Hinweis: Der Redeinhalt enthält nur die tatsächlich gesprochenen Worte des jeweiligen Politikers. Jede Art von Zwischenruf oder Reaktion aus dem Plenum wird aus dem Redeinhalt gelöscht und durch eine Positions-ID im Format ({ID}) ersetzt.
Die Sitzung ist eröffnet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung darf ich dem Herrn Abgeordneten Dr. Siemer zu seinem heutigen 65. Geburtstag die. herzlichen Glückwünsche entbieten.
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Folgende amtliche Mitteilung wird ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Bundesminister des Auswärtigen hat am 16. Januar 1967 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Marx ({1}), Leicht, Holkenbrink, Becker, Baier, Franzen und Genossen betr. deutsche Beschäftigte bei den alliierten Streitkräften - Drucksache V/1246 - beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache V/1294 verteilt.
Zu der in der Fragestunde der 84. Sitzung des Deutschen Bundestages am 18. Januar 1967 gestellten Frage des Abgeordneten Ruf, Drucksache V/1290 Nr. III/2 t), ist inzwischen die schriftliche Antwort des Staatssekretärs Kattenstroth vom 18. Januar 1967 eingegangen:
Nach dem z. Z. geltenden Recht nehmen die leitenden Angestellten eine Sonderstellung ein. Sie werden in zahlreichen arbeitsrechtlichen Gesetzen aus dem Kreis der Arbeitnehmer herausgenommen, u. a. mit der Folge, daß ihr arbeitsrechtlicher Schutz geringer ist als der der übrigen Arbeitnehmer. Seit längerer Zeit hat sich eine Umstrukturierung innerhalb der leitenden Angestellten infolge der technologischen Entwicklung und infolge der modernen Erkenntnisse einer dezentralisierten Betriebsorganisation ergeben. Insbesondere die Großunternehmen haben im Gegensatz zu früheren Verhältnissen eine relativ große Zahl leitender Angestellter, deren Funktion untrennbar mit dem Stand z. B. ihrer technischen, physikalischen oder chemischen Kenntnisse verbunden ist. Andererseits hat sich auch die Zahl der mit Direktionsbefugnissen ausgestatteten Angestellten durch die Dezentralisation der Betriebsorganisation erheblich verstärkt. In beiden Fällen kann sich z. B. durch Einführung neuer Arbeitsverfahren oder durch Änderung in der Betriebsorganisation wegen Rationalisierung oder Automatisierung die Frage des Schutzes des Arbeitsplatzes für den betroffenen leitenden Angestellten ergeben.
Eine erste Konsequenz aus dieser veränderten Situation jedenfalls derjenigen leitenden Angestellten, die nicht Arbeitgeberfunktionen ausüben, ist durch die Änderung der Vorschriften über die Arbeitslosenversicherungspflicht dieses Personenkreises im Finanzplanungsgesetz gezogen worden, und ich begrüße die Gelegenheit, hier nochmals klarstellen zu können, daß es nicht etwa Erwägungen finanzieller Art waren, die Anlaß zu dieser Gesetzesänderung gegeben haben. Mit Überlegungen darüber, ob und welche Konsequenzen in arbeitsrechtlicher Hinsicht aus der von mir soeben skizzierten Änderung in der sozialen Stellung der leitenden Angestellten gezogen werden sollten, ist das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung zur Zeit befaßt.
*) Siehe 84. Sitzung, Seite 3913 C
Wir stehen bereits seit längerer Zeit in enger Fühlung mit den Spitzenorganisationen der Sozialpartner, um noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetz vorzubereiten, durch das mehrere Fragen des Arbeitsrechts neu geordnet werden sollen. Nach den seitherigen Vorbesprechungen sind die Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer bereit, in Verhandlungen auch über das von Ihnen angeschnittene Problem einzutreten. Ein endgültiges Ergebnis kann ich Ihnen allerdings leider noch nicht mitteilen, weil ich den Erörterungen mit den Sozialpartnern nicht vorgreifen möchte. Ein entsprechender Gesetzentwurf müßte auch zuvor im Bundeskabinett beraten werden.
Die Tagesordnung, die bisher nur die Fragestunde vorsieht, soll um die in der Ihnen vorliegenden Liste bezeichneten Vorlagen ergänzt werden. - Das Haus ist damit einverstanden; die Erweiterung der Tagesordnung ist damit beschlossen.
Ich rufe auf Punkt 1 der Tagesordnung: Fragestunde
- Drucksache V/1290 Wir fahren in der Behandlung der Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern fort. Die Fragen VI/1 bis VI/9 sind bereits beantwortet.
Ich rufe die Frage VI/10 des Abgeordneten Dröscher auf:
Handelt das Innenministerium in Mainz auf Anweisung der Bundesregierung, wenn es die Bezirksregierungen anweist, „mit allen zu Gebote stehenden Mitteln" die Chinesen durch die Ausländerbehörden ausweisen zu lassen?
Der Fragesteller hat sich mit schriftlicher Beantwortung einverstanden erklärt. Die Antwort liegt noch nicht vor. Sie wird nach Eingang im Sitzungsbericht abgedruckt.
Ich rufe die Frage VI/11 des Abgeordneten Dröscher auf:
Welche sachlichen Hintergründe haben Pressenachrichten, daß sich die Bundesregierung bei befreundeten Regierungen nach den dort vorgesehenen' Maßnahmen zur Einrichtung von Internierungs- oder Konzentrationslagern im Bedarfsfall erkundigt habe?
Der Abgeordnete Dröscher ist nicht im Saal.
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- Herr Abgeordneter Dr. Rau übernimmt die Frage. Herr Staatssekretär, bitte!
Die Pressenachrichten beziehen sich auf einen Erlaß des Auswärtigen Amts an unsere Botschaften in fünf befreundeten Staaten. Danach sollte festgestellt werden, ob es in den betreffenden Ländern Rechtsvorschriften gibt, die es in Zeiten des Notstands erlauben, für die Sicherheit des Staates gefährliche Personen zu internieren.
Die Anfrage war vom Bundesminister des Innern erbeten worden. Die Bitte geht auf eine von meinem Minister schon vor längerer Zeit erteilte Weisung zurück. In dieser Weisung war angeordnet worden, auf zuverlässigem Wege umfassendes rechtsvergleichendes Material über die in anderen freiheitlichen Demokratien geltenden Notstandsregelungen zu beschaffen. Dieses Material ist ausschließlich dazu bestimmt, ein vollständiges Bild von den in diesen Staaten geltenden Regelungen zu erhalten. Auch der Schriftliche Bericht des Rechtsausschusses des Bundestages über den Entwurf einer Notstandsverfassung enthielt bereits eine derartige rechtsvergleichende Ubersicht, die seinerzeit in Zusammenarbeit mit dem Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg erstellt worden ist. Dabei hat sich im übrigen gezeigt, daß andere freiheitliche Demokratien zum Teil über weitergehende Notstandsregelungen verfügen als die für die Bundesrepublik geplanten. Der Verlauf der Diskussion hat gelehrt, daß sowohl im Parlament als auch in der deutschen Offentlichkeit ein großes Interesse daran besteht, über die Notstandsregelungen anderer Staaten unterrichtet zu sein.
Um jeder Mißdeutung vorzubeugen, sei auch hier ausdrücklich betont, daß nicht daran gedacht ist, entsprechende Regelungen in der Bundesrepublik Deutschland einzuführen. Auch unter den vorsorglich erstellten Gesetzentwürfen für den Notstand befindet sich kein Entwurf eines Gesetzes, der eine solche Internierung vorsieht.
Zu einer Zusatzfrage Abgeordneter Dr. Rau.
Herr Staatssekretär, wenn es sich, wie Sie jetzt selbst ausgeführt haben und wie sich gestern schon aus den Worten des Herrn Staatssekretärs Schütz ergeben hat, um nichts anderes gehandelt hat als eine rechtsvergleichende Untersuchung ohne jeden Hintergedanken, warum hat man dann nicht den einfachsten und unverfänglichsten Weg beschritten, der, wie Sie jetzt gesagt haben, ja auch schon früher beschritten worden ist, nämlich die Untersuchung durch die Stelle vornehmen zu lassen, die das in Deutschland am allerbesten kann, nämlich das Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg? Das hätte dann auch keinerlei Aufsehen in der Öffentlichkeit erregt und keinen Verdacht geweckt.
Herr Abgeordneter, für die Bundesregierung liegt es zunächst einmal am nächsten, sich der Wege zu bedienen, die ihr unmittelbar zur Verfügung stehen, nämlich der Wege über die eigenen Botschaften im Ausland. Wenn Sie davon sprechen, daß das Aufsehen erregt, so muß ich dem entgegenhalten, daß die bloße Bitte der Bundesregierung an das Max-Planck-Institut das gleiche Aufsehen erregt. Denn das ist nicht geheim. Es soll auch nicht geheim bleiben, weil dabei gar nichts geheimzuhalten ist. Wir möchten wissen, wie die Regelungen inanderen Staaten aussehen, und zwar möchten wir das deswegen wissen, weil man der Bundesregierung immer den Vorwurf macht, daß sie eine Notstandsverfassung plant, die zu perfektionistisch ist und viel mehr enthält, als alle anderen Staaten in ihren Notstandsregelungen vorgesehen haben. Wir. sind davon überzeugt, daß es genau umgekehrt ist, und deswegen möchten wir das feststellen.
Herr Abgeordneter Rau!
Wissen Sie nicht, Herr Staatssekretär, daß schon die Reichsregierung seit 1926 und auch die Bundesregierung im Normalfall für derartige Untersuchungen immer das Max-PlanckInstitut in Anspruch genommen haben?
Das ist auch hier geschehen. Ich sägte ja, daß in den Motiven, die mit der Vorlage der Bundesregierung vorgelegt worden sind, auf die Untersuchung des Max-Planck-Instituts Bezug genommen ist. Aber es erschien uns doch notwendig, ergänzende Angaben schnellstens über die deutschen Botschaften zu erhalten.
Herr Abgeordneter Tallert!
Herr Staatssekretär, wäre Ihr Ministerium bereit, um Mißverständnisse auszuschließen, den Wortlaut der Anfrage bzw. des Ersuchens an das Auswärtige Amt zu veröffentlichen?
Wir können Ihnen den Wortlaut unseres Schreibens an das Auswärtige Amt natürlich bekanntgeben. In diesem Schreiben steht lediglich, daß wir zu dem genannten Zweck darüber unterrichtet werden möchten, welche Vorschriften in den alliierten Staaten über die Internierung solcher Personen bestehen, nicht mehr. Ich kann Ihnen den Wortlaut im Augenblick nicht sagen. Es steht nicht mehr drin. Warum sollte mehr darin stehen? Wenn wir wirklich die Absicht hätten, solche Vorschriften zu erarbeiten - was allen Erklärungen widersprechen würde, die die Bundesregierung bisher abgegeben hat -, wären wir doch - glauben Sie mir das bitte - nicht darauf angewiesen, uns dafür Vorlagen aus dem Ausland zu besorgen. Das könnten wir auch selber noch tun.
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Herr Abgeordneter Tallert!
Darf ich Sie fragen, Herr Staatssekretär, warum Ihr Ministerium Darstellungen in der Presse nicht dementiert oder entsprechend richtiggestellt hat.
Herr Abgeordneter, manchmal wertet
man durch Dementis Behauptungen, die in der Offentlichkeit aufgestellt worden sind, nur auf.
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Herr Abgeordneter Ott!
Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Meinung, daß man den Dienststellen der Bundesrepublik keinen Vorwurf machen kann, wenn sie sich erkundigen, was in anderen Ländern bereits vorhanden ist?
Im Gegenteil! Ich würde sagen, es ist umgekehrt. Das Unterlassen einer solchen Erkundigung wäre angesichts der politischen Bedeutung, die dieses Problem in Deutschland und in diesem Hohen Hause hat, glaube ich, eher eine Verletzung der Amtspflichten der Behörden als umgekehrt.
Herr Abgeordneter Matthöfer!
Herr Staatssekretär, auf welche Weise beabsichtigt denn die Bundesregierung in einem solchen Falle für die Sicherheit des Staates „gefährliche" Personen zu internieren?
Gar nicht, sondern nur auf dem Wege, den die Verfassung zuläßt, nämlich notfalls auf Grund eines richterlichen Haftbefehls, auf keinem anderen Wege. Es gibt ja gar keinen anderen Weg.
Herr Abgeordneter Matthöfer!
Herr Staatssekretär, trifft es zu, daß im Zusammenhang mit der Verlängerung der richterlichen Überprüfungsfristen bei Verhaftungen „schwarze Listen" vorbereitet werden, auf Grund deren dann Verhaftungen vorgenommen werden können?
Das hat mit der Verlängerung der Prüfungsfristen nichts zu tun.
Hierzu keine weitere Frage. Dann rufe ich die Frage VI/12 des Abgeordneten Josten auf:
In welcher Weise will die Bundesregierung dazu beitragen, daß im Rahmen der Verwaltungsvereinfachung bei allen Behörden dem Formularunwesen Einhalt geboten wird?
Formulare sind seit langem als Hilfsmittel der Verwaltung anerkannt und als solche im Grunde wohl auch unbedenklich. Es kann also - und so verstehe ich Ihre Frage, Herr Abgeordneter - wohl nur darum gehen, darauf zu achten, daß man nur sachgerechte und brauchbare Formulare verwendet. Die Aufgaben, die den Verwaltungen gegenwärtig gestellt sind, sind allerdings zum Teil so schwierig, daß man mit einfachen Vordrucken von der Sache her einfach nicht immer auskommen kann.
Sobald bei der Gestaltung von Formularen Kritik berechtigt ist, wird die Bundesregierung natürlich auf Verbesserung dringen.
Ich muß freilich darauf hinweisen, daß die Möglichkeiten der Bundesregierung, das zu tun, begrenzt sind. Denn Formulare, von denen Sie hier sprechen, werden ja nicht nur innerhalb der Bundesverwaltung und nicht nur bei der Ausführung von Bundesgesetzen, sondern darüber hinaus - und das, glaube ich, in größerem Umfang - von den Ländern und von den Selbstverwaltungsbehörden verwandt.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, werden in Ihrem Hause auch teilweise sehr gute Hinweise, die gerade das Formularunwesen angehen und darauf zielen, dieses zu beseitigen - solche Hinweise erscheinen teilweise in Zeitschriften -, ausgewertet?
Wir nehmen uns dieser Frage im Rahmen der allgemeinen Zuständigkeit für die Bundesverwaltung natürlich an.
Hierzu keine weitere Frage. Ich rufe die Frage VI/13 des Abgeordneten Josten auf:
Liegen der Bundesregierung oder einzelnen Bundesbehörden von Organisationen, wirtschaftlichen Instituten oder einzelnen Personen konkrete und brauchbare Vorschläge zur Verwaltungsvereinfachung vor?
Ja, der Bundesregierung liegt eine ganze Reihe solcher Vorschläge vor. Über die Brauchbarkeit der Vorschläge kann man eine allgemeine Aussage nicht machen.
Mein Minister hat aber kürzlich im Ministerium den Auftrag gegeben, die Möglichkeiten für eine bessere Organisation einer modernen Verwaltung und für ein wirtschaftliches Verwaltungsverfahren zu untersuchen und entsprechende Vorschläge auszuarbeiten.
Herr Abgeordneter Josten!
Denkt die Regierung bei der Planung zur Verwaltungsreform daran, durch Anschaffung z. B. von Rechenanlagen und Datenverarbeitungsmaschinen Personal einzusparen?
Ja, wo Aufgaben anfallen, bei denen der Einsatz solcher Maschinen angebracht ist, sicherlich!
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Josten.
Herr Staatssekretär, ist der Regierung z. B. bekannt, daß bei vielen kleinen Dienststellen noch wie zu Großvaters Zeiten alles im Kopf gerechnet werden muß?
Leider ja.
Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern erledigt.
Ich rufe auf die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft, zunächst die Frage IX/1 der Abgeordneten Frau Kurlbaum-Beyer:
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Satzung des
Warentestinstituts in Berlin wesentliche Mängel aufweist?
Ein Mangel könnte darin gesehen werden, daß durch die Beteiligung verschiedener Gremien bei der Abstimmung der Arbeit des Warentestinstituts eine gewisse Schwerfälligkeit in seine Arbeit gebracht wird. Diese Schwerfälligkeit ist aber vielleicht eine nicht vermeidbare Folge des Ziels, dieser Stiftung durch ihre Satzung ein Höchstmaß an Unabhängigkeit und Neutralität zu sichern. Bei der Beschlußfassung über den Haushalt der Stiftung 1964 hat die Satzung dem Hohen Hause vorgelegen. Nach § 18 dieser Satzung können nur von dem Vorstand selbst Änderungen beschlossen werden. Der Vorstand hat einen solchen Beschluß bisher nicht gefaßt.
Eine Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Kurlbaum-Beyer.
Herr Staatssekretär, sind nicht inzwischen auch dem Ministerium Hinweise darüber zugegangen, daß sich bei der internen Arbeit, vor allem aber auch bei der Arbeit der Organe untereinander Mängel gezeigt haben, und wäre es nicht sinnvoll, zum mindesten dem Vorstand die Anregung zu geben, die Satzung als solche noch einmal zu überprüfen?
Jawohl, Frau Abgeordnete, uns sind solche Hinweise zugegangen, und wir gehen ihnen in Ihrem Sinne nach.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die nächste Frage der Abgeordneten Frau Kurlbaum-Beyer, die Frage IX/2, auf:
Hält die Bundesregierung den Aufwand des Warentestinstituts im Hinblick auf den Verkauf von nur etwa 40 000 Exemplaren der Testzeitschrift für gerechtfertigt?
Der Absatz der Zeitschrift „DER test" entwickelte sich von 100 000 Stück, mit der er begann, über die von Ihnen angegebene Zahl von etwa 40 000 Stück auf 53 000 Stück im Oktober. Das Testinstitut nimmt an, daß in den darauffolgenden Monaten wieder 85 000 oder 90 000 Stück verkauft werden. Würde es bei der bisherigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nur durch die Zeitschrift und nur mit der bisher erreichten Auflage bleiben, dann wäre der Aufwand tatsächlich nicht gerechtfertigt. Das Testinstitut beabsichtigt aber nicht, sich auf die Zeitschrift und die Anstrengungen für den Absatz zu beschränken, sondern hat auch schon eine Fernsehsendung gemacht und wird für die nächsten Monate weitere vorbereiten. Das alles soll Gegenstand einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sein, die u. a. durch einen REFA-Experten in den nächsten Wochen durchgeführt werden soll.
Eine Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Kurlbaum-Beyer.
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht auch der Meinung, daß inner-organisatorisch große Fehler gemacht wurden, wenn erst durch eine Umfrage, die an den Kiosken vorgenommen wurde, festgestellt werden mußte, wie viele Exemplare überhaupt monatlich verkauft werden? Ist hier nicht doch die Tatsache, daß wir einen Betrag von 4 Millionen DM zur Verfügung stellten, Anlaß gewesen, sehr großzügig zu verfahren, und muß nicht auch das eine Veranlassung für das Ministerium sein, mit der Stiftung, vor allen Dingen aber mit dem Vorstand entsprechend zu verhandeln?
Es ist üblich, Frau Abgeordnete, solche Öffentlichkeitstests zu machen, wenn sich eine neue Zeitschrift einen Markt erobert. Darin sehe ich nichts Ungewöhnliches.
Eine zweite Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Kurlbaum-Beyer.
Herr Staatssekretär, ich möchte Sie fragen, ob nicht auch nach Ihren Untersuchungen und Beobachtungen die Rufwendigkeit der Zeitschrift, die ja mit dem hohen Preis von 1,50 DM zusammenhängt, wesentlich dazu beigetragen hat, daß die Auflage laufend zurückgeht.
Es gibt zwei Thesen. Die eine besagt, das Interesse der Öffentlichkeit an einer Zeitung richte sich nicht in diesem Maße nach dem Preis. Auch ich vermag nicht zu beurteilen, ob ein
niedrigerer Preis unter im übrigen gleichen Umständen die Zeitschrift attraktiver gemacht hätte.
Herr Abgeordneter Westphal!
Herr Staatssekretär, Sie nannten bei Ihrer ersten Antwort als Zahl der jetzt verkauften Auflage 85 000, und diese Zahl stammte aus dem Oktober des Jahres 1966. - Nein, Sie nannten die Zahl 53 000 und glaubten, daß die Auflage auf 85 000 steigen könnte. Ist diese Zahl vom Oktober wirklich die letzte, Herr Staatssekretär? Braucht ein Testinstitut so lange, um herauszufinden, welches die letzten verkauften Auflagen sind, oder müßte es nicht auch schon möglich sein, Dezember-Zahlen zu haben?
Darf ich richtigstellen, Herr Abgeordneter: Ich habe hier nicht meine Vermutung sagen wollen, sondern das, was uns das Testinstitut auf unsere Rückfragen erklärt hat. Ob man dabei in den Informationen aktueller sein könnte, hängt mit dem zusammen, was ich zur ersten Zusatzfrage ausgeführt habe.
Frage IX/3 der Frau Abgeordneten Kurlbaum-Beyer:
Hält es die Bundesregierung nicht für zweckmäßig, die für das Warentestinstitut im Haushaltsplan 1967 vorgesehenen Mittel so lange zu sperren, bis sichergestellt ist, daß die Warentests und deren Veröffentlichung so gestaltet werden, daß ein Maximum an Verbrauchern angesprochen und erreicht wird?
Das Warentestinstitut sagt, die beobachteten Schwierigkeiten hingen weniger mit der Organisation als mit der Schwierigkeit der Aufgabe zusammen; es bedürfe noch einiger Zeit, um mit diesen Schwierigkeiten fertigzuwerden. In beiden Fällen, wenn man eine Änderung der Organisation ins Auge fassen müßte oder wenn es wirklich nur dieser Anlaufzeit bedarf, meine ich, wäre es nicht gut, diesem Institut im gegenwärtigen Zeitpunkt Mittel zu entziehen.
Frau Kurlbaum-Beyer!
Herr Staatssekretär, wäre es dann nicht sinnvoll und zweckmäßig, wenigstens einmal getrennte Berichte der Organe anzufordern, d. h. sowohl von der Geschäftsführung, um etwas über die Aufwendigkeit und die Erfahrungen mit den Programmierungsbeiraten in die Hände zu bekommen, als auch vom Vorstand, vom Wissenschaftlichen Beirat und auch vom Verbraucherausschuß? Ich glaube, daraus wäre schon einiges zu entnehmen, was Handhaben "für Vorschläge für eine Reorganisation bieten würde.
Die Bundesregierung stimmt Ihnen zu.
Darf ich bei dieser Gelegenheit darauf aufmerksam machen, daß Fragen gestellt und möglichst keine Kommentare gegeben werden sollen.
({0})
- Ich habe Sie nicht gemeint, Frau Kollegin Beyer. Ich habe einen anderen Fall im Auge. Aber da gerade die Gelegenheit war, wollte ich noch einmal darauf aufmerksam machen.
Die Frage IX/4 stellt der Herr Abgeordnete Dröscher:
Hält die Bundesregierung eine Preispolitik der großen Ölgesellschaften für zulässig, die den Verbrauchern in den marktferneren, insbesondere ländlichen Gebieten, welche schon in den letzten Wochen als Opfer des Preiskampfes stark überhöhte Benzinpreise zahlen mußten, nun die durch die höheren Mineralölsteuern entstandenen Zuschläge voll anlastet, anstatt endlich einen Ausgleich durch Auffangen der Erhöhung in den bisher bevorzugten Gebieten anzustreben?
Die Frage wird von Herrn Kahn-Ackermann übernommen.
Die Bundesregierung hat verschiedentlich in diesem Hohen Hause zu dem umkämpften Benzinmarkt Stellung genommen. Die Verhältnisse auf diesem Markt sind Gegenstand einer Untersuchung des Bundeskartellamts. Die Unterlagen, die die internationalen Ölgesellschaften auf Verlangen des Kartellamts vorlegen mußten, sind sehr umfangreich. Es wird noch einige Wochen dauern, bis sich das Bundeskartellamt eine Meinung gebildet hat.
Die Ölgesellschaften selbst antworten auf Ihre Frage, Herr Abgeordneter, daß der Wettbewerb in den umkämpften Märkten unverändert hart sei und daß die Schwere dieses Wettbewerbs einen unverändert harten Preiskampf notwendig mache. Sie antworten zweitens, sie wünschten, sehr sorgfältig auch für den Verbraucher zu trennen, was Preis und was Steuer sei.
Herr Abgeordneter Kahn-Ackermann!
Herr Staatssekretär, wann können wir damit rechnen, daß Ihr Haus, nachdem das Kartellamt zu den notwendigen Einsichten gekommen ist, diese hier gestellte Frage schlüssig zu beantworten vermag?
Wenn das Kartellamt zu der Feststellung kommt, daß nichts zu beanstanden ist, so wird die Bundesregierung auch ihrerseits nichts zu unternehmen haben. Kommt das Kartellamt aber zu einer Beanstandung, so kommt das einem Urteil gleich.
Frage IX/5 des Abgeordneten Westphal:
Wann kann damit gerechnet werden, daß der Beirat nach § 3 des Gesetzes zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes in der Elektrizitätswirtschaft vom 10. September 1966 ({0}) vom Bundeswirtschaftsminister berufen wird und beim Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft seine Tätigkeit aufnimmt?
Die Aufgaben des Beirats werden in den Richtlinien zur Durchführung dieses Gesetzes festgelegt. Der Beirat wird sofort einberufen werden, sobald die Richtlinien veröffentlicht sind. Dazu bedarf es wiederum nur noch einer vorbehaltlosen Zusage der Bergbauländer hinsichtlich ihrer Beteiligung an den Kosten des Gesetzes.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, muß ich aus Ihrer Antwort entnehmen, daß die Zusagen der Bergbauländer zu den Richtlinien für das zweite Verstromungsgesetz noch nicht vorliegen - das trifft sicher nicht auf Nordrhein-Westfalen zu -, und wie glauben Sie, daß Sie von den anderen Ländern diese Zusage erhalten?
Es ist gestern in einer mündlichen Unterhaltung eine völlige Übereinstimmung mit Nordrhein-Westfalen erzielt worden. Man hat uns in Aussicht gestellt, daß die formelle schriftliche Bestätigung in etwa einer Woche in Bonn vorliegen wird.
Eine weitere Frage, Herr Abgeordneter Westphal.
Herr Staatssekretär, was würde Ihr Ministerium tun, wenn die Bergbauländer die Zusage zu den Richtlinien nicht geben sollten?
Dann müßte das Bundeskabinett damit befaßt werden.
Frage IX/6 des Abgeordneten Schmitt-Vockenhausen:
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, das Problem der Möbelkennzeichnung im Interesse der einwandfreien Information des Verbrauchers zu lösen?
Die Bundesregierung ist der Meinung, daß das Problem der Möbelkennzeichnung im Rahmen der Tätigkeit des Ausschusses für Lieferbedingungen und Gütesicherung - kurz „RAL" genannt - gelöst werden sollte. In diesem Ausschuß werden Kennzeichnungsvorschriften und Gütezeichen von der Wirtschaft in eigener Verantwortung verbindlich festgelegt.
Der RAL-Ausschuß ist seit einiger Zeit damit befaßt, die Bezeichnungsvorschriften für Möbel aus Holz neu zu fassen. Im Augenblick ist er aber an der Vollendung dieser Arbeiten dadurch gehindert, daß beim Bundesgerichtshof ein Prozeß wegen der künftigen Verwendung des Begriffs „Furnier" anhängig ist; es geht dabei darum, ob auch Kunststoff-„Furniere" als Furniere bezeichnet werden können. Sobald das Urteil des Bundesgerichtshofes vorliegt, wird der RAL-Ausschuß die Kennzeichnungsvorschriften für Möbel modernisieren.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schmitt-Vockenhausen.
Herr Staatssekretär, behält Ihr Haus die Angelegenheit im Auge, damit sich die Regelung nicht allzu lange verzögert?
Wir behalten sie im Auge.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung. Die Frage XI/1 stellt der Abgeordnete Schultz ({0}) :
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die konkrete Feindbezeichnung" ({1}) bei Manövern und Übungen geeignet ist, einen politisch ungünstigen Effekt bei den übenden Soldaten bzw. in der Öffentlichkeit hervorzurufen?
Die Frage wird von dem Abgeordneten Ollesch übernommen.
Herr Präsident, darf ich die beiden Fragen des Abgeordneten Schultz zusammen beantworten?
Einverstanden. Frage XI/2 des Abgeordneten Schultz ({0}) :
Bei Bejahung der Frage XI/1, was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um in Zukunft sicherzustellen, daß bei Übungen und Manövern der jeweils angenommene Gegner nur noch mit neutralen Bezeichnungen versehen wird?
Bei der Bundeswehr gilt der Grundsatz, alles zu vermeiden, was den Gegner diffamieren oder Haßgefühle gegen ihn hervorrufen könnte. Bereits 1962 hat der Generalinspekteur in einer Kommandeurweisung entsprechend diesem Grundsatz angeordnet, daß bei der Gefechts- und Schießausbildung abstrakt vom „Feind" bzw. „feindlichen Schützen" zu sprechen ist. Beim Manöver werden die eigenen und die gegnerischen Kräfte durch Farben bezeichnet. Für andere Ausbildungszweige und -ebenen ist dagegen die konkrete Feindbezeichnung nicht entbehrlich. Das gilt z. B. für die Ausbildung der Führer und Führergehilfen in der Beurteilung der Lage und Entschlußfassung. Hierbei müssen die tatsächlichen nationalen Verbandsbezeichnungen mit den vorliegenden Erkenntnissen über Gliederung, Bewaffnung usw. zugrunde gelegt werden, weil nur dann ein zutreffendes Lagebild gewonnen werden kann. Auch bei der Ausbildung der Truppe im Panzer-, Flugzeug- und Schiffserkennungsdienst kann auf eine konkrete Bezeichnung nicht verzichtet werden.
Da die konkrete Feindbezeichnung auf die Bereiche beschränkt ist, in denen sie unentbehrlich
ist und in denen sie in sachlicher Form erfolgen kann, teilt die Bundesregierung nicht die Auffassung, daß die konkrete Feindbezeichnung geeignet sei, einen politisch ungünstigen Effekt bei den übenden Soldaten bzw. in der Öffentlichkeit hervorzurufen.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, können Sie mir die Frage beantworten, ob bei den übrigen NATO-Staaten die konkrete Feindbezeichnung bei derartigen Übungen üblich ist?
In dem Rahmen, in dem ich eben vorgetragen habe, ist sie bei allen NATO-Staaten üblich.
Sind Sie nicht der Ansicht, daß übermittelte Funksprüche, die ja in der Öffentlichkeit bekannt werden, bei derart konkreten Bezeichnungen wie „10 tschechische Soldaten festgenommen" oder „100 russische Soldaten getötet" doch geeignet sind, die sich anbahnenden besseren Beziehungen zu trüben?
Herr Abgeordneter, ich kann nicht bestätigen, daß es solche Funksprüche gibt, wie Sie sie nennen. Ich glaube aber, wenn es zutreffende Meldungen wären, könnten sie kaum die Beziehungen trüben.
Herr Abgeordneter Ollesch!
Herr Staatssekretär, darf ich Ihnen dann die zutreffenden Meldungen übermitteln?
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie das tun würden, Herr Abgeordneter.
({0})
Keine weiteren Wortmeldungen zu dieser Frage.
Die Fragen XI/3 bis XI/14 sind für diese Woche zurückgezogen; sie kommen in der nächsten Woche dran.
Ich rufe Frage XI/15 des Herrn Abgeordneten Jung auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß Reparaturarbeiten an Fernmelde- und Radargeräten grundsätzlich in Vertragswerkstätten ausgeführt werden müssen und dort oft monatelang liegen bleiben, obwohl speziell vorgebildete Soldaten der Fernmeldeeinheiten in kürzester Zeit diese Arbeiten selbst ausführen könnten, wenn der Truppe hierfür die Erlaubnis erteilt und entsprechende Ersatzteillager zur Verfügung gestellt werden könnten?
Ist der Herr Abgeordnete Jung im Saal?
({0}) - Ich bitte doch die Fragesteller, sich immer gleich in die Nähe des Mikrophons zu begeben, so daß keine Zweifel entstehen können.
Darf ich auch die beiden Fragen des Abgeordneten Jung gemeinsam beantworten?
Dann rufe ich auch die Frage XI/16 auf:
Ist die Bundesregierung bereit zu prüfen, ob den Fernmeldeeinheiten eine in Frage XI/15 erwähnte entsprechende Lagerhaltung gestattet werden kann, damit zur Erhöhung der Einsatzbereitschaft Reparaturen kurzfristig von der Truppe selbst ausgeführt werden können?
Die Instandsetzung von Fernmelde- und Radargeräten der Bundeswehr wird nach festgelegten Instandsetzungskonzepten sowohl bei militärischen Einrichtungen als auch bei der Industrie durchgeführt. Instandsetzungsarbeiten der niederen und mittleren Materialerhaltungsstufen - das sind im wesentlichen einfachere Instandsetzungsarbeiten - werden vornehmlich von Fernmeldeeinheiten übernommen; dafür wird die Truppe mit entsprechenden Ersatzteilen ausgestattet. Instandsetzungen der höheren Materialerhaltungsstufen. - das sind die schwierigeren und komplizierteren Instandsetzungen - werden auf Grund von Rahmenverträgen der Industrie übergeben.
Industrieaufträge nehmen oft deshalb erhebliche Zeit in Anspruch, weil Instandsetzung und Funktionsprüfung komplizierter Fernmelde- und Radargeräte einen großen Umfang qualifizierten Personals und hochwertiger Meß- und Prüfeinrichtungen erfordern. Diese Voraussetzungen können bei der Truppe aus wirtschaftlichen Gründen nicht geschaffen werden, obwohl die einzelnen Soldaten technisch die Instandsetzung selber vielleicht durchführen könnten.
Die von Ihnen, Herr Abgeordneter, in der Anfrage getroffenen Feststellungen werden aber überprüft werden.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jung.
Sind Sie auch bereit, Herr Staatssekretär, zu überprüfen, ob bei bisherigen Übungen Schwierigkeiten dadurch aufgetreten sind, daß die Instandsetzung außerhalb der Truppe zu lange dauerte und dadurch die Schlagkraft der Truppe wesentlich herabgesetzt war?
Ich bin gerne bereit, dieser Frage nachzugehen, Herr Abgeordneter.
Eine Zusatzfrage,
Herr Abgeordneter Hilbert. - Sie hatten sich etwas spät gemeldet, Herr Kollege; aber Sie sollen das Wort haben.
3970 Deutscher Bundestag - 5. Wahlperiode - 85: Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Januar 1967
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß gerade durch das Lagern von Radar- und Fernmeldegeräten, aber auch von Motorfahrzeugen in den sogenannten Vertragswerkstätten - wie die Truppe selber übereinstimmend angibt - nur 60 % des Sollbestandes der Geräte einsatzfähig sind?
Herr Abgeordneter, ich habe diese Frage in einer der früheren Fragestunden vor diesem Hohen Hause beantwortet. Ich glaube mich jetzt zu erinnern, daß diese Zahl von 60 0/o nicht den jeweiligen Stand der Einsatzbereitschaft betrifft, sondern daß sie dadurch zustande kommt, daß im Laufe des Jahres insgesamt 30 oder 35 % der Fahrzeuge in Reparatur gehen.
Herr Abgeordneter Hilbert!
Herr Staatssekretär, wie gedenkt die Bundeswehr im E-Fall, wo ja die Vertragswerkstätten nicht zur Verfügung stehen, ihren Wagenpark, ihren Fernmelde- und Radarpark in Ordnung zu halten, wenn sie nicht in Friedenszeiten die Möglichkeit hat, ausgebildetes militärisches Personal bei sich zu halten?
Herr Abgeordneter, ich glaube wirklich, man muß hier unterscheiden. Es ist ganz klar, daß es Instandsetzungsarbeiten gibt, die die Truppe selber durchführen kann und die sie durchführen sollte. Es gibt andererseits Instandsetzungsarbeiten, die so kompliziert sind - gerade bei Radar- und fernmeldetechnischen Einrichtungen -, daß es mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden wäre, wenn die Truppe diese Arbeiten selber durchführen müßte. Da muß man auf Instandsetzungswerkstätten und die Industrie zurückgreifen.
Ich rufe jetzt die Frage XI/17 des Abgeordneten Dr. Marx ({0}) auf:
Was kann die Bundesregierung über ihre Antwort in der Fragestunde vom 24. Juni 1966 hinaus über eine militärische Hilfe der sowjetisch besetzten Zone an Nordvietnam und den Vietkong - vor allem im Hinblick auf die Meldungen in der Welt vom 10. Januar 1967 - mitteilen?
Ich darf wiederholen, Herr Abgeordneter, was ich im Mai vorigen Jahres in einer Fragestunde auf eine von Ihnen gestellte Frage geantwortet habe.
Wir haben einwandfreie Unterlagen darüber, daß aus dem sowjetisch besetzten Teil Deutschlands folgende Waffen nach Nordvietnam geliefert worden sind: Karabiner, Sturmgewehre, Maschinengewehre und dazugehörige Munition. Inzwischen ist festgestellt worden, daß auch optisches und fernmeldetechnisches Gerät, Fahrräder, medizinische Geräte, Arzneien und Lkws - Fünftonner - geliefert wurden. Die Lieferungen sind zum Teil noch im Gange.
Ich kann ferner bestätigen, daß hohe Offiziere, insbesondere Ausbildungsoffiziere, der Nationalen Volksarmee aus dem sowjetisch besetzten Teil Deutschlands, darunter der Leiter der Ausbildungsabteilung im dortigen Kriegsministerium, der Generaloberst Wagner, militärische Dienststellen in Nordvietnam besucht haben.
Am 10. Oktober 1966 schloß die sowjetisch besetzte Zone Deutschlands mit der Demokratischen Republik Vietnam einen Wirtschaftshilfevertrag ab, in dem nichtrückzahlbare Zuwendungen und auch langfristige Kredite für Waffenlieferungen und Leistungen für die Zeit von 1967 bis 1970 zugesagt wurden.
In der Nationalen Volksarmee werden schließlich Geldsammlungen und Blutspendeaktionen zugunsten der nordvietnamesischen Armee durchgeführt.
Ich habe im übrigen veranlaßt, daß die detaillierten Meldungen in der „Welt„ vom 10. Januar, auf die sich Ihre Frage bezieht, noch im einzelnen geprüft werden. Von dem Ergebnis werde ich Sie unterrichten.
Herr Abgeordneter Dr. Marx zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, Sie sprachen von Geldsammlungen. Können Sie Berichte bestätigen, wonach hin und wieder eine ganz bestimmte Summe vom Wehrsold der Soldaten der NVA für Zwecke Nordvietnams und des Vietkong einbehalten wird?
Nach den uns vorliegenden Informationen, Herr Abgeordneter, wird diese Summe durch Sammlungen aufgebracht.
Herr Abgeordneter Ott zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, können Sie mir Auskunft darüber geben, weshalb die Tatsachen, die Sie jetzt über militärische Materiallieferungen nach Vietnam bekanntgegeben haben, gestern dem Herrn Staatssekretär des Auswärtigen Amts nicht bekannt gewesen sind, als er meine Frage beantwortete?
Herr Abgeordneter, die Frage kann ich leider nicht beantworten. Mir ist das Material, unmittelbar bevor ich in diese Fragestunde ging, zur Verfügung gestellt worden.
Würden Sie es vielleicht zur Verfügung stellen?
Das will ich gern tun.
Ich rufe die Frage
XI/18 des Abgeordneten Dr. Marx ({0}) auf:
Treffen Meldungen zu, in denen behauptet wird, daß gewisse Einheiten der „Gruppe sowjetischer Truppen in der DDR" im Hinblick auf die Spannungen an der sowjetisch-chinesischen Grenze abgezogen worden seien?
Nach den der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnissen sind keine Einheiten oder Verbände der sogenannten „Gruppe der sowjetischen Truppen in Deutschland ({0})" abgezogen worden.
Auch Pressemeldungen über die Zuführung von sowjetischen Verbänden aus dem europäischen Teil der Sowjetunion an die sowjetisch-chinesische Grenze können nicht bestätigt werden.
Herr Abgeordneter Dr. Marx zu einer Zusatzfrage.
Entsprechen die von Ihnen eben vorgetragenen Erkenntnisse auch dem Wissensstand befreundeter westlicher Regierungen?
Unsere diesbezüglichen Erkenntnisse decken sich mit denen unserer Bundesgenossen.
Ich rufe die Frage
XI/19 des Abgeordneten Prochazka auf:
Welche Sofortmaßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um den sich in letzter Zeit häufenden tödlichen Unfällen, hervorgerufen durch unsachliches und leichtfertiges Hantieren mit Feuerwaffen in den Bundeswehrkasernen, Einhalt zu gebieten?
Ist der Abgeordnete im Saal? - Nein. Die Frage wird schriftlich beantwortet.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen. Ich rufe die Frage VIII/1 des Abgeordneten Dr. Pohle auf:
Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag, die Besteuerung der Personenkraftwagen unter Ausschaltung aller anderen in Anwendung befindlichen oder in Erwägung gezogenen Kriterien nach dem zulässigen Gesamtgewicht vorzunehmen, wie dies der Verband der Automobilindustrie e. V. in seiner Eingabe an das Bundesfinanzministerium vom 26. August 1963 vorgeschlagen hat?
Herr Präsident, darf ich die beiden Fragen des Herrn Abgeordneten Dr. Pohle zusammen beantworten?
Ich nehme an, es besteht Einverständnis. - Ich rufe also auch die Frage VIII/2 des Abgeordneten Dr. Pohle auf:
Was hat die Bundesregierung auf die von der Generaldirektion „Wettbewerb" der EWG-Kommission vor einiger Zeit an die Mitgliedstaaten gerichtete Aufforderung veranlaßt, die Bemessungsgrundlage für die Kraftfahrzeugsteuer der Personenkraftwagen möglichst bald zu harmonisieren, um die infolge der bestehenden Unterschiede aufgetretenen Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen?
Die Bundesregierung hat den Vorschlag des Verbandes der Automobilindustrie e. V. - VDA -, Personenkraftwagen künftig nach dem zulässigen Gesamtgewicht zu besteuern, sorgfältig geprüft. Sie muß sich ihre endgültige Entscheidung jedoch noch vorbehalten, weil neben dem Vorschlag des VDA zahlreiche weitere Anregungen, z. B. Besteuerung nach der Fläche, nach der Motorleistung, nach dem Kaufpreis oder nach einer Kombination aus zwei oder mehreren Merkmalen dieser Art, vorliegen. Deren Prüfung ist zum Teil noch nicht abgeschlossen.
Außerdem hält es die Bundesregierung für zweckmäßig, zunächst die Entwicklung zu beobachten, die sich zur Zeit in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft infolge der Anregung der Generaldirektion „Wettbewerb" der EWG-Kommission anbahnt. Ihre Anregung, die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung der Personenkraftwagen zu harmonisieren, ist von der Bundesregierung ausdrücklich begrüßt worden. Die Bundesregierung hat deshalb der Bildung einer Arbeitsgruppe sofort zugestimmt, die alle bei der Harmonisierung auftretenden Fragen untersuchen soll. Außerdem hat die Bundesregierung der EWG-Kommission fristgerecht die Angaben übermittelt, die für eine erste Dokumentation, die sogenannte Bestandsaufnahme, erforderlich waren. Die ersten Besprechungen der erwähnten Arbeitsgruppe beginnen am 20. dieses Monats in Brüssel.
Herr Abgeordneter Pohle zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wann ist mit der Beendigung der Arbeiten der Arbeitsgruppe zu rechnen, und wann können wir mit dem Vollzug der Harmonisierung der Bemessungsgrundlagen für die Kraftfahrzeugsteuer im europäischen Raum rechnen?
. Herr Abgeordneter, diese Fragen kann ich Ihnen nicht eindeutig beantworten. Das wird in erster Linie davon abhängen, ob die anderen Mitgliedstaaten den Fragebogen der Kommission ebenso prompt und fristgerecht beantwortet haben. Ich hoffe, daß es im Laufe der ersten Hälfte dieses Jahres zu einem gewissen Abschluß kommen wird.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, habe ich Sie dahin richtig verstanden, daß die interne Prüfung, von der Sie am Anfang Ihrer Antwort gesprochen haben, so lange ausgesetzt wird, bis die Harmonisierungsbestrebungen über diesen Gegenstand zu Ende geführt worden sind?
Nein, Herr Abgeordneter, da haben Sie mich mißverstanden. Ich möchte unsere eigene
Überprüfung keineswegs zurückstellen, bis das, was in der EWG beginnt, sichtbare Konturen erhält. Wir wollen vielmehr unsere eigene Prüfung fortsetzen und dann, wenn wir zum Ergebnis kommen, auch die Erkenntnisse in Brüssel mitverwerten.
Herr Abgeordneter Erhard zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, trifft es zu, daß bis jetzt einige Länder nicht einmal die Angaben über die derzeitige Besteuerungsgrundlage in ihrem eigenen Bereich der EWG für die Bestandsaufnahme auf EWG-Ebene unterbreitet haben?
Herr Abgeordneter, ich kann diese Frage nicht beantworten. Die Frist ist erst vor relativ kurzer Zeit abgelaufen. Wir haben prompt geantwortet. Wie die Antworten in Brüssel eingegangen sind, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich werde das aber nachprüfen und Ihnen das Ergebnis gern schriftlich mitteilen.
Eine zweite Zusatzfrage.
Trifft es zu, daß die Bundesregierung ein Gutachten über die Grundlagen der richtigen Bemessung der Kraftfahrzeugsteuer von Professoren angefordert und erhalten hat? Wird dort auch die Gewichtsbesteuerung als richtiger Maßstab angenommen?
Herr Abgeordneter, wir sind im Besitz mehrerer Gutachten, die sich mit diesem Fragenkomplex befassen. Jeder Vorschlag - ich habe hier ja eine Reihe von Anregungen genannt - hat Vorteile und Nachteile. Die Besteuerung nach dem Gesamtgewicht hat - das gebe ich Ihnen zu - den Vorzug, daß sie einfach und praktikabel wäre. Sie kommt auch dem Gedanken der Straßenabnutzung viel näher als andere Vorschläge. Sie hat aber auch Nachteile, die ich hier nicht verschweigen möchte. Sie könnte z. B. dazu anreizen, besonders leichte Wagen zu bauen und damit die Verkehrssicherheit in einem noch nicht überprüfbaren Ausmaß zu gefährden.
Herr Abgeordneter Dr. Müller-Hermann zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist bei der Harmonisierung der Kraftfahrzeugsteuer für Personenkraftwagen auf EWG-Ebene daran gedacht, die Angleichung der Systeme gleichzeitig mit der Angleichung der Steuerhöhe vorzunehmen?
Nein, zunächst geht es nur um die Harmonisierung der Bemessungsgrundlagen.
Ich rufe die Frage VIII/3 der Abgeordneten Frau Funcke auf:
Trifft es zu, daß die Kosten für Fortbildungslehrgänge in der Hauswirtschaft zur Ausbildung von Hauswirtschaftsmeisterinnen von der Einkommensteuer nicht als Fortbildungskosten abgesetzt werden können, obwohl die abgeschlossene Fortbildung die Berechtigung zur Ausbildung von Haushaltslehrlingen gibt?
Ich vermag die von Ihnen gestellte Frage weder mit einem klaren Nein noch mit einem klaren Ja zu beantworten. Wie im Rechtsleben so häufig, kommt es auf den konkreten Sachverhalt im einzelnen Fall an. Dabei ist von den Grundsätzen auszugehen, die die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Abzugsfähigkeit der sogenannten Fortbildungs- und Ausbildungskosten entwickelt hat. Aufwendungen, die durch die Teilnahme an einem Lehrgang zur Ausbildung von Hauswirtschaftsmeisterinnen entstehen, können einkommensteuerlich dann als Betriebsausgaben oder als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn sie in einem bereits ausgeübten Beruf anfallen, also eng mit den aus diesem Beruf erzielten Einnahmen zusammenhängen. In diesem Falle sind es echte Fortbildungskosten. Aufwendungen für die Teilnahme an den bezeichneten Lehrgängen können daher z. B. abgezogen werden, wenn die Teilnehmerin in einem fremden Haushalt, in einem Krankenhaus, in einem Wohnheim oder dergleichen den Beruf einer Hauswirtschaftsgehilfin ausübt, weil hier eine enge Verbindung mit den daraus erzielten Einnahmen gegeben ist und der Erwerb des Meistertitels dem besseren Fortkommen innerhalb des ausgeübten Berufes dient. Die Teilnahmekosten können jedoch nicht abgezogen werden, wenn die Teilnehmerin in ihrem eigenen Haushalt tätig ist. Das muß auch dann gelten, wenn die erworbenen Fähigkeiten zur Ausbildung von hauswirtschaftlichen Lehrlingen eingesetzt werden sollen. Es kommt demnach, wie eingangs betont, jeweils auf die Verhältnisse des einzelnen Falles an.
Frau Abgeordnete Funcke!
Herr Staatssekretär, muß ich daraus schließen, daß es die Ansicht der Bundesregierung ist, daß die Tätigkeit einer Hausfrau keine Berufstätigkeit ist?
Jedenfalls nicht eine Tätigkeit, die auf die Erzielung von Einnahmen gerichtet ist, Frau Abgeordnete.
Frau Abgeordnete Funcke!
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht der Meinung, daß in diesem Punkte die Richtlinien geändert werden müßten, da in diesem Fall eine echte Meisterinnenfähigkeit erworben wird, die dazu dient, Lehrlinge auszubilden, die also durchaus im Sinne einer Ausbildung wirksam wird?
Frau Abgeordnete, ich glaube nicht, daß es genügen würde, die Richtlinien zu ändern. Wir müßten dann wohl das Gesetz ändern; denn der Begriff der Werbungskosten ist im Einkommensteuergesetz genau definiert; es sind die Aufwendungen, die zum Erwerb, zur Erhaltung und Sicherung der Einnahmen dienen. Wenn wir diesen Begriff ändern würden, könnten wir entsprechend Ihrem Wunsche auch in den Richtlinien verfahren.
Die Frage VIII/4 stellt der Herr Abgeordnete Moersch:
Trifft ein Bericht der Deutschen Presseagentur zu, wonach der Bundesrechnungshof die Ausgaben für ein Symposium über Kreislaufforschung nicht anerkennen wollte mit folgender Begründung: „Ein Symposium ist lt. Duden ein Trinkgelage, es geht nicht an, daß Staatsgelder für diesen Zweck verwendet werden."?
Ich darf, Herr Abgeordneter, zunächst vorausschicken, daß der Bundesrechnungshof - das ist aber allgemein bekannt - nach Art. 114 des Grundgesetzes und nach dem Gesetz über den Bundesrechnungshof eine gegenüber der Bundesregierung selbständige, nur dem Gesetz unterworfene oberste Bundesbehörde ist, deren Prüfungsaufgaben gesetzlich im Kollegialsystem bearbeitet werden und deren Mitglieder richterliche Unabhängigkeit besitzen. Dem Präsidenten des Bundesrechnungshofes kann in diesem Hohen Hause das Wort nicht erteilt werden.
Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine die Sacharbeit des Bundesrechnungshofes betreffende Frage. Ich schlage deshalb im Einvernehmen oder sogar auf Wunsch des Präsidenten des Bundesrechnungshofes vor, die schriftliche Beantwortung durch den Herrn Präsidenten des Bundesrechnungshofes zuzulassen.
Herr Abgeordneter Moersch!
Herr Staatssekretär, können Sie unabhängig davon, daß der Bundesrechnungshof offensichtlich nur über eine kleine Ausgabe des Duden verfügt, dem Bundesrechnungshof ein Lexikon zur Verfügung stellen, in dem der Begriff Symposium etwas weiter gedeutet ist, als ihn der Bundesrechnungshof bisher offensichtlich gedeutet hat?
Ich wüßte nicht, aus welchem Titel, Herr Abgeordneter, ich das große Lixekon bezahlen sollte; aber ich bin der Meinung: selbst wenn der Sachverhalt zutreffen sollte, den Sie angesprochen haben, spräche das doch dafür, daß dort neben dem tierischen Ernst, den man oft dem Bundesrechnungshof nachsagt, auch noch der Humor zu Worte kommt.
Wir befinden uns hierzulande ja gerade in der Zeit der fröhlichen Tage!
({0})
Herr Abgeordneter Scheel!
Herr Staatssekretär, unterstellt, der Sachverhalt träfe zu, sind Sie mit mir der Meinung, daß ein Trinkgelage manchmal nicht nur der Beschleunigung des Kreislaufes, sondern auch der Beschleunigung der Kreislaufforschung förderlich ist?
({0})
Ich möchte mir die Antwort auf die wohl mehr rhetorische Frage versagen, Herr Abgeordneter.
Die nächsten Fragen, die Fragen des Abgeordneten Dr. Schmidt ({0}), werden von dem Abgeordneten Rösing übernommen.
Herr Präsident, darf ich die beiden Fragen des Herrn Abgeordneten Dr. Schmidt ({0}) zusammen beantworten?
Ich nehme an, der Fragesteller ist damit einverstanden. Ich rufe die beiden Fragen VIII/5 und VIII/6 auf:
Hält es die Bundesregierung nicht für geraten, die völlig ungleichmäßige Alkoholbesteuerung in Deutschland zu überprüfen mit dem Ziele, alle alkoholhaltigen Getränke nach ihrem Alkoholprozentgehalt zu besteuern?
Würde es sich nicht empfehlen, mit den betroffenen Wirtschaftszweigen die in Frage VIII/5 erwähnte Besteuerung so abzustimmen, daß die Besteuerung für die Betroffenen gerechter als bisher, für den Fiskus aber auch ertragreicher als bisher werden könnte?
Nach dem zur Zeit geltenden Gesetz über das Branntweinmonopol wird in der Bundesrepublik nur der durch Abtrieb gewonnene, d. h. der gebrannte; Alkohl einer Verbrauchsteuer unterworfen. Alkohol, der durch einen natürlichen Gärungsprozeß entstanden ist, ist dagegen steuerfrei. Solcher Alkohol ist im Bier und im Wein enthalten. Bier und Schaumwein unterliegen zwar der Verbrauchsteuer; besteuert wird jedoch dabei nicht der in ihnen enthaltene Alkohol. Beim Bier bemißt sich die Höhe der Besteuerung nach dem Stammwürzegehalt. Beim Schaumwein wird das Genußmittel als solches besteuert. Anderer Wein als Schaumwein ist steuerfrei. Die Bundesregierung hält es für richtig, an den bisherigen Besteuerungsgrundlagen festzuhalten. Beim Genuß von Bier und Schaumwein ist die Höhe des Alkoholgehalts von untergeordneter Bedeutung. Es ist sinnvoller, sie nach anderen Maßstäben als Genußmittel und nicht als alkoholische Getränke nach ihrem Alkoholgehalt zu versteuern. Von einer Besteuerung 'des Weines sollte Abstand genommen werden, da sie in der Vergangenheit bereits 'mehrmals wegen steuertechnischer Schwierigkeiten und der Gefahr der Rückwälzung auf die wirtschaftlich schwachen Winzer gescheitert ist. Aus dieser Beantwortung der Frage zu 1, Herr Abgeordneter, ergibt sich bereits die Verneinung Ihrer zweiten Frage.
Ergänzend möchte ich aber darauf hinweisen, daß in Brüssel zur Zeit über die Frage der Harmoni3974
sierung der Alkoholsteuer in der Gemeinschaft verhandelt wird. Bei den Verhandlungen ist jetzt schon erkennbar, daß bei einer Gemeinschaftsregelung die in § 84 des Branntweinmonopolgesetzes enthaltenen Steuersätze korrigiert werden müssen. Um den Steuerkatalog für Branntwein in kürzerer Zeit nicht mehrfach ändern zu müssen, sollte das Ergebnis dieser Harmonisierungsverhandlungen abgewartet werden.
Herr Abgeordneter Ott zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, können Sie mir im Gegensatz zu Ihrer vorherigen Äußerung, wonach Wein und Bier zu den Genußmitteln zählen, bestätigen, daß es Gegenden in der Bundesrepublik gibt, in denen das Bier auch als Nahrungsmittel behandelt wird?
({0})
Ich glaube aus eigener Kenntnis sagen zu können, daß das zutrifft.
Wir kommen dann zu der Frage VIII/7 der Frau Abgeordneten Dr. Diemer-Nicolaus:
ist die Bundesregierung bereit, das Einkommensteuergesetz bzw. die Durchführungsverordnung und die Richtlinien so zu gestalten, daß auch junge Ehepaare Aufwendungen für die Einrichtung des gemeinsamen Hausstandes im Rahmen des § 33 EStG als außerordentliche Ausgaben berücksichtigen können?
Zu der in diesem Hause bereits wiederholt gestellten Frage, ob junge Ehepaare eigene Aufwendungen für die Einrichtung des gemeinsamen Haushalts im Rahmen des § 33 des Einkommensteuergesetzes als außergewöhnliche Belastung berücksichtigen können, hat vor kurzem auch das Bundesverfassungsgericht Stellung genommen. Es hat die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs bestätigt wonach der Anerkennung dieser Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung vor allem die Tatsache entgegensteht, daß mit den aufgewendeten Mitteln Gegenwerte erworben werden. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, daß die derzeitige gesetzliche Regelung mit dem Gleichheitsgrundsatz, Art. 3 des Grundgesetzes, vereinbar ist. Eine Berücksichtigung der Aufwendungen für junge Ehepaare zur Einrichtung eines gemeinsamen Haushalts könnte daher nur im Rahmen einer Änderung des Einkommensteuergesetzes durchgeführt werden. Gegen eine solche Gesetzesänderung bestehen erhebliche Bedenken. Abgesehen von der Haushaltslage, die eine zusätzliche Belastung des Haushalts nicht gestattet, spricht ferner dagegen, daß eine steuerliche Vergünstigung von der Sache her den gering verdienenden jungen Eheleuten nicht oder nur in geringem Umfang zugute kommen würde.
Ich darf darauf hinweisen, daß eine gewisse Hilfe für junge Eheleute bereits im Sparprämiengesetz enthalten ist, das bei Verheiratung unter bestimmten Voraussetzungen die vorzeitige Freigabe des Sparguthabens vorsieht.
Frau Abgeordnete Dr. Diemer Nicolaus, bitte sehr!
Herr Staatssekretär, da Ihnen sicherlich auch die Entscheidung bekannt 'ist, die erst kürzlich ergangen ist, nach der Eltern einer sittlichen Pflicht genügen und daher Aussteuerkosten im Rahmen von § 33 EStG berücksichtigen können, und zwar über die Richtlinien des Bundesfinanzministeriums von 8000 bis zur Höhe von 10 000 DM, frage ich Sie: Glauben Sie nicht auch, daß es ohne Änderung des Einkommensteuergesetzes durch eine entsprechende Gestaltung der Richtlinien, und zwar so, wie es in ihrem Grundsatz, Nr. 186 des Einkommensteuergesetzes 1965, enthalten ist, doch möglich wäre, den jungen Ehepaaren entgegenzukommen?
Nein, Frau Abgeordnete, diesen Standpunkt kann ich nicht teilen. Nach dem gegenwärtigen Rechtszustand wäre das nicht nur eine Auslegung extra legem, sondern contra legem.
Frau Abgeordnete Dr. Diemer-Nicolaus, bitte sehr!
Herr Staatssekretär, da gleiche Tatbestände gleichmäßig behandelt werden sollen, müßte dann nicht, wenn Eltern, denen es meistens doch noch leichter als den Kindern fällt, die Kosten für die Aussteuer im Rahmen des sehr begrenzten Umfanges des § 33 des Einkommensteuergesetzes als außergewöhnliche Belastung abziehen können, wenn andererseits auch bei Ehepaaren, die durch ein anderes Ereignis ihres Haushalts verlustig gegangen sind, die Wiederbeschaffung als außergewöhnliche Belastung anerkannt wird, auch den jungen Ehepaaren, denen es meistens am allerschwersten fällt, zunächst einmal die ersten Einrichtungskosten zu tragen, in dem ganz eng begrenzten Rahmen der außergewöhnlichen Belastung des § 33 des Einkommensteuergesetzes geholfen werden, da hier im Grunde ein gleicher Tatbestand vorliegt?
Frau Abgeordnete, im Grundsatz stimme ich Ihnen zu, daß Gleiches bei gleichen Voraussetzungen auch rechtlich gleich behandelt werden sollte. Nur ist eben hier die Gleichheit nicht gegeben. Wenn Eltern ihren Kindern zur Aussteuer etwas mitgeben, dann geben sie das in Form eines verlorenen Zuschusses. Bei ihnen scheidet das Geld endgültig aus; sie erhalten dafür keinen Gegenwert. Bei den jungen Ehepaaren dagegen - und das ist der Gesichtspunkt, auf den auch das Bundesverfassungsgericht hingewiesen hat - ist es nicht ein verlorener Zuschuß. Sie behalten ja den Gegenwert, den sie mit ihren Aufwendungen erwerben. Solange dieser Grundsatz gilt - das BundesStaatssekretär Grund
verfassungsgericht hat gesagt, daß er im Einklang mit Art. 3 steht -, können wir leider eine andere Regelung ohne eine Gesetzesänderung nicht ins Auge fassen.
({0})
- Bei der Wiederbeschaffung ist es insofern anders, als vorher ein Verlust eingetreten ist.
Sie haben keine Frage mehr, Frau Abgeordnete.
Ich rufe die Frage VIII/8 des Abgeordneten Meister auf:
Sind Pressemitteilungen, nach denen die Besteuerung eines besonderen Aufwandes erwogen wird, zutreffend?
Herr Präsident, ich bitte, die drei Fragen des Herrn Abgeordneten wegen des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantworten zu dürfen.
Der Fragesteller ist damit einverstanden. Ich rufe also auch die Fragen VIII/9 und VIII/l0 des Herrn Abgeordneten Meister auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Frage einer sogenannten Luxussteuer im Deutschen Bundestag bereits am 9. Oktober 1950 beraten und von allen Sprechern negativ beurteilt und in der Folge abgelehnt wurde?
Kann sich die Bundesregierung meiner Auffassung anschließen, daß der vermutete Ertrag einer derartigen in Frage VIII/9 erwähnten Sondersteuer so gering sein wird, daß die damit verbundenen wirtschaftlichen Schäden und sozialen Nachteile nicht vertreten werden können?
Die Bundesregierung erwägt nicht, gesetzliche Bestimmungen vorzuschlagen, die zu einer höheren Besteuerung gehobenen Aufwandes führen sollen. In den Jahren 1919 bis 1926 ist in Deutschland bereits einmal eine Luxussteuer neben der allgemeinen Umsatzsteuer erhoben worden. Sie wurde zunächst stufenweise eingeschränkt und dann gänzlich aufgehoben, weil sie zu -ungünstigen Auswirkungen auf die von ihr betroffenen Industriezweige führte und außerdem zu Umgehungen reizte.
Ein im Jahre 1950 von der damaligen Bundesregierung eingebrachter Entwurf eines Gesetzes zur Besteuerung eines gehobenen Aufwandes hat im 1. Deutschen Bundestag nicht einmal die zweite Lesung erreicht. Der Bundesregierung sind die damals in diesem Hause erhobenen Bedenken gegen die Einführung einer sogenannten Luxussteuer bekannt.
Eine Steuer, die nur wenige typische Luxusgüter wie z. B. Goldschmuck oder kostbare Pelze belastet, lohnt den Aufwand nicht. Wenn eine solche Steuer ein wirkungsvolles Instrument zur Deckung von Haushaltslücken sein soll, müßten beim Hersteller oder Einzelhändler viele Gegenstände des gehobenen Bedarfs besteuert werden, die weite Bevölkerungskreise nicht mehr als Luxus ansehen. Dabei treten fast unüberwindliche Abgrenzungsschwierigkeiten auf, so daß die praktische Ausführung eines
solchen Gesetzes erhebliche Belastungen für die beteiligten Wirtschaftszweige und die Verwaltung mit sich bringen würde. In der Schweiz beispielsweise betrugen im Jahre 1956 die Erhebungskosten für die dort inzwischen wieder abgeschaffte Luxussteuer etwa ein Fünftel des Steuerertrags.
Im gegenwärtigen Zeitpunkt wären übrigens außerdem unerwünschte Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit weiter Zweige der Konsumgüterindustrie und des Handwerks zu befürchten. Auch die Auswirkungen auf die Arbeitnehmer dieser Wirtschaftszweige, meist hochqualifizierte Facharbeiter, dürfen nicht übersehen werden.
Eine Zusatzfrage? - Nein.
Wir kommen zur Frage VIII/11 der Abgeordneten Frau Funcke:
Sieht die Bundesregierung nicht einen Widerspruch zwischen Sinn und Absicht ihrer Vereinfachungsvorschriften und dem Urteil des Bundesfinanzhofs ({0}), demzufolge Abschreibungen auf einen abnutzbaren Anlagegegenstand, der am 28. Dezember eines Jahres angeschafft wurde, nicht mehr für das Anschaffungshalbjahr zugelassen werden?
Herr Präsident, ich bitte um Erlaubnis, die beiden Fragen der Frau Abgeordneten wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantworten zu dürfen.
Die Fragestellerin stimmt zu. Ich rufe also auch die Frage VIII/12 auf:
Was will die Bundesregierung tun, um die durch das Urteil des Bundesfinanzhofs ({0}) entstandene Rechtsunsicherheit bei den Steuerpflichtigen, die bisher gemäß den Vereinfachungvorschriften des Bundesfinanzministeriums verfahren sind, zu beseitigen?
Es kann nicht in Abrede gestellt werden, daß das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 4. Juli 1966, das im Bundessteuerblatt 1966 Teil III auf Seite 641 veröffentlicht ist, mit dem Wortlaut, dem Sinn und dem Zweck der Vereinfachungsregelung des Abschnitts 43 Abs. 8 der Einkommensteuerrichtlinien nicht im Einklang steht.
Da sich die erwähnte Vereinfachungsregelung in der Praxis durchaus bewährt hat, ist vorgesehen, die durch das erwähnte Bundesfinanzhof-Urteil entstandene Lage schon in der nächsten Besprechung mit den Einkommensteuerreferenten der Länder mit dem Ziel zu erörtern, die Vereinfachungsregelung des Abschnitts 43 Abs. 8 der Einkommensteuerrichtlinien auch in Grenzfällen, die dem Urteilsfall vergleichbar sind, uneingeschränkt weiter anzuwenden.
Frau Abgeordnete Funcke.
Darf ich davon ausgehen, Herr Staatssekretär, daß dann auch die Finanzämter
schnellstens über das Ergebnis informiert werden, damit nicht noch Fälle anhängig werden, in denen auf Grund einer solchen Regelung die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens überflüssig würde?
Frau Abgeordnete, wir werden bemüht sein, den Übergangszeitraum so kurz wie möglich zu halten, damit die Gefahr, die Sie mit Recht gekennzeichnet haben, auf ein Minimum reduziert wird.
Frau Abgeordnete Funcke.
Darf ich gleichzeitig davon ausgehen, daß, wenn in diesem Sinne eine Übereinstimmung erzielt wird, eine solche Auslegung auch rückwirkend gültig ist?
Frau Abgeordnete, es erscheint mir selbstverständlich, daß wir nicht in einer kleinen Zwischenzeit einen anderen Rechtszustand eintreten lassen.
Herr Abgeordneter Ott.
Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Meinung, daß trotz dieses Urteils ein ab 28. Dezember geliefertes Wirtschaftsgut, das noch in Betrieb genommen worden ist, unter allen Umständen abgeschrieben werden kann?
Ja, das wird unsere Regel sein. Ich habe gesagt, wir wollen die Tatbestände, die dem Tatbestand des Urteils vergleichbar sind, so regeln, wie es bisher in den Richtlinien der Fall ist. Das heißt also, es könnte in einem solchen Falle abgeschrieben werden.
Die nächste Frage - Frage VIII/13 - stellt der Abgeordnete Dr. Müller-Hermann:
Wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, daß im Entwurf eines Ergänzungshaushaltsgesetzes 1967 ({0}) auf Seite 13 an zusätzlichen Aufwendungen für den Straßenbau ({1}) nur 440 Millionen DM eingesetzt sind, obwohl der Bundestag entsprechend dem Stenographischen Protokoll der 78. Sitzung vom 8. Dezember 1966 einstimmig beschlossen hat, das gesamte Aufkommen aus der Erhöhung der Mineralölsteuer um 3 Pfennig je Liter in Höhe von 660 Millionen DM im vollen Umfang für gemeindliche Verkehrsaufgaben zur Verfügung zu stellen?
Zur ersten Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Müller-Hermann darf ich folgendes bemerken. Im Zeitpunkt der Aufstellung des Ergänzungshaushalts 1967 ist die Bundesregierung davon ausgegangen, daß das Aufkommen aus der Erhöhung der Mineralölsteuer um 3 Pf/Liter nur in Höhe von zwei Dritteln für Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden verwendet werden sollte. Der Haushaltsansatz bei Kap. 12 10 Tit. 310 wurde daher um 440 Millionen DM erhöht. Der Ergänzungshaushalt 1967 wurde am 4. November 1966 vom Kabinett und am 2. Dezember 1966 vom Bundesrat im ersten Durchgang beraten. Die Stellungnalme der Bundesregierung zu den Beschlüssen des Bundesrates erfolgte am 6. Dezember 1966, die Weiterleitung an den Deutschen Bundestag am 14. Dezember 1966. Die in der Zwischenzeit am 8. Dezember 1966 von diesem Hohen Hause im Zuge der Beratungen des Steueränderungsgesetzes 1966 - nicht bei den Beratungen über das Haushaltsgesetz, sondern, ich wiederhole, im Zuge der Beratungen des Steueränderungsgesetzes 1966 - beschlossene volle Zweckbindung der Mineralölsteuererhöhung konnte aus drucktechnischen Gründen leider nicht mehr berücksichtigt werden. Die auf Grund des Art. 8 § 4 des Steueränderungsgesetzes 1966 nunmehr notwendig gewordene weitere Erhöhung von 220 Millionen DM auf 660 Millionen DM wird während der weiteren Beratungen über die Entwürfe des Haushalts 1967 und des Ergänzungshaushalts 1967 von der Bundesregierung in Sinne einer Initiative des Parlaments veranlaßt werden.
Zu dieser Frage werden keine Zusatzfragen gestellt.
Frage VIII/14 des Abgeordneten Dr. Müller-Hermann:
Ist die Bundesregierung bereit, die im Artikel 8 § 4 des Steueränderungsgesetzes 1966 vom 23. Dezember 1966 genannten Richtlinien, nach denen das Mehraufkommen an Mineralölsteuer für Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden zu verwenden ist, vor der Verabschiedung in geeigneter Form auch dem Bundestag zur Stellungnahme zu unterbreiten?
Die Richtlinien über die Verwendung des Mehraufkommens aus der Erhöhung der Mineralölsteuer um 3 Pf/Liter sind nach Art. 8 § 4 des Steueränderungsgesetzes 1966 von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen. Eine Beteiligung des Deutschen Bundestages ist im Gesetz nicht vorgesehen. Die Bundesregierung ist jedoch bereit, die Richtlinien vor Inkraftsetzen dem Deutschen Bundestag in geeigneter Weise zur Stellungnahme zuzuleiten.
Frage VIII/15 des Abgeordneten Dr. Müller-Hermann:
Werden die unter VIII/14 genannten Richtlinien so rasch verabschiedet sein, daß die zur Verfügung stehenden Mittel den Gemeinden zum frühesten Zeitpunkt zur Verfügung gestellt werden können?
Die Bundesregierung ist sehr darum bemüht, die Richtlinien beschleunigt fertigzustellen, damit der Inanspruchnahme der erwarteten Mittel insoweit nichts im Wege steht und den Gemeinden baldmöglichst geholfen werden kann. Die Federführung liegt beim Bundesminister für Verkehr.
Herr Abgeordneter Müller-Hermann zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, können Sie die Begriffe „baldmöglichst" und „beschleunigt" etwas näher erläutern? Ist damit zu rechnen, daß die Richtlinien im Laufe des Februars abgeschlossen sein werden?
Herr Abgeordneter, es hat gerade gestern noch eine Besprechung auf Ressortebene stattgefunden. Die Verschiebung der Beantwortung dieser Frage von gestern auf heute ist insofern sachdienlich gewesen. Es ist inzwischen eine weitere Übereinstimmung der beteiligten Ressorts erzielt worden, so daß ich hoffe, daß es Ende Januar, Anfang Februar so weit ist, daß wir Ihnen einen Entwurf, wie zugesagt, zur Stellungnahme zuleiten können.
Herr Abgeordneter Mertes zu einer Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wird die Bundesregierung auch aus konjunkturpolitischen Erwägungen darauf bedacht sein, die Richtlinien so zu gestalten, daß nicht durch ein allzu kompliziertes Verteilungsverfahren die Verteilung dieser Gelder wiederum verzögert wird?
Der Sinn der Richtlinien, Herr Abgeordneter, soll ja gerade der sein, Grundsätze aufzustellen, nach denen eine schnelle, zügige Verteilung der Mittel gewährleistet wird.
Die nächste Frage ist die Frage VIII/16 des Abgeordneten Dr. Becher ({0}) :
Hat die Bundesregierung dafür Sorge getragen, die Vermögensverluste der aus ihrer Heimat vertriebenen 3 1/2 Millionen Sudetendeutschen aufzuzeichnen, von denen zuletzt im Zusammenhang mit den Prager Gesprächen einer Delegation des Auswärtigen Amtes die Rede war?
Herr Präsident, ich möchte mit Ihrer Erlaubnis auch die beiden Fragen des Herrn Abgeordneten Dr. Becher gemeinsam beantworten:
Bitte! Ich rufe dann auch die Frage VIII/17 des Abgeordneten Dr. Becher ({0}) auf:
Welches Ministerium wurde mit der Federführung der Erhebungen beauftragt, die zur Feststellung des verlorenen Nationalvermögens der in Frage VIII/16 erwähnten Deutschen sowie anderer aus ihrer Heimat vertriebener deutscher Volksgruppen notwendig sind?
Das Bundesfinanzministerium hat dafür Sorge getragen, daß die Vermögensverluste der aus ihrer Heimat vertriebenen Sudetendeutschen aufgezeichnet werden, indem es das Statistische Bundesamt damit beauftragt hat, die im Rahmen der Schadensfeststellung für das Lastenausgleichsgesetz erteilten Bescheide genau nach Herkunft der Vertriebenen statistisch in Zusammenarbeit mit dem Bundesausgleichsamt auszuwerten. Diese Arbeiten werden in Kürze abgeschlossen sein.
Zuständig sind für die Ermittlung der Vermögensverluste das Bundesfinanzministerium, für die innerdeutsche Entschädigungsregelung bei Vertreibungsschäden nach dem Lastenausgleichsgesetz das Bundesministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte und das Bundesfinanzministerium in gemeinsamer Federführung, für die künftige innerdeutsche Entschädigungsregelung bei Reparationsgeschädigten das Bundesfinanzministerium und für Verhandlungen mit fremden Staaten über die Liquidation des letzten Krieges das Auswärtige Amt.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Becher.
Darf ich auf Übereinstimmung mit Ihnen, Herr Staatssekretär, rechnen, wenn ich meine, daß zwischen den Vermögensverlusten in dem von Ihnen zitierten Sinne und dem verlorenen Nationalvermögen der einzelnen Volksgruppen ein Unterschied zu machen ist?
Sicherlich! Es wird auf die Abgrenzung dieser beiden Begriffe ankommen. Die Summe der verloren gegangenen Privatvermögen ist nicht gleichzusetzen mit dem von Ihnen erwähnten Nationalvermögen, weil dabei ja noch das gesamte Vermögen der öffentlichen Hand hinzukommt.
Eine zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Becher.
Unter Voraussetzung dieser Antwort darf ich die Bundesregierung fragen, ob sie bereit ist, bei den hier notwendigen Feststellungen, die ja durch die außenpolitischen Diskussionen der letzten Tage und Stunden sehr aktuell geworden sind, auch die entsprechenden Vertretungen der betroffenen Volksgruppen zu Rate zu ziehen und die notwendigen Arbeiten durch entsprechende Mittelbereitstellung und auch durch Klarstellung der Zuständigkeit zu fördern und zu beschleunigen.
Herr Abgeordneter, was die Zuständigkeit anlangt, ist meine Antwort ja präzise darauf eingegangen, für welchen Aufgabenkreis jeweils die Zuständigkeit der einzelnen Ressorts gegeben ist. Daran etwas zu ändern, sehe ich keine Notwendigkeit. Im übrigen werden die Feststellungen, die ja auf eine statistische Auswertung der Bescheide hinauslaufen, in Kürze soweit gediehen sein, daß sie auch den Verbänden zur Kenntnis gebracht werden können.
Herr Abgeordneter Dr. Czaja.
Dr. Czaja (CDU/CSU: Ist angesichts der vielfältigen Zuständigkeiten eine Koordinierung in der Zielsetzung bei diesen Arbeiten gewährleistet?
Ich glaube, ja. Bei der Koordinierung in interministeriellen Besprechungen sind bisher keine Schwierigkeiten aufgetreten.
Herr Abgeordneter Leukert.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß nicht alle Sudetendeutschen im Bundesgebiet leben, daß manche in Österreich Aufnahme gefunden haben und daß die Bundesrepublik auf Grund des deutsch-österreichischen Vertrages diesen Vertriebenen bestimmte Leistungen gibt? Wie glaubt man diese Vermögenswerte, die in der Bescheiderteilung nicht erfaßt werden, jetzt noch erfassen zu können?
Herr Abgeordneter, das ist sicher ein sehr schwieriges Problem. Ich bin wegen des Sachstandes im Augenblick überfragt. Ich werde der Sache nachgehen, ob hier im Rahmen des deutschösterreichischen Vertrages eine Grundlage gefunden worden ist oder noch gefunden werden kann.
Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der heutigen Fragestunde. In der morgigen Sitzung wird noch eine Fragestunde stattfinden.
Ich rufe nun die Zusatzpunkte 1 bis 6 auf, die zu Beginn dieser Sitzung auf die Tagesordnung gesetzt worden sind:
1. Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen ({0}) über die von der Bundesregierung beschlossene Zweiundsiebzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 ({1})
- Drucksachen V/1271, V/1295 Berichterstatter: Abgeordneter Staratzke
Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen ({2}) über die von der Bundesregierung beschlossene Dreiundsiebzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 ({3})
- Drucksachen V/1272, V/1296 Berichterstatter: Abgeordneter Junker
3. Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen ({4}) über die von der Bundesregierung beschlossene Neunundsiebzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 ({5}) - Drucksachen V/1273, V/1297 -Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Preiß
4. Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandfragen ({6}) über die von der Bundesregierung beschlossene Achtundsechzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 ({7})
- Drucksachen V/1276, V/1298 -Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Serres
5. Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschafts- und Mittelstandsfragen ({8}) über die von der Bundesregierung beschlossene Fünfundachtzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 ({9})
- Drucksachen V/1278, V/1299 Berichterstatter: Abgeordneter Staratzke
6. Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschafts- und Mittelstandsfragen ({10}) über die von der Bundesregierung beschlossene Dreiundachtzigste Verordnung zur Änderung des Deutschen Zolltarifs 1966 ({11})
- Drucksachen V/1291, V/1300 Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Preiß
Es handelt sich um Berichte über dringende Zollverordnungen. Wünscht einer der Herren Berichterstatter das Wort? - Das ist nicht der Fall.
Ist das Haus damit einverstanden, daß wir der Einfachheit halber gemeinsam abstimmen? - Es ist so beschlossen. Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschußanträge auf den Drucksachen V/1295 bis V/1300. Wer zustimmen will, der gebe ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Danke. Es ist so beschlossen.
Damit, meine Damen und Herren, sind wir am Schluß der heutigen Sitzung.
Die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages findet morgen, den 20. Januar, 9 Uhr, statt. Im Anschluß an die Fragestunde wird die Bundesregierung eine Erklärung abgeben, die sich mit den Entscheidungen zum Haushaltsausgleich und zur Konjunkturbelebung befaßt. Ich mache darauf ausdrücklich aufmerksam, weil ich glaube, daß dies für die Mitglieder des Hauses von außerordentlicher Bedeutung ist, auch was die kommende Arbeit angeht.
({12})
Die Sitzung ist geschlossen.