Plenarsitzung im Deutschen Bundestag am 1/27/1967

Zum Plenarprotokoll

Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.

Dr. Maria Probst (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001753

Ich eröffne die Sitzung. Wir kommen zunächst zur Fragestunde. Hier sind noch Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern zu beantworten. Ich rufe die Frage VIII/4 der Abgeordneten Frau Blohm auf: Trifft es zu, daß die im § 124 Abs. 3 des Bundessozialhilfegesetzes genannten amtlichen Merkblätter, die die Ärzte den Behinderten oder ihren Personensorgeberechtigten zur Aufklärung aushändigen sollen, den in eigener Praxis tätigen Ärzten bisher nicht vorliegen? Frau Abgeordnete Blohm ist im Saal. Ich bitte den Herrn Staatssekretär um Beantwortung.

Not found (Staatssekretär:in)

Ich bitte um Erlaubnis, die Fragen VIII/4 und VIII/5 zusammen beantworten zu dürfen.

Dr. Maria Probst (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001753

Die Frau Fragestellerin ist einverstanden. Dann rufe ich auch die Frage VIII/5 auf: Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die dringend notwendige Aufklärung der betroffenen Bevölkerungskreise zu verstärken?

Not found (Staatssekretär:in)

Im einzelnen ist der Bundesregierung das nicht bekannt. Die Herausgabe der amtlichen Merkblätter nach § 124 Abs. 3 des Bundessozialhilfegesetzes ist Sache der Länder. Eine Umfrage hat ergeben, daß in drei Ländern Merkblätter vorbereitet werden, während die übrigen Länder Merkblätter bereits herausgegeben und verteilt haben. Wir sind der Meinung, daß die Aufklärung der betroffenen Personen auch durch Aushängen von Merkblättern und auf andere Weise verstärkt werden muß. Die Bundesregierung hat sich in diesem Sinne schon mit den Ländern in Verbindung gesetzt und wird auch in Zukunft alles ihr nur Mögliche tun, um dem gerecht zu werden. So hat sie seit Jahren Verbänden und Vereinigungen, die sich die Förderung und Betreuung der Behinderten zum Ziel gesetzt haben, nicht unerhebliche Mittel für die Aufklärungsarbeit und kostenlose Verteilung von Aufklärungsschriften zur Verfügung gestellt. Die Bundesregierung wird dabei gern Ihre Anfrage, Frau Abgeordnete, zum Anlaß nehmen, sich mit den Ländern noch einmal wegen einer möglichst vollständigen Verteilung dieser Merkblätter in Verbindung zu setzen.

Dr. Maria Probst (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001753

Keine Zusatzfrage? - Ich rufe dann die Frage VIII/6 auf: Beabsichtigt die Bundesregierung trotz der bisher unzureichenden Aufklärung, das im Bundessozialhilfegesetz den Ärzten im Einzelfall gegebene Melderecht in eine generelle Meldepflicht umzuwandeln? Bitte schön, Herr Staatssekretär!

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Es wird auch bei einer verbesserten Aufklärung weiterhin überlegt werden müssen, wie die Bestimmungen über die sogenannte Meldepflicht im § 124 des Bundessozialhilfegesetzes wirksamer gestaltet werden können. Wie schon in der Fragestunde im Dezember 1965 ausgeführt wurde, setzt die möglichst frühzeitige Einleitung von Hilfsmaßnahmen im Einzelfall eine rechtzeitige und umfassende Planung der dafür erforderlichen Spezialeinrichtungen voraus. Daher müssen die Behinderten einer Stelle bekannt sein, die für den kontinuierlichen Ablauf der Rehabilitierung und eine sinnvolle Planung der notwendigen Einrichtungen sorgt. Zur Erreichung dieses Zieles hat unter anderem auch der die Bundesregierung beratende „Deutsche Ausschuß für die Eingliederung Behinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft" empfohlen, auch das in § 124 des Bundessozialhilfegesetzes festgelegte Melderecht der Ärzte in eine Meldepflicht umzuwandeln. Die Frage wird zur Zeit noch geprüft. Wir haben bereits wiederholt gesagt, daß wir in diese Erörterung selbstverständlich auch die Bundesärztekammer einschalten werden.

Dr. Maria Probst (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001753

Danke sehr. Damit ist dieser Fragenkomplex behandelt. Die Fragen VIII/7, VIII/8 und VIII/9 des Abgeordneten Geldner sind vom Fragesteller zurückgezogen worden. Sie brauchen also nicht übernommen zu werden, Herr Abgeordneter Kubitza. ({0}) - Das ist aber eine Vereinbarung. Ich bedauere, die Fragen sind offiziell zurückgezogen. Vizepräsident Frau Dr. Probst Ich rufe die Frage VIII/10 des Abgeordneten Dorn auf: Aus welchen Beweggründen hat das Bundesinnenministerium für die Erstellung des Films „Katz und Maus" einen Zuschuß von 300 000 DM gezahlt? Herr Abgeordneter Dorn ist im Saal. Bitte, Herr Staatssekretär!

Not found (Staatssekretär:in)

Ich möchte zunächst zur Klarstellung sagen, daß nicht der Film selbst, sondern das Drehbuch mit einer Prämie von 300 000 DM bedacht worden ist. Über die Förderungswürdigkeit von Filmvorhaben befindet ein unabhängiger Ausschuß. Diese Regelung ist durch einen Erlaß des Bundesministers des Innern festgelegt und gilt bereits so lange, wie es überhaupt eine Förderung des Filmes durch den Bund in dieser Art gibt. Der Ausschuß ist bei seinen Beschlüssen an bestimmte Richtlinien gebunden, die in diesem Erlaß festgelegt sind. So ist auch bei dem Filmvorhaben „Katz und Maus" verfahren worden. Nach dem Sinn dieser Regelung und unter Beachtung des verfassungsmäßigen Grundsatzes der Freiheit der Kunst ist der Innenminister an diese Beschlüsse gebunden, wenn sie sich an die Richtlinien halten und die Grundsätze unserer verfassungsmäßigen Ordnung nicht verletzen. Auf Grund des Inhalts des Drehbuches und einer von dem Regisseur und Produzenten abgegebenen zusätzlichen Erklärung bestand danach für den Innenminister keine Möglichkeit, die Zahlung der Prämie zu verweigern.

Dr. Maria Probst (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001753

Eine Zusatzfrage, bitte sehr!

Wolfram Dorn (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000409, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Staatssekretär, teilt die Bundesregierung meine Befürchtung, daß durch Darstellungen in dem Film eine Verunglimpfung des Eisernen Kreuzes erfolgt?

Not found (Staatssekretär:in)

Herr Abgeordneter, ich persönlich habe nicht den Eindruck, daß diese Darstellung, so wie sie jetzt aussieht, eine solche Verunglimpfung bedeutet. Man kann darüber verschiedener Meinung sein, Herr Abgeordneter. Aber ich sagte bereits, wir haben in der Verfassung den Grundsatz der Freiheit der Kunst, und die Regierung ist auch bei Maßnahmen, die im sogenannten gesetzesfreien Raum getroffen werden, wie z. B. hier bei der Bewilligung von Prämien, nicht völlig frei in ihren Entscheidungen, sondern sie muß diesen Grundsatz schon beachten, zumal ja dieser Ausschuß eine gewisse Entscheidungsfreiheit hat.

Dr. Maria Probst (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001753

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dorn.

Wolfram Dorn (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000409, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Staatssekretär, darf ich Ihre persönliche Auffassung so verstehen, daß sie auch die Auffassung der Bundesregierung ist, oder geben Sie jetzt als Staatssekretär persönliche Erklärungen hier im Hause ab?

Not found (Staatssekretär:in)

Ich gebe keine persönlichen Erklärungen im Hause ab, sondern ich sage die Meinung des Innenministers. Meine persönliche Meinung wäre sicher ohne jedes Interesse. ({0}) Die Bundesregierung wird keine Kritik an den Entscheidungen des Ausschusses üben, Herr Abgeordneter. Das würde dem Wesen dieses Ausschusses widersprechen. Wir haben nur ein gewisses Vetorecht, wenn gewisse Grenzen bei der Entscheidungsfreiheit des Ausschusses überschritten werden. Wir sind der Meinung, daß diese Grenzen in diesem Fall nicht überschritten worden sind.

Dr. Maria Probst (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001753

Eine Zusatzfrage von Herrn Spitzmüller. Bitte!

Kurt Spitzmüller (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002202, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Staatssekretär, durch die Vorbereitung auf die gestrige Fragestunde ist Ihnen der Inhalt des Ordensgesetzes sicherlich genau bekannt. Ich frage: Sind Regisseure und Schauspieler nicht gehalten, die Paragraphen des Ordensgesetzes einzuhalten?

Not found (Staatssekretär:in)

Nein, denn das Tragen von Orden auf Bühnen oder in Filmen ist kein Tragen im Sinne des Gesetzes.

Dr. Maria Probst (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001753

Ich rufe die Frage VIII/11 des Abgeordneten Dorn auf: Welche Ereignisse sind inzwischen eingetreten, den in Frage VIII/10 erwähnten Zuschuß von 300 000 DM von den Produzenten des Films wieder zurückzuverlangen?

Not found (Staatssekretär:in)

Herr Abgeordneter, die Frage geht von einer nicht zutreffenden Annahme aus. Die Prämie ist nicht zurückgefordert worden.

Dr. Maria Probst (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001753

Zusatzfrage.

Wolfram Dorn (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000409, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Staatssekretär, darf ich Sie also so verstehen, daß die bisherigen Verlautbarungen nicht zutreffen, daß, weil Beanstandungen am Drehbuch nicht berücksichtigt worden sind, die Bundesregierung den gewährten Zuschuß zurückgefordert hat?

Not found (Staatssekretär:in)

Die Wünsche, die der Innenminister geäußert hatte, sind inzwischen von dem Regisseur berücksichtigt worden. Nach der jetzt vorliegenden Fassung sehe ich keine Möglichkeit, die Prämie zurückzufordern.

Dr. Maria Probst (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001753

Zweite Zusatzfrage.

Wolfram Dorn (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000409, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Staatssekretär, hat die Bundesregierung schon einmal bei einem anderen Film nach der Prädikatisierung einen bereits gewährten Zuschuß wieder zurückverlangt?

Not found (Staatssekretär:in)

Das ist mir nicht bekannt, Herr Abgeordneter.

Dr. Maria Probst (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001753

Ich rufe die Frage VIII/12 des Abgeordneten Dr. Pohle auf: Ist die Bundesregierung den Pressemeldungen nachgegangen, wonach Mitglieder des Sosialistischen Studentenbundes bei einer Veranstaltung des Ringes Christlich-Demokratischer Studenten an der Freien Universität Berlin den südvietnamesischen Botschafter in Bonn, Herrn Nguyen Qui Anh, mit deutlich antiamerikanischem Akzent niedergeschrien haben? Herr Abgeordneter Pohle ist im Raum. Herr Staatssekretär, ich bitte um Beantwortung.

Not found (Staatssekretär:in)

Herr Abgeordneter, darf ich die drei Fragen zusammen beantworten? ({0})

Dr. Maria Probst (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001753

Dann rufe ich auch die Fragen VIII/13 und VIII/14 des Abgeordneten Dr. Pohle auf: Wie beurteilt die Bundesregierung den in Frage VIII/12 erwähnten Vorfall unter dem Gesichtspunkt der Bekämpfung kommunistischer Infiltration? Ist der Bundesregierung bekannt, wie stark der kommunistische Einschlag im Sozialistischen Studentenbund ist?

Not found (Staatssekretär:in)

Die Bundesregierung ist über die Vorfälle durch die zuständigen Behörden des Landes unterrichtet und steht mit dem Senat von Berlin dieserhalb in Verbindung. Es ist bekannt, daß in bestimmten Kreisen der Berliner Studentenschaft politisch extreme Elemente besonders aktiv sind. Wenn man auch - das deckt sich mit der Ansicht des Regierenden Bürgermeisters in Berlin - derartige Vorkommnisse bei Studenten politisch nicht überbewerten soll, so ist doch nicht zu übersehen, daß in dem Auftreten dieser linksradikalen Gruppen eine Gefahr liegt und daß dadurch das Ansehen der Freien Universität geschädigt werden kann und leider auch schon geschädigt worden ist. Daß das gerade bei der Freien Universität und bei Berlin ein besonderes Gewicht hat, brauche ich nicht besonders zu betonen. Die Bundesregierung stimmt mit dem Senat von Berlin darin überein, daß diese Entwicklung zunächst in dem Verantwortungsbereich der Freien Universität und des Senats liegt und gerade wegen der Eigenart der Verhältnisse in Berlin auch bleiben sollte. Der Bundesregierung ist bekannt, daß im Sozialistischen Deutschen Studentenbund prokommunistische Kräfte in letzter Zeit stark an Einfluß gewonnen haben. Mein Herr Minister hat Auftrag gegeben, daß darüber ein detaillierter Bericht vorgelegt wird. Die Einzelheiten werden wir gern dem Innenausschuß vorlegen, wenn das gewünscht wird.

Dr. Maria Probst (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001753

Eine Zusatzfrage.

Dr. Wolfgang Pohle (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001729, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, sind der Bundesregierung weitere Vorfälle der geschilderten Art bekannt, oder ist das der einzige geblieben?

Not found (Staatssekretär:in)

An der Berliner Universität gibt es leider mehrere Vorfälle dieser Art.

Dr. Maria Probst (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001753

Noch eine Zusatzfrage.

Dr. Wolfgang Pohle (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001729, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Hat dieser Vorfall zu einer Demarche des südvietnamesischen oder des amerikanischen Botschafters bei der Bundesregierung geführt?

Not found (Staatssekretär:in)

Ich kann im Augenblick nicht sagen, ob das offiziell geschehen ist.

Dr. Maria Probst (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001753

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Matthöfer.

Hans Matthöfer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001439, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Staatssekretär, können Sie sich vorstellen, daß man gegen den Krieg in Vietnam sein kann, ohne deshalb schon antiamerikanisch sein zu müssen?

Not found (Staatssekretär:in)

Gewiß. Aber die Vorfälle an der Berliner Universität haben sich in einer Form abgespielt, die nach meiner Vorstellung mit der akademischen Würde nichts mehr zu tun hat, und deswegen bedaure ich sie zutiefst. ({0})

Dr. Maria Probst (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001753

Ich rufe die Frage VIII/15 des Herrn Abgeordneten Eisenmann auf: Welche Konzeption liegt den vorgesehenen Ausgaben für den Sport im Haushaltsansatz der Bundesregierung für 1967 zugrunde? Sie wird von Herrn Abgeordneten Kubitza übernommen. Bitte, Herr Staatssekretär!

Not found (Staatssekretär:in)

Der eigentliche Schwerpunkt der zentralen Sportförderung des Bundes liegt auf dem Gebiet des Leistungs- und Spitzensports in den einzelnen Sportarten. Ich darf die' wichtigsten Maßnahmen ganz kurz aufzählen: die Koordinierung der gesamten überfachlichen Arbeit zur Förderung des Leistungssports im Zusammenwirken mit den Verbänden, die Anregung und Durchführung von Grundlagenforschung für den Leistungssport, die Errich4122 tung moderner Hochleistungssportzentren für die verschiedenen Sportarten, die Bereitstellung erstklassiger Trainer für die Bundesfachverbände, die Unterstützung medizinischer Forschungs- und Betreuungsinstitute an einigen Universitäten, die Forschung und Beratung durch das Institut für Übungsstättenbau des Deutschen Sportbundes an der Sporthochschule in Köln, der Ausbau einer umfassenden Dokumentations- und Informationszentrale und die Durchführung oder Teilnahme an internationalen Meisterschaftswettkämpfen und Lehrgängen. Die eigentliche Zielrichtung der Sportförderung durch den Bund ist aber letztlich die Breitenwirkung des Sports, in der der freie Sport keine Vergleiche mit anderen Ländern' zu scheuen braucht. In rund 35 000 Sportvereinen, die in mehr als 30 Bundesfachverbänden und zahlreichen Anschlußorganisationen des Deutschen Sportbundes zusammengefaßt sind, sind mehrere Millionen aktive oder ehemalige Sportler Mitglieder. Der Wert liegt vor allen Dingen darin, daß unsere Jugend hier freiwillig und deshalb auch um so- nachhaltiger Freude an Sport und Leibesübungen gewinnt. Das wiederum kommt ohne Zweifel der Gesundheit des Volkes zugute.

Dr. Maria Probst (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001753

Eine Zusatzfrage.

Werner Kubitza (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001236, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Staatssekretär, inwieweit ist sichergestellt, daß die im Haushalt vorgesehenen 41 Millionen DM für die Spitzenfinanzierung des Turn- und Sportstättenbaus auch wirklich in voller Höhe zur Auszahlung kommen?

Not found (Staatssekretär:in)

Herr Abgeordneter, ich weiß nicht, aus welchem Grunde Sie Zweifel haben, daß das geschehen wird. Solange diese Beträge im Haushalt stehen, werden wir doch selbstverständlich in Ausführung des Gesetzes und in Zusammenarbeit mit den Sportverbänden die Mittel so einsetzen, wie es nach dem Haushaltsplan geschehen soll. Außerdem sind wir in hohem Maße daran interessiert, daß diese Mittel tatsächlich zur Stärkung der Leistungsfähigkeit des Sports eingesetzt werden.

Dr. Maria Probst (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001753

Zweite Zusatzfrage.

Werner Kubitza (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001236, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Staatssekretär, in welchem Jahre des 20. Jahrhunderts wird die Bundesregierung nach ihrer Meinung die 84 Millionen DM, die sie nach dem „Goldenen Plan" jährlich einzusetzen hätte, einmal in den Haushaltsplan einsetzen?

Not found (Staatssekretär:in)

Herr Abgeordneter, ich bitte, meine Gaben als Prophet nicht zu überstrapazieren. Ich kann das bei der Entwicklung des Haushalts nicht sagen. Aber wir sind doch sicherlich alle daran interessiert, daß diese Mittel erhöht werden, sobald es das Steueraufkommen erlaubt.

Dr. Maria Probst (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001753

Ich rufe die Frage VIII/16 des Herrn Abgeordneten Eisenmann auf: Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß es gut wäre, auch in der Bundesrepublik eine Reihe von Leistungs- und Sportzentren zu bilden, in denen Sportwissenschaftler, Trainer und Aktive für Leistungssport, Olympische Spiele, Welt- und Europameisterschaften sowie internationale Begegnungen zusammenarbeiten? Sie wird von Herrn Kubitza übernommen. Bitte, Herr Staatssekretär!

Not found (Staatssekretär:in)

Ja, die Bundesregierung teilt Ihre Ansicht. Sie hat bereits auf Grund der Erfahrungen bei den letzten Olympischen Spielen in Tokio seit 1965 ein Programm zur Errichtung von Hochleistungszentren für die wichtigsten Bundessportfachverbände in Angriff genommen. Im Vorjahr wurden aus Mitteln für die Sportförderung des Bundes finanziert und teilweise bereitgestellt die Kosten für die Ruderakademie in Ratzeburg, das Eisschnellaufzentrum in Inzell, ein Leichtathletikzentrum in Stuttgart, ein Skizentrum in Herzogenhorn im Schwarzwald, das Schießsportzentrum in Wiesbaden, das Leistungszentrum des Deutschen Athletenbundes in der Sportschule in Hennef und als weiteres Leichtathletikzentrum für den norddeutschen Raum die Lehr- und Ausbildungsstätte in Malente. In der Planung bzw. vor Baubeginn stehen noch weitere Projekte, die nächstes Jahr fertiggestellt werden sollen.

Dr. Maria Probst (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001753

Zusatzfrage.

Werner Kubitza (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001236, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Staatssekretär, da die Errichtung solcher Leistungszentren relativ ohne Schwierigkeiten möglich ist, möchte ich Sie fragen, wie die laufenden Unterhaltskosten sichergestellt sind.

Not found (Staatssekretär:in)

Das ist ein Problem, zu dem wir zunächst einmal Erfahrungen sammeln müssen. Wir neigen zu der Auffassung, daß der Bund sich auf die Hilfe bei der Errichtung dieser Anlagen konzentrieren sollte und daß die Kosten des Betriebes und der laufenden Unterhaltung von den Sportverbänden getragen werden sollten, denen diese Zentren übergeben werden. Da diese Zentren aber neu sind und wir alle noch keine Erfahrungen damit haben, müssen wir einmal sehen, wie sich das in Zukunft entwickelt. Wie gesagt, unsere Zielrichtung ist aber, daß sich der Bund auf die Hilfe bei der Errichtung beschränkt.

Dr. Maria Probst (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001753

Ich rufe die Frage VIII/ 17 des Herrn Abgeordneten Eisenmann auf: Hat die Bundesregierung die Gelegenheit wahrgenommen, im Zusammenhang mit der Einführung des neunten Volksschuljahres bei der Kultusministerkonferenz auf die Notwendigkeit der täglichen Turn- und Sportstunde in den Schulen hinzuweisen? Sie wird übernommen vom Herrn Abgeordneten Kubitza. Bitte, Herr Staatssekretär, zur Beantwortung!

Not found (Staatssekretär:in)

Ich möchte dazu sagen, daß diese Frage bereits in der Kultusministerkonferenz auf Grund einer Vorlage erörtert worden ist und daß auch die Kultusministerkonferenz mit den Verbänden bereits mehrfach Besprechungen in dieser Sache geführt hat. Wir haben keinen Zweifel, daß die Kultusminister, die ja für diese Frage zunächst zuständig sind, volles Verständnis dafür haben. Die Bundesregierung glaubte daher, daß durch einen nochmaligen Hinweis ihrerseits bei den Kultusministern im Grunde nur offene Türen eingerannt würden. Sie hat daher eine besondere Demarche in dieser Richtung nicht unternommen. Die Studie, von der ich spreche, ist im Juli 1965 vom Deutschen Sportbund der Kultusministerkonferenz übergeben worden, und seitdem steht dieses Thema auf der Tagesordnung der Kultusministerkonferenz.

Dr. Maria Probst (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001753

Eine Zusatzfrage.

Werner Kubitza (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001236, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Ist Ihnen aus dem hier von Ihnen angeführten Memorandum des Deutschen Sportbundes zum Stande der schulischen Leibeserziehung auch bekannt, daß die Empfehlungen, die die Kultusministerkonferenz 1955 hinsichtlich der schulischen Leibeserziehung gegeben hatte, 1965, also nach 10 Jahren, nach eigenen Erhebungen der Kultusministerkonferenz allenfalls bis zu 25 % verwirklicht worden sind?

Not found (Staatssekretär:in)

Leider, Herr Abgeordneter. Wir sind uns darüber klar, daß zur Verbesserung des Sportunterrichts in den Schulen noch eine ganze Menge geschehen muß, jedenfalls mehr als in der Vergangenheit.

Dr. Maria Probst (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001753

Damit ist der Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern erledigt. Ich danke dem Herrn Staatssekretär. Ich rufe die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen auf, zunächst die Frage IX/1 des Herrn Abgeordneten Ruf: Ist die Bundesregierung bereit, durch eine Änderung bzw. Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung die im Ausland nach § 1227 Abs. 1 Nr. 8 RVO ({0}) beschäftigten Arbeitnehmer den im Inland tätigen Versicherten insofern gleichzustellen, als die für sie zu den Rentenversicherungen entrichteten Beiträge wie Arbeitgeberbeiträge zur Pflichtversicherung behandelt, d. h. nach § 2 Abs. 3 Ziffer 2 Satz 6 LStDV steuerfrei belassen werden? Die Frage wird übernommen. Ich bitte den Herrn Staatssekretär.

Not found (Staatssekretär:in)

Eine Zusage, wie sie von Ihnen, Herr Abgeordneter, offenbar gewünscht wird, nämlich, daß die Bundesregierung die Versicherungsbeiträge für einen im Ausland nach § 1227 der Reichsversicherungsordnung beschäftigten Arbeitnehmer von der Lohnsteuer befreit, vermag ich Ihnen leider nicht zu geben. Die Bundesregierung ist jedoch bereit, bei einer künftigen Änderung der Lohnsteuerdurchführungsverordnung die Frage zu prüfen, ob und inwieweit es möglich ist, die fraglichen Versicherungsbeiträge wie Beiträge zu behandeln, die auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung entrichtet werden und demnach nicht zum Arbeitslohn des Arbeitnehmers gehören. Das in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht recht schwierige Problem bedarf aber unter Heranziehung praktischer Fälle noch einer eingehenden Prüfung.

Dr. Maria Probst (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001753

Keine Zusatzfragen. Ich rufe die Frage IX/2 des Herrn Abgeordneten Müller ({0}) auf: Ist der Bundesregierung bekannt, daß den Gemeinden beträchtliche Lohnsummensteuerbeträge verloren gehen, seitdem durch die Gewerbesteuerrichtlinien 1955 das Prüfungsrecht der Gemeinden beseitigt wurde? Sie wird übernommen von dem Herrn Abgeordneten Spillecke.

Not found (Staatssekretär:in)

Frau Präsidentin, darf ich die drei Fragen des Herrn Abgeordneten Müller ({0}) wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantworten?

Dr. Maria Probst (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001753

Besteht Einverständnis?

Hermann Spillecke (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002201, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Einverstanden.

Dr. Maria Probst (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001753

Dann rufe ich noch die Fragen IX/3 und IX/4 auf: Beabsichtigt die Bundesregierung, künftig nur noch Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten von den Lohnsteuerprüfern der Finanzämter prüfen zu lassen? Ist die Bundesregierung bereit, bei einer Neufassung der Gewerbesteuerrichtlinien, zur Entlastung der Finanzverwaltungen und zur Verbesserung des Steueraufkommens der Gemeinden, das Prüfrecht der Gemeinden wieder einzuführen?

Not found (Staatssekretär:in)

Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang den Gemeinden Lohnsummensteuerbeträge dadurch verlorengehen, daß sie kein eigenes Prüfungsrecht haben. Genaue Feststellungen hierüber liegen mir nicht vor und dürften auch kaum möglich sein. Die Finanzämter haben nach Abschnitt 109 der Gewerbesteuerrichtlinien von 1964 die Außenprüfung, die sie bei den Steuerpflichtigen für Zwecke der Lohnsteuer vornehmen, auch auf die Lohnsummensteuer zu erstrecken. Durch dieses Verfahren wird vermieden, daß die steuerlichen Verhältnisse der Bürger wiederholt von verschiedenen Behörden überprüft werden. Die Anordnung in den früheren Gewerbesteuerrichtlinien aus dem Jahre 1951, die den Gemeinden das Recht für Zwecke der Lohnsummensteuer zugestanden hatte, wurde im Jahre 1955 aufgehoben, weil eine Rechtsgrundlage für ein eigenes Betriebsprüfungsrecht der Gemeinden nicht vorhanden war. Für die Prüfung der Lohnsummensteuer sind vielmehr ausschließlich die Finanzämter zu- ständig. In § 50 der Lohnsteuerdurchführungsverordnung ist vorgeschrieben, daß alle Arbeitgeber, die im Bezirk des Finanzamts eine Betriebsstätte unterhalten, zu prüfen sind. Die Außenprüfung ist planmäßig so zu gestalten, daß in einem von der Oberfinanzdirektion ' festzusetzenden Zeitabschnitt jede Betriebsstätte mindestens einmal geprüft wird. Nach Abschnitt 63 der Lohnsteuerrichtlinien ist darauf hinzuwirken, daß eine Lohnsteueraußenprüfung mindestens alle zwei Jahre - in Bezirken mit überwiegender Arbeitnehmerbevölkerung in noch kürzeren Abständen - vorgenommen wird. Es ist nicht bekannt, daß die obersten Finanzbehörden der Länder etwa beabsichtigen, entgegen diesen Anordnungen die Finanzämter anzuweisen, künftig nur noch Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten prüfen zu lassen. Die Bundesregierung selbst wäre zu einer solchen Anordnung ohnehin nicht befugt. Die obersten Finanzbehörden einiger Länder haben lediglich im Hinblick auf die angespannte Personallage bei den Finanzämtern angeordnet, daß hauptsächlich Arbeitgeber mit 6 und mehr Arbeitnehmern eingehend geprüft werden. Bei Arbeitgebern mit weniger als 6 Arbeitnehmern soll sich die Lohnsteueraußenprüfung im allgemeinen auf Stichproben beschränken. Ein selbständiges Prüfungsrecht kann den Gemeinden nicht durch die Aufnahme einer entsprechenden Bestimmung in die Gewerbesteuerrichtlinien eingeräumt werden. Hierzu wäre eine gesetzliche Grundlage erforderlich. Sollte sich aber herausstellen, daß etwa infolge der Personallage bei den Finanzämtern die Prüfungen nicht so durchgeführt werden können, daß den Belangen der Gemeinden in vollem Umfang Rechnung getragen wird, so bin ich bereit, mich mit den Ländern ins Benehmen zu setzen, um die Frage einer gesetzlichen Regelung eines selbständigen Prüfungsrechts der Gemeinden zu prüfen. Dabei wird allerdings zu bedenken sein, daß jede weitere Prüfung durch andere Behörden eine zusätzliche Belastung der Steuerbürger bedeutet.

Dr. Maria Probst (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001753

Eine Zusatzfrage.

Not found (Mitglied des Bundestages)

, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, nach Ihrer Erklärung darf ich die Frage stellen: Ist die Bundesregierung denn wenigstens bereit, festzustellen, ob solche Anordnungen, wie sie in der zweiten Frage angesprochen wurden, in der Tat bestehen, und ob Sie der Meinung sind, daß diese Anordnungen nicht durch ein Veto der Bundesregierung aus der Welt geschafft werden können? Ich bin nämlich der Auffassung, daß auch Betriebe unter 20 Beschäftigten nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung dem gleichen Prüfungsrecht wie alle übrigen Betriebsstätten unterliegen müssen.

Not found (Staatssekretär:in)

Herr Abgeordneter, ich habe in der Kürze der Zeit nicht bei allen Ländern zurückfragen können und deswegen gesagt: Soweit mir bekannt, ist eine solche Anordnung nicht erfolgt. Aber ich will gern, sobald die Lohnsteuerreferenten hier in Bonn sind, die Gelegenheit benutzen, die Frage zu stellen. Wenn es zutrifft, werde ich in Ihrem Sinne tätig werden.

Dr. Maria Probst (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001753

Ich rufe die Frage IX/5 des Herrn Abgeordneten Marquardt auf: Treffen Pressemeldungen zu, wonach Mischfutterfabriken und Getreidehändler mit Hilfe gefälschter Zollpapiere unberechtigt Millionenbeträge für angebliche Drittlandsexporte erhalten haben? Die Frage wird vom Herrn Abgeordneten Dröscher übernommen.

Not found (Staatssekretär:in)

Frau Präsidentin, ich darf wohl auch die drei Fragen des Herrn Abgeordneten Marquardt zusammen beantworten.

Dr. Maria Probst (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001753

Es besteht Einverständnis. Ich rufe auch die Fragen IX/6 und 7 des Abgeordneten Marquardt auf: Welches Ergebnis haben die Untersuchungen über den Umfang der in Frage IX/5 erwähnten Fälschungen bisher? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um ähnliche wie die in Frage IX/5 erwähnten Vorkommnisse für die Zukunft zu unterbinden? Auch diese Fragen werden vom Abgeordneten Dröscher übernommen.

Not found (Staatssekretär:in)

Ihrer Anfrage, Herr Abgeordneter, liegen offenbar die gleichzeitig von verschiedenen Tageszeitungen veröffentlichten Meldungen zugrunde, die sich auf einen von belgischen Kontrollbehörden aufgegriffenen Fall betrügerisch erlangter Erstattungen beim Export von Futtermitteln beziehen. In den Meldungen wurden neben zehn Firmen in Belgien auch niederländische, französische und deutsche Firmen als beteiligt genannt. Erstattungen beim Export von Futtermitteln in Drittländer werden nach der Erstattungsverordnung Getreide und Reis vom 24. November 1964 - mehrfach geändert - in der Form der Erteilung von Genehmigungen zur abschöpfungsfreien Einfuhr gewährt. Es dürfte sich hiernach für die Bundesrepublik um Abgabenverkürzungen - Abschöpfungsverkürzungen -, nicht um Barerstattungen handeln. Der Bundesregierung sind entsprechende Vorgänge aus einem von der Zollfahndungsstelle Hannover bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück Anfang 1966 anhängig gemachten Verfahren bekannt. Die im Zusammenhang mit diesem Verfahren durchgeführten Rechtshilfeersuchen an niederländische und belgische Behörden dürften diese Behörden auf den Komplex aufmerksam gemacht haben. Der von Ihnen festgestellte Tatbestand bezieht sich offenbar auf einen größeren Firmenkreis und auf Tatwerte, die erheblich über den für die beteiligte deutsche Firma festgestellten Tatwerten liegen. Nähere Angaben können mit Rücksicht auf das anhängige Verfahren bei der Staatsanwaltschaft nicht gemacht werden. Der Bundesregierung sind aber auch weitere Fälle bekannt, in denen deutsche Firmen sich beim Export von Getreideerzeugnissen unberechtigte Abgabevergünstigungen verschafft haben. Fälle von Fälschungen der Zollpapiere, von denen Sie in Ihrer Anfrage sprechen, wurden dabei im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Getreideerzeugnissen nicht festgestellt. Es dürfte sich auch, wie in dem bereits genannten Fall, nicht um echte Fälschungen, sondern um unrichtige Angaben hinsichtlich des Verbrauchslandes handeln. Die Ausfuhr von Marktordnungsgütern wird von Zollstellen überwacht. Darüber hinaus werden gewährte Erstattungen nachträglich von den Oberfinanzdirektionen im Rahmen der Überwachung nach dem Außenwirtschaftsgesetz und den einschlägigen Durchführungsbestimmungen zu den EWG-Marktordnungsvorschriften überprüft, und zwar gemäß besonderer Prüfungs- und Überwachungsrichtlinien des Bundesfinanzministers. Um den Oberfinanzdirektionen die Durchführung ihrer Aufgaben zu ermöglichen, erhalten sie hierzu von den Marktordnungsstellen Meldungen über jede gewährte Erstattung. Wird durch die Prüfungen ein unberechtigter Bezug von Erstattungen festgestellt, so werden die Abschöpfungen nacherhoben, wie auch in dem von Ihnen erwähnten Fall. Gewährte Barerstattungen werden von den Marktordnungsstellen zurückgefordert. Im Falle vorsätzlicher Zuwiderhandlungen werden Bußgeld- und Betrugsverfahren eingeleitet. Um ähnlichen Vorkommnissen - und danach hatten Sie gefragt - vorzubeugen, wird, soweit die Personallage das gestattet, die Prüfungstätigkeit sowie die gegenseitige Amtshilfe unter den EWG-Mitgliedstaaten verstärkt werden müssen.

Dr. Maria Probst (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001753

Eine Zusatzfrage.

Wilhelm Dröscher (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000422, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Staatssekretär, haben Sie schon einen Überblick, wie hoch etwa der Betrag ist, um den die Bundesrepublik geschädigt worden sein könnte?

Not found (Staatssekretär:in)

Herr Abgeordneter; da es sich nach meinen Ermittlungen um einen bestimmten Einzelfall handelt, kann ich Ihnen die genaue Zahl schon aus Gründen des Steuergeheimnisses nicht sagen; denn es handelt sich um Abgabeverkürzungen. Nur andeutungsweise hatte ich ja schon erkennen lassen: aus dem Gesamtkomplex ist es immerhin ein Betrag, der mehrere Millionen übersteigt.

Dr. Maria Probst (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001753

Eine weitere Zusatzfrage.

Wilhelm Dröscher (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000422, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Staatssekretär, damit wir uns richtig verstehen: Abgabeverkürzungen sind doch auch Schädigungen der Bundesrepublik.

Not found (Staatssekretär:in)

Darüber besteht gar kein Zweifel. Nur spielt sich der Verlust auf der Einnahmenseite ab, während der andere Fall die Ausgabenseite betrifft.

Dr. Maria Probst (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001753

Dritte Zusatzfrage.

Wilhelm Dröscher (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000422, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Staatssekretär, würde es sich angesichts des ständig wachsenden und komplizierten Verkehrs mit diesen Dingen nicht empfehlen, eine zentrale Stelle bei einer der Oberfinanzdirektionen zu schaffen, weil dort solche Vorgehen wegen des Zusammenlaufens der Informationen vielleicht leichter aufgedeckt werden könnten?

Not found (Staatssekretär:in)

Ich will dieser Frage nachgehen, Herr Abgeordneter. Aber ich verspreche mir von einer übergeordneten Stelle in Brüssel einen wesentlich größeren Effekt; denn von dort aus ist das zentral zu überblicken. Das habe ich angedeutet, indem ich sagte, es bedürfte einer verstärkten Amtshilfe untereinander.

Dr. Maria Probst (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001753

Ich rufe die Frage IX/ E3 des Herrn Abgeordneten Dr. Bucher auf: Trifft es zu, daß bei Weingeschenksendungen aus EWG-Ländern häufig von der Zollbehörde zwei Flaschen zwecks chemischer Untersuchung entnommen und dafür noch zusätzlich 30 bis 50 DM Gebühren erhoben werden?

Not found (Staatssekretär:in)

Ich darf vorausschicken, daß die Zollbehörden bei den nach dem Weingesetz allgemein vorgeschriebenen Untersuchungen auf Einfuhrfähigkeit im Auftrage der Gesundheitsverwaltungen der Länder tätig werden. Weinsendungen privater Art - um diese geht es offensichtlich bei Ihrer Anfrage, Herr Abgeordneter - sind bis zu einem Gewicht von 20 kg ({0}) von der Untersuchung auf Einfuhrfähigkeit befreit. Unter diese Gewichtsgrenze fallen je nach Flaschengröße 11 bis 12 1 Wein, das sind etwa sechs 2-l-Flaschen, elf 1-l-Flaschen oder vierzehn 7/1o-l-Flaschen. Weiter kann bei hochwertigen Weinen. in Flaschen von der Untersuchung abgesehen werden, wenn die Einfuhrfähigkeit auf andere Weise glaubhaft gemacht wird. Die Weinuntersuchung selbst wird durch Fachanstalten durchgeführt, die von den einzelnen Bundesländern bestimmt werden. Für die Untersuchung setzen die Fachanstalten Gebühren an, die im Regelfall von den Zollstellen als Auftragsverwaltung erhoben werden und an die Fachanstalten abzuführen sind. Auf die Höhe der Gebührensätze und die Berechnung des Gebührenbetrages im einzelnen hat die Bundeszollverwaltung keinen Einfluß. Ist bei einer Geschenksendung die erwähnte Gewichtsgrenze von 20 kg überschritten und handelt es sich auch nicht um hochwertigen Wein, so ist die Untersuchung nach dem Weingesetz leider unumgänglich. Für diese werden von den Fachanstalten zwei Flaschen zu 0,7 l Inhalt benötigt. Ich habe mich beim Gesundheitsministerium erkundigt, ob nicht eine Flasche genügen würde; das wurde leider verneint. Es dürfte sich aber nicht um sehr zahlreiche Fälle handeln, da ja immerhin eine ansehnliche Menge ohne Untersuchung eingeführt werden kann.

Dr. Maria Probst (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001753

Eine Zusatzfrage, bitte schön!

Dr. Ewald Bucher (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000288, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Staatssekretär, wenn auch zuzugeben ist, daß kleinere Geschenksendungen nicht kontrolliert werden, wäre es nicht auch möglich, Untersuchungen bei Sendungen, die etwas über dieser Untergrenze liegen, auf einfachere Weise durchzuführen, nämlich dadurch, daß man einen Schluck aus der Flasche nimmt?

Not found (Staatssekretär:in)

Ich müßte dann fragen, Herr Abgeordneter, wer den Schluck aus der Flasche nehmen sollte; sicherlich nicht der Zollbeamte. ({0})

Dr. Maria Probst (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001753

Damit ist die Frage erledigt. Ich rufe jetzt die. Frage IX/1 des Herrn Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen auf: Wird die Bundesregierung die erwarteten Mehreinnahmen aus der Erhöhung der Mineralölsteuer zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden verwenden?

Not found (Staatssekretär:in)

Das auf Grund der Erhöhung der Mineralölsteuer anfallende Mehraufkommen ist nach Art. 8 § 4 des Steueränderungsgesetzes 1966 für Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden zu verwenden. Die Bundesregierung wird daher die aus der' Erhöhung der Mineralölsteuer anfallenden Mehreinnahmen in vollem Umfang - 660 Millionen DM - für den gesetzlich festgelegten Zweck verwenden.

Dr. Maria Probst (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001753

Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schmitt-Vockenhausen.

Dr. Hermann Schmitt (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002033, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Staatssekretär, ist dabei vorgesehen, daß die Mittel nicht ausschließlich den Großstädten zufließen, sondern daß hier eine differenzierte Überweisung je nach der Dringlichkeit der zu lösenden Verkehrsprobleme erfolgt?

Not found (Staatssekretär:in)

Herr Abgeordneter, wir sind gerade dabei, die Richtlinien aufzustellen. Der erste Entwurf wird wohl Anfang Februar fertiggestellt sein und mit den Ländern besprochen werden. Wir sind in der glücklichen Lage, uns nach ganz bestimmten Grundsätzen richten zu können, weil der Bundestag eine Entschließung angenommen hat, in der - ich glaube, es sind 5 oder 6 Ziffern - genau gesagt wird, in welcher Weise er diese Mittel verteilt wissen möchte. Danach wird im wesentlichen vorgegangen werden.

Dr. Maria Probst (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001753

Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schmitt-Vockenhausen.

Dr. Hermann Schmitt (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002033, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Entschuldigen Sie, ich werde sie nach der nächsten Frage stellen.

Dr. Maria Probst (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001753

Ich rufe Frage IX/10 des Herrn Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen auf: Wird sich die Bundesregierung in der in Frage IX/9 erwähnten Angelegenheit mit den Beteiligten abstimmen? Ich bitte den Herrn Staatssekretär um Beantwortung.

Not found (Staatssekretär:in)

Die Bundesregierung wird sich in dieser Angelegenheit mit den Beteiligten abstimmen. Die Abstimmung erfolgt nach den auf Grund Art. 8 § 4 des Steueränderungsgesetzes 1966 von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassenden Richtlinien. Ich darf insoweit auf die Beantwortung der Fragen des Herrn Abgeordneten Dr. Müller-Hermann am 19. Januar 1967 in diesem Hohen Hause Bezug nehmen.

Dr. Maria Probst (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001753

Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schmitt-Vockenhausen.

Dr. Hermann Schmitt (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002033, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Staatssekretär, werden vor Erlaß der Richtlinien auch die kommunalen Spitzenverbände gehört?

Not found (Staatssekretär:in)

Wir sind verpflichtet, uns mit dem Bundesrat abzustimmen. Es steht uns aber frei, auch die kommunalen Spitzenverbände heranzuziehen, und das wird geschehen.

Dr. Maria Probst (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001753

Keine Zusatzfragen mehr. Ich komme jetzt zu der Frage des Herrn Abgeordneten Hübner auf Drucksache V/1321: Kann der, Presseberichten zufolge, um praktisch einen Monat verkürzte Zeitraum, innerhalb dessen bei der Berechnung der Lohnsteuer für 1967 die in der Lohnsteuerkarte für 1966 eingetragenen Freibeträge angewendet werden können, wieder auf das bisherige Maß verlängert werden, um den dadurch verursachten Publikumsstau bei den Finanzämtern, der zugleich zu einer Überlastung der Verwaltungskräfte führt, abzufangen? Ich bitte um Beantwortung durch den Herrn Staatssekretär.

Not found (Staatssekretär:in)

Nach den Vorschriften der Lohnsteuerdurchführungsverordnung kann die Lohnsteuer von dem Arbeitslohn für den Monat Januar eines Jahres ohne weiteres nach den Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte für das vergangene Jahr berechnet werden, wenn der ArbeitStaatssekretär Grund nehmer die Lohnsteuerkarte für das laufende Jahr noch nicht vorgelegt hat. Darüber hinaus haben die Länder in früheren Jahren grundsätzlich zugelassen, daß die bisherige Lohnsteuerkarte auch bei dem für Februar gezahlten Arbeitslohn zugrunde gelegt werden kann. Eine solche Regelung ist auch in diesem Jahr von allen Ländern getroffen worden. Außerdem haben mehrere Länder - nicht alle - entsprechend ihrer bisherigen Praxis zugelassen, daß die Lohnsteuerkarte 1966 auch noch für Lohnzahlungszeiträume, die spätestens am 31. März 1967 enden, zugrunde gelegt werden kann, wenn der Arbeitslohn im voraus gezahlt wird. Die Frage, ob diese Regelung von allen Ländern übernommen werden soll, wird gerade heute mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder erörtert. Die Entscheidung dieser Frage liegt bei den Ländern, da es sich um eine Verwaltungsangelegenheit hinsichtlich der Lohnsteuer handelt. Ich werde mich bei der heutigen Erörterung mit den Ländern dafür einsetzen, daß die in einigen Ländern bereits getroffene Regelung für Vorauszahlungen von Arbeitslohn auch von anderen Ländern übernommen wird, ganz besonders dann, wenn das notwendig ist, um die von Ihnen, Herr Abgeordneter, angeführten Schwierigkeiten bei der Abwicklung der Lohnsteuerermäßigungsanträge zu beheben oder zu mildern.

Dr. Maria Probst (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001753

Zusatzfrage? - Das ist nicht der Fall. Ich danke dem Herrn Staatssekretär. Ich rufe die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf. Die Fragen XI/1, XI/2 und XI/3 des Herrn Abgeordneten Reichmann sind von dem Fragesteller zurückgezogen. Die Frage XI/4 ist von dem Herrn Abgeordneten Dröscher gestellt: Stehen die derzeitigen Schwierigkeiten beim Absatz von Rundholz, denen sich die deutsche Forstwirtschaft ausgesetzt sieht, in ursächlichem Zusammenhang mit einer übermäßigen Einfuhr von Hölzern aus den Staatshandelsländern, deren Preise auf nicht vergleichbaren Kostenrechnungen basieren? Der Fragesteller ist damit einverstanden, daß die Frage schriftlich beantwortet wird. Die Antwort liegt noch nicht vor. Sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt. Ich rufe nunmehr die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf, zunächst die Frage XII/1 des Herrn Abgeordneten Dr. Müller ({0}) : Besitzt die Bundesregierung einen Überblick, wieviel Ortskrankenkassen die Beitragshöchstgrenze von 11 % erreicht haben? Der Herr Abgeordnete ist im Raum. Ich bitte den Herrn Staatssekretär um Beantwortung.

Not found (Staatssekretär:in)

Ich bitte, die zwei Fragen des Herrn Abgeordneten Dr. Müller gemeinsam beantworten zu dürfen.

Dr. Maria Probst (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001753

Der Fragesteller ist damit einverstanden. Ich rufe auch die Frage XII/2 auf: Muß das Auftreten eines Defizits von den Gemeinden gedeckt werden oder plant die Bundesregierung in diesem Fall Sofortmaßnahmen zugunsten der Ortskrankenkassen?

Not found (Staatssekretär:in)

Nach amtlichen Unterlagen haben am 1. Oktober 1966 78 von 401 Ortskrankenkassen einen allgemeinen Beitrag von 11 % des Grundlohns erhoben. Eine Ortskrankenkasse hat einen allgemeinen Beitrag von 12 % des Grundlohns erhoben. Nach einer Mitteilung der Pressestelle des Bundesverbands der Ortskrankenkassen, die am 24. Januar 1967 veröffentlicht worden ist, stieg die Zahl der Ortskrankenkassen mit einem allgemeinen Beitragssatz von 11 % bis zum 1. Januar 1967 von 78 auf 91. Bei Ortskrankenkassen können die Beiträge über 1 % des Grundlohns nur auf übereinstimmenden Beschluß sowohl der Vertreter der Arbeitgeber als auch der Vertreter der Versicherten in der Vertreterversammlung erhöht werden. - Auf diese Weise ist der Beitragssatz von 12 % in dem genannten Falle der einen Ortskrankenkasse zustandegekommen. - Kommt ein derartiger Beschluß nicht zustande, so hat die zuständige Landesbehörde zu prüfen, ob die Kasse mit anderen Ortskrankenkassen vereinigt werden kann. Ist dies nicht möglich oder reichen trotz der Vereinigung die Beiträge für die Regelleistungen nicht aus, so hat nach § 389 Abs. 2 Satz 2 der Reichsversicherungsordnung der Gemeindeverband die erforderliche Beihilfe zu leisten.

Dr. Maria Probst (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001753

Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Müller.

Dr. Günther Müller (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001548, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Staatssekretär, haben Sie Kenntnis davon oder können Sie sich vorstellen, daß in nächster Zeit Gemeinden in diesem Sinne einspringen müssen?

Not found (Staatssekretär:in)

Herr Abgeordneter, ich halte dies für möglich.

Dr. Maria Probst (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001753

Zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Müller.

Dr. Günther Müller (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001548, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Staatssekretär, sind Sie bei der schwierigen Finanzlage der Gemeinden der Ansicht, daß die Gemeinden diese zusätzliche Belastung übernehmen können?

Not found (Staatssekretär:in)

Nach der Rechtslage müßten die Gemeinden die zusätzliche Last übernehmen, wenn die gesetzlichen Bestimmungen nicht geändert würden.

Dr. Maria Probst (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001753

Dritte Zusatzfrage des Herm Abgeordneten Dr. Müller.

Dr. Günther Müller (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001548, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Gibt es Pläne der Bundesregierung, diese gesetzlichen Bestimmungen zu ändern?

Not found (Staatssekretär:in)

Herr Abgeordneter, die Frage ist schwer zu beantworten. Eine Besserung der finanziellen Lage der Krankenkassen ist nur durch strukturelle Maßnahmen möglich, die im Rahmen einer Neuregelung der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen sind. Die Bundesregierung prüft zur Zeit, welche gesetzlichen Änderungsvorschläge sie in dieser Frage dem Hohen Hause unterbreiten soll.

Dr. Maria Probst (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001753

Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Weimer.

August Weimer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002451, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Ich möchte mit einer gewissen Hartnäckigkeit die zuletzt gestellte Frage wiederholen, ob es zutrifft, daß im Bundesarbeitsministerium erwogen wird, die entsprechende Bestimmung der Reichsversicherungsordnung bezüglich der Beitragsgrenze von 11 % wegen der Schwierigkeiten, in der sich die Gemeinden befinden, zu korrigieren?

Not found (Staatssekretär:in)

Herr Abgeordneter, wir prüfen nicht die Frage, ob der Satz von 11 % etwa durch einen höheren Satz zu ersetzen sei.

Dr. Maria Probst (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001753

Ich rufe die Frage XII/3 des Herrn Abgeordneten Dröscher auf: Ist die Bundesregierung bereit, bei der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, die organisatorisch offensichtlich nicht auf den diesjährigen Ansturm -von Arbeitslosen eingestellt war, dafür einzutreten, daß die zustehenden Unterstützungsbeträge schnellstens zur Auszahlung kommen, damit die von Arbeitslosigkeit betroffenen Familien nicht mehr, wie das, auch nach ordnungsgemäßer Abgabe der Anträge, ständig geschieht, sechs und mehr Wochen auf die Auszahlung der Leistung warten müssen?

Not found (Staatssekretär:in)

Der Hauptstelle der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung sind in diesem Winter noch keine Beschwerden über eine Verzögerung der Unterstützungszahlungen von sechs und mehr Wochen zugegangen. In einer Zuschrift an das Landesarbeitsamt Baden-Württemberg ist allerdings behauptet worden, daß arbeitslose Personen Wartezeiten von der Antragstellung bis zur Auszahlung des Arbeitslosengeldes von vier und mehr Wochen hinnehmen müßten. Der Einsender hat jedoch konkrete Einzelfälle, die nachgeprüft werden könnten, nicht mitgeteilt. Die Bundesanstalt hat die Arbeitsämter vor Beginn dieses Winters angewiesen, die erforderlichen organisatorischen und personellen Maßnahmen zur Bewältigung des zu erwartenden erhöhten Arbeitsanfalls zu treffen. Sie hat die Arbeitsämter darüber hinaus ermächtigt, im Rahmen des rechtlich noch Vertretbaren Vereinfachungen bei der Bearbeitung der Unterstützungsanträge und der Festsetzung der Unterstützungsbeträge zuzulassen. Die Arbeitsämter machen hiervon in vollem Umfang - so ist mir berichtet worden - Gebrauch. Die Arbeitsämter haben insbesondere auch Weisung, zur Bewältigung des winterlichen Arbeitsanfalls personelle Einsatzpläne aufzustellen, die Verstärkungskräfte zu schulen und Regelungen zur Vermeidung des Schlangestehens zu treffen. Bei unvorhersehbaren starken Entlassungswellen, wie sie in den ersten Januartagen dieses Jahres gelegentlich zu verzeichnen waren und bei denen in einem mittleren Arbeitsamt bis zu 1800 Arbeitslosmeldungen am Tag registriert werden müssen, lassen sich leider gewisse Wartezeiten für die Arbeitslosen nicht immer vermeiden. Nach der Entgegennahme der Arbeitslosmeldung läuft das Unterstützungs- und Meldeverfahren jedoch im allgemeinen reibungslos. Das setzt allerdings voraus, daß die Leistungsempfänger sich genau an die von den Arbeitsämtern festgesetzten Zeiten für die Antragsabgabe, die Auszahlung und die Meldekontrolle halten. Wie auf der Hand liegt, geschieht das leider nicht in allen Fällen. Verzögerungen in der Bearbeitung .der Unterstützungsanträge und der Auszahlung der Unterstützung können auch dadurch entstehen, daß der Arbeitslose nicht alle für die Bearbeitung seines Antrages benötigten Unterlagen, wie z. B. Arbeitsbescheinigungen, vorlegt, oder daß diese Unterlagen unklar oder unvollständig ausgefüllt sind. Dann sind Rückfragen bei dem Arbeitgeber erforderlich.

Dr. Maria Probst (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001753

Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dröscher.

Wilhelm Dröscher (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000422, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Staatssekretär, haben Sie Unterlagen darüber, wie sich die Automatisierung und die Zentralisierung des Zahlbetriebes durch Datenverarbeitungsmaschinen bei den Landesarbeitsämtern auf die Dauer der Berechnung und der Auszahlungszeit ausgewirkt hat?

Not found (Staatssekretär:in)

Herr Abgeordneter, ich habe darüber keine Unterlagen. Ich werden Ihnen diese Frage schriftlich beantworten.

Dr. Maria Probst (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001753

Zweite Zusatzfrage.

Wilhelm Dröscher (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000422, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Staatssekretär, ist Ihnen von der Bundesanstalt nicht berichtet worden, daß z. B. bei den Anträgen, die im Dezember, also gerade in der Vorweihnachtszeit, Mitte Dezember, gestellt wurden, ganz allgemein erst nach Mitte Januar mit der Auszahlung gerechnet werden konnte?

Not found (Staatssekretär:in)

Auch diese Frage kann ich Ihnen zu meinem Bedauern nur schriftlich beantworten. ({0})

Dr. Maria Probst (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001753

Es steht Ihnen jetzt keine weitere Zusatzfrage zu. ({0}) Ich rufe Frage XII/4 des Herrn Abgeordneten Dröscher auf: Ist die Bundesregierung bereit, die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung zu veranlassen, daß, notfalls durch Einstellung einer ausreichenden Zahl von Aushilfskräften, eine der Menschenwürde und den modernen Verwaltungsmöglichkeiten entsprechende Behandlung der Arbeitslosen z. B. bei der Entgegennahme der Anträge oder dem „Stempeln" gesichert wird?

Not found (Staatssekretär:in)

Die Landesarbeitsämter und Arbeitsämter sind bereits ermächtigt, zur Bewältigung des winterlichen Stoßgeschäfts Zusatzkräfte einzustellen, soweit sie das für erforderlich halten und inneramtliche Umsetzungen nicht ausreichen. Es erscheint deshalb nicht notwendig, die Bundesanstalt noch zu besonderen Maßnahmen zu veranlassen.

Dr. Maria Probst (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001753

Zusatzfrage!

Wilhelm Dröscher (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000422, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Staatssekretär, ich hatte vorhin geglaubt, es würden beide Fragen zusammen beantwortet; ich bitte jetzt, meine Zusatzfrage doch noch zu beantworten: Sind der Bundesregierung die Schwierigkeiten bekannt, die im Zusammenhang mit der Möglichkeit, Vorschüsse auf Leistungen der Bundesanstalt für die Familien seitens der Sozialämter der Gemeinden auszuzahlen, für diese Sozialämter entstehen? Die Gemeinden sind, das darf ich der Frage anfügen, mit vielen tausend Mark solcher Vorschußleistungen belastet und bekommen sie zum Teil wegen der Technik der Nachzahlung nicht mehr zurück.

Not found (Staatssekretär:in)

Herr Abgeordneter, diese Schwierigkeiten sind der Bundesregierung bekannt.

Dr. Maria Probst (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001753

Zweite Zusatzfrage!

Wilhelm Dröscher (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000422, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Staatssekretär, könnten Sie bei der Bundesanstalt dafür eintreten, daß die Möglichkeit, Vorschüsse seitens der Anstalt selbst auszuzahlen, bis in die einzelnen Nebenstellen der Arbeitsämter geschaffen wird?

Not found (Staatssekretär:in)

Herr Abgeordneter, wir werden diese Frage prüfen, und wenn wir zu einem positiven Ergebnis kommen, werden wir die Bundesanstalt bitten, so vorzugehen.

Dr. Maria Probst (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001753

Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Weimer.

August Weimer (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11002451, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, zur Klärung der Rechtslage im Bundesarbeitsblatt noch einmal darauf hinzuweisen, daß die in den letzten Wochen in Hunderttausenden von Fällen ausgesprochenen Änderungskündigungen ebenfalls nach Maßgabe des § 15 des Kündigungsschutzgesetzes als anzeigepflichtige Massenentlassungen den Arbeitsämtern mitzuteilen sind?

Not found (Staatssekretär:in)

Herr Abgeordneter, ich werde die Frage prüfen. Wenn ich zu einem .positiven Ergebnis komme, werden wir im Bundesarbeitsblatt darauf hinweisen. ({0})

Dr. Maria Probst (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001753

Keine weiteren Zusatzfragen. Ich rufe die Frage XII/5 des Abgeordneten Haar ({0}) auf: Sieht der Entwurf eines neuen deutsch-österreichischen Sozialversicherungsabkommens vor, daß die deutschen Versicherungsträger grundsätzlich auch die Zeiten in ihre Versicherungslast zu übernehmen haben, die während der Jahre 1939 bis 1945 im Gebiet von Osterreich zurückgelegt worden sind?

Not found (Staatssekretär:in)

Ich bitte, die beiden Fragen des Herrn Abgeordneten Haar zusammen beantworten zu dürfen.

Dr. Maria Probst (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001753

Besteht Einverständnis? - Dann rufe ich auch die Frage XII/6 des Abgeordneten Haar ({0}) auf: Bis wann ist mit dem Inkrafttreten des revidierten deutschösterreichischen Sozialversicherungsabkommens zu rechnen?

Not found (Staatssekretär:in)

Ihre erste Frage, Herr Abgeordneter, kann ich mit Ja beantworten. Nach dem neuen, am 22. Dezember 1966 unterzeichneten deutsch-österreichischen Abkommen über soziale Sicherheit gilt folgende Regelung: Versicherungszeiten, die von 1939 bis 1945 im Gebiet von Österreich bei der deutschen Rentenversicherung zurückgelegt wurden, bleiben weiterhin in der österreichischen Versicherungslast. Die deutschen Träger der Rentenversicherung haben aber diese Zeiten nunmehr ebenfalls zu berücksichtigen. Auf die hiernach berechnete deutsche Rente ist der für die fragliche Zeit vom österreichischen Versicherungsträger. zu zahlende Betrag anzurechnen. Der Berechtigte ist damit so gestellt, als ob diese Zeiten ausschließlich in die deutsche Versicherungs4130 last fielen. Diese Regelung gilt, ihrem Zweck entsprechend, nicht für Personen, die vor dem 11. März 1938 als Einwohner Österreichs anzusehen waren. Zu Ihrer zweiten Frage: Das Abkommen bedarf noch der Beschlußfassung durch die gesetzgebenden Körperschaften in beiden Staaten. Ich hoffe, daß es bereits im Sommer dieses Jahres in Kraft gesetzt werden kann.

Dr. Maria Probst (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001753

Keine Zusatzfrage. Ich komme nun zur Drucksache V/1321. Sie enthält noch zwei Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung, die Fragen IV/1 und IV/2 des Abgeordneten Geldner: Ist der Bundesregierung das Urteil des Landgerichts Düsseldorf ({0}) bekannt, in dem Pressemeldungen zufolge der Arbeitgeber verpflichtet wurde, den Verdienstausfall eines Facharbeiters zu zahlen, der wegen des Verdachts, an Paratyphus erkrankt zu sein und Erreger auszuscheiden, zwei Wochen auf Anordnung der zuständigen Behörde unter Quarantäne gestellt wurde? Hält es die Bundesregierung unabhängig von dem in Frage IV/1 erwähnten Einzelfall für richtig, daß die Arbeitgeber grundsätzlich in solchen Fällen zur Gehalts- bzw. Lohnfortzahlung mit dem Argument herangezogen werden, daß solche Unkosten ebenso zum Betriebsrisiko gehörten wie die durch Krankheit verursachten Kosten? Die Fragen sind vom Herrn Abgeordneten Kubitza übernommen worden.

Not found (Staatssekretär:in)

Das von Ihnen erwähnte Gerichtsurteil ist mir bekannt. Das Urteil hat zwar den Arbeitgeber nicht zur Zahlung verurteilt, vielmehr eine auf das Bundesseuchengesetz gestützte, gegen das Land Nordrhein-Westfalen gerichtete Entschädigungsklage abgewiesen, und zwar mit der Begründung, daß kein Verdienstausfall entstanden sei, weil der Arbeiter einen Lohnanspruch gegen seinen Arbeitgeber habe. Das Urteil begründet diesen Anspruch nicht mit dem Gesichtspunkt der Krankheit des Arbeiters, sondern leitet ihn aus § 616 BGB her. Diese Vorschrift sieht eine Lohnfortzahlung vor, wenn ein Arbeitnehmer ohne sein Verschulden aus persönlichen Gründen für eine nicht erhebliche Zeit an der Arbeitsleistung verhindert ist. Das Urteil weist darauf hin, daß in einem Fall wie dem vorliegenden, in dem es sich um eine Milchversorgungsgesellschaft handelt, auch aus dem Gesichtspunkt der hygienisch einwandfreien Produktion ein erhebliches eigenes Interesse des Betriebes an der Klärung des Seuchenverdachts bestehe und daß auch in anderen Fällen, in denen ein Arbeitnehmer auf Grund öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen an der Arbeitsleistung verhindert ist, dem Arbeitgeber die Lohnfortzahlung für eine nicht sehr erhebliche Zeit zugemutet werde; das Urteil nennt hier Fälle wie z. B. die Ausübung des Schöffenamtes oder die Zeugenaussage vor Gericht. Wenn Sie einverstanden sind, Frau Präsidentin, würde ich die Frage IV/2 gleich im Anschluß beantworten.

Dr. Maria Probst (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001753

Ja, beide tragen sind zusammen aufgerufen.

Not found (Staatssekretär:in)

Grundlage der Entscheidung des Landgerichts ist nicht unmittelbar die Zurechnung zum Betriebsrisiko, sondern der § 616 BGB. Dieser umfaßt manche Fälle, in denen sich mit nicht geringerer Berechtigung darüber diskutieren ließe, ob man sie dem Betriebsrisiko des Arbeitgebers zurechnen soll oder nicht. Die Regelung ist jedoch auf eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit beschränkt, zudem abdingbar und vielfach auch durch Tarifverträge modifiziert. Im übrigen sind ernsthafte Zweifel an der Zumutbarkeit der Regelung in der langen Zeit ihres Bestehens kaum aufgetaucht, auch nicht unter dem Gesichtspunkt einer Überschreitung des dem Betriebsrisiko Zurechenbaren. Ob für den vorliegenden Fall das Bundesseuchengesetz eine Regelung treffen wollte, wonach der Anspruch gegen den Arbeitgeber durch einen Anspruch gegen das Land ersetzt werden sollte, ist umstritten. Aus dem Gesetz ist dies nicht zweifelsfrei zu entnehmen. Die Bundesregierung ist nicht in der Lage, das Gesetz verbindlich auszulegen. Dies muß vielmehr den Gerichten überlassen bleiben. Bei der beabsichtigten Novellierung des Bundesseuchengesetzes wird auch die von Ihnen angeschnittene Frage noch einmal geprüft werden.

Dr. Maria Probst (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001753

Eine Zusatzfrage.

Werner Kubitza (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001236, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Staatssekretär, teilen Sie die Auffassung, daß eine Quarantäne bei begründetem oder unbegründetem Verdacht sich für einen kleinen selbständigen Unternehmer existenzbedrohend auswirken kann, insbesondere dann, wenn mehrere oder alle Arbeitnehmer davon betroffen sind, und zwar einmal wegen des Einkommenverlustes während dieser Zeit und zweitens wegen der Verpflichtung zur Lohnfortzahlung?

Not found (Staatssekretär:in)

Herr Abgeordneter, ich teile Ihre Auffassung. Aber das Gerichtsurteil möchte ich nicht kritisieren. ({0}) Die Frage kann nur bei der Novellierung des Bundesseuchengesetzes geprüft werden.

Dr. Maria Probst (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001753

Zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Kubitza.

Werner Kubitza (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001236, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Wird die Bundesregierung hier eine Lösung suchen und eine Regelung vorschlagen, die eine Erstattung entsprechender Kosten ganz oder teilweise vorsieht?

Not found (Staatssekretär:in)

Herr Abgeordneter, diese Frage kann ich nicht beantworten, denn dafür ist das Bundesministerium für Gesundheitswesen zuständig.

Dr. Maria Probst (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001753

Ich danke dem Herrn Staatssekretär. Ich darf zunächst für das Protokoll feststellen, daß folgende Fragen aus der Drucksache V/1321 vom Fragesteller zurückgezogen worden sind: aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern die Fragen I/1, I/2 und I/3 des Herrn Abgeordneten Könen ({0}) und aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft die Fragen III/1, III/2 und III/3 des Herrn Abgeordneten Hörmann ({1}). Damit sind die Fragen der Drucksache V/1321 bis auf die Fragen aus dem Geschäftsbereich der Bundesminister für Gesundheitswesen und der Verteidigung erledigt. Ich rufe zunächst die beiden Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Gesundheitswesen - es sind die Fragen VI/1 und VI/2 des Herrn Abgeordneten Dichgans - auf: Hat die Bundesregierung Anzeichen dafür, daß die Zahl der Fälle, in denen in deutschen Apotheken infolge von Fehlern falsche Arzneimittel in gesundheitsgefährdender Weise ausgegeben werden, relativ hoher sind als in vergleichbaren Apotheken des Auslandes? Ist die Bundesregierung der Meinung, daß die Zahl der in Frage VI/1 erwähnten Fehler durch eine Verlängerung des Apothekerstudiums von sechs auf sieben Semester verringert werden kann? Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort des Bundesministers Frau Strobel vom 26. Januar 1967 lautet: Zu Frage 1: Die Bundesregierung hat keine Anzeichen dafür, daß die Zahl der Fälle, in denen in deutschen Apotheken infolge von Fehlern falsche Arzneimittel in gesundheitsgefährdender Weise abgegeben werden, relativ höher als in vergleichbaren Apotheken des Auslandes ist. Diesbezügliche Erhebungen sind nicht angestellt worden. Zu Frage 2: Man kann bei einer Verlängerung des Apothekerstudiums um ein Studienhalbjahr nicht vorhersagen, daß sich die Zahl solcher Fehler verringert. Das Ziel der pharmazeutischen Ausbildung besteht darin, dem Apotheker die Kenntnisse zu vermitteln, die dem Stand der pharmazeutischen Wissenschaft entsprechen und die ihn in die Lage versetzen, die Bevölkerung ordnungsgemäß mit Arzneimitteln zu versorgen. Der Apotheker soll die Gewähr dafür bieten, daß der Verbraucher einwandfreie Arzneimittel erhält. Diesen gesetzlichen Auftrag erfüllt der Apotheker sowohl in der Apotheke als auch als Herstellungsleiter in der pharmazeutischen Industrie. Ich komme jetzt zu dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung und rufe die Frage XIII/1 des Herrn Abgeordneten Ollesch auf: Warum sind ein halbes Jahr nach Herausgabe des sogenannten Gewerkschaftserlasses des Bundesverteidigungsministeriums die erforderlichen Ausführungsbestimmungen hierzu immer noch nicht ergangen?

Not found (Staatssekretär:in)

Herr Abgeordneter, die Verzögerung der Ausführungsbestimmungen zum Gewerkschaftserlaß hängt mit dem Wechsel in der Leitung des Bundesministeriums der Verteidigung zusammen. Es ist klar, daß der Bundesminister der Verteidigung zunächst einen Gesamtüberblick über die wichtigsten zur Entscheidung stehenden Fragen gewinnen wollte, bevor er einzelne dieser Fragen entschied. Die Ausführungsbestimmungen werden nunmehr in Kürze ergehen.

Dr. Maria Probst (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001753

Eine Zusatzfrage.

Alfred Ollesch (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001647, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Staatssekretär, sind Sie nicht der Meinung, daß trotz des Wechsels im Amt der Zeitraum von sieben Monaten ein recht langer Zeitraum ist, vor allem wenn man daran denkt, wie schnell, fast über Nacht, der Gewerkschaftserlaß in Kraft gesetzt wurde und zu welchen Schwierigkeiten diese Inkraftsetzung dann geführt hat?

Not found (Staatssekretär:in)

Der neue Außenminister ist etwas mehr als einen Monat im Amt, Herr Abgeordneter. ({0}).

Dr. Maria Probst (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001753

Noch eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ollesch.

Alfred Ollesch (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001647, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Staatssekretär, darf ich Sie fragen, wieso die Beantwortung der Frage und das Inkraftsetzen von Durchführungsbestimmungen etwas damit zu tun haben, daß der neue Außenminister erst einen Monat im Amt ist.

Not found (Staatssekretär:in)

Auch der neue Verteidigungsminister ist erst einen Monat im Amt. ({0})

Dr. Maria Probst (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001753

Ich rufe die Frage XIII/2 des Herrn Abgeordneten Jung auf: Ist die Bundesregierung bereit, die Lizenzen des zivilen und militärischen Flugsicherungspersonals gleichzusetzen, nachdem die Ausbildung und Tätigkeit die gleiche ist?

Not found (Staatssekretär:in)

Ich würde mit Ihrer Erlaubnis gern die beiden Fragen des Herrn Abgeordneten Jung im Zusammenhang beantworten.

Dr. Maria Probst (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001753

Der Fragesteller ist einverstanden, ich bin es auch. Ich rufe also zusätzlich die Frage XIII/3 des Herrn Abgeordneten Jung auf: Ist die Bundesregierung bereit zu prüfen, ob es zweckmäßig wäre, für das Flugsicherungspersonal und das technische Personal der Luftwaffe eine dritte Laufbahn einzuführen? Bitte sehr, Herr Staatssekretär!

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Der Ausbildungsgang des militärischen und zivilen Flugsicherungspersonals ist entsprechend den Bedürfnissen unterschiedlich. Das militärische Personal wird nach einem für alle gemeinsamen Grundlehrgang getrennt für einen oder mehrere spezielle Dienste ausgebildet und eingesetzt. Das zivile Flugsicherungspersonal wird jedoch in allen Bereichen des Flugsicherungsbetriebsdienstes und der allgemeinen Verwaltung ausgebildet. Lizenzen für einzelne Teilgebiete des Flugsiche4132 rungskontrolldienstes werden seit Einrichtung dieser Laufbahn nicht mehr erteilt. Demzufolge ist eine Anerkennung militärischer Flugsicherungslizenzen nicht möglich. Das schließt nicht aus, daß im militärischen Dienste erworbene Kenntnisse im Vorbereitungsdienst dem Beamtenanwärter für den zivilen Flugsicherungsdienst angerechnet werden. Zur Frage 2: Zur Zeit wird die Einführung einer vierten Laufbahngruppe für Soldaten geprüft. In diese Prüfung wird auch die von Ihnen, Herr Abgeordneter, aufgeworfene Frage einbezogen.

Dr. Maria Probst (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001753

Ich komme jetzt zu der Frage XIII/4 des Herrn Abgeordneten Ollesch: Hält der Bundesverteidigungsminister die von seinem Vorgänger im Amt im Verteidigungsausschuß gegebene Antwort auf Fragen der Bundestagsabgeordneten Berkhan und Wienand, die unter dem Aktenzeichen: T/W - T IV 6 - AZ.: 90 - 66 - 15 dem Ministerium vorliegen, aufrecht? .

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Frau Präsidentin, darf ich auch diese Frage zusammen mit der folgenden Frage beantworten? ({0})

Dr. Maria Probst (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001753

Ja, bitte schön! Dann rufe ich noch die Frage XIII/5 des Abgeordneten Ollesch auf: Ist es zutreffend, daß die in Frage XIII/4 erwähnte Antwort des früheren Bundesverteidigungsministers von einem oder mehreren Beamten seines Hauses vorbereitet wurde, gegen den oder die zu dieser Zeit in derselben Angelegenheit Ermittlungen wegen des Verdachts der passiven Bestechung liefen?

Not found (Staatssekretär:in)

Herr Abgeordneter, Ihre Frage bezieht sich auf eine Antwort, die vor fast zwei Jahren gegeben wurde. In der Zwischenzeit sind umfangreiche Untersuchungen geführt worden, über die ich jedoch leine Auskunft geben kann, um das laufende Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft nicht zu stören. Zu Ihrer zweiten Frage darf ich auf meine soeben gegebene Antwort zur ersten Frage verweisen. Um Ihre zweite Frage umfassend beantworten zu können, müßte ich gleichfalls auf die Ergebnisse des laufenden Ermittlungsverfahrens zurückgreifen.

Dr. Maria Probst (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001753

Zusatzfrage.

Alfred Ollesch (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001647, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Staatssekretär, wären Sie in der Lage, mir in einigen Worten klarzumachen, warum die Beantwortung dieser beiden Fragen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft stören könnte; denn die beiden Fragen brauchten nur mit Ja oder Nein beantwortet zu werden, und ich .sehe darin keine Störung der Ermittlungen.

Not found (Staatssekretär:in)

Herr Abgeordneter, ich glaube nicht, daß die beiden Fragen mit Ja oder Nein erschöpfend beantwortet werden könnten. Außerdem müßte ich, wie dieser Fall zeigt, mit Zusatzfragen von Ihnen oder vielleicht auch von anderen Damen und Herren des Hauses rechnen. In jedem Falle würde ich, wenn ich auf die Substanz Ihrer Fragen einginge, notwendigerweise auf die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens zurückgreifen müssen, und gerade das kann ich aus den von mir genannten Gründen nicht tun.

Dr. Maria Probst (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001753

Eine Zusatzfrage.

Alfred Ollesch (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001647, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Staatssekretär, können Sie in etwa den Zeitpunkt voraussagen, zu dem Sie in der Lage sein werden, die Fragen, die sich mit diesem Komplex beschäftigen, zu beantworten?

Not found (Staatssekretär:in)

Meine Mitarbeiter, die diesen Komplex bearbeiten, sagen mir, daß in vier bis fünf Monaten mit einer Beantwortung dieser Fragen gerechnet werden kann.

Dr. Maria Probst (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001753

Keine weitere Zusatzfrage. Ich komme nun im Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung auf die Drucksache V/1321. Die Fragen V/1, V/2 und V/3 des Herrn Abgeordneten Kohlberger sind vom Antragsteller zurückgezogen. Es bleibt noch die Frage XIII/6 - Drucksache V/1316 - des Herrn Abgeordneten Dr. Rinderspacher: Können durch die Verlegung sämtlicher Europa-Hauptquartiere der US-Streitkräfte von Frankreich in die Bundesrepublik Deutschland neue Belastungen für den Bundeshaushalt entstehen? Die Frage wird übernommen. Ich bitte den Herrn Staatssekretär um Beantwortung.

Not found (Staatssekretär:in)

Durch die Verlegung der von Ihnen erwähnten Einheiten der amerikanischen Streitkräfte werden dem Bundeshaushalt voraussichtlich unmittelbar keine neuen Belastungen entstehen. Die Amerikaner beabsichtigen, ihre in die Bundesrepublik Deutschland zu verlegenden Hauptquartiere in erster Linie durch zusätzliche Aufnahme in Liegenschaften unterzubringen, die ihnen bereits zur Verfügung stehen. Dem Bund entstehen hierdurch keine Kosten. Kosten für etwa notwendig werdende Baumaßnahmen in diesen Liegenschaften sowie Kosten für die Anmietung weiterer Liegenschaften werden von den Vereinigten Staaten zu tragen sein. Mittelbar - wenn ich noch einen Satz hinzufügen darf, Frau Präsidentin - entstehen dem Bundeshaushalt dadurch Kosten, und zwar Transport- und Umzugskosten, daß die Bundeswehr im Zusammenhang mit der Verlegung amerikanischer Stäbe aus Frankreich je eine Truppenunterkunft in Zweibrücken und in Rüsselsheim zugunsten der US-Streitkräfte räumt. Diese beiden früher den US-Stationierungsstreitkräften überlassenen Unterkünfte waren jedoch nur vorübergehend zugunsten der Bundeswehr mit der Maßgabe freigegeben worden, daß sie bei erneutem Eigenbedarf den US-Streitkräften zurückzugeben seien.

Dr. Maria Probst (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001753

Zusatzfragen?

Dr. Paul Kübler (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001239, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Hat die Bundesregierung die in Frage kommenden Gemeinden in dem relativ kleinen Dreieck zwischen Saarbrücken, Worms und Heidelberg darauf vorbereitet, daß diese Stäbe aus dem Raum zwischen Verdun und Orleans nun zu ihnen kommen? Dr. Carstens Staatssekretär des Bundesministeriums der Verteidigung: Ich möchte sicher annehmen, daß das geschehen ist, Herr Abgeordneter.

Dr. Maria Probst (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001753

Damit sind wir am Ende der Fragestunde. Ich danke dem Herrn Staatssekretär für die Beantwortung. Ich rufe nunmehr den Punkt 20 der Tagesordnung auf: Beratung des Berichts der Sozialenquete-Kommission „Soziale Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland ({0})" Drucksachen V/961, zu V/961 Hier besteht eine interfraktionelle Vereinbarung, wonach für alle Fraktionen von Herrn Professor Dr. Schellenberg eine Erklärung abgegeben wird. Ich bitte den Herrn Abgeordneten Dr. Schellenberg, das Wort zu nehmen.

Dr. Ernst Schellenberg (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001954, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die drei Fraktionen sind übereingekommen, die Sozialenquete ohne Aussprache dem Ausschuß für Sozialpolitik zu überweisen. Der Ausschuß für Sozialpolitik wird bald in öffentlichen Sitzungen sowohl die Verfasser der Sozialenquete als auch andere Sachverständige hören. Dabei soll der Abschnitt „Alterssicherung" zuerst behandelt werden, der wegen der Finanzprobleme der Rentenversicherung besonders aktuelle Bedeutung hat. Auf Grund seiner Beratungen wird der Ausschuß dann dem Plenum vorschlagen, der Bundesregierung konkrete Aufträge zur Änderung und Weiterentwicklung der sozialen Sicherung zu erteilen. ({0})

Dr. Maria Probst (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001753

Sie haben die Erklärung gehört. Wir kommen nun zu der Überweisung, und zwar schlägt Ihnen der Ältestenrat die Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik vor. - Es erhebt sich kein Widerspruch; es ist so beschlossen. Ich komme nun zu Punkt 5 der Tagesordnung: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. Mai 1965 über den Handelsverkehr und die technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den Mitgliedstaaten einerseits und der Libanesischen Republik andererseits - Drucksache V/1019 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen ({0}) - Drucksache V/1308 Berichterstatter Abgeordneter Dr. Staratzke ({1}) Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort? - Das ist nicht der Fall. Das Wort zur Aussprache wird ebenfalls nicht gewünscht. Änderungsanträge liegen dem Haus nicht vor. Wer dem Gesetz in zweiter Beratung einschließlich Einleitung und Überschrift zustimmen will, der gebe ein Handzeichen. -Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Gesetz ist in zweiter Beratung einstimmig angenommen. Wir kommen zur dritten Beratung. Es liegen keine Wortmeldungen vor. Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen will, der erhebe sich von seinem Platz. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Gesetz ist einstimmig angenommen. Ich rufe nun den Punkt 6 der Tagesordnung auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 11. Juni 1965 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kolumbien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen - Drucksache V/838 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen ({2}) - Drucksachen V/1309, zu V/1309 Berichterstatter Abgeordneter Lenders ({3}) Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort? - Es wird auf die Berichterstattung verzichtet. - Das Haus ist damit einverstanden. e Ich habe keine Wortmeldungen zur Aussprache vorliegen. Änderungsanträge liegen ebenfalls nicht vor. Wer dem Gesetz in zweiter Beratung einschließlich Einleitung und Überschrift zuzustimmen wünscht, der gebe ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Gesetz ist in zweiter Beratung angenommen. Wir kommen nun zur dritten Beratung. Es liegen keine Wortmeldungen vor. Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen will, der erhebe sich von seinem Platz. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Gesetz ist einstimmig angenommen. Vizepräsident Frau Dr. Probst Ich komme zu Punkt 7 der Tagesordnung: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 31. August 1961 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Marokko über die Förderung von Kapitalanlagen - Drucksache V/1020 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen ({4}) - Drucksachen V/1310, zu V/1310 -Berichterstatter: Abgeordneter Lenders ({5}) Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. - Das Haus ist einverstanden. Es liegen auch keine Wortmeldungen zur Aussprache vor, ebenso keine Änderungsanträge. Wer dem Gesetz in zweiter Beratung einschließlich Einleitung und Überschrift zustimmen will, der gebe ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Gesetz ist in zweiter Lesung angenommen. Wir kommen nun zur dritten Beratung. Es liegen keine Wortmeldungen vor. Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Gesetz ist einstimmig angenommen. Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. Dezember 1961 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Liberia zur Förderung und zum gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen - Drucksache V/1079 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen ({6}) - Drucksachen V/1311, zu V/1311 -Berichterstatter: Abgeordneter Lenders ({7}) Der Herr Berichterstatter wünscht nicht das Wort. - Das Haus ist mit dem Verzicht auf Berichterstattung einverstanden. Das Wort zur Aussprache wird ebenfalls nicht gewünscht. Änderungsanträge liegen nicht vor. Wer dem Gesetz in zweiter Beratung einschließlich Einleitung und Überschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Gesetz ist in zweiter Beratung angenommen. Wir kommen nun zur dritten Beratung. Es liegen keine Wortmeldungen vor. Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Gesetz ist einstimmig angenommen. Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 23. August 1965 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Zentralafrikanischen Republik über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen - Drucksache V/1128 Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen ({8}) - Drucksachen V/1312, zu V/1312 Berichterstatter: Abgeordneter Lenders ({9}) Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. - Das Haus ist damit einverstanden. Es liegen auch keine Wortmeldungen zur Aussprache vor, ebenso keine Änderungsanträge. Wer dem Gesetz in zweiter Beratung einschließlich Einleitung und Überschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Gesetz ist in zweiter Beratung angenommen. Wir kommen nun zur dritten Beratung. Es liegen keine Wortmeldungen vor. Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen will, der erhebe sich vom Platz. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das Gesetz ist in dritter Beratung einstimmig angenommen. Ich rufe nun die Punkte 10 bis 15 der Tagesordnung auf: 10. Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen ({10}) über die von der Bundesregierung erlassene Verordnung zur Änderung von Zollsätzen ({11}) - Drucksachen V/996, V/1306 Berichterstatter: Abgeordneter Schmidhuber 11. Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen ({12}) über die von der Bundesregierung erlassene Achtundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste - Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz -- Drucksachen V/1256, V/1305 Berichterstatter: Abgeordneter Junker 12. Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen ({13}) über die von der Bundesregierung erlassene Siebenundzwanzigste Verordnung zur Vizepräsident Frau Dr. Probst Änderung der Einfuhrliste - Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz -- Drucksachen V/1081, V/1304 Berichterstatter: Abgeordneter Schmidhuber 13. Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen ({14}) über die von der Bundesregierung erlassene Siebenundsechzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 ({15}) über die von der Bundesregierung erlassene Einundsiebzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 ({16}) (Drucksachen V/1136, V/1207, V/1303 -Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Staratzke 14. Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen ({17}) über die von der Bundesregierung erlassene Vierundsechzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 ({18}) - Drucksachen V/1083, V/1302 -Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Serres 15. Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen ({19}) über die von der Bundesregierung erlassene Dreiundsechzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 ({20}) - Drucksachen V/1082, V/1301 Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Preiß Es handelt sich um Berichte des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen betreffend Änderungen des Deutschen Zolltarifs 1966. In allen Fällen hat das Haus nur von den Berichten des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen Kenntnis zu nehmen. Wünscht einer der Herren Berichterstatter das Wort? - Es wird auf Berichterstattung verzichtet. Das Haus ist damit einverstanden. Anträge zu den Berichten liegen nicht vor. Ich empfehle dem Hause, von allen Berichten Kenntnis zu nehmen. - Ich darf feststellen, daß dies der Fall ist. Ich komme nun zu den Punkten 16 und 17 der Tagesordnung: 16. Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen ({21}) über den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag der Kommission der EWG für eine Verordnung des Rats zur Änderung der Verordnung Nr. 14/64/EWG betreffend die Festsetzung der Einfuhrpreise und Abschöpfungen für Folgeerzeugnisse auf dem Rindfleischmarkt - Drucksachen V/1161, V/1307 Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Preiß Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Gesundheitswesen ({22}) über die von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschläge der Kommission der EWG für a) eine Richtlinie des Rats zur ...ten Ändederung der Richtlinie des Rats zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für färbende Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen b) eine Richtlinie des Rats über die Verwendung gewisser konservierender Stoffe für die Oberflächenbehandlung von Zitrusfrüchten sowie über Überwachungsmaßnahmen zum Nachweis und zur Identifizierung der konservierenden Stoffe in und auf Zitrusfrüchten c) eine Richtlinie des Rats zur Änderung der Richtlinie des Rats vom 26. Januar 1965 zur Festlegung spezifischer Reinheitskriterien für konservierende Stoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden dürfen - Drucksachen V/1192, V/1315 -Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Brenck Es handelt sich um Berichte über EWG-Vorlagen. Wünscht einer der Herrn Berichterstatter das Wort? - Das ist nicht der Fall; es wird auf Berichterstattung verzichtet. Das Haus ist damit einverstanden. Ich darf der Einfachheit halber gemeinsam abstimmen lassen. - Es erhebt sich dagegen kein Widerspruch. Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschußanträge auf den Drucksachen V/1307 und V/1315. Wer zustimmen will, der gebe ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Es ist so beschlossen. Ich rufe nunmehr Punkt 18 der Tagesordnung auf: Beratung der Übersicht 10 des Rechtsausschusschusses ({23}) über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht - Drucksache V/1320 Der Ausschuß empfiehlt in seinem Antrag, von einer Äußerung zu den nachstehend aufgeführten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht abzusehen. - Dagegen erhebt sich kein Widerspruch; es ist so beschlossen. Ich rufe nunmehr Punkt 19 der Tagesordnung auf: Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses ({24}) über den Antrag des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1963 - Einzelplan 20 -- Drucksachen V/552, V/1234 Berichterstatter: Abgeordneter Windelen Das Wort zur Berichterstattung wird nicht begehrt. Das Haus ist damit einverstanden. Vizepräsident Frau Dr. Probst Der Antrag des Ausschusses lautet: Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der Bundesrechnungshof ist durch die gemäß § 108 Abs. 3 der Reichshaushaltsordnung erfolgte Vorlegung der Rechnung und Vermögensrechnung des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1963 - Einzelplan 20 - ({25}) den ihm auferlegten Pflichten nachgekommen. 2. Für die vorbezeichnete Rechnung wird gemäß § 108 Abs. 3 der Reichshaushaltsordnung Entlastung erteilt. Wer diesem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Einstimmig angenommen. Ich rufe Punkt 21 der Tagesordnung auf: Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik ({26}) über die Anträge der Fraktion der SPD, der Fraktionen der CDU/ CSU, FDP zur Großen Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU, FDP betr. Förderung der Forschung zur wirtschaftlichen Nutzung von Kernenergie und der Weltraumforschung - Drucksache V/1245, Umdrucke 101, 102 Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Mühlhan Abgeordneter Raffert Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. - Das Haus ist damit einverstanden. Ich lasse nun abstimmen über den Antrag des Ausschusses, der Ihnen auf Drucksache V/1245 vorliegt. Ich brauche ihn nicht zu verlesen. Wer dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? -- Wer enthält sich? - Einstimmig angenommen. Ich komme nun zum Punkt 22 der heutigen Tagesordnung: Beratung des Raumordnungsberichtes 1966 der Bundesregierung - Drucksache V/1155 Der Herr Bundesinnenminister hat das Wort zur Begründung. Bitte schön!

Paul Lücke (Minister:in)

Politiker ID: 11001387

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im April 1965 hat der Deutsche Bundestag das Bundesraumordnungsgesetz verabschiedet, ein Gesetz, das die allgemeinen Leitlinien für die räumliche Entwicklung des Bundesgebietes enthält. Nach diesen Leitlinien sollen die Länder die räumliche Entwicklung in den einzelnen Gebieten lenken. Nach den Leitlinien dieses Gesetzes muß auch der Bund sein Handeln ausrichten, soweit es sich im Raum der Bundesrepublik niederschlägt. Nach dem Raumordnungsgesetz muß die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag alle zwei Jahre einen Bericht über die räumliche Entwicklung, die Auswirkung zwischenstaatlicher Verträge und über die durchgeführten und geplanten Maßnahmen vorlegen. Den ersten Bericht dieser Art hat die Bundesregierung dem Hohen Hause im November 1966 erstattet. Der Bericht soll dazu beitragen, die Ziele der Raumordnung zu verwirklichen. Er soll es dem Bundestag ermöglichen, die Auswirkungen konkreter Maßnahmen im Zusammenhang der räumlichen Entwicklung zu erkennen. Die Entwicklung der räumlichen Struktur des Bundesgebietes soll dem Ziel der freien Entfaltung der Persönlichkeit dienen. Sie soll diese Entfaltung, wie es das Grundgesetz vorsieht, ermöglichen. Dabei muß jede Raumordnung die natürlichen Gegebenheiten des Raumes und die wirtschaftlichen, die sozialen und die kulturellen Erfordernisse berücksichtigen. Dabei gilt es zu beachten, daß unser Bundesgebiet in einen größeren Raum eingeordnet ist. Hier stellen sich der Raumordnung zunächst zwei vordringliche Aufgaben, erstens die Wiedervereinigung unseres Vaterlandes und zweitens die Förderung der europäischen Zusammenarbeit. Die Bundesregierung hat in ihrem Bericht die Bedeutung und die besonderen Schwierigkeiten einer Raumordnung im geteilten Deutschland offen und ungeschminkt dargelegt. Trotz einer mehr als 20jährigen Trennung durch den Eisernen Vorhang besteht noch immer eine, Gott sei es gedankt, weitgehende Einheit im äußeren Erscheinungsbild Deutschlands. Dieser Raum, der in Jahrhunderten durch eine gemeinsame Geschichte, eine gemeinsame Kultur, Siedlung und Wirtschaft geformt wurde, kann seine Gestalt nicht in zwei Jahrzehnten willkürlicher Trennung verlieren. Wir dürfen jedoch, meine Damen und Herren, nicht verkennen, daß der unfreie Teil unseres Vaterlandes einem System unterworfen ist, das weit von den Zielen und Methoden unserer Raumordnungspolitik entfernt ist. Unser Ordnungsprinzip folgt den Grundsätzen des freiheitlichen Rechts- und Sozialstaates. Wir dürfen nicht verkennen, daß sich im unfreien Teil unseres Vaterlandes eine Entwicklung vollzieht, deren Ziel eine räumliche Desintegration des alten, größeren, geschichtlich gewordenen, gewachsenen Kultur- und Wirtschaftsraums ist. Dadurch wird das Ziel der Wiedervereinigung erschwert. Es ist heute nicht möglich, die raumwirksamen Planungen und Maßnahmen in der Bundesrepublik mit denen der sowjetischen Besatzungszone abzustimmen. Wir können deshalb zur Zeit nur zweierlei tun: erstens die räumliche Entwicklung jenseits des Eisernen Vorhangs zu beobachten und zu bedenken, welche Notwendigkeiten sich für die Wiedervereinigung und für uns daraus ergeben, und zweitens bei Einzelplanungen und -maßnahmen im Falle mehrerer Lösungsmöglichkeiten diejenige vorzuziehen, die dem Ziel der Wiedervereinigung am besten dient. Im europäischen Raum müssen wir die räumlichen Voraussetzungen für die Zusammenarbeit schaffen. Ein Blick auf die Karte und die Gegebenheiten, vor allem die Kenntnisnahme der wirtschaftlichen, der sozialen und der kulturellen Entwicklung, weiterhin die Niveauunterschiede zwischen regionalen Teilräumen an den Staatsgrenzen, zeigen uns, daß im 20. Jahrhundert diese Entwicklungen nicht an den Staatsgrenzen haltmachen dürfen. So liegen etwa in Nordwesteuropa großräumige Verdichtungsgebiete, z. B. die Ringstadt Holland, das Rhein-Ruhr-Gebiet, das nordfranzösische Industrierevier, und in einem anderen Bezug schwachstrukturierte Räume, z. B. die Eifel, der Hunsrück, das Hohe Venn und die Ardennen, dicht nebeneinander. Die übernationale Zusammenarbeit zeigt sich in vier Bereichen. Erstens. Zahlreiche Gemeinden und Gemeindeverbände arbeiten über die Grenzen hinweg zusammen. Wir können auch hier Ansätze für eine regionale Zusammenarbeit finden, die wir ausbauen wollen. Zur Zeit wird erörtert, ob für diese kommunalen Kontakte über eine europäische Konvention entsprechende Rechtsformen geschaffen werden können. Zweitens. Die Bundesregierung will gemeinsam mit den betroffenen Landesregierungen einerseits und den jeweiligen Regierungen unserer Nachbarstaaten andererseits ständige Raumordnungskommissionen einrichten. Sie sollen für grenzüberschreitende Planungsgebiete zu gemeinsamen Überlegungen führen und Planungen und Maßnahmen dieser Art aufeinander abstimmen. Drittens. Raumordnerische Aufgaben ergeben sich vor allem auch durch die regionalpolitischen Zielsetzungen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Diese Ziele sollen im Rahmen einer mittelfristigen Wirtschaftspolitik verwirklicht werden, vor allem dadurch, daß die Infrastruktur ausgebaut, zentrale Orte und Entwicklungsschwerpunkte geschaffen werden. Hierbei kommt es darauf an, daß bei diesen regionalpolitischen Überlegungen und Bemühungen die Zielsetzungen und die Grundsätze der Raumordnung so berücksichtigt werden, wie sie in den einzelnen Mitgliedstaaten leider bis zur Stunde unterschiedlich festgelegt sind. Die Römischen Verträge geben der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und ihrer Kommission kein Mandat für die Anliegen der Raumordnung. Es ist deshalb wiederholt die Frage gestellt worden, ob diese Verträge deswegen erweitert werden müßten. Viertens. Der Europarat befaßt sich seit Jahren verstärkt mit den Fragen der übernationalen Raumordnung. Nach längeren Vorarbeiten hat die Beratende Versammlung am 30. September 1966 dem Ministerkomitee empfohlen, eine Konferenz der europäischen Raumordnungsminister im Rahmen des Europarats ' einzurichten. Die damit zusammenhängenden Fragen werden zur Zeit auch von der Bundesregierung geprüft. Aber, meine Damen und Herren, bei aller Bedeutung dieser europäischen Arbeiten liegt natürlich das Schwergewicht der raumordnerischen Problematik in den Räumen innerhalb des Bundesgebietes. Hier ist nun sehr deutlich zu erkennen, daß die räumliche Entwicklung heute anderen Einflüssen folgt, als das noch vor etwa zehn Jahren der Fall war. In den 50er Jahren war die nachkriegsbedingte Umschichtung der Bevölkerung und das starke Wachsen der Großstädte bestimmend. Diese großen Bevölkerungsbewegungen und der Wiederaufbau der Industrie überwiegend an ihren traditionellen Standorten haben dazu geführt, daß die Großstädte ihre Funktion als Kernpunkte der Verdichtung wieder erfüllen können. Die ländlichen Räume nun, die weniger zerstört waren und deswegen die zunächst kriegs- und nachkriegsbedingte Wanderung der Bevölkerung auffingen, erlebten in den vergangenen Jahren eine starke Abwanderung. Diese Erscheinung, daß also Verdichtungsräume und ländliche Gebiete in ihrer Entwicklung stark auseinandergingen, hat in den letzten Jahren etwas nachgelassen. Auch die ländlichen und die zurückgebliebenen Gebiete weisen heute zum überwiegenden Teil eine durchschnittliche Bevölkerungsentwicklung auf. Nur in einigen Gebieten nimmt die Bevölkerung noch ab. Vor allem zwei Erscheinungen sind heute bedeutsam. In vielen Großstädten - das ist eine sehr bemerkenswerte Erscheinung - nimmt die Bevölkerung ab. Teile der einheimischen Bevölkerung in diesen Großstädten wandern in die Randzonen. Die Verdichtung breitet sich an den Rändern der Großstädte weiter aus, weil Verkehr, Dienstleistungsbetriebe und sanierte Wohngebiete zwingend mehr Platz in diesen Großstädten benötigen. Er ist dort nicht vorhanden, darum der Vollzug dieser Entwicklung in den Randzonen. Dazu kommt, daß die Randzonen dieser Verdichtungsräume die Vorzüge der naheliegenden Citys und des sie umgebenden ländlichen Raumes aufweisen und auch vom Verkehr begünstigt sind. 2. In den ländlichen Räumen dagegen zeigt sich eine deutliche Tendenz zur kleinräumigen Verdichtung, wie es die Fachleute bezeichnen. Viele Menschen wandern von kleinen und kleinsten Gemeinden in die Kleinstädte und in die Orte mit zentraler Bedeutung ab. Diese Entwicklung wird dadurch begünstigt, daß sich Industriebetriebe zunehmend - das ist unser Ziel - auch in ländlichen Gebieten niederlassen und dabei vorgesehene Standorte mit zentralörtlichen Funktionen bevorzugen. Man sollte jedoch sehr deutlich sehen, .daß es sich hier nicht um automatische Ausgleichstendenzen handelt, sondern daß diese Entwicklung zu einem wesentlichen Teil eine Folge der Förderungspolitik von Bund, Ländern und Gemeinden ist. Schließlich dazu noch eine Feststellung. Die Schere der Entwicklung von Verdichtungsräumen und ländlichen Gebieten hat sich in den vergangenen Jahren im allgemeinen nicht weiter geöffnet. Sie hat sich aber auch noch nicht geschlossen. In den ländlichen und in den zurückgebliebenen Gebieten ist das Gefälle der Wirtschaftskraft und die Ausstattung mit Versorgungseinrichtungen gegenüber den hochindustrialisierten Verdichtungsräumen und -gebieten immer noch außerordentlich groß. Diese Feststellung ist nicht im mindesten eine Aussage gegen die Verdichtungsräume oder gar gegen die Stadt. Im Gegen4138 teil, gerade der Ihnen vorliegende Bericht zeigt eindeutig, daß die Verdichtung ein Merkmal unserer räumlichen Ordnung und einer der wichtigsten Grundsätze der Raumordnungspolitik ist. Es geht hierbei lediglich um das Maß der Verdichtung, das seine Grenze dort findet, wo eine solche Verdichtung zu ungesunden Lebensverhältnissen für die Bevölkerung führt. Wenn die Bundesregierung auf das bestehende Niveaugefälle zwischen Verdichtungsräumen und ländlichen oder zurückgebliebenen Gebieten hinweist, so ist das Ausdruck des Bemühens um einen Ausgleich zwischen den einzelnen Teilräumen des Bundesgebiets, eine große Aufgabe der Raumordnungspolitik. Die absolute Zunahme etwa der Bevölkerung in den Verdichtungsräumen und auch die Ausweitung der Fläche hat die Notwendigkeiten einer Ordnung dieser Gebiete unter raumordnerischen Zielsetzungen noch erheblich verstärkt. Die Lebensverhältnisse und auch die wirtschaftlichen Wachstumschancen haben sich in den alten Kernräumen der Verdichtung insgesamt kaum verbessert. Es fehlen dort die Mittel und natürlich auch die Fläche für eine grundlegende Neuordnung. Hinzu kommt das Verharren an alten kommunalen Grenzen. Der zunehmende Individual-Verkehr hat die Schwierigkeiten im Bereich des Verkehrs nicht verringert, sondern im Gegenteil ständig vergrößert und erfordert nun wirklich dringend Abhilfe. Wir müssen befürchten, daß die Kerne der Verdichtungsräume ihre Funktion als Standort des wichtigsten überregionalen Verkehrs und der Dienstleistungseinrichtungen auf die Dauer unzureichend oder gar nicht mehr erfüllen können. Diese Entwicklung können wir schon aus Gründen der wirtschaftlichen Vernunft und der wirtschaftlichen Entwicklung ,so einfach nicht mehr hinnehmen. Wir können es nicht länger verantworten, daß sich Fehlinvestitionen in diesem Umfang weiter vollziehen. ({0}) Von der menschlichen Situation, die sich hier ergibt - Lärmbelästigung, Geruch, Verunreinigung der Luft usw. -, abgesehen. Von Bedeutung gerade für die Verdichtungsgebiete waren auch die wesentlichen sektoralen Verschiebungen der wirtschaftlichen Tätigkeiten. Hier zeichnet sich z. B. das relative Stagnieren des RheinRuhr-Gebietes - ein großes Gegenwartsproblem - und der Verdichtungsräume an der Saar sowie in Hamburg - was weithin unbekannt ist - deutlich ab. Die Möglichkeiten des Bundes, in den Verdichtungsgebieten Ordnungs- und Entwicklungstendenzen mit raumordnerischen Zielsetzungen durchzuführen, sind - nüchtern betrachtet - geringer, als weithin angenommen wird. Es bedurfte einer außerordentlich schwierigen, mühevollen Kleinarbeit auf vielen Ebenen, um das Raumordnungsgesetz des Bundes zu verwirklichen. Eine unmittelbare Zuständigkeit und damit auch eine Einwirkungsmöglichkeit für jene Bereiche der Raumstruktur, für die Ordnungsmaßnahmen möglich und notwendig sind - auch ohne erhebliche Geldaufwendungen -, fehlt fast regelmäßig. Die Raumordnungspolitik des Bundes wird sich dementsprechend in den nächsten Jahren darauf konzentrieren müssen, gesetzgeberische und verwaltungsmäßige Maßnahmen der verschiedensten Fachbereiche so zu beeinflussen, daß die Ordnung der Verdichtungsräume erleichtert und ihre Entwicklung gefördert wird. Das ist eine der großen Gemeinschaftsaufgaben in der modernen Zeit. Schwerpunkte dieser Tätigkeit liegen bei der weiteren Planung des Ausbaues von Bundesfernstraßen, die ja doch weithin die Gesetze der räumlichen Entwicklung praktisch mitbestimmern, ferner bei den sonstigen Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse, vor allem in ländlichen Räumen, schließlich bei den Maßnahmen zur Erleichterung der Anpassung wirtschaftlich einseitig strukturierter Gebiete. Besonders dringlich erscheint aus Gründen der Raumordnung eine Förderung der städtebaulichen Erneuerung, wobei die Erneuerung der Dörfer und Städte hier in gleicher Weise als städtebauliche Erneuerung fachlich und sachlich verstanden wird. Diese Entwicklung hängt jedoch weitgehend davon ab, welche Mittel für diese Aufgabe im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung von Bund, Ländern und Gemeinden bereitgestellt werden können. Ganz anders, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist die Situation in den ländlichen und hinter dem Durchschnitt der wirtschaftlichen Entwicklung zurückgebliebenen Gebiete. Hier hat die großräumige Wanderung stark abgenommen. Zugleich machen sich die von mir schon erwähnten kleinräumigen Verdichtungstendenzen in den ausgewiesenen zentralen Orten bemerkbar. Dieses Gliederungssystem der zentralen Orte, wenn ich es so nennen darf, ist für die Entwicklung der ländlichen Räume in den vergangenen Jahren außerordentlich bedeutungsvoll gewesen und bleibt es auch in Zukunft; es sollte verstärkt praktiziert werden. Fast in allen Ländern sind die zentralen Orte, für die also eine besondere Entwicklung in mannigfacher Hinsicht vorgesehen ist und die geographische und sonstige Vorzüge bieten, von der Landesplanung ausgewiesen worden. Auch entsprechende, auf dieses System hin orientierte Fachplanungen finden sich vermehrt; aber überall ist das noch nicht der Fall. Der Bericht und diese Debatte sollten dazu beitragen, daß diese Planungen und die Ausweisung zentraler Orte überall und verstärkt vorgenommen werden. Meine Damen und Herren, wir müssen davon ausgehen, daß auch weiterhin Arbeitskräfte aus der Landwirtschaft, aus dem Handwerk und aus den übrigen Berufen auch im ländlichen Raum freigesetzt werden. Damit besteht, ich möchte meinen, dringender als bisher die Notwendigkeit, durch geeignete Maßnahmen zusätzliche Dauerarbeitsplätze zu schaffen; das ist eines der vorrangigen Ziele der Raumordnung. In den vergangenen Jahren sind in einzelnen Räumen erhebliche Fortschritte gemacht worden, die sich deutlich abzeichnen. Es steht jedoch außer Zweifel, daß in den nächsten Jahren diese Förderungsmaßnahmen nicht nur weitergeführt, sondern verstärkt und mit den im Raumordnungsgesetz festgeBundesminister Lücke legten raumordnerischen Zielvorstellungen abgestimmt werden müssen. Das ist nicht nur - wie immer wieder gesagt wird - eine Frage der Bereitstellung finanzieller Mittel - denn Arbeitsplätze in den Verdichtungsräumen kosten auch Geld, ja oft sehr viel mehr Geld -, es ist eine Aufgabe einer sinnvollen Strukturpolitik im Rahmen der raumordnerischen Grundsätze. Für die Entwicklung ländlicher und zurückgebliebener Räume sind vor allem ausreichende Verkehrserschließung und -bedienung wichtig. Hier ist auf die vorgeschlagenen Möglichkeiten zur Verbesserung des Flächenverkehrs im ländlichen Raum hinzuweisen, die zur Zeit erörtert werden. Die Fragen des Personen- und Güterverkehrs gewinnen nicht zuletzt auch dadurch an Gewicht, daß die Deutsche Bundesbahn gezwungen wurde, zunehmend gerade im ländlichen Bereich Strecken stillzulegen. Daß bei diesen unvermeidlichen Maßnahmen raumordnerische Entwicklungsvorstellungen nicht immer berücksichtigt werden konnten, ist selbstverständlich. Eben deshalb müssen die in diesem Zusammenhang aufgetretenen Schwierigkeiten zwischen Bund und Ländern beraten und Lösungen gefunden werden. Hier bietet sich der von uns vorgeschlagene regionale Verkehr als Ersatz- und Dauerlösung an, der besondere Förderung und Unterstützung finden sollte, hier im Bundestag, in den Ausschüssen, in den Landtagen und in den Parlamenten der Städte, Kreise und Gemeinden. Auch im Zonenrandgebiet haben sich die Förderungsmaßnahmen von Bund und Ländern in der Gesamtentwicklung dieses Raumes - das stellt man fest, wenn man sich die Dinge ansieht und die Gesamtentwicklung dieser schwierigen Räume am Todesstreifen kritisch würdigt - positiv niedergeschlagen. Ich möchte bei dieser Gelegenheit gerade den dort tätigen Kommunalpolitikern einmal danken, die an der Zonengrenze diese Aufgaben unter ungleich schwierigeren Umständen als ihre Kollegen in anderen Gebieten erfüllen müssen. Nur in einigen, zumeist verkehrsungünstig gelegenen Räumen des Zonenrandgebietes konnten sich in den letzten Jahren diese Förderungen, die wir vorgeschlagen haben, noch nicht überall positiv und gleich wirksam auswirken. Zusammenfassend, meine Damen und Herren, läßt sich also folgendes sagen. Schwerpunkte der Entwicklung ländlicher und zurückgebliebener Räume - auch der des Zonenrandgebietes - in den nächsten Jahren werden sein müssen: erstens der Ausbau zentraler Orte, zweitens die weitere Schaffung von außerlandwirtschaftlichen Arbeitsplätzen und drittens die grundlegende Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Dazu kommen selbstverständlich die Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur, die in ihrer Wechselwirkung mit den anderen Elementen der Raumstruktur ebenfalls tragende Bedeutung, ja, wenn Sie wollen, entscheidende Bedeutung haben. Darum arbeiten gerade der Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie der Wirtschaftsminister und der Raumordnungsminister eng mit dem Verkehrsminister zusammen. Hier bewährt sich die Arbeit der beteiligten Ressorts, insonderheit unterstützt durch den Bundesminister der Finanzen. Ziel der Raumordnung auch in den nächsten Jahren muß es sein - das ist eine weitere, wenn ich es so ausspreche, im Augenblick seltsam klingende Forderung -, die heute noch so florierenden Verdichtungsräume lebensfähig zu erhalten und zu machen. Jeder, der Großstädte besucht oder in ihnen lebt, weiß, wie schwer es ist - und es wird laufend schwerer -, die Verkehrsprobleme in den Citys zu regeln. Das meine ich, wenn ich davon sprach, daß die Aufgabe der Raumordnungspolitik auch ist, heute noch florierende Verdichtungsräume lebensfähig zu erhalten. Daneben ergibt sich weiter die Notwendigkeit, einen Abbau des großräumigen Strukturgefälles durch Entwicklung der ländlichen und der zurückgebliebenen Gebiete anzustreben. Diese Forderung müssen wir auch bei unseren Anstrengungen um Wirtschaftswachstum, Vollbeschäftigung und Stabilität und auch bei dem in Kürze zu verabschiedenden Eventualhaushalt berücksichtigen. ({1}) Dieser Haushalt hat eine große Bedeutung in raumordnerischer Hinsicht. Ich darf deshalb auch bei der Begründung des Raumordnungsberichts auf diesen Haushalt hinweisen. Die regionalpolitische Bedeutung etwa einseitig strukturierter Wirtschaftsgebiete steht heute an Beispielen so deutlich vor uns, daß ich es mir ersparen kann, darauf im einzelnen einzugehen. Jedoch auch für die ländlichen Gebiete ist der Zusammenhang mit dem Wirtschaftswachstum unverkennbar. Wir haben gesehen, daß bei guter Entwicklung, bei starkem Wachstum auch die ländlichen Gebiete profitierten, wenn auch ungleich in der Relation. Wir müssen jedoch damit rechnen, daß der Spielraum für die Ansiedlung oder Verlagerung von Industriebetrieben geringer wird. Es ist zudem kaum anzunehmen, daß in Zukunft weniger Arbeitskräfte von der Landwirtschaft freigesetzt werden als bisher. Das gehört eben zu der Forderung, das Schwergewicht auf die Ansiedlung von Arbeitskräften im ländlichen Raum zu legen. Noch ein Wort zum Vollzug des Raumordnungsgesetzes. Ich sagte, das Gesetz bedurfte sehr langer und sehr schwieriger Beratungen, bis es schließlich zustande kam, und nach der Verabschiedung fehlte es nicht an kritischen Stimmen. Ich darf heute vor dem Bundestag feststellen: bereits die kurze Praxis im Vollzug des Gesetzes hat gezeigt, daß es keineswegs eine Verlegenheitslösung war. Im Gegenteil! Das Gesetz ist praktikabel. Es hat den rechtlichen Rahmen festgelegt, innerhalb dessen sich die Raumordnungspolitik vollzieht. Die Aufgabe selbst ist nicht nur - und es liegt mir daran, das zu betonen - auf ein Tätigwerden der Verwaltungen auf den verschiedenen Ebenen angewiesen. Raumordnungspolitik bleibt, wenn sie Erfolg haben soll, eine politische Führungsaufgabe ersten Ranges, die in den nächsten Jahren an Bedeutung gewinnen und sicherlich dazu führen wird, daß in zwei Jahren das Parlament noch größeres Interesse an der Debatte nehmen wird, als es heute der Fall ist. Dabei geht es nicht nur um die Konkretisierung der gesellschaftspolitischen Grundideen dieses Gesetzes durch die Vielzahl der fachlichen Maßnahmen, wie sie nun im Ablauf der Verwaltung Jahr für Jahr in Durchführung der öffentlichen Haushalte - der 25 000 Haushalte der Gemeinden, der elf Haushalte der Länder und des Bundeshaushalts - vollzogen wird. Es geht nicht zuletzt auch darum, zu überwachen, ob die Einzelmaßnahmen, die alle Geld kosten, diesen von Bund und Ländern, von Bundesrat und Bundestag gemeinsam beschlossenen Grundsätzen im Raumordnungsgesetz folgen. Das ist das, was ich politische Führungsaufgabe nenne. Weil die Aufgabe so schwierig ist, weil es sich beinahe um eine neue Wissenschaft handelt, wagen sich viele unserer verehrten Kollegen, die überlastet sind, nur zögernd daran, sich mit diesem schwierigen Thema zu befassen. Meine Damen und Herren, es lohnt sich, ja, es ist dringend erforderlich, daß das geschieht, um zu verhindern, daß diese große Konzeption im Gewirr des Ablaufs einzelner Verwaltungsmaßnahmen erstickt und dabei große Entwicklungen, die uns vorschweben, nicht möglich werden. Ich sagte, hier liegen große, für die Entwicklung unseres Staates und Volkes bedeutsame politische Aufgaben, die in den Parlamenten der Gemeinden und der Länder sowie in diesem Parlament gelöst werden müssen. Ich darf unseren verehrten Kollegen das Raumordnungsgesetz noch einmal zur Lektüre empfehlen. Es ist ein relativ kurzes Gesetz. Dabei darf ich Sie auch bitten - es ist sicherlich im Druck der Zeit noch nicht überall möglich gewesen -, den Raumordnungsbericht zu überfliegen, weil Sie daraus spüren, welche Impulse hier für die Politik, die es auf diesem Gebiet zu machen gilt, für die Abgeordneten aller Ebenen gegeben werden. Die Abstimmung mit den Ländern läßt erkennen, daß auch hier - das hat einer mühevollen Arbeit bedurft - in absehbarer Zeit das Ziel erreicht wird, das der Gesetzgeber erreichen wollte. Zwischen Bund und Ländern wird eine Ministerkonferenz für Raumordnung durch ein Verwaltungsabkommen eingesetzt werden. In dieser Ministerkonferenz werden die die Länder und den Bund gemeinsam berührenden Fragen abgestimmt und laufend miteinander besprochen. Diese Tatsachen sagen nichts anderes, als daß hier eine schwierige politische und Verwaltungsarbeit zu bewältigen ist, die guten Willen, Wissen, Vertrauen und Entschlossenheit voraussetzt. Die anzustrebende Raumordnung ist kein neues staatspolitisches Ziel. Bei der Durchführung des Gesetzes geht es schlicht und einfach darum, alle wirksamen Kräfte der Politik, der Wissenschaft und der Verwaltung für diese Aufgabe zu interessieren und heranzuziehen. Über den fachlichen Erfordernissen stehen jedoch die klaren Zielvorstellungen unserer gesellschaftlichen Ordnung. Die politische Aufgabe ist, eine Ordnung zu verwirklichen, die dem einzelnen Menschen, der Familie auch in der modernen Zeit, auch in den nächsten Jahrzehnten ein Maximum an persönlicher Freiheit, ein Maximum an persönlichem Lebensraum sichert. Daß dabei die Familie im Mittelpunkt steht, ist unbestritten. So wird Raumordnungspolitik als angewandte Gesellschaftspolitik begriffen. Sie orientiert sich an den Grundwerten unserer Verfassung. Vom Einzelfachbereich allein her - das sagte ich, und ich sage es immer wieder - gelingt es nicht, die notwendigen Ziele zu verwirklichen. Einzelmaßnahmen werden uns auf die Dauer nicht weiterhelfen. Es kommt auf die Gemeinsamkeit und den Ausgleich der Interessen an. Keine isolierte Betrachtung führt uns zum Ziel. Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen dafür, daß Sie mit Aufmerksamkeit der Begründung des Raumordnungsberichtes 1966 gefolgt sind. Ich hoffe, daß es uns gelingt, die Raumordnungspolitik so zu gestalten, daß die Raumordnung in Deutschland in Zukunft den Grundsätzen unserer Gesellschaftsordnung auch angesichts der rasanten Entwicklung immer mehr angepaßt werden kann. Um dieses Ziel verwirklichen zu können, bitte ich um Ihre Mitarbeit. ({2})

Dr. Maria Probst (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11001753

Ich danke dem Herrn Bundesinnenminister für die Begründung des Raumordnungsberichtes 1966 der Bundesregierung. Wir kommen zur Beratung. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Prassler.

Dr. Helmut Prassler (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001745, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist für mich eine angenehme Verpflichtung, namens der Fraktion der CDU/CSU dem Herrn Bundesminister des Innern sehr herzlich dafür zu danken, daß er diesen ersten Raumordnungsbericht im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen unverzüglich und innerhalb der vorgeschriebenen Frist dem Hohen Hause vorgelegt hat. ({0}) Ich darf diesen Dank auch darauf ausdehnen, daß es gerade der Initiative des Herrn Bundesinnenministers in den vergangenen Jahren zu danken ist, daß die Gedanken der gesamten Raumordnung im Gebiet der Bundesrepublik und auch in diesem Hohen Hause so intensiv gepflegt und dadurch der Offentlichkeit ins Bewußtsein gebracht worden sind. ({1}) Vorweg darf ich ganz kurz sagen, daß es mir sehr wesentlich erscheint, daß dieser Bericht eine erste umfassende Bestandsaufnahme derjenigen Unterlagen bedeutet, die wir in der Bundesrepublik haben. Dabei dürfte ganz klar ersichtlich werden, welche ungeheure Bedeutung die Milliardeninvestitionen unserer öffentlichen Haushalte insgesamt haben und welche Bedeutung sie auch in der Zukunft haben. ({2}) Ich darf auch darauf hinweisen, daß es mir sehr wichtig erschien, daß in diesem Bericht nicht nur die innenpolitischen Fragen der Raumordnung angesprochen wurden, sondern an erster Stelle die Frage nach der Raumordnung und ihrem Sinn in unserem geteilten deutschen Vaterland. ({3}) Wenn auch dieser Teil des Berichts naturnotwendigerweise sehr kurz ausfallen mußte und mit einem mehr oder weniger betrüblichen Feststellungsergebnis endet, so erscheint es mir doch äußerst wertvoll - und darauf hat der Herr Minister in seiner Begründung eben erneut hingewiesen -, daß dann, wenn es sich um mehrere Lösungsmöglichkeiten handelt, diejenige vorgezogen werden soll und werden muß - das gilt insbesondere für das Zonenrandgebiet -, von der für eine spätere Wiedervereinigungslösung am ehesten günstige Aspekte erhofft werden können. ({4}) Darüber hinaus scheint es mir genauso wichtig zu sein, daß die Fragen des Bereichs der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und die Möglichkeiten der Zusammenarbeit unter raumordnerischen Gesichtspunkten innerhalb der EWG und darüber hinaus eigentlich im kontinentalen Europa unseren Nachbarstaaten gegenüber klar und deutlich angesprochen und die Formen der bisher erreichten und der erstrebten Zusammenarbeit genannt sind. Weiterhin werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie man in der Zukunft bei all den politischen Maßnahmen, vor denen wir noch stehen, besser und schärfer vorgehen kann. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich nun zu den Auswirkungen des Gesetzes, wie ich sie nach dem Studium dieses Raumordnungsberichts als Auswirkungen positiver Art erkennen konnte, eine Zusammenfassung geben. Erstens. Es erscheint mir wichtig, daß inzwischen alle Bundesländer ihre Landesplanungsgesetze erlassen haben. Teilweise waren diese Gesetze schon vor Erlaß des Raumordnungsgesetzes vom 8. April 1965 bzw. seinem Inkrafttreten gegeben. Andere sind danach erlassen worden. Es ist aber wesentlich, daß Gesetze, die schon vor dem Erlaß des Raumordnungsgesetzes in den Bundesländern bestanden haben, in der Zwischenzeit durch Anpassungsmaßnahmen oder Ergänzungen an dieses Raumordnungsgesetz herangeführt worden sind bzw. noch herangeführt werden, so z. B. das Bayerische Landesplanungsgesetz, wie die Bemühungen im Bayerischen Landtag zur Zeit zeigen. Zweitens. Für mich ist äußerst wesentlich, daß der Bund das Leitbild für all diese raumordnerischen Maßnahmen gibt. Im Rahmen seiner verfassungsmäßigen Kompetenzen hat der Bund kein eigenes Instrument der Planung oder Programmierung. Er hat nur im Rahmen dieses Gesetzes das Leitbild zu geben, und es obliegt den Ländern, für ihr Gebiet die notwendigen Pläne und Programme und alles damit Zusammenhängende rechtsverbindlich aufzustellen. Ich möchte auch daran erinnern, daß mit diesen Aufgaben die Tätigkeit der Länder nicht erschöpft ist, sondern daß dem Sinn und Gedanken dieses Raumordnungsgesetzes vor allen Dingen auch durch gutachtliche Stellungnahmen, z. B. der oberen und obersten Landesbehörden den regionalen Planungsträgern gegenüber, und durch Koordinierungsmöglichkeiten laufend entsprochen werden kann. Drittens. Die Verpflichtung zur Bezeichnung der sogenannten problematischen Gebiete, die im Raumordnungsgesetz den Bundesländern gegeben ist, erscheint mir als der eigentliche Kernpunkt der - vor allen Dingen auch nahen und nächsten vor uns liegenden Aufgaben. Ich darf sie in die Erinnerung zurückrufen. Es sind die Aufgaben der Bezeichnung a) der sogenannten zurückgebliebenen Gebiete, b) des Zonenrandgebiets, c) der Gebiete, in denen wir einer zukünftigen möglichen Verdichtung rechtzeitig entgegenwirken sollen, und d) der Gebiete, in denen bereits Verdichtungserscheinungen dazu geführt haben, daß wir zur Gesundung dieser Gebiete einen besonderen Beitrag leisten müssen. Es darf mit Freude erwähnt werden, daß Teilplanungen für diese Gebiete im gesamten Gebiet der Bundesrepublik bereits vorhanden sind, allerdings erst Teilplanungen. Viertens. Die Verpflichtung der Länder zum gegenseitigen Einvernehmen über die Landesgrenzen hinweg scheint mir ebenfalls sehr wesentlich zu sein, weil es in dieser Form bisher nur in ganz wenigen gesetzgeberischen Möglichkeiten angesprochen wurde. Es darf darauf hingewiesen werden, daß im Gesetz selbst zwei Möglichkeiten genannt werden: Verwaltungsabkommen oder gegebenenfalls auch Staatsverträge. Fünftens zum Komplex der positiven Auswirkungen. Die Grundsätze des Gesetzes sind auf Ergänzung angelegt. Ich glaube, auch das müssen wir uns klar vor Augen halten. Die Ergänzung der Leitlinien, die durch dieses Gesetz gegeben sind, weisen darauf hin, daß es sich nicht nur um die Fragen der Strukturplanung, also etwas Zukünftiges oder auf die Zukunft Gerichtetes handeln kann, sondern vor allen Dingen auch um die Strukturverbesserung, auf die Verbesserung des Vorhandenen. Das bedeutet den klaren Auftrag, die Verbesserung gegebener Verhältnisse ständig zu überlegen und in diese Überlegungen auch bei der politischen Verantwortung mit einzubeziehen. Insgesamt bedeutet das, daß alle politischen Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden, d. h. auch alle politischen Entscheidungen in diesem Hohen Hause, auf diese Grundsätze des Raumordnungsgesetzes angelegt werden müssen. ({5}) Ich glaube, darin liegt für uns der Auftrag in der allernächsten Zeit. Der Herr Bundesminister hat mit dem Stichwort „Eventualhaushalt" darauf hingewiesen - ich möchte das aufgreifen und noch einmal unterstreichen -, daß es unsere entscheidende Aufgabe sein wird, sämtliche Maßnahmen, die im Rahmen dieser geringer und schwieriger gewordenen Möglichkeiten liegen, besonders daraufhin zu prüfen, wieweit sie raumordnerischen Gesichtspunkten und verbes4142 serten Möglichkeiten der Zukunft nahekommmen können. Es wird unsere Aufgabe sein, darunter die jeweils besten Möglichkeiten auszusuchen und mit politischem Gewicht und Entscheidungsfreudigkeit zu unterstreichen. Ich darf nun auf die Auswirkungen des Gesetzes mit noch nicht oder nicht voll befriedigendem Ergebnis zu sprechen kommen. Erstens. Die Entwicklung in der Reginonalplanung ist keineswegs abgeschlossen. Nach meinem bescheidenen Überblick, den ich bis jetzt über dieses Problem habe, möchte ich sagen, daß wir etwa im guten ersten Drittel der gesamten Planungen in den einzelnen Bundesländern stehen. In diesem Zusammenhang muß auch darauf hingewiesen werden - das ist auch im Raumordnungsbericht ausgeführt -, daß die Organisationsformen und die Trägerschaften der einzelnen Planungsunternehmen sehr, sehr unterschiedlich sind. Diese unterschiedlichen Formen und Trägerschaften werden uns wahrscheinlich auch im Zusammenhang mit den eben gerade genannten letzten Überlegungen für die politischen Entscheidungen in der nächsten Zeit manches Mal zu denken geben müssen. Wir werden uns überlegen müssen, wie weit wir durch unsere Initiative dazu 'beitragen können, nicht etwa unzulässigen Einfluß auf diese Unternehmen zu nehmen, aber grundsätzliche Gedanken der Vereinheitlichung .der Organisationsformen und der Trägerschaften von uns als Impuls zu geben. Zweitens. Das Verwaltungsabkommen zwischen dem Bund und den Ländern, auf das ja auch der Herr Bundesminister hingewisen hat, ist 1965 abgelaufen. Es bot vor Erlaß des Raumordnungsgesetzes die notwendige Einigungsmöglichkeit zwischen dem Bund und den Ländern in Fragen der Raumordnung. Wie Sie, Herr Bundesminister, vorhin sagten, sind Ihre Bestrebungen weit fortgeschritten, dieses Verwaltungsabkommen zu erneuern und zu dem Kabinett für Raumordnung, zur Ministerkonferenz zu kommen. Ich möchte Sie, Herr Bundesminister, ganz besonders bitten, diese Bestrebungen äußerst wirksam voranzutreiben, damit sie recht bald verwirklicht werden können. Mir erscheint das insbesondere deshalb wichtig, weil die Aufgabe des § 8 des Raumordnungsgesetzes, die Merkmale zu finden, die Bund und Länder gemeinsam festzustellen haben, für die sogenannten problematischen Gebiete noch nicht in Angriff genommen ist. Das wird im Bericht deutlich gesagt. Gerade in diesem Punkt ist es sehr wichtig, daß diese Merkmale für die problematischen Gebiete gemeinsam erarbeitet werden. Das bedarf einer vordringlichen Behandlung und duldet keinen Verzug und keinen Aufschub mehr. Drittens. Das Bestehen vieler kommunaler Zusammenschlüsse außerhalb der eigentlichen Gesetzesbestimmungen der Landesplanungsgesetze und damit auch des Raumordnungsgesetzes gibt mir zu denken, insbesondere deshalb, weil die Rechtswirkungen, die von diesen Planungsergebnissen ausgehen, fraglich sind und bleiben. Auch hier erhebt sich gerade vom Bund her die Frage, wieweit unsere Förderungsmöglichkeiten dort sinnvoll eingesetzt werden können, wo diese Rechtswirkungen von eigenständigen Planungseinrichtungen nicht den gesetzlichen Bestimmungen des Raumordnungsgesetzes oder der Landesplanungsgesetze entsprechen. Viertens und letztens. Auch aus diesem Raumordnungsbericht geht die Notwendigkeit zur Verbesserung, zur Vereinheitlichung, zum Ausbau und zur Ergänzung unserer Statistik, so wie wir sie heute haben, an vielen Stellen hervor. Ich darf ein einziges Beispiel zitieren, das Beispiel der Gastarbeiterquote, die in diesem Bericht in vielfältiger Weise errechnet ist und bezogen wird. Die absolute Zahl der Gastarbeiter zum 30. September 1965 wird als prozentualer Anteil errechnet, indem man diese Zahl auf den Stand der Erwerbspersonen vom 30. September 1963 bezieht. Es ist bei Statistiken immer ein unbefriedigendes Ergebnis, wenn die Bezugsgrößen und Bezugsdaten verschiedener Herkunft oder verschiedenen Alters sind. Das kann auf die Dauer keine vergleichbare und ordentliche Grundlage für diese Überlegungen sein. Das Beispiel mag in diesem Zusammenhang banal sein. Aber es soll verdeutlichen, wie schwierig manchmal die Verwertung statistischer Daten ist, wenn wir nicht zu einer Vereinheitlichung und Verbesserung kommen. Das gilt insbesondere auch für die Statistiken der Länder und der kleineren Einheiten, für die statistisches Material immer schwieriger zu erhalten ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren, welche Folgerungen müssen wir aus diesem Raumordnungsbericht letzten Endes ziehen? Ich darf der Zeit halber versuchen, auch das mehr im Telegrammstil zu tun. Erstens. Ein erreichter Stillstand in der großräumigen Abwanderung darf erfreulicherweise diesem Bericht entnommen werden. Aber es darf keineswegs bei der derzeitigen abgeschwächten Wirtschaftsentwicklung zu einer erneuten Gefährdung oder zu einer erneuten Wanderungsbewegung kommen. Vor allen Dingen muß in die Überlegungen über unsere Förderungsmaßnahmen insbesondere beim Eventualhaushalt auch mit einbezogen werden, daß nicht etwa erneut durch andere wirtschaftliche Überlegungen eine Wanderungsbewegung im Raum eintritt. Die Folge wäre eine weitere Verschärfung des Strukturgefälles, bei dem wir froh und dankbar sein können, daß sich im Moment, wie der Herr Minister vorhin ausgeführt hat, die Schere nicht weiter öffnet, sondern ein erträglicher Stand erreicht worden ist, den es weiterhin zu verbessern gilt. Zweitens. Die räumlichen Entwicklungstendenzen als unmittelbare Folge des eben Gesagten müssen jetzt ganz besonders sorgfältig beobachtet werden. Ich sage hier noch einmal: Dieser Raumordnungsbericht, so erfreulich seine kurzfristige Vorlage für uns ist, muß kontinuierlich weitergeführt werden, so daß wir in diesem Hohen Hause ständig in der Lage sind, diese Entwicklungstendenzen präsent zu haben und unsere Entscheidungen im politischen Einzelfall in den Sektoren, in den Ressorts mit einbauen zu können. Drittens. Die Schaffung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum haben Sie, Herr Minister, als weiterhin sehr wichtig angesprochen. Ich muß dies unterstützen, trotz der Schwierigkeit der Voraussetzungen. Es ist im Augenblick gar nicht leicht möglich, einen Industriebetrieb zu veranlassen, bei der gegebenen Kapitalmarkt- und Eigenkapitalsituation noch Filialen oder Zweigbetriebe auf das Land hinaus zu verlegen mit all den Schwierigkeiten, die damit verbunden sind. Viertens. Wenn aber der Prozeß der Freisetzung von Arbeitskräften, wie er nach diesem Bericht erwartet wird, fortgesetzt werden soll - ich selbst bin nicht ganz so optimistisch, daß sich das noch entscheidend fortsetzen wird, sondern glaube, daß auch hier eine Verlangsamung eintreten wird -, dann kann dies nach meiner Meinung nur im Zusammenhang mit der Agrarstrukturverbesserung geschehen. Denn die Schaffung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum muß die Agrarstrukturverbesserung unmittelbar und zwingend als Gegengewicht haben. Damit darf ich gleich zu einem fünften Punkt kommen, zu der verstärkten Zusammenarbeit der Bundesressorts. Wenn alle Investitionsmaßnahmen der öffentlichen Hände heute solche Auswirkungen auf raumordnerische Fragen haben, dann muß grundsätzlich eine Abstimmung dieser Maßnahmen bereits zwischen den Bundesressorts erfolgen. ({6}) Hier haben wir die herzliche Bitte an Sie, Herr Bundesinnenminister, aus Ihrem Auftrag, der Ihnen im Raumordnungsgesetz gegeben ist, diese Abstimmung in den Ressorts soweit wie möglich vorzunehmen und voranzutreiben, so daß auch schon die für unsere Entscheidungen wesentlichen Gesichtspunkte vorgetragen werden können. ({7}) Sechstens. Ebenso die Bitte an Sie, Herr Bundesminister, um baldige Vorlage des geforderten Gesamtberichts über die Ergebnisse aller raumbedeutsamen Planungen im Bundesgebiet, damit wir auch daraus Erkenntnisse erhalten, wie insbesondere bei der regionalen Förderung innerhalb des Bundesgebietes notwendige Schwerpunkte von uns aus gefunden und gesetzt werden können. Siebtens. Auf das Vorantreiben des Verwaltungsabkommens brauche ich im einzelnen nicht mehr einzugehen. Ich darf gleich - achtens - sagen, daß wir aus der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern und ihren Ergebnissen vor allen Dingen weitere Impulse für die Klärung der Probleme der Verwaltungsstruktur erwarten. Auch diese Frage ist im Raumordnungsbericht deutlich angesprochen. Man mag hier verschiedener Auffassung sein. Ich war bisher vielleicht verhältnismäßig konservativ in meiner Einstellung, die Eigenständigkeit der Gemeinden nicht aufgeben zu wollen. Wenn ich aber heute die Wirkungen, die auch in diesem Bericht deutlich zutage treten, sehe, dann muß ich sagen, daß wir uns diese Frage, inwieweit solche Gegebenheiten für die Neuordnung der Verwaltungsstruktur eine Rolle spielen, in Zusammenhang mit den raumordnerischen Maßnahmen in Zukunft ganz klar vorlegen müssen. Neuntens. Die finanzwirtschaftlichen Probleme haben eine ausführliche Darstellung erhalten. Diese Darstellung entspricht ganz zweifellos dem Gewicht, das sie haben. Mein verehrter Fraktionskollege Balkenhol wird auf dieses Problem nachher wahrscheinlich noch spezieller eingehen. Dasselbe gilt - zehntens - für das Problem der Bildungsinvestitionen, das ich deshalb jetzt nur der Vollständigkeit halber mit erwähnen will. Elftens. Die Verdichtung ist als positives Prinzip angesprochen, soweit es durch die Tragfähigkeit des Raums gegeben ist. Ich glaube, diese Feststellung müssen wir unterstreichen, weil es für beide Teile gilt, sowohl für den verdichteten Raum als auch für den ländlichen oder zurückgebliebenen Raum, von dem Sie, Herr Bundesminister, vorhin sagten, daß die kleinräumigen Verdichtungstendenzen zur Zeit und wahrscheinlich auch noch in der Zukunft eine größere Rolle spielen werden. Wenn wir zur Gesundung der verdichteten Gebiete etwas tun können, dann meiner Ansicht nach auf dem Wege über ein Städtebauförderungsgesetz. Wir wissen, daß die Vorlage für ein solches Gesetz im letzten Bundestag nicht gesetzeswirksam wurde und daß die erneute Einbringung einer Vorlage zunächst an der Haltung der Bundesländer gescheitert ist. Ich bin aber der Meinung, daß auch mit schmäleren Haushaltsmitteln ein solches Gesetz ausgefüllt werden kann. Die Hauptsache ist, daß wir es als Grundlage für unsere Überlegungen haben. Wir wissen nicht, ob wir in zwei, drei, fünf oder zehn Jahren, auf dieser Grundlage aufbauend, dieses Gesetz mit mehr Substanz ausfüllen können. Das ist nach meiner Meinung kein Grund, auf dieses Gesetz in diesem Hohen Hause zu verzichten. Zwölftens und letztens: Ausbau der zentralen Orte als Grundlage für eine gesunde Strukturentwicklung des Landes, bei der es gilt, nicht etwa gewisse Streifen der Entwicklung im Lande zu haben, sondern eine Abstimmung der ländlichen Räume in sich als geschlossene Maßnahme im Zusammenhang mit der Frage der Agrarstrukturverbesserung. Ich möchte in diesem Zusammenhang auf ein mir wichtig erscheinendes Problem hinweisen, das im Bericht selbst nicht direkt angesprochen ist, das mir aber- schon seit langer Zeit sehr am Herzen liegt, nämlich das Problem der Sanierung des Altwohnhausbesitzes auf dem Lande. Ich glaube, daß nicht nur für den Wohnungsbausachverständigen, für den Kommunalpolitiker oder für den raumordnerisch Denkenden, sondern auch für die Agrarfachleute, für den Agrarstrukturplaner, für den Landwirt selbst eine entscheidende Möglichkeit schnellerer oder kurzfristigerer Lösungen der Fragen des kleineren Betriebs, des Nebenerwerbs- und Zuerwerbsbetriebs gegeben wäre, wenn wir bei dieser Frage der notwendigen Sanierung des Primärwohnsitzes im eigenen Wohnteil des bisherigen landwirtschaftlichen Anwesens diese Überlegungen anstellen und anhängen. ({8}) Meine sehr verehrten. Damen und Herren! Ich möchte damit zum Schluß kommen und insgesamt sagen: Dieser Raumordnungsbericht ist in seiner Anlage; in seiner Vielfalt, in seiner Zusammenordnung der Probleme für uns eine hervorragende Unterlage, und wir werden, auf diesem Bericht und seinen Ergebnissen aufbauend, unsere Überlegungen in diesem Hohen Hause voranzutreiben und unter Mithilfe auch des Herrn Bundesinnenministers all die angesprochenen Fragen weiter zu verfolgen haben. ({9})

Erwin Schoettle (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002061

Meine Damen und Herren! Der Herr Abgeordnete Dr. Prassler hat eben seine Jungfernrede gehalten. Ich beglückwünsche ihn dazu. ({0}) Das Wort hat der Abgeordnete Jacobi.

Werner Jacobi (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001000, Fraktion: Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich möchte den Kollegen Dr. Prassler beglückwünschen. Hoffentlich wird er im Laufe der Jahre seinen Optimismus behalten können, daß Anregungen, die von dieser Stelle an die Regierung und auch an dieses Haus gegeben werden, in absehbarer Zeit auch Verwirklichung finden. ({0}) - Ich habe Sie nicht verstanden, Herr Kollege Baier, aber das ist auch in der Vergangenheit zwischen uns in anderer Weise öfter der Fall gewesen. ({1}) Ich möchte den Dank, den Herr Kollege Dr. Prassler dem Herrn Bundesinnenminister ausgesprochen hat, im eigenen Namen und namens der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion ebenfalls aufgreifen; denn es kann in der Tat keinem Zweifel unterliegen, daß der Herr Bundesinnenminister sich mit seinen dieser Aufgabe besonders verpflichteten Mitarbeitern mit ganz besonderem Eifer der Raumordnung angenommen hat. Wie sehr ihm die damit verbundenen Fragen am Herzen liegen, haben auch seine heutigen Ausführungen wieder deutlich gemacht. Aber lassen Sie mich in diesem Zusammenhang auch ein kritisches Wort zur Methode, mit der wir die Dinge hier bearbeiten und beraten, sagen. Ich glaube, daß der hohe politische Rang, der der Raumordnungspolitik zukommt, kaum die nötige Beachtung findet, wenn Aussprachen wie die heutige im Vakuum einer Freitagsdebatte stattfinden. ({2}) Wie soll unter solchen Umständen Interesse geweckt und Information breit gestreut werden, wie damit die Überzeugung der Regierung und des Parlaments von. der großen Bedeutung der Raumordnung glaubhaft dargestellt werden? ({3}) Meine Bitte geht an die Fraktionsvorstände und an den Ältestenrat, bei solchen Gelegenheiten doch daran zu denken, daß dieses Parlament nicht nur chronologische und ihm nach der Geschäftsordnung vorgeschriebene Arbeiten zu leisten hat, sondern daß Politica auch als Politica gewertet werden und einen entsprechenden Rahmen für die Debatte erhalten. ({4}) Zum Raumordnungsbericht habe ich zu sagen, daß auch wir der Auffassung sind, daß er eine dankenswerte Arbeit darstellt. Er ist eines der ersten sichtbaren Ergebnisse des im April 1965 verabschiedeten Raumordnungsgesetzes. Er stellt eine gute Materialsammlung über die räumliche Entwicklung der Bundesrepublik in den letzten Jahren dar. Wir dürfen ihn also als eine Bestandsaufnahme begrüßen, die uns die Möglichkeit gibt, uns zu orientieren und Überlegungen für die Weiterentwicklung anzustellen. Aber ich will auch nicht leugnen, daß es nicht genügt, in einem solchen Bericht - wir befinden uns nun noch im Laufstall, in der ersten Entwicklung der Bearbeitung der Materie - einen Überblick über den gegenwärtigen Stand der räumlichen Ordnung in sozialer, wirtschaftlicher, kultureller und politischer Beziehung zu geben, sondern daß dieser Bericht - das bitte ich für die Zukunft zu beachten - auch, wenn ich es richtig sehe, wissenschaftlich abgesicherte Prognosen über zukünftige Entwicklungstendenzen in einem überschaubaren Zeitabschnitt enthalten müßte. Von der Raumforschung, d. h. jener Disziplin, deren Aufgabe die wissenschaftliche Betrachtung des geordneten und des zu ordnenden Raums ist, wird die voraussichtliche Entwicklung in den nächsten 10 bis 15 Jahren - die Zeit, die man die mittlere Zukunft nennt - als mit Hilfe der heutigen wissenschaftlichen Methoden durchaus überschaubar, wenigstens in ihren Grundzügen, angesehen. Solche abgesicherte Prognosen sind um so wichtiger, als die genannten 10 bis 15 Jahre der Zeitspanne entsprechen, in der sich gegenwärtige Maßnahmen einer in die Zukunft gerichteten Raumordnung zu bewähren haben. Es sind genügend ernst zu nehmende wissenschaftliche Gutachten über zukünftige Entwicklungen vorhanden, wovon einige auch im Auftrag der Bundesregierung angefertigt wurden - ich denke an das Verkehrsgutachten -, die stärker ausgewertet werden können und die im Rahmen des Raumordnungsberichts dem Parlament zugänglich gemacht werden sollten. Von einem Raumordnungsbericht, meine Damen und Herren, muß aber auch die Darlegung aller gegenwärtigen und zukünftigen staatlichen Einwirkungen auf die räumliche Ordnung erwartet werden, um die im Raumordnungsgesetz allgemein formulierten Leitbilder in den nächsten 10 bis 15 Jacobi ({5}) Jahren der Verwirklichung einer wünschenswerten Raumordnung näherzubringen. Dabei sollten von der Bundesregierung als notwendig angesehene zukünftige raumordnungspolitische Maßnahmen ohne allzu große taktische Rücksichtnahmen auch deutlich angesprochen werden. Der Raumordnungsbericht soll ja einer umfassenden und klaren Unterrichtung dienen. Erst wenn die genannten drei Anforderungen, nämlich Bestandsaufnahme, vorausichtliche Entwicklung in einer überschaubaren Zeitspannee von 10 his 15 Jahren sowie die gegenwärtigen und zukünftig geplanten oder als notwendig erachteten Maßnahmen zur Beeinflussung dieser Entwicklung im Sinne der aufgestellten Leitbilder, im Raumordnungsbericht der Bundesregierung enthalten sind, und zwar bezogen auf das Gebiet der Bundesrepublik, auf die anzustrebende Wiedervereinigung und auf eine zunehmende europäische Integration, erst dann kann er als ein unseren Erwartungen genügender Bericht angesehen werden. Auch hat erst dann der Raumordnungsbericht die eminent politische Bedeutung, die eine ausführliche und umfassende öffentliche Diskussion möglich macht, ja, geradezu herausfordert. Ich sagte soeben schon, daß wir diesem ersten Bericht eine gewisse Milde entgegenbringen müssen; für die Zukunft aber würde ich meinen, können wir Forderungen, Anregungen, wie ich sie gegeben habe, doch wohl Rechnung tragen. Ich meine, wir müssen es sogar. Ich möchte hinzufügen, daß den genannten zusätzlichen Anforderungen, um dies von vornherein deutlich zu machen, nichts ferner liegt als eine Art Raumordnungsdirigismus. Den können wir nicht gebrauchen; er paßt seit langem nicht mehr in unsere politische Landschaft hinein. Zum anderen jedoch müssen wir uns immer mehr frei machen auch von lieb-gewordenen Vorstellungen und eventuell sogar auch von ideologischen Verbrämungen. Hier haben alle Seiten dieses Hauses für Gegenwart und Zukunft zu lernen. Was die Anregungen, von denen ich sprach, anbelangt, so streben sie an, was unerläßlich erscheint, nämlich ein Mindestmaß an zukunftsgerichteter Rahmenplanung, mit deren Hilfe die Vielzahl raumgestaltender Ressortmaßnahmen aufeinander abgestimmt werden können und die für eine zukünftige, bisher nicht absehbare Entwicklung offenbleibt. Nur so ist eine wirksame Verbesserung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Infrastruktur und damit ein Abbau der gegenwärtigen Raum-Unordnung möglich. Eine solche Rahmenplanung muß orientiert sein an den Daten fundierter Prognosen über zukünftige Entwicklungstendenzen und koordiniert sein mit der angestrebten mehrjährigen Finanz- und Investitionsplanung der öffentlichen Hand. Meine Damen und Herren, schließlich muß eine Reihe notwendiger koordinierter raumordnungspolitischer Maßnahmen, die von der öffentlichen Hand durchzuführen sind und die mit der genannten Rahmenplanung abgestimmt werden müssen, fertig ausgearbeitet, gewissermaßen in Schubladen ständig einsatzbereit vorhanden sein, damit sie jederzeit in Angriff genommen werden können, etwa, wenn die Konjunkturlage dies erfordert. Gerade im Hinblick auf den in Kürze zu erwartenden, von Herrn Minister Lücke mit Recht als eine wichtige Sache auch in diesem Zusammenhang erwähnten Eventualhaushalt wären solche Schubladenausarbeitungen dringend vonnöten gewesen, die über die eigenorientierten Investitionspläne der verschiedenen Ressorts hinausgehen und damit auch im raumordnungspolitischen Sektor „konzertierte Aktion" gewährleisten. Es ist nicht nur wichtig, daß öffentliche Investitionsaufträge vergeben werden, sondern es ist auch wichtig, daß sie raumordnungspolitisch richtig eingesetzt werden, um möglicherweise Fehlinvestitionen zu vermeiden, die wir uns gerade jetzt weniger denn je gestatten können. Lassen Sie mich kurz einige Daten und Probleme ansprechen, die uns in Zukunft bei raumordnungspolitischen Entscheidungen zu beschäftigen haben und die leider nicht aus dem Raumordnungsbericht 1966 zu entnehmen sind oder in ihm nicht ausreichend angesprochen werden. Die Bevölkerungszahl in der Bundesrepublik wird 1980 um 63 bis 64 Millionen betragen. Es ist wesentlich, zu wissen, wie die räumliche Verteilung dieses Bevölkerungszuwachses gemäß den Leitbildern des Raumordnungsgesetzes im nächsten Jahrzehnt in geordnete Bahnen gelenkt werden soll. Der Bevölkerungszuwachs bringt gleichzeitig einen erheblichen Bedarf an Boden für weitere Wohn-, Versorgungs-, Verkehrs- und Wirtschaftsbauten sowie für Erholungsanlagen mit sich. Die Standortwahl für diese Bauten und Anlagen darf nicht mehr in dem Maße wie bisher von zufälligen Kaufmöglichkeiten an Grund und Boden sowie den jeweils relativ günstigsten Baulandpreisen abhängig sein, wenn sie nicht den Vorstellungen über eine geordnete Erweiterung der Städte und Dörfer sowie einer zweckmäßigen Neuanlage von Wohn-, Wirtschafts- und Verwaltungszentren mit einer gesunden Infrastruktur extrem zuwiderlaufen soll. Hier ist, meine Damen und Herren, auch an eine Reform der Bodenordnung zu denken, die der Sozialgebundenheit des Besitzes gemäß Art. 14 GG Rechnung trägt. ({6}) Es muß hier auch von der Raumordnung eine Rangordnung gesetzt werden. Sie sollte dabei ein Primat der Bodennutzer aufstellen. Ähnliches gilt für die notwendigen Sanierungsarbeiten an der vorhandenen Gebäude- und Anlagensubstanz in Städten und Dörfern. Die Schätzungen der Kosten dieser Sanierungsarbeiten, die in den nächsten Jahrzehnten vorzunehmen sind, schwanken zwischen 50 Milliarden DM und mehreren hundert Milliarden DM. Fundierte Untersuchungen liegen jedoch noch nicht vor und können auch gar -nicht vorliegen, weil eine städtebauliche Inventur durch eine umfassende Gebäude- und Wohnungszählung noch immer aussteht, obwohl sie lange im Gespräch ist. Wenn diese Zählung unterbleiben sollte, würden wir zwar für den Augenblick etliche Millionen sparen, jedoch für die Zu4146 Jacobi ({7}) kunft Hunderte von Millionen wegen der Gefahr von Fehlinvestitionen aufs Spiel setzen. Ich lenke die Aufmerksamkeit der Bundesregierung und dieses Hauses noch einmal auf diesen Fragenkomplex, weil ich den Eindruck habe, daß seit Monaten darüber geredet, sogar vorbeigeredet wird und daß man sich nicht zu einer Entscheidung durchringen kann, die volkswirtschaftlich und auch finanzpolitisch vernünftig ist. Die Kosten der Sanierungsmaßnahmen und des Ausbaues der Infrastruktur in Verdichtungsgebieten und ländlichen Räumen führen uns im übrigen - das deute ich nur an - immer wieder die Notwendigkeit der Finanzreform deutlich vor Augen. Die Hilferufe unserer Kommunen im Hinblick auf ihre finanzielle Situation können gar nicht ernst genug genommen werden. Meine Damen und Herren, im engen Zusammenhang mit den Sanierungs- und Entwicklungsaufgaben der Kommunen stehen die Verkehrsfragen der Zukunft. Die damit verbundenen städtebaulichen Probleme wurden im Bericht der Sachverständigenkommission über eine Untersuchung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden, veröffentlicht im Jahre 1964, dargelegt. Auch im vorliegenden Raumordnungsbericht wird auf diese Untersuchung hingewiesen. Wir wissen, daß Investitionen dieser Art in den Jahren seit 1964 keineswegs hinreichend unterstützt worden sind. Die Einstellung notwendiger Verkehrsbauten in verschiedenen Städten sind ein ernstes Menetekel. Es bleibt zu hoffen, daß mit der Erhöhung der Mineralölsteuer zugunsten der Verkehrsbauten der Gemeinden eine Wiederbelebung und Intensivierung dieser Arbeiten erfolgt. Besondere Probleme - ich kann auf sie nicht näher eingehen, ich muß mich auf eine Andeutung beschränken - bringt die Gesundschrumpfung, wie der schöne Ausdruck lautet, der Bundesbahn mit sich. Bestehen eigentlich, meine Damen und Herren, genügend detaillierte Untersuchungen zu einer Anzahl zukünftig stillzulegender Strecken über deren Rentabilität nach einer Rationalisierung der Strekkénbedienung im Vergleich zu den hohen Investitionskosten für Ersatzverkehrsbedienungen wie z. B. für die Verbesserung des Straßenverkehrsnetzes und den einzurichtenden Omnibusverkehr? Ist eine ausreichende Koordinierung der Streckenstillegungen mit sonstigen Infrastrukturmaßnahmen gewährleistet? Die Praxis beweist leider des öfteren das Gegenteil. Nur ein kleines Beispiel: Vor drei Jahren wurden im Bundesausbauort Dinkelsbühl mit öffentlichen Mitteln Industriegebiete einschließlich der hierzu notwendigen Gleisanlagen erschlossen. Im Sommer 1966 war im Stillegungsprogramm der Bundesbahn u. a. die Strecke Dinkelsbühl-Nördlingen aufgeführt. Dies hatte eine außerordentlich abschrekkende Wirkung für Industrieneuansiedlungen und Betriebserweiterungen. Ich nehme an, daß dieser Fall inzwischen bereinigt ist, doch verdeutlicht er den Mangel an Koordination verschiedener Ressortmaßnahmen auf der Bundesebene in der Praxis trotz aller Beteuerungen, trotz aller theoretischen Ansätze. Eine andere Frage zur Strukturpolitik des Bundes ist, ob ein zukunftsgerichtetes Konzept besteht, inwieweit das industrielle Bundesvermögen für eine langfristige Strukturpolitik eingesetzt werden kann. Unser Kollege Junghans hat kürzlich in einem Aufsatz am Beispiel der Salzgitter-Werke dargelegt, wie sehr es auf diesem Gebiet an einer echten Koordinierung zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium und dem Bundesschatzministerium mangelt. Das ist leider nicht das einzige Beispiel dieser Art. Ich will darauf verzichten, Einzeldaten zur Energie- und Wasserversorgung anzuführen. Wir wissen, in welchem Umfange wir hier mit einer Steigerung des Bedarfs zu rechnen haben. Ich möchte nur die Frage stellen, und zwar in Erinnerung an Ausführungen, die kürzlich Herr Bundesminister Stoltenberg hinsichtlich der Atomkernenergie und des Baues von Atomkraftwerken machte, ob Vorstellungen zur Standortwahl solcher Werke bestehen und ob wir hierzu einiges erfahren können. Ich will auch nur erwähnen, daß uns das Trink- und Brauchwasserproblem angesichts des drohenden Ausverkaufs des Grundwassers außerordentlich stark zu beschäftigen hat. Auch hier wäre es wünschenswert, über den Raumordnungsbericht zu erfahren, ob die Regierung die im vorliegenden Bericht dargestellten gesetzlichen und finanziellen Regelungen und Eingriffsmöglichkeiten für ausreichend hält oder ob sie darüber 'hinaus weitere Steuerungsmaßnahmen als notwendig erachtet und plant. Meine Damen und Herren, die soeben kurz angesprochenen Prognosen und raumordnungspolitischen Probleme wären noch um eine ganze Reihe zu erweitern. Ich erwähne nur den zukünftigen Bedarf an Schulen, an Lehrkräften, an Krankenhäusern, an Sportstätten, an Erholungsräumen. Wir alle wissen um die Vernachlässigung vieler öffentlicher Belange und gemeinschaftlicher Aufgaben zugunsten des privaten Wohlstandes. Wir wissen zugleich, daß der Wohlstand eines Volkes nicht nur von der deutlich quantifizierbaren Produktions- und Einkommenssteigerung, sondern auch von den weniger klar quantifizierbaren zukunftsgerichteten strukturellen und ordnungspolitischen Maßnahmen abhängig ist. Wir müssen uns deshalb heute überlegen, wie wir in Zukunft die noch immer bestehende räumliche Unordnung abbauen und zukünftigen Anforderungen in der Raumordnung gerecht werden können. Ich will dazu nur einige Vorschläge andeuten. Neben der schon eingangs angeregten raumordnungspolitischen Rahmenplanung, die mit den Ländern abgestimmt werden muß, ist eine intensivere Koordinierung aller raumordnungspolitischen Maßnahmen der einzelnen Bundesressorts notwendig, was eines durchdachten Organisationsprinzips bedarf. Der Kollege Dr. Prassler hat bereits, wenn auch nur kurz, auf die Problematik hingewiesen. Schon bei der Verabschiedung des Raumordnungsgesetzes im Februar 1965 habe ich in diesem Jacobi ({8}) Hause auf die genannten drei Notwendigkeiten hingewiesen, ohne die eine wirksame Raumordnungspolitik des Bundes nicht möglich ist. Mit dem Raumordnungsgesetz allein ist eine solche Politik nicht zu betreiben, auch nicht mit Kommentierungen und Ausschmückungen dieses Gesetzes. Außer einigen hoffnungsvollen Anfängen sind wir seit 1965 nicht wesentlich weitergekommen. Dabei wurde damals ausgeführt, daß das Raumordnungsgesetz die notwendige Voraussetzung für eine Aktivierung der Bundesraumordnung sei. Ich bin nach wie vor der Meinung, daß deutliche Erfolge der Bundesregierung in der Raumordnungspolitik entscheidend davon abhängen, ob im eigenen Haus koordinierte und integrierte Raumordnungspolitik betrieben wird. Es reicht nicht aus, daß - wie im Raumordnungsbericht zu lesen ist - der Interministerielle Ausschuß für Raumordnung nach dem Inkrafttreten des Raumordnungsgesetzes bereits zu mehreren Sitzungen zusammengetreten ist. Unter anderem hat dieser Ausschuß die Beratung des Kabinettsausschusses für Raumordnung vorzubereiten. Wie häufig mag wohl dieser Kabinettsausschuß zusammengetreten sein? Ebenso fanden laufende Kontakte zwischen den Ministerien auch auf der mittleren Ebene, soweit ich unterrichtet bin, kaum statt. Auch zur Arbeit des Beirates für Raumordnung beim Bundesminister des Innern wüßten wir gerne alsbald Näheres. Meine Damen und Herren, in nicht zu ferner Zeit sollte schließlich mit einer - im Raumordnungsbericht geforderten - raumordnerischen Konzeption für das Gesamtgebiet der Bundesrepublik Deutschland gerechnet werden können. Die vor uns liegenden Aufgaben drängen. Leider trifft der aufgezeigte Mangel an horizontaler Koordination zwischen den einzelnen Bundesressorts auch für die vertikale raumordnungspolitische Koordination zwischen Bund und Ländern zu. Wir erhoffen den baldigen Abschluß des mehrfach angekündigten neuen Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern über Organisation und Verfahren der nach § 8 des Raumordnungsgesetzes gesetzlich vorgesehenen gemeinsamen Beratungen. An die Adresse der Länder sei allerdings hier gesagt, daß nur ein kooperativer Föderalismus der Wichtigkeit und Vielzahl notwendiger raumordnungspolitischer Maßnahmen in Zukunft gerecht werden kann. Gerade in der jüngsten Zeit ist ein Maximum an vertikaler Kooperation zwischen Bund und Ländern und an horizontaler Koordination zwischen den einzelnen Bundesressorts notwendig, um den rationellsten Einsatz der knappen öffentlichen Mittel für raumordnungspolitische Maßnahmen zu gewährleisten. Das gegenwärtig praktizierte Organisationsprinzip der Koordination reicht nicht aus, um diese Aufgabe zu bewältigen. Ich gebe zu überlegen - ich fasse damit ein heißes Eisen an, das sozusagen noch gar nicht existiert -, ob dem im Bundeskanzleramt einzurichtenden Planungsstab möglicherweise nicht auch eine Raumordnungsabteilung zugeordnet werden sollte, die ganz konkret auf lange Sicht ausarbeitet, was raumordnungspolitisch getan werden kann, die einen entsprechenden Rahmenplan entwickelt, die die Koordination zwischen den Bundesministerien herbeiführt und die die Kooperation zwischen Bund und Ländern organisiert und gestaltet. Eine solche Organisation würde zugleich der Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers entsprechen. Ich möchte allerdings hinzufügen, daß dieser von mir sozusagen privat gemachte Vorschlag einer gründlichen Durchdenkung bedarf und daß Erwägungen dieser Art gekoppelt werden sollten mit gemeinsamen Überlegungen zwischen dem Herrn Bundesminister des Innern und dem Herrn Bundesminister für Städtebau und Wohnungswesen. Hierbei wäre ernsthaft und allein sachbezogen zu prüfen, ob und inwieweit die früher - wie ich meine, mit Recht - vertretene Grundauffassung auch heute noch gilt, daß Städtebau und Raumordnung ein zusammenhängendes Ganzes darstellen. Meine Damen und Herren, ich habe das vorsichtig formuliert. Ich will Überlegungen dieser Art nicht erschweren. Ich möchte aber anregen, daß Überlegungen solcher Art wirklich um der Sache willen und nicht im Blick auf Prestige oder persönliche Stimmungen und Haltungen erfolgen. ({9}) - Verzeihung, bei Parkinson ist es so, daß sich da von einem Anfang her etwas entwickelt. Hier geht es aber nur um Fragen mehr oder weniger ressorttechnischer Art. Dieselben können dasselbe auch woanders machen. Lassen Sie mich abschließend sagen, daß uns die Vorlage des Raumordnungsberichts 1966 eine willkommene Anregung war, die Fragen der Raumordnungspolitik erneut grundsätzlich zu diskutieren. Auch auf diesem Gebiet ist das in der Regierungserklärung angesprochene Neu- oder Umdenken erforderlich. Ich hoffe, hierzu einen kleinen Beitrag geleistet zu haben. ({10})

Erwin Schoettle (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002061

Das Wort hat der Abgeordnete Jung.

Kurt Jung (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11001038, Fraktion: Freie Demokratische Partei (FDP)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Viele Probleme der Raumordnung, ,die in dem vorliegenden Bericht dargestellt sind, werden draußen mit großem Eifer - manchmal auch mit Übereifer, der der Sache weniger dient - diskutiert. Diese Tatsache ist erfreulich, zeigt sie doch, daß das demokratische Verständnis der Mitverantwortung und Mitarbeit des einzelnen an den Aufgaben der Gemeinschaft größer ist, als gemeinhin angenommen wird. Im Parlament scheint dies heute allerdings nicht der Fall zu sein. Raumordnung ist nicht allein eine Aufgabe für Fachleute. Sie bedarf der Unterstützung der Offentlichkeit. Das Interesse an diesen Fragen ist schon deshalb verständlich, weil ja durch raumordnerische Maßnahmen die Umwelt des Menschen zukunftweisend um- und neugestaltet werden soll, wobei fast alle Bereiche privater, kommunaler und staatlicher Tätigkeit betroffen werden. Es ist Aufgabe ,der Raumordnung, den Weg in die Industriegesellschaft der nächsten Jahrzehnte abzustecken und so zu gestalten, daß genügend Raum für die persönliche Freiheit bleibt. Die Raumordnung ist also, wie schon Herr Bundesminister Lücke sagte, eine im höchsten Maße politische Aufgabe. Sie ist die an gesellschafts- und strukturpolitischen Zielsetzungen orientierte Gestaltungsaufgabe unserer Zeit überhaupt. In dem vorliegenden Raumordnungsbericht der Bundesregierung wird deshalb auch einleitend darauf verwiesen, daß diese sozialökonomische. Rahmenfassung zum Ziel hat, den Lebensraum der Bundesrepublik Deutschland in seiner Struktur so zu ordnen, daß die Ursachen für das Leistungsgefälle zwischen unterschiedlich strukturierten Gebieten beseitigt werden und . daß unter Berücksichtigung der natürlichen Gegebenheiten des Raumes, der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Erfordernisse eben dieser Lebensraum der Bundesrepublik einer Entwicklung zugeführt wird, die der freien Entfaltung der Persönlichkeit in der Gemeinschaft. am besten dient. Dieses Ziel kann aber, wie von meinen Vorrednern bereits ausgeführt worden ist, nicht isoliert aus der Interessenlage der Bundesrepublik in ihren jetzigen geographischen Grenzen betrachtet werden. Vielmehr bedürfen alle Maßnahmen auch der übernationalen Abstimmung im europäischen Raum, und dies nicht nur innerhalb der EWG, unter der vordringlichen Berücksichtigung des Verfassungsauftrags der Wiedervereinigung Deutschlands. Raumordnerische Erwägungen müssen sich deshalb immer, besonders aber im Zonenrandgebiet, an den zu erwartenden Raumordnungsaufgaben nach einer Wiedervereinigung Deutschlands orientieren. Die Vordringlichkeit von Förderungsmaßnahmen im Zonenrandgebiet sollte sich deshalb nicht nur aus dem Wortlaut des Raumordnungsgesetzes, sondern vielmehr aus einer Gesamtkonzeption einer vernünftigen Deutschlandpolitik ergeben. Wie der Bericht ausweist, konnte die ursprünglich starke Wanderungsbewegung von Ost nach West durch Förderungsmaßnahmen, die nach den vorerwähnten wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Gesichtspunkten im Zonenrandgebiet gewährt wurden, bereits abgeschwächt werden. Aber wir Freien Demokraten werden nicht müde werden, immer wieder zu betonen, daß in dem Prozeß der innerdeutschen Verklammerung alles Menschenmögliche getan werden muß, gerade auch auf dem Gebiete der Infrastruktur am Zonenrand, um diese Verklammerung zu fördern. Leider zeigt sich auch, daß bei der Durchführung raumordnerischer Maßnahmen nicht nur im gesamteuropäischen Bereich Schwierigkeiten erwachsen. Auch innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wirken sich Länderkompetenzen und Verwaltungsstruktur oft sehr hemmend aus. Dabei sollte nach unserer Meinung gerade die Raumordnung mit ihrer Zusammenfassung mehrerer Gemeinden zu neuartigen räumlichen Einheiten, mit der Bildung von Regionen mit einer über die Ländergrenzen hinweggreifenden Strukturpolitik einen hervorragenden Anteil an einer sukzessivèn Verwaltungsvereinfachung, ja, gar an einer Länderreform nach Art. 29 des Grundgesetzes haben. Angesichts des Anwachsens des Personalstandes im öffentlichen Dienst - die Personalausgaben im öffentlichen Dienst sind von 1950 bis 1963 um nahezu das Fünffache angewachsen - sollten alle sich in der Raumordnung abzeichnenden Möglichkeiten zur Vereinfachung der Verwaltung à la longue genutzt und verwirklicht werden. Das Vertrauen des Staatsbürgers in die Demokratie würde damit sicher erheblich gestärkt. Aber wie soll denn das räumliche Konzept für das Bundesgebiet, der sogenannte Bundesentwicklungsplan, Gestalt gewinnen, wenn z. B. Länderminister ständig Bedenken anmelden, weil angeblich der den Ländern zustehende Spielraum beschnitten wird, wenn der bayerische Staatsminister Schedl in der 69. Sitzung des bayerischen Landtags ausführte, für eine gesetzliche Regelung des Bundes sei überhaupt kein Bedürfnis vorhanden, und die bayerische Staatsregierung erwäge deshalb ernsthaft, ob die verfassungsrechtlichen Bedenken nicht einer Klärung durch das Bundesverfassungsgericht bedürften? Rechtsmittel sollten nur dort eingelegt werden, wo das Ziel, nämlich ein Höchstmaß an Sicherheit, Wohlbefinden und persönlicher Freiheit für den Menschen zu erreichen, gefährdet wird, nicht aber, um eventuell einen überspitzten Föderalismus zu stützen. Angesichts mancher weißer Flächen in verschiedenen Raumordnungskarten in Bayern wäre eine Revision dieser Haltung sehr zu wünschen. Im Beirat, der den Minister bei der zusammenfassen den Darstellung der raumbedeutsamen Maßnahmen des Bundes berät, können ,die regionalen Entwicklungsmöglichkeiten aus ganzheitlicher Sicht zu einer optimalen Ordnung gestaltet werden. In Verbindung mit mittel- und langfristiger Finanzplanung und mit dem noch zu verabschiedenden Städtebauförderungsgesetz können durch Investitionen wesentliche Impulse für die räumliche Ordnung gegeben werden. Wie sehr solche Impulse notwendig sind, beweist das dem Bericht beigefügte statistische Material. Die dazu gehörenden Karten stellen die Verhältnisse zum Teil noch sehr, sehr positiv dar; denn wenn bei einem Bruttoinlandsprodukt z. B. in den Problemgebieten des Bayerischen Waldes, der Eifel und in Teilen Niedersachsens Werte bis unter 3000 DM pro Kopf der Wirtschaftsbevölkerung angegeben sind, so bedeutet das in Wirklichkeit ein Absinken bis etwa 2000 DM pro Kopf und Jahr. Demgegenüber ist für verschiedene Ballungsräume der Wert von 6000 DM und mehr angegeben, was z. B. in Hamburg rund 13 000 DM pro Kopf und Jahr bedeutet. Ähnlich gravierende Unterschiede sind bei der Realsteuerkraft festzustellen, deren Bundesdurchschnitt bei etwa 150 DM liegt, von den Ballungszentren bis zu den Problemräumen jedoch ein Gefälle von etwa 600 DM bis herab auf etwa 30 DM aufweist; ein Verhältnis also von 20 : 1. Da Sie ja wissen, daß sich die Steuereinnahmen der Gemeinden zum allergrößten Teil, nämlich zu fast 95 %, aus den Realsteuern ergeben - 80 % Gewerbesteuer, etwa 15 % Grundsteuern -, kennen Sie auch den Grund, weshalb der Rückstand in der gesamten infrastrukturellen Ausstattung auf dem Lande so groß ist und weshalb sich jeder Bürgermeister nach gewerbesteuerzahlenden Betrieben umsah, gleichgültig, ob es richtig oder falsch war. Es ist wohl klar, daß jede Raumordnung sinnlos wird, wenn z. B. der mit allen heilklimatischen Werten ausgestattete Kurort aus finanziellen Gründen eine Industrie mit rauchenden Schloten ansiedelt. Die Beseitigung der Gewerbesteuer in einer umfassenden Finanzreform zwischen Bund, Ländern und Gemeinden ist ein wesentlicher Faktor bei der Durchführung der Raumordnung. Raumordnerisch am weitesten fortgeschritten sind z. B. unsere westlichen Nachbarn, die keine Gewerbesteuer kennen. Das sollte man einmal beachten. Es ist also kein Wunder, wenn in .den Gebieten, in denen die Entwicklung des Verkehrs, der Versorgung, der Bildung, der Kultur und der Gesundheitsfürsorge nachhinkt - und landwirtschaftliche Gebiete sind eben solche die seit Jahrzehnten erkennbare Abwanderung, die sogenannte Landflucht, noch anhält. Wir haben zwar seit Kriegsende 13 Millionen Vertriebene im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen, die zunächst vorwiegend in ländlichen Gebieten Unterkunft fanden. Mit dem Wiederaufbau der zerstörten Städte und ihrer Industrie drängten aber auch sie mehr und mehr in die Verdichtungsräume. Wo 1939 39 Millionen Menschen wohnten, sind es heute 56 Millionen, also 17 Millionen-oder 40 % mehr. Auf 7 % des Gebietes drängt sich fast die Hälfte der Bewohner, während auf 40 % des Landes nur knapp 15 % aller Einwohner kommen. Die Untersuchungen in diesem Bericht zeigen zwar, daß die Entwicklung im Anwachsen der Großstädte wieder rückläufig ist, gleichzeitig aber die Gemeinden drum herum um das Doppelte des Bundesdurchschnitts gewachsen sind. Wenngleich die Kosten für die infrastrukturelle Ausstattung, bezogen auf den Arbeitsplatz, in Verdichtungsräumen wesentlich höher sind - man spricht sogar von etwa 10 000 DM, was Volkswirtschaftler zu einigem Nachdenken zwingt -, so muß doch am Prinzip der Verdichtung festgehalten werden, wobei aber die Erkenntnisse von Forschung und Wissenschaft genutzt und Städteplanung auf lange Sicht getrieben werden muß. In einem recht bemerkenswertem Beitrag hat sich das nicht überall beliebte, aber doch recht interessante Nachrichtenmagazin „Der Spiegel" um die Jahreswende mit den Folgen mangelnder Zukunftsplanung beschäftigt. Schon heute - so heißt es dort sind giftige Smogschwaden über London oder dem Ruhrgebiet, das Fischsterben in total verunreinigten Gewässern, die Zersiedlung der Millionenstädte und deren Verkehrschaos warnende Beispiele. Jedem Bürger gesunde Umweltbedingungen zu schaffen, ist ein Ziel der Raumordnung. Dazu gehören eben Siedlungen mit den höchsten Ausstattungswerten. Das sind modern gestaltete Städte mit entsprechenden Naherholungsgebieten, das können aber auch ländliche Verdichtungen um einen Kern, den sogenannten zentralen Ort, der mit allen erforderlichen infrastrukturellen Ausstattungen versehen ist, sein. Hier wird sichtbar, wie sehr das Städtebauförderungsgesetz als Ergänzung zum Raumordnungsgesetz notwendig wäre, um ,die Sanierung und Erneuerung unserer Städte und Gemeinden zu forcieren. Raumordnung, Städtebau und Dorferneuerung stehen in engem sachlichem und organisatorischem Zusammenhang. Da auch die ohnehin stark gekürzten Wohnungsbaumittel, wenn sie sinnvoll eingesetzt werden sollen, nur nach übergeordneten strukturpolitischen Gesichtspunkten eingesetzt werden können, wäre der enge Zusammenhang - wie Herr Kollege Jacobi bereits anführte - zwischen der Abteilung Raumordnung und dem Wohnungsbauministerium am besten durch die Rückführung wiederherzustellen. Die Befürchtung, daß Sie, Herr Minister, durch die Fülle von Grundgesetzänderungen, mit denen einerseits die Probleme des Notstandes gelöst, andererseits aber auch wir Freien Demokraten als unbequeme Mahner politisch ausgeschaltet werden sollen, überlastet sind ({0}) und die Raumordnung dann zwangsläufig etwas in den Hintergrund treten könnte, ist vielleicht nicht ganz unbegründet. Mit den Fragen des Verkehrs zu Lande, auf dem Wasser und in der Luft im Zusammenhang mit der Wirtschaft, der Besiedlung oder der Erschließung von Erholungsgebieten möchte ich mich wegen der fortgeschrittenen Zeit nicht mehr beschäftigen, obwohl gerade hier sehr viel zu sagen wäre. Nur eines möchte ich erwähnen. Großräumig gesehen ist eine Verbesserung der Ost-West-Verbindung aus dem saarländisch-luxemburgischen Raum in den süddeutschen Raum unerläßlich. Lassen Sie mich zum Schluß auch die Fragen aus dem Tertiärbereich - Dienstleistungen, Fremdenverkehr - sowie die Probleme der Infrastruktur ausklammern, um noch einige Worte zu der Aufrüstung des flachen Landes sagen zu können. Um das bereits dargestellte Gefälle zwischen ländlichen und verdichteten Räumen zu mildern, sind zwei Dinge unerläßlich: Erstens die Agrarstrukturverbesserung und zweitens der Ausbau eines Netzes von Zentralorten. Ich hatte an sich gehofft, daß Herr Kollege Dr. Prassler sich mit dem Problem der Agrarstrukturverbesserung - einem sehr umfangreichen Problem - näher beschäftigen würde. Aber auch ihn drängte die Zeit. Ich möchte deshalb nur einen Punkt herausgreifen. Unter der Verbesserung der Agrarstruktur sind alle Maßnahmen zu verstehen, die geeignet sind, den verbleibenden Landwirten eine gleichwertige soziale Situation ohne Arbeitsüberlastung zu sichern. Zur Verbesserung der Agrarstruktur sind weit vorausschauende Planungen erforderlich, damit z. B. nicht schon bald wieder die Verbesserung von Flurlagen durch irgendwelche Infrastrukturmaßnahmen, besonders in der Nähe von Ballungsräumen, 4150 Deutscher Bundestag - 5. Wahlperiode - 89. Sitzung. Bonn, Freitag, .den 27. Januar 1967 hinfällig wird. Außerdem wäre ja dann der Spekulation Tür und Tor geöffnet, solange hinter jedem Acker ein künftiger Bauplatz vermutet wird. Es würde zu weit führen, alle Maßnahmen aufzuzeigen. Nachdem aber gerade in den letzten Tagen Kürzungen im Agrarhaushalt den Unwillen vieler hervorgerufen haben - insbesondere Kürzungen von Mitteln, die der Verbesserung der Agrarstruktur dienen sollten -, möchte ich doch einen Punkt noch hinzufügen. Die Förderung von Erzeugergemeinschaften z. B. und ihrer Vermarktungseinrichtungen, wiederum in der Nähe von Ballungsräumen, scheint mir sehr wesentlich zu sein. Im Gegensatz zum italienischen Landwirtschaftsministerium scheint unser Ministerium hier allerdings etwas nachzuhinken. Während nämlich die italienischen Landwirte aus dem EWG-Fonds für Interventionsmaßnahmen etwa 160 Millionen DM für die Verbesserung von Vermarktungseinrichtungen verwenden, scheint unser Ministerium auf dem Standpunkt zu stehen, daß die uns zur Verfügung stehenden 20 Millionen DM nur für Vernichtungsmaßnahmen zu verwenden sind, weil der Begriff „Intervention" allzu eng mit diesem Begriff gekoppelt ist. Ich könnte mir vorstellen, daß unter dem „Eingriff" auch die Errichtung von Kühlanlagen oder dergleichen zu verstehen ist. Ich bitte deshalb das Ministerium, zugunsten unserer Landwirtschaft auf diese Mittel nicht zu verzichten, zumal wir den größeren Anteil an diesem Fonds selbst zu leisten haben. Zum Ausbau eines Netzes von zentralen Orten möchte ich sagen, daß auch hier das Prinzip der Verdichtung in ländlichen Räumen zu verwirklichen ist. Hier müssen nicht nur günstige Voraussetzungen für unternehmerische Initiativen geschaffen werden, vielmehr müssen hier auch die Einrichtungen der Versorgung, der gesundheitlichen Betreuung, der Kultur und des Bildungswesens sowie der Behörden vorhanden sein. Besonders das Bildungsgefälle, ein nationales Problem, gilt es zu beseitigen, um dem Landkind gleiche Chancen wie dem Kind in der Stadt zu eröffnen. Das bedeutet, daß weiterführende Schulen in tragbarer Entfernung, aber insbesondere gut ausgebaute Volks- und Hauptschulen in unmittelbarer Entfernung vorhanden sein müssen. Das Land sollte deshalb mit einem dichten Netz von Mittelpunkt- oder Hauptsschulen überzogen werden, wobei die Oberstufen wenigstens zweizügig gegliedert sein sollten. Dies ist aber im ländlichen Bereich meist nur dann möglich, wenn die Schulen, die zu errichten ohnehin Aufgabe der Gemeinschaft ist, auch als christliche Gemeinschaftsschulen eingerichtet werden. Ich möchte deshalb, weil heute alle Sprecher die zukunftweisende Bedeutung der Raumordnung immer wieder betont haben, besonders an die bayerischen Kolleginnen und Kollegen appellieren: Unterstützt noch an diesem letzten Tag das von der FDP eingeleitete Volksbegehren! ({1}) Beseitigt unverständliche Behinderungen! Eine Raumordnung für morgen setzt heute schon eine vernünftige Gestaltung unseres Bildungswesens voraus. Raumordnungspolitik und Bildungspolitik sind die beiden wichtigsten Faktoren, welche die Zukunft unseres Volkes entscheidend bestimmen. ({2})

Erwin Schoettle (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002061

Auch dies war eine Jungfernrede. Herzlichen Glückwunsch! ({0}) Das Wort hat der Abgeordnete Balkenhol.

Bernhard Balkenhol (Mitglied des Bundestages)

Politiker ID: 11000084, Fraktion: Christlich Demokratische Union Deutschlands/Christlich-Soziale Union in Bayern (CDU/CSU)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wer sich mit dem Raumordnungsbericht eingehend befaßt hat, wird mit Befriedigung festgestellt haben, daß das gesellschaftspolitische Leitbild, welches das Raumordnungsgesetz für die zukünftige Gestaltung und Ordnung unseres Lebensraumes gegeben hat, zu verwirklichen ist, wenn Bund, Länder und Gemeinden ihre einschlägigen Maßnahmen auf dieses Ziel ausrichten. Hier scheinen mir besondere Schwierigkeiten bei der Koordinierung zu liegen; Herr Jacobi sprach schon die vertikale Koordinierung an. Wie schwierig ist es doch - und, geben wir das doch zu! -, in unserem föderativen Staatsaufbau eine raumordnerische Maßnahme trotz Landesplanungsgesetzen durchzuführen und zu verwirklichen und dabei alle Träger der öffentlichen Belange eingeschaltet zu haben! Wer kennt nicht die Kompetenzschwierigkeiten, die sich an den Verwaltungsgrenzen ergeben? Ist es wirklich gelungen, über Gemeinde-, Kreis-, Regierungsbezirks- und Landesgrenzen hinweg eine Maßnahme planerisch durchzusetzen, kann sie an Arbeitsamts-, Straßenbauamts- und Bundesbahnbezirksgrenzen wieder scheitern. Hier ist noch einmal die Bedeutung des Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern, also der Schaffung einer Ministerkonferenz für Raumordnung zu betonen. Bisher hat man sich auf der kommunalen Ebene dadurch geholfen, daß man Siedlungs-, Wasser- und Schulverbände oder auch allgemeine kommunale Zweckverbände oder Planungsgemeinschaften gründete. Dies wiederum hatte die unschöne Folge, daß in den einzelnen Bereichen vielfach ziemlich isoliert gehandelt wurde. Es ergaben sich auch interkommunale Reibungen, eben wegen der Finanzierung. Das derzeitige Gemeindesteuersystem mit der Bedeutung der Gewerbesteuer - Herr Kollege Jung sprach es an - führt zu großen Steuerkraftunterschieden zwischen den einzelnen Gemeinden und damit auch zu einer unterschiedlichen Entwicklung. Das hohe Gewerbesteueraufkommen gab einigen Industriestädten die Möglichkeit, kommunale Infrastrukturmaßnahmen auf allen Gebieten durchzuführen und zu finanzieren. Daraus ergab sich nun wieder ein weiterer Zuzug von Menschen und neue Ansiedlung von Industrie. Durch das Interesse an steigenden gemeindlichen Steuereinkommen begann das große Werben von kleineren Gemeinden um Industrieansiedlungen, obwohl - und das darf man doch sagen - die Standorte teilweise gar nicht geeignet waren. Man sollte bei der beabsichtigten FiBalkenhol nanzreform und der daraus resultierenden Gemeindefinanzverfassung diese Gesichtspunkte nicht außer acht lassen und raumordnerische Überlegungen anstellen; denn im wesentlichen hängt doch die Durchführung dieser Infrastrukturmaßnahmen von der Finanzkraft der Gemeinden und des Landes ab. Unsere Verfassung garantiert allen Bewohnern der Bundesrepublik die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse. Vor Verabschiedung des Raumordnungsgesetzes wurde teilweise die Auffassung vertreten, daß durch Stadtsanierung zwangsläufig eine Entballung eintrete. Nun, wir haben erkannt, daß eine Entballung nicht möglich ist. Was wir aber vermeiden müssen, ist eine ungesunde Verdichtung und die Verschärfung der problematischen Situation an den Stadtrandgebieten mit ihren starken Umlandverflechtungen. Nun sind, wie es der Raumordnungsbericht aussagt, alle Räume der Bundesrepublik gegenseitig abhängig. Deswegen muß jede Maßnahme in der einen Region auf ihre Rückwirkungen in der anderen Region genauestens untersucht werden. Es ist durchaus verständlich, daß sich die Strukturschwierigkeiten in Kohle und Stahl, die wir heute haben, auch auf die Kommunalpolitik in unseren Verdichtungsgebieten stark auswirken. Notwendige Investitionen für infrastrukturelle Maßnahmen, d. h. für die Daseinsfürsorge und -vorsorge der Bürger, müssen auf Grund der Haushaltslage in diesen Gemeinden unterbleiben. Das ist die große Sorge unserer Stadtvertretungen und unserer Stadtverwaltungen, die daher um die Unterstützung des Landes und des Bundes bitten. Wenn ich mich nun trotzdem aus dem Gesichtswinkel des ländlichen Raums den Abschnitten des Raumordnungsberichts zuwende, die in besonderer Weise die Problematik der ländlichen Gebiete beleuchten, so tue ich das auch deshalb, um auf eine altbekannte Tatsache noch einmal hinzuweisen. Im letzten Jahrzehnt vollzogen sich in den ländlichen Bereichen Strukturveränderungen, die tief in die Lebensbereiche und Berufe der dort lebenden Bevölkerung eingriffen. Viele kleinbäuerliche Existenzen mußten ihre Berufe aufgeben, die landwirtschaftlichen Arbeiter wanderten in die Industrie ab, daraus ergaben sich Standortschwierigkeiten für das mittelständische Gewerbe und 'insbesondere für das Handwerk, weil eben der Einzugsbereich kleiner wurde, der Kundenkreis dadurch kleiner wurde. Da die Bevölkerung der ländlichen Bereiche heute in großem Maße den Grad der städtischen Versorgungsverhältnisse zum Maßstab ihrer eigenen Bedürfnisse macht, muß eine gute Raumordnungspolitik bestrebt sein, diesen berechtigten Forderungen entgegenzukommen. Aus dieser Erkenntnis ist der kleinräumlichen Verdichtung, d. h. dem Ausbau von zentralen Orten im ländlichen Raum, besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Durch diese zentralen Orte wird das Versorgungsgefälle zwischen Stadt und Land etwas abgebaut. Hier spielt auch die landwirtschaftliche Marktstruktur eine Rolle, Herr Kollege Jung. Wir wissen ja, daß die bäuerliche Marktstruktur gerade in der Bundesrepublik nicht so entwickelt ist wie in jenen Ländern, die bisher schon auf den Export angewiesen waren. Es gibt also einen kolossalen Nachholbedarf, und dafür sorgen natürlich für den Nahbereich diese zentralen Gemeinden. Sie verhindern damit auch eine Abwanderung in die Randzonen der Ballungskerne. Für ,die erforderlichen öffentlichen Dienstleistungen für die Landbevölkerung wie Ausbildungs-, Versorgungs- und Verwaltungseinrichtungen ist eben eine bestimmte Bevölkerungsdichte notwendig, weil diese Einrichtungen einer bestimmten Kapazität bedürfen. Für die frei werdenden Arbeitskräfte aus der Landwirtschaft und die sich aus dem Geburtenüberschuß in diesen Teilbereichen steigernde Zahl der Bevölkerung sind durch Ansiedlung von zukunftssicheren Industriebetrieben Arbeitsplätze zu schaffen. Raumbedeutsame Maßnahmen und die Standortpolitik des gewerblichen Mittelstandes bedürfen eines hohen Maßes an Synchronisierung. Die Marktfunktion muß in allen Bereichen ausgewogen sein. Diese raumordnerischen Maßnahmen werden dazu beitragen, daß unsere ländlichen Regionen nicht Altenteile werden. Durch den Aus- und Aufbau der zentralen Orte wird auch einer Verödung der dörflichen Umwelt entgegengewirkt. Die Erfahrung hat gelehrt, daß mancher Arbeitnehmer für den Vorteil des billiger Bauens und besser Wohnens bereit ist, einen etwas längeren Weg zur Arbeitsstätte in Kauf zu nehmen, d. h. einen Weg zu diesen zentralen Orten hin. Es darf auf die Dauer nicht als 'ein Naturgesetz betrachtet werden, daß die industriell weniger entwickelten Gebiete die Exporteure von Industriearbeitern in Ballungsgebiete sind. Ich möchte noch kurz auf einige wichtige raumordnerische Maßnahmen im einzelnen zu sprechen kommen. 'Da ist zunächst der Wohnungsbau. Nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz sollen besondere Mittel für die Förderung des Wohnungsbaues in Gebieten zur Verfügung gestellt werden, die nach den Grundsätzen der Raumordnung entwickelt werden sollen. So muß also in Zukunft durch unsere Wohnungsbaupolitik darauf geachtet werden, daß bei der Verteilung von Wohnungsbaumitteln die Ziele der Raumordnung und der Landesplanung berücksichtigt werden. Ich weiß zwar, daß für 'die Festlegung der zentrale Orte die Länder zuständig sind. Trotzdem möchte ich die Bundesregierung bitten, daß sie alle Anstrengungen unternimmt, diese so notwendige Strukturmaßnahme, den Ausbau der zentralen Orte in ländlichen Bereichen, durch ihre Wohnungsbaupolitik zu unterstützen. Weiterhin ist der Ausbau des Verkehrsnetzes anzusprechen. Die Bundesbahn hat natürlich den Auftrag, ihr Unternehmen nach kaufmännischen Gesichtspunkten zu führen, und es ist aus dieser Sicht heraus durchaus verständlich, wenn sie gewisse defizitäre Schienenstrecken stillegen will. Diese Rationalisierungsmaßnahmen dürfen andererseits nicht die Strukturverbesserung eines bestimmten Gebietes verhindern. Solange ein Gebiet durch die Eisenbahn mit den größeren Zentren des Landes durchgehend verbunden ist, bleibt die Industrie ansiedlungswillig und die Bevölkerung im großem Maße seßhaft, weil sie dann an die wirtschaftliche Zukunft ihrer engeren Heimat glaubt. Entfällt diese Verbin4152 dung und wird eine gleichwertige nicht an ihre Stelle gesetzt, tritt das Gefühl auf, in einer zweitrangigen, wirtschaftlich zurückgebliebenen Region zu leben. Die Folgen werden vermehrte Abwanderung und weitere wirtschaftliche Verschlechterungen dieses Gebietes sein. Hier ist vor allem eine Übereinstimmung bei den Bundesressorts zu erzielen; das sprach auch der Kollege Jacobi an. Ich möchte hier jetzt nicht auf das Gebiet der Linien- und Flächenkonzessionen zu sprechen kommen; sonst würde ich das auch wieder zu ausführlich behandeln. Ich möchte aber darauf hinweisen, daß die beiden Bundesunternehmen Bundesbahn und Bundespost im Lande doch Hand in Hand arbeiten sollten. ({0}) Es darf zwischen diesen beiden Bundesunternehmen wegen einzelner Strecken nicht zu Reibereien kommen; denn die Bevölkerung bringt kein Verständnis dafür auf, daß sich diese beiden Bundesunternehmen, anstatt sich zu ergänzen, gegenseitig Konkurrenz machen. Stellt man sich auf den Standpunkt, daß alle unrentabel gewordenen ,Strecken eingestellt werden sollen, so würde das doch zur Folge haben, daß die künftigen Entwicklungsmöglichkeiten für die heute schon benachteiligten Räume noch mehr verschlechtert würden. Die Verkehrsverbindungen über die Schiene können keinesfalls aus Rentabilitätsüberlegungen beurteilt werden. Vielmehr müssen sie im engen Zusammenhang mit den Aufgaben gesehen werden, die das Grundgesetz und das Raumordnungsgesetz an Bund und Länder stellen. Was für die Schiene gilt, trifft auch für das Straßennetz zu, das die zentralen Orte - um beim ländlichen Bereich zu bleiben - mit einem Anschluß an das überörtliche Verkehrsnetz versehen muß. Bei den agrarstrukturellen Maßnahmen ist es erforderlich, diese weiter zu fördern und in gewissen Landschaften bei kleinbäuerlichen Betrieben den zweiten Wirtschaftszweig, z. B. die Erholungslandschaft, in den Fremdenverkehr einzubauen. Um das auf einen Nenner zu bringen, muß man bei der Landwirtschaft sagen, daß die Lebenschance eines Betriebs und der Lebenswille des Betriebsinhabers vorhanden sein müssen. Fehlt einer dieser beiden Faktoren, muß der Betrieb an eine Neuorientierung denken. In den landwirtschaftlich-ländlichen Gebieten muß eine Agrarstrukturanalyse auch sagen, wieviel landwirtschaftliche Existenzen noch erhalten werden können. Bei den Agrarstrukturmaßnahmen handelt es sich im wesentlichen um den dörflichen Nahbereich der zentralen Orte. Durch den Ausbau der zentralen Orte und den Mittelpunktsgemeinden wird eine Verödung des dörflichen Umlandes vermieden. Die zentralen Orte müssen allerdings mit hinreichenden Bildungs-, Versorgungs- und Erholungseinrichtungen ausgestattet sein. Dazu zählen vor allen Dingen ausgebaute Volksschulen, weiterführende Schulen - wie Real- und Fachschulen, Gymnasien -, Sonderschulen, Krankenhäuser, Schwesternstationen, Einrichtungen für die Erwachsenenbildung, Kulturzentren usw. Es hat sich gezeigt, daß bei der Standortwahl der Industriebetriebe das Vorandensein dieser Einrichtungen Vorbedingung war. Da es nicht Ziel der Raumordnung sein kann, alle Dörfer größer zu machen, müßten 'diese zentralen Orte nicht nur wirtschaftliche Mittelpunkte, sondern auch aktive kulturelle Zentren sein. Erstrebenswert ist also die kleinräumliche Verdichtung. Sie bietet das Gegengewicht zu der Abwanderung in die Industriestädte. Durch eine gute Ausstattung mit Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen wird es uns dann auch gelingen - wie es auch der Raumordnungsbericht sagt -, daß die aktivste, aufstiegswilligste und am besten gebildete und ausgebildete Bevölkerungsschicht in ihren Heimatorten bleibt, weil ja mit der Ansiedlung von Industrie in diesen zentralen Orten auch die Lebenschancen wachsen. Wir haben hier gestern im Plenum einiges über den Eventualhaushalt gehört. Ich möchte an dieser Stelle - wie schon meine Vorredner - jetzt nicht in den Kampf um die regionale Verteilung dieser Mittel eintreten, aber Sie, Herr Minister, darum bitten, dafür Sorge zu tragen, daß in das Investitionsprogramm raumbedeutsame Sofortmaßnahmen - dazu zähle ich auch den Wohnungsbau und die Verkehrsverbindungen - eingebaut werden. In Betracht kommen Sofortmaßnahmen z. B. im Wohnungsbau, in den Bereichen, wo großer Wohnungsbedarf herrscht, aber auch in den Gebieten, wo das Baugewerbe einer konjunkturellen Belebung dringend bedarf, Maßnahmen der Wasserwirtschaft, der Abwasserbeseitigung und der Reinigung, Straßenbau bei Verbindungsstraßen auch zu den zentralörtlichen Gebieten auf dem Lande, also im Nahbereich der zentralen Orte, und deren Anbindung an das überörtliche Straßennetz. Für die Zukunft muß eine echte Zusammenarbeit in Fragen der Raumordnung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden gewährleistet sein. Dabei sind Entwicklungsschwerpunkte festzulegen, und zwar solche Schwerpunkte, bei denen die Voraussetzungen für groß-, mittel-, kleinstädtische und zentrale Orte gegeben sind. Es muß eine verbesserte Abstimmung der Verkehrsplanung erfolgen, vor allem aber eine Eingliederung der durch 'die Länder aufgestellten Regionalverkehrspläne in die Gesamtplanung. Wie es auch heute in der Fragestunde anklang, so möchte auch ich darauf hinweisen, daß wir darauf achten müssen, Herr Minister, wo die 660 Millionen DM, die in dem Haushaltsplan für den Nahverkehr eingesetzt worden sind, bleiben, die ja auch für Maßnahmen in der ländlichen Gegend bestimmt sind. Die Kommunalfreundlichkeit 'der Bundesregierung könnte sich unter Einschaltung der kommunalen Spitzenverbände daran erweisen, wo die Mittel eingesetzt werden. Es muß gewährleistet sein, daß auch die ländlichen Nahbereiche und die 'Schwerpunktgemeinden an diesen Mitteln partizipieren. ({1}) - Nein, ich habe ja gesagt: unter Einschaltung der kommunalen Spitzenverbände, Herr Jacobi. Dabei sind die zentralen Orte im ländlichen Bereich wichtig, und dem innerstädtischen Verkehr der Verdichtungsgebiete ist durchaus noch der Vorrang zu geben. Ihnen, Herr Minister, gilt unser Dank, daß durch Ihre Initiative die Raumordnung in der Bundesrepublik Fortschritte gemacht hat. Hier wollen wir auch die Bitte einfügen, daß Sie trotz Ihres großen Aufgabenbereiches innerhalb Ihres Ministeriums Ihren persönlichen Einsatz für die Raumordnungspolitik nicht erlahmen lassen. Ich bin nicht der Meinung des Kollegen Jung von den Freien Demokraten. Herr Kollege Jung, Raumordnung in der Bundesrepublik ist fest zusammengefügt mit dem Namen Paul Lücke, Bundesministerium des Innern. Daran möchte ich vorläufig von unserer Seite nicht rütteln lassen. Das Ziel des Menschen und damit auch der Raumordnung ist das Leben in Frieden und Wohlstand. Dieses Ziel hat dann allerdings zur Voraussetzung, daß ein ausreichender, menschengerechter Lebensraum geschaffen wird. Hoffentlich gelingt uns das in gemeinsamer Arbeit. ({2})

Erwin Schoettle (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002061

Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Gleissner. ({0}) - Dann erteile ich das Wort dem Herrn Bundesminister des Innern.

Paul Lücke (Minister:in)

Politiker ID: 11001387

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Einige offene Fragen darf ich wegen ihrer Bedeutung kurz beantworten, zunächst die Frage der Zuständigkeit, die Herr Kollege Jacobi und Herr Kollege Jung angeschnitten haben. Es ist ganz offensichtlich, daß Raumordnung und alle raumbedeutsamen Maßnahmen nicht nur über Städtebau und Wohnungswesen koordiniert werden müssen - sie gehören besonders eng zusammen -, sondern darüber hinausgehend über Verkehr, Agrarstruktur, Wirtschaft, Finanzen, Finanzreform. Deswegen - das ist auch historisch bedingt - gehört die Zuständigkeit in ein Ressort, das in diesem Fall interessenneutral ist und sich vor allem auch mit den Problemen der Kommunalpolitik befaßt, weil sich die Durchführung der Raumordnung wesentlich im kommunalen Bereich auswirkt. Es bestehen deshalb bei der Bundesregierung keine Absichten, die Organisation zu ändern. Was nun 'die Frage 2 des verehrten Herrn Kollegen Jacobi betrifft, beim Bundeskanzler den Planungsstab einzurichten - das ist seine persönliche Meinung -, so ist auch hier nicht daran gedacht; denn diese entscheidende Aufgabe der vorausschauenden Planung, Herr Kollege Jacobi, ist so bedeutsam, daß sie der zuständige Minister unter seiner persönlichen Verantwortung weiter wahrnimmt. Ferner wurden die Wünsche zur Ergänzung des Berichts hinsichtlich der Verfahrensregelung für die Zusammenarbeit zwischen den Bundesressorts und mit den Ländern angeschnitten. Diese Richtlinien sind ausgearbeitet. Sie werden mit Erfolg, Herr Kollege Jacobi, praktiziert. Drittens: Eine zusammenfassende Darstellung der Planungen und Maßnahmen des Bundes - das war einer der Wünsche, die Sie mit vorgetragen haben - ist in Arbeit. Sie kann bald vorgelegt werden. Das sind alles sehr schwierige, mühselige und langfristige Dinge. Viertens: Ein räumliches Zielbild für das Bundesgebiet - das wurde auch hier gefordert und entspricht unseren Vorstellungen - setzt die Tätigkeit der Ministerkonferenz von Bund und Ländern voraus, weil die Konkretisierung der Landesplanungen Sache der Länder ist. Ich habe darauf verwiesen, daß wir hoffen, daß diese Konferenz bald mit ihrer Arbeit beginnt; dann wird der Wunsch, ein räumliches Zielbild für das Bundesgebiet zu bekommen, erfüllt werden können. Der hier erörterte und erwähnte Beirat für Raumordnung, der im Bundesgesetz enthalten ist, ist seit Monaten berufen. Ihm gehören die hervorragendsten Experten aller Richtungen an. Er ist mitten in seiner Arbeit. Ich bin sehr dankbar, daß ich die Gelegenheit habe, dies hier noch zu sagen, weil schon bei der Vorberatung des Gesetzes der Schwerpunkt auf die laufende Unterstützung, Information und Hilfe von sachkundigen Experten bei dem für die Raumordnung zuständigen Minister gelegt wurde. Keiner der berufenen Damen und Herren aus allen Richtungen der Kommunalpolitik, der Wissenschaft, der Finanzpolitik und anderen Disziplinen hat sich versagt. Alle haben zugesagt. Dieser Beirat, der wegen des Umfangs des Themas eine große Zahl von Mitgliedern hat, arbeitet in acht Arbeitskreisen, und es ist vielleicht nützlich für Sie zu wissen, daß diese Arbeitskreise und ihre Arbeitsthemen dartun, wie sich die Arbeit künftig entwikkeln wird oder sich bereits entwickelt. Der erste Arbeitskreis bearbeitet „Raumordnung und Finanzreform". Ich glaube, ich brauche kein Wort der Begründung zu sagen. Diesem Arbeitskreis obliegt die Hauptaufgabe. Von einer vernünftigen Finanzreform hängt der Erfolg der Raumordnung entscheidend ab; ({0}) das ist eines der größten Hindernisse. Darum hat dieser Arbeitskreis, der uns sehr viel Mühe gemacht hat, eigentlich die Mammutaufgabe zu lösen. Der zweite Arbeitskreis befaßt sich mit dem Thema „Raumordnung, Stadt und Umland und Siedlung" ; ein brennendes Thema, zu dem dieser zweite Arbeitskreis Stellung nehmen wird. Der dritte Arbeitskreis befaßt sich mit der Städtebauförderung. Ich bin dankbar dafür, daß deutlich geworden ist, daß das Städtebauförderungsgesetz - ich wiederhole es - unerläßlich notwendig ist. Über die Form, das Tempo und den finanziellen Aufwand kann man diskutieren, aber nicht darüber, ob es kommen muß. Das sollte in allen Parlamenten nunmehr unbestritten sein. Der fünfte Arbeitskreis befaßt sich mit dem brennenden Thema „Industrie unid ländlicher Raum". An diesem Arbeitskreis nehmen sowohl Vertreter führender Kreise der Wirtschaft als auch Vertreter des ländlichen Raumes teil. Der sechste Arbeitskreis des Beirats befaßt sich mit dem Thema „Einseitig strukturierte Wirtschaftsgebiete". Es ist ein Thema, das noch einer Untersuchung bedarf. Wir haben neben der Berufung von hervorragenden Wissenschaftlern auch auf die Berufung von Praktikern Wert gelegt; denn die Raumordnung stützt sich auf unbedingt notwendige wissenschaftliche und statistische Vorarbeiten; aber sie bedarf vor allem der Praktiker, damit es nicht bei großen Denkschriften bleibt, sondern Ergebnisse erzielt werden. Der siebente Arbeitskreis befaßt sich mit der Straßenplanung. Er beschäftigt sich, wie Sie schon spüren, mit einem wirklich interessanten Gebiet und mit Themen, die von außerordentlicher Bedeutung sind. Der achte Arbeitskreis - seiner Bedeutung nach wäre er vielleicht nicht als letzter zu nennen - befaßt sich mit einem wesentlichen Problem der modernen Zeit, mit der Landespflege. Meine Damen und Herren, was nützen schließlich Städtebau, Raumordnung unid Dorferneuerung, wenn die Gebiete der Erholung für die ständig zunehmende Zahl der Menschen der modernen Zeit nicht ausgewiesen, nicht genügend gepflegt, geschont und geschützt werden! Mit diesem Thema beschäftigen sich die Mitglieder dieses Arbeitskreises, die - überwiegend aus idealistischen Gründen - im Rahmen der Landespflege tätig sind. Das sind die acht Arbeitskreise des Beirates, der nach dem Gesetz den Bundesminister berät. Diese Arbeitskreise sind an der Arbeit. Ich glaube, damit dem Herrn Kollegen Jacobi und den anderen sehr verehrten Herren Vorrednern sagen zu können, daß die Arbeiten kontinuierlich fortgesetzt und heute nicht in irgendeiner Form abgeschlossen werden. Der Bericht, mit dem sich die heutige Debatte befaßte, ist ja nur ein Zwischenbericht; ihm werden von Fall zu Fall die eigentlichen Arbeitsberichte folgen. ({1})

Erwin Schoettle (Mitglied des Präsidiums)

Politiker ID: 11002061

Damit ist die Beratung des Raumordnungsberichtes 1966 beendet. Der Bericht soll an den Ausschuß für Kommunalpolitik, Raumordnung, Städtebau und Wohnungswesen überwiesen werden. - Das Haus stimmt diesem Vorschlag zu. Wir sind damit am Ende der heutigen Tagesordnung angelangt. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Mittwoch, den 1. Februar, 14.30 Uhr, ein. Die Sitzung ist geschlossen.