Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren, wir kommen zu Punkt 1 der gemeinsamen Tagesordnung dieser Woche:
Fragestunde
- DrucksacheVI/3033 Wir beginnen mit den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit.
Bezüglich der Fragen 55 und 56 hat der Fragesteller um schriftliche Beantwortung gebeten. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich rufe daher die Frage 57 des Abgeordneten Dr. Arnold auf:
Trifft nach der Kenntnis der Bundesregierung die Feststellung des Bundesverbands der Fachärzte für Orthopädie zu, daß „jeder zehnte Mann in der Bundesrepublik Deutschland an einer noch verborgenen Gicht" leidet?
Herr Staatssekretär Westphal, ich darf bitten.
Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit: Herr Kollege Dr. Arnold, die Feststellung, daß „jeder zehnte Mann in der Bundesrepublik an einer noch verborgenen Gicht" leidet, kann die Bundesregierung nicht bestätigen.
Eine ausländische Untersuchung hat ergeben, daß bei einer Gruppe von Männern bei 9,4 % der Harnsäurespiegel, der bei Gicht immer angestiegen ist, erhöht war, während bei Frauen nur bei 0,4 % eine Erhöhung über die Norm festgestellt werden konnte. Untersuchungen in der Bundesrepublik Deutschland ergaben wesentlich niedrigere Prozentzahlen.
Die Gicht geht in erster Linie auf eine zu kalorienreiche Kost sowie auf eine besondere Prädisposition zurück. Das bedeutet, daß eine Erhöhung des Harnsäurespiegels im Blut allein für die Entstehung einer Gicht nicht ausreicht.
Frage 58 des Abgeordneten Dr. Arnold:
Kann die Bundesregierung gegebenenfalls darauf hinwirken, daß in das schon laufende Voruntersuchungsprogramm für Manner die Gichtuntersuchung aufgenommen wird, da diese Krankheit hei Früherkennung zu heilen ist?
Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit: Im Rahmen der Überlegungen des Vorsorgeausschusses der Sachverständigenkommission zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung wird auch über die Einbeziehung von Harnsäureuntersuchungen zur Feststellung eines Verdachts auf Gicht beraten werden. Hierbei werden Erfahrungen, die zur Zeit bei Untersuchungen des Bundesgesundheitsamtes gemacht werden, berücksichtigt. Ob Harnsäureuntersuchungen zur Früherkennung einer Gicht in zukünftige Früherkennungsprogramme im Rahmen der Erweiterung der Bestimmungen der gesetzlichen Krankenversicherung einbezogen werden können, wird von dem Ergebnis dieser Beratungen_ abhängig gemacht werden müssen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Arnold.
Herr Staatssekretär, dann kann man einstweilen nicht damit rechnen, daß das Vorsorgeuntersuchungsprogramm ergänzt wird, und zwar auch dann nicht, wenn man feststellen kann, daß in medizinischer Hinsicht eine solche Erweiterung wohl völlig problemlos wäre.
Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit: Herr Kollege Dr. Arnold, die Sache hat zwei Seiten. Die eine ist die medizinische; hier sind die Untersuchungen des Bundesgesundheitsamtes von Bedeutung. Die andere Seite ist die Frage der Ausweitung der Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen des Krankenversicherungsrechts. Wie ich bereits . ausführte, wird diese Problematik von der Sachverständigenkommission behandelt.
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Arnold.
Herr Staatssekretär, wären Sie bereit, in absehbarer Zeit Auskunft darüber zu geben, wie weit die Vorüberlegungen auf diesem Gebiet gediehen sind?
Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit: Herr Dr. Arnold, im Hinblick auf die medizinische Seite: ja. Im übrigen bitte ich Sie, sich an den für die Krankenversicherungsreform zuständigen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung zu wenden.
Ich komme zur Frage 59 des Abgeordneten Rollmann:
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die kommunistische Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend nicht als förderungswürdig anerkannt werden kann?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär!
Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit: Herr Kollege Rollmann, die Bundesregierung hat ernsthafte Zweifel, ob die Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend nach Zielsetzung und Aussagen die Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 des Jugendwohlfahrtsgesetzes erfüllt. Wie ich bereits auf eine Anfrage des Abgeordneten Niegel in der Fragestunde am 17. Dezember 1970 mitgeteilt habe, kann eine abschließende Prüfung erst vorgenommen werden, wenn ein entsprechender Antrag vorliegt.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Ist es nicht so, Herr Staatssekretär, daß die Bundesregierung über das Zweifel-Haben hinaus ganz eindeutig der Meinung sein müßte, daß die kommunistische SDAJ nicht als förderungswürdig im Sinne von § 9 des Jugendwohlfahrtsgesetzes anzuerkennen ist? Dazu bedarf es doch keines Antrags irgendwo.
Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit: Aber, Herr Kollege Rollmann, es kommt auf rechtlich fundierte Entscheidungen an, die wir erst treffen können, wenn uns Anträge dazu Anlaß geben.
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Rollmann, - eine Frage!
Herr Staatssekretär, haben Sie zur Kenntnis genommen, daß ich nicht nach Rechtsmeinungen gefragt habe, sondern nach der politischen Auffassung der Bundesregierung, und wären Sie bereit, meine Frage nach der politischen Auffassung der Bundesregierung zur Förderungswürdigkeit der SDAJ bitte zu beantworten?
Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit: Herr Kollege Rollmann, ich kann nur wiederholen, daß die Bundesregierung ernsthafte Zweifel hat.
Ich komme zur Frage 60 des Abgeordneten Rollmann:
Was hat die Bundesregierung gegebenenfalls getan, die Gemeinden von ihrer Auffassung zu überzeugen, die die Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend als förderungsunwürdig anerkannt haben?
Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit: Wenn Gemeinden die Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend anerkannt oder gefördert haben, ist dies ihre autonome Entscheidung. Nach den Grundsätzen der Verfassung besteht für die Bundesregierung keine Mitwirkungsmöglichkeit. In den Fällen, in denen die Bundesregierung gefragt worden ist, hat sie auf die ernsthaften Zweifel, von denen ich eben sprach, hingewiesen.
Im übrigen findet eine ständige Beobachtung rechts- und linksradikaler Bestrebungen statt, über die von Zeit zu Zeit berichtet wird. Außerdem steht die Bundesregierung auch in dieser Frage in Kontakt mit den Ländern.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Rollmann.
Darf ich fragen, Herr Staatssekretär, welche Gemeinden in der Bundesrepublik bisher die kommunistische SDAJ als förderungswürdig anerkannt haben.
Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit: Herr Kollege Rollmann, darüber liegen zusammenfassende Erkenntnisse beim BMJFG nicht vor.
Eine zweite Frage.
Herr Staatssekretär, vernachlässigt die Bundesregierung nicht ihre Aufgaben des Staatsschutzes, wenn sie nicht einmal eine zusammenfassende Erkenntnis darüber hat, welche Gemeinden die kommunistische SDAJ als förderungswürdig anerkannt haben?
Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit: Herr Kollege Rollmann, bezüglich der Vernachlässigung des Staatsschutzes müssen Sie Ihre Frage an den Innenminister richten, nicht an den Jugendminister.
Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, daß ich die Frage an die Bundesregierung gerichtet habe?
Herr Abgeordneter Rollmann, Sie haben nur zwei Zusatzfragen, keine dritte.
Jetzt hat der Abgeordnete Sperling eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, daß Gemeinden in meinem Wahlkreis kein Interesse daran haben, von etwas überzeugt zu werden, was sie ohnehin schon glauben, und daß sie auch keine überflüssigen Fragen gestellt bekommen wollen?
Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit: Ich bin bereit.
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft und Finanzen. Der Herr Staatssekretär Dr. Emde wird sie beantworten. Der Herr Abgeordnete Walkhoff stellt Frage 16:
Trifft es zu, daß sich die Kölner Firma Pohlig, Heckel, Bleichert als sechste deutsche Firma am Cabora-Bassa-Projekt beteiligen wird, und wenn ja, ist das Engagement dieser Firma durch Exportkredite oder Bürgschaften des Bundes gefördert worden?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär!
Herr Abgeordneter, ich beantworte die Frage wie folgt. Die genannte Kölner Firma ist nur als Unterlieferant in einer deutschen Baufirma an dem Projekt Cabora Bassa beteiligt. Sie hat selbst keine Bürgschaftszusage des Bundes erhalten. Die vom Bund 1967 für das Projekt Cabora Bassa übernommene Ausfuhrbürgschaft ist nicht erhöht worden.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ich kann also daraus schließen, daß auch keine neuen Anträge gestellt worden sind?
Das können Sie daraus schließen, Herr Abgeordneter.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dichgans.
Trifft es zu, daß der Bau des Damms, den die Portugiesen ja unter keinen Umständen abtransportieren können, der späterhin auch einem von den Schwarzen selbst verwalteten Mozambique zugute käme, jedenfalls im Augenblick den dortigen Bewohnern zusätzliche Arbeitsplätze gibt und deshalb schon aus humanitären Gründen nützlich ist?
Herr Abgeordneter, das ist eine politische Frage, über die ich mich im Augenblick nicht äußern kann. Die Bundesregierung hat ihre Entscheidung hinsichtlich des Projekts Cabora Bassa gefällt. Sie hat darüber hinaus nichts Weiteres zu sagen.
Eine zweite Zusatzfrage steht Ihnen nicht zu, Herr Abgeordneter Dichgans.
Wir kommen zur Frage 17 des Herrn Abgeordneten Schlaga:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß private Versicherungsunternehmer mit ausdrücklicher Billigung des Bundesaufsichtsamts für das Versicherungs- und Bausparwesen Versicherungsnehmer auffordern, ihre ({0}) Hausratsversicherungssumme zu erhöhen und die Einwilligung zur Erhöhung der Prämie als gegeben ansehen, wenn der Versicherungsnehmer nicht innerhalb sechs Wochen widerspricht, und ist die Bundesregierung gewillt, das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungs- und Bausparwesen umgehend zu veranlassen, die obengenannte Zustimmung gegenüber der Versicherungswirtschaft zu widerrufen und das Geschäftsgebaren der Versicherungen stärker als bisher im Interesse der Versicherten zu kontrollieren, um so auch üble Geschättstricks der angeführten Art ein für allemal zu unterbinden?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär!
Herr Abgeordneter, es ist eine relativ lange Antwort, aber ich glaube, wir müssen sie ausführlich geben, weil sonst das Problem nicht richtig zu erkennen ist.
Zur Summenerhöhung in der Hausratsversicherung hat der Herr Kollege Rosenthal bereits in der Fragestunde vom 13. Oktober vergangenen Jahres auf Fragen des Herrn Kollegen Vogt betont, daß das vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungs- und Bausparwesen zugelassene Verfahren keine einseitige Erhöhung durch den Versicherer erlaubt und daß auch Schweigen des Vericherungsnehmers nicht zu einer Erhöhung der Versicherungssumme führt. Die Zustimmung muß vielmehr entweder ausdrücklich erklärt werden oder durch eine konkludente Handlung erfolgen. Eine derartige konkludente Handlung liegt in der Zahlung der höheren Prämie durch den Versicherungsnehmer. Da es für die gestellte Frage auf die Ausgestaltung des Summenerhöhungsverfahrens ankommt, möchte ich das Verfahren kurz skizzieren.
Vor der Prämienfälligkeit übersendet der Versicherer dem Versicherungsnehmer ein aufklärendes Schreiben mit Antwortkarte. Das Schreiben muß drei Wahlmöglichkeiten enthalten: 1. die Erhöhung der Versicherungssumme um einen vom Versicherer vorgeschlagenen Prozentsatz, 2. Erhöhung um einen vom Versicherungsnehmer zu bestimmenden Prozentsatz, 3. Ablehnung der Erhöhung. Für den Fall des Schweigens des Versicherungsnehmers sieht das Schreiben des Versicherers folgende Klausel vor:
Wenn Sie sich innerhalb von sechs Wochen zu diesen Vorschlägen nicht geäußert haben, gehen wir davon aus, daß Sie unserem Vorschlag zu 1) zustimmen werden.
Also der Erhöhung.
Wir werden Ihnen dann am nächsten Fälligkeitstermin eine auf die erhöhte Versicherungssumme abgestellte Prämienrechnung zusenden.
Der Versicherer übersendet anschließend, wie in der zitierten Klausel angekündigt, die Prämienrechnung mit dem erhöhten Rechnungsbetrag. In dem Begleitschreiben zu dieser Rechnung oder auf der Rechnung selbst ist ein Vermerk an hervorgehobener Stelle mit folgendem Wortlaut aufzunehmen:
Diese Prämienrechnung entspricht unserem Erhöhungsangebot vom . . .
Und dann kommt das Datum.
Sollten Sie auf dieses Angebot in der gesetzten
Frist bisher nicht geantwortet haben, so ver9542
merken wir uns die Zahlung des Betrages dieser Rechnung als Ihre endgültige Zustimmung zu unserem Vorschlag.
Der Versicherungsnehmer kann darauf folgendermaßen reagieren: er zahlt die erhöhte Prämie - damit ist die Summenerhöhung zustande gekommen - oder er zahlt die alte Prämie; dann bleibt es bei der bisherigen Summe. Für den Fall, daß der Versicherungsnehmer überhaupt nichts zahlt, darf der Versicherer nur die alte Prämie anmahnen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schlaga,
Herr Präsident, ich möchte erst einmal fragen, ob ich vier Zusatzfragen oder zwei habe. Meine Frage von der vorigen Woche, die aus zwei Fragen bestand, ist in dieser Woche in nur einer Frage ausgedruckt worden.
Nachdem sie als eine einzige Frage ausgedruckt ist - und, soweit ich sehe, auch gar nicht anders ausgedruckt werden kann, weil sie meines Erachtens vom ersten bis zum letzten Wort ein einziger Satz ist, wenn ich das so schnell erfasse -, kann ich Ihnen nur zwei Zusatzfragen geben.
Ist der Bundesregierung klar, daß das, was ich als starke Unseriosität bezeichne, die das Verhalten der Versicherungsgesellschaften darstellt, dadurch besonders gravierend wird, daß ein großer Teil der Versicherungsnehmer den Prämieneinzug im Abrufverfahren der Versicherungsgesellschaft überlassen hat und die Banken deshalb ohne Zustimmung des Kontoinhabers die geforderte höhere Versicherungsprämie an die Versicherungsgesellschaft zu überweisen haben?
Ja.
Sieht die Bundesregierung in diesen weitgehend ähnlich lautenden Schreiben der Versicherungsgesellschaften an die Versicherungsnehmer, nämlich eine Summenerhöhung vornehmen zu sollen, nicht einen Verstoß gegen das Kartellgesetz?
Die Bundesregierung ist der Meinung, daß es sich hier nicht um einen Verstoß gegen das Kartellgesetz handelt. Aber ich kann hier weiter ausführen, daß die Kritik in der Öffentlichkeit und in diesem Hause uns zu der Anregung veranlaßt hat, daß das Bundesaufsichtsamt gemeinsam mit der Versichererseite und der Verbraucherseite noch einmal überlegen sollte, ob eine Verbesserung der geschilderten Summenerhöhungsverfahren möglich ist. Die Beteiligten sind zu einer gemeinsamen Aussprache bereit. Der Termin für ein solches Gespräch ist inzwischen vereinbart worden. Ich bin sicher, daß die Argumente, die Sie soeben angeführt haben, Herr Abgeordneter, auch von uns in diesem Gespräch noch einmal besonders betont werden.
Eine zweite Zusatzfrage.
Steht die Bundesregierung nach wie vor zu dem Inhalt eines Briefes des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen vom 23. September vorigen Jahres bezüglich des in der Frage genannten Problems, in dem es u. a. heißt - ich zitiere -:
Dabei hat es sich angesichts des Massengeschäfts der Hausratsversicherung für die Fälle des Zentralinkassos als erforderlich erwiesen, von einem ausdrücklichen schriftlichen Einverständnis des Versicherungsnehmers abzusehen.
Herr Abgeordneter, darf ich bitten, diese Passage zu wiederholen.
Ich zitiere:
Dabei hat es sich angesichts des Massengeschäfts der Hausratsversicherung für die Fälle des Zentralinkassos als erforderlich erwiesen, von einem ausdrücklichen schriftlichen Einverständnis des Versicherungsnehmers abzusehen.
Herr Abgeordneter, dieser Komplex, der in dem Brief dargestellt ist, und das, was ich soeben gesagt habe, wird in einem Gespräch des Bundesaufsichtsamtes mit der Versichererseite und der Verbraucherseite zu erörtern sein.
Wann ist mit dem Gespräch zu rechnen?
Sie haben keine Zusatzfrage mehr.
Der Termin ist vereinbart worden. Das Gespräch wird in Bälde stattfinden.
Herr Abgeordneter Dr. Gatzen zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, können Sie meine Information bestätigen oder dementieren, daß erstens die Widerspruchsquote bei dieser Erhöhungsaktion hinsichtlich der Hausratsversicherung von seiten des angeschriebenen Kundenkreises bei etwa 1 0/o liegt, daß zweitens gerade dieser Kundenkreis in der Vergangenheit infolge Unterversicherung erhebliche Schäden hat hinnehmen müssen und daß drittens die deutsche Sachversicherungswirtschaft für das Jahr 1972 insgesamt mit einem Verlust von 500 Millionen DM rechnet?
Herr Abgeordneter, ich kann diese Zahlen nicht bestätigen, weil sie mir nicht präsent sind. Sie dürften sich aber in der Richtung bewegen, die Sie gerade geschildert haben.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Sperling.
Herr Staatssekretär, würden Sie es nicht für ein seriöseres Geschäftsgebaren der Versicherungsgesellschaften halten, wenn sie den Versicherungsnehmern mitteilen würden, daß man auch weiterhin die alte Prämie zahlen kann?
Ich glaube, daß das hier geschilderte Verfahren durchaus als seriös zu bezeichnen ist, weil es dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit bietet, die Erhöhung auch durch reines Schweigen abzulehnen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Vogt.
Herr Staatssekretär, trifft es zu, daß angesichts der stark gestiegenen Schadensaufwendungen die Prämien in der Hausratsversicherung in der Regel nicht mehr ausreichen?
Ich kann das generell nicht beantworten. Aus meiner eigenen privaten Erfahrung kann ich nur sagen, daß die Prämien sicherlich nicht ausgereicht haben und ich jedes Jahr meine eigene Versicherung habe erhöhen müssen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Hansen.
Herr Staatssekretär, sieht zumindest die Bundesregierung eine Möglichkeit, die Versicherten darüber aufzuklären, daß sie diesen Erhöhungsaufforderungen nicht zu folgen brauchen?
Ich bin überzeugt, daß in dem Gespräch zwischen dem Bundesaufsichtsamt, der Versichererseite und der Verbraucherseite auch diese Frage erörtert wird und daß über die Verbraucherverbände die Verbraucher noch einmal aufgeklärt werden.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ott.
Herr Staatssekretär, pflichten Sie meiner Meinung bei, daß die Ausführungen des Herrn Kollegen Schlaga, die Versicherungen gingen unseriös vor, wenn sie für höhere Prämien höhere Leistungen gewährten, nicht zutreffend sind? Denn sonst müßte man auch sagen: Das Verhalten
der Bundesregierung, bei höheren Steuern gleiche oder sinkende Leistungen zu bieten, ist ebenfalls unseriös.
Herr Abgeordneter, mir stehen auch in der Sache keine Urteile über Äußerungen anderer Kollegen dieses Hauses zu. Aber ich bin der Meinung, daß das Anpassen an Entwicklungen nicht unseriös ist.
Ich rufe die Frage 18 des Abgeordneten Haase ({0}) auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Einführung verschieden gestaffelter Buchungsgebühren durch die meisten Geldinstitute in der Bundesrepublik Deutschland ab 1. Januar 1972, und billigt die Bundesregierung insbesondere die Buchungsgebühren für Lohn-, Gehalts-, Renten- und Pensionskonten, nachdem die Geldinstitute in starkem Maße für die bargeldlose Lohn-, Gehalts-, Renten- und Pensionszahlung geworben haben mit dem Hinweis darauf, daß dies bequemer, einfacher und kostenfrei sei?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär!
Herr Abgeordneter, die Bundesregierung hat zu der von Ihnen angesprochenen Frage schon im Sommer vergangenen Jahres in einer Antwort auf eine Mündliche Frage des Kollegen Gewandt Stellung genommen. An der damaligen Beurteilung hat sich in der Zwischenzeit nichts geändert.
Nach der Aufhebung der staatlichen Zinsbindung im Jahre 1967 haben sich die Zinsen für den Sparer tendenziell erhöht. Die Zinsspanne der Kreditinstitute hat sich gleichzeitig vermindert, weil diese auf Grund des Wettbewerbs den Anstieg der Zinsen für Spareinlagen nicht in vollem Umfange an die Kreditnehmer weitergeben konnten. Im Ergebnis erhält daher der Sparer seit 1967 auf Kosten der Gewinne der Kreditinstitute mehr für sein Geld als in der Zeit vor der Zinsfreigabe.
Diese Verminderung der Zinsspanne fiel zusammen mit einer starken Erhöhung der Kosten bei den Kreditinstituten. Die Banken versuchen daher, diesen Kostenanstieg teilweise durch höhere Gebühren in ihren verschiedenen Dienstleistungszweigen auszugleichen. Für erhöhte Gebühreneinnahmen wählen die Kreditinstitute insbesondere Dienstleistungsbereiche, in denen bisher gar keine oder nicht kostengerechte Gebühren erhoben wurden.
Nach unseren Feststellungen trifft es jedoch nicht zu, daß die meisten Kreditinstitute in der Bundesrepublik ab 1. Januar 1972 Gebühren für Lohn- und Gehaltskonten eingeführt haben. Die Kreditinstitute, die Gebühren erheben, sind nach hiesiger Kenntnis bestrebt, durch Einräumung einer bestimmten Anzahl von gebührenfreien Buchungen und durch regelmäßig kostenlose Bearbeitung der Abbuchungsermächtigungen die Konten ihrer kleineren Kunden auch in Zukunft weitgehend kostenfrei zu führen. Insoweit halten sich diese Kreditinstitute auch weiterhin an den in ihrer Werbung besonders Anfang der 60er Jahre herausgestellten Grundsatz der Gebührenfreiheit von Lohn- und Gehaltskonten.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Haase.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß die gebührenfreien Buchungen erst einsetzen, wenn eine bestimmte Mindestgebühr gezahlt worden ist, d. h., daß nicht von vornherein gebührenfrei, sondern zunächst einmal mit Gebührenbelastung gebucht wird und daß erst dann, wenn eine bestimmte Summe erreicht ist, ohne Gebühren gebucht wird?
Mir ist das bekannt. Ich weiß nur nicht, ob das überall der Fall ist.
Eine zweite Zusatzfrage.
Uni auf die ursprüngliche Frage zurückzukommen, Herr Staatssekretär: halten Sie ein solches Verfahren für seriös?
Ich halte dieses Verfahren für seriös. Daß gewisse Grundgebühren zuerst erreicht werden müssen, ist ein System, mit dem die Banken ihre auf der anderen Seite entstehenden Kosten auszugleichen versuchen.
Keine Zusatzfrage.
Ich komme zur Frage 19 des Abgeordneten Haase ({0}) :
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Geldinstitute zu veranlassen, die Einführung von Buchungsgebühren nochmals zu überprüfen?
Ich darf auf Frage 19 folgendes antworten. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die Gebühren für Lohn- und Gehaltskonten staatlich vorzuschreiben. Der starke Wettbewerb zwischen den Kreditinstituten und den verschiedenen Institutsgruppen wird dafür sorgen, daß die Kunden der Kreditinstitute nicht mit unangemessen hohen Gebühren belastet werden.
In diesem Zusammenhang möchte ich noch darauf hinweisen, daß ein allgemeines volkswirtschaftliches Interesse daran besteht, daß nicht durch hohe Gebühren für Lohn- und Gehaltskonten der bisher erreichte hohe Stand des unbaren Zahlungsverkehrs wieder in Frage gestellt wird. Sollte die Bevölkerung wieder mehr zu baren oder halbbaren Zahlungen übergehen, so würde die Kostenbelastung der Kreditinstitute noch wesentlich stärker steigen als zur Zeit.
Wegen der Bedeutung dieser Gebührenfrage wird am 31. Januar 1972 ein Gespräch des Bundesministeriums für Wirtschaft und Finanzen mit den Verbänden der Kreditwirtschaft und der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände stattfinden. In diesem Gespräch wird insbesondere erörtert werden, wie die Markttransparenz für die Gebühren für
Lohn- und Gehaltskonten verbessert und damit die Ausnutzung des Wettbewerbs der Kreditinstitute und der Deutschen Bundespost untereinander durch den einzelnen Bürger gefördert werden kann.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Haase.
Herr Staatssekretär, wie stehen Sie zu der Forderung der Gewerkschaften, daß bei Lohn- und Gehaltskonten, wenn Gebühren erhoben werden, diese Gebühren von den Unternehmern, also von den Arbeitgebern, zu tragen wären?
Die Bundesregierung kann sich zu dieser Frage im Augenblick nicht dezidiert äußern. Ich bin aber der Meinung, daß derjenige die Kosten zu tragen hat, für den das Konto geführt wird.
Eine zweite Zusatzfrage.
Sind Sie nicht der Meinung, daß derjenige die Kosten zu tragen hat, der durch die bargeldlose Lohn- und Gehaltszahlung Vorteile hat? Das ist nämlich der Arbeitgeber.
Herr Abgeordneter, auf der anderen Seite wieder hat der Kunde den Zinsvorteil seines Kontos, der auch mit ins Kalkül gezogen werden muß.
Herr Abgeordneter Dr. Sperling zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, würden Sie den Kontoinhabern raten, die Zahl ihrer Konten zu vermehren und die Konten bei möglichst vielen Banken einzurichten, um in den Genuß gebührenfreier Überweisungen und gebührenfreien Scheckverkehrs zu kommen?
Die Bundesregierung kann an Kontoinhaber keine Empfehlungen geben, Möglichkeiten, zu billigeren Gebühren zu kommen, in dieser oder jener Form auszunutzen.
({0})
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, Sie sprachen vom Wettbewerb in diesem Bereich, der dafür sorgen werde, daß sich die Belastung der Arbeitnehmer in Grenzen hält. Sind Sie denn der Auffassung, daß die Bundesregierung die Arbeitnehmer durch eine großangelegte Aufklärungsaktion auf diese Möglichkeiten hinweisen sollte?
Die Verbraucherverbände können die Arbeitnehmer auf die Möglichkeiten, den Wettbewerb in dieser oder jener Form auszunutzen, hinweisen. Das kann nicht Aufgabe der Bundesregierung sein.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Hansen.
Herr Staatssekretär, hat die Bundesregierung einen Überblick darüber, wieviel die Sparkassen bzw. die Banken an den überhöhten Zinsen für sogenannte Dispositionskredite verdienen, die meines Wissens in großer Zahl in Anspruch genommen werden.
Nein, wir haben keinen generellen Überblick darüber.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ott.
Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Meinung, daß die Frage des freien Wettbewerbs zwischen den Banken und damit die Frage der Erhebung von Kontoführungsgebühren dann ausgestanden wäre, wenn z. B. die den Gewerkschaften nahestehende Bank für Gemeinwirtschaft auf solche Kontoführungsgebühren verzichtete?
Ich kann mich nicht dazu äußern, ob Wettbewerbssituationen ausgestanden wären, wenn der eine oder andere etwas tut. Das ist im freien Spiel des Wettbewerbs für jedes Bankinstitut sein eigenes Problem.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Arndt.
Herr Staatssekretär, wären Sie bereit, dem Herrn Kollegen Ott mitzuteilen, daß die Bank für Gemeinwirtschaft dies tut, also keine Gebühren erhebt?
Herr Abgeordneter, diese Nachricht hat der Kollege ja wohl durch Sie selbst vernommen. Ich kann mich dazu nicht äußern, weil ich die Verhältnisse nicht genau kenne.
Das war ja wohl auch nur rhetorisch gemeint.
({0})
- Manche andere Frage auch; das gebe ich Ihnen zu.
Ich rufe die Frage 20 des Abgeordneten Wüster auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß Spirituosenhersteller die Preise für eine Normalflasche ({1}) Branntwein mit 2 DM und mehr erhöhten, obwohl die ab Januar 1972 wirksame Steuererhöhung nur einen Bruchteil davon ausmacht?
Bei der von dem Herrn Abgeordneten angesprochenen Preiserhöhung handelt es sich offenbar um die einer bekannten Weinbtennerei. Das Unternehmen hatte im Dezember 1971 einen um 2 DM höheren gebundenen Preis beim Bundeskartellamt angemeldet. Diese Preiserhöhung geht in der Tat über die Erhöhung der Branntweinsteuer hinaus. Die Branntweinsteuererhöhung macht zusammen mit der anteiligen Mehrwertsteuer 0,89 DM für eine Einliterflasche Weinbrand aus. Das Bundeskartellamt hat die Sache bereits aufgegriffen.
Eine Zusatzfrage, bitte!
Herr Staatssekretär, das genannte Unternehmen ist ja bisher schon unter die Mißbrauchskontrolle gefallen, weil die Preisbindung lückenhaft erschien. Wenn man jetzt in Betracht zieht, daß der Gesetzgeber eine Steuererhöhung vorgenommen hat und das Unternehmen die Preise weit über diese Steuererhöhung hinaus heraufgesetzt hat, so ist doch festzustellen, daß in der Gesetzgebung eine Lücke besteht und die Regierung die Verbraucher mehr schützen müßte. Welche Maßnahmen gedenkt die Regierung insoweit zu ergreifen?
Herr Abgeordneter, die Zusatzfrage, die Sie jetzt stellen, erstreckt sich zum Teil auf Probleme, die in der Frage 21 angesprochen sind. Herr Präsident, darf ich die Frage 21 gleich beantworten? Dann wäre diese Zusatzfrage zumindest zum Teil beantwortet.
Jawohl. Ich rufe also auch die Frage 21 des Abgeordneten Wüster auf:
Trifft es zu, daß die Arbeit des Kartellamts dadurch erschwert wird, daß Beweisbeschlüsse des Kammergerichts es zwingen, Preiserhöhungen anzuerkennen, um erst nach erfolgter Anmeldung das Mißbrauchsverfahren einzuleiten?
In einer einstweiligen Anordnung in Sachen der in Rede stehenden Firma vom 17. Dezember 1971 hat das Kammergericht die Meinung vertreten, daß das Bundeskartellamt im Anmeldeverfahren über eine neue Preisbindung nur die formalen Anmeldevoraussetzungen, aber nicht die Preishöhe überprüfen dürfe; dazu sei das Mißbrauchsverfahren vorgesehen. Sollte diese einstweilige Anordnung bestätigt werden, wird das Bundeskartellamt ein Mißbrauchsverfahren gegen die Firma einleiten und in diesem Verfahren die Preishöhe nachprüfen. Insofern hat die einstweilige Anordnung des Kammergerichts eine Erschwernis für das Bundeskartellamt mit sich gebracht.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, teilen Sie die Ansicht des Berliner Kammergerichts, daß das Kartellamt nur ein formelles Prüfungsrecht, aber kein materielles Prüfungsrecht habe?
Herr Abgeordneter, ich bin der Meinung, daß zunächst einmal das Verfahren abgewartet werden sollte, ehe wir weitere Erklärungen abgeben.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Schulze-Vorberg.
Herr Staatssekretär, teilen Sie die Auffassung, daß es offenbar außer den Steuererhöhungen auch andere Gründe für Preissteigerungen geben muß, wenn z. B. die von der Bundesregierung selbst zu verantwortenden Gebührenerhöhungen bei der Bundespost bis zu 700 % betragen?
({0})
Herr Abgeordneter, ich habe nicht den Eindruck, daß Postgebührenerhöhungen, die in Zukunft eintreten, in ursächlichem Zusammenhang mit der Branntweinpreiserhöhung stehen. Ich bin aber gerne bereit, zu erklären, daß es natürlich alle möglichen Gründe für Preiserhöhungen gibt. Andererseits ist die Erhöhung der Branntweinsteuer und die daraus resultierende Erhöhung des Mehrwertsteuerbetrages nicht Ursache für eine Preiserhöhung dieses Umfangs.
Zu einer Zusatzfrage Abgeordneter Matthöfer.
Herr Staatssekretär, gibt es nicht gerade auch in dieser hochautomatisierten Industrie Umstände, die eigentlich zu Preissenkungen führen müßten?
Ich bin überzeugt, daß die Ausnutzung von Rationalisierungseffekten an manchen Stellen zu einer Dämpfung von Preissteigerungen oder gar zu einer Preissenkung führen kann.
({0})
Wir kommen zur Frage 22 des Abgeordneten Matthöfer - Herr Matthöfer, Sie können gleich am Mikrophon stehenbleiben -:
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den bereits eingetretenen oder zu erwartenden realen Gewinn der deutschen Volkswirtschaft, der - bewirkt durch Kursfreigabe bzw. Aufwertung der D-Mark - sich in einer Verbesserung der Austauschverhältnisse, d. h. Erhöhung der realen Exporterlöse und Verminderung der
tatsächlichen Importkosten, ausdrückt, für das Jahr 1971, 1972 und 1973?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär!
Herr Abgeordneter, der Aufwertungseffekt der D-Mark als Folge der Wechselkursfreigabe und der Neufestsetzung der Wechselkurse wirkte sich 1971 in einer Verbilligung der Wareneinfuhr aus. Der Index der Durchschnittswerte der Einfuhr sank von April 1971, also dem Stand kurz vor der Wechselkursfreigabe, bis November 1971 um rund 51/2%. Die Dezember-Zahlen liegen noch nicht vor. Insgesamt lagen die Durchschnittswerte der Einfuhr 1971 schätzungsweise rund 1% unter dem Niveau von 1970.
Bei der Warenausfuhr waren die Durchschnittswerte im November gegenüber April 1971 kaum verändert; der Unterschied betrug plus 0,1 %. Im Jahresvergleich lagen die Durchschnittswerte der Ausfuhr 1971 um rund 1,5 % über dem Vorjahresniveau. Auf Grund der Entwicklung der Durchschnittswerte bei der Ein- und Ausfuhr hat sich das Austauschverhältnis vom April 1971 zum November 1971 um rund 5,5%, im Vorjahresvergleich für das ganze Jahr 1971 um schätzungsweise 2,5 % verbessert. Inwieweit neben den wechselkurspolitischen Maßnahmen auch andere Einflüsse eine Rolle gespielt haben, läßt sich nicht auseinanderdividieren. Für 1972 kann man im Jahresdurchschnitt gegenüber dem Durchschnitt von 1971 mit einer abgeschwächten weiteren Verbesserung der Austauschverhältnisse rechnen.
In Anbetracht der vielen Faktoren, die die Entwicklung des Austauschverhältnisses beeinflussen, empfiehlt es sich nicht, für Jahre nach 1972 bereits jetzt Aussagen zu machen. In absoluter Größenordnung läßt sich keine Angabe über den sogenannten realen Gewinn der deutschen Volkswirtschaft auf Grund der Verbesserung der Austauschverhältnisse machen, weil dafür erst abgeschätzt werden müßte, wie die gesamtwirtschaftliche und außenwirtschaftliche Entwicklung ohne Wechselkurskorrektur verlaufen wäre.
Die erste Zusatzfrage, bitte!
Würden Sie es gleichwohl nicht für nützlich halten, Herr Staatssekretär, eine solche grobe Schätzung vorzunehmen, deren methodische Schwierigkeiten ich durchaus sehe, um denjenigen in unserem Lande und auch in diesem Hause, die immer nur von den Schwierigkeiten der deutschen Exportindustrie, deren Bedeutung ich persönlich sehr hoch einschätze, sprechen, einmal entgegenhalten zu können, welcher reale Nutzen für die deutsche Volkswirtschaft aus Devisenkursfreigabe und Aufwertung entstanden ist?
Herr Abgeordneter, wir werden die Anregung gern aufgreifen und versuchen, so weit wie möglich Zahlenmaterial zusamStaatssekretär Dr. Emde
menzustellen und zu einer objektiven Würdigung des Vorgangs zu kommen. Ich bin überzeugt, daß das Gesamturteil dann positiv für die Entscheidung der Regierung sein wird.
Eine Zusatzfrage der Abgeordnete Dichgans.
Herr Staatssekretär, trifft es zu, daß eine Volkswirtschaft, bei der über Jahre hinaus die Ausfuhr größer ist als die Einfuhr, durch eine Aufwertung notwendigerweise einen Verlust erleiden muß?
Herr Abgeordneter, ich bin nicht der Meinung, daß eine Aufwertung einen Verlust darstellt.
({0})
Eine Zusatzfrage der Abgeordnete Ott.
Herr Staatssekretär, würden Sie mir beipflichten, wenn ich behaupte, daß der von Ihnen erwähnte Nutzen durch die Aufwertung vor allein beim Mineralöl in weitern Maße dadurch wettgemacht wird, daß die Bundesregierung jetzt die Mineralölsteuer um bis zu 15 % erhöht?
Ich glaube, die Dinge stehen überhaupt in keinem Zusammenhang. Die Erhöhung dieser Steuer erfolgt zur besseren Ausgestaltung unseres Verkehrsnetzes, dient der allgemeinen Entwicklung unserer Volkswirtschaft und hat nichts mit den Auswirkungen und dem Nutzen der Aufwertung zu tun.
Das Wort hat der Abgeordnete Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein.
Herr Staatssekretär, würden Sie in der Aufstellung, die Sie dem Kollegen Matthöfer zugesagt haben, auch die Verluste der Deutschen Bundesbank ausweisen, die dort durch die Aufwertung verursacht worden sind?
Herr Abgeordneter, wir werden das gern tun; aber Sie werden gleich die Verlustzahlen der Deutschen Bundesbank hören, weil in einer der nächsten Fragen danach gefragt ist.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Härzschel.
Herr Staatssekretär, können Sie Angaben über die Zahl der im Zuge der Aufwertung stornierten Aufträge und darüber machen, welche Verluste der deutschen Volkswirtschaft dadurch entstanden sind?
Wir können keine Zahlen über stornierte Aufträge geben, weil es darüber keine Berichtspflicht oder Berichtsmöglichkeit der Wirtschaft gibt. Im übrigen bezweifle ich, daß wir zu größeren Ausfuhrausfällen gekommen sind. Die Zahlen der nächsten Monate werden erweisen, wie die deutsche Exportwirtschaft weiter arbeitet. Wir haben nur den Eindruck, daß die Exportorders im Monat Dezember bereits wieder in steigendem Maße eingegangen sind.
({0})
Herr Abgeordneter Matthöfer, Sie haben keine Zusatzfrage mehr.
Ich habe zwei Zusatzfragen.
Ich habe Sie gefragt, ob Sie eine zweite haben ; dann haben Sie nein gesagt; damit war die Sache erledigt. Das hat es noch nie gegeben, daß ein Abgeordneter nachträglich noch eine Zusatzfrage kriegt. Wissen Sie, die Fragestunde beruht auf dem Grundsatz: Die Geister, die ich rief, die werde ich nicht mehr los. Da kann man nichts machen.
Die Fragen 23 und 24 des Abgeordneten Kiechle sind bereits vom Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantwortet.
Ich komme zur Frage 25 des Abgeordneten Vogt:
Sind Preistests, wie sie die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher jüngst in Köln durchgeführt hat, nach Auffassung der Bundesregierung rechtlich unbedenklich, und ist es rechtlich zulässig, daß bei Veröffentlichungen über durchgeführte Preistests angegeben wird, welche Preise die einzelnen befragten Geschäfte verlangen?
Ich darf Sie bitten, Herr Staatssekretär.
Herr Abgeordneter, die Bundesregierung hat in dem von ihr im Oktober 1971 vorgelegten Bericht zur Verbraucherpolitik angekündigt, sie werde die Durchführung von Preisvergleichen auch über den Kreis der Ernährungsgüter hinaus finanziell fördern. Ein erster Preisvergleich in Köln, den in eigener Verantwortung die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände versuchsweise durchgeführt hat, hat für den Verbraucher interessante Aufschlüsse über die Preissituation vermittelt. Den Verbrauchern sind dabei allerdings die Namen der Geschäfte nicht genannt worden. Gegen die Durchführung eines Preisvergleichs in dieser Form dürften nach Auffassung der Bundesregierung grundsätzlich keine Bedenken bestehen. Nach den zum Warentest entwickelten Grundsätzen sind solche Vergleiche zulässig, sofern sie neutral und richtig durchgeführt werden sowie sachlich gehalten sind.
Zur Zeit wird in Zusammenarbeit mit der AGV erörtert, welche Voraussetzung für die finanzielle Förderung weiterer Preisvergleiche aufzustellen ist. In diesem Zusammenhang wird insbesondere auch
die Frage geprüft, ob und gegebenenfalls unter welchen Bedingungen die Namen der Geschäfte bekanntgegeben werden dürfen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Vogt.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß die betroffenen Geschäfte bzw. ihre Organisationen der AGV wegen des durchgeführten Preistests Klage angedroht haben, und muß ich Ihrer Antwort entnehmen, daß Sie für diese Klagedrohungen keine juristische Grundlage sehen?
Wir sind überzeugt, daß der Preisvergleich, der in Köln durchgeführt worden ist, absolut Rechtens war.
Herr Abgeordneter Matthöfer zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, stimmen Sie mit mir darin überein, daß zum Begriff des Marktes auch eine weitgehende Markttransparenz gehört und daß das Verhalten der betreffenden Firmen insofern als ausgesprochen marktwidrig zu bezeichnen ist?
Ich will nicht das Verhalten von Firmen werten. Aber für mich ist ein Markt nur dann ein Markt, wenn er transparent ist.
Wir kommen zur Frage 26 des Abgeordneten Vogt:
Ist die Bundesregierung bereit, in absehbarer Zeit einen Katalog über die rechtlichen Voraussetzungen aufzustellen und zu veröffentlichen, die bei der Durchführung und Veröffentlichung von Preistests auf jeden Fall beachtet werden müssen?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär!
Nach Abschluß der Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen der Preisvergleiche einschließlich der Namensnennung wird auf dieser Grundlage mit der AGV das Programm für die Durchführung weiterer Preisvergleiche erörtert werden. Die Bundesregierung ist nicht befugt, abstrakt einen Katalog der rechtlichen Anforderungen an Preisvergleiche aufzustellen. Über die Zulässigkeit bzw. die Nichtzulässigkeit solcher Preisvergleiche müßten im konkreten Fall die Gerichte entscheiden.
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 27 des Abgeordneten Härzschel auf:
Wie hoch war der Verlust der Deutschen Bundesbank durch die Freigabe des DM-Wechselkurses und durch die in Washington beschlossene Neufestsetzung?
Nach der Festsetzung von Leitkursen durch Beschluß der Bundesregierung vom 21. Dezember 1971 hat die Deutsche Bundesbank zunächst nur ihre auf Fremdwährungen lautenden Forderungen und Verbindlichkeiten neu bewertet. Gegegenüber den Buchwerten ergab sich dabei eine Wertminderung von knapp 6 Milliarden DM. Die Goldbestände der Bank, die Ziehungsrechte in der Goldtranche und die Sonderziehungsrechte beim Internationalen Währungsfonds sind vorläufig nicht neu bewertet worden. Nach der noch ausstehenden Neufestsetzung der Parität wird sich hier ein weiterer Buchverlust von voraussichtlich etwa 1 Milliarde DM ergeben.
Ich möchte ausdrücklich betonen, daß es sich hierbei um eine rein zahlenmäßige Korrektur des Bilanzbildes bei der Deutschen Bundesbank und nicht etwa um einen jetzt eingetretenen volkswirtschaftlichen Verlust handelt. Der volkswirtschaftliche Verlust ist vielmehr bereits eingetreten, solange wir nicht aufgewertet haben. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf meine Antwort auf die Fragen des Abgeordneten Matthöfer.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Härzschel.
Herr Staatssekretär, Sie sagen, es sei kein Verlust entstanden. Bedeutet das, daß auch die Bundesbank keinen Ausgleich dafür schaffen muß?
Herr Abgeordneter, die Bundesbank wird diese Bilanzoperation natürlich vornehmen müssen. Eine ähnliche Operation haben wir in den Jahren 1961 und 1969 vornehmen müssen. Die Buchverluste der Bundesbank wenn es Sie interessiert, trage ich es gleich vor - betrugen 1961 1,5 und 1969 4,1 Milliarden DM. Die Verluste des Jahres 1961 wurden durch Auflösung von Rückstellungen und durch Verrechnungen mit den dem Bund zustehenden Bundesbankgewinnen ausgeglichen. Der Verlust des Jahres 1969 wurde gedeckt durch Überschüsse, Entnahmen aus Wertberichtigungen, Entnahmen aus sonstigen Rückstellungen, aus Rücklagen und freien Rücklagen. Wenn Sie daran interessiert sind, stellen wir die Zahlen gern im Detail zur Verfügung.
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Härzschel.
Herr Staatssekretär, ist der Bundeshaushalt dadurch in irgendeiner Weise tangiert?
Ja, der Bundeshaushalt wird dadurch tangiert, daß 200 Millionen DM, die die Bundesbank im laufenden Haushaltsjahr an uns aus ihrem Gewinn hätte abführen sollen, nunmehr sicherlich nicht an uns abgeführt werden. Diese
Zahl ist dem Haushaltsausschuß aber seit mehreren Wochen durch einen Vortrag der Mitglieder des Bundesbankdirektoriums bekannt.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Matthöfer.
Herr Staatssekretär, finden Sie es nicht auch bedauerlich, daß in der Diskussion um die Aufwertung offenbar nicht alle Diskussionsteilnehmer immer in der Lage sind, zwischen nominalen Vorgängen und dem realen, tatsächlichen Nutzen zu unterscheiden, der für die deutsche Volkswirtschaft entsteht - sehr zum Schaden der gesamten deutschen Volkswirtschaft?
Es handelt sich hier um sehr komplizierte Fachvorgänge, und es ist in unserem Sinne, wenn diese Fachvorgänge richtig erfaßt werden. Ich glaube, mein Versuch, die Dinge hier zu schildern, macht deutlich, daß es sich hier nicht um Verluste für die deutsche Volkswirtschaft handelt, sondern daß die Tatsache der D-MarkAufwertung einen Beweis für die Stärke unserer eigenen Währung darstellt.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ott.
Herr Staatssekretär, würden Sie mir beipflichten, wenn ich behaupte, daß die Bundesbank nicht nur buchmäßig und nicht nur nominal, sondern tatsächlich um diese 6 Milliarden DM ärmer geworden ist, weil die vorhandenen Devisen eben 6 Milliarden DM weniger erbringen, wenn sie sie veräußert?
Nein, ich kann Ihnen darin nicht beipflichten. Es handelt sich hier um einen reinen Buchbilanzverlust.
Herr Abgeordneter Lenders!
Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Meinung, daß man Entscheidungen über Auf- und Abwertungen nicht an den Bilanzen der Deutschen Bundesbank ausrichten kann, sondern an den gesamtwirtschaftlichen Zielsetzungen ausrichten muß, die in § 1 des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes niedergelegt sind?
Ich bin absolut dieser Meinung.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Engelsberger.
Herr Staatssekretär, nachdem Sie vorhin bedeutet haben, daß der deutschen Volkswirtschaft durch die beiden Aufwertungen kein Verlust entstanden sei, darf ich Sie fragen: ist Ihnen bekannt, daß allein die Lufthansa Ertragsausfälle in Höhe von 352 Millionen DM durch die Aufwertung 1969 und die letzte Aufwertung hinnehmen mußte?
Herr Abgeordneter, ob die Zahlen, die Sie soeben genannt haben, absolut den Tatsachen entsprechen, kann ich nicht sagen. Da ich selbst Aufsichtsratsmitglied der Deutschen Lufthansa bin, weiß ich, daß unsere Ertragslage sich als Folge dieser Dinge im vergangenen Jahr verschlechtert hat. Aber dem stehen ganz andere Effekte auf anderer Seite gegenüber, so daß hier Einzelsymbole für sogenannte Verluste nicht als Beispiel angeführt werden können. Insgesamt ist der Volkswirtschaft ein Nutzen entstanden.
Eine zweite Zusatzfrage gibt es nicht, Herr Abgeordneter Ott.
Ich komme zur Frage 28 des Abgeordneten Höcherl. - Er ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird in der Anlage abgedruckt.
Ich komme zur Frage 29 des Abgeordneten Dichgans:
Ist die Bundesregierung bereit, einen Gesetzentwurf einzubringen, der den Kauf eines Eigenheims von der Grunderwerbsteuer insoweit befreit, als der Kaufpreis durch Grundstücksverkäufe des Steuerpflichtigen oder seiner nächsten Angehörigen finanziert wird?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär!
Herr Abgeordneter, bei den Vorarbeiten zur Reform der Grunderwerbsteuer werden Überlegungen angestellt, die zum Teil schon in die Richtung Ihrer Frage zielen. Auch die Bundesregierung ist an einer Verbesserung der Mobilität des Grundstücksmarktes und an einer Erleichterung des Wohnungswechsels interessiert. Ich werde Ihre Anfrage deshalb gern als ergänzende Anregung weiterverfolgen. Die Bundesregierung hält es jedoch nicht für zweckmäßig, schon vor der Reform der Grunderwerbsteuer einen gesonderten Gesetzentwurf vorzulegen, der die von Ihnen gestellte Frage regelt, und zwar aus folgenden Gründen.
Die zur Zeit geltenden Grunderwerbsteuergesetze der Länder enthalten zahlreiche Steuerbefreiungen für den Erwerb von Eigenheimen und Eigentumswohnungen. Diese Steuerbefreiungen gelten allgemein für Neubauten, teilweise aber auch unter bestimmten Voraussetzungen für ältere Gebäude. Daneben noch durch Bundesgesetz einen Befreiungstatbestand zu regeln wäre weder gesetzessystematisch noch im Hinblick auf die Erschwernisse für die Verwaltungspraxis ratsam.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dichgans.
Herr Staatssekretär, wäre die Bundesregierung bereit, im Einvernehmen mit den Ländern zur Aufhellung der Bedeutung des Problems einmal einige Fallstudien zu veranlassen, etwa den Zuzug in Großstädten wie München und Frankfurt auf Fälle dieser Art zu untersuchen, um einen Überblick darüber zu gewinnen, in wie vielen Fällen dieser Art das Bedeutung hat und welche Konsequenzen eine solche Neuregelung hätte?
Herr Abgeordneter, ich halte diese Anregung für sehr wertvoll und interessant. Ich kann Ihnen nicht zusagen, daß wir das versuchen werden, weil wir durch die Arbeit an der Steuerreform, auch an der Reform der Grunderwerbsteuer, bereits in Ländern und Bund in der Verwaltung so stark belastet sind, daß unter Umständen ein solches Planspiel das gewünschte Ziel, das Sie anstreben, nicht schneller in unsere Nähe bringt, sondern die Erreichung etwas verzögert. Falls wir aber zu Erkenntnissen solche Dinge brauchten, würde ich einem entsprechenden Planspiel zuraten.
Ich komme zur Frage 30 des Abgeordneten Gewandt:
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Güterfernverkehrsgewerbes, daß der von ihr vorgelegte Verplombungsgesetzentwurf für Lastwagen im Berlinverkehr unpraktikable Bestimmungen enthält, erhebliche, d. h. dem früheren Kontrollverfahren entsprechende Zeitverluste verursachen wird und insgesamt zu finanziellen Mehrbelastungen von rund 15 Millionen DM für das Gewerbe führen wird, und ist die Bundesregierung bejahendenfalls bereit, den Unternehmen die für die Umrüstung notwendige Zeit zu gewähren und die dadurch entstehenden Kosten rückzuvergüten?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär!
Die Bundesregierung teilt die in der Frage wiedergegebene Auffassung nicht. Der Berlin-Verkehr muß reibungslos und sicher sein. Das ist nur gewährleistet, wenn die Masse des Verkehrs mit verplombten Fahrzeugen durchgeführt wird. Denn nur bei verplombten Fahrzeugen ist der DDR nach dem Viermächteabkommen und dem Transitabkommen jegliche Kontrolle der Ladung verwehrt. Gewiß wird das Anlegen der Plomben an den Fahrzeugen durch unsere Zolldienststellen eine gewisse Belastung mit sich bringen. Durch organisatorische, personelle und bauliche Maßnahmen der Zollverwaltung wird jedoch der Aufenthalt für die Verplombung auf ein Mindestmaß beschränkt werden. Die erleichterte und beschleunigte Abfertigung der verplombten Fahrzeuge an den übrigen Kontrollstellen wird insgesamt zu einer Zeitersparnis gegenüber dem jetzigen Zustand führen. Außerdem - das möchte ich besonders unterstreichen - werden wir ein Mehr an Sicherheit haben, was nicht zuletzt auch dem Transportgewerbe zugute kommen wird.
Es ist allerdings richtig, daß die erforderliche Umrüstung der noch nicht verschlußsicheren Fahrzeuge zu einer finanziellen Mehrbelastung des Gewerbes führen wird. Diese Kosten können beispielsweise bei Lastkraftwagen zwischen 0,5 und 3 % des Neuwertes liegen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß es dem Transportgewerbe zumutbar ist, diese Kosten zu tragen, zumal da - insbesondere in Berlin - günstige steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten bestehen. Dieses Gewerbe wird ja auch an den Vorteilen der Neuregelung, z. B. im Bereich der Beschleunigung, teilhaben. Ein reibungsloser, schneller und sicherer Berlin-Verkehr wird einen rationelleren Einsatz der Fahrzeuge ermöglichen, als dies in der Vergangenheit oft der Fall war.
Die für die Umrüstung notwendige Zeit soll dem Gewerbe selbstverständlich gewährt werden. Die Bundesregierung hat in ihrer Begründung zu dem Gesetzentwurf ausdrücklich auf diesen Umstand hingewiesen. Über das für die Verplombungspflicht vorzusehende Datum wird in den Ausschußberatungen über das Gesetz noch gesprochen werden müssen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Gewandt.
Herr Staatssekretär, Sie halten also eine Regelung für praktikabel, die nach Auffassung der Betroffenen zu Zeitverlusten führt, die dazu zwingt, 130 leere Lastkraftwagen jährlich zu verplomben, und die drittens um auch das hier einmal zu sagen - dazu zwingt, mit Lastwagen, die Sperrgut nach Berlin transportieren, mit denen aber normales Gut zurücktransportiert werden soll, während des Aufenthalts in Berlin eine Werkstatt aufzusuchen, um sie umrüsten zu lassen.
Herr Abgeordneter, ich halte diese Regelung für sinnvoll, weil sie den Berlin-Verkehr erleichtert und kontrollfreie Durchfahrten durch die DDR ermöglicht. Ich weiß, daß die Verplombung an der Grenze etwa 10 Minuten beanspruchen wird, während der heutige Aufenthalt auf der DDR-Seite viel mehr Zeit kostet. Nach meiner Meinung ist also das ganze Verfahren besser als der heutige Zustand.
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Gewandt.
Herr Staatssekretär, unabhängig von der Frage, ob praktikabel oder nicht, sind Sie doch sicherlich mit mir der Meinung, daß es sich hier um eine politische Maßnahme handelt, die man so oder so beurteilen kann und deren Folgen - dazu gehört die Umrüstung der Lastkratwagen - nicht einem privaten Gewerbe angelastet werden können.
Herr Abgeordneter, ich bin nicht Ihrer Meinung, daß man diese Frage politisch so oder so beurteilen kann. Ich kann sie nur positiv beurteilen.
({0})
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Mattick.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß das Güterfernverkehrsgewerbe für jede Fahrt durch die DDR drei Stunden Wartezeit im Tarif mit einkalkuliert? Die Kosten für den Umbau werden also sehr schnell herausgeholt werden können, so daß man wahrscheinlich dann einmal über eine Tarifermäßigung sprechen könnte.
Herr Abgeordneter, dies ist mir klar. Ich wußte nicht genau, daß es drei Stunden sind. Ich hätte eine etwas geringere Zeit angenommen; aber ich erinnere mich, daß ich einmal von drei Stunden gelesen habe. Ich habe aber Herrn Abgeordneten Gewandt soeben darzulegen versucht, daß der Zeitaufwand für die Verplombung bei uns an der Grenze mit 8 bis 10 Minuten kalkuliert wird. Gegenüber den drei Stunden auf der anderen Seite tritt also ein erheblicher Zeitvorteil ein, so daß der Verkehr tatsächlich rationeller und für den Frachtführer billiger sein wird.
({0})
Herr Abgeordneter Matthöfer!
Herr Staatssekretär, wird das Güterfernverkehrsgewerbe im Vergleich zu den Nachteilen, die eventuell entstehen, nicht auch Vorteile haben, die bei der Gesamtbetrachtung zu berücksichtigen sind, und zwar Vorteile nicht nur durch die Beschleunigung der Abwicklung, sondern unter Umständen auch durch eine Umsatzsteigerung?
Ich bin überzeugt, daß das Abkommen zu einer erheblichen Verbesserung und Verstärkung der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und Berlin führen und auch eine Umsatzsteigerung im Verkehr eintreten wird. Ich kann also Ihre Frage nur positiv beantworten.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Reddemann.
Herr Staatssekretär, geraten wir nicht in die Gefahr, uns um das Kaisers Bart zu streiten, weil wir bisher noch nicht wissen, wie später die Abfertigung des Güterfernverkehrs an den Kontrollpunkten tatsächlich vorgenommen wird?
({0})
Wir sind überzeugt, daß im Rahmen des Verplombungsgesetzes tatsächlich die Zeitgewinne auf der Seite der DDR eintreten werden, die Herr Kollege Mattick vorhin geschildert hat. Da wir es in unserer Hand haben, durch Baumaßnahmen und personelle Vorleistungen zu erreichen, daß der Zeitaufwand für die Verplombung gering ist, bin ich der Meinung, daß wir
nicht um des Kaisers Bart gestritten haben, sondern tatsächlich Zeitvorteile für uns eintreten werden.
({0})
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Hauff.
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, dem Kollegen Gewandt gelegentlich mitzuteilen, zu welchen Einsparungen es nach der Einführung der Berlin-Regelung vermutlich kommen wird, wenn man nicht nur die Möglichkeit einer schnelleren Abfertigung, sondern auch die Tatsache berücksichtigt, daß das Güterfernverkehrsgewerbe keine Gebühren mehr bezahlen muß?
Herr Abgeordneter, ich bin der Meinung, die Bundesregierung sollte, wenn sich das Verfahren eingespielt hat, auf jeden Fall einen Bericht über die Entwicklung und über die Vor- und Nachteile abgeben. Der Nutzen wird dann jedermann deutlich werden.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Engelsberger.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß die Verplombungseinrichtung pro LKW 3- bis 5000 DM kosten wird, und halten Sie diese finanzielle Belastung der Verkehrswirtschaft für zumutbar?
Herr Abgeordneter, ich muß mich auf das beziehen, was ich vorhin gesagt habe. Die Fülle meiner Ausführungen sollte genau das zum Ausdruck bringen, was in Ihrer Fragestellung noch einmal angesprochen wird. Jawohl, ich halte das für tragbar.
Ich rufe die Frage 31 des Herrn Abgeordneten Gewandt auf:
Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf die im Berlin-Abkommen vorgesehenen Kann-Vorschriften für die Durchführung der Verplombung in Muß-Vorschriften umgewandelt?
Herr Abgeordneter, der verplombte Verkehr ist nach dem Transit-Abkommen besonders privilegiert. Die DDR-Behörden dürfen die Ladung der verplombten Transportmittel nicht kontrollieren. Dadurch ist sichergestellt, daß dieser Verkehr reibungslos und schnell verlaufen wird und - ich darf das besonders betonen - Störungen nicht ausgesetzt werden kann. Unser Interesse an einem ungehinderten Zugang nach Berlin zwingt uns also dazu, alles zu tun, damit der BerlinVerkehr grundsätzlich verplombt läuft. Das Verplombungsgesetz, dessen Entwurf Ihnen die Bundesregierung vorgelegt hat, soll dies sicherstellen.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Gewandt.
Herr Staatssekretär, sind Sie angesichts der stark divergierenden Auffassungen der Bundesregierung einerseits und der betroffenen Wirtschaft andererseits bereit, vor Erlaß der Durchführungsverordnung die Vertreter der betroffenen Wirtschaft anzuhören?
Wir sind immer bereit, Gespräche mit der Wirtschaft zu führen, zumal in diesem Fall, wo es sich um die Frage des BerlinVerkehrs handelt.
Keine weitere Zusatzfrage.
Dann rufe ich die Frage 32 des Abgeordneten Dr. Schneider ({0}) auf:
Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung im Hinblick auf die Feststellungen des Präsidenten des Deutschen Städtetags, Bürgermeister Hans Koschnick, am 10. Januar 1972 vor der Presse über die Finanznot der Städte zu ergreifen?
Herr Abgeordneter, in den Tagesnachrichten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Finanzen vom 12. Januar 1972, die nach unserer Kenntnis den Herren Abgeordneten zugeleitet worden sind, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Finanzen zu den Ausführungen des Präsidenten des Deutschen Städtetages vom 10. Januar 1972 Stellung genommen. Das Ministerium hat in dieser Stellungnahme insbesondere auf die Verbesserung der Gemeindefinanzen nach dem Verkehrsfinanzgesetz und auf den Umstand hingewiesen, daß den Gemeinden im Rahmen des Steuerverbundes zwischen Ländern und Gemeinden weitere Mittel aus der Erhöhung des Länderanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer zufließen. Mit diesen Maßnahmen ist die Bundesregierung ihrer Verantwortung auch für den Bereich der Kommunalfinanzen im Rahmen des gegenwärtig Möglichen nachgekommen. Für weitere Maßnahmen sieht die Bundesregierung keine Möglichkeit.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Schneider.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, zuzugeben, daß der von ihr in diesem Hause und in der Öffentlichkeit erweckte Eindruck, den Gemeinden stünde aus der Erhöhung der Mineralölsteuer für Verkehrsinvestitionen etwa eine Milliarde DM jährlich mehr zur Verfügung, falsch ist, da die tatsächlichen Mehreinnahmen nur etwa 650 Millionen DM betragen werden?
Herr Abgeordneter, die Bundesregierung hat nie versucht, einen falschen Eindruck zu erwecken. Insgesamt fließt etwa eine Milliarde DM in die Verkehrsfinanzierung hinein.
Diese Summe kommt fast ausschließlich den Gemeinden zugute; denn wo immer solche Investitionen gemacht werden, erfolgen sie in Gemeinden. Ich glaube, wir haben das, was wir gesagt haben, auch in seinem äußeren und inneren Wert nicht zu korrigieren.
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Schneider.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, bei der mittel- und langfristigen Finanzplanung des Bundes zu berücksichtigen, daß der Investitionsbedarf der Städte und Gemeinden von 1971 bis 1980 auf 395 Milliarden DM veranschlagt ist, wobei die Kosten für Städtebau und Stadtsanierung außer Betracht geblieben sind?
Herr Abgeordneter, alle Bundesregierungen sind seit vielen Jahren bemüht, die Situation der Gemeinden entsprechend abzuschätzen. So hat z. B. die von CDU/CSU und SPD geführte Regierung im Rahmen der Finanzreform die gemeindliche Finanzausstattung verbessert. Dieser Schritt, den wir in diesem Jahr tun, führt auf dem Wege zur Verbesserung der Finanzsituation der Gemeinden erheblich weiter. Wir sind auch bereit, uns jederzeit neue Gedanken im Hinblick auf die Zukunft zu machen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Schulze-Vorberg.
Herr Staatssekretär, da bei dieser Erhöhung der Mineralölsteuer, wie Sie gerade betont haben, die kleinen Gemeinden praktisch leer ausgehen, frage ich Sie: sieht die Bundesregierung Möglichkeit und Anlaß, bei der Erhöhung des Länderanteils an der Mehrwertsteuer zu berücksichtigen, daß den kleinen Gemeinden, weil sie sonstige Steuerzuschläge nicht bekommen, nur über einen verstärkten kommunalen Finanzausgleich der Länder geholfen werden kann?
Herr Abgeordneter, auf diese Frage haben wir als Bundesregierung keinen Einfluß. Der Finanzausgleich im Steuerverbund zwischen Ländern und Gemeinden ist in jedem Land geregelt. Aber die Situation ist doch die, daß die Gemeinden an jedem Prozent Umsatzsteuer, das die Länder mehr erhalten, mit einem Anteil von 24 bis 28 % beteiligt sind. Die Gemeinden partizipieren also auch direkt an einer Verbesserung der Finanzausstattung der Länder. Es ist dann Sache der Länder - hier können wir nicht eingreifen -, in welchem Umfang die Mittel nun in kleinere, mittlere oder größere Gemeinden hineingeschleust werden. Wir haben aber bei der Erhöhung des Umsatzsteueranteils gerade diesen Gesichtspunkt des Steuerverbundes zwischen Ländern und Gemeinden besonders berücksichtigt.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ott.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß die Finanzsituation der deutschen Gemeinden auf dem Investitionssektor dadurch erheblich benachteiligt wird, daß die Gemeinden infolge der überhöhten Zinsen seit anderthalb Jahren wesentlich mehr Geld für die gleichen Investitionssummen ausgeben müssen? Wann wird die Bundesregierung in der Lage sein, eine Finanz- und Wirtschaftspolitik zu treiben, die die Bundesbank in den Stand versetzt, den Diskontsatz und damit den Zinssatz zugunsten der deutschen Gemeinden zu senken?
Ich glaube, es kann keine Diskont- und Zinspolitik der Bundesbank zugunsten des einen oder anderen Bereiches, sondern nur eine allgemeine Diskont- und Zinspolitik geben. Herr Abgeordneter, die Erfolge der Bundesregierung sind deutlich. Der Zinssatz ist seit einigen Wochen sichtbar im Fallen. Er nähert sich für Anleihen allmählich der 7-%-Schwelle. Wir haben also das, was Sie als zukünftigen Erfolg von uns erwarten, zum Teil bereits jetzt erreicht.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Apel.
Herr Staatssekretär, können Sie die in Frageform gekleideten Aussagen des Herrn Dr. Schneider in folgender Weise korrigieren: Erstens fließt den Gemeinden durch die Beschlüsse des Bundestages auf Grund der Ergebnisse des Vermittlungsausschusses die eine Milliarde DM nun voll zu - der Bund hat damit 110 Millionen DM mehr zu bezahlen -, und zweitens ist es keineswegs so, daß die kleinen Gemeinden am Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz nicht partizipieren?
Ich kann das, was Sie ausgeführt haben, voll bestätigen.
({0})
Herr Abgeordneter, ich war ja selbst einige Jahre lang Stadtdirektor in einer mittleren Gemeinde mit 48 000 Einwohnern; ich kann aus meiner eigenen Erfahrung darauf hinweisen, daß auch diese Stadt zum Teil an den Effekten der neuen Regelung teilhaben wird.
Ich komme zur Frage 33 des Abgeordneten Höcherl. - Er ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet; die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Meine Damen und Herren, wir stehen am Ende der Fragestunde. Der Herr Parlamentarische Staatssekretär von Dohnanyi erhält vom Hause offenbar die Gelegenheit, die Fragen erst als Bundesminister zu beantworten.
Ich berufe die nächste Sitzung auf morgen, Freitag, den 28. Januar, 9 Uhr.
Die Sitzung ist geschlossen.