Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zu Beginn, vor Eintritt in die Tagesordnung, eine Mitteilung machen.
Die ... gesammelten Erfahrungen haben Mängel der Strafprozeßordnung und der mit ihr in Zusammenhang stehenden Teile des Gerichtsverfassungsgesetzes ergeben.
Zu ihrer Beseitigung wird ... ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, in dessen Rahmen zugleich die Entschädigung unschuldig Verurteilter ihre Regelung finden soll.
Meine Damen und Herren, diese Ankündigung ist nicht eine Mitteilung des Herrn Bundesjustizministers Jahn, etwa auf Grund der gestrigen Fragestunde; sie stammt vielmehr aus der Rede, mit der am 5. Dezember 1894 der Deutsche Reichstag zu seiner 3. Session der 9. Legislaturperiode eröffnet wurde; heute vor genau 75 Jahren.
Doch es ist nicht die überaus aktuelle Absicht einer Reform in der Strafjustiz, die die Erinnerung heute wachruft. Es ist vielmehr morgen, am 6. Dezember, die 75. Wiederkehr des Tages, an dem der Deutsche Reichstag erstmalig in sein neues Haus, das in zehnjähriger Bauzeit errichtete Reichstagsgebäude am Brandenburger Tor, einzog.
Es war keine ruhige Zeit, als sich die Abgeordneten zur neuen Session versammelten. Schon die erste Sitzung atmete die geladene Atmosphäre einer spannungsvollen Innenpolitik. Die Ankündigung des Kaisers, man werde einen Gesetzentwurf vorlegen, „welcher" - jetzt wörtlich zitiert - „vornehmlich durch Erweiterung der geltenden Strafvorschriften den Schutz der Staatsordnung verstärken will", bestimmte bereits die ersten Wortgefechte im neuen Haus und schlug sich in Immunitätsdebatten nieder. Reichstagspräsident von Levetzow mußte bereits nachdrücklich zur Glocke greifen.
Es lohnt sich schon, in den alten Protokollen zu lesen; da gibt es erstaunlich Verwandtes und erstaunlich Fremdes und Unverständliches in dieser Zeitspanne von 75 Jahren.
Der Reichstag im Wallotbau hat in wechselvoller Geschichte Größe und Niedergang erlebt: das Ringen um die freiheitliche Selbstverantwortung des
Volkes, das Mühen um zahllose Gesetze, die Stunden großer Debatten und die Stunden schicksalhafter Verantwortung, bis am 27. Februar 1933 mit dem Brand des Wallotbaues mehr als das äußere Gebäude parlamentarischer Demokratie zerstört wurde.
Das Haus ist nun durch unseren Willen wiedererstanden, als Wahrzeichen einer wechselvollen politischen Geschichte, als Mahnung, sich des Wertes, aber auch der Zerstörbarkeit einer parlamentarischdemokratischen Ordnung bewußt zu bleiben, als ein Bekenntnis zur Freiheit für alle Deutschen, wie denn auch das Haus „Dem Deutschen Volke" gewidmet ist.
In diesem Sinne, meine Damen und Herren, gedenkt der Deutsche Bundestag heute des Tages vor 75 Jahren als einer geschichtlichen Stunde des deutschen Parlamentarismus.
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Nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll die heutige Tagesordnung erweitert werden um die
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaft über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Bezeichnung von Textilerzeugnissen
- Drucksachen V/4042, VI/137 -.
Das Haus ist damit ,einverstanden. Die Erweiterung der Tagesordnung ist beschlossen.
Die Fraktion der CDU/CSU hat mit Schreiben vom 4. Dezember 1969 für den ausgeschiedenen Abgeordneten Toussaint und für den verstorbenen Abgeordneten Prinz von Bayern den Abgeordneten Dr. Wörner als Mitglied und den Abgeordneten Wohlrabe als seinen' Stellvertreter für den Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt benannt. - Das Haus ist damit einverstanden. Damit sind die Abgeordneten Wörner und Wohlrabe gewählt.
Wir treten nun in die Tagesordnung ein und beginnen mit der
Fragestunde
- Drucksachen VI/ l04, VI/136 Es liegen zwei Dringlichkeitsfragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vor.
Vizepräsident Frau Funcke
Ich rufe die Frage 1 des Abgeordneten Susset auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung, nachdem sie in der Regierungserklärung ausgeführt hat, daß bei der notwendigen Strukturverbesserung der Landwirtschaft eine Politik des Preisdrucks vermieden werden muß, die Vorschläge der Kommission der Europäischen Gemeinschaft über die Herstellung des Gleichgewichts der Agrarmärkte in ihrer Gesamtheit?
Zur Beantwortung, Herr Bundesminister Ertl.
Frau Präsidentin, Herr Kollege Susset, ich beantworte Ihre Frage wie folgt. Die Initiative der Kommission zur Herstellung des Gleichgewichts auf den Agrarmärkten ist die Folge der Überschußsituation in der Gemeinschaft. Die Kommission glaubt, und zwar nicht erst seit heute, sondern seit zwei Jahren, daß sie- damit das Überschußproblem lösen kann. Es ist selbstverständlich, daß die Einzelheiten dieser Vorschläge und ihre Vereinbarkeit mit den agrarpolitischen Vorstellungen der Bundesregierung, wie sie in der Regierungserklärung niedergelegt sind, eingehend geprüft werden.
Im übrigen habe ich bereits bei der letzten Ratssitzung in Brüssel darauf hingewiesen, daß die deutsche Landwirtschaft infolge der EWG-Agrarpolitik in der Vergangenheit bei Getreide eine Preissenkung von 13 % hat hinnehmen müssen, ohne daß das merkbare Auswirkungen auf die Verbraucherpreise gehabt hat.
Eine Politik des Preisdrucks zur Beschleunigung des Strukturwandels wird von der Bundesregierung nach wie vor abgelehnt. Auf der anderen Seite besteht über die Notwendigkeit, das Überschußproblem bei bestimmten Agrarerzeugnissen in der Gemeinschaft zu lösen, kein Zweifel. Dies gilt auch für das Hohe Haus, wie die Aussprachen in den letzten Wochen besonders deutlich gezeigt haben. Im übrigen ist auch auf der Haager Gipfelkonferenz auf diese Notwendigkeit hingewiesen worden.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Susset.
Herr Minister, die Ausführungen, die Sie gerade gemacht haben, befriedigen uns. Uns kommt es nur darauf an, zu erfahren, wie Sie sich bei der Konferenz am 8. Dezember zu diesen Fragen verhalten werden.
Herr Kollege Susset, ich fasse Ihre Frage als eine Hilfestellung für den Minister auf und bedanke mich sehr. Wie ich mich verhalten werde, geht aus meiner Antwort auf Ihre zweite Frage hervor. Wenn Sie gestatten, beantworte ich auch gleich Ihre zweite Frage.
Dann rufe ich noch die Frage 2 des Abgeordneten Susset auf:
Welche Haltung wird die Bundesregierung auf der nächsten Sitzung des Ministerrats der Europäischen Gemeinschaft am 8. Dezember 1969 zu den Vorschlägen der Kommission der Europäischen Gemeinschaft auf den Sektoren Getreide, Zucker und Milcherzeugnisse einnehmen, um Schaden von der deutschen Landwirtschaft abzuwenden?
Diese Frage beantworte ich wie folgt: Wie ich bereits ausgeführt habe, werden die Vorschläge der Kommission zur Zeit eingehend von der Bundesregierung geprüft. Da die Verhandlungen im Ministerrat über die Vorschläge der Kommission erst anlaufen, wird in der Ministerratssitzung am 8. und 9. Dezember keine Entscheidung fallen, sondern lediglich eine allgemeine Aussprache stattfinden. Danach wird die Bundesregierung zunächst im Staatssekretärausschuß, auf Ressortebene und dann im Kabinett endgültig eine Stellungnahme vorbereiten.
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeorneter Susset.
Teilt die Bundesregierung meine Ansicht, daß die von der Brüsseler Behörde für den Beginn des Wirtschaftsjahres 1970/71 vorgeschlagene neue Senkung der Getreidepreise, die nach der durch die Aufwertung bedingten Preissenkung ab 1. Januar 1970 auch für rationell geführte Betriebe ruinöse Folgen hat, eine untragbare Belastung für die deutsche Landwirtschaft ist, und wie wird sie sich angesichts dieser Sachlage in Brüssel verhalten?
Herr Kollege, Sie haben jetzt drei Fragen in einer gestellt. Ich werde sie auch dreifach beantworten. Erstens. Die Bundesregierung hat nach wie vor die Auffassung, daß man die Agrarstrukturprobleme nicht durch Preisdruck lösen sollte. Zweitens. Das Überschußproblem ist gegeben. und wir müssen dafür Lösungen finden. Drittens. Die durch die Aufwertung entstandenen Schäden werden durch die Ausgleichszahlungen voll vergütet.
Herr Kollege, Sie haben schon eine Reihe von Zusatzfragen in die eine Frage gepackt. Ich lasse noch eine Zusatzfrage zu.
Wie wird sich die Bundesregierung zur Senkung des Zuckerrübenpreises und zur Senkung des Ausnutzungsgrades der Grundquote, die ja die Existenz nicht nur der rübenbauenden Landwirtschaft, sondern auch der gesamten zuckerrübenverarbeitenden Industrie gefährden, verhalten?
Herr Kollege Susset, auf meinem Schreibtisch häufen sich zur Zeit die Briefe der Zuckerwirtschaft geradezu zu Bergen. Ich würde beinahe sagen, ich kann ohne Zucker kaum mehr schlafen. Ich will Ihnen aber dazu folgendes sagen: In der Frage der Vorschläge der Kommission - das hat bereits die oberflächliche Diskussion in der letzten Ratssitzung ergeben - gibt es unter den einzelnen Delegationen ganz unterschiedliche Meinungen. Es wäre von mir außerordentlich verfehlt, im jetziBundesminister Ertl
gen Zeitpunkt dazu etwas zu sagen. Das würde
meine Position für die Verhandlungen nur schwächen.
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Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dasch.
Herr Bundesminister, sind Sie nicht der Auffassung, daß im Kommuniqué der Haager Verhandlungen bereits eine Vorentscheidung für eine geringere Absatzgarantie und für niedrigere Preise der Landwirtschaft dadurch gegeben ist, daß es unter Punkt 6 heißt:
Sie forderten die Regierungen auf, im Rat bereits unternommene Anstrengungen für eine bessere Beherrschung des Marktes durch eine landwirtschaftliche Erzeugungspolitik, die eine Beschränkung der Haushaltslasten gestattet, zügig fortzusetzen.
Kollege Dasch, soweit ich im Bilde bin, sind ähnliche Forderungen in diesem Hause von verschiedenen Seiten und von verschiedenen Fraktionen wiederholt gestellt worden.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Ritz.
Herr Bundesminister, nachdem uns Ihre Antworten vorhin weithin befriedigt haben, darf ich Sie fragen, ob Sie damit auch die Auffassung von Professor Weinschenk teilen, der kürzlich in einem Referat geäußert hat, daß das derzeitige Agrarpreisniveau gerade auch für die leistungsfähigen EWG-Betriebe - wenn ich es einmal so sagen darf - in weiten Teilen der Bundesrepublik die untere Schwelle erreicht hat, zum Teil unterschritten ist.
Herr Kollege Ritz, ich bedauere außerordentlich, daß ich das Referat von Weinschenk - ich hoffe, daß Sie es mir zuleiten - bis jetzt nicht gelesen habe. Es ist immer außerordentlich schwierig, zu einer anderen Meinung Stellung zu nehmen, die man nur in einem Satz erfährt. Aber ich würde sagen, daß wir bezüglich der Preissenkung sicherlich schon erhebliche Vorleistungen erbracht haben.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Niegel.
Herr Bundesminister, sind Sie mit mir der Meinung, daß die Überschußproduktion durch Preissenkungen nicht eingeschränkt, sondern im Gegenteil noch ausgeweitet wird?
Herr Kollege Niegel, ganz so einfach ist es natürlich nicht. Das hängt vom Ausmaß der Preissenkung und vom Produkt ab.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schmidt ({0}).
Herr Bundesminister, wären Sie bereit, den Fragesteller darauf hinzuweisen, daß das in der ersten Frage herangezogene Papier eine Mitteilung an den Rat ist und kein Verordnungsentwurf, und wären Sie bereit, dem Fragesteller Aufklärung darüber zu geben, daß das ein Diskussionspapier ist und mehr nicht?
Herr Kollege Schmidt, ich habe mich bei Ihnen sehr zu bedanken.
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Sie erinnern mich an einen Tatbestand, auf den ich bereits in Brüssel hingewiesen habe. Mein hochverehrter Amtsvorgänger Höcherl hatte es noch mit einem ganzen Mansholt-Plan zu tun; ich habe es gottlob nur noch mit einem Mini-Mansholt-Plan zu tun.
Eine Zusatzfrage des Herr Abgeordneten Moersch.
Herr Minister, wären Sie, da die Kollegen der CDU CSU, soweit sie neu in diesem Hause sind, jede Woche mit geringen Variationen die gleichen Fragen stellen, bereit, diesen Kollegen einmal die historischen Grundlagen der früheren Entscheidungen der Regierungen Erhard, Kiesinger und Adenauer niederzulegen, vor allem auch die entsprechende Erklärung des früheren Bundeswirtschaftsministers Schmücker zu der Frage der Preissenkungen, damit sich ein für allemal die historischen Fehlleistungen nicht mehr wiederholen?
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Ich nehme an, daß meine von mir hochverehrten Kollegen, die neu in diesen Bundestag eingezogen sind und über deren Aktivität ich mich sehr freue, über Weihnachten die Protokolle der früheren Bundestage nachlesen, dann werden sie die Einzelheiten selbst kennenlernen.
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Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Peters.
Herr Bundesminister, sind Sie bereit, den Kollegen der CDU hier darzulegen, daß der Finanzminister Strauß in seiner Amtszeit in diesem Hohen Hause vorgeschlagen hat, das gesamte Agrarpreisniveau zu drücken und zu dämpfen, um die Agrarfinanzierung für die Mitgliedsländer erträglich zu machen?
Herr Kollege Peters, wenn die neuen Kollegen aus der CDU/CSU die Protokolle studieren, werden sie auch diese Feststellung treffen.
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dasch.
Herr Bundesminister, werden Sie, nachdem Sie vorher das Papier zitiert haben, bei den Verhandlungen besonders berücksichtigen, daß durch eine neuerliche Preissenkung bei Getreide besonders die bayerische Landwirtschaft getroffen wird, weil sie pro Jahr 600 000 t über Bayern hinaus vermarkten muß?
Ich stimme Ihnen hier zu und nehme dabei an, Sie meinen damit die Aufhebung der Interventionspreise. Sie können sich darauf verlassen, daß ich in Brüssel diesbezüglich mit Nachdruck unsere Position vertreten werde.
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Niegel.
Herr Bundesminister, Sie sprachen vorhin davon, daß die Bundesregierung, wie in der Regierungserklärung gesagt wurde, einen Preisdruck wegen Strukturwandels ablehne. Können Sie sich vorstellen, Herr Bundesminister, daß einem anderen Preisdruck als im Hinblick auf Strukturwandel seitens der Bundesregierung zugestimmt wird?
Ich muß Ihnen ehrlich sagen, Ihre Frage verstehe ich nicht genau; sie war in sich widersprüchlich. Ich kann natürlich auf eine widersprüchliche Frage in der Form nicht antworten. Vielleicht sind Sie so lieb, Herr Kollege Niegel, das noch einmal genau zu präzisieren.
Ich darf das präzisieren. Sie sprachen davon, die Bundesregierung lehne es ab, wie es die Regierungserklärung sagt, einen Preisdruck hinzunehmen, der auf den Strukturwandel gerichtet ist. Können Sie sich vorstellen, daß ein anderer Preisdruck hingenommen wird, der nicht auf den Strukturwandel zielt?
Ich kann nur sagen, die Frage stellt sich nicht.
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Schmidt ({0}).
Herr Bundesminister, kann es an der Akustik im Hause liegen, daß die Kollegen der CDU schon 14 Tage lang immer die gleichen Fragen stellen?
Herr Kollege Schmidt, sie haben offensichtlich Freude daran, und man soll keinem Menschen die Freude verderben.
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Sie haben eine weitere Zusatzfrage? - Bitte schön, Herr Kollege!
Herr Minister, darf ich Sie fragen, ob die Bundesregierung bereit ist, bei der Prüfung der Vorschläge der EWG-Kommission zur Lösung der Agrarprobleme zu berücksichtigen, daß es in Artikel 39 des EWG-Vertrages zu den Zielen der Agrarpolitik heißt, daß auch für die Belieferung der Verbraucher zu angemessenen Preisen Sorge zu tragen ist.
Wir werden natürlich auch das prüfen. Ich möchte aber hinzufügen - und ich bin Ihnen deshalb für die Frage sehr dankbar -, daß Sie feststellen werden, wenn Sie z. B. den Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen der EWG-Agrarpolitik im letzten Jahr nachlesen, daß wir bei einer Vielzahl von Produkten eine Erzeugerpreissenkung von bis zu 10 % hatten und daß das bei den Verbrauchern ganz minimal angekommen ist. Die Spanne zwischen Erzeugerpreisen und Verbraucherpreisen ist im permanenten Wachsen. Ich bin Ihnen sehr dankbar, weil ich glaube, die deutsche Öffentlichkeit sollte auch von diesem Tatbestand bei der Beurteilung des Verhältnisses Landwirtschaft-Verbraucher Kenntnis nehmen.
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Eine weitere Zusatzfrage. Bitte, Herr Kollege!
Herr Bundesminister, teilen Sie die Auffassung, daß das dauernde, das wiederholte Fragen nicht daran liegt, daß eine Reihe von Kollegen sehr viel Freude daran hat, sondern daß es vielmehr daran liegt, daß die fortlaufende Entwicklung und die derzeitige Lage buchstäblich zu diesen Fragen zwingt?
Herr Kollege Kiechle, ich bin seit acht Jahren Mitglied dieses Hohen Hauses, und mir ist jede Aktivität willkommen. Die Probleme, die ich zu bewältigen habe, sind sicherlich nicht sehr leicht, und da kann mir jede Unterstützung in diesem Hohen Hause nur willkommen sein. Allerdings sind die Probleme, die ich zu bewältigen habe, nicht primär von der neuen Bundesregierung, der ich angehöre, geschaffen worden.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Bundesminister, teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es dringend notwendig wäre, zur Zeit nicht nur indirekt, wie das in der Regierungserklärung der Fall war, sondern auch direkt und deutlich der deutschen Öffentlichkeit zu sagen, daß das deutsche Erzeugerpreisniveau keineswegs überhöht ist, wie das bereits wieder von verschiedenen Seiten der Öffentlichkeit zu suggerieren versucht wird?
Herr Kollege Kiechle, mein Haus bemüht sich permanent, zu einer Objektivierung der Tatbestände im Bereich der deutschen Landwirtschaft beizutragen. Ich nehme Ihre Anregung mit Dank auf.
Keine weiteren Zusatzfragen. Damit sind die Dringlichkeitsfragen beantwortet. Ich danke dem Herrn Bundesminister Ertl.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts. Ich rufe die Frage 102 des Abgeordneten Matthöfer auf:
Sind die Angaben in dem Artikel „Schwarze Listen für Athen" in der Zeit vom 7. November 1969 über die Tätigkeit der griechischen Arbeitskommissionen in deutschen Arbeitsämtern zutreffend und kennt die Bundesregierung das in diesem Artikel erwähnte Material über die Kommissionen, das dem Hamburger Innensenator von griechischen Widerstandsorganisationen übergeben wurde?
Zur Beantwortung der Herr Parlamentarische Staatssekretär.
Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Die Sache, um die es bei der Frage des Abgeordneten Matthöfer geht, ist in diesem Hause schon einmal, am 8. September 1967, in einer Fragestunde behandelt worden. Damals hat die Bundesregierung in Beantwortung einer Frage der Kollegin Frau Diemer-Nicolaus erklärt, sie werde dafür Sorge tragen, daß die politische Freiheit von Gastarbeitern in der Bundesrepublik nicht beeinträchtigt wird. Diese Sorge gilt unverändert, und sie ist auch darin zum Ausdruck gekommen, daß ein Gespräch mit dem griechischen Botschafter über die Tätigkeit der griechischen Arbeitskommissionen hier im Lande stattgefunden hat.
Im übrigen ist der Bundesregierung das Schreiben des griechischen Sozialrats Flokos bekannt. Aus diesem Schreiben geht nicht eindeutig hervor, daß die Arbeitskommissionen auch politische Aufträge haben, jedenfalls nicht so eindeutig, daß die Bundesregierung einen Grund zu einem weitergehenden Eingreifen gesehen hat. Wir verfolgen nicht ohne Sorge die Tätigkeit, die hier im Lande von den Arbeitskommissionen ausgeübt wird, und ich kann Ihnen zusagen, daß wir, wenn uns Material bekannt-wird, das ein weiteres Eingreifen nötig macht, eingreifen werden.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Matthöfer.
Herr Staatssekretär, ergibt sich nicht schon aus dem vorliegenden Material die Notwendigkeit des Eingreifens, insbesondere dem Material, das dem Hamburger Innensenator übergeben wurde und auf das ich in meiner Frage hingewiesen habe?
Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Der Bundesregierung ist bisher nicht bekannt, welches Material im einzelnen dem Hamburger Innensenator übergeben wurde; denn diese Unterlagen werden gegenwärtig von der Staatsanwaltschaft in Hamburg geprüft. Wenn uns dieses Material bekanntwird, werden wir daraus die entsprechenden Konsequenzen ziehen.
Eine zweite Zusatzfrage.
Wird die Konsequenz auch darin bestehen, daß man die Änderung der betreffenden Abkommen anstrebt?
Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Das kann eine mögliche Konsequenz sein, wird aber ganz von dem Material abhängen, das wir finden. Ich will Ihnen gern sagen, Herr Kollege Matthöfer, daß Ihre Frage und die Ihrer Frage zugrunde liegenden Veröffentlichungen mich selbst veranlaßt haben, in dieser Hinsicht Nachforschungen anzustellen, von denen ich hoffe, daß sie bald zu klareren Ergebnissen führen. Ich möchte Ihnen noch einmal als Willenserklärung der Bundesregierung versichern, daß wir dafür Sorge tragen wollen, daß keiner in diesem Lande in seinen politischen Freiheiten beengt wird.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 103 des Herrn Abgeordneten Matthöfer auf:
Wie will die Bundesregierung verhindern, daß diese Kommissionen mit Hilfe schwarzer Listen griechische Demokraten bei den Diktaturbehörden ihrer Heimat denunzieren und die ihnen in der Bundesrepublik Deutschland eingeräumten Vorrechte für demokratiefeindliche Propagandaaktivitäten mißbrauchen?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Die Beantwortung dieser Frage ergibt sich in gewissem Umfang aus meiner Beantwortung der Zusatzfragen des Herrn Kollegen Matthöfer. Ich darf aber darauf hinweisen, daß es für uns selbstverständlich ist, daß die in der Bundesrepublik tätigen griechischen Arbeitskommissionen keinerlei irgendwie geartete Vorrechte genießen. Falls sie gegen deutsche Gesetze verstoßen sollten, werden wir in der hier soeben angedeuteten Weise tätig werden und damit die Willenserklärung in die Tat umsetzen, die ich gerade noch einmal wiederholt habe.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Matthöfer.
Zu diesem Mißbrauch der Vorrechte, Herr Staatssekretär, würde es doch sicher auch gehören, wenn diese Kommissionen Veröffentlichungen verbreiteten, in denen die Griechen zur Denunziation ihrer Landsleute aufgerufen werden.
Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Wenn in dieser Form tatsächlich Veröffentlichungen verbreitet werden, dann teile ich Ihre Meinung, Herr Kollege.
Keine weitere Zusatzfrage. Ich rufe die Frage 104 des Abgeordneten Geisenhofer auf:
Ist die Bundesregierung bereit, dafür zu sorgen, daß alsbald folgende Punkte auf die Tagesordnung des Ministerrats der Europäischen Gemeinschaften gesetzt und beraten werden:
der dem Ministerrat vom Europäischen Parlament zugeleitete Entwurf betr. Die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments, der dem Ministerrat von der Kommission vorgelegte Entwurf betr. die Erweiterung der Befugnisse des Europäischen Parlaments ({0}) und
der dem Ministerrat von der Kommission vorgelegte Vorschlag betr. die eigenen Finanzguellen der Gemeinschaft?
Der Fragesteller hat um schriftliche Beantwortung gebeten. Die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Dahrendorf vom 4. Dezember 1969 lautet:
Seit der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März d. J., mit der der Rat der EG aufgefordert wurde, sich erneut mit dem Entwurf des Parlaments betreffend eine Direktwahl seiner Mitglieder zu befassen, hat dieser Entwurf bereits mehrfach auf der Tagesordnung des Ministerrats gestanden. Die Beratungen im Ministerrat und bei den Ständigen Vertretern, die noch nicht abgeschlossen sind, haben eine gründliche Prüfung der Vorschläge des Europäischen Parlaments ermöglicht. Die Bundesregierung hofft, daß sich zwischen den Mitgliedstaaten möglichst bald ein prinzipielles Einvernehmen über die Einführung allgemeiner und direkter Wahlen zum Europäischen Parlament herstellen läßt.
Die Mitteilung der Kommission an den Rat betreffend die Erweiterung der Haushaltsbefugnisse des Europäischen Parlaments ist erst Ende Oktober rl. J. vorgelegt worden. Gegenstand einer Ratsdebatte konnte sie wegen der hierfür notwendigen Vorbereitung angesichts dieser kurzen Zeitspanne noch nicht sein. Auch die Stellungnahme des Europäischen Parlaments, das zu den Vorschlägen der Kommission gehört werden muß, liegt noch nicht vor.
Die Vorschläge der Kommission an den Rat betreffend die Ersetzung der Finanzbeiträge der Mitgliedstaaten durch Eigeneinnahmen stehen zur Zeit nicht zuletzt wegen des Zusammenhanges mit der Frage der Agrarfinanzierung im Mittelpunkt der innergemeinschaftlichen Diskussion. Es ist selbstverständlich, daß sie unter diesen Umständen auch immer wieder Gegenstand von Ratstagungen sind.
Die Bundesregierung hat sowohl hinsichtlich der Direktwahl des Europäischen Parlaments als auch hinsichtlich der Verstärkung seiner Haushaltsbefugnisse stets eine positive Haltung eingenommen.
Bei den innergemeinschaftlichen Beratungen über die Direktwahl des Europäischen Parlaments hat die Bundesregierung -um überhaupt in dieser Angelegenheit Fortschritte zu erzielen - die Einführung eines gemischten Systems vorgeschlagen, hei dem unter Verdoppelung der Zahl der Parlamentsmitglieder die Hälfte der Abgeordneten von den nationalen Parlamenten nach dem bisherigen Verteilungsschlüssel entsandt, die andere Hälfte nach einem der Bevölkerungszahl entsprechenden Schlüssel unmittelbar gewählt wird. Dieser deutsche Vorschlag, der auch von dem Herrn Bundesaußenminister persönlich im Rat vertreten wurde, ist als ein Konpromiß gedacht, der auch bei einigen der Mitgliedstaaten bereits Interesse gefunden hat. Auch auf der Gipfelkonferenz hat die Bundesregierung die Direktwahl angesprochen. Wie aus dem Kommuniqué der Konferenz hervorgeht, wurde beschlossen, die Frage weiter vom Ministerrat prüfen zu lassen.
Ihrer bisherigen Haltung entsprechend steht die Bundesregierung auch dem Gedanken einer Erweiterung der Haushaltsbefugnisse des Parlaments positiv gegenüber. Der Vorschlag der Kommission, wonach die Haushaltsbefugnisse der Versammlung im Zuge der ebenfalls stufenweise vorgesehenen Übertragung eigner Einnahmen gestärkt werden sollte, wird von uns grundsätzlich begrüßt. Im einzelnen bedarf das von der Kommission vorgeschlagene Verfahren allerdings noch der Prüfung. Auch auf der Gipfelkonferenz in Den Haag vom 1./2. Dezember warnte beschlossen, die Haushaltsbefugnisse des Europäischen Parlaments zu verstärken.
Die Fragen 105 und 106 sind von dem Abgeordneten Härzschel zurückgezogen worden.
Ich rufe jetzt die Fragen 107 und 108 des Abgeordneten Dr. Schulz ({1}) auf:
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß alle Versicherungen des griechischen Obristenregimes, zu den Prinzipien der Demokratie und der Menschenrechte zurückzukehren, nicht zuletzt durch die Terrorurteile der letzten Zeit gegen opponierende Gruppen sowohl moralisch wie auch objektiv gegenstandslos geworden sind?
Ist die Bundesregierung unter diesen Umständen nunmehr dazu bereit, im zuständigen Ministerkomitee für einen Ausschluß Griechenlands aus dem Europarat einzutreten?
Der Fragesteller bittet um schriftliche Beantwortung. Die Antwort liegt noch nicht vor. Sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt.
Nun die Frage 109 des Abgeordneten Dr. Marx ({2}) :
Welche Mitteilungen kann die Bundesregierung zu den Feststellungen im ZDF-Magazin vorn 26. November 1969 machen, wonach u. a. Piloten der „DDR" mit sowjetischen Iljuschin-Bombern vor allem zivile Ziele wie z. B. Rote-Kreuz-Krankenanstalten in Biafra, anfliegen und mit Bomben zerstören?
Auch der Abgeordnete Dr. Marx bittet um eine schriftliche Antwort. Der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Dahrendorf hat am 5. Dezember 1969 folgendes geantwortet:
Der Bundesregierung sind bereits vor längerer Zeit Informationen über angebliche Aktivitäten von Piloten der DDR im nigerianischen Bürgerkrieg - und zwar auf seiten der nigerianischen Zentralregierung - zugegangen. Diese Informationen konnten jedoch nicht bestätigt werden. Es ist allerdings anzunehmen, daß in den Luftwaffen beider Seiten im nigerianischen Bürgerkrieg ausländische Piloten tätig sind.
Die Bundesregierung bedauert zutiefst, daß durch die Tätigkeit der Luftstreitkräfte der streitenden Parteien auf beiden Seiten zivile Ziele angegriffen und Zivilpersonen getötet wurden.
Ich rufe die Frage 110 des Abgeordneten Dr. Giulini auf:
Ist es der Bundesregierung möglich, genaue Angaben darüber zu machen, wie hoch die Gelder sind, die wir an die verschiedenen UNO-Organisationen zahlen, ohne daß die Bundesrepublik Deutschland selbst Mitglied ist?
Bitte schön, Herr Staatssekretär!
Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Frau Präsidentin! Die deutschen Beiträge zu den Arbeiten der Vereinten Nationen, an denen sich die Bundesrepublik Deutschland auch ohne Mitglied der Vereinten Nationen zu sein beteiligt, beliefen sich im Jahre 1968 auf insgesamt fast genau 17,8 Millionen US-Dollar. Vollständige Angaben für das Jahr 1969 liegen noch nicht vor. Voraussichtlich werden wir aber zirka 2,3 Millionen Dollar mehr aufwenden.
Durch diese Zahlungen trägt die Bundesrepublik Deutschland, die Mitglied aller 12 sogenannten Sonderorganisationen der Vereinten Nationen sowie der Internationalen Atomenergieorganisation ist, auch zu den in dem unmittelbaren Bereich der VN-Organisation selbst durchgeführten Arbeiten teil, weil die Bundesregierung die damit verbundenen entwicklungspolitischen, sozialen und humanitären Ziele bejaht. Sie ist darüber hinaus wie andere Staaten -z. B. auch die Schweiz - Aufforderungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen nachgekommen, sich an Sonderaktionen zur Erhaltung des Friedens zu beteiligen; z. B. seinerzeit im Kongo und später für die Stationierungskosten der VN-FriedenstrupParlamentarischer Staatssekretär Dr. Dahrendorf
pen auf Zypern hat die Bundesregierung beigetragen. Für die Zypernaktion der Vereinten Nationen wurden seit 1964 ursprünglich jährlich 2 Millionen Dollar und seit 1967 jährlich 1 Million Dollar aufgewendet.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Giulini.
Herr Staatssekretär, könnte es sein, daß diese Summe - bei Anerkennung ihrer Zweckmäßigkeit und ihres ethischen Gehalts - ungefähr der Summe entspricht, die beispielsweise Länder wie Frankreich oder England als Vollmitglieder in den UNO-Organisationen zu zahlen haben?
Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Im Durchschnitt entspricht die Summe den Beiträgen Frankreichs und Englands. Das gilt nicht für jede einzelne der Organisationen. Es ist Ihnen wahrscheinlich bekannt, daß bestimmte Schlüssel für die Beteiligung der Mitgliedstaaten angelegt werden. Auch Nichtmitgliedstaaten, die sich an den Unterorganisationen beteiligen, unterliegen in einigen einem solchen Schlüssel, nach dem wir z. B. in einigen Organisationen 7'0/o der Kosten zu tragen haben. Das entspricht in diesen Organisationen ziemlich genau den Beiträgen Frankreichs und Großbritanniens. Ein Unterschied liegt natürlich darin, daß wir keinen Beitrag zu den unmittelbaren Verwaltungskosten der zentralen Organisation der Vereinten Nationen selbst liefern, weil wir hier nicht Mitglied sind.
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 111 des Herrn Abgeordneten Dr. Jenninger auf:
Treffen Pressemeldungen zu, wonach Bundesminister Leber hei seinem Besuch im Vatikan im Auftrag der Bundesregierung den Vatikan dazu zu bewegen suchte, seine bisherige Haltung zum Problem der Oder-Neiße-Linie zugunsten Polens zu ändern?
Bitte schön, Herr Staatssekretär!
Dr. Dahrendorf, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen: Frau Präsidentin! Ich beantworte die Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Jenninger mit Nein.
Keine Zusatzfrage. Damit ist der Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts abgeschlossen. Ich danke dem Herrn Parlamentarischen Staatssekretär.
Wir kommen jetzt zum Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz. Die Fragen bis 62 sind gestern beantwortet worden.
Ich rufe die Frage 63 des Herrn Abgeordneten Dr. Arnold auf:
Beabsichtigt die Bundesregierung, einen Entwurf für ein neues GmbH-Gesetz vorzulegen?
Zur Beantwortung, Herr Bundesminister Jahn.
Die Antwort lautet: Ja.
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 64 der Frau Abgeordneten Dr. Diemer-Nicolaus auf. - Frau Diemer-Nicolaus ist nicht im Saal; die Frage wird schriftlich beantwortet.
Ich rufe die Frage 65 des Herrn Abgeordneten Varelmann auf:
Ist die Bundesregierung bereit, Maßnahmen zu ergreifen, die der wucherischen Entwicklung des Erbbauzinses im Bereich des sozialen Wohnungsbaus begegnen, und welche Preissteigerungen hält die Bundesregierung im Bereich des Erbbauzinses für Gelände, das dem sozialen Wohnungsbau dient, für vertretbar?
Seit geraumer Zeit hat sich die Bundesregierung mit den Steigerungen der Erbbauzinsen befaßt, die in den Fällen verlangt werden, in denen nach vertraglicher Abrede für die Höhe des Erbbauzinses die Entwicklung des Wertes des belasteten Grundstücks von Bedeutung ist. Das dabei gesammelte umfangreiche, aber keineswegs vollständige Material zeigt zwar einzelne Erhöhungen von Erbbauzinsen, die sozial schwer erträglich sind. Das Material läßt aber nicht den Schluß zu, daß sich im Bereich des sozialen Wohnungsbaus der Erbbauzins allgemein wucherich entwickelt. Die Entwicklung auf diesem Gebiet und besonders auch das Ergebnis der Rechtsprechung zu den auftretenden Streitfällen werden aufmerksam verfolgt, um zu erkennen, ob Maßnahmen der Gesetzgebung nötig sind.
Den zweiten Teil Ihrer Frage verstehe ich so, daß Sie wissen wollen, bis zu welcher Höhe die Bundesregierung eine nachträgliche Erhöhung des Erbbauzinses auf Grund einer Wertsicherungsklausel bei bereits bebauten Grundstücken, die dem sozialen Wohnungsbau dienen, für vertretbar hält. Diese Frage kann nicht in bestimmten Zahlen beantwortet werden. Der Markt ist auch auf diesem Gebiet so differenziert, daß sich feste Sätze und einheitliche Prozentsätze kaum finden lassen. Ob eine Erhöhung des Erbbauzinses noch vertretbar ist, hängt letztlich von den Umständen des Einzelfalles ab.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Varelmann.
Herr Minister, ist der Bundesregierung bekannt, daß Steigerungen von Erbbauzinsen vorliegen, die bis zu 700 % gegen- über den Zuständen um 1950 gehen? Bis in die 50er Jahre blieben die Erbpachtzinsen in der Regel so, wie sie einmal festgesetzt waren. Jetzt haben die Verhältnisse sich erheblich geändert, obwohl der Erbpachtnehmer nicht anzunehmen brauchte, daß später Preissteigerungen in diesem Ausmaß eintreten würden.
Herr Kollege Varelmann, Sie haben eine Frage zu stellen, nicht eine Mitteilung zu machen. Ich bitte, eine Frage zu stellen.
630 Deutscher 'Bundestag - 6. Wahlperiode Varelmann ({0}) : Herr Minister, ist unter Berücksichtigung dieser Umstände, die ich eben anführte, nicht doch von Wucher zu sprechen, weil der Erbpachtnehmer nicht ausweichen kann?
Herr Kollege Varelmann, diese Frage will ich unter zwei Gesichtspunkten beantworten. Im Einzelfall kann das Wucher sein. Aber aus solchen Feststellungen läßt sich noch nicht herleiten, daß der Erbbauzins allgemein in wucherischer Form genommen wird.
Es ist natürlich gerade bei dem Erbbauzins sehr schwierig, mit Prozentsätzen zu arbeiten. Sie wissen, daß der Erbbauzins in der Regel sehr niedrig, nach Pfennigen bemessen, angesetzt ist. In solchen Fällen ist natürlich auch eine in absoluten Zahlen verhältnismäßig geringe und relativ erträgliche Preissteigerung, in Prozentzahlen ausgedrückt, eine sehr hohe Summe. Einen richtigen Maßstab bekommt man sicher nur und erst dann, wenn man sowohl die absoluten Zahlen der Preiserhöhungen wie die Prozentsätze nebeneinander sieht und in einem größeren Umfang vergleichen kann.
Zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Varelmann.
Herr Minister, sind die Erbbaugrundstücke nicht dadurch wertvoller geworden, daß die Kommunalbehörden Maßnahmen eingeleitet haben, durch die diese Grundstücke einen höheren Wert bekamen? Ist es in einem solchen Fall angebracht, daß der Erbpachtgeber daraus Vorteile zieht?
Das scheint mir nicht ein besonderes Problem des Erbbauzinses zu sein, Herr Kollege Varelmann, sondern ein allgemeines Problem unseres Bodenrechtes, von dem ich allerdings der Meinung bin, daß es dringend reformbedürftig ist und es gut gewesen wäre, wenn schon in der letzten Wahlperiode die Voraussetzungen für die Schaffung des Städtebauförderungsgesetzes mit einschlägigen Vorschriften in diesem Hause hätten geschaffen werden können.
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Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 66 des Herrn Abgeordneten Varelmann auf:
Wäre es nicht angebracht, die Preissteigerung für Erbbaugrundstücke, die den Wohnungen für einkommensschwache Familien dienen, im Rahmen der Steigerung der Lebenshaltungskosten zu begrenzen?
Die gesetzliche Begrenzung einer vereinbarten Steigerung von Erbbauzinsen auf die Steigerung der Lebenshaltungskosten kann ich nicht befürworten, weil sie im Einzelfall die vertraglichen Rechte des Grundstückseigentümers zu stark beschneiden könnte. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Erbbauzins vor langer Zeit auf Grund eines vom heutigen Standpunkt aus betrachtet sehr niedrigen Grundstückswertes berechnet worden ist und eine stärkere Anhebung, als es der Entwicklung der Lebenshaltungskosten entspricht, für den Erbbauberechtigten durchaus tragbar wäre.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Varelmann.
Herr Minister, wie beurteilen Sie denn die Frage, wenn der Ausgangspreis bereits relativ hoch ist und wenn dann trotzdem diese Preissteigerungen vorgenommen werden?
Es kommt immer darauf an, Herr Kollege Varelmann, welche Preissteigerungen. Ich bitte sehr um Nachsicht, aber bei der allgemeinen Form, in der Sie hier nach diesen Preissteigerungen fragen, die doch in jedem Falle unterschiedlich hoch sind, ist es sehr schwer, darüber ein Urteil zu fällen. Ich kann nur sagen: Eine allgemeine Erscheinung, die allgemein überhöhte Preissteigerungen erkennen läßt, kann bisher nicht festgestellt werden.
Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Varelmann.
Herr Minister, sind Sie bereit, Beispiele für Preissteigerungen zur Kenntnis zu nehmen, die zeigen, daß eine außergewöhnliche Anhebung der Preise vorliegt, und ist die Regierung bereit, eventuell Maßnahmen zu treffen, die darauf abgestimmt sind, solches zu verhindern?
Herr Kollege Varelmann, ich habe darauf hingewiesen, daß die Bundesregierung das, was sich auf diesem Gebiet vollzieht, aufmerksam beobachtet. Jedes Beispiel, jeder Hinweis, den Sie geben können, ist natürlich eine Bereicherung unseres Erfahrungs- und Einsichtschatzes und wird dazu beitragen, der Bundesregierung bei ihren Überlegungen zu helfen, ob es erforderlich ist, gesetzliche Regelungen zu treffen. Aber im gegenwärtigen Zeitpunkt ist das .Material, das zur Verfügung steht und Anlaß zu ernsthafter Kritik gibt, noch zu schmal, als daß man zu allgemeinen Schlußfolgerungen kommen könnte.
Keine weiteren Zusatzfragen. Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz beantwortet. Ich danke dem Herrn Bundesminister Jahn.
Die Frage 27 des Abgeordneten Wurbs aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Städtebau und Wohnungswesen wird schriftlich beantwortet:
In welcher Höhe sind seit Einführung des Wohngeldgesetzes von der öffentlichen Hand bisher Mietbeihilfen gewährt worden, und wie wird sich dieser Ausgabenblock in den nächsten Jahren voraussichtlich weiterentwickeln?
Eine Antwort liegt noch nicht vor. Sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt.
Vizepräsident Frau Funcke
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit. Die Fragen 28, 29, 30, 31 und 32 sind von den Fragestellern zurückgezogen worden. - Ich rufe die Frage 33 des Abgeordneten Dr. Enders auf:
Hält die Bundesregierung trotz steigender Einkommen weiterhin an den seit 1962 in Kraft getretenen Richtlinien fest, wonach Sozialhilfe nur gewährt wird, wenn die Barbeträge oder sonstigen Geldwerte der Antragsteller bei Ledigen 1000 DM und bei Verheirateten 1500 DM nicht übersteigen?
Zur Beantwortung Frau Bundesminister Strobel.
Herr Kollege Enders, die Anrechnungsbestimmungen des Sozialhilferechts werden von mir mit dem Ziel der Änderung überprüft. Da die finanziellen Folgen jeder Änderung des Sozialhilfegesetzes von den Kommunen und teilweise von den Ländern zu tragen sind, muß darüber zunächst Einvernehmen mit den Ländern herbeigeführt werden.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Enders. Bitte!
Frau Minister, wurden im Jahre 1962 die Grenzen für Barbeträge und Geldwerte, die Antragsteller besitzen dürfen, an einem besonderen Richtwert orientiert, der sich inzwischen verändert hat?
Der hat sich selbstverständlich inzwischen verändert, und das ist ja auch die Ursache dafür, daß ich der Meinung bin, daß zumindest die Richtwerte erhöht werden müssen. Ich überlege aber auf weitere Sicht, wie man die Anrechnungsbestimmungen überhaupt zeitgemäß gestalten kann.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Dr. Enders?
Nein, zur nächsten Frage.
Dann rufe ich die Frage 34 des Abgeordneten Dr. Enders auf:
Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, daß Sozialhilfeempfänger, die für Notfälle Geld von ihrer Sozialhilfe ansparten, die Beträge wieder abführen müssen, die über den genannten Richtwerten liegen?
Die auf Grund des Bundessozialhilfegesetzes gewährten Geldleistungen haben den Zweck, hilfsbedürftigen Personen die finanziellen Mittel zur Deckung ihres Bedarfs an Lebensunterhalt oder ihrer Unkosten in besonderer Notlage, z. B. Krankheit oder Pflegebedürftigkeit, zur Verfügung zu stellen.
Fälle, in denen der Hilfeempfänger Teile der zur Behebung seiner Notlage gewährten Beträge anspart, werden infolge der geringen Höhe der Sozialhilfeleistungen praktisch sehr selten sein. Kommen
sie aber vor, so kann mit Hilfe von Härteklauseln des Sozialhilferechts geholfen werden. Ich bin der Meinung, daß die Voraussetzungen eines Härtefalles auch dann vorliegen können, wenn die Geldbeträge, die für eine Heranziehung in Frage kommen, gerade aus Mitteln der Sozialhilfe stammen.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Enders.
Frau Minister, wird dabei auch berücksichtigt, daß Sozialhilfeempfänger, die im Zeitpunkt der Antragstellung die erlaubten 1000 DM bei Ledigen oder 1500 DM bei Verheirateten besaßen, durch Zinsleistungen im Laufe der Jahre erhöhte Beträge besitzen und daß sie diese durch die Zinsen gewonnenen Beträge nicht zurückzahlen müssen?
Herr Kollege Enders, die Durchführung dieses Gesetzes liegt bei den Ländern und Kommunen und die Prüfung des Härtefalles natürlich auch. Ich habe schon durch die Antwort auf die erste Frage darauf hingewiesen, daß die gesamten Anrechnungsbestimmungen auch im Zusammenhang mit der Unterhaltspflicht überprüft werden müssen.
Keine weiteren Zusatzfragen. Ich rufe die Frage 35 des Herrn Abgeordneten Bay auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die alarmierende Gefährdung des menschlichen Lebens auf der Eide durch Zerstörung der lebenserhaltenden Systeme mittels chlorierter Kohlenwasserstoffverbindungen, z. B. DDT, wie sie u. a. in dem „utopischen Bericht" von Professor Dr. Paul Ehrlich von der Stanford Universität dargelegt wird ({0}), zumal dieser Bericht in die Protokolle des Kongresses der USA aufgenommen worden ist?
Frau Präsidentin, ich wäre dankbar, wenn ich die beiden Fragen, da sie einen sehr engen Zusammenhang haben, zusammen beantworten dürfte.
Dann rufe ich auch die Frage 36 des Herrn Abgeordneten Bay auf:
Was gedenkt die Bundesregierung zur Abwendung der „ökologischen Katastrophe" beizutragen, die u. a. von der weltweiten Verseuchung der menschlichen Umwelt durch stabile Insektizide wie DDT und durch andere Giftstoffe zu erwarten ist?
Die von Ihnen aufgeworfenen Fragen, Herr Kollege Bay, stehen in einem sehr engen Zusammenhang; ich sagte das schon. Die Verhältnisse in der Bundesrepublik sind im Vergleich zu anderen Ländern, beispielsweise in den USA, nicht entfernt so gravierend, wie es Herr Professor Ehrlich in seinem als utopisch, aber auch alarmierend bezeichneten Bericht dargestellt hat. Wir - die Bundesrepublik Deutschland - haben schon vor längerer Zeit Schritte zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung unternommen. Durch die am 1. Januar 1968 in Kraft getretene Höchstmengen- Verordnung-Pflanzenschutz sind für insgesamt acht chlo632
rierte Kohlenwasserstoffe jegliche Rückstände auf Lebensmitteln pflanzlicher Herkunft verboten worden. Für weniger toxische chlorierte Pflanzenschutzmittel sind nur sehr geringe Rückstandshöchstmengen bei wenigen pflanzlichen Lebensmitteln erlaubt. Außerdem ermächtigt das neue Pflanzenschutzgesetz zum Erlaß von Rechtsverordnungen, nach denen Anwendungsverbote oder Anwendungsbeschränkungen für Pflanzenschutzmittel zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier sowie zur Verhinderung sonstiger schädlicher Auswirkungen ergehen können. Entsprechende Rgelungen werden zur Zeit vom Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit und unter Beteiligung der Biologischen Bundesanstalt und des Bundesgesundheitsamtes mit Vorrang vorbereitet.
Im Verlauf dieses Jahres haben nun einzelne Staaten damit begonnen, die Verwendung von DDT und anderen chlorierten Kohlenwasserstoffen drastischen Beschränkungen zu unterwerfen oder vollständig zu verbieten. Es sind ohne Zweifel weltweit große Anstrengungen notwendig, damit die von Professor Ehrlich entworfene düstere Zukunftsprognose, auf die Sie sich beziehen, nicht Wirklichkeit wird. Die Bundesregierung ist sich darüber im klaren, daß einer Lösung des weltweiten Problems der Umweltverseuchung nur durch internationale Zusammenarbeit näherzukommen ist. Sie hat deshalb schon seit geraumer Zeit Kontakte mit anderen Ländern aufgenommen und ist bemüht, in internationalen und supranationalen Gremien, die dieses Gebiet behandeln, einschlägige Beiträge zu leisten. Im wesentlichen sind dies die EWG, der Europarat, die OECD und die Codex-Alimentarius-Kommission der FAO/WHO.
Im Juni dieses Jahres ist von der Bundesregierung in Baden-Baden ein deutsch-schwedisches Symposion über Umwelthygiene veranstaltet worden. Eine internationale Tagung über „Aspekte der chemischen und toxikologischen Beschaffenheit der Umwelt" folgte kurz darauf in München. Beide Veranstaltungen, vom Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit durchgeführt, ergaben neue Ausgangspunkte für Arbeitsprogramme zur Verhütung weiterer Umweltskontamination durch toxische Stoffe.
Das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft ermittelt zur Zeit in Zusammenarbeit mit anderen Ressorts, insbesondere mit dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit, in einer weit angelegten Aktion Schwerpunkte für Forschungsaktivitäten auf dem Gebiet der Umweltverseuchung durch toxische Stoffe.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Bay.
Frau Minister, kann ich Ihrer Antwort entnehmen, daß die Regierung sich darüber klar ist, daß die chlorierten Kohlenwasserstoffe, die durch die sogenannten Nahrungsketten in einen weltweiten Kreislauf eingetreten sind, an den Grenzen in Zukunft nicht ohne weiteres aufgehalten werden können, daß es sich also darum handelt, sehr bald zu internationalen Konventionen über die Nichtweiterverwendung und -weiterverbreitung dieser chlorierten Kohlenwasserstoffe zu kommen?
Herr Kollege Bay, schon in der nächsten Woche wird sich ein Sachverständigenausschuß der WHO erneut mit der toxikologischen Wirkung der DDT-Anwendung befassen. Deutscher Vertreter dort ist Herr Professor Behr, der eine Übersicht über alle verfügbaren Untersuchungsergebnisse hat.
Lassen Sie mich aber doch darauf hinweisen, daß infolge der schon immer strengen Bestimmungen in der Bundesrepublik, die im europäischen und internationalen Bereich sogar verteidigt werden mußten, die Verwendung von DDT in der Bundesrepublik seit längerer Zeit immerhin rückläufig ist und daß in der Bundesrepublik, im Vergleich zu anderen Staaten, eine wesentlich geringere DDT-Verseuchung pro Hektar Nutzfläche zu verzeichnen ist. Ich habe die Zahlen vom Landwirtschaftsministerium erhalten, da dieses für das Pflanzenschutzgesetz in diesem Bereich zuständig ist. In der Bundesrepublik soll der Wert jetzt bei 24 Gramm pro Hektar Nutzfäche liegen. In Polen liegt er bei 240, in den USA bei 115 Gramm. Daraus wird allerdings auch deutlich, wie wichtig es ist, hier zu supranationalen Vereinbarungen zu kommen, weil eben im grenzüberschreitenden Verkehr eine direkte Kontrolle nicht möglich ist.
Ich möchte hier nicht den Eindruck erwecken, als ob wir lediglich beruhigen wollten. Aber ich möchte weiter darauf aufmerksam machen, daß auch die Untersuchungen über die Anspeicherung, die Kumulation von DDT beim Menschen, gezeigt haben, daß diese in der Bundesrepublik wesentlich niedriger ist als in anderen vergleichbaren Ländern.
Herr Kollege Bay, ich bin trotzdem der Meinung, daß wir sehr genau überlegen müssen, ob wir - über die Pflanzenschutzgesetzgebung, die Lebensmittelrechtsgesetzgebung und möglicherweise die Giftgesetzgebung hinausgehend - einen Versuch machen müssen, DDT weiter zurückzudrängen.
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Bay.
Frau Minister, könnte die nicht nur an dieser Stelle - bei den chlorierten Kohlenwasserstoffen -, sondern auch sonst durch die zahlreichen Eingriffe von Chemie und Technik in die Natur aufgezeigte Gefahr für die Bundesregierung ein Anlaß sein, eine Koordinierungsstelle mit der zentralen Aufgabe des sogenannten Lebensschutzes in allen Bereichen zu schaffen?
Herr Kollege Bay, in Vorbereitung des in der Regierungserklärung angekündigten Berichtes über die Gesundheitspolitik sind wir dabei
1 solche Überlegungen anzustellen, weil man heute die Aufgaben der Gesundheitspolitik in dem großen Rahmen der gesamten Umwelthygiene sehen muß.
Ich rufe die Frage 37 des Abgeordneten Weigl auf:
Wie groß ist der Mehrbedarf an Ärzten, wenn im drei- oder fünfjährigen Rhythmus Vorsorgeuntersuchungen für alle Arbeitnehmer durchgeführt werden?
Der Fragesteller bittet um schriftliche Beantwortung. Die Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 5. Dezember 1969 lautet:
Prof. Koller, Direktor des Instituts für Medizinische Statistik und Dokumentation der Universität Mainz, hat mit einigen Mitarbeitern in unserem Auftrag eine „Ärzteanalyse auf Grund der Volkszählung von 1961" erarbeitet, die in Kürze veröffentlicht wird.
Für die in dieser Analyse angestellten Vorausberechnungen des Ärztebedarfs bis zum Jahre 1991 werden verschiedene Modelle angeboten. Es wird dabei unterschieden zwischen
einem Ersatzbedarf für die aus der Berufstätigkeit ausscheidenden Ärzte
und einem Ergänzungsbedarf der erforderlich wird, wenn in Zukunft zusätzliche ärztliche Leistungen erbracht werden sollen.
Für Vorsorgeuntersuchungen auf Krebsleiden, die bei allen Erwachsenen vorn 30. Lebenszahr an in einem zweijährigen und vom 50. Lebensjahr an in einem einjährigen Abstand durchgeführt werden sollen, nehmen die genannten Autoren 20 Millionen Untersuchungen jährlich an und schätzen, daß hierzu 2000 Ärzte zusätzlich erforderlich wären,
In Ihrer Frage gehen Sie über diese der Früherkennung bösartiger Geschwülste dienenden Untersuchungen hinaus. Vorausberechnungen des Ärztebedarfs für den Fall, daß umfassende Vorsorgeuntersuchungen in einem größeren Zeitabstand durchgeführt werden, liegen mir bisher nicht vor.
Erst wenn festgestellt ist, welche Zeit eine derartige Untersuchung durchschnittlich beansprucht, kann anhand der Bevölkerungsstatistik berechnet werden, wieviel Ärzte bpi der Untersuchung eines bestimmten Bevölkerungsteils in einem bestimmten Turnus zusätzlich benötigt werden.
Ich bin darum bemüht.
Wir kommen nun zur Frage 38 des Abgeordneten Dr. Rutschke:
Stimmen die Angaben über wieder steigende Zahlen von Kinderlähmungsfällen in der Bundesrepublik Deutschland, und worauf sind diese nach Meinung der Bundesregierung zurückzuführen?
Herr Dr. Rutschke hat auch um schriftliche Beantwortung gebeten. Die Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 5. Dezember 1969 lautet:
Es trifft zu, daß die Erkrankungen an Kinderlähmung in der Bundesrepublik Deutschland zugenommen haben. Seit 1966 ist bis 1967 ein Anstieg von 17 auf 54 Fälle, 1968 sogar auf 59 Erkrankungen zu verzeichnen. Bis November 1969 sind 26 Kranke bekanntgeworden. Die von Jahr zu Jahr größer werdende Immunitätslücke ist auf die nachlassende. Impfbereitschaft in der Bevölkerung zurückzuführen.
Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit beantwortet. Ich danke der Frau Bundesminister Strobel.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Die Frage 77 ist vom Fragesteller, Herrn Abgeordneten Flämig, zurückgezogen worden.
Ich rufe die Frage 78 des Herrn Abgeordneten Dr. Gölter auf:
Treffen Pressemitteilungen zu, nach denen der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten für den Obst- und Gemüsebau insgesamt 60 Millionen DM für erhöhte Werbungsaufwendungen, Rationalisierungsmaßnahmen und Maßnahmen für die Strukturverbesserung zur Verfügung stellen will?
Bitte, zur Beantwortung Herr Bundesminister Ertl!
Herr Kollege Gölter, die Antwort auf Ihre Frage haben Sie sicher schon der heutigen Presse entnommen. Auf Beschluß des Bundeskabinetts sollen 29 Millionen DM - also nicht die von Ihnen genannte Summe - für den Obst- und Gemüsebau zur Verfügung gestellt werden.
Darf ich, Frau Präsidentin, wenn der Herr Kollege einverstanden ist, gleich die nächste Frage beantworten?
Ja. Ich rufe dann die Frage 79 des Abgeordneten Dr. Gölter auf:
Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, ob die in Frankreich rechtswidrig gewährten Lagerprämien für Obst, vor allem für Äpfel, noch gewährt werden?
Die Gewährung von Lagerprämien in Frankreich ist auf Betreiben der Bundesregierung eingestellt worden. Nach Auskunft der französischen Regierung handelt es sich um eine Maßnahme außerhalb der Interventionsvorschriften der Verordnung Nr. 159'66, bei der die verwendeten Mittel auf spätere Investitionsbeihilfen angerechnet werden. Die Maßnahme ist vor Beginn nicht der Kommission der EWG mitgeteilt worden. Die verspätete Unterrichtung der Kommission enthält einen Vertragsverstoß, da Art. 93 Abs. 3 eine Notifizierung vor Inkraftsetzen der Maßnahmen vorsieht. Die Regelung selbst verletzt die Vorschriften der Verordnung Nr. 159/66, die die Interventionsmöglichkeiten bei Obst und Gemüse abschließend regelt.
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 80 des Herrn Abgeordneten Lenders auf:
Hält die Bundesregierung angesichts der durch die Aufwertung der DM zu erwartenden 8.5%igen Senkung des Erzeugerpreisniveaus für Agrarprodukte, die Agrarmarktordnungen unterliegen, die Ankündigung des Verbandes der Deutschen Fleischwaren- und Feinkostindustrie vom November dieses Jahres für gerechtfertigt, daß im Bereich der dem Verband angeschlossenen Industrie in den nächsten Wochen mit Preiserhöhungen bis zu 10 % zu rechnen sei, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine solche Verlautbarung dieses Verbandes auf Grund von Absprachen zwischen Unternehmen erfolgt sein könnte, die eine kartellrechtliche Überprüfung notwendig machen?
Herr Kollege, ich beantworte Ihre Frage wie folgt. Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung des Verbandes der Deutschen Fleischwaren- und Feinkostindustrie, daß ein Anstieg der Verbraucherpreise für Fleisch- und Fleischerzeugnisse in den nächsten Monaten unvermeidbar ist. Es dürfte allgemein nicht unbekannt und auch vom Verband nicht zu bestreiten sein, daß den seit September gestiegenen Schweinepreisen in der gleichen Zeit rückläufige Preise für Rinder auf den deutschen Märkten gegenüberstanden. Außerdem ist damit zu rechnen, daß auf den Rinder- und Schweinemärkten in den kommenden Wochen die Preise eher nachgeben, insbesondere wenn ab 1. Januar 1970 der Grenzausgleich bei der Ein- und Ausfuhr fortfallen wird.
Aus den mir zugänglichen Unterlagen geht nicht hervor, ob Absprachen zwischen Unternehmern erfolgt sind. Nach meinen Beobachtungen herrscht in dieser Branche schon wegen der Vielzahl der Betriebe ein überaus starker Wettbewerb.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Lenders.
Herr Bundesminister, darf ich Sie fragen, ob es angesichts der Antwort, die Sie gegeben haben, nicht richtig wäre, daß die Bundesregierung die Öffentlichkeit und insbesondere die Verbraucher über die Preissituation in diesen Bereichen und über die Zusammenhänge zwischen dem Aufwertungseffekt und der Preisentwicklung bei den Erzeugern - etwa auch für Fleisch - aufklärt.
Herr Kollege, ich bedanke mich für Ihre Anregung. Im übrigen ist ja die Beantwortung Ihrer Frage bereits eine Aktion in Ihrem Sinne. Ich nehme an, daß das Echo auf Ihre Frage mindestens ein wertvoller Beitrag zur Lösung der ganzen Problematik war. Was darüber hinaus mein Haus tun kann, um zu einer ständigen Transparenz der Marktverhältnisse auf dem landwirtschaftlichen Erzeuger- und Verbrauchersektor beizutragen, wird immer geschehen.
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 81 des Herrn Abgeordneten Lenders auf:
Ist die Bundesregierung bereit, im Dezember dieses Jahres und Anfang nächsten Jahres Einfuhrvorratsstellen zur Auslagerung von Fleisch und Fleischerzeugnissen zu veranlassen, um Preissteigerungen auf dem Fleischsektor im Interesse des Verbrauchers zu verhindern?
Ich darf die Frage wie folgt beantworten. Die Einfuhr- und Vorratsstelle gibt seit Monaten Ochsenfleisch aus Interventionsbeständen zu unveränderten Preisen ab. Die Bundesregierung bereitet ferner die Auslagerung von zirka 15 Millionen Rindfleischkonserven aus Beständen der Einfuhr und Vorratsstelle vor. Diese preisgünstigen Konserven sollen Anfang 1970 auf den Markt kommen.
Keine Zusatzfrage.
Wir kommen zu Frage 82 des Herrn Abgeordneten Dr. Jobst. - Der Fragesteller ist nicht im Saal; die Frage wird schriftlich beantwortet.
Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantwortet. Herr Bundesminister, ich danke Ihnen.
Nunmehr kommen wir zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung. Ich rufe die Frage 86 des Herrn Abgeordneten Schwabe auf. - Der Fragesteller ist nicht im Saal; die Frage wird schriftlich beantwortet.
Ich rufe die Frage 87 des Herrn Abgeordneten Pawelczyk auf:
Wann gibt die Bundesregierung den Katalog der Dienstposten für Fachoffiziere den Truppenteilen der Bundeswehr bekannt, um die bei Kommandeuren und betroffenen Soldaten bestehende Unsicherheit zu beseitigen?
Bitte schön, Herr Staatssekretär!
Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung: Alle Dienstposten in der Bundeswehr, auch die des militärfachlichen Dienstes, sind in den Stärke- und Ausrüstungsnachweisen - im folgenden kurz STAN genannt - aller Truppenteile und Dienststellen festgelegt.
Im Spätsommer 1969 sind an die Ämter der Teilstreitkräfte Heer, Luftwaffe und Marine und für den Bereich der zentralen militärischen Dienststellen Dienstpostenkataloge zur Einarbeitung der Dienstposten der Offiziere des Militärfachlichen Dienstes in die STAN verteilt worden. Die Einarbeitung erfolgt zur Zeit noch. Die überarbeiteten STAN werden laufend den Truppenteilen und Dienststellen zugestellt; somit erfährt die Truppe den Umfang dieser neuen Dienstposten.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Pawelcyk.
Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Meinung, daß es sich hier um ein Versäumnis handelt, bei dem die Bundesregierung schnell für Abhilfe sorgen sollte, zumal bekannt ist, daß seit 1964 an dieser Laufbahn gearbeitet wird. daß es zudem bereits mehrere hundert Fachoffiziere gibt und weitere hundert sich in Ausbildung befinden und bis zum Ende dieses Jahres ihre Ausbildung abgeschlossen haben werden?
Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung: Herr Abgeordnetter Pawelcyk, der hier sprechende Staatssekretär spricht für eine Regierung, die knapp anderthalb Monate im Amt ist. Ich kann für diese Regierung keine Versäumnisse feststellen. Mir steht es nicht an, vergangene Regierungen von diesem Mikrofon aus zu vertreten. Ansonsten bin ich der Auffassung, daß wir alles tun werden, um dem Mißstand alsbald abzuhelfen.
Keine weitere Zusatzfrage. Ich rufe die Frage 88 des Herrn Abgeordneten Pawelcyk auf:
In welchem Umfang ist die Einweisung in Dienstposten der Besoldungsgruppe A 11 für Fachoffiziere in der Übergangszeit vorgesehen?
Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung: Die Einweisung in eine Planstelle A 11 Hauptmann - des Militärfachlichen Dienstes kann erfolgen, wenn der Soldat nach bestandenem Laufbahnlehrgang und nach einer Mindestbewährungszeit von einem halben Jahr als Oberleutnant des Militärfachlichen Dienstes Dienst getan hat. Für das Haushaltsjahr 1969 sind seitens des Bundesfinanzministers 274 A-11-Stellen - also
Parlamentarischer Staatssekretär Berkhan Hauptmannstellen - des Militärfachlichen Dienstes bewilligt. Die Personalabteilung wird ab 1. Februar 1970 Beförderungen auf die bewilligten Planstellen vornehmen, da von diesem Zeitpunkt an die laufbahnrechtlichen Mindestvoraussetzungen der Anwärter auf diese Stellen erstmalig erfüllt sind.
Für das Haushaltsjahr 1970 sind bereits 1504 Planstellen A 11 vorgesehen. Allerdings muß ich die Einschränkung machen, daß diese Planstellen noch nicht endgültig mit dem Bundesminister der Finanzen verhandelt worden sind. Es handelt sich also um eine Vermehrung um 1230 Stellen gegenüber dem Haushaltsjahr 1969, eine erhebliche Vermehrung.
Für den Haushalt 1971 ist eine weitere Vermehrung um 477 Planstellen in Aussicht genommen, so daß dann etwa 1981 Planstellen A 11 zur Verfügung stehen werden.
Auf weite Sicht sind insgesamt ca. 12 000 Dienstposten für Offiziere des Militärfachlichen Dienstes vorgesehen; hiervon werden ca. 30 % - das sind 3600 - der Besoldungsgruppe A 11 zugehören. Bei diesem Prozentverhältnis ist für alle Offiziere des Militärfachlichen Dienstes, sofern sie die Qualifikation erfüllen, die Möglichkeit des Aufstieges nach A 11 gegeben. Nach dem derzeit vorhandenen Ist an Stabs- und Oberstabsfeldwebeln können mit Sicherheit alle Unteroffiziere, die den geforderten Leistungsstand nachweisen, Offiziere des Militärfachlichen Dienstes werden.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Pawelczyk.
Herr Staatssekretär, wird für diesen Personenkreis von den Laufbahnbestimmungen insoweit Gebrauch gemacht, als alle diejenigen, die die Laufbahnvoraussetzungen für die Beförderung erfüllt haben, nach der Mindestzeit von sechs Monaten in Planstellen der Besoldungsgruppe A 11 aufrücken?
Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung: Herr Abgeordneter, ich kann nicht die Zusicherung geben, daß dies bei allen Soldaten dieses Dienstes geschieht. In der Norm wird es geschehen. Es kann jedoch Ausnahmen geben, die dann in der Person des einzelnen Offiziers ihre Begründung finden.
Keine weitere Zusatzfrage. - Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung beantwortet. Ich danke dem Herrn Staatssekretär Berkhan.
Ich rufe die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft auf. Zur Beantwortung ist Herr Dr. von Dohnanyi anwesend. Die erste Frage ist die Frage 97 des Herrn Abgeordneten Dr. Hubrig:
Auf welche Weise gedenkt die Bundesregierung eine Akademikerbedarfsprognose in ihre Überlegungen zur Bildungsplanung einzubeziehen?
Der Herr Abgeordnete ist im Saal. - Bitte sehr, Herr Staatssekretär!
Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Bildung und Wissenschaft: Frau Präsidentin, ich beantworte die Frage wie folgt.
Jede sogenannte Akademikerbedarfsprognose setzt zunächst eine Berufsprognose voraus. Berufsprognosen lassen sich jedoch für einen längeren Zeitraum - und erst dann sind sie für die Entscheidungen z. B. über Ausbildungskapazitäten interessant - nur in sehr groben Umrissen erstellen. Neue Berufe entstehen auf der Grundlage traditioneller Ausbildungswege, und neue Ansprüche der Gesellschaft fördern neue, noch nicht voraussehbare Ausbildungsverbindungen. Bildungsplanung kann nicht darin bestehen, diese Entwicklungen einzuschränken. Eine Akademikerprognose, die den Akademiker im heutigen Sinne unterstellt, kann deswegen z. B. nicht für den Ausbau von Hochschulen relevante Daten erbringen.
In Kenntnis dieser Grenzen heutiger Bedarfsprognosen hat die Bundesregierung zwei große Forschungsaufträge vergeben, die mit neuen Methoden gerade die qualitativen Änderungen in den Berufs- und Fächerstrukturen ermitteln und für neue Prognosen verwenden sollen.
Als Studienberatung und für den Ausbau der Kapazitäten werden diese Prognoseversuche - ich sage bewußt: Versuche - eine Rolle spielen, um so die voraussehbare Nachfrage nach Studienplätzen in Annäherung zu dem langfristig zu erwartenden Bedarf im Sinne des § 2 des Hochschulbauförderungsgesetzes zu bringen.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Hubrig.
Herr Staatssekretär, Ihrer Antwort darf ich entnehmen, daß Sie rein quantitativen Untersuchungen sehr skeptisch gegenüberstehen. Glauben Sie aber nicht doch, daß auch solche Untersuchungen von Bedeutung sind, wie z. B. die Studie von Riese, die ja doch einige Zahlen und Anhaltspunkte gegeben hat?
Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Bildung und Wissenschaft: Sicherlich, Herr Abgeordneter. Auch die Studie von Herrn Professor Hajo Riese kann für diese Fragen mit Verwendung finden.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Gölter.
Herr Staatssekretär, halten Sie es für möglich, zur Zeit von rein quantitativen Strukturquoten auszugehen, die die Möglichkeiten des vorhandenen Bildungssytems der Bundesrepublik nicht berücksichtigen?
Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Bildung und Wissenschaft: Man kann sicherlich, Herr Abgeordneter, nicht allein von Strukturquoten ausgehen. In dem,
Parlamentarischer Staatssekretär Dr. von Dohnanyi
was ich als Antwort für die Bundesregierung vorgetragen habe, ist bereits die Konzeption enthalten. Für Bedarfsprognosen muß man von einer Vielzahl von Daten und Prognoseansätzen ausgehen.
Keine weitere Zusatzfrage. Ich rufe die Frage 98 des Herrn Abgeordneten Dr. Probst auf:
Hält die Bundesregierung die von der Bundesassistentenkonferenz geäußerte Kritik am Wissenschaftsrat für berechtigt?
Bitte schön, Herr Staatssekretär!
Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Bildung und Wissenschaft: Die Antwort lautet:
Die Kritik der Bundesassistentenkonferenz am Wissenschaftsrat betrifft eine Vielzahl von Aspekten dieser Institution. Soweit die Kritik die quantitativen Empfehlungen früherer Jahre betrifft, ist die Bundesregierung der Auffassung, daß hinsichtlich der Zahl der Studenten in der Vergangenheit praktisch alle Prognosen aller Institutionen viel zu konservativ waren. Die Bundesregierung wird sich mit den im kommenden Jahr vorzulegenden Empfehlungen und Prognosen des Wissenschaftsrates im Detail auseinandersetzen. Sie wird diese Empfehlungen nicht etwa unkritisch übernehmen.
Was die Arbeitsweise und die Zusammensetzung des Wissenschaftsrats angeht, so muß die Bundesregierung zunächst von den bestehenden Gegebenheiten ausgehen. Festzustellen ist allerdings, daß der Wissenschaftsrat nicht etwa in erster Linie verschiedene Gruppen der Hochschulen oder Vertreter der Selbstverwaltungsorganisationen der Wissenschaft institutionell repräsentieren soll. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß gerade im Interesse einer späteren unabhängigen Stellungnahme aller Betroffenen zu den Arbeitsergebnissen des Wissenschaftsrates an diesem Prinzip der Zusammensetzung festgehalten werden sollte.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Probst.
Herr Staatssekretär, Sie gehen von der richtigen Annahme aus, daß die Kritik, die von der Assistentenkonferenz geübt wurde, zweigleisig ist. Was uns derzeit besondere Schwierigkeiten macht, ist eben die Frage der Fehlprognosen. Wie wollen sich die Bundesregierung und Ihr Ministerium künftig vor solchen Fehlprognosen schützen, und worin liegen eigentlich die Schwierigkeiten dafür, daß man keine besseren Prognosen aufstellen kann?
Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Bildung und Wissenschaft: Herr Abgeordneter, ich glaube, eine Regierung kann sich nur dadurch vor Fehlprognosen schützen, daß sie sich selber intensiv mit den Fragen, die hier zur Diskussion stehen, beschäftigt und Prognosen, die ihr von Beratungsgremien vorgelegt werden, sorgfältig und kritisch verarbeitet. Der Wissenschaftsrat hat mit einem gewissen Erfolg, wie Sie sicherlich wissen, gerade in den letzten Monaten erneut Daten für die langfristige Entwicklung vorbereitet, die wohl im kommenden Mai vorgelegt werden können. Erst dann wird man von seiten der Bundesregierung zu dieser Frage erneut Stellung nehmen können.
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Moersch.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, bei der prinzipiellen Überprüfung der bisherigen Beratungsgremien einschließlich des Wissenschaftsrates auch zu prüfen, ob die Institution des Wissenschaftsrates in der aus der damaligen Verfassungslage heraus geschaffenen Form überhaupt noch nützlich und notwendig ist?
Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Bildung und Wissenschaft: Herr Abgeordneter, die Bundesregierung wird zu jeder Zeit alle Institutionen daraufhin überprüfen, ob sie im Zusammenhang mit der Arbeit der Bundesregierung zweckmäßig gegliedert und organisiert sind. Selbstverständlich ist von einer derartigen - ich will das einmal so nennen - permanent kritischen Betrachtung der Beratungsgremien auch der Wissenschaftsrat nicht ausgeschlossen.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Gölter.
Herr Staatssekretär, stimmen Sie mir darin zu, daß die Prognosen des Wissenschaftsrates an Konservativismus alle anderen Prognosen übertroffen haben und beispielsweise weit hinter den viel realistischeren Prognosen des Bundesinnenministeriums in den letzten Jahren zurückgeblieben sind?
Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminster für Bildung und Wissenschaft: Herr Abgeordneter, ich kann Ihnen in dieser Frage deswegen nicht zustimmen, weil es ohne Zweifel konservativere Prognosen als die zeitlich heute bereits sehr weit zurückliegenden Prognosen des Wissenschaftsrates gegeben hat. Aber wie ich bereits vorhin im Zusammenhang mit einer anderen Frage gesagt habe, waren in der Vergangenheit faktisch alle Prognosen über die zukünftige Zahl der Studenten und den Bedarf an Ausbildungsplätzen an den Hochschulen viel zu konservativ. Ich glaube, daß uns ein Abwägen des relativ Konservativen einer Prognose gegenüber einer anderen Prognose zu diesem Zeitpunkt nicht sehr viel weiterbringen würde.
Keine weitere Zusatzfrage? - Jeder Fragesteller hat leider nur eine Zusatzfrage.
Wir kommen zur Frage 99 des Herrn Abgeordneten Dr. Probst:
Wie steht die Bundesregierung zu einem künftigen Mitspracherecht der Bundesassistentenkonferenz und von Studentenvertretern im Wissenschaftsrat?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Bildung und Wissenschaft: Die Bundesregierung würde der Berufung eines sachverständigen Assistenten oder Wissenschaftlichen Rates in den Wissenschaftsrat positiv gegenüberstehen. Das Vorschlagsrecht für die Mitglieder des Wissenschaftsrates liegt jedoch, wie Sie, Herr Abgeordneter, wissen, nur in sehr begrenztem Umfang bei der Bundesregierung. Die Berufung erfolgt im übrigen dann durch den Herrn Bundespräsidenten.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Probst.
Herr Staatssekretär, welche Vorstellungen hat die Bundesregierung über die mögliche Anzahl von Vertretern der Bundesassistentenkonferenz im Wissenschaftsrat?
Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Bildung und Wissenschaft: Herr Abgeordneter, die gegenwärtige Zusammensetzung des Wissenschaftsrates ist, wie Sie sicherlich wissen, der Art, daß die Bundesregierung selber bei einem großen Teil gar kein Vorschlagsrecht hat. Das Vorschlagsrecht wird vielmehr für den überwiegenden Teil der Mitglieder entweder gemeinsam von der Westdeutschen Rektorenkonferenz, der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der Max-Planck-Gesellschaft oder von den Ländern ausgeübt. Natürlich müssen in erster Linie diese, nach dem Gesetz über den Wissenschaftsrat zuständigen Gremien die Entscheidung über die Auswahl der Personen treffen. Ich kann also auf die Frage, welche Zusammensetzung des Wissenschaftsrates man sich bei diesen zuständigen Institutionen vorstellt, hier keine Antwort geben.
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Moersch.
Herr Staatssekretär, darf man davon ausgehen, daß die neue Bundesregierung den an sich geringen Einfluß auf die Zusammensetzung und die Arbeit des Wissenschaftsrates jedenfalls wesentlich progressiver nutzen wird, als es der frühere Bundesminister für wissenschaftliche Forschung getan hat, dessen Einfluß wir zum Teil die konservativen Prognosen verdanken?
Dr. von Dohnanyi, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Bildung und Wissenschaft: Herr Abgeordneter, ich bin sicher, daß Sie bei dem jetzigen Bundesminister für Bildung und Wissenschaft ein intensives Verständnis für die Arbeit des Wissenschaftsrates voraussetzen können. Ich gehe daher davon aus, daß die Möglichkeit intensiver Nutzung der Möglichkeiten durchaus bestehen wird.
Keine weiteren Zusatzfragen,
Meine Herren und Damen, wir sind am Ende der Fragestunde. Frau Kollegin Dr. Walz, Sie haben das bedauerliche Privileg, die einzige zu sein, die in dieser Woche mit ihrer Frage nicht mehr drangekommen ist. Ihre Fragen werden schriftlich beantwortet werden. Aber Sie werden Verständnis dafür haben. Die Fragestunde ist zu Ende. Wir werden Sie dafür in Zukunft etwas bevorzugen. - Vielen Dank, Herr Staatssekretär von Dohnanyi.
Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung einer einmaligen Überbrückungszulage
- Drucksache VI/84 -
a) Bericht des Haushaltsausschusses ({0}) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
- Drucksache VI/133 - Berichterstatter: Abgeordneter Bremer
b) Schriftlicher Bericht des Innenausschusses ({1})
- Drucksache VI/116 - Berichterstatter: Abgeordneter Spillecke ({2})
Hierzu liegt uns eine Berichtigung vor: in § 2 Abs. 3 letzter Halbsatz sind hinter den Worten „im öffentlichen Dienst" folgende Worte einzufügen: „nicht gezahlt werden aus dieser Verwendung im öffentlichen Dienst". Ich bitte, die Vorlage als so geändert anzusehen.
Wünschen die Herren Berichterstatter das Wort? - Das ist nicht der Fall. Wird zur Sache das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung in zweiter Beratung. Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Beratung seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmige Annahme.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Wer dem Gesetzentwurf in dritter Beratung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.
Es ist jetzt noch über den Antrag des Innenausschusses auf Drucksache VI/116 abzustimmen, die
zu dem Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen für erledigt zu erklären. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Es ist so beschlossen.
Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über einen Ausgleich für Folgen der Aufwertung der Deutschen Mark auf dem Gebiet der Landwirtschaft
- Drucksache VI/79 638
Vizepräsident Frau Funcke
Wünscht die Bundesregierung das Wort zur Begründung? - Das ist nicht der Fall. Wird zur Sache das Wort gewünscht? - Das Wort zu einer Erklärung hat der Abgeordnete Dr. Ritz.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem am Mittwoch hier in diesem Hause die großen Perspektiven der europäischen Politik im Mittelpunkt gestanden haben, müssen wir uns mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wieder in die Niederungen der harten Alltagsarbeit hinunterbewegen. Wenn auch der vorliegende Gesetzentwurf inhaltlich deckungsgleich ist mit dem Initiativentwurf der Koalitionsfraktionen, der bereits die Ausschüsse passiert hat, so sind uns doch in der Zwischenzeit zusätzliche Informationen zugegangen, die es der CDU/CSU-Fraktion notwendig erscheinen lassen, aus Anlaß dieser ersten Beratung eine Erklärung vor diesem Hohen Hause abzugeben.
Der in der Drucksache VI/79 vorliegende Entwurf eines Gesetzes über einen Ausgleich für Folgen der Aufwertung der Deutschen Mark auf dem Gebiet der Landwirtschaft ist, meine Damen und Herren, die in Gesetzessprache gekleidete Konkretisierung des Versprechens, ja der Zusage der Bundesregierung, daß der Landwirtschaft aus der Aufwertung keinerlei Verluste entstehen sollen. Bevor ich zum Gesetzesentwurf selbst komme, nenne ich einige Punkte, die das Gesetz völlig ausklammert, die aber mit der Frage des Verlustausgleichs in unmittelbarer Beziehung stehen:
Erstens. Nach übereinstimmender Auffassung, auch des Bundeslandwirtschaftsministers, sind durch die jetzigen, bis zum 31. Dezember gültigen Übergangsregelungen die Verluste, vor allem im Bereich von Geflügel, Obst, Gemüse und in anderen Bereichen keineswegs abgedeckt. Der Landwirtschaftsminister hat die Auffassung vertreten, daß ein zusätzlicher Ausgleich erfolgen sollte. Diesbezügliche Hoffnungen sind durch den Finanzminister zunächst gedämpft worden, obwohl wir durchaus anerkennen, Herr Bundesminister, daß das Bundeskabinett gestern eine erste Hilfestellung beschlossen hat.
Zweitens. Der vorliegende Gesetzentwurf deckt ebenfalls nicht jene Verluste ab, die bei den Zahlungen aus dem Europäischen Ausrichtungsfonds entstehen. Sowohl die Mittel für die allgemeine Markt- und Agrarstruktur als auch für die vorgesehenen Prämien bei der Abschlachtung von Milchkühen und bei der Rodung von Obstanlagen werden den Empfängern nur um jeweils 8,5 % gekürzt zufließen. Besonders schwerwiegend dürfte dieser Tatbestand für jene Unternehmen sein, die bereits auf Grund fester Zusagen Investitionen vorgenommen haben. Der Einwand, daß wir nach der Aufwertung auch weniger in diesen Fonds einzahlen, vermag zwar den Finanzminister zu trösten, die betroffenen Empfänger, die Landwirte, Unternehmen und Körperschaften allerdings nicht.
Drittens. Der Agrarexport betrifft zwar nicht unmittelbar den Einkommensausgleich, steht aber mittelbar in einem engen Zusammenhang. Die Aufwertung stellt den Agrarexport vor schwerwiegende Probleme. Die früheren Bundesregierungen und Bundestage haben durch viefältige Initiativen den Agrarexport gefördert, nicht zuletzt auch durch das in der vorigen Legislaturperiode verabschiedete Absatzfondsgesetz, das mit finanziellen Belastungen der Produzenten wie des Bundes verbunden ist und das nicht zuletzt auch dem Ziele dienen soll, dem Agrarexport zusätzliche Impulse zu geben. Meine Damen und Herren, schon heute zeichnet sich ab, daß durch die Aufwertung ganze Märkte verlorenzugehen drohen, ein Schaden, der nicht mehr reparabel sein dürfte, womit auch die sehr erfreulichen Zuwachsraten der letzten Jahre im Agrarexport kaum noch zu erreichen und zu halten sein werden. Damit aber entsteht ein zusätzlicher Druck auf dem Binnenmarkt, der nun wieder unmittelbar den Produzenten belasten wird.
Wir erwarten von der Bundesregierung, daß sie auf die Frage, wie sie diese Schäden auszugleichen gedenkt, nicht immer nur mit dem Hinweis auf anstehende Prüfung antwortet, sondern sehr schnell konkret erklärt, wie diese Verluste ausgeglichen werden sollen.
Zum Gesetzentwurf selbst. Durch die in der Zwischenzeit bekanntgewordene Verordnung des Rates der Europäischen Gemeinschaften betreffend die auf dem Agrarsektor infolge der Aufwertung der D-Mark zu treffenden Maßnahmen, über die im Rat zwar noch formell abzustimmen ist, sehen wir uns in einigen Aussagen durch die Bundesregierung getäuscht. Sowohl der Bundesminister für Wirtschaft wie der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten haben von diesem Platz aus das Parlament geradezu ermuntert, den Gesetzentwurf nach eigenen Vorstellungen auszugestalten. Diese Ausgestaltung durch das Parlament wird allerdings durch die Verordnung des Rates in hohem Maße eingeschränkt, wenn etwa in Art. I Nr. 3 festgelegt ist, daß diese Beihilfen - ich darf mit Ihrer Genehmigung zitieren, Frau Präsidentin - „teilweise in Form eines Vorschusses gewährt werden können, den die landwirtschaftlichen Erzeuger beim Kauf ihrer Erzeugnisse erhalten und der höchstens 3 % des Verkaufspreises betragen darf". Damit liegt der im Gesetz genannte Ausgleichsbetrag von 3 % über die Änderung des Mehrwertsteuergesetzes fest und ist zumindest nach oben nicht mehr veränderbar. Art. I Nr. 3 der Verordnung sagt weiter:
Diese Beihilfen können in Form einer direkten Beihilfe den landwirtschaftlichen Erzeugern gewährt werden, sofern sie nicht in Abhängigkeit vom Preis und der Menge des Erzeugnisses bestimmt wird.
Wir fragen die Bundesregierung, wie sie ihr Versprechen einlösen will, einen vollen Verlustausgleich zu sichern, der doch durch den jeweiligen Verkaufsakt entsteht. Auch unsere bereits geäußerte Befürchtung, daß ein, wenn auch geringer Teil der Ausgleichsmittel nicht für den durch den Verkauf entstehenden Verlustausgleich, sondern für soziale und strukturelle Maßnahmen bereitgestellt wird, wird durch die Verordnung bestätigt. Ich darf Art. I Nr. 3, letzter Satz, zitieren:
Die Bundesrepublik Deutschland gleicht den Abbau der gemeinschaftlichen Finanzierung durch geeignete soziale und strukturelle Maßnahmen aus.
Art. I Nr. 4 lautet:
Die Bundesrepublik Deutschland gleicht die Degressivität der gemeinschaftlichen Finanzierung durch geeignete strukturelle oder soziale Maßnahmen aus.
Um keinen Zweifel aufkommen zu lassen: auch wir halten den Ausbau sozialer Maßnahmen für vordringlich und werden diesem Hause entsprechende Gesetzesinitiativen vorlegen. Allerdings halten wir die Koppelung mit den Ausgleichsabgaben für nicht vereinbar mit dem Grundsatz des vollen Verlustausgleichs.
({0})
Ein Letztes zur EWG-Verordnung. Art. I Nr. 5 lautet lapidar:
Die Verfahrensbestimmungen des Art. 93 des Vertrages gelten für die in diesem Artikel genannten Beihilfen.
Das heißt nichts anderes, als daß die Beihilfen einer ständigen Überprüfung durch Kommission und Mitgliedsländer unterliegen und eine Umwandlung der Beihilfen zu erfolgen hat, wenn die Grundsätze gemeinsamer Politik verletzt werden.
Nachdem die Bundesregierung schon nicht vermocht hat, das nach unserer Meinung am besten geeignete Grenzausgleichssystem durchzusetzen, scheint sie nun auch noch bereit zu sein, sich für die verbleibende unzulängliche Regelung eines hohen Maßes an unmittelbarem Einfluß zu begeben.
Der vorliegende Entwurf selbst sieht vor, daß bis 3 % der Aufwertungsverluste über die Änderung des Mehrwertsteuergesetzes ausgeglichen werden sollen. Ohne in einen Detailstreit eintreten zu wollen, möchte ich doch sagen, daß hier viele Fragen offenbleiben, vor allem die Frage, ob nicht durch den zunehmenden Druck auf den deutschen Agrarmarkt, der durch die um 8,5 % verbilligten Einfuhren erfolgen wird, der 3 %ige Vorteil durch sinkende Nettopreise irrelevant wird. Auch die Durchbrechung der Steuersystematik im Rahmen der Mehrwertsteuerregelung erscheint uns bedenklich.
Völlig unbefriedigend ist der Art. 5 des vorliegenden Gesetzentwurfs, der nur unzulängliche Aussagen über den zusätzlichen Ausgleich von 920 Millionen DM, also fast einer Milliarde, macht. Wie dieser Ausgleich erfolgen soll, bleibt offen. Das Wie soll einem eigenen Gesetz vorbehalten bleiben, das erst - und das scheint mir wichtig zu sein - nach Erlaß der erforderlichen Rechtsakte des Rates und der Kommission der EWG verabschiedet werden kann. Danach oder ich kann Gesetzestexte nicht lesen und interpretieren - sind wir in unserer Entscheidung ebenfalls nicht mehr ganz frei. Nicht nur die Landwirte, sondern auch die Steuerzahler sollten aber schon jetzt wissen, wie dieser Ausgleich gedacht ist. Bisher wissen wir nur, daß es keine gerechte Lösung geben wird.
Auch der Wissenschaftliche Beirat Ihres Hauses, Herr Bundesminister, kommt zu dem Ergebnis - ich darf zitieren -, daß es praktisch nicht möglich sei, Verteilungskriterien zu finden, die eine richtig bemessene Kompensation für den Einkommensausfall im Einzelfall gewährleisten.
({1})
Der Bundeslandwirtschaftsminister hat, wie ich meine, mit Recht darauf verwiesen - ich glaube, es war im Ausschuß, Herr Minister Ertl -, daß in der breiten Öffentlichkeit viel Verständnis für die besonderen Probleme der Landwirtschaft und auch für die anstehenden Probleme des Einkommensausgleichs vorhanden ist. Dieses Verständnis, Herr Minister, läßt sich aber nicht durch Unklarheit konservieren, sondern wird sehr bald verlorengehen, wenn diese Öffentlichkeit nicht weiß, wie dieser Ausgleich in der Tat erfolgt.
({2})
Nachdem die Aufwertung schon im europäischen Raum, wie wir an anderer Stelle ausgeführt haben, zuwenig abgesichert wurde und ein Grenzausgleichssystem als einzige Antwort auf das Versprechen des vollen Verlustausgleiches nicht durchgesetzt werden konnte, müssen wir nun feststellen, daß sich jetzt auch binnenwirtschaftlich die Bundesregierung durch Hilflosigkeit auszeichnet.
({3})
Alles in allem ist der vorliegende Entwurf ein Dokument der Unzulänglichkeit und ein Meisterstück der Halbheiten.
({4})
Schon heute muß befürchtet werden, daß das Gesetz dem feierlichen Versprechen, der Landwirtschaft den vollen Verlustausgleich als Folge der Aufwertung zu gewähren, nicht gerecht werden kann und die feierlichen Zusagen auf vollen Verlustausgleich weithin eine Fiktion darstellen.
Herr Kollege Dr. Ritz, Sie haben das Wort zu einer Erklärung erbeten und dafür auch ein schriftliches Manuskript mitgebracht. Dies ist aber eine ausgewachsene Debattenrede. Ich würde Sie bitten, entweder das Manuskript beiseite zu legen oder doch die Erklärung zu beenden.
({0})
Frau Präsidentin, ich kann das Manuskript beiseite legen, denn ich bin am Ende meiner Ausführungen.
({0})
Meine Damen und Herren, dies ist die traurige Zwischenbilanz der Agrarpolitik dieser Regierung, die seit Ende Oktober im Amt ist.
({1})
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Schmidt ({0}).
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach Ihren Erklärungen, Herr Kollege Ritz, muß ich mich fragen, ob Sie das, was Sie hier gesagt haben, selber noch glauben und ob Sie überhaupt wissen, was Sie tun.
({0})
Wir haben heute die erste Lesung eines Gesetzentwurfs, der völlig mit dem übereinstimmt, den wir vor 14 Tagen, am 13. November, debattiert haben. Dieser Gesetzentwurf ist in den Ausschüssen bereits fix und fertig beschlossen; er kommt nächste Woche ins Plenum. Wir werden dann eine zweite und dritte Lesung haben. Ich frage mich, Herr Kollege Struve, ob Sie das bei Ihrer Erfahrung überhaupt noch gutheißen können. Ich bin überzeugt, auch Sie werden ein wenig den Kopf darüber geschüttelt haben, daß Ihre jungen Leute nun so übereifrig sind.
({1})
Im übrigen, Herr Kollege Ritz, haben Sie Haarspalterei betrieben. Ich würde Ihnen sehr empfehlen, einmal die europäische Nomenklatur durchzusehen.
({2})
Sie kennen anscheinend die Römischen Verträge nicht; sonst müßten Sie wissen, daß es dort einige Formulierungen gibt, die wir hier auch übernehmen müssen.
Ihr Versuch, alles das noch einmal durchzukauen, was wir schon längst von uns gegeben haben, ist doch im Grunde mehr als peinlich.
({3})
Die kürzeste Antwort, die Sie verdienen, wäre doch die, daß ich der Frau Präsidentin zumute, alle die Reden des 13. November, die hier von meinen Kollegen und mir selber gehalten wurden, wieder zu Protokoll zu nehmen. Aber das würde zuviel Drukkerschwärze erfordern. Aus diesem Grunde erlaube ich mir, zu Ihren 'Bemerkungen
({4}) folgende Feststellung zu treffen:
In der Regierungserklärung hat der Herr Bundeskanzler zu der Frage D-Mark-Aufwertung und Einkommensausgleich folgendes gesagt - ich zitiere -:
Die Aufwertung der D-Mark verlangt von uns einen Einkommensausgleich für die Landwirtschaft. Unsere Verpflichtung gegenüber den deutschen Bauern müssen wir jedoch mit den Römischen Verträgen über den Gemeinsamen Markt in Einklang bringen.
Der Rat der Europäischen Gemeinschaften hat anerkannt, daß der Einkommensverlust der deutschen Landwirtschaft voll ausgeglichen werden muß.
Der Bundeskanzler berichtet dann über die Maßnähmen, die dort vereinbart worden sind und schließt wörtlich:
Leider hat der Rat dem mehrfach und mit großem Nachdruck vorgetragenen Antrag der Bundesregierung, das bisherige Preisniveau durch ein Grenzausgleichssystem auf Dauer beizubehalten, nicht entsprochen.
Auch Sie sollten von diesen Tatbeständen ausgehen, es sei denn, daß Sie in der Europäischen Gemeinschaft den Beschluß des Rates in Frage stellen wollen, was ich nach der Erklärung des Kollegen Barzel in dieser Woche nicht annehmen kann.
Sie mögen aber aus dieser Erklärung ersehen, daß auch wir uns etwas Besseres vorstellen können. Es wurde nicht erreicht. Es stände Ihnen und der Opposition gut an, hier einmal ein anerkennendes Wort über die Verhandlungsleistungen der deutschen Bundesregierung in den letzten Wochen auszusprechen.
({5})
Zweitens. Ich möchte den Vorwurf, daß die Aufwertung ohne ausreichende europäische Absicherung und völlig ohne Absicherung im Innern erfolgt sei, zurückweisen. Dieser Vorwurf geht an Sie selbst zurück,
({6})
an ein Kabinett, das von Herrn Kiesinger geführt worden ist und in dem Sie die Mehrheit hatten.
({7})
Ich möchte eine dritte Feststellung treffen. Die Grundsatzbeschlüsse über den Einkommensausgleich sind im Ministerrat unter voller Anerkennung und voller Wahrnehmung der deutschen landwirtschaftlichen Interessen gefaßt worden, immerhin ein Erfolg, wie er noch keiner deutschen Delegation seit 1962 vergönnt war.
({8})
Viertens. Es ist unwahr, meine Damen und Herren von der Opposition, wenn behauptet wird, der volle Ausgleich werde nicht erreicht. Wir haben in den Ausschüssen die Zahlen vernommen, wie die Ausgleichsbeträge errechnet worden sind. Wir ha-haben Tabellen und anderes Zahlenmaterial in die Hand bekommen, aus denen sich ergibt, in welchem Umfang der Einkommensausgleich durch die Mehrwertsteuer erreicht wird. Diese Fakten haben Sie in den Beratungen der Ausschüsse nicht bestritten. Ich meine, das, was hier festgelegt wird, ist eine günstige Regelung. Wenn Sie immer noch herumschreien, meine Damen und Herren von der Opposition,
({9})
will ich Ihnen sagen: Sie könnten eventuell schlafende Hunde wecken. Denken Sie an den Grünen Bericht, der am 15. Februar verkündet wird. Dann könnten Sie manche Ihrer Worte noch bereuen.
({10})
Dr. Schmidt ({11})
Fünftens. Ich bin völlig sicher, daß es Einkommensübertragungen geben wird. Für eine Vermanschung werden wir unsere Hand nicht geben. Natürlich, Herr Kollege Ritz, werden es direkte Beiträge zum Einkommensausgleich über die Mehrwertsteuer hinaus sein. Es können aber auch indirekte sein, z. B., nach meiner persönlichen Meinung, durch die Übernahme aller Kosten für die Berufsgenossenschaften durch den Bund. Das wäre ja auch eine Lösung, aber auch ein Beitrag zur Kostensenkung und damit also ein Ausgleich.
({12})
Dabei werden wir natürlich so gerecht wie nur möglich verfahren müssen. Ich weiß genau wie Sie - das habe ich in diesem Hause wiederholt betont -, daß es nicht leicht sein wird, ein vollkommen gerechtes System zu finden. Aber Sie sind aufgefordert, daran mitzuarbeiten, wenn Anfang des Jahres der entsprechende Gesetzentwurf in diesem Hause vorgelegt wird. Ich kann mir nicht vorstellen, meine Herren von der Opposition, daß Sie zu einem solchen Beitrag nicht bereit sind.
({13})
Wir räumen diesem Ausgleich eine hohe finanzielle Priorität ein. Die Landwirtschaft kann völlig sicher sein, daß diese Leistungen erfolgen. Die Geschichte eines EWG-Anpassungsgesetzes der Jahre 1965/66, meine Damen und Herren von der CDU/ CSU, wird sich nicht wiederholen. Wir halten unser Wort.
({14})
Sechstens. Die Vorlagen waren eilbedürftig. Der Grund liegt darin, daß, zumindest was die Mehrwertsteuer angeht, die Bauern schon am 2. Januar in den Genuß eines solchen Ausgleichs gelangen sollten. Oder sollte ich etwa Ihre Polemik gegen die Eilbedürftigkeit, Herr Kollege Ritz, so verstehen, daß Sie den Bauern diesen Ausgleich nicht gönnen?
({15})
Im übrigen können Sie ganz beruhigt sein. In der Verantwortung für den Einkommensausgleich, meine Damen und Herren von der CDU/CSU, haben wir ein ganz ruhiges Gewissen.
({16})
Und, last not least, siebentens. Wollen Sie nicht angesichts der Erklärungen des Bundeskanzlers in Den Haag zu den Fragen der deutschen und europäischen Landwirtschaft und ihrer Interessen und angesichts der Erklärungen des Herrn Bundeskanzlers am Mittwoch dieser Woche, in denen er noch einmal im Zusammenhang mit der Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik gesagt hat, daß er bei allen diesen Fragen insbesondere die Interessen unserer
({17})
Bauern im Auge haben wird, begreifen, begreifen und zur Kenntnis nehmen,
({18})
daß es eine Regierung und eine Mehrheit in diesem Hause gibt, die nicht zulassen wird, daß man mit der deutschen Landwirtschaft Schindluder treibt?
({19})
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Peters.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir sind ja jetzt nicht bei Erklärungen, sondern wir sind in einer Diskussion über Dinge, über die wir schon mehrmals diskutiert haben, nicht nur hier im Plenum, sondern ausführlich auch in den Ausschüssen. Und, Herr Dr. Ritz, Sie haben nach meiner Meinung hier heute überhaupt keine neuen Fakten gebracht, sondern Sie haben das wiederholt, was Sie schon im Plenum und was Sie schon einmal in den Ausschüssen gesagt haben.
({0})
Eines steht jedenfalls fest. Der Schaden, der der Landwirtschaft preislich durch die Aufwertung entsteht, beträgt pro Aufwertungsprozent 200 Millionen DM,
({1})
und das ist auch vom Deutschen Bauernverband anerkannt worden.
({2})
Wenn Sie diese Zahlen jetzt hier nicht anerkennen wollen, dann werden Sie selber in Widersprüche zu dem kommen, was Sie früher einmal gesagt haben.
Was das System des Ausgleichs angeht, so ist die Frage, wie dieser Ausgleich zu machen ist, nicht ganz einfach. Das ist auch von uns nie behauptet worden. Ich habe in der ersten Debatte über diese Frage gesagt, daß die Lösung über die Mehrwertsteuer die günstigste sei. Die Koalition hat sich auf einen Kompromiß zwischen Mehrwertsteuer und Ausgleich in etwa halbe-halbe - geeinigt, und ich bin der Meinung, daß das eine Form des Ausgleichs ist, wie sie sehr wahrscheinlich für den Durchschnitt der Betriebe besser nicht gefunden werden kann. Die Mehrwertsteuer wirkt aUch deshalb in bezug auf die Einfuhren von Agrarwaren - und das ist ja hier noch einmal von Dr. Ritz angesprochen worden - als Schutz und Abwehr, weil für die Importe nur der Vorsteuerabzug von 5 %gilt, während für den innerdeutschen Handel die Vorsteuer von 8 %
erhoben werden kann. Insofern erfolgt hier also ein völliger Ausgleich, auch im Verhältnis zu den Importen.
Meine Damen und Herren, vergessen wir doch nicht: Was war denn vor der Aufwertung? Mindestens ein Jahr vorher wurden die deutschen Marktordnungspreise durch die Unterbewertung der D642
Peters ({3})
Mark unterlaufen, und auch dadurch ist in der Zeit vor der Aufwertung, als Sie in der Verantwortung waren, ein beachtlicher Schaden entstanden, der von der Wissenschaft mit 400 bis 600 Millionen beziffert wird. Und dieses Unterlaufen - ({4})
- Nein, ich spreche zu Ihnen; Sie sollen es hören, und Sie sollen es nun endlich einmal begreifen!
({5})
- Dieses Unterlaufen ist jetzt beendet, und dadurch ist ein früher entstandener Schaden für die Landwirtschaft beseitigt worden.
({6})
Außerdem ist es unbestritten, daß die Kostensteigerung für die landwirtschaftlichen Bedarfsgüter durch die Aufwertung wenn nicht völlig beseitigt, aber doch gehemmt wird.
({7})
Lesen Sie sich bitte das Gutachten des Wissenschaftsrates durch! Dann werden Sie dort auch Gedankenstützen finden. Durch die Aufwertung sind auch effektive Vorteile entstanden. Wenn nun der Verlust, den Sie selber mit 200 Millionen DM pro Aufwertungsprozent beziffert haben, ausgeglichen wird, kann man im ganzen nicht sagen, daß die Lage ungünstiger, sondern eher, daß sie günstiger wird,
({8})
und darüber werden wir in der Grünen Debatte reden.
({9})
- Herr Ritz, Sie wollen den Grenzausgleich, nationale Preise mit Grenzausgleich. Diese Regelung wäre auch mir lieber gewesen, das habe ich nie bestritten.
({10})
Aber das Entscheidende ist, daß er nicht durchzusetzen war,
({11})
und mit Sicherheit wäre er von einer CDU-Regierung gar nicht erst angeregt worden; denn gerade in diesem Punkt waren Sie ja EWG-treuer als die jetzige Bundesregierung. Fangen Sie also nicht mit Elementen an, die Sie mit Sicherheit nicht vertreten hätten, und erzählen Sie den Bauern nicht, daß Sie diesen Weg gegangen wären.
({12})
Herr Dr. Schmidt hat Ihnen schon gesagt: diese Bundesregierung wird ihr Wort halten. Wir wollen es anders machen als damals bei den Versprechungen von 1964 für die Getreidepreissenkung, und wir werden es durchhalten. Es ist einfach für die Regierung eine Vertrauensfrage des Landvolkes, ob das geschehen wird oder nicht. Wir werden jedenfalls das Wort halten und werden uns um einen Ausgleich bemühen, der für den einzelnen Betrieb so gerecht wie möglich gestaltet wird.
({13})
Das Wort hat der Herr Bundesminister Ertl.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nachdem mich der Kollege Ritz ausdrücklich aufgefordert hat, hier Stellung zu nehmen, will ich das gerne tun. Ich bin überzeugt, daß wir im Sinne des agrarpolitischen Wiederkauens die „Aufwertungs-Wiederkaudebatte" in der nächsten Woche bei der zweiten und dritten Lesung wieder haben werden. Aber an mir soll es nicht liegen. Ich habe mich hier noch nie einer Verpflichtung entzogen. Wenn es so sein soll, dann soll es so sein.
Herr Kollege Ritz, meine beiden Vorredner, die Kollegen Schmidt und Peters, haben eine Reihe von Fragen beantwortet. Ich meine, meine verehrten Kollegen von der CDU - und darum bitte ich Sie ganz ernstlich -, bevor wir nochmals in dieser Form Debatten führen, sagen Sie doch klipp und klar, daß Sie der Meinung sind, daß die Devisenkursfreigabe und das Außenwirtschaftssicherungsgesetz der alten Bundesregierung falsch waren. Denn dann gäbe es das Thema Aufwertung nicht. Oder Sie sagen: wir hätten das alles nach der Devisenkursfreigabe rückgängig machen müssen. Und dann sagen Sie auch hier einmal in aller Deutlichkeit, welche Auswirkung die Anpassungsinflation für die deutsche Volkswirtschaft und die deutsche Landwirtschaft gehabt hätte. Ich glaube, das muß man hier in aller Deutlichkeit sagen; denn es ist doch nicht so, daß die Aufwertung plötzlich gekommen ist wie vom Himmel heruntergefallen, so wie heute am Nikolaustag.
({0})
- Oder morgen. Ich denke immer schon der Zeit voraus, wie Sie wissen.
({1})
Wir hatten einen November mit Grenzabgaben, und wir haben letzten Endes die Devisenkursfreigabe mit allen negativen Folgen auf dem Währungssektor gehabt. Ich sage das wirklich nicht als Vorwurf, aber man hat es einfach leid, Scheingefechte zu führen.
({2})
Ich liebe es, sachlich die Argumente auszutauschen. Wenn aber jemand immer so tut, als ob eine ganz neue Situation entstanden wäre, obwohl er mit in der Verantwortung gestanden hat, dann macht er es sich zu leicht.
({3})
Meine verehrten Freunde, ich muß mir sagen lassen: Halbheiten. Ich muß Ihnen sagen, solange die Bauern mir sagen, 1,7 Milliarden DM für vier Jahre sei etwas, was noch nie zuvor eine Bundesregierung zuwege gebracht habe, bin ich zufrieden.
({4})
Darüber freue ich mich. Ich will Ihnen hier ein Beispiel nennen.
({5})
- Ich bin jedes Wochenende bei den Bauern, heute abend schon wieder. Ich gehöre nicht zu denen, die nicht mit der Praxis in Kontakt stehen. Ich weiß auch, daß man mit Scheinargumenten in bezug auf die Aufwertung Unruhe erzeugen will. Davor warne ich. Das nutzt niemandem etwas, auch Ihnen von der Opposition nicht.
Womit haben wir die Maßnahmen, die die Bundesregierung für Obst und Gemüse und Geflügel beschlossen hat, abgedeckt? Dafür haben sich übrigens beide Verbände bedankt, was ich gern zur Kenntnis nehme und Ihnen hier mitteilen möchte; sie haben gesagt, das hätten sie überhaupt nicht erwartet. Wir haben diese Maßnahmen aus Mitteln, die die vorige Regierung gesperrt hatte, abgedeckt. Ist das nicht ein großzügiges Handeln, und ist das nicht Ausdruck eines Verständnisses für die Belange der Landwirtschaft?!
Über das, was Sie sagen, muß ich mich wirklich wundern. Man sollte hier nicht immer so tun, als wäre eine vollkommen neue Situation entstanden.
Ich habe eine weitere Bitte. Hier wäre noch sehr viel in der Debatte zu sagen. Ich möchte aber jetzt nur auf einige Probleme eingehen. Noch einmal aber das Problem der Grenzausgleichsabgabe. Können Sie sich vorstellen, daß in dem Papier, das von der Kommission jetzt als Diskussionsgrundlage vorgelegt worden ist, der Vorschlag gemacht worden wäre: Um wieder zu einem harmonisierten EWG-Agrarmarkt zu kommen, sollte man sich bei den Preisen in der Mitte einigen; die Franzosen sollten mit den Preisen um 5,5 % heraufgehen, die Deutschen um 5,5 % heruntergehen. - Glauben Sie, daß die Position für die deutsche Landwirtschaft und für die Ausgleichszahlungen dann leichter gewesen wäre? Glauben Sie nicht, daß die Position noch schwieriger werden würde, wenn dieser Vorschlag mit der Beseitigung der Überschußprobleme und aller sonstigen Druckpositionen gekoppelt wäre? In diesem Falle hätten wir die deutsche Öffentlichkeit wahrscheinlich nicht mehr hinter uns. Gottlob haben wir sie nach der Aufwertung jetzt hinter uns.
Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, denken Sie auch daran, daß die Aufwertung beispielsweise bei einigen Produktionsmitteln durchschlägt. Denken Sie ein klein wenig daran, daß es auch in Holland und Frankreich Institute gibt, die nachrechnen, wie sie sich bei einzelnen Produkten auswirkt. Es gibt auch in Frankreich und Holland Marktinstitute. Ich bitte Sie, zwingen Sie mich nicht dauernd, mich hier zu rechtfertigen. Sie nützen damit der Position der deutschen Landwirtschaft, was diese 200 Millionen DM angeht, nicht. Wie gesagt, es gibt auch in Frankreich und Holland Institute, die die
Auswirkungen auf bestimmten Märkten nachrechnen. Das wurde heute morgen auch schon in der Fragestunde deutlich. Ich sage Ihnen das nur, damit wir nicht gemeinsam die Position der Landwirtschaft schwächen.
Ich gebe zu, daß die Kommission darauf besteht
- der Vertrag muß ja respektiert werden -, daß die Mehrwertsteuer in Form eines Vorschusses gezahlt wird. Ich will auch gar nicht sagen, wer diese Politik hauptsächlich betreibt; das ist ein Kapitel für sich. Auf die Einzelheiten möchte ich hier in diesem Hohen Hause nicht eingehen. Das sind alles Fakten, die Sie genauso gut kennen wie ich. Ich glaube, wir sollten uns daher in dieser Frage das Leben nicht gegenseitig schwer machen. Wir sollten vielmehr froh sein, daß die 3 % Mehrwertsteuer dabei sind, und diese, wie meine Vorredner gesagt haben, dann am 1. Januar wirksam wird.
Auch Art. 93 gibt es nun einmal in dem Vertrag. Ich muß ihn respektieren. Dadurch habe ich es aber ermöglicht, daß die Degressivität vermieden wurde. Und die degressiven Beträge bezüglich des kommunitären Anteils sind eigentlich als soziale und strukturelle Maßnahmen zu betrachten.
Ich freue mich, daß wir uns in einem Punkt weitgehend einig sind, nämlich darin, daß wir gegebenenfalls auch Möglichkeiten der Altershilfe usw. ins Kalkül ziehen wollen.
Was nun das Gesetz anbetrifft, so muß ich Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen, wirklich ein klein wenig um Verständnis bitten. Von den fünfeinhalb Wochen, die ich im Amt bin, habe ich 12 Tage in Brüssel verbracht. Dazu kamen noch Vorbereitungen für die Gipfelkonferenz und weiteres mehr.
({6})
- Gnädige Frau, ich soll wohl nicht nach Brüssel fahren? Haben Sie doch die Güte, das laut zu sagen. Ich bleibe auf Fragen ungern eine Antwort schuldig.
({7})
- Das mache ich noch nebenbei. Das bin ich den Bauern schuldig, gnädige Frau. Ich muß auch darauf achtgeben, was ansonsten an subkutaner Arbeit getrieben wird. Das muß ich ja wissen, damit ich ihr begegnen kann.
Im übrigen müßte man ein neues Gesetz für die Beamten machen. Da ich ein sozialer Arbeitgebet bin, lasse ich sie am Wochenende frei. Ich mache solche Gesetzentwürfe nur unter der Woche. Hoffentlich finde ich da das Verständnis einer christlich-demokratischen Politikerin.
({8})
Ich habe den Wissenschaftlichen Beirat einberufen und werde noch vor Weihnachten ein eigenes Gremium aus Praktikern einberufen. Dann werde ich einen Vorschlag unterbreiten und zudem den Berufsstand konsultieren. Ich wäre dem Berufsstand sehr dankbar, wenn er hier konstruktiv mitarbeiten würde. Dann werden wir im Januar ein Gesetz be644
kommen. Der Ernährungsausschuß und dieses Hohe Haus werden Gelegenheit haben, ausführlich darüber zu beraten.
Man darf auch hier nicht vergessen, daß zunächst Milch und die ganzen Bodenprodukte betroffen sind. Die Bodenproduktion, die Ernte, steht ja erst ab Juni an. Ich glaube nicht, daß man dieser Bundesregierung sagen kann, sie verursache von sich aus leichtfertig Zeitversäumnisse. Im übrigen bemühe ich mich wirklich, im engen Kontakt mit diesem Hohen Haus eine möglichst offene und faire Aussprache zu führen.
({9})
Wenn ein Bundesminister gesprochen hat, ist die Diskussion wieder eröffnet. - Das Wort hat Herr Dr. Ritz.
Verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nur einige wenige Bemerkungen.
Herr Dr. Schmidt, ich glaube nicht, daß Sie aus der Erklärung, die ich hier abgegeben habe, Polemik gegen Eilbedürftigkeit ableiten konnten. Wir haben sehr wohl in der vergangenen Woche im Ausschuß festgestellt, daß wir die Abstimmung über diesen Gesetzentwurf dort bis zu dieser Woche zurückstellen wollten, um nicht irgendein Präjudiz für die Verhandlungen auf der Gipfelkonferenz zu schaffen. Das war unsere Argumentation. Wir haben also im Grunde das gewollt, was der Finanzausschuß getan hat, nämlich in dieser Woche abzustimmen. Auch wir hätten die Chance gehabt, am Donnerstagmorgen abzustimmen und die Vorlage dann dem Finanzausschuß zuzuweisen; er hätte dann am gleichen Tag die gleiche Entscheidung treffen können.
Ich glaube also nicht, daß man uns hier Unterstellungen machen kann, wir wollten etwas verhindern, was am 1. Januar in Kraft treten könnte. Auch nach unserer Vorstellung - um das deutlich zu sagen - ist das keine Lösung. Aber wir müssen, wenn überhaupt, natürlich am 1. Januar diesen Teil in Kraft setzen, um überhaupt etwas zu haben. Insofern stimmen wir also durchaus überein, - um Ihnen das deutlich zu sagen.
({0})
Herr Kollege Peters, Ihr Beitrag veranlaßt mich nun aber doch, noch eines zu sagen. Sie haben ja schon an anderer Stelle, aber auch hier und gerade eben die Behauptung gewagt - ich muß schon sagen: eine sehr mutige Behauptung -, daß die Situation der Landwirtschaft nach der Aufwertung besser werden würde als vorher, weil die Kosten nicht mehr so weitersteigen würden und sich damit die Probleme wesentlich erleichterten. Herr Kollege Peters, ich muß Ihnen hier die gestern herausgezogenen Indexzahlen für die Einkaufspreise landwirtschaftlicher Betriebsmittel einmal vorhalten, und zwar vom Berichtszeitraum September 1968 bis September 1969. In diesem Zeitraum haben sich die Indizes aller landwirtschaftlichen Betriebsmittel um 2,2 % erhöht. Im gleichen Zeitraum haben sich die Erzeugerpreise um 5,4 % erhöht. Für so unglücklich halte ich diese Entwicklung also keineswegs, wie Sie sie hier glauben darstellen zu müssen. - Herr Kollege Peters, bitte schön!
Herr Dr. Ritz, ist Ihnen nicht klar, daß ich mit der Preissteigerungsrate - das habe ich ausdrücklich gesagt - diejenige Preissteigerungsrate gemeint habe, die eingetreten wäre, wenn nicht aufgewertet worden wäre? Der Wirtschaftsminister hat hier gesagt, die Durchschnittspreissteigerungsrate würde dann etwa 6 % betragen, und jetzt - nach der Aufwertung - würde er sie auf 2 1/2 % schätzen. Das trifft genau die Zahl des Vorjahres, die Sie eben genannt haben.
Herr Kollege Peters, behalten Sie die Hoffnung, daß Sie recht behalten. Ich glaube, über diesen Fakten sollten wir uns etwa ein Jahr später unterhalten,
({0})
wenn wir nicht mehr über Prophetien und Voraussagen, sondern auf Grund von Realitäten und eingetretenen Tatsachen sprechen können.
Verehrter Herr Minister, ich habe ausdrücklich - auch in meiner Erklärung - den gestrigen Kabinettsbeschluß anerkannt. Aber auch hier werden Sie mir einräumen müssen, daß zwischen der Zahl, die Sie einmal im Zusammenhang mit diesen Maßnahmen genannt haben, und dem, was erfolgt ist, natürlich noch eine Lücke klafft. Die Schwierigkeiten, die Sie hier haben, will ich keineswegs verniedlichen: Herr Minister -, damit wir uns hier nicht mißverstehen.
Aber etwas anderes sollte ich, glaube ich, einmal in diesem Zusammenhang sagen, weil es uns immer wieder vorgehalten wird. Es betrifft die Devisenkursfreigabe vom 29. September. Man soll doch hier nicht immer Ursache und Wirkung verwechseln. Was ist denn wirklich geschehen? Am Morgen des 29. September waren die Ergebnisse der Nachtgespräche so weitestgehend klar, daß alle Welt, vor allem die Finanzwelt, davon ausgehen konnte, daß diese jetzt zustande gekommene Regierung zustande kommen wird. Und innerhalb einer Stunde nach Öffnung der Devisenbörsen ist 1 Milliarde DM von außen in dieses Land hineingeflossen. Nun frage ich Sie: Welche Entscheidung anders hätte diese Bundesregierung auf Zeit - denn mehr war sie damals nicht - überhaupt treffen sollen?
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- Verehrter Herr Wehner, das ist doch ein Tatbestand, den man nicht einfach wegdiskutieren kann. Man kann nicht immer sagen: „Das habt Ihr ja praktisch alles eingeleitet." Nein, hier muß man den Zugzwang sehen, und man muß auch Ursache und Wirkung in den richtigen Zusammenhang stellen. Da kommt man nicht umhin.
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Damit möchte ich diese kurze Replik auf einige der Ausführungen der Redner der Koalition, des verehrten Kollegen Schmidt und des Herrn Kollegen Peters und des Herrn Ministers, bewenden lassen. Es geht doch darum - das muß ich auch einmal sagen -, daß wir uns als Opposition natürlich das Recht vorbehalten, wann möglich unsere Meinung und unsere Vorstellung auch und entscheidend zur Agrarpolitik zu sagen. Ich weiß also gar nicht, wo hier die „Wiederkäuertour" liegt, sondern ich glaube, es ist das legitime Recht, daß wir angesichts einer so ernsten Situation, in der wir uns befinden, wann möglich zu diesen Fragen aus unserer Sicht Stellung nehmen.
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Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Der Ältestenrat empfiehlt, den Gesetzentwurf Drucksache VI/79 an den Finanzausschuß - federführend - und zur Mitberatung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und gemäß § 96 der Geschäftsordnung an den Haushaltsausschuß zu überweisen. Werden andere Vorschläge gemacht? - Das ist nicht der Fall. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? Einstimmig überwiesen.
Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 8:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 27. August 1968 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat über die Schiffahrt
- Drucksache VI/80 Auf die Begründung wird verzichtet. - Gibt es Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall.
Der Ältestenrat empfiehlt Überweisung an den Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen. Wer diesem Vorschlag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe? - Enthaltungen? - Es ist so beschlossen.
Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 9:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Stücklen, Wagner ({0}), Dr. Riedl ({1}), Geisenhofer, Dr. Kreile und Genossen betr. mittelfristige Finanzplanung und Olympische Spiele
Drucksache VI/103
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Das Wort zur Aussprache wird nicht gewünscht.
Der Ältestenrat empfiehlt Überweisung an den Sonderausschuß für Sport und Olympische Spiele und gemäß § 96 der Geschäftsordnung an den Haushaltsausschuß. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Es ist so beschlossen.
Ich rufe nun den Zusatzpunkt auf, der heute morgen auf die Tagesordnung gekommen ist:
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft ({2}) über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für die Bezeichnung von Textilerzeugnissen
- Drucksache V/4052 Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Lenders. Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Auch Aussprache wird nicht gewünscht. Wer dem Bericht die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe!
Enthaltungen? - Es ist so beschlossen.
Damit, meine Herren und Damen, sind wir am Ende der heutigen Tagesordnung. Ich berufe das Haus auf Mittwoch, den 10. Dezember 1969, 9 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.