder Unwert erhalten durch die Wahrnehmung der politischen Möglichkeiten, die sich aus diesen Verträgen ergeben.
Zusammengefaßt heißt das, unsere Erwartungen und Hoffnungen gehen dahin, daß der deutschsowjetische Vertrag in seiner politischen Entwicklung eben die Hoffnungen und Erwartungen erfüllt, die in ganz Deutschland, in Europa und in der Welt in bezug auf Entspannung und Sicherheit bestehen.
So wie der Deutschland-Vertrag von 1955 den Grundstein zur Aussöhnung zwischen Deutschland und seinen westlichen Nachbarn bildete, kann der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sowjetunion die Aussöhnung zwischen Deutschland und den östlichen Nachbarn bringen und sich schließlich zu einer guten Grundlage für eine europäische Friedensordnung entwickeln.
Dafür werden wir uns einsetzen, weil das in unserem nationalen Interesse liegt.
({6})
Meine Damen und Herren, ich wollte den Redner nicht unterbrechen. Aber ich möchte Sie doch bitten, soweit es irgend möglich ist, notwendige Gespräche so zu führen, daß den Redner nicht eine ständige Geräuschkulisse begleitet.
Das Wort hat der Abgeordnete Wehner.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der SPD dankt der Bundesregierung für ihre Bemühungen, in Absprache und Kooperation mit unseren westlichen Partnern Verständigung mit der Sowjetunion und den Nachbarn in Ost- und Südosteuropa zu suchen, und wir beglückwünschen die Bundesregierung zu dem Vertragsabschluß vom 12. August.
({0})
Nach unserer Auffassung werden erst mit diesem Vertrag die 1955 aufgenommenen diplomatischen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sowjetunion tatsächlich lebendig. Und soweit es an uns, an der Bundesrepublik Deutschland liegt, soll - so verstehen wir den Vertragsabschluß und verstehen wir auch das, was daraus folgt - die Entwicklung dieser Beziehungen, von der es ja schon in einer Regierungserklärung vom Dezember 1966 mit Recht geheißen hatte, sie habe die Erwartungen auf beiden Seiten enttäuscht, nun das gegenseitige Verständnis und das gegenseitige Vertrauen befördern. Das allerdings muß man tatsächlich wollen.
Wie der Bundeskanzler und auch soeben der Sprecher der Opposition gesagt hat, ist dies noch nicht die Debatte, die der Deutsche Bundestag anläßlich der Ratifikation zu führen haben wird. Aber auch diese Stellungnahmen heute haben natürlich ihren Wert nicht nur für die - wie es heute so gerne heißt „Positionsbestimmung" der Bundesrepublik selber und der Kräfte in ihr, sondern auch für alle, die auf uns blicken.
Nun dürfen wir nicht den Fehler begehen, diesen Vertrag mit allen Erwartungen zu belasten, die wir insgesamt auf eine zur Organisierung des Friedens erforderliche grundlegende Veränderung der Beziehungen der Völker zueinander hegen. Wir jedenfalls betrachten diesen Vertrag als e i n wenn auch ein sehr wesentliches - Mittel, zu dieser grundlegenden Veränderung zu gelangen.
({1})
Insofern rechten wir jetzt nicht darüber, was eigentlich alles schon hätte sein können und sein müssen,
sondern möchten, daß dieser Vertrag zur Wirkung kommt.
Der Bundeskanzler hat hier gesagt, daß der Vertrag Voraussetzung für eine bessere Zusammenarbeit mit der Sowjetunion und mit unseren unmittelbaren östlichen Nachbarn schaffe, daß er uns nicht von den Verbündeten trenne und nicht die fortschreitende westeuropäische Einigung behindere, daß er Berlin nützen soll und daß er schließlich den Weg offenhält, einen Zustand des Friedens in Europa zu erreichen, in dem auch die deutschen Fragen auf der Grundlage des Selbstbestimmungsrechts eine gerechte und dauerhafte Lösung finden können.
Nun ist hier in den Feststellungen des Herrn Sprechers der CDU/CSU an die erste Stelle jene Aussage gerückt worden, die betont, es müsse nun endlich etwas zur westlichen Verständigung und zum Fortentwickeln der westlichen Integration geschehen. Ich kann mit Freude darauf hinweisen, daß der doch sicher in dieser Beziehung allseitig respektierte Europäer Jean Monnet in einer Sendung des französischen Fernsehens wörtlich erklärt hat:
Der Vertrag zwischen Bonn und Moskau ist nach meiner Auffassung ein sehr wichtiges Element des Friedens. Bundeskanzler Willy Brandt hat betont, daß dieser Vertrag weder die feste Integration der Bundesrepublik und ihrer freien Wirtschaft in der westlichen Allianz noch die Versöhnung zwischen Frankreich und Deutschland noch das Ziel einer europäischen politischen Gemeinschaft in irgendeiner Weise beeinträchtigt.
Ich zitiere das hier deswegen, weil ich damit darauf hinweisen will, daß ein so verehrungswürdiger Mann, der tatsächlich Architekt der Vereinigung Europas genannt werden darf, dieses hier so sieht und beurteilt.
Ich habe mit Interesse festgestellt - und will es nach den Ausführungen, die der Sprecher der Opposition gerade gemacht hat, auch hier in Erinnerung bringen , daß der Bundesminister des Auswärtigen in einem sehr interessanten Artikel, den er Mitte Juli dieses Jahres in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung veröffentlicht hat, gleich mit der Feststellung beginnt, daß zwar Teile Europas in supranationale Einheiten hineinwachsen, die Gedanken an kriegerische Konflikte innerhalb dieser Gruppierungen ausschließen, daß jedoch der große Gegensatz, die Konfrontation zwischen Ost und West, davon nicht berührt wurde - im Gegenteil; das zählt er dann auf. Das heißt, auf der Basis dessen, was hier bisher - manches unter großen Mühen und auch unter großer zeitweiligen Rückschlägen westlicherseits - als Grundstein gelegt worden ist, wollen wir nun diese vom Bundesminister des Auswärtigen richtig festgestellte, entscheidende Aufgabe angehen, und zwar - ich sage das immer wieder in Absprache und Kooperation mit westlichen Partnern.
Natürlich ist die Entwicklung in und um Berlin ein Gradmesser dafür, in welchem Maße Spannungen vermindert werden. Nur sollten wir uns keine
falschen Vorstellungen machen, so als sei zu erwarten - oder gar darauf zu pochen -, daß die, um es milde zu sagen, sehr unterschiedlichen Auffassungen der Mächte, die de jure Verantwortung für und in Berlin haben, über die rechtlichen Gründe ihrer Anwesenheit, die in 25 Jahren von ihnen selbst nicht zu einer Übereinstimmung haben gebracht werden können, jetzt etwa von der Bundesregierung in eine uns genehmere Übereinstimmung gebracht werden könnten; das wäre eine recht vermessene Erwartung, die sicher auch Sie nicht hegen.
Deswegen halte ich es für ungereimt, wenn einerseits betont wird, hier gebe es aber gar keine Entspannung ich denke da an ein sehr wirkungsvolles Foto vom Tage vor der Unterzeichnung -, oder wenn man sagt, soundso viele Wochen seien seit der Unterzeichnung des Vertrages schon vergangen, und immer noch zeige sich kein Zeichen von Entspannung, während auf der anderen Seite darauf bestanden wird, der Vertrag sei ja überhaupt erst dann ratifizierbar und könne und dürfe erst dann in Wirkung treten, wenn es bezüglich Berlins eine offensichtlich sehr klar dokumentierte Übereinkunft geben wird. Nichts gegen das Drängen in bezug auf Berlin, aber man sollte auch Abstand halten davon, daß man glaubt, man könne in diesem Falle sowohl in der einen als auch in der anderen Richtung demonstrieren.
Der Vertrag muß Leben erhalten, er darf keine leere Hülse werden oder bleiben, und diejenigen, die ihm mit den Vorbehalten gegenüberstehen, von denen wir heute hier noch einmal gehört haben, daß es streckenweise wohl mehr als Vorbehalte sind, haben sich zu entscheiden, ob sie eine Politik diesem Vertrag und der ihm zugrunde liegenden Politik gegenüber führen wollen, die im Verdacht bleiben wird, den Vertrag zu einer leeren Hülse machen zu wollen.
Daß er keine solche leere Hülse wird, liegt nicht nur bei uns hier in der Bundesrepublik Deutschland. Was aber an uns liegt, das jedenfalls soll nicht fehlen. Das ist zumindest die Auffassung der Fraktion der Sozialdemokraten.
Die Vorbehaltsrechte der Mächte bleiben. Manchmal denkt man zurück an Auseinandersetzungen über Vorbehaltsrechte in diesem Hause, als es um die Westverträge ging. Solange die Vorbehaltsrechte bleiben, werden auch streckenweise unterschiedliche Auslegungen bleiben und, meine Damen und Herren, nur durch die Praxis überwunden werden können, wenn es uns - wenn auch uns hoffentlich nicht allein! gelingt, Rückschläge, die ab und zu auftreten können, auf das Mindestmaß zurückzudrängen. Man kann nicht einerseits die Vorbehaltsrechte festhalten wollen und andererseits so tun, als ginge es ohne sie bzw. als müßten sie erst faktisch außer Kraft sein, ehe wir Verträge solcher Art schließen. Dies ist ein Vertrag bei Aufrechterhaltung von Vorbehaltsrechten und Verträgen, die beide Seiten vorher mit anderen geschlossen haben, die davon nicht berührt werden. Das ist gesagt worden, und nun kann man von einem solchen Vertrag nicht erwarten, daß er ein Friedensvertrag wäre - wenn es ihn je in dieser Weise geben kann -, bei dem die deutsche Seite ohne alle Vorbehaltsrechte anderer sie betreffend dastünde.
Ich möchte gern eine Bemerkung zu dem machen, was hier der Herr Sprecher der Opposition unter seinem Punkt 5 bezüglich Polens gesagt hat, auch wenn man sich bei Gelegenheit dieser Stellungnahmen heute damit nicht gründlicher auseinandersetzen kann. Meine Damen und Herren von der CDU/CSU, Sie wissen doch offensichtlich selbst, was es bedeutet, daß unsere Nachbarn - nicht nur der oben genannte - Glieder eines Paktes sind. Das ändert nichts daran, daß wir ihnen und sie uns gegenüberstehen als souveräne Staaten und daß wir mit ihnen zu sprechen und nach einer Verbesserung der Beziehungen zu suchen haben. Jedenfalls wir tun das. Aber diese Zensur war eine unangebrachte Zensur, weil sie geeignet ist - ich will nicht sagen, Sie hätten sie deswegen angebracht -, in der empfindlichen Öffentlichkeit Polens falsche Vorstellungen von dem, was uns eigentlich hier bewegt, zu erzeugen.
({2})
Und gerade, weil ich, Herr Kollege Barzel, selbst aus der von mir bei Ihnen jetzt getadelten Feststellung Nr. 5 heraushören möchte und sicher auch heraushören darf, daß Sie damit auf die Besonderheit jenes Nachbarn hinweisen wollen, von der wir ja schon manchmal gesprochen und geschrieben haben, gerade aus diesem Grunde möchte ich das, was ich eben in Zurückweisung dessen gesagt habe, doch noch eben betonen.
({3})
- Das ist möglich. Aber dann müssen Sie untersuchen, wer die Ursache dazu gegeben hat.
Die Frage nach den Protokollen und der vollen Kenntnis der Protokolle ist eine Frage, die sicher von niemandem einfach in den Wind geschlagen wird. Wenn ich es mir erlauben darf, zu sagen: ich finde es ja auch verständlich, daß Sie nicht auf Papiere angewiesen sein möchten, von denen manche Ihrer Kollegen dann in der zurückliegenden Praxis gesagt haben, sie hätten sie von deutschen Patrioten auf der anderen Seite zugesteckt bekommen.
({4})
Das muß also normalisiert werden. Nur möchte ich so sagen: die Mitglieder dieses Hauses, dieses Parlaments, werden bei der Vorbereitung der Ratifikation nicht schlechter gestellt sein - man wird es ihnen nicht zumuten, und es wäre ja auch unzumutbar - als bei der Vorbereitung früherer Verträge, darunter grundlegender, weichenstellender Verträge, nicht ein Jota schlechter!
({5})
Meine Damen und Herren, die Fraktion der Sozialdemokraten hat den dringenden Wunsch, daß der Vertrag in angemessener Zeit ratifiziert werden kann. - Ich danke für Ihre Geduld.
({6})
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mehr vor.
Ich rufe nunmehr auf den Punkt 22 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von der Abgeordneten Frau Jacobi ({0}) und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegssachgeschädigte in außergewöhnlichen Härtefällen
- Drucksache VI/972 Das Wort hat Frau Abgeordnete Jacobi. - Frau Kollegin, ich würde vorschlagen, daß Sie einen Augenblick warten, bis sich die Unruhe etwas gelegt hat.
Ich wäre dankbar, wenn die Damen und Herren, die das Haus verlassen wollen, das so tun würden, daß der Fortgang der Geschäfte nicht gestört wird.
({1})
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In verschiedenen mündlichen Berichten des Petitionsausschusses habe ich in der vergangenen und jetzigen Wahlperiode auf vielfältige Härten hingewiesen, die dem Ausschuß auf dem Gebiet der Kriegsnachfolgegesetze bekanntgeworden sind. Diese Erfahrungen werden durch mannigfache Gespräche mit einzelnen Bürgern ergänzt, die sich in ihrer Not an mich und andere Kollegen gewandt haben oder deren Lage von Verbänden oder bei deren Veranstaltungen geschildert wird. Ich möchte nur auf einige Fälle hinweisen: 1. Berücksichtigung von Pensionsanwartschaften als feststellungsfähiger Vermögenswert bei Werkspensionen. 2 Langjährig gezahlte Kriegsschadensrente wird nach Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit eingestellt, obwohl der Betroffene nur wenige Jahre vor Vollendung des 65. Lebensjahres steht und eine Wiedereingliederung in das Erwerbsleben nicht mehr möglich ist. 3. Die Unterhaltshilfe wird nach ausgezahlter Hauptentschädigung verwehrt, weil eine Frist dadurch versäumt wurde, daß vorher einmal ein Antragsrecht des Ehegatten unwissentlich nicht ausgenutzt wurde. 4. Ausschluß von Ausgleichsleistungen für den Verlust in Vertreibungsgebieten für Wehrmachtangehörige, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen. 5. Ausschluß derjenigen Vertriebenen von der Hauptentschädigung, die über die SBZ und Jugoslawien in das Bundesgebiet kamen.
Dazu kommen die vielen knappen Versäumnisse von Fristen und Terminen. In all diesen Fällen gibt es genug einleuchtende Gründe für die getroffene Regelung einschließlich der belastenden Folgen, daß einige nicht oder nicht mehr Leistungen nach dem Allgemeinen Kriegsfolgegesetz, nach dem Lastenausgleichsgesetz, nach dem Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 GG fallenden Personen, nach dem Reparationsschädengesetz usw. erhalten können. Die letzte Ursache liegt darin, daß irgendwelche Abgrenzungen in jedem Gesetz getroffen werden müssen, um einen Rechtsanspruch klarzustellen, auch in der notwendigen finanziellen Begrenzung.
Dies sind Prinzipien des Rechtsstaates, der Rechtssicherheit. Die Staatsauffassung, die diesem Prinzip zugrunde liegt, ist nach unserem Verständnis für die Gefahrenabwehr, für das hoheitliche Tätigwerden des Staates unabdingbar. Vergessen wir aber nicht, daß das Grundgesetz unseren Rechtsstaat als sozialen instituiert und daß dieser Sozialstaatsklausel auch generell Rechnung getragen werden muß. Das bedeutet zweierlei. Erstens. Eine differenziertere Betrachtungsweise führt zu einer differenzierteren und damit gerechteren Regelung. Zweitens. Eine Berücksichtigung der finanziellen Lage der Betroffenen ist notwendig.
Zum ersten ist zu bemerken, daß kein Gesetz alle Wechselfälle des Lebens, alle Absichten der Betroffenen erahnen kann. Die Gesetze, die hier in Frage stehen, betreffen die Lebensverhältnisse eines Viertels der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland und außerdem noch die von Menschen außerhalb der Bundesrepublik. Auf Grund des ganz unterschiedlichen Herkommens und Schicksals fallen einige dieser Menschen durch die Maschen der Gesetze, obwohl sie Leistungen nach diesen Gesetzen erhalten müßten. Die Verwaltung, die unsere Gesetze handhabt, kann daran nichts ändern. Sie muß sich nach den Paragraphen richten. Auch der Petitionsausschuß kann nicht helfen. Er kann der Regierung gegenüber nur Empfehlungen aussprechen. Wir, das Parlament, könnten auf dem Wege der Novellierung jederzeit die Unzulänglichkeit von Gesetzen ausräumen. Aber abgesehen davon, daß man wegen Einzelfällen nicht ganze Gesetze novellieren will, dauert dieses Verfahren für die Betroffenen - von heute an gerechnet - viel zu lange und raubt dem Parlament zuviel Zeit. Nach unseren Erfahrungen sind die Betroffenen meist sehr alte Menschen. Wahrscheinlich werden sie den Abschluß der Kriegsnachfolgegesetzgebung nicht mehr miterleben. Es ist schon erschütternd, die Not dieser Menschen mit anzusehen! - Sie werden vielleicht sagen: In solchen Fällen muß das Bundessozialhilfegesetz einspringen. Das Bundessozialhilfegesetz ist in der Tat in der Lage, die ärgste Not abzuwenden, aber es verschafft diesen Menschen keine Gerechtigkeit. Diese Menschen kämpfen um die Anerkennung ihrer moralischen Rechte, ihrer erarbeiteten Rechte. Mir ist der Gedanke unerträglich, daß diese Menschen gerade durch mein schuldhaftes Versäumnis nicht zur Befriedung ihrer Sorgen kommen. Und das geht nicht nur mir und den Antragstellern so. Im Grunde empfindet auch der ganze Petitionsausschuß so. Ein Kollege aus der SPD-Fraktion sagte bei der Behandlung einer solchen Petition: Wenn ich 20 Vorlagen dieser Art abschlägig bescheiden muß, verlasse ich den Ausschuß. - Das zeigt deutlich, daß dieser Wunsch sich nicht wegen der vielen Arbeit, sondern wegen der unzulänglichen Möglichkeiten der Regelung von Härten regt. Deshalb bitte ich um die Notlösung von Härten durch eine Stiftung.
Frau Jacobi ({0})
Ein 82jähriger sagte auf einer Behörde zu dem Beamten: „Was würden Sie sagen, wenn Sie 40 Jahre gearbeitet haben und dann hören, daß Sie keine Pension erhalten?" Darauf erwiderte der Beamte - ob selbstsicher oder erschrocken, das weiß ich nicht -: „Das kann mir nicht passieren."
Meine Damen und Herren, meine Kollegen hier im Bundestag, sorgen wir dafür, daß uns der soziale Rechsstaat im Geltungsbereich des Grundgesetzes erhalten bleibt. Das Verfahren, um das ich heute bitte, ist einmalig und muß auch einmalig bleiben. Wir vermeiden so auf der einen Seite die Anwendung des Gießkannenprinzips, denn diese Stiftung soll nur in außerordentlichen Notfällen in Anspruch genommen werden können. Es werden nur 10 Millionen DM an Haushaltsmitteln benötigt. Ich denke, daß dieser Betrag sogar für 5 oder 10 Jahre ausreicht. In zehn Jahren brauchen wir keine Stiftung für Härtefälle mehr.
Wir werden Ihnen bei den Ausschußberatungen Akten über Schicksale vorlegen, die Ihnen das Anliegen verständlich machen werden.
Die geplante Stiftung wurde nach dem Vorbild der Heimkehrer-Stiftung und der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge gestaltet. Wir sind jedoch der Meinung, daß dieser Entwurf aus der soeben vorgetragenen Begründung heraus über das Vorbild hinaustreten und nur einmalig neue Wege eröffnen soll. Die Zustimmung der Presse und viele Zuschriften nach Bekanntwerden des Entwurfs haben uns in dieser Meinung bestärkt. Die Zustimmung des Hohen Hauses wird dazu beitragen, die oft ungerechtfertigte Kritik an der Gesetzgebungsarbeit der Regierung, in erster Linie aber auch an dem hierfür verantwortlichen Parlament, zu mildern und eventuell auszuschließen, vor allem aber das Vertrauen des Bürgers in das Parlament als Hüterin des sozialen Rechtsstaates zu stärken.
Ich hoffe, daß das Gesetz zügig beraten und verabschiedet werden kann, um bald Hilfe für die vielen Menschen gewähren zu können, die darauf angewiesen sind und auf dieses Gesetz warten.
({1})
Das Wort hat der Abgeordnete Ollesch.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe für die Freien Demokraten zu dem vorliegenden Gesetzentwurf folgende Erklärung abzugeben.
Die FDP-Fraktion begrüßt den mit dem Abgeordnetenentwurf zum Ausdruck gebrachten Gedanken, durch eine Stiftung die besonderen, gesetzlich nicht erfaßten Härtefälle im Bereich der Vertriebenen-, Flüchtlings- und Kriegssachgeschädigtengesetzgebung abmildern zu können. Sie steht dieser Idee grundsätzlich positiv gegenüber. Es erhebt sich jedoch die Frage, ob der Zeitpunkt der Vorlage bzw. der Zeitpunkt der zu erwartenden Verabschiedung ganz richtig gewählt ist, da gerade für den Bereich der Flüchtlinge im Augenblick noch grundsätzliche gesetzliche Maßnahmen zur Debatte stehen, wie sie beispielsweise mit der 23. Novelle zum Lastenausgleichsgesetz dem Bundestag heute vorgelegt werden. Erst nach Verabschiedung dieser 23. Novelle wird zu übersehen sein, inwieweit Härtefälle im Bereich der Flüchtlinge noch vorhanden sind. Mit einer vorzeitigen Gründung der Stiftung könnte von den für die Flüchtlinge noch notwendigen gesetzlichen Maßnahmen abgelenkt werden. Es erscheint daher der FDP-Fraktion angebracht, die Beratung des vorliegenden Gesetzentwurfs in dem zuständigen Ausschuß erst nach Verabschiedung der 23. Novelle vorzunehmen.
({0})
Das Wort hat der Abgeordnete Fritsch.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegssachgeschädigte in außergewöhnlichen Härtefällen gebe ich namens der SPD-Fraktion dieses Hauses folgende Erklärung ab.
Die in diesem Gesetzentwurf vorgesehene Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung des öffentlichen Rechts mit einer finanziellen Ausstattung von 100 Millionen DM aus dem Lastenausgleichsfonds und 10 Millionen DM aus Haushaltsmitteln, die zur Verfügung gestellt werden sollen, erfaßt sowohl von der Zahl als auch vom Begriff her nur einen Teil der Bürger unseres Landes, die ohne ihr Verschulden in außergewöhnliche Not geraten und zu Hilfsbedürftigen unserer Zeit geworden sind.
Es bleibt zu prüfen, ob und inwieweit das Vorhaben der Schaffung eines Fonds für besondere Härtefälle den Versuch unternehmen soll, auch denen zu helfen, die die Opfer vielfältiger Lebenstatbestände geworden sind und denen der Eigenart ihres Schicksals wegen in manchen Fällen weder durch geltendes Recht noch durch wie immer geartete detaillierte Novellierungen bestehender Gesetze Gerechtigkeit widerfahren kann.
Auch und besonders durch die Tätigkeit im Petitionsausschuß dieses Hauses wissen wir, daß der Begriff des außergewöhnlichen Härtefalles nicht auf die beklagenswerten Opfer der Vertreibung, der Flucht, der Evakuierung und des kriegsbedingten Vermögensverlustes beschränkt werden kann. In den Bereichen z. B. der Zivilbeschädigten, der alten und kranken Bürger unseres Landes gibt es noch viele, die ohne ihr Zutun auf der Schattenseite dieses Lebens zu gehen gezwungen sind und die in ihrem Anspruch auf Hilfe durch ein noch so eng gezogenes Netz sozialer Gesetze fallen werden. Insoweit erscheint uns der vorliegende Gesetzentwurf durch seine Begrenzung des Personenkreises als nicht ausreichend. Darüber hinaus sind wir der Auffassung, daß für den in diesem Gesetzesvorschlag umschriebenen Personenkreis, mindestens soweit er von § 3 Abs. 1 umfaßt wird, eine Lösung gefunden wird, sobald die Bundesregierung festgestellt hat, welche Fragen und Anliegen noch gesetzgeberisch
zu lösen sind. Ich denke dabei insbesondere an die Altersversorgung, die Hauptenschädigung und die Thematik der Stichtage.
Dem Überweisungsvorschlag des Ältestenrates zum vorliegenden Gesetzentwurf stimmen wir zu.
({0})
Es liegen keine Wortmeldungen mehr vor.
Ich schlage Ihnen vor, den Entwurf an den Innenausschuß - federführend -, an den Rechtsausschuß - mitberatend - und an den Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu überweisen. - Widerspruch erfolgt nicht. Es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 23 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dreiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes ({0}) - Drucksache VI/1000 Das Wort zur Begründung hat Herr Staatssekretär Dorn.
Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Entwurf eines Dreiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes ist eine gemeinsame Vorlage des Bundesministers der Finanzen und des Bundesministers des Innern. Die Vorlage wurde am 15. Mai 1970 von der Bundesregierung beschlossen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26. Juni 1970 keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf erhoben. Dem Innenausschuß des Deutschen Bundestages liegt auch noch der von der CDU/CSU-Fraktion eingebrachte Entwurf eines Dreiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes vor.
Der Regierungsentwurf sieht eine Verbesserung der Regelungen vor. Es handelt sich dabei um bestimmte nach dem Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz festgestellte Vermögensschäden, die durch Kriegseinwirkungen, durch Reparationsleistungen und durch Wegnahme aus politischen Gründen im Gebiet der DDR und in Ost-Berlin entstanden sind. Zu den Wegnahmeschäden aus politischen Gründen gehören auch die NS-Verfolgungsschäden.
Eine Entschädigungsregelung für den hier angesprochenen Bereich wurde erstmals durch das am 30. September 1969 in Kraft getretene Einundzwanzigste Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes getroffen. Es sieht eine Hauptentschädigung für Zonenschäden vor. Da im Hinblick auf die Finanzlage das Kostenvolumen auf 2,6 Milliarden DM beschränkt war, waren Einschränkunen geboten. Sie wirkten sich in der Einführung von Einkommens- und Vermögensgrenzen, in der Anrechnung bereits wiedererworbenen Vermögens, in der Festsetzung eines Höchstbetrages von 50 000 DM, in der erst am 1. Januar 1970 beginnenden Verzinsung und in dem Verzicht auf einen Entwurzelungszuschlag aus. Der Deutsche Bundestag hielt die getroffene Lösung selbst für unbefriedigend. Er bestimmte deshalb eine Berichtspflicht der Bundesregierung in den Jahren 1972, 1974 und 1976, um die Möglichkeit einer Erweiterung des Gesetzes in dem zur Verfügung stehenden finanziellen Rahmen prüfen zu können. Die Bundesregierung glaubt, ohne diese Termine abwarten zu müssen, schon jetzt übersehen zu können, daß das Finanzvolumen von 2,6 Milliarden DM nicht ausgeschöpft wird. Sie stützt ihre Auffassung in erster Linie auf den auch nach Inkrafttreten der einundzwanzigsten Novelle zum Lastenausgleichsgesetz hinter den Erwartungen zurückbleibenden Eingang von Feststellungsanträgen.
Die Bundesregierung ist jedoch nicht der Meinung, daß all e Beschränkungen fallen können. Der Entwurf sieht deshalb nur den Abbau der Bestimmungen vor, deren Beseitigung am dringlichsten erscheint. Dies sind vor allem die Vorschriften über die Einkommens- und Vermögensgrenzen und über die Anrechnung wiedererworbenen Vermögens. Damit werden nicht nur empfindliche Härten für die Betroffenen beseitigt, sondern es wird auch die Durchführung der Entschädigungsregelung für die Verwaltung stark vereinfacht. Dies wird die Abwicklung der Leistungen wesentlich zügiger gestalten.
Der Entwurf sieht eine weitere Maßnahme vor, die von Geschädigten und Verwaltung gleichermaßen als Verbesserung angesehen wird: die Angleichung des Schadensbegriffs in § 15 a des Lastenausgleichsgesetzes an den weitergehenden Schadensbegriff des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes.
Weitere Verbesserungen sind nach Meinung der Bundesregierung lediglich wegen der schon erwähnten Kostenfrage im Rahmen dieses Änderungsgesetzes nicht möglich. Es bleibt also bei der Begrenzung der Hauptentschädigung auf 50 000 DM, wobei zu berücksichtigen ist, daß dieser Betrag bei der im Lastenausgleich geltenden Degression einem festgestellten Schaden von über 350 000 DM entspricht. Auch die Bestimmung über die Verzinsung der Ansprüche ab 1. Januar 1970 bleibt unverändert, weil die Frühverzinsung einen erheblichen Teil der zur Verfügung stehenden Mittel aufzehren würde. Grundsätzliche und nicht finanzielle Überlegungen gestatten auch nicht die Gewährung eines Entwurzelungszuschlags, wie ihn die Heimatvertriebenen erhalten.
An der Verteilung der Kosten ändert der Gesetzentwurf gegenüber der bisherigen Regelung nichts. Die Aufwendungen trägt der Ausgleichsfonds; Bund und Länder leisten Zuschüsse. Der Zuschuß des Bundes ist mit 700 Millionen DM festgelegt, der der Länder wird auf 900 Millionen DM geschätzt.
Ich wäre Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, dankbar, wenn eine schnelle Beratung in den zuständigen Ausschüssen eine möglichst baldige Verabschiedung dieses Gesetzes ermöglichen könnte.
({1})
Das Wort hat der Abgeordnete Freiherr von Fircks.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Dreiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes gebe ich namens der CDU/ CSU-Fraktion folgende Erklärung ab. Die Bundesregierung hat den heute in diesem Hohen Hause zur Beratung anstehenden Entwurf eines Dreiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes vorgelegt, um - wie sich aus der Begründung ergibt - die Situation der Zonenvermögensgeschädigten zu verbessern. Die Fraktion der CDU/CSU stellt mit Bedauern fest, daß der vorgelegte Entwurf jedoch keinen Anlaß gibt, von einer grundsätzlichen Verbesserung zu sprechen, da er im wesentlichen nur den schon aus Gründen einer Verwaltungsvereinfachung unumgänglichen Wegfall der gesetzlich festgelegten Sozialklausel vorsieht, es im übrigen jedoch bei einer Reihe erheblicher Einschränkungen gegenüber der Grundregelung des Lastenausgleichsgesetzes beläßt.
Diese Einschränkungen haben im Durchschnitt aller Schadensfälle immerhin eine Minderung der Entschädigung im Einzelfall gegenüber den sonstigen Lastenausgleichsberechtigten von rd. 65 % zur Folge. Hierzu heißt es in der Begründung des Entwurfs, daß nach Meinung der Bundesregierung die verbleibenden Einschränkungen angesichts der sonstigen entscheidenden Verbesserungen von den Geschädigten durchaus hingenommen werden könnten. Daraus muß gefolgert werden, daß die Bundesregierung mit dieser Gesetzesvorlage die Gleichstellung der Zonengeschädigten mit den übrigen Geschädigtengruppen im wesentlichen als abgeschlossen betrachtet.
Demgegenüber vertritt die CDU/CSU-Fraktion nach wie vor den Standpunkt, daß eine volle Gleichstellung der Zonengeschädigten nicht nur aus rechtlichen, sondern auch aus moralischen und politischen Gründen notwendig ist. Das ergibt sich bereits aus der Begründung des im Dezember 1969 eingebrachten Entwurfs der CDU/CSU zu einer dreiundzwanzigsten Änderung des Lastenausgleichsgesetzes, mit dem der Anstoß zu weiteren Verbesserungen in diesem Bereich gegeben worden ist.
Wir halten es daher für erforderlich, unter Ausschöpfung der tatsächlich vorhandenen Mittel weitere Verbesserungen der Entschädigungen anzustreben. Es wird in den Ausschüssen sorgfältig zu prüfen sein, inwieweit die vorhandenen Mittel unter Zugrundelegung einer realistischen Schätzung ausreichen, die Entschädigungsleistungen in angemessener und gerechter Weise zu erhöhen.
Die CDU/CSU wird einen Stufenplan für eine 'Regelung der Zonenschäden vorlegen, der sich unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Möglichkeiten und im Rahmen einer soliden Haushaltsgestaltung in den Jahren nach 1973 verwirklichen läßt. Da das Risiko eines über den Rahmen der verfügbaren Mittel hinausgehenden Finanzbedarfs nicht völlig auszuschließen ist, wird durch gesetzliche Regelung sicherzustellen sein, daß mögliche Mehraufwendungen auf Grund der einundzwanzigsten und dreiundzwanzigsten Änderung des Lastenausgleichsgesetzes nicht über den vorgesehenen Betrag von 1 Milliarde DM hinaus vom Lastenausgleichsfonds zu tragen sind.
Auch wird nach einer befriedigenden Lösung für eine gerechtere Regelung der Schäden an Reichsmark-Sparguthaben in Mitteldeutschland gesucht werden müssen.
Schließlich vermißt die CDU/CSU eine Regelung, durch welche die Einbeziehung weiterer Jahrgänge ehemals Selbständiger in die Kriegsschadenrente auch in den Jahren nach 1970 sichergestellt wird.
({0})
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Hupka.
Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung zur dreiundzwanzigsten Novelle des Lastenausgleichsgesetzes ist ein großer Schritt nach vorn in Richtung einer längst überfälligen uneingeschränkten Gleichstellung von Flüchtlingen und Vertriebenen in unserer Gesetzgebung. Sowohl wegen dieses großen Schrittes nach vorn als auch wegen der in der dreiundzwanzigsten LAG-Novelle enthaltenen gesetzgeberischen Substanz begrüßt die sozialdemokratische Bundestagsfraktion die dem Bundestag vorgelegte Novelle.
Sie befindet sich diesbezüglich - was ich ausdrücklich vermerke - auch in Übereinstimmung mit dem Bund der Mitteldeutschen, dessen Rechts- und Sozialausschuß vor wenigen Tagen in einer Entschließung festgestellt hat - ich darf mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten zitieren -:
Es wurde mit Dankbarkeit begrüßt, daß die Bundesregierung bereits relativ kurze Zeit nach Abgabe der Regierungserklärung, in der den Flüchtlingen eine gerechte Lösung ihrer Anliegen zugesagt wurde, den Entwurf eines Änderungsgesetzes zum LAG vorgelegt hat. In dem Gesetzentwurf werden wesentliche Forderungen der Flüchtlinge berücksichtigt, so vor allem die Aufhebung der Einkommens- und Vermögensgrenzen, von deren Einhaltung nach der einundzwanzigsten Novelle des LAG die Gewährung der Hauptentschädigung für Vermögensschäden in der DDR abhängig war.
Soweit das Zitat.
({0})
Dieses Ringen um die Gleichstellung der Flüchtlinge mit den Vertriebenen fand vor 18 Jahren - was gelegentlich vergessen wird - in einer von der SPD-Bundestagsfraktion eingebrachten Entschließung einen ersten Niederschlag. Es dauerte dann - mit der Zwischenstufe von 1965 - über 16 Jahre, bis vor anderthalb Jahren mit der einundzwanzigsten Novelle zum Lastenausgleichsgesetz die Gleichstel3644
lung der Flüchtlinge mit den Vertriebenen tatsächlich in Gang gekommen ist. Heute haben wir das zweite Gesetz vor uns, das diesem Gebot der Gleichstellung entspricht.
Wir müssen allerdings zur Kenntnis nehmen, daß eine volle Gleichstellung auch mit dieser Novelle noch nicht erreicht ist. Dies hat aber seinen Grund - so meinen wir - nicht etwa in einer Mißachtung des Gleichheitsgebots, sondern vor allem darin, daß immer noch kein genauer Überblick über die Relation von Antragseingang, finanzieller Höhe der Hauptentschädigung und der dadurch bedingten Inanspruchnahme des zur Verfügung stehenden Volumens besteht. Bis spätestens zum Ende dieser Legislaturperiode werden wir wissen, wie hoch die Schätzungen anzusetzen sind, so daß dann auch eine volle Gleichstellung in der Abgeltung der Vermögensschäden von Flüchtlingen mit derjenigen der Schäden durch die Vertreibung erfolgen kann.
Es entspricht darum dem wohlverstandenen Eigeninteresse der Geschädigten - und das sollte auch von dieser Stelle aus gesagt werden -, ihre Feststellunganträge bei den örtlichen Ausgleichsämtern unverzüglich einzureichen; denn nur wenn ein zuverlässiger Überblick über die Zahl der Anträge und deren finanzielles Volumen besteht, können auch die letzten entscheidenden Verbesserungen der Lastenausgleichgesetzgebung für die Flüchtlinge in Angriff genommen werden.
Um die unbefriedigende Diskrepanz zu verdeutlichen, seien hier einige Zahlen angeführt. Der Regierungsentwurf dieser 23. Novelle geht von etwa 800 000 Anträgen aus. Bis jetzt wurden 275 000 Anträge registriert. Schätzungen gehen dahin, daß vielleicht im ganzen mit 400 000 Feststellungsanträgen zu rechnen sein wird. Da die finanziellen Leistungen der 21. Novelle auch jetzt in der 23. Novelle nicht überschritten werden dürfen, stoßen sich noch so gut gemeinte und auch notwendige Verbesserungen des vorliegenden Entwurfs, wie vom Herrn Parlamentarischen Staatssekretär vorhin ausgeführt worden ist, sowohl an den 2,6 Milliarden DM Volumen als auch an der nicht so schnell zu schließenden und uns ein wenig bedrückenden Informationslücke.
Die 23. LAG-Novelle sieht gegenüber der 21. Novelle in ihrem Kern eine stark verbesserte Entschädigungsregelung vor. Sie wurde zunächst dadurch möglich, daß die - was auch der Parlamentarische Staatssekretär erwähnte der 21. Novelle zugrunde gelegten Schätzungen für die notwendigen finanziellen Aufwendungen zu hoch angesetzt waren. Die SPD-Fraktion begrüßt es daher, daß die vom Gesetzgeber in die 21. Novelle eingefügte Berichtspflicht, die erstmalig 1972 fällig gewesen wäre, von der Bundesregierung nicht abgewartet wurde und die verbesserte Entschädigungsregelung schon jetzt Gesetzeskraft erhalten kann.
Der entscheidende Fortschritt gegenüber der 21. Novelle besteht im Wegfall der bisherigen Einkommens- und Vermögensgrenzen sowie der Kürzung der Hauptentschädigung um das vorhandene Vermögen. Hier ist der Regierungsentwurf weit über den von der CDU/CSU-Fraktion eingebrachten Entwurf hinausgegangen. Jetzt dürften mehr als 90 % aller Geschädigten entsprechend der Höhe ihrer Vermögensverluste in Mitteldeutschland in den Genuß der Hauptentschädigung gelangen. Der vorliegende Entwurf ging leider noch nicht so weit, jede Begrenzung der Hauptentschädigung aufzuheben; er beläßt es bei der Begrenzung der Hauptentschädigung auf 50 000 DM. Die Begründung hierfür muß einem angesichts der immer noch nicht zu überschauenden Zahl der Antragseingänge einleuchten. Allerdings muß hier angemerkt werden, daß dies, wie es auch in der offiziellen Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung heißt, „eine Einschränkung gegenüber der Grundregelung des Lastenausgleichsgesetzes" bedeutet.
Hier sei auch gleich eine weitere - wenn man so sagen darf - Benachteiligung der Flüchtlinge offen erwähnt. In der 23. Novelle ist gegenüber der 21. Novelle leider eine Änderung des Beginns der Verzinsung des Anspruchs nicht vorgenommen worden. Man hat es bei den Bestimmungen der 21. Novelle belassen und den Termin der Verzinsung auch jetzt auf den 1. Januar 1970 festgesetzt. Die Frühverzinsung des Anspruchs bleibt ein Verlangen auch der SPD-Fraktion. Aber es muß zugegeben werden, daß im Augenblick eine hundertprozentige Realisierung dieses Verlangens angesichts der unbekannten Zahl von Antragstellern das vorhandene Volumen von 2,6 Milliarden DM sprengen müßte. Es spricht übrigens für die Einsicht in die finanziellen Gegebenheiten, daß in den Verbesserungsvorschlägen des Bundes der Mitteldeutschen diese Frühverzinsung nicht als akutes Postulat wiederkehrt, ohne daß, wie wir wissen, dieses Postulat damit etwa gänzlich aufgegeben worden wäre.
Erfreulich ist, wie auch Herr Staatssekretär Dorn ausgeführt hat, daß der Wegnahme-Begriff nicht in seiner bisherigen engen Fassung, sondern in der weitergehenden Fassung des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes in diesen Gesetzentwurf der 23. Novelle übernommen worden ist.
Zur weiteren Vereinfachung der Praxis trägt sicherlich auch bei, daß für anerkannte Sowjetzonenflüchtlinge der Stichtag des 31. Dezember 1969, an dem ein Antragsteller im Geltungsbereich des Gesetzes gelebt haben muß, gestrichen worden ist. In der Begründung hierzu wird von der Bundesregierung ausgeführt:
Da aber auch noch nach diesem Stichtag Sowjetzonenflüchtlinge und Evakuierte, wenn auch in verhältnismäßig geringem Umfang, in die Bundesrepublik kommen, erscheint es gerechtfertigt, diesen Stichtag für den genannten Personenkreis zu beseitigen.
Ein großer Schritt nach vorn - mit diesen Worten hat die SPD-Fraktion den vorliegenden Gesetzentwurf begrüßt. Aber nichts ist so gut, daß es nicht noch besser werden könnte. So auch die 23. Novelle. Hier nur wenige Andeutungen.
Erstens. Es sollten nicht nur weitere Jahrgänge in die Unterhaltshilfe eingeführt werden, also weitere Jahrgänge über 1905 bei Männern und 1910 bei
Frauen hinausgehend; vielmehr sollte erwogen werden, ob es nicht überhaupt möglich ist, die Jahrgangsbegrenzung grundsätzlich aufzuheben. Dies würde das immer wieder von neuem gesetzmäßig zu verankernde Hineinnehmen und Nachrücken von Jahrgängen in den Kreis der Unterhaltshilfeberechtigten hinfällig machen und damit die Gesetzesmaschinerie erleichtern.
Zweitens. Mit Recht bemerkt die Vizepräsidentin des Bundes der Mitteldeutschen und langjährige Abgeordnete dieses Hohen Hauses, Frau Lisa Korspeter, daß - ich darf zitieren - „die derzeitige Regelung der Entschädigung von Sparerschäden völlig unzulänglich ist. Die Inhaber von Sparguthaben in Mitteldeutschland, also vor allem die sogenannten kleinen Leute, werden gegenüber den Inhabern anderer Vermögensschäden erheblich benachteiligt". Hier ein Beispiel: Der Besitzer eines Hauses mit einem Einheitswert von 10 000 Reichsmark erhält 8050 DM Hauptentschädigung. Der Inhaber eines Sparbuches von 10 000 Reichsmark muß sich eine doppelte Abwertung gefallen lassen, einmal 1 : 10, wie allgemein üblich, und dann noch einmal 1 :4 entsprechend dem Verhältnis von D- Mark West zu D-Mark Ost; seine Entschädigung beträgt dann ganze 250 DM.
Drittens. Was den Wegnahme-Begriff betrifft, so sollte dieser nicht durch eine Negativdefinition eingeschränkt werden. Bei der Unterschiedlichkeit der Schadensfälle kann eine derartige Negativdefinition dem Geschädigten im konkreten Falle nichts nützen, sondern im Gegenteil höchstens schaden. Die Festsetzung der Hauptentschädigung wird dadurch nur noch erschwert.
Zu den ungelösten Problemen der völligen Integration der Vertriebenen und Flüchtlinge zählt nach wie vor das der Gleichstellung der Flüchtlinge mit den Vertriebenen auf dem Gebiet der Lastenausgleichsgesetzgebung. Mit der vorliegenden 23. Novelle kommen wir dem angestrebten Ziel sehr nahe. Das werden nicht nur die Flüchtlinge aus Mitteldeutschland so sehen und empfinden; das sollte auch unsere Öffentlichkeit dankbar zur Kenntnis nehmen. Jeder in unserer Gesellschaft hat den berechtigten Anspruch auf den gleichen Rang und nicht zuletzt, angesichts ihrer durch die Flucht bewiesenen Entscheidung für die Freiheit gegen die Unfreiheit, die Millionen Flüchtlinge in unserem Land. Die vorliegende 23. Novelle erfüllt diese selbstverständliche Pflicht der rechtlichen Gleichstellung mit den anderen Opfern der gewaltsamen Spaltung unseres Vaterlandes, auch wenn diese Gleichstellung erst annähernd und noch nicht zur Zufriedenheit von allen erreicht ist.
Die SPD-Fraktion beantragt Überweisung des Entwurfs auf Drucksache VI/1000 an den zuständigen Innenausschuß als federführenden und den Haushaltsausschuß als mitberatenden Ausschuß.
({1})
Das Wort hat der Abgeordnete Ollesch.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Freien Demokraten begrüßen es, daß die Bundesregierung und insbesondere der zuständige Bundesinnenminister Hans-Dietrich Genscher so rasch die in der Regierungserklärung zum Ausdruck gebrachte Absicht, ein Gesetz zur Entschädigung der Sowjetzonenflüchtlinge zur Gleichstellung mit den Heimatvertriebenen einzubringen, verwirklicht haben. Die bisher bestehende Gefahr der sozialen Deklassierung der Sowjetzonenflüchtlinge gegenüber den Heimatvertriebenen und die daraus abgeleitete Schaffung von unterschiedlich behandelten Geschädigtengruppen scheinen nunmehr nach der Verabschiedung der vorliegenden 23. Novelle zum Lastenausgleichsgesetz beseitigt zu werden.
Die Gleichstellung der Flüchtlinge mit den Heimatvertriebenen in rechtlicher und sozialer Beziehung ist eine alte Forderung der FDP. Sie wird mit der jetzigen Vorlage weitgehend erfüllt. So, wie unter dem FDP-Vertriebenenminister Wolfgang Mischnik im Jahre 1961 mit der Änderung des Stichtages und mit der Vorbereitung des Beweissicherungsund Feststellungsgesetzes der erste entscheidende Durchbruch zur Gleichstellung der Flüchtlinge mit den Heimatvertriebenen erzielt wurde, ist nunmehr durch den ebenfalls der FDP angehörigen Ressortminister Genscher der endgültige Durchbruch zur völligen Gleichstellung erreicht worden. Die FDP stellt dies mit Befriedigung fest, weist jedoch darauf hin, daß auch die 23. Novelle noch einige Schönheitsfehler aufweist, deren restlose Beseitigung erst die totale Gleichstellung bringen wird. Hier geht es einmal um die im Gesetz verankerte Höchstentschädigungssumme von 50 000 DM, den nicht in den Entwurf aufgenommenen Entwurzelungszuschlag und die dem Lastenausgleich nicht gleichgestellte Frühverzinsung.
({0})
Erfreulich aber ist, daß der Bundesinnenminister die Korrektur dieser Schönheitsfehler durch eine weitere Gesetzesvorlage in absehbarer Zeit angekündigt hat.
({1})
In diesem Zusammenhang erhebt sich die Frage, ob nicht im Rahmen der Beratungen und insbesondere durch eine nochmalige Überprüfung der tatsächlichen Kosten ein Teil dieser noch notwendigen Korrekturen bereits im Ausschuß vollzogen werden kann. Aus den Erfahrungen mit der 21. Novelle, die mit 2,6 Milliarden DM Kosten angesetzt worden war, in Wirklichkeit aber weit über 1 Milliarde weniger beanspruchte, ist abzuleiten, daß auch die 23. Novelle die 2,6 Milliarden DM gebundener Mittel noch nicht ausschöpfen wird. Die FDP ist der Auffassung, daß die Beseitigung aller noch bestehenden Einschränkungen gegenüber der Regelung für Heimatvertriebene die Summe von 2,6 Milliarden DM nur geringfügig überschreiten würde, wobei die darüber liegenden Kosten erst in den 80er Jahren anfallen würden.
Die Freien Demokraten danken noch einmal der Bundesregierung und dem zuständigen Minister für
die rasche Vorlage dieses für einen großen Personenkreis in der Bundesrepublik so bedeutsamen Entschädigungsgesetzes. Wir hoffen, daß die Beratungen im Innenausschuß zügig durchgeführt werden im Sinne der Ausführungen, die ich vorhin schon einmal gemacht habe , Frau Kollegin Jacobi, damit auch Ihr Anliegen recht bald behandelt werden kann. Meine Ausführungen bedeuteten gar nicht, daß hier verzögert werden soll. Wir sind mit der Überweisung an den Innenausschuß einverstanden.
({2})
Wortmeldungen liegen nicht mehr vor. Ich schlage Ihnen vor, Überweisung an den Innenausschuß - federführend - und an den Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung. Einverstanden? - Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 24:
Erste Beratung des von den Abgeordneten Hirsch, Dichgans, Mertes, Dr. Müller ({0}) und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gesetze über die Gemeinschaftsaufgaben
- Drucksache VI/1058 Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Müller ({1}).
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fortentwicklung des Bund-Länder-Verhältnisses hat in der vergangenen Legislaturperiode zur Einrichtung der Gemeinschaftsaufgaben im Rahmen des Grundgesetzes geführt. In der Diskussion über den Föderalismus hat die Problematik dieser Materie eine große Rolle gespielt. Es galt Erfahrungen zu sammeln und sie auszuwerten. Eine dieser Erfahrungen besteht darin, daß die parlamentarische Kontrolle durch die jetzige Handhabung gefährdet ist. Der Rahmenplan ist Ausgangspunkt und Grundlage für die Durchführung der Gemeinschaftsaufgaben durch die Länder. Nach bisherigem Recht müssen die Anmeldungen für den Rahmenplan jährlich bis 1. Februar beim fachlich zuständigen Bundesministerium eingereicht werden. Ob die Etathoheit der Länderparlamente unangetastet bleibt, hängt davon ab, wann und in welchem Umfang die Parlamente mit dem Vorhaben des Rahmenplanes befaßt werden. Zum jetzt vorgesehenen Zeitpunkt, dem 1. Februar, ist das Landesparlament mit den jeweiligen Projekten in der Regel noch nicht befaßt, da die Regierung den Etatansatz in Höhe der vom Land aufzubringenden Summe erst in den Haushaltsentwurf für das folgende Jahr aufnehmen kann.
Da die Gesetze über die Gemeinschaftsaufgaben von der Mitwirkung der Parlamente erst bei der Bereitstellung der Mittel in den Haushaltsplänen ausgehen, hat der Planungsausschuß bereits eine Auswahl aus den beantragten Projekten getroffen und über die Höhe der Bundesbeteiligung entschieden. Die eigentliche Entscheidung, an die die Parlamente zwar nicht rechtlich, aber doch faktisch-politisch gebunden sind, sind also bereits zu einem wesentlich früheren Zeitpunkt gefallen. Wird die Zustimmung verweigert, so ist der Zuschuß verloren, da er nicht landes-, sondern projektgebunden ist. Deswegen ist eine frühere Information der Landesparlamente notwendig. Es sind landesgesetzliche Regelungen vorgesehen, z. B. in den Haushaltsordnungen, so daß die Entscheidungen bereits vor den Haushaltsentscheidungen getroffen werden können.
Damit aber das Ganze funktionieren kann, ist es notwendig, die Fristen zu verändern. Die Kommission für Fragen der Parlamentsreform der Interparlamentarischen Arbeitsgemeinschaft, in der ja auch die Ländervertreter mitarbeiten, hat sich deswegen genauso wie die Konferenz der Landtagspräsidenten, die sich ebenfalls mit diesem Problem auf Länderebene befaßt hat, dafür entschieden, die Fristen in den Gesetzen über die Gemeinschaftsaufgaben zu verändern, nämlich den Termin vom 1. Februar auf den 1. April zu verlegen. Das heißt, der Anmeldetermin soll in Zukunft der 1. April sein. Damit wird ein wesentlicher Beitrag geleistet, die Parlamentsrechte zu sichern und den Föderalismus in seiner Weiterentwicklung zu erhalten.
Ich darf Sie bitten, den Gesetzentwurf an den Haushaltsausschuß - federführend - und zur Mitberatung an den Finanzausschuß, an den Wirtschaftsausschuß und an den Ausschuß für Bildung und Wissenschaft zu überweisen.
({0})
Wortmeldungen liegen nicht mehr vor. - Die Überweisung ist allerdings im Ältestenrat anders vorgesehen worden. Die Vorlage sollte nur an den Haushaltsausschuß
- federführend - und an den Finanzausschuß - mitberatend - überwiesen werden. Ich frage mich, ob Sie dennoch Ihren weitergehenden Antrag aufrechterhalten.
({0})
- Dann ist das erledigt. Es soll also im Sinne der eben bekanntgegebenen Vereinbarung im Ältestenrat vorgegangen werden. Ist jemand gegen die Überweisung? - Das ist nicht der Fall; dann ist so beschlossen.
Ich rufe nunmehr Punkt 26 der Tagesordnung auf:
a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Schober, Dr. Martin, Dr. Stoltenberg und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes
- Drucksache VI/911 -b) Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes
- Drucksache VI/1076 Zur Begründung des ersten Gesetzentwurfes hat der Abgeordnete Dr. Schober das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende Entwurf von Abgeordneten der CDU/CSU geht zurück auf eine Debatte am 17. April dieses Jahres. Es ging damals um eine Sozialenquete für die Komponisten, bildenden Künstler und Schriftsteller. Wir haben damals schon zum Ausdruck gebracht, daß wir nach dieser Enquete eine Änderung des Urheberrechtes beantragen würden. Dieser Antrag liegt nun vor.
Lassen Sie mich, bevor ich eine kurze Erklärung zu unserem Antrag selber abgebe, einige wenige Worte zum Schicksal der Enquete sagen. Alle Fraktionen haben damals dem Antrag zugestimmt, die Bundesregierung zu beauftragen, diese Enquete durchführen zu lassen. Leider hat sich inzwischen eine neue Situation ergeben. Der Verband Deutscher Schriftsteller, der sich zum erstenmal mit dieser Sache beschäftigt hat, hat einen anderen Geldgeber gefunden. Deswegen hat die Bundesregierung jetzt nicht mehr die Möglichkeit, diese Enquete durchführen zu lassen. Wir bedauern das, weil wir der Meinung sind, daß Fragen dieser Art vor das Forum dieses Hauses gehören, und vor allen Dingen deswegen, weil wir die Möglichkeit gehabt hätten, die Enquete um Fragen, die uns allen am Herzen liegen, zu vervollständigen.
Es ist damals gesagt worden, daß es sich nicht nur um die Schriftsteller, bildenden Künstler und Komponisten handeln könne, sondern daß man eigentlich auch einmal das Schicksal der sogenannten reproduzierenden Künstler untersuchen sollte. Ich weiß nicht, ob das jetzt noch möglich ist. Ich hätte es jedenfalls für sehr gut gehalten, wenn wir auch eine Untersuchung über die wirtschaftliche Lage etwa der Schauspieler, der Musikerzieher und der Pianisten bekommen hätten. Ich hoffe, daß wir noch einen Weg finden, das Problem zu lösen. Möglicherweise können wir eine Spezialenquete über diese Personengruppen durchführen.
Meine Damen und Herren, ich weiß nicht, worauf die Änderung der Sachlage zurückzuführen ist. Ich fürchte beinahe, daß sie darin begründet ist, daß sich die Bundesregierung nicht schlüssig werden konnte, wer eigentlich für die Enquete zuständig sein sollte, und daß man vielleicht auch bei der Bereitstellung der Mittel ein bißchen gezögert hat.
({0})
- Ich hoffe, daß das nicht der Fall gewesen ist, aber der Verdacht, Herr Moersch, liegt natürlich nahe.
Nun einige wenige Sätze zu dem Ihnen vorliegenden Antrag zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes.
Wir haben uns im wesentlichen auf zwei Vorschriften beschränkt, und zwar auf die §§ 27 und 46. Dabei handelt es sich einmal um unseren Wunsch, über eine Gebührenpflicht für die Verleihung und Vermietung von Büchern einen Sozialfonds für die Altersversorgung von Schriftstellern einzurichten. Sodann haben wir uns auf § 46 konzentriert, den sogenannten Lesebuch-Paragraphen, der vorsehen soll, daß Schriftsteller endlich auch dann ein Honorar bekommen, wenn sie in einer Lesebuchsammlung oder in einer ähnlichen Sammlung etwas veröffentlichen. Dieser letzte Paragraph stößt kaum noch auf Widerspruch; ich hoffe, daß er ohne Schwierigkeiten durchgehen wird.
({1})
- Wir wollen die Entscheidung des Bundesrates abwarten; ich hoffe aber, daß wir die Schwierigkeiten diesmal überwinden können.
Bei § 27 verhält es sich etwas anders, meine Damen und Herren. Unser Entwurf hat sich sehr eng an die Meinungen des Verbandes der Schriftsteller angeschlossen. Ich möchte einräumen, daß der Entwurf der Koalition, der ja acht Wochen später kam, ein wenig perfektionierter ist, jedoch freue ich mich, daß er überhaupt gekommen ist. Herr Kollege Raffert, Herr Kollege Moersch, ich glaube, daß wir mit unserer politischen Initiative, in diesen Dingen überhaupt tätig zu werden, Sie mindestens etwas beflügelt haben.
({2})
Wir sind der Auffassung - insofern würden wir unseren Vorschlag ein wenig erweitern -, daß wir nicht nur die Vermietung, sondern auch die Entleihe gebührenpflichtig machen sollten, weil das Aufkommen an Geld sonst einfach zu gering bleibt. Diese Erkenntnis ist in den letzten Monaten gereift; wir wollen uns ihr gern anschließen. - Es müßte dann noch der Begriff der „öffentlichen Bibliothek" geklärt werden; das können wir sicher in den Gesprächen im Ausschuß tun.
Meine Damen und Herren, leider ist es nicht möglich, die Werkbüchereien aus diesen vorgesehenen Regelungen auszunehmen. Es hat seitens der Werkbüchereien Beschwerden gegeben; man meinte, die Initiative der Unternehmer, solche Werkbüchereien zu errichten, würde geschmälert und behindert. Ich bin jedoch der Ansicht, daß die Ausnahme, die wir gemacht haben, nämlich, daß solche Entleihen von der Gebührenpflicht frei bleiben sollen, die zur Erfüllung von Pflichten aus dem Dienst - oder Arbeitsverhältnis erforderlich sind, schon ein Entgegenkommen den Werkbüchereien gegenüber bedeutet. Ich hoffe, daß wir auch hier mit der Industrie und dem Handel zu einem Einverständnis kommen werden.
Ein wenig Kummer bereiten uns die Pfarrbüchereien, meine Damen und Herren, die mit ehrenamtlichem Personal arbeiten. Ich hoffe, daß es uns gelingt, diese Pfarrbüchereien, die Büchereien der Gemeinden beider Konfessionen, in eine Regelung einzubeziehen, die es ihnen möglich macht, die Gelder nicht selber aus ihren Gemeindekassen aufbringen zu müssen.
Damit komme ich zu dem Problem, meine Damen und Herren, wie wir uns die Aufbringung der Mittel überhaupt vorstellen.
Wir meinen, daß es bei der zunehmenden Gebührenfreiheit von Bibliotheken richtig wäre, ein möglichst einfaches Abrechnungsverfahren zu finden. Dieses möglichst einfache Abrechnungsverfahren wäre sicherlich dann gewährleistet, wenn es mög3648
liehst wenig Stellen gäbe, die einen Beitrag für den Sozialfonds der Schriftsteller leisten. Wir sind der Auffassung - darüber müßte natürlich mit den Ländern verhandelt werden -, daß es nicht unbillig wäre, wenn der Betrag für die Altersversorgung der Schriftsteller aus zwölf Länderkassen flösse. Wie das im einzelnen zu regeln ist, kann man gewiß der Verwertungsgesellschaft Wort, die hierfür zuständig ist, überlassen.
Vielleicht ist es in diesem Zusammenhang interessant zu sagen, wie man sich etwa das Aufkommen aus der Bibliotheksgebühr vorstellt. Es müßte etwa so sein, daß bei den 96 Millionen Entleihungen, die wir im Jahr haben, etwa 10 Pf auf jede Entleihe berechnet würden; das würde ein Aufkommen von 9,6 Millionen DM im Jahr bedeuten. Diese 9,6 Millionen DM sollten einer Verwertungsgesellschaft zugeführt und könnten etwa wie folgt aufgeteilt werden: 45 % individuell, 45 % für einen Sozialfonds auf Versicherungsbasis, und dann sollte man, wie ich meine, noch 10 % für die Künstlerhilfe des Herrn Bundespräsidenten zur Verfügung stellen, und zwar für Personen, die, weil sie schon zu alt sind, nicht in der Lage sind, eine Versicherung abzuschließen. Ich bin der Ansicht, das wäre eine ganz gerechte Lösung, und nach dem, was ich gehört habe, habe ich den Eindruck, daß auch die Autoren mit einer solchen Regelung einverstanden wären.
Meine Damen und Herren, ich glaube, wir brauchen hier nicht noch im einzelnen auf § 62 Abs. 4 Satz 3 zu sprechen zu kommen; darüber werden wir uns sicherlich im Ausschuß unterhalten.
Zum Schluß möchte ich nur noch sagen, daß ich bei meinen vielen Bereisungen und Befragungen im Lande auf großes Interesse an diesem Vorhaben des Bundestages gestoßen bin, ebenso aber auch auf weitere Forderungen. Ich möchte nur drei ganz kurz am Schluß hier eben andeuten.
Der Deutsche Journalistenverband ist der Meinung - und es läßt sich sicher auch manches dafür sagen -, daß es eine gewisse Benachteiligung der Lichtbildwerke gibt, weil die Schutzfrist hier nur 25 Jahre beträgt. Man möchte sie gern auf 70 Jahre ausdehnen: § 64. Ob das möglich ist, wollen wir im Ausschuß untersuchen.
Die bildenden Künstler machen geltend, daß § 26 Abs. 1 - was das Folgerecht betrifft - bei der Veräußerung von Werken der bildenden Kunst statt 1 % jetzt 5 % beim Veräußerungserlös vorgesehen werden sollten und daß die Grenze von 500 auf 100 DM herabgesetzt werden sollte. - Auch das ist, glaube ich, eine plausible Forderung. Ob sie durchzusetzen ist, ist eine andere Frage. Ich meine, es müßte eigentlich möglich sein.
Die GEMA hat dann noch gefordert, u. a. die §§ 52, 53 und 135 zu ändern. Auch darüber wird man sprechen können, ohne daß ich jetzt hier in die Einzelheiten gehe.
Meine Damen und Herren, zum Schluß folgendes. Es kommt uns darauf an, in unserer Zeit zunächst einmal mit dieser Novellierung dafür zu sorgen, daß der Schriftsteller, der sich als ein solcher erwiesen hat, der größten Sorgen für sein Alter enthoben ist Wir haben damit zu rechnen, daß der Buchmarkt in der Bundesrepublik Deutschland enger wird. Die Konkurrenz des Kassettenfernsehens etwa wirft ihre Schatten voraus, und ich meine, wir sollten Vorsorge treffen, daß für diesen wichtigen Berufsstand in unserem Volke das getan wird, was wir als Bundestag dafür tun können, was natürlich nicht bedeutet, daß wir in irgendeiner Weise als Vormund eintreten wollen. Die Freiheit des geistigen Schaffens muß in jedem Fall gewährleistet sein.
Die CDU/CSU-Fraktion ist mit dem Überweisungsvorschlag des Ältestenrats einverstanden.
({3})
Das Wort zur Begründung des zweiten Gesetzentwurfs hat der Abgeordnete Raffert.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hier in dieser ersten Lesung der Novelle zum Urheberrecht hat meine Fraktion nicht die Absicht, rhetorische Stilübungen über „die Bedeutung des Schriftstellers in unserer Zeit" vortragen zu lassen. Es liegen jetzt ja schließlich von beiden Seiten des Hauses Entwürfe vor, die zur Sicherung der materiellen Existenz der Schriftsteller beitragen sollen. Das zeigt, daß auch diejenigen, die hier noch ein bißchen Nachhilfeunterricht nötig hatten, ihr Pensum inzwischen offenbar nachzuholen versuchen. Und deshalb werde ich heute aus der Sicht unserer Fraktion nur ein paar kurze, ergänzende und erläuternde Bemerkungen zum Entwurf der Regierungspartei machen.
Einer der wesentlichen Unterschiede - ich halte ihn sogar für ziemlich wesentlich - ist ja, daß der Entwurf aus der Opposition heraus nur von einer Gruppe von Abgeordneten getragen wird, während der Entwurf der Regierungsparteien von beiden Fraktionen voll mitgetragen wird, auch nicht in der Eile verfertigt wurde wie offensichtlich der andere und dadurch eben von höherer Qualität hat werden können, was Sie, Herr Dr. Schober, uns auch bestätigt haben. Wir können also zunächst nur hoffen, daß auch in den Reihen der Opposition die Einsicht allgemeiner wird, - -({0})
- Die Gewohnheit haben Sie 20 Jahre lang gehabt; wir können das natürlich auch sauber allein.
({1})
- Wir brauchen ja keine Zensuren zu erteilen.
({2})
Das habe ich eben auch nicht versucht. Ich habe nur ein paar Sachfeststellungen zum Ablauf gemacht. Wir können also nicht darauf rechnen, aber wir können darauf hoffen, daß auch bei der Opposition die Einsicht allgemeiner wird, daß den Autoren
geholfen werden muß, und zwar nicht nur mit milden Gaben,
({3}) sondern mit rechtlich begründeten Ansprüchen.
({4})
- Im übrigen, Herr Dr. Schober, sind ja die Unterschiede in den beiden Entwürfen mindestens auf den ersten Blick nicht so gravierend, als daß wir in den Ausschüssen nicht zu gemeinsamen Lösungen kommen könnten; denn wir dürfen natürlich nicht und wir wollen das auf gar keinen Fall - die Autoren und die Rechte, die sie haben, insbesondere ihre soziale Sicherung, die eine der Grundlagen geistiger Freiheit ist, zu einem Gegenstand des Parteienstreits machen.
({5})
Zur Enquete eben eingeschoben: Wir freuen uns, wenn private Initiativen auch in diesen Feldern ergriffen werden. Möglicherweise hätte ja die Bundesregierung ein gleiches oder ähnliches Institut beauftragt, wie das jetzt durch die Initiative aus der „Spiegel"-Stiftung kommt. Wir können das Material, das da angeliefert wird, in unseren Beratungen genauso zur Grundlage machen wie irgend etwas anderes. Es gibt keinen Grund anzunehmen, hier seien Schwierigkeiten zwischen den Ministerien gewesen. Die Zuständigkeiten sind völlig klar! Worum sich die Regierung bemüht und worum wir uns auch bemüht haben, ist, die Fragestellung so zu formulieren, daß man auch die Antworten bekommt, die man vom Inhalt her braucht. Das war auf der Grundlage des Antrags, den Sie gestellt haben, unserer Auffassung nach noch nicht völlig möglich.
Beiden Entwürfen, die vorliegen, ist gemeinsam, daß für die Autoren ein Vergütungsanspruch für die Ausleihe durch die öffentlichen Büchereien und durch die Werksbüchereien entsteht, und daß die Aufnahme ihrer Arbeiten in Schulbücher honorarpflichtig wird. Ähnliche Forderungen das hat Herr Dr. Schober schon gesagt - haben wir ja schon im Zusammenhang mit der Generalrevision des Urheberrechts 1965 im Vierten Bundestag gehabt; die Regelung ist damals am Bundesrat gescheitert. Hier liegt ein weiterer Unterschied zwischen unseren beiden Entwürfen. Wir meinen, daß die kleine Novellierung, die wir vorhaben, nicht mehr zustimmungspflichtig ist, während der Entwurf der CDU davon ausgeht, daß das ein zustimmungspflichtiges Gesetz sei. Ich denke, unser Standpunkt ist rechtlich so abgesichert, daß er dann auch als Beschluß in dritter Lesung im Plenum anerkannt werden wird.
Ein weiterer Unterschied liegt in folgendem Punkt. Der Entwurf der CDU ist insofern mißverständlich, als die jetzige Formulierung möglicherweise nur zuläßt, die öffentlichen Büchereien dann zu erfassen, wenn sie gegen Entgelt ausleihen. Aber heute fordern ja diese Büchereien zum größten Teil keine Leihgebühren mehr. Das soll auch so bleiben, das soll sich sogar noch ausdehnen. Ich meine, daß unsere Formulierung in diesem Punkt unmißverständlicher ist.
({6})
- Ja. Wir beziehen die unentgeltliche Ausleihe mit ein, und ich habe gern gehört, daß Sie das auch wollen. Dann werden wir uns also auf diese Formulierung einigen können.
Entscheidenden Wert legen wir darauf, daß die Ansprüche der Schriftsteller auf Vergütung für das Vermieten und Verleihen ihrer Werke durch öffentliche Büchereien durch eine Verwertungsgesellschaft gewahrt werden. Das haben Sie, liebe Kollegen von der Opposition, in den entsprechenden Paragraphen nicht geschrieben. Wir haben das hineingeschrieben.
({7})
Wir sind uns aber einig; das höre ich sehr gern. Wenn das so geschieht, dann entsteht für die Büchereien auch kein überflüssiger Verwaltungsaufwand. Das ist uns ja in den Befürchtungen von dieser Seite - verständlicherweise - immer wieder vorgetragen worden. Wir wollen pauschal abrechnen, und das geht auch ganz gut. Denn die Unterlagen dafür, nämlich die jährlichen Statistiken, stehen uns in der Gesamtstatistik des Büchereiverbandes und in der Statistik der kirchlichen Büchereien zur Verfügung. Für die Werkbüchereien ließe sich das natürlich unschwer auch machen. Dieser Vorgang kann also stark vereinfacht werden.
Es ist in diesem Zusammenhang übrigens interessant, wie die Entwicklung der Ausleihziffern in den öffentlichen Büchereien aussieht. Wir haben einen ständigen, und zwar ziemlich starken Aufwärtstrend bei den öffentlichen Büchereien: 1966 waren es 90 Millionen, rund gerechnet, 1969 waren es 97 Millionen Entleihungen. Für mich bemerkenswert war beim Blick in die Statistik übrigens, daß entgegen meinen Erwartungen der prozentuale Anteil der Fachbücher nicht wächst, sondern kontinuierlich etwa bei 30 °/o liegt, daß also das, was man früher „schöne Literatur" genannt hat, immer noch sehr stark verlangt wird. Gerade für diese Autoren sind ja die Maßnahmen, die wir jetzt durch die Novelle ermöglichen wollen, wichtig.
Eine andere Entwicklung ist übrigens auch interessant: Gegenläufig sind die Trends für die öffentlichen, also für die kommunalen und die kirchlichen Büchereien. Bei den kirchlichen Büchereien gehen die Entleihziffern zurück oder stagnieren mindestens. Das Verhältnis jetzt ist etwa 81,5 zu 15,5 Millionen.
Setzen wir nun eine Tantieme von 10 Pf pro Ausleihe an, wie Sie es ja auch vorgeschlagen haben, dann kommen wir auf einen jährlichen Anspruch der Autoren von 10 Millionen DM, wenn, Herr Dr. Schober, Ihre Kollegen, die Verleger, bereit sind, auf einen eigenen Anspruch, der eventuell aus der Entleihung abgeleitet würde, zu verzichten. Darauf rechnen wir und dürfen das nach den ersten Äußerungen aus dieser Richtung wohl auch erwarten.
({8})
- Sie unterstellen es, wir erhoffen es; aber wir werden dazu beitragen, daß das Verständnis auf jener Seite noch wächst.
10 Millionen DM scheint auf den ersten Blick ein sehr hoher Betrag zu sein. Wir müssen aber z. B. daran erinnern, daß es im Verhältnis zu dem, was die Komponisten durch die GEMA erlösen können, die sie ja seit langen Jahren als ihre Verwertungsgesellschaft haben, gar nicht so sehr viel ist.
Wir müssen weiter sehen, daß doch nur 50 %-ich will mich hier nicht auf zweimal 45 und einmal 10 %einstellen - auf den Sozialfonds kämen; das wären dann 5 Millionen DM. Daß es 50 %sein sollen, ist in unserem Entwurf nicht ausdrücklich aufgeführt. Das Verwertungsgesellschaftsgesetz schreibt ja vor, daß über eine Einnahme von 1 Million DM hinaus Verwertungsgesellschaften Sozialfonds bilden müssen. Wir erwarten, daß die „Verwertungsgesellschaft Wort" ihre Statuten noch während der Gesetzesberatungen dahin gehend ändert, daß sie sich verpflichtet, 50 %dorthin abzuführen. Das wäre eine Voraussetzung dafür, daß das Gesetz in dieser Form das Haus passiert. Auch dann würden die zur Verfügung stehenden 5 Millionen DM natürlich nicht ausreichen, um alle Autoren sozial voll zu sichern. Für die meisten wäre aber der Anschluß an die Sozialversicherung möglich, etwa durch eine 50prozentige Beteiligung an den Beiträgen. Das wäre eine sehr überlegens- und wünschenswerte Entwicklung. Die Mittel müßten aber auch verwandt werden, um ältere Schriftsteller voll abzusichern und jüngeren Stipendien geben zu können.
Wie die Ausleihtantiemen aufgebracht werden sollen - ein sehr delikates Thema -, wird in beiden Entwürfen nicht gesagt. Wir wollen ja auf keinen Fall, daß sie auf die Leser abgewälzt werden. Das kann unser Wunsch nicht sein. Wir werden aber zu diesem Punkt - wie übrigens auch zu allen anderen Absichten, die unsere Entwürfe beinhalten - die Betroffenen und Beteiligten bei einem öffentlichen Anhörtermin hören. In dem Hearing der beteiligten Ausschüsse können die Standpunkte dann klargemacht werden.
Wir - und auch die Bundesregierung - halten die Übernahme von Erfahrungen aus dem skandinavischen Modell für möglich. In Skandinavien übernimmt die öffentliche Hand, der Staat, diese Kosten.
Was die Ansprüche der Werksbüchereien angeht, so rechnen wir darauf, daß der Musterprozeß, der vor dem Bundesgerichtshof anhängig ist, in absehbarer Zeit zu einem Urteil führt, das uns Orientierungshilfen geben kann. Die hohen Richter können uns die Gesetzgebung zwar nicht abnehmen, aber wir sehen dann auf Grund des Urteils, wie die rechtliche Lage ist.
Über das hinaus, was in den Formulierungen und in der Begründung unserer Entwürfe zu den §§ 27, 46 und 62 des Urheberrechtsgesetzes gesagt worden ist, möchte ich zum Abschluß noch auf ein paar Punkte hinweisen, die wir bei der weiteren Beratung des Gesetzes beachten müssen.
Erstens. Wir müssen darauf sehen, daß auch die Übersetzer zu ihrem Recht kommen. Bisher ist ja deren geistig-schöpferische Leistung materiell nur ungenügend anerkannt worden.
Zweitens. Wir müssen prüfen - hier stimme ich mit den Überlegungen der von Herrn Dr. Schober vertretenen Gruppe überein -, ob nicht auch eine Verbesserung im Hinblick auf die bildenden Künstler erreicht werden kann. Die Anhebung ihres Anteils an den Veräußerungserlösen im Kunsthandel und bei Auktionen ist wirklich notwendig. Auch die Herabsetzung der Grenze von 500 DM auf 100 DM, die in etwa dem Durchschnitt in der EWG entspräche - in Frankreich liegt die Grenze bei 100 Francs -, würde unsere Zustimmung finden. Ich meine, daß das durchsetzbar ist und entsprechende Vorschriften während der Ausschußberatungen in den Gesetzentwurf eingefügt werden können.
Drittens. Auf den Fonds für die Künstlerhilfe beim Bundespräsidenten können wir nicht verzichten. Ich meine aber nicht, daß dieser Fonds aus diesen Mitteln gespeist werden sollte. Ich trete dafür ein, hier auf Haushaltsmittel zurückzugreifen, denn dieser Fonds betrifft auch eine ganze Reihe von Künstlern, Autoren, Urhebern aus Bereichen, die mit dieser Abgabe gar nicht erfaßt werden können; sie bringt auch keineswegs Sicherheit für alle.
({9})
Viertens. Die soziale Sicherung der Schriftsteller muß im Zusammenhang gesehen werden mit den Absichten der Regierung und den Wünschen der sie tragenden Fraktionen, die Alterssicherung für Journalisten aller Medien bei Presse und Rundfunk zu einem möglichst einheitlichen System umzugestalten und auszubauen. Größere soziale Sicherheit erleichtert ja die Mobilität zwischen Buchverlagen, Zeitungsverlagen, Zeitschriftenverlagen, Rundfunk- und Fernsehanstalten. Diese Mobilität der Journalisten und Schriftsteller ist ja eine ganz wichtige Voraussetzung für die Freiheit der Information, der Meinung und, wenn Sie so wollen, des Geistes. Dazu wollen wir beitragen. Das ist die Grundabsicht unseres Entwurfs, der nun an die Ausschüsse zur Beratung geht, die wir ohne Hast, aber zügig durchzuführen gedenken.
({10})
Meine Damen und Herren, die beiden Gesetzentwürfe sind begründet. Ich eröffne die mit der Begründung verbundene Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Moersch.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Als Mutantragsteller kann sich die Fraktion der FDP der Begründung des Kollegen Raffert vollinhaltlich anschließen.
Lassen Sie mich zu dem Prinzip, um das es geht, aber doch noch einige Anmerkungen machen. Hier sind Zahlen genannt worden: ein Aufkommen von insgesamt 10 Millionen DM im Jahr für die Autoren. Wenn man etwa die Kosten einer einstündigen Fernsehproduktion im Showbusiness betrachtet, ist das eine kleine Summe. Die MißverMoersch
hältnisse in der Bewertung geistiger Leistungen werden deutlich, wenn man einmal die Zahlen vergleicht. Eine Fernsehstunde kann 500 000 DM kosten. Das Gesamtaufkommen zusätzlicher Art für Schriftsteller in der Bundesrepublik könnte pro Jahr 10 Millionen DM betragen, wobei wir noch einen umfangreichen Apparat aufbauen müßten, um dieses Geld überhaupt jemals in die Kasse zu bekommen.
Ich sage das und weise hier auf das Fernsehen hin, nicht um irgend jemanden anzugreifen - daß das so ist, ist eine Tatsache, mit der wir leben müssen -, sondern weil ich meine, daß in vielen Bereichen unseres öffentlichen Lebens die Frage des geistigen Eigentums und ,der Leistung auf diesem Gebiet nicht besonders hoch eingeschätzt wird, auch nicht die Frage der Verpflichtung, die man etwa diesen freien Berufen - die die wirklich freien Berufe sind - gegenüber hat.
Jüngst hat eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt durch den Verwaltungsdirektor aus Gründen angeblich notwendiger Einsparungen ihre Mitgliedschaft in einer Stiftung gekündigt, die sich in bescheidenem Maße solcher sozialen Härtefälle bei Autoren annimmt, der Deutschen Friedrich-SchillerStiftung. Es handelt sich bei dem Betrag, den diese Anstalt bisher pro Jahr für diese Stiftung aufgebracht hat, um 20 DM. Das sind die Tatsachen, mit denen wir anscheinend leben müssen.
Ich begrüße es außerordentlich, daß der Bundespräsident in der kommenden Woche eine Reihe von Schriftstellern und Künstlern zu sich eingeladen hat, um mit ihnen diese Fragen ihrer sozialen Sicherung und des Verhältnisses von Geist und Geld, wenn man einmal so sagen darf, an praktischen Beispielen zu besprechen. Das wird dann hoffentlich auch auf die öffentliche Meinung einwirken.
Was nun die öffentliche Meinung betrifft - oder das, was man an Meinungen über das Recht eines Autors auf geistiges Eigentum gelegentlich mitgeteilt bekommt -, so ist der Briefeingang nach der Veröffentlichung unserer Gesetzentwürfe eine sehr erhellende Sache. Da gibt es z. B. die Stellungnahme der Werksbüchereien. In dieser wird einfach impliziert, daß die Autoren sozusagen die Pflicht hätten, mit ihrem geistigen Eigentum zur Bereicherung anderer beizutragen, ohne daß sie deswegen ohne weiteres auch einen Anspruch haben könnten, dafür materiell entschädigt zu werden. Das sollen sie also offensichtlich für Gotteslohn tun. In diesen Fällen ist das zum Leben manchmal etwas wenig, gerade für Schriftsteller.
Es wird hier etwa gesagt, daß sich die Werksbüchereien, deren Verdienste ich keineswegs schmälern möchte, von sozialen Erwägungen und nicht von Gewinnstreben leiten lassen. Nun, von solchen Worten können die Betroffenen nicht essen. Was heißt hier „soziale Erwägungen"? Das heißt: auf Kosten anderer, und das nenne ich eine feine Art von sozialer Einstellung. Aber solches Denken ist weit verbreitet, und die Petenten haben das ganz arglos niedergeschrieben.
Und dann wird uns mitgeteilt, es wäre schon deswegen falsch, die Werksbüchereien hier zu
einem Entgelt heranzuziehen, weil dann jene Unternehmer bestraft würden, die sich bereits bildungspolitisch eingesetzt haben. Als ob das Entgelt für eine geistige Leistung eine Strafe sein könnte, als ob hier in Deutschland wirklich noch jemandem klargemacht werden müßte - aber offensichtlich muß man das -, daß eben das geistige Eigentum genauso ein Eigentum ist wie das Eigentum an Grund und Boden oder das materielle Eigentum anderer Art.
({0})
- Herr Rommerskirchen, das auf die Verleger zu schieben, ist deswegen nicht mehr so ganz neu, weil seit Napoleon die Verleger bekanntlich immer in irgendeinem Verdacht stehen; der Korse ließ einen Verleger erschießen, wie Sie wissen. Inzwischen hat sich aber herumgesprochen, daß es so einfach nicht geht, um die Probleme zu lösen.
Wenn hier ein Anspruch der Autoren begründet wird, dann einfach deswegen, weil sonst die Frage der Abwälzbarkeit entsteht. Da aber beißen bekanntlich den Letzten die Hunde. Das war im Zweifel immer der Autor. Deswegen wollen wir den Autor hier besser sichern und wollen keine Komplikationen anderer Art einführen. Es geht darum, daß geistiges Eigentum voll gilt.
Das ist nicht nur eine materielle Frage; denn am Ende sind die Beträge, um die es hier geht - ich habe die Summen genannt -, nicht sehr groß; die könnte man in der Tat auf andere Weise aufbringen. Es geht vielmehr darum, daß die Gesellschaft selbst respektiert, daß die geistige Leistung anderer, die man in Anspruch nimmt, zu honorieren ist, daß sie bezahlt werden muß wie jede andere Leistung auch, daß man nicht von anderen erwarten kann, daß sie einem diese Leistung unentgeltlich zur Verfügung stellen.
Dabei sind wir uns als Antragsteller darüber im klaren, daß die Möglichkeit der vollkommenen Gerechtigkeit durch die rein rechtliche Regelung in einem solchen Gesetz in umgekehrtem Verhältnis zu der praktischen Anwendbarkeit eines solchen Gesetzes steht, weil der Verwaltungsaufwand verhältnismäßig groß ist. Das dürfte man auch schon bei der Musikverwertungsgesellschaft festgestellt haben.
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- Ja, man muß es klein halten. Nur, Herr Dr. Schober, so ganz exakt geht das nicht. Das haben Sie schon bezüglich der Tonbandgeräte, bei der Verwertung geistigen Eigentums anderer auf diesem Gebiet, gesehen. Wir haben das in vielen Fällen. Wir sind uns also darüber im klaren, daß es sich hier im wesentlichen sozusagen um einen mehr moralischen Beitrag zur allgemeinen Gerechtigkeit gegenüber den Urhebern von Werken als um eine materiell voll befriedigende Regelung handelt, die wir ohnedies nicht erreichen können.
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Wir sind uns also der Unfertigkeit unseres Tuns durchaus bewußt. Wir glauben aber, daß es auch zur Information der Öffentlichkeit über das Wesen geistigen Eigentums dringend notwendig ist, daß man gerade wegen der Schulbücher die beantragten Gesetzesergänzungen vornimmt, damit der Eindruck verwischt wird, hier könne man sich z. B. bei bestimmten Personen unter dem Stichwort der sozialen Erwägungen leicht bedienen. Es hat mir nie eingeleuchtet, daß die Kultusministerien im Bundesrat bei der Novellierung des Urheberrechts ausgerechnet die Schulbuchautoren sozusagen unter Ausnahmerecht stellen konnten und gestellt haben. Das ermutigt einen lebenden Schriftsteller natürlich nicht gerade, so zu schreiben, daß er in Schulbücher aufgenommen wird. Eine solche Ermutigung wäre schon allein deswegen nützlich, weil man in Schulbücher nur allgemeinverständliche Texte aufnehmen kann. Ich habe nie begriffen, daß man in den Kultusministerien rein materielle Erwägungen vorangestellt hat, obwohl es sich doch wirklich nicht um große Summen handelt.
Uns ist damals entgegengehalten worden: Wenn ihr die Schulbuchautoren rechtlich gleichstellt, werden die Schulbuchverleger, was ich nicht hoffe und auch nicht glaube, auf längst verstorbene Schriftsteller zurückgreifen, und dann wird eben in den Schulbüchern wieder jene Idylle von den zwar armen aber reinlichen Menschen entstehen, der, aus dem Beginn des 19. Jahrhunderts stammend, hier sein Wesen treibt, solange solche Darstellungen in jedem Fall honorar- und tantiemenfrei sind. Das will ich nicht hoffen und auch nicht befürchten. Hoffentlich werden auch die betroffenen Kultusverwaltungen dafür sorgen, daß nicht nur gut abgelagerte Beiträge, sondern auch Beiträge von lebenden Schriftstellern in den Schulbüchern erscheinen. Das müßte man bei dieser Gelegenheit noch erreichen können. Ich will also dieses mögliche Augument gleich zurückweisen.
Die Besetzung dieses Hauses - das ist kein Vorwurf für die Anwesenden; es ist wie in der Kirche: man kann nicht die Anwesenden für die Abwesenden haftbar machen - um diese Zeit ist sozusagen ortsüblich und bekannt. Nur würde ich diejenigen Kollegen, die sich sonst gern mit nahrhaften Dingen, mit materiellen Fragen beschäftigen und die in allen wirtschaftlichen Fragen außerordentlich gewandt sind, bitten, vielleicht ein bißchen das Protokoll auch der letzten Beratungen über solche Fragen nachzulesen, um zu erkennen, daß man, wenn man das Eigentum in einer freien Gesellschaft verteidigen will, eben auch an jene denken muß, die nicht von der Vermögensteuer betroffen sind - dafür garantiert normalerweise die Honorierung von Autoren,
mit wenigen Ausnahmen -, an jene nämlich, die durch den Schutz des geistigen Eigentums von einer freien Gesellschaft respektiert werden wollen.
In diesem Sinne sollten wir die Beratung der Gesetzesnovelle in den Ausschüssen vornehmen und sollten dafür sorgen, daß die restriktiven Bestimmungen, die damals bei der Novellierung durch die Einwirkung des Bundesrates mit hineingekommen sind, diesmal entfallen.
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Wird weiterhin das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Aussprache.
Ich schlage Ihnen vor, beide Gesetzentwürfe an den Rechtsausschuß - federführend - und an den Ausschuß für Bildung und Wissenschaft sowie an den Innenausschuß - mitberatend - zu überweisen. - Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, ich rufe nun als letzten Punkt der Tagesordnung den Zusatzpunkt auf:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaft über die
Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs ({0})
Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs ({1})
- Drucksachen VI/ 1131, V/1132, VI/1157 Berichterstatter: Abgeordneter Unland
Ich danke dem Berichterstatter für seinen schriftlichen Bericht.
Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich lasse über den Ausschußantrag, den Verordnungen auf den Drucksachen VI/1131 und VI/1132 zuzustimmen, abstimmen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? - Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Meine Damen und Herren, wir stehen am Ende der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Mittwoch, den 23. September, 9 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.