Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren, bevor wir mit unserer Arbeit beginnen, habe ich eine traurige Pflicht zu erfüllen.
({0})
Ein Eisenbahnunglück in der Nähe von Radevormwald hat am 27. Mai das Leben von 41 Schulkindern und 5 Erwachsenen und zahlreiche Schwerverletzte gefordert. Der amtierende Präsident des Deutschen Bundestages hat an den Bürgermeister der Stadt Radevormwald folgendes Telegramm gerichtet:
Mit tiefer Erschütterung sind unser aller Gedanken bei den Opfern des tragischen Unglückes, das über die Bevölkerung Ihrer Stadt so viel Leid gebracht hat.
Ich bitte Sie, den Familien, die das Schicksal so hart getroffen hat, das aufrichtige Mitgefühl und den Verletzten die besten Genesungswünsche des Deutschen Bundestages zu übermitteln.
Sie haben sich zu Ehren der Verstorbenen von den Plätzen erhoben. Ich danke Ihnen.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen hat am 24. Mai 1971 gemäß § 37 Abs. 4 der Bundeshaushaltsordnung eine Vorlage betreffend grundsätzliche Einwilligung zu einer außerplanmäßigen Ausgabe bei Kapitel 10 03 Titel 785 98 übersandt, die als Drucksache VI/2220 verteilt ist. Nach einer interfraktionellen Vereinbarung werden derartige Vorlagen dem Haushaltsausschuß überwiesen. - Ich höre keinen Widerspruch; dann ist es so beschlossen.
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist Punkt 5 der Tagesordnung abgesetzt.
Folgende amtliche Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 14. Mai 1971 zu den nachstehenden Gesetzen einen Antrag gemäß § 77 Abs. 2 GG nicht gestellt:
Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985
Gesetz betreffend die Änderung vom 28. September 1970 der Satzung der Internationalen Atomenergie-Organisation
Gesetz zu den Verträgen vom 14. November 1969 des Weltpostvereins
Gesetz zu dem Vertrag vom 27. Mai 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Liberia über die Benutzung liberianischer Gewässer und Häfen durch das N. S. „Otto Hahn"
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 1. Juli 1969 über die gegenseitige Anerkennung der Beschußzeichen für Handfeuerwaffen
Zum
Gesetz zur Anpassung verschiedener Vorschriften über die Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Ländern an die Neuregelung der Finanzverfassung ({1})
hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 14. Mai 1971 die Einberufung des Vermittlungsausschusses verlangt. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/2190 verteilt.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 4. Juni 1971 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß § 77 Abs. 2 GG nicht gestellt:
Fünftes Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise
Gesetz zur Kennzeichnung von Bleikristall und Kristallglas ({2})
Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Januar 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Haschemitischen Königreich Jordanien über den Luftverkehr
Zum
Gesetz über Wein, Likörwein, Schaumwein, weinhaltige Getränke und Branntwein aus Wein ({3})
hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 4. Juni 1971 die Einberufung des Vermittlungsausschusses verlangt. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/2254 verteilt.
Der Bundeskanzler hat am 17. Mai 1971 die vom Bundesrat in der Sitzung am 14. Mai 1971 beschlossenen Stellungnahmen zum
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des langfristigen Wohnungsbauprogramms ({4})
sowie zum
Entwurf eines Gesetzes über die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ({5})
übersandt, die als zu Drucksachen VI/2117 und VI/2118 verteilt sind.
Die Gegenäußerungen der Bundesregierung zum Wohnungsbauänderungsgesetz 1971 und zum Graduiertenförderungsgesetz sind als Nachtrag zu Drucksachen VI/2117 und VI/2118 verteilt.
Der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat gegen die nachfolgende, bereits im Amtsblatt der EG verkündete Verordnung keine Bedenken erhoben:
EWG-Verordnungen Nr. 326 und 327i71 zur Festlegung der Grundregeln für die Gewährung der Erstattungen bei der Ausfuhr sowie der Kriterien für die Festsetzung der Erstattungsbeträge für Rohtabak
- Drucksache VI/1767 Der Bundesminister des Innern hat am 12. Mai 1971 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hussing, Dr. Rinsche, Dr. Böhme, Pfeifer, Krampe, Frau Dr. Wolf, Müller ({6}), Zink, Hein ({7}) und Genossen betr. Abschiebung illegaler ausländischer Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland - Drucksache VI/2058 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/2194 verteilt.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen hat am 17. Mai 1971 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Pohle, Leicht, Dr. Althammer und der Fraktion der CDU/CSU betr. Haushaltsführung 1971 - Drucksache VI/2137 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/2197 verteilt.
Der Bundesminister für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen hat am 19. Mai 1971 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mursch ({8}), Engelsberger, Dr. Jobst, Müller ({9}), Dr. Wagner ({10}), Picard, Seiters, Schmitt ({11}), Frau Kalinke und Genossen betr. 3. Vierjahresplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen - Drucksache VI/2146 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/2207 verteilt.
Vizepräsident Dr. Jaeger
Der Parlamentarische Staatssekretär heim Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat am 18. Mai 1971 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Müller ({12}), Helms, Peters ({13}), Lotze, Peters ({14}), Cramer, Ross, Lemp, Wolf und der Fraktionen der SPD, FDP betr. Bereitstellung von Bundesmitteln für Anschlüsse von abseits gelegenen Siedlungen und Einzelgehöften in ländlichen Gebieten an eine zentrale oder gemeindliche Wasserversorgung - Drucksache VI/2171 - beantwortet. Sein Schreiber) ist als Drucksache VI/2211 verteilt.
Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen hat am 21. Mai 1971 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lampersbach, Mursch ({15}), Haase ({16}), Dr. Marx ({17}) und der Fraktion der CDU CSU betr. Vertrag zwischen der Deutschen Bundespost und der Post der „DDR"
Drucksache VI/2163 - beantwortet. Sein Schreiben ist dis Drucksache VI/2213 verteilt.
Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat am 24. Mai 1971 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Burger, von Thadden, Dr. Götz, Maucher, Frau Griesinger, Frau Stommel und Genossen betr. Aggressionen gegenüber behinderten Kindern - Drucksache VI/1944 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/2214 verteilt.
Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat am 24. Mai 1971 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hussing, Müller ({18}), Dr. Rinsche, Dr. Böhme, Pfeiffer, Krampe, Frau Dr. Wolf, Zink und Genossen betr. Gesundheitsbericht der Bundesregierung - Drucksache VI/2068 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/2215 verteilt.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen hat am 26. Mai 1971 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lenzer, Dr. Hubrich, Dr. Probst und der Fraktion der CDU/CSU betr. Förderung und Weiterentwicklung der Senkrechtstarttechnik ({19}) im Flugzeugbau - Drucksache VI/2148 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/2219 verteilt.
Der Bundesminister für Städtebau und Wohnungswesen hat am 1. Juni 1971 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Baier, Erpenbeck, Dr. Althammer, Mick und der Fraktion der CDU/CSU betr. Wohnungsbaupolitik - Drucksache V1/2154 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/2239 verteilt.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen hat am 2. Juni 1971 die Kleine Anfrage. der Abgeordneten Burger, Dr. Eyrich, Lenzer, Brück ({20}), Frau Griesinger, Baier und Genossen betr. Warenunterschiebung im Gaststättengewerbe Drucksache VI 2188 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/2248 verteilt.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen hat am 2. Juni 1971 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Strauß, Dr. Gradl, Dr. Marx ({21}), Kiep, Wohlrabe und Genossen betr. die Beziehungen zwischen Chile und Deutschland - Drucksache VI/2206 - beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/2252 verteilt.
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 23. Februar 1962 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Zollvorlagen
Verordnung über die Erhebung einer Ausgleichsabgabe zur Sicherung der deutschen Landwirtschaft
- Drucksache VI/2210 überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft ({22}), Finanzausschuß, Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Haushaltsausschuß mit der Bitte uni Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 29. September 1971
Dreiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste - Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung
- Drucksache VI/2247 -überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor dem Plenum am 29. September 1971
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dom Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
EG-Vorlagen
Verordnung des Rates über die Lieferung von Eiprodukten an das Welternährungsprogramm
- Drucksache VI/2177 überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ({23}), Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates ({24}) zur Änderung der Verordnungen Nr. 120/67/EWG und Nr. 359/67/EWG über die gemeinsame Marktorganisation für Getreide und Reis
- Drucksache VI/2198 überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung ({25}) des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Kernforschungsstelle, die in den Niederlanden dienstlich verwendet werden
- Drucksache VI/2191 überwiesen an den Innenausschuß ({26}), Haushaltsausschuß mit der Bitte urn Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates ({27}) zur Änderung der Verordnung I Nr. 359/67/EWG über die gemeinsame Marktorganisation für Reis
Drucksache VI 2208 überwiesen an den Ausschult für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlege des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates ({28}) über die Destillation der Nebenerzeugnisse der Weinbereitung
- Drucksache VI 2209 überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung ({29}) Nr. 974/71 des Rates vom 12. Mai 1971 über bestimmte konjunkturpolitische Maßnahmen, die in der Landwirtschaft im Anschluß an die vorübergehende Erweiterung der Bandbreiten der Währungen einiger Mitgliedstaaten zu treffen sind
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft ({30}), Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen den Vorschlag erhoben werden
Verordnung des Rates ({31}) zur Festlegung der wesentlichsten Handelsplätze für Getreide und der für diese Handelsplätze geltenden abgeleiteten Interventionspreise sowie des Interventionspreises für Mais und des einzigen abgeleiteten Interventionspreises für Hartweizen für das Wirtschaftsjahr 1971/1972
- Drucksache VI/2221 überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates ({32}) zur Festsetzung des Schwellenpreises für Getreide für das Wirtschaftsjahr 1971/72
- Drucksache VI/2227 -überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates ({33}) über die in der Gemeinschaft hergestellten Schaumweine im Sinne von Punkt 12 des Anhangs II zur Verordnung ({34}) Nr. 816/70
Verordnung ({35}) des Rates zur Änderung der Verordnung ({36}) Nr. 817/70 hinsichtlich der Qualitätsschaumweine bestimmter Anbaugebiete
- Drucksache VI/2236 überwiesen an den Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit ({37}), Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates ({38}) zur Festsetzung des Schwellenpreises für geschälten Reis und Bruchreis und des in dem Schwellenpreis für vollständig geschliffenen Reis einzubeziehenden Schutzbetrags für das Wirtschaftsjahr 1971/1972 Verordnung ({39}) des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 362/67/EWG hinsichtlich der Ausbeute bei der Verarbeitung von Rohreis zu vollständig geschliffenem Reis - Drucksache VI/2232 -überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates ({40}) über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für Werkblei und affiniertes Blei der Tarifstelle 78.01 A des Gemeinsamen Zolltarifs ({41})
Verordnung ({42}) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Rohzink der Tarifstelle 79.01 A des Gemeinsamen Zolltarifs ({43})
Drucksache VI/2233 -überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte urn Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Richtlinie des Rates ({44}) über die Erweiterung des Geltungsbereichs der Richtlinie ({45}) des Rates vom 25. Februar 1964 zur Koordinierung der Sondervorschriften für die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern, soweit sie aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit gerechtfertigt sind, auf die Arbeitnehmer, die von dem Recht, nach Beendigung einer Beschäftigung im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates verbleiben zu können, Gebrauch machen
- Drucksache VI/2234 überwiesen an den Innenausschuß ({46}), Ausschuß für
Arbeit und Sozialordnung mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates zur Festsetzung des Grundpreises und des Ankaufspreises für Tafeltrauben
Verordnung des Rates zur Festsetzung des Grundpreises und des Ankaufspreises für Pfirsiche
Verordnung des Rate. zur Festsetzung des Grundpreises und des Ankaufspreises für Tomaten
Verordnung des Rates zur Festsetzung des Grundpreises und des Ankaufspreises für Zitronen
- Drucksache V1/2235 Vizepräsident Dr. Jaeger
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates zur Änderung des Status des Beamten der Europäischen Gemeinschaften und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaf ten
Drucksache VI/2240 überwiesen an den lnnenousschuß ({47}), Haushaltsausschuß mit der Bitte um Vorloge des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates ({48}) zur Festsetzung der Beihilfe für die Erzeugung von Hartweizen für das Wirtschaftsjahr 1971/72
Drucksache VI/2241 -überwiesen an den Ausschuß tür Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rot
Verordnung ({49}) des Rotes über die zeitweilige Aussetzung von autonomen Zollsätzen des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte Waren ({50})
Verordnung ({51}) des Rates über die zeitweilige Aussetzung von autonomen Zollsätzen des Gemeinsamen "Zolltarifs für bestimmte Waren ({52})
Drucksache VI/2242 überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rot
Verordnung des Rates ({53}) über die Einfuhr von Fischereierzeugnissen mit Ursprung in Marokko in die Gemeinschaft
Verordnung ({54}) des Rates über die Einfuhr von Fischereierzeugnissen mit Ursprung in Tunesien in die Gemeinschaft
- Drucksache VI/2243 überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Meine Damen und Herren, wir kommen zu Punkt 1 der Tagesordnung:
Fragestunde
- Drucksache VI/2244
Wir beginnen mit den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft und Finanzen. Die Frage 37 ist von dem Abgeordneten Höcherl eingebracht. - Er ist nicht im Saal. Dann wird die Frage schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 38 des Abgeordneten von Thadden auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung das Ausmaß der Gefährdung der besonders stark exportorientierten saarländischen Wirtschaft durch die währungspolitischen Beschlüsse?
Herr Staatssekretär Rosenthal, bitte!
Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen: Es deuten keine Anzeichen auf eine Gefährdung der Beschäftigung in der saarländischen Wirtschaft durch die stabilitätspolitischen Bemühungen der Bundesregierung hin. Wenn die vorübergehende marktwirtschaftskonforme Freigabe des Wechselkurses der D-Mark zu etwas größeren Ausschlägen in den Devisenkursen führt, so handelt es sich hier um ein Datum, auf das sich die Unternehmer in einer Marktwirtschaft flexibel einstellen können und sollen. Gerade auch die Wirtschaft ist, wie das Gespräch vom 4. Juni im Rahmen der Konzertierten Aktion erneut bewies, daran interessiert, daß extreme Liquiditätszuflüsse eingedämmt werden; die Wirtschaft hat entsprechenden Maßnahmen zugestimmt. Das angestrebte Mehr an binnenwirtschaftlicher Stabilität stärkt zudem von der Kostenseite her die Position der deutschen Exportwirtschaft auf
den internationalen Märkten. Das gilt für alle Bundesländer.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter von Thadden.
von Thadden ({0}) : Ist die Bundesregierung bereit, die Behauptung in der saarländischen Presse zu überprüfen, daß durch ,die währungspolitischen Maßnahmen nicht zuletzt die saarländische Straßenbauindustrie besonders hart getroffen wurde, was dadurch deutlich wird, daß von den ausgeschriebenen Aufträgen in den ersten fünf Monaten dieses Jahres etwa nur die Hälfte tatsächlich in Angriff genommen werden konnte?
Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen: Herr Kollege, wir sind gern bereit, das zu überprüfen. Ich weise aber darauf hin, daß es sehr problematisch ist, in Einzelfällen Ausnahmen bei solchen Maßnahmen zu machen, denn solche Ausnahmen könnten leicht die gesamte stabilitätpolitische Situation verwässern.
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter von Thadden.
von Thadden ({0}) : Kennt die Bundesregierung auch die besondere Notlage der saarländischen Druckereiindustrie, die bereits einmal durch zeitlich fast zusammenfallende Franc-Abwertung und D-Mark-Aufwertung hart getroffen wurde und die in den letzten Monaten zusätzlich darunter zu leiden hat, daß die für sie sehr wichtigen Aufträge aus dem EWG-Raum aus Kostengründen immer mehr in andere EWG-Länder abwandern?
Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen: Herr Kollege, ich bezweifle nicht, daß einzelne Industrien von dieser gesamtwirtschaftlichen Maßnahme stärker betroffen werden als andere. Ich möchte hier aber darauf hinweisen, daß Industriegruppen, die in ihrer Exportquote vom Bundesdurchschnitt deutlich abweichen, nicht mehr als 6 % am Gesamtexport der ..saarländischen Industrie ausmachen. Stahl und Kohle werden wegen der besonderen Abmachungen von dem Floating ja nicht betroffen.
Dann komme ich zur Frage 39 des Abgeordneten von Thadden:
Kann das Saar/Westpfalz-Programm auch nach den währungspolitischen Beschlüssen der Bundesregierung ungekürzt fortgesetzt werden, soweit es die Beteiligung des Bundes an den Kosten betrifft?
Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen: Für den gesamten Bundeshaushalt sind auf Grund der konjunkturellen Erfordernisse generelle Verfügungsbeschränkungen getroffen worden. Davon werden auch die Mittel des regionalen Förderungsprogramms berührt. Der schon verfügbare Betrag wurde den Ländern jedoch bereits zugewiesen. Engpässe sind bisher in keinem Bundesland aufgetreten.
Parlamentarischer Staatssekretär Rosenthal
Der Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen hat bereits mehrfach erklärt, daß er bei einem im späteren Verlauf des Jahres von den Ländern nachgewiesenen dringenden Bedarf angesichts der mangelnden Leistungskraft der wirtschaftlich schwachen Gebiete eine flexible Handhabung der Verfügungsbeschränkung zu ermöglichen suchen wird.
Im übrigen ist darauf hinzuweisen, wie ich soeben auf Ihre Zusatzfrage bereits gesagt habe, daß ein wirksames Stabilisierungsprogramm, wie es auch die Opposition vielfach gefordert hat, grundsätzlich nicht einen Katalog von Ausnahmen gestattet.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten von Thadden.
von Thadden ({0}) : Herr Staatssekretär, besteht die Besorgnis, daß die vorgesehene KostenNutzen-Analyse für den Bau des Saar-Pfalz-Kanals durch die Schwierigkeiten finanzieller Natur, in denen der Bund steckt, irgendwie hinausgeschoben werden könnte?
Rosenthal, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen: Das, Herr Kollege, müßte ich prüfen.
Keine weitere Zusatzfrage.
Dann komme ich zu den Fragen 40 und 41 des Abgeordneten Schedl. - Die beiden Fragen werden schriftlich beantwortet, da der Fragesteller nicht anwesend ist. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Die Fragen Nr. 42 und 43 sind zurückgezogen. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Die weiteren Fragen werden durch den Herrn Staatssekretär Hermsdorf beantwortet. Zuerst die Frage 44 des Abgeordneten Offergeld:
Bis wann werden voraussichtlich die Verhandlungen mit der Schweiz über eine Neufassung des Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland-Schweiz abgeschlossen?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär!
Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen: Herr Kollege Offergeld, die Verhandlungen zur Revision des deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens wurden 1965 von deutscher Seite eingeleitet. Wegen des bestehenden Steuergefälles sind bei ihnen außerordentlich schwierige und vielschichtige Sachverhalte zu lösen. In der jüngsten Phase der Verhandlungen, zuletzt im Mai 1971 in Bonn, hat sich eine wesentliche Annäherung der Standpunkte ergeben. Ein genauer Zeitpunkt für den Abschluß der Verhandlungen läßt sich naturgemäß nicht voraussagen. Unsere Bemühungen sind jedoch darauf gerichtet, die Verhandlungen noch in diesem Monat mit dem Ziel ihres Abschlusses durch Paraphierung eines Abkommensentwurfs fortzuführen.
Keine Zusatzfrage.
Dann komme ich zur Frage 45 des Abgeordneten Offergeld:
Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, evtl. in Zusammenarbeit mit der Schweiz, den Vertrieb von Werbeschriften zu verhindern, in denen durch Schweizer Firmen Unterstützung zur Steuerhinterziehung in Deutschland angeboten wird (vgl. z. B. Frankfurter Rundschau vom 19. Mai 19711?
Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen: Die Bundesregierung hat mit Befremden festgestellt, daß bekannte ausländische Büros verstärkt dazu übergehen, Unterstützung zu Steuerhinterziehungen in Deutschland anzubieten. Der von Ihnen erwähnte Fall ist ein sehr unerfreuliches Beispiel dieser Art.
Presseanzeigen oder Rundschreiben aus dem Ausland, die zur Steuerhinterziehung auffordern, sind im Rahmen des § 111 unseres Strafgesetzbuchs und nach den geltenden Nebenbestimmungen strafbar. Die Einleitung der Strafverfolgung ist Sache der zuständigen Landesbehörden. Die Bestrafung der Täter ist allerdings dadurch behindert, daß die Urheber solcher Werbefeldzüge im Ausland sitzen und Rechtshilfe meist nicht zu erwarten ist. Die Steuerfahndungsstellen der Landesfinanzverwaltungen sind auf diese Praktiken hingewiesen und werden sie verfolgen.
Keine Zusatzfrage.
Dann komme ich zu den Fragen 46 und 47 des Abgeordneten Wolfram. - Die beiden Fragen werden schriftlich beantwortet, da der Fragesteller nicht im Saale ist. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich komme zur Frage 48 des Abgeordneten Dr. Abelein. - Auch diese Frage wird wegen Abwesenheit des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich komme zu den Fragen 49 und 50 des Abgeordneten Dr. Evers:
Entspricht es den Vorstellungen der Bundesregierung, daß die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder ihren Versorgungsberechtigten Briefe ohne Anrede, Grußformel und persönliche Unterschrift des Zeichnenden zukommen läßt, und daß diese Anstalt es nicht für erforderlich hält, Kürzungen der Versorgungsrenten infolge von Neuberechnungen in allgemein verständlicher Sprache zu erläutern?
Beabsichtigt die Bundesregierung, im Sinne ihres Versprechens, „mehr Demokratie zu wagen", hier kurzfristig Abhilfe zu schaffen?
Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen: Herr Kollege Evers, nach der Geschäftsanweisung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, die als autonome Anstalt des öffentlichen Rechts lediglich der Aufsicht des Bundesministers für Wirtschaft und Finanzen untersteht, sind im Schriftverkehr der Anstalt mit Privatpersonen die gebräuchlichen Höflichkeitsanreden und Grußformeln zu verwenden. Von der Verwendung der Höflichtkeitsformel wird allerdings bisher in Ausnahmefällen abgesehen, insbesondere in förmlichen, meist maschinell erstellten Mitteilungen.
Nach dieser Geschäftsanweisung sind auch alle Schreiben an die Anstalt von dieser höflich, knapp
Parlamentarischer Staatssekretär Hermsdorf
und klar zu beantworten. Hiernach ist die Anstalt bestrebt, künftig die üblichen Höflichkeitsformeln auch in diesen Ausnahmefällen, die vereinzelt zu Beschwerden geführt haben, zu berücksichtigen. Sie prüft zur Zeit, ob eine solche Maßnahme schon jetzt in das laufende Maschinenprogramm eingearbeitet werden kann oder ob dies erst bei der Erstellung eines neuen Maschinenprogramms durchgeführt werden kann.
Dagegen muß die Unterschrift des Zeichnenden auf Reinschriften, die Mitteilungen an Privatpersonen oder Schreiben im Umdruckverfahren betreffen, wegen der Verwaltungssituation der Anstalt nach wie vor regelmäßig beglaubigt werden. Entsprechend allgemeiner Verwaltungsübung, die beispielsweise auch in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien zum Ausdruck kommt, ist die handschriftliche Vollziehung von Reinschriften auf Ausnahmen zu beschränken.
Die Schwierigkeit der Erläuterung der Rentenbescheide der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder liegt in der Kompliziertheit des neuen Satzungsrechts begründet, das sowohl spezifisch zusatzversicherungs- und sozialversicherungsrechtliche Elemente als auch solche des Beamtenversorgungsrechts in sich vereinigt. Mit Rücksicht auf den Umfang der Verwaltungsarbeit der Anstalt, die die größte Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen Dienstes in der Bundesrepublik Deutschland darstellt, muß die Rentenberechnung - nicht anders als bei den sonstigen Zusatzversicherungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes - in erster Linie durch eine Bezugnahme auf die Satzungsbestimmungen, die allen Versicherten und Rentnern der Anstalt übersandt worden sind, erläutert werden.
Außerdem hat die Anstalt im Rahmen ihrer Aufklärungsarbeit ein Merkblatt über die Versorgungsrente für Versicherte mit Berechnungsbeispiel und Schema für die Selbstberechnung einer Versorgungsrente herausgebracht, um allen am Satzungsrecht interessierten Stellen und Personen das Verständnis für. das Leistungsrecht der Anstalt zu erleichtern. Ziel einer weiteren Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit der Anstalt wird es sein, Versicherte und Rentner in den Stand zu setzen, sich ohne größere Schwierigkeiten selbst mit dem neuen Satzungsrecht vertraut zu machen.
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Evers.
Herr Staatssekretär, bei allem Verständnis für die Notwendigkeit, häufig vorkommende Verwaltungsvorgänge zu rationalisieren, meinen Sie nicht, daß ein Vorgang, in dem eine fühlbare Kürzung einer Rente nach monatelangem Bezug mitgeteilt wird, ein ungewöhnlicher Vorgang ist, der einer individuellen Behandlung wert wäre?
Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen: Ich meine durchaus, daß das ein ungewöhnlicher Vorgang ist. Aber bei der Vielzahl der Fälle und
der umfangreichen Arbeit, die die Anstalt zu bewältigen hat, ist es natürlich schwierig, in jedem Einzelfall eine entsprechende Antwort zu finden. Ich bin der Auffassung, daß man sich in solchen Fällen direkt mit der Versorgungsanstalt in Verbindung setzen sollte.
Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Evers.
Würden Sie bereit sein, wenn ich Ihnen den spezifischen Fall zur Kenntnis bringe, in diesem Fall der Anstalt beispielhaft zu empfehlen, in einer bestimmten Weise tätig zu werden?
Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen: Ich würde das gerne tun.
Keine weiteren Zusatzfragen mehr. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich komme zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz. Ich rufe die Fragen 1 und 2 des Abgeordneten Orgaß auf. Der Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Fragen werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt. Herr Staatssekretär, ich brauche Sie nicht zu bemühen. Ich danke Ihnen für Ihr Erscheinen.
Ich komme zum Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung. Ich rufe die Frage 3 des Abgeordneten Josten auf:
Wieweit treffen Meldungen des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel", Nr. 22 vom 24. Mai 1971, zu, daß Navigationsfehler und Schlamperei bei der Marine Millionen DM kosten und so auch durch mangelnde Aufmerksamkeit bei dem Flaggschiff „Lütjens" ein Schaden von ca. 20 Millionen DM entstanden ist?
Bitte schön, Herr Staatssekretär!
Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung: Herr Kollege Josten, es trifft zu, daß zur Reparatur von Schäden auf dem Zerstörer „Lütjens", für die einmal Navigationsfehler, das andere Mal mangelndes Verantwortungsgefühl eines Soldaten ursächlich sind, erhebliche Beträge aufgewendet werden mußten. Die Kosten der Reparatur des durch Wassereintritt beschädigten Flugkörperrechners betragen zirka 1 Million DM. Als Folge der Grundberührung sind Aufwendungen in Höhe von zirka 2,5 Millionen DM erforderlich geworden.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Josten.
Herr Staatssekretär, trifft es zu, daß die Schadensmeldungen von seiten der Marine, die durch menschliches Versagen entstanden sind, in den letzten Jahren gestiegen sind?
Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung: Herr Kollege,
Parlamentarischer Staatssekretär Berkhan durchschnittlich haben wir Havarien, die zu einem finanziellen Aufwand von etwa 4 Millionen DM pro Jahr geführt haben, eine Summe, die dem Vergleich von Aufwendungen zur Beseitigung ähnlich gearteter Schäden durchaus standhalten. In diese Kosten einbezogen sind auch Schäden auf Grund höherer Gewalt und Schäden, für die Dritte dem Bund Schadensersatz zu leisten haben.
Es stimmt, daß diese beiden Havarien einen besonderen Kostenbetrag verursacht haben. In den Jahren 1967 bis 1970 ereigneten sich 13 Havarien, die auf Navigationsfehler zurückzuführen sind. Wenn ich also die Havarie der „Lügens" in der Kieler Förde weglasse, ergibt sich für zwölf Havarien eine Summe von 570 000 DM. Wenn ich Ihnen dann noch sage, daß eine einzige von diesen zwölf Havarien eine Summe von 290 000 DM ausmacht, so ist klar, daß diese beiden Havarien der „Lütjens" besonders teuer geworden sind. Ich kann aber nicht sagen, daß die Zahl der Havarien bei der Marine insgesamt gesehen in den letzten Jahren besonders stark angestiegen wäre. Ich versuchte soeben, zu erklären, daß es sich nur um diese beiden Sonderfälle handelt.
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Josten.
Herr Staatssekretär, wären Sie bereit, zu prüfen, welche Möglichkeiten Ihrem Ministerium in Verbindung mit den Marineausbildungseinheiten zur Verfügung stehen, um durch bessere Ausbildung Schäden zu vermeiden, wodurch Geld gespart würde und die Leistungsfähigkeit unserer modernen Flotte sichergestellt bliebe?
Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung: Herr Kollege Josten, das ist unser ständiges Bemühen. Ich will die Marineführung aber gern noch einmal darauf hinweisen, daß hier im Hause der Eindruck entstanden ist, wir könnten noch mehr tun.
Wir kommen damit zur Frage 7 des Abgeordneten Dr. Gölter, die ursprünglich vom Herrn Bundesminister für Bildung und Wissenschaft beantwortet werden sollte:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Erklärung „Gegen Wehrpropaganda und Diskriminierung der Kriegsdienstverweigerung in den Schulen", die der Bundesvorstand der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft veröffentlicht hat?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär!
Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung: Herr Kollege Dr. Gölter, uns liegt nur ein Brief der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft vom 6. Mai 1971, unterschrieben von ihrem Vorsitzenden Erich Frister, vor. Dieser Brief befindet sich in der Bearbeitung. Er enthält keine Erklärung „Gegen Wehrpropaganda und Diskriminierung der Kriegsdienstverweigerung in den Schulen". Das scheint mir aus der Presse entnommen zu sein. Wenn die Beantwortung abgeschlossen ist, werden wir den Brief an den Vorsitzenden der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft veröffentlichen. Ich bitte Sie, sich bis dahin zu gedulden.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Gölter.
Herr Staatssekretär, da es mittlerweile bekannt und unstrittig ist, daß die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft eine derartige Erklärung veröffentlicht hat, frage ich die Bundesregierung, ob sie bereit ist, diese Erklärung in die Beantwortung des Briefes an Herrn Frister mit aufzunehmen bzw. zu berücksichtigen und sie sich gegebenenfalls von der GEW zu beschaffen.
Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung: Herr Dr. Gölter, das letztere werde ich nicht tun. Aber da Sie anscheinend im Besitz dieser Erklärung sind, wäre es eine freundliche Hilfe für die Regierung, wenn Sie mir eine Ablichtung zukommen ließen.
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Städtebau und Wohnungswesen, zunächst zur Frage 4 des Abgeordneten Baier:
Warum hat der Bundesminister für Städtebau und Wohnungswesen nicht auf die Reformvorschläge zu einem „sozial programmierten Individualförderungs-System", wie sie Professor Hans K. Schneider, Köln, vorgelegt hat, und die nach seinen Aussagen bei größerer Effizienz weniger öffentliche Mittel benötigen, reagiert bzw. sie dem Deutschen Bundestag zur Kenntnis gegeben?
Herr Staatssekretär Ravens!
Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Städtebau und Wohnungswesen: Herr Kollege Baier, das von ihnen erwähnte Gutachten, über das Professor Schneider beim letzten Königsteiner Gespräch referiert hat, geht auf einen Forschungsauftrag des Wissenschaftsrates der GEWOS, der Gesellschaft für Wohnungs- und Siedlungswesen in Hamburg, zurück. Es ist vor wenigen Tagen veröffentlicht worden. Es handelt sich hierbei also um ein Gutachten, das von privater Seite in Auftrag gegeben wurde. Bisher war es nicht üblich, solche privat in Auftrag gegebenen Gutachten dem Bundestag durch die Bundesregierung offiziell zuzuleiten.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Baier.
Herr Staatssekretär, darf ich Sie fragen, wie Sie nunmehr zu diesem Gutachten stehen, wenn Professor Schneider feststellt, daß die staatliche Wohnungsbaupolitik weit wirksamer wäre, wenn sie, statt an der Objektförderung festzuhalten, zu einem „sozial programmierten Individualförderungs-System" übergingen.
Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Städtebau und Wohnungswesen:
Parlamentarischer Staatssekretär Ravens
Diese Frage, die Herr Professor Schneider 1966 schon einmal in einem ersten Gutachten angesprochen hat, ist in der bisherigen Diskussion sowohl von den Wohnungsressorts der Länder als auch vom zuständigen Bundesministerium verneint worden. Die Bundesregierung hat erst in ihrem Jahreswirtschaftsbericht 1971 noch einmal festgestellt, daß sie in der Förderung des sozialen Wohnungsbaues an der Kombination von Objekt- und Subjektsubventionen festhalten wird. Ein Verzicht auf die Objektsubvention würde eine zielgerichtete Ausweitung des Wohnungsbaues für bestimmte Personengruppen und Regionen beeinträchtigen. Erst recht kann die Bundesregierung angesichts der Lage auf den Wohnungsmärkten Vorschläge für eine Überführung des Sozialwohnungsbestandes, so wie es von Professor Schneider vorgeschlagen wird, in den freien Wohnungsmarkt nicht aufgreifen, da sie zu erheblichen Mieterhöhungen führen müßte.
Herr Professor Schneider hat nun in seinem jüngst veröffentlichten Gutachten nachzuweisen versucht, daß sein Vorschlag im Effekt billiger sei. Er sagt aber selbst schon im Vorwort und an einigen anderen Stellen, daß er bei all seinen Berechnungen von Hypothesen ausgehe, die nicht beweisbar seien. Das, glaube ich, sagt auch etwas aus über den Wert der Zahlen, die dann am Ende gefunden wurden.
Eine zweite Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, darf ich Sie bei der Skepsis gegenüber den Vorschlägen von Professor Schneider fragen, ob Sie angesichts der Tatsache, daß man heute auch mit mehr Förderungsmitteln bei den steigenden Baukosten weniger bauen kann als früher, in Ihrem Hause andere Überlegungen haben, um eine höhere Effektivität im Wohnungsbau zu erzielen.
Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Städtebau und Wohnungswesen: Sie wissen, Herr Kollege Baier, daß wir z. B. im Regionalprogramm zu einer ganz anderen Art der Förderung mit Aufwendungsdarlehen übergegangen sind, und Sie wissen, daß die Länder, die letzten Endes die Einsatzrichtlinien für die Mittel, die sie durch den Bund erhalten, ausarbeiten, in den vergangenen Jahren mehr und mehr zu einer Aufwendungsbeihilfenfinanzierung übergegangen sind, die bei geringerem Einsatz eine höhere Effektivität der Leistung erbringt.
Ich komme dann zur Frage 5 des Abgeordneten Erpenbeck:
Treffen Meldungen zu, wonach der Anteil der Eigentumsmaßnahmen ({0}) hei den Demonstrativbaumaßnahmen des Bundesministeriums für Städtebau und Wohnungswesen von über 30 % in früheren Jahren auf 17 % im .Jahre 1969 gesunken ist, und wie hoch ist dieser Anteil im Jahre 1970?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär!
Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Städtebau und Wohnungswesen: Herr Kollege Erpenbeck, die dem Bundesministerium für Städtebau und Wohnungswesen zur Förderung von Demonstrativmaßnahmen zur Verfügung stehenden Bundesmittel sind entsprechend den vor mehr als zehn Jahren zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Finanzen und dem Bundesministerium für Städtebau und Wohnungswesen festgelegten Richtlinien über die Verwendung dieser Mittel im Sinne des § 6 Zweites Wohnungsbaugesetz, d. h. zugunsten des öffentlich Igeförderten Wohnungsbaus und auf Antrag der Länder einzusetzen. Dementsprechend können aus diesen Mitteln auch nur Familienheime und Eigentumswohnungen gefördert werden, die diesen Voraussetzungen entsprechen.
Zu Ihrer Frage ist darauf hinzuweisen, daß infolge der Rezession in den Jahren 1966/67 vornehmlich bei den den Ländern für den Bau von Familienheimen und Eigentumswohnungen bereits zur Verfügung gestellten Demonstrativbauförderungsmitteln ein Stau entstand, der erst in den Folgejahren allmählich abgebaut und überwunden werden konnte. Zugewiesene Mittel wurden nicht eingesetzt, weil wenig Nachfrage nach Eigenheimen bestand.
Von diesem Stau wurden die bewilligungsmäßig seinerzeit bereits gebundenen Bundesmittel für 23,7 % der im Jahre 1966 und für 32,6 % der im Jahre 1967 der Zahl nach insgesamt im Rahmen von Demonstrativmaßnahmen geförderten Wohnungen betroffen.
Als Folge einerseits der Zunahme der im nichtöffentlich geförderten Wohnungsbau geplanten Familienheime und Eigentumswohnungen, andererseits des erforderlichen Abbaus des Überhangs der bereits den Ländern bewilligungsmäßig zweckgebunden zur Verfügung gestellten Bundesmittel für die im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau geplanten Familienheime und Eigentumswohnungen ist das Antragsvolumen der Länder auf diesem Gebiet ab 1968 erheblich gesunken. Es betrug im Jahre 1968 antrags- und bewilligungsmäßig 19,7 %, im Jahre 1969 16 % und im Jahre 1970 nur noch 11,4 % der Zahl der insgesamt in den genannten Jahren im Rahmen der Demonstrativmaßnahmen unmittelbar geförderten Wohnungen.
Nun muß man allerdings dabei sehen, Herr Kollege, daß der Anteil der Eigentumswohnungen im Rahmen der Demonstrativprogramme nichts aussagt über den Anteil der Förderung von Eigenheimen im gesamten Wohnungsbauprogramm. Wir haben völlig unterschiedliche Demonstrativprogramme. So wird z. B. in einem Demonstrativprogramm in SchwäbischGmünd mit einem Eigenheimanteil von 38,5 % gearbeitet, während wir andererseits in Porz auf der anderen Rheinseite hier nur noch einen Eigentumsanteil von 3 % haben. Die Struktur der Demonstrativprogramme ist völlig unterschiedlich.
Der Anteil der Eigentumsmaßnahmen im sozialen Wohnungsbau insgesamt hat sich wie folgt entwickelt: 1966 29,2 %, 1967 23,6 %, 1968 21,9 %, 1969 21,8 % - hier machen sich die Rezessionserscheinungen im nachhinein bemerkbar -, 1970 22,8 %.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Erpenbeck.
7208 Deutscher Bundestag - 6. Wahlperiode - 125. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 8 Juni 1971
Herr Staatssekretär, auf Grund der von Ihnen hier genannten Zahlen darf ich fragen, welche Konsequenzen die Bundesregierung ziehen will, um der Regierungserklärung des Herrn Bundeskanzlers gerecht zu werden, daß es die breite Streuung privaten Eigentums zu fördern gilt, und zwar nicht nur bei Demonstrativbaumaßnahmen des Bundesministers für Städtebau und Wohnungswesen, sondern auch im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau angesichts dieser von Ihnen genannten Zahlen.
Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Städtebau und Wohnungswesen: Herr Kollege Erpenbeck, die Bundesregierung will nicht, sondern sie hat bereits z. B. im Regionalprogramm des Wohnungsbaus eine Maßnahme aufgelegt, von der sie überzeugt ist und bei der sie die Länder darauf hingwiesen hat, daß diese Maßnahme im wesentlichen der Eigentumsbildung zufließen wird. Jährlich werden 50 000 Wohnungen gefördert. Darüber hinaus hat sie einige beschränkende Bestimmungen im Rahmen des BundesbedienstetenWohnungsbaus hinsichtlich der dort gegebenen Möglichkeiten, Eigentumsmaßnahmen zu finanzieren, aufgehoben und die Dinge vereinfacht. Der Anteil der hier geförderten Familieneigenheime steigt durch die Veränderung in den letzten Monaten erheblich an. Wir werden jedem Antrag, der von den Ländern in entsprechendem Maße kommt, nachgehen. Wenn wir die Demonstrativprogramme von den Ländern in der Form bekommen, daß ein höherer Anteil von Eigenheimen dabei ist, wird diese Bundesregierung das auch so fördern.
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Erpenbeck.
Herr Staatssekretär, ist damit zu rechnen, daß diese Bestrebungen der Bundesregierung sich bereits in den Zahlen des Jahres 1971 im Hinblick auf Eigentumsmaßnahmen positiv niederschlagen werden?
Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Städtebau und Wohnungswesen: Sicher nicht in den Fertigungszahlen, aber in den Bewilligungszahlen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Baier.
Herr Staatssekretär, können Sie mir bestätigen, daß unter den Amtsvorgängern von Herrn Minister Lauritzen bei Demonstrativbauvorhaben darauf geachtet wurde, daß mindestens 30 % der zu erstellenden Wohnungen im Rahmen eines Demonstrativbauvorhabens Eigentumsmaßnahmen waren und daß nur dann dieses überhaupt als Demonstrativbauvorhaben bewilligt wurde?
Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Städtebau und Wohnungswesen: Herr Kollege Baier, nach den Richtlinien für Demonstrativmaßnahmen werden diese von den Ländern ausgewählt, dem Bundesminister für Städtebau und Wohnungswesen vorgeschlagen und dann mit ihm gemeinsam in einem Programm durchgeführt. Das heißt, über den Inhalt der Programme entscheiden zunächst einmal jeweils die Länderregierungen. Diese wählen aus. Diese Richtlinien, die hier vorgelegt worden sind und die Sie kennen, enthalten Mindestanforderungen für städtebauliche Planung, wirtschaftliche Erschließung, gesundes Wohnen, rationelle Planung und Bauausführung und sinnvolle Zusammenarbeit aller Beteiligten. In diesen Richtlinien steht nichts von 30 % Eigentumsmaßnahmen.
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär. Ich komme zu der Frage 6 des Abgeordneten Erpenbeck aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen:
Wie kommt es, daß in der Tabelle 80 der Materialien zum Bericht zur Lage der Nation 1971 ({0}) über die Entwicklung der Wohnungsbautätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland für die Jahre 1962 bis 1965 niedrigere Fertigstellungsziffern angegeben sind als ins „Bundesbaublatt" ({1}), während im Gegensatz dazu für die Jahre 1967, 1968 und 1969 die Zahlen in den „Materialien" mit denen des „Bundesbaublatts" ({2}) übereinstimmen?
Herr Staatssekretär, bitte!
Herold, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen: Herr Präsident, ich darf die Frage wie folgt beantworten. Das Statistische Bundesamt hat 1968 seine Methode für die Erfassung der fertiggestellten Wohnungen geändert, so daß die ab 1. Januar 1968 gemeldeten Zahlen mit denen der vorhergehenden Jahre nicht uneingeschränkt vergleichbar sind. Der Grund dafür liegt in einer methodischen Änderung des Aufbereitungsverfahrens. Bei den Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden ging man 1968 von einer Brutto- zu einer Nettomethode über. Dies läßt sich am besten an zwei Beispielen veranschaulichen:
1. Wurde im Rahmen einer genehmigungspflichtigen Umbaumaßnahme eine Sechsraumwohnung in zwei Drei-Raumwohnungen aufgeteilt, wurden bis einschließlich 1967 statistisch zwei Wohnungen mit je drei Räumen im Zugang und eine Wohnung mit sechs Räumen im Abgang erfaßt. Seit dem 1. Januar 1968 wird lediglich der „Nettozugang" von einer Wohnung bewertet. Ein Zugang an Räumen wird in diesem Fall nicht verzeichnet.
2. In einem anderen Fall wird eine Drei-Raumwohnung zu einer Vier-Raumwohnung ausgebaut. Das bedeutet nach der früheren Methode eine Wohnung und vier Räume im Zugang sowie eine Wohnung und drei Räume im Abgang. Seit dem 1. Januar 1968 bleibt für diesen Fall die Anzahl der Wohnungen in der Statistik unverändert. Es wird lediglich ein Wohnraum als Netto-Zugang verbucht.
Diese Beispiele zeigen, daß in der Bautätigkeitsstatistik bis einschließlich 1967 bei den Rohzugängen an Wohnungen insgesamt überhöhte Werte ausgewiesen wurden. Um eine Vergleichbarkeit der Fertigstellungsergebnisse bis einschließlich 1967 und danach herzustellen und um falsche Schlußfolgerungen zu vermeiden, haben die Autoren der Materialien die „Nettomethode" auf die Zeit vor 1968
Parlamentarischer Staatssekretär Herold
angewandt. Sie sind dabei davon ausgegangen, daß die Zahlen vor 1968 bei Wohnungen um 4 % und bei Wohnräumen um 2,5 % überhöht waren, so wie das Statistische Bundesamt es zugrunde gelegt hat.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Erpenbeck.
Aus welchem Grunde hat die Bundesregierung die Öffentlichkeit über die Umstellung der statistischen Berechnungsmethode, die Sie hier dankenswerterweise klargelegt haben, nicht in deutlicher Form orientiert?
Herold, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen: Im Rahmen des Berichtes zur Lage der Nation war es wohl nicht unsere Aufgabe, dies zu verdeutlichen.
Keine Zusatzfrage mehr. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich komme zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung und rufe die Frage 75 des Abgeordneten Burger auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Entscheidung einer Landesversicherungsanstalt, die einem 1908 geborenen Schwerbehinderten auf dessen Antrag auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit nur eine Minirente zahlt, weil dessen Erwerbsunfähigkeitseintritt vom Vertrauensärztlichen Dienst auf das Jahr 1938 zurückverlegt wurde, mit dem Ergebnis, daß alle nach 1938 entrichteten Beiträge aus der Pflichtversicherung für die Rentenberechnung nicht in Anrechnung kamen?
Herr Staatssekretär Dr. Ehrenberg!
Herr Abgeordneter, ich nehme an, daß Sie sich mit Ihrer Frage auf einen von der Landesversicherungsanstalt Karlsruhe entschiedenen Fall beziehen. Unser Haus hat sich, als über diesen Fall in der Presse berichtet wurde, sofort an das Arbeits- und Sozialministerium Baden-Württemberg als der zuständigen Aufsichtsbehörde der Landesversicherungsanstalt Karlsruhe gewandt und gebeten, eine Überprüfung des Falles zu veranlassen und uns über das Ergebnis zu informieren. Die Mitteilung des Arbeits- und Sozialministeriums Baden-Württemberg steht noch aus. Ich bin gerne bereit, Sie nach deren Eingang von dem Ergebnis der Überprüfung zu unterrichten.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wie stellen Sie sich grundsätzlich zu dem Problem, daß ein Vertrauensarzt einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente 30 Jahre rückwirkend begutachten kann? Halten Sie das überhaupt für möglich?
Ich halte das bei ordentlicher Überprüfung der individuellen Verhältnisse für kaum möglich. Ich bitte aber um Verständnis dafür, daß es mir nicht möglich ist, hier zu einem Einzelfall, dessen Sachverhalt uns noch nicht bekannt ist, im Detail Stellung zu nehmen.
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Burger.
Werden Sie und Ihr Ministerium, Herr Staatssekretär, bereit sein, auch zu bedenken, welche Folgen diese Entscheidung für alle Schwerbehinderten haben könnte? Ich denke an die Querschnittsgelähmten, an die Blinden, an alle Behinderten, die wir unter Aufwendung von hohen Mitteln rehabilitieren und die in ähnlicher Weise in die Situation kommen könnten, mit 60 oder mit mehr Jahren Erwerbsunfähigkeitsrente zu beantragen und dann rückwirkend berentet zu werden, was einen Verlust von vielen tausend Mark Rente mit sich bringen würde? Würden Sie das bitte berücksichtigen?
Herr Abgeordneter, wenn Fälle solcher Art vorkommen, sind sie im Wege der üblichen Rechtsmittel, die gegen eine Entscheidung des Versicherungsträgers einzulegen sind, auch zu korrigieren. Diese erste Entscheidung ist ja nicht endgültig.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Härzschel.
Herr Staatssekretär, wenn die Überprüfung ergeben sollte, daß diese Dinge korrekt berechnet worden sind, würde die Bundesregierung Konsequenzen ziehen und unverzüglich Gesetzesänderungen veranlassen, weil die Auswirkungen solcher Berechnungen, falls sie gesetzlich möglich sind, sozial unbefriedigend sind?
Herr Abgeordneter, wenn der Fall vorliegt, wird die Bundesregierung, sofern sie alle Fakten kennt, überlegen, was zu tun ist. Im Rahmen einer Fragestunde können Sie von mir nicht erwarten, daß ich auf eine Frage mit „falls und „wenn" eine konkrete Antwort gebe.
Ich rufe die Frage 76 des Abgeordneten Leicht auf. - Die Frage wird schriftlich beantwortet, da der Fragesteller nicht anwesend ist. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 77 des Abgeordneten Bredl auf. Ist Herr Bredl im Saal? Das ist nicht der Fall. Auch diese Frage wird schriftlich beantwortet, ebenso die Frage 78 des Abgeordneten Bredl. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Die Fragen 79 und 80 des Abgeordneten Dr. Schwörer werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich komme dann zur Frage 81 der Abgeordneten Frau Lauterbach:
Vizepräsident Dr. Jaeger
Ist die Bundesregierung der Meinung, daß die Frauen ab 30. Lebensjahr genügend über die ab 1. Juli d. J. bestellende Möglichkeit der Krebsvorsorgeuntersuchung als Pflichtleistung der Krankenkassen informiert sind, und sind die vorhandenen Fachärzte und Laboreinrichtungen in der Lage, die entsprechend zahlenmäßig zu erwartenden Untersuchungen in Stadt und Land zu bewältigen?
Frau Abgeordnete, die Krankenkassen sind durch das Zweite Krankenversicherungsänderungsgesetz verpflichtet worden, im Zusammenwirken mit den Kassenärztlichen Vereinigungen die Versicherten und ihre anspruchsberechtigten Familienangehörigen mit allen geeigneten Mitteln in bestimmten Zeitabständen über die zur Sicherung der Gesundheit notwendige und zweckmäßige Inanspruchnahme von Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten aufzuklären. Die Beteiligten sind dabei, die notwendigen Voraussetzungen für eine breite und gezielte Aufklärung zu schaffen. Darüber hinaus planen die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Spitzenverbände der Krankenversicherungsträger am 30. Juni 1971 eine Veranstaltung, die ausschließlich auf die Bedeutung der Krankheitsfrüherkennungsmaßnahmen hinweisen soll. Damit wird die Öffentlichkeit neben der laufenden Aufklärung durch die Krankenkassen auch unmittelbar vor Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung am 1. Juli 1971 über die geplanten Früherkennungsmaßnahmen informiert werden.
Ich möchte zum zweiten Teil Ihrer Frage darauf hinweisen, daß der Kreis der für die Krebsvorsorge' untersuchungen in Frage kommenden Ärzte nicht auf die Frauenfachärzte beschränkt ist, sondern auch die praktischen Ärzte umfaßt. Es können im übrigen auch Nichtkassenärzte besonders ermächtigt werden. Dies gilt insbesondere für die ärztlich geleiteten Institute, in denen die notwendigen zytologischen Untersuchungen durchgeführt werden können. Dazu treffen die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Spitzenverbände der Krankenversicherungsträger gegenwärtig Vorbereitungen rechtlicher, organisatorischer und informatorischer Art, die dazu beitragen, daß die Durchführung der Früherkennungsuntersuchungen ärztlicherseits wirksam sichergestellt werden kann.
Eine Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Lauterbach.
Herr Staatssekretär, wie beurteilt die Bundesregierung die Maßnahme der Ersatzkassen, ihren Mitgliedern den Schein zur Krebsvorsorgeuntersuchung per Post zuzustellen, um dadurch die Teilnahme an der Untersuchung zu fördern, und würden die Pflichtkassen durch eine gleiche Maßnahme einen entsprechenden Beitrag bei der Durchführung der Krebsvorsorge leisten?
Ob die Pflichtkassen entsprechend verfahren werden, ist mir jetzt nicht bekannt. Ich bin aber gerne bereit,
die Frage prüfen zu lassen und Ihnen, wenn Sie es wünschen, schriftlich darüber eine Mitteilung zu machen.
Eine zweite Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Lauterbach.
Zum zweiten Teil meiner Frage, Herr Staatssekretär! Es wird darüber geklagt, daß nicht genug ausgebildete Zytologen und zytologische Untersuchungseinrichtungen vorhanden sind. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, gemeinsam mit den Ländern für eine verstärkte Ausbildung in der Zytologie und mehr zytologische Untersuchungseinrichtungen zu sorgen und damit die Krebsvorsorge auch in dieser Hinsicht zu gewährleisten?
Es ist bisher nicht bekannt, daß die vorhandenen Einrichtungen nicht ausreichen. Das Problem ist kurzfristig in der von Ihnen angesprochenen Weise - sicher auch nicht lösbar. Die Bundesregierung hat aber mit den zuständigen Landesministerien Kontakt, um entsprechende Vorbereitungen treffen zu können.
Wir kommen dann zur Frage 82 der Frau Abgeordneten Lauterbach:
Teilt die Bundesregierung die Meinung fachärztlicher Kreise über den Anstieg der Zahl der Brustkarzinome und damit die Forderung, in die ärztliche Vorsorgeuntersuchung eine Mammographie mit einzubeziehen?
Frau Abgeordnete, eine echte Morbiditätsstatistik, die eine genaue Erfassung der an bösartigen Neubildungen erkrankten Personen zuließe, besteht bislang nicht. Aus der Mortalitätsstatistik läßt sich aber in den letzten Jahren eine Zunahme der Sterblichkeit an bösartigen Neubildungen der Brustdrüsen beobachten. Diese Tatsache veranlaßt den Gesetzgeber, die Krebsfrüherkennungsmaßnahmen für Frauen in die gesetzliche Krankenversicherung einzuführen. Nach den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen umfaßt das für die Krebsfrüherkennungsuntersuchungen bei Frauen vorgesehene Untersuchungsprogramm auch die Untersuchung auf Brustkrebs.
Dabei ist durch die Regelungen des Krankenversicherungsrechts sichergestellt, daß der untersuchende Arzt, wenn ein Verdacht auf krankhafte Veränderungen bestehen sollte, weitere Maßnahmen zur eingehenden Verdachtsklärung veranlassen kann. In diesem Rahmen kann auch die von Ihnen, Frau Abgeordnete, erwähnte Untersuchungstechnik der Mammographie angewendet werden.
Die Frage 83 wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Vizepräsident Dr. Jaeger
Die Fragen 84 und 85 des Abgeordneten Killat- von Coreth! Weil er nicht da ist, werden beide Fragen schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Wir kommen zur Frage 86 des Abgeordneten Dr. Götz.
Wie stellt sich die Bundesregierung zur Meldung der Gesellschaftspolitischen Korrespondenz-Informationen - Aktueller Dienst vom 27. Mai 1971, wonach die Vorausschätzungen der Einnahmen, der Ausgaben und des Vermögens der Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten von 1971 bis 1985 auf statistisch fehlerhaften Berechnungsmethoden basieren?
Herr Abgeordneter, die von Ihnen angesprochenen Schätzungen sind im Rentenanpassungsbericht 1971 enthalten. Wie dort ausführlich dargelegt wird, sind die Ausgangswerte der Berechnungen sowie die Annahmen und Schätzverfahren wiederum im sog enannten Abstimmungskreis eingehend erörtert und abgestimmt worden. Dem Abstimmungskreis gehören die Bundesministerien für Arbeit und Sozialordnung sowie für Wirtschaft und Finanzen an, ferner das Bundeskanzleramt, der Bundesrechnungshof, die Deutsche Bundesbank, das Bundesversicherungsamt, der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger und die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte.
Die genannten Stellen entsenden in den Abstimmungskreis versicherungsmathematische und statistische Experten, deren Fachkenntnisse unbestritten sind. Ferner ist auch der Sozialbeirat erneut und frühzeitig in die Diskussion über die methodischen Grundlagen der Vorausberechnungen eingeschaltet worden. In seinem diesjährigen Gutachten hat der Beirat weder gegen die Methode noch gegen die Annahmen Einwände erhoben. Der Bundesregierung ist kein Statistiker der Universität Köln bekannt, von dem behauptet wird, daß er in der Berechnungsmethode und in der Vorausschätzung einen gravierenden Fehler entdeckt und diesen bereits dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung mitgeteilt habe.
Der Herausgeber der GK-Informationen war auf Anfrage auch nicht in der Lage, den angeblichen Gutachter bzw. seinen Informanten zu benennen. Die Bundesregierung geht daher davon aus, daß es einen solchen Gutachter nicht gibt.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, Sie haben selbst auf den Sozialbeirat und auf andere Institutionen hingewiesen, mit denen der Rentenanpassungsbericht vorbereitet wurde. Das Auffallende ist ja, daß man bei derselben Prognosemethode innerhalb eines Jahres, von 1970 bis 1971, zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen kommt. Können Sie mir noch einmal expressis verbis sagen, ob nicht doch von dieser oder jener Stelle Zweifel in bezug auf die Richtigkeit der Prognosemethode geäußert wurden?
Mir sind solche Zweifel nicht bekannt. Im übrigen möchte ich zu Ihrer Betonung der unterschiedlichen Ergebnisse im Verlauf nur eines Jahres darauf hinweisen, daß bei derselben Methode das unterschiedliche Wirtschaftswachstum und das unterschiedliche Ergebnis der wirtschaftlichen Leistung, die sich auch in höheren Löhnen und Gehältern und damit in einer höheren Ausgangsgrundlage für die Schätzungen niederschlägt, diese Differenzen erklären.
Darüber wird noch im Ausschuß zu diskutieren sein.
Eine zweite Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, bleibt die Regierung bei der im Rentenanpassungsbericht 1971 aufgestellten Behauptung, daß allein 75 Milliarden DM des um rund 100 Milliarden DM höher veranschlagten Vermögens der Rentenversicherungsträger auf die Änderung der Ausgangsbasis im Jahre 1970 zurückzuführen sind?
Diese festgestellte Tatsache - es ist nicht nur eine Behauptung im Rentenanpassungsbericht ist richtig.
Ich rufe dann die Frage 87 des Abgeordneten Dr. Götz auf:
Hat die Bundesregierung oder der Sozialbeirat ein Gutachten über die Prognosenmethode und die Zweckmäßigkeit der Grundannahmen in den langfristigen Vorausberechnungen in Auftrag gegeben, und welches Ergebnis hat gegebenenfalls das Gutachten?
Herr Abgeordneter, zu Ihrer zweiten Frage ist zu sagen, daß der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung auf Anregung des Sozialbeirats im Herbst vergangenen Jahres ein Gutachten in Auftrag gegeben hat, das den Arbeitstitel trägt „Mathematische Gutachten über die Verknüpfung von kurz-, mittel- und langfristigen Wirtschaftsprognosen".
Ziel des Gutachtens soll es sein zu untersuchen, wie vorgegebene, voneinander abweichende kurz-, mitttel- und langfristige Prognosen und Projektionen der durchschnittlichen Arbeitsentgelte je abhängig Beschäftigten zu einer logisch konsistenten Reihe verknüpft werden können, ohne daß die davon abhängigen Ergebnisse der Vorausberechnungen relevant verfälscht werden. Dabei ist insbesondere das bisher bei den finanziellen Vorausberechnungen für die Rentenversicherung angewandte Verfahren zu berücksichtigen.
Das Gutachten liegt bis jetzt nicht vor; es ist aber damit zu rechnen, daß es noch innerhalb dieses Sommers fertiggestellt sein wird.
Dr. Götz: ({0}): Das wäre sehr zu begrüßen. Werden Sie dieses Gutachten, wenn es vorliegt, veröffentlichen oder zumindest den Mitgliedern des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zur Kenntnis bringen?
Ich möchte jetzt keine Voraussage über die Veröffentlichung treffen. Den Mitgliedern des Arbeits- und Sozialausschusses wird das Gutachten selbstverständlich zur Verfügung gestellt.
Danke. Keine Zusatzfrage mehr.
Dann komme ich zu der Frage 88 des Abgeordneten Geisenhofer:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die Anhebung der Regelsätze nach dem Bundessozialhilfegesetz um ca. 25 % Tausende Kleinrentner mit Beitragsleistungen bis zu 30 Jahren nur gleichhohe Leistungen wie Sozialhilfeempfänger erhalten, die bekanntlich hierfür keine Beitragsleistungen erbracht haben?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär!
Herr Präsident, ich bitte, die Fragen 88 und 89 gemeinsam beantworten zu dürfen.
Bitte sehr. Ich rufe also noch die Frage 89 des Abgeordneten Geisenhofer auf:
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um bei Kleinrentnern mit 30jähriger Beitragsleistung - im Unterschied zu Sozialhilfeempfängern - die erbrachte Eigenleistung angemessen zu berücksichtigen?
Die Regelsätze der Sozialhilfe sind zum 1. Juni dieses Jahres um durchschnittlich 21,3 % - nicht um 25 % - angehoben worden. Das hat selbstverständlich zur Folge, daß die Zahl der Rentenempfänger mit Renten etwa in Höhe der Sozialhilfesätze in einem nicht näher bekannten Umfang rechnerisch größer geworden ist. Es wäre jedoch verfehlt, anzunehmen, diese Rentner hätten ihre Beiträge zur Rentenversicherung umsonst gezahlt. Die Erfahrung zeigt, daß nur ein sehr geringer Prozentsatz der Rentner Sozialhilfe in Anspruch nimmt. Für viele ist die Kleinrente eben nicht die alleinige Grundlage der Lebensführung.
Die Bundesregierung hat im übrigen die Situation der Empfänger von kleinen Renten in ihrem Bericht zu Fragen der Rentenversicherung angesprochen. Bei der Behandlung des Berichts im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung wird sich Gelegenheit bieten, dieses vielschichtige Thema zu vertiefen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Geisenhofer.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß beispielsweise ein Sozialhilfeempfänger, der in seinem Leben keinerlei Arbeitsleistung und Eigenvorsorge erbracht hat, mit dem Regelsatz, der ab 1. Juni, wie Sie sagten, um 21 % erhöht wurde, unter Einbeziehung von Mehrbedarf und Wohnungskosten soweit für die Wohnungskosten nicht Wohngeld gewährt wird - einen
Betrag von zirka 280 DM monatlich erhält, während eine Hausgehilfin, die 25 Jahre harter Arbeit und Beitragsleistung hinter sich hat, deswegen zur Sozialhilfe muß, weil sie mit dem Ergebnis ihrer 25jährigen Arbeitsleistung, nämlich einer Rente von 230 DM, nicht leben kann, und ist Ihnen bekannt, daß der gesamte Betrag - das Ergebnis einer 25jährigen Arbeitsleistung - untergeht, weil in der Sozialhilfe kein Freibetrag vorgesehen ist? Das verbittert diese Menschen sehr.
Herr Abgeordneter, das ist mir bekannt. Das ist aber das Ergebnis der von diesem Hohen Hause im Jahre 1957 mit großer Mehrheit beschlossenen Rentenformel, die ausdrücklich vorsieht, daß sich die im Alter gezahlte Rente nach der Höhe der Beiträge und nach der Zahl der Versicherungsjahre als leistungsgerechte Rente errechnet. Ich darf Sie darauf hinweisen, daß der Antrag der SPD-Fraktion auf Einführung einer Mindestrente in diese Rentenformel im Jahre 1957 von der Mehrheit dieses Hauses abgelehnt worden ist.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Geisenhofer.
Herr Staatssekretär, das ist meiner Meinung nach kein Problem der Rentenversicherung. Ich darf Sie fragen: Teilen Sie meine Auffassung, daß man dann, wenn das Sozialhilfeprinzip und die frühere Gesetzgebung, die ja dem Menschen dienen soll und auch dienen wollte, im Laufe der Zeit immer mehr Härten entwickeln, den Mut haben muß, dieses Prinzip einer Korrektur zu unterziehen, und zwar derart, daß ein Rentenfreibetrag geschaffen wird, wie es der von der CDU/CSU eingereichte Gesetzentwurf vorsieht?
Herr Abgeordneter, ich möchte Ihnen zuerst entgegnen, daß diese Rentenformel nicht im Laufe der Zeit immer mehr Härten entwickelt, sondern zu einer sehr beachtlichen und sehr wesentlichen Steigerung des Lebensniveaus der alten Menschen geführt hat. Was Sie ansprechen, ist nicht ein Problem der Rentenversicherung,
({0})
sondern ein Problem des Bundessozialhilfegesetzes.
({1})
Ich glaube nicht, daß man dieses Problem, das zur Zeit nach der ersten Lesung in den Ausschüssen beraten wird, hier im Rahmen einer Fragestunde vertiefen kann.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Härzschel.
Herr Staatssekretär, darf ich Ihren Ausführungen entnehmen, daß die BundesHärzschel
regierung nicht bereit ist, das Sozialhilfegesetz dergestalt zu ändern, daß die Rentner einen Freibetrag erhalten?
Nein, Sie können das aus meinen Ausführungen nicht entnehmen, aber auch nicht das Gegenteil; das wird jetzt zu beraten sein.
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Varelmann.
Herr Staatssekretär, beachtet die Bundesregierung, daß das soziale Gefälle innerhalb der Rentenversicherung, d. h. der Abstand der Bezüge der Rentner, in den letzten 15 Jahren wesentlich größer geworden ist?
Das weiß die Bundesregierung, und das ist - ich darf es nochmals wiederholen - das Ergebnis einer sich leistungsgerecht an der Entwicklung der Löhne und Gehälter orientierenden Rentenformel.
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Geiger.
Herr Staatssekretär, hätten Sie die Freundlichkeit, den Kollegen Härzschel darauf hinzuweisen, daß die heutige Opposition jahrelang das Bemühen der damaligen Opposition, gerade die Kleinstrenten zu verändern, abgelehnt hat?
Herr Abgeordneter, ich will mich diesem Hinweis gern anschließen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Schulze-Vorberg.
Herr Staatssekretär, ist der Hinweis des Kollegen, daß die frühere sozialdemokratische Opposition Mindestrenten gefordert hat, für die Bundesregierung nicht ein zusätzlicher Grund, dem Verlangen der derzeitigen CDU/CSU-Opposition zu folgen und solche Mindestrenten einzuführen?
({0})
Ich glaube nicht, daß das ein Grund ist, denn die Notwendigkeit, Mindestrenten einzuführen, war 1957 eine ganz andere als angesichts des gestiegenen Einkommensniveaus des Jahres 1971.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Müller ({0}).
Herr Staatssekretär, würden Sie bitte zur Kenntnis nehmen, daß hier nicht von einer Mindestrente die Rede ist, sondern nur von einer tragbaren Lösung, zu der die Regierung heute die Möglichkeit hat?
Ich bin gern bereit, das zur Kenntnis zu nehmen.
Ich komme damit zur Frage 90 des Abgeordneten Varelmann:
Ist die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in der Lage, auf Grund der wesentlich gestiegenen Beitragseinnahmen und zusätzlich günstigerer Umstände den sozialen Wohnungsbau ihrer Versicherten noch kräftiger zu fördern, als es in den jüngsten Jahren der Fall war?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär!
Herr Abgeordneter, bedingt durch die wirtschaftliche Entwicklung haben sich die Beitragsmaßnahmen in den Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten im Jahre 1970 und im Jahre 1971 günstig entwickelt. Das hat dazu geführt, daß die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte schon bald nach dem Inkrafttreten des RentenversicherungsÄnderungsgesetzes das ihr vorgeschriebene Liquiditätsreservesoll aufgefüllt hat. Außerdem war sie in der Lage, die den Trägern der Rentenversicherung der Arbeiter fehlenden liquiden Mitteln als zusätzliche Liquiditätsreserve bereitzustellen. Für die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte sind damit die eine Vermögensanlage hindernden Vorschriften des Angestelltenversicherungsgesetzes außer Wirkung getreten. Ob die Bundesversicherungsanstalt den sozialen Wohnungsbau ihrer Versicherten noch kräftiger zu fördern vermag, als es in den jüngsten Jahren der Fall war, hängt wesentlich auch von der Zahl der an sie gerichteten Förderungsanträge und ihren verwaltungstechnischen Möglichkeiten zur schnellen Prüfung dieser Anträge ab.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Varelmann.
Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung bekannt, daß in Kreisen der Arbeiter begründete Unzufriedenheit herrscht, daß dem Angestellten Darlehensmittel für den sozialen Wohnungsbau gegeben werden, dem Arbeiter aber nicht? Befinden wir uns damit innerhalb der Rentenversicherung nicht in einem Klassenstaat?
Herr Abgeordneter, darf ich Ihre nächste Frage beantworten? Ich glaube, daß Ihre Zusatzfrage eigentlich auf die nächste Frage zielt. Gestatten Sie mir, diese Frage vorweg zu beantworten?
Nein, die Zusatzfrage bitte zuerst!
Das ist der Bundesregierung bekannt. Das ist das Ergebnis einer gegliederten Sozialversicherung in einer sich wandelnden Industriegesellschaft, in der immer mehr Arbeitnehmer zur Bundesversicherungsanstalt für Angestellte überwechseln und mehr Arbeiter von den Landesversicherungsanstalten abwandern.
Eine Zusatzfrage? - Bitte sehr, Herr Abgeordneter Geiger!
Herr Staatssekretär, sieht die Bundesregierung keine Möglichkeit, 'daß von den Deckungsbeträgen, die die Landesversicherungsanstalten der Arbeiterrentenversicherung abführen müssen, bis der Ausgleich geschaffen ist, ein bestimmter Betrag gerade zur Hergabe solcher Wohnungsmittel freigesetzt werden kann?
Das ist nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften, die dieses Hohe Haus beschlossen hat, nicht möglich.
Wir kommen dann zur Frage 91 des Abgeordneten Varelmann:
Nach vorliegenden Informationen wird die Rentenversicherung der Arbeiter nicht in der Lage sein, den sozialen Wohnungsbau der Arbeiter zu fördern. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, diesen Mißstand zu bereinigen und die Träger dei Rentenversicherung der Angestellten und Arbeiter durch entsprechende Maßnahmen finanziell gleichmäßig auszustatten?
Herr Abgeordneter, bereits bei der Beantwortung der Fragen des Abgeordneten Härzschel in der 71. und der 76. Sitzung des Deutschen Bundestages am 9. Oktober bzw. 5. November 1970 und Ihrer Fragen in der 118. Sitzung des Deutschen Bundestages am 5. Mai 1971 ist zum Ausdruck gekommen, daß die Tatsache, daß die Träger der Rentenversicherung der Arbeiter zur Zeit keine Darlehen für den Wohnungsbau gewähren können, auf der unterschiedlichen Liquiditätslage der beiden Versicherungszweige beruht. Um Wiederholungen zu vermeiden, möchte ich im übrigen auf die Beantwortung Ihrer Fragen in der 118. Sitzung des Deutschen Bundestages am 5. Mai 1971 Bezug nehmen und nochmals betonen, daß bei weiterhin anhaltender günstiger Entwicklung in absehbarer Zeit auch die Arbeiterrentenversicherung ihren Versicherten wieder in gewissem Umfang Darlehen für den Wohnungsbau gewähren kann.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Varelmann.
Herr Staatssekretär, ist diese Auskunft nicht allzu optimistisch? Ist nicht die Finanzlage der Rentenversicherung der Arbeiter so, daß geholfen werden muß? Ist die Bundesregierung bereit, mit der Bundesversicherungsanstalt der Angestellten dahin zu verhandeln, daß diese einen Teil
ihres Vermögens über die Rentenversicherung der Arbeiter für den Wohnungsbau von Arbeitern zur Verfügung stellt?
Herr Abgeordneter, ich halte diese Aussage nicht für zu optimistisch. Die gegenwärtigen Beitragseinnahmen lassen erwarten, daß das, was ich sagte, in absehbarer Zeit der Fall sein wird. Sollte es wider Erwarten nicht der Fall sein, sind wir gern bereit, in eine Prüfung der von Ihnen genannten Anregung einzutreten.
Herr Abgeordneter Härzschel zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht der Meinung, daß hier eine Ungleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten erfolgt, die nach den Vorstellungen über die Rentenreform eigentlich nicht bestehen sollte, weil man, obwohl das gegliederte System installiert wurde, von der Voraussetzung ausgegangen ist, daß beide gleiche Leistungen erhalten sollten? Hier werden die Arbeiter schlechtergestellt als die Angestellten.
Herr Abgeordneter, schon 1957 war zu erkennen, daß bei unveränderter Aufrechterhaltung dieses Systems die Liquiditätslage der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte ständig besser sein würde als die der Träger der Arbeiterrentenversicherung. Daß hier auf lange Sicht ein größerer Finanzausgleich wird stattfinden müssen, ist unbestritten. Ich darf sehr hoffen, daß wir, wenn diese Überlegungen konkret werden, dabei die Hilfe Ihrer Partei finden werden.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Killat.
Herr Staatssekretär, stimmen Sie mir zu, daß auf Grund der Fragen, die hier von den Vertretern der CDU/CSU-Fraktion zu der unterschiedlichen Liquidität der Arbeiterrenten- und der Angestelltenversicherung gestellt wurden, die einzige Schlußfolgerung nur die sein könnte, daß man dann für eine einheitliche Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten eintreten müßte und da der Initiative dieser Fraktion keine Grenzen gesetzt sind?
Herr Abgeordneter, ich bin gern bereit, in eine Prüfung dieser Frage einzutreten, wenn ein entsprechender Antrag vorgelegt wird.
({0})
Keine Zusatzfrage mehr. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Vizepräsident Dr. Jaeger
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit. Zuerst rufe ich die Frage 92 des Abgeordneten Dr. Wörner auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß eine Mehrheit der niedergelassenen Ärzte in Westdeutschland Naturheilverfahren, Homöopathie etc. in mehr oder weniger großem Umfang anwenden und daß breite Kreise der Bevölkerung keine Einschränkung oder Behinderung dieser Medizinzweige wünschen, so daß die Anliegen sowohl der Ärzte als auch der Bevölkerung gebührend berücksichtigt werden müßten?
Herr Staatssekretär Dr. von Manger-Koenig!
Herr Abgeordneter, die Bundesregierung hat nicht die Absicht, die überwiegend aus Pflanzen und natürlichen Mineralien gewonnenen Arzneimittel zu verbieten oder aus dem Verkehr zu ziehen. Für diese Arzneimittel ist es bis jetzt nicht durchweg möglich gewesen, Methoden für den von der EWG geforderten Nachweis der therapeutischen Wirksamkeit zu entwickeln. Da es für viele der in Betracht kommenden Arzneimittel 10 bis 15 Jahre dauern wird, bis diese Methoden entwickelt sind, muß sowohl für die EWG-Richtlinien als auch für die in Vorbereitung befindliche Novelle zum Arzneimittelgesetz eine Übergangsregelung gefunden werden, die die Verordnungsfreiheit der Ärzte gewährleistet, die Arzneimittelsicherheit verbessert, aber die phytotherapeutischen und homöopathischen Arzneimittel nicht vom Markt verbannt.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Wörner.
Darf ich daraus schließen, daß die Bundesregierung zu ihrer Zusicherung steht, Ergänzungsrichtlinien, die von einem interessierten Kreis erarbeitet wurden, in die Prüfung einzubeziehen, ehe man an die endgültige Verabschiedung dieser Richtlinien gehen wird?
Diese Ergänzungsrichtlinien, die von einzelnen Kreisen vorgelegt worden sind, sind in der Arbeitsgruppe „Arzneimittelsicherheit" erörtert worden. Sie wurden für nicht geeignet befunden, in die Prüfrichtlinien einbezogen zu werden.
Eine zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Wörner.
In welch anderer Weise wollen Sie darin sicherstellen, daß durch die jetzt verabschiedeten EWG-Richtlinien nicht der Effekt eintritt, der der Besorgnis in meiner Frage zugrunde liegt?
Herr Abgeordneter, ich habe in meiner Antwort bereits darauf hingewiesen, daß wir uns in
der EWG dafür einsetzen, eine Übergangsregelung für 10 bis 15 Jahre zu finden, die den Besitzstand der jetzt auf dem Markt befindlichen Arzneimittel wahrt.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Hammans.
Herr Staatssekretär, ohne meiner Frage, die später aufgerufen werden wird und wahrscheinlich heute nicht mehr behandelt werden kann, vorzugreifen, möchte ich Sie fragen: Ist ein solches Urteil nicht vielleicht deshalb erreicht worden, weil die Vertreter dieser medizinischen Richtung im Beirat nicht vertreten waren?
Die Vertreter dieser medizinischen Richtung, auf die Sie sich beziehen, Herr Abgeordneter, sind vom Beirat gehört worden. Im übrigen ist der Beirat so zusammengesetzt, daß er alle Richtungen der Medizin angemessen berücksichtigt.
({0})
Sie haben keine zweite Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 93 des Abgeordneten Dr. Wörner auf:
Hat die Bundesregierung Vorsorge getroffen, daß sich ihre Vorschlage zur Arzneimittelnovelle auf wirklich gesicherte und unbestrittene wissenschaftliche Grundlage stützen und nicht nur einseitigen, z. B. pharmakologischen, Auffassungen Gehör schenken?
Herr Abgeordneter, nach den Vorschriften des Arzneimittelgesetzes ist bei der Anmeldung einer Arzneispezialität, „die Stoffe in der medizinischen Wissenschaft nicht allgemein bekannter Wirksamkeit oder deren Zubereitungen enthält, ein ausführlicher Bericht über die pharmakologische und die klinische, in besonderen Fällen die sonstige ärztliche, zahnärztliche oder tierärztliche Prüfung der Arzneispezialität einzureichen." So lautet der Gesetzestext. Der Bericht muß unter anderem Angaben über Art, Umfang und Ergebnisse der pharmakologischen, klinischen oder sonstigen Prüfungen sowie über Art und Ausmaß festgestellter Nebenwirkungen enthalten. Die Anmeldung hat die schriftliche Versicherung des Herstellers zu enthalten, daß die Arzneispezialität entsprechend dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis ausreichend und sorgfältig geprüft worden ist.
Die derzeitigen Richtlinien über Art und Umfang der pharmakologischen Prüfungen sind von der Deutschen Pharmakologischen Gesellschaft im Jahre 1963, die derzeitigen Richtlinien über die klinischen oder ärztlichen Erprobungen von der Deutschen Gesellschaft für innere Medizin im Jahre 1965 veröffentlicht worden. Sie sind im Laufe des letzten Jahres von den Sachverständigen des Bei7216
rats „Arzneimittelsicherheit" beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit überarbeitet worden. Dieser Beirat setzt sich aus namhaften Vertretern der Pharmakologie, der Pharmazie, der klinischen Praxis und der Medizinalstatistik zusammen. Die neu erarbeiteten Richtlinien stellen eine Zusammenfassung der derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden der Arzneimittelprüfung dar. Gerade in den letzten Jahren sind Methoden entwickelt worden, die Schädigungen der Frucht, sogenannte teratogene Wirkungen, und Schädigungen der Erbfaktoren, sogenannte mutagene Wirkungen, die durch bestimmte Arzneimittel eintreten können, erkennen lassen.
Das Bundesgesundheitsamt als Registrierbehörde für Arzneispezialitäten muß die Anwendung dieser modernen Methoden auf neue Arzneimittel verlangen, wenn den seit 1964 geltenden Anforderungen des Arzneimittelgesetzes genügt werden soll.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Wörner.
Ist die Bundesregierung bereit, vor einer endgültigen Verabschiedung der Richtlinien noch einmal die interessierten Kreise, insonderheit Vertreter der Naturheilkunde, zu hören und sie angemessen über die Bestrebungen, die es im Blick auf die EWG gibt, zu unterrichten?
Herr Abgeordneter, der Beirat „Arzneimittelsicherheit" hat vor etwa sechs Wochen den Vorsitzenden des Verbandes der Naturheilärzte gehört. Der Beirat hat im übrigen noch einmal alle Gruppen zu seiner im September stattfindenden Sitzung eingeladen, um mit ihnen einen Tag lang die anstehenden Probleme ausführlich zu erörtern. Ich betone noch einmal, Herr Abgeordneter: Die jetzt erarbeiteten Richtlinien sollen nur das ausfüllen, was schon jetzt nach dem Gesetz als Prüfung unerläßlich ist.
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär. Wir stehen am Ende der Fragestunde.
Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:
Beratung der Sammelübersicht 22 des Petitionsausschusses ({0}) über Anträge zu Petitionen
- Drucksache VI/2228 Der Antrag des Ausschusses ist, die in der nachfolgenden Sammelübersicht enthaltenen Vorschläge anzunehmen. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wer dem Ausschußantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Keine Enthaltungen; einstimmig angenommen.
Ich komme zu Punkt 3 der Tagesordnung:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung ({1}) über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP betr. Einsatz der Abstimmungsanlage
- Drucksachen VI/1948, VI/2026 Ich danke dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Mertes, für seinen Schriftlichen Bericht.
Meine Damen und Herren, wird das Wort gewünscht? - Bitte sehr, Herr Abgeordneter Collet.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich bei diesem Tagesordnungspunkt aus der Überlegung zu Wort gemeldet, daß es unter uns eine ganze Menge gibt, die vermutlich diesem Antrag heute zustimmen werden, obwohl sie ihn innerlich nicht mögen. Wir haben immer wieder festgestellt, daß wir uns zwar in politischen Sachfragen recht deutlich auseinandersetzen, daß wir uns aber in Fragen des Parlaments selbst häufig resignierend in irgendeiner Sache ergeben. Diesen Eindruck habe ich auch bei diesem Antrag gewonnen. Fast jeder - vielleicht mit Ausnahme von zwei oder drei Kollegen -, den man dazu anspricht, ist nicht zufrieden und sagt: Eigentlich bin ich dagegen, eigentlich halte ich diese Abstimmungsanlage nicht für sinnvoll; aber was soll man jetzt noch machen? So wird einem resignierend in dieser Frage geantwortet.
Worum geht es bei der Vorlage des Ausschusses? Wir finden hier eine Anzahl Bestimmungen, in denen beispielsweise vorgesehen wird, daß in allen Fällen, in denen der jeweilige Sitzungsvorstand über das Ergebnis einer Abstimmung durch Handaufheben nicht einig ist, statt der Abstimmung im Wege des Hammelsprungs die Abstimmung mit dem Abstimmungscomputer erfolgt. Des weiteren soll für die Auszählung der Stimmen, die beispielsweise notwendig wird, wenn der Vermittlungsausschuß einen Vorschlag unterbreitet hat und eine bestimmte Stimmenzahl im Parlament nötig ist, dieser Computer in Aktion treten, selbstverständlich auch für namentliche Abstimmungen, Wortmeldungen und Zusatzfragen.
Ich bin der Meinung, daß wir den Hammelsprung und die Stimmenauszählung beibehalten sollten. Die Technik ist immer dann zu begrüßen, wenn sie dazu beiträgt, Arbeit zu vereinfachen und Zeit zu gewinnen, aber nicht dann, wenn dadurch grundsätzliche Änderungen im parlamentarischen System Eingang finden.
Vielleicht ein paar Bemerkungen zur Vorgeschichte. Die erste Diskussion über die Anschaffung eines solchen Computers, ohne daß der Bundestag beschlossen hatte, einen solchen anzuschaffen - das ist erst geschehen, als die Initiativen schon ergriffen waren und alles Nötige in die Wege geleitet war und im Haushalt die Mittel eingesetzt wurden -, entstand in Berlin 1969, als der Bundespräsident gewählt wurde und man einen ganzen Tag brauchte, um diese Wahl vorzunehmen. Ich darf dazu nur sagen, wenn wir alle fünf Jahre einmal eine solche
Demonstration durchführen, an der das ganze Volk Anteil nimmt, sollte uns das diesen Zeitverlust wert sein.
Wenn wir uns ansehen, was die Vorlage von uns erwartet, dann haben wir festzustellen, daß durch dieses Abstimmungsverfahren mit dem Computer mittels Knopfdrucks die geheime Abstimmung in diesem Parlament eingeführt wird. Sie mögen nun sagen: Das ist nirgends beschlossen. Aber wer kann das ' noch kontrollieren? Das Handaufheben kann man kontrollieren. Man kann auch kontrollieren, durch welche Tür jemand geht. Aber die Einführung einer geheimen Abstimmung mittels Knopfdrucks muß ich für meine Person ablehnen. Seit es diesen Bundestag gibt, hatten wir die Einrichtung der geheimen Abstimmung nicht.
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Franke?
Aber gern.
Herr Kollege Collet, ist Ihnen die Technik dieser Abstimmung nicht doch so weit bekannt, daß Sie wissen, daß der Nachbar sehen kann, wie man auf seinen Knopf drückt, und daß somit die Geheimhaltung, wie Sie es gerade darstellen, nicht gegeben ist?
Ich nehme an, Herr Kollege, auch Sie sind wie alle hier zur Schule gegangen und wissen, welche Täuschungen möglich sind und welche Schwierigkeiten ein Lehrer hat, festzustellen, ob einer abschreibt oder nicht. Also kann auch der Nachbar nicht sehen, wenn ich meine Hand entsprechend halte, welchen Knopf ich bediene.
({0})
Stellen Sie sich einmal folgendes vor. In einer Fraktion hat es eine sehr harte Auseinandersetzung über irgendeine Sachfrage gegeben. Mehrere Kollegen der Fraktion haben sich ernsthaft um eine andere Lösung der Sachfrage bemüht und sind unterlegen. Sie sagen aber: ich halte das nicht für eine Gewissensfrage, ich füge mich der Disziplin. Bei der Auszählung am nächsten Tag fehlen dann drei Stimmen. Ich frage Sie: Wer wird verdächtigt? Wahrscheinlich diejenigen, ,die dort anders argumentiert haben.
Ich meine, in diesem Hause sollte der Grundsatz, der sonst nicht gilt, in keiner Partei, in keiner Organisation, auch nicht in den Gemeinderäten - dort gibt es die geheime Abstimmung, wenn sie beantragt wird -, beibehalten werden. Bisher hatten wir die geheime Abstimmung nicht, und wir sollten an dem Grundsatz festhalten, daß jeder, ob auf der Pressetribüne oder unter ,den Zuschauern oder jeder Kollege, feststellen kann, wie der andere abstimmt, damit jeder mit seinem Namen dafür geradesteht.
Gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Frau Geisendörfer?
Gern.
Herr Kollege, ich wollte Sie nur fragen, ob es nicht auch in Ihrer Fraktion üblich ist, daß die Kollegen, die entgegen der allgemeinen Fraktionsmeinung abstimmen, das im Plenum nicht heimlich tun, sondern das vorher der Fraktion bekanntgeben, daß also auch insofern die Öffentlichkeit der Abstimmung gewährleistet ist.
Selbstverständlich. Ich nehme an, es ist in allen Fraktionen üblich,
({0})
daß sie vorher ihre Meinung bekanntgeben. Aber die Frage ist doch: Ist sie auch in jedem Fall kontrollierbar? Oder wollten Sie sagen, wir seien alle Heilige und jeder handle auch so, wie er sage? Gestatten Sie, daß ich da einige Zweifel habe.
Man könnte vorschlagen, jede Einzelabstimmung durch Betätigung des Computers durch den Präsidenten auch zur namentlichen machen. Dadurch würde aber die Institution der namentlichen Abstimmung sicherlich abgewertet. Sie wissen alle, daß wir nicht immer übersehen können, worum es im Detail geht. Aber bei der namentlichen Abstimmung sollte das in jedem Fall so sein. Das hängt schon mit dem Gewicht einer solchen Abstimmung zusammen.
Wenn ich einmal von dem Grundsatz absehe, daß wir die geheime Abstimmung einführen, dann darf ich zur technischen Seite noch folgendes sagen. Wie sieht es denn mit dem Zeitgewinn aus? Gleichzeitig während des Plenums tagt immer wieder der Haushaltsausschuß; auch der Ausschuß für die Strafrechtsreform tagt manchmal während des Plenums, es sind Besuchergruppen im Hause, es finden Besprechungen statt, viele Kollegen arbeiten an ihrem Schreibtisch, und wir haben dann dieses Knopfdrucksystem, das dem einzelnen nicht die Zeit gibt, wie das bei der Auszählung beim Hammelsprung der Fall ist, ins Plenum zu eilen. Das führt sicherlich zu einer Menge von Zufälligkeiten, die wir dann rückgängig zu machen versuchen, indem wir hinterher sagen, der Computer stimmt nicht, wir wollen noch einmal nach der alten Methode auszählen. Ob wir damit dem Ansehen des Parlaments dienen, möchte ich doch in Frage stellen.
Ich weiß nicht, wie sehr ich das Problem der Stimmführung auswalzen soll. Aber angesichts der Vielzahl von Umdrucken in zweiten Lesungen, z. B. bei der Beratung des Haushalts, möchte ich Sie doch fragen: Wie soll sich der einzelne noch zurechtfinden, wenn all das per Knopfdruck erfolgt und in manchen Fällen nur die Fachleute Bescheid wissen? Man könnte natürlich sagen, man führt eine Abstimmungsstunde ein und legt eine Liste aus, in der man jedem sagt, wie man sich zu welchem Punkt zu verhalten hat. Ob Sie das für gut halten, überlasse ich auch Ihrer Entscheidung.
Darüber hinaus weiß ich gar nicht, ob es so schlecht war, daß sich das Parlament ein- bis zweimal in der Woche in der Lobby zu einer gewissen Demonstration versammelt und dort gleichzeitig noch einen Ort der Kommunikation gefunden hat. Auch das halte ich nicht für eine schlechte Lösung.
Da es keine Änderungsmöglichkeit gibt, kann es für meine Person nur eine Ablehnung des Antrags geben. Ich bitte Sie, über das nachzudenken, was ich zu diesem Thema gesagt habe. Ich will jedenfalls nicht resignieren und einfach einer Sache zustimmen, die viele andere, selbst wenn sie heute zustimmen, auch nicht begrüßen.
Das Wort hat der Abgeordnete Franke.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will noch einmal ganz kurz verdeutlichen, was ich mit meiner Zwischentrage zu klären versuchte. Ich glaube nicht, Herr Kollege Collet, daß Ihre Sorgen begründet sind. So geheim, wie Sie die Abstimmungen darzustellen versuchen, sind sie in der Tat nicht. Die Technik ist doch so, daß die Knöpfe jeweils aufleuchten, wenn sie gedrückt werden. Sie haben auf das Beispiel unserer vielleicht gemeinsamen Schulerfahrungen verwiesen, wie wir mit den Nachbarn immer gewisse Ergebnisse - jedenfalls in der Mathematik war das bei mir der Fall - ausgetauscht haben, und haben gesagt, daß das Abstimmungsergebnis auch hier zu manipulieren sei. Ich bin nicht Ihrer Auffassung. Ich sage: die Abstimmung ist zwar nicht so öffentlich wie nach dem herkömmlichen Verfahren" ; aber eine geheime Abstimmung, so wie Sie es dargestellt haben, ist sie auch nicht. Sie ist vom nächsten, übernächsten und sonstigen Nachbarn deutlich einzusehen, und darum verstehe ich Ihre Argumente nicht.
Umgekehrt haben Sie argumentiert, die namentliche Abstimmung würde zu einer, sagen wir mal, nicht mehr so wichtigen Angelegenheit denaturiert,
({0})
- wenn man sie zur Regel machte. Herr Kollege Collet, das eine Argument, das Sie gebracht haben, hebt nach meiner Auffassung das andere Argument, das Sie zur geheimen Abstimmung vorgetragen haben, auf. Deshalb werde ich mich zum zweiten Teil Ihrer Ausführungen nicht weiter äußern.
({1})
Meine Damen und Herren, wird noch das Wort gewünscht? - Mir liegt ein Änderungsantrag der Abgeordneten Collet, Grobecker, Tallert und Genossen auf Umdruck 173 vor. Angeblich ist er zurückgezogen worden. Herr Kollege Collet, ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie das ausdrücklich zu Protokoll erklärten. Denn sonst hätten Sie ihn schriftlich zurückziehen müssen.
({0})
- Das mag sein, aber es existiert für mich nicht, weil es mir noch nicht vorliegt.
Der Antrag ist zurückgezogen. Ich war selber bei der Antragsannahmestelle.
Dann ist diese Angelegenheit erledigt. Ich danke Ihnen.
Meine Damen und Herren, wir haben nur noch über den Antrag des Ausschusses abzustimmen. Das Wort wird nicht mehr gewünscht. Ich schließe die Aussprache.
Wer dem Antrag des Ausschusse zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltung? - Ohne Inthaltungen bei Gegenstimmen angenommen.
Meine Damen und Herren, aus technischen Gründen wird am heutigen Tage noch nicht danach verfahren werden können. Der Herr Bundestagspräsident wird Ihnen demnächst ein Schreiben mit der genauen Gebrauchsanweisung übermitteln. Möglicherweise wird sie zu Beginn einer der nächsten Sitzungen auch hier noch einmal verkündet werden.
Wir kommen nunmehr zu Punkt 4 der Tagesordnung:
a) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierzehnten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung ({0})
- Drucksache VI/2199
b) Beratung des Berichts der Bundesregierung über die gesetzlichen Rentenversicherungen, insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren ({1}) und Gutachten des Sozialbeirats zu den langfristigen Vorausberechnungen sowie zu den Rentenanpassungen 1972
- Drucksache VI/2040 Auf Begründung und Aussprache wird verzichtet.
Der Vorschlag des Ältestenrates lautet bezüglich a) : Überweisung an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung und an den Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung, bezüglich b) : Überweisung an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung - federführend - und an den Haushaltsausschuß zur Mitberatung. - Es erfolgt kein Widerspruch; dann ist so beschlossen.
Punkt 5, meine Damen und Herren, haben Sie vorhin von der Tagesordnung abgesetzt.
Wir kommen damit zu Punkt 6 der Tagesordnung:
Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 121 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 8. Juli 1964 über Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
- Drucksache VI/2097 Vizepräsident Dr. Jaeger
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für
Arbeit und Sozialordnung ({2})
- Drucksache VI/2187 ({3}) -Berichterstatter: Abgeordneter Müller ({4}) ({5})
Ich danke dem Berichterstatter für seinen Schriftlichen Bericht.
Ich rufe in der Einzelberatung die Artikel 1, 1 a, 2, 3, 4 sowie Einleitung und Überschrift auf. - Das Wort wird nicht begehrt. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. - Es ist so beschlossen.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wird vorher noch das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlußabstimmung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen!
Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Lohnstatistik
- Drucksache VI/ 1838 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung ({6})
- Drucksache VI/2195 -Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Franz ({7})
Ich danke dem Berichterstatter für seinen Schriftlichen Bericht.
Wir kommen in der zweiten Beratung zur Einzelabstimmung. Ich rufe die Artikel 1, 2, 3 sowie Einleitung und Überschrift auf. - Das Wort wird nicht begehrt. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Es ist so beschlossen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. - Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die allgemeine Aussprache.
Wer dem Gesetzentwurf in der Schlußabstimmung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe! - Keine Gegenstimmen. - Enthaltungen? - Keine Enthaltungen; einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die künstliche Besamung von Tieren ({8})
- Drucksache VI/ 1616 - Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ({9})
- Drucksache VI/2200 Berichterstatter: Abgeordneter Helms ({10})
Ich danke dem Berichterstatter für seinen Schriftlichen Bericht und rufe in der zweiten Beratung die §§ 1 bis 13, Einleitung und Überschrift auf. - Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Es ist so beschlossen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Keine Enthaltungen. - Einstimmig angenommen.
Der Ausschuß schlägt Ihnen weiterhin vor, die zu dem Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen für erledigt zu erklären. - Ich höre keinen Widerspruch. - Dann ist so beschlossen.
Wir kommen nunmehr zu Punkt 9 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes
- Drucksache VI/ 1434 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ({11})
- Drucksache VI/2212 Berichterstatter: Abgeordneter Bittelmann ({12})
Ich danke dem Berichterstatter für seinen Schriftlichen Bericht und rufe in der zweiten Beratung die Art. 1 bis 3, Einleitung und Überschrift auf. - Das Wort wird nicht gewünscht. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Es ist so beschlossen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Wir das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Keine Gegenstimmen. - Enthaltungen? - Keine Enthaltungen; einstimmig angenommen.
Der Ausschuß beantragt, die zu dem Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen für erledigt zu erklären. - Ich höre keinen Widerspruch; dann ist so beschlossen.
Vizepräsident Dr. Jaeger
Wir kommen nunmehr zu Punkt 10 der Tagesordnung:
Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland, Kanada und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Änderung des Abkommens vom 3. August 1959 über die Durchführung von Manövern und anderen Übungen im Raume Soltau-Lüneburg
- Drucksache VI/ 1864 -Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses ({13})
- Drucksache VI/2170 -Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Beermann ({14})
Ich danke dem Berichterstatter für seinen Schriftlichen Bericht.
Ich rufe in zweiter Beratung die Art. 1, 2, Einleitung und Überschrift auf. - Das Wort wird nicht gewünscht. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Es ist so beschlossen.
Wird noch vor der Schlußabstimmung das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich in der Schlußabstimmung abstimmen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich sich zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen.
Ich rufe nunmehr Punkt 11 der Tagesordnung auf: Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Siebenten Bundesmietengesetzes
- Drucksache VI/ 1825 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Städtebau und Wohnungswesen ({15})
- Drucksache VI/2189 Berichterstatter: Abgeordneter Varelmann ({16})
Ich danke dem Berichterstatter für seinen Schriftlichen Bericht.
Wir kommen zur Beratung. Ich rufe in zweiter Lesung die Art. 1, 2, 3, Einleitung und Überschrift auf. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wer den Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Es ist so beschlossen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. - Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe ,die allgemeine Aussprache. Wer dem Gesetzentwurf in. der Schlußabstimmung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Keine Gegenstimmen. - Enthaltungen? - Keine Enthaltungen. - Einstimmig angenommen.
Ich rufe nunmehr Idle Punkte 12 bis 15 und 17 bis 24 der Tagesordnung auf - es handelt sich um von Mitgliedern des Hauses und von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwürfe -:
12. Erste Beratung des von ,der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundespolizeibeamtengesetzes
- Drucksache VI/2180 13. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über amtlich anerkannte Sachverständige und amtlich anerkannte Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr ({17})
- Drucksache VI/2181 14. Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Evers, Vehar, Dr. Müller-Hermann, Krammig und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten. Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Fahrlehrerwesen
- Drucksache VI/2182 15. Erste Beratung des von ,der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zwölften Strafrechtänderungsgesetzes
- Drucksache VI/2202 -17. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes
- Drucksache VI/2223 18. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 10. Oktober über die Beschränkung der Haftung der Eigentümer von Seeschiffen und zu den auf der IX. Diplomatischen Seerechtskonferenz in Brüssel am 10. Mai 1952 geschlossenen Übereinkommen
- Drucksache VI/2224 19. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuches und anderer Gesetze ({18})
- Drucksache VI/2225 -20. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Verfahren bei der Einzahlung und Verteilung der Haftsumme zur Beschränkung der Reederhaftung ({19})
- Drucksache VI/2226 -21. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren
- Drucksache VI/2231 -22. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 4. März 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem
Vizepräsident Dr. Jaeger
Königreich der Niederlande und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Zusammenarbeit bei der Entwicklung und Nutzung des Gaszentrifugenverfahrens zur Herstellung angereicherten Urans
- Drucksache VI/2245
23. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu Änderungen und zur Durchführung der Übereinkommen über die Fischerei im Nordwestatlantik und im Nordostatlantik sowie über weitere Maßnahmen zur Regelung der Seefischerei - Seefischerei-Vertragsgesetz 1971
- Drucksache VI/2246 24. Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 16. September 1968 über die Beschränkung der Verwendung bestimmter Detergentien in Wasch- und Reinigungsmitteln
- Drucksache VI/2251 Das Wort zu diesen Gesetzentwürfen wird nicht gewünscht. Die Überweisungsvorschläge des Ältestenrats ersehen Sie aus der Tagesordnung. Erhebt sich hiergegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. - Dann ist so beschlossen.
Demnach ist die Vorlage zu Punkt 12 der Tagesordnung dem Innenausschuß - federführend - sowie dem Haushaltsausschuß zur Mitberatung und gemäß § 96 GO überwiesen.
Die Vorlagen zu den Punkten 13 und 14 der Tagesordnung sind dem Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen überwiesen.
Die Vorlage zu Punkt 15 der Tagesordnung ist dem Sonderausschuß für die Strafrechtsreform überwiesen.
Die Vorlage zu Punkt 17 der Tagesordnung ist dem Verteidigungsausschuß überwiesen.
Die Vorlagen zu den Punkten 18, 19 und 20 der Tagesordnung sind dem Rechtsausschuß - federführend - sowie dem Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zur Mitberatung überwiesen.
Die Vorlage zu Punkt 21 der Tagesordnung ist dem Rechtsausschuß überwiesen.
Die Vorlage zu Punkt 22 der Tagesordnung ist dem Ausschuß für Bildung und Wissenschaft
- federführend -, dem Auswärtigen Ausschuß sowie dem Ausschuß für Wirtschaft zur Mitberatung und dem Haushaltsausschuß gemäß § 96 GO überwiesen.
Die Vorlage zu Punkt 23 der Tagesordnung ist dem Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - federführend - und dem Rechtsausschuß - mitberatend - überwiesen.
Die Vorlage zu Punkt 24 der Tagesordnung ist dem Innenausschuß - federführend - sowie dem Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit
- mitberatend - überwiesen.
Jetzt rufe ich den Punkt 16 auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen
- Drucksache VI/2203 -Ich erteile das Wort zur Aussprache Herrn Abgeordneten Erhard.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit diesem Gesetzentwurf über die Pfändungsfreigrenzen kommt die Regierung einem dringenden Bedürfnis nach; denn die gestiegenen Lebenshaltungskosten müssen selbstverständlich auch bei den Freigrenzen für den Schuldner, dessen Lohn gepfändet wird, berücksichtigt werden. Insofern ist dieser Gesetzentwurf sicher zu begrüßen. Ich bedaure aber sehr, daß die in der Rechtsprechung bisher offen und kontrovers gebliebenen Fragen überhaupt nicht angegangen worden sind.
Es ist nicht zu vertreten, daß der Bundestag für Renten und ähnliche Leistungen ganz besondere Schutzvorschriften vorgesehen hat, die für Löhne nicht gelten sollen. Wenn nämlich das Gehalt auf ein Konto überwiesen wird - und wir kommen immer mehr zu bargeldlosen Lohnzahlungen -, dann kann der Lohnempfänger „kahlgepfändet" werden, weil kein Schutz seines Bankkontos, auf das der Lohn gezahlt wird, besteht. Da wir bereits in verschiedenen Gesetzen dafür Mustervorschriften haben, wäre es sehr zweckmäßig gewesen, hier eine entsprechende Vorschrift vorzusehen.
Es ist auch nicht recht zu verstehen, warum die sehr kontroversen Vorstellungen innerhalb der Rechtsprechung vom Gesetzgeber nicht irgendwie durch eine gesetzliche Regelung ausgeräumt werden, obwohl in der Literatur wiederholt gefordert wurde, eine klare Regelung bezüglich der Anrechnungsbestimmungen zu treffen. Für gewisse Renten wird eine Anrechnung vorgenommen, für gewisse andere nicht. Für verschiedene andere, private Renten, zum Beispiel nach Unfall, gibt es keinen Pfändungsschutz und keine Freigrenzen. Es müßte eine Regelung vorgesehen werden, in welchem Rahmen welche sonstigen Bezüge außer den Lohnbezügen bei der Berechnung der Freibeträge frei oder nicht frei sind.
Ein drittes Element, das in der Praxis dauernd Schwierigkeiten macht, müßte geklärt werden. Wir sprechen sehr viel vom Rollentausch in der Ehe, wir sprechen sehr viel von den mehrverdienenden Ehegatten, also von dem einen und dem anderen, der erwerbstätig ist, aber wir sorgen nicht dafür, daß Regelungen gefunden werden, damit die Gerichtsvollzieher und die Gerichte bei der Berechnung dessen zurechtkommen, was für die Freigrenze bei dem einen berücksichtigt werden soll, wenn der andere auch verdient. Es ist nicht einzusehen, warum in einem solchen Haushalt das Einkommen des mitverdienenden Ehegatten und der mitverdienenden Kinder bei der Berechnung der Pfändungsfreigrenze beim Schuldner erhöhend berücksichtigt wird, ohne daß hier Regelungen vorhanden sind, bloß weil
7222 Deutscher Bundestag - 6. Wahlperiode - 125. Sitzung. Bonn. Dienstaa. den 8. Juni 1971
Erhard ({0})
eine gesetzliche Unterhaltspflicht besteht, die jedoch de facto in sich zusammenbricht.
Ein Viertes. Da ist meines Erachtens ein Fehler unterlaufen, der nicht gerade für die Qualität unserer Gesetzesvorlagen spricht. In der Begründung wird gesagt, auch für die über 2000 DM liegenden Einkommen müßten - so wie bisher - die Pfändungsfreigrenzen natürlich allmählich mitsteigen, weil sonst kein Anreiz bestehe, mehr zu verdienen. Leider sind aber die entsprechenden Vorschriften im Gesetzentwurf ausdrücklich gestrichen worden, so daß zwischen Gesetzestext und Begründung ein Widerspruch besteht.
Ich meine, das mußte schon in der ersten Lesung angesprochen werden, damit wir für die Beratungen, die hoffentlich im Rechtsausschuß zügig vor sich gehen werden, die Formulierungshilfe des Ministeriums erwarten können.
Das Wort hat der Abgeordnete Dürr.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der uns vorliegende Gesetzentwurf ist eine Fortschreibung des bisherigen Zustandes, so sehr eine Fortschreibung, daß der Bundesrat dazu sogar den Vorschlag gemacht hat, man möge künftige Anpassungen nicht mehr im Wege einer Gesetzesänderung, sondern im Wege der Verordnung vornehmen. Diese Anpassung ist dringlich. Es ist deshalb besser, die Probleme, die der Kollege Erhard ({0}) erwähnt hat und die alle durchaus erwägenswert und im Rechtsausschuß ausführlicher Erörterung bedürftig sind, nicht an diesen Gesetzentwurf anzuhängen, sondern sozusagen in eine andere Schublade zu packen. Dann hat man den Vorteil, daß dieses Gesetz so, wie es im Interesse der Betroffenen sein muß, möglichst bald verabschiedet werden kann. Die Notwendigkeit, über die anderen Punkte zu reden, bleibt gegeben.
Wird des weiteren das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Der Ältestenrat schlägt die Überweisung an den Rechtsausschuß vor. - Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 25 der Tagesordnung auf:
Beratung des Antrags des Präsidenten des Bundesrechnungshofes
betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Finanzjahr 1969 - Einzelplan 20 - Drucksache VI/2136 Das Wort wird nicht gewünscht.
Der Ältestenrat schlägt die Überweisung an den Haushaltsausschuß vor. - Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 26 der Tagesordnung auf:
Beratung des Mündlichen Berichts des Innenausschusses ({0}) über den von der
Bundesregierung vorgelegten Bericht der Wahlkreiskommission für die 6. Wahlperiode des Deutschen Bundestages
- Drucksachen VI/1627, VI/2196 -Berichterstatter: Abgeordneter Bühling
Abgeordneter Berger
Die Berichterstatter, Herr Abgeordneter Bühling und Herr Abgeordneter Berger, halten es offenbar nicht für notwendig, hier mündlich vorzutragen. - Das Haus verzichtet auf den mündlichen Bericht.
Ich komme damit zum Antrag des Ausschusses. Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Keine Enthaltungen. Einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 27 der Tagesordnung auf:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung ({1}) über den Bericht der Bundesregierung über die Art, den Umfang und den Erfolg der von ihr oder den Länderregierungen vorgenommenen Beanstandungen betreffend die Anwendung des Artikels 119 des EWG-Vertrages
- Drucksachen VI/ 1702, VI/2229 -Berichterstatter: Abgeordneter Urbaniak
Ich danke dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Urbaniak, für seinen Schriftlichen Bericht.
Wird das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Der Ausschuß beantragt, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen. - Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ich komme damit zu Punkt 28 der Tagesordnung:
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit ({2}) über den Antrag der Abgeordneten Dr. Martin, Picard, Dr. Götz und der Fraktion der CDU/CSU betr. Erziehungsberatungsstellen
- Drucksachen VI/1341, VI/2237
Berichterstatter: Abgeordneter Spitzmüller
Ich danke dem Berichterstatter, dem Abgeordneten Spitzmüller für seinen Schriftlichen Bericht.
Wird das Wort gewünscht? Das ist nicht der
Fall.
Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Enthaltungen? - Weder Enthaltungen noch Gegenstimmen; einstimmig angenommen.
Ich rufe nunmehr die Punkte 29 bis 31 auf:
29. Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaft ({3}) über den
Vizepräsident Dr. Jaeger
von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der EG für eine Richtlinie des Rates über die Einzelheiten der Übergangsmaßnahmen auf dem Gebiet der selbständigen Tätigkeiten der Richtlinie des Rates ({4})
- Drucksachen VI/1601, VI/2184 -Berichterstatter: Abgeordneter Wüster
30. Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaft ({5}) über die von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschläge der EG-Kommission für
eine Richtlinie des Rates betreffend die Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit für die selbständigen Tätigkeiten der Versicherungsagenten und Versicherungsmakler ({6})
eine Richtlinie des Rates über die Einzelheiten der Übergangsmaßnahmen auf dem Gebiet der selbständigen Tätigkeiten der Versicherungsagenten und der Versicherungsmakler ({7})
- Drucksachen VI/1674, VI/2185 Berichterstatter: Abgeordneter Wüster
31. Beratung des Schriftlichen Berichts des Finanzausschusses ({8}) über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates betreffend die Festsetzung
gemeinsamer Sätze der Gesellschaftsteuer
- Drucksachen VI/1849, VI/2253 Berichterstatter:
Abgeordneter Dr. Becker ({9})
Ich darf den Berichterstattern, dem Abgeordneten Wüster und dem Abgeordneten Dr. Becker ({10}), für ihre Schriftlichen Berichte danken. - Es wünscht kein Berichterstatter das Wort.
Wird sonst das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Ist das Haus damit einverstanden, daß wir der Einfachheit halber über die Ausschußanträge gemeinsam abstimmen? - Das ist der Fall; ich höre keinen Widerspruch.
Wer den Ausschußanträgen auf den genannten Drucksachen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Auch keine Enthaltungen. Es ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, die nächsten Punkte können nach Vereinbarung im Ältestenrat erst am Mittwoch behandelt werden. Wir stehen also am Ende der heutigen Sitzung.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Mittwoch, den 9. Juni, 9 Uhr, ein.
Die Sitzung ist geschlossen.