Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren, heute feiert der Kollege Dr. Toussaint seinen 65. Geburtstag. Ich darf ihm die besten Wünsche des Hauses zum Ausdruck bringen.
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Folgende amtliche Mitteilung wird ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat am 2. Februar 1967 mitgeteilt, daß der Ausschuß gegen die nachstehenden Verordnungen keine Bedenken erhoben habe:
Verordnung Nr. 187/66/EWG des Rates vom 24. November 1966 über die Gewährung einer Erstattung bei der Erzeugung für die Grob- und Feingrießsorten aus Mais, die in der Brauerei-Industrie Verwendung finden
Verordnung Nr. 190/66/EWG des Rates vom 24. November 1966 zur Änderung der Verordnung Nr. 113/64/EWG des Rates hinsichtlich der Kontrolle des innergemeinschaftlichen Handels mit Milchpulver für Futterzwecke
Verordnung Nr. 191/66/EWG des Rates vom 24. November 1966 zur Verlängerung der Geltungsdauer und zur Änderung der Verordnungen Nr. 55/65/EWG und Nr. 56/65/EWG, die besondere Bestimmungen über den Absatz bestimmter Käsesorten enthalten
Verordnung Nr. 206/66/EWG des Rates vom 7. Dezember 1966 über den Beitrag des EAGFL zur Behebung der Schäden, die in bestimmten Gebieten Italiens im Herbst 1966 durch Überschwemmungskatastrophen verursacht worden sind
Verordnung Nr. 215/66/EWG des Rates vom 14. Dezember 1966 über die Regelung für Milch-Mischfuttermittel und für Milchpulver für Futterzwecke
Verordnung Nr. 216/66/EWG des Rates vom 14. Dezember 1966 über die Regelung für verschiedene Arten von Mischfuttermitteln aus Getreide und Reis
Verordnung Nr. 217/66/EWG des Rates vom 14. Dezember 1966 über die Aussetzung der Einfuhrabschöpfung für Olivenöl zur Herstellung bestimmter Konserven
Verordnung Nr. 218/66/EWG des Rates vom 14. Dezember 1966 über die monatlichen Erhöhungen des Marktrichtpreises, des Interventionspreises und des Schwellenpreises für Olivenöl im Wirtschaftsjahr 1966/1967
Wir treten in die Tagesordnung ein. Einziger Punkt:
Fragestunde
- Drucksachen V/1353, V/1355 ({1}) Der Herr Bundesaußenminister ist zur Zeit noch in Anspruch genommen. Übernehmen Sie die Beantwortung der Fragen, Herr Staatssekretär?
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- Dann können wir mit dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts beginnen, und zwar mit der in der Ihnen vorliegenden Drucksache beim Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern aufgeführten Frage IV/4 des Abgeordneten Dr. Marx ({3}) :
Was sind die Gründe, die die türkische Tageszeitung „Adalet" ({4}) am 6., 9. und 20. Januar 1967 veranlaßten, zu behaupten, die Radiosendungen des Westdeutschen Rundfunks in türkischer Sprache seien wegen ihrer linksorientierten, gegen die türkische Regierung gerichteten Propaganda geeignet, die deutsch-türkische Freundschaft zu gefährden und die türkischen Gastarbeiter zu Gegnern Deutschlands zu machen?
Herr Präsident, darf ich gleichzeitig die Fragen IV/5 und IV/6 des Abgeordneten Dr. Martin beantworten, die den gleichen Gegenstand betreffen?
Ja. Ich rufe also auch diese beiden Fragen des Abgeordneten Dr. Martin auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die türkische Zeitung „Adalet" behauptet, daß linksradikale Elemente in der Türkeiredaktion des Westdeutschen Rundfunks gegen die türkische Regierung Stellung nähmen?
Befürchtet die Bundesregierung nicht - falls die in Frage IV/5 erwähnte Behauptung zutreffen sollte -, daß das deutsch-türkische Verhältnis durch solche Vorkommnisse schwer belastet werden kann?
Die von der türkischen Zeitung „Adalet" in den drei erwähnten Ausgaben erhobenen Vorwürfe haben die Botschaft in Ankara veranlaßt, bei dem Chefredakteur dieser Zeitung vorstellig zu werden. Dieser hat versichert, daß sich seine Kritik nicht gegen deutsche Instanzen, sondern gegen das türkische Personal des Westdeutschen Rundfunks in Köln richte. Die türkischen Nachrichtensendungen würden den deutschen Kontrollredakteuren nicht in richtiger Übersetzung vorgelegt. Die türkischen Sprecher brächten vorzugsweise regierungsfeindliche Kommentare. Die Botschaft hat den Chefredakteur der Zeitung um Beweise für seine Behauptungen gebeten. Die erste von ihm übermittelte Unterlage läßt nach Auffassung unserer Botschaft' in An4204
kara eine Berechtigung dieser Vorwürfe nicht erkennen. Sobald weitere Beweisunterlagen vorgebracht werden, wird die Botschaft erneut berichten.
Die Bundesregierung wird dieser Angelegenheit besonders im Hinblick auf unsere traditionelle Freundschaft mit der Türkei und im Hinblick auf die türkischen Gastarbeiter ihre weitere Aufmerksamkeit widmen.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Marx.
Herr Staatssekretär, ist es richtig, daß der Chefredakteur der genannten Zeitung zugleich der Vorsitzende des Ausschusses für Informationspolitik im türkischen Parlament ist?
Das ist mir nicht bekannt. Ich werde das aber feststellen lassen und werde Ihnen das Ergebnis schriftlich mitteilen lassen.
Herr Abgeordneter Matthöfer zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, könnte man die politische Richtung der betreffenden Zeitung eher als rechtsgerichtet bezeichnen?
Herr Abgeordneter, ich möchte von seiten des Auswärtigen Amtes solche Begriffe nicht in die Debatte bringen.
Eine weitere Zusatzfrage.
Könnte es sein, Herr Staatssekretär, daß diese Artikelserie der Zeitung Teil einer Kampagne einer bestimmten Gruppe in der Türkei ist, der die Betreuung der Gastarbeiter durch Arbeiterwohlfahrt und Gewerkschaften und überhaupt das Wort „Demokratie" sehr verdächtig ist?
Ich hoffe es nicht.
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Keine weitere Frage? - Die Fragen des Herrn Abgeordneten Dr. Martin sind damit auch erledigt?
Ich gehe davon aus, Herr Präsident.
Ich rufe die Frage XIII/1 des Abgeordneten Tönjes auf, die in der Drucksache V/1353 beim Geschäftsbereich des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte aufgeführt ist:
Welche Gründe waren maßgebend, die Bearbeitung der Anträge deutscher Heimkehrer betreffs „Transferierung der bei der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Moskau hinterlegten Rubelbeträge" nach sechsjähriger Federführung durch das Auswärtige Amt an den Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte zu delegieren?
Herr Abgeordneter, die deutsche Botschaft hat die durch die Rückkehrer bei ihr hinterlegten, ich muß sagen, Altrubelbeträge im Zusammenhang mit der Währungsreform vom 1. Januar 1961 in der Sowjetunion auf ein Konto bei der sowjetischen Staatsbank hinterlegen müssen. Die sowjetische Regierung hat diese Konten dann wegen angeblichen Verstoßes gegen die sowjetischen Devisenbestimmungen gesperrt. Langwierige Verhandlungen der deutschen Botschaft um Freigabe dieser Konten sind bisher ergebnislos geblieben. Es wurde daher der Gedanke erwogen, den Rückkehrern zwischenzeitlich durch innenpolitische Maßnahmen bei uns zu helfen. Aus diesem Grunde wurde die Federführung insoweit auf den Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte übertragen.
Eine Zusatzfrage? - Nein.
Dann rufe ich die Frage XIII/2 des Herrn Abgeordneten Tönjes auf:
Welche Schritte hat die Bundesregierung bisher unternommen, um die Freigabe der von der sowjetischen Regierung widerrechtlich gesperrten Rubelkonten deutscher Heimkehrer zu erreichen?
Die deutsche Botschaft in Moskau ist wegen der Freigabe der gesperrten Konten mehrfach - ich betone: mehrfach - bei der sowjetischen Regierung vorstellig geworden. Diese Bemühungen haben aber zu unserem Bedauern bisher zu keinem Erfolg geführt.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Tönjes.
Herr Staatssekretär, halten Sie es für glücklich, wenn den Antragstellern jetzt, nach sechsjähriger Laufzeit und nachdem im Februar 1962 die Zuständigkeit schon einmal vom Minister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte zum Auswärtigen Amt verlegt wurde, mitgeteilt wird: Ihre Anträge können zur Zeit' nicht bearbeitet werden, da noch Rückfragen beim Auswärtigen Amt notwendig sind?
Ich halte diese Mitteilung nicht für glücklich, aber sie war wohl notwendig.
Keine Zusatzfrage. Ich rufe die Frage XIII/3 des Herrn Abgeordneten Tönjes auf:
Sieht die Bundesregierung in absehbarer Zeit eine Möglichkeit, die Freigabe der von deutschen Heimkehrern bei der Botschaft der Bundesrepublk Deutschland in Moskau 1959 hinterlegten Sparbeträge zu erreichen?
Die Haltung der sowjetischen Regierung ist in dieser Frage bisher unnachgiebig. Die Bundesregierung hofft jedoch, bei späteren Verhandlungen - und ich hoffe, in nicht allzu ferner Zukunft - diese Frage erneut aufgreifen zu können.
Zusatzfrage des Abgeordneten Tönjes.
Herr Staatssekretär, halten Sie es für möglich, im Rahmen der deutsch-sowjetischen Wirtschaftsverhandlungen diese Angelegenheit noch einmal zur Sprache zu bringen und eine Freigabe dieser Rubelbeträge zu erreichen?
Ich möchte mich über die Verhandlungsführung bei den kommenden Verhandlungen jetzt nicht im einzelnen äußern. Ich neige im Augenblick dazu, diese Frage in diesen Zusammenhang nicht zu bringen. Aber wir werden das prüfen, Herr Abgeordneter.
Können Sie mir sagen, Herr Staatssekretär, wie weit die Überlegungen schon gediehen sind, den Heimkehrern durch ein zwischenzeitliches Darlehen zu helfen?
Die Überlegungen sind in einigen Ressorts sehr weit gediehen, aber in dem Ressort, das dafür verantwortlich ist, noch nicht über das angedeutete Stadium hinausgegangen.
Würden Sie sich dafür einsetzen, Herr Staatssekretär, daß diesen Leuten jetzt, nach fast achtjähriger Heimkehr, schnell geholfen wird?
Herr Abgeordneter, ich darf noch einmal sagen: Wir sind der Grundauffassung, daß die Mittel, die wir durch unsere Botschaft an die sowjetische Bank gegeben haben, freigegeben werden sollen. Das heißt, grundsätzlich müssen wir uns weiter bemühen, mit der sowjetischen Regierung im Gespräch zu bleiben, um die Mittel dort freizubekommen.
Etwas anderes ist es, ob den Betroffenen geholfen werden sollte durch Darlehen, die bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Mittel freigegeben werden, zur Verfügung gestellt werden. Diese Ansicht unterstützen einige Ressorts der Bundesregierung; andere sind in ihren Überlegungen noch nicht so weit.
Damit sind alle Fragen des Herrn Abgeordneten Tönjes erledigt. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich rufe dann auf die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern, zunächst die Frage IV/1 des Abgeordneten Dröscher:
Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, Dienstzeiten, die von Angestellten und Arbeitern des öffentlichen Dienstes unmittelbar vor der Tätigkeit im öffentlichen Dienst bei Stationierungsstreitkräften und Folgeeinrichtungen bei gleichen oder ähnlichen Tätigkeitsmerkmalen verbracht wurden, als Bewährungsaufstiegzeiten anzurechnen?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Bundesminister Lücke vom 1. Februar 1967 lautet:
Die Höhergruppierung im Wege des Bewährungsaufstiegs setzt die Bewährung des Arbeitnehmers bei dem Arbeitgeber voraus, bei dem er höhergruppiert werden soll. Von dem Grundsatz der Bewährung bei demselben Arbeitgeber sind Ausnahmen nur in beschränktem Umfang zugelassen:
1. Bei Angestellten sind auch Zeiten anzurechnen, die bei anderen vom BAT erfaßten Arbeitgebern sowie bei Körperschaften des öffentlichen Rechts, die den BAT oder einen Tarifvertrag wesentlich gleichen Inhalts anwenden, verbracht worden sind. Maßgebend für die Vereinbarung dieser Ausnahmen war insbesondere das Vorhandensein eines vollständig oder zumindest im wesentlichen inhaltsgleichen Tarifrechts ({0}).
Diese Voraussetzungen erfüllen die bei den Stationierungsstreitkräften und deren Folgeeinrichtungen beschäftigten Angestellten nicht; für sie gilt auch nicht annähernd ein Vergütungssystem, das dem des BAT entspricht.
2. Bei den Arbeitern rechnen die Länder als Bewährungszeiten nur Zeiten bei demselben Arbeitgeber an. Beim Bund werden die im Bundesdienst einschließlich Bundesbahn und Bundespost zurückgelegten Zeiten sowie Zeiten einer vergleichbaren Tätigkeit als Soldat oder als Grenzschutzbeamter berücksichtigt.
Bei Arbeitern, die im Bereich des Bundesministers der Verteidigung beschäftigt sind, werden auch Zeiten einer entsprechenden Tätigkeit bei den Stationierungsstreitkräften angerechnet. Diese Anrechnung konnte vereinbart werden, weil die Lohnsysteme einen gewissen Vergleich zulassen und die von den Arbeitern der Stationierungsstreitkräfte auszuübenden Tätigkeiten in aller Regel den Tätigkeiten entsprechen, mit denen diese Arbeiter anschließend im Bereich des Bundesministers der Verteidigung beschäftigt werden.
Für den Bereich, in dem in erster Linie früher bei den Stationierungsstreitkräften tätige Arbeitnehmer beim Bund beschäftigt werden, ist Ihrem Anliegen somit bereits Rechnung getragen. Eine Ausdehnung dieser Ausnahmevorschrift jedoch halte ich aus den vorstehend angeführten Gründen zur Zeit weder für gerechtfertigt noch für erforderlich.
Ich rufe dann die Frage IV/2 des Abgeordneten Schonhofen auf:
Teilt die Bundesregierung die Meinung, daß die sich zunehmend unterschiedlich entwickelnde Gebiets- und Verwaltungsreform wegen der Unterschiedlichkeit der in den einzelnen Bundesländern angestrebten Lösungen erhebliche Nachteile für viele Bereiche des öffentlichen Lebens zur Folge haben kann?
Darf ich um Erlaubnis bitten, die beiden Fragen des Herrn Abgeordneten Schonhofen zusammen zu beantworten.
Dann rufe ich auch die Frage IV/3 des Abgeordneten Schonhofen auf:
Bei Bejahung der Frage IV12: Ist die Bundesregierung bereit, rahmengesetzliche oder andere geeignete Maßnahmen vorzusehen, die diese divergierenden Tendenzen weitgehend ausschließen oder die die negativen Folgen auf das unvermeidbare Ausmaß beschränken?
Die bisher bekanntgewordenen Bestrebungen, in den Ländern eine Gebiets- und Verwaltungsreform durchzuführen, haben im wesentlichen einen größeren Zuschnitt der kommunalen Gebietskörperschaften und eine Veränderung der Verwaltungsbezirke staatlicher Behörden zum Ziel. Für diese Maßnahmen sind die Länder zuständig.
Der Bund ist jedoch aus folgenden Gründen an diesen Bestrebungen interessiert. Einmal richtet sich die Mehrzahl aller Bundesgesetze an die Gemeinden oder wird von ihnen durchgeführt. Die Einheitlichkeit der Durchführung von Bundesgesetzen wird also weitgehend von der Verwaltungsstruktur in den Ländern bestimmt. Zweitens hängen die im Zusammenhang mit der Finanz- und Steuerreform un4206
terbreiteten Vorschläge für eine Gemeindefinanzreform in ihrer Wirksamkeit letztlich von einer Verbesserung der kommunalen Verwaltungsstruktur ab. Schließlich würde eine verbesserte Verwaltungsstruktur die Ziele der Raumordnungspolitik auch des Bundes wesentlich erleichtern.
Aus diesen Gründen liegt es im Interesse auch des Bundes, daß die Unterschiede bei diesen Reformen nicht über das Maß hinausgehen, das durch örtliche Verschiedenheiten in den Ländern begründet ist. Bisher ist noch nicht abzusehen, ob in den Bestrebungen der Länder dieses Maß überschritten werden wird. Um der Gefahr einer solchen Entwicklung aber zu begegnen, beteiligt sich die Bundesregierung laufend im Rahmen der Arbeit der Innenministerkonferenz . der Länder, im Beirat für Raumordnung und durch ständigen Gedankenaustausch mit den kommunalen Spitzenverbänden an diesen Erörterungen über die Verwaltungsreform und hat dabei Gelegenheit, ihre Überlegungen bekanntzugeben und etwaige Bedenken gegen zu stark divergierende Tendenzen geltend zu machen.
Eine Notwendigkeit für weitere Maßnahmen besteht nach Ansicht der Bundesregierung zur Zeit nicht. Ich glaube, es besteht auch kaum eine rechtliche Möglichkeit.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schonhofen.
Herr Staatssekretär, habe ich Sie richtig verstanden, daß Sie ausführten, der Bund habe bislang keine Notwendigkeit gesehen, seine Vorstellungen vorzutragen, weil die Entwicklung in den einzelnen Ländern wohl doch nicht so unterschiedlich sei, wie ich es befürchtet habe?
Der Bund hat sich in diese Besprechungen eingeschaltet, um die Gefahr unnötiger und sachlich nicht gerechtfertigter Divergenzen in den Ländern von vornherein zu begrenzen.
Herr Staatssekretär, sind Sie der Auffassung, daß diese Beteiligung an den Vorbesprechungen auf die Dauer ausreichen wird, divergierende Lösungen in den Ländern zu verhindern?
Ich hoffe es, Herr Abgeordneter. Ich sagte schon, ich glaube kaum, daß der Bund rechtlich weitergehende Möglichkeiten hat, weil es im wesentlichen um eine kommunale Gebietsreform oder um eine Gebietsreform staatlicher Landesbehörden handelt.
Herr Abgeordneter Schmitt-Vockenhausen zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß in einzelnen Bundesländern Fragen der Gebiets- und Verwaltungsreform im Hinblick auf die immer noch offenen Fragen der Neugliederung zurückgestellt worden sind?
Ja, das ist mir bekannt, Herr Abgeordneter.
Glauben Sie, daß Ihr Haus und die Bundesregierung daraus Konsequenzen ziehen würden?
Ich glaube, daß man die Frage der Kommunalreform und die Reform der staatlichen Verwaltungsbehörden doch sehr, sehr vordringlich. behandeln sollte und daß die Frage der Länderreform so rasch nicht gelöst werden wird. Ich bin deshalb der Meinung, daß man beides zeitlich nicht in dieser Weise miteinander koppeln sollte.
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Schmitt-Vockenhausen.
Herr Staatssekretär, würden Sie das Gesamtproblem in Ihrem Hause und in der Bundesregierung zur Sprache bringen?
Selbstverständlich!
Wir kommen zu den Fragen IV/7 und IV/8 der Abgeordneten Frau Freyh:
Bis wann wird die Bundesregierung die Vorarbeiten zur Umwandlung der Deutschen Bibliothek in Frankfurt ({0}) zu einer Anstalt dès Bundesrechts abgeschlossen haben?
Wie wird sich die beabsichtigte Umwandlung der Deutschen
Bibliothek in Frankfurt ({1}) für die Stadt Frankfurt auswirken?
Die Deutsche Bibliothek in Frankfurt ist gegenwärtig eine Stiftung nach hessischem Recht, die von dem Land Hessen gemeinsam mit dem Bund, der Stadt Frankfurt und dem Börsenverein des deutschen Buchhandels getragen wird. Mit den übrigen Beteiligten strebt der Bundesminister des Innern an, die Deutsche Bibliothek in eine Einrichtung des Bundes umzuwandeln, wie dies schon der Beirat der Deutschen Bibliothek vorgeschlagen hatte. Auch im Gutachten über die Finanzreform wird die Übernahme durch den Bund empfohlen, weil es sich bei der Deutschen Bibliothek um eine Einrichtung der nationalen Repräsentation und um eine zentrale Organisation handelt. Welche Rechtsform die Deutsche Bibliothek bei der Umwandlung in eine Einrichtung des Bundes bekommen soll und kann, wird noch geprüft.
Wann die geplante Umwandlung vollzogen sein wird, läßt sich heute noch nicht genau sagen. Der Zeitpunkt hängt nicht nur von den erwähnten rechtlichen Erwägungen ab, sondern mehr noch von der Klärung finanzieller Fragen. Die Umwandlung soll
jedoch nach dem Willen aller Beteiligten so rasch wie möglich durchgeführt werden.
Was die Beziehungen der Stadt Frankfurt zu der Deutschen Bibliothek nach deren Umwandlung in ein Bundesinstitut betrifft, so ist der Bundesminister des Innern der Ansicht, daß der Stadt Frankfurt auch weiterhin eine Mitwirkung in den Organen der Deutschen Bibliothek eingeräumt werden sollte. Das entspricht der Bedeutung der Stadt Frankfurt als Sitz der Deutschen Bibliothek und ist durch die Verdienste gerechtfertigt, die sich die Stadt ohne Zweifel in den vergangenen Jahren um diese Bibliothek erworben hat.
Eine Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Freyh.
Herr Staatssekretär, darf ich zunächst einmal die Vorfrage stellen, wie zu erklären ist, daß heute in den Frankfurter Zeitungen bereits Termine - die übrigens im Bundestagsausschuß für Wissenschaft, auf den man sich dort bezogen hat, nicht erwähnt worden sind - für den Abschluß eines solchen Vertrages genannt worden sind?
Frau Abgeordnete, ich kann das nicht erklären. Aber es ist nicht selten, daß die Zeitungen mehr wissen als die verantwortlichen Stellen der Regierung.
({0})
Eine weitere Frage, Frau Abgeordnete Freyh.
Darf ich Sie dann zur Sache fragen, Herr Staatssekretär, ob Sie den Eindruck haben, daß unter den Beteiligten so weit Übereinstimmung besteht, daß es im Grunde nur noch eine Frage der Formulierung ist, um zu einem Ergebnis zu gelangen?
Gnädige Frau, ich muß dazu sagen, daß bei der Bundesregierung diese Frage eine nicht geringe finanzielle Auswirkung hat; denn es muß eben der Gesamtbetrag aufgebracht werden. Wegen dieser Frage muß innerhalb der Bundesregierung noch eine Besprechung mit dem Finanzministerium: geführt werden. Diese steht noch aus.
Eine weitere Frage, Frau Abgeordnete Freyh.
Darf ich Sie dann fragen, ob es weniger wegen der Hinzuziehung des Landes Hessen zu einer neuen Form der Stiftung als vielmehr wegen der Übernahme des finanziellen Beitrags, den jetzt die Stadt Frankfurt leistet, noch Probleme gibt?
Jetzt ja, Frau Abgeordnete. Bis vor kurzem war es allerdings auch mit dem Land Hessen noch nicht völlig klar. Aber das Land Hessen hat in den letzten Besprechungen eine außerordentlich entgegenkommende Haltung in dieser Frage eingenommen, so daß das sachliche Problem jetzt eigentlich nur noch das der Aufbringung der Finanzen innerhalb des Bundes ist.
Eine letzte Frage, Frau Abgeordnete Freyh.
Herr Staatssekretär, würden Sie annehmen, daß sich diese Frage noch im Laufe dieses Haushaltsjahres lösen läßt?
Davon gehe ich aus.
Herr Abgeordneter Dr. Vogel zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, können Sie in diesem Zusammenhang eine Angabe darüber machen, wann uns aus Ihrem Hause das Pflichtablieferungsgesetz vorgelegt werden wird?
Herr Abgeordneter Vogel, ich hoffe, daß das in wenigen Wochen der Fall ist. Ich. darf dazu sagen, daß wir auf die Pflichtablieferung entscheidenden Wert legen. Ich glaube, daß die Aufgabe der Deutschen Bibliothek als einer Nationalbibliothek nicht erfüllt werden kann, wenn diese Ablieferungspflicht nicht besteht. Der Direktor der Deutschen Bibliothek hat mir kürzlich einmal im Gespräch gesagt, er schätze, daß von den Erscheinungen am deutschen Büchermarkt etwa 20% nicht in ,die Hände der Deutschen Bibliothek kommen, weil diese Pflichtablieferung fehlt. Das macht deutlich, daß die Aufgabe der Bibliothek ohne diese gesetzliche Grundlage nur sehr unvollkommen gelöst werden kann.
Eine weitere Frage.
Haben bei der Vorbereitung dieses Gesetzentwurfs in Ihrem Hause Absprachen mit den Ländern und mit dem deutschen Börsenverein stattgefunden?
Mit dem Börsenverein ja; er legt außerordentlich großen Wert auf diese Regelung. Mit den Ländern haben wohl Besprechungen stattgefunden. Aber dort sind die Fragen der rechtlichen Fundierung eines solchen Gesetzes als Bundesgesetz noch nicht überall völlig klar.
Herr Abgeordneter Moersch zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, darf ich Sie darauf hinweisen, daß der Herr Bundesminister für wissenschaftliche Forschung auf die hier gestellte Frage vor wenigen Tagen in diesem Hause geantwortet hat, daß offensichtlich erst nach der Verlängerung des Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern über gemeinsame Forschungsförderung die Fragen der Deutschen Bibliothek und auch des Deutschen Literaturarchivs in Marbach behandelt werden sollten oder könnten. Ist also inzwischen eine neue Situation eingetreten, oder ist nur der Kontakt zwischen Wissenschaftsministerium und Innenministerium nicht so ganz in Ordnung?
Eine neue Situation ist sicherlich nicht eingetreten; denn sonst müßte ich darüber unterrichtet sein, Herr Abgeordneter.
Herr Abgeordneter Schmitt-Vockenhausen zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, kann die Öffentlichkeit und kann die Deutsche Bibliothek davon ausgehen, daß die dringend notwendigen räumlichen Ausbaumaßnahmen keinen Schaden dadurch leiden, daß sich die eventuelle Gesetzesvorlage verzögern wird? Das ist ja im Augenblick die wichtigste Frage.
Herr Abgeordneter, wir waren uns bei allen Verhandlungen unter den bisherigen Trägern der Stiftung über die Dringlichkeit dieser Bauvorhaben einig. Es geht ja einmal um die Aufstockung des Magazins, die jetzt im Gange ist, und zweitens um die Erweiterung des Verwaltungsgebäudes, die wir ebenfalls für absolut dringend halten. Ich glaube, jeder, der einmal in der Deutschen Bibliothek war, wird dem zustimmen. Unsere Vorstellung ist, daß im Anschluß an die Fertigstellung des Magazinbaus, also wir hoffen, im Sommer 1968, an die Erweiterung des Verwaltungsgebäudes herangegangen werden kann.
Eine weitere Frage.
Man kann also davon ausgehen, daß alle diese Erweiterungen unabhängig von der Vorlage des Gesetzentwurfs auch von Ihrem Hause zügig vorangetrieben werden?
Ja.
Ich rufe die Frage IV/9 des Herrn Abgeordneten Felder auf:
Hat das Bundesinnenministerium im Jahre 1966 neue Bemühungen unternommen, die zum Ziele hatten, den Kreis der Länder zu erweitern, die der vor so bedeutenden Aufgaben stehenden Stiftung „Preußischer Kulturbesitz" finanzielle Hilfe gewähren?
Der Bund und die vier an der Stiftung Preußischer Kulturbesitz beteiligten Länder sind seit Anbeginn bemüht, auch die anderen Länder, vor allem die Nachfolgeländer Preußens, für eine Beteiligung an der Stiftung zu gewinnen.
Im Jahre 1965 sind sowohl vom Bundesministerium des Innern wie auch von seiten der beteiligten Länder Verhandlungen mit den Ländern Niedersachsen und Hessen über einen solchen Beitritt geführt worden. Dabei neigten diese beiden Länder aber eher dazu, sich mit einem festen Betrag und nicht mit einem Prozentsatz am Zuschußbedarf der Stiftung zu beteiligen. Das ist jedoch von den bisher beteiligten Ländern, vor allem von Nordrhein-Westfalen, abgelehnt worden, weil die Länder nur an einer echten, prozentualen Beteiligung interessiert sind. Das ist den beiden Ländern auch mitgeteilt worden.
Da der Beitritt weiterer Länder zur Stiftung nach den Statuten weniger dem Bunde als den Ländern zugute kommt, hat das Land Nordrhein-Westfalen dankenswerterweise die Federführung für die weiteren Verhandlungen über den Beitritt anderer Länder übernommen. Noch in der Stiftungsratssitzung im Juli 1965 ist der dargelegte Standpunkt über die prozentuale Beteiligung erneut bekräftigt worden, ebenso der Auftrag an das Land Nordrhein-Westfalen zu diesen Verhandlungen.
Seither ist wegen der Regierungsumbildung, vor allem aber wohl auch wegen der allenthalben schwierigen Haushaltslage, diese Angelegenheit nicht recht vorangekommen. Der Wunsch nach einer Beteiligung möglichst vieler Länder besteht aber nach wie vor.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Felder.
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht mit mir der Meinung, daß die dauernde Abstinenz der anderen Länder schon deshalb zu beklagen ist, weil es sich bei diesen Sammlungen, d. h. bei der Aufgabe der Stiftung, um ein gesamtdeutsches Erbe handelt?
Das würde ich vorbehaltlos bejahen, Herr Abgeordneter.
Ich rufe die Fragen IV/10 und IV/11 des Herrn Abgeordneten Meister auf:
Wieweit kann die Bundesregierung die im Memorandum der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler e. V. dargelegten Grundsätze über den Bevölkerungsschutz in ihre Überlegungen einbeziehen?
Ist die Bundesregierung bereit, die im Auftrag der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler e. V. durchgeführte Kostenschätzung für die Notstandsgesetzgebung sinngemäß zu berücksichtigen?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort liegt noch nicht vor. Sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt.
Vizepräsident Dr. Dehler
Weiter rufe ich die Frage IV/12 des Herrn Abgeordneten Meister auf:
Ist die Bundesregierung bereit, bei den bei der Rheinarmee und in der Mixed Service Organisation zusammengefaßten beschäftigten Ausländern aufklärend über die Voraussetzungen zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zu wirken?
Auch hier hat sich der Fragesteller mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Bundesministers Lücke vom 31. Januar 1967 lautet:
Eine Einbürgerung ist möglich, wenn der Bewerber die dafür im Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt und ein staatliches Interesse an seiner Einbürgerung besteht. Die Entscheidung über Einbürgerungsanträge ist sonach in hohem Maße von den Gegebenheiten des Einzelfalles abhängig.
Im übrigen ist die Durchführung der Staatsangehörigkeitsgesetze und damit auch die Vornahme und Vorbereitung von Einbürgerungen nach Artikel 83 GG grundsätzlich Sache der Länder.
Die Bundesregierung hat -daher nur die Möglichkeit, Ihre Frage an die Länder heranzutragen. Sie wird Gelegenheit nehmen, sie auf der nächsten Innenministerkonfrenz des Bundes und der Länder zur Sprache zu bringen.
Ich rufe die Frage IV/13 des Herrn Abgeordneten Könen ({0}) auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß Staatssekretär von Hase vor der Bundespressekonferenz am 11. Januar im Zusammenhang mit dem Gesetz über die Berufung von Parlamentarischen Staatssekretären erklärte, die Bezüge der Parlamentarischen Staatssekretäre ({1}) lägen zwischen den Amtsgehältern von Staatssekretären und dem Gehalt der Bundesminister?
Herr Kollege Könen wird von Herrn Abgeordneten Büttner vertreten. - Bitte, Herr Staatssekretär!
Darf ich um die Erlaubnis bitten, die drei Fragen gemeinsam zu beantworten?
Bitte sehr! Dann rufe ich zusätzlich die Fragen IV/14 und IV/15 des Herrn Abgeordneten Könen ({0}) auf:
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß in der Offentlichkeit völlig falsche Ansichten über die Entschädigung der Abgeordneten aufkommen müssen, wenn nicht gleichzeitig gesagt wird, daß Parlamentarier ihre hohen finanziellen Verpflichtungen in Bonn und im Wahlkreis selbst zu tragen haben, während Staatssekretäre und Bundesminister ihre Amtsbezüge selbstverständlich nicht für dienstlich entstandene Unkosten zu verwenden brauchen?
Stimmt die Bundesregierung auch der Auffassung zu, daß es sich bei den Bezügen der Abgeordneten um kein Einkommen handelt, sondern um eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung, die im Hinblick auf die tatsächlichen Unkosten der Abgeordneten keinesfalls mit dem Einkommen eines Staatssekretärs oder eines Ministers verglichen werden können und dürfen?
Ja, der Bundesregierung sind diese Ausführungen des Herrn Staatssekretärs von Hase bekannt. Mit diesen Ausführungen sollten nicht die genannten Einkünfte in ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Bedeutung einander gleichgestellt werden. Es konnte davon ausgegangen werden, daß der sachliche Unterschied zwischen Besoldung und Amtsgehalt auf der einen Seite und Diäten der Abgeordneten auf. der anderen Seite den Teilnehmern der Pressekonferenz im wesentlichen bekannt ist. Die Auffassung des Herrn Abgeordneten Könen über die Zweckbestimmung und die Bedeutung der Bezüge der Abgeordneten teilt die Bundesregierung in vollem Umfang.
Herr Abgeordneter Büttner zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, darf ich Sie bitten, dafür zu sorgen, daß dies so, wie Sie es hier ausgeführt haben, bei kommenden Gelegenheiten deutlich herausgestellt wird, damit in der Offentlichkeit nicht ein falscher Eindruck entsteht.
Selbstverständlich, wir werden dafür sorgen.
Damit sind die drei Fragen des Herrn Abgeordneten Könen erledigt.
Ich rufe die Frage IV/16 des Herrn Abgeordneten Dr. Marx ({0}) auf:
Was kann die Bundesregierung über Organisation, Aufgabe und Einsatz der „Freiwilligen Helfer der Grenztruppe" im Bereich des NVA-Kommandos Grenze mitteilen?
Rechtsgrundlage ist die „Verordnung über die Zulassung und die Tätigkeit freiwilliger Helfer zur Unterstützung der Deutschen Volkspolizei und der Grenztruppen der Nationalen Volksarmee" vom 16. März 1964, die am 8. April 1964 veröffentlicht worden ist.
Aus den im Sperrgebiet, also dem Fünf-Kilometer-Streifen, liegenden Ortschaften der SBZ werden zuverlässige Personen, vor allem aktive SED- und FDJ-Mitglieder und ehemalige Angehörige der Grenztruppe, zum Grenzhelferdienst verpflichtet. Jede Kompanie der NVA-Grenztruppe verfügt zur Zeit, soweit wir das wissen, über 10 bis 15 solcher Grenzhelfer. Sie tragen zumeist wohl im Dienst NVA-Grenztruppenuniform ohne Rangabzeichen mit Koppel und Feldmütze und eine grüne Armbinde mit weißem sowjetzonalen Emblem und mit der natürlich abgekürzten Beschriftung „GrenzhelferNVA/Kommando-Grenze". Waffen dürfen sie nur auf besonderen Befehl des zuständigen Kommandeurs der NVA-Grenztruppe führen. Sie haben die Aufgabe, vor allem verdächtige Personen festzustellen, „Grenzverletzer" und „Verletzer der Grenzordnung" - ich bediene mich der Begriffe, wie sie dort genannt sind - vorläufig festzunehmen, den Verkehr an Zugängen zum Grenzgebiet und in besonderen Lagen zu kontrollieren und zu beobachten, wichtige Betriebe und Objekte zu sichern, die NVA-Grenztruppe bei der Suche nach durchgebrochenen „Grenzverletzern" zu unterstützen und die „Abriegelung" zu verstärken.
Was den Einsatz anbelangt, so wird er vom Kompaniechef aufwärts angeordnet und ist für besondere Lagen und bei Anzeichen von „Grenzdurchbrüchen" - wie es heißt - vorgesehen. Darüber hinaus können die Grenzhelfer aber zu jeder Zeit selbständig im Grenzraum tätig werden.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist es richtig, daß diese freiwilligen Helfer der Grenztruppen der NVA sich früher hauptsächlich aus -Jugendlichen, aus Aktivisten der FDJ, heute aber fast ausschließlich aus Reservisten der NVA zusammensetzen?
Soweit wir das aus Aussagen schließen können, trifft das zu.
Eine weitere Frage.
Herr Staatssekretär, können Sie sagen, ob diese freiwilligen Helfer kaserniert oder in welcher Weise sie organisatorisch, auch räumlich, untergebracht sind?
Soweit uns das bekannt ist, bleiben sie in ihren normalen Wohnorten und auch an ihren normalen Arbeitsstätten und werden nur aus diesen besonderen Anlässen auf besonderen Befehl zusammengezogen.
Dann die Frage XI/3 des Herrn Abgeordneten Moersch, die eigentlich in den Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen gehört:
Wie weit sind die Bemühungen der Bundesregierung um eine Neuverteilung der Rundfunkgebühren zugunsten des Deutschlandfunkes gediehen?
Die Bundesregierung hat den Text des Verwaltungsabkommens am 9. Januar d. J. an die Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz als federführende Stelle der Länder mit der Bitte übersandt, die Unterzeichnung durch die Herren Regierungschefs der Länder herbeizuführen.
Wenn ich richtig unterrichtet bin, steht dieses Abkommen auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung der Ministerpräsidenten in der nächsten Woche. Ich habe Anlaß zu der Hoffnung, daß die Herren Ministerpräsidenten diesem Abkommen zustimmen werden.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, welches war der Grund dafür, daß immer wieder Verzögerungen eingetreten sind? Welche der Länder haben sich hier besonders gesperrt?
Herr Abgeordneter, die Sache war für die Regierung außerordentlich schwierig, da diese Frage in dem Gesetz nicht geregelt worden ist und wir daher darauf angewiesen waren, mit elf Ländern eine Übereinstimmung zu erzielen. Der schwierigste Punkt war eigentlich der, daß, wie Sie wissen, die Länder die Befugnis des Bundes, sich überhaupt um diese Frage zu kümmern, nicht völlig unbestritten akzeptierten und daß wir daher immer wieder sehr vorsichtig und unter Wahrung unserer gegenseitigen Standpunkte in ein Gespräch kommen mußten.
Zweite Zusatzfrage.
Glauben Sie, daß Sie in diesem Etatjahr zu der notwendigen Entlastung des Bundesetats von Ausgaben für Zwecke kommen werden, die nicht Aufgabe des Bundes sind?
Herr Abgeordneter, wie mir von Länderseite mitgeteilt wurde, können wir gute Hoffnung haben, daß das Abkommen in der vorliegenden Form diesmal von den Ländern akzeptiert wird.
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich komme zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und rufe zunächst die Frage. VIII/1 des Herrn Abgeordneten Reichmann auf:
In welchem EWG-Partnerstaat wurde Rahm zu Weltmarktpreisen eingeführt, alsdann zu Butter verarbeitet und sodann zu Innenmarktpreisen verkauft?
Ich bitte, mir zu gestatten, daß ich die drei Fragen, die in einem Sachzusammenhang stehen, gemeinsam beantworte.
Einverstanden. - Dann rufe ich noch die Fragen VIII/2 und VIII/3 des Abgeordneten Reichmann auf:
Um welche Mengen des in Frage VIII/1 erwähnten Rahms handelt es sich?
Welche finanziellen Vorteile wurden durch die in Frage VIII/1 erwähnte Einfuhr auf Kosten der EWG-Marktregelung erzielt?
Zur ersten Frage: Nach Italien wurden 1966 rund 3200 t frischer Rahm im Zollvormerkverfahren eingeführt und dort zu Butter verarbeitet. Die aus diesem Rahm hergestellte Buttermenge läßt sich auf 2750 t schätzen.
Die Frage nach den finanziellen Vorteilen kann ich so beantworten, daß der Importeur bei einem italienischen Marktpreis von 6 DM je Kilogramm Butter einen privaten Vorteil von etwa 1,30 bis 1,60 DM errungen haben wird. Finanzielle Kosten für die EWG-Marktregelung sind aber nicht entstanden. Der Ausfall einer höheren Abschöpfung bei der Einfuhr von Butter geht zu Lasten Italiens. Eine rechtlich verbindliche Regelung zur Unterbindung solcher Einfuhren ist in Vorbereitung. In der Zwischenzeit gibt es ein Gentleman-Agreement innerhalb der fünf Partnerländer, so daß eine Schädigung der Bundesrepublik nicht zu befürchten ist.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Reichmann.
Herr Minister, wird sich die Bundesregierung bemühen, daß so schnell wie möglich die ordnungsgemäße Verwendung der immer größer werdenden Mittel des Ausrichtungs- und Garantiefonds der EWG entsprechend überwacht und kontrolliert wird?
Das geschieht laufend.
Noch eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Rinderspacher.
Herr Minister, bedeutet Ihre Angabe von fünf EWG-Ländern, daß 'sich eines der anderen EWG-Länder von dieser Regelung bzw. diesem Gentleman-Agreement, wie Sie es nannten, ausschließt?
Nachdem schon ein Sündenfall vorlag, bestand kein Anlaß, hier ein Genleman-Agreement über alle sechs auszudehnen; außerdem steht eine verbindliche rechtliche Vereinbarung bevor.
Ich rufe auf die Frage VIII/4 des Herrn Abgeordneten Dr. Klepsch:
Ist die Bundesregierung bereit, dafür einzutreten, daß im ersten Halbjahr 1967 über die Zulassungskriterien für Kartoffeln und die Aufstellung einer EWG-Sortenliste für Kartoffeln im Rahmen der EWG beraten wird?
Ich kann die Frage mit Ja beantworten. Die diesbezüglichen Beratungen in Brüssel zur Harmonisierung des Saatgutrechts innerhalb der EWG werden aber nach Auskunft der Kommission etwas belastet durch die Schwierigkeiten, geeignete Zulassungskriterien für die einzelnen Sorten der verschiedenen Kulturpflanzen zu finden. Auf alle Fälle werde ich dem Ernährungsausschuß des Hohen Hauses, wie das am 13. Oktober zugesagt wurde, bis zum 1. Juni dieses Jahres über den weiteren Verlauf dieser Verhandlungen Bericht erstatten.
Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Klepsch.
Herr Minister, sind Sie bereit, auch noch einzuräumen, daß die Herren Ihres Hauses - und ich glaube, auch Sie selbst - dem Ernährungsausschuß erläutert hatten, daß nach Ihrer Meinung diese Kriterien gefunden werden können?
Wenn ich das gesagt habe, dann bin ich bereit, dies einzuräumen.
({0})
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Klepsch.
Herr Minister, trifft es aber zu, daß in dem sogenannten Fahrplan, den die Behörden der Europäischen Gemeinschaften aufgestellt haben, die Frage der Kartoffeln an das Ende gerückt ist?
Ich würde das sehr bedauern, weil es sich um eine sehr nützliche Kulturpflanze handelt.
({0})
Ich rufe auf die Fragen VIII/5 und VIII/6 des Herrn Abgeordneten Krug:
Ist die Bundesregierung bereit, die von ihr in Brüssel mitunterstützte und mitbeschlossene Verordnung Nr. 191/66/EWG vom 24. November 1966 über Erstattungen solange anzuwenden, wie es die Vertragspartner der EWG zum Schutze ihrer Wirtschaft tun?
Ist die Bundesregierung bereit, eine Korrektur der im GATT derzeit gültigen Preisgrenzen für Hartkäse, die bei, den heutigen Preisverhältnissen jede Schutzwirkung längst verloren haben, mit Nachdruck anzustreben, um der deutschen Käsereiwirtschaft die Möglichkeit zu geben, vom Markt her die EWG-Preisvorstellungen für Werkmilch in absehbarer Zeit zu realisieren?
Die Bundesregierung hat von der Erstattungsregelung für Emmentaler Käse bis zum 31. Dezember 1966 Gebrauch gemacht. Über den 31. Dezember 1966 hinaus sind, sehr zum Bedauern auch meinerseits, die weiteren Möglichkeiten in die bekannte große Finanzlücke gestürzt. Wir sind aber bemüht, und zwar sehr ernsthaft und, wie ich hoffen darf, in ganz kurzer Zeit mit Erfolg, die Fortsetzung dieser zweifellos notwendigen Aktion zu ermöglichen.
Die zweite Frage darf ich wie folgt beantworten. Die Bundesregierung und die übrigen Partnerländer sind im Zusammenwirken mit der EWG-Kommission bemüht, die derzeitige GATT-Bindung zu revidieren. Sie wissen, daß es sich hier um ein sehr schwieriges Verfahren handelt und daß der Schweiz ein Ausgleich gewährt werden mußte. Wir haben bereits Angebote gemacht, die naturgemäß in einer solch kritischen Situation sehr leicht als ungenügend erklärt werden. Wir bemühen uns auf diesem Wege weiter, um den Ausgleich herbeizuführen. Die letzte Entscheidung muß dann im Rahmen der Kennedy-Runde oder der GATT Verhandlungen fallen.
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die vom Bundesministerium der Finanzen übernommenen Fragen VI/4 und VI/5 des Herrn Abgeordneten Zebisch auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß in Bayern Aufträge für die Wasserversorgung und Abwässerbeseitigung vorliegen, die von der obersten Baubehörde genehmigt, von den Landratsämtern und Gemeinden vergeben, in der Zwischenzeit teilweise von den Baufirmen fertiggestellt sind, von seiten des Bundes aber der Bundeszuschuß nicht gezahlt wurde?
Bei Bejahung der Frage VI/4 frage ich die Bundesregierung, wann sie ihren längst fälligen rechtsverbindlich eingegangenen Finanzverpflichtungen nachkommen will.
Vizepräsident Dr. Dehler
Die Fragen werden schriftlich beantwortet. Die Antwort liegt noch nicht vor. Sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt.
Ich danke Ihnen, Herr Minister.
Ich rufe die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen auf, zunächst die Fragen VI/1, VI/2 und VI/3 des Abgeordneten Opitz:
Welche Vorstellungen vom zeitlichen Ablauf der Finanzreform hat die Bundesregierung?
Ist die Bundesregierung eventuell bereit, die Frage der Gemeindefinanzreform vorzuziehen?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder über die Notwendigkeit einer zentralen Bundesfinanzverwaltung?
Herr Präsident, ich bitte um die Erlaubnis, die drei Fragen des Herrn Abgeordneten Opitz gemeinsam beantworten zu dürfen.
Wie bereits der damalige Bundesfinanzminister, Herr Dr. Dahlgrün, vor diesem Hohen Hause am 27. Oktober 1966 erklärt hat, haben sich der Herr Bundeskanzler und die Herren Ministerpräsidenten der Länder im Februar 1966 darüber verständigt, daß die Vorschläge der Sachverständigen von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe aus Vertretern des Bundes und der Länder überprüft werden sollten, um ein gemeinsames Finanzreformprogramm der Bundesregierung und der Länderregierungen auszuarbeiten.
Zur Vorbereitung der gemeinsamen Verhandlungen bereiten die Bundesregierung und die Länderregierungen zunächst getrennt ihre Stellungnahmen zu den Reformvorschlägen der Sachverständigen vor. Die Arbeiten der Bundesregierung an dem Reformprogramm stehen vor dem Abschluß. Die Bundesregierung hat sich gerade in ihrer gestrigen Kabinettssitzung mit dem Fragenkomplex, insbesondere mit dem weiteren Procedere, befaßt. Die Beratungen in der gemeinsamen Arbeitsgruppe von Bund und Ländern können in Kürze aufgenommen und sollten dann zügig durchgeführt werden. Die Bundesregierung hofft, daß die erforderlichen Grundgesetzänderungen ab 1. Januar 1969 in Kraft treten können.
Die Gemeindefinanzreform, nach der Sie gefragt haben, Herr Abgeordneter, kann nach Auffassung der Bundesregierung leider nicht vorgezogen werden. Der Vorschlag der Kommission zur Gemeindefinanzreform geht von der Aufhebung der Gewerbeertragsteuer aus. Sie ist bei der Höhe der zu erwartenden Einnahmeausfälle nur denkbar, wenn die Aufkommensminderung durch Mehreinnahmen bei anderen Steuern, insbesondere bei der Mehrwertsteuer, ausgeglichen werden kann. Aus diesem Grunde und wegen der umfangreichen Übergangs- und Anpassungsmaßnahmen - ich denke hierbei insbesondere an den kommunalen Finanzausgleich - kann die Gemeindefinanzreform frühestens im Jahre 1970 in Kraft gesetzt werden.
Die Frage einer Verbesserung der Gemeindefinanzausstattung kann zudem grundsätzlich nur im
Zusammenhang mit der erforderlichen Neuverteilung der Steuereinnahmen von Bund und Ländern im Rahmen der Finanzreform beantwortet werden. Eine gewisse Regelung wird aber bereits durch die Neufestsetzung des Beteiligungsverhältnisses an der Einkommen- und Körperschaftsteuer getroffen, bei der den besonderen Bedürfnissen der Gemeinden Rechnung getragen wird. Ferner werden die vorgesehenen Ergänzungszuweisungen zugunsten der finanzschwachen Länder im Rahmen eines verbesserten Finanzausgleichs auch den Gemeinden in diesen Ländern zugute kommen.
In diesem Zusammenhang sind schließlich auch die Maßnahmen zur Behebung von Verkehrsnotständen im gemeindlichen Aufgabenbereich zu erwähnen. Bereits für 1967 ist vorgesehen, im Vorgriff auf die Neuregelung der Gemeinschaftsaufgaben Bundesmittel aus der Mineralölsteuer zur Behebung von Verkehrsnotständen im gemeindlichen Bereich bereitzustellen. Die Bundesregierung ist bemüht, die Richtlinien für die Verteilung dieser zusätzlichen Mittel so rasch wie möglich auszuarbeiten.
Die etwaige Einführung einer einheitlichen Bundesfinanzverwaltung - das ist die letzte Frage, Herr Abgeordneter, die Sie gestellt haben - ist in diesem Hohen Hause bereits wiederholt angesprochen worden. Wie Sie wissen, hatte der Parlamentarische Rat seinerzeit eine einheitliche Bundesfinanzverwaltung vorgesehen, aber auf Einspruch der Militärgouverneure von einer Einführung absehen müssen. Die Bundesregierung hat sich neuerdings mit diesen Fragen noch nicht abschließend befaßt.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Opitz.
Herr Staatssekretär, teilen Sie die Meinung, daß ein Großteil von Städten und Gemeinden - eben durch die Abhängigkeit von der Gewerbesteuer - mittlerweile in eine sehr bedenkliche Situation geraten ist?
Eine Reihe von Gemeinden, möchte ich sagen, befindet sich tatsächlich in einem Zustand der Finanznot. Diesen zu beheben, ist sicherlich das Ziel der Finanzreform. Die Finanznot läßt sich aber durch die von mir angedeuteten Vorwegmaßnahmen nur mildern, nicht beseitigen. Ich darf nochmals auf die Regelung verweisen, die im Haushalt 1967 vorgesehen ist, wonach immerhin 660 Millionen DM für die Verbesserung des kommunalen Nahverkehrs zur Verfügung gestellt werden sollen.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Opitz.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß die großen Gewerbesteuerzahler zum Teil maßlose Forderungen in bezug auf Grundstücke und Baugestaltung an die Gemeinden stellen, ohne daß die Gemeinden praktisch eine Möglichkeit haben, sich dagegen zu wehren?
Mir sind solche Bestrebungen aus meiner früheren Tätigkeit durchaus bekannt. Insbesondere in Randgebieten zweier Länder kann das zu einem echten Problem werden.
Noch eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Opitz.
Herr Staatssekretär, ich habe eine Zusatzfrage in bezug auf meine Frage 3: Ist in absehbarer Zeit innerhalb des Kabinetts mit einer Sprachregelung in dieser Frage zu rechnen?
Ja, damit können Sie rechnen. Im Rahmen der Finanzreform wird sich diese Frage von selbst stellen. Denn im Rahmen eines größeren Steuerverbundes - und dieser wird ja angestrebt; die Länder sollen auch an der Umsatzsteuer beteiligt werden - wird sich ein Verhältnis an den Ertragsteuern und insgesamt an den Verbundsteuern ergeben, das beim Bund nicht unwesentlich über 50 % liegt. Damit scheint sich die Frage zunächst einmal wieder von selbst zu stellen.
Herr Abgeordneter Dr. Kliesing, eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen ihrer Bemühungen um eine Gemeindefinanzreform dahin zu wirken, daß im Zuge einer Neuregelung den Gemeinden im Sinne einer echten kommunalen Selbstverwaltung eine größere Selbständigkeit gegeben wird, d. h. daß die derzeitige Abhängigkeit der Gemeinden in Finanzfragen von den Ländern eine gewisse Lockerung erfährt?
Das ist ein sehr schwieriges Problem, Herr Abgeordneter, das Sie hier anschneiden. Es berührt das Verhältnis der Länder zu den Gemeinden. Sie wissen, daß das Grundgesetz von der Konzeption ausgeht, daß die Finanzmassen so zu verteilen sind, daß der Bund auf der einen Seite und die Länder und Gemeinden - als Ganzes gesehen - auf der anderen Seite ihre Funktionen gleichmäßig und selbständig erfüllen können. Ob es möglich sein wird, darüber hinaus eine Verstärkung der Selbständigkeit und der Eigenverantwortung der Gemeinden in dem von Ihnen gewünschten Sinne zu erreichen, muß noch geprüft werden.
Herr Abgeordneter Schmitt-Vockenhausen, eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wären Sie bereit, -dem Hause noch einmal detailliert bekanntzugeben, daß die Entscheidungen der letzten Wochen zugunsten der Gemeinden - ich denke an den Länderanteil an der Mineralölsteuer, an die Sonderzuweisung an die finanzschwachen Länder - einen großen Schritt in dieser finanzschwachen Zeit zugunsten der Finanzmasse der Gemeinden darstellen?
Ich kann das nur bestätigen, was ich eingangs in meiner Antwort gesagt habe. Es sind in der Tat die drei Punkte: Änderung des Beteiligungsverhältnisses, dazu Ergänzungszuweisungen und die 660 Millionen DM Mineralölsteuer zweckgebunden; das ist ein wesentlicher Schritt zur Verbeserung der Finanzausstattung.
Eine weitere Frage.
Herr Staatssekretär, wären Sie bereit, die Zahlen - die sich ja in absehbarer Zeit endgültig ergeben - noch einmal zusammengestellt zur Verdeutlichung herauszugeben?
Dazu bin ich gern bereit, Herr Abgeordneter.
Herr Abgeordneter Ramms zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, habe ich Sie richtig verstanden, daß Sie sagten, daß die 660 Millionen DM nur der Verbesserung der kommunalen Nahverkehrsverhältnisse dienen sollen?
Ich habe mich vielleicht undeutlich ausgedrückt, Herr Abgeordneter. Ich hatte in einer der letzten Fragestunden gesagt, daß Richtschnur für die Verteilung dieser 660 Millionen DM die Entschließung sein wird, die dieses Hohe Haus gefaßt hat. Darin ist in fünf oder sechs Punkten dargelegt, nach welchen Gesichtspunkten die Verteilung erfolgen soll. Das werden wir berücksichtigen.
Herr Abgeordneter Moersch zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, auf Grund welcher grundgesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen halten Sie es für möglich, daß der Bund direkt den Gemeinden zweckgebundene Zuweisungen gibt?
Es ist nicht beabsichtigt, etwa den Gemeinden unmittelbar Zuwendungen zu geben, sondern es wird ein Verteilungsschlüssel vorgesehen, der über die Länder geht und zum Teil auch die Bundesbahn einschließt, die ja im kommunalen Nahverkehr mit eine Rolle spielt.
Eine weitere Frage.
Dann darf ich aus Ihrer Antwort schließen, Herr Staatssekretär, daß der Bund im Grunde überhaupt nicht mitbestimmt, wieviel die Gemeinden bekommen, sondern daß das nach dem Grundgesetz ausschließlich Sache der Länder ist?
Nein, diese Folgerung würde ich nicht ziehen, Herr Abgeordneter. Ich hatte mich hier namens der Bundesregierung bereit erklärt, die Richtlinien dem. Hohen Hause vor der Verabschiedung zur Stellungnahme zuzuleiten. Dadurch wird dem Hause eine Einflußnahme ermöglicht. Aber daß etwa die Richtlinien sagen könnten, es bekommt die Gemeinde X von den 660. Millionen DM den absoluten Betrag Y, das ist weder in der Entschließung dieses Hohen Hauses noch in der gesetzlich normierten Regelung vorgesehen.
Weitere Frage, Abgeordneter Moersch.
Herr Staatssekretär, dann wird es also wohl so sein, daß die Gemeinden auf Grund ihrer Einwohnerzahl bedacht werden? Oder sind andere Merkmale wichtiger?
Wir werden nach dem Bedarf vorgehen, was im ersten Jahr sicherlich besonders notwendig ist. Es soll sich ja die Zweckbindung in den nächsten Jahren wiederholen. Aber im ersten Jahr, betone ich, wird sicherlich der dringendste Bedarf, der in einzelnen Städten und Gemeinden vorliegt, Berücksichtigung finden.
Darf ich also schließen, daß es sich vor allem um eine Lex München und Frankfurt handelt?
({0})
- Es sind drei Fragen gewesen!
Es sind drei Fragen aufgerufen, es sind sechs Zusatzfragen.
({0})
Herr Abgeordneter, diesen Schluß dürfen Sie nicht ziehen.
({0})
Es stehen drei Grundfragen zur Debatte. Damit sind sechs Zusatzfragen möglich.
Ich habe die Frage soeben beantwortet, indem ich Herrn Abgeordneten Moersch sagte, er dürfe diesen Schluß nicht ziehen.
Herr Abgeordneter Brück zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, darf ich Sie in diesem Zusammenhang - nachdem hier die zentrale Bundesfinanzverwaltung angesprochen worden ist - fragen, ob Sie glauben, daß bei der Vielschichtigkeit der finanziellen Probleme, die wir heute in unserem Lande zu lösen haben, eine solche Maßnahme sinnvoll und zweckvoll ist, und zweitens, ob, sofern eine solche zentrale Bundesfinanzverwaltung eingerichtet würde, auch personell eine echte Ersparnis erzielt werden könnte.
Herr Abgeordneter, bevor sich die Bundesregierung mit diesem heiklen politischen Thema nicht abschließend befaßt hat - und ich habe gesagt, daß das noch nicht geschehen ist -, können Sie von mir zu dieser Frage, glaube ich, noch keine Antwort erwarten.
Ich rufe Frage VI/6 des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert auf:
Wird der Bundesfinanzminister im Interesse der beschleunigten Verlegung des Schießplatzes der amerikanischen Streitkräfte in Landstuhl ({0}) die neuerdings genannten Ausweichplätze ({1}) auf ihre Geeignetheit untersuchen?
Ist Herr Kollege Dr. Müller-Emmert im Saal?
({2})
- Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort des Bundesministers Dr. h. c. Strauß vom 31. Januar 1967 lautet:
Nach den mir bisher eingereichten Unterlagen ist die beschleunigte Verlegung des US-Schießstandes von Landstuhl nach Spesbach der beste Weg zur Lösung der bestehenden Schwierigkeiten. Gleichwohl habe ich veranlaßt, daß die an mich herangetragenen Ausweichvorschläge der Gemeinde Spesbach durch die hierfür zuständige Landesregierung Rheinland-Pfalz untersucht werden. Nach deren Zwischennachricht über das bisherige Ergebnis der Untersuchungen entsprechen die Ausweichvorschläge aber nicht den zu stellenden Anforderungen. Auch die in Ihrer Frage genannten weiteren Ausweidworschläge ({3}), die mir übrigens bisher unbekannt waren, werden von der Landesregierung Rheinland-Pfalz negativ beurteilt.
Bei dieser Sachlage bleibt mir keine andere Wahl, als von einer weiteren Untersuchung der letzten Ausweichvorschläge abzusehen, zumal sie nicht die Zustimmung der Landesregierung und der US-Streitkräfte erwarten lassen. Ich werde um eine beschleunigte Verwirklichung der Planung „Spesbach" bemüht sein, sobald die abschließende Stellungnahme der Landesregierung Rheinland-Pfalz vorliegt.
Die Fragen des Herrn Abgeordneten Strohmayr werden vom Herrn Bundesverkehrsminister beantwortet.
Ich rufe die Frage VI/9 des Abgeordneten Dr. Bucher auf:
Trifft es zu, daß Berliner Zollbeamte über 100 wertvolle Lithographien, Zeichnungen, Bilder und Bücher von namhaften, teilweise bedeutenden Künstlern derartig mit dem Amtssiegel versehen oder für Plombenschnüre durchstoßen haben, daß diese Kunstwerke einen großen Teil ihres Wertes eingebüßt haben?
Um dem Zollbeteiligten bei der Wiedereinfuhr von Gegenständen den Nachweis zu erleichtern, daß die Gegenstände aus dem Inland stammen, sind die Zollstellen ermächtigt, bei der Ausfuhr die Nämlichkeit festzuhalten, wenn das beantragt wird. Ein solcher Antrag ist im vorliegenden Falle von einer Speditionsfirma im Auftrag des Kunstamtes Berlin-Charlottenburg gestellt worden.
Die Zollbeamten sind grundsätzlich angewiesen, bei der Nämlichkeitssicherung Schäden zu vermeiden. Infolgedessen wird die Nämlichkeit von Kunstwerken und sonstigen einmaligen Einzelstücken üblicherweise nicht durch Stempel oder Zollplomben, sondern durch Beschreiben gesichert. Zu diesem Zweck hat der Beteiligte eine Aufstellung vorzulegen, deren Angaben es ermöglichen, die Kunstwerke bei der Wiedereinfuhr wiederzuerkennen.
Die im vorliegenden Falle beigefügte Aufstellung beschreibender Art war jedoch nach Ansicht der Zollbeamten nicht nur unvollständig, sondern in ihren Angaben auch ungenau, so daß damit die einzelnen Stücke der Sendung nach ihrer Ansicht bei der Wiedereinfuhr nicht hätten identifiziert werden können. Deshalb zog die beteiligte Speditionsfirma, die - ebenso wie die Zollbeamten - Bedenken gegen eine Nämlichkeitssicherung durch Stempel und Zollplomben hatte, einen Angehörigen des Kunstamtes hinzu, der sich im Laufe der Gespräche als Mitarbeiter des Leiters des Kunstamtes vorstellte. Dieser Angehörige des Kunstamtes lehnte jedoch, wie durch die Aussagen eines Speditionsangestellten bestätigt wird, eine Ergänzung und Vervollständigung der Aufstellung beschreibender Art mit dem Bemerken ab, die Nämlichkeit könne durch Stempel festgehalten werden. Auf den Hinweis, daß bei einigen Stücken auch das Anbringen von Zollplomben möglich sei und genüge, erklärte er sich auch damit einverstanden. Durch diese Erklärung des Angehörigen des Kunstamtes, dem in Kunstdingen ein größerer Sachverstand als den Zollbeamten zugesprochen werden muß, wurden die Bedenken der Zollbeamten gegen eine Nämlichkeitssicherung durch Stempel und Zollplomben zerstreut, zumal er auf Befragen wiederholt erklärte, daß es sich bei den Kunstwerken nicht um Originale handle.
Bei der Nämlichkeitssicherung wirkte der Angehörige des Kunstamtes dadurch mit, daß er jeweils bestimmte, wie und wo die einzelnen Stücke gekennzeichnet werden sollten, z. B. durch Stempel auf der Rückseite. Dabei ist es allerdings bedauerlicherweise vorgekommen, daß Stempel vereinzelt auch auf der Vorderseite eines Bildes angebracht worden sind.
({0})
Die Vorarbeiten für das Anbringen der Plomben wurden von dem Angehörigen des Kunstamtes und von einem ihm helfenden Speditionsangestellten an den Passepartouts der Bilder durchgeführt. Die Zollbeamten beschränkten sich auf das Prägen der Plomben.
Diese Darstellung beruht auf den dienstlichen Erklärungen der beiden Zollbeamten und vorwiegend auf den Aussagen der an der Abfertigung beteiligten zwei Speditionsangestellten. Ich werde noch den Berliner Senat um eine Äußerung des Kunstamtes bitten, die ich Ihnen, Herr Abgeordneter, in Ergänzung meiner heutigen mündlichen Antwort schriftlich zuleiten werde.
({1})
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Bucher.
Wenn es sich so verhält, wie Sie sagen, Herr Staatssekretär, ist dann die Zusatzfrage erlaubt, ob es sich zwar bei den Zollbeamten um die Nämlichkeit handelte, bei jenem Vertreter des Kunstamtes aber vielleicht ein Druckfehler vorliegt?
({0})
Das scheint mir eine rhetorische Frage gewesen zu sein, die ich wohl nicht zu beantworten brauche.
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich rufe die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung auf, zunächst die Frage IX/1 des Abgeordneten Kohlberger:
Wieviel Flugzeuge vom Typ Fouga Magister sind auf dem Flugplatz Egling und anderen Flugplätzen bis jetzt generalüberholt worden?
Herr Präsident, darf ich die drei Fragen des Herrn Abgeordneten Kohlberger zusammen beantworten?
Bitte. Dann rufe ich auch die Fragen IX/2 und IX/3 des Abgeordneten Kohlberger auf:
Sind Flugzeuge des in Frage IX/1 genannten Typs an Drittländer verkauft worden?
Ist der in Frage IX/2 erwähnte Verkauf durch staatliche Stellen oder durch die vom Bundesverteidigungsminister in der Fragestunde der 74. Sitzung des Deutschen Bundestages genannten Firmen getätigt worden?
Generalüberholungen oder, wie der technische Ausdruck lautet, Grundüberholungen von Bundeswehrflugzeugen werden bei der Industrie, d. h. bei den jeweiligen, vertraglich verpflichteten Betreuungsfirmen durchgeführt. Betreuungsfirma für das Flugzeugmuster Fouga Magister ist die Firma Flugzeugunion Süd in Augsburg, bei der bisher sämtliche Grundüberholungen an Fouga-Magister-Flugzeugen der Bundeswehr vorgenommen wurden.
Für diesen Flugzeugtyp ist eine Grundüberholung nach je 3000 Flugstunden oder nach einem Zeitablauf von je drei Jahren vorgeschrieben. Nach diesen Intervallen wurden bisher alle Fouga-MagisterFlugzeuge grundüberholt, soweit sie sich im Flugbetrieb befanden. An Flugzeugen, die aus dem Flugbetrieb herausgezogen und abgestellt worden sind, werden keine Grundüberholungen mehr vorgenommen..
Die Antwort auf die Fragen 2 und 3 lautet: Es wurde lediglich ein Flugzeug an eine Vereinigung
ehemaliger französischer Fliegeroffiziere zu Schulungszwecken abgegeben. Der Kaufvertrag über diese Maschine wurde von der bundeseigenen Verwertungsgesellschaft geschlossen, die bereits auch in der Fragestunde der 74. Sitzung des Deutschen Bundestages als die vertragschließende Stelle genannt worden ist.
Weitere Verkaufe flugklarer Maschinen haben bisher nicht stattgefunden.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Kohlberger.
Herr Staatssekretär, wie erklären Sie sich dann die Aussagen von vier hohen Stabsoffizieren des Bundesverteidigungsministeriums nach der Zeitschrift „Deutsches Panorama" ({0}), daß Flugzeuge vom Typ Fouga Magister im Ausland als Polizeiflugzeuge eingesetzt sind und daß auch Piloten abgestellt oder dafür beurlaubt worden sind?
Es kann sich dabei nicht um Flugzeuge aus dem Besitz der Bundeswehr handeln.
Eine weitere Frage des Herrn Abgeordneten Kohlberger.
Herr Staatssekretär, können Mitteilungen stimmen, wonach neue Präzisionsgeräte aus dem Lager herausgeholt, den Zellen - die ja nun noch verschrottet werden - beigegeben und mit diesen Zellen als Schrott zu 52 Pf das Kilo verkauft werden?
Es tut mir leid, ich kann die Frage nicht beantworten, bin aber gern bereit, ihr nachzugehen und Ihnen eine schriftliche Antwort zuteil werden zu lassen.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Strohmayr.
Herr Staatssekretär, dann stimmt es also nicht, daß diese Flugzeuge an Polizeieinheiten des Auslandes verkauft werden? Oder ist es möglich gewesen, daß die ausgeschlachteten Flugzeuge wieder von Privatfirmen repariert und ans Ausland verkauft worden sind?
Ich halte das für ausgeschlossen. Aber ich habe schon vorhin dem Herrn Abgeordneten Kohlberger gesagt, daß ich der Frage nachgehen und ihm eine schriftliche Antwort geben werde.
Ich rufe die Frage IV/4 des Herrn Abgeordneten Dr. Marx ({0}) auf:
Ist es richtig, daß die im Sommer 1966 an der pommerischen Küste durchgeführten Landemanöver sowjetischer, polnischer und mitteldeutscher amphibischer und Luftlandeverbände so angelegt waren, daß sie als kriegerisches Landeunternehmen an der dänischen oder deutschen Ostseeküste hätten durchgeführt werden können?
Herr Abgeordneter, nach den der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnissen sind seit Jahren in der Ostsee bei Manövern der Streitkräfte des Warschauer Paktes Landeunternehmungen durchgeführt worden, so auch im Sommer 1966 im Rahmen des Manövers Baikal bei Stolpmünde an der pommerschen Küste. Dabei handelte es sich um die bisher größte Landungsübung. An ihr waren über hundert Schiffe beteiligt. Anlage und Ablauf dieses Manövers lassen den Schluß zu, daß damit zugleich auch die Möglichkeit von Landungen in den Gebieten der westlichen Ostsee geübt werden soll.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schultz.
Herr Staatssekretär, teilen Sie meine Ansicht, daß Manöver. jeglicher Art zur Ausbildung von Streitkräften jeglicher Art gehören?
Sicher tue ich das.
Ich rufe die Frage
IX/5 des Herrn Abgeordneten Jung auf:
Ist die Bundesregierung bereit, die Zusammenfassung der Flugbetriebsstaffeln zu Flugsicherungsabteilungen ({0}) durchzuführen, die dann auch regional für die jeweiligen zivilen Flugsicherungszentralen zuständig sind?
Ich beantworte nur die Frage, die aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung zu beantworten ist. Die beiden übrigen Fragen des Herrn Abgeordneten Jung fallen in die Zuständigkeit des Bundesministers für Verkehr.
Die Umorganisation der militärischen Flugsicherung wird im Sinne Ihrer Anfrage, Herr Abgeordneter, zur Zeit auf Vor- und Nachteile hin überprüft. Mit einem abschließenden Ergebnis ist jedoch nicht vor April 1967 zu rechnen.
Ich rufe die Frage
IX/6 des Herrn Abgeordneten Dr. Jahn ({0}) auf:
Ist die Bundesregierung in der Lage, die Stärkeverhältnisse der sowjetischen Ostseeflotte nach Schiffsart und Bewaffnung bekanntzugeben?
Ich darf Ihre Frage wie folgt beantworten:
Staatssekretär Dr. Carstens '
Die sowjetische Ostsee-Flotte umfaßt rund ein Viertel der gesamten sowjetischen Seestreitkräfte. Im einzelnen verfügt die Sowjetunion in der Ostsee über 5 konventionell bewaffnete Kreuzer, 4 Zerstörer mit Flugkörper-Bewaffnung, 20 Zerstörer mit konventioneller Bewaffnung, 20 Geleitzerstörer, 100 U-Jäger, 65 Schnellboote mit Flugkörper-Bewaffnung, 120 Schnellboote mit konventioneller Bewaffnung, 130 Minensucher, 70 Landungsfahrzeuge, 80 U-Boote und 200 Marineflugzeuge. Die personelle Stärke beträgt rund 140 000 Mann.
Besonders bemerkenswert ist die seit 1960 erkennbare Verstärkung der amphibischen Kapazität. Gemeinsam mit den durch Flugkörperbewaffnung modernisierten Seestreitkräften und den Marinefliegerkräften sind die amphibischen Einheiten ein offensives Instrument.
Die sowjetische Flotte in der Ostsee wird verstärkt durch die Marinen Polens und des sowjetisch besetzten Teils Deutschlands, die ebenfalls mit amphibischen Fahrzeugen und Flugkörperschnellbooten ausgerüstet sind.
Eine- Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Jahn.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bei ihren Schiffsbauplanungen bereit, sich auf die Konsequenz aus der besonders durch die in den letzten Jahren erfolgte Umrüstung auf Raketen, die nicht nur auf Schiffsziele, sondern auch auf Landziele angesetzt werden können, also auf die unmittelbare Bedrohung des Raumes Schleswig-Holstein und der Ostseezugänge einzustellen?
Herr Abegordneter, die Bundesregierung wird die sich aus diesem Sachverhalt ergebenden Konsequenzen gemeinsam mit ihren Verbündeten prüfen und dann ihrerseits die notwendigen Folgerungen ziehen.
Dann die Frage IX/7 des Herrn Abgoerdneten Dr. Schulze-Vorberg:
Will die Bundesregierung besorgt sein, daß ihre erklärte Friedenspolitik nicht durch Bezeichnungen in Zweifel gezogen werden kann, die eine falsche Auslegung begünstigen oder sogar - wie im Falle des Manövers Panthersprung - geradezu herausfordern?
Herr Abgeordneter, die Bundesregierung betreibt - wie bisher alle Regierungen der Bundesrepublik Deutschland - eine allein auf die Erhaltung und Festigung des Friedens gerichtete Politik. Sie wird sich dabei auch nicht durch die Tatsache beirren lassen, daß die kommunistische Propaganda gegenüber der Bundesrepublik Deutschland vor böswilligen Unterstellungen und Verleumdungen nicht zurückschreckt.
Gegen diese Agitationen hätten auch andere Manöverbezeichnungen als die vor einem Jahr festgelegte Bezeichnung „Panthersprung" keinen Schutz geboten. Die Bundesregierung ist wie Sie, Herr Abgeordneter, der Meinung, daß die Bezeichnungen militärischer Veranstaltungen stets der auf Erhaltung und Festigung des Friedens gerichteten Politik der deutschen Regierung Rechnung tragen müssen.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, darf ich Ihrer Schlußbemerkung entnehmen, daß Sie an sich die Bezeichnung „Panthersprung" für unglücklich und irreführend, möglicherweise für provozierend halten?
Ich möchte dazu keine Stellung nehmen, Herr Abgeordneter.
Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schultz.
Herr Staatssekretär, wären Sie bereit, die im Schlußsatz, also nicht in der eigentlichen Antwort auf die Frage, getroffenen Feststellungen auch auf die von mir in der letzten Fragestunde zu den konkreten Feindbezeichnungen vorgebrachte Frage auszudehnen? Wären Sie bereit, mir nach Prüfung des Briefes, den ich Ihnen deswegen geschrieben habe, noch einmal ausführlicher über diese Haltung der Bundesregierung zu berichten?
Ich kann beide Fragen mit Ja beantworten, Herr Abgeordneter.
Die Frage IX/8 des Herrn Abgeordneten Flämig:
Gelten die Bestimmungen, daß einem Arbeitnehmer beim Wechsel seines Arbeitsplatzes vom bisherigen Arbeitgeber unverzüglich seine Rentenversicherungskarte, Steuerkarte und Bescheinigung über die gesetzliche Krankenversicherung ausgehändigt werden müssen, auch für die Bundeswehr?
Die Versicherungskarte muß einem Arbeitnehmer beim Wechsel des Arbeitsplatzes vom Arbeitgeber ausgehändigt werden. Nach den maßgebenden Vorschriften darf niemand unbefugt eine Versicherungskarte gegen den Willen des Inhabers zurückbehalten. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht auch nicht bei Vertragsbruch oder Verschulden des Arbeitnehmers. Auch die Lohnsteuerkarte hat der Arbeitgeber bei Beendigung des Dienstverhältnisses dem Arbeitnehmer zurückzugeben. Diese Bestimmungen gelten auch für den Bund als Arbeitgeber und damit auch für die Bundeswehr.
Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Flämig.
Herr Staatssekretär, wie ist es zu erklären, daß Arbeitnehmer die nach Ableistung
ihrer Wehrpflicht von der Bundeswehr entlassen werden, nach Aussage von Betriebsleitern und Betriebsräten bisweilen wochen- oder sogar monatelang auf die Rückgabe ihrer Arbeitspapiere warten müssen?
Herr Abgeordneter, ich kann die Frage nicht beantworten, ohne die konkreten Fälle zu kennen, von denen Sie sprechen. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir Material darüber zuleiten würden.
Eine weitere Zusatzfrage.
Ich wollte Sie deswegen fragen, Herr Staatssekretär, ob Sie bereit sind, auf die zuständigen Dienststellen der Bundeswehr einzuwirken, um zu erreichen, daß bei der Entlassung von Soldaten Rentenversicherungskarte, Steuerkarte und Krankenversicherungsbescheinigung unverzüglich ausgehändigt werden.
Ich werde das gern generell tun. Ich wäre Ihnen aber dankbar, wenn Sir mir Unterlagen über die Ihnen bekannten konkreten Fälle zuleiten würden. Dann werde ich auf die Frage antworten.
({0})
Dann Frage IX/9 des Abgeordneten Moersch:
Warum hat die Bundeswehr ihre ursprüngliche Zusage gegenüber der Deutschen Forschungsgemeinschaft, eine Flugtransporthilfe bei den Grönlandforschungen zu leisten, wieder zurückgezogen?
Bitte, Herr Staatssekretär!' ,
Eine formelle Zusage gegenüber der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Transporthilfe bei der Grönlandexpedition zu leisten, ist nicht gegeben worden. Die Durchführbarkeit der Luftunterstützung, die nur mit dem relativ kleinen Noratlas-Transportflugzeug möglich gewesen wäre, ist im Bundesministerium der Verteidigung sorgfältig untersucht worden. Leider haben die Untersuchungen ergeben, 'daß die Ausstattung der Noratlas-Flugzeuge für die Teilnahme an der Grönlandexpedition nicht ausreicht. Flüge mit Noratlas-Flugzeugen über offene See dürfen nur durchgeführt werden, wenn jederzeit innerhalb 90 Flugminuten ein Flugplatz erreicht werden kann. Diese Voraussetzung ist im Falle eines Fluges nach Grönland nicht erfüllt. Auch die vorhandenen Navigationsmittel, die sogenannte Überlebensausbildung der Besatzungsmitglieder und ganz besonders die für den Einsatz für den Luftverkehr in polaren Gebieten geltenden besonderen Voraussetzungen waren nicht gegeben. Aus diesen Gründen konnte die Bundesluftwaffe zu ihrem Bedauern die Expedition nicht unterstützen.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Moersch.
Herr Staatssekretär, ein Flugzeug von der Art wie das, das kürzlich eine Bundeswehr-Musikkapelle nach Mogadischu befördert hat, stand bisher nicht zur Verfügung, um die Expedition nach Grönland zu unterstützen?
Ein Flugzeug dieser Art hätte nicht nach Grönland fliegen können, weil die Maschinen dieses Typs nicht länger als 90 Minuten über See fliegen dürfen.
Es handelt sich bei dem Flugzeug, das nach Mogadischu geflogen ist, nach Aussagen Ihres Ministers nicht um eine Noratlas, sondern um eine DC-6, und um diese DC-6 geht es hier.
Ich kann nicht beurteilen, ob die DC-6 für Polarflüge geeignet ist. Ich bin aber gern bereit, dem nachzugehen und Ihnen eine Auskunft zu geben.
Ich rufe die Frage IX/10 des Abgeordneten Felder auf:
In welchem Ausmaß hat das Bundesverteidigungsministerium bisher therapeutische Lehrgänge ({0}) für Piloten der Bundeswehr durchgefuhrt?
Im Jahre 1966 wurden zwei bewegungstherapeutische Lehrgänge von je vierwöchiger Dauer mit insgesamt 52 Teilnehmern durchgeführt.
Darf ach die Antwort auf die nächste Frage gleich anschließen?
Einverstanden. Ich rufe also auch die Frage IX/11 des Abgeordneten Felder auf:
Sind die bisher erzielten Ergebnisse der in Frage IX/10 erwähnten Kuren zufriedenstellend?
Die bisherigen Ergebnisse sind zufriedenstellend. Jeder Teilnehmer kam mit einer durch die einseitige spezielle Tätigkeit naturgemäß bedingten Einschränkung seiner Leistungsbreite zu diesem Lehrgang. Es wurden u. a. beginnende Regulationsstörungen, Muskelschwäche, Muskelhärte sowie Atmungs- und Haltungsfehler festgestellt.
Augenfälliger Ausdruck des Lehrgangserfolges war eine erhebliche Herabsetzung der Durchschnittswerte des Blutdrucks und der Pulsfrequenz in der Ruhe. Subjektiv gaben alle Teilnehmer eine deutliche Steigerung der Leistungsbreite an.
Ein nachhaltiger Erfolg der Lehrgänge wird davon abhängig sein, inwieweit die LehrgangsteilnehStaatssekretär Dr. Carstens
mer die erworbenen Kenntnisse für eine gesunde Lebensführung in ihrem täglichen Arbeitsablauf und bei ihrer Freizeitgestaltung verwenden.
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Ein Ansatz in dieser Richtung ist in der am Ende der Lehrgänge zugegebenen Einschränkung des Zigarettenkonsums zu sehen.
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Felder.
Herr Staatssekretär, wieviele der Teilnehmer dieser Lehrgänge waren reine Starfighter-Piloten?
Das kann ich Ihnen nicht sagen.
Könnten Sie das nachprüfen?
Ich kann das feststellen und Ihnen darüber eine Mitteilung zukommen lassen.
Eine weitere Zusatzfrage.
Hat es sich bei diesen Lehrgängen um Veranstaltungen in Kurheimen gehandelt, oder haben Sie diese Lehrgänge hauptsächlich in dem Heim „Schönblick" in Garmisch durchgeführt?
Auch das kann ich nach den mir vorliegenden Unterlagen nicht beantworten, Herr Abgeordneter. Ich werde Ihnen das ebenfalls schriftlich beantworten.
Können Sie sagen, ob die Lehrgänge vom Verteidigungsministerium selbst durchgeführt worden sind?
Das sind sie ganz sicher. Ich weiß nur nicht, an welcher Stelle sie durchgeführt worden sind.
Ich rufe die Frage IX/12 des Abgeordneten Spitzmüller auf, übernommen vom Abgeordneten Jung:
Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, die Versorgung der Hinterbliebenen verunglückter Soldaten auf Zeit generell und ohne Unterscheidung nach ihrer Waffengattung der Versorgung von Berufssoldaten anzugleichen?
Darf ich auch hier die nächsten Fragen des Zusammenhangs wegen gleich mitbeantworten?
Einverstanden. Ich rufe also auch die Fragen IX/13 und IX/14 des Abgeordneten Spitzmüller auf:
Ist die Bundesregierung der Meinung, daß es bei der Versorgung der Hinterbliebenen von im Dienst tödlich verunglückten Soldaten auf Zeit nicht auf die Höhe des Risikos, sondern auf die Tatsache des tödlichen Unfalls ankommt?
Sieht sich die Bundesregierung in der Lage, den Geltungsbereich des Begriffes „Dienstunfall" in Zukunft analog dem Begriff „Arbeitsunfall" bei Arbeitnehmern zu fassen?
Herr Abgeordneter, meine Antwort bezieht sich - und ich nehme an, Ihre Frage bezieht sich auf die gleichen Fälle - auf die Versorgung der Hinterbliebenen solcher Soldaten, die im Dienst tödlich verunglückt sind. Zunächst möchte ich sagen, daß alle Hinterbliebenen von Soldaten, die im Dienst tödlich verunglücken, ohne Rücksicht auf den Status des Soldaten eine Beschädigtenversorgung erhalten.
Im übrigen ist die Versorgung von Berufssoldaten und Zeitsoldaten in der Tat unterschiedlich gestaltet. Im Gegensatz zur Unfall-Hinterbliebenenversorgung der Berufssoldaten, die wie die sonstige Versorgung eines Berufssoldaten gemäß dem auf Lebenszeit angelegten Dienstverhältnis konstruiert und von der Länge der geleisteten Dienstzeit und auch vom Dienstgrad abhängig ist, ist die Versorgung der Hinterbliebenen von Soldaten auf Zeit - wie auch diejenige der Soldaten auf Zeit selbst - der Besonderheit der relativ kurz geleisteten Dienstzeit angepaßt. Der Gesetzgeber hat sich daher entschlossen, den Witwen und Kindern zunächst zur Bewältigung der Übergangsschwierigkeiten eine einmalige Leistung, nämlich die Übergangsbeihilfe, zukommen zu lassen, und zwar in der Höhe, wie sie der Soldat selbst auch erhalten hätte, wenn er im Zeitpunkt seines Todes sein Dienstverhältnis beendet hätte. Auf Grund der für jeden Soldaten auf Zeit durchzuführenden Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung kommen hierzu monatliche Renten. Dabei ist besonders darauf hinzuweisen, daß in allen Fällen einer Wehrdienstbeschädigung, damit also auch bei den hier in Rede stehenden Fällen, die Wartezeit für die gesetzliche Rentenversicherung als erfüllt gilt.
Welcher Waffengattung ein Soldat angehört hat, ist für die Versorgung grundsätzlich unerheblich. Versorgungsrechtlich berücksichtigt werden nur besonders gefährliche Dienstverrichtungen, worauf ich im einzelnen bei der Beantwortung der nächsten Frage eingehen darf.
Auf Ihre nächste Frage darf ich folgendes antworten. Die Bundesregierung ist der Meinung, daß Dienstverrichtungen, die über die allgemeine Gefährdung des militärischen Dienstes hinaus mit einer besonderen Gefährdung verbunden sind, versorgungsrechtlich zusätzlich zu berücksichtigen sind. Aus diesem Grunde erhält ein im Soldatenversorgungsgesetz enumerativ aufgezählter Kreis von Soldaten und deren Hinterbliebenen zusätzlich zu allen anderen Versorgungsleistungen eine einmalige Unfallentschädigung. Diese Unfallentschädigung ist im vorigen Jahr durch Gesetzesänderung für die Besatzungen von Strahlflugzeugen verdoppelt worden,
nachdem der Deutsche Bundestag und insbesondere der Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages festgestellt hatte, daß die Gefährdung der Besatzung von Strahlflugzeugen noch ungleich höher einzuschätzen ist als diejenige der übrigen Personenkreise, denen eine einmalige Unfallentschädigung zusteht.
Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Jung.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung mit mir der Auffassung, daß aus der Situation der Hinterbliebenen heraus der Verlust des Ernährers oder des Familienangehörigen unabhängig davon gewertet wird, bei welchem Einsatz oder aus welchem Anlaß der tödliche Unfall erfolgt ist?
Ich teile diese Auffassung, Herr Abgeordneter, und die Folgerungen, die aus ihr zu ziehen sein werden, werden sicher einer laufenden Überprüfung unterliegen müssen.
Eine weitere Frage des Herrn Abgeordneten Jung.
Herr Staatssekretär, sind Pressemeldungen zutreffend, wonach die Unfallquote bei der Bundeswehr siebenmal so hoch ist wie im Bereich der gewerblichen Berufsgenossenschaften?
Diese Zahl kann ich nicht bestätigen. Dagegen kann ich sagen, daß die Unfälle, insbesondere die tödlichen Unfälle, während der letzten Jahre jedes Jahr zurückgegangen sind.
Noch eine Frage des Herrn Abgeordneten Jung.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, die Frage der Zahlung einer gleich hohen Entschädigung zu prüfen, damit nicht weiterhin in der Öffentlichkeit der Eindruck entsteht, daß je nach der Zugehörigkeit des tödlich verunglückten Ehegatten Witwen erster oder zweiter Klasse geschaffen werden?
Herr Abgeordneter, ich möchte mir die Formulierung Ihrer Frage nicht zu eigen machen, aber ich möchte das wiederholen, was ich soeben gesagt habe, daß der gesamte Komplex ohne Frage einer laufenden Überprüfung bedarf und auch einer solchen unterzogen wird.
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär. Wir sind damit am Ende der Fragestunde und der heutigen Tagesordnung.
Ich berufe die nächste Sitzung auf morgen, Freitag, den 3. Februar, 9 Uhr.
Die Sitzung ist geschlossen.