Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet.
Einziger Punkt der Tagesordnung ist die Fragestunde
- Drucksache V/1399 Wir fahren fort mit den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. Die Beantwortung der Fragen VII/5, VII/6 und VII/7 des Herrn Abgeordneten Dorn erfolgt heute nicht, weil dieselbe Materie morgen zur Behandlung mit Debatte in diesem Hause ansteht.
Ich rufe die Frage VII/8 des Herrn Abgeordneten Berlin auf:
Stimmt die Bundesregierung mit der Äußerung des nordrhein westfälischen Innenministers Weyer am 7. Februar 1967 in Bad Meinberg ({0}) überein, es sei Aufgabe des Deutschen Bundestages, aus der Vielzahl der Landespressegesetze ein einheitliches, für die Bundesrepublik geltendes Presserecht zu gestalten?
Frau Präsidentin, ich bitte, die Fragen des Herrn Abgeordneten Berlin zusammen beantworten zu dürfen.
Der Fragesteller ist einverstanden. Dann rufe ich ferner die Fragen VII/9 und VII/10 auf:
Bei Bejahung der Frage VII/8, in welchem Stadium befinden sich die Überlegungen?
Wann ist wohl mit einem solchen in Frage VII/8 erwähnten Entwurf für den Deutschen Bundestag zu rechnen?
Wie Sie wissen, Herr Abgeordneter, fehlt dem Bund die Zuständigkeit für den Erlaß eines Bundespressegesetzes. Der Bund kann vielmehr gemäß Art. 75 Nr. 2 des Grundgesetzes nur Rahmenvorschriften über die allgemeinen Rechtsverhältnisse der Presse erlassen. Die Bundesregierung ist der Meinung, daß im Bundesgebiet, was die wesentlichen Vorschriften des Presserechts angeht, einheitliches Presserecht herrschen sollte. Um eine solche Rechtsgleichheit herzustellen, hatten die Länder unter Mitwirkung des Bundes bis 1963 einen Modellgesetzentwurf ausgearbeitet. Da die Länder diesem Modellgesetzentwurf nicht in allen Punkten gefolgt sind, weichen die Landespressegesetze in wichtigen Vorschriften nicht unerheblich voneinander ab. Die Bundesregierung glaubt, daß sich bei Anwendung der Landespressegesetze erweisen wird, welche Abweichungen so nachteilig sind, daß sie eines Ausgleichs durch ein Presserechtsrahmengesetz des Bundes bedürfen. Wann der Entwurf eines derartigen Rahmengesetzes den gesetzgebenden Körperschaften zugeleitet werden kann, läßt sich heute noch nicht absehen, weil der Gesetzentwurf im engsten Einvernehmen mit den Ländern vorbereitet werden müßte. Das ist eine schwierige Aufgabe, die sicherlich einige Zeit braucht. Dabei spielt auch die verfassungsrechtliche Frage eine Rolle, in welchem Umfang Einzelregelungen getroffen werden können.
Herr Abgeordneter Berlin, eine erste Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, Sie haben von Differenzen zwischen dem Grundgedanken dieses Rahmengesetzes des Bundes und den Landespressegesetzen gesprochen. In welche Richtung gehen diese Differenzen? Heißt das, daß die Landespressegesetze in ihrer jetzigen Gütigkeit besser sind als ein schon einmal in Betracht gezogenes Bundesrahmengesetz?
Nein. Ich meine damit, daß unter den sieben Landespressegesetzen Unterschiede und Abweichungen bestehen, z. B. darüber, was die öffentliche Aufgabe der Presse ist, was die Anforderungen an den verantwortlichen Redakteur sind und anderes mehr. Ein Bundesrahmengesetz hätte die Aufgabe, in dieser Hinsicht auf einen Ausgleich und eine Angleichung hinzuwirken.
Eine zweite Zusatzfrage.
Können Sie mir vielleicht sagen, ob der Herr Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen auf Grund irgendwelcher Gespräche in der letzten Zeit Veranlassung gehabt hätte, in der
j genannten Veranstaltung diese Bemerkung über ein einheitliches Bundespresserecht zu machen?
Die Gründe für diese Äußerung sind mir nicht bekannt. Sie wissen, Herr Abgeordneter, daß dieses Landespressegesetz als letztes Landespressegesetz Mitte des vergangenen Jahres in Kraft gesetzt worden ist.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Moersch.
Herr Staatssekretär, könnte es sein, daß die Schwierigkeiten bei der Vorlage eines Regierungsentwurfs u. a. darin bestehen, daß die Auffassungen der beteiligten Häuser über die Rechte und Aufgaben der Presse und über die Informationsfreiheit auseinandergehen?
Davon habe ich nichts gehört, Herr Abgeordneter.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Erhard.
Herr Staatssekretär, halten Sie eine unterschiedliche Regelung bezüglich des Aussageverweigerungsrechtes der jeweils angesprochenen Vertreter der Presse im Bundesgebiet im Rahmen der Strafprozeßordnung
für vertretbar?
Die Frage des Zeugnisverweigerungsrechtes ist, wie Sie selbst schon gesagt haben, keine Frage des Presserechts, sondern Gegenstand der Strafprozeßordnung, Herr Abgeordneter.
Herr Abgeordneter Erhard, zweite Zusatzfrage.
Ist Ihnen nicht bekannt, Herr Staatssekretär, daß diese Frage in den Landespressegesetzen abweichend von der Strafprozeßordnung geregelt ist?
Das ist mir wohlbekannt, Herr Abgeordneter. Trotzdem bin ich der Meinung, daß die sedes materiae für die Bundesgesetzgebung die Strafprozeßordnung wäre.
Ich rufe auf die Frage VII/11 des Herrn Abgeordneten Fritz ({0}) :
Wird die Bundesregierung aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. August 1966, durch welche auf Antrag des Bundestages die Nichtigkeit des Sammlungsgesetzes festgestellt wurde, die Konsequenz ziehen, in Verhandlungen mit den Innenministern der Länder auf eine einheitliche Neugestaltung des Sammelrechts hinzuwirken, wobei es als wesentlich erscheint, zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und insbesondere zur Vermeidung von Betrügereien das Sammlungsrecht im Rahmen der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten neu zu ordnen?
Herr Abgeordneter, das Sammlungsrecht gehört zur Gesetzgebungskompetenz der Länder. Die Länder haben den Musterentwurf eines neuen Sammlungsgesetzes fertiggestellt. Es ist damit zu rechnen, daß die Konferenz der Innenminister diesen Entwurf in aller Kürze beraten und billigen wird. Eine im wesentlichen einheitliche Regelung ist dadurch gewährleistet.
Keine Zusatzfrage. - Ich rufe nunmehr die Frage VII/12 des Herrn Abgeordneten Reichmann auf:
Wie hat sich die Anzahl der Kraftfahrzeugdiebstähle in den letzten fünf Jahren in der Bundesrepublik entwickelt?
Die Frage wird von Herrn Abgeordneten Moersch übernommen.
Die Kraftfahrzeugdiebstähle werden seit dem 1. Januar 1963 gesondert in der Kriminalstatistik erfaßt. Ich kann daher die Frage für die letzten vier Jahre beantworten. Die Diebstähle einschließlich der Gebrauchsdiebstähle von Kraftwagen haben betragen: 1963 44 956, 1964 45 609, 1965 53 270, 1966 61 696.
Herr Abgeordneter Moersch, eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um diese hohe Diebstahlsziffer herabzudrücken?
Wie ich gehört habe, werden darüber schon seit langer Zeit Erwägungen angestellt - die Einführung des Lenkradschlosses gehörte z. B. dazu -, um die Zahl der Kraftfahrzeugdiebstähle zu verringern. Andere Möglichkeiten, von denen die Rede war, sind nicht akzeptiert worden. Vielfach werden die Diebstähle auch durch die Leichtfertigkeit der Besitzer erleichtert, die die Wagen nicht abschließen oder das Lenkradschloß nicht verschließen. Besondere Maßnahmen sind im Augenblick nicht geplant.
Ich rufe die Frage VII/13 des Herrn Abgeordneten Reichmann auf - sie wird ebenfalls von Herrn Moersch übernommen -:
Konzentrierten sich die Autodiebe auf besondere Kraftfahrzeugtypen?
Am 15. Januar 1967 waren 4635 Personenkraftwagen zur Sachfahndung ausgeschrieben. Hiervon waren Opel 1650, VW 1216, Ford 550, Mercedes 450, BMW 88, sonstige 681. Eine weitere
Aufschlüsselung nach Fahrzeugtypen enthält die Statistik nicht.
Erste Zusatzfrage.
Sind Sie mit mir der Meinung, Herr Staatssekretär, daß aus dieser Statistik hervorgeht, daß offenbar bestimmte Fahrzeugtypen besonders geeignet sind, gestohlen zu werden?
({0})
Das würde ich nicht unbedingt daraus ablesen. Es kommt ja auch darauf an, Herr Abgeordneter, wieviel Exemplare der einzelnen Typen insgesamt vorhanden sind. Ich könnte mir vorstellen, daß es nicht so viele BMW wie etwa VW gibt. Infolgedessen muß die absolute Zahl bei VW größer sein als bei BMW.
Zweite Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, sind Ihnen Äußerungen aus der Fachpresse bekannt, nach denen ganz bestimmte Fahrzeugtypen im Verhältnis zu ihrer Gesamtstückzahl besonders häufig deswegen gestohlen werden, weil sie sich dazu mehr eignen, d. h. weil die Sicherungsmaßnahmen relativ gering sind?
Ich kann es nicht bestätigen. Aber ich bin gern bereit, mich darüber zu vergewissern, Herr Abgeordneter.
Die Frage VII/14 des Herrn Abgeordneten Reichmann wird ebenfalls von Herrn Moersch übernommen:
Wie viele Unfälle und Verbrechen wurden in den letzten fünf Jahren in der Bundesrepublik mit gestohlenen Kraftfahrzeugen verursacht bzw. durchgeführt?
Für die Beantwortung, Herr Abgeordneter, ist kein Zahlenmaterial vorhanden. In der Kriminalstatistik werden ab 1. Januar 1963 diejenigen Fälle erfaßt, bei denen der Täter bei der Tatbegehung ein Kraftfahrzeug benutzt hat. Es wird jedoch nicht unterschieden, ob das Kraftfahrzeug vom Täter gestohlen ist oder ihm gehört. Im Jahre 1963 ist in 30 612 Fällen, im Jahre 1966 in 49 770 Fällen vom Täter ein Kraftfahrzeug benutzt worden. Das sind 1963 1,8 % und 1966 2,6 % aller bekanntgewordenen Straftaten. Unfälle mit gestohlenen Kraftfahrzeugen werden in der Kriminalstatistik nicht erfaßt.
Eine Zusatzfrage stellt Herr Abgeordneter Dr. Rutschke.
Herr Staatssekretär, hat man in der Bundesregierung Überlegungen angestellt, die darauf zielen, bei Verbrechen, die mit Hilfe von Kraftfahrzeugen begangen worden sind, die Verhängung von Nebenstrafen wie die Einziehung des Führerscheins zu forcieren?
Herr Abgeordneter, Sie wissen, daß ich noch nicht sehr lange in meinem neuen Amt bin. Ich will mich sehr gern in dieser Hinsicht erkundigen. Ich kann die Frage jetzt im Augenblick nicht beantworten.
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe Frage VII/15 des Herrn Abgeordneten Dr. Marx ({0}) auf. Die Frage wird von Herrn Abgeordneten Ott übernommen:
Welches sind die festgestellten Fluchtgründe für die in den letzten Jahren geflüchteten Grenzsoldaten der Nationalen Volksarmee?
In den Jahren 1964, 1965 und 1966 flüchteten insgesamt 546 Soldaten der „Nationalen Volksarmee", und zwar 521 Angehörige der NVA-Grenztruppe und 25 Angehörige der NVA-Land-, Luft- oder Marine-Streitkräfte in die Bundesrepublik oder nach West-Berlin. Als Fluchtgründe gaben an: 459 Soldaten Gewissenskonflikte, vornehmlich bedingt durch den Schießbefehl, 31 Soldaten allgemeine politische Gründe, 11 Soldaten familiäre Gründe, 8 Soldaten wirtschaftliche Gründe, 4 Soldaten Ausweichen vor Disziplinarstrafen, 33 Soldaten sonstige Gründe. Einige der geflüchteten Soldaten haben mehrere Gründe genannt; in diesen Fällen habe ich nur den wahrscheinlich ausschlaggebenden Fluchtgrund angeführt.
Herr Abgeordneter Ott zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, sind Sie in der Lage, zu sagen, in welchem Verhältnis sich die Fluchtgründe in den letzten Jahren verschoben haben, oder liegt hier keine Änderung vor?
Das kann ich nicht sagen. Das müßte ich noch einmal nachprüfen, Herr Abgeordneter.
Ich rufe die Frage VII/16 des Herrn Abgeordneten Kahn-Ackermann auf:
Wann beabsichtigt die Bundesregierung, die im Gesetz zur Überwachung strafrechtlicher und anderer Verbringungsverbote enthaltenen Zensurbestimmungen für in kommunistischen Staaten hergestellte Filme aufzuheben?
Herr Abgeordneter, das Gesetz zur
Überwachung strafrechtlicher und anderer Verbringungsverbote, kurz „Überwachungsgesetz" genannt, enthält keine Zensurbestimmungen. Unter „Zensur" versteht man im allgemeinen, daß ein Geisteswerk nur mit behördlicher Genehmigung verbreitet werden darf. Nach § 5 Abs. 2 des Überwachungsgesetzes in Verbindung mit § 1 der Durchführungsverordnung zu diesem Gesetz hat derjenige, der Filme aus kommunistischen Staaten oder der SBZ in das Bundesgebiet einführt oder verbringt, dem Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft lediglich eine Kopie des Films binnen einer Woche vorzulegen.
Die Einschaltung des Bundesamts für gewerbliche Wirtschaft bezweckt folgendes: Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 des Überwachungsgesetzes ist es verboten, Filme, die nach ihrem Inhalt dazu geeignet sind, als Propagandamittel gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung zu wirken, in das Bundesgebiet zu verbringen, soweit dies dem Zweck der Verbreitung dient. Das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft hat zu überwachen, ob dieses materielle Verbringungsverbot eingehalten wird.
Ist ein Film dem gesetzlichen Verbot zuwider in das Bundesgebiet verbracht worden, so hat das Bundesamt nach § 5 Abs. 4 des Überwachungsgesetzes diesen Verstoß unverzüglich festzustellen und den Verbringenden aufzufordern, die in das Bundesgebiet verbrachten Kopien des Films auszuhändigen.
Wenn, Herr Abgeordneter, an diesem Verfahren etwas geändert werden soll, dann wäre es zunächst erforderlich, das materielle Verbreitungsverbot in § 5 Abs. 1 Satz 1 des Überwachungsgesetzes, das ich soeben zitiert habe, zu ändern. Solange es besteht, ist es sinnvoll, die Einhaltung des Verbots nach den geschilderten, gesetzlich vorgesehenen Verfahren zu überwachen. Ob es angebracht ist, das Verbot aufzuheben und damit die Verbreitung von Filmen aus dem kommunistischen Machtbereich als Propagandamittel gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung zu erleichtern, obliegt der Entscheidung des Gesetzgebers.
Da das Überwachungsgesetz eng mit dem politischen Strafrecht zusammenhängt, empfiehlt es sich, hierüber in den zuständigen Ausschüssen im Rahmen der Überlegungen zur Reform des Staatsschutzstrafrechts zu beraten. Ich möchte diesen Erörterungen hier nicht vorgreifen.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Kahn-Ackermann.
Herr Staatssekretär, glauben Sie nicht, daß den in diesem Gesetz enthaltenen Bestimmungen durch die Institution der Freiwilligen Selbstkontrolle durchaus Rechnung getragen wird, da ihre Vorschriften die Freigabe eines Films ja auch nur erlauben, wenn die von Ihnen angeführten Punkte praktisch erfüllt sind? Und sind Sie sich bei dem, was Sie hier vorgetragen haben, darüber hinaus im klaren, daß auf Grund der von Ihnen angeführten Bestimmungen in diesem Gesetz nicht nur die eine Stelle, die Sie genannt haben, darüber entscheidet, welche Filme in der Bundesrepublik vorgeführt werden können, sondern daß unter Federführung des Bundeswirtschaftsministeriums ein interministerieller Ausschuß tagt, der praktisch darüber entscheidet, ob ein solcher Film in Deutschland vorgeführt werden darf oder nicht, und der in der Praxis eine Zensur ausübt, was in diesem Hause gelegentlich schon dazu geführt hat, daß Überlegungen angestellt wurden, wie man der verfassungswidrigen Tätigkeit dieses Ausschusses beikommen kann?
Es sind zwei Fragen, Herr Abgeordneter, die Sie gestellt haben. Daß die Tätigkeit des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft nicht völlig überflüssig und zwecklos ist, schließe ich daraus, daß es immerhin in einigen Fällen dazu gekommen ist, daß die eingeführten Filmwerke beanstandet worden sind.
Zu der zweiten Frage muß ich sagen, daß das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft die Entscheidung ausschließlich kraft eines gesetzlichen Auftrags trifft. Ich hatte noch nicht die Gelegenheit, in irgendeiner Art und Weise von dem Ausschuß, den Sie erwähnen, Kenntnis zu nehmen.
Zweite Zusatzfrage?
Nein. Darf ich darauf bestehen, daß zunächst meine erste Frage beantwortet wird, ob nämlich die Institution der Freiwilligen Selbstkontrolle auf Grund ihrer Statuten nicht durchaus geeignet ist, dieselbe Funktion auszuüben wie das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft.
Ich glaubte, Herr Abgeordneter, die Frage durch den Hinweis beantwortet zu haben, daß in einigen Fällen das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft Filme, die eingeführt worden sind, beanstandet hat.
({0})
Daraus schließe ich, daß die Tätigkeit gerechtfertigt ist.
({1})
Zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Kahn-Ackermann.
Herr Staatssekretär, darf ich Sie fragen, ob Sie sich darüber im klaren sind, daß die von Ihnen gegebene Antwort natürlich nicht befriedigen kann, und ob Sie bereit sind, eine ernsthafte Prüfung darüber anzustellen, ob diese - ich sage es noch einmal - in den Augen vieler Mitglieder dieses Hauses verfassungswidrig arbeitende Einrichtung liquidiert werden kann und ob die Bundesregierung von sich aus eine NovellieKahn-Ackermann
rung des Verbringungsgesetzes oder zumindest eine Abänderung der Ausführungsbestimmungen zum Verbringungsgesetz vorschlägt, damit dieser Schönheitsfehler in unserer Administration verschwindet.
Ich bin gerne bereit, Herr Abgeordneter, zuzusagen, daß eine derartige Prüfung eingeleitet wird.
Erste Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen.
Herr Staatssekretär, würden Sie mir zunächst darin zustimmen, daß die Existenz und die Tätigkeit einer Behörde noch kein Beweis für ihre Nützlichkeit sind?
({0})
Herr Abgeordneter, die Tätigkeit beruht auf einem Gesetz, das Sie beschlossen haben.
({0})
Zweite Zusatzfrage.
Wären Sie bereit, Herr Staatssekretär, im Hinblick auf die Tatsache, daß es sich um Kulturgut handelt, die Frage ernsthaft zu prüfen, ob die Freiwillige Selbstkontrolle statt eines interministeriellen Ausschusses eingeschaltet werden sollte?
Ich hatte das schon dem Herrn Abgeordneten Kahn-Ackermann zugesagt.
Herr Dr. Bucher, zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wollen Sie tatsächlich sagen, daß eine Behörde, die die Befugnis hat, Verbote zu erlassen oder Beanstandungen zu erheben, ihre Existenzberechtigung nur dadurch nachweisen kann, daß sie beanstandet, also auch in Fällen, wo es nichts zu beanstanden gibt?
Herr Abgeordneter, es war doch die Frage gestellt, ob neben der Freiwilligen Selbstkontrolle eine solche Tätigkeit noch notwendig sei. Offenbar ist sie notwendig.
Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Moersch.
Herr Staatssekretär, sind Sie, da in diesem Hause Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des interministeriellen Ausschusses bestehen, bereit, in Ihrem Referat für Verfassungsfragen einmal diese Rechtsfrage prüfen zu lassen und dem Hohen Hause das Ergebnis mitzuteilen?
Was ich schon gesagt habe, schließt ein, daß diese Frage noch einmal geprüft werden soll.
Wir sind mit den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern am Ende. Ich danke dem Herrn Staatssekretär.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts, zunächst zu den Fragen VI/1, VI/2, VI/3 des Herrn Abgeordneten Dr. Wörner:
Teilt die Bundesregierung die vom Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen in einem Interview mit der „Washington Post" vom 1. Februar 1967 vertretenen Auffassungen über Einberufung und Thematik einer Viermächte-Konferenz über Deutschlandfragen?
Hält die Bundesregierung den gegenwärtigen Zeitpunkt für die Abhaltung einer solchen in Frage VI/1 erwähnten ViermächteKonferenz angesichts der augenblicklichen Haltung der Sowjetunion für günstig?
Ist die Bundesregierung bereit, die Vorstellungen von Bundesminister Wehner über die Einsetzung einer gesamtdeutschen Kommission und den von ihr zu behandelnden Themenkreis zu präzisieren?
Der Fragesteller ist mit schriftlicher Beantwortung einverstanden. Die Antwort liegt noch nicht vor. Sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt.
Ich rufe die Frage VI/4 des Herrn Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen auf:
Hat die Bundesregierung sich mit der Deutschen Botschaft in Ottawa erneut in Verbindung gesetzt, um nachträglich zu erfahren, ob die gräßlichen Methoden beim Robbenfang in Kanada abgestellt worden sind?
Ich bitte den Herrn Staatssekretär um Beantwortung.
Der Bundesregierung, Herr Abgeordneter, sind durch die Deutsche Botschaft in Ottawa und durch die Kanadische Botschaft in Bonn Erklärungen der kanadischen Regierung zugegangen, aus denen sich folgendes ergibt. Erstens: bei der gewerblichen Seehundjagd auf kanadischem Staatsgebiet sind grausame Tötungsmethoden verboten und unter Strafe gestellt worden; zweitens: Pressemeldungen über systematische Enthäutung von lebenden Seehunden haben sich als unwahr herausgestellt; drittens: es ist nachgewiesen worden, daß ein über die Seehundjagd in Kanada gedrehter Film, den auch das Deutsche Fernsehen zeigte, absichtlich gestellte Szenen mit brutalen Fangmethoden enthält.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schmitt-Vockenhausen.
Herr Staatssekretär, darf ich Ihrer Antwort entnehmen, daß das Auswärtige Amt und die Botschaft die auch in der deutschen Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfe als unrichtig und gegenstandslos betrachten?
Herr Abgeordneter, Sie können aus der Antwort entnehmen, daß unsere Feststellungen, die Feststellungen unserer Botschaft und die Mitteilung, die uns die Kanadische Botschaft in Bonn übermittelt hat, ergeben haben, daß diese Meldungen in der Presse und im Fernsehen nicht dem wahren Tatbestand entsprechen.
Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Büttner.
Herr Staatssekretär, wären Sie bereit - da ich anders unterrichtet bin -, in Ihrem Ministerium einmal einen Film mit objektiven Aufnahmen vorführen zu lassen?
Herr Abgeordneter, obwohl das nicht in der Regierungserklärung festgelegt ist,
({0})
lehnt auch das Auswärtige Amt solche Maßnahmen des Robbenfangs ab, weil da wirklich scheußliche Sachen dargestellt worden sind. Ich bin selbstverständlich gern bereit, das noch einmal durch uns prüfen zu lassen. Ich darf nur sagen, was ich schon dem Herrn Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen gesagt habe: Wir haben sorgfältige Feststellungen sowohl in Kanada als auch nochmals bei der Befragung der Kanadischen Botschaft in Bonn durchführen lassen. Die Darstellungen in dem Film wie die Darstellungen in der Presse entsprechen offenbar nicht den Tatsachen. Ich bin aber gern bereit, Ihnen zuzusagen, daß ich noch einmal in die Prüfung dieser Angelegenheit eintreten will.
Wir haben uns noch einmal genau eine Verlautbarung des kanadischen Fischereiministeriums angesehen, die vom 31. Januar dieses Jahres stammt und in der folgende Bestimmungen über den Robbenfang enthalten sind. Ich darf sie Ihnen bekanntgeben, erstens um klarzumachen, wie ernst wir diese Frage nehmen, und zweitens, wie umfassend die Informationen sind. In diesen Bestimmungen ist folgendes festgelegt. Erstens: es dürfen bei der Jagd nur Waffen benutzt werden, die den sofortigen Tod des Tieres gewährleisten; zweitens: die Enthäutung darf erst beginnen, wenn kein Zweifel am Tod des Tieres besteht; drittens: die Führer von See- und Luftfahrzeugen, die an der Robbenjagd beteiligt sind, tragen die Verantwortung dafür, daß die Robbenfänger die gesetzlichen Bestimmungen über die Tötung der Robben einhalten; viertens: in der kommenden Fangsaison wird die Zahl der Kontrollbeamten vergrößert und ihre Ausrüstung verbessert. - Wir sind selber nicht am Robbenfang beteiligt; ich halte das alles für keine erfreuliche Materie, über die wir hier berichten. Ich möchte nur sagen, daß wir versucht haben, den Tatbestand so weit wie möglich klarzustellen und Ihnen so weit wie möglich Informationen zu geben. Ich bin gern bereit, noch einmal nachzuprüfen, ob der Film noch Zusätzliches bringt. Ich hatte nicht den Eindruck, daß das der Fall ist.
Herr Abgeordneter Büttner, zweite Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, darf ich Sie bitten, das, was Sie hier gesagt haben, noch etwas ausführlicher schriftlich darzustellen, damit ich es denen, die anderes behaupten, zuleiten kann.
Ich kann Ihnen das zusagen.
Herr Abgeordneter Dorn, erste Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, darf ich Ihre Einleitung zu der Beantwortung der Frage des Kollegen Büttner von vorhin so verstehen, daß Sie in Zukunft die Fragen, die hier von der Bundesregierung beantwortet werden sollen, danach einteilen, ob darüber etwas in der Regierungserklärung ausgesagt worden ist oder nicht?
({0})
Herr Abgeordneter, Sie dürfen diese Bemerkung so verstehen, daß in der Regierungserklärung beispielsweise diese Spezialfrage nicht erwähnt ist, wir uns jedoch trotzdem darum bemühen, immer eine Klarstellung herbeizuführen.
({0})
Zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dorn.
Herr Staatssekretär, darf ich Sie also doch so verstehen, daß Sie es bedauern, daß in der Regierungserklärung über die Spezialfrage des Robbenfangs in Kanada nichts ausgesagt worden ist?
Ich habe kein Bedauern darüber ausgedrückt.
Herr SchmittVockenhausen, die erste Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß die entscheidende Klage der Öffentlichkeit darin besteht, daß die Überwachung durch die Kontrollbeamten nicht genügend ist, und wären Sie bereit, noch einmal die Aufmerksamkeit der Botschaft vor allem auf diese Frage zu lenken?
Ja, es ist mir bekannt, daß das einer der Hauptpunkte ist. Es ist auch insbesondere in einem Kommentar, den Professor Grzimek im Fernsehen gegeben hat, darauf hingewiesen worden. Ich bin bereit, darüber noch einmal Erkundigungen einzuziehen. Man hat mir gesagt, daß gerade in der neuen
Verordnung von Ende Januar 1967 besonders auf die Kontrollfunktionen hingewiesen worden ist.
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe Frage VI/5 des Herrn Abgeordneten Dr. Bucher auf:
Trifft es zu, daß der französische Stadtkommandant von Berlin unter Berufung auf das Gesetz Nr. 7 der Alliierten Kommandantur ein rechtskräftiges Urteil des Berliner Kammergerichts kassieren will oder kassiert hat?
Herr Abgeordneter, es trifft zu, daß die französische Militärregierung durch Schreiben vom 9. Januar 1967 an den Regierenden Bürgermeister von Berlin angekündigt hat, daß sie sich der Vollstreckung des rechtskräftigen Urteils des Kammergerichts Berlin vom 29. November 1966 widersetzen werde. Sie verweist in dem Schreiben auf ihre Rechte nach Art. 7 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 7 der Alliierten Kommandantur vom 17. März 1950, von denen sie aber keinen Gebrauch machen möchte, ohne daß die zuständigen Stellen des Senats Zeit gehabt hätten, die Frage zu prüfen oder eine andere praktische Lösung zu finden.
Unter Berufung auf Art. 6 des Vertrages über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und den Drei Mächten, der die französische Regierung verpflichtet, die Bundesrepublik hinsichtlich der Ausübung ihrer Rechte in Berlin zu konsultieren, hat das Auswärtige Amt Konsultationsgespräche mit der französischen Botschaft aufgenommen, die noch andauern.
Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Bucher.
Sind Sie bereit, Herr Staatssekretär, das Hohe Haus über das Ergebnis dieser Konsultationsgespräche zu unterrichten?
Selbstverständlich. Ich weiß nur nicht genau, welche geschäftsordnungsmäßigen Möglichkeiten das Hohe Haus dem Auswärtigen Amt bietet, darüber zu berichten. Aber ich bin jederzeit bereit, wenn die Sache abgeschlossen ist, auf eine Frage, die hier gestellt wird, eine Mitteilung darüber zu machen. Ich bin auch jederzeit bereit, Ihnen eine schriftliche Antwort zu geben.
Ich rufe die Frage VI/6 des Herrn Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg auf:
Hat sich nach Meinung der Bundesregierung die strikte Gegenseitigkeit bewährt, die bei der Aufnahme der diplomatischen Beziehungen mit der Sowjetunion vorgesehen war oder sogar vereinbart wurde?
Seit der Aufnahme der diplomatischen Beziehungen
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sowjetunion im Herbst 1955 hat sich die Bundesregierung in ihren diplomatischen Beziehungen zu der UdSSR von dem Grundsatz der Gegenseitigkeit leiten lassen. In Übereinstimmung mit Art. 47 Abs. 2 Buchstabe a des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961, das zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der UdSSR in Kraft ist, hat die Bundesregierung die Mitglieder der hiesigen sowjetischen Botschaft den gleichen Beschränkungen unterworfen, denen die Angehörigen der deutschen Botschaft in Moskau unterliegen. Dies gilt insbesondere für die Bewegungs- und Reisefreiheit im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Die Bundesregierung ist jederzeit bereit - und deshalb bin ich dankbar für die Frage, Herr Abgeordneter -, diese Beschränkungen aufzuheben, falls sich die sowjetische Regierung zu dem gleichen Schritt entschließt und damit die Gegenseitigkeit im positiven Sinne herstellt.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, gilt diese Gegenseitigkeit auch außerhalb des eigentlichen Bereichs der Diplomatie, z. B. in bezug auf die vereinbarten Ausstellungen und bei deren Durchführung?
Herr Abgeordneter, das Prinzip der strikten Gegenseitigkeit, auf das wir uns verständigt haben und zu dem wir uns bekennen, hat sich auch im kulturellen Bereich bewährt und wird auf beiden Seiten als nützlich betrachtet. Solange die Bundesregierung die kulturellen Beziehungen zur Sowjetunion ohne Vertrag pflegen muß - Sie wissen, daß das im Augenblick zu unserem Bedauern der Fall ist -, ist dieses Prinzip besonders wertvoll. Dies gilt insbesondere für den Austausch auf dem Gebiet der Kunst. Hier liegen die Dinge bisher allerdings im argen - wenn ich das hinzufügen darf -, weil die Sowjetunion für ihre Künstler außerordentlich hohe Gagen fordert, während sie für gleichwertige deutsche Künstler wesentlich geringere Gagen zu zahlen bereit ist. Dies ergibt sich, wie man mir mitteilt, aus den extrem - sicherlich auch angenehm - niedrigen Eintrittspreisen, die vom sowjetischen Publikum für künstlerische Veranstaltungen gefordert werden, ist jedoch im internationalen Kunstaustausch ein nicht zu unterschätzendes Hindernis. Wir sichern - und darauf kommt ja Ihre Frage immer wieder zurück - durch das Prinzip der Gegenseitigkeit den deutschen Künstlern zwar nicht die Gleichwertigkeit der Gagen, wohl aber die Möglichkeit zu, überhaupt in befriedigender Weise in der Sowjetunion die deutsche Kunst repräsentieren zu können.
Zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg.
Herr Staatssekretär, wenn diese Gegenseitigkeit im Prinzip
wohl einengend wirken muß: Kann man das, auch im Sinne Ihrer zweiten Antwort, etwa im Sinne des Kanzlerwortes: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein offenes Land" dadurch, soweit das möglich ist, ins Positive kehren, daß wir zu einem großzügigen Austausch von Wissenschaftlern, Wirtschaftlern, Politikern, Publizisten, jungen Menschen, Sportlern usw. zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sowjetunion kommen? Würde das im Interesse der Bundesregierung und ihrer Politik liegen?
Es liegt im Interesse der Bundesregierung. Der Bundeskanzler hat sich, wie gesagt, in dieser Richtung geäußert. Aber Sie haben selbst das Wort „Austausch" unterstrichen, und ich glaube, ich müßte das in diesem Zusammenhang auch noch einmal tun.
Ich rufe die Frage VI/7 des Abgeordneten Moersch auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die in dem Informationsdienst „ew" - Entwicklungsländer des Deutschen Komitees des World University Service vom 23. Januar 1967 veröffentlichten Dokumente über die Maßnahmen der Botschaft der Republik Indonesien in der Bundesrepublik Deutschland gegenüber den hier studierenden Indonesiern im Hinblick auf die Bitte der Botschaft, die deutschen akademischen Auslandsämter möchten diese Aktion unterstützen?
Die Bundesregierung ist erst vor ganz kurzer Zeit, Herr Abgeordneter, auf die Fragebogenaktion der Botschaft der Republik Indonesien in der Bundesrepublik Deutschland aufmerksam gemacht worden. Sie prüft zur Zeit - ich bitte deshalb um Verständnis, daß die Antwort unvollkommen sein muß -, welche Folgerungen sich daraus ergeben. Es ist dabei für die Bundesregierung selbstverständlich, daß allen Ausländern, auch den Indonesiern und selbstverständlich auch den indonesischen Studenten, in der Bundesrepublik Deutschland die gleichen Rechte zur Verfügung stehen und auch die Möglichkeiten, die unsere rechtsstaatliche Ordnung zur Wahrung persönlicher Rechte und Interessen im Bedarfsfall bietet.
Herr Abgeordneter Moersch, Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen die Veröffentlichung in der Illustrierten „Stern" von dieser Woche zum gleichen Thema 'bekannt?
Mir ist die Veröffentlichung des „Stern" nicht bekannt. Aber ich bin gerne bereit, das so schnell wie möglich nachzuholen und mir das auch in diesem Zusammenhang besonders anzusehen. Ich bin leider noch nicht dazu gekommen, alle Illustrierten durchzublättern.
Zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Moersch.
Herr Staatssekretär, wie erklärt es sich, daß eine Anfrage eines Journalisten zu 'diesem Fragenkomplex an das Auswärtige Amt, die angeblich vor zwei oder drei Wochen abgeschickt wurde, bis zur Einreichung meiner Frage jedenfalls ohne Antwort geblieben war?
Das kann 'ich mir im Augenblick nicht erklären. Ich muß es prüfen und darf Ihnen darüber schriftlichen Bescheid geben.
({0})
Ihr Kontingent zur ersten Frage ist erschöpft.
Ich rufe jetzt die Frage VI/8 des Abgeordneten Moersch auf:
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Fragebogen des Screening Teams des Außenministeriums der Republik Indonesien ergriffen, um den von dem in Frage VI/7 genannten Informationsdienst geäußerten Verdacht nicht legaler Handlungen zu entkräften?
Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter, ich habe vorhin versäumt, darum zu bitten, alle drei Fragen, die einen Komplex betreffen, zusammen beantworten zu dürfen. Aber ich glaube, es gibt dadurch die Möglichkeit, mehrere Zusatzfragen zu stellen.
Ich rufe dann nachträglich auch die Frage VI/9 des Abgeordneten Moersch auf:
In welcher Weise gedenkt die Bundesregierung, die in Deutschland lebenden indonesischen Studenten, Oberschüler und Praktikanten nach Einblick in das in Frage VI/7 genannte Material darauf hinzuweisen, daß sie während ihres Aufenthalts in Deutschland unter dem Schutz eines freiheitlichen Rechtsstaates stehen?
Herr Abgeordneter Moersch zu einer weiteren Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, sind vergleichbare Aktionen anderer Staaten gegenüber Studenten ihrer Nationalität, die in der Bundesrepublik studieren, bekanntgeworden?
Das ist mir nicht bekannt.
Ist die Bundesregierung bereit, die Frage zu prüfen - ich erinnere an das persische Beispiel -, in welchem Umfang hier politische oder nachrichtendienstliche Einflüsse innerhalb der Bundesrepublik Deutschland festzustellen sind, und ist sie bereit, dafür Sorge zu tragen, daß unsere Rechte in vollem Umfang respektiert werden?
Herr Abgeordneter, ich kann Ihnen nur sagen, wir tragen dafür Sorge, daß unsere Rechte in vollem Umfang respektiert werden. Ich habe bei unserem freundschaftlichen Verhältnis zur Republik IndoneStaatssekretär Schütz
sien nicht den Eindruck, befürchten zu müssen, daß unsere Rechte etwa beeinträchtigt werden. Aber ich bin selbstverständlich auch im Hinblick auf Ihre Frage bereit, noch einmal nachzustoßen.
Keine weitere Zusatzfrage. Ich danke dem Herrn Staatssekretär.
Wir kommen nunmehr zum Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes. Die Frage beantwortet der Herr Staatssekretär des Presse- und Informationsamtes.
Ich rufe die Frage des Abgeordneten Ollesch auf:
Fungiert der Bundestagsabgeordnete und Bundesminister a. D. Ernst Lemmer auch jetzt noch als persönlicher Beauftragter des Bundeskanzlers für Berlin-Angelegenheiten?
Die Antwort lautet „ja". Bundesminister a. D. Lemmer ist Sonderbeauftragter des Bundeskanzlers für Berlin.
Herr Staatssekretär, ist nunmehr im Gegensatz zu früheren Erklärungen der Bundesregierung die Tätigkeit des Kollegen Lemmer in Berlin fest umrissen?
von Hase, Staatssekretär, Bundespressechef: Es hat sich an der bisherigen Institution und an der bisherigen Verfügung, mit der der Bundeskanzler den Auftrag an Bundesminister Lemmer gegeben hat, bis jetzt nichts geändert.
Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Ollesch.
Herr Staatssekretär, kann man erfahren, in welcher Art und Weise die bisherige Tätigkeit des Kollegen Lemmer in Berlin als Beauftragter des Bundeskanzlers für Berliner Angelegenheiten ihren Niederschlag gefunden hat?
von Hase, Staatssekretär, Bundespressechef: Ich darf daran erinnern, daß in dem Brief des Bundeskanzlers, mit dem dieser Auftrag Bundesminister Lemmer erteilt worden ist, zum Ausdruck kam, daß insbesondere die Verbindung mit den politischen und kulturellen Kräften Berlins durch den Sonderbeauftragten vermehrt gepflegt werden solle und daß die Ausstrahlung Berlins auf diesen beiden Gebieten, politisch und kulturell, in das Ausland und in das Inland verbessert werden solle. In dem bisher abgelaufenen Teil des Jahres ist zweifellos eine vermehrte Intensität auf diesem Gebiet zu verzeichnen.
({0})
Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dorn.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß die Bundesregierung im Herbst des vergangenen Jahres hier eine Erklärung abgegeben hat, wonach die Arbeit des Bundesbeauftragten Lemmer in erster Linie darin bestehen sollte, Zeitungsartikel zu veröffentlichen?
von Hase, Staatssekretär, Bundespressechef: Das ist mir nicht bekannt, Herr Abgeordneter. Mir ist nur bekannt, daß in einer Fragestunde im Januar 1966 der damalige Vizekanzler, Herr Dr. Mende, die Aufgaben und die Tätigkeiten Bundesminister Lemmers anders ausgelegt hat.
({0})
Zweite Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, da ich diese Antwort von Ihnen erwartet habe, frage ich Sie, ob außer dem Artikel gegen das Zustandekommen der Koalition in Düsseldorf, in dem massive Angriffe gegen die Sozialdemokraten, ihre Führung und ihre Landtagsfraktion enthalten waren, auch andere Artikel des Beauftragten des Bundeskanzlers erschienen sind.
von Hase, Staatssekretär, Bundespressechef: Mir ist keiner bekannt, Herr Abgeordneter. Ich müßte das aber, um eine definitive Antwort geben zu können, überprüfen.
({0})
Damit ist die Frage aus dem Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes erledigt. Ich danke dem Herrn Staatssekretär.
Ich rufe nunmehr die einzige Frage aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte, die Frage des Herrn Abgeordneten Rehs, auf:
Welche Maßnahmen sind getroffen, um die nach wiederholten Presseberichten durch verringerten Spendenzufluß vor Monaten entstandene schwierige Finanzlage der Friedlandhilfe e. V. zu beheben?
Ich bitte den Herrn Staatssekretär um Beantwortung.
Herr Abgeordneter, die Friedlandhilfe ist ein vor rund zehn Jahren gegründeter Verein. Mitglieder des Vereins sind Einzelpersönlichkeiten und die Verbände der freien Wohlfahrtspflege, durch deren Hand auch die Spenden hereinkommen und ausgegeben werden.
Von einem verringerten Spendenzufluß kann nicht gesprochen werden. Die Geldspenden sind zwar nach den hohen Eingängen der ersten Jahre zurückgegangen. Aber sie haben sich von 626 000 DM im Jahre 1962 auf 780 000 DM im vergangenen Jahr erhöht, und das in einer stetig aufsteigenden Linie.
Der Wert der Sachspenden ist sehr schwer zu ermitteln. Wir schätzen, daß er ungefähr gleich hoch ist wie der Wert der Geldspenden.
In der Tat sind heute Schwierigkeiten vorhanden. Sie sind aber dadurch aufgetreten, daß sich seit 1962 der Zustrom der Aussiedler fast verdoppelt hat. Die Erwartung des Vereins, daß sich das Spendenaufkommen dem Ansteigen des Zustroms angleichen werde, hat sich nicht erfüllt. Infolgedessen ist der Verein genötigt gewesen, seine Leistungen den zufließenden Spenden anzupassen. Weder die Bundesregierung noch die für das Grenzdurchgangslager zuständige niedersächsische Landesregierung kann - außer herzlichen Empfehlungen für die Sammlung und der technischen Unterstützung der Durchführung - Maßnahmen dafür treffen, das Spendenaufkommen zu erhöhen.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Rehs.
Herr Staatssekretär, es ist verständlich, daß der Bund und das Land Niedersachsen nur in dem von Ihnen angegebenen Umfang helfen können; aber halten Sie es nicht für möglich, daß durch geeignete Appelle in Presse, Rundfunk und eventuell Fernsehen zusätzlich die Mittel beschafft werden, die der Friedlandhilfe e. V. bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, die sich aus dem verstärkten Zustrom ergeben, offenbar fehlen? Ließe sich nicht dadurch etwas tun, daß man einen Appell an diese Anstalten und an die Presse richtet, in dieser Richtung anregend auf die Bevölkerung zu wirken?
Herr Abgeordneter, in der entscheidenden Zeit, nämlich jeweils vor Weihnachten, haben sich alle die von Ihnen genannten Institutionen stets willig zur Verfügung gestellt. Wir müssen aber registrieren, daß seit der Gründung des Vereins eine ganze Menge anderer, ebenfalls wichtiger Sammlungsaktionen hinzugekommen sind, die genau in die gleiche Zeit fallen, so daß eine Beeinträchtigung all dieser Aktionen untereinander nicht vermeidbar ist.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Kühn.
Herr Staatssekretär, gehe ich sehr fehl, wenn ich annehme, daß es dem vom Kollegen Rehs angestrebten Erfolg dienen würde, wenn in den Appell an die Spendenwilligkeit sich nicht nur die Bundesregierung und die zuständige Landesregierung, sondern auch die Verbände einschalten würden?
Die Verbände tun es indirekt, indem sie Träger dieser Hilfe sind. Andererseits müssen wir immer bedenken, daß die Verbände auch an sich selber denken müssen, denn auch sie sind auf die öffentlichen Sammlungen angewiesen.
Ich danke dem Herrn Staatssekretär für die Beantwortung.
Aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für wissenschaftliche Forschung rufe ich die Frage des Abgeordneten Schulze-Vorberg auf:
Ist es - nach den Erkenntnissen der Bundesregierung - gesichert, daß die mit öffentlichen Mitteln erstellten Arbeitsplätze an den Hochschulen optimal, z. B. auch in den vorlesungsfreien Zeiten, genutzt werden können?
Ich bitte den Herrn Staatssekretär um Beantwortung.
Herr Abgeordneter, sichere Erkenntnisse über das Maß der Ausnutzung der Arbeitsplätze an den einzelnen wissenschaftlichen Hochschulen und in den einzelnen wissenschaftlichen Disziplinen liegen der Bundesregierung nicht vor. Die Verhältnisse werden zweifellos von Hochschule zu Hochschule und von Fach zu Fach verschieden liegen.
Es ist zu vermuten, daß - vom Standpunkt der Lehre und Ausbildung betrachtet - die Ausnutzung der Hochschuleinrichtungen in der vorlesungsfreien Zeit noch nicht überall optimal genannt werden kann. Das hat in erster Linie zwei Gründe: Erstens bringt es die gegenwärtige Beanspruchung durch die große Studentenzahl für alle Teile des Lehrkörpers in den Vorlesungsmonaten mit sich, daß die vorlesungsfreien Zeiten heute vor allem für die Forschung genutzt werden, die neben der Lehre eine zweite gleichrangige wichtige Aufgabe der wissenschaftlichen Hochschulen ist. Zweitens setzt die Heranziehung der vorlesungsfreien Zeit auch für die Lehre eine erhebliche personelle Ausweitung vor allem auch auf dem Gebiet des sogenannten akademischen Mittelbaus voraus, die von den Ländern nur stufenweise vorgenommen werden kann, zumal gegenwärtig auch Schwierigkeiten in der Besetzung derartiger Stellen bestehen. Der Bundesregierung ist bekannt, daß sich die wissenschaftlichen Hochschulen und die für sie verantwortlichen Landeskultusverwaltungen schon seit Jahren um eine optimale Nutzung der Arbeitsplätze bemühen. Fortschritte sind allenthalben spürbar.
Mit der Frage einer besseren Ausnutzung der an den Hochschulen vorhandenen Arbeitsplätze und Einrichtungen in der vorlesungsfreien Zeit haben sich auch verschiedene Empfehlungen des Wissenschaftsrates beschäftigt. Schon in den Empfehlungen von 1960 ist auf die Notwendigkeit einer besseren Ausnutzung des kostspieligen Apparats der Hochschulen hingewiesen worden. Die im vorigen Jahr verabschiedeten Empfehlungen zur Neuordnung des Studiums an den wissenschaftlichen Hochschulen gehen in dem Bestreben, die Studienzeiten zu straffen und zu kürzen, durchgehend davon aus, daß auch die vorlesungsfreien Zeiten in gewissem Umfange für Übungen, Seminare und Praktika herangezogen werden. Außerdem ist der Wissenschaftsrat bemüht, bereits bei der Planung der einzelnen Hochschulbauten die Voraussetzung für eine optimale Benutzung durch eine entsprechende Raumprogrammierung zu schaffen. Ich verweise auf die vom WissenStaatssekretär Dr. von Heppe
schaftsrat 1963 verabschiedeten Empfehlungen zur Aufstellung von Raumprogrammen. Die vorbereiteten weiteren Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Rationalisierung im Hochschulbau werden das Thema „optimale Ausnutzung" ebenfalls ansprechen.
Die Vertreter des Bundes werden auch künftig bei ihrer Mitarbeit in den Ausschüssen und Kommissionen des Wissenschaftsrates dem Problem der bestmöglichen Ausnutzung der Hochschularbeitsplätze besondere Aufmerksamkeit zuwenden.
Herr Abgeordneter Schulze-Vorberg, eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, würden Sie meine Auffassung teilen, daß, wenn man diesem wichtigen Problem nachgehen will, vor allem verläßliches Zahlenmaterial vorhanden sein müßte, inwieweit diese optimale Ausnutzung bei den deutschen Hochschulen bisher schon erreicht ist?
Ich teile diese Auffassung. Allerdings ist es deswegen sehr schwierig, verläßliches Zahlenmaterial zu bekommen, weil - wie ich vorhin schon gesagt habe - die Verhältnisse in den einzelnen Fächern und Disziplinen sehr verschieden liegen. Man müßte also die Ausgangsfragestellung sehr genau formulieren. Ich werde mir überlegen, ob man das zusammen mit den Kultusverwaltungen der Länder einmal in die Wege leiten kann.
Herr Dr. Stammberger, erste Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wenn die Verhältnisse so sind, wie Sie sie - nach meinem Wissen durchaus richtig - schildern, sollte es der Gesetzgeber dann nicht unterlassen - ich denke jetzt an die uns vorliegende Apothekerordnung -, im Wege der Gesetzgebung eine Studienreform zu beschließen, für deren Durchführung an den Universitäten die Voraussetzungen überhaupt noch nicht gegeben sind?
Ich bin nicht der Meinung, daß das Sache des Bundesgesetzgebers ist, sondern es wäre Sache des Landesgesetzgebers. Ich glaube, hier müßte man sehr vorsichtig sein, weil die verfassungsmäßig garantierte Freiheit der Lehre und Forschung leicht in Mitleidenschaft gezogen werden kann.
Zweite Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, darf ich Sie dann darauf hinweisen, daß der von der alten Bundesregierung vorgelegte Entwurf einer Apothekerordnung genau das tut.
Ich glaube, daß die Rechtslage bei der Apothekerordnung eine andere ist als in diesem Falle hier.
Es wäre aber sehr zweckmäßig, uns darüber zu informieren.
Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Moersch.
Herr Staatssekretär, trifft es zu, daß die Vorlesungszeiten in der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich etwa zu den Vorlesungszeiten an den Universitäten in der Schweiz zum Teil wesentlich kürzer sind?
Genaue Angaben darüber liegen mir nicht vor. Ich habe aber auch gehört, daß es in den anderen Ländern längere Vorlesungszeiten gibt.
Keine weiteren Fragen. Ich danke dem Herrn Staatssekretär.
Ich rufe nunmehr den Bereich des Bundesministers für Familie und Jugend auf, und zwar die Fragen IV/1, IV/2 und IV/3 des Herrn Abgeordneten Dr. Wuermeling:
Beinhaltet die Regicrungserklärung des Bundeskanzlers vom 20. Januar, derzufolge der Wegfall der Ausbildungszulagen des Kindergeldgesetzes „künftig wettgemacht werden soll im Rahmen einer Reform des Familienlastenausgleichs", daß das Finanzvolumen der Ausbildungszulagen den Familien mit Kindern erhalten bleibt?
Beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen der angekündigten Reform des Familienlastenausgleichs, das Gesamtvolumen der bundesgesetzlichen Familienausgleichsmaßnahmen weiter zu Lasten der Familien mit Kindern zu kürzen?
Wie vereinbart die Bundesregierung die Regierungserklärung vom 13. Dezember 1966, derzufolge die Belastungen zum Ausgleich des Haushalts „möglichst gleichmäßig auf alle Gruppen und Schichten des Volkes verteilt werden" sollen, mit ihrem Vorschlag, einer durch weiterführende Ausbildung von drei oder vier Kindern wirtschaftlich besonders beengten Familie eine monatliche Einkommenskürzung von 90 DM bzw. 120 DM aufzuerlegen, solange sehr viele Bezieher guter und hoher Einkommen so gut wie ganz freigestellt bleiben von allen Belastungen für die Stabilisierung des Haushalts?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort liegt noch nicht vor. Sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt.
Ich rufe nun den Geschäftsbereich des Bundesministers für Gesundheitswesen auf, zunächst die Frage V/1 des Herrn Abgeordneten Dr. Rutschke:
Sind außer den Bundesministerien des Innern, für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Gesundheitswesen und wissenschaftliche Forschung noch weitere Ressorts der Bundesregierung zuständig für Fragen der Lärmbekämpfung sowie der Wasser- und Luftreinhaltung?
Bitte, Frau Ministerin zur Beantwortung!
Herr Kollege Rutschke, ich möchte Ihre Frage wie folgt beantworten. Für die allgemeinen Fragen der Wasserreinhaltung, insbesondere für alle wasserrechtlichen Fragen ist das Bundesministerium für Gesundheitswesen zuständig. Die Förderung von
Abwassermaßnahmen in ländlichen Gebieten obliegt dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Für volkswirtschaftliche Fragen der Abwasserwirtschaft ist das Bundesministerium für Wirtschaft zuständig.
Die Luftreinhaltung gehört zur Zuständigkeit des Bundesministeriums für Gesundheitswesen, jedoch liegt die Bekämpfung der Luftverschmutzung durch Kraftfahrzeugabgase aus Gründen des Sachzusammenhangs federführend beim Bundesminister für Verkehr. Hier arbeiten beide Häuser bekanntlich eng zusammen.
Bei den Fragen der Lärmbekämpfung teilt sich das Bundesministerium für Gesundheitswesen ebenfalls wegen des Sachzusammenhangs die Zuständigkeit mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung und dem Bundesministerium für Verkehr.
Erste Zusatzfrage.
Frau Minister, hinsichtlich der Finanzierung solcher Maßnahmen sind ja wohl auch noch das Schatz- und das Finanzministerium zuständig?
Es ist richtig, daß dem Bundesgesundheitsministerium aus den Mitteln des ERP-Fonds Kreditmittel für Abwasserreinigung zur Verfügung stehen.
Zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Rutschke.
Frau Minister, ist es richtig, daß diese Mittel jetzt völlig gestrichen worden sind?
Nein, die Mittel für Abwasserreinigung sind nach dem Vorschlag der Bundesregierung um 38 Millionen DM, d. h. um etwas mehr als die Hälfte gekürzt. Die Mittel für Luftreinigung bzw. die Teilkreditierung solcher Anlagen in Höhe von 10 Millionen DM sind vollständig gestrichen.
Herr Abgeordneter Geißler!
Frau Minister, glauben Sie nicht auch, daß die von Ihnen eben geschilderte doch sehr starke Zersplitterung der Zuständigkeit auf dem Gebiete der Lärmbekämpfung und der Wasser- und der Luftreinhaltung unter Umständen dadurch eingeschränkt oder gar beseitigt werden könnte, daß die in einzelnen Ländern schon vorhandenen Immissionsschutzgesetze - z. B. in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen - durch ein bundeseinheitliches Immissionsschutzgesetz abgelöst werden würden?
Herr Abgeordneter, ich kann Ihnen darauf erwidern, daß in meinem Hause ein Bundesimmissionsschutzgesetz vorbereitet wird.
Ich nehme an, daß die drei Fragen des Herrn Abgeordneten Dr. Rutschke beantwortet sind.
Nein, nur die Frage V/1 ist beantwortet.
Gut, in Ordnung, obwohl Sie eben auf Frage V/3 übergegriffen haben.
Ich rufe nunmehr Frage V/2 des Herrn Abgeordneten Dr. Rutschke auf:
Welches Ministerium wäre zuständig für die Durchführung der vom Europarat angekündigten „Europäischen Wassercharta" sowie der „Charta der reinen Luft"?
Herr Kollege, die Antwort lautet: Soweit sich aus der vom Europarat angekündigten „Europäischen Wassercharta" Fragen der Durchführung ergeben, liegen diese je nach den zu Frage 1 angegebenen Zuständigkeiten beim Bundesministerium für Gesundheitswesen oder beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten oder beim Bundesministerium für Wirtschaft. Die Häuser sollen dabei natürlich - und werden das selbstverständlich auch tun - eng zusammenarbeiten.
Der Entwurf einer „Luftcharta", mit dem zur Zeit die Ausschüsse des Europarats befaßt sind, wird federführend beim Bundesgesundheitsministerium bearbeitet.
Keine Zusatzfrage. Ich rufe dann die Frage V/3 des Herrn Abgeordneten Dr. Rutschke auf:
Wo werden die Maßnahmen der einzelnen Bundesländer zur Lärmbekämpfung sowie zur Wasser- und Luftreinhaltung koordiniert?
Die Koordinierung von Maßnahmen der Bundesländer zur Wasserreinhaltung, soweit eine solche durch den Bund in Betracht kommt, obliegt dem Bundesministerium für Gesundheitswesen als federführenden Ministerium oder, wiederum entsprechend der Antwort auf Frage 1, dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten oder dem Bundesministerium für Wirtschaft. Im wesentlichen nehmen allerdings die Länder diese Aufgabe für sich in Anspruch. Sie haben dafür die Länderarbeitsgemeinschaft „Wasser" gebildet.
Die Koordinierung der Fragen der Luftreinhaltung innerhalb der Bundesregierung ist Aufgabe des Bundesministeriums für Gesundheitswesen. Das gleiche gilt, von dem besonderen Gebiet der Kraftfahrzeugabgase abgesehen, für die Koordination gegenüber den Ländern. An den Arbeiten des „Länderausschusses für Immissionsschutz" auf den Gebieten der Luftreinhaltung und der LärmbekämpBundesminister Frau Strobel
fung ist das Bundesministerium für Gesundheitswesen maßgeblich beteiligt.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Rutschke.
Frau Minister, ergeben sich irgendwelche Schwierigkeiten hinsichtlich der Kompetenzen mit den Ländern? Wird Ihnen die Arbeit da sehr schwer gemacht?
Herr Kollege, Sie wissen selber, daß dieses Haus einmal einstimmig eine Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz beschlossen hatte, die vom Bundesrat nicht akzeptiert wurde.
Zweite Zusatzfrage.
Darf ich fragen, ob sich vielleicht jetzt im Hinblick darauf, daß diese Fragen selbst auf europäischer Basis geklärt werden, auch die Länder eines anderen besonnen haben und etwas aufgeschlossener der Arbeit Ihres Ministeriums gegenüberstehen?
Das ist eigentlich eine Frage, die sich an die Länder richtet. Aber was ich tun kann, um in enger Kooperation mit den Ländern eventuell auftauchende Schwierigkeiten auszuräumen, werde ich selbstverständlich tun.
Herr Abgeordneter Picard, erste Zusatzfrage.
Frau Minister, können Sie die Frage beantworten, ob die Zuständigkeit Ihres Ministeriums oder der Bundesregierung zum Erlaß eines Immissionsschutzgesetzes eindeutig geklärt ist und es Ihnen nicht so ergeht wie beim Wasserhaushaltsgesetz?
Herr Kollege, wir sind bei den Vorarbeiten für ein solches Gesetz. Damit ist selbstverständlich auch verbunden, daß wir die Zuständigkeit genau prüfen.
Eine weitere Zusatzfrage.
Darf ich Ihre Antwort so verstehen, Frau Minister, daß die Zuständigkeit. ebenso offen ist wie beim Wasserrecht?
Nein, das würde ich so nicht sagen. Sonst würden wir gar nicht erst an die Erarbeitung herangehen. Beim Wasser hat der Bund nur die Zuständigkeit für die Rahmengesetzgebung, während das bei den Immissionen in der Luft und bei Lärm anders ist.
Ich rufe nunmehr die Frage V/4 der Frau Abgeordneten Funcke auf:
Ist die Bundesregierung zur Vereinheitlichung der unterschiedlichen Anrechnungsbestimmungen in den Ländern bereit, in die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für medizinisch-technische Assistentinnen, sowie für Krankengymnasten, Masseure und medizinische Bademeister eine Bestimmung aufzunehmen, nach der die Ableistung eines mindestens halbjährigen pflegerischen Einsatzes im freiwilligen sozialen Jahr den Nachweis einer „vierteljährigen pflegerischen Tätigkeit in einer Krankenanstalt vor Beginn des Lehrganges" ersetzt?
Ich bitte die Frau Bundesministerin um Beantwortung.
Frau Kollegin Funcke, die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für medizinisch-technische Assistentinnen sowie für Masseure und medizinische Bademeister und Krankengymnasten schreiben den Nachweis einer vierteljährigen pflegerischen Tätigkeit in einer Krankenanstalt - bei den Masseuren ersatzweise auch in einem Blindenpflegeheim - vor Beginn des Lehrgangs vor.
Das freiwillige soziale Jahr kann auch in Krankenanstalten abgeleistet werden. Insofern ist daher auch jetzt schon eine Anrechnung auf die vorgeschriebene vieteljährige pflegerische Tätigkeit möglich. Darüber hinaus bin ich bereit, nach Fühlungnahme mit den Ländern in die entsprechenden Rechtsvorschriften auch eine Bestimmung aufzunehmen, wonach an die Stelle einer vierteljährigen pflegerischen Tätigkeit in einer Krankenanstalt auch ein pflegerischer Einsatz in Krankenanstalten vergleichbarer Einrichtungen, wie z. B. in Einrichtungen für körperlich oder geistig behinderte Kinder, treten kann.
Ich weise allerdings darauf hin, daß eine derartige Änderung der Zustimmung des Bundesrates bedarf.
Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Funcke.
Frau Bundesministerin, ist Ihnen bekannt, daß auf Grund einer Rundfrage, die ich bei den verschiedenen Ressorts in den Ländern angestellt habe, die acht Länder, die sich gemeldet haben, positiv zu dieser Anrechnung stehen, sie zum Teil befürworten, zum Teil haben, und die drei anderen Länder nicht, also auch nicht negativ geantwortet haben? Glauben Sie angesichts dieser Tatsache, daß Sie ziemlich schnell zu einer solchen Vereinbarung mit den Ländern und damit zu einer solchen Bestimmung kommen könnten?
Ich bin für diese Mitteilung sehr dankbar und hoffe dasselbe wie Sie.
Ich rufe nunmehr die Fragen V/5, V/6 und V/7 des Herrn Abgeordneten Dichgans auf:
Vizepräsident Frau Dr. Probst
Wie lange muß der Abiturient, der Pharmazie studieren will, nach Beendigung seiner praktischen Ausbildung in der Apotheke heute durchschnittlich auf einen Studienplatz an einer deutschen Hochschule warten?
Wie werden sich die in Frage V/5 erwähnten Wartezeiten verlängern, wenn künftig die bisher vor Aufnahme des Studiums abzuleistende Praktikantenzeit wegfällt, so daß dann drei Jahrgänge auf einmal Zugang zur Universität fordern?
Wie würden sich die in Frage V/6 erwähnten Wartezeiten verlängern, wenn der Bundestag eine Verlängerung der bisherigen Mindeststudiendauer für Apotheker beschließen sollte?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 15. Februar 1967 lautet:
Zu Frage 1:
Unterlagen, die mir eine zuverlässige Beantwortung dieser Frage gestatten würden, stehen mir nicht zur Verfügung. Das liegt daran, daß sich die Abiturienten, die Pharmazie studieren wollen, nach Beendigung des Praktikums in der Apotheke an mehreren Hochschulen gleichzeitig um Zulassung bewerben. Diese Mehrfachbewerbungen könnten nur durch eine zentrale Zulassungsstelle erfaßt werden. Eine solche Stelle gibt es trotz einer entsprechenden Anregung der Bundesregierung z. Z. nicht. Wie bereits der Bundesminister für wissenschaftliche Forschung in seiner Antwort vom 22. Dezember 1966 auf die Anfrage des Herrn Abgeordneten Dröscher ({0}) mitgeteilt hat, wollen die Kultusminister der Länder prüfen, ob nicht durch eine einmalige Erhebung die Zahl der Studienbewerber im Fach Pharmazie festgestellt werden kann. Es bleibt abzuwarten, ob eine solche Erhebung Anhaltspunkte für die derzeitigen durchschnittlichen Wartezeiten erbringt.
Zu Frage 2:
Da bereits die Frage, wie lange unter den jetzigen Verhältnissen ein Studienbewerber warten muß, nicht beantwortet werden kann, kann auch nicht gesagt werden, wie sich die Wartezeiten nach Wegfall der Praktikantenzeit ändern werden. Ob eine Verlängerung der Wartezeiten eintritt, läßt sich im Augenblick nicht beurteilen. Dabei ist zu bedenken, daß die Bestallungsordnung für Apotheker nach dem Vorschlag des Bundesrates, dem die Bundesregierung zugestimmt hat, erst vier Jahre nach Inkrafttreten der Bundes-Apothekerordnung wirksam werden soll. Ferner dürfte sich bis zu diesem Zeitpunkt auch das Gesetz über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten, von dem auch der Wissenschaftsrat eine Entlastung der Hochschule erwartet, ausgewirkt haben.
Zu Frage 3:
Auch hier läßt sich aus den bereits dargelegten Gründen nicht voraussagen, daß eine Verlängerung der Studienzeit eine Veränderung der Wartezeiten bedeuten würde.
Hinzu kommt, daß ein solcher Beschluß sich erst sieben Jahre nach Inkrafttreten der Bundes-Apothekerordnung auswirken könnte.
Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Gesundheitswesen erledigt. Ich danke der Frau Bundesministerin für die Beantwortung.
Wir sind damit zugleich am Ende der heutigen Fragestunde und der heutigen Tagesordnung angelangt.
Ich berufe die nächste Sitzung ein auf Freitag, den 17. Februar, 9 Uhr.
Die Sitzung ist geschlossen.